An zwei Punkten zumindest scheinen das Hausbuch und sein Meister diese
Grenze sogar zu durchbrechen. Auffallend ist die rein profane
Ausrichtung der Blätter, es gibt verschlungene Pärchen hinter den
Büschen, einen Ritter, der kurz vorm Turnier der Dame seines Herzens an
den Busen faßt, Kriegsgerät und Hüttentechnik, Astrologie und
Badeszenen. Einmal sieht man ein Kruzifix fern am Horizont in der
Landschaft stehen, doch wird es überragt vom Galgen, über dem die Krähen
kreisen. Und auf der Doppelseite der Hochwildjagd steht ein Wegkreuz so
verloren in der Landschaft, als sei es längst aller Funktionen enthoben
und ein bloßes Relikt vergangener Zeiten.
Eine ebensolche irritierende Zeitgenossenschaft erreicht das Hausbuch
auf Zeichnungen, die das "Badehaus" und das "Hüttenwerk" darstellen. In
beiden Fällen finden sich früheste Beispiele für jenes von Wolfgang Kemp
geprägte Wort vom Betrachter, der "im Bild ist". Es ist fast verstörend,
mit welcher lässigen Selbstverständlichkeit der junge Höfling mit nichts
anderem beschäftigt scheint, als - stellvertretend für den Betrachter -
die schönen nackten Damen im Bad zu beobachten. Mag aber dieses Motiv
hier noch einen voyeuristischen Unterton haben, den man auch
mythologisch vorgebildet findet, so sind die zwei Herren, die den
Treibofen im Hüttenwerk betrachten, eine motivische Sensation. Die
Eleganz des Strichs, die mühelos an die italienischen Zeitgenossen
heranreicht, wirkt so preziös, als handele es sich bei dem galanten Paar
um Besucher aus einem späteren Jahrhundert. So weit holt der rechte
Höfling mit dem Arm aus, so unübersehbar ist sein "Da, schau
her!"-Gestus, daß er selbst fünfhundert Jahre später noch unsere Blicke
auf den glimmenden Ofen zu lenken vermag.
Florian Illies in der Frankfurter Allgemeine Zeitung, 15.10.1997, Nr. 239, S. 41 über die damalige Staedel-Ausstellung.
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KlausGraf - am Sonntag, 10. Februar 2008, 21:15 - Rubrik: English Corner
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Der seit 1905 dem in Bologna wirkenden Maler Amico Aspertini (1474-1552) zugeschriebene "Codex Wolfegg" ist ein Pergamentband aus 29 Blättern (um 1503). Er "gehört zu den wenigen erhaltenen frühen Zeichnungsbüchern der Renaissance nach Antiken" (Europäische Meisterzeichnungen ... 2003 Besprechung, S. 44 Nr. 10)
Ediert und wissenschaftlich aufgearbeitet wurde die Handschrift von
Schweikhart, Gunter: Der Codex Wolfegg. Zeichnungen nach der Antike von Amico Aspertini, (Studies of the Warburg Institute XXXVIII), London 1986.
Schwarzweissabbildungen der Zeichnungen sind unter
http://www.census.de/
kostenfrei zugänglich.

Ediert und wissenschaftlich aufgearbeitet wurde die Handschrift von
Schweikhart, Gunter: Der Codex Wolfegg. Zeichnungen nach der Antike von Amico Aspertini, (Studies of the Warburg Institute XXXVIII), London 1986.
Schwarzweissabbildungen der Zeichnungen sind unter
http://www.census.de/
kostenfrei zugänglich.
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Zu den Mitteln der parlamentarische Kontrolle gehören kleine und große Anfragen sowie sogenannte Berichtsanträge (siehe Geschäftsordnung des BW-Landtags als PDF). Helen Heberer und fünf andere SPD-Abgeordnete haben nun mit einem Berichtsantrag Auskunft zum Wolfegger Hausbuch verlangt:
http://www2.landtag-bw.de/dokumente/initiativen/initiativen.asp?Drs=14_2339

http://www2.landtag-bw.de/dokumente/initiativen/initiativen.asp?Drs=14_2339
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http://ebuw.uw.edu.pl/dlibra
Die Ende 2007 eröffnete digitale Bibliothek enthält unter den derzeit 73 Digitalisaten aus dem Altbestand auch deutschsprachige Inkunabeln.
Zu weiteren polnischen Digitalen Bibliotheken siehe
http://archiv.twoday.net/stories/4148089/

Die Ende 2007 eröffnete digitale Bibliothek enthält unter den derzeit 73 Digitalisaten aus dem Altbestand auch deutschsprachige Inkunabeln.
Zu weiteren polnischen Digitalen Bibliotheken siehe
http://archiv.twoday.net/stories/4148089/
KlausGraf - am Sonntag, 10. Februar 2008, 04:57 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Die "Kollegen" von der Printpresse tun sich generell noch schwer damit, ihren Lesern Internetadressen von Blogs mitzuteilen, in denen diese nicht selten erheblich sachkundiger und umfassender unterrichtet werden als in ihren eigenen Druck- oder Online-Erzeugnissen (siehe etwa Causa Wolfegg).
Feedjournal.com bietet den kostenpflichtigen Service an, ein Weblog (Feed) als traditionelle Zeitung in einem PDF darzustellen. Eine Probenummer gibts gratis, und diese sieht für Archivalia so aus:
http://www.feedjournal.com/basicpapers/Archivalia.pdf
Besonders überzeugend sieht das nicht aus, zumal die Bilder fehlen und die Links nicht anklickbar sind.

Via http://weblog.histnet.ch/archives/822
Feedjournal.com bietet den kostenpflichtigen Service an, ein Weblog (Feed) als traditionelle Zeitung in einem PDF darzustellen. Eine Probenummer gibts gratis, und diese sieht für Archivalia so aus:
http://www.feedjournal.com/basicpapers/Archivalia.pdf
Besonders überzeugend sieht das nicht aus, zumal die Bilder fehlen und die Links nicht anklickbar sind.

Via http://weblog.histnet.ch/archives/822
KlausGraf - am Samstag, 9. Februar 2008, 22:02
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Alle, die mit dem Ex-Wolfegger Hausbuch nicht vertraut sind und damit bisher nicht das überragende Kulturdenkmal verbinden, das hier verhökert wurde, sollten sich die neu hochgeladenen Bilder auf den Wikimedia Commons anschauen:
http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Mittelalterliches_Hausbuch_von_Schloss_Wolfegg?uselang=de
Die Bilder sind recht hochauflösend, also sollte man bei den detailreichen Bildern auf jeden Fall die etwas versteckte Möglichkeit zur Ansicht in Datei-Originalgröße nutzen und direkt unter dem Bild auf den Link "Full Resolution" klicken.

Update: Das Buch wird nun mit Hilfe dieser Bilder auch im Wikipedia-Artikel Hausbuch (Schloss Wolfegg) etwas ausführlicher beschrieben als bisher.
http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Mittelalterliches_Hausbuch_von_Schloss_Wolfegg?uselang=de
Die Bilder sind recht hochauflösend, also sollte man bei den detailreichen Bildern auf jeden Fall die etwas versteckte Möglichkeit zur Ansicht in Datei-Originalgröße nutzen und direkt unter dem Bild auf den Link "Full Resolution" klicken.
Update: Das Buch wird nun mit Hilfe dieser Bilder auch im Wikipedia-Artikel Hausbuch (Schloss Wolfegg) etwas ausführlicher beschrieben als bisher.
Ladislaus - am Samstag, 9. Februar 2008, 19:58 - Rubrik: Kulturgut
In den Stuttgarter Nachrichten vom 19.11.2007 konnte man einen Bericht über ein zeitzeugen-Interview mit Johannes Fürst zu Waldburg-Wolfegg lesen. Auszug:
Kunst soll öffentlich zugänglich sein, dazu bekennt sich der studierte Wirtschafts- und Forstwissenschaftler, der im Allgäu große Ländereien sein Eigen nennt: "Ich lasse auch gern Menschen an der Schönheit meines Schlosses teilhaben." Das zeigt sich darin, dass er die prächtige Kulisse kostenlos für Veranstaltungen zur Verfügung stellt - zum Beispiel für die Internationalen Wolfegger Konzerte oder die Internationalen Festspiele Baden-Württemberg.
Grenzen setzt Fürst Johannes der öffentlichen Teilhabe allerdings dort, wo die Kunstwerke Schaden nehmen. Seine Kupferstichsammlung zum Beispiel - mit rund 100 000 Stichen mit der des englischen Königshauses vergleichbar - ist extrem licht- und temperaturempfindlich. Ein Großteil der Wolfegger Kunstschätze bleiben also allein der Familie vorbehalten. Das heißt nun nicht, dass seine Kinder - Leonardo (12), der jüngste, sitzt unter den 400 Zuhörern - im Schloss nichts anfassen dürfen. "Auch Kinder haben einen natürlichen Respekt vor gewissen heiligen Dingen", sagt der Fürst. Und wenn mal was zu Bruch gehe, dann sei das eben so.
Leisten kann sich die Familie eine solche Großzügigkeit allemal: Der in der Schweiz erzogene Adelige hat den Strukturwandel mit seinem Forst- und Agrarbetrieb erfolgreich bewältigt. Aus früheren Wiesen wurden zum Beispiel zwei meisterschaftstaugliche Golfplätze - samt Hotel, Wellnessfarm und allem, was dazu gehört. "Das ist kein allgemeingültiges Modell", sagt Fürst Johannes, "aber man kann und soll den Wandel nicht verhindern."
Vielleicht hat man ja das Hausbuch verkauft, damit Leonardo nicht mit seinen Marmeladenfingern nicht länger darauf rumtatscht?
Dass der Fürst seine Schätze in den letzten jahren für Ausstellungen zur Verfügung gestellt hat, war verdienstvoll und aller Ehren wert. Durch seinen kaltschnäuzigen "Verkauf" des Hausbuchs, da ungenehmigt eine illegale Transaktion, hat er nun seinen guten Ruf kräftig demoliert. Oder wie er selbst sagte: Wenn mal was zu Bruch geht, dann ist das eben so.

Kunst soll öffentlich zugänglich sein, dazu bekennt sich der studierte Wirtschafts- und Forstwissenschaftler, der im Allgäu große Ländereien sein Eigen nennt: "Ich lasse auch gern Menschen an der Schönheit meines Schlosses teilhaben." Das zeigt sich darin, dass er die prächtige Kulisse kostenlos für Veranstaltungen zur Verfügung stellt - zum Beispiel für die Internationalen Wolfegger Konzerte oder die Internationalen Festspiele Baden-Württemberg.
Grenzen setzt Fürst Johannes der öffentlichen Teilhabe allerdings dort, wo die Kunstwerke Schaden nehmen. Seine Kupferstichsammlung zum Beispiel - mit rund 100 000 Stichen mit der des englischen Königshauses vergleichbar - ist extrem licht- und temperaturempfindlich. Ein Großteil der Wolfegger Kunstschätze bleiben also allein der Familie vorbehalten. Das heißt nun nicht, dass seine Kinder - Leonardo (12), der jüngste, sitzt unter den 400 Zuhörern - im Schloss nichts anfassen dürfen. "Auch Kinder haben einen natürlichen Respekt vor gewissen heiligen Dingen", sagt der Fürst. Und wenn mal was zu Bruch gehe, dann sei das eben so.
Leisten kann sich die Familie eine solche Großzügigkeit allemal: Der in der Schweiz erzogene Adelige hat den Strukturwandel mit seinem Forst- und Agrarbetrieb erfolgreich bewältigt. Aus früheren Wiesen wurden zum Beispiel zwei meisterschaftstaugliche Golfplätze - samt Hotel, Wellnessfarm und allem, was dazu gehört. "Das ist kein allgemeingültiges Modell", sagt Fürst Johannes, "aber man kann und soll den Wandel nicht verhindern."
Vielleicht hat man ja das Hausbuch verkauft, damit Leonardo nicht mit seinen Marmeladenfingern nicht länger darauf rumtatscht?
Dass der Fürst seine Schätze in den letzten jahren für Ausstellungen zur Verfügung gestellt hat, war verdienstvoll und aller Ehren wert. Durch seinen kaltschnäuzigen "Verkauf" des Hausbuchs, da ungenehmigt eine illegale Transaktion, hat er nun seinen guten Ruf kräftig demoliert. Oder wie er selbst sagte: Wenn mal was zu Bruch geht, dann ist das eben so.
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Wolfgang Messner äußerte heute scharfe Kritik am Verkauf:
Wo beginnt Privateigentum? Auf diese Frage kann man kommen, wenn man die unklaren Umstände des Verkaufs des Mittelalterlichen Hausbuchs näher betrachtet. Sicher handelte es sich bei dem Kompendium um privates Eigentum des Fürstenhauses Waldburg-Wolfegg. Aber durfte es deshalb damit machen, was es wollte? Durfte es einfach so verkauft werden, ohne zu fragen? Nein. Das Mittelalterliche Hausbuch ist keine Vase, kein Geschirr oder irgend ein röhrender Hirsch auf Öl. Mehr als jedes Privatgut stellt diese Zusammenstellung aus dem Alltagsleben ein schützenswertes Kulturgut dar. Ein Nationalerbe von überragender Bedeutung.
Dass solche Werke durch historische Zufälle überhaupt in das Eigentum von wenigen Adeligen gekommen sind, ist schon ein Ärgernis. Spätestens mit dem Beginn der Weimarer Republik wurde die Gelegenheit verpasst, die Eigentumsverhältnisse zu klären. Wenn überhaupt, hätten höchstens Schlösser, Burgen und andere Liegenschaften bei den Markgrafen, Herzögen und Fürsten verbleiben sollen. Kulturgüter, zumal von solch unwiderbringlichem Wert, sollten dem Staat, und damit der Allgemeinheit gehören. Teure Streitereien um Bilder und Handschriften der Fürsten zu Fürstenberg und wie jetzt wieder um die Kulturgüter des badischen Markgrafen hätten so vermieden werden können.
Nahezu unverfroren scheint es, dass Fürst Waldburg-Wolfegg den Käufer des Mittelalterlichen Hausbuchs "zum Schutz des Werkes" nicht preisgeben will. Befürchtungen, die einzigartige Handschrift könnte für immer für Wissenschaft und Öffentlichkeit verloren sein, werden so eher bestätigt.
Der Verkauf ist nicht nur unverfroren, sondern meines Erachtens auch nichtig, da ohne vorherige Genehmigung kein gültiges Rechtsgeschäft zustandekommen konnte.
Ob das Stück "für immer" verloren ist, wird die Zukunft zeigen.
Das immer wieder anzutreffende Argument mit den verpassten Chancen der Weimarer Republik ist zu relativieren. Nur in einem autoritärem Regime mit gleichgeschalteter Justiz wären entsprechende Enteignungen möglich gewesen. Auf das konservative Reichsgericht konnte sich die aristokratische Corona verlassen. Als Standesherren waren die Waldburger in einer ganz anderen Lage als die ehemals regierenden Häuser. Ihr Eigentum stand genauso ausser Frage wie das Eigentum des Hauses Baden an der Salemer Säkularisationsbeute. Eine entschädigungslose Enteignung etwa der Wolfegger Sammlungen wäre nicht möglich gewesen, und die hohen Entschädigungssummen hätte sich die Weimarer Republik nach 1918 ganz gewiss nicht leisten können.

Wo beginnt Privateigentum? Auf diese Frage kann man kommen, wenn man die unklaren Umstände des Verkaufs des Mittelalterlichen Hausbuchs näher betrachtet. Sicher handelte es sich bei dem Kompendium um privates Eigentum des Fürstenhauses Waldburg-Wolfegg. Aber durfte es deshalb damit machen, was es wollte? Durfte es einfach so verkauft werden, ohne zu fragen? Nein. Das Mittelalterliche Hausbuch ist keine Vase, kein Geschirr oder irgend ein röhrender Hirsch auf Öl. Mehr als jedes Privatgut stellt diese Zusammenstellung aus dem Alltagsleben ein schützenswertes Kulturgut dar. Ein Nationalerbe von überragender Bedeutung.
Dass solche Werke durch historische Zufälle überhaupt in das Eigentum von wenigen Adeligen gekommen sind, ist schon ein Ärgernis. Spätestens mit dem Beginn der Weimarer Republik wurde die Gelegenheit verpasst, die Eigentumsverhältnisse zu klären. Wenn überhaupt, hätten höchstens Schlösser, Burgen und andere Liegenschaften bei den Markgrafen, Herzögen und Fürsten verbleiben sollen. Kulturgüter, zumal von solch unwiderbringlichem Wert, sollten dem Staat, und damit der Allgemeinheit gehören. Teure Streitereien um Bilder und Handschriften der Fürsten zu Fürstenberg und wie jetzt wieder um die Kulturgüter des badischen Markgrafen hätten so vermieden werden können.
Nahezu unverfroren scheint es, dass Fürst Waldburg-Wolfegg den Käufer des Mittelalterlichen Hausbuchs "zum Schutz des Werkes" nicht preisgeben will. Befürchtungen, die einzigartige Handschrift könnte für immer für Wissenschaft und Öffentlichkeit verloren sein, werden so eher bestätigt.
Der Verkauf ist nicht nur unverfroren, sondern meines Erachtens auch nichtig, da ohne vorherige Genehmigung kein gültiges Rechtsgeschäft zustandekommen konnte.
Ob das Stück "für immer" verloren ist, wird die Zukunft zeigen.
Das immer wieder anzutreffende Argument mit den verpassten Chancen der Weimarer Republik ist zu relativieren. Nur in einem autoritärem Regime mit gleichgeschalteter Justiz wären entsprechende Enteignungen möglich gewesen. Auf das konservative Reichsgericht konnte sich die aristokratische Corona verlassen. Als Standesherren waren die Waldburger in einer ganz anderen Lage als die ehemals regierenden Häuser. Ihr Eigentum stand genauso ausser Frage wie das Eigentum des Hauses Baden an der Salemer Säkularisationsbeute. Eine entschädigungslose Enteignung etwa der Wolfegger Sammlungen wäre nicht möglich gewesen, und die hohen Entschädigungssummen hätte sich die Weimarer Republik nach 1918 ganz gewiss nicht leisten können.
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Wer kein angestellter Journalist ist, sondern wie ich nebenher recherchiert, wird von Institutionen nicht selten wie der letzte Kehricht behandelt. Und das liegt nicht an meinem Auftreten.
Vorgestern nachmittag rief ich beim Staedel-Museum an, um eine Stellungnahme zur Bedeutung des Hausbuchs einzuholen. Der Direktor war nicht zu sprechen, ich gelangte an eine Pressemitarbeiterin namens Wiener, die von der ganzen Sache und auch vom Mittelalterlichen Hausbuch keine Ahnung hatte und darum bat, eine Mail mit weiteren Angaben zu senden. Man würde dann prüfen, ob der Direktor oder der Kurator Dr. Brinkmann Stellung nehmen würde.
Ich schrieb also artig sofort die Mail und hängte als Scan auch meine presserechtliche Legitimation an. Keine Reaktion.
In der Stuttgarter Zeitung von heute konnte dagegen eine Stellungnahme von Dr. Brinkmann nachgelesen werden.
"Das Mittelalterliche Hausbuch ist ein nationales Denkmal von höchstem Rang", erklärt Bodo Brinkmann, Kunsthistoriker beim Städel-Museum in Frankfurt. "Mit weitem Abstand" stelle es das bedeutendste historische, kunst- und kulturgeschichtliche schriftliche Zeugnis des 15. Jahrhunderts in Deutschland dar und sei für die Alltags-und- Sozial-Geschichte von unschätzbarem Wert.
"Wäre es verschwunden, wäre das so, als ob der Kölner Dom gestohlen worden wäre", sagte Brinkmann. Das Frankfurter Städel-Museum hatte das Hausbuch vom September bis November 1997 erstmals einer großen Öffentlichkeit gezeigt. Zur Jahreswende 1998 wanderte die Schau unter anderem nach Washington in die National Gallery und ins Metropolitan Museum of Art nach New York.
Das Staedel ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts und unterliegt daher grundsätzlich keinen Regeln, die für Behörden gelten. Trotzdem ist es denkbar schlechter Stil, Pressevertreter eklatant ungleich zu behandeln.

Vorgestern nachmittag rief ich beim Staedel-Museum an, um eine Stellungnahme zur Bedeutung des Hausbuchs einzuholen. Der Direktor war nicht zu sprechen, ich gelangte an eine Pressemitarbeiterin namens Wiener, die von der ganzen Sache und auch vom Mittelalterlichen Hausbuch keine Ahnung hatte und darum bat, eine Mail mit weiteren Angaben zu senden. Man würde dann prüfen, ob der Direktor oder der Kurator Dr. Brinkmann Stellung nehmen würde.
Ich schrieb also artig sofort die Mail und hängte als Scan auch meine presserechtliche Legitimation an. Keine Reaktion.
In der Stuttgarter Zeitung von heute konnte dagegen eine Stellungnahme von Dr. Brinkmann nachgelesen werden.
"Das Mittelalterliche Hausbuch ist ein nationales Denkmal von höchstem Rang", erklärt Bodo Brinkmann, Kunsthistoriker beim Städel-Museum in Frankfurt. "Mit weitem Abstand" stelle es das bedeutendste historische, kunst- und kulturgeschichtliche schriftliche Zeugnis des 15. Jahrhunderts in Deutschland dar und sei für die Alltags-und- Sozial-Geschichte von unschätzbarem Wert.
"Wäre es verschwunden, wäre das so, als ob der Kölner Dom gestohlen worden wäre", sagte Brinkmann. Das Frankfurter Städel-Museum hatte das Hausbuch vom September bis November 1997 erstmals einer großen Öffentlichkeit gezeigt. Zur Jahreswende 1998 wanderte die Schau unter anderem nach Washington in die National Gallery und ins Metropolitan Museum of Art nach New York.
Das Staedel ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts und unterliegt daher grundsätzlich keinen Regeln, die für Behörden gelten. Trotzdem ist es denkbar schlechter Stil, Pressevertreter eklatant ungleich zu behandeln.

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wenn es darum gehe, Geschichte nicht nur aufgrund von schriftlichen Quellen zu untersuchen"
Schweizer Mediziner und Mumienforscher Dr. Frank Rühli
Quelle:
http://www.neue-oz.de/information/noz_print/osnabruecker_land/18702738.html
s. a. http://archiv.twoday.net/stories/4309718/
Schweizer Mediziner und Mumienforscher Dr. Frank Rühli
Quelle:
http://www.neue-oz.de/information/noz_print/osnabruecker_land/18702738.html
s. a. http://archiv.twoday.net/stories/4309718/
Wolf Thomas - am Samstag, 9. Februar 2008, 11:38 - Rubrik: Miscellanea
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Sowohl die Verlagerung des Brühler Personenstandsarchivs als auch die Unterbringung im Duisburger Innenhafen finden sich heute in den Medien.
http://www.ksta.de/html/artikel/1201184459013.shtml (Brühl)
http://www.innenhafen-portal.de/html/2008-02-08.html (Duisburg)
Nachtrag 14.02.2008:
http://www.innenhafen-portal.de/html/2008-02-12.html (Duisburg)
http://www.ksta.de/html/artikel/1201184459013.shtml (Brühl)
http://www.innenhafen-portal.de/html/2008-02-08.html (Duisburg)
Nachtrag 14.02.2008:
http://www.innenhafen-portal.de/html/2008-02-12.html (Duisburg)
Wolf Thomas - am Samstag, 9. Februar 2008, 11:34 - Rubrik: Staatsarchive
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" ..... Paul Badura-Skoda spielt sowohl auf historischen als auch auf modernen Klavieren. Eine umfassende Kollektion wertvoller Tasteninstrumente sowie ein großes Archiv von Autografen und Originalmanuskripten zeugt von seinem Wunsch, die technische Funktionsweise von Musik, sowohl in ihrer theoretischen Entstehung als auch in ihrer instrumentalen Umsetzung, zu begreifen. ....."
Quelle:
http://oe1.orf.at/programm/200802094701.html
http://oe1.orf.at/highlights/115859.html
Quelle:
http://oe1.orf.at/programm/200802094701.html
http://oe1.orf.at/highlights/115859.html
Wolf Thomas - am Samstag, 9. Februar 2008, 11:33 - Rubrik: Privatarchive und Initiativen
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Die Südwestpresse hat weitere Details aufgedeckt. (Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/4688838/ )
KULTURGUT / Beim Verkauf des Mittelalterlichen Hausbuches von Schloss Wolfegg ging es nicht mit rechten Dingen zu
Die Landesregierung schön düpiert
Minister Pfister wusste seit August 2007 von dem Geschäft und gab erst mit Verspätung Alarm
Beim Verkauf des Mittelalterlichen Hausbuchs von Schloss Wolfegg ist die Landesregierung ganz schön an der Nase herumgeführt worden. Bei der millionenschweren Transaktion umging der Fürst die Landesbehörden. Lässt sich der Verkauf rückgängig machen?
RAIMUND WEIBLE BETTINA WIESELMANN
Noch am Mittwoch behauptete Bernd Mayer, Leiter der Kunstsammlungen auf Schloss Wolfegg, es sei "alles im Fluss". Und der promovierte Kustos erweckte den Eindruck, als ob noch keine Tatsachen geschaffen worden wären. Damit wollte er offenbar eine unangenehme Anfrage der SÜDWEST PRESSE abblocken. Mit der Wahrheit rückte er gegenüber der Öffentlichkeit erst gestern Vormittag heraus. Mayer bestätigte nun endlich auch gegenüber der Öffentlichkeit, dass sich das oberschwäbische Adelshaus von einem seiner wertvollsten Archivalien getrennt hat, dem Mittelalterlichen Hausbuch.
350 Jahre lang wurde dieses Werk, das mit künstlerischer Brillanz seltene Einblicke in das Alltagsleben der Menschen des 15. Jahrhunderts gibt, auf Schloss Wolfegg im Kreis Ravensburg aufbewahrt. Reichserbtruchsess (Verwalter der Reichsgüter) Maximilian Willibald (1604-1667), ein großer Sammler vor dem Herrn und Begründer des Kupferstichkabinetts auf Schloss Wolfegg, hatte die in Fragmenten vorliegende Handschrift von einem unbekannten Vorbesitzer erworben. Sie steht auf der Liste der nationalen Kulturgüter und gehört zu den Juwelen Baden-Württembergs.
Nun ist das Buch weg, so wie schon 2001 die Waldseemüller-Weltkarte, ein weiteres Glanzstück der Sammlungen auf Schloss Wolfegg. Die Weltkarte, auf der Kartograph Martin Waldseemüller als erster den vierten Kontinent mit dem Namen Amerika bezeichnete, war mit der notwendigen Genehmigung des Beauftragten der Bundesregierung an die Kongressbibliothek in Washington gegangen.
Wieder geht Kulturgut baden
Das Versteckspiel geht aber weiter. Mayer will nicht sagen, an welchen Ort das Hausbuch gewandert ist, und er will nicht sagen, wie der neue Besitzer heißt. "Über die Einzelheiten der Transaktion sowie die Identität des neuen Eigentümers wurde zum Schutz des Werkes Stillschweigen vereinbart", teilte er lediglich mit. Die Begründung "Schutz des Werks" ist als Vorwand leicht zu durchschauen. Vielmehr wird es so sein, dass der Erwerber nicht im Rampenlicht stehen will. Er hat sich Diskretion ausgebeten.
Nach Informationen der SÜDWEST PRESSE handelt es sich bei dem neuen Eigentümer, wie berichtet, um den öffentlichkeitsscheuen Ex-Bankier August Baron von Finck, ein Milliardär mit Wohnsitz im schweizerischen Thurgau. Wirtschaftsminister Ernst Pfister kennt den Namen des neuen Hausbuch-Eigentümers spätestens seit dem 15. Januar 2008. An jenem Tag, so war gestern überraschend aus seinem Ministerium zu hören, habe sich ihm der Vermittler des Hauses Waldburg-Wolfegg offenbart. Der Vermittler ist eine bekannte Figur im internationalen Kunsthandel: Christoph Graf Douglas. Der smarte, 60-jährige Adelige ist meist dabei, wenn es um Transaktionen wertvoller Kulturgüter aus deutschem Adelsbesitz geht. Als Ernst-August Prinz von Hannover sich von mehr oder weniger wertvollem Nippes aus seinem Schloss trennte, stand ihm der ehemalige Sothebys- Deutschland-Direktor zur Seite. Auch wenn es um Schätze aus dem Hause Fürstenberg in Donaueschingen oder aus dem Hause Baden ging, war Douglas stets zur Stelle. Und jetzt half er dem Wolfegger Fürsten Johannes, das Hausbuch zu klingender Münze zu verwandeln. 20 Millionen Euro sind im Gespräch, etwas mehr als das Doppelte, was der Waldseemüller-Transfer nach Amerika eingebracht hatte. Der Aachener Hochschul-Archivar Klaus Graf, der seit Jahren die Geschäfte des listigen Sachverständigen für Antiquitäten und Kunst beobachtet, redet aufgebracht von einer "erneuten Schurkentat" des alerten Grafen.
Der Sprecher des Wissenschaftsministeriums, Jochen Laun, drückt sich nicht so derb aus, aber er macht deutlich, dass die Transaktion nicht sauber über die Bühne gegangen ist. Bei dem Verkauf ist beispielsweise Paragraph neun des Bundesgesetzes zum Schutz deutschen Kulturguts gegen Abwanderung verletzt worden. Diese Vorschrift verlangt vom Besitzer der Preziose, dass er unverzüglich der obersten Landesbehörde, im Fall Baden-Württemberg dem Wissenschaftsministerium, mitzuteilen hat, wenn das Objekt an einen anderen Ort gebracht wird. Bei einer Ausfuhr ins Ausland sind, wie der Fall der Weltkarte zeigte, noch viel strengere Vorschriften zu beachten. Bei einem Verstoß drohen sogar bis zu drei Jahre Haft.
Das Land vorgeführt
Für das Hausbuch liegt zudem eine absolute Verfügungsbeschränkung vor. Es fällt unter den Fideikommiss (dabei geht es darum, eine Erbschaft unter behördlicher Aufsicht zusammenzuhalten), und deswegen hätten sich die Wolfegger vor Vertragsunterschrift vom Regierungspräsidium Tübingen als Denkmalbehörde eine Genehmigung einholen müssen. Das haben sie nicht getan. Graf schimpft: "Es geht ganz und gar nicht an, wie sich hier ein Adelshaus über geltendes Recht hinwegsetzt und das Land einmal mehr vorführt."
In den Amtsstuben der Ministerien gab es in den vergangenen Tagen fiebrige Recherchen zum Ablauf des Geschäfts. Inzwischen ist sicher: Schon im August 2006 gab es deutliche Anzeichen, dass Wolfegg sich von dem Hausbuch trennen will. Vermittler war eben Graf Douglas, der an das Land herantrat.
Damals bot er dem Frankenberg-Ministerium das Hausbuch zum Verkauf oder zum Tausch gegen vermarktbare Archivalien an. Ohne Erfolg. Staatssekretär Dietrich Birk lehnte das Angebot schriftlich ab. Ein hoher Beamter dazu: "Wir sind ja nicht auf dem arabischen Bazar." Ein anderer Beamter witzelte: "Jetzt weiß man, dass es nicht nur Geld- sondern auch Buchwäsche gibt."
Die schwächste Stelle
Die Landesregierung hat sich in der Hausbuch-Affäre wahrlich nicht mit Ruhm bekleckert. Am wenigsten professionell handelte Wirtschaftsminister Ernst Pfister. Er erfuhr im August 2007 von dem Verkauf und sah offenbar keinen Grund, die anderen Landesbehörden sofort zu informieren, die in die Sache eingebunden sein müssen. Zielsicher hat Douglas wohl die schwächste Stelle in der Regierung ausgesucht, nach der Abfuhr vom Wissenschaftsministerium im August 2006.
Deswegen muss die Landesregierung nun auch Schelte von der Opposition einstecken. Für Helen Heberer, kulturpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, zeigt der Vorgang Parallelen "zu dem geschichtslosen Dilettantismus der Regierung im Umgang mit den badischen Kulturgütern". Sie verlangt Auskunft über die Verhandlungen zwischen dem Haus Wolfegg und dem Land. "Die Landesregierung muss lückenlos offenlegen, warum es ihr nicht gelang, einen Kauf- oder Tauschvertrag mit dem Adelshaus Waldburg-Wolfegg zu schließen.".
Wenn vor dem Verkauf nicht die notwendige Zustimmung eingeholt worden ist, dann ist die Rechtmäßigkeit des Vertrags in Zweifel zu ziehen. Auf die Frage der SÜDWEST PRESSE, ob sich das Ministerium nun darum kümmern wird, den Verkauf rückgängig zu machen und das Buch wieder ins Land zu holen, sagte Laun: "Man wird sich innerhalb der beteiligten Behörden abstimmen müssen, wie weiter zu verfahren ist."
Kommentar:
Ministerialdirektor Klaus Tappeser vom Wissenschaftsministerium wollte noch gestern Morgen keine Informationen über den Verbleib des Buches haben. Auch Landesamt-Chef Planck, mit dem ich vorgestern sprach, war offenbar nicht vom Wirtschaftsministerium ins Bild gesetzt worden.
Nun kennt man auch genauer die Chronologie der Kontakte: Wenn Graf Douglas im August 2006 den Tauschhandel vorschlug, dann war das vor dem Bekanntwerden des Baden-Deals Ende 2006. Alles spricht also dafür, dass er der Spiritus rector der schändlichen Idee ist, im Tausch gegen andere Kulturgüter Objekte aus staatlichen Sammlungen dem Markt zuzuführen.
Nicht besonders klar wird in dem Artikel, was es mit dem Fideikommiss auf sich hat. Instruktiv dazu ist die Lektüre des Beschlusses des Fideikommisssenats des (inzwischen aufgelösten) Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 27.10.2004 auf Wikisource.
"Ein Familienfideikommiss ist ein durch privates Rechtsgeschäft gebundenes Sondervermögen, das grundsätzlich unveräußerlich und unbelastbar ist, von bestimmten Familienmitgliedern nacheinander in einer von vornherein festgelegten Folgeordnung genutzt wird und dazu bestimmt ist, die wirtschaftliche Kraft und das soziale Ansehen einer Familie dauernd zu erhalten. Die Fideikommisse verdanken ihre Entstehung dem Wunsch der grundbesitzenden Familien, insbesondere des Adels, ihren Besitzstand geschlossen zu erhalten (Koehler-Heinemann, S. 67). Fideikommissvermögen wurde in der Regel unter dem Privileg einer herrschaftlichen Position geschaffen oder erworben."
Die Fideikommissauflösungsgesetzgebung nach 1918 und insbesondere das Fideikommissauflösungsgesetz vom 6.7.1938 behielt im öffentlichen Interesse die rechtlichen Bindungen bei. Das Gericht bemerkte, dass "Beschlüsse des OLG keine Beschränkungen bestimmen, die nicht schon vorher bestanden haben. Der einzige Unterschied besteht darin, dass die vorher im Interesse der Familie bestehenden Beschränkungen nunmehr im öffentlichen Interesse aufrechterhalten wurden".
Die ehemalige Sonderrolle der Eigentümer rechtfertigt es nach Ansicht des Gerichts, ehemaliges Fideikommissvermögen anders zu behandeln als anderes Vermögen.
Die bayerische Entscheidung ist 1:1 auf den Wolfegger Fall übertragbar.
Die Beschlüsse des Fideikommissgerichts aus den 1950er Jahren über die Wolfegger Sammlungen sind formell und materiell rechtskräftig. Es ist auch keine wesentliche Änderung der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse eingetreten. Das betroffene Kulturgut ist wie damals schützenswert und schutzbedürftig. Die Beschlüsse sind auch nicht verfassungswidrig. Der angeordnete Genehmigungsvorbehalt beschränkt in zulässiger Weise Inhalt und Schranken des Eigentums, um wertvolles Kulturgut zu schützen. Dies ist vom Eigentümer entschädigungslos als Ausfluß der Sozialbindung des Eigentümers hinzunehmen.
Einen Antrag auf Aufhebung der Beschlüsse hat der Eigentümer nicht gestellt.
Die Aufhebung von Fideikommiss-Auflösungsrecht am 23.11.2007 hat keine Änderung bewirkt. Bestehende Rechte und Pflichte bleiben nach § 2 unberührt:
http://www.buzer.de/gesetz/7964/index.htm
Daraus folgt: Die fideikommissrechtlichen Beschränkungen sind nach wie vor zu beachten, der Verkauf ist ohne entsprechende Genehmigung nichtig.
Instruktiv nicht nur zur hessischen Rechtslage ist ein Auszug aus dem Kommentar zum hessischen Denkmalschutzrecht.
"Die im öffentlichen Interesse getroffenen Schutz- und Sicherungsmaßnahmen wirken auch gegenüber jedem Erwerber oder Besitzer des geschützten Kulturdenkmals (§ 7 Abs. 2 Satz 1 DV FidErIG)".
Bei Zuwiderhandlungen gegen Anordnungen der Genehmigungsbehörde kann der Eigentümer mit Geld- oder Haftstrafen (Erzwingungsstrafen) belegt werden (§ 7 Abs. 2 Satz 2 DV FidErIG).
In Bayern ließ vor Jahren das OLG Bamberg das Bibra'sche Archiv unter Polizeischutz ins Staatsarchiv Bamberg verbringen.
Das Reichsgesetzblatt von 1938 mit dem Text des damals beschlossenen Gesetzes ist online.
Zum Thema siehe auch:
http://www.jurawiki.de/FideiKommiss
http://archiv.twoday.net/search?q=fideikomm

http://archiv.twoday.net/stories/4688838/ )
KULTURGUT / Beim Verkauf des Mittelalterlichen Hausbuches von Schloss Wolfegg ging es nicht mit rechten Dingen zu
Die Landesregierung schön düpiert
Minister Pfister wusste seit August 2007 von dem Geschäft und gab erst mit Verspätung Alarm
Beim Verkauf des Mittelalterlichen Hausbuchs von Schloss Wolfegg ist die Landesregierung ganz schön an der Nase herumgeführt worden. Bei der millionenschweren Transaktion umging der Fürst die Landesbehörden. Lässt sich der Verkauf rückgängig machen?
RAIMUND WEIBLE BETTINA WIESELMANN
Noch am Mittwoch behauptete Bernd Mayer, Leiter der Kunstsammlungen auf Schloss Wolfegg, es sei "alles im Fluss". Und der promovierte Kustos erweckte den Eindruck, als ob noch keine Tatsachen geschaffen worden wären. Damit wollte er offenbar eine unangenehme Anfrage der SÜDWEST PRESSE abblocken. Mit der Wahrheit rückte er gegenüber der Öffentlichkeit erst gestern Vormittag heraus. Mayer bestätigte nun endlich auch gegenüber der Öffentlichkeit, dass sich das oberschwäbische Adelshaus von einem seiner wertvollsten Archivalien getrennt hat, dem Mittelalterlichen Hausbuch.
350 Jahre lang wurde dieses Werk, das mit künstlerischer Brillanz seltene Einblicke in das Alltagsleben der Menschen des 15. Jahrhunderts gibt, auf Schloss Wolfegg im Kreis Ravensburg aufbewahrt. Reichserbtruchsess (Verwalter der Reichsgüter) Maximilian Willibald (1604-1667), ein großer Sammler vor dem Herrn und Begründer des Kupferstichkabinetts auf Schloss Wolfegg, hatte die in Fragmenten vorliegende Handschrift von einem unbekannten Vorbesitzer erworben. Sie steht auf der Liste der nationalen Kulturgüter und gehört zu den Juwelen Baden-Württembergs.
Nun ist das Buch weg, so wie schon 2001 die Waldseemüller-Weltkarte, ein weiteres Glanzstück der Sammlungen auf Schloss Wolfegg. Die Weltkarte, auf der Kartograph Martin Waldseemüller als erster den vierten Kontinent mit dem Namen Amerika bezeichnete, war mit der notwendigen Genehmigung des Beauftragten der Bundesregierung an die Kongressbibliothek in Washington gegangen.
Wieder geht Kulturgut baden
Das Versteckspiel geht aber weiter. Mayer will nicht sagen, an welchen Ort das Hausbuch gewandert ist, und er will nicht sagen, wie der neue Besitzer heißt. "Über die Einzelheiten der Transaktion sowie die Identität des neuen Eigentümers wurde zum Schutz des Werkes Stillschweigen vereinbart", teilte er lediglich mit. Die Begründung "Schutz des Werks" ist als Vorwand leicht zu durchschauen. Vielmehr wird es so sein, dass der Erwerber nicht im Rampenlicht stehen will. Er hat sich Diskretion ausgebeten.
Nach Informationen der SÜDWEST PRESSE handelt es sich bei dem neuen Eigentümer, wie berichtet, um den öffentlichkeitsscheuen Ex-Bankier August Baron von Finck, ein Milliardär mit Wohnsitz im schweizerischen Thurgau. Wirtschaftsminister Ernst Pfister kennt den Namen des neuen Hausbuch-Eigentümers spätestens seit dem 15. Januar 2008. An jenem Tag, so war gestern überraschend aus seinem Ministerium zu hören, habe sich ihm der Vermittler des Hauses Waldburg-Wolfegg offenbart. Der Vermittler ist eine bekannte Figur im internationalen Kunsthandel: Christoph Graf Douglas. Der smarte, 60-jährige Adelige ist meist dabei, wenn es um Transaktionen wertvoller Kulturgüter aus deutschem Adelsbesitz geht. Als Ernst-August Prinz von Hannover sich von mehr oder weniger wertvollem Nippes aus seinem Schloss trennte, stand ihm der ehemalige Sothebys- Deutschland-Direktor zur Seite. Auch wenn es um Schätze aus dem Hause Fürstenberg in Donaueschingen oder aus dem Hause Baden ging, war Douglas stets zur Stelle. Und jetzt half er dem Wolfegger Fürsten Johannes, das Hausbuch zu klingender Münze zu verwandeln. 20 Millionen Euro sind im Gespräch, etwas mehr als das Doppelte, was der Waldseemüller-Transfer nach Amerika eingebracht hatte. Der Aachener Hochschul-Archivar Klaus Graf, der seit Jahren die Geschäfte des listigen Sachverständigen für Antiquitäten und Kunst beobachtet, redet aufgebracht von einer "erneuten Schurkentat" des alerten Grafen.
Der Sprecher des Wissenschaftsministeriums, Jochen Laun, drückt sich nicht so derb aus, aber er macht deutlich, dass die Transaktion nicht sauber über die Bühne gegangen ist. Bei dem Verkauf ist beispielsweise Paragraph neun des Bundesgesetzes zum Schutz deutschen Kulturguts gegen Abwanderung verletzt worden. Diese Vorschrift verlangt vom Besitzer der Preziose, dass er unverzüglich der obersten Landesbehörde, im Fall Baden-Württemberg dem Wissenschaftsministerium, mitzuteilen hat, wenn das Objekt an einen anderen Ort gebracht wird. Bei einer Ausfuhr ins Ausland sind, wie der Fall der Weltkarte zeigte, noch viel strengere Vorschriften zu beachten. Bei einem Verstoß drohen sogar bis zu drei Jahre Haft.
Das Land vorgeführt
Für das Hausbuch liegt zudem eine absolute Verfügungsbeschränkung vor. Es fällt unter den Fideikommiss (dabei geht es darum, eine Erbschaft unter behördlicher Aufsicht zusammenzuhalten), und deswegen hätten sich die Wolfegger vor Vertragsunterschrift vom Regierungspräsidium Tübingen als Denkmalbehörde eine Genehmigung einholen müssen. Das haben sie nicht getan. Graf schimpft: "Es geht ganz und gar nicht an, wie sich hier ein Adelshaus über geltendes Recht hinwegsetzt und das Land einmal mehr vorführt."
In den Amtsstuben der Ministerien gab es in den vergangenen Tagen fiebrige Recherchen zum Ablauf des Geschäfts. Inzwischen ist sicher: Schon im August 2006 gab es deutliche Anzeichen, dass Wolfegg sich von dem Hausbuch trennen will. Vermittler war eben Graf Douglas, der an das Land herantrat.
Damals bot er dem Frankenberg-Ministerium das Hausbuch zum Verkauf oder zum Tausch gegen vermarktbare Archivalien an. Ohne Erfolg. Staatssekretär Dietrich Birk lehnte das Angebot schriftlich ab. Ein hoher Beamter dazu: "Wir sind ja nicht auf dem arabischen Bazar." Ein anderer Beamter witzelte: "Jetzt weiß man, dass es nicht nur Geld- sondern auch Buchwäsche gibt."
Die schwächste Stelle
Die Landesregierung hat sich in der Hausbuch-Affäre wahrlich nicht mit Ruhm bekleckert. Am wenigsten professionell handelte Wirtschaftsminister Ernst Pfister. Er erfuhr im August 2007 von dem Verkauf und sah offenbar keinen Grund, die anderen Landesbehörden sofort zu informieren, die in die Sache eingebunden sein müssen. Zielsicher hat Douglas wohl die schwächste Stelle in der Regierung ausgesucht, nach der Abfuhr vom Wissenschaftsministerium im August 2006.
Deswegen muss die Landesregierung nun auch Schelte von der Opposition einstecken. Für Helen Heberer, kulturpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, zeigt der Vorgang Parallelen "zu dem geschichtslosen Dilettantismus der Regierung im Umgang mit den badischen Kulturgütern". Sie verlangt Auskunft über die Verhandlungen zwischen dem Haus Wolfegg und dem Land. "Die Landesregierung muss lückenlos offenlegen, warum es ihr nicht gelang, einen Kauf- oder Tauschvertrag mit dem Adelshaus Waldburg-Wolfegg zu schließen.".
Wenn vor dem Verkauf nicht die notwendige Zustimmung eingeholt worden ist, dann ist die Rechtmäßigkeit des Vertrags in Zweifel zu ziehen. Auf die Frage der SÜDWEST PRESSE, ob sich das Ministerium nun darum kümmern wird, den Verkauf rückgängig zu machen und das Buch wieder ins Land zu holen, sagte Laun: "Man wird sich innerhalb der beteiligten Behörden abstimmen müssen, wie weiter zu verfahren ist."
Kommentar:
Ministerialdirektor Klaus Tappeser vom Wissenschaftsministerium wollte noch gestern Morgen keine Informationen über den Verbleib des Buches haben. Auch Landesamt-Chef Planck, mit dem ich vorgestern sprach, war offenbar nicht vom Wirtschaftsministerium ins Bild gesetzt worden.
Nun kennt man auch genauer die Chronologie der Kontakte: Wenn Graf Douglas im August 2006 den Tauschhandel vorschlug, dann war das vor dem Bekanntwerden des Baden-Deals Ende 2006. Alles spricht also dafür, dass er der Spiritus rector der schändlichen Idee ist, im Tausch gegen andere Kulturgüter Objekte aus staatlichen Sammlungen dem Markt zuzuführen.
Nicht besonders klar wird in dem Artikel, was es mit dem Fideikommiss auf sich hat. Instruktiv dazu ist die Lektüre des Beschlusses des Fideikommisssenats des (inzwischen aufgelösten) Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 27.10.2004 auf Wikisource.
"Ein Familienfideikommiss ist ein durch privates Rechtsgeschäft gebundenes Sondervermögen, das grundsätzlich unveräußerlich und unbelastbar ist, von bestimmten Familienmitgliedern nacheinander in einer von vornherein festgelegten Folgeordnung genutzt wird und dazu bestimmt ist, die wirtschaftliche Kraft und das soziale Ansehen einer Familie dauernd zu erhalten. Die Fideikommisse verdanken ihre Entstehung dem Wunsch der grundbesitzenden Familien, insbesondere des Adels, ihren Besitzstand geschlossen zu erhalten (Koehler-Heinemann, S. 67). Fideikommissvermögen wurde in der Regel unter dem Privileg einer herrschaftlichen Position geschaffen oder erworben."
Die Fideikommissauflösungsgesetzgebung nach 1918 und insbesondere das Fideikommissauflösungsgesetz vom 6.7.1938 behielt im öffentlichen Interesse die rechtlichen Bindungen bei. Das Gericht bemerkte, dass "Beschlüsse des OLG keine Beschränkungen bestimmen, die nicht schon vorher bestanden haben. Der einzige Unterschied besteht darin, dass die vorher im Interesse der Familie bestehenden Beschränkungen nunmehr im öffentlichen Interesse aufrechterhalten wurden".
Die ehemalige Sonderrolle der Eigentümer rechtfertigt es nach Ansicht des Gerichts, ehemaliges Fideikommissvermögen anders zu behandeln als anderes Vermögen.
Die bayerische Entscheidung ist 1:1 auf den Wolfegger Fall übertragbar.
Die Beschlüsse des Fideikommissgerichts aus den 1950er Jahren über die Wolfegger Sammlungen sind formell und materiell rechtskräftig. Es ist auch keine wesentliche Änderung der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse eingetreten. Das betroffene Kulturgut ist wie damals schützenswert und schutzbedürftig. Die Beschlüsse sind auch nicht verfassungswidrig. Der angeordnete Genehmigungsvorbehalt beschränkt in zulässiger Weise Inhalt und Schranken des Eigentums, um wertvolles Kulturgut zu schützen. Dies ist vom Eigentümer entschädigungslos als Ausfluß der Sozialbindung des Eigentümers hinzunehmen.
Einen Antrag auf Aufhebung der Beschlüsse hat der Eigentümer nicht gestellt.
Die Aufhebung von Fideikommiss-Auflösungsrecht am 23.11.2007 hat keine Änderung bewirkt. Bestehende Rechte und Pflichte bleiben nach § 2 unberührt:
http://www.buzer.de/gesetz/7964/index.htm
Daraus folgt: Die fideikommissrechtlichen Beschränkungen sind nach wie vor zu beachten, der Verkauf ist ohne entsprechende Genehmigung nichtig.
Instruktiv nicht nur zur hessischen Rechtslage ist ein Auszug aus dem Kommentar zum hessischen Denkmalschutzrecht.
"Die im öffentlichen Interesse getroffenen Schutz- und Sicherungsmaßnahmen wirken auch gegenüber jedem Erwerber oder Besitzer des geschützten Kulturdenkmals (§ 7 Abs. 2 Satz 1 DV FidErIG)".
Bei Zuwiderhandlungen gegen Anordnungen der Genehmigungsbehörde kann der Eigentümer mit Geld- oder Haftstrafen (Erzwingungsstrafen) belegt werden (§ 7 Abs. 2 Satz 2 DV FidErIG).
In Bayern ließ vor Jahren das OLG Bamberg das Bibra'sche Archiv unter Polizeischutz ins Staatsarchiv Bamberg verbringen.
Das Reichsgesetzblatt von 1938 mit dem Text des damals beschlossenen Gesetzes ist online.
Zum Thema siehe auch:
http://www.jurawiki.de/FideiKommiss
http://archiv.twoday.net/search?q=fideikomm

KlausGraf - am Samstag, 9. Februar 2008, 05:07 - Rubrik: Open Access
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http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/volltexte/2008/426/
Klaus Graf: Fragwürdige Auktion: Das Inventar des Klosters zum Heiligen Grab in Baden-Baden wurde versteigert, in: Das Münster 56 (2003), S. 233-234
Meine damalige Weblog-Berichterstattung erfolgte in netbib:
http://log.netbib.de/?s=sepulch
Der Artikel in der "Kunstchronik" entstand vor der Versteigerung und ist wesentlich optimistischer gehalten als der Artikel im "Münster", der darstellt, dass es - ohne Not - erheblich schlimmer gekommen ist als gedacht.
Der Artikel in der Kunstchronik ist ebenfalls in ARTDok online:
http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/volltexte/2007/369/
Beitrag in H-MUSEUM (Ende März 2003)
Ich schrieb auch einen Kurzbericht im Rheinischen Merkur (Nr. 23/2003, S. 30).
In der FAZ vom 13.6.2003 widmete sich Michael Gassmann dem Fall (Zitate).
Zur unnötigen Zerstückelung eines wertvollen Teils der Klosterbibliothek:
http://www.ub.uni-dortmund.de/Listenarchive/INETBIB/200306/20030613.html#0
Quelle: www.hl-grab.de
Klaus Graf: Fragwürdige Auktion: Das Inventar des Klosters zum Heiligen Grab in Baden-Baden wurde versteigert, in: Das Münster 56 (2003), S. 233-234
Meine damalige Weblog-Berichterstattung erfolgte in netbib:
http://log.netbib.de/?s=sepulch
Der Artikel in der "Kunstchronik" entstand vor der Versteigerung und ist wesentlich optimistischer gehalten als der Artikel im "Münster", der darstellt, dass es - ohne Not - erheblich schlimmer gekommen ist als gedacht.
Der Artikel in der Kunstchronik ist ebenfalls in ARTDok online:
http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/volltexte/2007/369/
Beitrag in H-MUSEUM (Ende März 2003)
Ich schrieb auch einen Kurzbericht im Rheinischen Merkur (Nr. 23/2003, S. 30).
In der FAZ vom 13.6.2003 widmete sich Michael Gassmann dem Fall (Zitate).
Zur unnötigen Zerstückelung eines wertvollen Teils der Klosterbibliothek:
http://www.ub.uni-dortmund.de/Listenarchive/INETBIB/200306/20030613.html#0
Quelle: www.hl-grab.denoch kein Kommentar - Kommentar verfassen
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http://blues-tea-cha.blogspot.com/2007/12/waldseemller-map.html
Der Blogbeitrag macht auf offenkundige Rätsel hinsichtlich der Waldseemüller-Karte von "1507" aufmerksam.
"The map gives a reasonably correct depiction of the west coast of South America. But according to history, Vasco Nunez de Balboa did not reach the Pacific by land until 1513, and Ferdinand Magellan did not round the southern tip of the continent until 1520."
Als eine Möglichkeit erwägt der Blogger: "Extraterrestrial input. The map was beyond human technology and came from a non-human intelligence."
Naja.
Zu diesen Problemen fachkundiger:
http://www.warpinghistory.blogspot.com/
http://www.loc.gov/today/cyberlc/feature_wdesc.php?rec=4019
Der Blogbeitrag macht auf offenkundige Rätsel hinsichtlich der Waldseemüller-Karte von "1507" aufmerksam.
"The map gives a reasonably correct depiction of the west coast of South America. But according to history, Vasco Nunez de Balboa did not reach the Pacific by land until 1513, and Ferdinand Magellan did not round the southern tip of the continent until 1520."
Als eine Möglichkeit erwägt der Blogger: "Extraterrestrial input. The map was beyond human technology and came from a non-human intelligence."
Naja.
Zu diesen Problemen fachkundiger:
http://www.warpinghistory.blogspot.com/
http://www.loc.gov/today/cyberlc/feature_wdesc.php?rec=4019
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Vor vielen Jahren hat Simon Simon, Archivar in Koblenz, ein Gelübde abgelegt: Nie wieder wollte er sich von einer Frau hinreißen lassen. Doch als er die Friseuse Carmen kennen lernt, gerät sein mühsam aufgebautes Gerüst der Ordnung ins Wanken. Ein kleines Fläschchen Parfum spielt dabei eine große Rolle, eine sehr private Geburtstagsfeier und ein ausgedehntes Liebesmahl. So nimmt sie ihren Lauf, die Geschichte vom mittelalten Herrn und dem schönen jungen Mädchen.
DDB-Daten über Jochen Schimmang. Ich stolperte über das Buch weil ich momentan die OBCZ in Duisburg nachhalte was die vorhandenen Bücher anbelangt. (Wer es also mitnehmen möchte...)
DDB-Daten über Jochen Schimmang. Ich stolperte über das Buch weil ich momentan die OBCZ in Duisburg nachhalte was die vorhandenen Bücher anbelangt. (Wer es also mitnehmen möchte...)
Prospero - am Samstag, 9. Februar 2008, 00:26 - Rubrik: Miscellanea
Da im frühen 20. Jahrhundert zahlreiche "Dubletten" aus den Wolfegger Beständen veräußert wurden, ist es gut denkbar anzunehmen, dass es sich bei den folgenden nicht um jüngst vom Haus Wolfegg veräußerten Stücke handelt (siehe auch das Update unten!):
http://artcollector24.de/index.php?id=77
Beham, Hans Sebald [1500-1550], couple from heaven (bearded man and woman, with male and female Putto), woodcut , very rare
backside; collector’s stamp: Fürstl. Waldburg Wolfegg’sches Kupferstichkabinett > 2800

Und hier noch eins:
http://www.lot-tissimo.com/de/cmd/d/o/104.114.4480/auk/114/
Beham, H. S., Fortuna. Kupfer
Beham, Hans Sebald. Fortuna. Kupferstich auf Bütten. 1541. 7,8 x 5 cm. In der Platte bezeichnet, datiert und monogrammiert. Pauli/Hollstein 143 I oder II (v. V); Bartsch 140. - Ausgezeichneter, tiefschwarzer Frühdruck, bis an, teilweise über die Einfassungslinie beschnitten. - Hinterlegt, kleinere Fehlstellen dadurch kaschiert, kleines Loch nachgezogen. - Provenienz: Sammlung Waldburg-Wolfegg (verso Stempel Lugt 2542). - Unter Passepartout montiert.
Danke an *** auch für den Golfplatz-Link.
Mit der Google-Suche nach Lugt 2542 (Frits Lugts Stempel-Bibliographie erschien in Amsterdam 1921) findet man noch etliche weitere Angebote:
http://www.spaightwoodgalleries.com/Pages/Hans_Sebald_Beham.html
http://www.karlundfaber.de/auktion/online-katalog-1/catalog_view?b_start:int=25&Type=CatalogItem
usw.
Beispiel für ein Museumsstück, das 1933 aus Wolfegg verkauft wurde:
http://www.mfa.org/collections/search_art.asp?recview=true&id=701
Ein Katalog von 2007 spricht ausdrücklich von einer Dublette:
http://www.tajan.com/pdf/7703.pdf
Verkäufe von 1901 erwähnt:
http://books.google.de/books?q=%22lugt+2542%22&btnG=Nach+B%C3%BCchern+suchen
Katalog von 1901 im Met-OPAC
Nachtrag:
Europäische Meisterzeichnungen ... [Volltext meiner Besprechung siehe Kommentar!], 2003, S. 25: Sog. Dubletten wurden 1901 und 1903 bei Gutekunst in Stuttgart versteigert, desgleichen 1933 und 1934 bei Boerner in Leipzig (Nr. 183 und 184 ohne Nennung von Wolfegg).
Der um 1900 angefertigte Stempel des Kupferstichkabinetts wurde sogar gefälscht (ebd., Anm. 17).
UPDATE:
Per Mail vom 11.2.2008 teilte Dr. Mayer mit:
"In der Zeit, in der ich in Wolfegg bin (seit 1994, wurden keine
Stiche aus dem Kabinett veräußert. Ganz im Gegenteil. Erst kürzlich konnte ich auf einer Dürerauktion einige Stiche erwerben. Bei der Durchsicht des von Ihnen besprochenen Zeichnungskataloges ist Ihnen sicher aufgefallen, dass die Zeichnung von Augustin Braun (Kat.Nr. 19) erst kurze Zeit vorher in unsere Sammlung gekommen ist."
http://artcollector24.de/index.php?id=77
Beham, Hans Sebald [1500-1550], couple from heaven (bearded man and woman, with male and female Putto), woodcut , very rare
backside; collector’s stamp: Fürstl. Waldburg Wolfegg’sches Kupferstichkabinett > 2800

Und hier noch eins:
http://www.lot-tissimo.com/de/cmd/d/o/104.114.4480/auk/114/
Beham, H. S., Fortuna. Kupfer
Beham, Hans Sebald. Fortuna. Kupferstich auf Bütten. 1541. 7,8 x 5 cm. In der Platte bezeichnet, datiert und monogrammiert. Pauli/Hollstein 143 I oder II (v. V); Bartsch 140. - Ausgezeichneter, tiefschwarzer Frühdruck, bis an, teilweise über die Einfassungslinie beschnitten. - Hinterlegt, kleinere Fehlstellen dadurch kaschiert, kleines Loch nachgezogen. - Provenienz: Sammlung Waldburg-Wolfegg (verso Stempel Lugt 2542). - Unter Passepartout montiert.
Danke an *** auch für den Golfplatz-Link.
Mit der Google-Suche nach Lugt 2542 (Frits Lugts Stempel-Bibliographie erschien in Amsterdam 1921) findet man noch etliche weitere Angebote:
http://www.spaightwoodgalleries.com/Pages/Hans_Sebald_Beham.html
http://www.karlundfaber.de/auktion/online-katalog-1/catalog_view?b_start:int=25&Type=CatalogItem
usw.
Beispiel für ein Museumsstück, das 1933 aus Wolfegg verkauft wurde:
http://www.mfa.org/collections/search_art.asp?recview=true&id=701
Ein Katalog von 2007 spricht ausdrücklich von einer Dublette:
http://www.tajan.com/pdf/7703.pdf
Verkäufe von 1901 erwähnt:
http://books.google.de/books?q=%22lugt+2542%22&btnG=Nach+B%C3%BCchern+suchen
Katalog von 1901 im Met-OPAC
Nachtrag:
Europäische Meisterzeichnungen ... [Volltext meiner Besprechung siehe Kommentar!], 2003, S. 25: Sog. Dubletten wurden 1901 und 1903 bei Gutekunst in Stuttgart versteigert, desgleichen 1933 und 1934 bei Boerner in Leipzig (Nr. 183 und 184 ohne Nennung von Wolfegg).
Der um 1900 angefertigte Stempel des Kupferstichkabinetts wurde sogar gefälscht (ebd., Anm. 17).
UPDATE:
Per Mail vom 11.2.2008 teilte Dr. Mayer mit:
"In der Zeit, in der ich in Wolfegg bin (seit 1994, wurden keine
Stiche aus dem Kabinett veräußert. Ganz im Gegenteil. Erst kürzlich konnte ich auf einer Dürerauktion einige Stiche erwerben. Bei der Durchsicht des von Ihnen besprochenen Zeichnungskataloges ist Ihnen sicher aufgefallen, dass die Zeichnung von Augustin Braun (Kat.Nr. 19) erst kurze Zeit vorher in unsere Sammlung gekommen ist."
http://mdz10.bib-bvb.de/~db/0001/bsb00016332/images/index.html?id=00016332&no=75&seite=694
Der Link geht auf meinen Artikel "Thomas Lirer" in Band 14.
Weitere Bände, durch Verändern der URL gefunden:
Bd. 19
http://mdz10.bib-bvb.de/~db/0001/bsb00016337/images/
Bd. 16
http://mdz10.bib-bvb.de/~db/0001/bsb00016334/images/
Bd. 12
http://mdz10.bib-bvb.de/~db/0001/bsb00016329/images/
Bd. 10
http://mdz10.bib-bvb.de/~db/0001/bsb00016327/images/
Bd. 9
http://mdz10.bib-bvb.de/~db/0001/bsb00016326/images/
Bd. 5
http://mdz10.bib-bvb.de/~db/0001/bsb00016321/images/
Bd. 3
http://mdz10.bib-bvb.de/~db/0001/bsb00016319/images/
Bd. 2
http://mdz10.bib-bvb.de/~db/0001/bsb00016318/images/
Bd. 1
http://mdz10.bib-bvb.de/~db/0001/bsb00016233/images/
Geplant ist, die NDB komplett ins Netz zu stellen.
Zeitweilig konnten drei (?) NDB-Bände in der Digital Library of India eingesehen werden.
ACHTUNG: Soweit weitere Links zu den fehlenden Bänden bekannt werden, werden diese nicht in diesem ARCHIVALIA-Beitrag, sondern in
http://de.wikisource.org/wiki/Biographische_Nachschlagewerke#N
mitgeteilt!
Der Link geht auf meinen Artikel "Thomas Lirer" in Band 14.
Weitere Bände, durch Verändern der URL gefunden:
Bd. 19
http://mdz10.bib-bvb.de/~db/0001/bsb00016337/images/
Bd. 16
http://mdz10.bib-bvb.de/~db/0001/bsb00016334/images/
Bd. 12
http://mdz10.bib-bvb.de/~db/0001/bsb00016329/images/
Bd. 10
http://mdz10.bib-bvb.de/~db/0001/bsb00016327/images/
Bd. 9
http://mdz10.bib-bvb.de/~db/0001/bsb00016326/images/
Bd. 5
http://mdz10.bib-bvb.de/~db/0001/bsb00016321/images/
Bd. 3
http://mdz10.bib-bvb.de/~db/0001/bsb00016319/images/
Bd. 2
http://mdz10.bib-bvb.de/~db/0001/bsb00016318/images/
Bd. 1
http://mdz10.bib-bvb.de/~db/0001/bsb00016233/images/
Geplant ist, die NDB komplett ins Netz zu stellen.
Zeitweilig konnten drei (?) NDB-Bände in der Digital Library of India eingesehen werden.
ACHTUNG: Soweit weitere Links zu den fehlenden Bänden bekannt werden, werden diese nicht in diesem ARCHIVALIA-Beitrag, sondern in
http://de.wikisource.org/wiki/Biographische_Nachschlagewerke#N
mitgeteilt!
KlausGraf - am Freitag, 8. Februar 2008, 22:47 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Ausführliche Analyse von Mandry 1866 in der ZRG 1866.
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http://www.webometrics.info/top200_rep.asp
Aus dieser Übersicht ergibt sich keinesfalls die empirische Bestätigung der immer wieder von OA-Anhängern wiederholten Ansicht, dass nur verpflichtende Mandate Repositorien füllen können. Wenn diese Mandate nicht entsprechend durchgesetzt werden, ignorieren Wissenschaftler sie genauso wie andere Aufforderung zum Selbstarchivieren.
Aus dieser Übersicht ergibt sich keinesfalls die empirische Bestätigung der immer wieder von OA-Anhängern wiederholten Ansicht, dass nur verpflichtende Mandate Repositorien füllen können. Wenn diese Mandate nicht entsprechend durchgesetzt werden, ignorieren Wissenschaftler sie genauso wie andere Aufforderung zum Selbstarchivieren.
KlausGraf - am Freitag, 8. Februar 2008, 21:06 - Rubrik: Open Access
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Fortsetzung von http://archiv.twoday.net/stories/4689959/
http://books.google.com/books?id=h0YBAAAAYAAJ&pg=PA35
Josef Fischer berichtete auf der Amerikanisten-Tagung von 1904 über seine Wolfegger Entdeckungen. Er erwähnt neben den Waldseemüller-Karten die Ptolemäus-Handschrift des Nicolaus Germanus, die Vorlage der Ulmer Inkunabeln, sowie eine riesige Wandkarte des Jodocus Hondius von 1611.
Beschreibung der Germanus-Handschrift:
http://books.google.com/books?id=-LEQAAAAYAAJ&pg=PA79 (US-Proxy)
Fischers Faksimileausgabe der Weltkarte des Hondius von 1907 mit US-Proxy bei Google Books (GBS):
http://books.google.com/books?id=kh-5gVckJAQC
Zu Fischers Entdeckungen siehe auch Seaver: Maps, Myths, and Men, S. 304 ff. (auszugsweise bei GBS).
http://books.google.com/books?id=h0YBAAAAYAAJ&pg=PA35
Josef Fischer berichtete auf der Amerikanisten-Tagung von 1904 über seine Wolfegger Entdeckungen. Er erwähnt neben den Waldseemüller-Karten die Ptolemäus-Handschrift des Nicolaus Germanus, die Vorlage der Ulmer Inkunabeln, sowie eine riesige Wandkarte des Jodocus Hondius von 1611.
Beschreibung der Germanus-Handschrift:
http://books.google.com/books?id=-LEQAAAAYAAJ&pg=PA79 (US-Proxy)
Fischers Faksimileausgabe der Weltkarte des Hondius von 1907 mit US-Proxy bei Google Books (GBS):
http://books.google.com/books?id=kh-5gVckJAQC
Zu Fischers Entdeckungen siehe auch Seaver: Maps, Myths, and Men, S. 304 ff. (auszugsweise bei GBS).
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1901 entdeckte der Jesuit Josef Fischer auf Schloss Wolfegg in den überreichen Kunstsammlungen der Fürsten Waldburg-Wolfegg einen aus dem Nachlass des Kartographen Johann Schöner stammenden Sammelband, der unter anderem zwei lange gesuchte verschollene Weltkarten ("Waldseemüllerkarte" und "Carta Marina") des Freiburger Kartographen Martin Waldseemüller enthielt. Lange schon wollte die Library of Congress diese kostbaren Stücke erwerben, doch gelang dies für die "Geburtsurkunde Amerikas", die auf eine Karte von 1507 zurückgehende Wolfegger Waldseemüllerkarte (sie kann aus druckgeschichtlichen Gründen nicht vor 1515 entstanden sein), erst 2001. Nach einer Sonderausfuhrgenehmigung - gegen das Votum der Fachleute - wurde damals das auf der Liste national wertvollen Kulturguts stehende Stück nach Washington verbracht. Die Kongressbibliothek zahlte dem Fürsten 10 Mio. Dollar, konnte aber den Betrag (4 Mio. Dollar) für den Rest des Schöner-Sammelbands (ohne die in Wolfegg verbliebene Sternkarte von Albrecht Dürer) nicht aufbringen. Ende 2003 erwarb der US-Unternehmer Jay Kislak den Wolfegger Schöner- Sammelband und schenkte ihn mit einer Sammlung anderer erlesener Stücke 2004 der US-Kongressbibliothek.
Es ist davon auszugehen, dass sich das Haus Waldburg beim Verkauf des Schöner-Sammelbands über die aus der Fideikommissauflösungsgesetzgebung resultierenden Bindungen der Wolfegger Sammlungen hinweggesetzt und keine Genehmigung des zuständigen Regierungspräsidiums Tübingen eingeholt hat.
DOKUMENTATION
Waldseemueller-Karte nun in Washington
* Date: Thu, 26 Jul 2001 02:53:46 +0200
* From: Klaus Graf
* Subject: Waldseemueller-Karte nun in Washington
Nachdem eine Meldung der FAZ letzten November von einem drohenden
Verkauf der Waldseemueller-Weltkarte zu berichten wusste, ist es nun
Gewissheit: Das kostbare Stueck, registriert als deutsches Kulturgut,
befindet sich, nach Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung durch die
Bundesregierung, in der Library of Congress (LC) in Washington. Eine
Verkaufvereinbarung mit dem bisherigen Eigentuemer, dem Fuersten von
Waldburg-Wolfegg, wurde erzielt.
Die FAZ hat als erste Zeitung auf ihrer Seite 1 vom Samstag (21.7.2001)
von dem Verkauf berichtet.
Auszug:
"Ein Fürst verkauft Amerikas "Geburtsurkunde"
Eines der berühmtesten deutschen Kulturgüter ist jetzt in
der Kongreßbibliothek / Von Leo Wieland
WASHINGTON, 20. Juli. Amerikas "Geburtsurkunde", eines
der berühmtesten deutschen Kulturgüter, ist jetzt mit einer
Sonderausfuhrgenehmigung der Bundesregierung zum Verkauf
an die Washingtoner Kongreßbibliothek in die Vereinigten
Staaten gebracht worden. Die im Jahr 1507 gefertigte
Weltkarte des Kartographen Martin Waldseemüller aus Freiburg
im Breisgau enthält zum ersten Mal die Bezeichnung America
für den erst fünfzehn Jahre davor von Christoph Kolumbus
entdeckten Kontinent. Der Besitzer, Fürst Johannes zu
Waldburg-Wolfegg, soll als Kaufpreis dafür zehn Millionen
Dollar verlangt haben. Auf Anfrage dieser Zeitung bestätigte er
nur den Transfer am 27. Juni.
Die Kongreßbibliothek, die mit fast fünf Millionen
Einzelstücken über die international wohl größte
kartographische Sammlung verfügt, war an diesem
jahrhundertelang verschollenen Kronjuwel, welches der Neuen
Welt ihren Namen gab, interessiert, seit es zu Beginn des
vorigen Jahrhunderts von einem Jesuitenpater auf Schloß
Wolfegg in Oberschwaben gefunden wurde. Der Erwerb der
Karte durch die amerikanische Bibliothek, der von seinen
Förderern als "Symbol der deutsch-amerikanischen
Freundschaft" gedacht war, zog sich jedoch wegen der
schwierigen Ausfuhrgenehmigung nach dem Gesetz zum
Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung sowie der
ungesicherten Finanzierung in die Länge.
[...]
Die Verhandlungen über das Objekt Nr. 01301 auf der
deutschen Kulturgüterliste reichen bis in die Amtszeit von
Bundeskanzler Kohl zurück, als schon vergebliche Versuche
unternommen wurden, deutsche Sponsoren für das Projekt zu
finden. Auch Bemühungen der Kongreßbibliothek, bei
amerikanischen Industriellen Unterstützung für den Erwerb
eines Dokuments zu finden, welches nach der
Unabhängigkeitserklärung und der Verfassung mit an der Spitze
historisch signifikanter Originale stehen dürfte, waren
ursprünglich nicht erfolgreich. [...]
Fürst Johannes zu Waldburg-Wolfegg verband mit seiner
Offerte an die Kongreßbibliothek offenbar den Wunsch, daß die
Karte an einer möglichst prominenten Stelle zugänglich werden
solle. Er wollte wohl verhindern, daß das Werk - es setzt sich aus
zwölf Holzschnitt-Tafeln zusammen und mißt fast drei
Quadratmeter - im Panzerschrank eines privaten Sammlers
verschwindet.
Mit Einverständnis von Bundeskanzler Schröder gab schließlich
der damalige Staatsminister für Kultur, Naumann, ein Förderer
des Projekts, die Ausfuhrerlaubnis.
[...]
In Deutschland gab es hingegen auch Kritik an einem Verkauf
des einzigartigen Stücks - die Auftragsarbeit zur Aktualisierung
von Ptolemäus' Weltatlas aus dem zweiten Jahrhundert war in
der lothringischen Stadt St.-Dié gedruckt worden - ins
Ausland. So bat der Stuttgarter Rechtsanwalt Otto Clausnizer,
der sich mit dem Werk Waldseemüllers beschäftigt hat,
Staatsminister Naumann noch im vorigen Jahr, alles zu
unternehmen, um das Kulturgut in Deutschland zu behalten. Er
argumentierte, daß eine Weitergabe ein unersetzlicher und nicht
zu rechtfertigender Verlust wäre.
Waldseemüller, der sich anscheinend nicht ganz sicher war,
wem das größere Verdienst an der Entdeckung der Neuen Welt
zukam - Kolumbus oder dem Florentiner Kaufmann Amerigo
Vespucci -, entschied sich für Vespucci und trug auf seiner
Karte, die zum ersten Mal auch zwei Ozeane zeigt, die
Bezeichnung America in den südlichen Teil des
Doppelkontinents zwischen dem heutigen Brasilien und
Argentinien ein. Nordamerika firmiert im Erklärungsteil noch
als Terra Ulteri Incognita. In der Sammlung des Fürsten ist mit
der Weltkarte noch eine ebenfalls mehrteilige seltene Seekarte
(Carta Marina) mit Aufzeichnungen nautischer Routen
verbunden, die von den europäischen Entdeckern zunächst
geheimgehalten worden waren. Der Preis dafür soll vier
Millionen Dollar betragen. Noch ist offenbar nicht gesichert, ob
die Kongreßbibliothek auch für diesen Teil die gewünschte
Summe aufbringen kann oder ob die Sammlung eventuell
getrennt werden muß."
Am Montag (23.7., S. 39) brachte das Feuilleton der FAZ weitere
Informationen (von Leo Wieland) und eine Glosse. Danach wurde die Karte
am 27. Juni diskret nach Washington gebracht. Der Kaufpreis betrage 10
Mio. Dollar, wovon schon eine Anzahlung von einer halben Million
geleistet worden sei.
Am Schluss ist noch die Rede von der "Waldseemüller-Sammlung" des
Fuersten, die in einem "einheitlichen Album" seltene nautische und
Sternen-Karten umfassen wuerde. Dieser nicht von Ausfuhrbeschraenkungen
nach dem Kulturgutschutzgesetz betroffene Teil wird von der LC nicht
erworben werden und muss daher von ihm getrennt werden. Er koenne sich
nach Ansicht mancher Experten mit dem Wert der America-Karte messen.
In der Glosse (von "E.B.") wird der Verkauf kritisiert. "Warum soll man
den Amerikanern nicht ihren geographischen Taufschein ueberlassen? Der
Kulturpatriot muss dagegenhalten, dass, wenn schon die Deutschen die
Welt nicht mitentendeckt haben, sie doch die ersten waren, die sie
kartographierten. Das Zeugnis dieser Tat ist unbedingt schuetzenswert."
Es gebe einiges zu klaeren. Nach dem Gesetz sei nur der Innenminister
zur Ausnahmebewilligung berechtigt, gestuetzt auf Sachverstaendige. "Wie
konnte daraus eine Nacht- und Nebelaktion werden? Die Kulturnation steht
erschuettert und verunsichert da. Wie sicher sind noch die
Schutzlisten? Wer schuetzt uns vor treulosen Schuetzern, wer
kontrolliert sie?"
Am Dienstag setzte die FAZ ihre Kampagne fort, auf S. 47 wird
Ministerialdirigent a.D. Waldemar Ritter, 25 Jahre lang fuer den Schutz
des Kulturgutes verantwortlich, zitiert. Der Verkauf sei gegen
"das Votum aller Kulturfachleute in Deutschland" zustandegekommen und
ein "boeses Omen".
Am gestrigen Mittwoch folgte eine kleine Meldung auf S. 47: Der Deutsche
Museumsbund habe den Verkauf kritisiert. Es stelle sich die Frage, so
der Museumsbund, "welchen Sinn und Zweck eine gesetzliche Liste
geschuetzten deutschen Kulturgutes ueberhaupt noch haben soll, wenn das
Anliegen dieser Liste [...] mit Sondergenehmigungen und von Amts wegen
gebrochen wird".
STELLUNGNAHME:
Waldseemueller war ohne Zweifel einer der bedeutendsten Kartographen zu
Beginn des 16. Jahrhunderts. Seine Lebensdaten sind offenbar nicht
gesichert. In dem Katalog "Kaiser Karl V." aus dem Jahr 2000 werden
unter der Nr. 64 die Daten "um 1479 -um 1521" genannt, waehrend es bei
der Nr. 275, die dem Wolfegger Unikat gilt, heisst: 1470-1518. Die dort
angefuehrte Literatur ist offenbar sehr allgemein und nicht gerade
taufrisch. Pikant beruehrt, dass von 1985 publizierten
wissenschaftlichen Forschungen, die eine spaetere Datierung der Karte
nahelegen, weder hier noch in der gegenwaertigen deutschen Diskussion
Notiz genommen wird (siehe Anhang 2).
Zu begruessen ist, dass einmal mehr die Frage des Kulturgutschutzes
oeffentlich thematisiert wird. Mangelnde oeffentliche Transparenz ist
hier allenthalben zu beklagen. Die Liste national geschuetzten
Kulturguts ist eine virtuelle Kunst- und Wunderkammer der Bundesrepublik
mit mancherlei Curiosa, vor allem aber riesigen Luecken, ueber die man
sich nur wundern kann. Eine gerichtliche Ueberpruefung des Vollzugs des
Gesetzes ist nur durch dem Eigentuemer moeglich. Es ist gleichgueltig,
wie der zur Entscheidung befugte Innenminister seine Genehmigung
begruendet und ob er sich dabei gegen den Sachverstaendigenausschuss
stellt - Kulturgutschutz- und Denkmalschutzrecht spielt sich in der
absolutistischen Sphaere der Exekutive ab, die nach Gutduenken handeln
kann. Sie ist zwar an Recht und Gesetz gebunden - doch wen kuemmerts?
Die
Zerstoerung der Donaueschinger Hofbibliothek und anderer gewachsener
Sammlungen zeigt die eklatanten Defizite im Bereich historischen
Kulturguts in Privateigentum. Die Lobby des Kunsthandels hat hier das
Sagen.
Es ist absolut unverstaendlich, dass die LC es zulaesst, dass die
Waldseemueller-Sammlung in Wolfegg nunmehr zerrissen wird. Sie will das
Glanz-Stueck, das Provenienz-Prinzip ist ihr gleichgueltig.
Die ueberaus reiche Wolfegger Bibliothek ist so gut wie unerforscht. Sie
steht gemaess Beschlusses des OLG Stuttgart vom 31.8.1956 (FS I Nr. 86
IV d 1) unter der Fideikommiss-Aufsicht der Wuerttembergischen
Landesbibliothek Stuttgart (doch diese hat zu tun, was das
Wissenschaftsministerium anordnet ...). Laut Mitteilung der Bibliothek
vom 17.7.1998, die durch einen Verwaltungsgerichtsprozess erzwungen
werden musste (vgl. NJW 1996, S. 538), wurde diese Aufsichtspflicht nur
dadurch wahrgenommen, dass der Bestand in den Zentralkatalog
Baden-Wuerttemberg aufgenommen wurde. Weder wurden Buecher entliehen
noch wurde irgendwann von dem eingeraeumten Vorkaufsrecht Gebrauch
gemacht.
Die Bibliothek war in den letzten Jahrzehnten der Wissenschaft nicht
zugaenglich und wurde auch nicht in das "Handbuch der historischen
Buchbestaende" aufgenommen. In Wolfegg liegt das beruehmte
"Mittelalterliche Hausbuch" (Nr. 01404 der Kulturgueterliste), das
Gebetbuch des "Bauernjoerg" (Nr. 01407 - siehe
http://www.uni-koblenz.de/~graf/hsslink.htm) und eine beruehmte
Ptolemaeus-Handschrift des Nicolaus Germanus (Nr. 01408), datiert
4.10.1482 in Florenz und Vorlage des Ulmer Drucks von 1482 (Peter
Amelung, Der Fruehdruck im deutschen Suedwesten 1979, S. 282). Letztere
wurde nicht einmal zu einer Ptolemaeus-Ausstellung in Ulm ausgeliehen!
Was wird aus dem Waldseemueller-Album, was wird aus den erlesenen
Handschriften und den provenienzgeschichtlich noch nicht dokumentierten
Drucken der Bibliothek der Fuersten von Waldburg-Wolfegg? Die Praxis der
Stuttgarter Kultusbuerokratie laesst wieder einmal das Schlimmste
befuerchten.
Man mag es begruessen, wenn die Waldseemueller-Karte nunmehr erstmals
oeffentlich zugaenglich ist. Man mag den Kultur-Protektionismus in
Sachen "nationales Kulturgut" im Zeichen des vereinten Europa und der
Globalisierung fuer obsolet erachten. Gewiss handelt es sich aufgrund
des vehementen amerikanischen Interesses um einen Sonderfall, aber die
diskret ausgehandelte Vereinbarung ist in der Tat ein uebles Signal, das
einmal mehr die eklatante Vernachlaessigung des Schutzes beweglicher
Kulturdenkmale in Deutschland aufzeigt.
Dr. Klaus Graf
Mehr Kulturgutverlust-Informationen:
http://www.uni-koblenz.de/~graf/#kulturgut
Anhang 1: WWW-Materialien
Mailinglisten-Beitrag zu den Geruechten im November 2000:
http://www.dhm.de/pipermail/demuseum/2000-November/000607.html
Beitrag zu den Verkaufabsichten 2000 (engl.)
http://www.raremaps.com/maptrade/oct00/msg00017.html
Heftige Diskussion dazu in der Mailingliste EXLIBRIS ("moral theft"):
http://palimpsest.stanford.edu/byform/mailing-lists/exlibris/2000/11/
Mitteilung der LC zum Erwerb Juli 2001
http://www.loc.gov/today/pr/2001/01-093.html
[...]
Abbildungen der ganzen Karte (farbig):
http://www.bigoid.de/conquista/biographien/waldseemueller.htm
http://www.iag.net/~jsiebold/310.html
http://www.interkart.de/html/maps/antique/waldseemullerworld.htm
(Reproduktion erhaeltlich fuer DM 59,-)
Seite zu Martin Waldseemueller (engl.) mit guten Abbildungen zur Karte
http://bell.lib.umn.edu/map/WALD/indexw.html
Informationen ueber Weltkarten mit Links
http://www.geog.uni-heidelberg.de/~ttavk/weltkart01.htm
Bibliographie zur Waldseemueller-Karte:
http://duke.usask.ca/~pekacz/Printed16.htm
***
Anhang 2:
Waldseemueller World Map (Roland Folter , 11/22/00 21:29)
To:
Before the discussion on this subject becomes too emotionally laden, I'd
like to remind everyone of a fairly recent scholarly study (Elizabeth
Harris in Imago Mundi 37, 1985, 30-53) in which it is demonstrated that
the Waldburg-Wolfegg copy of this famous map cannot have been printed
before 1515. Therefore, this map can no longer be considered the first
one on which the name "America" appears. This honor belongs to
Waldseemueller's globe gores of 1507, of which - fortunately - two
copies exist, one in the US (Minneapolis, Bell) and one in Germany
(Munich, BSB). Thus national honors are preserved.
Whether the dethroned Waldburg-Wolfegg is still worth $14 million is, as
with all unique objects, a matter between seller and buyer.
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg19009.html
Im Juli 2004 meldete ich den Verkauf der Wolfegger Carta Marina an Kislak:
http://log.netbib.de/archives/2004/07/20/carta-marina-aus-wolfegg-in-den-usa/
Meines Wissens wurde dieser Verkauf deutschen Kulturguts im Wert von 4 Mio. Dollar nirgends in der deutschen Presse registriert.
Waldseemüllerkarte 1507 (Nachdruck nicht vor 1515)
Zum Schöner-Sammelband:
Der Wolfegger Sammelband wurde kurz beschrieben in der wissenschaftlichen Publikation des Wolfegger Funds von 1901 durch Fischer und Wieser 1903. Diese ist online in der Posner-Collection:
http://posner.library.cmu.edu/Posner/books/book.cgi?call=912_W16A_1903
Vorabpublikation von Fischer (Stimmen aus Maria Laach, Ergänzungsband 1903):
http://books.google.com/books?id=-LEQAAAAYAAJ (US-Proxy!)
Informationen der Library of Congress
http://www.loc.gov/exhibits/earlyamericas/online/aftermath/index.html#object143
http://www.loc.gov/exhibits/earlyamericas/maps/html/schonersammelband/
"The volume, now known as the “Schöner Sammelband”, was compiled sometime after 1516 and contained the only surviving copies of Martin Waldseemüller's 1507 Universalis cosmographiae, his 1516 Carta Marina and the first printed celestial globe gores by the mathematician, alchemist, and globe–maker Johannes Schöner (1477–1547). Also included in the original volume was a heavily annotated copy of a star chart of the Southern Hemisphere produced by Albrecht Dürer in 1515. Now removed, the Dürer star chart remains in the collections of Wolfegg Castle."
http://hdl.loc.gov/loc.gmd/g3200.ct000725
Abbildungen der Karte von "1507"
http://www.loc.gov/exhibits/earlyamericas/maps/html/
beide Waldseemüller-Karten
Memory of the World Register
Es wird zwar der Aufsatz von Harris 1985 zitiert, aber mit keinem Wort gesagt, dass es sich nicht um ein Original aus dem Jahr 1507 handelt. Nach dieser Quelle kam der Schöner-Sammelband 2003 in die USA, während es in
http://wotan.liu.edu/dois/news/2004-04-12.html#24
heisst, seit 2001 seien beide Waldseemüller-Karten in der LoC gewesen (hier auch die Quelle für die 4 Mio. Dollar).
http://warpinghistory.blogspot.com/2006_12_01_archive.html
Zusammenhänge zwischen dem Wolfegger Schöner-Sammelband und seinem sonstigen Nachlass in Wien. Das dort abgebildete Cranach-Gemälde, das auch den 1000-DM-Schein schmückte, zeigt nach
http://www.uni-leipzig.de/journal/0204tausender.html
NICHT den Astronomen Johannes Schöner!
Wiesers Faksimile-Ausgabe der Cosmographiae Introductio von 1507 bei Google-Book-Search (US-Proxy nötig!):
http://books.google.com/books?id=jKcMAAAAIAAJ
http://log.netbib.de/archives/2003/02/15/waldseemller-karten/
Zu den Waldseemüller-Karten
http://palimpsest.stanford.edu/byform/mailing-lists/exlibris/2001/08/
"Moral theft"-Diskussion in EXLIBRIS 2001
Kritik im "Mapforum"
http://www.mapforum.com/15/15serv.htm#letters
"The map was first offered for sale in 1907, by the London firm of Henry Stevens Son & Stiles, who were under instruction from the owner His Highness Prince Waldburg-Wolfegg-Waldsee. At that time, the map was bound in the volume, as described in the Henry Stevens catalogue description, and the volume offered for US$ 300,000 (1,260,000 German marks) plus 5% commission for Henry Stevens.
What I am unhappy about is:
1. I believe the German Government (or the European Union) should never have allowed an export licence for such an important and unique artefact, whether or not any German institution could afford to buy it or not. In today's global market place it is important that countries preserve their cultural heritage: try exporting a Russian icon or an Egyptian sarcophagus, neither unique items, and see how difficult it is.
2. I believe that the two Waldseemuller maps should not have been separated in this way. When found, both were bound together in a volume which had once belonged to a German geographer Schoner. Both have manuscript additions and annotations which would suggest that they were proof forms. The importance of the maps is not just in their geography, but also in the context in which they were brought together, and in which they remained for four hundred years or so. "
Fortsetzung (zur Germanus-Handschrift und zur Hondius-Karte):
http://archiv.twoday.net/stories/4690045/
Update:
http://archiv.twoday.net/stories/498222196/
http://archiv.twoday.net/stories/1022495222/
Es ist davon auszugehen, dass sich das Haus Waldburg beim Verkauf des Schöner-Sammelbands über die aus der Fideikommissauflösungsgesetzgebung resultierenden Bindungen der Wolfegger Sammlungen hinweggesetzt und keine Genehmigung des zuständigen Regierungspräsidiums Tübingen eingeholt hat.
DOKUMENTATION
Waldseemueller-Karte nun in Washington
* Date: Thu, 26 Jul 2001 02:53:46 +0200
* From: Klaus Graf
* Subject: Waldseemueller-Karte nun in Washington
Nachdem eine Meldung der FAZ letzten November von einem drohenden
Verkauf der Waldseemueller-Weltkarte zu berichten wusste, ist es nun
Gewissheit: Das kostbare Stueck, registriert als deutsches Kulturgut,
befindet sich, nach Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung durch die
Bundesregierung, in der Library of Congress (LC) in Washington. Eine
Verkaufvereinbarung mit dem bisherigen Eigentuemer, dem Fuersten von
Waldburg-Wolfegg, wurde erzielt.
Die FAZ hat als erste Zeitung auf ihrer Seite 1 vom Samstag (21.7.2001)
von dem Verkauf berichtet.
Auszug:
"Ein Fürst verkauft Amerikas "Geburtsurkunde"
Eines der berühmtesten deutschen Kulturgüter ist jetzt in
der Kongreßbibliothek / Von Leo Wieland
WASHINGTON, 20. Juli. Amerikas "Geburtsurkunde", eines
der berühmtesten deutschen Kulturgüter, ist jetzt mit einer
Sonderausfuhrgenehmigung der Bundesregierung zum Verkauf
an die Washingtoner Kongreßbibliothek in die Vereinigten
Staaten gebracht worden. Die im Jahr 1507 gefertigte
Weltkarte des Kartographen Martin Waldseemüller aus Freiburg
im Breisgau enthält zum ersten Mal die Bezeichnung America
für den erst fünfzehn Jahre davor von Christoph Kolumbus
entdeckten Kontinent. Der Besitzer, Fürst Johannes zu
Waldburg-Wolfegg, soll als Kaufpreis dafür zehn Millionen
Dollar verlangt haben. Auf Anfrage dieser Zeitung bestätigte er
nur den Transfer am 27. Juni.
Die Kongreßbibliothek, die mit fast fünf Millionen
Einzelstücken über die international wohl größte
kartographische Sammlung verfügt, war an diesem
jahrhundertelang verschollenen Kronjuwel, welches der Neuen
Welt ihren Namen gab, interessiert, seit es zu Beginn des
vorigen Jahrhunderts von einem Jesuitenpater auf Schloß
Wolfegg in Oberschwaben gefunden wurde. Der Erwerb der
Karte durch die amerikanische Bibliothek, der von seinen
Förderern als "Symbol der deutsch-amerikanischen
Freundschaft" gedacht war, zog sich jedoch wegen der
schwierigen Ausfuhrgenehmigung nach dem Gesetz zum
Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung sowie der
ungesicherten Finanzierung in die Länge.
[...]
Die Verhandlungen über das Objekt Nr. 01301 auf der
deutschen Kulturgüterliste reichen bis in die Amtszeit von
Bundeskanzler Kohl zurück, als schon vergebliche Versuche
unternommen wurden, deutsche Sponsoren für das Projekt zu
finden. Auch Bemühungen der Kongreßbibliothek, bei
amerikanischen Industriellen Unterstützung für den Erwerb
eines Dokuments zu finden, welches nach der
Unabhängigkeitserklärung und der Verfassung mit an der Spitze
historisch signifikanter Originale stehen dürfte, waren
ursprünglich nicht erfolgreich. [...]
Fürst Johannes zu Waldburg-Wolfegg verband mit seiner
Offerte an die Kongreßbibliothek offenbar den Wunsch, daß die
Karte an einer möglichst prominenten Stelle zugänglich werden
solle. Er wollte wohl verhindern, daß das Werk - es setzt sich aus
zwölf Holzschnitt-Tafeln zusammen und mißt fast drei
Quadratmeter - im Panzerschrank eines privaten Sammlers
verschwindet.
Mit Einverständnis von Bundeskanzler Schröder gab schließlich
der damalige Staatsminister für Kultur, Naumann, ein Förderer
des Projekts, die Ausfuhrerlaubnis.
[...]
In Deutschland gab es hingegen auch Kritik an einem Verkauf
des einzigartigen Stücks - die Auftragsarbeit zur Aktualisierung
von Ptolemäus' Weltatlas aus dem zweiten Jahrhundert war in
der lothringischen Stadt St.-Dié gedruckt worden - ins
Ausland. So bat der Stuttgarter Rechtsanwalt Otto Clausnizer,
der sich mit dem Werk Waldseemüllers beschäftigt hat,
Staatsminister Naumann noch im vorigen Jahr, alles zu
unternehmen, um das Kulturgut in Deutschland zu behalten. Er
argumentierte, daß eine Weitergabe ein unersetzlicher und nicht
zu rechtfertigender Verlust wäre.
Waldseemüller, der sich anscheinend nicht ganz sicher war,
wem das größere Verdienst an der Entdeckung der Neuen Welt
zukam - Kolumbus oder dem Florentiner Kaufmann Amerigo
Vespucci -, entschied sich für Vespucci und trug auf seiner
Karte, die zum ersten Mal auch zwei Ozeane zeigt, die
Bezeichnung America in den südlichen Teil des
Doppelkontinents zwischen dem heutigen Brasilien und
Argentinien ein. Nordamerika firmiert im Erklärungsteil noch
als Terra Ulteri Incognita. In der Sammlung des Fürsten ist mit
der Weltkarte noch eine ebenfalls mehrteilige seltene Seekarte
(Carta Marina) mit Aufzeichnungen nautischer Routen
verbunden, die von den europäischen Entdeckern zunächst
geheimgehalten worden waren. Der Preis dafür soll vier
Millionen Dollar betragen. Noch ist offenbar nicht gesichert, ob
die Kongreßbibliothek auch für diesen Teil die gewünschte
Summe aufbringen kann oder ob die Sammlung eventuell
getrennt werden muß."
Am Montag (23.7., S. 39) brachte das Feuilleton der FAZ weitere
Informationen (von Leo Wieland) und eine Glosse. Danach wurde die Karte
am 27. Juni diskret nach Washington gebracht. Der Kaufpreis betrage 10
Mio. Dollar, wovon schon eine Anzahlung von einer halben Million
geleistet worden sei.
Am Schluss ist noch die Rede von der "Waldseemüller-Sammlung" des
Fuersten, die in einem "einheitlichen Album" seltene nautische und
Sternen-Karten umfassen wuerde. Dieser nicht von Ausfuhrbeschraenkungen
nach dem Kulturgutschutzgesetz betroffene Teil wird von der LC nicht
erworben werden und muss daher von ihm getrennt werden. Er koenne sich
nach Ansicht mancher Experten mit dem Wert der America-Karte messen.
In der Glosse (von "E.B.") wird der Verkauf kritisiert. "Warum soll man
den Amerikanern nicht ihren geographischen Taufschein ueberlassen? Der
Kulturpatriot muss dagegenhalten, dass, wenn schon die Deutschen die
Welt nicht mitentendeckt haben, sie doch die ersten waren, die sie
kartographierten. Das Zeugnis dieser Tat ist unbedingt schuetzenswert."
Es gebe einiges zu klaeren. Nach dem Gesetz sei nur der Innenminister
zur Ausnahmebewilligung berechtigt, gestuetzt auf Sachverstaendige. "Wie
konnte daraus eine Nacht- und Nebelaktion werden? Die Kulturnation steht
erschuettert und verunsichert da. Wie sicher sind noch die
Schutzlisten? Wer schuetzt uns vor treulosen Schuetzern, wer
kontrolliert sie?"
Am Dienstag setzte die FAZ ihre Kampagne fort, auf S. 47 wird
Ministerialdirigent a.D. Waldemar Ritter, 25 Jahre lang fuer den Schutz
des Kulturgutes verantwortlich, zitiert. Der Verkauf sei gegen
"das Votum aller Kulturfachleute in Deutschland" zustandegekommen und
ein "boeses Omen".
Am gestrigen Mittwoch folgte eine kleine Meldung auf S. 47: Der Deutsche
Museumsbund habe den Verkauf kritisiert. Es stelle sich die Frage, so
der Museumsbund, "welchen Sinn und Zweck eine gesetzliche Liste
geschuetzten deutschen Kulturgutes ueberhaupt noch haben soll, wenn das
Anliegen dieser Liste [...] mit Sondergenehmigungen und von Amts wegen
gebrochen wird".
STELLUNGNAHME:
Waldseemueller war ohne Zweifel einer der bedeutendsten Kartographen zu
Beginn des 16. Jahrhunderts. Seine Lebensdaten sind offenbar nicht
gesichert. In dem Katalog "Kaiser Karl V." aus dem Jahr 2000 werden
unter der Nr. 64 die Daten "um 1479 -um 1521" genannt, waehrend es bei
der Nr. 275, die dem Wolfegger Unikat gilt, heisst: 1470-1518. Die dort
angefuehrte Literatur ist offenbar sehr allgemein und nicht gerade
taufrisch. Pikant beruehrt, dass von 1985 publizierten
wissenschaftlichen Forschungen, die eine spaetere Datierung der Karte
nahelegen, weder hier noch in der gegenwaertigen deutschen Diskussion
Notiz genommen wird (siehe Anhang 2).
Zu begruessen ist, dass einmal mehr die Frage des Kulturgutschutzes
oeffentlich thematisiert wird. Mangelnde oeffentliche Transparenz ist
hier allenthalben zu beklagen. Die Liste national geschuetzten
Kulturguts ist eine virtuelle Kunst- und Wunderkammer der Bundesrepublik
mit mancherlei Curiosa, vor allem aber riesigen Luecken, ueber die man
sich nur wundern kann. Eine gerichtliche Ueberpruefung des Vollzugs des
Gesetzes ist nur durch dem Eigentuemer moeglich. Es ist gleichgueltig,
wie der zur Entscheidung befugte Innenminister seine Genehmigung
begruendet und ob er sich dabei gegen den Sachverstaendigenausschuss
stellt - Kulturgutschutz- und Denkmalschutzrecht spielt sich in der
absolutistischen Sphaere der Exekutive ab, die nach Gutduenken handeln
kann. Sie ist zwar an Recht und Gesetz gebunden - doch wen kuemmerts?
Die
Zerstoerung der Donaueschinger Hofbibliothek und anderer gewachsener
Sammlungen zeigt die eklatanten Defizite im Bereich historischen
Kulturguts in Privateigentum. Die Lobby des Kunsthandels hat hier das
Sagen.
Es ist absolut unverstaendlich, dass die LC es zulaesst, dass die
Waldseemueller-Sammlung in Wolfegg nunmehr zerrissen wird. Sie will das
Glanz-Stueck, das Provenienz-Prinzip ist ihr gleichgueltig.
Die ueberaus reiche Wolfegger Bibliothek ist so gut wie unerforscht. Sie
steht gemaess Beschlusses des OLG Stuttgart vom 31.8.1956 (FS I Nr. 86
IV d 1) unter der Fideikommiss-Aufsicht der Wuerttembergischen
Landesbibliothek Stuttgart (doch diese hat zu tun, was das
Wissenschaftsministerium anordnet ...). Laut Mitteilung der Bibliothek
vom 17.7.1998, die durch einen Verwaltungsgerichtsprozess erzwungen
werden musste (vgl. NJW 1996, S. 538), wurde diese Aufsichtspflicht nur
dadurch wahrgenommen, dass der Bestand in den Zentralkatalog
Baden-Wuerttemberg aufgenommen wurde. Weder wurden Buecher entliehen
noch wurde irgendwann von dem eingeraeumten Vorkaufsrecht Gebrauch
gemacht.
Die Bibliothek war in den letzten Jahrzehnten der Wissenschaft nicht
zugaenglich und wurde auch nicht in das "Handbuch der historischen
Buchbestaende" aufgenommen. In Wolfegg liegt das beruehmte
"Mittelalterliche Hausbuch" (Nr. 01404 der Kulturgueterliste), das
Gebetbuch des "Bauernjoerg" (Nr. 01407 - siehe
http://www.uni-koblenz.de/~graf/hsslink.htm) und eine beruehmte
Ptolemaeus-Handschrift des Nicolaus Germanus (Nr. 01408), datiert
4.10.1482 in Florenz und Vorlage des Ulmer Drucks von 1482 (Peter
Amelung, Der Fruehdruck im deutschen Suedwesten 1979, S. 282). Letztere
wurde nicht einmal zu einer Ptolemaeus-Ausstellung in Ulm ausgeliehen!
Was wird aus dem Waldseemueller-Album, was wird aus den erlesenen
Handschriften und den provenienzgeschichtlich noch nicht dokumentierten
Drucken der Bibliothek der Fuersten von Waldburg-Wolfegg? Die Praxis der
Stuttgarter Kultusbuerokratie laesst wieder einmal das Schlimmste
befuerchten.
Man mag es begruessen, wenn die Waldseemueller-Karte nunmehr erstmals
oeffentlich zugaenglich ist. Man mag den Kultur-Protektionismus in
Sachen "nationales Kulturgut" im Zeichen des vereinten Europa und der
Globalisierung fuer obsolet erachten. Gewiss handelt es sich aufgrund
des vehementen amerikanischen Interesses um einen Sonderfall, aber die
diskret ausgehandelte Vereinbarung ist in der Tat ein uebles Signal, das
einmal mehr die eklatante Vernachlaessigung des Schutzes beweglicher
Kulturdenkmale in Deutschland aufzeigt.
Dr. Klaus Graf
Mehr Kulturgutverlust-Informationen:
http://www.uni-koblenz.de/~graf/#kulturgut
Anhang 1: WWW-Materialien
Mailinglisten-Beitrag zu den Geruechten im November 2000:
http://www.dhm.de/pipermail/demuseum/2000-November/000607.html
Beitrag zu den Verkaufabsichten 2000 (engl.)
http://www.raremaps.com/maptrade/oct00/msg00017.html
Heftige Diskussion dazu in der Mailingliste EXLIBRIS ("moral theft"):
http://palimpsest.stanford.edu/byform/mailing-lists/exlibris/2000/11/
Mitteilung der LC zum Erwerb Juli 2001
http://www.loc.gov/today/pr/2001/01-093.html
[...]
Abbildungen der ganzen Karte (farbig):
http://www.bigoid.de/conquista/biographien/waldseemueller.htm
http://www.iag.net/~jsiebold/310.html
http://www.interkart.de/html/maps/antique/waldseemullerworld.htm
(Reproduktion erhaeltlich fuer DM 59,-)
Seite zu Martin Waldseemueller (engl.) mit guten Abbildungen zur Karte
http://bell.lib.umn.edu/map/WALD/indexw.html
Informationen ueber Weltkarten mit Links
http://www.geog.uni-heidelberg.de/~ttavk/weltkart01.htm
Bibliographie zur Waldseemueller-Karte:
http://duke.usask.ca/~pekacz/Printed16.htm
***
Anhang 2:
Waldseemueller World Map (Roland Folter , 11/22/00 21:29)
To:
Before the discussion on this subject becomes too emotionally laden, I'd
like to remind everyone of a fairly recent scholarly study (Elizabeth
Harris in Imago Mundi 37, 1985, 30-53) in which it is demonstrated that
the Waldburg-Wolfegg copy of this famous map cannot have been printed
before 1515. Therefore, this map can no longer be considered the first
one on which the name "America" appears. This honor belongs to
Waldseemueller's globe gores of 1507, of which - fortunately - two
copies exist, one in the US (Minneapolis, Bell) and one in Germany
(Munich, BSB). Thus national honors are preserved.
Whether the dethroned Waldburg-Wolfegg is still worth $14 million is, as
with all unique objects, a matter between seller and buyer.
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg19009.html
Im Juli 2004 meldete ich den Verkauf der Wolfegger Carta Marina an Kislak:
http://log.netbib.de/archives/2004/07/20/carta-marina-aus-wolfegg-in-den-usa/
Meines Wissens wurde dieser Verkauf deutschen Kulturguts im Wert von 4 Mio. Dollar nirgends in der deutschen Presse registriert.
Waldseemüllerkarte 1507 (Nachdruck nicht vor 1515)Zum Schöner-Sammelband:
Der Wolfegger Sammelband wurde kurz beschrieben in der wissenschaftlichen Publikation des Wolfegger Funds von 1901 durch Fischer und Wieser 1903. Diese ist online in der Posner-Collection:
http://posner.library.cmu.edu/Posner/books/book.cgi?call=912_W16A_1903
Vorabpublikation von Fischer (Stimmen aus Maria Laach, Ergänzungsband 1903):
http://books.google.com/books?id=-LEQAAAAYAAJ (US-Proxy!)
Informationen der Library of Congress
http://www.loc.gov/exhibits/earlyamericas/online/aftermath/index.html#object143
http://www.loc.gov/exhibits/earlyamericas/maps/html/schonersammelband/
"The volume, now known as the “Schöner Sammelband”, was compiled sometime after 1516 and contained the only surviving copies of Martin Waldseemüller's 1507 Universalis cosmographiae, his 1516 Carta Marina and the first printed celestial globe gores by the mathematician, alchemist, and globe–maker Johannes Schöner (1477–1547). Also included in the original volume was a heavily annotated copy of a star chart of the Southern Hemisphere produced by Albrecht Dürer in 1515. Now removed, the Dürer star chart remains in the collections of Wolfegg Castle."
http://hdl.loc.gov/loc.gmd/g3200.ct000725
Abbildungen der Karte von "1507"
http://www.loc.gov/exhibits/earlyamericas/maps/html/
beide Waldseemüller-Karten
Memory of the World Register
Es wird zwar der Aufsatz von Harris 1985 zitiert, aber mit keinem Wort gesagt, dass es sich nicht um ein Original aus dem Jahr 1507 handelt. Nach dieser Quelle kam der Schöner-Sammelband 2003 in die USA, während es in
http://wotan.liu.edu/dois/news/2004-04-12.html#24
heisst, seit 2001 seien beide Waldseemüller-Karten in der LoC gewesen (hier auch die Quelle für die 4 Mio. Dollar).
http://warpinghistory.blogspot.com/2006_12_01_archive.html
Zusammenhänge zwischen dem Wolfegger Schöner-Sammelband und seinem sonstigen Nachlass in Wien. Das dort abgebildete Cranach-Gemälde, das auch den 1000-DM-Schein schmückte, zeigt nach
http://www.uni-leipzig.de/journal/0204tausender.html
NICHT den Astronomen Johannes Schöner!
Wiesers Faksimile-Ausgabe der Cosmographiae Introductio von 1507 bei Google-Book-Search (US-Proxy nötig!):
http://books.google.com/books?id=jKcMAAAAIAAJ
http://log.netbib.de/archives/2003/02/15/waldseemller-karten/
Zu den Waldseemüller-Karten
http://palimpsest.stanford.edu/byform/mailing-lists/exlibris/2001/08/
"Moral theft"-Diskussion in EXLIBRIS 2001
Kritik im "Mapforum"
http://www.mapforum.com/15/15serv.htm#letters
"The map was first offered for sale in 1907, by the London firm of Henry Stevens Son & Stiles, who were under instruction from the owner His Highness Prince Waldburg-Wolfegg-Waldsee. At that time, the map was bound in the volume, as described in the Henry Stevens catalogue description, and the volume offered for US$ 300,000 (1,260,000 German marks) plus 5% commission for Henry Stevens.
What I am unhappy about is:
1. I believe the German Government (or the European Union) should never have allowed an export licence for such an important and unique artefact, whether or not any German institution could afford to buy it or not. In today's global market place it is important that countries preserve their cultural heritage: try exporting a Russian icon or an Egyptian sarcophagus, neither unique items, and see how difficult it is.
2. I believe that the two Waldseemuller maps should not have been separated in this way. When found, both were bound together in a volume which had once belonged to a German geographer Schoner. Both have manuscript additions and annotations which would suggest that they were proof forms. The importance of the maps is not just in their geography, but also in the context in which they were brought together, and in which they remained for four hundred years or so. "
Fortsetzung (zur Germanus-Handschrift und zur Hondius-Karte):
http://archiv.twoday.net/stories/4690045/
Update:
http://archiv.twoday.net/stories/498222196/
http://archiv.twoday.net/stories/1022495222/
KlausGraf - am Freitag, 8. Februar 2008, 17:54 - Rubrik: English Corner
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„Von der gegenwärtigen Besitzergeneration wird der Kunstbesitz auf Schloss Wolfegg nicht als ein abgeschlossenes Ganzes betrachtet, sondern fortgeführt. Dabei steht zwar das Bemühen im Vordergrund, den Bestand zu ergänzen und abzurunden, doch ist man darüber hinaus bestrebt, die Sammlung in den Bereich der Gegenwartskunst zu erweitern."
(Zitat aus: Hoher Adel – Schöne Kunst. Die Sammlungen der Fürsten zu Waldburg-Wolfegg, Friedrichshafen 2006, ISBN 3-86136-108-6)
Da ist es nur konsequent, wenn das Altpapier des wenig klangvollen Malers "Meister des Hausbuchs" (hat ja nicht mal einen Nachnamen) durch zahlreiche Drucke des österreichischen Gegenwartskünstlers Robert Kalina (*1955) ersetzt wird.
Und wir sind wieder einmal selber schuld, wenn wir das nicht zwischen den wohlformulierten Zeilen der durchlauchtigsten Bagage herauslesen konnten.
Vorhersagungen über zukünftige Bewertungen mögen fragwürdig sein. Diese ist aber leicht: der Name Johannes von Waldburg-Wolfegg wird für immer ein Schandfleck in der illustren Ahnenreihe dieses Geschlechts bleiben. Möge er auf seinem Golfplatz in Ewigkeit umherspuken und keine Ruhe nicht finden.
(Zitat aus: Hoher Adel – Schöne Kunst. Die Sammlungen der Fürsten zu Waldburg-Wolfegg, Friedrichshafen 2006, ISBN 3-86136-108-6)
Da ist es nur konsequent, wenn das Altpapier des wenig klangvollen Malers "Meister des Hausbuchs" (hat ja nicht mal einen Nachnamen) durch zahlreiche Drucke des österreichischen Gegenwartskünstlers Robert Kalina (*1955) ersetzt wird.
Und wir sind wieder einmal selber schuld, wenn wir das nicht zwischen den wohlformulierten Zeilen der durchlauchtigsten Bagage herauslesen konnten.
Vorhersagungen über zukünftige Bewertungen mögen fragwürdig sein. Diese ist aber leicht: der Name Johannes von Waldburg-Wolfegg wird für immer ein Schandfleck in der illustren Ahnenreihe dieses Geschlechts bleiben. Möge er auf seinem Golfplatz in Ewigkeit umherspuken und keine Ruhe nicht finden.
Ladislaus - am Freitag, 8. Februar 2008, 17:25 - Rubrik: Kulturgut
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http://eprints.rclis.org/archive/00006246/01/Oberschwa%CC%88bische_Adelsbibliotheken.pdf
Einige Notizen zu den hochrangigen Bibliotheken in Wolfegg und Zeil.
Einige Notizen zu den hochrangigen Bibliotheken in Wolfegg und Zeil.
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KlausGraf - am Freitag, 8. Februar 2008, 16:37 - Rubrik: English Corner
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The Special Collections Research Center at the University of Chicago Library is happy to announce the launch of its new blog:
http://lib.typepad.com/scrc/

http://lib.typepad.com/scrc/

KlausGraf - am Freitag, 8. Februar 2008, 16:29 - Rubrik: English Corner
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Das Haus Waldburg-Wolfegg hat soeben via dpa den Verkauf des Mittelalterlichen Hausbuchs bestätigt. Es befinde sich in Deutschland, aber der Käufer soll nicht genannt werden.
Zu den Hintergründen:
http://archiv.twoday.net/stories/4686274/
In der Südwestpresse war zu lesen:
Das Adelshaus Waldburg-Wolfegg gibt weiterhin keine klare Auskunft über den Verbleib eines seiner kostbarsten Kulturschätze, dem Mittelalterlichen Hausbuch. Weder der Chef des Hauses, Johannes Fürst von Waldburg-Wolfegg, noch der Leiter der fürstlichen Kunstsammlungen, Bernd Mayer, waren gestern für Stellungnahmen erreichbar. Der Südwestrundfunk erfuhr aus dem Adelshaus, das Hausbuch befinde sich "im Lande". Seit einem Jahr sei man wegen des Hausbuchs in Kontakt mit den offiziellen Stellen.
Das Wissenschaftsministerium bestätigte gestern der SÜDWEST PRESSE, dass es ein Tauschangebot des Hauses Waldburg-Wolfegg gegeben habe. Schon im Sommer 2006 trat demzufolge das Haus an das Ministerium mit dem Angebot heran, der Landesbibliothek das Hausbuch im Tausch gegen Handschriften aus der Württembergischen Landesbibliothek zu überlassen. Dies habe das Ministerium abgelehnt und dabei auf das Kulturgutschutzgesetz und den bestehenden Fideicommiss verwiesen, sagte der Sprecher. Vermittler war in diesem Fall nach Informationen der SÜDWEST PRESSE der Kunsthändler Christoph Graf Douglas. Das Hausbuch steht auf der Liste des nationalen Kulturguts.
Mit dem Hinweis, das Hausbuch sei im Lande, könnte auch Bayern gemeint sein. Es verdichteten sich die Informationen, dass die Handschrift inzwischen dem Milliardär August von Finck gehört. Aus dem Wirtschaftsministerium, der obersten Denkmalbehörde, war zu erfahren, dass es im August 2007 ein Schreiben von Wolfegg erhalten habe, dass das Hausbuch an einen Privatmann in Bayern verkauft worden sei. Im November 2007 unterrichtete das Wirtschaftsministerium das Regierungspräsidium Tübingen, das Wissenschaftsministerium und das bayerische Staatsministerium für Forschung, Wissenschaft und Kunst über diesen Vorgang. Allerdings sehen alle baden-württembergischen Stellen noch erheblichen Aufklärungsbedarf.
Mein Kommentar:
Eine erneute Schurkentat von Graf Douglas! Zu ihm siehe
http://archiv.twoday.net/stories/4026791/
Das Angebot zum Tausch gegen Handschriften der WLB STuttgart gehorcht der gleichen Logik wie der schamlose Salem-Deal, der ja verhindert werden konnte: Erlesene Kulturgüter in Landesbesitz sollen im Handel landen, damit ein anderes Kulturgut erworben werden kann.
Baron von Finck hat übrigens im Jahr 2000 der Thurgauischen Kantonsbibliothek bei der Auflösung der Hofbibliothek Donaueschingen den Erwerbhunderter Drucke von ca. 230 Büchern aus der Bibliothek Josephs von Lassberg ermöglicht.
Man mag mich ja für undankbar halten, aber angesichts der Summen, die der Milliardär zuvor einer obskuren Partei zugewendet hatte, hätte er die Hofbibliothek für 4 Mio. Euro gleichsam aus seiner Portokasse aufkaufen und als Ensemble retten können. Zu einem Nachschlag zugunsten des Erwerbs weiterer Lassbergiana war er nicht bereit. Um in der Sprache der Banker zu bleiben: Sein Engagement für die Frauenfelder Bibliothek war löblich, aber "Peanuts".
Ich halte diese Veräußerung für rechtswidrig. Die nicht vom Regierungspräsidium genehmigte Verfügung ist nach § 134 BGB nichtig, da eine absolute Verfügungsbeschränkung vorliegt (Strauch, Das Archivalieneigentum, 1998, S. 298 unter ausdrücklicher Bezugnahme auf das Fideikommissauflösungsrecht).
Ich halte den Verkauf auch für skandalös, da er die Handschrift für lange Zeit wegsperrt. Wenn sie nicht in Wolfegg bleiben kann, gehört sie in eine große Forschungsbibliothek, in der sie für die Wissenschaft zugänglich ist.
I think we can agree it would be ideal if the
Housebook could stay at Wolffegg; failing that, one would of course hope
that a major German institution could give ithe treasure a permanent
home in which it will enjoy the greatest safety combined with the best
conditions for continued educational exposure. (Eric White von der Bridwell Library in EXLIBRIS).
Die Öffentlichkeit hat ein überragendes Interesse daran, dass die Wolfegger Sammlungen als Ganzes ungeschmälert erhalten bleiben. Sie sollten inventarisiert und ins Denkmalbuch eingetragen werden, siehe
http://archiv.twoday.net/stories/4686662/
Vielleicht wird das Geld ja für den Golfplatz der Wolfegger benötigt? Der ist richtig teuer.
Kurzum: Es geht ganz und gar nicht an, wie sich hier ein Adelshaus über geltendes Recht hinwegsetzt und das Land einmal mehr vorführt.
Update:
Meldung des SWR
http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=3132634/cfvdml/index.html
Fortführung der Berichterstattung:
http://archiv.twoday.net/stories/4691242/
Artikel der WELT (ohne neue Informationen)
http://www.welt.de/welt_print/article1651453/Wer_hat_den_Schatz_aus_Ravensburg.html

Zu den Hintergründen:
http://archiv.twoday.net/stories/4686274/
In der Südwestpresse war zu lesen:
Das Adelshaus Waldburg-Wolfegg gibt weiterhin keine klare Auskunft über den Verbleib eines seiner kostbarsten Kulturschätze, dem Mittelalterlichen Hausbuch. Weder der Chef des Hauses, Johannes Fürst von Waldburg-Wolfegg, noch der Leiter der fürstlichen Kunstsammlungen, Bernd Mayer, waren gestern für Stellungnahmen erreichbar. Der Südwestrundfunk erfuhr aus dem Adelshaus, das Hausbuch befinde sich "im Lande". Seit einem Jahr sei man wegen des Hausbuchs in Kontakt mit den offiziellen Stellen.
Das Wissenschaftsministerium bestätigte gestern der SÜDWEST PRESSE, dass es ein Tauschangebot des Hauses Waldburg-Wolfegg gegeben habe. Schon im Sommer 2006 trat demzufolge das Haus an das Ministerium mit dem Angebot heran, der Landesbibliothek das Hausbuch im Tausch gegen Handschriften aus der Württembergischen Landesbibliothek zu überlassen. Dies habe das Ministerium abgelehnt und dabei auf das Kulturgutschutzgesetz und den bestehenden Fideicommiss verwiesen, sagte der Sprecher. Vermittler war in diesem Fall nach Informationen der SÜDWEST PRESSE der Kunsthändler Christoph Graf Douglas. Das Hausbuch steht auf der Liste des nationalen Kulturguts.
Mit dem Hinweis, das Hausbuch sei im Lande, könnte auch Bayern gemeint sein. Es verdichteten sich die Informationen, dass die Handschrift inzwischen dem Milliardär August von Finck gehört. Aus dem Wirtschaftsministerium, der obersten Denkmalbehörde, war zu erfahren, dass es im August 2007 ein Schreiben von Wolfegg erhalten habe, dass das Hausbuch an einen Privatmann in Bayern verkauft worden sei. Im November 2007 unterrichtete das Wirtschaftsministerium das Regierungspräsidium Tübingen, das Wissenschaftsministerium und das bayerische Staatsministerium für Forschung, Wissenschaft und Kunst über diesen Vorgang. Allerdings sehen alle baden-württembergischen Stellen noch erheblichen Aufklärungsbedarf.
Mein Kommentar:
Eine erneute Schurkentat von Graf Douglas! Zu ihm siehe
http://archiv.twoday.net/stories/4026791/
Das Angebot zum Tausch gegen Handschriften der WLB STuttgart gehorcht der gleichen Logik wie der schamlose Salem-Deal, der ja verhindert werden konnte: Erlesene Kulturgüter in Landesbesitz sollen im Handel landen, damit ein anderes Kulturgut erworben werden kann.
Baron von Finck hat übrigens im Jahr 2000 der Thurgauischen Kantonsbibliothek bei der Auflösung der Hofbibliothek Donaueschingen den Erwerb
Man mag mich ja für undankbar halten, aber angesichts der Summen, die der Milliardär zuvor einer obskuren Partei zugewendet hatte, hätte er die Hofbibliothek für 4 Mio. Euro gleichsam aus seiner Portokasse aufkaufen und als Ensemble retten können. Zu einem Nachschlag zugunsten des Erwerbs weiterer Lassbergiana war er nicht bereit. Um in der Sprache der Banker zu bleiben: Sein Engagement für die Frauenfelder Bibliothek war löblich, aber "Peanuts".
Ich halte diese Veräußerung für rechtswidrig. Die nicht vom Regierungspräsidium genehmigte Verfügung ist nach § 134 BGB nichtig, da eine absolute Verfügungsbeschränkung vorliegt (Strauch, Das Archivalieneigentum, 1998, S. 298 unter ausdrücklicher Bezugnahme auf das Fideikommissauflösungsrecht).
Ich halte den Verkauf auch für skandalös, da er die Handschrift für lange Zeit wegsperrt. Wenn sie nicht in Wolfegg bleiben kann, gehört sie in eine große Forschungsbibliothek, in der sie für die Wissenschaft zugänglich ist.
I think we can agree it would be ideal if the
Housebook could stay at Wolffegg; failing that, one would of course hope
that a major German institution could give ithe treasure a permanent
home in which it will enjoy the greatest safety combined with the best
conditions for continued educational exposure. (Eric White von der Bridwell Library in EXLIBRIS).
Die Öffentlichkeit hat ein überragendes Interesse daran, dass die Wolfegger Sammlungen als Ganzes ungeschmälert erhalten bleiben. Sie sollten inventarisiert und ins Denkmalbuch eingetragen werden, siehe
http://archiv.twoday.net/stories/4686662/
Vielleicht wird das Geld ja für den Golfplatz der Wolfegger benötigt? Der ist richtig teuer.
Kurzum: Es geht ganz und gar nicht an, wie sich hier ein Adelshaus über geltendes Recht hinwegsetzt und das Land einmal mehr vorführt.
Update:
Meldung des SWR
http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=3132634/cfvdml/index.html
Fortführung der Berichterstattung:
http://archiv.twoday.net/stories/4691242/
Artikel der WELT (ohne neue Informationen)
http://www.welt.de/welt_print/article1651453/Wer_hat_den_Schatz_aus_Ravensburg.html

Links:
http://www.kassel.de/cms02/kultur/sehenswuerdigkeiten/Innenstadt/01913/index.html
http://www.musikermuseen.de/home/Kassel_Louis-Spohr-Akademie?PHPSESSID=f3a817deb222916f4ef462b0c7cfffad
zu Louis Spohr:
http://regiowiki.hna.de/Louis_Spohr
http://www.kassel.de/cms02/kultur/sehenswuerdigkeiten/Innenstadt/01913/index.html
http://www.musikermuseen.de/home/Kassel_Louis-Spohr-Akademie?PHPSESSID=f3a817deb222916f4ef462b0c7cfffad
zu Louis Spohr:
http://regiowiki.hna.de/Louis_Spohr
Wolf Thomas - am Freitag, 8. Februar 2008, 12:13 - Rubrik: Musikarchive
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Ö 1 Sendung "Moment - Leben heute" vom 07.02.2008:
" ..... Ein altes Fotoalbum aus Omas Jugendjahren, ein Päckchen alter Liebesbriefe, fein säuberlich verschnürt mit einem rosaroten Band, ein Stammbuch aus grauer Vorzeit - Dinge die nahezu in jeder Familie irgendwo auf Dachböden verstauben oder in Schubladen vergessen werden. Und doch bieten diese Briefe, Fotos und Dokumente Einblicke in vergangene Lebenswelten. Im Glücksfall werden sie von Generation zu Generation weitergegeben. Mitunter finden sie sogar [!] Platz in einem öffentlichen, historischen Archiv, wie z. B. in der Sammlung Frauennachlässe an der Universität Wien. ...."
Quelle:
http://oe1.orf.at/programm/200802072101.html
" ..... Ein altes Fotoalbum aus Omas Jugendjahren, ein Päckchen alter Liebesbriefe, fein säuberlich verschnürt mit einem rosaroten Band, ein Stammbuch aus grauer Vorzeit - Dinge die nahezu in jeder Familie irgendwo auf Dachböden verstauben oder in Schubladen vergessen werden. Und doch bieten diese Briefe, Fotos und Dokumente Einblicke in vergangene Lebenswelten. Im Glücksfall werden sie von Generation zu Generation weitergegeben. Mitunter finden sie sogar [!] Platz in einem öffentlichen, historischen Archiv, wie z. B. in der Sammlung Frauennachlässe an der Universität Wien. ...."
Quelle:
http://oe1.orf.at/programm/200802072101.html
Wolf Thomas - am Freitag, 8. Februar 2008, 12:04 - Rubrik: Frauenarchive
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Im "Karlsplatz Archiv", einem für diesen Anlass konstruierten Zelt, finden Aktionen und Performances statt. Die Künstlergruppe Mahony präsentiert KünstlerInnen der jüngeren Generation, mit täglichen Aktionen und Performances, die aus dem Archiv entwachsen. Das Archiv wird erstmals innerhalb einer neutralen, speziell konstruierten Architektur im öffentlichen Raum vor- und ausgestellt.
Quellen:
http://www.live-pr.com/mailath-freundschaftsspiel-zwischen-kultur-r1048181736.htm
http://www.wienweb.at/pstorystart.aspx?menu=5&cid=146511
Quellen:
http://www.live-pr.com/mailath-freundschaftsspiel-zwischen-kultur-r1048181736.htm
http://www.wienweb.at/pstorystart.aspx?menu=5&cid=146511
Wolf Thomas - am Freitag, 8. Februar 2008, 11:38 - Rubrik: Miscellanea
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Das Grazer "Büro der Erinnerungen" führte etliche Gespräche mit Zeitzeugen des KZ-Nebenlager in Aflenz bei Wagna. Diese Interviews wurden dokumentiert, nun ist sogar ein Theaterstück darüber in Planung"
Quelle:
http://www.kleinezeitung.at/nachrichten/chronik/752817/index.do
Quelle:
http://www.kleinezeitung.at/nachrichten/chronik/752817/index.do
Wolf Thomas - am Freitag, 8. Februar 2008, 11:37 - Rubrik: Privatarchive und Initiativen
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Wolf Thomas - am Freitag, 8. Februar 2008, 11:35 - Rubrik: Ausbildungsfragen
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http://hov.isgv.de/
Das HOV erfasst alle Siedlungen, die seit dem Mittelalter für das Gebiet des heutigen Freistaats nachweisbar sind. In Buchform gehört es längst zu den meistgenutzten wissenschaftlichen Standardwerken der sächsischen Landesgeschichte. Erstmals 1957 erschienen, wurde es im Jahr 2006 von Susanne Baudisch und Karlheinz Blaschke komplett überarbeitet und erneut verlegt. Darauf folgt nun die Internetpräsentation, die entscheidende Vorteile gegenüber ihren gedruckten Vorgängern bietet
Siehe auch das landeskundliche Portal:
http://www.sachsendigital.de/
Das HOV erfasst alle Siedlungen, die seit dem Mittelalter für das Gebiet des heutigen Freistaats nachweisbar sind. In Buchform gehört es längst zu den meistgenutzten wissenschaftlichen Standardwerken der sächsischen Landesgeschichte. Erstmals 1957 erschienen, wurde es im Jahr 2006 von Susanne Baudisch und Karlheinz Blaschke komplett überarbeitet und erneut verlegt. Darauf folgt nun die Internetpräsentation, die entscheidende Vorteile gegenüber ihren gedruckten Vorgängern bietet
Siehe auch das landeskundliche Portal:
http://www.sachsendigital.de/
KlausGraf - am Freitag, 8. Februar 2008, 02:31 - Rubrik: Landesgeschichte
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http://edoc.bbaw.de/
In der Reihe "Editionen" bislang insgesamt 22 Bände (Leibniz-Schriften und Acta Borussica).
In der Reihe "Editionen" bislang insgesamt 22 Bände (Leibniz-Schriften und Acta Borussica).
KlausGraf - am Freitag, 8. Februar 2008, 02:22 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://diglib.hab.de/drucke/xb-1527/start.htm?image=00050
Verlinkt ist der Beginn der Geschichte Schwabens von Felix Fabri. Die zweite Ausgabe in Ulm 1727 als PDF in Stanford:
http://dlib.stanford.edu:6520/text1/dd-ill/scriptores.pdf
Verlinkt ist der Beginn der Geschichte Schwabens von Felix Fabri. Die zweite Ausgabe in Ulm 1727 als PDF in Stanford:
http://dlib.stanford.edu:6520/text1/dd-ill/scriptores.pdf
KlausGraf - am Donnerstag, 7. Februar 2008, 22:16 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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KlausGraf - am Donnerstag, 7. Februar 2008, 21:59 - Rubrik: Archivrecht
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Update zu: http://archiv.twoday.net/stories/4686274/
Seit einigen Wochen beunruhigen Gerüchte um das Wolfeggger Mittelalterliche Hausbuch, eine der wertvollsten deutschen Handschriften des 15. Jahrhunderts, die baden-württembergische Landesverwaltung. Zuständig ist zum einen das Wissenschaftsministerium, da das Stück auf der Liste national wertvollen Kulturguts steht, und zum anderen das Regierungspräsidium Tübingen, das die nach wie vor bestehende Aufsicht nach Fideikommissrecht wahrnimmt. Wäre das Hausbuch tatsächlich in der Schweiz oder im Ausland, so wäre diese ungenehmigte Verbringung nach dem Abwanderungsschutzgesetz eine Straftat. Eine Veräußerung ohne Genehmigung durch das RP Tübingen wäre rechtlich unwirksam. Auf eine Nachfrage von Abteilungsdirektor Hummel (RP Tübingen) gab es keine Antwort von Seiten des (bisherigen?) Eigentümers aus dem Haus Waldburg-Wolfegg.
Ich sprach mit Prof. Dr. Dieter Planck, Präsident des Landesamts für Denkmalpflege (Abt. 11 des RP Stuttgart), über den Fall und die denkmalschutzrechtliche Bewertung.
Es stellt sich ja die Frage, wieso ein so hochrangiges Stück nicht als bewegliches Kulturdenkmal im Denkmalbuch des Landes eingetragen ist.
Planck sagte, die landesgeschichtliche Bedeutung des Hausbuchs sei "sehr hoch anzusetzen", es stehe außer Frage, dass es ins Denkmalbuch eingetragen werden könnte. Allerdings habe man sich in Baden-Württemberg dafür entschieden, die Liste des national wertvollen Kulturguts, und die Denkmalliste voneinander zu trennen. Dies sei in anderen Bundesländern anders. Er bedauere diese Entscheidung, sinnvoller wäre es, wenn die Bewertung in einer Hand läge.
Auf Nachfrage erklärte Planck, er könne es aber nicht ausschließen, dass das Hausbuch zu einem späteren Zeitpunkt ins Denkmalbuch eingetragen werde und auch Mittel der Eingriffsverwaltung in Erwägung gezogen würden, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft worden seien.
Zu Kontakten seines Amtes zum Fürstenhaus Waldburg-Wolfegg sagte Planck, er könne sich aus den letzten fünf Jahren nicht an solche Kontakte erinnern. Auf die Inventarisation solcher wichtiger Sammlungen wie in Wolfegg angesprochen, deutete Planck an, dies sei eine Aufgabe, der sich sein Amt werde irgendwann stellen müssen. Wolfegg sei aber nicht das einzige Schloss, dessen Inventar erfasst werden könnte. Bisher habe es dafür keinen Handlungsbedarf gegeben.

Mehr Bilder:
http://www.nga.gov/exhibitions/hsb_master.htm
Seit einigen Wochen beunruhigen Gerüchte um das Wolfeggger Mittelalterliche Hausbuch, eine der wertvollsten deutschen Handschriften des 15. Jahrhunderts, die baden-württembergische Landesverwaltung. Zuständig ist zum einen das Wissenschaftsministerium, da das Stück auf der Liste national wertvollen Kulturguts steht, und zum anderen das Regierungspräsidium Tübingen, das die nach wie vor bestehende Aufsicht nach Fideikommissrecht wahrnimmt. Wäre das Hausbuch tatsächlich in der Schweiz oder im Ausland, so wäre diese ungenehmigte Verbringung nach dem Abwanderungsschutzgesetz eine Straftat. Eine Veräußerung ohne Genehmigung durch das RP Tübingen wäre rechtlich unwirksam. Auf eine Nachfrage von Abteilungsdirektor Hummel (RP Tübingen) gab es keine Antwort von Seiten des (bisherigen?) Eigentümers aus dem Haus Waldburg-Wolfegg.
Ich sprach mit Prof. Dr. Dieter Planck, Präsident des Landesamts für Denkmalpflege (Abt. 11 des RP Stuttgart), über den Fall und die denkmalschutzrechtliche Bewertung.
Es stellt sich ja die Frage, wieso ein so hochrangiges Stück nicht als bewegliches Kulturdenkmal im Denkmalbuch des Landes eingetragen ist.
Planck sagte, die landesgeschichtliche Bedeutung des Hausbuchs sei "sehr hoch anzusetzen", es stehe außer Frage, dass es ins Denkmalbuch eingetragen werden könnte. Allerdings habe man sich in Baden-Württemberg dafür entschieden, die Liste des national wertvollen Kulturguts, und die Denkmalliste voneinander zu trennen. Dies sei in anderen Bundesländern anders. Er bedauere diese Entscheidung, sinnvoller wäre es, wenn die Bewertung in einer Hand läge.
Auf Nachfrage erklärte Planck, er könne es aber nicht ausschließen, dass das Hausbuch zu einem späteren Zeitpunkt ins Denkmalbuch eingetragen werde und auch Mittel der Eingriffsverwaltung in Erwägung gezogen würden, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft worden seien.
Zu Kontakten seines Amtes zum Fürstenhaus Waldburg-Wolfegg sagte Planck, er könne sich aus den letzten fünf Jahren nicht an solche Kontakte erinnern. Auf die Inventarisation solcher wichtiger Sammlungen wie in Wolfegg angesprochen, deutete Planck an, dies sei eine Aufgabe, der sich sein Amt werde irgendwann stellen müssen. Wolfegg sei aber nicht das einzige Schloss, dessen Inventar erfasst werden könnte. Bisher habe es dafür keinen Handlungsbedarf gegeben.

Mehr Bilder:
http://www.nga.gov/exhibitions/hsb_master.htm
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Die Südwestpresse meldet:
KULTURGUT / Ministerium sorgt sich um Mittelalterliches Hausbuch
Haus Wolfegg offenbar verkaufswillig
RAIMUND WEIBLE
Will der Fürst von Waldburg-Wolfegg sein berühmtes Mittelalterliches Hausbuch veräußern? Hat er es gar schon verkauft? Das Wissenschaftsministerium sorgt sich.
Wenn sie auf das Mittelalterliche Hausbuch von Schloss Wolfegg angesprochen wird, gerät die Tübinger Historikerin Ellen Widder ins Schwärmen. Sie hält den über 500 Jahre alten Prachtband für "hochbedeutend" und "unvergleichlich". Kein anderes Werk schildere in einer solch brillanten künstlerischen Qualität das Alltagsleben der Menschen im Spätmittelalter, sagt die Professorin. Das Hausbuch steht auf der Liste des nationalen Kulturguts, und laut Widder wäre es ein Skandal, wenn dieses Werk veräußert würde oder außer Landes käme.
Offenbar besteht jedoch die Gefahr, dass sich Johannes Fürst zu Waldburg Wolfegg von seinem Erbe trennt. 350 Jahre lang verwahrte das Adelshaus dieses Werk, aber nun hat das Wissenschaftsministerium in Stuttgart Hinweise erhalten, dass der Fürst verkauft hat. Der Leiter der fürstlich Waldburg-Wolfeggschen Kunstsammlungen, Bernd Mayer, gab gestern auf Anfrage der SÜDWEST PRESSE, ob das Haus Waldburg-Wolfegg Verkaufsabsichten hege, nur eine sibyllinische Antwort: Dazu könne er abschließend noch nichts sagen - "es ist alles im Fluss", meinte Mayer.
Nach Informationen der SÜDWEST PRESSE wird der Wert des Hausbuchs im Kunsthandel auf 20 Millionen Euro geschätzt. Interessent oder bereits neuer Eigentümer könnte der Bankier und Milliardär August von Finck sein, der seinen Wohnsitz im schweizerischen Kanton Thurgau hat.
Das Verhalten des Adelshauses machte das Ministerium misstrauisch. Mehrere offizielle Anfragen nach dem Verbleib des Hausbuchs in den vergangenen Monaten ignorierte die fürstliche Hauptverwaltung. Deswegen habe man jetzt "in verschärfter Form" um Antwort gebeten, sagte der Amtschef des Wissenschaftsministeriums, Ministerialdirektor Klaus Tappeser.
Die Rechtslage ist eindeutig. Nach dem Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung darf das Hausbuch nur mit Genehmigung des Bundes außer Landes gehen. Da die gesamte Wolfegger Bibliothek unter Fideikommiss-Aufsicht steht, benötigt Fürst Johannes, wollte er verkaufen, auch die Einwilligung der Denkmalbehörde.
Im Feuilleton ein weiterer Artikel. Auszug:
Das Germanische Nationalmuseum in Nürnberg gab wegen der großen Bedeutung für die deutsche Geschichte bereits im 19. Jahrhundert ein erstes Faksimile des Hausbuchs heraus, einen Nachstich. Die Bibliothek selbst, so beklagte der Historiker Klaus Graf von der Technischen Hochschule Aachen, sei in den letzten Jahrzehnten der Wissenschaft nicht zugänglich gewesen.
1672 kam der Reichserbtruchsess Maximilian Willibald zu Waldburg-Wolfegg in den Besitz des Hausbuchs. Seitdem wird es im Schloss Waldburg aufbewahrt, mit weiteren Kleinodien wie dem Gebetbuch des "Bauernjörgs" (Listennummer 01407) und der Ptolemäus-Handschrift des Nicolaus Germanus (01408). Bis 2001 lagerte dort auch ein weiteres deutsches Kulturgut, die Weltkarte des Martin Waldseemüller, auf der der vierte Kontinent erstmals Amerika genannt wird.
Diese "Geburtsurkunde" Amerikas verkaufte Johannes Fürst zu Waldburg-Wolfegg mit einer Sonderausfuhrgenehmigung der Bundesregierung an die Kongressbibliothek in Washington, angeblich für zehn Millionen Dollar. Die Veräußerung stieß bei Kulturfachleuten auf heftige Kritik. Aus gleicher Provenienz wie die Weltkarte ist die ebenfalls verkaufte Carta marina.
http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=3132634/cfvdml/
hat zusätzlich:
Ministerialdirigent Klaus Tappeser sagte gegenüber dem SWR, das Ministerium habe das Adelshaus Waldburg-Wolfegg darauf hingewiesen, dass ein derartiger Verkauf genehmigungspflichtig sei.
Das Adelshaus selbst hält sich auf Nachfrage bedeckt. Es erklärte lediglich, das Hausbuch befinde sich "im Lande". Zudem sei man seit einem Jahr bezüglich des Hausbuches mit offiziellen Stellen in Kontakt. Letzteres kann das Wissenschaftsministerium in Stuttgart aber nicht bestätigen.
Zur Rechtslage:
Es gibt für die Schlösser Wolfegg, Waldsee und Waldburg zwar einen Auflösungsbeschluss (FS I Nr. 86 IV a) unter Einschluss der „in ihnen untergebrachten Sammlungen“, explizit wird dabei allerdings nur die Gemäldesammlung in Wolfegg erwähnt. Separate Beschlüsse (FS I Nr. 86 IV c u. d) gibt es für die Bibliothek, die der Aufsicht der Landesbibliothek unterstellt wurde, sowie für das Archiv, das unter Aufsicht der Landesarchivdirektion steht. Ein weiterer Beschluss betrifft (bzw. betraf) gemeinsam die Waldseemüllerkarte von 1507 und das Mittelalterliche Hausbuch, die durch Beschluss von 31.08.1956 (FS I Nr. 86 IV b) der Aufsicht des Staatl. Amtes für Denkmalpflege im Benehmen mit der Staatsgalerie und der Landesbibliothek unterstellt wurden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Hausbuch_%28Schloss_Wolfegg%29

Bilder aus dem Hausbuch:
http://www.solcon.nl/arendsmilde/mh-planetenkinder.htm
Wir bleiben am Ball ...
Update: Stellungnahme von Präsident Planck vom LfD
http://archiv.twoday.net/stories/4686662/
KULTURGUT / Ministerium sorgt sich um Mittelalterliches Hausbuch
Haus Wolfegg offenbar verkaufswillig
RAIMUND WEIBLE
Will der Fürst von Waldburg-Wolfegg sein berühmtes Mittelalterliches Hausbuch veräußern? Hat er es gar schon verkauft? Das Wissenschaftsministerium sorgt sich.
Wenn sie auf das Mittelalterliche Hausbuch von Schloss Wolfegg angesprochen wird, gerät die Tübinger Historikerin Ellen Widder ins Schwärmen. Sie hält den über 500 Jahre alten Prachtband für "hochbedeutend" und "unvergleichlich". Kein anderes Werk schildere in einer solch brillanten künstlerischen Qualität das Alltagsleben der Menschen im Spätmittelalter, sagt die Professorin. Das Hausbuch steht auf der Liste des nationalen Kulturguts, und laut Widder wäre es ein Skandal, wenn dieses Werk veräußert würde oder außer Landes käme.
Offenbar besteht jedoch die Gefahr, dass sich Johannes Fürst zu Waldburg Wolfegg von seinem Erbe trennt. 350 Jahre lang verwahrte das Adelshaus dieses Werk, aber nun hat das Wissenschaftsministerium in Stuttgart Hinweise erhalten, dass der Fürst verkauft hat. Der Leiter der fürstlich Waldburg-Wolfeggschen Kunstsammlungen, Bernd Mayer, gab gestern auf Anfrage der SÜDWEST PRESSE, ob das Haus Waldburg-Wolfegg Verkaufsabsichten hege, nur eine sibyllinische Antwort: Dazu könne er abschließend noch nichts sagen - "es ist alles im Fluss", meinte Mayer.
Nach Informationen der SÜDWEST PRESSE wird der Wert des Hausbuchs im Kunsthandel auf 20 Millionen Euro geschätzt. Interessent oder bereits neuer Eigentümer könnte der Bankier und Milliardär August von Finck sein, der seinen Wohnsitz im schweizerischen Kanton Thurgau hat.
Das Verhalten des Adelshauses machte das Ministerium misstrauisch. Mehrere offizielle Anfragen nach dem Verbleib des Hausbuchs in den vergangenen Monaten ignorierte die fürstliche Hauptverwaltung. Deswegen habe man jetzt "in verschärfter Form" um Antwort gebeten, sagte der Amtschef des Wissenschaftsministeriums, Ministerialdirektor Klaus Tappeser.
Die Rechtslage ist eindeutig. Nach dem Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung darf das Hausbuch nur mit Genehmigung des Bundes außer Landes gehen. Da die gesamte Wolfegger Bibliothek unter Fideikommiss-Aufsicht steht, benötigt Fürst Johannes, wollte er verkaufen, auch die Einwilligung der Denkmalbehörde.
Im Feuilleton ein weiterer Artikel. Auszug:
Das Germanische Nationalmuseum in Nürnberg gab wegen der großen Bedeutung für die deutsche Geschichte bereits im 19. Jahrhundert ein erstes Faksimile des Hausbuchs heraus, einen Nachstich. Die Bibliothek selbst, so beklagte der Historiker Klaus Graf von der Technischen Hochschule Aachen, sei in den letzten Jahrzehnten der Wissenschaft nicht zugänglich gewesen.
1672 kam der Reichserbtruchsess Maximilian Willibald zu Waldburg-Wolfegg in den Besitz des Hausbuchs. Seitdem wird es im Schloss Waldburg aufbewahrt, mit weiteren Kleinodien wie dem Gebetbuch des "Bauernjörgs" (Listennummer 01407) und der Ptolemäus-Handschrift des Nicolaus Germanus (01408). Bis 2001 lagerte dort auch ein weiteres deutsches Kulturgut, die Weltkarte des Martin Waldseemüller, auf der der vierte Kontinent erstmals Amerika genannt wird.
Diese "Geburtsurkunde" Amerikas verkaufte Johannes Fürst zu Waldburg-Wolfegg mit einer Sonderausfuhrgenehmigung der Bundesregierung an die Kongressbibliothek in Washington, angeblich für zehn Millionen Dollar. Die Veräußerung stieß bei Kulturfachleuten auf heftige Kritik. Aus gleicher Provenienz wie die Weltkarte ist die ebenfalls verkaufte Carta marina.
http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=3132634/cfvdml/
hat zusätzlich:
Ministerialdirigent Klaus Tappeser sagte gegenüber dem SWR, das Ministerium habe das Adelshaus Waldburg-Wolfegg darauf hingewiesen, dass ein derartiger Verkauf genehmigungspflichtig sei.
Das Adelshaus selbst hält sich auf Nachfrage bedeckt. Es erklärte lediglich, das Hausbuch befinde sich "im Lande". Zudem sei man seit einem Jahr bezüglich des Hausbuches mit offiziellen Stellen in Kontakt. Letzteres kann das Wissenschaftsministerium in Stuttgart aber nicht bestätigen.
Zur Rechtslage:
Es gibt für die Schlösser Wolfegg, Waldsee und Waldburg zwar einen Auflösungsbeschluss (FS I Nr. 86 IV a) unter Einschluss der „in ihnen untergebrachten Sammlungen“, explizit wird dabei allerdings nur die Gemäldesammlung in Wolfegg erwähnt. Separate Beschlüsse (FS I Nr. 86 IV c u. d) gibt es für die Bibliothek, die der Aufsicht der Landesbibliothek unterstellt wurde, sowie für das Archiv, das unter Aufsicht der Landesarchivdirektion steht. Ein weiterer Beschluss betrifft (bzw. betraf) gemeinsam die Waldseemüllerkarte von 1507 und das Mittelalterliche Hausbuch, die durch Beschluss von 31.08.1956 (FS I Nr. 86 IV b) der Aufsicht des Staatl. Amtes für Denkmalpflege im Benehmen mit der Staatsgalerie und der Landesbibliothek unterstellt wurden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Hausbuch_%28Schloss_Wolfegg%29
Bilder aus dem Hausbuch:
http://www.solcon.nl/arendsmilde/mh-planetenkinder.htm
Wir bleiben am Ball ...
Update: Stellungnahme von Präsident Planck vom LfD
http://archiv.twoday.net/stories/4686662/
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" .... Aus diesem Archiv schöpft Maria Hahnenkamp immer wieder. Ihre Videos, ihre Diaprojektionen nummeriert sie, variiert zum Beispiel auch den Blick auf Körper in der Kunst. Sie verändert die Ausschnitte und führt den Blick bewusst ins Leere. ...
Die Ausstellung mit Arbeiten von Maria Hahnenkamp wird Mittwoch um 19:00 Uhr im Künstlerhaus in Salzburg eröffnet und ist dann bis 13. April zu sehen"Quelle:
http://oe1.orf.at/inforadio/86765.html?filter=5
Die Ausstellung mit Arbeiten von Maria Hahnenkamp wird Mittwoch um 19:00 Uhr im Künstlerhaus in Salzburg eröffnet und ist dann bis 13. April zu sehen"Quelle:
http://oe1.orf.at/inforadio/86765.html?filter=5
Wolf Thomas - am Donnerstag, 7. Februar 2008, 08:57 - Rubrik: Miscellanea
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"The European Archive of Urban Public Space brings together examples of some of the most significant projects of the regeneration of public space that has occurred in different European cities over the last twenty years. It aims to contribute towards making these projects better known as initiatives that, in seeking to give new value to the public character of urban spaces, have fostered greater collective use of these spaces, the activities held in them, and citizen identification with them as part of their everyday lives ...."
Quelle:
http://urban.cccb.org/europeanArchive/htmldocs/europeanArchive_1024.asp?gIdioma=A&gDoc=undefined
Quelle:
http://urban.cccb.org/europeanArchive/htmldocs/europeanArchive_1024.asp?gIdioma=A&gDoc=undefined
Wolf Thomas - am Donnerstag, 7. Februar 2008, 08:55 - Rubrik: English Corner
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"Der chinesische Künstler Song Dong startet am 28. Februar 2008 den Aufbau seiner Installation "Waste Not" im Foyer des Hauses der Kulturen der Welt [in Berlin]. Es ist das Haus seiner Eltern, das der Stadtentwicklung in China zum Opfer gefallen ist, und das mit seinem kompletten Inventar im Foyer rekonstruiert wird. Der Aufbau wird am 13. März 2008 abgeschlossen sein, wenn die Ausstellung "Re-Imagining Asia" im Rahmen des Festivals RE ASIA eröffnet. ....
Über zwei Wochen hinweg entwickelt sich die Arbeit täglich fort, und es entsteht ein vielschichtiges Archiv obsoleter chinesischer Produkte und vergangener Lebensumstände. ..."
Quelle:
http://www.lifepr.de/pressemeldungen/haus-der-kulturen-der-welt/boxid-31007.html
Nachtrag 13.03.2008:
s. http://www.kulturkurier.de/veranstaltung_123662.html:
Re-Imagining Asia - Ausstellung 13.03.-18.05.2008
Über zwei Wochen hinweg entwickelt sich die Arbeit täglich fort, und es entsteht ein vielschichtiges Archiv obsoleter chinesischer Produkte und vergangener Lebensumstände. ..."
Quelle:
http://www.lifepr.de/pressemeldungen/haus-der-kulturen-der-welt/boxid-31007.html
Nachtrag 13.03.2008:
s. http://www.kulturkurier.de/veranstaltung_123662.html:
Re-Imagining Asia - Ausstellung 13.03.-18.05.2008
Wolf Thomas - am Donnerstag, 7. Februar 2008, 08:53 - Rubrik: Miscellanea
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War diese zunächst einfach nur eine Lachnummer, also schlichtweg wertlos, so kann man das von neueren Büchern nicht mehr in dieser Bestimmtheit behaupten.
Beispiel aus einem Druck von 1789.
st«r vermöge dieses neuen Glaubens mit dem Mem
schengeschlecht ihren Hohn trieben, so ist dieser Glaue
b« dennoch für die Sitten, durch die Reinigkeit feiner
Moral, ersprießlich gewesen. Er schützte beyde Geschlecht
ter vor der Ungerechtigkeit, und stärkte das Gefühl
von Gerechtigkeit. Er lehrte, in einem Zeitpunkt voll
Unordnung und Verwirrung, den Ritter/ zum Schutz
der Leidenden wacker seyn, und Mannheit zum Wohl
her Menschheit hinopfern. Der Schwache und de»
Unterdrückte, die Waisen und die Witwe, hatten von
züglich Anspruch auf seinen Schutz. Ihrer Anfrufuns
nicht gehorchen hieß ein Gesetz des Ritterwesens üben
tretten, und zog Schande und Schmach nach fiG
Sicher nicht voll befriedigend, aber was für ein Fortschritt gegenüber früher (z.B. http://archiv.twoday.net/stories/2609488/ )!
Beispiel aus einem Druck von 1789.
st«r vermöge dieses neuen Glaubens mit dem Mem
schengeschlecht ihren Hohn trieben, so ist dieser Glaue
b« dennoch für die Sitten, durch die Reinigkeit feiner
Moral, ersprießlich gewesen. Er schützte beyde Geschlecht
ter vor der Ungerechtigkeit, und stärkte das Gefühl
von Gerechtigkeit. Er lehrte, in einem Zeitpunkt voll
Unordnung und Verwirrung, den Ritter/ zum Schutz
der Leidenden wacker seyn, und Mannheit zum Wohl
her Menschheit hinopfern. Der Schwache und de»
Unterdrückte, die Waisen und die Witwe, hatten von
züglich Anspruch auf seinen Schutz. Ihrer Anfrufuns
nicht gehorchen hieß ein Gesetz des Ritterwesens üben
tretten, und zog Schande und Schmach nach fiG
Sicher nicht voll befriedigend, aber was für ein Fortschritt gegenüber früher (z.B. http://archiv.twoday.net/stories/2609488/ )!
KlausGraf - am Donnerstag, 7. Februar 2008, 01:26 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
für eine Transferarbeit der archivischen Ausbildungsstellen. So jedenfalls formuliert Christiane Heinemann in ihrer Rezension in den hessischen Archivnachrichten 7/2 (20007), S. 62, über meinen Vortrag auf dem 75. Deutschen Archivtag, publiziert im Tagungsband. Ihre Zweifel dürften durchaus berechtigt sein, was die dort angeregte Arbeit über den geplanten Reichsarchivneubau anbelangt.
Michael Früchtels in diesem Jahr erschienene, architekturhistorische Dissertation über den Architekten Hermann Giesler bietet jedoch einen interessanten Fund (S. 291 f) - Hitler geplantes Privatarchiv in Linz. Im "Wohn- bzw. Führerkastell", dem Alterssitz Hitlers, sollte im ersten Obergeschoss ein Archiv errichtet werden. Giesler vermerkt am 12.11.1942: ".... Der Führer betont, dass er ausserordentlich viel wichtige Dinge, die für das Reich von grösster Bedeutung sind, angesammelt hat, die er dort unterbringen möchte .... Der Sockel, auf dem das Wohnkastell ruht, wird als Luftschutzraum ausgebaut, mit absolut bomensicheren Decken. Beste Verbindung des Hauses mit dem Luftschutzraum muss hergestellt werden (Sicherstellung des Archivs in Zeiten der Gefahr). ....." Lediglich zwei Skizzen Hitlers sowie das Linzer Stadtmodell von 1945 zeigen den geplanten Bau. Diese (Wieder-)Entdeckung nährt die Hoffnung, dass auch im Zuge anderer städtebaulicher Planungen Archivbauten realisiert werden sollten. M. W. ist auch die Frage nach Archiveinrichtungen der nationalsozialistischen Organisationen noch nicht untersucht worden. Vielleicht böte dies ja "genügend Stoff" für eine Transferarbeit.
Nach meinem Vortrag hatte Wolf Buchmann eine vergleichende Untersuchung von Archivbauten dieser Epoche bezogen auf das amerikanische Nationalarchiv angeregt. In Blick in die 2007 von Anton Gössi herausgegebene Schrift über Archivbauten in der Schweiz und Lichtenstein weist mit Berner Staatsarchiv einen europäischen Vergleichsbau, der als "Architekturmanifest der Neuen Sachlichkeit" bezeichnet wird, aus. Es ist zu hoffen, dass dieser Anregung ebenfalls nachgegangen wird.
Michael Früchtels in diesem Jahr erschienene, architekturhistorische Dissertation über den Architekten Hermann Giesler bietet jedoch einen interessanten Fund (S. 291 f) - Hitler geplantes Privatarchiv in Linz. Im "Wohn- bzw. Führerkastell", dem Alterssitz Hitlers, sollte im ersten Obergeschoss ein Archiv errichtet werden. Giesler vermerkt am 12.11.1942: ".... Der Führer betont, dass er ausserordentlich viel wichtige Dinge, die für das Reich von grösster Bedeutung sind, angesammelt hat, die er dort unterbringen möchte .... Der Sockel, auf dem das Wohnkastell ruht, wird als Luftschutzraum ausgebaut, mit absolut bomensicheren Decken. Beste Verbindung des Hauses mit dem Luftschutzraum muss hergestellt werden (Sicherstellung des Archivs in Zeiten der Gefahr). ....." Lediglich zwei Skizzen Hitlers sowie das Linzer Stadtmodell von 1945 zeigen den geplanten Bau. Diese (Wieder-)Entdeckung nährt die Hoffnung, dass auch im Zuge anderer städtebaulicher Planungen Archivbauten realisiert werden sollten. M. W. ist auch die Frage nach Archiveinrichtungen der nationalsozialistischen Organisationen noch nicht untersucht worden. Vielleicht böte dies ja "genügend Stoff" für eine Transferarbeit.
Nach meinem Vortrag hatte Wolf Buchmann eine vergleichende Untersuchung von Archivbauten dieser Epoche bezogen auf das amerikanische Nationalarchiv angeregt. In Blick in die 2007 von Anton Gössi herausgegebene Schrift über Archivbauten in der Schweiz und Lichtenstein weist mit Berner Staatsarchiv einen europäischen Vergleichsbau, der als "Architekturmanifest der Neuen Sachlichkeit" bezeichnet wird, aus. Es ist zu hoffen, dass dieser Anregung ebenfalls nachgegangen wird.
Wolf Thomas - am Mittwoch, 6. Februar 2008, 20:51 - Rubrik: Archivgeschichte
TAGUNGSABLAUF
10.30 Uhr *** BEGRÜSSUNG UND THEMENSTELLUNG
Dr. Paul Schrömbges (Beigeordneter Kultur, Schule, Sport, Jugend und Soziales Stadt Viersen),
Dr. Ingrid Stoppa-Sehlbach (Staatskanzlei NRW), Tanja Muschwitz (Kulturreferentin Stadt Viersen)
11.00 Uhr *** DER KÜNSTLERISCHE UMGANG MIT DEM „ÖFFENTLICHEN“
Dr. Martin Henatsch (Künstlerischer Leiter Gerisch-Stiftung / Büro Kunst und Öffentlichkeit): Wo bitte geht’s zum Öffentlichen?
Dr. Heinz Schütz (Kunstwissenschaftler und Autor, München): Museum - Bollwerk gegen die kommerzielle Zerstreuung des Öffentlichen?
Dr. Söke Dinkla (Künstlerische Leiterin Kulturhauptstadtbüro Ruhr 2010): Paradoxien des Öffentlichen - Ungewöhnliche Orte und neue Kommunikationsformen der Public Art auf dem Weg zur Kulturhauptstadt RUHR.2010.
13.00 - 14.00 Uhr Mittagspause
14.00 Uhr *** INTERNET - RAUM DES „ÖFFENTLICHEN“?
Thorsten Goldberg (Künstler, Berlin / Prof. für Kunst und Medien Muthesius-Hochschule Kiel) / Holger Drefs (beratender Wirtschaftsingenieur, Berlin): www.publicartwiki.org, Public Art Wiki, eine gedachte Bibliothek
Dr. Martin Haase (Wikimedia Deutschland e.V. / Prof. Universität Bamberg): Qualitätsmanagement und Konsens in Wiki-Projekten am Beispiel der Wikipedia
15.30 Uhr Kurze Kaffeepause
Matthias Böttger (Gastprof. Akademie der Bildenden Künste Nürnberg / raumtaktik - räumliche Aufklärung und Intervention): Second Life - Kunst und öffentlicher Raum als performativ-interventionistische Praxis
Julia Scher (Künstlerin, New York / Prof. für Multimedia und Performance an der Kunsthochschule für Medien Köln): Embedded Space Archives
17.00 Uhr *** ABSCHLUSSDISKUSSION
Moderation: Silke Wilts und Rainer Schlautmann
[Tagungsort: Städtische Galerie im Park Viersen, Rathauspark 1, 41747 Viersen.
Quelle:
http://www.publicartwiki.org/wiki/Archive_des_%C3%96ffentlichen
http://anzeigen.kunstmarkt.com:81/lycos/index_archiv.html?id=142723&details=archiv
10.30 Uhr *** BEGRÜSSUNG UND THEMENSTELLUNG
Dr. Paul Schrömbges (Beigeordneter Kultur, Schule, Sport, Jugend und Soziales Stadt Viersen),
Dr. Ingrid Stoppa-Sehlbach (Staatskanzlei NRW), Tanja Muschwitz (Kulturreferentin Stadt Viersen)
11.00 Uhr *** DER KÜNSTLERISCHE UMGANG MIT DEM „ÖFFENTLICHEN“
Dr. Martin Henatsch (Künstlerischer Leiter Gerisch-Stiftung / Büro Kunst und Öffentlichkeit): Wo bitte geht’s zum Öffentlichen?
Dr. Heinz Schütz (Kunstwissenschaftler und Autor, München): Museum - Bollwerk gegen die kommerzielle Zerstreuung des Öffentlichen?
Dr. Söke Dinkla (Künstlerische Leiterin Kulturhauptstadtbüro Ruhr 2010): Paradoxien des Öffentlichen - Ungewöhnliche Orte und neue Kommunikationsformen der Public Art auf dem Weg zur Kulturhauptstadt RUHR.2010.
13.00 - 14.00 Uhr Mittagspause
14.00 Uhr *** INTERNET - RAUM DES „ÖFFENTLICHEN“?
Thorsten Goldberg (Künstler, Berlin / Prof. für Kunst und Medien Muthesius-Hochschule Kiel) / Holger Drefs (beratender Wirtschaftsingenieur, Berlin): www.publicartwiki.org, Public Art Wiki, eine gedachte Bibliothek
Dr. Martin Haase (Wikimedia Deutschland e.V. / Prof. Universität Bamberg): Qualitätsmanagement und Konsens in Wiki-Projekten am Beispiel der Wikipedia
15.30 Uhr Kurze Kaffeepause
Matthias Böttger (Gastprof. Akademie der Bildenden Künste Nürnberg / raumtaktik - räumliche Aufklärung und Intervention): Second Life - Kunst und öffentlicher Raum als performativ-interventionistische Praxis
Julia Scher (Künstlerin, New York / Prof. für Multimedia und Performance an der Kunsthochschule für Medien Köln): Embedded Space Archives
17.00 Uhr *** ABSCHLUSSDISKUSSION
Moderation: Silke Wilts und Rainer Schlautmann
[Tagungsort: Städtische Galerie im Park Viersen, Rathauspark 1, 41747 Viersen.
Quelle:
http://www.publicartwiki.org/wiki/Archive_des_%C3%96ffentlichen
http://anzeigen.kunstmarkt.com:81/lycos/index_archiv.html?id=142723&details=archiv
Wolf Thomas - am Mittwoch, 6. Februar 2008, 15:18 - Rubrik: Web 2.0
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" .... Er ruft die Namen und die Gesichter in seinem "Archiv" ab, wie er sein Gedächtnis nennt. ..." Josef-Otto Freudenreich (Stuttgarter Zeitung)
Kommentarlos !
Quelle: http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/1628450
Kommentarlos !
Quelle: http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/1628450
Wolf Thomas - am Mittwoch, 6. Februar 2008, 07:56 - Rubrik: Miscellanea
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Wolf Thomas - am Mittwoch, 6. Februar 2008, 07:54 - Rubrik: Kommunalarchive
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" ....Manchmal, so Ditfurth, habe sie einfach das Glück gehabt, auf Akten mit Sperrvermerk zu stoßen, die ein Archivar falsch eingeordnet hatte. ..." Jutta Ditfurth
Quelle:
http://www.neue-oz.de/information/noz_print/feuilleton/18674637.html
s. a. http://www.pnn.de/Pubs/kultur/pageviewer.asp?TextID=15938
Quelle:
http://www.neue-oz.de/information/noz_print/feuilleton/18674637.html
s. a. http://www.pnn.de/Pubs/kultur/pageviewer.asp?TextID=15938
Wolf Thomas - am Mittwoch, 6. Februar 2008, 07:54 - Rubrik: Miscellanea
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Die Ausstellung wird vom 07.02.2008 bis zum 10.04.2008 in der Universitätsbibliothek Bielefeld gezeigt.
Aus der Ankündigung: ".... Archive sichten, ordnen, verwandeln Papierstapel in Akten, nivellieren Text- und Öffentlichkeitshierarchien, vor allem aber eignen sie sich die Deutungshoheit zur Selektion des Bewahrens- vom Zerstörenswerten an. Umso aufwendiger muss daher der Erhalt des Überlieferten betrieben werden, denn in jenem dokumentiert und identifiziert das Archiv sich selbst. Die Ausstellung gliedert sich in drei Themenbereiche und fragt nach der Veränderung in der Wahrnehmung von Archivgut unter verschiedenen medialen Bedingungen. Die Bereiche sind Verarbeitung des Archiv- und Bibliotheksgutes in der Fotographie, Erhaltung der ursprünglichen Ästhetik des Originals und Original, Kopie, Fälschung......"
Quelle:
http://bis.uni-bielefeld.de/infomanager/SilverStream/Pages/Veranstaltungs_Detail_Web.html?query=Veranstaltung.ID+%3D+44148
Aus der Ankündigung: ".... Archive sichten, ordnen, verwandeln Papierstapel in Akten, nivellieren Text- und Öffentlichkeitshierarchien, vor allem aber eignen sie sich die Deutungshoheit zur Selektion des Bewahrens- vom Zerstörenswerten an. Umso aufwendiger muss daher der Erhalt des Überlieferten betrieben werden, denn in jenem dokumentiert und identifiziert das Archiv sich selbst. Die Ausstellung gliedert sich in drei Themenbereiche und fragt nach der Veränderung in der Wahrnehmung von Archivgut unter verschiedenen medialen Bedingungen. Die Bereiche sind Verarbeitung des Archiv- und Bibliotheksgutes in der Fotographie, Erhaltung der ursprünglichen Ästhetik des Originals und Original, Kopie, Fälschung......"
Quelle:
http://bis.uni-bielefeld.de/infomanager/SilverStream/Pages/Veranstaltungs_Detail_Web.html?query=Veranstaltung.ID+%3D+44148
Wolf Thomas - am Dienstag, 5. Februar 2008, 18:09 - Rubrik: Oeffentlichkeitsarbeit
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http://www.br-online.de/alpha/forum/vor0109/20010926_i.shtml
Buchauktionator Karl Hartung plaudert aus dem Nähkästchen:
Ich habe gerade in jüngster Zeit eine sehr interessante Wanderung und vor allem auch preislich interessante Wanderung beobachten können. Es gibt von Euklid die "Elemente Mathematica" aus dem Jahr 1482, die Ratdolt in Venedig gedruckt hat. Das ist das erste mathematische Lehrbuch. Dieses Buch ist in diesem Sinne aber keine absolute Seltenheit, denn ich habe im Laufe der letzten acht bis zehn Jahre drei Exemplare davon in meinen Auktionen gehabt. Vor circa acht Jahren begegneten mir nämlich zwei Exemplare davon: Eines davon war sehr schön gebunden und befand sich in einem tadellosen Erhaltungszustand. Es brachte damals 18000 Mark ein. Das andere Exemplar war nicht ganz so schön und hat daher nur 16000 Mark gebracht. Vor zwei Jahren habe ich wieder ein Exemplar bekommen: wunderschön erhalten in einem alten Einband. Es war so schön wie das erste Exemplar. Weil im Laufe der letzten Jahre die Inkunabeln eine große Preissteigerung erfahren haben - es gibt nämlich einige neue Sammler, die den Markt in Unruhe gebracht haben - habe ich dieses Buch mit 60000 Mark geschätzt. In der Versteigerung brachte es dann 260000 Mark. Es wurde von einem Amerikaner gekauft für einen Herrn in New York, der solche Bücher sammelte. Dieser Herr in New York ist im letzten Jahr aber in finanzielle Schwierigkeiten geraten: Seine Sammlung ist daraufhin in New York versteigert worden. Ich habe dort im Katalog "meinen" Euklid wiedergefunden. Dieser Euklid brachte dort dann bei der Versteigerung 550000 Dollar. Das sind mit Aufgeld 1,2 Millionen Mark. Der Preis stieg also innerhalb von acht Jahren von 18000 Mark auf 1,2 Millionen. Ein anderes Beispiel, bei dem sich zwar der Preis ähnlich verändert hat, dieses aber über einen weit längeren Zeitraum stattfand, ist folgendes. Das Buch, das ich meine, ist eine Rudolf von Ems'sche Weltchronik aus dem 14. Jahrhundert: geschrieben auf Pergament und mit ungefähr 400 Miniaturen ausgestattet. Wir haben noch 1930 ein Exemplar dieser Chronik an eine Bibliothek für 80000 Mark verkauft. Das war damals ein stattlicher Preis. Schon 1935 haben wir aber aus der Oettingen-Wallersteinschen Bibliothek ein sehr schönes, alt gebundenes Exemplar aus dem 15. Jahrhundert dieser Chronik, von der es ja mehrere Fassungen gibt, ohne Erfolg zu versteigern versucht. Es war mit 12000 Mark aufgerufen, aber es meldete sich niemand. Es kam dann die Bayerische Staatsbibliothek auf uns zu, weil sie an einem Kauf interessiert war. Der Direktor hoffte, das Geld dafür irgendwie aufbringen zu können, um es nach der Versteigerung noch kaufen zu können. 14 Tage später haben wir das Buch aber wieder zurückbekommen, weil es ihm doch nicht möglich war, das Geld dafür aufzubringen. Es kam dann ein Zahnarzt aus Altona und hat es für 12000 Mark plus Aufgeld gekauft. Dort, bei diesem Zahnarzt, lag dieses Buch bis in die jüngere Zeit hinein. Vor ungefähr zehn Jahren starb dann die Witwe dieses Sammlers. Seine Bibliothek hatten wir zuvor schon versteigert, mit Ausnahme der Rudolf von Ems'schen Weltchronik, weil sich die Witwe dieses Buch immer zurückbehalten hatte. Nach ihrem Tod wurde dann auch dieses Buch verkauft. Der Nachlassverwalter erzählte einem Hamburger Immobilienmakler eines Tages: "Stell dir vor, ich habe da einen Nachlass zu verwalten, in dem es ein Buch gibt, für das ein New Yorker Antiquar vor kurzem 350000 Mark - für ein anderes Exemplar - bezahlt hat." Dieser Hamburger Immobilienmakler hat sich dann dieses Exemplar zeigen lassen und sagte dann zum Nachlassverwalter: "Wenn die in New York so viel zahlen dafür, dann will ich das auch haben. Verkauf mir das Buch." So hat er es dann ebenfalls für 350000 Mark gekauft. Sein Sohn hat sich dann wissenschaftlich mit diesem Buch und den verschiedenen Fassungen, die es davon gibt, beschäftigt: Er schrieb darüber seine Doktorarbeit und hat anschließend ein eigenes Antiquariat eröffnet. Eines seiner Prunkstücke dabei war natürlich diese Rudolf von Ems'sche Weltchronik. Er hat sie dann für acht Millionen Mark an das Getty-Museum verkauft! Da stieg also der Preis von 12000 Mark auf acht Millionen - allerdings über einen Zeitraum von ungefähr 70 Jahren.
http://guenther-rarebooks.com
Für alle, die etwas Nachhilfe brauchen: Der genannte "Sohn" (von wem?), der die Doktorarbeit über die illustrierten Weltchroniken schrieb, ist Dr. Jörn Günther, heutzutage die Quelle mysteriöser Energiewellen, die Kulturgüter aus gewachsenen Sammlungen katapultieren oder diese Sammlungen dematerialisieren.

Buchauktionator Karl Hartung plaudert aus dem Nähkästchen:
Ich habe gerade in jüngster Zeit eine sehr interessante Wanderung und vor allem auch preislich interessante Wanderung beobachten können. Es gibt von Euklid die "Elemente Mathematica" aus dem Jahr 1482, die Ratdolt in Venedig gedruckt hat. Das ist das erste mathematische Lehrbuch. Dieses Buch ist in diesem Sinne aber keine absolute Seltenheit, denn ich habe im Laufe der letzten acht bis zehn Jahre drei Exemplare davon in meinen Auktionen gehabt. Vor circa acht Jahren begegneten mir nämlich zwei Exemplare davon: Eines davon war sehr schön gebunden und befand sich in einem tadellosen Erhaltungszustand. Es brachte damals 18000 Mark ein. Das andere Exemplar war nicht ganz so schön und hat daher nur 16000 Mark gebracht. Vor zwei Jahren habe ich wieder ein Exemplar bekommen: wunderschön erhalten in einem alten Einband. Es war so schön wie das erste Exemplar. Weil im Laufe der letzten Jahre die Inkunabeln eine große Preissteigerung erfahren haben - es gibt nämlich einige neue Sammler, die den Markt in Unruhe gebracht haben - habe ich dieses Buch mit 60000 Mark geschätzt. In der Versteigerung brachte es dann 260000 Mark. Es wurde von einem Amerikaner gekauft für einen Herrn in New York, der solche Bücher sammelte. Dieser Herr in New York ist im letzten Jahr aber in finanzielle Schwierigkeiten geraten: Seine Sammlung ist daraufhin in New York versteigert worden. Ich habe dort im Katalog "meinen" Euklid wiedergefunden. Dieser Euklid brachte dort dann bei der Versteigerung 550000 Dollar. Das sind mit Aufgeld 1,2 Millionen Mark. Der Preis stieg also innerhalb von acht Jahren von 18000 Mark auf 1,2 Millionen. Ein anderes Beispiel, bei dem sich zwar der Preis ähnlich verändert hat, dieses aber über einen weit längeren Zeitraum stattfand, ist folgendes. Das Buch, das ich meine, ist eine Rudolf von Ems'sche Weltchronik aus dem 14. Jahrhundert: geschrieben auf Pergament und mit ungefähr 400 Miniaturen ausgestattet. Wir haben noch 1930 ein Exemplar dieser Chronik an eine Bibliothek für 80000 Mark verkauft. Das war damals ein stattlicher Preis. Schon 1935 haben wir aber aus der Oettingen-Wallersteinschen Bibliothek ein sehr schönes, alt gebundenes Exemplar aus dem 15. Jahrhundert dieser Chronik, von der es ja mehrere Fassungen gibt, ohne Erfolg zu versteigern versucht. Es war mit 12000 Mark aufgerufen, aber es meldete sich niemand. Es kam dann die Bayerische Staatsbibliothek auf uns zu, weil sie an einem Kauf interessiert war. Der Direktor hoffte, das Geld dafür irgendwie aufbringen zu können, um es nach der Versteigerung noch kaufen zu können. 14 Tage später haben wir das Buch aber wieder zurückbekommen, weil es ihm doch nicht möglich war, das Geld dafür aufzubringen. Es kam dann ein Zahnarzt aus Altona und hat es für 12000 Mark plus Aufgeld gekauft. Dort, bei diesem Zahnarzt, lag dieses Buch bis in die jüngere Zeit hinein. Vor ungefähr zehn Jahren starb dann die Witwe dieses Sammlers. Seine Bibliothek hatten wir zuvor schon versteigert, mit Ausnahme der Rudolf von Ems'schen Weltchronik, weil sich die Witwe dieses Buch immer zurückbehalten hatte. Nach ihrem Tod wurde dann auch dieses Buch verkauft. Der Nachlassverwalter erzählte einem Hamburger Immobilienmakler eines Tages: "Stell dir vor, ich habe da einen Nachlass zu verwalten, in dem es ein Buch gibt, für das ein New Yorker Antiquar vor kurzem 350000 Mark - für ein anderes Exemplar - bezahlt hat." Dieser Hamburger Immobilienmakler hat sich dann dieses Exemplar zeigen lassen und sagte dann zum Nachlassverwalter: "Wenn die in New York so viel zahlen dafür, dann will ich das auch haben. Verkauf mir das Buch." So hat er es dann ebenfalls für 350000 Mark gekauft. Sein Sohn hat sich dann wissenschaftlich mit diesem Buch und den verschiedenen Fassungen, die es davon gibt, beschäftigt: Er schrieb darüber seine Doktorarbeit und hat anschließend ein eigenes Antiquariat eröffnet. Eines seiner Prunkstücke dabei war natürlich diese Rudolf von Ems'sche Weltchronik. Er hat sie dann für acht Millionen Mark an das Getty-Museum verkauft! Da stieg also der Preis von 12000 Mark auf acht Millionen - allerdings über einen Zeitraum von ungefähr 70 Jahren.
http://guenther-rarebooks.com
Für alle, die etwas Nachhilfe brauchen: Der genannte "Sohn" (von wem?), der die Doktorarbeit über die illustrierten Weltchroniken schrieb, ist Dr. Jörn Günther, heutzutage die Quelle mysteriöser Energiewellen, die Kulturgüter aus gewachsenen Sammlungen katapultieren oder diese Sammlungen dematerialisieren.

Was ist nun das Besondere am Cola-Blog? Es wendet sich an echte Sammler, an Liebhaber der Marke Coca Cola. Und wer schreibt? Der Chef-Historiker und Archivar des Unternehmens. Das dürfte manchen überraschen. Auch, dass mit Phil Mooney ein Mitarbeiter zum Blogger wird, der schon seit 30 Jahren für die Coca Cola Company arbeitet. Also: Coca Cola hat unter den eigenen Mitarbeitern keine jung-dynamischen Manager als Blogger gesucht, sondern einen Fachmann, der sich seit Jahren mit der Marke Coca Cola beschäftigt und im weitesten Sinne der Unternehmenskommunikation zugeordnet werden könnte. Und wie Brendan zu Recht meint: Man merkt ihm den Historiker an. Er ist der nette Archivar, der sich freut, der Netzgemeinde ein paar seiner Schätze zu zeigen.
Thomas Pleil hat sich das Coca-Cola-Blog angeschaut.
Thomas Pleil hat sich das Coca-Cola-Blog angeschaut.
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" ..... Während die Politik diskutiert, versucht die in Berlin ansässige Filmabteilung des Bundesarchivs eine eigene Initiative. Im Juni hat es eine Umfrage unter Filmproduzenten gestartet. Das Archiv möchte herausfinden, ob Filmproduzenten freiwillig ihre Werke im Bundesarchiv hinterlegen würden. Die Ergebnisse der Untersuchung sollen demnächst, vermutlich nach der Berlinale, vorgestellt werden. ....."
Quelle: Link
Quelle: Link
Wolf Thomas - am Dienstag, 5. Februar 2008, 13:42 - Rubrik: Medienarchive
Ein Weblog zur Nazipedia mit dem Untertitel "Wie der Abschaum die Wikipedia bestimmt":
http://nazipedia.blogsport.de/
[Update: Die Seite ist inzwischen gesperrt.]
Bei Schuler fand ich einen Link auf einen Text von Elian (Nov. 2007), den ich auszugsweise zitieren möchte:
Die Gesundheit eines Projekts zeigt sich am Umgang mit seinen Kritikern und Unangepassten. Und da kann man der Wikipedia nur ein zunehmend schlechter werdendes Zeugnis ausstellen. Wer nicht pariert, wird ausgegrenzt und solange gereizt und beleidigt, bis er den passenden Sperrgrund liefert, worauf man ihn dann auf der Vandalenmeldung denunzieren und "abklemmen" kann. Nettes Wort, oder? "Hinter jedem Beitrag zur Wikipedia – ob gut oder schlecht – steht ein Mensch." faselt die Wikiquette so schön daher (hab ich vermutlich irgendwann vor Urzeiten reingeschrieben). Wir klemmen also Menschen ab. Es ist ganz leicht - als Admin muss man dazu nur einen Link klicken, die passende Begründung auswählen ("keine Wille zur enzyklopädischen Mitarbeit erkennbar") und die angemessene Strafdauer eingeben.
Treffen kann das jeden, der durch dummen Zufall ans falsche Gegenüber gerät, den falschen Benutzer kritisiert, einen unpassenden Artikel schreibt (und dann auch noch gegen die Löschung protestiert). Sobald der Stempel "Querulant" auf der Stirn prangt, kann man eigentlich nur den Account dicht machen und neu anfangen (aber für diese Kandidaten gibt es ja den Stempel "Sockenpuppe eines gesperrten Benutzers" ist-mir-doch-egal-von-wem-ich-sperr-dich-trotzdem). Eines der wenigen mir bekannten Gegenbeispiele für anders verlaufene Fälle ist Fossa. Ansonsten ist der Prozess wunderbar vorhersehbar.
Gedeihen tun in einer solchen Atmosphäre nur die Hausmeister.
http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Elian/Blog
Oder die Blockwarte ...
Ich bin nach wie vor in der WP gesperrt (na von wem wohl: Sebmol), kurzfristig entsperrt, sperrte Southpark wieder. Eine Beschwerde bei der angegebenen Mailadresse führte zu dem Ergebnis, dass meine Argumentation nicht schlüssig sei ... (OTRS-Bearbeiter: Unscheinbar)
Seit ich diese Erfahrungen mit der Wikipedia machen durfte, kann ich in etwa erahnen, wie es ist, in einer Diktatur zu leben.
http://nazipedia.blogsport.de/
[Update: Die Seite ist inzwischen gesperrt.]
Bei Schuler fand ich einen Link auf einen Text von Elian (Nov. 2007), den ich auszugsweise zitieren möchte:
Die Gesundheit eines Projekts zeigt sich am Umgang mit seinen Kritikern und Unangepassten. Und da kann man der Wikipedia nur ein zunehmend schlechter werdendes Zeugnis ausstellen. Wer nicht pariert, wird ausgegrenzt und solange gereizt und beleidigt, bis er den passenden Sperrgrund liefert, worauf man ihn dann auf der Vandalenmeldung denunzieren und "abklemmen" kann. Nettes Wort, oder? "Hinter jedem Beitrag zur Wikipedia – ob gut oder schlecht – steht ein Mensch." faselt die Wikiquette so schön daher (hab ich vermutlich irgendwann vor Urzeiten reingeschrieben). Wir klemmen also Menschen ab. Es ist ganz leicht - als Admin muss man dazu nur einen Link klicken, die passende Begründung auswählen ("keine Wille zur enzyklopädischen Mitarbeit erkennbar") und die angemessene Strafdauer eingeben.
Treffen kann das jeden, der durch dummen Zufall ans falsche Gegenüber gerät, den falschen Benutzer kritisiert, einen unpassenden Artikel schreibt (und dann auch noch gegen die Löschung protestiert). Sobald der Stempel "Querulant" auf der Stirn prangt, kann man eigentlich nur den Account dicht machen und neu anfangen (aber für diese Kandidaten gibt es ja den Stempel "Sockenpuppe eines gesperrten Benutzers" ist-mir-doch-egal-von-wem-ich-sperr-dich-trotzdem). Eines der wenigen mir bekannten Gegenbeispiele für anders verlaufene Fälle ist Fossa. Ansonsten ist der Prozess wunderbar vorhersehbar.
Gedeihen tun in einer solchen Atmosphäre nur die Hausmeister.
http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Elian/Blog
Oder die Blockwarte ...
Ich bin nach wie vor in der WP gesperrt (na von wem wohl: Sebmol), kurzfristig entsperrt, sperrte Southpark wieder. Eine Beschwerde bei der angegebenen Mailadresse führte zu dem Ergebnis, dass meine Argumentation nicht schlüssig sei ... (OTRS-Bearbeiter: Unscheinbar)
Seit ich diese Erfahrungen mit der Wikipedia machen durfte, kann ich in etwa erahnen, wie es ist, in einer Diktatur zu leben.
by Bernd-Christoph Kämper, Stuttgart University Library.
From today's announcement:
If MPG authors' publications in Springer Journals are now published by default according to the Open Choice model, it means "Open access" for all (Springer) Publications from the MPG author community, without any embargo. This ensures optimal impact for the publications of MPG authors and simultaneously Open Access to it for the rest of the world. (MPG institutions themselves would have access to this material anyway as part of the institution wide consortial deal that covers all of Springer via own subscriptions, "cross access" and "additional access".)
Apart from that, I guess that the model is - just as in the case of Göttingen and the Netherland UKB consortium - a hybrid model, in which the publication costs according to Springer's open choice model are partly or in total covered by existing subscriptions. Peter Suber calls that a form of "flipping journals", cf. also our speculations on the nature of these deals in Klaus Graf's community blog Archivalia, http://archiv.twoday.net/stories/4341449/#4578493
I think the "pull" of such agreements cannot be overestimated. I am sure that more agreements and "pilot projects" of this sort will follow, also with other publishers, and not only by the Max Planck Society.
While the hybrid model, as long as it is based on single author payments (or payments by author's home institutions) has established itself as a stillborn child, and libraries, given the very slow increase in submissions and publications from these programs, are not going to expect appreciable reductions in subscription prices resulting from this soon (even if the publisher is willing to take into account such contributions in his pricing), the recent variant of hybrid models in which publication costs are covered in part or in total by existing subscriptions, will become an alternative that is going to get as attractive for publishers as it is for the libraries who purchase and make available this content on behalf of their scientists.
In my opinion, hybrid models of this sort are going to accelerate the conversion process of existing journals, although (or because) they will have a stabilising effect and lower the risk of a conversion. For the big publishers, there will be no way around, if they want to survive in the growing competition with genuine open access publishers consolidating their business or entering newly into the market, and do not want to lose market share.
And negotiators for consortia will in future - when existing (multi-year) contracts expire or whenever they negotiate new deals - realize for themselves, that securing open access publication rights for their own clientel, the scientists at their member institutions, constitutes an important component of a contract, an ingredient that will be looked upon as indispensable in the future and which has to become part of the bargaining process. This will give more flexibility and latitude for innovative solutions in difficult negotiations between publishers and libraries (like the situation at Max Planck where it was clearly felt that the organisation was paying too much in relation to the price per use and citation compared with other publisher portfolios).
Each of such successfully closed deals helps not only your own clientel but improves the infrastructure for scientific information for all. If libraries are going to clearly tie any future investment of the resources entrusted to them by their parent organistions to the condition that they are at the same time getting optimal publication letouts for their scientist, then they will have better chances and standing to raise the necessary funds for these new flavour of "big deals".
Finally, the hybrid approach will have the consequence that the load that has to be borne for supporting the scholarly publication process will continue to be more equally distributed than in a scenario where each institution would have to pay in proportion to its own research output (with corresponding high costs for such productive research organisations as the Max Planck Society); at the same time, the purchasing and negotiating power of organisations like Max Planck or other big consortia will certainly ensure that no "double payment" occurs, for subscriptions and open access.
We are going to see exciting times. And we can only congratulate the Max Planck Society to its decision to go this route. It will be path-breaking and point the way ahead.
P.S.: As a supporter of SCOAP3, I see a big potential in other conversion scenarios of "flipping journals" as well. (The Max Planck Society, by the way, is also an avid supporter of SCOAP3). I think, various sorts of hybrid models will surge. If we look not at a journal level, but at the article level, such models are a big step forward.
In a way, both the "green road" to open access (self archiving of articles published in peer reviewed scholarly journals which needs and increasingly receives support by OA mandates from institutions and funding organisations in order to be effective) and such hybrid models rely on the relative stability provided by the present system of library subscriptions to journals. On its own, this system has rightly come under pressure not only because of spiralling journal costs (a phenomenon that has seen some moderation in recent years, as subscriptions title by title to print journals are increasingly being replaced by e-only subject collection or other package deals) but even more so as it fails to provide universal access to the growing body of scientific research. Complemented by institutionally supported self-archiving and hybrid models, the subscription model may survive for some time as long as it helps to pave the transition to the necessary OA environment that scholarly research needs to flourish. At the same time, new pure OA journals along the "golden road" will also find their market, as has been proved by the likes of Biomed Central or Hindawi - OA mandates when supported by funding organisations, are impartial in this respect and help to support both routes to open access.
Bernd-Christoph Kämper, from Stuttgart University Library, a regular contributor to Archivalia, is involved in coordinating a couple of library consortia on a regional, state and supranational level (in German speaking countries), among them the GASCO Nature and Science Consortia of the German, Austrian, and Swiss Consortia Organisation (GASCO). He is also involved in SCOAP3 and was one of the authors of the Report of the SCOAP3 Working Party issued in April 2007. Together with Göttingen State and University Library, for whom he acted as an advisor and negotiator, he recently succeeded in helping to establish a German National Site License for the entire Nature archive 1869 to 2007, financed by the German Research Foundation as a part of its National Site Licensing program, a deal which opens up access to all publicly funded research and higher education institutions in Germany as well as to any permanent individual resident of Germany who registers for getting access for non-commercial purposes.
Update. See also Peter Suber's and Jan Velterop's comments (Open Access News, Monday, February 04, 2008)
From today's announcement:
The Max Planck Society and Springer have reached an agreement which allows the scientists working at the 78 Max Planck Institutes and research facilities across Germany access to all content on SpringerLink, and which also includes Open Choice(TM), Springer's open access scheme, for all researchers affiliated with a Max Planck Institute publishing in Springer's journals. Springer's Open Choice(TM) program offers full and immediate open access for articles that are accepted for publication after a process of rigorous peer-review....On today's German Inetbib mailing list, I commented on the Max-Planck agreement (partly in answer to a question by Mathias Schindler from the Wikimedia Foundation, what the "deal" was, why MPG "paid" for Open access) as follows:
The new agreement is based on combining the subscription model with open access, and is set up as a 2-year experiment to investigate whether this construct is a more sustainable business model for scholarly publication.
"During the period of the agreement, Springer and the Max Planck Society will evaluate the effects of open access on both authors and users...," said Peter Hendriks, Springer's President of STM Publishing.
If MPG authors' publications in Springer Journals are now published by default according to the Open Choice model, it means "Open access" for all (Springer) Publications from the MPG author community, without any embargo. This ensures optimal impact for the publications of MPG authors and simultaneously Open Access to it for the rest of the world. (MPG institutions themselves would have access to this material anyway as part of the institution wide consortial deal that covers all of Springer via own subscriptions, "cross access" and "additional access".)
Apart from that, I guess that the model is - just as in the case of Göttingen and the Netherland UKB consortium - a hybrid model, in which the publication costs according to Springer's open choice model are partly or in total covered by existing subscriptions. Peter Suber calls that a form of "flipping journals", cf. also our speculations on the nature of these deals in Klaus Graf's community blog Archivalia, http://archiv.twoday.net/stories/4341449/#4578493
I think the "pull" of such agreements cannot be overestimated. I am sure that more agreements and "pilot projects" of this sort will follow, also with other publishers, and not only by the Max Planck Society.
While the hybrid model, as long as it is based on single author payments (or payments by author's home institutions) has established itself as a stillborn child, and libraries, given the very slow increase in submissions and publications from these programs, are not going to expect appreciable reductions in subscription prices resulting from this soon (even if the publisher is willing to take into account such contributions in his pricing), the recent variant of hybrid models in which publication costs are covered in part or in total by existing subscriptions, will become an alternative that is going to get as attractive for publishers as it is for the libraries who purchase and make available this content on behalf of their scientists.
In my opinion, hybrid models of this sort are going to accelerate the conversion process of existing journals, although (or because) they will have a stabilising effect and lower the risk of a conversion. For the big publishers, there will be no way around, if they want to survive in the growing competition with genuine open access publishers consolidating their business or entering newly into the market, and do not want to lose market share.
And negotiators for consortia will in future - when existing (multi-year) contracts expire or whenever they negotiate new deals - realize for themselves, that securing open access publication rights for their own clientel, the scientists at their member institutions, constitutes an important component of a contract, an ingredient that will be looked upon as indispensable in the future and which has to become part of the bargaining process. This will give more flexibility and latitude for innovative solutions in difficult negotiations between publishers and libraries (like the situation at Max Planck where it was clearly felt that the organisation was paying too much in relation to the price per use and citation compared with other publisher portfolios).
Each of such successfully closed deals helps not only your own clientel but improves the infrastructure for scientific information for all. If libraries are going to clearly tie any future investment of the resources entrusted to them by their parent organistions to the condition that they are at the same time getting optimal publication letouts for their scientist, then they will have better chances and standing to raise the necessary funds for these new flavour of "big deals".
Finally, the hybrid approach will have the consequence that the load that has to be borne for supporting the scholarly publication process will continue to be more equally distributed than in a scenario where each institution would have to pay in proportion to its own research output (with corresponding high costs for such productive research organisations as the Max Planck Society); at the same time, the purchasing and negotiating power of organisations like Max Planck or other big consortia will certainly ensure that no "double payment" occurs, for subscriptions and open access.
We are going to see exciting times. And we can only congratulate the Max Planck Society to its decision to go this route. It will be path-breaking and point the way ahead.
P.S.: As a supporter of SCOAP3, I see a big potential in other conversion scenarios of "flipping journals" as well. (The Max Planck Society, by the way, is also an avid supporter of SCOAP3). I think, various sorts of hybrid models will surge. If we look not at a journal level, but at the article level, such models are a big step forward.
In a way, both the "green road" to open access (self archiving of articles published in peer reviewed scholarly journals which needs and increasingly receives support by OA mandates from institutions and funding organisations in order to be effective) and such hybrid models rely on the relative stability provided by the present system of library subscriptions to journals. On its own, this system has rightly come under pressure not only because of spiralling journal costs (a phenomenon that has seen some moderation in recent years, as subscriptions title by title to print journals are increasingly being replaced by e-only subject collection or other package deals) but even more so as it fails to provide universal access to the growing body of scientific research. Complemented by institutionally supported self-archiving and hybrid models, the subscription model may survive for some time as long as it helps to pave the transition to the necessary OA environment that scholarly research needs to flourish. At the same time, new pure OA journals along the "golden road" will also find their market, as has been proved by the likes of Biomed Central or Hindawi - OA mandates when supported by funding organisations, are impartial in this respect and help to support both routes to open access.
Bernd-Christoph Kämper, from Stuttgart University Library, a regular contributor to Archivalia, is involved in coordinating a couple of library consortia on a regional, state and supranational level (in German speaking countries), among them the GASCO Nature and Science Consortia of the German, Austrian, and Swiss Consortia Organisation (GASCO). He is also involved in SCOAP3 and was one of the authors of the Report of the SCOAP3 Working Party issued in April 2007. Together with Göttingen State and University Library, for whom he acted as an advisor and negotiator, he recently succeeded in helping to establish a German National Site License for the entire Nature archive 1869 to 2007, financed by the German Research Foundation as a part of its National Site Licensing program, a deal which opens up access to all publicly funded research and higher education institutions in Germany as well as to any permanent individual resident of Germany who registers for getting access for non-commercial purposes.
Update. See also Peter Suber's and Jan Velterop's comments (Open Access News, Monday, February 04, 2008)
BCK - am Dienstag, 5. Februar 2008, 01:58 - Rubrik: English Corner
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http://www.lib.umich.edu/news/millionth.html
Die meisten Bücher wurden aufgrund der Partnerschaft der U of Michigan mit Google ins Netz gestellt.
Unter den Tisch fallen leicht die 28.000 Bände, die UMich selbst digitalisiert hat und die über
http://quod.lib.umich.edu/g/genpub/
erreichbar sind. Für sie gibt es eine eigene Volltextsuche.
Die Recherche in MIRLYN zusätzlich zu Google Book Search lohnt sich, da
* mitunter Bände einsehbar sind, die für deutsche (gelegentlich auch für US)-User bei Google nicht einsehbar sind
* die besseren Metadaten zusätzliche Recherchemöglichkeiten erlauben
* die Suche in den unzugänglichen Werken exaktere Ergebnisse liefert als Google.
Der letzte Punkt soll hier vertieft werden:
Ludwig Uhland: Dichtungen, Briefe, Reden; eine Auswahl, hrsg. von Walter P.H. Scheffler.
Electronic Location http://hdl.handle.net/2027/mdp.39015050631178
http://books.google.com/books?vid=UOM39015050631178
Die Volltextsuche nach Kerner findet bei MBooks 43 Seiten:
7, 10, 16, 19, 20 ...
Bei Google heisst es:
30 pages matching kerner in this book
Es werden drei Schnipsel angezeigt von den Seiten 7, 10, 19
Und nun die Suche nach rechberger:
Google:
9 pages matching rechberger in this book
Schnipsel von 6, 107 (wohl ein Irrtum) und 108 werden angezeigt
MBooks:
* p.6 - 1 matching term
* p.108 - 2 matching terms
* p.109 - 3 matching terms
* p.110 - 3 matching terms
* p.474 - 1 matching term
* p.500 - 1 matching term
* p.501 - 1 matching term
Die meisten Bücher wurden aufgrund der Partnerschaft der U of Michigan mit Google ins Netz gestellt.
Unter den Tisch fallen leicht die 28.000 Bände, die UMich selbst digitalisiert hat und die über
http://quod.lib.umich.edu/g/genpub/
erreichbar sind. Für sie gibt es eine eigene Volltextsuche.
Die Recherche in MIRLYN zusätzlich zu Google Book Search lohnt sich, da
* mitunter Bände einsehbar sind, die für deutsche (gelegentlich auch für US)-User bei Google nicht einsehbar sind
* die besseren Metadaten zusätzliche Recherchemöglichkeiten erlauben
* die Suche in den unzugänglichen Werken exaktere Ergebnisse liefert als Google.
Der letzte Punkt soll hier vertieft werden:
Ludwig Uhland: Dichtungen, Briefe, Reden; eine Auswahl, hrsg. von Walter P.H. Scheffler.
Electronic Location http://hdl.handle.net/2027/mdp.39015050631178
http://books.google.com/books?vid=UOM39015050631178
Die Volltextsuche nach Kerner findet bei MBooks 43 Seiten:
7, 10, 16, 19, 20 ...
Bei Google heisst es:
30 pages matching kerner in this book
Es werden drei Schnipsel angezeigt von den Seiten 7, 10, 19
Und nun die Suche nach rechberger:
Google:
9 pages matching rechberger in this book
Schnipsel von 6, 107 (wohl ein Irrtum) und 108 werden angezeigt
MBooks:
* p.6 - 1 matching term
* p.108 - 2 matching terms
* p.109 - 3 matching terms
* p.110 - 3 matching terms
* p.474 - 1 matching term
* p.500 - 1 matching term
* p.501 - 1 matching term
KlausGraf - am Dienstag, 5. Februar 2008, 00:47 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Ein fast vergessener "Osteinsatz"
Deutsche Archivare im Generalgouvernement und im Reichskommissariat Ukraine
Produktinformation
* Verlag: Droste
* 2007
* Ausstattung/Bilder: 2007. 448 S.
* Schriften des Bundesarchivs Bd.68
Beschreibung
Im zweiten Weltkrieg leiteten deutsche Statsarchivare die polnischen und ukrainischen Archive. Zu welchen Zwecken nutzten sie die Kontrolle über das fremde Archivgut? Vollzogen sie einen selbstlosen Schutzder fremden Archivalien, wie sie es selbst nach dem Krieg glaubhaft machen wollten, oder verfolgten sie vornehmlich "deutsche" Interessen? Die Studie fragt nach dem Verhalten der Archivare, ihrem Verhältnis zur NSDAP und ihren Verstrickungen in die NS-Politik sowie der Politisierung der Archivarbeit. Speziell untersucht sie die Verlagerung von Archivbeständen in das Deutsche Reich und das Schicksal von "Deutschtums-" und "Judenarchivalien". Betrachtet werden nicht nur die grundlegenden Entwicklungen im preußischen, sondern auch im polnischen und ukrainischen Archivwesen. Anhand der persönlichen Korrespondenzen und der Entnazifizierungsverfahren werden schließlich Bedeutung und Selbstwahrnehmung des "Osteinsatzes" in der Nachkriegszeit analysiert.
F.A.Z.-Besprechung, zur Verfügung gestellt von der F.A.Z.
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 25.01.2008
Operation Aktenklau - Auch deutsche Archivare waren im "Osteinsatz"
Die Aufarbeitung der Zeit des Nationalsozialismus fällt deutschen Behörden schwer. Dies gilt sogar für die Archive. Sie hüten zwar, wie Novalis meinte, "das Gedächtnis der Nation". Doch auch bei diesem der Geschichte und der Erinnerung besonders verbundenen Berufsstand muss die Bewältigung der Vergangenheit mitunter von außen angestoßen werden. Die deutsche Archivverwaltung des Generalgouvernements und des Reichskommissariats Ukraine ist Gegenstand einer quellenmäßig breit angelegten, materialgesättigten Studie, mit der Stefan Lehr primär die Geschichte des "Osteinsatzes" von Reichsarchiv und Generaldirektion der preußischen Staatsarchive im Zweiten Weltkrieg nachzeichnet. Darüber hinaus schildert er die preußische Archivverwaltung in Polen im Ersten Weltkrieg, vergleicht für die Zwischenkriegszeit das Archivwesen in Preußen, Polen und der Ukraine und gibt für die Zeit nach 1945 ein umfassendes Bild des Schicksals der deutschen, polnischen und ukrainischen Archivalien und Archivare.
Besonderen Reiz gewinnt die Arbeit durch die privaten Aufzeichnungen deutscher und polnischer Archivare, die Lehr neben den Behördenakten heranzieht. Nach dem Ersten Weltkrieg hatten die preußischen Staatsarchive intensive Forschungen zu den an Polen verlorenen deutschen Ostgebieten begonnen, deren Ergebnisse von der Publikationsstelle des Geheimen Staatsarchivs veröffentlicht wurden. Die preußischen Archivare waren somit gut vorbereitet auf die neuen Aufgaben beim Einsatzstab des "Reichsministers für die besetzten Ostgebiete", Alfred Rosenberg, im Generalgouvernement und im Reichskommissariat Ukraine.
Die Auslagerungen von Archivalien und ihre Transporte innerhalb der Ukraine und des Generalgouvernements und auf reichsdeutsches Gebiet weist Lehr akribisch nach. Nicht nur polnische Archivare sahen die Verlagerung von Teilen ihrer Bestände mit Skepsis. Auch Hans Frank, Generalgouverneur und 1946 in Polen als Kriegsverbrecher hingerichtet, achtete darauf, dass die Akten seines Herrschaftsbereichs dort verblieben und nicht ausgelagert wurden.
Die Beziehungen der deutschen Besatzungsarchivare zu den ihnen unterstellten polnischen Kollegen waren in der Regel von korrekter Höflichkeit; die deutschen Vorgesetzten halfen bei der Wohnraumbeschaffung, beim Zugang zum Kantinenessen und veranlassten die Zahlung von Sonderprämien. 1946 und 1947 gewährte Polen dem ehemaligen Direktor der Archive im Generalgouvernement Erich Randt in Berlin monatliche Geldzahlungen und gelegentlich auch Speckseiten. Im Gegenzug musste Randt sich verpflichten, die Auslagerungen von Akten aus polnischen Archiven aufzuzeichnen. Der Osteinsatz war für die deutschen Archivare lukrativ; es lockten eine schnellere Karriere und ein deutlich höheres Gehalt als im Reichsgebiet. Die Verbrechen an der einheimischen Bevölkerung mussten sie zur Kenntnis nehmen. Die Ermordung der Juden hielt Wolfgang Mommsen, Archivar beim Reichskommissariat Ostland in Riga, in seinem Tagebuch am 29. März 1942 fest. Die Mitgliedschaft der Archivare in der NSDAP und ihren Gliederungen und die "Entnazifizierung" weist der Autor detailliert nach.
In der Bundesrepublik begann für die meisten Archivare eine neue Karriere - als Leiter des Archivs im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung in Bonn oder als Dozent in Marburg bei der Ausbildung der westdeutschen Archivare oder als Direktor beziehungsweise Präsident des Bundesarchivs in Koblenz, das auch weitere Archivare des Osteinsatzes als Referenten aufnahm. Gelegentliche Wiederholungen mindern nicht das Verdienst dieser nicht immer leicht lesbaren Studie.
HANS JOCHEN PRETSCH
Stefan Lehr: Ein fast vergessener "Osteinsatz". Deutsche Archivare im Generalgouvernement und im Reichskommissariat Ukraine. Droste Verlag, Düsseldorf 2007. 412 S., 38,- [Euro].
Deutsche Archivare im Generalgouvernement und im Reichskommissariat Ukraine
Produktinformation
* Verlag: Droste
* 2007
* Ausstattung/Bilder: 2007. 448 S.
* Schriften des Bundesarchivs Bd.68
Beschreibung
Im zweiten Weltkrieg leiteten deutsche Statsarchivare die polnischen und ukrainischen Archive. Zu welchen Zwecken nutzten sie die Kontrolle über das fremde Archivgut? Vollzogen sie einen selbstlosen Schutzder fremden Archivalien, wie sie es selbst nach dem Krieg glaubhaft machen wollten, oder verfolgten sie vornehmlich "deutsche" Interessen? Die Studie fragt nach dem Verhalten der Archivare, ihrem Verhältnis zur NSDAP und ihren Verstrickungen in die NS-Politik sowie der Politisierung der Archivarbeit. Speziell untersucht sie die Verlagerung von Archivbeständen in das Deutsche Reich und das Schicksal von "Deutschtums-" und "Judenarchivalien". Betrachtet werden nicht nur die grundlegenden Entwicklungen im preußischen, sondern auch im polnischen und ukrainischen Archivwesen. Anhand der persönlichen Korrespondenzen und der Entnazifizierungsverfahren werden schließlich Bedeutung und Selbstwahrnehmung des "Osteinsatzes" in der Nachkriegszeit analysiert.
F.A.Z.-Besprechung, zur Verfügung gestellt von der F.A.Z.
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 25.01.2008
Operation Aktenklau - Auch deutsche Archivare waren im "Osteinsatz"
Die Aufarbeitung der Zeit des Nationalsozialismus fällt deutschen Behörden schwer. Dies gilt sogar für die Archive. Sie hüten zwar, wie Novalis meinte, "das Gedächtnis der Nation". Doch auch bei diesem der Geschichte und der Erinnerung besonders verbundenen Berufsstand muss die Bewältigung der Vergangenheit mitunter von außen angestoßen werden. Die deutsche Archivverwaltung des Generalgouvernements und des Reichskommissariats Ukraine ist Gegenstand einer quellenmäßig breit angelegten, materialgesättigten Studie, mit der Stefan Lehr primär die Geschichte des "Osteinsatzes" von Reichsarchiv und Generaldirektion der preußischen Staatsarchive im Zweiten Weltkrieg nachzeichnet. Darüber hinaus schildert er die preußische Archivverwaltung in Polen im Ersten Weltkrieg, vergleicht für die Zwischenkriegszeit das Archivwesen in Preußen, Polen und der Ukraine und gibt für die Zeit nach 1945 ein umfassendes Bild des Schicksals der deutschen, polnischen und ukrainischen Archivalien und Archivare.
Besonderen Reiz gewinnt die Arbeit durch die privaten Aufzeichnungen deutscher und polnischer Archivare, die Lehr neben den Behördenakten heranzieht. Nach dem Ersten Weltkrieg hatten die preußischen Staatsarchive intensive Forschungen zu den an Polen verlorenen deutschen Ostgebieten begonnen, deren Ergebnisse von der Publikationsstelle des Geheimen Staatsarchivs veröffentlicht wurden. Die preußischen Archivare waren somit gut vorbereitet auf die neuen Aufgaben beim Einsatzstab des "Reichsministers für die besetzten Ostgebiete", Alfred Rosenberg, im Generalgouvernement und im Reichskommissariat Ukraine.
Die Auslagerungen von Archivalien und ihre Transporte innerhalb der Ukraine und des Generalgouvernements und auf reichsdeutsches Gebiet weist Lehr akribisch nach. Nicht nur polnische Archivare sahen die Verlagerung von Teilen ihrer Bestände mit Skepsis. Auch Hans Frank, Generalgouverneur und 1946 in Polen als Kriegsverbrecher hingerichtet, achtete darauf, dass die Akten seines Herrschaftsbereichs dort verblieben und nicht ausgelagert wurden.
Die Beziehungen der deutschen Besatzungsarchivare zu den ihnen unterstellten polnischen Kollegen waren in der Regel von korrekter Höflichkeit; die deutschen Vorgesetzten halfen bei der Wohnraumbeschaffung, beim Zugang zum Kantinenessen und veranlassten die Zahlung von Sonderprämien. 1946 und 1947 gewährte Polen dem ehemaligen Direktor der Archive im Generalgouvernement Erich Randt in Berlin monatliche Geldzahlungen und gelegentlich auch Speckseiten. Im Gegenzug musste Randt sich verpflichten, die Auslagerungen von Akten aus polnischen Archiven aufzuzeichnen. Der Osteinsatz war für die deutschen Archivare lukrativ; es lockten eine schnellere Karriere und ein deutlich höheres Gehalt als im Reichsgebiet. Die Verbrechen an der einheimischen Bevölkerung mussten sie zur Kenntnis nehmen. Die Ermordung der Juden hielt Wolfgang Mommsen, Archivar beim Reichskommissariat Ostland in Riga, in seinem Tagebuch am 29. März 1942 fest. Die Mitgliedschaft der Archivare in der NSDAP und ihren Gliederungen und die "Entnazifizierung" weist der Autor detailliert nach.
In der Bundesrepublik begann für die meisten Archivare eine neue Karriere - als Leiter des Archivs im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung in Bonn oder als Dozent in Marburg bei der Ausbildung der westdeutschen Archivare oder als Direktor beziehungsweise Präsident des Bundesarchivs in Koblenz, das auch weitere Archivare des Osteinsatzes als Referenten aufnahm. Gelegentliche Wiederholungen mindern nicht das Verdienst dieser nicht immer leicht lesbaren Studie.
HANS JOCHEN PRETSCH
Stefan Lehr: Ein fast vergessener "Osteinsatz". Deutsche Archivare im Generalgouvernement und im Reichskommissariat Ukraine. Droste Verlag, Düsseldorf 2007. 412 S., 38,- [Euro].
Bernd Hüttner - am Montag, 4. Februar 2008, 20:26 - Rubrik: Archivgeschichte
http://www.crdp-strasbourg.fr/imageEcole/albums.php
(Via Fotostoria)
Die Bilder stehen teilweise unter einer CC-NC-SA-Lizenz, was bedauerlich ist, da sie damit nicht frei im Sinne von Open Education sind. Die Lizensierung geht natürlich in Ordnung für urheberrechtlich geschützte Fotos. Reproduktionen sind nach deutschem Recht nicht geschützt, gelten aber nach französischem Recht als schutzfähig, was bei rein mechanischen Reproduktionen von Fotos aber mit den auch in Frankreich gültigen Grundprinzipien des Urheberrechts nicht vereinbar ist.
Eine CC-Lizenz entfaltet nur dann rechtliche Wirkung, wenn
a) eine geschützte Leistung vorliegt
b) die Lizensierung durch den Rechteinhaber (Urheber oder Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte) erfolgt.
Archive können also nur dann Fotos unter CC stellen, wenn diese
a) urheberrechtlich geschützt sind (das bezieht sich nicht auf den Scan oder die Reproduktion, hinsichtlich von Fotos gibt es an der BGH-Entscheidung Bibelreproduktion nichts zu deuteln)
b) sie befugt sind, für den Inhaber des ausschließlichen Nutzungsrechtes eine Lizensierung auszusprechen.
Ist der Träger des Archivs (etwa als Arbeitgeber) Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte, so muss der Nutzer davon ausgehen können, dass das Archiv befugt ist, die Rechte wahrzunehmen.
Gemeinfreie Fotos darf man beliebig verwenden, es sei denn, man verstößt gegen wirksame, insbesondere wirksam einbezogene und hinsichtlich aller Klauseln wirksame AGB. Da sich eine CC-Lizenz immer nur auf urheberrechtlich geschützte Werke und leistungen bezieht, kann sie hinsichtlich gemeinfreier Werke keine gültige AGB darstellen.

(Via Fotostoria)
Die Bilder stehen teilweise unter einer CC-NC-SA-Lizenz, was bedauerlich ist, da sie damit nicht frei im Sinne von Open Education sind. Die Lizensierung geht natürlich in Ordnung für urheberrechtlich geschützte Fotos. Reproduktionen sind nach deutschem Recht nicht geschützt, gelten aber nach französischem Recht als schutzfähig, was bei rein mechanischen Reproduktionen von Fotos aber mit den auch in Frankreich gültigen Grundprinzipien des Urheberrechts nicht vereinbar ist.
Eine CC-Lizenz entfaltet nur dann rechtliche Wirkung, wenn
a) eine geschützte Leistung vorliegt
b) die Lizensierung durch den Rechteinhaber (Urheber oder Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte) erfolgt.
Archive können also nur dann Fotos unter CC stellen, wenn diese
a) urheberrechtlich geschützt sind (das bezieht sich nicht auf den Scan oder die Reproduktion, hinsichtlich von Fotos gibt es an der BGH-Entscheidung Bibelreproduktion nichts zu deuteln)
b) sie befugt sind, für den Inhaber des ausschließlichen Nutzungsrechtes eine Lizensierung auszusprechen.
Ist der Träger des Archivs (etwa als Arbeitgeber) Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte, so muss der Nutzer davon ausgehen können, dass das Archiv befugt ist, die Rechte wahrzunehmen.
Gemeinfreie Fotos darf man beliebig verwenden, es sei denn, man verstößt gegen wirksame, insbesondere wirksam einbezogene und hinsichtlich aller Klauseln wirksame AGB. Da sich eine CC-Lizenz immer nur auf urheberrechtlich geschützte Werke und leistungen bezieht, kann sie hinsichtlich gemeinfreier Werke keine gültige AGB darstellen.
KlausGraf - am Montag, 4. Februar 2008, 19:15 - Rubrik: Fotoueberlieferung
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http://unitproj.library.ucla.edu/dlib/orsini
This Web site provides access to a selection of 132 images of maps, plans, and other documents from the Orsini Family Papers at UCLA. These documents have been scanned at high resolution and can be magnified by the user in order to examine precise textual and graphic details in the original.

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KlausGraf - am Montag, 4. Februar 2008, 18:59 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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" .... Künftig geht es vor allem um den Kampf um das Archiv der Aktenaufarbeitungsbehörde... Die Aufrichtigkeit der Regierung für dieses Projekt kann nur auf eine Weise bewiesen werden: Das Archiv muss unter die Kontrolle der Zivilgesellschaft, nach dem Modell der deutschen Gauck-Behörde, und nicht unter die der Parteien. ....."
Quelle:
http://europe.courrierinternational.com/eurotopics/article.asp?langue=de&publication=04/02/2008&cat=POLITIK&pi=2
s. a.
http://www.romanialibera.ro/a117042/cartelul-ticalosilor-impune-restauratia.html
http://www.euronews.net/index.php?page=info&article=468176&lng=3
Quelle:
http://europe.courrierinternational.com/eurotopics/article.asp?langue=de&publication=04/02/2008&cat=POLITIK&pi=2
s. a.
http://www.romanialibera.ro/a117042/cartelul-ticalosilor-impune-restauratia.html
http://www.euronews.net/index.php?page=info&article=468176&lng=3
Wolf Thomas - am Montag, 4. Februar 2008, 18:16 - Rubrik: Internationale Aspekte
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Wolf Thomas - am Montag, 4. Februar 2008, 18:15 - Rubrik: Kulturgut
"..... Künftig sollen sämtliche Dokumente nicht mehr wie bisher üblich im Archiv in Ewigkeit ruhen, sondern schnell verfügbar, in digitaler Form auf einen Server landen. ....Denn auch die alten Akten werden Stück für Stück digitalisiert, wodurch sich die Archivräume sukzessiv leeren und dem räumlichen Engpass in Verwaltungsgebäuden entgegenwirken sollen. ...."
Läuft da etwas schief oder sind nur die Begrifflichkeiten unklar ?
Quelle:
http://www.pepperoni.de/news_infos/allgaeu/kaufbeuren/art544,295534
Läuft da etwas schief oder sind nur die Begrifflichkeiten unklar ?
Quelle:
http://www.pepperoni.de/news_infos/allgaeu/kaufbeuren/art544,295534
Wolf Thomas - am Montag, 4. Februar 2008, 18:13 - Rubrik: Digitale Unterlagen
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Endlich gibt es eine Browsing-Möglichkeit für die zahlreichen Drucke des 16. Jahrhunderts, die vom MDZ digitalisiert wurden:
http://mdz10.bib-bvb.de/~db/ausgaben/uni_ausgabe.html?projekt=1128498246
Hier findet man auch sehr viele digitalisierte Inkunabeln in der chronologischen Übersicht (die man dort ja nicht erwarten würde).

http://mdz10.bib-bvb.de/~db/ausgaben/uni_ausgabe.html?projekt=1128498246
Hier findet man auch sehr viele digitalisierte Inkunabeln in der chronologischen Übersicht (die man dort ja nicht erwarten würde).

KlausGraf - am Montag, 4. Februar 2008, 14:51 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
Es ist nicht ausgemacht, dass die Forderung der Verlage, der Foto Marburg vor längerer Zeit nachgekommen ist, digitalisierte Handschriftenkataloge wieder zu entfernen, mit Blick auf § 31 IV UrhG berechtigt war. Die Entfernung betraf leider auch den für den Karlsruher Kulturgutstreit so wichtigen Katalog
SCHLECHTER, Armin und Gerhard STAMM: Die kleinen Provenienzen. Beschrieben von Armin Schlechter und Gerhard Stamm. Nach Vorarbeiten von Kurt Hannemann und Andreas Degwitz. Wiesbaden: Harrassowitz, 2000. (Die Handschriften der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe. Band 13.)
Er ist nun wieder online unter:
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/kataloge/HSK0545.htm
Zu den umstrittenenen "Hinterlegungen" (siehe
http://archiv.twoday.net/stories/4567789/ )
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0545_b154_jpg.htm
Zu den Rechtsproblemen siehe außer dem angegebenen Archivalia-Beitrag auch noch:
http://archiv.twoday.net/stories/4567789/
Speculum humanae salvationis (Hinterlegung 78)
Zu weiteren Karlsruher Katalogen online siehe
http://archiv.twoday.net/stories/2898077/
SCHLECHTER, Armin und Gerhard STAMM: Die kleinen Provenienzen. Beschrieben von Armin Schlechter und Gerhard Stamm. Nach Vorarbeiten von Kurt Hannemann und Andreas Degwitz. Wiesbaden: Harrassowitz, 2000. (Die Handschriften der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe. Band 13.)
Er ist nun wieder online unter:
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/kataloge/HSK0545.htm
Zu den umstrittenenen "Hinterlegungen" (siehe
http://archiv.twoday.net/stories/4567789/ )
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0545_b154_jpg.htm
Zu den Rechtsproblemen siehe außer dem angegebenen Archivalia-Beitrag auch noch:
http://archiv.twoday.net/stories/4567789/
Speculum humanae salvationis (Hinterlegung 78)Zu weiteren Karlsruher Katalogen online siehe
http://archiv.twoday.net/stories/2898077/
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http://www.blog.beck.de/?p=360
"Die Beschwerdeführer Andres Veiel und Rolf Schübel, zwei Filmurheber, haben vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen urheberrechtliche Neuregelungen, die im Rahmen des 2. Korbs am 1.1.2008 in Kraft getreten sind, erhoben. Sie berufen sich insbesondere auf die Verfassungswidrigkeit des neu geschaffenen § 137 l UrhG. Stein des Anstoßes ist die darin geregelte Einräumung von - bei Vertragsschluss - unbekannten Nutzungsrechten. Verfassungswidrig sei darüber hinaus die in § 137 l Abs. 1 UrhG “ohne Not” für Altverträge geregelte, rückwirkend geltende Einräumung der bei Vertragsschluss unbekannten Nutzungsrechte für den Zeitraum vom 1. Januar 1966 bis zum 1. Januar 2008. Die wirksame Einräumung unbekannter Nutzungsrechte ist zum einen an die Einhaltung der Schriftform gebunden und kann zum anderen innerhalb einer Frist widerrufen werden. Allerdings stellen diese Instrumente für die Urheber zu stumpfe Schwerter zur effektiven Abwehr sowohl dieser gesetzlichen als auch einer zu erwartenden vertraglichen Knebelung dar." (Hauke Fuß)
Siehe auch
http://www.heise.de/newsticker/meldung/102645
Zu § 137 l siehe viele Beiträge in
http://archiv.twoday.net/topics/Open+Access/
"Die Beschwerdeführer Andres Veiel und Rolf Schübel, zwei Filmurheber, haben vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen urheberrechtliche Neuregelungen, die im Rahmen des 2. Korbs am 1.1.2008 in Kraft getreten sind, erhoben. Sie berufen sich insbesondere auf die Verfassungswidrigkeit des neu geschaffenen § 137 l UrhG. Stein des Anstoßes ist die darin geregelte Einräumung von - bei Vertragsschluss - unbekannten Nutzungsrechten. Verfassungswidrig sei darüber hinaus die in § 137 l Abs. 1 UrhG “ohne Not” für Altverträge geregelte, rückwirkend geltende Einräumung der bei Vertragsschluss unbekannten Nutzungsrechte für den Zeitraum vom 1. Januar 1966 bis zum 1. Januar 2008. Die wirksame Einräumung unbekannter Nutzungsrechte ist zum einen an die Einhaltung der Schriftform gebunden und kann zum anderen innerhalb einer Frist widerrufen werden. Allerdings stellen diese Instrumente für die Urheber zu stumpfe Schwerter zur effektiven Abwehr sowohl dieser gesetzlichen als auch einer zu erwartenden vertraglichen Knebelung dar." (Hauke Fuß)
Siehe auch
http://www.heise.de/newsticker/meldung/102645
Zu § 137 l siehe viele Beiträge in
http://archiv.twoday.net/topics/Open+Access/
KlausGraf - am Montag, 4. Februar 2008, 13:31 - Rubrik: Open Access
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KlausGraf - am Montag, 4. Februar 2008, 13:02 - Rubrik: Open Access
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http://www.blb-karlsruhe.de/blb/images/2008/presse-mediumaevum-hamburger.pdf
Hamburger has reviewed the book for "Medium Aecum". Excerpt:
"The five essays in this book document a sorry episode in the history of German cultural policy and politics. They also serve as a salutary warning that without proper vigilance even public collections of great historical importance are at risk of falling under the auctioneer's hammer. Im September of 2006, word was leaked to the press of a plan, hatched in secret by the government of Baden-Württemberg, to sell off many of the most important manuscripts in the possession of the Badische Landesbibliothek in Karlsruhe, in order to raise 70 million euros on behalf of the house of Baden, which, it was said, required the funds in order to maintain its principal residence, the former Cistercian monastery at Salem. It appears that the government of Minister President Oettinger had not reckoned with the ensuing public outcry, which quickly became international in scope and extended far beyond the usual scholarly circles."

Hamburger has reviewed the book for "Medium Aecum". Excerpt:
"The five essays in this book document a sorry episode in the history of German cultural policy and politics. They also serve as a salutary warning that without proper vigilance even public collections of great historical importance are at risk of falling under the auctioneer's hammer. Im September of 2006, word was leaked to the press of a plan, hatched in secret by the government of Baden-Württemberg, to sell off many of the most important manuscripts in the possession of the Badische Landesbibliothek in Karlsruhe, in order to raise 70 million euros on behalf of the house of Baden, which, it was said, required the funds in order to maintain its principal residence, the former Cistercian monastery at Salem. It appears that the government of Minister President Oettinger had not reckoned with the ensuing public outcry, which quickly became international in scope and extended far beyond the usual scholarly circles."

KlausGraf - am Montag, 4. Februar 2008, 12:50 - Rubrik: English Corner
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http://www.handelsblatt.com/News/Journal/Kommentar/_pv/_p/204051/_t/ft/_b/1385844/default.aspx/suchmaschinen-sind-im-prinzip-rechtswidrig.html
Kein Karnevalsscherz, sondern die Ansicht eines Datenschützers: "Suchmaschinen, mit denen auch nach Personen gesucht werden kann, sind im Prinzip rechtswidrig." Dass die Informationen veröffentlicht sind, ficht diese Hardliner nicht an. Völlig überzogener Datenschutz! Wenn Suchmaschinen rechtswidrig sind, muss das Datenschutzrecht geändert werden, nicht umgekehrt.
Kein Karnevalsscherz, sondern die Ansicht eines Datenschützers: "Suchmaschinen, mit denen auch nach Personen gesucht werden kann, sind im Prinzip rechtswidrig." Dass die Informationen veröffentlicht sind, ficht diese Hardliner nicht an. Völlig überzogener Datenschutz! Wenn Suchmaschinen rechtswidrig sind, muss das Datenschutzrecht geändert werden, nicht umgekehrt.
KlausGraf - am Montag, 4. Februar 2008, 12:43 - Rubrik: Datenschutz
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