Tagungsbericht Fälschung, Plagiat und Kopie: Künstlerische Praktiken in Mittelalter und Früher Neuzeit. 15.03.2013-17.03.2013, Irsee, in: H-Soz-u-Kult, 03.07.2013, http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/tagungsberichte/id=4914
Fälschungen in Archivalia
http://archiv.twoday.net/stories/96987511/
Fälschungen in Archivalia
http://archiv.twoday.net/stories/96987511/
KlausGraf - am Donnerstag, 4. Juli 2013, 23:54 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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"Tjensvoll arbeitet an der Helsebibloteket in Oslo, wo dieser Service verortet ist, und erläutert, dass man lediglich eine norwegische IP-Adresse benötigt, um sich online von zu Hause aus oder am Arbeitsplatz die besten Quellen für medizinisches Wissen zu erschließen. Dazu zählen die „Big Five“, die führenden Fachzeitschriften der Medizin: „New England Journal of Medicine“, „British Medical Journal“, „Journal of the American Medical Association“, „Lancet“ und „Annals of Internal Medicine“. Das norwegische Portfolio bietet darüber hinaus „up-to-date“ ein gigantisches, quasi ständig aktualisiertes Online-Medizinlehrbuch, zudem Arzneidatenbanken, internationale Leitlinien und neben vielen anderen Quellen nicht zuletzt die besagten Cochrane-Veröffentlichungen."
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/forschung-und-lehre/zugang-zur-medizinischen-datenbank-mehr-lesefreiheit-fuer-oberaerzte-12207728.html
Es gibt ja sicher auch norwegische Proxys ...
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/forschung-und-lehre/zugang-zur-medizinischen-datenbank-mehr-lesefreiheit-fuer-oberaerzte-12207728.html
Es gibt ja sicher auch norwegische Proxys ...
KlausGraf - am Donnerstag, 4. Juli 2013, 23:49 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Der Röm[ische] Kaij[ser] auch zu Hungarn und Böhaimb königl[iche] Maij[estät] Leopoldi des Ersten Intracten und Auszgaben, oder Einkom[m]en und eigentliche, auch gewisse Ertragnusz deroselben Reichs- auch Hoffs- und aller deren Länder-Cammer, ordinari und extrordinari Gefäll [manuscript] : item höchstgedachter Maij[estät], wie auch der regierenden und verwittibten Röm[ischen] Kaijserin, Königs in Hungarn, Ertzherzogs in Österreichs, und kaij[serlichen] Prinzes[s]in, gantzer Hoffstads und Kriegs, auch anderer Cantzleijen Beschreib- und Bestreitung, item was die hungarischen Gränitzen, die Kaij[ser] im Feld und Vestung stehende Armada zu unterhalten kosten, wie auch alle andere ordinari und extraordinari Aussgaben, alles specifice benambset, item was ein angehender Hoff Cammer Rath nothwendig zu wissen, zu beobachten und sich zu belernen hat, und schlüsslichen was in der kaij[serlichen] Kunst- und Schatz Cammer für preciose unschätzbare Sachen verhanden und zu sehen seind.
http://hdl.library.upenn.edu/1017/d/medren/4308115
#fnzhss
http://hdl.library.upenn.edu/1017/d/medren/4308115
#fnzhss
KlausGraf - am Donnerstag, 4. Juli 2013, 23:35 - Rubrik: Kodikologie
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Diese Handschrift der UB Augsburg aus dem 18. Jahrhundert interessiert hier womöglich nur Buchhändler P. in R.
http://www.nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:384-uba002026-1
Da frühneuzeitliche Handschriften gnadenlos diskriminiert werden, werden ebenfalls nur wenige Menschen die Augsburger Chronik bis 1566 goutieren:
http://www.nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:384-uba002024-0
#fnzhss
Update:
http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Wappenbuch_der_adeligen_Gesellschaft_zu_Ravensburg
http://www.nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:384-uba002026-1
Da frühneuzeitliche Handschriften gnadenlos diskriminiert werden, werden ebenfalls nur wenige Menschen die Augsburger Chronik bis 1566 goutieren:
http://www.nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:384-uba002024-0
#fnzhss
Update:
KlausGraf - am Donnerstag, 4. Juli 2013, 23:28 - Rubrik: Kodikologie
"Mit Urteil vom 27. Juni 2013 wies das BVerwG die Klage eines Journalisten ab, mit der er verlangte, ihm alle Unterlagen des Bundesnachrichtendienstes (BND) über den NS-Verbrecher Adolf Eichmann in komplett ungeschwärzter Version zugänglich zu machen (Az.: 7 A 15.10, [...]).
Gestützt auf das Bundesarchivgesetz begehrte der Kläger Zugang zu allen Archivunterlagen, die dem BND über Eichmann vorliegen. Die beklagte Bundesrepublik Deutschland legte einen Teil der Unterlagen vor, im Übrigen verweigerte sie die Aktenvorlage durch Abgabe einer sogenannten Sperrerklärung unter Berufung auf Geheimhaltungsinteressen."
http://www.urheberrecht.org/news/4986/
Gestützt auf das Bundesarchivgesetz begehrte der Kläger Zugang zu allen Archivunterlagen, die dem BND über Eichmann vorliegen. Die beklagte Bundesrepublik Deutschland legte einen Teil der Unterlagen vor, im Übrigen verweigerte sie die Aktenvorlage durch Abgabe einer sogenannten Sperrerklärung unter Berufung auf Geheimhaltungsinteressen."
http://www.urheberrecht.org/news/4986/
KlausGraf - am Donnerstag, 4. Juli 2013, 23:06 - Rubrik: Archivrecht
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http://infobib.de/blog/2013/07/03/google-schafft-rss-alerts-ab/
http://bibliothekarisch.de/blog/2013/07/03/r-i-p-google-reader/
http://www.wordstream.com/articles/retired-google-projects
http://bibliothekarisch.de/blog/2013/07/03/r-i-p-google-reader/
http://www.wordstream.com/articles/retired-google-projects
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http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/ojs/index.php/kb/issue/archive
"In Kooperation zwischen dem Jonas Verlag (Marburg), dem Ulmer Verein. Verband für Kunst- und Kulturwissenschaften e.V. und der Universitätsbibliothek Heidelberg sind nun, bis auf die jeweils letzten fünf Jahrgänge, die Hefte der Zeitschrift „kritische berichte – Zeitschrift für Kunst- und Kulturwissenschaften“ seit ihrem Erscheinen 1973 weltweit kostenfrei online im Volltext zugänglich."
http://blog.arthistoricum.net/beitrag/2013/07/01/neues-open-access-journal-das-online-archiv-der-kritischen-berichte/
"In Kooperation zwischen dem Jonas Verlag (Marburg), dem Ulmer Verein. Verband für Kunst- und Kulturwissenschaften e.V. und der Universitätsbibliothek Heidelberg sind nun, bis auf die jeweils letzten fünf Jahrgänge, die Hefte der Zeitschrift „kritische berichte – Zeitschrift für Kunst- und Kulturwissenschaften“ seit ihrem Erscheinen 1973 weltweit kostenfrei online im Volltext zugänglich."
http://blog.arthistoricum.net/beitrag/2013/07/01/neues-open-access-journal-das-online-archiv-der-kritischen-berichte/
KlausGraf - am Donnerstag, 4. Juli 2013, 22:45 - Rubrik: Open Access
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http://www.dradio.de/dlf/sendungen/tagfuertag/2163618/
Ordo Sanctus Silvestri Papae
Ordine equestro del Santo Sepolcro di Gerusalemme
Cavalieri di Malta ad honorem
Heiliger konstantinischer Militärorden des Heiligen Georg

Ordo Sanctus Silvestri Papae
Ordine equestro del Santo Sepolcro di Gerusalemme
Cavalieri di Malta ad honorem
Heiliger konstantinischer Militärorden des Heiligen Georg
KlausGraf - am Donnerstag, 4. Juli 2013, 22:26 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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"Bereits am 16. Mai 2013 berichtete die Münstersche Zeitung in ihrer Printausgabe unter der Überschrift "Die unwilligen Zwillinge" darüber, dass die Planungen für eine Fusion von Stadtarchiv und Stadtmuseum ausgesetzt werden.
Nach Kulturdezernentin Dr. Andrea Hanke soll in den nächsten zwei Jahren nicht nur über das Sparen, sondern auch über Inhalte und Strukturen nachgedacht und beraten werden.
Der VdA hat sich seit Bekanntwerden der Fusionspläne vehement für den Erhalt der Eigenständigkeit dieser bedeutenden Kultureinrichtungen eingesetzt. Am 6. April 2013 veröffentlichten die Westfälischen Nachrichten dazu auch einen Leserbrief des VdA-Vorsitzenden."
Quelle: VdA, Facebookseite, 4.7.13
Archivalia berichtete:
1) http://archiv.twoday.net/stories/351212058/
2) http://archiv.twoday.net/stories/375130220/
Nach Kulturdezernentin Dr. Andrea Hanke soll in den nächsten zwei Jahren nicht nur über das Sparen, sondern auch über Inhalte und Strukturen nachgedacht und beraten werden.
Der VdA hat sich seit Bekanntwerden der Fusionspläne vehement für den Erhalt der Eigenständigkeit dieser bedeutenden Kultureinrichtungen eingesetzt. Am 6. April 2013 veröffentlichten die Westfälischen Nachrichten dazu auch einen Leserbrief des VdA-Vorsitzenden."
Quelle: VdA, Facebookseite, 4.7.13
Archivalia berichtete:
1) http://archiv.twoday.net/stories/351212058/
2) http://archiv.twoday.net/stories/375130220/
Wolf Thomas - am Donnerstag, 4. Juli 2013, 19:49 - Rubrik: Kommunalarchive
http://ordensgeschichte.hypotheses.org/4842
Zitat: "Dass die prachtvollen Glasgemälde aus der Kartause heute in alle Welt zerstreut sind, hängt mit einem eklatanten Rechtsbruch des badischen Großherzogs Ludwig zusammen, der das eindeutige Säkularisationsgut (die Scheiben waren nach der Aufhebung der Kartause im Kloster St. Blasien gelandet) skrupellos in Privatbesitz umwandelte und in sein Schloss Langenstein überführen ließ, das über die Ehe seiner unehelichen Tochter Gräfin Louise von Langenstein und Gondelsheim an die Grafen von Douglas kam. Diese ließen die Glasgemälde 1897 in Köln versteigern."

Zitat: "Dass die prachtvollen Glasgemälde aus der Kartause heute in alle Welt zerstreut sind, hängt mit einem eklatanten Rechtsbruch des badischen Großherzogs Ludwig zusammen, der das eindeutige Säkularisationsgut (die Scheiben waren nach der Aufhebung der Kartause im Kloster St. Blasien gelandet) skrupellos in Privatbesitz umwandelte und in sein Schloss Langenstein überführen ließ, das über die Ehe seiner unehelichen Tochter Gräfin Louise von Langenstein und Gondelsheim an die Grafen von Douglas kam. Diese ließen die Glasgemälde 1897 in Köln versteigern."

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KlausGraf - am Donnerstag, 4. Juli 2013, 15:49 - Rubrik: Kodikologie
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Pressemeldung zu den DFG-Empfehlungen
http://idw-online.de/pages/de/news542001
Der Kernsatz lautet:
"Die Vertraulichkeit des Verfahrens ist dann nicht mehr gegeben, wenn sich der Whistleblower mit seinem Verdacht zuerst an die Öffentlichkeit richtet, ohne zuvor die Hochschule oder Forschungseinrichtung über den Hinweis des Verdachts eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens zu informieren."
http://www.dfg.de/download/pdf/dfg_im_profil/reden_stellungnahmen/download/empfehlung_wiss_praxis_0198_ergaenzungen.pdf
Heßbrügggens Petition (derzeit 225 Unterzeichner):
https://www.change.org/de/Petitionen/deutsche-forschungsgemeinschaft-hochschulrektorenkonferenz-preserve-the-freedom-to-publish-findings-of-academic-misconduct-in-germany
Beitrag von Ulrich Herb:
http://www.scinoptica.com/pages/topics/whistleblowing-die-wissenschaft.php
Weitere Stellungnahmen:
http://raphaelwimmer.wordpress.com/2013/06/26/warum-die-neue-dfg-empfehlung-nr-17-der-wissenschaft-schadet/
http://www.juwiss.de/vertraulichkeit-des-plagiats-die-hrk-will-weniger-offentlichkeit/
Zu den Motiven der Empfehlungen Interview mit der Mitverfasserin Beisiegel:
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/campus/2139753/
Update:
http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/empfehlungen-der-dfg-zu-wissenschaftlichem-fehlverhalten-a-909440.html
http://idw-online.de/pages/de/news542001
Der Kernsatz lautet:
"Die Vertraulichkeit des Verfahrens ist dann nicht mehr gegeben, wenn sich der Whistleblower mit seinem Verdacht zuerst an die Öffentlichkeit richtet, ohne zuvor die Hochschule oder Forschungseinrichtung über den Hinweis des Verdachts eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens zu informieren."
http://www.dfg.de/download/pdf/dfg_im_profil/reden_stellungnahmen/download/empfehlung_wiss_praxis_0198_ergaenzungen.pdf
Heßbrügggens Petition (derzeit 225 Unterzeichner):
https://www.change.org/de/Petitionen/deutsche-forschungsgemeinschaft-hochschulrektorenkonferenz-preserve-the-freedom-to-publish-findings-of-academic-misconduct-in-germany
Beitrag von Ulrich Herb:
http://www.scinoptica.com/pages/topics/whistleblowing-die-wissenschaft.php
Weitere Stellungnahmen:
http://raphaelwimmer.wordpress.com/2013/06/26/warum-die-neue-dfg-empfehlung-nr-17-der-wissenschaft-schadet/
http://www.juwiss.de/vertraulichkeit-des-plagiats-die-hrk-will-weniger-offentlichkeit/
Zu den Motiven der Empfehlungen Interview mit der Mitverfasserin Beisiegel:
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/campus/2139753/
Update:
http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/empfehlungen-der-dfg-zu-wissenschaftlichem-fehlverhalten-a-909440.html
KlausGraf - am Donnerstag, 4. Juli 2013, 15:31 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
Am 12. Juli tagt der Kölner Kulturausschuss in einer kurzfristig anberaumten Sitzung voraussichtlich zur Unterbringung des Kölner Stadtarchivs. Die Frage scheint zu sein, ob es substantiell Neues gibt oder man sich auf eine erneute Vertagung einigt ?
Ich bitte daher alle, die noch nicht die Petition unterzeichnet haben, dies bitte bis zum 11. Juli zu tun, damit wir ein deutliches Signal für das Aufheben des Planungstopps setzen können. Gerne dürfen Sie dies an Arbeitskreise, Interessierte etc. weiterleiten. Vielen Dank vorab!
Link:
1) https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-die-aufhebung-des-planungsstopps-fuer-den-neubau-des-historischen-archivs-der-stadt-koeln
2) https://www.facebook.com/petitionstadtarchivkoeln
Ich bitte daher alle, die noch nicht die Petition unterzeichnet haben, dies bitte bis zum 11. Juli zu tun, damit wir ein deutliches Signal für das Aufheben des Planungstopps setzen können. Gerne dürfen Sie dies an Arbeitskreise, Interessierte etc. weiterleiten. Vielen Dank vorab!
Link:
1) https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-die-aufhebung-des-planungsstopps-fuer-den-neubau-des-historischen-archivs-der-stadt-koeln
2) https://www.facebook.com/petitionstadtarchivkoeln
Wolf Thomas - am Donnerstag, 4. Juli 2013, 12:14 - Rubrik: Kommunalarchive
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http://www.sueddeutsche.de/wissen/open-access-fuer-wissenschaftliche-artikel-teuer-guenstig-oder-kostenlos-1.1711195
Wem die Überschrift zu kryptisch ist, wird höflich gebeten, eine für Purpurschnecken nachteilige Prunksupplik beim Herausgeber dieses Weblogs einzureichen. Nach Prüfung ergeht dann Bescheid, ob ich unpräjudizierlich geneigt sein werde, Süddeutsche Zeitung über Open Access zu schreiben.
Wem die Überschrift zu kryptisch ist, wird höflich gebeten, eine für Purpurschnecken nachteilige Prunksupplik beim Herausgeber dieses Weblogs einzureichen. Nach Prüfung ergeht dann Bescheid, ob ich unpräjudizierlich geneigt sein werde, Süddeutsche Zeitung über Open Access zu schreiben.
KlausGraf - am Mittwoch, 3. Juli 2013, 21:23 - Rubrik: Open Access
Stefan Heßbrüggen hat in einem Gastbeitrag für das Redaktionsblog von hypotheses.org seine Petition begründet:
http://redaktionsblog.hypotheses.org/1431
Die Presse hat schon reagiert:
http://www.tagesspiegel.de/wissen/guttenberg-schavan-und-die-folgen-maulkorb-bei-plagiatsverdacht/8443616.html
Wasserstand: 183 Unterstützer.
http://redaktionsblog.hypotheses.org/1431
Die Presse hat schon reagiert:
http://www.tagesspiegel.de/wissen/guttenberg-schavan-und-die-folgen-maulkorb-bei-plagiatsverdacht/8443616.html
Wasserstand: 183 Unterstützer.
KlausGraf - am Mittwoch, 3. Juli 2013, 20:25
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Nürnberg, Germanisches Nationalmuseum, Merkel Hs 2° 271:
http://dlib.gnm.de/item/HsMerkel271/html
Vorangehend ein Nürnberger Turnierbuch.
Digitalisate weiterer Schembartbücher weist nach:
http://de.wikisource.org/wiki/Schembartlauf#Quellen
#fnzhss

http://dlib.gnm.de/item/HsMerkel271/html
Vorangehend ein Nürnberger Turnierbuch.
Digitalisate weiterer Schembartbücher weist nach:
http://de.wikisource.org/wiki/Schembartlauf#Quellen
#fnzhss
KlausGraf - am Dienstag, 2. Juli 2013, 16:53 - Rubrik: Kodikologie
Wir verweisen einmal mehr gern auf die ausgezeichnete Recherche von
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=27966
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=27966
KlausGraf - am Dienstag, 2. Juli 2013, 16:46 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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KlausGraf - am Dienstag, 2. Juli 2013, 16:42 - Rubrik: Internationale Aspekte
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Das Stadtarchiv Speyer hat ein älteres, aber voll funktionsfähiges Mikrofilm-Lesegerät abzugeben (inkl. Mikrofiche-Bühne). Das Gerät (Firma: Zeutschel) wird gegen Abholung kostenfrei abgegeben. Bitte einfach unter stadtarchiv@stadt-speyer.de melden.
Foto: https://www.facebook.com/Speyer.Stadtarchiv?ref=hl#!/photo.php?fbid=490123444403266&set=a.114742011941413.21843.102902879791993&type=1&theater
Foto: https://www.facebook.com/Speyer.Stadtarchiv?ref=hl#!/photo.php?fbid=490123444403266&set=a.114742011941413.21843.102902879791993&type=1&theater
J. Kemper - am Dienstag, 2. Juli 2013, 15:30 - Rubrik: Kommunalarchive
https://www.change.org/de/Petitionen/deutsche-forschungsgemeinschaft-hochschulrektorenkonferenz-preserve-the-freedom-to-publish-findings-of-academic-misconduct-in-germany#
Bitte unterstützen Sie unbedingt die Petition von Stefan Heßbrüggen!
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Strohschneider, sehr geehrter Herr Prof. Dr. Hippler,
mit großer Sorge haben wir zur Kenntnis genommen, dass es akademischen 'Whistleblowern' in Deutschland zukünftig verboten sein soll, die Ergebnisse ihrer wissenschaftlichen Arbeit mit der interessierten Öffentlichkeit zu teilen und dass stattdessen die Ergebnisse einer universitätsinternen Untersuchung etwaigen wissenschaftlichen Fehlverhaltens abzuwarten sind. Wir beziehen uns dabei auf die am 14. Mai 2013 von der Hochschulrektorenkonferenz verabschiedeten „Empfehlungen 'Gute wissenschaftliche Praxis an Hochschulen'“ und die dort erwähnte „Empfehlung 17“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft zum gleichen Thema:
"Zum Schutz der Hinweisgeber (Whistle Blower) und der Betroffenen unterliegt die Arbeit der Ombudspersonen höchster Vertraulichkeit. Die Vertraulichkeit ist nicht gegeben, wenn sich der Hinweisgeber mit seinem Verdacht an die Öffentlichkeit wendet. In diesem Fall verstößt er regelmäßig selbst gegen die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis. […] (vgl. geplante Ergänzung zu DFG, Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, Empfehlung 17, […])." (Quelle: http://www.hrk.de/positionen/gesamtliste-beschluesse/position/convention/gute-wissenschaftliche-praxis-an-deutschen-hochschulen/ eingesehen am 1. Juli 2013).
Diese Norm stellt faktisch eine nicht plausibel zu rechtfertigende Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit aller an deutschen Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen forschenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dar und beschädigt Deutschland als Wissenschaftsstandort nachhaltig. Während die rechtssichere Feststellung wissenschaftlichen Fehlverhaltens und die Verhängung entsprechender Sanktionen sicherlich zu Recht in den Händen der Universitäten liegt, muss es Forscherinnen und Forschern unbenommen bleiben, den einem solchen Vorwurf zugrundeliegenden Sachverhalt öffentlich zur Diskussion zu stellen. Denn hierbei handelt es sich um Ergebnisse wissenschaftlicher Arbeit, über die einzig ihre Urheberin oder ihr Urheber verfügen kann. Über die Tauglichkeit dieser Ergebnisse kann wiederum einzig und allein im jeweiligen fachwissenschaftlichen Diskurs entschieden werden und nicht durch nichtöffentliche Verfahren eines dazu in keiner Weise legitimierten universitätsinternen Gremiums.
Der internationale Ruf der deutschen Wissenschaft steht auf dem Spiel. Daher fordern wir die ersatzlose Streichung der entsprechenden Vorschriften.
Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/434214057/
Bitte unterstützen Sie unbedingt die Petition von Stefan Heßbrüggen!
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Strohschneider, sehr geehrter Herr Prof. Dr. Hippler,
mit großer Sorge haben wir zur Kenntnis genommen, dass es akademischen 'Whistleblowern' in Deutschland zukünftig verboten sein soll, die Ergebnisse ihrer wissenschaftlichen Arbeit mit der interessierten Öffentlichkeit zu teilen und dass stattdessen die Ergebnisse einer universitätsinternen Untersuchung etwaigen wissenschaftlichen Fehlverhaltens abzuwarten sind. Wir beziehen uns dabei auf die am 14. Mai 2013 von der Hochschulrektorenkonferenz verabschiedeten „Empfehlungen 'Gute wissenschaftliche Praxis an Hochschulen'“ und die dort erwähnte „Empfehlung 17“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft zum gleichen Thema:
"Zum Schutz der Hinweisgeber (Whistle Blower) und der Betroffenen unterliegt die Arbeit der Ombudspersonen höchster Vertraulichkeit. Die Vertraulichkeit ist nicht gegeben, wenn sich der Hinweisgeber mit seinem Verdacht an die Öffentlichkeit wendet. In diesem Fall verstößt er regelmäßig selbst gegen die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis. […] (vgl. geplante Ergänzung zu DFG, Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, Empfehlung 17, […])." (Quelle: http://www.hrk.de/positionen/gesamtliste-beschluesse/position/convention/gute-wissenschaftliche-praxis-an-deutschen-hochschulen/ eingesehen am 1. Juli 2013).
Diese Norm stellt faktisch eine nicht plausibel zu rechtfertigende Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit aller an deutschen Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen forschenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dar und beschädigt Deutschland als Wissenschaftsstandort nachhaltig. Während die rechtssichere Feststellung wissenschaftlichen Fehlverhaltens und die Verhängung entsprechender Sanktionen sicherlich zu Recht in den Händen der Universitäten liegt, muss es Forscherinnen und Forschern unbenommen bleiben, den einem solchen Vorwurf zugrundeliegenden Sachverhalt öffentlich zur Diskussion zu stellen. Denn hierbei handelt es sich um Ergebnisse wissenschaftlicher Arbeit, über die einzig ihre Urheberin oder ihr Urheber verfügen kann. Über die Tauglichkeit dieser Ergebnisse kann wiederum einzig und allein im jeweiligen fachwissenschaftlichen Diskurs entschieden werden und nicht durch nichtöffentliche Verfahren eines dazu in keiner Weise legitimierten universitätsinternen Gremiums.
Der internationale Ruf der deutschen Wissenschaft steht auf dem Spiel. Daher fordern wir die ersatzlose Streichung der entsprechenden Vorschriften.
Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/434214057/
KlausGraf - am Dienstag, 2. Juli 2013, 13:11 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
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Der heutige Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union ist Grund genug, einige kulturelle Links zu Kroatien zusammenzustellen.
Archivinformationssystem ARHiNET (dt)
http://arhinet.arhiv.hr/index.aspx
Croatian History
http://www.croatianhistory.net/
Angestaubt, aber materialreich
Digitalni akademski repozitorij (DAR) - Historische Dissertationen
http://dar.nsk.hr/
Siehe auch unten: Theater
Dubrovnik
http://de.wikipedia.org/wiki/Dubrovnik
Video siehe unten.
Handbuch der historischen Buchbestände. Kroatien
http://fabian.sub.uni-goettingen.de/?Kroatien
Hrcak. Portal of scientific journals of Croatia - über 300 Open-Access-Zeitschriften
http://hrcak.srce.hr/
Inkunabeln in kirchlichen Einrichtungen
http://hrcak.srce.hr/search/?q=inkunabula
Die Aufsätze 1984/91 mit Provenienzangabensind im Volltext einsehbar
Kroatien bei Lexilogos
http://www.lexilogos.com/croate_dictionnaire.htm
Kroatisches Kulturerbe
http://www.kultura.hr/eng/
(Man darf nur im Ausnahmefall Digitalisate erwarten!)
Metelwin Digital Library
http://library.foi.hr/digi/en/index.php
Digitalisate aus kroatischen Institutionen, auch auf Deutsch
Nationalarchiv (en)
http://www.arhiv.hr/en/index.htm
Nationalbibliothek (en)
http://www.nsk.hr/en/
Mit Metasuche!
Nationale Museen
http://www.ep.liu.se/ecp/064/008/ecp64008.pdf
Aufsatz von 2011.
Open Access in Kroatien - Monographie von Ivana Hebrang Grgić (2011) (en)
http://darhiv.ffzg.hr/id/eprint/1397
Open Access-IR: Faculty of Humanities and Social Sciences Institutional Repository
http://darhiv.ffzg.hr/
Das meiste leider nur für registrierte Nutzer
Philosophische Gesellschaft
http://www.hrfd.hr/
Auch deutschsprachige Volltexte
Slavistik-Portal. Metasuche
http://www.slavistik-portal.de/
Tabula Hungariae, gemeinsam von Ungarn und Kroatien für das Weltdokumentenerbe eingereicht
http://www.unesco.org/new/en/communication-and-information/flagship-project-activities/memory-of-the-world/register/access-by-region-and-country/europe-and-north-america/croatia/#c185018
http://de.wikipedia.org/wiki/Tabula_Hungarie
http://lazarus.elte.hu/~guszlev/lazar/
Theater, Deutsches in Zagreb 1780-1840
http://dar.nsk.hr/index.php?pub=1&p=7850&s=publ
Dissertation von 1937
UB Pula (dt)
http://www.escape.hr/skpu/index.php?german
UB Rijeka
http://www.svkri.uniri.hr/povijesnazbirka/popisgrade.html
Offenbar nur Schlüsselseiten aus dem Altbestand
Wikipedia
http://de.wikipedia.org/wiki/Kroatien
Wikisource
http://de.wikisource.org/wiki/Kroatien
Zagreb
http://de.wikipedia.org/wiki/Zagreb
http://www.europeana.eu/portal/search.html?query=zagreb&qf=COUNTRY:croatia&rows=24
Zeitschriften-Digitalisate (historische)
http://dnc.nsk.hr/Journals/English.aspx
Zeitungen-Digitalisate
http://dnc.nsk.hr/Newspapers/English.aspx
U.a. Kroatischer Korrespondent 1789 (dt)
Für Istrien: http://ino.com.hr
Rijeka: http://crolist.svkri.hr/liste/002n/
Split: http://dalmatica.svkst.hr/
Viel Spaß bei der virtuellen Reise!
Archivinformationssystem ARHiNET (dt)
http://arhinet.arhiv.hr/index.aspx
Croatian History
http://www.croatianhistory.net/
Angestaubt, aber materialreich
Digitalni akademski repozitorij (DAR) - Historische Dissertationen
http://dar.nsk.hr/
Siehe auch unten: Theater
Dubrovnik
http://de.wikipedia.org/wiki/Dubrovnik
Video siehe unten.
Handbuch der historischen Buchbestände. Kroatien
http://fabian.sub.uni-goettingen.de/?Kroatien
Hrcak. Portal of scientific journals of Croatia - über 300 Open-Access-Zeitschriften
http://hrcak.srce.hr/
Inkunabeln in kirchlichen Einrichtungen
http://hrcak.srce.hr/search/?q=inkunabula
Die Aufsätze 1984/91 mit Provenienzangabensind im Volltext einsehbar
Kroatien bei Lexilogos
http://www.lexilogos.com/croate_dictionnaire.htm
Kroatisches Kulturerbe
http://www.kultura.hr/eng/
(Man darf nur im Ausnahmefall Digitalisate erwarten!)
Metelwin Digital Library
http://library.foi.hr/digi/en/index.php
Digitalisate aus kroatischen Institutionen, auch auf Deutsch
Nationalarchiv (en)
http://www.arhiv.hr/en/index.htm
Nationalbibliothek (en)
http://www.nsk.hr/en/
Mit Metasuche!
Nationale Museen
http://www.ep.liu.se/ecp/064/008/ecp64008.pdf
Aufsatz von 2011.
Open Access in Kroatien - Monographie von Ivana Hebrang Grgić (2011) (en)
http://darhiv.ffzg.hr/id/eprint/1397
Open Access-IR: Faculty of Humanities and Social Sciences Institutional Repository
http://darhiv.ffzg.hr/
Das meiste leider nur für registrierte Nutzer
Philosophische Gesellschaft
http://www.hrfd.hr/
Auch deutschsprachige Volltexte
Slavistik-Portal. Metasuche
http://www.slavistik-portal.de/
Tabula Hungariae, gemeinsam von Ungarn und Kroatien für das Weltdokumentenerbe eingereicht
http://www.unesco.org/new/en/communication-and-information/flagship-project-activities/memory-of-the-world/register/access-by-region-and-country/europe-and-north-america/croatia/#c185018
http://de.wikipedia.org/wiki/Tabula_Hungarie
http://lazarus.elte.hu/~guszlev/lazar/
Theater, Deutsches in Zagreb 1780-1840
http://dar.nsk.hr/index.php?pub=1&p=7850&s=publ
Dissertation von 1937
UB Pula (dt)
http://www.escape.hr/skpu/index.php?german
UB Rijeka
http://www.svkri.uniri.hr/povijesnazbirka/popisgrade.html
Offenbar nur Schlüsselseiten aus dem Altbestand
Wikipedia
http://de.wikipedia.org/wiki/Kroatien
Wikisource
http://de.wikisource.org/wiki/Kroatien
Zagreb
http://de.wikipedia.org/wiki/Zagreb
http://www.europeana.eu/portal/search.html?query=zagreb&qf=COUNTRY:croatia&rows=24
Zeitschriften-Digitalisate (historische)
http://dnc.nsk.hr/Journals/English.aspx
Zeitungen-Digitalisate
http://dnc.nsk.hr/Newspapers/English.aspx
U.a. Kroatischer Korrespondent 1789 (dt)
Für Istrien: http://ino.com.hr
Rijeka: http://crolist.svkri.hr/liste/002n/
Split: http://dalmatica.svkst.hr/
Viel Spaß bei der virtuellen Reise!
KlausGraf - am Montag, 1. Juli 2013, 22:00 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
Wie immer lesenswert:
http://www.zeit.de/digital/internet/2013-07/kathrin-passig-haltbare-versus-digitale-medien
Als im letzten Winter der Verkauf der Stralsunder Archivbibliothek durch die Presse ging, drehte sich die gesamte Diskussion um die physischen Bücher: Die Gegenstände waren durch unsachgemäße Lagerung von Schimmel befallen, die Gegenstände waren verkauft worden. Dass diese Gegenstände auch Text enthalten, und dass man diese Inhalte eventuell besser zugänglich machen könnte als in einem feuchten und offenbar nicht besonders seriös verwalteten Archiv, davon war nicht die Rede.
Aufmerksamkeit auf den physischen Gegenstand Buch
Wenn die Stralsunder Bibliothek den Bestand vor dem Verkauf digitalisiert hätte, hätte man in der Diskussion immerhin trennen können zwischen dem Wunsch nach Zugänglichkeit der Buchinhalte und dem Wunsch, die Bücher aus historischen Gründen in genau dieser Zusammenstellung an diesem Ort zu behalten. Der gedruckte Text lenkt die Aufmerksamkeit stark auf den physischen Gegenstand Buch, das beeinflusst das Nachdenken über Bücher und die Prioritäten beim Geldausgeben.
http://www.zeit.de/digital/internet/2013-07/kathrin-passig-haltbare-versus-digitale-medien
Als im letzten Winter der Verkauf der Stralsunder Archivbibliothek durch die Presse ging, drehte sich die gesamte Diskussion um die physischen Bücher: Die Gegenstände waren durch unsachgemäße Lagerung von Schimmel befallen, die Gegenstände waren verkauft worden. Dass diese Gegenstände auch Text enthalten, und dass man diese Inhalte eventuell besser zugänglich machen könnte als in einem feuchten und offenbar nicht besonders seriös verwalteten Archiv, davon war nicht die Rede.
Aufmerksamkeit auf den physischen Gegenstand Buch
Wenn die Stralsunder Bibliothek den Bestand vor dem Verkauf digitalisiert hätte, hätte man in der Diskussion immerhin trennen können zwischen dem Wunsch nach Zugänglichkeit der Buchinhalte und dem Wunsch, die Bücher aus historischen Gründen in genau dieser Zusammenstellung an diesem Ort zu behalten. Der gedruckte Text lenkt die Aufmerksamkeit stark auf den physischen Gegenstand Buch, das beeinflusst das Nachdenken über Bücher und die Prioritäten beim Geldausgeben.
KlausGraf - am Montag, 1. Juli 2013, 21:31 - Rubrik: Digitale Unterlagen
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Liebe Leserinnen und Leser von Archivalia,
sicher haben die meisten von Ihnen schon Ihre Unterschrift auf
https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-die-aufhebung-des-planungsstopps-fuer-den-neubau-des-historischen-archivs-der-stadt-koeln
geleistet. Wer es noch nicht getan hat, den bitte ich höflich, umgehend mit seiner Unterschrift ein Zeichen der Solidarität mit dem Historischen Archiv der Stadt Köln und der Kölner Museumsbibliothek zu setzen.

http://www.stadt-koeln.de/5/kulturstadt/historisches-archiv/07163/
sicher haben die meisten von Ihnen schon Ihre Unterschrift auf
https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-die-aufhebung-des-planungsstopps-fuer-den-neubau-des-historischen-archivs-der-stadt-koeln
geleistet. Wer es noch nicht getan hat, den bitte ich höflich, umgehend mit seiner Unterschrift ein Zeichen der Solidarität mit dem Historischen Archiv der Stadt Köln und der Kölner Museumsbibliothek zu setzen.

http://www.stadt-koeln.de/5/kulturstadt/historisches-archiv/07163/
KlausGraf - am Montag, 1. Juli 2013, 20:47 - Rubrik: Kommunalarchive
Jörn Leonhards Artikel in der Enzyklopädie der Neuzeit 2011 ist online:
http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/9090/
http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/9090/
KlausGraf - am Montag, 1. Juli 2013, 19:44 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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http://humanitiesscienceblogs.collected.info/
Ein Aggregator für eine Reihe wichtiger deutschsprachiger Wissenschaftsblogs aus den Geisteswissenschaften. Archivalia ist dabei.
Ein Aggregator für eine Reihe wichtiger deutschsprachiger Wissenschaftsblogs aus den Geisteswissenschaften. Archivalia ist dabei.
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Gegen die Schnapsidee der HRK/DFG, die bei Plagiats-/Betrugsfällen die Information der Öffentlichkeit vor einer internen Untersuchung als unredlich verbieten will (siehe http://archiv.twoday.net/stories/434204837/ ), formiert sich Widerstand.
Stefan Heßbrüggen-Walter hat auch die englischsprachige Welt informiert:
http://www.newappsblog.com/2013/07/whistle-blowing-in-the-german-university-a-regulatory-scandal-in-the-making.html
Bemerkenswert deutlich kritisierte Benjamin Lahusen das Vorhaben:
http://www.mops-block.de/bl-tagebuch/225-gute-wissenschaftliche-praxis.html
Aber tatsächlich ist es eine groteske, abstruse, geradezu erbärmliche Regel, die nicht die selbstauferlegte Zurückhaltung des Wissenschaftlers bezeugt, sondern in beklagenswerter Weise dokumentiert, wie weitreichend bereits die höchsten Gremien des Wissenschaftsbetriebs von administrativer Kleingeistigkeit beseelt sind. Denn die Wissenschaft ist kein Rechtsstaat, sie ist auch keine Demokratie, sie kennt keine Gewaltenteilung, keine Zuständigkeiten oder Verfahren, sondern im Idealfall nur den Austausch von Argumenten vor dem Forum der Öffentlichkeit. Dort kann sich jeder äußern, jeder kann Kritik üben, und jeder kann sich gegen Kritik verteidigen, ohne daß irgendein Beteiligter Strafe, Sanktionen oder den Einsatz von Juristen fürchten müßte. Es gibt keine Gremien, die kraft institutioneller Zuständigkeit darüber zu befinden hätten, welche Schriften in welcher Weise der Kritik zugänglich sind, es gibt keinen Staatsanwalt, keinen Richter und keinen Vollstrecker, es gibt keine „mutmaßlichen Plagiate“, die irgendwann zu „notorischen Plagiate“ o.ä. erklärt werden können, es gibt auch keine Wahrheitskommissionen oder Politbüros, es gibt nur eine Einheitsgewalt, und die repräsentiert jeder Wissenschaftler gleichermaßen. Wissenschaft ist nicht justitiabel. Es gibt deshalb auch keine wissenschaftliche Unschuldsvermutung, genausowenig wie es eine wissenschaftliche Schuldsvermutung gibt oder überhaupt irgendeine Vermutung. Wissenschaft ist kein adversarisches Verfahren, dessen letztgültige Entscheidung einem Schiedsrichter überantwortet werden könnte und schon gar nicht haben die Universitäten, an denen Wissenschaft in der Regel mehr oder wenig zufällig stattfindet, einen Anspruch auf das erste oder das letzte Wort darüber, wie ihre Produkte in der Öffentlichkeit zu rezipieren sind.
Update: Petition
http://archiv.twoday.net/stories/436952267/
Stefan Heßbrüggen-Walter hat auch die englischsprachige Welt informiert:
http://www.newappsblog.com/2013/07/whistle-blowing-in-the-german-university-a-regulatory-scandal-in-the-making.html
Bemerkenswert deutlich kritisierte Benjamin Lahusen das Vorhaben:
http://www.mops-block.de/bl-tagebuch/225-gute-wissenschaftliche-praxis.html
Aber tatsächlich ist es eine groteske, abstruse, geradezu erbärmliche Regel, die nicht die selbstauferlegte Zurückhaltung des Wissenschaftlers bezeugt, sondern in beklagenswerter Weise dokumentiert, wie weitreichend bereits die höchsten Gremien des Wissenschaftsbetriebs von administrativer Kleingeistigkeit beseelt sind. Denn die Wissenschaft ist kein Rechtsstaat, sie ist auch keine Demokratie, sie kennt keine Gewaltenteilung, keine Zuständigkeiten oder Verfahren, sondern im Idealfall nur den Austausch von Argumenten vor dem Forum der Öffentlichkeit. Dort kann sich jeder äußern, jeder kann Kritik üben, und jeder kann sich gegen Kritik verteidigen, ohne daß irgendein Beteiligter Strafe, Sanktionen oder den Einsatz von Juristen fürchten müßte. Es gibt keine Gremien, die kraft institutioneller Zuständigkeit darüber zu befinden hätten, welche Schriften in welcher Weise der Kritik zugänglich sind, es gibt keinen Staatsanwalt, keinen Richter und keinen Vollstrecker, es gibt keine „mutmaßlichen Plagiate“, die irgendwann zu „notorischen Plagiate“ o.ä. erklärt werden können, es gibt auch keine Wahrheitskommissionen oder Politbüros, es gibt nur eine Einheitsgewalt, und die repräsentiert jeder Wissenschaftler gleichermaßen. Wissenschaft ist nicht justitiabel. Es gibt deshalb auch keine wissenschaftliche Unschuldsvermutung, genausowenig wie es eine wissenschaftliche Schuldsvermutung gibt oder überhaupt irgendeine Vermutung. Wissenschaft ist kein adversarisches Verfahren, dessen letztgültige Entscheidung einem Schiedsrichter überantwortet werden könnte und schon gar nicht haben die Universitäten, an denen Wissenschaft in der Regel mehr oder wenig zufällig stattfindet, einen Anspruch auf das erste oder das letzte Wort darüber, wie ihre Produkte in der Öffentlichkeit zu rezipieren sind.
Update: Petition
http://archiv.twoday.net/stories/436952267/
KlausGraf - am Montag, 1. Juli 2013, 18:32 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
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KlausGraf - am Montag, 1. Juli 2013, 18:29 - Rubrik: Unterhaltung
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http://www.bbc.co.uk/news/magazine-22766029
Ulinka Rublack macht um sie einen ziemlichen Wirbel, siehe schon
http://archiv.twoday.net/stories/404098185/
Wenn es im BBC-Artikel heißt: "The book is kept in a small museum in Braunschweig, Germany. It has not been widely studied until now and Schwarz himself has been viewed by historians as a bit of a curiosity, says Rublack, who rediscovered the book." Dann ist das glatt gelogen.
Im Vergleich zum British Museum mag wohl jedes deutsche Museum "klein" sein. Fakt ist, dass das Herzog Anton Ulrich-Museum eines der bedeutendsten deutschen Regionalmuseen ist.
Fakt ist auch, dass von einer "Wiederentdeckung" überhaupt keine Rede sein kann. Schon vor der Edition von August Fink 1963 waren die Trachtenbücher bekannt, und die Arbeit von Fink wurde und wird breit rezipiert:
https://www.google.de/search?tbm=bks&q=fink+%22schwarzschen+trachtenb%C3%BCcher%22
http://scholar.google.de/scholar?hl=de&q=fink+%22schwarzschen+trachtenb%C3%BCcher%22&btnG=&lr=
In der führenden deutschsprachigen Frühneuzeit-Zeitschrift (ZHF) publizierte Valentin Groebner schon 1998: "Die Kleider des Körpers des Kaufmanns".
[ http://www.mgh-bibliothek.de/dokumente/z/zsn2a038739.pdf ]
Auch im englischsprachigen Bereich kann man von einer Wiederentdeckung nicht sprechen. 2003 erschien in der Zeitschrift Gender & History von Gabriele Mentges: Fashion, Time and the Consumption of a Renaissance Man in Germany: The Costume Book of Matthäus Schwarz of Augsburg, 1496–1564.
Die Hannover'sche Abschrift aus dem 18. Jahrhundert ist online:
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Trachtenbuch_des_Matthaus_Schwarz_aus_Augsburg,1520_-_1560.PDF
Leider sind kaum Bilder aus der Originalhandschrift im Netz verfügbar.
Update:
http://archiv.twoday.net/stories/1022503742/
Ulinka Rublack macht um sie einen ziemlichen Wirbel, siehe schon
http://archiv.twoday.net/stories/404098185/
Wenn es im BBC-Artikel heißt: "The book is kept in a small museum in Braunschweig, Germany. It has not been widely studied until now and Schwarz himself has been viewed by historians as a bit of a curiosity, says Rublack, who rediscovered the book." Dann ist das glatt gelogen.
Im Vergleich zum British Museum mag wohl jedes deutsche Museum "klein" sein. Fakt ist, dass das Herzog Anton Ulrich-Museum eines der bedeutendsten deutschen Regionalmuseen ist.
Fakt ist auch, dass von einer "Wiederentdeckung" überhaupt keine Rede sein kann. Schon vor der Edition von August Fink 1963 waren die Trachtenbücher bekannt, und die Arbeit von Fink wurde und wird breit rezipiert:
https://www.google.de/search?tbm=bks&q=fink+%22schwarzschen+trachtenb%C3%BCcher%22
http://scholar.google.de/scholar?hl=de&q=fink+%22schwarzschen+trachtenb%C3%BCcher%22&btnG=&lr=
In der führenden deutschsprachigen Frühneuzeit-Zeitschrift (ZHF) publizierte Valentin Groebner schon 1998: "Die Kleider des Körpers des Kaufmanns".
[ http://www.mgh-bibliothek.de/dokumente/z/zsn2a038739.pdf ]
Auch im englischsprachigen Bereich kann man von einer Wiederentdeckung nicht sprechen. 2003 erschien in der Zeitschrift Gender & History von Gabriele Mentges: Fashion, Time and the Consumption of a Renaissance Man in Germany: The Costume Book of Matthäus Schwarz of Augsburg, 1496–1564.
Die Hannover'sche Abschrift aus dem 18. Jahrhundert ist online:
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Trachtenbuch_des_Matthaus_Schwarz_aus_Augsburg,1520_-_1560.PDF
Leider sind kaum Bilder aus der Originalhandschrift im Netz verfügbar.
Update:
http://archiv.twoday.net/stories/1022503742/
KlausGraf - am Sonntag, 30. Juni 2013, 19:21 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
Seit langem ist klar, dass Marino Massimo De Caro, ehemaliger Leiter der von ihm geplünderten Giroloamini-Bibliothek, umfangreiche Diebstähle in weiteren Altbestandsbibliotheken zu verantworten hat. Die jetzt beschlagnahmten Bücher stammen aus der Bibliothek des Landwirtschaftsministeriums. Der damalige Minister hatte ihm den Zutritt verschafft.
http://www.corriere.it/cronache/13_giugno_21/recuperati-libri-rubati_a4a64f52-da54-11e2-9d67-b685cbe4cbd5.shtml
http://archiv.twoday.net/search?q=girolamini
http://www.corriere.it/cronache/13_giugno_21/recuperati-libri-rubati_a4a64f52-da54-11e2-9d67-b685cbe4cbd5.shtml
http://archiv.twoday.net/search?q=girolamini
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http://britishlibrary.typepad.co.uk/digitisedmanuscripts/2013/06/new-acquisitions-in-manuscript-and-print.html
http://archiv.twoday.net/search?q=mendham
http://archiv.twoday.net/search?q=mendham
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http://www.brown.edu/academics/libraries/john-carter-brown/events-publications/publications-online
Hierzulande heucheln die Bibliotheken Open Access: Die meisten denken überhaupt nicht daran, wenigstens ihre vergriffenen Publikationen zu scannen und ins Netz zu stellen oder die bereits in HathiTrust gescannten Publikationen freizugeben.
Zur Freigabe siehe
http://archiv.twoday.net/stories/38745443/
Hierzulande heucheln die Bibliotheken Open Access: Die meisten denken überhaupt nicht daran, wenigstens ihre vergriffenen Publikationen zu scannen und ins Netz zu stellen oder die bereits in HathiTrust gescannten Publikationen freizugeben.
Zur Freigabe siehe
http://archiv.twoday.net/stories/38745443/
KlausGraf - am Sonntag, 30. Juni 2013, 19:03 - Rubrik: Open Access
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Meint die WELT:
http://www.welt.de/kultur/article117547271/25-Kilometer-Akten-Millionen-von-Schicksalen.html
"Dabei stellen sich der Historikerin auch Fragen nach der Geschichte der eigenen Institution. Warum wurde eine historische Abteilung wieder geschlossen, die in den Fünfzigerjahren eine Dokumentation über die Todesmärsche erarbeitet hatte, eine Arbeit, die jetzt zum Abschluss gebracht wurde? Warum ist ein Haftstättenverzeichnis als Grundlage für die Beurteilung von Entschädigungsansprüchen erschienen, der geplante Ergänzungsband zu den Gettos aber nie?
Arolsen ist jetzt für Jedermann zugänglich. Die neue Leitung fühlt sich der Wissenschaft und der politisch-historischen Bildung verpflichtet. Aber die professionelle Historisierung der NS-Vergangenheit fremdelt noch etwas im hessischen Waldland. Krieg und Nachkrieg hängen hier nicht nur in den Akten, sondern ein bisschen auch noch in der Luft."
Via
http://adresscomptoir.twoday.net/stories/434213556/
der auf die Bibliographie
http://www.univie.ac.at/igl.geschichte/tantner/wiki/index.php?title=Suchdienst_des_Roten_Kreuz
hinweist.
http://www.welt.de/kultur/article117547271/25-Kilometer-Akten-Millionen-von-Schicksalen.html
"Dabei stellen sich der Historikerin auch Fragen nach der Geschichte der eigenen Institution. Warum wurde eine historische Abteilung wieder geschlossen, die in den Fünfzigerjahren eine Dokumentation über die Todesmärsche erarbeitet hatte, eine Arbeit, die jetzt zum Abschluss gebracht wurde? Warum ist ein Haftstättenverzeichnis als Grundlage für die Beurteilung von Entschädigungsansprüchen erschienen, der geplante Ergänzungsband zu den Gettos aber nie?
Arolsen ist jetzt für Jedermann zugänglich. Die neue Leitung fühlt sich der Wissenschaft und der politisch-historischen Bildung verpflichtet. Aber die professionelle Historisierung der NS-Vergangenheit fremdelt noch etwas im hessischen Waldland. Krieg und Nachkrieg hängen hier nicht nur in den Akten, sondern ein bisschen auch noch in der Luft."
Via
http://adresscomptoir.twoday.net/stories/434213556/
der auf die Bibliographie
http://www.univie.ac.at/igl.geschichte/tantner/wiki/index.php?title=Suchdienst_des_Roten_Kreuz
hinweist.
KlausGraf - am Sonntag, 30. Juni 2013, 18:50 - Rubrik: Internationale Aspekte
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Einige Schätze aus dem Bayer-Filmarchiv, das vom Wirtschaftsarchivar Michael Frings betreut wird, präsentiert die Lokalzeit Bonn (ab 17' 40''). Rasch gucken, bevor depubliziert wird:
http://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit/lokalzeit-aus-bonn/videokompakt1374_size-L.html?autostart=true#banner
Via Monika Marner auf Archivfragen (geschlossene Gruppe auf Facebook = FB)
http://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit/lokalzeit-aus-bonn/videokompakt1374_size-L.html?autostart=true#banner
Via Monika Marner auf Archivfragen (geschlossene Gruppe auf Facebook = FB)
KlausGraf - am Sonntag, 30. Juni 2013, 18:40 - Rubrik: Wirtschaftsarchive
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Anders als Schmalenstroer bin ich ja nicht do der Tech-Freak, aber nach Hinweis auf Twitter habe ich artig auf aufhttp://allyourfeed.ludios.org:8080/index.html
meinen Reader-Takeout (ZIP) hochgeladen, hoffe es hat geklappt. Wenn ich noch etwas anderes tun soll, kann Schmalenstroer mich ja noch kontaktieren.
Mehr dazu
http://schmalenstroer.net/blog/2013/06/projekt-gecachte-feeds-retten/
Alternativen zum Google-Reader
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/montag-ist-schluss-fuenf-alternativen-zum-google-reader-a-908316.html
meinen Reader-Takeout (ZIP) hochgeladen, hoffe es hat geklappt. Wenn ich noch etwas anderes tun soll, kann Schmalenstroer mich ja noch kontaktieren.
Mehr dazu
http://schmalenstroer.net/blog/2013/06/projekt-gecachte-feeds-retten/
Alternativen zum Google-Reader
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/montag-ist-schluss-fuenf-alternativen-zum-google-reader-a-908316.html
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Sehr wahrscheinlich im Nürnberger Klarissenkloster entstand in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts das deutschsprachige "St. Klara-Buch", Schriften zum Leben und Lob von Klara von Assisi.
Kurt Ruh im ²VL
http://www.libreka.de/9783110088380/593
Jüngst hat die SB Bamberg ihr Msc. hist. 146, geschrieben um 1380/90 von Nürnberger Klarissin Katharina Hofmann ins Netz gestellt:
http://bvbm1.bib-bvb.de/webclient/DeliveryManager?custom_att_2=simple_viewer&pid=4703665
Freunde illuminierter Handschriften hätten sich dagegen über die Schwesterhandschrift hist. 147 eher gefreut.
Von den 9 Handschriften unter
http://www.handschriftencensus.de/werke/1735
liegen fünf digital vor (neu Bamberg hist. 146, zuvor schon beide Dresdener Codices, Cgm 5730 und Prag).
Ein anderes, von Sibylla von Bondorf in Straßburg illuminiertes Klarenbuch, das mit dem St. Klarabuch nicht verwechselt werden darf, liegt in Karlsruhe und ist online:
http://digital.blb-karlsruhe.de/urn/urn:nbn:de:bsz:31-11552

Kurt Ruh im ²VL
http://www.libreka.de/9783110088380/593
Jüngst hat die SB Bamberg ihr Msc. hist. 146, geschrieben um 1380/90 von Nürnberger Klarissin Katharina Hofmann ins Netz gestellt:
http://bvbm1.bib-bvb.de/webclient/DeliveryManager?custom_att_2=simple_viewer&pid=4703665
Freunde illuminierter Handschriften hätten sich dagegen über die Schwesterhandschrift hist. 147 eher gefreut.
Von den 9 Handschriften unter
http://www.handschriftencensus.de/werke/1735
liegen fünf digital vor (neu Bamberg hist. 146, zuvor schon beide Dresdener Codices, Cgm 5730 und Prag).
Ein anderes, von Sibylla von Bondorf in Straßburg illuminiertes Klarenbuch, das mit dem St. Klarabuch nicht verwechselt werden darf, liegt in Karlsruhe und ist online:
http://digital.blb-karlsruhe.de/urn/urn:nbn:de:bsz:31-11552

KlausGraf - am Samstag, 29. Juni 2013, 18:20 - Rubrik: Kodikologie
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http://archivalia.tumblr.com/tagged/rotulus
Irgendwann 1987 erörterten wir bei der Kaffeerunde des GLA - damals war ich Referendar - die Frage, wie man denn wohl in der Sprache der Brauerschen Rubriken einen Rotulus benennen könnte. Wir kamen auf Rollsache.

Irgendwann 1987 erörterten wir bei der Kaffeerunde des GLA - damals war ich Referendar - die Frage, wie man denn wohl in der Sprache der Brauerschen Rubriken einen Rotulus benennen könnte. Wir kamen auf Rollsache.
KlausGraf - am Samstag, 29. Juni 2013, 18:03 - Rubrik: Unterhaltung
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http://ordensgeschichte.hypotheses.org/4814
"Online stehen 56 der 75 ausgestellten Handschriften, von drei weiteren gibt es Teildigitalisate. Aus konservatorischen Gründen konnten nicht alle Handschriften gescannt werden."
Was man ausstellen kann, kann man auch digitalisieren.

"Online stehen 56 der 75 ausgestellten Handschriften, von drei weiteren gibt es Teildigitalisate. Aus konservatorischen Gründen konnten nicht alle Handschriften gescannt werden."
Was man ausstellen kann, kann man auch digitalisieren.

KlausGraf - am Samstag, 29. Juni 2013, 17:24 - Rubrik: Kodikologie
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Vom 26. bis 29. Juni trafen sich die Archivare von Universitäten und wissenschaftlichen Institutionen im Internationalen Archivrat (ICA-SUV) zu ihrer Jahreskonferenz auf dem Cave Hill Campus der University of the West Indies auf der Insel Barbados. Eingeladen hatten die Universität und The West Indies Federal Archives Centre. Die Tagung stand unter dem Leitthema „The New Age Archivist: Managing Archives in a Digital World“, um ein Forum zu bieten, auf dem Experten aus aller Welt neue Trends auf den Gebieten der Digitalisierung, der elektronischen Akten und der Möglichkeiten des Internets (Web 2.0, Social Media, Cloud Archiving) im Hinblick auf die tatsächlichen und noch erforderlichen Wechselwirkungen mit den archivischen Kernaufgaben zu erörtern. In sieben Arbeitssitzungen zeigten insgesamt 22 Referenten ihre Präsentationen zu den Themenbereichen, unter ihnen als Keynote Speakers Sir Hilary Beckles, Luciana Duranti, Henry Fraser und Kenneth Thibodeau.
Es folgt eine vorläufige Zusammenfassung, die sich auf einige wesentliche Konferenzgegenstände beschränkt und diese schlaglichtartig beleuchtet
Eine der Fragen, die sich explizit oder implizit wie ein roter Faden durch die Vorträge zog, war die nach der Rolle von Standards in der digitalen Archivierung und in der Auswertung digitaler Unterlagen in archivbezogenen Onlineangeboten, der sich als erster explizit Alan Bell in seinem Beitrag über die andauernde Relevanz professioneller Rahmenvorgaben in einer vernetzten Welt stellte.
Wenngleich sich die Teilnehmer über die grundsätzliche Bedeutung der jeweils im einzelnen einschlägigen Standards weitestgehend einig waren, wurde doch deutlich, dass bei den Archivaren eine gewisse Kompromissbereitschaft entstehen sollte, die insbesondere im Konfliktfall zwischen archivwissenschaftlicher Dogmatik und der mit den heutigen Möglichkeiten der Informationstechnik und Software zu erreichenden Umsetzbarkeit vorteilhaft sein könnte. Dabei blieben unverrückbare Anforderungen kompromisslos aufrechtzuerhalten, insbesondere, wenn es um rechtliche Vorgaben wie zum Beispiel des Daten- oder Persönlichkeitsschutz geht. Luciana Duranti ging in ihrem Vortrag auf das Problem der Vertrauenswürdigkeit digitaler Archivalien ein und beleuchtete Fragen der Sicherstellung von Authentizität und Vertrauenswürdigkeit im digitalen Archiv. Bezug nehmend auf das InterPares Trust Projekt ging sie auf die Vertrauenswürdigkeit von Archivierung in der „Cloud“, also in unterschiedlich gestalteten webbasierten Speicherverfahren bei Drittanbietern ein. Es wurde sowohl hier als auch aus den Ergebnissen weiterer Referenten klar, dass ohne eindeutige und verbindliche Vorgaben der Archivare an solche Dritte eine Cloudarchivierung den Grundsätzen authentischer Überlieferungsbildung nicht oder wenigstens nicht nachprüfbar entsprechen kann.
Gravan McCarthy konzentrierte sich in seinem Beitrag auf den deskriptiven Standard EAC und stellte das Projekt „Find and Connect“ der australischen Regierung vor. Darin wird EAC nicht mehr nur zur Beschreibung von Überlieferungsbildnern, sondern generell zur Beschreibung von Entitäten genutzt, d.h. für Akteure ebenso wie zum Beispiel auch für Events. Karsten Kühnel veranschaulichte die Bedeutung der Beschreibung von Funktionen in einem Erschließungssystem, das Beziehungen und Beziehungsgemeinschaften zur Grundlage virtueller Bestandsbildung macht, und bemängelte dabei das Fehlen eines EAC-F-Profils, um Funktionen analog zum ISDF-Standard in einem digitalen Austauschformat beschreiben zu können.
Mit der archivischen Erschließung befasste sich auch Geoffrey Yeo, der nach einem Wandel der Möglichkeiten fragte, die Archivare in einer digitalen Umgebung zur Erhebung von Erschließungsinformation haben. Dabei kam er zu dem Schluss, dass die Fülle der während des administrativen Bearbeitungsprozesses entstehenden deskriptiven, aber auch präservativen Metadaten bei entsprechender Standardisierung im vorarchivischen Bereich einfach nur automatisch abgeschöpft werden könnten und damit die Erschließungstätigkeit in den Archiven langfristig spürbar entlastet würde. Bemerkenswert war sein Hinweis, dass dann möglicherweise mehr Zeit auf die Auswertung von Archivgut und auf die Erstellung sachthematischer oder projektbezogener Inventare verwandt werden könnte.
Eine Reihe von Beitragen befasste sich mit den Beziehungen zwischen der Anwendung von Social Media und der Archivierung von Social Media Records. Schwierig erschien in diesem Zusammenhang überhaupt die korrekte Verwendung des Begriffs „Records“. Es zeigte sich in der Diskussion, wie wichtig es ist, neben oder besser vor der Untersuchung über Möglichkeiten der Archivierung eine wenigstens abschätzende Bewertung vorzunehmen und die Funktion der Social Media Applikation in der eigenen Institution bzw. in den vom Archiv zu betreuenden Institutionen zu analysieren. In sehr vielen Fällen erscheint die institutionelle Social Media-Nutzung nicht zentraler Ausfluss einer Aufgabenwahrnehmung der Institution zu sein.
Wegen ihrer besonderen Thematik in dieser vorläufigen Zusammenfassung der Konferenz noch herauszuhebende Beiträge waren die von Jay Gaidmore über die Behandlung von Akten studentischer Organisationen, von Laura Jackson über die Archivierung und Auswertbarkeit von E-Mail-Accounts hinsichtlich ihrer Aussagekraft in Bezug auf die Aktenüberlieferung einer Provenienzstelle sowie der Beitrag von Ruth Frendo, die die unterschiedlichen methodischen Anforderungen in wissenschaftlichen Institutionen mit speziellen Mandaten verdeutlichte, die zu einer unterschiedlichen Beurteilung von Signifikanz von Inhalts- und Kontextinformation führen können.
Die nächste SUV-Konferenz wird im Juli 2014 in Paris stattfinden. Der Call for Papers wird bereits in wenigen Wochen auf der Sektionswebsite http://www.library.illinois.edu/ica-suv/index.php veröffentlicht werden.
Es folgt eine vorläufige Zusammenfassung, die sich auf einige wesentliche Konferenzgegenstände beschränkt und diese schlaglichtartig beleuchtet
Eine der Fragen, die sich explizit oder implizit wie ein roter Faden durch die Vorträge zog, war die nach der Rolle von Standards in der digitalen Archivierung und in der Auswertung digitaler Unterlagen in archivbezogenen Onlineangeboten, der sich als erster explizit Alan Bell in seinem Beitrag über die andauernde Relevanz professioneller Rahmenvorgaben in einer vernetzten Welt stellte.
Wenngleich sich die Teilnehmer über die grundsätzliche Bedeutung der jeweils im einzelnen einschlägigen Standards weitestgehend einig waren, wurde doch deutlich, dass bei den Archivaren eine gewisse Kompromissbereitschaft entstehen sollte, die insbesondere im Konfliktfall zwischen archivwissenschaftlicher Dogmatik und der mit den heutigen Möglichkeiten der Informationstechnik und Software zu erreichenden Umsetzbarkeit vorteilhaft sein könnte. Dabei blieben unverrückbare Anforderungen kompromisslos aufrechtzuerhalten, insbesondere, wenn es um rechtliche Vorgaben wie zum Beispiel des Daten- oder Persönlichkeitsschutz geht. Luciana Duranti ging in ihrem Vortrag auf das Problem der Vertrauenswürdigkeit digitaler Archivalien ein und beleuchtete Fragen der Sicherstellung von Authentizität und Vertrauenswürdigkeit im digitalen Archiv. Bezug nehmend auf das InterPares Trust Projekt ging sie auf die Vertrauenswürdigkeit von Archivierung in der „Cloud“, also in unterschiedlich gestalteten webbasierten Speicherverfahren bei Drittanbietern ein. Es wurde sowohl hier als auch aus den Ergebnissen weiterer Referenten klar, dass ohne eindeutige und verbindliche Vorgaben der Archivare an solche Dritte eine Cloudarchivierung den Grundsätzen authentischer Überlieferungsbildung nicht oder wenigstens nicht nachprüfbar entsprechen kann.
Gravan McCarthy konzentrierte sich in seinem Beitrag auf den deskriptiven Standard EAC und stellte das Projekt „Find and Connect“ der australischen Regierung vor. Darin wird EAC nicht mehr nur zur Beschreibung von Überlieferungsbildnern, sondern generell zur Beschreibung von Entitäten genutzt, d.h. für Akteure ebenso wie zum Beispiel auch für Events. Karsten Kühnel veranschaulichte die Bedeutung der Beschreibung von Funktionen in einem Erschließungssystem, das Beziehungen und Beziehungsgemeinschaften zur Grundlage virtueller Bestandsbildung macht, und bemängelte dabei das Fehlen eines EAC-F-Profils, um Funktionen analog zum ISDF-Standard in einem digitalen Austauschformat beschreiben zu können.
Mit der archivischen Erschließung befasste sich auch Geoffrey Yeo, der nach einem Wandel der Möglichkeiten fragte, die Archivare in einer digitalen Umgebung zur Erhebung von Erschließungsinformation haben. Dabei kam er zu dem Schluss, dass die Fülle der während des administrativen Bearbeitungsprozesses entstehenden deskriptiven, aber auch präservativen Metadaten bei entsprechender Standardisierung im vorarchivischen Bereich einfach nur automatisch abgeschöpft werden könnten und damit die Erschließungstätigkeit in den Archiven langfristig spürbar entlastet würde. Bemerkenswert war sein Hinweis, dass dann möglicherweise mehr Zeit auf die Auswertung von Archivgut und auf die Erstellung sachthematischer oder projektbezogener Inventare verwandt werden könnte.
Eine Reihe von Beitragen befasste sich mit den Beziehungen zwischen der Anwendung von Social Media und der Archivierung von Social Media Records. Schwierig erschien in diesem Zusammenhang überhaupt die korrekte Verwendung des Begriffs „Records“. Es zeigte sich in der Diskussion, wie wichtig es ist, neben oder besser vor der Untersuchung über Möglichkeiten der Archivierung eine wenigstens abschätzende Bewertung vorzunehmen und die Funktion der Social Media Applikation in der eigenen Institution bzw. in den vom Archiv zu betreuenden Institutionen zu analysieren. In sehr vielen Fällen erscheint die institutionelle Social Media-Nutzung nicht zentraler Ausfluss einer Aufgabenwahrnehmung der Institution zu sein.
Wegen ihrer besonderen Thematik in dieser vorläufigen Zusammenfassung der Konferenz noch herauszuhebende Beiträge waren die von Jay Gaidmore über die Behandlung von Akten studentischer Organisationen, von Laura Jackson über die Archivierung und Auswertbarkeit von E-Mail-Accounts hinsichtlich ihrer Aussagekraft in Bezug auf die Aktenüberlieferung einer Provenienzstelle sowie der Beitrag von Ruth Frendo, die die unterschiedlichen methodischen Anforderungen in wissenschaftlichen Institutionen mit speziellen Mandaten verdeutlichte, die zu einer unterschiedlichen Beurteilung von Signifikanz von Inhalts- und Kontextinformation führen können.
Die nächste SUV-Konferenz wird im Juli 2014 in Paris stattfinden. Der Call for Papers wird bereits in wenigen Wochen auf der Sektionswebsite http://www.library.illinois.edu/ica-suv/index.php veröffentlicht werden.
Kühnel Karsten - am Samstag, 29. Juni 2013, 06:50 - Rubrik: Universitaetsarchive
http://dlib.gnm.de/item/Hs3994a/html
Nürnberg GNM Hs. 3994a von 1526 stammt aus dem Besitz von Bartholomäus Haller - Bl. 1r Allianzwappen Haller/Memminger http://dlib.gnm.de/item/Hs3994a/7/html - und wurde von Lotte Kurras beschrieben:
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0062_b029_JPG.htm
Als Überlieferung der Nürnberger Chronik Sigismund Meisterlins war die Handschrift für die Ausgabe in den Chroniken der deutschen Städte Bd. 3 (1864) von großem Wert:
http://books.google.de/books?id=fcgFAAAAQAAJ&pg=PA24
Einige Monate später, im August 1526, entstand eine Abschrift der Meisterlin-Chronik dieser Handschrift, die der gleiche Schreiber schrieb. Die "Chroniken" geben als Signatur Stadtbibliothek Nürnberg "Fol. Sch. 198" an.
Rätselhaft war für mich zunächst die Angabe in der Ausgabe der "Etlichen Geschichten 1488-1491" (in unserer Handschrift Bl. 125r-135v)
http://archive.org/stream/diechronikender09kommgoog#page/n281/mode/2up
zu beigebundenen Handschriften von Hs. 3994a, da Kurras darauf nicht eingeht. Es handelt sich um Teile der Handschrift mit eigenen (Alt-)Signaturen! (Siehe auch
http://books.google.de/books?id=9jYUAAAAYAAJ&pg=PP68 )
Christoph Scheurl trug Bl. 79r eigenhändig eine Notiz zu 906 ein.
http://dlib.gnm.de/item/Hs3994a/165/html/z600
Bl. 81r-123v wird von Kurras als ein Autograph des Herolds Georg Rüxnerangegeben und zwar als eine Abschrift aus seinem später 1530 gedruckten Turnierbuch. Für den Text ab Bl. 82r und die Wappenbeischrift Bl. 81v besteht daran kein Zweifel. Ich kann aber weder Bl. 81r und die nachträglichen Überschriften als Rüxners Hand anerkennen. Die einzelnen (fiktiven) Turniere (Nürnberg, Würzburg, Regensburg und Schweinfurt) sind auf einzelne Papierlagen mit Leerseiten dazwischen geschrieben. Bl. 97v findet sich Rüxners Wappen und Unterschrift:
http://dlib.gnm.de/item/Hs3994a/202/html/z600
(Dazu schon: http://archiv.twoday.net/stories/4993981/ )
Kurras 1982 spricht von einem nachträglich eingefügten Titelblatt:
http://periodika.digitale-sammlungen.de/mvgn/Blatt_bsb00000985,00376.html
Bl. 81r nennt Blattzahlen (181, 214, 227, 234) und Nummern (12, 14, 15, 16) der Turniere aus einem Turnierbuch Pfalzgraf Johanns (II.) von Pfalz-Simmern, das in schwarzes Leder gebunden sei. Diese Angaben (ohne die Nummern der Turniere, wobei zu beachten ist, dass Rüxner selbst die Nummer nur beim 12. Nürnberger Turnier nennt) wurden nachträglich den Rüxner'schen Texten als Überschriften hinzugefügt. Ich bin wie Kurras bisher davon ausgegangen, dass eine handschriftliche Vorstufe des Turnierbuchs vorliegt, aber beweisbar erscheint mir das nicht mehr. Überprüfbar sind im Netz die Blattzahlen der in Simmern erschienenen Rodler'schen Ausgaben von 1530 (172, 202, 213, 218) und 1532, sie stimmen nicht überein. Die Druckvarianten der Ausgabe von 1532 variieren nicht in der Anzahl der Blätter.
Kann der VD 16 keine römischen Ziffern mehr lesen? "ccxiij[=214]" ist ja schon recht peinlich:
http://gateway-bayern.de/VD16+ZV+21971
Für die Ausgabe von 1533 (noch nicht online) gilt die gleiche Kollation, abweichende Blattzahlen sind also nicht gegeben.
Auf die Haller als Besitzer der Ausgabe von 1532 verweist folgender Umstand: Im Exemplar der UB Tübingen der Ausgabe 1532 (Signatur: Fo XII.a.52.2°) ist das Wappen der Nürnberger Patrizier Haller von Hallerstein durchgehend koloriert (Graf, Exemplarische Geschichten, 1987, S. 121 Anm. 28).
Bleibt die Hoffnung auf eine Auskunft aus dem Bayerischen Nationalmuseum, das am 14. August 2008 eine bibliographisch bislang nicht beschriebene (und daher auch nicht im VD 16, geschweige denn in Jakob Klingners überschätztem Buch zu den Minnereden im Druck, der die Rodler'sche Presse einmal mehr breittritt, präsente) Simmern'sche Rüxner-Ausgabe mitteilte (spätere Nachfragen aber unbeantwortet ließ):
ANfang / vrsprung vnd herkommen des Thurniers inn Teutscher nation...", "Getruckt zu Siemmern/ durch Jheronimus Rodler/ Secretarius daselbst. Vollendet auff den Fünffundzwentzigsten tag Februarius. Im jar als man zalt nach der geburt Cristi. D. M. xxxv." Die Mehrzahl der Holzschnitte ist koloriert. Das Buch verfügt über einen Ledereinband von 1537, der für Bartholmes Haller vom Hallerstain angefertigt wurde. (Eingeprägter Titel: DVRNIERBVCH DER XXXVI DVRNIER IM H RO REYCH GEHALTEN sowie das Reichswappen und ein Profilbildnis Karls V.). Später befand es sich nach einem Exlibris in der Bibliothek von Christoph Andreas Imhof, "Abet in Helmstatt". Signatur: Waffen 3657.
(Hinweis 2009 auf die Ausgabe von mir:
http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/7140/ )
Also auch hier ein Exemplar aus der Bibliothek Bartholomäus Hallers.
Sollte nicht wider Erwarten diese Ausgabe die genannten Blattzahlen aufweisen (dass es sich bei der Vorlage der Nürnberger Vergleichs-Einträge um eine Handschrift handelt, wird nicht explizit gesagt), möchte ich eher an eine nach einer der Simmerner Ausgaben ab 1530 angefertigte handschriftliche Druckabschrift als an eine unbekannte handschriftliche Vorstufe des Turnierbuchs denken. Bl. 81r und die späteren Überschriften können ohne weiteres der Zeit nach 1530 angehören. Ein handschriftliches Turnierbuch Johanns II., das dem Druck vorangegangen ist, ist durch die Nürnberger Handschrift nicht schlüssig zu belegen.
Dass entgegen der Ansicht im Heidelberger Handschriftenkatalog der Widmungsbrief Rüxners
http://de.wikisource.org/wiki/Brief_an_einen_F%C3%BCrsten_%28R%C3%BCxner%29
sich nicht notwendigerweise an Johann II. richtete, habe ich bereits früher betont (siehe Graf 2009 bei Freidok und http://archiv.twoday.net/stories/4993981/ ).
Gegenüber dem gedruckten Turnierbuch von 1530 weicht, wie schon Kurras feststellte, die Handschrift erheblich ab, z.B. ist die Reihenfolge der Werber beim 16. Schweinfurter Turnier eine andere. (NB: alle Turniere der Nürnberger Handschrift sind von Rüxner erfunden!)
http://dlib.gnm.de/item/Hs3994a/243/html/z600
zu vergleichen mit
http://books.google.de/books?id=j8RUAAAAcAAJ&pg=PT475
Der folgende beschreibende Text ist im Druck gekürzt (es fehlen die Namen der Turnierlande, am Schluss fehlen die Dänke). Im Druck folgt die Liste der Teilnehmer, während in der Handschrift die Bestellung von acht Personen sich anschließt, ohne dass wie im Druck Alte und Junge gekennzeichnet werden. Bei Jakob von Bodman hat der Druck Job. In der Handschrift steht irrtümlich "disse zwölff", was im Druck in "Diese Acht" korrigiert ist. Die Namen der 12 stimmen überein (abgesehen von orthographischen Differenzen). Bei den folgenden Jungfrauen hat der Druck "Freyburg", wo die Handschrift "Peussing" hat. Bei denjenigen, die man zu Blatt getragen hat und die die Seile hielten, lässt der Druck die erstere Eigenschaft weg. Die Namen sind identisch, die Reihenfolge ist anders. Das gilt auch für die Grieswertel. Die vier neuen Könige stehen in der Handschrift nach der folgenden Teilnehmerliste. Ein abschließender formelhafter Absatz zu den Dänken fehlt im Druck. Auch in der Teilnehmerliste gibt es Abweichungen - Details spare ich mir.
Da die Namen erfunden sind, sind die Abweichungen nur von Belang, wenn es um die historiographische Werkstatt Rüxners geht. Schon die Stichprobe zum Schweinfurter Turnier zeigt, dass Rüxner im Turnierbuch seine eigenen früheren Aufzeichnungen stark redigiert und teilweise geändert hat.
Zur Arbeitsweise Rüxners bei den Vierlandeturnieren habe ich einige Beobachtungen in meiner Beitragsreihe zu den Vierlandeturnieren vorgelegt:
http://archiv.twoday.net/search?q=vierlande
Die "Etlichen Geschichten" übergehend (siehe oben), komme ich nun zur Aufzeichnung Bl. 137r-144v über das Bamberger Turnier 1486 (in der Handschrift ohne die Nummer 34!), die nicht von Rüxners Hand stammt (aber auch nicht von der Hand der Meisterlin-Chronik und der deutlich jüngeren Hand der abschließenden Turnierordnung), aber sicher auf ihn zurückgeht. Die Abweichungen gegenüber dem gedruckten Turnierbuch wurden bereits im Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit 1853 aufgelistet:
http://books.google.de/books?id=9jYUAAAAYAAJ&pg=PP68
Ludwig Albert von Gumppenberg: Nachrichten über die Turniere zu Würzburg und Bamberg in den jahren 1479 und 1486. In: Archiv des Historischen Vereines von Unterfranken und Aschaffenburg 19 (1866), S. 164-210, hier S. 194-210 hat den Abschnitt vollständig abgedruckt:
https://books.google.de/books?id=tbxAAAAAcAAJ&pg=RA1-PA194
Zu seinen Arbeiten:
http://archiv.twoday.net/stories/83809128/
Zum Bamberger Turnier 1486 nenne ich nur die ausführlichen Beschreibungen:
Gumppenberg aus Raidenbuchers Turnierbuch, das verschollen ist
http://books.google.de/books?id=LeUSAAAAYAAJ&pg=PA132
Eyb'sches Turnierbuch Cgm 961
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00038996/image_206
Rüxner 1530
http://books.google.de/books?id=j8RUAAAAcAAJ&pg=PT799
Die abschließende Turnierordnung Bl. 146r-152r druckte Gumppenberg 1862 als "Verhandlungen zu Nürnberg im Jahre 1482" aus dem verschollenen Turnierbuch Raidenbuchers, gab aber die Abweichungen der Nürnberger Handschrift an:
http://books.google.de/books?id=6NFAAAAAcAAJ&pg=PA83
Man hätte sich gewünscht, dass Kurras entgegen den drakonischen Vorgaben der DFG zur Beschreibung neuzeitlicher Handschriften die beiden Gumppenberg-Abdrucke nachgewiesen hätte.
Das Nürnberger Digitalisat ermöglicht hinsichtlich der fiktiven Turniere einen willkommenen Einblick in Rüxners (Fälscher-)Werkstatt, für das Bamberger Turnier ermöglicht es die Kontrolle von Gumppenbergs Abdruck, für die Turnierordnung steht eine der beiden bekannten Überlieferungen und zwar die einzig noch greifbare nun im Netz. Grund genug, dem Germanischen Nationalmuseum für seine Handschriftendigitalisate zu danken.
#forschung
#fnzhss
Nürnberg GNM Hs. 3994a von 1526 stammt aus dem Besitz von Bartholomäus Haller - Bl. 1r Allianzwappen Haller/Memminger http://dlib.gnm.de/item/Hs3994a/7/html - und wurde von Lotte Kurras beschrieben:
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0062_b029_JPG.htm
Als Überlieferung der Nürnberger Chronik Sigismund Meisterlins war die Handschrift für die Ausgabe in den Chroniken der deutschen Städte Bd. 3 (1864) von großem Wert:
http://books.google.de/books?id=fcgFAAAAQAAJ&pg=PA24
Einige Monate später, im August 1526, entstand eine Abschrift der Meisterlin-Chronik dieser Handschrift, die der gleiche Schreiber schrieb. Die "Chroniken" geben als Signatur Stadtbibliothek Nürnberg "Fol. Sch. 198" an.
Rätselhaft war für mich zunächst die Angabe in der Ausgabe der "Etlichen Geschichten 1488-1491" (in unserer Handschrift Bl. 125r-135v)
http://archive.org/stream/diechronikender09kommgoog#page/n281/mode/2up
zu beigebundenen Handschriften von Hs. 3994a, da Kurras darauf nicht eingeht. Es handelt sich um Teile der Handschrift mit eigenen (Alt-)Signaturen! (Siehe auch
http://books.google.de/books?id=9jYUAAAAYAAJ&pg=PP68 )
Christoph Scheurl trug Bl. 79r eigenhändig eine Notiz zu 906 ein.
http://dlib.gnm.de/item/Hs3994a/165/html/z600
Bl. 81r-123v wird von Kurras als ein Autograph des Herolds Georg Rüxnerangegeben und zwar als eine Abschrift aus seinem später 1530 gedruckten Turnierbuch. Für den Text ab Bl. 82r und die Wappenbeischrift Bl. 81v besteht daran kein Zweifel. Ich kann aber weder Bl. 81r und die nachträglichen Überschriften als Rüxners Hand anerkennen. Die einzelnen (fiktiven) Turniere (Nürnberg, Würzburg, Regensburg und Schweinfurt) sind auf einzelne Papierlagen mit Leerseiten dazwischen geschrieben. Bl. 97v findet sich Rüxners Wappen und Unterschrift:
http://dlib.gnm.de/item/Hs3994a/202/html/z600
(Dazu schon: http://archiv.twoday.net/stories/4993981/ )
Kurras 1982 spricht von einem nachträglich eingefügten Titelblatt:
http://periodika.digitale-sammlungen.de/mvgn/Blatt_bsb00000985,00376.html
Bl. 81r nennt Blattzahlen (181, 214, 227, 234) und Nummern (12, 14, 15, 16) der Turniere aus einem Turnierbuch Pfalzgraf Johanns (II.) von Pfalz-Simmern, das in schwarzes Leder gebunden sei. Diese Angaben (ohne die Nummern der Turniere, wobei zu beachten ist, dass Rüxner selbst die Nummer nur beim 12. Nürnberger Turnier nennt) wurden nachträglich den Rüxner'schen Texten als Überschriften hinzugefügt. Ich bin wie Kurras bisher davon ausgegangen, dass eine handschriftliche Vorstufe des Turnierbuchs vorliegt, aber beweisbar erscheint mir das nicht mehr. Überprüfbar sind im Netz die Blattzahlen der in Simmern erschienenen Rodler'schen Ausgaben von 1530 (172, 202, 213, 218) und 1532, sie stimmen nicht überein. Die Druckvarianten der Ausgabe von 1532 variieren nicht in der Anzahl der Blätter.
Kann der VD 16 keine römischen Ziffern mehr lesen? "ccxiij[=214]" ist ja schon recht peinlich:
http://gateway-bayern.de/VD16+ZV+21971
Für die Ausgabe von 1533 (noch nicht online) gilt die gleiche Kollation, abweichende Blattzahlen sind also nicht gegeben.
Auf die Haller als Besitzer der Ausgabe von 1532 verweist folgender Umstand: Im Exemplar der UB Tübingen der Ausgabe 1532 (Signatur: Fo XII.a.52.2°) ist das Wappen der Nürnberger Patrizier Haller von Hallerstein durchgehend koloriert (Graf, Exemplarische Geschichten, 1987, S. 121 Anm. 28).
Bleibt die Hoffnung auf eine Auskunft aus dem Bayerischen Nationalmuseum, das am 14. August 2008 eine bibliographisch bislang nicht beschriebene (und daher auch nicht im VD 16, geschweige denn in Jakob Klingners überschätztem Buch zu den Minnereden im Druck, der die Rodler'sche Presse einmal mehr breittritt, präsente) Simmern'sche Rüxner-Ausgabe mitteilte (spätere Nachfragen aber unbeantwortet ließ):
ANfang / vrsprung vnd herkommen des Thurniers inn Teutscher nation...", "Getruckt zu Siemmern/ durch Jheronimus Rodler/ Secretarius daselbst. Vollendet auff den Fünffundzwentzigsten tag Februarius. Im jar als man zalt nach der geburt Cristi. D. M. xxxv." Die Mehrzahl der Holzschnitte ist koloriert. Das Buch verfügt über einen Ledereinband von 1537, der für Bartholmes Haller vom Hallerstain angefertigt wurde. (Eingeprägter Titel: DVRNIERBVCH DER XXXVI DVRNIER IM H RO REYCH GEHALTEN sowie das Reichswappen und ein Profilbildnis Karls V.). Später befand es sich nach einem Exlibris in der Bibliothek von Christoph Andreas Imhof, "Abet in Helmstatt". Signatur: Waffen 3657.
(Hinweis 2009 auf die Ausgabe von mir:
http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/7140/ )
Also auch hier ein Exemplar aus der Bibliothek Bartholomäus Hallers.
Sollte nicht wider Erwarten diese Ausgabe die genannten Blattzahlen aufweisen (dass es sich bei der Vorlage der Nürnberger Vergleichs-Einträge um eine Handschrift handelt, wird nicht explizit gesagt), möchte ich eher an eine nach einer der Simmerner Ausgaben ab 1530 angefertigte handschriftliche Druckabschrift als an eine unbekannte handschriftliche Vorstufe des Turnierbuchs denken. Bl. 81r und die späteren Überschriften können ohne weiteres der Zeit nach 1530 angehören. Ein handschriftliches Turnierbuch Johanns II., das dem Druck vorangegangen ist, ist durch die Nürnberger Handschrift nicht schlüssig zu belegen.
Dass entgegen der Ansicht im Heidelberger Handschriftenkatalog der Widmungsbrief Rüxners
http://de.wikisource.org/wiki/Brief_an_einen_F%C3%BCrsten_%28R%C3%BCxner%29
sich nicht notwendigerweise an Johann II. richtete, habe ich bereits früher betont (siehe Graf 2009 bei Freidok und http://archiv.twoday.net/stories/4993981/ ).
Gegenüber dem gedruckten Turnierbuch von 1530 weicht, wie schon Kurras feststellte, die Handschrift erheblich ab, z.B. ist die Reihenfolge der Werber beim 16. Schweinfurter Turnier eine andere. (NB: alle Turniere der Nürnberger Handschrift sind von Rüxner erfunden!)
http://dlib.gnm.de/item/Hs3994a/243/html/z600
zu vergleichen mit
http://books.google.de/books?id=j8RUAAAAcAAJ&pg=PT475
Der folgende beschreibende Text ist im Druck gekürzt (es fehlen die Namen der Turnierlande, am Schluss fehlen die Dänke). Im Druck folgt die Liste der Teilnehmer, während in der Handschrift die Bestellung von acht Personen sich anschließt, ohne dass wie im Druck Alte und Junge gekennzeichnet werden. Bei Jakob von Bodman hat der Druck Job. In der Handschrift steht irrtümlich "disse zwölff", was im Druck in "Diese Acht" korrigiert ist. Die Namen der 12 stimmen überein (abgesehen von orthographischen Differenzen). Bei den folgenden Jungfrauen hat der Druck "Freyburg", wo die Handschrift "Peussing" hat. Bei denjenigen, die man zu Blatt getragen hat und die die Seile hielten, lässt der Druck die erstere Eigenschaft weg. Die Namen sind identisch, die Reihenfolge ist anders. Das gilt auch für die Grieswertel. Die vier neuen Könige stehen in der Handschrift nach der folgenden Teilnehmerliste. Ein abschließender formelhafter Absatz zu den Dänken fehlt im Druck. Auch in der Teilnehmerliste gibt es Abweichungen - Details spare ich mir.
Da die Namen erfunden sind, sind die Abweichungen nur von Belang, wenn es um die historiographische Werkstatt Rüxners geht. Schon die Stichprobe zum Schweinfurter Turnier zeigt, dass Rüxner im Turnierbuch seine eigenen früheren Aufzeichnungen stark redigiert und teilweise geändert hat.
Zur Arbeitsweise Rüxners bei den Vierlandeturnieren habe ich einige Beobachtungen in meiner Beitragsreihe zu den Vierlandeturnieren vorgelegt:
http://archiv.twoday.net/search?q=vierlande
Die "Etlichen Geschichten" übergehend (siehe oben), komme ich nun zur Aufzeichnung Bl. 137r-144v über das Bamberger Turnier 1486 (in der Handschrift ohne die Nummer 34!), die nicht von Rüxners Hand stammt (aber auch nicht von der Hand der Meisterlin-Chronik und der deutlich jüngeren Hand der abschließenden Turnierordnung), aber sicher auf ihn zurückgeht. Die Abweichungen gegenüber dem gedruckten Turnierbuch wurden bereits im Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit 1853 aufgelistet:
http://books.google.de/books?id=9jYUAAAAYAAJ&pg=PP68
Ludwig Albert von Gumppenberg: Nachrichten über die Turniere zu Würzburg und Bamberg in den jahren 1479 und 1486. In: Archiv des Historischen Vereines von Unterfranken und Aschaffenburg 19 (1866), S. 164-210, hier S. 194-210 hat den Abschnitt vollständig abgedruckt:
https://books.google.de/books?id=tbxAAAAAcAAJ&pg=RA1-PA194
Zu seinen Arbeiten:
http://archiv.twoday.net/stories/83809128/
Zum Bamberger Turnier 1486 nenne ich nur die ausführlichen Beschreibungen:
Gumppenberg aus Raidenbuchers Turnierbuch, das verschollen ist
http://books.google.de/books?id=LeUSAAAAYAAJ&pg=PA132
Eyb'sches Turnierbuch Cgm 961
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00038996/image_206
Rüxner 1530
http://books.google.de/books?id=j8RUAAAAcAAJ&pg=PT799
Die abschließende Turnierordnung Bl. 146r-152r druckte Gumppenberg 1862 als "Verhandlungen zu Nürnberg im Jahre 1482" aus dem verschollenen Turnierbuch Raidenbuchers, gab aber die Abweichungen der Nürnberger Handschrift an:
http://books.google.de/books?id=6NFAAAAAcAAJ&pg=PA83
Man hätte sich gewünscht, dass Kurras entgegen den drakonischen Vorgaben der DFG zur Beschreibung neuzeitlicher Handschriften die beiden Gumppenberg-Abdrucke nachgewiesen hätte.
Das Nürnberger Digitalisat ermöglicht hinsichtlich der fiktiven Turniere einen willkommenen Einblick in Rüxners (Fälscher-)Werkstatt, für das Bamberger Turnier ermöglicht es die Kontrolle von Gumppenbergs Abdruck, für die Turnierordnung steht eine der beiden bekannten Überlieferungen und zwar die einzig noch greifbare nun im Netz. Grund genug, dem Germanischen Nationalmuseum für seine Handschriftendigitalisate zu danken.
#forschung
#fnzhss
KlausGraf - am Freitag, 28. Juni 2013, 21:27 - Rubrik: Kodikologie
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Die umfangreiche maschinenschriftliche Leipziger (!) Diplomarbeit zur Geschichte des Sammelns von Karl-Heinz Janda 1957 ist gerade online gestellt worden von der Berliner Kunstbibliothek:
http://digiview.gbv.de/viewer/image/749377305/1/ (Text)
http://digiview.gbv.de/viewer/image/749378018/1/ (Anmerkungen)
http://digiview.gbv.de/viewer/image/749377712/1/ (Abbildungen)
http://digiview.gbv.de/viewer/image/749377305/1/ (Text)
http://digiview.gbv.de/viewer/image/749378018/1/ (Anmerkungen)
http://digiview.gbv.de/viewer/image/749377712/1/ (Abbildungen)
KlausGraf - am Freitag, 28. Juni 2013, 21:20 - Rubrik: Museumswesen
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Hierzulande ist man in der Regel als erwischter Filesharer (zivilrechtlich) mit einigen hundert, allenfalls tausend Euro dabei. Anders in den USA:
"Ein US-Berufungsgericht hat das Filesharing-Urteil gegen den Studenten Joel Tenenbaum in dieser Woche erneut bestätigt. Tenenbaum war von einem US-Geschworenengericht im August 2009 wegen Urheberrechtsverstößen zu einer Gesamtstrafe von 675.000 US-Dollar (derzeit rund 517.000 Euro) verurteilt worden. [...]
Der Prozess gegen Tenenbaum ist einer der ersten und bisher einzigen beiden, die wegen eines Filesharing-Vergehens durch mehrere Instanzen geführt wurden. In dem anderen Verfahren wehrt sich die US-Bürgerin Jammie Thomas-Rasset bisher ebenfalls erfolglos gegen eine Strafe von 222.000 US-Dollar."
Ein Beweis mehr, wie verkommen das US-Rechtssystem ist.
"Ein US-Berufungsgericht hat das Filesharing-Urteil gegen den Studenten Joel Tenenbaum in dieser Woche erneut bestätigt. Tenenbaum war von einem US-Geschworenengericht im August 2009 wegen Urheberrechtsverstößen zu einer Gesamtstrafe von 675.000 US-Dollar (derzeit rund 517.000 Euro) verurteilt worden. [...]
Der Prozess gegen Tenenbaum ist einer der ersten und bisher einzigen beiden, die wegen eines Filesharing-Vergehens durch mehrere Instanzen geführt wurden. In dem anderen Verfahren wehrt sich die US-Bürgerin Jammie Thomas-Rasset bisher ebenfalls erfolglos gegen eine Strafe von 222.000 US-Dollar."
Ein Beweis mehr, wie verkommen das US-Rechtssystem ist.
KlausGraf - am Freitag, 28. Juni 2013, 20:52 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.hb-law.de/alle-beitraege/11-urhr/322-bundestag-beendet-fliegenden-gerichtsstand-im-urhr
Der Bundestag hat heute das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken beschlossen (vgl. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/141/1714192.pdf ). Darin enthalten ist die vom Rechtsausschuss geforderte Einführung eines neuen §104a UrhG, welcher es insbesondere für Filesharingklagen in sich haben dürfte:
(1)
Für Klagen wegen Urheberrechtsstreitsachen gegen eine natürliche Person, die nach diesem Gesetz geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände nicht für ihre gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit verwendet, ist das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk diese Person zur Zeit der Klageerhebung ihren Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Wenn die beklagte Person im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Handlung begangen ist.
(2) § 105 bleibt unberührt.
Das bedeutet, dass die Klagen zukünftig am Wohnsitzgericht des Beklagten und nicht mehr in Hamburg, München, Köln und Frankfurt seitens der Rechteinhaber erhoben werden können. Aufgrund der Sonderverweisung des § 105 UrhG gilt allerdings eine Spezialzuweisung an bestimmte Gerichte (sogenannte Konzentrationsermächtigung). In Bremen gibt es eine solche nicht, in Niedersachsen wären demnach zukünftig alle Klagen in Hannover anhängig zu machen.
Der Bundestag hat heute das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken beschlossen (vgl. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/141/1714192.pdf ). Darin enthalten ist die vom Rechtsausschuss geforderte Einführung eines neuen §104a UrhG, welcher es insbesondere für Filesharingklagen in sich haben dürfte:
(1)
Für Klagen wegen Urheberrechtsstreitsachen gegen eine natürliche Person, die nach diesem Gesetz geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände nicht für ihre gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit verwendet, ist das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk diese Person zur Zeit der Klageerhebung ihren Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Wenn die beklagte Person im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Handlung begangen ist.
(2) § 105 bleibt unberührt.
Das bedeutet, dass die Klagen zukünftig am Wohnsitzgericht des Beklagten und nicht mehr in Hamburg, München, Köln und Frankfurt seitens der Rechteinhaber erhoben werden können. Aufgrund der Sonderverweisung des § 105 UrhG gilt allerdings eine Spezialzuweisung an bestimmte Gerichte (sogenannte Konzentrationsermächtigung). In Bremen gibt es eine solche nicht, in Niedersachsen wären demnach zukünftig alle Klagen in Hannover anhängig zu machen.
KlausGraf - am Freitag, 28. Juni 2013, 20:33 - Rubrik: Archivrecht
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http://wisspub.net/2013/06/28/bundestag-bringt-zweitveroffentlichungsrecht-auf-den-weg/
Der Bundestag hat Open Access mit diesem Recht einen Bärendienst erwiesen, da die Nachteile durch den Wegfall der Möglichkeit, im Zweifel sofort nach Erscheinen online selbstzuarchivieren, deutlich überwiegen. Besser wäre es gewesen, bei dem jetzigen § 38 UrhG zu bleiben und diesen nicht zu verschlimmbessern. Ich darf nicht nur Schmalenstroer auf die detaillierte Stellungnahme von BC Kaemper hier
http://archiv.twoday.net/stories/342796643/
und meine Hinweise
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg50240.html
aufmerksam machen.
Der Bundestag hat Open Access mit diesem Recht einen Bärendienst erwiesen, da die Nachteile durch den Wegfall der Möglichkeit, im Zweifel sofort nach Erscheinen online selbstzuarchivieren, deutlich überwiegen. Besser wäre es gewesen, bei dem jetzigen § 38 UrhG zu bleiben und diesen nicht zu verschlimmbessern. Ich darf nicht nur Schmalenstroer auf die detaillierte Stellungnahme von BC Kaemper hier
http://archiv.twoday.net/stories/342796643/
und meine Hinweise
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg50240.html
aufmerksam machen.
KlausGraf - am Freitag, 28. Juni 2013, 20:18 - Rubrik: Archivrecht
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Die Anzeige von
http://dbs.hab.de/mss/?list=browse&id=issued
funktioniert wieder.
Am 20. Februar kamen hinzu v.a. Briefe von Herzog August an Johann Valentin Andreae
http://dbs.hab.de/mss/?list=issued&id=2013-02-20
Am 25. Februar 2013 kam u.a. hinzu
Hermann Botes Schichtbuch (1514)
http://diglib.hab.de/mss/120-extrav/start.htm
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0080_b069_jpg.htm
http://www.handschriftencensus.de/13319 (ohne das Digitalisat, bis jetzt)
Am 1. März 2013
Psalterium saec. XII ex.
Helmstedt, Ehemalige Universitätsbibliothek I Hs. 1
http://dbs.hab.de/mss/?list=ms&id=ed000037
Zur Bibliothek: http://de.wikipedia.org/wiki/Ehemalige_Universit%C3%A4tsbibliothek_Helmstedt (wie üblich ohne Nachweis von Digitalisaten)
Auch I Hs. 2 ist online
http://dbs.hab.de/mss/?list=ms&id=ed000038&catalog=Lesser
Das Mitteldeutsche Evangelistar saec. XIV müsste im Handschriftencensus unter Helmstedt stehen, aber es gibt gar keinen Eintrag zu dieser Bibliothek!
Am 5. März ein Psalterium saec. XIII aus dem Seminar für Mittlere und Neuere Geschichte, Cod. 2E
http://diglib.hab.de/mss/ed000032/start.htm
Am 10. Juni 10 Handschriften aus der Stiftsbibliothek Bad Gandersheim
http://dbs.hab.de/mss/?list=issued&id=2013-06-10
Zur Bibliothek:
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/kataloge/HSK0055.htm

http://dbs.hab.de/mss/?list=browse&id=issued
funktioniert wieder.
Am 20. Februar kamen hinzu v.a. Briefe von Herzog August an Johann Valentin Andreae
http://dbs.hab.de/mss/?list=issued&id=2013-02-20
Am 25. Februar 2013 kam u.a. hinzu
Hermann Botes Schichtbuch (1514)
http://diglib.hab.de/mss/120-extrav/start.htm
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0080_b069_jpg.htm
http://www.handschriftencensus.de/13319 (ohne das Digitalisat, bis jetzt)
Am 1. März 2013
Psalterium saec. XII ex.
Helmstedt, Ehemalige Universitätsbibliothek I Hs. 1
http://dbs.hab.de/mss/?list=ms&id=ed000037
Zur Bibliothek: http://de.wikipedia.org/wiki/Ehemalige_Universit%C3%A4tsbibliothek_Helmstedt (wie üblich ohne Nachweis von Digitalisaten)
Auch I Hs. 2 ist online
http://dbs.hab.de/mss/?list=ms&id=ed000038&catalog=Lesser
Das Mitteldeutsche Evangelistar saec. XIV müsste im Handschriftencensus unter Helmstedt stehen, aber es gibt gar keinen Eintrag zu dieser Bibliothek!
Am 5. März ein Psalterium saec. XIII aus dem Seminar für Mittlere und Neuere Geschichte, Cod. 2E
http://diglib.hab.de/mss/ed000032/start.htm
Am 10. Juni 10 Handschriften aus der Stiftsbibliothek Bad Gandersheim
http://dbs.hab.de/mss/?list=issued&id=2013-06-10
Zur Bibliothek:
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/kataloge/HSK0055.htm

KlausGraf - am Freitag, 28. Juni 2013, 19:28 - Rubrik: Kodikologie
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Ab Bd. 60, 2009:
http://www.hessische-kirchengeschichte.de/_private/rezensionen.htm
Wir merken nochmals an, wie unsäglich wir die Weigerung von Recensio.net halten, Rezensionen aus landesgeschichtlichen Zeitschriften aufzunehmen.
http://www.hessische-kirchengeschichte.de/_private/rezensionen.htm
Wir merken nochmals an, wie unsäglich wir die Weigerung von Recensio.net halten, Rezensionen aus landesgeschichtlichen Zeitschriften aufzunehmen.
KlausGraf - am Freitag, 28. Juni 2013, 19:04 - Rubrik: Open Access
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" .... Das kommt mir vor wie die nachträgliche, politische Sanktionierung des Einsturzes. Nach dem Motto: Das Ding ist doch zurecht eingestürzt. ...."
Georg Quander zum aktuellen Planungsstopp für den Neubau des Stadtarchivs in der Stadtrevue 6/2013
Informationen zur Petition für die Aufhebenung des Planungsstopps: https://www.facebook.com/petitionstadtarchivkoeln
Link zur Petition, die mindestens bis zur nächsten, hoffentlich entscheidenden Sitzung des Kölner Stadtrates am 18. Juli 2013 gezeichnet werden kann.
Georg Quander zum aktuellen Planungsstopp für den Neubau des Stadtarchivs in der Stadtrevue 6/2013
Informationen zur Petition für die Aufhebenung des Planungsstopps: https://www.facebook.com/petitionstadtarchivkoeln
Link zur Petition, die mindestens bis zur nächsten, hoffentlich entscheidenden Sitzung des Kölner Stadtrates am 18. Juli 2013 gezeichnet werden kann.
Wolf Thomas - am Freitag, 28. Juni 2013, 08:13 - Rubrik: Kommunalarchive
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