Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/404097548/
Webproxys zeigen nicht mehr die Buttons an, sondern Sonderzeichen. man braucht vor allem den vierten Button von oben (Dollarzeichen) für die funktionierende Vollansicht, eins drunter ist der E-Text.

http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Hathitrust_relaunch1.jpg
http://archiv.twoday.net/stories/404097548/
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KlausGraf - am Donnerstag, 11. Juli 2013, 21:03 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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"Die Veröffentlichung von privaten Facebook-Nachrichten verstößt grundsätzlich gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht, wenn dies ohne Zustimmung des Verfassers erfolgt. Denn jede sprachliche Gestaltung eines bestimmten Gedankeninhalts sei Ausdruck der Persönlichkeit des Verfassers, so dass allein dieser bestimmen dürfe, ob und in welcher Form seine Aufzeichnungen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden dürfen."
http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/04-02-2013-olg-hamburg-7-w-5-13.html
Absoluter Schwachsinn!
Lesen wir zur Ansicht des BGH 1954 das BVerfG 1999:
"Durch die wörtliche Wiedergabe der Berufungsschrift werden über den Beschwerdeführer keine anderen personenbezogenen Daten preisgegeben als die Tatsache, daß er als Verteidiger Havemanns Verfasser dieses Schriftsatzes ist. Inwiefern durch die Veröffentlichung allein dieser Information das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Beschwerdeführers verletzt sein könnte, ist nicht erkennbar."
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk19991217_1bvr161199.html
Folgt man dem Argument des OLG Hamburg, hätte Gysi die Veröffentlichung seines Anwaltsschriftsatzes als Ausdruck seiner Persönlichkeit verhindern können. Dem hat das Bundesverfassungsgericht aber bei der durch geringe Subjektivität gekennzeichneten Textgattung Anwaltsschriftsatz einen Riegel vorgeschoben.
"jede sprachliche Gestaltung eines bestimmten Gedankeninhalts" = alles, was wir so von uns geben. Ob wirs auf dem Markt zur Marktfrau sagen oder auf Twitter oder Facebook posten, das OLG Hamburg schützt alle Privacy-Hysteriker und setzt schlagartig allem öffentlichen Diskurs ein Ende, soweit die Gedankenäußerer damit unzufrieden sind, wenn man sich auf ihr Geschwalle bezieht. Denn sie dürfen allein bestimmen, "in welcher Form" dies (wieder-)veröffentlicht werden kann.
Der Antragsteiler legt in seinem an den Antragsgegner gerichteten Antwortschreiben die Gründe dar, aus denen er die Berechtigung herleitet, seinen Adelstitel zu führen. Eine Thematik von besonderem öffentlichem Interesse ist nicht erkennbar, zumal nicht ersichtlich ist, dass der Antragsteller eine Person öffentlichen Interesses ist. Zudem ist zu berücksichtigen, dass das Schreiben zahlreiche Rechtschreibfehler enthält und die Veröffentlichung den Antragsteller deshalb in zusätzlicher Weise bloßstellt.
Na wer eine solche Bloßstellung nicht wünscht, sollte halt korrekt schreiben.
Wird doch nicht Herr vom Hofe gewesen sein?
http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/04-02-2013-olg-hamburg-7-w-5-13.html
Absoluter Schwachsinn!
Lesen wir zur Ansicht des BGH 1954 das BVerfG 1999:
"Durch die wörtliche Wiedergabe der Berufungsschrift werden über den Beschwerdeführer keine anderen personenbezogenen Daten preisgegeben als die Tatsache, daß er als Verteidiger Havemanns Verfasser dieses Schriftsatzes ist. Inwiefern durch die Veröffentlichung allein dieser Information das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Beschwerdeführers verletzt sein könnte, ist nicht erkennbar."
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk19991217_1bvr161199.html
Folgt man dem Argument des OLG Hamburg, hätte Gysi die Veröffentlichung seines Anwaltsschriftsatzes als Ausdruck seiner Persönlichkeit verhindern können. Dem hat das Bundesverfassungsgericht aber bei der durch geringe Subjektivität gekennzeichneten Textgattung Anwaltsschriftsatz einen Riegel vorgeschoben.
"jede sprachliche Gestaltung eines bestimmten Gedankeninhalts" = alles, was wir so von uns geben. Ob wirs auf dem Markt zur Marktfrau sagen oder auf Twitter oder Facebook posten, das OLG Hamburg schützt alle Privacy-Hysteriker und setzt schlagartig allem öffentlichen Diskurs ein Ende, soweit die Gedankenäußerer damit unzufrieden sind, wenn man sich auf ihr Geschwalle bezieht. Denn sie dürfen allein bestimmen, "in welcher Form" dies (wieder-)veröffentlicht werden kann.
Der Antragsteiler legt in seinem an den Antragsgegner gerichteten Antwortschreiben die Gründe dar, aus denen er die Berechtigung herleitet, seinen Adelstitel zu führen. Eine Thematik von besonderem öffentlichem Interesse ist nicht erkennbar, zumal nicht ersichtlich ist, dass der Antragsteller eine Person öffentlichen Interesses ist. Zudem ist zu berücksichtigen, dass das Schreiben zahlreiche Rechtschreibfehler enthält und die Veröffentlichung den Antragsteller deshalb in zusätzlicher Weise bloßstellt.
Na wer eine solche Bloßstellung nicht wünscht, sollte halt korrekt schreiben.
Wird doch nicht Herr vom Hofe gewesen sein?
KlausGraf - am Donnerstag, 11. Juli 2013, 20:22 - Rubrik: Archivrecht
Montagmorgen, 8. Juli, kurz nach 8:30 Uhr: Nach 6wöchiger umzugsbedingter Schließung betritt der erste Archivbenutzer die neuen Räume des Heidelberger Stadtarchivs in der Max-Joseph-Str. 71. Es ist Dr. Christian Führer, Professor und Studiengangsleiter an der Dualen Hochschule B-W Mannheim. Er ist gekommen, um einige der hier verwahrten Ausgaben der Herold Post nachzuschlagen, schreibt er doch gegenwärtig an einem Buch zum Thema „More than memories … – Amerikaner in Heidelberg“.
Bevor es dazu kommt, wird der überraschte Besucher vom Archivteam als erster Gast willkommen geheißen und mit einem Buchgeschenk bedacht (die aktuell vom Archiv herausgegebene Veröffentlichung „Fremdarbeiter in Heidelberg während des Zweiten Weltkriegs“). Und Professor Führer erhält auf einem geführten Rundgang Einblick in den Forschungs- und Lesesaal, die Büros, Werkstätten und sogar in die vollklimatisierten Magazine, in denen rund 7 Regalkilometer Archivgut für die meist wissenschaftliche Auswertung dauerarchiviert werden.
Dabei zeigt sich Professor Führer beeindruckt, wie positiv Archiv und Bauträger (GGH = Gesellschaft für Grund- und Hausbesitz) gemeinsam archivfachliche Standards mit geradezu optimalen Arbeits- und Benutzungsbedingungen für Archivare und Archivbenutzer umgesetzt haben. Gegenüber früher habe das Archiv enorm gewonnen an frischer, lebendiger und freundlicher Atmosphäre. Wörtlich: „Es macht ausgesprochen Spaß hier zu arbeiten! Klischees wie das vom verstaubten, weltentrückten Archiv sind sofort vergessen. Das ist ein lebendiger Ort, von dem die Stadtgeschichte profitieren wird …“ (Peter Blum)
Stadtarchiv Heidelberg – Wir sind umgezogen! Ab sofort bietet Ihnen das Stadtarchiv am neuen Standort bessere Arbeitsmöglichkeiten zu deutlich erweiterten Öffnungszeiten: Mo.-Do. durchgehend von 8:30-16:00 Uhr (Do. nach Vereinbarung bis 18:00 Uhr).
Sie erreichen das Stadtarchiv: Ab HD-Hbf. oder aus Richtung Bruchsal mit den S-Bahn-Linien 3 und 4 (von der S-Bahn-Haltestelle Kirchheim/Rohrbach liegt das Archiv 3 Gehminuten entfernt) – ab Stadtzentrum/Bismarckplatz mit der Buslinie 33 direkt bis zur S-Bahn-Haltestelle Kirchheim/Rohrbach oder mit der Straßenbahn-Linie 23 bis Rohrbach Markt, Umsteigen in Buslinie 28 bis zur S-Bahn-Haltestelle Kirchheim/Rohrbach (auch Parkplätze sind vorhanden).
Zugang: Orientieren Sie sich an dem in grauem Sichtbeton ausgeführten Aufzugsturm. Unmittelbar links davon führt eine Treppe zum tiefer gelegenen Eingang des Archivs. Türtaster bzw. Klingel finden Sie rechts von der Haustür. Bei Bedarf können Sie zuvor an der Stele rechts (oben) vor dem Aufzugsturm klingeln und über die Sprechanlage den Aufzug aktivieren lassen.
Anschrift und Kontaktdaten:
Stadtarchiv Heidelberg
Max-Joseph-Str. 71
69126 Heidelberg
Fon 06221 – 5819800
Fax 06221 – 584619800
E-Mail stadtarchiv@heidelberg.de

Bevor es dazu kommt, wird der überraschte Besucher vom Archivteam als erster Gast willkommen geheißen und mit einem Buchgeschenk bedacht (die aktuell vom Archiv herausgegebene Veröffentlichung „Fremdarbeiter in Heidelberg während des Zweiten Weltkriegs“). Und Professor Führer erhält auf einem geführten Rundgang Einblick in den Forschungs- und Lesesaal, die Büros, Werkstätten und sogar in die vollklimatisierten Magazine, in denen rund 7 Regalkilometer Archivgut für die meist wissenschaftliche Auswertung dauerarchiviert werden.
Dabei zeigt sich Professor Führer beeindruckt, wie positiv Archiv und Bauträger (GGH = Gesellschaft für Grund- und Hausbesitz) gemeinsam archivfachliche Standards mit geradezu optimalen Arbeits- und Benutzungsbedingungen für Archivare und Archivbenutzer umgesetzt haben. Gegenüber früher habe das Archiv enorm gewonnen an frischer, lebendiger und freundlicher Atmosphäre. Wörtlich: „Es macht ausgesprochen Spaß hier zu arbeiten! Klischees wie das vom verstaubten, weltentrückten Archiv sind sofort vergessen. Das ist ein lebendiger Ort, von dem die Stadtgeschichte profitieren wird …“ (Peter Blum)
Stadtarchiv Heidelberg – Wir sind umgezogen! Ab sofort bietet Ihnen das Stadtarchiv am neuen Standort bessere Arbeitsmöglichkeiten zu deutlich erweiterten Öffnungszeiten: Mo.-Do. durchgehend von 8:30-16:00 Uhr (Do. nach Vereinbarung bis 18:00 Uhr).
Sie erreichen das Stadtarchiv: Ab HD-Hbf. oder aus Richtung Bruchsal mit den S-Bahn-Linien 3 und 4 (von der S-Bahn-Haltestelle Kirchheim/Rohrbach liegt das Archiv 3 Gehminuten entfernt) – ab Stadtzentrum/Bismarckplatz mit der Buslinie 33 direkt bis zur S-Bahn-Haltestelle Kirchheim/Rohrbach oder mit der Straßenbahn-Linie 23 bis Rohrbach Markt, Umsteigen in Buslinie 28 bis zur S-Bahn-Haltestelle Kirchheim/Rohrbach (auch Parkplätze sind vorhanden).
Zugang: Orientieren Sie sich an dem in grauem Sichtbeton ausgeführten Aufzugsturm. Unmittelbar links davon führt eine Treppe zum tiefer gelegenen Eingang des Archivs. Türtaster bzw. Klingel finden Sie rechts von der Haustür. Bei Bedarf können Sie zuvor an der Stele rechts (oben) vor dem Aufzugsturm klingeln und über die Sprechanlage den Aufzug aktivieren lassen.
Anschrift und Kontaktdaten:
Stadtarchiv Heidelberg
Max-Joseph-Str. 71
69126 Heidelberg
Fon 06221 – 5819800
Fax 06221 – 584619800
E-Mail stadtarchiv@heidelberg.de

KlausGraf - am Donnerstag, 11. Juli 2013, 19:51 - Rubrik: Kommunalarchive
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http://www.berlin.de/rubrik/hauptstadt/verbannte_buecher/index.php
Daten im JSON-Format:
http://daten.berlin.de/datensaetze/liste-der-verbannten-b%C3%BCcher
Kommentar:
1. Die Liste liegt nicht als Digitalisat vor, eine sofortige Kontrolle der Daten ist daher UNMÖGLICH.
2. Die Daten stehen unter CC-BY, was eindeutig COPYFRAUD ist, da die Erfassung der NS-Liste kein Schutzrecht entstehen lässt.
3. Es fehlen Angaben über die Autoren einschliesslich GND!
Update:
http://schrifttum.allegronet.de/
Daten im JSON-Format:
http://daten.berlin.de/datensaetze/liste-der-verbannten-b%C3%BCcher
Kommentar:
1. Die Liste liegt nicht als Digitalisat vor, eine sofortige Kontrolle der Daten ist daher UNMÖGLICH.
2. Die Daten stehen unter CC-BY, was eindeutig COPYFRAUD ist, da die Erfassung der NS-Liste kein Schutzrecht entstehen lässt.
3. Es fehlen Angaben über die Autoren einschliesslich GND!
Update:
http://schrifttum.allegronet.de/
KlausGraf - am Donnerstag, 11. Juli 2013, 19:40 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
http://www.newappsblog.com/2013/07/more-on-ergo-the-new-open-access-philosophy-journal.html
In recent years, it has become more and more obvious that the business model of commercial academic publishers is a form of extortion, on many levels, especially of public money in places where research is largely or partially publicly funded. It’s the usual story: we work for them for free, both by writing papers and by doing most of the work involved in publishing a journal (editing, refereeing etc.), and then the irony is that we (or our institutions) then need to pay to have access to the results, through outrageous library subscriptions.
In recent years, it has become more and more obvious that the business model of commercial academic publishers is a form of extortion, on many levels, especially of public money in places where research is largely or partially publicly funded. It’s the usual story: we work for them for free, both by writing papers and by doing most of the work involved in publishing a journal (editing, refereeing etc.), and then the irony is that we (or our institutions) then need to pay to have access to the results, through outrageous library subscriptions.
KlausGraf - am Donnerstag, 11. Juli 2013, 16:49 - Rubrik: English Corner
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Die Bibliothek für Bildungsgeschichtliche Forschung hat mit der Digitalisierung des ab 1836 erscheinenden Stuttgarter katholischen "Magazins für Pädagogik" begonnen. Gmünder Themen und Autoren spielten naturgemäß eine große Rolle, siehe etwa
http://goobiweb.bbf.dipf.de/viewer/resolver?urn=urn%3Anbn%3Ade%3A0111-bbf-spo-14445202
http://goobiweb.bbf.dipf.de/viewer/resolver?urn=urn%3Anbn%3Ade%3A0111-bbf-spo-14445202
KlausGraf - am Donnerstag, 11. Juli 2013, 16:39 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
http://italianrenaissanceresources.com/
"A freely available resource, this site features eight units, each of which explores a different theme in Italian Renaissance art. Researchers and students can explore thematic essays, more than 340 images, 300 glossary items and 42 primary source texts. "

"A freely available resource, this site features eight units, each of which explores a different theme in Italian Renaissance art. Researchers and students can explore thematic essays, more than 340 images, 300 glossary items and 42 primary source texts. "

KlausGraf - am Donnerstag, 11. Juli 2013, 16:26 - Rubrik: English Corner
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"Anfang Juli 2013 trat die Novelle des Bundesarchivgesetzes in Kraft, wonach Hersteller deutscher Kinofilme verpflichtet sind, ihre neuen Filme innerhalb eines Jahres zu registrieren. Dabei wird auch vermerkt, an welchem Ort sich eine technisch einwandfreie archivfähige Kopie des jeweiligen Kinofilms befindet. Die Daten zu den Filmen werden im neuen Deutschen Filmregister beim Bundesarchiv erfasst. Damit werden sämtliche deutsche Kinofilme – unabhängig davon, ob sie öffentlich gefördert wurden oder nicht – von jetzt an im Bundesarchiv als dem zentralen Filmarchiv registriert. Weitere Informationen zur Pflichtregistrierung und ein Link zur passwortgeschützten Registrierungsseite stellt das Bundesarchiv auf seiner Website zur Verfügung ( http://www.pflichtregistrierung-film.bundesarchiv.de/ )." (ZKBW-Dialog)
KlausGraf - am Donnerstag, 11. Juli 2013, 15:52 - Rubrik: Filmarchive
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"Achtzig Jahre nach Zerschlagung der freien Gewerkschaften erinnern Studierende der FU Berlin im Internet unter dem Titel „Zerstörte Vielfalt“ ( http://www.zerschlagung-gewerkschaften1933.de/ ) an das Schicksal von Gewerkschaftern und an wichtige Orte. Kernstück der Seite ist eine Karte, auf der wichtige Orte der deutschen und Berliner Gewerkschaftsgeschichte markiert und beschrieben sind. Dazu zählen das Verbandshaus der Deutschen Buchdrucker in der Dudenstraße, das Haus des Deutschen Metallarbeiterverbandes in der Alten Jakobstraße und das Gewerkschaftshaus am Engelufer in Kreuzberg. Darüber hinaus haben die Studierenden Orte der Verfolgung beschrieben, wie etwa das ehemalige Konzentrationslager am Columbiadamm oder das SA-Gefängnis in der Papestraße. Außerdem sind Biografien von Wilhelm Leuschner, Otto Suhr und anderen Persönlichkeiten nachzulesen. Dafür wurden auch ganz persönliche Dokumente zusammengetragen, wie den Abschiedsbrief von Wilhelm Leuschner an seinen Sohn, den der Hitler-Gegner 1944 einen Tag vor seiner Hinrichtung verfasst hat. Das Portal zeigt zudem Vorschläge für historische Stadtrundgänge (nach: heise online vom 02.05.2013)." (ZKBW-Dialog)
KlausGraf - am Donnerstag, 11. Juli 2013, 15:45 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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http://rheinlandbib.ub.uni-koeln.de/
Auszug:
Ehemaliges Redemptoristenkloster Hennef-Geistingen
Historischer (Teil-)Katalog der aufgelösten Bibliothek
Wenige Jahre nach der Hundertjahrfeier der Errichtung des Klosters und Studienhauses des Redemptoristenordens in Hennef-Geistingen im Jahre 1902 wurde der gesamte Komplex im Frühjahr 2006 von den Redemptoristen verkauft und verlassen. Im Zuge dieser Veränderung wurde auch die Bibliothek, deren 180.000 Bände dem Konvent wie der schon 1996 aufgehobenen Philosophisch-Theologischen Hochschule gedient hatten, aufgelöst und in alle Winde zerstreut. Nachdem wertvolle Teile wie die 43 Inkunabeln an das Redemptoristenkloster Heiligenstadt und andere Ordenseinrichtungen gegangen waren, suchte man nach einem Abnehmer des restlichen Bestandes im Ganzen und fand ihn in einem Antiquar, der die Bücher auf eBay anbot. Dort gelang es der Bibliothek der Monumenta Germaniae Historica, etwa 200 Bände zu erwerben – sowohl Alte Drucke als auch neuere Literatur vornehmlich zur Patristik, Aszetik und zur Geistesgeschichte des Spätmittelalters.
Nachdem die Bibliothek endgültig aufgelöst worden war, erwies es sich als notwendig, ihre Nachweise auch aus der Verbunddatenbank zu löschen. Auf Anregung des Hochschulbibliothekszentrums Nordrhein-Westfalen entschloss sich die Arbeitsstelle "Historische Bestände im Rheinland", den dort erfassten Bestand – etwa 14.000 Titel vornehmlich älterer und alter Drucke - als historischen Teilkatalog dieser nicht mehr existierenden Sammlung zu übernehmen und als Quelle bibliothekshistorischer Forschung zugänglich zu machen. Außerdem bleiben so insbesondere die gar nicht seltenen Titelaufnahmen erhalten, für die ausschließlich Geistinger Exemplare nachgewiesen waren.
Der Bestand dieser Bibliothek ist auch separat in einem eigenständigen Portal recherchierbar.
Nämlich:
http://geistingen.ub.uni-koeln.de/
Zum Thema:
http://archiv.twoday.net/search?q=geistingen
http://www.mgh.de/bibliothek/provenienzen/geistingen/
Zitat:
"Nach Recherchen von Klaus Graf gingen die Handschriften und Inkunabeln an das Redemptoristen-Kloster Heiligenstadt, 12.000 neuere Titel (ab 1850) an die ordenseigene Academia Alfonsiana in Rom. Der Löwenanteil aber wurde von Dezember 2005 an über das Internet-Auktionshaus Ebay verkauft."
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg30325.html (2006)
Auszug:
Ehemaliges Redemptoristenkloster Hennef-Geistingen
Historischer (Teil-)Katalog der aufgelösten Bibliothek
Wenige Jahre nach der Hundertjahrfeier der Errichtung des Klosters und Studienhauses des Redemptoristenordens in Hennef-Geistingen im Jahre 1902 wurde der gesamte Komplex im Frühjahr 2006 von den Redemptoristen verkauft und verlassen. Im Zuge dieser Veränderung wurde auch die Bibliothek, deren 180.000 Bände dem Konvent wie der schon 1996 aufgehobenen Philosophisch-Theologischen Hochschule gedient hatten, aufgelöst und in alle Winde zerstreut. Nachdem wertvolle Teile wie die 43 Inkunabeln an das Redemptoristenkloster Heiligenstadt und andere Ordenseinrichtungen gegangen waren, suchte man nach einem Abnehmer des restlichen Bestandes im Ganzen und fand ihn in einem Antiquar, der die Bücher auf eBay anbot. Dort gelang es der Bibliothek der Monumenta Germaniae Historica, etwa 200 Bände zu erwerben – sowohl Alte Drucke als auch neuere Literatur vornehmlich zur Patristik, Aszetik und zur Geistesgeschichte des Spätmittelalters.
Nachdem die Bibliothek endgültig aufgelöst worden war, erwies es sich als notwendig, ihre Nachweise auch aus der Verbunddatenbank zu löschen. Auf Anregung des Hochschulbibliothekszentrums Nordrhein-Westfalen entschloss sich die Arbeitsstelle "Historische Bestände im Rheinland", den dort erfassten Bestand – etwa 14.000 Titel vornehmlich älterer und alter Drucke - als historischen Teilkatalog dieser nicht mehr existierenden Sammlung zu übernehmen und als Quelle bibliothekshistorischer Forschung zugänglich zu machen. Außerdem bleiben so insbesondere die gar nicht seltenen Titelaufnahmen erhalten, für die ausschließlich Geistinger Exemplare nachgewiesen waren.
Der Bestand dieser Bibliothek ist auch separat in einem eigenständigen Portal recherchierbar.
Nämlich:
http://geistingen.ub.uni-koeln.de/
Zum Thema:
http://archiv.twoday.net/search?q=geistingen
http://www.mgh.de/bibliothek/provenienzen/geistingen/
Zitat:
"Nach Recherchen von Klaus Graf gingen die Handschriften und Inkunabeln an das Redemptoristen-Kloster Heiligenstadt, 12.000 neuere Titel (ab 1850) an die ordenseigene Academia Alfonsiana in Rom. Der Löwenanteil aber wurde von Dezember 2005 an über das Internet-Auktionshaus Ebay verkauft."
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg30325.html (2006)
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Neuer ZKBW-Dialog ist erschienen.
https://wiki.bsz-bw.de/doku.php?id=fl-team:publikationen:dialog76-html
Darin u.a.
"Mit dem Projekt „Archiv der Stimmen. Digitalisierung und wissenschaftliche Erschließung historischer, gemeinfreier Gesangsaufnahmen auf Schellackplatten, 1896-1960“ wird zum ersten Mal in Deutschland eine der wichtigsten Primärquellen zur Interpretation von E-Musik online zur Verfügung gestellt. Ermöglicht wird das Vorhaben der Mediathek der SLUB Dresden <14> durch die DFG. Sie fördert das Projekt mit einer Laufzeit von zwei Jahren im Rahmen einer neuen Förderlinie zur „Erschließung und Digitalisierung von objektbezogenen wissenschaftlichen Sammlungen“ (vgl. die Übersicht der bewilligten Projekte). Projektbeginn war Anfang September 2012. Im Verlauf des Projekts werden 8.500 Schellackplatten mit rund 17.000 Aufnahmen von Vokalstücken hörbar gemacht, die aus der Zeit von 1896 bis 1960 datieren. Sie werden mit normierten Daten wissenschaftlich erschlossen und über die Datenbank der Mediathek ( http://mediathek.slub-dresden.de ) sowie den Verbundkatalog des SWB angeboten."
https://wiki.bsz-bw.de/doku.php?id=fl-team:publikationen:dialog76-html
Darin u.a.
"Mit dem Projekt „Archiv der Stimmen. Digitalisierung und wissenschaftliche Erschließung historischer, gemeinfreier Gesangsaufnahmen auf Schellackplatten, 1896-1960“ wird zum ersten Mal in Deutschland eine der wichtigsten Primärquellen zur Interpretation von E-Musik online zur Verfügung gestellt. Ermöglicht wird das Vorhaben der Mediathek der SLUB Dresden <14> durch die DFG. Sie fördert das Projekt mit einer Laufzeit von zwei Jahren im Rahmen einer neuen Förderlinie zur „Erschließung und Digitalisierung von objektbezogenen wissenschaftlichen Sammlungen“ (vgl. die Übersicht der bewilligten Projekte). Projektbeginn war Anfang September 2012. Im Verlauf des Projekts werden 8.500 Schellackplatten mit rund 17.000 Aufnahmen von Vokalstücken hörbar gemacht, die aus der Zeit von 1896 bis 1960 datieren. Sie werden mit normierten Daten wissenschaftlich erschlossen und über die Datenbank der Mediathek ( http://mediathek.slub-dresden.de ) sowie den Verbundkatalog des SWB angeboten."
KlausGraf - am Donnerstag, 11. Juli 2013, 15:01 - Rubrik: Musikarchive
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KlausGraf - am Donnerstag, 11. Juli 2013, 14:49 - Rubrik: Privatarchive und Initiativen
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Es wird bei Ebay ein Kirchenbuch von Freinhausen, Kreis Pfaffenhofen an der Ilm, angeboten.
Es kann doch nicht sein das solch ein wertvolles Kulturgut bei Ebay angeboten und verscherbelt wird.
Es kann doch nicht sein das solch ein wertvolles Kulturgut bei Ebay angeboten und verscherbelt wird.
FredLo - am Mittwoch, 10. Juli 2013, 18:42 - Rubrik: Kulturgut
Die unter http://mittelalter.hypotheses.org/1193 von der Autorin Karoline Dominika Döring angezeigte Arbeit "Türkenkrieg und Medienwandel im 15. Jahrhundert" kostet 69 Euro und verärgert durch einen aufgeblähten Katalog der europäischen Türkendrucke (S. 213-438), den man nun wirklich nicht im Druck benötigt. Völlig unverständlich ist, wieso die im GW/ISTC bequem recherchierbaren Standorte beigegeben wurde. Absolut sinnfrei: das Verzeichnis der Aufbewahrungsorte (ohne Nachweis der Drucke). Eine Erschließung der Drucke nach Sprache in Form eines Registers existiert nicht. Da wohl die meisten Drucke Ablass-Einblattdrucke sind, leuchtet nicht ein, wieso die Arbeit Eisermanns im VE 15 wiederholt werden musste.
Lernt man bei Frau Märtl nicht korrektes Zitieren? S. 548 ist das verzeichnis der Internetquellen (nur URLs, keine weiteren Angaben) ist ein No-go. Archivalia wird mit überflüssig langer URL
http://archiv.twoday.net/stories/59204737/?mid=55439
in dieser Liste aufgeführt. Korrekt wäre:
Klaus Graf: GW findet unbekannte Einblattdrucke in Monasterium. In. Archivalia vom 15. Dezember 2011
http://archiv.twoday.net/stories/59204737/
Ergänzt durch das Datum des letzten Zugriffs, wobei es bei einem Dutzend Internetadressen durchaus naheliegend wäre, alle an einem Datum zu kontrollieren.
Wieso diese Internetquelle angeführt wird, aber nicht der von Eisermann in ihr angezeigte Ablassdruck Peraudis (Memmingen: Albrecht Kunne, vor dem 5. April 1489) - er müsste S. 373 bei 1489-74 oder 75 gelistet werden - ist unverständlich.
Lernt man bei Frau Märtl nicht korrektes Zitieren? S. 548 ist das verzeichnis der Internetquellen (nur URLs, keine weiteren Angaben) ist ein No-go. Archivalia wird mit überflüssig langer URL
http://archiv.twoday.net/stories/59204737/?mid=55439
in dieser Liste aufgeführt. Korrekt wäre:
Klaus Graf: GW findet unbekannte Einblattdrucke in Monasterium. In. Archivalia vom 15. Dezember 2011
http://archiv.twoday.net/stories/59204737/
Ergänzt durch das Datum des letzten Zugriffs, wobei es bei einem Dutzend Internetadressen durchaus naheliegend wäre, alle an einem Datum zu kontrollieren.
Wieso diese Internetquelle angeführt wird, aber nicht der von Eisermann in ihr angezeigte Ablassdruck Peraudis (Memmingen: Albrecht Kunne, vor dem 5. April 1489) - er müsste S. 373 bei 1489-74 oder 75 gelistet werden - ist unverständlich.
KlausGraf - am Mittwoch, 10. Juli 2013, 13:28 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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Nachdem mit dem Erscheinen von MGH Concilia 5 die letzte große Lücke im Konzilien-Projekt der MGH geschlossen ist, bietet es sich an, einen umfassenden Blick auf die konziliare Gesetzgebung der Karolingerzeit zu wagen: Hierzu laden die MGH am Freitag, 19. Juli 2013, 14:30 in den Lesesaal der MGH zu einem Symposion.
Es werden die drei Editoren des Concilia-5-Bandes vortragen (Wilfried Hartmann, Isolde Schröder und Gerhard Schmitz) sowie Philippe Depreux und Karl Ubl (beide ausgewiesene Kenner der Karolingerzeit und Bearbeiter der Kapitulariengesetzgebung ab 814).
Das vollständige Programm gibt es als PDF unter: http://www.mgh.de/fileadmin/Downloads/pdf/concilia_5_symposion.pdf
Verwiesen sei auch noch auf die Einladung auf der MGH-Webseite.
Anmeldung bitte möglichst bis 12. Juli 2013 unter sekretariat@mgh.de
Es werden die drei Editoren des Concilia-5-Bandes vortragen (Wilfried Hartmann, Isolde Schröder und Gerhard Schmitz) sowie Philippe Depreux und Karl Ubl (beide ausgewiesene Kenner der Karolingerzeit und Bearbeiter der Kapitulariengesetzgebung ab 814).
Das vollständige Programm gibt es als PDF unter: http://www.mgh.de/fileadmin/Downloads/pdf/concilia_5_symposion.pdf
Verwiesen sei auch noch auf die Einladung auf der MGH-Webseite.
Anmeldung bitte möglichst bis 12. Juli 2013 unter sekretariat@mgh.de
Clemens Radl - am Dienstag, 9. Juli 2013, 16:56 - Rubrik: Veranstaltungen
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http://www.dfg.de/download/pdf/dfg_im_profil/reden_stellungnahmen/download/empfehlung_wiss_praxis_0198_ergaenzungen.pdf
Problematisch ist schon, dass keine konsolidierte Fassung der ganzen Empfehlungen geboten wird, sondern nur die Änderungen dokumentiert werden und zwar - das ist entscheidend - in gekürzter Form. Es werden also teilweise nur "Auszüge" mitgeteilt, und es fehlen die Literaturnachweise komplett.
Zur Whistleblower-Empfehlung 17 wurde schon genügend gesagt, siehe nur
http://archiv.twoday.net/stories/444866075/
Empfehlung 5 gilt der Stärkung des Ombudswesens: "Hochschulen und Forschungseinrichtungen sollen unabhängige Vertrauenspersonen/Ansprechpartner (Ombudspersonen)
vorsehen, an die sich ihre Mitglieder in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und in Fragen vermuteten wissenschaftlichen Fehlverhaltens wenden können."
Das ist ersichtlich völlig ungenügend. Es muss heißen: "Jeder darf sich darüber hinaus an die Ombudspersonen wenden, wenn er von wissenschaftlichem Fehlverhalten betroffen ist, das einem Mitglied der Einrichtung zur Last gelegt wird. Zugleich prüfen die Ombudspersonen alle Hinweise über vermutetes wissenschaftliches Fehlverhalten, die an sie herangetragen werden."
Als universitätsinternes Schlichtungsverfahren verletzt das Ombudsverfahren ersichtlich die Rechte Betroffener (z.B. Co-Autoren außerhalb der Universität), die nicht der Universität angehören. Faktisch akzeptieren wohl alle Ombudspersonen Beschwerden externer Betroffener, und man kann durch den Gleichbehandlungsgrundsatz des öffentlichen Rechts als Betroffener Rechte ableiten, die in Satzungen Hochschulmitgliedern gewährt wird. Aber die Hochschulsatzungen sollten unbedingt geändert werden, da sie einen Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit externer Betroffener darstellen. Dass Verfahren an öffentlichen Institutionen, die der Geltung des öffentlichen Rechts unterstehen, zu Fragen guter wissenschaftlicher Praxis dem Schutz des Art. 5 GG unterstehen, erscheint mir nicht zweifelhaft. Unterlässt es eine öffentliche Stelle, wissenschaftliches Fehlverhalten aufzuklären, greift sie in Rechte Betroffener ein.
Beispiel der Marburger Satzung:
http://www.uni-marburg.de/administration/recht/satzung/fehlverhalten.pdf
"Auf Vorschlag der Leitung der Hochschule bestellt der Senat einen erfahrenen Wissenschaftler oder eine Wissenschaftlerin der Philipps-Universität Marburg als Ansprechpartner für Angehörige der Hochschule, die Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens vorzubringen haben (Ombudsman)."
Empfehlung 7 (Aufbewahrung von Primärdaten) ist völlig unzureichend, da eine Aufbewahrungsfrist ohne Angabe von Nutzungsmöglichkeiten sinnlos ist. Angesichts der lebhaften Diskussion über Open Access zu Forschungsdaten ist es inakzeptabel, dass keine Anbietungspflicht an archivierende Institutionen vorgesehen ist. Diese Anbietungspflicht ist NICHT identisch mit der archivrechtlichen Anbietungspflicht auf gesetzlicher Grundlage. Forschungdaten sollen sinnvollerweise von dafür kompetenten Einrichtungen langzeitarchiviert werden. Siehe dazu auch meinen Aufsatz
http://www.archiv.rwth-aachen.de/web/ouploads/festschrift40jahrehochschularchiv.pdf (S. 71ff.)
Zur Debatte hier in den Kommentaren:
http://archiv.twoday.net/stories/444866075/
ist anzumerken, dass in den Erläuterungen zu Empfehlung 8 der Vorrang gesetzlicher Regelungen (Disziplinarverfahren, Arbeitsrecht, Entzug akademischer Grade) unterstrichen wird.
Es fehlt die Verpflichtung, bei jeder Feststellung von wissenschaftlichem Fehlverhalten, die sich in der Öffentlichkeit auswirkt (z.B. bei Publikationen), die Öffentlichkeit zu informieren. Wer öffentlich gravierend gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis verstößt z.B. durch ein Dissertations-Plagiat hat kein schutzwürdiges Interesse anonym zu bleiben. Weigert sich eine Zeitschrift, einen Artikel zurückzuziehen, kann eine Information der Öffentlichkeit ein Korrektiv darstellen.
Aus den Erläuterungen zu Empfehlung 12 (unverändert): "Viele gute und angesehene Zeitschriften verlangen in ihren Autorenrichtlinien eine schriftliche Versicherung, dass der Inhalt eines Manuskripts nicht schon ganz oder teilweise anderweitig publiziert oder zur Publikation eingereicht wurde. Sie akzeptieren Manuskripte insbe-
sondere dann nicht, wenn ihr Inhalt zuvor (ehe er von Gutachtern und von der Fachöffentlichkeit geprüft werden konnte) dem
allgemeinen Publikum bekanntgegeben wurde; Ausnahmen werden bei der ausführlichen Publikation zuvor nur in Kongressbeiträgen
(„abstracts“) referierter Ergebnisse zugelassen."
Was hier beschrieben wird, sind alles andere als Regeln guter wissenschaftlicher Praxis. Es ist die bei Open-Access-Befürwortern zu Recht berüchtigte Ingelfinger-Rule, die einer lebendigen Preprint-Kultur im Wege steht:
http://en.wikipedia.org/wiki/Ingelfinger_rule
Beispielsweise schrieb Peter Suber 2009:
"It's time to retire the dinosaur Ingelfinger rule"
http://legacy.earlham.edu/~peters/fos/2009/01/speak-up-on-dropping-ingelfinger-rule.html
In den Erläuterungen zu Empfehlung 12 (Auszug: "Gutachter eingereichter Manuskripte sollen auf Vertraulichkeit und auf Offenlegung von Befangenheit verpflichtet werden") vermisst man jeden Hinweis auf die Möglichkeit von Open Peer Review.
Problematisch ist schon, dass keine konsolidierte Fassung der ganzen Empfehlungen geboten wird, sondern nur die Änderungen dokumentiert werden und zwar - das ist entscheidend - in gekürzter Form. Es werden also teilweise nur "Auszüge" mitgeteilt, und es fehlen die Literaturnachweise komplett.
Zur Whistleblower-Empfehlung 17 wurde schon genügend gesagt, siehe nur
http://archiv.twoday.net/stories/444866075/
Empfehlung 5 gilt der Stärkung des Ombudswesens: "Hochschulen und Forschungseinrichtungen sollen unabhängige Vertrauenspersonen/Ansprechpartner (Ombudspersonen)
vorsehen, an die sich ihre Mitglieder in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und in Fragen vermuteten wissenschaftlichen Fehlverhaltens wenden können."
Das ist ersichtlich völlig ungenügend. Es muss heißen: "Jeder darf sich darüber hinaus an die Ombudspersonen wenden, wenn er von wissenschaftlichem Fehlverhalten betroffen ist, das einem Mitglied der Einrichtung zur Last gelegt wird. Zugleich prüfen die Ombudspersonen alle Hinweise über vermutetes wissenschaftliches Fehlverhalten, die an sie herangetragen werden."
Als universitätsinternes Schlichtungsverfahren verletzt das Ombudsverfahren ersichtlich die Rechte Betroffener (z.B. Co-Autoren außerhalb der Universität), die nicht der Universität angehören. Faktisch akzeptieren wohl alle Ombudspersonen Beschwerden externer Betroffener, und man kann durch den Gleichbehandlungsgrundsatz des öffentlichen Rechts als Betroffener Rechte ableiten, die in Satzungen Hochschulmitgliedern gewährt wird. Aber die Hochschulsatzungen sollten unbedingt geändert werden, da sie einen Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit externer Betroffener darstellen. Dass Verfahren an öffentlichen Institutionen, die der Geltung des öffentlichen Rechts unterstehen, zu Fragen guter wissenschaftlicher Praxis dem Schutz des Art. 5 GG unterstehen, erscheint mir nicht zweifelhaft. Unterlässt es eine öffentliche Stelle, wissenschaftliches Fehlverhalten aufzuklären, greift sie in Rechte Betroffener ein.
Beispiel der Marburger Satzung:
http://www.uni-marburg.de/administration/recht/satzung/fehlverhalten.pdf
"Auf Vorschlag der Leitung der Hochschule bestellt der Senat einen erfahrenen Wissenschaftler oder eine Wissenschaftlerin der Philipps-Universität Marburg als Ansprechpartner für Angehörige der Hochschule, die Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens vorzubringen haben (Ombudsman)."
Empfehlung 7 (Aufbewahrung von Primärdaten) ist völlig unzureichend, da eine Aufbewahrungsfrist ohne Angabe von Nutzungsmöglichkeiten sinnlos ist. Angesichts der lebhaften Diskussion über Open Access zu Forschungsdaten ist es inakzeptabel, dass keine Anbietungspflicht an archivierende Institutionen vorgesehen ist. Diese Anbietungspflicht ist NICHT identisch mit der archivrechtlichen Anbietungspflicht auf gesetzlicher Grundlage. Forschungdaten sollen sinnvollerweise von dafür kompetenten Einrichtungen langzeitarchiviert werden. Siehe dazu auch meinen Aufsatz
http://www.archiv.rwth-aachen.de/web/ouploads/festschrift40jahrehochschularchiv.pdf (S. 71ff.)
Zur Debatte hier in den Kommentaren:
http://archiv.twoday.net/stories/444866075/
ist anzumerken, dass in den Erläuterungen zu Empfehlung 8 der Vorrang gesetzlicher Regelungen (Disziplinarverfahren, Arbeitsrecht, Entzug akademischer Grade) unterstrichen wird.
Es fehlt die Verpflichtung, bei jeder Feststellung von wissenschaftlichem Fehlverhalten, die sich in der Öffentlichkeit auswirkt (z.B. bei Publikationen), die Öffentlichkeit zu informieren. Wer öffentlich gravierend gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis verstößt z.B. durch ein Dissertations-Plagiat hat kein schutzwürdiges Interesse anonym zu bleiben. Weigert sich eine Zeitschrift, einen Artikel zurückzuziehen, kann eine Information der Öffentlichkeit ein Korrektiv darstellen.
Aus den Erläuterungen zu Empfehlung 12 (unverändert): "Viele gute und angesehene Zeitschriften verlangen in ihren Autorenrichtlinien eine schriftliche Versicherung, dass der Inhalt eines Manuskripts nicht schon ganz oder teilweise anderweitig publiziert oder zur Publikation eingereicht wurde. Sie akzeptieren Manuskripte insbe-
sondere dann nicht, wenn ihr Inhalt zuvor (ehe er von Gutachtern und von der Fachöffentlichkeit geprüft werden konnte) dem
allgemeinen Publikum bekanntgegeben wurde; Ausnahmen werden bei der ausführlichen Publikation zuvor nur in Kongressbeiträgen
(„abstracts“) referierter Ergebnisse zugelassen."
Was hier beschrieben wird, sind alles andere als Regeln guter wissenschaftlicher Praxis. Es ist die bei Open-Access-Befürwortern zu Recht berüchtigte Ingelfinger-Rule, die einer lebendigen Preprint-Kultur im Wege steht:
http://en.wikipedia.org/wiki/Ingelfinger_rule
Beispielsweise schrieb Peter Suber 2009:
"It's time to retire the dinosaur Ingelfinger rule"
http://legacy.earlham.edu/~peters/fos/2009/01/speak-up-on-dropping-ingelfinger-rule.html
In den Erläuterungen zu Empfehlung 12 (Auszug: "Gutachter eingereichter Manuskripte sollen auf Vertraulichkeit und auf Offenlegung von Befangenheit verpflichtet werden") vermisst man jeden Hinweis auf die Möglichkeit von Open Peer Review.
KlausGraf - am Dienstag, 9. Juli 2013, 15:48 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
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Happy Birthday: 40 Jahre Spinnboden Lesbenarchiv und Bibliothek
e.V. in Berlin
http://maedchenmannschaft.net/happy-birthday-40-jahre-spinnboden-lesbenarchiv-und-bibliothek-e-v-in-berlin/
e.V. in Berlin
http://maedchenmannschaft.net/happy-birthday-40-jahre-spinnboden-lesbenarchiv-und-bibliothek-e-v-in-berlin/
Bernd Hüttner - am Dienstag, 9. Juli 2013, 13:58 - Rubrik: Archive von unten
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Die archivarische Community ist aufgerufen, sich an einem biographischen Portal über Archivarinnen und Archivare zu beteiligen, das vom ICA ins Leben gerufen wurde:
Die Sektion der Universitätsarchivare und Archivare wissenschaftlicher Institutionen im Internationalen Archivrat (ICA SUV) startet das Projekt „Internationale Online-Biographie der Archivare“ (Online International Archivist Biography project). Es soll die Kommunikation unter und mit ArchivarInnen, das gegenseitige Verständnis und das Lernen über den anderen über nationale Grenzen hinweg erleichtern. Die Website wird Kurzbiographien lebender oder verstorbener Personen anbieten, die die Geschichte des Archivwesen in praktischer oder theoretischer Hinsicht z.B. durch Publikationen besonders beeinflussten oder in der heutigen archivwissenschaftlichen Diskussion und archivfachlichen Entwicklung hervortreten. Zu den Biographien soll jeweils eine kurze Literaturliste mit Veröffentlichungen der bzw. zur jeweils beschriebenen Person treten.
Das Herausgebergremium fordert ArchivarInnen und StudentInnen der Archivwissenschaft rund um den Globus auf, Vorschläge für biographische Einträge einzureichen. Nähere Hinweise dazu finden sich auf den SUV-Websites: http://www.library.illinois.edu/ica-suv/NewsEvents.php. Kontaktinformation für das Einreichen von Vorschlägen beinhaltet das PDF-Dokument „ICA SUV Online Biography instructions and descriptive fields“. Die Beiträge werden mit dem Namen des jeweiligen Autors versehen sein.
Zum Ende des Sommers 2013 soll bereits ein einfaches biographisches Portal mit den ersten Einträgen zur Verfügung stehen.
Bitte machen Sie weitere potentielle Interessenten an diesem Projekt darauf aufmerksam.
Ansprechpartnerin im ICA ist Frau Dr. Susanne Belovari von der Tufts University (Boston, Massachusetts): susanne.belovari@tufts.edu; (Kommunikation in deutscher Sprache möglich!).
P.S.: Schenken Sie doch Ihrer Kollegin / Ihrem Kollegen einen Eintrag über sie / ihn in der Online-Biographie zum Geburtstag ;-)!
Die Sektion der Universitätsarchivare und Archivare wissenschaftlicher Institutionen im Internationalen Archivrat (ICA SUV) startet das Projekt „Internationale Online-Biographie der Archivare“ (Online International Archivist Biography project). Es soll die Kommunikation unter und mit ArchivarInnen, das gegenseitige Verständnis und das Lernen über den anderen über nationale Grenzen hinweg erleichtern. Die Website wird Kurzbiographien lebender oder verstorbener Personen anbieten, die die Geschichte des Archivwesen in praktischer oder theoretischer Hinsicht z.B. durch Publikationen besonders beeinflussten oder in der heutigen archivwissenschaftlichen Diskussion und archivfachlichen Entwicklung hervortreten. Zu den Biographien soll jeweils eine kurze Literaturliste mit Veröffentlichungen der bzw. zur jeweils beschriebenen Person treten.
Das Herausgebergremium fordert ArchivarInnen und StudentInnen der Archivwissenschaft rund um den Globus auf, Vorschläge für biographische Einträge einzureichen. Nähere Hinweise dazu finden sich auf den SUV-Websites: http://www.library.illinois.edu/ica-suv/NewsEvents.php. Kontaktinformation für das Einreichen von Vorschlägen beinhaltet das PDF-Dokument „ICA SUV Online Biography instructions and descriptive fields“. Die Beiträge werden mit dem Namen des jeweiligen Autors versehen sein.
Zum Ende des Sommers 2013 soll bereits ein einfaches biographisches Portal mit den ersten Einträgen zur Verfügung stehen.
Bitte machen Sie weitere potentielle Interessenten an diesem Projekt darauf aufmerksam.
Ansprechpartnerin im ICA ist Frau Dr. Susanne Belovari von der Tufts University (Boston, Massachusetts): susanne.belovari@tufts.edu; (Kommunikation in deutscher Sprache möglich!).
P.S.: Schenken Sie doch Ihrer Kollegin / Ihrem Kollegen einen Eintrag über sie / ihn in der Online-Biographie zum Geburtstag ;-)!
Kühnel Karsten - am Dienstag, 9. Juli 2013, 09:04 - Rubrik: Personalia
http://www.historici.nl/retroboeken/ohz/#page=0&size=800&accessor=toc&source=I
Via
http://vifabenelux.wordpress.com/2013/07/08/oorkondenboek-holland-en-zeeland-online/
Via
http://vifabenelux.wordpress.com/2013/07/08/oorkondenboek-holland-en-zeeland-online/
KlausGraf - am Dienstag, 9. Juli 2013, 05:20 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/thema/2170176/
Nur diese Ombudsverfahren, nur für die gilt die Regel, dass man dort nicht anonym Vorwürfe erheben kann und dass diese Verfahren vertraulich sein müssen. Sie können selbstverständlich in allen anderen Kanälen der wissenschaftlichen Kommunikation, anonym oder nicht anonym, und außerhalb des Schutzes von Vertraulichkeit Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens erheben, wenn Sie dafür denn Gründe haben. Aber erstens geht es also darum sicherzustellen, dass das Instrument des Whistleblowings nicht missbraucht ist. Und Whistleblower sind nur solche, die Vorwürfe erheben im Rahmen eines Ombudsverfahrens, sonst sind es Kritiker.
Und nochmals:
Denn diese Vertraulichkeitsregel - ich wiederhole es noch einmal - ist allein eine Vertraulichkeitsregel für das Ombudsverfahren. Die setzt alle anderen Formen wissenschaftlicher Urteilsbildung und Qualitätskontrolle über das Internet, über die Publikation von Rezensionen in wissenschaftlichen Zeitschriften, über Debattenbeiträge auf wissenschaftlichen Konferenzen und so weiter, die setzt diese Formen, diese konstitutiven Formen wissenschaftlicher Selbstkontrolle und Urteilsbildung selbstverständlich keineswegs außer Kraft!
Und:
wenn Sie einen Vorwurf zunächst im Internet erheben, dann können Sie mit demselben Vorwurf nicht mehr ein Ombudsverfahren in Gang setzen.
Pokatzky: Warum?
Strohschneider: Weil das Ombudsverfahren ein Verfahren ist, das nur dann greift, wenn andere Formen des Meinungs- und Konfliktaustrags im Wissenschaftssystem nicht greifen. Ganz was anderes sind Titelaberkennungsverfahren. Also, darauf haben Sie gerade angespielt. Ein Verfahren zur Aberkennung eines Doktorgrades durch eine Universität ist ganz was anderes als ein Ombudsverfahren. Und selbstverständlich können Sie versuchen, durch anonyme oder nicht anonyme Publikation im Internet, also zum Beispiel auf einer der Plagiatsplattformen, einen Vorwurf zu erheben, der dann zu einem universitären Titelentzugsverfahren führt. Das ist aber was anderes als ein Ombudsverfahren.
Wenn das so ist, wieso konnte man das nicht in den Erläuterungen zu den Empfehlungen nicht ebenso klar darstellen? Dann hätte es wohl keine Petition gegeben.
Update zu: http://archiv.twoday.net/stories/444865991/
Update: Wenig ergiebige Zusammenfassung der Debatte
http://www.helmholtz.de/artikel/whistleblower-dfg-ueberarbeitet-empfehlungen-1590/
Update: DFG-Pressemitteilung
http://www.dfg.de/service/presse/pressemitteilungen/2013/pressemitteilung_nr_29/index.html
Nur diese Ombudsverfahren, nur für die gilt die Regel, dass man dort nicht anonym Vorwürfe erheben kann und dass diese Verfahren vertraulich sein müssen. Sie können selbstverständlich in allen anderen Kanälen der wissenschaftlichen Kommunikation, anonym oder nicht anonym, und außerhalb des Schutzes von Vertraulichkeit Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens erheben, wenn Sie dafür denn Gründe haben. Aber erstens geht es also darum sicherzustellen, dass das Instrument des Whistleblowings nicht missbraucht ist. Und Whistleblower sind nur solche, die Vorwürfe erheben im Rahmen eines Ombudsverfahrens, sonst sind es Kritiker.
Und nochmals:
Denn diese Vertraulichkeitsregel - ich wiederhole es noch einmal - ist allein eine Vertraulichkeitsregel für das Ombudsverfahren. Die setzt alle anderen Formen wissenschaftlicher Urteilsbildung und Qualitätskontrolle über das Internet, über die Publikation von Rezensionen in wissenschaftlichen Zeitschriften, über Debattenbeiträge auf wissenschaftlichen Konferenzen und so weiter, die setzt diese Formen, diese konstitutiven Formen wissenschaftlicher Selbstkontrolle und Urteilsbildung selbstverständlich keineswegs außer Kraft!
Und:
wenn Sie einen Vorwurf zunächst im Internet erheben, dann können Sie mit demselben Vorwurf nicht mehr ein Ombudsverfahren in Gang setzen.
Pokatzky: Warum?
Strohschneider: Weil das Ombudsverfahren ein Verfahren ist, das nur dann greift, wenn andere Formen des Meinungs- und Konfliktaustrags im Wissenschaftssystem nicht greifen. Ganz was anderes sind Titelaberkennungsverfahren. Also, darauf haben Sie gerade angespielt. Ein Verfahren zur Aberkennung eines Doktorgrades durch eine Universität ist ganz was anderes als ein Ombudsverfahren. Und selbstverständlich können Sie versuchen, durch anonyme oder nicht anonyme Publikation im Internet, also zum Beispiel auf einer der Plagiatsplattformen, einen Vorwurf zu erheben, der dann zu einem universitären Titelentzugsverfahren führt. Das ist aber was anderes als ein Ombudsverfahren.
Wenn das so ist, wieso konnte man das nicht in den Erläuterungen zu den Empfehlungen nicht ebenso klar darstellen? Dann hätte es wohl keine Petition gegeben.
Update zu: http://archiv.twoday.net/stories/444865991/
Update: Wenig ergiebige Zusammenfassung der Debatte
http://www.helmholtz.de/artikel/whistleblower-dfg-ueberarbeitet-empfehlungen-1590/
Update: DFG-Pressemitteilung
http://www.dfg.de/service/presse/pressemitteilungen/2013/pressemitteilung_nr_29/index.html
KlausGraf - am Montag, 8. Juli 2013, 22:17 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
http://www.mesa-medieval.org
"The Medieval Electronic Scholarly Alliance (MESA) is a federated
international community of scholars, projects, institutions, and
organizations engaged in digital scholarship within the field of medieval
studies. MESA seeks both to provide a community for those engaged in
digital medieval studies and to meet emerging needs of this community,
including making recommendations on technological and scholarly standards
for electronic scholarship, the aggregation of data, and the ability to
discover and repurpose this data."
"The Medieval Electronic Scholarly Alliance (MESA) is a federated
international community of scholars, projects, institutions, and
organizations engaged in digital scholarship within the field of medieval
studies. MESA seeks both to provide a community for those engaged in
digital medieval studies and to meet emerging needs of this community,
including making recommendations on technological and scholarly standards
for electronic scholarship, the aggregation of data, and the ability to
discover and repurpose this data."
KlausGraf - am Montag, 8. Juli 2013, 21:18 - Rubrik: English Corner
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http://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/pharmakonzerne-transparenz-gern-aber-nach-unseren-regeln-a-909985.html
"Arzneimittelfirmen sollen künftig Protokolle und Daten aus Medikamentenstudien veröffentlichen. Siegfried Throm, Geschäftsführer von Deutschlands größtem Pharmaverband, erklärt die Bedenken der Hersteller im Interview."
"Arzneimittelfirmen sollen künftig Protokolle und Daten aus Medikamentenstudien veröffentlichen. Siegfried Throm, Geschäftsführer von Deutschlands größtem Pharmaverband, erklärt die Bedenken der Hersteller im Interview."
KlausGraf - am Montag, 8. Juli 2013, 21:06 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
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Das Stadtarchiv Waldenbuch bei Stuttgart ist an 1 Tag in der Woche besetzt:
http://www.stelleninserate.de/zeige.php?nr=19223
http://www.stelleninserate.de/zeige.php?nr=19223
KlausGraf - am Montag, 8. Juli 2013, 20:50 - Rubrik: Personalia
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http://www.archiv.sachsen.de/8058.htm
Wieso kann man bei einer solchen Meldung nicht klar angeben, ab WANN und auf welcher URL die Digitalisate zu finden sind?
Wieso kann man bei einer solchen Meldung nicht klar angeben, ab WANN und auf welcher URL die Digitalisate zu finden sind?
KlausGraf - am Montag, 8. Juli 2013, 19:23 - Rubrik: Staatsarchive
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"Auch das Sächsische Staatsarchiv ist vom Stellenabbau in der Staatsverwaltung betroffen. Wir sind daher gezwungen, die Öffnungszeiten neu zu regeln.
Ab 1. September 2013 gelten einheitlich in allen Abteilungen des Staatsarchivs folgende Öffnungszeiten:
Montag und Mittwoch: 8:30 - 18:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 8:30 - 16:00 Uhr
Freitag: geschlossen"
http://www.archiv.sachsen.de/8051.htm
Ab 1. September 2013 gelten einheitlich in allen Abteilungen des Staatsarchivs folgende Öffnungszeiten:
Montag und Mittwoch: 8:30 - 18:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 8:30 - 16:00 Uhr
Freitag: geschlossen"
http://www.archiv.sachsen.de/8051.htm
KlausGraf - am Montag, 8. Juli 2013, 19:22 - Rubrik: Staatsarchive
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Eine kurze Übersicht:
http://bibliostoria.wordpress.com/2013/03/28/dizionari-storici-online-un-aiuto-per-la-ricerca-storica/
http://bibliostoria.wordpress.com/2013/03/28/dizionari-storici-online-un-aiuto-per-la-ricerca-storica/
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http://jobs.openbiblio.eu/ nach eigener Beschreibung "Stellenangebote von Bibliotheken, Archiven und Informationseinrichtungen". Es sind erstaunlicherweise tatsächlich auch Archivstellen eingetragen.
Da sich das Bibliotheks- und das Archivwesen doch sehr unterscheiden, sollten die Einträge auch spartenweise abfragbar sein (eigener RSS-Feed).
Es wäre sinnvoll, wenn die Archivschule ihre eigenen Stellenmarkt auch bei OpenBibliojobs einträgt:
http://www.archivschule.de/DE/service/stellenanzeigen/
Jobs meldet nicht sehr konsequent auch Archivalia unter:
http://archiv.twoday.net/topics/Personalia/
OpenBibliojobs ist eine gute Sache - wer Stellen zu vergeben hat im Archivbereich sollte sie immer auch dort melden!
Via
http://log.netbib.de/archives/2013/07/08/openbibliojobs-an-neuer-stelle/

Da sich das Bibliotheks- und das Archivwesen doch sehr unterscheiden, sollten die Einträge auch spartenweise abfragbar sein (eigener RSS-Feed).
Es wäre sinnvoll, wenn die Archivschule ihre eigenen Stellenmarkt auch bei OpenBibliojobs einträgt:
http://www.archivschule.de/DE/service/stellenanzeigen/
Jobs meldet nicht sehr konsequent auch Archivalia unter:
http://archiv.twoday.net/topics/Personalia/
OpenBibliojobs ist eine gute Sache - wer Stellen zu vergeben hat im Archivbereich sollte sie immer auch dort melden!
Via
http://log.netbib.de/archives/2013/07/08/openbibliojobs-an-neuer-stelle/

KlausGraf - am Montag, 8. Juli 2013, 18:18 - Rubrik: Bibliothekswesen
Nils Bock stellt seine im März 2013 abgeschlossene Dissertation vor:
http://heraldica.hypotheses.org/311
Als Fachorgan für das Heroldswesen sind wir auf die Publikation der Arbeit gespannt.
Jörg Rugen alias Rüxner
http://heraldica.hypotheses.org/311
Als Fachorgan für das Heroldswesen sind wir auf die Publikation der Arbeit gespannt.
Jörg Rugen alias Rüxnernoch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Heßbrüggen legt aus: Die DFG und die Whistleblower, oder: Mein Versuch, eine Empfehlung zu verstehen
In einem langen sachlichen Text:
http://www.carta.info/60695/die-dfg-und-die-whistleblower-oder-mein-versuch-eine-empfehlung-zu-verstehen/
Nach wie vor bitten wir um Unterzeichnung von:
https://www.change.org/de/Petitionen/deutsche-forschungsgemeinschaft-hochschulrektorenkonferenz-preserve-the-freedom-to-publish-findings-of-academic-misconduct-in-germany (931 Unterzeichner)
Update:
http://raphaelwimmer.wordpress.com/2013/07/08/dfg-empfehlung-nr-17-eine-analyse-und-ein-vorschlag/ (ausgezeichnet)

http://www.carta.info/60695/die-dfg-und-die-whistleblower-oder-mein-versuch-eine-empfehlung-zu-verstehen/
Nach wie vor bitten wir um Unterzeichnung von:
https://www.change.org/de/Petitionen/deutsche-forschungsgemeinschaft-hochschulrektorenkonferenz-preserve-the-freedom-to-publish-findings-of-academic-misconduct-in-germany (931 Unterzeichner)
Update:
http://raphaelwimmer.wordpress.com/2013/07/08/dfg-empfehlung-nr-17-eine-analyse-und-ein-vorschlag/ (ausgezeichnet)

KlausGraf - am Montag, 8. Juli 2013, 17:12 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
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Prof. Dr. Alexander Lerchl aus Bremen beschreibt, wie Verlage (Elsevier und Springer) und die Österreichische Agentur für wissenschaftliche Integrität die Aufklärung eines der größten Fälschungsskandale verhindern. Erwähnt wird die Vizepräsidentin der HRK, Ulrike Beisiegel.
Hinweis in den Kommentaren zu
http://www.scinoptica.com/pages/topics/whistleblowing-die-wissenschaft.php
Danke an UH.
Hinweis in den Kommentaren zu
http://www.scinoptica.com/pages/topics/whistleblowing-die-wissenschaft.php
Danke an UH.
KlausGraf - am Montag, 8. Juli 2013, 17:09 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
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Am 27. März 2013 starb der Schwäbisch Gmünder Historiker Peter Spranger. Über ihn und sein Werk unterrichtet ein Artikel in der Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Peter_Spranger
Spranger war ein ausgezeichneter Wissenschaftler und ein liebenswerter Mensch, dem ich mich stets freundschaftlich verbunden fühlte. Als ich 1975 begann, mich mit Schwäbisch Gmünder Geschichte zu beschäftigen, war die schmale Monographie "Schwäbisch Gmünd bis zum Untergang der Staufer" (1972) für mich so etwas wie ein Leitstern. Sie ist die erste wirklich große wissenschaftliche Leistung der Schwäbisch Gmünder Geschichtsforschung.
Noch jetzt bin ich stolz, dass ich mit Spranger gemeinsam den Abschnitt über die Geschichte der Stauferzeit in der "Geschichte der Stadt Schwäbisch Gmünd" (1984) verfassen durfte.
1980 legte Spranger eine wichtige Untersuchung zum Stoff des "Geiger von Gmünd" vor. Meine Rezension:
http://swbplus.bsz-bw.de/bsz037348868rez.htm
http://de.wikipedia.org/wiki/Peter_Spranger
Spranger war ein ausgezeichneter Wissenschaftler und ein liebenswerter Mensch, dem ich mich stets freundschaftlich verbunden fühlte. Als ich 1975 begann, mich mit Schwäbisch Gmünder Geschichte zu beschäftigen, war die schmale Monographie "Schwäbisch Gmünd bis zum Untergang der Staufer" (1972) für mich so etwas wie ein Leitstern. Sie ist die erste wirklich große wissenschaftliche Leistung der Schwäbisch Gmünder Geschichtsforschung.
Noch jetzt bin ich stolz, dass ich mit Spranger gemeinsam den Abschnitt über die Geschichte der Stauferzeit in der "Geschichte der Stadt Schwäbisch Gmünd" (1984) verfassen durfte.
1980 legte Spranger eine wichtige Untersuchung zum Stoff des "Geiger von Gmünd" vor. Meine Rezension:
http://swbplus.bsz-bw.de/bsz037348868rez.htm
KlausGraf - am Montag, 8. Juli 2013, 03:55 - Rubrik: Personalia
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http://blogs.ethz.ch/digital-collections/2013/07/05/die-eth-eine-sozialrevolutionare-brutstatte-die-russischen-anfange-des-frauenstudiums/
Das Blog heißt jetzt ETHeritage.
Das Blog heißt jetzt ETHeritage.
KlausGraf - am Montag, 8. Juli 2013, 03:23 - Rubrik: Universitaetsarchive
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Auf der Plattform http://retro.seals.ch sind weitere digitalisierte Zeitschriften im Volltext zugänglich:
Badener Neujahrsblätter, 1925–2012
Bollettino dell'Associazione archeologica ticinese, 1987–2011
Berner Geographische Mitteilungen, 1973–2011
Jahresbericht der Geographischen Gesellschaft von Bern, 1878–1972
Jahrbuch für solothurnische Geschichte, 1857–2011
http://retro.seals.ch/digbib/vollist?UID=jsg-003&id=browse&id2=browse1
bzw. Vorgänger
http://retro.seals.ch/digbib/vollist?UID=jsg-001&id=browse&id2=browse5&id3=3
http://retro.seals.ch/digbib/vollist?UID=jsg-002&id=browse&id2=browse1
Die Bürgerin, 1916–1917
Frauenbestrebungen, 1903–1921
Die Frau in der Schweiz: illustriertes Jahrbuch für Frauen-Bestrebungen, 1930–1934
Penelope, 1846–1847
Badener Neujahrsblätter, 1925–2012
Bollettino dell'Associazione archeologica ticinese, 1987–2011
Berner Geographische Mitteilungen, 1973–2011
Jahresbericht der Geographischen Gesellschaft von Bern, 1878–1972
Jahrbuch für solothurnische Geschichte, 1857–2011
http://retro.seals.ch/digbib/vollist?UID=jsg-003&id=browse&id2=browse1
bzw. Vorgänger
http://retro.seals.ch/digbib/vollist?UID=jsg-001&id=browse&id2=browse5&id3=3
http://retro.seals.ch/digbib/vollist?UID=jsg-002&id=browse&id2=browse1
Die Bürgerin, 1916–1917
Frauenbestrebungen, 1903–1921
Die Frau in der Schweiz: illustriertes Jahrbuch für Frauen-Bestrebungen, 1930–1934
Penelope, 1846–1847
KlausGraf - am Montag, 8. Juli 2013, 02:32 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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KlausGraf - am Sonntag, 7. Juli 2013, 18:07 - Rubrik: English Corner
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2010 war die Kölner Muskatblut-Handschrift noch online:
http://de.wikisource.org/wiki/Muskatblut
Jetzt steht da nur noch: liegt vor als digitales Bild
http://historischesarchivkoeln.de/de/lesesaal/verzeichnungseinheit/170364
Zum Kotzen!
http://de.wikisource.org/wiki/Muskatblut
Jetzt steht da nur noch: liegt vor als digitales Bild
http://historischesarchivkoeln.de/de/lesesaal/verzeichnungseinheit/170364
Zum Kotzen!
KlausGraf - am Sonntag, 7. Juli 2013, 01:38 - Rubrik: Kommunalarchive
Seite „Gertrud von Büchel“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 6. Juli 2013, 19:12 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Gertrud_von_B%C3%BCchel&oldid=120289004 (Abgerufen: 6. Juli 2013, 19:17 UTC)
Von diesem schätzenswerten Artikel bekam ich erst heute Kenntnis, ich habe ihn etwas ergänzt und verbessert. Als ich die von Büchel geschriebene Handschrift in Washington, die der bisherigen Forschung zu Büchel unbekannt geblieben ist, anzeigte
http://ordensgeschichte.hypotheses.org/4503
war mir seine Existenz noch nicht bekannt.
Update:
Nach
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/projekt-Gotha-pdfs/Memb_II_181.pdf
schrieb Gertrud auch Gotha memb. II 158, aber der Katalog von Hopf 1997 ist ärgerlicherweise nicht im Netz. [Hopf: Kleinformatige Pergamenthandschriften Memb. II, Gotha 1997, S. 91f.: Breviarium 15. Jh. (289 Bl.). Christina von Enzenberg schenkte den Band am 22.2.1588 an Franz Heinrich von Büchel. Nach Rockar: Abendländ. Bilderhandschriften, 1970, S. 34: Zierinitialen, 3 Zierseiten.
Büchel auch erwähnt von Bernd Schwend: Rolandswerth/Nonnenwerth. In: Germania Benedictina 9 (1999), S. 689-722, hier S. 712.]
Handschriften aus dem Kloster Rolandswerth:
Sigrid Krämers Bibliothecae sind wie häufig fehlerhaft. Schon die Angaben zum Kloster sind grotesk entstellt: "ROLANDSWERTH, heute 'Nonnenwerth' *oder 'Oberwerth' bei Bad Godesberg, Rheininsel, *Kr. Mönchen-Gladbach (NW), Diöz. Köln, Benediktinerinnen, c. 11.Jh. *(1126)-1802, Patrone: BMV, Insula s. Mariae, S. Clemens." Kreis Mönchen-Gladbach! Oberwerth! Ein in der FS Heyen publiziertes Blatt aus dem Benediktinerinnenkloster Koblenz-Oberwerth ist fälschlicherweise hier eingeordnet. Falsch ist auch die Kölner Handschrift zitiert: W 206 statt richtig W 205. Sie wurde vom Beichtvater der Nonnen, dem Lacher Benediktiner Tilmannus de Bonna teilweise in Rolandswerth ("in insula Rolandi", 1493, Bl. 326v) geschrieben.
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0089_b090_JPG.htm
Köln W 352 überliefert einen Brief Butzbachs an Aleidis Reiscop, die gelehrte Mitschwester Gertruds:
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0089_b179_jpg.htm
"Bonn, UB, S 816 a. 1492ff. Zinsregister 'upp Rolands Werde'; etc." wird bei einem Koblenzer Zisterzienserinnenkloster zusammen mit der Berliner Handschrift Büchels eingeordnet!
Hoffmann von Fallersleben sagt, dass er 1819 mehrere deutsche Handschriften aus dem Kloster Nonnenwerth kaufte. Bekannt ist davon anscheinend nur der Mgq 555:
http://books.google.de/books?id=HfSwJziTKAkC&pg=PA213
Gude van den Camp schrieb 1492 Köln GB 8° 130
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/pageview/4052031
http://www.handschriftencensus.de/13010
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0723_b111_jpg.htm
Mgq 555, geschrieben von Gertrud
Von diesem schätzenswerten Artikel bekam ich erst heute Kenntnis, ich habe ihn etwas ergänzt und verbessert. Als ich die von Büchel geschriebene Handschrift in Washington, die der bisherigen Forschung zu Büchel unbekannt geblieben ist, anzeigte
http://ordensgeschichte.hypotheses.org/4503
war mir seine Existenz noch nicht bekannt.
Update:
Nach
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/projekt-Gotha-pdfs/Memb_II_181.pdf
schrieb Gertrud auch Gotha memb. II 158, aber der Katalog von Hopf 1997 ist ärgerlicherweise nicht im Netz. [Hopf: Kleinformatige Pergamenthandschriften Memb. II, Gotha 1997, S. 91f.: Breviarium 15. Jh. (289 Bl.). Christina von Enzenberg schenkte den Band am 22.2.1588 an Franz Heinrich von Büchel. Nach Rockar: Abendländ. Bilderhandschriften, 1970, S. 34: Zierinitialen, 3 Zierseiten.
Büchel auch erwähnt von Bernd Schwend: Rolandswerth/Nonnenwerth. In: Germania Benedictina 9 (1999), S. 689-722, hier S. 712.]
Handschriften aus dem Kloster Rolandswerth:
Sigrid Krämers Bibliothecae sind wie häufig fehlerhaft. Schon die Angaben zum Kloster sind grotesk entstellt: "ROLANDSWERTH, heute 'Nonnenwerth' *oder 'Oberwerth' bei Bad Godesberg, Rheininsel, *Kr. Mönchen-Gladbach (NW), Diöz. Köln, Benediktinerinnen, c. 11.Jh. *(1126)-1802, Patrone: BMV, Insula s. Mariae, S. Clemens." Kreis Mönchen-Gladbach! Oberwerth! Ein in der FS Heyen publiziertes Blatt aus dem Benediktinerinnenkloster Koblenz-Oberwerth ist fälschlicherweise hier eingeordnet. Falsch ist auch die Kölner Handschrift zitiert: W 206 statt richtig W 205. Sie wurde vom Beichtvater der Nonnen, dem Lacher Benediktiner Tilmannus de Bonna teilweise in Rolandswerth ("in insula Rolandi", 1493, Bl. 326v) geschrieben.
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0089_b090_JPG.htm
Köln W 352 überliefert einen Brief Butzbachs an Aleidis Reiscop, die gelehrte Mitschwester Gertruds:
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0089_b179_jpg.htm
"Bonn, UB, S 816 a. 1492ff. Zinsregister 'upp Rolands Werde'; etc." wird bei einem Koblenzer Zisterzienserinnenkloster zusammen mit der Berliner Handschrift Büchels eingeordnet!
Hoffmann von Fallersleben sagt, dass er 1819 mehrere deutsche Handschriften aus dem Kloster Nonnenwerth kaufte. Bekannt ist davon anscheinend nur der Mgq 555:
http://books.google.de/books?id=HfSwJziTKAkC&pg=PA213
Gude van den Camp schrieb 1492 Köln GB 8° 130
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/pageview/4052031
http://www.handschriftencensus.de/13010
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0723_b111_jpg.htm
KlausGraf - am Samstag, 6. Juli 2013, 21:17 - Rubrik: Kodikologie
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https://www.change.org/de/Petitionen/deutsche-forschungsgemeinschaft-hochschulrektorenkonferenz-preserve-the-freedom-to-publish-findings-of-academic-misconduct-in-germany
Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/444863937/
http://archiv.twoday.net/stories/436952267/
30 Kommentare zu
http://redaktionsblog.hypotheses.org/1431
Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/444863937/
http://archiv.twoday.net/stories/436952267/
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http://redaktionsblog.hypotheses.org/1431
KlausGraf - am Samstag, 6. Juli 2013, 19:02 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
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http://ordensgeschichte.hypotheses.org/4890
Mein Beitrag ergänzt zwei von mir 1995 nicht registrierte Handschriften des 15. Jahrhunderts aus St. Nikolaus.
Tübingen, UB, Md 123
Prag, Nationalbibliothek, Cod. XXIII.F.140
St. Ulrich und Afra. Diese Handschrift der Walters Art Gallery in Baltimore wies Krämer fälschlich St. Nikolaus zu.
Mein Beitrag ergänzt zwei von mir 1995 nicht registrierte Handschriften des 15. Jahrhunderts aus St. Nikolaus.
Tübingen, UB, Md 123
Prag, Nationalbibliothek, Cod. XXIII.F.140
St. Ulrich und Afra. Diese Handschrift der Walters Art Gallery in Baltimore wies Krämer fälschlich St. Nikolaus zu.KlausGraf - am Samstag, 6. Juli 2013, 18:51 - Rubrik: Kodikologie
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Dietrich Schmidtke: Studien zur dingallegorischen Erbauungsliteratur des Spätmittelalters (1982), S. 32 beschreibt die 1582 datierte Karlsruher Handschrift St. Georgen 98 aus dem Benediktinerinnenkloster Holzen, die von der würdigen Mutter von "mariaburg" an Juliana Relingerin gelangte. Er dachte an Mariaberg bei Reutlingen
http://de.wikipedia.org/wiki/Mariaberg_(Gammertingen)
http://www.kloester-bw.de/?nr=702
Kaum anzunehmen sei Mariaburghausen bei Haßfurt. Für dieses Zisterzienserinnenkloster entscheiden sich aber die Nachträge (1974) zum Katalog von Längin:
http://digital.blb-karlsruhe.de/blbihd/content/pageview/1013628
Zitat aus dem Begleitbrief mit Namensform "mariaburg" bei Längin:
http://digital.blb-karlsruhe.de/blbihd/content/pageview/1013540
Handschrift im Handschriftencensus:
http://www.handschriftencensus.de/17717
Mariaburghausen wird man wohl ausschließen dürfen. "1543 war Äbtissin Ursula von Rotenstein zugleich die einzige noch im Kloster verbliebene Nonne; mit ihrem Tod im Jahr 1582 endet auch die Geschichte der Zisterzienserinnen in Marburghausen. Fürstbischof Julius Echter von Mespelbrunn (reg. 1575–1617) hob das erloschene Kloster mit päpstlicher Genehmigung auf."
http://www.mariaburghausen.de/damals.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Kloster_Kreuztal_Marburghausen
http://www.datenmatrix.de/projekte/hdbg/kloster/index.php?id=KS0197&templ=relaunch_vorlage_detail_geschichte
Orientiert man sich an der Namensform, so wird man an das 1488 gegründete Chorfrauenstift Marienburg bei Abenberg in der Diözese Eichstätt zu denken haben.
http://de.wikipedia.org/wiki/Kloster_Marienburg_(Abenberg)
http://www.datenmatrix.de/projekte/hdbg/kloster/kloester_detailansicht_basisdaten.php?id=KS0199&templ=relaunch_vorlage_detail_geschichte
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00048846/image_78 (Wendehorst/Benz)
Die "frawen zuo Mariaburg" besaßen im frühen 16. Jahrhundert den Cgm 5192:
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0492_a526_JPG.htm
http://www.mr1314.de/10197
Googlemaps weist für die Route Klosterholzen nach Abenberg 92 km aus, für die Route Klosterholzen - Mariaberg (Sigmaringen) 182 km.
Mariaberg wurde von einer Priorin geleitet. Das Textkorpus der Untersuchung von Uta Nolting: Sprachgebrauch süddeutscher Klosterfrauen des 17. Jahrhunderts (2010) ist online:
http://www.waxmann.com/?eID=texte&pdf=2229anh.pdf&typ=zusatztext
Die Nonne Clara Staiger bezeichnet in ihren Aufzeichnungen die Vorsteherin von "Mariaburg" immer als "w[wirdige] muetter". Wie bei Windesheimer Chorfrauenstiften häufig trug also die Vorsteherin den Titel Mutter.
Die Namensform stimmt überein, desgleichen der Titel der Vorsteherin, und Abenberg liegt näher bei Holzen als Mariaberg. Daher darf man die würdige Mutter im Karlsruher Codex getrost in Mariaburg (heute Marienburg) bei Abenberg suchen.
#forschung
#fnzhss
http://de.wikipedia.org/wiki/Mariaberg_(Gammertingen)
http://www.kloester-bw.de/?nr=702
Kaum anzunehmen sei Mariaburghausen bei Haßfurt. Für dieses Zisterzienserinnenkloster entscheiden sich aber die Nachträge (1974) zum Katalog von Längin:
http://digital.blb-karlsruhe.de/blbihd/content/pageview/1013628
Zitat aus dem Begleitbrief mit Namensform "mariaburg" bei Längin:
http://digital.blb-karlsruhe.de/blbihd/content/pageview/1013540
Handschrift im Handschriftencensus:
http://www.handschriftencensus.de/17717
Mariaburghausen wird man wohl ausschließen dürfen. "1543 war Äbtissin Ursula von Rotenstein zugleich die einzige noch im Kloster verbliebene Nonne; mit ihrem Tod im Jahr 1582 endet auch die Geschichte der Zisterzienserinnen in Marburghausen. Fürstbischof Julius Echter von Mespelbrunn (reg. 1575–1617) hob das erloschene Kloster mit päpstlicher Genehmigung auf."
http://www.mariaburghausen.de/damals.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Kloster_Kreuztal_Marburghausen
http://www.datenmatrix.de/projekte/hdbg/kloster/index.php?id=KS0197&templ=relaunch_vorlage_detail_geschichte
Orientiert man sich an der Namensform, so wird man an das 1488 gegründete Chorfrauenstift Marienburg bei Abenberg in der Diözese Eichstätt zu denken haben.
http://de.wikipedia.org/wiki/Kloster_Marienburg_(Abenberg)
http://www.datenmatrix.de/projekte/hdbg/kloster/kloester_detailansicht_basisdaten.php?id=KS0199&templ=relaunch_vorlage_detail_geschichte
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00048846/image_78 (Wendehorst/Benz)
Die "frawen zuo Mariaburg" besaßen im frühen 16. Jahrhundert den Cgm 5192:
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0492_a526_JPG.htm
http://www.mr1314.de/10197
Googlemaps weist für die Route Klosterholzen nach Abenberg 92 km aus, für die Route Klosterholzen - Mariaberg (Sigmaringen) 182 km.
Mariaberg wurde von einer Priorin geleitet. Das Textkorpus der Untersuchung von Uta Nolting: Sprachgebrauch süddeutscher Klosterfrauen des 17. Jahrhunderts (2010) ist online:
http://www.waxmann.com/?eID=texte&pdf=2229anh.pdf&typ=zusatztext
Die Nonne Clara Staiger bezeichnet in ihren Aufzeichnungen die Vorsteherin von "Mariaburg" immer als "w[wirdige] muetter". Wie bei Windesheimer Chorfrauenstiften häufig trug also die Vorsteherin den Titel Mutter.
Die Namensform stimmt überein, desgleichen der Titel der Vorsteherin, und Abenberg liegt näher bei Holzen als Mariaberg. Daher darf man die würdige Mutter im Karlsruher Codex getrost in Mariaburg (heute Marienburg) bei Abenberg suchen.
#forschung
#fnzhss
KlausGraf - am Samstag, 6. Juli 2013, 17:35 - Rubrik: Kodikologie
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Aufgedeckt von
http://blog.delegibus.com/2013/07/05/unverbesserlich-philipp-rosler-macht-mit-dem-gesetz-gegen-wettbewerbsbeschrankungen-was-er-will/
http://blog.delegibus.com/2013/07/05/unverbesserlich-philipp-rosler-macht-mit-dem-gesetz-gegen-wettbewerbsbeschrankungen-was-er-will/
KlausGraf - am Samstag, 6. Juli 2013, 17:16 - Rubrik: Archivrecht
http://sammlung.wienmuseum.at/eMuseumPlus
Via
http://adresscomptoir.twoday.net/stories/444865073/
Der Fotograf Stauda starb 1928.
Via
http://adresscomptoir.twoday.net/stories/444865073/
KlausGraf - am Samstag, 6. Juli 2013, 17:09 - Rubrik: Archivrecht
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Marbach und Wolfenbüttel machte er zu Zentren der Forschung. Die Franckeschen Stiftungen in Halle baute er wieder auf. Nachruf in der WELT:
http://www.welt.de/kultur/literarischewelt/article117773398/Der-Retter-der-Franckeschen-Stiftungen-ist-tot.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Paul_Raabe
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=118597434
http://www.welt.de/kultur/literarischewelt/article117773398/Der-Retter-der-Franckeschen-Stiftungen-ist-tot.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Paul_Raabe
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=118597434
KlausGraf - am Samstag, 6. Juli 2013, 16:49 - Rubrik: Personalia
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Ein ausführlicher Konferenzbericht befindet sich auf Hypotheses-Archive2.0: http://archive20.hypotheses.org/743.
Kühnel Karsten - am Samstag, 6. Juli 2013, 09:43 - Rubrik: Universitaetsarchive
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"Das Buch von Hubert Wolf über die Nonnen von Sant’Ambrogio hat weit über die Wissenschaftskreise hinaus Aufsehen erregt. Wolf rekonstruiert darin anhand der Akten der Römischen Inquisition in fesselnder Weise die skandalösen Vorgänge in einem römischen Nonnenkloster in den 1850er Jahren. Damit beschränkt er sich indes nicht auf die Schilderung von Verbrechen und sexuellen Verfehlungen, sondern bettet die Ereignisse und das Inquisitionsverfahren ein in die Auseinandersetzungen zwischen den damaligen Richtungen in der katholischen Kirche.
Das Verfahren wurde ins Rollen gebracht durch eine Anzeige der Fürstin Katharina von Hohenzollern, die 1858 in das Kloster eingetreten war und dort beinahe Opfer eines Giftanschlages wurde. Zwölf Jahre später, 1870, veranlasste die Fürstin ihre Vertraute Christiane Gmeiner die "Erlebnisse der Fürstin Katharina von Hohenzollern-Sigmaringen in Sant’Ambrogio zu Rom" zu Papier zu bringen.
Diese Aufzeichnungen gelangten in das Fürstlich Hohenzollernsche Haus– und Domänenarchiv, das der Fürst von Hohenzollern 1978 dem Staatsarchiv Sigmaringen als Depositum anvertraute. Das Staatsarchiv hat dieses wichtige Dokument zu den Vorgängen in Sant’Ambrogio digitalisiert und in das Internet eingestellt.
Das Titelaufnahmen und die Digitalisate finden Sie unter:
Erlebnisse der Fürstin Katharina von Hohenzollern–Sigmaringen in Sant’Ambrogio zu Rom, 1858–1859, notiert von Christiane Gmeiner 1870
FAS HS 1-80 T 8 Nr. 163
Briefwechsel der Fürstin Katharina von Hohenzollern–Sigmaringen mit dem Abt von Solesmes, Don Prospero Guéranger, mit Kardinal Pitra O.S.B., mit dem Abt von Ligugé , Don Leon Bastide, dem Abt von Solesmes, Don Charles Couturier, und der Äbtissin von St. Cécile
FAS HS 1-80 T 8 Nr. 148 "
http://www.landesarchiv-bw.de/web/55328
Das Verfahren wurde ins Rollen gebracht durch eine Anzeige der Fürstin Katharina von Hohenzollern, die 1858 in das Kloster eingetreten war und dort beinahe Opfer eines Giftanschlages wurde. Zwölf Jahre später, 1870, veranlasste die Fürstin ihre Vertraute Christiane Gmeiner die "Erlebnisse der Fürstin Katharina von Hohenzollern-Sigmaringen in Sant’Ambrogio zu Rom" zu Papier zu bringen.
Diese Aufzeichnungen gelangten in das Fürstlich Hohenzollernsche Haus– und Domänenarchiv, das der Fürst von Hohenzollern 1978 dem Staatsarchiv Sigmaringen als Depositum anvertraute. Das Staatsarchiv hat dieses wichtige Dokument zu den Vorgängen in Sant’Ambrogio digitalisiert und in das Internet eingestellt.
Das Titelaufnahmen und die Digitalisate finden Sie unter:
Erlebnisse der Fürstin Katharina von Hohenzollern–Sigmaringen in Sant’Ambrogio zu Rom, 1858–1859, notiert von Christiane Gmeiner 1870
FAS HS 1-80 T 8 Nr. 163
Briefwechsel der Fürstin Katharina von Hohenzollern–Sigmaringen mit dem Abt von Solesmes, Don Prospero Guéranger, mit Kardinal Pitra O.S.B., mit dem Abt von Ligugé , Don Leon Bastide, dem Abt von Solesmes, Don Charles Couturier, und der Äbtissin von St. Cécile
FAS HS 1-80 T 8 Nr. 148 "
http://www.landesarchiv-bw.de/web/55328
KlausGraf - am Freitag, 5. Juli 2013, 19:52 - Rubrik: Staatsarchive
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http://www.kb.dk/da/materialer/kulturarv/Nyheder_Kulturperler.html#Lokalhist
KulturPerler har de seneste måneder registreret et lille udvalg:
Esbjerg Byhistoriske Arkiv
Billeder, arkivalier, årbøger m.m.
Gladsaxevejviserne
Fra perioden 1912 til 1961
Kolding vejvisere
Fra perioden 1877-1970
Slagelse vejvisere
Fra perioden 1894-1947
Silkeborg Arkiv
Billeder, skatte- og adressebøger, kirkebøger m.m.
Vejle Stadsarkiv
Billeder, film, vejvisere, skattemandtalslister m.m.
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KlausGraf - am Freitag, 5. Juli 2013, 19:35 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Archivalia war Gegenstand einer Pilotstudie zu einer Dissertation über das wissenschaftliche Bloggen
http://metablock.hypotheses.org/123
Von Matthias Meiler. Dass die Links im Literaturverzeichnis nicht anklickbar sind, zeigt, dass ein wesentlicher Vorteil von Blogs gegenüber Zeitschriften noch nicht begriffen wurde.
Von Matthias Meiler. Dass die Links im Literaturverzeichnis nicht anklickbar sind, zeigt, dass ein wesentlicher Vorteil von Blogs gegenüber Zeitschriften noch nicht begriffen wurde.
KlausGraf - am Freitag, 5. Juli 2013, 15:03 - Rubrik: Allgemeines
Neuer Kommentar zu "Rolle vorwärts. Warum Mikrofilme endlich aus den Archiven verschwinden müssen".
http://catholiccultures.hypotheses.org/348
Author: Hans-Jürgen Reff
Comment:
Liebe Archivare!
Das Digitalisieren einer Mikrofilmrolle mit z.B. 2000 Bildern kostet nur noch 6 €, also 0,3 Cent pro (Doppel-)Seite, wenn man die Dienste von germa-dataservice.de nutzt. Die Filme werden mit 8000 Zeilen Auflösung gescannt (mit Zeutschel OM1600). Eventuell überzeugt das ja einige Skeptiker unter den Digitalisierungs-Gegnern.
Hier der Link: http://www.german-dataservice.de/microfilm.htm
Ein weiteres Argument für das Mikrofilm-Digitalisieren: Die meisten älteren Filme sind "Acetat-Filme", die nur 50 Jahre bis zur Zersetzung aushalten, es sei denn, man lagert sie mit 2 Grad Kühlung.
http://catholiccultures.hypotheses.org/348
Author: Hans-Jürgen Reff
Comment:
Liebe Archivare!
Das Digitalisieren einer Mikrofilmrolle mit z.B. 2000 Bildern kostet nur noch 6 €, also 0,3 Cent pro (Doppel-)Seite, wenn man die Dienste von germa-dataservice.de nutzt. Die Filme werden mit 8000 Zeilen Auflösung gescannt (mit Zeutschel OM1600). Eventuell überzeugt das ja einige Skeptiker unter den Digitalisierungs-Gegnern.
Hier der Link: http://www.german-dataservice.de/microfilm.htm
Ein weiteres Argument für das Mikrofilm-Digitalisieren: Die meisten älteren Filme sind "Acetat-Filme", die nur 50 Jahre bis zur Zersetzung aushalten, es sei denn, man lagert sie mit 2 Grad Kühlung.
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Eine bemerkenswerte Bilddokumentation zur Ausstattung eines gerüsteten Ritters am Ausgang des Mittelalters bietet ein Heidelberger Druck von 1494, den die UB Freiburg ins Netz gestellt hat:
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/fusspfad1494/0001/thumbs
Es sind nur drei weitere Exemplare des von Heinrich Knoblochtzer für Jakob Köbel angefertigten Drucks bekannt:
http://www.gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/GW10429.htm
http://www.gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/FUSSSEL.htm
Als Titel wird angegeben: "Fußpfad zur ewigen Seligkeit".
Franz Josef Pensel hat den dingallegorischen Traktat "Die Ritterschaft" 1990 (Bd. 8 Lief. 1, Sp. 104-106) in der Zweitauflage des Verfasserlexikons gewürdigt (Sp. 104 fehlt: http://www.libreka.de/9783110126907/60), sich dabei unvermeidlicherweise an Edward Schröders sehr knappen Hinweis in der ZfdA 71 (1934), S. 127f.
http://gallica.bnf.fr/ark:/12148/bpt6k92523b/f129.image
anlehnend. Schröder und Pensel gingen vom Dresdener Manuskript M 209 aus. Pensel nannte wenigstens noch den Heidelberger Druck, ohne dass dieser ihm freilich zugänglich war. Mit der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts (muss korrekt heißen: nicht nach 1469) hat Pensel wohl das Richtige getroffen, da Schröder seine Datierung auf das Ende des 14. Jahrhunderts nicht schlüssig begründet hat.
Beschreibung der Dresdener Handschrift von Werner Hoffmann:
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/dokumente/html/obj31600816
Die "Ritterschaft" ist am Schluss 1475 datiert. Der Codex ist nach Hoffmann im südlichen Oberrheingebiet entstanden. Der Text ist durch den Verlust von 6 Blättern unvollständig.
Digitalisat:
http://digital.slub-dresden.de/id278680275
Nicht online ist der von Hoffmann trotz Nutzung des Handschriftencensus (zur Ritterschaft: http://www.handschriftencensus.de/werke/1638 ) nicht registrierte Giessener Cod. 852, den ein Nikolaus Sutor 1469 im Raum Mainz/Ingelheim schrieb. Siehe Ulrich Seelbachs Beschreibung:
http://geb.uni-giessen.de/geb/volltexte/2007/4947/pdf/852.pdf
Seelbach nennt die bei Pensel nicht genannte Textprobe (aus dem Druck) bei Geffcken 1855:
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/geffcken1855/0205
Seelbach konstatiert zahlreiche Abschnittsrubriken im Tenor von Malanweisungen, was den Schluss nahelegt, dass der Autor von vornherein eine Illustration seiner Schrift ins Auge gefasst hatte, die dann im Heidelberger Druck realisiert wurde.
Dingallegorisch ist wohl auch ein kurzer Text zum Mensch als Ritter angelegt, den eine Nürnberger Handschrift überliefert und den Seelbach nennt:
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0063_b227_JPG.htm
"Die dingallegorische Erbauungsliteratur", resümierte Dietrich Schmidtke (Studien zur dingallegorischen Erbauungsliteratur, 1982, S. 444), "konnte besonders gut zur Einprägung von Merkpunkten für die religiöse Praxis dienen".
Siehe auch
http://ordensgeschichte.hypotheses.org/4503 (Weinzubereitung)
Beliebt war als Überschrift die Wege-Metaphorik, daher wurde der Druck als Fußpfad zur ewigen Seligkeit bezeichnet. Erinnert sei nur an Stephans von Landskron "Himmelstraße" (weiteres Stammler Dt. Philol. im Aufriß ²II, 1960, Sp. 789f.).
Der Bearbeiter für den Druck gab eine Vorrede und eine Inhaltsübersicht bei.
Eine weitere Druckausgabe wurde von der genanten bisherigen Sekundärliteratur übersehen: Der Fußpfadt zu der ewigen seligkait, Augsburg (bei Jörg Nadler), 1521 (VD16 F 3436). Digitalisat:
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00023967/image_1
Der Druck ist wohl ein Nachdruck des Heidelberger Drucks mit nicht ganz so qualitätvollen Illustrationen. Die Vorrede findet sich auch hier, nicht aber die Inhaltsübersicht (Register).
Angesichts von Textverlusten in beiden Handschriften kann die Lektüre des Textes am besten anhand des Freiburger Digitalisats erfolgen.
#forschung

http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/fusspfad1494/0001/thumbs
Es sind nur drei weitere Exemplare des von Heinrich Knoblochtzer für Jakob Köbel angefertigten Drucks bekannt:
http://www.gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/GW10429.htm
http://www.gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/FUSSSEL.htm
Als Titel wird angegeben: "Fußpfad zur ewigen Seligkeit".
Franz Josef Pensel hat den dingallegorischen Traktat "Die Ritterschaft" 1990 (Bd. 8 Lief. 1, Sp. 104-106) in der Zweitauflage des Verfasserlexikons gewürdigt (Sp. 104 fehlt: http://www.libreka.de/9783110126907/60), sich dabei unvermeidlicherweise an Edward Schröders sehr knappen Hinweis in der ZfdA 71 (1934), S. 127f.
http://gallica.bnf.fr/ark:/12148/bpt6k92523b/f129.image
anlehnend. Schröder und Pensel gingen vom Dresdener Manuskript M 209 aus. Pensel nannte wenigstens noch den Heidelberger Druck, ohne dass dieser ihm freilich zugänglich war. Mit der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts (muss korrekt heißen: nicht nach 1469) hat Pensel wohl das Richtige getroffen, da Schröder seine Datierung auf das Ende des 14. Jahrhunderts nicht schlüssig begründet hat.
Beschreibung der Dresdener Handschrift von Werner Hoffmann:
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/dokumente/html/obj31600816
Die "Ritterschaft" ist am Schluss 1475 datiert. Der Codex ist nach Hoffmann im südlichen Oberrheingebiet entstanden. Der Text ist durch den Verlust von 6 Blättern unvollständig.
Digitalisat:
http://digital.slub-dresden.de/id278680275
Nicht online ist der von Hoffmann trotz Nutzung des Handschriftencensus (zur Ritterschaft: http://www.handschriftencensus.de/werke/1638 ) nicht registrierte Giessener Cod. 852, den ein Nikolaus Sutor 1469 im Raum Mainz/Ingelheim schrieb. Siehe Ulrich Seelbachs Beschreibung:
http://geb.uni-giessen.de/geb/volltexte/2007/4947/pdf/852.pdf
Seelbach nennt die bei Pensel nicht genannte Textprobe (aus dem Druck) bei Geffcken 1855:
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/geffcken1855/0205
Seelbach konstatiert zahlreiche Abschnittsrubriken im Tenor von Malanweisungen, was den Schluss nahelegt, dass der Autor von vornherein eine Illustration seiner Schrift ins Auge gefasst hatte, die dann im Heidelberger Druck realisiert wurde.
Dingallegorisch ist wohl auch ein kurzer Text zum Mensch als Ritter angelegt, den eine Nürnberger Handschrift überliefert und den Seelbach nennt:
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0063_b227_JPG.htm
"Die dingallegorische Erbauungsliteratur", resümierte Dietrich Schmidtke (Studien zur dingallegorischen Erbauungsliteratur, 1982, S. 444), "konnte besonders gut zur Einprägung von Merkpunkten für die religiöse Praxis dienen".
Siehe auch
http://ordensgeschichte.hypotheses.org/4503 (Weinzubereitung)
Beliebt war als Überschrift die Wege-Metaphorik, daher wurde der Druck als Fußpfad zur ewigen Seligkeit bezeichnet. Erinnert sei nur an Stephans von Landskron "Himmelstraße" (weiteres Stammler Dt. Philol. im Aufriß ²II, 1960, Sp. 789f.).
Der Bearbeiter für den Druck gab eine Vorrede und eine Inhaltsübersicht bei.
Eine weitere Druckausgabe wurde von der genanten bisherigen Sekundärliteratur übersehen: Der Fußpfadt zu der ewigen seligkait, Augsburg (bei Jörg Nadler), 1521 (VD16 F 3436). Digitalisat:
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00023967/image_1
Der Druck ist wohl ein Nachdruck des Heidelberger Drucks mit nicht ganz so qualitätvollen Illustrationen. Die Vorrede findet sich auch hier, nicht aber die Inhaltsübersicht (Register).
Angesichts von Textverlusten in beiden Handschriften kann die Lektüre des Textes am besten anhand des Freiburger Digitalisats erfolgen.
#forschung

KlausGraf - am Freitag, 5. Juli 2013, 01:56 - Rubrik: Kodikologie
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