The most useful 21 links
1. Digitized manuscript catalogs (Brigitte Pfeil)
http://www.ub.uni-kassel.de/handschriftenkatalogeonline.html
http://www.uni-kassel.de/ub/historisches-erbe/sondersammlungen/handschriftenkataloge.html
Please mail Ms. Pfeil additions: pfeil at bibliothek.uni-kassel.de
2. Online catalogues of medieval manuscripts (Albrecht Diem)
http://www.earlymedievalmonasticism.org/Catalogues-of-Latin-Manuscripts.html
3. Handschriftencensus manuscript catalogs
http://www.handschriftencensus.de/forschungsliteratur/kataloge
4. Medieval Manuscript Catalogs & Inventories (Robert D. Peckham)
http://www.utm.edu/staff/bobp/vlibrary/mscatalogs.shtml
5. Kristeller Online: Latin manuscript books before 1600
http://www.mgh-bibliothek.de/kristeller/
Please note that there is a printed addendum published in 2006.
6. Peraldus.ch: A collection of bibliographical references to medieval
manuscripts
http://www.peraldus.ch/
7. Looking for a manuscript in the publication Scriptorium and in the Bulletin codicologique
http://www.scriptorium.be/search_manuscript.php?lang=en
8. Hill Museum & Manuscript Library
http://www.hmml.org/research2010/research10.htm
9. Schoenberg Database of Manuscripts
http://dla.library.upenn.edu/dla/schoenberg/
AUSTRIA
10. manuscripta.at - Mittelalterliche Handschriften in
österreichischen Bibliotheken
http://manuscripta.at
BELGIUM/ THE NETHERLANDS
11. Bibliotheca Neerlandica Manuscripta
http://www.library.leiden.edu/special-collections/manuscripts/subcollections-whs-bnm.html
12. Medieval manuscripts in Dutch collections
http://www.mmdc.nl/
13. Online guide to mediaeval manuscripts in Wallonia - Brussels
http://www.cicweb.be/en/recherche.php
EAST EUROPE
14. Manuscriptorium
http://www.manuscriptorium.com/
Mostly Czech Republic
FRANCE
15. Bibliothèque virtuelle des manuscrits médiévaux
http://bvmm.irht.cnrs.fr/
16. Enluminures, Liber Floridus, Mandragore
http://www.manuscritsenlumines.fr/
17. Initiale - Catalogue de manuscrits enluminés
http://initiale.irht.cnrs.fr/
GERMANY
18. Manuscripta Mediaevalia
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/
Please note: There are (i) descriptions and digitized catalogs in the
database, (ii) an old presentation of older digitized catalogs where
you can link directly to pages at
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/kataloge-online.htm
(iii) PDF-descriptions in the section "Projekte" which cannot be
searched (respective incompletely via Google site:search)
ITALY
19. MANUS - Censimento dei manoscritti delle biblioteche italiane
http://manus.iccu.sbn.it/
SWITZERLAND
20. Verbundkatalog HAN
http://www.ub.unibas.ch/?id=1469
Mostly modern materials but also medieval mss. from Basel, Luzern, St. Gallen (Vadiana), and Solothurn (to mention only the most important libraries with medieval manuscripts)
USA
21. Digital Scriptorium
http://bancroft.berkeley.edu/digitalscriptorium/
UPDATES
May, 2014
I should have mentioned
FRANCE
Calames
http://www.calames.abes.fr
July, 2014
Bibliografia dei manoscritti citati in rivista
http://tlion.sns.it/mssb/
December, 2014
MIRABILE
http://www.mirabileweb.it/
USA
Directory of Collections in the United States and Canada with Pre-1600 Manuscript Holdings
http://bibsocamer.org/wp-content/uploads/Conway_Davis_2014.pdf
1. Digitized manuscript catalogs (Brigitte Pfeil)
http://www.uni-kassel.de/ub/historisches-erbe/sondersammlungen/handschriftenkataloge.html
Please mail Ms. Pfeil additions: pfeil at bibliothek.uni-kassel.de
2. Online catalogues of medieval manuscripts (Albrecht Diem)
http://www.earlymedievalmonasticism.org/Catalogues-of-Latin-Manuscripts.html
3. Handschriftencensus manuscript catalogs
http://www.handschriftencensus.de/forschungsliteratur/kataloge
4. Medieval Manuscript Catalogs & Inventories (Robert D. Peckham)
http://www.utm.edu/staff/bobp/vlibrary/mscatalogs.shtml
5. Kristeller Online: Latin manuscript books before 1600
http://www.mgh-bibliothek.de/kristeller/
Please note that there is a printed addendum published in 2006.
6. Peraldus.ch: A collection of bibliographical references to medieval
manuscripts
http://www.peraldus.ch/
7. Looking for a manuscript in the publication Scriptorium and in the Bulletin codicologique
http://www.scriptorium.be/search_manuscript.php?lang=en
8. Hill Museum & Manuscript Library
http://www.hmml.org/research2010/research10.htm
9. Schoenberg Database of Manuscripts
http://dla.library.upenn.edu/dla/schoenberg/
AUSTRIA
10. manuscripta.at - Mittelalterliche Handschriften in
österreichischen Bibliotheken
http://manuscripta.at
BELGIUM/ THE NETHERLANDS
11. Bibliotheca Neerlandica Manuscripta
http://www.library.leiden.edu/special-collections/manuscripts/subcollections-whs-bnm.html
12. Medieval manuscripts in Dutch collections
http://www.mmdc.nl/
13. Online guide to mediaeval manuscripts in Wallonia - Brussels
http://www.cicweb.be/en/recherche.php
EAST EUROPE
14. Manuscriptorium
http://www.manuscriptorium.com/
Mostly Czech Republic
FRANCE
15. Bibliothèque virtuelle des manuscrits médiévaux
http://bvmm.irht.cnrs.fr/
16. Enluminures, Liber Floridus, Mandragore
http://www.manuscritsenlumines.fr/
17. Initiale - Catalogue de manuscrits enluminés
http://initiale.irht.cnrs.fr/
GERMANY
18. Manuscripta Mediaevalia
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/
Please note: There are (i) descriptions and digitized catalogs in the
database, (ii) an old presentation of older digitized catalogs where
you can link directly to pages at
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/kataloge-online.htm
(iii) PDF-descriptions in the section "Projekte" which cannot be
searched (respective incompletely via Google site:search)
ITALY
19. MANUS - Censimento dei manoscritti delle biblioteche italiane
http://manus.iccu.sbn.it/
SWITZERLAND
20. Verbundkatalog HAN
http://www.ub.unibas.ch/?id=1469
Mostly modern materials but also medieval mss. from Basel, Luzern, St. Gallen (Vadiana), and Solothurn (to mention only the most important libraries with medieval manuscripts)
USA
21. Digital Scriptorium
http://bancroft.berkeley.edu/digitalscriptorium/
UPDATES
May, 2014
I should have mentioned
FRANCE
Calames
http://www.calames.abes.fr
July, 2014
Bibliografia dei manoscritti citati in rivista
http://tlion.sns.it/mssb/
December, 2014
MIRABILE
http://www.mirabileweb.it/
USA
Directory of Collections in the United States and Canada with Pre-1600 Manuscript Holdings
http://bibsocamer.org/wp-content/uploads/Conway_Davis_2014.pdf
KlausGraf - am Donnerstag, 8. August 2013, 22:21 - Rubrik: English Corner
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Loren MacKinney, Medical Illustrations in Medieval Manuscripts. Part I: Early Medicine in Illuminated Manuscripts; Part II: Medical Miniatures in Extant Manuscripts: A Checklist compiled with the Assistance of Thomas Herndon (Publications of the Wellcome Historical Medical Library N. S. 5), London 1965
Das reich illustrierte Buch ist online:
http://wellcomelibrary.org/player/b20086350
Ergänzende Bilddatenbank:
http://www2.lib.unc.edu/dc/mackinney/?CISOROOT=/mackinney

Das reich illustrierte Buch ist online:
http://wellcomelibrary.org/player/b20086350
Ergänzende Bilddatenbank:
http://www2.lib.unc.edu/dc/mackinney/?CISOROOT=/mackinney

KlausGraf - am Donnerstag, 8. August 2013, 19:39 - Rubrik: Kodikologie
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http://www.spiegel.de/wissenschaft/natur/archaeologen-entdecken-in-guatemala-maya-fries-a-915522.html
Und SPIEGEL Online hat mal wieder den Redaktionsduden verlegt.
http://de.wiktionary.org/wiki/Fries
Aber wenn mans lange genug falsch schreibt, wirds Sprachgebrauch. Macht doch Sinn, oder?
Und SPIEGEL Online hat mal wieder den Redaktionsduden verlegt.
http://de.wiktionary.org/wiki/Fries
Aber wenn mans lange genug falsch schreibt, wirds Sprachgebrauch. Macht doch Sinn, oder?
KlausGraf - am Donnerstag, 8. August 2013, 17:36 - Rubrik: Unterhaltung
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KlausGraf - am Donnerstag, 8. August 2013, 16:53 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
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Detroit ist bankrott, und nun will man die Meisterwerke aus einem der bedeutendsten Kunstmuseen der USA verkaufen.
http://en.wikipedia.org/wiki/Detroit_Institute_of_Arts
Protest kommt natürlich von Museumsleuten:
" Monetizing the Detroit Institute of Art’s permanent collection will not
resolve the travails of a post-industrial city that has been wrestling with
corruption and graft for decades. Rather, converting the museum’s finest works
into liquid assets will only delay the inevitable while continuing to obscure
structural faults in Detroit’s management and ethical flaws in its leadership.
The capitalization of these works will also further decimate the city’s already
flagging tourism economy while denying its own residents access to important
educational and cultural resources; a classic case of cutting off one’s nose to
spite one’s face."
Jill Deupi
http://groups.yahoo.com/group/AAMG-L/message/7158
Siehe auch
http://archivalia.tumblr.com/tagged/deaccessioning mit weiteren Nachweisen
Jan van Eyck, DIA
http://en.wikipedia.org/wiki/Detroit_Institute_of_Arts
Protest kommt natürlich von Museumsleuten:
" Monetizing the Detroit Institute of Art’s permanent collection will not
resolve the travails of a post-industrial city that has been wrestling with
corruption and graft for decades. Rather, converting the museum’s finest works
into liquid assets will only delay the inevitable while continuing to obscure
structural faults in Detroit’s management and ethical flaws in its leadership.
The capitalization of these works will also further decimate the city’s already
flagging tourism economy while denying its own residents access to important
educational and cultural resources; a classic case of cutting off one’s nose to
spite one’s face."
Jill Deupi
http://groups.yahoo.com/group/AAMG-L/message/7158
Siehe auch
http://archivalia.tumblr.com/tagged/deaccessioning mit weiteren Nachweisen
http://www.theguardian.com/books/2012/mar/05/five-hundred-fairytales-discovered-germany (März 2013)
"A whole new world of magic animals, brave young princes and evil witches has come to light with the discovery of 500 new fairytales, which were locked away in an archive in Regensburg, Germany for over 150 years. The tales are part of a collection of myths, legends and fairytales, gathered by the local historian Franz Xaver von Schönwerth (1810–1886) in the Bavarian region of Oberpfalz at about the same time as the Grimm brothers were collecting the fairytales that have since charmed adults and children around the world."
Eigentümer des Nachlasses ist der Historische Verein für Oberpfalz und Regensburg.
Siehe auch
http://www.schoenwerth.de/aktivitaeten-projekte/schoenwerth-international/
http://de.wikisource.org/wiki/Franz_Xaver_Sch%C3%B6nwerth
"A whole new world of magic animals, brave young princes and evil witches has come to light with the discovery of 500 new fairytales, which were locked away in an archive in Regensburg, Germany for over 150 years. The tales are part of a collection of myths, legends and fairytales, gathered by the local historian Franz Xaver von Schönwerth (1810–1886) in the Bavarian region of Oberpfalz at about the same time as the Grimm brothers were collecting the fairytales that have since charmed adults and children around the world."
Eigentümer des Nachlasses ist der Historische Verein für Oberpfalz und Regensburg.
Siehe auch
http://www.schoenwerth.de/aktivitaeten-projekte/schoenwerth-international/
http://de.wikisource.org/wiki/Franz_Xaver_Sch%C3%B6nwerth
KlausGraf - am Donnerstag, 8. August 2013, 15:59 - Rubrik: Landesgeschichte
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Sein Vorgänger musste wegen einer harten Trainings-Strafe, bei der ein Rekrut starb, gehen. Gerade einmal sechs Tage im Amt, trat jetzt der neue Verteidigungsminister Andrew Yang zurück. Ein Freund, der 2007 einen Artikel unter Yangs Namen veröffentlicht hatte, hatte plagiiert.
http://www.bbc.co.uk/news/world-asia-23586024
http://www.bbc.co.uk/news/world-asia-23586024
KlausGraf - am Donnerstag, 8. August 2013, 15:52 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
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Gestern wurde das erste Bild hier gezeigt. die Kommentare enthalten ausschließende Hinweise sowie 2 weitere mehr oder weniger hilfreiche Bild-Tipps.
Wolf Thomas - am Donnerstag, 8. August 2013, 06:55 - Rubrik: Unterhaltung
http://www.vda.archiv.net/aktuelles/meldung/250.html
"Der Tag der Bestandserhaltung ist die erste spartenübergreifende Fortbildung, die in Mecklenburg-Vorpommern auf Landesebene kooperativ vom VdA - Verband deutscher Archivarinnen und Archivare e.V. und dem Deutschen Bibliotheksverband e.V. (dbv) veranstaltet wird. Die Initiative geht von der an der Staatsbibliothek zu Berlin angesiedelten Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) aus. Zu deren Hauptaufgaben zählt, die Infrastrukturen zur Erhaltung der Originale in Archiven und Bibliotheken in den Ländern zu stärken."
Hätte man das lieber mal vor einem Jahr gemacht ...
Zur Causa Stralsund:
http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund
"Der Tag der Bestandserhaltung ist die erste spartenübergreifende Fortbildung, die in Mecklenburg-Vorpommern auf Landesebene kooperativ vom VdA - Verband deutscher Archivarinnen und Archivare e.V. und dem Deutschen Bibliotheksverband e.V. (dbv) veranstaltet wird. Die Initiative geht von der an der Staatsbibliothek zu Berlin angesiedelten Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) aus. Zu deren Hauptaufgaben zählt, die Infrastrukturen zur Erhaltung der Originale in Archiven und Bibliotheken in den Ländern zu stärken."
Hätte man das lieber mal vor einem Jahr gemacht ...
Zur Causa Stralsund:
http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund
KlausGraf - am Donnerstag, 8. August 2013, 00:47 - Rubrik: Bestandserhaltung
What day is it today
Wiri : I have no idea.
Und wie sieht Wolfram Alpha das?
http://www.wolframalpha.com/input/?i=what+day+is+it+today
Wiri : Angela Merkel is a politician, profession, occupation.
You : Who is angela merkel
Wiri : I do not know about "12+22". Yet..
You : What is 12+22
Wolfram Alpha hat auch da die besseren Karten:
http://www.wolframalpha.com/input/?i=what+is+12%2B22
Selber Wiri testen?
https://toolserver.org/~magnus/thetalkpage/
Via
http://infobib.de/blog/2013/08/07/frag-doch-einfach-wiri/
Wiri : I have no idea.
Und wie sieht Wolfram Alpha das?
http://www.wolframalpha.com/input/?i=what+day+is+it+today
Wiri : Angela Merkel is a politician, profession, occupation.
You : Who is angela merkel
Wiri : I do not know about "12+22". Yet..
You : What is 12+22
Wolfram Alpha hat auch da die besseren Karten:
http://www.wolframalpha.com/input/?i=what+is+12%2B22
Selber Wiri testen?
https://toolserver.org/~magnus/thetalkpage/
Via
http://infobib.de/blog/2013/08/07/frag-doch-einfach-wiri/
KlausGraf - am Mittwoch, 7. August 2013, 22:53 - Rubrik: Unterhaltung
Seit dem 1.8. enthält das Urheberrechtsgesetz die neuen Paragraphen § 87f, 87g und 87h UrhG, in denen - trotz aller Kritik - das Schutzrecht der Presseverleger normiert wurde.
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/BJNR012730965.html
Da man das Leistungsschutzrecht (LSR) auch als Lex Google angesehen hat, ist es bemerkenswert, dass sich Google News bei den wichtigsten Befürwortern des LSR durch ein Opt-In die weitere kostenlose Berücksichtigung ihrer Publikationen sichern konnte.
Martin Weigert nennt das LSR das "peinlichste netzpolitische Unterfangen Deutschlands":
http://netzwertig.com/2013/08/07/leistungsschutzrecht-das-peinlichste-netzpolitische-unterfangen-deutschlands/
Zum Thema auf hypotheses.org
http://kristinoswald.hypotheses.org/1041
Verunsichert wurden vor allem kleinere Anbieter, die teilweise hysterische Reaktionen zeigten wie Tobias Berg, der seinen NFH erneut einstellte:
http://www.nfhdata.de/
Auch die lange vor dem Inkraftreten von Anatol Stefanowitsch geäußerten Bedenken, das LSR könne die Wissenschaft einschränken, halte ich für abwegig:
http://www.stifterverband.info/meinung_und_debatte/2012/stefanowitsch_leistungsschutzrecht/index.html
Wer konsequent wie die hypotheses-Blogs oder Archivalia auf Werbefinanzierung u.ä. verzichtet, hat vom LSR nichts zu befürchten.
Zum Thema hier:
http://archiv.twoday.net/search?q=leistungsschutzrecht

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/BJNR012730965.html
Da man das Leistungsschutzrecht (LSR) auch als Lex Google angesehen hat, ist es bemerkenswert, dass sich Google News bei den wichtigsten Befürwortern des LSR durch ein Opt-In die weitere kostenlose Berücksichtigung ihrer Publikationen sichern konnte.
Martin Weigert nennt das LSR das "peinlichste netzpolitische Unterfangen Deutschlands":
http://netzwertig.com/2013/08/07/leistungsschutzrecht-das-peinlichste-netzpolitische-unterfangen-deutschlands/
Zum Thema auf hypotheses.org
http://kristinoswald.hypotheses.org/1041
Verunsichert wurden vor allem kleinere Anbieter, die teilweise hysterische Reaktionen zeigten wie Tobias Berg, der seinen NFH erneut einstellte:
http://www.nfhdata.de/
Auch die lange vor dem Inkraftreten von Anatol Stefanowitsch geäußerten Bedenken, das LSR könne die Wissenschaft einschränken, halte ich für abwegig:
http://www.stifterverband.info/meinung_und_debatte/2012/stefanowitsch_leistungsschutzrecht/index.html
Wer konsequent wie die hypotheses-Blogs oder Archivalia auf Werbefinanzierung u.ä. verzichtet, hat vom LSR nichts zu befürchten.
Zum Thema hier:
http://archiv.twoday.net/search?q=leistungsschutzrecht

KlausGraf - am Mittwoch, 7. August 2013, 22:25 - Rubrik: Archivrecht
KlausGraf - am Mittwoch, 7. August 2013, 20:34 - Rubrik: Hilfswissenschaften
Wolf Thomas - am Mittwoch, 7. August 2013, 19:03 - Rubrik: Unterhaltung
Karen Hägele vom kommerziellen Genealogy-Unternehmen MyHeritage: "Wir geben heute mit großer Freude bekannt, dass MyHeritage die Initiative „Familienfotos bewahren“ gestartet hat, zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Bedeutung der Familiengeschichte und Erhaltung von Familienfotos für die künftigen Generationen."
http://www.myheritage.de/old-family-photos
http://blog.myheritage.de/2013/08/myheritage-startet-internationale-initiative-%E2%80%9Efamilienfotos-bewahren%E2%80%9C/
Reine Geschäftemacherei!
http://www.myheritage.de/old-family-photos
http://blog.myheritage.de/2013/08/myheritage-startet-internationale-initiative-%E2%80%9Efamilienfotos-bewahren%E2%80%9C/
Reine Geschäftemacherei!
KlausGraf - am Mittwoch, 7. August 2013, 17:02 - Rubrik: Genealogie
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Hermann Kurzke zieht vom Leder:
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/forschung-und-lehre/forschungsfoerderung-drei-jahre-nervenkrieg-und-eine-niederlage-12310995.html
"Konkret ging es um einen Langzeitantrag „Kulturgut Kirchenlied“, der ein Internetportal zu entwickeln verhieß, das über jede Anfangszeile und jeden Melodiebeginn Zugang zu den Texten, den Melodien, den Druck- und den Wirkungsgeschichten von 50.000 Liedern schaffen sollte. Dazu gehörten wohlumzirkte Auswertungsprojekte."
Danke an FE.
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/forschung-und-lehre/forschungsfoerderung-drei-jahre-nervenkrieg-und-eine-niederlage-12310995.html
"Konkret ging es um einen Langzeitantrag „Kulturgut Kirchenlied“, der ein Internetportal zu entwickeln verhieß, das über jede Anfangszeile und jeden Melodiebeginn Zugang zu den Texten, den Melodien, den Druck- und den Wirkungsgeschichten von 50.000 Liedern schaffen sollte. Dazu gehörten wohlumzirkte Auswertungsprojekte."
Danke an FE.
KlausGraf - am Mittwoch, 7. August 2013, 16:17 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
Im vergangenen September wurde hier auf Archivalia wie gewohnt kontrovers über den Einsatz von "Leichter Sprache" in der archivischen Öffentlichkeitsarbeit diskutiert.

Nun liegt ein Beispiel vor: ein Begleitheft zu einer Ausstellung über das Leben mit Behinderung im Kreis Siegen-Wittgenstein Damals und heute vor. Grundlage für die Verwendung von leichter Sprache in Ausstellungskatalogen ist eine linguisitsche Masterarbeit von Anna Hinkel an der Universität Siegen.
M. E. ist das Begleitheft beispielgebend und nachahmenswert!

Nun liegt ein Beispiel vor: ein Begleitheft zu einer Ausstellung über das Leben mit Behinderung im Kreis Siegen-Wittgenstein Damals und heute vor. Grundlage für die Verwendung von leichter Sprache in Ausstellungskatalogen ist eine linguisitsche Masterarbeit von Anna Hinkel an der Universität Siegen.
M. E. ist das Begleitheft beispielgebend und nachahmenswert!
Wolf Thomas - am Mittwoch, 7. August 2013, 06:58 - Rubrik: Oeffentlichkeitsarbeit
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http://www.augias.net/art_7999.html
Zum Thema siehe hier
http://archiv.twoday.net/search?q=notfallverbund
Zum Thema siehe hier
http://archiv.twoday.net/search?q=notfallverbund
KlausGraf - am Mittwoch, 7. August 2013, 01:50 - Rubrik: Kooperationsmodelle
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De Gruyter hat die beiden Verlage geschluckt und bietet für die Produktion der beiden Verlage einen kostenlosen Online-Zugang bis Ende August an:
http://www.degruyter.com/page/554
Da man sich PDFs z.B. von Studienbüchern (Meuten, 15. Jh. usw.) oder Überblicksdarstellungen (wie Paravicini, Werner: Die ritterlich-höfische Kultur des Mittelalters, wichtig z.B. zum Heroldswesen) herunterladen kann, ist das in der Tat ein sehr großzügiges Angebot, auf das man auch Studierende hinweisen sollte.
Zugänglich ist auch die Zeitschrift: Das Mittelalter (ab 2008) und natürlich die HZ.
http://www.degruyter.com/page/554
Da man sich PDFs z.B. von Studienbüchern (Meuten, 15. Jh. usw.) oder Überblicksdarstellungen (wie Paravicini, Werner: Die ritterlich-höfische Kultur des Mittelalters, wichtig z.B. zum Heroldswesen) herunterladen kann, ist das in der Tat ein sehr großzügiges Angebot, auf das man auch Studierende hinweisen sollte.
Zugänglich ist auch die Zeitschrift: Das Mittelalter (ab 2008) und natürlich die HZ.
KlausGraf - am Dienstag, 6. August 2013, 15:56 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
Rainer Kuhlen teilte in INETBIB mit:
"Im Vorwort zur 6. Auflage der "Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation" (Frühjahr 2013) wurde darauf hingewiesen, dass einige (an sich für die IW zentrale) Artikel aus KSS-5, die in der Methodik aber ziemlich stabil geblieben sind, nicht mehr für KSS-5 neu geschrieben worden sind. Der Verlag de Gruyter hatte zugestimmt, diese Artikel frei zugänglich zu schalten.
Der Verlag hat in der Tat das rasch für die Artikel gemacht, für die wir als Herausgeber explizit die Freigabe erbeten hatten.
Bei diesen frei zugänglichen Kapiteln handelt es sich um folgenden aus KSS-5: A2,A5, B1, B2, B4,B5, B6, B17,C6,E1-E10.
Auf der Website http://www.degruyter.com/view/product/53242 ist das leider nicht sofort erkennbar. Man mus "Read Content" anklicken, dann kommt man zu der Liste der Einzelteile. Aber man erkennt erst durch Anklicken eines gewünschten Artikels, ob dieser zahlungspflichtig ist (i.d.R. wohl €30) oder frei einsehbar ist. Ich habe den Verlag gebeten, dass nutzerfreundlicher zu gestalten, z.B. mit einer Anzeige per Liste auf der Eingangsseite. Mal sehen, ob das noch wird. Auch habe ich gebeten, dass dies um die Artikel erweitert werden sollte, für die auch schon bei KSS-5 Autorenhonorarverzicht bestanden hat, z.B. bei mir, neben A5 (welchen der Verlag freigegeben hat), auch A1 und A8. Mal sehen, ob das noch geschieht.
A2 Entwicklung der Fachinformation und -kommunikation
A 5 Informationsethik
B 1 Klassifikation, Klassieren
B 2 Thesaurus
? 4 Informationsaufbereitung I: Formale Erfassung
? 5 Informationsaufbereitung II: Indexieren
? 6 Informationsaufbereitung III: Referieren (Abstracts -- Abstracting -- Grundlagen)
? 17 Informationsqualität
C 6 Informationsvermittlung
Bei E1-E10 handelt sich um den kompletten Hauptteil E aus KSS-5, also um Artikel, die "Information" aus der Sicht verschiedener Wissenschaften behandeln."
"Im Vorwort zur 6. Auflage der "Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation" (Frühjahr 2013) wurde darauf hingewiesen, dass einige (an sich für die IW zentrale) Artikel aus KSS-5, die in der Methodik aber ziemlich stabil geblieben sind, nicht mehr für KSS-5 neu geschrieben worden sind. Der Verlag de Gruyter hatte zugestimmt, diese Artikel frei zugänglich zu schalten.
Der Verlag hat in der Tat das rasch für die Artikel gemacht, für die wir als Herausgeber explizit die Freigabe erbeten hatten.
Bei diesen frei zugänglichen Kapiteln handelt es sich um folgenden aus KSS-5: A2,A5, B1, B2, B4,B5, B6, B17,C6,E1-E10.
Auf der Website http://www.degruyter.com/view/product/53242 ist das leider nicht sofort erkennbar. Man mus "Read Content" anklicken, dann kommt man zu der Liste der Einzelteile. Aber man erkennt erst durch Anklicken eines gewünschten Artikels, ob dieser zahlungspflichtig ist (i.d.R. wohl €30) oder frei einsehbar ist. Ich habe den Verlag gebeten, dass nutzerfreundlicher zu gestalten, z.B. mit einer Anzeige per Liste auf der Eingangsseite. Mal sehen, ob das noch wird. Auch habe ich gebeten, dass dies um die Artikel erweitert werden sollte, für die auch schon bei KSS-5 Autorenhonorarverzicht bestanden hat, z.B. bei mir, neben A5 (welchen der Verlag freigegeben hat), auch A1 und A8. Mal sehen, ob das noch geschieht.
A2 Entwicklung der Fachinformation und -kommunikation
A 5 Informationsethik
B 1 Klassifikation, Klassieren
B 2 Thesaurus
? 4 Informationsaufbereitung I: Formale Erfassung
? 5 Informationsaufbereitung II: Indexieren
? 6 Informationsaufbereitung III: Referieren (Abstracts -- Abstracting -- Grundlagen)
? 17 Informationsqualität
C 6 Informationsvermittlung
Bei E1-E10 handelt sich um den kompletten Hauptteil E aus KSS-5, also um Artikel, die "Information" aus der Sicht verschiedener Wissenschaften behandeln."
KlausGraf - am Dienstag, 6. August 2013, 15:54 - Rubrik: Open Access
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1998 veröffentlichte Karsten Kühnel einen Katalog der Inkunabeln, Frühdrucke und Handschriften. Dank der Zustimmung des Autors und der postwendenden Scanbemühungen der MGH-Bibliothek liegt der für den Altbestand einer Ratsbibliothek exemplarische Band nunmehr online vor:
http://www.mgh-bibliothek.de/dokumente/a/a051274.pdf
Die Handschriften sind fast ausnahmslos frühneuzeitlich, es gibt allerdings auch etliche lateinische mittelalterliche Fragmente. Noch zu identifzieren ist der deutsche "Mystikertext" 4° Manuscr. 35 (S. 78) aus dem 15. Jahrhundert. Hof ist im Handschriftencensus noch gar nicht vertreten!
#fnzhss
http://www.mgh-bibliothek.de/dokumente/a/a051274.pdf
Die Handschriften sind fast ausnahmslos frühneuzeitlich, es gibt allerdings auch etliche lateinische mittelalterliche Fragmente. Noch zu identifzieren ist der deutsche "Mystikertext" 4° Manuscr. 35 (S. 78) aus dem 15. Jahrhundert. Hof ist im Handschriftencensus noch gar nicht vertreten!
#fnzhss
KlausGraf - am Dienstag, 6. August 2013, 02:40 - Rubrik: Kodikologie
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"Hitze! Hitze!
Man spreche mir nicht von wollenem Unterzeug, von Kamelhaardoppelleibchen, von dicken Schafswollsocken, von Pelzmützen mit Ohrenwärmern, Pulswärmern, Glühwein oder heißen Bettkrügen. O, das lasse man lieber, denn ich kann dann sehr ungemütlich und häßlich werden. Ich bin ohnehin aufs höchste gereizt.
Ich bin kein Eisverkäufer oder Selterwasserfabrikant oder Aktionär eines Strandbades oder einer Badeanstalt. Ich profitiere nicht von den Hitzeferien in den Schulen. Ich habe nicht den geringsten Vorteil von der Hitze. Sie quält mich nur auf das furchtbarste und bringt mich dem Irrsinn nahe."
Die Groteske von Hermann Harry Schmitz (1880-1913) ist in Wikisource nachlesbar:
http://de.wikisource.org/wiki/Hitze!_Hitze!

Man spreche mir nicht von wollenem Unterzeug, von Kamelhaardoppelleibchen, von dicken Schafswollsocken, von Pelzmützen mit Ohrenwärmern, Pulswärmern, Glühwein oder heißen Bettkrügen. O, das lasse man lieber, denn ich kann dann sehr ungemütlich und häßlich werden. Ich bin ohnehin aufs höchste gereizt.
Ich bin kein Eisverkäufer oder Selterwasserfabrikant oder Aktionär eines Strandbades oder einer Badeanstalt. Ich profitiere nicht von den Hitzeferien in den Schulen. Ich habe nicht den geringsten Vorteil von der Hitze. Sie quält mich nur auf das furchtbarste und bringt mich dem Irrsinn nahe."
Die Groteske von Hermann Harry Schmitz (1880-1913) ist in Wikisource nachlesbar:
http://de.wikisource.org/wiki/Hitze!_Hitze!

KlausGraf - am Montag, 5. August 2013, 23:59 - Rubrik: Unterhaltung
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Wenn es um Tempo- oder Abstandsverstöße im Straßenverkehr geht, kommt es immer wieder zum Streit vor Gericht. Der Anwalt des mutmaßlichen Verkehrssünders möchte die Bedienungsanleitung des Messgeräts sehen. Was die Bußgeldstelle gern verweigert – zum Beispiel mit einem ziemlich schrägen Hinweis auf angebliche Urheberrechte des Geräteherstellers.
Dass Anwälten die Unterlagen nicht gern gegeben werden, sei an dieser Stelle geschenkt. Um dieses Problem drehen sich etliche Prozesse. Sie gehen mal in die eine, mal in die andere Richtung aus.
Allerdings habe ich bislang noch nicht gehört, dass sogar dem Bußgeldrichter die Bedienungsanleitung vorenthalten wird. So passierte es einem Amtsrichter in Bremervörde. Er hatte die Unterlagen sehen wollen, das Ordnungsamt verweigerte dies. Begründung: Urheberrecht.
Der Richter reagierte, wie man es erwarten konnte. Er sprach den Betroffenen frei, weil bei ihm Zweifel an der Korrektheit der Messung blieben. Den Freispruch hat das Oberlandesgericht Celle nun mit einer bemerkenswerten Begründung aufgehoben. Nach Auffassung der Richter hatte sich ihr Kollege in erster Instanz nicht ausreichend darum bemüht, an die Bedienungsanleitung zu kommen.
Wenn alles nichts fruchtete, so das Gericht, hätte ein Durchsuchungsbeschluss erlassen werden können. Mit anderen Worten: Stellt sich die Behörde quer, kommt die Polizei ins Haus. Sicher nichts, worauf es Bußgeldstellen ernsthaft anlegen.
Als Verteidiger ist man also künftig noch besser beraten, wenn man versucht, den Richter ins Boot zu kriegen. Ist der davon überzeugt, dass die Bedienungsanleitung wichtig ist, wird man sie auch zu sehen bekommen.
Das Oberlandesgericht Celle nennt übrigens noch andere Möglichkeiten. Auch eine Durchsuchung beim Gerätehersteller komme in Betracht. Das wird diese Firmen freuen – mit dem faden Urheberrechtsargument laufen sie spätestens dann gegen die Wand. Vielleicht sind sie bei diesen Aussichten sogar bereit, dem Gericht eine Gebrauchsanleitung zu verkaufen. Auch zu so einer Anschaffung sei der Richter ermächtigt, heißt es.
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2013/08/05/richter-empfehlen-hrtere-bandagen/
http://www.burhoff.de/insert/?/asp_weitere_beschluesse/inhalte/2188.htm
Dass Anwälten die Unterlagen nicht gern gegeben werden, sei an dieser Stelle geschenkt. Um dieses Problem drehen sich etliche Prozesse. Sie gehen mal in die eine, mal in die andere Richtung aus.
Allerdings habe ich bislang noch nicht gehört, dass sogar dem Bußgeldrichter die Bedienungsanleitung vorenthalten wird. So passierte es einem Amtsrichter in Bremervörde. Er hatte die Unterlagen sehen wollen, das Ordnungsamt verweigerte dies. Begründung: Urheberrecht.
Der Richter reagierte, wie man es erwarten konnte. Er sprach den Betroffenen frei, weil bei ihm Zweifel an der Korrektheit der Messung blieben. Den Freispruch hat das Oberlandesgericht Celle nun mit einer bemerkenswerten Begründung aufgehoben. Nach Auffassung der Richter hatte sich ihr Kollege in erster Instanz nicht ausreichend darum bemüht, an die Bedienungsanleitung zu kommen.
Wenn alles nichts fruchtete, so das Gericht, hätte ein Durchsuchungsbeschluss erlassen werden können. Mit anderen Worten: Stellt sich die Behörde quer, kommt die Polizei ins Haus. Sicher nichts, worauf es Bußgeldstellen ernsthaft anlegen.
Als Verteidiger ist man also künftig noch besser beraten, wenn man versucht, den Richter ins Boot zu kriegen. Ist der davon überzeugt, dass die Bedienungsanleitung wichtig ist, wird man sie auch zu sehen bekommen.
Das Oberlandesgericht Celle nennt übrigens noch andere Möglichkeiten. Auch eine Durchsuchung beim Gerätehersteller komme in Betracht. Das wird diese Firmen freuen – mit dem faden Urheberrechtsargument laufen sie spätestens dann gegen die Wand. Vielleicht sind sie bei diesen Aussichten sogar bereit, dem Gericht eine Gebrauchsanleitung zu verkaufen. Auch zu so einer Anschaffung sei der Richter ermächtigt, heißt es.
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2013/08/05/richter-empfehlen-hrtere-bandagen/
http://www.burhoff.de/insert/?/asp_weitere_beschluesse/inhalte/2188.htm
KlausGraf - am Montag, 5. August 2013, 23:43 - Rubrik: Archivrecht
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http://hatorikibble.wordpress.com/2013/08/05/serendip-o-matic-der-automat-fur-zufallsfunde/
http://serendipomatic.org/
http://serendipomatic.org/
KlausGraf - am Montag, 5. August 2013, 23:39 - Rubrik: Unterhaltung
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KlausGraf - am Montag, 5. August 2013, 22:54 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Über 20.000 Reise-Fotos aus historischen Alben hat die UB Leiden im Geheugen van Nederland zugänglich gemacht:
http://www.geheugenvannederland.nl/?/nl/collecties/albums_reisfotografie
Disibodenberg
http://www.geheugenvannederland.nl/?/nl/collecties/albums_reisfotografie
KlausGraf - am Montag, 5. August 2013, 20:38 - Rubrik: Fotoueberlieferung
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http://log.netbib.de/archives/2013/08/05/openbibliojobs-weiter-verbessert/
RSS-Feed für Archivstellen:
http://jobs.openbiblio.eu/stellenangebote/einrichtungstyp/archiv/feed/
Bitte alle Archivstellen dort eintragen!
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http://jobs.openbiblio.eu/stellenangebote/einrichtungstyp/archiv/feed/
Bitte alle Archivstellen dort eintragen!
KlausGraf - am Montag, 5. August 2013, 20:27 - Rubrik: Personalia
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Die unfähigen alten Männer des Bundesverwaltungsgerichts haben dazu bisher nur eine Pressemitteilung veröffentlicht:
http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2013&nr=56
"Nach der für das Bundesverwaltungsgericht bindenden Auslegung der landesrechtlichen Entziehungsvorschrift durch den Verwaltungsgerichtshof hat der Rechtsbegriff des unwürdigen Verhaltens einen Wissenschaftsbezug. Danach erweist sich ein Titelinhaber dann als unwürdig zur Führung des verliehenen Doktorgrades, wenn er den mit der Verleihung begründeten Vertrauensvorschuss im Hinblick auf ein wissenschaftskonformes Arbeiten durch gravierende Verstöße gegen die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis enttäuscht hat, so dass zum Schutz des wissenschaftlichen Prozesses vor Irreführung eine Korrektur in Form der Entziehung vorgenommen werden muss. Mit dieser Ausrichtung auf den Wissenschaftsprozess und nicht etwa auf einen vorgeblich herausgehobenen persönlichen Rang der Promovierten verletzt die landesrechtliche Entziehungsvorschrift nicht das rechtsstaatliche Gebot der Gesetzesbestimmtheit, zumal sie in ihrer bindenden Auslegung durch den Verwaltungsgerichtshof nur vorsätzliche oder grob fahrlässige Verstöße gegen wissenschaftliche Kernpflichten erfasst, zu denen insbesondere das Verbot einer Erfindung, Fälschung oder Manipulation von Forschungsergebnissen gehört. Mit diesem Inhalt ist die Vorschrift auch mit dem Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG, der durch Art. 12 Abs. 1 GG gewährleisteten Berufsfreiheit und dem allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar."
Siehe auch
http://de.wikipedia.org/wiki/Aberkennung_eines_akademischen_Grades#Aberkennung_auf_Grund_unw.C3.BCrdigen_Verhaltens
Entziehungen von Doktorgraden wegen Unwürdigkeit hatten wir vor allem in der NS-Zeit, als man massenweise jüdischen Inhabern von Doktorgraden den Titel entzog. Darauf verweist auch
http://erbloggtes.wordpress.com/2013/08/01/doktorentzug-wegen-unwurdigkeit-rechtmasig/#more-3001
Der Doktortitel ist kein lebenslanges Wissenschafts-Gütesiegel, das man bei grobem wissenschaftlichem Fehlverhalten entziehen sollte. Er bezieht sich auf eine redlich erbrachte konkrete Leistung. Die veröffentlichte Doktorarbeit verliert durch die nachträgliche Entziehung nicht das geringste ihres wissenschaftlichen Werts. Was macht man denn, wenn jemand ohne Doktorgrad gravierend gefrevelt hat? Dem kann man seine akademischen Grade, so er sie hat, nicht entziehen, da die Prüfungsordnungen das nicht zulassen. Wie wird denn da der wissenschaftliche Prozess vor Irreführung geschützt? Der Doktorgrad ist keine Auszeichnung oder ein Verdienstorden. Das Urteil trägt zur Hypostasierung des Doktorgrads bei, obwohl angesichts der Plagiatsskandale das Gegenteil geboten wäre.
Zur Konturlosigkeit des Begriffs der Unwürdigkeit schrieb Paul Tiedemann:
"Der VGH hat sich ebenso wenig von dem Umstand beeindrucken lassen, dass der Begriff der Unwürdigkeit bis auf eine einzige Ausnahme bisher immer nur so ausgelegt worden ist, dass die Entziehung des Doktorgrades als eine Art Nebenstrafrecht fungierte. Die Konsequenzen eines Fehlverhaltens wurden allerdings (wenn auch nur selten) nicht von den Strafverfolgungsbehörden, sondern von den Universitäten exekutiert, wenn etwa der Titelträger Kandidaten beim Prüfungsbetrug im Staatsexamen geholfen, ein Tötungsdelikt oder Betrugsdelikte begangen hatte.
Aufgrund dieser Vorgeschichte hätte es nahe gelegen, den Begriff der Unwürdigkeit als unbrauchbar für eine rechtsstaatliche Eingriffsregelung zu qualifizieren. Statt es bei schwammigen Formulierungen zu belassen, wären die Landesgesetzgeber gezwungen worden, sich konkretere und rechtstaatlichen Standards entsprechende Tatbestände auszudenken. Vorschläge dafür liegen bereits vor. So aber bleibt es weiterhin der Einsicht und Ansicht des jeweiligen Richters überlassen, in welchen Fällen es zu einem Entzug des Doktorgrades kommt."
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/vgh-bw-entzieht-doktortitel-der-unwuerdige-forschungsbetrueger/
Zum Entzug der Meisterqualifikation im Handwerk im geltenden Recht habe ich nichts gefunden, aber ein Zitat zu einem historischen Vorfall: "Als allerdings im schwäbischen Rottweil ein junger Meister der Zimmerleute die Tochter des Henkers heiraten wollte, drohte ihm die Zunft mit der Entziehung des Meisterbriefs, weil sonst die Zunft "landauf und landab verschrieen" würde."
http://zunft-zu-wiedikon.jimdo.com/zunftwesen/vom-lehrling-zum-meister/

http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2013&nr=56
"Nach der für das Bundesverwaltungsgericht bindenden Auslegung der landesrechtlichen Entziehungsvorschrift durch den Verwaltungsgerichtshof hat der Rechtsbegriff des unwürdigen Verhaltens einen Wissenschaftsbezug. Danach erweist sich ein Titelinhaber dann als unwürdig zur Führung des verliehenen Doktorgrades, wenn er den mit der Verleihung begründeten Vertrauensvorschuss im Hinblick auf ein wissenschaftskonformes Arbeiten durch gravierende Verstöße gegen die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis enttäuscht hat, so dass zum Schutz des wissenschaftlichen Prozesses vor Irreführung eine Korrektur in Form der Entziehung vorgenommen werden muss. Mit dieser Ausrichtung auf den Wissenschaftsprozess und nicht etwa auf einen vorgeblich herausgehobenen persönlichen Rang der Promovierten verletzt die landesrechtliche Entziehungsvorschrift nicht das rechtsstaatliche Gebot der Gesetzesbestimmtheit, zumal sie in ihrer bindenden Auslegung durch den Verwaltungsgerichtshof nur vorsätzliche oder grob fahrlässige Verstöße gegen wissenschaftliche Kernpflichten erfasst, zu denen insbesondere das Verbot einer Erfindung, Fälschung oder Manipulation von Forschungsergebnissen gehört. Mit diesem Inhalt ist die Vorschrift auch mit dem Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG, der durch Art. 12 Abs. 1 GG gewährleisteten Berufsfreiheit und dem allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar."
Siehe auch
http://de.wikipedia.org/wiki/Aberkennung_eines_akademischen_Grades#Aberkennung_auf_Grund_unw.C3.BCrdigen_Verhaltens
Entziehungen von Doktorgraden wegen Unwürdigkeit hatten wir vor allem in der NS-Zeit, als man massenweise jüdischen Inhabern von Doktorgraden den Titel entzog. Darauf verweist auch
http://erbloggtes.wordpress.com/2013/08/01/doktorentzug-wegen-unwurdigkeit-rechtmasig/#more-3001
Der Doktortitel ist kein lebenslanges Wissenschafts-Gütesiegel, das man bei grobem wissenschaftlichem Fehlverhalten entziehen sollte. Er bezieht sich auf eine redlich erbrachte konkrete Leistung. Die veröffentlichte Doktorarbeit verliert durch die nachträgliche Entziehung nicht das geringste ihres wissenschaftlichen Werts. Was macht man denn, wenn jemand ohne Doktorgrad gravierend gefrevelt hat? Dem kann man seine akademischen Grade, so er sie hat, nicht entziehen, da die Prüfungsordnungen das nicht zulassen. Wie wird denn da der wissenschaftliche Prozess vor Irreführung geschützt? Der Doktorgrad ist keine Auszeichnung oder ein Verdienstorden. Das Urteil trägt zur Hypostasierung des Doktorgrads bei, obwohl angesichts der Plagiatsskandale das Gegenteil geboten wäre.
Zur Konturlosigkeit des Begriffs der Unwürdigkeit schrieb Paul Tiedemann:
"Der VGH hat sich ebenso wenig von dem Umstand beeindrucken lassen, dass der Begriff der Unwürdigkeit bis auf eine einzige Ausnahme bisher immer nur so ausgelegt worden ist, dass die Entziehung des Doktorgrades als eine Art Nebenstrafrecht fungierte. Die Konsequenzen eines Fehlverhaltens wurden allerdings (wenn auch nur selten) nicht von den Strafverfolgungsbehörden, sondern von den Universitäten exekutiert, wenn etwa der Titelträger Kandidaten beim Prüfungsbetrug im Staatsexamen geholfen, ein Tötungsdelikt oder Betrugsdelikte begangen hatte.
Aufgrund dieser Vorgeschichte hätte es nahe gelegen, den Begriff der Unwürdigkeit als unbrauchbar für eine rechtsstaatliche Eingriffsregelung zu qualifizieren. Statt es bei schwammigen Formulierungen zu belassen, wären die Landesgesetzgeber gezwungen worden, sich konkretere und rechtstaatlichen Standards entsprechende Tatbestände auszudenken. Vorschläge dafür liegen bereits vor. So aber bleibt es weiterhin der Einsicht und Ansicht des jeweiligen Richters überlassen, in welchen Fällen es zu einem Entzug des Doktorgrades kommt."
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/vgh-bw-entzieht-doktortitel-der-unwuerdige-forschungsbetrueger/
Zum Entzug der Meisterqualifikation im Handwerk im geltenden Recht habe ich nichts gefunden, aber ein Zitat zu einem historischen Vorfall: "Als allerdings im schwäbischen Rottweil ein junger Meister der Zimmerleute die Tochter des Henkers heiraten wollte, drohte ihm die Zunft mit der Entziehung des Meisterbriefs, weil sonst die Zunft "landauf und landab verschrieen" würde."
http://zunft-zu-wiedikon.jimdo.com/zunftwesen/vom-lehrling-zum-meister/
KlausGraf - am Montag, 5. August 2013, 14:47 - Rubrik: Archivrecht
"Scholars, campaigners and lawyers can for the first time readily access more than 2,200 documents from a largely unknown archive housed at the United Nations that documents thousands of cases against accused World War II criminals in Europe and Asia."
http://bigstory.ap.org/article/over-2200-world-war-ii-documents-now-online
http://www.legal-tools.org/
http://bigstory.ap.org/article/over-2200-world-war-ii-documents-now-online
http://www.legal-tools.org/
KlausGraf - am Sonntag, 4. August 2013, 23:19 - Rubrik: English Corner
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Wolf Thomas - am Sonntag, 4. August 2013, 08:37 - Rubrik: Wikis
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Schon seit längerem habe ich den Verdacht, dass Google Books keine kompletten Trefferlisten ausliefert, dass also entgegen der Boole'schen Logik die Liste der gefundenen Treffer größer ist, wenn man einschränkende weitere Suchbegriffe dazunimmt. Ich möchte das an einem Beispiel verdeutlichen.
Mein Ausgangspunkt: Hitzeschädigt haben die Stümper von SPONLINE den Montaillou-Stoff für eine reißerische Inquisitions-Story verwurstet:
http://www.spiegel.de/spiegelgeschichte/mittelalter-die-inquisition-verfolgte-andersglaeubige-als-ketzer-a-913942.html
Beim Recherchieren wollte ich wissen, wer das Buch von Benad "Domus und Religion in Montaillou" (1990) zitiert.
Mit Google.de findet man 31 Treffer:
https://www.google.de/search?q=%22Domus%20und%20Religion%20in%20Montaillou%22&tbm=bks
Wenn man die entsprechende ursprüngliche URL kürzt, muss man den Suchstring beibehalten (q=), aber auch tbm=bks, da man sonst in die Websuche gelangt.
Ergänzt man nun das Fragment eines zweiten einschlägigen Titels (von Tremp-Utz), erhält man
https://www.google.de/search?tbm=bks&&q=%22Domus+und+Religion+in+Montaillou%22+%22pas+une+ile%22
Der erste Titel findet sich bereits in der ersten Trefferliste, die zwei weiteren fehlen jedoch.
In Google.com (benutzt mit einem US-Proxy) sieht die Trefferliste anders aus. "Ungefähr 3.040 Ergebnisse" werden gefunden, was beim Durchklicken aber dann auf 32 zusammenschnurrt. Im Proxy ist eine 10er-Liste eingestellt.
In der deutschen Trefferliste fehlt Behringers "Shaman of Oberstdorf".
Über Google Scholar findet man weitere wichtige Treffer, u.a. eine gedruckte Bachelorarbeit zur Forschungskontroverse Le Roy Ladurie/Benad, wobei diese Treffer als Ergebnisse aus Google Books gekennzeichnet sind. Die Links führen zu Google Books.
http://scholar.google.de/scholar?&q=%22Domus+und+Religion+in+Montaillou%22
(Eine Zusammenfassung von Benads Buch vom Autor ist im Netz verfügbar unter:
http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:hebis:30-50520 )
Ergänzt man Foucault zur ursprünglichen Suche, findet man 5 Bücher, die in der ursprünglichen Trefferliste gar nicht vorhanden waren:
https://www.google.de/search?tbm=bks&q=%22Domus+und+Religion+in+Montaillou%22+foucault
Das gleiche Bild ergibt sich, wenn man die ursprüngliche Suche mit dem zeitfilter 2001 versieht:
https://www.google.de/search?&tbs=cdr%3A1%2Ccd_min%3A2001%2Ccd_max%3A2001&tbm=bks&q=%22Domus+und+Religion+in+Montaillou%22
Auch hier werden Bücher gefunden, die bisher nicht auftauchten.
Da es sich bei Google-Books um einen Exklusivbestand von Google handelt, kann man keine konkurrierenden Suchmaschinen heranziehen, um das Ergebnis zu korrigieren.
Ich halte die folgende Schlussfolgerung für durchaus unerfreulich: Auch bei geringen Trefferzahlen (unter 100) ist die Google-Buchsuche insofern unzuverlässig als man nicht sicher sein kann, dass es nicht noch weitere Treffer gibt, die das Suchkriterium erfüllen.
Es wird im übrigen immer schwieriger, die erweiterte Google-Buchsuche aufzufinden:
http://www.google.de/advanced_book_search
Ob es möglich ist, eine erschöpfende Liste durch Nutzung des Zeitfilters und Zusammenführen der Ergebnisse zu erhalten, vermag ich nicht zu sagen. Bei kleineren Treffermengen wäre das durchaus denkbar.
Kommentare?
Mein Ausgangspunkt: Hitzeschädigt haben die Stümper von SPONLINE den Montaillou-Stoff für eine reißerische Inquisitions-Story verwurstet:
http://www.spiegel.de/spiegelgeschichte/mittelalter-die-inquisition-verfolgte-andersglaeubige-als-ketzer-a-913942.html
Beim Recherchieren wollte ich wissen, wer das Buch von Benad "Domus und Religion in Montaillou" (1990) zitiert.
Mit Google.de findet man 31 Treffer:
https://www.google.de/search?q=%22Domus%20und%20Religion%20in%20Montaillou%22&tbm=bks
Wenn man die entsprechende ursprüngliche URL kürzt, muss man den Suchstring beibehalten (q=), aber auch tbm=bks, da man sonst in die Websuche gelangt.
Ergänzt man nun das Fragment eines zweiten einschlägigen Titels (von Tremp-Utz), erhält man
https://www.google.de/search?tbm=bks&&q=%22Domus+und+Religion+in+Montaillou%22+%22pas+une+ile%22
Der erste Titel findet sich bereits in der ersten Trefferliste, die zwei weiteren fehlen jedoch.
In Google.com (benutzt mit einem US-Proxy) sieht die Trefferliste anders aus. "Ungefähr 3.040 Ergebnisse" werden gefunden, was beim Durchklicken aber dann auf 32 zusammenschnurrt. Im Proxy ist eine 10er-Liste eingestellt.
In der deutschen Trefferliste fehlt Behringers "Shaman of Oberstdorf".
Über Google Scholar findet man weitere wichtige Treffer, u.a. eine gedruckte Bachelorarbeit zur Forschungskontroverse Le Roy Ladurie/Benad, wobei diese Treffer als Ergebnisse aus Google Books gekennzeichnet sind. Die Links führen zu Google Books.
http://scholar.google.de/scholar?&q=%22Domus+und+Religion+in+Montaillou%22
(Eine Zusammenfassung von Benads Buch vom Autor ist im Netz verfügbar unter:
http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:hebis:30-50520 )
Ergänzt man Foucault zur ursprünglichen Suche, findet man 5 Bücher, die in der ursprünglichen Trefferliste gar nicht vorhanden waren:
https://www.google.de/search?tbm=bks&q=%22Domus+und+Religion+in+Montaillou%22+foucault
Das gleiche Bild ergibt sich, wenn man die ursprüngliche Suche mit dem zeitfilter 2001 versieht:
https://www.google.de/search?&tbs=cdr%3A1%2Ccd_min%3A2001%2Ccd_max%3A2001&tbm=bks&q=%22Domus+und+Religion+in+Montaillou%22
Auch hier werden Bücher gefunden, die bisher nicht auftauchten.
Da es sich bei Google-Books um einen Exklusivbestand von Google handelt, kann man keine konkurrierenden Suchmaschinen heranziehen, um das Ergebnis zu korrigieren.
Ich halte die folgende Schlussfolgerung für durchaus unerfreulich: Auch bei geringen Trefferzahlen (unter 100) ist die Google-Buchsuche insofern unzuverlässig als man nicht sicher sein kann, dass es nicht noch weitere Treffer gibt, die das Suchkriterium erfüllen.
Es wird im übrigen immer schwieriger, die erweiterte Google-Buchsuche aufzufinden:
http://www.google.de/advanced_book_search
Ob es möglich ist, eine erschöpfende Liste durch Nutzung des Zeitfilters und Zusammenführen der Ergebnisse zu erhalten, vermag ich nicht zu sagen. Bei kleineren Treffermengen wäre das durchaus denkbar.
Kommentare?
"Die Forensische Psychiatrie in Bayreuth um den Chefarzt Dr. Klaus Leipziger kommt nicht zur Ruhe. Leipziger, der im Fall Mollath das zentrale Gutachten verfasst hat, steht unter dem Verdacht, in seiner Doktorarbeit abgeschrieben zu haben. Das behauptet zumindest der bekannte Plagiatsjäger Martin Heidingsfelder."
http://www.heise.de/tp/blogs/8/154722
http://www.heise.de/tp/blogs/8/154722
KlausGraf - am Freitag, 2. August 2013, 23:14 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
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http://log.netbib.de/archives/2013/08/02/onleihe-bundesweit-fur-10-e/
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=onleihe
Update:
http://bibliothekarisch.de/blog/2013/08/08/kurz-die-onleihe-ist-kein-flatrate-modell/
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=onleihe
Update:
http://bibliothekarisch.de/blog/2013/08/08/kurz-die-onleihe-ist-kein-flatrate-modell/
KlausGraf - am Freitag, 2. August 2013, 17:24 - Rubrik: Bibliothekswesen
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Dank des Entgegenkommens des Universitätsarchivs Bonn und seines Leiters Dr. Thomas Becker konnten als Ergänzung zur Wikisource-Seite über den Historiker Friedrich von Bezold (1848-1928)
http://de.wikisource.org/wiki/Friedrich_von_Bezold#Lebenserinnerungen
die wohl in den 1920er Jahren entstandenen Lebenserinnerungen, die aber nur bis 1870 reichen, ins Netz gestellt werden. In der Archivbibliothek ist die Kopie eines Typoskripts unbekannter Herkunft eingestellt, das jetzt als Scan im Netz vorliegt:
http://www.archive.org/details/Bezold_Lebenserinnerungen

http://de.wikisource.org/wiki/Friedrich_von_Bezold#Lebenserinnerungen
die wohl in den 1920er Jahren entstandenen Lebenserinnerungen, die aber nur bis 1870 reichen, ins Netz gestellt werden. In der Archivbibliothek ist die Kopie eines Typoskripts unbekannter Herkunft eingestellt, das jetzt als Scan im Netz vorliegt:
http://www.archive.org/details/Bezold_Lebenserinnerungen
KlausGraf - am Freitag, 2. August 2013, 16:53 - Rubrik: Universitaetsarchive
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http://www.stern.de/kultur/musik/neue-musikverwertungsgesellschaft-c3s-die-gema-rebellen-2044399.html
" Unter dem Namen "Cultural Commons Collecting Society", kurz C3S, wollen die Rebellen die bisherige Monopolstellung der Gema brechen. "Wir wollen uns als ernsthafte Alternative zur Gema etablieren", sagt Wolfgang Senges, einer der Initiatoren, zu stern.de. Dafür brauchen die C3S-Macher zunächst einmal das nötige Kleingeld. Über die Crowdfunding-Plattform Startnext sammeln Senges und seine Mitstreiter derzeit Kapital. Die Mindestschwelle von 50.000 Euro ist schon fast erreicht, das Ziel sind 200.000 Euro. Dass die C3S sich im September offiziell als Verein gründen wird, sei jetzt schon sicher, sagt Senges.
Die selbsternannte "faire Gema-Alternative" verfolgt vor allem zwei Ziele: Mehr Mitbestimmung für die Künstler und flexiblere Lizenzen, um besser auf digitale Entwicklungen wie Youtube, Sharing- und Streamingdienste reagieren zu können. Der Schlüssel dafür sind freie Lizenzen, "Creative Commons" genannt. Die ermöglichen es beispielsweise, einzelne Songs offiziell zum nicht-kommerziellen Teilen und Herunterladen freizugeben. Der Künstler kann so Werbung in eigener Sache betreiben, ohne auf Tantiemen für andere Songs oder kommerzielle Nutzung zu verzichten. "Die Künstler sollen größtmögliche Freiheit bekommen, über ihr Werk zu verfügen", sagt C3S-Macher Senges.
Senges und seine Mitstreiter sind Rebellen wider Willen. Denn eigentlich hätten sie lieber eine Lösung innerhalb der Gema gefunden, als mit großem Aufwand ein eigenes Projekt hochzuziehen. Doch langwierige Gespräche mit der Gema über die Einführung der neuartigen Lizenzen seien gescheitert, berichtet Senges. "Wir haben versucht, die Gema zu überreden, Creative Commons einzuführen, aber die hat das abgelehnt.""
http://www.c3s.cc/#home
#gema

" Unter dem Namen "Cultural Commons Collecting Society", kurz C3S, wollen die Rebellen die bisherige Monopolstellung der Gema brechen. "Wir wollen uns als ernsthafte Alternative zur Gema etablieren", sagt Wolfgang Senges, einer der Initiatoren, zu stern.de. Dafür brauchen die C3S-Macher zunächst einmal das nötige Kleingeld. Über die Crowdfunding-Plattform Startnext sammeln Senges und seine Mitstreiter derzeit Kapital. Die Mindestschwelle von 50.000 Euro ist schon fast erreicht, das Ziel sind 200.000 Euro. Dass die C3S sich im September offiziell als Verein gründen wird, sei jetzt schon sicher, sagt Senges.
Die selbsternannte "faire Gema-Alternative" verfolgt vor allem zwei Ziele: Mehr Mitbestimmung für die Künstler und flexiblere Lizenzen, um besser auf digitale Entwicklungen wie Youtube, Sharing- und Streamingdienste reagieren zu können. Der Schlüssel dafür sind freie Lizenzen, "Creative Commons" genannt. Die ermöglichen es beispielsweise, einzelne Songs offiziell zum nicht-kommerziellen Teilen und Herunterladen freizugeben. Der Künstler kann so Werbung in eigener Sache betreiben, ohne auf Tantiemen für andere Songs oder kommerzielle Nutzung zu verzichten. "Die Künstler sollen größtmögliche Freiheit bekommen, über ihr Werk zu verfügen", sagt C3S-Macher Senges.
Senges und seine Mitstreiter sind Rebellen wider Willen. Denn eigentlich hätten sie lieber eine Lösung innerhalb der Gema gefunden, als mit großem Aufwand ein eigenes Projekt hochzuziehen. Doch langwierige Gespräche mit der Gema über die Einführung der neuartigen Lizenzen seien gescheitert, berichtet Senges. "Wir haben versucht, die Gema zu überreden, Creative Commons einzuführen, aber die hat das abgelehnt.""
http://www.c3s.cc/#home
#gema
KlausGraf - am Freitag, 2. August 2013, 00:57 - Rubrik: Archivrecht
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