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Die Tintenkundler unter uns sollten die Kölner Ausstellung besuchen.

http://www.wallraf.museum/index.php?id=407




[Preprint] Ulm und Oberschwaben. Zeitschrift für Geschichte, Kunst und Kultur. Im Auftrag des Vereins für Kunst und Altertum in Ulm und Oberschwaben e.V. und der Gesellschaft Oberschwaben für Geschichte und Kultur e.V. hrsg. von Andreas Schmauder und Michael Wettengel in Zusammenarbeit mit Gudrun Litz Bd. 57. Ulm: Süddeutsche Verlagsgesellschaft Ulm im Jan Thorbecke Verlag 2011. 543 S. mit zahlreichen Abbildungen

Der jüngste umfangreiche Band der traditionsreichen Vereinszeitschrift macht einen besseren Eindruck als der vorangegangene aus dem Jahr 2009 (vgl. Rezension in der ZHG 2010, S. 206-208). Es gibt nun Register, der Rezensionsteil wirkt nicht mehr so beliebig, und auch das 20. Jahrhundert kommt dieses Mal nicht zu kurz.

"Ein mittelhochdeutsches Preisgedicht auf den Weingartener Abt Berthold († 1232)" ediert Norbert Kruse (S. 9-16). Der so gut wie unbekannte Text - die Handschrift fehlt im Marburger Handschriftencensus - steht auf Blatt 153v der aus Weingarten stammenden Fuldaer Handschrift D 7.

Erneut die Frage der Qualitätssicherung bei landesgeschichtlichen Zeitschriften wirft der von Hans Peter Köpf ursprünglich für eine Festgabe im Jahr 1971 verfasste Beitrag "Das älteste Necrolog des Klosters Söflingen" (S. 17-33) auf. Köpf ediert und kommentiert nach der Wiedergabe Georg Veesenmeyers (in seinen "Miscellaneen literarischen und historischen Inhalts", 1812) einen Nekrolog, den er aufgrund der Übereinstimmung mit dem Söflinger Seel- und Guttäterbuch 1753 schlüssig als Nekrolog der Vorgängergemeinschaft des Söflinger Klarissenkonvents, nämlich von St. Elisabeth auf dem Gries, erweisen kann. Man könnte an diesem angeblich aktualisierten Beitrag einiges bemängeln, angefangen mit der unüblichen Form "Necrolog". Zu Veesenmeyer sollte man inzwischen Volker Pfeifers 1981 erschienene Studien Volker Pfeifer zur Geschichtsschreibung der Reichsstadt Ulm anführen. Dem Verfasser ist von Veesenmeyers Ausgabe nur ein Exemplar in der Stadtbibliothek Ulm bekannt, während der Karlsruher Virtuelle Katalog etliche Exemplare nachweist. Man mag die Unkenntnis des Internets dem betagten Autor nachsehen, aber dass die Herausgeber naheliegende Erkenntnismöglichkeiten nicht nutzen, um ihrer Zeitschrift ein passables Niveau zu verschaffen, ist meiner Meinung nach unverzeihlich. Für Köpf ist das Nekrolog verschollen und er wünscht sich: "Möge dieser Aufsatz Anlaß zu seiner Wiederentdeckung sein!" Wiederentdeckt wurde das Stück schon 1986, als Hardo Hilgs Katalogband zu den lateinischen mittelalterlichen Handschriften des Germanischen Nationalmuseums erschien. Das dort fälschlich mit der bisherigen Literatur der "Sammlung" an der Frauenstraße zugewiesene Psalterium aus dem Anfang des 13. Jahrhunderts ist Hs 28603. Man muss nur die Suchworte veesenmeyer miscellaneen inhalts bei Google oder Google Books eingeben und findet dann sofort den Nürnberger Katalog, wobei man annehmen sollte, dass ein "Haus der Stadtgeschichte" (Stadtarchiv Ulm) über die Existenz solcher auswärtiger Ulmensia informiert sein müsste. Wer wird sich denn in absehbarer Zukunft die Zeit nehmen, anhand des Originals die Nekrologeinträge nochmals zu edieren? Dass die Herausgeber dem nächsten Jahrgang eine Berichtigung hinzufügen, ist kaum anzunehmen. Nicht nur Köpf, sondern auch die Herausgeber haben sich tüchtig blamiert!

Christof Rieber breitet in seinem Aufsatz "Kaiser, Reichsstadt, Ritter. Sigismund und Oswald von Wolkenstein besuchen Ulm 1418, 1428, 1430 und 1434" (S. 34-98) etwas zu langatmig längst bekannte Quellen und Sachverhalte aus. Der wissenschaftliche Ertrag ist daher vergleichsweise gering.

"Diss sind die Recht des Closters zu Sanct Georgen auf dem Schwarzwald zu den Lüten und zu den Guteren zu Ingoltingen, zu Tegernaw und zu Reinwiler" lautet die Überschrift der Ingoldinger Rechtssatzung, eines der ältesten oberschwäbischen Dorfrechte, die Kurt Diemer aus einer Abschrift des 18. Jahrhunderts im Generallandesarchiv Stuttgart 100/31 abdruckt (S. 99-104).

Um die Ulmer Kunstgeschichte um 1500 geht es bei Albrecht Müller und Manuel Teget-Welz ("Der Meister des Ulmer Vespertoliums und sein Werk", S. 105-114). Dem Meister der verschollenen Figuren des von Jörg Syrlin dem Jüngeren 1482/4 geschnitzten Priestersitzes im Ulmer Münster werden verschiedene andere Werke zugewiesen. Abschließend wird behauptet, er sei mit "hoher Wahrscheinlichkeit" mit dem archivalisch belegten Meister Kitzin identisch, eine Hypothese, die man freilich mit Skepsis aufnehmen sollte.

Mautrechnungen der Herrschaft Donaustauf im Thurn und Taxis Zentralarchiv Regensburg sind die Hauptquelle des tabellenreichen, wirtschaftsgeschichtlich höchst ergiebigen Beitrags von Hans-Heinrich Vangerow: Handel und Wandel auf der Donau von Ulm bis Wien in den Jahren 1583 bis 1651 (S. 115-168).

Einer der gehaltvollsten Beiträge des Bandes stammt von Stefan Lang: Bibliotheksstifter, Patriot und Kulturreisender. Anton Schermar (1604-1681), ein Ulmer Patrizier des 17. Jahrhunderts (S. 169-199). Besonders attraktiv sind die farbigen Stammbuch-Abbildungen. Man erfährt viel über Schermars numismatische und historische Interessen sowie über seine berühmte Bibliothek, die von dem gewissenlosen Stiftungsverwalter Dr. Eitel Albrecht Schad nach dem Zweiten Weltkrieg regelrecht geplündert wurde. Alle Handschriften sind seither verschwunden.

Ein zunftgeschichtliches Thema behandelt Senta Herkle: Zuckerbrot und Schweinehaltung. Die Ulmer Bäckerzunft im 18. Jahrhundert (S. 200-229).

Andreas Bihrer und Dietmars Schiersner sowie acht weitere Mitglieder einer von Studierenden der Universität Freiburg und der PH Weingarten gestellten Arbeitsgruppe verantworten einen wichtigen Beitrag zur klösterlichen Historiographie Oberschwabens in der frühen Neuzeit: Die Reformation in der benediktinischen Geschichtsschreibung des 18. Jahrhunderts. Das Abbatiat des Elias Frei in Isny (1538-1548) in Georg Doblers 'Gründlich und ausführlicher Bericht' von 1767: Einleitung, Edition und Kommentar (S. 230-313). Der Benediktiner Georg Dobler (1719-1784) war Mönch in Isny und fungierte als Klosterarchivar. Die Edition S. 278-313 folgt der Vorlage im Archiv der Fürsten von Quadt zu Wyckradt und Isny in Isny, Bestand C B 419. Ein Schwerpunkt des Textes ist der Schmalkaldische Krieg.

Einmal mehr auf die im westböhmischen Pilsen aufbewahrten Schätze des Stadion'schen Familienarchivs macht Franz Stephan Pelgen aufmerksam, der ein detailreiches "Inventar des gräflich-stadionschen Schlosses Warthausen aus dem Jahr 1788" abdruckt (S. 314-354). Die berühmte Bibliothek ist nicht erfasst, wohl aber die umfangreiche Gewehrkammer.

"Christoph Martin Wieland veröffentlichte 1766/67 die 'Geschichte des Agathon' als einen in weiten Teilen staatsphilosophischen Roman, in dem er die Erfahrungen seines Aufenthalts in der Schweiz, als Kanzleiverwalter in der Reichsstadt Biberach und mit dem Reichsgrafen Stadion reflektierte", resümiert Hartmut Zückert (S. 376) seinen Artikel: Literarischer Republikanismus und reichsstädtische Republik. Christoph Martin Wielands 'Geschichte des Agathon' aus historischer Sicht (S. 355-376).

Das 19. Jahrhundert wird ganz übersprungen, denn nun geht es weiter mit einem Aufsatz zu Ernst Jünger in Ravensburg 1948-1950 (von Franz Schwarzbauer, S. 377-396). Eher in einer kunsthistorischen Zeitschrift würde man die Studie von Thekla Zell erwarten, die sich ausführlich mit der von Kurt Fried (1906-1981) 1959 begründeten Kunstgalerie befasst: Das Studio f in Ulm. Untersuchung einer Avantgardegalerie im Fokus der sechziger Jahre (S. 397-480). Da das Studio f eine bedeutende Rolle in der Galerieszene der 1960er Jahre spielte (auch was die Beteiligung an Happenings anging), hat diese Untersuchung durchaus exemplarischen Charakter. Als Anhang werden die Ausstellungen der Galerie dokumentiert (S. 472-480).

Noch ein Wort zu den im Bd. 56 schmerzlich vermissten Registern. Sie sind ausgesprochen nützlich, doch sollte erwogen werden, Personen- und Ortsregister in einem einzigen Register zusammenzuziehen. Wenn man sich an den Bedürfnissen des Registerbenutzers orientiert, sollte man auch keinesfalls auf die Idee kommen, mittelalterliche Personen ausschließlich unter ihrem Vornamen einzuordnen. Wer etwa nach den Grafen von Montfort (S. 80) sucht, muss die Vornamen wissen. Das ist nicht nur für Genealogen nicht akzeptabel.

Abschließend möchte ich dringend dazu aufrufen, die landesgeschichtlichen Zeitschriften nicht mehr nur im Druck zu verbreiten, sondern sie auch "Open Access" im Internet zugänglich zu machen. Durch die dann mögliche Volltextsuche erlangen die Inhalte eine neue Qualität, was nicht zuletzt der dokumentierte peinliche Lapsus von Köpf zeigt, der mit einer trivialen Suchabfrage aufgedeckt werden konnte.


... dann entgeht einem schon mal eine Katharinenlegende in Versen (14. Jahrhundert), die im Einband der ausgeschiedenen ehemals Tennenbacher Inkunabel (Harvard, Katalog Walsh Nr. 1206) als Makulatur Verwendung fand und nun MS Ger 218 der Houghton Library ist. Die Inkunabel wurde 1945 "offenbar als ausgeschiedenes Duplikat" von dem Union Theological Seminary in New York veräußert (Simon S. 323).

http://www.mr1314.de/19798

Eckehard Simon, Fragment einer Katharinenlegende in Versen, in: ZfdA 132 (2003), S. 322-331 (mit Abdruck)

Zu Dubletten hier:
http://archiv.twoday.net/search?q=dubletten

Jahrbuch kirchliches Buch- und Bibliothekswesen NF 1, 2013. Im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft katholisch-Theologischer Bibliotheken (AKThB) und des Verbandes kirchlich-wissenschaftlicher Bibliotheken (VkwB) in der Arbeitsgemeinschaft kirchlicher Archive und Bibliotheken in der evangelischen Kirche hrsg. von Jochen Bepler u.a. Regensburg: Schnell & Steiner 2013. 240 S., zahlreiche überwiegend SW-Abbildungen. Gebunden. ISBN 978-3-7954-2713-9. Euro 27,50

An der Zukunftsfähigkeit der katholischen und evangelischen Kirchenbibliotheken bestehen erhebliche Zweifel, wenn man den betrüblichen Umstand betrachtet, dass diese sehr stark geriatrisch geprägte Sektion des Bibliothekswesens anno 2013 allen Ernstes noch eine gedruckte Zeitschrift herausbringt, von der es natürlich keine Online-Ausgabe und auch kein Inhaltsverzeichnis im Netz gibt. Dass Open Access bei der wissenschaftlichen Publikation das Gebot der Stunde sein sollte - die Kirchenbibliothekare scheren sich nicht drum. Dass man einen erheblichen Teil des Bandes (S. 157-239) mit einer gedruckt völlig nutzlosen Bibliographie der Veröffentlichungen kirchlicher Archive, Bibliotheken und Museen 2007/2009 füllt, passt da ins Bild.

Die wissenschaftliche Qualität der Beiträge ist gering. Unter den Aufsätzen sind drei methodisch ambitionierte, von denen zwei sich an geschraubter Frömmelei versuchen (Gahn, Littger). Bei geologischen oder medizinischen Bibliotheken werden Altbestände selbstverständlich bewahrt, während bei theologischen Bibliotheken dieses Anliegen möglichst gestelzt theologisch irgendwie mit dem kirchlichen Auftrag kompatibel gemacht werden muss. Philipp Gahn macht sich Gedanken über die Herausforderung des Selbstbewusstseins der Kirche durch den Tablet-Computer Gedanken, wobei man Tablet-Computer gern auch durch Elektronengehirn ersetzen kann. Es bleibt das gleiche pseudo-erleuchtete Geschwafel. Kornelius Götz holt Pomians Semiophoren aus der Versenkung und meditiert aus Restauratorensicht etwas hochgestochen über Vergängliches, Abfall und Dauerhaftes. Sehr befangen bin ich, wenn ich bei Kulturgutschänder Walter Littger, verantwortlich für einen großen Teil der unerträglich barbarischen Eichstätter Vorkommnisse, im Aufsatz "Im Wort Gottes zu Hause" die salbungsvolle Zwischenüberschrift "Im Geist Gottes durchleuchten und ordnen" lesen muss. Ungeheuerlich ist für mich, was Georg Ott-Stelzner unter den Kurzmeldungen berichtet (S. 161), nämlich den Rückzug des Einspruchs der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch der Bibliotheksdirektorin Angelika Reich. Damit sei "das juristische Nachspiel um den vermeintlichen Skandal" beendet. Die von Littger vorgenommenen Dublettenverkäufe und die von Reich zu verantwortenden Buchvernichtungen sind ein handfester Skandal, den man nicht mit Hinweis auf die Unmöglichkeit einer strafrechtlichen Verurteilung wegschieben kann. Zur Erinnerung die wichtigsten Stellungnahmen zur Causa Eichstätt:

Klaus Graf: 83 Tonnen Bücher als Müll, in: FAZ Nr. 44 vom 21.2.2007, S. 35
Online:
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/buecher/universitaet-eichstaett-83-tonnen-buecher-als-muell-1411791.html
in der FAZ nur in gekürzter Form wiedergegeben; die vollständige, ungekürzte Originalfassung: http://archiv.twoday.net/stories/3344981/

Siehe u.a.
http://archiv.twoday.net/stories/4727682/
http://archiv.twoday.net/search?q=eichst%C3%A4tt

Zum Vorgang 2002:
http://archiv.twoday.net/stories/3534122/
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg09138.html
= http://www.aedph-old.uni-bayreuth.de/2002/0393.html

2007 Spiegel Online
http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/bayerische-unibibliothek-80-tonnen-historische-buecher-im-altpapier-a-468041.html

Die von der Bayerischen Staatsbibliothek unverständlicherweise nicht beanstandeten Eichstätter Dublettenverkäufe (es wurden provenienztragendende Stücke veräußert) verstießen eindeutig gegen die neueren Regeln, siehe
http://archiv.twoday.net/stories/16585490/

Zum weiteren Inhalt: Sigmund Benker stellt einen neu erworbenen Sammelband der Dombibliothek Freising mit teilweise unbekannten Festdichtungen aus einem Freundeskreis Ingolstädter Humanisten 1571/82 vor, während sich Holger Nickel den Inkunabeln und vor allem ihren Einbänden in der Ebstorfer Klosterbibliothek widmet. Sven Limbeck druckt seine Einführung in die Wolfenbütteler Ausstellung "Verklingend und ewig. Tausend Jahre Musikgedächtnis 800-1800" ab, und Siegfried Schmidt erörtert den Bildungsgedanken im Volksbüchereiwesen zu Beginn des 20. Jahrhunderts.

Etwas weniger abgehoben als die Aufsätze sind die "Kleineren Beiträge, Projekte und Berichte", die der Virtuellen Klosterbibliothek von St. Peter, der Stiftsbibliothek Gandersheim, der Herstellung von Klappschubern und den teuren ATLA-Datenbanken gelten. Abgedruckt sind sodann die Berichte der beiden Träger-Arbeitsgemeinschaften.

Noch für 2013 ist das Erscheinen eines weiteren Bandes in Aussicht gestellt. Aber ob der besser wird?

The most useful 21 links

1. Digitized manuscript catalogs (Brigitte Pfeil)

http://www.ub.uni-kassel.de/handschriftenkatalogeonline.html
http://www.uni-kassel.de/ub/historisches-erbe/sondersammlungen/handschriftenkataloge.html

Please mail Ms. Pfeil additions: pfeil at bibliothek.uni-kassel.de

2. Online catalogues of medieval manuscripts (Albrecht Diem)

http://www.earlymedievalmonasticism.org/Catalogues-of-Latin-Manuscripts.html

3. Handschriftencensus manuscript catalogs

http://www.handschriftencensus.de/forschungsliteratur/kataloge

4. Medieval Manuscript Catalogs & Inventories (Robert D. Peckham)

http://www.utm.edu/staff/bobp/vlibrary/mscatalogs.shtml

5. Kristeller Online: Latin manuscript books before 1600

http://www.mgh-bibliothek.de/kristeller/

Please note that there is a printed addendum published in 2006.

6. Peraldus.ch: A collection of bibliographical references to medieval
manuscripts

http://www.peraldus.ch/

7. Looking for a manuscript in the publication Scriptorium and in the Bulletin codicologique

http://www.scriptorium.be/search_manuscript.php?lang=en

8. Hill Museum & Manuscript Library

http://www.hmml.org/research2010/research10.htm

9. Schoenberg Database of Manuscripts

http://dla.library.upenn.edu/dla/schoenberg/

AUSTRIA

10. manuscripta.at - Mittelalterliche Handschriften in
österreichischen Bibliotheken

http://manuscripta.at

BELGIUM/ THE NETHERLANDS

11. Bibliotheca Neerlandica Manuscripta

http://www.library.leiden.edu/special-collections/manuscripts/subcollections-whs-bnm.html

12. Medieval manuscripts in Dutch collections

http://www.mmdc.nl/

13. Online guide to mediaeval manuscripts in Wallonia - Brussels

http://www.cicweb.be/en/recherche.php

EAST EUROPE

14. Manuscriptorium

http://www.manuscriptorium.com/

Mostly Czech Republic

FRANCE

15. Bibliothèque virtuelle des manuscrits médiévaux

http://bvmm.irht.cnrs.fr/

16. Enluminures, Liber Floridus, Mandragore

http://www.manuscritsenlumines.fr/

17. Initiale - Catalogue de manuscrits enluminés

http://initiale.irht.cnrs.fr/

GERMANY

18. Manuscripta Mediaevalia

http://www.manuscripta-mediaevalia.de/

Please note: There are (i) descriptions and digitized catalogs in the
database, (ii) an old presentation of older digitized catalogs where
you can link directly to pages at

http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/kataloge-online.htm

(iii) PDF-descriptions in the section "Projekte" which cannot be
searched (respective incompletely via Google site:search)

ITALY

19. MANUS - Censimento dei manoscritti delle biblioteche italiane

http://manus.iccu.sbn.it/

SWITZERLAND

20. Verbundkatalog HAN

http://www.ub.unibas.ch/?id=1469

Mostly modern materials but also medieval mss. from Basel, Luzern, St. Gallen (Vadiana), and Solothurn (to mention only the most important libraries with medieval manuscripts)

USA

21. Digital Scriptorium

http://bancroft.berkeley.edu/digitalscriptorium/

UPDATES

May, 2014

I should have mentioned

FRANCE

Calames
http://www.calames.abes.fr

July, 2014

Bibliografia dei manoscritti citati in rivista
http://tlion.sns.it/mssb/

December, 2014

MIRABILE
http://www.mirabileweb.it/

USA

Directory of Collections in the United States and Canada with Pre-1600 Manuscript Holdings
http://bibsocamer.org/wp-content/uploads/Conway_Davis_2014.pdf

Loren MacKinney, Medical Illustrations in Medieval Manuscripts. Part I: Early Medicine in Illuminated Manuscripts; Part II: Medical Miniatures in Extant Manuscripts: A Checklist compiled with the Assistance of Thomas Herndon (Publications of the Wellcome Historical Medical Library N. S. 5), London 1965

Das reich illustrierte Buch ist online:

http://wellcomelibrary.org/player/b20086350

Ergänzende Bilddatenbank:

http://www2.lib.unc.edu/dc/mackinney/?CISOROOT=/mackinney


http://www.spiegel.de/wissenschaft/natur/archaeologen-entdecken-in-guatemala-maya-fries-a-915522.html

Und SPIEGEL Online hat mal wieder den Redaktionsduden verlegt.

http://de.wiktionary.org/wiki/Fries

Aber wenn mans lange genug falsch schreibt, wirds Sprachgebrauch. Macht doch Sinn, oder?

http://causaschavan.wordpress.com/2013/08/08/grundlagen-der-plagiatsphrasenforschung-teil-1-die-richtigen-umgangsformen/

Detroit ist bankrott, und nun will man die Meisterwerke aus einem der bedeutendsten Kunstmuseen der USA verkaufen.

http://en.wikipedia.org/wiki/Detroit_Institute_of_Arts

Protest kommt natürlich von Museumsleuten:

" Monetizing the Detroit Institute of Art’s permanent collection will not
resolve the travails of a post-industrial city that has been wrestling with
corruption and graft for decades. Rather, converting the museum’s finest works
into liquid assets will only delay the inevitable while continuing to obscure
structural faults in Detroit’s management and ethical flaws in its leadership.
The capitalization of these works will also further decimate the city’s already
flagging tourism economy while denying its own residents access to important
educational and cultural resources; a classic case of cutting off one’s nose to
spite one’s face."
Jill Deupi
http://groups.yahoo.com/group/AAMG-L/message/7158

Siehe auch
http://archivalia.tumblr.com/tagged/deaccessioning mit weiteren Nachweisen

Jan van Eyck, DIA

http://www.theguardian.com/books/2012/mar/05/five-hundred-fairytales-discovered-germany (März 2013)

"A whole new world of magic animals, brave young princes and evil witches has come to light with the discovery of 500 new fairytales, which were locked away in an archive in Regensburg, Germany for over 150 years. The tales are part of a collection of myths, legends and fairytales, gathered by the local historian Franz Xaver von Schönwerth (1810–1886) in the Bavarian region of Oberpfalz at about the same time as the Grimm brothers were collecting the fairytales that have since charmed adults and children around the world."

Eigentümer des Nachlasses ist der Historische Verein für Oberpfalz und Regensburg.

Siehe auch

http://www.schoenwerth.de/aktivitaeten-projekte/schoenwerth-international/

http://de.wikisource.org/wiki/Franz_Xaver_Sch%C3%B6nwerth

Sein Vorgänger musste wegen einer harten Trainings-Strafe, bei der ein Rekrut starb, gehen. Gerade einmal sechs Tage im Amt, trat jetzt der neue Verteidigungsminister Andrew Yang zurück. Ein Freund, der 2007 einen Artikel unter Yangs Namen veröffentlicht hatte, hatte plagiiert.

http://www.bbc.co.uk/news/world-asia-23586024

029

Gestern wurde das erste Bild hier gezeigt. die Kommentare enthalten ausschließende Hinweise sowie 2 weitere mehr oder weniger hilfreiche Bild-Tipps.

http://www.vda.archiv.net/aktuelles/meldung/250.html

"Der Tag der Bestandserhaltung ist die erste spartenübergreifende Fortbildung, die in Mecklenburg-Vorpommern auf Landesebene kooperativ vom VdA - Verband deutscher Archivarinnen und Archivare e.V. und dem Deutschen Bibliotheksverband e.V. (dbv) veranstaltet wird. Die Initiative geht von der an der Staatsbibliothek zu Berlin angesiedelten Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) aus. Zu deren Hauptaufgaben zählt, die Infrastrukturen zur Erhaltung der Originale in Archiven und Bibliotheken in den Ländern zu stärken."

Hätte man das lieber mal vor einem Jahr gemacht ...

Zur Causa Stralsund:
http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund

What day is it today
Wiri : I have no idea.

Und wie sieht Wolfram Alpha das?
http://www.wolframalpha.com/input/?i=what+day+is+it+today

Wiri : Angela Merkel is a politician, profession, occupation.
You : Who is angela merkel

Wiri : I do not know about "12+22". Yet..
You : What is 12+22

Wolfram Alpha hat auch da die besseren Karten:
http://www.wolframalpha.com/input/?i=what+is+12%2B22

Selber Wiri testen?
https://toolserver.org/~magnus/thetalkpage/

Via
http://infobib.de/blog/2013/08/07/frag-doch-einfach-wiri/

Seit dem 1.8. enthält das Urheberrechtsgesetz die neuen Paragraphen § 87f, 87g und 87h UrhG, in denen - trotz aller Kritik - das Schutzrecht der Presseverleger normiert wurde.

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/BJNR012730965.html

Da man das Leistungsschutzrecht (LSR) auch als Lex Google angesehen hat, ist es bemerkenswert, dass sich Google News bei den wichtigsten Befürwortern des LSR durch ein Opt-In die weitere kostenlose Berücksichtigung ihrer Publikationen sichern konnte.

Martin Weigert nennt das LSR das "peinlichste netzpolitische Unterfangen Deutschlands":

http://netzwertig.com/2013/08/07/leistungsschutzrecht-das-peinlichste-netzpolitische-unterfangen-deutschlands/

Zum Thema auf hypotheses.org
http://kristinoswald.hypotheses.org/1041

Verunsichert wurden vor allem kleinere Anbieter, die teilweise hysterische Reaktionen zeigten wie Tobias Berg, der seinen NFH erneut einstellte:

http://www.nfhdata.de/

Auch die lange vor dem Inkraftreten von Anatol Stefanowitsch geäußerten Bedenken, das LSR könne die Wissenschaft einschränken, halte ich für abwegig:

http://www.stifterverband.info/meinung_und_debatte/2012/stefanowitsch_leistungsschutzrecht/index.html

Wer konsequent wie die hypotheses-Blogs oder Archivalia auf Werbefinanzierung u.ä. verzichtet, hat vom LSR nichts zu befürchten.

Zum Thema hier:

http://archiv.twoday.net/search?q=leistungsschutzrecht


Blogger Professor KH Schneider weist darauf hin:

http://digireg.twoday.net/stories/453138187/

030

Um welches Archiv handelt es sich?

Karen Hägele vom kommerziellen Genealogy-Unternehmen MyHeritage: "Wir geben heute mit großer Freude bekannt, dass MyHeritage die Initiative „Familienfotos bewahren“ gestartet hat, zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Bedeutung der Familiengeschichte und Erhaltung von Familienfotos für die künftigen Generationen."

http://www.myheritage.de/old-family-photos

http://blog.myheritage.de/2013/08/myheritage-startet-internationale-initiative-%E2%80%9Efamilienfotos-bewahren%E2%80%9C/

Reine Geschäftemacherei!


Hermann Kurzke zieht vom Leder:

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/forschung-und-lehre/forschungsfoerderung-drei-jahre-nervenkrieg-und-eine-niederlage-12310995.html

"Konkret ging es um einen Langzeitantrag „Kulturgut Kirchenlied“, der ein Internetportal zu entwickeln verhieß, das über jede Anfangszeile und jeden Melodiebeginn Zugang zu den Texten, den Melodien, den Druck- und den Wirkungsgeschichten von 50.000 Liedern schaffen sollte. Dazu gehörten wohlumzirkte Auswertungsprojekte."

Danke an FE.

Im vergangenen September wurde hier auf Archivalia wie gewohnt kontrovers über den Einsatz von "Leichter Sprache" in der archivischen Öffentlichkeitsarbeit diskutiert.

Nun liegt ein Beispiel vor: ein Begleitheft zu einer Ausstellung über das Leben mit Behinderung im Kreis Siegen-Wittgenstein Damals und heute vor. Grundlage für die Verwendung von leichter Sprache in Ausstellungskatalogen ist eine linguisitsche Masterarbeit von Anna Hinkel an der Universität Siegen.
M. E. ist das Begleitheft beispielgebend und nachahmenswert!

http://www.augias.net/art_7999.html

Zum Thema siehe hier
http://archiv.twoday.net/search?q=notfallverbund

Bei Josef Pauser herrscht akutes Sommerloch:

http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=28288

De Gruyter hat die beiden Verlage geschluckt und bietet für die Produktion der beiden Verlage einen kostenlosen Online-Zugang bis Ende August an:

http://www.degruyter.com/page/554

Da man sich PDFs z.B. von Studienbüchern (Meuten, 15. Jh. usw.) oder Überblicksdarstellungen (wie Paravicini, Werner: Die ritterlich-höfische Kultur des Mittelalters, wichtig z.B. zum Heroldswesen) herunterladen kann, ist das in der Tat ein sehr großzügiges Angebot, auf das man auch Studierende hinweisen sollte.

Zugänglich ist auch die Zeitschrift: Das Mittelalter (ab 2008) und natürlich die HZ.

Rainer Kuhlen teilte in INETBIB mit:

"Im Vorwort zur 6. Auflage der "Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation" (Frühjahr 2013) wurde darauf hingewiesen, dass einige (an sich für die IW zentrale) Artikel aus KSS-5, die in der Methodik aber ziemlich stabil geblieben sind, nicht mehr für KSS-5 neu geschrieben worden sind. Der Verlag de Gruyter hatte zugestimmt, diese Artikel frei zugänglich zu schalten.
Der Verlag hat in der Tat das rasch für die Artikel gemacht, für die wir als Herausgeber explizit die Freigabe erbeten hatten.
Bei diesen frei zugänglichen Kapiteln handelt es sich um folgenden aus KSS-5: A2,A5, B1, B2, B4,B5, B6, B17,C6,E1-E10.
Auf der Website http://www.degruyter.com/view/product/53242 ist das leider nicht sofort erkennbar. Man mus "Read Content" anklicken, dann kommt man zu der Liste der Einzelteile. Aber man erkennt erst durch Anklicken eines gewünschten Artikels, ob dieser zahlungspflichtig ist (i.d.R. wohl €30) oder frei einsehbar ist. Ich habe den Verlag gebeten, dass nutzerfreundlicher zu gestalten, z.B. mit einer Anzeige per Liste auf der Eingangsseite. Mal sehen, ob das noch wird. Auch habe ich gebeten, dass dies um die Artikel erweitert werden sollte, für die auch schon bei KSS-5 Autorenhonorarverzicht bestanden hat, z.B. bei mir, neben A5 (welchen der Verlag freigegeben hat), auch A1 und A8. Mal sehen, ob das noch geschieht.

A2 Entwicklung der Fachinformation und -kommunikation
A 5 Informationsethik
B 1 Klassifikation, Klassieren
B 2 Thesaurus
? 4 Informationsaufbereitung I: Formale Erfassung
? 5 Informationsaufbereitung II: Indexieren
? 6 Informationsaufbereitung III: Referieren (Abstracts -- Abstracting -- Grundlagen)
? 17 Informationsqualität
C 6 Informationsvermittlung

Bei E1-E10 handelt sich um den kompletten Hauptteil E aus KSS-5, also um Artikel, die "Information" aus der Sicht verschiedener Wissenschaften behandeln."

1998 veröffentlichte Karsten Kühnel einen Katalog der Inkunabeln, Frühdrucke und Handschriften. Dank der Zustimmung des Autors und der postwendenden Scanbemühungen der MGH-Bibliothek liegt der für den Altbestand einer Ratsbibliothek exemplarische Band nunmehr online vor:

http://www.mgh-bibliothek.de/dokumente/a/a051274.pdf

Die Handschriften sind fast ausnahmslos frühneuzeitlich, es gibt allerdings auch etliche lateinische mittelalterliche Fragmente. Noch zu identifzieren ist der deutsche "Mystikertext" 4° Manuscr. 35 (S. 78) aus dem 15. Jahrhundert. Hof ist im Handschriftencensus noch gar nicht vertreten!

#fnzhss

"Hitze! Hitze!
Man spreche mir nicht von wollenem Unterzeug, von Kamelhaardoppelleibchen, von dicken Schafswollsocken, von Pelzmützen mit Ohrenwärmern, Pulswärmern, Glühwein oder heißen Bettkrügen. O, das lasse man lieber, denn ich kann dann sehr ungemütlich und häßlich werden. Ich bin ohnehin aufs höchste gereizt.
Ich bin kein Eisverkäufer oder Selterwasserfabrikant oder Aktionär eines Strandbades oder einer Badeanstalt. Ich profitiere nicht von den Hitzeferien in den Schulen. Ich habe nicht den geringsten Vorteil von der Hitze. Sie quält mich nur auf das furchtbarste und bringt mich dem Irrsinn nahe."

Die Groteske von Hermann Harry Schmitz (1880-1913) ist in Wikisource nachlesbar:

http://de.wikisource.org/wiki/Hitze!_Hitze!


Wenn es um Tempo- oder Abstandsverstöße im Straßenverkehr geht, kommt es immer wieder zum Streit vor Gericht. Der Anwalt des mutmaßlichen Verkehrssünders möchte die Bedienungsanleitung des Messgeräts sehen. Was die Bußgeldstelle gern verweigert – zum Beispiel mit einem ziemlich schrägen Hinweis auf angebliche Urheberrechte des Geräteherstellers.

Dass Anwälten die Unterlagen nicht gern gegeben werden, sei an dieser Stelle geschenkt. Um dieses Problem drehen sich etliche Prozesse. Sie gehen mal in die eine, mal in die andere Richtung aus.

Allerdings habe ich bislang noch nicht gehört, dass sogar dem Bußgeldrichter die Bedienungsanleitung vorenthalten wird. So passierte es einem Amtsrichter in Bremervörde. Er hatte die Unterlagen sehen wollen, das Ordnungsamt verweigerte dies. Begründung: Urheberrecht.

Der Richter reagierte, wie man es erwarten konnte. Er sprach den Betroffenen frei, weil bei ihm Zweifel an der Korrektheit der Messung blieben. Den Freispruch hat das Oberlandesgericht Celle nun mit einer bemerkenswerten Begründung aufgehoben. Nach Auffassung der Richter hatte sich ihr Kollege in erster Instanz nicht ausreichend darum bemüht, an die Bedienungsanleitung zu kommen.

Wenn alles nichts fruchtete, so das Gericht, hätte ein Durchsuchungsbeschluss erlassen werden können. Mit anderen Worten: Stellt sich die Behörde quer, kommt die Polizei ins Haus. Sicher nichts, worauf es Bußgeldstellen ernsthaft anlegen.

Als Verteidiger ist man also künftig noch besser beraten, wenn man versucht, den Richter ins Boot zu kriegen. Ist der davon überzeugt, dass die Bedienungsanleitung wichtig ist, wird man sie auch zu sehen bekommen.

Das Oberlandesgericht Celle nennt übrigens noch andere Möglichkeiten. Auch eine Durchsuchung beim Gerätehersteller komme in Betracht. Das wird diese Firmen freuen – mit dem faden Urheberrechtsargument laufen sie spätestens dann gegen die Wand. Vielleicht sind sie bei diesen Aussichten sogar bereit, dem Gericht eine Gebrauchsanleitung zu verkaufen. Auch zu so einer Anschaffung sei der Richter ermächtigt, heißt es.


http://www.lawblog.de/index.php/archives/2013/08/05/richter-empfehlen-hrtere-bandagen/

http://www.burhoff.de/insert/?/asp_weitere_beschluesse/inhalte/2188.htm

http://hatorikibble.wordpress.com/2013/08/05/serendip-o-matic-der-automat-fur-zufallsfunde/

http://serendipomatic.org/

http://www.e-manuscripta.ch/zuz/content/thumbview/749858


Über 20.000 Reise-Fotos aus historischen Alben hat die UB Leiden im Geheugen van Nederland zugänglich gemacht:

http://www.geheugenvannederland.nl/?/nl/collecties/albums_reisfotografie

Disibodenberg

http://log.netbib.de/archives/2013/08/05/openbibliojobs-weiter-verbessert/

RSS-Feed für Archivstellen:

http://jobs.openbiblio.eu/stellenangebote/einrichtungstyp/archiv/feed/

Bitte alle Archivstellen dort eintragen!

Die unfähigen alten Männer des Bundesverwaltungsgerichts haben dazu bisher nur eine Pressemitteilung veröffentlicht:

http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2013&nr=56

"Nach der für das Bundesverwaltungsgericht bindenden Auslegung der landesrechtlichen Entziehungsvorschrift durch den Verwaltungsgerichtshof hat der Rechtsbegriff des unwürdigen Verhaltens einen Wissenschaftsbezug. Danach erweist sich ein Titelinhaber dann als unwürdig zur Führung des verliehenen Doktorgrades, wenn er den mit der Verleihung begründeten Vertrauensvorschuss im Hinblick auf ein wissenschaftskonformes Arbeiten durch gravierende Verstöße gegen die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis enttäuscht hat, so dass zum Schutz des wissenschaftlichen Prozesses vor Irreführung eine Korrektur in Form der Entziehung vorgenommen werden muss. Mit dieser Ausrichtung auf den Wissenschaftsprozess und nicht etwa auf einen vorgeblich herausgehobenen persönlichen Rang der Promovierten verletzt die landesrechtliche Entziehungsvorschrift nicht das rechtsstaatliche Gebot der Gesetzesbestimmtheit, zumal sie in ihrer bindenden Auslegung durch den Verwaltungsgerichtshof nur vorsätzliche oder grob fahrlässige Verstöße gegen wissenschaftliche Kernpflichten erfasst, zu denen insbesondere das Verbot einer Erfindung, Fälschung oder Manipulation von Forschungsergebnissen gehört. Mit diesem Inhalt ist die Vorschrift auch mit dem Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG, der durch Art. 12 Abs. 1 GG gewährleisteten Berufsfreiheit und dem allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar."

Siehe auch
http://de.wikipedia.org/wiki/Aberkennung_eines_akademischen_Grades#Aberkennung_auf_Grund_unw.C3.BCrdigen_Verhaltens

Entziehungen von Doktorgraden wegen Unwürdigkeit hatten wir vor allem in der NS-Zeit, als man massenweise jüdischen Inhabern von Doktorgraden den Titel entzog. Darauf verweist auch

http://erbloggtes.wordpress.com/2013/08/01/doktorentzug-wegen-unwurdigkeit-rechtmasig/#more-3001

Der Doktortitel ist kein lebenslanges Wissenschafts-Gütesiegel, das man bei grobem wissenschaftlichem Fehlverhalten entziehen sollte. Er bezieht sich auf eine redlich erbrachte konkrete Leistung. Die veröffentlichte Doktorarbeit verliert durch die nachträgliche Entziehung nicht das geringste ihres wissenschaftlichen Werts. Was macht man denn, wenn jemand ohne Doktorgrad gravierend gefrevelt hat? Dem kann man seine akademischen Grade, so er sie hat, nicht entziehen, da die Prüfungsordnungen das nicht zulassen. Wie wird denn da der wissenschaftliche Prozess vor Irreführung geschützt? Der Doktorgrad ist keine Auszeichnung oder ein Verdienstorden. Das Urteil trägt zur Hypostasierung des Doktorgrads bei, obwohl angesichts der Plagiatsskandale das Gegenteil geboten wäre.

Zur Konturlosigkeit des Begriffs der Unwürdigkeit schrieb Paul Tiedemann:

"Der VGH hat sich ebenso wenig von dem Umstand beeindrucken lassen, dass der Begriff der Unwürdigkeit bis auf eine einzige Ausnahme bisher immer nur so ausgelegt worden ist, dass die Entziehung des Doktorgrades als eine Art Nebenstrafrecht fungierte. Die Konsequenzen eines Fehlverhaltens wurden allerdings (wenn auch nur selten) nicht von den Strafverfolgungsbehörden, sondern von den Universitäten exekutiert, wenn etwa der Titelträger Kandidaten beim Prüfungsbetrug im Staatsexamen geholfen, ein Tötungsdelikt oder Betrugsdelikte begangen hatte.
Aufgrund dieser Vorgeschichte hätte es nahe gelegen, den Begriff der Unwürdigkeit als unbrauchbar für eine rechtsstaatliche Eingriffsregelung zu qualifizieren. Statt es bei schwammigen Formulierungen zu belassen, wären die Landesgesetzgeber gezwungen worden, sich konkretere und rechtstaatlichen Standards entsprechende Tatbestände auszudenken. Vorschläge dafür liegen bereits vor. So aber bleibt es weiterhin der Einsicht und Ansicht des jeweiligen Richters überlassen, in welchen Fällen es zu einem Entzug des Doktorgrades kommt."
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/vgh-bw-entzieht-doktortitel-der-unwuerdige-forschungsbetrueger/

Zum Entzug der Meisterqualifikation im Handwerk im geltenden Recht habe ich nichts gefunden, aber ein Zitat zu einem historischen Vorfall: "Als allerdings im schwäbischen Rottweil ein junger Meister der Zimmerleute die Tochter des Henkers heiraten wollte, drohte ihm die Zunft mit der Entziehung des Meisterbriefs, weil sonst die Zunft "landauf und landab verschrieen" würde."
http://zunft-zu-wiedikon.jimdo.com/zunftwesen/vom-lehrling-zum-meister/


"Scholars, campaigners and lawyers can for the first time readily access more than 2,200 documents from a largely unknown archive housed at the United Nations that documents thousands of cases against accused World War II criminals in Europe and Asia."

http://bigstory.ap.org/article/over-2200-world-war-ii-documents-now-online

http://www.legal-tools.org/



Kölner FAMIs haben für ihre Prüfungsvorbereitung einen Terminologie-Wiki aufgesetzt. Mehr hier.

Fragt: http://kulturgut.hypotheses.org/253

Schon seit längerem habe ich den Verdacht, dass Google Books keine kompletten Trefferlisten ausliefert, dass also entgegen der Boole'schen Logik die Liste der gefundenen Treffer größer ist, wenn man einschränkende weitere Suchbegriffe dazunimmt. Ich möchte das an einem Beispiel verdeutlichen.

Mein Ausgangspunkt: Hitzeschädigt haben die Stümper von SPONLINE den Montaillou-Stoff für eine reißerische Inquisitions-Story verwurstet:

http://www.spiegel.de/spiegelgeschichte/mittelalter-die-inquisition-verfolgte-andersglaeubige-als-ketzer-a-913942.html

Beim Recherchieren wollte ich wissen, wer das Buch von Benad "Domus und Religion in Montaillou" (1990) zitiert.

Mit Google.de findet man 31 Treffer:

https://www.google.de/search?q=%22Domus%20und%20Religion%20in%20Montaillou%22&tbm=bks

Wenn man die entsprechende ursprüngliche URL kürzt, muss man den Suchstring beibehalten (q=), aber auch tbm=bks, da man sonst in die Websuche gelangt.

Ergänzt man nun das Fragment eines zweiten einschlägigen Titels (von Tremp-Utz), erhält man

https://www.google.de/search?tbm=bks&&q=%22Domus+und+Religion+in+Montaillou%22+%22pas+une+ile%22

Der erste Titel findet sich bereits in der ersten Trefferliste, die zwei weiteren fehlen jedoch.

In Google.com (benutzt mit einem US-Proxy) sieht die Trefferliste anders aus. "Ungefähr 3.040 Ergebnisse" werden gefunden, was beim Durchklicken aber dann auf 32 zusammenschnurrt. Im Proxy ist eine 10er-Liste eingestellt.

In der deutschen Trefferliste fehlt Behringers "Shaman of Oberstdorf".

Über Google Scholar findet man weitere wichtige Treffer, u.a. eine gedruckte Bachelorarbeit zur Forschungskontroverse Le Roy Ladurie/Benad, wobei diese Treffer als Ergebnisse aus Google Books gekennzeichnet sind. Die Links führen zu Google Books.

http://scholar.google.de/scholar?&q=%22Domus+und+Religion+in+Montaillou%22

(Eine Zusammenfassung von Benads Buch vom Autor ist im Netz verfügbar unter:

http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:hebis:30-50520 )

Ergänzt man Foucault zur ursprünglichen Suche, findet man 5 Bücher, die in der ursprünglichen Trefferliste gar nicht vorhanden waren:

https://www.google.de/search?tbm=bks&q=%22Domus+und+Religion+in+Montaillou%22+foucault

Das gleiche Bild ergibt sich, wenn man die ursprüngliche Suche mit dem zeitfilter 2001 versieht:

https://www.google.de/search?&tbs=cdr%3A1%2Ccd_min%3A2001%2Ccd_max%3A2001&tbm=bks&q=%22Domus+und+Religion+in+Montaillou%22

Auch hier werden Bücher gefunden, die bisher nicht auftauchten.

Da es sich bei Google-Books um einen Exklusivbestand von Google handelt, kann man keine konkurrierenden Suchmaschinen heranziehen, um das Ergebnis zu korrigieren.

Ich halte die folgende Schlussfolgerung für durchaus unerfreulich: Auch bei geringen Trefferzahlen (unter 100) ist die Google-Buchsuche insofern unzuverlässig als man nicht sicher sein kann, dass es nicht noch weitere Treffer gibt, die das Suchkriterium erfüllen.

Es wird im übrigen immer schwieriger, die erweiterte Google-Buchsuche aufzufinden:

http://www.google.de/advanced_book_search

Ob es möglich ist, eine erschöpfende Liste durch Nutzung des Zeitfilters und Zusammenführen der Ergebnisse zu erhalten, vermag ich nicht zu sagen. Bei kleineren Treffermengen wäre das durchaus denkbar.

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