http://dominican-liturgy.blogspot.de/2014/01/incunabula-pritings-of-dominican-rite.html
Update: Für die Digitalisate in Stockholm gilt: "try another browser, e.g. IE (Internet Explorer), Fierfox or Opera (Google Chrome and Safari doesn’t work )."
Update: Für die Digitalisate in Stockholm gilt: "try another browser, e.g. IE (Internet Explorer), Fierfox or Opera (Google Chrome and Safari doesn’t work )."
KlausGraf - am Sonntag, 19. Januar 2014, 21:38 - Rubrik: Hilfswissenschaften
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KlausGraf - am Sonntag, 19. Januar 2014, 11:53 - Rubrik: Archivrecht
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Im sündteuren Urheberrechtskommentar von Schricker/Loewenheim 4. Aufl. 2010 steht auf Seite 973 bei der Wiedergabe des Wortlauts von § 48 UrhG über Öffentliche Reden: "in Zeitungen, Zeitschriften sowie in anderen Druckschriften oder sonstig ist in vielen Punkten unklar und unbefriedigenden Datenträgern". Ich schwörs.
KlausGraf - am Samstag, 18. Januar 2014, 22:26 - Rubrik: Archivrecht
KlausGraf - am Samstag, 18. Januar 2014, 21:34 - Rubrik: Open Access
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Georg Schaaf schreibt in der Archivliste:
"in meiner Arbeit teile ich gegenwärtig das Problem einer Autorin, die Inhaber von Nutzungsrechten an verwaister Bildkunst zu finden. Ich betreue als freier Lektor ihr Buchmanuskript, das in großem Umfang die Reproduktion nicht gemeinfreier historischer Ansichtskarten zu Vergleichszwecken vorsieht. Die Urheber, soweit sie bekannt und nicht vor mehr als 70 Jahren gestorben sind, finden sich nicht im Künstlerverzeichnis der VG Bildkunst.
Ich habe daher das offene Projekt "Rebus -70, +1" begonnen: http://artistfollower.wordpress.com/
Erste Suchanfragen sind bereits online: http://artistfollower.wordpress.com/listen/
Jeder Nutzer, jede Nutzerin dieses Dienstes kann zur Auffindung von Rechteinhabern beitragen. Erfolgreiche Identifizierungen stehen allen Mitwirkenden zur Verfügung. Eine Registrierung ist möglich, aber nicht notwendig, da Einsendungen auch über ein Kontaktformular erfolgen können. Die Nutzung des Dienstes ist kostenfrei.
Über Ihr Interesse und eine rege Beteiligung würde ich mich freuen."
"in meiner Arbeit teile ich gegenwärtig das Problem einer Autorin, die Inhaber von Nutzungsrechten an verwaister Bildkunst zu finden. Ich betreue als freier Lektor ihr Buchmanuskript, das in großem Umfang die Reproduktion nicht gemeinfreier historischer Ansichtskarten zu Vergleichszwecken vorsieht. Die Urheber, soweit sie bekannt und nicht vor mehr als 70 Jahren gestorben sind, finden sich nicht im Künstlerverzeichnis der VG Bildkunst.
Ich habe daher das offene Projekt "Rebus -70, +1" begonnen: http://artistfollower.wordpress.com/
Erste Suchanfragen sind bereits online: http://artistfollower.wordpress.com/listen/
Jeder Nutzer, jede Nutzerin dieses Dienstes kann zur Auffindung von Rechteinhabern beitragen. Erfolgreiche Identifizierungen stehen allen Mitwirkenden zur Verfügung. Eine Registrierung ist möglich, aber nicht notwendig, da Einsendungen auch über ein Kontaktformular erfolgen können. Die Nutzung des Dienstes ist kostenfrei.
Über Ihr Interesse und eine rege Beteiligung würde ich mich freuen."
KlausGraf - am Samstag, 18. Januar 2014, 21:28 - Rubrik: Archivrecht
"In diversen mitteldeutschen Burgmuseen setzt das Zittern ein: Werden Nachfahren der von den Sowjets zwischen 1945 und 1949 vertriebenen Schlossbesitzer jetzt Lkw-Ladungsweise die mittelalterlichen Möbel, Silberbestecke und das Folterkammer-Equipment zurückfordern, um damit den Antiquitätenmarkt zu fluten?
Eine leider gar nicht so abwegige Vermutung. Denn das Ausgleichsleistungsgesetz von 1994 spricht den Erben der enteigneten Burg- und Schlossherrn zwar keinen Grundbesitz, aber die beweglichen Teile des alten Familienbesitzes zu. "
Weiterlesen
http://www.burgerbe.de/2014/01/18/raeumen-adels-nachfahren-schloss-burgk-aus/
Zum Thema hier:
http://archiv.twoday.net/search?q=ealg
Eine leider gar nicht so abwegige Vermutung. Denn das Ausgleichsleistungsgesetz von 1994 spricht den Erben der enteigneten Burg- und Schlossherrn zwar keinen Grundbesitz, aber die beweglichen Teile des alten Familienbesitzes zu. "
Weiterlesen
http://www.burgerbe.de/2014/01/18/raeumen-adels-nachfahren-schloss-burgk-aus/
Zum Thema hier:
http://archiv.twoday.net/search?q=ealg
In der Reihe „ArchitekTour“ stellen die Nürnberger Nachrichten das neue Landeskirchliche Archiv in der Veilhofstraße in Wöhrd vor, das von Andrea Schwarz geleitet wird. Es hat 19 Mio. Euro gekostet.
http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/nuernberger-stadtanzeiger/schones-kupferkistchen-in-wohrd-1.3394314
Siehe http://archiv.twoday.net/stories/38775495/
http://www.nuernbergwiki.de
http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/nuernberger-stadtanzeiger/schones-kupferkistchen-in-wohrd-1.3394314
Siehe http://archiv.twoday.net/stories/38775495/

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http://www.ksta.de/koeln/-stadtarchiv-90-personen-sind-beschuldigt-,15187530,25921318.html
"Wegen des Verdachts, den Einsturz des Kölner Stadtarchivs verursacht oder mitverursacht zu haben, hat die Staatsanwaltschaft nach Informationen des "Kölner Stadt-Anzeiger" Ermittlungsverfahren gegen etwa 90 Personen eingeleitet. Betroffen sind beispielsweise Mitarbeiter der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB), Angestellte der Baukonzerne Bilfinger Berger, Züblin und Wayss & Freitag sowie die Beschäftigten einiger Subunternehmen, die am Bau der U-Bahn-Grube Waidmarkt beteiligt waren."
"Wegen des Verdachts, den Einsturz des Kölner Stadtarchivs verursacht oder mitverursacht zu haben, hat die Staatsanwaltschaft nach Informationen des "Kölner Stadt-Anzeiger" Ermittlungsverfahren gegen etwa 90 Personen eingeleitet. Betroffen sind beispielsweise Mitarbeiter der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB), Angestellte der Baukonzerne Bilfinger Berger, Züblin und Wayss & Freitag sowie die Beschäftigten einiger Subunternehmen, die am Bau der U-Bahn-Grube Waidmarkt beteiligt waren."
KlausGraf - am Samstag, 18. Januar 2014, 17:33 - Rubrik: Kommunalarchive
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Ein Bericht zur Langzeitarchivierung digitaler Daten aus österreichischer Sicht:
http://www.falter.at/falter/2014/01/07/die-gefaehrdeten-datenschaetze/
Via VÖBBLOG.
http://www.falter.at/falter/2014/01/07/die-gefaehrdeten-datenschaetze/
Via VÖBBLOG.
KlausGraf - am Samstag, 18. Januar 2014, 16:03 - Rubrik: Digitale Unterlagen
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Die NPD hat Aufnahmen der mutigen Rede des jungen SPD-Kommunalpolitikers Patrick Dahlemann auf einer NPD-Veranstaltung in Torgelow auf YouTube aus urheberrechtlichen Gründen löschen lassen.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/youtube-npd-laesst-video-von-spd-mann-dahlemann-stoppen-a-943868.html
RA Solmecke, der von Dahlemann kontaktiert wurde und uns als vermeintlicher "Weißer Ritter" aus der Redtube-Affäre bekannt ist (an der er nicht zuletzt dank penetranter Promotion durch den Focus kräftig verdient haben dürfte), hat sich mindestens zweimal zum Fall geäußert.
http://www.wbs-law.de/urheberrecht/npd-laesst-youtube-video-von-spd-kommunalpolitiker-loeschen-49845/
Hier geht es darum, dass die Aufnahmen nicht von Dahlemann, sondern von der NPD veranlasst wurden. Angeblich sei § 12 UrhG die gesetzliche Norm. Diese Norm bezieht sich aber nach zutreffender Meinung nur auf das Erstveröffentlichungsrecht. Wie kam Dahlmann an das demnach unveröffentlichte Filmmaterial? Die Annahme liegt näher, dass er veröffentlichtes Material genutzt hat. Dann wäre § 12 UrhG aber nicht einschlägig.
Nachträglich finde ich in der FAZ: Die NPD hatte ihre Rede direkt am selben Abend hochgeladen
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/youtube-hit-patrick-dahlemann-wie-ich-vor-der-npd-eine-rede-gegen-rechts-hielt-12754564.html
Daraus ergibt sich: RA Solmeckes Hinweis auf § 12 UrhG ist Kappes.
Am Leistungsschutzrecht (Laufbilder!) des NPD-Kameramanns beisst die Maus keinen Faden ab. Aber im politischen Meinungskampf und bei einer die Öffentlichkeit wesentlich bewegenden Frage muss es mit Blick auf Art. 5 GG auch erlaubt sein, fremde Urheberrechte zu verletzen. Das ist nicht nur ein bloßes Postulat von mir, sondern lässt sich auch mit der Rechtsprechung und dem Schrifttum schlüssig begründen. Ausgezeichnet finde ich die Ausführungen von RAin Wild im Schricker/Loewenheim § 97 UrhG Rz. 34ff. 2004 befand das OLG Stuttgart (Wild Rz. 39):
" Bei einem Beitrag zum geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage muß ein Urheberrecht regelmäßig gegenüber der Meinungsfreiheit zurücktreten, solange die Intim-, Privat- oder Vertraulichkeitssphäre nicht betroffen ist. "
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=2325
Dass auch unveröffentlichte Werke gegen den Willen des Urhebers ausnahmsweise genutzt werden dürfen, hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Gysi-Entscheidung
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk19991217_1bvr161199.html
deutlich gemacht.
In seiner zweiten Äußerung verkündet RA Solmecke absoluten Schwachsinn.
http://www.focus.de/politik/deutschland/rechtspolitiker-sperren-youtube-hit-spd-mann-die-npd-ist-einfach-ein-schlechter-verlierer_id_3550923.html
„Bei den Urheberrechten des Kameramanns – in diesem Fall also der NPD – geht es lediglich um das Lichtbild selbst. Wer hier also das Zitatrecht geltend machen will, muss in sich in seinen Kommentaren auf den handwerklichen Aspekt des Videos beziehen. Und eben nicht auf die gesagten Inhalte“, erklärt Solmecke. Er sieht kaum Chancen für Dahlemann, das Video auf seinem Youtube-Kanal wieder freischalten zu lassen.
Diese einschränkende Auslegung des Zitatrechts ist nicht mit Art. 5 GG zu vereinbaren (siehe dazu auch breit Wild aaO). Und sie entspricht auch nicht der herrschenden Kommentierung des UrhG. Ich verweise auf meine eigene Stellungnahme zum Thema
http://archiv.twoday.net/stories/8443682/
Achtung: Dieses Video ist nicht Dahlemanns Video, sondern ein Propagandavideo der NPD, in der Dahlemanns Rede nur den ersten Teil ausmacht.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/youtube-npd-laesst-video-von-spd-mann-dahlemann-stoppen-a-943868.html
RA Solmecke, der von Dahlemann kontaktiert wurde und uns als vermeintlicher "Weißer Ritter" aus der Redtube-Affäre bekannt ist (an der er nicht zuletzt dank penetranter Promotion durch den Focus kräftig verdient haben dürfte), hat sich mindestens zweimal zum Fall geäußert.
http://www.wbs-law.de/urheberrecht/npd-laesst-youtube-video-von-spd-kommunalpolitiker-loeschen-49845/
Hier geht es darum, dass die Aufnahmen nicht von Dahlemann, sondern von der NPD veranlasst wurden. Angeblich sei § 12 UrhG die gesetzliche Norm. Diese Norm bezieht sich aber nach zutreffender Meinung nur auf das Erstveröffentlichungsrecht. Wie kam Dahlmann an das demnach unveröffentlichte Filmmaterial? Die Annahme liegt näher, dass er veröffentlichtes Material genutzt hat. Dann wäre § 12 UrhG aber nicht einschlägig.
Nachträglich finde ich in der FAZ: Die NPD hatte ihre Rede direkt am selben Abend hochgeladen
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/youtube-hit-patrick-dahlemann-wie-ich-vor-der-npd-eine-rede-gegen-rechts-hielt-12754564.html
Daraus ergibt sich: RA Solmeckes Hinweis auf § 12 UrhG ist Kappes.
Am Leistungsschutzrecht (Laufbilder!) des NPD-Kameramanns beisst die Maus keinen Faden ab. Aber im politischen Meinungskampf und bei einer die Öffentlichkeit wesentlich bewegenden Frage muss es mit Blick auf Art. 5 GG auch erlaubt sein, fremde Urheberrechte zu verletzen. Das ist nicht nur ein bloßes Postulat von mir, sondern lässt sich auch mit der Rechtsprechung und dem Schrifttum schlüssig begründen. Ausgezeichnet finde ich die Ausführungen von RAin Wild im Schricker/Loewenheim § 97 UrhG Rz. 34ff. 2004 befand das OLG Stuttgart (Wild Rz. 39):
" Bei einem Beitrag zum geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage muß ein Urheberrecht regelmäßig gegenüber der Meinungsfreiheit zurücktreten, solange die Intim-, Privat- oder Vertraulichkeitssphäre nicht betroffen ist. "
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=2325
Dass auch unveröffentlichte Werke gegen den Willen des Urhebers ausnahmsweise genutzt werden dürfen, hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Gysi-Entscheidung
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk19991217_1bvr161199.html
deutlich gemacht.
In seiner zweiten Äußerung verkündet RA Solmecke absoluten Schwachsinn.
http://www.focus.de/politik/deutschland/rechtspolitiker-sperren-youtube-hit-spd-mann-die-npd-ist-einfach-ein-schlechter-verlierer_id_3550923.html
„Bei den Urheberrechten des Kameramanns – in diesem Fall also der NPD – geht es lediglich um das Lichtbild selbst. Wer hier also das Zitatrecht geltend machen will, muss in sich in seinen Kommentaren auf den handwerklichen Aspekt des Videos beziehen. Und eben nicht auf die gesagten Inhalte“, erklärt Solmecke. Er sieht kaum Chancen für Dahlemann, das Video auf seinem Youtube-Kanal wieder freischalten zu lassen.
Diese einschränkende Auslegung des Zitatrechts ist nicht mit Art. 5 GG zu vereinbaren (siehe dazu auch breit Wild aaO). Und sie entspricht auch nicht der herrschenden Kommentierung des UrhG. Ich verweise auf meine eigene Stellungnahme zum Thema
http://archiv.twoday.net/stories/8443682/
Achtung: Dieses Video ist nicht Dahlemanns Video, sondern ein Propagandavideo der NPD, in der Dahlemanns Rede nur den ersten Teil ausmacht.
KlausGraf - am Samstag, 18. Januar 2014, 15:00 - Rubrik: Archivrecht
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Reichshofrat Franz Wilderich von Menshengen verfasste 1719 ein Dossier in einem Verfahren zum Ostfriesischen Hofgericht, das nun bei der UPenn online ist:
http://hdl.library.upenn.edu/1017/d/medren/4303613
#fnzhss
http://hdl.library.upenn.edu/1017/d/medren/4303613
#fnzhss
KlausGraf - am Samstag, 18. Januar 2014, 14:54 - Rubrik: Kodikologie
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Lisa Fagin berichtet in ihrem wunderbaren Blog vom "Spanish Forger", der am Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts zahlreiche Buchmalereien im mittelalterlichen Stil fälschte.
http://manuscriptroadtrip.wordpress.com/2014/01/18/manuscript-road-trip-the-spanish-forger/

http://manuscriptroadtrip.wordpress.com/2014/01/18/manuscript-road-trip-the-spanish-forger/

KlausGraf - am Samstag, 18. Januar 2014, 14:37 - Rubrik: Kodikologie
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https://plus.google.com/109377556796183035206/posts/BxaAbKqv5HS
Gemäß dem "Consolidated Appropriations Act of 2014 (HR 3547)" müssen die finanzkräftigsten Bundesinstitutionen, die Forschung fördern, Open Access für ganz oder teilweise von ihnen geförderte Arbeiten vorsehen, wobei nicht später als 12 Monate nach Erscheinen die letzte Autorfassung frei zugänglich im Netz sein soll.
Gemäß dem "Consolidated Appropriations Act of 2014 (HR 3547)" müssen die finanzkräftigsten Bundesinstitutionen, die Forschung fördern, Open Access für ganz oder teilweise von ihnen geförderte Arbeiten vorsehen, wobei nicht später als 12 Monate nach Erscheinen die letzte Autorfassung frei zugänglich im Netz sein soll.
KlausGraf - am Samstag, 18. Januar 2014, 14:29 - Rubrik: Open Access
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Cgm 7377 (zuvor in Kremsmünster) wurde jetzt als Schwarzweißdigitalisat eingestellt. Beispielseite:
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00087788/image_11
Wenn das der Führer wüsste ... (er hat den Ankauf durch die BSB unterstützt, siehe
http://archiv.twoday.net/stories/5068652/ )
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00087788/image_11
Wenn das der Führer wüsste ... (er hat den Ankauf durch die BSB unterstützt, siehe
http://archiv.twoday.net/stories/5068652/ )
KlausGraf - am Samstag, 18. Januar 2014, 14:21 - Rubrik: Kodikologie
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KlausGraf - am Samstag, 18. Januar 2014, 02:48 - Rubrik: Kodikologie
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Nach Deutschland - http://archiv.twoday.net/stories/589172434/ - möchte ich die mir bekannten digitalen Sammlungen mit abendländischen (mittelalterlichen und frühneuzeitlichen) Handschriften in Österreich vorstellen.
Am weitesten ist die Wiener Nationalbibliothek, die sehr viele Handschriften des Mittelalters und der Neuzeit digitalisiert hat. Ein Browsen nach Signaturen ist nicht möglich, man muss dem Link auf
http://www.onb.ac.at/digitaler_lesesaal.htm
folgen, der derzeit gut 1350 Treffer ausweist (einschließlich modernen Autographen und nicht-abendländischen Handschriften). Die Qualität der Digitalisate ist gut, aber am Drumherum hapert es (Permalinks, RSS).
Eine große Anzahl von Handschriften der UB Graz können online eingesehen werden unter:
http://sosa2.uni-graz.at/digbib/handschriften/Ms.0001-0199/Ms.0087/index.html
Früher gab es auch in Innsbruck bei ALO in guter Qualität einsehbare Grazer Handschriften, aber was aus diesem einstigen Vorzeigeprojekt geworden ist, ist einfach nur jämmerlich. Ich war lange ein hartnäckiger ALO-Fan, das damals tolle Digitalisate ins Netz gestellt hatte. Herr Mühlberger hat für mich eine Menge Werke kostenlos digitalisiert, wofür ich immer dankbar sein werde. Aber jedesmal, wenn ich inzwischen ALO besuche, werde ich entweder wütend oder traurig. Bei den Handschriften ist es besonders schlimm. Der Innsbrucker Deutschenspiegel ist über die Suche noch auffindbar, aber mieses Copyfraud-Denken zeigt nur 30 % der Auflösung, womit das Digitalisat wissenschaftlich wertlos geworden ist. Bei der berühmten Oswald-Handschrift sieht es bei 50 % nicht anders aus.
http://www.literature.at/viewer.alo?objid=1049609&viewmode=fullscreen&rotate=&scale=2&page=11

Die Sterzinger Vigil-Raber-Handschriften (Sterzing gehört natürlich nach Italien, nicht nach Österreich) waren ein tolles Projekt, aber hier gibt es sogar nur 20 %.
http://www.handschriftencensus.de/hss/Sterzing
Über meinen Eintrag von 2005
http://log.netbib.de/archives/2005/02/04/vigil-raber/
fand ich die Sammlungsseite wieder.
http://www.literature.at/collection.alo?from=1&to=50&orderby=author&sortorder=a&objid=14047&page=
Die Grazer Handschriften vor 1500 findet man über
http://www.literature.at/yearindex.alo
Auch hier kommt man über 50 % nicht hinaus. Ob alle im Grazer Angebot inzwischen vorhanden sind, habe ich nicht überprüft, bei der ersten und der letzten der 45 Codices vor 1500 ist es jedenfalls der Fall. Hoffen wir das Beste für den Rest!
Alle Grazer Handschriften in ALO findet man über
http://www.literature.at/collection.alo?objid=1081&orderby=title&sortorder=a
aber was soll das, wenn sie eh wertlos sind?
Abgesehen von dem abscheulichen, von Thaller zu verantwortenden Offline-Stellen von tausenden Digitalisate der Wittenberger Lutherhalle und dem Offline-Status des Pionierprojekts zum Stadtarchiv Duderstadt ist das miese Unbrauchbarmachen der Handschriftendigitalisate in ALO der größte Verlust für die digitale Handschriftenforschung in Mitteleuropa! ALO sollte sich wirklich in Grund und Boden schämen.
Wieviele Handschriften bei der UB Klagenfurt online sind, habe ich nicht gezählt. Es sind aber nicht wenige. Eine Liste muss man sich aus dem OPAC zusammensetzen. Ich verweise der Einfachheit halber auf meine Ermittlungen unter
http://archiv.twoday.net/stories/598967602/
Nicht weniger als 193 Linzer Handschriften bietet die digitale Landesbibliothek von Oberösterreich:
http://digi.landesbibliothek.at/viewer/browse/handschriften*/-/1/SORTINGTITLE/-/
Die Präsentation (Goobi) ist von allen österreichischen Angeboten am professionellsten.
Man glaubt es kaum, aber mangelnder Webspace ist der Grund, dass die UB Salzburg nur 5 (in Worten: fünf) ihrer Handschriften digital zugänglich machen kann:
http://www.ubs.sbg.ac.at/sosa/handschriften/digitalebibliothek.htm
Entsetzlich benutzerunfreundlich ist https://phaidra.univie.ac.at/ der UB Wien, was aber hier nicht stört, da meiner Erinnerung nach nur ganz junge Handschriften vertreten sind. Es gibt eine entsprechende Sammlung mit wenigen Stücken, aber ich hatte jetzt nicht den Nerv, sie im Blättermodus wiederzufinden. Da ich Musikhandschriften ausklammere, ist auch das Angebot der Wienbibliothek
http://www.digital.wienbibliothek.at/
nicht relevant.
Einige neuzeitliche Kochbuchhandschriften des Oberösterreichischen Landesmuseums gibt es als PDFs
http://www.alteskochbuch.at/kochbuchhandschriften.php
Dagegen hat das bedeutende Innsbrucker Ferdinandeum nichts ins Netz gestellt. Man zockt lieber Benutzer mit überteuerten Reproduktionen ab (Mail von 2011: "allerdings geben wir bei Handschriften nur s/w-Ausdrucke und keine Digitalisate aus. Pro Ausdruck verlangen wir 1,50 €").
Als "Bibliothekshandschrift" kann die vom Vorarlberger Landesarchiv ins Netz gestellte Mennel-Handschrift gelten:
http://archiv.twoday.net/stories/465681298/
Archivische Amtsbücher klammere ich aus (vom Österreichischen Staatsarchiv gibt es solche auf http://www.manuscriptorium.com/ ).
Nicht wenige Handschriften der Diözeanbibliothek St. Pölten sind auf Manuscriptorium online, das ich immer noch als Katastrophe sehe. Link via
http://www.dasp.at/bibliothek
Was die riesigen Handschriftenschätze des "Klösterreichs" angeht, so sieht es überhaupt nicht gut aus. Vermutlich gibt es noch die eine oder andere Handschrift, die ich nicht kenne, aber mehr als 20 Handschriften aus österreichischen Klosterbibliotheken dürften nicht online sein, sieht man vom Projekt zum Nachlass der Brüder Pez (18. Jahrhundert) im Stift Melk OSB ab:
http://unidam.univie.ac.at/nachlass/195
Wenn ich mich recht entsinne, sind 10 Klosterneuburger Handschriften auf dem Webserver der Österreichischen Akademie der Wissenschaften online, die von den Informationen in manuscripta.at aus erreichbar sind. Eine Meldung von mir zu diesem gescheiterten "Projekt" in Netbib 2006 führt auf
http://web.archive.org/web/20090803145313/http://www.ksbm.oeaw.ac.at/digi.htm (Liste der Signaturen)
4 Codices mit Musiknoten sind verlinkt auf
http://mws.unibas.ch/mikrofilmarchiv/musikhandschriften-online/#c36670
Zwei Handschriften aus dem Zisterzienserstift Rein sind (nur derzeit?) nicht mehr erreichbar:
http://kulturgueter.kath-orden.at/zisterzienserstift-rein
Ein kleines Vaticinium Pontificum (15. Jh.) aus Kremsmünster ist online:
http://schulen.eduhi.at/stift_kremsmuenster/vat/index.htm
Das Archiv der Oswald-Gesellschaft hat das Admonter Passionsspiel ins Netz gestellt:
http://sosa2.uni-graz.at/sosa/nachlass/sammlungen/wolkenstein-archiv/index.php
[4 Handschriften aus St. Paul:
http://www.stgallplan.org/de/index_library.html ]
Fazit: Im Vergleich zu dem tollen Angebot von e-codices.ch ist, was Österreich zu bieten hat, bescheiden. 1998, als man von Digitalisaten kompletter Handschriften nur träumen konnte, lag Österreich mit Blick auf "Handschriftenforschung im Internet" noch in Führung, wie ich damals schrieb:
http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/hssalt.htm
Diesen Vorsprung hat es gründlich verspielt.
Update: Josef Pauser kommentiert mein Fazit in
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=30594
"Leider sehr treffend. Zu viele kleine kurzfristige Projekte, denen schnell der Atem ausging, keine österreichische Gesamtstrategie. Traurig!"
Juli 2014: http://archiv.twoday.net/stories/948989867/
Am weitesten ist die Wiener Nationalbibliothek, die sehr viele Handschriften des Mittelalters und der Neuzeit digitalisiert hat. Ein Browsen nach Signaturen ist nicht möglich, man muss dem Link auf
http://www.onb.ac.at/digitaler_lesesaal.htm
folgen, der derzeit gut 1350 Treffer ausweist (einschließlich modernen Autographen und nicht-abendländischen Handschriften). Die Qualität der Digitalisate ist gut, aber am Drumherum hapert es (Permalinks, RSS).
Eine große Anzahl von Handschriften der UB Graz können online eingesehen werden unter:
http://sosa2.uni-graz.at/digbib/handschriften/Ms.0001-0199/Ms.0087/index.html
Früher gab es auch in Innsbruck bei ALO in guter Qualität einsehbare Grazer Handschriften, aber was aus diesem einstigen Vorzeigeprojekt geworden ist, ist einfach nur jämmerlich. Ich war lange ein hartnäckiger ALO-Fan, das damals tolle Digitalisate ins Netz gestellt hatte. Herr Mühlberger hat für mich eine Menge Werke kostenlos digitalisiert, wofür ich immer dankbar sein werde. Aber jedesmal, wenn ich inzwischen ALO besuche, werde ich entweder wütend oder traurig. Bei den Handschriften ist es besonders schlimm. Der Innsbrucker Deutschenspiegel ist über die Suche noch auffindbar, aber mieses Copyfraud-Denken zeigt nur 30 % der Auflösung, womit das Digitalisat wissenschaftlich wertlos geworden ist. Bei der berühmten Oswald-Handschrift sieht es bei 50 % nicht anders aus.
http://www.literature.at/viewer.alo?objid=1049609&viewmode=fullscreen&rotate=&scale=2&page=11
Die Sterzinger Vigil-Raber-Handschriften (Sterzing gehört natürlich nach Italien, nicht nach Österreich) waren ein tolles Projekt, aber hier gibt es sogar nur 20 %.
http://www.handschriftencensus.de/hss/Sterzing
Über meinen Eintrag von 2005
http://log.netbib.de/archives/2005/02/04/vigil-raber/
fand ich die Sammlungsseite wieder.
http://www.literature.at/collection.alo?from=1&to=50&orderby=author&sortorder=a&objid=14047&page=
Die Grazer Handschriften vor 1500 findet man über
http://www.literature.at/yearindex.alo
Auch hier kommt man über 50 % nicht hinaus. Ob alle im Grazer Angebot inzwischen vorhanden sind, habe ich nicht überprüft, bei der ersten und der letzten der 45 Codices vor 1500 ist es jedenfalls der Fall. Hoffen wir das Beste für den Rest!
Alle Grazer Handschriften in ALO findet man über
http://www.literature.at/collection.alo?objid=1081&orderby=title&sortorder=a
aber was soll das, wenn sie eh wertlos sind?
Abgesehen von dem abscheulichen, von Thaller zu verantwortenden Offline-Stellen von tausenden Digitalisate der Wittenberger Lutherhalle und dem Offline-Status des Pionierprojekts zum Stadtarchiv Duderstadt ist das miese Unbrauchbarmachen der Handschriftendigitalisate in ALO der größte Verlust für die digitale Handschriftenforschung in Mitteleuropa! ALO sollte sich wirklich in Grund und Boden schämen.
Wieviele Handschriften bei der UB Klagenfurt online sind, habe ich nicht gezählt. Es sind aber nicht wenige. Eine Liste muss man sich aus dem OPAC zusammensetzen. Ich verweise der Einfachheit halber auf meine Ermittlungen unter
http://archiv.twoday.net/stories/598967602/
Nicht weniger als 193 Linzer Handschriften bietet die digitale Landesbibliothek von Oberösterreich:
http://digi.landesbibliothek.at/viewer/browse/handschriften*/-/1/SORTINGTITLE/-/
Die Präsentation (Goobi) ist von allen österreichischen Angeboten am professionellsten.
Man glaubt es kaum, aber mangelnder Webspace ist der Grund, dass die UB Salzburg nur 5 (in Worten: fünf) ihrer Handschriften digital zugänglich machen kann:
http://www.ubs.sbg.ac.at/sosa/handschriften/digitalebibliothek.htm
Entsetzlich benutzerunfreundlich ist https://phaidra.univie.ac.at/ der UB Wien, was aber hier nicht stört, da meiner Erinnerung nach nur ganz junge Handschriften vertreten sind. Es gibt eine entsprechende Sammlung mit wenigen Stücken, aber ich hatte jetzt nicht den Nerv, sie im Blättermodus wiederzufinden. Da ich Musikhandschriften ausklammere, ist auch das Angebot der Wienbibliothek
http://www.digital.wienbibliothek.at/
nicht relevant.
Einige neuzeitliche Kochbuchhandschriften des Oberösterreichischen Landesmuseums gibt es als PDFs
http://www.alteskochbuch.at/kochbuchhandschriften.php
Dagegen hat das bedeutende Innsbrucker Ferdinandeum nichts ins Netz gestellt. Man zockt lieber Benutzer mit überteuerten Reproduktionen ab (Mail von 2011: "allerdings geben wir bei Handschriften nur s/w-Ausdrucke und keine Digitalisate aus. Pro Ausdruck verlangen wir 1,50 €").
Als "Bibliothekshandschrift" kann die vom Vorarlberger Landesarchiv ins Netz gestellte Mennel-Handschrift gelten:
http://archiv.twoday.net/stories/465681298/
Archivische Amtsbücher klammere ich aus (vom Österreichischen Staatsarchiv gibt es solche auf http://www.manuscriptorium.com/ ).
Nicht wenige Handschriften der Diözeanbibliothek St. Pölten sind auf Manuscriptorium online, das ich immer noch als Katastrophe sehe. Link via
http://www.dasp.at/bibliothek
Was die riesigen Handschriftenschätze des "Klösterreichs" angeht, so sieht es überhaupt nicht gut aus. Vermutlich gibt es noch die eine oder andere Handschrift, die ich nicht kenne, aber mehr als 20 Handschriften aus österreichischen Klosterbibliotheken dürften nicht online sein, sieht man vom Projekt zum Nachlass der Brüder Pez (18. Jahrhundert) im Stift Melk OSB ab:
http://unidam.univie.ac.at/nachlass/195
Wenn ich mich recht entsinne, sind 10 Klosterneuburger Handschriften auf dem Webserver der Österreichischen Akademie der Wissenschaften online, die von den Informationen in manuscripta.at aus erreichbar sind. Eine Meldung von mir zu diesem gescheiterten "Projekt" in Netbib 2006 führt auf
http://web.archive.org/web/20090803145313/http://www.ksbm.oeaw.ac.at/digi.htm (Liste der Signaturen)
4 Codices mit Musiknoten sind verlinkt auf
http://mws.unibas.ch/mikrofilmarchiv/musikhandschriften-online/#c36670
Zwei Handschriften aus dem Zisterzienserstift Rein sind (nur derzeit?) nicht mehr erreichbar:
http://kulturgueter.kath-orden.at/zisterzienserstift-rein
Ein kleines Vaticinium Pontificum (15. Jh.) aus Kremsmünster ist online:
http://schulen.eduhi.at/stift_kremsmuenster/vat/index.htm
Das Archiv der Oswald-Gesellschaft hat das Admonter Passionsspiel ins Netz gestellt:
http://sosa2.uni-graz.at/sosa/nachlass/sammlungen/wolkenstein-archiv/index.php
[4 Handschriften aus St. Paul:
http://www.stgallplan.org/de/index_library.html ]
Fazit: Im Vergleich zu dem tollen Angebot von e-codices.ch ist, was Österreich zu bieten hat, bescheiden. 1998, als man von Digitalisaten kompletter Handschriften nur träumen konnte, lag Österreich mit Blick auf "Handschriftenforschung im Internet" noch in Führung, wie ich damals schrieb:
http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/hssalt.htm
Diesen Vorsprung hat es gründlich verspielt.
Update: Josef Pauser kommentiert mein Fazit in
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=30594
"Leider sehr treffend. Zu viele kleine kurzfristige Projekte, denen schnell der Atem ausging, keine österreichische Gesamtstrategie. Traurig!"
Juli 2014: http://archiv.twoday.net/stories/948989867/
KlausGraf - am Samstag, 18. Januar 2014, 02:26 - Rubrik: Kodikologie
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Erst jetzt sehe ich den niederträchtigen Artikel von Willi Winkler, der sich in der SZ im September 2013 darüber empörte, dass das US-Project Gutenberg (das er fälschlich ein Partner-Projekt des kommerziellen deutschen Projekts Gutenberg nennt) Thomas Mann und andere noch in Europa urheberrechtlich geschützte Literatur einfach so zugänglich macht.
http://www.sueddeutsche.de/digital/project-gutenberg-und-die-buddenbrooks-verfall-des-urheberrechts-1.1771939
Beim Fischer-Verlag reagiert man ausweichend und dann empfindlich. "Downloads von Deutschland aus sind in solchen Fällen illegal", erklärt man dort, aber was hilft das schon? Illegal heißt noch lange nicht, dass es niemand tut. Niemand kann einen Franzosen, Kanadier oder Isländer daran hindern, im Internet zu fischen, bis er den Thomas Mann hat, den er nach deutschem Recht nicht bekommt.
Die juristische Aussage halte ich für falsch. Wie üblich vernebeln die Rechteinhaber die wahre Rechtslage (Stichwort "Raubkopie"), und mit Willi Winkler finden sie einen eilfertigen Speichellecker.
Zu § 44a, der das bloße Lesen am Bildschirm ohne bleibenden Download erlaubt, war hinreichend viel anlässlich der Streaming-Abmahnungen zu lesen. Nach meiner Ansicht ist auch das passive Nutzen von eindeutig illegalen Streaming-Portalen wie den Nachfolgern von kino.to weder strafbar noch illegal. Zu wenig beachtet wird, dass unbedarfte Nutzer keineswegs auf Anhieb erkennen können, dass die Inhalte illegal sind ("offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage", § 53 UrhG). Nachdem etwa Sendungen der Krimi-Reihe Tatort auf YouTube ohne weiteres über Monate oder länger geduldet werden und solche Tatorte auch in den illegalen Streaming-Portalen vorhanden sind, erscheint es bedenklich, von Gelegenheitsnutzern, die sich etwa nur Tatorte ansehen, zu erwarten, dass sie den Gesamtinhalt des Portals sichten. Ganze Spielfilme sind auch bei legalen Portalen kostenlos erhältlich.
Bei einer Vorlage, die im Ausland aufgrund abweichender Urheberrechtsfristen legal ins Netz gestellt wurde, kann die offensichtliche Rechtswidrigkeit definitiv nicht bejaht werden.
Eine Privatkopie von Thomas Manns Buddenbrocks (Erstausgabe 1901) ist also nach § 53 UrhG erlaubt. In den USA ist alles vor 1923 erschienene Public Domain (die Ausnahme für ausländische Bücher ab 1909 und den 9th Circuit Court of Appeals, also Alaska usw., hat eher theoretischen Charakter
http://copyright.cornell.edu/resources/publicdomain.cfm#Footnote_12 ). Die Erstausgabe von 1901 darf rechtmäßig in den USA ins Internet gestellt werden und kann daher auch in Deutschland nicht offensichtlich rechtswidrig sein. Die Erstausgabe ist natürlich vergriffen und daher zieht auch das Verbot ganze Bücher zu kopieren in § 53 Abs. 4 UrhG selbst dann nicht, wenn man sie auf Ebooks anwenden wollte.
Für den "eigenen Gebrauch" (§ 53 Abs. 2 UrhG) gilt die Einschränkung der offensichtlich rechtswidrig hergestellten oder öffentlich zugänglich gemachten Vorlage aus Absatz 1 nicht!
Da es sich bei der Erstausgabe um ein mindestens zwei Jahre vergriffenes Werk handelt (§ 53 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Buchstabe b) darf also auch ein kommerzielles Unternehmen sich die Buddenbrocks legal herunterladen, sofern es nur einen Ausdruck erstellt oder die Kopie ausschließlich analog nutzt (aaO Satz 2).
Selbst wenn man die Argumentation mit der Erstausgabe abweisen würde unter Bezugnahme auf die Tatsache, dass es natürlich aktuelle Ausgaben der Buddenbrocks gibt, wäre aus der in Abs. 2 von § 53 UrhG gewährten Möglichkeit, kleine Teile zu kopieren (auszudrucken oder analog zu nutzen), die Erlaubnis des Werkgenusses zum Zweck der Auswahl der zu vervielfältigenden Seiten anhand einer nicht-dauerhaften Kopie abzuleiten. Stünde also nur ein Gesamt-PDF zur Lektüre zur Verfügung, so dürfte dieses zeitweilig heruntergeladen werden, da es sonst gar nicht möglich wäre, die Schranke zu nutzen.
Für wissenschaftliche Zwecke darf aber nach § 53 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, sofern der Zweck die Kopie gebietet, ohne die genannten Einschränkungen kopiert und auch digital genutzt werden. Ein Wissenschaftler, der die Erstausgabe der Buddenbrocks benötigt, darf also nach deutschem Recht ganz legal - entgegen dem Geschreibsel von Winkler in der SZ und der Stellungnahme des Verlags - die Ausgabe von einem US-Server herunterladen und dauerhaft abspeichern.
http://www.sueddeutsche.de/digital/project-gutenberg-und-die-buddenbrooks-verfall-des-urheberrechts-1.1771939
Beim Fischer-Verlag reagiert man ausweichend und dann empfindlich. "Downloads von Deutschland aus sind in solchen Fällen illegal", erklärt man dort, aber was hilft das schon? Illegal heißt noch lange nicht, dass es niemand tut. Niemand kann einen Franzosen, Kanadier oder Isländer daran hindern, im Internet zu fischen, bis er den Thomas Mann hat, den er nach deutschem Recht nicht bekommt.
Die juristische Aussage halte ich für falsch. Wie üblich vernebeln die Rechteinhaber die wahre Rechtslage (Stichwort "Raubkopie"), und mit Willi Winkler finden sie einen eilfertigen Speichellecker.
Zu § 44a, der das bloße Lesen am Bildschirm ohne bleibenden Download erlaubt, war hinreichend viel anlässlich der Streaming-Abmahnungen zu lesen. Nach meiner Ansicht ist auch das passive Nutzen von eindeutig illegalen Streaming-Portalen wie den Nachfolgern von kino.to weder strafbar noch illegal. Zu wenig beachtet wird, dass unbedarfte Nutzer keineswegs auf Anhieb erkennen können, dass die Inhalte illegal sind ("offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage", § 53 UrhG). Nachdem etwa Sendungen der Krimi-Reihe Tatort auf YouTube ohne weiteres über Monate oder länger geduldet werden und solche Tatorte auch in den illegalen Streaming-Portalen vorhanden sind, erscheint es bedenklich, von Gelegenheitsnutzern, die sich etwa nur Tatorte ansehen, zu erwarten, dass sie den Gesamtinhalt des Portals sichten. Ganze Spielfilme sind auch bei legalen Portalen kostenlos erhältlich.
Bei einer Vorlage, die im Ausland aufgrund abweichender Urheberrechtsfristen legal ins Netz gestellt wurde, kann die offensichtliche Rechtswidrigkeit definitiv nicht bejaht werden.
Eine Privatkopie von Thomas Manns Buddenbrocks (Erstausgabe 1901) ist also nach § 53 UrhG erlaubt. In den USA ist alles vor 1923 erschienene Public Domain (die Ausnahme für ausländische Bücher ab 1909 und den 9th Circuit Court of Appeals, also Alaska usw., hat eher theoretischen Charakter
http://copyright.cornell.edu/resources/publicdomain.cfm#Footnote_12 ). Die Erstausgabe von 1901 darf rechtmäßig in den USA ins Internet gestellt werden und kann daher auch in Deutschland nicht offensichtlich rechtswidrig sein. Die Erstausgabe ist natürlich vergriffen und daher zieht auch das Verbot ganze Bücher zu kopieren in § 53 Abs. 4 UrhG selbst dann nicht, wenn man sie auf Ebooks anwenden wollte.
Für den "eigenen Gebrauch" (§ 53 Abs. 2 UrhG) gilt die Einschränkung der offensichtlich rechtswidrig hergestellten oder öffentlich zugänglich gemachten Vorlage aus Absatz 1 nicht!
Da es sich bei der Erstausgabe um ein mindestens zwei Jahre vergriffenes Werk handelt (§ 53 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Buchstabe b) darf also auch ein kommerzielles Unternehmen sich die Buddenbrocks legal herunterladen, sofern es nur einen Ausdruck erstellt oder die Kopie ausschließlich analog nutzt (aaO Satz 2).
Selbst wenn man die Argumentation mit der Erstausgabe abweisen würde unter Bezugnahme auf die Tatsache, dass es natürlich aktuelle Ausgaben der Buddenbrocks gibt, wäre aus der in Abs. 2 von § 53 UrhG gewährten Möglichkeit, kleine Teile zu kopieren (auszudrucken oder analog zu nutzen), die Erlaubnis des Werkgenusses zum Zweck der Auswahl der zu vervielfältigenden Seiten anhand einer nicht-dauerhaften Kopie abzuleiten. Stünde also nur ein Gesamt-PDF zur Lektüre zur Verfügung, so dürfte dieses zeitweilig heruntergeladen werden, da es sonst gar nicht möglich wäre, die Schranke zu nutzen.
Für wissenschaftliche Zwecke darf aber nach § 53 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, sofern der Zweck die Kopie gebietet, ohne die genannten Einschränkungen kopiert und auch digital genutzt werden. Ein Wissenschaftler, der die Erstausgabe der Buddenbrocks benötigt, darf also nach deutschem Recht ganz legal - entgegen dem Geschreibsel von Winkler in der SZ und der Stellungnahme des Verlags - die Ausgabe von einem US-Server herunterladen und dauerhaft abspeichern.
KlausGraf - am Freitag, 17. Januar 2014, 20:04 - Rubrik: Archivrecht
http://www.sueddeutsche.de/kultur/norwegen-stellt-buecherschatz-kostenlos-ins-internet-ein-zweites-leben-fuer-schmoeker-1.1865890
http://www.nb.no/nbsok/search?mediatype=b%C3%B8ker
Veröffentlicht werden Werke, die vor dem Jahr 2001 erschienen sind. Dabei gilt in Norwegen wie in Deutschland, dass der Urheberrechtsschutz erst 70 Jahre nach dem Tod eines Autors endet.
Dass nun trotzdem viele Schriften von einheimischen Autoren und übersetzte Werke aus aller Welt im digitalen Bücherregal stehen, wurde durch eine Vereinbarung der Nationalbibliothek mit dem Verband Kopinor ermöglicht. [...]
Für jede digitalisierte Seite - egal, ob aus einem Bestseller-Roman oder einem kaum gelesenen Buch - zahlt die Bibliothek an Kopinor eine festgelegte Summe. Im vergangenen Jahr waren es zunächst 0,36 Kronen (rund 4,3 Cent), bis zum kommenden Jahr sinkt die Summe auf 0,33 Kronen (rund 3,9 Cent).
Kopinor verteilt das Geld später an Verlage und Autoren - der Schlüssel dafür wurde allerdings noch nicht festgelegt. Wer seine Werke nicht kostenlos im Netz sehen will, kann eine Löschung verlangen. Dies ist bislang jedoch nur rund 3500 Mal passiert.
Die meisten Werke, die wieder entfernt wurden, waren nicht etwa berühmte Bestseller, sondern Kinder- und Schulbücher, mit denen Verlage vergleichsweise viel Geld verdienen können.
Die Buchverkäufe in Norwegen scheinen von dem neuen Angebot bislang nicht beeinträchtigt.
Update:
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?cat=387
http://www.nb.no/nbsok/search?mediatype=b%C3%B8ker
Veröffentlicht werden Werke, die vor dem Jahr 2001 erschienen sind. Dabei gilt in Norwegen wie in Deutschland, dass der Urheberrechtsschutz erst 70 Jahre nach dem Tod eines Autors endet.
Dass nun trotzdem viele Schriften von einheimischen Autoren und übersetzte Werke aus aller Welt im digitalen Bücherregal stehen, wurde durch eine Vereinbarung der Nationalbibliothek mit dem Verband Kopinor ermöglicht. [...]
Für jede digitalisierte Seite - egal, ob aus einem Bestseller-Roman oder einem kaum gelesenen Buch - zahlt die Bibliothek an Kopinor eine festgelegte Summe. Im vergangenen Jahr waren es zunächst 0,36 Kronen (rund 4,3 Cent), bis zum kommenden Jahr sinkt die Summe auf 0,33 Kronen (rund 3,9 Cent).
Kopinor verteilt das Geld später an Verlage und Autoren - der Schlüssel dafür wurde allerdings noch nicht festgelegt. Wer seine Werke nicht kostenlos im Netz sehen will, kann eine Löschung verlangen. Dies ist bislang jedoch nur rund 3500 Mal passiert.
Die meisten Werke, die wieder entfernt wurden, waren nicht etwa berühmte Bestseller, sondern Kinder- und Schulbücher, mit denen Verlage vergleichsweise viel Geld verdienen können.
Die Buchverkäufe in Norwegen scheinen von dem neuen Angebot bislang nicht beeinträchtigt.
Update:
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?cat=387
KlausGraf - am Freitag, 17. Januar 2014, 19:51 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://www.ngv.vic.gov.au/col/work/13840
Zum Thema:
http://de.wikipedia.org/wiki/Reichsadlerhumpen
Die Verwendung des Bilds hat das Museum (National Gallery of Victoria ) mit Hinweis auf den Public-Domain-Status des dargestellten Gegenstands freundlicherweise genehmigt. Soll mir recht sein.
Zum Thema:
http://de.wikipedia.org/wiki/Reichsadlerhumpen

KlausGraf - am Freitag, 17. Januar 2014, 19:23 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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Michael Seemann widerspricht Sascha Lobo:
http://mspr0.de/?p=3927
Schmalenstroers Senf:
http://schmalenstroer.net/blog/2014/01/ist-das-internet-kaputt/
http://mspr0.de/?p=3927
Schmalenstroers Senf:
http://schmalenstroer.net/blog/2014/01/ist-das-internet-kaputt/
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http://www.heise.de/tp/blogs/6/155694
"Inzwischen pfeifen die Spatzen von den Dächern immer lauter, dass die Rechte für die Vögel-Filme gar nicht bei der Abmahnerin „The Archive AG“ liegen sollen. Die Archivare haben ihren Schweizer Briefkasten kürzlich verlegt und als neuen Chef-Archivar einen vertrauenserweckenden Herrn mit Staatsangehörigkeit von Benin eingesetzt. Die geographische Nähe zu Nigeria und den dort ansässigen „Nigerian Scamern“ ist sicher nur zufällig. Ob aber der vom Kabinett Merkel II im sogenannten „Anti-Abzock-Gesetz“ geschaffene Schadensersatzanspruch wegen unberechtigter Abmahnung in § 97a Abs. 4 UrhG zielführend ist, wenn 50.000 Abmahnopfer einen Briefkasten pfänden, darf bezweifelt werden.
Gutachter Dr. Frank Schorr könnte jetzt allerdings ganz andere Probleme bekommen. So bekennt er in dem Gutachten ja den Download dreier Werke, bei denen unklar ist, ob deren Rechteinhaber dem Patentanwalt den "Download" gestattet haben. Der Nachweis einer Zuordnung zur Adresse dürfte sich in dem Fall erübrigen. "
Es ist natürlich ein Unding, die Verantwortlichen der Abmahnfirma "The Archive AG" als Archivare zu bezeichnen und damit unsere Zunft zu schmähen.
Zum letzten Absatz: vgl. meine Urheberrechtsfibel S. 95
http://ebooks.contumax.de/02-urheberrechtsfibel.pdf
Teil der nichtendenwollenden Streaming-Soap:
http://archiv.twoday.net/search?q=streaming
"Inzwischen pfeifen die Spatzen von den Dächern immer lauter, dass die Rechte für die Vögel-Filme gar nicht bei der Abmahnerin „The Archive AG“ liegen sollen. Die Archivare haben ihren Schweizer Briefkasten kürzlich verlegt und als neuen Chef-Archivar einen vertrauenserweckenden Herrn mit Staatsangehörigkeit von Benin eingesetzt. Die geographische Nähe zu Nigeria und den dort ansässigen „Nigerian Scamern“ ist sicher nur zufällig. Ob aber der vom Kabinett Merkel II im sogenannten „Anti-Abzock-Gesetz“ geschaffene Schadensersatzanspruch wegen unberechtigter Abmahnung in § 97a Abs. 4 UrhG zielführend ist, wenn 50.000 Abmahnopfer einen Briefkasten pfänden, darf bezweifelt werden.
Gutachter Dr. Frank Schorr könnte jetzt allerdings ganz andere Probleme bekommen. So bekennt er in dem Gutachten ja den Download dreier Werke, bei denen unklar ist, ob deren Rechteinhaber dem Patentanwalt den "Download" gestattet haben. Der Nachweis einer Zuordnung zur Adresse dürfte sich in dem Fall erübrigen. "
Es ist natürlich ein Unding, die Verantwortlichen der Abmahnfirma "The Archive AG" als Archivare zu bezeichnen und damit unsere Zunft zu schmähen.
Zum letzten Absatz: vgl. meine Urheberrechtsfibel S. 95
http://ebooks.contumax.de/02-urheberrechtsfibel.pdf
Teil der nichtendenwollenden Streaming-Soap:
http://archiv.twoday.net/search?q=streaming
KlausGraf - am Freitag, 17. Januar 2014, 18:21 - Rubrik: Archivrecht
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http://jusatpublicum.wordpress.com/2014/01/17/posse-und-glosse-um-schloss-possenhofen-und-menschliche-bedurfnisse/
http://de.wikipedia.org/wiki/Schloss_Possenhofen
"Das Altarbild und eine steinerne Engelsfigur aus dem 19. Jahrhundert, die ebenfalls in der Schlosskapelle gestanden haben soll, sind ein Geschenk der Familien Bagusat an die Gemeinde Pöcking. Bürgermeister Schnitzler und Kulturreferent Luppart zeigten sich gestern erleichtert, begeistert und dankten den Stiftern. Alexander Bagusat erläuterte, beim Verkauf des Schlosses 1982 an einen Finanzinvestor habe sein Großvater das Bild aus der Kapelle genommen, da damals noch unklar war, was mit dem Besitz geschieht. Die geplante Wiederaufhängung des Gemäldes in der Kapelle und die Verknüpfung mit dem Kaiserin-Elisabeth-Museum habe die Familie davon überzeugt, dass das Bild wieder zurückgeführt werden müsse.
http://de.wikipedia.org/wiki/Schloss_Possenhofen
"Das Altarbild und eine steinerne Engelsfigur aus dem 19. Jahrhundert, die ebenfalls in der Schlosskapelle gestanden haben soll, sind ein Geschenk der Familien Bagusat an die Gemeinde Pöcking. Bürgermeister Schnitzler und Kulturreferent Luppart zeigten sich gestern erleichtert, begeistert und dankten den Stiftern. Alexander Bagusat erläuterte, beim Verkauf des Schlosses 1982 an einen Finanzinvestor habe sein Großvater das Bild aus der Kapelle genommen, da damals noch unklar war, was mit dem Besitz geschieht. Die geplante Wiederaufhängung des Gemäldes in der Kapelle und die Verknüpfung mit dem Kaiserin-Elisabeth-Museum habe die Familie davon überzeugt, dass das Bild wieder zurückgeführt werden müsse.
Die Schlosskapelle gehört der Eigentümergemeinschaft. Wie berichtet, will die Gemeinde die Kapelle der Öffentlichkeit zugänglich machen. Grundlage ist ein Dauernutzungsrecht, das sich Pöcking als Grunddienstbarkeit bei der Umbaugenehmigung gesichert hatte. Eine Öffnung des nahezu leeren Kapellenraumes erschien bislang wenig sinnvoll."
http://www.merkur-online.de/lokales/regionen/altargemaelde-kehrt-zurueck-214098.html
Und dagegen wird nun geklagt, da ein "erhöhter Besucherandrang" befürchtet wird.
Update:
http://archiv.twoday.net/stories/1022370774/
Schlosskapellen-Foto: I. Giel, Public Domain
KlausGraf - am Freitag, 17. Januar 2014, 17:53 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.siwiarchiv.de/2014/01/2-jahre-siwiarchiv-aufruf-zur-blogparade/
Archivalia wird sich natürlich beteiligen.
Archivalia wird sich natürlich beteiligen.
http://abmahnung-medienrecht.de/2014/01/das-gutachten-zur-software-gladii-1-1-3-liegt-nun-im-wortlaut-vor/#more-2348
PDF:
http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2014/01/Gutachten_zur_Software_GLADII_1_1_3.pdf
Die Wundersoftware hat die IP-Adressen der abgemahnten Nutzer von Redtube ermittelt, siehe
http://archiv.twoday.net/search?q=streaming
Kommentare:
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2014/01/17/redtube-gutachten-veroeffentlicht/
Update:
"CHIP Online meint:
Das Redtube-Abmahnkonstrukt fällt langsam aber sicher völlig in sich zusammen. Im Extremfall, also wenn alle zuvor angestellten Vermutungen stimmen sollten, hat eine Schweizer Firma von einer nicht existenten deutschen Firma nicht existente Rechte erworben, die anschließend mit illegaler Gewinnerzielungsabsicht zum Versand von Abmahnungen eingesetzt wurden. Die dafür benötigten IP-Adressen wurden von einer nicht existenten Software auf illegalem Wege ermittelt und als klar wurde, dass die Abmahnwelle nicht ohne Widerstand über die Bühne gehen wurde, sind die Hintermänner untergetaucht."
http://www.chip.de/news/Redtube-IP-Adressen-wohl-illegal-ermittelt-_UPDATE__66630483.html
PDF:
http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2014/01/Gutachten_zur_Software_GLADII_1_1_3.pdf
Die Wundersoftware hat die IP-Adressen der abgemahnten Nutzer von Redtube ermittelt, siehe
http://archiv.twoday.net/search?q=streaming
Kommentare:
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2014/01/17/redtube-gutachten-veroeffentlicht/
Update:
"CHIP Online meint:
Das Redtube-Abmahnkonstrukt fällt langsam aber sicher völlig in sich zusammen. Im Extremfall, also wenn alle zuvor angestellten Vermutungen stimmen sollten, hat eine Schweizer Firma von einer nicht existenten deutschen Firma nicht existente Rechte erworben, die anschließend mit illegaler Gewinnerzielungsabsicht zum Versand von Abmahnungen eingesetzt wurden. Die dafür benötigten IP-Adressen wurden von einer nicht existenten Software auf illegalem Wege ermittelt und als klar wurde, dass die Abmahnwelle nicht ohne Widerstand über die Bühne gehen wurde, sind die Hintermänner untergetaucht."
http://www.chip.de/news/Redtube-IP-Adressen-wohl-illegal-ermittelt-_UPDATE__66630483.html
KlausGraf - am Freitag, 17. Januar 2014, 16:39 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.stefan-niggemeier.de/blog/super-symbolfoto-100/
Bild: © wikipedia.org ist natürlich eine
http://archiv.twoday.net/stories/581437101/
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Dszpics1.jpg ist in den USA Public Domain und kann auch in Europa problemlos genutzt werden, da nicht bekannt ist, dass US-Bundesbehörden Nutzungen im Ausland verfolgen. Könnte Frau Zaras in Deutschland klagen? Keine Ahnung. Das Abkommen Deutschlands mit den USA von 1892, das eine uneingeschränkte Inländerbehandlung von US-Urhebern vorsieht, geht dem Schutzfristenvergleich der EU-Schutzdauerrichtlinie wohl vor.
KlausGraf - am Freitag, 17. Januar 2014, 12:34 - Rubrik: Archivrecht
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Ausgezeichneter Beitrag von J. Plieninger:
http://log.netbib.de/archives/2014/01/17/linksammlungen-deutsche-wertarbeit/

http://log.netbib.de/archives/2014/01/17/linksammlungen-deutsche-wertarbeit/

KlausGraf - am Freitag, 17. Januar 2014, 12:12 - Rubrik: Webarchivierung
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Wenn das Project EUCLID für ein bloßes Zeitschrifteninhaltsverzeichnis 20 Dollar verlangt? Oder nur Wucher?
http://archivalia.tumblr.com/post/73479314376/project-euclid-has-been-redesigned-but-i-would-it

http://archivalia.tumblr.com/post/73479314376/project-euclid-has-been-redesigned-but-i-would-it

KlausGraf - am Freitag, 17. Januar 2014, 11:59 - Rubrik: Archivrecht
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KlausGraf - am Freitag, 17. Januar 2014, 11:28 - Rubrik: Webarchivierung
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Die FAZ hat das Feuer auf den neuen CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer eröffnet, der aufgrund seines Prager PhDr. (wird üblicherweise mit einem Master gleichgesetzt) den Grad nur in Berlin und Bayern als "Dr." führen darf. Außerdem dokumentierte sie eine plagiierte längere Textstelle.
http://www.faz.net/aktuell/politik/csu-generalsekretaer-andreas-scheuer-die-grosse-geschichte-vom-kleinen-doktor-12755293-p3.html?printPagedArticle=true
Wer betrügt, der fliegt?
Update: Scheuer berzichtet darauf, den Doktortitel zu führen. Der Plagiatvorwurf ist übrigens schon im STERN 2011 thematisiert worden, siehe den Nachweis in
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/csu-generalsekretaer-scheuer-verzichtet-auf-doktortitel-a-944034.html
Die Gegenüberstellung gabs schon
http://www.mediendenk.de/index.php?AID=0000026219
Siehe auch
http://de.plagipedi.wikia.com/wiki/Andreas_Scheuer:_Die_politische_Kommunikation_der_CSU_im_System_Bayerns
Update II:
http://www.sueddeutsche.de/bildung/plagiatsvorwuerfe-gegen-csu-generalsekretaer-scheuer-falscher-bindestrich-als-indiz-1.1865731
http://www.faz.net/aktuell/politik/csu-generalsekretaer-andreas-scheuer-die-grosse-geschichte-vom-kleinen-doktor-12755293-p3.html?printPagedArticle=true
Wer betrügt, der fliegt?
Update: Scheuer berzichtet darauf, den Doktortitel zu führen. Der Plagiatvorwurf ist übrigens schon im STERN 2011 thematisiert worden, siehe den Nachweis in
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/csu-generalsekretaer-scheuer-verzichtet-auf-doktortitel-a-944034.html
Die Gegenüberstellung gabs schon
http://www.mediendenk.de/index.php?AID=0000026219
Siehe auch
http://de.plagipedi.wikia.com/wiki/Andreas_Scheuer:_Die_politische_Kommunikation_der_CSU_im_System_Bayerns
Update II:
http://www.sueddeutsche.de/bildung/plagiatsvorwuerfe-gegen-csu-generalsekretaer-scheuer-falscher-bindestrich-als-indiz-1.1865731
KlausGraf - am Freitag, 17. Januar 2014, 09:04 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
http://plagiatsgutachten.de/blog.php/widerruf-dissertation-von-katrin-doveling-ist-kein-plagiat/
An der TU Dresden hatten die Vorwürfe Webers gegen Katrin Döveling Ende 2012 Entrüstung ausgelöst.
http://www.flurfunk-dresden.de/2013/01/06/meinungsfreiheit-versus-rufmord-anonyme-vorwurfe-gegen-plagiatsgutachter-stefan-weber/
http://www.flurfunk-dresden.de/2014/01/16/kein-weiteres-verfahren-plagiatsjaeger-stefan-weber-widerruft-vorwuerfe-gegen-dr-katrin-doeveling/
http://verleumdung.wordpress.com/comment-page-1/#comment-53
Respekt für die öffentliche Selbstkritik Webers!
An der TU Dresden hatten die Vorwürfe Webers gegen Katrin Döveling Ende 2012 Entrüstung ausgelöst.
http://www.flurfunk-dresden.de/2013/01/06/meinungsfreiheit-versus-rufmord-anonyme-vorwurfe-gegen-plagiatsgutachter-stefan-weber/
http://www.flurfunk-dresden.de/2014/01/16/kein-weiteres-verfahren-plagiatsjaeger-stefan-weber-widerruft-vorwuerfe-gegen-dr-katrin-doeveling/
http://verleumdung.wordpress.com/comment-page-1/#comment-53
Respekt für die öffentliche Selbstkritik Webers!
KlausGraf - am Freitag, 17. Januar 2014, 08:49 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
Das Deutsche Literaturarchiv Marbach übernimmt das Archiv der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung als Dauerleihgabe. Der umfangreiche Bestand dokumentiert eine eigene Kulturgeschichte Deutschlands nach 1949, dem Gründungsjahr der Deutschen Akademie. Sie gilt als eine der bedeutendsten Einrichtungen zur Pflege der deutschen Sprache und Literatur und hat das Geistesleben in der Verbindung von Dichtung, Wissenschaft und Kritik entscheidend geprägt. Mit über 1500 Ordnern umfasst das Archiv den Schriftwechsel mit den Trägern bedeutender von der Akademie verliehener Preise wie dem Georg-Büchner-Preis, umfangreiche Dokumente zu Tagungen, zu den Jurysitzungen sowie die Korrespondenz ihrer zahlreichen namhaften Mitglieder aus Kultur und Wissenschaft und des Präsidiums, dem Autoren wie Hermann Kasack, Karl Krolow, Peter de Mendelssohn und Herbert Heckmann angehörten. Zudem enthält es eine ganze Reihe von Materialien u.a. zur Sprachkommission, in der Harald Weinrich das Projekt Sprachnormen (1979-1981) realisiert hat, und Manuskripten aus der Frühzeit der Publikationsreihe »Veröffentlichungen« bis in die 1980er Jahre mit Schriftstellern und Dichtern wie Oskar Loerke, Werner Kraft, Gertrud Kolmar und Karl Wolfskehl.
Der Bestand der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung gibt Aufschluss darüber, wie sich eine kulturelle Institution in den Strukturen der Bundesrepublik demokratisiert. Die Kontroversen um Akteure wie die in den Anfangsjahren mächtigen Literaturfunktionäre Frank Thiess, Kasimir Edschmid und Hermann Kasack lassen sich ebenso untersuchen wie u.a. die Auswirkungen der politischen Öffnung und der Auflösung der »Blöcke« nach 1989, als die Tagungen der Akademie seit dem Ende der 1980er Jahre kulturpolitische Akzente durch ihre Besuche in Osteuropa setzten. Der Bestand gibt nicht nur Aufschluss über die internen Diskussionen, die den programmatischen Wandlungen der Akademie vorausgingen, sondern dokumentiert einzelne Arbeitsfelder, beispielsweise die Beschäftigung mit Sprachfragen bereits in den Anfangsjahren der Akademie und die Diskussionen zur Rechtschreibreform seit den 1990er Jahren. Zudem bietet das Archiv Einblicke in die Entscheidungsprozesse bei den Preisvergaben, u.a. schon über die umstrittene Entscheidung für den ersten Büchner-Preisträger Gottfried Benn (1951).
Das Archiv der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung ergänzt die bedeutenden Marbacher Sammlungen von Schriftstellernachlässen ebenso wie die Sammlung renommierter Literaturwissenschaftler und Philologen: Reiche Bezüge ergeben sich u.a. über die zahlreichen Preisträger der Akademie (Georg-Büchner-Preis, Sigmund-Freud-Preis, Johann-Heinrich-Merck-Preis, Johann-Heinrich-Voß-Preis und Friedrich-Gundolf-Preis) und ihre Mitglieder. Zu den Trägern des Georg-Büchner-Preises gehören u.a.: Gottfried Benn (1951), Marie Luise Kaschnitz (1955), Erich Kästner (1957), Paul Celan (1960), Hermann Lenz (1978), Peter Weiss (1982) Durs Grünbein (1995) und Sibylle Lewitscharoff (2013). Zu den Trägern des Sigmund-Freud-Preises zählen Hannah Arendt (1967), Werner Kraft (1971), Harald Weinrich (1977), Hans-Georg Gadamer (1979), Hans Blumenberg (1980), Odo Marquard (1984) und Reinhart Koselleck (1999); Bestände oder Teilbestände der genannten Preisträger befinden sich im Deutschen Literaturarchiv Marbach.
Quelle: Pressemitteilung DLA 01/2014 v. 15.1.14
Der Bestand der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung gibt Aufschluss darüber, wie sich eine kulturelle Institution in den Strukturen der Bundesrepublik demokratisiert. Die Kontroversen um Akteure wie die in den Anfangsjahren mächtigen Literaturfunktionäre Frank Thiess, Kasimir Edschmid und Hermann Kasack lassen sich ebenso untersuchen wie u.a. die Auswirkungen der politischen Öffnung und der Auflösung der »Blöcke« nach 1989, als die Tagungen der Akademie seit dem Ende der 1980er Jahre kulturpolitische Akzente durch ihre Besuche in Osteuropa setzten. Der Bestand gibt nicht nur Aufschluss über die internen Diskussionen, die den programmatischen Wandlungen der Akademie vorausgingen, sondern dokumentiert einzelne Arbeitsfelder, beispielsweise die Beschäftigung mit Sprachfragen bereits in den Anfangsjahren der Akademie und die Diskussionen zur Rechtschreibreform seit den 1990er Jahren. Zudem bietet das Archiv Einblicke in die Entscheidungsprozesse bei den Preisvergaben, u.a. schon über die umstrittene Entscheidung für den ersten Büchner-Preisträger Gottfried Benn (1951).
Das Archiv der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung ergänzt die bedeutenden Marbacher Sammlungen von Schriftstellernachlässen ebenso wie die Sammlung renommierter Literaturwissenschaftler und Philologen: Reiche Bezüge ergeben sich u.a. über die zahlreichen Preisträger der Akademie (Georg-Büchner-Preis, Sigmund-Freud-Preis, Johann-Heinrich-Merck-Preis, Johann-Heinrich-Voß-Preis und Friedrich-Gundolf-Preis) und ihre Mitglieder. Zu den Trägern des Georg-Büchner-Preises gehören u.a.: Gottfried Benn (1951), Marie Luise Kaschnitz (1955), Erich Kästner (1957), Paul Celan (1960), Hermann Lenz (1978), Peter Weiss (1982) Durs Grünbein (1995) und Sibylle Lewitscharoff (2013). Zu den Trägern des Sigmund-Freud-Preises zählen Hannah Arendt (1967), Werner Kraft (1971), Harald Weinrich (1977), Hans-Georg Gadamer (1979), Hans Blumenberg (1980), Odo Marquard (1984) und Reinhart Koselleck (1999); Bestände oder Teilbestände der genannten Preisträger befinden sich im Deutschen Literaturarchiv Marbach.
Quelle: Pressemitteilung DLA 01/2014 v. 15.1.14
Wolf Thomas - am Donnerstag, 16. Januar 2014, 21:06 - Rubrik: Literaturarchive
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"Die Universitätsbibliothek der Humboldt-Universität zu Berlin digitalisiert innerhalb von zwei Jahren in einem von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderten Projekt acht ethnologische Kernzeitschriften aus den beiden Fachtraditionen Volks- und Völkerkunde und stellt sie für alle Interessierten frei zugänglich ins Netz.
Bei den ausgewählten Zeitschriften handelt es sich um:
Globus (1862-1910)
Anthropos (1906-heute)
Zeitschrift für Ethnologie (1869-heute)
Zeitschrift für Völkerpsychologie (1860-1890)
Zeitschrift des Vereins für Volkskunde (1891-1928)
Zeitschrift für Volkskunde (1929-heute)
Deutsches Jahrbuch für Volkskunde (1955-1969)
Jahrbuch für Volkskunde und Kulturgeschichte (1973-1989)
140 Jahre deutsche Volks- und Völkerkunde frei im Netz
Erstmalig werden die genannten Zeitschriften lückenlos und in guter Qualität gescannt und durch die Bearbeitung mit einer Texterkennungssoftware (OCR) als Volltext durchsuchbar sein. Die einzelnen Zeitschriftenaufsätze werden durch die Erfassung von Struktur- und Metadaten tiefgehend erschlossen.
Des Weiteren konnten Rahmenvereinbarungen mit der Verwertungsgesellschaft VG Wort, den Herausgebern und Verlagen geschlossen werden. Diese erlauben es, die Zeitschriften bis in die Gegenwart, lediglich mit Ausnahme der letzten Jahrgänge, zu digitalisieren. Die Wissenschaft erhält damit freien Zugriff auf über 140 Jahre ethnologische Forschungsleistung aus Deutschland."
http://www.evifa.de/cms/evifa-aktuell/digitalisierung/
Bisher sind erst einige Bände einsehbar.
Bei den ausgewählten Zeitschriften handelt es sich um:
Globus (1862-1910)
Anthropos (1906-heute)
Zeitschrift für Ethnologie (1869-heute)
Zeitschrift für Völkerpsychologie (1860-1890)
Zeitschrift des Vereins für Volkskunde (1891-1928)
Zeitschrift für Volkskunde (1929-heute)
Deutsches Jahrbuch für Volkskunde (1955-1969)
Jahrbuch für Volkskunde und Kulturgeschichte (1973-1989)
140 Jahre deutsche Volks- und Völkerkunde frei im Netz
Erstmalig werden die genannten Zeitschriften lückenlos und in guter Qualität gescannt und durch die Bearbeitung mit einer Texterkennungssoftware (OCR) als Volltext durchsuchbar sein. Die einzelnen Zeitschriftenaufsätze werden durch die Erfassung von Struktur- und Metadaten tiefgehend erschlossen.
Des Weiteren konnten Rahmenvereinbarungen mit der Verwertungsgesellschaft VG Wort, den Herausgebern und Verlagen geschlossen werden. Diese erlauben es, die Zeitschriften bis in die Gegenwart, lediglich mit Ausnahme der letzten Jahrgänge, zu digitalisieren. Die Wissenschaft erhält damit freien Zugriff auf über 140 Jahre ethnologische Forschungsleistung aus Deutschland."
http://www.evifa.de/cms/evifa-aktuell/digitalisierung/
Bisher sind erst einige Bände einsehbar.
KlausGraf - am Donnerstag, 16. Januar 2014, 14:57 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Sieht ganz danach aus:
http://www.archive.nrw.de/LAV_NRW/jsp/findbuch.jsp?archivNr=1&klassId=5&tektId=3569&id=0444
Aber keine Bange, wer auf das Symbol klickt, kommt nur zu einer Fehlermeldung des DFG-Viewers. Vielleicht sollte man immer wieder darauf hinweisen (nicht nur Frau Kluttig), dass es eine Menge alter Handwerke gibt, die noch weniger mit der Digitalisierung am Hut haben als wir: Imker, Hufschmiede, Hutmacher usw.
http://www.archive.nrw.de/LAV_NRW/jsp/findbuch.jsp?archivNr=1&klassId=5&tektId=3569&id=0444
Aber keine Bange, wer auf das Symbol klickt, kommt nur zu einer Fehlermeldung des DFG-Viewers. Vielleicht sollte man immer wieder darauf hinweisen (nicht nur Frau Kluttig), dass es eine Menge alter Handwerke gibt, die noch weniger mit der Digitalisierung am Hut haben als wir: Imker, Hufschmiede, Hutmacher usw.
KlausGraf - am Donnerstag, 16. Januar 2014, 14:49 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
Vorläufiges Programm und Anmeldeformular des Südwestdeutschen Archivtags 2014 (23. bis 24. Mai 2014, Konstanz)


J. Kemper - am Donnerstag, 16. Januar 2014, 14:30 - Rubrik: Veranstaltungen
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Ein Blog zum nächsten rheinland-pfälzischen / saarländischen Archivtag befindet sich derzeit im Aufbau - Termin des Archivtags: 12. Mai 2014 (Worms).
Link
Link
J. Kemper - am Donnerstag, 16. Januar 2014, 14:23 - Rubrik: Veranstaltungen
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Wir erinnern uns: The Archive war die (angebliche) Rechtsinhaberin der Pornos, deren Streaming von U+C abgemahnt wurde - wir berichteten ausführlichst:
http://archiv.twoday.net/search?q=streaming
Nun machen sich die Hintermänner aus dem Staub:
http://www.chip.de/news/Redtube-Die-Abmahn-Bosse-tauchen-ab_66608709.html
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/neuer-chef-von-abmahn-firma-the-archive-ag-kommt-aus-benin-a-943804.html
http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article123904660/Hintermaenner-im-Fall-Redtube-machen-sich-davon.html
Gute Recherchen von Heise-Forist SammyFox:
http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Re-Die-Spur-des-Geldes-und-die-Konsequenzen/forum-272802/msg-24646251/read/
Und Frau RA Neubauer veröffentlichte eine Abmahnung, bei der die angebliche Nutzung einen Tag vor der zweiten Unterschrift unter die Rechteübertragung lag:
http://conlegi.de/der-beweis-abmahnung-zu-einem-zeitpunkt-ohne-rechteinhaberschaft-seitens-the-archive/

http://archiv.twoday.net/search?q=streaming
Nun machen sich die Hintermänner aus dem Staub:
http://www.chip.de/news/Redtube-Die-Abmahn-Bosse-tauchen-ab_66608709.html
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/neuer-chef-von-abmahn-firma-the-archive-ag-kommt-aus-benin-a-943804.html
http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article123904660/Hintermaenner-im-Fall-Redtube-machen-sich-davon.html
Gute Recherchen von Heise-Forist SammyFox:
http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Re-Die-Spur-des-Geldes-und-die-Konsequenzen/forum-272802/msg-24646251/read/
Und Frau RA Neubauer veröffentlichte eine Abmahnung, bei der die angebliche Nutzung einen Tag vor der zweiten Unterschrift unter die Rechteübertragung lag:
http://conlegi.de/der-beweis-abmahnung-zu-einem-zeitpunkt-ohne-rechteinhaberschaft-seitens-the-archive/

KlausGraf - am Donnerstag, 16. Januar 2014, 12:01 - Rubrik: Archivrecht
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Obwohl die Universitäten angeblich Open Access fördern wollen, sind sie alles andere als konsequent, was Open Access in ihren Universitätsverlagen angeht. In Weimar hat sich nun der kommerzielle VDG-Verlag den ältesten Universitätsverlag Deutschlands, den Verlag der Weimarer Bauhaus-Universität unter den Nagel reißen dürfen:
http://www.vdg-weimar.de/news/VDG-Weimar-uebernimmt-zum-1-Januar-2014-den-Bauhaus-Universitaetsverlag-Weimar-6048.html
Seit 2008 hatte der Universitätsverlag auch Open-Access-Titel publiziert, aber diese sind nur noch auf dem Hochschulschriftenserver einsehbar. Ich habe den Eintrag
http://oad.simmons.edu/oadwiki/Publishers_of_OA_books#B
entsprechend ergänzt.
[Die dort angegeben Links zu den alten Seiten sind nicht im Internet Archive recherchierbar: "Page cannot be crawled or displayed due to robots.txt. See www.uni-weimar.de robots.txt page." Was hat die Bauhaus-Uni Weimar zu verbergen?]
Wie man der Website entnimmt, ist für die Verlegerin Dr. Bettina Preiß Open Access kein Thema. In einem Beitrag von 2010 schießt sie gegen Open Access:
https://www.vdg-weimar.de/news/?id=3827
1 Titel mit “open access”:
Claudia Sohst
Das abstrakte Spätwerk Tom Wesselmanns
Die Stümper vom Verlag haben aber entgegen ihrer anderweitigen impliziten Zusicherung keine individuelle DOI vergeben, denn
http://dx.doi.org/10.1466/20061127.01
führt nur zur allgemeinen Katalogseite, nicht auf den Aufsatz.
Und es ist auch definitiv auch nicht möglich, den Beitrag herunterzuladen. Man muss aus "technischen Gründen" über die Bestellfunktion gehen, von wo man aber nicht weiterkommt, da der Paypal-Link nicht aktiviert ist. Auch wenn man den Warenkorb mit einem anderen Titel zusätzlich füllt und den dann wieder löscht verschwindet das Paypal-Symbol. Früher musste man sich registrieren und auf eine Freischaltung warten. Was es mit Open Access zu tun hat, wenn man ein PDF beim Verlag per Mail anfordern soll, weiß wohl nur die Verlegerin.
Dass diese Leute den Universitätsverlag nun weiterführen dürfen (und das OA-Programm selbstverständlich eingestellt haben), ist eine Schande für die Bauhaus-Universität.
Nachtrag: Der Leiter der UB der Universität ist übrigens dbv-Vorsitzender. Sapienti sat.
[Er war schon 2008 zuständig, als er das hybride Publizieren, gegen das sich die Verlegerin Preiß 2010 ausdrücklich wandte, ankündigte:
http://www.dailynet.de/BildungTraining/20318.php ]
http://www.vdg-weimar.de/news/VDG-Weimar-uebernimmt-zum-1-Januar-2014-den-Bauhaus-Universitaetsverlag-Weimar-6048.html
Seit 2008 hatte der Universitätsverlag auch Open-Access-Titel publiziert, aber diese sind nur noch auf dem Hochschulschriftenserver einsehbar. Ich habe den Eintrag
http://oad.simmons.edu/oadwiki/Publishers_of_OA_books#B
entsprechend ergänzt.
[Die dort angegeben Links zu den alten Seiten sind nicht im Internet Archive recherchierbar: "Page cannot be crawled or displayed due to robots.txt. See www.uni-weimar.de robots.txt page." Was hat die Bauhaus-Uni Weimar zu verbergen?]
Wie man der Website entnimmt, ist für die Verlegerin Dr. Bettina Preiß Open Access kein Thema. In einem Beitrag von 2010 schießt sie gegen Open Access:
https://www.vdg-weimar.de/news/?id=3827
1 Titel mit “open access”:
Claudia Sohst
Das abstrakte Spätwerk Tom Wesselmanns
Die Stümper vom Verlag haben aber entgegen ihrer anderweitigen impliziten Zusicherung keine individuelle DOI vergeben, denn
http://dx.doi.org/10.1466/20061127.01
führt nur zur allgemeinen Katalogseite, nicht auf den Aufsatz.
Und es ist auch definitiv auch nicht möglich, den Beitrag herunterzuladen. Man muss aus "technischen Gründen" über die Bestellfunktion gehen, von wo man aber nicht weiterkommt, da der Paypal-Link nicht aktiviert ist. Auch wenn man den Warenkorb mit einem anderen Titel zusätzlich füllt und den dann wieder löscht verschwindet das Paypal-Symbol. Früher musste man sich registrieren und auf eine Freischaltung warten. Was es mit Open Access zu tun hat, wenn man ein PDF beim Verlag per Mail anfordern soll, weiß wohl nur die Verlegerin.
Dass diese Leute den Universitätsverlag nun weiterführen dürfen (und das OA-Programm selbstverständlich eingestellt haben), ist eine Schande für die Bauhaus-Universität.
Nachtrag: Der Leiter der UB der Universität ist übrigens dbv-Vorsitzender. Sapienti sat.
[Er war schon 2008 zuständig, als er das hybride Publizieren, gegen das sich die Verlegerin Preiß 2010 ausdrücklich wandte, ankündigte:
http://www.dailynet.de/BildungTraining/20318.php ]
KlausGraf - am Donnerstag, 16. Januar 2014, 01:46 - Rubrik: Open Access
http://upers.kuleuven.be/en/free-ebooks
[1973 bis 1998, ohne 1994]
Sie sind auch in Google Books als Vollansicht verfügbar, was die unerfreuliche Tatsache etwas abmildert, dass die Leuven University Press nicht im Directory der Open Access Books vertreten ist:
http://www.doabooks.org/doab?func=publisher&uiLanguage=en
Man kann die Google-Versionen von der Seite des Verlags aus aufrufen. Sie werden auch artig als "Vollansicht" angezeigt, aber eine Suche nach Vollansichten via Google Books ist ausgesprochen enttäuschend um nicht zu sagen irreführend.
Ihre Suchanfrage "intitle:humanistica intitle:lovaniensia" stimmt mit keinem Buchergebnis überein. (bei Eingrenzung auf kostenlose Ebooks)
(Hat sich irgendein Jurist - huhu Kommentarmob! - mal schon Gedanken gemacht, ob ein kommerzielles Unternehmen wie Google in einem Informationsprodukt auch wenn es kostenlos ist legalerweise grob irreführende Ergebnisse ausgeben darf?)
1985, 1992, 1997 werden als Vollansichten gefunden, wenn man die Eingrenzung weglässt. Mit Klicken auf "Mehr Ausgaben" findet man zusätzlich nur 1986 und 1977:
https://www.google.de/search?tbm=bks&q=editions:NVJHj3eLdkMC&sa=X
Auch Google Scholar hat seine Hausaufgaben nicht gemacht:
http://scholar.google.com/scholar?hl=de&q=Poliziano+y+los+elogios+de+las+letras+en+Espana+&btnG=&lr=
Man findet den Aufsatz (Poliziano y los elogios de las letras en Espana) auch nicht mit der Suche in Google Books, obwohl er in Vollansicht dort vorhanden ist.
Von der EZB zu schweigen.
Oder gar den Regesta Imperii.
Es ist schön, dass man bei Google die Lizenz CC-BY-NC-ND sieht, aber das bedeutet nach meiner Rechtsauffassung
http://redaktionsblog.hypotheses.org/1769
dass man bei einem Sammelband die einzelnen Aufsätze nicht nachnutzen darf, da man das unter ND gestellte Werk nur 1:1 übernehmen darf.
Liebe Universität Löwen, so ist das nix mit der Sichtbarkeit!
[1973 bis 1998, ohne 1994]
Sie sind auch in Google Books als Vollansicht verfügbar, was die unerfreuliche Tatsache etwas abmildert, dass die Leuven University Press nicht im Directory der Open Access Books vertreten ist:
http://www.doabooks.org/doab?func=publisher&uiLanguage=en
Man kann die Google-Versionen von der Seite des Verlags aus aufrufen. Sie werden auch artig als "Vollansicht" angezeigt, aber eine Suche nach Vollansichten via Google Books ist ausgesprochen enttäuschend um nicht zu sagen irreführend.
Ihre Suchanfrage "intitle:humanistica intitle:lovaniensia" stimmt mit keinem Buchergebnis überein. (bei Eingrenzung auf kostenlose Ebooks)
(Hat sich irgendein Jurist - huhu Kommentarmob! - mal schon Gedanken gemacht, ob ein kommerzielles Unternehmen wie Google in einem Informationsprodukt auch wenn es kostenlos ist legalerweise grob irreführende Ergebnisse ausgeben darf?)
1985, 1992, 1997 werden als Vollansichten gefunden, wenn man die Eingrenzung weglässt. Mit Klicken auf "Mehr Ausgaben" findet man zusätzlich nur 1986 und 1977:
https://www.google.de/search?tbm=bks&q=editions:NVJHj3eLdkMC&sa=X
Auch Google Scholar hat seine Hausaufgaben nicht gemacht:
http://scholar.google.com/scholar?hl=de&q=Poliziano+y+los+elogios+de+las+letras+en+Espana+&btnG=&lr=
Man findet den Aufsatz (Poliziano y los elogios de las letras en Espana) auch nicht mit der Suche in Google Books, obwohl er in Vollansicht dort vorhanden ist.
Von der EZB zu schweigen.
Oder gar den Regesta Imperii.
Es ist schön, dass man bei Google die Lizenz CC-BY-NC-ND sieht, aber das bedeutet nach meiner Rechtsauffassung
http://redaktionsblog.hypotheses.org/1769
dass man bei einem Sammelband die einzelnen Aufsätze nicht nachnutzen darf, da man das unter ND gestellte Werk nur 1:1 übernehmen darf.
Liebe Universität Löwen, so ist das nix mit der Sichtbarkeit!
KlausGraf - am Mittwoch, 15. Januar 2014, 23:16 - Rubrik: Open Access
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Der Verband deutscher Antiquare hat einen Presseüberblick zu den Diebstählen aus der Girolamini-Bibliothek in Neapel veröffentlicht
http://www.antiquare.de/aktuelles.html?&no_cache=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D=105
Walter Delabar meint: Horst Bredekamps fulminante Studie über Galileis Zeichenkünste ist einer Fälschung aufgesessen. Aber in der ZEIT schlägt sich Hanno Rauterberg allzu eilfertig auf die moralisch bessere Seite
http://www.literaturkritik.de/public/rezension.php?rez_id=18780
Marino Massimo de Caro hat einen Artikel in der deutschsprachigen Wikipedia:
https://de.wikipedia.org/wiki/Marino_Massimo_De_Caro
Lukas Schauer wies mich per Mail auf die Situation der Familie des in Italien in Untersuchungshaft sitzenden Antiquars Schauer hin (siehe http://archiv.twoday.net/stories/534898934/ ) und machte mich darauf aufmerksam, dass das OLG München im Auslieferungsverfahren keine Tatsachenprüfung vornehmen durfte:
https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ischer_Haftbefehl
Hier bisher 40 Meldungen:
http://archiv.twoday.net/search?q=girolamini

http://www.antiquare.de/aktuelles.html?&no_cache=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D=105
Walter Delabar meint: Horst Bredekamps fulminante Studie über Galileis Zeichenkünste ist einer Fälschung aufgesessen. Aber in der ZEIT schlägt sich Hanno Rauterberg allzu eilfertig auf die moralisch bessere Seite
http://www.literaturkritik.de/public/rezension.php?rez_id=18780
Marino Massimo de Caro hat einen Artikel in der deutschsprachigen Wikipedia:
https://de.wikipedia.org/wiki/Marino_Massimo_De_Caro
Lukas Schauer wies mich per Mail auf die Situation der Familie des in Italien in Untersuchungshaft sitzenden Antiquars Schauer hin (siehe http://archiv.twoday.net/stories/534898934/ ) und machte mich darauf aufmerksam, dass das OLG München im Auslieferungsverfahren keine Tatsachenprüfung vornehmen durfte:
https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ischer_Haftbefehl
Hier bisher 40 Meldungen:
http://archiv.twoday.net/search?q=girolamini

Eine Initiative, um Bücher für viel Geld unter CC-BY-ND-NC zu stellen.
http://www.knowledgeunlatched.org/
Zur Kritik siehe Ulrich Herb
https://lists.fu-berlin.de/pipermail/ipoa-forum/2014-January/msg00001.html
Wie auch bei https://unglue.it/ sind die Kosten der Bücher
aus meiner Sicht viel zu hoch angesetzt.
http://www.knowledgeunlatched.org/
Zur Kritik siehe Ulrich Herb
https://lists.fu-berlin.de/pipermail/ipoa-forum/2014-January/msg00001.html
Wie auch bei https://unglue.it/ sind die Kosten der Bücher
aus meiner Sicht viel zu hoch angesetzt.
KlausGraf - am Mittwoch, 15. Januar 2014, 21:25 - Rubrik: Open Access
Wer bei Academia.edu angemeldet ist, kann sich den älteren Aufsatz von Peter Stadler
https://www.academia.edu/2396651/Normdateien_in_der_Edition
herunterladen, alle anderen werden von dem kommerziellen Netzwerk auf später vertröstet. Sie zahlen sicher übergangsweise gern 30 Euro für eine wenig bemerkenswerte Einführung in die GND (damals noch PND):
http://dx.doi.org/10.1515/editio-2012-0013
Zur GND einführend von mir:
http://archiv.twoday.net/stories/572462396/
https://www.academia.edu/2396651/Normdateien_in_der_Edition
herunterladen, alle anderen werden von dem kommerziellen Netzwerk auf später vertröstet. Sie zahlen sicher übergangsweise gern 30 Euro für eine wenig bemerkenswerte Einführung in die GND (damals noch PND):
http://dx.doi.org/10.1515/editio-2012-0013
Zur GND einführend von mir:
http://archiv.twoday.net/stories/572462396/
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Wird vorgestellt:
http://francofil.hypotheses.org/1870
http://www.culture.fr/Ressources/Moteur-Collections
Was soll das, die Bestände des Nationalarchivs nicht einzubeziehen? Und wieso kann man die Inhalte nicht in Isidore integrieren?
http://www.rechercheisidore.fr/
http://francofil.hypotheses.org/1870
http://www.culture.fr/Ressources/Moteur-Collections
Was soll das, die Bestände des Nationalarchivs nicht einzubeziehen? Und wieso kann man die Inhalte nicht in Isidore integrieren?
http://www.rechercheisidore.fr/
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Eine eher ärgerliche Veranstaltung von Frau Professorin Liebig:
http://geoges.ph-karlsruhe.de/wordpress/
Von Schmalenstroer in den Planet History aufgenommen - wieso eigentlich?
Ich wollte als Kommentar einen Hinweis auf http://archiv.twoday.net/stories/603531151/ geben, aber das übliche Wordpress-Login funktioniert nicht, was wohl nur so zu erklären ist, dass ausschließlich Frau Professorin Liebig kommentieren darf und niemand anderes. Dann sollte man das aber dazuschreiben.
Nun gut, schickt man ihr halt eine Mail. Aber entgegen der guten Praxis, siehe
http://archiv.twoday.net/stories/165211515/
hat Frau Professorin Liebig im Impressum nur eine Postanschrift hinterlegt. Das mag gesetzlich zulässig sein, ist aber denkbar leserunfreundlich. Zumal auf
http://www.ph-karlsruhe.de/index.php?id=1678
natürlich die Mailadresse steht.
http://geoges.ph-karlsruhe.de/wordpress/
Von Schmalenstroer in den Planet History aufgenommen - wieso eigentlich?
Ich wollte als Kommentar einen Hinweis auf http://archiv.twoday.net/stories/603531151/ geben, aber das übliche Wordpress-Login funktioniert nicht, was wohl nur so zu erklären ist, dass ausschließlich Frau Professorin Liebig kommentieren darf und niemand anderes. Dann sollte man das aber dazuschreiben.
Nun gut, schickt man ihr halt eine Mail. Aber entgegen der guten Praxis, siehe
http://archiv.twoday.net/stories/165211515/
hat Frau Professorin Liebig im Impressum nur eine Postanschrift hinterlegt. Das mag gesetzlich zulässig sein, ist aber denkbar leserunfreundlich. Zumal auf
http://www.ph-karlsruhe.de/index.php?id=1678
natürlich die Mailadresse steht.
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Weltweit machen derzeit zahlreiche Institutionen Quellen aus dem Ersten Weltkrieg online zugänglich - selbstverständlich kostenlos. Anders das Londoner Nationalarchiv, das für einen Download über 3 Pfund berechnet. Besonders nett: Freiwillige haben die Bände gescannt.
http://blog.eogn.com/eastmans_online_genealogy/2014/01/15-million-pages-of-british-world-war-one-diaries-are-digitized-and-available-online.html
http://www.nationalarchives.gov.uk/records/war-diaries-ww1.htm
http://www.operationwardiary.org/
Nachtrag:
Weder http://geoges.ph-karlsruhe.de/wordpress/archives/821 noch das dort verlinkte STERN-Video gehen mit einer Silbe auf die Kostenpflichtigkeit ein:
http://www.stern.de/panorama/operation-kriegstagebuecher-millionen-seiten-geschichte-gehen-online-2083196.html
Selbstverständlich sind die angezeigten Scans im Crowdsourcing-Projekt http://www.operationwardiary.org/ kostenlos, aber ein Blättern in den Tagebüchern ist dort nicht möglich, man bekommt nur eine Seite jeweils angezeigt, die man bearbeiten kann.
Ansonsten: "Order and viewing options
£3.36"
Wie schräg ist das eigentlich? Freiwillige transkribieren, damit das Archiv seine Einnahmen steigert? Und die Presse, die da einen Riesen-Hype drum macht, nimmt das nicht mal zur Kenntnis?
http://blog.eogn.com/eastmans_online_genealogy/2014/01/15-million-pages-of-british-world-war-one-diaries-are-digitized-and-available-online.html
http://www.nationalarchives.gov.uk/records/war-diaries-ww1.htm
http://www.operationwardiary.org/
Nachtrag:
Weder http://geoges.ph-karlsruhe.de/wordpress/archives/821 noch das dort verlinkte STERN-Video gehen mit einer Silbe auf die Kostenpflichtigkeit ein:
http://www.stern.de/panorama/operation-kriegstagebuecher-millionen-seiten-geschichte-gehen-online-2083196.html
Selbstverständlich sind die angezeigten Scans im Crowdsourcing-Projekt http://www.operationwardiary.org/ kostenlos, aber ein Blättern in den Tagebüchern ist dort nicht möglich, man bekommt nur eine Seite jeweils angezeigt, die man bearbeiten kann.
Ansonsten: "Order and viewing options
£3.36"
Wie schräg ist das eigentlich? Freiwillige transkribieren, damit das Archiv seine Einnahmen steigert? Und die Presse, die da einen Riesen-Hype drum macht, nimmt das nicht mal zur Kenntnis?
KlausGraf - am Mittwoch, 15. Januar 2014, 18:20 - Rubrik: Internationale Aspekte
Deutschsprachige Handschrift der Frühen Neuzeit online bei der UPenn:
http://hdl.library.upenn.edu/1017/d/medren/3430707
#fnzhss

http://hdl.library.upenn.edu/1017/d/medren/3430707
#fnzhss

KlausGraf - am Mittwoch, 15. Januar 2014, 18:13 - Rubrik: Kodikologie
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http://orf.at/stories/2214208/
http://paris-ile-de-france.france3.fr/2014/01/15/bnf-une-inondation-endommage-plus-de-10000-livres-395465.html
http://www.bnf.fr/fr/la_bnf/anx_actu_bib/a.140214_inondation_rdj.html
http://paris-ile-de-france.france3.fr/2014/01/15/bnf-une-inondation-endommage-plus-de-10000-livres-395465.html
http://www.bnf.fr/fr/la_bnf/anx_actu_bib/a.140214_inondation_rdj.html
KlausGraf - am Mittwoch, 15. Januar 2014, 17:58 - Rubrik: Bibliothekswesen
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Studie von Marvin Oppong: http://www.oppong.eu
Hier kostenfrei zu lesen und weiterführende Links:
http://www.otto-brenner-stiftung.de/otto-brenner-stiftung/aktuelles/verdeckte-pr-in-wikipedia.html
s.a.:
https://netzpolitik.org/2014/studie-der-otto-brenner-stiftung-verdeckte-pr-in-wikipedia/
via http://www.freie-radios.net/61259
--- Update ---
https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia_Diskussion:Kurier#Verdeckte_PR_in_Wikipedia
Hier kostenfrei zu lesen und weiterführende Links:
http://www.otto-brenner-stiftung.de/otto-brenner-stiftung/aktuelles/verdeckte-pr-in-wikipedia.html
s.a.:
https://netzpolitik.org/2014/studie-der-otto-brenner-stiftung-verdeckte-pr-in-wikipedia/
via http://www.freie-radios.net/61259
--- Update ---
https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia_Diskussion:Kurier#Verdeckte_PR_in_Wikipedia
SW - am Mittwoch, 15. Januar 2014, 08:41 - Rubrik: Wikis
Beschreibungen bietet: "Europa Inventa: Early European Objects in Australasian Collections"
http://europa.arts.uwa.edu.au/
Leider keine Bilder, auch nicht bei den ebenfalls einbezogenen Kunstwerken aus der Zeit bis 1800.
Es sollen in einem Prohejt erarbeitete Informationen und Digitalisate zu einem kleinen Teilbestand eingearbeitet werden. Hallo? Die von mir wenig geschätzte Bayerische Staatsbibliothek hat 6000 Manuskripte digitalisiert (die im OPAC, der Europeana bzw. BASE abrufbar sind) und in Australien in es noch nicht einmal möglich, ein solches Inventar ins Netz zu stellen, in das man die paar vorhandenen Links einträgt, etwa zum Gesamtdigitalisat von De regimine principum der SLV
http://handle.slv.vic.gov.au/10381/180986
Via
http://primary-sources.eui.eu/website/europa-inventa-early-european-objects-australasian-collections

http://europa.arts.uwa.edu.au/
Leider keine Bilder, auch nicht bei den ebenfalls einbezogenen Kunstwerken aus der Zeit bis 1800.
Es sollen in einem Prohejt erarbeitete Informationen und Digitalisate zu einem kleinen Teilbestand eingearbeitet werden. Hallo? Die von mir wenig geschätzte Bayerische Staatsbibliothek hat 6000 Manuskripte digitalisiert (die im OPAC, der Europeana bzw. BASE abrufbar sind) und in Australien in es noch nicht einmal möglich, ein solches Inventar ins Netz zu stellen, in das man die paar vorhandenen Links einträgt, etwa zum Gesamtdigitalisat von De regimine principum der SLV
http://handle.slv.vic.gov.au/10381/180986
Via
http://primary-sources.eui.eu/website/europa-inventa-early-european-objects-australasian-collections

KlausGraf - am Mittwoch, 15. Januar 2014, 03:19 - Rubrik: Kodikologie
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"Nach der gestrigen Podiumsdiskussion um die NS-Vergangenheit von Oetker zeigt sich das Unternehmen gesprächsbereit. Es will jetzt einige der vom Bündnis gegen Rechts geforderten Konsequenzen umsetzen. Das Oetker-Archiv bleibe natürlich für wissenschaftliche Zwecke zugänglich, sagte ein Unternehmenssprecher. Die geforderte öffentliche Debatte über die Kaselowskystraße gehöre in die Bielefelder Kommunalpolitik. Über mehr Informationen zur NS-Zeit im Firmen-Museum Dr. Oetker Welt sei bisher nicht gesprochen worden, dies sei aber nicht auszuschließen. Oetker stelle sich der Diskussion, verweise auf seiner Internetseite auch auf die neue NS-Studie. Bei der heikelsten Frage bleibt das Unternehmen defensiv. Die Frage, ob der Name von Ex-Chef Richard Kaselowsky wie gefordert aus der Kunsthalle verschwinden solle, sei bisher kein Thema gewesen."
Quelle: WDR studio Bielefeld, Nachrichten, 14.1.14
s. a. Offizielle Stellungnahme des Unternehmens zur Aufarbeitung der Unternehmensgeschichte von Dr. Oetker im Nationalsozialismus, Oktober 2013: " .... Prof. Dr. Wirsching, heute Inhaber des Lehrstuhls für Neuere und Neueste Geschichte an der Ludwig-Maximilian-Universität (LMU) und Direktor des Instituts für Zeitgeschichte (IfZ) in München, und seine Mitarbeiter Dr. Sven Keller (IfZ) und Dr. Jürgen Finger (LMU) hatten zu diesem Zweck uneingeschränkten Zugang zum Dr. Oetker Firmenarchiv. ...."
Quelle: WDR studio Bielefeld, Nachrichten, 14.1.14
s. a. Offizielle Stellungnahme des Unternehmens zur Aufarbeitung der Unternehmensgeschichte von Dr. Oetker im Nationalsozialismus, Oktober 2013: " .... Prof. Dr. Wirsching, heute Inhaber des Lehrstuhls für Neuere und Neueste Geschichte an der Ludwig-Maximilian-Universität (LMU) und Direktor des Instituts für Zeitgeschichte (IfZ) in München, und seine Mitarbeiter Dr. Sven Keller (IfZ) und Dr. Jürgen Finger (LMU) hatten zu diesem Zweck uneingeschränkten Zugang zum Dr. Oetker Firmenarchiv. ...."
Wolf Thomas - am Dienstag, 14. Januar 2014, 21:27 - Rubrik: Wirtschaftsarchive
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http://www.newyorker.com/online/blogs/currency/2014/01/broken-manuscripts-and-scattered-leaves.html?utm_source=tny&utm_campaign=generalsocial&utm_medium=twitter
Ben Mauk hat Auskünfte von Thomas Walter, der mit Chidsanucha Walter einen abscheulichen Ebay-Shop betreibt, bekommen. Walter zerlegt unersetzliche mittelalterliche Handschriften, die zu wenig wert sind, um das Interesse zahlungskräftiger Käufer zu finden.
“Looking back,” he wrote elsewhere in the e-mail, “I can say that maybe not every book that I split into individual parts should have been split, but it’s an ongoing process of understanding. I try to acquire and sell all of my works whole, but for some objects, it’s clear from the start that they must be split.”
When I asked Walter about Treharne’s specific criticisms, he responded that he has helped create a wider audience for book art by enabling anyone to participate through eBay. “These works of art are now no longer reserved for only an élite group of people (dealers, museums and the rich),” he wrote.
Zum Thema Zerlegen von Handschriften hier http://archiv.twoday.net/stories/565872590/ mit weiteren Nachweisen.

Ben Mauk hat Auskünfte von Thomas Walter, der mit Chidsanucha Walter einen abscheulichen Ebay-Shop betreibt, bekommen. Walter zerlegt unersetzliche mittelalterliche Handschriften, die zu wenig wert sind, um das Interesse zahlungskräftiger Käufer zu finden.
“Looking back,” he wrote elsewhere in the e-mail, “I can say that maybe not every book that I split into individual parts should have been split, but it’s an ongoing process of understanding. I try to acquire and sell all of my works whole, but for some objects, it’s clear from the start that they must be split.”
When I asked Walter about Treharne’s specific criticisms, he responded that he has helped create a wider audience for book art by enabling anyone to participate through eBay. “These works of art are now no longer reserved for only an élite group of people (dealers, museums and the rich),” he wrote.
Zum Thema Zerlegen von Handschriften hier http://archiv.twoday.net/stories/565872590/ mit weiteren Nachweisen.

KlausGraf - am Dienstag, 14. Januar 2014, 06:56 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Am Schluss der aus dem Trierer Raum stammenden Hs. 59 des Priesterseminars Trier (15. Jahrhundert) sind Bl. 139v-140r Exzerpte aus dem Speculum virginum eingetragen, getrennt durch einen Auszug aus Ezechiel 3, 17-21: zunächst Buch 1 Zeilen 918-941 (Speculum virginum ed. Jutta Seyfarth, CCCM 5, 1990, S. 37), in der Handschrift zugeschrieben "Peregrinus", sodann (Bl. 140r) Buch 4 Zeilen 315-365 (ed. Seyfarth S. 95f.).
Abgesehen von der Änderung des Anfangs des ersten Exzerpts - Buch 1 Zeile 918 (insbesondere "ad patriam" statt "ad litteram" wie im Speculum virginum) - ist die Vorlage wörtlich exzerpiert.
Die Handschrift liegt online vor:DFG-Viewer
http://stmatthias.uni-trier.de/
Link
Eine nähere Datierung wird von Marx und Becker, die Beschreibungen vorlegten, nicht gegeben. Auf den Trierer Raum verweist der Schenkungsvermerk an St. Matthias in Trier eines "fratris heyderici getzen elsen de bernkastel". Petrus Becker identifiziert ihn mit einem ab 1485 bezeugten Mönch Heiderich in St. Matthias, der 1497 oder 1498 starb:
http://personendatenbank.germania-sacra.de/books/view/44/728
Der Codex gehört also wohl in die zweite Hälfte des 15. Jahrhunderts.
Beide Kataloge sind online, doch so richtig befriedigt keine der Präsentationen.
Marx S. 49 liegt als PDF beim Handschriftencensus RLP vor:
http://www.blogs.uni-mainz.de/handschriftencensus/files/2012/04/Marx1912_TrierPS_001-55.pdf
Genauer könnte man mit Dilibri zitieren, wenn dort nicht ärgerlicherweise die Navigation bei den Einzelseiten fehlen würde:
http://www.dilibri.de/ubtr/periodical/pageview/127512
Bei Petrus Becker hat man zur Auswahl (abgesehen von den bequem nutzbaren Auszügen in Google Books):
PDF bei der Germania Sacra
http://personendatenbank.germania-sacra.de/files/books/NF%2034%20Becker%20St.%20Eucharius,%20St.%20Matthias.pdf
PDF und Viewer auf dem Dokumentenserver, wobei der Permanentlink nur für den ganzen Band gilt:
http://hdl.handle.net/11858/00-001S-0000-0005-7455-E
Will man seitengenau zitieren, muss man erst einmal an der URL herumfummeln, bis man auf
http://personendatenbank.germania-sacra.de/books/view/44/201
kommt.
Zum Autor Peregrinus:
http://archiv.twoday.net/search?q=peregrinus
#forschung
Abgesehen von der Änderung des Anfangs des ersten Exzerpts - Buch 1 Zeile 918 (insbesondere "ad patriam" statt "ad litteram" wie im Speculum virginum) - ist die Vorlage wörtlich exzerpiert.
Die Handschrift liegt online vor:
http://stmatthias.uni-trier.de/
Link
Eine nähere Datierung wird von Marx und Becker, die Beschreibungen vorlegten, nicht gegeben. Auf den Trierer Raum verweist der Schenkungsvermerk an St. Matthias in Trier eines "fratris heyderici getzen elsen de bernkastel". Petrus Becker identifiziert ihn mit einem ab 1485 bezeugten Mönch Heiderich in St. Matthias, der 1497 oder 1498 starb:
http://personendatenbank.germania-sacra.de/books/view/44/728
Der Codex gehört also wohl in die zweite Hälfte des 15. Jahrhunderts.
Beide Kataloge sind online, doch so richtig befriedigt keine der Präsentationen.
Marx S. 49 liegt als PDF beim Handschriftencensus RLP vor:
http://www.blogs.uni-mainz.de/handschriftencensus/files/2012/04/Marx1912_TrierPS_001-55.pdf
Genauer könnte man mit Dilibri zitieren, wenn dort nicht ärgerlicherweise die Navigation bei den Einzelseiten fehlen würde:
http://www.dilibri.de/ubtr/periodical/pageview/127512
Bei Petrus Becker hat man zur Auswahl (abgesehen von den bequem nutzbaren Auszügen in Google Books):
PDF bei der Germania Sacra
http://personendatenbank.germania-sacra.de/files/books/NF%2034%20Becker%20St.%20Eucharius,%20St.%20Matthias.pdf
PDF und Viewer auf dem Dokumentenserver, wobei der Permanentlink nur für den ganzen Band gilt:
http://hdl.handle.net/11858/00-001S-0000-0005-7455-E
Will man seitengenau zitieren, muss man erst einmal an der URL herumfummeln, bis man auf
http://personendatenbank.germania-sacra.de/books/view/44/201
kommt.
Zum Autor Peregrinus:
http://archiv.twoday.net/search?q=peregrinus
#forschung
KlausGraf - am Montag, 13. Januar 2014, 22:46 - Rubrik: Kodikologie
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„Digitale Editionen – Grundlagenvermittlung“.
Springschool des Instituts für Dokumentologie und Editorik
Rostock, 10.-14.3.2014
Nähere Informationen dazu:
http://www.i-d-e.de/springschool-%E2%80%9Edigitale-editionen-%E2%80%93-grundlagenvermittlung%E2%80%9C
via Georg Vogeler
Springschool des Instituts für Dokumentologie und Editorik
Rostock, 10.-14.3.2014
Nähere Informationen dazu:
http://www.i-d-e.de/springschool-%E2%80%9Edigitale-editionen-%E2%80%93-grundlagenvermittlung%E2%80%9C
via Georg Vogeler
MariaRottler - am Montag, 13. Januar 2014, 19:40
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Der Beginn dieses gemeinsamen Projekts von Landesarchiv NRW, Hessischem Hauptstaatsarchiv und Königlichem Hausarchiv wurde von Rouven Pons in den neuen hessischen Archivnachrichten (S. 48) angeszeigt. Pons hatte das Projekt bereits auf dem Archivtag in Saarbrücken vorgestellt.
Wolf Thomas - am Montag, 13. Januar 2014, 11:21 - Rubrik: Kooperationsmodelle
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