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Und zwar recht günstig:

http://www.library.ethz.ch/de/Dienstleistungen/Ressourcen-nutzen-bestellen/E-Book-on-demand

"Preis: CHF 0.20 pro Einzelseite, max. CHF 20.- pro Band. Speicherung und Versand verrechnen wir zusätzlich". 20 CHF sind ca. 16 Euro.

Schmalenstroer kritisiert Landwehr (siehe schon http://archiv.twoday.net/stories/603120868/ ):

http://schmalenstroer.net/blog/2014/01/bloggen-als-machtfrage/

"Entsprechend war ich schon lange im Internet aktiv und bloggte auch schon, bevor ich mit dem Geschichtsstudium anfing. Der Schritt, dann auch über historische Themen zu schreiben, war nicht groß und hatte auch nichts mit fehlenden Publikationsmöglichkeiten zu tun. Im Prinzip ist es völlig selbstverständlich, dass jemand der Geschichte studiert und sich daher eigentlich auch für Geschichte interessieren sollte, etwa auf Twitter oder Facebook auch entsprechende Links postet. Der historisch interessierte Mensch fährt im Urlaub auch gerne einen Umweg, um sich einen interessanten Ort oder ein interessantes Museum anzuschauen – und warum sollte er dann keine Bilder davon auf Flickr hochladen, wenn er den Dienst eh nutzt? Und wenn man gerade im Archiv etwas interessantes gefunden hat, warum sollte man es nicht teilen?"

Erklärt wird das unter

https://de.wikisource.org/wiki/Wikisource:Google_Book_Search#Umgehen_von_Googles_Digital_Rights_Management

Erläuterungsbild für Chrome; Rechte Maustaste "Element untersuchen"

Dammann kommentiert:

http://archiv.twoday.net/stories/603123425/#603124294

http://archivalia.tumblr.com/tagged/labyrinth


Eine Forschungsmiszelle (mit 40 Anmerkungen) von Florian Sepp:

http://histbav.hypotheses.org/1213

Von Maria Rottler:

http://histbav.hypotheses.org/1334

Archivalia ist oft vertreten.

In der Wiener Kirche Maria am Gestade in der Inneren Stadt erinnert
ein neues kleines Museum an den Redemptoristenpater Klemens Maria Hofbauer (1751-1820), der seit hundert Jahren offiziell als Wiener Stadtpatron verehrt wird.

http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/1544771/Klemens-Maria-Hofbauer_Der-unbekannteStadtpatron

Über Hofbauer

https://de.wikipedia.org/wiki/Klemens_Maria_Hofbauer
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=118552317

Pater Martin Leitgöb berichtet über die Vorgeschichte der Erhebung:

http://www.redemptoristen.com/index.php?id=103&tx_ttnews%5Btt_news%5D=1241&tx_ttnews%5BbackPid%5D=25&cHash=cbcc7311a749e18c215aa521c04381c5

Zunächst hatte die zuständige römische Ritenkongregation im Januar 1913 den Antrag abgelehnt. Doch die vielen Verehrer des 1909 heiliggesprochenen Ordensgeistlichen ließen nicht locker. Vom 14. Januar 1914 datiert das Dekret, das Hofbauer zum "Civitatis Vindobonae Patronum minus principalem" erhob.

Text nach dem Wiener Diözesanblatt 1914:

http://www.redemptoristen.com/typo3temp/pics/12b0a60a7e.jpg

Leitgöb: "Genau genommen hieß es in diesem Dekret, dass er bloß der „zweite Patron der Stadt Wien“ sei. Wer der erste Patron ist, wusste man aber damals nicht so genau, und man weiß es auch heute nicht. Der heilige Stephanus ist ja nur Patron des Bischofssitzes und der Erzdiözese Wien, und Markgraf Leopold hatte im Grunde nie direkt mit der Stadt Wien zu tun. Er war seit 1663 Patron der österreichischen Erblande. Es kann also durchaus sein, dass Klemens Maria Hofbauer sich im Himmel doch als Erstzuständiger für seine Wienerstadt fühlt."

Die von der Kurie formal dekretierte Hierarchie spielte bei der Rezeption der Erhebung keine Rolle. Für seine Verehrer war St. Klemens Maria Hofbauer fortan der Wiener Stadtpatron!

Zu den Förmlichkeiten und dem kirchenrechtlich-liturgischen Hintergrund von Stadtpatron-Erhebungen:

http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/373/

Siehe auch hier
http://archiv.twoday.net/search?q=stadtpatron

Zur Feiertagsordnung sehr lesenswert Ulrich Nachbaur, der bei Endnote 130 zu erwägen gibt, dass die 1922 zum Bundesland erhobene Stadt Wien als niederösterreichisches Erbe den hl. Leopold als Landespatron besitze

http://www.vorarlberg.at/pdf/m041-2nachbaurlandespatro.pdf

Als offiziellen Wiener Landespatron bezeichnet Peter Diem den hl. Leopold, neben dem Hofbauer als eigentlicher Schutzheiliger Wiens gelte:

http://austria-forum.org/af/Wissenssammlungen/Symbole/Wien_-_Landespatron

Natürlich liest man oft im Internet bei Hofbauer "Seit 1914 ist er Landespatron von Wien", aber das ist zumindest ungenau, denn 1914 gab es noch kein Land Wien.

Patron des mit der Stadt Wien territorial identischen Bundeslands Wien ist also St. Leopold als Landespatron. Neben- oder Konpatron (minus principalis bzw. zweiter) des "Patronus loci" der "civitas" Wien ist Hofbauer.

Jedenfalls im feiertagsrechtlichen Kontext und das Jahr 1754 kann behauptet werden, dass St. Stephan der (erste) Wiener Stadtpatron war. Damals ignorierte Maria Theresia (nach Nachbaur S. 76) die Ortspatrozinien - mit Ausnahme Wiens, wo sie mit dem Stefanstag einen städtischen Feiertag gelten ließ.

Das sind aber kirchenrechtlich-bürokratische Feststellungen, die mit der Verehrungspraxis nichts zu tun haben.

1477 nennt der Arzt Johannes Tichtel in seinem Diarium St. Stefan Patron von Wien

http://books.google.de/books?id=NHtZAAAAIAAJ&pg=PA4

worauf Opll 1998 hinwies:

http://books.google.de/books?id=y-nFAAAAIAAJ&q=stadtpatron

Von einem lebendigen Kult des hl. Stefanus als Wiener Stadtpatron kann aber nicht die Rede sein. Nicht vor 1914 und erst recht nicht danach, als Hofbauer - ungeachtet der römischen Zurückhaltung - die Stelle des Stadtpatrons einnahm.

Im Klemenssaal des Redemptoristenklosters von Maria am Gestade befindet sich dieses große Gemälde von Josef Kastner dem Jüngeren (1844-1923): „St. Klemens empfiehlt Wien der Himmelskönigin“. Das Bild entstand anlässlich der Heiligsprechung von Klemens Maria Hofbauer am 20. Mai 1909.

oder "Wozu brauchen wir einen Archivaren?" (Marthaler)


© ZDF/Hans-Joachim Pfeiffer
Im Archiv des Fritz-Bauer-Instituts finden Dr. Meissner (Thorsten Merten, re.) und Marthaler (Matthias Koeberlin, li.) brisante Unterlagen.

Sendetermin: arte, Sonntag, 19. Januar um 1:00 Uhr (90 Min.)

Inhalt:
Fünf Gäste werden auf einem Frankfurter Restaurantschiff erschossen, förmlich hingerichtet. Der Restaurantbesitzer wird kurze Zeit später schwer verletzt am Mainufer gefunden, die einzige Augenzeugin liegt erstochen in ihrer Küche. Für die Presse ein klarer Fall: Mord im Schutzgeldmilieu. Aber spätestens als klar wird, dass auch eine französische Journalistin an Bord war, die offenbar verschleppt wurde, stehen Kommissar Robert Marthaler und sein Team endgültig vor einem Rätsel. Oliver Frantisek, ein ehrgeiziger junger Kollege vom Landeskriminalamt, der die Sonderkommission verstärken soll, nimmt im Alleingang die Spur von Waffenhändlern auf und wird brutal ermordet.

Der Schlüssel zu den Morden liegt in der Vergangenheit. Die Partitur einer bislang unbekannten Operette von Jacques Offenbach, die aus den Vernichtungslagern geschmuggelt werden konnte, enthält nicht nur die unschätzbar wertvollen Noten, sondern auch die verschlüsselten Notizen eines jugendlichen Häftlings, die von den Gräueltaten eines Lagerarztes berichten. Gehen die Morde nicht auf das Konto geldgieriger Musikhändler, sondern stehen sie in Verbindung mit Deutschlands dunkler Vergangenheit? Ein Wettlauf um das Leben der jungen ARTE-Journalistin beginnt.

Quelle: Arte-Mediathek


Die Mainzer Martinus-Bibliothek verwahrt als Hs. 205 einen umfangreichen Sammelband des 17. Jahrhunderts mit handschriftlichen Pasquillen und Liedern, der gelegentlich die Aufmerksamkeit der Forschung gefunden hat. (Ich habe die Handschrift nicht eingesehen.)

Er stammt aus der Büchersammlung Fritz Schlossers (1780-1851) und gehörte im 18. Jahrhundert Johann Michael von Loen.

Strassburger Provenienz der Handschrift ist wahrscheinlich. Sie wurde nach 1620 angelegt. Bl. 147v wurde die Jahreszahl 1628 nachgetragen. Anscheinend ein Originalbrief an den Rat der Stadt Strassburg 1622 ist Bl. 458r zu finden.

Die umfangreichste Erschließung im Handschriftenarchiv ist online:

http://www.bbaw.de/forschung/dtm/HSA/mainz_700386260000.html

Detailliert beschreibt die Handschrift auch der jetzt online als PDF verfügbare masch. Katalog von M. Dörr:

http://www.blogs.uni-mainz.de/handschriftencensus/files/2012/05/Doerr_MainzMB_Hsskat.pdf

Vermutlich war M. Dörr der Aufsatz des berüchtigten FWE Roth zur Handschrift nicht bekannt, sonst hätte sie ihn angeführt.

Aus einer Straßburger Sammlung von Volksliedern des 15./17. Jahrhunderts. In: Jahrbuch für Geschichte, Sprache und Litteratur Elsaß-Lothringens 16 (1899), S. 201-204
http://www.archive.org/stream/JahrbuchFuerGeschichteSpracheUndLiteraturElsass-lothringens14-16#page/n719/mode/2up

Roth nennt die Mainzer Seminarbibliothek als Quelle und macht Angaben zu 47 Stücken/Liedern, aber ohne Seitenzahlen.

Bemerkenswert ist, dass er bei den Nrr. 43, 44 und 45 auf eigene Abdrucke verweist. Es handelt sich um

Volkslieder auf die Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm und Friedrich V. In: Mitteilungen des Historischen Vereins der Pfalz 22 (1898), S. 71-76
http://www.archive.org/stream/MitteilungenDesHistorischenVereinsDerPfalz22-23#page/n81/mode/2up

Dort hatte er die drei Texte aus einer "Sammelhandschrift in Privatbesitz" mitgeteilt.

Nr. I ist Bl. 409r-410r der Handschrift, abgesehen von der Aufteilung der 15 Strophen auf zwei Gedichte von Roth wörtlich abgedruckt (nach Ausweis der HSA-Beschreibung S. 43
http://www.bbaw.de/forschung/dtm/HSA/700386260043.html )

Nr. II entspricht Bl. 452r.

Bl. 442r-443v ist bei Roth Nr. III, der nach Angabe der HSA-Beschreibung zu den Strophenanfängen den Text wörtlich abdruckte.

[Hans Lambel stellte im Euphorion 8 (1901), S. 152 klar, dass Nr. III keineswegs unbekannt, sondern mehrfach gedruckt war.

https://archive.org/stream/euphorionzeitsch08leipuoft#page/152/mode/2up

Übrigens war das nicht das erste Mal, dass Roth anderweitig bereits Gedrucktes ohne den Druckort zu nennen erneut mitteilte.]

Nun schreibt Roth 1899 aber bezugnehmend auf Roth 1898: "Ebenda abweichend S. 73". Eine solche Abweichung ist zumindest nach den Angaben des HSA überhaupt nicht nachvollziehbar.

Mit dem "abweichend" wollte Roth offenkundig suggerieren, dass seine Vorlage 1898 eine andere war als die Mainzer Handschrift. Das kann man aber eigentlich ausschließen, denn der mutmaßlich Strassburger Sammelband stellt eine einzigartige individuelle Zusammenstellung von Zeitgedichten dar. Von einer Abschrift ist nichts bekannt. Dass es gerade diese drei Stücke noch in einer weiteren Handschrift gegeben hat, die Roth vorlag, ist kaum denkbar.

Roth hat - das erscheint mir nach allem, was ich über ihn als Fälscher inzwischen weiß, am plausibelsten - 1898 die Herkunft seiner Quelle bewusst verschleiert und dieses Versteckspiel durch den Hinweis auf Abweichungen auch 1899 beibehalten. Ihm ging es - wie schon bei der Nichtnennung der Würzburger Inschriftenüberlieferung Gamans' in den "Fontes" (vgl. Arens, Deutsche Inschriften ... Mainz, 1958, S. 19) - darum, dass er ohne lästige Konkurrenten den spannenden Sammelband erst einmal allein ausbeuten konnte. Für das Strassburger "Jahrbuch" gab er dann einen kursorischen Überblick über den Inhalt mit Angabe des Lagerorts.

Wenn es auf

http://www.blogs.uni-mainz.de/handschriftencensus/mz-mb/

heißt, Roth habe teilweise verschollene Handschriften beschrieben, so muss man mit der Möglichkeit rechnen, dass er diese in Wirklichkeit erfunden hat.

Bl. 500r-502v überliefert die Mainzer Handschrift die mittelalterliche Prophezeiung des Dietrich von Zengg, sie gehört also eigentlich in den Handschriftencensus.

https://de.wikisource.org/wiki/Dietrich_von_Zengg

Die Identifizierung nahm vor Frances Kneupper: German Identity and Spiritual Reform at the End of Time: Eschatological Prophecy in Late Medieval Germany. Dissertation Northwestern University Evanston 2011, S. 363. Sie stellte S. 377 auch fest, dass auch die "Veniet aquila"-Prophezeiung im gleichen Kontext erscheint: "Mainz, Priesterseminar 205 (17th c), fol. 498; (attached
to a astrological proph apparently from Smaragdo Abbas
Torquenorum to the priests and clerics of Rome, said to be written
1271)". Dazu die HSA-Beschreibung:

http://www.bbaw.de/forschung/dtm/HSA/700386260054.html

#forschung

#fnzhss

Die wichtige Handschrift u.a. mit Rosenplüt-Dichtungen ist jetzt endlich online:

http://nrs.harvard.edu/urn-3:FHCL.HOUGH:4871475

Zu ihr:

http://de.wikisource.org/wiki/Burgunderkriege#Neumondkalender_gegen_Herzog_Karl_den_K.C3.BChnen_von_Burgund

http://www.handschriftencensus.de/6928

[Dörr, Margarete:] Handschriftenkatalog der Bibliothek des Bischöflichen Priesterseminars, maschinenschriftlich, Mainz o. J. [vor 1963]

Der vor allem noch für die frühneuzeitlichen Handschriften wichtige Katalog ist als PDF einsehbar:

http://www.blogs.uni-mainz.de/handschriftencensus/files/2012/05/Doerr_MainzMB_Hsskat.pdf

Bei aller Unzulänglichkeit solcher älterer Verzeichnisse: Es ist absolut wichtig, dass diese ins Netz gestellt werden, da sie das Auffinden bislang unbekannter Überlieferungen ermöglichen und größere Katalogisierungsanstrengungen insbesondere bei den neuzeitlichen Handschriften (denen seit langem hier unsere besondere Aufmerksamkeit gilt) leider kaum zu erwarten sind. Was wäre die Renaissance-Forschung ohne die persönlichen Notizen des Handschriftenforschers Kristeller in seinen Itinera, die ja oft einfach nur ohne Autopsie die Angaben aus älteren Verzeichnissen zusammenfassen?

Leider weigert sich Frau Uhlemann von der Darmstädter Bibliothek, von deren großem Handschriftenbestand nur ein Teil in gedruckten Katalogen erschlossen ist (das betrifft auch viele mittelalterliche Handschriften), die älteren Beschreibungen von Knaus online zu stellen.

#fnzhss

Dissertation von Jan Marr (2010):

http://ubt.opus.hbz-nrw.de/volltexte/2010/593/

Behandelt werden auch Drucke aus dem Schwabenkrieg 1499.

Der Tagungsbericht des Gedenkortes T4 zieht folgendes Fazit: " .... Für die Archivare und Juristen (mit einer Ausnahme) galten axiomatisch die schutzwürdigen Belange Dritter, für die Historiker und Angehörigen die Würde der Opfer, die gebiete, dass man die Namen nenne. So kam man nicht zusammen.
Als Kompromiss wurde schließlich genannt, dass man ein Gedenkbuch mit voller Namensnennung machen könne, wenn man es nur in einem Exemplar an einem nicht öffentlich zugänglichen Ort auslege. Die Arbeitsgruppe wollte sich damit nicht abfinden und weiterarbeiten, auch wenn sie sich damit möglicherweise in der Illegalität befänden.
Als Fazit lässt sich festhalten, dass wohl noch selten ein derart intensives Zusammenprallen zweier Zugänge zu dem Thema beobachtet werden konnte. Mittlerweile jahrzehntelang eingeübte Praxen der Erinnerung und des Gedenkens trafen auf eine stahlbetonharte Wand aus Paragraphen und Vorschriften. Es bleibt zu hoffen, dass eine Lösung gefunden werden kann. ..."

Das Bundesarchiv zieht ebenfalls ein Fazit: ".... Während die Archivarinnen und Archivare auf die auch im Bayerischen Archivgesetz festgehaltenen schutzwürdigen Belange der Angehörigen verwiesen, forderte die Mehrzahl der übrigen Tagungsteilnehmerinnen und -teilnehmer eine Publikation der Namen. Als Kompromiss wurde vorgeschlagen, in einer noch zu errichtenden Gedenkstätte ein einzelnes Gedenkbuch unter Aufsicht der Öffentlichkeit zu präsentieren. Falls Angehörige eine Anonymisierung der Namen ihrer Verwandten verlangen, könnte dies in dem Buch durchgeführt werden.
Bei der abschließenden Podiumsdiskussion von Vertretern der Politik aus dem Raum der bayerischen Landeshauptstadt und Frau Dr. h.c. Charlotte Knobloch als Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern konnte ebenfalls keine Einigung gefunden werden, wie eine Veröffentlichung der Namen der "Euthanasie"-Opfer aus München erfolgen kann ...."

Vor zwei Jahren erhielt ich folgende archivrechtliche Würdigung zur Gesetzeslage in NRW: "".... Aber auch nach Ablauf der Schutzfristen ist über die Generalklausel des § 6 Abs. 2 Nr. 3 ArchivG NRW die Nutzung "ganz oder für Teile des Archivguts zu versagen, wenn schutzwürdige Belange Betroffener oder Dritter beeinträchtigt würden." Wenn bei den Verstorbenen etwa Erbkrankheiten festgestellt wurden, würde bei einer Verwendung von Klarnamen durch weitere Recherchen eine Brücke zu lebenden Angehörigen geschlagen werden können, die sich in ihren schutzwürdigen Belangen durchaus beeinträchtigt fühlen könnten. In solchen Fällen bedürften Sie in jedem Fall der Erwilligung einschlägiger Angehöriger. Wenn keine Erbkrankheiten vorliegen, könnte freilich wegen des langen zeitlichen Abstandes ein rechtserhebliches persönliches Interesse der Angehörigen an der Wahrung der Anonymität der Toten schon zu verneinen sein. ...."
Ratlosstehen nun die Praktiker vor Ort - einerseits das berichtigte Forschungs- und Erinnerungsinteresse, andererseits eine Gesetzeslage die die schützt, die (scheinbar) gar nicht geschützt werden wollen....
Müsste man da nicht die Gesetzeslage ändern?

Beitrag von Martin Roland/Andreas Zajic im Archiv für Diplomatik 2013

http://documents.icar-us.eu/documents/2013/11/archiv-fur-diplomatik-schriftgeshichte-siegel-und-wappenkunde.pdf


"Seit Beginn des Jahres 2014 können weitere 544 Akten mit genau 47587 digitalisierten Seiten der Reinschriftenprotokolle des Politbüros des ZK der SED für den Zeitraum von 1971 bis Dezember 1980 vollständig online gelesen werden. Damit besteht jetzt die Möglichkeit, die Findbücher und die Reinschriftenprotokolle des Politbüros für die Zeit von 1949 bis Dezember 1980 online im Internet einzusehen und auszuwerten. "

http://www.bundesarchiv.de/oeffentlichkeitsarbeit/meldungen/03842/index.html.de


http://othes.univie.ac.at/26625/

Kerschner, Jonas (2013) Aspekte der Archivierung digitaler Geodaten und kartographischer Darstellungsformen.
Diplomarbeit, Universität Wien. Historisch-Kulturwissenschaftliche Fakultät
BetreuerIn: Dusek, Peter

"Jährlich werden unter großem Aufwand und Kosten von staatlichen und privaten Unternehmen große Mengen an Geodaten (Vektorgraphiken, Rastergraphiken, Luftbilder, Höhenmodelle, etc) und Geoprodukten (Karten, Kartographie- und Geoinformtionsysteme) hergestellt. Sie sind folglich ein technisch komplexes, aber vor allem von der Forschung oft ungenutztes Kulturgut. Durch ihre Komplexität und raschen Weiterentwicklung, steigen auch die Anforderungen an die Archive. Für die Archivorganisation und Dokumentation wird das OAIS Referenzmodell herangezogen. Für eine internationale Vernetzung und Standardisierung ist die Mitarbeit internationaler Geo-Organisationen, wie das OGC oder INSPIRE, notwendig. Die Archivierungsmethoden Migration und Emulation sind mit Vor- und Nachteilen behaftet. Aufgrund der Komplexität und Diversität der Daten und Applikationen muss vorher abgewogen werden, welche Methode am besten geeignet ist. Schlussendlich werden an das Archivpersonal steigende Fachkenntnisse und Anforderungen gestellt: Sowohl für die Erschließung und Bereitstellung von digitalen Geodaten, als auch für die Bereitstellung, Aufbereitung und Restauration von Analogbeständen werden Fertigkeiten in GIS und Bildverarbeitungsprogrammen benötigt."

Besiedlungsgeschichte Württembergs vom 3. bis 13. Jahrhundert n. Chr., 1938
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/id/6822747

Geschichte des Hauses Hohenlohe, 1903-1908
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/id/6817178

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Streaming-Abmahnanwalt-Urmann-Sicht-der-Regierung-spielt-keine-Rolle-2083157.html

Ich würde mal sagen: Seine Sicht spielt keine Rolle ...

http://www.kanzlei-nierenz.de/der-naive-ole-von-beust-wie-der-redtube-skandal-weiter-geht/

"Unsere Kanzlei konnte ermitteln, dass U+ C schwere Verstöße gegen die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) begangen hatte. So hat der einzige Geschäftsführer dieser RA-GmbH seine Anwaltszulassung ausschließlich in Hamburg, was bei RA-GmbH gem. § 59 i BRAO nicht zulässig ist. Die Rechtsanwaltskammern in Nürnberg und Hamburg haben mittlerweile entsprechende Kammerverfahren gegen die U+C und RA Urmann eingeleitet. "

Unsere Berichterstattung zum Redtube-Abmahnfall:

http://archiv.twoday.net/search?q=streaming

Von Heidemarie Bodemer (2008):

http://elib.uni-stuttgart.de/opus/volltexte/2008/3604/



Friday Flowers 1/10/14 by Sonny Carter is licensed under a Creative Commons Attribution-NonCommercial-NoDerivs 3.0 Unported License.

"Antwort der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 1749 vom 6. November 2013
der Abgeordneten Lukas Lamla und Daniel Schwerd PIRATEN
Drucksache 16/4342

Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 1749 mit Schreiben vom 9. Dezember 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet.
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Nicht erst seit dem Einsturz des Historischen Archivs der Stadt Köln stehen Kultureinrichtungen vor der Herausforderung, historisch bedeutsame Unterlagen und Materialien sicher und dauerhaft zu bewahren. Archive, Museen und Bibliotheken müssen frühzeitig Vorkehrungen treffen, um Beschädigung und Zerstörung von Kulturgut zu vermeiden.
Dabei sind es in der Regel nicht die großen Katastrophen wie Erdbeben oder Kompletteinstürze von Gebäuden, die den Erhalt von Kulturgut gefährden, sondern kleinere Störungen wie Wasserrohrbrüche, plötzliche und kurzfristige Überflutungen bei Starkregenfällen, Kabelbrände, Stromausfälle und ähnliche alltägliche Geschehnisse, die plötzlich eintreten und so-fortiges Handeln erfordern.
Oft können einfachste organisatorische, technische und bauliche Maßnahmen wie die regelmäßige Durchführung von Evakuierungsübungen, die Unterwannung von Wasserleitungen in Magazinräumen, ein Rückbau von Stromleitungen oder das Vorhandensein von Abdeckfolie schwere Schäden vermeiden. Notfallkontaktlisten und Checklisten, die im Notfall schnell abgearbeitet werden können, leisten dann wertvolle Hilfestellung. Treten trotzdem unvermeidbare Notfälle ein, können die Auswirkungen dann begrenzt werden, wenn Rettungskräfte und Fachleute Notfallabläufe kennen und Rettungsmaßnahmen routiniert beherrschen.
In der Praxis von Archiven, Bibliotheken und Museen hat sich zum einen eine gute Notfallvorsorge als wirksam erwiesen, zum anderen im Schadensfall eine intensive und spartenübergreifende
Kooperation und gegenseitige Unterstützung der unterschiedlichen Akteure, auch über Verwaltungsgrenzen hinweg. Teilweise wurden zu diesem Zweck sogenannte Notfallverbünde gegründet, in denen sich die Träger unterschiedlichster Kultureinrichtungen verpflichten, im Schadensfall schnelle und unbürokratische Hilfe zu leisten und sich bei Bedarf auch Personal- und Sachmittel gegenseitig zur Verfügung zu stellen.
Wir bitten die Landesregierung, ihre Antworten auf die folgenden Fragen 1 bis 4 jeweils nach den einzelnen Kulturgut bewahrenden Einrichtungen des Landes – dem Landesarchiv NRW und seinen unterschiedlichen Standorten, dem Archiv des Landtags NRW, der Kunstsammlung NRW sowie den verschiedenen Landesbibliotheken – aufzuschlüsseln.
1. Welche Materialien zur Erstversorgung von geschädigtem Kulturgut (sog. "Notfallboxen") werden in den Kulturgut bewahrenden Einrichtungen des Landes NRW dauerhaft vorgehalten?
Die Universitäts- und Landesbibliothek Münster hält eine Notfallbox vor Ort vor, die Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf verfügt über mehrere Notfallboxen. Die Universitäts- und
Landesbibliothek Bonn hält derzeit noch keine Notfallboxen vor. Das Landesarchiv NRW verfügt derzeit an den Standorten Düsseldorf, Münster und Detmold über jeweils ein Notfallset;
ein Notfallset besteht aus 4 Notfallboxen. Die Kunstsammlung NRW verfügt aufgrund des heterogenen Sammlungsbestands über keine Notfallboxen.
2. In welcher Form leistet die Landesregierung den Kulturgut bewahrenden Einrichtungen des Landes NRW praktische Unterstützung bei der Notfallvorsorge?
Sofern die betreffenden Einrichtungen sich mit der Bitte um praktische Unterstützung an die
Landesregierung wenden – was bisher nicht der Fall war –, wird diese eine Unterstützung im Rahmen ihrer Möglichkeiten gewähren.
3. Welche besonderen Maßnahmen hat die Landesregierung getroffen, um in den Kulturgut bewahrenden Einrichtungen des Landes NRW vorhandene digitale Unterlagen vor Beschädigung und Verlust zu schützen?
Die Landesregierung hat das Projekt „Digitales Archiv NRW“ initiiert, das im nächsten Jahr in den Dauerbetrieb überführt werden soll. Mit diesem Projekt wird eine technische und organisatorische Infrastruktur zur Verfügung gestellt, die es sowohl den landeseigenen Gedächtniseinrichtungen als auch kommunalen und privaten Kultureinrichtungen ermöglicht, originär
digitales Kulturgut und Digitalisate von analogem Kulturgut dauerhaft zu sichern.
4. Welche der Kulturgut bewahrenden Einrichtungen des Landes NRW sind bereits an Notfallverbünden beteiligt bzw. planen eine solche Beteiligung?
Es gibt einen Notfallverbund in Münster, an dem die dortige Universitäts- und Landesbibliothek beteiligt ist. Die ULB Düsseldorf ist an keinem Notfallverbund beteiligt, prüft aber die
Möglichkeiten einer Beteiligung. Die ULB Bonn plant einen Notfallverbund zusammen mit Bibliotheken und Archiven im Raum Bonn/Rhein-Sieg. Das Landesarchiv NRW ist am Standort Münster am Münsteraner Notfallverbund beteiligt. Am Standort Detmold laufen derzeit die Arbeiten zur Errichtung eines Notfallverbunds, an dem auch das LAV NRW beteiligt sein wird. In der Abteilung Rheinland ist perspektivisch die Errichtung eines gemeinsamen Notfallverbunds mit Kulturgut bewahrenden Einrichtungen am neuen Standort Duisburg, der im kommenden Jahr bezogen wird, geplant. Die Kunstsammlung NRW plant, sich mit der Stadt Düsseldorf bezüglich eines Notfallverbundes in Verbindung zu setzen.

5. Wie plant die Landesregierung, die Initiierung und Etablierung von Notfallver-bünden von Kulturgut bewahrenden Einrichtungen des Landes NRW mit Einrich-tungen in kommunaler und privater Trägerschaft zu fördern?
Bisher sind diesbezügliche Erwartungen von Einrichtungen in kommunaler und privater Trä-gerschaft nicht an die Landesregierung herangetragen worden. Die Kultureinrichtungen or-ganisieren Notfallverbünde in eigener Initiative. Wie die Landesregierung hier unterstützen kann, lässt sich erst ermitteln, wenn konkreter Bedarf angemeldet wird."
Link zum PDF

Der 50. Deutsche Historikertag, der vom 23. bis zum 26. September 2014 in Göttingen stattfinden wird, wird mit einem eigenen Blog, auf Facebook und Twitter begleitet:

Blog: http://www.historikertag.de/Goettingen2014/category/blog

Facebook: https://www.facebook.com/historikertaggoettingen2014

Twitter: @historikertag

Hashtag: #histag14

 

(Tweetarchiv zu #histag12)

Schmalenstroer schreibt: "Ich kann jedem an dieser Stelle nur empfehlen, nicht die Facebook-Variante zu benutzen. Dank derem Ranking-Algorithmus bekommt der User leider nicht alle Beiträge zu sehen, sondern nur einen winzigen Bruchteil. Momentan werden die meisten Beiträge im Durchschnitt von nur einem von 90 Abonnementen gesehen. Ich müsste Facebook jetzt Geld zahlen, um die Beiträge zu promoten oder die Nutzer dazu anregen, möglichst viel mit der Seite zu interagieren. Falls ihr euch schon mal gefragt habt, warum diverse Seiten ständig Aufrufe zum Kommentieren und Liken bringen, wisst ihr es jetzt. Für mich kommt so ein Vorgehen nicht in Frage und ich empfehle euch daher, andere Netzwerke oder gleich die Webseite zu nutzen. Und denkt gar nicht daran, ein historisches Nacherzählungsprojekt wie @9nov38 auf Facebook zu versuchen, der Algorithmus wird es völlig unkontrollierbar zerreißen."

http://schmalenstroer.net/blog/2014/01/7-neue-blogs-fuer-planet-history/

"Veronika Tóth absolviert gerade den Archivarskurs in Österreich und bloggt eigentlich auf Ungarisch. Einige Beiträge sind auch auf Deutsch und können dank der Kategoriefeeds von WordPress auch in Planet History angezeigt werden."

Via
http://schmalenstroer.net/blog/2014/01/7-neue-blogs-fuer-planet-history/

Zu http://archiv.twoday.net/stories/34628171/ ist zu ergänzen, dass Ludwig K. Walter auch seinen Katalog der Inkunabeln der Stiftsbibliothek Aschaffenburg (1999) ins Netz gestellt hat:

http://ludwig-k-walter.de/docs/nav/pdf/Stiftsbibliothek-Inkunabelkatalog.pdf

Er enthält auch umfangreiche Angaben zu den Provenienzen.

Die schulgeschichtliche Dissertation ("Die Entwicklung des Schulwesens in der Oberpfalz und in der freien Reichsstadt Regensburg bis 1810 sowie in Salzburg bis 1816", Uni Oviedo!) des Regensburger Putzunternehmers Götz wird auseinandergenommen:

http://www.regensburg-digital.de/karlheinz-goetz-plagiierte-fuer-seine-doktorarbeit/09012014/

Zur Person
https://de.wikipedia.org/wiki/Karlheinz_G%C3%B6tz

Wer schulgeschichtlich womöglich monate- oder jahrelang selbst im Ausland Tag für Tag Archivakten wälzt, um sein Thema zu bearbeiten, sollte gegen eine solche Schmalstspur-Dissertation lauthals protestieren!

In einem Mini-Beitrag für die Furche geht Tantner auch auf das Wissenschaftsbloggen ein.

„Ein Wissenschaftler, der nicht bloggt, ist ein schlechter Wissenschaftler“ – dieses provokante Diktum stammt vom Historiker Klaus Graf, dem „very godfather of German history blogs“, Hauptbeiträger des bereits 2003 gegründeten Weblogs Archivalia (archiv.twoday.net). In den letzten Jahren nehmen sich auch immer mehr österreichische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Grafs Statement zu Herzen und ermöglichen mittels Weblogs – online geführten Tagebüchern – Einblicke in ihre Forschungswerkstatt.

Weiterlesen
http://adresscomptoir.twoday.net/stories/603123202


Die Geschichte des Augsburger Bistumsarchivs reicht viele Jahrhunderte zurück, doch über die Anfänge ist nicht viel bekannt. Der Leiter des heutigen Bistumsarchivs, Dr. Erwin Naimer, bringt es auf den Punkt: "Das Archiv verschwindet im Dunkel der Geschichte." Und doch beherbergt es heute zum Beispiel eine Benediktinerregel aus dem Jahr 820. Dies und noch viel mehr Interessantes gibt es bei einer Besichtigung des Bistumsarchivs zu entdecken. Schließlich gelten Kirchenarchive sozusagen als Mütter der Archive. Sie bilden den Beginn der Archivgeschichte und sind Schatzkammern für Menschen, die sich mit der Vergangenheit beschäftigen, ihrer eigenen oder auch mit der Vergangenheit der Region.

http://www.blog.pommerscher-greif.de/neue-digitalisate-2/

Bonjour,

J'ai le plaisir de vous annoncer que le 3e volume de l'ouvrage que vous aviez demande (Cistercienses Annales.... / Angelus Manrique) est accessible en ligne sur notre bibliotheque numerique (http://bibnum-stendhal.upmf-grenoble.fr/)

Vous pourrez le feuilleter en ligne ; vous pourrez egalement telecharger le fichier PDF accompagne d'une table des matieres dynamique.

Espérant que ce service vous apportera toute satisfaction, nous restons à votre disposition pour toute information complémentaire.


Bien cordialement,

--

Ce message ne contient intentionnellement aucun caractere accentue.


Siehe hier:
http://archiv.twoday.net/stories/326202222/

Zur Laubacher Bibliothek siehe hier

http://archiv.twoday.net/stories/8384319/

In James F. Ballards Katalog der Manuskripte und Inkunabeln der Boston Medical Library 1944 erscheint unter Nr. 480 ein Band aus dem Besitz einer Arztfamilie mit vielen handschriftlichen Anmerkungen zu Familien aus Frankfurt und Umgebung, der aus der Bibliothek Solms-Laubach stammt. Schon 1934 gehörte das gute Stück der Bostoner Institution:

http://pubmedcentralcanada.ca/picrender.cgi?accid=PMC234177&blobtype=pdf

In Harvards Countway Library, wo die Altbestände der Boston Medical Library aufbewahrt werden, ist der Band unter Rare Books Ballard 480 zu finden:

http://hollis.harvard.edu/?itemid=|library/m/aleph|009565475

Ein Blick in Needhams IPI zeigt, dass eine ganze Reihe von Inkunabeln aus der Laubacher Bibliothek über die ganze Welt verstreut sind:

Solms-Laubach, counts of, of Laubach, Oberhessen, fd. c. 1680 incl. books from Arnsburg OCist (stamp: Bibliotheca Solms-Laubacensis) (Schwenke 908: c.100 incs.): DeR(M) 34, 90, 92; ULC 2616; Harv. 2322, 2336; N-63: Deckel 151; Doh I 57 (M-697: early inscn.: Laubach)?; Illinois 136, 823 (bkpl.: Comes de Solms)

1893 hatte die Bibliothek etwa 100 Inkunabeln:

https://archive.org/stream/adressbuchderde00schwgoog#page/n514/mode/2up

Derzeit weist der GW 47 Ausgaben in Laubach nach.

http://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.de/2014/01/anwaltsschicksal-vom-fuersten-verklagt.html

RA Möbius soll Presseartikel über die sich Fürst von Schaumburg-Lippe nennende Person entfernen. Bemüht wird einmal mehr das LG Hamburg, vor dem ja auch Heinrich Prinz zu Fürstenberg klagte, siehe

http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Heinrich_F%C3%BCrst_zu_F%C3%BCrstenberg

(In diesem Zusammenhang löschte Edlef Stabenau übrigens auch netbib-Artikel von jp und mir.)

Zurück zum Schaumburger Fürstenp*!

"Dass ausserdem ein Versuch des im Schloss Bückeburg zur Miete untergebrachten niedersächsichen [sic] Staatsarchivs historische Dokumente, welche das Unrecht der Führung des Namens "Fürst zu Schaumburg-Lippe" belegen, mittels Kostenforderungen aus meinem Pressearchiv zu entfernen am Ende rechtskräftig gescheitert ist, soll nur am Rande erwähnt werden. "

Die Gerichtsentscheidung dazu:

http://www.rechtsanwaltmoebius.de/urteile/moebius-niedersachsen-urteil-berufung.pdf

Hoffen wir, dass der tapfere Streiter gegen Fürstenhybris und Himmelsscheibenkommerz auch diesmal obsiegt.

Mein Mitarbeiter Lars Voßen erläuterte im Weblog des RWTH-Hochschularchivs und nun auch in Archive 2.0, wieso wir eine ISIL-Kennung beantragt haben:

http://archive20.hypotheses.org/1093

In den Kommentaren ergänzt Karsten Kühnel (Bayreuth): "Das Universitätsarchiv hat eine ISIL beantragt, um sich im EAG-XML-File für das Archivportal Europa zu identifizieren."

"Nach www.1628blog.de (6000 Klicks in 2013) betreibe ich in diesem Jahr ein weiteres Blog aus Archivalien: www.burgvogtei-wertheim.de. Dahinter steht eine Küchenrechnung aus dem Jahr 1614, die heute Jubiläum hat: vor 400 Jahren ...
Die Stadt Wertheim unterstützt das Blog als Marketing für die Wertheimer Burg. Ich sehe das auch als Beispiel dafür, wie man Archive fürs Kulturmarketing in der digitalen Welt nutzen kann."
Quelle: Robert Meier via Facebook

Edelfeder Nikolaus Bernau hat auch in Sachen Iffland -- wir berichteten http://archiv.twoday.net/stories/603122585/ - zum Stift gegriffen und einen Artikel verfasst, der deutlich schlechter ist als die Erstveröffentlichungen in FAZ, SZ und Tagesspiegel.

"Die Antiquare haben sich nämlich nach aktuellem Stand der Dinge offenbar sehr redlich verhalten. Als ihnen die Ahnung kam, dass Hugo Fettings Verkauf nicht nur Objekte umfassen könnte, die eindeutig ihm gehörten, informierten sie die Akademie und einigten sich über die gütliche Rückgabe etlicher Papiere Ifflands. Wie schon im Fall des Stralsunder Stadtarchivs zeigte sich auch hier, dass Antiquare nichts mehr fürchten als öffentlichen Streit um Eigentumsfragen. Ihr Geschäft lebt vom guten Ruf."

Man wird verstehen, dass ich diese Mohrenwäsche eines halbseidenen Gewerbes, das sich in der Causa Stralsund als abscheulich wie eh und je erwiesen hat (und Bernau sollte das besser wissen) extrem unangemessen finde. Sobald man in Google Books nach Rechtsnachfolge Theatermuseum sucht, stößt man auf Auszüge aus der Arbeit von Ruth Freydank 2011, in der ein Schreiben des Vizepräsidenten der Stiftung Preußischer Kulturbesitz zitiert wird, in dem eindeutig der Rechtsanspruch der Stiftung auf die Bestände des Museums des Preußischen Staatstheaters erhoben wird.

http://books.google.de/books?id=0EX7Jh-jtjQC&pg=PA56

Redlich wäre es einzig und allein gewesen, angesichts unklarer Zuständigkeiten mit allen potentiellen Eigentümern zu verhandeln und nicht nur mit der Akademie der Künste, also mit dem Land Berlin und der Stiftung Preußischer Kulturbesitz.

Von keiner Sachkenntnis getrübt sind die Ausführungen Bernaus zur Rechtslage:

"Die Sachlage ist also weiter vertrackt. Wenn nämlich Fetting tatsächlich die 34 Korrespondenzbücher aus dem Müll gefischt haben sollte, dann könnten sie ihm durchaus gehören. Wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass die Bücher gegen den Willen der eigentlichen Eigentümer dorthin, in den Müll nämlich, gelangten und damit herrenlos wurden.

Wenn er sie aber „gerettet“ hat, war er zur Ablieferung verpflichtet. Andererseits stellt sich die Frage, ob er sich das Eigentum – wir erinnern an die Debatte um die Sammlung Gurlitt – nicht regelrecht ersessen hat, einfach dadurch, dass über Jahrzehnte niemand nach den Büchern fragte, die in seinen Regalen standen."

Wir lesen dazu
http://de.wikipedia.org/wiki/Dereliktion
http://de.wikipedia.org/wiki/Ersitzung

Wer ein sensationelles Kulturgut auf dubiose Weise in seinen Besitz bringt (Freydank hat in einem kurzen Interview im Deutschlandradio gestern deutlich Zweifel an den darstellungen Fettings angemeldet), kann nicht als redlicher Ersitzer gelten.

Gewidmetes Museumsgut war und ist eine öffentliche Sache im Anstaltsgebrauch. Trotz der verfehlten Rechtsprechung zum Hamburger Stadtsiegelfall

http://archiv.twoday.net/stories/97013438/

bejahe ich einen Herausgabeanspruch des Rechtsnachfolgers der untergegangenen Anstalt.

Es gilt die Unschuldsvermutung, aber ich darf sehr wohl meiner Überzeugung Ausdruck verleihen, dass ein Wissenschaftler, der ein herausragendes Kulturgut sich als Privateigentum mutmaßlich widerrechtlich aneignet und die Wissenschaft nicht über seine Existenz unterrichtet, für mich aus moralischer Sicht kriminell handelt. Mit dem Angebot an die Akademie der Künste wurde sein Eigentümeranspruch deutlich. Die Akademie wäre verpflichtet gewesen, die erwähnten anderen Institutionen/potentiellen Eigentümer von dem einzigartigen Kulturgut, dessen Rang die dortigen Verantwortlichen anscheinend entscheidend verkannt haben, zu unterrichten.

Ein sensationelles Kulturgut schlummert jahrzehntelang bei einem Theaterwissenschaftler, der in seiner ungedruckten Greifswalder Dissertation (1978) zu Iffland (sein Spezialgebiet war sonst die Theatergeschichte der Weimarer Republik) mit keiner Silbe erkennen lässt, dass er über sie verfügt: "Deren Quellennachweise haben allerdings nur Bezug zu Materialien aus dem Archiv der Akademie der Künste, in dem er seit 1952 arbeitete und seit 1953 eine Iffland-Gesamtausgabe vorbereitete. Von Privatbesitz ist darin nicht die Rede." (Bernau)

Der 90-jährige Hugo Fetting aber sagt uns am Telefon, bei klarem Bewusstsein und druckreif formuliert: „Ich habe die Sachen per Zufall im Sommer 1953 in der Oberwallstraße in den Trümmern der ehemaligen Generalintendanz der Preußischen Staatstheater gefunden und nach Hause genommen. Das wäre kurz danach verloren gegangen, denn dort wurde dann das Gästehaus der DDR-Regierung gebaut. Ich fühle mich völlig im Recht als Finder und Eigentümer, nachdem sich über 50 Jahre niemand gemeldet hat. Ich habe die Papiere für meine Dissertation über Iffland und das Königliche Nationaltheater benutzt.“ (Tagesspiegel)

Wie soll sich bitteschön jemand melden, wenn man nichts von dem Bestand weiß? In Rechnung zu stellen sind auch die Eigentümlichkeiten der DDR-Forschung, die nach Möglichkeit prestigeträchtige Erstpublikationen eigenen Wissenschaftlern und natürlich vor allem Akademie-Wissenschaftlern vorbehielt.

Halten wir fest: Nachweisbar ist, dass Fetting dem Antiquariat Inlibris wertvolle Stücke anbot, die einem anderen Eigentümer (nämlich der Akademie der Künste) gehörten. Schon allein dieses Faktum lässt es als möglich erscheinen, dass er in Sachen Iffland-Nachlass als Dieb zu gelten hat.

Update:
http://www.dw.de/streit-um-ifflands-nachlass/a-17351594
http://www.tagesspiegel.de/kultur/staatsministerin-monika-gruetters-zum-ifflands-briefarchiv-wie-es-weitergeht-mit-iffland/9312348.html

Handschriftliche Kataloge wurden digitalisiert:

http://ub-goobi-pr2.ub.uni-greifswald.de/viewer/resolver?urn=urn%3Anbn%3Ade%3Agbv%3A9-g-4879751

http://www.deutschlandfunk.de/archive-kulturelles-gedaechtnis-der-nation.911.de.html?dram:article_id=273344

Hollmann drückt sich ganz eindeutig um eine konkrete Antwort auf die Frage, ob er auch alles bekommt, was ihm zusteht. Er labert in bestem drögen Verlautbarungsdeutsch über den Rechtsanspruch, ohne sich zur brisanten Frage der wilden Kassationen zu äußern. Der Interviewer hakt nicht nach, sondern wechselt zu Baufragen. Später fällt es ihm nochmals ein und Hollmann drückt sich erneut. Sein Vorgänger Weber hatte sich bei den "Bundeslöschtagen" klar positioniert.

Bei der zweiten Nachfrage nimmt Hollmann erneut die Behörden in Schutz und biegt die Frage in Richtung von Nachlässen, die in Parteistiftungen gelangen. Auf Nachfrage: Für das Bundesarchiv gebe es keine rechtliche Möglichkeit, solches Bundesarchivgut herauszufordern. Das sei Aufgabe der Behörden. Ist das juristisch so?

Hollmann antwortet auf die Frage, ob Bezahldienste (wie bei der NARA) ein mögliches Modell für das Bundesarchiv seien: Unbedingt! Später sagt er dann noch, dass die bisherigen Angebote gebührenfrei seien. Digitalisierung werde erheblich ausgeweitet werden.

Weiteres Thema: Archivportal. Könne nicht von Jetzt auf Gleich geschehen ...

Fazit: Höchst enttäuschend, was dieser Repräsentant des wichtigsten deutschen Staatsarchivs sagt oder besser gesagt nicht sagt.

Roland Schimmel schrieb ein Büchlein "Von der hohen Kunst ein Plagiat zu fertigen" mit einem fiktiven Geleitwort des Plagiators Guttenberg, der nun Klage eingereicht hat.

Karl-Theodor zu Guttenberg (42, CSU), nach Abschreibevorwürfen bei seiner Doktorarbeit zurückgetretener Bundesverteidigungsminister, hat den Münsteraner LIT- Verlag verklagt.
Der Ex-Politiker fordert von dem Wissenschaftsverlag die Zahlung von 633,32 Euro sowie eine Erklärung, den Buchtitel „Von der hohen Kunst ein Plagiat zu fertigen” nicht weiter zu vertreiben. Für den 11. April ist eine Güteverhandlung vor dem Hamburger Landgericht angesetzt, so ein Verlagssprecher.

http://www.bild.de/bildlive/2014/16-guttenberg-34112780.bild.html

Nach Guttenbergs Anwälten nicht ansatzweise als Satire erkennbar? Bei diesem Thema und der Datierung des Geleitworts auf den 1. April? Für wie blöd halten die denn den durchschnittlichen Leser des Werks?


Die FAZ berichtet von einem Casus, den ich selbst als veritablen Skandal einschätze:

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/kurioser-nachlassfund-die-iffland-raeuberpistole-12739603.html

Im Katalog der Ludwigsburger Buchmesse „Antiquaria“ hat das Wiener Antiquariat Inlibris einen der bedeutendsten theatergeschichtlichen Nachlässe angeboten: den von August Iffland, ein Konvolut aus sechstausend Briefen in 34 Bänden – zum Preis von 450.000 Euro. Hugo Fetting, ehemaliger Mitarbeiter der DDR-Akademie der Künste, muss ihn sich angeeignet haben.

Dass die Akademie der Künste das Eigentumsrecht anerkannt hat, befremdet insofern, mag ihr aber im Zuge der Rückgabeverhandlungen opportun erschienen sein. Der Wiener Antiquar wiederum sieht sich „hinterrücks“ behandelt, weil die Akademie, kaum hatte sie ihren Teil an der Sammlung wieder, das Landesarchiv Berlin informierte. Das führte, über die Berliner Senatskanzlei und ausgelöst durch den Ludwigsburger Katalog, zu einer Strafanzeige gegen Hugo Fetting und einem Hinterlegungsantrag, um den Verkauf einstweilen zu verhindern.

Zusätzliche Informationen gibts andernorts:

http://www.tagesspiegel.de/kultur/der-iffland-nachlass-auferstanden-aus-ruinen/9294768.html

Klar erscheint dabei nur eines: Die 34 Bände und über 6000 Blätter, vermutlich auch mit amtlichen Stempeln versehen, waren erkennbar in öffentlichem Besitz, womöglich käme auch der Bund als Rechtsnachfolger des Landes Preußen mit der Stiftung Preußischer Kulturbesitz als Eigentümer in Betracht. Ein gutgläubiger Erwerb durch „Ersitzen“ ist in einem solchen Fall eigentlich nicht möglich. Der 90-jährige Hugo Fetting aber sagt uns am Telefon, bei klarem Bewusstsein und druckreif formuliert: „Ich habe die Sachen per Zufall im Sommer 1953 in der Oberwallstraße in den Trümmern der ehemaligen Generalintendanz der Preußischen Staatstheater gefunden und nach Hause genommen. Das wäre kurz danach verloren gegangen, denn dort wurde dann das Gästehaus der DDR-Regierung gebaut. Ich fühle mich völlig im Recht als Finder und Eigentümer, nachdem sich über 50 Jahre niemand gemeldet hat. Ich habe die Papiere für meine Dissertation über Iffland und das Königliche Nationaltheater benutzt.“

Allerdings: Fetting hat 1978 bei seiner Doktorarbeit in Greifswald als Quelle seines Wissens das Archiv der Staatsoper Unter den Linden angegeben. Dort hatte er gearbeitet, „und denen gehörte vorher das Trümmergrundstück, wo ich alles gefunden habe“. Bernd Schultz, Chef des Auktionshauses Grisebach sagt dazu: „Alles, was nicht zur Rückführung dieses einmaligen Konvolutes an seinen angestammten Ort in Berlin führen würde, wäre ein Skandal. Man kann sich mit dem derzeitigen Besitzer über einen ,Finderlohn’ unterhalten. Aber über sonst auch gar nichts.“


http://www.sueddeutsche.de/kultur/nachlass-von-august-wilhelm-iffland-kaufleute-im-theater-1.1857231-2

Fetting hat für seine Sammlung, darunter die Iffland-Korrespondenz, Ende 2012 50.000 Euro erhalten.

Mit Schreiben vom 29. November 2013 teilte die Berliner Senatsverwaltung dem Wiener Antiquariat mit, sie habe "heute Strafanzeige gegen unbekannt sowie insbesondere gegen Herrn Dr. Hugo Fetting wegen aller in Betracht kommender Delikte gestellt". Zugleich ersuchte sie das Wiener Antiquariat, das Verkaufsangebot des Konvoluts für die Antiquaria in Ludwigsburg zurückzuziehen. Dem kam Inlibris umgehend nach. Gegenüber der SZ kündigte der Geschäftsführer Hugo Wetscherek an , man werde "bis zur vollständigen Provenienzklärung den Bestand nicht anbieten". Zugleich übergab er die Korrespondenzbände seiner Anwaltskanzlei. Der SZ gegenüber äußerte er sein Unverständnis, dass die Berliner Verwaltung nun, nach der mit der Akademie getroffenen Vereinbarung, plötzlich so massiv tätig geworden sei. Die Senatskanzlei wiederum zeigt sich "zuversichtlich", einen Anspruch auf Herausgabe durchsetzen zu können.

Es ist offenkundig, dass die Berliner Stellen hier nicht an einem Strang gezogen haben. So pocht der Wiener Antiquar jetzt gegenüber der Senatsverwaltung auf die mit der Akademie getroffene Vereinbarung. Zugleich fällt auf, dass die Vereinbarung selbst in dem ihr beigefügten Provenienzvermerk den Verkäufer sehr deutlich ins Zwielicht stellt. Wenn das aber so ist, warum hat dann die Akademie das Eigentumsrecht von Inlibris ausdrücklich anerkannt?


Katalog der Ludwigsburger Messe (albern als "zensiert" gekennzeichnet):

http://www.antiquaria-ludwigsburg.de/katalog/Antiquaria_2014-2.pdf

Kommentar: Einmal mehr erweist sich der Antiquariatshandel als halbseidenes Gewerbe, bei dem der Schutz von und der Respekt vor Provenienzen kleingeschrieben wird.

Thema Inlibris hier:
http://archiv.twoday.net/search?q=inlibris

Update:
http://www.deutschlandradiokultur.de/buehne-eine-der-interessantesten-wiederaufgetauchten.954.de.html?dram:article_id=273918#

http://www.hr-lavater.ch/2014/01/07/heinrich-bullinger-briefwechseledition-tolle-lege-%E2%80%A2/

Die ersten 14 Bände der bislang 15bändigen Ausgabe können nach Herunterladen einer Software kostenlos eingesehen werden, was natürlich mit dem Ziel Nachnutzbarkeit von Open Access nicht vereinbar ist. Eine genaue Referenzierung einzelner Briefe/Seiten durch URIs (Permanentlinks) im Sinne des Semantic Web ist so natürlich auch nicht möglich. Ebensowenig die Einbindung der Personendaten in das GND-Netz.

Und selbstverständlich kann man bei der Arbeit mit Bibliothek-PCs (bzw. allen Geräten, für die man keine Adminrechte hat) die spontane Benutzung des Briefwechsels vergessen.


Eine viele Genealogen schockierende Geschichte:

http://stumblingintheshadowsofgiants.wordpress.com/2013/12/21/160-year-old-documents-intentionally-destroyed-in-franklin-county-n-c/

http://stumblingintheshadowsofgiants.wordpress.com/2013/12/22/more-details-on-the-franklin-co-nc-records-destruction/

https://stumblingintheshadowsofgiants.wordpress.com/2013/12/23/franklin-county-hot-potato-toss-new-developments/

Auf Facebook hält sich das Verständnis für die Position des Archivs in Grenzen:

https://www.facebook.com/notes/heritage-society-of-franklin-county-nc/timeline-of-the-destruction-of-100-year-old-franklin-county-nc-records/554910501264078


Höchst lückenhaft:

https://en.wikipedia.org/wiki/List_of_crowdsourcing_projects

http://pdrprod.bbaw.de/gnd/

Sätze, welche welche enthalten, fand ich noch nie sonderlich gelungen. Sie erinnern an hölzernes Wikipedia-Deutsch.

Der Spaß an dem Spiel hält sich für mich in sehr engen Grenzen. man muss derzeit zu MEGA-langweiligen Personen GNDs suchen und findet oft keine. Ich stehe auf Platz 9 der Rangliste mit 24 Punkten, aber nur 7 Goldstücken (die gibts wohl nach dem Zufallsprinzip). Allein 50 Goldstücke braucht man, um im Shop sich einen simplen Button fürs Eintragen von 0000000000 bei fehlender GND kaufen zu können.

Zur GND empfehle ich meine Einführung:
http://archiv.twoday.net/stories/572462396/

Zum leider ausgelaufenen finnischen Crowdsourcing Game Digitalkoot siehe
http://archiv.twoday.net/stories/11897254/
http://www.digitalkoot.fi/

Zu Artigo siehe
http://www.artigo.org/

Fazit: Es gefühlte 70 Trillionen Online-Games, die mehr Freude bereiten.

"Several of our locations are closed today because of the severe weather in the Midwest: Gerald R. Ford Presidential Library and Museum, National Archives at Chicago, National Archives at St. Louis, and the Federal Records Centers in Chicago, St. Louis, Dayton, and Kingsridge."
Source: US National Archives via Facebook, 06.01.2014

http://www.burgerbe.de/2014/01/05/wo-liegt-das-spukschloss-im-spessart/


Ein neues Portal zur Geschichte der Provinz Zeeland (NL):

http://zeeuwseankers.nl/


http://www.bildblog.de/53600/was-wir-nicht-alle-ein-bisschen-sind/


Wer etwas über die Archive der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland wissen will, kann dies nun endlich! Prof. Markus Behmer, Dr. Birgit Bernhard und Bettina Hasselbrink haben sich der Aufgabe unterzogen, das Informationsdefizit über die Rundfunkarchive in Deutschland und deren Nutzung etwas abzubauen.

Das Gedächtnis des Rundfunks. Die Archive der öffentlich-rechtlichen Sender und ihre Bedeutung für die Forschung, hrsg. von Behmer, Markus / Bernard, Birgit / Hasselbring, Bettina, Wiesbaden: Springer Fachmedien Wiesbaden, XII, 452 S., 49,99 Euro.
ISBN: 978-3-531-18319-0

Inhaltsverzeichnis und Vorwort hier:

Allen Medienwissenschaftlern vor einer Archivnutzung zur Lektüre empfohlen!

9783531190129

Gerade für NichtbibliothekarInnen ist dieses Weblog, in dem Archivalia immer wieder vorkommt, eine gute Möglichkeit, Einblick in das zu bekommen, was von BibliothekarInnen diskutiert wird:

http://lesewolke.wordpress.com/2014/01/06/gelesen-in-biblioblogs-1-kw14/

"In Zusammenarbeit mit den Parlamentsdiensten hat das Schweizerische Bundesarchiv schon vor einigen Jahren sämtliche zwischen 1891 und 1995 gedruckten Verhandlungen der eidgenössischen Räte digitalisiert. Nun sind auch die ungedruckten Debatten aus der Zeit zwischen 1921 und 1970 online. Die Dokumente sind unter http://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch frei zugänglich"

 

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