Allgemeines
Architekturarchive
Archivbau
Archivbibliotheken
Archive in der Zukunft
Archive von unten
Archivgeschichte
Archivpaedagogik
Archivrecht
Archivsoftware
Ausbildungsfragen
Bestandserhaltung
Bewertung
Bibliothekswesen
Bildquellen
Datenschutz
... weitere
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren
null

 
http://blog.pecia.fr/post/2014/05/29/Les-%22cabinets-curieux%22-de-BRETAGNE-en-1649-... macht auf das Buch von Pierre Borel aufmerksam, dessen Exemplar in der ÖNB Wien von Google digitalisiert wurde.

Bild anklicken!

Die Digitalisate werden vorgestellt von:

http://digitizedmedievalmanuscripts.org/digital-library-spain/


http://plagiatsgutachten.de/blog.php/naechste-revolution-nach-plagiatswikis-deep-web-plagiatssuchmaschine-kommt/

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/geisteswissenschaften/unsaegliche-tv-dokus-geschichte-fuer-trottel-12959986.html

Der Osteuropa-Historiker Jörg Baberowski protestiert gegen Knopp & Co.

Update:
http://schmalenstroer.net/blog/2014/06/fernsehdokumentationen/

In den USA ist es einfach, da gibt es autoritative Vorgaben etwa den Chicago-Stil:

Smith, John. "Obama inaugurated as President." CNN.com. http://www.cnn.com/POLITICS/01/21/obama_inaugurated/index.html (accessed February 1, 2009).

Bei uns kann man das auf unterschiedlichste Weise machen.

Auf das Datumformat (9. Mai, 09. Mai, 9.5., 09.05.) und die Verbindung mit dem Abruf-Vermerk (am oder ein Komma oder nur ein Leerzeichen) will ich nicht eingehen.

Fehlender Abruf-Vermerk: Hinter die URL wird das Datum des Abrufs in Klammern gesetzt.

Es besteht eine gewisse Verwechslungsgefahr mit der "Datierung" (Stand) der Website! Nicht immer gibt es vorne eine solche Datierung wie z.B. "in: Archivalia 5.6.2012 URL (28.5.2014)".

Abruf-Vermerke:

abgerufen (am)
"Abgerufen am" praktiziert die Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Hilfe:Einzelnachweise
letztmals abgerufen (am)

Abruf (am)
Letzter Abruf (am)

Abrufdatum:
Letztes Abrufdatum:

Datum des Zugriffs:
Datum des letzten Zugriffs:

eingesehen (am)
letztmals eingesehen (am)

Zugriff (am)
Letzter Zugriff (am)

Zugriffsdatum (am)
Letztes Zugriffsdatum (am)

zuletzt:

Zuletzt aufgerufen (am)

Was noch?

(Kommt mir aber bitte nicht mit "nachgeschlagt" ...
http://archiv.twoday.net/stories/894825713/ )

Ich empfehle, bei Artikeln oder Büchern alle URLs an einem Tag zu kontrollieren und sich die einzelnen Datum-Angaben zugunsten eines generellen Vermerks (Die Links wurden am ... überprüft) zu sparen. Ich finde es eher peinlich, wenn in einer 2013 erschienenen musikwissenschaftlichen Habilitationsschrift Internetadressen unter anderem auf dem Stand von 2005 erscheinen.

Zu den URLs siehe
http://archiv.twoday.net/stories/16539613/

http://archiv.twoday.net/stories/894826180/#894826211

So Peter Baumgartner in einem instruktiven Fallbeispiel:
http://peter.baumgartner.name/2014/05/23/double-blind-review-ein-fallbeispiel/

Siehe auch
http://gabi-reinmann.de/?p=4609

Via
http://bibfobi.wordpress.com/2014/05/30/double-blind-peer-review/

Update: Welcher Archivalia-Leser oder welche Leserin kann aus eigener Erfahrung als Begutachtete(r) etwas zu Peer Review sagen? Als Geisteswissenschaftler mit über 200 gedruckten Publikationen sehe ich mich nicht als Produzent von Junk-Wissenschaft, habe aber erst einmal so etwas wie Peer Review erlebt (und mehrfach gegutachtet).

Die Klösterlichem gewidmete Tumblr-Bilderreihe zum "Weekend" (saloppes Französisch für: Wochenende) kann niemand anderem als der unermüdlichen Maria Rottler dediziert werden.

http://archivalia.tumblr.com/tagged/histmonast

Unser Bild zeigt den Weißenauer Prämonstratenser Rufillus ca. 1200 aus einer Handschrift der Bodmeriana, die von der Hofbibliothek Sigmaringen ca. 1948 verscherbelt wurde. Unfassbar, dass der Ausverkauf nun weitergeht:

http://archiv.twoday.net/stories/876868418/

Mehr Tumblr-Tags:

http://archiv.twoday.net/stories/640155586/


Bitte unterschreiben!

https://www.openpetition.de/petition/online/kein-verkauf-von-kommunalem-archivgut-in-nrw

Offenbar erscheint demnächst die 2. Auflage des Standardwerks von Dieter Strauch über das Archivalieneigentum. (Hinweis in den Kommentaren dort.)


Das liest man (evtl. von Rieble) auf:

http://www.zaar.uni-muenchen.de/studium/wiss_arbeiten/zitieren/index.html

Amüsant formuliert ist ebd.:

"Vermeiden Sie ein ständiges „vgl.“ am Beginn jeder Fußnote; das drückt nur distanzsuchende Ängstlichkeit aus. Wenn Sie ein Gericht oder einen Autoren mit einer Aussage zitieren, muß die Belegstelle das Behauptete ergeben – auch ohne besonderen Vergleich. Überflüssiger noch ist das vielverbreitete „siehe“ oder „s.“. Da Hörbücher nicht zitiert werden, liegt die Auswahl des maßgeblichen Sinnesorgans nahe. "

http://bluemountain.princeton.edu

Auch deutschsprachige.

Via
http://filstoria.hypotheses.org/11394


Meisterlin, Sigismundus / Heinrich : Augsburger Chronik - SuStB Augsburg 2 Cod Aug 60 (Cim 90), Augsburg, 1457

Jetzt online unter:

http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00090374/image_1

Desgleichen die Meisterlin-Chronik Cim 70 = 4 Cod Aug 1

http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00090373/image_1

Desgleichen die Meisterlin-Chronik mit Mülich-Fortsetzung Cim 69 = 2 Cod H 1

http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00090375/image_1


http://lists.ala.org/wws/arc/scholcomm/2014-05/thrd1.html

Auf Scholcomm wird über den unsinnigen Button diskutiert. Wie üblich widerspreche ich Harnads Unsinn. Zur empirischen Fundierung habe ich das Repositorium ORBI von Lüttich herangezogen, wo sich seit 2011 kaum etwas geändert hat:

http://archiv.twoday.net/stories/6228378/

Leider kann man die Anzahl der dark deposits mit der Suche nicht ermitteln. Von 3147 Peer-Reviewed-Beiträgen im Jahr 2009 (Embargos dieses Jahrs sind längst abgelaufen) sind nach einer Stichprobe von 2x100 Treffern ca. 37 % dark deposits. Also etwa 1164 unnötige dark deposits!

Im Bereich Geschichte gibt es 2009 169 Einträge, wovon 105 einen Volltext mit sich führen, doch davon sind 54 dark deposits!

2012 sieht es nicht besser aus: 234 Einträge, 118 mit Volltext, 66 dark deposits.

Und das bei einem Vorzeige-IR!

In INETBIB lesen wir: "Der VDB unterstützt den Open Access-Gedanken. Seit einiger Zeit wird deshalb der Umstieg der Vereinskommunikation auf Open Access im Rahmen einer online-Fachzeitschrift vorbereitet, die während des Bibliothekartages auf der Mitgliederversammlung des VDB am Donnerstag, 5. Juni 2014 vorgestellt wird. Das Erscheinen der neuen Open-Access-Zeitschrift ist für Herbst 2014 geplant. Nähere Informationen finden Sie ab Donnerstag 5. Juni 2014 über das Blog des VDB. Der VDB begrüßt nachdrücklich die Gründung von OA-Zeitschriften im Bibliothekswesen und ist der Ansicht, dass sich gerade die bibliothekarische Fachdiskussion künftig auf Open-Access-Veröffentlichungen stützen wird. Eine Vielfalt unterschiedlich profilierter Open Access-Plattformen wird dazu nützlich sein."

Siehe aber auch
http://archiv.twoday.net/stories/894824874/

http://archiv.twoday.net/search?q=open+access+heuchel

"Charlotte postete ein Video mit einem Gespräch zwischen Sebastian Haffner und Guido Knopp und Facebook generierte automatisch ein “ähnliches Video”. Oder es übernahm einfach die Vorschläge direkt von YouTube. Blöderweise handelt es sich bei dem vorgeschlagenen Video um Nazipropaganda. Charlotte verbreitete diese so ungewollt.

Das ist ein schönes Beispiel für den Kontrollverlust, den automatisierte Techniken mit sich bringen. Es zeigt auch, dass die großen Anbieter ihre Plattformen nicht sinnvoll kontrollieren. "

http://schmalenstroer.net/blog/2014/05/wie-charlotte-einmal-nazipropaganda-verbreitete/

Was ist das nur für eine erbärmliche Paradoxie, dass Revues.org zwar mit Trivium ein höchst löbliches deutsch-französisches Austauschprojekt unterstützt, aber noch nicht einmal eine korrekte deutsche Zitierempfehlung hinbekommt? Und wieso hat nach hunderten wenn nicht tausenden Artikeln noch niemand erfolgreich dagegen protestiert?

https://www.google.de/search?q=%22Nachgeschlagt+am%22&num=100&espv=2&filter=0&biw=1024&bih=720

Dass Sprachbarrieren ein wichtiges Problem beim Zugang zu wissenschaftlichen Erkenntnissen darstellen, hat jetzt in einem Editorial Paul Glasziou deutlich ausgesprochen:

Glasziou P (2014) The Role of Open Access in Reducing Waste in Medical Research. PLoS Med 11(5): e1001651. http://dx.doi.org/10.1371/journal.pmed.1001651

"Globally, the most important access problem is arguably due to language barriers, and with the growth of research in non-English-speaking countries, particularly China, this problem is likely to grow. Language barriers make even free-access research unusable, but by eliminating restrictions on re-publication and re-use, open access can at least reduce barriers to translation."

Meines Erachtens wird dieses Sprachproblem zu wenig beachtet. Ich habe mich ausführlicher dazu geäußert:

Klaus Graf: Open-Access und die Sprachbarriere der Wissenschaft. In: Archivalia vom 25. Dezember 2011
http://archiv.twoday.net/stories/59211934/

Siehe auch
http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1038/sj.embor.7400906/full
http://www.nature.com/naturejobs/science/articles/10.1038/nj7126-454a
http://www.dbnl.org/tekst/koop034toek01_01/
http://trivium.revues.org/4525

Logo einer chinesischen OA-Suchmaschine

Die Bestände der Morgan Library & Museum in New York liegen online vor.

http://www.themorgan.org/rembrandt/

Via
http://filstoria.hypotheses.org/11389


Wie üblich, unterschlägt Josef Pauser das Wichtigste:

http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=32377

http://www.zikg.eu/aktuelles/nachrichten/freischaltung-weinmueller

"Da es innerhalb der von der Provenienzforschung veröffentlichten Datenpools keine Referenzfälle für
die Publikation von in Privatbesitz befindlichen Geschäftsdaten in Bezug auf NS-verfolgungsbedingt
entzogenes Kulturgut gibt, galt es die auf maximale Transparenz gerichteten Interessen der
Provenienzforschung und/oder der Anspruchsberechtigten bzw. deren mandatierten
Interessenvertretern, die rechtlichen Rahmenbedingungen, d. h. die einschlägigen Vorschriften zum
Datenschutz (vgl. BDSG und BayArchivG) sowie die Interessen der Projektpartner NEUMEISTER und ZI
und der Drittmittelgeber in Einklang zu bringen respektive adäquat zu berücksichtigen.

Für die Veröffentlichung über die Datenbank Kunst- und Kulturgutauktionen 1933-1945 im Modul
Provenienzrecherche der Lostart Datenbank der Koordinierungsstelle wurden deshalb folgende
Informationen aus den transkribierten Daten ausgewählt:
- Katalog-Nummer., Datum und ggfs. Titel der Auktion,
- Lot Nr./Objekt Nr.,
- Schätzpreis,
- Limitpreis,
- Zuschlagspreis,
- Namen der Einlieferer,
- und ggfs. bei nicht verkauften Objekten das Kürzel „zurück“

Während die Recherche in den Namen der Einlieferer in Zukunft online möglich sein wird, da sie eine
wichtige Grundlage für die Suche nach Anspruchsberechtigten darstellt, werden die Namen der
Käufer aus datenschutzrechtlichen Erwägungen nicht frei zugänglich im Internet publiziert. Auskünfte
über die in den Katalogen vermerkten Käufernamen können bei nachgewiesenem berechtigten
Interesse durch die Arbeitsstelle für Provenienzforschung in Berlin erteilt werden. "

Ich halte es für einen Skandal, dass öffentliche Institutionen die Erforschung der NS-Zeit mit dubiosen "datenschutzrechtlichen Erwägungen" eines Auktionshauses behindern. Aus archivrechtlicher Sicht wären diese ganzen Daten (beispielsweise nach dem NRW-Archivgesetz) frei zugänglich.

Die Käufer dürften so gut wie nicht mehr am Leben sein, und der Datenschutz endet mit dem Tod. Aber das ist nicht untypisch für die "Provenienzforschung", die einstige Rechtsbrüche nahtlos mit neuen Rechtsbrüchen (siehe auch Geheimnistuerei im Fall Gurlitt) fortsetzt und im vorliegenden Fall Täter schützt.

http://www.blf-online.de/projekt/bayerisches-sterbebilderprojekt

Welche miese Intention haben nur Menschen, die auf urheberrechtlich nicht geschützte Sterbebildchen (nämlich solche ohne Bilder, der Text hat regelmäßig keine Schöpfungshöhe) ein Wasserzeichen im Netz knallen? Das ist ganz typisch für die Genealogen, die es kaum mit freiem Wissen haben und stattdessen oft auf niederträchtige Eigensucht setzen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Friedrich_Gottlob_Nagelmann

http://www.spiegel.de/unispiegel/wunderbar/fake-figuren-die-welt-der-phantome-a-618253-5.html

Gabriele Hooffacker: Literarische Fälschungen der Neuzeit (1986), S. 25f. Nr. 34.

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/96987511/

Unterzeichnen!

https://www.openpetition.de/petition/online/kein-verkauf-von-kommunalem-archivgut-in-nrw

Wichtig wäre, in größerem Umfang Presseorgane und Abgeordnete auf die Petition aufmerksam zu machen.

Die FAZ ist nicht begeistert:

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/ausstellung-damals-als-wir-hunnen-waren-12961403.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2

Und virtuell? Das gleiche erbärmliche Bild wie bei den meisten Museen. Keine virtuelle Ausstellung, nur gut 20 Bilder.

https://www.dhm.de/ausstellungen/der-erste-weltkrieg/die-ausstellung.html

Noch nicht einmal ein Link auf die Uralt-Seite LEMO

https://www.dhm.de/lemo/html/wk1/

Eine bessere Bildqualität gibts für die Presse:

https://www.dhm.de/presse/der-erste-weltkrieg.html


Knapp 200 Links sind erfasst:

http://www.historicum.net/recherche/webguide-geschichte/erster-weltkrieg/

Studientage der EFA in Athen:

http://www.efa.gr/index.php/fr/manifestations-scientifiques/nos-manifestations-scientifiques/484-05-06-2014-detruire-les-archives-xive-xxie-siecles

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/876868207/ (Überlieferung und Verlust von Geschichtsquellen)


http://www.bmwi.de/DE/Themen/digitale-welt,did=639976.html

Der Dortmunder Physik-Professor und Prorektor Metin Tolan befürwortet Open Access, aber auch eine rigide Qualitätskontrolle.



Via VÖBBLOG

http://schmalenstroer.net/blog/2014/05/archivgut-in-nrw-schuetzen/

http://www.infoclio.ch/de/node/135022

https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:CH-NB_photographs_by_Eduard_Spelterini


https://www.openpetition.de/petition/online/kein-verkauf-von-kommunalem-archivgut-in-nrw

Unterzeichnen!

"We believe that open access to all scholarly research is a public good. In accordance with statements in support of open access including the Budapest Open Access Initiative and the IFLA Statement on Open Access to Scholarly Literature and Research Documentation, we affirm that the products of our scholarship in any form should be made openly accessible as a means to support a more sustainable and inclusive system of scholarship and to reduce information inequality.

As library and information professionals with an ethical standpoint of ‘access for all’ we believe that our profession must live up to its ideals and principles of accessibility and information sharing. The scholarly communication process has moved too far from these ideals and we feel that it is now time to affirm our support for open scholarship.

Therefore, we the undersigned, pledge to make ALL OF OUR WORK open access wherever possible. This may include: placing versions of our work in institutional and disciplinary repositories, publishing in open access journals, refusing to perform editorial or refereeing work for closed access journals, retaining copyright to our work, and licensing our work for broad and expansive re-use using Creative Commons licenses (with a preference for CC-BY wherever possible)."

http://theinformed.org.uk/open-access/

http://informationspraxis.de/

https://www.facebook.com/informationspraxis

"Informationspraxis ist eine neue Zeitschrift von der Community für die Community. Wir
suchen Autor*innen – und Menschen, die sich mit der Technik beschäftigen, Reviews
schreiben, formatieren, lektorieren, und helfen Dinge zu organisieren!
Informationspraxis ist als Open Access-Zeitschrift der Fachcommunity aus Bibliothek,
Archiv und Informationswesen dem Gedanken der freien Verbreitung von Information
und Wissen verpflichtet.
Gestaltung, Themenauswahl und Qualitätssicherung werden in transparenten Prozessen
erarbeitet und die Möglichkeiten des Netzes ausgeschöpft. Das bedeutet im Einzelnen:
• Alle Beiträge erscheinen unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung
4.0; die Autor*innen treten darüber hinaus keine Rechte an das Journal ab.
• Informationspraxis erprobt neue Formen des Peer Review, Funktionen zum Teilen
und Diskutieren der Inhalte, Zitierhilfen, Push-Dienste u.ä.
• Es sind Rubriken vorgesehen, um sowohl qualitätsgeprüfte wissenschaftlicher
Artikel als auch Beiträge aus der Praxis mit hoher Aktualität zu veröffentlichen.
Einzelpersonen oder Teams übernehmen die inhaltliche und organisatorische
Verantwortung für ein Thema oder Themenfeld. Zu jedem Themenfeld können
wissenschaftliche Originalbeiträge, Tagungsberichte, Meinungen und Kommentare,
Rezensionen, Projekt-, Erfahrungs- oder Werkstattberichte sowie Kurzfassungen von
Bachelor- oder Masterarbeiten veröffentlicht werden.
Autor*innen können von sich aus Beiträge einreichen oder werden von den für ein
Thema Verantwortlichen dazu eingeladen, daneben wird es auch Call for Papers geben.
Informationspraxis erscheint ca. vierteljährlich in elektronischer Form, erlaubt aber auch
kontinuierlich erscheinende Beiträge zwischen den Ausgaben.
Das Journal wird mit Hilfe der Software „Open Journal System“ (OJS) erstellt.
Betrieben wird Informationspraxis vom gleichnamigen Verein mit Sitz in der Schweiz.
Die Zeitschrift arbeitet unabhängig von einzelnen Bibliotheken, Hochschulen oder
Berufsverbänden."


http://wiki-de.genealogy.net/Computergenealogie/2014/05#Wochenschauen_online

http://www.palawa.de/?p=1200
http://anka.eu/images/Downloads/PM/Urteil%20AG%20Potsdam%20AZ%2020%20C%20423-13.pdf

http://archiv.twoday.net/search?q=redtube

http://www.ub.uni-heidelberg.de/fachinfo/kunst/wunschbuch.html

"Trotz des Angebots von über 500.000 kunstwissenschaftlichen Medien kann es sein, dass ein von Ihnen benötigter Titel in unserem Bestand fehlt, oder ein Buch noch nicht digitalisiert wurde. In einem solchen Fall können Sie uns nun Ihr ‚Wunschbuch‘ melden und wir kümmern uns um eine für Sie kostenlose Beschaffung oder Digitalisierung des Bandes. [...]

Digitalisiert werden können folgende Titel:
Gemeinfreie Bücher, also Titel, deren Autoren mehr als 70 Jahre tot sind
Sie sind selbst der Autor/die Autorin und übertragen uns die einfachen Nutzungsrechte zur Digitalisierung eines Aufsatzes oder einer Monographie. Ggf. müssen hier noch die Rechte des Verlages etc. geprüft werden.
Sonstige Werke, allerdings nur, wenn mit Autor und Verlag die Rechte geprüft wurden."

http://erbloggtes.wordpress.com/2014/04/25/verjahrungsdebatte-zur-ersitzung-des-doktorgrades/#lmu

Wer mich in der Causa Stralsund unterstützt hat, unterschreibt jetzt bitte auch die von Thomas Wolf erstellte Petition:

https://www.openpetition.de/petition/online/kein-verkauf-von-kommunalem-archivgut-in-nrw

Siehe auch
https://www.facebook.com/keinverkaufkommunalesarchivgutnrw



"Zurzeit erfolgt im Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen die Überprüfung des Archivgesetzes NRW auf dessen Praxistauglichkeit. In § 10 Abs 5 Satz 2 des aktuellen Entwurfs (s. u.) gilt die Unveräußerlichkeit für Archivgut bei Kommunen nur für Verwaltungsunterlagen.
Stadtarchive und Kreisarchive in Nordrhein-Westfalen verwahren nicht nur Unterlagen amtlicher Herkunft, die aus den behördlichen Registraturen stammen, sondern auch vielfältiges Sammlungsgut wie beispielsweise Nachlässe bedeutender Persönlichkeiten. Nach dem jetzt gültigen Archivgesetz ist dieses Sammlungsgut nicht unveräußerlich, darf also verkauft werden. Das soll nach dem Entwurf der Gesetzesüberarbeitung so bleiben. Damit sind wir nicht einverstanden. Auch kommunales Archivgut muss unveräußerlich sein!

Begründung:
Aus archivfachlicher Sicht ist diese Bestimmung abzulehnen, wonach nichtstaatliches Archivgut nur dann unveräußerlich ist, wenn es sich um zu Archivgut umgewidmete Unterlagen aus dem Verwaltungshandeln der Träger der (kommunalen) Selbstverwaltung, von deren Verbänden sowie von kommunalen Stiftungen handelt. Die Norm gilt über eine Verweisung im Gesetz auch für sonstige öffentliche Archive, also insbesondere die Universitätsarchive, obwohl davon ausgegangen werden kann, dass sowohl Archivträger als auch Archivar/innen dieser Archive an potentiellen Verkäufen kein Interesse haben.

Wie der erfolgreiche Protest gegen die Verkäufe aus der Gymnasialbibliothek Stralsund 2012 gezeigt hat, besteht ein großer Konsens, kommunale Kulturgüter, also auch archivisch ordnungsgemäß bewertetes Sammlungsgut, als unveräußerlich anzusehen. Bei der Veräußerung ist vor allem an Verkäufe zu denken, die in der Regel das betroffene Kulturgut seiner öffentlichen Zugänglichkeit entziehen und im Fall von Sammlungen durch Zerstückelung als Geschichtsquelle vernichten. Der Schutz der Landesverfassung für die Denkmäler der Geschichte und der Kultur muss auch für Archivgut gewährleistet sein.

Die Bestimmung hat in den vergangenen fünf Jahren keinerlei praktische Konsequenzen gehabt, sondern läuft ins Leere. Es ist im Gegenteil inkonsequent und birgt das Risiko einer ständigen Rechtsunsicherheit, wenn archivwürdige Unterlagen nichtamtlicher Provenienz, die für die nichtstaatliche Überlieferungsbildung von höchster Bedeutung sind, vom Gesetzgeber mit einem niedrigeren Schutz ausgestattet sind als das übrige Archivgut. Es geht hier ja um Archivgut, das den nichtstaatlichen Archiven aus privater Hand anvertraut wird (z. B. Nachlässe lokal und regional bedeutender Kulturschaffender oder Politiker/innen, Unterlagen von Unternehmen) oder sich seit langem im Archiv befindet (z. B. historische Bibliotheken, Fotosammlungen). Dieses muss genauso so gut geschützt werden wie das amtliche Archivgut. Es ist zudem nicht gesetzeslogisch, zwischen unveräußerlichem nichtamtlichem Archivgut in staatlichen Archiven einerseits und veräußerlichem nichtamtlichem Archivgut in nichtstaatlichenArchiven andererseits zu unterscheiden.

Von den Archivar/innen wird die Bestimmung einhellig abgelehnt, während Verbände der kommunalen Archivträger an ihr festhalten wollen. In den anderen Bundesländern ist Archivgut generell unveräußerlich, ohne dass die kommunalen Träger Einwände dagegen vorbringen. Daher fordern wir: Um das Kulturgut des Landes wirksam zu schützen, muss § 10 Absatz 5 Satz 2 im Landesarchivgesetz ersatzlos gestrichen werden.

Links:
Landtagsdebatte über einen Antrag der Piratenfraktion zur Evaluierung des Archivgesetzes: http://www.youtube.com/watch?v=ok28El2Iq2I .
Sitzungsniederschrift der Debatte: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMP16-51.html#_Toc380942657 .
Entwurf des Archivgesetzes: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-5774.pdf
Einbringungsrede zum Entwurf des Archivgesetzes (Anlage 6 zu TOP 23): http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMP16-58.html#_Toc388036353

Zur Gesetzgebung siehe auch http://archiv.twoday.net/search?q=sammlungsgut+nrw

Aktuelles zum Stand der Petition und zum Gesetzgebungsverfahren: http://www.facebook.com/keinverkaufkommunalesarchivgutnrw

Im Namen aller Unterzeichner/innen.

Siegen, 26.05.2014 (aktiv bis 25.11.2014) "

Die Folien der keynote von Christian van der Ven (Brabants Historisch Informatie Centrum) sind online:


http://chronicle.com/blogs/profhacker/a-public-library-of-the-humanities-an-interview-with-martin-paul-eve/56767

Martin Paul Eve erläutert sein Open-Access-Konzept, das auf Bibliothekspartnerschaften statt auf Artikelgebühren setzt: "I would be reticent to single out any specific journal as a comparator but, as an anonymous example, one top humanities journal published 46 articles, excluding book reviews in 2012. For that year, the subscription cost was approximately $1211 ($26.32 per article for each institution). Another published 26 articles in 2012, excluding book reviews, at a total cost to a single institution of $415 ($15.96 per article for each institution). Remember that this is being paid many times over by different institutions per article/journal.

If we publish 250 articles, at a cost to each institution of $875, the “cost-per-article-per-institution” falls to $3.50. And it’s all open access. And there are 12 OA books thrown in. "

Inakzeptabel für mich: Es wird nicht nur CC-BY als Lizenz geben (siehe Kommentar).

 

twoday.net AGB

xml version of this page

powered by Antville powered by Helma