KULTUR / Zweifelhafte Vorwürfe gegen die Eichstätter Universitätsbibliothek erhalten nationale Aufmerksamkeit
80 Tonnen Bücher werden zum Skandal
Rund 100 000 alte Bücher aus der Bibliothek der Katholischen Universität Eichstätt sind im Altpapier-Container gelandet. Ein Skandal, rufen manche: Da wird Kulturgut tonnenweise vernichtet. Wer genau hinsieht, wundert sich über die Aufregung und das deutschlandweite Echo.
THOMAS SPANHEL
Die neue Universitätsbibliothek Eichstätt gilt als architektonisches Meisterwerk im Herzen Bayerns. Ein Bau, dessen große Glasfronten für die Weltoffenheit und Transparenz der Wissenschaft steht, die hier herrschen soll. Doch seit ein anonymer Informant fünf vor 1802 erschienene Buchbände in einem Altpapier-Container der Bibliothek entdeckt haben will, zweifeln manche Eichstätter, ob alles so offen und wissenschaftlich zugeht in dem Gebäude.
Die fünf Bände sollen zu rund 80 Tonnen alter Bücher gehört haben, die zum Großteil aus den Beständen der bayerischen Kapuziner-Klöster stammen und in den Jahren 2005 und 2006 zum Altpapier wanderten. "Skandal" - so titelte die Lokalzeitung "Eichstätter Kurier". Es tauchten Presseberichte auf, jedes vom früheren Leiter der Bibliothek Hermann Holzbauer "handverlesene" Buch der Kapuziner sei erhaltenswert, es handele sich "großteils um unbeschädigte Werke des 17. und 18. Jahrhunderts".
Buchliebhaber meldeten sich und fragten, ob sie ihre Bestände noch der Eichstätter Bibliothek widmen können - einer Bibliothek, die hoch angesehen ist aufgrund ihrer reichen Bestände, die vor zwei Jahren mit Angelika Reich eine erfahrene auswärtige Universitätsbibliothekarin zur Leiterin berufen hat und fest integriert ist ins Verbundsystem bayerischer Bibliotheken.
Augsburgs Bischof Walter Mixa, vor einer Weile noch Bischof in Eichstätt, sprach angesichts der schieren Masse von rund 100 000 zerschredderten Büchern entsetzt von der vermutlich größten Vernichtung christlicher Literatur in Bayern seit der Säkularisation. Der Aachener Archivar Klaus Graf sieht sich in seiner Einschätzung bestätigt, dass die Unibibliothek tonnenweise "Kulturgut vernichtet". Ein anderer Wissenschaftler, Reinhard Haupenthal, bezeichnet die Bibliothek gar als Augiasstall, der nur mit der Kraft eines Herkules in Ordnung gebracht werden könne. Die Vorwürfe werden fraglich, weil schon vor fünf Jahren ein Vorwurf Grafs lautete, die Bibliothek "verhökert Kapuzinerbücher". Im bayerischen Fernsehen kommen Personen zu Wort, die wie Haupenthal uneins mit der Bibliothek sind, weil diese nicht wie ursprünglich erhofft die eigenen Büchersammlungen angenommen hat.
Fraglich bleibt, wieso sich der Informant erst jetzt gemeldet hat und wie er auf die alten Bücher gestoßen ist. Auch über die Mühe, die sich die Bibliotheks-Mitarbeiter beim Aussortieren der rund 350 000 Bände umfassenden Kapuziner-Bibliothek machten, redet niemand. Die war enorm: Zu zweit saßen sie an den Kartons mit den alten Büchern, um durchzusehen, welche Exemplare bereits vor 1802 erschienen und im Besitz des Freistaats Bayerns blieben, welche Bände ins Archiv kamen und welche Bücher zum Altpapier wanderten, weil sie bereits im Bestand der Bücherei waren. "Jeder Karton aus dem Kapuziner-Bestand wurde durchgesehen", sagt eine der Mitarbeiterinnen, die nicht genannt werden will, denn auf Anweisung des Kanzlers der Uni sind öffentliche Äußerungen zum Thema nicht erwünscht. Die über die öffentlichen Vorwürfe tief deprimierte Mitarbeiterin schließt definitiv aus, dass Bücher vor 1802 oder Einzelstücke versehentlich zum Altpapier wanderten: "Da haben immer zwei hingesehen."
Um die Art der zerschredderten Bücher kümmert sich in den Medien indessen kaum jemand. Es waren tausende Bände christlicher Zeitschriften, typische Erbauungsliteratur des 19. und 20. Jahrhunderts, die heute nur noch hoch spezialisierte Wissenschaftler interessiert. Oftmals lagen Bücher in vielfacher Ausführung vor, da nicht nur jedes der über zehn bayerischen Kapuzinerklöster ähnliche Bücherbestände hatte, sondern auch einzelne Mönche. Dass Tausende solcher Dubletten ins Altpapier kommen, war mit den Kapuzinern so abgesprochen.
Viele Mitarbeiter der katholischen Uni Eichstätt vermuten daher, dass die allzu vagen Vorwürfe insbesondere gegenüber der neuen Bibliotheksdirektorin bewusst lanciert wurden, um diese unter Druck zu setzen. Bekannt ist, dass der frühere Direktor Holzbauer, der jetzt immer wieder öffentlich Vorwürfe äußert, eine andere Nachfolgerin wünschte, sich nach seinem Abschied immer wieder in die aktuellen Geschäfte einmischte und es darüber zum Streit kam.
Fakt ist: "Über die Presse haben wir Informationen über Unregelmäßigkeiten und Unprofessionalität in der Behandlung mit den Buchbeständen der Kapuziner erhalten", sagt Ruprecht Wimmer, Präsident der Universität. "Wir haben deshalb unverzüglich eine Untersuchung eingeleitet." Die Untersuchung ist hoch angesiedelt und geschieht in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Ingolstadt.
---Ein Stück unerträglicher Schönfärberei. LeserInnen von ARCHIVALIA sind am besten über den Fall informiert (von Insidern abgesehen), da alle wesentlichen Informationen und Beweise hier dargestellt wurden.
100.000 Bücher zu vernichten (auch wenn es sich um junge Dubletten handelt) ist kein normaler Vorgang, zumal wenn nachweisbar ist, dass eine soziale Organisation (die Bücherburg Katlenburg) sie kostenfrei für die UB Eichstätt abgeholt hätte, wenn sie die Chance dazu gehabt hätte.
Dürfen die Interessen hochspezialisierter Wissenschaftler mit Füßen getreten werden, weil ein belangloser Journalist das meint?
Und wieso werden die Vorwürfe 2007 fraglich, wenn bereits 2002 die UB Eichstätt Dreck am Stecken hatte? Die Dublettenverkäufe von Altbeständen waren und sind nachweisbar und wurden damals überhaupt nicht bestritten.
Mit anonymen Mitarbeitern kann man beliebig argumentieren. Ich kann auch meinen Informanten ins Feld führen, der mich bereits im Sommer 2006 über gravierende Unregelmäßigkeiten unterrichtete.
Es ist nachweisbar, dass die früheren Mäzene der UB allen Grund haben, der neuen Leiterin zu misstrauen. Eine geschenkte Schallplattensammlung zu verkaufen ist nicht nur schlechter Stil, sondern womöglich justiziabel.
Wenn man genau dokumentiert hätte, was man wegwirft bzw. verkauft, hätten wir nicht ein Beweisproblem, denn niemand kann wissen, was in den Containern tatsächlich sich befand (außer den beteiligten Mitarbeitern und diese haben allen Grund zur Verharmlosung). Weder Holzbauer noch Redl (Eichstätter Kurier) haben irgendeinen Zweifel daran, dass die 6 Bücher (5 bei RA Männlein abgegeben, eines vom Eichstätter Kurier abgebildet) tatsächlich aus den Containern stammen. In einem Fall soll sogar eine eidesstattliche Erklärung vorliegen.
Its collection includes the famous “Priesterseminar” library of the Archbishop of Salzburg, purchased in 1965, and the library of the former Viennese Juridisch-Politischer Leseverein, purchased in 1969. "
http://www.arts.ualberta.ca/CCAuCES/about.htm
Bücher aus dieser Bibliothek sind im OPAC mit entsprechenden Notes versehen.
http://www.worldcat.org/oclc/70352006 von Johann Ertlin ist im WorldCat nur in der U of Alberta nachgewiesen.
UPDATE

Ein neues Erschließungsprojekt widmet sich dem Bestand:
http://repository.library.ualberta.ca/salzburg/
Projekt ist angesichts der bescheidenen Ergebnisse allerdings ein hochgestochener Name. Es ging nur darum, den Titeleinträgen die Salzburg-Provenienz hinzuzufügen (Vorprovenienzen wurden nicht berücksichtigt).
http://commons.wikimedia.org/wiki/Books_of_Capuchins
Ein Rückblick: http://log.netbib.de/?s=litlinks
Ausblick:
http://de.wikisource.org/wiki/Wikisource:Skriptorium#Litlinks_machen_dicht.2C_wir_m.C3.BCssen_aktiv_werden.21
"Ein Mäzenatentum wie in den vergangenen Jahrzehnten wird unserem Haus künftig nicht mehr möglich sein", so von Baden. "Es ist fünf vor zwölf für den Fortbestand des kulturhistorischen Erbes von Schloss Salem. Der Zug zur Rettung ist noch nicht abgefahren, sollte aber auch nicht durch immer neue politische Manöver auf ein Abstellgleis geschoben werden."
Die Verhandlungen zwischen der Stuttgarter Landesregierung und dem Haus Baden über die Einbringung des Schlosses in eine Stiftung liegen zurzeit auf Eis. Hintergrund ist der Streit über den Umgang mit den badischen Kulturgütern. Der Prinz von Baden bekräftigte, sein Haus sei im Sinne eines fairen Ausgleichs bereit, auf die ehemals großherzoglichen Sammlungen rechtsverbindlich zu verzichten. Schloss Salem würde in eine gemeinnützige Kulturstiftung übertragen und aus privaten Mitteln des Hauses Baden finanziert. "Hierzu wäre meine Familie im Stande, wenn sie als Ausgleich für ihren Verzicht auf die Sammlungen 70 Millionen Euro erhält." Er schloss aber auch eine rechtliche Auseinandersetzung nicht aus.
Thomas Fuchs: Von der Büchersammlung zur Bibliothek. Regimentsbibliotheken des 18. und 19. Jahrhunderts in Hannover. In: Militär und Gesellschaft in der Frühen Neuzeit, 10 (2006), Heft 1, S. 34–54
Digitalisat: http://opus.kobv.de/ubp//frontdoor.php?source_opus=1262
Der Quellenwert solcher Bibliotheken oder wenigstens der Bücherverzeichnisse solcher Bibliotheken wird klar benannt: Die Nutzer (= Offiziere) entschieden selbst über Anschaffungen, was wiederum Rückschlüsse auf deren Lese- und Ausbildungswünsche ermöglicht. Klingt nach Binsenweisheit, aber bis nach Donaueschingen und Eichstätt z. B. scheint sich eine solche Sichtweise ja leider noch nicht herumgesprochen zu haben. Bei der Auflösung der hannoverschen Regimentsbibliotheken hat man sich natürlich nicht um die Dokumentation des Erbes gekümmert, und daher sieht die Situation heute so aus:
''Von den Regimentsbibliotheken der hannoverschen Kavallerie und Infanterie sind nur Splitter überliefert. Was mit ihnen geschah, ist in den Akten nicht dokumentiert. Bibliotheksregistraturen und Dienstkataloge sind nicht überliefert. Nur aufgrund der Provenienzrecherche lassen sich gewisse Tendenzen wahrscheinlich machen. In der Mehrzahl der Fälle wurden die Bibliotheken wohl unter den Offizieren aufgeteilt oder den Kommandeuren geschenkt. Für die Bücher der aufgelösten alten militärischen Behörden und Institutionen wurden die Bibliotheken der preußischen 19. Division und des Feld-Artillerie-Regiments Nr. 10 zu Sammelstellen. In ihren Beständen lassen sich die meisten Regimentsbücher nachweisen." (S. 54)
Immerhin hatte das hannoversche Militär damals im Gegensatz zur katholischen Kirche heute genug Anstand, die Bücher wenigstens nicht zu vernichten.
Noch ein weiterer WWW-Fund:
"Das Deutsche Offizierskorps von der Reichsgründung bis zum Ende des Ersten Weltkrieges"
http://www.student-online.net/dictionary/action/view/Publication/430
(eine Autorenangabe ist auf dieser sonderbaren Seite nirgendwo zu finden, aufgrund der Vornamensangaben in den Word-Metadaten tippe ich allerdings auf Daniel Mühlenfeld)
Diese studentische Arbeit (?) referiert zum Thema wohl hauptsächlich Heiger Ostertags „Bildung, Ausbildung und Erziehung. Eliteideal, Anspruch und Wirklichkeit im Offizierkorps im Kaiserreich 1871–1918“, Frankfurt 1990.
Zitat:
Wenn sich aber in der Regimentsbibliothek des kgl. bayer. Infanterie-Regiments 15 eine Ausgabe von Bertha von Suttners „Die Waffen nieder“ befand, verwundert dies durchaus. Allerdings legt die Tatsache, daß diese Ausgabe nur in einer Bibliothek zu finden war, nahe, daß es sich bei dieser Schrift nicht um ein Werk handelte, welches den breiten Geschmack der Offiziere traf.
Nun, darauf hätte ich allerdings auch keine Wetten abgeschlossen...
Weitere Links:
- Historische Literaturbestände in Bibliotheken der Bundeswehr
http://www.ib.hu-berlin.de/~kumlau/handreichungen/h156/ - Militär und Aufklärung. Die Rolle der Soldatenbibliotheken im militärischen Bildungs- und Reformprozess des 18. und frühen 19. Jahrhunderts (Projektbeschreibung)
http://www.amg-fnz.de/alt/projekt.php?ID=62
Following a major digitisation project many of the surviving examples of medieval stained glass in Great Britain are now available to view online. Over 15,000 digitised photographs from the archive of the Corpus Vitrearum Medii Aevi (CVMA) have been added to the AHDS Visual Arts image catalogue at: http://visualarts.ahds.ac.uk/
Source: http://hurstassociates.blogspot.com/

http://www.telemedien-und-recht.de/
Dort sind auch die einschlägigen Drucksachen verlinkt.
Die journalistische Sorgfaltspflicht wird im Rundfunktstaatsvertrag geregelt. Der Entwurf ist zu finden unter:
http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/0000/14_0558_d.pdf
http://www.lfk.de/gesetzeundrichtlinien/rundfunkstaatsvertrag/main.html
Für ARCHIVALIA gelten die journalistischen Sorgfaltspflichten von § 54 Abs. 2 Rundfunkstaatsvertrag:
"Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen insbesondere vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden, haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu entsprechen. Nachrichten sind vom Anbieter vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen."
Stellen Sie sich all die erstaunlichen Dinge vor, die Ihr Kind mithilfe digitaler Techniken schaffen könnte – Filme, Musik, Webseiten, Blogs. Oder denken Sie an die erstaunlichen Dinge, die Ihre Gemeinde mithilfe digitaler Techniken vorantreiben könnte – ein Wiki, gemeinsame Projekte, eine Initiative zur Veränderung von irgendetwas. Denken Sie an all das, und dann stellen Sie sich vor, jemand streut Sand ins Getriebe. Genau das tut ein System, das an jeder Ecke Erlaubnis verlangt. Es ist, wiederum, das System von Breschnews Russland.
Das Recht sollte manche Bereiche der Kultur regulieren, aber nur dort, wo solche Regulierung Gutes tut. Leider prüfen Juristen nur selten ihre Macht oder die von ihnen befürwortete Macht anhand der einfachen pragmatischen Frage: „Wird das gute Ergebnisse bringen? “ Stellt man sie wegen der zunehmenden Reichweite des Rechts zur Rede, fragen sie regelmäßig zurück: „Warum nicht? “
Wir sollten vielmehr fragen, „Warum? “ Zeige mir, warum deine Kulturregulierung notwendig ist. Zeige mir, wozu sie gut ist. Solange du mir nicht beides zeigen kannst, halte deine Juristen fern!
https://www.opensourcepress.de/freie_kultur/index.php#Q1-1-89
http://www.transparency.de/Publikationen.42.0.html
Siehe auch die kurze Würdigung
http://recherchenblog.ch/index.php/weblog/kommentar_zum_deutschen_bundes_informationsgesetz_erschienen/
Bezug auch über manfred.redelfs@greenpeace.de
Informationsfreiheitsgesetz : Information – Ihr gutes Recht. Gesetzestexte Kommentierungen Fallbeispiele Erläuterungen / von Wilhelm Mecklenburg und Benno H. Pöppelmann. Hrsg. v. Deutscher Journalisten-Verband, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Humanisitische Union, netzwerk recherche und Transparency International (Deutsches Chapter). - 223 S.
ISBN 978-3-935819-22-0
Inhaltsverzeichnis:
5 - Gesetzestext
12 - IFG-Gebührenverordnung
15 - Einleitung
21 - Übersicht über den Aufbau des Gesetzes
24 - Zu den einzelnen Vorschriften
153 - Kommentierung zu § 4 LPG (AUskunftsanspruch der Presse)
159 - Abkürzungen
161 - Liste der angesprochenen Gesetze
169 - Literaturverzeichnis
175 - Gesetzgebungsverfahren
177 - Gesetzentwurf und Begründung
209 - Bericht und Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses
221 - Über die Herausgeber
Mir lag ein Rezensionsexemplar vor.
Erfreulich ist, dass sich die Kommentatoren eindeutig ins Lager der Transparenz-Freunde geschlagen haben. Die Perspektive ist deutlich von der journalistischen Praxis geprägt, daher wird auch der presserechtliche Auskunftsanspruch (Berliner Fassung des LPG) kommentiert. Zu diesem siehe
http://de.wikipedia.org/wiki/Auskunftsanspruch_%28Presserecht%29
Auf detaillierte juristische Erörterungen wird zugunsten anschaulicher Fallbeispiele verzichtet. Das Buch ist mit einem reichen Anmerkungsapparat versehen.
Die Abkürzung NöR (im Abkürzungsverzeichnis vergessen) wird ein Journalist nicht ohne eine Google-Recherche auflösen können, mir sagte die Zeitschrift (eigene Zitierempfehlung: NordÖR) auch nichts:
http://www.nordoer.de/unterordner/Seite3.htm
Der Artikel von Lenski liegt mir daher nicht vor. Zu der Frage des Urheberrechts, die ich hier unter
http://archiv.twoday.net/stories/1666772/
http://archiv.twoday.net/stories/1946870/
erörtert habe wird S. 88ff. in einer Weise Stellung bezogen, die nicht wirklich weiterführt. Ich stimme der neueren Auslegung nicht zu, dass sich durch die Einsichtsmöglichkeit eine Veröffentlichung (§ 12 UrhG) ergibt. Ebenso wie beim VwVfG oder der Archiveinsicht (siehe OLG Zweibrücken "Jüdische Friedhöfe" http://de.wikisource.org/wiki/Oberlandesgericht_Zweibr%C3%BCcken_-_J%C3%BCdische_Friedh%C3%B6fe ) ist auch das IFG-Einsichtsrecht nicht mit dem Besuch einer Bibliothek zu vergleichen, wo man Bücher ohne Vorprüfung einsehen darf. Dies lässt sich auch mit Kommentaren zum UIG begründen.
Die Autoren versuchen zwar, das Argument mit dem Veröffentlichungsrecht zurückzudrängen, aber ich teile angesichts des Schutzes der "kleinen Münze" nicht den Optimismus, dass nur wenige Materialien, die dem IFG unterliegen, urheberrechtlich geschützt sein dürften.
Sie schreiben: "Veröffentlicht sind danach z.B. Stellungnahmen oder Gutachten, die vom Urheber von sich aus der Behörde zur Beeinflussung der öffentlichen Diskussion zur Verfügung gestellt werden oder solche Werke, bei denen der Urheber von vornherein weiß, dass die Behörde das Werk zur Argumentation oder zur Information in einer die Öffentlichkeit interessierenden Frage einsetzen will".
Die Argumentation dürfte von Urheberrechtlern leicht zerpflückt werden. Eine Auseinandersetzung mit § 45 UrhG erfolgt leider nicht.
Leider wird auf die IFGs der Bundesländer kaum eingegangen.
S. 147 wird nicht klar, wie man die Archivklausel zum Bundesarchiv auslegen muss. Nach der amtlichen Begründung (abgedruckt S. 208) wird "Information, die zugänglich gemacht werden durfte" nicht von der Sperrfrist erfasst. Dies bedeutet, dass nicht nur Unterlagen frei sind, die konkret im Rahmen eines IFG-Antrags benutzt wurden, sondern alle solche, die freigegeben werden durften. Der Archivar hat also die §§ 3-6 durchzugehen, ob der Informationszugang zu versagen wäre. Folgt man der Deutung der Kommentatoren, dass das Erstveröffentlichungsrecht nach § 12 UrhG tangiert ist, so ergibt sich ein Versagungsgrund bei urheberrechtlich geschützten unveröffentlichten Schriften, der nach archivrechtlichen Rahmenbedingungen nicht besteht. Urheberrechtlich geschützte Unterlagen sind also erst nach der 30jährigen Sperrfrist einsehbar, sofern man die Prämisse der Kommentatoren teilt.
Angesichts des wohlfeilen Preises und der leichten Verständlichkeit kann der Kommentar zur Einführung in die IFG-Problematik auch Archivaren empfohlen werden. Allerdings wäre es sinnvoller, den Text zugleich kostenfrei online zugänglich zu machen. Auch Non-profit-Organisationen sollten die empirischen Befunde zur Kenntnis nehmen, dass Open Access für Bücher den Verkauf ankurbelt und nicht schmälert! Nachweise unter
http://archiv.twoday.net/stories/3326893/
Müll aus der Klosterbibliothek : Bücherschätze im Altpapier / SZ vom 23. Februar
Was ist ein wertvolles Buch? Angenommen, ein Buch ist ab 100 Euro wertvoll, dann hätten die Kapuziner ihre 300 000 Bücher für mindestens 30 Millionen Euro verkaufen können. Offensichtlich fand sich kein Käufer, und so wurden die Bücher 1999 der Universität Eichstätt geschenkt. Sieht man von einigen tausend Titeln ab, so dürfte die Masse dieser Bettelordensbibliothek wertlos gewesen sein: zerschlissene Gesangbücher, vergilbte Unterhaltungsliteratur.
Dass dieser Büchermüll dann von der Universität entsorgt wurde, ist eine bibliothekarische Selbstverständlichkeit. Schließlich kostet die Inventarisierung und Katalogisierung eines Titels durchschnittlich 20 Euro. Eine andere Frage ist allerdings, warum die Universität Eichstätt diesen "Bücherschatz" überhaupt angenommen hat. Der dafür zuständige frühere Bibliotheksdirektor behauptet nun, "jeder einzelne der 300 000 Bände sei erhaltungswürdig gewesen". Er habe sie vor dem Transport nach Eichstätt selber gesichtet. Wie das? Wenn der Bibliotheksdirektor jeden Band nur zehn Sekunden in die Hand nahm, dann musste er 833 Stunden, also ein halbes Arbeitsjahr, mit der Sichtung zubringen. Kurzum: eine dubiose Geschichte, die vermutlich mehr mit Personen zu tun hat als mit Büchern.
Prof. Helmut Berschin, Regensburg
Mit freundlicher Genehmigung Prof. Dr. Helmut Berschin
Darunter auch Materialien zu deutschen Büchern von "keichwa".
"Das Historische Archiv ist - neben den Hörfunk- und Fernseharchiven - das "Gedächtnis" des Bayerischen Rundfunks und die zentrale Informationsstelle zur Rundfunkgeschichte in Bayern.
Als Unternehmensarchiv sammelt, sichert, ordnet, erschließt und erforscht es Schriftgut, Daten, Plakate und Objekte zur Entwicklung des Bayerischen Rundfunks von den Anfängen 1922 bis zur Gegenwart."
Auf der Seite sind eine Beständeübersicht sowie einige Findbücher als PDF verfügbar.
Aus: Clio Online-Digest via H-SOZ-U-KULT

Glasers Kolumne, die am Ende auch den Fall Eichstätt erwähnt, thematisiert die mangelnde Haltbarkeit digitaler Datenträger.

Artikel in der Wikipedia zu dem am 28. Februar 1707 geborenen Wissenschaftler:
http://de.wikipedia.org/wiki/Johann_Christian_Senckenberg
http://www.senckenberg-jahr.de/senckenberg/index.html
Senckenbergs Lebenswerk wirkt bis heute fort. Das Bürgerhospital, das von einem gleichnamigen Verein getragen wird, dessen Vorstand mit der Stiftungsadministration identisch ist, befindet sich nach wie vor im Besitz der Dr. Senckenbergischen Stiftung. Die anderen Institute sind in die 1912 von der Senckenbergischen Stiftung mitbegründete Frankfurter Universität eingegangen. Mit der Einbeziehung der »Dr. Senckenbergischen Anatomie«, des »Senckenbergischen Instituts für Pathologie«, des »Botanischen Instituts mit botanischem Garten«; und der »Senckenbergischen Bibliothek« (seit 1. Januar 2005: Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg) in die Universität sowie dem 1938 nachträglich gegründeten universitären »Senckenbergischen Institut für Geschichte und Ethik der Medizin« hat sich die Vision des Stifters erfüllt: »Meine Stiftung«, so Senckenberg im August 1763, »wird von hier aus gute Leute machen, auch gute auswärtige herbeiführen und hiesige zum Nacheifern bringen, mir zur Freude, da alles darauf abzielt, dass der Stadt in medicis wohl gedient werde«
Digitalisate (unvollständige Liste):
http://www.senckenberg-jahr.de/senckenberg/literatur.html
Besondere Brisanz gewinnt diese Aussage durch den Umstand, dass die Bücherburg vor einigen Jahren tatsächlich Bücher aus Eichstätt erhalten hatte. Den Kontakt hatte ein Antiquar vermittelt, der hinsichtlich der für ihn nicht brauchbaren Bände an die Bücherburg gedacht hatte. Weskott habe dann mit Dr. Littger verhandelt und als Ergebnis seien vier Paletten Bücher insbesondere aus den Fächern Geschichte und Bettetristik aus Eichstätt angeliefert worden. Weskott habe damals Dr. Littger seine Bereitschaft erklärt, auch weitere Bände anzunehmen, wenn diese zur Aussonderung anstehen würden.
Da schluckt man nur.
a) man sei dabei "containerweise" Bücher wegzuwerfen; meinen Einwand, daß dies wohl einer Autodafé gleichkäme, haben Sie schamlos bestätigt;
b) Sie seien z.Z. dabei, die religionswissenschaftliche Bibliothek in München zu verschenken;
c) noch vor einigen Jahren hätten Sie auf eine Erweiterung des Magazins gehofft, doch dies habe "der Stoiber" vereitelt.
(Diese Angaben stellte Haupenthal auch der Presse zur Verfügung.)
Was hat es mit der religionswissenschaftliche Bibliothek in München auf sich? Man wird wohl an die religionspädagische Zweigbibliothek in München zu denken haben, die im Handbuch der historischen Buchbestände (Bayern II, S. 239) mit der Bibliothek des Deutschen Katechetenvereins (Dauerleihgabe) aufgeführt ist.
Update: Ein Telefonat mit Herrn Pany (Erzbischöfliches Ordinariat München) führte zur Entwarnung. Es ist richtig, dass die KH EI-Ingolstadt die Religionspädagogische Bibliothek 2006 verschenkt hat. Neuer Träger und Eigentümer ist die Kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts "Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern", zugleich Träger der Katholischen Stiftungsfachhochschule München.
http://www.ksfh.de/ksfh/traeger/
Es wurden beim Übergang keine Bücher weggegeben oder vernichtet, das ist auch nicht vorgesehen. Die Bibliothek ist vier Tage in der Woche geöffnet. Der neue Träger hat sich nach der Rückverlegung des entsprechenden religionspädagogischen Studiengangs verpflichtet gesehen, die Bestände zu sichern. Zukünftig wird es sicher auf eine Zusammenlegung mit der Bibliothek der Stiftungsfachhochschule hinauslaufen.
In räumlicher Hinsicht ist die Bibliothek in der Preysingstr. 89b Teil des Kirchlichen Zentrums der Erzdiözese München-Freising:
http://www.erzbistum-muenchen.de/EMF152/EMF015163.asp
Zur Geschichte der Bibliothek (ohne die Änderungen 2006):
http://www-edit.ku-eichstaett.de/Bibliothek/allgemein/standorte/zweigbibmuenchen/geschichte/
Geschichte der Religionspädagogischen Zweigbibliothek
1956 Gründung als Bibliothek des "Frauenseminars für Katechese und Seelsorgehilfe",
später "Erzbischöfliches Seminar für Katechese und Seelsorgehilfe", München,
dann "Höhere Fachschule für Katechese und Seelsorgehilfe"
1972 Eingliederung der Höheren Fachschule in die Gesamthochschule Eichstätt als "Fachhochschulstudiengänge Religionspädagogik und kirchliche Bildungsarbeit, Abt. München"
1980 Erhebung der Gesamthochschule Eichstätt zur Katholischen Universität Eichstätt
1985 Vertrag zwischen der Erzdiözese München und Freising und der Stiftung Katholische Universität Eichstätt;
darin wird festgehalten: "Die Stiftung übernimmt, vertreten durch die Katholische Universität Eichstätt, die Betreuung der Bibliothek des DKV und des ehemaligen IKD im Rahmen des Betriebs der Teilbibliothek der Abteilung München der Fakultät für Religionspädagogik und Kirchliche Bildungsarbeit
1986 Einrichtung von Stellen für bibliothekarisches Fachpersonal.
Beginn der Katalogisierung im Bayerischen Verbundkatalog.
1987 Bezug der neuen Bibliotheksräume
1988 Zulassung zum Leihverkehr (Sigel 936)
1994 Umstellung auf Online-Katalogisierung im BVB.
Einführung des OPAC der UB Eichstätt
1996 Einführung der automatischen Ausleihverbuchung
1997 WWW-Anschluss
DKV = Deutscher Katechetenverein
IKD = der Erzdiözese unterstehende Bibliothek des ehemaligen Instituts für kirchliche Dienste
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Universitätsbibliothek Eichstätt-Ingolstadt
PERSONALMITTEILUNG
Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
es fand ein Gespräch zwischen dem Wissenschaftsminister Herrn Dr. Goppel und
dem Generaldirektor der Bayerischen Bibliotheken statt. Der Generaldirektor
überprüft auf Wunsch des Ministers federführend die Angelegenheit und konnte in
diesem Gespräch bereits überzeugend darstellen, dass die Vorwürfe gegen die
Bibliotheksleitung und die Mitarbeiter der Universitätsbibliothek gegenstandslos sind.
Die Kapuziner haben der Leitung und den Mitarbeitern der Bibliothek in einem
Schreiben an Kanzler und Stiftung voll ihr Vertrauen ausgesprochen.
Eichstätt, den 28. Februar 2007
gez. Dr. Angelika Reich (Ltd. Bibliotheksdirektorin)
Es kann keine Rede davon sein (Beweis: http://archiv.twoday.net/stories/3375612/ ), dass die Vorwürfe gegenstandslos sind. Sowohl das Ministerium als auch die Staatsbibliothek befinden sich am Anfang eines Überprüfungsprozesses.

Zum Vergleich meine eigenen 10 goldenen Regeln aus
http://wiki.netbib.de/coma/LeitFaden
1. RTFM! Lies die Hilfetexte und informiere Dich in anderen Quellen über alle relevanten Möglichkeiten der von Dir benutzten Suchwerkzeuge (Operatoren, erweiterte Suche usw.) und probiere sie aus.
2. Suche kreativ und flexibel! Denke "um die Ecke" und experimentiere mit verschiedenen Möglichkeiten.
3. Lerne klare und präzise Fragen zu stellen!
4. Setze ein Zeitlimit und halte es ein!
5. Kombiniere Online- und Offline-Suchstrategien!
6. Nutze thematische Verzeichnisse (Subject Guides)!
7. Nutze Spezialsuchmaschinen (etwa für die News-Suche)!
8. Nutze die Datenbanken des "Invisible Web" und weitere, von den großen Suchmaschinen nicht oder schlecht auffindbare Quellen (Digitalisierungsprojekte, Hochschulschriftenserver usw.)!
9. ASK A LIBRARIAN! Nimm bibliothekarische Hilfsangebote (Linklisten, Mail-Auskunft, persönliche Anfragen usw.) in Anspruch.
10. Übe Quellenkritik: bewerte die gefundenen Seiten kritisch!
Die werte Leserschaft ist aufgerufen, Stellung zu nehmen.
http://books.google.de/books?id=r9MBAAAAMAAJ
...und eine Rezension darüber:
http://books.google.de/books?id=Rf0IAAAAIAAJ&pg=PA19#PPA192,M1
Beda Dudik: Iter Romanum, 2 Bände, Wien 1855 (ausführlicher Bericht über Forschungen in den Archiven und Bibliotheken Roms)
http://books.google.de/books?id=-tgZAAAAMAAJ
Friedrich Adolf Ebert: Die Bildung des Bibliothekars, Leipzig 1820 (das schlecht gescannte und völlig wirr numerierte Exemplar enthält zwei "Bändchen" Zur Handschriftenkunde)
http://books.google.de/books?id=-KYQAAAAIAAJ
Ernst Kelchner: Die von Uffenbach'schen Manuscripte auf der Stadtbibliothek zu Frankfurt a. M., Frankfurt am Main 1860
http://books.google.de/books?id=nNGidNS1yLgC
Hugo Lämmer: Analecta Romana. Kirchengeschichtliche Forschungen in römischen Bibliotheken und Archiven. Schaffhausen 1861
http://books.google.de/books?id=IT7umVsZX4MC
Johann Georg Seizinger: Bibliotheks-Technik. Mit einem Beitrag zum Archivswesen. 2. Auflage, Leipzig 1860
http://books.google.de/books?id=HpADXdLFa6wC
Johann Georg Seizinger: Theorie und Praxis der Bibliothekswissenschaft. Grundlinien der Archivswissenschaft. Dresden 1863
http://books.google.de/books?id=fXUYAAAAMAAJ
Rudolph Stillfried-Alcántara, Traugott Maercker: Hohenzollerische Forschungen, 1847 (u. a. mit Kapiteln über die Hausarchive der Hohenzollern, das badische Generallandesarchiv und die königl. württembergischen Archive)
http://books.google.de/books?id=sswEAAAAIAAJ
Karl von Weber: Aus vier Jahrhunderten. Mittheilungen aus dem Haupt-Staatsarchive zu Dresden, 1857-1858;
Band 1: http://books.google.de/books?id=aDcNAAAAIAAJ
Band 2: http://books.google.de/books?id=ojcNAAAAIAAJ
Inventarium omnium et singulorum, litterarum, diplomatum, scriptuarum et monumentorum quaecunque in archivio regni in arce Cracoviensi continentur, Paris/Berlin/Posen 1862
http://books.google.de/books?id=2VQPAAAAIAAJ
L'I. e R. Archivio centrale di stato in Firenze nel giugno del 1855, 1858
http://books.google.de/books?id=B0k3Nc48Z6wC
" '..... Du leistest wirklich gute Arbeit,Édouard, habe ich dir das schon gesagt ?'
Er errötete. Trotz der widerlichen Akne strahlte sein Gesicht regelrecht. Da ich zu den wenigen gehörte, die ihm eine gewisse Sympathie entgegenbrachten, hatte ich einen privilegierten und absolut vertraulichen Zugang zur Dokumentationsstelle und zum Archiv, einer dunklen, unverständlichen Welt, über die Édouard als unumstrittener Herrscher regierte. ...." Übrigens: Édouard taucht später noch einmal auf. Er ist der Kollegin des obigen Ich-Erzählers ebenfalls zu Gefälligkeiten verpflichtet, denn sie hatte ihn auf der Damentoilette mit einer nicht ganz jugendfreien Zeitschrift überrascht.
Vielleicht sind ja einige der Kolleginnen und Kollegen auch auf solche Schilderungen unserer Profession gestoßen. So könnte eine Sammlung entstehen, die das Berufsbild der/des Archivierenden in Kunst, Literatur, Film und Musik beinhaltet.
Nachtrag
Der Vollständigkeit halber werden die übrigen archivrelevanten Textstellen des Romans hiermit nachgereicht:
S. 167 - 168
[Kollgin (Marie-Jo)]" .... Ich hatte Édouard, der mir die Hinweise über dieses Mädchen gegeben hatte, freundlich gewarnt, dass jemand es bereuen würde, falls Nathan auch nur ein Wort von unserem Gespräch erfahren sollte. Ich glaube, er hat verstanden, was ich damit meinte. Seit dem Tag, an dem ich ihn in den Toiletten im Kellergeschoß - die Damentoilette in unserem Stockwerk waren noch infolge eines Bombenalarms gesperrt - mit einer Hustler-Nummer erwischt hatte, konnte ich mit ihm machen, was sich wollte. ...."
S. 393
[Nathan (Hauptfigur) zu Marie-Jo:] "Hör zu. Nimm es mir nicht übel. Ich habe in der letzten Zeit furchtbar viel Arbeit gehabt. Édouard hat sein Akne mit Laserstrahlen behandeln lassen, und ich muß Die ganze Arbeit allein machen. Daran ist Fenwick schuld, dieser Arsch. Das hat er absichtlich getan. Von morgens bis abends habe ich die Maler auf der Pelle. Ich weiß nicht mehr, wo mir der Kopf steht. Das ganze verdammte Archiv. Mehrere Kilometer. Das ist der Grund. Er meinte wohl, das sei noch nicht genug. Dieser Scheißkerl. Dieser Scheiß-Fenwick."
S. 395
[Marie-Jo:]" …. Ich stellte ihn [Nathan] mir im Archiv vor. In Gesellschaft von Édouard. Ich stellte ihn mir vor, wie er im Kreis lief wie eine Ratte in ihrem Käfig, .... Ich stellte ihn mir in der Verbannung im Kellergeschoß vor. In Gesellschaft von Edouard. In einem Meer des Grauens, umgeben von Kriminalfällen, Fotos von Mördern und Opfern, in einer Flut von Dokumenten über verpfuschte Existenzen, ausweglose Situationen, tragische Lebenswege, vergebliche Auflehnung, denn mir hätte das nicht gepasst. Aber ganz und gar nicht. Ich hätte meine Entlassung eingereicht. ....."
Hinsichtlich der http://archiv.twoday.net/stories/3362107/ erwähnten Leihgaben der Stadt Burghausen an die Kapuziner teilte das Stadtarchiv mit, dass diese 1994 an die Stadt zurückgegeben wurden.
Zur Jesuitenbibliothek in Burghausen ist zu beachten die Notiz im Handbuch der historischen Buchbestände (München S. 171):
"Die ehemalige Bibliothek des Kollegs zu Burghausen
blieb 1773 bei der Aufhebung des Ordens in
Burghausen. 1861 wurde sie in drei verschieden wertvolle,
ungleiche Teile zerlegt. Die wertvollsten Bücher
und Hss. gelangten in die K¨onigliche Bibliothek in
München (Staatsbibliothek). Der größere Teil kam in
das Kloster der Kapuziner. Der unbedeutende Rest
wurde zum Grundstock der Burghausener Gymnasialbibliothek
(nach Hacker, s. u. 4). Im Jahre 1953
kam der Teil aus dem Kapuzinerkloster zurück an die
Gesellschaft Jesu und wurde an verschiedene Niederlassungen
aufgeteilt (s. auch Eintrag Burghausen, Bibliothek
des Kurfürst-Maximilian-Gymnasiums)."
Zu den 2301 an das Kapuzinerkloster Burghausen überstellten Titeln existiert ein alter Bandkatalog von ca. 1861 im Archiv der oberdeutschen Jesuitenprovinz.
Im Eintrag zur Jesuitenhochschule S. 241 erfährt man zusätzlich:
"Restbestände der
Bibliothek des alten Jesuitenkollegs von Burghausen
waren seit 1861 bei den Kapuzinern untergebracht
und wurden 1953 an das Archiv der Oberdeutschen
Jesuitenprovinz zurückgegeben (s. Eintrag dort, 1.2).
Im ganzen waren es etwa 1600 Bde, die nach Fachgebieten
auf verschiedene Jesuitenniederlassungen verteilt
wurden. Das Berchmans-Kolleg erhielt nur philosophische
und theologischeWerke, von denen bisher
lediglich 43 katalogisiert wurden."
Im Artikel zum Gymnasium in Burghausen (Bayern II, S. 185) liest man:
"Im Jahre 1860 baten die Kapuziner in Burghausen
um die Überlassung der ehemaligen Jesuitenbibliothek.
Daraufhin begutachtete der Direktor
der Hof- und Staatsbibliothek München die Bestände
und forderte 1861 einen Teil für die Staatsbibliothek
an; 117 Druckwerke in 133 Bdn und 61 Hss. wurden
nach München geschickt. Die übrigen Bücher
wurden den Burghauser Kapuzinern zur Benutzung
überlassen, unter Vorbehalt des Staatseigentums und
mit der Auflage der Konservierung und Katalogisierung.
Das Duplikat des Katalogs wurde 1863 der Hofund
Staatsbibliothek ¨ubergeben (Cbm C 313). Er verzeichnet
2338 Werke in 2978 Bdn, darunter 54 Inkunabeln.
Der Verbleib der übrigen 4000 bis 5000 Bde,
die gegenüber der Schätzung von 1815 fehlen, bleibt
ungeklärt. Die Kapuziner gaben die Bücher des ehemaligen
Jesuitencollegiums 1953 an die Oberdeutsche
Provinz der Jesuiten zurück. Sie wurden in der Folgezeit
an verschiedene Niederlassungen verteilt. Der
größte Teil befindet sich (mit dem Original des Katalogs
von 1863) im Archiv der Oberdeutschen Provinz
in München (s. Eintrag dort)."
Trotzdem ist festzuhalten:
Laut Wührer ( http://archiv.twoday.net/stories/3362107/ ) war die Jesuitenbibliothek in Burghausen eine Staatsbibliothek. Die beiden in Wolfenbüttel vorhandenen Titel im VD 17 aus Burghausen (SJ später OFMCap) dürften nach wie vor bayerisches Staatseigentum sein.
Update: Mir ging inzwischen eine umfangreiche Stellungnahme des Ministeriums zu, die ich im folgenden wiedergebe.
Anfrage von Herrn Dr. Graf zu den Vorgängen um die Kapuzinerbibliothek an der KU Eichstätt
1. Inwieweit war das Kunstministerium mit der Angelegenheit „Kapuzinerbibliothek“ befasst?
Das Ministerium hat am 1.02.2007 durch die Beschwerde von Herrn Dr. Graf über die Bayerischen Staatsbibliothek (BSB) von der Angelegenheit erfahren.
2. Was hat das Ministerium nach Bekanntwerden der Angelegenheit unternommen?
Das Ministerium hat die Beschwerde von Herrn Dr. Graf am 8.02.07 der BSB mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet. Die BSB hat daraufhin mitgeteilt, dass die Aufklärung dieses komplexen Sachverhalt nicht bis zum 14.02.07 zu leisten sei und noch um Geduld gebeten. Nach einem Schreiben vom 22.02.2007 des Herrn Staatsministers Dr. Thomas Goppel erreichte das Ministerium eine erste Stellungnahme von Herrn Generaldirektor Dr. Griebel mit einer Erläuterung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Die BSB arbeitet weiterhin an der genauen Aufklärung des Sachverhalts.
3. Bestand eine Beteiligung bei dem Vertragsabsschluss zwischen der Universität Eichstätt und den Kapuzinern? Inwieweit war die BSB beteiligt?
Im Mai 1999 stimmte das Ministerium einer Übernahme der ZB der Kapuziner durch die Universitätsbibliothek der KU Eichstätt zu. Die Generaldirektion (GD) wurde dabei ermächtigt, einen Leihvertrag mit der Stiftung KU Eichstätt abzuschließen. Nach damaliger Schätzung stammt ein Anteil von etwa zehn Prozent des Bestandes aus der Zeit vor 1802 und ist damit Eigentum des Freistaats Bayern. Dieser Anteil wurde der Universität Eichstätt als Dauerleihgabe überlassen mit der Maßgabe einer eindeutigen Kennzeichnung.
4. Kommen Aussonderungsrichtlinien des Ministeriums in der Angelegenheit zum Tragen? Wenn ja, aus welchem Grund? Welchen Inhalt haben diese Richtlinien? Inwieweit betreffen diese Richtlinien Bücher, die vor 1802 datieren und damit im Eigentum des Freistaats Bayern stehen?
Gemäß der Aussonderungsrichtlinien darf Literatur nach dem Erscheinungsjahr 1830/50 ausgesondert werden. Es gelten die Richtlinien für die Aussonderung, Archivierung sowie Bestandserhaltung von Bibliotheksgut in den Bayerischen Staatlichen Bibliotheken (in Kraft gesetzt mit KMS XII/10-K3400-12/16077 vom 21. Juli 1998). Für die ausnahmsweise Aussonderung von Altbestand werden die noch fortbestehenden Richtlinien für die Abgabe von Bibliotheksgut (in Kraft gesetzt mit KMS vom 14. Mai 1975-A7-12/9606) angewandt, die die Voraussetzungen und das Procedere von Aussonderungen auch bei Altbestand regeln. Diese Richtlinien gelten auch für nichtstaatliche Bibliotheksträger, sofern und insoweit sie staatliche Buchbestände verwalten. Beide Richtlinien müssten Ihnen, Herr Dr. Graf, inzwischen vorliegen.
[Das ist der Fall. Die Richtlinien von 1975 widersprechen denen von 1998 und sind aus wissenschaftlicher Sicht völlig untauglich, da nur Handschriften, Inkunabeln und Werke von vergleichbarer Bedeutung von Veräußerungen ausgenommen sind. Mehrfachexemplare (Dubletten) dürfen veräußert werden, ebenso Werke, die dem historisch gewachsenen Charakter des Bestandes nicht oder nicht mehr entsprechen und Werke, die dem Sammelauftrag und der Versorgungsfunktion nicht oder nicht mehr entsprechen. Damit ist natürlich der Zerstückelung historischer Bestände Tür und Tor geöffnet. Die Veräußerung muss zum vollen Wert erfolgen. Sie darf nur dann nicht erfolgen, wenn das Werk von einer anderen staatlichen Bibliothek ausdrücklich in einem Suchverfahren als benötigt gemeldet ist. Dass diese völlig laxen Richtlinien trotz der vergleichsweisen eindeutigen Aussage der Richtlinien von 1998 in Eichstätt angewendet werden durften, ist skandalös. Zuständig ist nach 5.1 der jeweilige Bibliotheksleiter, größere Teile des inventarisierten Bestands (außer veraltete Gebrauchsliteratur) und Einzelwerke mit einem Wert von über 1000 DM dürfen nur im Einvernehmen mit der Generaldirektion abgegeben werden. Da könnte man Eichstätt eventuell packen, ebenso wurde wohl bei den "Dubletten"-Verkäufen von Drucken vor 1802 wohl ständig gegen Punkt 4.1.2 verstoßen: "Der Übergang von staatseigenem Bibliotheksgut in das Eigentum Dritter ist in jedem Einzelgegenstand deutlich erkennbar zu machen." ]
Sondernummer des Simplicissimus.
Wenn ich das recht sehe ist keine einzige Illustration für die Wikipedia verwendbar, da keine gemeinfrei ist.
Mehr: http://www.nzz.ch/2007/02/24/il/articleEY7FB.html
Ein durchaus vorbildlicher Ansatz.
Ch. Bieber, J. Herget:
Stand der Digitalisierung in den Museen der Schweiz - Internationale Referenzprojekte und Handlungsempfehlungen
Die Arbeit steht, wie alle weiteren Veröffentlichungen unserer elektronischen Publikationsreihe, langfristig zum Download bereit unter:
http://www.informationswissenschaft.ch/fileadmin/uploads/pdf/csi/Churer_Schriften_14_Teil_Komplett.pdf
Aus INETBIB
Von Andreas Kilb
Es ist so einfach: Man nimmt ein Buch oder ein Bild, legt es auf den Scanner, liest es ein und stellt es ins Internet. Und es ist doch so schwierig. Denn das Bild, der Text, das Buch unterliegen dem Urheberrecht, seine Veröffentlichung im Netz ist also honorarpflichtig oder ganz untersagt. Und dann gibt es noch die Zeit- und die Kostenfrage: Ein Buch zu scannen dauert ein paar Stunden. Was aber ist mit zehntausend, hunderttausend Büchern, einer ganzen Bibliothek? Und wer stellt fest, ob ein Buch oder Bild vielleicht schon anderswo digitalisiert wurde, so dass man sich Geld und Mühe sparen kann? Wer bezahlt das Digitalisat, wer verlinkt und vernetzt es, wer bietet es an?
Beginnen wir mit einer Zahl. Ungefähr fünf Milliarden Euro, schätzt Angelika Menne-Haritz, die Vizepräsidentin des Koblenzer Bundesarchivs, würde die Digitalisierung ihrer gesamten Archivbestände kosten. Wer diese Zahl, die am Ende einer Berliner Fachkonferenz über „Europas kulturelles und wissenschaftliches Erbe in einer digitalen Welt“ fiel, auf kontinentale Verhältnisse hochrechnet, bekommt eine Ahnung von den Einführungskosten des elektronischen Zeitalters. In Europa gibt es mehr als 30.000 Museen, Bibliotheken und staatliche Archive und zwanzig verschiedene Sprachen. Die Digitalisierung des europäischen Kulturerbes als Sisyphosaufgabe zu bezeichnen wäre untertrieben. Dennoch führt kein Weg an ihr vorbei.
Braucht man die Erlaubnis überhaupt?
[...] Nein, sagt der Stanforder Jurist Lawrence Lessig, dessen Vortrag der emotionale Höhepunkt dieses zimmerwarmen Expertentreffens war, jedenfalls nicht in dem Ausmaß, in dem die Copyright-Besitzer heute ins Internet hineinregieren. Lessig, der das „Creative Commons“-Projekt zur weltweiten Verbreitung eines eingeschränkten Urheberrechts begründet hat, erblickt in der Zitier- und Kopierwut der Netzteilnehmer die ersten Triebe einer „rewrite culture“, einer Kultur des Überschreibens und Remixens, die das einundzwanzigste Jahrhundert dominieren werde. Wo heute Anwälte für die Musik- und Bildrechte ihrer Klienten streiten und Websites schließen lassen, sieht Lessig die zukünftige digitale Sonne aufgehen. „Wir können die Kreativität unserer Kinder nicht abtöten, wir können sie nur kriminalisieren“, beschwor er die Versammlung, und die von Youtube heruntergeladenen Clips mit Anime-Verschnitten und neu vertonten George-Bush-Fernsehbildern, mit denen er seinen Vortrag unterlegte, lieferten dazu das klingende und leuchtende Anschauungsmaterial.
Es wäre so leicht, wenn es nicht so schwierig wäre
In deutschen Landen klingt das alles anders. Man befinde sich in „ausgesprochen schwierigen“ Verhandlungen mit der Verwertungsgesellschaft Bild, erklärte etwa Frauke Rehder, die das schleswig-holsteinische Museumsnetzwerk DigiCult vorstellte, in dem zur Zeit eine Datenbank mit Bildern und Informationen aus den angeschlossenen Sammlungen aufgebaut wird. [...]
Dass es gelingen kann, bis zum Jahr 2010 eine europäische digitale Bibliothek mit sechs Millionen verfügbaren Bild- und Textobjekten einzurichten, wie es die Europäische Kommission will, mag man jedenfalls nach dieser Konferenz nicht so recht glauben. Aber vielleicht gilt für die europäischen Kulturdinge ja das Motto, mit dem ein Entwickler von Archivierungssoftware sein Projekt in Berlin anpries: „Lentius, profundius, durabilius“ - langsamer, gründlicher, haltbarer. Es wäre so leicht, den Reichtum der Kultur zu digitalisieren, wenn es eben nicht so schwierig wäre.
Text: FAZ 26.02.2007, Nr. 48 / Seite 35
http://www.zeit.de/2007/09/KA-Ideengeschichte?page=all
Unsere Zeitschrift ist hoffentlich dadurch unverwechselbar, dass wir für die Leser jenen reichen Rohstoff aus den Archiven heben, der noch nicht von zahllosen Deutungen verschüttet wurde, sondern neue Deutungsenergie freisetzen kann. Wer heute Neues denken und sich nicht im undurchdringlichen Deutungsuniversum verlieren will, kann in den Kammern, in denen das Älteste liegt, fündig werden: in den Archiven.
§ 1 Vertragsobjekt
(1) Die Kapuzinerprovinz überträgt der Universität die Bestände ihrer in Altötting untergebrachten Zentralbibliothek mit einem Umfang von ca. 300.000 Bänden. Hierbei sind die im Eigentum des Freistaates Bayern stehenden Bände mit eingeschlossen (ca. 10 v.H. des Gesamtbestandes).
(2) Die Übertragung erfolgt unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
§ 5 Eigentumsübertragung an den Beständen
(1) Erst im Zuge der bibliothekarischen Aufarbeitung der Bestände kann das Eigentum an den Büchern im Einzelfall bestimmt werden. Als staatliches Eigentum haben hierbei in der Regel alle bis zum Jahr 1802 erschienenen Bände zu gelten, die nach 1802 im Besitz eines sog. Zentralklosters verblieben sind. Diese Bestände verbleiben im Eigentum des Freistaats Bayern und werden auf der Grundlage der Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern, der Stiftung Katholische Universität Eichstätt und dem Bischöflichen Seminar St. Willibald vom Oktober 1981 als Dauerleihgabe in die Universitätsbibliothek eingegliedert und entsprechend kenntlich gemacht.
(2) Die vertragsschließenden Parteien sind sich darüber einig, dass die nicht im Eigentum des Freistaates Bayern stehenden Teile des Gesamtbestandes der Stiftung übereignet werden.
Aus den §§ 1 Abs. 2, 5 Abs. 2 ergibt sich, dass es sich um eine Schenkung zugunsten der Stiftung handelt. Dies gilt auch für die übergebene Fahrregalanlage (§ 3).
§ 2 Durchführung der Übertragung
Mit Abschluss der Vereinbarung erwirbt die Stiftung den mittelbaren Besitz an den Beständen der Zentralbibliothek der Kapuziner.
(2) Vor Überprüfung der Bestände nach Eichstätt wird die Universitätsbibliothek Eichstätt prüfen, welche Teil des Bestandes vorab ausgeschieden und ggf. veräußert werden können. Der Erlös aus dem Verkauf fließt der Kapuzinerprovinz zu, die ihn für die Durchführung der Übernahme zur Verfügung stellen wird; dies gilt nicht für den Verkauf von Bänden, die im Eigentum des Freistaates Bayern stehen (vgl. § 5).
[...] (4) Mit dem Ausladen der Bestände in Eichstätt erwirbt die Stiftung den unmittelbaren Besitz hieran.
Wie in der Causa Karlsruhe lässt auch hier der sachenrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz, über den wir http://archiv.twoday.net/stories/3076941/ handelten, grüßen. Denn die Zentralbibliothek war ja ein Mischbestand von Ordenseigentum und Staatseigentum, wobei erst bei der bibliothekarischen Bearbeitung (also der Katalogisierung) "im Einzelfall" eine Zuweisung erfolgen sollte. Das ist sinnvoll und sachgerecht, auch wenn offen bleibt, aufgrund welcher Kriterien die Eichstätter Bibliothekare (ohne oder mit Abstimmung mit dem Bayerischen Staat) die Eigentumsbestimmung vornehmen wollten. Eine Kenntlichmachung im OPAC der Bestände vor 1802 als Staatseigentum ist nicht erfolgt. Wenn man diese Vertragsregelung als vernünftig ansieht, wird man auch im Fall Karlsruhe die Anforderungen an den Bestimmtheitsgrundsatz nicht überspannen dürfen. Die Vereinbarung betrifft den Kern des Rechtsgeschäfts, die Übereignung als Schenkung. Wäre der Bestimmtheitsgrundsatz verletzt, wäre der ganze Vertrag hinfällig. Da kein anderer Termin genannt ist, dürften die Bücher jeweils (erst) mit der Katalogisierung/Bearbeitung Eigentum der Stiftung geworden sein. Unbearbeitete Teile sind Eigentum des Kapuzinerordens geblieben.
Was Bearbeitung bedeutet definiert § 4 "Bibliothekarische Aufbereitung der Bestände" (formale und sachliche Erschließung im Bayerischen Verbund mit Möglichkeit der Internetrecherche, Ausleihe gemäß Leihverkehrsrichtlinien im Einzelfall auch an Privatpersonen - in den Schlußbestimmungen § 8 findet sich eine Sonderregelung für die Benutzung durch die Mitglieder der Kapuzinerprovinz -; fachgemäße Restaurierung ggf. in Zusammenarbeit mit dem Institut für Buchrestaurierung (IBR) der Bay. Staatsbibliothek). Abs. 2 ist eine Absichtserklärung, dass die bibliothekarische Aufarbeitung innerhalb von "ca. 10 Jahren" bewerkstelligt werden soll. Die Stiftung verpflichtet sich: Sie wird die Bestände bis zu ihrer Aufarbeitung sicher aufbewahren.
Während die Bearbeitung ein abschlossener Vorgang ist, ist die in § 4 angesprochene Benutzbarkeit als Auflage zu qualifizieren (siehe § 525 BGB, http://archiv.twoday.net/stories/2835396/), da dadurch ein Dauerschuldverhältnis begründet wird. Es wird davon ausgegangen, dass die Bibliothek dauerhaft nutzbar sein soll. Die gleichen Bedingungen wurden durch die "Erweiterungsoption" in § 7 auch für künftig aufgelöste Klosterbibliotheken verbindlich gemacht, die, um eine Zersplitterung der Bestände zu vermeiden, vorrangig der Stiftung angeboten werden sollen.
Aussonderungen sollten VOR der Überführung nach Eichstätt erfolgen, Verkäufe wurden ausdrücklich vorgesehen (§ 2 Abs. 2). Es versteht sich wohl von selbst, dass ohne Zustimmung des Freistaats Bayern weder Bestände verkauft werden können noch der dadurch erzielte Erlös zweckgebunden der Kapuzinerprovinz zufließen kann. Über die Finanzierung handelt § 7 (Sondermittel vom Überdiözesanen Fonds Bayern für 1999, Fortsetzungsantrag war vorgesehen, das dürfte das Drittmittelprojekt der KU Eichstätt-Ingolstadt sein; Finanzierung eines Diplombibliothekars BAT IVb für 5 Jahre durch die Provinz.)
Änderungen des Vertrags durch mündliche Nebenabreden waren nicht ausgeschlossen. Wenn sich Stiftung und Provinz darüber einig waren, dass die Aussonderung (einschließlich Verkauf) erst in Eichstätt erfolgen sollte (anders als § 2 vorsieht) und nach dem Ausscheiden von Holzbauer zusätzlich vereinbart wurde, dass Aussonderungen durch Vernichtungen erfolgen sollten, so stellt das grundsätzlich keinen Vertragsbruch dar.
Die ordensinterne Erklärung des Provinzials Mittermaier vom 19.2.2006 gibt dazu Auskunft: "Da der Vertrag der Provinz der Bayerischen Kapuziner mit der Katholischen Universität Eichstätt von 1999 keine konkreten Richtlinien für die Aussonderung enthielt, gab es am 19.05.2005 ein Gespräch von Provinzial und Ökonom mit der Leiterin der Bibliothek, Frau Dr. Katharina Reich, in dem Folgendes festgehalten wurde:
Alle Bestände vor 1802 werden zunächst übernommen; falls es sich um Dubletten handelt, werden diese verkauft. Der Erlös dient der Einstellung von Arbeitskräften, die sich um die Bearbeitung kümmern.
Die Entscheidung, ob Bände mit Erscheinungsjahr nach 1802 in die UB Eichstätt eingearbeitet werden, liegt bei der Direktion. (So sehen es auch die vom Ministerium erlassenen Aussonderungsrichtlinien von 2003 vor.)
Kleinschrifttum Trivialliteratur, Taschenbücher, lose Zeitschriftenhefte werden ausgesondert.
Sicher genommen werden die Bücher, Kleinschriften und Zeitschriften, die zum Wesensbestand einer Zentralbibliothek der Kapuziner gehören. Es muss bei der Überlassung der Zentralbibliothek gewährleistet sein, dass die Geschichte und die Spiritualität der Bayerischen Kapuziner, das theologische Schaffen und die Leistungen in Predigt und anderen Apostolatsformen in all den Ausprägungen an der Universitätsbibliothek Eichstätt nachgesehen und erforscht werden können."
Die Erklärung (deren Wahrheitsgehalt hier nicht überprüft werden kann, der Pater Provinzial hat auf Nachfragen keine Stellungnahme abgeben wollen) lässt den Schluss zu, dass Dubletten vor 1802, obwohl im Vertrag dem Freistaat Bayern zugewiesen, verkauft und der Erlös entgegen den Vorschriften des Vertrags zur Finanzierung der Arbeitskräfte dienen sollte. Ein Vertrag kann aber keinesfalls Rechtsverhältnisse zu Lasten eines Dritten regeln.
Von ALLGEMEINEN Aussonderungsrichtlinien des Ministeriums 2003 kann keine Rede sein, es gibt nur die Richtlinien von 1998
http://www.bib-bvb.de/AuB/richtlin.html
Gegen die Punkte 2.1 (in der Regel keine Aussonderung von Drucken vor 1830/50) und 2.4 (Makulierung an letzter Stelle) wurde massiv verstoßen.
Bisherige Kontakte zum Bayerischen Wissenschaftsministerium, das die Angelegenheit natürlich aufmerksam beobachtet, lassen unter Vorbehalt die Aussage zu, dass dort von speziellen Aussonderungsrichtlinien 2003 oder Vereinbarungen in Sachen Eichstätt nichts bekannt ist.
Mit dem Überlassungsvertrag haben die beiden Vertragsparteien zum Ausdruck gebracht, dass die Zentralbibliothek der Kapuziner ein wertvolles Kulturgut darstellt, das dauerhaft zugänglich sein soll und das durch die UB Eichstätt fachgerecht erschlossen und betreut werden soll.
Eine Konkretisierung der nun einmal nicht in Altötting erfolgten Aussonderung (samt "Dubletten"-Verkauf) auf der Ebene der Bibliothek ist sicher rechtlich weitgehend unbedenklich, wenn bibliotheksfachliche Standards gewahrt werden und sich die Abrede nicht gegen den Geist des Überlassungsvertrags richtet. Entscheidende Änderungen hätte nicht die Bibliotheksdirektorin vornehmen dürfen, sie hätten der Zustimmung des Stiftungsvorstands bedurft (von der eigentumsrechtlichen Problematik des bayerischen Staatseigentums einmal abgesehen).
Wenn man von der in der Presse genannten Zahl von 100.000 vernichteten Bänden ausgeht, so ist eine Vernichtung eines Drittels der im Überlassungsvertrag mit 300.000 Bänden bezifferten Bibliothek keinesfalls vom Vertrag gedeckt. Da eine Prüfung jeden einzelnen Buches auf die Eigentumsverhältnisse (§ 5) vorgesehen war, ist die undokumentierte Vernichtung eines riesigen Bestands schlichtweg nicht mit dem Vertrag zu vereinbaren, auch wenn die Ordensleitung damit einverstanden war. Schon allein aufgrund der Eigentumsproblematik hätte eine genaue Dokumentation der zur Vernichtung vorgesehenen Bände erfolgen müssen, etwa indem man wenigstens kursorisch den Inhalt der einzelnen Kisten beschrieben hätte.
Nach Angaben des früheren Direktors Holzbauer wurden aus Altötting nur Bände übernommen, deren Erhaltung zu rechtfertigen war. Allerdings scheinen die Vorwürfe des Provinzials, dass eine ungeeignete und feuchte Aufbewahrung der Bücherkisten in einer zugigen Turnhalle, nicht aus der Luft gegriffen. Die Stiftung hätte also gegen die Auflage verstoßen, die Bestände "sicher" aufzubewahren, und es ist auch möglich, dass der Schimmel durch die Lagerung entstanden ist.
Zur Zusammensetzung des Vernichtungsguts der Provinzial:
"In der Tat wurden in diesem Zeitraum insgesamt von den eingelagerten Bücher und Materialen 83 t Bücher und Zeitschriften entsorgt. Davon entfielen auf Kapuzinerbestände 68,40 t. Davon waren 20,60 t Zeitschriften-Dubletten. Die Zeitschriften machten bei der Kapuzineraktion ca. 30% des Bestandes aus, analog dann auch bei der Entsorgung. Zeitschriften wie "Katholische Missionen", "Bayerland", "Die schöne Zukunft" waren anscheinend in allen Niederlassungen vorhanden und schlugen vom Gewicht her stark zu Buche. Dem Vorwurf, hier wäre in einem so kurzen Zeitraum so vieles entsorgt worden, kann man auf dem Gebiet der Zeitschriften mit einer dem gesunden Menschenverstand sehr einsichtigen Argumentation entgegentreten: Zeitschriftenkisten waren als solche leicht zuerkennen und der Inhalt schnell zu bestimmen.
Der Anteil an verschimmelten Büchern betrug 4,20 t, der der Monographiendubletten 40,8 t. 2,8 t machten Varia aus. Dabei handelte es sich um Reiseführer, Straßenkarten, alte und schlecht erhaltene Breviere, Taschenbücher in schlechtem Zustand, schöne Literatur in unkritischen Ausgaben, Bücher zu Geschichte und Theologie in schlechtem Zustand."
Natürlich versucht der Provinzial sich reinzuwaschen, indem er die Bedeutung des Schriftguts herunterspielt.
Holzbauer muss aber aus eigener Erfahrung durchaus zuverlässig sagen können, ob tatsächlich ein so großer Anteil der Kapuzinerbibliothek "Schrott" bzw. vernichtungswürdig war. Er bestreitet das ja entschieden.
Es spricht alles dafür, dass keine sorgfältige Aussonderung des Bestands vorgenommen wurde. Dies ist auch die Aussage der anonymen Mail, die ich im Sommer 2006 erhielt und die ich in meinem Beitrag http://archiv.twoday.net/stories/3143469/ zitiert habe.
In der Kanzlei von Frau RA Dr. Männlein
(s. http://archiv.twoday.net/stories/3359620/) wurden fünf Bücher abgegeben, die aus den Containern gerettet wurden (es handelt sich sicher wohl um die gleichen Bücher, die dem Eichstätter Kurier vorlagen). Sie werden am Donnerstag der Staatsanwaltschaft übergeben. Über ihren Inhalt schreibt die Rechtsanwältin:
"Im Gegensatz zur Behauptung, dass es sich nur um Schundliteratur gehandelt hat, und im Gegensatz zur Behauptung, dass es sich nicht um Bücher vor 1800 gehandelt hat, und im Gegensatz zur Behauptung, dass diese Bücher alle in einem schlechten Zustand seien, kann ich Ihnen folgende Bücher benennen.
Das eine stammt aus dem Jahr 1626 und hat den Titel „Kurze katholische Auslegung aller feiertäglichen Evangelien“, schweinsledergebunden, besterhalten.
„Historische Katechese in auserlesenen Beispielen, Erzählungen und Parabeln über die gesamte christkatholische Glaubens-, Sitten- und Tugendmittel-Lehre aus dem Jahre 1853.
„Deutscher Hausgarten“ von 1859.
„Sermones Sancti“ Thomae a Villa nova aus dem Jahre 1661 (lateinische Sprache, schweinslederner Umschlag, besterhalten) und
Theatrum Asceticum, Sive Meditationes Sacre in Theatro congregationis latinae aus dem Jahre 1747.
Es bedarf wohl keiner langen Ausführungen, dass eine Vernichtung solcher Drucke in keiner Hinsicht zu rechtfertigen ist.
Der Provinzial schreibt dazu: "Am 2. Februar [2007] zeigte mir der ehemalige Bibliotheksdirektor, Dr. Herrmann Holzbauer, vier Exemplare historisch und theologisch wertvoller Büchern, die Mitarbeiter der Universitätsbibliothek aus dem Abfall gezogen hätten. Dies wurde von unserer Seite der Universitätsbibliothek gemeldet. Der Provinzial weigerte sich allerdings, in die Presseagitation gegen die Universität einzusteigen. Am Freitag, 16. Februar lag dem Eichstätter Kurier eine eidesstattliche Erklärung eines anonym sich gebenden Mitbürgers der Stadt Eichstätt über diesen Bücherfund vor."
Durch die Vernichtung eines beträchtlichen Teils der Kapuzinerbibliothek, bei dem offenbar auch wertvolle Altbestände betroffen waren, wurde der im Interesse der Allgemeinheit getroffene Überlassungsvertrag, der in Eichstätt eben keine Aussonderung vorsah, eindeutig verletzt. Wenn man nachträglich festgestellt hat, dass fachlich begründete Aussonderungen unvermeidlich sind, hätte man angesichts des Umfangs den Vertrag von Seiten der Vertragspartner (auf der Seite der UB der Stiftungsvorstand!) abändern müssen oder durch Dokumentation sicherstellen müssen, dass nachvollziehbar bleibt, dass weder Interessen der Allgemeinheit noch Vermögensinteressen des bayerischen Staates beeinträchtigt wurden. Da dies nicht erfolgt ist, müssen die Verantwortlichen strafrechtlich Verantwortung tragen. Eine grob fahrlässige undokumentierte Vernichtung eines Buchbestands erfüllt den Tatbestand der Untreue, wobei als Maßstab eine am Zweck des Überlassungsvertrags orientierte Auslegung der Vertragspflichten der Hochschule sehr wohl dienen kann. Die Hochschule konnte weder durch die Bibliotheksleiterin noch durch Kanzler oder Rektor den Kerngehalt des Überlassungsvertrags abändern. Ebensowenig konnte sie über bayerisches Staatseigentum verfügen, für dessen Aussonderung ein Jahr vor dem Überlassungsvertrag ausdrückliche Vorschriften erlassen worden waren, gegen die in Eichstätt verstoßen wurden.
Wie beim Umgang mit anderen Schenkungen (z.B. Schallplattensammlung Sievers) hat die Bibliotheksleiterin offensichtlich völlig ihre Pflichten verkannt. Sie hat selbstherrlich nach Gutdünken entschieden, indem sie Entscheidungen und Wertungen ihres Vorgängers (der hinsichtlich der Dublettenverscherbelungen natürlich ebenso wie Dr. Littger wissenschaftlich große Schuld auf sich geladen hat) revidierte, weil sie die Platzprobleme nicht glaubte anders in den Griff bekommen zu können. Aber wenn man eine Schenkung annimmt, muss man sich auch daran halten, wenn die Verhältnisse sich geändert haben.
Nachtrag: Der Donaukurier vom 24./25.2.2007 enthält zwei Abbildungen einer Predigtsammlung aus Kapuzinerbeständen, die aus dem Altpapier gezogen wurde. Das eine Bild zeigt den gut erhaltenen Einband, auf dem Rücken beschriftet
Lucian
Dom.Quad.
P. I
mit Signaturschild "Cap. Pred. 8° R5", darunter groß der Gruppenbuchst. R
das andere die Titelseite des spanischen Drucks von 1634 mit Kapuziner-Stempel (Altötting). Es handelt sich offenbar um einen weiteren Band, der anscheinend nicht mit einem Band der oben angeführten Liste identisch ist.
- Schätze im Müll: Bibliothek wirft wertvolle Bücher weg
100.000 Bücher aus einem Vermächtnis hat die Universitäts-Bibliothek Eichstätt entsorgt. Doch im Müllcontainer landeten nicht nur alte Zeitschriften und abgenutzte Bücher. Ein Bücherfreund fand dort auch einzigartige, wertvolle Schriften der Kapuziner-Mönche. Jetzt ist die Aufregung groß: Sind noch mehr unersetzliche Bücher in den Müll gewandert? quer auf den Spuren eines Bücherkrimis.
http://www.opendoar.org/
http://digbig.com/4rqtp
OAI-Metadata should be Open Access (CC-BY)!
On the legal problem see my statement (in German):
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg29811.html
Zvi S. Rosen (2006) The Twilight of the Opera Pirates: A Prehistory of the Exclusive Right of Public Performance for Musical Compositions,
http://works.bepress.com/zvi_rosen/1.
I hope you enjoy this article, which may be viewed without charge.
Interesting project: the bepress "Selected Works".
Adelsbrief André Falquet
.
(Chinesisches Sprichwort)
Gefunden auf http://www.usedsoft.com/
Das sollte man den gegen Open Access eingestellten Verlagen ins Stammbuch schreiben.
Sehr reichhaltig für die deutsche Geschichte des 19. Jahrhunderts!
http://www.lbi.org/lbirarebooks.html
Das Buchbindermuseum im Mainzer Gutenberg-Museum hat einige alte Drucke digitalisiert, die man möglicherweise bei
http://de.wikisource.org/wiki/Buchhandel
ergänzen sollte.
Derzeit 186 Titel, darunter auch:
Auteur : Eberlin von Günzburg, Johann
Titre : Ain klegliche klag an den Christlichen Römischen kaiser Karolum von wegen Doctor Luthers und Ulrich von Huten Auch von wegen der Curtisanen und betelmünch das Kay. Maie. sich nit laßsolich leüt Der erst bundtsgnoss.
Édition : [Augsburg] : [Jörg Nadler], [1521]
***
Auteur : Wimpfeling, Jakob
Titre : Hic subnotata continentur : Vita. M. Catonis. Sextus Aurelius de vitis Caesarum. Beneuenutus de eadem re. Philippi Beroaldi & Thomae Vuolphij Iunioris disceptatio / de nomine imperatorio. Epithoma rerum Germanicarum vsque ad nostra tempora. Thomae aucuparij Distichon. Multa breui doceo mire breuitatis amator Nos eme;nam breuibus discere multa potes.
Édition : [Iohannes. Prüs in aedibus Thiiergarten Argentinae imprimebat. Mathias Schürer recognouit.], 1505
Ein zentrales Werk der humanistischen Geschichtsschreibung in Deutschland!
***
Auteur : Melanchthon, Philipp
Titre : Von der Kierchen / und alten Kierchenleren.
Édition : Wittemberg : [Gedruckt zu Wittemberg / durch Ioseph Klug], 1540
Format : 4°
Collation : 175, [1 bl.] f. (sig. A-Y4)
Langue : Allemand
Matière : Religion, Théologie -
Bibliographie :
Imprimeur : Klug, Josef
Libraire : Klug, Josef
Traducteur : Justus, Jonas
Traducteur : Maior, Georg
Particularités : Trois ouvrages de Melanchthon reliés ensemble : 1) Von der Kirchen / vnd alten Kirchenlerern ; 2) Das die Fursten aus Gottes beuelh vnd gebot schuldig sind […] ; 3) Widder den unreinen Bapsts Celibat / und verbot der Priesterche. Reliure en papier marbré avec une pièce de titre en basane au dos : "Melanchton (sic)". Quelques annotations manuscrites.
***
Auteur : Kymeus, Johannes
Titre : Des Babsts Hercules / wider die Deudschen. Die auch vor dieser Zeit / nicht haben wollen dem Babst / beide die christlichen / und des heiligen romischen Reichs Freiheit und dignitet / ubergeben. Durch Johannem Kymeum.
Édition : [Gedruckt zu Wittemberg] : [durch Georgen Rhaw], 1538
bvh
http://archiv.twoday.net/stories/3370065/
NEU auf
http://www.ub.uni-bielefeld.de/diglib/rara/
Vnnsers Johans...Bischoffen zu Münster...verfaste / vnd durch vnsere Münsterische Stiffts Stende
angenommene...Münsterische Hoffgerichtsordnung (1571)
Vnnsers Johans ... Bischoffen zu Münster ... verfaste/ vnd durch vnsere Münsterische Stiffts Stende
angenommene ... Münsterische Landtgerichts Ordnung (1571)
Vnnsers Johans ... Bischoffen zu Münster ... verfaste/ vnd durch vnsere Münsterische Stiffts Stende
angenommene ... Münsterische Gemeine Ordnungen (1571)
Der freien vnd heimlichen Gerichten Reformation / davon im dritten Titull / des dritten theils
vnser Johans ... Bischoffen zu Münster ...
Landtgerichts/Ordnung relation vnd meldung geschicht ... (1571)
Weitere, z.T. ältere Neufunde, die ich noch nicht eingearbeitet habe:
http://num-scd-ulp.u-strasbg.fr:8080/
UB Kiel
http://www.uni-kiel.de/ub/digiport/bis1800/Ka5144(7).html
http://www.uni-kiel.de/ub/digiport/bis1800/the9.html
ECHO Chemie (3)
http://echo.mpiwg-berlin.mpg.de/content/chemistry/chemistry
Gloning
http://www.uni-giessen.de/gloning/at-dak.htm
Ryff
http://fermi.imss.fi.it/rd/bd
Weimar, HAAB, knapp vor der "großen Sammlung"
Murner-Faksimile
http://www.archive.org/details/muhleschwindel00murnuoft
Luther gegen die Juden
http://digital.cjh.org:1801/webclient/DeliveryManager?pid=148798&custom_att_2=simple_viewer
Sevilla Münster
http://fondosdigitales.us.es/books/digitalbook_view?oid_page=363178
In Japan
Ordnung, Statuten und Edict, Keiser Carols des funfften publicirt in der namhafften Stat Brussel, 1540
http://dlisv03.media.osaka-cu.ac.jp/infolib/user_contents/fukuda/0215.djvu
historicum.net
http://archiv.twoday.net/stories/4323315/
Coler
http://www.digitalis.uni-koeln.de/Coler/coler_index.html
UIUC
http://archiv.twoday.net/stories/4503374/
UB München
http://archiv.twoday.net/stories/4826873/
UB Umea
http://archiv.twoday.net/stories/4846724/
Title: Beiträge zur Geschichte des Eherechts deutscher Fürsten bis zur Durchführung des Tridentinums. / Von Dr. Franz Rodeck.
Münster in Westfalen,: Druck der westfälischen vereins druckerei, 1910.
URL: http://name.umdl.umich.edu/ajb0367.0001.001
http://www.buzinkay.net/bib-marketing.html
und auch für Archivare manche Anregung bietet!
http://strafblog.myblog.de/strafblog/art/109816964

Zum Thema:
http://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCcherverbrennung
Zitat:
"Am 3. Oktober 1965 verbrannte eine Gruppe Jugendlicher des Düsseldorfer EC (Entschiedene Christen) Groschenromane, Sex-Magazine und Bravo-Hefte, aber auch Bücher namhafter Autoren, wie Grass, Kästner oder Nabokow unter feierlichem Rezitieren von Bibelstellen, um Schriften zu vernichten, „die negative Wirkung auf sie gehabt hätten”. Die Idee kam den Jugendlichen nach der Lektüre der Apostelgeschichte, wo es heißt: „Viele aber, die da Zauberei getrieben hatten, brachten die Bücher zusammen und verbrannten sie öffentlich.” (19,19)."
Der Pressesprecher der KH Eichstätt-Ingolstadt gab 2007 an, unter den vernichteten Büchern sei Trivialliteratur gewesen.
http://prints.iiap.res.in/browse-date?order=oldestfirst
Go to Google.com Select "MORE." Click on "Books." Select "Full view Books." Perform searches for "armory, general armory,"heraldry," etc..
best,
Jerry Morris, MOOPL
>Dear Colleagues
>
>Wondered whether any have come across any online resources for UK &
>European
>armorials that they may be able to share with me?
>
>Best wishes
>
>J.A.Eaton
***
Gabriel Austin
Jerry,
There are two BILLION+ hits if one enters More on Google.
What now/
Gabriel
***
John Beekman
Gabriel,
Don't search "more" on Google - rather, click the link over the search box that says "more," which will open a box from which you can choose "books." Then click the radio button (little circle thing) for "full view books." Then, as Jerry said: "Perform searches for "armory, general armory, heraldry," etc.."
JWB
http://archiv.twoday.net/stories/3025890/#3368552

http://www.blb-karlsruhe.de/virt_bib/tulpen/.
(Einführungstexte: Dr. Gerhard Stamm, Abb.: Helene Börner und Beate Ehlig, BLB Karlsruhe)
Es ist sehr erfreulich, dass die Badische Landesbibliothek jetzt daran geht, ihre Preziosen im Internet verfügbar zu machen.
Antrag der Fraktion der SPD
und Stellungnahme
des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Die Entwicklung beim Drei-Säulen-Modell der Landesregierung
zur Finanzierung der badischen Kulturgüter
Eingegangen: 26. 01. 2007 / Ausgegeben: 23. 02. 2007 1
Stellungnahme
Mit Schreiben vom 16. Februar 2007 Nr. 53–7962.7–12/57 nimmt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen
zu berichten,
1. in welchem Umfang nach heutigem Kenntnisstand über die Inaussichtstellung eines 10-Millionen-€-Betrags der Landesstiftung hinaus die Landesregierung aus Mitteln des Landeshaushalts zur Finanzierung ihrer Verständigung mit dem Haus Baden über die badischen Kulturgüter beitragen wird (Säule I des Drei-Säulen-Modells);
2. in welchem Umfang zum gegenwärtigen Zeitpunkt Privatpersonen und die Wirtschaft finanzielle Beiträge geleistet oder in Aussicht gestellt haben zur Finanzierung dieser Verständigung der Landesregierung mit dem Haus Baden (Säule II des Drei-Säulen-Modells);
3. in welchem Umfang zum gegenwärtigen Zeitpunkt der „Kunst- und Bibliotheksbereich'“ in der Zuständigkeit des Landes durch teilweisen Verzicht auf Beschaffungsetats, durch Verkäufe oder durch andere finanzielle Beiträge zur Finanzierung dieser Verständigung der Landesregierung mit dem Haus Baden beigetragen hat oder es beabsichtigt (Säule III des Drei-Säulen-Modells).
Das Wissenschaftsministerium hat eine unabhängige Expertengruppe damit beauftragt, die Sach- und Rechtsfragen bezüglich des Eigentums an den Kulturgütern aus den früheren Beständen des Hauses Baden zu klären. Ihr konkreter Arbeitsauftrag ergibt sich aus der Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zur Landtagsdrucksache 14/744. Bis zum Abschluss der Arbeit der Expertengruppe sind die Vergleichsverhandlungen mit dem Haus Baden ausgesetzt. Es ist deshalb derzeit offen, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Finanzierungsbeiträge aus verschiedenen Quellen erforderlich werden können.
Vor der Einsetzung der Expertengruppe war geplant, einen Vergleich gegebenenfalls durch Einsatz von Mitteln der Landesstiftung, durch Einwerbung privater Mittel und durch den Einsatz von Haushaltsmitteln zu finanzieren. Diese Haushaltsmittel sollten in Höhe von 10 Mio. € im Rahmen der vorhandenen Ansätze umgeschichtet werden. Im Einzelplan 14 („Kunst- und Bibliotheksbereich“) des Staatshaushaltsplanes 2007/2008 wurden hierfür bereits 6,1 Mio € als Beitrag für die 3. Säule vorgemerkt.
Aus dem privaten Sektor wurden auf ein für diesen Zweck eingerichtetes Spendenkonto insgesamt bislang 3.325,01 € einbezahlt. Darüber hinaus gab es eine Reihe von Gesprächen mit Privatpersonen und Vertretern der Wirtschaft, die in unterschiedlicher Konkretisierung zu Inaussichtstellungen in
siebenstelliger Höhe geführt haben. Im Oktober 2006 haben sich die WGV-Versicherungen zu einem Beitrag zur Sicherung badischen Kulturguts in Höhe von 1,5 Mio. Euro bereit erklärt.
Dr. Frankenberg
Minister für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Das Landesarchiv NRW Staatsarchiv Münster bietet eine nicht mehr benötigte Fahrregalanlage zum Kauf an.
Hersteller: Arbitec
Baujahr: 1998
Regalbreite: 1,10 m
Regalboden: 1,07 m x 0,40 m
Gesamthöhe: 2,45 m
Einlegeböden je Feld: 5
Zulässige Nutzlast: pro Fach 42kg/m, pro Feld 210 kg/m, pro Wagen 1848 kg
Preis: auf Anfrage
Die Regalanlage besteht aus 14 beidseitig bestückbaren Regalsträngen ("Wagen") mit jeweils 8 x 5 Regalböden sowie den dazugehörigen Schienen. Die Anlage wurde kaum genutzt und ist in einem außerordentlich guten Zustand. Die Regale sind auch als Standregale nutzbar.
Montage und Transport müssen vom Käufer durchgeführt werden.
Eine Besichtigung der Anlage ist nach vorheriger Absprache möglich. Standort ist Nottuln.
Ansprechpartnerin ist Frau Bücker, Tel. 0251/4885-128, melanie.buecker@lav.nrw.de.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Mechthild Black-Veldtrup
Osnabrück, Univ., Diss., 2006.
Fachbereich: Rechtswissenschaften
Betreuer: Prof. Dr. Willi Erdmann
Gutachter:Prof. Dr. Willi Erdmann, Prof. Dr. Hans-Jürgen Ahrens
Thesis.pdf Size: 1359347 [2006.11.14/02:07:53]
http://elib.ub.uni-osnabrueck.de/publications/diss/E-Diss610_thesis.pdf
DNB: 19 BK: 86.28
Keywords: Abstract, Inhaltsmitteilung, §§ 23, 24 UrhG, verkürzte Darstellung, Substitutionswirkung, Beteiligungsgrundsatz, abhängige Bearbeitung
Abstract: Abstracts gewinnen als Mittel zur Bewältigung der Informationsflut zunehmend an Bedeutung. Die verkürzte Darstellung eines Originalwerkes in Form eines abstracts – aber auch im Rahmen von Opernführern, Unterrichtshilfen und Rezensionen – kann problematisch sein, wenn das Originalwerk urheberrechtlich geschützt ist und der Urheber der Anfertigung der verkürzten Darstellung nicht zugestimmt hat. Die Arbeit widmet sich der Frage, in welchem Umfang solche verkürzten Darstellungen in urheberrechtlicher Hinsicht zulässig sind. Es wird untersucht, ob verkürzte Darstellungen als abhängige Bearbeitungen im Sinne des § 23 UrhG zu werten sind oder ob eine freie Benutzung nach § 24 UrhG in Betracht kommt. Im Rahmen dieser Abgrenzung ist die dem § 12 Abs. 2 UrhG zugrundeliegende Wertung der Gemeinfreiheit bloßer Inhaltsmitteilungen zu berücksichtigen. Eine abhängige Bearbeitung im Sinne des § 23 UrhG liegt in jedem Fall dann vor, wenn eine verkürzte Darstellung zur Substitution des Originalwerkes geeignet ist. Dies ergibt sich in dogmatischer Hinsicht unmittelbar aus dem in § 11 Satz 2 UrhG verankerten Beteiligungsgrundsatz. Zur Abgrenzung zwischen zulässiger (gemeinfreier) Inhaltsmitteilung im Sinne des § 12 Abs. 2 UrhG und (ohne die Zustimmung des Urhebers) unzulässiger abhängiger Bearbeitung im Sinne des § 23 UrhG wird ein Katalog objektiver Kriterien entwickelt, durch den die Verwertungsinteressen des Urhebers mit den Informationsinteressen der Allgemeinheit in Einklang gebracht werden können.
--
Die Problematik hat natürlich auch Bedeutung für die archivische Verzeichnung, denn bei unveröffentlichten Werken könnte ein ausführliches Regest als unerlaubte Inhaltsmitteilung angesehen werden. Sie ist vor der Veröffentlichung dem Urheber vorbehalten.
Es ist erfreulich, dass die gründliche Aufarbeitung der urheberrechtlichen Problematik unautorisierter "verkürzter darstellungen" online vorliegt.
Zur Rechtsprechung über die Zulässigkeit der Anfertigung von Abstracts ohne Zustimmung des Urhebers:
http://log.netbib.de/archives/2005/09/16/abstracts-und-urheberrecht-2/
http://www.jurpc.de/rechtspr/20040054.htm
The project has the aim to build the largest library of searchable newspapers in the world. It' now FREE. You can search after a short registration (password is mailed) over 21 million images.
Unfortunately there is no browsing option and no cross-newspaper search.
I have searched the "Cambridge Tribune" (Maryland): "We found 37 hits for hitler on 21 pages between 1/1/1937 and 12/31/1942." Either the search is bad or the German politician was not estimated very important in Maryland ...
http://www3.ub.uni-freiburg.de/index.php?id=1238

Hübsch ist natürlich Rudolf von Eros, >Weltchronik<.
gerne unterstütze ich die Initiative meines Kollegen Huening. Ich habe seinem Aufruf eine Darstellung aus der Benutzerperspektive beigefügt. Bitte geben Sie zumindest den Aufruf in Ihrem Wirkungskreis weiter. Es ist nicht mehr viel Zeit.
Freundliche Grüße
Gerd Simon
Burgholzweg 52
D-72070 Tübingen
Tel: (49)(0)7071-408828
Fax: (49(0)7071-440161
Internet: http://homepages.uni-tuebingen.de/gerd.simon
----- Original Message ----- From: "Dr. Ludger Huening"
To:
Sent: Wednesday, January 24, 2007 3:02 PM
Subject: Information ueber geplante Aenderung des Urheberrechts
Sehr geehrter Kunde,
Sie haben in der letzten Zeit die Kopie eines Zeitschriftenaufsatzes
per E-Mail über uns erhalten.
Möchten Sie zukünftig 30 Euro für die elektronische Lieferung eines
Zeitschriftenartikels zahlen?
Diese Gefahr ist Realität!
Die Gesetzesvorlage zur Änderung des Urheberrechts sieht vor, dass
eine elektronische Lieferung durch Bibliotheken nur noch dann erlaubt
ist, wenn die Verlage nicht selbst über das Internet liefern können.
Und diese Angebote haben es in sich: Im "Pay-per-view-Verfahren"
können Sie zwar auf Artikel sofort zugreifen. Allerdings wird Ihre
Kreditkarte in der Regel dabei mit 20 bis 30 Euro pro Artikel
belastet!
Wenn Sie diese Gesetzesänderung nicht wollen, drucken
Sie das beigefügte Schreiben aus und senden es an Ihre/n
Bundestagsabgeordnete/n! Zögern Sie nicht! Nur noch durch massive
Proteste kann die Literaturversorgung durch Bibliotheken in der
bisherigen Form aufrechterhalten werden.
Hier finden Sie Ihre/n Bundestagsabgeordnete/n:
http://www.bundestag.de/mdb/wkmap/index.html
Wir stehen auf Ihrer Seite - für eine freie und kostengünstige
Literaturversorgung. Für Wissenschaft, Forschung, Lehre und Studium!
Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.ub.uni-tuebingen.de/pro/aktuell/urhg.php
Ihre Universitätsbibliothek Tübingen
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Beispiel für ein Schreiben an Ihren Bundestagsabgeordneten
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Absender:
Datum:
An:
Sehr geehrte/r Frau/Herr ...
für meine wissenschaftliche Arbeit benötige ich regelmäßig Kopien von Artikeln aus Zeitschriften oder Büchern. Meine Bibliothek bietet einen Lieferdienst, der aus den Originalzeitschriften und Büchern der Bibliothek die Artikel für mich elektronisch einliest und per E-Mail an mich versendet. Die Kosten dafür liegen bei 5 Euro pro Artikel. Darin enthalten ist eine Urheberabgabe, die an Verlage und Autoren abgeführt wird.
Durch die vorgesehene Formulierung in § 53a Urheberrechtsgesetz (UrhG) soll eine elektronische Lieferung zukünftig nur noch dann möglich sein, wenn der Verlag nicht selbst seine Artikel im Internet gegen Kosten zum Abruf anbietet. Dabei entstünden mir Kosten von bis zu 30 Euro pro Artikel. Dieses Geld erhält allein der Verlag, der Autor geht leer aus.
Das ist für mich wirtschaftlich nicht tragbar. Es wird dazu führen, dass mir Informationen aus Zeitschriften und Büchern zum großen Teil nicht mehr zur Verfügung stehen werden, da ich mir einen solch teuren Zugriff nicht leisten kann. Auch der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zur Formulierung von § 53a UrhG gefordert, dass diese neue wissenschaftsfeindliche Bedingung entfällt. § 53a soll wie folgt lauten:
"Die Vervielfältigung und Übermittlung in sonstiger elektronischer Form ist ausschließlich als graphische Datei zulässig."
Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass § 53a UrhG so wie vom Bundesrat gefordert formuliert wird. Damit ist der Zugang zu wissenschaftlicher Information auch zukünftig bezahlbar und sichergestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Gerd Simon
Burgholzweg 52
D-72070 Tübingen
Tel: (49)(0)7071-408828
Fax: (49(0)7071-440161
Internet: http://homepages.uni-tuebingen.de/gerd.simon
Eine Stellungnahme aus der Benutzperspektive
Als 1990 das Internet für Wissenschaftler zugängig gemacht wurde, köderte man diese mit dem Versprechen, in absehbarer Zeit würde diese zweifellos revolutionäre Erfindung auch alle Bücher und Zeitschriften in Reproduktionen kostenlos auf dem Bildschirm des PCs lesen können. Heute sind wir immer noch weit von einer Einlösung dieses Versprechens entfernt. Da bis heute nicht vorstellbar ist, wie das Einlesen bzw. Scannen von Texten ohne Menschen möglich ist, scheint das auch nach wie vor illusorisch. Die Bibliotheken bieten aber inzwischen einen kostengünstigen Service an, einzelne Texte auf Antrag per E-mail zu versenden. Das ist ein erheblicher Zeitgewinn für die Wissenschaftler.
Wenn es nach den Plänen der Politik geht, die vermutlich durch die Verleger-Lobby dazu angestiftet wurde, wird das in Zukunft mehr als 400% teurer [.].
Ein Blick in die Geschichte zeigt uns zumindest wie man in der Vergangenheit mit vergleichbaren Problemen umging. Als Anfang der 20er Jahre des 20. Jahrhunderts infolge der Inflation insbesondere ausländische Bücher und Zeitschriften unerschwinglich wurden, griff man die Idee des kostenfreien auswärtigen Leihverkehrs auf, um die vorherzusehende Wirkung nicht zuletzt eines erheblichen Zeitverlusts wenigstens abzumildern. Die >Notgemeinschaft der deutschen Wissenschaft<, die heute >DFG< heißt, war ein weiterer Versuch, dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Wenn die Wissenschaftsforschung heute konstatiert, dass der Niedergang der deutschen Wissenschaft genau in dieser Zeit einsetzte, so bestand trotzdem eine der gravierendsten Ursachen in den Hindernissen und Schwierigkeiten der Informationsbeschaffung. Im 3. Reich hatte übrigens die Zensur die gleiche Wirkung. Weil die Zensurbehörden einfach überlastet waren und die neuesten Informationen z.T. erst nach Jahren - wenn überhaupt - die Forscher erreichten, wurde die deutsche Wissenschaft früher oder später hoffnungslos abgehängt.
Da sich auch sonst ökonomische und politische Prozesse selten als wissenschaftsfreundlich erwiesen, hat man deren Folgen in der Vergangenheit immer wieder durch Begünstigungen für die Wissenschaft einzudämmen versucht, so z.B. im Archivgesetz oder im Vereinsgesetz. Damit ist keineswegs gesagt, dass diese Gesetze nichts zu wünschen übrig ließen. Es ist aber überhaupt nicht einzusehen, warum im Urhebergesetz für die Wissenschaft nicht entsprechende (möglichst bessere) Regelungen möglich sind. Die wissenschaftlichen Bibliotheken haben
seit Jahren einen Service eingerichtet, der für die Wissenschaftler nicht nur eine Geld-, sondern vor allem eine deutliche Zeitersparnis bedeutet. Eine Kostenexplosion wie sie die geplante Urhebergesetznovellierung zur Folge hätte, wirft die Wissenschaftler in steinzeitliche Verhältnisse zurück. Ihnen bleibt dann nur die Alternative:
- Entweder sie fahren wieder von der Wirkungsstätte zur Bibliothek, nehmen dort anderen den Parkplatz weg, wenn sie überhaupt einen finden, ermitteln dort das Buch bzw. die Zeitschrift, aus dem bzw. der sie eine Information benötigen - immer vorausgesetzt, die Bibliothek verfügt über diesen Informationsträger -, exzerpieren oder - was natürlich auch einiges kostet - kopieren diese und fahren wieder zurück. Bei mir - und ich denke, das wäre im Schnitt so - wäre das ein Zeitverlust von mehr als 1 Stunde pro Text. Wenn ich den auswärtigen Leihverkehr bemühen müsste, der seit einigen Dezennien auch eine Schutzgebühr bedeutet, heißt das zusätzlich im Schnitt eine erhebliche Wartezeit.
- Oder sie lassen sich auf die geplante Kostenexplosion ein, dann müssen sie nach Instanzen oder Sponsoren suchen, die ihnen das bezahlen. Vor einem Jahr weiterer Wartezeit - wenn überhaupt - verspricht diese bürokratieträchtige Einwerbung gesonderter Forschungsgelder keinen Erfolg.
- Oder sie hören überhaupt auf zu forschen. Für viele Einzelforscher dürfte das in der Tat das Ende ihrer Forschung bedeuten. Nur nebenbei bemerkt sei, dass Wissenschaftler auch als Autor zu 99% nichts vom neuen Urhebergesetz haben werden. Sie oder ihre geldgebundenen Instanzen werden ja von den Verlagen, damit die Forschungsergebnisse überhaupt publiziert werden können, inzwischen nahezu ausnahmslos dafür zur Kasse gebeten. Vorteile hätte das allein für die Verlage, allerdings nur, solange sich die Wissenschaftler deren Abzockerei (bei den Käufern und den Autoren) gefallen lassen und nicht kollektiv dazu übergehen, kostenlos im Internet zu publizieren. Da die wissenschaftlichen Verlage es mit einer Kundschaft zu tun haben, die zu über der Hälfte aus Bibliotheken bestehen, und ihre Preise entsprechend hoch veranschlagen, wäre zu prüfen, ob die Novellierung des Urhebergesetzes die Verlage nicht dazu einlädt, abermals doppelt abzukassieren.
Tübingen, 1.2.2007
Gerd Simon
(Linguist und Wissenschaftshistoriker, Vorsitzender der
Gesellschaft für interdisziplinäre Forschung Tübingen)
Ein kundiger Weblogbeitrag zum Thema Eichstätt. Zitat:
Typische Begründungen für die Aussortierung sind »Wertlosigkeit« und das Vorhandensein von »Dubletten«. Es ist fraglich, ob Bibliothekare, die solche Begründungen abgeben, einen Schimmer von kulturhistorischer Forschung haben. Dort geht es nicht nur um Inhalte von christlicher Gebrauchsliteratur (Traktätchen oder Blumenkunde), sondern auch und gerade um Spuren von Personen und Orten, von Netzwerken, von Transfers. Diese Spuren lassen sich nun nicht mehr nachvollziehen.
Genealogen sollten alles daran setzen, dieses alte Standardwerk mittels eines US-Proxy herunterzuladen. Das schaffen auch technisch weniger versierte Internetnutzer. Mit http://www.proxyguy.com habe ich gute Erfahrungen gemacht. Schön wäre es natürlich, wenn die genealogischen Vereine denjenigen, die am Proxy scheitern, das PDF zur Verfügung stellen könnten ("Kultur des Austauschs").
UPDATE: Das Buch liegt auf Wikimedia Commons (siehe Kommentar):
http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Heydenreich_Genalogie_1.djvu
Nachdem seit neuestem die großen Sammlungen des Internetarchivs und des französischen medizinhistorischen Digitalisierungsprojekts Medic@ im OAIster suchbar sind, findet man nun auch Nachweise, welche Schriften von Sudhoff bereits online sind.
Diverse polnische DLibra-Bibliotheken mit Altbeständen sind ebenfalls über OAIster recherchierbar, desgleichen das Münchner Digitalisierungszentrum. (Mit munchener und icon findet man derzeit 63 digitalisierte Münchner Bilderhandschriften!).
Hinweisen möchte ich auf das in Polen digitalisierte Wappenbuch der schlesischen Städte (gefunden über die Suche nach:wappenbuch):
http://www.sbc.org.pl/Content/1027/%21wappen.djvu
Ich melde dies mehr pflichtgemäß denn aus Neigung, denn beim lieben Kurskollegen Rehm, der bereits die Nettigkeit besaß mich in einer Mail zu siezen, ist ARCHIVALIA anscheinend in Ungnade gefallen. Da das Landesarchiv alles daran setzt, mich bei meinen Recherchen über die badischen Kulturgüter zu schikanieren, wundert mich das nicht.
http://referendar.wordpress.com/
Wir zitieren dazu die Amtliche Begründung zum Urheberrechtsgesetz vom 9. September 1965:
Wie jedes absolute Recht, ist auch das Urheberrecht ein sozialgebundenes Recht, das gewissen Schranken im Interesse der Gemeinschaft unterliegt. Die sachgemäße Abgrenzung der Rechte des Urhebers gegenüber den berechtigten Interessen der Allgemeinheit (z. B. an dem ungehinderten Zugang zu Kulturgütern, an der Freiheit des geistigen Schaffens und an der freien Berichterstattung über Tagesereignisse) ist ein Kernproblem der Urheberrechtsreform und steht im Vordergrund der Diskussion. [...]
Zu den Schranken, denen das Urheberrecht im Interesse der Allgemeinheit unterliegt, gehört auch die Befristung des Urheberrechtsschutzes, die wie im geltenden Recht und in Übereinstimmung mit Artikel 7 Abs. 1 der Brüsseler Fassung der Berner Übereinkunft auf die Dauer von 50 Jahren nach dem Tode des Urhebers bemessen ist (§§ 67 ff.). Diese Schutzfrist ist unter Hinweis auf die unbegrenzte Dauer des Sacheigentums wiederholt als ungerechtfertigte Beschränkung des Urheberrechts angegriffen worden. Der Fortfall der Schutzfrist würde jedoch dem Wesen des Urheberrechts widersprechen, weil Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst anders als körperliche Gegenstände ihrer Natur nach Mitteilungsgut, sind und nach einer die geistigen und wirtschaftlichen Interessen des Urhebers und seiner Erben angemessen berücksichtigenden Frist der Allgemeinheit frei zugänglich sein müssen. Die Befristung des Urheberrechtsschutzes entspricht demgemäß der Auffassung fast aller Kulturstaaten. Der Fortfall der Schutzfrist würde zudem zu erheblichen praktischen Schwierigkeiten führen, da schon nach wenigen Generationen die verfügungsberechtigten Erben des Urhebers nicht mehr ermittelt werden könnten.