Eine Virtuelle Handschriften-Ausstellung der Pariser BN
http://expositions.bnf.fr/carolingiens/index.htm
Komplette Digitalisate sind in Paris Mangelware.

http://expositions.bnf.fr/carolingiens/index.htm
Komplette Digitalisate sind in Paris Mangelware.

KlausGraf - am Dienstag, 15. Mai 2007, 23:56 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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KlausGraf - am Dienstag, 15. Mai 2007, 21:26 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Konf: Quellenarbeit und Schriftgutverwaltung - Historische Hilfswissenschaften im Kontext archivischer Aufgaben (12. Archivwissenschaftliches Kolloquium)
15.05.2007 Archivschule Marburg
Veranstalter: Archivschule Marburg, Marburg
Datum, Ort: 12.06.2007-13.06.2007, Wilhelmstraße 15, Ev. Stadtmission Marburg
Deadline: 30.05.2007
Das handwerkliche Rüstzeug der Historischen Hilfswissenschaften gilt seit jeher als unverzichtbare Grundlage für die historische Forschung und die archivarische Arbeit an den Quellen. Die Historischen Hilfswissenschaften wurden in der Vergangenheit zwar immer wieder unterschiedlich ausgerichtet und mit wechselndem Selbstbewusstsein ihrer Vertreter gern in dienender Funktion gegenüber der Geschichtswissenschaft oder als eigenständige kulturgeschichtliche, rechtsgeschichtliche oder im weiteren Sinne auch archäologische Disziplin begriffen. Ihr Charakter als Grundlagenwissenschaft, die dem Bearbeiter von historischen Quellen zu vorderst das nötige Instrumentarium zum rechten Verstehen und Interpretieren von Texten und sonstigen Quellen zur Verfügung stellt, wurde dabei jedoch nie ernsthaft in Frage gestellt.
Ihren Untersuchungsgegenstand haben die Historischen Hilfswissenschaften immer aus seinem Entstehungs- und Nutzungszusammenhang heraus zu begreifen versucht und für diese Sichtweise kritische Methoden entwickelt. Die beständige Ausrichtung der Disziplin auf die mittel-alterliche und allenfalls frühneuzeitliche Überlieferung hat es lange Zeit verhindert, ihre Methoden und Instrumente im Kontext moderner Schriftguterzeuger und -erzeugnisse fruchtbar werden zu lassen.
Vor diesem Hintergrund will das 12. Archivwissenschaftliche Kolloquium vor allem ein modernes Verständnis und eine aktuelle Nutzbarmachung der Historischen Hilfswissenschaften im archivischen Kontext zur Diskussion stellen. Es wird zu fragen sein, wie neue Informationstechniken die archivische Bearbeitung klassischer hilfswissenschaftlicher Gebiete, wie der Urkundenedition oder -regestierung, unterstützen können, welchen Beitrag hilfswissenschaftliche Disziplinen für die Definition von Anforderungen an zeitgenössisches, auch elektronisches Schriftgut zu leisten vermögen und welchen Weg eine an der Schnittstelle zwischen Archivwissenschaft und Hilfswissenschaften stehende Aktenkunde einschlagen muss, um neben den modernen hilfswissenschaftlichen Aspekten auch Fragestellungen der Schriftgutverwaltung zu unterstützen. Damit eng verknüpft ist die Frage, wie die Historischen Hilfswissenschaften im Kontext der universitären Ausbildung und der archivischen Praxis fortgeschrieben und betrieben werden können.
Dienstag, 12. Juni 2007
13:30
Eröffnung und Grußworte
14:00 - 16:00
1. Sektion: Neue Techniken der Urkundenbearbeitung
Moderation: Dr. Karsten Uhde, Archivschule Marburg
Dr. Henning Steinführer, Stadtarchiv Braunschweig:
Sind Urkundenbücher ein Auslaufmodell? Methodische Überlegungen zur Urkundenedition im digitalen Zeitalter
Dr. Pauline Puppel, Landeshauptarchiv Rheinland-Pfalz: Kurzregest und Kennzahl - Urkundenverzeichnung im
21. Jahrhundert
Dr. Andreas Berger, Kreisarchiv Kleve:
Möglichkeiten und Grenzen der Urkundenverzeichnung mit Erschließungssoftware
Pause
16:30 - 18:00
2. Sektion: Vom mittelalterlichen Amtsbuch zum elektronischen Register
Moderation: Prof. Dr. Jürgen Kloosterhuis, Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, Berlin
Dr. Andreas Petter, Bundesarchiv:
Die Bedeutung vormoderner Amtsbuchführung für Geschichte und Theorie des europäischen Archivwesens
Dr. Margit Ksoll-Marcon, Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns, München:
Elektronische Register
Mittwoch, 13. Juni 2007
9:00 - 10:30
3. Sektion: Aktenkunde und Schriftgutverwaltung
Moderation: Prof. Dr. Robert Kretzschmar, Landesarchiv Baden-Württemberg, Stuttgart
Dr. Karsten Uhde, Archivschule Marburg:
Alter Stil - Neuer Stil - Neuester Stil. Überlegungen zu
einer systematischen Aktenkunde des 20. und frühen
21. Jahrhunderts
Dr. Udo Schäfer, Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg:
Amtliche Aktenkunde der Neuzeit - Records Management des 21. Jahrhunderts. Zur Schnittmenge zweier
Disziplinen
Pause
11:00 - 12:30
4. Sektion: Die Rolle der Hilfswissenschaften im
21. Jahrhundert
Moderation: Dr. Frank M. Bischoff, Archivschule Marburg
Prof. Dr. Marita Blattmann, Universität Köln:
Ausprägungen und Strukturen der Historischen Hilfswissenschaften im universitären Kontext
Prof. Dr. Robert Kretzschmar, Landesarchiv Baden-Württemberg, Stuttgart:
Werkzeug, Forschungsfeld, Lehrfach? Zur Bedeutung der Historischen Hilfswissenschaften für die Archive
12:30 - 13:00 Abschlussdiskussion
Verabschiedung
Kontakt: Christa Kieselbach
Archivschule Marburg
Tel. 06421/16971-12
kieselba@staff.uni-marburg.de
URL: http://www.archivschule.de
Typ: Konferenz
Land: Germany
Sprache: German
Klassifikation: Regionaler Schwerpunkt: Deutschland
Epochale Zuordnung: Epochal übergreifend
Thematischer Schwerpunkt: Archivwissenschaft, Historische Hilfswissenschaften
URL zur Zitation
dieses Beitrages: http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/termine/id=7275
15.05.2007 Archivschule Marburg
Veranstalter: Archivschule Marburg, Marburg
Datum, Ort: 12.06.2007-13.06.2007, Wilhelmstraße 15, Ev. Stadtmission Marburg
Deadline: 30.05.2007
Das handwerkliche Rüstzeug der Historischen Hilfswissenschaften gilt seit jeher als unverzichtbare Grundlage für die historische Forschung und die archivarische Arbeit an den Quellen. Die Historischen Hilfswissenschaften wurden in der Vergangenheit zwar immer wieder unterschiedlich ausgerichtet und mit wechselndem Selbstbewusstsein ihrer Vertreter gern in dienender Funktion gegenüber der Geschichtswissenschaft oder als eigenständige kulturgeschichtliche, rechtsgeschichtliche oder im weiteren Sinne auch archäologische Disziplin begriffen. Ihr Charakter als Grundlagenwissenschaft, die dem Bearbeiter von historischen Quellen zu vorderst das nötige Instrumentarium zum rechten Verstehen und Interpretieren von Texten und sonstigen Quellen zur Verfügung stellt, wurde dabei jedoch nie ernsthaft in Frage gestellt.
Ihren Untersuchungsgegenstand haben die Historischen Hilfswissenschaften immer aus seinem Entstehungs- und Nutzungszusammenhang heraus zu begreifen versucht und für diese Sichtweise kritische Methoden entwickelt. Die beständige Ausrichtung der Disziplin auf die mittel-alterliche und allenfalls frühneuzeitliche Überlieferung hat es lange Zeit verhindert, ihre Methoden und Instrumente im Kontext moderner Schriftguterzeuger und -erzeugnisse fruchtbar werden zu lassen.
Vor diesem Hintergrund will das 12. Archivwissenschaftliche Kolloquium vor allem ein modernes Verständnis und eine aktuelle Nutzbarmachung der Historischen Hilfswissenschaften im archivischen Kontext zur Diskussion stellen. Es wird zu fragen sein, wie neue Informationstechniken die archivische Bearbeitung klassischer hilfswissenschaftlicher Gebiete, wie der Urkundenedition oder -regestierung, unterstützen können, welchen Beitrag hilfswissenschaftliche Disziplinen für die Definition von Anforderungen an zeitgenössisches, auch elektronisches Schriftgut zu leisten vermögen und welchen Weg eine an der Schnittstelle zwischen Archivwissenschaft und Hilfswissenschaften stehende Aktenkunde einschlagen muss, um neben den modernen hilfswissenschaftlichen Aspekten auch Fragestellungen der Schriftgutverwaltung zu unterstützen. Damit eng verknüpft ist die Frage, wie die Historischen Hilfswissenschaften im Kontext der universitären Ausbildung und der archivischen Praxis fortgeschrieben und betrieben werden können.
Dienstag, 12. Juni 2007
13:30
Eröffnung und Grußworte
14:00 - 16:00
1. Sektion: Neue Techniken der Urkundenbearbeitung
Moderation: Dr. Karsten Uhde, Archivschule Marburg
Dr. Henning Steinführer, Stadtarchiv Braunschweig:
Sind Urkundenbücher ein Auslaufmodell? Methodische Überlegungen zur Urkundenedition im digitalen Zeitalter
Dr. Pauline Puppel, Landeshauptarchiv Rheinland-Pfalz: Kurzregest und Kennzahl - Urkundenverzeichnung im
21. Jahrhundert
Dr. Andreas Berger, Kreisarchiv Kleve:
Möglichkeiten und Grenzen der Urkundenverzeichnung mit Erschließungssoftware
Pause
16:30 - 18:00
2. Sektion: Vom mittelalterlichen Amtsbuch zum elektronischen Register
Moderation: Prof. Dr. Jürgen Kloosterhuis, Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, Berlin
Dr. Andreas Petter, Bundesarchiv:
Die Bedeutung vormoderner Amtsbuchführung für Geschichte und Theorie des europäischen Archivwesens
Dr. Margit Ksoll-Marcon, Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns, München:
Elektronische Register
Mittwoch, 13. Juni 2007
9:00 - 10:30
3. Sektion: Aktenkunde und Schriftgutverwaltung
Moderation: Prof. Dr. Robert Kretzschmar, Landesarchiv Baden-Württemberg, Stuttgart
Dr. Karsten Uhde, Archivschule Marburg:
Alter Stil - Neuer Stil - Neuester Stil. Überlegungen zu
einer systematischen Aktenkunde des 20. und frühen
21. Jahrhunderts
Dr. Udo Schäfer, Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg:
Amtliche Aktenkunde der Neuzeit - Records Management des 21. Jahrhunderts. Zur Schnittmenge zweier
Disziplinen
Pause
11:00 - 12:30
4. Sektion: Die Rolle der Hilfswissenschaften im
21. Jahrhundert
Moderation: Dr. Frank M. Bischoff, Archivschule Marburg
Prof. Dr. Marita Blattmann, Universität Köln:
Ausprägungen und Strukturen der Historischen Hilfswissenschaften im universitären Kontext
Prof. Dr. Robert Kretzschmar, Landesarchiv Baden-Württemberg, Stuttgart:
Werkzeug, Forschungsfeld, Lehrfach? Zur Bedeutung der Historischen Hilfswissenschaften für die Archive
12:30 - 13:00 Abschlussdiskussion
Verabschiedung
Kontakt: Christa Kieselbach
Archivschule Marburg
Tel. 06421/16971-12
kieselba@staff.uni-marburg.de
URL: http://www.archivschule.de
Typ: Konferenz
Land: Germany
Sprache: German
Klassifikation: Regionaler Schwerpunkt: Deutschland
Epochale Zuordnung: Epochal übergreifend
Thematischer Schwerpunkt: Archivwissenschaft, Historische Hilfswissenschaften
URL zur Zitation
dieses Beitrages: http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/termine/id=7275
KlausGraf - am Dienstag, 15. Mai 2007, 20:57 - Rubrik: Veranstaltungen
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KlausGraf - am Dienstag, 15. Mai 2007, 17:48 - Rubrik: Oeffentlichkeitsarbeit
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http://oe1.orf.at/highlights/102769.html
Thomas Bredenfeld plädiert für Creative Commons:
Bei Creative Commons kann im Gegensatz dazu ein Schöpfer von Kulturgut selbst bestimmen, was mit seinen Schöpfungen geschehen soll, wofür und wie er diese freigibt und dabei - und das ist das Entscheidende - bleibt immer sein Urheberrecht gewahrt. Er kann der Gemeinschaft etwas zur Verfügung stellen, dem Allgemeingut hinzufügen, ohne sein Werk “geistig verschenken” zu müssen. Dieses Lizenzmodell wird derzeit sukzessive in immer mehr Ländern in anwendbares nationales Recht umgesetzt und ermöglicht es, mit aktuellem Kulturgut legal abgesichert wieder etwas zu tun, was immer die Basis einer Kultur war: Das Aufgreifen und Verändern von Vorhandenem, letztlich das Weitererzählen von Geschichten, Überlieferung also, das Lebendighalten von Inhalten.
Auf gemeinschaftlicher, nichtkommerzieller Arbeit basierende Kultur- und Wissensplattformen, wie zum Beispiel Wikipedia, und der zunehmende Überdruss an einer komplett durchkommerzialisierten Medienwelt lassen hoffen, dass der Gedanke des Allgemeinguts im kulturellen Bereich wieder mehr an Bedeutung gewinnt und auch künftig Inhalte frei bleiben, so wie es zum Beispiel die antiken Sagen und anderes geistiges Erbe der Menschheit sind.
Mehr und mehr Menschen stellen heute ihr eigenes Schaffen in diesem Sinne der Allgemeinheit zur Verfügung. So wie das Internet die gegenwärtigen kommerziellen Auswüchse im Umgang mit kulturellen Inhalten erst möglich gemacht hat, bietet es auf der Gegenseite allen, die dagegen kämpfen, eine nicht-kommerzielle Verbreitungsplattform, die der Renaissance des Allgemeinguts weiteren Auftrieb verleihen wird.
Thomas Bredenfeld plädiert für Creative Commons:
Bei Creative Commons kann im Gegensatz dazu ein Schöpfer von Kulturgut selbst bestimmen, was mit seinen Schöpfungen geschehen soll, wofür und wie er diese freigibt und dabei - und das ist das Entscheidende - bleibt immer sein Urheberrecht gewahrt. Er kann der Gemeinschaft etwas zur Verfügung stellen, dem Allgemeingut hinzufügen, ohne sein Werk “geistig verschenken” zu müssen. Dieses Lizenzmodell wird derzeit sukzessive in immer mehr Ländern in anwendbares nationales Recht umgesetzt und ermöglicht es, mit aktuellem Kulturgut legal abgesichert wieder etwas zu tun, was immer die Basis einer Kultur war: Das Aufgreifen und Verändern von Vorhandenem, letztlich das Weitererzählen von Geschichten, Überlieferung also, das Lebendighalten von Inhalten.
Auf gemeinschaftlicher, nichtkommerzieller Arbeit basierende Kultur- und Wissensplattformen, wie zum Beispiel Wikipedia, und der zunehmende Überdruss an einer komplett durchkommerzialisierten Medienwelt lassen hoffen, dass der Gedanke des Allgemeinguts im kulturellen Bereich wieder mehr an Bedeutung gewinnt und auch künftig Inhalte frei bleiben, so wie es zum Beispiel die antiken Sagen und anderes geistiges Erbe der Menschheit sind.
Mehr und mehr Menschen stellen heute ihr eigenes Schaffen in diesem Sinne der Allgemeinheit zur Verfügung. So wie das Internet die gegenwärtigen kommerziellen Auswüchse im Umgang mit kulturellen Inhalten erst möglich gemacht hat, bietet es auf der Gegenseite allen, die dagegen kämpfen, eine nicht-kommerzielle Verbreitungsplattform, die der Renaissance des Allgemeinguts weiteren Auftrieb verleihen wird.
KlausGraf - am Dienstag, 15. Mai 2007, 17:40 - Rubrik: Open Access
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Unter
http://www.historicum.net/themen/hexenforschung/thementexte/regionale-hexenverfolgung/art/Der_Teufel_von/html/ca/49001e0343/
ist als PDF das komplette Buch von Hans Harter ueber den
Teufel von Schiltach (Schiltach 2005) abrufbar.

Das Buch ist bei der Stadtverwaltung Schiltach beziehbar,
es eignet sich auch gut als Geschenk!
Mein herzlicher Dank gilt
* dem Autor Herrn Dr. Harter, auch dafuer, dass er die
* Stadt Schiltach, der ebenfalls sehr zu danken ist, fuer
eine Open-Access-Veroeffentlichung gewinnen konnte und last
but not least
*historicum.net, d.h. vor allem Katrin Moeller fuer die
technische Umsetzung und Bereitschaft zur Bereitstellung.
Materialien zum Thema in der Liste HEXENFORSCHUNG:
Materialsammlung
http://www.listserv.dfn.de/cgi-bin/wa?A2=ind0506&L=HEXENFORSCHUNG&P=R4101&I=-3
Inhaltsverzeichnis des Buchs
http://www.listserv.dfn.de/cgi-bin/wa?A2=ind0506&L=HEXENFORSCHUNG&P=R4718&I=-3
Nachträge zum Buch:
http://www.listserv.dfn.de/cgi-bin/wa?A2=ind0606&L=HEXENFORSCHUNG&P=R2571&I=-3
David Wolleber
http://www.listserv.dfn.de/cgi-bin/wa?A2=ind0606&L=HEXENFORSCHUNG&P=R2669&I=-3
weiteres Flugschrift-Exemplar
Digitalisiert in München:
http://www.digitale-sammlungen.de/~db/bsb00006348/images/
http://www.listserv.dfn.de/cgi-bin/wa?A2=ind0702&L=HEXENFORSCHUNG&P=R6916&I=-3
Jakob Reutlinger
http://www.historicum.net/themen/hexenforschung/thementexte/regionale-hexenverfolgung/art/Der_Teufel_von/html/ca/49001e0343/
ist als PDF das komplette Buch von Hans Harter ueber den
Teufel von Schiltach (Schiltach 2005) abrufbar.

Das Buch ist bei der Stadtverwaltung Schiltach beziehbar,
es eignet sich auch gut als Geschenk!
Mein herzlicher Dank gilt
* dem Autor Herrn Dr. Harter, auch dafuer, dass er die
* Stadt Schiltach, der ebenfalls sehr zu danken ist, fuer
eine Open-Access-Veroeffentlichung gewinnen konnte und last
but not least
*historicum.net, d.h. vor allem Katrin Moeller fuer die
technische Umsetzung und Bereitschaft zur Bereitstellung.
Materialien zum Thema in der Liste HEXENFORSCHUNG:
Materialsammlung
http://www.listserv.dfn.de/cgi-bin/wa?A2=ind0506&L=HEXENFORSCHUNG&P=R4101&I=-3
Inhaltsverzeichnis des Buchs
http://www.listserv.dfn.de/cgi-bin/wa?A2=ind0506&L=HEXENFORSCHUNG&P=R4718&I=-3
Nachträge zum Buch:
http://www.listserv.dfn.de/cgi-bin/wa?A2=ind0606&L=HEXENFORSCHUNG&P=R2571&I=-3
David Wolleber
http://www.listserv.dfn.de/cgi-bin/wa?A2=ind0606&L=HEXENFORSCHUNG&P=R2669&I=-3
weiteres Flugschrift-Exemplar
Digitalisiert in München:
http://www.digitale-sammlungen.de/~db/bsb00006348/images/
http://www.listserv.dfn.de/cgi-bin/wa?A2=ind0702&L=HEXENFORSCHUNG&P=R6916&I=-3
Jakob Reutlinger
KlausGraf - am Dienstag, 15. Mai 2007, 17:11 - Rubrik: Landesgeschichte
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http://www.boersenblatt.net/142836/template/b3_tpl_home_detail/
Auf der Seite der Bibliothek steht noch nichts:
http://www.unil.ch/bcu/
Danke an M. Schindler!

UPDATE: http://weblog.histnet.ch/archives/388
Auf der Seite der Bibliothek steht noch nichts:
http://www.unil.ch/bcu/
Danke an M. Schindler!

UPDATE: http://weblog.histnet.ch/archives/388
KlausGraf - am Dienstag, 15. Mai 2007, 15:11 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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" ... Sonja ist eine graue Maus, eine Archivarin, die von ihren Bekannten ausgenutzt wird – nähen, kochen, Torten backen voller Lust und mit nachlässiger Gebärde, das übernimmt sie widerspruchslos, stumm. Sie hat ja auch sonst nichts. ...."
Eine Kritik zur Aufführung des Theaterstücks "Sonja" s. unter: http://www.diepresse.com/home/kultur/news/304048/index.do?_vl_backlink=/home/kultur/index.do
Eine Kritik zur Aufführung des Theaterstücks "Sonja" s. unter: http://www.diepresse.com/home/kultur/news/304048/index.do?_vl_backlink=/home/kultur/index.do
Wolf Thomas - am Dienstag, 15. Mai 2007, 09:30 - Rubrik: Oeffentlichkeitsarbeit
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KlausGraf - am Montag, 14. Mai 2007, 22:55 - Rubrik: English Corner
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http://www.vl-ghw.lmu.de/neu.html
Pergamenturkunden in Apulien digital:
http://www.pergamopuglia.it/
Und anderes mehr.
Pergamenturkunden in Apulien digital:
http://www.pergamopuglia.it/
Und anderes mehr.
KlausGraf - am Montag, 14. Mai 2007, 20:51 - Rubrik: Hilfswissenschaften
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Der Verband deutscher Schriftsteller (VS), das P.E.N.-Zentrum Deutschland und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels haben eine "Frankfurter Mahnung" (DOC-Datei) verfasst, in der sie sich gegen "jegliche Art politischen Zwangs zum Open Access zu urheberrechtlich geschützten Werken" richten.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/89715/from/rss09
Halten wir fest:
*Es ist eine völlig unbewiesene Behauptung, dass nur ein restriktives Urheberrechts-Regime die Kreativität anspornt. Es gab künstlerische und literarische Höchstleistungen lange bevor es ein Urheberrecht gab (und es gab solche auch in Hochkulturen, die das Konzept des geistigen Eigentums nicht kannten.)
*Mit alten Lösungen wird man der digitalen Herausforderung nicht gerecht.
*Vom harten Urheberrecht profitieren am meisten die Verwerter, nicht etwa die Urheber, die oft genug (z.B. als Übersetzer) von den Verlagen mit Hungerlöhnen abgespeist werden.
*Die Krise des wissenschaftlichen Publizierens ist keine Finanzierungskrise der Bibliotheken, denn wenn Monopolgewinne erwirtschaftet werden können, holt der Monopolist das neu eingespeiste Geld auch noch ab.
*Die Bürgergesellschaft hat ein legitimes Interesse daran, dass Steuerzahler öffentlich finanzierte Forschung kostenfrei rezipieren können.
*Open Access wird nicht gefordert für Werke, von denen ihre Autoren leben müssen (und schon gar nicht für literarische Werke). Im übrigen spricht alle empirische Evidenz dafür, dass OA die Verkaufszahlen von Büchern erhöht statt vermindert (siehe ausführliche Belege unter: http://archiv.twoday.net/stories/3326893/ ). Die Verlage könnten ohne weiteres selber testen, ob dies stimmt oder nicht. Wenn sie es aber nicht tun, sollten sie uns mit ideologischen Behauptungen verschonen.
Informationen zu OA:
http://openaccess-germany.de/
http://archiv.twoday.net/topics/Open+Access/
Nachtrag:
Ruth Goebel kommentiert die "Frankfurter Mahnung" ebenfalls:
http://www.fotostoria.de/?p=863
Nachtrag II:
Der Volltext der kurzen Frankfurter Mahnung als WORD-Doc unter
http://www.boersenverein.de/de/69181?rubrik=0&dl_id=142625
enthält am Schluss folgende Passage:
Die Diskussionen um eine umfassende digitale Bibliothek deutscher Literatur im Internet müssen von der Anforderung des Urhebers ausgehen, über das Schicksal seiner Werke souverän zu entscheiden. Jegliche Art politischer Zwang zum open access zu urheberrechtlich geschützten Werken ist eine gravierende Fehlsteuerung. Um das berechtigte öffentliche Bedürfnis zu befriedigen, an der Kultur- und Wissensgesellschaft teilzuhaben, muss der Staat ein politisches Zeichen setzen und mehr Geld in die Wissensbereitstellung und -aufbereitung investieren.
Halten wir erneut fest:
* Nicht der Urheber entscheidet in der Regel souverän über das Schicksal seiner Werke, sondern der Inhaber des ausschließlichen Nutzungsrechts, also der Verlag. Urheber und ihre Rechtsnachfolger sind in der Regel sehr viel weniger ideologisch gegen OA eingestellt als Verlage und würden, wären sie denn ermittelbar ("verwaiste Werke"), vielfach die Zustimmung zur Einstellung in eine elektronische Bibliothek geben.
* Wer zahlt schafft an. Sowohl staatliche als auch private Förderung urheberrechtlich geschützter Werke kann nicht bedeuten, dass Verlage einen Blankoscheck erhalten, sich ohne Rücksicht an öffentlichen Geldern zu bedienen. Wenn es eine öffentliche Aufgabe ist, Wissen bereitzustellen, dann darf erwartet werden, dass derjenige öffentliche Geldgeber, der das Geld bereitstellt, auch über die Modalitäten des Wissenszugang entscheidet. Wenn man das "politischen Zwang zu open access" nennt, dann ist dieser Zwang richtig und sinnvoll.
* Open Access betrifft überwiegend wissenschaftliche Literatur in Form von Zeitschriftenartikeln, für die die Autoren keinen Cent erhalten. Der überwältigende Zuspruch zur EU-Petition für OA hat deutlich gemacht, wie breit die Unterstützung für OA inzwischen in der Wissenschaftsgemeinde ist. Wenn Wissenschaftler OA möchten, dann geht das Verdi und PEN und den Börsenverein nicht das geringste an.
Nachtrag III:
Peter Subers Kommentare
http://www.earlham.edu/~peters/fos/2007_05_13_fosblogarchive.html#8518561160675379341
Nachtrag IV:
Panikmache, sagt BITKOM
http://www.urheberrecht.org/news/3032/
http://www.heise.de/newsticker/meldung/89715/from/rss09
Halten wir fest:
*Es ist eine völlig unbewiesene Behauptung, dass nur ein restriktives Urheberrechts-Regime die Kreativität anspornt. Es gab künstlerische und literarische Höchstleistungen lange bevor es ein Urheberrecht gab (und es gab solche auch in Hochkulturen, die das Konzept des geistigen Eigentums nicht kannten.)
*Mit alten Lösungen wird man der digitalen Herausforderung nicht gerecht.
*Vom harten Urheberrecht profitieren am meisten die Verwerter, nicht etwa die Urheber, die oft genug (z.B. als Übersetzer) von den Verlagen mit Hungerlöhnen abgespeist werden.
*Die Krise des wissenschaftlichen Publizierens ist keine Finanzierungskrise der Bibliotheken, denn wenn Monopolgewinne erwirtschaftet werden können, holt der Monopolist das neu eingespeiste Geld auch noch ab.
*Die Bürgergesellschaft hat ein legitimes Interesse daran, dass Steuerzahler öffentlich finanzierte Forschung kostenfrei rezipieren können.
*Open Access wird nicht gefordert für Werke, von denen ihre Autoren leben müssen (und schon gar nicht für literarische Werke). Im übrigen spricht alle empirische Evidenz dafür, dass OA die Verkaufszahlen von Büchern erhöht statt vermindert (siehe ausführliche Belege unter: http://archiv.twoday.net/stories/3326893/ ). Die Verlage könnten ohne weiteres selber testen, ob dies stimmt oder nicht. Wenn sie es aber nicht tun, sollten sie uns mit ideologischen Behauptungen verschonen.
Informationen zu OA:
http://openaccess-germany.de/
http://archiv.twoday.net/topics/Open+Access/
Nachtrag:
Ruth Goebel kommentiert die "Frankfurter Mahnung" ebenfalls:
http://www.fotostoria.de/?p=863
Nachtrag II:
Der Volltext der kurzen Frankfurter Mahnung als WORD-Doc unter
http://www.boersenverein.de/de/69181?rubrik=0&dl_id=142625
enthält am Schluss folgende Passage:
Die Diskussionen um eine umfassende digitale Bibliothek deutscher Literatur im Internet müssen von der Anforderung des Urhebers ausgehen, über das Schicksal seiner Werke souverän zu entscheiden. Jegliche Art politischer Zwang zum open access zu urheberrechtlich geschützten Werken ist eine gravierende Fehlsteuerung. Um das berechtigte öffentliche Bedürfnis zu befriedigen, an der Kultur- und Wissensgesellschaft teilzuhaben, muss der Staat ein politisches Zeichen setzen und mehr Geld in die Wissensbereitstellung und -aufbereitung investieren.
Halten wir erneut fest:
* Nicht der Urheber entscheidet in der Regel souverän über das Schicksal seiner Werke, sondern der Inhaber des ausschließlichen Nutzungsrechts, also der Verlag. Urheber und ihre Rechtsnachfolger sind in der Regel sehr viel weniger ideologisch gegen OA eingestellt als Verlage und würden, wären sie denn ermittelbar ("verwaiste Werke"), vielfach die Zustimmung zur Einstellung in eine elektronische Bibliothek geben.
* Wer zahlt schafft an. Sowohl staatliche als auch private Förderung urheberrechtlich geschützter Werke kann nicht bedeuten, dass Verlage einen Blankoscheck erhalten, sich ohne Rücksicht an öffentlichen Geldern zu bedienen. Wenn es eine öffentliche Aufgabe ist, Wissen bereitzustellen, dann darf erwartet werden, dass derjenige öffentliche Geldgeber, der das Geld bereitstellt, auch über die Modalitäten des Wissenszugang entscheidet. Wenn man das "politischen Zwang zu open access" nennt, dann ist dieser Zwang richtig und sinnvoll.
* Open Access betrifft überwiegend wissenschaftliche Literatur in Form von Zeitschriftenartikeln, für die die Autoren keinen Cent erhalten. Der überwältigende Zuspruch zur EU-Petition für OA hat deutlich gemacht, wie breit die Unterstützung für OA inzwischen in der Wissenschaftsgemeinde ist. Wenn Wissenschaftler OA möchten, dann geht das Verdi und PEN und den Börsenverein nicht das geringste an.
Nachtrag III:
Peter Subers Kommentare
http://www.earlham.edu/~peters/fos/2007_05_13_fosblogarchive.html#8518561160675379341
Nachtrag IV:
Panikmache, sagt BITKOM
http://www.urheberrecht.org/news/3032/
KlausGraf - am Montag, 14. Mai 2007, 18:16 - Rubrik: Open Access
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http://archivista.wordpress.com/2007/05/14/blogs-y-archivos-sobre-el-articulo-en-archivamos/
bespricht
Francisco Fernández Cuesta: “Archivos y blogs: construyendo la archiblogosfera”. Archivamos, nº 63 (2007), p. 45-49.
Wer Spanisch kann, möge es bitte zusammenfassen.
bespricht
Francisco Fernández Cuesta: “Archivos y blogs: construyendo la archiblogosfera”. Archivamos, nº 63 (2007), p. 45-49.
Wer Spanisch kann, möge es bitte zusammenfassen.
Hat nun das Denkmalschutzgesetz die Erwartungen der Öffentlichkeit erfüllt? Ist das Landesamt mit ihm ein entscheidendes Stück vorangekommen bei seiner zentralen Aufgabe – dem Schutz und der Pflege der Denkmäler im Land? Hat die bayerische Denkmalpflege durch dieses Gesetz, das im Parlament große Zustimmung fand, ihre optimale Form erhalten – nach fast siebzig Jahren kontinuierlicher Pionierarbeit, aber auch ständig wiederkehrender Probleme, Schwächen, Anfälligkeiten?
Noch vor zwanzig Jahren hätte ich diese Frage unbedenklich bejaht. Heute zögere ich. Schuld sind nicht etwa Unzulänglichkeiten im Vollzug, die ließen sich leicht beheben – schuld ist die schleichende, in jüngster Zeit kaum noch verdeckte Aushöhlung des Gesetzes. Wie soll sich ein Gesetz bewähren, dem man gar keine Bewährungschance mehr gibt? Seit 1990 wurde massiv in die Systematik eingegriffen. 1994 entfiel der Devolutiveffekt, ein Kernstück des Denkmalschutzgesetzes: das Einvernehmen zwischen Unteren Denkmalschutzbehörden und Denkmalfachbehörden musste nicht mehr hergestellt werden; das Interesse der Allgemeinheit wurde verhängnisvoll geschwächt. Seither werden Interessenkollisionen – die in der Denkmalpflege etwas ganz Natürliches sind – in einer zunehmenden Zahl von Fällen nicht mehr aufgelöst: die Räder drehen sich zwar weiter, aber sie greifen nicht mehr ineinander.
Sodann erlebte das Landesamt einen Stellen- und Mittelabbau ohnegleichen: in den 1990er Jahren wurden 8%, nach 2004 erneut 10% Personal eingespart – bei gleichzeitiger Erhöhung der nur durch vermehrte und geschulte Kräfte zu lösenden Aufgaben, etwa der Verkürzung der Fristen für denkmalfachliche Stellungnahmen auf vier Wochen. Endlich wurden auch die verfügbaren Mittel für die Denkmalpflege seit 1990 ständig gekürzt – im laufenden Jahr 2006 erneut um nicht weniger als um die Hälfte! Der jüngste Anschlag auf den Denkmalschutz ist ein – vom Ministerrat bereits gebilligter – Gesetzentwurf zur Verwaltungsvereinfachung: er sieht vor, dass künftig die Gutachten des Landesamtes für Denkmalpflege wegfallen sollen, die vor jeder Abbruchgenehmigung eingeholt werden müssen, und dass ein Antrag auf Abbruch eines Gebäudes automatisch genehmigt ist, wenn sich ein Gemeinde-, Stadt- oder Kreistag nicht binnen acht Wochen nach dem Eingang mit ihm befasst. – Angesichts derartiger Vorhaben fragt man sich, ob der Denkmalschutz, die Denkmalpflege in Bayern in der Regierungsspitze überhaupt noch Freunde haben. Die Fakten sprechen eine andere Sprache – sie machen die unablässige Beschwörung des „Standorts Bayern“ in Sonntagsreden immer unglaubwürdiger.
Die Demontage der Denkmalpflege – denn eine solche ist es! – hat mehrere Ursachen. Da ist einerseits der Ruf nach Verwaltungseinfachung, den man gut verstehen kann – jeder, der bei der Erledigung seiner Geschäfte von Pontius bis Pilatus laufen muss und sich im administrativen Gestrüpp manchmal wie der Buchhalter Wanninger vorkommt, wird das nachvollziehen können. Da ist weiterhin das Bestreben, die Instanzen „vor Ort“ zu stärken – auch dies begreiflich angesichts der vielfältigen Entmachtung der Selbstverwaltung durch immer striktere und detailliertere Weisungen „von oben“. Aber kann dies den Rückzug des Staates aus zentralen Bereichen seiner Verantwortung rechtfertigen? Hat der „schlanke Staat“ – den alle wollen – nicht zwei Seiten, muss er nicht ein Doppeltes tun: sich einerseits aus Überflüssigem und Angeschwemmtem, aus wuchernden Beteiligungen, zuständigkeitsverwischenden „Gemeinschaftsaufgaben“ zurückziehen (die Föderalismusreform war ein Schritt in die richtige Richtung!) – um anderseits den schmaler gewordenen Kernbereich seiner Aufgaben umso entschiedener wahrnehmen zu können?
Nun, Denkmalschutz und Denkmalpflege gehören für ein Land wie Bayern zum Kernbereich staatlicher Aufgaben. Denn es geht hier um die Identität des Landes – darum, dass Bayern so bleibt, wie es ist, nämlich ein von vielen Menschen im In- und Ausland hochgeschätztes Land. Dass es so bleibt, wie es ist, kommt aber nicht von selbst. Es ist kein Elementarereignis, kein Naturwunder. Es bedarf der staatlichen Sorge, der Zusammenarbeit von Bürgern und Behörden, der fachlichen Sicherung – und im Notfall auch der hoheitlichen Eingriffe. So wie Bildung nicht denkbar ist ohne die Schulpflicht und das Zusammenleben der Menschen nicht ohne rechts- und sozialstaatliche Normen, so kommt auch die Kultur eines Landes nicht ohne sichernde Institutionen, ohne staatliche Entscheidungen aus.
Es wäre mir lieber, ich könnte am Schluss einer Rede über hundert Jahre bayerischer Denkmalpflege freundlichere Töne anschlagen – doch „die Verhältnisse, sie sind nicht so“. Wenn man sieht, wie Bayern in den siebziger Jahren, was den Schutz der gebauten Umwelt anging, noch in der europäischen Liga mitspielte und für viele Länder ein Vorbild war, dann kann einen der unmittelbar drohende Abstieg in die Regionalliga – wofern die geschilderten Tendenzen anhalten – nur mit Bitterkeit erfüllen. Ich kann daher alle Verantwortlichen nur eindringlich zur raschen Umkehr, zur tätigen Reue mahnen: Was gegenwärtig geschieht, ist der großen Tradition Bayerns als eines Kulturstaats nicht würdig!
Denkmäler sind immer gefährdet. Muss man nicht heute sagen: Sie passen nicht in unsere bequeme, schnellebige Zeit; sie entsprechen nicht den modernen, von uns allen akzeptierten Wohn- und Arbeitsformen, nicht den Vorstellungen von einer Gesellschaft, in der alle gleich sind, und oft auch nicht den Bedürfnissen der Wirtschaft? Muss man nicht sagen: Was wir brauchen, sind Arbeitsplätze, Produktion, Konsum, Einrichtungen für Massenkultur und Freizeit?
Aber was wären wir ohne Denkmäler? Sie sind das sichtbarste Erkennungszeichen für ein Land und für den Einzelnen. Sie machen uns unsere Geschichte bewusst, führen uns das Leben früherer Epochen vor Augen. Die Denkmäler sind das, was unseren Städten und Dörfern, unserem Land Schönheit, Anziehungskraft und Unverwechselbarkeit verleiht. Sie sind die Dokumente des Fleißes, des Erfindungsreichtums anderer Zeiten. Sie lassen uns vergangene Ordnungen erkennen und schärfen unseren Blick für die wechselnden Formen menschlichen Zusammenlebens – auch diejenigen der künftigen Gesellschaft. Sollten sie uns in einer Zeit, die vom Wertewandel spricht und nach Grundwerten fragt, nicht kostbar und unersetzlich sein?
Aus:
Ansprache von Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Hans Maier, Staatsminister a. D. anlässlich des Kolloquiums
„Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege – Bilanz nach 100 Jahren“
vom 12.-14. Oktober 2006 in der Pinakothek der Moderne
http://www.gesellschaft-fuer-archaeologie.de/mat/events/hmaier.html
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/3560241/
Noch vor zwanzig Jahren hätte ich diese Frage unbedenklich bejaht. Heute zögere ich. Schuld sind nicht etwa Unzulänglichkeiten im Vollzug, die ließen sich leicht beheben – schuld ist die schleichende, in jüngster Zeit kaum noch verdeckte Aushöhlung des Gesetzes. Wie soll sich ein Gesetz bewähren, dem man gar keine Bewährungschance mehr gibt? Seit 1990 wurde massiv in die Systematik eingegriffen. 1994 entfiel der Devolutiveffekt, ein Kernstück des Denkmalschutzgesetzes: das Einvernehmen zwischen Unteren Denkmalschutzbehörden und Denkmalfachbehörden musste nicht mehr hergestellt werden; das Interesse der Allgemeinheit wurde verhängnisvoll geschwächt. Seither werden Interessenkollisionen – die in der Denkmalpflege etwas ganz Natürliches sind – in einer zunehmenden Zahl von Fällen nicht mehr aufgelöst: die Räder drehen sich zwar weiter, aber sie greifen nicht mehr ineinander.
Sodann erlebte das Landesamt einen Stellen- und Mittelabbau ohnegleichen: in den 1990er Jahren wurden 8%, nach 2004 erneut 10% Personal eingespart – bei gleichzeitiger Erhöhung der nur durch vermehrte und geschulte Kräfte zu lösenden Aufgaben, etwa der Verkürzung der Fristen für denkmalfachliche Stellungnahmen auf vier Wochen. Endlich wurden auch die verfügbaren Mittel für die Denkmalpflege seit 1990 ständig gekürzt – im laufenden Jahr 2006 erneut um nicht weniger als um die Hälfte! Der jüngste Anschlag auf den Denkmalschutz ist ein – vom Ministerrat bereits gebilligter – Gesetzentwurf zur Verwaltungsvereinfachung: er sieht vor, dass künftig die Gutachten des Landesamtes für Denkmalpflege wegfallen sollen, die vor jeder Abbruchgenehmigung eingeholt werden müssen, und dass ein Antrag auf Abbruch eines Gebäudes automatisch genehmigt ist, wenn sich ein Gemeinde-, Stadt- oder Kreistag nicht binnen acht Wochen nach dem Eingang mit ihm befasst. – Angesichts derartiger Vorhaben fragt man sich, ob der Denkmalschutz, die Denkmalpflege in Bayern in der Regierungsspitze überhaupt noch Freunde haben. Die Fakten sprechen eine andere Sprache – sie machen die unablässige Beschwörung des „Standorts Bayern“ in Sonntagsreden immer unglaubwürdiger.
Die Demontage der Denkmalpflege – denn eine solche ist es! – hat mehrere Ursachen. Da ist einerseits der Ruf nach Verwaltungseinfachung, den man gut verstehen kann – jeder, der bei der Erledigung seiner Geschäfte von Pontius bis Pilatus laufen muss und sich im administrativen Gestrüpp manchmal wie der Buchhalter Wanninger vorkommt, wird das nachvollziehen können. Da ist weiterhin das Bestreben, die Instanzen „vor Ort“ zu stärken – auch dies begreiflich angesichts der vielfältigen Entmachtung der Selbstverwaltung durch immer striktere und detailliertere Weisungen „von oben“. Aber kann dies den Rückzug des Staates aus zentralen Bereichen seiner Verantwortung rechtfertigen? Hat der „schlanke Staat“ – den alle wollen – nicht zwei Seiten, muss er nicht ein Doppeltes tun: sich einerseits aus Überflüssigem und Angeschwemmtem, aus wuchernden Beteiligungen, zuständigkeitsverwischenden „Gemeinschaftsaufgaben“ zurückziehen (die Föderalismusreform war ein Schritt in die richtige Richtung!) – um anderseits den schmaler gewordenen Kernbereich seiner Aufgaben umso entschiedener wahrnehmen zu können?
Nun, Denkmalschutz und Denkmalpflege gehören für ein Land wie Bayern zum Kernbereich staatlicher Aufgaben. Denn es geht hier um die Identität des Landes – darum, dass Bayern so bleibt, wie es ist, nämlich ein von vielen Menschen im In- und Ausland hochgeschätztes Land. Dass es so bleibt, wie es ist, kommt aber nicht von selbst. Es ist kein Elementarereignis, kein Naturwunder. Es bedarf der staatlichen Sorge, der Zusammenarbeit von Bürgern und Behörden, der fachlichen Sicherung – und im Notfall auch der hoheitlichen Eingriffe. So wie Bildung nicht denkbar ist ohne die Schulpflicht und das Zusammenleben der Menschen nicht ohne rechts- und sozialstaatliche Normen, so kommt auch die Kultur eines Landes nicht ohne sichernde Institutionen, ohne staatliche Entscheidungen aus.
Es wäre mir lieber, ich könnte am Schluss einer Rede über hundert Jahre bayerischer Denkmalpflege freundlichere Töne anschlagen – doch „die Verhältnisse, sie sind nicht so“. Wenn man sieht, wie Bayern in den siebziger Jahren, was den Schutz der gebauten Umwelt anging, noch in der europäischen Liga mitspielte und für viele Länder ein Vorbild war, dann kann einen der unmittelbar drohende Abstieg in die Regionalliga – wofern die geschilderten Tendenzen anhalten – nur mit Bitterkeit erfüllen. Ich kann daher alle Verantwortlichen nur eindringlich zur raschen Umkehr, zur tätigen Reue mahnen: Was gegenwärtig geschieht, ist der großen Tradition Bayerns als eines Kulturstaats nicht würdig!
Denkmäler sind immer gefährdet. Muss man nicht heute sagen: Sie passen nicht in unsere bequeme, schnellebige Zeit; sie entsprechen nicht den modernen, von uns allen akzeptierten Wohn- und Arbeitsformen, nicht den Vorstellungen von einer Gesellschaft, in der alle gleich sind, und oft auch nicht den Bedürfnissen der Wirtschaft? Muss man nicht sagen: Was wir brauchen, sind Arbeitsplätze, Produktion, Konsum, Einrichtungen für Massenkultur und Freizeit?
Aber was wären wir ohne Denkmäler? Sie sind das sichtbarste Erkennungszeichen für ein Land und für den Einzelnen. Sie machen uns unsere Geschichte bewusst, führen uns das Leben früherer Epochen vor Augen. Die Denkmäler sind das, was unseren Städten und Dörfern, unserem Land Schönheit, Anziehungskraft und Unverwechselbarkeit verleiht. Sie sind die Dokumente des Fleißes, des Erfindungsreichtums anderer Zeiten. Sie lassen uns vergangene Ordnungen erkennen und schärfen unseren Blick für die wechselnden Formen menschlichen Zusammenlebens – auch diejenigen der künftigen Gesellschaft. Sollten sie uns in einer Zeit, die vom Wertewandel spricht und nach Grundwerten fragt, nicht kostbar und unersetzlich sein?
Aus:
Ansprache von Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Hans Maier, Staatsminister a. D. anlässlich des Kolloquiums
„Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege – Bilanz nach 100 Jahren“
vom 12.-14. Oktober 2006 in der Pinakothek der Moderne
http://www.gesellschaft-fuer-archaeologie.de/mat/events/hmaier.html
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/3560241/
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KlausGraf - am Montag, 14. Mai 2007, 02:03 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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1811 schrieb der „Fürst Proletarier“ Ludwig von
Oettingen-Wallerstein (1791-1870) im Organisationsplan für
seine Sammlungen 1811: „Die literarischen und
Kunstsammlungen unseres fürstlichen Hauses sind ein
Reichtum, den kein Maß bestimmen kann. […] Alle Werke des
Geistes gehören der Nation, gehören der Menschheit an und
in diesem Sinne allein krönen sie den Besitzer mit dem
Golde ihres Reichtums. – Darum ist das Heiligste ihrer
Hallen geöffnet und jeder Auserwählte zum freien Genusse
gastfreundlich berufen“ (zit. nach Jb. d. Hist. Vereins für
Nördlingen 1917, S. 73f.).
Die Freude und die Schönheit ist kein Privilegium der Gelehrten, der Adeligen und der Reichen, sie ist ein heiliges Eigentum der Menschheit.
Friedrich Schlegel, Vom ästhetischen Werte der griechischen Komödie
In der französischen Revolution waren die Kunstwerke der feudalen Oberschicht "verbürgerlicht" und zum Eigentum des Volkes erklärt worden.
Selbst bei den Kunst-Beutezügen Napoleons erkannten Intellektuelle an, dass eine zentrale Präsentation in Paris der Idee, dass die Kunst Eigentum der Nation und der Menschheit sei, dienen könne. Zum Raubgut siehe die Arbeit von B. Savoy, rezensiert:
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/id=3885
In der Sowjetunion und ihren Vasallenstaaten gab Lenin die Devise aus: "Die Kunst gehört dem Volk", was natürlich die Idee in gewisser Weise kompromittierte, als der real existierende Sozialismus zusammenbrach.
Heute wird immer wieder pathetisch (insbesondere im Zusammenhang mit den Schutzaktivitäten der UNESCO) vom Eigentum der Menschheit (common heritage of manhood) gesprochen.
In seiner Pflichtexemplar-Entscheidung sagt das Bundesverfassungsgericht über das von der Abgabepflicht betroffene Druckwerk:
"Es ist, losgelöst von privatrechtlicher Verfügbarkeit, geistiges und kulturelles Allgemeingut" (BVerfGE 58, 137)
Mich würde interessieren, ob es zu dieser hier skizzierten Idee spezielle Sekundärliteratur gibt.
Nachtrag:
So schrieb das Morgenblatt für gebildete Stände am 2.11.1807: "Die wehmütigen Gefühle eines Deutschen beim Anblicke dieser spolia omnia über sein Vaterland kann nur der kosmopolitische Gedanke besänftigen, dass die Werke der Künste, wie die Entdeckungen der Gelehrten, nicht auf den engen Raum einer Nation beschränkt sind, sondern der ganzen Menschheit angehören." (I, 470 Anmerkung 109)
zit. von Rolf Reichardt: Rezension von: Bénédicte Savoy: Patrimoine annexé. Les biens culturels saisis par la France en Allemagne autour de 1800, Paris: Éditions de la Maison des sciences de l'homme 2003, in Kunstform 5 (2004), Nr.07,
http://www.arthistoricum.net/index.php?id=276&ausgabe=2004_07&review_id=4917
Oettingen-Wallerstein (1791-1870) im Organisationsplan für
seine Sammlungen 1811: „Die literarischen und
Kunstsammlungen unseres fürstlichen Hauses sind ein
Reichtum, den kein Maß bestimmen kann. […] Alle Werke des
Geistes gehören der Nation, gehören der Menschheit an und
in diesem Sinne allein krönen sie den Besitzer mit dem
Golde ihres Reichtums. – Darum ist das Heiligste ihrer
Hallen geöffnet und jeder Auserwählte zum freien Genusse
gastfreundlich berufen“ (zit. nach Jb. d. Hist. Vereins für
Nördlingen 1917, S. 73f.).
Die Freude und die Schönheit ist kein Privilegium der Gelehrten, der Adeligen und der Reichen, sie ist ein heiliges Eigentum der Menschheit.
Friedrich Schlegel, Vom ästhetischen Werte der griechischen Komödie
In der französischen Revolution waren die Kunstwerke der feudalen Oberschicht "verbürgerlicht" und zum Eigentum des Volkes erklärt worden.
Selbst bei den Kunst-Beutezügen Napoleons erkannten Intellektuelle an, dass eine zentrale Präsentation in Paris der Idee, dass die Kunst Eigentum der Nation und der Menschheit sei, dienen könne. Zum Raubgut siehe die Arbeit von B. Savoy, rezensiert:
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/id=3885
In der Sowjetunion und ihren Vasallenstaaten gab Lenin die Devise aus: "Die Kunst gehört dem Volk", was natürlich die Idee in gewisser Weise kompromittierte, als der real existierende Sozialismus zusammenbrach.
Heute wird immer wieder pathetisch (insbesondere im Zusammenhang mit den Schutzaktivitäten der UNESCO) vom Eigentum der Menschheit (common heritage of manhood) gesprochen.
In seiner Pflichtexemplar-Entscheidung sagt das Bundesverfassungsgericht über das von der Abgabepflicht betroffene Druckwerk:
"Es ist, losgelöst von privatrechtlicher Verfügbarkeit, geistiges und kulturelles Allgemeingut" (BVerfGE 58, 137)
Mich würde interessieren, ob es zu dieser hier skizzierten Idee spezielle Sekundärliteratur gibt.
Nachtrag:
So schrieb das Morgenblatt für gebildete Stände am 2.11.1807: "Die wehmütigen Gefühle eines Deutschen beim Anblicke dieser spolia omnia über sein Vaterland kann nur der kosmopolitische Gedanke besänftigen, dass die Werke der Künste, wie die Entdeckungen der Gelehrten, nicht auf den engen Raum einer Nation beschränkt sind, sondern der ganzen Menschheit angehören." (I, 470 Anmerkung 109)
zit. von Rolf Reichardt: Rezension von: Bénédicte Savoy: Patrimoine annexé. Les biens culturels saisis par la France en Allemagne autour de 1800, Paris: Éditions de la Maison des sciences de l'homme 2003, in Kunstform 5 (2004), Nr.07,
http://www.arthistoricum.net/index.php?id=276&ausgabe=2004_07&review_id=4917
So hätte die Gemäldegalerie des Louvres, die mehr ein Eigentum der Menschheit als der Franzosen ist, der Schauplatz nächtlicher Frevel und dabei zugrunde gerichtet werden können. So ist das Medaillenkabinett eine Beute von Dieben geworden, die dessen Schätze gewiß nicht aus numismatischer Liebhaberei gestohlen haben, sondern um sie direkt in den Schmelztiegel wandern zu lassen. Welch ein Verlust für die Wissenschaften, da unter den gestohlenen Antiquitäten nicht bloß die seltensten Stücke, sondern vielleicht auch die einzigen Exemplare waren, die davon Übriggeblieben! Der Untergang dieser alten Münzen ist unersetzbar; denn die Alten können sich doch nicht noch einmal niedersetzen und neue fabrizieren. Aber es ist nicht bloß ein Verlust für die Wissenschaften, sondern durch den Untergang solcher kleinen Denkmäler von Gold und Silber verliert das Leben selbst den Ausdruck seiner Realität. Die alte Geschichte klänge wie ein Märchen, wären nicht die damaligen Geldstücke, das Realste jener Zeiten, übriggeblieben, um uns zu überzeugen, daß die alten Völker und Könige, wovon wir so Wunderbares lesen, wirklich existiert haben, daß sie keine müßigen Phantasiegebilde, keine Erfindungen der Dichter sind, wie manche Schriftsteller behaupten, die uns überreden möchten, die ganze Geschichte des Altertums, alle geschriebenen Urkunden desselben, seien im Mittelalter von den Mönchen geschmiedet worden. (Hervorhebungen von mir)
Heinrich Heine: Französische Zustände
http://homepages.compuserve.de/frickew/heine/fr-zst03.htm
Heinrich Heine: Französische Zustände
http://homepages.compuserve.de/frickew/heine/fr-zst03.htm
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Von den 10 Bänden der legendären Bistumsbeschreibung liegen vier beim MDZ neuerdings vor:
http://tinyurl.com/2ljbzl ( http://www.oaister.org )
http://tinyurl.com/2ljbzl ( http://www.oaister.org )
KlausGraf - am Samstag, 12. Mai 2007, 00:49 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
Freitag nachmittags ist in deutschen Amtsstuben kein intelligentes Leben mehr anzutreffen (außer der Zimmerpflanze).
Demzufolge erwartet man natürlich vergeblich, dass auf
http://openaccess-germany.de/
zeitnah das Ergebnis der Beratungen des Bundesrats nachlesbar wäre. Er äußerte sich OA-kritisch.
Aktuell wird man (unter Verlinkung der Pressemitteilung des Urheberrechtsbündnisses) auf Heise informiert:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/89635
Die INETBIB-Diskussion gibts auch schon im Netz:
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/date1.html
Als zweite Hiobsbotschaft war dort zu lesen, dass der Klage gegen den Artikelversand der Bibliotheken stattgegeben wurde.
Technorati hat (anders als Google Blogsearch) folgenden Kommentar eines Bloggers:
http://chaoslinie.blogger.de/stories/786157/
Demzufolge erwartet man natürlich vergeblich, dass auf
http://openaccess-germany.de/
zeitnah das Ergebnis der Beratungen des Bundesrats nachlesbar wäre. Er äußerte sich OA-kritisch.
Aktuell wird man (unter Verlinkung der Pressemitteilung des Urheberrechtsbündnisses) auf Heise informiert:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/89635
Die INETBIB-Diskussion gibts auch schon im Netz:
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/date1.html
Als zweite Hiobsbotschaft war dort zu lesen, dass der Klage gegen den Artikelversand der Bibliotheken stattgegeben wurde.
Technorati hat (anders als Google Blogsearch) folgenden Kommentar eines Bloggers:
http://chaoslinie.blogger.de/stories/786157/
KlausGraf - am Freitag, 11. Mai 2007, 21:41 - Rubrik: Open Access
http://library-mistress.blogspot.com/2007/05/archivarinnen-in-second-life-mission.html
entnehmen wir:
# Wie Christian van der Ven, Betreiber des Weblogs "De Digitale Archivaris", in der Google-Group "Alliance Second Life" berichtet, hat eine Gruppe von ArchivarInnen in Second Life ein Mission Statement verabschiedet: to promote the profession of records/archives preservation and records/archives access in and through Second Life
# to provide education, research and networking opportunities for archivists in and through Second Life
# to provide leadership in the identification of records/archives of historical value to the residents of Second Life
Übrigens gibt es jetzt bei Ning auch eine "Archivist 2.0"-Gruppe.
entnehmen wir:
# Wie Christian van der Ven, Betreiber des Weblogs "De Digitale Archivaris", in der Google-Group "Alliance Second Life" berichtet, hat eine Gruppe von ArchivarInnen in Second Life ein Mission Statement verabschiedet: to promote the profession of records/archives preservation and records/archives access in and through Second Life
# to provide education, research and networking opportunities for archivists in and through Second Life
# to provide leadership in the identification of records/archives of historical value to the residents of Second Life
Übrigens gibt es jetzt bei Ning auch eine "Archivist 2.0"-Gruppe.
KlausGraf - am Freitag, 11. Mai 2007, 20:40 - Rubrik: Miscellanea
KlausGraf - am Freitag, 11. Mai 2007, 14:25 - Rubrik: Unterhaltung
Überlieferung und Überlieferungsbildung einer nicht alltäglichen Zeit
27. Februar 2007 in Stuttgart veranstaltet vom Landesarchiv Baden-Württemberg
„Geschichtsbilder“ sind nicht erst seit dem letztjährigen Historikertag in aller Munde. Dabei sind es nicht nur Bilder, durch die historische Prozesse der Nachwelt überliefert werden. Sie sind nur ein Ausschnitt aus der Welt der Quellen, die in Archiven aller Orten bereit gehalten wird, um eine Rekonstruktion und Interpretation des Vergangenen zu ermöglichen. Seitdem in der Archivwelt der letzten Jahre die Nutzung von Archivgut als finale Legitimation des eigenen Tuns verstärkt diskutiert wird, steht auch die Auswahl des „Archivwürdigen“ im Blickfeld. Wenn Quellen in Archiven dazu dienen sollen, eine demokratische Kontrolle politischer Entscheidungen und gesellschaftlicher Prozesse im Nachhinein zu ermöglichen und gleichzeitig Material zur Identitätsstiftung bereitgehalten werden soll, muss auch die Auswahl des Materials, das in die Archive gelangt, ein Ergebnis einer Diskussion sein, die sich nicht nur auf Archivzirkel beschränkt. Die Offenlegung von Auswahl- und Vernichtungskriterien von Material durch Archivare gehört ebenso dazu wie in einem zweiten Schritt die Partizipation derjenigen, die die Quellen nutzen wollen .
Denn „Überlieferungsbildung“ ist nur ein vermeintliches Randthema – es ist ein gravierender Vorgang mit erheblichen Auswirkungen: Was nicht als Überlieferung gesichert ist, kann nicht in den geschichtswissenschaftlichen und gesellschaftlichen Diskurs eingebracht werden. Der folgenreiche Prozess der Auswahl von „archivwürdigem“ Material und der damit einhergehenden Vernichtung von „nicht archivwürdigem“ – eben der Vorgang der „Überlieferungsbildung“ – ist vielen Historikern kaum bewusst und zeigt, wie sehr die Rolle der Archive auch in der Fachwelt noch unterschätzt wird.
Daher war das Ziel des Kolloquiums eine verbesserte Kommunikation, mehr noch das Bewusstsein für die Notwendigkeit des Dialogs zwischen der Forschung einerseits, die Quellen sucht und die vorliegende Materialen unhinterfragt nutzt, und den Archiven, die Unterlagen bisher nach ihren eigenen Kriterien auswählen. Es war die Fortsetzung einer Diskussion, die im AK Bewertung des Verbands deutscher Archivarinnen und Archivare 2001 aufgegriffen wurde und auf dem 46. Deutschen Historikertag in Konstanz auch erstmals in die historische Fachöffentlichkeit getragen wurde .
Konkretisiert wurde dies am Thema „1968“, das durch die aktuelle Diskussion um die Begnadigung des Terroristen Christian Klar zusätzliche Aufmerksamkeit gewonnen hat. Dabei standen diesmal nicht die Ereignisse oder die Interpretation des „roten Jahrzehnts“ im Fokus des Interesses, sondern die Quellen und ihre Auswahl.
Prof. Dr. Thomas Etzemüller, Universität Oldenburg stellte im Einführungsvortrag den Forschungsstand zu „1968“ vor: Früher seien die 50er Jahre als undifferenzierter Block provinziellen Miefs und politisch-moralischer Konformität beschrieben worden, auf den 1968 dann die plötzliche Befreiung von verkrusteten Normen durch die protestierenden Studenten gefolgt wäre; dieser politische Aufbruch sei 1970 schon unterdrückt und zerschlagen gewesen: „1968“ – ein singuläres Ereignis.
Inzwischen gerät in der Forschung zum ersten die Phase von den (späten) fünfziger Jahren bis weit in die siebziger Jahre als eine Einheit in den Blick. In diesen Jahren durchliefen die westlichen Gesellschaften die fundamentale Transformation zu einer modernen, liberal-demokratischen Konsumgesellschaft; ein Wandel mit „1968” als integralem Teil. Als exemplarische Belege für diese Sichtweise führte er die in den 50er Jahren aufbrechende Jugendkultur und die Veränderungen von Geschlechterrollen im Erwerbsleben.
Auswirkungen für Archivare bei der Überlieferungsbildung haben die von Etzemüller genannten Beobachtungen zur Komplexität der 68er-Bewegung: die inkonsequente Aufarbeitung der NS-Vergangenheit, die Radikalisierung der Auseinandersetzungen ab 1964 mit entsprechenden Polizeieinsätzen und die für die Eskalation wesentlichen Wahrnehmungsprozesse der Handelnden – einerseits die Furcht vor einem Wiederaufleben des Faschismus und andererseits die Angst, die „fünfte Kolonne Moskaus“ könnte Erfolg haben.
Ebenfalls schwierig quellenmäßig zu fassen ist der von Etzemüller konstatierte, parallel verlaufende Politisierungsprozess, bei dem auf ein spezifisches Vokabular und Denken zurückgegriffen wurde, das den wahrgenommenen Strukturwandel der Nachkriegszeit in Begriffe und Sinnzusammenhänge fasste und es erlaubte, gesellschaftsverändernde Handlungsvorgaben zu formulieren und zu begründen.
Die Frage nach dem, was bleibt, ist selbstverständlich entscheidend durch das geprägt, was überhaupt an Unterlagen entsteht. So stellte zuerst Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger, Stuttgart, für die Aktenbildner die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaften dar, wobei er – eigene Erfahrungen als Ermittler in den RAF-Verfahren einbringend – den Bogen bis zum „Deutschen Herbst“ 1977 spannte. Das Ermittlungsinteresse bezog sich logischer Weise auf bekannte Straftaten. Aber auch unspektakuläre Unterstützungsaktionen zogen Aktivitäten staatlicher Organe nach sich. Dabei wird eine Grundproblematik der Überlieferungsbildung im Justizbereich offenbar: Nur zu strafwürdigem oder vermeintlich strafwürdigem, abweichenden Verhalten entstehen überhaupt Unterlagen. Allgemeine Mentalitäten und ihr Wandel lassen sich dadurch nur bedingt ermitteln. Selbstverständlich finden sich in den Justizunterlagen ganz bewusst Selbstzeugnisse von Angeklagten, sie sind aber nur für einen kleinen, begrenzten Teil der „1968er“ aussagekräftig. Die Einstellungen der Menschen, die statt auf den Terrorismus auf den „Marsch durch die Institutionen“ setzten, ist damit nicht nachvollziehbar.
Sehr wohl wird in den Akten aber die „Grundposition“ des Staates in jener Zeit, die Intentionen und Grundhaltungen seiner Vertreter erkennbar. Zudem ist spannend festzustellen, dass nebenbei noch Selbstzeugnisse und Dokumente der Täter zusammengetragen werden, durch die der Mythenbildung („Mord in Stammheim“) entgegengearbeitet wird. Insofern ist und bleibt die Justizüberlieferung wichtig für die Aufarbeitung einer Zeit, in der versucht wurde, Konflikte gerade über die juristische Ebene zu lösen.
Anschließend stellte Dr. Elke Koch (LA BW) die Chancen eines staatlichen Archivars dar, sich der Thematik „1968“ zu nähern. Der Versuch, Quellen zu ermitteln und in die Archive zu übernehmen, aus denen aussagekräftig die gesellschaftliche Entwicklung ablesbar wird, muss – das wurde schnell deutlich – über die Justizüberlieferung hinausreichen.
Dabei können sich Archivare in einem ersten Schritt auf ihr übliches, bewährtes Bewertungsinstrumentarium verlassen. Durch reguläre Überlieferungsverfahren z.B. für Personalakten werden Unterlagen von „Aktivisten“ archiviert, die allerdings auch Unspektakuläres enthalten. Aufgrund von gesetzlichen Zuständigkeiten können in allen staatlichen Bereichen Unterlagen ermittelt werden – auch wenn manchmal Verluste sind zu vermelden sind. Neben den Universitäten – die als besonderer Bereich von Becker (s.u.) angesprochen wurden –, stellte Koch beispielhaft die Überlieferungen von Fachhochschulen vor. Konnte sie dabei doch gleichzeitig herausarbeiten, dass „1968“ gerade in der Provinz unzweifelhaft ebenfalls stattgefunden hat, aber eben auch eine differenzierte Entwicklung festzustellen ist. Aber nicht nur die Unterlagen zu konkreten Ereignissen, wie Demonstrationen etc. ermöglichen ein Fenster in die Geschichte einer Region, auch allgemeine Mentalitätsverschiebungen sind dokumentiert. Was ist z.B. in der Forstverwaltung die Einrichtung von Wanderparkplätzen anderes als die massenhafte Mobilisierung der Bevölkerung unter dem Schlagwort „zurück zur Natur“? Insofern kommt der staatlichen Überlieferung für die Dokumentation des gesellschaftlichen Wandels aufgrund ihrer Vielseitigkeit und Vielschichtigkeit ein besondere Bedeutung zu.
So breit sich die staatliche Überlieferung darstellt, so konzentriert ist die der Studentenbewegung selber. Dr. Thomas Becker, Universitätsarchivar in Bonn, fächerte vier Säulen der Überlieferung auf: Universitäten und andere Hochschulen haben in Deutschland traditionell eine zweigeteilte Verwaltung, den zentralen Verwaltungsapparat mit einem Kanzler an der Spitze der Kanzler und die akademische Selbstverwaltung mit Rektorat, Senat, Dekanen, Fakultätsräten und Institutsräten. Daneben agiert die studentische Selbstverwaltung mit ihren Gremien und Ausführungsorganen vom AStA bis zur Fachschaft. Neben diesen Elementen der universitären Verwaltung, muss bei einer Dokumentation von „Studentenbewegung“ das universitäre Leben mit politischen und konfessionellen Studierendengruppen, die kulturellen Vereine, Sportclubs und studentischen Korporationen mit berücksichtigt werden.
Daher wird in keinem Universitätsarchiv in Deutschland ein eigener Bestand „Studentenbewegung“ oder „1968“ zu finden sein. Vielmehr setzt sich die Tektonik aller Hochschularchive aus diesen vier Säulen zusammen. Gefragt sind also Verwaltungsakten, Akten der akademischen Selbstverwaltung, AStA- und Fachschaftsüberlieferung und private Sammlungen von studentischen Gruppen oder von Einzelpersonen.
Die Dokumentationsdichte ist dabei von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich, aber das ist eine Folge des jeweiligen records management und der lokalen Besonderheiten. Insbesondere die vierte Säule, das vielschichtige politisch-kulturelle Leben ist nur durch eine intensive Sammeltätigkeit der Nachwelt zu überliefern – die freilich an Grenzen bei denjenigen stößt, die nicht bereit sind Dokumente des „Kampfes gegen das Establishment“ nun einer Institution des Staates zu übereignen.
Diese Situation, dass viele Protagonisten der Studentenbewegung einerseits ihr Handeln sehr wohl dokumentieren wollten, andererseits aber ihre Einstellungen auch in der Art der Langzeitsicherung sichtbar machen wollten, war Ursache für die Entstehung von alternativen Archivierungskonzepten, den Bewegungsarchiven. Diese Archive sollten – so die Gründungsgedanke – Bestandteil der politischen Aktivitäten einer Region sein. Michael Koltan vom Archiv soziale Bewegungen, Freiburg konnte überzeugend darstellen, dass gerade die Verwurzelung und ständige Verankerung im Milieu eine, wenn nicht die wesentliche Voraussetzung für die Bereitschaft von potentiellen Nachlassgebern ist, ihre privaten Dokumente überhaupt sichern zu lassen. Diese Materialien werden in den Bewegungsarchiven aktiv akquiriert – subjektive Zeugnisse einer „radikal subjektivistischen Bewegung“. Neben klassischem Sammlungsgut wie z.B. Flugblättern und Plakaten, das gleichsam am Mensatisch erfasst wurde, werden „Ego-Dokumente“ wie Notizen, Briefe, und Fotomaterial gesucht. Erst in den letzten Jahren ist beispielsweise bewusst gewordene, dass in erheblichem Umfang privates Filmmaterial auf Super 8 in dieser Zeit entstanden ist.
In den Bewegungsarchiven ist die Zeit der Schuhkartons und provisorischen Regale längst vorbei; archivfachliche Standards lassen sich zunehmend umsetzen. Aufgrund ihres einzigartigen Materials, das allerdings v.a. bei Druckerzeugnissen an unterschiedlichen Stellen mehrfach überliefert sein kann, sind sie zunehmend als Projektpartner gefragt. Gleichwohl ist die Kontinuität dieser Archive gefährdet, weil sie vielfach fast ausschließlich auf Spendenmittel oder begrenzte Projektmittel angewiesen sind.
Dr. Wolfgang Kraushaar vom Hamburger Institut für Sozialforschung wandte sich den „Weißen Flecken“ der Überlieferung zur Studentenbewegung zu, die er im Kern für überschaubarer hält als allgemein angenommen wird. Dabei stellte er keine systematische Karte fehlender Quellen vor, sondern konnten anhand von Beispielen die Probleme herausarbeiten, wie an Primarquellen der 68er Bewegung zu gelangen ist.
Eine sachgerechte Archivierung bedarf einer genauen Kenntnis inhaltlicher, d.h. politischer Zusammenhänge, so dass aus Fragestellungen heraus die Suche nach bestimmten Materialien entwickelt und präzisiert werden kann. Allein mit einer formal systematischen Sammeltätigkeit oder unspezifischen Sammelwut sind die gewünschten Ergebnisse nicht zuzielen. Dass hier in vielen Fällen auch finanzielle Mittel nötig sind, weil die Eigentümer einen kommerziellen Wert der Unterlagen gelten machen, verschärft die Aufgabe insbesonders für die Bewegungsarchive, die in der Regel über einen sehr beschränkten und wenig verläßlichen Etat verfügen.
So sehr die staatlichen Einrichtungen den Vorteil der Unabhängigkeit, der Rechtsicherheit und der Überparteilichkeit bei der Archivierung haben, so sehr ist es nach den Erfahrungen Kraushaars für viele Protagonisten der Studentenbewegung unvorstellbar, ihre Unterlagen überhaupt abzugeben – und wenn nur an nichtstaatliche Einrichtungen.
Allerdings droht hier eine andere Gefahr: Wie er am Beispiel der Kommunarden Kunzelmann belegen konnte, ist der Dokumentar seiner eigenen Aktivistentätigkeit nicht unbedingt der ideale Archivar. Er kann und wird ggf. interessegeleitet verzeichnen und damit entsprechende Schneisen in die Überlieferung schlagen – oder Dokumente verstecken.
Ergebnisse
In der Diskussion wurde vor allem auf die Aspekte Zugänglichkeit, regionale Differenzierung und „Archivierung im Verbund“ eingegangen:
Zugänglichkeit
Es wurde intensiv gestritten, inwieweit gleichmäßige öffentliche Zugänglichkeit von allen Archiven zu fordern wäre. Das Jedermann-Recht – für den Bürger bei öffentlichen Archiven selbstverständlich und gesetzlich geregelt – wird bei Bewegungsarchiven aufgrund ihrer besonderen Beziehung zu ihren Nachlassgebern problematisiert. Nicht jeder – v.a. nicht derjenigen mit „falschen“ Absichten – soll Einsicht in Unterlagen erhalten können. Schließlich könnten in den Beständen durchaus noch brisante Informationen enthalten sein, deren Bekanntmachung eventuell aktuelle Konsequenzen nach sich ziehen würden. So problematisch – und grundsätzlich inakzeptabel – eine nach Personengruppen differenzierte Einschränkung der Zugänglichkeit erscheint, wiesen doch auch Archivare aus dem „staatlichen Bereich“ darauf hin, dass ihnen viele Unterlagen aus dieser Zeit vorenthalten würden, eben weil sie jeden Benutzer unabhängig vom Erkenntnisinteresse gleich behandelten. Das Vertrauen, das die Bewegungsarchive hier genießen würden, habe für die Überlieferungssicherung eine zentrale Funktion. Ohnehin sei dies ein Problem der Zeiträume, meist seinen diese von den vorherigen Eigentümern der Dokumente erbeten Schutzräume befristet.
Regionale Differenzierung
Zum Kolloquium war eingeladen worden mit der Anfrage an die Forschung, was an Unterlagen für die Bearbeitung der Fragestellungen zum Umbruch „1968“ benötigt wird und ob in den Archiven eigentlich das Wesentliche auch wirklich überliefert wird. Deutlich wurde, dass insbesondere für die Ereignisse und Entwicklungen in der „Provinz“ überraschend viel überwiegend noch nicht ausgewertetes Material zur Verfügung steht: seien es personenorientierte Unterlagen (z.B. Lehrerpersonalakten) oder Polizeiberichte. Unter dem Stichwort der „Lemgoisierung“ wurde eine Perspektive für Forschungslinien angerissen: den forschenden Blick über die Zentren in Berlin oder Frankfurt hinaus zu erweitern. Das Quellenmaterial ist dafür vorhanden.
„Archivierung im Verbund“
In der Schlussdebatte wurde mehrfach gefordert, die Überlieferungsbildung vernetzt anzugehen und diese Vernetzung transparent zu kommunizieren. Den Benutzern müsste leicht erkennbar sein, in welchem Archiv sich welche Überlieferung befinde. Da sich gerade im Sammlungsbereich deutliche Überschneidungen abzeichnen, sei vor allem hier eine Kooperation gefragt, bei der jeder Partner seine Stärken einbringen könnte.
Gerade die „Frontstellung“ zwischen Bewegungsarchiven und staatlichen Archiven, die sich aus der Entstehungszeit und den Gründungsgedanken der Bewegungsarchive herleiten lässt, erscheint heute anachronistisch. Mit Blick auf die Forschung sollte eine Kooperation, eine „Archivierung im Verbund“ entstehen.
Prof. Dr. Kretzschmar, Vorsitzender des Verband deutscher Archivarinnen und Archivare e.V. (VdA) wies darauf hin, dass sich noch in diesem Jahr eine Arbeitsgruppe konstituieren wird, um zu prüfen, ob und wie eine Annäherung von Bewegungsarchiven und etablierten Archiven sich auch organisatorisch im VdA verankern lässt.
Die ursprüngliche Intention der Veranstalter – die Forschung um Anregungen zur Überlieferungsbildung zu bitten – konnte nur teilweise erreicht werden, weil in vielen Fällen die Grundlagen für eine solche Diskussion fehlten. Erst einmal wurde offenkundig, dass im universitären Bereich das Wissen nur unzureichend verbreitet ist, in welchen Archiven und Dokumentationsstellen überhaupt welche Unterlagen erwartet werden können. Das Wissen um Strukturen und Zuständigkeiten von Archiven und Dokumentationsstellen muss zum Nutzen von Forschungsergebnissen intensiver in den fachwissenschaftlichen Diskurs eingebracht werden – ein derzeit zu beklagendes kommunikatives Desiderat. Es ist schon jetzt absehbar, dass bei den chronologisch folgenden Themen wie der Umwelt- und Friedensbewegung mit Blick auf die Archivierung ähnliche Fragestellungen zu erörtern sein werden.
Eine Publikation der Kolloquiumsbeiträge ist geplant.
Clemens Rehm, Stuttgart, April 2007
*******
ANMERKUNG: Clemens Rehm ist einer der Mitorganisatoren dieser tagung. Weiterer Tagungsbericht auf Archivalia hier.
27. Februar 2007 in Stuttgart veranstaltet vom Landesarchiv Baden-Württemberg
„Geschichtsbilder“ sind nicht erst seit dem letztjährigen Historikertag in aller Munde. Dabei sind es nicht nur Bilder, durch die historische Prozesse der Nachwelt überliefert werden. Sie sind nur ein Ausschnitt aus der Welt der Quellen, die in Archiven aller Orten bereit gehalten wird, um eine Rekonstruktion und Interpretation des Vergangenen zu ermöglichen. Seitdem in der Archivwelt der letzten Jahre die Nutzung von Archivgut als finale Legitimation des eigenen Tuns verstärkt diskutiert wird, steht auch die Auswahl des „Archivwürdigen“ im Blickfeld. Wenn Quellen in Archiven dazu dienen sollen, eine demokratische Kontrolle politischer Entscheidungen und gesellschaftlicher Prozesse im Nachhinein zu ermöglichen und gleichzeitig Material zur Identitätsstiftung bereitgehalten werden soll, muss auch die Auswahl des Materials, das in die Archive gelangt, ein Ergebnis einer Diskussion sein, die sich nicht nur auf Archivzirkel beschränkt. Die Offenlegung von Auswahl- und Vernichtungskriterien von Material durch Archivare gehört ebenso dazu wie in einem zweiten Schritt die Partizipation derjenigen, die die Quellen nutzen wollen .
Denn „Überlieferungsbildung“ ist nur ein vermeintliches Randthema – es ist ein gravierender Vorgang mit erheblichen Auswirkungen: Was nicht als Überlieferung gesichert ist, kann nicht in den geschichtswissenschaftlichen und gesellschaftlichen Diskurs eingebracht werden. Der folgenreiche Prozess der Auswahl von „archivwürdigem“ Material und der damit einhergehenden Vernichtung von „nicht archivwürdigem“ – eben der Vorgang der „Überlieferungsbildung“ – ist vielen Historikern kaum bewusst und zeigt, wie sehr die Rolle der Archive auch in der Fachwelt noch unterschätzt wird.
Daher war das Ziel des Kolloquiums eine verbesserte Kommunikation, mehr noch das Bewusstsein für die Notwendigkeit des Dialogs zwischen der Forschung einerseits, die Quellen sucht und die vorliegende Materialen unhinterfragt nutzt, und den Archiven, die Unterlagen bisher nach ihren eigenen Kriterien auswählen. Es war die Fortsetzung einer Diskussion, die im AK Bewertung des Verbands deutscher Archivarinnen und Archivare 2001 aufgegriffen wurde und auf dem 46. Deutschen Historikertag in Konstanz auch erstmals in die historische Fachöffentlichkeit getragen wurde .
Konkretisiert wurde dies am Thema „1968“, das durch die aktuelle Diskussion um die Begnadigung des Terroristen Christian Klar zusätzliche Aufmerksamkeit gewonnen hat. Dabei standen diesmal nicht die Ereignisse oder die Interpretation des „roten Jahrzehnts“ im Fokus des Interesses, sondern die Quellen und ihre Auswahl.
Prof. Dr. Thomas Etzemüller, Universität Oldenburg stellte im Einführungsvortrag den Forschungsstand zu „1968“ vor: Früher seien die 50er Jahre als undifferenzierter Block provinziellen Miefs und politisch-moralischer Konformität beschrieben worden, auf den 1968 dann die plötzliche Befreiung von verkrusteten Normen durch die protestierenden Studenten gefolgt wäre; dieser politische Aufbruch sei 1970 schon unterdrückt und zerschlagen gewesen: „1968“ – ein singuläres Ereignis.
Inzwischen gerät in der Forschung zum ersten die Phase von den (späten) fünfziger Jahren bis weit in die siebziger Jahre als eine Einheit in den Blick. In diesen Jahren durchliefen die westlichen Gesellschaften die fundamentale Transformation zu einer modernen, liberal-demokratischen Konsumgesellschaft; ein Wandel mit „1968” als integralem Teil. Als exemplarische Belege für diese Sichtweise führte er die in den 50er Jahren aufbrechende Jugendkultur und die Veränderungen von Geschlechterrollen im Erwerbsleben.
Auswirkungen für Archivare bei der Überlieferungsbildung haben die von Etzemüller genannten Beobachtungen zur Komplexität der 68er-Bewegung: die inkonsequente Aufarbeitung der NS-Vergangenheit, die Radikalisierung der Auseinandersetzungen ab 1964 mit entsprechenden Polizeieinsätzen und die für die Eskalation wesentlichen Wahrnehmungsprozesse der Handelnden – einerseits die Furcht vor einem Wiederaufleben des Faschismus und andererseits die Angst, die „fünfte Kolonne Moskaus“ könnte Erfolg haben.
Ebenfalls schwierig quellenmäßig zu fassen ist der von Etzemüller konstatierte, parallel verlaufende Politisierungsprozess, bei dem auf ein spezifisches Vokabular und Denken zurückgegriffen wurde, das den wahrgenommenen Strukturwandel der Nachkriegszeit in Begriffe und Sinnzusammenhänge fasste und es erlaubte, gesellschaftsverändernde Handlungsvorgaben zu formulieren und zu begründen.
Die Frage nach dem, was bleibt, ist selbstverständlich entscheidend durch das geprägt, was überhaupt an Unterlagen entsteht. So stellte zuerst Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger, Stuttgart, für die Aktenbildner die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaften dar, wobei er – eigene Erfahrungen als Ermittler in den RAF-Verfahren einbringend – den Bogen bis zum „Deutschen Herbst“ 1977 spannte. Das Ermittlungsinteresse bezog sich logischer Weise auf bekannte Straftaten. Aber auch unspektakuläre Unterstützungsaktionen zogen Aktivitäten staatlicher Organe nach sich. Dabei wird eine Grundproblematik der Überlieferungsbildung im Justizbereich offenbar: Nur zu strafwürdigem oder vermeintlich strafwürdigem, abweichenden Verhalten entstehen überhaupt Unterlagen. Allgemeine Mentalitäten und ihr Wandel lassen sich dadurch nur bedingt ermitteln. Selbstverständlich finden sich in den Justizunterlagen ganz bewusst Selbstzeugnisse von Angeklagten, sie sind aber nur für einen kleinen, begrenzten Teil der „1968er“ aussagekräftig. Die Einstellungen der Menschen, die statt auf den Terrorismus auf den „Marsch durch die Institutionen“ setzten, ist damit nicht nachvollziehbar.
Sehr wohl wird in den Akten aber die „Grundposition“ des Staates in jener Zeit, die Intentionen und Grundhaltungen seiner Vertreter erkennbar. Zudem ist spannend festzustellen, dass nebenbei noch Selbstzeugnisse und Dokumente der Täter zusammengetragen werden, durch die der Mythenbildung („Mord in Stammheim“) entgegengearbeitet wird. Insofern ist und bleibt die Justizüberlieferung wichtig für die Aufarbeitung einer Zeit, in der versucht wurde, Konflikte gerade über die juristische Ebene zu lösen.
Anschließend stellte Dr. Elke Koch (LA BW) die Chancen eines staatlichen Archivars dar, sich der Thematik „1968“ zu nähern. Der Versuch, Quellen zu ermitteln und in die Archive zu übernehmen, aus denen aussagekräftig die gesellschaftliche Entwicklung ablesbar wird, muss – das wurde schnell deutlich – über die Justizüberlieferung hinausreichen.
Dabei können sich Archivare in einem ersten Schritt auf ihr übliches, bewährtes Bewertungsinstrumentarium verlassen. Durch reguläre Überlieferungsverfahren z.B. für Personalakten werden Unterlagen von „Aktivisten“ archiviert, die allerdings auch Unspektakuläres enthalten. Aufgrund von gesetzlichen Zuständigkeiten können in allen staatlichen Bereichen Unterlagen ermittelt werden – auch wenn manchmal Verluste sind zu vermelden sind. Neben den Universitäten – die als besonderer Bereich von Becker (s.u.) angesprochen wurden –, stellte Koch beispielhaft die Überlieferungen von Fachhochschulen vor. Konnte sie dabei doch gleichzeitig herausarbeiten, dass „1968“ gerade in der Provinz unzweifelhaft ebenfalls stattgefunden hat, aber eben auch eine differenzierte Entwicklung festzustellen ist. Aber nicht nur die Unterlagen zu konkreten Ereignissen, wie Demonstrationen etc. ermöglichen ein Fenster in die Geschichte einer Region, auch allgemeine Mentalitätsverschiebungen sind dokumentiert. Was ist z.B. in der Forstverwaltung die Einrichtung von Wanderparkplätzen anderes als die massenhafte Mobilisierung der Bevölkerung unter dem Schlagwort „zurück zur Natur“? Insofern kommt der staatlichen Überlieferung für die Dokumentation des gesellschaftlichen Wandels aufgrund ihrer Vielseitigkeit und Vielschichtigkeit ein besondere Bedeutung zu.
So breit sich die staatliche Überlieferung darstellt, so konzentriert ist die der Studentenbewegung selber. Dr. Thomas Becker, Universitätsarchivar in Bonn, fächerte vier Säulen der Überlieferung auf: Universitäten und andere Hochschulen haben in Deutschland traditionell eine zweigeteilte Verwaltung, den zentralen Verwaltungsapparat mit einem Kanzler an der Spitze der Kanzler und die akademische Selbstverwaltung mit Rektorat, Senat, Dekanen, Fakultätsräten und Institutsräten. Daneben agiert die studentische Selbstverwaltung mit ihren Gremien und Ausführungsorganen vom AStA bis zur Fachschaft. Neben diesen Elementen der universitären Verwaltung, muss bei einer Dokumentation von „Studentenbewegung“ das universitäre Leben mit politischen und konfessionellen Studierendengruppen, die kulturellen Vereine, Sportclubs und studentischen Korporationen mit berücksichtigt werden.
Daher wird in keinem Universitätsarchiv in Deutschland ein eigener Bestand „Studentenbewegung“ oder „1968“ zu finden sein. Vielmehr setzt sich die Tektonik aller Hochschularchive aus diesen vier Säulen zusammen. Gefragt sind also Verwaltungsakten, Akten der akademischen Selbstverwaltung, AStA- und Fachschaftsüberlieferung und private Sammlungen von studentischen Gruppen oder von Einzelpersonen.
Die Dokumentationsdichte ist dabei von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich, aber das ist eine Folge des jeweiligen records management und der lokalen Besonderheiten. Insbesondere die vierte Säule, das vielschichtige politisch-kulturelle Leben ist nur durch eine intensive Sammeltätigkeit der Nachwelt zu überliefern – die freilich an Grenzen bei denjenigen stößt, die nicht bereit sind Dokumente des „Kampfes gegen das Establishment“ nun einer Institution des Staates zu übereignen.
Diese Situation, dass viele Protagonisten der Studentenbewegung einerseits ihr Handeln sehr wohl dokumentieren wollten, andererseits aber ihre Einstellungen auch in der Art der Langzeitsicherung sichtbar machen wollten, war Ursache für die Entstehung von alternativen Archivierungskonzepten, den Bewegungsarchiven. Diese Archive sollten – so die Gründungsgedanke – Bestandteil der politischen Aktivitäten einer Region sein. Michael Koltan vom Archiv soziale Bewegungen, Freiburg konnte überzeugend darstellen, dass gerade die Verwurzelung und ständige Verankerung im Milieu eine, wenn nicht die wesentliche Voraussetzung für die Bereitschaft von potentiellen Nachlassgebern ist, ihre privaten Dokumente überhaupt sichern zu lassen. Diese Materialien werden in den Bewegungsarchiven aktiv akquiriert – subjektive Zeugnisse einer „radikal subjektivistischen Bewegung“. Neben klassischem Sammlungsgut wie z.B. Flugblättern und Plakaten, das gleichsam am Mensatisch erfasst wurde, werden „Ego-Dokumente“ wie Notizen, Briefe, und Fotomaterial gesucht. Erst in den letzten Jahren ist beispielsweise bewusst gewordene, dass in erheblichem Umfang privates Filmmaterial auf Super 8 in dieser Zeit entstanden ist.
In den Bewegungsarchiven ist die Zeit der Schuhkartons und provisorischen Regale längst vorbei; archivfachliche Standards lassen sich zunehmend umsetzen. Aufgrund ihres einzigartigen Materials, das allerdings v.a. bei Druckerzeugnissen an unterschiedlichen Stellen mehrfach überliefert sein kann, sind sie zunehmend als Projektpartner gefragt. Gleichwohl ist die Kontinuität dieser Archive gefährdet, weil sie vielfach fast ausschließlich auf Spendenmittel oder begrenzte Projektmittel angewiesen sind.
Dr. Wolfgang Kraushaar vom Hamburger Institut für Sozialforschung wandte sich den „Weißen Flecken“ der Überlieferung zur Studentenbewegung zu, die er im Kern für überschaubarer hält als allgemein angenommen wird. Dabei stellte er keine systematische Karte fehlender Quellen vor, sondern konnten anhand von Beispielen die Probleme herausarbeiten, wie an Primarquellen der 68er Bewegung zu gelangen ist.
Eine sachgerechte Archivierung bedarf einer genauen Kenntnis inhaltlicher, d.h. politischer Zusammenhänge, so dass aus Fragestellungen heraus die Suche nach bestimmten Materialien entwickelt und präzisiert werden kann. Allein mit einer formal systematischen Sammeltätigkeit oder unspezifischen Sammelwut sind die gewünschten Ergebnisse nicht zuzielen. Dass hier in vielen Fällen auch finanzielle Mittel nötig sind, weil die Eigentümer einen kommerziellen Wert der Unterlagen gelten machen, verschärft die Aufgabe insbesonders für die Bewegungsarchive, die in der Regel über einen sehr beschränkten und wenig verläßlichen Etat verfügen.
So sehr die staatlichen Einrichtungen den Vorteil der Unabhängigkeit, der Rechtsicherheit und der Überparteilichkeit bei der Archivierung haben, so sehr ist es nach den Erfahrungen Kraushaars für viele Protagonisten der Studentenbewegung unvorstellbar, ihre Unterlagen überhaupt abzugeben – und wenn nur an nichtstaatliche Einrichtungen.
Allerdings droht hier eine andere Gefahr: Wie er am Beispiel der Kommunarden Kunzelmann belegen konnte, ist der Dokumentar seiner eigenen Aktivistentätigkeit nicht unbedingt der ideale Archivar. Er kann und wird ggf. interessegeleitet verzeichnen und damit entsprechende Schneisen in die Überlieferung schlagen – oder Dokumente verstecken.
Ergebnisse
In der Diskussion wurde vor allem auf die Aspekte Zugänglichkeit, regionale Differenzierung und „Archivierung im Verbund“ eingegangen:
Zugänglichkeit
Es wurde intensiv gestritten, inwieweit gleichmäßige öffentliche Zugänglichkeit von allen Archiven zu fordern wäre. Das Jedermann-Recht – für den Bürger bei öffentlichen Archiven selbstverständlich und gesetzlich geregelt – wird bei Bewegungsarchiven aufgrund ihrer besonderen Beziehung zu ihren Nachlassgebern problematisiert. Nicht jeder – v.a. nicht derjenigen mit „falschen“ Absichten – soll Einsicht in Unterlagen erhalten können. Schließlich könnten in den Beständen durchaus noch brisante Informationen enthalten sein, deren Bekanntmachung eventuell aktuelle Konsequenzen nach sich ziehen würden. So problematisch – und grundsätzlich inakzeptabel – eine nach Personengruppen differenzierte Einschränkung der Zugänglichkeit erscheint, wiesen doch auch Archivare aus dem „staatlichen Bereich“ darauf hin, dass ihnen viele Unterlagen aus dieser Zeit vorenthalten würden, eben weil sie jeden Benutzer unabhängig vom Erkenntnisinteresse gleich behandelten. Das Vertrauen, das die Bewegungsarchive hier genießen würden, habe für die Überlieferungssicherung eine zentrale Funktion. Ohnehin sei dies ein Problem der Zeiträume, meist seinen diese von den vorherigen Eigentümern der Dokumente erbeten Schutzräume befristet.
Regionale Differenzierung
Zum Kolloquium war eingeladen worden mit der Anfrage an die Forschung, was an Unterlagen für die Bearbeitung der Fragestellungen zum Umbruch „1968“ benötigt wird und ob in den Archiven eigentlich das Wesentliche auch wirklich überliefert wird. Deutlich wurde, dass insbesondere für die Ereignisse und Entwicklungen in der „Provinz“ überraschend viel überwiegend noch nicht ausgewertetes Material zur Verfügung steht: seien es personenorientierte Unterlagen (z.B. Lehrerpersonalakten) oder Polizeiberichte. Unter dem Stichwort der „Lemgoisierung“ wurde eine Perspektive für Forschungslinien angerissen: den forschenden Blick über die Zentren in Berlin oder Frankfurt hinaus zu erweitern. Das Quellenmaterial ist dafür vorhanden.
„Archivierung im Verbund“
In der Schlussdebatte wurde mehrfach gefordert, die Überlieferungsbildung vernetzt anzugehen und diese Vernetzung transparent zu kommunizieren. Den Benutzern müsste leicht erkennbar sein, in welchem Archiv sich welche Überlieferung befinde. Da sich gerade im Sammlungsbereich deutliche Überschneidungen abzeichnen, sei vor allem hier eine Kooperation gefragt, bei der jeder Partner seine Stärken einbringen könnte.
Gerade die „Frontstellung“ zwischen Bewegungsarchiven und staatlichen Archiven, die sich aus der Entstehungszeit und den Gründungsgedanken der Bewegungsarchive herleiten lässt, erscheint heute anachronistisch. Mit Blick auf die Forschung sollte eine Kooperation, eine „Archivierung im Verbund“ entstehen.
Prof. Dr. Kretzschmar, Vorsitzender des Verband deutscher Archivarinnen und Archivare e.V. (VdA) wies darauf hin, dass sich noch in diesem Jahr eine Arbeitsgruppe konstituieren wird, um zu prüfen, ob und wie eine Annäherung von Bewegungsarchiven und etablierten Archiven sich auch organisatorisch im VdA verankern lässt.
Die ursprüngliche Intention der Veranstalter – die Forschung um Anregungen zur Überlieferungsbildung zu bitten – konnte nur teilweise erreicht werden, weil in vielen Fällen die Grundlagen für eine solche Diskussion fehlten. Erst einmal wurde offenkundig, dass im universitären Bereich das Wissen nur unzureichend verbreitet ist, in welchen Archiven und Dokumentationsstellen überhaupt welche Unterlagen erwartet werden können. Das Wissen um Strukturen und Zuständigkeiten von Archiven und Dokumentationsstellen muss zum Nutzen von Forschungsergebnissen intensiver in den fachwissenschaftlichen Diskurs eingebracht werden – ein derzeit zu beklagendes kommunikatives Desiderat. Es ist schon jetzt absehbar, dass bei den chronologisch folgenden Themen wie der Umwelt- und Friedensbewegung mit Blick auf die Archivierung ähnliche Fragestellungen zu erörtern sein werden.
Eine Publikation der Kolloquiumsbeiträge ist geplant.
Clemens Rehm, Stuttgart, April 2007
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ANMERKUNG: Clemens Rehm ist einer der Mitorganisatoren dieser tagung. Weiterer Tagungsbericht auf Archivalia hier.
Bernd Hüttner - am Freitag, 11. Mai 2007, 09:36 - Rubrik: Archive von unten
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ist seit 1890 nach dem Stadtarchivar Ernst Fidicin benannt.

Straßenschild mit Kurzerläuterung:
http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Berlin_Kreuzberg_Fidicinstra%C3%9Fe.jpg
Zur Geschichte der Straße:
http://www.luise-berlin.de/lexikon/FrKr/f/Fidicinstrasse.htm
Lage bei Google Maps
Mehr zu Ernst Fidicin:
http://www.luise-berlin.de/Bms/bmstext/9804prof.htm

Straßenschild mit Kurzerläuterung:
http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Berlin_Kreuzberg_Fidicinstra%C3%9Fe.jpg
Zur Geschichte der Straße:
http://www.luise-berlin.de/lexikon/FrKr/f/Fidicinstrasse.htm
Lage bei Google Maps
Mehr zu Ernst Fidicin:
http://www.luise-berlin.de/Bms/bmstext/9804prof.htm
AndreasP - am Freitag, 11. Mai 2007, 09:10 - Rubrik: Oeffentlichkeitsarbeit
Statt Bücher (wie in Eichstätt) zu vernichten, kann man sie verschenken. Etwa an die Oxfam-Länden.
Andreas Burkhardt, Wohltätige Konkurrenz? Die deutschen Oxfam-Buchshops, in: Aus dem Antiquariat NF 5 (2007) Nr. 2, S. 134-136 hat einen Blick in den Stuttgarter Shop
http://www.oxfam.de/a_421_shopeinzel.asp?id=31
geworden und nur Ramschware dort festgestellt. Aber das müsse ja nicht so bleiben, meint er. da viele menschen ehrenamtlich mitarbeiten, kann Oxform Bücher sehr günstig anbieten.
Siehe auch:
http://archiv.twoday.net/stories/3351291/
Andreas Burkhardt, Wohltätige Konkurrenz? Die deutschen Oxfam-Buchshops, in: Aus dem Antiquariat NF 5 (2007) Nr. 2, S. 134-136 hat einen Blick in den Stuttgarter Shop
http://www.oxfam.de/a_421_shopeinzel.asp?id=31
geworden und nur Ramschware dort festgestellt. Aber das müsse ja nicht so bleiben, meint er. da viele menschen ehrenamtlich mitarbeiten, kann Oxform Bücher sehr günstig anbieten.
Siehe auch:
http://archiv.twoday.net/stories/3351291/
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http://www.trentinocultura.net/catalogo/cat_fondi_arch/pergamene/cat_pergamene_DE_h.asp
Pergamente online ist ein Projekt zur systematischen Erfassung und Digitalisierung des Pergamentbestandes der Trentiner Archive.
In vielen Fällen wird man höhere Auflösungen anfordern müssen, denn eine gute Lesbarkeit ist nur bei unproblematischen Doukmenten gegeben.

Pergamente online ist ein Projekt zur systematischen Erfassung und Digitalisierung des Pergamentbestandes der Trentiner Archive.
In vielen Fällen wird man höhere Auflösungen anfordern müssen, denn eine gute Lesbarkeit ist nur bei unproblematischen Doukmenten gegeben.

KlausGraf - am Freitag, 11. Mai 2007, 03:42 - Rubrik: Internationale Aspekte
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http://www3.ub.uni-freiburg.de/index.php?id=905
Wird im Bibliotheksdienst 2007/4 vorgestellt (in einigen Monaten auch kostenfrei online nachzulesen.)
http://www.zlb.de/aktivitaeten/bd_neu/heftinhalte2007/Bibliotheken010407.pdf
Wird im Bibliotheksdienst 2007/4 vorgestellt (in einigen Monaten auch kostenfrei online nachzulesen.)
http://www.zlb.de/aktivitaeten/bd_neu/heftinhalte2007/Bibliotheken010407.pdf
KlausGraf - am Freitag, 11. Mai 2007, 03:37 - Rubrik: Literaturarchive
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http://www.iucat.iu.edu
In Indiana werden erfreulicherweise die Bücher in Google Books katalogisiert. Noch erfreulicher: man kann sie in der E-book Search (beta) mit
keyword http://books.google*
ausfiltern und erhält dann 3547 Treffer. Die Bücher haben subject headings.
In Indiana werden erfreulicherweise die Bücher in Google Books katalogisiert. Noch erfreulicher: man kann sie in der E-book Search (beta) mit
keyword http://books.google*
ausfiltern und erhält dann 3547 Treffer. Die Bücher haben subject headings.
KlausGraf - am Freitag, 11. Mai 2007, 02:11 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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KlausGraf - am Freitag, 11. Mai 2007, 01:51 - Rubrik: Internationale Aspekte
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http://www.filmarchives-online.eu/
filmarchives online ermöglicht den Zugriff auf die Bestände von derzeit fünf europäischen Filmarchiven, mit dem Ziel, das europäische Filmerbe für kulturelle und kommerzielle Zwecke nutzbar zu machen. Zu den beteiligten Archiven und Institutionen gehören das Deutsche Filminstitut – DIF e.V., das British Film Institute (BFI), die Cineteca di Bologna, die DEFA-Stiftung sowie das in Prag ansässige Národní Filmový Archiv (NFA). Schon heute können aus den genannten Beständen die Angaben von mehr als 4.000 überwiegend nicht-fiktionalen Filmen in vier Sprachen durchsucht werden
filmarchives online ermöglicht den Zugriff auf die Bestände von derzeit fünf europäischen Filmarchiven, mit dem Ziel, das europäische Filmerbe für kulturelle und kommerzielle Zwecke nutzbar zu machen. Zu den beteiligten Archiven und Institutionen gehören das Deutsche Filminstitut – DIF e.V., das British Film Institute (BFI), die Cineteca di Bologna, die DEFA-Stiftung sowie das in Prag ansässige Národní Filmový Archiv (NFA). Schon heute können aus den genannten Beständen die Angaben von mehr als 4.000 überwiegend nicht-fiktionalen Filmen in vier Sprachen durchsucht werden
KlausGraf - am Freitag, 11. Mai 2007, 01:49 - Rubrik: Medienarchive
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http://bibliotheksrecht.blog.de/2007/05/10/benutzungsgebuhren_an_der_ub_konstanz~2243838
Dass externe Benutzer an der UB Konstanz 56 prohibitive Euro Jahresgebühr bezahlen müssen, war eine miese Retourkutsche der Studierenden, die sich für die Studiengebühren revanchierten. Steinhauer findet dafür die rechten Worte.
Ich bin gegen Studiengebühren. Ich bin aber auch dagegen, dass Studierende Bürgerinnen und Bürgern (einschl. finanziell Minderbemittelter) die Möglichkeit nehmen, kostenlos oder zu moderaten Tarifen (eine Ermäßigung ist nicht vorgesehen!) die mit ihren Steuergeldern angeschafften Buchbestände zu nutzen. Dass Wessenberg seine Bibliothek (Dauerleihgabe der Stadt Konstanz) einer Institution zur Verfügung stellen wollte, die Konstanzer Bürgerinnen und Bürger in dieser Weise abzockt, wird man ausschließen können.
Siehe auch:
http://infobib.de/blog/2007/05/11/konstanzer-studenten-ohne-soziales-gewissen/#more-453
Dass externe Benutzer an der UB Konstanz 56 prohibitive Euro Jahresgebühr bezahlen müssen, war eine miese Retourkutsche der Studierenden, die sich für die Studiengebühren revanchierten. Steinhauer findet dafür die rechten Worte.
Ich bin gegen Studiengebühren. Ich bin aber auch dagegen, dass Studierende Bürgerinnen und Bürgern (einschl. finanziell Minderbemittelter) die Möglichkeit nehmen, kostenlos oder zu moderaten Tarifen (eine Ermäßigung ist nicht vorgesehen!) die mit ihren Steuergeldern angeschafften Buchbestände zu nutzen. Dass Wessenberg seine Bibliothek (Dauerleihgabe der Stadt Konstanz) einer Institution zur Verfügung stellen wollte, die Konstanzer Bürgerinnen und Bürger in dieser Weise abzockt, wird man ausschließen können.
Siehe auch:
http://infobib.de/blog/2007/05/11/konstanzer-studenten-ohne-soziales-gewissen/#more-453
KlausGraf - am Freitag, 11. Mai 2007, 01:27 - Rubrik: Archivrecht
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BibliOdyssey, das zu rühmen immer wieder Anlass besteht, macht auf eine digitale Sammlung der Villanova University aufmerksam:
http://digital.library.villanova.edu/Joseph%20McGarrity%20Collection/
Digitalisiert sind Werke zur Geschichte und Kultur Irlands aus dem besitz von Joseph Mc Garrity

Wieso ich nur bei einem Werk eine CC-BY-Lizenz gesehen habe, ist seltsam. Auf jedem Fall ist das absolut fair, auch wenn die Werke PD sind.
In der Catholica Collection eine englische Version des "Geiger von Gmünd":
http://digital.library.villanova.edu/Catholica%20Collection/CatholicaCollection-00016.xml
http://digital.library.villanova.edu/Joseph%20McGarrity%20Collection/
Digitalisiert sind Werke zur Geschichte und Kultur Irlands aus dem besitz von Joseph Mc Garrity

Wieso ich nur bei einem Werk eine CC-BY-Lizenz gesehen habe, ist seltsam. Auf jedem Fall ist das absolut fair, auch wenn die Werke PD sind.
In der Catholica Collection eine englische Version des "Geiger von Gmünd":
http://digital.library.villanova.edu/Catholica%20Collection/CatholicaCollection-00016.xml
KlausGraf - am Freitag, 11. Mai 2007, 00:46 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Für meine Dissertation (1987) erstellte ich eine Rundfrage nach Inkunabelexemplaren von Thomas Lirers Schwäbischer Chronik. Die Existenz eines Exemplars im Stadtarchiv Altenburg wurde mir von der Altenburger Stadtverwaltung freundlicherweise bestätigt. Glücklicherweise ist dieser aufwändig illustrierte Druck nach wie vor vorhanden, wie dem Handbuch der historischen Buchbestände zu entnehmen ist:
http://www.b2i.de/fabian?Stadtarchiv_(Altenburg)
(Verlinkung funktioniert nicht!)
Leicht hätte es anders kommen können:
Am 8. Dezember 1988 wurden unter bis heute nicht ganz geklärten Umständen mehrere hundert Bücher aus dem Stadtarchiv Altenburg abgeholt und ohne Kenntnis der Stadtverwaltung über den " Antik-Handel Pirna" gegen Devisen verkauft. Die " Liste der verkauften Bücher" führt, soweit ersichtlich, 316 Positionen mit 402 Bdn auf (15.~Jh 7, 16.~Jh 149, 17.~Jh 203, 18.~Jh 12, 19. Jh 3; ohne Jahresangabe 28, überwiegend wohl zwischen 1570 und 1680 erschienen). Abgegeben wurden fast sämtliche juristischen Werke, ein Sammelband mit Lutherdrucken, mehrere Sammelbände mit Schulprogrammen sowie mit deutschen, lateinischen und griechischen Gelegenheitsgedichten, gedruckte Stadt- und Landchroniken, illustrierte Länderbeschreibungen, auch wertvolle Drucke wie Georg Engelhard von Löhneysens Bericht vom Bergkwerck (Zellerfeld 1617) und das geht aus der Liste nicht eindeutig hervor wahrscheinlich einige Handschriften.
Zum Antik-Handel Pirna:
http://www.ddr-wissen.de/wiki/ddr.pl?Antikhandel_Pirna
Dies als Nachtrag zu:
http://archiv.twoday.net/stories/3665492/
http://archiv.twoday.net/stories/3657871/
http://archiv.twoday.net/stories/3264433/
http://www.b2i.de/fabian?Stadtarchiv_(Altenburg)
(Verlinkung funktioniert nicht!)
Leicht hätte es anders kommen können:
Am 8. Dezember 1988 wurden unter bis heute nicht ganz geklärten Umständen mehrere hundert Bücher aus dem Stadtarchiv Altenburg abgeholt und ohne Kenntnis der Stadtverwaltung über den " Antik-Handel Pirna" gegen Devisen verkauft. Die " Liste der verkauften Bücher" führt, soweit ersichtlich, 316 Positionen mit 402 Bdn auf (15.~Jh 7, 16.~Jh 149, 17.~Jh 203, 18.~Jh 12, 19. Jh 3; ohne Jahresangabe 28, überwiegend wohl zwischen 1570 und 1680 erschienen). Abgegeben wurden fast sämtliche juristischen Werke, ein Sammelband mit Lutherdrucken, mehrere Sammelbände mit Schulprogrammen sowie mit deutschen, lateinischen und griechischen Gelegenheitsgedichten, gedruckte Stadt- und Landchroniken, illustrierte Länderbeschreibungen, auch wertvolle Drucke wie Georg Engelhard von Löhneysens Bericht vom Bergkwerck (Zellerfeld 1617) und das geht aus der Liste nicht eindeutig hervor wahrscheinlich einige Handschriften.
Zum Antik-Handel Pirna:
http://www.ddr-wissen.de/wiki/ddr.pl?Antikhandel_Pirna
Dies als Nachtrag zu:
http://archiv.twoday.net/stories/3665492/
http://archiv.twoday.net/stories/3657871/
http://archiv.twoday.net/stories/3264433/
Literaturarchive sind in der folgenden Liste nicht berücksichtigt.
Schleswig-Holstein
http://www.b2i.de/fabian?Schleswig-Holstein
Flensburg, Stadtarchiv
Lübeck, Stadtarchiv
Schleswig, Landesarchiv
Bremen
http://www.b2i.de/fabian?Bremen
Staatsarchiv
Hamburg
http://www.b2i.de/fabian?Hamburg
Staatsarchiv
Niedersachsen
http://www.b2i.de/fabian?Niedersachsen
Braunschweig, Stadtarchiv
Hildesheim, Stadtarchiv
Stade, Staatsarchiv
Nordrhein-Westfalen
http://www.b2i.de/fabian?Nordrhein-Westfalen (A-D)
Aachen, Diözesanarchiv
Aachen, Stadtarchiv
Altenau, Kreisarchiv und Landeskundliche Bibliothek
Bielefeld, Stadtarchiv und Landesgeschichtliche Bibliothek
Dortmund, Stadtarchiv und Historischer Verein
Dortmund, Stiftung Westfälisches Wirtschaftsarchiv
Dülmen, Stadtmuseum und Stadtarchiv [die Umsetzung der Seiten ist ein Wiki ist sehr fehlerhaft und offenbar zu hastig ausgeführt worden, der Eintrag steht derzeit in der Übersicht noch unter Dortmund]
Düren, Stadtarchiv
Düsseldorf, Archiv der Evangelischen Kirche im Rheinland
Düsseldorf, Stadtarchiv
Duisburg, Stadtarchiv
Geldern, Stadtarchiv
Kempen, Stadtarchiv
Kleve, Landesgeschichtliche Bibliothek des Stadtarchivs
Köln, Archiv der Norddeutschen Provinz SJ
Köln, Handbibliothek des Historischen Archivs des Erzbistums
Köln, Historisches Archiv der Stadt
Lemgo, Stadtarchiv
Lippstadt, Stadtarchiv
Minden, Kommunalarchiv
Mönchengladbach, Stadtarchiv
Mühlheim, Stadtarchiv
Münster, Nordrhein-Westfaelisches Staatsarchiv
Münster, Stadtarchiv
Siegburg, Archiv und Wissenschaftliche Bibliothek des Rhein-Sieg-Kreises
Siegen, Stadtarchiv
Solingen, Stadtarchiv
Wesel, Stadtarchiv
Hessen
http://www.b2i.de/fabian?Hessen (A-G)
Bad Homburg vor der Höhe, Stadtarchiv
Butzbach, Stadtarchiv
Darmstadt, Staatsarchiv
Friedberg, Stadtarchiv
Frankfurt, Bundesarchiv (Außenstelle)
Frankfurt, Stadtarchiv
Hofheim (Taunus), Stadtarchiv
Idstein, Stadtarchiv
Kassel, Archiv der deutschen Frauenbewegung
Marburg, Staatsarchiv
Oberursel, Stadtarchiv
Offenbach (Main), Stadtarchiv
Wetzlar, Historisches Archiv
Wiesbaden, Staatsarchiv
wird fortgesetzt
Schleswig-Holstein
http://www.b2i.de/fabian?Schleswig-Holstein
Flensburg, Stadtarchiv
Lübeck, Stadtarchiv
Schleswig, Landesarchiv
Bremen
http://www.b2i.de/fabian?Bremen
Staatsarchiv
Hamburg
http://www.b2i.de/fabian?Hamburg
Staatsarchiv
Niedersachsen
http://www.b2i.de/fabian?Niedersachsen
Braunschweig, Stadtarchiv
Hildesheim, Stadtarchiv
Stade, Staatsarchiv
Nordrhein-Westfalen
http://www.b2i.de/fabian?Nordrhein-Westfalen (A-D)
Aachen, Diözesanarchiv
Aachen, Stadtarchiv
Altenau, Kreisarchiv und Landeskundliche Bibliothek
Bielefeld, Stadtarchiv und Landesgeschichtliche Bibliothek
Dortmund, Stadtarchiv und Historischer Verein
Dortmund, Stiftung Westfälisches Wirtschaftsarchiv
Dülmen, Stadtmuseum und Stadtarchiv [die Umsetzung der Seiten ist ein Wiki ist sehr fehlerhaft und offenbar zu hastig ausgeführt worden, der Eintrag steht derzeit in der Übersicht noch unter Dortmund]
Düren, Stadtarchiv
Düsseldorf, Archiv der Evangelischen Kirche im Rheinland
Düsseldorf, Stadtarchiv
Duisburg, Stadtarchiv
Geldern, Stadtarchiv
Kempen, Stadtarchiv
Kleve, Landesgeschichtliche Bibliothek des Stadtarchivs
Köln, Archiv der Norddeutschen Provinz SJ
Köln, Handbibliothek des Historischen Archivs des Erzbistums
Köln, Historisches Archiv der Stadt
Lemgo, Stadtarchiv
Lippstadt, Stadtarchiv
Minden, Kommunalarchiv
Mönchengladbach, Stadtarchiv
Mühlheim, Stadtarchiv
Münster, Nordrhein-Westfaelisches Staatsarchiv
Münster, Stadtarchiv
Siegburg, Archiv und Wissenschaftliche Bibliothek des Rhein-Sieg-Kreises
Siegen, Stadtarchiv
Solingen, Stadtarchiv
Wesel, Stadtarchiv
Hessen
http://www.b2i.de/fabian?Hessen (A-G)
Bad Homburg vor der Höhe, Stadtarchiv
Butzbach, Stadtarchiv
Darmstadt, Staatsarchiv
Friedberg, Stadtarchiv
Frankfurt, Bundesarchiv (Außenstelle)
Frankfurt, Stadtarchiv
Hofheim (Taunus), Stadtarchiv
Idstein, Stadtarchiv
Kassel, Archiv der deutschen Frauenbewegung
Marburg, Staatsarchiv
Oberursel, Stadtarchiv
Offenbach (Main), Stadtarchiv
Wetzlar, Historisches Archiv
Wiesbaden, Staatsarchiv
KlausGraf - am Dienstag, 8. Mai 2007, 19:17 - Rubrik: Archivbibliotheken
Die British Library sammelt Bücher, Zeitschriften und nun auch E-Mails. Nicht alle, aber Millionen davon.
Das digitale Archiv soll künftigen Generationen vor Augen führen, was die Menschen im frühen 21. Jahrhundert bewegt hat - und wie schlecht sie tippen konnten.
Die British Library begründet das Vorhaben damit, dass E-Mails für viele zur wichtigsten Kommunikationsform geworden sind. Es werde für die simple Info, für Kontaktpflege, Beschwerden, zu humoristischen und romantischen Zwecken genutzt.
Einen Querschnitt davon soll der zuständige Sammler John Tuck einfangen. Die Sammlung wird "E-Mail Britain" heißen und sicher für die Forscher der Zukunft aufgehoben. (rm)
http://www.testticker.de/news/netzwerke/news20070507002.aspx
Das digitale Archiv soll künftigen Generationen vor Augen führen, was die Menschen im frühen 21. Jahrhundert bewegt hat - und wie schlecht sie tippen konnten.
Die British Library begründet das Vorhaben damit, dass E-Mails für viele zur wichtigsten Kommunikationsform geworden sind. Es werde für die simple Info, für Kontaktpflege, Beschwerden, zu humoristischen und romantischen Zwecken genutzt.
Einen Querschnitt davon soll der zuständige Sammler John Tuck einfangen. Die Sammlung wird "E-Mail Britain" heißen und sicher für die Forscher der Zukunft aufgehoben. (rm)
http://www.testticker.de/news/netzwerke/news20070507002.aspx
Stephan Konopatzky - am Dienstag, 8. Mai 2007, 19:00 - Rubrik: Digitale Unterlagen
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Anlässlich des Jahrestages vom Ende des Zweiten Weltkrieges in Europa am 8. Mai geht das Europäische Widerstands-Archiv online. Der Startschuss dazu wurde am Montag in der Vertretung der Europäischen Kommission in Berlin gegeben. (07.05.2007, 16:12 Uhr)
http://www.tagesspiegel.de/kultur/nachrichten/europaeisches-widerstands-archiv/101886.asp
http://www.tagesspiegel.de/kultur/nachrichten/europaeisches-widerstands-archiv/101886.asp
Stephan Konopatzky - am Dienstag, 8. Mai 2007, 18:57 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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WARSCHAU, 08. Mai (RIA Novosti). In der polnischen Hauptstadt Warschau eröffnet RIA Novosti am heutigen Dienstag die Fotoausstellung "Unser Sieg" zum 62. Jahrestag des Siegs über den Faschismus.
Die Ausstellung ist in den Räumen der Gesellschaft "Polen-Osten" im Zentrum von Warschau zu besichtigen.
RIA Novosti präsentiert mehr als 60 einzigartige Schwarzweiß-Bilder aus den Jahren 1941 bis 1945 aus dem Archiv des sowjetischen Sowinformbüros, dessen Rechtsnachfolger RIA Novosti ist.
Die Mitveranstalter der Ausstellung sind die polnische Gesellschaft "Polen-Osten" und der Fonds der Volksdiplomatie.
http://de.rian.ru/world/20070508/65076194.html
Die Ausstellung ist in den Räumen der Gesellschaft "Polen-Osten" im Zentrum von Warschau zu besichtigen.
RIA Novosti präsentiert mehr als 60 einzigartige Schwarzweiß-Bilder aus den Jahren 1941 bis 1945 aus dem Archiv des sowjetischen Sowinformbüros, dessen Rechtsnachfolger RIA Novosti ist.
Die Mitveranstalter der Ausstellung sind die polnische Gesellschaft "Polen-Osten" und der Fonds der Volksdiplomatie.
http://de.rian.ru/world/20070508/65076194.html
Stephan Konopatzky - am Dienstag, 8. Mai 2007, 18:55 - Rubrik: Fotoueberlieferung
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I have argued that there is no need to exclude commercial use in the OPEN ACCESS context:
http://archiv.twoday.net/stories/3493112/
Here are arguments that there is no need to exclude derivative works:
http://www.stoa.org/?p=632
Creative Commons and research
May 8th, 2007 by Gabriel Bodard
A post on the Creative Commons blog draws together four articles on the value of Creative Commons licensing for newspapers, scientists, film students, and Wikipedia “SEOers” respectively. All are worth reading, but it is the article on scientists that is of most interest here. This article, posted at ScienceBlogs on 1st May by Rob Knop makes the case that:
Scientists do not need, and indeed should not have, exclusive (or any) control over who can copy their papers, and who can make derivative works of their papers.
The very progress of science is based on derivative works! It is absolutely essential that somebody else who attempts to reproduce your experiment be able to publish results that you don’t like if those are the results they have. Standard copyright, however, gives the copyright holders of a paper at least a plausible legal basis on which to challenge the publication of a paper that attempts to reproduce the results— clearly a derivative work!
I would extend this argument (and indeed have done so repeatedly and vocally) to assert that this applies to equally to all academic research, including the Humanties. This is a key part of the philosophy behind the Open Source Critical Editions network that I helped convene last year. All published research includes the requirement to publish the “source code” (by way of citations, arguments, primary and secondary references, retraceable argumentation), and the expectation that others will use this “source” to verify, reproduce, modify, or refute your work. Copyright, and especially digital copyright and crippleware, should not be allowed to get in the way of this process because without this freedom a publication can not be considered research.
http://archiv.twoday.net/stories/3493112/
Here are arguments that there is no need to exclude derivative works:
http://www.stoa.org/?p=632
Creative Commons and research
May 8th, 2007 by Gabriel Bodard
A post on the Creative Commons blog draws together four articles on the value of Creative Commons licensing for newspapers, scientists, film students, and Wikipedia “SEOers” respectively. All are worth reading, but it is the article on scientists that is of most interest here. This article, posted at ScienceBlogs on 1st May by Rob Knop makes the case that:
Scientists do not need, and indeed should not have, exclusive (or any) control over who can copy their papers, and who can make derivative works of their papers.
The very progress of science is based on derivative works! It is absolutely essential that somebody else who attempts to reproduce your experiment be able to publish results that you don’t like if those are the results they have. Standard copyright, however, gives the copyright holders of a paper at least a plausible legal basis on which to challenge the publication of a paper that attempts to reproduce the results— clearly a derivative work!
I would extend this argument (and indeed have done so repeatedly and vocally) to assert that this applies to equally to all academic research, including the Humanties. This is a key part of the philosophy behind the Open Source Critical Editions network that I helped convene last year. All published research includes the requirement to publish the “source code” (by way of citations, arguments, primary and secondary references, retraceable argumentation), and the expectation that others will use this “source” to verify, reproduce, modify, or refute your work. Copyright, and especially digital copyright and crippleware, should not be allowed to get in the way of this process because without this freedom a publication can not be considered research.
KlausGraf - am Dienstag, 8. Mai 2007, 18:51 - Rubrik: English Corner
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This "fifteenth-century manuscript" now on e-bay
link
is a virtual manuscript - a fraud concocted from shots of other manuscripts. So far the cover has been identified as coming from a another book in Scandinavia. The picture of the binding is stolen from the web site of the Royal Library in Copenhagen, showing the back cover of ms. GKS 1612 ( Heures de Charles de la maison de France, dernier duc de Bourgogne) lots of details are unmistakable (including the shadows on the gray background!) It has not been modified, just cropped and diminished. See :
link
Thanks to Erik Drigsdahl (CHD Center for Haandskriftstudier i Danmark) for this precision.
http://blog.pecia.fr/post/2007/05/08/Arnaque-au-manuscrit-virtuel#comments
link
is a virtual manuscript - a fraud concocted from shots of other manuscripts. So far the cover has been identified as coming from a another book in Scandinavia. The picture of the binding is stolen from the web site of the Royal Library in Copenhagen, showing the back cover of ms. GKS 1612 ( Heures de Charles de la maison de France, dernier duc de Bourgogne) lots of details are unmistakable (including the shadows on the gray background!) It has not been modified, just cropped and diminished. See :
link
Thanks to Erik Drigsdahl (CHD Center for Haandskriftstudier i Danmark) for this precision.
http://blog.pecia.fr/post/2007/05/08/Arnaque-au-manuscrit-virtuel#comments
KlausGraf - am Dienstag, 8. Mai 2007, 18:44 - Rubrik: English Corner
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http://www.archiv.rwth-aachen.de/help.htm
Das Hochschularchiv Aachen hat eine detaillierte Anleitung mit Screenshots zur Suche und Navigation in seinen MIDOSA-Findmitteln ins Netz gestellt.
Das Hochschularchiv Aachen hat eine detaillierte Anleitung mit Screenshots zur Suche und Navigation in seinen MIDOSA-Findmitteln ins Netz gestellt.
KlausGraf - am Dienstag, 8. Mai 2007, 18:32 - Rubrik: Universitaetsarchive
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http://www.archiv.rwth-aachen.de/online-pionierinnen/index.htm
Die von Marcel Oeben erarbeitete virtuelle Ausstellung des Hochschularchivs der RWTH Aachen dokumentiert (anders als bei früheren Präsentationen ) die Exponate komplett. Bei den einzelnen Vitrinen kann man mit dem Mauszeiger die einzelnen Dokumente aufrufen. Mit freundlicher Genehmigung des Verlags konnten auch einige Seiten aus den Lebenserinnerungen von Eleanor von Erdberg im Volltext dokumentiert werden.
Die von Marcel Oeben erarbeitete virtuelle Ausstellung des Hochschularchivs der RWTH Aachen dokumentiert (anders als bei früheren Präsentationen ) die Exponate komplett. Bei den einzelnen Vitrinen kann man mit dem Mauszeiger die einzelnen Dokumente aufrufen. Mit freundlicher Genehmigung des Verlags konnten auch einige Seiten aus den Lebenserinnerungen von Eleanor von Erdberg im Volltext dokumentiert werden.
KlausGraf - am Dienstag, 8. Mai 2007, 17:56 - Rubrik: Universitaetsarchive
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http://www.b2i.de/fabian?Deutschland
Im Rahmen von b2i, der Virtuellen Fachbibliothek zum Bibliotheks- und Informationswesen. Bibliotheken können die Einträge in einem Wiki pflegen. Dass ein solches Wiki auch für die Allgemeinheit sinnvoll wäre, davon will man bei b2i nichts wissen - Web 2.0 ist schlicht und einfach nicht angekommen in diesem Portal, das sonst herzlich wenig Bemerkenswertes bietet.
Im Rahmen von b2i, der Virtuellen Fachbibliothek zum Bibliotheks- und Informationswesen. Bibliotheken können die Einträge in einem Wiki pflegen. Dass ein solches Wiki auch für die Allgemeinheit sinnvoll wäre, davon will man bei b2i nichts wissen - Web 2.0 ist schlicht und einfach nicht angekommen in diesem Portal, das sonst herzlich wenig Bemerkenswertes bietet.
KlausGraf - am Dienstag, 8. Mai 2007, 17:52 - Rubrik: Miscellanea
Vom 11.5. bis zum 15.6.2007 findet im Rahmen des Siegener Kunstsommers in der Galerie S der Sparkasse Siegen, Weidenauer Str. 167, die Ausstellung "Buchdeckellandschaften" von Ralf Witthaus statt. Geöffnet Mo. - Fr. 8:30 - 12:30, 14 - 18.
s. a. http://www.kunstverein-siegen.de
Nachtrag:
Ein Pressebericht zur Ausstellung findet sich unter: http://www.westfaelische-rundschau.de/wr/wr.siegen.volltext.php?kennung=on3wrLOKStaSiegen39213&zulieferer=wr&kategorie=LOK&rubrik=Stadt®ion=Siegen&auftritt=WR&dbserver=1
s. a. http://www.kunstverein-siegen.de
Nachtrag:
Ein Pressebericht zur Ausstellung findet sich unter: http://www.westfaelische-rundschau.de/wr/wr.siegen.volltext.php?kennung=on3wrLOKStaSiegen39213&zulieferer=wr&kategorie=LOK&rubrik=Stadt®ion=Siegen&auftritt=WR&dbserver=1
Wolf Thomas - am Dienstag, 8. Mai 2007, 12:15 - Rubrik: Oeffentlichkeitsarbeit
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Unter
http://www.nationallizenzen.de/anmeldung/privatpersonen
müssen sich ab 10. Mai auch diejenigen neu anmelden, die für einzelne Produkte sich bei den verschiedenen Bibliotheken bereits registriert haben.
http://www.nationallizenzen.de/anmeldung/privatpersonen
müssen sich ab 10. Mai auch diejenigen neu anmelden, die für einzelne Produkte sich bei den verschiedenen Bibliotheken bereits registriert haben.
KlausGraf - am Montag, 7. Mai 2007, 23:36 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Eine neue Wikisource-Seite mit vielen Nachweisen von Tagebüchern, die als Digitalisate oder E-Texte im Netz verfügbar sind:
http://de.wikisource.org/wiki/Tageb%C3%BCcher
http://de.wikisource.org/wiki/Tageb%C3%BCcher
KlausGraf - am Montag, 7. Mai 2007, 16:09 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Bd. 2 liegt online vor unter
http://www.uni-muenster.de/Staedtegeschichte/Publikationen/StF/b1.shtml#Teil2
http://www.uni-muenster.de/Staedtegeschichte/Publikationen/StF/b1.shtml#Teil2
KlausGraf - am Montag, 7. Mai 2007, 04:09 - Rubrik: Landesgeschichte
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A federal judge has ordered the online auction of the 22,000 page journal of Unabomber Ted Kaczynski, with the proceeds to go towards victim restitution, according to a Reuters news story. The papers, along with other items to be auctioned, were seized from Kaczynski’s cabin at the time of his arrest, and have been in the hands of law enforcement officials ever since.
Had the journal been returned to Kaczynski as he requested in 2003, it probably would have joined the Ted Kaczynski papers and several related items in the Labadie Collection at University of Michigan Special Collections.
A 2000 San Francisco Chronicle article took a fairly negative and sarcastic view of the academic study of Kaczynski’s writings, but did an acceptable job of explaining how the papers (in particular, the 22,000-page journal) relate to UM’s other holdings and includes a quote from curator Julie Herrada. However, the article also quotes Assistant U. S. Attorney R. Steven Lapham, who worked on the Kaczynski prosecution team, as saying, “This is all hogwash . . . The guy’s nothing but a serial murderer, and I don’t know why we’re giving him the time of day.”
Then-SAA President Randall Jimerson explained in 2004 exactly why archivists are ‘giving him (Kaczynski) the time of day’:
“For archivists the fundamental issue at stake in this case is the necessity of preserving an accurate record of the past to guide our future actions and decisions. The perspectives of terrorists and criminals are as important to understand as those of public officials and intellectual leaders as we respond to the challenges in our country and throughout the world today. Archivists make daily decisions about which documents and records of contemporary society will be preserved for future reference and use. This is essential to ensure accurate societal memory of the past. Armed with this knowledge, public citizens and leaders alike can address these issues squarely and confidently.”
This quote came from a press release about an amicus brief filed by the ACLU of Northern California on behalf of the ALA and SAA’s Freedom to Read Foundation. At the time, the government was attempting to block public access to the journals. According to the ACLU release:
The Freedom to Read Foundation, founded by the American Library Association, and the Society of American Archivists, appearing as friends of the court, contend “that the original documents should be preserved and made accessible to scholars, researchers, and the general public, and that the First Amendment precludes irrational and arbitrary government action that could needlessly result in the destruction or deterioration of the papers and denial of public access.”
They further argue that the public has a “First Amendment right of access to culturally and historically significant original documents” and that the “reprehensible nature of a person’s crimes does not justify a conclusion that scholars and the public should be denied a chance to study his original papers.”
Now, in 2006, the journal has been declared fit for public research, but rather than being returned to Kaczynski or donated to the archival repository of his choice, it is going up for public auction. We can only hope that, as in the recent case of the MLK papers, an institution steps forward to purchase the papers with the twin archival goals of preservation and public access.
http://www.foldering.com/?p=13
Had the journal been returned to Kaczynski as he requested in 2003, it probably would have joined the Ted Kaczynski papers and several related items in the Labadie Collection at University of Michigan Special Collections.
A 2000 San Francisco Chronicle article took a fairly negative and sarcastic view of the academic study of Kaczynski’s writings, but did an acceptable job of explaining how the papers (in particular, the 22,000-page journal) relate to UM’s other holdings and includes a quote from curator Julie Herrada. However, the article also quotes Assistant U. S. Attorney R. Steven Lapham, who worked on the Kaczynski prosecution team, as saying, “This is all hogwash . . . The guy’s nothing but a serial murderer, and I don’t know why we’re giving him the time of day.”
Then-SAA President Randall Jimerson explained in 2004 exactly why archivists are ‘giving him (Kaczynski) the time of day’:
“For archivists the fundamental issue at stake in this case is the necessity of preserving an accurate record of the past to guide our future actions and decisions. The perspectives of terrorists and criminals are as important to understand as those of public officials and intellectual leaders as we respond to the challenges in our country and throughout the world today. Archivists make daily decisions about which documents and records of contemporary society will be preserved for future reference and use. This is essential to ensure accurate societal memory of the past. Armed with this knowledge, public citizens and leaders alike can address these issues squarely and confidently.”
This quote came from a press release about an amicus brief filed by the ACLU of Northern California on behalf of the ALA and SAA’s Freedom to Read Foundation. At the time, the government was attempting to block public access to the journals. According to the ACLU release:
The Freedom to Read Foundation, founded by the American Library Association, and the Society of American Archivists, appearing as friends of the court, contend “that the original documents should be preserved and made accessible to scholars, researchers, and the general public, and that the First Amendment precludes irrational and arbitrary government action that could needlessly result in the destruction or deterioration of the papers and denial of public access.”
They further argue that the public has a “First Amendment right of access to culturally and historically significant original documents” and that the “reprehensible nature of a person’s crimes does not justify a conclusion that scholars and the public should be denied a chance to study his original papers.”
Now, in 2006, the journal has been declared fit for public research, but rather than being returned to Kaczynski or donated to the archival repository of his choice, it is going up for public auction. We can only hope that, as in the recent case of the MLK papers, an institution steps forward to purchase the papers with the twin archival goals of preservation and public access.
http://www.foldering.com/?p=13
KlausGraf - am Montag, 7. Mai 2007, 03:09 - Rubrik: English Corner
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