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http://openaccess.eprints.org/index.php?/archives/386-Dont-Risk-Getting-Less-By-Needlessly-Demanding-More.html

Peter Suber has answered at
http://www.earlham.edu/~peters/fos/2008/04/price-and-permission-barriers-again.html

Peter Murray-Rust (and I) have often argued that permission barriers
must be removed. See e.g.

http://archiv.twoday.net/stories/4409408/
http://archiv.twoday.net/stories/4356023/ (and earlyer posts)

See also
MacCallum CJ (2007) When Is Open Access Not Open Access? PLoS Biol
5(10): e285 doi:10.1371/journal.pbio.0050285

On the recent discussion on textmining and PubMedCentral:
http://www.earlham.edu/~peters/fos/2008/04/text-mining-licensed-non-oa-literature.html
http://researchremix.wordpress.com/2008/04/07/non-oa-full-text-for-text-mining/
http://wwmm.ch.cam.ac.uk/blogs/murrayrust/?p=1026

Harnad writes: "OA is free online access. With that comes,
automatically, the individual capability of linking, reading,
downloading, storing, printing off, and data-mining (locally)."

"Data-mining (locally)" is nonsense. If I have to mine 1000 articles
and are allowed to download automatically 10 articles/day I have to
wait 100 days.

Harnad repeats his ideas as mantras. We can do the same:

FAIR USE IS NOT ENOUGH.

There are scholars and scientists outside the U.S. under more rigid
copyright regimes without Fair Use.

Let's have a closer look on the German Copyright law:

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html

It is allowed to make copies for scholarly use if and only if
(i) there are good reasons
and
(ii) there is no commercial goal ("keinen gewerblichen Zwecken dient").

In my humble opinion medical research in a pharma business is
(i) research according BBB
(ii) commercial.

A scientist in this company may according German law (since January 1, 2008) NOT
(i) make copies of scholarly articles (§ 53 Abs. 2 Nr. 2 UrhG) for scholarly use
(ii) data-mining.

On the problems of the new commercial clausula for universities
("Drittmittelforschung") see (in German) the position of the
Urheberrechtsbündnis:
http://www.dfn.de/fileadmin/3Beratung/Recht/Expertise-3-korb-urhg.pdf

§ 53 Abs. 2 Nr. 4 allows him making copies (of some articles in a
journal issue) on paper or for non-digital use only. Because data
mining needs digital use our German pharma scientist has only a chance
to mine the CC-BY subset of OA publications (most hybrid journals have
AFAIK CC-BY-NC).

(i) OA is important for all researchers (including commercial research).
(ii) Commercial medical research is important for world's health problems.
(iii) Data-mining is a new scientific way to solve medical problems.
(iii) Business companies engaged in commercial research cannot and
will not afford journal licenses for large-scale data-mining.

(SCNR: How many people must die because an OA guru says "There is a
need to update BBB" and denies the need of re-use?)

There is a simple solution (I will repeat it because it is important
like a mantra):

* MAKE ALL RESEARCH RESULTS CC-BY
* MAKE ALL RESEARCH RESULTS CC-BY
* MAKE ALL RESEARCH RESULTS CC-BY

"Die Bestände des saai umfassen über 270.000 Pläne, Zeichnungen und Skizzen, mehr als 170.000 Fotos, Dias, Negative, Film- und Tondokumente, 1.100 laufende Meter Bauakten, über 350 Modelle, einzelne Möbel sowie eine große Menge an Fachzeitschriften und Büchern.
Das Archivgut besteht zu einem kleinen Teil aus themenbezogenen, in der Hauptsache jedoch aus personenbezogenen Sammlungen, von kleineren Konvoluten bis hin zu umfangreichen geschlossenen Werkarchiven. Sie geben Auskunft über das Schaffen von rund 160 Architekten, Ingenieuren, Bauhistorikern, Architekturfotografen, Garten- und Innenarchitekten.
Die ältesten Dokumente stammen aus dem frühen 18. Jahrhundert, der Schwerpunkt der Sammlung liegt jedoch im 20. Jahrhundert, insbesondere in dessen zweiter Hälfte.
Mit Kurzbiographie, Werk- und Literaturauswahl informieren wir über die Personen und Büros, von denen wir Unterlagen bewahren. Bitte beachten Sie, dass sich die Werkauswahl nicht auf den Bestand im saai sondern auf das Gesamtwerk bezieht! Fragen zu den Beständen beantworten wir gerne. Einige Bestandsübersichten stellen wir Ihnen als pdf-Dokument zur Verfügung. In Kürze werden Sie auch online in unserer Datenbank recherchieren können. ..."

Homepage:
http://www.rz.uni-karlsruhe.de/~saai/

Der Standard verweist in seiner Besprechung in der Print-Ausgabe, 10.4.2008, auf folgende, "archivische" Arbeiten:
" .... Näher an das Thema Selbsterforschung führen dann wieder die Collagen von Anja Manfredi, die ein Archiv von Bewegungsabläufen, Posen und Gesten angelegt hat, . ...."
Quelle:
http://derstandard.at/?url=/?id=3296685
s. a.
http://www.momentum.co.at/

Die NZZ schafft es Herders "Archiv des Volkes" in einem Essay über gruppendynamische Vorgänge in Fußball und Eishockeystadien unterzubringen:
" .... hat schon Johann Gottfried Herder 1777 geglaubt, in den Volksliedern ein in kollektiven Prozessen zustandegekommenes «Archiv des Volkes» aufgefunden zu haben, das auch «der Schatz» von Wissenschaft und Religion sei ....."

"Feilschen um den literarischen Nachlass von Karl May: Das Land Sachsen bietet 3,5 Millionen Euro, der Bamberger Verleger Lothar Schmid verlangt 15 Millionen - somit gibt es kaum noch eine Chance, dass der Nachlass nach Sachsen, der Heimat des legendären "Winnetou"-Autors, zurückkehrt. ...."
Quelle:
http://www.zeit.de/news/artikel/2008/04/09/2509936.xml

Archivalia berichtete zuletzt:
http://archiv.twoday.net/stories/4845357/

"Das Chinesische Staatsarchiv hat am Montag historische Aufzeichnungen veröffentlich, die zeigen, dass Tibet seit der Yuan-Dynastie (1271-1368) und somit seit mehr als 700 Jahren zum Hoheitsgebiet Chinas gehört.
Die Urkundensammlung beinhaltet unter anderem 15 offizielle Dokumente über die Verleihung von Titeln an tibetische Beamte oder die Etablierung von Ämtern in Tibet durch die Zentralregierung. Sie wurden als Video auf der Webseite des Staatsarchivs ( http://www.saac.gov.cn ) veröffentlicht.
"Sie sind nur ein kleiner Teil der historischen Dokumente", erklärte Yang Dongquan, der Direktor des Staatsarchivs.
"Die Aufzeichnungen sind ein unwiderlegbarer Beweis, dass Tibet seit alter Zeit Teil von China ist und Tibet während der letzten 700 Jahre zum Zuständigkeitsbereich der chinesischen Zentralregierung gehört", sagte Yang und fügte hinzu, dass jeglicher Versuch Tibet von China zu trennen, unakzeptabel sei.
Zu den veröffentlichten Dokumenten zählen:
- Ein von Kaiser Toghan Timur erlassenes Edikt, das 1362 Yontan Gyaltshan zum Pazifizierungsbeauftragten in Tibet machte. Es zeigt, dass die Zentralregierung der Yuan-Dynastie in der Hauptstadt Dadu (heutiges Beijing) einen Pazifizierungsrat und in Tibet eine Pazifizierungsabteilung einrichtet, um Souveränität über das Gebiet auszuüben.
- Ein vom ersten Kaiser der Ming-Dynastie (1368-1644) erlassenes Edikt an Hrogskunrgyal, womit er zum General von Olisi ernannt wurde und damit für die militärische und zivile Verwaltung eines entfernten Gebiets in Tibet zuständig war.
- Ein Edikt der Regierung der Republik China, das die Inthronisierung des 14. Dalai Lama genehmigt.
- Ein Telegramm, das der 14. Dalai Lama im Oktober 1951 an den Vorsitzenden Mao Zedong schickte, in dem rt seine Hoffnung ausdrückt, dass "die Einheit und Souveränität des Vaterlandes unter der Führung von Vorsitzendem Mao und der Zentralregierung erhalten bleibe".
- Ein Gedicht des 14. Dalai Lamas an Mao Zedong, in dem er ihn als "Vorsitzender Mao der Zentralregierung des Volkes" und "großen Anführer" und als "liebende Mutter, die uns beschützt" bezeichnet.
Yang sagte, nachdem Geschichte und Fakten wertgeschätzt werden sollten, sind diese originalen historischen Dokumente "unwiderlegbarer Beweis", dass Tibet nicht von China zu trennen sei."

Quelle:
http://german.china.org.cn/china/2008-04/09/content_14687906.htm

Zum freien Download. Der erste Band der Reihe befasst sich mit der Liebfrauenkirche in Oberwesel.

http://jakoblog.de/2008/04/09/uebersicht-webbasierter-literaturverwaltung/

Die ganze Welt faselt von 2.0. Die ganze Welt? Nein, ein unbeugsames kleines Weblog aus einem kleinen Alpenland leistet Widerstand:

http://weblog.histnet.ch/archives/947


Der folgende Text ist in der Kunstchronik 61 (2008), S. 206-208 erschienen.

Klaus Graf: Urheberrecht: Schutz der Reproduktionsfotografie?

Sophia Gräfin Grote behauptet in der Kunstchronik 2008, S. 64 über den Schutz von Fotografien: „Fehlt die hinreichende Individualität (z.B. bei reinen Reproduktionsfotografien von Gemälden), genießen sie dennoch einen gesonderten Leistungsschutz als sog. Lichtbilder (§ 72 UrhG). Eine aktuelle, qualitätsvolle Fotografie eines Rembrandtwerks besitzt auch als Fotografie urheberrechtlichen Schutz, auch wenn das fotografierte Werk gemeinfrei ist“. Ich halte diese apodiktische Aussage für unzutreffend. Richtig ist vielmehr, dass die herrschende juristische Meinung in Deutschland den Schutz der Reproduktionsfotografie verneint.

Ansgar Ohly, gewiss kein Außenseiter auf dem Gebiet des Immaterialgüterrechts, formulierte 1995 in der Festgabe für den „Urheberrechtspapst“ Gerhard Schricker: „Einige Museen unterhalten Bildarchive, in denen Reproduktionsfotografien entliehen werden können, oder bestehen bei einem Reproduktionswunsch darauf, die Vorlagen selbst anzufertigen. Diese Fotografien als solche sind, wenn es sich um Reproduktionen von Gemälden oder anderen zweidimensionalen Werken handelt, urheberrechtlich nicht geschützt“ (S. 455). In Fußnote 186 wird diese Auffassung begründet: „Ein Leistungsschutzrecht nach § 72 UrhG, das insoweit in Betracht käme, setzt zwar kein eigenpersönliches geistiges Schaffen, immerhin aber ein Mindestmaß an persönlicher geistiger Leistung voraus, BGH GRUR [=Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht] 1993, 34, 35 - "Bedienungsanweisung"; BGH GRUR 1990, 669, 673 - "Bibelreproduktion"; Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht, S. 511. Daran fehlt es, wenn das Ziel einer Aufnahme gerade darin besteht, dem Original möglichst weitgehend zu ähneln, vgl. Nordemann, GRUR 1987, 15, 17; Schneider, Das Recht des Kunstverlags, [1991] S. 354“. Rechtsanwalt David Seiler, im Internet unter www.fotorecht.de ein rühriger Vertreter der Interessen der Fotografen, musste 2004 in einer Rezension zugestehen: „Gegen die herrschende Meinung ist die Ansicht, dass derjenige, der ein Gemäldefoto aus einem Katalog vervielfältigt gegen das Urheberrecht des Gemäldefotografen verstößt (Rn 86). Während ich mit dem OLG Düsseldorf (Fotos von Beuys-Zeichnungen) der Meinung bin, dass man derartigen Reproduktionsfotografien durchaus des [!] Schutz als Lichtbild nach § 72 UrhG zuerkennen kann, geht die überwiegende Meinung davon aus, dass Reprofotos weder urheberrechtlich geschützt sind, noch Lichtbildschutz genießen“ ( http://www.jurpc.de/aufsatz/20040251.htm ).

Dass Fotokopien kein Lichtbildschutz zukommt, ist unstrittig. Gleiches gilt auch für Scans mit dem Flachbettscanner. Digitalisierungs- oder Mikroverfilmungsunternehmen können sich ebenfalls nicht auf § 72 UrhG berufen, da eine mechanische bzw. technische Reproduktion vorliegt. Im angesehensten und umfangreichsten Urheberrechtskommentar (Schricker, Urheberrecht, 3. Auflage 2006) schreibt Martin Vogel: „Die Untergrenze des Lichtbildschutzes bildet nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift die nicht mehr schutzfähige Reproduktionsfotografie, bei der lediglich eine zweidimensionale Bild- oder Textvorlage mechanisch, durch Foto-, Mikro- oder elektrostatische Kopie […] vervielfältigt wird“ (S. 1417). Nicht geschützt seien auch „fotografisch von einer Bild- oder Textvorlage hergestellte Klischees für den Druck“ (S. 1418). Der Kommentar distanziert sich ausdrücklich von der älteren Rechtsprechung des Reichsgerichts für Faksimile-Drucke, nämlich der Entscheidung „Codex Aureus“ aus dem Jahr 1930 (RGZ 130, 196), bei dem es um ein Faksimile einer Münchner Handschrift ging.

Die bereits erwähnte BGH-Entscheidung „Bibelreproduktion“ von 1989 hat klargestellt, dass Lichtbildkopien nicht geschützt sind. Wer also ein Foto originalgetreu reproduziert („Bild vom Bild“), kann keinen Schutz für sich in Anspruch nehmen.

Da der Bundesgerichtshof auf ein „Mindestmaß an - zwar nicht schöpferischer, aber doch - persönlicher geistiger Leistung“ nicht verzichten wollte (bekräftigt auch in der Entscheidung „Telefonkarte“ aus dem Jahr 2000), ist eine Übertragung dieses Grundsatzes auch auf die strittigen Gemäldereproduktionen möglich. Der Urheberrechtler Wilhelm Nordemann schrieb GRUR 1987, S. 18: „Reproduktionen und Duplikate, die mittels Lichtbild hergestellt werden, lassen zwar Produkte entstehen, die objektiv dem Lichtbildbegriff des § 72 UrhG entsprechen. Sie sind jedoch keine Lichtbilder im Sinne des Gesetzes, weil ihnen das Merkmal der individuellen Gestaltung, das den Gesetzgeber zur rechtlichen Gleichstellung einfacher Lichtbilder veranlaßt hat, notwendigerweise abgeht; Originaltreue und individuelle Gestaltung schließen einander aus. Jede andere Beurteilung würde in zahlreichen Fällen zu einer vom Gesetzgeber nicht gewollten Verlängerung der Schutzfrist und zu einem vom Gesetzgeber nicht gewollten Urheberschutz für mittels Lichtbilder hergestellte Vervielfältigungen führen, die keine Bearbeitungsqualität aufweisen.“

Gemäldereproduktionen eines Rembrandt-Gemäldes sollen ja nicht die Kreativität des Fotografen ausdrücken; sie sind umso gelungener, je originalgetreuer sie sind. Völlig im Vordergrund steht die Verbreitung der geistigen Leistung Rembrandts, die aber keinen Urheberrechtsschutz genießt (und auch nie im modernen Sinn genossen hat). Die Individualität des Fotografen soll ganz zurücktreten, sein Gestaltungsspielraum bezieht sich nicht auf den Ausdruck von „Originalität“. Die vielfach vom Durchschnittsbetrachter kaum wahrnehmbaren Unterschiede bei Gemäldefotos beziehen sich auf die handwerklichen Fähigkeiten, nicht auf die persönliche geistige Leistung des Fotografen.

Nicht jede handwerkliche Leistung, und sei sie auch noch so aufwändig, muss mit einem Ausschließlichkeitsrecht honoriert werden. Reproduktionsfotografen werden mit dieser Entscheidung nicht enteignet, sie können ihre Leistung nach wie vor verkaufen, nur eben nicht mittels eines Immaterialgüterrechts.

Der Bundesgerichtshof hat sich in der Entscheidung „Bibelreproduktion“ ausdrücklich das Argument Nordemanns mit der Verlängerung der Schutzfrist zueigen gemacht. Wenn es bei „Flachware“ auf den Zugang zum gemeinfreien Original ankommt (oder auf die Nutzung alter Fotografien - § 72 UrhG hat eine Schutzfrist von 50 Jahren nach Veröffentlichung), dann steht die nach Ablauf der Schutzfrist gegebene Gemeinfreiheit, die ja eine beliebige Nutzung für alle Zwecke vorsieht, nur noch auf dem Papier.

„Kulturgut muß frei sein“ (Kunstchronik 2007, S. 507-510). Wer mit der herrschenden Meinung den Schutz für originalgetreue Reproduktionen zweidimensionaler Vorlagen ablehnt, wie dies die etwa Wikipedia und die Wikimedia Foundation tut, schiebt dem allgegegenwärtigen „Copyfraud“ der Institutionen, die Quasi-Urheberrechte an ihren „Flachware“-Beständen beanspruchen, einen Riegel vor.

Mit Sinn und Zweck des Urheberrechts, das Kreativität und individuelles Schöpfertum fördern soll, wäre ein Schutz der reinen Reproduktionsfotografie nicht vereinbar. Genau so hat das die in den USA maßgebliche Entscheidung Bridgeman Art Library v. Corel Corp. Von 1999 gesehen, die sehr sorgfältig und auch unter Rückgriff auf das Recht Großbritanniens begründet wurde. Fotografische Wiedergaben von Gemälden in der Public Domain unterliegen keinem Copyright, da ihnen, auch wenn sie mit großer Erfahrung und Aufwand angefertigt werden, das für den Schutz entscheidende Moment der Originalität fehlt.

Nochmals: Originaltreue und Originalität des Fotografen schließen sich aus. Die Fotografen-Lobby möchte den Eindruck erwecken, die Reproduktionsfotografie sei geschützt. Da aber von entsprechenden Gerichtsverfahren aus den letzten Jahren nichts bekannt geworden ist, erscheint das Risiko sehr gering, juristischen Ärger zu bekommen, wenn man Gemäldefotografien gemeinfreier Werke scannt und öffentlich im Internet zugänglich macht.

Zusätze gegenüber der Druckfassung

Ausführlichste Behandlung des Themas in diesem Weblog:
http://archiv.twoday.net/stories/3203578/

http://www.fotorecht.de (Beiträge von David Seiler)

Klaus Graf: Kulturgut muß frei sein! (Kunstchronik 2007). Volltext:
http://archiv.twoday.net/stories/4477824/

RGZ Codex Aureus - Faksimile
http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:De_RGZ_130

BGH Bibelreproduktion - E-Text
http://de.wikisource.org/wiki/Bundesgerichtshof_-_Bibelreproduktion

Bridgeman v. Corel - Wikipedia-Artikel
http://en.wikipedia.org/wiki/Bridgeman_Art_Library_Ltd._v._Corel_Corporation

Rembrandt: Selbstporträt

http://num-scd-ulp.u-strasbg.fr:8080/651/

Worm, Ole (1643) Danicorum monumentorum libri sex.

Auf dem Titelblatt ist im Bibliotheksstempel ein Hakenkreuz aus der Zeit der Reichsuniversität zu erkennen.


http://www.uni-saarland.de/mediadb/organisation/Verwaltung/Referate/Ref2/archiv/reden-73.pdf

[ http://www.uni-saarland.de/fileadmin/user_upload/extranet_uds/info/Universitaet/geschichte/archiv/reden-73.pdf ]

Die Beiträge der Frühjarstagung 2006 der Fachgruppe 8 des VdA zum Thema „Dokumentationsziele und Aspekte der Bewertung in Hochschularchiven und Archiven wissenschaftlicher Institutionen“ in Saarbrücken fasst der Ende 2007 als Band 73 der "Universitätsreden" in Saarbrücken erschienene Tagungsband zusammen, den Herr Kollege Müller dankenswerterweise auch als PDF ins Netz gestellt hat.
Nachdem die Literatur zu Fragen der Bewertung in Hochschul- und Wissenschaftsarchiven bislang ja durchaus überschaubar geblieben war, bieten die Beiträge dieses Bandes nun erstmals einen breiteren Überblick über damit zusammenhängende Fragestellungen.
Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang auch, dass aus besagter Tagung ein Arbeitskreis aus den Kollegen Thomas Becker, Werner Moritz, Wolfgang Müller, Klaus Nippert und Max Plassmann hervorging, der auf der jüngsten Frühjahrstagung der Fachgruppe 8 in Münster den Entwurf eines "Dokumentationsprofils für Universitätsarchive und andere Hochschularchive" präsentierte. Die abschließende Fassung soll in Kürze ebenfalls im Druck erscheinen und zusätzlich wohl auch als PDF ins Netz gestellt werden.

Boris Spix: Abschied vom Elfenbeinturm? Politisches Verhalten Studierender 1957-1967. Berlin und Nordrhein-Westfalen im Vergleich. Klartext Verlag Essen 2008. 722 S.

Die dem Hochschularchiv der RWTH Aachen erfreulicherweise als Belegeexemplar abgelieferte Siegener Dissertation bei Jürgen Reulecke setzt sich - aufgrund sehr breiter archivalischer Recherchen - differenziert mit der Vorgeschichte der 1968er Bewegung und dem "Politisierungs"-Konzept auseinander. "Das Bild einer zunächst unpolitischen und später überall rebellischen Studentenschaft ist zu revidieren", so der Text auf dem hinteren Umschlag.


Heute geht es bei der Auseinandersetzung mit dem Professorenentwurf für ein neues Bundesarchivgesetz (siehe
http://archiv.twoday.net/stories/4838980/ )
um den dort vorgeschlagenen § 7:

§ 7 Anforderung und Übergabe von Unterlagen privater Stellen

(1) Das Bundesarchiv kann von Privatpersonen Unterlagen von gesamtstaatlicher Bedeutung anfordern, wenn daran ein zwingendes öffentliches Interesse besteht. Die Übergabe der Unterlagen kann verweigert werden, wenn überwiegende private Belange entgegenstehen.

(2) Politische Parteien können nach einer Anforderung gemäß Absatz 1 Satz 1 die Übergabe der Unterlagen nur ablehnen, wenn zwingende Gründe entgegenstehen.

(3) Soweit dem Bundesarchiv Unterlagen von Privatpersonen angeboten oder von diesen angefordert oder übernommen werden, können diese Unterlagen auch Angaben im Sinne des § 6 Abs. 3 Satz 1 enthalten.


Dieser bemerkenswerte und neuartige Vorschlag verdient im Kern Unterstützung. Privates Archivgut könne von großem öffentlichen Interesse sein, betonen die Autoren (S. 46f.). Ein reines Freiwilligkeitsprinzip genüge nicht.

Im Detail gibt es viel zu kritisieren (der Kommentar zu den Vorschlägen findet sich auf den Seiten 120-128). Das beginnt mit der mangelnden Verarbeitung der archivrechtlichen Fachliteratur. Eines der Standardwerke in diesem Bereich ist das Buch des Juristen Strauch über das Archivalieneigentum - es fehlt im Literaturverzeichnis! Strauch lehnt einen Zugriff auf Privatarchive als verfassungswidrig ab. Sodann wäre etwa zu nennen:

Norbert Reimann
Privates Archivgut und öffentliches Interesse. Westfälische Adelsarchive - Pflege, Nutzung, Bedeutung für die Forschung, in: Archive und Gedächtnis (FS Brachmann), 2005

http://www.ecrit.de/reimann.pdf
Stellungnahme von mir: http://archiv.twoday.net/stories/52906/

Übersehen haben die Autoren offenkundig die - wie ein Fremdkörper anmutende - denkmalschutzrechtliche Regelung des § 13 RLP-Archivgesetzes (S. 344 als Änderung des Denkmalschutzgesetzes bezeichnenderweise nicht abgedruckt, was den überdimensionierten Dokumentenanhang einmal mehr entwertet).

http://www.lha-rlp.de/wirueberuns/lag.html#denkmal

Verzeihlich ist dagegen die Unkenntnis des hier kurz erörterten NRW-Vermessungsgesetzes, das den Zugriff auf private Luftbildaufnahmen ermöglicht:

http://archiv.twoday.net/stories/2583905/

Die hohe Hürde des Eigentumsgrundrechts Art. 14 GG wird von den Autoren recht unbekümmert genommen unter Verweis auf den Umstand, dass das zivilrechtliche Eigentum unberührt bleibt, und das Thurn-und-Taxis-Urteil des BayObLG
http://de.wikisource.org/wiki/Bayerisches_Oberstes_Landesgericht_-_Kulturgutsicherung

Der Hinweis auf die gesamtstaatliche Bedeutung wirft als weitere Frage die nach dem Kulturförderalismus und dem Primat der politischen Geschichte auf. Was ist mit dem Archivgut eines bundesweit bekannten Entertainers?

Zutreffend sehen die Autoren einen solchen Zugriff auf Privateigentum als absolute Ausnahme, wenn dem Archivgut sonst eine Zersplitterung drohte. Die reine Erhaltung kann aber kaum durch Bundesrecht sichergestellt werden (auch wenn die Kulturgutschutzliste mit den national wertvollen Archiven eigentlich ein solches Instrument ist), sondern nur durch denkmalschutzrechtliche Regelung der Länder. Diese aber haben - mit Ausnahme von Rheinland-Pfalz (siehe oben) - aber keine Möglichkeiten, die Zugänglichkeit der Unterlagen sicherzustellen.

Sofern ein Eigentümer eines herausragenden Politikernachlasses diesen versteigern lassen möchte, stellt sich die Frage, ob die Anforderungsmöglichkeit nach dem Ermessen des Bundesarchivs nicht einer ausgleichspflichtigen Enteignung gleichkommt. Von seinen Eigentümerbefugnissen bleibt ihm ja faktisch nichts: Er kann nicht den gewünschten Erlös erzielen und Nutzungen zu verhindern. Ob man nicht eher an ein Vorkaufsrecht denken sollte?

Bei den Unterlagen der politischen Parteien vermisst man den Hinweis, dass das Archivwesen der großen Volksparteien doch im Rahmen der einschlägigen Stiftungen jedenfalls insoweit funktioniert, dass ein Eingriff des Bundesarchivs nicht angezeigt ist, siehe die Homepages
http://www.archivschule.de/content/36.html

Das Bundesarchiv wird das mehr oder minder kollegiale Verhältnis zu den Parteiarchiven kaum mit einer solchen Eingriffs-Norm aufs Spiel setzen wollen, auch wenn es sich bei manchen Politiker-Nachlässen wünschen würde, dass diese nicht in den Parteiarchiven landen.

Ob ein Zugriff auf das Parteiarchiv kleinerer Parteien wie beispielsweise der NPD sinnvoll wäre, sollte man zunächst archivfachlich klären.

Absatz 3 soll vom Bundesarchiv übernommene Privatunterlagen hinsichtlich des Geheimnisschutzes und des Datenschutzes den Unterlagen anbietungspflichtiger Stellen gleichsetzen (§ 6 Abs. 3 bezieht sich auf personenbezogene Angaben und Unterlagen, die besonderen Geheimhaltungsvorschriften unterliegen). Die auf bundesrechtliche Geheimhaltungsvorschriften bezügliche Befugnisnorm des jetzigen § 11 BArchG wird in den sechs Zeilen, die diesem Absatz gewidmet sind, gar nicht angesprochen. Zur Erforderlichkeit einer datenschutzrechtlichen Befugnisnorm habe ich am Beispiel des CDU-Entwurfs des Thüringer Bibliotheksgesetzes Stellung genommen:

http://archiv.twoday.net/stories/4834214/

Zu § 6 Abs. 7 des ProfE werden S. 110f. Nachweise gegeben, die meine dortigen Ausführungen unterstreichen. Nur eine qualifizierte Befugnisnorm sichert die Verfassungsmäßigkeit der Anbietungs- und Ablieferungspflicht von Unterlagen mit personenbezogenen Daten.

Dass Abs. 3 im § 7 ProfE als notwendig angesehen wird, macht deutlich, dass bei der Übergabe von privaten Nachlässen an wissenschaftliche Bibliotheken ebenfalls eine gesetzliche Grundlage für die Erhebung der personenbezogenen Daten von Dritten erforderlich ist.

Fazit: Das Zugriffsrecht ist gut gemeint, aber es ist nicht damit zu rechnen, dass dieses "heisse Eisen" aufgegriffen werden wird. Eine vorsichtige Erweiterung des defizitären Kulturgutschutzes auf gesamtstaatlicher Ebene kann angesichts des Kulturföderalismus wohl nur über die Denkmalschutzgesetze und die Gesetzgebung der Länder funktionieren. Ein Vorkaufsrecht des Bundesarchivs wäre erst einmal zu testen.

Eine souveräne Beherrschung des Themas, die mögliche Bezüge zu anderen Rechtsgebieten hinreichend deutlich macht, konnte erneut nicht festgestellt werden.

Between 1843 and 1914, photography became the main means of illustrating stories in the French press, paving the way for many new kinds of publications. Photographic production increased massively during this period. Photo-mechanical printing methods made it possible to combine typecast letters and silver print images and newspaper editors rushed to use this new tandem to illustrate their pages. From the magazine L’Illustration, created in 1843 to La Vie au grand air, which appeared during the Belle Époque, photography’s importance increased enormously. Initially used by engravers as a basis for their drawings and not published themselves, photographs soon became the main medium for illustrating news stories. The press began using more and more photographic images. Under the guidance of artistic directors, skilled in the art of marrying words and images, picture stories began to cover newspaper pages, transforming illustrated journals into magazines. Between these two dates, the protocols of photographic illustration were established, producing a spectacular form of visual news.

* Télécharger le mémoire (format pdf, 15,2 Mo)

Gervais, Thierry, L’Illustration photographique. Naissance du spectacle de l’information, 1843-1914, thèse de doctorat d’histoire (dir. André Gunthert, Christophe Prochasson), EHESS, 2007, 554 p.

Via Fotostoria

" .... Mehr als 7000 Gewebeproben von über 600 Mumien aus aller Welt hat er in seinem Archiv, viele Proben hat er mit dem Taschenmesser von uralten Knochen abgeschabt. Arthur Aufderheide sammelt Mumien ...."
Ich konnte nicht widerstehen.
Quelle:
http://www.daserste.de/wwiewissen/vorschau.asp

Nachtrag 12.04.2008:
Zum Mumin-Archivar in der Atacama-Wüste:
http://www.br-online.de/wissen/forschung/mumien-atacama-suedamaerika-ID1207921553896.xml

s. a.
http://archiv.twoday.net/stories/4691086/
http://archiv.twoday.net/stories/4309718/

" .... es gibt in den meisten Ensembles zwar keinen Chef, aber einen Spiritus Rector. Und außerdem: den Manager, den Witzereißer und den stillen Archivar. ..."
Quelle:
http://www.zeit.de/2008/12/SM-Quartett

Wer einen wirklich brillant geschriebenen Artikel eines Wikipedia-"Inklusionisten" (das sind die, die bei Löschanträgen - wie ich - "Behalten" schreien, wenn die allgegenwärtigen Baumschulabsolventen mit der Relevanz-Klatsche kommen) lesen will, voilà:

http://www.sueddeutsche.de/computer/artikel/748/167268/

Auszug:

Trotzdem werden immer noch viele gute Beiträge - verifizierbar, informativ, anregend, aber ungewöhnlich - aus diesem papierlosen, unendlich erweiterbaren, wie eine Ziehharmonika gefalteten Archiv verbannt, von Menschen mit einem allzu engen, klippschulmäßigen Verständnis davon, welche Wissensbedürfnisse eine Online-Enzyklopädie jetzt und in Zukunft erfüllen sollte.

Ein Artikel, bei dem ich versucht bin, bei beinahe jeder Zeile auszurufen: Ja, genau, so ist es! (So glänzend wie Baker hat noch nie jemand die Wikipedia-Löschpraxis beurteilt.) Auch wenn sich die mir vertraute deutschsprachige Wikipedia von der von Baker geschildeten "en" hinsichtlich der Löschpraxis sehr unterscheiden soll.

Über den Autor:

Nicholson Baker, geboren 1957 in Rochester, New York, lebt als Schriftsteller in Berwick, Maine. Auf deutsch erschien von ihm zuletzt "Eckenknick oder wie die Bibliotheken sich an den Büchern versündigen" (2005). Sein Buch "Human Smoke" (2008) über den Zweiten Weltkrieg erregt derzeit in den Vereinigten Staaten und England Aufsehen.

Das englische Original erschien bereits Ende Februar
http://www.nybooks.com/articles/21131

In der Wikipedia überschlugen sich die Editoren (einschließlich einiger Deletionisten) vor Begeisterung, was angesichts der stilistischen Eleganz nicht weiter verwunderlich ist:

http://en.wikipedia.org/wiki/User_talk:Wageless#Loved_your_article_in_the_New_York_Review_of_Books.21



Achja: Ich hatte ganz vergessen, die Kommentare wie üblich hier zu sperren. Man muss nur die Ignoranz des Wikipedia-Pöbels in den Kommentaren von
http://www.boersenblatt.net/184464/ (Es ging um die Löschung eines Kleinverlags in der deutschsprachigen Wikipedia)
gegen die überwiegend klugen Meinungen aus der Verlagswelt halten ...

Das mr des no erläba dirfet:

Auf dem 8. Tübinger Handschriftensymposium in Blaubeuren (20.10.-22.10) wird Frau Sorbello Staub über die Digitalisierung von Sonderbeständen der Württ. Landesbibliothek Stuttgart referieren.

Programm, PDF

Nach meinen Ermittlungen hat die WLB bislang genau zwei (in Zahlen: 2) alte Drucke ins Netz gestellt:

http://www.wlb-stuttgart.de/referate/theologie/vulg1519.html
http://wiesel.wlb-stuttgart.de/referate/drucke/aldus_1500/aldus_1500.htm


PDF

Eine wichtige Quelle für die Anwendung des IFG nicht nur auf Bundesebene!

Einige Stichworte:

S. 55 Aus Anlass von Indizierungsentscheidungen der BPjM: Bei Akteneinsicht vor Ort sei das urheberrechtliche Vervielfältigungsrecht nicht betroffen

[ UrhG vs. IFG http://archiv.twoday.net/search?q=urhg+ifg ]

S. 14, 52 Auch von den Ländern erhobene Informationen in Bundesakten unterliegen dem IFG

S. 17, 40, 57 Vertraulichkeitsabreden können das IFG nicht aushebeln

S. 53 Auch Forschungsdaten sind amtliche Informationen.

S. 67 DFG und Wissenschaftsrat unterliegen nicht dem IFG.

http://rara.ub.umu.se/bookview/ipac/booklist.jsp

Die UB Umea hat eine ganze Anzahl erlesener alter Drucke (u.a. zur Kalligraphie) in einem schicken Viewer zugänglich gemacht, darunter auch ein deutscher Druck des 16. Jahrhunderts.

Der schwedische Verbundkatalog LIBRIS
http://libris.kb.se/form_extended.jsp?f=ext
ermöglicht eine Suche nach Sprachen des Mediums, ohne dass man ein weiteres Suchwort angeben muss (leider muss man Deutsch nicht unter G, sondern am Kopf der Auswahl suchen). In der Ergebnisliste kann dann auf "material digitized at LIBRIS libraries" eingegrenzt werden, was mehr ist, als deutsche Verbundkataloge bieten. Darüber hinaus sind in LIBRIS auch viele internationale Digitalisierungsprojekte mit ihren Inhalten erfasst.

Insgesamt gibt es derzeit 43 digitalisierte Drucke auf Deutsch in Schweden, u.a. dieser Stockholmer Druck aus dem 16. Jahrhundert:
http://lauren.kb.se:8080/fedora/get/kb:1635/bdef:PagedObject/view/

Das meiste sind aber Erlasse an die damaligen deutschsprachigen Gebiete des Königreichs Schweden, z.B.
http://lauren.kb.se:8080/fedora/get/kb:2163/bdef:PagedObject/view/

Weitere skandinavische Initiativen:
http://wiki.netbib.de/coma/DigiNorden


Peter Murray-Rust fordert zu Recht einmal mehr die Reduktion der "Permission barriers", nicht nur der Preisbarrieren. Moderne maschinelle Textauswertungsverfahren ermöglichen wichtige Entdeckungen, setzen aber voraus, dass sie vom Anbieter faktisch und rechtlich ermöglicht werden.

http://wwmm.ch.cam.ac.uk/blogs/murrayrust/?p=1027

Siehe auch:

http://zzzoot.blogspot.com/2008/04/free-articles-full-text-for-researchers.html

http://de.wikipedia.org/wiki/Textmining

http://medinfo.netbib.de/archives/2008/04/08/2550#comment-40582

" .....Etwa ein Drittel aller in der Ausstellung gezeigten Bilder war entweder noch nie zu sehen, seit langem im Archiv verschwunden oder vor Jahrzehnten nur einmal in einer Illustrierten gedruckt worden. ....."
Quelle
http://www.ad-hoc-news.de/Marktberichte/de/16222878/(Feature)+Ich+wollte+Stars+immer+als+Menschen

„Wir haben einen weiteren Schatz aufgetan“, verkündete Gerhard Kilian während der Jahreshauptversammlung der Franz-Völker-/Anny-Schlemm-Gesellschaft. Der umtriebige Archivar präsentierte dem kleinen Kreis der Versammelten im Robert-Maier-Haus eine Platte mit Auszügen aus der Oper „Die Jüdin“ - mit Franz Völker als Tenor. „Die Platte wurde im Januar 1933 gepresst. Ende Januar war die Machtübernahme durch die Nationalsozialisten, und vom 1. Februar an galt das Gebot, alles mit jüdischem Inhalt zu vernichten“, erläuterte Kilian die Rarität. ..."
Quelle:
http://www.rhein-main.net/sixcms/list.php?page=fnp2_news_article&sv%5Bid%5D=4440905

s. a. http://archiv.twoday.net/stories/4518365/

"... Die höchstens fünf Millionen Euro, die Sachsen zahlen will, würde Schmid «nicht akzeptieren». «Das ist eine künstliche und nicht korrekte Berechnung», urteilt er. Er findet es «geradezu wahnsinnig», dass Sachsen sich das «wichtigste Gut» nicht leisten wolle. Schließlich befasse sich auch die Forschung ständig mit den Werken. Die Zeit für dasGeschäft wird langsam knapp, weiß Schmid. Sollte der Deal scheitern, steht schon eines fest: Ins Ausland kann der Nachlass nicht verkauft werden. Seit Anfang März steht das Karl May-Archiv auf der Liste zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung ins Ausland. ....."
" ......Zudem habe allein die Ordnung des riesigen Archivs rund zehn Jahre in Anspruch genommen und eine sechsstellige Summe gekostet. So umfasst der Nachlass zehn handschriftlich verfasste Werkmanuskripte mit rund 10 000 Seiten, darunter «Winnetou IV», «Im Reich des silbernen Löwen» Band III und IV, Teile von «Old Surehand» sowie «Ardistan und Dschinnistan». Außerdem sind in dem Nachlass Postkarten, Notizbücher, Reisepässe, Gedichte und musikalische Kompositionen enthalten. Schmid vergleicht die Auflistung des Nachlasses mit der Leistung des Köchel-Verzeichnisses, in dem die Werke des Komponisten Wolfgang Amadeus Mozart geordnet wurden. ....."
Quelle:
http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/REGIONALES/1265700.html

s a. http://archiv.twoday.net/stories/4840102/

I would like to announce the Phase 1 launch of Scriptorium: Medieval and Early Modern Manuscripts Online, an AHRC-funded project based at the Faculty of English, Cambridge University.

http://scriptorium.english.cam.ac.uk

Scriptorium will comprise full digital facsimiles of at least twenty late medieval and early modern manuscript miscellanies and commonplace books, along with descriptions, transcriptions and bibliographical information; a set of research and teaching resources for students and scholars working on manuscript studies; and an enhanced version of English Handwriting: An Online Course, our interactive palaeography tool:

http://www.english.cam.ac.uk/ceres/ehoc/

All parts of the site will remain freely and publicly available.

Currently, the resource includes images of St Johns College, Cambridge, MS S.23, an early seventeenth-century poetic miscellany. More images and information will be added progressively in the coming weeks and months, as the site is enhanced, expanded and developed.
(SHARP-L)



Was it necessary to give the project the same name Scriptorium like http://www.scriptorium.columbia.edu/ ?

The resolution of the pictures could be better. They are licensed CC-BY-NC-ND but manuscript scans are not copyrightable even in the UK.



http://www.flickr.com/photos/85009674@N00/sets/72157604402519386/

Handschriftlicher Nachlass des Schriftstellers Wilhelm Heinse (1746 - 1803)

http://edocs.ub.uni-frankfurt.de/volltexte/2007/9999998/


http://www.gentools6.de/forum/

Am 1. April eröffnet. Für Genealogen sicher interessant.

Eine großartige Bibliographie.

http://wiki.netbib.de/coma/DigitaleHandschriften
wurde aktualisiert.

Es gibt einen neuen Spitzenreiter: Troyes. Ich habe die 655 Treffer mit dem Suchwort manuscrits in der Datenbank Livres numérisés durchgeklickt, keine 10 sind junge neuzeitliche Handschriften, das meiste sind digitalisierte Mikrofilme wie in Valencienne. Macht also über 640 Handschriften online (überwiegend Theologica).

Mir ebenfalls unbekannt waren die über 100 Handschriften in Turin:
http://158.102.224.39:8080/opac/sp_opac/html/elenco.jsp?full=
Leider ist dort die Bildauflösung (oft) zu gering!


"Als erstes Archiv eines österreichischen Bundeslandes präsentiert das Vorarlberger Landesarchiv seine Urkundensammlung – insgesamt rund 10.000 Exemplare - im Rahmen des Projekts «MOnasteriuM.net» in digitaler Form. Sämtliche Urkunden, vom ältesten Exemplar aus dem Jahr 1139 bis zum jüngsten Dokument von 1994, stehen ab sofort im Internet frei zur Verfügung."

Hier geht es zur Recherche bei Monasterium.net.

[via kultur-online]

http://www.wissen-im-netz.info/literatur/schiller/biografien/lang/index.htm

Diese private Seite bietet insbesondere zu Schiller eine Menge E-Texte. Das Buch über Schiller und Schwaben liegt aber löblicherweise auch mit Scans vor!

Im Projektraum MD 72 am Mehringdamm 72 (Kreuzberg) ist auf Anregung der Künstlerin Paulina Olowska ein klingendes Archiv entstanden. Videos, Platten und Kassetten dokumentieren die Musik der Neuen Polnischen Welle der 80er-Jahre.
Quelle:
http://www.morgenpost.de/content/2008/04/06/berlin/955819.html

Die HAB Wolfenbüttel hat die von ihr der Kasseler Bibliothek weggeschnappte, für einen mittleren sechsstelligen Betrag erworbene Schönrainer Liederhandschrift (zu ihr http://archiv.twoday.net/stories/4816154 ) bereits digitalisiert und ins Netz gestellt:

http://diglib.hab.de/mss/326-noviss-8f/start.htm



Update:

Der Direktor der HAB bekräftigte mir gegenüber, dass er über Preise nur mit den Geldgebern rede. "Im übrigen möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ich in die Kaufverhandlungen zur Schönrainer Liederhandschrift erst nach Rücksprache mit dem Leiter der Kasseler Bibliothek eingetreten bin."

Am 18. Juni 2003 fand in Kassel eine Informationsveranstaltung statt. In der Ankündigung heisst es:

"Die Schönrainer Liederhandschrift ist eine Textsammlung epischer und lyrischer Dichtungen in mittelhochdeutscher Sprache. Sie entstand um 1330 in Hessen und wurde nun der Kasseler Universitätsbibliothek von einem Hamburger Antiquariat zum Kauf angeboten. Die Universitätsbibliothek Kassel, in deren Handschriftensammlung sich seit 1923 schon zwei Blätter der Liederhandschrift befinden, plant nun den Ankauf der Liederhandschrift. Damit würde sie ihren hervorragenden Bestand alt- und mittelhochdeutscher Schriften, zu denen unter anderem das Hildebrandlied und der Willehalmkodex gehören, ausbauen.
Gemeinsam mit dem Fachbereich Germanistik lädt die Universitätsbibliothek der Universität Kassel zu der Veranstaltung über dieses wertvolle und seltene hessische Kulturgut am 18. Juni im Eulensaal der Murhardschen Bibliothek am Brüder Grimm Platz 4 a ein.
Die von der Kasseler Universitätsbibliothek beauftragten Gutachter Prof. Dr. Hans-Jochen Schiewer (Freiburg) und Prof. Dr. Tilo Brandis (Berlin) sehen in der Schönrainer Liederhandschrift ein Kulturgut von außergewöhnlichem Rang und empfehlen der Bibliothek ausdrücklich den Ankauf des Fragments.
Für die Einwerbung der Kaufsumme von 300.000 Euro wurden Anträge bei der Hessischen Kulturstiftung und der Kulturstiftung der Länder über jeweils 100.000 Euro gestellt. Ein Drittel der Summe muss vor Ort und aus der Region finanziert werden. Bislang liegen Zusagen über knapp 40.000 Euro vor."

Dr. Jörn Günther hat die Liederhandschrift mit den anderen Fragmenten und Handschriften aus Büdingen "fürn Appel undn Ei" erhalten, wie zu erfahren war. Vermutlich hat er die Liederhandschrift aufwändig restaurieren lassen und sie nun mit sattem Gewinn Wolfenbüttel verkaufen können, nachdem früher auch einmal die Stabi in Hamburg im Gespräch war.

PDF.

Auszug:

"University institutional policies should require that their researchers deposit (selfarchive) their scientific publications in their institutional repository upon acceptance for publication. Permissible embargoes should apply only to the date of open access provision and not the date of deposit."

Siehe dazu hier zuletzt:
http://archiv.twoday.net/stories/4704017/

Die Open Research Society hatten wir schon:

http://archiv.twoday.net/stories/4828444/

Nun gibt es eine Frage zu Bentham Open in Harnads Liste.

von Stevan Harnad
Antwort an American Scientist Open Access Forum
Datum 5. April 2008 16:56
Betreff Re: Fwd: Bentham Science Publishers (fwd)

Date: Sat, 5 Apr 2008 09:31:07 -0500
From: [deleted]
Subject: Re: Fwd: Bentham Science Publishers

I don't know if this is relevant but it sounds like it might be. This email is
several weeks old:

>From Scope Knowledge today:

Wiley-Blackwell, the STM and scholarly publishing business of John Wiley
& Sons, Inc., US, and STM publisher Elsevier, Netherlands, have alerted
authors against an e-mail spam through their respective websites.

An e-mail message, circulated last week, sought manuscript submissions
for peer-reviewed journals and claimed to come from Blackwell
Publishing. It called for articles 'in all fields of human endeavor,'
and said that the editors would decide on which journal it should appear
in. The message, which came from a gmail.com address, requested
manuscripts be sent to someone at live.com.

A similar message was circulated a few months ago asking for manuscripts
for Elsevier journals. People who responded to the message were asked to
send money for a handling fee. An investigation conducted by Elsevier
traced the e-mail to an Internet cafe in Nigeria. In response to the
Elsevier scam, the International Association of Science, Technical and
Medical Publishers also placed a warning on its website.

Wendy

Dr. Wendy A. Warr
Wendy Warr & Associates
6 Berwick Court, Holmes Chapel
Cheshire, CW4 7HZ, England
Tel./fax +44 (0)1477 533837

wendy -- warr.com http://www.warr.com

---------- Forwarded message ----------
Date: Sat, 5 Apr 2008 11:23:18 +0100
From: Richard Poynder
To: AMERICAN-SCIENTIST-OPEN-ACCESS-FORUM -- LISTSERVER.SIGMAXI.ORG
Subject: Bentham Science Publishers

Dear All,

I would be grateful if anyone could help me. I am interested in an Open
Access publisher called Bentham Science Publishers
(http://www.bentham.org/). I have been contacted by a number of researchers
who say that the company is bombarding them with invitations to contribute
papers to its journals. Apparently requests by the recipients to remove them
from Bentham's mailing list have little or no effect.


I have tried to make contact with a number of people in the company
including Richard Scott, who is most often the person whose name appears at
the bottom of the invitation letters, and was until recently listed as the
editorial director of the company on its web site
(http://www.bentham.org/Contact.php). I also copied into my emails Bentham's

US contact Richard Morrissey, and Matthew Honan, who earlier this year was
also described as the company's editorial director
(http://www.earlham.edu/~peters/fos/2008/01/bentham-oa-publishing-program.html).
Likewise I copied in Professor Thomas Salt, since he too has signed
some of the offending emails in his capacity as Editor-in-Chief of a Bentham
journal called Current Neuropharmacology. Tom Salt appears to be based in
the Department of Visual Science at the Institute of Ophthalmology in
London.

Despite all my attempts to make email contact with the company and its
representatives, however, the only response I have received has come from

someone called Mahmood Alam who seems to be based in Pakistan. He informed
me that Richard Scott was too busy to speak with me, but invited me to email
my questions to him. After I sent some questions through to Mahmood Alam,
however, he failed to answer them.

I have also tried calling the telephone numbers listed on the Bentham web

site, but have only been able to get through to voice mail messages. The
number listed for Richard Morrissey simply invites callers to email him (the
address given is the one that I have failed to get any response from).


I would be most grateful if anyone who has any knowledge of Bentham, or any
experience of publishing with the company, or editing any of its journals,
or anyone who regularly reads any of the Bentham journals, could contact me
on: richardpoynder1 -- o2.co.uk.

Thank you.

Richard Poynder
www.richardpoynder.co.uk


http://www.bentham.org/open macht keinen guten Eindruck, wenn man die Editorial Boards durchschaut. Längst nicht alle der Zeitschriften haben einen geschäftsführenden Herausgeber, und bei diesem fehlen jegliche Kontaktdaten. Beim Herausgeber von "The Open Paleontology Journal" steht nur France, es ist offenbar ein ehemaliger Esso-Mitarbeiter. Immerhin trägt er einen Vornamen, während beim Editorial Advisory Board lediglich Initialen stehen (auch hier keine Institutionen nur das Land). Mit den Namen kann man also nur wenig anfangen. Seriöse Zeitschriften geben den vollen Namen und die Institution an.

Das ist auch der Fall bei Subscription-based Bentham-Journals z.B.
http://www.bentham.org/cn/EBM.htm

Inwieweit der anonyme Peer-Review-Prozess funktionierte, kann man von außen nicht beurteilen (nur das Resultat in Form der akzeptierten Artikel).

Zur Bewertung von Peer-Review-Zeitschriften aus Autorensicht siehe
http://www.cerge-ei.cz/multiversity/jfeedback/

Besonders unterhaltsam dort auf der Links-Seite ein Mailwechsel, bei der ein Autor gebeten wurde, seinen eigenen Artikel zu begutachten.

Update:

http://medinfo.netbib.de/archives/2008/04/25/2573
http://poynder.blogspot.com/2008/04/open-access-interviews-matthew-honan.html
http://www.earlham.edu/~peters/fos/2008/04/some-background-on-bentham-open-but.html

Bentham Ltd. ist eine dubiose Firma nach dem Recht der Vereinigten Arabischen Emirate, deren Eigentumsverhältnisse nicht transparent sind.

[#beall]

" ... Ganz im Gegensatz zu den nachfolgenden Bildserien mit den wohlvertrauten, lebensfrohen Quietschtiermotiven, die uns in ihrer Farbigkeit aus der Leinwand entgegenzuspringen scheinen, oder einfach nur anglotzen. Poppige Motive aus der Welt der Kinderspielzeuge, der Welt der Plastikcowboys, Dinosaurier, Schweinchen und Schmusepüppchen. Ein Kindheitstraum, der kein Ende findet, ein kleines privates Disneyworld, ein Idyll im Hosentaschenformat. Diesem Bildschaffen liegt eine besondere Sammelleidenschaft zugrunde, die sich auf alle Arten von Plastikspielzeugfigürchen konzentriert. Daraus entstand ein ganzes Archiv, das jedes Kleinkind vor Neid erblassen lassen könnte. Aus diesem Archiv rekrutiert er, mit fachmännischem Blick, seine Bildfiguren. ...."
Quelle:
http://www.im-salzkammergut.at/salzkammergut/alle_themen/artikel-lesen/frmArticleID/3312/

" .... In einem Malkurs mit Erdfarben zeigt Roswitha Schlecker, Leiterin des Stadtarchivs Hofheim, den Teilnehmern, was bei der Anfertigung einer Skizze wichtig ist. ...."
Quelle:
http://www.wiesbadener-kurier.de/region/objekt.php3?artikel_id=3229102

"Mit einem neuen Angebot will der Bamberger Verleger Lothar Schmid den seit vier Jahren schwelenden Streit um den Verkauf seines umfangreichen Karl-May-Archivs beenden. Er schlägt in einem Brief an die sächsische Kunstministerin Eva-Maria Stange (SPD) und die Radebeuler Karl-May-Gesellschaft eine Halbierung des Archivs vor. ....
Zudem habe er dem Freistaat eine Ratenzahlung vorgeschlagen. Dieses Angebot, nach dem Sachsen zunächst nur eine Hälfte des Archivs kauft und für die andere eine Option erhält, bewertet Schmid als guten Weg, das Archiv für die wissenschaftliche Forschung und die Öffentlichkeit zu erhalten. "
Quelle:
http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/REGIONALES/1264712.html

Archivalia hat bereits berichtet:
http://archiv.twoday.net/stories/4830321/
http://archiv.twoday.net/stories/4806734/

" Das Archiv besteht seit 1992. Es ist eine Einrichtung der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein.
Es kooperiert mit dem Landesarchiv in Schleswig und befindet sich in dessen Räumen im Prinzenpalais. Die inventarisierten Unterlagen können über Kataloge im Lesesaal des Landesarchives bestellt und dort eingesehen werden.
Unser Ziel ist es, bedeutende Beiträge zur Baukultur des Landes zu sichern und für Forschungen und Publikationen zugänglich zu machen. Daneben bauen wir eine Fachbibliothek, um wichtige Veröffentlichungen anbieten zu können.
.....
Den Grundstock der stetig anwachsenden Sammlung bilden zahlreiche Bestände mit dem Werk einzelner ArchitektInnen. Zu den bedeutendsten und zugleich auch umfangreichsten gehören die Arbeiten von Ernst Prinz, Harry Maasz, Klaus Groth und Alfred Schulze mit jeweils mehreren tausend Plänen, Skizzen, Fotos und Modellen.
Daneben sind zahlreiche weitere, kleinere Bestände vorhanden - vom Schwerpunkte der Sammlung ist zur Zeit noch die hochklassige Heimatschutz- Architektur der 20er und 30er Jahre aber vereinzelt finden sich auch Zeugnisse der hier ohnehin raren und eher moderaten Moderne aus derselben Zeit. Ähnliches gilt für die Jahre des Wiederaufbaus nach 1945; diese Dokumente kommen jetzt - nicht zuletzt durch den Generationswechsel bedingt - in größerem Umfang zu uns und werden dazu beitragen, den Blick auf die von vielen Klischees umstellten Aufbaujahre und ihre architektonischen und städtebaulichen Leitbilder zu schärfen und Qualitäten zu entdecken. Herausragendes Beispiel und wichtigstes städtebauliches wie architektonisches Ensemble dieser Zeit in Schleswig-Holstein ist das Neue Helgoland, dessen Entstehungsgeschichte das AAI dank jüngster nahezu lückenlos dokumentieren kann. ..."
Quelle:
http://www.aai.rulz.de/

Ein reibungsloses Funktionieren des RSS-Feeds bei Bloglines schaffen zwar alle möglichen obskuren Anbieter reibungslos, aber deutsche Digitalisierungsprojekte beschäftigen wohl besondere Stümper. Bis man gemerkt hat, dass der Feed tot ist, ist viel Interessantes unregistriert vorbeigerauscht.

http://digital.slub-dresden.de/sammlungen/kollektionen/projekt-deutschsprachige-mittelalterliche-handschriften/

Im Rahmen meiner Serie zum Professorenentwurf für ein neues Bundesarchivgesetz

http://archiv.twoday.net/stories/4838980/

wende ich mich § 18 (Ablieferung von Belegexemplaren) Absatz 2 vor. Der Vorschlag lautet:

Die in § 6 Abs. 1 genannten Stellen sind verpflichtet, dem Bundesarchiv ein Exemplar der von ihnen herausgegeben oder in ihrem Auftrag erschienenen Druckschriften und anderen Veröffentlichungen zur Übernahme anzubieten.

Die Begründung (S. 222f., 225) geht vor allem auf den Absatz 1 (Benutzerbelegexemplar) ein, zu Absatz 2 wird lediglich ausgeführt, dass es Parallelen im Archivrecht einiger Länder gibt, dass die Bestimmung nach den Erfahrungen der Staatsarchive notwendig sei, da sonst die Archive die Druckschriften nicht vollzählig erhielten und dass es sich - eine Formulierung aus einer Bremischen Landtagsdrucksache aufgreifend - regelmäßig um besonders wichtige Unterlagen handle, die schon im Vorfeld der Anbietung normaler Unterlagen bereits nach dem Erscheinen den Archiven anzubieten seien.

Diese kursorischen Bemerkungen schürfen ganz an der Oberfläche des Problems. Archivare sprechen von Amtsdrucksachen oder Amtsdruckschriften, Bibliothekare überwiegend von Amtsdruckschriften.

Es mag ja sein, dass Archivare eine solche Ablieferungspflicht für nützlich halten, aber von Informationsrechtlern erwarte ich eine strikte Kontextualisierung im Rahmen eines "Informationsgesetzbuches", die sich die Frage stellt, ob Archive oder Bibliotheken oder womöglich beide diese Schriften für die Nachwelt sammeln sollen und ob dafür eine gesetzliche Grundlage sinnvoll ist. Ohne Bibliotheksrecht kann man hier kein Archivrecht betreiben!

Als bibliothekarisches Portal zu diesem Thema ist zu nennen:

http://amtsdruckschriften.staatsbibliothek-berlin.de/

Dort erfährt man auch, dass die Ablieferung der amtlichen Druckschriften des Bundes durch einen Erlass aus dem Jahr 1958 (Text ebenda) geregelt ist und einige Bibliotheken als Amtsdrucksachen-Pflichtexemplar-Bibliotheken genannt werden.

Zu landesrechtlichen Vorschriften verweise ich auf einige Notizen im Weblog des Bibliotheksjuristen Steinhauer:

http://www.bibliotheksrecht.de/?tag=amtsdruckschriften

Alle entscheidenden Fragen lässt der Regelungsvorschlag daher offen:

* Wie sind bibliothekarische und archivarische Interessen an amtlichen Drucksachen und anderen Veröffentlichungen (Websites?) abzugrenzen?

* Wäre es sinnvoll, den Amtsdrucksachenerlass des Bundes auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen (und folgerichtig neben den bedachten Bibliotheken auch das Bundesarchiv als Pflichtexemplarstelle zu verankern)?

* Wäre es sinnvoll, ein digitales Informationssystem des Bundes zu schaffen (siehe auch für die USA http://www.gpoaccess.gov/ ), wobei hinsichtlich der Archivierung der veralteten Dokumente die Deutsche Nationalbibliothek ("Digitales Pflichtexemplar") und nicht das Bundesarchiv ins Spiel käme?

In diesem digitalen Informationssystem würde die gesamte Öffentlichkeitsarbeit aller Bundesbehörden den Bürgern "Open Access" angeboten.

* Sollte man nicht liberale Nachnutzungsmöglichkeiten der öffentlichen Informationen (in den USA sind ja die Werke der Bediensteten des Federal Government vom Urheberrechtsschutz gänzlich ausgenommen) schaffen? Zur Problematik des Informationsweiterverwendungsgesetzes siehe
http://archiv.twoday.net/stories/3095107/

Bevor diese Fragen nicht beantwortet und erörtert sind, ist es nicht sinnvoll, ein Amtsdruckschriftenbelegexemplar in das Bundesarchivgesetz aufzunehmen. Die Autoren des ProfE hätten die Aufgabe gehabt, einer bornierten Selbstgenügsamkeit auszuweichen, die nur die Wünsche der Archive sieht, sich aber einer größeren Einordnung in informationsrechtliche Fragen verweigert.

(Abgesehen davon, dass man sicher auch archivische Sekundärliteratur zu Amtsdrucksachen anführen könnte, die von den Verfassern hätte gesichtet werden müssen und sei es nur der in der Archivwissenschaftlichen Bibliographie auf der Website der Archivschule Marburg nachgewiesene Titel aus der den Verfassern durchaus bekannten Festschrift für Kahlenberg 2000: Dolatowski,
Das Bemühen um Amtsdruckschriften als bleibende Herausforderung)

Friedrich Schoch/Michael Kloepfer/Hansjürgen Garstka: Archivgesetz. Entwurf eines Archivgesetzes des Bundes (= Beiträge zum Informationsrecht Bd. 21), Berlin: Duncker & Humblot 2007. 439 S. 98 Euro (Das zu teure Buch lag mir - anders als andere hier angezeigte Werke - zunächst NICHT zur Besprechung vor. Nachträglich hat der Verlag mir auf meine Bitte hin ein Besprechungsexemplar zugesandt.)

Drei renommierte Rechtsprofessoren legen damit den Entwurf für ein vollständig überarbeitetes Bundesarchivgesetz vor.

Der Verwaltungsrechtler Schoch (Freiburg i.Br.) ist Vorsitzender der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer, Kloepfer ist Staats- und Verwaltungsrechtler an der Humboldt-Universität in Berlin, Garstka, lange Jahre Datenschutzbeauftragter des Landes Berlin, lehrt an der TU Berlin. (Zu allen drei siehe auch die Wikipedia.)

Der Vorschlag wird sehr ausführlich und sachkundig begründet. Die Autoren haben sich - soweit das Außenstehende überhaupt können - in die Materie des Archivrechts eingearbeitet und ein Standardwerk zu diesem Thema vorgelegt. Ihr Text geht bis S. 237, der Rest ist Abdruck des Bundesarchivgesetzes und der Landesarchivgesetzes zweier europäischer Verordnungen sowie des IFG (sammt IFG-ProfE). Angesichts der Online-Verfügbarkeit wohl der meisten dieser Normen hätte man im Interesse einer wohlfeileren Ausgabe darauf verzichten können. Überhaupt existiert das Internet für die Autoren so gut wie nicht, das Literaturverzeichnis weist keine Online-Ressource auf.

Generell stehen die Autoren für eine begrüßenswerte Liberalisierung der Archivbenutzung. Nur bei Archivgut, das besonderen Geheimhaltungsvorschriften unterlag, kommt bei ihnen die dreißigjährige Schutzfrist zum Tragen. Bei personenbezogenem Archivgut reichen den Autoren 10 Jahre nach dem Tod (bzw. 110 Jahre nach der Geburt) aus.

Neu ist der § 7, der den Zugriff auf die Unterlagen von Privatpersonen ermöglicht, sofern diese gesamtstaatliche Bedeutung haben und überwiegende private Belange nicht entgegenstehen.

Der Hamburger Stadtsiegelfall hat Spuren im § 10 Abs. 7 hinterlassen, das Archivgut zu öffentlichem Eigentum erklärt, auf das entgegenstehende Vorschriften des BGB nicht angewendet werden.

Unverständlicherweise hat man einen § 18 über die Ablieferung von Belegexemplaren eingefügt.

Auf die hier immer wieder traktierte Bildrechte-Problematik geht der § 19 zur Benutzungs- und Gebührenordnung nicht ein; überhaupt vermisst man eine Reflexion der urheberrechtlichen Problematik.

Ich werde detaillierter auf einzelne Vorschläge in künftigen Einträgen (siehe Liste unten) eingehen. Wer archivrechtlich interessiert ist, wird nicht umhin kommen, dieses Buch zur Kenntnis zu nehmen.

(2) Amtsdruckschriften
http://archiv.twoday.net/stories/4839104/

(3) Zugriff auf privates Archivgut
http://archiv.twoday.net/stories/4848784/

(4) Archivwürdigkeit
http://archiv.twoday.net/stories/4872537/

(5) Öffentliches Eigentum am Archivgut
http://archiv.twoday.net/stories/4889840/

(6) Belegexemplar als Pflicht
http://archiv.twoday.net/stories/4898706/

(7) Bundesrechtliche Geheimhaltungsvorschriften
http://archiv.twoday.net/stories/4904278/

(8) Benutzungs- und Gebührenordnung
http://archiv.twoday.net/stories/4939537/

(9) Sonderarchive
http://archiv.twoday.net/stories/4945454/

(10) SAPMO
http://archiv.twoday.net/stories/4969431/

Update: Steinhauer über das Buch http://archiv.twoday.net/stories/5749390/

Besprechung ZRG GA
http://archiv.twoday.net/stories/75224768/

http://oldphotosjapan.com/en


Wolfgang Runschke: Web-Rezension zu: Fachdatenbank Buchwissenschaft. In: H-Soz-u-Kult, 05.04.2008, http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/id=145&type=rezwww

http://www.buchwissenschaft.info/


http://www.librarian.net/stax/2273/updatefilter-bpls-evolving-online-collection/
http://www.flickr.com/photos/boston_public_library/


http://medinfo.netbib.de/archives/2008/04/04/2548
http://weblogs.elearning.ubc.ca/googlescholar/archives/045760.html


Wie ich im Kommentar zu
http://infobib.de/blog/2008/04/04/international-directory-of-art-libraries/
ausgeführt habe, empfand ich diese Linksammlung bereits 2004 als verwahrlost. Gisela Holzüter (!, recte: Holzhüter) ist dort nach wie vor die Bibliothekarin der Donaueschinger Hofbibliothek mit angeblich 130.000 Bänden (1999 ff. verscherbelt bis auf einen kleinen Rest im Archiv, der immer noch als Hofbibliothek firmiert).

Über die OPACs der wichtigsten Kunstbibliotheken informiert die auch nicht mehr ganz aktuelle Seite:
http://wiki.netbib.de/coma/KunstBibliotheken

" ..... Wie kann man Zeit in ein künstlerisches Archiv bannen? Was nehmen wir vom tagesaktuellen Geschehen selektiv wahr? Was bleibt in unserer Erinnerung? Um diese Fragen kreist die Schau der in Mainz arbeitenden Sandra Heinz im Wiesbadener Kunsthaus ...."
Quelle:
Allgemeine Zeitung, 04.04.2008

"Fast unbeachtet schlummerte über sechzig Jahre lang in einem alten Militärfort bei Paris ein riesiges Fotoarchiv der Wehrmacht. Wie es nach der Befreiung Frankreichs dahin kam, weiß niemand mehr.
Klar ist, dass in den Kasematten der Festung 347.000 Bilder lagern, die von Reportern der Propagandakompanien der Wehrmacht geschossen wurden - und noch auf Jahre hinaus Stoff für Historiker liefern dürften.
.....«Aus Furcht vor Missverständnissen», wie die Archiv-Beauftragte Violaine Challéat sagt. «Man wollte nicht zuviel darüber reden, dass die französische Armee Wehrmachtsbilder aufbewahrt, auf denen zuweilen Hakenkreuze zu sehen sind.» ....."
Hä ? Haben wir nicht 2008 ?
Quelle:
Der Westen, 04.04.2008

" Nach der Aufgabe seines Büros aus gesundheitlichen Gründen hat der Architekt des Berliner Spreedreiecks, Mark Braun, sein Archiv der Akademie der Künste übergeben. Das Baukunstarchiv der Akademie habe Computerzeichnungen, 3-D-Animationen, Modelle und zahlreiche Handskizzen erhalten, teilte die Akademie am Freitag in Berlin mit. ...."
Quelle:
Artikel in der Freien Presse

s. a. Pressemitteilung der Akademie der Künste
zum Architekturbüro Braun s. http://www.braunarchitekten.com/

Die Medien Bildungsgesellschaft Babelsberg veröffentlicht mit dem „CineArchiv Wegweiser 2008“ erstmals ein Verzeichnis audiovisueller Materialien und Archive in Berlin und Brandenburg.

Das über 100 Adressen umfassende Quellenverzeichnis präsentiert eine systematische Erfassung von Filmbeständen sowie deren Besitzer und Lagerungsort in der Region Berlin-Brandenburg. Zu jeder einzelnen Quellenangabe erhält der Benutzer ausführliche Informationen u.a. zu Umfang, Inhalt und Zeitbezug des Filmbestandes sowie zu den vorhandenen Filmformaten und Nutzungsmöglichkeiten. Der „CineArchiv-Wegweiser“ bietet somit Filmschaffenden, Interessierten und wissenschaftlich Arbeitenden ein wertvolles Nachschlagewerk bei der Suche nach bekannten und unbekannten Filmschätzen.

Ab sofort ist der „CineArchiv Wegweiser 2008“ unter http://www.mb-babelsberg.de

kostenfrei herunterzuladen oder als broschierte Ausgabe direkt bei der Gesellschaft gegen eine Schutzgebühr zu beziehen.


Ex Archivliste.

Download-Link:
http://www.mb-babelsberg.de/images/cinearchiv_wegweiser.pdf

Das eco-Archiv, das vor allem Materialien aus dem Bereich Naturschutz, Arbeiterkultur und Jugendbewegung sammelte, wird/wurde in die Friedrich-Ebert-Stiftung überführt.

Einige dürftige Informationen unter http://www.eco-archiv.net/

Kritisch anzumerken ist aus meiner Sicht, dass dieser Vorgang, gegen den in meinen Augen in seiner Faktizität nichts einzuwenden ist, in der Szene der freien Archive nicht kommuniziert wurde. Zumindest soweit ich das überblicke....

http://copyright-project.law.cam.ac.uk/htdocs/index.html

Die Seite enthält unter anderem Druckprivilegien in Faksimile (wechselnde Qualität der Auflösung!) und Transkription bzw. englischer Übersetzung aus verschiedenen Ländern.


Alexander Hartmann hat eine amüsante Serie über die Marotte des Stammvaters aller deutschen Landblawgenden, auch dann in der ersten Person zu sprechen, wenn er fremde Inhalte plündert:

http://www.jurabilis.de/index.php?/archives/1387-LL.M.-in-Neuseeland-beliebt-wie-nie.html
http://www.jurabilis.de/index.php?/archives/1645-Tausendsassa.html
http://www.jurabilis.de/index.php?/archives/1581-CopyPaste-Kaskaden.html



Quelle: http://www.germanblawgs.de/category/rechtsprechung/

http://www.museumofhoaxes.com/hoax/aprilfool/


Am 28.3.2008 wurde in H-German ein von zahlreichen US-Professorinnen unterzeichneter offener Brief veröffentlicht, der sein Befremden darüber artikuliert, dass in der im April an der Uni Mainz beginnenden Ringvorlesung zur Geschichte und Wirkung der
1968er Bewegung in transnationaler Perspektive keine weiblichen
Vortragenden eingeplant wurden. Der Dekan des FB 07 hat nun mit einer peinlichen Klarstellung reagiert, in der sich der denkwürdige Abschnitt findet:

Es ist meines Erachtens schlicht indiskutabel, dass Wissenschaftler/innen anderen Kolleg/innen per Offenem Brief und öffentlichem Druck vorzuschreiben versuchen, welche Themen in deren Veranstaltungen behandelt werden sollen. Das ist mit ganz grundlegenden Prinzipien des freien Diskurses nicht vereinbar.

Da verwechselt der Dekan aber etwas. Mit grundlegenden Prinzipien des freien Diskurses ist es nicht vereinbar, öffentliche Kritik an universitären Mißständen abzuwürgen. Wissenschaft agiert nicht im luftleeren Raum, und auch Praktiken der Wissenschaftsorganisation können und müssen öffentlich debattiert werden. Ob man in einer Rezension des womöglich aus der Ringvorlesung entstehenden Sammelbands die in der Tat fragwürdige Gender-Lücke bemängelt oder in einer fachlichen Mailingliste macht keinen Unterschied.

Wissenschaft lebt von Kritik, nicht von männerbündlerischer Kumpanei.

"Kaiwan Mehta
Plaster, Desire & Those Cities
Architektur kann als literarischer Text gelesen und als Archiv wahrgenommen werden, in denen architektonische Elemente und Motive Speicher der Geschichte und der Erinnerung sind. In seiner Arbeit versucht Kaiwan Mehta die verschiedenen historischen Schichten einer urbanen Nachbarschaft zu entziffern – das zeitgenössische Leben der einst als »native town« bezeichneten Gegend im kolonialen Bombay. Die architektonische Hülle bildet dabei eine reichhaltige Komposition von Erzählungen, in denen Familien und Gemeinden einen sozialen sowie politischen Raum definieren. Kaiwan Mehta erforscht das architektonische Ornament als Objekt der Bildgeschichte und verwendet es zur Erarbeitung einer Theorie der Stadt und der damit verbundenen Kultur. Vor dem Hintergrund seiner narrativen Analysen Bombays offenbaren Kaiwan Mehtas Texte unsichtbare Geschichten über verschiedene europäische Städte, die in Anlehnung an Stilbücher aus dem 19. Jahrhundert erzählt und illustriert werden.
Kaiwan Mehta (*1975 in Mumbai/Indien) studierte Architektur, Englische Literatur und Indische Ästhetik und Kultur an der Universität von Mumbai. Seit 1999 unterrichtet Mehta am Kamla Raheja Vidyanidhi-Institut für Architektur und ist Redakteur für die Zeitschrift »Indian Architect and Builder«. Er war Gastdozent an verschiedenen Universitäten in Indien und in anderen Ländern. Sein Buch »Alice in Bhuleshwar« über Orte und Geschichte im »native town« des kolonialen Bombays wird in Kürze erscheinen. Kaiwan Mehta ist 2007/2008 Stipendiat der Akademie."

Quelle:
http://www.kulturkurier.de/veranstaltung_128979.html?KKSESSION=54a5654bda86b910e751a93ca2d22421

" ....Die Berliner Architekturgalerie Aedes am Pfefferberg präsentiert einen faszinierenden Einblick in das Werk und die Werkstatt der 1945 in den Niederlanden geborenen Malerin und Illustratorin Madelon Vriesendorp ..... (Tatsächlich) dürfte ein großer Teil der Inspiration für Vriesendorps Bilder aus der uferlosen Sammlung kommen, die seit Anfang der Siebziger in ihrer Londoner Wohnung beständig wächst: zum einen sind es Tausende Ansichtspostkarten, ein sorgfältig thematisch sortiertes Archiv des idealisierten touristischen Blicks. ...."
Quelle:
http://www.art-magazin.de/architektur/5264/madelon_vriesendorp_berlin

Die EU plant, ihren Bürgern das auf Tonträger gebannte musikalische Erbe zu klauen und der darbenden Musikindustrie zu schenken. In einer Zeit des Open Access ist das natürlich ein Witz, der allerdings überhaupt nicht zum Lachen ist.

Eine Petition der Veropedia wendet sich dagegen:
http://petition.veropedia.com/

Veropedia is saddened by the efforts of the European Union to limit access to the vast creative output of the human spirit by extending copyright restrictions on the works of musicians and performers from 50 to 95 years. Such legislation would limit access to the earliest recordings of classical music and the songs of both World Wars. It would inhibit the creativity of modern artists, who build upon the works of forebears in their own works, and it would impede the efforts of our era to make the creative genius of the past free and accessible to all.

While we embrace the principle that people have a right to be rewarded for their creativity, we also believe in the ideal of a shared cultural heritage, which is the right of all people everywhere. The proposed extension of copyright provisions prevents free access to this priceless human legacy. It limits the creative freedom of a new generation of artists and the cultural freedom of communities of listeners and learners.

We therefore call on Commissioner Charlie McCreevey of the European Union to reconsider the extension of copyright protection for performers from 50 to 95 years. This will not only benefit modern performers and listeners, but serve as an example to other countries, including the United States, to relax their copyright laws and share the wealth of our common cultural heritage.

Die folgende Liste nennt meine Veröffentlichungen zu Personen und Familien, einschließlich ganz (oder teilweise) online vorliegender Fassungen. Die Links bei den Personennamen beziehen sich auf die Wikipedia.

[ Achtung: Fast alle Texte sind inzwischen online. Nachweise

http://archiv.twoday.net/stories/4974627/

Mai 2013: defekte Links wurden durchgestrichen. Nicht online sind nur noch Bebel: Wider (1993, die Zweitauflage ist online); Diemar 1997 (die Neufassung ist online); Heinrich, in: Das Haus Württemberg (ausführlicher 1999 online); Jäger: Eine Ergänzung 1981; Judenkönig; Ruge]

***

Bebel, Heinrich

Heinrich Bebel (1472-1518). Wider ein barbarisches Latein, in:
Humanismus im deutschen Südwesten. Biographische Profile, hrsg. von Paul Gerhardt Schmidt, Sigmaringen 1993, S. 179-194

Heinrich Bebel, in: Deutsche Dichter der frühen Neuzeit
(1450-1600). Ihr Leben und Werk, hrsg. von Stephan Füssel, Berlin
1993, S. 281-295

Heinrich Bebel (1472-1518). Wider ein barbarisches Latein, in:
Humanismus im deutschen Südwesten. Biographische Profile, hrsg. von Paul Gerhardt Schmidt, 2. Aufl., Stuttgart 2000, S. 179-194


Bollstatter, Konrad siehe Müller


Carové, Friedrich Wilhelm

Friedrich Wilhelm Carové (1789-1852), Ein Tag auf dem Stadtturm
zu Andernach, neu hrsg. von Klaus Graf, in: Andernacher Annalen 4
(2001/2002), S. 57-76
Online: http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/carove.htm (E-Text)


Debler, Dominikus

Dominikus Debler - ein großer Schwäbisch Gmünder Chronist, in:
Die Chronik des Dominikus Debler (1756-1836). Stadtgeschichte in
Bildern, hrsg. von Werner H. A. Debler/Klaus Jürgen Herrmann,
Schwäbisch Gmünd 2006, S. 45-54


Diemar, Hans

Die Fehde Hans Diemars von Lindach gegen die Reichsstadt
Schwäbisch Gmünd (1543-1554). Ein Beitrag zur Geschichte der
Städtefeindschaft, in: "Raubritter" oder "Rechtschaffene vom Adel"?
Aspekte von Politik, Friede und Recht im späten Mittelalter, hrsg. von Kurt Andermann (= Oberrheinische Studien 14), Sigmaringen 1997, S. 167-189

Die Fehde Diemars von Lindach gegen die Reichsstadt Schwäbisch
Gmünd (1543-1554), in: Gmünder Studien 7 (2005), S. 7-32


Eberhard im Bart, Graf/Herzog von Württemberg

Geschichtsschreibung und Landesdiskurs im Umkreis Graf Eberhards
im Bart von Württemberg (1459-1496), in: Blätter für deutsche
Landesgeschichte 129 (1993) [erschienen 1994], S. 165-193
Online: http://mdz1.bib-bvb.de/cocoon/bdlg/Blatt_bsb00000333,00175.html (Digitalisat)

Eberhard im Bart und die Herzogserhebung 1495, in: 1495:
Württemberg wird Herzogtum. Dokumente aus dem Hauptstaatsarchiv
Stuttgart zu einem epochalen Ereignis, bearb. von Stephan Molitor,
Stuttgart 1995, S. 9-43


Finck, Thomas

Zur Biographie des Thomas Finck, in: Studien und Mitteilungen zur
Geschichte des Benediktinerordens und seiner Zweige 110 (1999), S.
169-173

Thomas Finck - Arzt, Benediktiner in Blaubeuren und Kartäuser in Güterstein, in:
Tübingen in Lehre und Forschung um 1500, hrsg. von Sönke Lorenz/Dieter Bauer/Oliver Auge
(= Tübinger Bausteine zur Landesgeschichte 9), Ostfildern 2008, S. 159-175
Online: http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/4798/ (Verlags-PDF)


Fulrad von Saint-Denis

Zur Frage einer Fulradzelle in Schwäbisch Gmünd, in: Gmünder Studien 2 (1979), S. 173-202


Ginzburg, Carlo

Carlo Ginzburgs "Hexensabbat" - Herausforderung an die
Methodendiskussion der Geschichtswissenschaft, in: kea. Zeitschrift für Kulturwissenschaft 5 (1993), S. 1-16

Carlo Ginzburgs Buch "Hexensabbat" - eine Herausforderung an die
Methodendiskussion der Geschichtswissenschaft (1994)
Online: http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/ginzbg.htm
identisch mit
http://sammelpunkt.philo.at:8080/340/1/ginzbg.htm (gegenüber der Druckfassung von 1993 erweiterter E-Text)


Goldstainer, Paul

Gmünder Chroniken im 16. Jahrhundert. Texte und Untersuchungen
zur Geschichtsschreibung der Reichsstadt Schwäbisch Gmünd, Schwäbisch Gmünd 1984
Online: http://www.literature.at/webinterface/library/ALO-BOOK_V01?objid=12643 (Digitalisat)


Gräter, Jakob

Jacob Graeter (1547-1611), in: Encyclopaedia of Witchcraft. The
Western Tradition, hrsg. von Richard M. Golden, Santa Barbara 2006, S. 454-455
Deutsche Fassung online:
http://www.listserv.dfn.de/cgi-bin/wa?A2=ind0304&L=HEXENFORSCHUNG&P=R1957&I=-3


Heinrich von Schönegg, Bischof von Augsburg

Bischof Heinrich III. von Schönegg und Schwäbisch Gmünd, in: Jahrbuch des Vereins für Augsburger Bistumsgeschichte e.V. 15 (1981), S. 216-220


Heinrich, Graf von Württemberg und seine Familie

Heinrich, in: Das Haus Württemberg. Ein biographisches Lexikon,
hrsg. von Sönke Lorenz/Dieter Mertens/Volker Press,
Stuttgart/Berlin/Köln 1997, S. 123; Elisabeth, S. 124; Eva, S. 125;
Maria, S. 125; Literatur S. 449f.

Graf Heinrich von Württemberg (+1519) - Aspekte eines
ungewöhnlichen Fürstenlebens, in: Württemberg und Mömpelgard 600 Jahre Begegnung. Montbéliard - Wurtemberg 600 Ans de Relations, hrsg. von Sönke Lorenz/Peter Rückert (= Schriften zur Südwestdeutschen Landeskunde 26), Leinfelden-Echterdingen 1999, S. 107-120
Online: http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/heinr.htm (E-Text mit Nachträgen)


Hochmut, Jörg

Hochmut, Jörg, in: Die deutsche Literatur des Mittelalters.
Verfasserlexikon. 2. Aufl., hrsg. von Burghart Wachinger Bd. 11 Lief. 3, Berlin-New York 2002, Sp. 683-684
Online: Google Books


Hug, Johannes

Der Straßburger Gelehrte Johannes Hug und sein vergessenes Werk
Quadruvium ecclesiae (Straßburg: Johann Grüninger 1504), in:
Humanisten am Oberrhein. Neue Gelehrte im Dienst alter Herren, hrsg. von Sven Lembke/Markus Müller (= Schriften zur südwestdeutschen Landeskunde 37), Leinfelden-Echterdingen 2004, S. 175-187


Jäger von Jägersberg, Familie

Eine Ergänzung zur Genealogie der Jäger von Jägersberg aus
Schwäbisch Gmünd, in: Südwestdeutsche Blätter für Familien- und
Wappenkunde 16 (1981), S. 496-497

Eine Aufzeichnung vom Ende des 16. Jahrhunderts zur Genealogie
der Schwäbisch Gmünder Familien Debler und Jäger, in: Gmünder Studien 5 (1997), S. 95-119

Zu den Schwäbisch Gmünder und den altwürttembergischen Jäger von Jägersberg, in: Südwestdeutsche Blätter für Familien- und Wappenkunde 23 (2001), H. 2, S. 82-84


Judenkönig, Hans

Zur Familie des Lautenspielers Hans Judenkönig aus Schwäbisch
Gmünd, in: ostalb/einhorn 6 (1979), S. 118, 120


Konrad von Weinsberg

Quellen zur Geschichte der Göppinger Oberhofenkirche (1439, 1447)
aus dem Lehenkopialbuch Konrads von Weinsberg und dem Weinsberger Archiv, in: Hohenstaufen/Helfenstein. Historisches Jahrbuch für den Kreis Göppingen 2 (1992), S. 55-73
Nur der Quellenanhang ist als E-Text online:
http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/weinsb.htm


Lehmann, Christoph

Lehmann, Christoph, in: Enzyklopädie des Märchens.
Handwörterbuch zur historischen und vergleichenden Erzählforschung, hrsg. von Rolf Wilhelm Brednich u.a., Bd. 8 Lief. 3/4, Berlin-New York 1996, Sp. 881-883
Online (ohne Sp. 883): Google Books


Lirer, Thomas

Thomas Lirer, in: Neue Deutsche Biographie 14 (1985), S. 680-681
Online: http://mdz10.bib-bvb.de/~db/0001/bsb00016332/images/index.html?seite=696 (Digitalisat)

Exemplarische Geschichten. Thomas Lirers "Schwäbische Chronik"
und die "Gmünder Kaiserchronik" (=Forschungen zur Geschichte der
Älteren Deutschen Literatur 7), München 1987
Online: http://www.literature.at/webinterface/library/ALO_PDF_V01?objid=22215 (PDF-Digitalisat)


Luz, Georg

Gedenkblatt für Georg Luz Lehrer in Heubach (1818-1884),
ostalb/einhorn 8 (1981), S. 294-296


Matthias von Kemnat

Matthias von Kemnat, in: Neue Deutsche Biographie 16 (1990), S. 410-411
Online: http://mdz10.bib-bvb.de/~db/0001/bsb00016334/images/index.html?seite=424 (Digitalisat)


Maucher, Künstlerfamilie in Schwäbisch Gmünd

Höfische Künstler in der Reichsstadt Schwäbisch Gmünd. Zu
Angelika Ehmers Buch "Die Maucher", in: ostalb/einhorn 19 (1992), S. 244-250
Online: http://naxos.bsz-bw.de/rekla/showData.php?meta_id=54 (E-Text)


Mülich, Hektor

Mülich, Hektor, in: Neue Deutsche Biographie 18 (1997), S. 303
Online: http://mdz10.bib-bvb.de/~db/0001/bsb00016336/images/index.html?seite=319 (Digitalisat)


Müller, Konrad genannt Bollstatter

Müller, Konrad (gen. Bollstatter), in: Neue Deutsche Biographie
18 (1997), S. 447-448
Online: http://mdz10.bib-bvb.de/~db/0001/bsb00016336/images/index.html?seite=463 (Digitalisat)
http://www.aedph.uni-bayreuth.de/2004/0021.html (E-Text mit Ergänzungen)


Nikolaus vom Schwert

Nikolaus vom Schwert (um 1400), ein Sohn des Schwäbisch Gmünder
Arztes Peter von Grünenberg, in: Sudhoffs Archiv 74 (1990), S. 236-238


Pahl, Johann Gottfried

"... ein stattlicher schwäbischer Ritter, kühn und tapfer...".
Johann Gottfried Pahls Ritterroman "Ulrich von Rosenstein" (Basel
1795) im Internet, in: einhorn-Jahrbuch Schwäbisch Gmünd 2005, S. 115-128


Parler, Baumeisterfamilie

Die Heilig-Kreuz-Kirche in Schwäbisch Gmünd im Mittelalter.
Kirchen- und baugeschichtliche Beiträge, in: einhorn-Jahrbuch Schwäbisch Gmünd 1989, S. 81-108

Gmünd im 14. Jahrhundert. Ein Beitrag zum
Peter-Parler-Gedächtnisjahr 1999, einhorn-Jahrbuch Schwäbisch Gmünd 1999, S. 81-96
Online: http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/gd14.htm (E-Text mit Nachträgen)


Rauchbein, Hans

Hans Rauchbein. Ein Gmünder Bürgermeister im 16. Jahrhundert und sein falscher Ruhm, in: ostalb/einhorn 18 (1991), S. 116-126


Reuchlin, Johannes

Aus krichsscher sprach in das swebischs teutschs gebracht.
Bemerkungen zu Reuchlins Patriotismus, in: Reuchlin und die
politischen Kräfte seiner Zeit, hrsg. von Stefan Rhein (= Pforzheimer Reuchlinschriften 5), Sigmaringen 1998, S. 205-224


Rink, Joseph Alois

Nachwort, in: Joseph Alois Rink, Kurzgefaßte Geschichte und
Beschreibung der Reichsstadt Schwäbisch Gmünd. Nachdruck Schwäbisch Gmünd 1982, S. 100-114


Ruge, Arnold

Eine von Himmler angeregte antikirchliche Kampfschrift Arnold
Ruges (1881-1945) über die Hexenprozesse (1936), in: Himmlers
Hexenkartothek. Das Interesse des Nationalsozialismus an der
Hexenverfolgung, hrsg. von Sönke Lorenz, Dieter R. Bauer, Wolfgang Behringer und Jürgen Michael Schmidt (= Hexenforschung 4), Bielefeld 1999, S. 35-45 (2., unveränderte Aufl. 2000)


Stubenberg, Herren von

Die Herren von Stubenberg und ihre Burg auf Markung Weiler in den
Bergen, in: einhorn-Jahrbuch Schwäbisch Gmünd 1978, S. 218-220

Nochmals: Die Herren von Stubenberg, in: einhorn-Jahrbuch Schwäbisch Gmünd 1979, S. 155

Zum dritten Mal: Die Herren von Stubenberg, in: einhorn-Jahrbuch
Schwäbisch Gmünd 1997, S. 115-116


Trutwin, Arzt in Esslingen (um 1300)

Trutwin, in: Die deutsche Literatur des Mittelalters.
Verfasserlexikon. 2. Aufl., hrsg. von Burghart Wachinger Bd. 9 Lief.
3/4, Berlin-New York 1995, Sp. 1109-1111
Online: Google Books


Vener, Geschlechterfamilie in Schwäbisch Gmünd

Speisung der 12 Armen. Eine Gründonnerstagsstiftung der Vener in
Schwäbisch Gmünd, in: ostalb/einhorn 6 (1979), S. 52-56

Die Vener, ein Gmünder Stadtgeschlecht. Zu Hermann Heimpels
Monographie, in: Gmünder Studien 3 (1989), S. 121-159


Warbeck, Veit

Klaus Graf und Stephan Opitz, Veit Warbeck aus Gmünd und seine
"Schöne Magelone", in: ostalb/einhorn 10 (1983), S. 431-436

Veit Warbeck, der Übersetzer der "Schönen Magelone" (1527) und
seine Familie, in: einhorn-Jahrbuch Schwäbisch Gmünd 1986, S. 139-150
Online: http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/5584/ (Digitalisat mit OCR)


Wolleber, David

Gmünder Chroniken im 16. Jahrhundert. Texte und Untersuchungen
zur Geschichtsschreibung der Reichsstadt Schwäbisch Gmünd, Schwäbisch Gmünd 1984
Online: http://www.literature.at/webinterface/library/ALO-BOOK_V01?objid=12643 (Digitalisat)

 

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