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Bibliothekare übersehen gemeinhin, dass in modernen Nachlässen, die von Handschriftenabteilungen verwahrt werden, Unterlagen (Briefe, Fotos, usw.) lebender Personen sich befinden, die nicht vom Nachlassgeber stammen. Dabei handelt es sich eindeutig um personenbezogene Daten im Sinne des Thüringer Datenschutzgesetzes.

Dieses sagt eindeutig: "Die Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur zulässig, wenn dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt oder anordnet oder soweit der Betroffene eingewilligt hat." (§ 4 Abs. 1). Zur Verarbeitung zählt auch das Erheben der Daten durch Übernahme des entsprechenden Nachlasses.

Beispiele für personenbezogene Daten, die nicht mit Zustimmung des Betroffenen erhoben werden, wenn ein privater Nach- oder Vorlass übernommen wird:

- Briefe Dritter an den Nachlassgeber (Korrespondenz-Eingang)
- Fotos, die Dritte zeigen
- Ausführungen in Unterlagen (Briefen, Schriften) über Dritte, die Einzelangaben über persönliche Verhältnisse enthalten.

Denkbar ist aber auch, dass Bibliotheken Forschungsunterlagen und Sammlungen aus dem Bereich der qualitativen Sozialforschung übernehmen, in denen personenbezogene Daten nicht-anonymisiert vorhanden sind (z.B. Oral-History-Projekte).

Inbesondere bei Briefen ist es leicht vorstellbar, dass die nach § 4 Abs. 5 Thüringer DatenschutzG besonders "sensiblen" "Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen" betroffen sind, deren Erhebung nur unter strengen Voraussetzungen zulässig ist.

In allen diesen Fällen fehlt - anders als bei den Archiven, die mit den Archivgesetzen die entsprechende Rechtsgrundlage haben - die datenschutzrechtliche Befugnisnorm, die es den Bibliotheken ermöglicht, Unterlagen, in denen sich personenbezogene Daten befinden, zu übernehmen.

Das Sammeln von Nachlässen zählt gewohnheitsrechtlich zu den Aufgaben von Bibliothek. Für Thüringen siehe etwa:
http://hans.uni-erfurt.de/hans/index.htm

Datenschutzbeauftragte aber fragen, welche Norm und Aufgabenbeschreibung es Bibliotheken ermöglicht, personenbezogene Unterlagen zu übernehmen. Es gilt ja § 19 Thüringer DatenschutzG, dass die Kenntnis der Daten "zur Erfüllung der Aufgaben der erhebenden Stellen erforderlich ist".

Aus dem Gesetzentwurf der CDU - siehe Steinhauer zitiert in
http://archiv.twoday.net/stories/4832758/ - lassen sich solche rechtfertigenden Aufgaben aber nicht ohne weiteres ableiten.

"Das große Problem: Handschriften Dritter" hat der Bibliotheksjurist Harald Müller einen Abschnitt seines leider vergriffenen und auch nicht online verfügbaren, nach wie vor grundlegenden Buchs "Rechtsprobleme bei Nachlässen in Bibliotheken und Archiven", Hamburg/Augsburg 1983, S. 129-132 überschrieben. Damals ging es um die Katalogisierung. Müller stellte dar, dass die Katalogisierung nichtveröffentlichter Briefe noch lebender Absender nach den Datenschutzgesetzen nicht möglich ist. Er sprach von "katastrophalen" Konsequenzen für die Nachlaßpflege (S. 131).

Heute kann man diese Ausführungen, die meines Wissens zu keinerlei Konsequenzen in den Handschriftenabteilungen der Bibliotheken geführt haben, noch schärfer fassen: Nicht bereits die Katalogisierung der Briefe ist unzulässig, bereits die Übernahme in den Bibliotheksbestand kann ohne Rechtsgrundlage (oder Zustimmung aller Betroffenen) nicht erfolgen!

Wenn man an einen literarischen Nachlass denkt, so liegt auf der Hand, dass die beim Autor sich einfindenden oder von ihm geschaffenen Unterlagen Teil eines kommunikativen Netzes sind, bei dem es ständig um andere Personen geht. Autoren setzen sich mit anderen Autoren auseinander, Schriftstellerbriefe sind voll von Bemerkungen über Kolleginnen und Kollegen. Autoren, die in Gremien tätig sind, erheben eine Vielzahl personenbezogener Daten, von denen längst nicht alle öffentlichen Quellen entnommen sind.

Es ist schlicht und einfach nicht praktikabel und sinnvoll, aus einem Nachlass personenbezogene Daten Dritter auszusondern oder gar die Betroffenen um Zustimmung zu bitten.

Glücklicherweise gibt es ja für den Umgang mit Nachlässen in Archiven eine Rechtsgrundlage, die man ohne weiteres auf die Bibliotheken übertragen könnte.

Ich schlage daher folgende Datenschutzklausel für das Thüringer Bibliotheksgesetz vor:

Soweit Bibliotheken im Rahmen ihrer Dokumentationsaufgaben und insbesondere bei der Übernahme, Erschließung und Nutzbarmachung von aus wissenschaftlichen Gründen erhaltenswerten Nachlässen personenbezogene Daten lebender Personen im Sinne des Thüringer Datenschutzgesetzes verarbeiten, gelten die Vorschriften des Thüringer Archivgesetzes entsprechend.

Durch die an sich überflüssige Nennung lebender Personen soll klargestellt werden, dass sich die Sperrfristen des Thüringer Archivgesetzes nicht auf bereits Verstorbene beziehen. Das Archivgesetz hat sich datenschutzrechtlich bewährt, daher besteht kein Bedarf für eine eigenständige Regelung. Zugleich macht die Klausel deutlich, dass die Einwerbung von wissenschaftlich wertvollen Nachlässen zu den rechtmäßigen Aufgaben der Bibliotheken zählt. Künstlerische und heimatgeschichtliche Gründe können ohne weiteres den wissenschaftlichen Gründen subsummiert werden.

Eine Datenschutzklausel, die sich auf die Kernaufgabe der Bibliotheken, die Sammlung gedruckter Bücher oder anderer erschienenen Medien (z.B. DVDs), bezieht, wird hoffentlich nicht erforderlich sein, wenn der Thüringer Datenschutzbeauftragte mitspielt ...

Zwei neue Bücher aus dem Verlag Friedrich Pustet widmen sich der Geschichte des Hauses Baden im 19. Jahrhundert.

http://www.pustet.de/verlag/gesamtverzeichnis/Baden_2007_Internet.pdf

Uwe A. Oster: Die Großherzöge von Baden (1806-1918), Regensburg 2007. 240 S., 29,90 Euro

Anna Schiener: Markgräfin Amalie von Baden (1754-1832), Regensburg 2007, 208 S., 22 Euro

Das Buch über die Großherzöge von Baden erhebt keinen wissenschaftlichen Anspruch. Es zeichnet den Lebensweg der sieben badischen Großherzöge von 1806 bis 1918 nach. Auch wenn das Privatleben der Herrscher eine gewisse Rolle spielt, liegt der Schwerpunkt auf der politischen Geschichte. Das ansprechend illustrierte Buch ist allgemeinverständlich geschrieben und gut lesbar (der Autor ist stellvertretender Chefredakteur von "DAMALS"). Tiefgang darf man freilich nicht erwarten, struktur- und sozialgeschichtliche Zusammenhänge oder eingehender politische Analysen fehlen.

Bereits die Kapitelüberschriften:

Deutschlands bester Fürst? Karl Friedrich
Eine tragische Gestalt. Karl
Despot und Modernisierer. Ludwig I.
Der bescheidene „Bürgerfreund“. Leopold
Der Herrscher, der keiner war. Ludwig II.
Der ewige Landesvater. Friedrich I.
Herrscher ohne Chance. Friedrich II.

zeigen, dass die traditionelle Anhänglichkeit des badischen Volkes an seine Ausbeuter jedenfalls nicht auf ihren Leistungen als Großherzöge beruhen kann. Karl Friedrich und Friedrich I. können als gute Regenten durchgehen, aber der Rest?

Dr. Anna Schiener, freiberufliche Historikerin, durfte nach Herzenslust in dem - mir verschlossenen - Familienarchiv des Hauses Baden im Generallandesarchiv (siehe http://archiv.twoday.net/stories/3003267/ ) Unterlagen zu Markgräfin Amalie von Baden sichten, und "Seine Königliche Hoheit Bernhard Prinz von Baden" ließ es sich nicht nehmen, ein Geleitwort zu schreiben.

Das Buch weist vor allem Zitate in einem Anmerkungsapparat nach. Eine Hauptquelle stellten die (natürlich völlig unkritischen) Erinnerungen der Hofdame von Freystedt (1902 von Karl Obser herausgegeben, einsehbar bei Google USA) dar.

Verschlagen blickt die Markgräfin vom Buchumschlag, eine sympathische Person scheint die "Schwiegermutter Europas" nicht gewesen zu sein. Wieso sie unbedingt Thema einer Monographie werden musste, erschließt sich mir nicht, denn die Kammerdienerin-Perspektive der Autorin, die das Privatleben der Fürstin und das "Heiratskarussel", also die dynastischen Verbindungen ihrer Kinder, in den Vordergrund rückt, verhindert neue Einsichten.

WissenschaftlerInnen können auf die beiden Bücher verzichten, Leserinnen des Goldenen Blatts mögen das anders sehen.


" .... Kolorierte Filmstreifen aus dem Archiv von Montreal beispielsweise sind das Ausgangsmaterial der Moires. Rondepierre benutzt hier Bilder, die im Lauf der Zeit
korrodiert sind und deren Vermächtnis sich langsam auf dem nitrithaltigen Träger auflöst. ...."

Quelle:
http://www.villaoppenheim.de/presse/rondepierre.pdf
s. a. http://www.ericrondepierre.com/

" ..... So sammelt er Friedrich Mielke im oberbayerischen Konstein, einem verschlafenen Ort im Altmühltal, Baupläne, Fotografien und Modelle von Treppen aus der ganzen Welt. Über 10.000 sind es mittlerweile. Seine "Arbeitsstelle für Treppenforschung" beherberge die "weltweit größte Literatursammlung zur Treppenkunde", verkündet der emeritierte Professor für Denkmalpflege stolz. .... Zwar hat das Germanische Nationalmuseum in Nürnberg angekündigt, seinen Nachlass zu übernehmen. Findet sich jedoch niemand, der sich dafür interessiert, werden seine Treppenpläne, Modelle und Dias wohl im dortigen Archiv verstauben - und mit ihnen eine ganze Wissenschaft. ...."
Quelle:
http://www.n-tv.de/942743.html

Nachtrag 04.04.2008:
Linkliste:
http://www.scalalogie.de/
http://www.treppenforschung.de/
http://lexikon.meyers.de/meyers/Scalalogie
http://de.wikipedia.org/wiki/Scalalogie

" .... Zu verdanken hat die Bodenseestadt die Ausstellung der Kooperation der Fotografenfamilie. Sohn und Multimediakünstler Alexander Lauterwasser, der ebenfalls in Überlingen zu Hause ist, hat Arbeiten aus dem umfangreichen Archiv seines Vaters ausgesucht. ...."
Quelle:
http://www.n-tv.de/943064.html

Wikipedia Review ist eine Plattform für Kritik an Wikipedia außerhalb des Einflussbereichs von Wikipedia. Seit heute gibt es dort auch ein Unterforum, das sich speziell der deutschsprachigen Ausgabe von Wikipedia widmet. Die Beiträge in diesem Unterforum dürfen auch gerne auf Deutsch geschrieben werden, obwohl der Rest des Forums und das Interface auf Englisch sind.

Link zum Unterforum:
http://wikipediareview.com/index.php?showforum=66


http://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?PPN558636845

Gibts auch bei Google Book Search. Zum Herausgeber (GDZ hat erbärmliche Metadaten ohne seine Nennung):
http://de.wikipedia.org/wiki/Paul_Wigand

Moderne Ausgabe: Klemens Honselmann (Hrsg.): Die alten Mönchslisten und die Traditionen von Corvey (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Westfalen X = Abhandlungen zur Corveyer Geschichtsschreibung, Bd. 6, Teil 1), Paderborn 1982


Heinrich Hävecker, Johann Heinrich Hävecker. „... daß man an solchen schönen Gemählden und Bildern
gleichsam eine kleine Biebel habe ...“. Die barocke Dorfkirche zu Brumby im Kreis Schönebeck / Elbe und die
Pfarrfamilie Hävecker - die historische Beschreibung in der Kirchweihpredigt 1671. Mit einer Einleitung von
Bernhard Pabst. 2. erw. u. korr. Aufl. Bonn: Bearbeiter 2006 (1. Aufl. ebd. 2004).
© für die Bearbeitung 2004-2006 by Bernhard Pabst, Bonn.
© für die Transkription by Ev. Kirchengemeinde Brumby, Kantorberg 13, 39240 Brumby. Vervielfältigungen
und Veröffentlichungen nur mit Genehmigung.

PDF auf dem Server der ULB Halle mit entsprechendem Rechtevermerk in den Metadaten.

Der Rechtevermerk ist reines Copyfraud. An der originalgetreuen Transkription einer historischen Quelle entsteht kein Urheberrecht. Die in den 1990er Jahren veranlasste Transkription der Kirchweihpredigt im Pfarrerbuch stellt keine geschützte wissenschaftliche Ausgabe dar, und es liegt auch keine "Editio princeps" vor - http://archiv.twoday.net/stories/4807346/ . Zugang zu dem Text im Pfarrerbuch hatten nicht nur die Pfarrer, sondern höchstwahrscheinlich auch andere Personen (Honoratioren, Heimatforscher), der Beweis des Nichterscheinens kann also nicht erbracht werden.

Ein Gastbeitrag zur Reihe von Wolf Thomas mit Belegen zu Archivmetaphern und -zitaten, und zur Priesterschaft der Archivare ...
Von den Stellen die er sich unter seinen Manuscripten, in dem kleinen Archive der Freundschaft, aufbehalten hat, sollen auch in diesem Andenken einige aufbehalten seyn; sie erinnern zu kräftig an den Geist ihres Siegelbewahrers, an den Grund und an das Element der Freundschaft, und deuten auf den tiefen Sinn eines Mannes, von dem die gelehrten und politischen Blätter nichts wissen.

(Sailer, J. M.: Winkelhofer, der Mensch und der Prediger. Ein Andenken für seine Freunde. München: Lentner 1807)


Weitere Nachweise:
Immer noch mußte unser Freund die Welt durch das wunderliche Medium seines Brinkmann ansehen. Da gab es gerade jetzt merkwürdige Ereignisse. ... Der Kampf zwischen Eberhard und dem jungen feurigen Kantianer Reinhold war wie eine Bombe in seine friedliche Zeit gefallen; die Agnes, Jenny, Auguste, Elise - wer könnte seine Freundinnen aufzählen? - stoben verschüchtert nach entgegengesetzten Seiten. Er verließ Halle mit seinem ganzen Archiv der Freundschaft, ..., voll von Zweifeln über seine Zukunft und sehr wenig tröstliche Erfahrungen über die Dauerhaftigkeit freundschaftlicher Liebe mit sich fortnehmend ...

(Leben Schleiermachers, von Wilhelm Dilthey, I. Bd. Jugendjahre und erste Bildung, Berlin 1870)


Sie sind der Mann, der Freund für den ich immer Sie hielt! Von allem was ich in den funfzig Jahren Ihnen schrieb möge die Welt alles zu lesen bekommen, es wäre mir gleichgültig, denn alles ist wahr, ..., besser aber ist, daß Sies nicht alles zu lesen bekommt. Als ein Heiligthum wirds im Tempel der Freundschaft niedergelegt! in ungeweihte Priesterhände kommt nichts, dafür wird bestens gesorgt! Ein naher Anverwandter wird Verwahrer, und so gehts auf die Nachwelt fort. Archiv der Freundschaft ist der Bücherschrank, der den Briefwechsel mit meinen Freunden enthält, überschrieben, und zu diesem Archiv hat nur der beeydigte Bücherverwahrer den Schlüßel. Also seyn Sie, wegen ihrer Briefe, nur immer unbesorgt; diese send' ich Ihnen nicht zurück; sie sind, und bleiben ein Denkmal unsrer Freundschaft.

(Gleim an Uz, Halberstadt, den 22ten May 1795)


Ihre Briefe sind mir ein kostbarer Schatz, welchen ich in dem Archiv der Freundschaft heilig aufbewahre. Da so manches schöne Wort vom Hauche der Luft verweht wird, so freuet es mich um desto mehr, daß ich diese schriftlichen bleibenden Zeugnisse, der schönen Empfindungen meiner Cecilia, in Besitz habe.

(aus Karl Philipp Moritz Briefroman "Die neue Cecilia" (Fragment, 1794), 7. Brief)


Die aus diesen Briefen von dem Herausg. getroffene Auswahl scheint dem Ref. so beschaffen zu sein, dass er die Beschuldigung nicht zu fürchten braucht, indiscret gespendet zu haben, was in dem geheimen Archive der Liebe und Freundschaft hätte verborgen bleiben sollen.

(anon. Rezension aus dem "Repertorium der gesammten deutschen Literatur" (1841) zu Liebetruts Biographie des Arnold August Sybel, zuletzt Diakonus zu Luckenwalde, nach seinem Leben und Wirken, und nach seinem schriftl. Nachlasse, Berlin 1841)


(Fundorte: ad 1: Lesefrucht, die übrigen: Textkorpus von Google Book Search, deutscher Sprachraum; Hervorhebungen von uns)

http://bibliotheksrecht.blog.de/2008/04/02/thuringer-bibliotheksrechtsgesetz-3985914

Auf ihrer Homepage hat die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag ihren Entwurf für ein Thüringer Bibliotheksgesetz vorgelegt.

Link [PDF].

Das Thüringer Bibliotheksrechtsgesetz ist ein Artikelgesetz und soll als LT-Drs. 4/3956 im nächsten Plenum in erster Lesung beraten werden.

Art. 1 enthält das Thüringer Bibliotheksgesetz. Es besteht aus 5 Paragraphen.

§ 1 trägt die Überschrift "Informationsfreiheit" und statuiert den freien und ungehinderten Zugang zu allen Bibliotheken in öffentlicher Trägerschaft im Sinne des Grundrechts der Informationsfreiheit.

§ 2 umschreibt in 6 Absätzen die verschiedenen Bibliotheksarten in Thüringen. In Absatz 1 wird die Landesbibliothek festgelegt. Absatz 2 behandelt die wissenschaftlichen Bibliotheken. Bemerkenswert ist, dass hier auch das elektronische Publizieren als bibliothekarische Aufgabe vermerkt wird. Absatz 3 handelt von den öffentlichen Bibliotheken und der Landesfachstelle. In Absatz 4 werden die Behördenbibliotheken und die Bibliothek des Thüringer Landtages unter Wahrung ihrer vorrangigen dienstlichen Funktion für öffentlich zugänglich erklärt. Absatz 5 behandelt die Schulbibliotheken. Absatz 6 würdigt die privaten und kirchlichen Bibliotheken.

§ 3 definiert Bibliotheken als Bildungseinrichtungen und betont die Kooperation von Bibliothek und Schule. Die Vermittlung von Lese-, Informations- und Medienkompetenz wird als bibliothekarische Aufgabe genannt.

§ 4 widmet sich dem kulturellen Erbe und damit dem Altbestand in Thüringer Bibliotheken, das zu erhalten und zu pflegen ist. Der öffentliche Gebrauch soll gewährleistet werden. Als Maßnahme hierzu wird auch die Digitalisierung genannt. Im Zusammenhang mit dem Altbestand enthält § 4 Abs. 2 eine Belegexemplarregelung. Damit wird eine notwendige gesetzliche Grundlage für entsprechende Vorschriften in den Benutzungsordnungen der Bibliotheken geschaffen. Die Belegexemplarregelung ist medienneutral formuliert.

§ 5 behandelt die Finanzierung. Es gibt keine Pflichtaufgabe. Die öffentlichen Bibliotheken sind aus den Zuweisungen des kommunalen Finanzausgleiches zu finanzieren. Darüber hinaus aber gibt es eine Landesförderung nach Maßgabe zu erlassener Richtlinien.

Art. 2 enthält Änderungen im Thüringer Hochschulgesetz. Hervorgehoben sei, dass das zuständige Ministerium die Fachaufsicht erhält für Aufgaben, die über die bibliothekarische Versorgung der Hochschule hinausgehen.

Art. 3 ändert das Thüringer Pressegesetz. Für den Freistaat Thüringen wird ein elektronisches Pflichtexemplar eingeführt.

Art. 4 ändert das Thüringer Archivgesetz. In Entsprechung zur Belegexemplarregelung im Bibliotheksgesetz wird auch die schon vorhandene Belegexemplarregelung im Archivgesetz medienneutral gefasst.

Art. 5 regelt das Inkrafttreten.

Dem Gesetz ist eine sehr ausführliche Begründung beigegeben, die u.a. auch Aussagen zu Open Access enthält.

Ein erster Vergleich zu dem von der Opposition vorgelegten und vom Landesverband Thüringen im DBV erarbeiteten Gesetzentwurf (LT-Drs. 4/3503) zeigt, dass der Entwurf der CDU wesentlich juristischer gefasst ist und die bibliothekarischen Aussagen weniger in das Gesetz selbst, sondern mehr in die Begründung geschrieben hat. Weiterführend und positiv ist die Einführung des elektronischen Pflichtexemplars. In der Frage der Finanzierung ist der CDU-Entwurf genauso zurückhaltend wie der Entwurf der Opposition.

Mit Blick auf Pflichtaufgabe und verbindlicher Finanzierungsregelung bleibt der Entwurf der CDU hinter den Empfehlungen der EK Kultur zurück. Kritisch zu sehen ist insbesondere die ausdrückliche gesetzliche Festschreibung, dass Bibliotheken in den Kommunen freiwillige Aufgaben sind. Ansonsten erfüllt der Gesetzentwurf aber die Forderung der EK Kultur nach einer juristischen Aufwertung des Bibliothekswesens. Programmatisch sehr gelungen ist es, den Begriff "Informationsfreiheit" gleichsam als Leitbegriff dem Bibliotheksgesetz voranzustellen.

Mit Spannung darf die weitere politische Debatte erwartet werden, auch und gerade außerhalb Thüringens. Denn das von der CDU vorgelegte Gesetz zeigt, dass man juristisch substanzielle Bibliotheksgesetze formulieren kann, auch ohne zugleich finanzielle Utopien zu bemühen. Vielleicht mag das die Reserviertheit mancher Landes- und Kommunalpolitiker gegenüber Bibliotheksgesetzen zu mildern.

Der kulturpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Jörg Schwäblein, hat in einer Pressemitteilung angekündigt, dass eine Verabschiedung des Gesetzes noch vor der Sommerpause beabsichtigt ist.
(Soweit Steinhauer, nähere Stellungnahme folgt.)

Zur fehlenden Datenschutzklausel:
http://archiv.twoday.net/stories/4834214/

Am Freitag, 4. April 2008 findet um 10.00 Uhr im Vorarlberger Landesarchiv in Bregenz (Kirchstraße 28) die Präsentation

"10.000 Vorarlberger Urkunden im Internet"

( http://www.monasterium.net )

mit

Landesstatthalter Mag. Markus Wallner

Landesarchivar Dr. Alois Niederstätter

Dr. Thomas Aigner

(Diözesanarchiv St. Pölten)

Dr. Manfred Tschaikner

(Vorarlberger Landesarchiv)

statt. Das Vorarlberger Landesarchiv nützt die Möglichkeit, im Rahmen des europäischen Projekts "MOnasteriuM.net" als erstes Landesarchiv seinen gesamten Urkundenbestand, der bis ins Jahr 1139 zurückreicht, digital zu präsentieren. Sämtliche Urkunden stehen nun als originalgetreue Abbildungen samt Inhaltsangaben weltweit im Internet zur Verfügung.

Wir hoffen, dass Sie diesen Termin wahrnehmen können und freuen uns, Sie begrüßen zu dürfen!

Quelle: Archivliste

Nach dem Ausscheiden des dafür zuständigen Bibliothekars Rainer Pörzgen wird die Datenbank Lüneburger Judaika (3000 Einträge mit selbstständiger und unselbstständiger Literatur aus den Beständen der Universitätsbibliothek Lüneburg)

http://db.uni-lueneburg.de/db/judaika/index.php

Mitte April 2008 abgeschaltet, meldet netbib.

Hier sollte dringend eine andere Lösung gefunden werden!

Besonders dankbar bin ich Christoph Graf Waldburg, dass er zu dem folgenden Mailinterview über das Wolfegger Hausbuch
(Gesamtübersicht unserer Meldungen: http://archiv.twoday.net/stories/4775647/ ) bereit war.

Graf Waldburg, Sie haben intensiv mit dem "Mittelalterlichen Hausbuch" gearbeitet, sogar ein Buch darüber geschrieben ("Venus und Mars"). Was bedeutet diese Handschrift für Sie persönlich?

Einen Aspekt finde ich natürlich besonders spannend: Das Rätselhafte und das schwer Kategorisierbare des Hausbuchs. Es fasziniert mich. Darüber hinaus sind es die Leichtigkeit, Heiterkeit und das sichere Erfassen menschlichen Tuns, die nicht nur für mich den Reiz ausmachen.

Wie stehen Sie zu Daniel Hess?

Als detailgenauen Wissenschaftler schätze ich ihn. Im Bereich des Hausbuchs kann ich viele Schlüsse nicht teilen.

Ich habe die Frage der Künstler nur gestreift. Denn letztlich ist der Streit über die Zahl der beteiligten Hände fast so alt wie die Forschung über das Hausbuch. Bereits die Autoren des Faksimiles von 1912 gingen anfangs von mehreren, dann von einem Künstler für die Hauptzeichnungen aus. Die Unterschiede sind offensichtlich. Rüdiger Becksmann nannte 1968 sechs Hände, die von Daniel Hess aufgenommen wurden. Ich sehe eine gewisse Stagnation in dieser Frage.

Auch die Trennung des Hausbuchs in zwei Teile halte ich für riskant. Das Hausbuch mit seiner eigenartigen Mischung verleitet zur Abtrennung des Teils, mit dem Geisteswissenschaftler nichts anfangen können, Bergbau und Krieg. Von dem Inhalt Kriegstechnik und Bergbau auf den Beruf des Besitzers zu schließen, halte ich für sehr gewagt. Mehr als ein bloßes Interesse an den Themen kann nicht vermutet werden. Beispielsweise der Bellifortis, eine beliebte kriegstechnische Bilderhandschrift, findet sich in Ratsbibliotheken und bei Bürgerlichen. Von daher ist der Kreis der in Fragekommenden sehr weit. Dagegen lässt sich feststellen, dass die Mitarbeiter bei dem neuen Faksimile jeder für sich eine Ordnung festgestellt haben. Ich selbst konnte feststellen, dass die sogenannten Genreszenen keine sind, sondern sich paarweise aufeinander beziehen. Ich vermute einen Minnezyklus, aber hier ist noch Forschungsarbeit vonnöten.

Wie haben Sie vom Verkauf des Hausbuchs erfahren?

Durch die Medien.

Wie bewerten Sie den Verkauf?

Ich habe natürlich eine emotionale Beziehung zum Hausbuch, als Teil des Kulturerbes meiner Familie. Von daher empfinde ich es als Verlust.

Stehen Sie mit dieser Position in der Familie allein?

Nein. Die Stimmung bei den Familienmitgliedern, mit denen ich gesprochen habe, ist ähnlich meiner. Und das nicht nur in dem Zweig, der sich mit historischen Fragen beschäftigt. Mein Grossvater hatte ein Buch über das Nord- und Südreich der Staufer verfasst und von daher sehe ich mich in seiner Tradition.

Vor etlichen Jahren haben wir uns schon einmal über die Kunstschätze Ihres Hauses Waldburg-Wolfegg und Waldsee unterhalten. Damals haben Sie das Traditionsbewusstsein der Familie unterstrichen, das für den Zusammenhalt der einzigartigen Kunstschätze in Wolfegg sorgt. Sind Sie nach dem Hausbuch-Verkauf nun mehr in Sorge?

Ich hoffe natürlich sehr, dass der Trend sich ändert und eine für die Familie annehmbare Lösung gefunden wird.

Was sollte Ihrer Ansicht nach mit dem Hausbuch geschehen?

Idealerweise wäre es im deutschsprachigen Raum untergebracht. Es wäre schön, wenn es zumindest im europäischen Raum bleiben würde. Der Zugang wäre sicher ähnlich eingeschränkt, wenn es in die Obhut des Staates käme. In der Verantwortung meiner Familie sind allein drei Faksimiles entstanden und wurden der Öffentlichkeit vorgestellt. Ein engagierter Privatmann könnte ebenfalls das Hausbuch verantwortungsvoll erhalten. Vom Standpunkt des Kunstwerks aus gesehen wäre es natürlich am besten, es gut zu lagern und wenig zu strapazieren. Wer den Schutz gewährt, ist zweitrangig.

Muss es nicht alarmierend wirken, wenn der Chef des Hauses in einem im Ausstellungskatalog "Adel im Wandel" (Sigmaringen 2006) abgedruckten Interview moderne betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte in den Vordergrund stellt und sagt: "Man darf der Dynamik in den kunstsammlerischen Kreisen nicht zu viel in den Weg legen"?

Es gibt andere Interviews von Familienchefs in dem Band, die meinen Standpunkt eher vertreten.

Wie sehen Sie die Rolle des Kunsthandels beim "Ausverkauf" traditioneller adeliger Sammlungen?

Dass Antiquitätenhändler diese Sammlungen umschwirren wie Motten das Licht, ist klar. Es sind Händler und dieses Verhalten ist ihnen nicht vorzuwerfen. Als Eigentümer muss niemand darauf eingehen und es gibt einige Fürstenhäuser, bei denen diese Verkäufer Persona non grata sind. Wobei die Vorgehensweise oft sehr subtil ist, persönliche Beziehungen und geschäftliche werden vermischt und Verkäufe als wirtschaftlicher Erfolg verkauft. Unentgeltlich und freundschaftlich werden Sammlungen katalogisiert und ganz nebenbei pekuniär bewertet. Bei passender Gelegenheit wird auf aktuelle Verkaufspreise hingewiesen, der Eigentümer geködert. Der Einsatz von zumeist schlecht bezahlten, meist adligen jungen Damen bis zu gar fürstlichen Vertretern dient natürlich nebenbei dem Status der Firmen gegenüber den nichtadligen Käufern. Aber wie gesagt ist dies nicht verwerflich, sondern das berechtigte Interesse jeder Firma, sich ein Profil zu geben, das auf dem Markt Erfolg verspricht.

Wenn die familien-interne, durch Erbverzichte abgesicherte Fortsetzung des Fideikommiss-Gedankens, der den Zusammenhalt des Vermögens in der Hand des Chefs des Hauses vorsah, um den "Splendor" des Hauses zu bewahren, an Geltung verliert - was könnte das für die Waldburger Kunstsammlungen bedeuten?

Ich hoffe, dass „Nachhaltigkeit" auch in Kulturdingen üblich wird. Denn die Konsequenzen in ähnlich gelagerten Fällen könnte sein, dass Zweit- und Drittgeborene nicht mehr einsehen, im Erbfall auf einen Teil des Hauptbesitzes zu verzichten, wenn dieser dann als Privatvermögen angesehen wird, über das frei verfügt werden kann. Eine Zersplitterung führt zum wirtschaftlichen Niedergang und in Folge verschwindet das kulturelle Erbe.

Ich fürchte, dass wir mit diesem Problem langfristig verstärkt zu kämpfen haben werden, denn alte Rechtformen, die nur noch moralisch gehalten werden, werden sich nicht auf Dauer halten lassen.

Gibt es etwas, was der Staat oder die Bürgergesellschaft Ihrer Ansicht nach tun könnte, um das einzigartige Ensemble der Sammlungen Max Willibalds aus dem 17. Jahrhundert, zu dem ja neben dem Kupferstichkabinett auch die noch unerforschte Bibliothek gehört, dauerhaft zu bewahren?

Das kann ich nicht beantworten.

Ich habe ja 2005 in meinem Artikel "Adelige Schatzhäuser in Gefahr" (in der Kunstchronik, Volltext: http://archiv.twoday.net/stories/2944976/ ) auf den zunehmenden Zerfall gewachsener alter Sammlungen in Adelshand hingewiesen. Wie sehen Sie die Problematik, was sollte man tun, um diese
Schätze zu retten?


Eine sehr schwere Frage. Zwang und größere staatliche Kontrolle sind eine Strafe für alle diejenigen, die sich um ihr kulturelles Erbe kümmern. Im Denkmalbereich zeigt es sich, dass der Einsatz der Eigentümer - so unzureichend er auch sein mag - immer noch besser ist als die Verwaltung von Außen. Ich glaube, der beste Weg ist eine Förderung der Eigentümer und eine Bestärkung derjenigen, die sich für Kultur einsetzen.

Gleichzeitig wäre es hilfreich, wenn im Falle eines Verkaufs versucht würde, die Kulturgüter am Ort zu halten und auch einen fairen Preis zu zahlen. Politisch ist dies ein Dilemma, denn erst die öffentliche Aufregung macht mancherorts den ideellen Wert vermittelbar. In der Vergangenheit gab es Fälle, in denen Kulturgut staatlichen Stellen zu einem günstigen Wert angeboten wurde, dies zurückgewiesen und dann doch zum Marktwert gekauft wurde. Ein Imageschaden für alle Seiten.

Sie heissen "Christoph Hubertus Willibald Maria Maximilian Eusebius Graf von Waldburg zu Wolfegg und Waldsee", Ihre Ehefrau ist eine geborene Freiin von Rosenberg, und auch Ihre Kinder haben 4-5 Vornamen. Was bedeutet für Sie persönlich "Adel"?

Titel wurden mit dem Zusammenbruch der Monarchie abgeschafft und gelten heute als Bestandteil des Namens. Von daher gilt der Spagat des „Gleichzeitigkeit des Ungleichzeitigen". Der Begriff Adel ist sehr abstrakt und allgemein. Er beinhaltet u.a. das Bemühen um ein kulturelles und moralisches Erbe, aber auch die Verpflichtung dazu. Die Familie Waldburg und der „Splendor" - wie Sie es nennen - sind mir wichtig. Mit meiner Frau und unseren Kindern bemühe ich mich, die traditionellen Werte des Adels zu bewahren und zu leben. Dies tun aber viele Familien, ob adelig oder nicht, deren Selbstverständnis über die aktuell Lebenden hinausgeht.

Sie leben im zauberhaften Wasserschloss Unsleben. Was tun Sie selbst, um adelige Kulturgüter zu bewahren und nutzbar zu machen?

Ich selbst tue momentan aus Zeitmangel zu wenig, da wir erst vor einigen Jahren nach Unsleben gezogen sind. Die Wirtschaftlichkeit ist im Moment noch ein grosses Thema für uns, aber gleichwohl unterstütze ich und freue mich über die wissenschaftliche Bearbeitung des Baues und seiner Bewohner. Das nur einen Schrank füllende Archiv steht für wissenschaftliche Bearbeitung offen. Das Schloss stammt von der Familie meiner Mutter, der Freiherrn v. Habermann, die als Juristen in Würzburg im 18. Jahrhundert geadelt wurden. Es ist ein Teil der lokalen Geschichte und daraus erwachsen gewisse Verpflichtungen, denen ich versuche, nachzukommen. Ich möchte auch das Bild geraderücken: Der weitaus grösste Teil der Privatbesitzer historischer Adelssitze kümmert sich um den Besitz und erhält sein Kulturelles Erbe. Nur wenige - meist aus finanzieller Not – „schlagen aus der Art"

Vielen Dank für das Interview!


http://www.datenschutz-berlin.de/attachments/438/Jahresbericht_2007_DIN_A5.pdf?1207132313

Zum Informationsfreiheitsgesetz wird S. 232 festgestellt:

"Die Urheberrechtsklausel in § 13 Abs. 5 IFG betrifft nur die Frage der Verwertung erlangter Informationen. Sie steht dem Informationszugang als solchem (durch Herausgabe von Kopien) nicht entgegen."

Siehe dazu auch den nächsten dort dargestellten Fall.

Zu diesem Thema http://archiv.twoday.net/stories/4130906/

[Zu UrhG vs. IFG
http://archiv.twoday.net/search?q=urhg+ifg ]

Heft 1/2008 der Zeitschrift Archiv und Wirtschaft enthält folgende Beiträge:

Aufsätze:
Susan Becker: „Tradition verpflichtet zum Fortschritt“ – Erinnerungskultur im Unternehmen am Beispiel der BASF AG
Frank Wittendorfer: Warum ist Siemens in München?
Gabriele Fünfrock: Die Anfänge des Archivs der Dyckerhoff AG
Jana Hoffmann, Britta Weschke u. Claudia Wöhnl: Vom Sammeln, Bewahren und Ausstellen historischer Schätze – Sparkassenmuseen in Sachsen
Hans Eyvind Næss: Tried and trusted strategies for archivists: Overcome frontiers, take part in the international community and boost your vigour!

Berichte:
Katja Glock; Bayer – „eine spannende Geschichte“
Horst A. Wessel: Filme in Archiven: Sammeln – Sichern – Sichten. Öffentliche Fachtagung des AK Filmarchivierung NRW am 4. Oktober 2007 in Schwerte
Renate Köhne-Lindenlaub u. Manfred Rasch: 30 Jahre Regionaler Erfahrungsaustausch Ruhrge-biet

Rezensionen:
Martin Burkhardt: Arbeiten im Archiv. Praktischer Leitfaden für Historiker und andere Nutzer
Sabine Brenner-Wilczek, Gertrude Cepl-Kaufman u. Max Plassmann: Einführung in die moder-ne Archivarbeit (Johannes Grützmacher)
Britta Leise: Die Vereinigung deutscher Wirtschaftsarchivare e.V. (VdW). Aspekte zur Entwick-lung des Archivwesens der Wirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland bis 1990 (Volker Beckmann)
Hans-Jürgen Gerhard u. Alexander Engel: Preisgeschichte der vorindustriellen Zeit. Ein Kom-pendium auf Basis ausgewählter Hamburger Materialien (Wilfried Reininghaus)
Stephan Lindner: Hoechst – ein I. G. Farben Werk im Dritten Reich (Harald Wixforth)
Jennifer Schevardo: Vom Wert des Notwendigen. Preispolitik und Lebensstandard in der DDR der fünfziger Jahre (Gerhard Neumeier)
Peter Danylow u. Ulrich S. Soénius (Hrsg.): Otto Wolff. Ein Unternehmen zwischen Wirtschaft und Politik (Harald Wixforth)
Karsten Rudolph u. Jana Wüstenhagen: Große Politik – kleine Begegnungen. Die Leipziger Mes-se im Ost-West-Konflikt (Evelyn Kroker)
Kim Christian Priemel: Flick. Eine Konzerngeschichte vom Kaiserreich bis zur Bundesrepublik (Christian Marx)
Konrad Schneider (Hrsg.): Gewerbe im Kronthal. Mineralwasser und Ziegel aus dem Taunus (Wilfried Reininghaus)

Nachrichten
Impressum
www.wirtschaftsarchive.de
Jahresabonnement: 26 €
Einzelheft: 8 €

http://de.wikisource.org/wiki/Biographische_Nachschlagewerke#N

Glücklicherweise kein Aprilscherz.

Wer gestern hier einen Aprilscherz gefunden hat, darf ihn behalten!

http://poeticeconomics.blogspot.com/2008/03/dramatic-growth-of-open-access-march-31.html

Geiler von Kaysersberg, Johannes: Die Emeis oder Quadragesimale, Straßburg 1516

http://mdz10.bib-bvb.de/~db/0001/bsb00014717/images/index.html?seite=72

http://buecherei.netbib.de/coma/RSS_f%FCr_BibliothekarInnen

Eine nicht nur für BibliothekarInnen lesenswerte Kurzeinführung in
http://www.bloglines.com

Anregungen für Feeds:
http://www.bloglines.com/public/klausgraf


Nach den Meldungen

http://archiv.twoday.net/stories/4380259/
http://archiv.twoday.net/stories/4677510/
http://archiv.twoday.net/stories/4811555/

ist nunmehr auch eine Rezension in H-SOZ-U-KULT anzuzeigen:

Matthias Manke: Rezension zu: Lehr, Stefan: Ein fast vergessener "Osteinsatz". Deutsche Archivare im Generalgouvernement und im Reichskommissariat Ukraine. Düsseldorf 2007. In: H-Soz-u-Kult, 02.04.2008, http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/2008-2-006 .

Zitat:

Stefan Lehrs Studie ist eine äußerst solide Fleißarbeit mit Pioniercharakter, deren Verdienste nach Ansicht des Rezensenten vor allem im Folgenden bestehen: Erstens unterlag der „Osteinsatz“ keiner ideologiefreien und unmanipulierten Fachmethodik, wie – im Übrigen bei fachlich begründetem Widerspruch – noch auf dem 75. Deutschen Archivtag von nichtarchivischer Seite glauben gemacht werden sollte. In diesem Kontext sei zudem darauf hingewiesen, dass sich der sogenannte Archivschutz nicht auf den Osteinsatz und dieser wiederum nicht auf das GG und das RKU beschränkte, aber hier möglicherweise unproblematischer als in weiter nördlich gelegenen Gebieten oder als die Tätigkeit des Einsatzstabes Reichsleiter Rosenberg verlief. Zweitens kann das in Ansätzen erkennbare und durchaus zu honorierende Bemühen um Nationalitäten-Grenzen überwindende berufsständische Kollegialität nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Osteinsatz ein Verhältnis von Siegern und Besiegten, von Besatzern und Besetzten darstellte. In anderen Arbeiten bisweilen suggerierte, sich wesentlich unterscheidende Vorzeichen bei den archivarischen (Nord-)Westeinsätzen erscheinen daher wenig plausibel und harren insofern weiterhin einer objektiven Analyse. Drittens verdeutlicht der gesamte Band, dass nicht allein radikale Gesinnungsäußerungen oder Parteimitgliedschaften das nationalsozialistische Regime trugen und sein Funktionieren gewährleisteten. Es waren auch die alltäglichen anonymen Mitgestaltungsprozesse, in denen sogar eine zahlenmäßig kleine Gruppe wie die Archivare ihre Funktion und ihren Platz hatte, wahrnahm und ausfüllte.


Wie Google und hist.net heute bekannt geben, hat Google die Mehrheit am Schweizer Portal für Geschichte und Digitale Medien “hist.net” übernommen. Für Google ist dies ein weiterer Schritt in die Domäne wissenschaftsorientierter Dienstleistungen im Zusammenhang mit Google Scholar. “Wir sind sehr glücklich, dass wir mit hist.net einen starken Partner im Bereich der Geschichtswissenschaften gewinnen konnten”, lässt sich Geschäftsführer Eric Schmidt in einer heute veröffentlichten Medienmitteilung zitieren. “Wir halten Google Scholar für ein grossartiges Produkt, das aber noch durch genuinen Input von Fachexperten verbessert werden kann. Die Erfahrungen der Schweizer Kollegen von hist.net sind dabei immens wertvoll.” Man habe mit den Geschichtswissenschaften in einem überschaubaren Bereich erste Erfahrungen sammeln wollen, erklärte Schmidt den ungewöhnlichen Entscheid, in einem geisteswissenschaftlichen Fachbereich zu investieren.

http://weblog.histnet.ch/archives/929

Siehe auch hier

"...... Das Baumring-Archiv der Universität Hohenheim - den Angaben zufolge der längste Baumring-Kalender der Welt - reiche genau 12.468 Jahre zurück. Für jede Epoche haben das jeweilige Klima und andere Faktoren ein Muster von dicken und dünnen Jahresringen hinterlassen, das bei allen Bäumen einer Region aus dieser Zeit identisch ist. Durch einen neuartigen Mix von Methoden haben die Forscher die beiden Kalender aus Holz und Eis nun zusammengeführt. Die neue Methode kombiniere die Vorteile beider Archive und überwinde die jeweiligen Nachteile. ....."
Quelle:
http://www.n-tv.de/942526.html?010420081647
"Stammen die Niederländischen Gemälde von Rembrandt, Rubens, van Eyck oder van den Weyden, die in den Museen der Welt präsentiert werden, tatsächlich aus den Werkstätten der Meister? Diese Frage beantwortet der Holzbiologe Peter Klein. Der Malgrund aus Holz führt ihn dabei auf die richtige Spur. Denn viele Gemälde vom 14. bis zum 18. Jahrhundert in Europa wurden auf verschiedene Holztafeln aufgetragen. Peter Klein hat fast alle Jahresringe dieser Bäume archiviert. Damit kann er deren Herkunft und Fälldatum exakt feststellen. Stammt das Holz nicht aus der entsprechenden Zeit des Malers, kann das Gemälde auch nicht aus dieser Zeit sein. ...."
Quelle:
http://www.dw-world.de/dw/article/0,2144,2247334,0.html

Interview Petzels im DeutschlandRadio:
"Im Streit um den Verkauf des Karl-May-Nachlasses mahnt Michael Petzel zu mehr Gelassenheit. Der Leiter des Karl-May-Archives in Göttingen glaubt zwar, dass der sächsische Schriftsteller eine immense Wirkung entfaltet habe. Der Wert des Nachlasses sei jedoch objektiv nicht messbar und auch wissenschaftlich eher unbedeutend. Außer den Briefen sei eigentlich schon alles von May publiziert. ...."
Quelle:
http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/thema/762648/

http://www.cfnavarra.es/BINADI/Ventanas/Presentacion.aspx

Digitalisate (u.a. eine Inkunabel) mit häßlichem Wasserzeichen.

Via
http://libroantiguomania.blogspot.com/search/label/Bibliotecas%20digitales

Ein neues Buch, das kostenfrei als PDF zur Verfügung steht unter:

http://intern.acatech.de/public_download.php?&fileid=631&type=news

http://www.pollix.com/poll/50,wie-finden-sie-wikiquote



Kein Aprilscherz!

http://www.e-rara.ch/
http://weblog.histnet.ch/archives/839
http://blogs.ethz.ch/e-rara/

Zum Rückstand der Schweiz:
http://archiv.twoday.net/stories/3542073/

Eberhard Hilf wirft in INETBIB einen kritischen Blick auf die griechische "Open Research Society":

zur 'Open Research Society' hier einige Funde meinerseits
in Ergaenzung zum Beitrag von Herrn Voss auf die Frage von Herrn Kuhlen.

1. die ORS hat ein interessantes Geschaeftsmodell: sie ruft zum formalen
Beitritt von OA-Interessierten auf mit breitestem und lautem Marketing.
Auch als Editor kann man sich registrieren lassen. Fuer den
Registranden sind jeweils 45,- Euro faellig.

2. Eine Gegenleistung ist bisher kaum erkennbar: es werden nicht alle
wiss. OA-Zeitschriften (siehe etwa DOAJ oder Regensburg Library)
promoted, sondern genau die 67 OA-Zeitschriften, die von ORS selbst
herausgegeben werden.

3. Bei den zehn Stichproben aus den 67 Zeitschriften, die ich gemacht
habe, ist jeweils kein Heft, kein Artikel vorhanden, es gibt noch
keinen Editor, Chief editor, Asst. Editor, Ed.Board.., aber man kann
sich fuer diese Posten registrieren lassen, wenn man denn 45,- gezahlt
haben wird...

4. Wenn man das Bild eines der Hefte anklickt, wird man nur zu einer Email
gefuehrt, und zwar die der Zentrale..

5. Die oben rechts angedeutete Existenz von einigen ersten Heften ist
jeweil derselbe dummy, es gibt keinen Link.

6. Die einzige Zeitschrift, die ich fand, ist 'China insights today
magazine', die fuer sich selbst spricht. Chief editor ist der
Wissenschaftler M. Lytras aus Griechenland. Er ist einer der Promoter
von ORS.

7. Der Sitz von ORS ist Athen, Griechenland.

8. Der Verlag ORLY Publishers, auf den sich ORS bezieht, ist google
unbekannt, aber vielleicht habe ich falsch gesucht...

9. das genannte China Insight today magazine
Link
lebt offensichtlich von den agressiven Werbeeinblendungen, die wohl sein
zentrale Marketing Konzept darstellen. Auch ruft es zu Sponsoren auf.
Und schliesslich macht es Reklame fuer Hotels, Bars, etc.

10. Der inkriminierte Webauftritt 'sei von einem Freund privat gemacht'.

11. Die Broschuere http://www.open-knowledge-society.org/bro-risk.pdf
ist ein toter Link.

Insgesamt ist ORS ein weiterer Fall (nach Cochrane Library) eines
Versuches, fuer Open-Access-Zeitschriften ein geeignetes Marketing
Konzept zu finden. Bei ORS ist die wissenschaftliche Qualität noch nicht
erkennbar, wohl aber, dass die die Zielgruppe Wissenschaftler im
weitesten Sinne durch Werbung erreicht werden soll.

Eberhard R. Hilf
P.S.: diese Email ersetzt die beiden zurueckgezogenen Entwuerfe.
.................................................
Eberhard R. Hilf, Dr. Prof.
Geschaeftsfuehrer (CEO)
Institute for Science Networking Oldenburg GmbH
an der Carl von Ossietzky Universitaet
Ammerlaender Heerstr.121, D-26129 Oldenburg
ISN-Home: http://www.isn-oldenburg.de/
Homepage: http://isn-oldenburg.de/~hilf
E-Mail : hilf@isn-oldenburg.de
Tel : +49-441-798-2884
Fax : +49-441-798-5851
ISN ist unter HRB5017 im Handelsregister beim
Amtsgericht Oldenburg (Oldb.) eingetragen.
USt-ID : DE220045733
.........................
Sign the petition for Open Access to the EU:
http://www.ec-petition.eu ;
Why not visit
- Blog zu Open Access: http://www.zugang-zum-wissen.de/journal
- Physics Distributed Network: htpp://www.physnet.net
- Buendnis Urheberrecht fuer Bildung und Wissenschaft
- http://www.urheberrechtsbuendnis.de

> On Mon, 31 Mar 2008, Jakob Voss wrote:
> > Rainer Kuhlen schrieb:
> > > Hat jemand Kenntnisse darüber, wie seriös das ist und ob es sinnvoll ist,
> > > das durch Mitgliedschaft zu unterstützen:
> > > http://www.open-knowledge-society.org/
> >
> > Ich habe mich letztes Jahr auf der MTSR mit einem der Organisatoren
> > unterhalten, er schien ganz vernünftig zu sein. Schön wäre, wenn die Society
> > sich mal einen Gestalter leisten könnte, so dass man nicht Augenkrebs durch
> > die Publikationen bekommt - aber vielleicht ist das auch der kulturelle
> > Unterschied ;-) Ich würde erstmal empfehlen zum "Athens World Summit on the
> > Knowledge Society" (http://knowledge-summit.org/) zu fahren.
> >
> > Insgesamt ist mein Eindruck: gut gemeint, obgleich Open Access nicht die
> > einzige Motivation ist (die Griechen wollen halt auch mal eine Konferenz
> > machen), und unterstützenswert aber bislang wenig relevant bzw. wenn dann eher
> > regional.
> >
> > Schöne Grüße,
> > Jakob Voß

[#beall]

Die FAZ von 29.03.2008 über Peter Rühmkorf: Gedichtband „Paradiesvogelschiß“:
" ..... Was Rühmkorf hier beschreibt, ist nichts anderes als die eigene Arbeitsmethode, die eigene Vorratshaltung, das Archiv der Einfälle, dessen Ausmaß allerdings das ganze Leben zu überwuchern droht. ...."

http://www.infogeek.org/?p=25

http://www.rotterdam4045.nl/

Mit digitalisierten Zeitungsausgaben.


URN: urn:nbn:de:bsz:25-opus-47980
URL: http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/4798/

Graf, Klaus: Thomas Finck - Arzt, Benediktiner in Blaubeuren und Kartäuser in Güterstein

pdf-Format: Dokument 1.pdf (349 KB)

Kurzfassung in Deutsch
Der Beitrag stellt das Leben und Wirken von Thomas Finck (um 1455 wohl Heilbronn - 9. Juli 1523 in der Kartause Güterstein) und seine Beziehungen zur Tübinger Universität vor. Der Arzt Dr. med. Thomas Finck trat nach dem Tod zweier Ehefrauen 1485/86 in das Benediktinerkloster Blaubeuren ein, wo er eine ausgedehnte Übersetzungstätigkeit im Dienste der Nonnenseelsorge entfaltete. Zwischen 1506 und 1515 wechselte er in die Kartause Güterstein bei Urach. Auf seine medizinische Tätigkeit werfen zwei neuentdeckte Handschriften Licht, die medizinische Kompendien Fincks überliefern (Bern, Burgerbibliothek, Cod. A 28 und Erlangen, Universitätsbibliothek, Ms. 932). Die engen Beziehungen Fincks zu Tübinger Gelehrten, insbesondene zu Gabriel Biel, machen deutlich, dass sein theologisches Werk nicht nur vor dem Hintergrund der Ordensreform verstanden werden darf. Man muss auch die wichtigen Impulse der "Frömmigkeitstheologie" Tübinger Prägung in Rechnung stellen. Finck war einer der bedeutendsten volkssprachigen Schriftsteller Südwestdeutschlands in der Zeit um 1500. Der Anhang des Beitrags bietet ein Handschriften- und Werkverzeichnis Fincks (27 Codices in 16 Bibliotheken, darunter auch Freiburg, Universitätsbibliothek, Cod. 273).

SWD-Schlagwörter: Ordensreform , Medizingeschichte , Benediktiner , Kartause , Güterstein / Kloster , Blaubeuren / Kloster , Tübingen / Universität
Institut: Historisches Seminar
DDC-Sachgruppe: Geschichte
Dokumentart: Aufsatz
Quelle: Sönke Lorenz u.a. (Hrsg.): Tübingen in Lehre und Forschung um 1500. Ostfildern: Thorbecke, 2008, S. 159-175
Sprache: Deutsch
Erstellungsjahr: 2008
Publikationsdatum: 31.03.2008

Inhaltsverzeichnis des Sammelbands:
http://archiv.twoday.net/stories/4823894/

http://epub.ub.uni-muenchen.de/view/malte/malte.html

Auf ihrer Plattform MALTE - Münchner Altbestände bietet die Universitätsbibliothek München einfache Gebrauchsscans zur freien öffentlichen Nachnutzung an.

MALTE - Münchner Altbestände liegt kein Konzept im Sinne eines zielgerichteten Digitalisierungsprojekts zugrunde; es handelt sich um Reprographieaufträge, die in der Altbestandsbenutzung der UB München angefallen sind.

Im Sinne der "Budapester Open Access Initiative" und der "Berliner Erklärung über offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen" hält es die Universitätsbibliothek München gleichwohl für ebenso sinnvoll wie geboten, diese Gebrauchsscans der Allgemeinheit kostenfrei zur Verfügung zu stellen.


Sehr löblich! (Vom üblichen Copyfraud ist nichts zu entdecken.) Es handelt sich um nicht weniger als 229 Publikationen im PDF-Format. Es sind auch deutschsprachige Drucke des 16. Jahrhunderts dabei.


The names of some 3.5 million people displaced after World War II have been provided to Holocaust memorial groups and museums in the United States, Israel and Poland by a recently opened archive of Nazi-era documents.

The International Tracing Service of the International Committee of the Red Cross said Tuesday that it had handed over a third round of digitally copied documents to the Yad Vashem Memorial in Jerusalem, the U.S. Holocaust Memorial Museum in Washington and the Warsaw-based National Institute of Remembrance.

The archive, based in Bad Arolsen, Germany, said the transfer involved copies of index cards that feature the names of people who were freed from Nazi concentration and labor camps as well as prisoners of war.


Read more at:
http://ap.google.com/article/ALeqM5gSg_hbYN4pNhJbKnC1w0FS7vh8EwD8VKL4G01




Stadtarchiv Mühlhausen, alte Postkarte gefunden bei
http://arcana.twoday.net/stories/4823338/

http://www.pollix.com/poll/48,wie-finden-sie-wikisource


" ..... Denkmalschutz darf sich nicht um gerade gängige oder persönliche Geschmacksvorlieben kümmern, Denkmalschutz muss historische Dokumente sichern. Kein Archivar würde Urkunden wegschmeißen, nur weil sie nicht gefallen. Häuser, Dörfer, Städte, die über die Zeiten hinweg gewachsen sind, sind solche Urkunden. Sie bezeugen Geschichte. ...."
Quelle:
Münchener Merkur (Link)

" .... Bis Clive Christian Jahre später eine ähnliche Flasche sah, sich erinnerte, und recherchierte, dass Queen Victoria einer einzigen Parfümerie erlaubt hatte, ihre Krone als Verschluss für ganz besondere Parfums zu benutzen. Das war Ende der Neunziger, und längst haderte der Ästet mit dem Verlust von wahrem Luxus im Marketing gebildeten Zeitgeist. Also kaufte er das Archiv, die Rezepte der Parfümerie "The Crown Parfumeur " von 1872 und das Recht, die Krone zu benutzen und machte sich daran, die alten, vergessenen Düfte zu "renovieren" wie einst das Landhaus. Es war ihm egal, ob jemand sie kaufen würde, und er konnte es sich leisten nach der Devise "kein Budget, keine Grenzen" vorzugehen. Und so entstand eine einzigartige Serie von sechs Parfüms, drei für Damen, drei für Herren, paarweise aufeinander abgestimmt, jeder für sich betörend, aber gemeinsam wirklich perfekt. ...."
Quelle:
Welt (Link)

Archivalia hatte bereits berichtet s. hier und hier.
«Wir werden Anfang April in all unseren Museen Protestlisten auslegen und zusätzlich überlegen, welche Aktionen wir starten», sagte der Aachener Oberbürgermeister Jürgen Linden (SPD) der Deutschen Presse-Agentur dpa. Auch Aachener Kulturschaffende wollten gemeinsam ihren Unmut in der Öffentlichkeit äußern. .... Unterstützung kam von der SPD-Landtagsabgeordneten Liesel Koschorreck. In einem Appell forderte sie Staatssekretär Hans- Heinrich Grosse-Brockhoff auf, von dem Vorhaben Abstand zu nehmen. «Anstatt einen bewährten Standort zu schließen, müssen die vorhandenen Potenziale ausgeschöpft und die Konzeption weiterentwickelt werden», forderte die SPD-Kulturexpertin in einer Mitteilung der ihrer Landtagsfraktion.
Die Kosten einer kompletten Verlagerung stünden in keinem Verhältnis zu dem eigentlichen Ziel, die Einrichtung «Kunst aus Nordrhein-Westfalen» aufzuwerten. Der Standort Kornelimünster biete dazu alle Möglichkeiten. ...."

Quelle:
Aachener Zeitung (Link)

Guten Tag,
die Sammlung Thilo Götze Regenbogen (STGR) umfaßt das Joseph Beuys Archiv in Raum 1, das Filmarchiv, das Archiv 68, die Archive zu Modern Buddhist Art und Modern Buddhist Art Network u.a., die Neun Yanas Bibliothek, die Bibliothek Sichtung 120 u.a., Korrespondenz und Objektsammlungen dazu, Werke von Thilo Götze Regenbogen und anderen Künstlern der ehemaligen EygenArt Galerie, das Archiv des EygenArt Verlages u.a.m. In Korrespondenz mit den TeilnehmerInnen dieses Weblogs hoffe ich durch Antwort auf Fragen die Erschließung der Archive und Sammlungen an konkreten aktuellen Bedürfnissen zu orientieren. Parallel gebe ich Hinweise auf aktuelle Veröffentlichungen und Präsentationen, lade zu Besuchen ein und kommentiere auch die Arbeit anderer zu verwandten Themen und Aufgabenstellungen. Willkommen!

http://tgregenbogen.twoday.net/

1916 edierte Karl Bihlmeyer das Schwesternbuch aus dem Kloster Weiler bei Esslingen. Zwar konnte der ganze Aufsatz Bihlmeyers aus urheberrechtlichen Gründen nicht zugänglich gemacht werden, aber der Editionsteil liegt (ohne die Sachanmerkungen) als Scans auf Wikimedia Commons vor. Wikisource, das bereits das sogenannte "Ulmer Schwesternbuch" wohl aus dem Kloster Gotteszell bei Schwäbisch Gmünd, transkribiert hat, wird auch den Text des Weiler Schwesternbuchs erfassen:

http://de.wikisource.org/wiki/Schwesternb%C3%BCcher#Weiler_Schwesternbuch

Auf Commons befinden sich auch die alten Ausgaben des Ötenbacher und des Tösser Schwesternbuchs. Einen E-Text des Engelthaler Schwesternbuchs bietet seit etlichen Jahren Thomas Gloning an. Allein das Kirchberger Schwesternbuch liegt in einer modernen kritischen Edition vor, die zugleich auch online verfügbar ist.

http://www.folger.edu/pr_preview.cfm?prid=216&is_archived=0

The Shakespeare Quartos Archive , a freely-accessible, high-resolution digital collection of the 75 pre-1641 quarto editions of Shakespeare’s plays—a joint project of the Folger Shakespeare Library and the University of Oxford, with the Maryland Institute for Technology in the Humanities at the University of Maryland—is one of five transatlantic collaborations awarded the first JISC/NEH Transatlantic Digitization Collaboration Grants.



See also

http://www.ouls.ox.ac.uk/news/2008_mar_26

British Library: Shakespeare in quarto
http://www.bl.uk/treasures/shakespeare/homepage.html

http://mrshakespeare.typepad.com/mrshakespeare/2008/03/early-texts-o-2.html

http://www.wienerzeitung.at/DesktopDefault.aspx?TabID=4103&Alias=wzo&cob=336120

Das Interview mit Bettina Kann, Leiterin des Bereichs "Digitale Bibliothek" in der Österreichischen Nationalbibliothek, geht auch auf die Webarchivierung ein.

Sönke Lorenz / Dieter Bauer / Oliver Auge (Hg.)
Tübingen in Lehre und Forschung um 1500
(= Tübinger Bausteine zur Landesgeschichte 9)
Ostfildern: Jan Thorbecke Verlag 2008

ISBN 978-3-7995-5509-8

Inhaltsverzeichnis
Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . VII
SÖNKE LORENZ
Eberhard im Bart und seine Universität. Eine Einführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
SABINE HOLTZ
„[…] für eine conciliare katholische Reform der Kirche“. Die Tübinger theologische
Fakultät und die Einführung der Reformation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61
GUDRUN EMBERGER
Zwischen „Küchenlatein“ und gelehrtem Disput.Das Collegium Sanctorum Georgii
et Martini und andere Tübinger Stipendien um 1500 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75
MIRIAM EBERLEIN
Der Lehrplan der Medizinischen Fakultät Tübingen von 1497 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87
OLIVER AUGE
Wissenschaft im Buch: Die Tübinger Bibliothekslandschaft bis 1600 . . . . . . . . . . . . . . . . 105
GERHARD BETSCH
Die Anfänge der mathematischen Wissenschaften an der Universität Tübingen –
Johannes Stöffler und Philipp Imsser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127
KLAUS GRAF
Thomas Finck. Arzt, Benediktiner in Blaubeuren und Kartäuser in Güterstein . . . . . . . 159

[ http://archiv.twoday.net/stories/4827034/ Volltext-Nachweis in Freidok]

SÖNKE LORENZ
Logik im Tübinger Curriculum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 177
KNUT WOLFGANG NÖRR
„Ein Muster damaliger Gelehrsamkeit“. Kanonistische Bemerkungen zu zwei
Abhandlungen Konrad Summenharts zum Thema der Simonie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 207
ULRICH KÖPF
Aus den Anfängen der Tübinger Theologischen Fakultät . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 223
DIETER MERTENS
Heiko A. Oberman und der „Mythos des Tübinger Humanismus” . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 241
STEFAN KÖTZ
Die vorreformatorischen Matrikeln der Theologischen Fakultät (1480–1534)
und der Medizinischen Fakultät (1497–1535) der Universität Tübingen . . . . . . . . . . . . 255
Orts- und Personenindex . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 295

Tagungsbericht (PDF):
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/index.asp?id=1507&view=pdf&pn=tagungsberichte

http://weblog.ib.hu-berlin.de/?p=5648
PM

Partner dieser Vereinbarung sind:

Archivschule Marburg - Fachhochschule Köln - Fachhochschule Potsdam - Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig - Hochschule für Technik und Wissenschaft Chur - Humboldt-Universität zu Berlin - Technische Universität Wien.

http://arcana.twoday.net/stories/4823338/

Ein wunderbarer Eintrag mit Archivansichten von alten Postkarten.

Stadtarchiv Lüneburg

http://www.archimaera.de/

Unter freier (DIPP-)Lizenz.

Skizze: Fedor Roth
http://www.archimaera.de/2007/1/2007/1/1197/index_html

"Armin Rohde ist bei den Dreharbeiten zur ARD-Dokureihe "Das Geheimnis meiner Familie" mit den Kriegsverbrechen seines Großvaters konfrontiert worden. "Ich hab als Kind nicht nachgefragt, wenn ich spürte, dass sich meine Mutter merkwürdig ängstigte und schämte, wenn die Rede auf ihren Vater kam".
Das teilte Rohde in der Programmzeitschrift "Hörzu" mit. Während der Recherchen zu der Ahnenforschungs-Reihe habe er schließlich im Düsseldorfer Staatsarchiv vor den Akten seines Großvaters gesessen, der wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt, in den 50er Jahren jedoch freigesprochen worden war. ..."

Quelle:
Rheinische Post (Link)
" ....Marie-Luise Marjan, die in der TV-Dauerserie "Mutter Beimer" spielt, wurde als Kleinkind adoptiert und lernte erst mit 16 Jahren ihre leibliche Mutter kennen. In Kempten lüftete sie jetzt ein weiteres Familiengeheimnis: Dort blickte sie erstmals ihrem Halbbruder in die Augen. ...."
Quelle:
Augsburger Allgemeine (Link)

".....Der Autor und Vortragende Helmut Salzinger starb 1993. In den Sechzigerjahren gehörte er zu den wenigen undogmatischen Linken, die auch in bürgerlichen Zeitungen publizierten. Berühmt machten ihn dann seine Bücher über Walter Benjamin und über Rockmusik. Nachdem er sich aufs Land - zwischen Hamburg und Bremen - zurückgezogen hatte, schrieb er noch einige Jahre lang unter dem Pseudonym Jonas Überohr Kolumnen für die Musikzeitschrift “Sounds”. Danach widmete er sich nur noch der Natur, erkundete die Hochmoore in seiner Umgebung und gab darüber gelegentlich eine kleine hektographierte Zeitschrift namens “Falk” heraus. .....
Nach Helmut Salzinger Tod zog seine Freundin Mo 1999 von Odisheim nach Ostheim in die Rhön - und mit ihr das Archiv von Helmut Salzinger, das nun von dem dort lebenden Cut-Up-Texter und Verleger Peter Engstler verwaltet wird. ....."
Quelle:
http://taz.de/blogs/hausmeisterblog/2008/03/28/auslaufende-konjunkturen/

s. a.
http://de.wikipedia.org/wiki/Helmut_Salzinger

Subject: [InetBib] URN Granular
Date: Fri, 28 Mar 2008 18:34:18 +0100

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir möchten Sie hiermit auf das Projekt "URN Granular" hinweisen, das
von der Deutschen Nationalbibliothek und der Universitäts- und
Landesbibliothek Sachsen-Anhalt (Halle) in Zusammenarbeit mit der Firma
semantics GmbH (Aachen) am Beispiel der Digitalisierung der Sammlung
Ponickau der ULB Sachsen-Anhalt (Aktionslinie Digitalisierung VD 16/ VD
17 der DFG) erarbeitet wurde. (Vgl.
http://digitale.bibliothek.uni-halle.de/pon/ ).

Zielstellung des Projekts war die Erarbeitung und Erprobung eines
Verfahrens für die persistente Adressierung von Einzelseiten innerhalb
einer Netzpublikation. Dies ist von grundsätzlicher Bedeutung für die
Zitierbarkeit und Verifizierbarkeit von Netzpublikationen bei deren
Weiterverwendung in wissenschaftlichen Arbeiten.

Für das Verfahren wurde die bereits seit 2001 von der DNB etablierte
Vergabepraxis für Uniform Resource Names (URN), die bisher allein die
persistente Adressierbarkeit eines Einzelwerkes umfasste, für den
Einzelseitennachweis erweitert.

Eine entsprechende Bildleiste mit dem URN, die auch beim Ausdruck
erhalten bleibt, wird in die Digitalisate auf Seitenebene eingefügt.
(Vgl. http://dfg-viewer.de). In der Netzpräsentation erhält der Nutzer
zusätzlich die Möglichkeit, den persistenten Link durch einfaches
Kopieren im Browser zu übernehmen. Die auf Werk- und Einzelseitenebene
vergebenen URNs werden via OAI-PMH-2.0-Harvesting nach dem erweiterten
xepicur-Schema vollautomatisiert an die DNB übermittelt. (Vgl.
http://www.persistent-identifier.de/?link=210 ).

Mit dem Projekt wird eine Forderung der aktuellen Entwurfsfassung der
"Praxisregeln im Förderprogramm Kulturelle Überlieferung" der DFG
erfüllt, die eine persistente Adressierung von Digitalisaten auf
Einzelseitenebene verbindlich vorschreibt. (Vgl.
PDF
).

Das Harvesting-Verfahren läuft nach einer Probephase nunmehr im
Regelbetrieb. Im Rahmen des Projekts der ULB Sachsen-Anhalt werden ca.
9.000 Drucke mit 600.000 zu adressierenden Einzelseiten digitalisiert.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dorothea Sommer, ULB Sachsen-Anhalt
Christa Schöning-Walter, Deutsche Nationalbibliothek
Kay Heiligenhaus, semantics GmbH

*** Kommentar ***

Der Link unten, der unter der URN liegt, führt in Halle NICHT zu einer aus dem Adressfenster des Browsers kopierbaren dauerhaften Adresse. Man muss vielmehr darauf aufmerksam werden, dass rechts oben mit "Diese Seite zitieren" eine kopierbare URN angeboten wird.

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:gbv:3:1-1384-p0039-1

http://hangingtogether.org/?p=401

See: http://archiv.twoday.net/stories/4624626/ (German)

Eine von der Société Française de la Photographie zusammen getragene Sammlung frühster fotografischer Arbeiten kann nun bei http://www.culture-images.de eingesehen werden.
Insgesamt kommen 25 000 Motive zu culture-images (Suche: “societe francaise”). Sie stammen überwiegend aus öffentlichem und privatem Besitz aus Frankreich. So Fotostoria.



Der Fotograf Adrien dieses Bilds starb 1930, es ist also gemeinfrei. Nach dem Auslaufen des Urheberrechtsschutzes muss das gleiche Prinzip wie beim Patentrecht gelten, dass dem Verwender nämlich keine Beschränkungen mehr auferlegt werden dürfen. Die "Belohnung" für die Inkaufnahme eines sehr langen Urheberrechtsschutzes ist die Gemeinfreiheit nach seinem Ablauf. Wird diese Belohnung durch Copyfraud verweigert, entsteht eine Schieflage, die zur Selbsthilfe berechtigt.

Da durch die Digitalisierung historischer Fotos kein neues Schutzrecht entsteht, darf man das eklige Copyfraud-Wasserzeichen entfernen und das Bild nutzen.

Es ist auch zulässig, durch einen Strohmann das Recht kostenpflichtig erwerben zu lassen, für einen kurzen Zeitraum das Bild ohne Wasserzeichen im Internet zu zeigen, und während dieses Zeitraums das Bild herunterzuladen. Falls eine Internetveröffentlichung nur in geringerer Qalität möglich ist, kann man die Rechte für eine Kunstmappe in kleiner Auflage erwerben, aus der dann interessierte Dritte hochwertige Scans anfertigen können.

Eine unzulässige Weitergabe eines Bilds liegt vermutlich dann nicht vor, wenn Familienangehörigen oder Mitarbeitern zeitweilig der Zugriff auf die Bilddatei möglich war.

""Der Börsenverein gibt seinen Mitgliedern Auskünfte zu branchenspezifischen Rechtsfragen, erstellt aber grundsätzlich keine Wertgutachten für Archivalia oder antiquarische Bestände“, sagt Börsenvereins-Justiziar Dr. Christian Sprang." (Fall Karl May-Nachlass)
http://www.boersenblatt.net/184471/

Zu schade ...

http://jumpcgi.bger.ch/cgi-bin/JumpCGI?id=13.02.2008_4A_404/2007

Mit Blick auf die detaillierten
gesetzlichen Vorgaben zu Inhalt und Aufbau der Informationen und aufgrund der
Zweckgebundenheit der Informationen, des allgemeinen medizinischen
Sprachgebrauchs sowie der sachlichen Logik ist der gestalterische Spielraum
sowohl bezüglich der Auswahl und Anordnung der Textbestandteile als auch in
sprachlicher Hinsicht derart gering, dass den Fach- und
Patienteninformationen kein selbständiges, vom Üblichen abweichendes
sprachliches Gepräge gegeben werden kann. Diesen muss daher ein
urheberrechtlicher Schutz selbst bei niedrigen Anforderungen an die
Individualität versagt bleiben.



Nach § 34 I 1 FGG kann die Einsicht in die Gerichtsakten jedem insoweit gestattet werden, als er ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht. Berechtigtes Interesse ist jedes vernünftigerweise gerechtfertigte Interesse tatsächlicher, wirtschaftlicher oder wissenschaftlicher Art, das sich nicht auf vorhandene Rechte zu gründen oder auf das Verfahren zu beziehen braucht (Bassenge/Herbst/Roth, FGG/RPflG, 9. Aufl., § 34 FGG Rn. 5); es reicht im Allgemeinen aus, dass künftiges Verhalten durch die Aktenkenntnis beeinflusst werden kann (BayObLGZ 1997, 315/318; BayObLG, OLGR 2005, 54). Eine formelle oder materielle Beteiligung am Verfahren ist nicht erforderlich, aber stets ausreichend (BayObLG, BtPrax 1998, 78). Die Anforderungen sind damit weiter als etwa nach den §§ 2264 BGB, 299 II ZPO. Denn diese erfordern ein rechtliches Interesse. Ein Akteneinsichtsrecht für jedermann, wie dies etwa nach § 9 I HGB gewährt wird, ist damit aber nicht begründet.

Kammergericht, Beschluß vom 24. 1. 2006 - 1 W 133/05
FGPrax 2006, 122

Denn hierfür genügt jedes vernünftige, durch die Sachlage gerechtfertigte Interesse, auch wenn es nur tatsächlicher Art ist und nicht auf bereits vorhandenen Rechten beruht (vgl. BGH, NJW-RR 1994, 381 [382]; BayObLGZ 1995, 1 [4]). Es muß sich nicht auf den Gegenstand des Verfahrens beziehen, für das die Akten gebildet wurden, und wird im allgemeinen bereits dann vorliegen, wenn ein künftiges Verhalten des Ast. durch die Kenntnis des Akteninhalts beeinflußt werden kann (BGH, NJW-RR 1994, 381 [382]; BayObLG, FamRZ 1985, 208).
BayObLG, Beschluß vom 30. 10. 1997 - 1Z BR 166-97
NJW-RR 1998, 294

Es besteht kein Recht auf Akteneinsicht gem. § 34 FGG durch einen gewerblichen Erbenermittler, der mit Hilfe der Kenntnis des Akteninhalts ohne einen denkbaren Berechtigten zu vertreten lediglich seine eigenen wirtschaftlichen Ziele verfolgt.

Aus der Begründung:
Der Begriff des berechtigten Interesses ist in § 34 FGG zwar nicht näher bestimmt. Er unterscheidet sich jedoch von einem subjektiven Recht (§ 20 I FGG), das dem Beschwerdeführer als eigenes materielles Recht zustehen muss, und dem rechtlichen Interesse (z.B. in §§ 57 I Nr. 1, 61 I 3 PStG, § 299 II ZPO), das sich auf ein bereits vorhandenes Recht stützen muss (vgl. dazu m.w. Nachw. Keidel/Kahl, FGG, 15. Aufl., § 34 Rdnr. 13).

Nach allgemeiner Ansicht liegt ein berechtigtes Interesse - über ein rechtliches Interesse hinaus - schon dann vor, wenn der Antragsteller ein vernünftiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse hat, das auch wirtschaftlicher oder wissenschaftlicher Art sein kann. Es muss sich auch nicht auf den Gegenstand beziehen, für den die Akten gebildet wurden, und ist im Allgemeinen gegeben, wenn ein künftiges Verhalten des Antragstellers vom Akteninhalt beeinflusst werden kann. Auch ist nicht Voraussetzung, dass die Akteneinsicht notwendig ist, um die gewünschten Erkenntnisse zu erhalten (vgl. zu Vorstehendem BayObLG, FGPrax 1995, 72 [75]; FamRZ 1998, 638 [639]; Keidel/Kahl, FGG, § 34 Rdnr. 13). Ein berechtigtes Interesse zur Einsicht in Nachlassakten hat, wer glaubhaft macht, als gesetzlicher oder testamentarischer Erbe, als Pflichtteilsberechtigter oder als Vermächtnisnehmer in Betracht zu kommen (Keidel/Kahl, FGG, § 34 Rdnr. 17 m.w.Nachw.).

Nicht berechtigt ist hingegen ein Interesse, wenn es lediglich auf die Ermittlung einzelner, in der Akte möglicherweise enthaltener Fakten gerichtet ist (OLG Hamm, NJW-RR 1997, 1489). Auch wird ein berechtigtes Interesse zur Einsicht in Nachlassakten - um die es hier geht - nicht schon durch bloße Verwandtschaft mit dem Erblasser begründet; vielmehr ist ein darüber hinausgehendes rechtliches oder ein sonstiges berechtigtes Interesse erforderlich, was auch der Schutz der Erben vor bloßer Neugier und unberechtigter Einblicknahme in persönliche Angelegenheiten gebietet (vgl. BayObLG, Rpfleger 1982, 345; 1984, 238). Es genügt mithin nicht jedes beliebige Interesse des Antragstellers; die Verfolgung unbefugter Zwecke oder reine Neugier muss ausgeschlossen sein, und die Kenntnis vom Inhalt der Nachlassakte muss für den Antragsteller aus sachlichen Gründen für sein künftiges Handeln erheblich erscheinen. Das folgt aus dem durch Art. 2 I i.V. mit Art. 1 I GG geschützten, zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht gehörenden Recht auf informationelle Selbstbestimmung der durch die Akteneinsicht Betroffenen, welches bei der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs einzubeziehen ist (vgl. BVerfG, NJW 2001, 503 [505]; KG, NJW 2002, 223 [224]; FGPrax 2004, 58 [59] zum berechtigten Interesse bei der Grundbucheinsicht § 12 I GBO).

Vorliegend hat der Bet. im Verfahren vor dem AG vorgetragen, er möchte aus der Nachlassakte erfahren, ob Verwandte der Erblasserin existieren, die an einem in Frankreich abzuwickelnden Nachlass beteiligt sein könnten. Dieser Vortrag rechtfertigt keine Akteneinsicht, denn der Ast. vertritt nach eigenem Vortrag keinen Berechtigten, der ein Interesse an dem hiesigen Nachlassverfahren hat. Vielmehr geht es dem Ast. darum, aus den Nachlassakten erst mögliche Erbberechtigte an einem anderen Nachlass zu ermitteln. Dies stellt nach obigen Grundsätzen kein berechtigtes Interesse dar, denn der Ast. beruft sich nicht auf das Interesse eines auf Grund verwandtschaftlicher Verhältnisse Berechtigten, dem Nachlassansprüche aus dem Nachlass der hiesigen Erblasserin zustehen könnten.

Des Weiteren kann er sich nicht auf eine Geschäftsführung ohne Auftrag stützen, wenn er meint, es sei von einem vermuteten Einverständnis des zu ermittelnden Erben, über die Nachlassangelegenheit informiert zu werden, auszugehen. Da es dem Erben freisteht, die Erbschaft auszuschlagen oder anzunehmen, kann nicht festgestellt werden, ob die Einsicht in die Nachlassakten dem mutmaßlichen Willen des Erben entspricht (vgl. dazu OLG Bremen, ZEV 1999, 322 zu § 61 PStG; OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 2000, 960 [961]).

Dem Beschwerdeführer ist auch nicht in seiner Annahme zu folgen, dass das Recht des möglichen Erbberechtigten auf Information grundsätzlich höher einzustufen sei als das Schutzinteresse der an dem Nachlassverfahren Beteiligten. Die gesetzliche Normierung eines berechtigten Interesses in § 34 FGG beinhaltet, wie oben dargelegt, dass nicht jedes beliebige Interesse des Antragstellers genügt, dass die Verfolgung unbefugter Zwecke oder aus reiner Neugier ausgeschlossen sein muss und bei der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die informationelle Selbstbestimmung der durch die Einsicht in die Nachlassakten Betroffenen einzubeziehen sind. Es ist daher im Einzelfall zu prüfen, ob das berechtigte Interesse zur Akteneinsicht anhand von Tatsachen so dargelegt ist, dass es die schutzwürdigen Interessen der am Verfahren Beteiligten, keinen Einblick in ihre Rechts- oder Vermögensverhältnisse zu gewähren, überwiegt.

LG Berlin, Beschluß vom 14. 5. 2004 - 87 T 105/04
NJW-RR 2004, 1234

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080310_1bvr238803.html

Das Bundesverfassungsgericht hat seine entsprechende jüngere Rechtsprechung fortgeführt, siehe http://archiv.twoday.net/stories/4739853/

Werden Daten, die aus im Ausland öffentlich zugänglichen Quellen gewonnen werden, in die Sammlung aufgenommen, liegt zwar noch nicht in der Erhebung dieser Daten ein Grundrechtseingriff, wohl aber kann er in ihrer Sammlung und systematischen Erfassung bestehen.
66

Es ist dem Staat nicht verwehrt, von jedermann zugänglichen Informationsquellen unter denselben Bedingungen wie jeder Dritte Gebrauch zu machen (vgl. BVerfG, Urteil vom 27. Februar 2008 - 1 BvR 370/07, 1 BvR 595/07 -, unter C II 4 b aa; Di Fabio, in: Maunz/Dürig, GG, Stand: Juli 2001, Art. 2 Abs. 1 Rn. 176). Jedoch kann auch der staatliche Umgang mit personenbezogenen Daten, die für sich genommen keine besondere Relevanz für die Freiheit und Privatheit des Betroffenen haben, je nach seinem Ziel und den bestehenden Verarbeitungs- und Verknüpfungsmöglichkeiten grundrechtserhebliche Auswirkungen auf die Privatheit und Verhaltensfreiheit des Betroffenen haben. Ein Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist anzunehmen, wenn die aus öffentlich zugänglichen Quellen stammenden Daten durch ihre systematische Erfassung, Sammlung und Verarbeitung einen zusätzlichen Aussagewert erhalten, aus dem sich die für das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung spezifische Gefährdungslage für die Freiheitsrechte oder die Privatheit des Betroffenen ergibt. So kann es etwa liegen, wenn diese Daten mit anderen Daten verbunden werden, die bereits für sich genommen dem Grundrechtsschutz unterfallen, und dadurch der Aussagegehalt der verknüpften Daten insgesamt zunimmt.


[...]

Schließlich bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, dass die Gerichte § 88a AO als Ermächtigungsgrundlage für die Aufnahme von Daten in die Sammlung herangezogen haben, die das Bundesamt ohne Bezug zu einem konkreten finanzbehördlichen Verfahren aus allgemein zugänglichen Quellen im Ausland gewonnen hat.
101

Eine besondere Ermächtigungsgrundlage für die Erhebung derartiger Daten ist entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers nicht erforderlich, da die Erhebung öffentlich zugänglicher Daten nicht in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eingreift (vgl. oben B I 1 a bb <2>). Soweit in der systematischen Sammlung solcher Daten und insbesondere in ihrer Verknüpfung mit Daten, die unter das in § 30 AO geregelte Steuergeheimnis fallen, ein Grundrechtseingriff liegt, kann die Befugnis zu diesem Eingriff der Regelung des § 88a AO im Wege eines Erst-recht-Schlusses entnommen werden. Durch die Tatbestandsvoraussetzungen des § 88a AO und die Aufgabenzuweisung in § 5 Abs. 1 Nr. 6 FVG wird im Übrigen gewährleistet, dass das Bundesamt nicht zur Sammlung und Verknüpfung beliebiger Daten befugt ist, sondern nur Informationen mit einem hinreichenden Bezug zu dem Ziel der gleichmäßigen Festsetzung und Erhebung von Steuern in Sachverhalten mit Auslandsbezug zusammentragen darf.

http://www.denkmalprojekt.org/

Zweck des Denkmalprojekts ist, die Toten, Vermissten und andere Opfer zu ehren und gleichzeitig die auf den Denkmälern angebrachten Inschriften zu erhalten, zu archivieren und der Allgemeinheit, besonders den Ahnenforschern, zugänglich zu machen. Hierbei soll der Begriff „Denkmal“ breit ausgelegt werden und auch die Inhalte von Gedenkbüchern, von Gemeinden geführte Verlustlisten, Verlustlisten aus Zeitungen und Regimentsgeschichten, und Belegungslisten von Soldatenfriedhöfen gesammelt werden.

Anmerkung: Das unter "Rechtliches" in Anspruch genommene Urheberrecht für die Listen ist natürlich grober Unfug.

Denkmal für die Gefallenen der Napoleonischen Kriege in Heimenkirch, Kreis Lindau (Bodensee), Bayern

"Starfotograf Michel Comte, der das Nacktporträt von Carla Bruni-Sarkozy geschossen hat, beklagt sich. Der Einstiegspreis bei der Versteigerung des Fotos sei mit 4000 Dollar zu niedrig. Das ist noch nicht alles. Er habe in seinem Archiv noch „Tausende Fotos" von Bruni – viele davon seien noch viel expliziter....."
Quelle:
Link zum Welt-Artikel
"..... Die Korrespondentin des Senders CBS, die mit Hillary Clinton nach Bosnien geflogen war, entsann sich anders und durchforstete das Archiv. Am Montag strahlte CBS das Resultat ihrer Suche aus: Es gab eine Begrüßungszeremonie am Flugplatz Tuzla. Sogar mit Schulkindern. Kein Schuss war zu hören. Hillary Clinton schüttelte erst US-Offizieren die Hand und nahm sich dann Zeit für Fotos mit den Kindern. ...."
Quelle:
Link zum Welt-Artikel

Auf 31 Seiten stellt das Landesarchiv NRW die vielfältigen öffentlichkeitswirksamen Massnahmen des vergagnenen Jahres dar.
Hinweisen möchte ich in Anbetracht der aktuellen Diskussion - s. http://archiv.twoday.net/stories/4745487/ - besonders auf S. 8 des Berichts; dort finden sich die weiteren, für 2008 geplanten Titelseiten des "Archivar".
Link zur pdf-Datei

 

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