Diese Antwort des Berliner Datenschutzbeauftragten Dix in einem Interview zum Fall Kinski muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen:
Im Zeitraum von zehn Jahren nach dem Tod der Person darf die Akte nur mit Einwilligung der Angehörigen offengelegt werden. Danach können die Akten nach den Regeln des Archivrechts genutzt werden, es sei denn, der Patient hat eine längere Sperrfrist verfügt.
http://www.schirach.de/wordpress/?p=230
Das ist das erste, was ich höre: Noch nie kam jemand meines Wissens auf die Idee, ein Betroffener könne selbst festlegen, wie lange seine Akten gesperrt bleiben müssen.
Im Zeitraum von zehn Jahren nach dem Tod der Person darf die Akte nur mit Einwilligung der Angehörigen offengelegt werden. Danach können die Akten nach den Regeln des Archivrechts genutzt werden, es sei denn, der Patient hat eine längere Sperrfrist verfügt.
http://www.schirach.de/wordpress/?p=230
Das ist das erste, was ich höre: Noch nie kam jemand meines Wissens auf die Idee, ein Betroffener könne selbst festlegen, wie lange seine Akten gesperrt bleiben müssen.
KlausGraf - am Freitag, 1. August 2008, 17:07 - Rubrik: Archivrecht
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http://computerphilologie.tu-darmstadt.de/jg07/bubenh.html
Der Beitrag stellt die XML-Technologien der DVD mit der Edition von Materialien der Jugendunruhen in Zürich 1968 vor.
Es ist heutzutage ziemlich idiotisch, eine wichtige Quellenedition auf DVD vorzulegen, ohne sich mit der Tatsache auseinanderzusetzen, dass DVDs kein taugliches Medium der Langzeitarchivierung sind.

Der Beitrag stellt die XML-Technologien der DVD mit der Edition von Materialien der Jugendunruhen in Zürich 1968 vor.
Es ist heutzutage ziemlich idiotisch, eine wichtige Quellenedition auf DVD vorzulegen, ohne sich mit der Tatsache auseinanderzusetzen, dass DVDs kein taugliches Medium der Langzeitarchivierung sind.

KlausGraf - am Freitag, 1. August 2008, 13:23 - Rubrik: Digitale Unterlagen
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Moniert zu Recht Jürgen Plieninger in netbib.
KlausGraf - am Freitag, 1. August 2008, 13:21 - Rubrik: Open Access
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"Ein lohnendes Thema sind übrigens auch stereotype Fotos von Archivaren in der Presse", so schrieb mir unlängst ein Kollege aus dem Dresden. Ich musste an die Überschrift nicht nur dieses Eintrags, sondern auch an dieso betitelten Anmerkungen Clemens Rehms zur Fotoausstellung „Ar-schiefe oder warum gerade Archive und nicht schiefe Geraden?“ des Künstlers Thomas Kleynen in: Rundbrief Fotografie, Vol.4 (2007), Nr.4, Stuttgart 2007, S.27-29, denken.
Der Archivfinder und die Ausstellung sind hier bereits erwähnt worden (s. http://archiv.twoday.net/stories/3755548/).
In Hinblick auf die stereotypen Archiv-Photograhpien in den Medien ist es vielleicht interessant, wie die Kollegen auf die Bilder Thomas Kleynens (Beispiele unter http://www.kleynen.de) im Archivfinder reagiert haben. Beim Versand des Archivfinders wurden die Empfänger gebeten, ihre Kritik zu äußern. Diese Reaktion werden anonymisiert wiedergegeben. Dies ist eine Quelle der Reaktionen, die andere sind die publizierten Rezensionen:
Sie ist nicht nur informativ und übersichtlich, sondern durch die Bebilderung auch subtil humorvoll und unterhaltsam. Der bei vielen Menschen vorhandene Eindruck, Archive seien trocken und langweilig, wird durch diese Schrift sicherlich relativiert oder aufgehoben
Galerist des Fotokünstlers
Insofern mein Kompliment für Ihre gelungene, auch optisch sehr schöne Broschüre, die hier den Mitarbeitern des Archivs, aber auch den Benutzern sicher gute Dienste leisten wird.
Uniarchiv
Das Heft ist gut aufgemacht und gegliedert, bemerkenswert sind die Winteraufnahmen der Örtlichkeiten!
Stadtarchiv
Was ihn sicherlich von anderen Veröffentlichungen dieser Art unterscheidet und hervorhebt, ist meiner Ansicht nach die informative und hilfreiche Einführung von Frau Tiemann und die reiche, z. T. humorvolle Bebilderung. Einige Abbildungen weniger (eine erscheint gleich dreimal, auf den Seiten 12/13, 25 und 45) und nur eine Farbe für die Gliederungspunkte (vorzugsweise nur schwarz, denn die unterschiedliche Gewichtung der Punkte wird ja durch die Schriftgröße verdeutlicht) hätten dem Heft vielleicht ein wenig mehr Ruhe gegeben. Doch das ist wohl auch eine Geschmackssache. Der "Archivfinder" wird durch die Vollständigkeit seiner Hinweise ganz sicher allen Interessierten eine große Hilfe sein und ihnen darüberhinaus durch die Bilder einfach Spaß machen.
Gemeindearchiv
Eine sehr gelungene Publikation. Titelblatt, Farben, Bilder, Gliederung/Übersicht, Inhalte: Einfach klasse. Ich konnte das Heft nicht einfach weglegen.
Stadtarchiv
Ich finde ihn sehr schön gestaltet: übersichtlich, informativ, ansprechende Aufmachung - v. a. die Fotos bestechen oft durch ihre nahezu künstlerischen Perspektiven
Kreisarchiv
Zu bemängeln hätte ich lediglich die graphische Gestaltung: Die separate Gliederung der einzelnen Artikel auf einem farbigen Balken, die farblich sehr ähnlich gehaltenen Ortstitel und die Anordnung der Fotos tragen m.E. nicht unbedingt zur Übersichtlichkeit bei.
Auszubildender Archivschule Marburg
Ich finde, er ist sehr gut gelungen - die Aufmachung insgesamt, die Präsentation und Fülle der Informationen, die ungewöhnliche fotografische Sicht, rundherum hervorragend
Kreistagsmitglied
Einzige, was mich stört, ist die Fischaugenoptik bei den Fotos, weil das so runde, stürzende Linien ergibt (S. 18, besonders S. 21 und 25, wo man Sorge hat, die Regale oder Kompaktanlagen kippen um). Aber wahrscheinlich ist das ein künstlerisches Element und so gewollt.“
Archivamt
Zu den Bildern habe ich bewußt nichts geschrieben, da ich zwar die Anzahl und Anordnung der Bilder gut finde, mich aber die verzerrten Perspektiven vor allem bei den Gebäuden und die willkürliche Bildzuordnung zu den verschiedenen Archiven (z.B. S. 48 Benutzerraum des Staatsarchivs Münster beim Gemeindearchiv Burbach) ohne Bildunterschriften eher irritiert haben. Da das eine pers. Ansichtssache ist, habe ich dazu nichts geschrieben.
Rezensent
Wenn es schon möglich ist, so viele bunte Fotos in dem Heft abzudrucken, könnte man vielleicht in der nächsten Auflage noch ein Sütterlin-Alphabet aufnehmen (gute in www.ad-fontes.de).
Insgesamt: eine richtig gelungene Publikation!
PS: ob allerdings die Münsteraner sich darüber freuen, wenn Sie nur das alte Gemäuer abbilden? ...“
Professorin Universität Essen
Auch die zum Teil sehr lebhafte Illustration durch interessant bearbeitete und verfremdete Fotos verleitet zum Durchblättern und interessiertem Ansehen der gesamten Broschüre. .... Besonders reizvoll war es natürlich jetzt bei hochsommerlichen Temperaturen, die Ansichtsfotos der Archive mit winterlichem Schnee anzuschauen
Kreisarchiv
Die überraschenden und ungewöhnlichen Fotos (verzerrt, verfremdet, montiert) machen neugierig. Leider erscheint die Verteilung der Fotos oftmals sehr beliebig. Häufig ist nicht auszumachen, ob die abgebildete Archivalie oder die Personen auch wirklich zum gerade beschriebenen Archiv passen. Liegt das Bürgerbuch der Stadt Siegen tatsächlich
im Staatsarchiv Münster? Und was hat der große Lesesaal des Staatsarchivs bei den Kurzportraits der leider »archivfreien« Gemeinden Burbach und Neunkirchen zu suchen? Erklärende Bildunterschriften hätten da sicherlich gut getan.
Archivpflege in Westfalen und Lippe, (65) Oktober 2006, S. 27
.... kritische Bemerkungen seien dem Rezensenten - selbst einmal Kreisarchivar - bei aller Freude über eine solche Publikation erlaubt:
Die Illustration des Heftes erscheint aus verschiedenen Gründen fragwürdig. Was sollen Abbildungen in einer Informationsbroschüre, wenn Bildunterschriften fehlen, die Aufschluss darüber geben, was die Abbildungen zeigen? Es soll zudem wohl besonders reizvoll wirken, wenn von (foto-)künstlerischer
Hand wirklichkeitsverfremdende Fotomontagen erstellt wurden und Aufnahme in die Broschüre fanden, so dass bspw. das mächtige Gebäude des Staatsarchivs Münster - zwischen große Bäume montiert - wie das Haus eines Gartenzwergs oder eine Puppenstube aussieht (S. 50). Der unbedarfte Laie, der die Gebäude nicht kennt, in denen die vorgestellten Archive ihren Sitz haben, wird mit derlei Abbildungen nichts anfangen können. Er erhält auch sonst keine realistische bildliche Vorstellung von dem, was ihn erwartet. War er, der vielgepriesene „Durchschnittsbürger", aber nicht Hauptadressat der Info-Broschüre, worauf auch die hohe Auflage von mehreren Tausend Exemplaren hindeutet? Sollte nicht „er/sie" dazu bewegt werden, die Hemmschwelle ins „hochehrwürdige" Archiv zu überschreiten?
Ist diese Kritik nicht überzogen? Nein, denn die Abbildungen nehmen einen großen Teil des Raumes der Schrift in Anspruch. Und wie irreführend die Abbildungen sind, die eigentlich weitergehend informieren und nicht bloß illustrativen Charakter haben sollten, wird deutlich, wenn man sich Seite 48 ansieht. Beim Durchblättern des Heftes - mithin auf den ersten Blick- dachte der Rezensent: Nanu? Seit wann hat denn die Gemeinde Burbach ein eigenes Archiv, und dann auch noch ein so komfortables? Doch dann - beim genaueren Betrachten - wurde klar: „Kein Archiv vorhanden", wie es im Text heißt. Wer bereits in Münster geforscht hat, erkennt den Lesesaal des dortigen Staatsarchivs. Eine im wahrsten Sinne des Wortes "tolle" bildliche Information, die sich dem Betrachter bietet - oder besser: irreführender geht es kaum noch. Aber vielleicht ist das ja auch bewusst so geschehen, nach dem Motto: Ein so „schönes" Archiv könntet Ihr Burbacher auch haben, wenn es die Gemeinde-"väter" wollten! Der Informationsgehalt der anderen Abbildungen bzw. deren Platzierung lässt einen solchen Schluss aber (leider) nicht zu.“
Siegener Beiträge 11 (2006), S. 273-274.
Thomas Bartholosch, Studienrat im Hochschuldienst im Fach Geschichte an der Universität Siegen
Sicherlich wecken einige der präsentierten Fotos Interesse an den Archiven, doch der Informationsgehalt der teilweise ästhetischen Fotos läßt doch stark zu wünschen übrig, will sagen, sie sind oft überflüssig und irreführend.“
Dr. Andreas Bingener, Siegen, in Nassauische Annalen119, 2008, S. 728-729
Fazit als Frage: Wollen oder sollen wir uns weiter stereotyp darstellen ?
Der Archivfinder und die Ausstellung sind hier bereits erwähnt worden (s. http://archiv.twoday.net/stories/3755548/).
In Hinblick auf die stereotypen Archiv-Photograhpien in den Medien ist es vielleicht interessant, wie die Kollegen auf die Bilder Thomas Kleynens (Beispiele unter http://www.kleynen.de) im Archivfinder reagiert haben. Beim Versand des Archivfinders wurden die Empfänger gebeten, ihre Kritik zu äußern. Diese Reaktion werden anonymisiert wiedergegeben. Dies ist eine Quelle der Reaktionen, die andere sind die publizierten Rezensionen:
Sie ist nicht nur informativ und übersichtlich, sondern durch die Bebilderung auch subtil humorvoll und unterhaltsam. Der bei vielen Menschen vorhandene Eindruck, Archive seien trocken und langweilig, wird durch diese Schrift sicherlich relativiert oder aufgehoben
Galerist des Fotokünstlers
Insofern mein Kompliment für Ihre gelungene, auch optisch sehr schöne Broschüre, die hier den Mitarbeitern des Archivs, aber auch den Benutzern sicher gute Dienste leisten wird.
Uniarchiv
Das Heft ist gut aufgemacht und gegliedert, bemerkenswert sind die Winteraufnahmen der Örtlichkeiten!
Stadtarchiv
Was ihn sicherlich von anderen Veröffentlichungen dieser Art unterscheidet und hervorhebt, ist meiner Ansicht nach die informative und hilfreiche Einführung von Frau Tiemann und die reiche, z. T. humorvolle Bebilderung. Einige Abbildungen weniger (eine erscheint gleich dreimal, auf den Seiten 12/13, 25 und 45) und nur eine Farbe für die Gliederungspunkte (vorzugsweise nur schwarz, denn die unterschiedliche Gewichtung der Punkte wird ja durch die Schriftgröße verdeutlicht) hätten dem Heft vielleicht ein wenig mehr Ruhe gegeben. Doch das ist wohl auch eine Geschmackssache. Der "Archivfinder" wird durch die Vollständigkeit seiner Hinweise ganz sicher allen Interessierten eine große Hilfe sein und ihnen darüberhinaus durch die Bilder einfach Spaß machen.
Gemeindearchiv
Eine sehr gelungene Publikation. Titelblatt, Farben, Bilder, Gliederung/Übersicht, Inhalte: Einfach klasse. Ich konnte das Heft nicht einfach weglegen.
Stadtarchiv
Ich finde ihn sehr schön gestaltet: übersichtlich, informativ, ansprechende Aufmachung - v. a. die Fotos bestechen oft durch ihre nahezu künstlerischen Perspektiven
Kreisarchiv
Zu bemängeln hätte ich lediglich die graphische Gestaltung: Die separate Gliederung der einzelnen Artikel auf einem farbigen Balken, die farblich sehr ähnlich gehaltenen Ortstitel und die Anordnung der Fotos tragen m.E. nicht unbedingt zur Übersichtlichkeit bei.
Auszubildender Archivschule Marburg
Ich finde, er ist sehr gut gelungen - die Aufmachung insgesamt, die Präsentation und Fülle der Informationen, die ungewöhnliche fotografische Sicht, rundherum hervorragend
Kreistagsmitglied
Einzige, was mich stört, ist die Fischaugenoptik bei den Fotos, weil das so runde, stürzende Linien ergibt (S. 18, besonders S. 21 und 25, wo man Sorge hat, die Regale oder Kompaktanlagen kippen um). Aber wahrscheinlich ist das ein künstlerisches Element und so gewollt.“
Archivamt
Zu den Bildern habe ich bewußt nichts geschrieben, da ich zwar die Anzahl und Anordnung der Bilder gut finde, mich aber die verzerrten Perspektiven vor allem bei den Gebäuden und die willkürliche Bildzuordnung zu den verschiedenen Archiven (z.B. S. 48 Benutzerraum des Staatsarchivs Münster beim Gemeindearchiv Burbach) ohne Bildunterschriften eher irritiert haben. Da das eine pers. Ansichtssache ist, habe ich dazu nichts geschrieben.
Rezensent
Wenn es schon möglich ist, so viele bunte Fotos in dem Heft abzudrucken, könnte man vielleicht in der nächsten Auflage noch ein Sütterlin-Alphabet aufnehmen (gute in www.ad-fontes.de).
Insgesamt: eine richtig gelungene Publikation!
PS: ob allerdings die Münsteraner sich darüber freuen, wenn Sie nur das alte Gemäuer abbilden? ...“
Professorin Universität Essen
Auch die zum Teil sehr lebhafte Illustration durch interessant bearbeitete und verfremdete Fotos verleitet zum Durchblättern und interessiertem Ansehen der gesamten Broschüre. .... Besonders reizvoll war es natürlich jetzt bei hochsommerlichen Temperaturen, die Ansichtsfotos der Archive mit winterlichem Schnee anzuschauen
Kreisarchiv
Die überraschenden und ungewöhnlichen Fotos (verzerrt, verfremdet, montiert) machen neugierig. Leider erscheint die Verteilung der Fotos oftmals sehr beliebig. Häufig ist nicht auszumachen, ob die abgebildete Archivalie oder die Personen auch wirklich zum gerade beschriebenen Archiv passen. Liegt das Bürgerbuch der Stadt Siegen tatsächlich
im Staatsarchiv Münster? Und was hat der große Lesesaal des Staatsarchivs bei den Kurzportraits der leider »archivfreien« Gemeinden Burbach und Neunkirchen zu suchen? Erklärende Bildunterschriften hätten da sicherlich gut getan.
Archivpflege in Westfalen und Lippe, (65) Oktober 2006, S. 27
.... kritische Bemerkungen seien dem Rezensenten - selbst einmal Kreisarchivar - bei aller Freude über eine solche Publikation erlaubt:
Die Illustration des Heftes erscheint aus verschiedenen Gründen fragwürdig. Was sollen Abbildungen in einer Informationsbroschüre, wenn Bildunterschriften fehlen, die Aufschluss darüber geben, was die Abbildungen zeigen? Es soll zudem wohl besonders reizvoll wirken, wenn von (foto-)künstlerischer
Hand wirklichkeitsverfremdende Fotomontagen erstellt wurden und Aufnahme in die Broschüre fanden, so dass bspw. das mächtige Gebäude des Staatsarchivs Münster - zwischen große Bäume montiert - wie das Haus eines Gartenzwergs oder eine Puppenstube aussieht (S. 50). Der unbedarfte Laie, der die Gebäude nicht kennt, in denen die vorgestellten Archive ihren Sitz haben, wird mit derlei Abbildungen nichts anfangen können. Er erhält auch sonst keine realistische bildliche Vorstellung von dem, was ihn erwartet. War er, der vielgepriesene „Durchschnittsbürger", aber nicht Hauptadressat der Info-Broschüre, worauf auch die hohe Auflage von mehreren Tausend Exemplaren hindeutet? Sollte nicht „er/sie" dazu bewegt werden, die Hemmschwelle ins „hochehrwürdige" Archiv zu überschreiten?
Ist diese Kritik nicht überzogen? Nein, denn die Abbildungen nehmen einen großen Teil des Raumes der Schrift in Anspruch. Und wie irreführend die Abbildungen sind, die eigentlich weitergehend informieren und nicht bloß illustrativen Charakter haben sollten, wird deutlich, wenn man sich Seite 48 ansieht. Beim Durchblättern des Heftes - mithin auf den ersten Blick- dachte der Rezensent: Nanu? Seit wann hat denn die Gemeinde Burbach ein eigenes Archiv, und dann auch noch ein so komfortables? Doch dann - beim genaueren Betrachten - wurde klar: „Kein Archiv vorhanden", wie es im Text heißt. Wer bereits in Münster geforscht hat, erkennt den Lesesaal des dortigen Staatsarchivs. Eine im wahrsten Sinne des Wortes "tolle" bildliche Information, die sich dem Betrachter bietet - oder besser: irreführender geht es kaum noch. Aber vielleicht ist das ja auch bewusst so geschehen, nach dem Motto: Ein so „schönes" Archiv könntet Ihr Burbacher auch haben, wenn es die Gemeinde-"väter" wollten! Der Informationsgehalt der anderen Abbildungen bzw. deren Platzierung lässt einen solchen Schluss aber (leider) nicht zu.“
Siegener Beiträge 11 (2006), S. 273-274.
Thomas Bartholosch, Studienrat im Hochschuldienst im Fach Geschichte an der Universität Siegen
Sicherlich wecken einige der präsentierten Fotos Interesse an den Archiven, doch der Informationsgehalt der teilweise ästhetischen Fotos läßt doch stark zu wünschen übrig, will sagen, sie sind oft überflüssig und irreführend.“
Dr. Andreas Bingener, Siegen, in Nassauische Annalen119, 2008, S. 728-729
Fazit als Frage: Wollen oder sollen wir uns weiter stereotyp darstellen ?
Wolf Thomas - am Donnerstag, 31. Juli 2008, 18:10 - Rubrik: Wahrnehmung
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" ..... Heute gibt es vicus pabuli, vulgo Fressgässle oder luxuriose vivere apud lacum, id est Schlemmen am See", doziert ein wunderlich anzuschauender Mann im schwarzen Wams und schwarzer Mütze am Oberen Böblinger See vor einem Grüppchen. Selbst stellt er sich als "Gunterus Scultetus", Archivarius et polyhistor vor und wehrt ab, hier gehe es nur darum, sich an Worten zu laben. Nein, die Menschen seien gekommen "exercere voluptatem ciborum", die Wollust der Speisen zu genießen.
Tatsächlich steckt im Archivar-Gewand Böblingens ehemaliger Kulturamtsleiter Dr. Günter Scholz, der als Anführer einer kulinarischen Stadtführung des Vereins Museumsfreunde Böblingen mit einem 18-köpfigen Tross durch Böblingen zieht, häppchenweise Informationsportionen mit dem Schwerpunkt Essen und Trinken darreicht und in diversen Lokalitäten zu Tisch bittet. ...."
Quelle:
Böblinger Zeitung
Tatsächlich steckt im Archivar-Gewand Böblingens ehemaliger Kulturamtsleiter Dr. Günter Scholz, der als Anführer einer kulinarischen Stadtführung des Vereins Museumsfreunde Böblingen mit einem 18-köpfigen Tross durch Böblingen zieht, häppchenweise Informationsportionen mit dem Schwerpunkt Essen und Trinken darreicht und in diversen Lokalitäten zu Tisch bittet. ...."
Quelle:
Böblinger Zeitung
Wolf Thomas - am Donnerstag, 31. Juli 2008, 14:49 - Rubrik: Wahrnehmung
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" .....Die Ladung Jazz kam in einem Schiffscontainer. Mehrere Hundert Kilo Schallplatten, Instrumente und Noten aus New Orleans landeten in Eisenach. Im Internationalen Jazz Archiv fanden sie eine neue Heimat, obwohl eine Prise vom Hurrikan "Katrina" gleich mit dabei war: Die von Wasser und Chemikalien angegriffene Sammlung moderte und müffelte.
Lieferungen wie die von Schlagzeuger Trevor Richards, dessen Haus in New Orleans im Jahr 2005 plötzlich unter Wasser stand, sind kein Einzelfall: Jeden Monat trudelt in der alten Mälzerei von Eisenach ein neues Vermächtnis von Jazzern oder deren Verehrern ein. "Unser Archiv platzt aus allen Nähten", stöhnt Reinhard Lorenz, Chef des Archivs und des Eisenacher Kulturamts.
Weil sich seine Bestände immer weiter Richtung Decke türmen, hat das Internationale Jazz Archiv von Eisenach zur größten Sammlung Europas aufgeschlossen: 60.000 Platten, 3000 Bücher, 45.000 Zeitschriften, dazu Tausende Poster, Plakate und Fotos - nur das Jazz-Institut in Darmstadt kann laut Lorenz da mithalten. "Sicherlich zählen wir mittlerweile zu den fünf bis sechs wichtigsten Jazz-Archiven weltweit", glaubt er. ...."
Quelle:
http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/KULTUR/1336803.html
s. a.: http://archiv.twoday.net/stories/4329481/
Lieferungen wie die von Schlagzeuger Trevor Richards, dessen Haus in New Orleans im Jahr 2005 plötzlich unter Wasser stand, sind kein Einzelfall: Jeden Monat trudelt in der alten Mälzerei von Eisenach ein neues Vermächtnis von Jazzern oder deren Verehrern ein. "Unser Archiv platzt aus allen Nähten", stöhnt Reinhard Lorenz, Chef des Archivs und des Eisenacher Kulturamts.
Weil sich seine Bestände immer weiter Richtung Decke türmen, hat das Internationale Jazz Archiv von Eisenach zur größten Sammlung Europas aufgeschlossen: 60.000 Platten, 3000 Bücher, 45.000 Zeitschriften, dazu Tausende Poster, Plakate und Fotos - nur das Jazz-Institut in Darmstadt kann laut Lorenz da mithalten. "Sicherlich zählen wir mittlerweile zu den fünf bis sechs wichtigsten Jazz-Archiven weltweit", glaubt er. ...."
Quelle:
http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/KULTUR/1336803.html
s. a.: http://archiv.twoday.net/stories/4329481/
Wolf Thomas - am Donnerstag, 31. Juli 2008, 14:47 - Rubrik: Musikarchive
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" ....Jeder Bereich des Spielkasinos wird pausenlos überwacht. Die entsprechenden Aufnahmen landen zudem nicht etwa ungesehen im Archiv. Die Security überprüft pausenlos, ob einer der Spieler versucht zu betrügen. Das wissen die Kasinobetreiber wie auch alle Besucher. ...."
Quelle:
http://www.gulli.com/news/t-te-gras-als-spieleinsatz-2008-07-31/
Quelle:
http://www.gulli.com/news/t-te-gras-als-spieleinsatz-2008-07-31/
Wolf Thomas - am Donnerstag, 31. Juli 2008, 14:45 - Rubrik: Wahrnehmung
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Wer kennt ihn noch, den "Volkspapritz", mit dessen Hilfe Generationen angehender Archivarinnen und Archivare Marburger Provenienz versuchten, die Klippen und Untiefen der so genannten Archivwissenschaft zu umschiffen? Hier das Titelblatt eines Exemplars, das Ende der 1980er Jahre in Marburg kursierte:
Link
Link
Koelges Michael - am Mittwoch, 30. Juli 2008, 21:51 - Rubrik: Unterhaltung
Die teuflischen Archivare waren nicht unbedingt glücklich in ihrer Bibliothek. Aber sie waren zufrieden und das war mehr, als man von den meisten Lebenwesen in der Dimension, die man die Schwefelklüfte nannte, behaupten konnte. Die wolfsköpfigen Dämonen archivierten alles, was ihnen in die Hände fiel, und was sich nicht archivieren ließ, das existierte für sie auch nicht.
Danke an
http://log.netbib.de/archives/2008/07/30/die-bibliothekare-die-in-der-holle-arbeiten/

Danke an
http://log.netbib.de/archives/2008/07/30/die-bibliothekare-die-in-der-holle-arbeiten/

KlausGraf - am Mittwoch, 30. Juli 2008, 19:28 - Rubrik: Wahrnehmung
"Archivbeobachtung ist ein Dienst, der sich auf deutsche und ausländische Register und Ämter bezieht. Archivbeobachtung bezieht sich auf deutsche Handelsregister, Patent- und Markenämter, Gesetzesblätter, Verkündigungsblätter und spezialisierte Datenbanken."
"Das Werbeanzeigenarchiv enthält deutsche und internationale Werbeanzeigen aus der Printpresse sowie Werbespots aus TV und Radio. Neben dem Anzeigenarchiv unterhalten wir ein umfassendes Archiv für redaktionelle Texte. "
Leistungen der seit 1997 bestehenden Firma mediatpress.
http://www.mediatpress.com/alles.html
"Das Werbeanzeigenarchiv enthält deutsche und internationale Werbeanzeigen aus der Printpresse sowie Werbespots aus TV und Radio. Neben dem Anzeigenarchiv unterhalten wir ein umfassendes Archiv für redaktionelle Texte. "
Leistungen der seit 1997 bestehenden Firma mediatpress.
http://www.mediatpress.com/alles.html
Wolf Thomas - am Mittwoch, 30. Juli 2008, 17:46 - Rubrik: Wahrnehmung
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KlausGraf - am Mittwoch, 30. Juli 2008, 17:03 - Rubrik: Archivrecht
Nein, sagt das AG München:
http://www.foren-und-recht.de/urteile/Amtsgericht-Muenchen-20070907.html
Dies ist abzulehnen. Das OLG München vertritt eine andere Rechtsauffassung:
http://www.dr-bahr.com/news_det_20080730021354.html
http://www.foren-und-recht.de/urteile/Amtsgericht-Muenchen-20070907.html
Dies ist abzulehnen. Das OLG München vertritt eine andere Rechtsauffassung:
http://www.dr-bahr.com/news_det_20080730021354.html
KlausGraf - am Mittwoch, 30. Juli 2008, 16:05 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/5584/
Klaus Graf: Veit Warbeck, der Übersetzer der "Schönen Magelone" (1527) und seine Familie, in: einhorn-Jahrbuch Schwäbisch Gmünd 1986, S. 139-150
Veit Warbeck, geboren um 1490 in Schwäbisch Gmünd und gestorben 1534 in Torgau, ist als Übersetzer der "Schönen Magelone" aus dem Französischen bekannt geworden. Der Beitrag widmet sich vor allem seinem familiären Hintergrund. Er war der Sohn des Gmünder Bürgermeisters und Sensenhändlers Thoman Warbeck (gestorben 1524), der aus Nördlingen stammte, und der Anna Hack. Veit Warbecks Lebensgeschichte bündelt zeittypische Züge: "Hochentwickeltes Exportgewerbe und Fernhandel als wirtschaftlicher Hintergrund seiner Eltern, die Problematik bürgerlicher Aufsteiger mit Anspruch auf adlige Reputation, die Anfänge der Reformation, von Veit aus nächster Nähe miterlebt, sowie der Humanismus und die Blüte gelehrter Bildung, die eine neue Elite hervorbrachte und die - neben den durch die französischen Kontakte seines Vaters bedingten Sprachkenntnissen - auch für den Bürgerssohn Veit Warbeck das Sprungbrett bereitgestellt hat für den Hofdienst in der nächsten Umgebung des Fürsten" (S. 148f.). Beigegeben sind Stammtafeln der Warbeck und Hack.
Zu Warbeck siehe
http://de.wikipedia.org/wiki/Veit_Warbeck

Klaus Graf: Veit Warbeck, der Übersetzer der "Schönen Magelone" (1527) und seine Familie, in: einhorn-Jahrbuch Schwäbisch Gmünd 1986, S. 139-150
Veit Warbeck, geboren um 1490 in Schwäbisch Gmünd und gestorben 1534 in Torgau, ist als Übersetzer der "Schönen Magelone" aus dem Französischen bekannt geworden. Der Beitrag widmet sich vor allem seinem familiären Hintergrund. Er war der Sohn des Gmünder Bürgermeisters und Sensenhändlers Thoman Warbeck (gestorben 1524), der aus Nördlingen stammte, und der Anna Hack. Veit Warbecks Lebensgeschichte bündelt zeittypische Züge: "Hochentwickeltes Exportgewerbe und Fernhandel als wirtschaftlicher Hintergrund seiner Eltern, die Problematik bürgerlicher Aufsteiger mit Anspruch auf adlige Reputation, die Anfänge der Reformation, von Veit aus nächster Nähe miterlebt, sowie der Humanismus und die Blüte gelehrter Bildung, die eine neue Elite hervorbrachte und die - neben den durch die französischen Kontakte seines Vaters bedingten Sprachkenntnissen - auch für den Bürgerssohn Veit Warbeck das Sprungbrett bereitgestellt hat für den Hofdienst in der nächsten Umgebung des Fürsten" (S. 148f.). Beigegeben sind Stammtafeln der Warbeck und Hack.
Zu Warbeck siehe
http://de.wikipedia.org/wiki/Veit_Warbeck
KlausGraf - am Mittwoch, 30. Juli 2008, 13:56 - Rubrik: Landesgeschichte
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Am 2. April 2008 habe ich hier darauf hingewiesen, dass der damals vorgesehenen Fassung des Thüringer Bibliotheksgesetzes eine Datenschutzklausel fehlte:
http://archiv.twoday.net/stories/4834214/
Mein Vorschlag war:
"Soweit Bibliotheken im Rahmen ihrer Dokumentationsaufgaben und insbesondere bei der Übernahme, Erschließung und Nutzbarmachung von aus wissenschaftlichen Gründen erhaltenswerten Nachlässen personenbezogene Daten lebender Personen im Sinne des Thüringer Datenschutzgesetzes verarbeiten, gelten die Vorschriften des Thüringer Archivgesetzes entsprechend."
Gesetz wurde (siehe unten):
Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten
lebender Personen bei der Übernahme, Erschließung und
Nutzbarmachung von Nachlässen durch Bibliotheken gelten
die Vorschriften des Thüringer Archivgesetzes entsprechend.
Herr Steinhauer, der meine Anregung überzeugend fand, hat es übernommen, sie im Gesetzgebungsverfahren einzubringen. Aus der von Steinhauer am 30. Mai für den VDB-Regionalverband abgegebenen Stellungnahme: "Ebenfalls Gegenstand der Beratung sollten Fragen des Datenschutzes sein. Nach der Publikation der Gesetzesentwürfe in den Landtagsdrucksachen wurde aus dem Archivwesen auf eine Lücke hingewiesen. Es geht um die Benutzung von Nachlässen in Bibliotheken, die personenbezogene Daten lebender Personen enthalten. Vorgeschlagen wurde für die Sammlung, Erschließung und Benutzung dieser Nachlässe eine entsprechende Anwendung der einschlägigen Vorschriften des Thüringer Archivgesetzes. Man könnte mit einem kurzen Verweis auf dort bereits bestehende Regelungen die genannte Rechtslücke einfach schließen."
Es dürfte das erste Mal sein, dass ein deutscher Weblogbeitrag bei der Landesgesetzgebung quasi 1:1 umgesetzt wurde :-)
***
Thüringer Gesetz zum Erlass und zur Änderung bibliotheksrechtlicher Vorschriften
- Thüringer Bibliotheksrechtsgesetz (ThürBibRG) -
Vom 16. Juli 2008
Inhaltsübersicht
Artikel 1
Thüringer Bibliotheksgesetz (ThürBibG)
§ 1 Informationsfreiheit
§ 2 Bibliotheken in Thüringen
§ 3 Bildung und Medienkompetenz
§ 4 Kulturelles Erbe
§ 5 Finanzierung
Artikel 2
Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes
Artikel 3
Änderung des Thüringer Pressegesetzes
Artikel 4
Änderung des Thüringer Archivgesetzes
Artikel 5
Inkrafttreten
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Thüringer Bibliotheksgesetz (ThürBibG)
§ 1
Informationsfreiheit
Die geordneten und erschlossenen Sammlungen von
Büchern und anderen Medienwerken in körperlicher und
unkörperlicher Form (Bibliotheken) des Freistaats Thüringen
und der unter der Rechtsaufsicht des Landes stehenden
juristischen Personen sind nach Maßgabe ihrer
Benutzungsbestimmungen und mit Rücksicht auf ihren
konkreten Zweck für jedermann zugänglich. Sie gewährleisten
damit in besonderer Weise das Grundrecht, sich
aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert unterrichten
zu können. Das Gleiche gilt für die im Rahmen
freiwilliger Aufgabenerfüllung im eigenen Wirkungskreis
von den Gemeinden und Landkreisen unterhaltenen Bibliotheken.
§ 2
Bibliotheken in Thüringen
(1) Landesbibliothek des Freistaats Thüringen ist die
Hochschulbibliothek der Friedrich-Schiller-Universität
Jena. Sie trägt den Namen "Thüringer Universitäts- und
Landesbibliothek Jena". Als Zentrum für Angelegenheiten
des wissenschaftlichen Bibliothekswesens nimmt sie
in Absprache mit den betroffenen Einrichtungen planerische
und koordinierende Aufgaben wahr.
(2) Bibliotheken mit umfangreichen Beständen für wissenschaftliche
Forschung und Lehre (wissenschaftliche
Bibliotheken) bestehen an den Hochschulen und der Berufsakademie
des Landes oder als eigenständige Forschungsbibliotheken.
Sie stehen unbeschadet ihrer besonderen
Aufgaben für Forschung und Lehre jedermann entsprechend
§ 1 für die private und berufliche wissenschaftliche
Bildung zur Verfügung. Im Übrigen gelten die Regelungen
des Thüringer Hochschulgesetzes.
(3) Die von den Gemeinden und Landkreisen unterhaltenen
allgemein zugänglichen Bibliotheken (öffentliche Bibliotheken)
dienen der schulischen, beruflichen und allgemeinen
Bildung und Information. Die Landesfachstelle
für öffentliche Bibliotheken berät und unterstützt die öffentlichen
Bibliotheken und ihre Träger in allen Fragen bibliotheksfachlicher
und bibliotheksplanerischer Art.
(4) Bibliotheken für den Dienstgebrauch der Verwaltung
und der Gerichte (Behördenbibliotheken) sowie die Bibliothek
des Thüringer Landtags sind, sofern die gewünschten
Bücher und Medienwerke in anderen Bibliotheken des
Freistaats nicht zur Verfügung stehen und dienstliche Belange
nicht beeinträchtigt werden, entsprechend § 1 für
jedermann zugänglich.
(5) Die an den Schulen des Landes bestehenden Schulbibliotheken
dienen in Zusammenarbeit mit öffentlichen und
wissenschaftlichen Bibliotheken im besonderen Maße der
Lese- und Lernförderung sowie der Vermittlung von Medienkompetenz.
(6) Öffentlich zugängliche Bibliotheken in privater oder
kirchlicher Trägerschaft (nicht staatliche Bibliotheken) ergänzen
und bereichern das bibliothekarische Angebot im
Freistaat Thüringen.
§ 3
Bildung und Medienkompetenz
Bibliotheken sind Bildungseinrichtungen und als solche
Partner für lebenslanges Lernen. Sie sind Orte der Wissenschaft,
der Begegnung und der Kommunikation. Sie
fördern Wissen und gesellschaftliche Integration und stärken
die Lese-, Informations- und Medienkompetenz ihrer
Nutzer durch geeignete Maßnahmen sowie durch die Zusammenarbeit
mit Schulen und anderen Bildungseinrichtungen.
§ 4
Kulturelles Erbe
(1) Die wertvollen Altbestände und spezialisierten Sammlungen
in den Bibliotheken sind Teil des kulturellen Erbes
Thüringens von europäischem Rang. Dies gilt insbesondere
für die Herzogin Anna Amalia Bibliothek in Weimar,
die Forschungsbibliothek Gotha als Teil der Universitäts- und
Forschungsbibliothek Erfurt/Gotha, die Sondersammlung
Bibliotheca Amploniana und für die Landesbibliothek.
Das kulturelle Erbe in den Bibliotheken ist durch sachgerechte
Aufbewahrung und Erschließung sowie durch geeignete
Maßnahmen der Konservierung, Restaurierung
und Digitalisierung zu schützen, zu bewahren und für den
öffentlichen Gebrauch zu erhalten.
(2) Von einem Werk, das unter wesentlicher Verwendung
von historischem Buchbestand, Handschriften oder Nachlässen
entstanden ist, ist unaufgefordert nach der Veröffentlichung
ein Beleg bei der Bibliothek, die den bearbeiteten
Bestand besitzt, in der veröffentlichten Form unentgeltlich
abzuliefern. Ist die unentgeltliche Ablieferung,
insbesondere wegen einer niedrigen Auflage oder hoher
Herstellungskosten, nicht zumutbar, kann der Bibliothek
entweder ein Exemplar des Werkes zur Herstellung einer
Vervielfältigung für einen angemessenen Zeitraum überlassen
werden oder eine Entschädigung bis zur Höhe des
halben Ladenpreises beantragt werden. Wenn ein Ladenpreis
nicht besteht, kann eine Entschädigung bis zur Höhe
der halben Herstellungskosten des Belegexemplares verlangt
werden.
(3) Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten
lebender Personen bei der Übernahme, Erschließung und
Nutzbarmachung von Nachlässen durch Bibliotheken gelten
die Vorschriften des Thüringer Archivgesetzes entsprechend.
§ 5
Finanzierung
(1) Die Bibliotheken werden von ihren Trägern finanziert.
Die Aufwendungen für den Unterhalt kommunaler Bibliotheken
sind durch die Zuweisungen für freiwillige Leistungen
im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs
abgegolten. Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel
fördert das Land die Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken
sowie nach den vom zuständigen Ministerium
erlassenen Richtlinien und unter Berücksichtigung einer
Bibliotheksentwicklungsplanung vor allem innovative Projekte,
besondere Dienstleistungen und Maßnahmen der
Qualitätssicherung in den Bibliotheken.
(2) Bibliotheken nach § 2 Abs. 1 bis 4 können sozial ausgewogene
Benutzungsentgelte oder Gebühren erheben.
Die allgemeine Benutzung des Bestandes ohne Ausleihe
ist frei. Die Sätze 1 und 2 gelten auch für nicht staatliche
Bibliotheken, sofern sie zur Sicherung der bibliothekarischen
Grundversorgung aus öffentlichen Mitteln gefördert
werden.
Artikel 2
Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes
Das Thüringer Hochschulgesetz vom 21. Dezember 2006
(GVBl. S. 601) wird wie folgt geändert:
1. § 2 Abs. 4 Satz 2 wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 9 wird der Punkt durch ein Komma ersetzt.
b) Folgende Nummer 10 wird angefügt:
"10. Aufgaben der Hochschulbibliotheken, die über
die bibliothekarische Versorgung der Hochschule
hinausgehen."
2. § 38 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 3 werden nach dem Wort "Informationsmedien"
die Worte "nach Maßgabe der Bibliotheksordnung"
eingefügt und das Wort "Bibliotheksordnung"
durch das Wort "Benutzungsordnung"
ersetzt.
bb) Nach Satz 3 wird folgender neue Satz eingefügt:
"Sie fördern durch die Bereitstellung einer geeigneten
Infrastruktur das elektronische Publizieren
und den Aufbau digitaler Bibliotheken."
cc) Im bisherigen Satz 4 wird das Wort "Sie" durch
die Worte "Die Hochschulbibliotheken" ersetzt.
b) Absatz 3 wird aufgehoben.
c) Absatz 4 wird aufgehoben.
Artikel 3
Änderung des Thüringer Pressegesetzes
§ 12 des Thüringer Pressegesetzes vom 31. Juli 1991
(GVBl. S. 271), das zuletzt durch Gesetz vom 21. Juni
2002 (GVBl. S. 279) geändert worden ist, wird wie folgt
geändert:
1. In der Überschrift werden die Worte "der Verleger oder
Drucker" gestrichen.
2. In Absatz 1 Satz 1 werden die Worte "Universitätsbibliothek
der Friedrich-Schiller-Universität" durch die Worte
"Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek" ersetzt.
3. Folgender Absatz 3 wird angefügt:
"(3) Für digitale Publikationen gilt Absatz 1 entsprechend.
Digitale Publikationen sind Darstellungen in
Schrift, Bild und Ton, die auf Datenträgern oder in unkörperlicher
Form in öffentlichen Netzen verbreitet werden.
Zur Ablieferung verpflichtet ist, wer den Datenträger
wie ein Verleger verbreitet oder berechtigt ist, die
unkörperliche digitale Publikation öffentlich zugänglich
zu machen und den Sitz, eine Betriebsstätte oder den
Hauptwohnsitz in Thüringen hat. Die Ablieferung erfolgt
nach Maßgabe einer von dem für das Hochschulwesen
zuständigen Ministerium zu erlassenen Rechtsverordnung.
Die Landesbibliothek legt in Abstimmung mit
der Deutschen Nationalbibliothek die bei der Ablieferung
zu beachtenden technischen Standards fest."
Artikel 4
Änderung des Thüringer Archivgesetzes
§ 16 Abs. 4 des Thüringer Archivgesetzes vom 23. April
1992 (GVBl. S. 139) wird wie folgt geändert:
1. In Satz 1 werden das Wort "Druckwerk" durch das Wort
"Werk", die Worte "Erscheinen des Druckwerkes" durch
die Worte "Veröffentlichung des Werkes" und die Worte
"ein Belegexemplar" durch die Worte "einen Beleg
in der veröffentlichten Form" ersetzt.
2. In Satz 2 werden die Worte "Kosten des Druckwerkes"
durch das Wort "Herstellungskosten" und das Wort
"Druckwerkes" durch das Wort "Werkes" ersetzt.
Artikel 5
Inkrafttreten
Das Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Erfurt, den 16. Juli 2008
Die Präsidentin des Landtags
Prof. Dr.-Ing. habil. Schipanski
http://archiv.twoday.net/stories/4834214/
Mein Vorschlag war:
"Soweit Bibliotheken im Rahmen ihrer Dokumentationsaufgaben und insbesondere bei der Übernahme, Erschließung und Nutzbarmachung von aus wissenschaftlichen Gründen erhaltenswerten Nachlässen personenbezogene Daten lebender Personen im Sinne des Thüringer Datenschutzgesetzes verarbeiten, gelten die Vorschriften des Thüringer Archivgesetzes entsprechend."
Gesetz wurde (siehe unten):
Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten
lebender Personen bei der Übernahme, Erschließung und
Nutzbarmachung von Nachlässen durch Bibliotheken gelten
die Vorschriften des Thüringer Archivgesetzes entsprechend.
Herr Steinhauer, der meine Anregung überzeugend fand, hat es übernommen, sie im Gesetzgebungsverfahren einzubringen. Aus der von Steinhauer am 30. Mai für den VDB-Regionalverband abgegebenen Stellungnahme: "Ebenfalls Gegenstand der Beratung sollten Fragen des Datenschutzes sein. Nach der Publikation der Gesetzesentwürfe in den Landtagsdrucksachen wurde aus dem Archivwesen auf eine Lücke hingewiesen. Es geht um die Benutzung von Nachlässen in Bibliotheken, die personenbezogene Daten lebender Personen enthalten. Vorgeschlagen wurde für die Sammlung, Erschließung und Benutzung dieser Nachlässe eine entsprechende Anwendung der einschlägigen Vorschriften des Thüringer Archivgesetzes. Man könnte mit einem kurzen Verweis auf dort bereits bestehende Regelungen die genannte Rechtslücke einfach schließen."
Es dürfte das erste Mal sein, dass ein deutscher Weblogbeitrag bei der Landesgesetzgebung quasi 1:1 umgesetzt wurde :-)
***
Thüringer Gesetz zum Erlass und zur Änderung bibliotheksrechtlicher Vorschriften
- Thüringer Bibliotheksrechtsgesetz (ThürBibRG) -
Vom 16. Juli 2008
Inhaltsübersicht
Artikel 1
Thüringer Bibliotheksgesetz (ThürBibG)
§ 1 Informationsfreiheit
§ 2 Bibliotheken in Thüringen
§ 3 Bildung und Medienkompetenz
§ 4 Kulturelles Erbe
§ 5 Finanzierung
Artikel 2
Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes
Artikel 3
Änderung des Thüringer Pressegesetzes
Artikel 4
Änderung des Thüringer Archivgesetzes
Artikel 5
Inkrafttreten
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Thüringer Bibliotheksgesetz (ThürBibG)
§ 1
Informationsfreiheit
Die geordneten und erschlossenen Sammlungen von
Büchern und anderen Medienwerken in körperlicher und
unkörperlicher Form (Bibliotheken) des Freistaats Thüringen
und der unter der Rechtsaufsicht des Landes stehenden
juristischen Personen sind nach Maßgabe ihrer
Benutzungsbestimmungen und mit Rücksicht auf ihren
konkreten Zweck für jedermann zugänglich. Sie gewährleisten
damit in besonderer Weise das Grundrecht, sich
aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert unterrichten
zu können. Das Gleiche gilt für die im Rahmen
freiwilliger Aufgabenerfüllung im eigenen Wirkungskreis
von den Gemeinden und Landkreisen unterhaltenen Bibliotheken.
§ 2
Bibliotheken in Thüringen
(1) Landesbibliothek des Freistaats Thüringen ist die
Hochschulbibliothek der Friedrich-Schiller-Universität
Jena. Sie trägt den Namen "Thüringer Universitäts- und
Landesbibliothek Jena". Als Zentrum für Angelegenheiten
des wissenschaftlichen Bibliothekswesens nimmt sie
in Absprache mit den betroffenen Einrichtungen planerische
und koordinierende Aufgaben wahr.
(2) Bibliotheken mit umfangreichen Beständen für wissenschaftliche
Forschung und Lehre (wissenschaftliche
Bibliotheken) bestehen an den Hochschulen und der Berufsakademie
des Landes oder als eigenständige Forschungsbibliotheken.
Sie stehen unbeschadet ihrer besonderen
Aufgaben für Forschung und Lehre jedermann entsprechend
§ 1 für die private und berufliche wissenschaftliche
Bildung zur Verfügung. Im Übrigen gelten die Regelungen
des Thüringer Hochschulgesetzes.
(3) Die von den Gemeinden und Landkreisen unterhaltenen
allgemein zugänglichen Bibliotheken (öffentliche Bibliotheken)
dienen der schulischen, beruflichen und allgemeinen
Bildung und Information. Die Landesfachstelle
für öffentliche Bibliotheken berät und unterstützt die öffentlichen
Bibliotheken und ihre Träger in allen Fragen bibliotheksfachlicher
und bibliotheksplanerischer Art.
(4) Bibliotheken für den Dienstgebrauch der Verwaltung
und der Gerichte (Behördenbibliotheken) sowie die Bibliothek
des Thüringer Landtags sind, sofern die gewünschten
Bücher und Medienwerke in anderen Bibliotheken des
Freistaats nicht zur Verfügung stehen und dienstliche Belange
nicht beeinträchtigt werden, entsprechend § 1 für
jedermann zugänglich.
(5) Die an den Schulen des Landes bestehenden Schulbibliotheken
dienen in Zusammenarbeit mit öffentlichen und
wissenschaftlichen Bibliotheken im besonderen Maße der
Lese- und Lernförderung sowie der Vermittlung von Medienkompetenz.
(6) Öffentlich zugängliche Bibliotheken in privater oder
kirchlicher Trägerschaft (nicht staatliche Bibliotheken) ergänzen
und bereichern das bibliothekarische Angebot im
Freistaat Thüringen.
§ 3
Bildung und Medienkompetenz
Bibliotheken sind Bildungseinrichtungen und als solche
Partner für lebenslanges Lernen. Sie sind Orte der Wissenschaft,
der Begegnung und der Kommunikation. Sie
fördern Wissen und gesellschaftliche Integration und stärken
die Lese-, Informations- und Medienkompetenz ihrer
Nutzer durch geeignete Maßnahmen sowie durch die Zusammenarbeit
mit Schulen und anderen Bildungseinrichtungen.
§ 4
Kulturelles Erbe
(1) Die wertvollen Altbestände und spezialisierten Sammlungen
in den Bibliotheken sind Teil des kulturellen Erbes
Thüringens von europäischem Rang. Dies gilt insbesondere
für die Herzogin Anna Amalia Bibliothek in Weimar,
die Forschungsbibliothek Gotha als Teil der Universitäts- und
Forschungsbibliothek Erfurt/Gotha, die Sondersammlung
Bibliotheca Amploniana und für die Landesbibliothek.
Das kulturelle Erbe in den Bibliotheken ist durch sachgerechte
Aufbewahrung und Erschließung sowie durch geeignete
Maßnahmen der Konservierung, Restaurierung
und Digitalisierung zu schützen, zu bewahren und für den
öffentlichen Gebrauch zu erhalten.
(2) Von einem Werk, das unter wesentlicher Verwendung
von historischem Buchbestand, Handschriften oder Nachlässen
entstanden ist, ist unaufgefordert nach der Veröffentlichung
ein Beleg bei der Bibliothek, die den bearbeiteten
Bestand besitzt, in der veröffentlichten Form unentgeltlich
abzuliefern. Ist die unentgeltliche Ablieferung,
insbesondere wegen einer niedrigen Auflage oder hoher
Herstellungskosten, nicht zumutbar, kann der Bibliothek
entweder ein Exemplar des Werkes zur Herstellung einer
Vervielfältigung für einen angemessenen Zeitraum überlassen
werden oder eine Entschädigung bis zur Höhe des
halben Ladenpreises beantragt werden. Wenn ein Ladenpreis
nicht besteht, kann eine Entschädigung bis zur Höhe
der halben Herstellungskosten des Belegexemplares verlangt
werden.
(3) Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten
lebender Personen bei der Übernahme, Erschließung und
Nutzbarmachung von Nachlässen durch Bibliotheken gelten
die Vorschriften des Thüringer Archivgesetzes entsprechend.
§ 5
Finanzierung
(1) Die Bibliotheken werden von ihren Trägern finanziert.
Die Aufwendungen für den Unterhalt kommunaler Bibliotheken
sind durch die Zuweisungen für freiwillige Leistungen
im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs
abgegolten. Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel
fördert das Land die Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken
sowie nach den vom zuständigen Ministerium
erlassenen Richtlinien und unter Berücksichtigung einer
Bibliotheksentwicklungsplanung vor allem innovative Projekte,
besondere Dienstleistungen und Maßnahmen der
Qualitätssicherung in den Bibliotheken.
(2) Bibliotheken nach § 2 Abs. 1 bis 4 können sozial ausgewogene
Benutzungsentgelte oder Gebühren erheben.
Die allgemeine Benutzung des Bestandes ohne Ausleihe
ist frei. Die Sätze 1 und 2 gelten auch für nicht staatliche
Bibliotheken, sofern sie zur Sicherung der bibliothekarischen
Grundversorgung aus öffentlichen Mitteln gefördert
werden.
Artikel 2
Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes
Das Thüringer Hochschulgesetz vom 21. Dezember 2006
(GVBl. S. 601) wird wie folgt geändert:
1. § 2 Abs. 4 Satz 2 wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 9 wird der Punkt durch ein Komma ersetzt.
b) Folgende Nummer 10 wird angefügt:
"10. Aufgaben der Hochschulbibliotheken, die über
die bibliothekarische Versorgung der Hochschule
hinausgehen."
2. § 38 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 3 werden nach dem Wort "Informationsmedien"
die Worte "nach Maßgabe der Bibliotheksordnung"
eingefügt und das Wort "Bibliotheksordnung"
durch das Wort "Benutzungsordnung"
ersetzt.
bb) Nach Satz 3 wird folgender neue Satz eingefügt:
"Sie fördern durch die Bereitstellung einer geeigneten
Infrastruktur das elektronische Publizieren
und den Aufbau digitaler Bibliotheken."
cc) Im bisherigen Satz 4 wird das Wort "Sie" durch
die Worte "Die Hochschulbibliotheken" ersetzt.
b) Absatz 3 wird aufgehoben.
c) Absatz 4 wird aufgehoben.
Artikel 3
Änderung des Thüringer Pressegesetzes
§ 12 des Thüringer Pressegesetzes vom 31. Juli 1991
(GVBl. S. 271), das zuletzt durch Gesetz vom 21. Juni
2002 (GVBl. S. 279) geändert worden ist, wird wie folgt
geändert:
1. In der Überschrift werden die Worte "der Verleger oder
Drucker" gestrichen.
2. In Absatz 1 Satz 1 werden die Worte "Universitätsbibliothek
der Friedrich-Schiller-Universität" durch die Worte
"Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek" ersetzt.
3. Folgender Absatz 3 wird angefügt:
"(3) Für digitale Publikationen gilt Absatz 1 entsprechend.
Digitale Publikationen sind Darstellungen in
Schrift, Bild und Ton, die auf Datenträgern oder in unkörperlicher
Form in öffentlichen Netzen verbreitet werden.
Zur Ablieferung verpflichtet ist, wer den Datenträger
wie ein Verleger verbreitet oder berechtigt ist, die
unkörperliche digitale Publikation öffentlich zugänglich
zu machen und den Sitz, eine Betriebsstätte oder den
Hauptwohnsitz in Thüringen hat. Die Ablieferung erfolgt
nach Maßgabe einer von dem für das Hochschulwesen
zuständigen Ministerium zu erlassenen Rechtsverordnung.
Die Landesbibliothek legt in Abstimmung mit
der Deutschen Nationalbibliothek die bei der Ablieferung
zu beachtenden technischen Standards fest."
Artikel 4
Änderung des Thüringer Archivgesetzes
§ 16 Abs. 4 des Thüringer Archivgesetzes vom 23. April
1992 (GVBl. S. 139) wird wie folgt geändert:
1. In Satz 1 werden das Wort "Druckwerk" durch das Wort
"Werk", die Worte "Erscheinen des Druckwerkes" durch
die Worte "Veröffentlichung des Werkes" und die Worte
"ein Belegexemplar" durch die Worte "einen Beleg
in der veröffentlichten Form" ersetzt.
2. In Satz 2 werden die Worte "Kosten des Druckwerkes"
durch das Wort "Herstellungskosten" und das Wort
"Druckwerkes" durch das Wort "Werkes" ersetzt.
Artikel 5
Inkrafttreten
Das Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Erfurt, den 16. Juli 2008
Die Präsidentin des Landtags
Prof. Dr.-Ing. habil. Schipanski
KlausGraf - am Mittwoch, 30. Juli 2008, 13:11 - Rubrik: Archivrecht
KlausGraf - am Mittwoch, 30. Juli 2008, 10:46 - Rubrik: Oeffentlichkeitsarbeit
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http://ora-web.swkk.de/digimo_online/digimo.entry?source=digimo.Digitalisat_anzeigen&a_id=3576
Die Weimarer Digitalisate waren aus technischen Gründen einige Zeit offline.
Die Weimarer Digitalisate waren aus technischen Gründen einige Zeit offline.
KlausGraf - am Dienstag, 29. Juli 2008, 21:37 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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" .... Der Kreiskeglerverband im Kreis Steinburg sucht alte Fotografien und Dokumente mit Kegel-Motiven aus dem Kreis Steinburg und aus dem Unterelberaum mit den Kreisen Pinneberg und Dithmarschen aus der Zeit bis etwa zum Jahr 1960 zwecks Aufbau eines Sportkegel-Archivs. ..."
Quelle:
http://www.freestyle-hamburg.de/page:article:show:0000174372
Quelle:
http://www.freestyle-hamburg.de/page:article:show:0000174372
Wolf Thomas - am Dienstag, 29. Juli 2008, 19:01 - Rubrik: Sportarchive
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«Denn wenn Europa jetzt wieder in Massen die amerikanische Fahne beklatscht, dann ist es endlich bereit, den anti-amerikanischen Ehrgeiz zu archivieren»
La Stampa, Turin, Kommentar zum Obama-Besuch
Zitiert aus: http://www.netzeitung.de/politik/ausland/1103097.html
La Stampa, Turin, Kommentar zum Obama-Besuch
Zitiert aus: http://www.netzeitung.de/politik/ausland/1103097.html
Wolf Thomas - am Dienstag, 29. Juli 2008, 19:00 - Rubrik: Wahrnehmung
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"Von 8. bis 10. August 2008 findet am Institut für Geschichte der Universität Wien ein interdisziplinärer Workshop zum Thema "Verdaten. Klassifizieren. Archivieren. Identifizierung von Personen aus kulturwissenschaftlicher Perspektive" statt. Der Workshop setzt sich zum Ziel, den Begriff der Identifizierung von Personen in unterschiedlichen historischen und gesellschaftlichen Kontexten zu diskutieren und zu hinterfragen. ...."
Mehr dazu:
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/termine/id=9615
Mehr dazu:
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/termine/id=9615
Wolf Thomas - am Dienstag, 29. Juli 2008, 18:58 - Rubrik: Veranstaltungen
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Nach Auflösung der Forstfachhochschule Schwarzburg wird das Archiv nach Erfurt gebracht, meldet der MDR (Link).
Wolf Thomas - am Dienstag, 29. Juli 2008, 18:57 - Rubrik: Universitaetsarchive
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Der Kölner Stadanzeiger (Link) berichtet über die Folgen von Überschwemmungen in Wesseling für privat Archive - Totalverlust.
Wolf Thomas - am Dienstag, 29. Juli 2008, 18:56 - Rubrik: Privatarchive und Initiativen
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" ..... Die Rolling Stones wechseln die Plattenfirma. 17 Jahre lang durfte die EMI die Aufnahmen der Band verkaufen, nun nahm sie die Kündigung entgegen und die Nachricht, dass Mick Jagger und die Stones bei Universal unterschrieben haben. Langfristig, heißt es bei Universal. Weitere Details sind nicht bekannt. Die "Times" will die Vertragssumme von 7,5 Millionen Pfund (etwa 9,46 Millionen Euro) erfahren haben. Das wäre fünf Mal so viel wie das Archiv der Stones im Jahr erwirtschaftet. ...."
Quelle:
http://www.welt.de/welt_print/arti2260625/Die_Stones_bei_Universal.html
Quelle:
http://www.welt.de/welt_print/arti2260625/Die_Stones_bei_Universal.html
Wolf Thomas - am Dienstag, 29. Juli 2008, 18:50 - Rubrik: Musikarchive
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Der Video-Podcast Muso-Talk widmet sich der Musikarchivierung:
Alternative Adresse für Teil 1:
http://www.musotalk.de/workshop/detailansicht/article/musikprojekte-archivieren-teil-1/
Teil 2 des Videos:
http://www.musotalk.de/workshop/detailansicht/article/-11de95319d/
Alternative Adresse für Teil 1:
http://www.musotalk.de/workshop/detailansicht/article/musikprojekte-archivieren-teil-1/
Teil 2 des Videos:
http://www.musotalk.de/workshop/detailansicht/article/-11de95319d/
Wolf Thomas - am Dienstag, 29. Juli 2008, 18:46 - Rubrik: Musikarchive
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http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=2875
Die gemeinsame Erklärung des Berliner Datenschutzbeauftragten geht auch nur von einer zehnjährigen Schutzfrist aus. Archivrechtliches Klippschulwissen ist aber, dass Patientenunterlagen besonderen Geheimhaltungsvorschriften unterlagen und daher die 60jährige Schutzfrist nach Entstehung einzuhalten ist, die im Fall Kinski NICHT abgelaufen war. Siehe z.B. Akten betreuter Personen als archivische Aufgabe, 1997.
Siehe hier schon:
http://archiv.twoday.net/stories/5080454/
Die gemeinsame Erklärung des Berliner Datenschutzbeauftragten geht auch nur von einer zehnjährigen Schutzfrist aus. Archivrechtliches Klippschulwissen ist aber, dass Patientenunterlagen besonderen Geheimhaltungsvorschriften unterlagen und daher die 60jährige Schutzfrist nach Entstehung einzuhalten ist, die im Fall Kinski NICHT abgelaufen war. Siehe z.B. Akten betreuter Personen als archivische Aufgabe, 1997.
Siehe hier schon:
http://archiv.twoday.net/stories/5080454/
KlausGraf - am Dienstag, 29. Juli 2008, 17:24 - Rubrik: Archivrecht
Heft 3/2008 des ARCHIVAR ist ab sofort auch online zugänglich unter
http://www.archive.nrw.de/archivar/hefte/2008/ausgabe3/ARCHIVAR-03-2008_Internet.pdf
http://www.archive.nrw.de/archivar/hefte/2008/ausgabe3/ARCHIVAR-03-2008_Internet.pdf
Dr. Martina Wiech - am Dienstag, 29. Juli 2008, 09:00 - Rubrik: Oeffentlichkeitsarbeit
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Am Montag dann erst mal ausschlafen und das Archiv eines Nachbarn gestalten. Es war wirklich spannend und ich merke immer mehr, dass dies MEIN JOB ist. Wirklich! Ich finde es so erbauend zu sehen, wie ein anfängliches Chaos wiederhergestellt wird. Immer mehr kommt die Ordnung zu Stande, die Tabellen werden entwirrt und geben das darin verborgene Wissen frei. Ein Métier, in dem ich mich wirklich gerne bewege.
http://manuelkunz.wordpress.com/
http://manuelkunz.wordpress.com/
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KlausGraf - am Dienstag, 29. Juli 2008, 03:12 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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In den Open Access News wurde auf die DINI-Version der Sherpa-Romeo-Datenbank hingewiesen bzw. einen englischsprachigen Werbeartikel. Ich rief die Seite soeben auf, aber beim Versuch, alle Verlage einzusehen, streikte der Server. Dann eben Suche nach "Zeitschrift" bei Zeitschriften. Bei den geisteswissenschaftlichen Zeitschriften gibt es noch kaum Inhalte, meist kommt, es sei nichts bekannt. Bei der Zeitschrift für Geschichtswissenschaft wird man sogar explizit in die Irre geschickt:
"Es konnte keine Zeitschrift mit der Zeichenfolge Zeitschrift fur Geschichtswissenschaft -Berlin- Veb Deutscher Verlag der Wissenschaften then Metropol Verlag- ermittelt werden."
Zur Erinnerung: Die UB Stuttgart hat nicht wenig Steuergelder abgezockt für ein Projekt, eine deutsche Schnittstelle zu Sherpa/Romeo zu entwickeln, ohne dass nennenswerte Resultate der Datenbank zu entnehmen sind.
"Es konnte keine Zeitschrift mit der Zeichenfolge Zeitschrift fur Geschichtswissenschaft -Berlin- Veb Deutscher Verlag der Wissenschaften then Metropol Verlag- ermittelt werden."
Zur Erinnerung: Die UB Stuttgart hat nicht wenig Steuergelder abgezockt für ein Projekt, eine deutsche Schnittstelle zu Sherpa/Romeo zu entwickeln, ohne dass nennenswerte Resultate der Datenbank zu entnehmen sind.
KlausGraf - am Montag, 28. Juli 2008, 20:53 - Rubrik: Open Access
http://musik.klarmachen-zum-aendern.de/
Die Piratenpartei unterstützt auch Open Access:
http://wiki.piratenpartei.de/NRW-Web:Parteiprogramm#Open_Access
Die Piratenpartei unterstützt auch Open Access:
http://wiki.piratenpartei.de/NRW-Web:Parteiprogramm#Open_Access
KlausGraf - am Montag, 28. Juli 2008, 20:34 - Rubrik: Open Access
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http://knol.google.com/k/andreas-kemper/deutschsprachige-knols/8bgikaqot3ts/6#
Wikipedianer beklagen das massenhafte Einstellen von Wikipedia-Inhalten in Knol:
http://blog.dapete.de/2008/07/28/erde-an-google/
Rechtsprobleme spricht der gleiche Pro-Wikipedia-Blogger an:
http://blog.dapete.de/2008/07/27/agb-bei-google-knol/
Dazu stelle ich als selbsternannter "Lizenzexperte" fest:
1. Knols unter CC-NC sind problematisch, da Knols selbst ein kommerzielles Angebot ist. Es liegt also eine Doppellizensierung vor, die Rechte Googles leiten sich nicht von der CC-Lizenz ab.
2. Selbstverständlich dürfen andere CC-NC-Inhalte nicht in eine kommerzielle Umgebung wie Knol eingebracht werden.

Wikipedianer beklagen das massenhafte Einstellen von Wikipedia-Inhalten in Knol:
http://blog.dapete.de/2008/07/28/erde-an-google/
Rechtsprobleme spricht der gleiche Pro-Wikipedia-Blogger an:
http://blog.dapete.de/2008/07/27/agb-bei-google-knol/
Dazu stelle ich als selbsternannter "Lizenzexperte" fest:
1. Knols unter CC-NC sind problematisch, da Knols selbst ein kommerzielles Angebot ist. Es liegt also eine Doppellizensierung vor, die Rechte Googles leiten sich nicht von der CC-Lizenz ab.
2. Selbstverständlich dürfen andere CC-NC-Inhalte nicht in eine kommerzielle Umgebung wie Knol eingebracht werden.

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Den Fall des mittlerweile wieder entsperrten Brummfuss fasst gut zusammen:
http://wikipedia-inside.unrast.org/2008-07-21-wikipedia-sperre-furs-bloggen,35.html
Auszug:
Versuche, kritisches Bloggen mit Benutzersperren zu ahnden, gab es in der Vergangenheit immer wieder. Für größere Furore in der Community sorgten in den letzten Jahren vor allem drei Fälle: die als Nacht-und-Nebel-Aktion vollzogene Sperrung der ehemaligen Userin Coolgretchen, das schließlich abgebrochene Benutzersperrverfahren gegen den Sozialwissenschaftler und Wikipedia-Skeptiker mit dem Pseudonym Fossa (beide 2006) und, als vergleichsweise neuer Fall, die kurzzeitige Sperrung des bloggenden Users Historiograf im Frühjahr dieses Jahres.
In allen drei Fällen war das Betreiben eines wikipediakritischen Blogs – also externe Aktivitäten außerhalb der Wikipedia – explizit der Grund für die vom Zaun gebrochenen Repressalien. Der in solchen Fällen stets bemühte Allerweltsvorwurf – Verstoß gegen die Wikipedia-Regel “Keine persönlichen Angriffe” – kam auch im aktuellen Fall Mitte Juli wieder auf den Tisch. Betroffener: Brummfuss – ein User, der den Machtstrukturen des Projekts erklärtermaßen kritisch gegenübersteht und der sich nicht scheut, auch in die braune Wunde immer wieder den Finger zu legen. Ursprünglich im Fachgebiet Biologie zugange (Spezialthema: Spinnen), betrieb er unter anderem aktive Recherchen, um den Beitrag “Luftangriff auf Dresden”, zu dessen Kaperung Nazis im Internet aufgerufen hatten, zu schützen. Ein Ergebnis dieser Erfahrungen: eine auf seiner Userseite geführte Beobachtungsseite, auf der geschichtsrevisionistische oder rechtslastige Edits aufgelistet und verlinkt sind – ein Arbeitsmittel, daß dabei helfen soll, derartige Einträge zu kontrollieren und langfristig zurückzudrängen. Derartige Aufklärungsarbeit ist in Wikipedia alles andere als unumstritten; eine Reihe von Usern klassifiziert sie als “Pranger” ab. Die Diskussion darum führte schließlich auch zu einem Artikelkommentar in der bereits erwähnten Nazipedia. Dieser setzte schließlich die Wikipedia-interne Rauswurf-Maschinerie in Gang. Der üblichen Dramaturgie gemäß wurde sie zunächst auf der Vandalenmeldeseite eröffnet. Beschwerdeführer war S, ein Admin aus der zweiten Riege. Behauptung: Brummfuss sei der Betreiber des Nazipedia-Blogs. Die Inhalte des Blogs schließlich seien nicht hinnehmbar, da beleidigend, und erforderten personelle Konsequenzen.
Mit keiner Zeile belegt, wurde die Behauptung der Betreiberschaft in der Folge als feststehende Tatsache gehandhabt – obwohl Brummfuss versicherte, er habe dort lediglich einen Artikelkommentar verfaßt. Die folgenden Schritte gingen schnell. In rascher Folge sperrten zunächst Achim Raschka, dann ein Admin mit dem Namen Complex, den User: zunächst für drei, dann für vier, schließlich für fünf Monate. Die fünf Monate – wer wird denn schon geizig sein in diesen großen Zeiten – wurden von Raschka schließlich auf die ursprünglichen drei Monate zurückgenommen. Die Begründung blieb: der bei solchen Anlässen regelmäßig zur Anwendung kommende Allgemeinplatz “Kein Wille zur enzyklopädischen Mitarbeit erkennbar”. Ungewöhnlich war zum einen die unvermittelte, völlig überzogene Härte der Sanktion.
http://wikipedia-inside.unrast.org/2008-07-21-wikipedia-sperre-furs-bloggen,35.html
Auszug:
Versuche, kritisches Bloggen mit Benutzersperren zu ahnden, gab es in der Vergangenheit immer wieder. Für größere Furore in der Community sorgten in den letzten Jahren vor allem drei Fälle: die als Nacht-und-Nebel-Aktion vollzogene Sperrung der ehemaligen Userin Coolgretchen, das schließlich abgebrochene Benutzersperrverfahren gegen den Sozialwissenschaftler und Wikipedia-Skeptiker mit dem Pseudonym Fossa (beide 2006) und, als vergleichsweise neuer Fall, die kurzzeitige Sperrung des bloggenden Users Historiograf im Frühjahr dieses Jahres.
In allen drei Fällen war das Betreiben eines wikipediakritischen Blogs – also externe Aktivitäten außerhalb der Wikipedia – explizit der Grund für die vom Zaun gebrochenen Repressalien. Der in solchen Fällen stets bemühte Allerweltsvorwurf – Verstoß gegen die Wikipedia-Regel “Keine persönlichen Angriffe” – kam auch im aktuellen Fall Mitte Juli wieder auf den Tisch. Betroffener: Brummfuss – ein User, der den Machtstrukturen des Projekts erklärtermaßen kritisch gegenübersteht und der sich nicht scheut, auch in die braune Wunde immer wieder den Finger zu legen. Ursprünglich im Fachgebiet Biologie zugange (Spezialthema: Spinnen), betrieb er unter anderem aktive Recherchen, um den Beitrag “Luftangriff auf Dresden”, zu dessen Kaperung Nazis im Internet aufgerufen hatten, zu schützen. Ein Ergebnis dieser Erfahrungen: eine auf seiner Userseite geführte Beobachtungsseite, auf der geschichtsrevisionistische oder rechtslastige Edits aufgelistet und verlinkt sind – ein Arbeitsmittel, daß dabei helfen soll, derartige Einträge zu kontrollieren und langfristig zurückzudrängen. Derartige Aufklärungsarbeit ist in Wikipedia alles andere als unumstritten; eine Reihe von Usern klassifiziert sie als “Pranger” ab. Die Diskussion darum führte schließlich auch zu einem Artikelkommentar in der bereits erwähnten Nazipedia. Dieser setzte schließlich die Wikipedia-interne Rauswurf-Maschinerie in Gang. Der üblichen Dramaturgie gemäß wurde sie zunächst auf der Vandalenmeldeseite eröffnet. Beschwerdeführer war S, ein Admin aus der zweiten Riege. Behauptung: Brummfuss sei der Betreiber des Nazipedia-Blogs. Die Inhalte des Blogs schließlich seien nicht hinnehmbar, da beleidigend, und erforderten personelle Konsequenzen.
Mit keiner Zeile belegt, wurde die Behauptung der Betreiberschaft in der Folge als feststehende Tatsache gehandhabt – obwohl Brummfuss versicherte, er habe dort lediglich einen Artikelkommentar verfaßt. Die folgenden Schritte gingen schnell. In rascher Folge sperrten zunächst Achim Raschka, dann ein Admin mit dem Namen Complex, den User: zunächst für drei, dann für vier, schließlich für fünf Monate. Die fünf Monate – wer wird denn schon geizig sein in diesen großen Zeiten – wurden von Raschka schließlich auf die ursprünglichen drei Monate zurückgenommen. Die Begründung blieb: der bei solchen Anlässen regelmäßig zur Anwendung kommende Allgemeinplatz “Kein Wille zur enzyklopädischen Mitarbeit erkennbar”. Ungewöhnlich war zum einen die unvermittelte, völlig überzogene Härte der Sanktion.
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http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/5565/
Graf, Klaus: Der Kraichgau : Bemerkungen zur historischen Identität einer Region, in: Die Kraichgauer Ritterschaft in der Frühen Neuzeit, hrsg. von Stefan Rhein (= Melanchthon-Schriften der Stadt Bretten 3), Sigmaringen 1993, S. 9-46
Die Studie befaßt sich mit dem regionalen Selbstverständnis der Region Kraichgau im Mittelalter und in der frühen Neuzeit. Nach theoretischen Vorüberlegungen wird die Kontinuität von der hochmittelalterlichen Grafschaft zum Ritterkanton der frühen Neuzeit erörtert. Ein eigener Abschnitt widmet sich den Diskussionen über die Zugehörigkeit des Kraichgaus zu Schwaben am Ende des 15. und im 16. Jahrhundert. Gelehrte Zeugnisse (Kraichgau-Beschreibungen und Historiographie, von Ladislaus Sunthaim um 1500 bis Reinhard von Gemmingen 1631) stellt ein weiterer Abschnitt vor. Der Beitrag vertritt die These: "Als historischer Raum (in welchen Grenzen auch immer) ist der Kraichgau die Schöpfung des Zusammenlebens aller seiner Bewohner, das Produkt nicht nur herrschaftlicher, sondern auch genossenschaftlicher Faktoren" (S. 25).
PDF mit leicht korrigierter OCR. Eine Studie zur regionalen Identität des Breisgaus ist verfügbar unter http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/5276/

Graf, Klaus: Der Kraichgau : Bemerkungen zur historischen Identität einer Region, in: Die Kraichgauer Ritterschaft in der Frühen Neuzeit, hrsg. von Stefan Rhein (= Melanchthon-Schriften der Stadt Bretten 3), Sigmaringen 1993, S. 9-46
Die Studie befaßt sich mit dem regionalen Selbstverständnis der Region Kraichgau im Mittelalter und in der frühen Neuzeit. Nach theoretischen Vorüberlegungen wird die Kontinuität von der hochmittelalterlichen Grafschaft zum Ritterkanton der frühen Neuzeit erörtert. Ein eigener Abschnitt widmet sich den Diskussionen über die Zugehörigkeit des Kraichgaus zu Schwaben am Ende des 15. und im 16. Jahrhundert. Gelehrte Zeugnisse (Kraichgau-Beschreibungen und Historiographie, von Ladislaus Sunthaim um 1500 bis Reinhard von Gemmingen 1631) stellt ein weiterer Abschnitt vor. Der Beitrag vertritt die These: "Als historischer Raum (in welchen Grenzen auch immer) ist der Kraichgau die Schöpfung des Zusammenlebens aller seiner Bewohner, das Produkt nicht nur herrschaftlicher, sondern auch genossenschaftlicher Faktoren" (S. 25).
PDF mit leicht korrigierter OCR. Eine Studie zur regionalen Identität des Breisgaus ist verfügbar unter http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/5276/
KlausGraf - am Montag, 28. Juli 2008, 18:55 - Rubrik: Landesgeschichte
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Quelle: http://derstandard.at/?url=/?id=3414964 (mit Vergrößerungsmöglichkeit)
Siehe
http://archiv.twoday.net/stories/5071485/
KlausGraf - am Montag, 28. Juli 2008, 18:03 - Rubrik: Kommunalarchive
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Die Schlusspassus der Medienkolummne des Neuen Deutschlands:
" ..... Das Denken lungert beschäftigungslos im Kanalsystem des Fernsehens herum. Ehe die Shows, die heute Obama, morgen anders heißen, zu unserem Bild von der Welt werden, ziehen sie als Signale durch den Äther. Überhaupt geht alles, was unseren Kopf zubaut, zuerst durch ein Stück Universum; ununterbrochen täglich und nächtlich verteilen die Satelliten unsere Dummheit, dieses kosmoswärts offene Geheimnis. Dort oben kreisen auch unsere wissenschaftlichen Stationen, und es ist zu fürchten, dass diese Sonden eines Tages nicht mehr nur Bilder ferner Galaxien mitbringen, sondern auch Tonfetzen vom Gelächter der Sterne. Das Material verschwände wohl im Archiv. ...."
Quelle:
http://www.neues-deutschland.de/artikel/132806.das-gelaechter-der-sterne.html
" ..... Das Denken lungert beschäftigungslos im Kanalsystem des Fernsehens herum. Ehe die Shows, die heute Obama, morgen anders heißen, zu unserem Bild von der Welt werden, ziehen sie als Signale durch den Äther. Überhaupt geht alles, was unseren Kopf zubaut, zuerst durch ein Stück Universum; ununterbrochen täglich und nächtlich verteilen die Satelliten unsere Dummheit, dieses kosmoswärts offene Geheimnis. Dort oben kreisen auch unsere wissenschaftlichen Stationen, und es ist zu fürchten, dass diese Sonden eines Tages nicht mehr nur Bilder ferner Galaxien mitbringen, sondern auch Tonfetzen vom Gelächter der Sterne. Das Material verschwände wohl im Archiv. ...."
Quelle:
http://www.neues-deutschland.de/artikel/132806.das-gelaechter-der-sterne.html
Wolf Thomas - am Montag, 28. Juli 2008, 17:42 - Rubrik: Wahrnehmung
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- Absicherung durch operative Technik durch die Abteilung
26 ( also Telefonkontrolle - H.B.);
- täglich 8.30 - 19 Uhr Beobachtung des Objektes durch
"gedeckte Personen";
- Durcharbeitung aller abgelegten schriftlichen Jahres-
arbeiten, Belegschriften, Diplome, Dissertationen, Ha-
bilitationen innerhalb von 14 Tagen zur Überprüfung der
verwendeten Schreibmaschinen-Typen;
- Einbeziehung auch der gesamten Inlandspost von und nach
Berlin in die Postkontrolle;
- Stasi-Bezirksverwaltung Rostock, Abteilung II, wird be-
auftragt, bei der Zentralen Zeltplatzvermittlung die
eingelaufenen Anträge der Jahrgänge 1968-1970 nach dem
Schrifttyp der "Tatmaschine" zu überprüfen (0,3 Millio-
nen Anträge);
- Durcharbeitung der gesamten Personalausweis-Ablage von
Groß-Berlin nach der "Tatmaschine" (800 000 Stück);
- Einbau von Kameras in die Münzfernspecher des Universi-
tätsbereichs;
- Überprüfung aller Personen in Berlin, die vorbestraft
sind, Westverwandtschaft haben oder die als Nichtwähler
aufgefallen waren;
- Überprüfung aller im Bereich Marxismus-Leninismus täti-
gen Lehrkräfte (von insgesamt 103 Dozenten wurden 77,
also 90 Prozent, angegeben als "positiv erfaßt", d.h.
sie gehörten selbst mit zur "Firma" als IM's)
http://www.tellus-international.de/discus_gedenkbibliothek/messages/14/42.html?995300538
Und das wegen eines 1969 an der Humboldt-Uni von zwei Studenten (die unentdeckt blieben) verteilten Flugblatts, das zum Boykott der Marxismus-Leninismus-Pflichtvorlesung aufrief. Den Fall dokumentiert unter Benutzung der Stasi-Akten Arte am Mittwoch um 21 Uhr 45:
http://www.arte.tv/de/geschichte-gesellschaft/geschichte/2104012.html
Spielszene
26 ( also Telefonkontrolle - H.B.);
- täglich 8.30 - 19 Uhr Beobachtung des Objektes durch
"gedeckte Personen";
- Durcharbeitung aller abgelegten schriftlichen Jahres-
arbeiten, Belegschriften, Diplome, Dissertationen, Ha-
bilitationen innerhalb von 14 Tagen zur Überprüfung der
verwendeten Schreibmaschinen-Typen;
- Einbeziehung auch der gesamten Inlandspost von und nach
Berlin in die Postkontrolle;
- Stasi-Bezirksverwaltung Rostock, Abteilung II, wird be-
auftragt, bei der Zentralen Zeltplatzvermittlung die
eingelaufenen Anträge der Jahrgänge 1968-1970 nach dem
Schrifttyp der "Tatmaschine" zu überprüfen (0,3 Millio-
nen Anträge);
- Durcharbeitung der gesamten Personalausweis-Ablage von
Groß-Berlin nach der "Tatmaschine" (800 000 Stück);
- Einbau von Kameras in die Münzfernspecher des Universi-
tätsbereichs;
- Überprüfung aller Personen in Berlin, die vorbestraft
sind, Westverwandtschaft haben oder die als Nichtwähler
aufgefallen waren;
- Überprüfung aller im Bereich Marxismus-Leninismus täti-
gen Lehrkräfte (von insgesamt 103 Dozenten wurden 77,
also 90 Prozent, angegeben als "positiv erfaßt", d.h.
sie gehörten selbst mit zur "Firma" als IM's)
http://www.tellus-international.de/discus_gedenkbibliothek/messages/14/42.html?995300538
Und das wegen eines 1969 an der Humboldt-Uni von zwei Studenten (die unentdeckt blieben) verteilten Flugblatts, das zum Boykott der Marxismus-Leninismus-Pflichtvorlesung aufrief. Den Fall dokumentiert unter Benutzung der Stasi-Akten Arte am Mittwoch um 21 Uhr 45:
http://www.arte.tv/de/geschichte-gesellschaft/geschichte/2104012.html
SpielszeneKlausGraf - am Montag, 28. Juli 2008, 17:41 - Rubrik: Staatsarchive
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" ..... Schüler müssen zwar Berufspraktika machen, aber dann werden sie in vielen Fällen zwei Wochen an den Kopierer oder ins Archiv gestellt. Hier können in der Sommerakademie wichtige neue Erfahrungen gemacht werden......"
Eugen Müller, Direktor der Aventis Foundation, zur Sommerakademie im Städel, wo Jugendliche dort Orientierung für ihre berufliche Zukunft bekommen sollen
Quelle:
http://www.fr-online.de/top_news/?sid=6d7b9c5829e641fd9d7778e2e4cb4652&em_cnt=1374217
Eugen Müller, Direktor der Aventis Foundation, zur Sommerakademie im Städel, wo Jugendliche dort Orientierung für ihre berufliche Zukunft bekommen sollen
Quelle:
http://www.fr-online.de/top_news/?sid=6d7b9c5829e641fd9d7778e2e4cb4652&em_cnt=1374217
Wolf Thomas - am Montag, 28. Juli 2008, 17:40 - Rubrik: Wahrnehmung
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Amina Abdullah Bednorz, Gründerin des Zentralinstituts Islam-Archiv Deutschland (Soest), verstorben.
"Gemeinsam mit ihrem Ehemann, dem Journalisten Muhammad Salim Abdullah, hatte sie im Auftrage des Islamischen Weltkongresses ab dem Jahre 1961 in Saarbrücken das 1924 in Berlin gegründete Islam-Institut/Islamisches Zentralinstitut zu Berlin wiedergegründet, das ab 1982 in Soest angesiedelt, in eine Familienstiftung umgewandelt worden war."
Quellen:
http://www.idea.de/index.php?id=917&tx_ttnews%5Btt_news%5D=66739&tx_ttnews%5BbackPid%5D=18&cHash=e91f30b1f3
http://www.epd.de/west/west_index_57133.html
http://www.islaminhannover.de/2008/07/27/stifterin-des-islam-archivs-amina-abdullah-verstorben/
Quellen:
http://www.idea.de/index.php?id=917&tx_ttnews%5Btt_news%5D=66739&tx_ttnews%5BbackPid%5D=18&cHash=e91f30b1f3
http://www.epd.de/west/west_index_57133.html
http://www.islaminhannover.de/2008/07/27/stifterin-des-islam-archivs-amina-abdullah-verstorben/
Wolf Thomas - am Montag, 28. Juli 2008, 17:36 - Rubrik: Kirchenarchive
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Ein ca. 1-minütiger Film auf youtube.com zeigt Aufnahmen des Krefelder Flughafens aus dem Jahr 1925.
http://youtube.com/watch?v=ym9tqk7qBp8
http://youtube.com/watch?v=ym9tqk7qBp8
Wolf Thomas - am Montag, 28. Juli 2008, 16:39 - Rubrik: Kommunalarchive
Tom Robinson is an archivist, writer, photographer and master photographic printer. He has also invented a way to transfer 8mm home movies into high definition digital files, which he demonstrates in this video.
Quelle:
http://youtube.com/watch?v=j-7ozIQQBMM
Quelle:
http://youtube.com/watch?v=j-7ozIQQBMM
Wolf Thomas - am Montag, 28. Juli 2008, 16:36 - Rubrik: Bestandserhaltung
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Es wurde 1949 in Sachsen erlassen. Der Text ist zu finden bei:
http://bibliotheksrecht.blog.de/2008/07/28/saechsisches-bibliotheksgesetz-4509674
http://bibliotheksrecht.blog.de/2008/07/28/saechsisches-bibliotheksgesetz-4509674
KlausGraf - am Montag, 28. Juli 2008, 15:28 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.doaj.org/doaj?func=byCountry
Deutschland steht auf Platz 5 nach den USA, Brasilien, Großbritannien und Spanien.
Deutschland steht auf Platz 5 nach den USA, Brasilien, Großbritannien und Spanien.
KlausGraf - am Sonntag, 27. Juli 2008, 22:58 - Rubrik: Open Access
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"Ludwig XIV. war ein Schleckermaul - und wollte frischen Spargel auch mal zu Weihnachten. Königliche Gemüse mussten also her: Der Potager du Roi [des Château de Versailles] ist heute ein Archiv des guten Geschmacks und der größte Küchengarten weltweit....."
Quelle:
http://www.stern.de/lifestyle/kueche/:Gem%FCsebeet-Beete-K%F6nig/632061.html
Homepage des Küchengartens:
http://www.potager-du-roi.fr/
Quelle:
http://www.stern.de/lifestyle/kueche/:Gem%FCsebeet-Beete-K%F6nig/632061.html
Homepage des Küchengartens:
http://www.potager-du-roi.fr/
Wolf Thomas - am Sonntag, 27. Juli 2008, 17:21 - Rubrik: Wahrnehmung
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" .... Neugierig geworden, wollte Bodechtel natürlich auch den Weg der Humboldt-Köpfe erfahren und forschte deshalb bei der Familie des inzwischen verstorbenen Bildhauers nach. Und wurde in deren Archiv auch fündig.
„Aus den Dokumenten und Fotos ging hervor, dass die beiden Köpfe am Eingang der Schule durch Vandalismus stark beschädigt worden waren“, berichtet Bodechtel. „[Ivo] Beucker [1909-1965] hat seine Werke abnehmen und an einem ruhigen Ort in Sicherheit bringen lassen.“ ...."
Quelle:
http://www.rp-online.de/public/article/duesseldorf-stadt/594730/Humboldt-Koepfe-wieder-aufgetaucht.html
„Aus den Dokumenten und Fotos ging hervor, dass die beiden Köpfe am Eingang der Schule durch Vandalismus stark beschädigt worden waren“, berichtet Bodechtel. „[Ivo] Beucker [1909-1965] hat seine Werke abnehmen und an einem ruhigen Ort in Sicherheit bringen lassen.“ ...."
Quelle:
http://www.rp-online.de/public/article/duesseldorf-stadt/594730/Humboldt-Koepfe-wieder-aufgetaucht.html
Wolf Thomas - am Sonntag, 27. Juli 2008, 17:20 - Rubrik: Miscellanea
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"..... Im Juli 2005 waren im Zentrum von London vier Bomben explodiert, eine davon in einem Bus, nur wenige Meter von ihrem Laden [Manuala Höfer] entfernt. Sie sagt, durch so eine Bombe hätten die tausende Negative in ihrem Archiv und damit all ihre Arbeit als Fotografin zerstört werden können. ...."
Quelle:
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/spezial/dossiers/neuberliner/105824/index.php
Quelle:
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/spezial/dossiers/neuberliner/105824/index.php
Wolf Thomas - am Sonntag, 27. Juli 2008, 17:17 - Rubrik: Privatarchive und Initiativen
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http://de.creativecommons.org/deutsche-creative-commons-lizenzen-in-version-30-verfugbar/
Hier der Code für CC-BY
http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de/legalcode
Interessanter ist:
http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/legalcode
Die Lizenzierung unter einer CC-kompatiblen Lizenz kommt allerdings erst in Betracht, wenn etwas auf
http://creativecommons.org/compatiblelicenses
eingetragen ist. Es ist damit zu rechnen, dass die nächste Version der GNU FDL (Wikipedia-Lizenz) dort erscheinen wird.


Hier der Code für CC-BY
http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de/legalcode
Interessanter ist:
http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/legalcode
Die Lizenzierung unter einer CC-kompatiblen Lizenz kommt allerdings erst in Betracht, wenn etwas auf
http://creativecommons.org/compatiblelicenses
eingetragen ist. Es ist damit zu rechnen, dass die nächste Version der GNU FDL (Wikipedia-Lizenz) dort erscheinen wird.


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KlausGraf - am Sonntag, 27. Juli 2008, 14:30 - Rubrik: Unterhaltung
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Bei den bedankten Personen stehen an erster Stelle die akademischen Lehrer, dann in Deutschland oft die Herausgeber von Reihen, Archivare und Bibliothekare. (Hervorhebung von mir)
Jan Plamper skizziert die Dankesforschung in der ZEIT:
http://www.zeit.de/2008/31/PS-Danksagung

Jan Plamper skizziert die Dankesforschung in der ZEIT:
http://www.zeit.de/2008/31/PS-Danksagung

KlausGraf - am Sonntag, 27. Juli 2008, 13:45 - Rubrik: Unterhaltung
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http://digital.slub-dresden.de/ppn274282186
Zur Hs. siehe (ohne Angaben zum Schreiber)
http://cgi-host.uni-marburg.de/~mrep/beschreibung.php?id=5768

Zur Hs. siehe (ohne Angaben zum Schreiber)
http://cgi-host.uni-marburg.de/~mrep/beschreibung.php?id=5768
KlausGraf - am Sonntag, 27. Juli 2008, 00:01 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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KlausGraf - am Samstag, 26. Juli 2008, 23:48 - Rubrik: English Corner
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http://de.wikisource.org/wiki/Seite:Wuersung_Turnierbuch_02.jpg
"Dem Edlen gestrengen herrn Hannsen von der Albm zuo Hueburg Ritter / erbtruckseß des stiffts Saltzburg / vnnd hauptman daselbst / meinem gebietenden–herrn embeüt ich Marx Würsung Burger zuo Augspurg mein gantz willig gefliessen dienst zuovor"
Herauszufinden, wem Marx Würsung am 5. November 1518 die Schrift gewidmet hat, ist nur mit dem Hilfsmittel des Internets nicht ganz trivial.
1534 siegelte in Salzburg Hanns von der Albm zu Hieburg und Truebenpach, Ritter, des Stifts (Salzburg) Erbtruchsess und Landeshauptmann zu Salzburg (Mitt. d. Ges. f. Salzburger Lkde 1901, S. 48).
Die aus dem Pinzgau stammende Familie (1561 ausgestorben) nannte sich von (der) Alben, Albm, Alm. Siebmachers Neues Wappenbuch (Salzburger Adel) ist zu berichtigen, wenn es die Bezeichnung als Erbtruchsessen als irrtümlich verwirft.
Hieburg ist heute eine Ruine bei Neukirchen am Großvenediger. Truebenpach ist das heutige Schloss Triebenbach in Laufen an der Salzach (Deutschland).
Der Stammsitz soll bei Saalfelden gelegen haben.
Man wird annehmen dürfen, dass der Landeshauptmann eine handschriftliche Turnierchronik von Jörg Rugen/Georg Rüxner erhalten hat, die er dann Würsung überließ, der sie möglicherweise bearbeitete und zum Druck brachte.
Froben Christoph von Zimmern hielt Hans von Alben für den Verfasser der Turnierchronik:
http://de.wikisource.org/wiki/Zimmerische_Chronik:Band_1:Seite_55
Nachtrag 2012: Zum Titelholzschnitt
http://books.google.de/books?id=6uASAAAAYAAJ&pg=PA196
#forschung

"Dem Edlen gestrengen herrn Hannsen von der Albm zuo Hueburg Ritter / erbtruckseß des stiffts Saltzburg / vnnd hauptman daselbst / meinem gebietenden–herrn embeüt ich Marx Würsung Burger zuo Augspurg mein gantz willig gefliessen dienst zuovor"
Herauszufinden, wem Marx Würsung am 5. November 1518 die Schrift gewidmet hat, ist nur mit dem Hilfsmittel des Internets nicht ganz trivial.
1534 siegelte in Salzburg Hanns von der Albm zu Hieburg und Truebenpach, Ritter, des Stifts (Salzburg) Erbtruchsess und Landeshauptmann zu Salzburg (Mitt. d. Ges. f. Salzburger Lkde 1901, S. 48).
Die aus dem Pinzgau stammende Familie (1561 ausgestorben) nannte sich von (der) Alben, Albm, Alm. Siebmachers Neues Wappenbuch (Salzburger Adel) ist zu berichtigen, wenn es die Bezeichnung als Erbtruchsessen als irrtümlich verwirft.
Hieburg ist heute eine Ruine bei Neukirchen am Großvenediger. Truebenpach ist das heutige Schloss Triebenbach in Laufen an der Salzach (Deutschland).
Der Stammsitz soll bei Saalfelden gelegen haben.
Man wird annehmen dürfen, dass der Landeshauptmann eine handschriftliche Turnierchronik von Jörg Rugen/Georg Rüxner erhalten hat, die er dann Würsung überließ, der sie möglicherweise bearbeitete und zum Druck brachte.
Froben Christoph von Zimmern hielt Hans von Alben für den Verfasser der Turnierchronik:
http://de.wikisource.org/wiki/Zimmerische_Chronik:Band_1:Seite_55
Nachtrag 2012: Zum Titelholzschnitt
http://books.google.de/books?id=6uASAAAAYAAJ&pg=PA196
#forschung
KlausGraf - am Samstag, 26. Juli 2008, 20:20 - Rubrik: Landesgeschichte
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"..... Szenarien à la Gedankenlesen und Gehirnwäsche liegen in weiter Ferne. Der Grund dafür liegt darin, dass jedes Gehirn unterschiedlich funktioniert, da die Neuronen anders verknüpft sind. Zusätzlich können sich Neuronen neu verknüpfen. So müsste erst für jedes Individuum ein „Archiv der Gedanken“ (eine programmierte Software, die den Mustern einen Gedanken zuordnen kann) angelegt werden, welche regelmäßiger Aktualisierung bedürfte. Hinzu kommt, dass die Hirnforscher momentan nur simple Gedanken erkennen können und dass die zeitliche Auflösung ein Erkennen von Gedankenblitzen noch nicht zulässt. Weiterhin bleibt unklar mit welcher Emotion der Gedanke verbunden ist und welche Assoziationen dieser auslöst. ...."
Quelle:
http://www.life-go.de/artikel/1296/Auf-der-Spur-der-Gedanken.html
Quelle:
http://www.life-go.de/artikel/1296/Auf-der-Spur-der-Gedanken.html
Wolf Thomas - am Samstag, 26. Juli 2008, 19:20 - Rubrik: Wahrnehmung
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" .... Für den Landeskonservator stellt „der ,aktionistische Vorgang' der Verbringung der Aphrodite“ mithin „einen eindeutigen Verstoß“ gegen das Denkmalschutzgesetz dar. „Es darf davon ausge
gangen werden“, so Lipp an Dobusch, aber auch an die Rechtsabteilung des Bundesdenkmalamtes in Wien, „dass die Angelegenheit umgehend durch Rückführung der Statue saniert wird.“
Für Walter Schuster, Direktor des Stadtarchives, bleibt dagegen entscheidend, das es sich bei der Statue, anders als etwa bei den „Löwen“ am Hauptbahnhof, um ein Geschenk Hitlers handelt. Er plädiert gegenüber dem VOLKSBLATT für eine Diskussion darüber, was im Falle einer Wiederaufstellung der Aphrodite auf einer Begleittafel zu stehen hätte. ...."
Quelle:
http://www.volksblatt.at/index.php?id=39265&MP=61-157
zuletzt in Archivalia: http://archiv.twoday.net/stories/5071485/
gangen werden“, so Lipp an Dobusch, aber auch an die Rechtsabteilung des Bundesdenkmalamtes in Wien, „dass die Angelegenheit umgehend durch Rückführung der Statue saniert wird.“
Für Walter Schuster, Direktor des Stadtarchives, bleibt dagegen entscheidend, das es sich bei der Statue, anders als etwa bei den „Löwen“ am Hauptbahnhof, um ein Geschenk Hitlers handelt. Er plädiert gegenüber dem VOLKSBLATT für eine Diskussion darüber, was im Falle einer Wiederaufstellung der Aphrodite auf einer Begleittafel zu stehen hätte. ...."
Quelle:
http://www.volksblatt.at/index.php?id=39265&MP=61-157
zuletzt in Archivalia: http://archiv.twoday.net/stories/5071485/
Wolf Thomas - am Samstag, 26. Juli 2008, 19:14 - Rubrik: Kommunalarchive
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" .... La Paloma-Experten wie der Münchner Musiker und Komponist Kalle Lahr gehen davon aus, dass es von "ihrem" Lied mindestens 2000 Aufnahmen gibt. Manche glauben sogar an über 5000. "Zwischen 500 und 1000" befinden sich jedenfalls bereits in Lahrs Archiv. ...."
Quelle:
http://www.kurier.at/freizeitundgesundheit/181961.php
Informationen zum Lied:
http://de.wikipedia.org/wiki/La_Paloma
s. a. http://archiv.twoday.net/stories/5021860/
Quelle:
http://www.kurier.at/freizeitundgesundheit/181961.php
Informationen zum Lied:
http://de.wikipedia.org/wiki/La_Paloma
s. a. http://archiv.twoday.net/stories/5021860/
Wolf Thomas - am Samstag, 26. Juli 2008, 19:11 - Rubrik: Musikarchive
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Archivalia hatte ja bereits das Gerhard-Richter-Archiv vorgestellt ( http://archiv.twoday.net/stories/4936313/ ). Nun vermeldet die Welt (Link) die Publikation schriftlicher Werke Richter unter Beteiligung des Archivs.
Homepage des Archivs:
http://www.gerhard-richter-archiv.de/
Homepage des Archivs:
http://www.gerhard-richter-archiv.de/
Wolf Thomas - am Samstag, 26. Juli 2008, 19:04 - Rubrik: Miscellanea
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Völlig unkritisch hatte 1986 Heide Stamm eine angeblich 1430 entstandene, von Kaspar Schlick in Magdeburg in Auftrag gegebene Turnierchronik als Vorlage für die Rugen'sche Turnierchronik aus der Versenkung gezogen (Das Turnierbuch des Ludwig von Eyb, S. 44). Dass die Turnierchronik offenkundig die Verhältnisse der Vierlandeturniere ab 1479 und damit den Stand des Turnierwesens um 1480 in das 10. Jahrhundert zurückprojiziert, blieb unberücksichtigt.
Leider konnte ich Johann Georg Estor, Kleine Schriften. das erste Stück, Marburg 1761, S. 331-340, auf den sie sich stützt, noch nicht einsehen, und das Zitat aus Estor bei Stamm S. 300f. Anm. 23 ist nicht sehr ergiebig, da an wesentlichen Stellen gekürzt.
[Update: http://archiv.twoday.net/stories/29742435/ ]
Es lässt aber erkennen, dass die Jahreszahl 1430 nicht als genaue Datierung zu verstehen ist ("um das 1430te Jahr").
Estor sagt, dieses Turnierbuch bestehe aus dem gleichen Inhalt wie das Exemplar des Professors Johann Gottfried Meyer, das ein gar seltenes Werkchen sei, von dem es aber womöglich an unbekanntem Ort mehrere Exemplare gebe.
Nun ist aber die Handschrift Meyers identisch mit der Göttinger Handschrift 2° Cod. Ms. histor. 98, die vermutlich eine Abschrift des 1518 gedruckten Würsung'schen Turnierbuchs darstellt:
http://cgi-host.uni-marburg.de/~mrep/beschreibung.php?id=19108
Das Turnierbuch von Würsung wird nach dem Digitalisat der BSB derzeit transkribiert von Wikisource:
http://de.wikisource.org/wiki/Index:Wuersung_Turnierbuch

Stamm verweist auf Roth von Schreckenstein, Geschichte der ehemaligen Reichsritterschaft ... Bd. 1, Tübingen 1859, S. 134, der ebenfalls von einem Original der Turnierchronik weiss, das von Schlick in Auftrag gegeben worden sein soll.
Roth bezieht sich auf die Geschichte der Deutschen von Michael Ignaz Schmidt (II, 82). Es war mir auf Anhieb nicht möglich, dieses Zitat in Google Book Search zu verifizieren, zumal das Aufsuchen der verschiedenen Ausgaben von Schmidts Werk außerordentlich zeitraubend ist.
Tipp: Enthält ein Begriff Umlaute, sollte man - außer bei der Phrasensuche - in Google Book Search ihn ohne Umlaut suchen (also Ruxner statt Rüxner).
Dann findet man eine französische Übersetzung der Schmidt'schen Geschichte:
http://books.google.com/books?id=ElEPAAAAQAAJ&pg=PA370
Mit den Angaben (Buch 4, Kapitel 7) bewaffnet, machte ich mich daran, die diversen Ausgaben Schmidts zu sichten, was etwa eine Viertelstunde in Anspruch nahm, bevor ich
http://books.google.com/books?id=_kEBAAAAYAAJ&pg=PA367
Michael Ignaz Schmidt, Geschichte der Deutschen. Neue Auflage Bd. 2, Wien 1784, S. 367
fand.
Schmidt nennt lediglich die Auftraggeberschaft Schlicks, den Ort Magdeburg und das Jahr 1430 ohne Quellenangabe. Es ist anzunehmen, dass er direkt auf Estor fußt, dessen Ausführungen zum Turnierwesen damals maßgeblich gewesen sein dürften.
Stamm nennt außerdem noch Auszüge aus einem Turnierbuch eines Grafen Johann Schlick im handschriftlichen Turnierbuch des Johann Sigmund Prechtl 1617. Gemeint sei vermutlich Caspar Schlick, der auch im Vorwort genannt werde. Ein mehr als tollkühner Schluss!
Seit Hunds Abdruck der Turnierreime des Herolds Johann Holland (zu ihnen demnächst mehr) war für die Gelehrten der Name des Kanzlers Caspar Schlick mit dem Turnierwesen verknüpft. Es ist daher gut möglich, dass Estor die Nachricht Hollands mit den Angaben Rüxners über seine angebliche Magdeburger Vorlage, die ins Feuer geworfen worden sei, kombiniert und auch für die Vorlage Rüxners eine Auftraggeberschaft Schlicks angenommen hat.
So in etwa schon Gumppenberg
http://books.google.com/books?id=LeUSAAAAYAAJ&pg=PA13
Zurückhaltend zu Estor auch Waitz, Jbb. Heinrichs I. S. 265 Anm. 5.
Möglicherweise hat Rüxner in der Magdeburger Schöppenchronik, die davon berichtet, dass Kaiser Heinrich I. nach dem Ungarnsieg Turniere abhalten ließ, den Kern seiner Ursprungsgeschichte des Turnierwesens in Deutschland gefunden. Bereits Widukind hatte "Kampfspiele" Heinrichs erwähnt (S. 59).
Damit ergibt sich vorläufig: Estors Vermutung einer von Caspar Schlick veranlassten Magdeburger Vorstufe der Turnierchronik um 1430 ist als späte Kombination zurückzuweisen.
Leider konnte ich Johann Georg Estor, Kleine Schriften. das erste Stück, Marburg 1761, S. 331-340, auf den sie sich stützt, noch nicht einsehen, und das Zitat aus Estor bei Stamm S. 300f. Anm. 23 ist nicht sehr ergiebig, da an wesentlichen Stellen gekürzt.
[Update: http://archiv.twoday.net/stories/29742435/ ]
Es lässt aber erkennen, dass die Jahreszahl 1430 nicht als genaue Datierung zu verstehen ist ("um das 1430te Jahr").
Estor sagt, dieses Turnierbuch bestehe aus dem gleichen Inhalt wie das Exemplar des Professors Johann Gottfried Meyer, das ein gar seltenes Werkchen sei, von dem es aber womöglich an unbekanntem Ort mehrere Exemplare gebe.
Nun ist aber die Handschrift Meyers identisch mit der Göttinger Handschrift 2° Cod. Ms. histor. 98, die vermutlich eine Abschrift des 1518 gedruckten Würsung'schen Turnierbuchs darstellt:
http://cgi-host.uni-marburg.de/~mrep/beschreibung.php?id=19108
Das Turnierbuch von Würsung wird nach dem Digitalisat der BSB derzeit transkribiert von Wikisource:
http://de.wikisource.org/wiki/Index:Wuersung_Turnierbuch
Stamm verweist auf Roth von Schreckenstein, Geschichte der ehemaligen Reichsritterschaft ... Bd. 1, Tübingen 1859, S. 134, der ebenfalls von einem Original der Turnierchronik weiss, das von Schlick in Auftrag gegeben worden sein soll.
Roth bezieht sich auf die Geschichte der Deutschen von Michael Ignaz Schmidt (II, 82). Es war mir auf Anhieb nicht möglich, dieses Zitat in Google Book Search zu verifizieren, zumal das Aufsuchen der verschiedenen Ausgaben von Schmidts Werk außerordentlich zeitraubend ist.
Tipp: Enthält ein Begriff Umlaute, sollte man - außer bei der Phrasensuche - in Google Book Search ihn ohne Umlaut suchen (also Ruxner statt Rüxner).
Dann findet man eine französische Übersetzung der Schmidt'schen Geschichte:
http://books.google.com/books?id=ElEPAAAAQAAJ&pg=PA370
Mit den Angaben (Buch 4, Kapitel 7) bewaffnet, machte ich mich daran, die diversen Ausgaben Schmidts zu sichten, was etwa eine Viertelstunde in Anspruch nahm, bevor ich
http://books.google.com/books?id=_kEBAAAAYAAJ&pg=PA367
Michael Ignaz Schmidt, Geschichte der Deutschen. Neue Auflage Bd. 2, Wien 1784, S. 367
fand.
Schmidt nennt lediglich die Auftraggeberschaft Schlicks, den Ort Magdeburg und das Jahr 1430 ohne Quellenangabe. Es ist anzunehmen, dass er direkt auf Estor fußt, dessen Ausführungen zum Turnierwesen damals maßgeblich gewesen sein dürften.
Stamm nennt außerdem noch Auszüge aus einem Turnierbuch eines Grafen Johann Schlick im handschriftlichen Turnierbuch des Johann Sigmund Prechtl 1617. Gemeint sei vermutlich Caspar Schlick, der auch im Vorwort genannt werde. Ein mehr als tollkühner Schluss!
Seit Hunds Abdruck der Turnierreime des Herolds Johann Holland (zu ihnen demnächst mehr) war für die Gelehrten der Name des Kanzlers Caspar Schlick mit dem Turnierwesen verknüpft. Es ist daher gut möglich, dass Estor die Nachricht Hollands mit den Angaben Rüxners über seine angebliche Magdeburger Vorlage, die ins Feuer geworfen worden sei, kombiniert und auch für die Vorlage Rüxners eine Auftraggeberschaft Schlicks angenommen hat.
So in etwa schon Gumppenberg
http://books.google.com/books?id=LeUSAAAAYAAJ&pg=PA13
Zurückhaltend zu Estor auch Waitz, Jbb. Heinrichs I. S. 265 Anm. 5.
Möglicherweise hat Rüxner in der Magdeburger Schöppenchronik, die davon berichtet, dass Kaiser Heinrich I. nach dem Ungarnsieg Turniere abhalten ließ, den Kern seiner Ursprungsgeschichte des Turnierwesens in Deutschland gefunden. Bereits Widukind hatte "Kampfspiele" Heinrichs erwähnt (S. 59).
Damit ergibt sich vorläufig: Estors Vermutung einer von Caspar Schlick veranlassten Magdeburger Vorstufe der Turnierchronik um 1430 ist als späte Kombination zurückzuweisen.
KlausGraf - am Samstag, 26. Juli 2008, 17:40 - Rubrik: Landesgeschichte
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Heft 3, S. 339 (es wird nur die männliche Form wiedergegeben)
Staatsarchiv Bremen, Archivrat A 13, bis 30.9.
Stadtarchiv Erlangen, Diplomarchivar, bis 22.8.
LWL-Archiv Münster, Diplomarchivar, bis 22.8.
S. 340
Stadtarchiv Hameln, Archivoberinspektor, bis 3 Wochen nach Erscheinen
FH Potsdam, Professur für Archivwissenschaft, bis 5.9.
Staatsarchiv Bremen, Archivrat A 13, bis 30.9.
Stadtarchiv Erlangen, Diplomarchivar, bis 22.8.
LWL-Archiv Münster, Diplomarchivar, bis 22.8.
S. 340
Stadtarchiv Hameln, Archivoberinspektor, bis 3 Wochen nach Erscheinen
FH Potsdam, Professur für Archivwissenschaft, bis 5.9.
KlausGraf - am Samstag, 26. Juli 2008, 16:09 - Rubrik: Personalia
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http://www.merkur.de/29281.0.html
Der Rheinische Merkur berichtet über den Bergstollen im Little Cottonwood Canyon, wo die Mormonen ihre 2,5 Millionen Mikrofilmrollen lagern, und stellt die Kirche/Sekte vor. Der Artikel ist ein wenig oberflächlich, die jüngste Kontroverse mit der katholischen Kirche um die postumen Taufen kommt gar nicht vor:
http://archiv.twoday.net/stories/4921227/
Siehe auch:
http://www.familysearch.org/
http://www.kirche-jesu-christi.org/

Der Rheinische Merkur berichtet über den Bergstollen im Little Cottonwood Canyon, wo die Mormonen ihre 2,5 Millionen Mikrofilmrollen lagern, und stellt die Kirche/Sekte vor. Der Artikel ist ein wenig oberflächlich, die jüngste Kontroverse mit der katholischen Kirche um die postumen Taufen kommt gar nicht vor:
http://archiv.twoday.net/stories/4921227/
Siehe auch:
http://www.familysearch.org/
http://www.kirche-jesu-christi.org/

KlausGraf - am Samstag, 26. Juli 2008, 15:16 - Rubrik: Genealogie
KlausGraf - am Samstag, 26. Juli 2008, 15:13 - Rubrik: English Corner
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http://www.jurakopf.de/eckpfeiler-des-zivilrechts-als-pdf/
Und so funktioniert es:
* Registrieren auf
http://www.staudinger-to-go.de/
Es kommt eine Bestätigungsmail, die die Zugangsdaten ankündigt. Einen Tag später bekam ich per Mail das Passwort.
* Nach dem Einloggen rechts unten "Dokumente" wählen, "Alle Dokumente", das PDF "Eckpfeiler des Zivilrechts" steht in diversen Kategorien (z.B. Allgemeines) zum legalen Download zur Verfügung. Gehe nicht über Bibliothek, da kostet der Einblick in die "Eckpfeiler des Zivilrechts" (Datenbank Staudinger) für einen Tag 19 Euro.
Und so funktioniert es:
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* Nach dem Einloggen rechts unten "Dokumente" wählen, "Alle Dokumente", das PDF "Eckpfeiler des Zivilrechts" steht in diversen Kategorien (z.B. Allgemeines) zum legalen Download zur Verfügung. Gehe nicht über Bibliothek, da kostet der Einblick in die "Eckpfeiler des Zivilrechts" (Datenbank Staudinger) für einen Tag 19 Euro.
KlausGraf - am Samstag, 26. Juli 2008, 14:55 - Rubrik: Archivrecht
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KlausGraf - am Samstag, 26. Juli 2008, 01:53 - Rubrik: English Corner
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http://elib.tu-darmstadt.de/ulb/karten.htm
50 zoombare Digitalisate aus den Bereichen Kartendrucke, Handzeichnungen, Ortsansichten, Stadtpläne, Porträts und Plakate.

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http://www.fotostoria.de/?p=1229
gibt Hinweise, doch ohne Hebräischkenntnisse wird man schwerlich sonderlich erfolgreich sein, auch wenn z.B. die Eingabe von Jerusalem ins Suchformular einige Treffer bringt.
Mit der Google site-Suche findet man heraus, dass die URLs in Englisch sind, was den Besuch einiger virtueller Ausstellungen ermöglicht.
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Mit der Google site-Suche findet man heraus, dass die URLs in Englisch sind, was den Besuch einiger virtueller Ausstellungen ermöglicht.
KlausGraf - am Samstag, 26. Juli 2008, 01:08 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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KlausGraf - am Samstag, 26. Juli 2008, 00:51 - Rubrik: Medienarchive
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