"Den World Press Photo Award 2004 erhielt er für sein Fotoprojekt "Bureaucratics". Für dieses warf der niederländische Fotograf Jan Banning einen Blick in internationale Amtsstuben. Vom Archivar bis zum Präfekten hat Banning Staatsdiener hinter ihren Schreibtischen porträtiert.
Begonnen hat der studierte Sozial- und Wirtschaftshistoriker, dessen dokumentarische Fotoarbeiten u.a. im New Yorker, im Time-Magazin, dem Magazin der Süddeutsche Zeitung, der Libération und in Geo veröffentlicht wurden, das Projekt 2003 mit einer Porträtserie über indische Staatsbeamte, es folgen Reisen nach Russland, Bolivien, Liberia, Frankreich, China, in den Jemen und in die USA. Entstanden ist eine Studie über Kulturen, Rituale und Symbole in der öffentlichen Verwaltung mit der Banning einen pointierten Blick wirft auf das komplexe Verhältnis zwischen Individuum und Staat. ..."
Ort: Cicero-Galerie für politische Fotografie, Rosenthaler Str. 38, 1.
Quelle:
http://www.morgenpost.de/printarchiv/top-bmlive/article1011138/Staatsdiener_hinterm_Schreibtisch.html
Begonnen hat der studierte Sozial- und Wirtschaftshistoriker, dessen dokumentarische Fotoarbeiten u.a. im New Yorker, im Time-Magazin, dem Magazin der Süddeutsche Zeitung, der Libération und in Geo veröffentlicht wurden, das Projekt 2003 mit einer Porträtserie über indische Staatsbeamte, es folgen Reisen nach Russland, Bolivien, Liberia, Frankreich, China, in den Jemen und in die USA. Entstanden ist eine Studie über Kulturen, Rituale und Symbole in der öffentlichen Verwaltung mit der Banning einen pointierten Blick wirft auf das komplexe Verhältnis zwischen Individuum und Staat. ..."
Ort: Cicero-Galerie für politische Fotografie, Rosenthaler Str. 38, 1.
Quelle:
http://www.morgenpost.de/printarchiv/top-bmlive/article1011138/Staatsdiener_hinterm_Schreibtisch.html
Wolf Thomas - am Donnerstag, 8. Januar 2009, 22:13 - Rubrik: Wahrnehmung
" ..... Die Tiere wurden so behutsam eingebettet, dass selbst nach Jahrmillionen noch die mineralisierten Reste von Weichteilen, sogar Hautabdrücke und Mageninhalt erkennbar sind. Das macht den Plattenkalk zu einem einzigartigen Archiv der Evolution ...."
Quelle: Tagesspiegel
Quelle: Tagesspiegel
Wolf Thomas - am Donnerstag, 8. Januar 2009, 22:11 - Rubrik: Wahrnehmung
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" .... Im Archiv des Willy-Scharnow-Instituts für Tourismus an der Freien Universität Berlin lagern unglaubliche Schätze. 400 Regalmeter sind vollgestopft mit Büchern, Studien, rund 50.000 Prospekten und anderen Schriftstücken rund um das Thema Tourismus. .....
..... Der Akademische Senat der Freien Universität beschloss im April, das Institut zum 30. September 2009 zu schließen. Wie ein Sprecher erklärt, lag das auch daran, dass die Willy-Scharnow-Stiftung für Touristik in Frankfurt am Main ihre Zuschüsse stark gekürzt hat. ....."
Quelle: SPon (Link)
Link zum Archiv:
http://www.fu-tourismus.de/
..... Der Akademische Senat der Freien Universität beschloss im April, das Institut zum 30. September 2009 zu schließen. Wie ein Sprecher erklärt, lag das auch daran, dass die Willy-Scharnow-Stiftung für Touristik in Frankfurt am Main ihre Zuschüsse stark gekürzt hat. ....."
Quelle: SPon (Link)
Link zum Archiv:
http://www.fu-tourismus.de/
Wolf Thomas - am Donnerstag, 8. Januar 2009, 22:09 - Rubrik: Universitaetsarchive
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...ist in englischer Sprache verfügbar unter: Handbuch zur Websitearchivierung
Es handelt sich um eine umfangreiche PDF-Datei!
Es handelt sich um eine umfangreiche PDF-Datei!
schwalm.potsdam - am Donnerstag, 8. Januar 2009, 19:51 - Rubrik: Digitale Unterlagen
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...is available via: International Journal of Digital Curation
schwalm.potsdam - am Donnerstag, 8. Januar 2009, 19:48 - Rubrik: Digitale Unterlagen
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Die EU-Dienstleistungsrichtlinie ist bis zum 28.12.2009 verbindlich umzusetzen und wird die Verwaltung grundsätzlich verändern und ist damit eine Herausforderung für alle Beteiligten. Mit dem Vierte Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften wurde auf Bundesebene ein Schritt hinsichtlich rechtlicher Rahmenbedingungen getan:
Rechtsrahmen zur EU-DLR
Rechtsrahmen zur EU-DLR
schwalm.potsdam - am Donnerstag, 8. Januar 2009, 19:42 - Rubrik: Records Management
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Jürg Hagmann hat dankenswerterweise ein paar Links zu ausgewählten Präsentationen des DLM-Forums 2008 in seinem Weblog. Danke an den Kollegen in der Schweiz:
Vorträge DLM-Forum via J. Hagmann
Vorträge DLM-Forum via J. Hagmann
schwalm.potsdam - am Donnerstag, 8. Januar 2009, 19:36 - Rubrik: Records Management
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Das DLM-Forum 2008 ist Geschichte und MoReq 2 kann als etablierter europäischer Standard im Records Management angesehen werden. Informationen zu MoReq 2unter:
Informationen zu MoReg 2
bzw.: MoReq 2
Informationen zu MoReg 2
bzw.: MoReq 2
schwalm.potsdam - am Donnerstag, 8. Januar 2009, 19:31 - Rubrik: Records Management
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"[A]ls FaMI-Ausbilderin und Studentin an der HU Berlin beschäftige ich mich
im Rahmen meiner Masterarbeit mit dem beruflichen Verbleib der in den
letzten 10 Jahren in Deutschland ausgebildeten Fachangestellten für
Medien- und Informationsdienste aller Fachrichtungen.
Grundlage der Studie bildet eine Online-Befragung der Absolventen, zu
der folgender Link führt:
http://amor.rz.hu-berlin.de/~sengastr/FaMI-Befragung
Zur Erzielung aussagekräftiger Ergebnisse bin ich auf die Beteiligung
möglichst vieler FaMI-Absolventen an der Online-Befragung angewiesen.
Sollten Sie als Ausbilder, Berufsschullehrer, Kollege oder in welcher
Form auch immer Kontakte zu FaMIs haben, bitte ich Sie deshalb sehr
herzlich um Weiterleitung dieser Mail.
Sind Sie selbst FaMI, so bitte ich Sie, sich für die Beantwortung der
Fragen ca. 10 Minuten Zeit zu nehmen. Da Sie sicherlich noch Kontakte zu
FaMIs aus Ihrer Ausbildungszeit haben, hoffe ich außerdem gerade auch
auf Ihre Mithilfe bei der Verbreitung dieser Umfrage.
Ihre Angaben werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt und
anonym ausgewertet. Die Daten werden nur in diesem Rahmen verwendet und
nicht an Dritte weitergegeben.
Als kleines Dankeschön für Ihre Beteiligung verlose ich unter allen
Teilnehmern, die am Ende der Befragung Kontaktdaten angeben, fünf
Amazon-Gutscheine im Wert von je 20 Euro.
Ich hoffe sehr auf Ihre Teilnahme und bedanke mich bereits im Voraus
sehr herzlich für Ihre Mitarbeit!
Mit freundlichen Grüßen
Astrid Seng "
Kontakt: astrid.seng@bfh.bund.de
Via Archivliste.
im Rahmen meiner Masterarbeit mit dem beruflichen Verbleib der in den
letzten 10 Jahren in Deutschland ausgebildeten Fachangestellten für
Medien- und Informationsdienste aller Fachrichtungen.
Grundlage der Studie bildet eine Online-Befragung der Absolventen, zu
der folgender Link führt:
http://amor.rz.hu-berlin.de/~sengastr/FaMI-Befragung
Zur Erzielung aussagekräftiger Ergebnisse bin ich auf die Beteiligung
möglichst vieler FaMI-Absolventen an der Online-Befragung angewiesen.
Sollten Sie als Ausbilder, Berufsschullehrer, Kollege oder in welcher
Form auch immer Kontakte zu FaMIs haben, bitte ich Sie deshalb sehr
herzlich um Weiterleitung dieser Mail.
Sind Sie selbst FaMI, so bitte ich Sie, sich für die Beantwortung der
Fragen ca. 10 Minuten Zeit zu nehmen. Da Sie sicherlich noch Kontakte zu
FaMIs aus Ihrer Ausbildungszeit haben, hoffe ich außerdem gerade auch
auf Ihre Mithilfe bei der Verbreitung dieser Umfrage.
Ihre Angaben werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt und
anonym ausgewertet. Die Daten werden nur in diesem Rahmen verwendet und
nicht an Dritte weitergegeben.
Als kleines Dankeschön für Ihre Beteiligung verlose ich unter allen
Teilnehmern, die am Ende der Befragung Kontaktdaten angeben, fünf
Amazon-Gutscheine im Wert von je 20 Euro.
Ich hoffe sehr auf Ihre Teilnahme und bedanke mich bereits im Voraus
sehr herzlich für Ihre Mitarbeit!
Mit freundlichen Grüßen
Astrid Seng "
Kontakt: astrid.seng@bfh.bund.de
Via Archivliste.
Wolf Thomas - am Donnerstag, 8. Januar 2009, 19:01 - Rubrik: Ausbildungsfragen
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Die Dezember-Ausgabe 2008 des "Rundbrief Fotografie" ist erschienen. Unter http://www.rundbrief-fotografie.de/nf60.htm sind der Index, die Abstracts und Links online eingestellt.
Via Archivliste.
Via Archivliste.
Wolf Thomas - am Donnerstag, 8. Januar 2009, 18:59 - Rubrik: Fotoueberlieferung
http://historia-docet.de/ ist die vermutlich seit 2008 im Netz befindliche Homepage des baden-württembergischen Landeshistorikers Johann Wilhelm Braun, ehedem (1978-2005) Mitarbeiter der Kommission für geschichtliche Landeskunde und Bearbeiter des Urkundenbuchs von St. Blasien.
Hervorzuheben sind die Volltexte zu Admont und St. Blasien.
Die Überlieferung der Schriften Gottfrieds und Irimberts von Admont, 1968 (Dissertation)
http://historia-docet.de/Inaugural_Dissertation_neu.pdf
Braun präsentiert hier leider nur die ungedruckten Teile seiner maschinenschriftlichen Dissertation ohne OCR. Da ich hinreichend eigene Erfahrung mit OCR-Erstellung meiner Arbeiten (Scannen und Abby Findereader, ohne besondere technische Kenntnisse durchführbar) ist die diesbezügliche Entschuldigung Brauns einfach nur lächerlich. Wer eine solche ambitionierte Homepage (mit freilich missglückter Navigation) ins Netz stellen kann, sollte doch auch ein PDF mit OCR-Text erstellen können.
Zu St. Blasien bietet Braun Addenda und Corrigenda zu seinem Urkundenbuch, eine Dokumentation der erschienenen Rezensionen im Volltext
http://historia-docet.de/html/rezensionen.html
und eine lesenswerte Recensio recensionum, eine kräftige Rezensentenschelte:
http://historia-docet.de/Recensio_Recensionum__-_Endfassung_server.pdf
Besonders ausfällig wird Braun hinsichtlich meiner Besprechung in der ZHG 2005:
http://historia-docet.de/Graf_Klaus_in_Zs_f__Hohenzoll_Gesch_126__2005.pdf
Ich schrieb
Urkundenbuch des Klosters Sankt Blasien im Schwarzwald. Von den Anfängen bis zum Jahr 1299. Bearbeitet von Johann Wilhelm Braun. 2 Bände, l CD-ROM. Stuttgart: W. Kohlhammer 2003. IX, 987; V, 385 S. (= Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg A 23).
Seit vielen Jahren - ein genaues Datum ist nicht angegeben - arbeitete Johann Wilhelm Braun im Auftrag der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg hauptamtlich an diesem monumentalen Werk, das 750 Texte zur Geschichte St. Blasiens bis zum Jahr 1299 enthält. Bis zur Mitte des 12. Jahrhunderts wurden alle auf St. Blasien bezüglichen Quellen erfasst und in Vorbemerkungen detailliert erörtert; nach diesem Zeitpunkt dominieren tatsächlich die Urkunden. Sie betreffen nicht nur St. Blasien, sondern auch die Filialklöster Berau, Bürgeln, Gutnau, Sitzenkirch, Wislikofen sowie das für Oberschwaben besonders wichtige Ochsenhausen.
Vor allem für die Frühzeit weiß man die ausführlichen quellenkritischen Erörterungen, die die mitunter höchst verstreute Resultate der Forschung zusammenführen, sehr zu schätzen. Dies betrifft etwa die Nummern 30 und 126 zur sogenannten „Schluchseeschenkung", die bei der Debatte um die Identität des Kuno von Öhningen (derzeit allgemein mit Herzog Konrad von Schwaben identifiziert) eine Schlüsselrolle spielt. In Nr. 110 spricht sich Braun dafür aus, Luitgart von Württemberg und Luitgart von Windberg-Bogen als eine Person aufzufassen, und führt damit die Erörterungen von Dieter Mertens zu dieser umstrittenen genealogischen Frage weiter. Wahrscheinlich war es Johannes Naukler selbst, der im „Münchner Rolevinck", einer mit handschriftlichen Zusätzen versehenen Inkunabel aus dem Besitz des württembergischen Grafen und ersten Herzog Eberhard im Bart, das entsprechende Kapitel des „Liber constructionis" von St. Blasien übersetzt hat (bei Braun Nr. 180 ohne Nennung des Münchner Rolevinck. Vgl. Klaus Graf, Exemplarische Geschichten, München 1987, S. 213). Dass Braun nicht selten relevante Studien übersehen hat, wundert angesichts des weiten Ausstrahlungsbereichs von St. Blasien nicht. So vermisst man zur Tauschurkunde mit Elchingen 1150 (Nr. 195) die - gewiss sehr spekulativen - Ausführungen von Heinz Bühler in seinem 1989 erstmals publizierten Aufsatz „Die Besitzungen des Klosters Elchingen in der Schweiz" (wieder in: Adel, Klöster und Burgherren im alten Herzogtum Schwaben, Weißenhorn 1997, S. 1029-1034).
Es braucht hier nicht wiederholt zu werden, was Enno Bünz in einer respektvollen, aber auch kritischen Würdigung dieser Jahrhundert-Edition in der Zeitschrift für [182] württembergische[n] Landesgeschichte 64 (2005), S. 423-431 moniert hat. Sowohl die Anwendung des Pertinenz-Prinzips als auch die Aufnahme historiographischer und anderer nicht-urkundlicher Texte begegnen Bedenken. Beispielsweise wäre es sinnvoll gewesen, den in der Handschrift Stiftsarchiv St. Paul 74/1 wiedergefundenen „Liber constructionis", den Braun in die zweite Hälfte des 15. Jahrhunderts setzt, zur Gänze in einer auf das Notwendigste beschränkten neuen Lese-Ausgabe herauszugeben und damit die alte Edition von Mone zu ersetzen. Das Verfahren, das „Faktische" aus diesem Text zu extrahieren und in einzelnen Nummern zu präsentieren, wird der Eigenart der Quelle, zu der gerade auch die erbaulichen und legendarischen Abschnitte, etwa die Visionen der Mönche, gehören, in keiner Weise gerecht.
Inakzeptabel erscheint auch der Umgang mit der bei Nr. 79 allzu kursorisch vorgestellten Liste der aus St. Blasien postulierten Äbte. Hier wäre ein Abdruck der drei Überlieferungszeugen aus dem 18. Jahrhundert und eine kritische Untersuchung des möglichen Quellenwerts am Platz gewesen. Der Text von Nr. 234 lautet beispielsweise: „Abt Heinrich von Lorch soll aus St. Blasien stammen", und man erfährt auch, dass er in der Würdenträgerliste zu 1186 verzeichnet ist. Aber die zutreffende Einordnung dieser Nachricht setzt notwendigerweise voraus, dass man sich einen Eindruck von der Überlieferungsgestalt und dem Quellenwert der Listen verschafft. Diese Arbeit aber hätte der Editor zu leisten gehabt, etwa in einem separaten Aufsatz. Es liegt jedenfalls eine Parallele zur - besser überlieferten - „Hirsauer Ruhmesliste" vor (vgl. Klaus Schreiner, in: Hirsau St. Peter und Paul 1091-1991, Teil II, Stuttgart 1991, S. 305).
Es spricht allerdings alles dafür, dass bei den Urkunden verlässliche Texte vorliegen, die sorgfältig aus der originalen oder abschriftlichen Überlieferung erstellt und umsichtig kommentiert wurden. Hier hat der Bearbeiter sich größten Dank verdient. Eine innovative Entscheidung stellt der Entschluss dar, die Bände in Form von PDF-Dateien auf einer CD-ROM beizugeben. Die vielfältigen dadurch gegebenen Such- und Auswertungsmöglichkeiten stellen nicht nur einen Ersatz für das fehlende Sachregister dar. Da die Namen der Landkreise bei Ortsidentifizierungen im Namenregister mit den Autokennzeichen abgekürzt werden, kann man z.B. durch die Suche nach SIG bequem alle Orte aus dem Landkreis Sigmaringen auffinden - eine hochwillkommene Hilfe für die regionalgeschichtliche Forschung!
Die mangelnde Haltbarkeit von CD-ROMs ist bekannt. Es wäre daher dringend wünschenswert, wenn sich die Kommission in einigen Jahren entschlösse, den Editionstext im Internet nach der Maßgabe von „Open Access" zugänglich zu machen. Urkundenbücher vom Zuschnitt des vorliegenden Werkes dürften eine aussterbende Gattung darstellen. Die Zukunft wird wohl digitalen Präsentationsformen von Archivfonds gehören (also dem Provenienzprinzip). Man genießt die hohe editorische Kunst, wie sie sich in den vorliegenden Bänden manifestiert, daher mit dem Wissen, dass die Erschließung großer Urkundenbestände - Wolfgang Müller kam 1939 bei einer Materialerfassung für St. Blasien bis 1541 auf etwa 6000 Nummern (Bd. 2, S. 3) - künftig anderer Werkzeuge bedarf.
Winningen Klaus Graf
Ich sehe darin nach wie vor eine angemessene und faire Würdigung und halte an meinen Aussagen fest.
Gemäß § 38 UrhG bin im übrigen ich der Rechteinhaber der Rezension und nicht der Hohenzollerische Geschichtsverein. Mich hat Braun aber nicht gefragt. Ich stimme aber auch gern zu.
Für den gehässigen Stil Brauns stehe folgendes Zitat:
Am absurdesten aber ist es, wenn die Reduktionsfraktion diese neuen Arbeitsmittel als Gipfel des Fortschritts für sich in Anspruch nimmt. Man höre BÜNZens Gefolgsmann Klaus Graf (Zs. f. Hohenzoller. Gesch.) verkünden: „Urkundenbücher vom Zuschnitt des vorliegenden Werkes dürften eine aussterbende Gattung darstellen. Die Zukunft wird wohl digitalen Präsentationsformen von Archivfonds gehören (also dem Provenienzprinzip).“ Und wie freundlich ist es, aber leider ahnungslos, wenn GRAF der Kommission den wohlgemeinten Rat erteilt: „Es wäre daher dringend wünschenswert, wenn sich die Kommission in einigen Jahren entschlösse, den Editionstext im Internet nach der Maßgabe von „Open Access" zugänglich zu machen.“ Den kann schon heute jeder, der es will (und den Preis für das Urkundenbuch St. Blasien nicht zahlen möchte), auf der Stelle haben: Er braucht nämlich nur das Druckwerk samt CD an einer öffentlichen Bibliothek auszuleihen und sich die CD auf seinen Rechner zu kopieren oder auch für ca. 30 Eurocent auf einen Rohling zu brennen; das Internet ist gar nicht nötig.
Nun, in Sachen Open Access für Editionen habe ich wohl ebensowenig Brauns Belehrungen nötig wie in Sachen Langzeiterhaltung digitaler Daten.
Siehe
Klaus Graf, Edition und Open Access, in: Vom Nutzen des Edierens. Akten des
internationalen Kongresses zum 150-jährigen Bestehen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung Wien, 3.-5. Juni 2004, hrsg. von Brigitte Merta/Andrea Sommerlechner/Herwig Weigl (= Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung. Ergänzungsband 47),
Wien/München 2005, S. 197-203
Online (E-Text, Preprint-Fassung mit Ergänzungen):
http://archiv.twoday.net/stories/230198/
Zu prüfen ist noch, ob der Vorschlag Brauns, wie sich jeder Wissenschaftler eine digitale Kopie verschaffen kann, mit geltendem deutschen Urheberrecht vereinbar ist. Eine Zustimmung des Rechteinhabers zu diesem hemdsärmeligen Vorgehen liegt ersichtlich nicht vor (umfassender Rechtevorbehalt zugunsten der Kommission), daher kann es nur auf die Auslegung von § 53 UrhG ankommen.
In Betracht kommen eine Privatkopie nach Absatz 1 oder eine Kopie zum wissenschaftlichen Gebrauch nach Absatz 2 Nr. 1.
Da auch schon bescheidene geistige Leistungen vom Schutz der kleinen Münze als Datenbankwerk nach § 4 UrhG erfasst werden, unterliegt es keinem Zweifel, dass nach § 53 Abs. 5 UrhG die Privatkopie ausscheidet, da es sich um ein Datenbankwerk handelt, deren Elemente einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel zugänglich sind. Für nicht-gewerbliche wissenschaftliche Zwecke dürfte also der Wissenschaftler kopieren, "wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist".
Schwerer zu überwinden ist die Hürde des § 53 Abs. 4 UrhG, die eine im wesentlichen vollständige Vervielfältigung ganzer Bücher verbietet. Ist einem gedruckten Buch eine CD-ROM mit dem Buchinhalt beigegeben, werden die meisten Urheberrechtler eine analoge Anwendung bejahen, also die Vervielfältigung verbieten.
Klaus Graf (Zs. f. Hohenzoller. Gesch.) erinnert: „Die mangelnde Haltbarkeit von CD-ROMs ist bekannt.“ Sind das heutzutage wirklich Probleme? Angesichts der Speicherkapazitäten moderner PCs ist die CD des Urkundenbuchs St. Blasien keineswegs vom Untergang bedroht: Man kann sie zu nicht nennenswerten Kosten beliebig rechtzeitig sichern, sei es auf seinem Arbeitscomputer selbst (was sich der bequemeren Handhabung sowieso empfiehlt), sei es als CD-Kopien, auf USB-Sticks, SD-Speicherkarten, externer Festplatte oder im Internet selbst. Solcherart Besorgnisse sind laienhafte Chimären.
Braun übersieht: Die Vervielfältigung ist ein dem Rechteinhaber vorbehaltenes Recht. Darf eine Bibliothek aufgrund der Einsicht, dass die Langzeithaltbarkeit der CD nicht garantiert ist, eine zur Benutzung bestimmte "Sicherungskopie" anfertigen? Selbst wenn man das Verbot von Absatz 4 von § 53 UrhG ignoriert, steht Absatz 5 entgegen, da bei elektronischen Datenbanken keine Archivkopie zulässig ist. Wissenschaftliche Zwecke nach Absatz 2 könnten allenfalls bibliotheks-interne Forscher geltend machen, aber keine Bibliotheksbenutzer.
Dass man einen schuldrechtlichen Anspruch des Bucheigentümers gegenüber dem Rechteinhaber bejahen mag, einer Vervielfältigung als "Sicherungskopie" zu angemessenen Bedingungen zuzustimmen, hilft in der Praxis nach Ablauf einiger Jahre in wohl nicht wenigen Fällen (z.B. wenn der Verlag nicht mehr erreichbar ist) wenig weiter.
Hervorzuheben sind die Volltexte zu Admont und St. Blasien.
Die Überlieferung der Schriften Gottfrieds und Irimberts von Admont, 1968 (Dissertation)
http://historia-docet.de/Inaugural_Dissertation_neu.pdf
Braun präsentiert hier leider nur die ungedruckten Teile seiner maschinenschriftlichen Dissertation ohne OCR. Da ich hinreichend eigene Erfahrung mit OCR-Erstellung meiner Arbeiten (Scannen und Abby Findereader, ohne besondere technische Kenntnisse durchführbar) ist die diesbezügliche Entschuldigung Brauns einfach nur lächerlich. Wer eine solche ambitionierte Homepage (mit freilich missglückter Navigation) ins Netz stellen kann, sollte doch auch ein PDF mit OCR-Text erstellen können.
Zu St. Blasien bietet Braun Addenda und Corrigenda zu seinem Urkundenbuch, eine Dokumentation der erschienenen Rezensionen im Volltext
http://historia-docet.de/html/rezensionen.html
und eine lesenswerte Recensio recensionum, eine kräftige Rezensentenschelte:
http://historia-docet.de/Recensio_Recensionum__-_Endfassung_server.pdf
Besonders ausfällig wird Braun hinsichtlich meiner Besprechung in der ZHG 2005:
http://historia-docet.de/Graf_Klaus_in_Zs_f__Hohenzoll_Gesch_126__2005.pdf
Ich schrieb
Urkundenbuch des Klosters Sankt Blasien im Schwarzwald. Von den Anfängen bis zum Jahr 1299. Bearbeitet von Johann Wilhelm Braun. 2 Bände, l CD-ROM. Stuttgart: W. Kohlhammer 2003. IX, 987; V, 385 S. (= Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg A 23).
Seit vielen Jahren - ein genaues Datum ist nicht angegeben - arbeitete Johann Wilhelm Braun im Auftrag der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg hauptamtlich an diesem monumentalen Werk, das 750 Texte zur Geschichte St. Blasiens bis zum Jahr 1299 enthält. Bis zur Mitte des 12. Jahrhunderts wurden alle auf St. Blasien bezüglichen Quellen erfasst und in Vorbemerkungen detailliert erörtert; nach diesem Zeitpunkt dominieren tatsächlich die Urkunden. Sie betreffen nicht nur St. Blasien, sondern auch die Filialklöster Berau, Bürgeln, Gutnau, Sitzenkirch, Wislikofen sowie das für Oberschwaben besonders wichtige Ochsenhausen.
Vor allem für die Frühzeit weiß man die ausführlichen quellenkritischen Erörterungen, die die mitunter höchst verstreute Resultate der Forschung zusammenführen, sehr zu schätzen. Dies betrifft etwa die Nummern 30 und 126 zur sogenannten „Schluchseeschenkung", die bei der Debatte um die Identität des Kuno von Öhningen (derzeit allgemein mit Herzog Konrad von Schwaben identifiziert) eine Schlüsselrolle spielt. In Nr. 110 spricht sich Braun dafür aus, Luitgart von Württemberg und Luitgart von Windberg-Bogen als eine Person aufzufassen, und führt damit die Erörterungen von Dieter Mertens zu dieser umstrittenen genealogischen Frage weiter. Wahrscheinlich war es Johannes Naukler selbst, der im „Münchner Rolevinck", einer mit handschriftlichen Zusätzen versehenen Inkunabel aus dem Besitz des württembergischen Grafen und ersten Herzog Eberhard im Bart, das entsprechende Kapitel des „Liber constructionis" von St. Blasien übersetzt hat (bei Braun Nr. 180 ohne Nennung des Münchner Rolevinck. Vgl. Klaus Graf, Exemplarische Geschichten, München 1987, S. 213). Dass Braun nicht selten relevante Studien übersehen hat, wundert angesichts des weiten Ausstrahlungsbereichs von St. Blasien nicht. So vermisst man zur Tauschurkunde mit Elchingen 1150 (Nr. 195) die - gewiss sehr spekulativen - Ausführungen von Heinz Bühler in seinem 1989 erstmals publizierten Aufsatz „Die Besitzungen des Klosters Elchingen in der Schweiz" (wieder in: Adel, Klöster und Burgherren im alten Herzogtum Schwaben, Weißenhorn 1997, S. 1029-1034).
Es braucht hier nicht wiederholt zu werden, was Enno Bünz in einer respektvollen, aber auch kritischen Würdigung dieser Jahrhundert-Edition in der Zeitschrift für [182] württembergische[n] Landesgeschichte 64 (2005), S. 423-431 moniert hat. Sowohl die Anwendung des Pertinenz-Prinzips als auch die Aufnahme historiographischer und anderer nicht-urkundlicher Texte begegnen Bedenken. Beispielsweise wäre es sinnvoll gewesen, den in der Handschrift Stiftsarchiv St. Paul 74/1 wiedergefundenen „Liber constructionis", den Braun in die zweite Hälfte des 15. Jahrhunderts setzt, zur Gänze in einer auf das Notwendigste beschränkten neuen Lese-Ausgabe herauszugeben und damit die alte Edition von Mone zu ersetzen. Das Verfahren, das „Faktische" aus diesem Text zu extrahieren und in einzelnen Nummern zu präsentieren, wird der Eigenart der Quelle, zu der gerade auch die erbaulichen und legendarischen Abschnitte, etwa die Visionen der Mönche, gehören, in keiner Weise gerecht.
Inakzeptabel erscheint auch der Umgang mit der bei Nr. 79 allzu kursorisch vorgestellten Liste der aus St. Blasien postulierten Äbte. Hier wäre ein Abdruck der drei Überlieferungszeugen aus dem 18. Jahrhundert und eine kritische Untersuchung des möglichen Quellenwerts am Platz gewesen. Der Text von Nr. 234 lautet beispielsweise: „Abt Heinrich von Lorch soll aus St. Blasien stammen", und man erfährt auch, dass er in der Würdenträgerliste zu 1186 verzeichnet ist. Aber die zutreffende Einordnung dieser Nachricht setzt notwendigerweise voraus, dass man sich einen Eindruck von der Überlieferungsgestalt und dem Quellenwert der Listen verschafft. Diese Arbeit aber hätte der Editor zu leisten gehabt, etwa in einem separaten Aufsatz. Es liegt jedenfalls eine Parallele zur - besser überlieferten - „Hirsauer Ruhmesliste" vor (vgl. Klaus Schreiner, in: Hirsau St. Peter und Paul 1091-1991, Teil II, Stuttgart 1991, S. 305).
Es spricht allerdings alles dafür, dass bei den Urkunden verlässliche Texte vorliegen, die sorgfältig aus der originalen oder abschriftlichen Überlieferung erstellt und umsichtig kommentiert wurden. Hier hat der Bearbeiter sich größten Dank verdient. Eine innovative Entscheidung stellt der Entschluss dar, die Bände in Form von PDF-Dateien auf einer CD-ROM beizugeben. Die vielfältigen dadurch gegebenen Such- und Auswertungsmöglichkeiten stellen nicht nur einen Ersatz für das fehlende Sachregister dar. Da die Namen der Landkreise bei Ortsidentifizierungen im Namenregister mit den Autokennzeichen abgekürzt werden, kann man z.B. durch die Suche nach SIG bequem alle Orte aus dem Landkreis Sigmaringen auffinden - eine hochwillkommene Hilfe für die regionalgeschichtliche Forschung!
Die mangelnde Haltbarkeit von CD-ROMs ist bekannt. Es wäre daher dringend wünschenswert, wenn sich die Kommission in einigen Jahren entschlösse, den Editionstext im Internet nach der Maßgabe von „Open Access" zugänglich zu machen. Urkundenbücher vom Zuschnitt des vorliegenden Werkes dürften eine aussterbende Gattung darstellen. Die Zukunft wird wohl digitalen Präsentationsformen von Archivfonds gehören (also dem Provenienzprinzip). Man genießt die hohe editorische Kunst, wie sie sich in den vorliegenden Bänden manifestiert, daher mit dem Wissen, dass die Erschließung großer Urkundenbestände - Wolfgang Müller kam 1939 bei einer Materialerfassung für St. Blasien bis 1541 auf etwa 6000 Nummern (Bd. 2, S. 3) - künftig anderer Werkzeuge bedarf.
Winningen Klaus Graf
Ich sehe darin nach wie vor eine angemessene und faire Würdigung und halte an meinen Aussagen fest.
Gemäß § 38 UrhG bin im übrigen ich der Rechteinhaber der Rezension und nicht der Hohenzollerische Geschichtsverein. Mich hat Braun aber nicht gefragt. Ich stimme aber auch gern zu.
Für den gehässigen Stil Brauns stehe folgendes Zitat:
Am absurdesten aber ist es, wenn die Reduktionsfraktion diese neuen Arbeitsmittel als Gipfel des Fortschritts für sich in Anspruch nimmt. Man höre BÜNZens Gefolgsmann Klaus Graf (Zs. f. Hohenzoller. Gesch.) verkünden: „Urkundenbücher vom Zuschnitt des vorliegenden Werkes dürften eine aussterbende Gattung darstellen. Die Zukunft wird wohl digitalen Präsentationsformen von Archivfonds gehören (also dem Provenienzprinzip).“ Und wie freundlich ist es, aber leider ahnungslos, wenn GRAF der Kommission den wohlgemeinten Rat erteilt: „Es wäre daher dringend wünschenswert, wenn sich die Kommission in einigen Jahren entschlösse, den Editionstext im Internet nach der Maßgabe von „Open Access" zugänglich zu machen.“ Den kann schon heute jeder, der es will (und den Preis für das Urkundenbuch St. Blasien nicht zahlen möchte), auf der Stelle haben: Er braucht nämlich nur das Druckwerk samt CD an einer öffentlichen Bibliothek auszuleihen und sich die CD auf seinen Rechner zu kopieren oder auch für ca. 30 Eurocent auf einen Rohling zu brennen; das Internet ist gar nicht nötig.
Nun, in Sachen Open Access für Editionen habe ich wohl ebensowenig Brauns Belehrungen nötig wie in Sachen Langzeiterhaltung digitaler Daten.
Siehe
Klaus Graf, Edition und Open Access, in: Vom Nutzen des Edierens. Akten des
internationalen Kongresses zum 150-jährigen Bestehen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung Wien, 3.-5. Juni 2004, hrsg. von Brigitte Merta/Andrea Sommerlechner/Herwig Weigl (= Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung. Ergänzungsband 47),
Wien/München 2005, S. 197-203
Online (E-Text, Preprint-Fassung mit Ergänzungen):
http://archiv.twoday.net/stories/230198/
Zu prüfen ist noch, ob der Vorschlag Brauns, wie sich jeder Wissenschaftler eine digitale Kopie verschaffen kann, mit geltendem deutschen Urheberrecht vereinbar ist. Eine Zustimmung des Rechteinhabers zu diesem hemdsärmeligen Vorgehen liegt ersichtlich nicht vor (umfassender Rechtevorbehalt zugunsten der Kommission), daher kann es nur auf die Auslegung von § 53 UrhG ankommen.
In Betracht kommen eine Privatkopie nach Absatz 1 oder eine Kopie zum wissenschaftlichen Gebrauch nach Absatz 2 Nr. 1.
Da auch schon bescheidene geistige Leistungen vom Schutz der kleinen Münze als Datenbankwerk nach § 4 UrhG erfasst werden, unterliegt es keinem Zweifel, dass nach § 53 Abs. 5 UrhG die Privatkopie ausscheidet, da es sich um ein Datenbankwerk handelt, deren Elemente einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel zugänglich sind. Für nicht-gewerbliche wissenschaftliche Zwecke dürfte also der Wissenschaftler kopieren, "wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist".
Schwerer zu überwinden ist die Hürde des § 53 Abs. 4 UrhG, die eine im wesentlichen vollständige Vervielfältigung ganzer Bücher verbietet. Ist einem gedruckten Buch eine CD-ROM mit dem Buchinhalt beigegeben, werden die meisten Urheberrechtler eine analoge Anwendung bejahen, also die Vervielfältigung verbieten.
Klaus Graf (Zs. f. Hohenzoller. Gesch.) erinnert: „Die mangelnde Haltbarkeit von CD-ROMs ist bekannt.“ Sind das heutzutage wirklich Probleme? Angesichts der Speicherkapazitäten moderner PCs ist die CD des Urkundenbuchs St. Blasien keineswegs vom Untergang bedroht: Man kann sie zu nicht nennenswerten Kosten beliebig rechtzeitig sichern, sei es auf seinem Arbeitscomputer selbst (was sich der bequemeren Handhabung sowieso empfiehlt), sei es als CD-Kopien, auf USB-Sticks, SD-Speicherkarten, externer Festplatte oder im Internet selbst. Solcherart Besorgnisse sind laienhafte Chimären.
Braun übersieht: Die Vervielfältigung ist ein dem Rechteinhaber vorbehaltenes Recht. Darf eine Bibliothek aufgrund der Einsicht, dass die Langzeithaltbarkeit der CD nicht garantiert ist, eine zur Benutzung bestimmte "Sicherungskopie" anfertigen? Selbst wenn man das Verbot von Absatz 4 von § 53 UrhG ignoriert, steht Absatz 5 entgegen, da bei elektronischen Datenbanken keine Archivkopie zulässig ist. Wissenschaftliche Zwecke nach Absatz 2 könnten allenfalls bibliotheks-interne Forscher geltend machen, aber keine Bibliotheksbenutzer.
Dass man einen schuldrechtlichen Anspruch des Bucheigentümers gegenüber dem Rechteinhaber bejahen mag, einer Vervielfältigung als "Sicherungskopie" zu angemessenen Bedingungen zuzustimmen, hilft in der Praxis nach Ablauf einiger Jahre in wohl nicht wenigen Fällen (z.B. wenn der Verlag nicht mehr erreichbar ist) wenig weiter.
KlausGraf - am Donnerstag, 8. Januar 2009, 18:52 - Rubrik: Landesgeschichte
Eine Handreichung, die alles andere als ein klares Bild ergibt:
http://www.bibliotheksverband.de/ko-recht/dokumente/171208_Rechtsverletzungen_durch_Internetnutzer.pdf
http://www.bibliotheksverband.de/ko-recht/dokumente/171208_Rechtsverletzungen_durch_Internetnutzer.pdf
KlausGraf - am Donnerstag, 8. Januar 2009, 16:46 - Rubrik: Archivrecht
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Im Parlamentsarchiv des Deutschen Bundestages ist eine unbefristete Stelle (A 11 / E 9) zu besetzen.
Ausschreibung unter http://www.bundestag.de/interakt/jobsKarriere/stellen/Stellenausschreibung3.html
Ausschreibung unter http://www.bundestag.de/interakt/jobsKarriere/stellen/Stellenausschreibung3.html
Angela Ullmann - am Donnerstag, 8. Januar 2009, 10:44
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KlausGraf - am Donnerstag, 8. Januar 2009, 04:10 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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KlausGraf - am Donnerstag, 8. Januar 2009, 04:07 - Rubrik: Open Access
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Im Gespräch: Anna Rosmus mit Angelika Faas und Thomas Krauß
Journal für Psychologie, 2(1): 64-70, 1994
http://www.ssoar.info/ssoar/View/?resid=2083
Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/5422165/
Journal für Psychologie, 2(1): 64-70, 1994
http://www.ssoar.info/ssoar/View/?resid=2083
Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/5422165/
KlausGraf - am Donnerstag, 8. Januar 2009, 03:41 - Rubrik: Kommunalarchive
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"Die "Deutsche Allgemeine" vom Tag nach Hitlers Kanzlerschaft ist eines von Dutzenden Faksimiles historischer Zeitungsausgaben, mit denen der Londoner Verleger Peter McGee den deutschen Zeitschriftenmarkt erobern will. Sein Projekt "Zeitungszeugen" folgt einem Rezept, das McGee schon in Belgien, Spanien, Finnland und fünf anderen europäischen Ländern erfolgreich ausprobiert hat: Ein Jahr lang werden im Wochenrhythmus je drei Nachdrucke von Tageszeitungen der dreißiger und vierziger Jahre veröffentlicht, eingepackt in einen Mantelteil mit Hintergrundinformationen und Einschätzungen von Experten. In Spanien begann die Reihe mit dem Ausbruch des Bürgerkriegs im Jahr 1936, in Österreich mit dem "Anschluss" ans Deutsche Reich; bei allen Projekten, so auch in Deutschland, setzte das Ende des Zweiten Weltkriegs den Schlusspunkt.
Für seine "Zeitungszeugen", die von der Wiener Historikerin Sandra Paweronschitz redigiert werden, hat sich McGee die Mithilfe namhafter Fachleute gesichert", weiss die FAZ vom 8.1.2009, S. 37.
Mehr dazu:
http://www.presseportal.de/pm/74041/1331286/zeitungszeugen
Selbstverständlich gibts keine Online-Textprobe und auch sonst nix Erhellendes unter
http://www.zeitungszeugen.de

Digitale Projekte überzeugen mich mehr:
http://delicious.com/Klausgraf/Digi_Zeitungen
Für seine "Zeitungszeugen", die von der Wiener Historikerin Sandra Paweronschitz redigiert werden, hat sich McGee die Mithilfe namhafter Fachleute gesichert", weiss die FAZ vom 8.1.2009, S. 37.
Mehr dazu:
http://www.presseportal.de/pm/74041/1331286/zeitungszeugen
Selbstverständlich gibts keine Online-Textprobe und auch sonst nix Erhellendes unter
http://www.zeitungszeugen.de

Digitale Projekte überzeugen mich mehr:
http://delicious.com/Klausgraf/Digi_Zeitungen
KlausGraf - am Donnerstag, 8. Januar 2009, 03:23 - Rubrik: Medienarchive
In der FAZ vom 08.01.2009, Nr. 6 , S. 34 bringt Verleger Vittorio Klostermann (Verleger in Frankfurt und Vorsitzender der "Arbeitsgemeinschaft wissenschaftlicher Verleger" - Bild) einmal mehr die verlagseigenen Nebelwerfer gegen Open Access in Stellung.
Zu früheren Stellungnahmen Klostermanns:
http://archiv.twoday.net/stories/4440889/#4466812
http://archiv.twoday.net/stories/4708522/
http://www.klostermann.de/verlegen/vek_8.htm
Bereits der Titel ist irreführend:
"Die große Allianz gegen das Buch
Zentrale deutsche Wissenschaftsgremien möchten mit dem gedruckten Band auch gleich das Urheberrecht mitabschaffen."
Für alle, die mit längeren Texten arbeiten, ist das Buch weiterhin Medium der ersten Wahl. Umso mehr überrascht ein Grundlagenpapier, das die Allianz der deutschen Forschungsgesellschaften unter dem Titel "Schwerpunktinitiative ,Digitale Information'" kürzlich veröffentlicht hat. Mitglieder dieser Allianz sind die Alexander von Humboldt-Stiftung, der Deutsche Akademische Austauschdienst, die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die Fraunhofer- und die Max-Planck-Gesellschaft, die Helmholtz- und die Leibniz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren, die Hochschulrektorenkonferenz und der Wissenschaftsrat.
Es muss sicher stetige Aufgabe sein, die Informationsversorgung der Wissenschaften zu verbessern. Dass dies aber ausschließlich durch digitale Medien erreicht werden soll, wie das genannte Grundlagenpapier nahelegt, kann nicht überzeugen. Wegen der im Wissenschaftsbereich immer noch wachsenden Aufwendungen für digitale Infrastruktur und digitale Inhalte droht der Erwerb gedruckter Bücher dort vollends zu versiegen. Und als ob das nicht schon schlimm genug wäre, fordert die Allianz der Wissenschaftsgesellschaften nun auch eine Änderung des Urheberrechts: Man möchte "den Autoren das ,Grundrecht' sichern, ihre Ergebnisse im Sinne eines freien Zugangs der Wissenschaft zu Informationen publizieren zu können". Diesem Satz muss man etwas länger nachschmecken. Was ist das für ein Grundrecht, das dem Autor da gegeben werden soll? Sämtliche Verwertungsrechte liegen doch schon nach jetzigem Urheberrecht beim Autor! Das ihm hier neu zugesprochene Recht soll jedoch "der Wissenschaft", also anderen, einen freien Zugang zu seinen Büchern erlauben. Nicht der Autor bekommt etwas, er soll anderen etwas geben. Ihm wird kein Recht gesichert, sondern vielmehr eines weggenommen. Geben mag seliger sein als Nehmen, aber das Gebenmüssen als Grundrecht zu bezeichnen geht denn doch zu weit.
Rabulistische Wortklauberei, nichts weiter. Der Verleger verkennt, dass Urheber Verwertern bei der Vertragsgestaltung unterlegen sind. In der Regel möchte sich der Wissenschaftler mit seinem Verlag nicht herumstreiten. Dass Verlage ausschließliche Nutzungsrechte brauchen, ist kein Grundgesetz. Die vorgeschlagene Klausel soll es Autoren ermöglichen (und ermuntern), ihre Arbeiten der weltweiten Scientific Community kostenfrei zur Verfügung zu stellen, ohne Ärger mit dem Verlag befürchten zu müssen. Von einem Müssen kann hier noch keine Rede sein.
Klostermann fährt fort:
Durch die Novellierung des Urheberrechts sollen die Professoren und Dozenten der Universitäten und Forschungseinrichtungen verpflichtet werden, sämtliche von ihnen verfassten Werke für eine kostenlose Online-Publikation zur Verfügung zu stellen. Dabei scheint die Allianz zu übersehen, dass dieser in der Open-Access-Welt als "golden" bezeichnete Weg in eine Sackgasse führt: Die Verlage werden ökonomisch kaum in der Lage sein, Geld in die Publikation von Büchern zu investieren, deren Inhalte frei aus dem Netz heruntergeladen werden können. Damit aber verlören die Autoren neben dem Honoraranspruch auch die Chance, dass ihre Texte professionell gestaltet, beworben und vertrieben werden.
Es wird durch Wiederholung nicht wahrer, dass die freie Online-Verfügbarkeit dem Absatz gedruckter Bücher oder Zeitschriften schadet. Hinreichende Evidenz fürs Gegenteil:
http://delicious.com/Klausgraf/monograph_open_access
Honoraranspruch der Autoren? In der Regel haben wissenschaftliche Autoren keinen Honoraranspruch!
Professionelle Gestaltung, Werbung und Vertrieb lassen sich bei Bedarf hinzukaufen. Im übrigen werden diese Verlagsleistungen hinsichtlich ihrer Bedeutung von den Verlegern extrem übertrieben dargestellt.
Roland Reuß, Herausgeber unter anderem der großen Kleist- und Kafka-Ausgaben des Stroemfeld-Verlags, hat vor diesem Hintergrund in einem Beitrag der Zeitschrift "TEXT. Kritische Beiträge" im Dezember 2008 die Situation der Editionsphilologie in aller Schärfe und Polemik beschrieben und vor dem Verschwinden des gedruckten Buches gewarnt. Das Buch, so Reuß, ist das beste Medium nicht nur für die Langzeitarchivierung von größeren Texten, sondern auch für deren Qualitätskontrolle - und dies genau deshalb, weil bereits die unmittelbare Herstellung eines Buches eine Menge Geld kostet und mit wirtschaftlichen Risiken einhergeht.
Die Rolle des Verlags ist die eines Investors in Zukunftsprojekte, der nicht nur für die Erfolge, sondern auch für die Misserfolge geradestehen muss. Entfällt dessen regulative Funktion, ist die Öffentlichkeit dem ungefilterten Angebot fachlicher und universitärer Repositorien ausgeliefert. Es ist nicht anzunehmen, dass das die Informationsversorgung der Wissenschaften verbesserte.
Gerade bei Editionen ist die Forderung nach Open Access unabweisbar, siehe
http://archiv.twoday.net/stories/230198/
Es gibt keine Alternative zur Langzeitarchivierung digitaler Daten - man kann das Rad der Geschichte nicht einfach zurückdrehen.
Der Wissenschaftler war vor der digitalen Welt dem ungefilterten Angebot gedruckten Schrotts ausgeliefert; fehlen ihm die quellenkritischen oder Informations-Kompetenzen einen in einem Repositorium vorgefundenen Beitrag angemessen zu bewerten, sollte er keine Wissenschaft betreiben. Und wie oft hat man es erlebt, dass wichtige Bücher nicht oder durch Kürzung verstümmelt erschienen sind.
Insgesamt eine eher dümmliche Polemik.
Zu früheren Stellungnahmen Klostermanns:
http://archiv.twoday.net/stories/4440889/#4466812
http://archiv.twoday.net/stories/4708522/
http://www.klostermann.de/verlegen/vek_8.htm
Bereits der Titel ist irreführend:
"Die große Allianz gegen das Buch
Zentrale deutsche Wissenschaftsgremien möchten mit dem gedruckten Band auch gleich das Urheberrecht mitabschaffen."
Für alle, die mit längeren Texten arbeiten, ist das Buch weiterhin Medium der ersten Wahl. Umso mehr überrascht ein Grundlagenpapier, das die Allianz der deutschen Forschungsgesellschaften unter dem Titel "Schwerpunktinitiative ,Digitale Information'" kürzlich veröffentlicht hat. Mitglieder dieser Allianz sind die Alexander von Humboldt-Stiftung, der Deutsche Akademische Austauschdienst, die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die Fraunhofer- und die Max-Planck-Gesellschaft, die Helmholtz- und die Leibniz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren, die Hochschulrektorenkonferenz und der Wissenschaftsrat.
Es muss sicher stetige Aufgabe sein, die Informationsversorgung der Wissenschaften zu verbessern. Dass dies aber ausschließlich durch digitale Medien erreicht werden soll, wie das genannte Grundlagenpapier nahelegt, kann nicht überzeugen. Wegen der im Wissenschaftsbereich immer noch wachsenden Aufwendungen für digitale Infrastruktur und digitale Inhalte droht der Erwerb gedruckter Bücher dort vollends zu versiegen. Und als ob das nicht schon schlimm genug wäre, fordert die Allianz der Wissenschaftsgesellschaften nun auch eine Änderung des Urheberrechts: Man möchte "den Autoren das ,Grundrecht' sichern, ihre Ergebnisse im Sinne eines freien Zugangs der Wissenschaft zu Informationen publizieren zu können". Diesem Satz muss man etwas länger nachschmecken. Was ist das für ein Grundrecht, das dem Autor da gegeben werden soll? Sämtliche Verwertungsrechte liegen doch schon nach jetzigem Urheberrecht beim Autor! Das ihm hier neu zugesprochene Recht soll jedoch "der Wissenschaft", also anderen, einen freien Zugang zu seinen Büchern erlauben. Nicht der Autor bekommt etwas, er soll anderen etwas geben. Ihm wird kein Recht gesichert, sondern vielmehr eines weggenommen. Geben mag seliger sein als Nehmen, aber das Gebenmüssen als Grundrecht zu bezeichnen geht denn doch zu weit.
Rabulistische Wortklauberei, nichts weiter. Der Verleger verkennt, dass Urheber Verwertern bei der Vertragsgestaltung unterlegen sind. In der Regel möchte sich der Wissenschaftler mit seinem Verlag nicht herumstreiten. Dass Verlage ausschließliche Nutzungsrechte brauchen, ist kein Grundgesetz. Die vorgeschlagene Klausel soll es Autoren ermöglichen (und ermuntern), ihre Arbeiten der weltweiten Scientific Community kostenfrei zur Verfügung zu stellen, ohne Ärger mit dem Verlag befürchten zu müssen. Von einem Müssen kann hier noch keine Rede sein.
Klostermann fährt fort:
Durch die Novellierung des Urheberrechts sollen die Professoren und Dozenten der Universitäten und Forschungseinrichtungen verpflichtet werden, sämtliche von ihnen verfassten Werke für eine kostenlose Online-Publikation zur Verfügung zu stellen. Dabei scheint die Allianz zu übersehen, dass dieser in der Open-Access-Welt als "golden" bezeichnete Weg in eine Sackgasse führt: Die Verlage werden ökonomisch kaum in der Lage sein, Geld in die Publikation von Büchern zu investieren, deren Inhalte frei aus dem Netz heruntergeladen werden können. Damit aber verlören die Autoren neben dem Honoraranspruch auch die Chance, dass ihre Texte professionell gestaltet, beworben und vertrieben werden.
Es wird durch Wiederholung nicht wahrer, dass die freie Online-Verfügbarkeit dem Absatz gedruckter Bücher oder Zeitschriften schadet. Hinreichende Evidenz fürs Gegenteil:
http://delicious.com/Klausgraf/monograph_open_access
Honoraranspruch der Autoren? In der Regel haben wissenschaftliche Autoren keinen Honoraranspruch!
Professionelle Gestaltung, Werbung und Vertrieb lassen sich bei Bedarf hinzukaufen. Im übrigen werden diese Verlagsleistungen hinsichtlich ihrer Bedeutung von den Verlegern extrem übertrieben dargestellt.
Roland Reuß, Herausgeber unter anderem der großen Kleist- und Kafka-Ausgaben des Stroemfeld-Verlags, hat vor diesem Hintergrund in einem Beitrag der Zeitschrift "TEXT. Kritische Beiträge" im Dezember 2008 die Situation der Editionsphilologie in aller Schärfe und Polemik beschrieben und vor dem Verschwinden des gedruckten Buches gewarnt. Das Buch, so Reuß, ist das beste Medium nicht nur für die Langzeitarchivierung von größeren Texten, sondern auch für deren Qualitätskontrolle - und dies genau deshalb, weil bereits die unmittelbare Herstellung eines Buches eine Menge Geld kostet und mit wirtschaftlichen Risiken einhergeht.
Die Rolle des Verlags ist die eines Investors in Zukunftsprojekte, der nicht nur für die Erfolge, sondern auch für die Misserfolge geradestehen muss. Entfällt dessen regulative Funktion, ist die Öffentlichkeit dem ungefilterten Angebot fachlicher und universitärer Repositorien ausgeliefert. Es ist nicht anzunehmen, dass das die Informationsversorgung der Wissenschaften verbesserte.
Gerade bei Editionen ist die Forderung nach Open Access unabweisbar, siehe
http://archiv.twoday.net/stories/230198/
Es gibt keine Alternative zur Langzeitarchivierung digitaler Daten - man kann das Rad der Geschichte nicht einfach zurückdrehen.
Der Wissenschaftler war vor der digitalen Welt dem ungefilterten Angebot gedruckten Schrotts ausgeliefert; fehlen ihm die quellenkritischen oder Informations-Kompetenzen einen in einem Repositorium vorgefundenen Beitrag angemessen zu bewerten, sollte er keine Wissenschaft betreiben. Und wie oft hat man es erlebt, dass wichtige Bücher nicht oder durch Kürzung verstümmelt erschienen sind.
Insgesamt eine eher dümmliche Polemik.
KlausGraf - am Donnerstag, 8. Januar 2009, 02:37 - Rubrik: Open Access
Klaus Graf, Erzählmotive in frühneuzeitlichen Kriminalquellen, in: Folklore als Tatsachenbericht, hrsg. von Jürgen Beyer/Reet Hiiemä, Tartu 2001, S. 21-36
Online (Scan mit OCR)
http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/6171/
Der erste Abschnitt des in Tartu 2000 gehaltenen Vortrags geht auf neuere kriminalitätshistorische Forschungen zu narrativen Elementen in Gerichtsquellen ein. Ausgangspunkt ist ein Blick auf das Buch von Natalie Zemon Davis "Fiction in the Archives" von 1987, dem inzwischen paradigmatischen Charakter zugesprochen werden kann. Der zweite Abschnitt widmet sich der Unterscheidung von literarischen und archivalischen Kriminalquellen und unterstreicht die Notwendigkeit, beide aufeinander zu beziehen. Der dritte Abschnitt handelt von "Okkulttätern", die mit windigen Erzählungen sich die Leichtgläubigkeit ihrer Mitmenschen zunutze machten (z.B. Bauernfänger aus dem Venusberg). Im vierten Abschnitt geht es um das Erzählmotiv der Unschuldszeichen, und der fünfte thematisiert methodische Aspekte: die Frage der konkurrierenden theoretischen Konzepte, das Verhältnis von Erzählung und Glaube sowie die Forderung nach Motiv-Indices für archivalische Kriminalquellen.
Verwandte Arbeiten: Klaus Graf, Das leckt die Kuh nicht ab. 'Zufällige Gedanken' zu Schriftlichkeit und Erinnerungskultur der Strafjustiz, in: Kriminalitätsgeschichte. Beiträge zur Sozial- und Kulturgeschichte der Vormoderne, hrsg. von Andreas Blauert/Gerd Schwerhoff (= Konflikte und Kultur - Historische Perspektiven 1), Konstanz 2000, S. 245-288 (E-Text); Klaus Graf, Justiz und Erinnerung in der Frühen Neuzeit, in: Justiz und Gerechtigkeit, hrsg. von Andrea Griesebner/Martin Scheutz/Herwig Weigl (= Wiener Schriften zur Geschichte der Neuzeit 1), Innsbruck u.a. 2002, S. 51-60 (E-Text)
Online (Scan mit OCR)
http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/6171/
Der erste Abschnitt des in Tartu 2000 gehaltenen Vortrags geht auf neuere kriminalitätshistorische Forschungen zu narrativen Elementen in Gerichtsquellen ein. Ausgangspunkt ist ein Blick auf das Buch von Natalie Zemon Davis "Fiction in the Archives" von 1987, dem inzwischen paradigmatischen Charakter zugesprochen werden kann. Der zweite Abschnitt widmet sich der Unterscheidung von literarischen und archivalischen Kriminalquellen und unterstreicht die Notwendigkeit, beide aufeinander zu beziehen. Der dritte Abschnitt handelt von "Okkulttätern", die mit windigen Erzählungen sich die Leichtgläubigkeit ihrer Mitmenschen zunutze machten (z.B. Bauernfänger aus dem Venusberg). Im vierten Abschnitt geht es um das Erzählmotiv der Unschuldszeichen, und der fünfte thematisiert methodische Aspekte: die Frage der konkurrierenden theoretischen Konzepte, das Verhältnis von Erzählung und Glaube sowie die Forderung nach Motiv-Indices für archivalische Kriminalquellen.
Verwandte Arbeiten: Klaus Graf, Das leckt die Kuh nicht ab. 'Zufällige Gedanken' zu Schriftlichkeit und Erinnerungskultur der Strafjustiz, in: Kriminalitätsgeschichte. Beiträge zur Sozial- und Kulturgeschichte der Vormoderne, hrsg. von Andreas Blauert/Gerd Schwerhoff (= Konflikte und Kultur - Historische Perspektiven 1), Konstanz 2000, S. 245-288 (E-Text); Klaus Graf, Justiz und Erinnerung in der Frühen Neuzeit, in: Justiz und Gerechtigkeit, hrsg. von Andrea Griesebner/Martin Scheutz/Herwig Weigl (= Wiener Schriften zur Geschichte der Neuzeit 1), Innsbruck u.a. 2002, S. 51-60 (E-Text)
KlausGraf - am Donnerstag, 8. Januar 2009, 01:20 - Rubrik: Landesgeschichte
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http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE080023477&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10
AZ: 1 O 175/08
Berufung ist eingelegt, daher nicht rechtskräftig: Mopo
Zusammenfassung:
http://www.online-und-recht.de/urteile/Mitstoererhaftung-von-Bildportalen-im-Internet-Landgericht-Potsdam-20081121.html
Siehe auch
http://www.heise.de/newsticker/Gericht-Fotoportal-unterliegt-bei-Aufnahmen-trotz-Fotoverbot-der-Stoererhaftung--/meldung/121252
Zur Rechtslage:
http://archiv.twoday.net/stories/5337065/
AZ: 1 O 175/08
Berufung ist eingelegt, daher nicht rechtskräftig: Mopo
Zusammenfassung:
http://www.online-und-recht.de/urteile/Mitstoererhaftung-von-Bildportalen-im-Internet-Landgericht-Potsdam-20081121.html
Siehe auch
http://www.heise.de/newsticker/Gericht-Fotoportal-unterliegt-bei-Aufnahmen-trotz-Fotoverbot-der-Stoererhaftung--/meldung/121252
Zur Rechtslage:
http://archiv.twoday.net/stories/5337065/
KlausGraf - am Mittwoch, 7. Januar 2009, 20:03 - Rubrik: Archivrecht
http://www.nw-news.de/nw/lokale_news/buende/buende/?cnt=2772976
Zur Bibliothek des Friedrichs-Gymnasiums
http://www.b2i.de/fabian?Friedrichs-Gymnasium
Zur Bibliothek des Friedrichs-Gymnasiums
http://www.b2i.de/fabian?Friedrichs-Gymnasium
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Institution: Schloss Drachenburg gGmbH, Frankreich
Bewerbungsschluss: 02.02.2009
Werkvertrag
Wissenschaftliche Archivrecherche
Schloss Drachenburg in Königswinter bei Bonn gehört zu den herausragenden Schlossbauten des ausgehenden 19. Jahrhunderts in Nordrhein-Westfalen. Auf halber Höhe des Drachenfels gelegen, eröffnet das historistische Baudenkmal die Reihe der Burgen und Schlösser am Rhein.
Die Stadt Königswinter und die Nordrhein-Westfalen-Stiftung Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege haben es sich zur Aufgabe gemacht, Schloss Drachenburg als Baudenkmal zu erhalten. Mit Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen wird das Schloss zur Zeit behutsam restauriert, steht aber bereits jetzt als Kunst- und Kultureinrichtung der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Für die wissenschaftlich fundierte Erarbeitung der frühen Schlossgeschichte von Schloss Drachenburg und der Biographie des Bauherren Stephan von Sarter suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Studenten der Geschichte / Wirtschaftsgeschichte zwecks eigenständiger
wissenschaftlicher Recherche
in Archiven in Frankreich. Vorausgesetzt werden ein abgeschlossenes Studium oder Grundstudium im Bereich Geschichte oder Wirtschaftsgeschichte, daneben sehr gute Französisch- und Englischkenntnisse, Einsatzbereitschaft, selbständige Arbeitsweise, Kommunikations- und Organisationsgeschick, Forschungserfahrungen sind erwünscht.
Bitte senden Sie Ihre vollständigen, aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis spätestens 2. Februar 2009 per Email an:
wagner@schloss-drachenburg.de
oder postalisch an:
Schloss Drachenburg gGmbH
Drachenfelsstraße 118
53639 Königswinter
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Wagner, Telefon 02223-901970 oder wagner@schloss-drachenburg.de.
Ihre Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn Sie einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag beifügen. Bewerbungskosten werden nicht erstattet.
Kontakt:
Frau Wagner
Drachenfelsstr. 118
53639 Königswinter
02223-901970
wagner@schloss-drachenburg.de
URL: http://www.schloss-drachenburg.de
Quelle:
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/chancen/id=3392&type=stellen
Bewerbungsschluss: 02.02.2009
Werkvertrag
Wissenschaftliche Archivrecherche
Schloss Drachenburg in Königswinter bei Bonn gehört zu den herausragenden Schlossbauten des ausgehenden 19. Jahrhunderts in Nordrhein-Westfalen. Auf halber Höhe des Drachenfels gelegen, eröffnet das historistische Baudenkmal die Reihe der Burgen und Schlösser am Rhein.
Die Stadt Königswinter und die Nordrhein-Westfalen-Stiftung Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege haben es sich zur Aufgabe gemacht, Schloss Drachenburg als Baudenkmal zu erhalten. Mit Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen wird das Schloss zur Zeit behutsam restauriert, steht aber bereits jetzt als Kunst- und Kultureinrichtung der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Für die wissenschaftlich fundierte Erarbeitung der frühen Schlossgeschichte von Schloss Drachenburg und der Biographie des Bauherren Stephan von Sarter suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Studenten der Geschichte / Wirtschaftsgeschichte zwecks eigenständiger
wissenschaftlicher Recherche
in Archiven in Frankreich. Vorausgesetzt werden ein abgeschlossenes Studium oder Grundstudium im Bereich Geschichte oder Wirtschaftsgeschichte, daneben sehr gute Französisch- und Englischkenntnisse, Einsatzbereitschaft, selbständige Arbeitsweise, Kommunikations- und Organisationsgeschick, Forschungserfahrungen sind erwünscht.
Bitte senden Sie Ihre vollständigen, aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis spätestens 2. Februar 2009 per Email an:
wagner@schloss-drachenburg.de
oder postalisch an:
Schloss Drachenburg gGmbH
Drachenfelsstraße 118
53639 Königswinter
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Wagner, Telefon 02223-901970 oder wagner@schloss-drachenburg.de.
Ihre Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn Sie einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag beifügen. Bewerbungskosten werden nicht erstattet.
Kontakt:
Frau Wagner
Drachenfelsstr. 118
53639 Königswinter
02223-901970
wagner@schloss-drachenburg.de
URL: http://www.schloss-drachenburg.de
Quelle:
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/chancen/id=3392&type=stellen
KlausGraf - am Mittwoch, 7. Januar 2009, 19:29 - Rubrik: Personalia
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Auf Abgeordnetenwatch muss sich der sachsen-anhaltinische Politkwissenschaftler und MdB zu Fragen über das Archiv bzw. den Bildbestand der Bundesbildstelle äußern.
Link:
http://www.abgeordnetenwatch.de/jan_korte-650-5947--f159199.html
Link:
http://www.abgeordnetenwatch.de/jan_korte-650-5947--f159199.html
Wolf Thomas - am Mittwoch, 7. Januar 2009, 17:51 - Rubrik: Staatsarchive
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" ..... Im Kreisarchiv füllen die rund 40 Kartons mit dem Nachlass des 1999 verstorbenen Gastronomen heute fünf laufende Regalmeter. Seit Februar 2008 werden die Erinnerungsstücke im Kreisarchiv ausgewertet. Bereits 2007 bekam das "Gedächtnis des Landkreises" von der Witwe Irmgard Katzenberger zwei Gästebücher aus "Katzenbergers Adler" als Dauerleihgabe; sie starb Ende 2007. Zu den repräsentativsten Stücken der Sammlung zählen neben einem Gasthausschild aus den 30er-Jahren, eleganten Kristallkaraffen, Aschenbechern und Glaspokalen mit eingeschliffenem Monogramm "RK" Rudolf Katzenbergers goldene Pfanne und seine goldene Pfeffermühle....."
Quelle: Badisches Tageblatt
Quelle: Badisches Tageblatt
Wolf Thomas - am Mittwoch, 7. Januar 2009, 17:41 - Rubrik: Kommunalarchive
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" .... Eine große Überraschung gab es bei der CIA. Neuer Direktor der Behörde wird der 70 Jahre alte Leon Panetta. Er diente von 1977 bis 1993 als Kongressabgeordneter aus Kalifornien. Anschließend berief Bill Clinton ihn zum Haushaltsdirektor. 1994 bis1997 war er Stabschef im Weißen Haus. Mit operativer Geheimdienstarbeit war er Zeit seines Lebens nur am Rande befasst. Panetta leitet derzeit zusammen mit seiner Ehefrau ein „Leon & Sylvia Panetta-Institut für Politik“ sowie ein „Leon E. Panetta-Archiv“ in Kalifornien. ..."
Quelle: Welt-Artikel
Wikipedia-Artikel über Panetta (engl.): http://en.wikipedia.org/wiki/Leon_Panetta
Link zur Archiv-Seite: http://www.panettainstitute.org/study_with_us/panetta_archive.htm
Quelle: Welt-Artikel
Wikipedia-Artikel über Panetta (engl.): http://en.wikipedia.org/wiki/Leon_Panetta
Link zur Archiv-Seite: http://www.panettainstitute.org/study_with_us/panetta_archive.htm
Wolf Thomas - am Mittwoch, 7. Januar 2009, 17:39 - Rubrik: Personalia
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Samuel Willenberg, Treblinka-Überlebender, zeigt in der Göttinger "Galerie Alte Feuerwache" (Ritterplan, 37073 Göttingen, 0551 / 4 88 62 67) 15 bis zu einem Meter großen Bronzeplastiken, die Menschen und Szenen aus dem Konzentrationslager Treblinka Skulpturen zeigen. Die Ausstellung dauert vom 9. - 25.1.2009.
Dank an den NDR-Videotext!
Links zur Ausstellung:
http://www.bildungswerk-ks.de/veroeffentlichungen/die-kunst-der-erinnerung-bronzeplastiken-des (Katalog)
http://olafa.blogsport.de/2008/12/10/die-kunst-der-erinnerung/ (Rahmenprogramm: Di, 13.01.2009, 20:00 Uhr Vortrag "Der Holocaust im Bild: Künstlerische Auseinandersetzungen vor und nach 1945), Historikerin Christiane Heß (Bielefeld/Hamburg))
Dank an den NDR-Videotext!
Links zur Ausstellung:
http://www.bildungswerk-ks.de/veroeffentlichungen/die-kunst-der-erinnerung-bronzeplastiken-des (Katalog)
http://olafa.blogsport.de/2008/12/10/die-kunst-der-erinnerung/ (Rahmenprogramm: Di, 13.01.2009, 20:00 Uhr Vortrag "Der Holocaust im Bild: Künstlerische Auseinandersetzungen vor und nach 1945), Historikerin Christiane Heß (Bielefeld/Hamburg))
Wolf Thomas - am Mittwoch, 7. Januar 2009, 16:57 - Rubrik: Veranstaltungen
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http://de.wikisource.org/wiki/Ketzereien_zum_Büchertag
Wikisource eröffnet mit einem bissigen Kommentar von Carl von Ossietzky (gest. 1938) zu einem Tag des deutschen Buches 1929 aus der "Weltbühne" eine kleine Reihe von Texten dieses am 1.1.2009 gemeinfrei gewordenen Autors.
Zitat:
"Hinzu kommt, daß der Verlagsbuchhandel, der sich so willig dem sagenhaften Rhythmus der Zeit anvertraut, nach seiner ganzen Art sehr konservativ ist. Von welch unüberbietbarer komischer Kraft ist nicht dies sein Börsenblatt, wo tummeln sich mehr Irish bulls als dort? Der in Leipzig residierende christliche Buchhandel ist vor allem auf seine Tradition stolz, dazu gesellt sich auch ein geist-politisches Rückschrittlertum, das sich kein Stand gestatten sollte, der jene Güter verwaltet, die Vergangenheit und Zukunft verbinden."
Diese konservative Grundeinstellung beobachtet man auch beim heutigen Börsenverein, der Open Access für Teufelswerk hält und beispielsweise nicht daran denkt, ein attraktives Angebot von Digitalisaten zur Buchhandelsgeschichte ins Netz zu stellen.

Wikisource eröffnet mit einem bissigen Kommentar von Carl von Ossietzky (gest. 1938) zu einem Tag des deutschen Buches 1929 aus der "Weltbühne" eine kleine Reihe von Texten dieses am 1.1.2009 gemeinfrei gewordenen Autors.
Zitat:
"Hinzu kommt, daß der Verlagsbuchhandel, der sich so willig dem sagenhaften Rhythmus der Zeit anvertraut, nach seiner ganzen Art sehr konservativ ist. Von welch unüberbietbarer komischer Kraft ist nicht dies sein Börsenblatt, wo tummeln sich mehr Irish bulls als dort? Der in Leipzig residierende christliche Buchhandel ist vor allem auf seine Tradition stolz, dazu gesellt sich auch ein geist-politisches Rückschrittlertum, das sich kein Stand gestatten sollte, der jene Güter verwaltet, die Vergangenheit und Zukunft verbinden."
Diese konservative Grundeinstellung beobachtet man auch beim heutigen Börsenverein, der Open Access für Teufelswerk hält und beispielsweise nicht daran denkt, ein attraktives Angebot von Digitalisaten zur Buchhandelsgeschichte ins Netz zu stellen.
In der Dokumentation zur Verbringung der "Straßenszene" von Ernst Ludwig Kirchner ins Ausland
http://www.artnet.de/magazine/sonder/pdf/flecknerbrief08-25-06.pdf
ist auch das Rücktrittsschreiben von Prof. Dr. Uwe Fleckner (Hamburg) enthalten, das schön demonstriert, dass der nationale Kulturgüterschutz im Zweifel nichts wert ist, weil bereits das Zusammentreten des Sachverständigen-Ausschusses politisch verhindert werden kann.
"Sehr geehrter Herr Senator,
im Jahr 2004 haben Sie mich in den Berliner Sachverständigen-Ausschuß für Kulturgut berufen, der über das Gesetz zum Schutz deutschen Kulturguts gegen Abwanderung (BGBI. I S. 1754) wacht.
Mit großer Besorgnis habe ich in den letzten Wochen die Entscheidung verfolgt, Ernst Ludwig Kirchners Gemälde »Berliner Straßenszene« von 1913 aus dem Eigentum des Berliner Brücke-Museums zu restituieren. Zwar ist es nicht die Aufgabe des Sachverständigen-Ausschusses, über die Eigentumsverhältnisse eines Kunstwerks zu entscheiden (obwohl bislang keine Belege dafür veröffentlicht werden konnten, die eine Restitution im Sinne der »Washingtoner Erklärung« rechtfertigen), jedoch ist mir vollkommen unverständlich, warum die Ausfuhr eines zu Privateigentum erklärten Kunstwerkes erfolgen konnte, ohne daß die Experten unserer Kommission um eine Stellungnahme gebeten wurden.
Das Gemälde war – als Kunstwerk im öffentlichen Eigentum – selbstverständlich nicht in das Verzeichnis national wertvollen Kulturguts eingetragen worden, da ja keine Veranlassung bestand, eine Ausfuhr des Gemäldes zu befürchten. Im Augenblick seiner Reprivatisierung stellt sich meiner Auffassung nach der rechtliche Sachverhalt jedoch vollständig anders dar: Als zuständige Landesbehörde hätte die Senatsverwaltung zu
diesem Zeitpunkt ein Eintragungsverfahren einleiten können, ja, müssen. Die Kommission hätte dann ihrerseits eine Stellungnahme formuliert, und ich zweifele nicht daran, daß sie einmütig zu der Auffassung gelangt wäre, bei Kirchners Gemälde handele sich es um ein unbedingt schützenswertes Kulturgut, dessen nationale Bedeutung eine dauerhafte Ausfuhr unter keinen Umständen erlaubt. Der Respekt vor Künstler und Werk, der Respekt vor den engagierten Sammlern Alfred Hess und Carl Hagemann hätte ein solches Vorgehen meines Erachtens dringend geboten.
Dies ist leider nicht erfolgt, und damit ist die Möglichkeit, das Gemälde innerhalb Deutschlands – womöglich als Dauerleihgabe aus Privatbesitz sogar im Brücke-Museum – zu bewahren, leichtfertig und fahrlässig vertan worden.
Ich habe daraufhin am 16.8.2006 Frau Liane Rybczyk, die zuständige Mitarbeiterin in der Senatsverwaltung, schriftlich gebeten, eine Sondersitzung der Kommission einzuberufen, um die offenen Fragen zu diskutieren und eine – vielleicht nur noch symbolische – Stellungnahme herbeizuführen. Die Einberufung der Sitzung ist mir unter dem Datum des 18.8.2006 verweigert worden.
Aus diesen Vorgängen muß ich leider den Schluß ziehen, daß die Arbeit der Kommission unter den jetzigen Bedingungen nicht nach Maßgabe ihres gesetzlichen Auftrags erfolgen kann und offenbar politisch weder gewollt noch unterstützt wird. Mein ethisches Selbstverständnis als Wissenschaftler und Hochschullehrer sowie als Leiter der »Forschungsstelle ›Entartete Kunst‹« an der Freien Universität sowie an der Universität Hamburg erlaubt es mir daher nicht, Mitglied eines Sachverständigen-Ausschusses zu sein, der in Fragen von solcher Tragweite nicht gehört wird, ja, der nicht einmal dann einberufen wird, wenn ein Mitglied dies aus dringendem Anlaß wünscht. Ich darf Sie also in aller Form bitten, meinen Rücktritt aus der Kommission entgegenzunehmen."

http://www.artnet.de/magazine/sonder/pdf/flecknerbrief08-25-06.pdf
ist auch das Rücktrittsschreiben von Prof. Dr. Uwe Fleckner (Hamburg) enthalten, das schön demonstriert, dass der nationale Kulturgüterschutz im Zweifel nichts wert ist, weil bereits das Zusammentreten des Sachverständigen-Ausschusses politisch verhindert werden kann.
"Sehr geehrter Herr Senator,
im Jahr 2004 haben Sie mich in den Berliner Sachverständigen-Ausschuß für Kulturgut berufen, der über das Gesetz zum Schutz deutschen Kulturguts gegen Abwanderung (BGBI. I S. 1754) wacht.
Mit großer Besorgnis habe ich in den letzten Wochen die Entscheidung verfolgt, Ernst Ludwig Kirchners Gemälde »Berliner Straßenszene« von 1913 aus dem Eigentum des Berliner Brücke-Museums zu restituieren. Zwar ist es nicht die Aufgabe des Sachverständigen-Ausschusses, über die Eigentumsverhältnisse eines Kunstwerks zu entscheiden (obwohl bislang keine Belege dafür veröffentlicht werden konnten, die eine Restitution im Sinne der »Washingtoner Erklärung« rechtfertigen), jedoch ist mir vollkommen unverständlich, warum die Ausfuhr eines zu Privateigentum erklärten Kunstwerkes erfolgen konnte, ohne daß die Experten unserer Kommission um eine Stellungnahme gebeten wurden.
Das Gemälde war – als Kunstwerk im öffentlichen Eigentum – selbstverständlich nicht in das Verzeichnis national wertvollen Kulturguts eingetragen worden, da ja keine Veranlassung bestand, eine Ausfuhr des Gemäldes zu befürchten. Im Augenblick seiner Reprivatisierung stellt sich meiner Auffassung nach der rechtliche Sachverhalt jedoch vollständig anders dar: Als zuständige Landesbehörde hätte die Senatsverwaltung zu
diesem Zeitpunkt ein Eintragungsverfahren einleiten können, ja, müssen. Die Kommission hätte dann ihrerseits eine Stellungnahme formuliert, und ich zweifele nicht daran, daß sie einmütig zu der Auffassung gelangt wäre, bei Kirchners Gemälde handele sich es um ein unbedingt schützenswertes Kulturgut, dessen nationale Bedeutung eine dauerhafte Ausfuhr unter keinen Umständen erlaubt. Der Respekt vor Künstler und Werk, der Respekt vor den engagierten Sammlern Alfred Hess und Carl Hagemann hätte ein solches Vorgehen meines Erachtens dringend geboten.
Dies ist leider nicht erfolgt, und damit ist die Möglichkeit, das Gemälde innerhalb Deutschlands – womöglich als Dauerleihgabe aus Privatbesitz sogar im Brücke-Museum – zu bewahren, leichtfertig und fahrlässig vertan worden.
Ich habe daraufhin am 16.8.2006 Frau Liane Rybczyk, die zuständige Mitarbeiterin in der Senatsverwaltung, schriftlich gebeten, eine Sondersitzung der Kommission einzuberufen, um die offenen Fragen zu diskutieren und eine – vielleicht nur noch symbolische – Stellungnahme herbeizuführen. Die Einberufung der Sitzung ist mir unter dem Datum des 18.8.2006 verweigert worden.
Aus diesen Vorgängen muß ich leider den Schluß ziehen, daß die Arbeit der Kommission unter den jetzigen Bedingungen nicht nach Maßgabe ihres gesetzlichen Auftrags erfolgen kann und offenbar politisch weder gewollt noch unterstützt wird. Mein ethisches Selbstverständnis als Wissenschaftler und Hochschullehrer sowie als Leiter der »Forschungsstelle ›Entartete Kunst‹« an der Freien Universität sowie an der Universität Hamburg erlaubt es mir daher nicht, Mitglied eines Sachverständigen-Ausschusses zu sein, der in Fragen von solcher Tragweite nicht gehört wird, ja, der nicht einmal dann einberufen wird, wenn ein Mitglied dies aus dringendem Anlaß wünscht. Ich darf Sie also in aller Form bitten, meinen Rücktritt aus der Kommission entgegenzunehmen."

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http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/periodical/titleinfo/182848
Codex diplomaticus equestris cum continuatione, oder Reichs-Ritter-Archiv mit dessen Fortsetzung .. / curante Joh. Stephano Burgermeistero, Ulm 1721
Ein wichtiges Quellenwerk zur Geschichte der Reichsritterschaft.

Ebenfalls neu in Düsseldorf Merians Topographia Palatinatus Rheni
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/content/titleinfo/187664
Codex diplomaticus equestris cum continuatione, oder Reichs-Ritter-Archiv mit dessen Fortsetzung .. / curante Joh. Stephano Burgermeistero, Ulm 1721
Ein wichtiges Quellenwerk zur Geschichte der Reichsritterschaft.
Ebenfalls neu in Düsseldorf Merians Topographia Palatinatus Rheni
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/content/titleinfo/187664
KlausGraf - am Dienstag, 6. Januar 2009, 21:34 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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" ..... Die erste Sonderausstellung mit dem Titel „HAUNEBU“ soll bereits ab Februar 2009 im Kraftwerk Peenemünde zu sehen sein. Das ambitionierte Projekt HAUNEBU rekonstruiert eine gängige Verschwörungstheorie zum Zweiten Weltkrieg: deutsche Ingenieure sollen Raumschiffe erfunden haben, mit dem Ziel, den Kriegsausgang für Hitlerdeutschland zu entscheiden. Dieses streng gehütete Geheimnis, die sogenannte „Wunderwaffe“, war eine fliegende Untertasse namens HAUNEBU. Anhand von künstlerisch verfremdeten historischen Dokumenten bemüht sich der polnische Künstler Hubert Czerepok, sich mit dem Mythos auseinander zu setzen, der in der rechten Szene zunehmend Eingang findet. .....Czerepok selbst taucht nur in höchst distanzierter Form in seiner Arbeit auf. Er behauptet und deutet nicht, sondern er zeigt. Der Betrachter selbst ist es, der die Teile von HAUNEBU zu einer Geschichte zusammengefügt.
Die kritisch-künstlerische Auseinandersetzung mit besagtem Mythos war ein Motiv der Präsentation von HAUNEBU. Zugleich bildet diese Sonderausstellung auch die Fortführung des mit der jetzigen Sonderausstellung „Grasnarben – Fotografien von ehemaligen NS-Lagern in Nordwestdeutschland“ begonnenen Versuchs, die Dokumentation von eben diesen historischen Stätten des NS-Regimes in einem neuen, ungewohnten Kontext zu präsentieren. Ziel dieser Dekodierung soll es u.a. sein, die methodische Auseinandersetzung mit dieser deutschen Epoche den veränderten Seh- und Lesegewohnheiten anzupassen.
Bereits seit mehreren Jahren setzt sich der 1973 geborene Künstler, der in Posen studierte, mit der Frage auseinander, wie Wirklichkeit, Medien und unsere persönlichen Wahrheiten sich gegenseitig beeinflussen."
Quelle:
http://www.usedom-exclusiv.de/winter2008/hti-2008-4-2.htm
Link zum Museum:
http://www.peenemuende.de/
Wikipedia-Artikel zu Haunebu: http://de.wikipedia.org/wiki/Reichsflugscheibe
Dank an den NDR-Videotext!
Die kritisch-künstlerische Auseinandersetzung mit besagtem Mythos war ein Motiv der Präsentation von HAUNEBU. Zugleich bildet diese Sonderausstellung auch die Fortführung des mit der jetzigen Sonderausstellung „Grasnarben – Fotografien von ehemaligen NS-Lagern in Nordwestdeutschland“ begonnenen Versuchs, die Dokumentation von eben diesen historischen Stätten des NS-Regimes in einem neuen, ungewohnten Kontext zu präsentieren. Ziel dieser Dekodierung soll es u.a. sein, die methodische Auseinandersetzung mit dieser deutschen Epoche den veränderten Seh- und Lesegewohnheiten anzupassen.
Bereits seit mehreren Jahren setzt sich der 1973 geborene Künstler, der in Posen studierte, mit der Frage auseinander, wie Wirklichkeit, Medien und unsere persönlichen Wahrheiten sich gegenseitig beeinflussen."
Quelle:
http://www.usedom-exclusiv.de/winter2008/hti-2008-4-2.htm
Link zum Museum:
http://www.peenemuende.de/
Wikipedia-Artikel zu Haunebu: http://de.wikipedia.org/wiki/Reichsflugscheibe
Dank an den NDR-Videotext!
Wolf Thomas - am Dienstag, 6. Januar 2009, 17:23 - Rubrik: Veranstaltungen
" ..... YouTube ist öffentliches Archiv und intimes Bilderspektakel in Einem. ....." - aus der Ankündigung der Ausstellung: "public viewing. wissenswelten von der keilschrift bis youtube" in Hannover
Quelle:
http://idw-online.de/pages/de/news295174
Quelle:
http://idw-online.de/pages/de/news295174
Wolf Thomas - am Dienstag, 6. Januar 2009, 15:55 - Rubrik: Wahrnehmung
"Das Rundfunkmuseum der Stadt im alten Grundig-Direktionsgebäude sendet gute Nachrichten zum Jahreswechsel. ..... Erfreulich ist aus Walthers Sicht, dass das Museum das «wichtigste Archiv zur Unterhaltungselektronik erwarb, das derzeit verfügbar war«. Das Archiv Prof. Karl Tetzners, der Mitglied im Museums-Förderverein war, nach dem Krieg einer der wichtigsten Fachjournalisten sowie Professor an der FU Berlin, soll innerhalb der nächsten ein bis zwei Jahre die Dauerausstellung ergänzen. Dank der Mehreinnahmen 2008 belastete der Ankauf des Archivs den städtischen Haushalt nicht."
Quelle:
http://www.fuerther-nachrichten.de/artikel.asp?art=946322&kat=50
Links zu biographischen Angaben über Karl Tetzner:
http://www.radiomuseum.org/forum/prof_karl_tetzner_gestorben.html
http://www.berlinbrandenburg24.de/home/news/MenschenUndMedien/index.php?site=newsflash&nfid=192 (Tetzner-Würdigung zum 90.)
http://www.teli.de/pdf/tk99-4.pdf (Tetzner-Würdigung zum 85.)
Quelle:
http://www.fuerther-nachrichten.de/artikel.asp?art=946322&kat=50
Links zu biographischen Angaben über Karl Tetzner:
http://www.radiomuseum.org/forum/prof_karl_tetzner_gestorben.html
http://www.berlinbrandenburg24.de/home/news/MenschenUndMedien/index.php?site=newsflash&nfid=192 (Tetzner-Würdigung zum 90.)
http://www.teli.de/pdf/tk99-4.pdf (Tetzner-Würdigung zum 85.)
Wolf Thomas - am Dienstag, 6. Januar 2009, 15:50 - Rubrik: Medienarchive
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" .....Die elektronische Bibliothek der Zukunft können wir uns nur wie das Jedi-Archiv im Film "Star Wars" vorstellen: Ein Raum wie in einem englischen College - doch in den Regalen sehen die Tausende von elektronischen Containern alle gleich aus. ....."
Wolf Lepenies, emeritierter Professor für Soziologie an der FU Berlin
Quelle:
http://www.welt.de/welt_print/article2976425/Das-Aeussere-zaehlt.html
Wolf Lepenies, emeritierter Professor für Soziologie an der FU Berlin
Quelle:
http://www.welt.de/welt_print/article2976425/Das-Aeussere-zaehlt.html
Wolf Thomas - am Dienstag, 6. Januar 2009, 15:49 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Als Textträger ist das E-Book unschlagbar. Das gedruckte Buch kann damit nicht konkurrieren. Seine Bedeutung wird aber unterschätzt, wenn man es ausschließlich als Textträger versteht. Bücher transportieren nicht nur Texte. Sie sind kulturelle und historische Artefakte. Was sie auszeichnet, ist ihre unverwechselbare Individualität. Als physisches Objekt verfügt das herkömmliche Buch über Eigenschaften, die kein E-Book sich je aneignen kann.
Aus Wolf Lepenies: Das Äußere zählt
http://www.welt.de/welt_print/article2976425/Das-Aeussere-zaehlt.html
Aus Wolf Lepenies: Das Äußere zählt
http://www.welt.de/welt_print/article2976425/Das-Aeussere-zaehlt.html
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so betitelt Marcus Jauer im FAZ-Kulturteil seine Reportage (Link): " Jedes Land schafft sich Institutionen, die es zur Regelung seiner Angelegenheiten braucht. Einige dieser Institutionen gibt es in anderen Ländern auch, weil sie Angelegenheiten regeln, die es so oder ähnlich überall zu regeln gibt. Einige dieser Institutionen aber gibt es nur in einem Land. Sie regeln Angelegenheiten, die so nirgends sonst zu regeln sind.
In Deutschland gehört zu diesen Institutionen ein Archiv. Es ist eines der größten des Landes, und die Akten, die in ihm aufbewahrt werden, würden, reihte man sie aneinander, ungefähr die Länge der Berliner Mauer ergeben, wenn auch nicht ihre Höhe. Diese Akten wurden von einem Staat angelegt, der seiner Bevölkerung so sehr misstraute, dass er den Geheimdienst gegen sie einsetzte. Sie werden heute von einem Staat verwaltet, für den sie nicht gedacht waren, der sie aber offenhält für alle, die sich in ihnen wiederfinden. In der Art, wie das Archiv zu seinem Bestand kam, und der Weise, wie es jetzt mit seinem Bestand umgeht, kommen damit also schon einmal zwei deutsche Tätigkeiten zusammen, das Kontrollieren und das Aufarbeiten. Aber es ist ja auch eine deutsche Behörde. ....."
In Deutschland gehört zu diesen Institutionen ein Archiv. Es ist eines der größten des Landes, und die Akten, die in ihm aufbewahrt werden, würden, reihte man sie aneinander, ungefähr die Länge der Berliner Mauer ergeben, wenn auch nicht ihre Höhe. Diese Akten wurden von einem Staat angelegt, der seiner Bevölkerung so sehr misstraute, dass er den Geheimdienst gegen sie einsetzte. Sie werden heute von einem Staat verwaltet, für den sie nicht gedacht waren, der sie aber offenhält für alle, die sich in ihnen wiederfinden. In der Art, wie das Archiv zu seinem Bestand kam, und der Weise, wie es jetzt mit seinem Bestand umgeht, kommen damit also schon einmal zwei deutsche Tätigkeiten zusammen, das Kontrollieren und das Aufarbeiten. Aber es ist ja auch eine deutsche Behörde. ....."
Wolf Thomas - am Dienstag, 6. Januar 2009, 15:47 - Rubrik: Staatsarchive
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"....Laut Statistik verließen rund 165 000 Deutsche im Jahr 2007 ihr Land, so viele wie nie seit dem Zweiten Weltkrieg. Und auch 2009 dürfte angesichts sinkender Konjunkturdaten ähnliche Zahlen bringen. Doch was steckt wissenschaftlich hinter dieser Bewegung ins Weite? Und wie war es früher?
Themen, die längst nicht erforscht sind, meint Gabriele Mertens, Generalsekretärin des Raphaels-Werk. Hier will der Caritas-Fachverband, der seit 1871 Auswanderwillige berät, Abhilfe schaffen: Mit einer bundesweit einzigartigen Auswandererdatenbank, die das Raphaels-Werk zusammen mit dem Diözesanarchiv des Erzbistums Hamburg aufbaut.
Rund 200 Kartons mit Fallakten beherbergt Leiter Martin Colberg derzeit in seinem Archiv. In den Kisten schlummern etwa 200 000 Datensätze von Menschen, die zwischen 1950 und 1980 ausgewandert sind: Papier gewordenes "Mein neues Leben XXL" sozusagen. Ältere Akten verbrannten leider im Zweiten Weltkrieg. Bis zur Gründung des Erzbistums Hamburg 1995 lagerten die Papiere im Staatsarchiv der Hansestadt, wo zum Glück nichts "kassiert", aber auch kein Stück erfasst wurde, wie Colberg feststellt. ....
Dabei landet nicht der Inhalt aller 200 Kartons in der Datenbank, sondern es werden "nur" die Buchstaben A bis D systematisch eingepflegt, erläutert Colberg. Im Einzelnen verzeichnet jeder Datensatz Zielland, Herkunftsort, Nationalität, Status wie "politischer Flüchtling" und ob die Person für die Reise Zuschüsse beantragte. Auch werden Besonderheiten wie etwa "berühmter Dirigent" vermerkt. ...."
Quelle: Welt-Artikel
Themen, die längst nicht erforscht sind, meint Gabriele Mertens, Generalsekretärin des Raphaels-Werk. Hier will der Caritas-Fachverband, der seit 1871 Auswanderwillige berät, Abhilfe schaffen: Mit einer bundesweit einzigartigen Auswandererdatenbank, die das Raphaels-Werk zusammen mit dem Diözesanarchiv des Erzbistums Hamburg aufbaut.
Rund 200 Kartons mit Fallakten beherbergt Leiter Martin Colberg derzeit in seinem Archiv. In den Kisten schlummern etwa 200 000 Datensätze von Menschen, die zwischen 1950 und 1980 ausgewandert sind: Papier gewordenes "Mein neues Leben XXL" sozusagen. Ältere Akten verbrannten leider im Zweiten Weltkrieg. Bis zur Gründung des Erzbistums Hamburg 1995 lagerten die Papiere im Staatsarchiv der Hansestadt, wo zum Glück nichts "kassiert", aber auch kein Stück erfasst wurde, wie Colberg feststellt. ....
Dabei landet nicht der Inhalt aller 200 Kartons in der Datenbank, sondern es werden "nur" die Buchstaben A bis D systematisch eingepflegt, erläutert Colberg. Im Einzelnen verzeichnet jeder Datensatz Zielland, Herkunftsort, Nationalität, Status wie "politischer Flüchtling" und ob die Person für die Reise Zuschüsse beantragte. Auch werden Besonderheiten wie etwa "berühmter Dirigent" vermerkt. ...."
Quelle: Welt-Artikel
Wolf Thomas - am Dienstag, 6. Januar 2009, 15:45 - Rubrik: Kirchenarchive
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"Im November hat das Bayerische Verwaltungsgericht entschieden, daß die Meiserstraße in München, die nach dem früheren evangelischen Landesbischof Hans Meiser benannt worden ist, weiter in »Katharina-von-Bora-Straße« umbenannt bleibt. Gegen die staatlich angeordnete Entnennung hatten Verwandte von Meiser geklagt. Gründe für das Abschrauben von Meisers Namen im Jahre 2007 war seine angeblich antisemitische Vergangenheit.
Ein Enkel von Hans Meiser, Hans Christian Meiser, hatte sich gegen die Maßnahme der Stadt München gewehrt und war vor Gericht gezogen, weil er die »postmortale Menschenwürde« seines verstorbenen Großvaters verletzt sah. Dieser Sichtweise wollte sich das Bayerische Verwaltungsgericht in seinem Urteil allerdings nicht anschließen.
Durch die Umbenennung der Münchner Straße, an der auch der bayerische Landesbischof seinen Dienstsitz hat, würde »keine Menschenwürde verletzt«, weil niemand »erniedrigt, verächtlich gemacht oder verspottet« werde. Und Juristen hätten nicht zu bewerten, ob jemand »ein guter oder schlechter Mensch« sei.
Was man Meiser vorwirft, der im Jahre 1956 verstarb, ist ein umstrittener dreiteiliger Aufsatz, der 1926 im Nürnberger Gemeindeblatt erschien. Darin nimmt Meiser vom Standpunkt der evangelischen Gemeinde aus »im Sinn einer Klärung der Richtungsgebung« … »grundsätzlich zur Judenfrage« Stellung. Dies hatte in München Grünen und SPD genügt, eine Umbenennung der Straße zu fordern. Ein Antrag der CSU, vor der Entscheidung ein wissenschaftliches Symposium zur Rolle der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern während der NS-Zeit abzuwarten, wurde von der rot-grünen Ratsmehrheit abgelehnt.
Oberbürgermeister Christian Ude (SPD) setzte sich auch gegen das Münchner Stadtarchiv durch, das sich ebenfalls für eine Verschiebung ausgesprochen hatte. Nicht ohne Grund. In einem Gutachten aus dem Jahre 2006, daß der Politologe und Professor an der Universität Erlangen, Gotthard Jasper, verfaßt hatte, heißt es: »Meiser versucht die Judenfrage dem ›Kampfplatz der Leidenschaften‹ zu entnehmen und einer ›sachlichen Erörterung‹ zuzuführen …. darum heißt für ihn (Meiser) die Parole: ›nicht das Judenpogrom zu predigen, sondern zur Judenmission aufzurufen‹« ....."
Quelle:
http://www.deutsche-stimme.de/ds/?p=647
Ein Enkel von Hans Meiser, Hans Christian Meiser, hatte sich gegen die Maßnahme der Stadt München gewehrt und war vor Gericht gezogen, weil er die »postmortale Menschenwürde« seines verstorbenen Großvaters verletzt sah. Dieser Sichtweise wollte sich das Bayerische Verwaltungsgericht in seinem Urteil allerdings nicht anschließen.
Durch die Umbenennung der Münchner Straße, an der auch der bayerische Landesbischof seinen Dienstsitz hat, würde »keine Menschenwürde verletzt«, weil niemand »erniedrigt, verächtlich gemacht oder verspottet« werde. Und Juristen hätten nicht zu bewerten, ob jemand »ein guter oder schlechter Mensch« sei.
Was man Meiser vorwirft, der im Jahre 1956 verstarb, ist ein umstrittener dreiteiliger Aufsatz, der 1926 im Nürnberger Gemeindeblatt erschien. Darin nimmt Meiser vom Standpunkt der evangelischen Gemeinde aus »im Sinn einer Klärung der Richtungsgebung« … »grundsätzlich zur Judenfrage« Stellung. Dies hatte in München Grünen und SPD genügt, eine Umbenennung der Straße zu fordern. Ein Antrag der CSU, vor der Entscheidung ein wissenschaftliches Symposium zur Rolle der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern während der NS-Zeit abzuwarten, wurde von der rot-grünen Ratsmehrheit abgelehnt.
Oberbürgermeister Christian Ude (SPD) setzte sich auch gegen das Münchner Stadtarchiv durch, das sich ebenfalls für eine Verschiebung ausgesprochen hatte. Nicht ohne Grund. In einem Gutachten aus dem Jahre 2006, daß der Politologe und Professor an der Universität Erlangen, Gotthard Jasper, verfaßt hatte, heißt es: »Meiser versucht die Judenfrage dem ›Kampfplatz der Leidenschaften‹ zu entnehmen und einer ›sachlichen Erörterung‹ zuzuführen …. darum heißt für ihn (Meiser) die Parole: ›nicht das Judenpogrom zu predigen, sondern zur Judenmission aufzurufen‹« ....."
Quelle:
http://www.deutsche-stimme.de/ds/?p=647
Wolf Thomas - am Dienstag, 6. Januar 2009, 15:43 - Rubrik: Kommunalarchive
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http://www.friendsoffrontiers.org/ ist eine offenkundig neue Website zur Unterstützung von Open Access. Man braucht einige Zeit, um herauszufinden, ob es sich um eine seriöse oder unseriöse Seite handelt. "Frontiers", eine Schweizer Stiftung, verlegt Open-Access-Zeitschriften im Bereich Neuroscience, siehe
http://www.earlham.edu/~peters/fos/2007/10/new-series-of-oa-journals-in.html
Wenn man aber schon eine Unterstützer-Community im Internet aufziehen will, sollte man irgendetwas in Richtung Web 2.0-Community anbieten. Man kann sich registrieren und einloggen, das ist es dann auch. Es gibt kein Forum, keine Möglichkeit, mit anderen Mitgliedern in Kontakt zu treten, man kann Unterstützer-Statements schreiben, die nach Prüfung veröffentlicht werden, aber das hat offenbar noch niemand getan. Cui bono?
http://www.earlham.edu/~peters/fos/2007/10/new-series-of-oa-journals-in.html
Wenn man aber schon eine Unterstützer-Community im Internet aufziehen will, sollte man irgendetwas in Richtung Web 2.0-Community anbieten. Man kann sich registrieren und einloggen, das ist es dann auch. Es gibt kein Forum, keine Möglichkeit, mit anderen Mitgliedern in Kontakt zu treten, man kann Unterstützer-Statements schreiben, die nach Prüfung veröffentlicht werden, aber das hat offenbar noch niemand getan. Cui bono?
KlausGraf - am Dienstag, 6. Januar 2009, 14:21 - Rubrik: Open Access
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"Für die zentrale Mitgliederkartei wurde rückseitig eine eigene Halle, die so genannte Kartothek, angebaut. Im Erdgeschoss waren die Räume des Reichsschatzmeisters Franz Xaver Schwarz (1875–1947) untergebracht, außerdem das oberste Parteigericht. Im 1. Obergeschoss befanden sich unter anderem die Amtsräume des Stellvertreters Hitlers Rudolf Heß (1894–1987), das Arbeitszimmer Hitlers und das des Reichsgeschäftsführers Philipp Bouhler (1899–1945). Im 2. Obergeschoss waren die Kanzlei Hitlers sowie die Reichspressestelle der NSDAP. Im 3. Obergeschoss hatten die Reichsführung SS und das Parteizentralarchiv ihre Räume.
......
Ulrike Grammbitter, Vom Parteiheim in der Brienner Straße zu den Monumentalbauten am Königlichen Platz: das Parteizentrum der NSDAP am Königsplatz in München, in: Iris Lauterbach (Hg.), Bürokratie und Kult. Das Parteizentrum der NSDAP am Königsplatz in München. Teil 1: Geschichte und Rezeption (Veröffentlichungen des Zentralinstituts für Kunstgeschichte in München 10), München 1995, 61-81.
Andreas Heusler, Das Braune Haus. Wie München zur "Hauptstadt der Bewegung" wurde, München 2008.
Hans Lehmbruch, Acropolis Germaniae. Der Königsplatz - Forum der NSDAP, in: Iris Lauterbach (Hg.), Bürokratie und Kult. Das Parteizentrum der NSDAP am Königsplatz in München. Teil 1: Geschichte und Rezeption (Veröffentlichungen des Zentralinstituts für Kunstgeschichte in München 10), München 1995, 17-45.
Hermann Rau, Jean-Baptiste Métivier. Architekt, Königlich Bayerischer Hofbaudekorateur und Baurat (1781-1857), Kallmünz 1997.
Hans Rose-Jena, Jean Baptiste Métivier, der Erbauer des Braunen Hauses in München, in: Zeitschrift des Deutschen Vereins für Kunstwissenschaft 1 (1934), 49-71. ...."
Quelle:
http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_44454
Links:
http://de.wikipedia.org/wiki/Braunes_Haus (Verweis auf: Mathias Rösch: Die Münchner NSDAP 1925-1933, Oldenbourg Verlag, 2002)
http://de.wikipedia.org/wiki/Franz_Xaver_Schwarz (als Reichsschatzmeister zuständig für das Parteizentralarchiv)
Findbucheinleitung Bundesarchiv Bestand N 26 Hauptarchiv der NSDAP: Link
Zu NS-Archivbauten s. a. in Archivalia:
http://archiv.twoday.net/stories/4683581/
http://archiv.twoday.net/stories/5233196/
http://archiv.twoday.net/stories/5370665/
......
Ulrike Grammbitter, Vom Parteiheim in der Brienner Straße zu den Monumentalbauten am Königlichen Platz: das Parteizentrum der NSDAP am Königsplatz in München, in: Iris Lauterbach (Hg.), Bürokratie und Kult. Das Parteizentrum der NSDAP am Königsplatz in München. Teil 1: Geschichte und Rezeption (Veröffentlichungen des Zentralinstituts für Kunstgeschichte in München 10), München 1995, 61-81.
Andreas Heusler, Das Braune Haus. Wie München zur "Hauptstadt der Bewegung" wurde, München 2008.
Hans Lehmbruch, Acropolis Germaniae. Der Königsplatz - Forum der NSDAP, in: Iris Lauterbach (Hg.), Bürokratie und Kult. Das Parteizentrum der NSDAP am Königsplatz in München. Teil 1: Geschichte und Rezeption (Veröffentlichungen des Zentralinstituts für Kunstgeschichte in München 10), München 1995, 17-45.
Hermann Rau, Jean-Baptiste Métivier. Architekt, Königlich Bayerischer Hofbaudekorateur und Baurat (1781-1857), Kallmünz 1997.
Hans Rose-Jena, Jean Baptiste Métivier, der Erbauer des Braunen Hauses in München, in: Zeitschrift des Deutschen Vereins für Kunstwissenschaft 1 (1934), 49-71. ...."
Quelle:
http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_44454
Links:
http://de.wikipedia.org/wiki/Braunes_Haus (Verweis auf: Mathias Rösch: Die Münchner NSDAP 1925-1933, Oldenbourg Verlag, 2002)
http://de.wikipedia.org/wiki/Franz_Xaver_Schwarz (als Reichsschatzmeister zuständig für das Parteizentralarchiv)
Findbucheinleitung Bundesarchiv Bestand N 26 Hauptarchiv der NSDAP: Link
Zu NS-Archivbauten s. a. in Archivalia:
http://archiv.twoday.net/stories/4683581/
http://archiv.twoday.net/stories/5233196/
http://archiv.twoday.net/stories/5370665/
Wolf Thomas - am Montag, 5. Januar 2009, 19:33 - Rubrik: Archivgeschichte
Na, so natürlich:

Tresorraum für Registratur und Buchhaltung beim Tresorhersteller Fichet in Paris.
Diese Ansichtskarte wird z. Zt. bei delcampe.net angeboten.

Tresorraum für Registratur und Buchhaltung beim Tresorhersteller Fichet in Paris.
Diese Ansichtskarte wird z. Zt. bei delcampe.net angeboten.
Ladislaus - am Montag, 5. Januar 2009, 17:03 - Rubrik: Technik
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Dr. Ulrich Oltersdorf von der Stuttgarter Ernährungsdenkwerkstatt zeichnete im August 2008 eine detailreiche und somit vorbildliche Projektskizze für ein lokales Jazzarchiv. Der derzeitige Sachstand lässt sich leider nicht eruieren.
Quelle:
http://www.ernaehrungsdenkwerkstatt.de/1402.html
Quelle:
http://www.ernaehrungsdenkwerkstatt.de/1402.html
Wolf Thomas - am Montag, 5. Januar 2009, 16:37 - Rubrik: Musikarchive
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Die NZZ (Link) stellt dieses Projekt vor (hatten wir das wirklich noch nicht?):
" .... Dieses Gespräch ist das 553 385. Dokument, das Gordon Bell, ein 74-jähriger US-Computerwissenschafter, aufzeichnet. Er speichert, was ihm begegnet, was um ihn geschieht, was er liest, schreibt, sagt. Er scannt ein, fotografiert, zeichnet auf. Pensionierung ist kein Thema, seine Arbeit endet nie. Das Projekt heisst «MyLifeBits», der Computerriese Microsoft steckt dahinter, die grosse Frage ist: Wie viel Speicherplatz braucht ein Leben, eine multimediale Autobiografie? Wie viel eine Geburt, eine Hochzeit, ein Schritt auf der Karriereleiter?
.....
Der Neuropsychologe Lutz Jäncke von der Universität Zürich sagt: «Die wichtigste Eigenschaft unseres Gedächtnisses ist vergessen. Ich bezweifle sehr, ob wir mit einem digitalen Gedächtnis umgehen könnten.» Unser Gedächtnis sammelt nicht, es interpretiert. «Ein digitales Gedächtnis würde uns überfordern, weil es uns an unwichtige, schlechte, vielleicht peinliche Dinge der Vergangenheit erinnert, die in der Rückschau aus dem emotionalen Kontext gerissen werden.» ....
Wäre das ein Gedächtnis, das nicht zwischen wichtigen und unwichtigen Dingen unterscheiden kann? Bell sagt: «Mein Gehirn ist frei von Müll, mein Cyber-Ich sammelt und sortiert für mich, ich kann kreativer denken.» Es ist das papierlose Büro. Sein Team sucht Möglichkeiten, die Datenflut zu sortieren, Wichtiges hervorzuheben, Unwichtiges zu verstecken. «Der Nutzer», sagt Bell, «will so etwas nicht selber machen.» Die Deutungshoheit über unser Leben übernimmt ein Computer. Er stellt zwischen Dateien eine Verbindung her, die wir nie machen würden. Er sortiert Bilder nach Ort und Zeit, markiert Personen und verknüpft sie mit deren E-Mails und SMS. ...."
Links:
http://de.wikipedia.org/wiki/MyLifeBits
http://research.microsoft.com/en-us/um/people/gbell/ (Homepage Gordon Bell)
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/13/13646/1.html (Heise-Artikel von 2002)
http://mylifebits.wordpress.com/2008/05/08/verwandte-projekte-von-mylifebits/ (Blog-Eintrag mit interessanten weiteren Links)
" .... Dieses Gespräch ist das 553 385. Dokument, das Gordon Bell, ein 74-jähriger US-Computerwissenschafter, aufzeichnet. Er speichert, was ihm begegnet, was um ihn geschieht, was er liest, schreibt, sagt. Er scannt ein, fotografiert, zeichnet auf. Pensionierung ist kein Thema, seine Arbeit endet nie. Das Projekt heisst «MyLifeBits», der Computerriese Microsoft steckt dahinter, die grosse Frage ist: Wie viel Speicherplatz braucht ein Leben, eine multimediale Autobiografie? Wie viel eine Geburt, eine Hochzeit, ein Schritt auf der Karriereleiter?
.....
Der Neuropsychologe Lutz Jäncke von der Universität Zürich sagt: «Die wichtigste Eigenschaft unseres Gedächtnisses ist vergessen. Ich bezweifle sehr, ob wir mit einem digitalen Gedächtnis umgehen könnten.» Unser Gedächtnis sammelt nicht, es interpretiert. «Ein digitales Gedächtnis würde uns überfordern, weil es uns an unwichtige, schlechte, vielleicht peinliche Dinge der Vergangenheit erinnert, die in der Rückschau aus dem emotionalen Kontext gerissen werden.» ....
Wäre das ein Gedächtnis, das nicht zwischen wichtigen und unwichtigen Dingen unterscheiden kann? Bell sagt: «Mein Gehirn ist frei von Müll, mein Cyber-Ich sammelt und sortiert für mich, ich kann kreativer denken.» Es ist das papierlose Büro. Sein Team sucht Möglichkeiten, die Datenflut zu sortieren, Wichtiges hervorzuheben, Unwichtiges zu verstecken. «Der Nutzer», sagt Bell, «will so etwas nicht selber machen.» Die Deutungshoheit über unser Leben übernimmt ein Computer. Er stellt zwischen Dateien eine Verbindung her, die wir nie machen würden. Er sortiert Bilder nach Ort und Zeit, markiert Personen und verknüpft sie mit deren E-Mails und SMS. ...."
Links:
http://de.wikipedia.org/wiki/MyLifeBits
http://research.microsoft.com/en-us/um/people/gbell/ (Homepage Gordon Bell)
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/13/13646/1.html (Heise-Artikel von 2002)
http://mylifebits.wordpress.com/2008/05/08/verwandte-projekte-von-mylifebits/ (Blog-Eintrag mit interessanten weiteren Links)
Wolf Thomas - am Montag, 5. Januar 2009, 10:52 - Rubrik: Digitale Unterlagen
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"Korngold-Archiv, Bernd O. Rachold, Hamburg: enthält: Briefe, Artikel, Konzert- und Opernprogramme sowie Noten von Erich Wolfgang Korngold."
Quelle: Lexikon verfolgter Musiker und Musikerinnen der NS-Zeit
Link:
http://cmslib.rrz.uni-hamburg.de:6292/content/home.xml
Wikipedia-Artikel: http://de.wikipedia.org/wiki/Erich_Wolfgang_Korngold
Quelle: Lexikon verfolgter Musiker und Musikerinnen der NS-Zeit
Link:
http://cmslib.rrz.uni-hamburg.de:6292/content/home.xml
Wikipedia-Artikel: http://de.wikipedia.org/wiki/Erich_Wolfgang_Korngold
Wolf Thomas - am Montag, 5. Januar 2009, 10:35 - Rubrik: Musikarchive
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Wolf Thomas - am Montag, 5. Januar 2009, 10:30 - Rubrik: Privatarchive und Initiativen
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" .... [A]n der Tür eines unscheinbaren Raumes der Hochschule Fulda weist ein einfaches Plakat in schwarz-weiß die Besucher/innen auf die Kostbarkeit hin, die sich hinter der Tür verbirgt: eine Fundgrube voll interessanter Dokumente zum Thema Einwanderung, Flucht und Asyl - das Peter-Kühne-Archiv.
Der Dortmunder Wissenschaftler Prof. Dr. Peter Kühne stiftete nach seiner Emeritierung der Hochschule dieses Archiv als Teil seines Nachlasses. Unter Verantwortung von Frau Prof. Dr. Gudrun Hentges ist das Peter-Kühne-Archiv seit Juli 2008 im Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften beheimatet, wo es allen Interessierten nach Voranmeldung offen steht.
Im Archiv können interessierte Forscher/innen - seien es Studierende, Doktorand(inn)en oder Journalist(inn)en - in ungefähr 180 Publikationen und 400 Büchern stöbern oder in den thematisch angelegten Ordnern zu den Gebieten Einwanderung, Asyl in Deutschland und Asyl weltweit recherchieren. Des Weiteren stehen ihnen über ein Dutzend einschlägige Zeitschriften - wie das Asylmagazin oder "Asyl-Info" von amnesty international - zur Verfügung. .... "
Quelle:
http://www.einseitig.info/html/content.php?txtid=706
Link zur Homepage des Archivs:
http://www.fh-fulda.de/index.php?id=7253
Der Dortmunder Wissenschaftler Prof. Dr. Peter Kühne stiftete nach seiner Emeritierung der Hochschule dieses Archiv als Teil seines Nachlasses. Unter Verantwortung von Frau Prof. Dr. Gudrun Hentges ist das Peter-Kühne-Archiv seit Juli 2008 im Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften beheimatet, wo es allen Interessierten nach Voranmeldung offen steht.
Im Archiv können interessierte Forscher/innen - seien es Studierende, Doktorand(inn)en oder Journalist(inn)en - in ungefähr 180 Publikationen und 400 Büchern stöbern oder in den thematisch angelegten Ordnern zu den Gebieten Einwanderung, Asyl in Deutschland und Asyl weltweit recherchieren. Des Weiteren stehen ihnen über ein Dutzend einschlägige Zeitschriften - wie das Asylmagazin oder "Asyl-Info" von amnesty international - zur Verfügung. .... "
Quelle:
http://www.einseitig.info/html/content.php?txtid=706
Link zur Homepage des Archivs:
http://www.fh-fulda.de/index.php?id=7253
Wolf Thomas - am Montag, 5. Januar 2009, 10:29 - Rubrik: Universitaetsarchive
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Zur Verabschiedung in den Ruhestand nimmt die Neue Westfälische (Link) Prof. Dr. Jutta Pieur-Pohl, Leiterin des Detmolder Staatsarchivs, in ihre Reihe "Stern der Woche" auf.
Wolf Thomas - am Montag, 5. Januar 2009, 10:26 - Rubrik: Personalia
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Keine andere zivilisierte Nation leistet sich ein so kompliziertes Regelungswerk bei den Urheberrechtsfristen wie die USA. Auf eine für Digitalisierungsprojekte in einem Teil der USA (z.B. für das in Kalifornien ansässige Internetarchiv) unerfreuliche Entscheidung weist Peter Hirtle hin:
http://blog.librarylaw.com/librarylaw/2009/01/when-is-a-published-work-not-a-publication.html
Ein im Ausland ohne US-Copyright-Notiz veröffentlichtes Werk gilt dort schlicht und einfach nicht als veröffentlicht.
Aus dem Urteil:
"While an ancient work may be protected today under
the ruling of Twin Books, the term is not limitless. Instead, the
copyright term for a newly discovered ancient work that is not
in the public domain or copyrighted would be limited to a
finite term of seventy years after the death of the last author,
§§ 303(a), 302(a), (b), or December 31, 2047, whichever is
later"
Update: Siehe auch
http://blog.librarylaw.com/librarylaw/2009/04/more-messiness-with-copyright-duration-of-foreign-works.html mit Kommentaren
http://blog.librarylaw.com/librarylaw/2009/01/when-is-a-published-work-not-a-publication.html
Ein im Ausland ohne US-Copyright-Notiz veröffentlichtes Werk gilt dort schlicht und einfach nicht als veröffentlicht.
Aus dem Urteil:
"While an ancient work may be protected today under
the ruling of Twin Books, the term is not limitless. Instead, the
copyright term for a newly discovered ancient work that is not
in the public domain or copyrighted would be limited to a
finite term of seventy years after the death of the last author,
§§ 303(a), 302(a), (b), or December 31, 2047, whichever is
later"
Update: Siehe auch
http://blog.librarylaw.com/librarylaw/2009/04/more-messiness-with-copyright-duration-of-foreign-works.html mit Kommentaren
KlausGraf - am Sonntag, 4. Januar 2009, 21:51 - Rubrik: Archivrecht
http://www.nytimes.com/2009/01/04/books/review/Heilbrunn-t.html?_r=1
"Adolf Hitler may be better known to posterity for burning rather than cherishing books, but as Timothy W. Ryback observes in “Hitler’s Private Library,” he owned more than 16,000 volumes at his residences in Berlin and Munich, and at his alpine retreat on the Obersalzberg. Ryback, the author of “The Last Survivor,” a study of the town of Dachau, has immersed himself in the remnants of Hitler’s collection, which are mostly housed at the Library of Congress. In poring over Hitler’s markings and marginalia, Ryback seeks to reconstruct the steps by which he created his mental map of the world. The result is a remarkably absorbing if not wholly persuasive book."
See also
http://www.theatlantic.com/doc/200305/ryback

"Adolf Hitler may be better known to posterity for burning rather than cherishing books, but as Timothy W. Ryback observes in “Hitler’s Private Library,” he owned more than 16,000 volumes at his residences in Berlin and Munich, and at his alpine retreat on the Obersalzberg. Ryback, the author of “The Last Survivor,” a study of the town of Dachau, has immersed himself in the remnants of Hitler’s collection, which are mostly housed at the Library of Congress. In poring over Hitler’s markings and marginalia, Ryback seeks to reconstruct the steps by which he created his mental map of the world. The result is a remarkably absorbing if not wholly persuasive book."
See also
http://www.theatlantic.com/doc/200305/ryback

KlausGraf - am Sonntag, 4. Januar 2009, 14:40 - Rubrik: English Corner
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http://www.stern.de/panorama/:Attentat-Alois-Mannichl-Passau-Schatten/649267.html
Das ostbayerische Passau wird seinen Ruf nicht los, eine Hochburg der Rechten zu sein. Dabei haben Stadt und Bürger den Neonazis zuletzt mutig die Stirn geboten und sie aus dem Zentrum vertrieben. [...]
1990 war es Michael Verhoevens grandioser, aufrüttelnder Film "Das schreckliche Mädchen", das den schlechten Leumund der Stadt weltweit verbreitete. Verhoeven zeichnete nach, wie die Abiturientin Anna Rosmus (heute: Rosmus-Wenninger) in den 80er Jahren in Passau behindert, bespuckt und bedroht wurde, als sie versuchte, die Gräueltaten der Nazis in ihrer Heimatstadt nachzuzeichnen. Sogar für einen Oscar war der Film nominiert. Aber damit nicht genug. Seit den 70er Jahren war die Passauer Nibelungenhalle immer wieder Versammlungsort für publikumswirksame Aufmärsche rechter Parteien, der Deutschen Volksunion (DVU), der NPD.
Für das Image der Stadt war das ein Desaster. Und es wurde nicht besser. "Passau ist braun", noch 2001 überschrieb der "Spiegel" einen Artikel mit diesem Zitat. Und jetzt also, im Dezember 2008, die feige Messerattacke, mutmaßlich eines Neonazis, an einem Aufrechten, am Passauer Polizeichef Alois Mannichl. Dass der Anschlag in Fürstenzell, einem Vorort, verübt wurde, kann nicht verhindern, dass Passau wieder in den Ruch gerät, eine Hochburg der Braunen zu sein.
Konsequente Politik gegen die Rechten
Dabei verdeckt der Ruf Passaus, dass sich in der Stadt in den vergangenen Jahren einiges bewegt hat, dass sich vieles verändert hat. "Kaum eine bayerische Stadt ist so bunt wie unsere. In keinem anderen Ort sind so viele unterschiedliche Gruppierungen im Stadtrat vertreten wie in Passau", versichert Boris Burkert von den Grünen und ergänzt: "Und es ist kein einziger Rechter dabei."
Burkert ist vor rund 20 Jahren aus dem Norden ins bayerisch-österrreichische Grenzland gezogen. Seit den Zeiten, als Anna Rosmus-Wenninger an der Recherche im Stadtarchiv gehindert worden sei, sagte Burkert, sei viel passiert. Den großen Ruck habe es zu Beginn der 90er Jahre gegeben, als auch die letzten Beamten mit brauner Vergangenheit endlich in Pension waren.
Zu dem Film siehe
http://de.wikipedia.org/wiki/Das_schreckliche_Mädchen
http://www.bpb.de/files/1SJFKW.pdf
Zu Anna Rosmus
http://de.wikipedia.org/wiki/Anna_Elisabeth_Rosmus
http://www.sc.edu/uscpress/rosmus/
http://web.wm.edu/so/monitor/issues/2000/spring2000/paper3.htm
"Anlässlich des Aufsatzwettbewerbs Alltag im Dritten Reich befasste sich Anna Rosmus als 20-jährige Abiturientin mit der Rolle ihrer Heimatstadt Passau während dieser Zeit und dem Schicksal der Passauer Juden. Bei ihren Nachforschungen stieß sie auf Widerstände. Drei Jahre lang wurde ihr der Zugang zum Stadtarchiv Passau verweigert, bis sie sich die Akteneinsicht vor Gericht erstritt." (Wikipedia)
Aus einem SPIEGEL-Artikel 1984:
"Amts- und Landgericht verweigerten jegliche Akteneinsicht; das Archiv des Bistums redete sich mit dem Hinweis heraus, die Dokumente seien "ungeordnet". [...] Im Stadtarchiv waren alle Dokumente über Juden und Judenverfolgung verschwunden. Die Studentin erhielt zwar Einblick in sortierte Akten, ein 400-Seiten-Dossier über den NS-Bürgermeister Max Moosbauer und viele braune Spitzel blieb, gemäß Beschluß des Stadtrates, Verschlußsache. Die Akte enthält Hinweise auf die Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsdienst (SD) und Passauer Klerus und, wie der Enkel des Bürgermeisters vermutet, "bestimmt interessante Einzelheiten über Parteigenossen, die noch leben und denen jetzt mehr als nur der rechte Arm zittert".
Weil die Amtsjuristen die Studentin mit immer neuen Auflagen abzuwimmeln versuchten, wollte Anja Rosmus-Wenninger die Archivbenutzung durch gerichtliches Urteil erzwingen. Die Stadtverwaltung Passau reichte beim Verwaltungsgericht in Regensburg nun ihrerseits Schriftsätze ein. Der Archivbenutzerin, wurde behauptet, fehle "die notwendige Verschwiegenheit", die Gewährleistung von Persönlichkeitsrechten Dritter sei nicht gesichert. [...] Während in Regensburg das Verfahren anhing, änderte der Passauer Rat zweimal die Satzung für das Stadtarchiv. Von nun an konnten Archivbenutzer abgewiesen werden, wenn sie "nicht vertrauenswürdig" waren oder aber die "Interessen der Stadt Passau verletzt werden können". Ein neuer Passus regelte, daß grundsätzlich "Archivgut, das jünger als 50 Jahre ist, zur Einsichtnahme nicht freigegeben" wird. Örtliche Honoratioren, aus der Nazizeit belastet, waren damit vor unbequemen Nachforschungen weitgehend gesichert.
Zur selben Zeit, im Juni 1983, wies der Stadtrat 20 000 Mark einer Bürgerinitiative zurück, mit denen ein Denkmal für die Opfer des Nationalsozialismus errichtet werden sollte. Man habe ja, wehrte die mit absoluter Mehrheit regierende CSU-Fraktion die Schenkung ab, auf dem Friedhof bereits ein Kriegerdenkmal, das müsse genügen.
Anfang Februar schließlich begründeten die Verwaltungsrichter in Regensburg das Recht auf Einblick in die Passauer NS-Akten, wenn auch mit erheblichen Auflagen: Autorin Rosmus-Wenninger muß künftig Manuskripte vor Veröffentlichung der Stadtverwaltung vorlegen, zudem darf sie Namen und Titel der einstigen Nazi-Mitläufer nicht nennen.
Die Richter wählten den Kompromiß, vor einer grundsätzlichen Entscheidung drückten sie sich. Die rigorose Passauer Archivsatzung bleibt Rechtens, die Kommune kann auch weiterhin die Benutzung ihrer Archive durch Sperrfristen und Auflagen einschränken: NS-Verbrechen dürfen genannt, NS-Verbrecher müssen verschwiegen werden - eine pervertierte Form von Datenschutz.
Eine allgemeingültige, gesetzliche Regelung, welche Daten die Archive ihren Benutzern zu überlassen haben, gibt es in der Bundesrepublik bislang nicht. Archivgesetze der Länder und des Bundes, mit denen die Wissenschaftsfreiheit verankert werden soll, liegen seit Jahren als Entwürfe in den Ministerien.
Die neuen Bestimmungen des Datenschutzes, sagt Reinhard Heydenreuter, Rechtsreferent der staatlichen bayrischen Archivverwaltung in München, hätten viele Gemeinden verunsichert und dazu veranlaßt, überhaupt nichts mehr freizugeben. "Wobei die Datenschützer", so der Archivar, "in Wahrheit unsere besten Verbündeten sind." Diese befürchteten lediglich den Rückgriff der Verwaltung auf Archivakten, hätten aber gegen Archive als "Dienstleistungsunternehmen für die Wissenschaft" nichts einzuwenden. Heydenreuter: "Persönlichkeitsrechte haben zurückzustehen. Die geschichtliche Wahrheit hat Vorrang."
Unterdessen hat Anja Rosmus-Wenninger ihren erweiterten Aufsatz als Buch veröffentlicht, _(Anja Rosmus-Wenninger: "Widerstand und ) _(Verfolgung. Am Beispiel Passaus ) _(1933-1939". Andreas-Haller Verlag, ) _(Passau; 191 Seiten; 29,80 Mark. )"
http://wissen.spiegel.de/wissen/dokument/dokument.html?id=13510554&top=SPIEGEL
Interview mit Anja Rosmus 1993
http://www.aetzettera.de/inter6.htm
Engl. Interview 2000
http://www.cbsnews.com/stories/2000/04/03/60II/main179477.shtml
Zu einem Besuch im Stadtarchiv Passau im Oktober 2008 (mit Bild):
http://www.kmz.de/

Quelle: http://www.sonoma.edu/ccgs/calendar/spring_2007/heritage/anna_rosmus/
NACHTRAG:
http://archiv.twoday.net/stories/5431877/
Das ostbayerische Passau wird seinen Ruf nicht los, eine Hochburg der Rechten zu sein. Dabei haben Stadt und Bürger den Neonazis zuletzt mutig die Stirn geboten und sie aus dem Zentrum vertrieben. [...]
1990 war es Michael Verhoevens grandioser, aufrüttelnder Film "Das schreckliche Mädchen", das den schlechten Leumund der Stadt weltweit verbreitete. Verhoeven zeichnete nach, wie die Abiturientin Anna Rosmus (heute: Rosmus-Wenninger) in den 80er Jahren in Passau behindert, bespuckt und bedroht wurde, als sie versuchte, die Gräueltaten der Nazis in ihrer Heimatstadt nachzuzeichnen. Sogar für einen Oscar war der Film nominiert. Aber damit nicht genug. Seit den 70er Jahren war die Passauer Nibelungenhalle immer wieder Versammlungsort für publikumswirksame Aufmärsche rechter Parteien, der Deutschen Volksunion (DVU), der NPD.
Für das Image der Stadt war das ein Desaster. Und es wurde nicht besser. "Passau ist braun", noch 2001 überschrieb der "Spiegel" einen Artikel mit diesem Zitat. Und jetzt also, im Dezember 2008, die feige Messerattacke, mutmaßlich eines Neonazis, an einem Aufrechten, am Passauer Polizeichef Alois Mannichl. Dass der Anschlag in Fürstenzell, einem Vorort, verübt wurde, kann nicht verhindern, dass Passau wieder in den Ruch gerät, eine Hochburg der Braunen zu sein.
Konsequente Politik gegen die Rechten
Dabei verdeckt der Ruf Passaus, dass sich in der Stadt in den vergangenen Jahren einiges bewegt hat, dass sich vieles verändert hat. "Kaum eine bayerische Stadt ist so bunt wie unsere. In keinem anderen Ort sind so viele unterschiedliche Gruppierungen im Stadtrat vertreten wie in Passau", versichert Boris Burkert von den Grünen und ergänzt: "Und es ist kein einziger Rechter dabei."
Burkert ist vor rund 20 Jahren aus dem Norden ins bayerisch-österrreichische Grenzland gezogen. Seit den Zeiten, als Anna Rosmus-Wenninger an der Recherche im Stadtarchiv gehindert worden sei, sagte Burkert, sei viel passiert. Den großen Ruck habe es zu Beginn der 90er Jahre gegeben, als auch die letzten Beamten mit brauner Vergangenheit endlich in Pension waren.
Zu dem Film siehe
http://de.wikipedia.org/wiki/Das_schreckliche_Mädchen
http://www.bpb.de/files/1SJFKW.pdf
Zu Anna Rosmus
http://de.wikipedia.org/wiki/Anna_Elisabeth_Rosmus
http://www.sc.edu/uscpress/rosmus/
http://web.wm.edu/so/monitor/issues/2000/spring2000/paper3.htm
"Anlässlich des Aufsatzwettbewerbs Alltag im Dritten Reich befasste sich Anna Rosmus als 20-jährige Abiturientin mit der Rolle ihrer Heimatstadt Passau während dieser Zeit und dem Schicksal der Passauer Juden. Bei ihren Nachforschungen stieß sie auf Widerstände. Drei Jahre lang wurde ihr der Zugang zum Stadtarchiv Passau verweigert, bis sie sich die Akteneinsicht vor Gericht erstritt." (Wikipedia)
Aus einem SPIEGEL-Artikel 1984:
"Amts- und Landgericht verweigerten jegliche Akteneinsicht; das Archiv des Bistums redete sich mit dem Hinweis heraus, die Dokumente seien "ungeordnet". [...] Im Stadtarchiv waren alle Dokumente über Juden und Judenverfolgung verschwunden. Die Studentin erhielt zwar Einblick in sortierte Akten, ein 400-Seiten-Dossier über den NS-Bürgermeister Max Moosbauer und viele braune Spitzel blieb, gemäß Beschluß des Stadtrates, Verschlußsache. Die Akte enthält Hinweise auf die Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsdienst (SD) und Passauer Klerus und, wie der Enkel des Bürgermeisters vermutet, "bestimmt interessante Einzelheiten über Parteigenossen, die noch leben und denen jetzt mehr als nur der rechte Arm zittert".
Weil die Amtsjuristen die Studentin mit immer neuen Auflagen abzuwimmeln versuchten, wollte Anja Rosmus-Wenninger die Archivbenutzung durch gerichtliches Urteil erzwingen. Die Stadtverwaltung Passau reichte beim Verwaltungsgericht in Regensburg nun ihrerseits Schriftsätze ein. Der Archivbenutzerin, wurde behauptet, fehle "die notwendige Verschwiegenheit", die Gewährleistung von Persönlichkeitsrechten Dritter sei nicht gesichert. [...] Während in Regensburg das Verfahren anhing, änderte der Passauer Rat zweimal die Satzung für das Stadtarchiv. Von nun an konnten Archivbenutzer abgewiesen werden, wenn sie "nicht vertrauenswürdig" waren oder aber die "Interessen der Stadt Passau verletzt werden können". Ein neuer Passus regelte, daß grundsätzlich "Archivgut, das jünger als 50 Jahre ist, zur Einsichtnahme nicht freigegeben" wird. Örtliche Honoratioren, aus der Nazizeit belastet, waren damit vor unbequemen Nachforschungen weitgehend gesichert.
Zur selben Zeit, im Juni 1983, wies der Stadtrat 20 000 Mark einer Bürgerinitiative zurück, mit denen ein Denkmal für die Opfer des Nationalsozialismus errichtet werden sollte. Man habe ja, wehrte die mit absoluter Mehrheit regierende CSU-Fraktion die Schenkung ab, auf dem Friedhof bereits ein Kriegerdenkmal, das müsse genügen.
Anfang Februar schließlich begründeten die Verwaltungsrichter in Regensburg das Recht auf Einblick in die Passauer NS-Akten, wenn auch mit erheblichen Auflagen: Autorin Rosmus-Wenninger muß künftig Manuskripte vor Veröffentlichung der Stadtverwaltung vorlegen, zudem darf sie Namen und Titel der einstigen Nazi-Mitläufer nicht nennen.
Die Richter wählten den Kompromiß, vor einer grundsätzlichen Entscheidung drückten sie sich. Die rigorose Passauer Archivsatzung bleibt Rechtens, die Kommune kann auch weiterhin die Benutzung ihrer Archive durch Sperrfristen und Auflagen einschränken: NS-Verbrechen dürfen genannt, NS-Verbrecher müssen verschwiegen werden - eine pervertierte Form von Datenschutz.
Eine allgemeingültige, gesetzliche Regelung, welche Daten die Archive ihren Benutzern zu überlassen haben, gibt es in der Bundesrepublik bislang nicht. Archivgesetze der Länder und des Bundes, mit denen die Wissenschaftsfreiheit verankert werden soll, liegen seit Jahren als Entwürfe in den Ministerien.
Die neuen Bestimmungen des Datenschutzes, sagt Reinhard Heydenreuter, Rechtsreferent der staatlichen bayrischen Archivverwaltung in München, hätten viele Gemeinden verunsichert und dazu veranlaßt, überhaupt nichts mehr freizugeben. "Wobei die Datenschützer", so der Archivar, "in Wahrheit unsere besten Verbündeten sind." Diese befürchteten lediglich den Rückgriff der Verwaltung auf Archivakten, hätten aber gegen Archive als "Dienstleistungsunternehmen für die Wissenschaft" nichts einzuwenden. Heydenreuter: "Persönlichkeitsrechte haben zurückzustehen. Die geschichtliche Wahrheit hat Vorrang."
Unterdessen hat Anja Rosmus-Wenninger ihren erweiterten Aufsatz als Buch veröffentlicht, _(Anja Rosmus-Wenninger: "Widerstand und ) _(Verfolgung. Am Beispiel Passaus ) _(1933-1939". Andreas-Haller Verlag, ) _(Passau; 191 Seiten; 29,80 Mark. )"
http://wissen.spiegel.de/wissen/dokument/dokument.html?id=13510554&top=SPIEGEL
Interview mit Anja Rosmus 1993
http://www.aetzettera.de/inter6.htm
Engl. Interview 2000
http://www.cbsnews.com/stories/2000/04/03/60II/main179477.shtml
Zu einem Besuch im Stadtarchiv Passau im Oktober 2008 (mit Bild):
http://www.kmz.de/

Quelle: http://www.sonoma.edu/ccgs/calendar/spring_2007/heritage/anna_rosmus/
NACHTRAG:
http://archiv.twoday.net/stories/5431877/
KlausGraf - am Samstag, 3. Januar 2009, 20:20 - Rubrik: Archivrecht
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"Auf http://www.landesarchiv.at stehen über 540 historische und landeskundliche Beiträge heutiger und ehemaliger Mitarbeiter des Landesarchivs gratis zur Verfügung. Der Veröffentlichung 'flüchtiger' Beiträge, vor allem für Vortragsmanuskripte, dient eine eigene Onlinereihe mit dem Titel 'Verba volant'. Das Landesarchiv stellt über seine Webseiten Findmittel zu seinen Archivalien zur Verfügung, zudem Datenbanken, Internetausstellungen, Onlinepublikationen, digitalisierte Archivalien, Wappen, Informationen zu Jakobswegen, nützliche Links und anderes mehr"
Via http://library-mistress.blogspot.com/2009/01/apa-onlineoffensive-des-vorarlberger.html
Via http://library-mistress.blogspot.com/2009/01/apa-onlineoffensive-des-vorarlberger.html
KlausGraf - am Samstag, 3. Januar 2009, 11:29 - Rubrik: Open Access
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Überlieferungsbildung und Forschung im Dialog
Hinweis auf Neuerscheinung:
Robert Kretzschmar/Clemens Rehm/Andreas Pilger (Hrsg.)
1968 und die Anti-Atomkraft-Bewegung der 1970er-Jahre
Überlieferungsbildung und Forschung im Dialog
194 Seiten, 35 Abbildungen. Fester Einband/Fadenheftung
€ 19,50
Werkhefte der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg Serie A, Heft 21, ISBN 978-3-17-020708-0
Die politischen und sozialen Gruppierungen, die mit dem Jahr 1968 verbunden werden, wie auch die Anti-AKW-Bewegung, finden ein ungebrochenes Interesse in Publizistik und wissenschaftlicher Forschung. Aktuelle Veröffentlichungen entwickeln sich zu Bestsellern.
Mit dem vorliegenden Band soll der Blick auf die Überlieferung gelenkt werden. Das Landesarchiv Baden-Württemberg und der Verband deutscher Archivarinnen und Archivare haben auf zwei Kolloquien 2006 und 2007 die quellenkritische Frage gestellt, wie es um die Überlieferung steht.
Was ist bereits wo archiviert? Was muss noch gesichert werden?
Die Beiträge zeigen, in welch vielfältigen Formen in staatlichen, ebenso wie in Rundfunk- und Parteiarchiven und bei den Archiven der neuen sozialen Bewegungen bereits umfangreiches, oft wenig bekanntes Quellenmaterial vorliegt. Problematisiert werden aber auch die Lücken, die es noch zu schließen gilt. Der Band ist somit ein unverzichtbares Hilfsmittel, um sich jenseits von Erlebnisberichten und Bekenntnisliteratur einen ersten
kompetenten Überblick über die Überlieferungslage zu verschaffen.
Der Band kann im Buchhandel oder direkt beim Verlag W. Kohlhammer erworben werden.
**************
Anmerkung: Der Band liegt mir noch nicht vor, scheint aber in seiner Betitelung etwas unglücklich gewählt worden zu sein, denn schliesslich sind "neue soziale Bewegungen" nicht nur die "Anti-Atomkraft-Bewegung der 1970er-Jahre".
Hinweis auf Neuerscheinung:
Robert Kretzschmar/Clemens Rehm/Andreas Pilger (Hrsg.)
1968 und die Anti-Atomkraft-Bewegung der 1970er-Jahre
Überlieferungsbildung und Forschung im Dialog
194 Seiten, 35 Abbildungen. Fester Einband/Fadenheftung
€ 19,50
Werkhefte der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg Serie A, Heft 21, ISBN 978-3-17-020708-0
Die politischen und sozialen Gruppierungen, die mit dem Jahr 1968 verbunden werden, wie auch die Anti-AKW-Bewegung, finden ein ungebrochenes Interesse in Publizistik und wissenschaftlicher Forschung. Aktuelle Veröffentlichungen entwickeln sich zu Bestsellern.
Mit dem vorliegenden Band soll der Blick auf die Überlieferung gelenkt werden. Das Landesarchiv Baden-Württemberg und der Verband deutscher Archivarinnen und Archivare haben auf zwei Kolloquien 2006 und 2007 die quellenkritische Frage gestellt, wie es um die Überlieferung steht.
Was ist bereits wo archiviert? Was muss noch gesichert werden?
Die Beiträge zeigen, in welch vielfältigen Formen in staatlichen, ebenso wie in Rundfunk- und Parteiarchiven und bei den Archiven der neuen sozialen Bewegungen bereits umfangreiches, oft wenig bekanntes Quellenmaterial vorliegt. Problematisiert werden aber auch die Lücken, die es noch zu schließen gilt. Der Band ist somit ein unverzichtbares Hilfsmittel, um sich jenseits von Erlebnisberichten und Bekenntnisliteratur einen ersten
kompetenten Überblick über die Überlieferungslage zu verschaffen.
Der Band kann im Buchhandel oder direkt beim Verlag W. Kohlhammer erworben werden.
**************
Anmerkung: Der Band liegt mir noch nicht vor, scheint aber in seiner Betitelung etwas unglücklich gewählt worden zu sein, denn schliesslich sind "neue soziale Bewegungen" nicht nur die "Anti-Atomkraft-Bewegung der 1970er-Jahre".
Bernd Hüttner - am Samstag, 3. Januar 2009, 08:48 - Rubrik: Archive von unten
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The best of 2008:
10. The launch of Europeana. Already large and valuable, on track to be more so, unifying many smaller projects, and committed to OA for its public-domain contents.
Europeana is not large, nor valuable, see
http://archiv.twoday.net/search?q=europeana
It's a very small amount of the large bulk of digitized European materials.
For digitized books in Europe see
http://wiki.netbib.de/coma/DigiMisc
For the large photographic online archives in the Netherlands:
http://www.fotostoria.de/?page_id=181
Drenthe with 50.000+ photos is not an exception. All these collections are not in Europeana.
And commited to OA?
It's absurd that a TA project, SCRAN of Scotland http://www.scran.ac.uk/ , can merchandise via Europeana. SCRAN is only showing thumbnails. The picture resoultion of Europeana pics is often low but having only a thumbnail is worthless.
Letter from Edinburgh in original size from SCRAN "free"
Here is the rights statement at
http://www.europeana.eu/portal/termsofservice.html
You are allowed access to browse the site for your personal use only. Users may print off or make single copies of web pages or objects for personal use only. Users may also save web pages or objects electronically for personal use. Electronic dissemination or mailing of web pages or objects articles is not permitted, without prior permission from the EDL Foundation, the rights holders of the material and/or the contributing content partner concerned
Under no circumstances does permitted usage include any commercial exploitation of the material. For this, permission is required from EDL Foundation, the rights holders of the material and/or the contributing content partner concerned.
Unreasonable use, including the systematic downloading of content without a written license, will result in access to the site being blocked.
What does Suber mean with "committed to OA for its public-domain contents"? If this has any sense then the sense that PD remains PD and that re-use is allowed in every way you like.
OA to PD contents cannot mean anything else that there are NO permission barriers.
Europeana is cleary supporting the Copyfraud of its main partners claiming IPR rights for digitizing the PD.
For this Copyfraud the e.g.
http://www.geheugenvannederland.nl/?/en/paginas/over_het_geheugen/copyright
The Europeana collections should make publicly available their OAI-PMH interfaces (necessary for Europeana harvesting). This would be
the better way than the disappointing Europeana.
10. The launch of Europeana. Already large and valuable, on track to be more so, unifying many smaller projects, and committed to OA for its public-domain contents.
Europeana is not large, nor valuable, see
http://archiv.twoday.net/search?q=europeana
It's a very small amount of the large bulk of digitized European materials.
For digitized books in Europe see
http://wiki.netbib.de/coma/DigiMisc
For the large photographic online archives in the Netherlands:
http://www.fotostoria.de/?page_id=181
Drenthe with 50.000+ photos is not an exception. All these collections are not in Europeana.
And commited to OA?
It's absurd that a TA project, SCRAN of Scotland http://www.scran.ac.uk/ , can merchandise via Europeana. SCRAN is only showing thumbnails. The picture resoultion of Europeana pics is often low but having only a thumbnail is worthless.
Here is the rights statement at
http://www.europeana.eu/portal/termsofservice.html
You are allowed access to browse the site for your personal use only. Users may print off or make single copies of web pages or objects for personal use only. Users may also save web pages or objects electronically for personal use. Electronic dissemination or mailing of web pages or objects articles is not permitted, without prior permission from the EDL Foundation, the rights holders of the material and/or the contributing content partner concerned
Under no circumstances does permitted usage include any commercial exploitation of the material. For this, permission is required from EDL Foundation, the rights holders of the material and/or the contributing content partner concerned.
Unreasonable use, including the systematic downloading of content without a written license, will result in access to the site being blocked.
What does Suber mean with "committed to OA for its public-domain contents"? If this has any sense then the sense that PD remains PD and that re-use is allowed in every way you like.
OA to PD contents cannot mean anything else that there are NO permission barriers.
Europeana is cleary supporting the Copyfraud of its main partners claiming IPR rights for digitizing the PD.
For this Copyfraud the e.g.
http://www.geheugenvannederland.nl/?/en/paginas/over_het_geheugen/copyright
The Europeana collections should make publicly available their OAI-PMH interfaces (necessary for Europeana harvesting). This would be
the better way than the disappointing Europeana.
KlausGraf - am Freitag, 2. Januar 2009, 23:51 - Rubrik: English Corner
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http://www.drentsarchief.nl/component/option,com_wrapper/Itemid,120/
9500 nieuwe foto's zijn opgenomen in het digitaal Drents Fotoarchief. Het betreft de collectie Monumentenzorg van de plaatsen: Coevorden, Diever, Dwingeloo, Meppel, Odoorn, Oosterhesselen, Westerbork en Zuidwolde.
http://archieven.blogspot.com/2009/01/monumentenzorg-provinvie-drenthe.html
Insgesamt gibt es über 48.000 Fotos und an die 5000 Ansichten.
9500 nieuwe foto's zijn opgenomen in het digitaal Drents Fotoarchief. Het betreft de collectie Monumentenzorg van de plaatsen: Coevorden, Diever, Dwingeloo, Meppel, Odoorn, Oosterhesselen, Westerbork en Zuidwolde.
http://archieven.blogspot.com/2009/01/monumentenzorg-provinvie-drenthe.html
Insgesamt gibt es über 48.000 Fotos und an die 5000 Ansichten.
KlausGraf - am Freitag, 2. Januar 2009, 23:36 - Rubrik: Fotoueberlieferung
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http://www.earlham.edu/~peters/fos/newsletter/01-02-09.htm
10. The Elsevier rules for electronic interlibrary loan: make a printout, scan the printout, and loan the scan. Not unique to Elsevier, but still a kludge to avoid taking advantage of 20th century technology.
9. The State of Oregon's claim of copyright in its statutes. An indefensible claim leading to groundless legal threats. Relinquished when challenged.
8. The American Psychological Association's $2,500 fee for depositing author manuscripts in PubMed Central. An attempt to charge for green OA as if it were gold OA. Withdrawn when publicized.
7. The UK Ordnance Survey use of public funds to pay a lobbying firm to push back against public pressure to provide OA to its publicly-funded mapping data. It was bad enough to charge taxpayers a second fee for access to publicly-funded data. Now it charges them for the lobbyists who work against their interests.
6. The 35 year embargo adopted by the American Anthropological Association for the OA backfiles of its two leading journals. The longest embargo or moving wall I've ever seen a publisher boast about. More than 10 times longer than the runner up.
5. The Google settlement's effects on fair use. The settlement has many compensatory gains, but Google dropped a winning case and its willingness to pay for fair-use copying may force others to pay as well.
4. The 12 month embargo allowed by the NIH policy. Twice as long as the embargo used by any OA-mandating medical research funder in the world. A needless sop to the publishing lobby, and one that slows down medical research.
3. The American Association of University Presses support for the Conyers bill (a.k.a. Fair Copyright in Research Works Act). The presses said they were not opposing the NIH policy but so far have not refined their support for the bill to target the practices they dislike and spare the NIH policy.
2. The continuing slow pace of spontaneous self-archiving. Still due to inertia more than opposition, but still a problem. Habits die hard, especially when the proposed alternative is unfamiliar, widely misunderstood, and orthogonal to entrenched incentives.
1. The Fair Copyright in Research Works Act. Amending copyright law to block an OA policy consistent with current law, while pretending to be motivated by the policy's copyright violations. Harmful bill + misleading title + deceptive rhetoric, brought to you by lobbyists paid with your subscription dollars.
10. The Elsevier rules for electronic interlibrary loan: make a printout, scan the printout, and loan the scan. Not unique to Elsevier, but still a kludge to avoid taking advantage of 20th century technology.
9. The State of Oregon's claim of copyright in its statutes. An indefensible claim leading to groundless legal threats. Relinquished when challenged.
8. The American Psychological Association's $2,500 fee for depositing author manuscripts in PubMed Central. An attempt to charge for green OA as if it were gold OA. Withdrawn when publicized.
7. The UK Ordnance Survey use of public funds to pay a lobbying firm to push back against public pressure to provide OA to its publicly-funded mapping data. It was bad enough to charge taxpayers a second fee for access to publicly-funded data. Now it charges them for the lobbyists who work against their interests.
6. The 35 year embargo adopted by the American Anthropological Association for the OA backfiles of its two leading journals. The longest embargo or moving wall I've ever seen a publisher boast about. More than 10 times longer than the runner up.
5. The Google settlement's effects on fair use. The settlement has many compensatory gains, but Google dropped a winning case and its willingness to pay for fair-use copying may force others to pay as well.
4. The 12 month embargo allowed by the NIH policy. Twice as long as the embargo used by any OA-mandating medical research funder in the world. A needless sop to the publishing lobby, and one that slows down medical research.
3. The American Association of University Presses support for the Conyers bill (a.k.a. Fair Copyright in Research Works Act). The presses said they were not opposing the NIH policy but so far have not refined their support for the bill to target the practices they dislike and spare the NIH policy.
2. The continuing slow pace of spontaneous self-archiving. Still due to inertia more than opposition, but still a problem. Habits die hard, especially when the proposed alternative is unfamiliar, widely misunderstood, and orthogonal to entrenched incentives.
1. The Fair Copyright in Research Works Act. Amending copyright law to block an OA policy consistent with current law, while pretending to be motivated by the policy's copyright violations. Harmful bill + misleading title + deceptive rhetoric, brought to you by lobbyists paid with your subscription dollars.
KlausGraf - am Freitag, 2. Januar 2009, 23:28 - Rubrik: English Corner
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Nach der Umbenennung der Magistratsabteilung 33 in "Wien leuchtet" haben wir weitere Umbenennungen überlegt: die Wiener Stadtgärten in "Wien grünt", die Büchereien Wien in "Wien liest", die Bäderverwaltung in "Wien säuft ab", das Rechnungsamt in "Wien zahlt". Nicht zu vergessen die Friedhöfe Wien in "Wien stirbt".
Ein großartiger kleiner Blogeintrag, der beste, den ich dieses Jahr las.
http://library-mistress.blogspot.com/2009/01/wien-liest.html
Ein großartiger kleiner Blogeintrag, der beste, den ich dieses Jahr las.
http://library-mistress.blogspot.com/2009/01/wien-liest.html
KlausGraf - am Freitag, 2. Januar 2009, 22:59 - Rubrik: Unterhaltung
http://medienpaedagogik.phil.uni-augsburg.de/denkarium/?p=587
Sie will alle ihre künftigen Artikel als Pre- oder Postprint zur Verfügung stellen. Ich halte es allerdings entgegen der Autorin durchaus für vertretbar, einen Preprint statt der gedruckten Ausgabe zu zitieren.
Sie will alle ihre künftigen Artikel als Pre- oder Postprint zur Verfügung stellen. Ich halte es allerdings entgegen der Autorin durchaus für vertretbar, einen Preprint statt der gedruckten Ausgabe zu zitieren.
KlausGraf - am Freitag, 2. Januar 2009, 22:53 - Rubrik: Open Access
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http://userscripts.org/scripts/show/36647
Via
http://googlesystem.blogspot.com/2008/11/when-google-scholars-integration-with.html
Via
http://googlesystem.blogspot.com/2008/11/when-google-scholars-integration-with.html
KlausGraf - am Freitag, 2. Januar 2009, 22:29 - Rubrik: English Corner
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http://recteur.blogs.ulg.ac.be/?cat=10
Bernard Rentier, Rektor der Universität Lüttich und Open-Access-Befürworter, teilte in seinem Blog Ende November 2008 mit, dass von den 1200 Einträgen in ORBi
http://orbi.ulg.ac.be/
etwa 80 Prozent von einem Volltext begleitet sind, der in etwa der Hälfte aller Fälle (also gut 40 %) Open Access einsehbar ist. Für den Rest gibt es den bekannten Request-Button (von den sechs heute angeforderten Eprints gingen mir bereits 3 zu).
Siehe auch http://archiv.twoday.net/stories/5193609/
Angehörige der Universität haben Zugriff auf alle Volltexte, auch auf die der allgemeinen Öffentlichkeit unzugänglichen. Diese auch bei anderen Schriftenservern verbreitete Praxis kann nicht gutgeheissen werden.
Eine Rechtfertigung der uni-internen Zugänglichmachung kann sich nur aus folgenden Gesichtspunkten ergeben:
(1) Der Autor verfügt über die nötigen Rechte, möchte aber, dass Wissenschaftler bei ihm anfragen.
Repositorien-Manager sollten alles das Open Access zur Verfügung stellen, was nach dem Urheberrecht zugänglich gemacht werden darf; nicht mehr, aber auch nicht weniger!
Hier geht es nicht um Geheimdokumente, sondern um publizierte Schriften. (Wer einen beliebigen Wissenschaftler in Lüttich gut genug kennt, kann ja ohnehin auch ohne Kontakt zum Autor sich einen Eprint besorgen.)
Der grüne Weg kann nur dann funktionieren, wenn die Dokumente zum frühestmöglichen Zeitpunkt (in der Regel: Auslaufen eines Embargos) zur Verfügung stehen.
Zwischen der Lütticher Theorie
http://orbi.ulg.ac.be/project?id=103
und der Praxis dürfte eine erhebliche Diskrepanz bestehen. Ein Embargo-Eprint, wie dort angegeben, habe ich nicht gesehen. Daher stimmt der Verleger OA nicht zu oder der Autor befindet sich in Verhandlungen. Ich vermute aber, dass in den meisten Fällen Fall Nr. 4 vorliegt:
Der Autor hat sich um OA gar nicht gekümmert.
(2) Die Uni verfügt über eine uni-weite Lizenz des Verlags.
Dass Kopien lizenzierter Zeitschriftenartikel ins Repositorium eingestellt werden könnten, wäre mir neu, und auch von speziellen Repositorien-Lizenzen ist mir nichts bekannt.
(3) Das nationale Urheberrecht betrachtet eine uni-weite Zugänglichmachung als nicht-öffentlich.
Dies kann für Deutschland ausgeschlossen werden, wie ein Blick auf § 52a UrhG zeigt. Nach § 15 Abs. 3 UrhG liegt bei einer uni-weiten Veröffentlichung eindeutig eine Veröffentlichung vor, die dem Rechteinhaber vorbehalten ist. Liegen die Rechte beim Verlag, kann dieser nicht übergangen werden.
Es darf bezweifelt werden, dass es sich in Belgien anders verhält, auch wenn hier "Öffentlichkeit" im belgischen Gesetz nicht definiert wird:
http://www.juridat.be/cgi_loi/loi_F.pl?cn=1994063035
Die europarechtlichen Vorgaben sind wenig eindeutig, siehe Schricker, UrhR, 3. Aufl. § 15 Rz. 62. Zwar gibt es zwischen dem rein privaten Gebrauch noch einen auf persönlicher Verbundenheit beruhenden Gebrauch, aber es muss erheblich bezweifelt werden, dass ein uni-weiter Gebrauch noch in diesem Sinn "persönlich" ist.
Es ist daher zu vermuten, dass in den meisten Fällen die Sperrung nicht notwendig oder die Freigabe an die Universitätsangehörigen rechtswidrig ist.
Besonders pikant wird die Angelegenheit, wenn man die selbstgebastelte Lütticher Lizenz hinzunimmt:
"Tous les documents dans ORBi sont protégés par une licence d'utilisation."
Es ist natürlich absolut widersinnig, diese angebliche Open-Access-Lizenz auch auf die gesperrten Beiträge anzuwenden. Genau das geschieht aber. Denn bei der Anforderung mit dem Request-Button heißt es:
"Nous vous rappelons qu'en signant la licence d'utilisation, vous vous êtes engagé à n'utiliser le(s) document(s) demandé(s) qu'à des fins strictement privées, d'illustration de l'enseignement ou de recherche scientifique et à en mentionner la source."
Die Eprints dürfen also nur für private, Unterrichtszwecke und Forschungszwecke verwendet werden. Selbstverständlich kann die Uni Lüttich keine Erlaubnis erteilen, wenn sie nicht der Rechteinhaber ist. Die gesperrten Beiträge können aber per definitionem nicht Open Access freigegeben werden, eine Open-Access-Lizenz, die über die Schranken des Urheberrechts hinausgeht, ist daher nicht anwendbar.
Par le téléchargement d'un document (article, communication, etc.) disponible sur le site du Répertoire institutionnel de l'Université de Liège ORBi, l'Utilisateur (i.e. toute personne physique ou morale) s'engage à respecter les termes de la présente licence d'utilisation dudit document.
Par la présente licence, l'Université, dûment autorisée par les auteurs ou leurs ayants droit, autorise l'Utilisateur à, selon les principes énoncés par la "Budapest Open Access Initiative"(BOAI, 2002), lire, télécharger, copier, transmettre, imprimer, chercher ou faire un lien vers le texte intégral de ces articles, les disséquer pour les indexer, s'en servir de données pour un logiciel, ou s'en servir à toute autre fin légale, sans barrière financière, légale ou technique autre que celles indissociables de l'accès et l'utilisation d'Internet.
La présente licence n'autorise aucune utilisation du document à des fins commerciales.Elle vaut pour le monde entier et pour la durée légale de protection des droits d'auteur.Elle est conférée par l'Université à l'Utilisateur à titre gratuit.Elle est non exclusive et non transmissible à des tiers.
L'utilisateur s'engage à respecter les droits moraux de l'auteur, principalement le droit à l'intégrité de l'oeuvre et le droit de paternité et ce dans toute utilisation que l'Utilisateur entreprend. Ainsi, à titre d'exemple, lorsqu'il reproduira un document par extrait ou dans son intégralité aux fins autorisées par la présente licence, l'Utilisateur citera de manière complète les sources telles que mentionnées dans le Répertoire institutionnel.
Toute utilisation non explicitement autorisée par la présente licence nécessite l'autorisation préalable et expresse des auteurs ou de leurs ayants droit. Ainsi à titre d'exemple, l'Utilisateur ne peut apporter de modifications au contenu du document, ni le résumer. Ce type de création d'œuvres dérivées nécessite l'accord préalable des auteurs ou de leurs ayants droit.
Par la présente licence, l'Utilisateur reconnaît avoir pris connaissance des mentions légales du site du Répertoire institutionnel de l'Université de Liège et en accepter les termes.
En cas de constatation par l'Université d'un manquement par l'Utilisateur à ses obligations telles que définies dans la présente licence, l'Université se réserve le droit de résilier la présente licence sans mise en demeure préalable, et ce sans préjudice de toute réparation à laquelle l'Université pourrait prétendre au titre du manquement constaté.
La présente licence est régie par le droit belge.
Selbst wenn man die Nichtanwendbarkeit der Lizenz für die gesperrten Beiträge konzediert, bestehen erhebliche Zweifel, ob der Ausschluß jeglicher kommerzieller Nutzung mit der BOAI kompatibel ist. Die BOAI-Passage lautet:
"Par "accès libre" à cette littérature, nous entendons sa mise à disposition gratuite sur l'Internet public, permettant à tout un chacun de lire, télécharger, copier, transmettre, imprimer, chercher ou faire un lien vers le texte intégral de ces articles, les disséquer pour les indexer, s'en servir de données pour un logiciel, ou s'en servir à toute autre fin légale, sans barrière financière, légale ou technique autre que celles indissociables de l'accès et l'utilisation d'Internet. La seule contrainte sur la reproduction et la distribution, et le seul rôle du copyright dans ce domaine devrait être de garantir aux auteurs un contrôle sur l'intégrité de leurs travaux et le droit à être correctement reconnus et cités."
Zur Erinnerung:
http://www.earlham.edu/~peters/fos/newsletter/08-02-08.htm
"not all libre OA is BBB OA. For example, permitting all uses except commercial use (the CC-NC license) and permitting all uses except derivative works (the CC-ND license) are not equivalent to one another and --ignoring certain subtleties-- not compatible with the BBB definition."
Unter
http://orbi.ulg.ac.be/project?id=105
liest man:
"Contrairement à bon nombre d'idées préconçues, l'accès libre ne remet donc nullement en cause les droits de propriété intellectuelle des auteurs sur leurs œuvres (voir les "Mythes de l'Open Access").
Les utilisateurs du répertoire peuvent lire, télécharger, copier, distribuer et imprimer l'œuvre pour autant qu'ils respectent les droits élémentaires des auteurs ULg. Aussi, un accès ouvert à un texte intégral sur ORBi est subordonné à l'acceptation d'une licence d'utilisation au terme de laquelles les utilisateurs s'engagent à :
indiquer, dans toute citation, la source de l'œuvre et le(s) nom(s) de(s) l'auteur(s) ;
ne pas modifier, transformer ou adapter l'œuvre, sans autorisation explicite de l'auteur ;
ne pas utiliser l'œuvre à des fins commerciales (c'est-à-dire en ayant principalement l'intention ou en poursuivant l'objectif d'obtenir des avantages commerciaux ou une compensation financière) ;
ne pas utiliser l'œuvre de manière telle que cela nuise à son exploitation sous d'autres formes."
Es wird also auch explizit das für OA zentrale Bearbeitungsrecht ausgeschlossen. Wenn man den Satz "l'accès libre ne remet donc nullement en cause les droits de propriété intellectuelle des auteurs sur leurs œuvres" ernst nimmt, handelt es sich definitiv lediglich um GRATIS OA, denn es wird keinerlei "permission barrier" beseitigt.
Es ist völlig unverständlich, wieso man nicht eine Creative Commons-Lizenz, meinetwegen auch CC-BY-NC, gewählt hat, denn ohne den letzten Satz (La seule ...) könnte man zum Schluss kommen, dass die BOAI über die Fair-Use-Regelungen nicht wesentlich hinausgeht, also lediglich GRATIS-OA ist. Wesentlich genauer ist die Berliner Erklärung, die z.B. Bearbeitungen ausdrücklich erwähnt.
Es ist damit fraglich, dass die Lütticher Lizenz trotz ihrer Berufung auf die BOAI als LIBRE-OA konzipiert ist. Solange nicht z.B. klargestellt ist, ob Spiegelungen in anderen Repositorien oder Bearbeitungen (z.B. Übersetzungen) möglich sind, wird man ORBi nicht als Beispiel für LIBRE OA ansehen können.
In Wirklichkeit handelt es sich um eine Irreführung des Nutzers, denn die Berufung auf BOAI ist offenkundig missbräuchlich!
Bernard Rentier, Rektor der Universität Lüttich und Open-Access-Befürworter, teilte in seinem Blog Ende November 2008 mit, dass von den 1200 Einträgen in ORBi
http://orbi.ulg.ac.be/
etwa 80 Prozent von einem Volltext begleitet sind, der in etwa der Hälfte aller Fälle (also gut 40 %) Open Access einsehbar ist. Für den Rest gibt es den bekannten Request-Button (von den sechs heute angeforderten Eprints gingen mir bereits 3 zu).
Siehe auch http://archiv.twoday.net/stories/5193609/
Angehörige der Universität haben Zugriff auf alle Volltexte, auch auf die der allgemeinen Öffentlichkeit unzugänglichen. Diese auch bei anderen Schriftenservern verbreitete Praxis kann nicht gutgeheissen werden.
Eine Rechtfertigung der uni-internen Zugänglichmachung kann sich nur aus folgenden Gesichtspunkten ergeben:
(1) Der Autor verfügt über die nötigen Rechte, möchte aber, dass Wissenschaftler bei ihm anfragen.
Repositorien-Manager sollten alles das Open Access zur Verfügung stellen, was nach dem Urheberrecht zugänglich gemacht werden darf; nicht mehr, aber auch nicht weniger!
Hier geht es nicht um Geheimdokumente, sondern um publizierte Schriften. (Wer einen beliebigen Wissenschaftler in Lüttich gut genug kennt, kann ja ohnehin auch ohne Kontakt zum Autor sich einen Eprint besorgen.)
Der grüne Weg kann nur dann funktionieren, wenn die Dokumente zum frühestmöglichen Zeitpunkt (in der Regel: Auslaufen eines Embargos) zur Verfügung stehen.
Zwischen der Lütticher Theorie
http://orbi.ulg.ac.be/project?id=103
und der Praxis dürfte eine erhebliche Diskrepanz bestehen. Ein Embargo-Eprint, wie dort angegeben, habe ich nicht gesehen. Daher stimmt der Verleger OA nicht zu oder der Autor befindet sich in Verhandlungen. Ich vermute aber, dass in den meisten Fällen Fall Nr. 4 vorliegt:
Der Autor hat sich um OA gar nicht gekümmert.
(2) Die Uni verfügt über eine uni-weite Lizenz des Verlags.
Dass Kopien lizenzierter Zeitschriftenartikel ins Repositorium eingestellt werden könnten, wäre mir neu, und auch von speziellen Repositorien-Lizenzen ist mir nichts bekannt.
(3) Das nationale Urheberrecht betrachtet eine uni-weite Zugänglichmachung als nicht-öffentlich.
Dies kann für Deutschland ausgeschlossen werden, wie ein Blick auf § 52a UrhG zeigt. Nach § 15 Abs. 3 UrhG liegt bei einer uni-weiten Veröffentlichung eindeutig eine Veröffentlichung vor, die dem Rechteinhaber vorbehalten ist. Liegen die Rechte beim Verlag, kann dieser nicht übergangen werden.
Es darf bezweifelt werden, dass es sich in Belgien anders verhält, auch wenn hier "Öffentlichkeit" im belgischen Gesetz nicht definiert wird:
http://www.juridat.be/cgi_loi/loi_F.pl?cn=1994063035
Die europarechtlichen Vorgaben sind wenig eindeutig, siehe Schricker, UrhR, 3. Aufl. § 15 Rz. 62. Zwar gibt es zwischen dem rein privaten Gebrauch noch einen auf persönlicher Verbundenheit beruhenden Gebrauch, aber es muss erheblich bezweifelt werden, dass ein uni-weiter Gebrauch noch in diesem Sinn "persönlich" ist.
Es ist daher zu vermuten, dass in den meisten Fällen die Sperrung nicht notwendig oder die Freigabe an die Universitätsangehörigen rechtswidrig ist.
Besonders pikant wird die Angelegenheit, wenn man die selbstgebastelte Lütticher Lizenz hinzunimmt:
"Tous les documents dans ORBi sont protégés par une licence d'utilisation."
Es ist natürlich absolut widersinnig, diese angebliche Open-Access-Lizenz auch auf die gesperrten Beiträge anzuwenden. Genau das geschieht aber. Denn bei der Anforderung mit dem Request-Button heißt es:
"Nous vous rappelons qu'en signant la licence d'utilisation, vous vous êtes engagé à n'utiliser le(s) document(s) demandé(s) qu'à des fins strictement privées, d'illustration de l'enseignement ou de recherche scientifique et à en mentionner la source."
Die Eprints dürfen also nur für private, Unterrichtszwecke und Forschungszwecke verwendet werden. Selbstverständlich kann die Uni Lüttich keine Erlaubnis erteilen, wenn sie nicht der Rechteinhaber ist. Die gesperrten Beiträge können aber per definitionem nicht Open Access freigegeben werden, eine Open-Access-Lizenz, die über die Schranken des Urheberrechts hinausgeht, ist daher nicht anwendbar.
Par le téléchargement d'un document (article, communication, etc.) disponible sur le site du Répertoire institutionnel de l'Université de Liège ORBi, l'Utilisateur (i.e. toute personne physique ou morale) s'engage à respecter les termes de la présente licence d'utilisation dudit document.
Par la présente licence, l'Université, dûment autorisée par les auteurs ou leurs ayants droit, autorise l'Utilisateur à, selon les principes énoncés par la "Budapest Open Access Initiative"(BOAI, 2002), lire, télécharger, copier, transmettre, imprimer, chercher ou faire un lien vers le texte intégral de ces articles, les disséquer pour les indexer, s'en servir de données pour un logiciel, ou s'en servir à toute autre fin légale, sans barrière financière, légale ou technique autre que celles indissociables de l'accès et l'utilisation d'Internet.
La présente licence n'autorise aucune utilisation du document à des fins commerciales.Elle vaut pour le monde entier et pour la durée légale de protection des droits d'auteur.Elle est conférée par l'Université à l'Utilisateur à titre gratuit.Elle est non exclusive et non transmissible à des tiers.
L'utilisateur s'engage à respecter les droits moraux de l'auteur, principalement le droit à l'intégrité de l'oeuvre et le droit de paternité et ce dans toute utilisation que l'Utilisateur entreprend. Ainsi, à titre d'exemple, lorsqu'il reproduira un document par extrait ou dans son intégralité aux fins autorisées par la présente licence, l'Utilisateur citera de manière complète les sources telles que mentionnées dans le Répertoire institutionnel.
Toute utilisation non explicitement autorisée par la présente licence nécessite l'autorisation préalable et expresse des auteurs ou de leurs ayants droit. Ainsi à titre d'exemple, l'Utilisateur ne peut apporter de modifications au contenu du document, ni le résumer. Ce type de création d'œuvres dérivées nécessite l'accord préalable des auteurs ou de leurs ayants droit.
Par la présente licence, l'Utilisateur reconnaît avoir pris connaissance des mentions légales du site du Répertoire institutionnel de l'Université de Liège et en accepter les termes.
En cas de constatation par l'Université d'un manquement par l'Utilisateur à ses obligations telles que définies dans la présente licence, l'Université se réserve le droit de résilier la présente licence sans mise en demeure préalable, et ce sans préjudice de toute réparation à laquelle l'Université pourrait prétendre au titre du manquement constaté.
La présente licence est régie par le droit belge.
Selbst wenn man die Nichtanwendbarkeit der Lizenz für die gesperrten Beiträge konzediert, bestehen erhebliche Zweifel, ob der Ausschluß jeglicher kommerzieller Nutzung mit der BOAI kompatibel ist. Die BOAI-Passage lautet:
"Par "accès libre" à cette littérature, nous entendons sa mise à disposition gratuite sur l'Internet public, permettant à tout un chacun de lire, télécharger, copier, transmettre, imprimer, chercher ou faire un lien vers le texte intégral de ces articles, les disséquer pour les indexer, s'en servir de données pour un logiciel, ou s'en servir à toute autre fin légale, sans barrière financière, légale ou technique autre que celles indissociables de l'accès et l'utilisation d'Internet. La seule contrainte sur la reproduction et la distribution, et le seul rôle du copyright dans ce domaine devrait être de garantir aux auteurs un contrôle sur l'intégrité de leurs travaux et le droit à être correctement reconnus et cités."
Zur Erinnerung:
http://www.earlham.edu/~peters/fos/newsletter/08-02-08.htm
"not all libre OA is BBB OA. For example, permitting all uses except commercial use (the CC-NC license) and permitting all uses except derivative works (the CC-ND license) are not equivalent to one another and --ignoring certain subtleties-- not compatible with the BBB definition."
Unter
http://orbi.ulg.ac.be/project?id=105
liest man:
"Contrairement à bon nombre d'idées préconçues, l'accès libre ne remet donc nullement en cause les droits de propriété intellectuelle des auteurs sur leurs œuvres (voir les "Mythes de l'Open Access").
Les utilisateurs du répertoire peuvent lire, télécharger, copier, distribuer et imprimer l'œuvre pour autant qu'ils respectent les droits élémentaires des auteurs ULg. Aussi, un accès ouvert à un texte intégral sur ORBi est subordonné à l'acceptation d'une licence d'utilisation au terme de laquelles les utilisateurs s'engagent à :
indiquer, dans toute citation, la source de l'œuvre et le(s) nom(s) de(s) l'auteur(s) ;
ne pas modifier, transformer ou adapter l'œuvre, sans autorisation explicite de l'auteur ;
ne pas utiliser l'œuvre à des fins commerciales (c'est-à-dire en ayant principalement l'intention ou en poursuivant l'objectif d'obtenir des avantages commerciaux ou une compensation financière) ;
ne pas utiliser l'œuvre de manière telle que cela nuise à son exploitation sous d'autres formes."
Es wird also auch explizit das für OA zentrale Bearbeitungsrecht ausgeschlossen. Wenn man den Satz "l'accès libre ne remet donc nullement en cause les droits de propriété intellectuelle des auteurs sur leurs œuvres" ernst nimmt, handelt es sich definitiv lediglich um GRATIS OA, denn es wird keinerlei "permission barrier" beseitigt.
Es ist völlig unverständlich, wieso man nicht eine Creative Commons-Lizenz, meinetwegen auch CC-BY-NC, gewählt hat, denn ohne den letzten Satz (La seule ...) könnte man zum Schluss kommen, dass die BOAI über die Fair-Use-Regelungen nicht wesentlich hinausgeht, also lediglich GRATIS-OA ist. Wesentlich genauer ist die Berliner Erklärung, die z.B. Bearbeitungen ausdrücklich erwähnt.
Es ist damit fraglich, dass die Lütticher Lizenz trotz ihrer Berufung auf die BOAI als LIBRE-OA konzipiert ist. Solange nicht z.B. klargestellt ist, ob Spiegelungen in anderen Repositorien oder Bearbeitungen (z.B. Übersetzungen) möglich sind, wird man ORBi nicht als Beispiel für LIBRE OA ansehen können.
In Wirklichkeit handelt es sich um eine Irreführung des Nutzers, denn die Berufung auf BOAI ist offenkundig missbräuchlich!
KlausGraf - am Freitag, 2. Januar 2009, 19:41 - Rubrik: Open Access
KlausGraf - am Freitag, 2. Januar 2009, 15:24 - Rubrik: Bibliothekswesen
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