Wenn es um Tempo- oder Abstandsverstöße im Straßenverkehr geht, kommt es immer wieder zum Streit vor Gericht. Der Anwalt des mutmaßlichen Verkehrssünders möchte die Bedienungsanleitung des Messgeräts sehen. Was die Bußgeldstelle gern verweigert – zum Beispiel mit einem ziemlich schrägen Hinweis auf angebliche Urheberrechte des Geräteherstellers.
Dass Anwälten die Unterlagen nicht gern gegeben werden, sei an dieser Stelle geschenkt. Um dieses Problem drehen sich etliche Prozesse. Sie gehen mal in die eine, mal in die andere Richtung aus.
Allerdings habe ich bislang noch nicht gehört, dass sogar dem Bußgeldrichter die Bedienungsanleitung vorenthalten wird. So passierte es einem Amtsrichter in Bremervörde. Er hatte die Unterlagen sehen wollen, das Ordnungsamt verweigerte dies. Begründung: Urheberrecht.
Der Richter reagierte, wie man es erwarten konnte. Er sprach den Betroffenen frei, weil bei ihm Zweifel an der Korrektheit der Messung blieben. Den Freispruch hat das Oberlandesgericht Celle nun mit einer bemerkenswerten Begründung aufgehoben. Nach Auffassung der Richter hatte sich ihr Kollege in erster Instanz nicht ausreichend darum bemüht, an die Bedienungsanleitung zu kommen.
Wenn alles nichts fruchtete, so das Gericht, hätte ein Durchsuchungsbeschluss erlassen werden können. Mit anderen Worten: Stellt sich die Behörde quer, kommt die Polizei ins Haus. Sicher nichts, worauf es Bußgeldstellen ernsthaft anlegen.
Als Verteidiger ist man also künftig noch besser beraten, wenn man versucht, den Richter ins Boot zu kriegen. Ist der davon überzeugt, dass die Bedienungsanleitung wichtig ist, wird man sie auch zu sehen bekommen.
Das Oberlandesgericht Celle nennt übrigens noch andere Möglichkeiten. Auch eine Durchsuchung beim Gerätehersteller komme in Betracht. Das wird diese Firmen freuen – mit dem faden Urheberrechtsargument laufen sie spätestens dann gegen die Wand. Vielleicht sind sie bei diesen Aussichten sogar bereit, dem Gericht eine Gebrauchsanleitung zu verkaufen. Auch zu so einer Anschaffung sei der Richter ermächtigt, heißt es.
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2013/08/05/richter-empfehlen-hrtere-bandagen/
http://www.burhoff.de/insert/?/asp_weitere_beschluesse/inhalte/2188.htm
Dass Anwälten die Unterlagen nicht gern gegeben werden, sei an dieser Stelle geschenkt. Um dieses Problem drehen sich etliche Prozesse. Sie gehen mal in die eine, mal in die andere Richtung aus.
Allerdings habe ich bislang noch nicht gehört, dass sogar dem Bußgeldrichter die Bedienungsanleitung vorenthalten wird. So passierte es einem Amtsrichter in Bremervörde. Er hatte die Unterlagen sehen wollen, das Ordnungsamt verweigerte dies. Begründung: Urheberrecht.
Der Richter reagierte, wie man es erwarten konnte. Er sprach den Betroffenen frei, weil bei ihm Zweifel an der Korrektheit der Messung blieben. Den Freispruch hat das Oberlandesgericht Celle nun mit einer bemerkenswerten Begründung aufgehoben. Nach Auffassung der Richter hatte sich ihr Kollege in erster Instanz nicht ausreichend darum bemüht, an die Bedienungsanleitung zu kommen.
Wenn alles nichts fruchtete, so das Gericht, hätte ein Durchsuchungsbeschluss erlassen werden können. Mit anderen Worten: Stellt sich die Behörde quer, kommt die Polizei ins Haus. Sicher nichts, worauf es Bußgeldstellen ernsthaft anlegen.
Als Verteidiger ist man also künftig noch besser beraten, wenn man versucht, den Richter ins Boot zu kriegen. Ist der davon überzeugt, dass die Bedienungsanleitung wichtig ist, wird man sie auch zu sehen bekommen.
Das Oberlandesgericht Celle nennt übrigens noch andere Möglichkeiten. Auch eine Durchsuchung beim Gerätehersteller komme in Betracht. Das wird diese Firmen freuen – mit dem faden Urheberrechtsargument laufen sie spätestens dann gegen die Wand. Vielleicht sind sie bei diesen Aussichten sogar bereit, dem Gericht eine Gebrauchsanleitung zu verkaufen. Auch zu so einer Anschaffung sei der Richter ermächtigt, heißt es.
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2013/08/05/richter-empfehlen-hrtere-bandagen/
http://www.burhoff.de/insert/?/asp_weitere_beschluesse/inhalte/2188.htm
KlausGraf - am Montag, 5. August 2013, 23:43 - Rubrik: Archivrecht
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http://hatorikibble.wordpress.com/2013/08/05/serendip-o-matic-der-automat-fur-zufallsfunde/
http://serendipomatic.org/
http://serendipomatic.org/
KlausGraf - am Montag, 5. August 2013, 23:39 - Rubrik: Unterhaltung
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KlausGraf - am Montag, 5. August 2013, 22:54 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Über 20.000 Reise-Fotos aus historischen Alben hat die UB Leiden im Geheugen van Nederland zugänglich gemacht:
http://www.geheugenvannederland.nl/?/nl/collecties/albums_reisfotografie
Disibodenberg
http://www.geheugenvannederland.nl/?/nl/collecties/albums_reisfotografie
KlausGraf - am Montag, 5. August 2013, 20:38 - Rubrik: Fotoueberlieferung
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http://log.netbib.de/archives/2013/08/05/openbibliojobs-weiter-verbessert/
RSS-Feed für Archivstellen:
http://jobs.openbiblio.eu/stellenangebote/einrichtungstyp/archiv/feed/
Bitte alle Archivstellen dort eintragen!
RSS-Feed für Archivstellen:
http://jobs.openbiblio.eu/stellenangebote/einrichtungstyp/archiv/feed/
Bitte alle Archivstellen dort eintragen!
KlausGraf - am Montag, 5. August 2013, 20:27 - Rubrik: Personalia
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Die unfähigen alten Männer des Bundesverwaltungsgerichts haben dazu bisher nur eine Pressemitteilung veröffentlicht:
http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2013&nr=56
"Nach der für das Bundesverwaltungsgericht bindenden Auslegung der landesrechtlichen Entziehungsvorschrift durch den Verwaltungsgerichtshof hat der Rechtsbegriff des unwürdigen Verhaltens einen Wissenschaftsbezug. Danach erweist sich ein Titelinhaber dann als unwürdig zur Führung des verliehenen Doktorgrades, wenn er den mit der Verleihung begründeten Vertrauensvorschuss im Hinblick auf ein wissenschaftskonformes Arbeiten durch gravierende Verstöße gegen die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis enttäuscht hat, so dass zum Schutz des wissenschaftlichen Prozesses vor Irreführung eine Korrektur in Form der Entziehung vorgenommen werden muss. Mit dieser Ausrichtung auf den Wissenschaftsprozess und nicht etwa auf einen vorgeblich herausgehobenen persönlichen Rang der Promovierten verletzt die landesrechtliche Entziehungsvorschrift nicht das rechtsstaatliche Gebot der Gesetzesbestimmtheit, zumal sie in ihrer bindenden Auslegung durch den Verwaltungsgerichtshof nur vorsätzliche oder grob fahrlässige Verstöße gegen wissenschaftliche Kernpflichten erfasst, zu denen insbesondere das Verbot einer Erfindung, Fälschung oder Manipulation von Forschungsergebnissen gehört. Mit diesem Inhalt ist die Vorschrift auch mit dem Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG, der durch Art. 12 Abs. 1 GG gewährleisteten Berufsfreiheit und dem allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar."
Siehe auch
http://de.wikipedia.org/wiki/Aberkennung_eines_akademischen_Grades#Aberkennung_auf_Grund_unw.C3.BCrdigen_Verhaltens
Entziehungen von Doktorgraden wegen Unwürdigkeit hatten wir vor allem in der NS-Zeit, als man massenweise jüdischen Inhabern von Doktorgraden den Titel entzog. Darauf verweist auch
http://erbloggtes.wordpress.com/2013/08/01/doktorentzug-wegen-unwurdigkeit-rechtmasig/#more-3001
Der Doktortitel ist kein lebenslanges Wissenschafts-Gütesiegel, das man bei grobem wissenschaftlichem Fehlverhalten entziehen sollte. Er bezieht sich auf eine redlich erbrachte konkrete Leistung. Die veröffentlichte Doktorarbeit verliert durch die nachträgliche Entziehung nicht das geringste ihres wissenschaftlichen Werts. Was macht man denn, wenn jemand ohne Doktorgrad gravierend gefrevelt hat? Dem kann man seine akademischen Grade, so er sie hat, nicht entziehen, da die Prüfungsordnungen das nicht zulassen. Wie wird denn da der wissenschaftliche Prozess vor Irreführung geschützt? Der Doktorgrad ist keine Auszeichnung oder ein Verdienstorden. Das Urteil trägt zur Hypostasierung des Doktorgrads bei, obwohl angesichts der Plagiatsskandale das Gegenteil geboten wäre.
Zur Konturlosigkeit des Begriffs der Unwürdigkeit schrieb Paul Tiedemann:
"Der VGH hat sich ebenso wenig von dem Umstand beeindrucken lassen, dass der Begriff der Unwürdigkeit bis auf eine einzige Ausnahme bisher immer nur so ausgelegt worden ist, dass die Entziehung des Doktorgrades als eine Art Nebenstrafrecht fungierte. Die Konsequenzen eines Fehlverhaltens wurden allerdings (wenn auch nur selten) nicht von den Strafverfolgungsbehörden, sondern von den Universitäten exekutiert, wenn etwa der Titelträger Kandidaten beim Prüfungsbetrug im Staatsexamen geholfen, ein Tötungsdelikt oder Betrugsdelikte begangen hatte.
Aufgrund dieser Vorgeschichte hätte es nahe gelegen, den Begriff der Unwürdigkeit als unbrauchbar für eine rechtsstaatliche Eingriffsregelung zu qualifizieren. Statt es bei schwammigen Formulierungen zu belassen, wären die Landesgesetzgeber gezwungen worden, sich konkretere und rechtstaatlichen Standards entsprechende Tatbestände auszudenken. Vorschläge dafür liegen bereits vor. So aber bleibt es weiterhin der Einsicht und Ansicht des jeweiligen Richters überlassen, in welchen Fällen es zu einem Entzug des Doktorgrades kommt."
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/vgh-bw-entzieht-doktortitel-der-unwuerdige-forschungsbetrueger/
Zum Entzug der Meisterqualifikation im Handwerk im geltenden Recht habe ich nichts gefunden, aber ein Zitat zu einem historischen Vorfall: "Als allerdings im schwäbischen Rottweil ein junger Meister der Zimmerleute die Tochter des Henkers heiraten wollte, drohte ihm die Zunft mit der Entziehung des Meisterbriefs, weil sonst die Zunft "landauf und landab verschrieen" würde."
http://zunft-zu-wiedikon.jimdo.com/zunftwesen/vom-lehrling-zum-meister/

http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2013&nr=56
"Nach der für das Bundesverwaltungsgericht bindenden Auslegung der landesrechtlichen Entziehungsvorschrift durch den Verwaltungsgerichtshof hat der Rechtsbegriff des unwürdigen Verhaltens einen Wissenschaftsbezug. Danach erweist sich ein Titelinhaber dann als unwürdig zur Führung des verliehenen Doktorgrades, wenn er den mit der Verleihung begründeten Vertrauensvorschuss im Hinblick auf ein wissenschaftskonformes Arbeiten durch gravierende Verstöße gegen die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis enttäuscht hat, so dass zum Schutz des wissenschaftlichen Prozesses vor Irreführung eine Korrektur in Form der Entziehung vorgenommen werden muss. Mit dieser Ausrichtung auf den Wissenschaftsprozess und nicht etwa auf einen vorgeblich herausgehobenen persönlichen Rang der Promovierten verletzt die landesrechtliche Entziehungsvorschrift nicht das rechtsstaatliche Gebot der Gesetzesbestimmtheit, zumal sie in ihrer bindenden Auslegung durch den Verwaltungsgerichtshof nur vorsätzliche oder grob fahrlässige Verstöße gegen wissenschaftliche Kernpflichten erfasst, zu denen insbesondere das Verbot einer Erfindung, Fälschung oder Manipulation von Forschungsergebnissen gehört. Mit diesem Inhalt ist die Vorschrift auch mit dem Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG, der durch Art. 12 Abs. 1 GG gewährleisteten Berufsfreiheit und dem allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar."
Siehe auch
http://de.wikipedia.org/wiki/Aberkennung_eines_akademischen_Grades#Aberkennung_auf_Grund_unw.C3.BCrdigen_Verhaltens
Entziehungen von Doktorgraden wegen Unwürdigkeit hatten wir vor allem in der NS-Zeit, als man massenweise jüdischen Inhabern von Doktorgraden den Titel entzog. Darauf verweist auch
http://erbloggtes.wordpress.com/2013/08/01/doktorentzug-wegen-unwurdigkeit-rechtmasig/#more-3001
Der Doktortitel ist kein lebenslanges Wissenschafts-Gütesiegel, das man bei grobem wissenschaftlichem Fehlverhalten entziehen sollte. Er bezieht sich auf eine redlich erbrachte konkrete Leistung. Die veröffentlichte Doktorarbeit verliert durch die nachträgliche Entziehung nicht das geringste ihres wissenschaftlichen Werts. Was macht man denn, wenn jemand ohne Doktorgrad gravierend gefrevelt hat? Dem kann man seine akademischen Grade, so er sie hat, nicht entziehen, da die Prüfungsordnungen das nicht zulassen. Wie wird denn da der wissenschaftliche Prozess vor Irreführung geschützt? Der Doktorgrad ist keine Auszeichnung oder ein Verdienstorden. Das Urteil trägt zur Hypostasierung des Doktorgrads bei, obwohl angesichts der Plagiatsskandale das Gegenteil geboten wäre.
Zur Konturlosigkeit des Begriffs der Unwürdigkeit schrieb Paul Tiedemann:
"Der VGH hat sich ebenso wenig von dem Umstand beeindrucken lassen, dass der Begriff der Unwürdigkeit bis auf eine einzige Ausnahme bisher immer nur so ausgelegt worden ist, dass die Entziehung des Doktorgrades als eine Art Nebenstrafrecht fungierte. Die Konsequenzen eines Fehlverhaltens wurden allerdings (wenn auch nur selten) nicht von den Strafverfolgungsbehörden, sondern von den Universitäten exekutiert, wenn etwa der Titelträger Kandidaten beim Prüfungsbetrug im Staatsexamen geholfen, ein Tötungsdelikt oder Betrugsdelikte begangen hatte.
Aufgrund dieser Vorgeschichte hätte es nahe gelegen, den Begriff der Unwürdigkeit als unbrauchbar für eine rechtsstaatliche Eingriffsregelung zu qualifizieren. Statt es bei schwammigen Formulierungen zu belassen, wären die Landesgesetzgeber gezwungen worden, sich konkretere und rechtstaatlichen Standards entsprechende Tatbestände auszudenken. Vorschläge dafür liegen bereits vor. So aber bleibt es weiterhin der Einsicht und Ansicht des jeweiligen Richters überlassen, in welchen Fällen es zu einem Entzug des Doktorgrades kommt."
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/vgh-bw-entzieht-doktortitel-der-unwuerdige-forschungsbetrueger/
Zum Entzug der Meisterqualifikation im Handwerk im geltenden Recht habe ich nichts gefunden, aber ein Zitat zu einem historischen Vorfall: "Als allerdings im schwäbischen Rottweil ein junger Meister der Zimmerleute die Tochter des Henkers heiraten wollte, drohte ihm die Zunft mit der Entziehung des Meisterbriefs, weil sonst die Zunft "landauf und landab verschrieen" würde."
http://zunft-zu-wiedikon.jimdo.com/zunftwesen/vom-lehrling-zum-meister/

KlausGraf - am Montag, 5. August 2013, 14:47 - Rubrik: Archivrecht
"Scholars, campaigners and lawyers can for the first time readily access more than 2,200 documents from a largely unknown archive housed at the United Nations that documents thousands of cases against accused World War II criminals in Europe and Asia."
http://bigstory.ap.org/article/over-2200-world-war-ii-documents-now-online
http://www.legal-tools.org/
http://bigstory.ap.org/article/over-2200-world-war-ii-documents-now-online
http://www.legal-tools.org/
KlausGraf - am Sonntag, 4. August 2013, 23:19 - Rubrik: English Corner
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Wolf Thomas - am Sonntag, 4. August 2013, 08:37 - Rubrik: Wikis
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Schon seit längerem habe ich den Verdacht, dass Google Books keine kompletten Trefferlisten ausliefert, dass also entgegen der Boole'schen Logik die Liste der gefundenen Treffer größer ist, wenn man einschränkende weitere Suchbegriffe dazunimmt. Ich möchte das an einem Beispiel verdeutlichen.
Mein Ausgangspunkt: Hitzeschädigt haben die Stümper von SPONLINE den Montaillou-Stoff für eine reißerische Inquisitions-Story verwurstet:
http://www.spiegel.de/spiegelgeschichte/mittelalter-die-inquisition-verfolgte-andersglaeubige-als-ketzer-a-913942.html
Beim Recherchieren wollte ich wissen, wer das Buch von Benad "Domus und Religion in Montaillou" (1990) zitiert.
Mit Google.de findet man 31 Treffer:
https://www.google.de/search?q=%22Domus%20und%20Religion%20in%20Montaillou%22&tbm=bks
Wenn man die entsprechende ursprüngliche URL kürzt, muss man den Suchstring beibehalten (q=), aber auch tbm=bks, da man sonst in die Websuche gelangt.
Ergänzt man nun das Fragment eines zweiten einschlägigen Titels (von Tremp-Utz), erhält man
https://www.google.de/search?tbm=bks&&q=%22Domus+und+Religion+in+Montaillou%22+%22pas+une+ile%22
Der erste Titel findet sich bereits in der ersten Trefferliste, die zwei weiteren fehlen jedoch.
In Google.com (benutzt mit einem US-Proxy) sieht die Trefferliste anders aus. "Ungefähr 3.040 Ergebnisse" werden gefunden, was beim Durchklicken aber dann auf 32 zusammenschnurrt. Im Proxy ist eine 10er-Liste eingestellt.
In der deutschen Trefferliste fehlt Behringers "Shaman of Oberstdorf".
Über Google Scholar findet man weitere wichtige Treffer, u.a. eine gedruckte Bachelorarbeit zur Forschungskontroverse Le Roy Ladurie/Benad, wobei diese Treffer als Ergebnisse aus Google Books gekennzeichnet sind. Die Links führen zu Google Books.
http://scholar.google.de/scholar?&q=%22Domus+und+Religion+in+Montaillou%22
(Eine Zusammenfassung von Benads Buch vom Autor ist im Netz verfügbar unter:
http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:hebis:30-50520 )
Ergänzt man Foucault zur ursprünglichen Suche, findet man 5 Bücher, die in der ursprünglichen Trefferliste gar nicht vorhanden waren:
https://www.google.de/search?tbm=bks&q=%22Domus+und+Religion+in+Montaillou%22+foucault
Das gleiche Bild ergibt sich, wenn man die ursprüngliche Suche mit dem zeitfilter 2001 versieht:
https://www.google.de/search?&tbs=cdr%3A1%2Ccd_min%3A2001%2Ccd_max%3A2001&tbm=bks&q=%22Domus+und+Religion+in+Montaillou%22
Auch hier werden Bücher gefunden, die bisher nicht auftauchten.
Da es sich bei Google-Books um einen Exklusivbestand von Google handelt, kann man keine konkurrierenden Suchmaschinen heranziehen, um das Ergebnis zu korrigieren.
Ich halte die folgende Schlussfolgerung für durchaus unerfreulich: Auch bei geringen Trefferzahlen (unter 100) ist die Google-Buchsuche insofern unzuverlässig als man nicht sicher sein kann, dass es nicht noch weitere Treffer gibt, die das Suchkriterium erfüllen.
Es wird im übrigen immer schwieriger, die erweiterte Google-Buchsuche aufzufinden:
http://www.google.de/advanced_book_search
Ob es möglich ist, eine erschöpfende Liste durch Nutzung des Zeitfilters und Zusammenführen der Ergebnisse zu erhalten, vermag ich nicht zu sagen. Bei kleineren Treffermengen wäre das durchaus denkbar.
Kommentare?
Mein Ausgangspunkt: Hitzeschädigt haben die Stümper von SPONLINE den Montaillou-Stoff für eine reißerische Inquisitions-Story verwurstet:
http://www.spiegel.de/spiegelgeschichte/mittelalter-die-inquisition-verfolgte-andersglaeubige-als-ketzer-a-913942.html
Beim Recherchieren wollte ich wissen, wer das Buch von Benad "Domus und Religion in Montaillou" (1990) zitiert.
Mit Google.de findet man 31 Treffer:
https://www.google.de/search?q=%22Domus%20und%20Religion%20in%20Montaillou%22&tbm=bks
Wenn man die entsprechende ursprüngliche URL kürzt, muss man den Suchstring beibehalten (q=), aber auch tbm=bks, da man sonst in die Websuche gelangt.
Ergänzt man nun das Fragment eines zweiten einschlägigen Titels (von Tremp-Utz), erhält man
https://www.google.de/search?tbm=bks&&q=%22Domus+und+Religion+in+Montaillou%22+%22pas+une+ile%22
Der erste Titel findet sich bereits in der ersten Trefferliste, die zwei weiteren fehlen jedoch.
In Google.com (benutzt mit einem US-Proxy) sieht die Trefferliste anders aus. "Ungefähr 3.040 Ergebnisse" werden gefunden, was beim Durchklicken aber dann auf 32 zusammenschnurrt. Im Proxy ist eine 10er-Liste eingestellt.
In der deutschen Trefferliste fehlt Behringers "Shaman of Oberstdorf".
Über Google Scholar findet man weitere wichtige Treffer, u.a. eine gedruckte Bachelorarbeit zur Forschungskontroverse Le Roy Ladurie/Benad, wobei diese Treffer als Ergebnisse aus Google Books gekennzeichnet sind. Die Links führen zu Google Books.
http://scholar.google.de/scholar?&q=%22Domus+und+Religion+in+Montaillou%22
(Eine Zusammenfassung von Benads Buch vom Autor ist im Netz verfügbar unter:
http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:hebis:30-50520 )
Ergänzt man Foucault zur ursprünglichen Suche, findet man 5 Bücher, die in der ursprünglichen Trefferliste gar nicht vorhanden waren:
https://www.google.de/search?tbm=bks&q=%22Domus+und+Religion+in+Montaillou%22+foucault
Das gleiche Bild ergibt sich, wenn man die ursprüngliche Suche mit dem zeitfilter 2001 versieht:
https://www.google.de/search?&tbs=cdr%3A1%2Ccd_min%3A2001%2Ccd_max%3A2001&tbm=bks&q=%22Domus+und+Religion+in+Montaillou%22
Auch hier werden Bücher gefunden, die bisher nicht auftauchten.
Da es sich bei Google-Books um einen Exklusivbestand von Google handelt, kann man keine konkurrierenden Suchmaschinen heranziehen, um das Ergebnis zu korrigieren.
Ich halte die folgende Schlussfolgerung für durchaus unerfreulich: Auch bei geringen Trefferzahlen (unter 100) ist die Google-Buchsuche insofern unzuverlässig als man nicht sicher sein kann, dass es nicht noch weitere Treffer gibt, die das Suchkriterium erfüllen.
Es wird im übrigen immer schwieriger, die erweiterte Google-Buchsuche aufzufinden:
http://www.google.de/advanced_book_search
Ob es möglich ist, eine erschöpfende Liste durch Nutzung des Zeitfilters und Zusammenführen der Ergebnisse zu erhalten, vermag ich nicht zu sagen. Bei kleineren Treffermengen wäre das durchaus denkbar.
Kommentare?
"Die Forensische Psychiatrie in Bayreuth um den Chefarzt Dr. Klaus Leipziger kommt nicht zur Ruhe. Leipziger, der im Fall Mollath das zentrale Gutachten verfasst hat, steht unter dem Verdacht, in seiner Doktorarbeit abgeschrieben zu haben. Das behauptet zumindest der bekannte Plagiatsjäger Martin Heidingsfelder."
http://www.heise.de/tp/blogs/8/154722
http://www.heise.de/tp/blogs/8/154722
KlausGraf - am Freitag, 2. August 2013, 23:14 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
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http://log.netbib.de/archives/2013/08/02/onleihe-bundesweit-fur-10-e/
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=onleihe
Update:
http://bibliothekarisch.de/blog/2013/08/08/kurz-die-onleihe-ist-kein-flatrate-modell/
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=onleihe
Update:
http://bibliothekarisch.de/blog/2013/08/08/kurz-die-onleihe-ist-kein-flatrate-modell/
KlausGraf - am Freitag, 2. August 2013, 17:24 - Rubrik: Bibliothekswesen
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Dank des Entgegenkommens des Universitätsarchivs Bonn und seines Leiters Dr. Thomas Becker konnten als Ergänzung zur Wikisource-Seite über den Historiker Friedrich von Bezold (1848-1928)
http://de.wikisource.org/wiki/Friedrich_von_Bezold#Lebenserinnerungen
die wohl in den 1920er Jahren entstandenen Lebenserinnerungen, die aber nur bis 1870 reichen, ins Netz gestellt werden. In der Archivbibliothek ist die Kopie eines Typoskripts unbekannter Herkunft eingestellt, das jetzt als Scan im Netz vorliegt:
http://www.archive.org/details/Bezold_Lebenserinnerungen

http://de.wikisource.org/wiki/Friedrich_von_Bezold#Lebenserinnerungen
die wohl in den 1920er Jahren entstandenen Lebenserinnerungen, die aber nur bis 1870 reichen, ins Netz gestellt werden. In der Archivbibliothek ist die Kopie eines Typoskripts unbekannter Herkunft eingestellt, das jetzt als Scan im Netz vorliegt:
http://www.archive.org/details/Bezold_Lebenserinnerungen

KlausGraf - am Freitag, 2. August 2013, 16:53 - Rubrik: Universitaetsarchive
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http://www.stern.de/kultur/musik/neue-musikverwertungsgesellschaft-c3s-die-gema-rebellen-2044399.html
" Unter dem Namen "Cultural Commons Collecting Society", kurz C3S, wollen die Rebellen die bisherige Monopolstellung der Gema brechen. "Wir wollen uns als ernsthafte Alternative zur Gema etablieren", sagt Wolfgang Senges, einer der Initiatoren, zu stern.de. Dafür brauchen die C3S-Macher zunächst einmal das nötige Kleingeld. Über die Crowdfunding-Plattform Startnext sammeln Senges und seine Mitstreiter derzeit Kapital. Die Mindestschwelle von 50.000 Euro ist schon fast erreicht, das Ziel sind 200.000 Euro. Dass die C3S sich im September offiziell als Verein gründen wird, sei jetzt schon sicher, sagt Senges.
Die selbsternannte "faire Gema-Alternative" verfolgt vor allem zwei Ziele: Mehr Mitbestimmung für die Künstler und flexiblere Lizenzen, um besser auf digitale Entwicklungen wie Youtube, Sharing- und Streamingdienste reagieren zu können. Der Schlüssel dafür sind freie Lizenzen, "Creative Commons" genannt. Die ermöglichen es beispielsweise, einzelne Songs offiziell zum nicht-kommerziellen Teilen und Herunterladen freizugeben. Der Künstler kann so Werbung in eigener Sache betreiben, ohne auf Tantiemen für andere Songs oder kommerzielle Nutzung zu verzichten. "Die Künstler sollen größtmögliche Freiheit bekommen, über ihr Werk zu verfügen", sagt C3S-Macher Senges.
Senges und seine Mitstreiter sind Rebellen wider Willen. Denn eigentlich hätten sie lieber eine Lösung innerhalb der Gema gefunden, als mit großem Aufwand ein eigenes Projekt hochzuziehen. Doch langwierige Gespräche mit der Gema über die Einführung der neuartigen Lizenzen seien gescheitert, berichtet Senges. "Wir haben versucht, die Gema zu überreden, Creative Commons einzuführen, aber die hat das abgelehnt.""
http://www.c3s.cc/#home
#gema

" Unter dem Namen "Cultural Commons Collecting Society", kurz C3S, wollen die Rebellen die bisherige Monopolstellung der Gema brechen. "Wir wollen uns als ernsthafte Alternative zur Gema etablieren", sagt Wolfgang Senges, einer der Initiatoren, zu stern.de. Dafür brauchen die C3S-Macher zunächst einmal das nötige Kleingeld. Über die Crowdfunding-Plattform Startnext sammeln Senges und seine Mitstreiter derzeit Kapital. Die Mindestschwelle von 50.000 Euro ist schon fast erreicht, das Ziel sind 200.000 Euro. Dass die C3S sich im September offiziell als Verein gründen wird, sei jetzt schon sicher, sagt Senges.
Die selbsternannte "faire Gema-Alternative" verfolgt vor allem zwei Ziele: Mehr Mitbestimmung für die Künstler und flexiblere Lizenzen, um besser auf digitale Entwicklungen wie Youtube, Sharing- und Streamingdienste reagieren zu können. Der Schlüssel dafür sind freie Lizenzen, "Creative Commons" genannt. Die ermöglichen es beispielsweise, einzelne Songs offiziell zum nicht-kommerziellen Teilen und Herunterladen freizugeben. Der Künstler kann so Werbung in eigener Sache betreiben, ohne auf Tantiemen für andere Songs oder kommerzielle Nutzung zu verzichten. "Die Künstler sollen größtmögliche Freiheit bekommen, über ihr Werk zu verfügen", sagt C3S-Macher Senges.
Senges und seine Mitstreiter sind Rebellen wider Willen. Denn eigentlich hätten sie lieber eine Lösung innerhalb der Gema gefunden, als mit großem Aufwand ein eigenes Projekt hochzuziehen. Doch langwierige Gespräche mit der Gema über die Einführung der neuartigen Lizenzen seien gescheitert, berichtet Senges. "Wir haben versucht, die Gema zu überreden, Creative Commons einzuführen, aber die hat das abgelehnt.""
http://www.c3s.cc/#home
#gema

KlausGraf - am Freitag, 2. August 2013, 00:57 - Rubrik: Archivrecht
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"Atombomben und Ausverkauf von Alkohol - so haben sich die Briten in den Achtzigerjahren den Dritten Weltkrieg vorgestellt. Das zeigen erstmals veröffentlichte Dokumente aus dem britischen Nationalarchiv. In der Kriegssimulation war sogar eine Durchhalte-Rede der Queen vorbereitet. Auch über den damaligen Kanzler Kohl hält das Archiv Brisantes bereit: Er wollte die Zahl der Türken in Deutschland halbieren."
http://www.sueddeutsche.de/politik/dokumente-aus-britischem-nationalarchiv-wenn-die-russen-kommen-1.1736682
http://www.nationalarchives.gov.uk/news/866.htm
Man wird wohl vergeblich darauf warten, dass das hinreichende verschnarchte Bundesarchiv in ähnlicher Weise durch die Weltpresse geht.
http://www.sueddeutsche.de/politik/dokumente-aus-britischem-nationalarchiv-wenn-die-russen-kommen-1.1736682
http://www.nationalarchives.gov.uk/news/866.htm
Man wird wohl vergeblich darauf warten, dass das hinreichende verschnarchte Bundesarchiv in ähnlicher Weise durch die Weltpresse geht.
KlausGraf - am Donnerstag, 1. August 2013, 20:25 - Rubrik: Internationale Aspekte
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http://ordensgeschichte.hypotheses.org/5168
[ = http://heraldica.hypotheses.org/489 ]
Meine Forschungsmiszelle macht auf mit Wappen illustrierte Nekrologien von Franziskanerklöstern in Franken (Bamberg, Coburg, eventuell Nürnberg), Nördlingen (nur 1 Bildnis mit Wappen), Bayern (Landshut, München, Regensburg) und Wien vom Ende des 14. bis zum Ende des 15. Jahrhunderts aufmerksam.
Wer kennt weitere illustrierte Nekrologien?

[ = http://heraldica.hypotheses.org/489 ]
Meine Forschungsmiszelle macht auf mit Wappen illustrierte Nekrologien von Franziskanerklöstern in Franken (Bamberg, Coburg, eventuell Nürnberg), Nördlingen (nur 1 Bildnis mit Wappen), Bayern (Landshut, München, Regensburg) und Wien vom Ende des 14. bis zum Ende des 15. Jahrhunderts aufmerksam.
Wer kennt weitere illustrierte Nekrologien?

KlausGraf - am Donnerstag, 1. August 2013, 16:52 - Rubrik: Kodikologie
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http://blog.openbib.org/2013/08/01/mehr-finden-mit-offenen-katalogdaten/
Oliver Flimm berichtet, wie er mit den offenen Daten des BVB massenweise neue Schlagworte für den Kölner Universitätsgesamtkatalog (KUG) generieren konnte. Wäre schön, wenn Thomas Berger einen SeeAlso-Dienst anbieten könnte, der zu einer gegebenen ISBN alle Schlagworte anbietet. Ist der Titel im KUG vorhanden, dann leistet das der KUG-SeeAlso-Dienst.
Ergänzend zu http://archiv.twoday.net/stories/142786430/ ist die Möglichkeit zu erwähnen, via BEACON zu einer gegebenen ISBN die im SWB nachgewiesenen Buchrezensionen zu finden.
Vorgehen:
ISBN bei
http://beacon.findbuch.de/articles/isbn-rez
eingeben. Link wird ausgegeben.
Oder aus dem dort gefundenen Link
http://beacon.findbuch.de/articles/isbn-rez?format=seealso&id=3-7977-0139-X
kopieren.
Dieses nützliche Tool sollte jemand ebenfalls in der Wikipedia-ISBN-Suche implementieren, wo man bereits via SeeAlso Inhaltsverzeichnisse findet:
https://de.wikipedia.org/wiki/Spezial:ISBN-Suche/379770139X
Oliver Flimm berichtet, wie er mit den offenen Daten des BVB massenweise neue Schlagworte für den Kölner Universitätsgesamtkatalog (KUG) generieren konnte. Wäre schön, wenn Thomas Berger einen SeeAlso-Dienst anbieten könnte, der zu einer gegebenen ISBN alle Schlagworte anbietet. Ist der Titel im KUG vorhanden, dann leistet das der KUG-SeeAlso-Dienst.
Ergänzend zu http://archiv.twoday.net/stories/142786430/ ist die Möglichkeit zu erwähnen, via BEACON zu einer gegebenen ISBN die im SWB nachgewiesenen Buchrezensionen zu finden.
Vorgehen:
ISBN bei
http://beacon.findbuch.de/articles/isbn-rez
eingeben. Link wird ausgegeben.
Oder aus dem dort gefundenen Link
http://beacon.findbuch.de/articles/isbn-rez?format=seealso&id=3-7977-0139-X
kopieren.
Dieses nützliche Tool sollte jemand ebenfalls in der Wikipedia-ISBN-Suche implementieren, wo man bereits via SeeAlso Inhaltsverzeichnisse findet:
https://de.wikipedia.org/wiki/Spezial:ISBN-Suche/379770139X
KlausGraf - am Donnerstag, 1. August 2013, 16:23 - Rubrik: Bibliothekswesen
Tagung „Sportgeschichte vernetzt“ am 24./25. Oktober 2013 im UNESCO-Weltkulturerbe Kloster Maulbronn
Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft von Sportmuseen, Sportarchiven und Sportsammlungen e. V. (DAGS) und das Institut für Sportgeschichte Baden-Württemberg e. V. (IfSG) veranstalten am 24./25. Oktober 2013 in Maulbronn eine Tagung zum Thema Perspektiven der (digitalen) Vernetzung und Präsentation sporthistorischer Quellen.
Fachleute aus dem Archiv-, Bibliotheks- und Museumswesen können sich gemeinsam mit den Verantwortlichen im Sport über Möglichkeiten austauschen, wie Sportvereine und -verbände ihre Dokumente, Fotografien und Objekte bewahren und zugänglich machen können.
Den Festvortrag hält Dr. Thomas Schmidt (Leiter der Arbeitsstelle für literarische Museen, Archive und Gedenkstätten in Baden-Württemberg):
„Eislaufapostel, Meisterschwimmer, Extremwanderer. Wie die Literatur dem Sport auf die Beine half (und welchen Preis die Kultur dafür bezahlte)“
Das Programm zur Tagung finden Sie auf der Internetseite des Instituts für Sportgeschichte Baden-Württemberg e. V.:
http://www.ifsg-bw.de/Aktuelles/Flyer_Symposium_2013.pdf (PDF)
Fachleute aus dem Archiv-, Bibliotheks- und Museumswesen können sich gemeinsam mit den Verantwortlichen im Sport über Möglichkeiten austauschen, wie Sportvereine und -verbände ihre Dokumente, Fotografien und Objekte bewahren und zugänglich machen können.
Den Festvortrag hält Dr. Thomas Schmidt (Leiter der Arbeitsstelle für literarische Museen, Archive und Gedenkstätten in Baden-Württemberg):
„Eislaufapostel, Meisterschwimmer, Extremwanderer. Wie die Literatur dem Sport auf die Beine half (und welchen Preis die Kultur dafür bezahlte)“
Das Programm zur Tagung finden Sie auf der Internetseite des Instituts für Sportgeschichte Baden-Württemberg e. V.:
http://www.ifsg-bw.de/Aktuelles/Flyer_Symposium_2013.pdf (PDF)
ifsg - am Donnerstag, 1. August 2013, 16:15 - Rubrik: Sportarchive
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Von Jg. 1 1995/96 bis Jg. 8 (erschienen 2010) komplett online unter:
http://www.perspectivia.net/content/publikationen/spsg-jb
http://www.perspectivia.net/content/publikationen/spsg-jb
KlausGraf - am Mittwoch, 31. Juli 2013, 22:48 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://www.perspectivia.net/content/publikationen/qfiab
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=qfiab
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=qfiab
KlausGraf - am Mittwoch, 31. Juli 2013, 22:39 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Danke an die Entwickler!
http://jobs.openbiblio.eu/stellenangebote/einrichtungstyp/archiv/
Bitte alle Stellen dort eintragen!
http://jobs.openbiblio.eu/stellenangebote/einrichtungstyp/archiv/
Bitte alle Stellen dort eintragen!
KlausGraf - am Mittwoch, 31. Juli 2013, 21:40 - Rubrik: Personalia
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In Zusammenarbeit mit IBM will die UB Breslau 800.000 Handschriftenseiten ins Netz stellen.
http://www-03.ibm.com/press/us/en/pressrelease/41603.wss
Bisher stehen 674 Handschriften online zur Verfügung:
http://www.bibliotekacyfrowa.pl/dlibra/collectiondescription?dirids=8
Der neue Viewer bietet keine ausreichenden Vergrößerungsmöglichkeiten! Siehe etwa
http://dk.bu.uni.wroc.pl/cymelia/displayDocument.htm?docId=8200037337
Das zugehörige Portal:
http://dk.bu.uni.wroc.pl/

http://www-03.ibm.com/press/us/en/pressrelease/41603.wss
Bisher stehen 674 Handschriften online zur Verfügung:
http://www.bibliotekacyfrowa.pl/dlibra/collectiondescription?dirids=8
Der neue Viewer bietet keine ausreichenden Vergrößerungsmöglichkeiten! Siehe etwa
http://dk.bu.uni.wroc.pl/cymelia/displayDocument.htm?docId=8200037337
Das zugehörige Portal:
http://dk.bu.uni.wroc.pl/

KlausGraf - am Mittwoch, 31. Juli 2013, 21:17 - Rubrik: Kodikologie
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Vertrauet Eurem Magistrat,
Der fromm und liebend schützt den Staat
Durch huldreich hochwohlweises Walten;
Euch ziemt es, stets das Maul zu halten.
http://de.wikisource.org/wiki/Erinnerung_aus_Kr%C3%A4hwinkels_Schreckenstagen
An dieses Heine-Zitat fühlte sich ein Kritiker der übereilten Einführung des umstrittenen Visual Editor (ich hab mich sofort dem "Quelltext" zugewandt) erinnert.
Die Einführung in der deutschsprachigen Wikipedia wurde verschoben.
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia:Fragen_zur_Wikipedia&oldid=121083894
Siehe auch
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia:Kurier&oldid=121044766
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Umfragen/VisualEditor_Opt-in
http://de.wikipedia.org/wiki/Hilfe:VisualEditor
Der fromm und liebend schützt den Staat
Durch huldreich hochwohlweises Walten;
Euch ziemt es, stets das Maul zu halten.
http://de.wikisource.org/wiki/Erinnerung_aus_Kr%C3%A4hwinkels_Schreckenstagen
An dieses Heine-Zitat fühlte sich ein Kritiker der übereilten Einführung des umstrittenen Visual Editor (ich hab mich sofort dem "Quelltext" zugewandt) erinnert.
Die Einführung in der deutschsprachigen Wikipedia wurde verschoben.
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia:Fragen_zur_Wikipedia&oldid=121083894
Siehe auch
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia:Kurier&oldid=121044766
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Umfragen/VisualEditor_Opt-in
http://de.wikipedia.org/wiki/Hilfe:VisualEditor
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Was ist eine Autotür? Die Tür von einem Auto. Was ist AutoThuer? Eine Edition autobiographischer Texte aus 10 Leichenpredigten, die zugleich mit Quellenfaksimile präsentiert werden.
http://www.personalschriften.de/leichenpredigten/digitale-editionen/autothuer.html
Michael Kaiser bewertet das neue Angebot der Forschungsstelle für Personalschriften:
http://dkblog.hypotheses.org/263
Im Angebot heißt es unzutreffend: "Dieses Dokument ist urheberrechtlich geschützt". Daher ist auch die CC-BY-NC-Lizenz Copyfraud, denn durch Transkribieren einer Vorlage samt Auszeichnung von Orts- und Personennamen entsteht kein urheberrechtlich geschütztes Werk.
http://www.personalschriften.de/leichenpredigten/digitale-editionen/autothuer.html
Michael Kaiser bewertet das neue Angebot der Forschungsstelle für Personalschriften:
http://dkblog.hypotheses.org/263
Im Angebot heißt es unzutreffend: "Dieses Dokument ist urheberrechtlich geschützt". Daher ist auch die CC-BY-NC-Lizenz Copyfraud, denn durch Transkribieren einer Vorlage samt Auszeichnung von Orts- und Personennamen entsteht kein urheberrechtlich geschütztes Werk.
KlausGraf - am Mittwoch, 31. Juli 2013, 17:34 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Die einzige Stellenausschreibung (Kreisarchiv Ludwigsburg) im Anzeigenteil des ARCHIVAR 2013/3 ist schon länger auf
https://twitter.com/OpenBiblioJobs
eingetragen.
Inzwischen steht auch der ARCHIVAR 2013/2 online zur Verfügung:
http://www.archive.nrw.de/archivar/hefte/2013/ausgabe2/ARCHIVAR_02-13_internet.pdf
Vermutlich gibt es eine geheime Richtlinie, dass die Online-Ausgabe erst mit Erscheinen des nächsten Hefts ins Netz darf. Und wenn das Käseblatt irgendwann über Abo-Schwund klagen wird, wirds womöglich mit dem Open Access auch nichts mehr sein.
Dass die künftige VdA-Regelung in Sachen Open Access befriedigend ausfallen wird, denke ich nicht. Das Thema ist beim VdA seit Oktober 2012 anhängig, siehe http://archiv.twoday.net/stories/156271790/
Und zu http://archiv.twoday.net/stories/444875996/#444876264 möchte ich anmerken, dass es ausdrücklich Blog und nicht Internet in der Begründung hieß. Mir ist bekannt, dass der Archivar jüngst einen Aufsatz (nicht von mir) aus dem Bereich Web 2.0 abgelehnt hat, da der Themenbereich schon mit Kempers Aufsatz hinreichend berücksichtigt worden sei. Aber Belanglosigkeiten aus dem NRW-Landesarchiv oder zu Fragen der Bewertung werden in jeder Nummer veröffentlicht!
Wie diese geriatrische Abteilung unserer Zunft tickt, sieht man ja auch an dem Umstand, dass bei der Ablehnung des Kühnel-Berichts nicht im mindesten in Betracht gezogen wurde, dass man dann halt in einer entsprechenden Rubrik der Zeitschrift einen Link zum Tagungsbericht veröffentlicht.
Zur Ingelfinger-Rule
http://archiv.twoday.net/search?q=ingelfinger+rule
https://twitter.com/OpenBiblioJobs
eingetragen.
Inzwischen steht auch der ARCHIVAR 2013/2 online zur Verfügung:
http://www.archive.nrw.de/archivar/hefte/2013/ausgabe2/ARCHIVAR_02-13_internet.pdf
Vermutlich gibt es eine geheime Richtlinie, dass die Online-Ausgabe erst mit Erscheinen des nächsten Hefts ins Netz darf. Und wenn das Käseblatt irgendwann über Abo-Schwund klagen wird, wirds womöglich mit dem Open Access auch nichts mehr sein.
Dass die künftige VdA-Regelung in Sachen Open Access befriedigend ausfallen wird, denke ich nicht. Das Thema ist beim VdA seit Oktober 2012 anhängig, siehe http://archiv.twoday.net/stories/156271790/
Und zu http://archiv.twoday.net/stories/444875996/#444876264 möchte ich anmerken, dass es ausdrücklich Blog und nicht Internet in der Begründung hieß. Mir ist bekannt, dass der Archivar jüngst einen Aufsatz (nicht von mir) aus dem Bereich Web 2.0 abgelehnt hat, da der Themenbereich schon mit Kempers Aufsatz hinreichend berücksichtigt worden sei. Aber Belanglosigkeiten aus dem NRW-Landesarchiv oder zu Fragen der Bewertung werden in jeder Nummer veröffentlicht!
Wie diese geriatrische Abteilung unserer Zunft tickt, sieht man ja auch an dem Umstand, dass bei der Ablehnung des Kühnel-Berichts nicht im mindesten in Betracht gezogen wurde, dass man dann halt in einer entsprechenden Rubrik der Zeitschrift einen Link zum Tagungsbericht veröffentlicht.
Zur Ingelfinger-Rule
http://archiv.twoday.net/search?q=ingelfinger+rule
KlausGraf - am Mittwoch, 31. Juli 2013, 17:14 - Rubrik: Personalia
Neuzugang im Virtuellen Lesesaal der MGH: Das große Tafelwerk von Lot/Lauer mit Abbildungen der karolingischen Herrscherurkunden liegt komplett erschlossen und digitalisiert in hochauflösenden Bildern vor.
In den Jahren zwischen 1936 und 1949 veröffentlichten Ferdinand Lot und Philippe Lauer (teilweise unter Mitarbeit von Georges Tessier) ein umfangreiches Tafelwerk mit Abbildungen der in französischen Archiven und Bibliotheken erhaltenen Urkunden der karolingischen Herrscher (Diplomata Karolinorum. Recueil de reproductions en fac-similé des actes originaux des souverains carolingiens conservés dans les archives et bibliothèques de France).
Das monumentale Werk, das in seiner Gänze auch heute noch nicht überholt ist und sowohl für die Forschung als auch für den akademischen Unterricht wertvolle Dienste leistet, ist nur in wenigen Spezialbibliotheken vollständig vorhanden. Nunmehr liegen erstmals die Tafeln in hochauflösenden Scans mit komfortabler Zoom- und Blätterfunktionalität sowie die Inhaltsverzeichnisse im Volltext auf den Seiten des Virtuellen Lesesaals der MGH-Bibliothek vor.
Zur Überblicksseite der Diplomata Karolinorum.
Eine wechselseitige Verlinkung des Angebots mit den digitalen MGH und dem Abbildungsverzeichnis der europäischen Kaiser- und Königsurkunden (Irmgard Fees) sind in Arbeit.
In den Jahren zwischen 1936 und 1949 veröffentlichten Ferdinand Lot und Philippe Lauer (teilweise unter Mitarbeit von Georges Tessier) ein umfangreiches Tafelwerk mit Abbildungen der in französischen Archiven und Bibliotheken erhaltenen Urkunden der karolingischen Herrscher (Diplomata Karolinorum. Recueil de reproductions en fac-similé des actes originaux des souverains carolingiens conservés dans les archives et bibliothèques de France).
Das monumentale Werk, das in seiner Gänze auch heute noch nicht überholt ist und sowohl für die Forschung als auch für den akademischen Unterricht wertvolle Dienste leistet, ist nur in wenigen Spezialbibliotheken vollständig vorhanden. Nunmehr liegen erstmals die Tafeln in hochauflösenden Scans mit komfortabler Zoom- und Blätterfunktionalität sowie die Inhaltsverzeichnisse im Volltext auf den Seiten des Virtuellen Lesesaals der MGH-Bibliothek vor.
Zur Überblicksseite der Diplomata Karolinorum.
Eine wechselseitige Verlinkung des Angebots mit den digitalen MGH und dem Abbildungsverzeichnis der europäischen Kaiser- und Königsurkunden (Irmgard Fees) sind in Arbeit.
Clemens Radl - am Mittwoch, 31. Juli 2013, 16:20 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
Der Freistaat Bayern hat Wolfgang Wagners (1919 bis 2010) Nachlass erworben. Seine Tochter Katharina, Leiterin der Bayreuther Festspiele, habe das schriftliche Vermächtnis ihres Vaters übergeben, teilte das Bayerische Hauptstaatsarchiv mit. Bei den Unterlagen handle es sich vorwiegend um Briefwechsel des Komponisten-Enkels und Ex-Festspielleiters. Sie reichten bis in die 1930er Jahre zurück und gäben einen Einblick in das familiäre Leben.
Quelle: Bayerntext, S. 167, 30.7.2013
s. a.
http://archiv.twoday.net/stories/120170620/
http://archiv.twoday.net/stories/5768906/#5773288
Quelle: Bayerntext, S. 167, 30.7.2013
s. a.
http://archiv.twoday.net/stories/120170620/
http://archiv.twoday.net/stories/5768906/#5773288
Wolf Thomas - am Dienstag, 30. Juli 2013, 20:16 - Rubrik: Musikarchive
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"Robert Schmidt" wirft Lammert vor, eine Arbeit zitiert zu haben, die gar nicht existiert:
http://lammertplag.wordpress.com/2013/07/20/seite-37/
Mathias Schmitz, Die Funktion der Parteien im parlamentarischen Regierungssystem, in: W. Gagel (Hrsg), Zur Rolle und Funktion der Parteien, Stuttgart 1967, S. 3-36
"Es existiert kein von einer Person namens Gagel herausgegebenes Buch, das den Titel Zur Rolle und Funktion der Parteien o.ä. trägt. Auch im Literaturverzeichnis findet sich dieses Phantomwerk"
Lammert hat das offenbar von Jäger 1973 abgeschrieben, der schon 1971 das Werk zitierte:
http://books.google.de/books?id=LSN6ZfxvQhUC&pg=PA15
Dem Kontext zufolge wäre es befremdlich, wenn eine "gute Übersicht über den Stand der Parteienforschung" erfunden wäre.
Offenbar gemeint ist: Schmitz, Mathias 1967: Funktionen der Parteien im parlamentarischen Regierungssystem, in: Politische Bildung, 1 (1967), H. 1: Politische Parteien im parlamentarischen Regierungssystem, S. 3-36
Zitiert auf
http://www.fischerverlage.de/?template=autor_hinweise&id=800526
Das Heft der Politischen Bildung hat offenbar keinen Herausgeber, es heißt "mit Beitr. von Mathias Schmitz ; Manfred Hättich ; Walter Gagel" im HBZ-Katalog. Jäger hat vielleicht in seinen Aufzeichnungen den nicht ganz korrekt zitierten Titel von Schmitz und den Aufsatz von Gagel gemeinsam aus dem Heft exzerpiert und bei der Auswertung aus Gagel den Herausgeber gemacht. Wenn Gagels Aufsatz NICHT "Zur Rolle und Funktion der Parteien" hieß, dann könnte eine Kommentarbemerkung in die Funktion des Titels gerutscht sein.
Halten wir fest: Jäger hat einen real existierenden Titel so entstellt, dass Plagiatjäger Schmitz ihn nicht finden konnte. Lammert hat aus zweiter Hand zitiert, wobei es dann eigentlich wurscht ist, ob ein erfundener oder ein real existierender Titel verwendet wurde. Gute Wissenschaft ist das nicht.
Lammert ist ein respektierter Politiker, der seinen Job gut macht. Man wird abwarten müssen, was die öffentliche Prüfung seiner Arbeit UND die Bochumer Untersuchung ergeben werden.
Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, sagte, es müsse zunächst in Ruhe abgewartet werden, wie die Universität Bochum die Vorwürfe bewerte. Allerdings sei ihm neu, „dass man die gesamte Literatur, die man in einer Arbeit verwendet, auch gelesen haben muss“.
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/bundestagspraesident-opposition-verteidigt-lammert-gegen-plagiatsvorwurf-12312240.html
Das ist eine unglaubliche Fehlleistung eines Abgeordneten, der im übrigen sein Studium ohne Abschluss beendet hat. Selbstverständlich gehört zu selbstständigem Arbeiten auch, dass man ausnahmslos alle Literatur entweder in Autopsie zur Kenntnis nimmt oder, wenn sie nicht zu beschaffen ist bzw. zu unwichtig ist, als dass eine Beschaffung zumutbar wäre, mit "zitiert nach" kenntlich macht.
http://lammertplag.wordpress.com/2013/07/20/seite-37/
Mathias Schmitz, Die Funktion der Parteien im parlamentarischen Regierungssystem, in: W. Gagel (Hrsg), Zur Rolle und Funktion der Parteien, Stuttgart 1967, S. 3-36
"Es existiert kein von einer Person namens Gagel herausgegebenes Buch, das den Titel Zur Rolle und Funktion der Parteien o.ä. trägt. Auch im Literaturverzeichnis findet sich dieses Phantomwerk"
Lammert hat das offenbar von Jäger 1973 abgeschrieben, der schon 1971 das Werk zitierte:
http://books.google.de/books?id=LSN6ZfxvQhUC&pg=PA15
Dem Kontext zufolge wäre es befremdlich, wenn eine "gute Übersicht über den Stand der Parteienforschung" erfunden wäre.
Offenbar gemeint ist: Schmitz, Mathias 1967: Funktionen der Parteien im parlamentarischen Regierungssystem, in: Politische Bildung, 1 (1967), H. 1: Politische Parteien im parlamentarischen Regierungssystem, S. 3-36
Zitiert auf
http://www.fischerverlage.de/?template=autor_hinweise&id=800526
Das Heft der Politischen Bildung hat offenbar keinen Herausgeber, es heißt "mit Beitr. von Mathias Schmitz ; Manfred Hättich ; Walter Gagel" im HBZ-Katalog. Jäger hat vielleicht in seinen Aufzeichnungen den nicht ganz korrekt zitierten Titel von Schmitz und den Aufsatz von Gagel gemeinsam aus dem Heft exzerpiert und bei der Auswertung aus Gagel den Herausgeber gemacht. Wenn Gagels Aufsatz NICHT "Zur Rolle und Funktion der Parteien" hieß, dann könnte eine Kommentarbemerkung in die Funktion des Titels gerutscht sein.
Halten wir fest: Jäger hat einen real existierenden Titel so entstellt, dass Plagiatjäger Schmitz ihn nicht finden konnte. Lammert hat aus zweiter Hand zitiert, wobei es dann eigentlich wurscht ist, ob ein erfundener oder ein real existierender Titel verwendet wurde. Gute Wissenschaft ist das nicht.
Lammert ist ein respektierter Politiker, der seinen Job gut macht. Man wird abwarten müssen, was die öffentliche Prüfung seiner Arbeit UND die Bochumer Untersuchung ergeben werden.
Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, sagte, es müsse zunächst in Ruhe abgewartet werden, wie die Universität Bochum die Vorwürfe bewerte. Allerdings sei ihm neu, „dass man die gesamte Literatur, die man in einer Arbeit verwendet, auch gelesen haben muss“.
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/bundestagspraesident-opposition-verteidigt-lammert-gegen-plagiatsvorwurf-12312240.html
Das ist eine unglaubliche Fehlleistung eines Abgeordneten, der im übrigen sein Studium ohne Abschluss beendet hat. Selbstverständlich gehört zu selbstständigem Arbeiten auch, dass man ausnahmslos alle Literatur entweder in Autopsie zur Kenntnis nimmt oder, wenn sie nicht zu beschaffen ist bzw. zu unwichtig ist, als dass eine Beschaffung zumutbar wäre, mit "zitiert nach" kenntlich macht.
KlausGraf - am Dienstag, 30. Juli 2013, 18:30 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundestagspraesident-lammert-wehrt-sich-gegen-plagiatsvorwuerfe-a-913827.html
http://lammertplag.wordpress.com/
Volker Rieble sagt: Kein offenkundiges Textplagiat
http://www.sueddeutsche.de/bildung/experte-ueber-lammerts-doktorarbeit-dies-hier-ist-kein-offenkundiges-textplagiat-1.1734331
Lammerts Dissertation ist auf seiner Abgeordnetenseite einsehbar:
http://norbert-lammert.de/01-lammert/medien/2013-07-30%20Lammert%20stellt%20seine%20Dissertation%20ins%20Netz.pdf
http://lammertplag.wordpress.com/
Volker Rieble sagt: Kein offenkundiges Textplagiat
http://www.sueddeutsche.de/bildung/experte-ueber-lammerts-doktorarbeit-dies-hier-ist-kein-offenkundiges-textplagiat-1.1734331
Lammerts Dissertation ist auf seiner Abgeordnetenseite einsehbar:
http://norbert-lammert.de/01-lammert/medien/2013-07-30%20Lammert%20stellt%20seine%20Dissertation%20ins%20Netz.pdf
KlausGraf - am Dienstag, 30. Juli 2013, 17:43 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
Herr Staatssekretär Eumann erklärt dazu zusammenfassend: „Die TU Dortmund überprüft derzeit eine Aberkennung des mir 2011 verliehenen Doktorgrades. Die hierfür verbindlich geltenden strikten Vertraulichkeitsregelungen wurden ganz offensichtlich missachtet, da immer wieder Interna über das laufende Verfahren in die Öffentlichkeit getragen wurden, jüngst Details aus einem externen Gutachten, das die TU Dortmund in Auftrag gegeben hat. Dies steht in keiner Weise mit den Grundsätzen eines fairen und geordneten Verfahrens in Einklang.
Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass es dem wissenschaftlichen Standard entspricht, sich mit einem früher behandelten wissenschaftlichen Thema weiter zu beschäftigen und dies auszubauen. Es ist unstreitig, dass die Ergebnisse meiner 1990 abgeschlossenen Magisterarbeit Ausgangspunkt und Grundlage meiner weiteren Beschäftigung mit der Geschichte des Deutschen Presse-Dienstes und damit meiner Dissertation gewesen sind. Der Vorwurf hingegen, es handele sich in meiner Angelegenheit um einen Plagiatsfall und eine Täuschung, ist unzutreffend. Erstens liegt bereits begrifflich und inhaltlich kein Plagiat vor, da ich mich nicht mit „fremden Federn“ geschmückt habe. Zweitens bin ich mit der Existenz meiner zugrunde liegenden Magisterarbeit von Beginn des Promotionsverfahrens an offen umgegangen, was mein Co-Doktorvater mehrfach ausdrücklich bestätigt hat - auch öffentlich. Der vollständige Titel meiner Magisterarbeit lag meinem Doktorvater, dem Promotionsausschuss und dem Dekanat vor. Über fünf Monate hat dem Promotionsausschuss mein Zulassungsantrag, dem sowohl der Titel der Magisterarbeit als auch der in wesentlichen Teilen wortidentische Titel der Dissertation zu entnehmen waren, zur Prüfung vorgelegen. Die Zulassung hat der Ausschuss ohne jegliche Anmerkung oder Auflage erteilt. Zudem habe ich den Umstand der Vorbefassung, namentlich die Entstehungsgeschichte der Arbeit und die Magisterarbeit, in der Vorbemerkung meiner Dissertation ausdrücklich erläutert. Auch diese Vorbemerkung war meinem Doktorvater und dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses seit Juni 2011 - über fünf Monate vor Veröffentlichung meiner Arbeit und vor Aushändigung der Promotionsurkunde, also dem Abschluss meines Promotionsverfahrens im Dezember 2011 - bekannt. Sämtliche im Zusammenhang mit meiner Promotion stehenden Unterlagen und Erklärungen habe ich nach bestem Wissen und Gewissen eingereicht bzw. abgegeben.
Vor diesem Hintergrund eine Täuschung in Bezug auf die mehrfach kommunizierte Magisterarbeit anzunehmen, ist falsch. Richtig ist allerdings, dass es erhebliche Versäumnisse auf Seiten der Universität gegeben hat.
Sollte sich das Verfahren in der bisherigen Art und Weise fortsetzen, wird im Zweifelsfall ein unabhängiges Gericht die Angelegenheit klären müssen, um die Hintergründe angemessen aufzuklären und das Handeln bzw. die Beiträge aller Beteiligten sachgerecht zu werten.“
Zum Thema ausführlich:
http://archiv.twoday.net/stories/444870012/
Ich bleibe bei meiner Darstellung, dass Eumann kein Vorwurf zu machen ist, der den Entzug des Titels rechtfertigt. Man sollte die ganze Angelegenheit auf sich beruhen lassen.
Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass es dem wissenschaftlichen Standard entspricht, sich mit einem früher behandelten wissenschaftlichen Thema weiter zu beschäftigen und dies auszubauen. Es ist unstreitig, dass die Ergebnisse meiner 1990 abgeschlossenen Magisterarbeit Ausgangspunkt und Grundlage meiner weiteren Beschäftigung mit der Geschichte des Deutschen Presse-Dienstes und damit meiner Dissertation gewesen sind. Der Vorwurf hingegen, es handele sich in meiner Angelegenheit um einen Plagiatsfall und eine Täuschung, ist unzutreffend. Erstens liegt bereits begrifflich und inhaltlich kein Plagiat vor, da ich mich nicht mit „fremden Federn“ geschmückt habe. Zweitens bin ich mit der Existenz meiner zugrunde liegenden Magisterarbeit von Beginn des Promotionsverfahrens an offen umgegangen, was mein Co-Doktorvater mehrfach ausdrücklich bestätigt hat - auch öffentlich. Der vollständige Titel meiner Magisterarbeit lag meinem Doktorvater, dem Promotionsausschuss und dem Dekanat vor. Über fünf Monate hat dem Promotionsausschuss mein Zulassungsantrag, dem sowohl der Titel der Magisterarbeit als auch der in wesentlichen Teilen wortidentische Titel der Dissertation zu entnehmen waren, zur Prüfung vorgelegen. Die Zulassung hat der Ausschuss ohne jegliche Anmerkung oder Auflage erteilt. Zudem habe ich den Umstand der Vorbefassung, namentlich die Entstehungsgeschichte der Arbeit und die Magisterarbeit, in der Vorbemerkung meiner Dissertation ausdrücklich erläutert. Auch diese Vorbemerkung war meinem Doktorvater und dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses seit Juni 2011 - über fünf Monate vor Veröffentlichung meiner Arbeit und vor Aushändigung der Promotionsurkunde, also dem Abschluss meines Promotionsverfahrens im Dezember 2011 - bekannt. Sämtliche im Zusammenhang mit meiner Promotion stehenden Unterlagen und Erklärungen habe ich nach bestem Wissen und Gewissen eingereicht bzw. abgegeben.
Vor diesem Hintergrund eine Täuschung in Bezug auf die mehrfach kommunizierte Magisterarbeit anzunehmen, ist falsch. Richtig ist allerdings, dass es erhebliche Versäumnisse auf Seiten der Universität gegeben hat.
Sollte sich das Verfahren in der bisherigen Art und Weise fortsetzen, wird im Zweifelsfall ein unabhängiges Gericht die Angelegenheit klären müssen, um die Hintergründe angemessen aufzuklären und das Handeln bzw. die Beiträge aller Beteiligten sachgerecht zu werten.“
Zum Thema ausführlich:
http://archiv.twoday.net/stories/444870012/
Ich bleibe bei meiner Darstellung, dass Eumann kein Vorwurf zu machen ist, der den Entzug des Titels rechtfertigt. Man sollte die ganze Angelegenheit auf sich beruhen lassen.
KlausGraf - am Dienstag, 30. Juli 2013, 17:24 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb