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http://www.jurabilis.de/2013/08/31/Doktortitel-auf-Zeit/

http://kanzlei-lachenmann.de/gibt-es-das-recht-auf-vergessenwerden-bei-suchmaschinen-eugh-wird-entscheiden/

Die Stellungnahme des Attorney General ist eine instruktive Lektüre:

http://media.mlive.com/news/detroit_impact/other/AGO%207272.pdf

Jeffrey Hamburger Petition hat bis jetzt über 4000 Unterstützer gefunden:

http://www.change.org/petitions/mr-kevyn-duane-orr-emergency-manager-of-the-city-of-detroit-prevent-sale-of-works-from-the-detroit-institute-of-arts

Siehe auch
http://www.freep.com/article/20130805/ENT05/308050114/dia-art-christie-s-detroit-bankruptcy

Siehe hier:
http://archiv.twoday.net/stories/453146197/


Tilmann Lahme berichtete am 30.08.2013 in der FAZ: "Unordnung und späte Funde: Im Thomas-Mann-Archiv in Zürich wurden dreizehn Kisten mit Briefen aus dem Familienbesitz schlichtweg verlegt. Das erzürnt die Erben und wirft gravierende Fragen auf......"

Die SZ zur Kulturgutzerstörung in Syrien:

http://www.sueddeutsche.de/kultur/zerstoerung-von-kulturschaetzen-in-syrien-das-schlimmste-sind-die-raubgraeber-1.1759015

http://www.unesco.org/new/en/media-services/multimedia/photos/photo-gallery-conflict-damage-to-syrian-cultural-sites/

Der alte Markt von Aleppo: Weltkulturerbe, nun völlig verwüstet. (Foto: Unesco / Professor Maamoun Abdul)

Neu im Netz ist eine Inkunabel der "Geschichte der Juden zu Sternberg", die von der UB Frankfurt irrig nach wie vor dem Druckort Speyer zugewiesen wird, obwohl der GW Basel hat.

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hebis:30:2-50487

Der GW dokumentiert sieben Flugschriften, die alle nicht vor dem 24. Oktober 1492 angesetzt werden. Vier davon sind bis jetzt online.

http://gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/STERNBE.htm

Über den Sternberger Hostienschänderprozess verschafft einen guten Überblick der Wikipedia-Artikel:

http://de.wikipedia.org/wiki/Sternberger_Hostienschänderprozess

"Im Ergebnis wurden 27 Juden zum Feuertod verurteilt und am 24. Oktober 1492 vor den Toren der Stadt Sternberg auf dem Scheiterhaufen hingerichtet." Nach dem Pogrom mussten alle Juden Mecklenburg verlassen. Auch in anderen norddeutschen Territorien wurden die Juden vertrieben.

Hier soll es nur um die zeitgenössischen Erinnerungsmedien gehen, mit denen man die Erinnerung an den angeblichen Frevel wach halten wollte.

1494/96 baute man an die Pfarrkirche eine Heiligblut-Kapelle an, in der die Monstranz mit den durchbohrten und anscheinend blutbefleckten Hostien als wunderwirkend betrachtet wurde. Dank der großen medialen Resonanz des Prozesses konnte sich Sternberg bis zur Reformation als beliebter Wallfahrtsort etablieren. Als Andenken wurden auch Pilgerzeichen vertrieben:

http://www.libreka.de/9783937233864/222

Als handgreifliche Beweise wurden in und an der Kapelle Dinge präsentiert, die mit dem vermeintlichen Geschehen in Verbindung gebracht wurden. Heute noch vorhanden ist die mit einer Inschrift versehene Tischplatte, auf der die Hostien durchstochen worden sein sollen:

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Stele_Judenprogrom_Sternberger_Kirche_2008.jpg

Außen an der Kapelle sieht man die übergroßen Fußabdrücke der Frau des Hostienschänders Eleazar:

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:2012_Kirche_Sternberg_Detail_Fussabdruecke.JPG
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:2012_Kirche_Sternberg_Fussabdruecke.JPG

Auch eine bildliche Darstellung der Judenverbrennung ist noch vorhanden. Franck 1721 S. 42 sagt, dass sich auch ein Bild der Rostocker Hinrichtung des mit den Juden im Bund stehenden Priesters Peter Däne (1493) in der "Guarde-Kammer" befand.

Zu den Erinnerungszeichen:
http://www.libreka.de/9783937233864/222
Volker Honemann 1994, wieder in seinen gesammelten Aufsätzen 2008, im Auszug bei Google Books (Honemann schrieb auch den Artikel im ²VL)
http://books.google.de/books?id=ks7-uubAn4wC&pg=PA195
Lisch 1847
http://mvdok.lbmv.de/resolve/id/mvdok_document_00000868/fulltext#page225
Franck 1721
http://books.google.de/books?id=d4tDAAAAcAAJ

Nicht mehr vorhanden sind die im 17. Jahrhundert abhanden gekommenen Nadeln und der Topf (Grapen), den der Priester Peter Däne im Tausch gegen die Hostien als Pfand auslöste. In den Topf wurden die Pfriemen (Nadeln) gelegt, mit denen die Hostien durchstochen worden waren (Franck S. 13). Die Hostienmonstranz verschwand schon in der Reformationszeit (Lisch S. 224f.).

Das (natürlich erfolterte) Geständnis der Juden konnte bis zum Brand 1659 auf einer großen Holztafel im Sternberger Ratshaus, wo sich auch die mecklenburgischen Landstände versammelten, nachgelesen werden (Wortlaut bei Franck S. 53-56). Der Text schließt mit der Rostocker Hinrichtung 1493.

Das Haus des Eleazar wurde abgebrochen und blieb als ein "verbanneter Ort" (Franck S. 8) lange Zeit unbebaut. Das Grundstück hatte als landesherrliches Eigentum einen Sonderstatus und blieb bis etwa 1622 wüst liegen. Solche "Hauswüstungen" habe ich in meiner im Jahr 2000 erschienenen Studie zur Erinnerungskultur der Strafjustiz untersucht (ohne das Sternberger Beispiel):

http://projekte.geschichte.uni-freiburg.de/mertens/graf/strafj.htm#t154

Eine vergleichende Studie zur Traditionsbildung rund um die angeblichen jüdischen Hostienschändungen oder Ritualmorde unter Berücksichtung der Erinnerungsmedien ist mir nicht bekannt.

#forschung


Eine wichtige Handschrift zur Memorial-Überlieferung des Klosters Fulda 9.-11. Jahrhundert ist online (Fulda B 1):

http://fuldig.hs-fulda.de/viewer/ppnresolver?id=PPN325290857

Katalog:
http://fuldig.hs-fulda.de/viewer/resolver?urn=urn:nbn:de:hebis:66:fuldig-1698299

Fulda-Werk online:
http://digi20.digitale-sammlungen.de/de/fs2/object/display/bsb00050019_00002.html

Zu den Fuldaer Totenannalen
http://www.geschichtsquellen.de/repOpus_00271.html


Lesenswertes Interview:

http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/thema/2232884/

Zum Speien:

"En raison d'un problème technique le site Patrimoine est indisponible pour une durée indeterminée.

Cependant les documents qui y étaient consultables peuvent être fournis gratuitement sur demande justifiée.
Pour tous les autres documents des reproductions payantes peuvent être réalisées après devis.
- See more at: http://www.mediatheque.grand-troyes.fr/webmat/content/le-patrimoine-numerise#sthash.b5fzXgMl.dpuf "

Zur früheren Schließung:

http://archiv.twoday.net/search?q=troyes

Das war eine der wichtigsten und größten digitalen Sammlungen mit Altbestand und Handschriften in Frankreich!

Auf der Suche nach der in der Literatur über Konrad von Hirsau ohne Signatur zitierten Handschrift des Dialogus super auctores stieß ich auf ein Erschließungsprojekt der UB innsbruck, das auch die Karteikarten zum Handschriftenbestand zugänglich gemacht hat:

http://www.uibk.ac.at/ulb/ueber_uns/sondersammlungen/katalog-neustift-brixen-stiftsbibliothek.html

http://www.ksbm.oeaw.ac.at/kataloge/IT/5000/histHss/histHss.pdf

Konrad von Hirsau saec. XII ist Cod. 360:
http://manuscripta.at/?ID=35471 (nicht über die Suche des Portals auffindbar!)

Zum Werk:
http://www.geschichtsquellen.de/repOpus_01268.html
http://www.arlima.net/no/1561
http://archive.org/details/conradihirsaugi00hirsgoog (Erstausgabe)

Das Darmstädter Autograph ist SW online:
http://tudigit.ulb.tu-darmstadt.de/show/Hs-2297

Zur Quelle:
http://www.geschichtsquellen.de/repOpus_00736.html


http://blog.flickr.net/en/2013/08/27/welcome-dextra-photo-to-the-commons/

Leider nur gut 200 Bilder.

Mobilstasjonen Sinsen

Neu bei FamilySearch

https://familysearch.org/search/collection/1883733

Via
http://blog.eogn.com/eastmans_online_genealogy/2013/08/familysearch-adds-more-than-2-million-indexed-records-and-images-to-collections-from-find-a-grave-ge.html

http://www.si.edu/content/gwc/BestofBothWorldsSmithsonian.pdf

"The Smithsonian Institution released a free 77-page e-book Tuesday concerning one of the institution’s top priorities: digitizing 14 million objects in its massive collections. In “Best of Both Worlds: Museums, Libraries, and Archives in a Digital Age,” G. Wayne Clough, secretary of the Smithsonian, writes that digitization, or the process of translating images and data into digital formats, is necessary for the Smithsonian to maintain its national and international footprint."
http://www.washingtonpost.com/entertainment/museums/smithsonian-offers-an-e-book-to-detail-its-digitization-efforts/2013/08/27/dfffa80c-0f45-11e3-8cdd-bcdc09410972_story.html

Kurze Antwort: Ja, aber das Risiko ist sehr gering. Lange Antwort im Folgenden.

Links auf urheberrechtlich geschützte Inhalte, die ohne Zustimmung des Rechteinhabers im Netz stehen (siehe unten Teil 1), oder auf rechtswidrige oder strafbare Inhalte (siehe unten Teil 2) können im Prinzip eine Haftung des Bloggers auslösen. Muss er den Link lediglich entfernen, ist das weniger ärgerlich als eine Abmahnung, die mehrere hundert Euro kosten kann.

Grundsätzlich sind Links - auch Deep Links, die nicht nur auf die Hauptseite eines Angebots, sondern auf eine Einzelseite verlinken - erlaubt, es sei denn, sie setzen sich über technische Schutzmaßnahmen des Anbieters hinweg - und seien diese auch recht einfach gestrickt. Die üblichen "Linkverbote" (Links nur mit Zustimmung) dürfen getrost ignoriert werden, soweit eben nicht diese Schutzmaßnahmen vorliegen. Im redaktionellen Kontext (wozu auch das meinungsbildende Bloggen zählt) kann man solche Drohgebärden ohnehin nicht ernst nehmen.

Teil 1: Links auf urheberrechtlich geschützte Inhalte

Zum sogenannten Framing (beim Einbetten fremder Videos) darf ich auf http://archiv.twoday.net/stories/404099696/ verweisen. Normale Links, die fremde Inhalte nicht als Teil des eigenen Angebots darstellen, sind erst recht unbedenklich, wenn das Framing keine Urheberrechtsverletzung darstellt (die Frage liegt beim Europäischen Gerichtshof).

Macht ein Rechteinhaber geschützte Inhalte z.B. auf YouTube ohne Bezahlschranke und technische Schutzmaßnahmen im Internet zugänglich, darf man auf sie verlinken. (Sofern keine wettbewerbsrechtlichen Sondertatbestände gegeben sind.)

Darf ich aber auch auf ein noch im Internet Archive zugängliches Netzangebot verlinken, das der Rechteinhaber aus dem Netz genommen hat? Generell gilt: "Ist die Rechtswidrigkeit der verlinkten Inhalte offenkundig oder nachgewiesen, muss der Link beseitigt werden" (Wild in: Schricker/Loewenheim, Urheberrecht. 4. Aufl. 2010, § 97 Rz. 98). Offenkundig ist beim Internet Archive die Rechtswidrigkeit nicht, da von ihm bekannt ist, dass es auf Opt-out-Wünsche der Rechteinhaber bei seiner Wayback-Machine umgehend reagiert. Eine kostenpflichtige Abmahnung wäre unangemessen, da der sich beschwerende Webmaster ohne weiteres die unerwünscht archivierten Inhalte entfernen lassen könnte, womit dann auch der beanstandete Link ins Leere führte.

Links auf nur mit einem US-Proxy in Google Books oder HathiTrust erreichbare noch geschützte Bücher sind kaum riskant, da dies nur Bücher vor 1923 betrifft. Dass Rechteinhaber (z.B. von Hermann Hesse) einen Link, der als Beleg eingesetzt wird, verfolgen würden, ist auch vom Internet Archive, in denen man manchmal auch Jüngeres findet, nicht bekannt geworden. Bei Publikationen vor 1923 ist die Anbietung in den USA dort absolut legal. Es liegt keine "offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage" im Sinne des § 53 UrhG vor, sogar eine Privatkopie ist daher zulässig.

Vorsicht ist dagegen geboten, wenn es um als illegal einzuschätzende Inhalte von Dateitauschbörsen oder Streaming-Portale geht. Hier würde ich keinen Link setzen, sondern allenfalls andeuten, dass Medien, die als Beleg dienen sollen, dort vorhanden sind. Wer sich in einem Wissenschaftsblog mit einer Folge der populären Krimi-Serie "Tatort" auseinandersetzt, könnte also schreiben: "Auf Streaming-Portalen wie z.B. movie4k.to werden üblicherweise Tatort-Folgen angeboten." Diese Aussage (ohne Hyperlink!) hat durchaus inhaltliche Relevanz, da sie etwas über die Beliebtheit der Serie aussagt. Im Fall des "Tatort" ist auch nicht erkennbar, ob ein Angebot offenkundig rechtswidrig ist, da auch auf YouTube ganze Folgen geduldet werden.

Teil 2: Links auf rechtswidrige oder strafbare Inhalte

Darf ich auf Hitlers "Mein Kampf" (erst ab 1.1. 2016 gemeinfrei) verlinken, der ja bekanntlich im Internet Archive vorhanden ist? Die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen ist nach § 86 StGB verboten. Aber Absatz 3 sagt: "Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient."

Wer sich im Rahmen eines wissenschaftlichen oder populärwissenschaftlichen Blogbeitrags über den Nationalsozialismus auf eine Stelle aus "Mein Kampf" bezieht, darf diese meines Erachtens verlinken, um dem Leser die Kontrolle der eigenen Ausführungen zu ermöglichen.

http://archive.org/search.php?query=hitler%20kampf

Selbstverständlich haftet ein Blogger, wenn er sich zustimmend auf einen Link bezieht, der auf eine strafbare Holocaustleugnung abzielt. Er muss sich im Zweifel ausdrücklich von den verlinkten Inhalten distanzieren.

Die allgemeinen Disclaimer, einschließlich des unausrottbaren dummen Verweises "Mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden ..." sind jedoch nutzlos.

Bei Wissenschaftsbloggern und meinungsbildenden Bloggern geht es bei Links darum, dass diese die eigenen Ausführungen belegen und dem Leser weiterführende Informationen verschaffen sollen. Sie partizipieren daher am Schutz der Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 GG), aber auch am Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit (Art. 5 GG). Wegen ihres "informationsverschaffenden Charakters" besteht auch für Links eine Teilhabe am grundrechtlichen Schutz, sagte 2012 das Bundesverfassungsgericht, das damit eine Entscheidung des BGH guthieß, der dem Heise-Verlag einen Link auf die Website einer Firma, die rechtswidrige Kopiersoftware vertreibt, erlaubte.

Was das Persönlichkeitsrecht angeht, hat das Landgericht 2011 Braunschweig dem SPIEGEL Recht gegeben: "Im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung hatte ein Nachrichtenmagazin per Hyperlink auf ein Forum bei indymedia verweisen, in dem E-Mails des Verfügungsklägers an andere Burschenschaftler veröffentlicht sind. Der Verfügungskläger erblickte in der Veröffentlichung der Mails und vor allem auch in der von der Verfügungsbeklagten vorgenommenen Verlinkung eine Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Dem stellte sich das LG Braunschweig entgegen. Anders als andere Gerichte dies in ähnlichen Situationen handhaben würden, hat sich das LG Braunschweig aber nicht um die wesentliche online-rechtliche Frage der Rechtmäßigkeit der Linksetzung gedrückt. Vielmehr kann es nach Auffassung der Kammer offenbleiben, ob die Erstveröffentlichung der E-Mails unzulässig war. Jedenfalls sei – und das ist das Interessante – die Linksetzung sogar auch dann rechtmäßig, wenn sich die Veröffentlichung der E-Mails bei indymedia durch einen Unbekannten als rechtswidrig erweist. Die Rechtmäßigkeit der Linksetzung ergibt sich nach Auffassung der Kammer daraus, dass ein überwiegendes Informationsinteresse an dem Link auf die Originalquelle besteht und das Nachrichtenmagazin sich die Inhalte in dem verlinkten Forum nicht zu eigen gemacht hat. Aus der durch die Erstveröffentlichung etwaig bewirkten Persönlichkeitsrechtsverletzung lasse sich nicht folgern, dass der Hyperlink zu einer Vertiefung des Ersteingriffs führt." (RA Feldmann; das vergleichsweise lange Zitat referiert das gemeinfreie Urteil und ist daher aus meiner Sicht keine Urheberrechtsverletzung).

Wer wissenschaftlich sauber mit Belegen arbeitet oder sich mit Links an der öffentlichen Meinungsbildung beteiligt, braucht somit eigentlich keine Angst vor Linkhaftung zu haben.

***

Nicht ganz auf dem neuesten Stand ist leider:

Seite „Zulässigkeit von und Haftung für Hyperlinks“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 19. August 2013, 17:58 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Zul%C3%A4ssigkeit_von_und_Haftung_f%C3%BCr_Hyperlinks&oldid=121684449 (Abgerufen: 28. August 2013, 22:02 UTC)

Die juristischen Fragen erörtert weit differenzierter als ich Thomas Hoeren in seinem Skript (hier in der jüngsten Fassung von April 2013 verlinkt):

http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/materialien/Skript/Skript_Internetrecht_April_2013.pdf

Ethische Fragen des Verlinkens diskutiert:

http://blog.xwolf.de/2013/07/07/gute-links-bose-links-was-darf-ich-heute-noch-verlinken/

***

Blog & Recht 1: Darf ich Bilder lebender Personen veröffentlichen?
http://archiv.twoday.net/stories/156271221/
Blog&Recht 2: Darf ich mein Blog mit einem Porträtfoto von mir schmücken?
http://archiv.twoday.net/stories/156272358/
Blog&Recht 3: Brauche ich ein Impressum?
http://archiv.twoday.net/stories/165211515/
Blog&Recht 4: Wie nutze ich Bilder unter freier Lizenz korrekt?
http://archiv.twoday.net/stories/219051498/
Blog&Recht 5: Darf ich alte Bilder nutzen?
http://archiv.twoday.net/stories/219051661/
Blog&Recht 6: Darf ich ein fremdes Video einbetten?
http://archiv.twoday.net/stories/404099696/

Ein älteres Urteil nimmt zu der Frage Stellung, wann nach § 57 UrhG unwesentliches Beiwerk vorliegt.

Die Kanzlei Schweizer bildet das Focus-Titelblatt, um das es ging, ab:

http://www.schweizer.eu/bibliothek/urteile/index.html?id=13826

Der Designer des T-Shirts drang mit seiner Argumentation, es bestehe ein inhaltlicher Zusammenhang des T-Shirts mit der Titelgeschichte, nicht durch.

2008 hat das OLG München die Klageabweisung bestätigt:

http://openjur.de/u/467213.html

Die Kommentarliteratur ist bei § 57 UrhG übermäßig streng (Vogel in: Schricker/Loewenheim UrhR 4. Aufl. 2010 § 57 Rz. 6-10). Es dürfte bei solchen Fällen wie dem entschiedenen schwierig sein, das Kriterium der absichtlichen Einbeziehung zu prüfen. Und es stellt sich die Frage, ob es auf das Foto oder auf den konkreten Verwendungskontext ankommt. Wenn unwesentliches Beiwerk vorliegt, darf man dann in einem anderen als dem ursprünglichen Kontext das Bild veröffentlichen, um das Beiwerk in den Mittelpunkt zu stellen - zumindest wenn man das Bild nicht beschneidet? Also z.B. mit dem Focus-Titelblatt das Schaffen des Designers illustrieren?


Aus INETBIB:

Dass einer der TOP-Lieferanten der Europeana nicht zwischen
den Rechteangaben für das Digitalisat und den Metadaten
unterscheiden kann, ist nicht glaubhaft. Sobald ein
Rechteinhaber sieht, dass es zu einem Missverständnis
kommt, muss er unverzüglich eine Änderung veranlassen und
nicht erst drei Jahre später. Bei den anderen Anbietern
beziehen sich die Rechteangaben ersichtlich auf das
Digitalisat. Das gilt auch für die
Europeana-Verantwortlichen, die, wie ich und Kommentatoren
auf

http://archiv.twoday.net/stories/453146154/ [dort auch der Wortlaut der BSB-Stellungnahme]

gezeigt haben, die Rechteangaben ebenfalls "missverstanden"
haben.

Die jetzige Stellungnahme der BSB ändert nichts daran, dass
die mit dem Etikett CC0 veröffentlichten Medien tatsächlich
nach wie vor CC0 sind. Bei Medien veröffentlichte
CC-Lizenzen gehören selbst zu den Metadaten nach § 95c
UrhG. Die CC-Lizenzen stellen ein Vertragsangebot als AGB
dar. Unklarheiten bei AGB gehen nach der Rechtsprechung
grundsätzlich zu Lasten des Verwenders. Die Nutzung der
Digitalisate nach CC0 ist legal und kann nicht als
Missverständnis bezeichnet werden. Da es um über 600.000
Medien geht, die vor dem Juni 2013 mit CC0 ausgezeichnet
waren, läge die Beweislast bei einem Prozess angesichts
dieses Tatbestands aus meiner Sicht bei der BSB. Diese
müsste also nachweisen, dass ein genutztes Medium nicht vor
dem Juli 2013 eingestellt war.

Die Metadatensätze wurden zwar nicht gelöscht, haben jedoch
andere Europeana-IDs erhalten, wie man sich an dem von mir
dokumentierten Beispiel des Cgm überzeugen kann. Es ist ein
Witz, dass die Europeana ein Wikipedia-Zitatmuster

Copy and paste the wiki-markup below:
{{cite web |
url=http://www.europeana.eu/resolve/record/03486/B383E8D29539044B50ADDEF8564D464D15C9EADB|title=Parzival
- BSB Cgm 61|author=Wolfram ; von Eschenbach ;
1170-1220|accessdate=2013-07-23 |publisher=Europeana}}

anbietet, aber zulässt, dass einer der TOP-Provider
mirnichtsdirnichts die Links ändert, unter denen die Stücke
aufgefunden bzw. verlinkt werden können. Damit wird die
schändliche Praxis der BSB, wichtige Links zu Digitalisaten
zu ändern, nun auch in die Europeana importiert.

Es ist auch FALSCH, dass die Medien der BSB jetzt Unknown
Copyright-Status haben. Richtig ist, dass die
Europeana-Murks-Suche für ALLE gut 700.000 Medien diesen
Status anzeigt. Nicht wenige dürften aber wie

http://www.europeana.eu/portal/record/9200112/296C43ED18B49833273B9C950D1C9EE95E316A0D.html
bzw.
http://www.flickr.com/photos/34028941@N00/9614012969/

den Copyfraud-Tag "Rights reserved" führen.

Wenn Talke die Schutzlosigkeit originalgetreuer
Reproduktionen einschränkt "Keinem Lichtbildschutz nach
§ 72 oder § 2 UrhG unterliegen originalgetreue Digitalisate
von im Massenverfahren hergestellten Büchern",
http://archiv.twoday.net/stories/11581094/
so ist das eine inkompetente Mindermeinung. Auch
Handschriftendigitalisate sind nach herrschender Meinung
nicht von § 72 UrhG geschützt, so der angesehenste
Urheberrechtskommentar Schricker/Loewenheim, UrhG 4.
Auflage 2010, § 72 Rz. 23 unter anderem mit Hinweis auf die
eine BSB-Handschrift und einen Faksimiledruck betreffende
RGZ-Entscheidung Codex Aureus, die abgelehnt wird.

Die EU-Kommission hat wiederholt betont, dass Gemeinfreies
nach der Digitalisierung gemeinfrei bleiben soll. Den
"Grundsatz, dass gemeinfreies Material nach seiner
Digitalisierung gemeinfrei bleiben sollte" hat der
europäische Gesetzgeber (EU-Parlament und Rat) in den
Erwägungsgründen zur PSI-Richtlinie vom Juni 2013

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:175:0001:0008:DE:PDF

klar ausgesprochen. Das Verhalten der BSB, bei
Digitalisaten gemeinfreier Vorlagen eigene Rechte zu
behaupten (durch den oben angegebenen Screenshot eines
Handschriften-Digitalisats bewiesen), schlägt nicht nur
diesem Grundsatz ins Gesicht, sondern auch der
Europeana-Charta, an die sich ein TOP-Lieferant der
Europeana gebunden fühlen sollte.

bsb_europeana_beweis

http://archiv.twoday.net/stories/64980733/#453147757

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Veroeffentlichung-von-Piraten-Petition-gegen-Spionageprogramm-Tempora-abgelehnt-1944482.html

Wer sieht, was da an E-Petitionen des Bundestags zugelassen wird, wird diese Entscheidung alles andere als schlüssig finden.

http://archaeologik.blogspot.de/2013/08/unwetterschaden-im-raum-tubingen-im.html

Ein interessanter Beitrag Schregs zum größten bekannten Hochwasser in historischer Zeit (seit der Sintflut), dem Magdalenenhochwasser 1342.

http://de.wikipedia.org/wiki/Magdalenenhochwasser

Zum Magdalenentag 1342 in Frankfurt siehe u.a.
http://blog.historisches-museum-frankfurt.de/?p=3287
Winfried Frey: http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:hebis:30-32831
http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/e_fest.htm#_ednref7 =
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00026828/image_285

Nachtrag: Dieses Jahr wurde veröffentlicht: Iso Himmelsbach: Erfahrung – Mentalität – Management : Hochwasser und Hochwasserschutz an den nicht-schiffbaren Flüssen im Ober-Elsass und am Oberrhein (1480-2007)
http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/8969/ (mit Fallstudie zum Magdalenenhochwasser 1480)

http://www.tribur.de/blog/2013/11/14/zusammenfassende-informationen-zum-magdalenenhochwassers-und-weitere-gedanken/

http://kluwercopyrightblog.com/2013/08/28/tank-man-wins-copyright-dispute-in-slovakia/

In einem berühmten Bild hatte Ladislav Bielik einen Mann fotografiert, der sich 1968 in der Tschechoslowakei den sowjetischen Panzern entgegenstellte. Die Erben waren nun in der Slowakei mit einer auf das dortige droit moral gestützten Schadensersatzklage in allen Instanzen erfolgreich.

Eine Frankfurter Gerichtsentscheidung hatte schon 2012 das Urheberrecht den Bielik-Erben zu- und der DPA abgesprochen: "Das Regionalgericht in Frankfurt am Main entschied, dass die Familie die Rechte an der Aufnahme besitzt und nicht die DPA. Der Sohn des Fotografen Peter Bielik meinte: „Bei der Auseinandersetzung ging es darum, dass sich die Deutsche Presseagentur diese Fotografie einfach zu eigen gemacht hat und überhaupt nicht den Namen des Urhebers Ladislav Bielik angeführt hat.“ Das wird nun nicht mehr möglich sein. Ab sofort müssen bei Verwendung der Aufnahme der Fotograf, das Datum und der Ort der Entstehung des Bildes zu finden sein. Peter Bielik bezeichnete die Entscheidung als wegweisend für Fotografen und Kameramänner." Google-Cache http://goo.gl/P0ceeH

Leider ist kein Aktenzeichen für die Frankfurter Entscheidung angegeben. ich finde auch nichts zu ihr in der deutschen Presse. Wer kann weiterhelfen?

Zum Foto siehe auch
http://www.aref.de/kalenderblatt/mehr/cssr_21-08-1968_ladislav-bielik_foto_von_emil-gallo.htm


Foto: 21.08.1968 in Bratislava: Mann mit entblößter Brust vor einem Okkupationspanzer © Ladislav Bielik

Die lantern media history digital library bietet 800.000 digitalisierte Seiten zur Film-, Rundfunk- und Tonaufnahmengeschichte. Es steht auch mindestens ein deutschsprachiger Zeitschriften-Titel zur Verfügung.

http://lantern.mediahist.org/?f%5Blanguage%5D%5B%5D=ger

Die Scans sind auch im Internet Archive einsehbar, so das Buch von Paul Liesegang:

http://archive.org/details/zahlenundquellen00fpau


http://ordensgeschichte.hypotheses.org/5502

Ich habe im Blog Ordensgeschichte eine sehr ausführliche und sehr kritische Besprechung des Bandes

Die Inschriften des Landkreises Calw. Gesammelt und bearbeitet von Renate Neumüllers-Klauser (= Die Deutschen Inschriften 30). Wiesbaden: Reichert 1992. XXXII, 252 S. Mit 109 SW-Abbildungen und einer Karte. ISBN 9783882265125

vorgelegt, wobei ich zu den einzelnen Nummern Korrekturen und Ergänzungen biete. Nr. 160 nimmt zusammenfassend zur vorreformatorischen Erinnerungskultur seit der Reform der Benediktinerabtei Hirsau (1459) Stellung und wird durch den Exkurs zu “Konrad von Hirsau” (Peregrinus) in Nr. 131 und eine Zeittafel im Anhang ergänzt. Bei Nr. 11 geht es um die nicht-originale Inschriftenüberlieferung der Zisterzienserabtei Herrenalb.

Die vielen Korrekturen lassen es dringend wünschenswert erscheinen, dass es eine Website für Nachträge zu den Deutschen Inschriften gibt. "Es kommt darauf an, dass wir in den Geisteswissenschaften Wege finden, Korrekturen und Verbesserungen anzuregen (wir brauchen also eine Kultur der “Restudies”) und sie im digitalen Raum mit der kritisierten Publikation zu verknüpfen."

#epigraphik

Die Antworten der bayerischen Parteien zu den Wikimedia-Wahlprüfsteinen sind nur zum Teil erhellend.

http://blog.wikimedia.de/2013/08/27/wahlpruefsteine-bayern-landtagswahl/

Eine nützliche bibliographische Übersicht zu Europa bietet:

http://www.libraria.fr/fr/publications-scientifiques/acc%C3%A9der-au-livre-et-au-texte-au-moyen-%C3%A2ge-petite-bibliographie-de-base

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/285825083/

"We are happy to announce, that BASE (www.base-search.net) has reached
another milestone with indexing more than 50,000,000 OAI-records.

The records are provided by about 2,700 repositories worldwide. In
this year alone, we have indexed about 10,000,000 records."

http://listserv.crl.edu/wa.exe?A2=ind1308&L=LIBLICENSE-L&F=&S=&P=63262

http://edwired.org/2013/08/26/historians-and-books/

"You see, regardless of what we might think about open access, or dissertation embargoes, or any of the other issues that came up in the ahagate conversation this summer, if we accept that history has been and remains a book-based discipline, then we are accepting that the book is the standard by which historians should be judged for such things as jobs, promotion, tenure, raises, etc. For our professional association to make such a bold defense of the book as the gold standard is more than just counter productive, it’s really out of touch with the realities of the history job market our MA and PhD grads find themselves in."

Via MR

Die FAZ berichtet nun auch, allerdings wohl nur aufgrund von Informationen des Auktionshauses:

http://www.faz.net/aktuell/2.1995/ermittlungen-gegen-auktionator-unter-verdacht-12544271.html

Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/453140698/

Dort wird in den Kommentaren die berechtigte Frage aufgeworfen, ob Schauer bei professioneller Sorgfalt die Girolamini-Provenienz nicht hätte erkennen müssen. Dieses halbseidene Gewerbe lässt aber in Sachen Provenienzen öfter mal fünfe grade sein.

http://archiv.twoday.net/search?q=halbseiden


https://www.facebook.com/MuseumPlagiarius
http://www.plagiarius.de/museum_plag.html

Es ist klar, dass ich als Nicht-Anerkenner der Fiktion "geistiges Eigentum" und Urheberrechts-Gegner auch die Verfolgung von Marken-Plagiaten nicht gutheißen kann, soweit sie sich nicht gegen Täuschung des Verbrauchers, minderwertige Produkte oder Gesundheitsgefahren wendet.

Via
http://www.wdr5.de/sendungen/scala/s/d/26.08.2013-21.05/b/das-land-in-zehn-museen-bereisen-130826.html

http://www.univie.ac.at/Geschichtsforschung/diverses/aktenkunde/index.htm

Beigabe zu dem Buch von Michael Hochedlinger, siehe

http://archiv.twoday.net/stories/5758988/

Update: http://aktenkunde.hypotheses.org/84

"As you know, effective July 1, 2013 the Georgia Archives transferred to the Board of Regents. The Governor and General Assembly approved a budget increase of $300,000 for FY 14 in the Archives budget. The funds have allowed the Archives to open to the public two additional days a week, Wednesday and Thursday, from 8:30 am to 5:00 pm. The new hours become effective July 31, 2013. The additional staff will also allow for increased conservation and processing activities of the Archives collections.

So far, the Archives has hired Allison Hudgins, who began working in Reference Services beginning August 2. Allison, who has an MLIS from Valdosta State and a BA from Mercer, comes to us from the Cobb County Library System. She also gained valuable experience as a student assistant at Mercer University Special Collections. A new Conservator is scheduled to start October 1. This position will not only perform conservation duties but will assist in the Original Document Reading Area when needed. The Georgia Archives is also currently in the process of reviewing applications for another Reference Archivist position.

In addition, Archives staff have already begun discussing partnership opportunities to engage USG students and faculty in its work. As part of the USG, the Archives will be able to tap the enormous range of faculty, staff, and student talent to assist with its mission. The Georgia Archives hopes to resume its internship programs this semester by having two interns at the Archives. These interns will learn and work with reference staff and with me.

Thanks to the staff of the University System of Georgia, the staff of the Office of Secretary of State, and the staff of the Archives, the transition from SOS has gone quite well. The transition was a massive undertaking and it is close to being finished. Although our website has transitioned to USG, some of its pages are down. We will work to get these pages back up but know that the whole site will be replaced in the coming months with a completely new website. Please forgive us for any inconvenience.

I want to thank everyone for their support. Without you, the Georgia Archives would not be doing as well as it is. The Council of State Archivists has awarded its Advocacy Award to the Friends of Georgia Archives at the joint SAA-CoSA meeting earlier this month. Although the award was given to FOGAH, know that all of you share in it.

I am excited about what the future holds and believe the Archives is heading in a good direction. I look forward to the coming years and to meeting and working with more of you. Thank you all for your strong support of the Archives through the years, especially over the last several months. I invite each of you to come to the Georgia Archives and see OUR TREASURES.


Christopher M. Davidson, J.D.
Director, Georgia Archives
Board of Regents of the University System of Georgia
5800 Jonesboro Road
Morrow, GA 30260
http://www.GeorgiaArchives.org "

https://www.facebook.com/GeorgiansAgainstClosingStateArchives/posts/352531244877890

Thanks to Maria Rottler.

Mit http://cloud.feedly.com/ als Nachfolger des Google Reader bin ich ganz zufrieden. Der Import meiner Feeds klappte reibungslos, ich kann sie auf dem PC und (nach Anfangsschwierigkeiten) auf dem Tablet gut lesen, habe sogar den Eindruck, dass das Sichten schneller vor sich geht.

Angeegeben wird bei Feedly auch die Anzahl der Leser. Das Open Access Tracking Project von Peter Suber begründet hat etwa nur 45 Leser, unverständlich! Zum OATP:

http://archiv.twoday.net/search?q=oatp

Für http://archiv.twoday.net/index.rdf werden 425 Subscibers verzeichnet. Im Juni 2013 waren es 501 bei dem Google Reader:

http://archiv.twoday.net/stories/434211449/

Der Schwund ist durch das Nutzen anderer Feed-Reader erklärlich, aber anscheinend sind die meisten Google-Reader-Nutzer zu Feedly gegangen.

oatp

Dann übersehen sie regelmäßig die an sich eindeutige Vorschrift des § 45 UrhG. Nach dieser Vorschrift ist es zulässig, einzelne Vervielfältigungsstücke von Werken zur Verwendung in Verfahren vor einem Gericht herzustellen und zu verbreiten. Die Herstellung darf jeder Verfahrensbeteiligte vornehmen.

Ich darf der Einfachheit halber auf meinen eigenen Urheberrechtskommentar verweisen:

http://ebooks.contumax.de/02-urheberrechtsfibel.pdf

Obwohl es die Vorschrift in dieser Form seit 1965 gibt, kommen im Rahmen des Ordnungswidrigkeitenrechts Behörden und Gerichte auf die absurde Idee, Bedienungsanleitungen von Messgeräten dürfen nicht kopiert werden.

http://www.lhr-law.de/magazin/pas-de-deux-des-urheberrechts-mit-dem-strafrecht-teil-ii mit weiteren Hinweisen

Auch in anderen Rechtsgebieten hat sich § 45 UrhG noch nicht herumgesprochen:

http://www.lhr-law.de/magazin/urheberrecht/anfangsverdacht-vollkommen-uberbewertet

Zur Frage, ob ein Urheberrechtsschutz die bloße Einsichtnahme in geschützte Schriften verhindert (z.B. nach dem IFG) habe ich mich hier schon oft geäußert:

http://archiv.twoday.net/search?q=urhg+ifg


Der durch seinen unangenehmen Diskussionsstil in den Museumsmailinglisten bekannte Christian Müller-Straten von der Firma, die vor allem durch ihre Publikation MUSEUM AKTUELL bekannt ist, betreibt ein Blog zum Thema Fälschungen, bei dem es nicht nur um Kunstfälschungen geht.

http://blog.museum-aktuell.de/categories/1-The-Fake-Blog

Zu Fälschungen in Archivalia siehe

http://archiv.twoday.net/stories/96987511/

Das schon 2011 erschienene Begleitbuch der Ausstellung ist auf der Website des Landesarchivs BW in Form von PDFs herunterzuladen:

http://www.landesarchiv-bw.de/web/55069

Via
http://www.landesarchiv-bw.de/web/55366


Zunächst einmal der Beitrag vom 31. Oktober 2012:

"Aus aktuellem Anlass - siehe http://archiv.twoday.net/stories/197331951/ zum Stadtarchiv Stralsund - sei (nach freundlichem Hinweis von Dr. jur. Steinhauer) darauf aufmerksam gemacht, dass die breit aufgestellte Allianz zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts, an der auch Archive beteiligt sind, 2009 einen insoweit maßgeblichen Hinweis zu Exemplaren von Drucken vor 1850 gegeben hat.

"Für die älteren Buchbestände müssen andere Kriterien als das Territorialprinzip herangezogen
werden. Hier greifen buch- und sammlungsgeschichtliche Aspekte. In der Periode der Handdruckpresse, der Hadernpapiere und des individuell in Auftrag gegebenen Einbands (bis etwa 1850)
unterscheiden sich Bücher prinzipiell voneinander. Je älter ein Buch ist, um so individueller ist es
in seiner äußeren Gestalt (z. B. in Einband, Kolorierung), abgesehen von seiner oft noch erkennbaren Gebrauchsgeschichte (z. B. durch Marginalien eines Vorbesitzers, Provenienzvermerke). Es
besitzt einen eigenen Exemplarwert. Daraus folgt: Bücher aus der Zeit vor 1850 sind in jedem
noch vorhandenen Exemplar, unabhängig von ihrer Sprache, ihrem Druck- oder Aufbewahrungsort, zu erhalten."

http://www.allianz-kulturgut.de/fileadmin/user_upload/Allianz_Kulturgut/dokumente/2009_Allianz_Denkschrift_gedruckt.pdf

Daraus folgt: Werden aus Archivbibliotheken oder anderen Bibliotheken sogenannte Dubletten aus der Zeit vor 1850 veräußert, so verstößt das gegen die maßgeblichen Standards."

Die Bibliothek des Geheimen Staatsarchivs bietet als sogenannte Dubletten an:

http://www.gsta.spk-berlin.de/dubletten_1513.html

"Berlinische Nachrichten von Staats- und gelehrten Sachen (Spenersche Zeitung)
1823, Juli-Dezember; 1827, Juli-Dezember; 1831 April-Juni; 1832 Juli-September; 1837 Juli-September; 1847; 1856 Januar/Juni;
gebunden

Allgemeine Zeitung (Augsburg)
1833, Januar-Dezember;
gebunden

Der wahre Jakob
1904-1908
ungebunden, lückenhaft

Volkswohlfahrt
5/1924; 6/1925
gebunden

Preußischer Staatsanzeiger/Reichsanzeiger
1852, Juli-Dezember; 1933, Dezember
gebunden"

Laut ZDB ist z.B. der Jg. 1827 der Spenerschen Zeitung in der ZLB Berlin nur als Mikrofilmausgabe vorhanden.

Update 24.9.2013: Die Antwort der ZLB auf eine Anfrage ist wie üblich nichtssagend. Man wusste nichts von dem Dublettenangebot, "denn wir haben leider nicht das Personal, ständig die Dublettenangebote aller deutschen Bibliotheken und Archive zu durchforsten" und außerdem sei die ZLB gegenüber dem GStA nicht weisungsbefugt. Kommentar: Wer es nötig hat, mit "allen" deutschen Bibliotheken und Archiven zu argumentieren, wenn es um eine zentrale Institution im eigenen Sprengel geht, lässt deutlich erkennen, wie erbärmlich sein Verständnis von spartenübergreifender Kooperation ist. Nochmals: Es ist ein Unding, dass das Geheime Staatsarchiv nicht mit anderen Institutionen außerhalb der eigenen Stiftung zusammenarbeitet, was die Abgabe sogenannter Dubletten angeht. Es ist aber ebenso ein Unding, dass die ZLB von den Dublettenangeboten des Archivs nichts weiß.

Kurt Menter, Leiter der Stadtbibliothek Schopfheim, hat 2003 eine Linksammlung zu thematischen Linksammlungen im Bibliotheksbereich erstellt. Viele Links sind nicht mehr erreichbar und auch bei den erreichbaren Links stellt man sofort fest, dass diese Linksammlungen von toten Links nur so wimmeln.

http://www.schopfheim.de/bib/virtbib/

Ein Trauerspiel ist z.B. die Seite

http://www.bibliothek.tu-chemnitz.de/fachreferate/geschichte/index.html

Da sind nur 6 Links angegeben, aber selbst die sind nicht gepflegt, da die VL Geschichte mit der inzwischen nicht mehr als solche existierenden Erlanger Historikerseite verlinkt wird.

http://archivalia.tumblr.com/post/59397140363/the-religious-toll-has-been-almost-as-bad-besides

Die Links sandte mir Maria Rottler.

http://ordensgeschichte.hypotheses.org/5490

Wieder sehr reichhaltig. Alle Titel sind auch auf Zotero eingetragen, wo die Gruppe Ordensgeschichte (also vor allem die bienenfleißige Maria Rottler) über 800 Titel bis jetzt erfasst hat.

https://www.zotero.org/groups/ordensgeschichte/

"Das Bundesarchiv hat Probleme bei der Archivierung alter Filme. Der Leiter der Abteilung Filmrestaurierung sagte, ein Teil der Magazine sei in einem desolaten Zustand. Wegen mangelnder Klimatechnik drohten den historischen Filmen Schäden. Notwendig sei ein moderner Neubau zur Archivierung der Filme. Das Filmarchiv des Bundes hat keinen zentralen Standort - die Dokumente lagern in Koblenz, Berlin und im brandenburgischen Hoppegarten. Ein Sprecher von Kulturstaatsminister Neumann sagte, eine Zentralisierung des Filmarchivs würde geprüft. In dem Archiv lagern etwa 150.000 Titel aus der deutschen Filmgeschichte, darunter Wochenschauen, Dokumentar- und Spielfilme."
Quelle: WDR.de Kulturnachrichten, 23.8.2013

Bei Alex Cooper in Baltimore kommt am Montag eine silberne Altarkanne aus Estland mit deutscher Inschrift zur Auktion. Die Kanne (Los # 2290), die das Auktionshaus etwas irreführend als ''Russian silver commemorative flagon'' bezeichnet, trägt eine gut lesbare deutsche Stiftungsinschrift, nach der der deutschbaltische Majoratsbesitzer von Carolen, Heinrich von Grote, die Kanne 1895 der Kirche von Carolen (Karolen, estnisch Karula) stiftete. Zur Provenienz schweigt sich der Auktionskatalog aus.

 

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