Bitte unterstützen!
http://www.change.org/petitions/mr-kevyn-duane-orr-emergency-manager-of-the-city-of-detroit-prevent-sale-of-works-from-the-detroit-institute-of-arts
Zum Hintergrund:
http://kulturgut.hypotheses.org/269
http://archiv.twoday.net/stories/453138761/
Update: Siehe auch
http://www.savethedia.com/
http://archivalia.tumblr.com/tagged/deaccession

http://www.change.org/petitions/mr-kevyn-duane-orr-emergency-manager-of-the-city-of-detroit-prevent-sale-of-works-from-the-detroit-institute-of-arts
Zum Hintergrund:
http://kulturgut.hypotheses.org/269
http://archiv.twoday.net/stories/453138761/
Update: Siehe auch
http://www.savethedia.com/
http://archivalia.tumblr.com/tagged/deaccession

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In meiner Urheberrechtsfibel kann man nachlesen, dass mir die Bayerische Staatsbibliothek seinerzeit den Staatsanwalt auf den Hals hetzte, weil ich ihr Copyfraud vorwarf.
http://ebooks.contumax.de/02-urheberrechtsfibel.pdf S. 279f.
Am 10. Dezember 2011 schrieb ich hier:
"Anlässlich des Kommentars
http://archiv.twoday.net/stories/38838536/#55776540
habe ich mal wieder einen Blick auf die Europeana und die dortigen Rechteangaben geworfen. Ich glaub es kaum: Die BSB München, die mich mit einer Strafanzeige überzog, weil ich sie des Copyfraud beschuldigte (was ich immer noch tue), hat ihre Digitalisate als "Public Domain" gekennzeichnet!
Nicht etwa als Public Domain "Public Domain Mark"
http://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/
Sondern als CC0
http://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/
Leider wirft die Europeana das bei dem Copyright-Filter auf der linken Seite durcheinander, obwohl zwei getrennte Schubladen bestehen.
In der lokalen Münchner Präsentation sieht das natürlich anders aus. Da gilt immer noch der allgemeine Rechtevorbehalt:
http://mdz.bib-bvb.de/copyright.htm
Bei den Bavarica (Google-Digitalisate) heißt es:
"Die Dateien werden Ihnen nur für persönliche, nichtkommerzielle Zwecke zur Verfügung gestellt."
Und wer ein PDF möchte, muss bescheinigen:
"Ich versichere, die heruntergeladene Datei ausschliesslich für private oder wissenschaftliche Zwecke zu verwenden."
Private oder wissenschaftliche Zwecke ist im übrigen keineswegs deckungsgleich mit persönliche, nichtkommerzielle Zwecke. Kommerzielle Auftragsforschung darf das PDF, aber nicht "die Dateien" nutzen. Eine berufliche nichtkommerzielle Nutzung (z.B. für den Schulunterricht) ist beim PDF nicht möglich, wohl aber bei den Dateien, wenn man "persönlich" sehr weitgehend auslegt.
Widersprüchliche Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Anbieters. Niemand muss sich an den altbekannten Copyfraud der BSB halten. "
Inzwischen sind anscheinend wieder alle BSB-Digitalisate in der Europeana wieder mit "Unknown Copyright" oder "Rights reserved - Free Access" ausgezeichnet.
Für Nachnutzer der BSB-Digitalisate ist die Lizenzänderung praktisch nicht relevant, da die erstellten Digitalisate keinen Urheberrechtsschutz nach § 72 UrhG genießen, es also wurscht ist, was die BSB dranschreibt:
http://archiv.twoday.net/search?q=reproduktionsfoto
Aber selbstverständlich darf man eine CC0-Lizenz nicht zurücknehmen (während man sich bei der "Public Domain Mark" durchaus irren kann):
"Affirmer hereby overtly, fully, permanently, irrevocably and unconditionally waives, abandons, and surrenders all of Affirmer's Copyright and Related Rights and associated claims and causes of action, whether now known or unknown (including existing as well as future claims and causes of action), in the Work (i) in all territories worldwide, (ii) for the maximum duration provided by applicable law or treaty (including future time extensions), (iii) in any current or future medium and for any number of copies, and (iv) for any purpose whatsoever, including without limitation commercial, advertising or promotional purposes (the "Waiver")."
Das ist der "Legal Code" von CC0
http://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/legalcode
Wer als Behörde im Rahmen eines europäischen Projekts eine CC-Lizenz verwendet, von dem darf rechtlich erwartet werden, dass er sich über die rechtlichen Konsequenzen im Klaren ist. Während bei der Public-Domain-Mark ein Irrtum möglich ist, ist bei der gewählten Lizenz CC0 ein Widerruf durch den Legal Code ausgeschlossen ("irrevocably").
Wenn der tatsächliche Rechteinhaber z.B. auf Flickr seine Lizenzbedingungen ändert, hat das abgesehen vom genannten Beweisproblem, keine Auswirkungen auf die Gültigkeit der bisherigen Lizenz. Er kann nicht gegen Nutzer vorgehen, die sich an die bisherige Lizenz halten. Jeder Rechteinhaber, der ein Medium unter einer freien Lizenz freigegeben hat, kann dieses Medium auch unfrei, also kostenpflichtig oder unter anderen freien Lizenz anbieten (Mehrfachlizenzierung). Soweit er aber ausschliessliche Rechte einräumt, muss er seinen Vertragspartner aber über nach wie vor gültige unwiderrufliche freie Lizenzen (einfaches Nutzungsrecht für die Allgemeinheit) unterrichten, da er sonst eine Täuschung begeht.
Erfolgen Lizenzrücknahmen im großen Stil und wird mit Abmahnungen gegen Nutzer vorgegangen, die die Bilder im vertrauen auf die frühere Lizenz nutzen ("Abmahnfalle"), so könnte womöglich der strafrechtliche Tatbestand des Betrugs gegeben sein.
CC-Lizenzen sind keine Spielerei, sondern rechtsverbindliche Vertragsangebote, deren Gültigkeit nach deutschem Recht auch von den Gerichten festgestellt wurde. Wenn viele tausende in der Europeana eingestellte Medien ihre CC0-Lizenz verlieren, obwohl die Europeana einen solchen Entzug nicht zulassen dürfte, dann ist das nichts anderes als Falschspiel.
Es ist eine eigenartige Vorstellung, dass die BSB München alle CC0-getaggten Inhalte aus der Europeana herausgeworfen hat, da bereits 2011 viele tausende Medien der BSB in der Europeana waren. Bis vor wenigen Wochen gab es die CC0-Inhalte der BSB in der Europeana.
1. Noch im April 2013 hat ein Blogbeitrag der Europeana zum Thema Shakespeare ein Titelblatt eines BSB-Digitalisats abgebildet und CC0 als Lizenz angegeben:
http://blog.europeana.eu/2013/04/the-book-and-the-bard/
Die Links zum Digitalisat führen inzwischen ins Leere, die Ausgabe finde ich nicht mehr in der Europeana als Münchner Digitalisat.
2. Der gleiche Fall liegt vor bei dem Europeana-Pinterest:
http://pinterest.com/pin/176484879118738893/
Als Quelle wird ein nicht mehr in der Europeana existierendes Digitalisat der BSB mit Rechtehinweis "Public Domain" angegeben.
3. Die Suche nach
"cc0" "bayerische staatsbibliothek" site:europeana.eu
http://goo.gl/nIarp7
liefert beim Anklicken der Links anscheinend nur noch Fehlermeldungen. Das bedeutet auch, dass alle Links "Cite in Wikipedia" nicht mehr funktionieren. Im Google-Cache kann man sich die Medien noch ansehen.
Das Ganze ist absolut rätselhaft:
(i) Nach meiner Erinnerung waren alle BSB-Digitalisate CC0
(ii) Auf dem Screenshot zu Cgm 61 (nicht mehr in der Europeana) vom Juli 2013 wird die Anzahl der Medien der BSB mit über 650.000 angegeben. Derzeit sind es über 700.000. Das spricht nicht für das Verschwinden riesiger Mengen.
Denkbar ist, dass der Austausch der Medien nicht durch Umlizenzierung erfolgte, sondern dass kleinere Teile des Bestands herausgenommen und mit dem Rechtehinweis "Unknown Copyright" unter neuer Anschrift neu eingestellt wurden. Was jetzt fehlt, aber früher vorhanden war, wäre noch nicht ausgetauscht worden.
Beispielsweise wird keine deutsche Handschrift aus der Signaturengruppe Cgm [mit der Suche nach Cgm] mehr in der Europeana als Digitalisat gefunden: http://goo.gl/VBYMfC
Halten wir fest: Die BSB hat seit 2011 Digitalisate in der Europeana unter CC0 (Public Domain Dedication) angeboten, was derzeit nicht mehr der Fall ist. Eine legale Rücknahme dieser Lizenz ist nicht möglich. Zugleich wurden nachweislich früher unter CC0 lizenzierte Medien durch die BSB aus der Europeana entfernt, was dem Ziel eines umfassenden Nachweises digitalisierter Kulturgüter ins Gesicht schlägt.
Die BSB ist einer der größten Medienlieferanten der Europeana. Wenn die Europeana ihr dieses Falschspiel durchgehen lässt, dann ist das Bekenntnis zur "Europeana Public Domain Charter" nichts als ein Lippenbekenntnis.
Update: Stellungnahme der BSB im Wortlaut aus INETBIB in den Kommentaren unten. Meine Erwiderung:
http://archiv.twoday.net/stories/453147958/

http://ebooks.contumax.de/02-urheberrechtsfibel.pdf S. 279f.
Am 10. Dezember 2011 schrieb ich hier:
"Anlässlich des Kommentars
http://archiv.twoday.net/stories/38838536/#55776540
habe ich mal wieder einen Blick auf die Europeana und die dortigen Rechteangaben geworfen. Ich glaub es kaum: Die BSB München, die mich mit einer Strafanzeige überzog, weil ich sie des Copyfraud beschuldigte (was ich immer noch tue), hat ihre Digitalisate als "Public Domain" gekennzeichnet!
Nicht etwa als Public Domain "Public Domain Mark"
http://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/
Sondern als CC0
http://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/
Leider wirft die Europeana das bei dem Copyright-Filter auf der linken Seite durcheinander, obwohl zwei getrennte Schubladen bestehen.
In der lokalen Münchner Präsentation sieht das natürlich anders aus. Da gilt immer noch der allgemeine Rechtevorbehalt:
http://mdz.bib-bvb.de/copyright.htm
Bei den Bavarica (Google-Digitalisate) heißt es:
"Die Dateien werden Ihnen nur für persönliche, nichtkommerzielle Zwecke zur Verfügung gestellt."
Und wer ein PDF möchte, muss bescheinigen:
"Ich versichere, die heruntergeladene Datei ausschliesslich für private oder wissenschaftliche Zwecke zu verwenden."
Private oder wissenschaftliche Zwecke ist im übrigen keineswegs deckungsgleich mit persönliche, nichtkommerzielle Zwecke. Kommerzielle Auftragsforschung darf das PDF, aber nicht "die Dateien" nutzen. Eine berufliche nichtkommerzielle Nutzung (z.B. für den Schulunterricht) ist beim PDF nicht möglich, wohl aber bei den Dateien, wenn man "persönlich" sehr weitgehend auslegt.
Widersprüchliche Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Anbieters. Niemand muss sich an den altbekannten Copyfraud der BSB halten. "
Inzwischen sind anscheinend wieder alle BSB-Digitalisate in der Europeana wieder mit "Unknown Copyright" oder "Rights reserved - Free Access" ausgezeichnet.
Für Nachnutzer der BSB-Digitalisate ist die Lizenzänderung praktisch nicht relevant, da die erstellten Digitalisate keinen Urheberrechtsschutz nach § 72 UrhG genießen, es also wurscht ist, was die BSB dranschreibt:
http://archiv.twoday.net/search?q=reproduktionsfoto
Aber selbstverständlich darf man eine CC0-Lizenz nicht zurücknehmen (während man sich bei der "Public Domain Mark" durchaus irren kann):
"Affirmer hereby overtly, fully, permanently, irrevocably and unconditionally waives, abandons, and surrenders all of Affirmer's Copyright and Related Rights and associated claims and causes of action, whether now known or unknown (including existing as well as future claims and causes of action), in the Work (i) in all territories worldwide, (ii) for the maximum duration provided by applicable law or treaty (including future time extensions), (iii) in any current or future medium and for any number of copies, and (iv) for any purpose whatsoever, including without limitation commercial, advertising or promotional purposes (the "Waiver")."
Das ist der "Legal Code" von CC0
http://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/legalcode
Wer als Behörde im Rahmen eines europäischen Projekts eine CC-Lizenz verwendet, von dem darf rechtlich erwartet werden, dass er sich über die rechtlichen Konsequenzen im Klaren ist. Während bei der Public-Domain-Mark ein Irrtum möglich ist, ist bei der gewählten Lizenz CC0 ein Widerruf durch den Legal Code ausgeschlossen ("irrevocably").
Wenn der tatsächliche Rechteinhaber z.B. auf Flickr seine Lizenzbedingungen ändert, hat das abgesehen vom genannten Beweisproblem, keine Auswirkungen auf die Gültigkeit der bisherigen Lizenz. Er kann nicht gegen Nutzer vorgehen, die sich an die bisherige Lizenz halten. Jeder Rechteinhaber, der ein Medium unter einer freien Lizenz freigegeben hat, kann dieses Medium auch unfrei, also kostenpflichtig oder unter anderen freien Lizenz anbieten (Mehrfachlizenzierung). Soweit er aber ausschliessliche Rechte einräumt, muss er seinen Vertragspartner aber über nach wie vor gültige unwiderrufliche freie Lizenzen (einfaches Nutzungsrecht für die Allgemeinheit) unterrichten, da er sonst eine Täuschung begeht.
Erfolgen Lizenzrücknahmen im großen Stil und wird mit Abmahnungen gegen Nutzer vorgegangen, die die Bilder im vertrauen auf die frühere Lizenz nutzen ("Abmahnfalle"), so könnte womöglich der strafrechtliche Tatbestand des Betrugs gegeben sein.
CC-Lizenzen sind keine Spielerei, sondern rechtsverbindliche Vertragsangebote, deren Gültigkeit nach deutschem Recht auch von den Gerichten festgestellt wurde. Wenn viele tausende in der Europeana eingestellte Medien ihre CC0-Lizenz verlieren, obwohl die Europeana einen solchen Entzug nicht zulassen dürfte, dann ist das nichts anderes als Falschspiel.
Es ist eine eigenartige Vorstellung, dass die BSB München alle CC0-getaggten Inhalte aus der Europeana herausgeworfen hat, da bereits 2011 viele tausende Medien der BSB in der Europeana waren. Bis vor wenigen Wochen gab es die CC0-Inhalte der BSB in der Europeana.
1. Noch im April 2013 hat ein Blogbeitrag der Europeana zum Thema Shakespeare ein Titelblatt eines BSB-Digitalisats abgebildet und CC0 als Lizenz angegeben:
http://blog.europeana.eu/2013/04/the-book-and-the-bard/
Die Links zum Digitalisat führen inzwischen ins Leere, die Ausgabe finde ich nicht mehr in der Europeana als Münchner Digitalisat.
2. Der gleiche Fall liegt vor bei dem Europeana-Pinterest:
http://pinterest.com/pin/176484879118738893/
Als Quelle wird ein nicht mehr in der Europeana existierendes Digitalisat der BSB mit Rechtehinweis "Public Domain" angegeben.
3. Die Suche nach
"cc0" "bayerische staatsbibliothek" site:europeana.eu
http://goo.gl/nIarp7
liefert beim Anklicken der Links anscheinend nur noch Fehlermeldungen. Das bedeutet auch, dass alle Links "Cite in Wikipedia" nicht mehr funktionieren. Im Google-Cache kann man sich die Medien noch ansehen.
Das Ganze ist absolut rätselhaft:
(i) Nach meiner Erinnerung waren alle BSB-Digitalisate CC0
(ii) Auf dem Screenshot zu Cgm 61 (nicht mehr in der Europeana) vom Juli 2013 wird die Anzahl der Medien der BSB mit über 650.000 angegeben. Derzeit sind es über 700.000. Das spricht nicht für das Verschwinden riesiger Mengen.
Denkbar ist, dass der Austausch der Medien nicht durch Umlizenzierung erfolgte, sondern dass kleinere Teile des Bestands herausgenommen und mit dem Rechtehinweis "Unknown Copyright" unter neuer Anschrift neu eingestellt wurden. Was jetzt fehlt, aber früher vorhanden war, wäre noch nicht ausgetauscht worden.
Beispielsweise wird keine deutsche Handschrift aus der Signaturengruppe Cgm [mit der Suche nach Cgm] mehr in der Europeana als Digitalisat gefunden: http://goo.gl/VBYMfC
Halten wir fest: Die BSB hat seit 2011 Digitalisate in der Europeana unter CC0 (Public Domain Dedication) angeboten, was derzeit nicht mehr der Fall ist. Eine legale Rücknahme dieser Lizenz ist nicht möglich. Zugleich wurden nachweislich früher unter CC0 lizenzierte Medien durch die BSB aus der Europeana entfernt, was dem Ziel eines umfassenden Nachweises digitalisierter Kulturgüter ins Gesicht schlägt.
Die BSB ist einer der größten Medienlieferanten der Europeana. Wenn die Europeana ihr dieses Falschspiel durchgehen lässt, dann ist das Bekenntnis zur "Europeana Public Domain Charter" nichts als ein Lippenbekenntnis.
Update: Stellungnahme der BSB im Wortlaut aus INETBIB in den Kommentaren unten. Meine Erwiderung:
http://archiv.twoday.net/stories/453147958/

KlausGraf - am Samstag, 24. August 2013, 18:54 - Rubrik: Archivrecht
Bisher mit Inhalten: der Norden (UK, Irland, Kopenhagen) und der Süden. Lückenhaft!
http://sexycodicology.net/blog/digitized-medieval-manuscripts-online/
Siehe auch
http://web.archive.org/web/20110830215205/http://wiki.netbib.de/coma/DigitaleHandschriften
http://sexycodicology.net/blog/digitized-medieval-manuscripts-online/
Siehe auch
http://web.archive.org/web/20110830215205/http://wiki.netbib.de/coma/DigitaleHandschriften
KlausGraf - am Samstag, 24. August 2013, 18:01 - Rubrik: Kodikologie
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http://causaschavan.wordpress.com/2013/08/23/klopfzeichen-aus-dusseldorf-hintergrundiges-zum-fall-schavan/
Lesenswert! Unter Berücksichtigung von Archivalia und seinen Kommentaren:
http://archiv.twoday.net/stories/453144802/#453145933
Einen Hinweis lohnt auch das Porträt der Plagiatjägerin Debora Weber-Wulff
http://www.zeit.de/2013/34/plagiate-promotionen-weber-wulff

Lesenswert! Unter Berücksichtigung von Archivalia und seinen Kommentaren:
http://archiv.twoday.net/stories/453144802/#453145933
Einen Hinweis lohnt auch das Porträt der Plagiatjägerin Debora Weber-Wulff
http://www.zeit.de/2013/34/plagiate-promotionen-weber-wulff

KlausGraf - am Samstag, 24. August 2013, 17:09 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
Vor 8 Jahren, am 23. August 2005 um 12:46 wurde die Hauptseite der deutschsprachigen Wikisource im Zuge der Ausgliederung aus der internationalen Wikisource angelegt. Die ältesten Texte, die mit umgezogen sind, stammen aus dem Jahr 2003. Am 24. November 2003 wurde Der Taucher von Friedrich Schiller eingestellt.
http://de.wikisource.org/w/index.php?title=Wikisource:Skriptorium&oldid=2055378#8_Jahre_DE-Wikisource

http://de.wikisource.org/w/index.php?title=Wikisource:Skriptorium&oldid=2055378#8_Jahre_DE-Wikisource

KlausGraf - am Freitag, 23. August 2013, 20:34 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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"Der Deutsche Journalisten-Verband hat aus gegebenem Anlass seine Forderung nach einem gesetzlich verankerten Presseauskunftsrecht auf Bundesebene erneuert.
Der vom Bundesverwaltungsgericht bestätigte Minimalanspruch auf Auskunft nach Artikel 5 der Verfassung müsse so schnell wie möglich gesetzlich geregelt werden, forderte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sei für tagesaktuelle Bundesthemen von Journalistinnen und Journalisten unzureichend.
Hintergrund ist der Fall eines Redakteurs des Heise-Verlags, der vom Bundespresseamt wissen wollte, wie die Bundesregierung datenschutzrechtlich mit rund 700 IFG-Anfragen zu einer privaten Feier im Bundeskanzleramt im Jahr 2008 umgeht. Das Bundespresseamt erklärte daraufhin die Anfrage des Journalisten eigenmächtig zu einem Auskunftsersuchen gemäß Informationsfreiheitsgesetz um und leitete sie an das Bundeskanzleramt weiter. Der Grund: „Die Anfrage steht in keinem Zusammenhang mit dem tagespolitischen Geschehen der Bundesregierung.“ Das Kanzleramt wandte sich schließlich an den Journalisten als Privatperson und wies auf „Gebühren zwischen 15 und 500 Euro“ hin, die für die Bearbeitung seiner Anfrage anfallen könnten.
„Der Fall unterstreicht beispielhaft, wie wichtig das Presseauskunftsgesetz für Journalisten ist“, sagte Konken. „Es geht nicht an, dass das Bundespresseamt eigenmächtig darüber entscheiden kann, in welche Schublade die Fragen von Journalisten gehören. Klar muss sein, dass Presseauskünfte zeitnah und kostenlos erteilt werden.“ Das Presseauskunftsgesetz müsse vom neuen Bundestag zügig auf den Weg gebracht werden. "
http://www.djv.de/startseite/profil/der-djv/pressebereich-info-download/pressemitteilungen/detail/article/gesetz-ist-ueberfaellig.html
Der vom Bundesverwaltungsgericht bestätigte Minimalanspruch auf Auskunft nach Artikel 5 der Verfassung müsse so schnell wie möglich gesetzlich geregelt werden, forderte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sei für tagesaktuelle Bundesthemen von Journalistinnen und Journalisten unzureichend.
Hintergrund ist der Fall eines Redakteurs des Heise-Verlags, der vom Bundespresseamt wissen wollte, wie die Bundesregierung datenschutzrechtlich mit rund 700 IFG-Anfragen zu einer privaten Feier im Bundeskanzleramt im Jahr 2008 umgeht. Das Bundespresseamt erklärte daraufhin die Anfrage des Journalisten eigenmächtig zu einem Auskunftsersuchen gemäß Informationsfreiheitsgesetz um und leitete sie an das Bundeskanzleramt weiter. Der Grund: „Die Anfrage steht in keinem Zusammenhang mit dem tagespolitischen Geschehen der Bundesregierung.“ Das Kanzleramt wandte sich schließlich an den Journalisten als Privatperson und wies auf „Gebühren zwischen 15 und 500 Euro“ hin, die für die Bearbeitung seiner Anfrage anfallen könnten.
„Der Fall unterstreicht beispielhaft, wie wichtig das Presseauskunftsgesetz für Journalisten ist“, sagte Konken. „Es geht nicht an, dass das Bundespresseamt eigenmächtig darüber entscheiden kann, in welche Schublade die Fragen von Journalisten gehören. Klar muss sein, dass Presseauskünfte zeitnah und kostenlos erteilt werden.“ Das Presseauskunftsgesetz müsse vom neuen Bundestag zügig auf den Weg gebracht werden. "
http://www.djv.de/startseite/profil/der-djv/pressebereich-info-download/pressemitteilungen/detail/article/gesetz-ist-ueberfaellig.html
KlausGraf - am Freitag, 23. August 2013, 19:15 - Rubrik: Informationsfreiheit und Transparenz
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http://ubt.opus.hbz-nrw.de/volltexte/2013/806/
Der Aufsatz von Volker Turnau behandelt auch die Verehrung des Guten Werner von Bacharach.
Der Aufsatz von Volker Turnau behandelt auch die Verehrung des Guten Werner von Bacharach.
KlausGraf - am Freitag, 23. August 2013, 19:04 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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"Ora et labora" heißt die Klosterregel. Aber dazwischen fanden Nonnen und Mönche immer wieder Lücken, um sich mit Fußball oder Tennis die Zeit zu vertreiben. [...] Das Klostermuseum Dalheim unweit von Paderborn geht dem verspielten Thema der Spielkultur in Klöstern jetzt erstmals systematisch mit der Ausstellung "Heiter bis göttlich" auf den Grund
http://www.welt.de/geschichte/article117125810/Mit-Wuerfel-und-Dolch-suendige-Spiele-im-Kloster.html
Ausgesprochen umfangreich ist die Online-Bildergalerie zur Ausstellung
http://www.lwl.org/LWL/Kultur/kloster-dalheim/ausstellungen/sonderausstellung/aktuell/
Update: http://ordensgeschichte.hypotheses.org/5441

http://www.welt.de/geschichte/article117125810/Mit-Wuerfel-und-Dolch-suendige-Spiele-im-Kloster.html
Ausgesprochen umfangreich ist die Online-Bildergalerie zur Ausstellung
http://www.lwl.org/LWL/Kultur/kloster-dalheim/ausstellungen/sonderausstellung/aktuell/
Update: http://ordensgeschichte.hypotheses.org/5441

KlausGraf - am Freitag, 23. August 2013, 18:42 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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http://digital.blb-karlsruhe.de/urn/urn:nbn:de:bsz:31-35953
Die in der Mitte des 15. Jahrhunderts wohl in Straßburg entstandene Sammelhandschrift wird im Katalog zu St. Georgen 76 (Klarissen-Provenienz Villingen?) gestellt, steht aber hinsichtlich des Inhalts St. Gallen Stiftsbibliothek Cod. 591 (aus dem Freiburger Klarissenkonvent) weit näher:
http://www.handschriftencensus.de/13383
http://books.google.de/books?id=60Kt87biC4oC&pg=PA129 (ganze Beschreibung online)

Die in der Mitte des 15. Jahrhunderts wohl in Straßburg entstandene Sammelhandschrift wird im Katalog zu St. Georgen 76 (Klarissen-Provenienz Villingen?) gestellt, steht aber hinsichtlich des Inhalts St. Gallen Stiftsbibliothek Cod. 591 (aus dem Freiburger Klarissenkonvent) weit näher:
http://www.handschriftencensus.de/13383
http://books.google.de/books?id=60Kt87biC4oC&pg=PA129 (ganze Beschreibung online)
KlausGraf - am Freitag, 23. August 2013, 17:43 - Rubrik: Kodikologie
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ist ein neues englischsprachiges qualifikationsarbeitbegleitendes Blog. Es scheint karrierefördernd zu sein, auf Englisch zu bloggen ...
http://hatn.hypotheses.org/
http://hatn.hypotheses.org/
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Aber wie siehts mit der Bestandserhaltung aus?
Unpassende Musik am Anfang!
Danke MR!
Unpassende Musik am Anfang!
Danke MR!
KlausGraf - am Freitag, 23. August 2013, 17:11 - Rubrik: Kirchenarchive
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Fragt ein Kommentar in der Kölnischen Rundschau:
http://www.rundschau-online.de/koeln/kommentar-falscher-friede,15185496,24058580.html
Via VdA/FB, der auch auf
http://www.fdp-koeln.de/index.php?l1=9&l2=0&l3=1&aid=9343
hinweist.
http://www.rundschau-online.de/koeln/kommentar-falscher-friede,15185496,24058580.html
Via VdA/FB, der auch auf
http://www.fdp-koeln.de/index.php?l1=9&l2=0&l3=1&aid=9343
hinweist.
KlausGraf - am Freitag, 23. August 2013, 16:33 - Rubrik: Kommunalarchive
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http://austria-forum.org/ebook/wbin/ambrosius.html#book=Lexika%2FHeraldischer_Atlas
Via
http://heraldica.hypotheses.org/509

Via
http://heraldica.hypotheses.org/509

KlausGraf - am Freitag, 23. August 2013, 16:27 - Rubrik: Hilfswissenschaften
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Er wird derzeit für kleinere Filmsequenzen aus den 1920er/1930er Jahren genutzt (wird fortgesetzt), ab Mitte Oktober ist auch ein Imagefilm zu sehen: http://www.youtube.com/user/SpeyerArchiv
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"Eigentlich sollte es längst einen modernen Neubau geben für die Filmarchivierung. Die Pläne reichen bis in die 1990er Jahre zurück. Doch das Bundesarchiv hat weiter Standorte in Koblenz, Berlin und eben in Hoppegarten. Das ist nicht nur mit logistischem und finanziellem Mehraufwand verbunden. Auch die Filme leiden darunter. Einige Magazine seien in einem desolaten Zustand, heißt es beim Bundesarchiv."
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Kinoklassiker-in-Gefahr-Bundesarchiv-beklagt-desolate-Filmmagazine-1940890.html
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Kinoklassiker-in-Gefahr-Bundesarchiv-beklagt-desolate-Filmmagazine-1940890.html
KlausGraf - am Freitag, 23. August 2013, 16:16 - Rubrik: Staatsarchive
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http://peer-steinbrueck.de/scalableImageBlob/107844/data/stasi-akte-stb-data.pdf
Via
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/steinbrueck-veroeffentlicht-seine-stasi-akte-a-918115.html
Via
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/steinbrueck-veroeffentlicht-seine-stasi-akte-a-918115.html
KlausGraf - am Donnerstag, 22. August 2013, 22:40 - Rubrik: Staatsarchive
Behauptet eine neue Studie:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Open-Access-Durchbruch-bei-wissenschaftlichen-Texten-1940796.html
http://www.nature.com/news/half-of-2011-papers-now-free-to-read-1.13577?WT.mc_id=FBK_NatureNews
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Open-Access-Durchbruch-bei-wissenschaftlichen-Texten-1940796.html
http://www.nature.com/news/half-of-2011-papers-now-free-to-read-1.13577?WT.mc_id=FBK_NatureNews
KlausGraf - am Donnerstag, 22. August 2013, 19:53 - Rubrik: Open Access
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"Die Stadt Prag plant, ihr Archiv im Stadtteil Chodov auszubauen. Dazu soll das bestehende Gebäude um einen Flügel erweitert werden. Die Kosten wurden mit 640 Millionen Kronen (25,6 Millionen Euro) veranschlagt. In den neuen Räumen sollen Archivalien und Dokumente in digitaler Form aufbewahrt werden. Da das Archiv dafür neue Räume errichten müsse, habe man sich dazu entschieden, auch gleich noch mehrere klassische Depoträume für Papierakten einzurichten, so der Direktor des Stadtarchivs, Václav Ledvinka. Dort sollen Dokumente gelagert werden, die bisher in verschiedenen Außenstellen und provisorischen Lagerstätten in der gesamten Stadt untergebracht sind, erklärte Ledvinka."
http://www.radio.cz/de/nachrichten#12
Danke an MR.
http://www.radio.cz/de/nachrichten#12
Danke an MR.
KlausGraf - am Donnerstag, 22. August 2013, 17:17 - Rubrik: Internationale Aspekte
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Der Koblenzer Auktionskatalog der Sammlung des Mediziners Johann Krafft Hiegell (1658 Mainz - 1736 Koblenz) ist laut KVK nur in der Privatbibliothek Nünning in Senden nachgewiesen. Um so dankbarer bin ich Herrn Feldmann und der UB Münster, dass er nun digitalisiert vorliegt:
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/ob/content/titleinfo/2142066
Zu Hiegell zusammenfassend:
http://de.wikipedia.org/wiki/Johann_Kraft_Hiegell

http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/ob/content/titleinfo/2142066
Zu Hiegell zusammenfassend:
http://de.wikipedia.org/wiki/Johann_Kraft_Hiegell
KlausGraf - am Donnerstag, 22. August 2013, 17:02 - Rubrik: Landesgeschichte
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http://www.radio.cz/de/rubrik/tagesecho/die-laengste-nacht-unbekannte-dokumente-zu-1968-im-prager-polizeimuseum
"Auch wenn im russischen Archivgesetz verankert ist, dass die Archive nach 50 Jahren geöffnet werden sollen, ist laut dem Kurator nicht zu erwarten, dass insbesondere Materialien des damaligen KGB zugänglich gemacht werden."
Danke an MR.
"Auch wenn im russischen Archivgesetz verankert ist, dass die Archive nach 50 Jahren geöffnet werden sollen, ist laut dem Kurator nicht zu erwarten, dass insbesondere Materialien des damaligen KGB zugänglich gemacht werden."
Danke an MR.
KlausGraf - am Donnerstag, 22. August 2013, 16:57 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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Der DBV hat im Vorfeld der Bundestagswahl die im Bundestag vertretenen Parteien und die Piratenpartei befragt, was sie zur "Förderung kultur- und bildungspolitischer Belange der Bibliotheken" tun wollen. Hier die Ergebnisse:
http://www.bibliotheksverband.de/dbv/themen/bundestagswahl-wahlpruefsteine.html
Vom VdA könnte man sich eine ähnliche Initiative auch gut vorstellen.
http://www.bibliotheksverband.de/dbv/themen/bundestagswahl-wahlpruefsteine.html
Vom VdA könnte man sich eine ähnliche Initiative auch gut vorstellen.
ingobobingo - am Donnerstag, 22. August 2013, 15:53 - Rubrik: Bibliothekswesen
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KlausGraf - am Donnerstag, 22. August 2013, 12:55 - Rubrik: Museumswesen
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http://libreas.tumblr.com/post/58929401617/john-berger
"Archive sind anders als Bibliotheken. Diese bestehen aus gebundenen Bänden, die Seite für Seite immer wieder gelesen und berichtigt worden sind. Archive hingegen bestehen meist aus den Papieren, die man liegengelassen oder vergessen hat." (S.63f.)
"Archive sind anders als Bibliotheken. Diese bestehen aus gebundenen Bänden, die Seite für Seite immer wieder gelesen und berichtigt worden sind. Archive hingegen bestehen meist aus den Papieren, die man liegengelassen oder vergessen hat." (S.63f.)
KlausGraf - am Donnerstag, 22. August 2013, 04:36 - Rubrik: Wahrnehmung
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http://plagiatsgutachten.de/blog.php/universitat-dusseldorf-nach-der-causa-schavan-mit-mehreren-plagiatsfallen-beschaftigt-weiterer-grad-entzogen/
"Augen auf und durch" (Rohrbacher)
http://www.phil-fak.uni-duesseldorf.de/fileadmin/content/fakultaet/downloads/ordnungen/Plagiate/Plagiatsverdachtsfaelle_an_der_Philosophischen_Fakultaet_der_HHU.pdf
Dass die Person, der der Doktorgrad entzogen wurde, nicht angegeben wird, kann man nur als absichtsvolle Schädigung der Wissenschaft betrachten, da Dissertationen nun einmal öffentlich sind.
"Augen auf und durch" (Rohrbacher)
http://www.phil-fak.uni-duesseldorf.de/fileadmin/content/fakultaet/downloads/ordnungen/Plagiate/Plagiatsverdachtsfaelle_an_der_Philosophischen_Fakultaet_der_HHU.pdf
Dass die Person, der der Doktorgrad entzogen wurde, nicht angegeben wird, kann man nur als absichtsvolle Schädigung der Wissenschaft betrachten, da Dissertationen nun einmal öffentlich sind.
KlausGraf - am Donnerstag, 22. August 2013, 04:11 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
http://archiv.twoday.net/stories/453141391/#453144744
Annelen Otterman war so freundlich, uns die Siegelabbildung zur Verfügung zu stellen. Sie schreibt:
Das gezeichnete Siegel von Matthias Emich, auf das Huiskes freundlicherweise hingewiesen hat, stammt aus der von Bodmann angelegten Siegelsammlung, heute im Mainzer Stadtarchiv.
Untenstehend das Digitalisat

Kommentar zu den wertvollen Korrekturen und Ergänzungen des Andernacher Historikers Manfred Huiskens:
Meine Interpretation ist weitgehend widerlegt worden.
Das Wappen "Borrentzheym" bezieht sich auf Bürresheim (nicht auf Berresheim) und zwar auf eine der dort ansässigen adeligen Familien.
Das Mühlstein-Wappen bezieht sich wohl auf die Andernacher Schöffenfamilie von Mendig.
Aber auch da sehe ich den Mühlstein als Symbol von Mendig und Hinweis auf dessen Mühlsteinproduktion.
Unberücksichtigt blieb mein Hinweis auf das Lilienwappen des Klosters Steinfeld, das der Grundherr von Wehr war. Das Wappen "Weer" zeigt Lilien.
Annelen Otterman war so freundlich, uns die Siegelabbildung zur Verfügung zu stellen. Sie schreibt:
Das gezeichnete Siegel von Matthias Emich, auf das Huiskes freundlicherweise hingewiesen hat, stammt aus der von Bodmann angelegten Siegelsammlung, heute im Mainzer Stadtarchiv.
Untenstehend das Digitalisat

Kommentar zu den wertvollen Korrekturen und Ergänzungen des Andernacher Historikers Manfred Huiskens:
Meine Interpretation ist weitgehend widerlegt worden.
Das Wappen "Borrentzheym" bezieht sich auf Bürresheim (nicht auf Berresheim) und zwar auf eine der dort ansässigen adeligen Familien.
Das Mühlstein-Wappen bezieht sich wohl auf die Andernacher Schöffenfamilie von Mendig.
Aber auch da sehe ich den Mühlstein als Symbol von Mendig und Hinweis auf dessen Mühlsteinproduktion.
Unberücksichtigt blieb mein Hinweis auf das Lilienwappen des Klosters Steinfeld, das der Grundherr von Wehr war. Das Wappen "Weer" zeigt Lilien.
KlausGraf - am Donnerstag, 22. August 2013, 03:41 - Rubrik: Landesgeschichte
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From UMich's John Wilkin via LIBLICENSE:
"Klaus is essentially right about HathiTrust, and I believe that
roughly the same thing is true for Google. Per guidance from
Michigan's General Counsel, HathiTrust uses a default value of 140
years for countries that use "life + 70" for their term of copyright.
If the author's death date is known (and significant resources are
going into determining death dates for some countries), the actual
death date + 70 is used. Now, or very soon, HathiTrust will be using
120 years for "life + 50" countries; again, an actual death date
overrides this default value. All of this applies to users outside of
the US viewing works published outside of the United States, and the
date used (e.g., 1873) changes automatically at the turn of the year."
This means that there is now a good chance for suggesting worldwide opening of works by authorts who were 70 years dead! My own experiences with opening of pre-1923 volumes for US-citizen are very promising.
"Klaus is essentially right about HathiTrust, and I believe that
roughly the same thing is true for Google. Per guidance from
Michigan's General Counsel, HathiTrust uses a default value of 140
years for countries that use "life + 70" for their term of copyright.
If the author's death date is known (and significant resources are
going into determining death dates for some countries), the actual
death date + 70 is used. Now, or very soon, HathiTrust will be using
120 years for "life + 50" countries; again, an actual death date
overrides this default value. All of this applies to users outside of
the US viewing works published outside of the United States, and the
date used (e.g., 1873) changes automatically at the turn of the year."
This means that there is now a good chance for suggesting worldwide opening of works by authorts who were 70 years dead! My own experiences with opening of pre-1923 volumes for US-citizen are very promising.
KlausGraf - am Mittwoch, 21. August 2013, 01:43 - Rubrik: English Corner
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Die gedruckte Bearbeitung Sigmunds von Birken ist schon länger bei der UB Heidelberg online, nun liegt die von Erzherzog Ferdinand 1590 angeregte Abschrift der beiden Münchner Pracht-Handschriften Cgm 895, 896 online vor (bei der ÖNB Wien!) und ermöglicht erstmals (außerhalb der Bibliotheken) eine vollständige Lektüre des von Clemens Jäger für Hans Jakob Fugger geschaffenen Werks.
Soviel zum Thema Bavarikon ;-)
http://de.wikisource.org/wiki/Burgunderkriege#Fuggerischer_Ehrenspiegel
Update: http://archiv.twoday.net/stories/534899939/
#fnzhss

Soviel zum Thema Bavarikon ;-)
http://de.wikisource.org/wiki/Burgunderkriege#Fuggerischer_Ehrenspiegel
Update: http://archiv.twoday.net/stories/534899939/
#fnzhss

KlausGraf - am Dienstag, 20. August 2013, 19:33 - Rubrik: Kodikologie
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girema - am Dienstag, 20. August 2013, 19:17 - Rubrik: Web 2.0
KlausGraf - am Dienstag, 20. August 2013, 19:12 - Rubrik: Kodikologie
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Nur gut 2800 Objekte sind in zu kleinen Abbildungen online:
http://www.vorarlbergmuseen.at/objekte/
Prunkwaffe, ohne Prunk abgebildet
http://www.vorarlbergmuseen.at/objekte/

KlausGraf - am Dienstag, 20. August 2013, 18:12 - Rubrik: Museumswesen
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"Die NÖ Forschungs- und Bildungsges.m.b.H. (NFB) stellt mit dem Diplomarbeitenserver NÖ eine Plattform für wissenschaftliche Veröffentlichungen aus Niederösterreich bereit. Das Projekt wird gemeinsam mit der Fachhochschule St. Pölten durchgeführt.
Die Plattform umfasst Kurzfassungen (Abstracts) der Diplomarbeiten, die eine schnelle und effektive Recherche durch die erweiterte Suche ermöglichen. Die Diplomarbeiten können - wenn sie vom Autor nicht gesperrt wurden - über einen Link direkt bei den jeweiligen Institutionen (Fachhochschulen, Donau-Universität Krems etc.) abgefragt werden.
StudentInnen erarbeiten im Rahmen ihrer Diplomarbeit aktuelle Erkenntnisse zu ausgewählten Themen, zu denen meist noch keine Fachbücher existieren. Die Wirtschaft benötigt diese Erkenntnisse, daraus können sich Synergien für die Nutzerinnen ergeben."
Via
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=28471
Update:
http://noe.digithesis.at/
KlausGraf - am Dienstag, 20. August 2013, 18:07 - Rubrik: Universitaetsarchive
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Geschrieben vom Konventualen Johannes Widmann:
http://digital.blb-karlsruhe.de/urn/urn:nbn:de:bsz:31-35887
#fnzhss
http://digital.blb-karlsruhe.de/urn/urn:nbn:de:bsz:31-35887
#fnzhss
KlausGraf - am Dienstag, 20. August 2013, 18:03 - Rubrik: Kodikologie
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http://erikkwakkel.tumblr.com/post/58711788590/octopus-fingers-as-we-still-do-today-medieval
Via
http://anonymea.tumblr.com/post/58713267691/erikkwakkel-octopus-fingers-as-we-still-do

Via
http://anonymea.tumblr.com/post/58713267691/erikkwakkel-octopus-fingers-as-we-still-do

KlausGraf - am Dienstag, 20. August 2013, 18:01 - Rubrik: Kodikologie
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http://www.heise.de/newsticker/meldung/Jeder-Siebte-in-Deutschland-war-noch-nie-online-1938951.html
Gibt es überhaupt soviele Archivare?
Gibt es überhaupt soviele Archivare?
http://science.orf.at/stories/1723088
Spannend! Das geplante Mega-Open-Access-Journal soll auch nicht-englische Beiträge enthalten.
Spannend! Das geplante Mega-Open-Access-Journal soll auch nicht-englische Beiträge enthalten.
KlausGraf - am Dienstag, 20. August 2013, 01:53 - Rubrik: Open Access
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"Bislang unbekannte handschriftliche Notizen des Reformators Martin Luther (1483-1546) sind in der Herzog August Bibliothek (HAB) in Wolfenbüttel entdeckt worden.
Der Heidelberger Theologieprofessor Ulrich Bubenheimer habe die Bemerkungen des Reformators am Rand einer Chronik und einer lateinischen Dichtung gefunden, teilte die HAB mit. Sie zählten zu den ältesten erhaltenen handschriftlichen Zeugnissen des Theologen."
http://www.zeit.de/news/2013-08/19/literatur-notizen-von-martin-luther-entdeckt-19163807
Danke an MR.
Zwei winzige Abbildungen enthält die ausführlichere Pressemeldung der HAB:
http://www.hab.de/files/2013-08-16-lutherfund.pdf
Größere:
http://idw-online.de/pages/de/news547606
Der Band ist nicht online:
http://opac.lbs-braunschweig.gbv.de/DB=2/XMLPRS=N/PPN?PPN=568095480

Der Heidelberger Theologieprofessor Ulrich Bubenheimer habe die Bemerkungen des Reformators am Rand einer Chronik und einer lateinischen Dichtung gefunden, teilte die HAB mit. Sie zählten zu den ältesten erhaltenen handschriftlichen Zeugnissen des Theologen."
http://www.zeit.de/news/2013-08/19/literatur-notizen-von-martin-luther-entdeckt-19163807
Danke an MR.
Zwei winzige Abbildungen enthält die ausführlichere Pressemeldung der HAB:
http://www.hab.de/files/2013-08-16-lutherfund.pdf
Größere:
http://idw-online.de/pages/de/news547606
Der Band ist nicht online:
http://opac.lbs-braunschweig.gbv.de/DB=2/XMLPRS=N/PPN?PPN=568095480

KlausGraf - am Montag, 19. August 2013, 22:56 - Rubrik: Bibliothekswesen
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http://www.sueddeutsche.de/kultur/archivierung-von-staatlichen-dokumenten-verfassungsschuetzer-loeschen-ihre-geschichte-1.1749262
Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelte in Person des Oberstaatsanwaltes Ulf Willuhn, Leiter der Abteilung für politische Strafsachen. Bemerkenswert ist die Stellungnahme, mit der Willuhn die Ermittlungen einstellte. Mit keiner Silbe ist in seinem recht ausführlichen Einstellungsbescheid das Archivgesetz erwähnt. Wer bei Willuhn nachfragt, dem erteilt er bereitwillig Auskunft. Das Bundesarchivgesetz habe keine strafrechtliche Relevanz, sagt er, daher sei es für ihn nicht von Belang gewesen. Und außerdem: "Mit den Erfordernissen der geheimdienstlichen Tätigkeiten", sagt Willuhn, sei das Archivgesetz wohl kaum vereinbar, wenn es Bundesbehörden verpflichte, ihre Unterlagen dem Bundesarchiv in Koblenz anzubieten. "Das historische Interesse tritt hier zurück hinter die Praxiswirklichkeit."
Der Staatsanwalt liegt falsch
Das hieße, dass Schlapphüte selbst bestimmen können, ob und wann sie der Nachwelt Dokumente überliefern. Doch entweder generiert die Staatsanwaltschaft Köln nun ein eigenes Recht, oder ihr ist eine entscheidende Stelle im Archivgesetz entgangen: Derzufolge haben alle Behörden des Bundes "alle Unterlagen, die sie zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben einschließlich der Wahrung der Sicherheit der Bundesrepublik" nicht mehr benötigen, dem Archiv anzubieten. Das Bundesarchivgesetz regelt also explizit, dass für Verfassungsschützer, Bundesnachrichtendienst und Bundeswehr keine Ausnahmen gelten. Der VdA hat eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Oberstaatsanwalt eingelegt. Der muss sich nun nachträglich mit dem Archivgesetz vertraut machen.
Zum Thema hier:
http://archiv.twoday.net/stories/434211667/#434212264
http://archiv.twoday.net/stories/444869652/
Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelte in Person des Oberstaatsanwaltes Ulf Willuhn, Leiter der Abteilung für politische Strafsachen. Bemerkenswert ist die Stellungnahme, mit der Willuhn die Ermittlungen einstellte. Mit keiner Silbe ist in seinem recht ausführlichen Einstellungsbescheid das Archivgesetz erwähnt. Wer bei Willuhn nachfragt, dem erteilt er bereitwillig Auskunft. Das Bundesarchivgesetz habe keine strafrechtliche Relevanz, sagt er, daher sei es für ihn nicht von Belang gewesen. Und außerdem: "Mit den Erfordernissen der geheimdienstlichen Tätigkeiten", sagt Willuhn, sei das Archivgesetz wohl kaum vereinbar, wenn es Bundesbehörden verpflichte, ihre Unterlagen dem Bundesarchiv in Koblenz anzubieten. "Das historische Interesse tritt hier zurück hinter die Praxiswirklichkeit."
Der Staatsanwalt liegt falsch
Das hieße, dass Schlapphüte selbst bestimmen können, ob und wann sie der Nachwelt Dokumente überliefern. Doch entweder generiert die Staatsanwaltschaft Köln nun ein eigenes Recht, oder ihr ist eine entscheidende Stelle im Archivgesetz entgangen: Derzufolge haben alle Behörden des Bundes "alle Unterlagen, die sie zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben einschließlich der Wahrung der Sicherheit der Bundesrepublik" nicht mehr benötigen, dem Archiv anzubieten. Das Bundesarchivgesetz regelt also explizit, dass für Verfassungsschützer, Bundesnachrichtendienst und Bundeswehr keine Ausnahmen gelten. Der VdA hat eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Oberstaatsanwalt eingelegt. Der muss sich nun nachträglich mit dem Archivgesetz vertraut machen.
Zum Thema hier:
http://archiv.twoday.net/stories/434211667/#434212264
http://archiv.twoday.net/stories/444869652/
KlausGraf - am Montag, 19. August 2013, 18:57 - Rubrik: Staatsarchive
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Rainer Schreg setzt seine äußerst verdienstvolle deutschsprachige Berichterstattung zu weltweiten Kulturgutverlusten fort:
http://archaeologik.blogspot.de/2013/08/raub-altagyptischer-funde-ubergriffe.html
http://archaeologik.blogspot.de/2013/08/raub-altagyptischer-funde-ubergriffe.html
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"Langsam mahlen die Mühlen der österreichischen Fachzeitschriften, bis sie mit einer Verspätung von zehn, zwanzig Jahren ihren Weg ins digitale Neuland finden; immerhin, nun trauen sich die Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung, ihre Rezensionen ins Netz zu stellen, zumindest die von 2011:
http://www.recensio.net/rezensionen/zeitschriften/mioeg "
http://adresscomptoir.twoday.net/stories/453143205/
In Deutschland sieht es doch nicht besser aus. Die führenden deutschen Zeitschriften (HZ, ZHF usw.) denken gar nicht daran, bei Recensio einzusteigen. Grund: Geldgier der Verlage.
http://www.recensio.net/rezensionen/zeitschriften/mioeg "
http://adresscomptoir.twoday.net/stories/453143205/
In Deutschland sieht es doch nicht besser aus. Die führenden deutschen Zeitschriften (HZ, ZHF usw.) denken gar nicht daran, bei Recensio einzusteigen. Grund: Geldgier der Verlage.
KlausGraf - am Montag, 19. August 2013, 17:55 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
"Mit Urteil vom 08.04.1952 hat der Bundesgerichtshof die Einziehung von fünf Broschüren aus der damaligen sowjetischen Besatzungszone Deutschland angeordnet (Az. St E 3/52). Infolge dieses Urteils wurde der Briefverkehr mit der DDR jahrzehntelang massenhaft durchsucht und Millionen von Druckschriften, die an Westdeutsche adressiert waren, beschlagnahmt. Das Urteil wurde nicht veröffentlicht und war der Öffentlichkeit damals auch nicht bekannt."
http://www.daten-speicherung.de/index.php/funf-broschuren-urteil-des-bundesgerichtshofs-zur-postzensur-kommunistischer-briefe/
http://www.daten-speicherung.de/index.php/funf-broschuren-urteil-des-bundesgerichtshofs-zur-postzensur-kommunistischer-briefe/
KlausGraf - am Montag, 19. August 2013, 17:35 - Rubrik: Archivrecht
http://ordensgeschichte.hypotheses.org/5366
Der Beitrag gibt einen Vortrag aus dem Jahr 1993 wieder, der sich mit den historischen Bestrebungen in den Benediktinerklöstern St. Ulrich und Afra in Augsburg, Lorch und Hirsau am Ende des 15. Jahrhunderts befasst. Ein Nachwort gibt einige Einzelnachweise und versucht eine knappe Aktualisierung des Textes, der meines Erachtens keinen Staub angesetzt hat.
Imitierte romanische Minuskel um 1500 aus Hirsau, Fragment im HStAS
Der Beitrag gibt einen Vortrag aus dem Jahr 1993 wieder, der sich mit den historischen Bestrebungen in den Benediktinerklöstern St. Ulrich und Afra in Augsburg, Lorch und Hirsau am Ende des 15. Jahrhunderts befasst. Ein Nachwort gibt einige Einzelnachweise und versucht eine knappe Aktualisierung des Textes, der meines Erachtens keinen Staub angesetzt hat.

KlausGraf - am Montag, 19. August 2013, 16:06 - Rubrik: Landesgeschichte
http://www.ksta.de/koeln/besetzer-sollen-in-notschlafstelle-ziehen,15187530,24053266.html
Ulrich Soénius befürchtet eine erneute Verzögerung für den Archivbau:
https://twitter.com/Ulrich_Soenius/status/369450081872646145
Ulrich Soénius befürchtet eine erneute Verzögerung für den Archivbau:
https://twitter.com/Ulrich_Soenius/status/369450081872646145
KlausGraf - am Montag, 19. August 2013, 16:01 - Rubrik: Kommunalarchive
In einer Sommerloch-Serie stellt die Südwestpresse/ NWZ die Archive / Archivare im Landkreis Göppingen (Baden-Württemberg) vor.
Neue Sommerserie zu Archiven im Landkreis Göppingen, 3.8.2013
Bislang:
- Geislingen, Archiv des südmährischen Landschaftsrats
- Birenbach
- Eislingen
- Göppingen
- Rechberghausen
- Uhingen
- Wiesensteig
via facebook-Gruppe Stauferkreis Göppingen - Landkreis mit Geschichte(n)
Neue Sommerserie zu Archiven im Landkreis Göppingen, 3.8.2013
Bislang:
- Geislingen, Archiv des südmährischen Landschaftsrats
- Birenbach
- Eislingen
- Göppingen
- Rechberghausen
- Uhingen
- Wiesensteig
via facebook-Gruppe Stauferkreis Göppingen - Landkreis mit Geschichte(n)
R.Schreg - am Sonntag, 18. August 2013, 22:10 - Rubrik: Kommunalarchive
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Die kultur- und sozialgeschichtlich hoch interessanten - wenn auch überladenen und recht kontrastarmen - Illustrationen des Petrarcameisters (Von bayder Artzney Glück, Hans Weiditz, - recte: 1532) sind jetzt bei MDZ online:
urn:nbn:de:bvb:12-bsb00084729-3
urn:nbn:de:bvb:12-bsb00084729-3
clausscheffer - am Sonntag, 18. August 2013, 11:46 - Rubrik: Geschichtswissenschaft