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Liste:

http://manuscripta.at/m1/digitalisate.php

Es handelt sich überwiegend um astronomisch-astrologische Handschriften, z.B. Cod. 5002

http://www.handschriftencensus.de/11714

Nennen möchte ich auch eine kurze Salzburger Bischofschronik (nur 30 Bl.) mit Wappen um 1580

http://data.onb.ac.at/rec/AL00132532

und natürlich vor allem den reich wappengeschmückten Cod. 9338

Matthäus Marschalk von Pappenheim: Genealogiarum liber ducum, marchionum etc. Germaniae (1520), aus Neresheim

http://data.onb.ac.at/rec/AL00169993

Online ist auch der von ihm besessene Cod. 352 mit einer Genealogie der Habsburger und Zähringer

http://data.onb.ac.at/rec/AL00178060
http://manuscripta.at/?ID=7094

Zu Matthäus siehe hier
http://archiv.twoday.net/search?q=matth+pappenheim
sowie im VL Humanismus
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:25-opus-87592 (mit Nennung von beiden Wiener Handschriften)

https://de.wikisource.org/wiki/Matth%C3%A4us_von_Pappenheim

#fnzhss

http://archive.nrw.de/kommunalarchive/kommunalarchive_e-h/g/Greven/aktuelles/pressemeldungen/Schlie__ungwegenWasserschaden/index.php

Bunt, vielfältig und dynamisch präsentiert sich das Hessische Landesarchiv seit heute auf seinem neuen Internetauftritt unter www.landesarchiv.hessen.de. Service für Nutzer und Behörden wird in der neuen Struktur ganz groß geschrieben: Nutzung, historische Bildungsangebote und Behördenberatung sind deshalb die drei großen Punkte, unter denen sich alles befindet, was man über die Archive wissen will und wissen sollte. Die multimediale Präsentation von Archivgut wird sukzessive ausgebaut. Direkte Verlinkung auf sachthematische Inventare im Archivinformationsystem Arcinsys (arcinsys.hessen.de) führen Interessierte auf einen Klick zum Ziel. Eine sukzessiver Ausbau des Angebots wird erfolgen.

Die Ausgabe von Frantzen/Hulshof 1920 ist online:

https://archive.org/details/DreiKoelnerSchwankbuecherAusDemXVtenJahrhundert

Zu Stynchyn van der Krone liegt der älteste Druck auch als Berliner Digitalisat vor.

http://gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/HISTORI.htm

http://www.kreidefossilien.de/konglomerat/recherchieren-volltextsuche-finden-in-digitalisaten

Selbstverständlich hätte ich einen solchen Beitrag besser und kompetenter geschrieben ;-)

http://archiv.twoday.net/stories/75231607/

Die Volltextsuche des Internet Archive funktioniert nur, wenn man nach 1 Wort sucht!

Neu war mir der wertvolle Hinweise auf die kostenlose Scan-Service der BHL, der Monate dauert, aber funktionieren soll:

http://biodiversitylibrary.org/contact#/request
Seit 2010:
http://blog.biodiversitylibrary.org/2010/06/new-feature-user-submitted-requests-for.html

Im Dezember 2014 meldete ich das Ende der Möglichkeit, in Libreka Buchtexte einzusehen.

http://archiv.twoday.net/stories/1022378315/

Bei Buchhandel.de habe ich keine Links auf Libreka gefunden, aber es gibt sie, wie ich auf

http://www.lukasverlag.com/programm/titel/90-die-walkenrieder-chronik.html

sah.

Aus

http://www.libreka.de/9783110156065/405 (²VL zu Weiglin) wird

http://bookview.libreka.de/bookviewer/9783110156065/405

Ob das angesichts der Übernahme ab 1.9.2015 so bleibt, steht dahin:

http://www.mvb-online.de/ueber-uns/presse/mitteilungen/2015/neue-heimat-fuer-e-book-distribution-zeilenwert-uebernimmt-libreka.html

Eine übergreifende Volltextsuche habe ich auf

http://info.libreka.de/

nicht gefunden.

Im Buch "Kulturtransfer am Fürstenhof" (2013), S. 142 wird im Beitrag von Stephan Hoppe ein Foto der Landshuter Stadtresidenz von mir genutzt.

https://books.google.de/books?id=qENvUpoVXbAC&pg=PA142

Korrekt ist die Nennung des Fotografen und der Lizenz. Ein gesonderter Bildnachweis existiert in dem Buch nicht. das ist für die Urheber positiv, da der Name direkt am Bild steht.

Im Bildnachweis hätte eine der Lizenzen (praktisch kommt nur die CC-Lizenz in Betracht) abgedruckt oder verlinkt werden müssen. Wenn es keinen Bildnachweis gibt, muss eben die Internetadresse

https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/deed.de

in die Bildunterschrift eingefügt werden.

Unzählige Hinweise zur korrekten Lizenzierung von Bildern unter freier Lizenz in diesem Blog sammelt:

http://archiv.twoday.net/stories/38723599/



https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Landshut_2009_012.jpg

Die Studie von Johannes Backhaus 1906 über Paullini, Falke und Harenberg ist online:

http://digital.ub.uni-paderborn.de/ihd/content/structure/1707362

Übersicht aller damals bekannten Fälschungen Paullinis:

http://digital.ub.uni-paderborn.de/ihd/content/pageview/1708221

Zu Christian Franz Paullini

http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=118739581

Fälschungen in Archivalia
http://archiv.twoday.net/stories/96987511/


Von der mehrbändigen Handschrift der BSB München Cgm 4900 liegt jetzt der erste Band online vor. Der 1646 gestorbene evangelische Theologe vermerkte zu den einzelnen Tagen des Jahres jeweils denkwürdige Geschehnisse vor allem aus dem 16./17. Jahrhundert - meist, aber nicht nur zu Regensburg.

Zu 1625 notierte er Wunderzeichen in Württemberg.

http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00103156/image_64

[Eventuell der gleiche Text in Wien Öst. StA s. Böhm S. 50 = heute W 0057/?:

https://books.google.de/books?id=QfwUAAAAQAAJ&pg=PA50 ]

In Schwäbisch Gmünd konnte man drei Stunden lang vier sonderbare Regenbogen beobachten.

Über Tanner:
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=104079614

#fnzhss

BAV Cpl 1913, Bl. 159r (aus Augsburg, 16. Jh.)

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/bav_pal_lat_1913/0317

"Sowohl über die Frage der Vernichtung der Originale als auch über die schwammige „Verschiebung“ wird unter den Archiven etc. sicher noch zu reden sein.
Generell bleibt das regionale Filmerbe unberücksichtigt, wenn ich es richtig sehe."

Archivar [= Thomas Wolf]: Rettung des Nationalen Filmerbes – Gemeinschaftsaktion von Bund, Ländern und Filmbranche vorgeschlagen. In: Siwiarchiv vom 18. August 2015
http://www.siwiarchiv.de/?p=10081

Juan Pablo Alperin, Dominique Babini, Leslie Chan, Eve Gray, Jean-Claude Guédon, Heather Joseph, Eloy Rodrigues, Kathleen Shearer, Hebe Vessuri, Open Access in Latin America: a Paragon for the Rest of the World, The Winnower 2:e143982.27959 (2015). DOI: http://dx.doi.org/10.15200/winn.143982.27959

See also
http://archiv.twoday.net/stories/1022464777/

#beall

http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:bvb:12-bsb00103177-4

Zu der Schrift von Gölgel siehe auch

http://epub.uni-regensburg.de/26630/ (S. 47)

Zum Dollingerlied:

http://archiv.twoday.net/stories/64967082/

#erzählforschung

BLB St. Blasien 38

http://digital.blb-karlsruhe.de/blbhs/content/titleinfo/2905029

Der Katalog von 1763/64 besteht überwiegend aus Nachweisen von lateinischen Quellenschriften, die in Sammlungen seit dem 16. Jahrhundert gedruckt wurden.

Zu einer solchen Zusammenstellung im 19. Jahrhundert:

Wikisource

#fnzhss

https://schneeschmelze.wordpress.com/2015/08/17/die-onleihe-und-das-neue-deutschland-epicfail/

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=onleihe

BLB Karlsruhe St. Blasien 56

http://digital.blb-karlsruhe.de/blbhs/content/titleinfo/2981204

#fnzhss

Soeben trudelte bei mir ein:

"Sie erwähnen auf Ihrer Homepage die Münzsammlung der ehemaligen Preussag AG. Diese kann man inzwischen jedoch nicht mehr bei der TUI AG besichtigen, da der Konzern sie verkauft hat.
Daher freuen wir uns, wenn Sie Ihren Artikel überarbeiten und den Teil mit den Münzen der Preussag AG herausnehmen könnten.
Den genauen Link schicke ich Ihnen hiermit: http://archiv.twoday.net/stories/5524177/

Mit freundlichen Grüßen

Frederike Hauer
Konzernkommunikation"

Grund des Vorstoßes: Bei der Suche nach der TUI Münzsammlung wird mein Artikel weit oben gefunden.

Ein klassisches Eigentor. Ohne diesen Hinweis wäre ich auf den skandalösen Verkauf eines erhaltenswürdigen numismatischen Ensembles gar nicht aufmerksam geworden.

http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Tui-verkauft-Muenzsammlung-an-Osnabruecker-Muenzhandlung-Kuenker

Die wertvolle Münzsammlung der Tui, die über Jahre in einem Tresor in der Karl-Wiechert-Allee schlummerte, dürfte für immer auseinandergerissen werden: Die Tui hat sie an die Osnabrücker Münzhandlung Künker verkauft – „für einen nennenswerten Millionenbetrag“, wie ein Insider sagt. Experten fürchten, dass sie nun zerschlagen wird, da sich für Einzelstücke höhere Summen erzielen lassen: „Das wäre ein unwiederbringlicher Verlust“, sagt Robert Lehmann, Präsident der Numismatischen Gesellschaft Hannover.

Zusammengetragen wurde die Sammlung, die Münzen aus der Zeit vom 16. bis zum 20. Jahrhundert umfasst, seit 1950 von der Preussag. Diese sammelte vor allem Münzen mit Bezug zum Bergbau: Viele Stücke zeigen Szenen aus dem Leben der Bergleute oder erinnern an alte Gruben. Andere sind aus Silber hergestellt, das aus Bergwerken im Harz stammt: „Eine hochkarätige Sammlung“, sagt Simone Vogt, Münzexpertin am Museum August Kestner. „Sie dokumentiert ein Stück Industriegeschichte“, sagt auch Numismatiker Lehmann.

Alle Pläne für Sammlung verliefen im Sande

Als Nachfolgerin des Stahl- und Bergbauunternehmens Preussag hat die Tui jedoch nur noch wenig mit Bergbau zu tun: „Wir sind ein reiner Touristikkonzern geworden – und wir müssen im Interesse der Firma handeln“, sagt Tui-Sprecher Kuzey Esener: „In den vergangenen Jahren gab es auch kaum öffentliches Interesse an der Sammlung.“ Allerdings hatte die Tui ihrerseits auch keine Anstalten mehr gemacht, diese öffentlich zu präsentieren oder gar zu erweitern.
Schon vor Jahren gab es Pläne, die Sammlung gemeinsam mit anderen großen Kollektionen im Landesmuseum oder im Museum August Kestner zu vereinen. Der Landtags-SPD schwebte 2010 vor, ein bundesweit bedeutendes „Geldmuseum“ in Hannover zu schaffen. Doch alle Pläne verliefen im Sande – bis die Tui die Sammlung jetzt versilberte.

Das Land Niedersachsen hatte von den Verkaufsplänen offenbar im Vorfeld Wind bekommen: Im Juli stellte das Kulturministerium deshalb den Antrag, die Sammlung ins Verzeichnis national wertvollen Kulturguts einzutragen. Objekte, die auf dieser Liste stehen, dürfen nicht mehr ins Ausland verkauft werden. „Das gilt schon, sobald der Antrag gestellt ist“, sagt Ministeriumssprecher Jan Haude.

"Das ist der Ausverkauf von Kulturgut"

Das Land kam allerdings zu spät: Die Münzhandlung Künker hat die frisch erworbene Sammlung nach eigenen Angaben bereits im April nach England verfrachtet. Dort sollen die ersten Teile nun bei einer Auktion der London Coin Galleries am 30. Oktober unter den Hammer kommen – aufgeteilt in 544 Einzellosnummern. „Das ist der Ausverkauf von Kulturgut – und das Land hat offenbar geschlafen“, moniert Numismatiker Lehmann.

Hannoversche Museen könnten nun versuchen, wenigstens einige Münzen zu ersteigern, damit sie in der Stadt bleiben – doch die Häuser haben einen knappen Ankaufsetat. Und ob sich auf die Schnelle Geldgeber finden lassen, ist fraglich.


Siehe auch

http://www.weser-kurier.de/werder/werder-bundesliga_artikel,-Land-entgeht-Millionenschatz-_themenwelt,-Auto-Mobilitaet-_arid,1184804_twid,4.html

"Die Debatte um die Novelle des Kulturschutzgesetzes bekommt jetzt durch einen brisanten Fall aus Niedersachsen neuen Zündstoff. Das niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur hatte Anfang Juli ein Verfahren eingeleitet, um das Münzkabinett der TUI AG in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes eintragen zu lassen. Jetzt musste Ministerin Gabriele Heinen-Kljajic erfahren, dass ihr Vorstoß zu spät kommt: Die weltweit einzigartige Sammlung befindet sich gar nicht mehr am Konzernsitz in Hannover, sondern wurde bereits Mitte April ins Ausland gebracht. [...]

Der Fall zeige, dass es im derzeitigen Kulturschutzgesetz eine Lücke gebe, sagte Ministeriumssprecherin Kautenburger. Wäre das geplante neue Gesetz schon wirksam, hätten die Behörden die Ausfuhr der Sammlung ins Ausland verhindern können. Die Novelle sieht vor, dass die bereits geltenden Ausfuhrbeschränkungen auch für EU-Staaten gelten sollen."

http://www.pressemeldung-nrw.de/neuss-online-im-stadtarchiv-neuss-stoebern/

Die Findmittel sind über Archive in NRW zugänglich.

http://officeforscholarlycommunicationharvardlibrary.createsend.com/t/ViewEmailArchive/t/3DED6F79AEC35BD0/C67FD2F38AC4859C/

kündigt die Teilnahme des Harvard-Repositoriums DASH an drei Services an.

http://onerepo.net/ (Metasuche über Repositorien, noch keine Konkurrenz für BASE)

https://osf.io/share/? (Feeds für Repositorien)

http://search.ndltd.org/ (E-Dissertationen)

http://www.rechtsanwalt-it-medienrecht.de/olg-hamburg-das-recht-auf-vergessen-nun-auch-fuer-online-archive-wie-sollten-sich-verlage-nun-verhalten/

Das sattsam bekannte OLG Hamburg befand: "Online-Archive: identifizierende Berichte z.B. über Straftaten / Straftäter dürfen nach einer gewissen Zeit nicht mehr nach Namenseingabe in Suchmaschinen auffindbar sein."

Update:
http://www.heise.de/tp/news/OLG-Hamburg-Verlage-sollen-eigene-Archivsuche-sabotieren-2780535.html

http://irights.info/artikel/oberlandesgericht-hamburg-ein-urteil-gegen-online-archive/25984

http://archaeologik.blogspot.de/2015/08/kulturgut-der-aboriginees-das-kann-dann.html

https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/llist?nodeid=g253&page=1&reload=true

Sowie
Kanzleibücher DIGITAL ABRUFBAR Nr. 13 - 35

Historiographische Quellen DIGITAL ABRUFBAR bis Nr. 9

Es versteht sich in Hessen von selbst, dass es nicht möglich ist, die Digitalisate Nr. 1-9 der Reihe nach durchzusehen, da das System keine Zahlen korrekt sortieren kann. Online sind nur Unterlagen zum Deutschordenshaus Schiffenberg in dieser Gruppe.

Via http://archiv.twoday.net/stories/1022417238/#1022467511

https://books.google.de/books?id=-EoWAAAAYAAJ&pg=PA683

Quelle: Lersner: Chronica 1 (1706), S. 549
https://books.google.de/books?id=6wJSAAAAcAAJ&pg=PA549


Sehr geehrter Herr L.,

Sie haben mir mit Einwurf-Einschreiben vom 19.6.2015 eine Rechnung für die Internetnutzung Ihres Fotos über 200 Euro ("Doppeltes Bildhonorar [...] ohne meine Erlaubnis und ohne Urhebervermerk") gestellt, die ich nicht begleichen werde. Wenn Sie auch nur einen Cent von mir wollen, müssen Sie mich schon verklagen. Einer solchen gerichtlichen Auseinandersetzung sehe ich mit großer Gelassenheit entgegen, wie auszuführen ist.

Sie haben sich in der Korrespondenz mit Herrn Schmalenstroer als völlig "merkbefreit" erwiesen. Ich hoffe daher, Sie können meinen Argumenten folgen. Ich schreibe den Fall Ihnen und den LeserInnen meines Blogs gern auf, damit wir aus der durch Sie verursachten höchst ärgerlichen Internetsbetriebsstörung etwas lernen.

1. Akt: Archivalia greift den Haderthauer-Skandal auf

Am 22. Juli 2014 ging ich in Archivalia auf den Skandal um das Ehepaar Haderthauer ein. Obwohl Archivalia kein Politblog ist, war durch die Einschüchterungsversuche gegenüber Presse und Bloggern und die Plagiatsproblematik der Dissertation von Hubert Haderthauer ein Bezug zum ohnehin recht weit definierten Thema dieses Fach-Blogs gegeben. Als Bild hatte ich bei rascher Suche in Flickr ein Modellauto von Siku gefunden, Ihr Bild. Ich schrieb daneben: "Symbolbild Modellauto".

http://archiv.twoday.net/stories/948988462/

Sie wundern sich, dass ich durch die Wahl des Fotos mit dem Modellherstellernamen Siku im Bildtitel einen Hersteller mit dem Skandal in Verbindung bringe, der damit nichts zu tun hat. Das sei "rufschädigend". Ich habe keine Ahnung von Modellautos, und als hätte ich Ihren Einwand vorausgeahnt, habe ich Symbolfoto danebengeschrieben. Aus diesem Hinweis ergibt sich für den Leser, der weiß, was ein Symbolfoto ist, dass eben KEIN Zusammenhang besteht.

Ich war zur Nutzung Ihres Fotos rechtlich befugt, da Sie von der Möglichkeit, das Teilen von Fotos für Ihren Account zu unterbinden, auf Flickr keinen Gebrauch gemacht haben und ich den offiziellen Flickr-Einbettungscode verwendet hatte. Wer die Sharing-Möglichkeiten auf Flickr nutzt für Fotos, die diese Möglichkeiten anbieten, stimmt dem Sharing zu. Sharing ermöglicht auch das Einbetten des Bilds auf fremden Websites ohne Zustimmung des Urhebers. Dies gilt auch für Fotos ohne CC-Lizenz "All Rights reserved".

Wie Sie dem Quellcode meines Beitrags entnehmen können, sieht Flickr eine Attribuierung mittels des Title-Tags vor, in dem ihr Name bei einem Mouse-over sichtbar ist. Es ist daher unzutreffend, dass ich Ihr Bild ohne Urhebervermerk genutzt habe.

Zur Problematik solcher Mouse-over-Urhebervermerke habe ich mich jüngst geäußert:

http://archiv.twoday.net/stories/1022460470/

haderthauer_beitrag

Vor der Nutzung Ihres Bilds hatte ich mich hinreichend über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Bildnutzung via Einbettung schlau gemacht.

Obwohl ich kein Jurist bin, publiziere ich seit vielen Jahren zu Rechtsfragen des Urheberrechts. Nicht nur hier, sondern auch in meinem UrhG-Kommentar "Urheberrechtsfibel" (2009). Im Mai 2013 nahm ich mir in meiner Artikelserie Blog&Recht das Einbetten von Videos vor.

http://archiv.twoday.net/stories/404099696/

Im Februar 2014 berichtete ich über eine EuGH-Entscheidung zu Hyperlinks, die am Rande auch auf das Embedding einging.

http://archiv.twoday.net/stories/689713958/

Im März 2014 meldete ich die Möglichkeit, dass nicht-kommerzielle Websites einen Teil des Bildbestands der Getty-Images mittels kostenlos nutzen können, nicht nur in Archivalia

http://archiv.twoday.net/stories/714907056/

sondern auch im Redaktionsblog des angesehenen Portals Hypotheses.org:

Klaus Graf: Die Bilderfreigabe von Getty Images – faires Angebot oder Danaergeschenk? In: Redaktionsblog vom 17. März 2014
http://redaktionsblog.hypotheses.org/2183

Am 9. März 2014 habe ich dann meine Recherchen zu den Flickr-Nutzungsbedingungen in einem ausführlichen Blogbeitrag niedergelegt.

http://archiv.twoday.net/stories/714907881/

Ich war selbst überrascht, dass das Teilen auch bei "All Rigths reserved" dann möglich ist, wenn man es nicht durch ein Opt-out im eigenen Account unterbindet. Ich konnte mich auf die Aussage von Flickr zum "Allowing Sharing" verlassen, die heute noch so in den Einstellungen auffindbar ist.

https://www.flickr.com/account/prefs/sharing?from=privacy

Zudem konnte ich einen offiziellen englischen Blogbeitrag von Flickr vom Dezember 2013 heranziehen, der "Happy embedding" wünscht. Weitere Internetquellen aus den USA bestätigten das Ergebnis, dass ohne ausdrückliches Ändern der voreingestellten Sharing-Erlaubnis Flickr-Bilder ohne Zustimmung des Urhebers auch auf anderen Websites eingebettet werden dürfen.

Daran hat sich nichts geändert. In einem Blogbeitrag vom 10. Juli 2015, der sich über die Änderung des Flickr-Einbettungscodes mokiert,

http://blog.nalates.net/2015/07/10/flickr-image-embed-code-change/

wird ausgeführt: "There are copyright issues. But, read the Flickr Terms of Service (ToS). Flickr essentially owns the images and with the new embed codes can show off most of the non-private images. There are those ‘All Rights Reserved’ images they won’t provide embed code for. So, it makes for fast decisions on which images can or cannot be used. If there is an embed code, use it."

Es ist nicht richtig, dass Rights reserved Bilder automatisch nicht geteilt werden dürfen, wie man etwa an Ihrem Bild, um das der Streit geht, sieht. Es hängt von den Account-Einstellungen ab, nicht vom einzelnen Bild.

Am 29. April 2014 schrieb ich etwas über die Einbettungsfunktion von Instagram:

http://archiv.twoday.net/stories/830910656/

2. Akt: Aggregator-Betreiber Schmalenstroer wird molestiert und vor Gericht gezerrt

Was ich Ihnen wirklich nicht verzeihe, ist, dass Sie Michael Schmalenstroer, den Betreiber des für die Geschichtswissenschaft unersetzlichen Blog-Aggregators Planet History, abgemahnt haben. Ich selbst habe Erfahrungen mit Abmahnungen und diese für andere aufgeschrieben,

http://archiv.twoday.net/stories/752348320/

aber Schmalenstroer wurde nichtsdestotrotz durch Ihr Vorgehen aus der Bahn geworfen. Sein Aggregator war wochenlang offline und zeigt nunmehr keine Bilder mehr. Schmalenstroer hatte das Bild aus meinem Beitrag zu einem Miniaturbild verkleinert und dem automatisch erstellten Feed der Meldungen aus den verschiedenen Blogs bei meinem Beitrag beigefügt.

schmalenstroer_aggregator

Am 27. August 2014 haben Sie die Frechheit besessen, von Schmalenstroer 200 Euro zu fordern. Schmalenstroer hat sich in der Folge mit mir ausgetauscht, und ich habe ihn nach Kräften bei seiner Verteidigung gegen Ihre unberechtigten Ansprüche unterstützt. Obwohl Schmalenstroer Ihnen einen ausführlichen Schriftsatz zugeschickt hatte, haben Sie seine zwingenden Argumente nicht verstanden und sich von einer völlig überflüssigen Klage nicht abhalten lassen. Schmalenstroer hat sich wiederholt bei mir erkundigt, ob ich etwas von Ihnen gehört habe, was ich verneinen musste.

Meldungen zur Wiederinbetriebnahme des Planet History vom September 2009:

http://schmalenstroer.net/blog/2014/09/planethistory-ist-wieder-online/
http://archiv.twoday.net/stories/999836823/

Bei einem Besuch bei meinem Rechtsanwalt Dr. Schröder in Halberstadt im Herbst 2014 erörterte ich bei einem Gang durch die schöne Altstadt des Harzstädtchens die Möglichkeit, Sie aufgrund Ihrer irreführenden Angaben (nach UWG) in Ihrem Flickr-Profil

"Jede Fotografie ist urheberrechtlich geschützt und es besteht generell automatisch ein Copyright-Schutz. Das gilt auch für meine Fotos. Bei Interesse an Fotos bitte ich mich zu kontaktieren. Das Herunterladen ohne meine Genehmigung ist Diebstahl und wird bei Entdeckung strafrechtlich verfolgt."

abzumahnen. Zu problematisch war für ihn das Wettbewerbsverhältnis, sonst hätte ich Ihnen liebend gern einen Prozess angehängt. Zum Kontext siehe auch

https://de.wikipedia.org/wiki/Schutzrechtsber%C3%BChmung#Wettbewerbsrecht

3. Akt: Das AG Ahlen ruft wie erwartet "Forenhaftung!" und weist die Klage ab

Mit Urteil vom 3. Juni 2015 (Az. 30 C 136/15) hat das AG Ahlen Ihre Klage abgewiesen und keine Berufung zugelassen. Der Streitwert von 200 Euro schließt eine Berufung aus. Da Herr Schmalenstroer einen eigenen Beitrag dazu vorbereitet, will ich ihm nicht vorgreifen. Wie zu erwarten hat das Gericht keine Haftung des Betreibers eines Blog-Aggregators gesehen, der seriöse Blogs automatisiert auswertet. Da Schmalenstroer unverzüglich das Bild gelöscht hat, hat er seine Pflichten erfüllt.

4. Akt: Der Bundesgerichtshof folgt dem EuGH und gibt grünes Licht für das Einbetten/Framing aus legalen Quellen

Der Volltext der BGH-Entscheidung vom 9. Juli 2015

http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=I%20ZR%2046/12

liegt noch nicht vor. Das Verfahren war ausgesetzt worden, und der EuGH hatte sich dahingehend geäußert, dass das Einbetten eines YouTube-Videos keine Urheberrechtsverletzung darstellt.

http://archiv.twoday.net/stories/1022220541/

Wohl mit Blick auf eine weitere, noch ausstehende EuGH-Entscheidung entschied der BGH nun, jedenfalls dann, wenn das geframte Medium rechtmäßig im Internet stehe, sei keine Urheberrechtsverletzung gegeben.

Das gelte auch für Fotos, las ich auf tagesschau.de.

https://www.tagesschau.de/inland/faq-framing-103.html

"Ja, framen kann man natürlich auch Fotos oder Texte. Aber aufgepasst: Wer Inhalte kopiert und bei sich auf dem Server speichert oder sie sogar verändert, der framt nicht. Vielmehr liegt dann eine Vervielfältigung vor. Und diese Kopie wird dann der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Ohne Einwilligung des Rechteinhabers liegt darin wiederum eine Urheberrechtsverletzung. Die mögliche Folge: Schadensersatzforderungen. Und: Nach dem Urteil des BGH gilt auch hier: Geframt werden darf nur, wenn das Foto ursprünglich vom Rechteinhaber ins Internet gelangt ist."

Dass die EuGH-Entscheidung kein Freibrief für den Fotoklau darstellt, hatte das OLG Düsseldorf schon im Juni 2015 klargestellt:

https://www.ratgeberrecht.eu/urheberrecht-aktuell/eugh-framing-entscheidung-und-fotoklau.html
http://www.e-recht24.de/news/urheberrecht/8361-neues-urteil-ist-framing-auch-bei-fremden-bildern-erlaubt.html

Wer ein fremdes Bild verändert und/oder es auf seinem eigenen Server speichert, kann sich nicht auf die Framing-Entscheidungen von EuGH und BGH berufen.

Die weitreichenden Konsequenzen dieser Rechtsprechung beleuchtet ein Beitrag von Jens Schade: Fotorecht: Mittels "Framing" in fremden Bildern wildern. In: [Portal] my heimat vom 24. Februar 2015
http://www.myheimat.de/hannover-doehren-wuelfel-mittelfeld/ratgeber/fotorecht-mittels-framing-in-fremden-bildern-wildern-d2668825.html

"Veröffentlichen wir einen Film oder ein Foto auf einer Webseite, kann ein Dritter durch Verlinkung mit der Framing-Technik unser Werk ohne unsere Erlaubnis auf seiner Webseite einbetten und - denken wir nur an einem gewerblichen Internetauftritt - letztendlich mittelbar kommerziell nutzen, ohne dass wir es ihm verbieten oder Honorar fordern können. Jeder Fotograf oder Filmer sollte sich also gut überlegen, welche Bilder er ins Netz stellt."

ich selbst nutze seit jeher - um Webspace zu sparen und möglichst lange kostenlos bei Twoday bloggen zu können - eigene und fremde Bilder hier in Archivalia immer durch Einbindung mittels img src von anderen Servern (Flickr, mein Tumblr-Blog, Wikimedia-Commons), betreibe also sogenannten Traffic-Klau.

Ich bin in den letzten Jahren in Archivalia bei der Bildnutzung deutlich vorsichtiger geworden und werde mich bis auf weiteres auch weiterhin zurückhalten, was die Einbindung von fremden Bildern außerhalb der Schranken des Urheberrechts (vor allem: Zitatrecht) und der Sharing-Möglichkeiten der jeweiligen Website angeht.

Ungeachtet Ihrer Abmahnung halte ich das Risiko bei Nutzung offizieller Einbettungscodes für sehr gering.

Da abgesehen von dem Düsseldorfer Urteil noch keine Rechtsprechung zur EuGH-Framing-Entscheidung vorliegt, kann ich keine Entwarnung für Bildnutzer geben, die fremde Bilder ohne Zustimmung des Urhebers (und sei es auch indirekt wie in Ihrem Fall über die Nutzungsbedingungen der Website Flickr) von einer fremden Website einbinden. Empfehlenswert ist eine Quellenangabe mit dem Namen des Urhebers (nicht nur per Mouse-over, siehe oben).

5. (eventuell letzter?) Akt: Mir wird eine Rechnung übermittelt und zugleich "Happy embedding" gewünscht.

Sie haben bei dem fraglichen Bild zu einem mir nicht bekannten Zeitpunkt den Titel geändert in: "Happy embedding, Dr. Klaus Graf..."

https://www.flickr.com/photos/bernd-loos-fotografien/8619394934

Ab diesem Zeitpunkt haben Sie mir ganz ausdrücklich erlaubt, Ihr Foto zu nutzen. Ihr Text

Happy embedding, Dr. Klaus Graf...
...und Grüsse nach Neuss am Rhein. Den Herstellernamen zu diesem Modellauto habe ich nun entfernt, denn der hat rein gar nichts mit dem Skandal in Bayern zu tun. Siehe www.archiv.twoday.net/stories/948988462. Ich bedanke mich für das Interesse an meinen Fotografien und hoffe, daß noch weitere Ihren Blog Archivalia bereichern werden.


liest sich vor dem Hintergrund Ihrer Rechnung vom 19. Juni 2006 für mich wie Ironie.

happy_embedding

Dass das Bild im Ursprungsposting nicht mehr angezeigt wird, dürfte daran liegen, dass Flickr die Bild-URL (wohl bei der Titeländerung) geändert hat. Aber ich binde es zur Illustration des Casus gern hier nochmals ein.

Wer nicht möchte, dass seine Flickr-Fotos auf fremden Websites ohne seine Zustimmung genutzt wird, kann dies einfach in seinem Account generell unterbinden und die Bilder verschwinden wie von Geisterhand auf den Internetseiten mit Einbettungscode. Es sieht dann so aus wie auf

http://archiv.twoday.net/stories/948988462

Ob Sie vor oder nach Ihrer Rechnung mir Happy embedding gewünscht haben, ob ich mich auf einen Mahnbescheid oder eine Klage einstellen muss, ob Sie sich in meinem Fall ähnlich unbelehrbar zeigen wie bei Schmalenstroer - all das weiß ich nicht. Es heißt zwar, auf hoher See und vor Gericht sei man in Gottes Hand, aber es ist hinreichend klar geworden, dass ich Ihre Chancen, Geld von mir einzuklagen, als äußerst gering ansehe.

Die Urheberrechtsproblematik bei Fotografien sei mir "anscheinend bekannt", trotzdem würde ich mich an einer auf Flickr befindlichen Fotografie bedienen. Sie fragten: "Warum?".

Ich habe hier eine Antwort versucht. Unabhängig von meiner grundsätzlichen Kritik am Urheberrecht will ich nicht unnötig abgemahnt werden. Wie viele andere bin ich für eine Kultur des Sharing, des Teilens. Wem Sharing unsympathisch ist, sollte nicht bei Websites wie Flickr, Instagram usw. mitmachen, die (legales) Foto-Sharing anbieten. Oben steht zitiert: " If there is an embed code, use it". Das habe ich getan.

Trotzdem freundliche Grüße nach Mönchengladbach
Dr. Klaus Graf

Happy embedding, Dr. Klaus Graf... (c) Bernd Loos

http://journals.ub.uni-heidelberg.de/index.php/fbbw/index

Bisher im Netz nur Bd. 1 (1974). Leider gibt es eine Moving Wall von 3 Jahren.

https://socialhistory.org/en/news/marx-engels-papers-completely-available-online

Via
http://adresscomptoir.twoday.net/stories/1022466313/

https://archive.org/search.php?query=creator%3A%22Graf%2C+Klaus%2C+1958-%22

Jemand hatte ohne meine Kenntnis die Bücher als Public Domain ins Internet Archive hochgeladen. Am 5. August 2015 wandte ich mich an das IA, um die Lizenz in CC-BY ändern zu lassen. Das ist jetzt erfolgt.

Exemplarische Geschichten : Thomas Lirers "Schwäbische Chronik" und die "Gmünder Kaiserchronik", 1987 (Dissertation)

Gmünder Chroniken im 16. Jahrhundert : Texte und Untersuchungen zur Geschichtsschreibung der Reichsstadt Schwäbisch Gmünd, 1984 (Magisterarbeit)

Sagen rund um Stuttgart, 1995

Was das wohl soll, nur Ausschnitte aus den Filmen anzubieten?

http://mediawien-film.at/

Ätzend!

http://archive.thulb.uni-jena.de/staatsarchive/receive/stat_file_00002279

Via
http://archivalia.tumblr.com/post/126746803345/drawing-from-the-wittenberg-heiltum-1509


Ach, verlesen: Paragiatsherrschaft. Was ist ein Paragiat? Ich wusste es nicht, fand dann aber:

https://de.wikipedia.org/wiki/Paragium
https://de.wikipedia.org/wiki/Reu%C3%9F-K%C3%B6stritz


Ulrich Herb hat anhand eigener Publikationen nur einen geringen Wert des Altmetrics-Dienstes Impactstory festgestellt.

http://www.scinoptica.com/pages/topics/impactstory-eine-magere-bilanz.php

Ein Nachruf auf den am 28. Juni 2015 verstorbenen Mediävisten ist online nicht verfügbar. Eine knappe Würdigung von Gerd Schwerhoff erschien am 2. Juli 2015 in der FAZ.

Schwerhoff: "1976, nach dem Wechsel an die neugegründete Universität Bielefeld, publizierte er zu fast allen wichtigen Feldern der mittelalterlichen Geschichte, zu Grundherrschaft ebenso wie zur
Geschichte des Adels oder des Stadtbürgertums, zur Geschichte der Mentalitäten wie zur politischen Ideengeschichte. Früher als andere interessierte er sich für historische Anthropologie, für eine Geschichte des Körpers, für Formen der symbolischen Kommunikation und für Rituale. Ganz selbstverständlich zog Schreiner als Historiker parallel zur schriftlichen Überlieferung
Bildzeugnisse heran, die er brillant zu interpretieren wusste. Ohne
Scheu - vielleicht wirkte hier die landesgeschichtliche Prägung nach - überschritt er disziplinäre ebenso wie epochale Grenzen, beschäftigte sich mit frühneuzeitlicher Toleranz oder mit
dem modernen Führerkult".

Schreiners Dissertation über die ständische Zusammensetzung von Kloster Hirsau und anderer Benediktinerkonvente im östlichen Schwarzwald wurde ebenso wie die ungedruckte Habilitation über Adelstraktate von Hansmartin Decker-Hauff in Tübingen betreut, der auch mein Doktorvater war. Nicht nur deshalb habe ich Schreiners Studien schon sehr früh wahrgenommen und bewundert. Auf Vorschlag von Gerd Schwerhoff und Ulrich Meier holte er mich als wissenschaftlichen Mitarbeiter nach Bielefeld. Wissenschaftlich und persönlich bin ich ihm zu größtem Dank und Andenken verpflichtet.

https://de.wikipedia.org/wiki/Klaus_Schreiner_(Historiker)

GND
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=119353156

In einen früheren Beitrag wurde schon berichtet, dass im Rahmen des Reformationsjahres die Akten der Kirchenvisitation digitalisiert werden.
Die ersten Akten sind digitalisiert und unter der Thüringischen Archivplattform einsehbar.

Einige naturwissenschaftliche Zeitschriften auf http://www.zobodat.at/ im Volltext erfasst. Ein Teil der Digitalisate stammen von www.biodiversitylibrary.org, die selbst keine Volltextsuche anbietet.

"Der Märteswein (auch Martiniwein) wurde den Bürgern der Altstadt Hanau bis ins 19. Jahrhundert jährlich am Abend vor dem Martinstag (10. November) frei ausgeschenkt. Damit sollte an ein Ereignis im Jahr 1419 erinnert werden, als die Stadt, Festung und Burg beinahe in kurmainzische Hände gefallen wären. Der Wahrheitsgehalt der Geschichte ist allerdings höchst zweifelhaft."

https://de.wikipedia.org/wiki/M%C3%A4rteswein

Darstellung im Hanauischen Magazin vom Jahr 1778, S. 423ff.

http://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?PPN327289554_0001

Noch 1827 praktiziert:

https://books.google.de/books?id=3w1VAAAAcAAJ&pg=PA202

Es soll sich bis 1830 gehalten haben:

https://books.google.de/books?id=7I4wAAAAYAAJ&pg=PA244

Also ein Schlachtengedenken oder eine Mordnacht, siehe dazu zuletzt

http://archiv.twoday.net/stories/1022465888/
http://archiv.twoday.net/stories/1022465668/

Vermutlich wurde eine allgemeine Weinspende an Martini

https://books.google.de/books?id=VclaAAAAcAAJ&pg=PA266

nachträglich mit historischer Sinngebung versehen.


https://bonn.de/familie_gesellschaft_bildung_soziales/stadtarchiv/aktuelles/index.html

http://www.archive.nrw.de/LAV_NRW/jsp/findbuch.jsp?archivNr=20&id=296&tektId=115

https://blog.ub.uni-leipzig.de/gewichtige-gaeste-in-der-universitaetsbibliothek-leipzig-digitalisierung-und-erschliessung-der-naumburger-chorbuecher/

http://www.steinheim-institut.de/wiki/index.php/Vieles_finden

http://www.zdf.de/aspekte/aspekte-museumslotto-aufruf-zur-teilnahme-vorschlaege-fuer-die-lostrommel-32049792.html

Soeben wurde als nächster Gewinner das sagenhafte Silberwarenmuseum meiner Heimatstadt gezogen.

http://www.schwaebisch-gmuend.de/62-Silberwarenmuseum_Ott_Pausersche_Fabrik.html

http://journals.ub.uni-heidelberg.de/index.php/nbdpfbw/article/view/13452/7264 (1993)

Foto: http://www.schwaebisch-gmuend.de/134-Das_Fabrikmuseum.html

http://www.tagesspiegel.de/kultur/kulturgutschutzgesetz-museumsdirektor-verteidigt-entwurf/12188972.html

Siehe auch
http://www.tagesspiegel.de/kultur/diskussion-zum-kulturgutschutzgesetz-die-frage-nach-der-nationalen-bedeutung-der-kunst/12120902.html

Materiality Matters: New approaches to medieval sealing cultures
Die Materialität zählt: Neue Forschungsansätze zur mittelalterlichen Siegelkultur

Workshop, Justus-Liebig-Universität Gießen, 14th- 15th September 2015

Programm / Programme

Montag / Monday, 14. September
14.00-14.15 Begrüßung und Einführung / Welcome & Introduction (Joachim Kemper, Speyer; Markus Späth, Gießen)
14.15-15.45 Das Speyerer Projekt zu Fingerabdrücken: Verkörperung kommunaler Identität
Joachim Kemper, Tobias Maus, Markus Späth: Resultate der Analyse
Karin Berg und Steffen Buchmüller (Heilbronn, BMB Gesellschaft für Materialprüfung mbH): Micro-CT-Scans des Speyerer Stadtsiegels
15.45-16.15 Kaffeepause / Coffee break
16.15-17.45 The Hereford Project on Fingerprints (working title)
Philippa Hoskin (University of Lincoln) and Elizabeth New (Aberystwyth University)

Dienstag /Tuesday, 15. September / 15th September
9.00-10.30 The Kew Project Wax for royal and governmental seals, 1100-1300
(Adrian Ailes, Elke Cwiertnia and Paul Dryburgh, Kew)
10.30-11.00 Kaffeepause / Coffee Break
11.00-12.30 Virtual assessment of materiality: new technologies for 3D seal-scanning
Philippe Jacquet (Paris, Ateliers de restauration de sceaux): Another vision of medieval seals – use and perspective of tomography
Stefan Dickel and Susanne Schiffke (Gießen, Technische Hochschule Mittelhessen): (title to be given)
Marc Libert, Brussels: Digitization of casts and matrices of seals - the projects of the State Archives of Belgium
12.30-13.00 Abschlussdiskussion / final discussions

Veranstaltungsort / Location: International Graduate Centre for the Study of Culture (GCSC), Room 001, Alter Steinbacher Weg 38, D-35394 Gießen

Vortragssprachen / Languages of papers: Deutsch / English
Die Teilnahme ist kostenfrei (begrenzte Teilnehmerzahl) / Participation is free of charge (limited number of participants).

Anmeldung / Registration: Astrid.Puckett@kunstgeschichte.uni-giessen.de
Materialität zählt – dieses Prinzip galt lange Zeit nicht für die Forschung der mittelalterlichen Siegelkultur in Europa. Vielmehr wurde das dreidimensionale, reproduzierbare Siegel prototypisch in wissenschaftlichen Katalogen erfasst und mittels fotografischer Wiedergabe zu einer zweidimensionalen Bild/Text-Komposition reduziert. Neue Forschungsansätze rücken die Aspekte der medialen Erscheinung und damit der Materialität von Siegeln als mittels Stempel in weiche Trägerstoffe wie Wachs oder Blei geprägte Medien wieder in den Mittelpunkt.
Der Workshop bildet den Abschluss eines durch die Volkswagen Stiftung geförderten Projekts zur forensischen Analyse der auf den zahlreichen Abdrücken des Speyerer Stadtsiegels intentional hinterlassenen Fingerabdrücken. Vom 13. bis 18. Jahrhundert wurde fast immer nach demselben Muster auf deren Rückseiten ein menschlicher Zeigefinger dreimal in vertikaler Anordnung tief eingedrückt. Durch moderne Erfassung der originalen Überlieferung mittels 3D-Scans und einer daktyloskopischen Auswertung konnte nun untersucht werden, wann oder wo dieselben bzw. unterschiedliche Hände im Spiel gewesen waren. Dadurch konnten nun Muster der Partizipation an einem zentralen Rechts- und Bildgebungsakt einer mittelalterlichen Bürgerschaft entdeckt werden.
Auf dem Workshop werden die Ergebnisse dieses Projekts ebenso wie diejenigen weiterer aktueller Forschungsvorhaben internationaler Expertinnen und Experten vorgestellt. Ziel ist es, den aktuellen Stand der Forschung kritisch zu erfassen und künftige Forschungsperspektiven zu diskutieren.

Weitere Informationen zu Projekt und Workshop / Further informations about project and workshop: https://siegel.hypotheses.org/

http://www.zeitpunkte.eu/2015/08/the-great-moon-hoax/


Bei der Durchsicht von Bd. 11 des Verfasserlexikons (2. Auflage, 2004) fiel mir der Artikel 'Die Erschaffung Adams' von Bob Miller (laut Mitarbeiterliste in Oxford tätig, wo er anscheinend 1992 als Andrew Robert Miller promovierte) auf, in der es um eine erbauliche Prosaabhandlung "über Erschaffung, Versuchung und Fall des Menschen und über die Erlösung durch die Menschwerdung Christi" geht (Sp. 419f.), nur in einer Inkunabel von 1493 überliefert, die aufgrund eines Vergleichs mit 'Lucifers val' ebenfalls Hans Sporer zuzuweisen sei. Miller hatte 2001 (Erscheinungsjahr der VL-Lieferung) eine Edition angekündigt, diese scheint aber nicht erschienen zu sein, zumindest weiß das schlechte DLL 2011

https://books.google.de/books?id=862Mv_hpW6wC&pg=RA2-PA32

nichts davon.

Luzifers Fall (1493) hatte ich als Auszug aus dem Seelenwurzgarten bestimmen können:

http://archiv.twoday.net/stories/1022218904/

Der GW hat das akzeptiert:

http://www.gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/M19109.htm

Mir dämmerte sofort, auch 'Die Erschaffung Adams', im gedruckten GW fälschlich als Übersetzung der 'Vita Adae et Evae' eingeordnet, könnte ein solcher Auszug sein.

http://gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/GW00210.htm

Dem GW liegt ein Digitalisat von GW 210, das nur in einem einzigen Exemplar in Paris erhalten ist, vor, aber dieses ist leider nicht online und als Inkunabelforscher-Stümper, der nie die unergründliche, oft bewiesene Weisheit des GW durchdringen wird, habe ich den dort angegebenen Aufsatz von Labarre im Gutenberg Jahrbuch [1977,] S. 80-85 von vorne bis hinten und von hinten bis vorne durchkämmt, ohne auf die angekündigte Abbildung zu stoßen, bis mir klar wurde, dass "m. Abb." nur heißt, es gibt Abbildungen im Aufsatz.

Aber es geht auch so mit den spärlichsten Textangaben des GW. Der Text beginnt mit dem Hinweis auf "dy zal der gefallen engel", das ist der Beginn von Kapitel 4 im Ulmer Druck 1483 "Von der schöpffung des ersten menschen Adams"

http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00031609/image_24

Bl. 3a von der Geburt Christi ist

http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00031609/image_28

und der Text endet mit dem Schluss des Kapitels 5 (ohne den abschließenden Voraus-Verweis)

http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00031609/image_30

Auch die von Miller angeführten Nennungen der Rabbiner Salomon, Moyses und Barachias finden sich im Seelenwurzgarten.

Sporer hat also zwei Auszüge aus 'Der Seelen Wurzgarten' als Einzeldrucke vermarktet. ''Die Erschaffung Adams' ist in der Kapitelzählung des Ulmer Drucks Kapitel 4 und 5.

Man wird abwarten müssen, ob Falk Eisermann Zeit findet, anhand des Pariser Digitalisats diese These kurz zu bestätigen.

Nachtrag: Dank freundlicher Hilfe vom GW kann ich die Frage selbst beantworten.

Der Titelholzschnitt orientiert sich deutlich an der Vorlage im Seelenwurzgarten. Siehe den Ulmer Druck von 1483:

http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00031609/image_23

Der Textbefund ist eindeutig, es handelt sich wie angenommen um einen Auszug. Es gibt kleinere Kürzungen, etwa am Ende von Kapitel 4, bei dem unter anderem eine Quellenangabe wegfällt:

http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00031609/image_26

#forschung

 

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