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http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?st=ent

"Der Freistaat Bayern stellt in Zusammenarbeit mit der juris GmbH, Saarbrücken, den Bürgerinnen und Bürgern wichtige Entscheidungen bayerischer Gerichte des aktuellen Jahres sowie der vergangenen vier Jahre kostenfrei zur Verfügung." Heißt also: Nach vier jahren verschwinden die Urteile hinter einer Bezahlschranke. Da kann man nur hoffen, dass genügend Urteile, die ja nach § 5 UrhG gemeinfrei sind, auf andere Websites gerettet werden.

BGH-Richter Thomas Fischer lässt die Netzpolitik-Staatsaffäre Revue passieren:

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-08/pressefreiheit-netzpolitik-fischer-im-recht/komplettansicht

http://19jhdhip.hypotheses.org/2405


Mit Priamel

http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0073_b005_JPG.htm

http://digital.wlb-stuttgart.de/purl/bsz419975365/page/278

#fnzhss

http://www.theguardian.com/books/gallery/2015/aug/08/the-bodleian-treasures-online-in-pictures


https://dominiquestrebel.wordpress.com/2015/08/11/zugang-zu-urteilen-bunkermentalitaet-der-gerichte-aendert-sich-nur-langsam/

http://www.zbw-mediatalk.eu/2015/08/figshare-gebt-uns-allen-euren-wissenschaftlichen-output/

Über den Dominikaner Sebastian Schlettstätter ließ sich bisher nur sehr wenig ermitteln.

GND
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=115401695

Er erscheint als Autor von zwei, vielleicht auch drei Druckwerken.

1662 ließ er in Schwäbisch Gmünd eine Lebensbeschreibung der Margaretha Ebner drucken:

Daß Wunderbarliche Leben, Hoche vnd Vnerhörte Wunderwerck der Seeligen Gottgeweichten Jungfraw Margarethae von Maria Medingen, Praediger Ordens.

Diese Druckschrift wird verschiedentlich in älterer Literatur, etwa bei Will 1755

https://books.google.de/books?id=AZlfAAAAcAAJ&pg=PA327

und auch in neueren Schriften angeführt, aber ohne Standortnachweis. Brinckmeier 1850 zitierte aber wörtlich daraus:

https://books.google.de/books?id=4jk2AQAAMAAJ&pg=PA46

Derzeit scheint wohl kein Exemplar greifbar, schon Philipp Strauch musste sich 1882 auf eine ihm aus dem Kloster Medingen übermittelte Druckabschrift stützen (hiernach zitiere ich den Titel).

http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/pageview/788408

Abgeschrieben wurde die Arbeit Schlettstetters in BL London Add. 11430, Bl. 72v-92a

http://www.handschriftencensus.de/14205

Online greifbar ist die Widmung an die Medinger Priorin in der Melker Handschrift Cod. 1925, Bl. I-II. Digitalisat im Pez-Projekt:

http://unidam.univie.ac.at/nachlass/195 (kein Direktlink möglich)
[ http://unidam.univie.ac.at/id/492782 ]

Sie ist datiert Schwäbisch Gmünd 1. Januar 1662. Da vor Herlikofer

http://archiv.twoday.net/stories/1022452641/

keine Druckerei in Schwäbisch Gmünd nachweisbar ist, wird man anzunehmen haben, dass der Druck gar nicht in Schwäbisch Gmünd erfolgte. Wahrscheinlich wurde er wie das Bruderschaftsbuch 1667 in Augsburg gedruckt.

Wieso ein Augsburger Druck von 1667 "Schöne außerlesene Gesänger [...]"

Digitalisat:
http://www.mdz-nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:bvb:12-bsb11082160-0

Schlettstätter zugeschrieben wird,

https://books.google.de/books?id=8h70AAAAMAAJ&q=schlettstätter

ist noch zu klären. Sein Name erscheint ohne Lebensdaten auch in

http://www.kirchengesangbuch.ch/index.php?PHPSESSID=cf03a5oj3llq0rrsivrv4ru4n4&na=6,2,0,0,d,40190

Für die Stadtgeschichte von Schwäbisch Gmünd von Bedeutung ist die Widmung des Bruderschaftsbuchs "Triumph Des Heyligen Rosenkrantz" (Augsburg 1667). Sie scheint der Schwäbisch Gmünder Forschung nicht bekannt geworden zu sein.

Unzulängliches Digitalisat
https://books.google.de/books?id=9o9UAAAAcAAJ
=
http://www.mdz-nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:bvb:12-bsb11082159-7

Zur Propagierung des Rosenkranz-Kults durch die Augsburger Dominikaner im 17. Jahrhundert gibt es Ausführungen von Wolfgang Müller im Freiburger Diözesan-Archiv 88 (1968). S. 372 nennt er Schlettstetters Buch.

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:25-opus-56584

Das Frontispiz des Buchs zeigt anscheinend im Hintergrund eine stilisierte Schwäbisch Gmünder Stadtansicht mit dem Münster im Mittelpunkt und der noch intakten Stadtmauer.

Die Wimdung richtet sich an die Mitglieder des Gmünder Geheimen Rats, Karl Seybold, Johann Christian Bommas, Johann Burkhard Messnang, Andreas Debler und Jakob Storr, und an den ganzen Stadtrat. Weil Schlettstetter Gmünd als mustergültig fromme katholische Stadt kennt, hat er ihr das umfangreiche Buch gewidmet. der Autor war in Gmünd sieben Jahre Präses der Erzbruderschaft und Konventprediger. Zum Zeitpunkt der Widmung - 2. Oktober 1667 - war er offenbar noch in Schwäbisch Gmünd tätig. Er erwähnt in der Widmung gegen Ende auch das Kloster Gotteszell, wird aber von Gerhard M. Kolb in dessen Aufsatz zu den Kaplänen und Beichtvätern dieses Konvents nicht genannt (Gmünder Studien 5, 1997).

Schlettstetter lobt den Brauch, dass die Ratsherren während der Ratssitzung den Rosenkranz in den Händen halten. Pascal Kolb: Policeyrecht in der Reichsstadt Schwäbisch Gmünd (2003), S. 111 setzt den Beginn dieser Praxis in das Ende des 16. Jahrhunderts, während der Gmünder Franziskaner-Guardian Alexander Herth 1734 behauptete, in einem alten Gedenkbuch des Klosters gelesen zu haben, dass der Guardian Jakob Laib (in Gmünd ab 1609 bezeugt) dies angeregt habe.

https://de.wikisource.org/wiki/Geschichte_des_Franziskaner-Minoriten-Klosters_Schw%C3%A4bisch_Gm%C3%BCnd#cite_note-30

Siehe auch
https://de.wikisource.org/wiki/Stadtpfleger_Herlikofer_in_Gm%C3%BCnd_an_Archivrat_D%C3%BCmge_%C3%BCber_die_Geschichte_der_Stadt

Schlettstetter bezieht das Gmünder Einhorn-Wappen unter Berufung auf Plinius auf die Einhorn-Jagd und die Muttergottes. Wie das Einhorn habe die Stadt keine Sektenanhänger (also Protestanten) geduldet und sei trotz aller Verfolgungen stets dem "Schoß der allerseligsten Jungfrawen Mariae zugeloffen". Anfang des 18. Jahrhunderts wird sich Eustachius Jeger auf eine inzwischen verschwundene Einhorn-Darstellung im Münsterchor beziehen: Wie eine Jungfrau sei die Stadt fest beim alten Glauben geblieben.

https://books.google.de/books?hl=de&id=PoAgAAAAMAAJ&pg=PA68

Der Satz über die Verleihung des Wappens folgt wörtlich den Gmünder Chroniken, wobei vor allem an eine Handschrift der Wolleber-Redaktion zu denken sein wird, die dem Dominikaner vorlag:

https://books.google.de/books?hl=de&id=PoAgAAAAMAAJ&pg=PA250

Siehe aber auch
http://archiv.twoday.net/stories/1022385295/

Zur Schwäbisch Gmünder Marienverehrung nach dem Dreißigjährigen Krieg vgl. meine Hinweise in:
http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/373/ (S. 139f.)

Die Vorrede des Dominikaners Schlettstetter ist jedenfalls ein beachtenswertes Dokument für die konfessionelle Kultur in der frühneuzeitlichen katholischen Reichsstadt Schwäbisch Gmünd.

#forschung


Aufsatz von Jan-Andrea Bernhard im Librarium 2011

http://dx.doi.org/10.5169/seals-388898

Der Beitrag stellt zwei Adelsbibliotheken vor: Salis in Soglio (Bücher gibt es noch, sind aber nicht zugänglich); Perini in S-chanf (Bücher 1957 an ein Antiquariat veräußert, der juristische Teil im Zürcher juristischen Seminar erhalten).

Die Seite des DFG-Projekts http://www.vdu.uni-koeln.de/ ist wohl dauerhaft nicht erreichbar - einmal mehr ein Beweis für Thallers Inkompetenz.

http://archiv.twoday.net/search?q=thaller

Anscheinend sind alle (?) Inhalte in monasterium.net aufgenommen worden. Das steht aber nirgends.

Projektinformationen:

http://www.hki.uni-koeln.de/virtuelles-deutsches-urkundennetzwerk
http://www.landesarchiv-bw.de/web/52474
http://archiv.twoday.net/stories/980140329/

Seit dem "Bloggergate" von Anfang 2011, bei dem es um gekaufte Links ging, ist die Diskussion über moralische und juristische Implikationen der kommerziellen Betätigung in Blogs nicht abgerissen. Vor wenigen Tagen erörterte in der Legal Tribune Online ein Rechtsanwalt die Frage anhand von YouTube-Videos: "YouTube-Videos und deren Akteure werden von Unternehmen oft für PR- und Werbezwecke genutzt. Das Bewusstsein für die gebotene Trennung von Werbung und Inhalt ist dabei oft nur unzureichend ausgeprägt." Wissenschaftsblogger werden - anders als etwa Mode- oder Lifestyle-Blogger - in der Regel wenig kommerz-affin sein und auch nicht davon ausgehen können, nennenswerte Einkünfte generieren zu können. Aber bereits die Teilnahme an einer fremdfinanzierten Bloggerreise wirft die Frage auf, wie man mit einer solchen Einladung umgehen soll.

Schleichwerbung ist verboten

Für jeden Blog gilt § 58 des Rundfunkstaatsvertrags (PDF), in dem es heißt:
Werbung muss als solche klar erkennbar und vom übrigen Inhalt der Angebote eindeutig getrennt sein. In der Werbung dürfen keine unterschwelligen Techniken eingesetzt werden.
Dieses auch in anderen Rechtsvorschriften (UWG, TMG) festgehaltene Trennungsverbot macht jegliche verschleierte Werbung illegal. "Schleichwerbung sind nicht nur Beiträge, für die man Geld bekommt und das nicht offen legt. Entscheidend ist allein, ob der Post den Zweck hatte, den Absatz des Produktes oder Leistung zu fördern" (so die Juristin Nicola Neubauer 2014). Auch wer gar nicht die Absicht hatte, zu werben, kann Schleichwerbung begehen: "Unbeabsichtigte Schleichwerbung auf Facebook kann teuer werden. Ein Autoverkäufer hat Angebote seines Arbeitgebers auf Facebook angepriesen – verbotene Werbung, entschied ein Gericht" (ZEIT Online 4.1.2014). Auch wenn ein Archivamt in einem nicht-kommerziellen Hypotheses-Blog einmal auf eine Versicherung und zum anderen auf eine Sandsackfirma in auffälliger Weise verwies, muss man das in diesem Kontext kritisch bewerten, auch wenn es unbeabsichtigt war.

Bloggerreisen: Transparenz ist gefragt

Im Kodex der Reiseblogger von 2013 heißt es klar und deutlich:
Wir kennzeichnen Inhalte, die durch eine Unterstützung/Einladung
zustande gekommen sind, deutlich.
Bei beiden Bloggerreisen, an denen ich teilnehmen durfte (die Unkosten trugen die Veranstalter), haben nach meinem Wissensstand alle Bloggerinnen und Blogger in ihren Blogbeiträgen auf die Gewährung kostenloser Leistungen hingewiesen. Niemand ist gezwungen, eine solche Einladung anzunehmen, wenn er befürchtet, sich dadurch "kaufen" zu lassen. Aber wenn er es tut, muss er seine Leserinnen und Leser entsprechend unterrichten.

Buchbesprechungen: Kennzeichnung noch nicht nötig

In der Regel übersenden Verlage - bedauernswerte und sich selbst schädigende Ausnahme: die Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel - auch an Blogs kostenlose Rezensionsexemplare. Sind diese weniger als 1000 Euro wert, besteht keine juristische Kennzeichnungspflicht. Rechtsanwalt Thomas Schwenke äußerte sich dazu auf der re:publica 2015. "Bei Sachzuwendungen trete die Kennzeichnungspflicht sowieso erst ab 1.000 Euro ein, betont der Rechtsanwalt. Bedingung: Die Berichterstattung dürfe durch diese Zuwendung nicht beinflusst sein. Gibt es eine Vereinbarung, nur Positives zu berichten, müsse der Beitrag in jedem Fall gekennzeichnet werden" (Bericht). So sieht das auch Rechtsanwalt Christian Solmecke:
Im Falle der Beauty Blogger bedeutet dies: Sofern der Wert der zur Verfügung gestellten Schminkprodukte 1.000 Euro nicht überschreitet, hat die Bloggerin keine Kennzeichnungspflicht. An dieser Stelle kommt es auch nicht mehr auf die Frage an, ob die Youtube Videos als fernsehähnlich einzustufen sind. Wichtig ist aber auch, dass die Bloggerin sich nicht durch die Bereitstellung beeinflussen lässt und bei einer Produktbewertung ehrlich ihre Meinung äußert. Ist die Bloggerin z.B. zur positiven Berichterstattung verpflichtet, stellt dies wieder eine illegale Schleichwerbung dar.
2012 war Schwenke noch strenger. Ein Hinweis auf kostenlos gestellte Produkte sei "in jedem Fall erforderlich", schrieb er über Produktzusendungen. In Printmedien wird das kostenlose Rezensionsexemplar bekanntlich nicht gekennzeichnet. Üblicherweise gehen Leserinnen und Leser von Rezensionen davon aus, dass die Verlage ein Freiexemplar spendieren. Man mag ja am wissenschaftlichen und journalistischen Rezensionswesen einiges bemängeln, aber dass sich die Autorinnen und Autoren in nennenswertem Umfang von dem Umstand beeinflussen lassen, dass sie das Buch nicht selbst bezahlen müssen, erscheint nicht belegbar.

Kommentar-Spam

Wer in den Kommentaren seines Blogs oder Internetangebots kommerziellen Spam nicht löscht, kann damit unter Umständen gegen das Verbot von Schleichwerbung verstoßen oder Gefahr laufen, dass sein Blog als kommerzielles Blog (mit den noch zu nennenden Konsequenzen z.B. bei Creative Commons) betrachtet wird. Es gibt dazu zwar noch keine Rechtsprechung, aber auch aus Gründen der Blog-Hygiene sollten alle Kommentare ohne sachlichen Gehalt, denen es nur darum geht, mittels des Links auf den Absender oder von Links im Kommentartext, eine Linkfarm zu unterhalten, gelöscht werden. Solche Spammer tarnen sich gern als Lobhudler. Wer dergleichen stehen lässt, hat dieses Lob wohl wirklich nötig ... Hinweise zur Erkennung von Spamkommentaren gibt ein Artikel im Bloghaus.

Flattr

Bei Flattr und vergleichbaren Zahlungsdiensten, bei denen freiwillige Zahlungen an Medienanbieter erfolgen, gibt es durchaus juristische Konsequenzen. Ein Blogbeitrag 2010 legte dar: Man hat die Pflichten eines kommerziellen Blogbetreibers, kann bei Creative Commons keine Medien mehr nutzen, die nur nicht-kommerziell genutzt werden dürfen (siehe gleich) und muss die Einkünfte versteuern.

Creative Commons

Creative Commons Lizenzen ermöglichen die kostenlose Nutzung von Bildern und Texten. Für Wissenschaftsblogs ist CC-BY empfehlenswert. Dieses Redaktionsblog ist so lizenziert. Häufig begegnet man aber auch CC-Lizenzen, die die kommerzielle Nutzung ausschließen (NC). Wer mit Google-Werbung oder anderen Anzeigen Geld einnimmt oder bezahlte Beiträge veröffentlicht, kann Probleme bei CC-NC bekommen (siehe auch den soeben genannten Blogbeitrag über Flattr). Was NC bedeutet, sei "unklar" befand das OLG Köln Ende 2014 in einem umstrittenen Urteil, aber sicherheitshalber sollten Blogger, die Geld mit Blogs einnehmen, hier vorsichtig sein.

Das setzt natürlich voraus, dass man in nicht-selbstgehosteten Blogs überhaupt fremde Bilder unter CC verwenden darf (wovon ich ausgehe, obwohl andere Auslegungen möglich sind).

Impressum

Blogs brauchen ein Impressum. Kommerzielle Blogs müssen aber mehr beachten als nicht-kommerzielle. Einen Überblick zu rechtssicheren Internetseiten von 2013 findet man bei der IHK Saarland (PDF). Hier werden auch weitere Rechtsgebiete gestreift, etwa rechtliche Anforderungen an Online-Shops. Wer sich geschäftlich betätigt, ist gut beraten, sich gründlich über die rechtlichen Konsequenzen zu informieren.

Auch bei den Bildrechteabmahnungen spielt die Einordnung als geschäftliches Blog eine Rolle. Die Schadenersatzsummen sind tendenziell höher, nicht wenige Abmahner von Wikipedia-Bildern lassen private, nicht-kommerzielle Blogger ungeschoren.

Datenschutzerklärung

Gewerbliche Websites brauchen in jedem Fall eine Datenschutzerklärung (Muster etwa im IHK-PDF). Aber immer mehr setzt sich die Ansicht durch, dass jede Website und jedes Blog eine Datenschutzerklärung braucht (siehe etwa das Datenschutzwiki oder RAin Lachenmann). Nicht nur die Rechtsanwältin Viola Lachenmann vertritt die Ansicht, diese müsse eine eigene Seite sein und dürfe nicht im Impressum untergebracht werden. De.hypotheses hat noch keine solche Erklärung, und überhaupt ist es gar nicht so einfach, etwa mit Wordpress datenschutzkonform zu arbeiten. Die Bewertung solcher Forderungen, die manchem überzogen anmuten mögen, muss jedem einzelnen überlassen bleiben. Hat ein Blog keine Datenschutzerklärung, dürfte derzeit kaum ein Abmahn-Risiko bestehen. Auch dürfte die Datenschutzbehörde wichtigeres zu tun haben.

Fazit: Risiken kennen!

Anzeigengepflasterte Blogs sind nicht nur ein ästhetisches oder manchmal auch moralisches Problem. Die wichtigsten juristischen Implikationen habe ich hoffentlich angesprochen. Als Wissenschaftsblogger, der mit Archivalia seit 2003 ein strikt nicht-kommerzielles Angebot betreibt, bin ich zugegebenermaßen etwas voreingenommen. In jedem Fall sollten Blogger, die kommerzielle Wege einschlagen wollen, sich intensiver mit Rechtsfragen beschäftigen als nicht-kommerzielle Blogger und auch den vorbeugenden Weg zum Anwalt oder zur Anwältin nicht scheuen.

Dieser Beitrag erschien auch in:
http://redaktionsblog.hypotheses.org/2932

Blog & Recht 1: Darf ich Bilder lebender Personen veröffentlichen?
http://archiv.twoday.net/stories/156271221/
Blog&Recht 2: Darf ich mein Blog mit einem Porträtfoto von mir schmücken?
http://archiv.twoday.net/stories/156272358/
Blog&Recht 3: Brauche ich ein Impressum?
http://archiv.twoday.net/stories/165211515/
Blog&Recht 4: Wie nutze ich Bilder unter freier Lizenz korrekt?
http://archiv.twoday.net/stories/219051498/
Blog&Recht 5: Darf ich alte Bilder nutzen?
http://archiv.twoday.net/stories/219051661/
Blog&Recht 6: Darf ich ein fremdes Video einbetten?
http://archiv.twoday.net/stories/404099696/
Blog&Recht 7: Hafte ich für Links?
http://archiv.twoday.net/stories/453148108/
Blog&Recht 8: Darf ich fremde Bilder verwenden?
http://archiv.twoday.net/stories/498223015/
Blog&Recht 9: Was tun bei Abmahnung?
http://archiv.twoday.net/stories/752348320/
Blog&Recht 10: Darf ich fremde Texte verwenden?
http://archiv.twoday.net/stories/948994460/
Blog&Recht 11: Wer haftet für Blogbeiträge und Kommentare?
http://archiv.twoday.net/stories/967550470/

Gerücht

Seit Jahrzehnten in einer bestimmten Anordnung freistehende Sarkophage in der Gruft des grössten Mausoleums wurden verlegt um Führungen und events durchführen zu können.

Hoffentlich nur ein Gerücht.

http://www.vierprinzen.com/2015/08/wurden-die-sarkophage-im-mausoleum.html?m=1

Liebe KollegInnen,

aus anderen Weltgegenden sind wir es gewohnt, daß Online-Digitalisate mir nichts, dir nichts aus dem Netz verschwinden, auf andere Server und URLs umziehen oder sonstwie unauffindbar gemacht werden. Wir haben beim GW immer wieder damit zu tun, blinde und tote Links zu reparieren oder zu entfernen (momentan betrifft das z.B. Zaragoza BU [umgezogen] und Troyes BMun [Digitalisate dauerhaft offline]). Den KollegInnen beim ISTC geht es vermutlich nicht anders.

Es ist allerdings ein starkes Stück, daß ausgerechnet die ehedem als Pilotprojekt gepriesene Verteilte digitale Inkunabelbibliothek sich nun ohne weiteres verabschiedet hat:

„Der Server der Verteilten Digitalen Inkunabelbibliothek (http://inkunabeln.ub.uni-koeln.de) wurde am 01.08.2015 außer Betrieb genommen.“

(https://www.ub.uni-koeln.de/sammlungen/inkunabeln/vdib/index_ger.html, siehe dazu Klaus Grafs Kommentar unter http://archiv.twoday.net/stories/1022457299/ ).

Weiter heißt es auf der Website:

„ Die Digitalisate der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln erreichen Sie weiterhin über: http://www.ub.uni-koeln.de/sammlungen/inkunabeln/index_ger.html.“

Das ist nicht nur aufgrund der mannigfachen, von den Verantwortlichen offenbar nicht bedachten Konsequenzen komplett unsinnig, sondern darüber hinaus auch zumindest teilweise unzutreffend. Die dort aufgeführte Liste der Digitalisate umfaßt 370 Nummern, laut GW waren aber aus Köln UStB mindestens 475 Digis in der VdIB vorhanden. Es fehlt also ein ganz erheblicher Prozentsatz der in der VdIB ehemals enthaltenen Digitalisate. Außerdem sind die (mindestens) vier Inkunabeldigitalisate aus der Erzbischöflichen Diözesan- und Dombibliothek (alles Rarissima) , die ebenfalls in der VdIB angeboten wurden, offenbar ersatzlos verschwunden.

Abgesehen davon, daß man sich sinnvollere Beschäftigungstherapien für die Inkunabel-Datenbanken vorstellen kann, als auch noch (vermeintlich für die Ewigkeit angebotene) Links hochprofilierter deutscher Projekte nachzubessern, die aus öffentlichen Mitteln finanziert worden sind, sei daran erinnert, daß bei der Konzipierung von Digitalisierungsprojekten in anderen Bibliotheken u.a. solche Ausgaben ausgeschlossen wurden, die via VdIB bereits zugänglich waren.

Die Verantwortlichen haben der Inkunabelforschung mit dieser Ab-/Umschaltungsmaßnahme also einen echten Bärendienst erwiesen. Man fragt sich, ob der Entscheidung irgendeine sachlich fundierte Reflektion vorausgegangen ist.

Mit besten Grüßen,

Falk Eisermann


http://www.listserv.dfn.de/cgi-bin/wa?A2=ind1508&L=incunabula-l&T=0&P=242

1995 oder früher. Leider war es ein Unicum. Josef Pauser sucht jetzt danach:

http://www.listserv.dfn.de/cgi-bin/wa?A2=ind1508&L=incunabula-l&T=0&P=67

Wenn die Wiener Institutionen auf Zack gewesen wären, hätten sie schon längst eine Reproduktion des ja auch stadtgeschichtlich bemerkenswerten Stücks bestellt.

http://kotaku.com/10-former-internet-trolls-explain-why-they-quit-being-j-1722649439

http://www.aufrecht.de/beitraege-unserer-anwaelte/datenschutzrecht/e-mails-einer-frueheren-ministerin-duerfen-erst-uebermittelt-werden-wenn-ein-richter-private-e-mails-aussortiert-hat.html

E-Mails einer früheren Ministerin dürfen erst übermittelt werden, wenn ein Richter private E-Mails aussortiert hat. Festzuhalten ist aber aus meiner Sicht: Die Ministerin war nicht befugt, den Dienstserver für rein private Korrespondenz zu nutzen. Verstößt ein Bediensteter gegen den Grundsatz, dass Privates und Dienstliches strikt zu trennen sind, so ist es unbillig, dem Dienstherrn den dadurch entstehenden Mehraufwand beim Informationszugang aufzuhalsen. Fairerweise müsste die Ministerin die Kosten des Richterwaltens übernehmen.

Ergebnisse einer kleinen Umfrage, anonymisierte Antworten von 8 Bibliotheken:

http://lists.spline.inf.fu-berlin.de/pipermail/ipoa_forum/2015-August/001459.html

http://www.ligatus.org.uk/lob/



http://blog.beetlebum.de/
http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/de/

Via
http://archiv.twoday.net/topics/Unterhaltung/?start=960

Sapienti sat.

http://bibliodyssey.blogspot.de/2008/11/board-games.html (2008)

Via
http://archiv.twoday.net/stories/5331950/

<img src="Game of the Goose (1700s)">

archivalia_sommerloch_2015

http://www.blyberg.net/card-generator/

Via
http://archiv.twoday.net/stories/6397182/

http://cfp.rdonahue.net/?q=comic/caution

Via
http://archiv.twoday.net/stories/6402322/ (Thomas Wolf)

Rachel Donahue http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/3.0/us/

http://archiv.twoday.net/stories/6451286/ (Von Thomas Wolf)

http://archiv.twoday.net/search?q=priamel


Via
http://blog.histofakt.de/?p=132

http://archiv.twoday.net/stories/589172936/#589173086


http://archiv.twoday.net/stories/1022465983/comments/1022465992/

Sich anmelden bei Twoday geht schnell und dann kann man seinen Hinweis auch als eigenen Beitrag veröffentlichen. Er wird dann nicht so leicht übersehen.

Ausnahmsweise kein Sommerrätsel von Thomas Wolf.

http://britishlibrary.typepad.co.uk/digitisedmanuscripts/2015/08/help-us-decipher-this-inscription.html

Mehr dazu:

http://blog.histofakt.de/?p=1175

Stopft Mode ins Sommerloch!

http://hiltibold.blogspot.de/2015/08/thorsberghose-wikingerhose-leinen.html


http://www.theage.com.au/comment/indefinite-copyright-is-a-joke--the-recipe-for-carrot-marmalade-proves-it-20150807-gito59.html

"Useful information is locked away forever."

Via
http://philobiblos.blogspot.de/2015/08/links-reviews_9.html

Kathrin Ackermann-Pojtinger: Rezension zu: Doll, Martin: Fälschung und Fake. Zur diskurskritischen Dimension des Täuschens. Berlin 2012, in: H-Soz-Kult, 10.08.2015, http://www.hsozkult.de/publicationreview/id/rezbuecher-21244

Zu Fälschungen in Archivalia:
http://archiv.twoday.net/stories/96987511/

https://twitter.com/Geschichtslinks

Leider ohne einordnende Hashtags.

Via
http://schmalenstroer.net/blog/2015/08/geschichtslinks/

Tipp 1 von 8 Tipps zur besseren E-Mail-Kommunikation

http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/geschaeftliche-e-mail-gut-formulieren-so-klappt-s-a-1047195.html

Glaubt man einem Google-Screenshot, so gibt es ein deutsches Sprichwort:

Heute haben wir einen Feiertag, aber zu Castell mistet man die Ställ



Es scheint nach Franken zu gehören und auf den Stammsitz Castell (bei Kitzingen) der Fürstenfamilie zu verweisen. Man könnte annehmen, dass ein konfessioneller Gegensatz zwischen dem katholischen Hochstift Würzburg und der protestantischen Grafschaft Castell den Hintergrund der Redewendung bildet. Sie bezieht sich aber auf ein Schlachtengedenken [1] in Würzburg, nämlich auf den Cyriacustag, der in Erinnerung an die Schlacht bei Kitzingen 1266 "gefeiert" wurde, d.h. arbeitsfrei blieb. Das Sprichwort war offenkundig Teil der frühneuzeitlichen Erinnerungskultur der Stadt Würzburg und gehört zu den bislang völlig vernachlässigten Sprichwörtern mit historischer Sinnstiftung, die sich auf ein historisches Ereignis beziehen. Das bekannteste Beispiel ist das "Hornberger Schießen", wobei das ursprüngliche Ereignis in Vergessenheit geraten ist. [2] In Studien zur Erinnerungskultur wurde bislang übersehen: Auch das Sprichwort konnte (selten) ein Erinnerungsmedium sein.

Georg Tobias Pistorius nahm das Sprichwort "Heute haben wir einen feyertag, aber zu Castell mistet man die Ställ" 1715 in seine umfangreiche Sammlung von Rechts-Sprichwörtern auf. [3] Er bezog es auf die von ihm nach seiner Vorlage Ziegler 1269 datierte Cyriacusschlacht. Noch heute würden Bürger und Kleriker die feierliche Prozession mit dem Banner " das pannier" abhalten. Den wohl ältesten Beleg des Sprichworts liefert eine sehr frühe gedruckte adelsgeschichtliche Darstellung (in Latein) über die Grafen von Castell, die der Rothenburger Hieronymus Ziegler 1546 veröffentlichte. [4] Ziegler gibt das proverbium der Würzburger so wieder: "Hodie Herbipolensibus dies festus est, Castellensibus nefastus, et ater".



1741 druckte Wilhelm Friedrich Pistorius einen Text zur Geschichte der Grafen von Castell [5], den man nochmals als "Eines Anonymi genealogische Nachrichten von den Herren Grafen Castell" bei Johann Paul Reinhard 1760 findet [6]. Die Würzburger Geistlichen, so Pistorius, feiern jährlich ihren Sieg und verspotten die Grafen von Castell mit den Worten: "Heut haben wir einen Feyertag, aber zu Castell mistet man die Ställe".



Die genannten drei Quellen, Ziegler 1546 und die beiden Pistorius im 18. Jahrhundert, sichern ab, dass der Spottspruch gegen die Grafen von Castell in Würzburg tatsächlich gebräuchlich war.

Wie volkstümlich der Spruch war, lässt sich natürlich nicht sagen. Ihn für die einfachen Würzburger Bürger zu vereinnahmen, geht nicht an, aber man darf wohl annehmen, dass er zur "Folklore" der jährlichen Gedenkfeier am Cyriacus-Tag gehörte. Der älteste Beleg 1546 lässt es als unwahrscheinlich erscheinen, dass eine konfessionelle Spitze den Ursprung bildete, denn die Grafen von Castell führten erst 1546/41 die Reformation ein. Später kann man aber den konfessionellen Gegensatz durchaus mitgedacht haben.

Der durch den Reim Castell/Ställ in der deutschen Version prägnant formulierte Spruch wurde in der Frühen Neuzeit als Sprichwort wahrgenommen (schon 1546: proverbium), während wir ihn heute eher als lokalen Spottspruch einordnen würden. Streng genommen bezieht er sich nicht auf ein historisches Ereignis, sondern auf einen Feiertag, der dieses erinnert.

Eine lebendige Tradierung des Sprichworts noch im 19. Jahrhundert kann dagegen nicht belegt werden. Wanders großes Sprichwörterlexikon [7] hat es aus des Pistorius Rechtsprichwörtersammlung (1715 u.ö.), und das dürfte auch die Quelle für Simrocks Sprichwörtersammlung [8] gewesen sein. Dass es der castell-kundige Würzburger Archivar August Sperl in seinen Roman Richiza einbaute, verwundert nicht. [9]

Die Literatur zum Cyriakustag hat das "Sprichwort" bisher weitgehend ignoriert. [10] Die militärische Auseinandersetzung der Schlacht bei Kitzingen am 8. August 1266 wurde erst in der Tradition zur "großen Schlacht" stilisiert. Es handelt sich um einen Sieg der Koalition der Herren von Hohenlohe und der Würzburger Bürgerschaft mit der trimberg-sternbergischen Partei im Domkapitel während der Würzburger Sedisvakanzwirren. [11] Dass die Schlacht später überschätzt wurde, lag sicher auch am jährlichen festlichen Gedenktag in Würzburg und an dem bemerkenswerten Denkmal, das an sie erinnert: der Würzburger Kiliansfahne, auf deren Rückseite eine Inschrift die Schlacht nennt. Sie ist das älteste erhaltene deutsche Banner. Man nimmt an, sie stamme von einem Fahnenwagen (Karrasche). [12] Als Eigentum des historischen Vereins wurde das Kiliansbanner in die Liste des national wertvollen Kulturgutes eingetragen. [13]



Die Prozession am Cyriakustag ist schon 1314 belegt. Eine neue Prozessionsordnung 1381 schrieb vor, dass der Cyriakustag wie das Fest des Bistumspatrons Kilian zu begehen sei. [14] 1593 legte der Würzburger Bischof auf den Cyriakustag eine weitere Memorial-Prozession zum Andenken des Türkensiegs bei Sisak. [15]

Am Rande dieses wirkmächtigen Gedenktags, der im Zeichen des Zusammenwirkens von Geistlichkeit und Bürgerschaft stand [16], ist das 1546 erstmals bezeugte "Sprichwort" gegen die Castell entstanden, wobei natürlich der eigentliche Ursprung offen bleiben muss. War es Orts-Rivalität oder hatte jemand im Domkapitel eine Rechnung mit den Castell offen? In jedem Fall zündete der Spott, in Würzburg gehörte der Spottspruch mindestens vom 16. bis 18. Jahrhundert zu den Medien, die den Jahrtag umgaben (zu seinem Medien-Mix, würde Gerd Schwerhoff sagen [1]).

***

Anmerkungen

[1] Zum Thema Schlachtengedenken vgl. zuletzt die Hinweise in:
http://archiv.twoday.net/stories/1022465668/

[2] https://de.wikipedia.org/wiki/Hornberger_Schießen
[ http://archiv.twoday.net/stories/1022475402/ ]

Zu Sprichwörtern, die funktionieren, obwohl der Ursprung dunkel ist:

Klaus Graf: Sprichwörtliches: Bürger und Bauer scheidet nichts als ein Zaun und eine Mauer. In: Archivalia vom 10. Dezember 2014
http://archiv.twoday.net/stories/1022377321/

Zu den Sprichwörtern mit historischer Sinnstiftung:

Klaus Graf: Sprichwörtliches: Qualens Brudlacht. In: Archivalia vom 18. Mai 2013
http://archiv.twoday.net/stories/404100553/

Klaus Graf: Sprichwörtliches: Den Galgen sagt der Eichele. In: Archivalia vom 4. November 2009
http://archiv.twoday.net/stories/6026011/

Klaus Graf: Über den Ursprung der Sieben Schwaben aus dem landsmannschaftlichen Spott, in: Die Sieben Schwaben. Stereotypen. Ludwig Aurbacher und die Popularisierung eines Schwanks, hrsg. von Dorothee Pesch/Elisabeth Plößl/Beate Spiegel (= Schriftenreihe der Museen des Bezirks Schwaben 48), Oberschönenfeld 2013, S. 15-17, 20-23, 27-31 (zum Sprichwort: Es geht dir wie den Schwaben vor Lucka)

Seilers Sprichwörterkunde 1922, S. 30-35 ist wohl die umfangreichste Darlegung zum Thema:
http://archive.org/stream/deutschesprichw00seiluoft#page/30/mode/2up

[3] http://diglib.uibk.ac.at/ulbtirol/content/pageview/330300
https://books.google.de/books?id=xnVXAAAAcAAJ&pg=RA1-PA72

[4] https://books.google.de/books?id=daR18XrrbfMC&pg=PT14

[5] https://books.google.de/books?id=A_pdAAAAcAAJ&pg=PA241

Der in der Anm. ** hergestellte Bezug auf Ausführungen Tentzels führt in die Irre. Tentzel nennt an der Stelle zwar die Grafen von Castell, hat aber nichts zum Sprichwort.
https://books.google.de/books?id=bVoPAAAAYAAJ&&pg=PA919

Zur frühneuzeitlichen Rezeptionsgeschichte der Cyriacus-Schlacht gehört der von Pistorius S. 240 Anm. ** erwähnte angebliche alte Stein zu Rotenburg am Main [!] mit lateinischer Gedenkinschrift.

[6] https://books.google.de/books?id=aPhKAAAAcAAJ&pg=PA195

[7] Wander 1867
http://www.zeno.org/nid/20011577673

[8] Simrock 1846:
https://books.google.de/books?id=cAs-AAAAIAAJ&pg=PA108

Aus Pistorius hat es Reuss im Serapeum 1852
https://books.google.de/books?id=Gd5JAAAAcAAJ&pg=PA117

Auch die Erwähnung in "Würzburg und seine Umgebungen" (²1871)
https://books.google.de/books?id=JWxHAAAAYAAJ&pg=PA167
hat sicher literarischen Ursprung.

[9] http://gutenberg.spiegel.de/buch/richiza-8017/25
http://hdl.handle.net/2027/njp.32101067518454?urlappend=%3Bseq=293 (US)

Romanhafte Züge hat auch Sperls Abschnitt zur Cyriacus-Schlacht mit Erwähnung des Sprichworts in seinem Castell-Buch von 1908:
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/pageview/1911932

Über Sperl:
http://archiv.twoday.net/search?q=august+sperl

[10] Das gilt auch für meinen Schlachtengedenken-Aufsatz 1989, S. 85
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:25-opus-54165

Allerdings hat Friedrich Pfister in seiner Studie zur Kiliansfahne 1952/53 (erneut 1976
https://books.google.de/books?hl=de&id=JDeFAAAAIAAJ&q=castell+würzburg ) die Passage aus Reinhard zitiert.

Einige neuere Arbeiten mit Erwähnungen des Würzburger Gedenkens am Cyriacus-Tag:

Frantisek Graus: Der Heilige als Schlachtenhelfer, in: Festschrift für Helmut Beumann zum 65. Geburtstag (1977), S. 337 Anm. 42
http://www.mgh-bibliothek.de//dokumente/a/a080998.pdf

Michael Mitterauer, in: Der Kampf um das Gedächtnis (1997), S. 39
https://books.google.de/books?id=i6dEhk64uTYC&pg=PA39
Wieder in: Derselbe: Dimensionen des Heiligen (2000), S. 153
https://books.google.de/books?id=MQRs2LyejPkC&pg=PA153

Andrea Löther: Prozessionen in spätmittelalterlichen Städten (1999), S. 38

Hartmut Kühne: Ostensio Reliquiarum (2000), S. 298
https://books.google.de/books?id=9pu2d2mWXJkC&pg=PA298

Dieter J. Weiß, in: Die oberdeutschen Reichsstädte und ihre Heiligenkulte (2005), S. 12
https://books.google.de/books?id=A-psZgnGp4AC&pg=PA12

[11] Knapp dazu Wendehorst 1969
http://personendatenbank.germania-sacra.de/books/view/12/27

Ausführlicher Gerd Zimmermann: Die Cyriakus-Schlacht bei Kitzingen (8.8.1266) in Tradition und Forschung, in: Jahrbuch für fränkische Landesforschung 27 (1967), S. 417-425
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00048794/image_437

Weitere Literatur auch im Handbuch der bayerischen Geschichte 3/1: Geschichte Frankens (3. Auflage 1997), S. 557
https://books.google.de/books?id=kTO9EZTZHBAC&pg=PA557

Zur einflussreichen Darstellung des Lorenz Fries siehe die Edition: Lorenz Fries: Chronik der Bischöfe von Würzburg 742-1495 Bd. 2 (1994), S. 179-181 mit weiterer Literatur.

Veraltete Fries-Ausgaben:

Ludewig
http://franconica.uni-wuerzburg.de/ub/54a1012054/pages/54a1012054/656.html

Ausgabe 1848
https://books.google.de/books?id=ZGtHAAAAYAAJ&pg=PA362

Digitalisat der Handschrift der UB Würzburg
http://franconica.uni-wuerzburg.de/ub/fries/pages/fries/474.html

Leider ist die grundlegende Darstellung von Wilhelm Füßlein: Zwei Jahrzehnte würzburgischer Stifts-, Stadt- und Landesgeschichte (1926), obwohl gemeinfrei, nicht online. Sein Aufsatz in der HZ 1926 hat eine andere Ausrichtung, steht aber jetzt zur Verfügung:
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Fuesslein_wuerzburg_hz.pdf

Wenig erhellend ist der Wikipedia-Artikel:
https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=W%C3%BCrzburger_Bischofsstreit&oldid=143681411

[12] So Otfried Neubecker im RDK 1973 mit Abb. 12
http://www.rdklabor.de/wiki/Fahne_(milit%C3%A4risch)

Farbabbildung auf der Website des Mainfränkischen Museums:
http://mainfraenkisches-museum.de/sammlung/stadtgeschichte/kiliansbanner.html

Populärer Überblick von Marianne Erben im Frankenland 1998
http://frankenland.franconica.uni-wuerzburg.de/login/data/1996_28.pdf

Zur Inschrift die Deutschen Inschriften:
https://books.google.de/books?id=XEJmAAAAMAAJ&q=cyriacus+prozession+würzburg

Nach Fries wurde das Banner im Dom öffentlich aufgehängt, nur am Jahrtag darf man folgern. Eine Quelle von 1808 spricht dagegen von acht Tagen:
https://books.google.de/books?id=w75DAAAAcAAJ&pg=RA1-PA535

[Ebenso schon Franz Oberthür in seinem Taschenbuch 1795, S. 68
http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10021804_00110.html

Die Stelle wies freundlicherweise das Stadtarchiv Würzburg nach und übermittelte einen Scan.]

Das hängende Banner im Bild bei Gropp:
https://books.google.de/books?id=mGtUAAAAYAAJ&pg=PA42

[13] http://www.kulturgutschutz-deutschland.de/DE/3_Datenbank/Kulturgut/Bayern/02639.html?nn=1003270&block=AllesDruckversion

[14] Zimmermann S. 423. Die Ordnung von 1381 bei Friedrich Anton Reuß: Das Cyriakus-Panier (1844), S. 12f.
https://books.google.de/books?id=TetQAAAAcAAJ

Zur Prozession siehe auch die Angaben zum Ablauf bei Wendehorst 1989
http://personendatenbank.germania-sacra.de/books/view/36/246

[15] Wendehorst 2001
http://personendatenbank.germania-sacra.de/books/view/54/63

[16] Zimmermann S. 425: "Manifestation des Miteinanders von Stift und Stadt".

#forschung


"Librarians have embraced the open access movement. They work to raise awareness of issues
surrounding scholarly communication, to educate faculty about authors’ rights, and to help
implement and maintain institutional repositories (IRs). But for all of the research and
commentary from librarians about the importance of IRs and of making research freely
available, there still exists the glaring contradiction that few librarians and Library and
Information Science (LIS) authors provide free access to their own research publications."

http://digitalcommons.unl.edu/libphilprac/1245/

Ergebnis:

"While investigating a total of 1048 journal articles from the top 20 journals published in 2013,
292 articles were found to be available openly from various sources. In other words, 27.86%
articles from 20 closed access journals were open access articles."

Eine berechtigte Frage:

"We identified a good number of articles from the Academia.edu and Researchgate websites
which are platforms for faculty researchers to share their research with their peers. This again
indicates that faculty researchers are willing to share their articles to collaborate and connect
with their colleagues, peers, and co-authors within their field. It also raised the question why
faculty researchers are more comfortable sharing their research output within a social media
platform than within their own instutional repositories."

Schlussfolgerung:

"While providing access to information is librarians’ most critical duty and responsibility, this
article points to the discouraging fact that we as LIS authors have failed, whether through SRs,
IRs, or personal websites, to make our own articles open access. Librarians and other types of
LIS authors have similar priorities to faculty authors in other disciplines. They are concerned
with publishing in journals acceptable for promotion and tenure and not with making their
articles freely available. Even though according to SHERPA/RoMEo data that more than 76% of
publishers allow some form of self-archiving, results from this study show that LIS authors do
not see the importance of self-archiving their work."

Die abschließendende Forderung nach universitätsweiten Mandaten ist völlig unbelegt!

Mein klassischer Beitrag zum Thema (2006):

http://archiv.twoday.net/stories/573860379/

https://sites.tufts.edu/perseusupdates/2015/08/07/open-patrologia-graeca-1-0/

http://www.medievalists.net/2015/08/08/cat-pics-from-the-middle-ages/

http://archivalia.tumblr.com/tagged/cats


http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00043227/image_16

Zu den Preckendorfern

http://archiv.twoday.net/stories/326528152/#1022390820

Dass ein Preckendorfer der Auftraggeber des Codex war, ist unbewiesene Behauptung Hayers!

http://www.handschriftencensus.de/8833

http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00103107/image_4

http://www.handschriftencensus.de/7749

Ich bin nicht überzeugt, dass die Handschriften der Hofbibliothek Meiningen den gierigen Wettinern tatsächlich gehörten.


http://archaeologik.blogspot.de/2015/08/weg-frei-fur-einen-neuen-beton-tsunami.html

Auch im Zusammenhang mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

http://archiv.twoday.net/stories/1022452670/ ,

demzufolge der "Deutsche Bundestag ..., soweit es um Gutachten und sonstige Zuarbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geht, eine informationspflichtige Behörde" ist, stellt sich die Frage, wie der Bürger von einer Arbeit der WD, zu der er im nächsten Schritt Zugang begehren könnte, Kenntnis erlangt. Ein vollständiges Verzeichnis der Arbeiten der WD befindet sich weder auf deren Website

http://www.bundestag.de/dokumente/analysen/

noch hilft der Katalog der Bundestagsbibliothek weiter:

http://www.bundestag.de/dokumente/bibliothek

Spannend wird die Antwort auf die Anfrage von Arne Semsrott, Open Knowledge Foundation Deutschland, nach einer "Übersicht aller Ausarbeitungen der Unterabteilung Wissenschaftliche Dienste des Bundestages mit dem Thema, Titel sowie Datum der Arbeiten seit Gründung der Abteilung", Fristablauf: 28. Juli 2015:

https://fragdenstaat.de/anfrage/ubersicht-ausarbeitungen-ud-wissenschaftliche-dienste/

Mir flatterte ex dono auctoris ein Sonderdruck ins Haus von: Mark Mersiowsky: Medien der Erinnerung in der spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Stadt. In: Stadt zwischen Erinnerungsbewahrung und Gedächtnisverlust (2015), S. 193-254

Der seit Ende letzten Jahres in Stuttgart lehrende Historiker nimmt sich ein Thema vor, mit dem ich mich selbst verschiedentlich beschäftigt habe. Mit meinen Arbeiten zu Erinnerungsfesten in der Stadt und dem Schlachtengedenken hätte ich "wichtige Überlegungen angestellt, die die Grundlage unserer Darlegungen bilden müssen" (S. 206). Zwergenhaftes Gedankenwerk wird entscheidend veredelt, wenn ein Geistesriese wie ein deutscher Professor es sich aneignet.

Um gerecht zu sein: M. hat eine Reihe von interessanten Zeugnissen ausgegraben, die mir unbekannt waren. Er hat fleißig neue stadtgeschichtliche und allgemeine methodische Literatur zum modischen Thema Erinnerung bibliographiert und auch meine eigenen Studien umfangreich zur Kenntnis genommen. Als Synthese der (auch bei mir) doch recht verstreuten Forschung stiftet sein Beitrag Gewinn.

Einige ergänzende Notizen seien mir erlaubt.

Zu den Anm. 22 genannten Arbeiten ab 1994 über Prozessionen und Rituale sei angemerkt, dass schon meine erst in Anm. 48 zitierte Studie zum Schlachtengedenken die Impulse Trexlers und anderer aufnahm.

Online-Nachweise meiner Arbeiten:

http://archiv.twoday.net/stories/4974627/

Zu den von M. zitierten Arbeiten zum Schlachtengedenken kommt hinzu das kurze Nachwort (2001) zu Graf 1991 auf meiner ehemaligen Website:

http://web.archive.org/web/20070609170714/http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/riten.htm

und die kleine Studie über Crailsheim (1997)

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:25-opus-54151

M. erwähnt Anm. 27 meinen Bautzener Vortrag von 2013, zu dem noch kein ausgearbeiteter Text existiert und bezieht sich auf eine Kurzzusammenfassung in Archivalia

http://archiv.twoday.net/stories/640155315/

M.s Esslinger Vortrag von 2010, Grundlage der jetzigen Publikation, war mir bis jetzt nicht bekannt.

Anm. 46 zitiert wird Graf: Justiz und Erinnerung 2002; Anm. 47: Erinnerungfeste 2003; Retrospektive Tendenzen 1996; Anm. 48 Schlachtengedenken 1989; Riten 1991 - während er sonst - anders als von mir empfohlen - das PDF auf dem Schriftenserver zitiert, wählt er hier die Frontdoor/Landing Page. Ärgerlicherweise hat die UB Frankfurt ohne Weiterleitungen meine Texte verschoben. Neuer Link:

http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:hebis:30-1145517

Der in Anm. 48 zitierte Aufsatz Der Adel dem purger tregt haß (2000) ist ebenfalls online in Frankfurt verfügbar:

http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:hebis:30-1145495

Anm. 53 Ursprung und Herkommen 2001 nun
http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:hebis:30-1137987

Anm. 54 Meine Dissertation Exemplarische Geschichten (1987) gibt es sogar mehrfach online.

Anm. 56 Heroisches Herkommen (zu Worms)
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:25-opus-53061

Anm. 176 Das leckt die Kuh nicht ab
Auch http://archive.is/Afmyb

Weiter werden von mir angeführt: Anm. 110 Trutwin (²VL); Anm. 214 Stil als Erinnerung. In 48 der 270 Fußnoten werde ich zitiert (18 %).

Anm. 33: Zur Theorie der Stadt wäre zu nennen gewesen Ulrich Meier: Mensch und Bürger. Die Stadt im Denken spätmittelalterlicher Theologen, Philosophen und Juristen (1994).

S. 207f. Zu Karl dem Großen als Stifter und Stadtpatron (?) von Frankfurt am Main vgl. auch Karl der Große als vielberufener Vorfahr (1994), daraus der einleitende Überblick online
http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/volltexte/2008/600

Anm. 63 Exemplarische Geschichten S. 199f. bezieht sich auf das Tanzfrevel-Exempel. Ausführlicher dazu

https://de.wikisource.org/wiki/Die_Mordgrube_zu_Freiberg#Untergang_des_Suggentals

Anm. 65 Zum Schwäbisch Gmünder Turmeinsturz 1497:

http://web.archive.org/web/20070609171858/http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/hollb.htm
Graf 1989
http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/536/

Anm. 81 Zur Schlacht von Reutlingen ohne Kenntnis der Arbeit von Rüther 2009
Klaus Graf: Urschel, Nachtfräulein und andere Gespenster. Überlieferungen und Sagen in Reutlingen und Pfullingen, in: Reutlinger Geschichtsblätter NF 50 (2011), S. 209-250
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:25-opus-87584

Im Reutlinger Rathaus waren wohl die städtischen Gefallenen der Schlacht von Reutlingen 1377 in den Fenstern mit ihren Wappen verewigt. Dass Rathäuser als Vorläufer der Stadtmuseen fungierten, hätte M. erwähnen können. Ich begnüge mich mit einem Hinweis auf die "Kuh" (Wiedertäufer-Reliquien in Münster und weitere Beispiele). Im Erfurter Rathaus zeigte man eine Mönchskutte, die einem Brandstifer von 1472 gehört haben soll.

http://www.erfurt-lese.de/index.php?article_id=342

Im Schweinfurter Rathaus erinnern Wandbilder und Inschriften noch heute an den Fang zweier denkwürdiger Störe 1575 und 1593

http://www.schweinfurtfuehrer.de/sehenswertes/rathaus/ (mit Abbildungen)

[Lünener Stadtbuch enthält Zeichnung eines 1549 in der Lippe gefangenen Störs
https://books.google.de/books?id=RAA00sr0ENYC&pg=PA296 ]

Wenn ich kurz abschweifen darf: Das Amsterdamer Rijksmuseum verwahrt das Ölbild eines Riesenrettichs aus dem Jahr 1626, der, wie eine beigefügte Inschrift bekundet, nicht weniger als siebeneinhalb Pfund wog. Als mich Gerd Schwerhoff zu einem Vortrag "Städtische Erinnerungskultur in der frühen Neuzeit" in Dresden am 31. Mai 2001 einlud, servierte ich den TeilnehmerInnen seines Seminars einen Rettich, damit sie sie sich an meine Ausführungen erinnern sollten. Als Bonus gebe ich meine unveröffentlichten (ungeänderten) Vortragsaufzeichnungen bei, wobei dem kundigen Leser der eine oder andere Textbaustein aus meinen gedruckten Schriften nicht entgehen dürfte. Auch wenn es sich streckenweise um Stichworte handelt, möchte ich nicht ausschließen, dass sie nützlich sein können.

S. 215 Zu Liedern in den Burgunderkriegen siehe auch meine Quellenkunde

https://de.wikisource.org/wiki/Burgunderkriege

Anm. 88 Zum kommunalen Votivwesen wäre einschlägiger gewesen mein Aufsatz über Maria als Stadtpatronin von 2002, S. 146-150 (Abschnitt "Kommunale Votivpraxis im Mittelalter"). Online:

http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/volltexte/2007/373

Anm. 96 Ab hier wird die Studie von Landolt 2012, die derzeit komplett bei Google Books lesbar ist

https://books.google.de/books?id=1SD_Ml9l8usC&pg=PA69

und neben dem Buch von Regula Schmid (Geschichte im Dienst der Stadt, 2009) die Hauptquelle für die Ausführungen zum Schweizer Raum für M. darstellt, mit falschem Bezug zitiert. Es muss "wie Anm. 76" heißen, nicht "wie Anm. 21".

S. 219f. Zu den Ereignissen rund um Korbach und die Padberg-Fehden siehe auch die Waldeckische Chronik Kluppels S. 46, ein lange in Korbach begangener Schlachtenjahrtag S. 48

http://www.mgh-bibliothek.de//dokumente/a/a011534+0002.pdf

Der bis zur Reformation begangene Reginentag wurde 1995 revitalisiert:

https://padbergerfehde.wordpress.com/about/
https://padbergerfehde.files.wordpress.com/2012/02/2013_05_25_wlz-grc3a4fin-pb.pdf

Zu einem vom Paderborner Bischof anlässlich einer früheren Padberg-Fehde 1392 eingeführten Feiertag vgl. Rainer Decker in: Kloster - Stadt - Region (2002), S. 244.

S. 221 M. zitiert Preisnotizen des Esslinger Arztes Trutwin aus Innsbruck, UB, Cod. 141, Bl. 1v. Auf diese annalistischen Aufzeichnungen hatte ich 1995 im ²VL aufmerksam gemacht. Unabhängig von mir hatte Walther Ludwig über Truwin im gleichen Jahr seinen Aufsatz publiziert, ohne die von mir nachgewiesenen Handschriften Trutwins in Innsbruck und Stams zu kennen. Ein Nachtrag 2015:

http://archiv.twoday.net/stories/1022417265/

Zu Inschriften mit Preis-Nachrichten hätte man unbedingt Hartmut Boockmann: Die Stadt im späten Mittelalter (3. A. 1994), S. 200 Nr. 308f. nennen müssen. Ein weiteres Beispiel von inschriften.net

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0238-di049mz06k0008900

Das Erinnerungsfeld "Bauen" wird von M. nicht eigens thematisiert. Neben Bauinschriften wären etwa die in der frühen Neuzeit so beliebten Turmknaufurkunden zu nennen, aber auch Fenster- und sonstige Stiftungen für Rathäuser, die es nicht nur in der Schweiz gab.

S. 223 spricht M. unter Berufung auf Gerd Schwerhoff von einem "Medien-Mix". Das mediale Bündel sei notwendig gewesen, "sollte die Erinnerung sowohl fixiert als auch weit verbreitet werden" (S. 223, weitere Erwähnungen des Medien-Mixes S. 211, 217, 253 mit fast wörtlicher Wiederholung der Formulierung von S. 223). Medien-Mix klingt flott, ist aber ein Begriff aus der Werbesprache. Hier müsste man noch genauer Hinsehen: Welche Medien wurden wann kombiniert?

S. 227 Die (von mir angeregte) Dissertation von Eberhard Nikitsch über Dionysius Dreytwein erschien gedruckt in: Esslinger Studien 24 (1985), S. 1–210.

S. 230f. Zur Rückkehr der Kundigen Rulle nach Bremen:

http://archiv.twoday.net/stories/894826975/

S. 231f., 249f. geht es um Inschriften, über die man sicher noch mehr sagen hätten können. Aber der dezidierte Hinweis auf diese Quellengruppe ist willkommen. Für sie als Geschichtsquellen zu werben ist mir ein besonderes Anliegen:

http://archiv.twoday.net/stories/38735149/
http://archiv.twoday.net/stories/38735546/
https://ordensgeschichte.hypotheses.org/5502

S. 232 Eine Holztafel mit Geschichtsereignissen in der Marktkirche Hannover besprach Karljosef Kreter in seiner Dissertation von 1996

http://d-nb.info/960992081/34

Eine Arbeit, die M. lehrreiche Einsichten zu frühneuzeitlichen Erinnerungsmedien vermittelt hätte, wie man überhaupt feststellen muss, dass die jüngeren Studien zu frühneuzeitlichen Stadtchroniken von M. kaum rezipiert wurden, einschließlich meiner Magisterarbeit von 1984 zu den Schwäbisch Gmünder Chroniken, die online mehrfach einsehbar ist:

https://books.google.de/books?id=PoAgAAAAMAAJ

S. 233 zu den Ratsannalen von Toulouse

http://archiv.twoday.net/stories/2981631/

Zu Bürgermeisterzyklen sei auch an Bürgermeisterlisten mit historiographischen Notizen erinnert (vgl. meine Gmünder Chroniken).

Neben den Lübecker Bürgermeisterporträts wäre die Online-Präsentation der Regensburger Porträts zu nennen gewesen:

http://gams.uni-graz.at/archive/objects/context:rpb/methods/sdef:Context/get?mode=home

Zur wichtigen Rolle der Heraldik in der frühneuzeitlichen städtischen Erinnerungskultur äußert sich M. nicht.

S. 236 Zu Hauszerstörungen und Schand-Säulen hätte der Aufsatz von Robert Jütte: Kommunale Erinnerungskultur und soziales Gedächtnis in der Frühen Neuzeit. In: Köln als Kommunikationsraum (2000), S. 453-472 nicht entgehen dürfen. Ausführlicher als bei Graf: Justiz ist das Thema in Graf: Kuh behandelt.

S. 238 Zum Armagnaken-Gedenken in Gebweiler im Elsass hat M. meine Ausführungen 2002, die jetzt auch in Archivalia zur Verfügung stehen, übersehen:

http://archiv.twoday.net/stories/235549032/

Zum Reutlinger Mauerbrecher habe ich das Material in meinem oben zitierten Urschel-Aufsatz 2011 dokumentiert.

S. 239 Zum Gedenkgebäck der Horaffen in Crailsheim siehe meinen oben angeführten Aufsatz über Crailsheim.

S. 240 Obwohl ich in Tübingen studiert habe, habe ich die pseudo-romanischen Spolien nie wahrgenommen.

S. 242 zu nachträglicher Anknüpfung von Traditionen an Objekte im Stadtraum, die so zu "Erzähl-Malen" wurden, findet sich viel Material in der "Kuh" aaO.

Zu der dort erwähnten Grazer Türkensage zitiert M. auch

http://www.tuerkengedaechtnis.oeaw.ac.at/ort/graz-der-%E2%80%9Aturke-am-palais-saurau-in-der-sporgasse/

Im 7. Abschnitt "Die Stadt als multipler Erinnerungsraum" (S. 242-251) geht es um das Verhältnis der verschiedenen Erinnerungsträger in der Stadt, zunächst um die Familien, dann um die Handwerker (in Anlehnung an das Buch von Patrick Schmidt: Wandelbare Traditionen - tradierter Wandel) und dann wieder um die Familien.

Zur Traditionsbildung der frühneuzeitlichen Patrizier vermisse ich das Buch von Michael Hecht: Patriziatsbildung als kommunikativer Prozess (2010). Hier findet man auch Einiges über die von Matthias Lentz in einer leider bislang ungedruckt gebliebenen Bielefelder Abschlussarbeit intensiv untersuchte Lüneburger Ursulanacht, die M. mehrfach erwähnt.

S. 243-245 geht M. vergleichsweise ausführlich auf Hermanns von Weinsberg Projekt einer "Hausstiftung" ein, verkennt aber - ebenso wie Schwerhoff in der Rüthing-Festschrift Kloster - Stadt - Region (wie oben) - das adelige Vorbild des Fideikommisses. Wem diese Rechtsfigut gar nichts sagt, der wird auch die vielen Meldungen in Archivalia

http://archiv.twoday.net/search?q=fideikommiss

nicht zur Belehrung nutzen können. Zur familiären Erinnerungskultur der frühen Neuzeit gehören patrizische Fideikommisse und Familienstiftungen (einschließlich der zu wenig beachteten Studienstiftungen - neulich erschien endlich Gudrun Embergers lang erwartete Dissertation über das Tübinger Martinianum). In Nürnberg gab es schon im Spätmittelalter sogenannte Vorschickungen, um ein Stammgut auf Dauer zu sichern. Den kurzen Wikipedia-Artikel Vorschickung habe ich vor Jahren angelegt:

https://de.wikipedia.org/wiki/Vorschickung

S. 247f. zu Handwerker-Traditionen siehe auch

https://de.wikisource.org/wiki/Schembartlauf
http://archiv.twoday.net/stories/640153751/

S. 248 Wenn man die Zunftstube der Reutlinger Weinbauern nennt, sollte man das wichtigere Beispiel der Augsburger Weberstube (von Jörg Rogge in der Schreiner-Festschrift Mundus in imagine behandelt) nicht unterdrücken.

http://www.bayerisches-nationalmuseum.de/webgos/bnm_online.php?seite=5&fld_0=00222218

S. 251-254 sind zusammenfassende Schlussbemerkungen. Die von mir eingeführten Kategorien Stiftergedenken, Katastrophengedenken und Konfliktgedenken hätten sich als sinnvoll erwiesen (S. 252), lese ich erfreut. S. 253 stimmt M. mir zu: Ich hätte ganz zu Recht die Stadt als Erinnerungsgemeinschaft gesehen, nur dürfe man sie nicht als monolitische Erinnerungsgemeinschaft missverstehen. " Die Stadt war ein multipler Erinnerungsraum". Falls jemand mit meinen Arbeiten nicht vertraut ist, darf ich beruhigen: Ich habe dies nicht getan, sondern im Gegenteil auf die von M. unterstrichenen Interdependenzen zwischen den Erinnerungskollektiven der Stadt mehrfach aufmerksam gemacht. Bei den Erinnerungskollektiven vermisse ich die Kirchen und Klöster, wie überhaupt die konfessionelle Erinnerungskultur zu kurz kommt.

Generell wird, was der Mediävist M. selbst weiß, die frühe Neuzeit viel zu kurz abgehandelt, auch wenn der Einstieg ein mir unbekanntes Erinnerungsfest zur Wiedereinweihung der Jakobi-Kirche als evangelisches Gotteshaus in Herford 1590 betrifft (S. 193f.). Charakteristische Erinnerungsformen wie die Jubiläen fehlen.

Ich darf ergänzend auf meine Vortragsaufzeichnungen im Anschluss verweisen. Eine Studie zur katholischen konfessionellen Erinnerungskultur in Schwäbisch Gmünd bereite ich seit Jahren vor. Eine besondere Rolle spielte das Wunder, Gottes Gnadenbeweis für den rechten katholischen Glauben. Einstweilen findet man wichtige Belege verstreut in meinen "Gmünder Chroniken" und als Quelle online die Schrift von Friz 1620:

http://archiv.twoday.net/stories/232601530/

Zu wenig erfährt man bei M. über die Funktion oder Aufgabe der Erinnerungen, insbesondere den Bezug auf die städtischen Grundwerte, allen voran auf die Stadtfreiheit. Dazu - und zum Verhältnis der Städte zum Adel - habe ich zuletzt in der "Urschel" etwas geschrieben. M. lässt sich ein wenig zu sehr vom bunten Medien-Kaleidoskop der Memorabilien blenden.


***

Klaus Graf: Städtische Erinnerungskultur in der frühen Neuzeit

Dresden 31.5.2001

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

ich habe mein Referat in fünf Abschnitte eingeteilt, und beginne sofort mit dem ersten.

1. Von Rettichen, Memorialgebäck, Ohrfeigen und Hirschgeweihen - Nutzen und Nachteil einer kulinarisch-dilettierenden Kulturgeschichte des Erinnerns

Das Amsterdamer Rijksmuseum verwahrt das Ölbild eines Riesenrettichs aus dem Jahr 1626, der, wie eine beigefügte Inschrift bekundet, nicht weniger als siebeneinhalb Pfund wog. Frans Grijzenhout nennt diese Verbildlichung einer Rarität die “gezielte Verewigung eines profanen Wunders”.

Vergleichbares findet sich auch andernorts: etwa im Schweinfurter Rathaus das Bild eines besonders großen Fisches, den man im 16. Jahrhundert gefangen hat.

Hätte man den Rettich konservieren können, so wäre er wohl ein erlesenes Sammlungsstück einer Kunst- und Wunderkammer geworden. Aber vergänglich wie er war, wurde er nur im Medium der Malerei verewigt.

Für den Romancier Marcel Proust war ein in Tee getauchtes französisches Gebäckstück, eine Madeleine, Ausgangspunkt einer überraschenden unwillkürlichen Erinnerung, die ihn zu seiner epischen Suche nach der verlorenen Zeit veranlaßte.

Rettich-Verzehr

Von ganz anderer Art ist die Wirkung, die ich mir von diesem Ihnen kredenzten Rettich erhoffe. Es ist eine bewußt inszenierte Erinnerung: Sie sollen diese Stunde nie mehr vergessen, und immer wenn Sie den leicht beissenden Geschmack eines Rettichs verpüren, meiner Ausführungen zur städtischen Erinnerungskultur der frühen Neuzeit eingedenk sein.

Gemeinschaftsstiftender Rettich-Verzehr ist eine Erfindung von mir, die sich freilich anlehnt an eine vormoderne Praxis der Einprägung von Erinnerung nach dem Prinzip von Zuckerbrot und Ohrfeige.

Beispielsweise gab es im hessischen Amöneburg zum jährlichen Stadtfeiertag, der an die gescheiterte Ersteigung der Stadtmauern bei einem Überfall erinnern sollte, die sogenannten "Steigerwecken", und auch in Greifswald überlieferte das "Weckenfest", bei dem an die Schüler der Stadtschule besondere Brote ausgeteilt wurden, das Wissen um einen glorreichen Sieg der Stadt im Jahr 1327.

Dieses bei besonderen Anlässen verteilte Memorialgebäck geht zurück auf die mittelalterliche Praxis der liturgischen Memoria, auf die Armenspende.

Auch der Auswurf von Gedenkmünzen, sogenannter Denkpfennige, sollte ein bestimmtes Ereignis den Beteiligten unvergeßlich machen.

[In den gleichen Kontext gehört etwa auch der sogenannte Weinkauf, eine Rechtspraxis, die die Gültigkeit eines Rechtsgeschäftes an einen gemeinsamen Trunk knüpfte. “Verboten”]

Der angenehmen sinnlichen Erfahrung eines degustatorischen Genusses stand der Erinnerungs-Schmerz gegenüber, den eine kräftige Ohrfeige dem Körper von Kindern und Jugendlichen einschrieb, wie man mit Blick auf die Körpergeschichte formulieren könnte. (Sie merken schon: Die Erinnerungsgeschichte ist extrem anschlußfähig.)

Die Ohrfeige war vor allem bei ländlichen Grenzumgängen üblich. Kinder und Jugendliche sollten sich mit der Ohrfeige zugleich an den genauen Verlauf der Grenze erinnern. Ihnen wurde also eine leicht traumatisierende Erfahrung im Dienste der auf der Mündlichkeit beruhenden Gedächtniskultur zugemutet.

Frühmittelalter: Kennzeichen des bayerischen Rechtsgebiets “testes per aures tracti”

War der Riesenrettich womöglich die bürgerliche Variante des adeligen Trophäenkults, der sich in imponierenden Geweihsammlungen, heute noch Inventar zahlloser Schlösser, manifestierte?

Geweihe spielten in der Tat eine große Rolle in der höfischen Erinnerungskultur der Jagd, die erst um 1500 einsetzt. Vor 1500 wird man auf kaum einer Burg solche Geweihsammlungen angetroffen haben.

Weitere Medien: Schießregister, Willkommenbücher, bildliche Darstellungen des erlegten Wilds

Aber auch im stadtbürgerlichen Kontext war das Sammeln von Geweihen sehr beliebt. So besaß Dürer etwa eine Geweihsammlung ebenso wie Nürnberger Patrizier seiner Zeit.

An den Wänden der adeligen Geschlechtergesellschaft zur Katz in Konstanz hingen Hirschgeweihe wohl als Hinweis auf die Jagd als adeliges Standesprivileg. Da 1619 ihr Erwerb bezeugt ist, haben die vornehmen Gesellen sie nicht selbst geschossen.

Hirschgeweihe begegnen aber auch in normalen Wirtshäusern, Susanne Rau war so freundlich, mich darauf hinzuweisen. Wir müssen mit einer ständigen Ambivalenz solches Raumschmucks rechnen: Einerseits ist er ästhetischer Dekor, offenbar große Mode bei allen Ständen, andererseits soll er immer auch den Eindruck erwecken, eigenes Jagd-Andenken zu sein.

Der Erinnerungsaspekt versieht die Geweihe sozusagen mit einem autobiographischen Ausrufezeichen, er bezieht sie in die eigene familiäre Lebenswelt ein. Geschichten konnten sich an die “gehürne” knüpfen, ob Jägerlatein oder die reine Wahrheit, sei dahingestellt.

Adelige und stadtbürgerliche Erinnerungskultur der Jagd stehen in einer Wechselwirkung. Dies erscheint mir ein wichtiger Gesichtspunkt: Wer nach der städtischen Erinnerungskultur fragt, darf die Erinnerungskulturen der Höfe, der gelehrten Welt und ihrer Bildungsinstitutionen sowie die der ländlichen Gesellschaft nicht ganz aus dem Blick verlieren.

Eine Kulturgeschicht des Erinnerns hat den unbestreitbaren Vorteil, daß sie den Blick weitet, inbesondere auf Objekte der materiellen Kultur, die kaum einmal beachtet werden. Sie kann auf die Faszination des Exotischen und uns Fremden setzen und auf die sinnliche Erfahrung. Sie kann demonstrieren, daß die Erforschung der frühen Neuzeit keine blutleere Angelegenheit zu sein braucht, sie darf so farbig und bunt sein wie das Leben jener Zeit. Sie kann sich dabei auf den zeitgenössischen Begriff der Neugier oder Curiositas berufen, bekanntlich ein Leitmotiv frühneuzeitlicher Erfahrung. Kurzum: die Geschichte der Erinnerungskultur darf den Wonnen der Neuen Kulturgeschichte ungezügelt huldigen. Man könnte sie kulinarisch (im Sinne Brechts) nennen oder auch - weniger streng - als Edutainment verstehen.

Die Nachteile eines solchen kulinarischen Konzepts liegen freilich auf der Hand. Als Sammelsurium von Kuriositäten, mit einer gewissen Beliebigkeit zusammengestellt und ohne präzise Fragestellung, läuft die Erforschung der Erinnerungskultur Gefahr, die Fehler der alten Kulturgeschichte, die weitgehend konzeptlos Material anhäufte, zu wiederholen.

Hinzu kommt: Erinnerung ist ausgesprochen in, wenngleich vor allem in Bezug auf das 19. und 20. Jahrhundert. Es konkurrieren mit Erinnerungskultur weitere modische Begriffe: Geschichtskultur, Memorialkultur, Gedächtniskultur, Gedenkkultur. Traditionskultur habe ich zwar, soweit ich mich erinnere, noch nie gelesen, aber es ist wohl nur eine Frage der Zeit, bis auch diese Kultur den Begriffsraum der Geschichtswissenschaft betritt.

Ist Erinnerungskultur dabei, ein “Plastikwort” im Sinne von Uwe Pörksen zu werden?

Vergleichende empirische Forschungen zu vormoderner Erinnerungskultur sind leider ausgesprochen rar, denn es dominieren in der Debatte um vormoderne Erinnerung geistes- und theoriegeschichtliche Ansätze (Aleida Assmann). Diese haben aber auch nur Teilbereiche ausgeleuchtet.

Die Existenz des Gießener Sonderforschungsbereichs “Erinnerungskulturen” mag es als Hybris erscheinen lassen, wenn ich mich als Einzelner dem gesamten Feld vormoderner Erinnerungskultur in der Stadt zu nähern wage.

Robert Jütte hat sich denn auch in seinem im letzten Jahr erschienenen Aufsatz mit dem programmatischen Titel “Kommunale Erinnerungskultur und soziales Gedächtnis in der Frühen Neuzeit” in kluger Beschränkung nur dem Gedenken an Bürgeraufstände in Aachen, Frankfurt am Main und Köln zugewandt.

Wer sich nicht beschränkt, muß dilettieren. Er darf sich allenfalls mit der Etymologie des Wortes Dilettant trösten, denn damit ist ursprünglich der Liebhaber einer Sache gemeint. Daß es der entschwundenen Kundigkeit eines barocken Polyhistors bedürfte, den ganzen Bereich frühneuzeitlicher Erinnerungskultur auszumessen, soll mein zweiter Abschnitt zeigen.

2. Medien, Felder und Träger des Erinnerns

Peter Burke hat in seinem Aufsatz “Geschichte als soziales Gedächtnis” fünf Erinnerungsmedien hervorgehoben:

1. mündliche Traditionen
2. Konventionelle historische Dokumente: Memorien und andere schriftliche Aufzeichnungen
3. Gemalte oder photographische, ruhende oder bewegte Bilder
4. Kollektive Gedenkrituale
5. Geographische und soziale Räume

Schon allein die Forschungen zum mündlichen Erzählen, das dem Frühneuzeithistoriker natürlich nur in Form schriftlicher Fixierung vorliegt, sind uferlos.

volkskundliche Sagenforschung

Frantisek Graus “historische Überlieferungen”, “Traditionsbildung”

Zeugenverhöre

Nicht das Mittelalter war das goldene Zeitalter der Ursprungsfiktion, sondern die frühe Neuzeit. Da gab es etwa den schlesischen Autor Abraham Hosemann (1561-1617), auch bekannt als der “schlesische Lügenschmied”, der im beginnenden 17. Jahrhundert gewerbsmäßig von vorne bis hinten erlogene Stadtchroniken fabrizierte und verkaufte.

Traditionsinszenierungen waren nicht selten:

Solothurn uralt: In der Aufklärungszeit machte sich übrigens ein Solothurner Maler über den maßlosen Altersstolz seiner Mitbürger lustig: Er stellte dar, wie die Solothurner Bürger von ihrer Stadtmauer aus die Erschaffung von Adam und Eva beobachteten.

Auf dem Feld frühneuzeitlicher Traditionsbildung sind Mündlichkeit und Schriftlichkeit untrennbar verwoben. Ebensowenig läßt sich das historische Erzählen, das der Erinnerungskultur zuzuweisen wäre, vom sonstigen Erzählen in der frühen Neuzeit trennen.

Die gleichen Abgrenzungsprobleme begegnen auch bei der zweiten Gruppe der schriftlichen Dokumente. Gehört eine Geschichte der Schriftlichkeit in ihrem ganzen Umfang zur Erinnerungskultur? Und wie sieht es etwa mit der Archiv- und Bibliotheksgeschichte aus?

Die Bibliotheksgeschichte aber steht in der frühen Neuzeit der Geschichte des Sammelns sehr nahe, denn auch städtische Bibliotheken fungierten teilweise als Kunst- und Wunderkammern.

Bibliotheken als Schatzkammern des Wissens: Tradierung des Wissens

Juristen oder Mediziner - Exempla, Präjudizien oder Fälle

Historiographie, Chronistik - Susanne Rau

Ego-Dokumente oder Selbstzeugnisse z.B. Schreibkalender

Gedruckte Publizistik: Auch die “Neuen Zeitungen” - sind der “memoria” verpflichtet!

Burkes dritte Gruppe der Bilder umfaßt auch den Bereich der Denkmäler und der übrigen Zeugnisse der materiellen Kultur.

Historienbilder

Porträtgalerien Lübecker Ratsherren - höfische Vorbilder

Sammlungsgegenstände, Andenken, gleichsam profane Reliquien

Vormoderne Rathäuser und Kirchen waren den heutigen Museen vergleichbar, sie fungierten auch als Memorabiliensammlungen

Rathaus von Münster: Wiedertäufer-Andenken

Kanonenkugeln als Erinnerungszeichen: Schwäbisch Gmünd 1546

Burkes vierte Gruppe der kollektiven Gedenkrituale verweist auf die vormodernen Erinnerungsfeste.

Drei Haupttypen der bereits im Spätmittelalter ausgebildeten Erinnerungsfeste lassen sich unterscheiden:
- 1.das Konfliktgedenken, das Schlachten,
Belagerungen, Mordnächten und Bürgeraufständen galt;
Schlachtengedenken
- 2. das Katastrophengedenken,
das an Widerfahrnisse wie Pestzüge, Erdbeben oder Überschwemmungen erinnerte, und
- 3. das Stiftergedenken, das besondere, für die ganze Stadtgemeinde bedeutsame Stiftungen kommemorierte.

Frühe Neuzeit: neuer Medientyp der Jubiläen, Reformationsjubiläen, Jubiläen von Reliquientranslationen

Stadtjubiläen (18. Jh.)

Den Ritualen könnte man die Stiftungen und Fideikommisse zuordnen.

Die fünfte Gruppe der Räume erscheint mir problematisch.

Gedächtnisorte (lieux de memoire) - ars memorativa

Felder stichwortartig benennen:
Krieg und innerstädtischer Konflikt
Strafjustiz
Bauen: Turmknaufurkunden
Jagd
Fest
Freundschaft: Stammbücher
Geschenke zum Andenken
Trauer: Grabdenkmäler, Sterbe-Andenken
Reisen: Souvenirs

Träger:
Elite: Städtische Oberschicht, Pfarrer und Beamte
Volk: einfache Handwerker, Selbstzeugnisse

keine hermetische Abschottung, Durchlässigkeit Chronistik

öffentliche versus private Erinnerung - Severinstag Becherstiftungen
Leipziger Rathaus: Turmknaufurkunde Autobiographie des Baumeisters

Erinnerungskultur des Handwerks:
Erzählungen über Wahrzeichen
Willkomm-Humpen mit den Namen der Zunftvorstände
Zunftfeste

Meist wurde die städtische Schlachtenerinnerung auf die Zunft bezogen und der Festbrauch als Belohnung für die einstige Tapferkeit ausgegeben. Die Handwerker partizipieren
sozusagen an dem von der Stadt erwirtschafteten symbolischen Kapital kriegerischer Ehre. Erinnerungsfeste von Gruppen, die auf Belagerungen oder Aufstände Bezug nahmen, verankerten diese Gruppen in der städtischen Gemeinschaft, sie wiesen den Platz in der Gemeinde und das daraus resultierende Recht aus.

3. Erinnerungspolitik im Zeichen von Konfessionalisierung und Sozialdisziplinierung

Noch zu wenig beachtet ist die Rolle von Erinnerungen, die der konfessionellen Standortbestimmung und Abgrenzung dienten.

“Alterität”

Memorialmonstranz jesuitische Bruderschaft in Ingolstadt
Sieg von Lepanto über die Türken
Einsetzung eines Marienfests

österreichischen Raum: Türken-Erinnerungen

Gegenreformation: Wiederbelebung alter Kulte, Katakombenheilige, christliche Archäologie

Schwäbisch Gmünd:

Schmalkaldischer Krieg 1546
Sakramentswunder Gemälde an der Sonnenwirtschaft 1620
Johanniskirche: Bild eines Franziskaners, den die lutherischen Prediger von der Kanzel geworfen haben sollen
Franziskanerkirche: Marienbild mit Inschrifttafel zu einem Ereignis von 1658 in Göppingen: Gotteslästerer wurde verrückt

(Sozialdisziplinierung: ich meine dieses Etikett natürlich nicht völlig ernst, es soll nur eine Art persönlicher Bielefelder Reminiszenz darstellen.)

Ad damnandum memoriam Ioannis Kalckberner, um die Erinnerung an den Anführer des Aachener Protestantenaufstands 1611 zu verdammen, sei sie auf Geheiß der kaiserlichen Gesandten errichtet worden, verkündete die Inschrift einer 1616 auf dem Aachener Markplatz errichteten Schandsäule. Der ehemalige Bürgermeister der Reichsstadt Kalckberner wurde damals von den kaiserlichen Kommissaren postum zum Tode verurteilt, zwei weitere Rädelführer ließen sie enthaupten. “Noch steht auf öffentlichem Markte die Schandsäule eines der besten Bürger der Stadt”, empörte sich ein aufgeklärt gesinnter Protestant in einem 1785 in Berlin anonym erschienenen Reisebericht, “der
sich dem Despotismus der Geistlichkeit zu wedersetzen [!], und Gewissensfreiheit mit Gefahr seines Lebens zu vertheidigen wagte; und noch hält man zum Andenken dieser abscheulichen Begebenheit, jährlich am 1. Sept. eine feyerliche Procession, von der ich selbst ein Augenzeuge war.”

Im gleichen Jahr 1616 endete die Niederschlagung des Fettmilch-Aufstands in Frankfurt mit einem blutigen Richttag. Vincenz Fettmilch, der Anführer der Rebellen, wurde mit weiteren Aufständischen hingerichtet, die Köpfe von vier "Ächtern" am Brückentorturm auf einem eisernen Träger mit vier Dornen angebracht. Als 1707 einer der Köpfe herunterfiel, mußte er auf Anordnung des Schöffengerichts wieder an die alte Stelle gesetzt werden. Fettmilchs Haus wurde abgerissen, der Platz sollte wüst bleiben. An der Stelle des Wohnhauses ließ der Rat eine Schandsäule in Form einer Pyramide mit lateinischer und deutscher Inschrift aufrichten - zur ewigen Gedächtnuß der Rebellion, und jederman zur höchsten Warnung, so die Überschrift der in Form eines Holzschnitts verbreiteten Abbildung der Säule.

Bis heute erhalten ist im Kölnischen Stadmuseums der Bronzekopf des am 23. Februar 1686 als Haupt-Rebell mit dem Schwert gerichteten Oppositionsführers Nikolaus Gülich. Der Kopf, aus dem ein Richtschwert herausragt, befand sich auf der Schandsäule Gülichs, die in der Mitte des leeren Platzes an der Stelle des geschleiften Wohnhauses des Aufrührers zu “deß Aechtern ewiger Infamie” aufgerichtet wurde.

Paradox des verordneten Vergessens
Verewigung von Schande - Verewigung von Ruhm
Vergessen: Unterdrückung von peinlichen Unterlagen (Nürnberger Patrizier)

Aufschlußreich ist nun, daß der obrigkeitlichen repressiven Erinnerungs-Praxis in der städtischen Traditionsbildung eine Art populare Wahrzeichen-Kunde korrespondierte. Neuzeitliche Fiktionen behaupteten nämlich, steinerne Köpfe an Häusern oder Toren seien Darstellungen von Straftätern, vorzugsweise von Verrätern. In allen Fällen handelt es sich um ätiologische Erzählungen ("Erklärungssagen"), die auffällige Steinköpfe (auch bekannt als "Neidköpfe") an Gebäuden nachträglich als bildliche Erinnerungen an Schwerverbrecher und ihre Taten deuten. Die rätselhaften Bildwerke dienten ebenso als "Erzähl-Male" wie beispielsweise die Darstellung des Martyriums des heiligen Cyrillus - seine Peiniger wanden ihm mit einer Walze die Gedärme aus dem Leib - in der Lübecker Marienkirche. Das Schnitzwerk wurde in protestantischer Zeit als Erinnerung an die Bestrafung des adeligen Mörders Klaus Bruskow 1367 mißverstanden, dessen Schwert man als Tatwerkzeug lange Zeit auf dem Zeughaus aufbewahrt habe. Während die Geschichten die Gegenstände erklärten, beglaubigten umgekehrt die Gegenstände als "Wahrzeichen" die Geschichten von abscheulichen Taten und ihrer exemplarischen Ahndung.

Obrigkeitliche Verewigungspraxis und populare "Wahrzeichen"-Kunde sind aufeinander zu beziehen als Teile eines gemeinsamen gesellschaftlichen Diskurses über die Bestrafung schwerster Verbrechen.

4. Methodische Aspekte

In einer Geschichte der vormodernen Erinnerungskultur, die man auch als Geschichte des historischen Bewußtseins oder historischen Diskurses bezeichnen könnte, kommt der von Jan Assmann getroffenen Unterscheidung der retrospektiven und der prospektiven Dimension des Erinnerns zentrale Bedeutung zu. Beide sind aufeinander zu beziehen, ihre Verknüpfung ist bereits in den Quellenbegriffen "gedechtnus" und "Denkmal" angelegt, die beide sowohl Stiftung als auch Bewahrung von Erinnerung umfassen.

Das soeben angeführte Beispiel läßt diesen Zusammenhang deutlich zutage treten: die retrospektiven Wahrzeichen-Traditionen, die nachträglich Steinköpfe als Straftäter interpretieren, setzen die Kenntnis der sich in den Schanddenkmälern manifestierenden prospektiven Verewigungpraxis der Obrigkeit voraus, die sich als Justizpädagogik an die kommenden Generationen, ja die gesamte Posterität, richtet.

Eine weitere wichtige Einsicht: Eine Geschichte des Erinnerns läßt sich auch als Diffusionsgeschichte des historischen Wissens schreiben.

Historische Belehrung dringt etwa zunehmend in die Erinnerungsfeste ein.

"Wohl und löblich aber ist es geordnet von den Alten", schrieb der Crailsheimer Pfarrer und Chronist Lubert 1737 über einen mittelalterlichen Schlachtengedenktag, "daß man an solchem Fest der Stadtfeyer sich aller Arbeit enthalten und zum Gottesdienst einfinden solle, da dann ein ehrbarer Rat sich versammeln und mit einander fleißig zur Kirche gehen und die Ratspersonen zusammen sich unter dem Predigtstuhl herstellen sollen, andern zum Exempel und soll an dem Tag von gemeiner Stadt Zustand geprediget auch alle Wohlthaten so von Gott und frommen Christen dieser Stadt erzeigt, dem Volk erzaehlet und dahero zur Dankbarkeit derselben ermahnet werden.”

“Historisierung von Volksbräuchen”: Umdeutung von Frühlingsfesten

Die Historisierung der Rituale muß im Zusammenhang mit einem allgemeinen historisierenden Syndrom gesehen werden. Es geht dabei um die "Erfindung von Traditionen" vor dem Hintergrund einer sich verstärkenden Aufmerksamkeit für Altertümer, Denkmäler der
Vergangenheit. Rituale konnten als alte Praxis, als fromme Stiftung der Vorfahren, die es pietätvoll zu erhalten galt, gerechtfertigt werden. Der historische Sinn von Festen verlieh ihnen gleichsam einen Bestandsschutz in einer Zeit, die das Historische mehr und mehr hochschätzte.
Antiquarianismus, Denkmalpflege, retrospektive Tendenzen - Nachgotik

Lüneburger Patrizierhäuser: Idee des Stammhauses - Schloßbau Idee des Stammsitzes

5. Conclusio: Wittgensteins Leiter

Die bunte Fülle frühneuzeitlicher städtischer Erinnerungskultur konnte hier nicht einmal ansatzweise vermittelt werden, ich mußte mich auf eine kleine Auswahl von Beispielen und Aspekten beschränken, die ich bei meinen eigenen Forschungen auf diesem wahrhaft riesigen Gebiet als wichtig empfunden habe.

Deutlich sollte bei dem etwas hektischen Durchgang durch die Erinnerungs-Medien und -Felder geworden sein, daß die Suche nach einem klar und präzise abgrenzbaren Forschungsfeld “Erinnerungskultur” die Suche nach einer Chimäre ist. Auch wenn man sich am Leitseil der Quellenbegriffe “gedächtnus” oder “memoria” durchhangelt, stellt man allenthalben fließende Übergänge fest. Verläßt man die isolierten Wissensinseln, die von der Forschung bereits dem Meer des Materials abgewonnen wurde, so befindet man sich im Sturme schwankend auf hoher See.

Die Metaphernhäufung signalisiert: Es ist alles furchtbar problematisch.

Methodische Kritik wäre bereits anzubringen an so beliebten Konstrukten wie soziales Gedächtnis oder kulturelles Gedächtnis. Es gab in der frühneuzeitlichen Stadt mit Sicherheit kein einheitliches kulturelles Gedächtnis, das gleichsam als vom Rat aufgrund allgemeinen Konsenses verwaltetes Erinnerungs-Zeughaus oder Kornspeicher für die Nachwelt fungierte. Es gab die verschiedensten Erinnerungskulturen, die sich überlappten oder durchdrangen und in ihrer Gesamtheit wohl als städtische Erinnerungskultur angesprochen werden dürfen. Im Zentrum des Knäuels dieser Erinnerungskulturen der Patrizierfamilien, Zünfte usw. müssen die inszenierten öffentlichen Erinnerungen des Rats verortet werden, doch kann von einer absoluten Hegemonie nicht gesprochen werden. Öffentliche und private, obrigkeitliche und populare Erinnerungskulturen waren eng miteinander verwoben.

Nicht sonderlich hilfreich ist auch die Assmannsche Trennung eines kommunikativen von einem kulturellen Gedächtnis. Mitwelt und Nachwelt als Adressaten von kommunikativem Handeln wurden in der Vormoderne nicht strikt auseinandergehalten. Prospektive Verewigung bzw. Berufung auf das ewige Gedächtnis darf als eine Art Pathosformel verstanden werden.

Immer sollte man sich schließlich vor Augen halten, daß “Erinnerungskultur” ein Forschungskonstrukt ist - mag sie sich auch noch so einleuchtend aus den Quellen rekonstruieren lassen. Und sie ist ein Forschungskonstrukt, das man tunlichst nicht uferlos ausweiten und als Universalschlüssel für ausnahmslos alle kulturwissenschaftlichen Ansätze mißbrauchen sollte.

Aber auch wer die spanischen Stiefel allwissender Modernisierungstheorien bevorzugt, wird nicht leugnen können, daß das Konzept Erinnerungskultur faszinierende Befunde zusammenzuführen vermag.

Man mag der Ansicht sein, das Konzept oder seine genannten Konkurrenten Geschichtskultur, Memorialkultur usw., sei nicht zuletzt aufgrund der starken Belastung durch die Gegenwartsproblematik des Erinnerns verbraucht und abgestanden. Allerdings: Ersatz ist nicht in Sicht. Und selbst wenn man der Formulierung Ludwig Wittgensteins zustimmt, der Forscher müsse “sozusagen die Leiter wegwerfen, nachdem er auf ihr hinaufgestiegen ist”, so steht doch für mich fest, daß wir erst auf den untersten Sprossen stehen.

#forschung

Denkmal für einen Lüneburger Bäcker, der in der Ursulanacht 12 Feinde erschlagen haben soll

http://lustauflueneburg.blogspot.de/2013/04/backer-erschlagt-22-mann.html

Das Goethezeitportal stellt Sagen-Postkarten vor:

http://www.goethezeitportal.de/index.php?id=6793

Zu Rheinsagen darf ich auf Eigenes verweisen:

Eine "ewigfrische Blüte am Baume der Volkspoesie"? Kritisches zu heimatlichen Sagen an Rhein und Lahn (Vortrag 1997)
http://web.archive.org/web/20140201222007/http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/ems.htm

"Eine Sage für den Pinsel eines Ovids!". Kritisches zur Rheinsage am Beispiel der Sieben-Jungfrauen-Sage von Oberwesel
Festvortrag beim Hansenfest 1998, abgedruckt in: Hansen-Blatt 64 (1999), Nr. 52, S. 53-59
http://web.archive.org/web/20020219102029/http://www.uni-koblenz.de/~graf/obwes_v.htm
+
DIE SIEBEN JUNGFRAUEN BEI OBERWESEL. Eine poetische Anthologie von Gedichten und Prosatexten zur Geschichte einer Rheinsage von 1811 bis 1928. Zusammengestellt von Klaus Graf 1999
http://web.archive.org/web/20020415170803/http://www.uni-koblenz.de/~graf/obwes.htm


Sagt Günther Wessel, über dessen Buch "Das schmutzige Geschäft mit der Antike" der SPIEGEL 33/2015, S. 39 berichtet.

Auszüge:
https://books.google.de/books?id=TdA6CgAAQBAJ


2005 machte ich auf die Schoenberg Database in der Mailingliste Mediaevistik aufmerksam

http://www.aedph-old.uni-bayreuth.de/2005/0088.html
= http://archiv.twoday.net/stories/823040/

und erwähnte dabei auch einen Beleg zu Johannes Kritzelmor.

Der Verbleib der bei Sotheby's 1990/11/29 Lot 105 versteigerten Handschrift aus dem Jahr 1413 ist mir nicht bekannt. Als Schreiber wird genannt "Johann Krizelmor" von Kulmbach. Überliefert wird ein Kommentar des Arnold von Seehusen zu Petrus Lombardus. Zu Seehusen:

http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=102424136 (mit indirektem Hinweis auf ein Münchner Digitalisat).

Krämers "Scriptores possessoresque codicum medii aevi" haben den Hinweis auf den alten Erlanger Katalog Irmischers und eine Studie von Peter-Johannes Schuler, in dessen Notaren Südwestdeutschlands (1987) Textband S. 256 Nr. 729 Johannes Kritzelmör von Kulmbach, Kleriker des Bistums Bamberg, von 1400 bis 1454 als kaiserlicher Notar belegt ist.

Irmischer Nr. 399

https://books.google.de/books?id=JwhKAAAAcAAJ&pg=PA115

ist heute Erlangen, UB, Ms. 302 mit Makulatur eines Notariatinstruments von Kritzelmor aus den 1440er Jahren.

http://www.manuscripta-mediaevalia.de/dokumente/html/obj40111295,T

Auf eine andere Handschrift mit einem Notariatsinstrument Kritzelmors bezieht sich Sottili in seiner Aufstellung westdeutscher Petrarca-Handschriften 1970:

https://books.google.de/books?id=9G1oAAAAMAAJ&q=kritzelmor

[ Aus München, BSB, Clm 3941. Digitalisat der (beschnittenen) Urkunde: http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00064971/image_4 ]

Kists Bamberger Kleriker-Matrikel hat Bezeugungen 1418-1454

https://books.google.de/books?id=hxloAAAAMAAJ&q=kritzelm%C3%B6r

Nach derselben Quelle wurde ein anderer Johann Kritzelmör von Kulmbach in Nürnberg als Notar zugelassen 1463 Dezember 17.

Viele Notariatsinstrumente sind in Online-Findmitteln und im Netz recherchierbar.

1418 Geheimes Staatsarchiv Berlin
https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/6F7R2DWDDFGCIKTLZGEC23Q6BACVUA6S

1418
https://books.google.de/books?id=ij9UAAAAcAAJ&pg=PA300

1431
http://brema.suub.uni-bremen.de/content/pageview/27486

1432
https://books.google.de/books?id=I8EMAwAAQBAJ&pg=PA217

1442
https://books.google.de/books?id=BVdhAAAAcAAJ&pg=PA38

1448
https://books.google.de/books?id=1E1GAAAAcAAJ&pg=PA358

1451
https://www.google.de/search?tbm=bks&q=Kritzelm%C3%B6r

https://www.archivportal-d.de/ Suche nach Kricz* findet 56 Treffer aus dem Staatsarchiv Nürnberg, auch solche von 1455 (und einen weiteren im Staatsarchiv Würzburg). Ein Notar des Namens ist auch ab 1464 belegt.

Mehr Belege (Suche nach kricz* bzw. Kritz*) in den Regesta Imperii:

http://www.regesta-imperii.de/
http://old.regesta-imperii.de/register/f_all.php?rpk=13000000&i=20766

In monasterium.net gibt es mehrere Digitalisate seines Notariatsinstruments.

http://monasterium.net/mom/search?q=kriczel*&sort=date&arch=

Weitere Belege findet man mit Kritzel*. Aber die Würzburger Urkunde von 1468 hat genau das gleiche Notariatsinstrument, eine andere Hand ist für mich nicht erkennbar!

http://monasterium.net/mom/DE-StaAWuerzburg/WuerzburgerRatsurkunden/2842/charter

Fallen demnach der von Kist unterschiedene ältere und der jüngere Notar zusammen? Und ist Kritzelmor demnach von 1400 bis 1468 als Notar tätig gewesen? Das erscheint kaum glaubhaft, ohne dass ich eine Lösung des Problems präsentieren kann.

#forschung


Die NZZ berichtete:

http://www.nzz.ch/zuerich/handschriften-fotografieren-streng-verboten-1.18590666

Bei 409 Zeichnern hat der Initiator die Petition beendet:

https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-die-aufhebung-des-fotografierverbots-in-der-handschriftenabteilung-der-zentralbibliothek-zueric

Die dumme Stellungnahme der Bibliotheksdirektorin:

http://www.zb.uzh.ch/Medien/stellungnahme_petition_aufhebung_fotografierverbots_20150804.pdf

"Die Preismodelle sind explizit auf Forschende ausgerichtet und im nationalen und internationalen Vergleich niedrig angesetzt." Das ist doch Schwachsinn! 50 Rappen pro Seite

http://www.zb.uzh.ch/Medien/preisliste_digiz_2014.pdf

sind viel zu viel. Dass die meisten Bibliotheken horrende Tarife für Digitalisate verlangen (die früher so günstigen Mikrofilmer gibts ja nicht mehr), heißt ja nicht, dass das in Ordnung ist.

https://de.wikisource.org/wiki/Wikisource:Digitalisierungstarife

Wie sieht es eigentlich mit der Rechtsgrundlage des Verbots aus? RA Künzle - er schrieb das Standardwerk zum Schweizer Bibliotheksrecht - ist sicher obrigkeitstreu geneigt, alles abzusegnen, was Bibliotheken sinnvoll erscheint, wie ich aus früherem Mailkontakt weiß.

Siehe hier:
http://archiv.twoday.net/stories/1022464155/

Es gibt da einiges Neue, nicht alles im Handschriftencensus notiert.

Link

Das Buch des Wissenschaftshistorikers Michael Hagner "Zur Sache des Buches" liegt mir nicht vor, mich wundert aber nicht, dass die elende Printjournaille es ausgesprochen wohlwollend aufnimmt.

https://www.perlentaucher.de/buch/michael-hagner/zur-sache-des-buches.html

Diese Skepsis mündet bei Hagner in einen gründlichen Streifzug durch die Welt des „Open Access“.
Sein Reisegepäck ist schlicht, er hat Messinstrumente in Gestalt von Studien, Statistiken und Bilanzen dabei und hebt gegenüber den Idealen der nutzerzentrierten Offenheit und ungehinderten Zirkulation, die sich scheinbar zwanglos aus der aktuellen Medienrevolution ergeben, das Agieren und die Interessen der klassischen Akteure hervor: der großen Wissenschaftsverlage und des Staates. „Open Access“ ist in diesem Buch ein Dickicht, in dem die Ausweitung von Zirkulation und Speicherung des Wissens in rabiat durchgesetzte Geschäftsmodelle, das „Data Mining“ global agierender ökonomischer Interessen und das Regelwerk staatlicher Bürokratien, übergeht.
(SZ)

Der Open-Access-Populismus: Abgesehen davon, so Hagner, dass es niemandem einfiele, den kostenlosen Zutritt zu Kino und Theater zu fordern, die ja auch von der öffentlichen Hand unterstützt würden; abgesehen des Weiteren davon, dass Bücher in den öffentlichen Bibliotheken sehr wohl gratis zugänglich seien und dass man darüber streiten könne, ob nun wirklich jedem Bürger der Sinn nach quantenphysikalischen und varietätenlinguistischen Kenntnissen stehe – abgesehen von alledem, sei Open Access zum wissenschaftsbürokratischen Zwangsmittel geworden.
http://www.nzz.ch/feuilleton/buecher/lesen-nicht-scannen-1.18504175

Mehr Resonanz siehe

http://www.literaturkritik.de/public/rezension.php?rez_id=20658&ausgabe=201507

https://www.google.de/search?q=HAGNER,+Michael,+Zur+Sache+des+Buches

Zu Hagner mein kurzes, aber vernichtendes Urteil:

http://archiv.twoday.net/stories/894824200/

Habe ich eine Auseinandersetzung mit Hagner aus Sicht der OA-Bewegung übersehen?

Digitale Sammlungen der UB Bergen:

https://digitalt.uib.no/

Außer einem Zeitschriftenjahrgang gibt es einen Bremer Druck von 1779 auf Deutsch:

https://digitalt.uib.no/handle/123456789/3349

Siehe auch
https://de.wiktionary.org/wiki/Diskussion:gammeln

Dummerweise ist die Archiv-Info des Deutschen Museums 16/1 (2015) noch nicht online. Das Editorial plädiert für die Nutzung der GND auch im Archivbereich und verweist auf gute eigene Erfahrungen.

Hingewiesen auf auf zwei wichtige Projekte

http://www.digipeer.de/
"DigiPEER
Digitalisierung großformatiger Pläne und technischer Zeichnungen zur Erfassung und Erschließung des Raums

Das Gemeinschaftsprojekt DigiPEER (Digitalisierung wertvoller Pläne und technischer Zeichnungen zur Erfassung und Erschließung des Raums im 20. Jahrhundert) wurde im SAW-Verfahren 2010 von der Leibniz-Gemeinschaft bewilligt und Ende 2012 abgeschlossen.

Projektpartner sind die Archiveinrichtungen des Deutschen Museums München, des Deutschen Schiffahrtsmuseums Bremerhaven, des Deutschen Bergbau-Museums Bochum sowie des Leibniz-Instituts für Regionalentwicklung und Strukturplanung Erkner."

http://www.digiporta.net/
"Ziel des auf drei Jahre angelegten Projekts „DigiPortA“ ist die Digitalisierung und wissenschaftliche Erschließung von Porträtbeständen aus 9 Archiven der Leibniz-Gemeinschaft mit insgesamt rund 33.000 Druckgrafiken, Zeichnungen, Fotografien und Gemälden."

Bei
http://www.digiporta.net/index.php?id=350494289
wird zwar die GND angegeben, aber was soll die Nutzung, wenn keine BEACON-Datei via
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=104270314
erreichbar ist??

Wäre die Zukunft im Blick, würde die Archivarsfestschrift für Wilfried Reininghaus nicht nur im Druck, sondern auch Open Access erscheinen.

Link

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=archivarsfestschrift


http://www.zeit.de/zeit-magazin/2015/29/deutschlandkarte-unesco-weltkulturerbe-weltnaturerbe

Internet-Urgestein HC Kuhn bloggt:

http://hckzweitblog.blogspot.de/

http://www.zb.uzh.ch/spezialsammlungen/alte-drucke-rara/handbuchhistorisch/index.html.de

Die Daten des Handbuchs waren vor dem Druck bereits online und wurden dann mit Erscheinen der Druckausgabe 2011 aus dem Netz entfernt. Nun gibt es statt der früheren HTML-Texte PDFs der Bände, ein Rückschritt für den, der nicht unkritisch das PDF-Format bejubelt.

Via
http://www.hr-lavater.ch/2015/08/07/handbuch-der-historischen-buchbestaende-in-der-schweiz-online/

http://macaulaylibrary.org/audio/125888

In terms of speed and the breadth of material now accessible to anyone in the world, this is really revolutionary,” says audio curator Greg Budney, describing a major milestone just achieved by the Macaulay Library archive at the Cornell Lab of Ornithology. All archived analog recordings in the collection, going back to 1929, have now been digitized and can be heard at www.MacaulayLibrary.org
http://cornelluniversity.tumblr.com/post/40770771576/worlds-largest-natural-sound-archive-now-fully

http://archaeologik.blogspot.de/2015/08/zur-diskussion-uber-das-wilde-sondeln.html

Der Gastbeitrag von Ilja Saev geht von einem zutreffenden Befund aus:

Allerdings zeichnet sich seit Jahren auch ab, dass restriktive Maßnahmen nur wenig Wirkung in der Szene der Sondengänger zeigen. Die Szene nimmt jährlich zu. Parallel dazu ist ein Rückgang der Anzahl wie die Überalterung der ehrenamtlichen Helfer und Heimatforscher zu verzeichnen, auf deren Hilfe heute wie auch schon vor 100 Jahren die Denkmalpflege angewiesen ist.

Seit dem Artikel von Ch. Huth (2013) in den Archäologischen Informationen 36, 2013, wo das „Portable Antiquities Scheme [PAS]“ vorgestellt und positiv beurteilt wurde, wird das bestehende Verhältnis zwischen den deutschen archäologischen Landesämtern und den Sondengängern im Forum der Archäologischen Informationen unter dem Thema „Schatzregal“ heftig diskutiert.


Zum Thema Schatzregal habe ich mich mehrfach geäußert:

http://archiv.twoday.net/search?q=schatzregal

Ich vertrete eine Schreg diametral entgegengesetzte Position. Ich habe keine Sympathie für Raubgräber und befundvernichtende oder schädigende Sondengänger.

Wenn man aber das Konzept Citizen Science auf die Archäologie anwendet, muss man von zutiefst obrigkeitsstaatlichen Vorstellungen der amtlichen Denkmalpflege Abschied nehmen. Ein Forschungsmonopol des Staats ist verfassungsrechtlich nicht möglich.

Die Gefahren bürgerschaftlichen Engagements in diesem Bereich dürfen nicht unterschätzt werden. Leicht kommen "fachliche Standards" ins Spiel, die aber für die "amtliche" Archäologie bei näherem Hinsehen relativiert werden können. Auch amtliche Archäologen müssen Befunde vernichten (lassen) z.B. bei Notgrabungen, auch amtlichen Archäologen unterlaufen grobe Schnitzer. Dann ist aber die Frage, ob das manichäische Weltbild Schregs und seiner Gesinnungsgenossen, der Böse und Gut exakt auseinanderhalten kann, wirklich hilfreich ist.

Von daher begrüße ich die Überlegungen von Saev, dem es möglich erscheint, "das „Schleswiger Modell“ hinsichtlich der Lösung des „Sondenwildererproblems“ und der Entkriminalisierung der „Heimatforscher mit Sonde“ mit einer wirtschaftlich und ethisch tragbaren Lösung zu verbinden".

http://www.collabra.org/articles/10.1525/collabra.18/

Der Artikel aus dem Bereich Psychologie dokumentiert den Peer-Review-Prozess mit den Gutachten.

In den Anmerkungen werden DOIs oder normale URLs angegeben, eine automatische Suche z.B: in Google Scholar wird anders als in anderen Plattformen nicht eingeleitet. Wann wird es eigentlich üblich werden, dass die Referenzen der Artikel in einem Literaturverwaltungsprogramm mit öffentlichen Gruppen wie Zotero zur Verfügung stehen?

Update:
http://poynder.blogspot.co.uk/2015/08/open-peer-review-at-collabra-q-with-uc.html

Wer nach Büchern sucht, erhält oft Hinweise von Anbieterm, sie hätten das Buch, man müsse sich nur anmelden oder im Fall von Playster, man könne einen Gratis-Monat bekommen.

Beispiel:
http://www.jailebooks.org/2vp5s7_untersuchungen-zur-sp-tmittelalterlichen-deutschen-fachprosa-pferdeb-che.pdf

https://www.google.de/search?q=%22is%20available%20at%20our%20online%20library%22

Zu Playster fand ich bisher folgende aktuellen kritischen Hinweise:

http://www.kboards.com/index.php?topic=219428.0#lastPost

"They want to drive traffic to their site, so they need people to think that they have the books that they want."

https://www.createspace.com/en/community/message/314331

Wer weiß mehr?

Früher war mal Preßburg / Bratislava, Universitätsbibl., Ms. 1203

http://www.handschriftencensus.de/5580

in Manuscriptorium online. Das Digitalisat wiederzufinden ist mir nicht gelungen.

In der World Digital Library:

http://www.wdl.org/en/item/14218/

Zur Handschrift

http://www.handschriftencensus.de/6054

Zum Werk siehe
http://archiv.twoday.net/stories/1022369917/

Zu deutschen Handschriften in der Slowakei:

https://www.academia.edu/5488570/Deutschsprachige_Handschriften_in_der_Slowakei


Ich habe keine Linkliste digitaler Bibliotheken mit Altbeständen in Großbritannien gefunden. Die Websites der Bibliotheken der Forschungsuniversitäten der Russel-Group

https://en.wikipedia.org/wiki/Russell_Group

habe ich gesichtet und die Links in Archivalia-EN gespeichert.

http://archivalia.tumblr.com/tagged/digitaluk

Die Ausbeute war eher kärglich. Massendigitalisierung wie sie viele deutsche Universitätsbibliotheken praktizieren darf man nicht erwarten.

Schon in den 2000er Jahren waren die Aktivitäten ausgesprochen überschaubar, wie meiner Zusammenstellung im Netbib-Wiki zu entnehmen ist.

http://web.archive.org/web/20090802083103/http://wiki.netbib.de/coma/DigiUK

Weder auf
https://de.wikisource.org/wiki/Digitale_Sammlungen
noch in
http://archiv.twoday.net/stories/6107864/
sind englische Bibliotheken in nennenswertem Ausmaß vertreten.

Von Massendigitalisierung alter Bücher kann man eigentlich nur bei den Google-Partnern Oxford und British Library sprechen. Nur Oxford ist in der Europeana vertreten, die vergleichweise wenigen Bücher der anderen Bibliotheken sind meines Wissens über keine Metasuche aufzufinden. COPAC bietet keinen brauchbaren Online-Filter.



http://archiv.twoday.net/stories/1022459490/

http://www.handschriftencensus.de/4032

2012 konnte man im Handschriftencensus natürlich noch nicht das Internet Archive kennen, geschweige denn verlinken. Leider ist von den schlechten Digitalisaten der Handschrift ausgerechnet die erste Seite nicht abgespeichert worden.

http://web.archive.org/web/20080329141407/http://www.hull.ac.uk/Hull/GR_Web/mainau/mainau.html

Bundesverfassungsgericht Beschluss v. 30.06.2015 - Az.: 2 BvR 433/15

Leitsatz: Beruft sich ein Blog-Betreiber, gegen den wegen der Veröffentlichung von Teilen strafrechtlicher Ermittlungsakten (§ 353 d Nr. 3 StGB) ermittelt wird, auf mehrere Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, muss das Gericht dieses Vorbringen berücksichtigen. Geschieht dies nicht, so handelt es sich um die Verletzung rechtlichen Gehörs.

http://www.online-und-recht.de/urteile/Blog-Betreiber-veroeffentlicht-Teile-strafrechtlicher-Ermittlungsakten--Bundesverfassungsgericht-20150630/

 

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