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Sie erscheinen in der Liste http://archiv.twoday.net/stories/3288515/

Nach fernmündlicher Auskunft von Dr. Ernst-Heinrich Schmidt (Baden-Baden) befinden sich im Rastatter Wehrgeschichtlichen Museum nur ca. 6-8 Offiziersporträts minderen finanziellen Wertes (pro Stück etwa 1000 Euro) als Dauerleihgabe des Hauses Baden. Vor zwei Jahren habe das Haus Baden Stücke aus der kostbaren Ordenssammlung des Museums beansprucht, man habe aber diesen Anspruch anhand der Überlassungsunterlagen zurückweisen können.

Henning Volle, Die Ordenssammlung des Wehrgeschichtlichen Museums, in: Der Bote aus dem Wehrgeschichtlichen Museum 2 (1978) S. 22-28, hier S. 22f. schreibt zu dieser Provenienz: "Großherzogin Hilda von Baden vermachte dem Museum Orden und Ehrenzeichen aus den Nachlässen der Großherzöge Friedrich I. und Friedrich II. ebenso des Fürsten Wilhelm von Hohenzollern. Als zentrales Stück aus der Schenkung ist die Ordenskette des Preußischen Hohen Ordens vom Schwarzen Adler zu nennen, von der nach vorsichtiger Schätzung nur noch ca. zwölf Exemplare existieren dürften". Abbildung 1 zeigt Großherzog Friedrich I. mit der Kette im Ornat des Ordens.

Friedrich I.

http://www.mundoarchivistico.com.ar/blogsarchiv.asp

Eine Liste aus Argentinien, ARCHIVALIA ist dabei.

Landtag von Baden-Württemberg, Drucksache 14/744

Antrag der Fraktion der SPD
und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Sachstand und Arbeitsplanung des ad hoc-Expertengremiums zu den badischen Kulturgütern

Eingegangen: 20. 12. 2006 / Ausgegeben: 31. 01. 2007

(...)

Mit Schreiben vom 8. Januar 2007 Nr. 7962.7-12/52 nimmt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst im Einvernehmen mit dem Staatsministerium und dem Finanzministerium zu dem Antrag wie folgt Stellung:

Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen

I. zu berichten,
1. welcher präzise Arbeitsauftrag dem ad hoc-Expertengremium aufgegeben ist, das die Landesregierung Anfang Dezember berufen hat, um Sach- und Rechtsfragen im Zusammenhang mit den in ihrem Eigentumscharakter fraglich gewordenen badischen Kulturgütern zu klären;
2. welche Bestände im Einzelnen von der Arbeit des Expertengremiums erfasst sein werden.


Der Arbeitsauftrag der Expertenarbeitsgruppe „Eigentumsfragen Baden“ wurde wie folgt festgelegt:

„Die Experten-AG ‚Eigentumsfragen Baden‘ soll eine umfassende Klärung der Eigentumslage bei den ursprünglich vom erwogenen Vergleich umfassten Kulturgütern (gem. gesonderter Bestandsliste) vornehmen. Diese Klärung soll auf Sammlungsabschnitte und – soweit geboten – in Einzelfällen auch auf Einzelstücke bezogen erfolgen. Darüber hinaus sind in die Untersuchung auch Gegenstände und Sachgesamtheiten einzubeziehen, für die sich im Verlauf der Untersuchung herausstellt, dass das Eigentum zwischen dem Land und dem Haus Baden streitig oder ungeklärt ist.

Die Prüfung soll des weiteren die Rechtsfragen
– im Zusammenhang mit der Zähringer Stiftung (Wirksamkeit ihrer Errichtung, Eigentumsübergang und ggf. noch durchsetzbare Übereignungsansprüche),
– nach einem etwaigen Vorkaufsrecht des Landes und
– der prozessualen Durchsetzbarkeit eventueller Ansprüche (von beiden Seiten) umfassen.

Soweit sich bestimmte – in den bisherigen Gutachten aufgeworfene – Rechtsfragen nach dem jeweiligen Lösungsansatz der AG nicht mehr stellen sollten, sollen hilfsweise Erörterungen angestellt werden.“


Die im Arbeitsauftrag erwähnte Bestandsliste ist als Anlage beigefügt.

3. wo die Expertenkommission im Zuständigkeitsgeflecht zwischen Kunst- ministerium, Finanzministerium und Staatsministerium angesiedelt ist und bei wem die federführende Betreuung liegt.

Die Expertenarbeitsgruppe wurde vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst berufen und wird von diesem betreut.

II. die Arbeitsplanung des ad hoc-Expertengremiums vorzulegen, insbesondere im Hinblick auf die Terminierung ihres schrittweisen Vorgehens, ihres abschließenden Berichts und ggf. anfallender Zwischenberichte nach Abschluss der Prüfung einzelner Bestände.

Das Wissenschaftsministerium hat bewusst davon abgesehen, der mit hochrangig ausgewiesenen Wissenschaftlern besetzten Gutachtergruppe einen Arbeitsplan vorzugeben. Es hat lediglich darum gebeten, dass nach Abschluss der Untersuchungen ein gemeinsamer Abschlussbericht der Kommission vorgelegt werden wird. Die Frage, in welcher Weise und insbesondere auch in welcher Reihenfolge die jeweiligen Eigentumsfragen an den in Frage stehenden Beständen geklärt werden, bleibt daher der wissenschaftlichen Verantwortung der Arbeitsgruppe überlassen. Nach den derzeitigen Planungen in der Arbeitsgruppe sind Zwischenberichte nicht vorgesehen. Der erbetene Abschlussbericht wird selbstverständlich unmittelbar nach der Übergabe durch die Arbeitsgruppe auch dem Parlament zur Kenntnis gegeben. Wann der Abschlussbericht vorliegen wird, ist derzeit noch nicht mit hinreichender Sicherheit absehbar; insoweit gilt der Grundsatz, dass Gründlichkeit vor Schnelligkeit gehen muss.

Dr. Frankenberg
Minister für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Anlage

Streitbefangene Objekte in Sachen Baden

Badisches Landesmuseum Karlsruhe

1. Das Kopf’sche Kunstmuseum aus Baden-Baden
2. Die Türkensammlung
3. Die Großherzogliche Münzensammlung aus dem staatl. Münzkabinett
4. Gegenstände aus den hofeigenen Beständen der früheren vereinigten Sammlungen in Karlsruhe bzw. des „Buchstaben-Inventars“ des BLM (darunter die Türkensammlung, die Antikensammlung, die Waffensammlung sowie weitere Gegenstände)

Staatliche Kunsthalle Baden-Baden

5. Sieben Gemälde:
- Hans Baldung, gen. Grien: Votivbild Markgraf Christoph I. von Baden und seiner Familie
- Christoph Amberger: Der 45-Jährige Ludwig V, Herzog von Bayern
- L. Cranach der Ältere: Johann der Beständige
- L. Cranach der Ältere: Friedrich der III der Weise
- Niederländischer Meister um 1550: Karl V
- Schule des Rubens: Tod des Seneca
- Feodor Dietz: Die Badener
6. Kupferstichkabinett
7. Möglicherweise weitere Objekte aus dem Kölitz-Katalog (Stand: 1920)

Badische Landesbibliothek
8. Bestände laut Anhang

Sonstige Standorte
9. Die ehemalige von Wessenbergische Gemäldesammlung in der Wessenberg- Galerie in Konstanz.
10.Die Louis Jüncke'sche Gemäldesammlung aus Baden-Baden, inzwischen auf Schloss Salem.

Ggf. ebenfalls zu klären:
11. Badische Throninsignien im Badischen Landesmuseum.
12. Kunstgegenstände, die 1995 aus dem Schloss Baden-Baden an das Land verkauft wurden.
13. Kunstgegenstände, die sich in Salem befinden.
14. Gegenstände aus dem Naturkundemuseum in Karlsruhe.
15. Gegenstände aus dem Wehrgeschichtlichen Museum in Rastatt.
16. Gegenstände, die im Testament des Großherzogs von 1927 als „Sammlung der Gipsabgüsse“ bzw. als „die übrigen früher im Gebäude der vereinigten Sammlungen untergebrachten (...) Bestände“ bezeichnet werden.
17. Ethnographische Sammlung aus dem „Buchstaben-Inventar“ des BLM in den Reiss-Engelhorn-Museen.

Anhang:

Für die Prüfung der Eigentumsfragen relevante Altbestände (Bestandsgruppen) der Badischen Landesbibliothek

1: Bestände des Hauses Baden vor 1803
- Orientalische Handschriften (aus der Türkenbeute)
- Provenienzen Durlach und Rastatt
- Reuchlin (aus der Bibliothek Reuchlins)

2: Säkularisationsbestände (seit 1803)
Provenienz Reichenau
und
die sog. kleineren Provenienzen (= Herkunftsregionen): d. h.
Kloster Ettenheim-Münster
St. Peter im Schwarzwald
Allerheiligen, Prämonstratenser
Lichtenthal, Zisterzienser
St. Blasien, Benediktiner
Gengenbach, Benediktiner
Günterstal, Zisterzienserinnen
Öhningen, Benediktiner bzw. Chorherren
Offenburg, Franziskaner
St. Märgen, Augustinerchorherren
St. Trudpert, Benediktiner
Schuttern, Benediktiner
Schwarzach, Benediktiner
Tennenbach, Zisterzienser
Wonnental, Zisterzienser

Bischöfliche Bibliotheken
Bruchsal: Bibliothek der Speyerer Bischöfe
Meersburg: Bibliothek der Konstanzer Bischöfe

Ritterschaftliche Bibliotheken
Kraichgau, Ritterkanton, Bibliothek in Heilbronn
Ortenau, Ritterkanton, Bibliotheken in Offenburg

Fonds ohne historischen Provenienzzusammenhang:
- Unbestimmte Herkunft (U.H.)
- Unbestimmte Herkunft, Fragmente (U.H. Fragm.)
- Hinterlegungen Nummern H. 7–94 mit erheblichen kriegsbedingten Lücken

N. B. die sog. Hinterlegungen galten bisher als der einzig sicher dem Eigentum des Hauses Baden zuzusprechende Bibliotheksbestand.

http://www.ldi.nrw.de/pressestelle/download/dib_07.pdf

Viele archivisch relevante Hinweise!

Wenn es heisst, die Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet z.B. in Weblogs habe zu unterbleiben, so ist das völlig überzogen. Öffentlich zugängliche Daten dürfen sehr wohl veröffentlicht werden, soweit das berechtigte Interessen des Betreffenden nicht tangiert. Weblogs beteiligen sich an der Meinungsbildung und stehen unter dem Schutz von Art. 5 GG.

S. 148 ff. geht es ums IFG.

http://www.iais.fraunhofer.de/bkm_studie.html

Eine sehr umfangreiche Studie, insbesondere zur Verwertung.

SPD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg
Pressemitteilung vom 06.02.2007 (html, pdf)

Ute Vogt: „In unserem Antrag wird überzeugend dargelegt, dass wir zu Recht auf die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses pochen - unser wichtigstes parlamentarisches Minderheitenrecht“

In der Auseinandersetzung um die Zulässigkeit eines Untersuchungsausschusses zum badischen Kulturgüterstreit hat die SPD-Landtagsfraktion heute beim Staatsgerichtshof ihre Antragsschrift eingereicht. Die SPD will nach den Worten von Fraktionschefin Ute Vogt erreichen, dass die obersten Verfassungsrichter des Landes die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses für zulässig erklären und damit die CDU- und die FDP-Fraktion in die Schranken weisen. Für die SPD-Chefin ist der Gang vor den Staatsgerichtshof unausweichlich, da es über den aktuellen Anlass hinaus um die Wahrung grundlegender Rechte der parlamentarischen Minderheit gehe. (...)

Die Landtagsmehrheit hat die Einsetzung eines entsprechenden Untersuchungsausschusses in der Sitzung des Landtags am 14.12.2006 für unzulässig erklärt. Begründung: Der Untersuchungsausschuss greife in den "Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung" bzw. in laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen der Regierung ein. (...)

Vertreten wird die SPD-Landtagsfraktion in dem Organstreitverfahren durch Rechtsanwalt Professor Dr. Christian Kirchberg von der Karlsruher Anwaltskanzlei Deubner & Kirchberg. Der versierte Verfassungsrechtler leitet als Vorsitzender den Verfassungsrechtsausschuss der Bundesrechtsanwaltskammer und wurde und wird von Bundestagspräsidenten unterschiedlicher politischer Couleur mit komplexen juristischen Verfahren u. a. zur staatlichen Parteienfinanzierung betraut.

Professor Kirchberg: „Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ist nicht nur zulässig, sondern kann von der SPD auch beansprucht werden“ (...)

Für Professor Kirchberg kann es – im Unterschied zu Professor Kirchhof – keinen Zweifel geben, dass mit dem Kabinetts- bzw. Ministerratsbeschluss der baden-württembergischen Landesregierung vom 9.10.2006 die Meinungsbildung der Landesregierung und damit das Regierungshandeln sich in einer Weise konkretisiert und Gestalt angenommen hat, dass jedenfalls nunmehr eine auf die tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen und Konsequenzen dieser Entscheidung bezogene parlamentarische Kontrolle nicht nur erlaubt, sondern auf Antrag einer qualifizierten Parlamentsminderheit auch geboten ist bzw. beansprucht werden kann.

Auf der Grundlage des "Krisengipfels" am 5.10.2006 habe die Landesregierung dann in aller Form wenige Tage später, nämlich am 9.10.2006, einen Kabinettsbeschluss gefasst, der ein vollkommen anderes Einigungs- und Finanzierungskonzept beinhaltete. Dieser Beschluss sei auch medial in aller Breite vermarktet und anschließend im Landtag von Baden-Württemberg sowohl von Ministerpräsident Oettinger als auch von Wissenschaftsminister Frankenberg und Justizminister Goll offensiv vertreten bzw. verteidigt worden.

Dazu seien dann die darauf Bezug nehmende Beschlussfassung der Landesstiftung Baden-Württemberg vom 17.10.2006 gekommen, für den Ankauf badischen Kulturguts 10 Mio. Euro zur Verfügung zu stellen, der Spendenaufruf des Ministerpräsidenten vom 23.10.2006, die gleichzeitige Einrichtung eines Spendenkontos durch das Wissenschaftsministerium und schließlich die Ankündigung, zur Gewinnung weiterer Mittel eine Spendengala in Karlsruhe zu Beginn des Jahres 2007 veranstalten zu wollen.

Professor Kirchberg hält vor diesem Hintergrund Professor Kirchhof entgegen: „In einem solchen Fall kann von einem unbeachtlichen, insbesondere der parlamentarischen Kontrolle (noch) nicht zugänglichen Zwischenschritt laufenden Regierungshandelns nicht mehr gesprochen werden. Im Gegenteil: die durch die massive Kritik am Verkauf der badischen Handschriften ganz offensichtlich in die Defensive gedrängte Landesregierung hat eindeutig eine Kehrtwende vollzogen und dies im Rahmen einer formellen Beschlussfassung, die sie dann mit allem Nachdruck und aller Konsequenz in der Öffentlichkeit ‚verkauft’ hat.“

Damit sei der geradezu klassische Fall eines zumindest abschnittsweise abgeschlossenen Regierungshandelns gegeben, der nach der Rechtsprechung und Literatur (bereits) die parlamentarische Kontrolle auch und gerade vermittels eines Untersuchungsausschusses erlaubt oder, auf Antrag einer qualifizierten Parlamentsminderheit, sogar gebietet. (...)

Dem Untersuchungsausschuss stehe auch nicht entgegen, dass die ins Auge gefasste Vereinbarung mit dem Haus Baden erst noch mit diesem endgültig abgeschlossen werden muss, wendet sich Professor Kirchberg gegen die entsprechende gutachtliche Äußerung von Professor Kirchhof. Dies sei vielmehr ein, wenn auch wichtiger Aspekt des Vollzuges der Grundsatzentscheidung des Kabinetts vom 9.10.2006 (...)

Das Fazit von Professor Kirchberg:
„Die Bemühungen in der von der CDU-Landtagsfraktion in Auftrag gegebenen gutachtlichen Äußerung von Professor Kirchhof, die Bedeutung des Ministerratsbeschlusses vom 9.10.2006 für die parlamentarische Kontrolle zu relativieren bzw. zu bagatellisieren, können in keiner Weise überzeugen. Der Organstreit-Antrag der SPD-Landtagsfraktion zur Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses ist nach alledem begründet.“

Helmut Zorell
Pressesprecher

Der folgende Text erschien in: Kunstchronik 60 (2007), Heft 2, S. 57-61. Der Text wurde durch einige Einzelnachweise für die Internetpublikation ergänzt.

Fassungslos waren im September 2006 nicht nur die Handschriftenexperten, als bekannt wurde, daß im Rahmen eines „Deals“ die Landesregierung von Baden-Württemberg große Teile der Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe im Wert von 70 Millionen Euro preiszugeben bereit war. Kostbare illuminierte Handschriften aus badischen Klöstern wie der Reichenau sollten im Handel landen, um eine geplante Stiftung zum Erhalt des Familiensitzes Schloß Salem auszustatten. Ein Proteststurm zwang die Landesregierung zum Einlenken. Namhafte Juristen wie der Heidelberger Kulturgut-Spezialist Reinhard Mußgnug bezweifelten die Darstellung der Rechtslage durch die Landesregierung. Ministerpräsident Oettinger offerierte als Schadensbegrenzung ein „Drei-Säulen-Modell“ zur alternativen Finanzierung der Ansprüche des Hauses Baden, doch als dank der archivalischen Recherchen des Freiburger Emeritus Dieter Mertens herauskam, daß auch eindeutig bereits 1930 vom damaligen Land Baden angekaufte Kunst (wie die „Markgrafentafel“ des Hans Baldung Grien in der Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe) für den Wiederankauf vorgesehen war, war die Blamage vollkommen. Die SPD forderte einen parlamentarischen Untersuchungsausschuß (der von der Parlamentsmehrheit als unzulässig abgelehnt wurde), und es wurde vom Wissenschaftsministerium eine Expertenkommission eingesetzt, die nun ohne Zeitdruck die strittigen Eigentumsverhältnisse klären soll. Obwohl es für eine abschließende Bilanz des Karlsruher Kulturgutdebakels noch zu früh ist, erscheint es angebracht, bereits jetzt einige kulturpolitische Schlußfolgerungen zu formulieren, die über den konkreten Casus hinaus von Bedeutung sind.

1. Öffentlicher Druck ist wirkungsvoll! Die massiven öffentlichen Proteste und vor allem das einhellige Votum der Fachleute haben die Verantwortlichen gezwungen, von ihren Plänen abzurücken. Vor allem der Feuilletonredaktion der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und der Redakteurin Rose Maria Gropp kommt das Verdienst zu, entscheidend zur Aufklärung des Skandals beigetragen und den Fachleuten ein prominentes Forum geboten zu haben. Eindruck gemacht hat vor allem der am 28. September publizierte offene Brief amerikanischer und britischer Kunsthistoriker: „Deutschland verschleudert seine Vergangenheit“. Das von mir betreute Gemeinschafts-Weblog „Archivalia“ (https://archiv.twoday.net), das eine nahezu umfassende Dokumentation der Causa bietet, dokumentierte im Volltext über 30 Protestresolutionen, die sich gegen den Handschriftenverkauf wandten [1]. Wissenschaftler sollten sich künftig mehr als bisher einmischen und öffentlich zu Wort melden, wenn es um den Erhalt und den Schutz von Kulturgut geht. Die Proteste der Experten haben immer wieder unterstrichen, daß man aus einer historischen Sammlung wie der Reichenauer Klosterbibliothek nicht Spitzenstücke verkaufen kann, ohne das Ganze und eine unersetzliche Geschichtsquelle zu zerstören.

Erfreulich war die starke Verbundenheit der Bürger mit den nur gelegentlich auf Ausstellungen präsentierten und sonst im Tresor verwahrten Codices. Damit wurde das in den Denkmalschutzgesetzen geforderte „öffentliche Interesse“ am Erhalt solcher Sachgesamtheiten überzeugend dargelegt. Das Kalkül der Landesregierung, das teilweise öffentlich zugängliche herausragende Baudenkmal Salem und die in den Museen ausgestellten Stücke großherzoglicher Provenienz gegen das „alte Papier im Keller“ der Landesbibliothek auszuspielen, ging glücklicherweise nicht auf.

2. Provenienzforschung tut not! Daß eine Staatliche Kunsthalle die entscheidenden Rechtsgrundlagen für die Eigentumsverhältnisse ihrer Sammlung vergißt, ist mehr als peinlich. Obwohl aus dem im Badischen Gesetz- und Verordnungs-Blatt von 1930 abgedruckten Vertrag mit dem Haus Baden eindeutig hervorgeht [2], daß Baldungs Markgrafentafel sich unter den gekauften Objekten befand, wurde sie als angebliche Leihgabe des Hauses Baden auf der Münchner Ausstellung Schatzhäuser Deutschlands (siehe Kunstchronik 2005, S. 181-184 [3]) gezeigt. Nicht nur im Zusammenhang mit der NS-Raubkunst-Problematik ist es außerordentlich wichtig, daß sich die Museen noch intensiver mit ihrer Sammlungsgeschichte und den Provenienzen ihrer Objekte beschäftigen.

Die öffentlichen Träger der Museen müssen nicht nur Stellen für provenienzgeschichtliche Forschungen schaffen, sondern auch für den Ausbau der bislang kaum existenten Disziplin „Museumsrecht“ Sorge tragen [4]. Museums-Justiziare sollten cleveren, auf Kunstrecht spezialisierten Rechtsanwälten Paroli bieten können. Daß es eine „Öffnungsklausel“ dem Hause Wettin ermöglicht, wertvolles Kulturgut aus den staatlichen Dresdener Porzellan-Sammlungen abzuziehen (man spricht von 3000 strittigen Objekten, einige Stücke wurden im Dezember 2006 bereits versteigert), läßt die Schlußfolgerung zu, daß die entsprechende „Gütliche Einigung“ 1999 von Seiten des Museums miserabel ausgehandelt wurde (siehe FAZ 16.12.2006) [5].

3. Die Denkmalpflege muß private Sammlungen konsequent inventarisieren! Die dem großherzoglichen Hausfideikommiß unterstehenden Sammlungen wurden 1919 teilweise Privateigentum des Hauses Baden und befinden sich heute in Salem, soweit sie nicht bei der Markgrafenauktion im Jahr 1995 verkauft wurden. Eine aufgrund des Denkmalschutzgesetzes vorgenommene Inventarisierung durch das baden-württembergische Landesamt für Denkmalpflege konnte aber nur öffentlich zugängliche Räumlichkeiten von Schloß Salem erfassen. Einmal mehr läßt sich der staatliche Denkmalschutz von privaten Eigentümern am Nasenring vorführen, denn Dachböden und Kunst-Depots sind keine privaten Wohnräume, die grundgesetzlich zu Recht gegen den staatlichen Zugriff geschützt sind. Immer wieder verkauft das Haus Baden Kunstschätze, aber obwohl der letzte Großherzog 1919 dem damaligen Land Baden ein Vorkaufsrecht zusicherte, ist das 1919 vom Galerieinspektor Richter gefertigte Inventar des markgräflichen Kunstbesitzes keiner Institution des Landes Baden-Württemberg zugänglich. Daß sich in Salem Teile der Waffensammlung des Badischen Landesmuseums befinden, die nach der kriegsbedingten Bergung einfach nicht zurückgegeben wurde, ist ein offenes Geheimnis. Eine vernichtende Bilanz des Agierens der beamteten baden-württembergischen Denkmalpfleger im Vorfeld der Markgrafenauktion läßt sich im maschinenschriftlichen Protokoll der 358. Arbeitssitzung der Arbeitgemeinschaft für geschichtliche Landeskunde am Oberrhein e.V. vom 13.12.1996 nachlesen. Oberstleutnant Ernst-Heinrich Schmidt wirft darin der auf „Gemäuerschutz“ fixierten beamteten Denkmalpflege des Landes ein komplettes Versagen bei dem Umgang mit den markgräflichen Sammlungen vor.

Kulturdenkmäler sind aufgrund ihrer geschichtlichen Bedeutung auch die in Privateigentum befindlichen Reste traditionsreicher Adelssammlungen. Es muß für sie ein im Dialog mit den Eigentümern erarbeitetes schlüssiges Gesamtkonzept geben, das ihre dauerhafte Erhaltung und möglichst auch Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit sicherstellt. Was ist, wenn beispielsweise die Häuser Waldburg oder Hohenlohe sich entschließen würden, sich von ihren Kunstschätzen zu trennen? Das eklatante Versagen des Lands Baden-Württemberg bei der Auflösung der Fürstlich Fürstenbergischen Hofbibliothek zu Donaueschingen, deren Inkunabeln 1994 versteigert wurden und deren Druckschriftenbestände – einschließlich der fast geschlossenen erhaltenen Bibliothek des Joseph von Laßberg – seit 1999 in alle Welt zerstreut sind [6], läßt wenig Hoffnung für die Zukunft aufkommen. Der Adel darf sich auf ein bürgerliches Minderwertigkeitsgefühl verlassen, gepaart mit mehr oder minder heimlicher Faszination, wenn die „Königlichen Hoheiten“ den einen oder anderen demokratisch gewählten Politiker geruhen ab und an in den Schloßgarten einzuladen. Denkmalschutz für adelige Privatsammlungen ist somit politisch derzeit nicht durchsetzbar.

4. Denkmalschutz und Kulturgutschutz müssen verzahnt und aufeinander abgestimmt werden! Es ist offensichtlich Politikern und Fachleuten nicht zu vermitteln, daß ein wirksamer Schutz historischer Sammlungen nur mit den Mitteln des Denkmalschutzes möglich ist. Das von ihnen für Kulturgüter als einzig für relevant erachtete Bundesgesetz zum Schutz gegen Abwanderung national wertvollen Kulturgutes ins Ausland hindert niemanden daran, eine kostbare Handschrift zu zerschneiden oder Teile einer Sammlung im Inland zu verkaufen. Wenn die evangelische Predigerbibliothek in Isny oder die Schwäbisch Haller Ratsbibliothek als Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung ins Denkmalbuch von Baden-Württemberg eingetragen wurden, spricht nichts dagegen, andere hochrangige Sammlungen in Privathand ebenso zu behandeln.

Es ist längst überfällig, daß nationaler Kulturgutschutz und der von den Bundesländern getragene Schutz beweglicher Kulturdenkmale konsequent aufeinander abgestimmt werden (ansatzweise ist das in Niedersachsen der Fall). Bewegliche Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung sind sowohl in die Denkmallisten als auch in die Liste national wertvollen Kulturgutes aufzunehmen. Da die Länder ohnehin für die Eintragung in die nationale Liste zuständig sind, kann man beide Verzeichnisse ohne weiteres zusammenlegen.
Die für den Denkmalschutz zuständigen Landesbehörden sind für die entsprechenden Verwaltungsverfahren nicht weniger kompetent als die bislang damit betraute Ministerialbürokratie. Zu Recht wurde bei der Debatte über die Causa Karlsruhe eine Reform der nationalen Liste angemahnt. Ein schlüssiges Konzept liegt ihr derzeit nicht zugrunde, sie ist eine virtuelle „Kunst- und Wunderkammer“ der Bundesrepublik, über deren Lücken man sich wirklich nur wundern kann.

5. Entscheidungen der öffentlichen Hand zum Kulturgutschutz müssen gerichtlich nachprüfbar sein! Das sind sie natürlich bereits jetzt in vollem Umfang – allerdings nur für die betroffenen Eigentümer. Handelt eine Landesregierung im Einverständnis mit dem Eigentümer zu Lasten des betroffenen Kulturguts, so müssen Öffentlichkeit und Forschung ohnmächtig zusehen. Für eine verwaltungsgerichtliche Klage fehlt die erforderliche „Schutznorm“, die einem Kläger eine geschützte Rechtsposition verleiht. Daher ist es dringend wünschenswert, auch im Denkmalschutz-, Kulturgutschutz- und Stiftungsrecht die im Naturschutzrecht und Verbraucherschutzrecht bewährte Verbandsklage einzuführen, die es Verbänden ermöglichen würde, skandalöse Fehlentscheidungen der Verwaltung einer gerichtlichen Kontrolle zu unterziehen. Im Fall der Karlsruher Affäre hatte das Land Baden-Württemberg alle Trümpfe in der Hand. Es ist ja für die Eintragung ins Denkmalbuch und in die Liste des national wertvollen Kulturgutes zuständig, und es führt überdies die staatliche Aufsicht über die 1954 errichtete „Zähringer Stiftung“, deren Eigentum an den Kulturgütern im Badischen Landesmuseum und in der Badischen Landesbibliothek vom Haus Baden neuerdings bestritten wird. Wenn der Verkauf der Handschriften aufgrund des „Deals“ erfolgt wäre, so wäre dies zwar eine eklatante Verletzung der Landesverfassung gewesen, die den Denkmälern Schutz garantiert, sie hätte aber gerichtlich nach herrschender juristischer Meinung nicht überprüft werden können. Daß ein Verwaltungsgericht die auf das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 GG) gestützte Klage eines Handschriftenforschers gegen die Versagung staatlichen Schutzes gegen die Zerstückelung eines hochrangigen Kulturdenkmals als zulässig betrachtet hätte, muß bezweifelt werden. (Wirksamer wäre allemal die in Karlsruhe von erbosten Bürgerinnen und Bürgern ins Auge gefaßte Möglichkeit gewesen, mittels bürgerlichen Ungehorsams den Abtransport der Handschriften zu verhindern.)

6. Verkäufe aus Museen müssen ein Tabu bleiben! Museen sind keine Event-Agenturen zum Veranstalten von Ausstellungen, sondern haben einen Auftrag, das ihnen als Treuhändern anvertraute Kulturgut, das in Wirklichkeit der Allgemeinheit gehört und nicht einem Museumsträger, dauerhaft zu bewahren. Archivgut gilt mit gutem Grund als unveräußerlich, in anderen Ländern wie Frankreich sind Verkäufe von Museumsgut gesetzlich verboten. Daß die im „Positionspapier der Vorstände des Deutschen Museumsbundes und von ICOM Deutschland vom 20. September 2004“ [7] gegebenen Empfehlungen Richtlinien zur Veräußerung von Museumsgut vor Ort graue Theorie bleiben, zeigt die nicht mit ihnen in Einklang stehende Entscheidung des Städtischen Museums Schwäbisch Gmünd, unter dem Druck einer Haushaltsstrukturkommission eine in den 1930er Jahren geschenkte historische Zinnfigurensammlung für 15.000 Euro dem Förderverein des Museums zu verkaufen, der sie in den Auktionshandel geben wird [8]. Wie soll das Vertrauen von Stiftern gegenüber Museen aufrechterhalten werden, wenn traditionelle Bestände bei modischem „Profilwechsel“ des Museums zur Disposition stehen? Auch wenn bei Schenkungen kein absolutes Veräußerungsverbot vereinbart wurde, ist im Zweifel davon auszugehen, daß der Schenker dem Museumsobjekt ein dauerhaftes gutes Zuhause sichern wollte. Werden Museumsstücke in den Handel gegeben, so werden sie der Öffentlichkeit entzogen, wenn sie, was angesichts knapper öffentlichen Kassen die Regel ist, in den Tresoren privater Kunstsammler landen. Und es werden bei Versteigerungen regelmäßig historische Provenienzen zerstört, ein Frevel, den ich nicht weniger verachtenswert empfinde als den Verkauf antiker Kunst aus Raubgrabungen. Bislang durfte man davon ausgehen, daß Kulturgüter in öffentlichen Sammlungen sicher sind. Um verantwortungslosen Verwaltungen (unterstützt von Rechnungshöfen), die dieses eherne Prinzip in Frage stellen, das Handwerk zu legen, muß dringend darüber nachgedacht werden, einen adäquaten und vor allem wirksamen gesetzlichen Schutz für solche Fälle vorzusehen.

7. Originale sind unverzichtbar! Es genügt nicht, wenn Kopien oder Digitalisate von Handschriften der Forschung zur Verfügung stehen. Viele Fragestellungen können wissenschaftlich nur dann erfolgreich bearbeitet werden, wenn das Original in seiner Ganzheit zur Verfügung steht. Wenig bekannt ist, daß in den vergangenen Jahren auch bei illuminierten Handschriften mit gutem Erfolg neuartige naturwissenschaftliche Analysemethoden erprobt wurden, die es beispielsweise ermöglichen, bestimmten Tinten eine Art „Fingerabdruck“ zuzuweisen [9]. Es liegt auf der Hand, daß solche Studien die Erforschung der ursprünglichen Handschriftenprovenienzen und Skriptorien auf neue Grundlagen stellen können. Weder Kopien noch Digitalisate bieten diese Möglichkeiten. Bei illuminierten Handschriften kann nicht mehr ausgeschlossen werden, daß gewissenlose Händler sie ersteigern, um sie, zerlegt in Einzelblätter, bei eBay gewinnbringend zu verhökern [10]. Man stelle sich vor, daß dieses Schicksal unter Umständen auch einer illuminierten Handschrift von der Reichenau oder aus St. Peter geblüht hätte! Der Respekt vor gewachsenen Sammlungen und der Respekt vor dem handschriftlichen Original gehören zusammen. Es ist an der Zeit, Händler zu ächten, die diesen Respekt vermissen lassen. Hier ist erneut die Stimme jener gefordert, die als Handschriftenexperten lautstark gegen die geplante Zerstückelung der Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek protestiert haben.

Klaus Graf

Nachweise (Ergänzungen gegenüber dem Abdruck)

[1] http://archiv.twoday.net/stories/2751526/ (über 40)

[2] http://commons.wikimedia.org/wiki/Gesetz_%C3%BCber_den_Ankauf_von_Kunstgegenst%C3%A4nden_f%C3%BCr_die_Kunsthalle_Karlsruhe_1930

[3] http://archiv.twoday.net/stories/2944976/ (Volltext)

[4] http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/museumr.htm (Stand September 2002)

[5] http://archiv.twoday.net/stories/2921815/

[6] http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/don.htm

[7] http://www.icom-deutschland.de/docs/positionspapier.pdf

[8] http://archiv.twoday.net/stories/3043380/

[9] http://www.ndt.net/article/dgzfp05/p15.pdf

[10] http://archiv.twoday.net/stories/3048883/

Auf Einzelnachweise zur Karlsruher Affäre wurde verzichtet. Die entsprechenden Belege sind über die Suchfunktion des Weblogs und die Gesamtübersicht http://archiv.twoday.net/stories/2895938/ (Stand: 6.11.2006) aufzufinden.

[Scan der Druckfassung des Beitrags:

http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/volltexte/2008/537/ ]

http://www.merkur-online.de/nachrichten/vermischtes/hochschule/art301,760354.html?fCMS=b10d813868d8eb331349da2f619523b7

Eine alte Handschrift, die versteigert werden soll, ein Wissenschaftler, der Experte ist für Handschriften und auf dem Heiligen Berg Athos forscht ­- mehr braucht das Leben nicht, um einen Krimi zu schreiben. Die Handlung spielt in München Ende der 80er-Jahre und Dr. Erich Lamberz ist einer der Hauptdarsteller.

Der klassische Philologe wurde gebeten, in München eine wertvolle Schriftrolle zu begutachten. Sie stammte aus einem Grab des 15. Jahrhunderts, so hieß es zumindest. Doch das Expertenauge ließ sich nicht täuschen: eine glatte Lüge, lautete Lamberz‘ Urteil. Dies verriet ihm bereits der Holzgriff aus späterer Zeit. Doch war die Handschrift unzweifelhaft echt. Ein kostbares Stück aus dem 14. Jahrhundert.

Jetzt übernimmt der Zufall die Hauptrolle: „Die Schrift kam mir bekannt vor”, erzählt Lamberz. Er hatte sie in den Bibliotheken des Athos kennengelernt. Der Forscher ging zur Polizei, die wandte sich an Interpol, das Außenministerium griff ein ­ auf dem Athos, wo die alte und junge Mönchsgeneration im Streit lagen, kam es zu einem Skandal. Ein Novize hatte Handschriften und Ikonen beiseitegeschafft, während der alte Bibliothekar Mittagsschlaf hielt.

Nicht immer ist das Leben eines Handschriftenforschers derart aufregend.

Petition

http://www.ec-petition.eu/

In der Süddeutschen Zeitung vom 3./4.2.2007 erschien von Philipp Behrens ein kurzer Hintergrundbericht: Lesen und lesen lassen. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft fordert kostenfreien Zugang zu wissenschaftlichen Arbeiten, doch die EU-Kommission zögert noch.

Ein Interview von Eberhard Hilf zu Open Access gibts als Audio-Datei:
http://ondemand-mp3.dradio.de/podcast/2007/02/03/dkultur_200702031630.mp3

Zwischendurch plädiert Jürgen Renn zugunsten von Open Access für Kulturgut, die große Lücke der OA-Diskussion.

Auch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) und die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) wollen künftig ihre eigenen wissenschaftlichen Veröffentlichungen kostenfrei über das Internet zugänglich machen. Sie haben sich jetzt der "Berliner Erklärung" von 2003 für den freien Zugang zu wissenschaftlichen Forschungsergebnissen angeschlossen.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/84628

Dies wurde am gestrigen Tag auf dem Inside Google Book Search Blog vermeldet. Man möchte in Princeton rund eine Millionen Bücher, die laut Google nicht mehr unter das Copyright fallen, digitalisieren.

Hier der Eintrag: http://booksearch.blogspot.com/2007/02/welcoming-princeton-university-to.html

LINZ. Eine Magistratsbedienstete soll jahrelang Akten aus dem städtischen Archiv zu Hause gehortet haben. In einem Keller fanden sich 500 Bananenschachteln voll mit Akten- und Büromaterial.

45 Jahre lang arbeitete die Frau beim Magistrat, Ende 2003 ging die mittlerweile 64-Jährige in Pension. Aber erst vor wenigen Wochen kam man hinter das Geheimnis der Chefsekretärin. 20 Jahre lang schleppte sie Akten und Büromaterial aus dem Büro und verstaute sie in einem Keller.

Erst als sie keine Miete mehr für den Keller zahlte, ließ der Vermieter das Schloss aufbrechen. Als er die 500 Bananenschachteln fand, alarmierte er den Magistrat. Dort wurden in den vergangenen Wochen die Akten gesichtet und anschließend wieder dorthin gebracht, wohin sie gehören. "Ein Ausnahmefall. Aber ausschließen können wir das nicht, dass Mitarbeiter Akten und Büromaterial mit nach Hause nehmen", sagt Klaus Luger, Personalstadtrat von Linz. Mit der Einführung des elektronischen Aktes sei dies aber nicht mehr so leicht möglich. "Da haben wir dann andere Probleme, etwa den Datenschutz."

Der ehemaligen Bediensteten wird strafrechtlich nicht viel passieren. Die Sache ist großteils verjährt, beziehungsweise der Schaden minimal.


http://www.nachrichten.at/lokal/513052?PHPSESSID=db55333b567478113647c4e33cae14d4

Die Frühjahrstagung der Fg. 8 in München am 22./23. März 2003 fragt nach Chancen und Grenzen der Vermarktung von Archivgut. Einladung:

http://www.vda.archiv.net/pdf/FG8_EinladungJan07_Unterlagen.pdf

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=230084354495

Wurde im SPIEGEL angezeigt: ein handschriftlich bearbeitetes Typoskript aus dem Nachlass der Sekretärin von Theodor W. Adorno. Derzeit 30 Gebote: EUR 1.310,00.

adorno

Danke für die Glückwünsche an Fotostoria!

Am 5. Februar 2003 wurde das erste Posting in ARCHIVALIA publiziert:


Willkommen zu Archivalia!
Archivalia ist ein Weblog, das Einträge rund um das Archivwesen aufnehmen soll.

Off topic ist alles, was nichts - bei grosszügiger Auslegung - zu tun hat mit der Berufspraxis von Archivarinnen und Archivaren (Staatsarchive, Stadtarchive usw.) sowie den Informationswünschen von Archivbenutzern und an Fachfragen des Archivwesens Interessierten.

Die Mitteilungen dürfen gern über den Tellerrand der deutschen Landesgrenzen hinwegschauen.

Jeder registrierte Nutzer darf Beiträge verfassen.

Wie das vorwiegend bibliothekarische Weblog Netbib (mit Rubrik Archivwesen) soll es ein Gemeinschafts-Weblog sein.

English postings are welcome (please use the category "English Corner")!


http://archiv.twoday.net/month?date=200302

Ich danke den Beiträgern (herausgreifen möchte ich Bernd Hüttner, BCK und Ladislaus), den Kommentatoren und natürlich auch den Leserinnen und Lesern.

ARCHIVALIA ist als aktuelles und meinungsfreudiges Informationsmittel (nicht nur) für Archivarinnen und Archivare in vielen Archiven inzwischen "Pflichtlektüre". Wir hoffen, dass wir diesen "Erfolgskurs" fortsetzen können.

Gleichwohl: Der Börsengang ist derzeit noch nicht geplant ...

Karl Nagel der selbsternannte Meister des Chaos hat seit Ende 2006 nunmehr 720 Punkfotos auf seine Website gestellt; Schwerpunkt sind hier momentan die Punkszenen in Hannover, Frankfurt, Wuppertal und das Rheinland der Jahre 1978-86 sowie Bilder rund um die Chaos-Tage
Die Fotos (direkter Link zu den Fotos) können zwar eine gewisse Redundanz nicht verleugnen, trotzdem ein bemerkenswertes Projekt.

Artikel vom 17.1. 2007 dazu bei Telepolis.

ist ein Sammelband, der nun auch (neben anderen geschichtswissenschaftlichen Beiträgen) im Edoc-Server der Berlin-Brandenburgischen Akademie zur Verfügung steht:
http://edoc.bbaw.de/

Der erste OA-Server einer deutschen Akademie!

Mehr davon?
http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/phil_Fak_III/Geschichte/stilblueten.html

http://www.zvdd.de/sammlungen.html

Die Liste der Digitalen Sammlungen ist auf dem Stand vom 24.10.2006, also über ein Vierteljahr alt.

Bei den einzelnen Anbieter-Bibliotheken sind die Sammlungen höchst lückenhaft erfasst.

So sind in München längst nicht alle Projekte aufgeführt. Dass über die OAI-Schnittstelle viele weitere digitalisierte Drucke recherchierbar sind, wurde z.B. unter
http://archiv.twoday.net/stories/113113/
mitgeteilt.

Auch sonst wird nicht angegeben, wenn über die Listen der jeweiligen Website weitere Digitalisate im OPAC oder in einer Datenbank recherchierbar sind. Dies betrifft etwa die riesigen Sammlungen von Wolfenbüttel (http://www.hab.de/bibliothek/wdb/suche.htm), aber auch die Dresdener digitalen Sammlungen. Der SWB-Katalog weist mit Online-Filter und Suchwort Fotothek zu den Jahren 1400-1950 284 Treffer aus, also erheblich mehr als unter
http://fotothek.slub-dresden.de/digisamm/digisamm.html
verzeichnet.

Es fehlt auch Frankfurt, UB
http://edocs.ub.uni-frankfurt.de/
Sehr ambitionierte, schnell wachsende Sammlung, insbesondere zum 19. Jahrundert.

Ärgerlicher sind fehlende Anbieter-Bibliotheken.

Soweit alte Drucke vor 1800 digitalisiert wurden, dürfte
http://wiki.netbib.de/coma/AlteDruckeDigital
weitgehend vollständig sein. Diese Zusammenstellung ist seit Mai 2006 online und hätte ausgewertet werden können/müssen.

Ausserdem wurde in http://log.netbib.de laufend über Digitalisierungsaktivitäten deutscher Bibliotheken berichtet.

Völlig unverständlich ist das Fehlen der Weimarer digitalen Monographien, die am 23.5.2006 in netbib (und ARCHIVALIA) angezeigt wurden:
http://log.netbib.de/archives/2006/05/23/weimarer-digitale-monographien/

Weitere fehlende wichtigere Sammlungen:

Berlin, Humboldt-Universität
http://edoc.hu-berlin.de/?lesen=6

Berlin, TU
http://gartentexte-digital.ub.tu-berlin.de/
3 Gartenzeitschriften

Berlin, ZLB
http://www.zlb.de/aktivitaeten/digitalisierung

Halle, Franckesche Stiftungen
http://www.francke-halle.de/main/index2.php?cf=3_1_3_3
Vor allem die umfangreichen "Halleschen Berichte" wichtig.

Ilmenau, Digitale Mechanismen- und Getriebebibliothek
http://www.dmg-lib.org/
DFG-gefördert!
Hinweis: Alte Drucke aus Ilmenau siehe Thüringen, Digitale Bibliothek

Kiel, UB
http://www.uni-kiel.de/ub/digiport/uebersicht.html
Allein 80+ Drucke bis 1800

Marburg, Foto Marburg
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/kataloge-online.htm
http://www.fotomarburg.de/gaeste/OvidServ/Start.htm

Thüringen, Digitale Bibliothek
Siehe http://archiv.twoday.net/stories/2925940/

Hinzu kommen noch einige Bibliotheks-Angebote mit ganz wenigen Drucken, von "privaten" Anbietern ganz zu schweigen.

Soweit man das deutschsprachige Wikisource-Projekt auf den Wikimedia-Servern Deutschland zuweist, liegt auf Wikimedia Commons eine höchst stattliche Anzahl komplett gescannter Bücher vor, die im ZVDD verzeichnet werden könnten:
http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:De_Wikisource_book

Dass ein wichtiges DFG-Projekt nicht einmal eine komplette und aktuelle Liste der digitalen Sammlungen deutscher Bibliotheken zusammenstellen kann ist ein außerordentlich peinlicher Befund. Leider ist das bei weitem nicht der gravierendste Mangel des ZVDD (dazu demnächst mehr).

http://log.netbib.de/archives/2007/02/04/netbib-frauentag-call-for-postings/#comment-31609

Entweder funktioniert der Teamverteiler von netbib bei mir nicht mehr oder es gab keine vorherige Abstimmung dieser albernen Aktion, die an abgestandenen feministischen Agitprop ("Wir müssen draussen bleiben") gemahnt. Ich werde daher am 8. März alle Beiträge von Frauen aus ARCHIVALIA löschen - das ist genauso sinnfrei.

32 alte AKTEN - ca. 22 kg - v. 1827 bis 1910- Dokumente,
von privat, Artikelnummer: 280077210818, 10 Abb.
Angebot endet 11.02.07 18:00 (7 Tage)

"32 alte AKTEN mit mehreren tausend Belegen, Dokumenten aus der Zeit 1827 - 1910. Hauptanteil liegt in der Zeit von 1870 - 1890. (...) Dabei sind z.B. Grenzregulierungssachen, Grenzrevisionen, Verhandlungen Flächen-Register, Wasserstandsmeldungen der Mühlspree von 1900 - 1904, Personalakten, etc. Es sind Orte vertreten wie z.B. Krausnick, Groß Wasserburg, Neu Lübbenau, Birkbusch, Staakow, Hammer, Streganz, Neuendorf, Birkholz, Pechhütte, Hermsdorf, Hermsdorfer Mühle, Köthensche See, etc. Gute Erhaltung, bis eventuell auf einige Aktendeckel (leicht gerissen, oder geknickt, verstaubt). Durch das Gewicht (über 20 kg) müssen 2 Pakete gepackt werden."

lt. Abb. u.a. Inventar-Verzeichniß der Königlichen Hausfideicommiß* Oberförsterei Klein Wasserburg de 1881 / A Oberförstereikasse Klein Wasserburg Fol. 1 - 10, (Abt. B - K) Förstereikasse Neu-Lübbenau, Groß-Wasserburg, Krausnick, Pechhütte, Lubolz, Groß-Eichholz, Birkbusch, Streganz, Oberförstereikasse Krausnick.

Die ehem. Oberförsterei Klein Wasserburg bei Märkisch-Buchholz ist heute Dienstsitz der Oberförsterei Hammer. Das zuständige Brandenburgische Landeshauptarchiv in Potsdam und seine Außenstelle in Lübben (Spreewald) wurden benachrichtigt, informiert wurden zusätzlich das Amt für Forstwirtschaft Wünsdorf, die Oberförsterei Hammer und das Kreisarchiv in Lübben.

*) Zum Verständnis der preußischen Staatsforsten als "ein der Gesamtheit der Nation gehörendes Fideikommiß" vgl. v. Hagen 1869/1883:

“Die Preußische Staatsforstverwaltung bekennt sich nicht zu den Grundsätzen des nachhaltig höchsten Bodenreinertrags unter Anlehnung an eine Zinseszinsrechnung, sondern sie glaubt, ..., sich der Verpflichtung nicht entheben zu dürfen, bei der Bewirtschaftung der Staatsforsten das Gesamtwohl der Einwohner des Staates ins Auge zu fassen und dabei sowohl die dauernde Bedürfnisbefriedigung in Beziehung auf Holz und andere Waldprodukte als auch die Zwecke berücksichtigen zu müssen, denen der Wald nach so vielen anderen Richtungen hin dienstbar ist. Sie hält sich nicht für befugt, eine einseitige Finanzwirtschaft, am wenigsten eine auf Kapital- und Zinsgewinn berechnete reine Geldwirtschaft mit den Forsten zu treiben, sondern für verpflichtet, die Staatsforsten als ein der Gesamtheit der Nation gehörendes Fideikommiß so zu behandeln, daß der Gegenwert ein möglichst hoher Fruchtgenuß zur Befriedigung ihres Bedürfnisses an Waldprodukten und am Schutz durch den Wald zugute kommt, der Zukunft aber ein mindestens gleich hoher Fruchtgenuß von gleicher Art gesichert wird.” (Otto v. HAGEN, "Die forstlichen Verhältnisse Preußens", 2. Aufl. von Donner, Berlin 1883, 2 Bde., zitiert nach Regionaler Waldbericht Brandenburg / Textteil, August 2000, S. 18f.)

Auszug (rtf (29 KB), html -Version im Google-Cache) aus:
Die neuen Herren: Die Mächtigen in Staat und Wirtschaft / Kurt Pritzkoleit. Wien · München · Basel 1955. 576 S., S. 68-76

(Wiedergegeben bei Oliver Rost, http://www.oliver-rost.homepage.t-online.de, Ausgewählte Quellen und Texte zur Organisation verschiedener Höfe.)

BrötchenQuelle: Frau Creezy

Mehr dazu:
http://textundblog.de/?p=1418
http://www.ra-blog.de/2007/01/13/ein-brotchen-fur-6000-euro/
http://www.google.de/blogsearch?hl=de&q=br%C3%B6tchen+abmahnung&lr=&ie=UTF-8&scoring=d

> The Independent and the Guardian have run the following
> articles about threatened funding cuts at the BL.
> http://news.independent.co.uk/uk/this_britain/article2192972.ece
> http://guardian.co.uk/books
>
> If these are put into action, the British Library will start charging
> researchers, reduce opening hours, will pulp 15 per cent of its
> collection, & close the newspaper collection at Colindale.
> The BL management have said that the more letters of protest (to them,
> or to the newspapers) the better. I have a feeling that a good
> response from Cambridge would carry a lot of weight.

Ballard, Terry Prof. in: Book People
02.02.2007 18:51

I've got some fascinating anecdotal evidence that Google is
seriously ramping up their books project. Our library owns a set of 4400
sets of microfiched books from the 19th century, Library of American
Civilization. They seem like a great thing until students look at them
and find that they are in a weird format about the size of a credit
card, and the visual quality is challenged at best. Each year we run a
check of the U of Pennsylvania list to find which of these titles is
available free online and add a link to our catalog when it is. In 6
years of checking, we'd added 420 titles, or about 10 per cent of the
collection. I happened to have a student check Google Books last month
to see if they'd added anything new since August. They had - by the time
we'd added everything, the size of our linked LAC file nearly tripled.
Overnight, a quarter of the collection is linked. You can see the
results at:

http://www.quinnipiac.edu/x1849.xml

Terry

Terry Ballard, Automation Librarian

Den auf dem Dokumentenserver der Universitätsbibliothek Tübingen veröffentlichten Text "Nutzung und Einsatz von RSS" möchte ich den Verantwortlichen für ebendiesen Dokumentenserver ans Herz legen. Denn in Tübingen gibt es nicht mal einen Feed für die Neuerscheinungen. Das sollte inzwischen doch wirklich Standard sein.

Eine griffige Zusammenfassung zu dem Thema bietet ein Beitrag von Professor Peifer auf der Clio-online-Tagung von 2006:
http://www.clio-online.de/hist2006/userinfoviewpaper.php4?paper_id=152

Bundesregierung

http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,463804,00.html

Zur Sache siehe
http://archiv.twoday.net/stories/3208597/

http://www.heise.de/newsticker/meldung/84625/from/rss09

"Ein Sonderstellung nehmen die Hausgüter des Großherzoglichen Hauses ein. Für das allgemeine Hausgut, das den Hauptbestandteil der Domänen bildet, sind, wenn es auch den Charakter als Fideikommißgut der badischen Fürstenfamilie bewahrt hat, seit Einführung der Verfassung ausschließlich die darin für Domänen gegebenen staatsrechtlichen Bestimmungen maßgebend; und ebenso ist für die Anwendung des privatrechtlichen Stammgutsrechts kein Raum bezüglich der aus dem allgemeinen Hofdomänengut ausgeschiedenen Hofausstattung (der Hofdomänen im engeren Sinn), deren Rechtsverhältnisse durch das Zivilliste-Gesetz vom 3. März 1854 (Reg.Bl. S. 43) geordnet sind. Dagegen tragen die Partikularfideikommisse des Großherzoglichen Hauses die wesentlichen Merkmale der Stammgüter des badischen Rechts an sich; sie sind durch Familienstatut aus dem allgemeinen Hausgut ausgeschiedene, zur Ausstattung und Erhaltung der jüngeren Linien des Großherzoglichen hauses bestimmte, in der Hauptsache aus Grundstücken bestehende Vermögenskomplexe, auf welche darum, soweit nicht ein Anderes bestimmt ist, die Vorschriften des badischen Stammgutrechts in Anwendung zu bringen sind".

Emil Dorner/Alfred Seng, Badisches Landesprivatrecht, Halle a. S. 1906, S. 438

In Anm. 2 wird zu den Partikularfideikommissen bemerkt: "Es gehören hierher vorzugsweise die Bodenseefideikommisse und die Unterländer Fideikommisse (letztere bestehend aus dem Pfälzer Fideikommiß, aus Bauschlott und aus dem Palaisfideikommiß)". Zu ihnen siehe http://archiv.twoday.net/stories/2919296/ .

Meine These ( http://archiv.twoday.net/stories/2911243/ http://archiv.twoday.net/stories/2919296/ ), dass der Hausfideikommiss, der als Eigentümer der grossherzoglichen Sammlungen fungierte, das Mobiliar-Äquivalent der Domänen-Immobilien (samt Zubehör) war, wird von Dorner/Seng gestützt.

Teil des Hausfideikommisses war der Hausschmuck, zu dem wiederum die Kroninsignien gehörten, an deren staatsrechtlichem Charakter kein Zweifel bestehen kann.

Ob man die Sammlungen des Hausfideikommisses nun zum allgemeinen Hausgut rechnet oder zu den Hofdomänen, hat keine Auswirkungen, da 1919 mit dem Gesetz über die Domänen beide Vermögensgruppen abschließend aufgeteilt wurden.

Dorner war Präsident des LG Karlsruhe, Seng Heidelberger Professor. Man wird annehmen dürfen, dass ihnen in der badischen juristischen Literatur kaum eine Silbe zur Existenz einer außerordentlich wertvollen Vermögensmasse an Fahrhabe, die das Grossherzogliche Haus als Hausfideikommiss bezeichnete, begegnet ist. Das ändert aber nichts daran, dass kein Grund besteht, von der Einteilung von Dorner/Seng abzuweichen und eine wesentlich andere Rechtslage bei den Mobilien anzusetzen.

Nochmals: der Hausfideikommiss ist ein sogenannter Kronfideikommiss, der 1918 an das Land Baden fiel. Die Entschädigung der ehemaligen Regentenfamilie erfolgte 1919, als Teile des Hausfideikommisses dem Haus Baden zugesprochen wurden, insbesondere das Zähringer-Museum. Dem Aufwertungsanspruch trug der Ankauf von 1930 Rechnung, bei dem die Gemälde der Kunsthalle und das Kupferstichkabinett vom Staat erworben wurden.

Unverzichtbar für die historische Landeskunde Badens:

http://www.ub.uni-heidelberg.de/helios/digi/schrifttumhd.html

http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:De_RGZ_130

Das Reichsgericht entschied im Jahr 1930 über die Zulässigkeit eines Bildzitats einer Faksimileabbildung aus der Handschrift "Codex Aureus" der Bayerischen Staatsbibliothek.

Der Bundesgerichthof würde heute wohl anders urteilen. Siehe dazu
http://archiv.twoday.net/stories/3203578/
und
Vogel in Schricker, UrhR ³2006 § 72 Rdnr. 23, der den Lichtbild-Schutz nach § 72 UrhG für "fotografisch von einer Bild- oder Textvorlage hergestellte Klischees für den Druck" ausschließt. Anderer Ansicht sei die ältere Rspr. für Faksimile-Drucke RGZ 130, 196/198.

Antrag Johannes Stober u.a. SPD 26.01.2007 Drs. 14/847

Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen
zu berichten,
  1. in welchem Umfang nach heutigem Kenntnisstand über die Inaussichtstellung eines 10-Millionen-€-Betrags der Landesstiftung hinaus die Landesregierung aus Mitteln des Landeshaushalts zur Finanzierung ihrer Verständigung mit dem Haus Baden über die badischen Kulturgüter beitragen wird (Säule I des Drei-Säulen-Modells);
  2. in welchem Umfang zum gegenwärtigen Zeitpunkt Privatpersonen und die Wirtschaft finanzielle Beiträge geleistet oder in Aussicht gestellt haben zur Finanzierung dieser Verständigung der Landesregierung mit dem Haus Baden (Säule II des Drei-Säulen-Modells);
  3. in welchem Umfang zum gegenwärtigen Zeitpunkt der ‚Kunst- und Bibliotheksbereich’ in der Zuständigkeit des Landes durch teilweisen Verzicht auf Beschaffungsetats, durch Verkäufe oder durch andere finanzielle Beiträge zur Finanzierung dieser Verständigung der Landesregierung mit dem Haus Baden beigetragen hat oder es beabsichtigt (Säule III des Drei-Säulen-Modells).
Stuttgart, 25. Januar 2007

Stober, Helen Heberer, Carla Bregenzer, Hans-Georg Junginger, Dr. Nils Schmid und Zeller SPD

Update 26.02.2007: Antwort der Landesregierung s.
http://archiv.twoday.net/stories/3368438/

http://www.ec-petition.eu/

petition

The petition in support of the European Commission's Proposal to mandate OA self-archiving has already amassed 13,000 signatures in 13 days and is still growing. It is being signed not only by individual grassroots researchers but by universities, learned societies, scientific academies:

Rectors/principals of research organisations (51)
Heads of university/research institution departments or schools (44)
International societies or research-based organisations (38)
National societies or research-based organisations (35)
Research-based or research-centred charities/foundations (21)
National or international research funding bodies (8)
National academies (3)
Rectors' Conferences/University associations (2)
Government departments (2)

The petition is also being signed by institutional libraries, research organisations and publishers:

Institutional libraries (144)
R&D-based companies (66)
Publishers (30)
International or national library organisations (26)
National ICT organisations (11)
Museums (research-based) (2)

Source: http://openaccess.eprints.org/index.php?/archives/200-Pit-Bulls-vs.-Petitions-A-Historic-Time-for-Open-Access.html

http://www.db-thueringen.de/servlets/DocumentServlet?id=7007

Raimund Hass/Tobias Dahl, Historische Pfarr- und Konvents-Bibliothek St. Nikolaus Wipperfürth : Einführung und Inventar, 2007

Der Bestand von 237 Bucheinheiten stellt überwiegend die Reste der Bibliothek des Franziskanerklosters dar. In dem Beitrag von Haas wird auch auf den Quellenwert der Kloster- und Pfarrbibliotheken eingegangen.

Auszüge:

"Während die Pfarrbibliotheken in den Darstellungen zur neueren
katholischen Pfarrarchivpflege allenfalls nur gelegentlich und beiläufig erwähnt werden,47
ist auf evangelischer Seite48 nicht nur durch die Zugehörigkeit zu einer Arbeitsgemeinschaft
der Archivare und Bibliothekare49 eine fruchtbare Zusammenarbeit auf dem Feld der
Gemeindearchive möglich50 bis dahin, dass beispielsweise in der Hannoverschen
Landeskirche offiziell die "Handbibliotheken im Pfarramt ... zu den wissenschaftlichen
Bibliotheken gezählt werden, deren kleinste Einheit sie bilden". Aus der Zeit des Zweiten
Weltkrieges stammt dort die jüngst von Jörg ROHDE aktualisierte Formulierung: "Das
Buch hat seit Luther in unserer Kirche für den missionarischen und seelsorgerlichen
Dienst eine entscheidende Bedeutung. Es ist für die pfarramtliche Arbeit schlechthin
unentbehrlich." Demzufolge wurde schon 1946 in einer "Dienstanweisung für die in der
Archivpflege ehrenamtlich Tätigen" neben den "Archivalien im engeren Sinn" auch die
"Pfarrbibliothek unter dieses Schriftgut bzw. Kulturgut" gerechnet. Daraus wurde
"angesichts einer ganzen Reihe schmerzlicher Verluste" abgeleitet, die Pfarrbibliotheken
"in Pflege und Aufsicht unter zweckmäßiger Anwendung der Erfordernisse kirchlichen
Archivalienschutzes zu nehmen", wobei neben der sachgemäßen und sicheren
Unterbringung eine Verzeichnung (Katalogisierung) der Bücher vorgenommen werden
sollte. Bei seinem Modell der Aktualisierung dieser Tradition und der Subsummierung des
Bibliotheksgutes in den Kirchengemeinden unter das "geltende Archivgesetz und die
aktuelle Archivordnung" formuliert ROHDE im Jahre 2003 einen allgemeingültigen und
auch von katholischer Seite für die älteren Buchbestände vor dem Hintergrund der
aktuellen Bewertungsdiskussion51 zu adaptierenden Grundsatz: "Bücher sind dann dauernd aufzubewahren, wenn sie Leben und Wirken der Kirche dokumentieren oder für
wissenschaftliche oder heimatgeschichtliche Forschung Bedeutung haben."52

47 Vgl. z.B. Aus dem kirchlichen Leben im Bistum Münster. Ausstellung des Bistumsarchivs Münster
anläßlich des 55. Deutschen Archivtages und der 34. Versammlung deutscher Historiker vom 4. bis
10.10.1982 in Münster; (Münster 1982); SOWADE, H.: Archivpraxis und Archivtheorie. Systematik anhand
der Archivverwaltung im Bistumsarchiv Münster (BAM), Münster 1984; KANDLER, N.: Pfarrarchivpflege.
Anregungen und Empfehlungen des Diözesanarchivs, (Diözesanrchiv Würzburg, Informationen und
Berichte, 11), Würzburg 1989; URBAN, J. (Hrsg.): Pfarrarchive - bedrohtes Kulturgut vor Ort. Ein
Handbuch, (Kleinausstellungen im Archiv des Erzbistums Bamberg 2), Bamberg 1995.
48 Vgl. MEYER, D.: Kirchliche Archivpflege unter besonderer Berücksichtigung des Bergischen Landes, In:
Archivpflege in Westfalen und Lippe Nr. 26 Dezember 1986, 89-93.
49 Zu den wechselnden Formen der Zusammenarbeit vgl. ERBACHER, H.: Fünfzig Jahre Arbeitsgmeinshaft
1936-1986, In: Allgemeine Mitteilungen der Arbeitsgmeinschaft der Archive und Bibliotheken in der
evanglischen Kirche Nr. 27 (1986) 1-16; HEY, B.: Auftrag unter veränderten Bedingungen: Kirchliche
Archivarbeit heute. Das evangelische Archivwesen, In: Der Archivar 49 (1996) 225-234.
50 Vgl. die Forschungen von CZUBATYNSKI, U.: Das kirchliche Archivwesen in Deutschland. Eine
Literaturübericht für Archivare, Historiker und Genealogen, (Veröffentlichungen der Arbeitsgemeinschaft
der Archive und Bibliotheken in der evanglischen Kirche, 21), Neustadt 1996; auch Kirchenbibliotheken als
Forschungsaufgabe, hrsg. von CZUBATYNSKI, U. / LAMINSKI, A. /RABENAU, K . von, (Veröffentlichungen
der Arbeitsgemeinschaft ..., 19), Neustadt 1992; CZUBATYNSKI, U.: Armaria ecclesiae. Studien zur
Geschichte des kirchlichen Bibliothekswesens, (Veröffentlichungen der Arbeitsgemeinschaft ..., 24),
Neustadt 1998; DERS.: Kirchengeschichte und Landesgeschichte. Gesammelte Aufsätze aus den Jahren
1991 bis 2003, Nordhausen 2003.
51 Zur breiten aktuellen Diskussion um die Bestandserhaltung (in Archiven) und die Papierübersäuerung (in
Bibliotheken) sowie Umkopierung/Datenverlust (bei elektronischen Speichermedien) vgl. WÄCHTER, O.:
Restaurierung und Erhaltung von Büchern, Archivalien und Graphiken, (Studien zu Denkmalschutz und
Denkmalpflege, Bd. 9), 3. Aufl. Wien/Köln 1982; WEBER, H. (Hrsg): Bestandserhaltung.
Herausforderungen und Chancen, (Veröffentlichungen der Staatlichen Archivverwaltung Baden-
Württemberg, hrsg. von der Landesarchivdirektion Baden-Württemberg, Bd. 47), Stuttgart 1997.
52 ROHDE, J.: Pfarrbüchereien im Bereich der Hannoverschen Landeskirche, In: Aus evangelischen
Archiven Nr. 43 (2003) 113-121.

Mit welchem Recht wird eine kleine Klosterbibliothek minutiös erforscht und dokumentiert, während zur gleichen Zeit hunderte oder tausende Bücher aus historischen bayerischen Kapuzinerbibliotheken undokumentiert in den Antiquariatshandel gegeben oder vernichtet werden, ohne dass die entsprechenden Verbände dagegen protestieren?

Zu den Kapuzinerbibliotheken siehe
http://archiv.twoday.net/stories/3143469/

Das Eichstätter Vorgehen verstößt eklatant gegen die Richtlinien unter
http://archiv.twoday.net/stories/2804757/

Kapuzinerklosterbibliotheken mit historischem Bestand sind historische Quellen, die buchgeschichtlich zu erforschen sind, bevor Maßnahmen getroffen werden, die eine solche Erforschung dauerhaft unmöglich machen.

Dieses Axiom kann auch durch die schändlichen gegenteiligen Behauptungen der UB Eichstätt und der Eichstätter Hochschulleitung nicht umgestürzt werden

Während die Stuttgarter Ministerien froh sind, dass das Medieninteresse am Karlsruher Kulturgutdebakel nachgelassen hat und man auf die Arbeit der Expertenkommission verweist, hält der sogenannte Erbprinz (Vorname: Bernhard, Nachname: Markgraf von Baden) die PR-Mühle am Laufen, "offen und selbstbewusst" (über das "offen" lässt sich streiten).

Erwischt hat es nun auch die Pforzheimer Zeitung:
http://www.pz-news.de/suedwest/88927/index.html

Salem Quelle (§ 51 UrhG): Fotograf Seeger, dpa, via pz-news.de

Zu früheren Homestorys aus Schloss Salem:
http://archiv.twoday.net/search?q=bernhard+salem

Wenn die ehemals allerhöchste badische Familie im Südflügel logiert, müssten die anderen Schlossflügel doch für die Inventarisatoren des Landesamts für Denkmalpflege zur Verfügung stehen, oder?

Natürlich sind nicht alle Bibliothekare verschnarcht und ideenarm. Ein leuchtendes Gegenbeispiel ist der Harburger Bibliothekar Edlef Stabenau, der Gründer von http://log.netbib.de, der schon im September 2006 auf YouTube ein geniales Video eingestellt hat, das eine Fahrt mit dem Büchertransportsystem durch das Magazin der Harburger Universitätsbibliothek zeigt:

http://www.youtube.com/watch?v=5hYg1rG32xw

Zum Hintergrund siehe
http://log.netbib.de/archives/2007/02/01/wir-stellen-ein/

Das Historische Seminar der Kieler Universität hat zwei alte Drucke (Flacius 1574, Struve 1739) aus dem Bestand der Bibliothek der Fürstenschule Sankt Afra in Meißen, die in den 1960er Jahren legal erworben worden waren, der früheren Eigentümerin zurückgegeben, meldet die Freie Presse.

Auf der Homepage der Schule liest man zur Bibliotheksgeschichte nach 1945:

"1943/44 wurden die Bücher der Schulbibliothek in den Heizungskanal des Kellers verlegt. Den Bestand der Schülerbibliothek beließ man an ihrem Standort in den Schulräumen.

Vom 6. Mai bis 19. Dezember 1945 war die Schule von russischen Soldaten besetzt. Anfang 1946 wurde unter der Leitung von Dr. Siegfried Lorenz eine Arbeitsgruppe zur Rettung der verbliebenen Bestände eingesetzt. Ein großer Teil des Bestandes war durch Brand, Wasser und mutwillige Zerstörung für immer verloren. Wertvolle alte und neue Bücher mussten als spurlos verschwunden registriert werden. Weitere Verluste erlitt die Bibliothek durch die von der sowjetischen Militäradministration herausgegebenen Verbotsliste diverser Literatur, die an alle Bibliotheken in der sowjetischen Besatzungszone verteilt wurde.

Von den 24.000 Bänden der Bibliothek vor dem Krieg waren nach Kriegsende noch etwa 13.000 erhalten. Davon gingen 8.000an das ehemalige Kriegsarchiv nach Dresden, von denen wiederum 2.000 in den Bestand der Landesbibliothek (heute Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden) eingearbeitet wurden. Die restlichen 6.000 verteilte man an andere sächsische Bibliotheken. Etwa 1.000 Bände hatte man bereits vor dem Krieg an die Universitätsbibliothek Leipzig per Fernleihe entsandt. Weitere etwa 4.400 Bücher sowie die Stiftungsbibliotheken wurden angeblich in Meißen belassen; ihr Verbleib ist nicht bekannt. Lediglich ein paar wenige Handschriften sind im Stadtarchiv Meißen vorzufinden.

Nach der Neugründung der Schule im Jahre 2001 wurde eine neue Bibliothek für die Afraner ins Leben gerufen, deren Bestand gänzlich neu aufgebaut werden musste. Mit vielen Spenden und dem Ziel, die alten Afra-Bestände insbesondere von der Sächsischen Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden und der Universitätsbibliothek Leipzig, zurückzuholen, wird versucht an alte Traditionen anzuknüpfen und den Afranern die Literatur und die Informationen zur Verfügung zu stellen, die nötig sind, ihrem Bedarf in ausreichendem und möglichst darüber hinaus gehendem Maß nachzukommen."

BiboQuelle: http://www.sn.schule.de/~afragym

Nach der Freien Presse sind bislang etwa 100 Bücher zurückgekommen.

Im Handbuch der histor. Buchbeständen Sachen II gibt es keinen eigenen Artikel zur Schulbibliothek. Im Artikel zum Stadtarchiv wird allerdings erwähnt, dass man Bestände der Schule übernommen habe.

Wie gelangten solche Bestände ins Antiquariat?

Das ist eine düstere Geschichte und weissgott kein Ruhmesblatt für das Zentralantiquariat der DDR, das noch 2007 im Zusammenhang mit den Eichstätter Verscherbelungen eine schändliche Rolle spielt (siehe http://archiv.twoday.net/stories/3143469/#3213206 ).

Die Recherchen von Dirk Sangmeister in der NZZ vom 15.4.2002
müssen ausführlich zitiert werden, damit man die Hintergründe begreift.

Ein Akt der grossen Kulturbarbarei
Die systematische Zerschlagung historischer Buchbestände in der DDR

Systematisch sind in der DDR, vor allem im Zuge der Gebiets- und Verwaltungsreform von 1952/53, fast alle kleineren und mittleren historischen Bibliotheken liquidiert worden. Ihre Bestände gelangten über die 1953 gegründete Zentralstelle für wissenschaftliche Altbestände teils in andere Bibliotheken, teils wurden sie zu Altpapier eingestampft, zur Hauptsache aber wurden die oft bedeutenden Sammlungen zur Devisenbeschaffung an Antiquariate in die Bundesrepublik verschachert. [...]

Systematisch sind in der DDR, vor allem im Zuge der Gebiets- und Verwaltungsreform von 1952/53, fast alle kleineren und mittleren historischen Bibliotheken liquidiert worden. Die Landesbibliotheken in Altenburg, Dessau, Neustrelitz und Sondershausen, dazu Dutzende von alten Rats-, Schul-, Archiv- und Klosterbibliotheken in Eisenach, Grimma, Güstrow, Meissen, Plauen, Saalfeld, Wernigerode und anderswo - sie alle wurden ausgeschlachtet, zerschlagen, geschlossen oder zu Stadtbibliotheken degradiert. Man favorisierte vermeintlich fortschrittliche Büchereien für Arbeiter und Bauern sowie wissenschaftliche Allgemeinbibliotheken mit «einem an den Grundwerten des Sozialismus orientierten Buchbestand». Frühere Feudalbibliotheken aus Zeiten der deutschen Kleinstaaterei, voll mit verstaubten bürgerlichen Bildungsgütern, wollte man nicht fortführen in der DDR. So wurden im sächsischen Grimma die Bücher der 1543 gegründeten Fürstenschule über viele Jahre hinweg verfeuert, verteilt, veruntreut oder verramscht. Ein «Sachsenspiegel» von 1474 verschwand spurlos, Pergamentbände wurden für zwei Mark das Stück verkauft, Briefe von Melanchthon und anderen Humanisten wanderten vermutlich ins Altpapier.

Die vielen hunderttausend Bücher, die allerorten mit Lastwagen abtransportiert wurden aus all den Bibliotheken, die zwar eine grosse Vergangenheit, nun aber keine Zukunft mehr hatten, wurden überwiegend der nächstbesten Universitäts- oder Grossbibliothek zugeschlagen, wo sie die oft beträchtlichen Kriegsverluste ersetzen sollten. Interesse und Kapazitäten der Bibliotheken in Berlin, Dresden, Gotha, Halle, Jena, Leipzig und Schwerin waren jedoch begrenzt, denn dort lagerten in feuchten Kellern oder baufälligen Aussenmagazinen schon zahllose Schloss- und Adelsbibliotheken, deren Besitzer 1945 in den Westen geflüchtet oder durch die anschliessende Bodenreform enteignet worden waren.
Altpapier oder Devisen

1953 wurde deshalb die Zentralstelle für wissenschaftliche Altbestände gegründet, die zunächst der Gothaer Landesbibliothek, ab 1959 der Ostberliner Staatsbibliothek angegliedert war. Ihre Aufgabe sollte es sein, die Bestände der aufgelösten Bibliotheken sowie die Dubletten der Grossbibliotheken zu sichten, bibliographisch zu erfassen und dann an solche Bibliotheken zu verteilen, die Bedarf an diesen Werken anmeldeten. Die vielen alten Bücher sollten andernorts neue Leser finden. So weit die Theorie.

Die realsozialistische Praxis sah dann ganz anders aus. Zwischen 1959 und 1989 gingen der Zentralstelle mehr als sechs Millionen Bücher zu. Die Bibliotheken, denen all diese Bücher zugute kommen sollten, interessierten sich jedoch für nur etwa 700 000 Werke, rund zehn Prozent des Altbestandes. Was geschah mit dem riesigen Rest? Man versuchte, ihn volkswirtschaftlich sinnvoll zu verwerten. Dazu gab es zwei Möglichkeiten: Die eine davon hiess «VEB Sekundärrohstoffverwertung», das heisst auf Deutsch: Ab zum Altpapier. Fast drei Millionen Bücher, überwiegend neuere Literatur, aber auch alte Werke in beklagenswertem Zustand, um die man weiter kein Aufhebens machen wollte, wurden eingestampft und zu Papierbrei vermahlen. Die zweite Möglichkeit war etwas eleganter, vor allem aber sehr viel profitabler: Sie hiess «Zentralantiquariat Leipzig». Gut drei Millionen Bände gingen diesen Weg.

Dem 1959 gegründeten Zentralantiquariat (ZA) waren die alten Bücher eine überaus willkommene Ware, die sich blendend verkaufen liess, aber nicht im Inland, sondern via «Buchexport» an das kapitalistische Ausland. Schon im Mai 1958 war im Leipziger «Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel» dazu aufgerufen worden, «alle Reserven zu mobilisieren, um exportfähige Titel zur Verfügung zu stellen», die dadurch zu erzielenden Devisen sollten «der Verbesserung der Lebenslage der Bevölkerung» dienen.

Die Bibliothekare aus Berlin arbeiteten Hand in Hand mit den Antiquaren aus Leipzig. Man sichtete gemeinsam die Altbestände und zerschlug oft schon an Ort und Stelle die fraglichen Sammlungen, indem man die Bücher kurzerhand auf drei grosse Haufen verteilte: einen für die Zentralstelle für wissenschaftliche Altbestände (ZwA), einen für das Zentralantiquariat und einen für die Makulatur. Nachdem 1961 in der Landesbibliothek Dessau 13 500 Bände flüchtig gesichtet worden waren, fiel die Bilanz folgendermassen aus: «1 Tonne ältere Zeitschriften - unbrauchbar. 5 Tonnen Monographien und Serien - an das ZA. 2,5 Tonnen Biographien, Genealogien, Rara, Länder- und Reisebeschreibungen - an die ZwA.» Dass sich jedoch «auch unter angeblichen Makulaturbergen wertvolle Stücke» verbargen, war dem ersten Leiter der Zentralstelle, Gerhard Pachnicke, zwar bewusst, änderte aber wenig an der Praxis.

Weil viel Geld zu verdienen war mit diesen alten Büchern und da zugleich auch die staatlichen Planvorgaben bezüglich der zu erzielenden Exporterlöse höher wurden, begannen die Antiquare bald, sich mit den Bibliothekaren darüber zu streiten, wer zuerst zugreifen durfte. Das Zentralantiquariat wollte sich nicht länger mit den minderwertigen Restbeständen begnügen, sondern die besten Bücher zum Verkauf haben, und zwar möglichst vorab. Fortan ging nicht nur Dutzendware aus dem 18. und 19. Jahrhundert ans Zentralantiquariat, es gelangten vielmehr immer wieder auch kostbare Werke des Barock, Rara und Illustrata, Erst- und Prachtausgaben nach Leipzig, wo in zehn Lagern unter miserablen Bedingungen Millionen von Büchern und Zeitschriften gehortet wurden. Weil der Verkauf jedes einzelnen Titels per Katalog oder Auktion langwierig war und die Begehrlichkeiten westlicher Händler grösser wurden, ging man bald dazu über, an bevorzugte Grosskunden wie Thulin in Stockholm, Hans Horst Koch in Westberlin und nicht zuletzt Ulrich Keip in Frankfurt Jahr für Jahr ganze Lastwagen, später Container voller Bücher zu verkaufen. Aus Kulturgut war Stückgut geworden.

Sehr trüb wurden die Geschäfte mit den alten Büchern dann in den achtziger Jahren, als die Devisenknappheit der DDR einerseits und die Nachfrage aus der BRD andererseits immer grösser wurden. Eine besonders zwielichtige Rolle spielte dabei Johannes Wend, der lange Jahre die Geschäfte des Zentralantiquariates mitbestimmte, ehe er 1987 zum volkseigenen Betrieb «Kunst und Antiquitäten» mit Hauptsitz in Mühlenbeck bei Berlin wechselte. Die von der Staatssicherheit geführte Firma unterstand dem Ministerium für Aussenhandel des Staatssekretärs Alexander Schalck-Golodkowski und hatte nur ein Ziel, der DDR mit allen Mitteln Devisen zu verschaffen.


Detailliert deckte Sangmeister die Verstrickung der bundesdeutschen Antiquare in diesen üblen Handel auf. Dass das Zentralantiquariat bis heute keinerlei Unrechtsbewusstsein zeigt, spricht für sich.

Ausdrücklich erwähnt Sangmeister die Schule in Meißen:

Die meisten der damals zerschlagenen Bibliotheken haben sich bis heute nicht wieder erholt. Die traditionsreichen Fürstenschulen in Grimma und Meissen verfügen über keinen historischen Buchbestand mehr, die Carl-Alexander-Bibliothek in Eisenach besitzt nur noch ein Zehntel ihrer einstmals 60 000 Bücher, viele andere einst prächtige Bibliotheken fristen heute als gehobene Stadtbüchereien eine traurige Randexistenz. Die Aussichten, dass die betroffenen Bibliotheken ihre früheren Bestände zurückerhalten könnten, sind gering, weil in der Regel niemand nachvollziehen kann, wo sich ihre von der Zentralstelle verteilten oder vom Zentralantiquariat verkauften Bücher heute befinden. Ausserdem haben sie - im Gegensatz zu den durch die Bodenreform enteigneten Privatpersonen - rechtlich keinen Anspruch auf Rückgabe, denn gegen geltende Gesetze wurde nur in Einzelfällen verstossen.

Treffend schreibt Sangmeister: Und wahr ist auch, dass der planwirtschaftliche Ausverkauf von Kulturgütern in das kapitalistische Ausland nie ein solches Ausmass hätte annehmen können, wenn es nicht im Westen sehr geschäftstüchtige, sehr skrupellose Antiquare gegeben hätte, deren teils unwissende, teils gutgläubige Kunden mehr Begehrlichkeiten als Bedenken hatten.

Ohne skrupellose Antiquare und "Kulturgutschützer" a la Graf Douglas wären viele geschlossene Sammlungen, die gewissenlos in alle Winde zerstreut wurden, noch erhalten! Solange man den vertretern dieses halbseidenen Gewerbe nicht die Maske herunterreißt (bei den Antiken erfolgt das ja bereits ansatzweise), wird das Lamento über Kulturgutverluste anhalten.

Woran liegt es, dass die inzwischen so gut wie an jeder Universitätsbibliothek bestehenden Dokumentenserver nur Bruchteile der wissenschaftlichen Produktion einer Hochschule aufnehmen?

Natürlich liegt das daran, dass die Wissenschaftler zu wenig abliefern.

Aber woran liegt das?

Es spricht viel für die These, dass es an den verschnarchten und ideenarmen Bibliothekaren liegt, die es nicht verstehen, in geeigneter Weise mit den Wissenschaftlern zu kommunizieren. Und wenn es Erfolge gibt, dann werden diese meist nicht zum Nachahmen für andere Dokumentenserver empfohlen. Die fachöffentliche Diskussion zu diesem Problem findet im wesentlichen nur in englischsprachigen Fachzeitschriften statt.

Solange man die Dokumentenserver als Dissertationsserver wahrnimmt und andere Publikationen gar nicht erlaubt, braucht man sich über mangelnde Resonanz nicht zu wundern.

Im folgenden stelle ich einige Ideen zusammen, die man mit mehr oder minder Aufwand realisieren kann. Manche mögen Schnapsideen sein, andere werden leichte Beute der üblichen Killerargumente (hammwanich, gibtsnich, kriegwaauchnichrein) werden. Vielleicht denkt aber trotzdem der eine oder andere darüber nach.

*Auf eine institutionelle Selbstverpflichtung hinwirken!

Die OA-Community ist sich einig, dass durchschlagenden Erfolg nur eine verpflichtende ("mandatory") Erklärung verspricht, die gesamte Produktion der Forscher einer Universität oder eines Fachbereichs in den Dokumentenserver einzustellen. Die DFG-Erklärung ist nicht in diesem Sinn "verpflichtend".

In Deutschland geht so etwas schon gar nicht. Da sind die Professoren nach wie vor die Mandarine, und mit verfassungsrechtlichem Geschwafel über die Wissenschaftsfreiheit wurde die Möglichkeit einer Ablieferungsverpflichtung hintertrieben.

Also muss man sehen, wie man die Uni-Leitung oder den Fachbereich zu einer Erklärung motiviert, die an der Grenze des (angeblich) Unzulässigen manövriert, aber trotzdem Wirkung zeigt. Wenn man einen kleinen Fachbereich hat, bei dem alle bei OA mitmachen, kann man vielleicht diesen als "Leuchtturm" benutzen, um weitere zu überzeugen.

Da die Juristen den Zwang für ausgeschlossen erklären, muss man mit einem in das Gewand der Freiwilligkeit gekleideten Quasi-Zwang arbeiten.

* Homepage-Aufsätze einsammeln!

Alles, was auf dem amtlichen Webserver der Universität sich befindet, kann im Prinzip - z.B. durch Rechenzentrumssatzung - für den Dokumentenserver reklamiert werden. Macht jemand einen Preprint auf seiner Instituts-Homepage zugänglich, dann wird er meist nichts dagegen haben, wenn man ihn darum bittet, den Beitrag auch auf dem Dokumentenserver bereitstellen zu dürfen.

* OA-Autoren gezielt ansprechen!

Wer bereits schon in einer OA-Zeitschrift publiziert hat oder z.B. in ArXiv kann mit guten Chancen darum gebeten werden, weitere Beiträge zur Verfügung zu stellen und Werbung für den Dokumentenserver zu machen.

*"Cream of Science" einsammeln!

Der Erfolg des niederländischen CoS-Projekts zeigt, dass es eine erfolgreiche Strategie sein kann, von den exzellenten Wissenschaftlern auszugehen, um
- mit Qualität zu punkten
- einflußreiche Multiplikatoren zu finden.

*Sonderdruck-Service anbieten

Der Wissenschaftler soll nur seine Sonderdrucke leihweise oder als Geschenk der Bibliothek übergeben - diese scannt und formatiert. bei Naturwissenschaftlern wird man natürlich auch oft schon ein Verlags-PDF abstauben können (Vorsicht: rechtliche Falle).

*Auf einen OA-Beauftragten der Universität hinarbeiten!

Der zuständige Mitarbeiter der UB sollte möglichst vom Rektor als OA-Beauftragter der Universität (und nicht nur der Bibliothek) bestellt werden.

*Klinkenputzen!

Der Bibliothekar/die Bibliothekarin muss mit einer Powerpräsentation durch alle möglichen Gremien und Institute ziehen, um OA und den Server bekanntzumachen. Oft hilft auch ein informelles Kaffetrinken.

Wenn es einen Mailverteiler für die Uni gibt, kann man auch diesen zu Informationen nutzen.

*Immer wieder das Impact-Argument herausstreichen!

Für Wissenschaftler zählt anscheinend am meisten das Argument, dass OA-Beiträge mehr zitiert werden. Daher sollte man gebetsmühlenartig dieses Argument in den Mittelpunkt der Argumentation stellen.

* Auf einflußreiche Unterstützer verweisen!

Neben dem Hinweis auf die Hochschulrektorenkonferenz und die DFG kann man z.B. aktuell auf die stürmischen Zulauf findende Petition hinweisen.

*Widerstände erforschen!

Sofern es nicht nur an der Unkenntnis liegt, dass Wissenschaftler nicht abliefern wollen, wäre es wichtig, eine Statistik und Auswertung der Bedenken gegen OA, wie sie bei Forschern eine Rolle spielen zu haben.

Wie häufig ist das Zeit-Argument? Wie häufig sind Plagiat-Bedenken? Wie häufig ist das "Darf ich das denn überhaupt"-Argument? Liegt eine starke Fixierung auf den Print-Bereich und die kommerzielle Kommunikation vor (z.B. bei juristischen Fakultäten)?

*Die Wissenschaftler um Hilfe bitten!

Bei solchen Gelegenheiten kann man auf das Problem der mangelnden Resonanz verweisen und fragen, welche Vorschläge oder Ideen die Wissenschaftler selbst haben.

Wieso kein Ideenwettbewerb mit ein paar attraktiven Buchpreisen?

*Mehr Werbung für die exzellenten Inhalte machen!

Ein RSS-Feed ist das Maximum an Werbung, was den Hochschulen in der Regel einfällt. Jede neue lizenzpflichtige Datenbank wird marktschreierisch im Newsletter oder den Neuigkeiten der Bibliothek beworben, aber der kostenfreie Premium-Content des Dokumentenservers wird nicht weiter herausgestellt. Wenn es z.B. gelingt, eine maßgebliche Quellenedition zum deutschen Humanismus auf den Server zu bekommen (siehe http://archiv.twoday.net/stories/2900705/, http://archiv.twoday.net/stories/3024246/), dann muss damit massiv geworben werden (z.B. Dokument des Monats, featured content).

* (Finanzielle) Anreize schaffen

Ob es erfolgversprechend wäre, ein angestaubtes Exemplar der "Veröffentlichungen der UB X Nr. 5" als Sonderpreis für den 10. E-Print auszuloben, mag man bezweifeln. Und ob eine Karte für den Sommerball der Uni angemessen wäre (oder 5 SUBITO-Bestellungen), fragt sich ebenfalls. Bei allem, was mit Kosten verbunden ist, geht das allgemeine Gejammer los. Aber wenn man ein solches Experiment nicht versucht, wird man nie wissen, ob solche Anreize funktionieren.

* Mit Events und PR in der Hochschule präsent sein!

Aus Anlass z.B. des 500. Eprints kann man eine kleine Feier veranstalten und eine Pressemeldung herausgeben.

* Die Hochschulleitung von den Fortschritten des Servers informieren!

Da die Hochschulleitungen an sich OA unterstützen, sind sie wichtige strategische Partner. Falsch: Hingehen und nach mehr Personal verlangen. Richtig: Durch Eigenleistungen etwas auf die Beine stellen und dann anklopfen.

* Die Hochschulpresse nützen!

Manchmal liest man in den PR-Magazinen der Hochschule etwas vom Dokumentenserver, aber nicht oft.

* Die eigene Mailsignatur für Werbung nutzen

Link + kurzer Slogan!

* Den Dokumentenserver als Teil der "corporate identity" von Uni und UB herausstellen!

Wenn man auf der Startseite der UB-Homapage den Server nicht verlinkt, braucht man sich nicht zu wundern, wenn er im Bewusstsein der forschenden Klientel unter "ferner liefen" rangiert.

Fernziel wäre natürlich eine Verankerung auch auf der Startseite der Universität (siehe dazu auch oben zur strategischen Partnerschaft mit der Hochschulleitung).

* Den Kreis der Destinatäre erweitern

Niemand verbietet einem Dokumentenserver, über Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiter und Lehrbeauftragte hinaus weitere Autoren zuzulassen. Bei "hochschulnahen" Institutionen geschieht so etwas mitunter schon. Selten gibt es auch offizielle Fach-Server im Anschluss an den Dokumentenserver (UB Heidelberg für die Sondersammelgebiete).

Angesichts der rechtlich relevanten Frage des Auswahlermessens empfiehlt es sich, mit einer fachlich eingegrenzten Ausweitung zu beginnen. So könnte etwa die UB Marburg in Zusammenarbeit mit der Archivschule ihren Server für allgemeine Publikationen zur Archivkunde öffnen. Bei Aufnahme solcher Fachbeiträge wird man den Schwerpunkt auf Peer-Review-Material zu legen haben (kein Vanity-Publishing!).

Weitere Ideen dürfen in den Kommentaren ergänzt werden!

Update: Mein Text hat das OA-Portal inspiriert
http://openaccess-germany.de/de/wissenswertes_fuer/betreiber_von_repositorien/einwerben_von_texten

http://www.youtube.com/watch?v=6sWArmefCFk

 

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