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http://www.youtube.com/watch?v=eRjVeRbhtRU

Wenn es einen Preis für einen Klassiker der historischen Quellensammlung auf Landkreisebene gäbe, dann würde ich ihn diesem innovativen Buch aus dem Jahr 1964 verleihen. Schon vor vielen Jahren, als ich die Sammlung durchlas, war ich von ihr hellauf begeistert. Es ist durchaus kein Werbewischiwaschi, wenn der Göppinger Landrat im Vorwort das Konzept des Bandes "neu und beeindruckend" nannte. Nach wie vor staune ich über die bunte Vielfalt der Texte, die mit aufschlußreichen Bildern illustriert und durch sachkundige Kommentare ergänzt wurden.

Fußtapfen Titelbild mit Schloss Wiesensteig

Auf Wikimedia Commons ist aus dem Band eine Quelle komplett und (aus urheberrechtlichen Gründen) eine Quelle ohne den Kommentar verfügbar (einzelne gemeinfreie Texte dürfen ohne weiteres aus einer solchen Textsammlung entnommen werden).

http://commons.wikimedia.org/wiki/Letter_from_Johann_Wolfgang_Friedrich_Boennecken_1788_July_11
Ein Brief schildert Eybach zur Goethezeit, in: Manfred Ackermann/Helmut Schmolz, Fußtapfen der Geschichte im Landkreis Göppingen. Schicksale aus elf Jahrhunderten, Weißenhorn: Konrad 1964, S. 104-106 - Der Brief (1788) des jungen Pfarrers Johann Friedrich Wolfgang Boennecken († 1789) aus Göttingen ist etwas Besonderes, nicht nur weil er eine kurze Passage über eine ehemalige Adelsbibliothek enthält.

Zur Eybacher Bibliothek der Reichsgrafen von Degenfeld schreibt er:
"Im Schloß ist eine ansehnliche Bibliothek. Freilich keine Göttingische, aber die hab' ich jetzt auch nicht mehr nötig. Ich will gerne und ohne neidisch darüber zu werden, andere dort wühlen lassen. Die hiesige bietet mir dafür einen desto freieren Gebrauch. Selbst der Schlüssel dazu ist mir angeboten worden, und im historischen und ökonomischen Fache besonders hat sie vortreffliche Werke".

Aus der Eybacher Schlossbibliothek stammt die Veldeke-Handschrift E, heute in Cologny Cod. Bodmer 83.
http://cgi-host.uni-marburg.de/~mrep/beschreibung.php?id=1874
Digitalisat: http://www.e-codices.ch/bibliotheken/cb/cb_de.htm

Die zweite Quelle aus den "Fußtapfen" ist die Göppinger Eidschwurtafel von 1755 siehe
http://archiv.twoday.net/stories/3074959/comments/3302566/

Ausnahmsweise kostenfrei ist das neue digitale Angebot des englischen Nationalarchivs:

http://www.nationalarchives.gov.uk/documentsonline/petitions.asp



Die Auflösung ist nicht exzellent, dafür kostet der Download nichts.

Via http://library-mistress.blogspot.com/2007/02/suche-in-ancient-petitions.html

Unter den Präsentationen der Tagung zu diesem Thema ist auch ein reichlich unergiebiger Beitrag zu den rechtlichen Aspekten:

http://www.dini.de/veranstaltung/workshop/oatutorial2007/presentations/korb.pdf

Anders als bei ausformulierten Texten fällt es schwer, an solchen Präsentationen Kritik zu üben, denn sie müssen notwendigerweise verkürzen. Man kann aber auf keinen Fall sagen, dass es die Präsentation verstanden hat, die Probleme auf den Punkt zu bringen.

Südwestdeutscher Archivtag, 22.-23. Juni 2007, Eppingen

Programm:

Freitag, 22. Juni 2006

15.00 Uhr: Stadtführung
Treffpunkt: Stadt- und Fachwerkmuseum, Fleischgasse 2 in der Altstadt
17.00 Uhr: Triariersitzung (Bürgersaal Neues Rathaus)
19.00 Uhr: Empfang durch die gastgebende Stadt (Stadt- und Fachwerkmuseum „Alte Universität“)
20.00 Uhr: Vortrag: Bernd Röcker „Die Eppinger Linien“ (Katharinenkapelle)

Samstag, 23. Juni 2006

9.00 Uhr: Eröffnung des 67. Südwestdeutschen Archivtages durch den Tagungspräsidenten Dr. Peter Müller, Landesarchiv Baden-Württemberg-Staatsarchiv Ludwigsburg

Grußworte

Individualisierung von Geschichte – neue Chancen für die Archive?

9.30 Uhr: Erinnern, Erzählen, Überliefern – Familiengeschichten im Lichte der Tradierungsforschung
Dr. CHRISTIAN GUDEHUS, Essen

10.15 Uhr: Heinrich Himmler und seine Brüder - Auf Spurensuche in der eigenen Familiengeschichte
KATRIN HIMMLER, Berlin

11.00 Uhr: Kaffeepause

11:30 Uhr: Vergessene Nachbarn und verschwiegene Familiengeschichten - Individualisierung der Geschichte als Herausforderung für die öffentlichen Archive
Dr. ELKE KOCH, Ludwigsburg

12:10 Uhr: Biografie als Dienstleistung – Marktpotential und Vernetzungsmöglichkeiten
JAN FISCHER, München

12:45 Uhr: Mittagspause

14:00 Uhr: „Jeder hat das Recht gehört zu werden“ - Das Deutsche Tagebucharchiv in Emmendingen
FRAUKE VON TROSCHKE, Emmendingen

14:40 Uhr: Erlebte Geschichte – Oral-History im Netz
Dr. MICHAEL RÜTHER, Köln

15.15 Uhr: Kaffeepause

15.45 Uhr: Das private Filmtagebuch - Selbstzeugnisse in der Landesfilmsammlung Baden-Württemberg
Dr. REINER ZIEGLER, Stuttgart

Organisatorische Hinweise

Tagungsstätte: Mensa im Schulzentrum
Tagungsbüro: Samstag, 23. Juni, 8.30-14.00 Uhr
Tagungsbeitrag: 20,- € (bei Überweisung vorab)
25,- € (Tageskasse)
10,- € für Pensionäre und Auszubildende

Zahlungen: Es wird gebeten, die Tagungsbeiträge möglichst bis 15. Juni 2007 auf das Konto Nr. 387017759 bei der Postbank Karlsruhe (BLZ 66010075) zu überweisen, lautend auf Dr. Kurt Hochstuhl/Südwestdeutscher Archivtag.
(Absenderadresse nicht vergessen!!!)
Anmeldung: Stadt Eppingen- Fachbereich Bildung & Kultur, Rathausstr. 14, 75031 Eppingen
Tel. 07262 – 920-1116 oder 920-1118
s.hettler@eppingen.de
s.schuchmann@eppingen.de
Bitte bis spätestens 10. Juni 2006

Auskunft: Landesarchiv Baden-Württemberg
Staatsarchiv Freiburg, Colombistr. 4, D 79098 Freiburg
Tel.: 0761/3806011, Fax: 0761/3806013
E-mail: kurt.hochstuhl@la-bw.de

Dr. Peter Müller Peter Riek Dr. Kurt Hochstuhl

http://www.juergenwalter.de/initiativen/ka_saal_0207.html

Ich frage die Landesregierung

1. Wurde im Rahmen der Auktion der Firma Sotheby's 1995 das Bild "Hirtenidylle" von Georg Otto Eduard Saal versteigert?
2. Welcher Erlös wurde für das Bild erzielt?
3. Ist das Bild "Hirtenidylle" identisch mit dem Bild, das in der 2. Auflage des Beschreibenden Verzeichnisses der Großherzoglichen Gemälde-Sammlung (Louis Jüncksche Stiftung) aus dem Jahre 1905 als "Zigeunerfamilie" bezeichnet wird und damit Teil der Louis Jüncke'schen Gemäldesammlung ist?
4. Ist das Bild damit Teil der Sammlungen, welche in die Zähringer-Stiftung eingebracht wurde?
5. War die Versteigerung dieses Bildes somit rechtswidrig?
6. Falls ja, weshalb wurde dies von der zuständigen Stiftungsaufsicht nicht verhindert?


Stuttgart, 8.2.07

Jürgen Walter


Meine Güte, dem parlamentarischen Laien erschließt sich nicht, wieso erst gestern Herr Walter einen Anlass gesehen hat, nach dem Bild zu fragen. Dass darüber hinaus ausgerechnet das Bild des Stifters Jüncke ebenfalls versteigert wurde, ist doch auch dank der Recherchen der Baden-Badener Presse sonnenklar. Dazu wird Herr Walter dann vermutlich in ein paar Monaten eine Anfrage stellen.

Leser von ARCHIVALIA (also auch Herr Walter) wurden bereits am 8. Dezember 2006 darauf hingewiesen, dass es keinem Zweifel unterliegt, dass bei Sotheby's 1995 zwei Bilder aus der Zähringer Stiftung versteigert wurden:
http://archiv.twoday.net/stories/3039440/

Der Beleg zum Hofmaler Saal und zum Stifterbild wurde hier bereits am 22. Oktober 2006 veröffentlicht:
http://archiv.twoday.net/stories/2835396/

Man weiss bereits heute, was das Ministerium antworten wird:

1. Das im Katalog von Sotheby's unter der Nr. 4293 aufgeführte Bild "Hirtenidylle" wurde 1995 versteigert.

saal

2. Der Erlös betrug ... (weiss ich nicht, ist aber bei Sotheby's leicht in Erfahrung zu bringen)

3. Ein Beweis ist dem Ministerium nicht bekannt, dass das im Katalog Bd. V S. 105 in kleiner Farbabbildung wiedergegebene Bild, das unten rechts "Paris 1870" datiert ist und 126x197 cm maß, mit dem Bild "Zigeunerfamilie" im Katalog der Jüncke'schen Sammlung von Schall identisch ist, das unten rechts mit "G. Saal Paris 1870" bezeichnet ist, dessen Beschreibung auf das von Sotheby's abgebildete Bild zutrifft und das 128x200 cm maß.

4. Ob das Bild zum Bestand der Zähringer Stiftung gehörte, vermag das Ministerium nicht zu sagen, da dem Ministerium keine Inventare der Zähringer Stiftung vorliegen. Selbst wenn man die Identität der Bilder bejaht, ist es vorstellbar, dass das Bild bei der Versteigerung von Bildern aus der Jüncke'schen Sammlung in Baden-Baden 1919 verkauft und später vom Haus Baden rückerworben wurde, woraus man den Schluss ziehen könnte, dass es 1995 nicht Bestandteil der Zähringer Stiftung war.

5. Angesichts der Antwort auf Punkt 4 sieht das Ministerium keine Veranlassung, über die Rechtmäßigkeit des Verkaufs zu spekulieren.

6. Siehe Punkt 5.

Weniger formal wird man entgegnen:

Klar wurde das Bild gegen den Stiftungszweck verkauft, aber bei tausenden Objekten kommt schon mal ein Versehen vor. Weder das Haus Baden noch Sotheby's hat offenbar die Zugehörigkeit zur Jüncke'schen Stiftung bemerkt, deren Bilder wohl im wesentlichen getrennt vom Auktionsgut gelagert waren. Die Stiftungsaufsicht konnte seinerzeit nicht auf Verdacht umfangreichste Ermittlungen anstellen, ob womöglich Stücke der Zähringer-Stiftung ebenfalls im Versteigerungsgut sich befanden. Bei der zurückgezogenen Waffensammlung lagen konkrete Hinweise aus dem Landesmuseum vor.

Variantenreiche Lyriktexte und Volkslieder wurden im Rahmen eines Freiburger DFG-Projekts digital erfasst:
http://www.lyrik-und-lied.de

Insbesondere bei Open-Access-Befürwortern ist die jüngst veröffentlichte Einigung zwischen dem Börsenverein und dem Deutschen Bibliotheksverband (PDF) zur Digitalisierung/on-the-spot-Consultation und zum Dokumentenversand auf harsche Kritik gestoßen.

Börsenverein

Rainer Kuhlen, Sprecher von http://www.urheberrechtsbuendnis.de, lehnte die gemeinsame Erklärung ab und verwies auf eine zu erwartende Stellungnahme des Bündnisses:
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg32376.html

Ich selbst sprach von einem "Teufelspakt", der die Interessen von Bildung und Wissenschaft und "Open Access" verrate:
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg32378.html

Eric Steinhauer führte ebenfalls in INETBIB aus:

"die "Stellungnahme von DBV und Börsenverein zum Urheberrecht in Bildung und Wissenschaft" vom 11. Januar 2007 enthält sinnvolle Regelungen für einen Burgfrieden zwischen Bibliotheken und Verlagen.

Wer aber eine Perspektive für eine zukunftsweisende Entwicklung in der wissenschaftlichen Informationsversorgung erwartet, wird enttäuscht. Das Papier ist ein Versuch, überkommende Marktstrukturen in das digitale Zeitalter zu retten.

Deutlich wird dies an solchen Formulierungen:
"Es darf sich aber auch die Absatzsituation der Verlage dadurch nicht
nachhaltig verändern, dass die Bibliotheken die Möglichkeiten elektronischer Bereitstellung nutzen."

Die in dem Papier vorgeschlagenen Lizenzierungsmodelle sind im Grunde systemwidrig. In der analogen Welt war es dem Urheberrecht fremd, die einzelne Nutzung von Werken abzurechnen. Vergütet wurde pauschal durch Verwertungsgesellschaften.

Das gesamte Papier ist von dem Versuch durchzogen, die Kontrolle über die Verbreitung digitaler Inhalte durch die kommerziellen Verwerter zu bewahren. Damit werden die Verwerter mittelfristig scheitern. Der Grund dafür liegt in der Logik wissenschaftlichen Publizierens."

Siehe auch die Zusammenfassung Steinhauers der wichtigsten Punkte:
http://bibliotheksrecht.blog.de/2007/02/08/das_neue_papier_von_dbv_und_borsenverein~1702540

Kritik findet sich auch in den Kommentaren von Netbib:
http://log.netbib.de/archives/2007/02/07/shavanengesang-bibliotheken-und-verlage-legen-streit-bei/#comment-31707

Bernd-Christoph Kämper, rühriger OA-Befürworter von der UB Stuttgart, meint:
"Man hat in der Tat den Eindruck, dass das ganze als “Geheime Kommandosache” eingestuft und behandelt wurde, die Mitglieder des DBV waren offenbar nicht informiert. Ich halte das für skandalös. Diejenigen, die in den Universitäten für die Förderung von alternativen Publikationsmodellen und Open Access, über den grünen wie den gelben Weg eintreten, sind jetzt vor den Wissenschaftlern restlos blamiert, der angerichtete Schaden, nicht nur ein Image-Schaden, sondern der, überhaupt noch ernst genommen und gehört zu werden, wird immens sein."

Wenig Interesse fand das Thema bei Heise, aber auch hier wurde Kritik laut:
http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=12153587&forum_id=112145

Die Presse meldet meistens nur neutral die Bekanntgabe der Einigung. Zutreffend titelt pressetext.de: Einigung "zu Lasten der Bibliotheken"
http://www.pressetext.de/pte.mc?pte=070208032

Das Archiv der Sozialen Demokratie der SPD-nahen der Friedrich-Ebert-Stiftung hat eine neue Bestandsübersicht vorgelegt. herausgegeben von Gisela M. Krause (Bonn 2006, Umfang: 555 Seiten, ISBN: 3-89892-432-7). Die letzte erschien 1997 im Druck. Weiteres zur gedruckten Beständeübersicht
Das Archiv der FES publiziert auch einen HTML-Newsletter.

Nachdem Steinhauer auf Bibliothekarisches aufmerksam gemacht hat
http://bibliotheksrecht.blog.de/2006/11/20/bibliothekarisches_im_staatsrecht~1348782
soll Bardo Fassbender, Wissen als Grundlage staatlichen Handelns, in: Handbuch des Staatsrechts IV 3. Aufl. 2006 auch hier Erwähnung finden.

Für die Archive relevant: § 76 Rdnr. 41-45 Bewahrung des Wissens im Wechsel der staatlichen Ordnung; Rdnr. 82-92 Das staatliche Wissen der Vergangenheit; Rdnr. 76 Archivnutzung; Rdnr. 77 Staatsgeheimnis.

Rdnr. 103 Anm. 297 wird übrigens die Wikipedia (Artikel Internet) zitiert.

Ganz anregend und durchaus kenntnisreich.

Kopfmann, Klaus: Augustin Kölner, Sekretär und Archivar am Hof der Münchner Herzöge an der Schwelle vom Mittelalter zur Neuzeit. In: Zeitschrift für Bayerische Landesgeschichte 69 (2006), S. 467 ff.

Zu Kölner siehe auch
http://books.google.com/books?q=%22augustin+k%C3%B6lner

Das Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz hat seine Bestandsübersicht und zahlreiche Findbücher ins Netz gestellt: http://www.gsta.pk.findbuch.net/php/main.php?ar_id=3676
Erfahren tut man sowas leider immer noch mehr durch Zufall. Und umständlich ist's auch noch ziemlich.

Peter Suber writes:

I'm very pleased to provide this update on the petition to the European Commission for guaranteed public access to publicly-funded research results.
http://www.ec-petition.eu/

petition

As of this morning, there were 18,476 signatures (in the 24 days since the petition was launched on January 14).

The petition welcomes signatures from any individual or institution but especially from European researchers and European research institutions. Please help by signing the petition yourself, asking your institution to sign as an institution, and spreading the word.

Here are some of the notable institutional signatures:

* European research funders

Association of Medical Research Charities (UK)
Austrian Science Fund
British Heart Foundation
CNRS (Centre Nationale de la Recherche Scientifique)
European Research Council
Deutsche Forschungsgemeinshaft (German Research Foundation)
INRIA (Institut National de Recherche en Informatique et en Automatique)
Max Planck Society
Medical Research Council (UK)
Spanish National Research Council
Volkswagen Foundation
Wellcome Trust

* European university associations

Assocation of Swedish Higher Education
Conference of Italian University Rectors
Finnish Council of University Rectors
Hochschulrektorenconferenz (Germany)
Irish Universities Association
Portuguese Rectors Conference

* National academies in Europe

Academia Romana (Romanian Academy)
Hungarian Academy of Sciences
Lithuanian Academy of Sciences
Royal Flemish Academy of Arts and Sciences
Royal Netherlands Academy of Arts and Sciences
Royal Scientific Society of Jordan
Royal Swedish Academy of Letters, History & Antiquities
Schweizerische Akademie der Geistes- und Socialwissenschaften

* European research institutions other than universities

Brain Health Centre, Rome
CERN (European Centre for Nuclear Research)
CNRS-Paris Descartes Laboratory
BESSY (German Synchrotron Radiation Research Centre)
DESY (German Electron Synchrotron: Helmholtz Association)
Herder Institute, Marburg
IFO Institute for Economic Research, Munich
Istituto Superiore di Sanita (National Institute of Health, Italy)
Istituto Universitario di Scienze Motorie, Rome
Leibniz Institute for Agricultural Engineering
Netherlands Institute of Ecology (NIOO-KNAW)
Netherlands Space Research Institute
Nordic Cochrane Centre
RWI Essen (Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung)

* European universities

National Pedagogical University, Lithuania
Università degli Studi del Molise
Università degli Studi della Tuscia ­ Viterbo
Università degli Studi di Messina
Università degli Studi di Teramo
Università degli Studi di Torino
Universidad de Huelva
University "G. d'Annunzio" of Chieti-Pescara
University of Bristol
University of Cyprus
University of Genoa
University of Ghent
University of Giessen
University of Göteborg
University of Goettingen
University of Groningen
University of Konstanz
University of Kristianstad
University of Liege
University of London Birkbeck College
University of London Royal Holloway College
University of London School of Advanced Study
University of Lund
University of Macerata
University of Minho
University of Naples 'Parthenope'
University of Porto
University of Southampton
University of Stockholm
University of Strathclyde
University of Twente
University of Umea
University of Westminster
University of Wolverhampton
University of Zurich

* European research organizations

ERCIM (European Research Consortium for Information and Mathematics)
ESIB (National Unions of Students in Europe)
euroCRIS (European Organisation for Current Research Information Systems)
European Educational Research Association
Euroscience (European Association for the Advancement of Science & Technology)
World Academy of Young Scientists

Kudos to the petition organizers for generating this remarkable response. The voice of the European research community is coming through loud and clear.

Remember that the petition is still open and welcomes signatures from every quarter.

Best,
Peter

Peter Suber
Senior Researcher, SPARC
Open Access Project Director, Public Knowledge
Research Professor of Philosophy, Earlham College
Author, SPARC Open Access Newsletter
Author, Open Access News blog
http://www.earlham.edu/~peters/

Source:
https://mx2.arl.org/Lists/SPARC-OAForum/Message/3596.html

Die Handexemplare der Kinder- und Hausmärchen von Jacob und Wilhelm Grimm gehören nicht der Brüder-Grimm-Gesellschaft (BGG), wie diese in der Vergangenheit behauptet hat. Das ergab eindeutig das von der Stadt in Auftrag gegebene Rechtsgutachten. Die Folge ist, wie Kulturdezernent Thomas-Erik Junge im Gespräch mit der HNA einräumen musste, dass die Urkunde der Unesco zur Anerkennung der Handexemplare als Weltdokumentenerbe im Blick auf die Besitzverhältnisse geändert werden muss.

Mehr dazu
http://www.hna.de/kasselticker/00_20070202204937_Falsche_Angaben_zu_Grimm_Schriften.html

Sie erscheinen in der Liste http://archiv.twoday.net/stories/3288515/

Nach fernmündlicher Auskunft von Dr. Ernst-Heinrich Schmidt (Baden-Baden) befinden sich im Rastatter Wehrgeschichtlichen Museum nur ca. 6-8 Offiziersporträts minderen finanziellen Wertes (pro Stück etwa 1000 Euro) als Dauerleihgabe des Hauses Baden. Vor zwei Jahren habe das Haus Baden Stücke aus der kostbaren Ordenssammlung des Museums beansprucht, man habe aber diesen Anspruch anhand der Überlassungsunterlagen zurückweisen können.

Henning Volle, Die Ordenssammlung des Wehrgeschichtlichen Museums, in: Der Bote aus dem Wehrgeschichtlichen Museum 2 (1978) S. 22-28, hier S. 22f. schreibt zu dieser Provenienz: "Großherzogin Hilda von Baden vermachte dem Museum Orden und Ehrenzeichen aus den Nachlässen der Großherzöge Friedrich I. und Friedrich II. ebenso des Fürsten Wilhelm von Hohenzollern. Als zentrales Stück aus der Schenkung ist die Ordenskette des Preußischen Hohen Ordens vom Schwarzen Adler zu nennen, von der nach vorsichtiger Schätzung nur noch ca. zwölf Exemplare existieren dürften". Abbildung 1 zeigt Großherzog Friedrich I. mit der Kette im Ornat des Ordens.

Friedrich I.

http://www.mundoarchivistico.com.ar/blogsarchiv.asp

Eine Liste aus Argentinien, ARCHIVALIA ist dabei.

Landtag von Baden-Württemberg, Drucksache 14/744

Antrag der Fraktion der SPD
und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Sachstand und Arbeitsplanung des ad hoc-Expertengremiums zu den badischen Kulturgütern

Eingegangen: 20. 12. 2006 / Ausgegeben: 31. 01. 2007

(...)

Mit Schreiben vom 8. Januar 2007 Nr. 7962.7-12/52 nimmt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst im Einvernehmen mit dem Staatsministerium und dem Finanzministerium zu dem Antrag wie folgt Stellung:

Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen

I. zu berichten,
1. welcher präzise Arbeitsauftrag dem ad hoc-Expertengremium aufgegeben ist, das die Landesregierung Anfang Dezember berufen hat, um Sach- und Rechtsfragen im Zusammenhang mit den in ihrem Eigentumscharakter fraglich gewordenen badischen Kulturgütern zu klären;
2. welche Bestände im Einzelnen von der Arbeit des Expertengremiums erfasst sein werden.


Der Arbeitsauftrag der Expertenarbeitsgruppe „Eigentumsfragen Baden“ wurde wie folgt festgelegt:

„Die Experten-AG ‚Eigentumsfragen Baden‘ soll eine umfassende Klärung der Eigentumslage bei den ursprünglich vom erwogenen Vergleich umfassten Kulturgütern (gem. gesonderter Bestandsliste) vornehmen. Diese Klärung soll auf Sammlungsabschnitte und – soweit geboten – in Einzelfällen auch auf Einzelstücke bezogen erfolgen. Darüber hinaus sind in die Untersuchung auch Gegenstände und Sachgesamtheiten einzubeziehen, für die sich im Verlauf der Untersuchung herausstellt, dass das Eigentum zwischen dem Land und dem Haus Baden streitig oder ungeklärt ist.

Die Prüfung soll des weiteren die Rechtsfragen
– im Zusammenhang mit der Zähringer Stiftung (Wirksamkeit ihrer Errichtung, Eigentumsübergang und ggf. noch durchsetzbare Übereignungsansprüche),
– nach einem etwaigen Vorkaufsrecht des Landes und
– der prozessualen Durchsetzbarkeit eventueller Ansprüche (von beiden Seiten) umfassen.

Soweit sich bestimmte – in den bisherigen Gutachten aufgeworfene – Rechtsfragen nach dem jeweiligen Lösungsansatz der AG nicht mehr stellen sollten, sollen hilfsweise Erörterungen angestellt werden.“


Die im Arbeitsauftrag erwähnte Bestandsliste ist als Anlage beigefügt.

3. wo die Expertenkommission im Zuständigkeitsgeflecht zwischen Kunst- ministerium, Finanzministerium und Staatsministerium angesiedelt ist und bei wem die federführende Betreuung liegt.

Die Expertenarbeitsgruppe wurde vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst berufen und wird von diesem betreut.

II. die Arbeitsplanung des ad hoc-Expertengremiums vorzulegen, insbesondere im Hinblick auf die Terminierung ihres schrittweisen Vorgehens, ihres abschließenden Berichts und ggf. anfallender Zwischenberichte nach Abschluss der Prüfung einzelner Bestände.

Das Wissenschaftsministerium hat bewusst davon abgesehen, der mit hochrangig ausgewiesenen Wissenschaftlern besetzten Gutachtergruppe einen Arbeitsplan vorzugeben. Es hat lediglich darum gebeten, dass nach Abschluss der Untersuchungen ein gemeinsamer Abschlussbericht der Kommission vorgelegt werden wird. Die Frage, in welcher Weise und insbesondere auch in welcher Reihenfolge die jeweiligen Eigentumsfragen an den in Frage stehenden Beständen geklärt werden, bleibt daher der wissenschaftlichen Verantwortung der Arbeitsgruppe überlassen. Nach den derzeitigen Planungen in der Arbeitsgruppe sind Zwischenberichte nicht vorgesehen. Der erbetene Abschlussbericht wird selbstverständlich unmittelbar nach der Übergabe durch die Arbeitsgruppe auch dem Parlament zur Kenntnis gegeben. Wann der Abschlussbericht vorliegen wird, ist derzeit noch nicht mit hinreichender Sicherheit absehbar; insoweit gilt der Grundsatz, dass Gründlichkeit vor Schnelligkeit gehen muss.

Dr. Frankenberg
Minister für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Anlage

Streitbefangene Objekte in Sachen Baden

Badisches Landesmuseum Karlsruhe

1. Das Kopf’sche Kunstmuseum aus Baden-Baden
2. Die Türkensammlung
3. Die Großherzogliche Münzensammlung aus dem staatl. Münzkabinett
4. Gegenstände aus den hofeigenen Beständen der früheren vereinigten Sammlungen in Karlsruhe bzw. des „Buchstaben-Inventars“ des BLM (darunter die Türkensammlung, die Antikensammlung, die Waffensammlung sowie weitere Gegenstände)

Staatliche Kunsthalle Baden-Baden

5. Sieben Gemälde:
- Hans Baldung, gen. Grien: Votivbild Markgraf Christoph I. von Baden und seiner Familie
- Christoph Amberger: Der 45-Jährige Ludwig V, Herzog von Bayern
- L. Cranach der Ältere: Johann der Beständige
- L. Cranach der Ältere: Friedrich der III der Weise
- Niederländischer Meister um 1550: Karl V
- Schule des Rubens: Tod des Seneca
- Feodor Dietz: Die Badener
6. Kupferstichkabinett
7. Möglicherweise weitere Objekte aus dem Kölitz-Katalog (Stand: 1920)

Badische Landesbibliothek
8. Bestände laut Anhang

Sonstige Standorte
9. Die ehemalige von Wessenbergische Gemäldesammlung in der Wessenberg- Galerie in Konstanz.
10.Die Louis Jüncke'sche Gemäldesammlung aus Baden-Baden, inzwischen auf Schloss Salem.

Ggf. ebenfalls zu klären:
11. Badische Throninsignien im Badischen Landesmuseum.
12. Kunstgegenstände, die 1995 aus dem Schloss Baden-Baden an das Land verkauft wurden.
13. Kunstgegenstände, die sich in Salem befinden.
14. Gegenstände aus dem Naturkundemuseum in Karlsruhe.
15. Gegenstände aus dem Wehrgeschichtlichen Museum in Rastatt.
16. Gegenstände, die im Testament des Großherzogs von 1927 als „Sammlung der Gipsabgüsse“ bzw. als „die übrigen früher im Gebäude der vereinigten Sammlungen untergebrachten (...) Bestände“ bezeichnet werden.
17. Ethnographische Sammlung aus dem „Buchstaben-Inventar“ des BLM in den Reiss-Engelhorn-Museen.

Anhang:

Für die Prüfung der Eigentumsfragen relevante Altbestände (Bestandsgruppen) der Badischen Landesbibliothek

1: Bestände des Hauses Baden vor 1803
- Orientalische Handschriften (aus der Türkenbeute)
- Provenienzen Durlach und Rastatt
- Reuchlin (aus der Bibliothek Reuchlins)

2: Säkularisationsbestände (seit 1803)
Provenienz Reichenau
und
die sog. kleineren Provenienzen (= Herkunftsregionen): d. h.
Kloster Ettenheim-Münster
St. Peter im Schwarzwald
Allerheiligen, Prämonstratenser
Lichtenthal, Zisterzienser
St. Blasien, Benediktiner
Gengenbach, Benediktiner
Günterstal, Zisterzienserinnen
Öhningen, Benediktiner bzw. Chorherren
Offenburg, Franziskaner
St. Märgen, Augustinerchorherren
St. Trudpert, Benediktiner
Schuttern, Benediktiner
Schwarzach, Benediktiner
Tennenbach, Zisterzienser
Wonnental, Zisterzienser

Bischöfliche Bibliotheken
Bruchsal: Bibliothek der Speyerer Bischöfe
Meersburg: Bibliothek der Konstanzer Bischöfe

Ritterschaftliche Bibliotheken
Kraichgau, Ritterkanton, Bibliothek in Heilbronn
Ortenau, Ritterkanton, Bibliotheken in Offenburg

Fonds ohne historischen Provenienzzusammenhang:
- Unbestimmte Herkunft (U.H.)
- Unbestimmte Herkunft, Fragmente (U.H. Fragm.)
- Hinterlegungen Nummern H. 7–94 mit erheblichen kriegsbedingten Lücken

N. B. die sog. Hinterlegungen galten bisher als der einzig sicher dem Eigentum des Hauses Baden zuzusprechende Bibliotheksbestand.

http://www.ldi.nrw.de/pressestelle/download/dib_07.pdf

Viele archivisch relevante Hinweise!

Wenn es heisst, die Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet z.B. in Weblogs habe zu unterbleiben, so ist das völlig überzogen. Öffentlich zugängliche Daten dürfen sehr wohl veröffentlicht werden, soweit das berechtigte Interessen des Betreffenden nicht tangiert. Weblogs beteiligen sich an der Meinungsbildung und stehen unter dem Schutz von Art. 5 GG.

S. 148 ff. geht es ums IFG.

http://www.iais.fraunhofer.de/bkm_studie.html

Eine sehr umfangreiche Studie, insbesondere zur Verwertung.

SPD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg
Pressemitteilung vom 06.02.2007 (html, pdf)

Ute Vogt: „In unserem Antrag wird überzeugend dargelegt, dass wir zu Recht auf die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses pochen - unser wichtigstes parlamentarisches Minderheitenrecht“

In der Auseinandersetzung um die Zulässigkeit eines Untersuchungsausschusses zum badischen Kulturgüterstreit hat die SPD-Landtagsfraktion heute beim Staatsgerichtshof ihre Antragsschrift eingereicht. Die SPD will nach den Worten von Fraktionschefin Ute Vogt erreichen, dass die obersten Verfassungsrichter des Landes die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses für zulässig erklären und damit die CDU- und die FDP-Fraktion in die Schranken weisen. Für die SPD-Chefin ist der Gang vor den Staatsgerichtshof unausweichlich, da es über den aktuellen Anlass hinaus um die Wahrung grundlegender Rechte der parlamentarischen Minderheit gehe. (...)

Die Landtagsmehrheit hat die Einsetzung eines entsprechenden Untersuchungsausschusses in der Sitzung des Landtags am 14.12.2006 für unzulässig erklärt. Begründung: Der Untersuchungsausschuss greife in den "Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung" bzw. in laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen der Regierung ein. (...)

Vertreten wird die SPD-Landtagsfraktion in dem Organstreitverfahren durch Rechtsanwalt Professor Dr. Christian Kirchberg von der Karlsruher Anwaltskanzlei Deubner & Kirchberg. Der versierte Verfassungsrechtler leitet als Vorsitzender den Verfassungsrechtsausschuss der Bundesrechtsanwaltskammer und wurde und wird von Bundestagspräsidenten unterschiedlicher politischer Couleur mit komplexen juristischen Verfahren u. a. zur staatlichen Parteienfinanzierung betraut.

Professor Kirchberg: „Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ist nicht nur zulässig, sondern kann von der SPD auch beansprucht werden“ (...)

Für Professor Kirchberg kann es – im Unterschied zu Professor Kirchhof – keinen Zweifel geben, dass mit dem Kabinetts- bzw. Ministerratsbeschluss der baden-württembergischen Landesregierung vom 9.10.2006 die Meinungsbildung der Landesregierung und damit das Regierungshandeln sich in einer Weise konkretisiert und Gestalt angenommen hat, dass jedenfalls nunmehr eine auf die tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen und Konsequenzen dieser Entscheidung bezogene parlamentarische Kontrolle nicht nur erlaubt, sondern auf Antrag einer qualifizierten Parlamentsminderheit auch geboten ist bzw. beansprucht werden kann.

Auf der Grundlage des "Krisengipfels" am 5.10.2006 habe die Landesregierung dann in aller Form wenige Tage später, nämlich am 9.10.2006, einen Kabinettsbeschluss gefasst, der ein vollkommen anderes Einigungs- und Finanzierungskonzept beinhaltete. Dieser Beschluss sei auch medial in aller Breite vermarktet und anschließend im Landtag von Baden-Württemberg sowohl von Ministerpräsident Oettinger als auch von Wissenschaftsminister Frankenberg und Justizminister Goll offensiv vertreten bzw. verteidigt worden.

Dazu seien dann die darauf Bezug nehmende Beschlussfassung der Landesstiftung Baden-Württemberg vom 17.10.2006 gekommen, für den Ankauf badischen Kulturguts 10 Mio. Euro zur Verfügung zu stellen, der Spendenaufruf des Ministerpräsidenten vom 23.10.2006, die gleichzeitige Einrichtung eines Spendenkontos durch das Wissenschaftsministerium und schließlich die Ankündigung, zur Gewinnung weiterer Mittel eine Spendengala in Karlsruhe zu Beginn des Jahres 2007 veranstalten zu wollen.

Professor Kirchberg hält vor diesem Hintergrund Professor Kirchhof entgegen: „In einem solchen Fall kann von einem unbeachtlichen, insbesondere der parlamentarischen Kontrolle (noch) nicht zugänglichen Zwischenschritt laufenden Regierungshandelns nicht mehr gesprochen werden. Im Gegenteil: die durch die massive Kritik am Verkauf der badischen Handschriften ganz offensichtlich in die Defensive gedrängte Landesregierung hat eindeutig eine Kehrtwende vollzogen und dies im Rahmen einer formellen Beschlussfassung, die sie dann mit allem Nachdruck und aller Konsequenz in der Öffentlichkeit ‚verkauft’ hat.“

Damit sei der geradezu klassische Fall eines zumindest abschnittsweise abgeschlossenen Regierungshandelns gegeben, der nach der Rechtsprechung und Literatur (bereits) die parlamentarische Kontrolle auch und gerade vermittels eines Untersuchungsausschusses erlaubt oder, auf Antrag einer qualifizierten Parlamentsminderheit, sogar gebietet. (...)

Dem Untersuchungsausschuss stehe auch nicht entgegen, dass die ins Auge gefasste Vereinbarung mit dem Haus Baden erst noch mit diesem endgültig abgeschlossen werden muss, wendet sich Professor Kirchberg gegen die entsprechende gutachtliche Äußerung von Professor Kirchhof. Dies sei vielmehr ein, wenn auch wichtiger Aspekt des Vollzuges der Grundsatzentscheidung des Kabinetts vom 9.10.2006 (...)

Das Fazit von Professor Kirchberg:
„Die Bemühungen in der von der CDU-Landtagsfraktion in Auftrag gegebenen gutachtlichen Äußerung von Professor Kirchhof, die Bedeutung des Ministerratsbeschlusses vom 9.10.2006 für die parlamentarische Kontrolle zu relativieren bzw. zu bagatellisieren, können in keiner Weise überzeugen. Der Organstreit-Antrag der SPD-Landtagsfraktion zur Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses ist nach alledem begründet.“

Helmut Zorell
Pressesprecher

Der folgende Text erschien in: Kunstchronik 60 (2007), Heft 2, S. 57-61. Der Text wurde durch einige Einzelnachweise für die Internetpublikation ergänzt.

Fassungslos waren im September 2006 nicht nur die Handschriftenexperten, als bekannt wurde, daß im Rahmen eines „Deals“ die Landesregierung von Baden-Württemberg große Teile der Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe im Wert von 70 Millionen Euro preiszugeben bereit war. Kostbare illuminierte Handschriften aus badischen Klöstern wie der Reichenau sollten im Handel landen, um eine geplante Stiftung zum Erhalt des Familiensitzes Schloß Salem auszustatten. Ein Proteststurm zwang die Landesregierung zum Einlenken. Namhafte Juristen wie der Heidelberger Kulturgut-Spezialist Reinhard Mußgnug bezweifelten die Darstellung der Rechtslage durch die Landesregierung. Ministerpräsident Oettinger offerierte als Schadensbegrenzung ein „Drei-Säulen-Modell“ zur alternativen Finanzierung der Ansprüche des Hauses Baden, doch als dank der archivalischen Recherchen des Freiburger Emeritus Dieter Mertens herauskam, daß auch eindeutig bereits 1930 vom damaligen Land Baden angekaufte Kunst (wie die „Markgrafentafel“ des Hans Baldung Grien in der Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe) für den Wiederankauf vorgesehen war, war die Blamage vollkommen. Die SPD forderte einen parlamentarischen Untersuchungsausschuß (der von der Parlamentsmehrheit als unzulässig abgelehnt wurde), und es wurde vom Wissenschaftsministerium eine Expertenkommission eingesetzt, die nun ohne Zeitdruck die strittigen Eigentumsverhältnisse klären soll. Obwohl es für eine abschließende Bilanz des Karlsruher Kulturgutdebakels noch zu früh ist, erscheint es angebracht, bereits jetzt einige kulturpolitische Schlußfolgerungen zu formulieren, die über den konkreten Casus hinaus von Bedeutung sind.

1. Öffentlicher Druck ist wirkungsvoll! Die massiven öffentlichen Proteste und vor allem das einhellige Votum der Fachleute haben die Verantwortlichen gezwungen, von ihren Plänen abzurücken. Vor allem der Feuilletonredaktion der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und der Redakteurin Rose Maria Gropp kommt das Verdienst zu, entscheidend zur Aufklärung des Skandals beigetragen und den Fachleuten ein prominentes Forum geboten zu haben. Eindruck gemacht hat vor allem der am 28. September publizierte offene Brief amerikanischer und britischer Kunsthistoriker: „Deutschland verschleudert seine Vergangenheit“. Das von mir betreute Gemeinschafts-Weblog „Archivalia“ (https://archiv.twoday.net), das eine nahezu umfassende Dokumentation der Causa bietet, dokumentierte im Volltext über 30 Protestresolutionen, die sich gegen den Handschriftenverkauf wandten [1]. Wissenschaftler sollten sich künftig mehr als bisher einmischen und öffentlich zu Wort melden, wenn es um den Erhalt und den Schutz von Kulturgut geht. Die Proteste der Experten haben immer wieder unterstrichen, daß man aus einer historischen Sammlung wie der Reichenauer Klosterbibliothek nicht Spitzenstücke verkaufen kann, ohne das Ganze und eine unersetzliche Geschichtsquelle zu zerstören.

Erfreulich war die starke Verbundenheit der Bürger mit den nur gelegentlich auf Ausstellungen präsentierten und sonst im Tresor verwahrten Codices. Damit wurde das in den Denkmalschutzgesetzen geforderte „öffentliche Interesse“ am Erhalt solcher Sachgesamtheiten überzeugend dargelegt. Das Kalkül der Landesregierung, das teilweise öffentlich zugängliche herausragende Baudenkmal Salem und die in den Museen ausgestellten Stücke großherzoglicher Provenienz gegen das „alte Papier im Keller“ der Landesbibliothek auszuspielen, ging glücklicherweise nicht auf.

2. Provenienzforschung tut not! Daß eine Staatliche Kunsthalle die entscheidenden Rechtsgrundlagen für die Eigentumsverhältnisse ihrer Sammlung vergißt, ist mehr als peinlich. Obwohl aus dem im Badischen Gesetz- und Verordnungs-Blatt von 1930 abgedruckten Vertrag mit dem Haus Baden eindeutig hervorgeht [2], daß Baldungs Markgrafentafel sich unter den gekauften Objekten befand, wurde sie als angebliche Leihgabe des Hauses Baden auf der Münchner Ausstellung Schatzhäuser Deutschlands (siehe Kunstchronik 2005, S. 181-184 [3]) gezeigt. Nicht nur im Zusammenhang mit der NS-Raubkunst-Problematik ist es außerordentlich wichtig, daß sich die Museen noch intensiver mit ihrer Sammlungsgeschichte und den Provenienzen ihrer Objekte beschäftigen.

Die öffentlichen Träger der Museen müssen nicht nur Stellen für provenienzgeschichtliche Forschungen schaffen, sondern auch für den Ausbau der bislang kaum existenten Disziplin „Museumsrecht“ Sorge tragen [4]. Museums-Justiziare sollten cleveren, auf Kunstrecht spezialisierten Rechtsanwälten Paroli bieten können. Daß es eine „Öffnungsklausel“ dem Hause Wettin ermöglicht, wertvolles Kulturgut aus den staatlichen Dresdener Porzellan-Sammlungen abzuziehen (man spricht von 3000 strittigen Objekten, einige Stücke wurden im Dezember 2006 bereits versteigert), läßt die Schlußfolgerung zu, daß die entsprechende „Gütliche Einigung“ 1999 von Seiten des Museums miserabel ausgehandelt wurde (siehe FAZ 16.12.2006) [5].

3. Die Denkmalpflege muß private Sammlungen konsequent inventarisieren! Die dem großherzoglichen Hausfideikommiß unterstehenden Sammlungen wurden 1919 teilweise Privateigentum des Hauses Baden und befinden sich heute in Salem, soweit sie nicht bei der Markgrafenauktion im Jahr 1995 verkauft wurden. Eine aufgrund des Denkmalschutzgesetzes vorgenommene Inventarisierung durch das baden-württembergische Landesamt für Denkmalpflege konnte aber nur öffentlich zugängliche Räumlichkeiten von Schloß Salem erfassen. Einmal mehr läßt sich der staatliche Denkmalschutz von privaten Eigentümern am Nasenring vorführen, denn Dachböden und Kunst-Depots sind keine privaten Wohnräume, die grundgesetzlich zu Recht gegen den staatlichen Zugriff geschützt sind. Immer wieder verkauft das Haus Baden Kunstschätze, aber obwohl der letzte Großherzog 1919 dem damaligen Land Baden ein Vorkaufsrecht zusicherte, ist das 1919 vom Galerieinspektor Richter gefertigte Inventar des markgräflichen Kunstbesitzes keiner Institution des Landes Baden-Württemberg zugänglich. Daß sich in Salem Teile der Waffensammlung des Badischen Landesmuseums befinden, die nach der kriegsbedingten Bergung einfach nicht zurückgegeben wurde, ist ein offenes Geheimnis. Eine vernichtende Bilanz des Agierens der beamteten baden-württembergischen Denkmalpfleger im Vorfeld der Markgrafenauktion läßt sich im maschinenschriftlichen Protokoll der 358. Arbeitssitzung der Arbeitgemeinschaft für geschichtliche Landeskunde am Oberrhein e.V. vom 13.12.1996 nachlesen. Oberstleutnant Ernst-Heinrich Schmidt wirft darin der auf „Gemäuerschutz“ fixierten beamteten Denkmalpflege des Landes ein komplettes Versagen bei dem Umgang mit den markgräflichen Sammlungen vor.

Kulturdenkmäler sind aufgrund ihrer geschichtlichen Bedeutung auch die in Privateigentum befindlichen Reste traditionsreicher Adelssammlungen. Es muß für sie ein im Dialog mit den Eigentümern erarbeitetes schlüssiges Gesamtkonzept geben, das ihre dauerhafte Erhaltung und möglichst auch Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit sicherstellt. Was ist, wenn beispielsweise die Häuser Waldburg oder Hohenlohe sich entschließen würden, sich von ihren Kunstschätzen zu trennen? Das eklatante Versagen des Lands Baden-Württemberg bei der Auflösung der Fürstlich Fürstenbergischen Hofbibliothek zu Donaueschingen, deren Inkunabeln 1994 versteigert wurden und deren Druckschriftenbestände – einschließlich der fast geschlossenen erhaltenen Bibliothek des Joseph von Laßberg – seit 1999 in alle Welt zerstreut sind [6], läßt wenig Hoffnung für die Zukunft aufkommen. Der Adel darf sich auf ein bürgerliches Minderwertigkeitsgefühl verlassen, gepaart mit mehr oder minder heimlicher Faszination, wenn die „Königlichen Hoheiten“ den einen oder anderen demokratisch gewählten Politiker geruhen ab und an in den Schloßgarten einzuladen. Denkmalschutz für adelige Privatsammlungen ist somit politisch derzeit nicht durchsetzbar.

4. Denkmalschutz und Kulturgutschutz müssen verzahnt und aufeinander abgestimmt werden! Es ist offensichtlich Politikern und Fachleuten nicht zu vermitteln, daß ein wirksamer Schutz historischer Sammlungen nur mit den Mitteln des Denkmalschutzes möglich ist. Das von ihnen für Kulturgüter als einzig für relevant erachtete Bundesgesetz zum Schutz gegen Abwanderung national wertvollen Kulturgutes ins Ausland hindert niemanden daran, eine kostbare Handschrift zu zerschneiden oder Teile einer Sammlung im Inland zu verkaufen. Wenn die evangelische Predigerbibliothek in Isny oder die Schwäbisch Haller Ratsbibliothek als Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung ins Denkmalbuch von Baden-Württemberg eingetragen wurden, spricht nichts dagegen, andere hochrangige Sammlungen in Privathand ebenso zu behandeln.

Es ist längst überfällig, daß nationaler Kulturgutschutz und der von den Bundesländern getragene Schutz beweglicher Kulturdenkmale konsequent aufeinander abgestimmt werden (ansatzweise ist das in Niedersachsen der Fall). Bewegliche Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung sind sowohl in die Denkmallisten als auch in die Liste national wertvollen Kulturgutes aufzunehmen. Da die Länder ohnehin für die Eintragung in die nationale Liste zuständig sind, kann man beide Verzeichnisse ohne weiteres zusammenlegen.
Die für den Denkmalschutz zuständigen Landesbehörden sind für die entsprechenden Verwaltungsverfahren nicht weniger kompetent als die bislang damit betraute Ministerialbürokratie. Zu Recht wurde bei der Debatte über die Causa Karlsruhe eine Reform der nationalen Liste angemahnt. Ein schlüssiges Konzept liegt ihr derzeit nicht zugrunde, sie ist eine virtuelle „Kunst- und Wunderkammer“ der Bundesrepublik, über deren Lücken man sich wirklich nur wundern kann.

5. Entscheidungen der öffentlichen Hand zum Kulturgutschutz müssen gerichtlich nachprüfbar sein! Das sind sie natürlich bereits jetzt in vollem Umfang – allerdings nur für die betroffenen Eigentümer. Handelt eine Landesregierung im Einverständnis mit dem Eigentümer zu Lasten des betroffenen Kulturguts, so müssen Öffentlichkeit und Forschung ohnmächtig zusehen. Für eine verwaltungsgerichtliche Klage fehlt die erforderliche „Schutznorm“, die einem Kläger eine geschützte Rechtsposition verleiht. Daher ist es dringend wünschenswert, auch im Denkmalschutz-, Kulturgutschutz- und Stiftungsrecht die im Naturschutzrecht und Verbraucherschutzrecht bewährte Verbandsklage einzuführen, die es Verbänden ermöglichen würde, skandalöse Fehlentscheidungen der Verwaltung einer gerichtlichen Kontrolle zu unterziehen. Im Fall der Karlsruher Affäre hatte das Land Baden-Württemberg alle Trümpfe in der Hand. Es ist ja für die Eintragung ins Denkmalbuch und in die Liste des national wertvollen Kulturgutes zuständig, und es führt überdies die staatliche Aufsicht über die 1954 errichtete „Zähringer Stiftung“, deren Eigentum an den Kulturgütern im Badischen Landesmuseum und in der Badischen Landesbibliothek vom Haus Baden neuerdings bestritten wird. Wenn der Verkauf der Handschriften aufgrund des „Deals“ erfolgt wäre, so wäre dies zwar eine eklatante Verletzung der Landesverfassung gewesen, die den Denkmälern Schutz garantiert, sie hätte aber gerichtlich nach herrschender juristischer Meinung nicht überprüft werden können. Daß ein Verwaltungsgericht die auf das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 GG) gestützte Klage eines Handschriftenforschers gegen die Versagung staatlichen Schutzes gegen die Zerstückelung eines hochrangigen Kulturdenkmals als zulässig betrachtet hätte, muß bezweifelt werden. (Wirksamer wäre allemal die in Karlsruhe von erbosten Bürgerinnen und Bürgern ins Auge gefaßte Möglichkeit gewesen, mittels bürgerlichen Ungehorsams den Abtransport der Handschriften zu verhindern.)

6. Verkäufe aus Museen müssen ein Tabu bleiben! Museen sind keine Event-Agenturen zum Veranstalten von Ausstellungen, sondern haben einen Auftrag, das ihnen als Treuhändern anvertraute Kulturgut, das in Wirklichkeit der Allgemeinheit gehört und nicht einem Museumsträger, dauerhaft zu bewahren. Archivgut gilt mit gutem Grund als unveräußerlich, in anderen Ländern wie Frankreich sind Verkäufe von Museumsgut gesetzlich verboten. Daß die im „Positionspapier der Vorstände des Deutschen Museumsbundes und von ICOM Deutschland vom 20. September 2004“ [7] gegebenen Empfehlungen Richtlinien zur Veräußerung von Museumsgut vor Ort graue Theorie bleiben, zeigt die nicht mit ihnen in Einklang stehende Entscheidung des Städtischen Museums Schwäbisch Gmünd, unter dem Druck einer Haushaltsstrukturkommission eine in den 1930er Jahren geschenkte historische Zinnfigurensammlung für 15.000 Euro dem Förderverein des Museums zu verkaufen, der sie in den Auktionshandel geben wird [8]. Wie soll das Vertrauen von Stiftern gegenüber Museen aufrechterhalten werden, wenn traditionelle Bestände bei modischem „Profilwechsel“ des Museums zur Disposition stehen? Auch wenn bei Schenkungen kein absolutes Veräußerungsverbot vereinbart wurde, ist im Zweifel davon auszugehen, daß der Schenker dem Museumsobjekt ein dauerhaftes gutes Zuhause sichern wollte. Werden Museumsstücke in den Handel gegeben, so werden sie der Öffentlichkeit entzogen, wenn sie, was angesichts knapper öffentlichen Kassen die Regel ist, in den Tresoren privater Kunstsammler landen. Und es werden bei Versteigerungen regelmäßig historische Provenienzen zerstört, ein Frevel, den ich nicht weniger verachtenswert empfinde als den Verkauf antiker Kunst aus Raubgrabungen. Bislang durfte man davon ausgehen, daß Kulturgüter in öffentlichen Sammlungen sicher sind. Um verantwortungslosen Verwaltungen (unterstützt von Rechnungshöfen), die dieses eherne Prinzip in Frage stellen, das Handwerk zu legen, muß dringend darüber nachgedacht werden, einen adäquaten und vor allem wirksamen gesetzlichen Schutz für solche Fälle vorzusehen.

7. Originale sind unverzichtbar! Es genügt nicht, wenn Kopien oder Digitalisate von Handschriften der Forschung zur Verfügung stehen. Viele Fragestellungen können wissenschaftlich nur dann erfolgreich bearbeitet werden, wenn das Original in seiner Ganzheit zur Verfügung steht. Wenig bekannt ist, daß in den vergangenen Jahren auch bei illuminierten Handschriften mit gutem Erfolg neuartige naturwissenschaftliche Analysemethoden erprobt wurden, die es beispielsweise ermöglichen, bestimmten Tinten eine Art „Fingerabdruck“ zuzuweisen [9]. Es liegt auf der Hand, daß solche Studien die Erforschung der ursprünglichen Handschriftenprovenienzen und Skriptorien auf neue Grundlagen stellen können. Weder Kopien noch Digitalisate bieten diese Möglichkeiten. Bei illuminierten Handschriften kann nicht mehr ausgeschlossen werden, daß gewissenlose Händler sie ersteigern, um sie, zerlegt in Einzelblätter, bei eBay gewinnbringend zu verhökern [10]. Man stelle sich vor, daß dieses Schicksal unter Umständen auch einer illuminierten Handschrift von der Reichenau oder aus St. Peter geblüht hätte! Der Respekt vor gewachsenen Sammlungen und der Respekt vor dem handschriftlichen Original gehören zusammen. Es ist an der Zeit, Händler zu ächten, die diesen Respekt vermissen lassen. Hier ist erneut die Stimme jener gefordert, die als Handschriftenexperten lautstark gegen die geplante Zerstückelung der Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek protestiert haben.

Klaus Graf

Nachweise (Ergänzungen gegenüber dem Abdruck)

[1] http://archiv.twoday.net/stories/2751526/ (über 40)

[2] http://commons.wikimedia.org/wiki/Gesetz_%C3%BCber_den_Ankauf_von_Kunstgegenst%C3%A4nden_f%C3%BCr_die_Kunsthalle_Karlsruhe_1930

[3] http://archiv.twoday.net/stories/2944976/ (Volltext)

[4] http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/museumr.htm (Stand September 2002)

[5] http://archiv.twoday.net/stories/2921815/

[6] http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/don.htm

[7] http://www.icom-deutschland.de/docs/positionspapier.pdf

[8] http://archiv.twoday.net/stories/3043380/

[9] http://www.ndt.net/article/dgzfp05/p15.pdf

[10] http://archiv.twoday.net/stories/3048883/

Auf Einzelnachweise zur Karlsruher Affäre wurde verzichtet. Die entsprechenden Belege sind über die Suchfunktion des Weblogs und die Gesamtübersicht http://archiv.twoday.net/stories/2895938/ (Stand: 6.11.2006) aufzufinden.

[Scan der Druckfassung des Beitrags:

http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/volltexte/2008/537/ ]

http://www.merkur-online.de/nachrichten/vermischtes/hochschule/art301,760354.html?fCMS=b10d813868d8eb331349da2f619523b7

Eine alte Handschrift, die versteigert werden soll, ein Wissenschaftler, der Experte ist für Handschriften und auf dem Heiligen Berg Athos forscht ­- mehr braucht das Leben nicht, um einen Krimi zu schreiben. Die Handlung spielt in München Ende der 80er-Jahre und Dr. Erich Lamberz ist einer der Hauptdarsteller.

Der klassische Philologe wurde gebeten, in München eine wertvolle Schriftrolle zu begutachten. Sie stammte aus einem Grab des 15. Jahrhunderts, so hieß es zumindest. Doch das Expertenauge ließ sich nicht täuschen: eine glatte Lüge, lautete Lamberz‘ Urteil. Dies verriet ihm bereits der Holzgriff aus späterer Zeit. Doch war die Handschrift unzweifelhaft echt. Ein kostbares Stück aus dem 14. Jahrhundert.

Jetzt übernimmt der Zufall die Hauptrolle: „Die Schrift kam mir bekannt vor”, erzählt Lamberz. Er hatte sie in den Bibliotheken des Athos kennengelernt. Der Forscher ging zur Polizei, die wandte sich an Interpol, das Außenministerium griff ein ­ auf dem Athos, wo die alte und junge Mönchsgeneration im Streit lagen, kam es zu einem Skandal. Ein Novize hatte Handschriften und Ikonen beiseitegeschafft, während der alte Bibliothekar Mittagsschlaf hielt.

Nicht immer ist das Leben eines Handschriftenforschers derart aufregend.

Petition

http://www.ec-petition.eu/

In der Süddeutschen Zeitung vom 3./4.2.2007 erschien von Philipp Behrens ein kurzer Hintergrundbericht: Lesen und lesen lassen. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft fordert kostenfreien Zugang zu wissenschaftlichen Arbeiten, doch die EU-Kommission zögert noch.

Ein Interview von Eberhard Hilf zu Open Access gibts als Audio-Datei:
http://ondemand-mp3.dradio.de/podcast/2007/02/03/dkultur_200702031630.mp3

Zwischendurch plädiert Jürgen Renn zugunsten von Open Access für Kulturgut, die große Lücke der OA-Diskussion.

Auch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) und die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) wollen künftig ihre eigenen wissenschaftlichen Veröffentlichungen kostenfrei über das Internet zugänglich machen. Sie haben sich jetzt der "Berliner Erklärung" von 2003 für den freien Zugang zu wissenschaftlichen Forschungsergebnissen angeschlossen.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/84628

Dies wurde am gestrigen Tag auf dem Inside Google Book Search Blog vermeldet. Man möchte in Princeton rund eine Millionen Bücher, die laut Google nicht mehr unter das Copyright fallen, digitalisieren.

Hier der Eintrag: http://booksearch.blogspot.com/2007/02/welcoming-princeton-university-to.html

LINZ. Eine Magistratsbedienstete soll jahrelang Akten aus dem städtischen Archiv zu Hause gehortet haben. In einem Keller fanden sich 500 Bananenschachteln voll mit Akten- und Büromaterial.

45 Jahre lang arbeitete die Frau beim Magistrat, Ende 2003 ging die mittlerweile 64-Jährige in Pension. Aber erst vor wenigen Wochen kam man hinter das Geheimnis der Chefsekretärin. 20 Jahre lang schleppte sie Akten und Büromaterial aus dem Büro und verstaute sie in einem Keller.

Erst als sie keine Miete mehr für den Keller zahlte, ließ der Vermieter das Schloss aufbrechen. Als er die 500 Bananenschachteln fand, alarmierte er den Magistrat. Dort wurden in den vergangenen Wochen die Akten gesichtet und anschließend wieder dorthin gebracht, wohin sie gehören. "Ein Ausnahmefall. Aber ausschließen können wir das nicht, dass Mitarbeiter Akten und Büromaterial mit nach Hause nehmen", sagt Klaus Luger, Personalstadtrat von Linz. Mit der Einführung des elektronischen Aktes sei dies aber nicht mehr so leicht möglich. "Da haben wir dann andere Probleme, etwa den Datenschutz."

Der ehemaligen Bediensteten wird strafrechtlich nicht viel passieren. Die Sache ist großteils verjährt, beziehungsweise der Schaden minimal.


http://www.nachrichten.at/lokal/513052?PHPSESSID=db55333b567478113647c4e33cae14d4

Die Frühjahrstagung der Fg. 8 in München am 22./23. März 2003 fragt nach Chancen und Grenzen der Vermarktung von Archivgut. Einladung:

http://www.vda.archiv.net/pdf/FG8_EinladungJan07_Unterlagen.pdf

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=230084354495

Wurde im SPIEGEL angezeigt: ein handschriftlich bearbeitetes Typoskript aus dem Nachlass der Sekretärin von Theodor W. Adorno. Derzeit 30 Gebote: EUR 1.310,00.

adorno

Danke für die Glückwünsche an Fotostoria!

Am 5. Februar 2003 wurde das erste Posting in ARCHIVALIA publiziert:


Willkommen zu Archivalia!
Archivalia ist ein Weblog, das Einträge rund um das Archivwesen aufnehmen soll.

Off topic ist alles, was nichts - bei grosszügiger Auslegung - zu tun hat mit der Berufspraxis von Archivarinnen und Archivaren (Staatsarchive, Stadtarchive usw.) sowie den Informationswünschen von Archivbenutzern und an Fachfragen des Archivwesens Interessierten.

Die Mitteilungen dürfen gern über den Tellerrand der deutschen Landesgrenzen hinwegschauen.

Jeder registrierte Nutzer darf Beiträge verfassen.

Wie das vorwiegend bibliothekarische Weblog Netbib (mit Rubrik Archivwesen) soll es ein Gemeinschafts-Weblog sein.

English postings are welcome (please use the category "English Corner")!


http://archiv.twoday.net/month?date=200302

Ich danke den Beiträgern (herausgreifen möchte ich Bernd Hüttner, BCK und Ladislaus), den Kommentatoren und natürlich auch den Leserinnen und Lesern.

ARCHIVALIA ist als aktuelles und meinungsfreudiges Informationsmittel (nicht nur) für Archivarinnen und Archivare in vielen Archiven inzwischen "Pflichtlektüre". Wir hoffen, dass wir diesen "Erfolgskurs" fortsetzen können.

Gleichwohl: Der Börsengang ist derzeit noch nicht geplant ...

Karl Nagel der selbsternannte Meister des Chaos hat seit Ende 2006 nunmehr 720 Punkfotos auf seine Website gestellt; Schwerpunkt sind hier momentan die Punkszenen in Hannover, Frankfurt, Wuppertal und das Rheinland der Jahre 1978-86 sowie Bilder rund um die Chaos-Tage
Die Fotos (direkter Link zu den Fotos) können zwar eine gewisse Redundanz nicht verleugnen, trotzdem ein bemerkenswertes Projekt.

Artikel vom 17.1. 2007 dazu bei Telepolis.

ist ein Sammelband, der nun auch (neben anderen geschichtswissenschaftlichen Beiträgen) im Edoc-Server der Berlin-Brandenburgischen Akademie zur Verfügung steht:
http://edoc.bbaw.de/

Der erste OA-Server einer deutschen Akademie!

Mehr davon?
http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/phil_Fak_III/Geschichte/stilblueten.html

http://www.zvdd.de/sammlungen.html

Die Liste der Digitalen Sammlungen ist auf dem Stand vom 24.10.2006, also über ein Vierteljahr alt.

Bei den einzelnen Anbieter-Bibliotheken sind die Sammlungen höchst lückenhaft erfasst.

So sind in München längst nicht alle Projekte aufgeführt. Dass über die OAI-Schnittstelle viele weitere digitalisierte Drucke recherchierbar sind, wurde z.B. unter
http://archiv.twoday.net/stories/113113/
mitgeteilt.

Auch sonst wird nicht angegeben, wenn über die Listen der jeweiligen Website weitere Digitalisate im OPAC oder in einer Datenbank recherchierbar sind. Dies betrifft etwa die riesigen Sammlungen von Wolfenbüttel (http://www.hab.de/bibliothek/wdb/suche.htm), aber auch die Dresdener digitalen Sammlungen. Der SWB-Katalog weist mit Online-Filter und Suchwort Fotothek zu den Jahren 1400-1950 284 Treffer aus, also erheblich mehr als unter
http://fotothek.slub-dresden.de/digisamm/digisamm.html
verzeichnet.

Es fehlt auch Frankfurt, UB
http://edocs.ub.uni-frankfurt.de/
Sehr ambitionierte, schnell wachsende Sammlung, insbesondere zum 19. Jahrundert.

Ärgerlicher sind fehlende Anbieter-Bibliotheken.

Soweit alte Drucke vor 1800 digitalisiert wurden, dürfte
http://wiki.netbib.de/coma/AlteDruckeDigital
weitgehend vollständig sein. Diese Zusammenstellung ist seit Mai 2006 online und hätte ausgewertet werden können/müssen.

Ausserdem wurde in http://log.netbib.de laufend über Digitalisierungsaktivitäten deutscher Bibliotheken berichtet.

Völlig unverständlich ist das Fehlen der Weimarer digitalen Monographien, die am 23.5.2006 in netbib (und ARCHIVALIA) angezeigt wurden:
http://log.netbib.de/archives/2006/05/23/weimarer-digitale-monographien/

Weitere fehlende wichtigere Sammlungen:

Berlin, Humboldt-Universität
http://edoc.hu-berlin.de/?lesen=6

Berlin, TU
http://gartentexte-digital.ub.tu-berlin.de/
3 Gartenzeitschriften

Berlin, ZLB
http://www.zlb.de/aktivitaeten/digitalisierung

Halle, Franckesche Stiftungen
http://www.francke-halle.de/main/index2.php?cf=3_1_3_3
Vor allem die umfangreichen "Halleschen Berichte" wichtig.

Ilmenau, Digitale Mechanismen- und Getriebebibliothek
http://www.dmg-lib.org/
DFG-gefördert!
Hinweis: Alte Drucke aus Ilmenau siehe Thüringen, Digitale Bibliothek

Kiel, UB
http://www.uni-kiel.de/ub/digiport/uebersicht.html
Allein 80+ Drucke bis 1800

Marburg, Foto Marburg
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/kataloge-online.htm
http://www.fotomarburg.de/gaeste/OvidServ/Start.htm

Thüringen, Digitale Bibliothek
Siehe http://archiv.twoday.net/stories/2925940/

Hinzu kommen noch einige Bibliotheks-Angebote mit ganz wenigen Drucken, von "privaten" Anbietern ganz zu schweigen.

Soweit man das deutschsprachige Wikisource-Projekt auf den Wikimedia-Servern Deutschland zuweist, liegt auf Wikimedia Commons eine höchst stattliche Anzahl komplett gescannter Bücher vor, die im ZVDD verzeichnet werden könnten:
http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:De_Wikisource_book

Dass ein wichtiges DFG-Projekt nicht einmal eine komplette und aktuelle Liste der digitalen Sammlungen deutscher Bibliotheken zusammenstellen kann ist ein außerordentlich peinlicher Befund. Leider ist das bei weitem nicht der gravierendste Mangel des ZVDD (dazu demnächst mehr).

http://log.netbib.de/archives/2007/02/04/netbib-frauentag-call-for-postings/#comment-31609

Entweder funktioniert der Teamverteiler von netbib bei mir nicht mehr oder es gab keine vorherige Abstimmung dieser albernen Aktion, die an abgestandenen feministischen Agitprop ("Wir müssen draussen bleiben") gemahnt. Ich werde daher am 8. März alle Beiträge von Frauen aus ARCHIVALIA löschen - das ist genauso sinnfrei.

32 alte AKTEN - ca. 22 kg - v. 1827 bis 1910- Dokumente,
von privat, Artikelnummer: 280077210818, 10 Abb.
Angebot endet 11.02.07 18:00 (7 Tage)

"32 alte AKTEN mit mehreren tausend Belegen, Dokumenten aus der Zeit 1827 - 1910. Hauptanteil liegt in der Zeit von 1870 - 1890. (...) Dabei sind z.B. Grenzregulierungssachen, Grenzrevisionen, Verhandlungen Flächen-Register, Wasserstandsmeldungen der Mühlspree von 1900 - 1904, Personalakten, etc. Es sind Orte vertreten wie z.B. Krausnick, Groß Wasserburg, Neu Lübbenau, Birkbusch, Staakow, Hammer, Streganz, Neuendorf, Birkholz, Pechhütte, Hermsdorf, Hermsdorfer Mühle, Köthensche See, etc. Gute Erhaltung, bis eventuell auf einige Aktendeckel (leicht gerissen, oder geknickt, verstaubt). Durch das Gewicht (über 20 kg) müssen 2 Pakete gepackt werden."

lt. Abb. u.a. Inventar-Verzeichniß der Königlichen Hausfideicommiß* Oberförsterei Klein Wasserburg de 1881 / A Oberförstereikasse Klein Wasserburg Fol. 1 - 10, (Abt. B - K) Förstereikasse Neu-Lübbenau, Groß-Wasserburg, Krausnick, Pechhütte, Lubolz, Groß-Eichholz, Birkbusch, Streganz, Oberförstereikasse Krausnick.

Die ehem. Oberförsterei Klein Wasserburg bei Märkisch-Buchholz ist heute Dienstsitz der Oberförsterei Hammer. Das zuständige Brandenburgische Landeshauptarchiv in Potsdam und seine Außenstelle in Lübben (Spreewald) wurden benachrichtigt, informiert wurden zusätzlich das Amt für Forstwirtschaft Wünsdorf, die Oberförsterei Hammer und das Kreisarchiv in Lübben.

*) Zum Verständnis der preußischen Staatsforsten als "ein der Gesamtheit der Nation gehörendes Fideikommiß" vgl. v. Hagen 1869/1883:

“Die Preußische Staatsforstverwaltung bekennt sich nicht zu den Grundsätzen des nachhaltig höchsten Bodenreinertrags unter Anlehnung an eine Zinseszinsrechnung, sondern sie glaubt, ..., sich der Verpflichtung nicht entheben zu dürfen, bei der Bewirtschaftung der Staatsforsten das Gesamtwohl der Einwohner des Staates ins Auge zu fassen und dabei sowohl die dauernde Bedürfnisbefriedigung in Beziehung auf Holz und andere Waldprodukte als auch die Zwecke berücksichtigen zu müssen, denen der Wald nach so vielen anderen Richtungen hin dienstbar ist. Sie hält sich nicht für befugt, eine einseitige Finanzwirtschaft, am wenigsten eine auf Kapital- und Zinsgewinn berechnete reine Geldwirtschaft mit den Forsten zu treiben, sondern für verpflichtet, die Staatsforsten als ein der Gesamtheit der Nation gehörendes Fideikommiß so zu behandeln, daß der Gegenwert ein möglichst hoher Fruchtgenuß zur Befriedigung ihres Bedürfnisses an Waldprodukten und am Schutz durch den Wald zugute kommt, der Zukunft aber ein mindestens gleich hoher Fruchtgenuß von gleicher Art gesichert wird.” (Otto v. HAGEN, "Die forstlichen Verhältnisse Preußens", 2. Aufl. von Donner, Berlin 1883, 2 Bde., zitiert nach Regionaler Waldbericht Brandenburg / Textteil, August 2000, S. 18f.)

Auszug (rtf (29 KB), html -Version im Google-Cache) aus:
Die neuen Herren: Die Mächtigen in Staat und Wirtschaft / Kurt Pritzkoleit. Wien · München · Basel 1955. 576 S., S. 68-76

(Wiedergegeben bei Oliver Rost, http://www.oliver-rost.homepage.t-online.de, Ausgewählte Quellen und Texte zur Organisation verschiedener Höfe.)

 

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