Landeskirchliches Archiv Hannover (Vb BAT, gehobener Archivdienst)
Deutsches Museum (Entgeltgruppe 9, gehobener Archivdienst)
Direktor Goethe- und Schiller-Archiv Weimar (BAT-O I/A 16)
S. 103
Meyer-Werft in Papenburg (entsprechende Dotierung)
Der Kollege Rehm hätte in seiner Zusammenfassung der Open-Access-Veranstaltung auf dem Essener Archivtag im Archivar 2007 S. 9 auch schreiben können, dass ich die ANSICHT vertreten hätte, eins und eins sei zwei oder dass Schimmel häufig weiss seien.
Nach der maßgeblichen Ansicht des Bundesgesetzgebers, die er in § 64 UrhG zum Ausdruck gebracht hat, SIND Werke nach Ablauf des Urheberrechts Public Domain, denn Public Domain meint nichts anderes als das deutsche gemeinfrei. Archivgut ist gemeinfrei, auch wenn es womöglich öffentlichrechtlichen Ansprüchen unterliegt, weil gemeinfrei sich auf den Ablauf des urheberrechtlichen Schutzes bezieht. Gemeinfreie Werke können nach anderen Rechtsvorschriften in den Verwendungsmöglichkeiten z.T. erheblich beschränkt sein (Markenrecht, Geschmacksmusterrecht, Namensrecht, öffentlichrechtliche Vorschriften über Hoheitszeichen, Vermessungsrecht usw.), sie bleiben aber gemeinfrei.
Urheberrechtliche Unkenntnis in erschreckendem Ausmaß sind aber eher typisch für die Archivarszunft.
http://www.wissensallmende.de/

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24771/1.html
Dass es schon vor Aufkommen einer Urheberrechtsgesetzgebung hochrangige kreative Werke gab, die oft durch Plagiate zustandegekommen wird, dass andere Hochkulturen kein Urheberrecht kennen, das ficht diesen selbsternannten Fighter gegen Plagiate, der mit seiner Artikelserie vorrangig sein Buch (siehe http://weblog.histnet.ch/archives/217 ) promoten will, natürlich nicht an. Wenn es nicht in einem Kontext erfolgt, in dem ungekennzeichnete Übernahmen explizit verboten sind (bei Prüfungsleistungen an der Hochschule vor allem), dann ist das Nutzen eines durch CC-Lizenz freigegebenen Textes kein Plagiat!
Juristen plagiieren übrigens ganz legal, wenn sie aus Urteilen abschreiben (§ 5 UrhG).
Von siebzehn Autorinnen und Autoren werden die verschiedenen Anwendungsbereiche von Freien Netzen und Freiem Wissen dargestellt. In jedem der neun Kapitel kommen in Interviews Menschen wie Lawrence Lessig oder Richard Stallman zu Wort, die mit dem Thema als ExpertInnen, PionierInnen oder unmittelbar Betroffene zu tun hatten oder haben. Am Ende jedes Kapitels finden sich konkrete Projektvorschläge zur Umsetzung auf lokaler Ebene als Beitrag für das Europäische Kulturhauptstadtjahr Linz 2009.
Radio Prag meldete einen Schatzfund in einem Wiener Trödelladen: Comenius' Lateinlehrbuch aus dem 17. Jahrhundert.
Bislang waren nur 2 Exemplare des Buchs von 1654 bekannt.
Das wird doch wohl nicht aus Eichstätt kommen? ;-)

„Mit der heutigen Bekanntgabe öffnen wir unsere Bibliothek buchstäblich der ganzen Welt", sagte Bibliotheksdirektor Rolf Griebel bei der Pressekonferenz.
Die Bayerische Staatsbibliothek wird den Anteil deutschsprachiger Werke in der Google Buchsuche durch Hunderttausende von Texten deutlich steigern – von Klassikern wie den Gebrü̈dern Grimm und Goethe bis hin zu umfangreichen Spezialsammlungen und Raritäten. Neben der deutschsprachigen Literatur umfasst der Bestand der Bibliothek zudem zahlreiche urheberrechtsfreie Werke in italienischer, französischer, spanischer, lateinischer, und englischer Sprache.
Jens Redmer, Leiter der Google Buchsuche für Europa, den Mittleren Osten und Afrika, in der Pressemitteilung: „Die einzigartigen Bestände der Bayerischen Staatsbibliothek sind ein spannender Beitrag zur
Google Buchsuche, die es sich zum Ziel gesetzt hat, die Bücher dieser Welt entdecken zu helfen.“
http://www.boersenblatt.net/138810/template/b3_tpl_home_detail/

Weitere Meldungen:
http://www.focus.de/digital/internet/google/buchsuche_nid_45826.html
http://www.heise.de/newsticker/meldung/86291
PM der BSB
http://www.bsb-muenchen.de/Einzeldarstellung.402.0.html?&styl=&tx_ttnews[tt_news]=617&tx_ttnews[backPid]=74&cHash=9b12987fd2
Zur Kritik an Google Books
http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=12332999&forum_id=113505
"Protokolle der bayerischen Sozialisierungskommission, 1919" ist ein Angebot der der Bayerischen Landesbibliothek Online, des zentralen kulturwissenschaftlichen Informationsportals zu Bayern, in Zusammenarbeit mit der BLOBibliothek der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern.
Die Digitalisate weisen teilweise Textverlust auf. Es bleibt unklar, ob dieser bereits in der Vorlage vorhanden ist.
From: Anita Wursthorn
Subject: [InetBib] Bibliothek Erzherzogin Sophie
Date: Tue, 06 Mar 2007 11:01:34 +0100
Liebe Liste,
ich weiß die folgende Geschichte klingt etwas abenteuerlich, aber vielleicht lässt sich noch etwas retten:
1988 wurden in einem Regensburger Antiquariat die Restbestände der
Bibliothek der Erzherzogin Sophie von Österreich * 1805 † 1872
(Schwiegermutter von Kaiserin Elisabeth) entdeckt. Die Bände aus der
Biedermeierzeit konnten nur durch das kleine Signetstempelchen erkannt
werden, das jeweils auf der Rückseite des Vorsatzblattes gedruckt war
und von einem kleinen Seidenpapierchen verdeckt wurde. Es handelte sich
hauptsächlich um Bildungs- und Erziehungsliteratur aus dem 17., 18. und
19. Jahrhundert, etliche Bände enthielten auch Erbauungsliteratur und
Sammlungen von Predigten. Auf einigen Bänden ist auf dem Rücken eine
handschriftliche Signatur angebracht: FC, Großbuchstabe, Kleinbuch-
stabe und eine Nummer. Diese Bände stammten wohl noch aus der
Bibliothek Ferdinand Carls. Die Bände waren noch die einzige
zusammenhängende Bibliothek, die aus der Auktion (Auktionskatalog 1986
von Hartung & Karl) übrig geblieben waren. Der Sammler, der die
Restbibliothek aufkaufte, brachte die Bändchen in seine Wohnung nach
Berlin und hielt sie gut verpackt in gelben Postkartons für einen
weiteren Transport in ein Museum in der Eifel. Durch dieses Museum und
durch Krankheit war er etwa 2 1/2 Jahre abwesend von Berlin. Inzwischen
wechselte das Mietshaus, zu dem die Wohnung gehörte den Besitzer. Der
neue Besitzer lies es im Jahr 2005 entmieten und die Wohnung des Sammlers
zwangsräumen, obwohl die Miete regelmäßig gezahlt worden war. Etwa 5
Tonnen kamen auf den Müll, aber es wurde auch erkannt, dass es sich
teilweise um wertvolle Sammlungen handelte und so wurde der Inhalt der
Wohnung an einen Händler verkauft. Als der Sammler, der als Vositzender
eines Museumsvereins, inzwischen in Kerpen/Eifel ein Gebäude für das
Museum angekauft hatte, wieder nach Berlin kam, war die Wohnung bereits
nicht mehr vorhanden. In dem Jugendstilhaus waren die Wände und Türen
in den einzelnen Etagen herausgerissen worden. Hinter der Altbaufassade
sollten moderne Lofts entstehen, die als solche bereits zum Kauf
angeboten wurden. Auf der Suche nach dem Wohnungsbestand in Berlin
wurde ein Teil der Bücher und Möbel bei einem Kreuzberger Händler
entdeckt und konnte für 30.000 Euro zurückgekauft werden. Die
Biedermeierbibliothek der Erzherzogin Sophie blieb jedoch verschwunden,
ebenso wie zwei zusammengerollte Ölgemälde des Malers Fritz von Wille,
etwa 50 Haushaltsbände der Familie von Gemmingen (von 1710 an), eine
beachtliche Sammlung alter Baedeckers sowie eine Portraitserie der
Preussisch Königlichen Familie Friedrich Wilhelm III. Der Kreuzberger
Händler erwähnte, dass die Bibliothek von einem Berliner Antiquar
aufgekauft worden sei. Ich habe lange in Berlin gesucht, aber nichts
gefunden und hoffe nun, dass dieser Antiquar vielleicht die Möglichkeit
hat, diesen Eintrag zu lesen, oder dass jemand von Ihnen solche Bände
irgendwo gesehen hat. Vielleicht weiß der Antiquar nicht, was er da an
Bestand gekauft hat. Es besteht jedoch immer noch der Wunsch die
Bibliothek zurückzukaufen. Ich habe Herrn Wirz vorgeschlagen das
Anliegen in dieser Liste zu posten und bin auch autorisiert und bereit
für Fragen oder Hinweise die Telefonnummer von Herrn Wirz
weiterzugeben. Vielleícht kann zumindest der Verbleib der Bibliothek
geklärt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Anita Wursthorn
http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/besondere-bestaende/verkauf.php

Aus der Sindelfinger Zeitung zitieren wir:
Für den Fall, dass die Verhandlungen scheitern, kündigte er einen "Plan B" an: "Das Kulturgut wird dann zum Wirtschaftsgut." Er werde dann für Salem Investoren suchen müssen, auch wenn dies äußerst schwierig und im Grunde nicht sein Ziel sei. "Es wurden aber schon früher Schlösser verkauft." Man könne allerdings nicht einfach im Branchenbuch nachschlagen - etwa unter der Rubrik "saudische Schlosskäufer". Der Zug zur Rettung von Salem sei aber noch nicht abgefahren, allerdings müssten die Verhandlungen wieder aufgenommen werden: "Das muss zeitnah geschehen, denn die Banken drängen." Auf ein Datum, etwa das Resultat der Expertenkommission, wollte sich der Unternehmer nicht festlegen. Er müsse einen Weg finden, wie er Salem erhalten und zugleich den persönlichen Ruin der Familie abwenden könne. Details des mittelständischen Betriebs, in dem 120 Mitarbeiter 4000 Hektar Wald, 700 Hektar landwirtschaftliches Gelände und 130 Hektar Reben bewirtschaften, wollte der Generalbevollmächtigte des Hauses Baden nicht preisgeben: "Wir sind keine Gesellschaft, das sind alles Zahlen der persönlichen Steuererklärung meines Vaters." Das Unternehmen sei nach einem 15-jährigen Konsolidierungsprozess jedoch "gut aufgestellt".
Aus einem Vergleich, so das Argument von Prinz Bernhard, ziehe das Land nicht nur den Vorteil, dass es in den endgültigen Besitz von Kunstwerken komme, die "deutlich über 70 Millionen Euro" liegen könnten. Es habe auch die Gewissheit, dass die kulturhistorisch einmalige Anlage im Hinterland des Bodensees dauerhaft gesichert sei. Er könne sich nicht vorstellen, dass das Land das Schloss mit seinen rund 60 000 Quadratmeter Geschossfläche in seinen Besitz übernehmen und erhalten wolle: "Wir können das deutlich günstiger machen."
Mit einem Tag der offenen Tür am 22. April und weiteren Aktionen will das Adelshaus in der Bevölkerung um Verständnis für seine Position werben.
http://www.szbz.de/ueberregional/bawue/Artikel946596.cfm
Bezeichnend ist, dass die Karten über die Lage des Betriebs nicht auf den Tisch gelegt werden. Einerseits gibt man vor, durch das Salemer Münster extrem belastet zu sein, andererseits füttert man die Öffentlichkeit nur mit sorgsam ausgewählten Informationshäppchen. Und die Presse lässt sich von den Homestorys bei Markgrafens
( http://archiv.twoday.net/search?q=homestor ) blenden und fragt so gut wie nie kritisch nach.
Wenn ein Ondit zutrifft, dass US- und kanadische Banken die Hauptgläubiger des Hauses Baden sind, dann ist das Salemer Münster nicht der eigentliche Grund der finanziellen Misere.
Ein paar Fakten:
Das Bundesverfassungsgericht hat es kategorisch ausgeschlossen, dass jemand durch Denkmalschutz quasi enteignet wird. Dem Haus Baden steht vermutlich ein denkmalschutzrechtlicher Entschädigungsanspruch in beträchtlicher Höhe zu.
Beleg: http://archiv.twoday.net/stories/2892308/
Das zuschussbedürftige Salemer Münster muss denkmalschutzrechtlich im Kontext des höchst wertvollen Gesamtkomplexes (Schloss und riesige Latifundien) gesehen werden. Es ist zumutbar, Einkünfte aus anderen Bereichen des Komplexes auf den Erhalt des Münsters zu verwenden.
Das Haus Baden hatte 200 Jahre Zeit, die Herrschaft Salem (mit riesigem Grundbesitz) auszusaugen und es hat dieses auch nach Kräften getan. Wertvoller Salemer Kunstbesitz wurde 1995 verkauft. Schon im 19. Jahrhundert liess sich der unsympathische Grossherzog Ludwig I. die Salemer Bibliothek von der Universität Heidelberg teuer bezahlen.
http://archiv.twoday.net/stories/3248969/
Die reichsständischen Herrschaften Salem und Petershausen waren illegales Raubgut des Hauses Baden in der Säkularisation, kein wohlerworbenes Eigentum. Der erste Grossherzog Karl Friedrich schlug sie kurzerhand seinen Söhnen zu, der badische Staat musste die Landeshoheit ihnen abkaufen. Obwohl klar zur Ausstattung einer Sekundogenitur gehörig (Bodenseefideikommiss als Apanagialfideikommiss) musste das badische Volk bis 1918 die nachgeborenen Söhne des Hauses subventionieren, denn monarchisch gesinnte Politiker wussten es zu verhindern, dass die Einkünfte aus Salem von der Apanage der Fideikommissinhaber abgezogen wurden, was nur recht und billig gewesen wäre. Das badische Volk musste daher bis 1918 mehr Steuern bezahlen als nötig gewesen wäre.
http://archiv.twoday.net/stories/2892308/
1919 wurde der eigentumsrechtliche Status von Salem als Privateigentum des Hauses Baden leider nicht angetastet, obwohl das mehr als angebracht gewesen wäre. Schon allein durch diese großzügige Schenkung hat das Haus Baden jedes Recht verspielt, Ansprüche auf Kulturgut geltend zu machen.
Das Haus Baden hat im 19. Jahrhundert schamlos überhöhte Managergehälter bezogen - es hat allen Grund, heute den Gürtel etwas enger zu schnallen und dem Volk das zu belassen, was des Volkes ist.
http://www.elbelaw.de/blawg/?p=1396
1 39642 17.12.03 Deutsche Drucke des 16. Jahrhunderts im WWW KlausGraf
2 18237 04.09.03 Linkliste Lateinische Texte im Internet KlausGraf
3 17260 06.03.03 Bildersuchmaschinen KlausGraf
4 10824 20.01.04 Neue Soziale Bewegungen: Archive von unten adi
5 10137 15.06.03 Urheberrecht im WWW KlausGraf
6 9973 03.04.03 Deutsche Archivbibliotheken mit Internetkatalogen KlausGraf
7 9198 04.04.03 Die geheimen Tagebücher der Nibelungen aus Zwettl KlausGraf
8 8813 31.05.04 Open Access und Edition KlausGraf
9 7265 25.11.05 Du bist Deutschland - ein Foto macht Furore - Bildrechtliches KlausGraf
10 6223 14.05.05 Fürstenhaus Ysenburg-Büdingen verscherbelt Kulturgut KlausGraf
11 5911 05.01.05 Digitalisierung auf Ein-Euro-Job-Basis KlausGraf
12 5856 07.04.04 Reader Elektronisches Publizieren und Open Access KlausGraf
13 5351 14.03.03 Gefahren durch Schimmelpilze KlausGraf
14 5147 15.07.05 Finding E-Books KlausGraf
15 5141 26.02.03 Reichsdeputationshauptschluss KlausGraf
16 5028 14.06.04 Digitalisierte Zeitschriften der Geschichtswissenschaft KlausGraf
17 4895 15.06.04 Online-Übersetzungstools KlausGraf
18 4674 02.05.03 Übersicht der von Gallica faksimilierten Bände der MGH KlausGraf
19 4158 05.01.07 UB Eichstätt vernichtet Kulturgut KlausGraf
20 3900 23.04.04 Eprint Archives KlausGraf
21 3727 17.02.04 Archive als schwarze Löcher KlausGraf
22 3708 29.04.04 Stammbücher KlausGraf
23 3703 22.09.04 Anfrage: Paper Capture KlausGraf
24 3646 28.08.05 Historisches Wirtschaftsarchiv wird zerstückelt KlausGraf
25 3537 18.11.03 Regensburg: Kündigungen bei Thurn und Taxis KlausGraf
KOMMENTAR
Frühere Statistiken zum Vergleich:
http://archiv.twoday.net/stories/1047412/
http://archiv.twoday.net/stories/383974/
http://archiv.twoday.net/stories/185154/
http://archiv.twoday.net/stories/69577/
http://archiv.twoday.net/stories/10760/
Uneinholbar behaupten sich die "Deutschen Drucke" an der Spitze. Es dominieren nützliche Linklisten und vergleichbare Service-Seiten, aber auch Kulturgut-Themen sind gut vertreten. Open Access und Urheberrecht fehlen nicht. Die Presseberichterstattung zu "Eichstätt" mit einem Namen und die Tatsache, dass ein zentraler Beitrag vorliegt, hat diese Affäre in die Top 25 hochschnellen lassen. Dies hat die Causa Karlsruhe nicht geschafft!
http://arcana.twoday.net/
auf einen Wiener Archivskandal aufmerksam, der in einem guten Wikipedia-Artikel dokumentiert ist:
Heinz Grill (* 1909 in Wien; † im Mai 1983) war ein österreichischer Historiker, Archivar, Schriftsteller und Karl-May-Experte. [...]
Grill war als Archivar nicht sehr gut bezahlt; sein Monatseinkommen von 1200 Schilling entsprach dem eines Bauhilfsarbeiters, während er monatliche Ausgaben von 3000 Schilling hatte. Das Geld wurde u.a. für die Sanierung von Bombenschäden an der eigenen Wohnung, für die finanziellen Ansprüche seiner Frau und seiner Schwiegermutter, für Kleidung, Theaterbesuche, Sommerurlaube und Privatärzte benötigt[9]. Daher verfiel Heinz Grill seit dem Sommer 1948 darauf, zunächst goldene, dann auch silberne Siegelkapseln und –deckel von Urkunden aus dem Haus-, Hof- und Staatsarchiv zu stehlen und an Juweliere und Metallhändler zu verkaufen. Die in den Kapseln befindlichen Wachssiegel wurden dabei teilweise zerstört; in einigen Fällen entwendete Grill auch Gold- und Silberbullen, die durch ihren Weiterverkauf als Rohmaterial ebenfalls zerstört wurden. Durch insgesamt etwa 400 gestohlene Einzelstücke[10] konnte Grill ca. 1 kg Gold und bis zu 185 kg Silber zu Geld machen[11]. Hinzu kam, dass Grill mindestens elf besonders wertvolle Goldsiegelurkunden aus dem Archiv nach Hause geschmuggelt hatte, um dort die Goldbullen zu entfernen. Dann hatte er die Urkunden zunächst vergessen, um sie jedoch 1951 in plötzlicher Angst vor einer Hausdurchsuchung zu verbrennen, so dass er also nicht nur Siegel, sondern auch einzelne Urkunden vernichtete[12].
Neben diesen Diebstählen hatte sich Grill weitere Unkorrektheiten zu Schulden kommen lassen: seinem Vetter, dem pensionierten Archivar Friedrich Wilhelm Antonius, hatte er sensibles, für die Archivbenutzung noch gesperrtes Aktenmaterial aus der Zwischenkriegszeit zukommen lassen[13]. Außerdem hatte Grill über 400 Bände aus verschiedenen Bibliotheken unerlaubt mit nach Hause genommen. Dabei hatte er aus wertvollen Bibliothekswerken Abbildungen für seine familiengeschichtliche (Porträt-)sammlung herausgeschnitten und die Bücher dadurch teilweise zerstört[14]. Im Laufe des Jahres 1951 begann man im Haus-, Hof- und Staatsarchiv, gegen Grill Verdacht zu schöpfen. Am 17. September 1951 wurde Grill von der Polizei in seinem Dienstzimmer verhaftet[15]. Am 23. Juni 1952 begann die von erheblichem Medieninteresse begleitete Hauptverhandlung gegen Grill vor dem Landgericht Wien[16].
Die Einschätzung von Grills Charakter gab während des Prozesses Rätsel auf. Zeugen beschrieben ihn als ausgesprochen liebenswert, ausgeglichen und durchaus bedürfnislos, andererseits aber auch als unpünktlich, faul, verträumt und etwas eigenbrötlerisch[17]. Sachverständige bescheinigten Grill, dass er zwar durchaus psychopathisch und von pathologischer Sammelleidenschaft besessen war, aber andererseits nicht geisteskrank oder schuldunfähig[18]. Grill zeigte sich schuldeinsichtig und bezeichnete sich als unkorrekten Beamten und als untauglich; der laufende Kontakt mit wertvollem Kulturgut habe ihn abgestumpft und ihn keinerlei Ehrfurcht mehr empfinden lassen[19]. Bei der Urteilsverkündigung am 28. Juni 1952 wurde Grill zu sieben Jahren Kerker verurteilt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Heinz_Grill
http://de.wikipedia.org/wiki/Heinz_Grill
Auch in Eichstätt ist man wohl durch den laufenden Kontakt mit zu viel wertvollen Büchern abgestumpft ...
Weblog Archivalia
Archivalien haben eine Stimme
Seit nunmehr vier Jahren publiziert das vom Historiker Dr. Klaus Graf initiierte Weblog Archivalia nahezu täglich Neuigkeiten rund ums Archivwesen.
Die Beiträge sind kategorisiert und pro Kategorie in einem Menü abrufbar. Jede Kategorie sowie das gesamte Blog können auch als RSS-Feed empfangen werden. Unter den Kategorien findet man u. a. die für Genealogen besonders interessanten Rubriken Genealogie und Hilfswissenschaften und einzelne Archivgattungen wie Staatsarchive, Herrschaftsarchive und Kirchenarchive. Oft enthalten die Beiträge Links zu Netzfunden, z. B. Digitalisate von Archivalien oder historischen Büchern.
Ein wirkliches Verdienst hat sich dieses Weblog durch die akribische Aufklärungsarbeit zu unrühmlichen Vorgängen im Umgang mit Kulturgut erworben. Dies reicht von der Dokumentation fragwürdiger Angebote historischer Dokumente, so z. B. Angebote von Kirchenbüchern bei Ebay, bis hin zur Aufdeckung und kritischen Aufarbeitung von Vorgängen der Zerstörung von Kulturgut im großen Stil. Aktuell wird die Vernichtung eines Teils einer Kapuzinerbibliothek an der Universitätsbibliothek Eichstätt thematisiert. Es geht in diesem Fall um 83 Tonnen (!) historischer Bücher, schätzungsweise 100.000 Bücher sind im Altpapier gelandet. Spätestens jedoch seit dem "Badischen Handschriftenskandal", der zunächst Provinzposse zu sein schien, dann jedoch national wie international in der Fachwelt und bei der interessierten Öffentlichkeit für Aufsehen sorgte, ist Archivalia zum Wächter von solchen Kulturgütern avanciert, die im Allgemeinen weniger Aufmerksamkeit finden.
Unter dem Aspekt, dass Genealogen auf Archivalien angewiesen sind, der Unterhalt von Archiven aber immer kritischer wird, ist rasche und zuverlässige Information zu Vorgängen in diesem Sektor wertvoll. Es wird vielleicht nicht mehr lange dauern, bis von historischem Wissen unbelastete Finanzfachleute fragen, warum sich manche Bundesländer mehrere Staatsarchive leisten. (Der "Handschriftendeal" in Baden-Württemberg wurde zunächst vom Finanzministerium vorbereitet.) Auch der Druck auf die derzeit 23 Landeskirchen der Evangelischen Kirche Deutschlands, zu 8 bis 12 Landeskirchen zu fusionieren, könnte langfristig zu einer Veränderung der kirchlichen Archivlandschaft führen. (Mario Arend)
Danke! Das tut gut.
http://archiv.twoday.net/stories/3143469/#3213206
Dabei hat justament dieses Antiquariat den allergrößten Dreck am Stecken. Die Nazis haben jüdische Literatur vernichtet und auch Ordensbibliotheken beraubt, aber der Anschlag der DDR auf das deutsche historische Bucherbe dürfte erheblich mehr Bücher vernichtet haben. Dirk Sangmeister hat die Verhältnisse recherchiert und in der NZZ publiziert (siehe http://archiv.twoday.net/stories/3264433/ ).
Zwischen 1959 und 1989 gingen der Zentralstelle mehr als sechs Millionen Bücher zu. Die Bibliotheken, denen all diese Bücher zugute kommen sollten, interessierten sich jedoch für nur etwa 700 000 Werke, rund zehn Prozent des Altbestandes. Was geschah mit dem riesigen Rest? Man versuchte, ihn volkswirtschaftlich sinnvoll zu verwerten. Dazu gab es zwei Möglichkeiten: Die eine davon hiess «VEB Sekundärrohstoffverwertung», das heisst auf Deutsch: Ab zum Altpapier. Fast drei Millionen Bücher, überwiegend neuere Literatur, aber auch alte Werke in beklagenswertem Zustand, um die man weiter kein Aufhebens machen wollte, wurden eingestampft und zu Papierbrei vermahlen. Die zweite Möglichkeit war etwas eleganter, vor allem aber sehr viel profitabler: Sie hiess «Zentralantiquariat Leipzig». Gut drei Millionen Bände gingen diesen Weg.
Dem 1959 gegründeten Zentralantiquariat (ZA) waren die alten Bücher eine überaus willkommene Ware, die sich blendend verkaufen liess, aber nicht im Inland, sondern via «Buchexport» an das kapitalistische Ausland. Schon im Mai 1958 war im Leipziger «Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel» dazu aufgerufen worden, «alle Reserven zu mobilisieren, um exportfähige Titel zur Verfügung zu stellen», die dadurch zu erzielenden Devisen sollten «der Verbesserung der Lebenslage der Bevölkerung» dienen.
Die Bibliothekare aus Berlin arbeiteten Hand in Hand mit den Antiquaren aus Leipzig. Man sichtete gemeinsam die Altbestände und zerschlug oft schon an Ort und Stelle die fraglichen Sammlungen, indem man die Bücher kurzerhand auf drei grosse Haufen verteilte: einen für die Zentralstelle für wissenschaftliche Altbestände (ZwA), einen für das Zentralantiquariat und einen für die Makulatur. Nachdem 1961 in der Landesbibliothek Dessau 13 500 Bände flüchtig gesichtet worden waren, fiel die Bilanz folgendermassen aus: «1 Tonne ältere Zeitschriften - unbrauchbar. 5 Tonnen Monographien und Serien - an das ZA. 2,5 Tonnen Biographien, Genealogien, Rara, Länder- und Reisebeschreibungen - an die ZwA.» Dass sich jedoch «auch unter angeblichen Makulaturbergen wertvolle Stücke» verbargen, war dem ersten Leiter der Zentralstelle, Gerhard Pachnicke, zwar bewusst, änderte aber wenig an der Praxis.
Das liest sich wie eine Beschreibung Eichstätter Verhältnisse. Auch in Eichstätt gab es drei Haufen. Wo gehobelt wird, da fliegen Späne. Auf Einzelbücherschicksale kann keine Rücksicht genommen werden. Rare alte Drucke oder Unica unter dem Altpapier? Pech!
»83 Tonnen Bücher als Müll«
Unter der Überschrift ›83 Tonnen Bücher als Müll. Die Universität Eichstätt vernichtet eine Klosterbibliothek‹ veröffentlichte die Frankfurter Allgemeine Zeitung im Feuilleton der Ausgabe vom 21. Februar 2007 (Nr. 44, S. 35) einen Beitrag des Historikers Klaus Graf. Es geht darin um die Entsorgung von schätzungsweise circa 100.000 Büchern und Zeitschriftenbänden aus der 420.000 Einheiten umfassenden Zentralbibliothek der Bayerischen Kapuziner in Altötting, die der bayerische Kapuzinerorden 1999 der katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt per Vertrag überlassen hat. Die Buchbestände lagerten in Zwischenquartieren und wurden erst in den Jahren 2005 und 2006 gesichtet – ein Teil wurde in die Bibliothek aufgenommen, ein anderer Teil der Altpapierverwertung zugeführt oder verkauft. Graf: »Was ein beispielhaftes Modell für den Umgang mit kirchlichem Kulturgut hätte werden können, geriet zum Desaster.« Noch härtere Urteile bei archiv.twoday.net. Ein weiterer Skandal besteht nach Graf in dem Umstand, daß auch »unbeschädigte Drucke aus der Zeit vor 1800« weggeworfen wurden (»nachweislich«). Der Eichstätter Stiftungsvorstand hat mittlerweile eine Prüfung der Vorgänge durch externe Gutachter angekündigt.
Die Bewertung der Vorgänge muß den Prüfern überlassen bleiben. Bemerkenswert ist jedoch die grundsätzlich abqualifizierende Weise, in der sich Graf in seinem Artikel über den Antiquariatsbuchhandel äußert, an den die Universität Eichstätt Kapuziner-Dubletten abgegeben hat – ein sicher für sich nicht ungewöhnlicher Vorgang. Graf führt als Beleg einen »anonymen Hinweisgeber« und die eigene ZVAB- und Ebay-Recherche an.
Zwei Zitate aus dem FAZ-Text zeigen aber, in welche Richtung die Vorwürfe auch zielen: »[…] man setzte ausschließlich auf die Zusammenarbeit mit Antiquaren.« »Durch Antiquariatsverkäufe gehen diese kleinen Mosaiksteine zur geistigen Kultur des frühneuzeitlichen Katholizismus verloren.«
Der Antiquariatsbuchhandel gerät so in ein falsches Licht. Die buch- und kulturbewahrende Funktion, die Antiquare ausüben – auch in diesem Fall – wird von Graf nicht einmal ansatzweise gewürdigt. Seit vielen Jahrzehnten gestaltet sich die Zusammenarbeit von Antiquaren und Bibliothekaren als unproblematisch und für beide Seiten vorteilhaft. Wer hierzu Informationen sucht, lese beispielsweise die jüngsten Presseberichte über die geplante Wiedereröffnung der Anna Amalia Bibliothek; ohne den Antiquariatsmarkt hätte für die Weimarer Bibliothek wenig Aussicht bestanden, die Geldspenden sinnvoll einzusetzen und die durch den verheerenden Brand entstandenen Lücken zu füllen. Grafs Artikel bietet demgegenüber nur Polemik und Vorurteile.
SPIEGEL ONLINE (hier...) gibt derweil Äußerungen des Provinzials der bayrischen Kapuziner wieder: Man habe das Vorgehen der Eichstätter Bibliotheksleitung »mitgetragen«. Die Aussage, daß es sich bei den vernichteten Büchern großteils um unbeschädigte Werke des 17. und 18. Jahrhunderts handelte, sei »rational nicht nachvollziehbar«.
Die "buch- und kulturbewahrende" Funktion der Antiquare ist mir seit 1994 (als mich die Versteigerung der Donaueschinger Inkunabelsammlung schockierte) weitgehend entgangen. Mir sind Antiquariate vor allem begegnet, wenn es darum ging, historische Bibliotheken zu fleddern und zu zerstückeln und so Geschichtsquellen zu vernichten. Der Antiquariatsbuchhandel ist ein halbseidenes Gewerbe, in den Randzonen offen zur Kriminalität.
Dass mein FAZ-Artikel nur Polemik und Vorurteile bietet, kann nur jemand so sehen, der geifert. Für meine Verhältnisse war er extrem sachlich.
Ein Sündenregister des Antiquariatsbuchhandels kann man sich anhand der Suchfunktion von ARCHIVALIA zusammenstellen.
Es genügt, auf http://archiv.twoday.net/stories/3264433/ hinzuweisen, einen Beitrag, der die verantwortungslose Zerstörung historischer alter Bibliotheken in der DDR unter tatkräftiger Mithilfe westdeutscher Antiquare thematisiert.
The Anglo-American Legal Tradition (Robert Palmer, University of Houston Law Center)
A huge project to digitise medieval and early-modern English legal records, and to make the images freely available through the Internet. The records covered are from the period 1272-1650, and include plea rolls (CP 40, KB 27 and E 13), Exchequer memoranda rolls (E 159 and E 368) and other series (C 33, JUST 1 [to 1350], E 124, E 126, REQ 1, DL 5 and CHES 14). Images are already available for the reigns of Edward I, Edward III and Henry VIII-Charles I, and more material is being added at the rate of 400,000 images per year. The site also includes some transcribed examples.
http://www.medievalgenealogy.org.uk/updates/update.shtml
Das Börsenblatt verweist auf eine Pressekonferenz morgen.
Da haben sich ja die beiden richtigen gefunden ;-)
http://de.wikipedia.org/wiki/Dereliktion
Dort wird auf einen (inzwischen aus dem Listenarchiv von URECHT verschwundenen, im Internetarchiv aber glücklicherweise noch vorhandenen) Mailinglistenbeitrag von mir verwiesen, der auch die Kulturgut-Thematik anspricht.
Maßgeblich sind aber die detaillierten Ausführungen von Strauch, Archivalieneigentum, 1998, S. 250-255 "Ist archivwürdiges Schriftgut im Altpapier derelinquiert?"
S. 331f. behandelt Strauch die Frage, ob Archivgut zwischen der Kassationsentscheidung und der faktischen Vernichtung von Dritten angeeignet werden kann.
Eichstätter Studis diskutieren.
http://www.rafo.lvr.de/archivberatung/themen_und_texte/bewertung/strauch_archeig_08.pdf (Stand 2008)
http://www.uni-tuebingen.de/uni/qvo/38dinge/38dinge.html

Prozessakten als genealogische Quelle
Vortrag im StA Münster
Dr. Thomas Reich (01.03.2007) "Prozessakten"
Die Powerpointpräsentation gibts als PDF, ca. 4 MB!
http://www.archive.nrw.de/dok/vortrag01/Prozessakten.pdf
Thematisiert werden insbesondere die Hexenprozesse.
http://wiki-de.genealogy.net/w/index.php?title=Kirchenbuch_zu_verkaufen&diff=218235&oldid=218234
Das Zentralarchiv in Speyer hat sich bereit erklärt, entsprechende Meldungen entgegenzunehmen und an das zuständige Archiv weiterzuleiten.
Das bezieht sich nach dem Kontext der Seite natürlich nur auf Kirchenarchivalien, aber es ist anzunehmen, dass man in Speyer auch denjenigen mit Tipps hilft, die anderes Archivgut bei eBay gefunden haben.
So erfreulich das ist, so bleiben doch Fragen offen:
*Was tun, wenn eine solche Meldung nicht mehr rechtzeitig ankommen kann (z.B. am Wochenende)?
*Was ist, wenn das zuständige Archiv sich pflichtwidrig als unzuständig betrachtet, also nichts tut?
Sollen/können dann Bürgerinnen und Bürger durch Ankauf tätig werden und wie können sie wissen, ob ein Archiv mitbieten möchte oder andere Schritte einleitet, um die Angelegenheit zu klären (z.B. bei Diebesgut)?
Ich verweise auf meine Überlegungen unter:
http://archiv.twoday.net/stories/2544165/
http://archiv.twoday.net/stories/2544153/
http://archiv.twoday.net/stories/2542845/
http://archiv.twoday.net/stories/2544090/
Zum Problem aus US-Sicht:
http://archiv.twoday.net/stories/547635/
http://archiv.twoday.net/stories/181382/ - Hinweis auf
http://www.statearchivists.org/issues/publ-rec-auctions.htm
Sofern man bei einer Auktion ein Verfahren etabliert, dass es beliebigen Interessenten ermöglicht zu erfahren, ob ein Archiv mitbietet, stehen diese Informationen auch dem jeweiligen Anbieter zur Verfügung. Missbräuchliches Scheinbieten lässt sich nicht ausschließen.
Sofern man kein Verfahren etabliert, kann es sein, dass "altruistische" Akteure, die das Stück für das Archiv zum Selbstkostenpreis oder als Geschenk sichern möchten, durch Gegeneinanderbieten den Preis hochtreiben und sogar das Archiv überbieten. Ob ein Bieter altrustische Motive hat bzw. für das Archiv bietet, lässt sich z.B. bei eBay ja überhaupt nicht erkennen.
Es handelt sich um ein keineswegs triviales entscheidungstheoretisches Problem, das mit dem entsprechenden theoretischen Instrumentarium untersucht werden müsste.
Ist nur bekannt, dass das zuständige Archiv (bzw. die potentiell zuständigen Archive) informiert ist und besteht in einem solchen Fall die generelle Empfehlung, dass altruistische Bieter sich nicht beteiligen, kann die erstrebenswerte Rückführung (vorausgesetzt, rechtliche Schritte sind aussichtslos) scheitern,
- wenn das Archiv ein zu geringes Gebot (eBay: Maximalgebot) abgibt
- wenn das Archiv auf einen Erwerb verzichtet.
Dass sich die Archiv-Funktionäre damit noch nicht beschäftigt haben, das wirft auf sie kein besonders gutes Licht. Bezeichenderweise kam auf eine Frage von mir im VdA-Forum so gut wie keine Resonanz:
http://132390.forum.onetwomax.de/topic=100274413958
Meinungen?
macht darauf aufmerksam, dass die kanadische Sammlung “Les classiques des sciences sociales” http://classiques.uqac.ca/ auch für den Mediävisten wichtige Bücher als E-Texte enthält.

Angesichts der wiederholten Angriffe gegen meine Person, die mir vorwerfen, mir gehe es nur um den Krawall, erscheint es mir angemessen auch denjenigen Fall von 2002 wenigstens umrisshaft zu dokumentieren, bei dem mein Engagement (seit 1994) zugunsten des Schutzes geschlossener Sammlungen zum erfreulichsten Ergebnis führte. Würde ich nur aus persönlicher Geltungssucht agieren, hätte ich mich schon längst mit dem Casus gebrüstet.
Wir hatten in ARCHIVALIA auch einen Fall, bei dem eine ausländische Archivalie aufgrund unseres Hinweises (ich selbst habe daran den geringsten Anteil, BCK hat das Archiv, dem das Stück gestohlen wurde, informiert) von Interpol beschlagnahmt wurde. Um die heiklen Rückgabeverhandlungen nicht zu gefährden, haben wir auf eine weitere Berichterstattung verzichtet.
Kann man hinter den Kulissen ohne Aufsehen für den Erhalt des Kulturguts arbeiten, sollte man das tun. Aber die Öffentlichkeit hat auch ein Recht darauf informiert zu werden, wenn in skandalöser Weise mit Kulturgut umgegangen wird, wie es offensichtlich in Eichstätt geschah. Ein allgemeines Umdenken in den Kreisen der Beteiligten lässt sich nur erzielen, wenn die (Fach-)Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Meinungsbildung hat. Da sind auch deutliche Worte angebracht, denn das Werfen von Wattebäuschchen hat noch nie etwas geändert.
***
Zu den beiden folgenden Artikeln aus der Mainpost ist zu ergaenzen:
Der Erwerb eines kostbaren Drucks aus dem 16. Jahrhundert ueber den ZVAB
durch einen Privatmann fuehrte aufgrund des im Buch befindlichen
Besitzvermerks zur Feststellung, dass es sich um einen Bestandteil der
im 16. Jh. an die Stadt Ochsenfurt gestifteten Ganzhorn-Sammlung
handelte. Da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass es sich um eine
widerrechtliche Veraeusserung seitens der Stadt handelte, wurde ich
eingeschaltet. Nach einem Telefonat mit dem hochbetagten Stadtarchivar informierte dieser die Kripo, die daraufhin erfolgreich ermitteln
konnte. Zwar habe ich ein Dankschreiben des Ochsenfurter Buergermeisters erhalten, das Hauptverdienst aber kommt derjenigen Person zu, die die provenienzgeschichtliche Identifizierung vorgenommen hat - sie moechte anonym bleiben.
Ich finde es erfreulich, dass mein Engagement fuer Kulturgutschutz auch einmal ein so positives Ergebnis erbracht hat.
***
24.10.2002 Ochsenfurt: MaS Bücher [NEWS (msh)]
Diebstahl blieb 15 Jahre unbemerkt
Beute aus Stadtarchiv sollte versilbert werden: Ochsenfurt Aus dem
umfangreichen Archiv der Stadt Ochsenfurt entwendete ein Dieb vor 15
Jahren wertvolle historische Bücher im Wert von mindestens 60000
Euro. Ihr Fehlen blieb unbemerkt, bis ein Bekannter des Diebes sie
jetzt auf dem Kunstmarkt zu Geld machen wollte.
Das Archiv umfasst mehrere tausend Bände in insgesamt neun Räumen, auf
drei Stockwerke verteilt. Die jetzt wieder aufgetauchten Bücher, bei
denen es sich nach Auskunft von Bürgermeister Wesselowsky um religiöse
Traktate handelt, gehörten nicht zu dem Teil des Archivs, der von
Wissenschaftlern der Würzburger Universität in jüngerer Vergangenheit
häufiger benutzt worden war.
Deshalb fiel es auch nicht auf, als acht der 60 Bände umfassenden
Sammlung "Ganzhorn" fehlten, nachdem das Archiv 1987 neu geordnet und
katalogisiert worden war. Die Ganzhorn'sche Bibliothek umfasst nach
Angaben von Stadtarchivar Hans Hohe eine Reihe so genannter
Wiegendrucke, wertvoller Erstausgaben.
Ein heute 49 Jahre alter Mann hatte 1987 als eine von rund einem
Dutzend ABM-Kräften bei der Neuordnung des Archivs mitgeholfen. "Dabei
war ihm wohl nicht verborgen geblieben, dass die mittelalterlichen
Bücher aus der Sammlung 'Ganzhorn' einen beträchtlichen Wert haben,"
sagt Polizeihauptkommissar Wolfgang Glücker. Neben solchen Bänden packte
der damalige Mitarbeiter noch weitere Bücher und Druckwerke ein. Nach
Informationen dieser Zeitung soll ihn seine inzwischen verstorbene
Geliebte dazu angestiftet haben. Der 49-Jährige lagerte seine Beute
jahrelang in Kunststoffboxen im Keller.
Im Dezember letzten Jahres brachte er die Sachen zu einem 66-jährigen
Bekannten in Würzburg. "Die tatsächliche Herkunft des Inhaltes wusste
dieser wohl nicht," meint Glücker. Im Juli und August 2002 versilberte
der Bekannte einen Teil der Bücher. In einem Würzburger Antiquariat
bot er drei Stücke aus der Ganzhorn-Sammlung an.
Der Händler kaufte sie und hatte zwei davon schon wieder weiter
veräußert. Aufgrund eines anonymen Hinweises wurde die Kripo Würzburg
Anfang Oktober auf den Handel aufmerksam. In den darauf folgenden Tagen
konnte das noch vorhandene Buch sichergestellt werden. Über den Händler
gelang es auch, die beiden anderen Exemplare wieder zu beschaffen. Als
der 66-jährige "Buch- Lieferant" Mitte vergangener Woche wieder ein
Stück zum Verkauf anbot, griffen die Kriminalbeamten zu. Bei der
anschließenden Hausdurchsuchung tauchte auch der Rest auf. Der
Festgenommene nannte bei seiner Vernehmung seinen Hintermann. Der
49-Jährige legte bei seiner Vernehmung ein Geständnis ab.
Damit künftig ein Diebstahl nicht mehr so lange unbemerkt bleibt, hat
Bürgermeister Peter Wesselowsky "Zählkontrollen in regelmäßige
Abständen" angeordnet.
Autor: Von unserem Redaktionsmitglied Manfred Schweidler
***

Weitgehend uebereinstimmend die Fraenkischen Nachrichten:
http://www.fnweb.de/archiv/2002/m10/24/nachrichten/20021024_1200916006_29602.htm\ l *** Mainpost 06.02.2002 Ochsenfurt: lire frankenbund* [NEWS (akn)] Spende für Restaurierung der wertvollen Inkunabeln ochsenfurt (lire) Für die Arbeit im Stadtarchiv sind 250 Euro bestimmt, die der Vorsitzende des Frankenbundes Ochsenfurt/Markt breit, Pfarrer Dr. Hans-Ulrich Hofmann, Bürgermeister Peter Wesselowsky überreichte. Er soll zweckgebunden für die Restaurierung der wertvollen Inkunabeln im Stadtarchiv Verwendung finden. Diese so genannten Wiegedrucke stammen aus dem 15. und 16. Jahrhundert und sind Bestandteil der Ganzhorn'schen Bibliothek. Fachleute der Abtei Münsterschwarzach restaurieren nach und nach die Zeugnisse einer glanzvollen Vergangenheit, die Teil des Ochsenfurter Stadtarchives sind. Stellvertretend für seinen Vater, Stadtarchivar Hans Hohe, bedankte sich Gerald Hohe für die Spende. In einem Schreiben an den Frankenbund dankt Stadtarchivar Hohe für die Spende von 250 Euro, die ein Teilbetrag für die Restaurierung eines weitern Bandes sind. Hohe schreibt, dass die Bände völlig zerlegt und gereinigt werden. Erneuert oder ergänzt werden auch die Schließen. Ganzhorns Sammlung umfasste ursprünglich etwa 200 Inkunabeln, 70 Stück sind noch nachweisbar, der Rest ist im 18. Jahrhundert verschwunden. Offenbar sei die Ausleihe nicht kontrolliert worden, vermutet Archivar Hohe. Auf Auktionen werden für Inkunabeln zwischen 5000 und 10000 Euro geboten.
Bei ebay wird mit der Artikelnummer 180091541695 unter dem Titel
"1765 NEUES PFARRBUCH - Handschrift HESSEN -Genealogie"
etwas angeboten, was vermutlich nicht auf den Markt gehört.
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=180091541695
Es wurde in den genealogy.net-Mailinglisten compgend-L und Hessen-L darauf hingewiesen.
Ich habe die Teilnehmer beider Listen gebeten, nicht zu bieten. Aktuell sind 35,50 EUR geboten.
Haben Sie eine Idee, worum es sich bei diesem "Pfarrerbuch" eigentlich handelt?
Die habe ich leider nicht, da die Abbildung auch für mich zu klein ist.
Arend hat vor, das Landeskirchliche Archiv in Kassel zu informieren.
Eintrag bei
http://wiki-de.genealogy.net/wiki/Kirchenbuch_zu_verkaufen
ist erfolgt.
Arend weist auch auf die beiden Rechnungsbücher von Grafenwöhr 1770-86 hin, die meines Erachtens auch nichts bei eBay verloren haben.
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=200081948814
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=200081948819
Der Text ist unfrei, die Faksimiles können betrachtet werden.

§ 59 betrifft die Domänenfrage, jüngst ausführlich erörtert von Klein.
Walter Kutsch hat seine umfassende Bibliothek zum Thema Münster in Westfalen für die Öffentlichkeit geöffnet und den Katalog ins Internet gestellt. Besonders bemerkenswert sind die vielen unveröffentlichten Hochschularbeiten (Diplom-, Magister- und Staatsexamensarbeiten).
Kutsch schreibt:
In der aktuellen schwierigen Finanzlage der öffentlichen Bibliotheken können geordnete private Spezialbibliotheken deren Angebot sinnvoll ergänzen und Interessenten mit dort nicht vorhandener Literatur versorgen. Ein solches Modell ist gewiß ein Novum in Deutschland, das Wagnis ist spannend. Ich freue mich, forschenden Schülern und Studenten ebenso wie allen anderen "Literatursuchern" helfen zu können. Vielleicht kann ich darüberhinaus auch andere "Privatbibliothekare" dazu anregen, ihre Bestände einem größeren Interessentenkreis zu öffnen.
http://www.digizeitschriften.de/index.php?id=loader&tx_jkDigiTools_pi1[IDDOC]=39395
Auf der Suche nach Volltexten von Geisteswissenschaftlern der Uni Zürich im Netz stiess ich auf eine wichtige Studie über die Ausgrenzung der Jenischen in der Schweiz.
Walter Leimgruber / Thomas Meier / Roger Sablonier, Das Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse. Historische Studie aufgrund der Akten der Stiftung Pro Juventute im Schweizerischen Bundesarchiv, hg. v. Schweizerischen Bundesarchiv (Bundesarchiv Dossier 9), Bern 1998.
Zitat von Sablonier in seinem persönlichen Schlusswort
"In erschreckender Weise deutlich wird in den Akten bereits schon in der Sprache ein
intoleranter, tief verständnisloser und unwürdiger Umgang mit Menschen, die nicht
der eigenen Norm entsprechen, gleichzeitig ein Umgang mit kulturell Andersartigen,
wie er wohl typisch schweizerischen, kleinstaatlichen Ausprägungen moderner staatlicher
Kontrolle und Repression entspricht."
http://www.sagw.ch/dt/index.asp?seite=detailTermine.asp&pag=start&id=814&
zugänglich sein sollen berichtet die Uni Zürich
http://www.unipublic.uzh.ch/campus/uni-news/2007/2467.html.
Zitat
Im «grünen Weg» sind, neben dem Aufbau der geeigneten Infrastruktur für die Speicherung der Daten, so genannten Repositories, derzeit in erster Linie ungeklärte Copyright-Fragen von Bedeutung. Denn meist treten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sämtliche Rechte an einer Publikation an die Verlage ab. Ob die Hinterlegung in einem öffentlich zugänglichen Repository im Rahmen des Vertrags erlaubt ist oder nicht, muss für jede Zeitschrift einzeln abgeklärt werden, erläuterte Ingeborg Zimmermann, Leiterin der Forschungsbibliothek Irchel und Ko-Projektleiterin des Dokumentenservers ZORA (Zurich Open Repository and Archive) der Universität Zürich. In Zürich führte das sogar dazu, dass vereinzelt Dokumente nach Interventionen der Verlage wieder aus dem Repository entfernt werden mussten.
Am 21. Juli 2005 erließ die Universität Zürich ein sogenanntes institutionelles OA-Mandat: "Die Universität Zürich erwartet von ihren Forschenden, dass sie eine vollständige Fassung aller publizierten und peer-reviewed Artikel im Dokumenten- und Publikationsserver der Universität hinterlegen, sofern dem keine rechtlichen Bedenken entgegenstehen - die Green Road to Open Access."
http://www.unipublic.uzh.ch/campus/uni-news/2006/2346.html
Die DFG "expects", die Uni Zürich "erwartet" (requires) das Self-Archiving.
http://www.eprints.org/openaccess/policysignup/
Wie "verpflichtend" sind die Leitlinien von Zürich?
Nicht sehr, denn die Bestückung des am 13. Oktober 2006 eröffneten OA-Repositoriums ZORA lässt doch sehr zu wünschen übrig. 1742 Dokumente scheinen viel, aber schaut man genauer hin, dann sieht man, dass vor allem Naturwissenschaftler der "Erwartung" der Uni-Leitung entsprechen.
http://zora.openrepository.com/zora/community-list
Die grösste Fakultät ist die Philosophische Fakultät mit über 100 ProfessorInnen:
http://www.phil.unizh.ch/fakultaet.html
Aus dieser Fakultät gibt es in ZORA nur einen einzigen Eintrag zum Psychologischen Institut und keinen einzigen Postprint!
Am fleißigsten waren die Zoologen (485 Dokumente).
Meine These lautet: Das Züricher Mandat steht auf einer Ebene wie die DFG-Open-Access-Richtlinie, die aus guten Gründen nicht als "verpflichtend" angesehen wird. Es ist eine etwas nachdrücklichere Empfehlung, nicht mehr.
Dass die Geisteswissenschaften die Erwartung der Universität so eklatant ignorieren, liegt wohl weniger an den rechtlichen Problemen als an der mangelnden Kommunikation der "Erwartung".
KULTUR / Zweifelhafte Vorwürfe gegen die Eichstätter Universitätsbibliothek erhalten nationale Aufmerksamkeit
80 Tonnen Bücher werden zum Skandal
Rund 100 000 alte Bücher aus der Bibliothek der Katholischen Universität Eichstätt sind im Altpapier-Container gelandet. Ein Skandal, rufen manche: Da wird Kulturgut tonnenweise vernichtet. Wer genau hinsieht, wundert sich über die Aufregung und das deutschlandweite Echo.
THOMAS SPANHEL
Die neue Universitätsbibliothek Eichstätt gilt als architektonisches Meisterwerk im Herzen Bayerns. Ein Bau, dessen große Glasfronten für die Weltoffenheit und Transparenz der Wissenschaft steht, die hier herrschen soll. Doch seit ein anonymer Informant fünf vor 1802 erschienene Buchbände in einem Altpapier-Container der Bibliothek entdeckt haben will, zweifeln manche Eichstätter, ob alles so offen und wissenschaftlich zugeht in dem Gebäude.
Die fünf Bände sollen zu rund 80 Tonnen alter Bücher gehört haben, die zum Großteil aus den Beständen der bayerischen Kapuziner-Klöster stammen und in den Jahren 2005 und 2006 zum Altpapier wanderten. "Skandal" - so titelte die Lokalzeitung "Eichstätter Kurier". Es tauchten Presseberichte auf, jedes vom früheren Leiter der Bibliothek Hermann Holzbauer "handverlesene" Buch der Kapuziner sei erhaltenswert, es handele sich "großteils um unbeschädigte Werke des 17. und 18. Jahrhunderts".
Buchliebhaber meldeten sich und fragten, ob sie ihre Bestände noch der Eichstätter Bibliothek widmen können - einer Bibliothek, die hoch angesehen ist aufgrund ihrer reichen Bestände, die vor zwei Jahren mit Angelika Reich eine erfahrene auswärtige Universitätsbibliothekarin zur Leiterin berufen hat und fest integriert ist ins Verbundsystem bayerischer Bibliotheken.
Augsburgs Bischof Walter Mixa, vor einer Weile noch Bischof in Eichstätt, sprach angesichts der schieren Masse von rund 100 000 zerschredderten Büchern entsetzt von der vermutlich größten Vernichtung christlicher Literatur in Bayern seit der Säkularisation. Der Aachener Archivar Klaus Graf sieht sich in seiner Einschätzung bestätigt, dass die Unibibliothek tonnenweise "Kulturgut vernichtet". Ein anderer Wissenschaftler, Reinhard Haupenthal, bezeichnet die Bibliothek gar als Augiasstall, der nur mit der Kraft eines Herkules in Ordnung gebracht werden könne. Die Vorwürfe werden fraglich, weil schon vor fünf Jahren ein Vorwurf Grafs lautete, die Bibliothek "verhökert Kapuzinerbücher". Im bayerischen Fernsehen kommen Personen zu Wort, die wie Haupenthal uneins mit der Bibliothek sind, weil diese nicht wie ursprünglich erhofft die eigenen Büchersammlungen angenommen hat.
Fraglich bleibt, wieso sich der Informant erst jetzt gemeldet hat und wie er auf die alten Bücher gestoßen ist. Auch über die Mühe, die sich die Bibliotheks-Mitarbeiter beim Aussortieren der rund 350 000 Bände umfassenden Kapuziner-Bibliothek machten, redet niemand. Die war enorm: Zu zweit saßen sie an den Kartons mit den alten Büchern, um durchzusehen, welche Exemplare bereits vor 1802 erschienen und im Besitz des Freistaats Bayerns blieben, welche Bände ins Archiv kamen und welche Bücher zum Altpapier wanderten, weil sie bereits im Bestand der Bücherei waren. "Jeder Karton aus dem Kapuziner-Bestand wurde durchgesehen", sagt eine der Mitarbeiterinnen, die nicht genannt werden will, denn auf Anweisung des Kanzlers der Uni sind öffentliche Äußerungen zum Thema nicht erwünscht. Die über die öffentlichen Vorwürfe tief deprimierte Mitarbeiterin schließt definitiv aus, dass Bücher vor 1802 oder Einzelstücke versehentlich zum Altpapier wanderten: "Da haben immer zwei hingesehen."
Um die Art der zerschredderten Bücher kümmert sich in den Medien indessen kaum jemand. Es waren tausende Bände christlicher Zeitschriften, typische Erbauungsliteratur des 19. und 20. Jahrhunderts, die heute nur noch hoch spezialisierte Wissenschaftler interessiert. Oftmals lagen Bücher in vielfacher Ausführung vor, da nicht nur jedes der über zehn bayerischen Kapuzinerklöster ähnliche Bücherbestände hatte, sondern auch einzelne Mönche. Dass Tausende solcher Dubletten ins Altpapier kommen, war mit den Kapuzinern so abgesprochen.
Viele Mitarbeiter der katholischen Uni Eichstätt vermuten daher, dass die allzu vagen Vorwürfe insbesondere gegenüber der neuen Bibliotheksdirektorin bewusst lanciert wurden, um diese unter Druck zu setzen. Bekannt ist, dass der frühere Direktor Holzbauer, der jetzt immer wieder öffentlich Vorwürfe äußert, eine andere Nachfolgerin wünschte, sich nach seinem Abschied immer wieder in die aktuellen Geschäfte einmischte und es darüber zum Streit kam.
Fakt ist: "Über die Presse haben wir Informationen über Unregelmäßigkeiten und Unprofessionalität in der Behandlung mit den Buchbeständen der Kapuziner erhalten", sagt Ruprecht Wimmer, Präsident der Universität. "Wir haben deshalb unverzüglich eine Untersuchung eingeleitet." Die Untersuchung ist hoch angesiedelt und geschieht in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Ingolstadt.
---Ein Stück unerträglicher Schönfärberei. LeserInnen von ARCHIVALIA sind am besten über den Fall informiert (von Insidern abgesehen), da alle wesentlichen Informationen und Beweise hier dargestellt wurden.
100.000 Bücher zu vernichten (auch wenn es sich um junge Dubletten handelt) ist kein normaler Vorgang, zumal wenn nachweisbar ist, dass eine soziale Organisation (die Bücherburg Katlenburg) sie kostenfrei für die UB Eichstätt abgeholt hätte, wenn sie die Chance dazu gehabt hätte.
Dürfen die Interessen hochspezialisierter Wissenschaftler mit Füßen getreten werden, weil ein belangloser Journalist das meint?
Und wieso werden die Vorwürfe 2007 fraglich, wenn bereits 2002 die UB Eichstätt Dreck am Stecken hatte? Die Dublettenverkäufe von Altbeständen waren und sind nachweisbar und wurden damals überhaupt nicht bestritten.
Mit anonymen Mitarbeitern kann man beliebig argumentieren. Ich kann auch meinen Informanten ins Feld führen, der mich bereits im Sommer 2006 über gravierende Unregelmäßigkeiten unterrichtete.
Es ist nachweisbar, dass die früheren Mäzene der UB allen Grund haben, der neuen Leiterin zu misstrauen. Eine geschenkte Schallplattensammlung zu verkaufen ist nicht nur schlechter Stil, sondern womöglich justiziabel.
Wenn man genau dokumentiert hätte, was man wegwirft bzw. verkauft, hätten wir nicht ein Beweisproblem, denn niemand kann wissen, was in den Containern tatsächlich sich befand (außer den beteiligten Mitarbeitern und diese haben allen Grund zur Verharmlosung). Weder Holzbauer noch Redl (Eichstätter Kurier) haben irgendeinen Zweifel daran, dass die 6 Bücher (5 bei RA Männlein abgegeben, eines vom Eichstätter Kurier abgebildet) tatsächlich aus den Containern stammen. In einem Fall soll sogar eine eidesstattliche Erklärung vorliegen.
Its collection includes the famous “Priesterseminar” library of the Archbishop of Salzburg, purchased in 1965, and the library of the former Viennese Juridisch-Politischer Leseverein, purchased in 1969. "
http://www.arts.ualberta.ca/CCAuCES/about.htm
Bücher aus dieser Bibliothek sind im OPAC mit entsprechenden Notes versehen.
http://www.worldcat.org/oclc/70352006 von Johann Ertlin ist im WorldCat nur in der U of Alberta nachgewiesen.
UPDATE

Ein neues Erschließungsprojekt widmet sich dem Bestand:
http://repository.library.ualberta.ca/salzburg/
Projekt ist angesichts der bescheidenen Ergebnisse allerdings ein hochgestochener Name. Es ging nur darum, den Titeleinträgen die Salzburg-Provenienz hinzuzufügen (Vorprovenienzen wurden nicht berücksichtigt).
http://commons.wikimedia.org/wiki/Books_of_Capuchins
Ein Rückblick: http://log.netbib.de/?s=litlinks
Ausblick:
http://de.wikisource.org/wiki/Wikisource:Skriptorium#Litlinks_machen_dicht.2C_wir_m.C3.BCssen_aktiv_werden.21
"Ein Mäzenatentum wie in den vergangenen Jahrzehnten wird unserem Haus künftig nicht mehr möglich sein", so von Baden. "Es ist fünf vor zwölf für den Fortbestand des kulturhistorischen Erbes von Schloss Salem. Der Zug zur Rettung ist noch nicht abgefahren, sollte aber auch nicht durch immer neue politische Manöver auf ein Abstellgleis geschoben werden."
Die Verhandlungen zwischen der Stuttgarter Landesregierung und dem Haus Baden über die Einbringung des Schlosses in eine Stiftung liegen zurzeit auf Eis. Hintergrund ist der Streit über den Umgang mit den badischen Kulturgütern. Der Prinz von Baden bekräftigte, sein Haus sei im Sinne eines fairen Ausgleichs bereit, auf die ehemals großherzoglichen Sammlungen rechtsverbindlich zu verzichten. Schloss Salem würde in eine gemeinnützige Kulturstiftung übertragen und aus privaten Mitteln des Hauses Baden finanziert. "Hierzu wäre meine Familie im Stande, wenn sie als Ausgleich für ihren Verzicht auf die Sammlungen 70 Millionen Euro erhält." Er schloss aber auch eine rechtliche Auseinandersetzung nicht aus.
Thomas Fuchs: Von der Büchersammlung zur Bibliothek. Regimentsbibliotheken des 18. und 19. Jahrhunderts in Hannover. In: Militär und Gesellschaft in der Frühen Neuzeit, 10 (2006), Heft 1, S. 34–54
Digitalisat: http://opus.kobv.de/ubp//frontdoor.php?source_opus=1262
Der Quellenwert solcher Bibliotheken oder wenigstens der Bücherverzeichnisse solcher Bibliotheken wird klar benannt: Die Nutzer (= Offiziere) entschieden selbst über Anschaffungen, was wiederum Rückschlüsse auf deren Lese- und Ausbildungswünsche ermöglicht. Klingt nach Binsenweisheit, aber bis nach Donaueschingen und Eichstätt z. B. scheint sich eine solche Sichtweise ja leider noch nicht herumgesprochen zu haben. Bei der Auflösung der hannoverschen Regimentsbibliotheken hat man sich natürlich nicht um die Dokumentation des Erbes gekümmert, und daher sieht die Situation heute so aus:
''Von den Regimentsbibliotheken der hannoverschen Kavallerie und Infanterie sind nur Splitter überliefert. Was mit ihnen geschah, ist in den Akten nicht dokumentiert. Bibliotheksregistraturen und Dienstkataloge sind nicht überliefert. Nur aufgrund der Provenienzrecherche lassen sich gewisse Tendenzen wahrscheinlich machen. In der Mehrzahl der Fälle wurden die Bibliotheken wohl unter den Offizieren aufgeteilt oder den Kommandeuren geschenkt. Für die Bücher der aufgelösten alten militärischen Behörden und Institutionen wurden die Bibliotheken der preußischen 19. Division und des Feld-Artillerie-Regiments Nr. 10 zu Sammelstellen. In ihren Beständen lassen sich die meisten Regimentsbücher nachweisen." (S. 54)
Immerhin hatte das hannoversche Militär damals im Gegensatz zur katholischen Kirche heute genug Anstand, die Bücher wenigstens nicht zu vernichten.
Noch ein weiterer WWW-Fund:
"Das Deutsche Offizierskorps von der Reichsgründung bis zum Ende des Ersten Weltkrieges"
http://www.student-online.net/dictionary/action/view/Publication/430
(eine Autorenangabe ist auf dieser sonderbaren Seite nirgendwo zu finden, aufgrund der Vornamensangaben in den Word-Metadaten tippe ich allerdings auf Daniel Mühlenfeld)
Diese studentische Arbeit (?) referiert zum Thema wohl hauptsächlich Heiger Ostertags „Bildung, Ausbildung und Erziehung. Eliteideal, Anspruch und Wirklichkeit im Offizierkorps im Kaiserreich 1871–1918“, Frankfurt 1990.
Zitat:
Wenn sich aber in der Regimentsbibliothek des kgl. bayer. Infanterie-Regiments 15 eine Ausgabe von Bertha von Suttners „Die Waffen nieder“ befand, verwundert dies durchaus. Allerdings legt die Tatsache, daß diese Ausgabe nur in einer Bibliothek zu finden war, nahe, daß es sich bei dieser Schrift nicht um ein Werk handelte, welches den breiten Geschmack der Offiziere traf.
Nun, darauf hätte ich allerdings auch keine Wetten abgeschlossen...
Weitere Links:
- Historische Literaturbestände in Bibliotheken der Bundeswehr
http://www.ib.hu-berlin.de/~kumlau/handreichungen/h156/ - Militär und Aufklärung. Die Rolle der Soldatenbibliotheken im militärischen Bildungs- und Reformprozess des 18. und frühen 19. Jahrhunderts (Projektbeschreibung)
http://www.amg-fnz.de/alt/projekt.php?ID=62
Following a major digitisation project many of the surviving examples of medieval stained glass in Great Britain are now available to view online. Over 15,000 digitised photographs from the archive of the Corpus Vitrearum Medii Aevi (CVMA) have been added to the AHDS Visual Arts image catalogue at: http://visualarts.ahds.ac.uk/
Source: http://hurstassociates.blogspot.com/

http://www.telemedien-und-recht.de/
Dort sind auch die einschlägigen Drucksachen verlinkt.
Die journalistische Sorgfaltspflicht wird im Rundfunktstaatsvertrag geregelt. Der Entwurf ist zu finden unter:
http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/0000/14_0558_d.pdf
http://www.lfk.de/gesetzeundrichtlinien/rundfunkstaatsvertrag/main.html
Für ARCHIVALIA gelten die journalistischen Sorgfaltspflichten von § 54 Abs. 2 Rundfunkstaatsvertrag:
"Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen insbesondere vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden, haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu entsprechen. Nachrichten sind vom Anbieter vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen."
Stellen Sie sich all die erstaunlichen Dinge vor, die Ihr Kind mithilfe digitaler Techniken schaffen könnte – Filme, Musik, Webseiten, Blogs. Oder denken Sie an die erstaunlichen Dinge, die Ihre Gemeinde mithilfe digitaler Techniken vorantreiben könnte – ein Wiki, gemeinsame Projekte, eine Initiative zur Veränderung von irgendetwas. Denken Sie an all das, und dann stellen Sie sich vor, jemand streut Sand ins Getriebe. Genau das tut ein System, das an jeder Ecke Erlaubnis verlangt. Es ist, wiederum, das System von Breschnews Russland.
Das Recht sollte manche Bereiche der Kultur regulieren, aber nur dort, wo solche Regulierung Gutes tut. Leider prüfen Juristen nur selten ihre Macht oder die von ihnen befürwortete Macht anhand der einfachen pragmatischen Frage: „Wird das gute Ergebnisse bringen? “ Stellt man sie wegen der zunehmenden Reichweite des Rechts zur Rede, fragen sie regelmäßig zurück: „Warum nicht? “
Wir sollten vielmehr fragen, „Warum? “ Zeige mir, warum deine Kulturregulierung notwendig ist. Zeige mir, wozu sie gut ist. Solange du mir nicht beides zeigen kannst, halte deine Juristen fern!
https://www.opensourcepress.de/freie_kultur/index.php#Q1-1-89
http://www.transparency.de/Publikationen.42.0.html
Siehe auch die kurze Würdigung
http://recherchenblog.ch/index.php/weblog/kommentar_zum_deutschen_bundes_informationsgesetz_erschienen/
Bezug auch über manfred.redelfs@greenpeace.de
Informationsfreiheitsgesetz : Information – Ihr gutes Recht. Gesetzestexte Kommentierungen Fallbeispiele Erläuterungen / von Wilhelm Mecklenburg und Benno H. Pöppelmann. Hrsg. v. Deutscher Journalisten-Verband, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Humanisitische Union, netzwerk recherche und Transparency International (Deutsches Chapter). - 223 S.
ISBN 978-3-935819-22-0
Inhaltsverzeichnis:
5 - Gesetzestext
12 - IFG-Gebührenverordnung
15 - Einleitung
21 - Übersicht über den Aufbau des Gesetzes
24 - Zu den einzelnen Vorschriften
153 - Kommentierung zu § 4 LPG (AUskunftsanspruch der Presse)
159 - Abkürzungen
161 - Liste der angesprochenen Gesetze
169 - Literaturverzeichnis
175 - Gesetzgebungsverfahren
177 - Gesetzentwurf und Begründung
209 - Bericht und Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses
221 - Über die Herausgeber
Mir lag ein Rezensionsexemplar vor.
Erfreulich ist, dass sich die Kommentatoren eindeutig ins Lager der Transparenz-Freunde geschlagen haben. Die Perspektive ist deutlich von der journalistischen Praxis geprägt, daher wird auch der presserechtliche Auskunftsanspruch (Berliner Fassung des LPG) kommentiert. Zu diesem siehe
http://de.wikipedia.org/wiki/Auskunftsanspruch_%28Presserecht%29
Auf detaillierte juristische Erörterungen wird zugunsten anschaulicher Fallbeispiele verzichtet. Das Buch ist mit einem reichen Anmerkungsapparat versehen.
Die Abkürzung NöR (im Abkürzungsverzeichnis vergessen) wird ein Journalist nicht ohne eine Google-Recherche auflösen können, mir sagte die Zeitschrift (eigene Zitierempfehlung: NordÖR) auch nichts:
http://www.nordoer.de/unterordner/Seite3.htm
Der Artikel von Lenski liegt mir daher nicht vor. Zu der Frage des Urheberrechts, die ich hier unter
http://archiv.twoday.net/stories/1666772/
http://archiv.twoday.net/stories/1946870/
erörtert habe wird S. 88ff. in einer Weise Stellung bezogen, die nicht wirklich weiterführt. Ich stimme der neueren Auslegung nicht zu, dass sich durch die Einsichtsmöglichkeit eine Veröffentlichung (§ 12 UrhG) ergibt. Ebenso wie beim VwVfG oder der Archiveinsicht (siehe OLG Zweibrücken "Jüdische Friedhöfe" http://de.wikisource.org/wiki/Oberlandesgericht_Zweibr%C3%BCcken_-_J%C3%BCdische_Friedh%C3%B6fe ) ist auch das IFG-Einsichtsrecht nicht mit dem Besuch einer Bibliothek zu vergleichen, wo man Bücher ohne Vorprüfung einsehen darf. Dies lässt sich auch mit Kommentaren zum UIG begründen.
Die Autoren versuchen zwar, das Argument mit dem Veröffentlichungsrecht zurückzudrängen, aber ich teile angesichts des Schutzes der "kleinen Münze" nicht den Optimismus, dass nur wenige Materialien, die dem IFG unterliegen, urheberrechtlich geschützt sein dürften.
Sie schreiben: "Veröffentlicht sind danach z.B. Stellungnahmen oder Gutachten, die vom Urheber von sich aus der Behörde zur Beeinflussung der öffentlichen Diskussion zur Verfügung gestellt werden oder solche Werke, bei denen der Urheber von vornherein weiß, dass die Behörde das Werk zur Argumentation oder zur Information in einer die Öffentlichkeit interessierenden Frage einsetzen will".
Die Argumentation dürfte von Urheberrechtlern leicht zerpflückt werden. Eine Auseinandersetzung mit § 45 UrhG erfolgt leider nicht.
Leider wird auf die IFGs der Bundesländer kaum eingegangen.
S. 147 wird nicht klar, wie man die Archivklausel zum Bundesarchiv auslegen muss. Nach der amtlichen Begründung (abgedruckt S. 208) wird "Information, die zugänglich gemacht werden durfte" nicht von der Sperrfrist erfasst. Dies bedeutet, dass nicht nur Unterlagen frei sind, die konkret im Rahmen eines IFG-Antrags benutzt wurden, sondern alle solche, die freigegeben werden durften. Der Archivar hat also die §§ 3-6 durchzugehen, ob der Informationszugang zu versagen wäre. Folgt man der Deutung der Kommentatoren, dass das Erstveröffentlichungsrecht nach § 12 UrhG tangiert ist, so ergibt sich ein Versagungsgrund bei urheberrechtlich geschützten unveröffentlichten Schriften, der nach archivrechtlichen Rahmenbedingungen nicht besteht. Urheberrechtlich geschützte Unterlagen sind also erst nach der 30jährigen Sperrfrist einsehbar, sofern man die Prämisse der Kommentatoren teilt.
Angesichts des wohlfeilen Preises und der leichten Verständlichkeit kann der Kommentar zur Einführung in die IFG-Problematik auch Archivaren empfohlen werden. Allerdings wäre es sinnvoller, den Text zugleich kostenfrei online zugänglich zu machen. Auch Non-profit-Organisationen sollten die empirischen Befunde zur Kenntnis nehmen, dass Open Access für Bücher den Verkauf ankurbelt und nicht schmälert! Nachweise unter
http://archiv.twoday.net/stories/3326893/
Müll aus der Klosterbibliothek : Bücherschätze im Altpapier / SZ vom 23. Februar
Was ist ein wertvolles Buch? Angenommen, ein Buch ist ab 100 Euro wertvoll, dann hätten die Kapuziner ihre 300 000 Bücher für mindestens 30 Millionen Euro verkaufen können. Offensichtlich fand sich kein Käufer, und so wurden die Bücher 1999 der Universität Eichstätt geschenkt. Sieht man von einigen tausend Titeln ab, so dürfte die Masse dieser Bettelordensbibliothek wertlos gewesen sein: zerschlissene Gesangbücher, vergilbte Unterhaltungsliteratur.
Dass dieser Büchermüll dann von der Universität entsorgt wurde, ist eine bibliothekarische Selbstverständlichkeit. Schließlich kostet die Inventarisierung und Katalogisierung eines Titels durchschnittlich 20 Euro. Eine andere Frage ist allerdings, warum die Universität Eichstätt diesen "Bücherschatz" überhaupt angenommen hat. Der dafür zuständige frühere Bibliotheksdirektor behauptet nun, "jeder einzelne der 300 000 Bände sei erhaltungswürdig gewesen". Er habe sie vor dem Transport nach Eichstätt selber gesichtet. Wie das? Wenn der Bibliotheksdirektor jeden Band nur zehn Sekunden in die Hand nahm, dann musste er 833 Stunden, also ein halbes Arbeitsjahr, mit der Sichtung zubringen. Kurzum: eine dubiose Geschichte, die vermutlich mehr mit Personen zu tun hat als mit Büchern.
Prof. Helmut Berschin, Regensburg
Mit freundlicher Genehmigung Prof. Dr. Helmut Berschin
Darunter auch Materialien zu deutschen Büchern von "keichwa".
"Das Historische Archiv ist - neben den Hörfunk- und Fernseharchiven - das "Gedächtnis" des Bayerischen Rundfunks und die zentrale Informationsstelle zur Rundfunkgeschichte in Bayern.
Als Unternehmensarchiv sammelt, sichert, ordnet, erschließt und erforscht es Schriftgut, Daten, Plakate und Objekte zur Entwicklung des Bayerischen Rundfunks von den Anfängen 1922 bis zur Gegenwart."
Auf der Seite sind eine Beständeübersicht sowie einige Findbücher als PDF verfügbar.
Aus: Clio Online-Digest via H-SOZ-U-KULT

Glasers Kolumne, die am Ende auch den Fall Eichstätt erwähnt, thematisiert die mangelnde Haltbarkeit digitaler Datenträger.

Artikel in der Wikipedia zu dem am 28. Februar 1707 geborenen Wissenschaftler:
http://de.wikipedia.org/wiki/Johann_Christian_Senckenberg
http://www.senckenberg-jahr.de/senckenberg/index.html
Senckenbergs Lebenswerk wirkt bis heute fort. Das Bürgerhospital, das von einem gleichnamigen Verein getragen wird, dessen Vorstand mit der Stiftungsadministration identisch ist, befindet sich nach wie vor im Besitz der Dr. Senckenbergischen Stiftung. Die anderen Institute sind in die 1912 von der Senckenbergischen Stiftung mitbegründete Frankfurter Universität eingegangen. Mit der Einbeziehung der »Dr. Senckenbergischen Anatomie«, des »Senckenbergischen Instituts für Pathologie«, des »Botanischen Instituts mit botanischem Garten«; und der »Senckenbergischen Bibliothek« (seit 1. Januar 2005: Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg) in die Universität sowie dem 1938 nachträglich gegründeten universitären »Senckenbergischen Institut für Geschichte und Ethik der Medizin« hat sich die Vision des Stifters erfüllt: »Meine Stiftung«, so Senckenberg im August 1763, »wird von hier aus gute Leute machen, auch gute auswärtige herbeiführen und hiesige zum Nacheifern bringen, mir zur Freude, da alles darauf abzielt, dass der Stadt in medicis wohl gedient werde«
Digitalisate (unvollständige Liste):
http://www.senckenberg-jahr.de/senckenberg/literatur.html
Besondere Brisanz gewinnt diese Aussage durch den Umstand, dass die Bücherburg vor einigen Jahren tatsächlich Bücher aus Eichstätt erhalten hatte. Den Kontakt hatte ein Antiquar vermittelt, der hinsichtlich der für ihn nicht brauchbaren Bände an die Bücherburg gedacht hatte. Weskott habe dann mit Dr. Littger verhandelt und als Ergebnis seien vier Paletten Bücher insbesondere aus den Fächern Geschichte und Bettetristik aus Eichstätt angeliefert worden. Weskott habe damals Dr. Littger seine Bereitschaft erklärt, auch weitere Bände anzunehmen, wenn diese zur Aussonderung anstehen würden.
Da schluckt man nur.
a) man sei dabei "containerweise" Bücher wegzuwerfen; meinen Einwand, daß dies wohl einer Autodafé gleichkäme, haben Sie schamlos bestätigt;
b) Sie seien z.Z. dabei, die religionswissenschaftliche Bibliothek in München zu verschenken;
c) noch vor einigen Jahren hätten Sie auf eine Erweiterung des Magazins gehofft, doch dies habe "der Stoiber" vereitelt.
(Diese Angaben stellte Haupenthal auch der Presse zur Verfügung.)
Was hat es mit der religionswissenschaftliche Bibliothek in München auf sich? Man wird wohl an die religionspädagische Zweigbibliothek in München zu denken haben, die im Handbuch der historischen Buchbestände (Bayern II, S. 239) mit der Bibliothek des Deutschen Katechetenvereins (Dauerleihgabe) aufgeführt ist.
Update: Ein Telefonat mit Herrn Pany (Erzbischöfliches Ordinariat München) führte zur Entwarnung. Es ist richtig, dass die KH EI-Ingolstadt die Religionspädagogische Bibliothek 2006 verschenkt hat. Neuer Träger und Eigentümer ist die Kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts "Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern", zugleich Träger der Katholischen Stiftungsfachhochschule München.
http://www.ksfh.de/ksfh/traeger/
Es wurden beim Übergang keine Bücher weggegeben oder vernichtet, das ist auch nicht vorgesehen. Die Bibliothek ist vier Tage in der Woche geöffnet. Der neue Träger hat sich nach der Rückverlegung des entsprechenden religionspädagogischen Studiengangs verpflichtet gesehen, die Bestände zu sichern. Zukünftig wird es sicher auf eine Zusammenlegung mit der Bibliothek der Stiftungsfachhochschule hinauslaufen.
In räumlicher Hinsicht ist die Bibliothek in der Preysingstr. 89b Teil des Kirchlichen Zentrums der Erzdiözese München-Freising:
http://www.erzbistum-muenchen.de/EMF152/EMF015163.asp
Zur Geschichte der Bibliothek (ohne die Änderungen 2006):
http://www-edit.ku-eichstaett.de/Bibliothek/allgemein/standorte/zweigbibmuenchen/geschichte/
Geschichte der Religionspädagogischen Zweigbibliothek
1956 Gründung als Bibliothek des "Frauenseminars für Katechese und Seelsorgehilfe",
später "Erzbischöfliches Seminar für Katechese und Seelsorgehilfe", München,
dann "Höhere Fachschule für Katechese und Seelsorgehilfe"
1972 Eingliederung der Höheren Fachschule in die Gesamthochschule Eichstätt als "Fachhochschulstudiengänge Religionspädagogik und kirchliche Bildungsarbeit, Abt. München"
1980 Erhebung der Gesamthochschule Eichstätt zur Katholischen Universität Eichstätt
1985 Vertrag zwischen der Erzdiözese München und Freising und der Stiftung Katholische Universität Eichstätt;
darin wird festgehalten: "Die Stiftung übernimmt, vertreten durch die Katholische Universität Eichstätt, die Betreuung der Bibliothek des DKV und des ehemaligen IKD im Rahmen des Betriebs der Teilbibliothek der Abteilung München der Fakultät für Religionspädagogik und Kirchliche Bildungsarbeit
1986 Einrichtung von Stellen für bibliothekarisches Fachpersonal.
Beginn der Katalogisierung im Bayerischen Verbundkatalog.
1987 Bezug der neuen Bibliotheksräume
1988 Zulassung zum Leihverkehr (Sigel 936)
1994 Umstellung auf Online-Katalogisierung im BVB.
Einführung des OPAC der UB Eichstätt
1996 Einführung der automatischen Ausleihverbuchung
1997 WWW-Anschluss
DKV = Deutscher Katechetenverein
IKD = der Erzdiözese unterstehende Bibliothek des ehemaligen Instituts für kirchliche Dienste
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Universitätsbibliothek Eichstätt-Ingolstadt
PERSONALMITTEILUNG
Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
es fand ein Gespräch zwischen dem Wissenschaftsminister Herrn Dr. Goppel und
dem Generaldirektor der Bayerischen Bibliotheken statt. Der Generaldirektor
überprüft auf Wunsch des Ministers federführend die Angelegenheit und konnte in
diesem Gespräch bereits überzeugend darstellen, dass die Vorwürfe gegen die
Bibliotheksleitung und die Mitarbeiter der Universitätsbibliothek gegenstandslos sind.
Die Kapuziner haben der Leitung und den Mitarbeitern der Bibliothek in einem
Schreiben an Kanzler und Stiftung voll ihr Vertrauen ausgesprochen.
Eichstätt, den 28. Februar 2007
gez. Dr. Angelika Reich (Ltd. Bibliotheksdirektorin)
Es kann keine Rede davon sein (Beweis: http://archiv.twoday.net/stories/3375612/ ), dass die Vorwürfe gegenstandslos sind. Sowohl das Ministerium als auch die Staatsbibliothek befinden sich am Anfang eines Überprüfungsprozesses.

Zum Vergleich meine eigenen 10 goldenen Regeln aus
http://wiki.netbib.de/coma/LeitFaden
1. RTFM! Lies die Hilfetexte und informiere Dich in anderen Quellen über alle relevanten Möglichkeiten der von Dir benutzten Suchwerkzeuge (Operatoren, erweiterte Suche usw.) und probiere sie aus.
2. Suche kreativ und flexibel! Denke "um die Ecke" und experimentiere mit verschiedenen Möglichkeiten.
3. Lerne klare und präzise Fragen zu stellen!
4. Setze ein Zeitlimit und halte es ein!
5. Kombiniere Online- und Offline-Suchstrategien!
6. Nutze thematische Verzeichnisse (Subject Guides)!
7. Nutze Spezialsuchmaschinen (etwa für die News-Suche)!
8. Nutze die Datenbanken des "Invisible Web" und weitere, von den großen Suchmaschinen nicht oder schlecht auffindbare Quellen (Digitalisierungsprojekte, Hochschulschriftenserver usw.)!
9. ASK A LIBRARIAN! Nimm bibliothekarische Hilfsangebote (Linklisten, Mail-Auskunft, persönliche Anfragen usw.) in Anspruch.
10. Übe Quellenkritik: bewerte die gefundenen Seiten kritisch!
Die werte Leserschaft ist aufgerufen, Stellung zu nehmen.
http://books.google.de/books?id=r9MBAAAAMAAJ
...und eine Rezension darüber:
http://books.google.de/books?id=Rf0IAAAAIAAJ&pg=PA19#PPA192,M1
Beda Dudik: Iter Romanum, 2 Bände, Wien 1855 (ausführlicher Bericht über Forschungen in den Archiven und Bibliotheken Roms)
http://books.google.de/books?id=-tgZAAAAMAAJ
Friedrich Adolf Ebert: Die Bildung des Bibliothekars, Leipzig 1820 (das schlecht gescannte und völlig wirr numerierte Exemplar enthält zwei "Bändchen" Zur Handschriftenkunde)
http://books.google.de/books?id=-KYQAAAAIAAJ
Ernst Kelchner: Die von Uffenbach'schen Manuscripte auf der Stadtbibliothek zu Frankfurt a. M., Frankfurt am Main 1860
http://books.google.de/books?id=nNGidNS1yLgC
Hugo Lämmer: Analecta Romana. Kirchengeschichtliche Forschungen in römischen Bibliotheken und Archiven. Schaffhausen 1861
http://books.google.de/books?id=IT7umVsZX4MC
Johann Georg Seizinger: Bibliotheks-Technik. Mit einem Beitrag zum Archivswesen. 2. Auflage, Leipzig 1860
http://books.google.de/books?id=HpADXdLFa6wC
Johann Georg Seizinger: Theorie und Praxis der Bibliothekswissenschaft. Grundlinien der Archivswissenschaft. Dresden 1863
http://books.google.de/books?id=fXUYAAAAMAAJ
Rudolph Stillfried-Alcántara, Traugott Maercker: Hohenzollerische Forschungen, 1847 (u. a. mit Kapiteln über die Hausarchive der Hohenzollern, das badische Generallandesarchiv und die königl. württembergischen Archive)
http://books.google.de/books?id=sswEAAAAIAAJ
Karl von Weber: Aus vier Jahrhunderten. Mittheilungen aus dem Haupt-Staatsarchive zu Dresden, 1857-1858;
Band 1: http://books.google.de/books?id=aDcNAAAAIAAJ
Band 2: http://books.google.de/books?id=ojcNAAAAIAAJ
Inventarium omnium et singulorum, litterarum, diplomatum, scriptuarum et monumentorum quaecunque in archivio regni in arce Cracoviensi continentur, Paris/Berlin/Posen 1862
http://books.google.de/books?id=2VQPAAAAIAAJ
L'I. e R. Archivio centrale di stato in Firenze nel giugno del 1855, 1858
http://books.google.de/books?id=B0k3Nc48Z6wC
" '..... Du leistest wirklich gute Arbeit,Édouard, habe ich dir das schon gesagt ?'
Er errötete. Trotz der widerlichen Akne strahlte sein Gesicht regelrecht. Da ich zu den wenigen gehörte, die ihm eine gewisse Sympathie entgegenbrachten, hatte ich einen privilegierten und absolut vertraulichen Zugang zur Dokumentationsstelle und zum Archiv, einer dunklen, unverständlichen Welt, über die Édouard als unumstrittener Herrscher regierte. ...." Übrigens: Édouard taucht später noch einmal auf. Er ist der Kollegin des obigen Ich-Erzählers ebenfalls zu Gefälligkeiten verpflichtet, denn sie hatte ihn auf der Damentoilette mit einer nicht ganz jugendfreien Zeitschrift überrascht.
Vielleicht sind ja einige der Kolleginnen und Kollegen auch auf solche Schilderungen unserer Profession gestoßen. So könnte eine Sammlung entstehen, die das Berufsbild der/des Archivierenden in Kunst, Literatur, Film und Musik beinhaltet.
Nachtrag
Der Vollständigkeit halber werden die übrigen archivrelevanten Textstellen des Romans hiermit nachgereicht:
S. 167 - 168
[Kollgin (Marie-Jo)]" .... Ich hatte Édouard, der mir die Hinweise über dieses Mädchen gegeben hatte, freundlich gewarnt, dass jemand es bereuen würde, falls Nathan auch nur ein Wort von unserem Gespräch erfahren sollte. Ich glaube, er hat verstanden, was ich damit meinte. Seit dem Tag, an dem ich ihn in den Toiletten im Kellergeschoß - die Damentoilette in unserem Stockwerk waren noch infolge eines Bombenalarms gesperrt - mit einer Hustler-Nummer erwischt hatte, konnte ich mit ihm machen, was sich wollte. ...."
S. 393
[Nathan (Hauptfigur) zu Marie-Jo:] "Hör zu. Nimm es mir nicht übel. Ich habe in der letzten Zeit furchtbar viel Arbeit gehabt. Édouard hat sein Akne mit Laserstrahlen behandeln lassen, und ich muß Die ganze Arbeit allein machen. Daran ist Fenwick schuld, dieser Arsch. Das hat er absichtlich getan. Von morgens bis abends habe ich die Maler auf der Pelle. Ich weiß nicht mehr, wo mir der Kopf steht. Das ganze verdammte Archiv. Mehrere Kilometer. Das ist der Grund. Er meinte wohl, das sei noch nicht genug. Dieser Scheißkerl. Dieser Scheiß-Fenwick."
S. 395
[Marie-Jo:]" …. Ich stellte ihn [Nathan] mir im Archiv vor. In Gesellschaft von Édouard. Ich stellte ihn mir vor, wie er im Kreis lief wie eine Ratte in ihrem Käfig, .... Ich stellte ihn mir in der Verbannung im Kellergeschoß vor. In Gesellschaft von Edouard. In einem Meer des Grauens, umgeben von Kriminalfällen, Fotos von Mördern und Opfern, in einer Flut von Dokumenten über verpfuschte Existenzen, ausweglose Situationen, tragische Lebenswege, vergebliche Auflehnung, denn mir hätte das nicht gepasst. Aber ganz und gar nicht. Ich hätte meine Entlassung eingereicht. ....."
Hinsichtlich der http://archiv.twoday.net/stories/3362107/ erwähnten Leihgaben der Stadt Burghausen an die Kapuziner teilte das Stadtarchiv mit, dass diese 1994 an die Stadt zurückgegeben wurden.
Zur Jesuitenbibliothek in Burghausen ist zu beachten die Notiz im Handbuch der historischen Buchbestände (München S. 171):
"Die ehemalige Bibliothek des Kollegs zu Burghausen
blieb 1773 bei der Aufhebung des Ordens in
Burghausen. 1861 wurde sie in drei verschieden wertvolle,
ungleiche Teile zerlegt. Die wertvollsten Bücher
und Hss. gelangten in die K¨onigliche Bibliothek in
München (Staatsbibliothek). Der größere Teil kam in
das Kloster der Kapuziner. Der unbedeutende Rest
wurde zum Grundstock der Burghausener Gymnasialbibliothek
(nach Hacker, s. u. 4). Im Jahre 1953
kam der Teil aus dem Kapuzinerkloster zurück an die
Gesellschaft Jesu und wurde an verschiedene Niederlassungen
aufgeteilt (s. auch Eintrag Burghausen, Bibliothek
des Kurfürst-Maximilian-Gymnasiums)."
Zu den 2301 an das Kapuzinerkloster Burghausen überstellten Titeln existiert ein alter Bandkatalog von ca. 1861 im Archiv der oberdeutschen Jesuitenprovinz.
Im Eintrag zur Jesuitenhochschule S. 241 erfährt man zusätzlich:
"Restbestände der
Bibliothek des alten Jesuitenkollegs von Burghausen
waren seit 1861 bei den Kapuzinern untergebracht
und wurden 1953 an das Archiv der Oberdeutschen
Jesuitenprovinz zurückgegeben (s. Eintrag dort, 1.2).
Im ganzen waren es etwa 1600 Bde, die nach Fachgebieten
auf verschiedene Jesuitenniederlassungen verteilt
wurden. Das Berchmans-Kolleg erhielt nur philosophische
und theologischeWerke, von denen bisher
lediglich 43 katalogisiert wurden."
Im Artikel zum Gymnasium in Burghausen (Bayern II, S. 185) liest man:
"Im Jahre 1860 baten die Kapuziner in Burghausen
um die Überlassung der ehemaligen Jesuitenbibliothek.
Daraufhin begutachtete der Direktor
der Hof- und Staatsbibliothek München die Bestände
und forderte 1861 einen Teil für die Staatsbibliothek
an; 117 Druckwerke in 133 Bdn und 61 Hss. wurden
nach München geschickt. Die übrigen Bücher
wurden den Burghauser Kapuzinern zur Benutzung
überlassen, unter Vorbehalt des Staatseigentums und
mit der Auflage der Konservierung und Katalogisierung.
Das Duplikat des Katalogs wurde 1863 der Hofund
Staatsbibliothek ¨ubergeben (Cbm C 313). Er verzeichnet
2338 Werke in 2978 Bdn, darunter 54 Inkunabeln.
Der Verbleib der übrigen 4000 bis 5000 Bde,
die gegenüber der Schätzung von 1815 fehlen, bleibt
ungeklärt. Die Kapuziner gaben die Bücher des ehemaligen
Jesuitencollegiums 1953 an die Oberdeutsche
Provinz der Jesuiten zurück. Sie wurden in der Folgezeit
an verschiedene Niederlassungen verteilt. Der
größte Teil befindet sich (mit dem Original des Katalogs
von 1863) im Archiv der Oberdeutschen Provinz
in München (s. Eintrag dort)."
Trotzdem ist festzuhalten:
Laut Wührer ( http://archiv.twoday.net/stories/3362107/ ) war die Jesuitenbibliothek in Burghausen eine Staatsbibliothek. Die beiden in Wolfenbüttel vorhandenen Titel im VD 17 aus Burghausen (SJ später OFMCap) dürften nach wie vor bayerisches Staatseigentum sein.
Update: Mir ging inzwischen eine umfangreiche Stellungnahme des Ministeriums zu, die ich im folgenden wiedergebe.
Anfrage von Herrn Dr. Graf zu den Vorgängen um die Kapuzinerbibliothek an der KU Eichstätt
1. Inwieweit war das Kunstministerium mit der Angelegenheit „Kapuzinerbibliothek“ befasst?
Das Ministerium hat am 1.02.2007 durch die Beschwerde von Herrn Dr. Graf über die Bayerischen Staatsbibliothek (BSB) von der Angelegenheit erfahren.
2. Was hat das Ministerium nach Bekanntwerden der Angelegenheit unternommen?
Das Ministerium hat die Beschwerde von Herrn Dr. Graf am 8.02.07 der BSB mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet. Die BSB hat daraufhin mitgeteilt, dass die Aufklärung dieses komplexen Sachverhalt nicht bis zum 14.02.07 zu leisten sei und noch um Geduld gebeten. Nach einem Schreiben vom 22.02.2007 des Herrn Staatsministers Dr. Thomas Goppel erreichte das Ministerium eine erste Stellungnahme von Herrn Generaldirektor Dr. Griebel mit einer Erläuterung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Die BSB arbeitet weiterhin an der genauen Aufklärung des Sachverhalts.
3. Bestand eine Beteiligung bei dem Vertragsabsschluss zwischen der Universität Eichstätt und den Kapuzinern? Inwieweit war die BSB beteiligt?
Im Mai 1999 stimmte das Ministerium einer Übernahme der ZB der Kapuziner durch die Universitätsbibliothek der KU Eichstätt zu. Die Generaldirektion (GD) wurde dabei ermächtigt, einen Leihvertrag mit der Stiftung KU Eichstätt abzuschließen. Nach damaliger Schätzung stammt ein Anteil von etwa zehn Prozent des Bestandes aus der Zeit vor 1802 und ist damit Eigentum des Freistaats Bayern. Dieser Anteil wurde der Universität Eichstätt als Dauerleihgabe überlassen mit der Maßgabe einer eindeutigen Kennzeichnung.
4. Kommen Aussonderungsrichtlinien des Ministeriums in der Angelegenheit zum Tragen? Wenn ja, aus welchem Grund? Welchen Inhalt haben diese Richtlinien? Inwieweit betreffen diese Richtlinien Bücher, die vor 1802 datieren und damit im Eigentum des Freistaats Bayern stehen?
Gemäß der Aussonderungsrichtlinien darf Literatur nach dem Erscheinungsjahr 1830/50 ausgesondert werden. Es gelten die Richtlinien für die Aussonderung, Archivierung sowie Bestandserhaltung von Bibliotheksgut in den Bayerischen Staatlichen Bibliotheken (in Kraft gesetzt mit KMS XII/10-K3400-12/16077 vom 21. Juli 1998). Für die ausnahmsweise Aussonderung von Altbestand werden die noch fortbestehenden Richtlinien für die Abgabe von Bibliotheksgut (in Kraft gesetzt mit KMS vom 14. Mai 1975-A7-12/9606) angewandt, die die Voraussetzungen und das Procedere von Aussonderungen auch bei Altbestand regeln. Diese Richtlinien gelten auch für nichtstaatliche Bibliotheksträger, sofern und insoweit sie staatliche Buchbestände verwalten. Beide Richtlinien müssten Ihnen, Herr Dr. Graf, inzwischen vorliegen.
[Das ist der Fall. Die Richtlinien von 1975 widersprechen denen von 1998 und sind aus wissenschaftlicher Sicht völlig untauglich, da nur Handschriften, Inkunabeln und Werke von vergleichbarer Bedeutung von Veräußerungen ausgenommen sind. Mehrfachexemplare (Dubletten) dürfen veräußert werden, ebenso Werke, die dem historisch gewachsenen Charakter des Bestandes nicht oder nicht mehr entsprechen und Werke, die dem Sammelauftrag und der Versorgungsfunktion nicht oder nicht mehr entsprechen. Damit ist natürlich der Zerstückelung historischer Bestände Tür und Tor geöffnet. Die Veräußerung muss zum vollen Wert erfolgen. Sie darf nur dann nicht erfolgen, wenn das Werk von einer anderen staatlichen Bibliothek ausdrücklich in einem Suchverfahren als benötigt gemeldet ist. Dass diese völlig laxen Richtlinien trotz der vergleichsweisen eindeutigen Aussage der Richtlinien von 1998 in Eichstätt angewendet werden durften, ist skandalös. Zuständig ist nach 5.1 der jeweilige Bibliotheksleiter, größere Teile des inventarisierten Bestands (außer veraltete Gebrauchsliteratur) und Einzelwerke mit einem Wert von über 1000 DM dürfen nur im Einvernehmen mit der Generaldirektion abgegeben werden. Da könnte man Eichstätt eventuell packen, ebenso wurde wohl bei den "Dubletten"-Verkäufen von Drucken vor 1802 wohl ständig gegen Punkt 4.1.2 verstoßen: "Der Übergang von staatseigenem Bibliotheksgut in das Eigentum Dritter ist in jedem Einzelgegenstand deutlich erkennbar zu machen." ]
Sondernummer des Simplicissimus.
Wenn ich das recht sehe ist keine einzige Illustration für die Wikipedia verwendbar, da keine gemeinfrei ist.
Mehr: http://www.nzz.ch/2007/02/24/il/articleEY7FB.html
Ein durchaus vorbildlicher Ansatz.