AUTHOR Theiner, Augistino (ed.)
TITLE Monumenta historica Poloniae: Vetera monumenta Poloniae et
Lithuaniae gentiumque finitimarum historiam illustrantia; maximam
partem nondum edita ex tabulariis Vaticanis deprompta collecta ac
serie chronologica disposita tomus 2 (ab Ioanne PP. XXIII. usque ad
Pium PP. V. 1410-1572)
URL http://www.wbc.poznan.pl/dlibra/doccontent?id=45785&dirids=4
SITE Wielkopolska Biblioteka Cyfrowa
SUBJECT Antiquarianism, history
NOTES Dpr of the 1861 Rome edition; DjVu format
TITLE Monumenta historica Poloniae: Vetera monumenta Poloniae et
Lithuaniae gentiumque finitimarum historiam illustrantia; maximam
partem nondum edita ex tabulariis Vaticanis deprompta collecta ac
serie chronologica disposita tomus 2 (ab Ioanne PP. XXIII. usque ad
Pium PP. V. 1410-1572)
URL http://www.wbc.poznan.pl/dlibra/doccontent?id=45785&dirids=4
SITE Wielkopolska Biblioteka Cyfrowa
SUBJECT Antiquarianism, history
NOTES Dpr of the 1861 Rome edition; DjVu format
KlausGraf - am Mittwoch, 1. August 2007, 15:44 - Rubrik: Hilfswissenschaften
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s. http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/print/politik/674253.html
Die Berliner Zeitung berichtet über die Geheimdienstaffäre um den bulgarischen Staatspräsidenten, in deren Verlauf ein Berufskollege unter dubiosen Umständen zu Tode kam.
Die Berliner Zeitung berichtet über die Geheimdienstaffäre um den bulgarischen Staatspräsidenten, in deren Verlauf ein Berufskollege unter dubiosen Umständen zu Tode kam.
Wolf Thomas - am Mittwoch, 1. August 2007, 07:25 - Rubrik: Archivgeschichte
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Das Bild des Staatsarchivs HH wurde von "hamburgr" auf flickr.com hochgeladen und steht unter CC-BY-NC-SA.
KlausGraf - am Mittwoch, 1. August 2007, 01:44 - Rubrik: Staatsarchive
http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/besondere-bestaende/verkauf.php
Der Staatsgerichtshof BW hat die Klage der SPD auf Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum Karlsruher Kulturgüter-Debakel zurückgewiesen.
Auf die ausführlichen Exzerpte der BLB aus der Presse sei verwiesen.
Über die Erwägungen des Gerichts gibt vergleichsweise umfangreich die Presseerklärung Auskunft:
http://www3.baden-wuerttemberg.de/sixcms/media.php/607/070731_Medieninformation%20vom%2026.pdf
Es ist zu hoffen, dass die Opposition im Stuttgarter Landtag (und nicht nur diese) wachsam bleibt.

Der Staatsgerichtshof BW hat die Klage der SPD auf Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum Karlsruher Kulturgüter-Debakel zurückgewiesen.
Auf die ausführlichen Exzerpte der BLB aus der Presse sei verwiesen.
Über die Erwägungen des Gerichts gibt vergleichsweise umfangreich die Presseerklärung Auskunft:
http://www3.baden-wuerttemberg.de/sixcms/media.php/607/070731_Medieninformation%20vom%2026.pdf
Es ist zu hoffen, dass die Opposition im Stuttgarter Landtag (und nicht nur diese) wachsam bleibt.

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Und nicht irgendeine...:
RECHNUNGSBUCH DER HERDERKIRCHE ZU WEIMAR (1784-1785).
Jahres-Rechnung über Einnahme und Ausgabe an Geld, Getraide und Holtz der Kirche und des Gottes Kastens allhier zu Weimar Von Michaelis 1784 bis dahin 1785'. Darunter von anderer Hand: 'Gottes Kasten'. Deutsche Handschrift in brauner Tinte auf festem Papier, Blattgröße 32,6 x 20,2 cm, gut lesbares, schönes Schriftbild. Die paginierte Handschrift umfasst 65 numerierte Blätter und ein weiteres beschriebenes Blatt mit dem Bericht der 'Fürstlich Sächsischen Kirchenkommission'. Darauf befindet sich die Unterschrift Johann Gottfried Herders.
Der Inhalt wird wortreich referiert, aber wer das Ding wann und wo mitgehen ließ, erfährt der geneigte Interessent leider nicht.
RECHNUNGSBUCH DER HERDERKIRCHE ZU WEIMAR (1784-1785).
Jahres-Rechnung über Einnahme und Ausgabe an Geld, Getraide und Holtz der Kirche und des Gottes Kastens allhier zu Weimar Von Michaelis 1784 bis dahin 1785'. Darunter von anderer Hand: 'Gottes Kasten'. Deutsche Handschrift in brauner Tinte auf festem Papier, Blattgröße 32,6 x 20,2 cm, gut lesbares, schönes Schriftbild. Die paginierte Handschrift umfasst 65 numerierte Blätter und ein weiteres beschriebenes Blatt mit dem Bericht der 'Fürstlich Sächsischen Kirchenkommission'. Darauf befindet sich die Unterschrift Johann Gottfried Herders.
Der Inhalt wird wortreich referiert, aber wer das Ding wann und wo mitgehen ließ, erfährt der geneigte Interessent leider nicht.
Ladislaus - am Mittwoch, 1. August 2007, 00:43 - Rubrik: Kirchenarchive
http://www.schulenburg.biz/correspondent/
Wikipedianer Frank Schulenburg ist unter die Blogger gegangen und hat ein Mailinterview mit Achim Raschka geführt. Na dann mal willkommen in der Blogosphäre ...

Wikipedianer Frank Schulenburg ist unter die Blogger gegangen und hat ein Mailinterview mit Achim Raschka geführt. Na dann mal willkommen in der Blogosphäre ...

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Update: Teilweise stimmen die Links schon nicht mehr, siehe auch:
http://archiv.twoday.net/stories/4187255/
Ergänzung zu: http://archiv.twoday.net/stories/239778/
In Regel ist ein US-Proxy erforderlich, um die Bände einzusehen. Viele Jahrgänge, die an sich nach den normalen Regeln Googles in den USA frei sind, werden aber nicht angezeigt.
(Einrichten eines US-Proxy geht z.B. so: Opera Browser herunterladen und für den Proxy reservieren. US-Proxy aus http://www.checkedproxylists.com/ wählen und unter Extras - Einstellungen - Erweitert - Netzwerk mit Port eintragen. Bei Bedarf Proxy wechseln. Das kann öfter der Fall sein als einem lieb ist ... Andere Möglichkeit z.B. www.sureproxy.com)
Auswahl historischer Zeitschriften.
Die Anzahl der insgesamt laut Google vorhandenen Bände kann von Ausgabeseite zu Ausgabeseite variieren, gewählt wurde die auf der letzten Seite genannte Zahl (Stand 31.7.2007). Eine Gewähr gibts für garnix :)
Historische Zeitschrift (191, ohne Proxy 21)
http://books.google.com./books?q=editions:0tl_2ynkwMM9Kvp7ii&id=9UkFiphJOrcC&hl=de&as_brr=1
Jüngster freier Band 1908 (?)
Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft/HV (16)
http://books.google.com/books?q=editions:0fMWx0RCr8idhDU04f&id=ESkcAAAAMAAJ&as_brr=1&hl=de&lr=&sa=N&start=10
MIÖG (11)
http://books.google.com/books?q=editions:0SYCHjsLdWuYGAdiX7sArsL&id=AJUJAAAAIAAJ&as_brr=1&hl=de&lr=&sa=N&start=10
Forschungen zur deutschen Geschichte (5)
http://books.google.com/books?q=editions:0YXl13BHHo
Archiv für Kulturgeschichte (5)
http://books.google.com/books?q=editions:0jpaOFZvYisgqSWRRd&id=o9IMAAAAIAAJ&as_brr=1
Weitere ausserhalb dieser Seriengruppe!
Zeitschrift für Kirchengeschichte (12)
http://books.google.com/books?q=editions:0Ro-jYFjrbY9O-z49F&id=tX03AAAAMAAJ&hl=de&as_brr=1
Weitere?
Römische Quartalschrift (11)
http://books.google.com/books?q=editions:0rlLiVTv71MYZ&id=-U4XAAAAIAAJ&as_brr=1&hl=de&lr=&sa=N&start=10
QFIAB (10)
http://books.google.com/books?q=editions:0r_hcKz_diBr63hR43&id=_lmz_qE4ZvcC&hl=de&as_brr=1
Deutsche Geschichtsblätter (7)
http://books.google.com/books?q=editions:0LNiTpeDmK71XZDfRd&id=xOkAAAAAMAAJ&hl=de&as_brr=1
SB München phil. (59)
http://books.google.com/books?q=editions:0E7vUxDEZwG4SI566GjKSR&lr=&id=5_IAAAAAYAAJ&as_brr=1&sa=N&start=50
SB Wien (73)
http://books.google.com/books?q=editions:0UBiCiTnzf_uHoUpwG_lSJ&id=VJAAAAAAYAAJ&as_brr=1&lr=&sa=N&start=70
ZGO (36)
http://books.google.com/books?q=editions:0I3bcNrn_2sY0SPgdY&id=GefjmCvAyZYC&as_brr=1&lr=&sa=N&start=30
Freiburger Diözesan-Archiv (9)
http://books.google.com/books?q=editions:0_yPEjgwxPOrKtu2om2RsyF&id=V9sTAAAAIAAJ&hl=de&as_brr=1
Zeitschrift des Vereins für Hessische Geschichte (37)
http://books.google.com/books?q=editions:0p0fArtBzpdT0qJihiS&id=sDADAAAAYAAJ&hl=de&lr=&sa=N&start=30
vide etiam in fine
Archiv für Frankfurts Geschichte (20)
http://books.google.com/books?q=editions:0L55GI-Qwj8hyzlOC0_&id=JjMDAAAAYAAJ&as_brr=1&hl=de&lr=&sa=N&start=10
Nassauische Annalen (11)
http://books.google.com/books?q=editions:0k115j4KbSwDcSQJPdpjd0a&id=GEQKAAAAIAAJ&hl=de&as_brr=1
Hansische Geschichtsblätter (18)
http://books.google.com/books?q=editions:01Op_cNAD3W4woeOzw&id=n_c1AAAAMAAJ&as_brr=1&hl=de&lr=&sa=N&start=10
Zeitschrift der Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte (27)
http://books.google.com/books?q=editions:0gw8hE8gqYElzRM_rz&id=ZlcC38gd_lEC&as_brr=1&hl=de&lr=&sa=N&start=20
Zeitschrift des Vereins für thüringische Geschichte (7)
http://books.google.com/books?q=editions:0owmhhsf_o-rrq1Fzx&id=UxwKAAAAIAAJ&hl=de&as_brr=1
Zeitschrift des Vereins für Hamburgische Geschichte (5)
http://books.google.com/books?q=editions:0NGnTETRWnI4KyoB63C&id=1-cBAAAAYAAJ&hl=de&as_brr=1
Zeitschrift des Aachener Geschichtsvereins (4)
http://books.google.com/books?q=editions:0gBMfuPdXfaCTVLrNJ&id=ARsKAAAAIAAJ&as_brr=1
Jahrbuch für Landeskunde von Niederösterreich (11)
http://books.google.com/books?q=editions:0Bz-W3qfYzBprFe2GU&lr=&start=30&id=aFwdAAAAMAAJ&hl=de&as_brr=1
Archiv für Schweizerische Geschichte (46)
http://books.google.com/books?q=editions:0RscqgxcRFuJt6&id=wAYBAAAAYAAJ&as_brr=1&lr=&sa=N&start=40
Basler Zeitschrift (6)
http://books.google.com/books?q=editions:0MgC51_GkqfpUYZvfjyUvq9&id=TEcLAAAAIAAJ&hl=de&as_brr=1
(Raumers) Historisches Taschenbuch (30)
http://books.google.com/books?q=editions:0msmNb2RoQ3rjDunrJrVjQ-&id=v1oFAAAAIAAJ&as_brr=1&lr=&sa=N&start=20
Archiv der Gesellschaft ... (MGH) (12)
http://books.google.com/books?q=editions:0xnb1nLdU_2BQuWUe2&id=L9Q1AAAAMAAJ&as_brr=1
http://books.google.com/books?q=editions:0OQjupjiaWWMHOOm_D&id=u2Dw6oTGLdQC&as_brr=1&hl=de&lr=&sa=N&start=70
mischt Niedersachsen und Hessen, was kein Einzelfall ist.
Soviel fürs erste.

http://archiv.twoday.net/stories/4187255/
Ergänzung zu: http://archiv.twoday.net/stories/239778/
In Regel ist ein US-Proxy erforderlich, um die Bände einzusehen. Viele Jahrgänge, die an sich nach den normalen Regeln Googles in den USA frei sind, werden aber nicht angezeigt.
(Einrichten eines US-Proxy geht z.B. so: Opera Browser herunterladen und für den Proxy reservieren. US-Proxy aus http://www.checkedproxylists.com/ wählen und unter Extras - Einstellungen - Erweitert - Netzwerk mit Port eintragen. Bei Bedarf Proxy wechseln. Das kann öfter der Fall sein als einem lieb ist ... Andere Möglichkeit z.B. www.sureproxy.com)
Auswahl historischer Zeitschriften.
Die Anzahl der insgesamt laut Google vorhandenen Bände kann von Ausgabeseite zu Ausgabeseite variieren, gewählt wurde die auf der letzten Seite genannte Zahl (Stand 31.7.2007). Eine Gewähr gibts für garnix :)
Historische Zeitschrift (191, ohne Proxy 21)
http://books.google.com./books?q=editions:0tl_2ynkwMM9Kvp7ii&id=9UkFiphJOrcC&hl=de&as_brr=1
Jüngster freier Band 1908 (?)
Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft/HV (16)
http://books.google.com/books?q=editions:0fMWx0RCr8idhDU04f&id=ESkcAAAAMAAJ&as_brr=1&hl=de&lr=&sa=N&start=10
MIÖG (11)
http://books.google.com/books?q=editions:0SYCHjsLdWuYGAdiX7sArsL&id=AJUJAAAAIAAJ&as_brr=1&hl=de&lr=&sa=N&start=10
Forschungen zur deutschen Geschichte (5)
http://books.google.com/books?q=editions:0YXl13BHHo
Archiv für Kulturgeschichte (5)
http://books.google.com/books?q=editions:0jpaOFZvYisgqSWRRd&id=o9IMAAAAIAAJ&as_brr=1
Weitere ausserhalb dieser Seriengruppe!
Zeitschrift für Kirchengeschichte (12)
http://books.google.com/books?q=editions:0Ro-jYFjrbY9O-z49F&id=tX03AAAAMAAJ&hl=de&as_brr=1
Weitere?
Römische Quartalschrift (11)
http://books.google.com/books?q=editions:0rlLiVTv71MYZ&id=-U4XAAAAIAAJ&as_brr=1&hl=de&lr=&sa=N&start=10
QFIAB (10)
http://books.google.com/books?q=editions:0r_hcKz_diBr63hR43&id=_lmz_qE4ZvcC&hl=de&as_brr=1
Deutsche Geschichtsblätter (7)
http://books.google.com/books?q=editions:0LNiTpeDmK71XZDfRd&id=xOkAAAAAMAAJ&hl=de&as_brr=1
SB München phil. (59)
http://books.google.com/books?q=editions:0E7vUxDEZwG4SI566GjKSR&lr=&id=5_IAAAAAYAAJ&as_brr=1&sa=N&start=50
SB Wien (73)
http://books.google.com/books?q=editions:0UBiCiTnzf_uHoUpwG_lSJ&id=VJAAAAAAYAAJ&as_brr=1&lr=&sa=N&start=70
ZGO (36)
http://books.google.com/books?q=editions:0I3bcNrn_2sY0SPgdY&id=GefjmCvAyZYC&as_brr=1&lr=&sa=N&start=30
Freiburger Diözesan-Archiv (9)
http://books.google.com/books?q=editions:0_yPEjgwxPOrKtu2om2RsyF&id=V9sTAAAAIAAJ&hl=de&as_brr=1
Zeitschrift des Vereins für Hessische Geschichte (37)
http://books.google.com/books?q=editions:0p0fArtBzpdT0qJihiS&id=sDADAAAAYAAJ&hl=de&lr=&sa=N&start=30
vide etiam in fine
Archiv für Frankfurts Geschichte (20)
http://books.google.com/books?q=editions:0L55GI-Qwj8hyzlOC0_&id=JjMDAAAAYAAJ&as_brr=1&hl=de&lr=&sa=N&start=10
Nassauische Annalen (11)
http://books.google.com/books?q=editions:0k115j4KbSwDcSQJPdpjd0a&id=GEQKAAAAIAAJ&hl=de&as_brr=1
Hansische Geschichtsblätter (18)
http://books.google.com/books?q=editions:01Op_cNAD3W4woeOzw&id=n_c1AAAAMAAJ&as_brr=1&hl=de&lr=&sa=N&start=10
Zeitschrift der Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte (27)
http://books.google.com/books?q=editions:0gw8hE8gqYElzRM_rz&id=ZlcC38gd_lEC&as_brr=1&hl=de&lr=&sa=N&start=20
Zeitschrift des Vereins für thüringische Geschichte (7)
http://books.google.com/books?q=editions:0owmhhsf_o-rrq1Fzx&id=UxwKAAAAIAAJ&hl=de&as_brr=1
Zeitschrift des Vereins für Hamburgische Geschichte (5)
http://books.google.com/books?q=editions:0NGnTETRWnI4KyoB63C&id=1-cBAAAAYAAJ&hl=de&as_brr=1
Zeitschrift des Aachener Geschichtsvereins (4)
http://books.google.com/books?q=editions:0gBMfuPdXfaCTVLrNJ&id=ARsKAAAAIAAJ&as_brr=1
Jahrbuch für Landeskunde von Niederösterreich (11)
http://books.google.com/books?q=editions:0Bz-W3qfYzBprFe2GU&lr=&start=30&id=aFwdAAAAMAAJ&hl=de&as_brr=1
Archiv für Schweizerische Geschichte (46)
http://books.google.com/books?q=editions:0RscqgxcRFuJt6&id=wAYBAAAAYAAJ&as_brr=1&lr=&sa=N&start=40
Basler Zeitschrift (6)
http://books.google.com/books?q=editions:0MgC51_GkqfpUYZvfjyUvq9&id=TEcLAAAAIAAJ&hl=de&as_brr=1
(Raumers) Historisches Taschenbuch (30)
http://books.google.com/books?q=editions:0msmNb2RoQ3rjDunrJrVjQ-&id=v1oFAAAAIAAJ&as_brr=1&lr=&sa=N&start=20
Archiv der Gesellschaft ... (MGH) (12)
http://books.google.com/books?q=editions:0xnb1nLdU_2BQuWUe2&id=L9Q1AAAAMAAJ&as_brr=1
http://books.google.com/books?q=editions:0OQjupjiaWWMHOOm_D&id=u2Dw6oTGLdQC&as_brr=1&hl=de&lr=&sa=N&start=70
mischt Niedersachsen und Hessen, was kein Einzelfall ist.
Soviel fürs erste.
KlausGraf - am Dienstag, 31. Juli 2007, 21:09 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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"WRLC Digital Collections Production Center just created an online scrapbook. This scrapbook was compiled by James Michael Carroll while he was a student at The Catholic University of America (Washington, DC) from 1916 to 1920. The online scrapbook is the digital version of this original scrapbook.
This digital scrapbook can be viewed in two different versions. You can virtually "flip" through the pages of the scrapbook, zoom in to view items in greater details, jump to a certain page, click on the highlighted item to view large image, and view small booklets (p21, p56, etc.) in another flipping-book."
http://dspace.wrlc.org/doc/bitstream/2041/51485/Carroll-book.swf
This digital scrapbook can be viewed in two different versions. You can virtually "flip" through the pages of the scrapbook, zoom in to view items in greater details, jump to a certain page, click on the highlighted item to view large image, and view small booklets (p21, p56, etc.) in another flipping-book."
http://dspace.wrlc.org/doc/bitstream/2041/51485/Carroll-book.swf
KlausGraf - am Dienstag, 31. Juli 2007, 13:48 - Rubrik: English Corner
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... was für schöne Titel doch Firmenarchive erwerben können. Im Kölner Stadtanzeiger geht es in aller Kürze um das Firmenarchiv von Bayer, seine Geschichte und seine Kooperation mit dem Stadtarchiv.
jp - am Dienstag, 31. Juli 2007, 12:38 - Rubrik: Wirtschaftsarchive
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Wie üblich hat Dr. G. da seine Finger im Spiel:
http://cgi-host.uni-marburg.de/~mrep/beschreibung.php?id=15556
Provenienz:
Kreuzenstein bei Korneuburg (NÖ), Bibl. der Grafen Wilczek
http://www.guenther-rarebooks.com/catalog-online/18.php

Ein besonders mieses SW-Digitalisat der Münchner Hs. der Konstanzer Weltchronik, die nur teilweise von Kern ediert ist:
http://mdz10.bib-bvb.de/~db/bsb00009566/images/
http://cgi-host.uni-marburg.de/~mrep/beschreibung.php?id=15556
Provenienz:
Kreuzenstein bei Korneuburg (NÖ), Bibl. der Grafen Wilczek
http://www.guenther-rarebooks.com/catalog-online/18.php

Ein besonders mieses SW-Digitalisat der Münchner Hs. der Konstanzer Weltchronik, die nur teilweise von Kern ediert ist:
http://mdz10.bib-bvb.de/~db/bsb00009566/images/
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KlausGraf - am Dienstag, 31. Juli 2007, 02:57 - Rubrik: Internationale Aspekte
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http://augustavl.alchimedia.com/
La Biblioteca Digitale della Biblioteca Augusta è un servizio on-line che intende valorizzare e rendere consultabili in Internet particolari fondi del proprio patrimonio storico.
Emeroteca
* Emeroteca Digitale
Manoscritti
* Corali di San Domenico di Perugia (21)
* Manoscritti musicali (27)
* Matricole delle Arti di Perugia (27)
* Manoscritti di storia e interesse locale (33)
* Blasonari perugini (1)
* Cataloghi della Biblioteca Augusta (2)
* Letteratura (10)
* Manoscritti diversi (14)
Unter den 135 digitalisierten Handschriften (Djvu-Format) sind auch solche archivalischen Charakters.
Update:
http://archiv.twoday.net/stories/1022481473/
La Biblioteca Digitale della Biblioteca Augusta è un servizio on-line che intende valorizzare e rendere consultabili in Internet particolari fondi del proprio patrimonio storico.
Emeroteca
* Emeroteca Digitale
Manoscritti
* Corali di San Domenico di Perugia (21)
* Manoscritti musicali (27)
* Matricole delle Arti di Perugia (27)
* Manoscritti di storia e interesse locale (33)
* Blasonari perugini (1)
* Cataloghi della Biblioteca Augusta (2)
* Letteratura (10)
* Manoscritti diversi (14)
Unter den 135 digitalisierten Handschriften (Djvu-Format) sind auch solche archivalischen Charakters.
Update:
http://archiv.twoday.net/stories/1022481473/
KlausGraf - am Dienstag, 31. Juli 2007, 01:30 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Der Jg. 2000 liegt in Bologna digitalisiert vor:
http://diglib.cib.unibo.it/diglib.php?inv=115
http://diglib.cib.unibo.it/diglib.php?inv=115
KlausGraf - am Dienstag, 31. Juli 2007, 00:15 - Rubrik: Universitaetsarchive
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Series episcoporum ecclesiae catholicae : quotquot innotuerunt a beato Petro apostolo / a multis adjutus ed. Pius Bonifacius Gams
Verfasser: Gams, Pius *1816-1892*
Ausgabe: 2., unveränd. Aufl.
Erschienen: Leipzig : Hiersemann, 1931
Online:
URL vol. 1 http://www.wbc.poznan.pl/dlibra/publication?id=48569
vol. 2 http://www.wbc.poznan.pl/dlibra/publication?id=48571
SITE Wielkopolska Biblioteka Cyfrowa
SUBJECT Religion
NOTES Dpr of the 1931 Leipzig edition; DjVu format
Via
http://www.philological.bham.ac.uk/bibliography/h.html
Eubels Hierarchia Catholica gibts als PDFs bei der Uni Stanford für lau:
http://tinyurl.com/2yyq62
Die beiden Werke könnte man von Freiwilligen mit OCR erfassen lassen und und eine schicke Suche realisieren. Ich möchte nicht wissen, was die DFG für Gams+Eubel als Nationallizenz zahlt:
http://www.tib-hannover.com/digitale_bibliothek/datenbanken/nationallizenzen/?dbid=502
Vermutlich zu viel.
Zu Eubel/Gams siehe auch die seinerzeitige Rezension:
http://books.google.com/books?id=sSUcAAAAMAAJ&pg=PA438 (US-Proxy)
Verfasser: Gams, Pius *1816-1892*
Ausgabe: 2., unveränd. Aufl.
Erschienen: Leipzig : Hiersemann, 1931
Online:
URL vol. 1 http://www.wbc.poznan.pl/dlibra/publication?id=48569
vol. 2 http://www.wbc.poznan.pl/dlibra/publication?id=48571
SITE Wielkopolska Biblioteka Cyfrowa
SUBJECT Religion
NOTES Dpr of the 1931 Leipzig edition; DjVu format
Via
http://www.philological.bham.ac.uk/bibliography/h.html
Eubels Hierarchia Catholica gibts als PDFs bei der Uni Stanford für lau:
http://tinyurl.com/2yyq62
Die beiden Werke könnte man von Freiwilligen mit OCR erfassen lassen und und eine schicke Suche realisieren. Ich möchte nicht wissen, was die DFG für Gams+Eubel als Nationallizenz zahlt:
http://www.tib-hannover.com/digitale_bibliothek/datenbanken/nationallizenzen/?dbid=502
Vermutlich zu viel.
Zu Eubel/Gams siehe auch die seinerzeitige Rezension:
http://books.google.com/books?id=sSUcAAAAMAAJ&pg=PA438 (US-Proxy)
KlausGraf - am Montag, 30. Juli 2007, 23:24 - Rubrik: Hilfswissenschaften
http://www.spellboundblog.com/2007/07/29/publicresourceorg-creative-financing-and-public-domain-content/
Very interesting blog entry. See also
http://archiv.twoday.net/stories/3742519/
http://archiv.twoday.net/stories/3813538/ (German)
Here is a video sample on minority inventors purchased for the public:
http://video.google.com/videoplay?docid=435853089667284660&hl=en
Very interesting blog entry. See also
http://archiv.twoday.net/stories/3742519/
http://archiv.twoday.net/stories/3813538/ (German)
Here is a video sample on minority inventors purchased for the public:
http://video.google.com/videoplay?docid=435853089667284660&hl=en
KlausGraf - am Montag, 30. Juli 2007, 21:59 - Rubrik: English Corner
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Bisher unveröffentlichte Originaltöne von Andreas Baader, Gudrun Ensslin, Ulrike Meinhof und Jan-Carl Raspe aus den Stammheim-Prozessen, die im Staatsarchiv Ludwigsburg aufbewahrt wurden, macht SWR2 ab 30. Juli , 22.45 Uhr der Öffentlichkeit zugänglich.
http://www.swr.de/swr2/wissen/specials/-/id=661214/nid=661214/did=2414272/2q12qs/index.html
Prüfen wir kurz die Rechtslage:
Die Sperrfristen von § 6 LArchG sind abgelaufen, zudem wird man Abs. 3 anwenden können, da die Äußerungen in der öffentlichen Verhandlung fielen.
Einen Urheberschutz genießen die Statements nicht. Ein Leistungsschutzrecht des Tonträgerherstellers (das wäre die Gerichtsverwaltung, der die Aufnahme zuzurechnen ist) sehe ich nicht, da die Mindestanforderungen (Schricker, UrhR ³2006 § 85 Rz. 29) nicht erfüllt sind.
Das postmortale Persönlichkeitsrecht ist nicht tangiert, da in der Wiedergabe öffentlich getätigter Äußerungen keine Rechtsverletzung liegt. Ohnehin ließe sich die Veröffentlichung auch mit der überragenden zeitgeschichtlichen Bedeutung der Tonaufnahmen, also unter Rückgriff auf Grundrechte (Art. 5 GG) rechtfertigen.
Update: Der Stream ist dank Überlastung nicht erreichbar.
http://www.swr.de/swr2/wissen/specials/-/id=661214/nid=661214/did=2414272/2q12qs/index.html
Prüfen wir kurz die Rechtslage:
Die Sperrfristen von § 6 LArchG sind abgelaufen, zudem wird man Abs. 3 anwenden können, da die Äußerungen in der öffentlichen Verhandlung fielen.
Einen Urheberschutz genießen die Statements nicht. Ein Leistungsschutzrecht des Tonträgerherstellers (das wäre die Gerichtsverwaltung, der die Aufnahme zuzurechnen ist) sehe ich nicht, da die Mindestanforderungen (Schricker, UrhR ³2006 § 85 Rz. 29) nicht erfüllt sind.
Das postmortale Persönlichkeitsrecht ist nicht tangiert, da in der Wiedergabe öffentlich getätigter Äußerungen keine Rechtsverletzung liegt. Ohnehin ließe sich die Veröffentlichung auch mit der überragenden zeitgeschichtlichen Bedeutung der Tonaufnahmen, also unter Rückgriff auf Grundrechte (Art. 5 GG) rechtfertigen.
Update: Der Stream ist dank Überlastung nicht erreichbar.
KlausGraf - am Montag, 30. Juli 2007, 21:27 - Rubrik: Archivrecht
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Marthe Gosteli, Pionierin für das Frauenstimmrecht und Archivarin, wird dieses Jahr neunzig Jahre alt. Beatrix Mesmer, emeritierte Professorin für Geschichte an der Universität Bern, beschreibt den Kampf der Schweizerinnen um politische Rechte in ihrem vor kurzem erschienenen Buch «Staatsbürgerinnen ohne Stimmrecht». Gemeinsam erzählen die beiden Frauen vom Kampf der Schweizerinnen für das Stimm- und Wahlrecht.
Ein Podcast des Schweizer Radios vom 24.07.2007 ist unter http://pod.drs.ch/mp3/kontext/kontext_20070724.mp3 zu hören.
Zum Archiv s. http://www.espace.ch/artikel_407939.html
Ein Podcast des Schweizer Radios vom 24.07.2007 ist unter http://pod.drs.ch/mp3/kontext/kontext_20070724.mp3 zu hören.
Zum Archiv s. http://www.espace.ch/artikel_407939.html
Wolf Thomas - am Montag, 30. Juli 2007, 18:25 - Rubrik: Frauenarchive
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http://log.netbib.de/archives/2007/07/27/selige-endlosschleife/
http://log.netbib.de/archives/2007/07/27/digitale-freiheitsberaubung/
Es ist schon extrem tölpelhaft, einen Newsletter als Mailingliste anzulegen, in der jedes Mitglied schreiben kann. Der Gipfel der Inkompetenz aber ist erreicht, wenn sämtliche Verantwortlichen die Liste über ihre dienstlichen Adressen laufen lassen, auf die sie natürlich - Dienst nach Vorschrift! - vor Montag 8 Uhr nicht zugreifen. Bei den Teilnehmern füllt sich derweil der Posteingang, soweit sie nicht wie ich die Flucht ergreifen und sich abmelden, mit französischen Abwesenheitsnotizen. Inzwischen sind 46 Seiten des Listenarchivs voll damit:
https://appel.rz.hu-berlin.de/sympa/wwsympa/arc/langzeitarchivierung-nestor
http://log.netbib.de/archives/2007/07/27/digitale-freiheitsberaubung/
Es ist schon extrem tölpelhaft, einen Newsletter als Mailingliste anzulegen, in der jedes Mitglied schreiben kann. Der Gipfel der Inkompetenz aber ist erreicht, wenn sämtliche Verantwortlichen die Liste über ihre dienstlichen Adressen laufen lassen, auf die sie natürlich - Dienst nach Vorschrift! - vor Montag 8 Uhr nicht zugreifen. Bei den Teilnehmern füllt sich derweil der Posteingang, soweit sie nicht wie ich die Flucht ergreifen und sich abmelden, mit französischen Abwesenheitsnotizen. Inzwischen sind 46 Seiten des Listenarchivs voll damit:
https://appel.rz.hu-berlin.de/sympa/wwsympa/arc/langzeitarchivierung-nestor
KlausGraf - am Sonntag, 29. Juli 2007, 22:34 - Rubrik: Unterhaltung
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http://statearchivists.org/issues/ocp/index.htm
Statement on Digital Access Partnerships
Developed by the CoSA Task Force on Online Content Providers
Approved by the CoSA Board of Directors, April 19, 2007
Bietet nützliche Hinweise auch für deutschsprachige Archive. Trotzdem gilt: Open Access ist die beste Möglichkeit, digitalen Zugang zu Archivgut zu schaffen.
Statement on Digital Access Partnerships
Developed by the CoSA Task Force on Online Content Providers
Approved by the CoSA Board of Directors, April 19, 2007
Bietet nützliche Hinweise auch für deutschsprachige Archive. Trotzdem gilt: Open Access ist die beste Möglichkeit, digitalen Zugang zu Archivgut zu schaffen.
KlausGraf - am Sonntag, 29. Juli 2007, 22:26 - Rubrik: Open Access
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http://ra-blog.de/1919-Abmahnwelle-Kalle-vs.-Blogosphaere
Es kann nicht angehen, dass Online-Archive anders behandelt werden als gedruckte Veröffentlichungen.
Es kann nicht angehen, dass Online-Archive anders behandelt werden als gedruckte Veröffentlichungen.
KlausGraf - am Sonntag, 29. Juli 2007, 18:27 - Rubrik: Medienarchive
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KlausGraf - am Freitag, 27. Juli 2007, 23:22 - Rubrik: Oeffentlichkeitsarbeit
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http://manuscriptscurator.wordpress.com/
Das Weblog der Kuratorin für Handschriften an der australischen Nationalbibliothek widmete sich bislang einer Reise zu Archiven in den USA und Kanadas, " to investigate new developments in archival collection management".
Das Weblog der Kuratorin für Handschriften an der australischen Nationalbibliothek widmete sich bislang einer Reise zu Archiven in den USA und Kanadas, " to investigate new developments in archival collection management".
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Eine digitale Volltextedition ist für die meisten Tagungsteilnehmer und -teilnehmerinnen höchstens ein "nice to have", ein Supplement. Wichtig ist, dass man die Transkription der Dokumente auf Papier lesen und bearbeiten kann. Auch den Zugriff auf Digitalisate der Dokumente erachtete niemand als zwingend und unverzichtbar
In der Schweiz ist man doch sehr hinterwäldlerisch.
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/tagungsberichte/id=1659
Zum Thema Edition und Open Access siehe
http://archiv.twoday.net/stories/230198/
In der Schweiz ist man doch sehr hinterwäldlerisch.
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/tagungsberichte/id=1659
Zum Thema Edition und Open Access siehe
http://archiv.twoday.net/stories/230198/
KlausGraf - am Freitag, 27. Juli 2007, 23:11 - Rubrik: Open Access
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KlausGraf - am Freitag, 27. Juli 2007, 21:23 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://www.zb.unibe.ch/download/eldiss/05immenhauser_b.pdf
Die Berner Dissertation von 2005 verdient die Aufmerksamkeit der Universitätsgeschichte.
Die Berner Dissertation von 2005 verdient die Aufmerksamkeit der Universitätsgeschichte.
KlausGraf - am Freitag, 27. Juli 2007, 21:16 - Rubrik: Universitaetsarchive
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KlausGraf - am Freitag, 27. Juli 2007, 21:09 - Rubrik: Fotoueberlieferung
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Mit http://archiv.twoday.net/stories/4069419/ begann eine Serie von Besprechungen aller 14 Institute der Sektion A der Leibniz Gemeinschaft. Als Kommentar zum ersten Beitrag liegt eine Stellungnahme des Arbeitskreises OA der LG vor.
Hier nochmals das jeweilige Fazit zu den einzelnen Instituten:
(1) Deutsches Bergbaumuseum
http://archiv.twoday.net/stories/4069419/
OA wird ignoriert.
(2) Deutsches Institut für Erwachsenenbildung
http://archiv.twoday.net/stories/4073672/
Trotz des Fehlens eines programmatischen Bekenntnisses zu OA ist das DIE auf dem richtigen Weg. Es werden bereits jetzt sehr viele Volltexte kostenfrei bereitgestellt, teilweise ist sogar eine Nutzung unter einer (freilich zu restriktiven) CC-Lizenz möglich.
(3)Deutsches Institut für Internationale Pädagogische Forschung
http://archiv.twoday.net/stories/4077508/
Während bei der Zugänglichmachung von Kulturgut im Internet das DIPF überdurchschnittlich aktiv ist, könnte erheblich mehr von den eigenen Publikationen online verfügbar gemacht werden.
(4) Deutsches Museum
http://archiv.twoday.net/stories/4081646/
Wie schon beim Bergbaumuseum glänzt OA auch beim Deutschen Museum durch völlige Abwesenheit.
(5) Deutsches Schiffahrtsmuseum
http://archiv.twoday.net/stories/4085010/
Wie beim Bergbaumuseum und dem Deutschen Museum ist von OA keine Spur zu finden.
(6) Germanisches Nationalmuseum
http://archiv.twoday.net/stories/4088349/
Wie die anderen Museen der Leibniz Gemeinschaft hat das GNM bislang keine Anstalten gemacht, OA praktisch umzusetzen.
(7) Herder-Institut
http://archiv.twoday.net/stories/4091735/
Open Access ist für das Herder-Institut noch kein Thema.
(8) Institut für Deutsche Sprache
http://archiv.twoday.net/stories/4093621/
Das IDS macht bislang keinerlei Anstalten, OA zu unterstützen. Bei dem Datenzugang pflegt es eine Kultur der Angst und des Copyfraud, die den Wissenschaftler als potentiellen Feind und nicht als Partner beim Erkentnnisprozess sieht.
(9) Institut für Zeitgeschichte
http://archiv.twoday.net/stories/4096044/
Von den meisten anderen besprochenen Institutionen unterscheidet sich das IfZ durch sein löbliches Retrodigitalisierungsprojekt der Instituts-Zeitschrift. Sonst ist aber von OA nichts zu entdecken, und die Bildrechtegebühren sind eine Frechheit.
(10) Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften
http://archiv.twoday.net/stories/4100507/
Indem die wissenschaftliche Zeitschrift des IPN OA ist (allerdings nur im Sinne von kostenfrei zugänglich), ist ein wichtiges Ziel von OA bereits realisiert. Weitere Publikationen müssen folgen!
(11) IWF Wissen und Medien
http://archiv.twoday.net/stories/4103216/
Das IWF ist auf Vermarktung seiner Filme angewiesen, kostenlose Vorschau soll Appetit machen, aber nicht satt. OA kann daher unter diesen Umständen naturgemäß kein Thema für das IWF sein. Um so positiver, dass es Publikationsvolltexte gibt und sich Dr. Carlson mit OA publizistisch befasst. Schade, wie wenig kompetent er ist.
(12) Institut für Wissensmedien
http://archiv.twoday.net/stories/4106159/
Über neue Medien forschen, diese aber nicht als Mittel der Wissenschaftskommunikation gemäß OA nutzen, erscheint paradox.
(13) Römisch-Germanisches Zentralmuseum
http://archiv.twoday.net/stories/4106227/
Auch wenn einige archäologische Datenbanken durch das RGZM zugänglich gemacht werden, sind OA-Aktivitäten nicht zu registrieren.
(14) Zentrum für Psychologische Information und Dokumentation
http://archiv.twoday.net/stories/4110473/
OA ist im ZPID zwar "angekommen", aber noch längst nicht befriedigend umgesetzt.
Gesamtfazit
And the winner is: http://www.die-bonn.de/
Zwar gab es beim DIE auch kleinere Kritikpunkte, aber der hohe Anteil an Volltexten ist doch sehr beachtlich. Angesichts dessen, was dem DIE möglich war, muten die restlichen Bemühungen doch mehr als erbärmlich an.
Vor allem die Museen machen keinerlei Anstalten, das von ihnen verwahrte Kulturgut nach Maßgabe von OA zugänglich zu machen. OA gilt auch für Kulturgut, und es ist kein richtiger Weg, sich auf OA für Daten konzentrieren zu wollen, wie in der Stellungnahme angedeutet.
OA muss rasch in allen Institutionen der LG und hinsichtlich aller betroffenen Mediengattungen (Publikationsvolltexte, Daten, Kulturgut) umgesetzt werden. Es sind vier Jahre vergangen, in denen man in der geisteswissenschaftlichen Sektion buchstäblich so gut wie nichts vorangebracht hat. Wie in den Kommentaren zutreffend vermutet wurde, dient der OA Arbeitskreis weniger dem Umsetzen von OA als vielmehr dem Aufdielangebankschieben.
Es muss sichergestellt werden, dass OA tatsächlich auch in den geisteswissenschaftlichen Instituten ankommt und diese nicht länger ihre Blockadepolitik fortsetzen können. Dazu sollte für jedes LG-Institut ein OA-Beauftragter bestellt werden.
Die Anzahl der Volltexte aus eigener Publikation könnte - angesichts der günstigen urheberrechtlichen Lage (bezogen auf Monographien allerdings nur noch dieses Jahr, § 31 IV UrhG soll ja wegfallen) - bei auch nur ein wenig Engagement schlagartig in die Höhe schnellen. Ein eigenes Repositorium für alle Institute wäre demgegenüber eher cura posterior.
Die von den Instituten herausgegebenen wissenschaftlichen Zeitschriften sollten mittelfristig alle OA werden. Für die Retrodigitalisierung älterer Jahrgänge sind ggf. Finanzmittel bereitzustellen.
OA heisst nicht nur kostenfrei, sondern auch: frei von urheberrechtlichen Beschränkungen. Die Wissenschaftler der LG sollten daher angehalten werden, ihre Forschungsbeiträge unter Creative-Commons-Lizenzen zu stellen. CC-BY ist der Vorzug zu geben.
Schließlich ist den Museen deutlich zu machen, dass das übliche drastische Bildrechte-Regime mit OA nicht kompatibel ist. Die Wissenschaft schneidet sich überdies ins eigene Fleisch damit. Kulturgut muss frei sein!
Hier nochmals das jeweilige Fazit zu den einzelnen Instituten:
(1) Deutsches Bergbaumuseum
http://archiv.twoday.net/stories/4069419/
OA wird ignoriert.
(2) Deutsches Institut für Erwachsenenbildung
http://archiv.twoday.net/stories/4073672/
Trotz des Fehlens eines programmatischen Bekenntnisses zu OA ist das DIE auf dem richtigen Weg. Es werden bereits jetzt sehr viele Volltexte kostenfrei bereitgestellt, teilweise ist sogar eine Nutzung unter einer (freilich zu restriktiven) CC-Lizenz möglich.
(3)Deutsches Institut für Internationale Pädagogische Forschung
http://archiv.twoday.net/stories/4077508/
Während bei der Zugänglichmachung von Kulturgut im Internet das DIPF überdurchschnittlich aktiv ist, könnte erheblich mehr von den eigenen Publikationen online verfügbar gemacht werden.
(4) Deutsches Museum
http://archiv.twoday.net/stories/4081646/
Wie schon beim Bergbaumuseum glänzt OA auch beim Deutschen Museum durch völlige Abwesenheit.
(5) Deutsches Schiffahrtsmuseum
http://archiv.twoday.net/stories/4085010/
Wie beim Bergbaumuseum und dem Deutschen Museum ist von OA keine Spur zu finden.
(6) Germanisches Nationalmuseum
http://archiv.twoday.net/stories/4088349/
Wie die anderen Museen der Leibniz Gemeinschaft hat das GNM bislang keine Anstalten gemacht, OA praktisch umzusetzen.
(7) Herder-Institut
http://archiv.twoday.net/stories/4091735/
Open Access ist für das Herder-Institut noch kein Thema.
(8) Institut für Deutsche Sprache
http://archiv.twoday.net/stories/4093621/
Das IDS macht bislang keinerlei Anstalten, OA zu unterstützen. Bei dem Datenzugang pflegt es eine Kultur der Angst und des Copyfraud, die den Wissenschaftler als potentiellen Feind und nicht als Partner beim Erkentnnisprozess sieht.
(9) Institut für Zeitgeschichte
http://archiv.twoday.net/stories/4096044/
Von den meisten anderen besprochenen Institutionen unterscheidet sich das IfZ durch sein löbliches Retrodigitalisierungsprojekt der Instituts-Zeitschrift. Sonst ist aber von OA nichts zu entdecken, und die Bildrechtegebühren sind eine Frechheit.
(10) Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften
http://archiv.twoday.net/stories/4100507/
Indem die wissenschaftliche Zeitschrift des IPN OA ist (allerdings nur im Sinne von kostenfrei zugänglich), ist ein wichtiges Ziel von OA bereits realisiert. Weitere Publikationen müssen folgen!
(11) IWF Wissen und Medien
http://archiv.twoday.net/stories/4103216/
Das IWF ist auf Vermarktung seiner Filme angewiesen, kostenlose Vorschau soll Appetit machen, aber nicht satt. OA kann daher unter diesen Umständen naturgemäß kein Thema für das IWF sein. Um so positiver, dass es Publikationsvolltexte gibt und sich Dr. Carlson mit OA publizistisch befasst. Schade, wie wenig kompetent er ist.
(12) Institut für Wissensmedien
http://archiv.twoday.net/stories/4106159/
Über neue Medien forschen, diese aber nicht als Mittel der Wissenschaftskommunikation gemäß OA nutzen, erscheint paradox.
(13) Römisch-Germanisches Zentralmuseum
http://archiv.twoday.net/stories/4106227/
Auch wenn einige archäologische Datenbanken durch das RGZM zugänglich gemacht werden, sind OA-Aktivitäten nicht zu registrieren.
(14) Zentrum für Psychologische Information und Dokumentation
http://archiv.twoday.net/stories/4110473/
OA ist im ZPID zwar "angekommen", aber noch längst nicht befriedigend umgesetzt.
Gesamtfazit
And the winner is: http://www.die-bonn.de/
Zwar gab es beim DIE auch kleinere Kritikpunkte, aber der hohe Anteil an Volltexten ist doch sehr beachtlich. Angesichts dessen, was dem DIE möglich war, muten die restlichen Bemühungen doch mehr als erbärmlich an.
Vor allem die Museen machen keinerlei Anstalten, das von ihnen verwahrte Kulturgut nach Maßgabe von OA zugänglich zu machen. OA gilt auch für Kulturgut, und es ist kein richtiger Weg, sich auf OA für Daten konzentrieren zu wollen, wie in der Stellungnahme angedeutet.
OA muss rasch in allen Institutionen der LG und hinsichtlich aller betroffenen Mediengattungen (Publikationsvolltexte, Daten, Kulturgut) umgesetzt werden. Es sind vier Jahre vergangen, in denen man in der geisteswissenschaftlichen Sektion buchstäblich so gut wie nichts vorangebracht hat. Wie in den Kommentaren zutreffend vermutet wurde, dient der OA Arbeitskreis weniger dem Umsetzen von OA als vielmehr dem Aufdielangebankschieben.
Es muss sichergestellt werden, dass OA tatsächlich auch in den geisteswissenschaftlichen Instituten ankommt und diese nicht länger ihre Blockadepolitik fortsetzen können. Dazu sollte für jedes LG-Institut ein OA-Beauftragter bestellt werden.
Die Anzahl der Volltexte aus eigener Publikation könnte - angesichts der günstigen urheberrechtlichen Lage (bezogen auf Monographien allerdings nur noch dieses Jahr, § 31 IV UrhG soll ja wegfallen) - bei auch nur ein wenig Engagement schlagartig in die Höhe schnellen. Ein eigenes Repositorium für alle Institute wäre demgegenüber eher cura posterior.
Die von den Instituten herausgegebenen wissenschaftlichen Zeitschriften sollten mittelfristig alle OA werden. Für die Retrodigitalisierung älterer Jahrgänge sind ggf. Finanzmittel bereitzustellen.
OA heisst nicht nur kostenfrei, sondern auch: frei von urheberrechtlichen Beschränkungen. Die Wissenschaftler der LG sollten daher angehalten werden, ihre Forschungsbeiträge unter Creative-Commons-Lizenzen zu stellen. CC-BY ist der Vorzug zu geben.
Schließlich ist den Museen deutlich zu machen, dass das übliche drastische Bildrechte-Regime mit OA nicht kompatibel ist. Die Wissenschaft schneidet sich überdies ins eigene Fleisch damit. Kulturgut muss frei sein!
KlausGraf - am Freitag, 27. Juli 2007, 19:27 - Rubrik: Open Access
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Hermann Weisert †, Dagmar Drüll, Eva Kritzer:
Rektoren – Dekane - Prorektoren –
Kanzler - Vizekanzler –
Kaufmännische Direktoren des Klinikums
der Universität Heidelberg 1386-2006
Herausgegeben vom Rektor der Ruprecht-Karls-Universität
Mit einer Zeittafel zur Verwaltungsgeschichte
der Universität 1386-2007
Mehr dazu:
http://www.gelehrtenlexikon.uni-hd.de/
Wann Hermann Weisert das Zeitliche gesegnet hat, ist mir nicht bekannt. De mortuis ...
Rektoren – Dekane - Prorektoren –
Kanzler - Vizekanzler –
Kaufmännische Direktoren des Klinikums
der Universität Heidelberg 1386-2006
Herausgegeben vom Rektor der Ruprecht-Karls-Universität
Mit einer Zeittafel zur Verwaltungsgeschichte
der Universität 1386-2007
Mehr dazu:
http://www.gelehrtenlexikon.uni-hd.de/
Wann Hermann Weisert das Zeitliche gesegnet hat, ist mir nicht bekannt. De mortuis ...
KlausGraf - am Freitag, 27. Juli 2007, 17:57 - Rubrik: Universitaetsarchive
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http://bibliotheksrecht.blog.de/2007/07/27/dem_bundestag_sein_urheberrecht~2709229
Auf den Seiten des Deutschen Bundestages findet sich dieser Satz:
"Alle im Internetangebot des Deutschen Bundestages veröffentlichten Bilder, Dokumente usw. unterliegen dem Copyright des Deutschen Bundestages. Ein Download oder Ausdruck dieser Veröffentlichungen ist ausschließlich für den persönlichen Gebrauch gestattet. Alle darüber hinaus gehenden Verwendungen, insbesondere die kommerzielle Nutzung und Verbreitung, sind grundsätzlich nicht gestattet und bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Deutschen Bundestages."
Das ist bemerkenswert und illustriert den urheberrechtlichen Sachverstand des Hohes Hauses.
Neu ist, dass es im deutschen Urheberrecht ein "Copyright" gibt. Gemeinhin würde man sagen, die Inhalte seien urheberrechtlich geschützt.
In der Sache ist der Vermerk in dieser Ausschließlichkeit nicht haltbar. Nicht wenige Inhalte auf bundestag.de dürften amtliche Werke im Sinne von § 5 UrhG sein. Ein Urheberrechtsschutz scheidet für dieses Material vollständig aus.
Steinhauers Kritik ist berechtigt, auch wenn man bei genauer Lektüre der Literatur zu § 5 Abs. 2 UrhG geneigt ist anzunehmen, dass weniger amtliche Werke auf bundestag.de stehen als man denkt.
Absatz 1 von § 5 UrhG bezieht sich auf Texte mit Normencharakter, dazu dürften Geschäftsordnungen von Ausschüssen und dergleichen gehören.
Das Schrifttum rechnet amtliche Gesetzesmaterialien zum Kreis der nach Abs. 2 geschützten Werke.
Die Rspr. ist allerdings sehr zurückhaltend bei der Anerkennung von Werken nach Abs. 2. Das amtliche Interesse an der allgemeinen Kenntnisnahme müsse "nach Art und Bedeutung der Information gerade darauf gerichtet sein, dass der Nachdruck oder die sonstige Verwertung des die Information vermittelnden Werks jedermann freigegeben wird" (BGH GRUR 1988, 33 Topogr. Landeskarten n. Dreier/Schulze, UrhR ²2006, § 5 Rz. 9).
Wenn man großzügig ist, wird man den ganzen Bereich der amtlichen Parlamentsdrucksachen in § 5 UrhG einbeziehen. Alles andere wäre auch nicht sachgemäß.
Öffentliche Parlamentsreden fallen unter § 48 Abs. 1 UrhG. Sie dürfen auch von Dritten frei wiedergegeben werden, wobei bei der Einspeisung in Datenbanken Dreier a.a.O. aufgrund von § 48 Abs. 2 UrhG Bedenken anmeldet, wenn ein erheblicher Teil eines Urhebers aufgenommen wird. Soweit Reden von Parlamentariern über kurze Stellungnahmen hinausgehen, wird man von einem Urheberrechtsschutz ausgehen dürfen. Dass die Reden in den Drucksachen und in der Parlamentsdokumentation dokumentiert werden, ist jedem MdB bekannt, eine konkludente Einwilligung liegt also vor. Diese ist erforderlich, wenn es sich um nicht-öffentliche Sitzungen oder schriftlich eingereichte Stellungnahmen handelt.
Längere parlamentarische Anfragen und Antworten sind als urheberrechtlich geschützt anzusehen, sofern § 5 Abs. 2 nicht greifen würde. Ihre Dokumentation in Drucksachen und Online-Datenbank des Bundestags wäre durch konkludente Einwilligung gedeckt. Ob sich aus dem Mandatsverhältnis die Pflicht zu einer solchen Einwilligung ergibt, mag man sich fragen.
Hier wird man doch zu der Annahme greifen wollen, dass urheberrechtliche Hinternisse bei dem Umgang mit dem schriftlichen Niederschlag der parlamentarischen Arbeit, an deren Kenntnis ja ein überragendes öffentliches Interesse besteht, schlicht und einfach unangebracht wären.
Amtliche Werke nach § 5 Abs. 2 wären auch dann anzunehmen, wenn die auf Öffentlichkeit abzielende amtliche Nutzung von Werken, die in einem "amtlichen" (einschließlich parlamentarischen) Kontext entstehen, unzuträglich behindert würde.
Zu einer analogen Argumentation siehe
http://de.wikipedia.org/wiki/Amtliches_Wappen
Gilt Gleiches für Berichte von Bundestagsbeauftragten (z.B. des Wehrbeauftragten), die unzweifelhaft schutzfähig sind? Werden sie durch die Aufnahme in die amtlichen Drucksachen zu amtlichen Werken?
Ist durch die Abrufmöglichkeit auf bundestag.de nicht schon dem Interesse der Öffentlichkeit an freier Zugänglichkeit dieser Berichte Genüge getan? Muss jedermann das Recht haben, sie frei abzudrucken oder online wiederzuveröffentlichen?
Hinsichtlich der allgemein erläuternden Texte auf der Website gibt es gute Gründe, diese amtlichen Merkblättern gleichzustellen. Hier kann aber wieder die Realisierung der Abrufmöglichkeit eingewendet werden, die es nicht erforderlich macht, dass beliebige Dritte ein Nachdruckrecht haben.
Für die Bilder des Bildarchivs kommt eine Freigabe nach § 5 Abs. 2 UrhG nicht in Betracht.
Werke nach Absatz 2 unterliegen einem Änderungsverbot (und dem Gebot der Quellenangabe). Man wird allerdings bezweifeln dürfen, dass es ohne die Zustimmung der Behörde nicht zulässig sein soll, z.B. die amtliche Begründung des UrhG ins Englische zu übersetzen. Um welche Behörde handelt ers sich bei der amtlichen Begründung eines Gesetzes? Der Gesetzesentwurf wird von der Bundesregierung eingereicht, diese hätte also über das Werk zu wachen. Unbefristet? Nein, nach Ablauf der entsprechenden Schutzfristen dürfte die "allgemeine Gemeinfreiheit" einsetzen. Praktische Bedeutung hat diese allerdings Norm nicht.
Bei näherem Hinsehen stellt sich somit heraus, dass im parlamentarischen Kontext die Anwendung von § 5 Abs. 2 UrhG alles andere als klar ist.
Auf den Seiten des Deutschen Bundestages findet sich dieser Satz:
"Alle im Internetangebot des Deutschen Bundestages veröffentlichten Bilder, Dokumente usw. unterliegen dem Copyright des Deutschen Bundestages. Ein Download oder Ausdruck dieser Veröffentlichungen ist ausschließlich für den persönlichen Gebrauch gestattet. Alle darüber hinaus gehenden Verwendungen, insbesondere die kommerzielle Nutzung und Verbreitung, sind grundsätzlich nicht gestattet und bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Deutschen Bundestages."
Das ist bemerkenswert und illustriert den urheberrechtlichen Sachverstand des Hohes Hauses.
Neu ist, dass es im deutschen Urheberrecht ein "Copyright" gibt. Gemeinhin würde man sagen, die Inhalte seien urheberrechtlich geschützt.
In der Sache ist der Vermerk in dieser Ausschließlichkeit nicht haltbar. Nicht wenige Inhalte auf bundestag.de dürften amtliche Werke im Sinne von § 5 UrhG sein. Ein Urheberrechtsschutz scheidet für dieses Material vollständig aus.
Steinhauers Kritik ist berechtigt, auch wenn man bei genauer Lektüre der Literatur zu § 5 Abs. 2 UrhG geneigt ist anzunehmen, dass weniger amtliche Werke auf bundestag.de stehen als man denkt.
Absatz 1 von § 5 UrhG bezieht sich auf Texte mit Normencharakter, dazu dürften Geschäftsordnungen von Ausschüssen und dergleichen gehören.
Das Schrifttum rechnet amtliche Gesetzesmaterialien zum Kreis der nach Abs. 2 geschützten Werke.
Die Rspr. ist allerdings sehr zurückhaltend bei der Anerkennung von Werken nach Abs. 2. Das amtliche Interesse an der allgemeinen Kenntnisnahme müsse "nach Art und Bedeutung der Information gerade darauf gerichtet sein, dass der Nachdruck oder die sonstige Verwertung des die Information vermittelnden Werks jedermann freigegeben wird" (BGH GRUR 1988, 33 Topogr. Landeskarten n. Dreier/Schulze, UrhR ²2006, § 5 Rz. 9).
Wenn man großzügig ist, wird man den ganzen Bereich der amtlichen Parlamentsdrucksachen in § 5 UrhG einbeziehen. Alles andere wäre auch nicht sachgemäß.
Öffentliche Parlamentsreden fallen unter § 48 Abs. 1 UrhG. Sie dürfen auch von Dritten frei wiedergegeben werden, wobei bei der Einspeisung in Datenbanken Dreier a.a.O. aufgrund von § 48 Abs. 2 UrhG Bedenken anmeldet, wenn ein erheblicher Teil eines Urhebers aufgenommen wird. Soweit Reden von Parlamentariern über kurze Stellungnahmen hinausgehen, wird man von einem Urheberrechtsschutz ausgehen dürfen. Dass die Reden in den Drucksachen und in der Parlamentsdokumentation dokumentiert werden, ist jedem MdB bekannt, eine konkludente Einwilligung liegt also vor. Diese ist erforderlich, wenn es sich um nicht-öffentliche Sitzungen oder schriftlich eingereichte Stellungnahmen handelt.
Längere parlamentarische Anfragen und Antworten sind als urheberrechtlich geschützt anzusehen, sofern § 5 Abs. 2 nicht greifen würde. Ihre Dokumentation in Drucksachen und Online-Datenbank des Bundestags wäre durch konkludente Einwilligung gedeckt. Ob sich aus dem Mandatsverhältnis die Pflicht zu einer solchen Einwilligung ergibt, mag man sich fragen.
Hier wird man doch zu der Annahme greifen wollen, dass urheberrechtliche Hinternisse bei dem Umgang mit dem schriftlichen Niederschlag der parlamentarischen Arbeit, an deren Kenntnis ja ein überragendes öffentliches Interesse besteht, schlicht und einfach unangebracht wären.
Amtliche Werke nach § 5 Abs. 2 wären auch dann anzunehmen, wenn die auf Öffentlichkeit abzielende amtliche Nutzung von Werken, die in einem "amtlichen" (einschließlich parlamentarischen) Kontext entstehen, unzuträglich behindert würde.
Zu einer analogen Argumentation siehe
http://de.wikipedia.org/wiki/Amtliches_Wappen
Gilt Gleiches für Berichte von Bundestagsbeauftragten (z.B. des Wehrbeauftragten), die unzweifelhaft schutzfähig sind? Werden sie durch die Aufnahme in die amtlichen Drucksachen zu amtlichen Werken?
Ist durch die Abrufmöglichkeit auf bundestag.de nicht schon dem Interesse der Öffentlichkeit an freier Zugänglichkeit dieser Berichte Genüge getan? Muss jedermann das Recht haben, sie frei abzudrucken oder online wiederzuveröffentlichen?
Hinsichtlich der allgemein erläuternden Texte auf der Website gibt es gute Gründe, diese amtlichen Merkblättern gleichzustellen. Hier kann aber wieder die Realisierung der Abrufmöglichkeit eingewendet werden, die es nicht erforderlich macht, dass beliebige Dritte ein Nachdruckrecht haben.
Für die Bilder des Bildarchivs kommt eine Freigabe nach § 5 Abs. 2 UrhG nicht in Betracht.
Werke nach Absatz 2 unterliegen einem Änderungsverbot (und dem Gebot der Quellenangabe). Man wird allerdings bezweifeln dürfen, dass es ohne die Zustimmung der Behörde nicht zulässig sein soll, z.B. die amtliche Begründung des UrhG ins Englische zu übersetzen. Um welche Behörde handelt ers sich bei der amtlichen Begründung eines Gesetzes? Der Gesetzesentwurf wird von der Bundesregierung eingereicht, diese hätte also über das Werk zu wachen. Unbefristet? Nein, nach Ablauf der entsprechenden Schutzfristen dürfte die "allgemeine Gemeinfreiheit" einsetzen. Praktische Bedeutung hat diese allerdings Norm nicht.
Bei näherem Hinsehen stellt sich somit heraus, dass im parlamentarischen Kontext die Anwendung von § 5 Abs. 2 UrhG alles andere als klar ist.
KlausGraf - am Freitag, 27. Juli 2007, 15:00 - Rubrik: Archivrecht
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http://wwmm.ch.cam.ac.uk/blogs/murrayrust/?p=439
So it seems clear that we have to have licences. I shall take the following position:
* Any publisher or author who exposes a CC-BY or Open Knowledge Foundation licence I shall call “OA-BY”. This permits full data re-use.
* Any publisher or author who exposes a CC-NC or CC-ND or similar I shall call OA-NC or OA-ND. This does not permit full data re-use but does permit some. We may have to kludge some of the worst “conditions” like “you may post this on your web site but not in your institutional repository”
* Any publisher or author who posts a paper that I can read I shall call OA-FREE.
An excellent suggestion by Peter Murray-Rust.
On July 5 I wrote to Peter Suber:
PeterS: "What he could have added is that most OA journals do use a CC license or equivalent. Hence, it usually is safe to assume that OA journals expressly permit scholarly uses beyond fair use."
KG: I think this is in no way right. Nearly all journals in DOAI have the usual copyright notices. There are very important CC licensed
journals (PLoS, BMC, Hindawi) and a lot of other e-journals with
similar licenses but this is a small minority.
On July 6 I wrote him the results of a little test:
KG: I have checked ALL 27 new journals in DOAJ. I have found 3 CC-licensed journals:
one BMC journal = by
SC-JR = by
one French mathematics journal cc-by-nc-nd
one cc recommendation (but no cc content found), theological journal
The rest has "all rights reserved" or "personal and classroom uses" or no notice (a lot of journals). Due to language difficulties it is
possible that I have overlooked some notices but I do not think that I have overlooked CC licenses or clearly marked similar licenses.
It's not a proof but an impressive random sample.
On September 3, 2004 I commented in this weblog an entry of PeterS:
I do not agree with the conclusion that BBB "doesn't require removing barriers to commercial re-use".
BOAI says: "The only constraint on reproduction and distribution, and the only role for copyright in this domain, should be to give authors control over the integrity of their work and the right to be properly acknowledged and cited." In my opinion that clearly allows commercial re-use. I do not see that "for any responsible purpose" in the Berlin declaration (and the Bethesda definition) excludes commercial re-use.
Suber has avoided mentioning the fact hat PLoS has chosen a less restrictive Creative Commons license (attribution, derivative works and commercial re-use allowed).
I would like to reduce BBB to one B: Berlin. Berlin is the broadest (and latest, basing on Budapest and - mainly - Bethesda) consensus of the Open Access community. Berlin clearly allows derivative works. We should not say that policies which forbidd derivative works are'nt "true Open Access" but we can say that they are definitively NOT compatible with the Berlin declaration.
And, by the way, we can definitively say that the Lund criteria for Open Access Journals (http://www.doaj.org) are NOT compatible with the BBB definition. Most of the listed journals allows only free access (journals with an embargo period are not listed) and have copyright reservations - no permission barriers are removed. I have called this "Open Access LIGHT". The Open Access Community praises the Lund directory (although the EZB is much more better) but will not see the fact that the Lund criteria are exactly in the same way misleading as the diluting publisher's use of "Open Access".
What I have called OPEN ACCESS LIGHT is Murray Rust's OA-FREE.
There was also a suggestion in 2005 mady by Charles W. Bailey Jr.:
http://www.escholarlypub.com/digitalkoans/2005/05/13/the-spectrum-of-e-journal-access-policies-open-to-restricted-access/
To fully understand where things stand with journal access policies, we need to clarify and name the policies in use. While the below list may not be comprehensive, it attempts to provide a first-cut model for key journal access policies, adopting the now popular use of colors as a second form of shorthand for identifying the policy types.
1. Open Access journals (OA journals, color code: green): These journals provide free access to all articles and utilize a form of licensing that puts minimal restrictions on the use of articles, such as the Creative Commons Attribution License. Example: Biomedical Digital Libraries.
2. Free Access journals (FA journals, color code: cyan): These journals provide free access to all articles and utilize a variety of copyright statements (e.g., the journal copyright statement may grant liberal educational copying provisions), but they do not use a Creative Commons Attribution License or similar license. Example: The Public-Access Computer Systems Review.
3. Embargoed Access journals (EA journals, color code: yellow): These journals provide free access to all articles after a specified embargo period and typically utilize conventional copyright statements. Example: Learned Publishing.
4. Partial Access journals (PA journals, color code: orange): These journals provide free access to selected articles and typically utilize conventional copyright statements. Example: College & Research Libraries.
5. Restricted Access journals (RA journals, color code: red): These journals provide no free access to articles and typically utilize conventional copyright statements. Example: Library Administration and Management. (Available in electronic form from Library Literature & Information Science Full Text and other databases.)
He has repeated the color codes in his well-known text
http://www.digital-scholarship.com/cwb/OALibraries2.pdf
Now it's more complicated because there are publisher's experiments called HYBRID JOURNALS with Partial OA (payed OA and publisher-sponsored free articles).
It is not clear which color code journals have which are operating with changing free sample issues.
There are three independent criteria for the "openness" of journals (let aside the DOAJ criterium "peer-reviewed"):
1. time of free access (the embargo-question)
This is the only question Stevan Harnad is interested in.
If we can call the OA-FREE journals of DOAJ "OA" we should also can call on the article level free accessible articles after an embargo "OA".
2. Is OA permanent/irrevocable?
OA journals can change their publishing model to TA, and journal websites can disappear from the internet.
All what we can say on this topic is relative. We don't know the circumstances in 50 years for journal publishing.
3. Are there licenses/labels?
This is an essential question not only for the data re-use PMR wants.
The DOAJ entry should mention the license status of each journal!
So it seems clear that we have to have licences. I shall take the following position:
* Any publisher or author who exposes a CC-BY or Open Knowledge Foundation licence I shall call “OA-BY”. This permits full data re-use.
* Any publisher or author who exposes a CC-NC or CC-ND or similar I shall call OA-NC or OA-ND. This does not permit full data re-use but does permit some. We may have to kludge some of the worst “conditions” like “you may post this on your web site but not in your institutional repository”
* Any publisher or author who posts a paper that I can read I shall call OA-FREE.
An excellent suggestion by Peter Murray-Rust.
On July 5 I wrote to Peter Suber:
PeterS: "What he could have added is that most OA journals do use a CC license or equivalent. Hence, it usually is safe to assume that OA journals expressly permit scholarly uses beyond fair use."
KG: I think this is in no way right. Nearly all journals in DOAI have the usual copyright notices. There are very important CC licensed
journals (PLoS, BMC, Hindawi) and a lot of other e-journals with
similar licenses but this is a small minority.
On July 6 I wrote him the results of a little test:
KG: I have checked ALL 27 new journals in DOAJ. I have found 3 CC-licensed journals:
one BMC journal = by
SC-JR = by
one French mathematics journal cc-by-nc-nd
one cc recommendation (but no cc content found), theological journal
The rest has "all rights reserved" or "personal and classroom uses" or no notice (a lot of journals). Due to language difficulties it is
possible that I have overlooked some notices but I do not think that I have overlooked CC licenses or clearly marked similar licenses.
It's not a proof but an impressive random sample.
On September 3, 2004 I commented in this weblog an entry of PeterS:
I do not agree with the conclusion that BBB "doesn't require removing barriers to commercial re-use".
BOAI says: "The only constraint on reproduction and distribution, and the only role for copyright in this domain, should be to give authors control over the integrity of their work and the right to be properly acknowledged and cited." In my opinion that clearly allows commercial re-use. I do not see that "for any responsible purpose" in the Berlin declaration (and the Bethesda definition) excludes commercial re-use.
Suber has avoided mentioning the fact hat PLoS has chosen a less restrictive Creative Commons license (attribution, derivative works and commercial re-use allowed).
I would like to reduce BBB to one B: Berlin. Berlin is the broadest (and latest, basing on Budapest and - mainly - Bethesda) consensus of the Open Access community. Berlin clearly allows derivative works. We should not say that policies which forbidd derivative works are'nt "true Open Access" but we can say that they are definitively NOT compatible with the Berlin declaration.
And, by the way, we can definitively say that the Lund criteria for Open Access Journals (http://www.doaj.org) are NOT compatible with the BBB definition. Most of the listed journals allows only free access (journals with an embargo period are not listed) and have copyright reservations - no permission barriers are removed. I have called this "Open Access LIGHT". The Open Access Community praises the Lund directory (although the EZB is much more better) but will not see the fact that the Lund criteria are exactly in the same way misleading as the diluting publisher's use of "Open Access".
What I have called OPEN ACCESS LIGHT is Murray Rust's OA-FREE.
There was also a suggestion in 2005 mady by Charles W. Bailey Jr.:
http://www.escholarlypub.com/digitalkoans/2005/05/13/the-spectrum-of-e-journal-access-policies-open-to-restricted-access/
To fully understand where things stand with journal access policies, we need to clarify and name the policies in use. While the below list may not be comprehensive, it attempts to provide a first-cut model for key journal access policies, adopting the now popular use of colors as a second form of shorthand for identifying the policy types.
1. Open Access journals (OA journals, color code: green): These journals provide free access to all articles and utilize a form of licensing that puts minimal restrictions on the use of articles, such as the Creative Commons Attribution License. Example: Biomedical Digital Libraries.
2. Free Access journals (FA journals, color code: cyan): These journals provide free access to all articles and utilize a variety of copyright statements (e.g., the journal copyright statement may grant liberal educational copying provisions), but they do not use a Creative Commons Attribution License or similar license. Example: The Public-Access Computer Systems Review.
3. Embargoed Access journals (EA journals, color code: yellow): These journals provide free access to all articles after a specified embargo period and typically utilize conventional copyright statements. Example: Learned Publishing.
4. Partial Access journals (PA journals, color code: orange): These journals provide free access to selected articles and typically utilize conventional copyright statements. Example: College & Research Libraries.
5. Restricted Access journals (RA journals, color code: red): These journals provide no free access to articles and typically utilize conventional copyright statements. Example: Library Administration and Management. (Available in electronic form from Library Literature & Information Science Full Text and other databases.)
He has repeated the color codes in his well-known text
http://www.digital-scholarship.com/cwb/OALibraries2.pdf
Now it's more complicated because there are publisher's experiments called HYBRID JOURNALS with Partial OA (payed OA and publisher-sponsored free articles).
It is not clear which color code journals have which are operating with changing free sample issues.
There are three independent criteria for the "openness" of journals (let aside the DOAJ criterium "peer-reviewed"):
1. time of free access (the embargo-question)
This is the only question Stevan Harnad is interested in.
If we can call the OA-FREE journals of DOAJ "OA" we should also can call on the article level free accessible articles after an embargo "OA".
2. Is OA permanent/irrevocable?
OA journals can change their publishing model to TA, and journal websites can disappear from the internet.
All what we can say on this topic is relative. We don't know the circumstances in 50 years for journal publishing.
3. Are there licenses/labels?
This is an essential question not only for the data re-use PMR wants.
The DOAJ entry should mention the license status of each journal!
KlausGraf - am Freitag, 27. Juli 2007, 03:58 - Rubrik: English Corner
TV-Rückblick: "Marielle Millowitsch - Auf den Spuren meiner Ahnen" In:
DER SPIEGEL 30/2007 S. 83
Auszug: "Wenn es beim Blick zurück in fernere Vergangenheit keine
Fotos und Filme mehr gibt, hapert es mit der Anschauung. Dann muss die Kamera durch die Archive fahren und hängt an den Lippen der wenig erregenden Aktenverwahrer."
Danke an Polarlys für den Hinweis. BTW: Die Serie der Archivarsstereotypen wird im wesentlichen von Herrn Wolf betreut, wofür ihm herzlich gedankt sei.
S.a.
http://www.presseportal.de/pm/7840/1016983/zdf

DER SPIEGEL 30/2007 S. 83
Auszug: "Wenn es beim Blick zurück in fernere Vergangenheit keine
Fotos und Filme mehr gibt, hapert es mit der Anschauung. Dann muss die Kamera durch die Archive fahren und hängt an den Lippen der wenig erregenden Aktenverwahrer."
Danke an Polarlys für den Hinweis. BTW: Die Serie der Archivarsstereotypen wird im wesentlichen von Herrn Wolf betreut, wofür ihm herzlich gedankt sei.
S.a.
http://www.presseportal.de/pm/7840/1016983/zdf

KlausGraf - am Freitag, 27. Juli 2007, 02:27 - Rubrik: Oeffentlichkeitsarbeit
Uwe Jürgens, Ricarda Veigel: Zur haftungsminimierenden Gestaltung von "User Generated Content"-Angeboten, in: Archiv für Presserecht 2007, S. 181-187
Der Aufsatz ist als Praxis-Leitfaden gedacht. Kontrollieren Anbieter die Inhalte der von ihnen betriebenen Foren vorab, führt das zu erheblichen Haftungsrisiken, die vermieden werden können, wenn lediglich nachträglich kontrolliert wird.
Bei den Usern mit erweiterten Rechten (Wikipedia: Administratoren) sind die Autoren skeptisch, ob deren Kenntnis von möglichen Rechtsverletzungen nicht doch dem Anbieter zuzurechnen ist.
Der Aufsatz ist als Praxis-Leitfaden gedacht. Kontrollieren Anbieter die Inhalte der von ihnen betriebenen Foren vorab, führt das zu erheblichen Haftungsrisiken, die vermieden werden können, wenn lediglich nachträglich kontrolliert wird.
Bei den Usern mit erweiterten Rechten (Wikipedia: Administratoren) sind die Autoren skeptisch, ob deren Kenntnis von möglichen Rechtsverletzungen nicht doch dem Anbieter zuzurechnen ist.
KlausGraf - am Freitag, 27. Juli 2007, 02:13 - Rubrik: Archivrecht
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Das letzte Institut der von uns besprochenen Sektion A - Geisteswissenschaften und Bildungsforschung der Leibniz Gemeinschaft (siehe http://archiv.twoday.net/stories/4069419/ )
ist das Trierer ZPID.

Da die Psychologen in Deutschland OA-freundlich sind, kommt OA nicht nur auf der Website häufig vor, es ist derzeit sogar im Newsticker auf der Startseite präsent.
Zwei Weblogs zeigen, dass man die Herausforderungen von Web 2.0 annehmen will.
Dessen ungeachtet kann eine nennenswerte Förderung von OA durch das ZPID nicht konstatiert werden, denn in der Publikationsliste
http://www.zpid.de/index.php?wahl=IuD&uwahl=publications
sind nur ganz wenige Beiträge als freie Volltexte markiert. Übermäßig Werbung für das psychologische Fachrepositorium in Saarbrücken wird nicht gemacht, und das zentrale Produkt des Hauses, die Datenbank PSYNDEX ist natürlich kostenpflichtig.
Besonders restriktiv sind die Nutzungsbedingungen des elektronischen Testarchivs:
http://www.zpid.de/index.php?wahl=products&uwahl=frei&uuwahl=userlog
Gebetsmühlenartig wiederholen wir: Der Wissenschaft ist am meisten mit einem denkbar freien Zugang zu Daten, wissenschaftlichen Verfahren usw. gedient. Eine Kultur der Ängstlichkeit ist erst am Platz, wenn man empirisch valide festgestellt hat, dass die Freiheit nicht funktioniert.
Fazit: OA ist im ZPID zwar "angekommen", aber noch längst nicht befriedigend umgesetzt.
ist das Trierer ZPID.

Da die Psychologen in Deutschland OA-freundlich sind, kommt OA nicht nur auf der Website häufig vor, es ist derzeit sogar im Newsticker auf der Startseite präsent.
Zwei Weblogs zeigen, dass man die Herausforderungen von Web 2.0 annehmen will.
Dessen ungeachtet kann eine nennenswerte Förderung von OA durch das ZPID nicht konstatiert werden, denn in der Publikationsliste
http://www.zpid.de/index.php?wahl=IuD&uwahl=publications
sind nur ganz wenige Beiträge als freie Volltexte markiert. Übermäßig Werbung für das psychologische Fachrepositorium in Saarbrücken wird nicht gemacht, und das zentrale Produkt des Hauses, die Datenbank PSYNDEX ist natürlich kostenpflichtig.
Besonders restriktiv sind die Nutzungsbedingungen des elektronischen Testarchivs:
http://www.zpid.de/index.php?wahl=products&uwahl=frei&uuwahl=userlog
Gebetsmühlenartig wiederholen wir: Der Wissenschaft ist am meisten mit einem denkbar freien Zugang zu Daten, wissenschaftlichen Verfahren usw. gedient. Eine Kultur der Ängstlichkeit ist erst am Platz, wenn man empirisch valide festgestellt hat, dass die Freiheit nicht funktioniert.
Fazit: OA ist im ZPID zwar "angekommen", aber noch längst nicht befriedigend umgesetzt.
KlausGraf - am Freitag, 27. Juli 2007, 01:21 - Rubrik: Open Access
Nel 2003 il Senato della Repubblica ha promosso il progetto Archivi on-line che ha l'obiettivo di creare un archivio unico virtuale del patrimonio documentale di personalità politiche, partiti e gruppi parlamentari.
Insieme con l'Archivio centrale dello Stato, undici Istituti e Fondazioni hanno aderito al progetto aperto anche ai privati che posseggano archivi di partiti e di personalità politiche.
Rilevante è la sinergia realizzata tra l'Istituzione ed i privati al fine di offrire alla comunità degli studiosi l'efficace integrazione delle fonti per la storia politica e istituzionale e percorsi di ricerca trasversali su diversi Fondi, con un unico motore di ricerca.
Caratteristica innovativa che contribuisce a rendere unico il progetto è la disponibilità in linea non solo degli inventari ma anche dei documenti, riprodotti in formato digitale. Sono attualmente disponibili circa 350.000 documenti che saranno 1.000.000 entro la primavera del 2006; si tratta prevalentemente di corrispondenza, interviste, discorsi.
È questo un contributo al più ampio ventaglio di iniziative del Senato, volte ad attribuire all'Istituzione, attraverso il suo Archivio storico, il ruolo di ente promotore della tutela e della valorizzazione delle fonti documentarie per la storia politica del Paese.
Archivi on-line è consultabile esclusivamente sul sito
http://www.archivionline.senato.it
Oder ums mit den Worten meiner Quelle zu sagen:
http://archivistica.blogspot.com/2007/07/archivi-on-line.html
Este proyecto del Senado italiano ha conseguido poner online 500 mil documentos digitalizados. Iniciado en 2003, su objetivo es crear un archivo virtual del patrimonio documental de políticos, partidos y grupos parlamentarios. Con la finalización de los trabajos de organización y digitalización de los fondos Giacomo Mancini y Bettino Craxi, se ha finalizado la primera fase del proyecto.
Man kann z.B. in den Tagebüchern von Aldo Moro 1953 blättern.

Insieme con l'Archivio centrale dello Stato, undici Istituti e Fondazioni hanno aderito al progetto aperto anche ai privati che posseggano archivi di partiti e di personalità politiche.
Rilevante è la sinergia realizzata tra l'Istituzione ed i privati al fine di offrire alla comunità degli studiosi l'efficace integrazione delle fonti per la storia politica e istituzionale e percorsi di ricerca trasversali su diversi Fondi, con un unico motore di ricerca.
Caratteristica innovativa che contribuisce a rendere unico il progetto è la disponibilità in linea non solo degli inventari ma anche dei documenti, riprodotti in formato digitale. Sono attualmente disponibili circa 350.000 documenti che saranno 1.000.000 entro la primavera del 2006; si tratta prevalentemente di corrispondenza, interviste, discorsi.
È questo un contributo al più ampio ventaglio di iniziative del Senato, volte ad attribuire all'Istituzione, attraverso il suo Archivio storico, il ruolo di ente promotore della tutela e della valorizzazione delle fonti documentarie per la storia politica del Paese.
Archivi on-line è consultabile esclusivamente sul sito
http://www.archivionline.senato.it
Oder ums mit den Worten meiner Quelle zu sagen:
http://archivistica.blogspot.com/2007/07/archivi-on-line.html
Este proyecto del Senado italiano ha conseguido poner online 500 mil documentos digitalizados. Iniciado en 2003, su objetivo es crear un archivo virtual del patrimonio documental de políticos, partidos y grupos parlamentarios. Con la finalización de los trabajos de organización y digitalización de los fondos Giacomo Mancini y Bettino Craxi, se ha finalizado la primera fase del proyecto.
Man kann z.B. in den Tagebüchern von Aldo Moro 1953 blättern.

KlausGraf - am Freitag, 27. Juli 2007, 00:49 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
Übernimmt ein Verlag von einem Fotografen zugesandte Fotos in sein Archiv, folgt daraus ohne besondere Anhaltspunkte nicht, dass die Parteien einen Kaufvertrag geschlossen und das Eigentum an den Abzügen übertragen haben, auch wenn die Zahlung einer Archivgebühr vereinbart wird.
BGH 14.12.2006 I ZR 34/04
Archiv für Presserecht 2007, S. 205-8
Online (PDF)
BGH 14.12.2006 I ZR 34/04
Archiv für Presserecht 2007, S. 205-8
Online (PDF)
KlausGraf - am Freitag, 27. Juli 2007, 00:00 - Rubrik: Medienarchive
http://log.netbib.de/archives/2007/07/26/suchkuerzel/
Beispiel: Suchseite von http://www.oaister.org aufschlagen. Rechte Maustaste in Suchfeld. "Ein Schlüsselwort für diese Suche hinzufügen". Name OAIster. Schlüssel oa. Bei künftigen Suchen einfach oa in die Adresssenzeile und daneben das Suchwort - OAIster wird durchsucht.
Beispiel: Suchseite von http://www.oaister.org aufschlagen. Rechte Maustaste in Suchfeld. "Ein Schlüsselwort für diese Suche hinzufügen". Name OAIster. Schlüssel oa. Bei künftigen Suchen einfach oa in die Adresssenzeile und daneben das Suchwort - OAIster wird durchsucht.
Manchmal braucht man dank der diversen Digitalisierungsprojekte gar nicht mehr auf gedruckte Bücher zurückgreifen, sondern es ist nur nötig, zwischen den Projekten hin- und her zu jonglieren und dann dabei noch Google einzusetzen.
Da hat Tantner absolut recht:
http://adresscomptoir.twoday.net/stories/4107179/
Da hat Tantner absolut recht:
http://adresscomptoir.twoday.net/stories/4107179/
KlausGraf - am Donnerstag, 26. Juli 2007, 18:06 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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"The Archivist" http://flickr.com/photos/escori/337492818/
Bayrisches Hauptstaatsarchiv München, Architekturdetail http://flickr.com/photos/rotrauds-kleine-welt/129354324/
Staatsarchiv Hamburg, Architekturdetail http://flickr.com/photos/51443008@N00/3776127/
Landesarchiv NRW, Staatsarchiv Münster http://flickr.com/photos/friedel/753196480/
Bayrisches Hauptstaatsarchiv München, Architekturdetail http://flickr.com/photos/rotrauds-kleine-welt/129354324/
Staatsarchiv Hamburg, Architekturdetail http://flickr.com/photos/51443008@N00/3776127/
Landesarchiv NRW, Staatsarchiv Münster http://flickr.com/photos/friedel/753196480/
Wolf Thomas - am Donnerstag, 26. Juli 2007, 16:48 - Rubrik: Miscellanea
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Im August findet folgende Vernissage in der Kremser Kunstmeile statt:
Die Schweizerin Sabina Kaeser und der Deutsche Thomas J. Hauk arbeiten seit dem Jahr 2000 als Installations- und Performance-Duo "Das Archiv" zusammen. Mit einem roten Faden reagieren sie auf Räume, innen wie außen. Sie spannen Fäden und verbinden so gegebene Punkte, verdichten Zwischenräume und nehmen Einfluss auf die Architektur. Die so entstehenden Netzwerke fordern Aufmerksamkeit, rücken Orte ins Zentrum und stellen sie dadurch in Frage.
Sabina Kaeser und Thomas J. Hauk
12. August - 30. September 2007
Eröffnung: Sa 11. August 2007, 14 Uhr, Factory
Kunsthalle Krems/Factory/Literaturhaus NÖ
Steiner Landstraße 3
3500 Krems an der Donau
Tel.: 02732/90 80 10-43
geöffnet täglich 10-18 Uhr
Die Schweizerin Sabina Kaeser und der Deutsche Thomas J. Hauk arbeiten seit dem Jahr 2000 als Installations- und Performance-Duo "Das Archiv" zusammen. Mit einem roten Faden reagieren sie auf Räume, innen wie außen. Sie spannen Fäden und verbinden so gegebene Punkte, verdichten Zwischenräume und nehmen Einfluss auf die Architektur. Die so entstehenden Netzwerke fordern Aufmerksamkeit, rücken Orte ins Zentrum und stellen sie dadurch in Frage.
Sabina Kaeser und Thomas J. Hauk
12. August - 30. September 2007
Eröffnung: Sa 11. August 2007, 14 Uhr, Factory
Kunsthalle Krems/Factory/Literaturhaus NÖ
Steiner Landstraße 3
3500 Krems an der Donau
Tel.: 02732/90 80 10-43
geöffnet täglich 10-18 Uhr
Wolf Thomas - am Donnerstag, 26. Juli 2007, 16:16 - Rubrik: Oeffentlichkeitsarbeit
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In Calw im Nordschwarzwald musste das Rathaus geräumt werden, weil das Fachwerk instabil wurde. Dies lag nicht zuletzt an den Beständen des Stadtarchivs, welches unter dem Dach untergebracht war. [via Schwarzwälder Bote]
jp - am Donnerstag, 26. Juli 2007, 12:10 - Rubrik: Kommunalarchive
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z. B. ein fertig gesetztes Buch, das übrigens vom Autor im Internet seit Jahren perfekt beworben wird, aus finanziellen Gründen ein Jahr lang liegen lassen:
http://adresscomptoir.twoday.net/stories/4103565/
Ach ja: herzlichen Glückwunsch zur Veröffentlichung an Anton Tantner!
http://adresscomptoir.twoday.net/stories/4103565/
Ach ja: herzlichen Glückwunsch zur Veröffentlichung an Anton Tantner!
Ladislaus - am Donnerstag, 26. Juli 2007, 08:51 - Rubrik: Unterhaltung
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Bericht:
http://www.irights.info/index.php?id=81&tx_ttnews%5Btt_news%5D=315&cHash=abff908166
Die meisten Texte (Englisch!) sind verfügbar unter:
http://www2.hu-berlin.de/gbz/index2.html?/gbz/Events/SERCIAC2007Papers.htm
http://www.irights.info/index.php?id=81&tx_ttnews%5Btt_news%5D=315&cHash=abff908166
Die meisten Texte (Englisch!) sind verfügbar unter:
http://www2.hu-berlin.de/gbz/index2.html?/gbz/Events/SERCIAC2007Papers.htm
KlausGraf - am Mittwoch, 25. Juli 2007, 21:52 - Rubrik: Archivrecht
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Kein Museum hat bislang in unserer Besprechungsreihe (Liste der Beiträge: http://archiv.twoday.net/stories/4069419/ ) durch OA-Aktivitäten geglänzt. Dies bestätigt sich auch für eines der führenden archäologischen Museen unseres landes, das RGZM in Mainz.
Kommt OA auf der Website vor?
Nein!
Gibt es Publikationen (Zeitschriften, Zeitschriftenartikel, Monographien) als Volltext?
Nein!
Beim Bildarchiv herrscht das übliche wissenschaftsfeindliche Bildrechte-Regime:
http://web.rgzm.de/13.0.html
Es gibt keine Digitalisierungsaktivitäten hinsichtlich archäologischer Literatur.
Zu nennen sind die archäologischen Datenbanken:
http://web.rgzm.de/14.0.html
Diese werden aber als urheberrechtlich geschützt bezeichnet, eine wissenschaftliche Nachnutzung der Daten oder gar Bilder gemäß OA ist daher nicht möglich.
Fazit: Auch wenn einige archäologische Datenbanken durch das RGZM zugänglich gemacht werden, sind OA-Aktivitäten nicht zu registrieren.
Kommt OA auf der Website vor?
Nein!
Gibt es Publikationen (Zeitschriften, Zeitschriftenartikel, Monographien) als Volltext?
Nein!
Beim Bildarchiv herrscht das übliche wissenschaftsfeindliche Bildrechte-Regime:
http://web.rgzm.de/13.0.html
Es gibt keine Digitalisierungsaktivitäten hinsichtlich archäologischer Literatur.
Zu nennen sind die archäologischen Datenbanken:
http://web.rgzm.de/14.0.html
Diese werden aber als urheberrechtlich geschützt bezeichnet, eine wissenschaftliche Nachnutzung der Daten oder gar Bilder gemäß OA ist daher nicht möglich.
Fazit: Auch wenn einige archäologische Datenbanken durch das RGZM zugänglich gemacht werden, sind OA-Aktivitäten nicht zu registrieren.
KlausGraf - am Mittwoch, 25. Juli 2007, 20:55 - Rubrik: Open Access
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Wow! Das IWM, das sich der "innovative[n] Forschung zur Wissensvermittlung mit neuen Medien" widmet, hat seit Juli eine Repräsentanz in "Second Life".
Auf den mäßig innovativen Gedanken, auch die eigene wissenschaftliche Kommunikation in den neuen Medien abzuwickeln, kommt dieses hippe Institut aber nicht. In der langen Publikationsliste gibt es nur ein paar Web-Dokumente:
http://www.iwm-kmrc.de/forschung_publikationen.html#Web%20Documents
(Eine Beobachtung, die man schon vor vielen Jahren bei der Volkskunde machen konnte: Das Internet wurde früh als Forschungsgegenstand entdeckt, aber für die eigene wissenschaftliche Kommunikation kaum genutzt.)
OA kommt denn auch nur in einer Literaturliste auf dem Server des Instituts vor.
Fazit: Über neue Medien forschen, diese aber nicht als Mittel der Wissenschaftskommunikation gemäß OA nutzen, erscheint paradox.
Die früheren Folgen dieser Besprechungsreihe der geisteswissenschaftlichen Institutionen der Leibniz Gemeinschaft:
http://archiv.twoday.net/stories/4069419
Auf den mäßig innovativen Gedanken, auch die eigene wissenschaftliche Kommunikation in den neuen Medien abzuwickeln, kommt dieses hippe Institut aber nicht. In der langen Publikationsliste gibt es nur ein paar Web-Dokumente:
http://www.iwm-kmrc.de/forschung_publikationen.html#Web%20Documents
(Eine Beobachtung, die man schon vor vielen Jahren bei der Volkskunde machen konnte: Das Internet wurde früh als Forschungsgegenstand entdeckt, aber für die eigene wissenschaftliche Kommunikation kaum genutzt.)
OA kommt denn auch nur in einer Literaturliste auf dem Server des Instituts vor.
Fazit: Über neue Medien forschen, diese aber nicht als Mittel der Wissenschaftskommunikation gemäß OA nutzen, erscheint paradox.
Die früheren Folgen dieser Besprechungsreihe der geisteswissenschaftlichen Institutionen der Leibniz Gemeinschaft:
http://archiv.twoday.net/stories/4069419
KlausGraf - am Mittwoch, 25. Juli 2007, 20:42 - Rubrik: Open Access
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Unter den Nationallizenzen steht auch das kommerzielle Angebot "Empire Online" zur Verfügung, das englischsprachige Werke zum Kolonialismus enthält.
Dazu gehört auch:
The Papers of Engelbert Kaempfer (1651-1716), Persia, 1651-1688
one item in English
British Library
1651-1688
Add Mss 2912
Names
Engelbert Kaempfer
Places
Middle East, Persia, Iran, Bugum, South Asia, Sri Lanka, Ceylon, India
Topics
manuscript, male writer, travel writing, exploration, travel, language, geography, landscapes (ff8-8v, 11-12, 46, 49), maps (ff18, 19v), illustrations (ff23v-24, 29, 35v-40), trade, conflict, religion, Islam, Mohammedanism, temples, mosques, architecture
Kaempfer war ein deutscher Reisender, der natürlich auf Deutsch schrieb. Seine Aufzeichnungen sind daher auf Deutsch.
Schlimmer noch: Die Auflösung der miesen Schwarzweiss-Scans des Manuskripts reicht für die wissenschaftliche Arbeit nicht aus. Man kann den Text auch bei 150%-Vergrößerung des PDFs nicht klar erkennen.
Wer bei schwierigen Vorlagen nur digitalen Murks anbietet, braucht - für viel Geld! - gar nichts anzubieten!

Dazu gehört auch:
The Papers of Engelbert Kaempfer (1651-1716), Persia, 1651-1688
one item in English
British Library
1651-1688
Add Mss 2912
Names
Engelbert Kaempfer
Places
Middle East, Persia, Iran, Bugum, South Asia, Sri Lanka, Ceylon, India
Topics
manuscript, male writer, travel writing, exploration, travel, language, geography, landscapes (ff8-8v, 11-12, 46, 49), maps (ff18, 19v), illustrations (ff23v-24, 29, 35v-40), trade, conflict, religion, Islam, Mohammedanism, temples, mosques, architecture
Kaempfer war ein deutscher Reisender, der natürlich auf Deutsch schrieb. Seine Aufzeichnungen sind daher auf Deutsch.
Schlimmer noch: Die Auflösung der miesen Schwarzweiss-Scans des Manuskripts reicht für die wissenschaftliche Arbeit nicht aus. Man kann den Text auch bei 150%-Vergrößerung des PDFs nicht klar erkennen.
Wer bei schwierigen Vorlagen nur digitalen Murks anbietet, braucht - für viel Geld! - gar nichts anzubieten!
KlausGraf - am Mittwoch, 25. Juli 2007, 20:18 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Wolf Thomas - am Mittwoch, 25. Juli 2007, 18:53 - Rubrik: Oeffentlichkeitsarbeit
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CDU räumt Fehler bei Kudamm-Bühnen ein
http://www.berlinonline.de/aktuelles/berlin/detail.php?msg=ddp_1853650420
Erst kürzlich war bekannt geworden, dass sich die CDU-SPD-Koalition 1998 für zwei Millionen Mark die Zweckbindung für die privaten Boulevard-Theater vom damaligen Eigentümer des Komplexes abkaufen ließ. Damit war der Bestandsschutz aufgehoben.
Das hatte die Grünen-Kulturexpertin Alice Ströver nach eigenen Angaben durch Akteneinsicht herausgefunden und vor einigen Wochen öffentlich gemacht. Forderungen, die beiden Bühnen jetzt unter Denkmalschutz zu stellen, lehnte Wowereit ab, weil er Schadenersatzklagen des Immobilienbesitzers befürchtet.
Dass Berliner Denkmalschutzgesetz (PDF) besagt eindeutig:
Ein Baudenkmal ist eine bauliche Anlage oder ein Teil einer baulichen Anlage, deren oder dessen Erhaltung wegen der geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt.
Den Nachsatz "und für dessen Eintragung dem Land und seiner unfähigen Regierung kein finanzieller Nachteil entsteht" sucht man vergeblich.

Dass hier das Land Berlin zwei weitgehend intakte Theater-Interieurs des bedeutenden Theaterarchitekten Oskar Kaufmann ohne Not zerstören will, ist eine Barbarei sondergleichen. Auch die Erinnerung an das Theaterschaffen des überragenden Regisseurs und Theaterleiters Max Reinhardt in Berlin halten diese Gebäude wach. Zwei der größten jüdischen Theatermänner des Berlins der 20er Jahre werden so Jahrzehnte nach ihrer Vertreibung aus Deutschland wieder mit offener Missachtung gestraft.
Für läppische zwei Millionen läßt Berlin ein Kulturdenkmalensemble ersten Rangs zerstören, und den Ku'damm wohl endgültig sterben - der letzte Shopper macht dann um 20.00 Uhr bitte das Licht aus.
http://www.berlinonline.de/aktuelles/berlin/detail.php?msg=ddp_1853650420
Erst kürzlich war bekannt geworden, dass sich die CDU-SPD-Koalition 1998 für zwei Millionen Mark die Zweckbindung für die privaten Boulevard-Theater vom damaligen Eigentümer des Komplexes abkaufen ließ. Damit war der Bestandsschutz aufgehoben.
Das hatte die Grünen-Kulturexpertin Alice Ströver nach eigenen Angaben durch Akteneinsicht herausgefunden und vor einigen Wochen öffentlich gemacht. Forderungen, die beiden Bühnen jetzt unter Denkmalschutz zu stellen, lehnte Wowereit ab, weil er Schadenersatzklagen des Immobilienbesitzers befürchtet.
Dass Berliner Denkmalschutzgesetz (PDF) besagt eindeutig:
Ein Baudenkmal ist eine bauliche Anlage oder ein Teil einer baulichen Anlage, deren oder dessen Erhaltung wegen der geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt.
Den Nachsatz "und für dessen Eintragung dem Land und seiner unfähigen Regierung kein finanzieller Nachteil entsteht" sucht man vergeblich.

Dass hier das Land Berlin zwei weitgehend intakte Theater-Interieurs des bedeutenden Theaterarchitekten Oskar Kaufmann ohne Not zerstören will, ist eine Barbarei sondergleichen. Auch die Erinnerung an das Theaterschaffen des überragenden Regisseurs und Theaterleiters Max Reinhardt in Berlin halten diese Gebäude wach. Zwei der größten jüdischen Theatermänner des Berlins der 20er Jahre werden so Jahrzehnte nach ihrer Vertreibung aus Deutschland wieder mit offener Missachtung gestraft.
Für läppische zwei Millionen läßt Berlin ein Kulturdenkmalensemble ersten Rangs zerstören, und den Ku'damm wohl endgültig sterben - der letzte Shopper macht dann um 20.00 Uhr bitte das Licht aus.
Ladislaus - am Mittwoch, 25. Juli 2007, 15:09 - Rubrik: Kulturgut
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Auf das IFG MV wiesen wir bereits hin: http://archiv.twoday.net/stories/2756887/
Einer Überblicksbroschüre
http://www.lfd.m-v.de/inffrei/ges_ver/ifg/ifgmv/ueberbli.pdf
entnehmen wir zwei Punkte.
Zur Abgrenzung zur Archivbenutzung heisst es:
"Bei Informationsbegehren, die sich auf zu archivierende Akten beziehen, ist das jeweilige
Archivrecht zu beachten. Danach müssen Behörden grundsätzlich alle Akten, die sie nicht
mehr zur Aufgabenerfüllung benötigen, dem Archiv anbieten und dürfen (oder sind dazu
nach Datenschutzrecht verpflichtet) erst nach Ablehnung durch das jeweils zuständige
Archiv die Akten vernichten. Hierüber sollten auch Protokolle gefertigt werden, um der
datenschutzrechtlichen Nachweispflicht zu genügen und den Verbleib von Akten
überwachen zu können. Für archivierte Akten könnte somit die Situation entstehen, dass ein
vorher nach IFG bestehendes Informationsrecht mit der Übergabe an das Archiv durch die
generelle 10-jährige Schutzfrist erlischt39. Diese Schutzfrist steht aber sowohl unter dem
Vorbehalt abweichender Rechtsvorschriften, § 10 I 1 LArchivG M-V, als auch unter dem
Vorbehalt der jederzeitigen Nutzungsmöglichkeit durch die öffentliche Stelle, bei der das
Archivgut entstanden ist, § 10 II LArchivG M-V. Hieraus ergibt sich auch für die bereits
archivierten Akten ein Informationsanspruch, der bei der ursprünglich zuständigen
öffentliche Stelle zu beantragen ist und durch diese – nach Prüfung der Voraussetzungen für
eine Informationsgewährung nach dem IFG – gegenüber dem Archiv durchsetzbar ist. Vor
diesem Hintergrund war eine Gesetzesanpassung wie im § 13 II BundesIFG nicht
erforderlich."
Heisst: Für "einsichtsfähige" Akten (wer wüsste nicht, dass Akten mitunter intelligenter sind als ihre Herrchen??) gilt die Archivsperrfrist nicht.
"Potentiell konfliktbeladener ist allerdings die Kollision zwischen dem voraussetzungslosen
Informationsanspruch und dem Urheberrecht56. Relevante entgegenstehende Rechte sind das
Erstveröffentlichungsrecht gemäß § 12 UrhG und die Verwertungsrechte, also das
Vervielfältigungsrecht nach § 16 UrhG sowie das Verbreitungsrecht nach § 17 UrhG. Sobald
die Behörde aufgrund eines Informationsantrages urheberrechtlich geschützte Werke einem
Dritten zugänglich macht, stellt dies eine Veröffentlichung dar. Eine Kopie des Werkes aus
den Akten wäre eine Vervielfältigung. Soweit der Rechteinhaber der Behörde kein
Nutzungsrecht eingeräumt hat oder auch im Einzelfall nicht einwilligt, steht dieses Recht
dem Informationszugang soweit entgegen, wie die kollidierenden Rechte reichen. Ist die
Form des Werkes geschützt, sind mündliche oder schriftliche Auskünfte, die den Inhalt
beschreiben, sehr wohl möglich. Informationen selbst können einem Urheberrecht nicht
unterliegen.
Stehen der Behörde die Urheberrechte nicht zu oder will sie ihre eigenen Rechte wahren, ist
bei einer Informationsgewährung auf die Privilegierung des Urheberrechtes für den privaten
Gebrauch hinzuweisen57. Die Herausgabe so geschützter Informationen ist somit beschränkt
auf Antragsteller, die sich als natürliche Personen auf die Privilegierung stützen können,
56 Übersicht bei Rossi, Informatiosfreiheitsgesetz, Handkommentar, 1. Aufl. (2006), § 6, Rdnr. 44 – 57.
57 Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, Tätigkeitsbericht 2002, 153, 154; aA
Schoch/Kloepfer, Informationsfreiheitsgesetz (IFG-ProfE), § 8 Rdnr. 20; Adelt, Die BKK 2005, 548, 551;
Rossi, a.a.O., Rdnr. 57; Lenski, NordÖR, 2006, 89, 96.
nicht jedoch bei juristischen Personen und Personenvereinigungen, die auch Antragsteller
nach dem IFG sein können, hier aber eine unterschiedliche Behandlung aus kollidierendem
Recht hinnehmen müssen."
Die hier vertretene Rechtsauffassung ist katastrophal, da angesichts des Schutzes der kleinen Münze vom Urheberrechtsschutz aller irgendwie aussagekräftigen Unterlagen, die über eine Einzelseite hinausgehen auszugehen ist. Das Einsichtsrecht läuft daher leer, die in eine andere Richtung argumentierende ältere Kommentarliteratur zum UIG wird ignoriert.
Siehe die Nachweise unter
http://archiv.twoday.net/stories/3384469/
Einer Überblicksbroschüre
http://www.lfd.m-v.de/inffrei/ges_ver/ifg/ifgmv/ueberbli.pdf
entnehmen wir zwei Punkte.
Zur Abgrenzung zur Archivbenutzung heisst es:
"Bei Informationsbegehren, die sich auf zu archivierende Akten beziehen, ist das jeweilige
Archivrecht zu beachten. Danach müssen Behörden grundsätzlich alle Akten, die sie nicht
mehr zur Aufgabenerfüllung benötigen, dem Archiv anbieten und dürfen (oder sind dazu
nach Datenschutzrecht verpflichtet) erst nach Ablehnung durch das jeweils zuständige
Archiv die Akten vernichten. Hierüber sollten auch Protokolle gefertigt werden, um der
datenschutzrechtlichen Nachweispflicht zu genügen und den Verbleib von Akten
überwachen zu können. Für archivierte Akten könnte somit die Situation entstehen, dass ein
vorher nach IFG bestehendes Informationsrecht mit der Übergabe an das Archiv durch die
generelle 10-jährige Schutzfrist erlischt39. Diese Schutzfrist steht aber sowohl unter dem
Vorbehalt abweichender Rechtsvorschriften, § 10 I 1 LArchivG M-V, als auch unter dem
Vorbehalt der jederzeitigen Nutzungsmöglichkeit durch die öffentliche Stelle, bei der das
Archivgut entstanden ist, § 10 II LArchivG M-V. Hieraus ergibt sich auch für die bereits
archivierten Akten ein Informationsanspruch, der bei der ursprünglich zuständigen
öffentliche Stelle zu beantragen ist und durch diese – nach Prüfung der Voraussetzungen für
eine Informationsgewährung nach dem IFG – gegenüber dem Archiv durchsetzbar ist. Vor
diesem Hintergrund war eine Gesetzesanpassung wie im § 13 II BundesIFG nicht
erforderlich."
Heisst: Für "einsichtsfähige" Akten (wer wüsste nicht, dass Akten mitunter intelligenter sind als ihre Herrchen??) gilt die Archivsperrfrist nicht.
"Potentiell konfliktbeladener ist allerdings die Kollision zwischen dem voraussetzungslosen
Informationsanspruch und dem Urheberrecht56. Relevante entgegenstehende Rechte sind das
Erstveröffentlichungsrecht gemäß § 12 UrhG und die Verwertungsrechte, also das
Vervielfältigungsrecht nach § 16 UrhG sowie das Verbreitungsrecht nach § 17 UrhG. Sobald
die Behörde aufgrund eines Informationsantrages urheberrechtlich geschützte Werke einem
Dritten zugänglich macht, stellt dies eine Veröffentlichung dar. Eine Kopie des Werkes aus
den Akten wäre eine Vervielfältigung. Soweit der Rechteinhaber der Behörde kein
Nutzungsrecht eingeräumt hat oder auch im Einzelfall nicht einwilligt, steht dieses Recht
dem Informationszugang soweit entgegen, wie die kollidierenden Rechte reichen. Ist die
Form des Werkes geschützt, sind mündliche oder schriftliche Auskünfte, die den Inhalt
beschreiben, sehr wohl möglich. Informationen selbst können einem Urheberrecht nicht
unterliegen.
Stehen der Behörde die Urheberrechte nicht zu oder will sie ihre eigenen Rechte wahren, ist
bei einer Informationsgewährung auf die Privilegierung des Urheberrechtes für den privaten
Gebrauch hinzuweisen57. Die Herausgabe so geschützter Informationen ist somit beschränkt
auf Antragsteller, die sich als natürliche Personen auf die Privilegierung stützen können,
56 Übersicht bei Rossi, Informatiosfreiheitsgesetz, Handkommentar, 1. Aufl. (2006), § 6, Rdnr. 44 – 57.
57 Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, Tätigkeitsbericht 2002, 153, 154; aA
Schoch/Kloepfer, Informationsfreiheitsgesetz (IFG-ProfE), § 8 Rdnr. 20; Adelt, Die BKK 2005, 548, 551;
Rossi, a.a.O., Rdnr. 57; Lenski, NordÖR, 2006, 89, 96.
nicht jedoch bei juristischen Personen und Personenvereinigungen, die auch Antragsteller
nach dem IFG sein können, hier aber eine unterschiedliche Behandlung aus kollidierendem
Recht hinnehmen müssen."
Die hier vertretene Rechtsauffassung ist katastrophal, da angesichts des Schutzes der kleinen Münze vom Urheberrechtsschutz aller irgendwie aussagekräftigen Unterlagen, die über eine Einzelseite hinausgehen auszugehen ist. Das Einsichtsrecht läuft daher leer, die in eine andere Richtung argumentierende ältere Kommentarliteratur zum UIG wird ignoriert.
Siehe die Nachweise unter
http://archiv.twoday.net/stories/3384469/
KlausGraf - am Mittwoch, 25. Juli 2007, 01:44 - Rubrik: Datenschutz
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Na welcher wohl?
Gern weisen wir die Wissenden auf einen gelehrten Dialog unserer Tage hin:
http://weblog.histnet.ch/archives/505#comment-23067

Gern weisen wir die Wissenden auf einen gelehrten Dialog unserer Tage hin:
http://weblog.histnet.ch/archives/505#comment-23067

KlausGraf - am Mittwoch, 25. Juli 2007, 01:26 - Rubrik: Unterhaltung
http://www.bvh.univ-tours.fr/Consult/index.asp?numfiche=284
Eine neu digitalisierte Schrift von Gabriel Biel.

Eine neu digitalisierte Schrift von Gabriel Biel.

KlausGraf - am Mittwoch, 25. Juli 2007, 01:20 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://www.pik-potsdam.de/

Das Potsdam Institut für Klimafolgenforschung der Leibniz Gemeinschaft erfüllt eine wohl herausragende gesellschaftliche Aufgabe, kann man wohl sagen. Ich war vorwitzig und neugierig genug, auch ein paar Instituts-Homepages aus anderen Bereichen anzuklicken und stieß dann auf dieses Institut, das eine Publikationsdatenbank unterhält, in der man elektronische Publikationen eigens filtern kann. Prima, denke ich, die Klimaforscher werden ja wohl hoffentlich anders als die verschnarchten geisteswissenschaftlichen Museen der Gemeinschaft ihre Publikationen wohl im Volltext zugänglich machen. Weit gefehlt! Bei allen neueren Publikationen steht: fulltext not public.
Wie man in meiner Heimat sagt:
Noi des däd au ed ganga, d'Erd retta ond nex dafir zahla wella. Was nex koschd, isch au nex. So ischs scho immr gwä ond da lasset mr uns au vo dem gaasa Klimawandel-Zuigs net beirra.

Das Potsdam Institut für Klimafolgenforschung der Leibniz Gemeinschaft erfüllt eine wohl herausragende gesellschaftliche Aufgabe, kann man wohl sagen. Ich war vorwitzig und neugierig genug, auch ein paar Instituts-Homepages aus anderen Bereichen anzuklicken und stieß dann auf dieses Institut, das eine Publikationsdatenbank unterhält, in der man elektronische Publikationen eigens filtern kann. Prima, denke ich, die Klimaforscher werden ja wohl hoffentlich anders als die verschnarchten geisteswissenschaftlichen Museen der Gemeinschaft ihre Publikationen wohl im Volltext zugänglich machen. Weit gefehlt! Bei allen neueren Publikationen steht: fulltext not public.
Wie man in meiner Heimat sagt:
Noi des däd au ed ganga, d'Erd retta ond nex dafir zahla wella. Was nex koschd, isch au nex. So ischs scho immr gwä ond da lasset mr uns au vo dem gaasa Klimawandel-Zuigs net beirra.
KlausGraf - am Mittwoch, 25. Juli 2007, 01:01 - Rubrik: Open Access
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Wer erinnert sich nicht an das laute Knistern, wenn im Filmsaal der Schule ein grauenhaft zerkratzter Film mit dem IWF-Logo vorgeführt wurde? Natürlich ist diese Institution heute flott und zeitgemäß und bietet jede Menge kostenlose Vorschauen an, wenngleich man auf einen YouTube-Auftritt wohl noch ein wenig wird warten müssen.

Man sollte nun meinen, dass diese gGmbH nun gar nichts mit OA am Hut haben kann, aber der übliche Website-Check führt zu unerwarteten Treffern. Das liegt an Dr. Christopher N. Carlson, der als Fachpublizist in Sachen OA auftritt, ohne freilich davon recht viel Ahnung zu haben:
http://archiv.twoday.net/stories/2066005/
Ansonsten muss zugestanden werden, dass eine kleine Zahl von Volltexten in der Publikationsliste vorhanden ist:
http://www.iwf.de/IWF/Service/Medieneinsatz/Publikationen.htm
Nur in Carlsons Aufsatz von 2006 kommt "Creative Commons" vor. Freie Lizenzen sind fürs IWF noch kein Thema. Ein furcheinflößender Urheberrechtsvermerk verbietet das Deep-Linking und das Umgehen der Schutzvorrichtung bei Streaming.
Fazit: Das IWF ist auf Vermarktung seiner Filme angewiesen, kostenlose Vorschau soll Appetit machen, aber nicht satt. OA kann daher unter diesen Umständen naturgemäß kein Thema für das IWF sein. Um so positiver, dass es Publikationsvolltexte gibt und sich Dr. Carlson mit OA publizistisch befasst. Schade, wie wenig kompetent er ist.
Die früheren Folgen der OA-Reihe:
http://archiv.twoday.net/stories/4069419

Man sollte nun meinen, dass diese gGmbH nun gar nichts mit OA am Hut haben kann, aber der übliche Website-Check führt zu unerwarteten Treffern. Das liegt an Dr. Christopher N. Carlson, der als Fachpublizist in Sachen OA auftritt, ohne freilich davon recht viel Ahnung zu haben:
http://archiv.twoday.net/stories/2066005/
Ansonsten muss zugestanden werden, dass eine kleine Zahl von Volltexten in der Publikationsliste vorhanden ist:
http://www.iwf.de/IWF/Service/Medieneinsatz/Publikationen.htm
Nur in Carlsons Aufsatz von 2006 kommt "Creative Commons" vor. Freie Lizenzen sind fürs IWF noch kein Thema. Ein furcheinflößender Urheberrechtsvermerk verbietet das Deep-Linking und das Umgehen der Schutzvorrichtung bei Streaming.
Fazit: Das IWF ist auf Vermarktung seiner Filme angewiesen, kostenlose Vorschau soll Appetit machen, aber nicht satt. OA kann daher unter diesen Umständen naturgemäß kein Thema für das IWF sein. Um so positiver, dass es Publikationsvolltexte gibt und sich Dr. Carlson mit OA publizistisch befasst. Schade, wie wenig kompetent er ist.
Die früheren Folgen der OA-Reihe:
http://archiv.twoday.net/stories/4069419
KlausGraf - am Mittwoch, 25. Juli 2007, 00:08 - Rubrik: Open Access