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http://latribunedesarchives.blogspot.com/2008/10/moteurs-de-recherches-google-cse.html

Zum gestrigen Open-Access-Tag habe ich auf § 52a UrhG im Zusammenhang mit elektronischen Semesterapparaten aufmerksam gemacht:

http://archiv.twoday.net/stories/5255903/

Der umstrittene „Intranet-Paragraph“ 52a des Urheberrechtsgesetzes wird vorerst um vier Jahre bis Ende 2012 verlängert. Damit dürfen Schulen und Hochschulen weiterhin in geringem Umfang urheberrechtlich geschützte Inhalte für den Unterricht im Intranet bereitstellen.

Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben sich darauf verständigt, Paragraph 52a des Urheberrechtsgesetzes um weitere vier Jahre, bis zum 31. Dezember 2012 zu verlängern. Nach geltendem Gesetz wäre der „Intranet-Paragraph“ zum Jahresende ausgelaufen. Das hätte zur Folge gehabt, dass Schulen, Hochschulen und diverse andere Einrichtungen urheberrechtlich geschützte Texte aus Büchern und Zeitschriften, die sie für Unterrichtszwecke im Intranet einem eng begrenzten Personenkreis – etwa einer Gruppe von Seminarteilnehmern – zur Verfügung stellen, hätten entfernen müssen.


Meldet http://www.irights.info/index.php?id=81&tx_ttnews[tt_news]=410&cHash=6422b0ff19

Nachtrag: Die Verlängerung wurde beschlossen:

http://oebib.wordpress.com/2008/11/22/aktueller-stand-urheberrecht-die-dbv-rechtskommission-teilt-mit/

Der Beuth-Verlag (eine Tochter des privaten DIN-Vereins) kassiert bei Normen gnadenlos ab und errichtet, assistiert von willfährigen Bibliothekaren, ein Einschüchterungs-Regime, das sich um die urheberrechtlichen Schranken nicht kümmert. Die Einführung des § 5 III UrhG, die die Gemeinfreiheit der Normen, auf die in Gesetzen Bezug genommen wird, beseitigte, war ein klares Lobby-Gesetz, das gegen erhebliche Bedenken durchgepeitscht wurde. Die eingeführte Zwangslizenz, die in keinem Fall die Internetwiedergabe betrifft, ist praktisch wohl wenig bedeutsam.

Nachdem Dr. Paul Katzenberger wiederholter Autor der DIN-Mitteilungen ist, wundert es nicht, dass er in seinem Kommentar (Schricker, UrhG) die Neuregelung sehr begrüßt. Eine Auseinandersetzung mit Fuchs
http://delegibus.org/2004,8.pdf
erfolgt nicht.

Zur Kritik
http://www.enev24.de/idin/news/pub/home.php
http://delegibus.org/2004,8.pdf
http://www.jur-abc.de/cms/index.php?id=142
http://normenblog.blogspot.com/2008/03/zitieren-verboten.html
http://archiv.twoday.net/stories/3114268

Beispiel zu Abdruckerlaubnissen: In einem Fachbuch (das unter keinen Umständen auch als E-Book vertrieben werden darf) sollen die Zitierregeln (Bezugspreis bei Versand 65,60 Euro) abgedruckt werden. Bei einer Auflage von 500 Stück wären 2 % je Exemplar 656 Euro. Glaubt man Hardcore-Lobbyisten wie Katzenberger ist alles, was der Beuth-Verlag will, "angemessen" im Sinne des Gesetzgebers.

Die Regelungen über die Vervielfältigung in § 53 UrhG gelten uneingeschränkt auch für Normen. Es spricht nichts dafür, dass insbesondere kürzere Normenausgaben als Bücher anzusehen sind, die nicht als Ganzes vervielfältigt werden dürfen (wohl aber abgeschrieben). Kleine Teile dürfen in jedem Fall für den sonstigen eigenen Gebrauch kopiert werden. Es ist daher RECHTSWIDRIG, wenn Bibliotheken das Kopieren von DIN-Normen grundsätzlich verbieten.

Die Rechtswidrigkeit ergibt sich bei der Datenbanknutzung von PERINORM unmittelbar aus § 87e UrhG und bei Nutzung gedruckter Texte aus der Tatsache, dass eine Rechtsgrundlage in der jeweiligen Benutzungsordnung, wenn eine zulässige Kopie vorliegt, nicht gegeben ist. Der Benutzer kann sich zudem auf die Informationsfreiheit des Art. 5 GG berufen.

Beispiel:
TU Ilmenau verbietet das Kopieren von DIN-Normen mit VDE-Klassifikation
http://www.tu-ilmenau.de/ub/INFO-8.info-8.0.html

Ebenso TIB ("Kopien daraus dürfen jedoch nur von Angehörigen der Leibniz Universität Hannover angefertigt werden.") und viele andere. Art. 3 GG ist hier eindeutig verletzt.

Oder in Darmstadt:

"Studenten und Hochschulangehörige der TUD und FHD dürfen DIN-Dokumente kopieren (€ 0,05/Seite), bitte Studenten- bzw. Dienstausweis mitbringen. Die Kopien müssen mit dem PIZ-Stempel kenntlich gemacht werden.

VDI-Dokumente dürfen nur auf spezielles VDI-Papier kopiert werden, in dem Kopierpreis ist eine Lizenzgebühr für den VDI enthalten.
TUD/FHD-Angehörige: € 0,70/Seite
Firmen/Privatpersonen: € 1,00/Seite "

Der Staat finanziert DIN kräftig mit, muss aber doppelt bezahlen, denn die Auslegestellen für DIN-Normen kosten den Steuerzahler erhebliche Summen. Die UB Stuttgart musste 2006 45.000 Euro dafür zahlen:
http://archiv.twoday.net/stories/3114268

Es ist schlichtweg unerträglich, dass im öffentlichen Interesse entwickelte Normen vom Staat zurückgekauft werden müssen, damit Bürger die Möglichkeit haben, sie einzusehen.

Während z.B. die UB Stuttgart behauptet, dass gemäß den Nutzungsbedingungen auch Walk-in-Usern Download und Ausdruck ermöglicht werden, sehen andere Auslegestellen das anders.

Beispiel: TU Harburg gestattet die Kopie nur Studierenden und TU-Angehörigen.

http://www.ub.tu-harburg.de/4751.html

DIN-Normen können auch nicht per Fernleihe bestellt werden, obwohl die Leihverkehrsordnung keine solche Bestimmung enthält. Beispiel:

http://www.zbsport.de/Haeufig-gestellte-Fragen-zur-Fernleihe.html

Rätselhaft ist auch der auf den Webseiten der Auslegestellen enthaltene Hinweis: "Die Normensammlung darf gemäß §53 des Urheberrechtsgesetzes nicht zu kommerziellen Zwecken genutzt werden." Ein (analoger) Ausdruck kleiner Teile erschienener Werke auch zu gewerblichen Zwecken ist ohne weiteres zulässig. Der Ausschluss der gewerblichen Vielfältigung bei Datenbankwerken bezieht sich nur auf diese als Ganzes oder deren schutzfähige Teile, nicht aber auf einzelne Elemente (Loewenheim in Schricker³, UrhG § 53 Rz. 51). Da es sich auch um eine geschützte einfache Datenbank handelt, sind die europarechtlich abschließenden Schranken der §§ 87a ff. UrhG und insbesondere § 87e UrhG anzuwenden, der kein grundsätzliches Nutzungsverbot bei Entnahme unwesentlicher Teile zu kommerziellen Zwecken vorsieht, wenn diese nicht systematisch erfolgt.

Klar ist: Technische Normen sind Bestandteil der Rechtsordnung und als solche müssen sie gemeinfrei sein. "Der dem Gesetz unterworfene Bürger soll sich über Vorschriften aller Art, Entscheidungen und über sonst rechtserhebliche Unterlagen und Äußerungen in gerichtlichen und behördlichen Verfahren frei unterrichten können". Diese Aussage des BVerfG bleibt auch nach der Novellierung des UrhG gültig:

http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk19980729_1bvr114390.html

"Vor mittlerweile fast 30 Jahren verfasste die Dirigentin Elke Mascha Blankenburg in der Zeitschrift "Emma" einen Artikel über vergessene Komponistinnen. Kurze Zeit später versammelten sich Musikerinnen aus aller Welt, um sich in einem Arbeitskreis zu vereinen. Den Aufruf Blankenburgs, "Kompositionen von Frauen auszugraben und aufzuführen" setzten sie und die Mitglieder des Internationalen Arbeitskreises Frau und Musik bald in die Tat um. Bis Oktober 1979 fanden vier Arbeitskreistagungen statt, die Mitgliederzahl erhöhte sich sprunghaft auf über 100. Den Vorstand der ersten Stunde bildeten: Elke Mascha Blankenburg als 1. Vorsitzende, Sigrid Ernst als 2. Vorsitzende und als 3. Vorsitzende Barbara Heller.
"Wenn man die Frage stellt: Gibt es Komponistinnen, so ergibt sich daraus zwangsläufig auch die nächste Frage: Wo sind ihre Werke?", so Renate Matthei, Vorsitzende des aktuellen Vorstandes des Arbeitskreises Frau und Musik. Diese Frage stellten sich wohl auch schon die Gründerinnen des Archivs. Mascha Blankenburg begann, den gesamten Noten-Bestand im musikwissenschaftlichen Institut Köln zu durchforsten, um schließlich auf eine ungewöhnlich hohe Anzahl von Komponistinnen zu stoßen: "Ich platzte vor Spannung. Wie mochte diese Musik klingen? Wird sie so gut sein, wie die der männlichen Kollegen? Wie haben diese Frauen gelebt?" Ihre Entdeckung gab Anstoß, noch intensiver in diesem Bereich zu forschen, bis heute. Innerhalb von nur einem Jahr waren mit Hilfe der Mitglieder des Internationalen Arbeitskreises Frau und Musik rund 300 weibliche Namen in diversen Musikbibliotheken gefunden. Das Archiv Frau und Musik war geboren.
Was anfangs eher als Privatinitiative begann, wuchs schnell zu einer bedeutenden Institution im Bereich Frau und Musik heran. Nach sieben Jahren ehrenamtlicher Tätigkeit ermöglichte eine feste finanzielle Förderung den regelmäßigen und qualifizierten Einsatz von ständigen MitarbeiterInnen, die jetzige Finanzierung ermöglicht 3 feste Stellen.
Außerdem zog das Archiv erstmals mit Hilfe der Stadt Kassel in eigene Räumlichkeiten. Nach drei weiteren Umzügen befindet sich das Archiv nun in den Hoffmanns Höfen, Frankfurt am Main, wo es nicht nur seinen festen Platz innerhalb einer hervorragenden Infrastrukur, sondern auch im Kulturleben der Mainmetropole gefunden hat.
Das Archiv wird langjährig geleitet vom Vorstand des Internationalen Arbeitskreises Frau und Musik e.V. Dies sind: Renate Brosch, Renate Matthei, Dietburg Spohr. ......
Mit seinen ca. 20.000 Medieneinheiten ist das Archiv Frau und Musik das umfangreichste internationale Komponistinnen-Archiv weltweit. Neben Kompositionen und sonstigen künstlerischen Nachlässen musikschaffender Frauen werden Sekundärliteratur, Hochschulschriften, Presseveröffentlichungen sowie graue Literatur, wie zum Beispiel Konzertprogramme, gesammelt. Zahlreiche Tonträger veröffentlichter Werke, Mitschnitte von Rundfunksendungen oder private Aufnahmen von Konzerten finden im Archiv ihren festen Platz. Video- und DVD-Aufzeichnungen runden den Bestand ab.
Zu den besonderen Schätzen des Archivs gehören ein Fundus an Erstdrucken, insbesondere des 19. Jahrhunderts, und Brief-Autografen von Clara Schumann. Den Bestand klassischer Kompositionen ergänzt eine Sondersammlung zu den Bereichen Rock, Pop, Jazz, Chanson und Weltmusik. ....."

Quelle:
http://www.archiv-frau-musik.de

Das neue Online-Wörterbuch (Englisch, Französisch u.a.) ist als Mitmach-Wörterbuch (mit Copyright Pons) konzipiert.

Schnelle deutsch-englische Übersetzungen rief ich online bisher mit der Eingabe de-en in Google ab. Beispiel:

http://www.google.de/search?num=100&hl=de&rlz=1C1CHMB_deDE291&q=de-en+archiv&btnG=Suche&meta=

Ich habe mir jetzt aber ein Suchkürzel ( http://archiv.twoday.net/stories/4109286/ ) in Chrome angelegt. So komfortabel wie im FF gehts es nicht, aber es funktioniert.

Wenn man in Pons gesucht hat, kann man "Optionen" aufrufen (Teil des Schraubenschlüssel-Menüs rechts) und dort bei Standardsuche Verwalten wählen. Unten findet man dann auch die Pons-Suchanfrage. Diese kann man bearbeiten, indem man das Suchkürzel nach eigenem Gusto verändert. In der URL steht % für das Suchwort.

http://www.pons.eu/dict/search/results/?q=%r&l=deen

Wenn ich pons archiv in der Chrome-Adresszeile eingehe, erhalte ich sofort die PONS-Übersetzung ins Englische. Das würde aber auch mit LEO funktionieren ...

Thomas Just hat zum OA-Tag seinen Beitrag über Bittner, einen der wichtigsten österreichischen Archivare aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts ins Netz gestellt - prima (oder je nach gusto: leiwand), so muss ein Open Access Tag funktionieren!

http://static.twoday.net/arcana/files/Ludwig-Bittner-Ein-politischer-Archivar.pdf

Die Landesregierung von Baden-Württemberg ist grundsätzlich bereit, Schloss Salem zu erwerben. Nur das Prälaturgebäude als Wohnsitz von Markgraf Max soll ausgeklammert bleiben. Gestritten wird um die Konditionen und den Kaufpreis, zwischen dem Verkäufer und dem Land und natürlich auch im Landtag.

http://www.szon.de/lokales/markdorf/salem/200810140512.html
http://www.szon.de/lokales/markdorf/salem/200810140739.html

Prälatur- und Konventgebäude Foto: Daniel Hüneborg flickr.com CC-BY

Die Anleitung zum Schreiben einer Hausarbeit

http://www.wissenschaftliches-arbeiten.org/zitieren/wikipedia.html

enthält auch den unvermeidlichen Absatz über die Wikipedia, der die Zitierfähigkeit in Bausch und Bogen abgesprochen wird. Ich seh das bekanntlich differenzierter.

Eva-Maria Magel bespricht in der FAZ (Link) dieses Buch sehr wohlwollend: " ...... Woher weiß der alte Gelehrte, der am Wegesrand wartet, wann die Große Gesandtschaft vorbeikommt? Heißt es doch von ihr, die Spuren eines Vagabunden oder der Arabesken-Flug der Stare bestimme die Wahl ihrer Kundschafter und Führer. Und niemand weiß, wie lange sie schon unterwegs ist, denn viele Umwege muss gehen, wer zum „König der vier Winde“ gelangen will.
Ein Archiv aber hat die Karawane trotzdem, auf dem Rücken der Kamele, inmitten des reichen Gefolges. Nicht wundern, nicht fragen, nur staunen und hineinversenken. So geht es manchem der Gelehrten, die in den schaukelnden Archiven alte Handschriften und Urkunden konsultieren. Zuweilen treffen sie auf ihresgleichen und diskutieren. Manchmal, heißt es, komme so vielleicht ein bisschen Wissen zustande - oder gar ein Geistesblitz. ....."

Mit Unterstützung des Bastei-Lübbe-Verlages wurde 1991 vom Freundeskreis Hedwig Courths-Mahler e.V. ein Archiv (?) in Nebra eingerichtet. Das HCM- Archiv birgt in sich Courths-Mahler-Bücher mit ca. 140 verschiedenen Titeln. Fast alle Titel der 208 Romane der Courths- Mahler sind bekannt. In unserem Archiv finden Sie außerdem viele alte Exemplare. Darüber hinaus gibt es Vorträge über das unermüdliche Schaffen der Autorin oder Buchlesungen aus einem ihrer Werke.
Quellen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Hedwig_Courths-Mahler
http://www.literaturtradition-sachsen-anhalt.de/html/courths_mahler.html
http://www.tourist-information-nebra.de/index.html

Am gestrigen Open-Access-Tag wurden in Archivalia 32 Einträge in der Rubrik Open Access veröffentlicht (darunter 6 Gastbeiträge eingeladener Aktivisten für die nochmals gedankt sei):
http://archiv.twoday.net/topics/Open+Access/

I. Gastbeiträge (alphabetisch)

Gudrun Gersmann
http://archiv.twoday.net/stories/5252988/

Eberhard Hilf
http://archiv.twoday.net/stories/5255913/

Thomas Hoeren
http://archiv.twoday.net/stories/5253008/

Rainer Kuhlen
http://archiv.twoday.net/stories/5254044/

Eric Steinhauer
http://archiv.twoday.net/stories/5253711/

Peter Suber
http://archiv.twoday.net/stories/5254012/

II. Allgemeine Informationen

Open Access - eine sehr kurze Einführung
http://archiv.twoday.net/stories/5251765/

Schlüsselbegriffe der Open-Access-Terminologie
http://archiv.twoday.net/stories/5253977/

Wo finde ich Informationen zu Open Access?
http://archiv.twoday.net/stories/5251767/

Wie finde ich Open-Access-Dokumente?
http://archiv.twoday.net/stories/5256264/

Nicht nur Zeitschriftenartikel ...
http://archiv.twoday.net/stories/5251764/

Nicht nur Zeitschriftenartikel ... Open Access auch für Kulturgut
http://archiv.twoday.net/stories/5254099/

Nicht nur Zeitschriftenartikel ... Open Educational Resources
http://archiv.twoday.net/stories/5252935/

III. Spezielle Themen

Heute ist internationaler Open Access Tag
http://archiv.twoday.net/stories/5252968/

Open Access im Küchenradio
http://archiv.twoday.net/stories/5253559/

Ideen, wie man die Dokumentenserver füllen kann
http://archiv.twoday.net/stories/5254162/

Dean Giustini's Top Five Ways for Librarians to Contribute to Open Access Movement
http://archiv.twoday.net/stories/5254166/

Dramatic Growth of Open Access, September 30, 2008
http://archiv.twoday.net/stories/5254167/

Wo kann ich archivische Fachbeiträge Open Access veröffentlichen?
http://archiv.twoday.net/stories/5251769/

Tagungsband Offener Bildungsraum Hochschule gratis im Netz
http://archiv.twoday.net/stories/5251716/

Tagungsband zum Social Tagging gratis im Netz
http://archiv.twoday.net/stories/5251739/

Offene Bildungsressourcen - Ausgabe der eLearning-Papers
http://archiv.twoday.net/stories/5251751/

Wie kam ich zu Open Access?
http://archiv.twoday.net/stories/5254157/

Neue Version des Hoeren-Skripts zum Download bereit
http://archiv.twoday.net/stories/5254830/

Die Public Domain festigen - eine Idee für Google
http://archiv.twoday.net/stories/5254117/

Kurzer Bericht von den Open Access Tagen Berlin
http://archiv.twoday.net/stories/5255238/

Einladung zum Creative Commons Salon Berlin
http://archiv.twoday.net/stories/5255243/

Open Access Scholarly Publishers Association, OASPA launched
http://archiv.twoday.net/stories/5255673/

Open Access Tag weltweit voller Erfolg
http://archiv.twoday.net/stories/5255679/

Open Access Haiku
http://archiv.twoday.net/stories/5255704/

Make all research results CC-BY (and the data PD)!
http://archiv.twoday.net/stories/5255746/
(zu libre Oben Access)

Elektronische Semesterapparate und Open Access
http://archiv.twoday.net/stories/5255903/
(auch zum § 52a UrhG)


Google (bzw. Google Scholar) hat längst nicht alle, wie OAIster 2008 zeigen konnte:

http://www.dlib.org/dlib/july08/hagedorn/07hagedorn.html

Der OAI-Metadaten-Harvester OAIster ist die vielleicht wichtigste Ressource, die man kennen sollte:

http://www.oaister.org

Zu nennen ist auch das mangelhafte Konkurrenz-Angebot von
http://en.scientificcommons.org/

Was die deutschen Schriftenserver angeht, so sind die einschlägigen Links und Erläuterungen auf

http://de.wikisource.org/wiki/Wikisource:Bibliographieren

zu finden (samt Hinweisen auf Archivalia-Einträge). Die genannte Seite bezieht sich zwar schwerpunktmäßig auf Digitalisate, die genannten Internetquellen (z.B. der wissenschaftlichen Volltextssuchmaschinen) können aber auch beim Auffinden von aktueller OA-Forschungsliteratur nützlich sein.

Einen Teilbestand aus Google, nämlich die Volltexte in Repositorien, durchsucht (wenig zuverlässig):

http://www.opendoar.org/search.php

Zu den Open-Access-Aufsätzen gibt es zwei spezielle Datenbanken:

http://www.doaj.org (kleiner Bestand)

http://www.openj-gate.com (sehr viel größerer Bestand, englischsprachig)

Seit neuestem kennzeichnet Google Scholar kostenfreie Literatur mit einem grünen Dreieck:
http://archiv.twoday.net/stories/5185684/

Eine eigene Datenbank für OA-Monographien existiert nicht. Zahlreiche moderne Bücher (natürlich nur ein winziger Bruchteil des Verlagsprogrammes von Google Book Search) sind in Google Book Search mit der Einschränkung auf Volltext und entsprechendem Zeitfilter zu finden. In Worldcat ist ein gezieltes Filtern nach freien Quellen unmöglich, diese gehen unter in den NetLibrary-Treffern oder anderen kostenpflichtigen Angeboten. Unzählige Institutionen und manche Firmen bieten weltweit freie Online-Versionen von Büchern an. Hier hilft meist nur die Google Websuche, OAIster und die Bibliothekskataloge versagen weitgehend. Als Geheimtipp kann
die Suche nach fri e-bok in
http://webbgunda.ub.gu.se/cgi-bin/chameleon
gelten. Digital Book Index und die Online Book Page (für englischsprachige Fachliteratur) und weitere Quellen durchsucht die Meta-Suche:
http://libweb.lib.buffalo.edu/ft/EBooks.html


Herzlichen Dank an Eberhard Hilf!

Fünfzehn Jahre digitaler Open Access wissenschaftlicher Ergebnisse

ein Beitrag zum Tag des Open Access 2008
Eberhard R. Hilf (hilf (at) isn-oldenburg.de)

Zeitlose Anforderungen

Wissenschaftler brauchen bei ihrer Arbeit Informationen und Erkenntnisse anderer Forscher, und sie erzeugen Informationen, die andere Forscher nutzen können. Der Forschungsprozess wird also am effektivsten unterstützt, wenn man möglichst weltweit alle relevanten wissenschaftlichen Informationen bequem findet, sowie lesen und verarbeiten kann.
Ausserdem wollen die Forscher, dass ihre Arbeiten möglichst von allen denkbar Interessierten gelesen werden können.
Dass Jedermann weltweit ohne Verzug seine wissenschaftlichen Dokumente verbreiten bzw. die anderer weltweit verteilter Autoren lesen kann, nennt man heute 'Open Access' OA.

Diese Anforderungen der Wissenschaft an das Management wissenschaftlicher Informationen ist unverändert und unabhängig von aktuellen technischen Realisierungsmöglichkeiten. Im Laufe der letzten hundertfünfzig Jahre hat sich international ein für das Papierzeitalter effektives System von wiss. referierten Zeitschriften herausgebildet, die gedruckt an die wiss. Bibliotheken vertrieben wurden. Das natürliche Geschäftsmodell war verdecktes Referieren vor der Veröffentlichung und 'toll-access', also das Subskriptionsmodell, die Bibliotheken bezahlen im Voraus und ohne dass sich bereits ein Leser gefunden hätte.
Dieses lässt sich kommerziell durch Verlage als Provider gut finanzieren, der Verlag hatte ja dank der Copyright-Vergabe durch den Autor an den Verlag das Monopol darüber, wer was lesen darf.

Als vor 15 Jahren das World Wide Web erfunden wurde, ergaben sich nun technisch ideale Möglichkeiten [1],
die zeitlosen Anforderungen der Wissenschaft [2]
viel effektiver zu realisieren. Mittels des WWW kann jeder ohne (auch finanziellen) Aufwand sein Dokument aller Welt zu lesen geben. Suchmaschinen mögen dem armen potentiellen Leser helfen, es zu finden,- und jedes so digital verbreitete Dokument auch zu lesen.

Technische Realisierungen von Open Access

Zwei Wege zur Organisation dieser weltweiten Bibliothek wissenschaftlicher Dokumente - unabhängig vom Stadium ihrer Begutachtung oder Publikation durch Verlage haben sich herausgebildet:
Zentrale Vernetzung der Autoren-Webserver: die Autorin legt eine digitale Kopie ihrer Dokumente auf den Webserver ihres Institutes oder ihrer Arbeitsgruppe, z.B. geordnet als Publikationsliste. Ein zentraler Dienst listet die Webadressen möglichst aller Autoren und bietet Zusatzdienste wie Suchmaschine, Ordnung nach Instituten oder Universitäten, geographische Koordinaten, usf.. Fachbezogene Beispiele hierfür sind PhysNet [3] und Math-Net [4].

Verteilte Repositorien und Dienste-Anbieter: die digitalen Kopien werden lokal an zentraler Stelle, z.B. der Bibliothek einer Universität, gesammelt und auf dem Web angeboten.
Dabei fügt dieser lokale Data-Provider Metadaten nach einheitlicher (OAI-MPH) internationaler Vereinbarung hinzu. Weltweit haben inzwischen fast alle Universitäten einen Data-Provider [5]. Dies ermöglicht anderen Institutionen, einen Service-Provider aufzusetzen und anzubieten, der nach eigenen Kriterien Dokumente (z.B. fachbezogen) auswählt und synoptisch mit Zusatzdiensten anbietet und dabei die OAI-Metadaten nutzt. Weltweit gibt es eine Fülle von Service-Providern [6]. Ihre Nutzung und ihre Füllung wird statistisch untersucht [18].

Schließlich gibt es eine Reihe von (meist fachbezogenen) Suchmaschinen mit Zitationsdiensten, die eine Vielzahl von (auch nicht OAI-kompatiblen) Dokumentensammlungen anbieten [7].

Wem nützt Open Access?

OA beschleunigt den Wissenschaftsprozess und ermöglicht effektiveres Arbeiten. Es fördert dadurch auch katalytisch die industrielle Entwicklung.

OA nützt den Universitäten. Die Universitäten können in einer OA-Welt sehr effektiv weltweit
Werbung machen für die Leistungsfähigkeit ihrer Wissenschaftler, wenn deren Dokumente auf einem eigenen IR-Server online OA zugänglich sind. Zugleich lassen sich Publikationslisten von Autoren generieren, ein
Universitätsprofil erstellen, sich mit anderen Universitäten wettbewerblich vergleichen etc. und auch Evaluationen sachgerechter durchführen. Es lässt sich die Nutzung und Verlinkung der Arbeiten automatisiert einfach messen, Zitationen online besser verbreiten. Schliesslich kann in der Open Access Welt die Universität eine Fülle von Zusatzdiensten anbieten, um die wissenschaftliche Arbeit weiter zu unterstützen [8].

Derzeit baut DINI Deutsche Initiative für NetzwerkInformation e.V.[9] einen synergetischen umfassenden Dienst auf, der die Vorteile der Open Access verfügbaren wissenschaftlichen Volltexte, die verteilt auf Universitäts-Repositories liegen, heben soll durch einheitliche Standards,
semantische Navigation, Nachweis der Nutzung, Verarbeitung der Zitationen sowie einer Fülle weiterer Leser- und Autorendiensten. DINI zertifiziert insbesondere OAI-Data-Provider,die ihre strengen Anforderungen an einen zuverlässigen und konformen Dienst erfüllen.
Eine Liste der in Deutschland betriebenen und der zertifizierten Provider ist in [10] gegeben.

Die Universitäten werden zunehmend ihre Autoren anhalten,
eine digitale Kopie jeden Forschungsartikels in das zentral betriebene Universitäts-Open Access Repository einzuspeisen.

Die OA-Repositorien der Universitäten decken bisher oft sehr viel weniger an Dokumenten ab, als was in den Publikationslisten der Autoren aufgelistet ist. Viele Autoren sind auch unwillig, oder zögern, eine digitale Kopie ihres Dokumentes auf den Universitäts-IR hochzuladen. Im Ausland [11,12] wurde durch Studien von A. Swan und A. Sale eruiert, dass nur wenn die Autoren verpflichtet werden, eine Kopie zu liefern, sie das auch
mehrheitlich tun. Sonst ist zumeist die sog. Abdeckung gering (10-30 %). Daher wird von den Universitäten zunehmend der Weg der Autorenverpflichtung beschritten (oder auch des finanziellen Anreizes).

Nutzen für die Autoren

Autoren haben von der weltweiten flächendeckenden Einführung große Vorteile: sie werden viel öfter gelesen [13], bei DINI-zertifizierten OAI-Data Providern wird ihnen die dauerhafte und langfristige Lesbarkeit, die Langzeitarchivierung garantiert, die Zitation wird in alle wesentlichen internationalen Informationsdienste (Suchmaschinen, Nachweisdienste) eingespeist und so die Auffindbarkeit weiter erleichtert. Sie sind bei ihrer Institution und deren evtl. Evaluationen automatisch optimal präsent.

Was muss ein Autor tun?

Autoren haben es nun leicht, sie müssen nur eine digitale Kopie ihres neuesten Werkes dem lokalen (oder einem seiner Wahl) OA-Data-Provider zugänglich machen und die Erlaubnis zur Web-Verbreitung geben. Dabei ist gerade nicht die äußere Form des Dokumentes, wie es der Verlag dann erstellen mag, wichtig, sondern der möglichst volle Inhalt,
also ein html oder latex oder word-file, aus dem sich dann z.B. ein pdf file ertellen lässt.

Die meisten Verlage der heute riesigen Zahl von wissenschaftlichen Zeitschriften[14] erlauben es den Autoren explizit, eine digitale Kopie dem lokalen OA-Repository anzubieten.

Neue Dienste durch kommerzielle Service-Provider?

Während die Vertreter-Organisationen der kommerziellen Verlage nach wie vor militant das Subskriptionsmodell verteidigen (sollen), stellen sich die Verlage allmählich auf Open Access um, einige bieten bereits OA-Zeitschriften, Springer hat jüngst BioMedCentral gekauft, einen OA-Verlag mit ca. 600 Mitarbeitern.

Eigentlich haben aber gerade kleine Verlage es leichter, auf ein neues Geschäftsmodell umzusteigen, das den Anforderungen der Wissenschaft besser gerecht wird,- sofern sie denn die technische Konzeption, Entwicklung und Installation neuer Dienste outsourcen an kompetente Firmen und Institute. (Zur generellen Diskussion siehe [14,15,16]).

Literatur-Hinweise

[1] M. Groetschel, J. Luegger, and W. Sperber;
Wissenschaftliches Publizieren und elektronische Information am Wendepunkt; 1993;

[2] Eberhard R. Hilf; Vortrag; Universität Halle; 1994;
http://www.isn-oldenburg.de/~hilf/vortraege/halle-ebs/halle-ebs.html

[3] PhysNet http://www.physnet.net ; siehe auch
E.R.Hilf, Report at the APS E-Print; Los Alamos, 1995; International Workshop of the American Physical Society on the future of scientific information.
http://publish.aps.org/EPRINT/ebs.html

[4] Math-Net http://www.math-net.org

[5] OAI-Registrierte Data Provider
http://www.openarchives.org/Register/BrowseSites
[6] OAI-registrierte Service Provider
http://www.openarchives.org/service/listproviders.html

[7] Citebase http://www.citebase.org

[8] Digitale Verlagsdienste in einer Open Access Welt
- Zusammenstellung möglicher add-on Dienste; Thomas Severiens und Eberhard R. Hilf;
http://www.isn-oldenburg.de/~hilf/kampffmeyer4.pdf

[9] http://www.dini.de

[10] Liste DINI-zertifizierter OA-Data-Provider an Universitäten
http://www.dini.de/no_cache/service/dini-zertifikat/zertifizierte-server/
Eine Liste aller aller OAI-Dataprovider in Deutschland findet sich auf dem DINI-Server.

[11] A. Sale http://eprints.utas.edu.au/view/authors/Sale,_AHJ.html

[12] Studie; A. Swan http://www.keyperspectives.co.uk/openaccessarchive/index.html

[13] Stevan Harnad and Tim Brody and François Vallières and Les Carr and Steve Hitchcock and Yves Gingras and Charles Oppenheim and Chawki Hajjem and Eberhard R. Hilf;
The green and the gold roads to Open Access;
2004 and updates; http://eprints.ecs.soton.ac.uk/9940/

[14] Ulrich's Liste aller Zeitschriften: http://www.ulrichsweb.com/ulrichsweb/
und die kleinen Anzahlen, die sich Universitäten heute noch leisten können
http://fisher.lib.virginia.edu/cgi-local/arlbin/arl.cgi?task=setupstats
(Statistische Erhebungsdaten der Association of Research Libraries)

[15] Publisher copyright policies & self-archiving Romeo-Liste
http://www.sherpa.ac.uk/romeo/

[16] Eberhard R. Hilf (2007), Digitaler Open Access zu wissenschaftlichen Informationen - Ein Umbruch zu neuen professionellen Diensten, in B. Lutterbeck, Matthias Biärwolff, R. A. Gehring (Hrsg.), 'Open Source Jahrbuch 2007 - Zwischen freier Software und Gesellschaftsmodell', Lehmanns Media, Berlin.
http://www.opensourcejahrbuch.de/portal/article_show?article=osjb2007-06-02-hilf.pdf
und
E.R.Hilf; Zehn Jahre Open Access - und nun die wirtschaftliche Nutzung? Medien Wirtschaft;
Vol.3,ISSN 1613-0669, S. 146-148; 2004
http://www.isn-oldenburg.de/~hilf/publications/medienwirtschaft/openaccess/

[17] The effect of open access and downloads ('hits') on citation impact: a bibliography of studies
http://opcit.eprints.org/oacitation-biblio.html

[18] Interoperable Repository Statistics
http://trac.eprints.org/projects/irstats


Der Autor ist Geschäftsführer des
Institute for Science Networking Oldenburg GmbH
, das neue Dienste für das Informationsmanagement wissenschaftlicher Dokumente im Auftrag entwickelt.


" ..... So haben wir der Sahara zweimal zu danken – sie ist eine Wurzel des Menschen und eine seiner Hochkulturen –, nun wohl auch ein drittes Mal: Die Wanderung des Homo sapiens nach Norden könnte mitten durch sie hindurchgeführt haben, entlang von Flüssen, deren Betten sich heute nur noch aus großer Entfernung zeigen, den Kameras der Satelliten. Früher einmal transportierten sie Wasser von Süden her quer durch Libyen. Darauf deutet zweierlei, zunächst die Geschichte des Mittelmeers, sie ist in Foraminifera archiviert, das sind schalentragende Einzeller im Meer, in deren Schalen – beziehungsweise deren Sauerstoffisotopen – man etwas über das Wasser lesen kann: Vor 124.000 bis 119.000 Jahren gab es im östlichen Mittelmeer eine 18O-Anomalie, sie deutet darauf hin, dass plötzlich viel Süßwasser ins Meer kam.
Aber sie kann auch von ganz anderen Ursachen herrühren, deshalb hat eine Gruppe um Anne Osborne (Bristol) ein zweites Archiv erschlossen, das von Samarium und Neodym, beide sind „seltene Erden“. Auch sie sind in Foraminifera eingelagert, ihr Verhältnis zeigt, ob das Wasser über frisch gebildete Erdkruste ins Meer kam oder über alte. Das, das durch die Straße von Gibraltar ins Mittelmeer fließt, kam über alte Gesteine – die der Flüsse in den Atlantik –, aber das in der östlichen Ägäis kam, wieder vor etwa 120.000 Jahren, durch frisch durchströmte Flusstäler. Davon haben die Forscher nun Spuren in der westlichen Ägäis gefunden. ...."

Quelle:
http://diepresse.com/home/techscience/wissenschaft/422291/index.do?_vl_backlink=/home/techscience/index.do

Glaubt man Eric Steinhauer, wird die zum Jahresende auslaufende Regelung des § 52a UrhG nicht verlängert werden. § 52a erlaubt eine Intranet-Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützten Materials in Schulen/Hochschulen und für kleine Forschergruppen. Steinhauer macht darauf aufmerksam, dass auch der Wegfall des Paragraphen nicht einfach den früheren Zustand wiederherstellen würde, da man nun schwerer die frühere Argumentation, bei Schulklassen und kleinen Forscherteams liege keine Öffentlichkeit vor, vertreten könne.

http://bibliotheksrecht.blog.de/2008/10/08/segen-fluch-sect-52a-urhg-4840376

Siehe auch:
http://www.heise.de/newsticker/Neuer-Streit-um-Intranet-Klausel-fuer-Lehrer-im-Urheberrecht--/meldung/116072

Umfrage der Uni Bamberg:
http://typo3.urz.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/wissenschaft_einricht/universitaetsbibliothek/Allgemein/urheberrecht_umfrage52a.pdf

7. Welche Auswirkungen hätte der Wegfall von § 52a Abs. 1 Nr. 1 UrhG für die von Ihnen vertretenen Bildungseinrichtungen?
[...]
- fataler Rückschritt ins Papierzeitalter
- erhöhter Arbeitsaufwand durch Erstellen und Vervielfältigen von Papierunterlagen
- schlechtere Lehrqualität und schlechterer Lehrservice
- schnellere Veralterung der Arbeitsmaterialien
- schlechtere Zugänglichkeit der Literatur und damit verbunden geringerer
Rezeptionsgrad bei den Studierenden und sinkende Veranstaltungsqualität


Man kann es sich eigentlich nicht vorstellen, dass elektronische Semesterapparate ab 1.1.2009 illegal sein sollten.

Gewonnen hätte damit z.B. der Börsenverein, der immer schon gegen den § 52a UrhG war. Stellungnahme zum Evaluationsbericht des BMJ vom April 2008, der die Aufhebung der Entfristung empfahl:

http://www.boersenverein.de/sixcms/media.php/976/STELLUNGNAHME%2052A%20EVALUATION%20080618.pdf

Aber stellt nicht auch diese finstere Aussicht ein Fall Erfolgreichen Scheiterns? dar, der die Erkenntnis fördert, dass Wissen frei sein muss und Open Access auch im Bildungsbereich das Gebot der Zeit?

Siehe dazu den Gastbeitrag von Rainer Kuhlen heute:
http://archiv.twoday.net/stories/5254044/

Sollte man nicht mehr freie Quellen, freie Lehrbücher und Unterrichtsmaterialien nutzen? Also Open Educational Resources, die zur Zeit in der Bildungsforschung ausgesprochen "hip" sind, siehe

http://archiv.twoday.net/stories/5252935/

Und sollte man nicht eine Idee weiterentwickeln, auf die die Heather Morrison und ich unabhängig gekommen sind?

http://archiv.twoday.net/stories/4931438/

Es geht darum, bei der Anlage elektronischer Semesterapparate Open Access dadurch zu fördern, dass man versucht, eine Freigabe für das allgemeine Internet zu erreichen.

2005 formulierte ich:

Im Sinne der Foerderung von Open Access und der staerkeren
Befuellung der Dokumentenserver schlage ich vor,
- 1.im Rahmen von Semesterapparaten erstellte Digitalisate
gemeinfreier (aelterer) Werke (auch wenn das eher selten
der Fall sein duerfte) oeffentlich zugaenglich zu machen
und
- 2. Hochschullehrer zu ermutigen, bei der Erstellung von
Semesterapparaten Genehmigungen der Rechteinhaber
(Autoren/Verlage) zur Einstellung ins allgemeine Internet
einzuholen.


Morrison über Course Reserves:

"If you're planning to use an article or book chapter year after year - or it is clear that others would and should read the items - it is worthwhile contacting the author to inquire about making a copy open access, and it is worth the author's time to make this happen."

Bei Zeitschriftenartikeln dürften in vielen Fällen nach deutschem Recht die Rechte bei den Autoren liegen (§ 38 UrhG) - diese werden in vielen wenn nicht den meisten Fällen die Einwilligung geben, sofern sie nicht unrichtig über ihre Rechte unterrichtet sind.

Aber auch bei den Verlagen wird man - insbesondere bei älterer Literatur oder kürzeren Buchauszügen - manchmal Glück haben.

Damit ergibt sich für Open Access in diesem Bereich ein goldener und ein grüner Weg:

* Gold: OER nutzen!

* Grün: Anreicherung der Dokumentenserver mit Open-Access-Dokumenten, die für den elektronischen Semesterapparat bestimmt waren.

NACHTRAG:

http://archiv.twoday.net/stories/5258477/ § 52a UrhG soll bis 2012 verlängert werden.


Open Access im Sinn der BBB-Definition beschränkt sich nicht darauf, dass die wissenschaftlichen Dokumente kostenlos zur Verfügung stehen (gratis Open Access), sie müssen auch zur Nachnutzung zur Verfügung stehen (libre Open Access). Daher lautet die Devise:

MAKE ALL RESEARCH RESULTS CC-BY (AND THE DATA PD)!

Die CC-BY-Lizenz ist die Standardlizenz der PLoS und auch in sehr vielen anderen Open-Access-Zeitschriften verbreitet.

Bei Forschungsdaten kann aber die Forderung nach Urhebernennung bei komplexen Datennutzungen die wissenschaftliche Forschung behindern, daher müssen die Daten Public Domain sein. Nach den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis wird man aber auch dann den Datenurheber angeben, wenn dies in vernünftiger Weise erfolgen kann.

Ausführlich begründet ist diese Position unter
http://archiv.twoday.net/stories/4931334/
"Warum brauchen wir Open Access mit Bearbeitungsrecht und kommerzieller Nutzung?"


A haiku for Open Access Day:

Let's create a rule
Information is a tool
Everyone can use!

Posted by Allyson Mower at
http://mlitr.blogspot.com/2008/10/open-access-day.html


http://www.earlham.edu/~peters/fos/2008/10/open-access-day.html

Allerdings wirkt die Seite der UB Heidelberg als einziger deutscher Beitrag auf:

http://oad.simmons.edu/oadwiki/Europe:_Open_Access_Day_2008

doch ein wenig ärmlich. Bei den niederländischen Kollegen sieht es aber nicht besser aus, obwohl man dort Stattliches vorzuweisen hat:

http://zeemanspraat.wordpress.com/2008/10/14/open-access-day-2/


http://www.oaspa.org/

Excerpt from the Bylaws:

Full members of the OASPA shall adhere to the extent possible a common interpretation of Open Access scholarly publishing inspired by the Budapest, Bethesda and Berlin Declarations on Open Access. This interpretation includes the following components:

* The dissemination of peer-reviewed manuscripts containing original research or scholarship immediately upon publication, at no charge to user groups, without requiring registration or other restrictions to access.

* Requirement that copyright holders allow users to "copy, use, distribute, transmit and display the work publicly and to make and distribute derivative works, in any digital medium for any responsible purpose, subject to proper attribution of authorship..."

Full member OA journal(s) must adhere to component “A” of the interpretation. Members should, to the extent possible given their business model and individual circumstances, strive to adhere to “B” of the interpretation above.



http://www.uic.edu/htbin/cgiwrap/bin/ojs/index.php/fm/article/view/2101/2037

Ein sehr technischer Blick auf beide Projekte. Die OCA schneidet in Sachen Transparenz längst nicht so gut ab, wie man anzunehmen geneigt war.

http://www.lampmann-behn.de/lbr/entscheidungen/urheberrecht/313/5/3
Via Blog-Eintrag

Urteilsanmerkung:

Es ist im eV-Verfahren nicht zu erwarten, dass ein Gericht nachdenkt oder gar die BGH-Rspr. zur Kenntnis nimmt. Ich habe in der Kunstchronik 2005 http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/volltexte/2007/371/pdf/Graf_Urheberrecht_2005.pdf bemängelt, dass sich der Bundesgesetzgeber nicht mit der einschlägigen Entscheidung "Parfumflakon" http://www.rechtsanwaltmoebius.de/urteil/bgh_urteil_I-ZR-256-97_parfumflakon.html auseinandergesetzt hat, und dies gilt nun auch für das OLG Köln. Dem Urteil hätte es entnehmen müssen, dass die Katalogbildfreiheit ersichtlich für die Präsentation von urheberrechtlich geschützten Werken der bildenden einschließlich der angewandten Kunst auf Auktionsplattformen nicht in Betracht kommt, sondern dass im Interesse des Warenverkehrs Abbildungen urheberrechtlich geschützter Gegenstände zulässig sein müssen. Dies betrifft beispielsweise technische Zeichnungen (keine Werke der bildenden Kunst) oder Autographen, deren Inhalt (z.B. ein geschütztes Gedicht) geschützt ist. Um Käufern einen Eindruck von dem zu verkaufenden Gegenstand zu vermitteln, wird man zulässigerweise ihn auf der Auktionsplattform abbilden dürfen (z.B. Buchcover, Plattencover usw.). Nach Abwicklung des Verkaufs entfällt die Werbewirkung und das Bild muss entfernt werden, wobei die strikte Betonung einer Wochenfrist durch das Gericht zu kleinlich erscheint. Eine dauerhafte öffentliche Zugänglichmachung - auch im Rahmen eines kostenpflichtigen Angebots (Branchendatenbank) - ohne Zustimmung des Urhebers ist in jedem Fall ausgeschlossen.

Uwe Berlit: Die elektronische Akte - rechtliche Rahmenbedingungen der elektronischen Gerichtsakte
Der Beitrag ist das ausgearbeitete und teilweise erweiterte Manuskript eines Vortrages, den Professor Dr. Uwe Berlit auf dem diesjährigen EDV-Gerichtstag in Saarbrücken gehalten hat.
http://www.jurpc.de/aufsatz/20080157.htm

Passend zum OA-Tag findet im newthinking store Berlin Mitte ein Creative Commons Salon statt.

Alle Infos: http://newthinking-store.de/vortrag/ccsalon/20081015

http://netzpolitik.org/2008/open-access-tage-berlin-wissenschaftler-und-bibliothekare-fordern-freien-zugang-zu-wissen/

http://www.heise.de/newsticker/LG-Hamburg-Googles-Bildersuche-ist-urheberrechtswidrig--/meldung/117360

Sagt der Urheberrechtler Martin Kretschmer:

http://www.irights.info/index.php?id=81&tx_ttnews[tt_news]=408&cHash=72f623028e

Google sucht Ideen, um die Welt besser zu machen: Projekt 10 hoch 100.

http://www.project10tothe100.com/intl/DE/index.html

Ich habe die folgende Idee eingereicht. Die Zahlen beziehen sich auf die Nummer der Eingabefelder bei Google (die URL wurde nicht akzeptiert)

5: Histo
8: Die Public Domain festigen
9: Bildung
10: Die Namen von Urhebern, die ab 1850 geboren oder gestorben sind, werden mit ihren Lebensdaten und Werken verknüpft.
11: Erstellt werden soll eine internationale Datenbank, die, selbst Public Domain, die biographischen Kerndaten (Name, Namensformen, Geburtstag, Geburtsort, Todestag, Todesort) von Urhebern und Liste ihrer Werke enthält. Dazu sollen Angaben aus Bibliothekskatalogen und "Authorities Files" weltweit zusammengeführt und verbunden werden mit käuflich erworbenen Daten aus kommerziellen biographischen Datenbanken sowie automatisiert aus digitalisierten gedruckten Nachschlagewerken extrahierten Daten und den Arbeitsergebnissen von Mitarbeitern freier Projekte, die unentgeltlich oder gegen Entgelt solche Daten zusammentragen. Ein Abgleich mit genealogischen Datenbanken sollte stattfinden. Das Arbeitsergebnis wäre eine universelle Personennamendatei, die, bearbeitbar in der Art der Wikipedia, zugleich als primäre Referenz für alle biographischen Recherchen dienen könnte, da z.B. auch Politiker oft als Autoren erscheinen.
12: Wir brauchen eine globale Public Domain, Werke, die frei von urheberrechtlichen Beschränkungen frei genutzt werden können, als Quelle der Menschen-Bildung. Die Urheberrechts-Regelungen der meisten Staaten machen den Schutz vom Todesjahr der Urheber abhängig. Die Kenntnis der Lebensdaten ist daher eine entscheidende Voraussetzung für die Festigung der durch "Copyfraud" bedrohten Public Domain.
13: Am meisten würden diejenigen profitieren, die das literarische oder künstlerische oder wissenschaftliche Erbe der Menschheit für ihre Bildung nutzen oder als Ausgangspunkt eigener kreativer Neuschöpfungen nehmen möchten.
14: Zusammenführen der bereits online verfügbaren Daten aus Bibliothekskatalogen und anderen Datenbanken.
15: Der Großteil der namentlich bekannten Urheber auf der Welt aus der Zeit ab 1850 wäre in einer zentralen freien Datenbank erfasst. Die Anzahl der Datensätze im Vergleich zu bisherigen Datenbanken - siehe etwa http://onlinebooks.library.upenn.edu/deathdates.html - wäre das Maß, um den Fortschritt zu messen.
18: Freie Organisationen wie die Wikimedia Foundation oder die OpenLibrary/InternetArchive.


http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/materialien/Skript/Skript_September2008.pdf

Eine immer breiter werdende Open-Content-Bewegung arbeitet daran, Open Access nicht nur für die Forschung, sondern auch für die Lehre zu realisieren. Materialien für den Schulunterricht, den akademischen Unterricht, die Weiterbildung usw. sollen frei zugänglich und nachnutzbar sein.

Im September 2007 wurde die Kapstadter Erklärung zu "Open Education" verabschiedet.

Eine Vereinigung von Lehrern, Stiftungen und Internetpionieren hat eine Petition lanciert, in der Regierungen und Verlage aufgefordert werden, mit staatlichen Geldern geförderte Unterrichtsmaterialien frei verfügbar zu machen. Die dahinter stehende, noch junge Bewegung "verbindet die alte Tradition Wissen und Ideen gemeinsam zu entwickeln und auszutauschen mit den neuen Möglichkeiten der Vernetzung und Interaktivität" des Internet, heißt es in der entsprechenden Kapstädter Erklärung zu "Open Education". Sie basiere auf dem Grundprinzip, dass jeder die Freiheit haben sollte, Bildungsmaterialien ohne Einschränkungen "zu nutzen, zu verändern, zu verbessern und weiterzugeben".
http://www.heise.de/newsticker/meldung/102423

Deutscher Text der Erklärung:
http://www.capetowndeclaration.org/translations/translations/german-translation

Wer an Universitäten, Schulen oder anderen Bildungseinrichtungen tätig ist, ist aufgerufen zu unterzeichnen:
http://www.capetowndeclaration.org/sign-the-declaration

Internetquellen zum Thema findet man vor allem mit dem Stichwort "Open Educational Resources" (OER)

http://de.wikipedia.org/wiki/Open_Educational_Resources

Portale für freie Materialien:

OER Commons
http://www.oercommons.org/

LeMill - Finding, authoring and sharing of learning resources
http://lemill.net/

WikiEducator
http://www.wikieducator.org

OpenCourseWare Consortium
http://ocwconsortium.org/

Aktuelles:

Offene Bildungsressourcen - Ausgabe der eLearning-Papers
http://archiv.twoday.net/stories/5251751/

Tagungsband Offener Bildungsraum Hochschule gratis im Netz
http://archiv.twoday.net/stories/5251716/

Magisterarbeit zum Thema 2008
http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/volltextserver/volltexte/2008/8676/pdf/masterarbeit_barbara_braun.pdf


Seit 1986 habe ich einen eigenen PC. Einige Jahre später entdeckte ich mit staunenden Augen auf einer Frankfurter Buchmesse multimediale CD-ROMs. Ende 1995 sah ich in der Universitätsbibliothek Bielefeld erstmals das World Wide Web. Ich erinnere mich noch daran, dass ich sehr beeindruckt davon war, Dinosaurier aus der Mongolei betrachten zu können. Danach hat es mich nicht wieder losgelassen.

Am 15. April 1997 stellte ich meine Homepage (damals auf dem Server der Uni Koblenz) ins Netz - sie enthielt nicht wenige Volltexte wissenschaftlicher Arbeiten von mir:

http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/

Die Zugriffszahlen waren überzeugend. Mit meinen gedruckten Publikationen erreichte ich nur ein kleines Fachpublikum, während das Internet eine weitaus größere Breitenwirkung versprach. Da mir eine Uni den Speicherplatz zur Verfügung stellte, war die Homepage eine einfache und billige Möglichkeit, Wissenschaft zu vermitteln. Als Historiker mit einem Schwerpunkt auf der Landesgeschichte war mir das populärwissenschaftliche Genre, die Vermittlung von historischem Wissen an Laien alles andere als fremd, hatte ich doch etwa ein Jahrzehnt ab 1975 in den Schwäbisch Gmünder Tageszeitungen historische Beiträge geschrieben.

Die teuren Preise für wissenschaftliche Bücher haben mich immer geärgert. Während mein erstes Buch (die "Gmünder Chroniken", inzwischen online bei ALO http://www.literature.at ) in guter Zusammenarbeit mit dem Verlag entstand und sich auch nicht schlecht verkaufte, hat mich der Kontakt mit dem Verlag meiner Dissertation (ebenfalls bei ALO einsehbar) dauerhaft traumatisiert.
Ein wirkliches Interesse an dem Buch war nicht vorhanden, man wollte die Subventionen abgreifen, und ich musste mich lange wegen eines deutschen und eines englischen Werbeblatts mit dem Verlag herumstreiten. Obwohl ich - dummerweise - den Ladenpreis niedrig angesetzt hatte (da ich den fertigen Film lieferte, wäre mir bei höherem Preis mehr ausbezahlt worden), verkaufte sich das Buch außerordentlich schlecht - und das, obwohl die Rezensionen gut oder sehr gut waren. Als ich vor einigen Jahren anklopfte, um meine Dissertation online veröffentlichen zu können, beschied mich Prof. Dr. Z. aus P., das könne man ja auf keinen Fall dulden, da würde ja der Verkauf einbrechen. Wie bitteschön soll der Verkauf einbrechen, wenn im Jahr 1-3 Exemplare verkauft werden? Da man auf eine rechtliche Auseinandersetzung keinen Wert legte (und ich die "unbekannte Nutzungsart" auf meiner Seite hatte), erteilte man großzügig die Genehmigung. (Bei meinen "Sagen rund um Stuttgart" und den demnächst erscheinenden "Sagen der Schwäbischen Alb" war das Verhältnis zum - anderen - Verlag wieder gut.)

Das Subventionswesen machte die Verlage fett und die Bücher teuer, erkannte ich.

In dem Bereich, in dem ich publiziere, sind Jahre zwischen Ablieferung des Manuskripts und dem Erscheinen keine Seltenheit. Bei Erscheinen ist der Aufsatz in der Regel zwar nicht veraltet, aber eben nicht auf dem gewünschten aktuellen Stand. Da ich mir rasch die einfachsten HTML-Befehle beigebracht und ein Makro organisiert hatte, aus meinen WordPerfect-Dateien mit Fußnoten eine HTML-Datei mit Endnoten zu machen, konnte ich innerhalb weniger Stunden einen Aufsatz ins Netz stellen. "Peer Review" war damals und ist auch heute in der Geschichtswissenschaft noch kein Thema.

Eine Internetpublikation ist schneller veröffentlicht und erreicht mehr Leute, wurde mir klar.

Als ich auf Peter Subers materialreichen Newsletter zum Free Online Scholarly Publishing stieß, wusste ich sofort, dass ich diese Sache mit ganzen Herzen und voller Überzeugung unterstütze.

Im Listenarchiv von INETBIB 2001 ist nachzulesen, dass ich in einem Vortrag in Bamberg bereits damals für "Open Access" (ohne ihn so zu nennen) plädierte:

E-Mediävistik im Spannungsfeld von Wirtschaftsinteressen und
Informationsfreiheit, in: Mediaevistik und Neue Medien, hrsg. von
Klaus van Eickels/Ruth Weichselbaumer/Ingrid Bennewitz, Ostfildern 2004, S. 41-47
Online (E-Text, Vortragsfassung):
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg20555.html (Teil 1)
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg20554.html (Teil 2)

Seither habe ich in gedruckten Publikationen, aber noch mehr in Mailinglisten sowie in Weblogs (netbib, Archivalia) für Open Access gekämpft. Ich habe dabei immer wieder auch auf problematische Aspekte und Fehlentwicklungen aufmerksam gemacht, etwa die Open-Access-Heuchelei der Bibliotheken.

Inzwischen bringe ich meine gedruckten wissenschaftlichen Publikationen gemäß dem "grünen Weg" vorwiegend in Repositorien unter. Über 100 meiner Arbeiten (darunter die einflußreichsten Aufsätze und die genannten zwei Monographien) stehen online zur Verfügung:

http://archiv.twoday.net/stories/4974627/

Zum Thema Open Access habe ich an gedruckten Veröffentlichungen publiziert:

Wissenschaftliches E-Publizieren mit "Open Access" - Initiativen
und Widerstände, in: Neue Medien in den Sozial-, Geistes- und
Kulturwissenschaften. Elektronisches Publizieren und Open Access:
Stand und Perspektiven, hrsg. von Katja Mruck/Gudrun Gersmann (= Historical Social Research. Historische Sozialforschung 29 H. 1), Köln 2004, S. 64-75
Online:
http://hsr-trans.zhsf.uni-koeln.de/hsrretro/docs/artikel/hsr/hsr2004_599.pdf
http://eprints.rclis.org/archive/00006887/

Edition und Open Access, in: Vom Nutzen des Edierens. Akten des
internationalen Kongresses zum 150-jährigen Bestehen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung Wien, 3.-5. Juni 2004, hrsg. von Brigitte Merta/Andrea Sommerlechner/Herwig Weigl (= Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung. Ergänzungsband 47),
Wien/München 2005, S. 197-203
Online (E-Text, Preprint-Fassung mit Ergänzungen):
http://archiv.twoday.net/stories/230198/

Kulturgut muß frei sein!, in: Kunstchronik 60 (2007), S. 507-510
Online (E-Text, Preprint-Fassung mit Nachträgen):
http://archiv.twoday.net/stories/4477824/
Online (Scan):
http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/volltexte/2008/529/

Neues Urheberrecht: Autoren müssen reagieren, in: Kunstchronik 60
(2007), S. 520-523
Online (E-Text, Preprint-Fassung mit Nachträgen):
http://archiv.twoday.net/stories/4477889/


http://www.elearningpapers.eu/index.php?page=home&vol=10

Diese Ausgabe der eLearning Papers ist der florierenden Arbeit engagierter Personen, Institutionen und Nutzergemeinschaften rund um die offenen Bildungsressourcen (Open Educational Resources, OER) gewidmet. In fünf von Gast-Herausgebern ausgewählten Arbeiten werden die organisatorischen, sozialen, kulturellen, pädagogischen und technischen Aspekte der OER-Implementierung ergründet.

Offene Bildungsressourcen (OER) sind Lern- und Lehrmaterialien, die unter Lizenzen, die die Verwendung, Veränderung und Verbreitung der einzelnen Elemente erlauben, für jedermann kostenlos angeboten werden. Aber das ist noch nicht alles. Die weltweite OER-Bewegung bietet mit zahlreichen nutzergenerierten Inhalten und der zugrunde liegenden Web 2.0-Technologie zahlreiche Vorteile und Chancen für Lehrkräfte, Autoren, e-Learning-Fachleute, Entwickler und Inhaltsanbieter und nicht zuletzt auch für die Lernenden.



Launischer Hype oder Quantensprung – was ist dran am "Social Tagging"? Mit der Zielsetzung, mehr über die Erwartungen, Anwendungsbereiche und Nutzungsweisen zu erfahren, wurde im Frühjahr 2008 am Institut für Wissensmedien (IWM) in Tübingen ein Workshop der Gesellschaft für Medien in der Wissenschaft (GMW) durchgeführt. Die vorliegende Publikation fasst die Ergebnisse der interdisziplinären Veranstaltung zusammen.

http://www.waxmann.com/index2.html?kat/2039.html


Herzlichen Dank an Eric Steinhauer, stellvertrender Direktor der UB Magdeburg, für den folgenden Gastbeitrag!

"Wissenschaftliche Publikationen entstehen heute fast ausnahmslos am Bildschirm. Die Verfügbarkeit gerade spezieller Forschungsliteratur im Internet erleichtert die Arbeit ungemein und eröffnet spannende neue Perspektiven. Da Wissenschaft, wenn sie gut ist, nicht knauserig, sondern extensiv andere Ansichten berücksichtigen möchte, können teure Verlagsangebote hier immer nur einen Bruchteil der relevanten und interessanten Quellen abdecken. Dagegen bietet Open Access für den wissenschaftlichen Austausch optimale Bedingungen. Spätestens dann, wenn wirksame Werkzeuge zur Messung der Relevanz wissenschaftlicher Quellen zur Verfügung stehen, die insbesondere die frei verfügbaren Texte berücksichtigen, wird jeder, der gesehen werden will, seine Texte frei zugänglich anbieten. Bibliotheken, Hochschulen und Forschungseinrichtungen stehen in der Pflicht, den Wissenschaftlern das freie Publizieren im Internet so leicht wie möglich zu machen und die Vernetzung der Repositoren in Fachportalen und speziellen Suchmaschinen voranzutreiben. Von der Güte der Publikations- und Rechercheinfrastruktur wird weitere Erfolg von Open Access abhängen. Dabei geht es nicht mehr um die Frage, ob Open Access sich durchsetzt, sondern nur, wie schnell und flächendeckend das in den einzelnen Fächern sein wird.

Und wie begeht man den Open-Access Tag am besten? Man sollte über Open Access reden und es propagieren! Ich selbst werde - natürlich mit dem passenden Button am Sakko - heute an der FH Potsdam über Urheberrecht lesen und dabei Open Access viel Raum geben."



"Ein frischer Geist durchweht den Contentmarkt und ein Funken der Angst flackert in den Augen der Verleger auf. Allein dafür lohnt sich der Einsatz." http://archiv.twoday.net/stories/5253008/ Alle Beiträge zum heutigen Open-Access-Tag unter http://archiv.twoday.net/topics/Open+Access/

Der GMW-Tagungsband „Zauchner, S., Baumgartner, P., Blaschitz, E. & Weissenbäck, A. (2008). Offener Bildungsraum Hochschule: Freiheiten und Notwendigkeiten. Münster: Waxmann Verlag.“ wird erstmals im Jahr 2008 auch in Open Access angeboten. Printversionen können unter info@gmw08.at bestellt werden.

Download Tagungsband: http://www.waxmann.com/kat/2058.html

Viele Artikel zum E-Learning, z.B.:

Klaus Wannemacher
Wikipedia – Störfaktor oder Impulsgeberin für die Lehre? S. 147ff.


Herzlichen Dank an den Medienrechtler Thomas Hoeren für den folgenden Gastbeitrag!

"Warum ich Open Access unterstütze? Unterstütze ich überhaupt Open Accesss? Manches in der Bewegung erscheint mir naiv, undurchdacht, oberflächlich; das Scheitern des OA-Pioniers Klopstock wird unterbewertet. Doch das Anliegen selbst
unterstütze ich aus vollem Herzen. Im Kampf gegen die Übermacht der Rechteverwerter ist Open Access die alternativenlose Selbstbesinnung der Kreativen auf sich selbst und die Tatsache, daß sie die wahren Herren der Inhalte sind. Ein frischer Geist durchweht den Contentmarkt und ein Funken der Angst flackert in den
Augen der Verleger auf. Allein dafür lohnt sich der Einsatz."



Herzlichen Dank an Gudrun Gersmann, Direktorin des DHI Paris für den folgenden Gastbeitrag!

"Open Access verkörpert für mich den Inbegriff des Traums von der freien Wissenschaft, von einer schnellen und demokratischen Verbreitung und Rezeption von Forschungsergebnissen. Tief beeindruckt hat mich Mitte der 1990er Jahre das "Gallica-Projekt" der Bibliothèque Nationale in Paris, das es sich zum Ziel setzte, das französische Kultur- und Literaturerbe weltweit frei im Netz zur Verfügung zu stellen. Für jeden, der vorher das alte Bestellsystem der BN kennengelernt hatte - stundenlanges Anstehen für einen freien Leserplatz, stundenlanges Warten auf die bestellten Werke, nicht auffindbare Bücher etc- , bedeutete dies eine unglaubliche Arbeitserleichterung! Ich unterstütze den Open-Access-Gedanken aber nicht nur aus den bereits genannten - durchaus egoistischen - Gründen, sondern auch deshalb, weil ich glaube, dass die Publikation in OA-Zeitschriften oder auf entsprechenden online-Plattformen gerade für junge Wissenschaftler eine hervorragende Möglichkeit darstellt, mit ihren Arbeiten intensiv von der Fachwelt (und nicht nur dieser) wahrgenommen zu werden. Ich selber bin an drei OA-Journalen beteiligt - dem Rezensionsjournal "sehepunkte", den "zeitenblicken" sowie neuerdings "Trivium", einer online-Zeitschrift, die der deutsch-französischen Verständigung dienen soll - und glaube, dass diese Neugründungen den wissenschaftlichen Austausch bereichert haben: Es ergibt für mich in der heutigen Zeit überhaupt keinen Sinn mehr, zum Beispiel Rezensionen in gedruckter Form zu veröffentlichen - hier haben OA-Angebote den klassischen Fachzeitschriften aus meiner Sicht deutlich den Rang abgelaufen. Ein weiteres OA-Projekt geht Ende Oktober 2008 online: Unter dem Namen "perspectivia.net" haben wir eine online-Publikationsform für die Publikationen der deutschen geisteswissenschaftlichen Institute im Ausland, die in der Stiftung DGIA zusammengefaßt sind, und ihrer Kooperationspartner gebaut. Künftig werden darüber zum Beispiel Sammelbände, die aus Sommerkursen und Tagungen entstanden sind, veröffentlicht werden. Mein eigenes Institut, das Deutsche Historische Institut Paris, geht mit der Retrodigitalisierung der Fachzeitschrift Francia voran: Ab 31.10.2008 werden sämtliche Bände der 1973 gegründeten Francia - bis auf die "moving wall" der beiden letzten Jahrgänge - OA online verfügbar sein. Die Francia-Rezensionen werden künftig nur noch im Netz erscheinen. Die Retrodigitalisierung der großen Publikationsreihen des Instituts wie der "Instrumenta" und der "Beihefte der Francia" ist in Planung. Für mich persönlich ist das ein wichtiger Beitrag gerade mit Blick auf die Internationalisierung der Wissenschaft".

Im deutschsprachigen Bereich sind bekanntlich der Archivar und die Archivpflege in Westfalen-Lippe kostenfrei zugänglich (sieht man von den Fachpublikationen der einzelnen Archivverwaltungen ab, die sich zwischen Newsletter und Fachzeitschrift bewegen).

Aufsätze in anderen Zeitschriften oder Sammelbänden können in Open-Access-Repositorien eingebracht werden. Hochschularchivare können die institutionellen Server ihrer Hochschule nutzen. Siehe z.B.:

http://www.opus-bayern.de/uni-augsburg/volltexte/2005/113/

Leider gibt es für deutschsprachige archivische Fachpublikationen keinen eigenen deutschsprachigen Schriftenserver. Es wäre Aufgabe der Archivschule Marburg, in Zusammenarbeit mit der UB Marburg einen solchen Server für archivische Fachpublikationen zu schaffen.

Ich habe das ohne Erfolg auf dem Essener Archivtag angeregt:
http://archiv.twoday.net/stories/2712317/

Es ist aber ohne weiteres möglich, deutschsprachige archivische Fachpublikationen auf dem Server E-LIS unterzubringen:



http://archiv.twoday.net/stories/3661200/

Während in der Sachgruppe Archive
http://eprints.rclis.org/view/subjects/DL.html
derzeit 111 Publikationen einsehbar sind, waren es 2006 nur 55.

Natürlich ist es möglich (und sinnvoll), Fachbeiträge auch auf der Archivhomepage einzustellen, aber die zusätzliche Hinterlegung in einem Repositorium wie E-LIS sichert die Langzeitarchivierung und die Auffindbarkeit mittels des OAI-Protokolls.


Ausführliche Linksammlung mit deutschsprachigen Veröffentlichungen

http://open-access.net/de/austausch/links

Ergänzend:

Verzeichnis der Beiträge zum OA-Tag 2008
http://archiv.twoday.net/stories/5256322/

und

http://archiv.twoday.net/stories/2967274/

Zur Einführung ein einziger Link

UNESCO-Handbuch zu Open Access (Mai 2007)
http://oa.helmholtz.de/fileadmin/Links/Artikel/Handbuch_Open_Access.pdf

Aktuelle Informationen

Um Positionen und Debatten zum Thema OA nachvollziehen zu können, ist es unumgänglich, das von Peter Suber unterhaltene Weblog "Open Access News" am besten täglich zu lesen.

http://www.earlham.edu/~peters/fos/fosblog.html

Neuigkeiten zum Thema OA finden sich auf deutsch in diesem Weblog (Rubrik Open Access), im Weblog http://log.netbib.de (Rubrik Open Access) und bei Heise ( http://www.heise.de ). Häufiger berichtet aus der Sicht eines Medizinbibliothekars http://medinfo.netbib.de/ über Open Access, immer wieder erwähnen aber auch andere bibliothekarische Weblogs das Thema.

Links zu Dokumentenservern (grüner Weg)
http://archiv.twoday.net/stories/2966942/

Links zu Open Access Journals (goldener Weg)
http://archiv.twoday.net/stories/2963132/

***

Neben der Durchsicht der seit 26.10.2003 bestehenden Kategorie Open Access
http://archiv.twoday.net/topics/Open+Access/
kommt die Nutzung der Suchfunktion in Betracht (es wird automatisch trunkiert, AND erforderlich, sonst oder voreingestellt).

Eine Auswahl wichtiger Beiträge:

http://archiv.twoday.net/stories/4931334/
Warum brauchen wir Open Access mit Bearbeitungsrecht und kommerzieller Nutzung?

http://archiv.twoday.net/stories/2712317/
OA und die Archive (Kurzreferat auf dem Essener Archivtag)

http://archiv.twoday.net/stories/1435124/
OA nicht nur aus Kostengründen

http://archiv.twoday.net/stories/230198/
OA und Edition (Referat zum IOG-Kolloquium Wien 2004)

http://archiv.twoday.net/stories/145113/
OA für Archivalien


http://newsinfo.iu.edu/news/page/normal/9011.html


Herzlichen Dank an Rainer Kuhlen für den folgenden Gastbeitrag!

Open Access - mehr als ein Publikationsprinzip

Open Access ist für mich eine Selbstverständlichkeit geworden, als ich an dem 1995 erschienenen Informationsmarkt-Buch arbeitete und schon sehr früh in Deutschland Erfahrungen mit dem World Wide Web machte. Dort wurde mir klar, dass durch das Internet - damals eher noch das Privileg der Wissenschaft und des Militär - sehr bald für jedermann die Vorinvestitionen beliebig billig zu Verfügung stehen werden, die für das Publikmachen von Wissen erforderlich sind und die bis dahin das Privileg und die Legitimation der Informationsverlage als "Vorlegen" des Kapitals gewesen sind.

Seitdem, und nicht erst durch Web 2.0, haben die proprietären kommerziellen Verwertungsmärkte Konkurrenz (mit Substitutionstendenz)durch die freien Austauschmärkte bekommen. Dass im elektronischen Umfeld Information als die mediale Repräsentation von Wissen frei sein will, frei sein muss, ist dann durch Open Access auf den Begriff gebracht worden.

Man kann es auch anders ausdrücken: Es wird der Öffentlichkeit zunehmend bewusst, dass nicht nur materielle Gemeingüter wie die Luft, das Wasser oder der öffentliche Raum niemals privates Eigentum werden können, so wird es, wenn auch noch zögerlich, zum Gemeingut, dass auch Wissen ein Commons ist. Auch Wissen gehört allen.

Man kann sich höchstens begrenzt private Nutzungsrechte am Commons Wissen sichern. Das ist ja auch in den letzten 20 Jahren auf unerhörte Weise mit den vielfältigen Formen der Verknappung auch im Schutz des sogenannten Urheberrechts geschehen, ohne dass der Öffentlichkeit eine angemessene Kompensation geleistet wurde. Im Gegenteil: Sie bezahlt den gesamten Prozess des Entstehens von Wissen und muss dann sogar die fertigen infomationsprodukte zurückkaufen. Und das alles mit der Unterstützung der staatlichen und interstaatlichen Regulierung.

Trotz des deutlich gewordenen Marktversagens, vor allem der internationalen Verlagswirtschaft - es muss und soll vielleicht nicht geschehen, dass die Informationswirtschaft sich aus den Märkten der wissenschaftlichen Kommunikation und des Handels mit Kulturgütern allgemein verabschieden muss. Aber sie kann nur eine Zukunft haben, wenn im Rahmen einer "commons-based economy" nur noch Geschäftsmodelle möglich sein werden, die das Paradigma von Open Access anerkennen. Ob man das Freeconomics nennen wird, sei dahin gestellt, aber ohne die freie Nutzung von Wissen und Information werden kaum noch Geschäfte gemacht werden können. Das klingt paradox, ist aber dennoch richtig.

Nur wird man es nicht alleine dem Marktgeschehen überlassen können, dass sich Open Access durchsetzt. Auch wird man nicht darauf vertrauen können, dass sich die Mehrheit der Wissenschaftler von der objektiven Überlegenheit des Öffentlichmachens von Wissen und Information überzeugen lassen wird (Senkung der Transaktionskosten, höhere Sichtbarkeit und Zitierung wissenschaftlicher Arbeiten, erleichterte Innovationen in der Wirtschaft, Durchbrechen von Wissensbarrieren in globaler Perspektive,...).

Hier, so seltsam das auch angesichts der Erfahrungen der letzten Jahren eines wissenschaftsverlagsfreundlichen Urheberrechts auch klingen mag, wird auch das Urheberrecht seinen Beitrag leisten können (wenn denn die Idee von Wissen als Commons auch politisches Allgemeingut wird):

Wird man im Urhebervertragsrecht verankern können, dass in Zukunft nur noch einfache Nutzungsrechte an die Informationswirtschaft (und nicht nur in der Wissenschaft) vergeben werden können?

Wird man durch ein verändertes Verständnis von Wissenschaftsfreiheit - Wissen ist auch kein privates, beliebig verfügbares Eigentum der Wissenschaftler oder der Kulturschaffenden, sondern bleibt der Allgemeinheit als Eigentum verpflichtet - Regeln entwerfen können, die die freie Zugänglichkeit zum Wissen - über welche Informationsprodukte auch immer - zum Default-Wert machen?

Open Access ist mehr als "Autoren zahlen", damit die Nutzer freien Zugriff haben. Open Access ist die Grundlage eines neuen Verständnisses von Markt und Wirtschaft, bei dem nicht mehr die bedingungslose private Profitmaximierung im Vordergrund steht, sondern die Mehrung von Wissen als Entwicklungsbedingung für jedermann und für jedes soziale System. Auf dem Weg dahin ist jede persönliche und institutionelle Unterstützung von Open Access im eigenen Umfeld dringend nötig.

Rainer Kuhlen
Professor für Informationswissenschaft an der Universität Konstanz
UNESCO Chair for Communication
Sprecher des Aktionsbündnisses Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft


http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/besondere-bestaende/verkauf.php

Frühere Beiträge:
http://archiv.twoday.net/search?q=salem


http://poeticeconomics.blogspot.com/2008/09/dramatic-growth-of-open-access.html


http://weblogs.elearning.ubc.ca/googlescholar/archives/046014.html

April 18, 2008


Die folgenden kurz gehaltenen Erklärungen sind kein erschöpfendes Glossar der Open-Access-Bewegung, sie sollen aber beim Verständnis der Beiträge helfen.

BBB-Definition = Definition von Open Access gemäß den Erklärungen von Budapest (BOAI), Bethesda und Berlin.
BOAI, Budapest 2001, deutsche Version
http://www.soros.org/openaccess/g/read.shtml
Bethesda Statement, Juni 2003, deutsche Version:
http://www.earlham.edu/~peters/fos/bethesda_ger.htm
Die wichtige Berliner Erklärung vom Oktober 2003, der sich zahlreiche Wissenschaftsorganisationen angeschlossen haben, liegt inzwischen in einer verbesserten Übersetzung vor:
http://oa.mpg.de/openaccess-berlin/Berliner_Erklaerung_dt_Version_07-2006.pdf

BOAI = Budapest Open Access Initiative, 2001, siehe BBB-Definition

CC, CC-BY usw. = Creative Commons bietet einen Lizenzbaukasten für freie Lizenzen an (CC-BY für bloße Urhebernennung, NC für den Ausschluß kommerzieller Nutzung, ND für den Ausschluß von Bearbeitungsmöglichkeiten, SA für Weitergabe der Bearbeitungen unter der gleichen Lizenz):
http://www.creativecommons.org

DOAJ = Directory of Open Access Journals, von der Uni Lund unterhaltenes Verzeichnis der Open-Access-Zeitschriften, siehe
http://www.doaj.org
http://archiv.twoday.net/search?q=doaj

ETD = Electronic Theses and Dissertations. Open Access wird auch für Dissertationen und vergleichbare Abschlussarbeiten gefordert. Siehe
http://www.dissonline.de/

Gratis/libre Open Access = Im August 2008 von Peter Suber und Stevan Harnad eingeführte wichtige terminologische Unterscheidung. Gratis Open Access bedeutet den kostenfreien Zugang zu den Veröffentlichungen, während libre Open Access Nachnutzungsmöglichkeiten, die über "fair use" oder die Schranken des Urheberrechts hinausgehen, einräumt, also "permission barriers", vor allem urheberrechtlich begründete Nutzungsbeschränkungen, beseitigt. Siehe
http://archiv.twoday.net/stories/5101764/

Grauer Weg = Sehr seltene Bezeichnung für die Open-Access-Bereitstellung grauer Literatur, siehe
http://open-access.net/?id=169
Siehe auch: ETD

Grüner/goldener (green/golden) Open Access = Grüner Open Access bedeutet das Einstellen ("Selbstarchivieren", Self-Archiving) von Arbeiten in Repositorien, während goldener Open Access sich auf die Veröffentlichung in Open-Access-Zeitschriften (siehe DOAJ) bezieht. Zur Farbenlehre siehe
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/23/23672/1.html

Hybrides Publizieren = Parallele Veröffentlichung einer gedruckten Veröffentlichung und einer kostenfreien Online-Ausgabe, siehe
http://archiv.twoday.net/stories/3678599/

Hybride Zeitschriften = Kostenpflichtige Zeitschriften, die gegen zusätzliche Bezahlung Open Access für einzelne Beiträge ermöglichen, siehe
http://info-libraries.mit.edu/scholarly/faculty-and-researchers/hybrid-journals/

Mandat = Von Institutionen (als Arbeitgebern), Departments oder Förderorganisationen auferlegte Verpflichtung an Wissenschaftler, Beiträge Open Access in einem Repositorium zu veröffentlichen. Liste ROARMAP der bekannten Open-Access-Mandate:
http://www.eprints.org/openaccess/policysignup/

OAI = Open Archives Initiative
http://www.openarchives.org/, wird nicht selten mit der Open-Access-Bewegung verwechselt. Sie hat das OAI Protocol for Metadata Harvesting (OAI-PMH) zum Einsammeln und Weiterverarbeiten von Metadaten entwickelt. Wichtigster Harvester ist der OAIster http://www.oaister.org . Siehe
http://de.wikipedia.org/wiki/Open_Archives_Initiative

OER = Open Educational Resources

Permission barriers = siehe Gratis/libre Open Access

PLoS = Public Library of Science, führender Open-Access-Verlag (alle Aufsätze stehen unter CC-BY zur Verfügung), siehe
http://www.plos.org

Repositorium = Auch Dokumentenserver, Schriftenserver, Hochschulschriftenserver. Elektronisches Angebot zur Verwirklichung des grünen Wegs (Selbstarchivieren), unterhalten von Institutionen (institutional repositories) oder Fächern (disciplinary repositories). Repositorien werden meist mit eigener Software betrieben (DSpace, Eprints, OPUS u.a.m.).

SHERPA/RoMEO-Liste = Verzeichnis der Verlagsregeln hinsichtlich des Urheberrechts und des Self-Archiving:
http://www.sherpa.ac.uk/romeo/

TA = Toll access, kostenpflichtige Internetangebote, Gegenteil von Open Access


Nach wie vor nicht überholt:

http://archiv.twoday.net/stories/3264283/


Von Peter Suber

US-Original
http://www.earlham.edu/~peters/fos/brief.htm
Von Peter Suber nach den Grundsätzen von "Open Access" freigegeben.
Übersetzung: Klaus Graf u.a.
http://wiki.netbib.de/coma/OpenAccess

"Open Access"-Publikationen (OA-Publikationen) liegen digital, online, kostenfrei und frei von den meisten urheberrechtlichen und Lizenz-Beschränkungen (permission barriers) vor. Ermöglicht wird dies durch das Internet und die Zustimmung des Urhebers oder Rechteinhabers.

In den meisten Fächern bezahlen wissenschaftliche Zeitschriften die Autoren nicht, welche daher OA unterstützen können, ohne Einkünfte zu verlieren. In dieser Hinsicht unterscheiden sich Wissenschaftler von den meisten Musikern oder Filmproduzenten, weshalb die Kontroversen über OA für Musik und Filme die Frage der Forschungsliteratur nicht tangieren.

OA ist vollständig vereinbar mit dem Qualitätsprinzip des "Peer Review", und alle wichtigen OA-Initiativen betonen die Bedeutung des Qualitätsprinzips. Nicht nur die Autoren stellen ihre Arbeit kostenfrei zur Verfügung, sondern auch die meisten Zeitschriftenherausgeber und Gutachter.

OA-Veröffentlichungen sind nicht kostenfrei in dem Sinne, dass es nichts kostet, sie zu erstellen, wenngleich sie kostengünstiger produziert werden können als konventionelle Forschungsliteratur. Es stellt sich nicht die Frage, ob wissenschaftliche Studien kostenfrei produziert werden können, sondern ob es bessere Wege der Finanzierung gibt als die Leser bezahlen zu lassen und Zugangsbeschränkungen einzurichten. Die Geschäftsmodelle für die Finanzierung hängen davon ab, wie OA gewährleistet wird.

Dafür gibt es zwei grundlegende Instrumente: OA-Zeitschriften und OA-Archive (Eprint-Server, Repositorien).

OA-Archive unterliegen nicht dem "Peer Review", sondern machen einfach ihre Inhalte frei weltweit zugänglich. Sie können unbegutachtete Preprints (Vorabveröffentlichungen vor der Drucklegung), begutachtete Postprints oder beides enthalten. OA-Archive können von Institutionen wie Universitäten oder von Fächern wie Physik oder den Wirtschaftswissenschaften unterhalten werden. Autoren können ihre Preprints dort einstellen, ohne jemand um Erlaubnis zu fragen, und eine überwiegende Mehrheit der Zeitschriften gestattet auch das Einstellen der Postprints. Wenn solche Archive sich an das Metadata-Harvesting-Protokoll der Open Archives Initiative (OAI) halten, ist Interoperabilität gegeben und Nutzer können die Inhalte auffinden, ohne zu wissen, welche Archive existieren, wo sie sich befinden und was sie enthalten. Es gibt inzwischen Open Source Software, um solche, dem OAI-Standard genügenden Archive einzurichten und zu unterhalten, und weltweit gibt es eine breite Akzeptanz für die Nutzung dieser Software. Die Kosten der Archive sind vernachlässigbar: Man benötigt nur etwas Server-Platz und ein wenig Techniker-Zeit zur Betreuung.

OA-Zeitschriften unterliegen einem "Peer Review" und machen nach dieser Begutachtung den akzeptierten Beitrag weltweit frei zugänglich. Die entstehenden Kosten beziehen sich auf den "Peer Review", die redaktionelle Tätigkeit und den Server-Platz. OA-Zeitschriften finanzieren sich in ähnlicher Weise wie private Fernsehsender und Radiostationen. Wer den Inhalt verbreiten möchte, zahlt die Produktionskosten, so dass der Zugang für alle, die über die passenden Empfangsgeräte verfügen, unentgeltlich ist. Übertragen auf OA heisst dies: Oft erhalten die Zeitschriften Unterstützung von den Universitäten, die den Netzplatz bereitstellen, oder den sie tragenden wissenschaftlichen Gesellschaften. Es kann aber auch bedeuten, dass Zeitschriften bei akzeptierten Artikel Publikationsgebühren erheben, die vom Autor oder seinem Geldgeber (etwa dem Arbeitgeber, z.B. der Universität, einer Stiftung oder einem Forschungsunterstützungsfond) aufgebracht werden müssen. Üblicherweise verzichten OA-Zeitschriften auf die Bezahlung dieser Gebühren, wenn dies eine unzumutbare Härte bedeuten würde. OA-Zeitschriften mit institutioneller Unterstützung erheben im allgemeinen keine solche Publikationsgebühren. OA-Zeitschriften können die Kosten reduzieren, indem sie Einkünfte aus anderen Publikationen, aus Werbung, bezahlten Premiumdiensten oder anderen Nebeneinkünften zuschiessen. Institutionen und Konsortien können Ermäßigung der Publikationsgebühren vereinbaren. Manche OA-Verleger verzichten auf Publikationsgebühren bei Forschern, die Institutionen angehören, die eine auf jährlicher Basis Mitglied sind. Es ist eine Menge Kreativität und Ideenreichtum gefragt, wenn es darum geht, die Kosten von "Peer Review"-Zeitschriften aufzubringen, und wir sind weit davon entfernt, alle Möglichkeiten bereits ausgeschöpft zu haben.

Eine längere Einführung auf Englisch und weiterführende Links findet man in Peter Subers "Open Access Overview": http://www.earlham.edu/~peters/fos/overview.htm


Open Access bezieht sich nicht nur auf Zeitschriftenartikel oder wissenschaftliche Fachliteratur. Dies geht bereits aus der "Berliner Erklärung" für Open Access hervor, die ausdrücklich auch das Kulturgut in den Archiven, Bibliotheken und Museen anspricht.

Auch wenn das Open-Access.net die anderen Felder weitgehend ignoriert, ist eine umfassendere Definition von Open Access unumgänglich.

Open Access im weiteren Sinn meint den kostenlosen (gratis Open Access) und mit Nachnutzungsmöglichkeiten (libre Open Access) versehenen Zugang zu Materialien via Internet, die geeignet sind, die wissenschaftliche Forschung und die Bildungsbestrebungen der Bürgerinnen und Bürger weltweit zu fördern: wissenschaftliche Fachliteratur in Form von Aufsätzen und Büchern, Primärdaten aus Forschung und öffentlicher Verwaltung, Digitalisate von Kulturgut, Wissenssammlungen freier Projekte, Medien für die Lehre (Open Educational Resources).

Während eine klare Abgrenzung zur "Open Content"-Bewegung, die ja auch künstlerische und unterhaltsame Zwecke verfolgen kann, nicht möglich ist, ist es sinnvoll, die Open-Source-Bewegung, die freie Software propagiert, als eigenständigen Bereich nicht in die Definition einzubeziehen.

(1) Open Access für Bücher

Einschließlich: Dissertationen und Prüfungsarbeiten.
http://archiv.twoday.net/search?q=prüfungsarbeit

Open Access unterstützt entgegen einem landläufigen Vorurteil den Verkauf der gedruckten Version! Siehe

http://delicious.com/Klausgraf/monograph_open_access

(2) Open Access für Primärdaten - Open Data

http://open-access.net/de/allgemeines/was_bedeutet_open_access/open_access_zu_daten/
http://open-access.net/de/oa_informationen_der/helmholtzgemeinschaft/offener_zugang_zu_daten/

(2a) Forschungsdaten

http://sciencecommons.org/weblog/archives/2007/12/16/announcing-protocol-for-oa-data/
http://archiv.twoday.net/search?q=murray+and+rust

(2b) Daten des öffentlichen Sektors

http://archiv.twoday.net/search?q=geodat

(2c) Rechts- und Industrienormen, Gerichtsentscheidungen

http://archiv.twoday.net/stories/4507288/
http://de.wikipedia.org/wiki/Initiative_gegen_die_Direktgeltung_privater_Normen_im_Bauwesen
http://archiv.twoday.net/stories/3114268
http://de.wikipedia.org/wiki/Public.resource.org

(3) Digitalisate von Kulturgut - für eine reichere Public Domain

Kulturgut muss frei sein! (Kunstchronik 2007)
http://archiv.twoday.net/stories/4477824/

Beispiel: Wikisource
http://archiv.twoday.net/search?q=wikisource

Gegen Copyfraud!
http://archiv.twoday.net/search?q=copyfraud

(4) Wissenssammlungen freier Projekte

Beispiel: Wikipedia
http://archiv.twoday.net/topics/Wikis/

(5) Open Educational Resources


http://www.kuechenradio.org

Heute Abend wird ein Podcast mit Katja Mruck und Günter Mey erstellt zum Thema: "Open Access als öffentliches Gut".

NACHTRAG: http://www.kuechenradio.org/wp/?p=322


I asked this (according the question of the blogging contest at http://www.openaccessday.org ) and Peter answered by mail:

The short answer is that I started providing OA to my own work, and advocating it for other work, before I knew what "it" was and before I heard about "it" from others.

For details, see my Richard Poynder interview from last year, pp. 23ff.
http://ia310134.us.archive.org/1/items/The_Basement_Interviews/Suber.pdf


Unfortunatley we don't have a collection of Open Access quotations (at Wikiquote I only found http://en.wikiquote.org/wiki/Nick_Bostrom ) but here is a great quote from Suber himself:

The more knowledge matters, the more OA to that knowledge matters.
http://ur1.ca/8ow


Seit Jahren setze ich mich dafür ein, dass Reproduktionen von gemeinfreiem Kulturgut in Archiven, Bibliotheken und Museen frei nutzbar sind, dass ihnen also Open Access im Sinne von libre Open Access mit Nachnutzungsmöglichkeiten gewährt wird.

In der Berliner Erklärung für Open Access heisst es:

"Das Internet hat die praktischen und wirtschaftlichen Bedingungen für die Verbreitung von wissenschaftlichem
Wissen und kulturellem Erbe grundlegend verändert. Mit dem Internet ist zum ersten Mal die Möglichkeit
einer umfassenden und interaktiven Repräsentation des menschlichen Wissens, einschließlich des
kulturellen Erbes
, bei gleichzeitiger Gewährleistung eines weltweiten Zugangs gegeben.
Wir, die Unterzeichner, fühlen uns verpflichtet, die Herausforderungen des Internets als dem zunehmend an
Bedeutung gewinnenden Medium der Wissensverbreitung aufzugreifen. Die damit verbundenen Entwicklungen
werden zwangsläufig zu erheblichen Veränderungen im Wesen des wissenschaftlichen Publizierens
führen und einen Wandel der bestehenden Systeme wissenschaftlicher Qualitätssicherung einleiten.
Im Sinne der Budapester Initiative (Budapest Open Access Initiative), der ECHO-Charta und der Bethesda-
Erklärung (Bethesda Statement on Open Access Publishing) haben wir diese Berliner Erklärung mit dem
Ziel aufgesetzt, das Internet als Instrument für eine weltweite Basis wissenschaftlicher Kenntnisse und
menschlicher Reflektion zu fördern und die erforderlichen Maßnahmen zu formulieren, die von Entscheidungsträgern,
Forschungsorganisationen, Förderinstitutionen, Bibliotheken, Archiven und Museen zu bedenken
sind." (Hervorhebungen von mir).

Das herrschende Bildrechte-Regime, das auf Reproduktionsgebühren setzt und Gemeinfreies mittels Copyfraud remonopolisiert, ist mit Open Access, wie ihn die Berliner Erklärung ausdrücklich auch für Kulturgüter fordert, nicht vereinbar. Wenn es die Forschung behindert, hat es keine Berechtigung, denn es ist eine Illusion anzunehmen, die Bildrechte-Vermarktung könne eine tragende Einnahmequelle werden.

Meinen programmatischen Beitrag "Kulturgut muss frei sein" (2007) veröffentliche ich daher anlässlich des Open-Access-Tags erneut.

Klaus Graf: Kulturgut muss frei sein!

Erschienen in: Kunstchronik 60 (2007), S. 507-510 [Themenheft Open Access, http://archiv.twoday.net/stories/4477176/ ]. Im folgenden mit ausgewählten Nachweisen angereichert.

Scan des Kunstchronik-Artikels:
http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/volltexte/2008/529/

„Alle Werke des Geistes gehören der Nation, gehören der Menschheit an und in diesem Sinne allein krönen sie den Besitzer mit dem Golde ihres Reichtums.“ Was der Sammler Ludwig von Oettingen-Wallerstein 1811 formulierte, geht auf die Ideen der Französischen Revolution zurück. [1] Diese hatte die Kunstwerke der Feudalklasse zum Volkseigentum erklärt. Indem Friedrich Schlegel die Schönheit nicht mehr als aristokratisches Privileg sah, sondern als „heiliges Eigentum der Menschheit“ bestimmte, verlieh er einem Gedanken Ausdruck, der in der Gegenwart vor allem die internationalen Abkommen über den Kulturgutschutz bestimmt. Der Begriff Kulturgut – im Englischen deutlicher: „cultural property“ – weist der Kultur die Eigentumsrechte an jenen Gütern zu, für die der Anspruch auf dauernde Bewahrung geltend gemacht wird. Kulturgut ist kulturelles Allgemeingut. [2]

Im deutschsprachigen Rechtsraum vermisst man so eindringliche Reflexionen über das rechtlich schützenswerte Interesse der Öffentlichkeit an kulturellen Schätzen, wie sie der US-Jurist Joseph L. Sax 1999 in seinem hierzulande nahezu unbekanntem Buch „Playing Darts with a Rembrandt“ vorgelegt hat. Obwohl die Aura des Originals bei spektakulären Ausstellungen für Besucherströme (und entsprechende Einnahmen) sorgt, ist das Kunstwerk längst in das Zeitalter seiner digitalen Reproduzierbarkeit eingetreten, und es stellt sich die Frage, wie unter den neuen Auspizien der mediale Zugang zu den Werken der Kunst, Literatur und Wissenschaft, die in Museen, Bibliotheken, Archiven und Denkmalämtern verwahrt werden, ausgestaltet sein sollte. Es unterliegt keinem Zweifel, dass der noble Bildungsauftrag dieser im Kern philanthropischen Institutionen durch das Internet in vorher nicht gekannter Weise gefördert werden könnte. Über das World Wide Web kann ein Museum mehr Menschen Kunstgenuss verschaffen als je zuvor. Wir können uns an erlesenen japanischen Holzschnitten in bester Scan-Qualität virtuell delektieren, ohne auch nur ein einziges der sie umgebenden Schriftzeichen zu verstehen. Angebote, die Kulturgüter in dieser Weise zugänglich machen, können in der Regel exzellente Zugriffszahlen registrieren.

Oft genug aber verhält es sich anders, denn es geht um viel Geld. Digitale Kulturgüter sind Waren, die in den Augen vieler ihrer Hüter an Wert verlieren, wenn sie frei verfügbar sind. Die Angst vor dem digitalen Bilder-Klau geht um. Drakonische Bildrechte-Regimes erschüttern die Grundlagen nicht nur des kunsthistorischen Publikationswesens. „Wem gehört die Mona Lisa?“ fragte DIE ZEIT in ihrer Ausgabe vom 8. Januar 2004 [3]. Leonardo da Vinci ist länger als 70 Jahre tot, seine Werke sind nicht mehr urheberrechtlich geschützt, also „gemeinfrei“. Jeder sollte sie ohne irgendwelche Beschränkungen frei nutzen dürfen, zu welchem Zweck auch immer. Das Urheberrecht ist in allen nationalen Gesetzgebungen und internationalen Konventionen befristet (abgesehen von vereinzelten Regelungen zum „droit moral“). Nach Ablauf der Schutzfrist, so die amtliche Begründung zum geltenden Urheberrechtsgesetz vom 9. September 1965, müssten die Verbreitung und Wiedergabe der “Meisterwerke der Literatur und Kunst, die in den Kulturbestand eines Volkes eingehen […] im allgemeinen Interesse […] jedermann freistehen“ [4]. Davon wollen Archive, Bibliotheken, Museen und Denkmalämter nichts wissen, sie beanspruchen eine Art ewiges Urheberrecht an den Abbildungen des ihnen anvertrauten Inventars. Der US-Jurist Jason Mazzone hat den anschaulichen Begriff „Copyfraud“ für die unberechtigten Ansprüche hinsichtlich von Werken in der „Public Domain“ eingeführt [5].

Dass bei der originalgetreuen Wiedergabe von zweidimensionalen Vorlagen nach herrschender juristischer Lehre (die der Fotografenlobby natürlich nicht genehm ist) kein Schutzrecht nach § 72 Urheberrechtsgesetz entsteht, ignoriert man [6]. Archive stempeln einen Urhebervermerk auch auf einfache Fotokopien, bei deren Herstellung – darin sind sich alle Juristen einig - nun wirklich kein Urheberrecht entsteht. Das eigene Fotografieren der Benutzer bzw. Besucher wird unterbunden, schließlich will man ja jede Nutzung kontrollieren - und abkassieren. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bildagenturen differenzieren nicht zwischen gemeinfreien und geschützten Bildern mit der Konsequenz, dass ihre Vertragspartner nie in den Genuss der Gemeinfreiheit nach Ablauf der Schutzfrist kommen. Dritte können diese gemeinfreien Bilder selbstverständlich nutzen, denn sie sind an die Knebelverträge nicht gebunden. Es gibt, so die Gerichte, kein „Recht am Bild der eigenen Sache“ [7]. Nach wie vor gültig ist die Entscheidung „Apfel-Madonna“ des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1965, bei der es um die Nachbildung einer gemeinfreien Skultptur des Aachener Suermondt-Museums ging: „Zwar ist der Eigentümer des Originalstückes kraft der Sachherrschaft, die ihm das Eigentum verleiht, in der Lage, andere Personen vom Zugang zu dem Kunstwerk auszuschließen und ihnen damit auch die Nachbildungsmöglichkeit abzuschneiden oder doch weitgehend zu erschweren. Es mag auch ein durchaus berechtigtes Interesse der Museen bestehen, daß von den in ihrem Eigentum stehenden Kunstwerken nur möglichst getreue Nachbildungen in den Handel gelangen. Hat der Eigentümer jedoch einem Dritten gestattet, das gemeinfreie Werk nachzubilden und diese Nachbildung in den Verkehr zu bringen, so kann er […] weitere Nachbildungen des Originals durch andere Personen, die hierbei die mit seiner Erlaubnis hergestellte Kopie als Vorlage benutzen, nicht verhindern.“ [8]

Kulturgut-Kuratoren sind Treuhänder, keine Zwingherren. Anders als private Sammlungen unterliegen öffentliche dem Regelwerk des öffentlichen Rechts, das die Tätigkeit der Institutionen strikt an ihre gesetzlichen Aufgaben bindet. Im Falle der Archive wird diese umfassend in den Archivgesetzen des Bundes und der Länder geregelt. Die Etablierung eines Verwertungs-Monopols bei Reproduktionen von Kulturgut ist diesen Aufgabenbeschreibungen nicht zu entnehmen [9]. Da die nach dem Muster urheberrechtlicher Lizenzen ausgestalteten Reproduktionsgebühren Wissenschaft und Presse behindern, liegt eine eindeutige Überschneidung mit der Kernaufgabe der Institutionen, das Kulturgut nutzbar zu machen, vor. Benutzungsbeschränkungen, die der Kommerzialisierung dienen, sind als staatliche Eingriffe zu qualifizieren, denen die Grundrechte des Benutzers, also die durch Artikel 5 Grundgesetz geschützte Forschungs- und Pressefreiheit entgegengehalten werden können. 1994/95 kamen Bibliotheksjuristen zu dem Schluss, dass die in Handschriftenbibliotheken üblichen Genehmigungsvorbehalte bei der Edition von Schriftstücken nicht rechtmäßig sind [10]. Dieses Resultat lässt sich ohne weiteres auf Bilder übertragen.

Wird die Vermarktung zur tragenden Einnahmequelle, so sind insbesondere die steuerlichen Privilegien der Kulturinstitutionen bedroht. Zudem ist völlig zweifelhaft, ob die ökonomischen Blütenträume in Erfüllung gehen werden. Gerade bei kleineren Häusern besteht das Risiko, dass die erhofften Einnahmen ausbleiben, durch ein rigides Rechte-Management aber kulturpolitisches Porzellan zerschlagen wird, indem wichtige Partner der Öffentlichkeitsarbeit verprellt werden.

Eine Herausforderung des traditionellen, verlagsgestützten wissenschaftlichen Publikationswesens stellt die Forderung nach „Open Access“ dar [11]. Open Access meint den kostenlosen und von urheberrechtlichen Beschränkungen freien Zugang zu wissenschaftlichen Dokumenten und Daten via Internet. Das herrschende Bildrechte-Regime ist mit den von allen bedeutenden Wissenschaftsorganisationen unterstützten Grundsätzen von Open Access nicht kompatibel. Es war eine geniale Fügung, dass das Max-Planck-Institut für Wissenschaftsgeschichte, Gastgeber der Berliner Konferenz von 2003, auf der die maßgebliche „Berliner Erklärung für Open Access“ verabschiedet wurde, in ihr den Verweis auf die ECHO-Charta [12] verankern konnte, der es um die freie Nutzung des Kulturguts im digitalen Kontext geht. Die Berliner Erklärung richtet sich ausdrücklich auch an die Kulturgut verwahrenden Institutionen, an die Archive, Bibliotheken und Museen. Sie unterstreicht, dass Open Access nicht nur kostenfrei bedeutet, sondern dass alle wissenschaftlich verantwortbaren Nachnutzungen der unter Open Access stehenden Werke möglich sein müssen. Einen Ausschluss kommerzieller Nutzung oder ein Verbot von Bearbeitungen (z.B. Übersetzungen) kann man weder der Berliner Erklärung noch der vorangegangenen „Budapest Open Access Initiative“ von 2001 entnehmen. Als eine Standard-Lizenz führender Open-Access-Zeitschriften hat sich die „Creative Commons“-Lizenz CC-BY etabliert, die ganz im Sinne der genannten Open-Access-Definitionen lediglich die Urhebernennung bei der Nachnutzung fordert, kommerzielle Nutzung und Bearbeitungen also erlaubt.

Digitale Abbildungen von Kulturgütern zählen zu den wissenschaftlichen „Daten“, die nach den Zielen der Open-Access-Bewegung frei genutzt werden sollen. Je weniger Schranken bestehen, um so mehr kann das eigentliche Ziel von Wissenschaft, die maximale Verbreitung ihrer Erkenntnisse, erreicht werden. Es ist mit „Open Access“ nicht vereinbar, wenn Bilder im Internet nur in einer Auflösung zugänglich gemacht werden, die für wissenschaftliche Zwecke unbrauchbar ist. Kostenpflichtige Digitalisierungsprojekte schließen diejenigen Institutionen aus, die sich den Zugang nicht leisten können.

Der Schwerpunkt der Open-Access-Bewegung liegt auf den wissenschaftlichen Zeitschriftenartikeln. Den größten Rückhalt findet die Forderung nach Open Access daher bei den unter den steigenden Zeitschriftenpreisen ächzenden Bibliotheken, wenngleich diese die Implikationen von Open Access für das von ihnen verwahrte Kulturgut negieren. Es ist ein klarer Fall von Doppelmoral, auf der einen Seite die kostenfreie Verfügbarkeit von Fachaufsätzen von Verlagen und Wissenschaftlern einzufordern, auf der anderen Seite aber die Digitalisate des eigenen gemeinfreien Bibliotheksguts mit martialischem Copyfraud einzuzäunen [13].

Noch nicht „angekommen“ ist Open Access bei den Archiven, Museen und Denkmalämtern. Zwar haben 2003 die Dresdener Kunstsammlungen die Berliner Erklärung als einziges Museum unterzeichnet, doch sind auf der Website der Institution vier Jahre später keinerlei Anzeichen zu finden, dass Open Access in irgendeiner Weise unterstützt wird. Renommierte Museen wie das Germanische Nationalmuseum gehören der Leibniz Gemeinschaft an, die 2003 der Berliner Erklärung beitrat. Von Open Access ist bei ihnen aber ebenfalls keine Spur zu finden, und auch nicht bei den allermeisten anderen geisteswissenschaftlichen Instituten dieser Wissenschaftsorganisation (siehe im einzelnen eine Fortsetzungsserie im Weblog „Archivalia“ im Sommer 2007, resümiert unter http://archiv.twoday.net/stories/4113065/ ).

Open Access ist nicht nur für Wissenschaftler wichtig. Auch Bürgerinnen und Bürger profitieren von freien Inhalten. Daher ist eine strikte Abgrenzung der Open-Access-Bewegung von den Projekten, die freie Inhalte („Open Content“, eine „digitale Allmende“) schaffen möchten, oder der „Creative Commons“-Bewegung, die Urheber dazu motivieren möchte, ihre Urheberrechte teilweise an die Allgemeinheit abzugeben, nicht möglich. Der riesige Zulauf, den die freie Mitmach-Enzyklopädie Wikipedia findet, oder der beachtliche Umfang des vom gleichen Träger, der einem Bildungsauftrag verpflichteten Wikimedia Foundation, betriebenen freie Bild- und Multimedia-Archivs Wikimedia Commons [14] zeigen, dass hier eine selbstbewusste Lobby für freie Inhalte wächst, mit der die kulturgutverwahrenden Einrichtungen zu rechnen haben werden.

Das „Digital Rights Management“ befindet sich in der Musikindustrie bereits wieder auf dem Rückzug, denn die Kunden meutern. Bei den Verlagen haben einige wenige bereits erkannt, dass sie mit Open Access, also kostenfreier Online-Zugänglichkeit, nachweislich mehr gedruckte Bücher verkaufen als ohne [15]. Von daher liegt es nahe, den Archiven, Bibliotheken, Museen und Denkmalämtern dringend zu empfehlen, mit Open Access ernst zu machen, die gemeinfreien Inhalte freizugeben und freie Projekte als Partner zu gewinnen. Die auf Verbote, künstliche Verknappung und Reproduktionsgebühren setzende kleinliche Krämermentalität schadet erwiesenermaßen dem kulturellen Auftrag der Institute, sieht man davon ab, dass sie auch juristisch fragwürdig ist. Anders als „Open Access“, für den es bereits erfolgreiche Geschäftsmodelle gibt, trägt sie auch den beispiellosen Chancen des digitalen Zeitalters nicht Rechnung: alter Wein in neuen Schläuchen. Es bleibt zu hoffen, dass die Open-Access-Bewegung und freie Projekte bald auch den Kulturgut-Bereich mit ihrer Dynamik anstecken werden. Wissenschaft und Bildung werden es ihm danken.

[Nachweise - nicht in der Druckfassung:]

[1] http://archiv.twoday.net/stories/3724405/

[2] http://www.jurawiki.de/FotoRecht

[3] http://www.zeit.de/2004/03/Bildrechte-digital

[4] BT-DS IV/270 Text

[5] Mazzone, Jason, "Copyfraud" . Brooklyn Law School, Legal Studies Paper No. 40 Available at SSRN: http://ssrn.com/abstract=787244

Siehe auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzrechtsber%C3%BChmung

[6] http://archiv.twoday.net/stories/3203578/

[7] http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Fotos_von_fremdem_Eigentum

[8] BGHZ 44, 288
http://de.wikisource.org/wiki/Bundesgerichtshof_-_Apfel-Madonna

[9] Kurzreferat "Open Access und die Archive" (Essen 2006)
http://archiv.twoday.net/stories/2712317/

[10] Volltexte von Gödan et al.
http://deposit.ddb.de/ep/netpub/89/96/96/967969689/_data_stat/www.dbi-berlin.de/dbi_pub/einzelth/rechtpub/re_pu_00.htm

[11] Zu Open Access siehe ausser
http://www.open-access.net

http://archiv.twoday.net/stories/2967274/

[12] http://echo.mpiwg-berlin.mpg.de/policy/oa_basics/charter

Siehe auch den Beitrag von Simone Rieger/Urs Schoepflin in: Kunstchronik 60 (2007), S. 510-513

[13] http://archiv.twoday.net/stories/2518568/

[14] http://commons.wikimedia.org/wiki/Hauptseite

[15] http://archiv.twoday.net/stories/3326893/


Archivalia wird daher heute Open Access als Themenschwerpunkt haben.

http://openaccessday.org/

Sonderseite der UB Heidelberg:
http://www.ub.uni-heidelberg.de/news/oa_day.html


http://nsaunders.wordpress.com/2008/10/14/open-access-day/


http://www.openmusiccontest.org/omc-press-room/pressemitteilungen/verwaltungsfehler-gema

PS: Morgen ist Internationaler Open Access Tag. Archivalia wird im Rahmen seiner Beiträge, darunter Gastbeiträge von Thomas Hoeren und Eric Steinhauer, auch auf freie Lizenzen eingehen.

"..... Prof. Karl-Heinz Petzinka skizzierte die übergreifenden Vorhaben in Sachen Verkehr und Architektur (Schlagwort „Stadt der Möglichkeiten”). Die Sperrung der Autobahn A 40 (18. Juli 2010) für ein gigantisches Kulturvolksfest gehört ebenso hierher wie ein breites Band der Lichtkunst zwischen Duisburg und Unna/Schwerte. Eine neue „Route der Wohnkultur” soll Lebensformen des Reviers erschließen. Außerdem zählen Bauvorhaben zu dieser Sparte; auch solche, die keine reinen Kulturhauptstadt-Gewächse sind: so etwa das „Dortmunder U” (Ex-Brauerei als Museum und Kreativzentrum), das Hagener Schumacher-Museum, ein künftiges Landesarchiv im Duisburger Hafen und sogar die neue Moschee in Duisburg-Marxloh. ...."
Quelle:
http://www.derwesten.de/nachrichten/wr/2008/10/13/news-83170898/detail.html

Peter Mohr zum Tod von Christa Reinig, die einst nach dem Studium an der Humboldt-Universität als Kunsthistorikerin und Archivarin am Märkischen Museum in Ost-Berlin arbeitete
Quelle:
http://www.literaturkritik.de/public/rezension.php?rez_id=12418

s. a. http://de.wikipedia.org/wiki/Christa_Reinig

Archivalia:
http://archiv.twoday.net/stories/5124116/
http://archiv.twoday.net/stories/3521495/

Theresia Keupp, 21 Jahre alte Studentin aus Würzburg auf dem Jugendportal der Bundesregierung "Schekker" Oktober 2008 (Nr. 62) über die Entstehung eines Jugendgesetzes: " ...... Es ist düster im Archiv. Eine kleine Staubversammlung tagt in der hinteren Ecke. Plötzlich ein Lichtstrahl: Eine Hand stellt eine Akte in den Schrank. „Hey, ein Neuer!“, wispert das Jugendschutzgesetz. „Wer bist du und was machst du hier?“ „Ich bin das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten“, sagt das Gesetz und beginnt, seine Geschichte zu erzählen. ....."
Quelle:
http://www.schekker.de/magazin/topthema/175175.html

Aus dem Inhalt: " .... Arndt stößt im Archiv auf einen alten Artikel seines Redakteurs Peer Michelsen, der schon damals den Skandal um verschobene Schankrechte aufgedeckt hatte. Gemeinsam packen sie das wieder aktuelle Thema erneut an. Dabei gerät Arndt kräftig mit Erik aneinander, weil der Arndts Weisungsbefugnis in Personalfragen anzweifelt. ....."
Quelle:
http://www.cinefacts.de/tv/details.php?id=krkbe2000000000001434561
Homepage der Serie:
http://www.daserste.de/roterosen/

" .... Von der Übergabe »eines der bedeutendsten deutschen Literaturarchive der Moderne« an die Frankfurter Universität berichteten die Medien, als im Dezember 2002 das Präsidium der Universität und der Vorstand der Peter Suhrkamp Stiftung mit der Nachricht an die Öffentlichkeit traten, das »Archiv der Peter Suhrkamp Stiftung an der Johann Wolfgang Goethe-Universität« zu gründen. Damit wechselte eine beispiellose Sammlung geisteswissenschaftlicher Quellen aus der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts aus den Kellern des Suhrkamp Verlags in der Lindenstraße auf den Campus Westend der Johann Wolfgang Goethe-Universität.
Aus den nur grob geordneten Materialien, die in Umzugskisten zum Grüneburgplatz gebracht werden, wächst langsam ein funktionsfähiges Archiv, auf das Wissenschaftler aus dem In- und Ausland zugreifen können. Die Peter Suhrkamp Stiftung stellte der Universität in der ersten Phase ein etwa 250.000 Blatt umfassendes Konvolut als Dauerleihgabe zur Verfügung, damit der Verbleib des Bestandes in Frankfurt, seine wissenschaftliche Aufarbeitung und seine Erschließung für die Forschung gewährleistet werden. Dazu gehören heute bereits der Nachlaß des Verlagsgründers Peter Suhrkamp sowie sämtliche Korrespondenzen des Verlags, die erhaltenen Manuskripte und Herstellungsunterlagen sowie die Rezensionen der Bücher aus dem ersten Verlagsjahrzehnt bis zur Übernahme der verlegerischen Verantwortung durch Siegfried Unseld im Jahr 1959. Hinzu kommt die Korrespondenz des Insel Verlags mit seinen Autoren von 1945 bis 1963. ...."

Homepage des Archivs:
http://www.archiv-suhrkamp-stiftung.de/archiv.html

"Für die Organisationen der Wissenschaftsallianz kam die Information zu
diesem Tag zu spät, um noch Veranstaltungen organisieren zu können, zumal
der Termin zwischen den OA Tagen in Berlin und der Berlin Konferenz in
Düsseldorf liegt.
Für das kommende Jahr planen die Allianzorganisationen eine
Aktivität/Veranstaltung." (IP-OA-Mailingliste)

Hier wird morgen Open Access unser Schwerpunktthema sein. Gastbeiträge renommierter Aktivisten liegen bereits vor bzw. sind fest zugesagt. Es lohnt sich, vorbeizuschauen!

Alle Beiträge werden unter
http://archiv.twoday.net/topics/Open+Access/
erscheinen.


Pressemitteilung des Kreises Siegen-Wittgenstein (Link):

Laurin-Screenshot-Minigame
Eine Komponete des Spiels: das archivische Minispiel. Hier müssen die Amtsbücher farblich vorsortiert werden, bevor sie in das Archiv gelangen ...

Laurin ist Archivar. Er hat einen kleinen Freund, die Maus Lambert. Die beiden sind die Helden des Computerspiels „Die Amtskette des Bürgermeisters“. Das Spiel wurde gemeinsam von Kreisarchivar Thomas Wolf, dem Archivar der Stadt Siegen Ludwig Burwitz und Gamedesigner Tobias Müller von Outline Development entwickelt. Landrat Paul Breuer und Bürgermeister Steffen Mues haben „Lambert und Laurin“ jetzt gemeinsam mit einigen Jugendlichen im Stadtarchiv vorgestellt. Ab 20. Oktober kann das Computerspiel kostenlos im Internet unter www.lambert-und-laurin.de (Link) heruntergeladen werden.
„Unsere heimischen Archive bergen viele Schätze zur Geschichte der Region. Uns ist es ein gemeinsames Anliegen, diese einem möglichst breiten Publikum zugänglich zu machen. Um junge Leute für die Archive zu begeistern, sind attraktive Ideen wie „Lambert und Laurin“ unerlässlich“, so Breuer und Mues übereinstimmend.
Entstanden ist das Computerspiel aus Anlass des Landeswettbewerbes „Archiv und Jugend“. „Wir hatten uns schon länger mit der Frage beschäftigt, was man machen kann, um Kinder und Jugendliche für die Arbeit der Archive zu begeistern. Und so haben wir gemeinsam die Idee geboren, ein Computerspiel zu programmieren, mit dem Kinder und Jugendliche auf spielerische Art und Weise lernen können, was Archive sind, wie sie arbeiten und welche Wissensschätze in ihnen gehütet werden“, sagt Kreisarchivar Thomas Wolf.
Die Idee eines „archivischen Computerspiels“ haben Kreis, Stadt und Outline Development beim Landeswettbewerb eingereicht - mit großem Erfolg! Die Jury aus Experten der Staatskanzlei und der Archivämter der Landschaftsverbände sichtete die eingegangenen Konzepte und sprach „Lambert und Laurin“ den maximalen Förderbetrag von 8.000 Euro zu. Der Kreis unterstützte die Realisierung des Projektes zusätzlich noch einmal mit 2.000 Euro.
Rahmenhandlung des Spieles ist die Amtskette des Bürgermeisters, die auf kuriose Weise verschwindet. Die Spieler haben die Aufgabe, sie wiederzufinden. Um bei der Suche erfolgreich sein zu können, müssen Quizfragen beantwortet und Geschicklichkeitsspiele bestanden werden. Das Team von Outline Development ist Spezialist für kinder- und jugendgerechte Computerspiele. So stammt aus der Siegener Spieleschmiede z.B. „Frag doch mal die Maus“, das Spiel zur entsprechenden ARD-Rateshow mit Jörg Pilawa. Entsprechend professionell ist das Design von „Lambert und Laurin“. Die beiden Charaktere hat der Düsseldorfer Diplom-Designer Oliver Freudenreich entwickelt und illustriert. „Die Grafiken sind hell und fröhlich, gar nicht so angestaubt, wie das Image von Archiven ja oft fälschlicherweise ist“, freut sich Kreiskulturreferent Wolfgang Suttner.
Jetzt ist „Lambert und Laurin“ fertig. Die Veröffentlichung wird vom 20. Oktober bis 5. November mit einem großen Gewinnspiel begleitet. „Nicht alle Fragen wird man direkt zuhause beantworten können. Wer möglichst viele Punkte und damit einen Preis gewinnen will, muss das Stadtarchiv im Krönchencenter und das Kreisarchiv im Altbau des Kreishauses aufsuchen“, sagt Ludwig Burwitz. Verschiedene Schulklassen haben bereits angekündigt, sich am Gewinnspiel zu beteiligen. Die Lehrer wollen die Inhalte im Unterricht begleiten. „Damit erreichen wir unser angestrebtes Ziel, mit dem Computerspiel 10- bis 20-Jährige auf das neugierig zu machen, was in unseren Archiven passiert“, so Thomas Wolf.
Für Schulklassen wie auch Einzelspieler gibt es interessante Preise zu gewinnen. Hauptpreis ist eine Klassenfahrt mit der Bahn in ein Museum des Landschaftsverbandes Westfalen Lippe, zum Beispiel zur Zeche Zollern in Dortmund. Außerdem gibt es Führungen durchs Siegerlandmuseum mit anschließender Bewirtung, historische Stadtführungen rund um’s Krönchen, einen iPod shuffel, Computerspiele von Outline Development, Eintrittskarten zu Veranstaltungen im Lÿz und für Konzerte der Philharmonie Südwestfalen sowie Buchpreise zu gewinnen.
Kinder- und Jugendliche, die sich bereits vor dem Online-Start am 20. Oktober von „Lambert und Laurin“ für das Computerspiel fit machen wollen, können bei zwei Terminen einen Einblick in die Arbeit des Stadtarchivs bekommen. Archivar Ludwig Burwitz lädt am Dienstag, 14. Oktober, von 16:30 bis 18:00 Uhr und am Donnerstag, 16. Oktober, von 14:00 bis 15:30 Uhr in den Gruppenarbeitsraum des KrönchenCenters ein und wird einen Blick hinter die Kulissen des Stadtarchivs geben. Dabei erfahren die Teilnehmer bereits vieles von dem, was ihnen hilft, bei „Lambert und Laurin“ möglichst erfolgreich mitzumachen.

http://mdz10.bib-bvb.de/~db/0002/bsb00027798/images/

“Dan Browns Illuminati zeigt ein so völlig falsches Bild vom vatikanischen Archiv“, so Michael Matheus, „dass man sich fragt, ob Brown den Unterschied zwischen einer Bibliothek und einem Archiv kennt“. Solche Romane verstärken die Mythen, die sich um das vatikanische Archiv ranken. Nur weil an der Eingangstür „secreta“ steht, denkt jeder, es handle sich um einen geheimen Ort. Doch „secreta“ bedeutet hier schlicht und ergreifend „privat“.

http://historikertag.de/blog/?p=2120

http://historikertag.de/blog/?p=1678

Libreas sucht Beiträge zu diesem Thema für eine kommende Ausgabe:

http://www.heureux.de/alert/index.php?/archives/28-Call-for-Papers-LIBREAS-Ausgabe-No-14.html

http://governet.de/7/viewentry/2484

Am 5. September 2009 wurde verabschiedet:

Berliner Manifest: Öffentliche Dienste 2.0
Die Daseinsvorsorge in der Informationsgesellschaft stärken!

1. Grundversorgung und offener Zugang!
Offener Zugang zum Internet gehört heute zu den unverzichtbaren Voraussetzungen einer Informationsgesellschaft. Nicht am Internet teilhaben zu können, bedeutet den Ausschluss aus weiten Teilen des gesellschaftlichen und familiären Lebens, Ausschluss von Bildungs- und Informationsmöglichkeiten, von demokratischer Teilhabe – privat, wie beruflich.

Jeder Bürger - ob in Stadt oder Land, ob arm oder reich, ob behindert oder nicht - benötigt Zugang zum Internet mit ausreichender Bandbreite. Um die „digitale Spaltung“ von Arbeits-welt und Gesellschaft zu verhindern, gilt es: Die Grundversorgung neu zu definieren, Zugang für alle Menschen auch dadurch zu garantieren, dass Dienstleistungen von „Mensch zu Mensch“ erhalten bleiben und in der Arbeitswelt alle Beschäftigten (z.B. auch ArbeiterInnen) Zugang zu Intra- und Internet bekommen.

2. Wissen teilen, Wissen mehren!
Bildung und Zugang zu Wissen sind Grundrechte von zunehmender Bedeutung. Neue Technologien haben Zugang und Austausch von Informationen und Wissen grundlegend erleichtert. Diese Chancen sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Teilhabe sowie kooperativen Arbeitens wollen wir erhalten, nutzen und fortentwickeln.

Eine kalkulierte Verknappung der Informationsvielfalt, die Einführung technischer Barrieren und die schrittweise Privatisierung von öffentlichen Wissensbeständen ist ein Vergehen an der Allgemeinheit. Demokratische Teilhabe am öffentlichen Geschehen ist auf offenen Zugang zu Wissensbeständen angewiesen.

Gesetze müssen so gefasst sein, dass sie die Teilhabe an Wissen und Kultur nicht behindern, sondern fördern. Gemeinschaftsgüter müssen durch offene Nutzungslizenzen, wie Creative Commons und General Public License, vor privater Vereinnahmung geschützt werden.

3. Keine Privatisierung öffentlicher Güter im virtuellen Raum!
Öffentliche Archive, Bibliotheken, Museen und andere Kulturstätten gehören der Allgemeinheit – deren Bestände und Schätze auch in digitalisierter Form. Ihre Veräußerung oder Abtretung an private Einrichtungen muss unterbleiben.


Was mit öffentlichen Geldern oder Zuschüssen finanziert wurde, muss für die Öffentlichkeit frei zugänglich sein und sollte entsprechend der neuen technischen Möglichkeiten auch digital öffentlich und weitgehend kostenfrei nutzbar gemacht werden.

4. Selbstverwaltung und öffentliche Steuerungsfähigkeit stärken!
Die öffentliche Daseinsvorsorge hat in vielen europäischen Ländern eine lange Tradition, die gesellschaftliche Errungenschaften wie soziale Kohärenz und Chancengleichheit fördert. Bei der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie darf die öffentliche Selbstverwaltung und demokratische Steuerungsfähigkeit öffentlicher Körperschaften nicht ausgehöhlt werden.

Die Öffentliche Hand muss auch in der Informationsgesellschaft weiterhin die Grundversor-gung mit öffentlichen Leistungen gewährleisten können. Durch Auslagerungen, Privatisie-rungen und sogenannten öffentlich-privaten Partnerschaften (PPP) werden Selbstverwaltung und Steuerungsfähigkeit wegen vorgeblicher „Effizienzsteigerungen“ oder „Kostenreduktionen“ oft genug an private Unternehmen abgetreten – mit oftmals nicht zu vertretenden Folgen für die breite Öffentlichkeit.

Die öffentliche Hand muss im IT-Bereich in der Lage sein, zu beurteilen, was sie einkauft, Kosten realistisch einzuschätzen, um Investitionsruinen zu vermeiden und, wo erforderlich, Leistungen selbst zu erbringen. Dazu benötigt sie ausreichendes und gut qualifiziertes (IT-) Personal. Mangelnde technische Kompetenz im eigenen Hause würde einen unüberschaubar hohen Grad der Abhängigkeit von privaten Unternehmen erzeugen. Das wäre ein Steue-rungs- und somit ein Demokratieproblem.

5. Verlässliche demokratische Verfahren und Standards!
Verfahrenstransparenz und Vertrauenswürdigkeit von Informationsquellen sind zentraler Bestandteil des eGovernment. Wir müssen vermeiden, dass öffentliche Verwaltungsprozesse im Zuge ihrer Elektronifizierung intransparent und unkontrollierbar werden. Das gilt sowohl für technische als auch organisatorische Aspekte.

Drei zentrale Bereiche: 1. BürgerInnen müssen sicher sein können, dass Wahlen korrekt verlaufen. Durch den Ein-satz von Wahlcomputern, würde der Bürger derzeit gezwungen, die Kontrolle über das Ver-fahren abzugeben und könnte nur hoffen, dass der Computer die Daten, entsprechend seines Wahlentscheids, weiterleitet.

1.

Die städtische Domain ist das virtuelle Tor zur Stadt. Sie zu verkaufen oder mehrheitlich an private Betreiber abzutreten, löscht öffentlichen Raum im Internet. Die Vermarktung der Site darf nicht wichtiger werden, als die Bereitstellung öffentlicher Informationen und Angebote; die städtische Präsenz im Netz nicht auf eine Nische in einem Medienmischkonzern reduziert werden. Bei Privaten Anbietern wäre unternehmenspolitisch motivierte Information von offizieller, gemeinwohlorientierter Information nur schwer zu unterscheiden.
2.

Ob Call Center oder elektronische Bürgerplattform - wenn sich der Bürger an seine öffent-lichen Einrichtungen wendet, sei es telefonisch oder per eMail, muss er wissen, dass er tat-sächlich öffentlich Bedienstete kontaktiert.

Für die Verlässlichkeit demokratischer Standards und Strukturen muss das öffentliche Ange-bot vom privaten klar unterscheidbar, Transparenz und Vertrauenswürdigkeit der Quelle bei öffentlichen Angeboten gewährleistet sein.

6. eGovernment mit offenen Standards!
Der Austausch mit der Verwaltung muss technisch so gestaltet werden, dass Bürgerinnen und Bürger ihre private Computer-Ausstattung nicht den Vorgaben bestimmter (proprietärer) Computer- oder Software-Produkte unterwerfen müssen, um an den öffentlichen Angeboten teilnehmen zu können.

eGovernment benötigt Netzneutralität sowie offene Standards, beispielsweise bei Dokument-formaten, Signaturen, Softwareanwendungen. Nur sie ermöglichen problemlosen techni-schen Austausch und die Konkurrenz kommerzieller Ausstatter.

Die digitalen Infrastrukturen des Staates dürfen nicht in Abhängigkeit von Herstellern geraten. E-Government-Anwendungen müssen auf einer transparenten, verlässlichen und demo-kratisch kontrollierten technischen Infrastruktur aufgebaut werden und dürfen nicht zu Ein-schränkungen der öffentlichen Selbstverwaltung führen.

7. Kritische Infrastrukturen sichern!
Ob Kernkraftwerke, Krankenhäuser oder Hartz IV-Vergabestellen - die Nutzung von IKT darf weder selbst zur Gefährdung dieser Einrichtungen (durch Online-Manipulation) führen noch dürfen Einrichtungen, die der Grundversorgung dienen, derart von IKT abhängig sein, dass sie, bspw. durch einen anhaltenden Stromausfall, nicht mehr funktionsfähig wären.

Technische Krisen (bspw. Computerausfall zum Zeitpunkt der Hartz IV-Auszahlung) haben bereits in einigen Gemeinden dazu geführt, „manuelle Back-Up-Systeme“ bereitzustellen. Es ist wichtig, auch im sozialen Bereich, sogenannte „kritische Infrastrukturen“ zu identifizieren und gegebenenfalls Alternativen zu digitalen Arbeitsprozessen anzubieten.

8. Daten- und Persönlichkeitsschutz verwirklichen!
Jegliche Form des Datenmissbrauchs muss gesetzlich (im öffentlichen und privaten Bereich) und durch entsprechende technisch-organisatorische Vorkehrungen unterbunden werden, so die Weitergabe und Verknüpfung von personenbezogenen Daten zu Marketingzwecken, zur Erstellung von Personenprofilen etc. Die elektronische Überwachung von Arbeitnehmer-Innen muss geahndet, das Arbeitnehmerdatenschutzgesetz endlich eingeführt werden.

Bei jeder personenbeziehbaren Datensammlung und –speicherung ist das Prinzip der Datensparsamkeit zu beachten; in manchen Fällen muss gänzlich auf elektronische Datener-fassung verzichtet werden. Datenvorratsspeicherung und Online-Durchsuchungen müssen unterbleiben, bereits angelegte Vorratsdatenspeicher reduziert, der Schutz der Privatsphäre (privat und beruflich) gewahrt werden. BürgerInnen müssen die letzte Entscheidungshoheit über die Verwendung ihrer persönlichen Daten behalten. Das „Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung“ (BVerfG) ist in der Informationsgesellschaft unverzichtbar.

9. eDemokratie für ArbeitnehmerInnen, Mitbestimmung stärken!
eDemokratie muss auch für die Erbringer der Öffentlichen Dienste gelten: Eine demokratische Gesellschaft braucht Mitbestimmung und Koalitionsfreiheit. Die entspre-chenden Gesetze (wie BetrVG, BPersVG, LPersVGs) müssen gestärkt und dem Informati-onszeitalter angepasst, aktuelle Verschlechterungen zurückgenommen werden.

Die Koalitionsfreiheit und das Recht, sich betrieblich gewerkschaftlich zu betätigen, muss auch in einer elektronisch vernetzten Welt mit veränderter Arbeitsorganisation gewährleistet sein. Wenn das „schwarze Brett“ verstaubt und die Arbeit zunehmend dezentral erbracht wird, bedarf es des Zugangs von Beschäftigten, Personal- und Betriebsräten sowie von Ge-werkschaften zum Intranet und E-Mail-System der Verwaltungen und Betriebe. Alle Beschäftigten benötigen einen freien und unzensierten Zugang zum Intra- und Internet.

10. Öffentliche Daseinsvorsorge nicht IT-Lobbyisten überlassen!
Öffentliche IKT-Infrastrukturplanung und die Gestaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen für Arbeitswelt und Gesellschaft dürfen nicht in die Hand von IT-Lobbyisten gelegt werden. Es müssen (wieder) Strukturen aufgebaut werden, die nicht am privaten Gewinn, sondern am Gemeinwohl orientiert sind. Dazu benötigen wir engagierte medienkompetente Politiker und BürgerInnen. Unsere Gesellschaft sozial zu gestalten, heißt auch, die Daseinsvorsorge in der Informationsgesellschaft zu stärken!

Mit diesem Manifest anlässlich der ver.di-Konferenz „Öffentliche Dienste 2.0“ wollen wir die politische Debatte anregen. Wir freuen uns über Ihre/Deine Kommentare und Anregungen auf www.governet.de/7/, wo wir dieses Manifest zur öffentlichen Diskussion stellen.

Berlin, den 5.09.08

Achim Meerkamp, Mitglied des ver.di Bundesvorstands, Bundesfachbereichsleiter Bund, Länder, Gemeinden

André auf der Heiden, Mitglied des Präsidiums des ver.di Bundesfachbereichsvorstands Gemeinden

Annette Mühlberg, Leiterin Referat eGovernment, Neue Medien, Verwaltungsmodernisierung beim ver.di Bundesvorstand, Fachbereich Gemeinden

ErstunterzeichnerInnen:

Achim Meerkamp, Mitglied des ver.di Bundesvorstands, Bundesfachbereichsleiter Bund, Länder, Gemeinden

André auf der Heiden, Mitglied des Präsidiums des ver.di Bundesfachbereichsvorstands Ge-meinden

Annette Mühlberg, Leiterin Referat eGovernment, Neue Medien, Verwaltungsmodernisie-rung ver.di Fachbereich Gemeinden; Europäische Internetnutzervertreterin bei ICANN

Henning Lühr, Staatsrat bei der Senatorin für Finanzen Bremen

Carola Fischbach-Pyttel, Generalsekretärin des Europäischen Gewerkschaftsverbands für den öffentlichen Dienst (EGÖD), Brüssel

Franz-Reinhard Habbel, Sprecher des Deutschen Städte- und Gemeindebunds (DStGB)

Prof. Dr. Klaus Lenk, Universität Oldenburg, Verwaltungswissenschaft

Heide Rühle, Mitglied des Europäischen Parlaments (MdEP)

Prof. Dr. Wolfgang Coy, Informatik in Bildung und Gesellschaft, Humboldt-Universität zu Berlin

Kathrin Lang, Vorsitzende Gesamtpersonalrat Landeshauptstadt Düsseldorf, Mitglied des ver.di Bundesfachbereichsvorstands Gemeinden

Petra Buhr, Koordinatorin Netzwerk Freies Wissen, Dresden

padeluun, FoeBuD e.V., Bielefeld

Gisela Schwellach, IT-Direktorin bei der Senatorin für Finanzen Bremen

Dr. Werner Rügemer, Publizist, Vorsitzender von Business Crime Control (BCC)

Wolf Ludwig, Vorstand comunica-ch, Neuchâtel

Doris Hülsmeier, Gesamtpersonalrat für das Land und die Stadtgemeinde Bremen

Dr. Volker Grassmuck, Projektleiter iRights.info, Berlin

Constanze Kurz, Chaos Computer Club (CCC), Berlin

Markus Beckedahl, netzpolitik.org, Berlin

Peter Bittner, Mitglied des Beirats des Forums InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF), Köln

Dr. Imke Sommer, IT-Rechtsreferentin bei der Senatorin für Finanzen Bremen

Harald Giesecke, ver.di Bundesfachgruppe Sozial-, Kinder- und Jugendhilfe (SKJ), Berlin

Matthias „Wetterfrosch“ Mehldau, Chaos Computer Club (CCC), Hamburg

Stefan Neugebauer, Gesamtpersonalrat Landeshauptstadt Düsseldorf

Andreas Schmidt, Leiter der Arbeitsgruppe Sicherheit und Geheimschutz der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS), Berlin

Harald Letsch, ehrenamtlicher Vorsitzender des DGB-Kreisverbandes Jena/Saale-Holzland-Kreis

[Hervorhebung von mir, KG]


Klappentext: "Eigentlich sollte der Tag der freien Journalistin Ira Sander mindestens 40 Stunden haben. Rast- und ruhelos reist sie für ihre Termine kreuz und quer durch den Ostalbkreis. "Chaos" ist ihr zweiter Vorname. Die quirlige Blondine packt Stress mit einer großen Portion Humor weg. Doch als sie in einer Kirche über die Leiche eines Archivars stolpert, vergeht ihr das Lachen. Ursprünglich als Unfall deklariert, zeigt sich schnell, dass ein kaltblütiger Mord dahinter steckt. Gemeinsam mit ihrem Bekannten, dem launigen Kommissar Peter Brand, macht sie sich auf die Suche nach dem Mörder. Klar, muss ihre Recherche ganz nebenher gehen, hat sie doch eigentlich mehr als genug für die Lokalzeitungen zu tun. Doch naseweis wie sie ist, findet sie eine verblüffende Verflechtung zwischen Historie und Gegenwart, die scheinbar der Grund für den unfreiwilligenTod des Archivars ist. Hat er zu tief in staubigen Akten gewühlt, und ein Geheimnis ans Tageslicht gezaubert, das für ihn den sicheren Tod als Konsequenz bedeutete?"

Der ehemalige Leiter des Stadtarchivs Ludwigshafen, Dr. Willi Breunig, feiert am Freitag, 17. Oktober, seinen 75. Geburtstag. Ihm ist es zu verdanken, dass das Stadtarchiv, wie es in einschlägigen Publikationen heißt, heute "eine der ersten Adressen" im Land Rheinland-Pfalz ist. Durch seine unermüdliche Tätigkeit, die er seit 1964 als zweiter Archivar und von 1989 bis 1998 als Leiter der Einrichtung entfaltete, sorgte er dafür, dass man in Ludwigshafen eine fast vollständige Überlieferung an Akten von der Gründung der Gemeinde an besitzt. Dazu erwarb er wertvolle Nachlässe und Sammlungen, die unverzichtbare Quellen für die Geschichte der Stadt bieten. Hervorragend ist hier besonders der Nachlass des aus Ludwigshafen stammenden Hollywood-Regisseurs William Dieterle, dessen autobiographische Aufzeichnungen Dr. Breunig herausgab.
Der Mannheimer, der mit Leib und Seele Ludwigshafener wurde und in Heidelberg neben Geschichte auch Germanistik und Philosophie studierte, hat immer die archivische mit der historisch-wissenschaftlichen Arbeit verbunden. Seine von Hermann Conze betreute Dissertation zu den sozialen Verhältnissen und der sozialistischen Arbeiterbewegung in Ludwigshafen 1869 bis 1919 war eine der ersten anspruchsvollen Arbeiten zur Ludwigshafener Stadtgeschichte. In den folgenden Jahr-zehnten hat er zahlreiche Wissenschaftler zu weiteren Forschungen angeregt und selbst seine immer tiefere Kenntnis der jungen Stadt am Rhein zu zahlreichen Veröffentlichungen besonders im Bereich der Sozial- und Wirtschaftsgeschichte genutzt.
Von 1995 an wurde er zum "Vater der Stadtgeschichte", als er den Stadtrat dazu bewegte, die Mittel für die erstmalige umfassende wissenschaftliche Darstellung der Entwicklung Ludwigshafens für das 150-jährige Stadtjubiläum 2003 bereitzustellen. Das Werk, in dem auch er einen Abschnitt verfasste, erschien in den Jahren 2003 bis 2005. Auch im Ruhestand bleibt Dr. Breunig einer der besten Kenner der Stadt, dem allerdings neben der Geschichte auch Musik, Theater und Philosophie viel bedeuten.

Quelle:
http://www.luaktiv.de/scripts/cms_luaktiv_temp/news.php?id=9648


Sonja Killinger, med. Dokumentationsassistentin, und Ulrich Wirth, wiss. Dokumentar

"In dem Forschungslabor arbeitete Sonja Killinger in dem 50-köpfigen internationalen wie interdisziplinären Team mit Wissenschaftlern und Studierenden aus Deutschland, Österreich, Australien und afrikanischen Staaten zusammen. Viele der angehenden Mediziner forschen hier für ihre Promotion oder nutzen den Aufenthalt in Afrika, um ihre französischen Sprachkenntnisse zu vertiefen. Die Grundidee Albert Schweitzers spielt in der modernen Forschung und dem Aufbau internationaler Karrieren eher eine untergeordnete Rolle.
Als angehende Medizinische Dokumentationsassistentin waren Killingers Hauptaufgaben das Erstellen einer Datenbank für Klinische Studien sowie das Erarbeiten von Formularen für die Dokumentation der Blutproben. Die meiste Zeit der drei Monate benötigte sie jedoch in den Aufbau eines Archivs. “Wir müssen alle Studien dauerhaft und sicher archivieren”, erläutert Judith Kammer, die als Medizinisch-Technische Assistentin (MTA) für das Qualitätsmanagement des Labors in Lambaréné verantwortlich ist.
Bei der Einrichtung des Archivs, in dem hauptsächlich papierene Studienunterlagen und Blutproben auf Glasträgern verwahrt werden, müsse ganz besonders auf das tropische Klima geachtet werden, erläutert der Wissenschaftliche Dokumentar und Schulleiter Ulrich Wirth. “Bei bis zu 100 Prozent Luftfeuchtigkeit werden andere Anforderungen an die Räumlichkeiten gestellt als in einem mitteleuropäischen Archiv.”
Vor allem Improvisationstalent und Durchhaltevermögen musste Sonja Killinger hier beweisen. “Wenn keine Regale da sind, dann fährt man eben nicht in den Baumarkt”, so die pragmatische Frau. “Im Lambaréné gibt es so etwas ja nicht. Mit Selbsthandanlegen bin ich hier ganz gut weiter gekommen.” Bei der Ausstattung des Raumes musste auf Vorhandenes zurückgegriffen werden, Werkzeug konnte sie sich bei den einheimischen Handwerkern borgen, und auf die perfekte Beschilderung der Regale musste sie fürs Erste verzichten. “Hier konnte ich mir mit Papierstreifen helfen. Wichtig ist, dass alle Unterlagen nun so geordnet sind, dass die Mitarbeiter sie auch wieder finden können.

Quelle:
http://www.16vor.de/index.php/2008/10/11/von-trier-uber-tubingen-in-die-tropen/

Die österreichische Kleine Zeitung (Link) lässt Jörg Haiders politische Karriere Revue passieren: " ..... Ambivalent war auch Haiders Kulturpolitik - er stellte mit Landesarchiv und Museum Moderner Kunst hehre Institutionen auf ......"
Stimmt das ? Denn laut Wikipedia hat das Landesarchiv seinen Neubau 1996 bezogen. Sollte Haider das Landesarchiv zwischen 1989 und 1991 durchgeboxt haben ?
Wikipedia-Quellen:
http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%A4rntner_Landesarchiv
http://de.wikipedia.org/wiki/J%C3%B6rg_Haider

http://openaccessday.org/

Allerdings nicht in der deutschsprachigen Welt. Auf

http://www.open-access.net/

sind die Berliner Open-Access-Tage am 9. und 10. Oktober viel wichtiger.

Archivalia lädt dazu ein, am 14. Oktober viele Beiträge über Open-Access hier mitzuteilen.


Das luxemburgische Literaturarchiv enthält u. a. die NAchlässe folgender Autoren
Nik Welter, Batty Weber, Marcel Noppeney, Edmond Dune, Aline Mayrisch de St. Hubert, Rosemarie Kieffer, Paul Brück...
Homepage des Archivs:
http://www.cnl.public.lu/fonds_documentaire/archives/index.html

http://www.heise.de/open/Open-Access-2-0-Freier-Zugang-zu-Forschungsdaten--/news/meldung/117202

"Das Problem ist auch schon auf dem Radarschirm der Allianz der Wissenschaftsorganisationen in der Bundesrepublik aufgetaucht, die mit der im Juni gestarteten Initiative Digitale Information auch ein "Aktionsfeld Forschungsprimärdaten" definierte und einen dringenden Handlungsbedarf in der systematischen Sicherung der in den Forschungsprozessen erzeugten Rohdaten sieht; diese müssten dauerhaft archiviert werden und erschließbar sein, damit sie für eine spätere Nutzung noch zur Verfügung stehen. Im Dezember wollen die Spitzen der deutschen Forschungsgesellschaften hierzu ein Aktionsprogramm vorlegen."

Forschungsprimärdaten z.B. an Universitäten sind - das wird wie üblich übersehen - auch ein archivisches Problem. Wenn sie nicht mehr benötigt werden, müssten sie den Archiven angeboten werden.

Was gefällt den Leuten an der Wikipedia? Dass wir eine gemeinnützige Einrichtung sind und diese große Version haben von einer Welt, in der jeder freien Zugang zum Wissen der Menschheit hat.

Wer Versionen hat sollte zum Arzt gehen?

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2008/1011/magazin/0039/index.html

Kommentar eines Wissenschaftlers:
http://digireg.twoday.net/stories/5250254/



Quelle: http://www.nytimes.com/2008/03/17/technology/17wikipedia.html?_r=1&oref=slogin

http://www.jungewelt.de/2008/10-11/001.php

Die Junge Welt interviewt Gaby Weber, die in einem Theaterstück behauptet, der NS-Massenmörder Adolf Eichmann sei 1960 nicht vom Mossad entführt worden.

"Wäre nicht der BND als Regierungsbehörde verpflichtet gewesen, seine Erkenntnisse an die Staatsanwaltschaft weiterzugeben?

Diese Frage müßte das Bundeskanzleramt beantworten, ich war mit meiner Anwältin dort. Es wurde mir in der Tat eine Akte gezeigt – die begann aber erst nach 1960. Ich habe dann beim BND die Freigabe der Akte beantragt, ich meine die Dokumente zum Zeitraum vor Eichmanns Verhaftung in Israel. Zu meiner Überraschung wurde mir mitgeteilt, daß sie diese Akte gefunden haben, sie wollten sie aber bis mindestens 2017 geheimhalten. Ich habe jetzt gegen den BND Klage erhoben, weil es nicht angeht, daß dort Erkenntnisse über einen Massenmörder mit dem Argument unter Verschluß gehalten werden, der Geheimdienst müsse seine Methoden und Quellen schützen. [...]

Ich vermute, die Israelis haben die Deutschen erpreßt. Wahrscheinlich auch die Frankfurter Firma Degussa, die in den 50ern die Wiedergeburt der deutschen Atomindustrie eingeleitet hat. Eine Degussa-Tochter hatte bekanntlich das Giftgas Zyklon B produziert, mit dem Millionen Juden in den Konzentrationslagern ermordet wurden. Die 1960 gegründete Tochterfirma NUKEM hat jedenfalls für Israel einen Teil des nötigen Urans aus Argentinien beschafft. Ich habe versucht, bei Degussa zu recherchieren – aber leider läßt man mich nicht ins Archiv."

http://blog.pecia.fr/post/2008/10/09/Abbaye-d-Admont


http://mdz10.bib-bvb.de/~db/0002/bsb00028982/images/index.html?id=00028982&&no=&seite=3

http://www.worldcat.org/copyrightevidence

"Eine Wissenschaftlerin vom Institut für Genetik an der University of Leicester will ein Verfahren entwickeln, um aus der Analyse von Genproben eines Menschen dessen Nachnamen herausfinden zu können. Damit könnte die Polizei den Kreis von Verdächtigen, wenn am Tatort nur DNA-Proben genommen werden konnten, entscheidend einengen – auf der Grundlage natürlich einer weiter wachsenden nationalen Gendatenbank, die in Großbritannien allerdings in ihrem Umfang noch weltweit führend ist, und mit der Einschränkung, dass dies nur bei Männern aus traditionellen Familien funktioniert.

Turi King hat in ihrer Doktorarbeit, so teilt die Universität mit, zeigen können, dass die Männer, die denselben britischen Nachnamen haben, mit hoher Wahrscheinlichkeit auch genetisch verwandt sind, da in der Regel die Nachnamen von den Vätern an die Söhne weiter gegeben werden. [...] Die Wahrscheinlichkeit, dass ein geeinsamer Nachnamen auch auf einen gemeinsamen Vorfahren verweist, ist nach King gerade einmal 24 Prozent, bei selteneren Namen steigt sie auf 50 Prozent. "

http://www.heise.de/tp/blogs/3/117107

In dem von uns unter
http://archiv.twoday.net/stories/4165075/
kritisch kommentierten Rechtsstreit zwischen Directmedia und der Freiburger Anthologie bzw. der Universität Freiburg hat der EuGH entschieden.

"In seinem Urteil weist der Gerichtshof darauf hin, dass der Hersteller einer Datenbank, wenn er deren Inhalt Dritten - und sei es gegen Entgelt - zugänglich macht, die Dritten nicht an der Abfrage der Datenbank zu Informationszwecken hindern darf. Erst wenn für die Darstellung des Inhalts der Datenbank auf dem Bildschirm die ständige oder vorübergehende Übertragung der Gesamtheit oder eines wesentlichen Teils dieses Inhalts auf einen anderen Datenträger erforderlich ist, kann die betreffende Abfrage von der Genehmigung des Herstellers abhängig gemacht werden.

Der Begriff der "Entnahme", die der Hersteller einer geschützten Datenbank untersagen kann, ist dahin zu verstehen, dass er jede unerlaubte Aneignung der Gesamtheit oder eines Teils des Inhalts einer Datenbank erfasst. Auf die eingesetzten Mittel und Formen kommt es nicht an. In diesem Zusammenhang ist es für die Frage, ob eine "Entnahme" vorliegt, unerheblich, ob die Übertragung auf einem technischen Verfahren der Kopie des Inhalts einer geschützten Datenbank wie einem elektronischen, elektromagnetischen, elektrooptischen oder ähnlichen Verfahren beruht. Das Kopieren des Inhalts einer solchen Datenbank auf einen anderen Datenträger erfüllt selbst in Form des Abschreibens den Tatbestand der Entnahme ebenso wie ein Datei-Download oder eine Fotokopie.

Zudem kann der Begriff "Entnahme" auch nicht auf Handlungen beschränkt werden, die die Übertragung der Gesamtheit oder eines wesentlichen Teils einer geschützten Datenbank betreffen.

Schließlich steht der Umstand, dass in einer Datenbank enthaltene Elemente erst nach kritischer Prüfung durch den Urheber der Übertragung in eine andere Datenbank übernommen werden, nicht der Feststellung entgegen, dass eine Übertragung von Elementen der ersten Datenbank zur zweiten stattfindet.

Der Gerichtshof gelangt zu dem Ergebnis, dass die Übernahme von Elementen aus einer geschützten Datenbank in eine andere Datenbank aufgrund einer Bildschirmabfrage der ersten Datenbank und einer im Einzelnen vorgenommenen Abwägung der darin enthaltenen Elemente eine "Entnahme" sein kann, die der Hersteller der Datenbank untersagen kann, soweit es sich bei dieser Operation um die Übertragung eines in qualitativer oder quantitativer Hinsicht wesentlichen Teils des Inhalts der geschützten Datenbank oder um die Übertragung unwesentlicher Teile handelt, die durch ihren wiederholten und systematischen Charakter möglicherweise dazu geführt hat, dass ein wesentlicher Teil dieses Inhalts wiedererstellt wird; die Prüfung, ob dies der Fall ist, ist Sache des vorlegenden Gerichts."

http://www.kostenlose-urteile.de/newsview6810.htm

Englischer Text

http://www.jurpc.de/rechtspr/20080159.htm - dt. Text

Das Datenbankschutzrecht der EU ist eine Sackgasse, auch wenn es weltweit Vorbildfunktion hat. Universitäten sollten auch nicht als Daten-Monopolisten auftreten.

Heute im Angebot Weimar.

Am 16. September 2008 habe ich - in Fortsetzung meines Tests unter http://archiv.twoday.net/stories/5193609/ - in der Forschungsplattform Alexandria
http://www.alexandria.unisg.ch/Publikationen
die folgenden sechs Anforderungen eingegeben. Eine Möglichkeit, eine Begründung anzugeben, besteht bei Alexandria nicht.

Erreicht hat mich kein einziger Volltext!

Zitation Thierstein, Alain: Tatort Region - Mythen der Entwicklung
hinterfragen!. In: DISP (33) 131, Zürich (1997)
Typ Artikel (wissenschaftliche Zeitschrift) (Deutsch)
Art des Artikels Journal Artikel
Veröffentlichungsdatum 1-1-1997
Titel der Zeitschrift DISP (33) 131, Zürich
Volltextanfrage beim Autor
Wenn Sie Interesse am Volltext zu dieser Publikation haben, tragen Sie
bitte Ihre E-Mail Adresse ein. Wir fragen für Sie beim Autor nach und
informieren Sie sobald der Volltext verfügbar ist.
Danke für Ihre Nachfrage. Wir werden Sie sobald wie möglich benachrichtigen!

Zitation Lehmkuhl, Dirk ; Héritier, Adrienne: The Shadow of
Hierarchy and New Modes of Governance - A Theoretical Framework. In:
Special Issue of Journal of Public Policy 28 (2008), S. 1-17

Zitation Bütler, Monika: Sinn und Unsinn des Zwangssparens. In:
Soziale Sicherheit CHSS (2008), Nr. 4/2008, S. 5

Zitation Schmid, Hans: Wesen und Aufgaben der Bürgergemeinden und
Ortsbürgerkorporationen – ein Überblick. In: Verwaltungs-Praxis 22
(1968), S. 195-198

Zitation Dubs, Rolf: Der langsame Lerner. Ein Problemschüler an
kaufmännischen Berufsschulen. In: Schwei­ze­rische Zeitschrift für
Kaufmännisches Bildungswesen 62 (1968), Nr. 3, S. 61-70

Zitation van Aaken, Anne: Buchbesprechung: Held, Martin, Nutzinger,
Hans G. (Hrsg.) (1999). Institutionen prägen Menschen. Bausteine zu
einer allgemeinen Institutionenökonomik. In: Kyklos (2000), Nr. 53, S.
404-406

Die Forschungsplattform Alexandria hatte Gelegenheit zur Stellungnahme, die sie in Form einer Mail von Marc Schäfer wahrgenommen (eingegangen heute):

"Alexandria ist so ausgestaltet, dass die Autoren alle 2 Wochen eine Liste der Anfragen zugesandt bekommen und dann selbständig entscheiden können, ob sie die Volltexte weitergeben oder nicht. Daher liegt es im Ermessen des Autors (bzw. hängt von seinen Urheberrechten an dem Artikel ab) ob er Ihnen den Volltext zukommen lässt bzw. lassen kann.

Wir haben aus unserer Erfahrung festgestellt, dass Autoren bei direkten Anfragen die Volltexte eher zur Verfügung stellen, als durch den von Alexandria bereitgestellten Kanal."

Näheres zum Umfang der Nutzung der Anfragemöglichkeit teilte Alexandria nicht mit.

Wir erinnern uns:

Von 6 ZORA-Anfragen erhielt ich 1 Volltext.

Daraus möchte ich den Schluss ziehen, dass die Suber/Harnad-Strategie, soweit sie auf Nutzung des Request-Buttons abhebt, schlicht und einfach nicht funktioniert.

Es mag ja sein, dass Wissenschaftskulturen im STM-Bereich andersgeartet sind, aber der Request-Button muss, wenn er ein Open-Access-Werkzeug sein will, nicht nur für bestimmte Disziplinen funktionieren.



Eine Digital Collection der U of Nevada, Las Vegas:
http://digital.library.unlv.edu/showgirls/

Kurzer Aufenthalt. Streifzüge durch literarische Orte, hrsg. von Ute Harbusch/Gregory Wittkop, Göttingen: Wallstein-Verlag 2007. 360 S., 29,90 Euro.

Inhalt:
http://www.ulb.tu-darmstadt.de/tocs/185379443.pdf
Rezension:
http://www.sandammeer.at/rezensionen/literort-harbusch.htm

Eine originelle Festschrift für den langjährigen Leiter der Marbacher Arbeitsstelle für literarische Museen, Archive und Gedenkstätten in Baden-Württemberg, Thomas Scheuffelen. Rund 60 Autoren haben kurze Texte über die Beziehung von Literaten zu Örtlichkeiten abgeliefert, meist gelungene Miniaturen über Lebens-Spuren.

Gut vertreten ist der deutsche Südwesten: Gewürdigt wird die Reichenau, die Biberacher Wieland-Verehrung, das Nürtinger "Höfle" (von Peter Härtling), der Lichtenstein als "Sehnsuchtsort des 19. Jahrhunderts" und der in einem enigmatischen Hölderlin-Gedicht literarisch verarbeitete Winkel von Hardt bei Nürtingen - um nur einige der einschlägigen Beiträge herauszugreifen.

Fazit: Ein Band, an dem nicht nur Literatur-ArchivarInnen ihre Freude haben.


http://news.bbc.co.uk/1/hi/wales/south_east/7659957.stm

Organisations involved in plans to sell some of Wales' oldest and rarest books say they have "agreed a way ahead".
Cardiff council proposals to sell up to 18,000 items eventually have provoked calls by one group to halt the sale "of some of Wales' greatest treasures".
After a "positive meeting" several organisations have now agreed to identify which should be kept in Wales.
The heritage minister said it would mean "important cultural and historical items are not lost to Wales".
The council had earlier removed 32 books from the auction it is planning, and has said all the money the sale generates will go back into the city's library service.
But the group which opposes it, Cardiff Heritage Friends, has claimed the council should be "exploiting" its assets rather than selling them, to "enhance Cardiff's prestige as a city of culture and learning".
The organisations which met to discuss the sale are Cardiff council, Cardiff University, the National Library of Wales and Glamorgan Record Office.
In a statement, they said they had "agreed that they would work together to identify which items from the collection should be recommended to be retained in Wales.
"Specialist expert support will be provided, including specialist advice from the National Library of Wales and Glamorgan Record Office.
"All parties recognised Cardiff council's desire to invest in an improved library."
Alun Ffred Jones, the Welsh Assembly Government heritage minister, said: "I'm pleased that the parties involved have been able to agree a way forward and I look forward to the establishment of a partnership which can provide advice to Cardiff council so that important cultural and historical items are not lost to Wales."
Nigel Howells, the council's executive member for sport, leisure and culture, said: "The key outcome we wanted was to find a way forward that allowed us to invest in the public library service through the auction of some items.
"It is doubly pleasing that we have agreed a way forward in partnership that allows for important items to be retained in Wales".
The organisations will meet again for more discussion in greater detail.


See also

http://www.writersguild.org.uk/public/003_WritersGuil/268_WGGBNewsBre.html

The Association of Breton Writers [l'Association des Écrivains Bretons] has condemned in the strongest terms Cardiff City Council’s intention to sell a substantial part of the City Library’s collection of antique books. The Welsh capital is twinned with Nantes, the ancient capital of the Dukes of Brittany.

While voicing deep concern at the actions of Cardiff Council the Breton writers have written to their colleagues in Wales [the Welsh branch of the Writers’ Guild of Great Britain] expressing their solidarity with their colleagues, the writers of Wales, and the Welsh academic community, in opposing an action that would deprive Cardiff and the whole of Wales from an important part of their heritage.

Bonhams, London, is preparing a list of more than 100 books to be sold at auction in November. It is possible, if Cardiff City is allowed to proceed with its plans, that as many as 18,000 books could eventually be sold, including books from the 15th, 16th, 17th and 18th centuries some of which were donated in 1902 to the Cardiff Library by one of the city’s benefactors, John Cory. This includes a collection of rare pre-1500 books, printed in Venice, Florence, Strasbourg, Basle and other European centres of learning. [...]

The Writers’ Guild Welsh Branch has welcomed the interest and support of the Breton writers. “The issue of breaking up and dispersing library and museum collections is one that has concerned the citizens of Cardiff for some time – we recall how the Welsh Industrial and Maritime Museum was closed and its collections dispersed a decade ago,” said a spokesperson.

“It appears that there are moves in France to follow this unfortunate precedent to sell collections, many of which were donated by individual benefactors in the past. As well as breaking up priceless collections this practice will not help to attract future donations from individual collectors and wealthy benefactors. It is good to know that writers and intellectuals in Brittany – indeed in Europe - are watching with concern what is happening in Cardiff.”



Via
http://www.spost.info/

http://www.spost.info/archives/date/2008/10

roessler
(Foto: dpa)

"Günter Rössler gilt als der Alt-Vater der Aktfotografie in der DDR, seine Aufnahmen machten die Zeitschrift «Das Magazin» zur Bückware. Im Jahr 1984 veröffentlichte der Playboy unter dem Titel «Mädchen der DDR» eine zehnseitige Fotostrecke mit Bildern von Günter Rössler. Vor zwei Jahren - aus Anlass seines 80. Geburtstages - wurde Rössler in seiner Heimatstadt Leipzig mit einer großen Retrospekive geehrt. Rössler ist also ausstellungserfahren -doch mit der Exposition im Pommerschen Landesmuseum in Greifswald betritt er Neuland. «Ich bin aufgeregt», bekennt Rössler. .....
Vieles geriet über die Jahre in Vergessenheit, gesteht Rössler. Dankbar ist er deshalb Mario Scarabis, Ausstellungskurator und Mitarbeiter des Pommerschen Landesmuseums, der nach der Leipziger Retrospektive auf Rössler zuging und ihn mit der Idee dieser ungewöhnlichen Schau konfrontierte. Gemeinsam durchforsteten sie das Archiv Rösslers. Längst vergessene Negative und alte Abzüge kamen dabei zutage. In einer alten Ausgabe der «Sybille» fanden sich Briefe von Susanne Kandt-Horn an den Fotografen, die von einem herzlichen Verhältnis zeugen . «Ich war wie berauscht», erinnert sich Mario Scarabis. Die Original-Aufnahmen, ergänzt um neue Abzüge alter Negative, geben der Ausstellung eine weitere - private - Facette. .....

Quelle: Link

Eine FAZ-Besprechung (Link) der erfolgreichen Fernsehserie gerät zum Fernsehtipp für Archivierende:
" ..... In einer Szene der sechsten Staffel vernichtet eine Anwältin im Datenzentrum einer islamisch-amerikanischen Organisation das Archiv, um den Zugriff der Behörden auf persönliche Daten zu verhindern. Das Anliegen der Behörden erweist sich als unbegründet, und der Präsident wird darauf hingewiesen, dass einer seiner Berater gezielt die Aushöhlung der Bürgerrechte betreibe. ....."

" ...... Den aufgestellten Wunschzeitplan bis 2020 durchkreuzt bereits das Land Thüringen. Bislang ging die Kommune davon aus, dass 2014/2015 das Staatsarchiv den Bibrasbau verlässt und in den seit langem geplanten Neubau in der Marienstraße zieht. Nach dem Umzug sollte die Sanierung der leer stehenden Schlossräume beginnen, die die Stadt danach Museum und Musikschule zur Verfügung stellen will. Inzwischen klingen die Signale so, dass das Staatsarchiv noch weit länger an seinem jetzigen Platz bleiben wird. Kölsche: „Ein hochrangiger Ministeriumsmitarbeiter hat uns jegliche Illusion genommen: Der Neubau für das Staatsarchiv wird in absehbarer Zeit nicht in Erwägung gezogen.“
Neben dem Staatsarchiv, dem Museum und der Musikschule sind im Schloss die Stadtverwaltung, das Stadtarchiv sowie ein Café und eine Gaststätte untergebracht. ...."

Quelle:
http://www.freies-wort.de/nachrichten/regional/meiningen/art2799,883686



"Tel Aviv 1992. Der 10 jährige Jotam bekommt von seinem Vater einen Kassettenrekorder geschenkt, um seine vielen Ideen festzuhalten. Stattdessen aber beginnt Jotam, alles um sich herum aufzunehmen, einfach alles: Den nächtlichen Streit der Eltern, den ersten Sex der Cousine, den Clash der Generationen auf Familienfeiern oder die Stille am Toten Meer.
Ein riesiges Kassettenarchiv entsteht, das Jotam als Archivar seiner persönlichen Erinnerungen und zugleich als Chronist eines kollektiven Gedächtnisses anlegt.Er hält das Leben fest: im Kleinen das der Familie und im Großen das Leben in Israel...
Inzwischen erwachsen beginnt Jotam, anhand der alten Aufnahmen seine Geschichte zu erzählen. Alle und alles sind in Bewegung: in einer atemlosen Reise durch Jotams Erinnerungen, durch seine Kindheit und durch Israel ? durch das Land wie durch seine Geschichte. Auf mehreren medialen Ebenen von Theater über Hörspiel zu Filmprojektionen. Sprachlich, emotional und choreografisch. Das hohe Tempo und der Rhythmus des Abends sind die konsequente Entsprechung zu den schier endlosen Sätzen des Romans und den beeindruckenden Erinnerungs- und Assoziationsketten Jotams."

Noch heute und morgen im Programm.
Quelle:
http://www.kulturkurier.de/veranstaltung_140055.html
Homepage:
http://www.lofft.de/

Das Max-Planck-Institut für Wissenschaftsgeschichte, Berlin

(Abteilung II; Direktorin: Prof. Lorraine Daston) sucht eine/n herausragende/n Nachwuchswissenschaftler/in für eine

3-jährige Forschungsposition

(Beginn spätestens ab September 2009) als Wissenschaftliche/n Mitarbeiter/in für das Forschungsprojekt Die Wissenschaften des Archivs (ausführliche Informationen über das Projekt sind zu finden unter:

www.mpiwg-berlin.mpg.de/en/research/projects/department2/index_html?showArchive=yes).

Bewerber/innen sollten zum Zeitpunkt des Stellenantritts über eine Promotion in Wissenschaftsgeschichte oder verwandten Bereichen verfügen und ihr wissenschaftliches Potential in Form von Publikationen oder anderen relevanten Leistungen nachgewiesen haben.
Eine vorausgegangene Postdoc-Position ist wünschenswert, aber nicht erforderlich.

Die projektspezifischen Forschungsvorhaben können sich auf alle Kulturen oder historische Epochen (inklusive der Gegenwart) beziehen. Das Projekt sollte eine wissenschaftshistorische Komponente beinhalten; diese Kategorie bezieht jedoch alle Geistes- und Naturwissenschaften mit ein, und zusätzliche relevante Perspektiven anderer Disziplinen sind willkommen. Mögliche Themen wären z.B.:

– Die materielle Kultur des Auswählens, Sammelns, Konservierens, Klassifizierens und des Vermittelns von Wissen (d. h. Bibliotheken, Museen und Datenbanken, aber auch Sammlungen von Materialien astronomischer Beobachtung, Herbarien und Dokumentarfilme).

– Die Geschichte zentraler Gedanken und Begriffe die Wissenschaften des Archivs betreffend (d. h. “Daten”, “Information”, “Tradition”, “Kulturerbe” etc.)

– Die Praxis, Archivdaten selektiv in Wissen zu transformieren (d. h. Klassifizierungen, Suchtechniken, Kataloge, Synopsen, Atlanten).

Das Max-Planck-Institut für Wissenschaftsgeschichte ist ein internationales und interdisziplinäres Forschungsinstitut (www.mpiwg-berlin.mpg.de/en/index.html).
Die Kolloquiumssprache ist Englisch; es wird erwartet, dass die Bewerber/innen in der Lage sind, ihr eigenes Werk in dieser Sprache mündlich und schriftlich fließend zu präsentieren sowie die Arbeit anderer zu diskutieren. Bewerbungen können in deutscher, englischer oder französischer Sprache eingereicht werden.

Die Position ist vorrangig der Forschung gewidmet, es besteht keine Lehrverpflichtung und administrative Tätigkeiten sind nur in geringem Maße zu erfüllen.
Die Vergütung erfolgt analog TVöD E13; die Eingruppierung betreffende Fragen richten Sie bitte an Frau Claudia Paass (paass@mpiwg-berlin.mpg.de).

Interessierte Wissenschaftler/innen senden bitte einen Lebenslauf inklusive Publikationsliste, ein Exposé ihres projektbezogenen Forschungsvorhabens (max. 750 Wörter) sowie Namen und Adressen (bevorzugt unter Angabe der email-Adressen) von 3 Referenzpersonen, die ggf. bis zum 22. Dezember 2008 gebeten werden, Gutachten einzureichen),

bis spätestens zum 17. November 2008 an das

Max-Planck-Institut für Wissenschaftsgeschichte
Abt. Personal/WiMi II Archives
Boltzmannstr. 22
14195 Berlin

(alternativ per email:: paass@mpiwg-berlin.mpg.de).

Bewerber/innen, die die Endauswahl für die Position erreichen, werden hierüber bis zum 1. Dezember 2008 informiert und zu einem Vorstellungsgespräch in der Woche vom
5.–9. Januar 2009 eingeladen (Reisekosten trägt das Institut).

Das Projekt und die Abteilung des Instituts betreffende Fragen richten Sie bitte an Frau Prof. Dr. Lorraine Daston (ldaston@mpiwg-berlin.mpg.de) oder Herrn Dr. Fernando Vidal (vidal@mpiwg-berlin.mpg.de); für verwaltungstechnische Fragen über die Position oder das Institut kontaktieren Sie bitte Herrn Jochen Schneider (jsr@mpiwg-berlin.mpg.de).
Bewerbungen von Wissenschaftlern aller Nationalitäten sind willkommen; Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Die Max-Planck-Gesellschaft ist bemüht, mehr schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen und fordert diese ausdrücklich zur Bewerbung auf.

Kontakt:
Max-Planck-Institut für Wissenschaftsgeschichte
Abt. Personal/WiMi II Archives
Boltzmannstr. 22
14195 Berlin

URL: http://www.mpiwg-berlin.mpg.de/en/news/jobs.html
URL zur Zitation dieses Beitrages
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/chancen/id=3163&type=stellen

http://www.cardiffheritagefriends.org/

Please spread the word!


The Truth about Cardiff Central Library’s

Special Collections
SUMMARY: This document demonstrates the following:

Cardiff over a period of some 100 years built up a major, comprehensive reference library, which by 1932 ranked fifth among the municipal reference libraries of Great Britain.

In common with any other library of substance, Cardiff Central Library has a number of special collections. It is such collections that mark out a library and give it its unique ‘flavour’. They are, in other words, the ‘jewels in the crown’.

These ‘jewels’, with their great historical significance and educational / economic / visitor-attraction potential, are the very books Cardiff Council now proposes to sell as ‘surplus library stock’.

These special collections have not been used extensively during the past twenty years because they have not been catalogued and promoted during that period. To counter this argument, Council spokespersons state that ‘many of these items are listed in standard reference catalogues’. In fact only 180 out of the 18,000 items in these special collections – one per cent! – are listed in the standard reference catalogues named by the Council.

Cardiff Council claims that, following the decision at the beginning of the twentieth century to locate the National Library at Aberystwyth, ‘Cardiff was left with a major collection but inadequate resources to maintain it’. On the contrary, it can be shown conclusively that Cardiff continued to develop its special collections, and the facilities for their use, well into the 20th century.

All the books in the Central Library’s special collections, whatever their language or content, are of ‘Welsh or local interest’ because of the history of those collections and their provenance. Is not the collection of Impressionist paintings in the National Museum of Wales a ‘Welsh’ collection, despite the artists being French? Selling the ‘non-Welsh’ books in Cardiff’s special collections will destroy important national heritage collections and demote Cardiff City’s library provision to being little more than a provincial, ‘local studies’ collection rather than one fit for a European capital.

As the Appendix to this document shows, nearly all the books in Cardiff Central Library’s special collections were presented/bequeathed by benefactors, or placed there on deposit, or purchased by public subscription. Even if no formal covenants are attached to some of these items, the clear intent of the benefactors was that these books be retained long-term in Cardiff for the educational and cultural benefit of its citizens and the nation, and not be treated as ‘windfall’ revenue. Given the high proportion of donated and deposited items in the special collections, it is quite likely that the Council has no legal right to sell a significant number of the books it intends to auction at Bonhams.

A COMPREHENSIVE COLLECTION?
In his written reply to one of the three public questions at the Cardiff Council meeting of 25 September 2008 regarding the disposal of the special collections at Cardiff Central Library, Cllr Nigel Howells (the Executive Member for Sport, Leisure and Culture), made the following, rather disparaging remarks, regarding those special collections:

“It should be noted that these are not items that make up a valuable or important collection in their own right (such as those held by other institutions such as the British Library or the Bodleian Library); they are, in fact, an ad hoc collection of printed works. They are by no means a comprehensive collection in any sense of the word.”

This a very disturbing and misleading statement which shows a remarkable ignorance on the part of Cllr Howells and his advisors regarding research and reference libraries such as the British Library, the Bodleian Library, and – dare one say! – Cardiff Central Library. It also displays a particularly breathtaking ignorance of the nature and significance of such special collections, and of the history and holdings of the library which has been entrusted to their care.

To begin with, it is not appropriate to compare Cardiff Central Library with the British Library and Oxford’s Bodleian Library, since the latter are both ‘legal deposit’ libraries, two of a small handful of libraries in Britain which receive free copies of all books published in the UK – the other ‘legal deposit’ libraries in Britain are the National Libraries of Wales and Scotland and Cambridge University Library,

The true comparison for Cardiff Central Library is with the large municipal libraries of Britain, such as those of Glasgow, Liverpool, Manchester and Birmingham. In addition to their lending libraries of more ‘popular’ materials, these public libraries – not to mention the libraries of much smaller county towns – have substantial numbers of books that may only be consulted in the library. Such reference libraries divide into two main sections:
1. General Reference Library

Firstly there is the general reference library, built up gradually over the years as a comprehensive collection of works on a wide range of subjects. Admittedly, the reference library at Cardiff Central Library is not as large as that of Glasgow, say, but it was (and hopefully still is!) one of the most significant and comprehensive municipal reference libraries, not only in Wales but in the whole of Britain.

Cardiff was the first town in Wales to open a public lending library. That was in 1862. Within two years a reference library had been established, with a nucleus of 49 books. By 1932 that reference library had grown to 160,000 volumes, and was by then ranked fifth among the municipal reference libraries of Great Britain. Regular acquisitions were made over the following half century, which meant that at the time of the move from the Old Library in the Hayes in the late 1980s, Cardiff Central Library was still regarded as a major and comprehensive reference library.
When the Central Library moved twenty years ago (to the building which has just been demolished!), the disastrous decision was taken to dispose of the card catalogue which indexed the library’s collections, in order to make everyone use the new electronic catalogue. It was a disastrous step because a significant number of items in the reference library were not included on that electronic catalogue at the time and for many years afterward – indeed many thousands of such items remain uncatalogued in stores to this day.
It is a well-known fact among librarians and antiquarian booksellers that there has been a quiet ‘downgrading’ of Cardiff Central Library as a reference library since the move in the late 1980s. Some of the less ‘lucrative’ collections have been deposited in other libraries and many items have found their way into the hands of booksellers. However, unless there has been a large-scale secretive disposal of stock since the move from the Old Library in the Hayes, the majority of that great and comprehensive reference library should still remain somewhere in the Central Library!
2. Special Collections

The second feature of all libraries of substance and standing is that they have a number of special collections, which are kept as distinct units within the reference library. Many of these originated as the private libraries of prominent individuals; other such collections began life as the libraries of institutions or learned societies; others are thematic collections, often created because of some particular local interest on the part of an individual or group.
Because of the piecemeal way in which such special collections are acquired, they are by their very nature ‘ad hoc’. In that sense the special collections of the British Library and the Bodleian Library are as ‘ad hoc’ as those of Cardiff Central Library! However each individual special collection is usually far from being ‘ad hoc’, since most were put together very deliberately – this again is as true of those in Cardiff Central Library as it is of those in the British Library or the Bodleian.
Whereas many of the volumes found in a ‘general’ reference library will be common to any number of other libraries, it is these ‘special collections’ (as the term suggests) which help mark out a library and give it its rank. They allow specialist and often unique research to take place in that library. In addition, these special collections frequently reflect aspects of local identity because they have been formed by particular citizens, and as such are a crucial part of each city’s heritage. They are, in other words, the ‘jewels in the crown’ of that library.
Cardiff Central Library has a number of special collections, many of them either donated by individuals or purchased by public subscription. The most important of these is its collection of Welsh books, pamphlets, prints and maps, which is second only to that of the National Library of Wales – or at least that was the case until the late 1980s, since it is difficult to assess the extent of the Central Library’s current holdings of Welsh material, as so much is still not on the library’s electronic catalogue.
However there are also at the Central Library a number of special collections of ‘non-Welsh’ materials, which contribute significantly to its status as a major research library. Among these are its major collections of early printed books, of rare Bibles, of atlases and of early English drama texts, together with its extensive collections of books renowned for their fine bindings and/or illustrations. It is these ‘jewels in the crown’ which are to be sold by auction at Bonhams over the next few years as ‘surplus library stock’. In 1932, this ‘surplus stock’ was described as follows:
“[In addition to the Welsh collection,] there are a number of other special collections, nearly all of which have originated from gifts made from time to time. Amongst them are a collection of incunabula from the early printing presses of Germany, Italy, Switzerland, France, and the Low Countries; early editions of the classics; a collection of English books printed before the year 1640, and later seventeenth century English literature; an English Drama Collection; sixteenth and seventeenth century Italian, French, Spanish, and Dutch books, Emblem books, and other Early Illustrated books; books illustrated by Cruikshank, and other nineteenth century English illustrated books; books printed at the Kelmscott, Doves, and other modern presses; a collection of early children’s books and early educational literature; contemporary French Revolutionary literature; a collection of seventeenth and eighteenth century music, which it is hoped to develop into a comprehensive music reference collection; a theatre collection, a collection of Quaker literature, and other smaller collections.”

These are the so-called ‘ad hoc collection of printed works’ referred to by Cllr Howells. Far from being a ‘lame-duck’, miscellaneous collection of books, these special collections are in fact culturally coherent and well-designed, many of them acquired very deliberately, through gifts and public subscription, by enlightened librarians, businessmen, academics and councillors. It is rather ironic to see the present custodians of Cardiff Central Library describing in such disparaging terms those very collections which contributed significantly to that library being described in the mid-twentieth century as ‘one of the great cultural institutions of Wales’.
Special collections of this kind are by their very nature little used by the public at large. Cllr Howells says that these special collections ‘have seldom been consulted over the last 20 years and are not considered to be “popular” stock by Cardiff library users’. The same could be said of the Book of Aneirin! Rare books are not kept to be borrowed by the general public as holiday reading! For reasons of conservation and security, their use in libraries is restricted and closely monitored.

The ‘popular’ aspect of such books is their educational value, promoted through public exhibitions and increasingly through websites, together with the marketing and prestige value they afford the library and the city in which there are found. The way other great city libraries market their heritage collections of rare books stands in stark contrast to the disdainful and neglectful way Cardiff Council seems to regard the treasures of its library. See for example the website of Glasgow’s public library:

http://www.glasgow.gov.uk/en/Residents/Library_Services/The_Mitchell/
It is also worth emphasising, that even if a rare book is held in other libraries or has been digitised and made available electronically, there is still an intrinsic value in the individual copy held in each library. It is important to remember that all copies of pre-1800 books are ‘unique’ copies in various ways, because of the nature of printing and binding in that early period. Therefore, each copy of an edition may need to be consulted from time to time by specialists engaged in detailed research work on the text of that book or its binding. Furthermore, however many digital or facsimile copies are available, there is still great prestige gained from owning an ‘original’. There are plenty of facsimile copies of the Book of Aneirin available for ‘popular’ use: is it owning the original which gives prestige to Cardiff Central Library.

FOUR FURTHER CONSIDERATIONS
Four further points should be emphasised in the light of various comments by Cllr Howells and other Council spokespersons:

1. Cataloguing and access

In response to claims that problems of cataloguing and access have led to the decline in the use of Cardiff’s special collections, Cllr Howells states that ‘many of these items are listed in standard reference catalogues (for example Wing and Pollard and Redgrave’s short title catalogue which are well known research tools for academics and researchers)’. It is true that Cardiff is noted as a location for certain items that are included in such standard reference catalogues – which, of course, draws attention to Cardiff as an important repository for rare books. However, the British Library’s on-line ‘English Short Title Catalogue’ of books published pre-1801 (a catalogue which incorporates the Wing and Pollard & Redgrave catalogues) only lists 180 items as being at Cardiff – in other words only 180 of the 18,000 rare books in question are included in the standard catalogues referred to by Cllr Howells. It is hard to describe this number as ‘many of these items’ by any stretch of the imagination!

2. ‘Inadequate resources’

It is implied in the Executive report of January 2007 that Cardiff Central Library’s special collections were acquired as a result of Cardiff’s aspiration to become the home of the National Library of Wales, and that when the decision was made at the beginning of the twentieth century to locate the National Library at Aberystwyth, ‘Cardiff was left with a major collection but inadequate resources to maintain it’. This is very misleading. Cardiff was a pioneer of the public library movement long before the campaign for a Welsh national library began in earnest; and as the Appendix to this document clearly demonstrates, Cardiff Central Library continued its vigorous policy of adding to its reference library and special collections well into the twentieth century, because of its desire to be a major city library in a key demographic location for much of the Welsh populace. Indeed, far from the collections being inadequately resourced during the first half of the twentieth century, 1923 saw a special ‘Research Room’ opened at the Central Library, 1925 saw a bindery established for the repair and restoration of rare books and manuscripts, and in 1931 the library was recognised by the Master of the Rolls as an official repository for public records.

3. ‘Welsh/local interest’ v. European city of learning

Much has been made of the fact that the library’s Welsh-language books and those books judged to be of Welsh or local interest are to be retained. This is obviously to be welcomed. However, one matter of great concern is that the Council’s definition of ‘Welsh/local interest’ appears to be very narrow, since it seems to be rejecting ‘provenance’ as one of the criteria for a book being of ‘Welsh/local interest’. As will be seen in the Appendix to this document, very many of the books in the Central Library’s special collections were owned and donated by significant figures in the public life of Cardiff/Wales. In addition, by selling the ‘non-Welsh’ books in its special collections, the Council is actually splitting up important Welsh collections: for example, at least two of the early editions of Shakespeare plays to be sold in the first auction at Bonhams come from the ‘Wooding Collection’, the library of a major Welsh book collector of the late nineteenth century, whose manuscripts and Welsh-language books will be retained, but whose English books will be sold – thus destroying irreparably a significant collection in the history of Welsh culture. Ironically, of course, although Cardiff Central Library has a very important collection of Welsh books, copies of many of them are to be found in other libraries in Cardiff and in other parts of Wales, whereas many of the English and European rare books the Council intends selling are the only copies of that book in Wales, and sometimes in Britain. If the capital city of Wales wishes to be an international city of learning and culture, it is imperative, therefore, that these rare English and European books remain in Cardiff. By selling off its significant collections of early atlases, its seventeeth century Civil War tracts, its substantial collection of Restoration drama, etc., etc., the Council is selling part of the cultural heritage of Wales and the very collections which make Cardiff Central Library a library of European stature. Without them, it will be reduced to being little better than a ‘local studies’ library in a provincial town.

4. Donations, deposits and ownership

Cllr Howells has repeatedly said that no books gifted to Cardiff Central Library will be sold, although he sometimes adds the caveat, ‘no items with gift covenants’. As will be seen in the Appendix to this document, the vast majority of the books to be sold were donated to the library, or deposited there, either by individuals or by public subscription. There may not be formal covenants attached to some of these items; however the spirit and context in which they were given implies that the donors’ intentions were that these books be retained in the Central Library for the long-term educational and cultural benefit of Cardiff, its citizens and the nation, and not sold off as ‘windfall’ revenue. The Council certainly has no moral right to sell such donations. Can it demonstrate in black and white that it has the legal right to sell these special collections; that there are no covenants attached to the books that are to be sold; and that none of the deposited books are being sent to auction?


CARDIFF HERITAGE FRIENDS

c/o 13 Wyndham St., Tongwynlais, Cardiff, CF15 7LN

4 October 2008



APPENDIX

Cardiff Central Library: Details of the Acquisition of Special Collections

A booklet published by Cardiff Public Libraries Committee in 1932 contains a long list of important items and special collections obtained by donation, deposit and purchase, together with the dates of acquisition. The following list is shortened version of that original list, which omits most of the references to the acquisition of manuscripts, prints, photographs, etc. Prefacing the original list was the following paragraph:

“The extent to which the library is indebted to a long succession of benefactors is shown in the following list. Generous gifts of books and manuscripts, or liberal subscriptions to funds, have enabled the Committee to acquire, from time to time, important collections, with the result that the library now possesses large collections of Welsh manuscripts, deeds, and documents, rare books, maps, and prints, and other special groups made up largely from private sources.”


It is not difficult to imagine the reaction of the benefactors listed below, and their descendants, to the act of cultural vandalism currently being perpetrated by Cardiff Council!


1875

A collection of works on agriculture, numbering 210 volumes, presented by Mr C. W. David. Some of the books formed part of the library of the Cardiff Farmers’ Club in 1842.
1882

Judge Falconer, of Usk, presented 2,000 volumes.

1884

Publications to the value of about £160 received from the Trustees of the British Museum.
A series of books and maps relating to the Survey of Western Palestine, presented by the Marquess of Bute.

1891

The “Tonn” library was acquired, consisting of 7,000 printed volumes and 100 manuscripts. £350 was subscribed towards defraying the cost.

Mr H. M. Thompson presented a number of scientific works from the library of Professor Kitchen Parker.
1896

The whole of the Welsh manuscripts in the collection of Sir Thomas Phillipps were purchased. Subscriptions towards the purchase amounted to £1,897, including £1,000 given by the Marquess of Bute and £500 by Mr John Cory.



1898

An autograph sonnet by William Wordsworth, written in connection with the re-building of St Mary’s Church, Cardiff, 1842, purchased and presented by Lord Tredegar.
1901

The Scott Collection, comprising over 2,000 items in Welsh or relating to Wales, given by Mr William Scott.

185 volumes of Record Office Publications received from H. M. Stationery Office.


1902

67 examples of books printed before the year 1500, purchased and presented by Mr John Cory.
A collection of emblem books, examples of rare continental presses, and early editions of Italian classical writers, purchased from a fund contributed by a body of subscribers.
The Wooding Library, containing over 5,000 volumes, including many rare Welsh books, purchased.
855 duplicates from the Ashbee and other collections, presented by the Trustees of the British Museum.
1903

A copy of the first Welsh Testament, 1567, bequeathed by the Very Rev. David Howell., Dean of St Davids.
1905

2,000 volumes in Welsh, and relating to Wales, collected by “Dafydd Morganwg” (D. Watkin Jones), purchased for the library by Sir W. T. Lewis (Lord Merthyr).
1907

Books and MSS. of David Williams, founder of the Royal Literary Fund, acquired.

1911

In connection with the Bible Tercentenary Exhibition, a fund was set up, and with the subscriptions a number of rare and valuable editions of the Bible purchased.
1912

A collection (consisting of eight manuscripts […], 189 volumes and pamphlets, and 22 maps, plans, and charts) was presented by Mr Illtyd Nichol, of the Ham.
Mr T. H. Thomas presented 509 volumes, mainly from the library of his father, the Rev. Thomas Thomas, D.D., of Pontypool College.

Mr H. Jenkins Davies, of Totton, Hants., presented 34 manuscripts, 209 volumes, and 454 pamphlets, mainly Welsh, from the library of his father, the Rev. D. H. Davies, Vicar of Cenarth.

46 volumes relating to Ireland, and 42 relating to Gujarati and other Oriental languages, were received from Professor Littledale.

A set of the publications of the International Chalcographical Society, with other works on early engraving, were presented by Professor Claude Thompson.
1915

644 volumes and 423 pamphlets received from the trustees of the British Museum, from duplicates in that institution.

1916

For the purchase of rare items in the collection made by Mr Robert Drane, of Cardiff, the sum of £124 5s. 0d. was subscribed. Included in the books purchased were some rare Marprelate Tracts.

1918

A series of eight early Cardiff Theatre Bills, dated 1818 to 1869, were received from Mr F. Milnes, of Cardiff,

The famous collection of Welsh manuscripts made by Thomas Johnes of Hafod, known as the Hafod Collection, was purchased for the Library. The cost was defrayed by Mr Edgar Edwards, of Highmead, Ely.

A Cruikshank collection, consisting of 400 volumes and 300 prints, made by Mr Henry G. C. Allgood, was purchased by Sir William Seager and presented.

760 items from the library of Miss Metford, of Dinas Powis, including a number of works relating to the Society of Friends, were presented by Alderman H. M. Thompson.
From Mr T. Francis Howell, on behalf of the executors of Mr James Howell, was received eight editions of the English Bible, dating from 1540 to 1738, and a Tyndale New Testament, 1552.

1919

Mr Bonner Morgan presented a collection of seventeenth and eighteenth century music, numbering 52 MS. volumes, 160 printed works, and 200 songs. The music was collected by Sir Herbert Mackworth, of Gnoll Castle, Neath, and among the manuscripts are 10 scores of early Italian operas.

From the sale of Singleton Abbey, Swansea, some important items were acquired, including a sixteenth century manuscript in the hand of Llewellyn Sion of Llangewydd. […] Other important items are The Book of Simwnt Vychan, with armorial bearings in colour, two Civil War tracts – “The Welsh Foot Post” and “A Declaration by Sir Thomas Middleton in 1644,” – three volumes of ecclesiastical seals made by Miss B. Hewlett in 1826-7, and eleven volumes of music, supplementing the gift of early music by Mr Bonner Morgan.
1920

Mrs Treharne, of Pentre, gave 220 volumes, of which over 100 were early law books.
A further collection of 300 volumes from the library of Miss Metford, supplementing the gift made by Alderman H. M. Thompson, were received from Mr R. E. Reynolds.
1921

A Theological library, 484 volumes, collected by a clergyman of the Church of England, was presented by Captain and Mrs Griffiths.


1922

A number of manuscripts and early printed books, formerly at the Hertfordshire County Museum, were acquired.

1923

Sir Henry Webb, Llwynarthan, presented 100 volumes illustrating English and foreign bookbinding from the sixteenth to the nineteenth centuries.

200 volumes and three local manuscripts, registers under the Turnpike Acts, dated 1764 to 1843, given by Mr Edgar David, Fairwater.

1924

A further collection numbering 210 volumes, including examples of incunabula, early sixteenth century works, and series of early and modern bindings, from Sir Henry Webb, Llwynarthan.

The bequest under the will of Mr T. H. Thomas, “Arlunydd Pengarn,” of manuscripts, correspondence, books, and prints received.

The Aylward collection of music, which formed a valuable nucleus for a musical reference library, purchased.
1927

Mrs H. M. Thompson gave 73 items for the special collection of Children’s Books, and a further 42 items received from Mr E. S. Tregelles.

The number of separate issues of the “Eikon Basilike” (The King’s Book), made up to 39 by the gift of Mr F. F. Madan, of seven issues.

1928

Dr Katherine R. Drinkwater presented 112 volumes of the publications of the New Sydenham Society.
80 items added to the early educational works and children’s books by gift from Mrs G. Carslake Thompson.

1931

Dr Erie Evans gave 263 volumes, medical works, and contemporary books.

170 volumes received from the Dean and Chapter of Llandaff Cathedral.

1932

Mr Lloyd Richards placed on deposit his drama collection, including some rare Craig items and two theatrical masks.

***

Part One see http://archiv.twoday.net/stories/5245082/

‘Disposal of Surplus Library Stock’:

A Rebuttal of the Report presented to
Cardiff Council Executive Meeting on 11 January 2007

There follows a copy of the Corporate Director’s Report to the Cardiff Council Executive Business Meeting of 11 January entitled ‘Disposal of Surplus Library Stock’, together with a detailed rebuttal of every main point of that report.
The rebuttal is included in square brackets after each section of the report.

We wish to make three initial statements:
1. It should be obvious, not only from the title, but also from its many questionable statements and omissions, that this report is a most misleading document. As the report itself admits, the books it recommends for disposal are in no way ‘surplus library stock’ in the normal understanding of the term, but rather extremely valuable special collections of rare books.
2. A key omission in the report is that it makes only very general assessments of the costs of retaining these special collections and no mention whatsoever of the considerable benefits to the city – economic, cultural and educational – of retaining these books in Cardiff.

3. A very significant omission is that there is no mention in the report of a prior offer by Cardiff University Library to house such special collections on long-term loan and to take full responsibility (financial and otherwise) for them, thus ensuring that these books would remain in Cardiff, in public ownership, at no cost to the Council.

It is also worth noting, that the report is coming under strong criticism from many quarters, and has brought considerable disrepute to Cardiff on the international scene. One website in Germany, for example, quotes extracts from the report, describing it thus: ‘I can't remember to have ever read a text dealing as callously with cultural heritage matters and scholarly interests.’ A September 2008 issue of Private Eye describes it as ‘extraordinary’.
It should be obvious to any reasonable person that Cardiff Council Executive made the decision to sell these prestigious collections of rare books based on a misleading document and without being in possession of the full facts.
We would argue, therefore, that the Council Executive has a moral duty, and possibly a legal one, to reconsider its original decision.

CARDIFF HERITAGE FRIENDS

c/o 13 Wyndham St., Tongwynlais, Cardiff, CF15 7LN

September 2008


CARDIFF COUNCIL - CYNGOR CAERDYDD

EXECUTIVE BUSINESS MEETING: 11 JANUARY 2007

DISPOSAL OF SURPLUS LIBRARY STOCK

REPORT OF CORPORATE DIRECTOR AGENDA ITEM: 15

PORTFOLIO: SPORT, LEISURE & CULTURE
[Rebuttal below by Cardiff Heritage Friends of every main point; in [ ] brackets].

[“Surplus Library Stock” is totally misleading. They are widely acknowledged as internationally important historical research collections of rare books.

“We are concerned about the sale of these important books” – Heritage Minister spokesperson, South Wales Echo, 05/09/08.

Also, the Council admits in a Freedom of Information answer that there is no full listing of these collections, so how can they know if they are ‘surplus’!]

Reason for this Report
1. To obtain authority for the disposal of certain collections that are held in

the library service.
[‘Disposal’ could have meant placing them in the care of an academic library in the city. Selling these books by auction, as proposed, means that the collections will be scattered, probably worldwide, and with a high proportion probably going into private hands. The Council Executive have opted therefore to deny the people of Cardiff, the general public elsewhere, and the academic community, access to these important historical collections, built up over many decades by gifts and purchases. It is morally wrong and totally irresponsible to transfer public resources in this way into the hands of private collectors.]


Background

2. Central Library houses a large number of volumes in the stacks area. The

main run of books and periodicals is a standard collection of library books,

and as such can be housed in a warehouse environment and used by the

general public.

[A ‘warehouse environment’! Is this the new iconic public library being built for Cardiff for over £15m. Do they understand what a modern library is: a hub for information, inspiration, study, IT access, leisure, education and social activities, such as the public libraries in Glasgow and Birmingham for example. ‘Modern’ libraries are a hybrid of the best of old and new; rich historical collections and wide access to IT resources.]
3. There are some small special collections which, despite their age and

condition, are extremely valuable, but which require special storage

conditions if they are to be preserved. They are unsuitable for use by

anyone other than academics and specialists. The anticipated move to the

Library for Cardiff requires decisions to be made about these smaller,

valuable and potentially lucrative individual collections.

[‘Unsuitable for use by anyone other than academics and specialists’: why is this group excluded from the Public Library’s remit? This is a very strange statement for a Council in a capital city with a high percentage of graduates among its population and with three universities, one of which is a major international research university. The general public are actually very interested in history and heritage, whether via original research in historical library collections, visiting ancient monuments or museums, or family/local history research. In the past the public benefited significantly from major exhibitions of these very collections. The Council is being condescending (and is incorrect) in assuming the public are not interested in these magnificent rare books collections.]

4. The major part of the stacks collection was gathered by Cardiff Libraries in

the latter half of the 19th century when Cardiff aspired to house the

National Library of Wales. When the decision was made in the early 20th

century to house the National Library in Aberystwyth Cardiff was left with a

major collection but inadequate resources to maintain it.

[This is an extremely misleading statement. The entry of the Cardiff Librarian, Harry Farr, in the Dictionary of Welsh Biography, provides a full rebuttal of this paragraph (http://yba.llgc.org.uk/en/s2-FARR-HAR-1874.html). Cardiff developed a pioneer reference library (the first in Wales) long before the campaign to establish the National Library of Wales. Although the National Library went to Aberystwyth in 1907, Cardiff City Library continued a vigorous policy of acquiring and exhibiting rare books and manuscripts, because of its desire to be a great city library and because of its key demographic location. In the mid twentieth century Cardiff was being described a ‘one of the great municipal libraries of Great Britain’, on account of its excellent public services and its great research collections. It is true that in recent decades Cardiff Council has failed to fund the library service adequately. In the 1970s/80s the old Central Library became dilapidated and this caused a major controversy; in November 1997 the South Wales Echo had to run a campaign to keep open branch libraries across Cardiff; and now in 2008 another campaign is required to keep major research collections available to the public in the city.]

5. The collections are made up of the following:

_ Private press editions of books

_ Early printed bibles

_ Rare atlases

_ Historical government publications

_ Some incunabula (books published before 1501)

_ Civil War tracts (early propaganda)

_ Bute and Scott manuscript collections

_ Early printed Welsh language materials (to be retained)
[Together, these materials form one of Wales’s great historical collections of rare books, of which there are only a few across the whole country. For example, Cardiff holds one third of Wales’ total incunabula – Cardiff’s collection of these pre-1501 books was gifted to the Central Library by John Cory in 1902 and is designed to show a good cross-section of early European printing. It is said that Welsh language books, and those of Welsh and local interest, will be retained. What is the rationale behind that rather parochial decision, and what criteria determine ‘Welsh interest’? The truth is that these collections are all ‘Welsh interest’, since they form part of a great Welsh national library collection. Indeed many of the books proposed for sale are not in the National Library in Aberystwyth, and are probably the only copies in Wales. Many of them also belonged to significant persons in Cardiff and Welsh history before arriving at the City Library. Major new trails of Welsh-related research will ensue from studying these collections in detail. They contain the first printed map of Wales, Welsh-related Shakespeare volumes, the original works of the Cardiff Farmers Club collections, and a great deal more. Again, if Glasgow and Birmingham can have access to major historical collections, consisting of much more than local Scottish or English works, why not Cardiff?]

6. Initial work carried out by Auctioneers and Valuers suggests these

collections have significant value even when manuscripts and items of

Welsh interest are excluded
[They are talking here only of ‘monetary value’; they ignore totally the educational, cultural, and heritage value to the nation of these works. If they sell these collections for the estimated £3m, they will need to give about £600K of that to the auctioneers. Their supposed ‘windfall’ from these assets will be wiped out within ten years. They will also lose at least £150K per year from potential student/academic spending in the city, not to mention the visitor-attraction value of regular exhibitions of these treasures.]

7. Experts have also indicated that “Overall they are dirty and in poor

condition, and… the cost of re-housing these books in state-of-the-art

conditions (which long-term conservation requires), combined with repairs

to bindings and other remedial work, could easily match the commercial

value of the books”.
[What experts were consulted? There seems to have been no meaningful consultation and discussion with stakeholders and relevant professional bodies and institutions prior to the preparation of this report. In June 2006, six months before this report was prepared, Cardiff University had presented the Council with a detailed offer to house the City Library’s special collections, to catalogue them, and make them available to the public in Cardiff and beyond – and that at no cost to the Council; all the other costs the Council suggest are purely speculative and unsubstantiated.]
8. The majority of the collections outlined in paragraph 5 have not been

catalogued and as a result are not (or very rarely) accessed by members

of the public. They also contain duplicate and, in some cases, triplicate

copies of the same item. Items of local or national interest would be

retained.

[Many of these books were catalogued, but the old card catalogue was discarded when the Public Library moved buildings two decades ago; and disgracefully these important collections have never been listed on the Library’s online catalogue. As the report points out, since the public and academics have not been able to discover most of what rare books the Public Library holds, it is not surprising that they do not make use of the collections! However, a number of the titles are listed in various standard catalogues (both print and electronic), noting the fact that there is a copy in Cardiff. These catalogues are regularly consulted by academics world-wide, who can at present see and appreciate (to some extent, at least) the wealth of material in Cardiff Central Library. Cardiff would disappear from such lists if these sales proceed, with the resulting loss of prestige. Mention is made of ‘duplicat’e copies. This demonstrates a basic ignorance of the nature of early rare books, since not only may different editions of books have different contents, but because of the nature of printing and binding in that period, all copies of the same edition of pre-1800 books are unique in various ways. These may therefore need to be consulted by specialists from time to time even if other copies of the same edition are available in other libraries or in digitised form. As under Section 5, what criteria will be used to determine items of ‘local or national interest’?]


Issues

9. The main issue is whether the Council should invest approximately £2-3

million to save the collections, which would only ever be used by a very

narrow group of interested parties, or free the resource tied up in these

items by selling them through auction to individuals or institutions that can

afford the upkeep.
[This is not true, it is also not the main issue, since Cardiff University had already offered to house the collections for free, and can afford their upkeep. There is NO NEED for this sale. The main issue is what sort of public library service policy should be followed in the capital city of Wales – should it be a narrow, ‘popular’ policy, or a comprehensive one which truly embraces all sections of society. Note that the ‘very narrow group of interested parties’ really includes all Cardiff residents with an interest in history, a shamefully misleading comment from the Council. The question of use by a ‘very narrow group’ also belies ignorance of the purpose of special library collections. By definition, rare books are only accessed infrequently – indeed there are usually restrictions on their use, partly for reasons of conservation. Rare books collections are important in order, among other things:

(a) to allow academics and others to consult them whenever it is really necessary to inspect the original volume in order to carry out detailed, specialist research;

(b) to give prestige to a library – especially to a library in a capital city which is home to a leading international research university;

(c) to provide regular public exhibitions of these special collections, in order to educate and instil pride in the citizens of the city and to act as visitor attractions.

(d) to attract more students and fees to the city, and to attract grants for cataloguing, digitising etc., to open up the collections world wide.
How did the report reach the very imprecise figure of £2-3 million? And why is there no assessment in the report of the long-term economic and cultural benefits of retaining these collections in Cardiff? Furthermore, since the Council intends keeping its Welsh rare books and its manuscript collections, what investment is envisaged in order for them to be kept appropriately? The fact that the Council has at present no archivist or rare-books specialist at the Central Library shows its serious neglect of valuable assets. Does the Council intend employing such people to care for the Welsh rare books and manuscripts? In other words, will not much of that £2-3 million have to be incurred in order to give proper care to the special collections remaining in the Central Library?]
10. If these collections are retained a commitment must be made for

investment in their conservation as without this the collections will be

worthless in another 50 years.
[‘Worthless in another 50 years’: this is not true and is a ridiculous statement, made by someone who knows little about historical book collections. Many of the books have survived for 500, 400, and 300 years; they would survive another 100 years in ordinary conditions, even without conservation. Also they become more useful as they get older, being one of the few historical sources we have for the 1400s, 1500s, and 1600s. If the Council employed a professionally qualified Chief Librarian with responsibility for managing the Library, or a rare books specialist, it would have received this advice a long time ago. The city has not employed a Chief Librarian for a decade. How many other major library authorities are there in Wales where the libraries are managed by non-librarians?]

11. Council policy would normally pool receipts from land or property sales.

However, in this case it is proposed that proceeds should remain within the

Library Service and be used to increase access to present libraries by a

much wider community – 19th century investments paying dividends in

terms of 21st century service delivery. Priority projects which could be at

least part-funded over the next 3 years include:

_ RFID across all libraries in Cardiff allowing self service and a

refocus of libraries
[It was interesting to note that when the South Wales Echo reported this new self-service development (10.09.08), it could find no popular support for the development. Indeed, to the contrary, it was pointed out that ‘one of the great advantages of visiting a library is the personal advice and assistance from staff’. Compare that ‘muted reaction’ to the purchase of this RFID computer system with the petitions being signed the very same week by hundreds of ‘lay’ people in various parts of Cardiff, expressing their outrage at the sale of Cardiff Library’s rare books collections!]
_ Virtual library provision in areas without static library provision
[‘Land or property sales’: this is how they perceive one of the major heritage collections in Wales, just as property to be traded! Any computer book loans system will need replacing in 5-10 years, and how will they fund the next computer system, since the rare books collections will be gone forever. Yet elsewhere the Council says it has sufficient funds for the new Cardiff Library building; so why this sale at all, one wonders, especially at the time of economic slump, when prices will be at their lowest? ‘19th and 20th century long-term investments being sold off for short-term gain’ is a more accurate description of what is happening! ]

12. The process proposed is to approach at least 3 expert auctioneers and

seek tenders from them for the disposal. Fees of approximately 15-20%of

the proceeds could be payable with auctions staggered over 2-3 years in

order to maximise possible sale value. Items of special interest to Cardiff

and Wales would be retained.
[No liaison, consultation, or agreement has been sought from the relevant stakeholders in Cardiff about this sale; no surveys of public opinion, no consultation with experts in the academic field. No agreement was sought with specialist libraries in Wales who could provide the public and academics with a first-rate library service based on these research collections. The fees for depositing the collection with Cardiff University Library would be zero, the auctioneers fees could amount to £600K of public money. These British and international rare books ARE items of interest to Wales, as they help to understand Wales in the wider historical and social context and give international prestige to our capital city. This was a collection developed FOR Cardiff and Wales by the City’s benefactors and enlightened councillors in the 19th and early 20th centuries. It belongs in Wales, in Cardiff!]


Reasons for Recommendations
13. The disposal of the proposed items represents the best course of action in

dealing with these collections.
[Not one other course of action has been properly explored. The professional librarians’ organization, CILIP, has guidelines on disposal of historical collections, these have all been broken: see, http://www.cilip.org.uk/specialinterestgroups/bysubject/rarebooks/policy/policy_sales.htm. The best course of action would have been to pursue the offer made by Cardiff University in June 2006, which would have meant that these valuable assets would have remained in Cardiff, the property of Cardiff Council and in the public domain, at no cost to the Council. Why was this offer not explored fully and mentioned in the report of January 2007?]


Legal Implications
14. The Council as library authority is under a statutory duty to provide a

comprehensive and efficient library service for all persons desiring to make

use of it and whose residence or place of work is within the authority's area

or who are in full-time education within the area (section 7 of the Public

Libraries and Museums Act 1964). Subject to this duty, there is no

general statutory restriction over disposals of library stock (save for

'manorial documents' transferred to the library authority under the Manorial

Documents Rules 1959; and subject to public lending rights which may be

applicable to books loaned out from the library). Assuming there are

no applicable statutory restrictions, the Council may dispose of the stock in

question provided it has first verified that it holds legal and beneficial

ownership of the same. If any stock is held on trust, then the provisions of

the governing trust will need to be observed and complied with.

[“Provided it has first verified that it holds legal and beneficial ownership”: In a Freedom of Information reply of June 2008 the Council could not confirm it held legal title to all the books proposed for sale. There is published evidence to suggest that the Council does NOT own some of the books intended for sale, e.g. rare Bibles loaned by the Bute family. No sale should proceed unless the Council can prove it has legal title to the books it proposes to sell. We have already seen that the Council is not providing a ‘comprehensive’ service, because it omits ‘academics and specialists’ from its services (see Section 3 above); this is especially serious in view of the specific statutory duty to provide for ‘those in full-time education’. It has also failed to provide an ‘efficient’ service, by not contracting for free Cardiff University to hold and make the collections accessible, to and on behalf of Cardiff residents.]
15. It is noted that the proposed method of disposal is by the engagement of

specialist auctioneers, and that it is estimated that such auctioneers may

charge fees of approximately 15-20% of the sale proceeds. The

appointment of auctioneers will need to be undertaken in accordance with

the Contract Procedure Rules, and depending upon the value of the

contract to be awarded, potentially also in compliance with the EU

Procurement Rules. Under the Contract Procedure Rules the procurement

process must be managed in accordance with guidance issued by the

Operational Manager - Procurement and Supplies and must be referred to

him to determine in consultation with the relevant Chief Officer, the

process to be followed. The Scheme of Delegations contained in Part 3 of

the Constitution sets out in detail the persons who are authorised to make

decisions on the invitation of tenders, and the tender evaluation criteria,

depending on the value of the proposed contract. In considering the

selection of auctioneers, the authority must have regard to its duty of best

value. Legal advice can be provided on the form of the proposed contract

and the procurement process, if required. The decision maker must be

satisfied that the proposal is within the Policy and Budget Framework, and

if it is not then the matter must be referred to the Council.

[“The decision maker must be satisfied…”: Clearly this matter should have been referred to the full Council, and the decision not to do that has led a major, and now international, embarrassment for Cardiff Council. No mention is made of any ‘losses’ if the sale proceeds, such as the £150K per year from potential research student income, lost future grant funds for work on the collections (such as Cardiff University Library obtains for online cataloguing, conservation work, and digitisation projects), lost cultural benefits, loss of heritage tourism revenue, etc., etc.].


Financial Implications
16. Council policy is to pool capital receipts to assist in the general funding of

the Council's capital programme. The windfall nature of this particular

capital receipt has provided the opportunity for the resource to be, as

an exception, set aside for specific capital library projects.

[This totally ignores the ‘windfall’ that can be obtained by keeping the collections in Cardiff. For example, it is estimated that Cardiff University could attract an additional 15 extra research students per annum to work on these collections if they were retained in Cardiff and readily accessible – or in monetary terms, £150,000 per annum, or £1.5m each decade brought into Cardiff’s coffers. It also totally ignores the other benefits of retaining the collections in the city; the cultural boost, the research and grants that will flow from academic use of the collections, the international prestige, etc.]

Consequences

16 [sic]. If these items are not disposed of considerable investment will need to be made by the Council for their conservation.

[This is false. If Cardiff University’s offer of 2006 to house them and catalogue them for free had been explored by the Council, no further investment by Cardiff Council would have been required. If the sale proceeds, Cardiff Council will reap huge, worldwide bad publicity; it will struggle to obtain any future grants for heritage projects due to its reputation for selling off collections, it will stifle scholarship in the city’s world-class university; it will lose millions of pounds over the new few decades, and these magnificent collections will be lost to the Cardiff public for ever.]


RECOMMENDATIONS

The Executive is recommended to agree that :

(1) at least 3 specialist auctioneers are asked to tender to conduct staggered

sales of specific items based on a fee calculated as a percentage of sale

proceeds

(2) the proceeds from the sales are re-invested in specific library projects

which would be a departure from the Council’s policies to the extent

detailed in paragraph 11 above
[These contradict the Council Policy, as outlined in their publication: ‘Cardiff: a Proud Capital’ strategy 2007-2017. This states:

“Cardiff needs to take advantage of the benefits of scale (big is beautiful)”, p.12;

Support a “First Rate University”, p.12;

“New measures to strengthen Cardiff’s position as a centre of culture”, p.15;

“Creation of alliances between schools, colleges, and other providers”, p.20.

The Council seems determined to sell these rich collections for short-term gain, rather than consider retaining them cost-free on long-term loan in Cardiff University. It is rather ironic that in 1905 Cardiff University reported to Cardiff Council that “in the event of the National Library being located in Cardiff, they [the University] will…transfer to the [Cardiff] National Library the collection consisting of over 16,000 volumes…known as the Salisbury Library.” A century later sees the City Council intent on selling their collection of 18,000 British and European rare books rather than co-operating with Cardiff University to retain these books in Cardiff. These collections are of international significance. Through disposing of them in this manner, the Council will not only bring Cardiff into great disrepute but will demote the Welsh capital irreparably as an international centre of learning and culture.]


[Concluding quotation: Barry Bloomfield, ‘Where Are They Now’, Rare Books Newsletter (CILIP),

Spring 1998, pp. 37-50.

“There is as yet no national coordination or policy for the research library collections in this country…The general picture is of a steadily shrinking reservoir of rare books available for research.”]

***

Part Two see http://archiv.twoday.net/stories/5245091/

http://www.welt.de/videos/vermischtes/article2552136/Palin-angeblich-mit-Lady-Di-verwandt.html

Some 685 digital images from our medieval illuminated manuscripts are now
available online: http://ludos.leeds.ac.uk/collection/medmss . Twenty-seven
different manuscripts have been drawn on for the project, including four from
Ripon Cathedral Library (held at Leeds University Library). Apart from the Hours
associated with the Bedford Master Workshop (Brotherton Collection MS 1),
the Genealogical History Roll (Brotherton Collection MS 100) and one small
fragment, which have been photographed in full, the manuscripts are
represented selectively, but all miniatures and all significant illuminated borders
and initials have been included.



 

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