Das Weblog des Hochschularchivs der RWTH Aachen erinnert an die Inbetriebnahme der Rechenmaschine Z 22 in Aachen:
http://hochschularchiv-aachen.blogspot.com/
Update:
http://geschichtspuls.de/art1197-50-jahre-zuse-an-der-rwth-aachen
http://hochschularchiv-aachen.blogspot.com/
Update:
http://geschichtspuls.de/art1197-50-jahre-zuse-an-der-rwth-aachen
KlausGraf - am Mittwoch, 22. Oktober 2008, 21:22 - Rubrik: Universitaetsarchive
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KlausGraf - am Mittwoch, 22. Oktober 2008, 21:18 - Rubrik: Unterhaltung
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http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Siggen
Erwähnt wird u.a. auch mein Paläographiekurs in Wikiversity.
Erwähnt wird u.a. auch mein Paläographiekurs in Wikiversity.
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Workshop "Informationsportal Zwangsarbeit im NS-Staat" am 13.11.2008 von 10.30 Uhr bis ca. 17.00 Uhr im Bundesarchiv Berlin-Lichterfelde (Finckensteinallee 63, 12205 Berlin)
Das Bundesarchiv verfolgt seit dem Sommer 2007 in Kooperation mit der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" den Aufbau eines Informationsportals zur Zwangsarbeit unter nationalsozialistischer Herrschaft. Das Portal besteht aus einer Archivbeständeübersicht, einer Bibliographie, einem Teil zur historisch-politischen Bildung über Geschichte und Entschädigung der NS-Zwangsarbeit, einem Abschnitt mit historischen Dokumenten unterschiedlicher Art und einer Linksammlung.
Im Zentrum steht die Archivbeständeübersicht, wobei der Archivbegriff weit zu verstehen ist. Dieses Modul lebt ausschließlich von der selbsttätigen Teilnahme externer Einrichtungen, wie Archiven, Gedenkstätten, Museen usw.
Für Vertreter interessierter Einrichtungen veranstaltet das Bundesarchiv einen eintägigen Workshop am 13.11.2008 in seiner Dienststelle in Berlin-Lichterfelde (Finckensteinallee 63). Sie sind dazu herzlich eingeladen (mehr dazu auf www.zwangsarbeit.eu)!
Entstehen soll eine umfassende Übersicht über die weltweit vorhandenen Bestände, die Auskunft zum weiten Bereich der Zwangsarbeit unter NS-Herrschaft im Reich und in den besetzten sowie in den verbündeten Gebieten geben. Bis heute haben sich 75 Archive, Museen, Gedenkstätten und "sonstige Einrichtungen" aus Deutschland, Österreich, Tschechien und Estland an dem Portal beteiligt. In Kürze sind weitere Einträge aus zahlreichen neu hinzukommenden Staaten, insbesondere Weißrußland und der Ukraine, zu erwarten.
Programmübersicht:
- Einführender Überblick über die Gesamtkonzeption des Informationsportals Zwangsarbeit im NS-Staat
- Bereitstellung von Bestandsinformationen - Schritt für Schritt (u.a. können in dieser Phase Portaleinträge vorgenommen und publiziert werden, wenn Teilnehmer Rechercheergebnisse ihres Hauses mitbringen)
- Suchen und Finden - das Modul "Archivbestände" beim Endnutzer
Anmeldungen bitte bis 31.10.2008 nur per E-Mail an: k.kuehnel@barch.bund.de
Außer dem/den Namen der teilnehmenden Person(en) ist die Angabe der entsendenden Einrichtung erforderlich.
Das Bundesarchiv verfolgt seit dem Sommer 2007 in Kooperation mit der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" den Aufbau eines Informationsportals zur Zwangsarbeit unter nationalsozialistischer Herrschaft. Das Portal besteht aus einer Archivbeständeübersicht, einer Bibliographie, einem Teil zur historisch-politischen Bildung über Geschichte und Entschädigung der NS-Zwangsarbeit, einem Abschnitt mit historischen Dokumenten unterschiedlicher Art und einer Linksammlung.
Im Zentrum steht die Archivbeständeübersicht, wobei der Archivbegriff weit zu verstehen ist. Dieses Modul lebt ausschließlich von der selbsttätigen Teilnahme externer Einrichtungen, wie Archiven, Gedenkstätten, Museen usw.
Für Vertreter interessierter Einrichtungen veranstaltet das Bundesarchiv einen eintägigen Workshop am 13.11.2008 in seiner Dienststelle in Berlin-Lichterfelde (Finckensteinallee 63). Sie sind dazu herzlich eingeladen (mehr dazu auf www.zwangsarbeit.eu)!
Entstehen soll eine umfassende Übersicht über die weltweit vorhandenen Bestände, die Auskunft zum weiten Bereich der Zwangsarbeit unter NS-Herrschaft im Reich und in den besetzten sowie in den verbündeten Gebieten geben. Bis heute haben sich 75 Archive, Museen, Gedenkstätten und "sonstige Einrichtungen" aus Deutschland, Österreich, Tschechien und Estland an dem Portal beteiligt. In Kürze sind weitere Einträge aus zahlreichen neu hinzukommenden Staaten, insbesondere Weißrußland und der Ukraine, zu erwarten.
Programmübersicht:
- Einführender Überblick über die Gesamtkonzeption des Informationsportals Zwangsarbeit im NS-Staat
- Bereitstellung von Bestandsinformationen - Schritt für Schritt (u.a. können in dieser Phase Portaleinträge vorgenommen und publiziert werden, wenn Teilnehmer Rechercheergebnisse ihres Hauses mitbringen)
- Suchen und Finden - das Modul "Archivbestände" beim Endnutzer
Anmeldungen bitte bis 31.10.2008 nur per E-Mail an: k.kuehnel@barch.bund.de
Außer dem/den Namen der teilnehmenden Person(en) ist die Angabe der entsendenden Einrichtung erforderlich.
Karsten Kühnel - am Mittwoch, 22. Oktober 2008, 17:38 - Rubrik: Veranstaltungen
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Update zu: http://archiv.twoday.net/stories/1796125/
In einer vergaberechtlichen Entscheidung hat der EuGH den Schutz von Geschäftsgeheimnissen durch die Behörden, denen sie im Rahmen von Verwaltungsverfahren offenbart werden, unterstrichen:
http://www.vergabeblog.de/?p=695
In einer vergaberechtlichen Entscheidung hat der EuGH den Schutz von Geschäftsgeheimnissen durch die Behörden, denen sie im Rahmen von Verwaltungsverfahren offenbart werden, unterstrichen:
http://www.vergabeblog.de/?p=695
KlausGraf - am Mittwoch, 22. Oktober 2008, 17:27 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.zoomer.de/news/news-zoom/mixed/justiz-ermittelt/patientenakten-im-internet-aufgetaucht
Zum Schutz von Patientenunterlagen in Archiven siehe unsere Berichterstattung zum "Fall Kinski":
http://archiv.twoday.net/search?q=kinski
Zum Schutz von Patientenunterlagen in Archiven siehe unsere Berichterstattung zum "Fall Kinski":
http://archiv.twoday.net/search?q=kinski
KlausGraf - am Mittwoch, 22. Oktober 2008, 17:22 - Rubrik: Datenschutz
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duesseldorf/j2008/I_20_U_123_08urteil20080909.html
In dem einstweiligen Verfügungsverfahren hatte eine Kartenlegerin ihre Konkurrentin verklagt, weil diese auf mehreren Internetseiten handelsübliche Spielkarten dargestellt und auf die Karten einen Copyright-Hinweis mit ihrem Namen gesetzt hatte. Die Klägerin meint, dass die Beklagte unerlaubt ein Schutzrecht nutze, nämlich das des Kartenherstellers. Es werde der irreführende Eindruck erweckt, dass die Beklagte eigene Kartensätze entwickelt habe, denen eine besondere Wirkung zukomme. Die Beklagte suggeriere mit diesen Karten, besondere „Macht über die Karten“ zu haben. Außerdem werde der Eindruck erweckt, dass auch andere Kartenlegerinnen gerade ihre Karten verwendeten.
Das Landgericht Wuppertal hatte mit Urteil vom 18. März 2008 einen Unterlassungsanspruch verneint. Auf die Berufung der Klägerin hat der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts das landgerichtliche Urteil aufgehoben und einen Unterlassungsanspruch bejaht, weil die Beklagte irreführend geworben habe (§ 3, § 5 Absatz 1 und 2 Satz 1 Nr. 3, § 8 Absatz 1 Satz 1 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb).
Zur Begründung hat der Senat ausgeführt, dass die Beklagte mit dem Copyright-Vermerk auf den Karten den unzutreffenden Eindruck erweckt habe, dass ihr ein Schutzrecht an den Spielkarten der Hersteller zustehe. Bei einem Verbraucher könne durch die unzulässige Nutzung des Schutzrechts der Eindruck entstehen, dass die Beklagte besondere „Macht über die Karten“ habe, gerade weil sie die abgebildeten Karten verwende. Es sei unerheblich, dass Kartenlegen Aberglauben und irrational sei. Entscheidend sei, welche Vorstellung ein Verbraucher habe, der sich Karten legen lassen wolle und daran glaube.
Die Entscheidung ist rechtskräftig. [...]
(Urteil des 20. Zivilsenats vom 9. September 2008, Aktenzeichen I-20 U 123/08) (PM)
Leider hat das Gericht die frühere Rechtsprechung zu unzulässiger Schutzrechtsberühmung im Urheberrecht nicht zur Kenntnis genommen, die nachgewiesen ist unter:
http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzrechtsberühmung

In dem einstweiligen Verfügungsverfahren hatte eine Kartenlegerin ihre Konkurrentin verklagt, weil diese auf mehreren Internetseiten handelsübliche Spielkarten dargestellt und auf die Karten einen Copyright-Hinweis mit ihrem Namen gesetzt hatte. Die Klägerin meint, dass die Beklagte unerlaubt ein Schutzrecht nutze, nämlich das des Kartenherstellers. Es werde der irreführende Eindruck erweckt, dass die Beklagte eigene Kartensätze entwickelt habe, denen eine besondere Wirkung zukomme. Die Beklagte suggeriere mit diesen Karten, besondere „Macht über die Karten“ zu haben. Außerdem werde der Eindruck erweckt, dass auch andere Kartenlegerinnen gerade ihre Karten verwendeten.
Das Landgericht Wuppertal hatte mit Urteil vom 18. März 2008 einen Unterlassungsanspruch verneint. Auf die Berufung der Klägerin hat der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts das landgerichtliche Urteil aufgehoben und einen Unterlassungsanspruch bejaht, weil die Beklagte irreführend geworben habe (§ 3, § 5 Absatz 1 und 2 Satz 1 Nr. 3, § 8 Absatz 1 Satz 1 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb).
Zur Begründung hat der Senat ausgeführt, dass die Beklagte mit dem Copyright-Vermerk auf den Karten den unzutreffenden Eindruck erweckt habe, dass ihr ein Schutzrecht an den Spielkarten der Hersteller zustehe. Bei einem Verbraucher könne durch die unzulässige Nutzung des Schutzrechts der Eindruck entstehen, dass die Beklagte besondere „Macht über die Karten“ habe, gerade weil sie die abgebildeten Karten verwende. Es sei unerheblich, dass Kartenlegen Aberglauben und irrational sei. Entscheidend sei, welche Vorstellung ein Verbraucher habe, der sich Karten legen lassen wolle und daran glaube.
Die Entscheidung ist rechtskräftig. [...]
(Urteil des 20. Zivilsenats vom 9. September 2008, Aktenzeichen I-20 U 123/08) (PM)
Leider hat das Gericht die frühere Rechtsprechung zu unzulässiger Schutzrechtsberühmung im Urheberrecht nicht zur Kenntnis genommen, die nachgewiesen ist unter:
http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzrechtsberühmung
KlausGraf - am Mittwoch, 22. Oktober 2008, 17:11 - Rubrik: Archivrecht
http://www.nostuff.org/ircount/index.php?country=de
Eine sehr interessante Aufstellung zur Füllung der deutschen Dokumentenserver.
Leider wird bei Freidok 0 records angezeigt.
In 13 Wochen wurden eingestellt (einige willkürlich herausgegriffene Beispiele):
U München 1175
SLUB Dresden 524
DB Thüringen 84
U Tübingen 73
KU Eichstätt 1
Zum Thema Repositorien
http://archiv.twoday.net/stories/5256322/
http://archiv.twoday.net/stories/5262756/
Eine sehr interessante Aufstellung zur Füllung der deutschen Dokumentenserver.
Leider wird bei Freidok 0 records angezeigt.
In 13 Wochen wurden eingestellt (einige willkürlich herausgegriffene Beispiele):
U München 1175
SLUB Dresden 524
DB Thüringen 84
U Tübingen 73
KU Eichstätt 1
Zum Thema Repositorien
http://archiv.twoday.net/stories/5256322/
http://archiv.twoday.net/stories/5262756/
KlausGraf - am Mittwoch, 22. Oktober 2008, 16:47 - Rubrik: Open Access
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Peter Suber macht bei Erwähnung eines NYT-Artikels auf das Copyfraud der Codices electronici sangallenses aufmerksam:
http://www.earlham.edu/~peters/fos/2008/10/on-medieval-digitization-project-at-st.html
Nach Schweizer Recht entstehen bei der Digitalisierung keine neuen Schutzrechte:
http://www.agaltedrucke.zhbluzern.ch/recht.htm
So RA Künzle, Verfasser eines Standardwerks zum Bibliotheksrecht.
Siehe auch dessen klaren Worte:
"Bibliotheken besitzen nicht das Recht, die Publikation oder Reproduktion von Dokumenten aus ihrem Besitz oder Publikationen über diese Dokumente zu genehmigen oder zu verbieten. Bei Dokumenten, welche urheberrechtlichem Schutz unterliegen, steht dies dem Inhaber der Rechte zu. Die Beachtung des Urheberrechts ist Sache der BibliotheksbenutzerInnen."
Ob die zwingend vor Benutzung zu bestätigenden Benutzungsbedingungen nach Schweizer Recht einen gültigen Vertrag zustande bringen, vermag ich nicht zu sagen, möchte es aber mit Blick auf die vom Schweizer Gesetzgeber angeordnete Gemeinfreiheit von Kulturgütern bezweifeln. Da es ohne weiteres möglich ist, "Deep Links" der Handschriftenabbildungen weiterzugeben und Dritte an einen Vertrag nicht gebunden sind, läuft das vermeintliche Schutzrecht leer. Wer keinen Ärger möchte, kann unter einem Pseudonym entsprechende Bilder auf Wikimedia Commons hochladen.
Im übrigen gilt auch hier:
Kulturgut muss frei sein!
http://archiv.twoday.net/stories/5254099/
Im übrigen ist zu dem NYT-Artikel zu ergänzen, dass auch andere Schweizer Bibliotheken Handschriften online kostenlos zugänglich machen:
http://www.e-codices.ch/de/index.htm
Die weltweit größten Digitalisierungsprojekte westlicher Handschriften listet:
http://wiki.netbib.de/coma/DigitaleHandschriften

http://www.earlham.edu/~peters/fos/2008/10/on-medieval-digitization-project-at-st.html
Nach Schweizer Recht entstehen bei der Digitalisierung keine neuen Schutzrechte:
http://www.agaltedrucke.zhbluzern.ch/recht.htm
So RA Künzle, Verfasser eines Standardwerks zum Bibliotheksrecht.
Siehe auch dessen klaren Worte:
"Bibliotheken besitzen nicht das Recht, die Publikation oder Reproduktion von Dokumenten aus ihrem Besitz oder Publikationen über diese Dokumente zu genehmigen oder zu verbieten. Bei Dokumenten, welche urheberrechtlichem Schutz unterliegen, steht dies dem Inhaber der Rechte zu. Die Beachtung des Urheberrechts ist Sache der BibliotheksbenutzerInnen."
Ob die zwingend vor Benutzung zu bestätigenden Benutzungsbedingungen nach Schweizer Recht einen gültigen Vertrag zustande bringen, vermag ich nicht zu sagen, möchte es aber mit Blick auf die vom Schweizer Gesetzgeber angeordnete Gemeinfreiheit von Kulturgütern bezweifeln. Da es ohne weiteres möglich ist, "Deep Links" der Handschriftenabbildungen weiterzugeben und Dritte an einen Vertrag nicht gebunden sind, läuft das vermeintliche Schutzrecht leer. Wer keinen Ärger möchte, kann unter einem Pseudonym entsprechende Bilder auf Wikimedia Commons hochladen.
Im übrigen gilt auch hier:
Kulturgut muss frei sein!
http://archiv.twoday.net/stories/5254099/
Im übrigen ist zu dem NYT-Artikel zu ergänzen, dass auch andere Schweizer Bibliotheken Handschriften online kostenlos zugänglich machen:
http://www.e-codices.ch/de/index.htm
Die weltweit größten Digitalisierungsprojekte westlicher Handschriften listet:
http://wiki.netbib.de/coma/DigitaleHandschriften

KlausGraf - am Mittwoch, 22. Oktober 2008, 16:29 - Rubrik: Open Access
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http://www.urs-graf-verlag.com/index.php?funktion=online-katalog
Der Urs Graf Verlag macht die unter der Leitung des Kuratoriums der Schweizerischen Akademie der geistes- und Sozialwissenschaften bis 2005 erschienenen Handschriftenkataloge online zugänglich.
Eine äußerst erfreuliche Nachricht für die Handschriftenforschung, auch wenn das "nur" 6 Kataloge betrifft und die Suchmaske nicht in jeder Hinsicht zufriedenstellend funktioniert.
Schaffhausen, Ministerialbibliothek Einleitung (2.5 MB) ganzer Katalogteil (1.1 MB)
Schaffhausen, Stadtbibliothek Einleitung (3.2 MB) ganzer Katalogteil (584 KB)
Porrentruy, Bibliothèque cantonale jurassienne Einleitung (2.4 MB) ganzer Katalogteil (720 KB)
St. Gallen, Stiftsarchiv: Abtei Pfäfers Einleitung (1.5 MB) ganzer Katalogteil (512 KB)
Trogen, Kantonsbibliothek: Sammlung Carl Meyer Einleitung (3.7 MB) ganzer Katalogteil (580 KB)
Aarau, Kantonsbibliothek und Staatsarchiv Sarnen,
Benediktinerkollegium: Klöster Muri und Hermetschwil Einleitung (4.1 MB) ganzer Katalogteil (1.7 MB)
Der Urs Graf Verlag macht die unter der Leitung des Kuratoriums der Schweizerischen Akademie der geistes- und Sozialwissenschaften bis 2005 erschienenen Handschriftenkataloge online zugänglich.
Eine äußerst erfreuliche Nachricht für die Handschriftenforschung, auch wenn das "nur" 6 Kataloge betrifft und die Suchmaske nicht in jeder Hinsicht zufriedenstellend funktioniert.
Schaffhausen, Ministerialbibliothek Einleitung (2.5 MB) ganzer Katalogteil (1.1 MB)
Schaffhausen, Stadtbibliothek Einleitung (3.2 MB) ganzer Katalogteil (584 KB)
Porrentruy, Bibliothèque cantonale jurassienne Einleitung (2.4 MB) ganzer Katalogteil (720 KB)
St. Gallen, Stiftsarchiv: Abtei Pfäfers Einleitung (1.5 MB) ganzer Katalogteil (512 KB)
Trogen, Kantonsbibliothek: Sammlung Carl Meyer Einleitung (3.7 MB) ganzer Katalogteil (580 KB)
Aarau, Kantonsbibliothek und Staatsarchiv Sarnen,
Benediktinerkollegium: Klöster Muri und Hermetschwil Einleitung (4.1 MB) ganzer Katalogteil (1.7 MB)
KlausGraf - am Mittwoch, 22. Oktober 2008, 16:23 - Rubrik: Kodikologie
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Eine Veranstaltung in Frankreich widmet sich dem Thema:
http://www.culture.gouv.fr/culture/actualites/lettre/li162.pdf
http://danis-assy.blogspot.com/2008/10/les-vols-darchives.html

http://www.culture.gouv.fr/culture/actualites/lettre/li162.pdf
http://danis-assy.blogspot.com/2008/10/les-vols-darchives.html

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KlausGraf - am Mittwoch, 22. Oktober 2008, 15:56 - Rubrik: Archivrecht
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Der Beck-Verlag dokumentiert den Buchmessen-Vortrag von Prof. Dr. Rolf Stürner: „Markt und Wettbewerb über alles?“
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=268708&docClass=NEWS&site=Presse&from=Presse.root
Auszüge:
"Eigentlich ist der Marktmensch vor traditionellen Maßstäben ein kleiner gefühlloser Ekel. Wie stellt er sich zu menschlicher Kreatürlichkeit und Emotion, wie zu nicht merkantilen Kulturgütern? Er instrumentalisiert sie: körperliche Fitness zur Leistungserhaltung, Muse, Konzerte, Theater etc. als Durchatmen zur Leistungssteigerung, Psychohygiene als Basis andauernder Belastungsfähigkeit, Mitgefühl mit anderen als Akt ökonomischen Langzeitkalküls, spontane Emotionalität als Akt leistungssteigernder Entspannung oder als kanalisierungsbedürftige Form marktfähiger Kreativität. Selbst die Sinnfrage menschlichen Lebens findet im finanziellen Erfolg als sichtbare Form göttlicher Segnung ihre marktdienliche Einordnung. Und die menschliche Regeneration ordnet sich über die Wiederentdeckung des Kindes als Humankapital und Produktivfaktor. Mildtätigkeit und Solidarität sind in den Pro-Bono-Bereich ausgelagert, wobei dann Pro-Bono-Aktivitäten zu merkantiler Werbung instrumentalisiert werden.
[...]
Die Universitäten sind eigentlich in Forschung und Lehre der Wahrheit verpflichtet, nicht der Gewinnmaximierung und dem Abnehmermarkt. Eine Umorientierung führt zu Professoren, die ihre Forschung an gewinnbringender Nachfrage orientieren und ihre Lehre am studentischen Dienstleistungsbedarf. Auf dem Wappen der Harvard Law School steht „veritas“ und auf dem Vorlesungsgebäude der Universität Freiburg der Satz „Die Wahrheit wird Euch frei machen“. Ob Forschung und Lehre in der Harvard Business School oder Lehrgänge für Kapitalmarktexperten in deutsche Universitäten – allesamt merkantilisiert – diesen Anforderungen noch gerecht werden? Sind solche Aktivitäten nicht bereits Gefangene des Profits mit bedenklichen Folgen für die Einsichtsfähigkeit der Gesellschaft?"
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=268708&docClass=NEWS&site=Presse&from=Presse.root
Auszüge:
"Eigentlich ist der Marktmensch vor traditionellen Maßstäben ein kleiner gefühlloser Ekel. Wie stellt er sich zu menschlicher Kreatürlichkeit und Emotion, wie zu nicht merkantilen Kulturgütern? Er instrumentalisiert sie: körperliche Fitness zur Leistungserhaltung, Muse, Konzerte, Theater etc. als Durchatmen zur Leistungssteigerung, Psychohygiene als Basis andauernder Belastungsfähigkeit, Mitgefühl mit anderen als Akt ökonomischen Langzeitkalküls, spontane Emotionalität als Akt leistungssteigernder Entspannung oder als kanalisierungsbedürftige Form marktfähiger Kreativität. Selbst die Sinnfrage menschlichen Lebens findet im finanziellen Erfolg als sichtbare Form göttlicher Segnung ihre marktdienliche Einordnung. Und die menschliche Regeneration ordnet sich über die Wiederentdeckung des Kindes als Humankapital und Produktivfaktor. Mildtätigkeit und Solidarität sind in den Pro-Bono-Bereich ausgelagert, wobei dann Pro-Bono-Aktivitäten zu merkantiler Werbung instrumentalisiert werden.
[...]
Die Universitäten sind eigentlich in Forschung und Lehre der Wahrheit verpflichtet, nicht der Gewinnmaximierung und dem Abnehmermarkt. Eine Umorientierung führt zu Professoren, die ihre Forschung an gewinnbringender Nachfrage orientieren und ihre Lehre am studentischen Dienstleistungsbedarf. Auf dem Wappen der Harvard Law School steht „veritas“ und auf dem Vorlesungsgebäude der Universität Freiburg der Satz „Die Wahrheit wird Euch frei machen“. Ob Forschung und Lehre in der Harvard Business School oder Lehrgänge für Kapitalmarktexperten in deutsche Universitäten – allesamt merkantilisiert – diesen Anforderungen noch gerecht werden? Sind solche Aktivitäten nicht bereits Gefangene des Profits mit bedenklichen Folgen für die Einsichtsfähigkeit der Gesellschaft?"
http://www.sil.si.edu/SILPublications/Online-Exhibitions
Leider ist der RSS-Feed für die Neuzugänge wieder verschwunden.

Quelle: http://www.anatomyacts.co.uk/
http://jnul.huji.ac.il/dl/music/wilensky/english.html "Moshe Wilensky (Warsaw 1910 - Tel Aviv 1997) is one of the most significant and influential composers of the new Israeli Song." Wenn man schon eine englische Seite anlegt, kann man doch auch eine simple Liste der Medien beigeben - Musik hören kann man doch in jeder Sprache!
Leider ist der RSS-Feed für die Neuzugänge wieder verschwunden.

Quelle: http://www.anatomyacts.co.uk/
http://jnul.huji.ac.il/dl/music/wilensky/english.html "Moshe Wilensky (Warsaw 1910 - Tel Aviv 1997) is one of the most significant and influential composers of the new Israeli Song." Wenn man schon eine englische Seite anlegt, kann man doch auch eine simple Liste der Medien beigeben - Musik hören kann man doch in jeder Sprache!
KlausGraf - am Dienstag, 21. Oktober 2008, 21:02 - Rubrik: Oeffentlichkeitsarbeit
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Einer von vielen Filmen, die online einsehbar sind unter
http://www.filmarchives-online.eu/help-1/films-available-online/
Wenn es unter Copyright Information Deutsches Filminstitut - DIF e.V. heisst, so ist das das übliche Copyfraud. Zum einen dürfte es sich bei den 33 Sekunden sicher nicht um ein Lichtbildwerk handeln und zum anderen wäre die Schutzfrist erloschen, da der alleinige Filmurheber, der Kronberger Apotheker und Erfinder Julius Neubronner (1852-1932), länger als 70 Jahre tot ist. Durch die Digitalisierung alter Filme entsteht kein neues Urheberrecht.
Allenfalls die Editio princeps gilt es zu bedenken.
Update:
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/type=rezwww&id=154
http://www.filmarchives-online.eu/help-1/films-available-online/
Wenn es unter Copyright Information Deutsches Filminstitut - DIF e.V. heisst, so ist das das übliche Copyfraud. Zum einen dürfte es sich bei den 33 Sekunden sicher nicht um ein Lichtbildwerk handeln und zum anderen wäre die Schutzfrist erloschen, da der alleinige Filmurheber, der Kronberger Apotheker und Erfinder Julius Neubronner (1852-1932), länger als 70 Jahre tot ist. Durch die Digitalisierung alter Filme entsteht kein neues Urheberrecht.
Allenfalls die Editio princeps gilt es zu bedenken.
Update:
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/type=rezwww&id=154
KlausGraf - am Dienstag, 21. Oktober 2008, 20:48 - Rubrik: Filmarchive
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Im Bereich der digitalen Bilder ist vieles noch offen und der Umgang mit Metadaten noch nicht zufriedenstellend gelöst - die Wahrscheinlichkeit und das Risiko eines Datenverlusts nimmt mit dem Fortschreiten der Zeit stetig zu. Die vorliegenden Guidelines führen in das Thema ein, dokumentieren eine erprobte Vorgehensweise, wie Metadaten definiert werden können, und zeigen weitere Schritte auf, die ein digitaler Bildbestand im Hinblick auf eine dauerhafte Archivierung durchlaufen sollte. Insbesondere sei auf die Checkliste (Kap. 10.1) verwiesen, die den Verantwortlichen von Institutionen als nützliche Orientierungshilfe dienen kann. Dieser Leitfaden soll kleine und mittlere kulturelle Institutionen (Archive, Bibliotheken, Museen und verwandte Institutionen) bei der Bewirtschaftung und Archivierung ihrer digitalen Bildbestände unterstützen.
Autoren: Sergio Gregorio, Anja-Elena Stepanovic (Imaging and Media Lab, Universität Basel)
Steht zum kostenlosen Download bereit unter
http://www.bevoelkerungsschutz.admin.ch/internet/bs/de/home/themen/kgs/publikationen_kgs/guideline.html
Tipp: weblog.histnet.ch

Autoren: Sergio Gregorio, Anja-Elena Stepanovic (Imaging and Media Lab, Universität Basel)
Steht zum kostenlosen Download bereit unter
http://www.bevoelkerungsschutz.admin.ch/internet/bs/de/home/themen/kgs/publikationen_kgs/guideline.html
Tipp: weblog.histnet.ch

KlausGraf - am Dienstag, 21. Oktober 2008, 20:18 - Rubrik: Fotoueberlieferung
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http://elektrolese.blogspot.com/
Ein neues Weblog zu E-Books und Vergleichbarem.
Hier findet man einen Hinweis auf das Portal
http://www.xinxii.com/
Für 3 Euro gibts ibidem:
"Biete hier ein Wahnsinns Dokument zum Thema Google an,es sind die geihemen Tricks für google!"
Siehe dazu auch
http://www.kubitz.net/web-20/xinxii-wirft-fragen-auf/
http://www.handelskraft.de/2008-01-08/xinxiicom-mit-selbst-verfassten-texten-geld-verdienen/
http://www.fileboom.de
Ein neues Weblog zu E-Books und Vergleichbarem.
Hier findet man einen Hinweis auf das Portal
http://www.xinxii.com/
Für 3 Euro gibts ibidem:
"Biete hier ein Wahnsinns Dokument zum Thema Google an,es sind die geihemen Tricks für google!"
Siehe dazu auch
http://www.kubitz.net/web-20/xinxii-wirft-fragen-auf/
http://www.handelskraft.de/2008-01-08/xinxiicom-mit-selbst-verfassten-texten-geld-verdienen/
http://www.fileboom.de
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http://digireg.twoday.net/stories/5269178/
Siehe zu Ortschroniken in Archivalia:
http://archiv.twoday.net/search?q=ortschron
Siehe zu Ortschroniken in Archivalia:
http://archiv.twoday.net/search?q=ortschron
KlausGraf - am Dienstag, 21. Oktober 2008, 18:50 - Rubrik: Landesgeschichte
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Normalerweise kommen durch Jurablogs-Meldungen maximal 50 Besucher, die in den Referrern auftauchen. Wenn aber ein A-Weblog (mutmaßlich veranlasst durch die Jurablogs-Meldung) uns aufgreift, sieht das so aus:
1573 http://www.lawblog.de
237 http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/10/2...
157 http://www.lawblog.de/index.php
1573 http://www.lawblog.de
237 http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/10/2...
157 http://www.lawblog.de/index.php
KlausGraf - am Dienstag, 21. Oktober 2008, 14:48 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.franzhohler.ch/
Damit sich auch diejenigen vergnügen können, die weblog.histnet.ch net lesen.
Damit sich auch diejenigen vergnügen können, die weblog.histnet.ch net lesen.
KlausGraf - am Montag, 20. Oktober 2008, 22:16 - Rubrik: Unterhaltung
" .... Die Schau unter dem Titel "Büchsenwurst und roher Fisch" zeigt Werke aus dem Bestand des Kunstarchivs Beeskow, wie die Veranstalter ankündigten. In dem früher als Dokumentationszentrums für DDR-Kunst bekannten Archiv werden Arbeiten aus dem einstigen Bestand von Parteien und Massenorganisationen der DDR aufbewahrt. ....
Die Schau wird bis zum 21. Juni 2009 gezeigt. In den vergangenen Jahren waren auf Burg Beeskow bereits Ausstellungen mit Gemälden, Grafiken und Skulpturen aus der DDR zu sehen. Die Burg Beeskow ist dienstags bis sonntags von 11.00 bis 17.00 Uhr geöffnet. ....."
Quelle:
http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/KULTUR/1384705.html
Homepage des Kunstarchivs:
http://www.kunstarchiv-beeskow.de/
Die Schau wird bis zum 21. Juni 2009 gezeigt. In den vergangenen Jahren waren auf Burg Beeskow bereits Ausstellungen mit Gemälden, Grafiken und Skulpturen aus der DDR zu sehen. Die Burg Beeskow ist dienstags bis sonntags von 11.00 bis 17.00 Uhr geöffnet. ....."
Quelle:
http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/KULTUR/1384705.html
Homepage des Kunstarchivs:
http://www.kunstarchiv-beeskow.de/
Wolf Thomas - am Montag, 20. Oktober 2008, 20:55 - Rubrik: Veranstaltungen
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Stefan Szczesny (Wikimedia Commons)
" ..... An der denkmalgeschützten Gotzkowskybrücke, direkt an der Spree, zwischen Charlottenburg und Alt-Moabit gelegen, liegt das Adremahaus. Der Name des Gebäudes geht auf die Firma Adrema zurück, die in den Zwanziger Jahren weltbekannte Adressiermaschinen herstellte. Heute ist das komplett restaurierte Gebäude eine der angesagtesten Hauptstadtadressen der Medienbranche
...... Inmitten dieses Kreativ Pools unterhält der als Protagonist der „Jungen Wilden“ international bekannt gewordene Künstler Stefan Szczesny ein weitläufiges Atelier mit Showroom. Die Factory ist gleichzeitig Archiv, Verwertungsgesellschaft, Anlaufstelle für Galerien, Museen, Journalisten und Sammler. Unter der Leitung von Marc Junghans dokumentiert die Factory im Showroom Ausstellungen, Arbeiten und aktuelle Projekte von Stefan Szczesny. ...."
Quelle:
http://www.openpr.de/news/252062/SZCZESNY-Kunstprojekt.html
Wikipedia-Artikel:
http://de.wikipedia.org/wiki/Stefan_Szczesny
Wolf Thomas - am Montag, 20. Oktober 2008, 20:48 - Rubrik: Privatarchive und Initiativen
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Aus einer Glosse der Mainpost:" ...
Vor allem in den dritten Programmen schien die ultimative Dumbsky-Woche ausgebrochen. Wobei nicht immer alles glatt lief, wie das Beispiel des Bayerischen Fernsehens zeigt. Dort bezeichnete der Moderator unsere Königin schnöde als „Deutsche Weinprinzessin“. Das ist kaum wieder gut zu machen und wir hoffen, dass der Mann zur Strafe eine Woche entweder im dunklen Archiv oder bei der Essensausgabe im BR-Funkhaus arbeiten muss. ...."
Wann müssen Glossenschreiber endlich ins Archiv für verwendete langweilige Stereotypen ......
Vor allem in den dritten Programmen schien die ultimative Dumbsky-Woche ausgebrochen. Wobei nicht immer alles glatt lief, wie das Beispiel des Bayerischen Fernsehens zeigt. Dort bezeichnete der Moderator unsere Königin schnöde als „Deutsche Weinprinzessin“. Das ist kaum wieder gut zu machen und wir hoffen, dass der Mann zur Strafe eine Woche entweder im dunklen Archiv oder bei der Essensausgabe im BR-Funkhaus arbeiten muss. ...."
Wann müssen Glossenschreiber endlich ins Archiv für verwendete langweilige Stereotypen ......
Wolf Thomas - am Montag, 20. Oktober 2008, 20:38 - Rubrik: Wahrnehmung
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Colum Kenny hat 2002 ein lesenswertes Buch über die Verkäufe aus einer Rechtsbibliothek in Dublin publiziert. Es ist möglicherweise die einzige monographische Fallstudie zur Zerstreuung einer traditionsreichen Bibliothek in den letzten Jahrzehnten.
"Kenny recounts a major cultural controversy that marked the recognition of the King’s Inns Library as an important part
of the heritage of modern Ireland. In 1972 thousands of non-law books from King’s Inns were sold at Sotheby’s in
London. The row that ensued involved many well-known people including Cearbhall Ó Dálaigh, Mary Robinson and
Charles J. Haughey. The sale was criticized as the ‘random dispersal of an irreplaceable collection’ and it raises vital
questions about the proper care of libraries, about the relationship of general knowledge to professional expertise and
about the problematic nature of Irish identity in a post-colonial era. The books were sold because King’s Inns was in financial difficulty, a difficulty exacerbated by the fact that the
benchers had recently renovated their kitchens. The government was kept informed by the benchers of their plans but
failed to respond to a proposal that might have resulted in all of the volumes remaining in Ireland. Kenny suggests means
of avoiding acrimony or major controversy in connection with any possible disposal of books by King’s Inns Library in
the future."
http://www.fourcourtspress.ie/product.php?intProductID=452
http://log.netbib.de/archives/2003/04/19/kings-inns-and-the-battle-of-the-books-1972/
http://webpages.dcu.ie/~kennyc/books.html
http://www.dcu.ie/alumni/winter02/p42.html
Colum Kenny: King's Inns and the battle of the books, 1972 : cultural controversy at a Dublin library. Dublin [u.a.] : Four Courts Press [u.a.], 2002 (Irish Legal History Society series ; 11). XVII, 192 S. : Ill. ISBN: 1-85182-686-6

"Kenny recounts a major cultural controversy that marked the recognition of the King’s Inns Library as an important part
of the heritage of modern Ireland. In 1972 thousands of non-law books from King’s Inns were sold at Sotheby’s in
London. The row that ensued involved many well-known people including Cearbhall Ó Dálaigh, Mary Robinson and
Charles J. Haughey. The sale was criticized as the ‘random dispersal of an irreplaceable collection’ and it raises vital
questions about the proper care of libraries, about the relationship of general knowledge to professional expertise and
about the problematic nature of Irish identity in a post-colonial era. The books were sold because King’s Inns was in financial difficulty, a difficulty exacerbated by the fact that the
benchers had recently renovated their kitchens. The government was kept informed by the benchers of their plans but
failed to respond to a proposal that might have resulted in all of the volumes remaining in Ireland. Kenny suggests means
of avoiding acrimony or major controversy in connection with any possible disposal of books by King’s Inns Library in
the future."
http://www.fourcourtspress.ie/product.php?intProductID=452
http://log.netbib.de/archives/2003/04/19/kings-inns-and-the-battle-of-the-books-1972/
http://webpages.dcu.ie/~kennyc/books.html
http://www.dcu.ie/alumni/winter02/p42.html
Colum Kenny: King's Inns and the battle of the books, 1972 : cultural controversy at a Dublin library. Dublin [u.a.] : Four Courts Press [u.a.], 2002 (Irish Legal History Society series ; 11). XVII, 192 S. : Ill. ISBN: 1-85182-686-6

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Hier geht es zum Download der Datei:
Wolf Thomas - am Montag, 20. Oktober 2008, 18:39 - Rubrik: Kommunalarchive
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Der gestrige Beitrag http://archiv.twoday.net/stories/5264901/ kann dazu dienen, einige Metasuchmaschinen zu testen. Durchgeführt wurde die Suche
stadtpfarrer rudolf weser
bzw. Phrasensuche "stadtpfarrer rudolf weser"
Gefunden wird nunmehr direkt oder indirekt (über RSS-Feeds) auch der Archivalia-Beitrag. "Aufsatz" meint den von Google nicht gefundenen Beitrag: Stadtgeschichtsschreibung ...
FeedBurner meint die in dem erwähnten Posting angegebene Seite mit dem Feed des Hochschularchivs Aachen. Suche nach:
birkenweg verfügungszentrum
Angegeben ist die Position in der Ergebnisliste.
http://harvester42.fzk.de/
Harvester 42 ist ein attraktives Suchwerkzeug, das die Ergebnisse der abgefragten Suchmaschinen und Metasuchmaschinen nicht zusammenfasst, sondern in Frames zeigt. Leider kann die Auswahl und Reihenfolge der Suchwerkzeuge nicht individuell angepasst werden, es wird also immer z.B. auch YouTube durchsucht. Genannt werden im folgenden nur die Suchwerkzeuge, die mindestens einen Treffer bieten.
An erster Stelle steht Google, das einen auf Archivalia zurückgehenden Newsfeed auf Platz 1 hat.
Cuil hat nur den Aufsatz als einzigen Treffer.
AllPlus (Metasuchmaschine): Aufsatz 14 (2. Seite!), Archivalia 1, 2, 4, 7, 10
Clusty (Metasuchmaschine): Aufsatz 9, Archivalia 6
Exalead: Aufsatz 8, Archivalia/Feed wird auf der Ergebnisseite nicht gefunden
Lästige Sponsorenlinks!
http://www.scirus.com: Aufsatz 1
Die Berücksichtigung dieser wissenschaftlichen Suchmaschine ist ein großes Plus.
Phrasensuche: funktioniert.
Suche nach:
birkenweg verfügungszentrum
relativiert den guten Eindruck. Die Suchmaschinen haben Probleme mit dem Umlaut, die Feedburner-Seite wird nicht ein einziges Mal gefunden (obwohl z.B. bei Yahoo vertreten). Mit verfuegungszentrum findet AllPlus die Seite.
http://www.ixquick.com/deu/
Aufsatz: 1 (nach gesponserten Links)
Archivalia: 2
Phrasensuche: funktioniert
Feedburner: ja
http://quadsearch.csd.auth.gr/
Aufsatz: 4
Archivalia: 18, 19 ...
Phrasensuche: funktioniert
Feedburner: ja
Die Suchmaschine aus Thessaloniki hat ein transparentes Ranking. Die "Science"-Suche basiert auf Google Scholar.
http://www.ithaki.net/
Aufsatz: 4
Archivalia: 1, 2, 3 ...
Phrasensuche: funktioniert
Feedburner: nein (Umlautproblem, mit ue wird aber nur eine andere Seite gefunden)
http://www.etools.ch/
Aufsatz: 4
Archivalia: 5 ...
Phrasensuche: funktioniert
Feedburner: ja
http://de.vivisimo.com/
Aufsatz: 9
Archivalia: 5, 11 ...
Phrasensuche: funktioniert
Feedburner: nein
http://www.metacrawler.com
Aufsatz: 15
Archivalia: 1, 3, 9 ...
Phrasensuche: funktioniert
Feedburner: ja
http://info.com/
Aufsatz: 25 (2. Seite)
Archivalia: 1, 10 ...
Phrasensuche: funktioniert
Feedburner: ja
Ein Plus ist die Möglichkeit, die Ergebnislisten der einzelnen Suchmaschinen anzuklicken. Yahoo findet den Aufsatz bei der Phrasensuche nicht.
http://www.metager.de
Aufsatz: 2
Archivalia: 1, 3 ...
Phrasensuche: nicht möglich
Feedburner: ja
http://www.webcrawler.com/
Aufsatz: 23
Archivalia: 6, 8 ...
Phrasensuche: funktioniert
Feedburner: ja
Liste von Metasuchmaschinen
http://www.folden.de/metasuchmaschinen.shtml
Fazit: Es ist ein Jammer, dass Harvester 42 Probleme mit den Umlauten hat. Empfohlen werden können aufgrund der Ergebnisse Ixquick und Quadsearch.
Nachtrag:
http://collegeresearch.wetpaint.com/page/Metacrawlers?t=anon
bietet Wertungen für zahlreiche Metasuchmaschinen.
stadtpfarrer rudolf weser
bzw. Phrasensuche "stadtpfarrer rudolf weser"
Gefunden wird nunmehr direkt oder indirekt (über RSS-Feeds) auch der Archivalia-Beitrag. "Aufsatz" meint den von Google nicht gefundenen Beitrag: Stadtgeschichtsschreibung ...
FeedBurner meint die in dem erwähnten Posting angegebene Seite mit dem Feed des Hochschularchivs Aachen. Suche nach:
birkenweg verfügungszentrum
Angegeben ist die Position in der Ergebnisliste.
http://harvester42.fzk.de/
Harvester 42 ist ein attraktives Suchwerkzeug, das die Ergebnisse der abgefragten Suchmaschinen und Metasuchmaschinen nicht zusammenfasst, sondern in Frames zeigt. Leider kann die Auswahl und Reihenfolge der Suchwerkzeuge nicht individuell angepasst werden, es wird also immer z.B. auch YouTube durchsucht. Genannt werden im folgenden nur die Suchwerkzeuge, die mindestens einen Treffer bieten.
An erster Stelle steht Google, das einen auf Archivalia zurückgehenden Newsfeed auf Platz 1 hat.
Cuil hat nur den Aufsatz als einzigen Treffer.
AllPlus (Metasuchmaschine): Aufsatz 14 (2. Seite!), Archivalia 1, 2, 4, 7, 10
Clusty (Metasuchmaschine): Aufsatz 9, Archivalia 6
Exalead: Aufsatz 8, Archivalia/Feed wird auf der Ergebnisseite nicht gefunden
Lästige Sponsorenlinks!
http://www.scirus.com: Aufsatz 1
Die Berücksichtigung dieser wissenschaftlichen Suchmaschine ist ein großes Plus.
Phrasensuche: funktioniert.
Suche nach:
birkenweg verfügungszentrum
relativiert den guten Eindruck. Die Suchmaschinen haben Probleme mit dem Umlaut, die Feedburner-Seite wird nicht ein einziges Mal gefunden (obwohl z.B. bei Yahoo vertreten). Mit verfuegungszentrum findet AllPlus die Seite.
http://www.ixquick.com/deu/
Aufsatz: 1 (nach gesponserten Links)
Archivalia: 2
Phrasensuche: funktioniert
Feedburner: ja
http://quadsearch.csd.auth.gr/
Aufsatz: 4
Archivalia: 18, 19 ...
Phrasensuche: funktioniert
Feedburner: ja
Die Suchmaschine aus Thessaloniki hat ein transparentes Ranking. Die "Science"-Suche basiert auf Google Scholar.
http://www.ithaki.net/
Aufsatz: 4
Archivalia: 1, 2, 3 ...
Phrasensuche: funktioniert
Feedburner: nein (Umlautproblem, mit ue wird aber nur eine andere Seite gefunden)
http://www.etools.ch/
Aufsatz: 4
Archivalia: 5 ...
Phrasensuche: funktioniert
Feedburner: ja
http://de.vivisimo.com/
Aufsatz: 9
Archivalia: 5, 11 ...
Phrasensuche: funktioniert
Feedburner: nein
http://www.metacrawler.com
Aufsatz: 15
Archivalia: 1, 3, 9 ...
Phrasensuche: funktioniert
Feedburner: ja
http://info.com/
Aufsatz: 25 (2. Seite)
Archivalia: 1, 10 ...
Phrasensuche: funktioniert
Feedburner: ja
Ein Plus ist die Möglichkeit, die Ergebnislisten der einzelnen Suchmaschinen anzuklicken. Yahoo findet den Aufsatz bei der Phrasensuche nicht.
http://www.metager.de
Aufsatz: 2
Archivalia: 1, 3 ...
Phrasensuche: nicht möglich
Feedburner: ja
http://www.webcrawler.com/
Aufsatz: 23
Archivalia: 6, 8 ...
Phrasensuche: funktioniert
Feedburner: ja
Liste von Metasuchmaschinen
http://www.folden.de/metasuchmaschinen.shtml
Fazit: Es ist ein Jammer, dass Harvester 42 Probleme mit den Umlauten hat. Empfohlen werden können aufgrund der Ergebnisse Ixquick und Quadsearch.
Nachtrag:
http://collegeresearch.wetpaint.com/page/Metacrawlers?t=anon
bietet Wertungen für zahlreiche Metasuchmaschinen.
KlausGraf - am Sonntag, 19. Oktober 2008, 15:03 - Rubrik: Hilfswissenschaften
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"Die ganze mohammedanische Welt zum wilden Aufstande zu entflammen" und "den Fanatismus des Islam zu erregen" - dies war der Auftrag an eine kaiserliche Expedition in den Hindukusch, die aufbrach, im Ersten Weltkrieg eine Front gegen die Engländer in Indien zu eröffnen. Grotesk wie das Ansinnen war auch der Verlauf des in der aktuellen Ausgabe von GEO nachgezeichneten Unternehmens.
Autor Wolfgang Michal, der in Archiven des Auswärtigen Amtes zufällig auf die "Revolutionierung des Orients" stieß, hat die "auswärtige Expedition im Interesse des Reichs" als eine Aneinanderreihung absurder Pläne und Geschehnisse rekonstruiert: Start im Juli 1915, Scheitern am 21. Mai 1916. In den Monaten dazwischen gelangen zwei Expeditionscorps unter konkurrierender deutscher Leitung bis nach Afghanistan, wo sich die Deutschen unter anderem an der Modernisierung einer Waffenfabrik und der Reorganisation der afghanischen Armee versuchen, Befestigungsanlagen aufbauen und Schießübungen veranstalten lassen. Als der Emir von Kabul schließlich doch nicht für den geplanten Krieg zu gewinnen ist, müssen sich die Deutschen auf abenteuerlichen Fluchtwegen zurückziehen.
In Afghanistan scheint die hierzulande weithin unbekannte Mission zur Aufstachelung des Islam bis heute in Erinnerung zu sein. "Unsere Freundschaft begann schon im Ersten Weltkrieg", zitiert GEO den afghanischen Staatspräsidenten Hamid Karzai.
Die November-Ausgabe von GEO umfasst 204 Seiten, kostet 6,- Euro und ist ab sofort im Handel erhältlich.
Unter www.geo.de/presse-download finden Sie das aktuelle Heftcover zum Download. (Hervorhebung von mir)
http://www.presseportal.de/pm/7861/1284685/gruner_jahr_geo
Autor Wolfgang Michal, der in Archiven des Auswärtigen Amtes zufällig auf die "Revolutionierung des Orients" stieß, hat die "auswärtige Expedition im Interesse des Reichs" als eine Aneinanderreihung absurder Pläne und Geschehnisse rekonstruiert: Start im Juli 1915, Scheitern am 21. Mai 1916. In den Monaten dazwischen gelangen zwei Expeditionscorps unter konkurrierender deutscher Leitung bis nach Afghanistan, wo sich die Deutschen unter anderem an der Modernisierung einer Waffenfabrik und der Reorganisation der afghanischen Armee versuchen, Befestigungsanlagen aufbauen und Schießübungen veranstalten lassen. Als der Emir von Kabul schließlich doch nicht für den geplanten Krieg zu gewinnen ist, müssen sich die Deutschen auf abenteuerlichen Fluchtwegen zurückziehen.
In Afghanistan scheint die hierzulande weithin unbekannte Mission zur Aufstachelung des Islam bis heute in Erinnerung zu sein. "Unsere Freundschaft begann schon im Ersten Weltkrieg", zitiert GEO den afghanischen Staatspräsidenten Hamid Karzai.
Die November-Ausgabe von GEO umfasst 204 Seiten, kostet 6,- Euro und ist ab sofort im Handel erhältlich.
Unter www.geo.de/presse-download finden Sie das aktuelle Heftcover zum Download. (Hervorhebung von mir)
http://www.presseportal.de/pm/7861/1284685/gruner_jahr_geo
KlausGraf - am Sonntag, 19. Oktober 2008, 14:02 - Rubrik: Staatsarchive
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" ..... Entdeckt hatte die Datensätze ein Mitarbeiter einer sächsischen Firma für Aktenvernichtung. Nach eigenen Angaben hatte er eine Trennwand zu den Akten ohne Mühe überwinden und den Bereich ungehindert fotografieren können. Die Vermieterfirma der Leipziger Alten Messe widerspricht nach Angaben des MDR dieser Darstellung. Die Patientenakten seien abgesperrt gewesen, die Fotos über die Akteneinlagerung seien rechtswidrig aufgenommen worden.
Ob die Patientenakten in Leipzig unsachgemäß gelagert wurden, ist bislang unklar - dies sollen nun Datenschützer klären. Für die Lagerung der Akten ist die Firma DMI mit Hauptsitz in Münster und einer Außenstelle in Leisnig zuständig. DMI ist auf die Archivierung von Akten spezialisiert. Die Münsteraner Firma hat die gesamte Leipziger Messehalle am Samstag absperren und schließen lassen. Zum Kundenstamm von DMI gehören nach eigenen Angaben bundesweit rund 350 Krankenhäuser.
Auf seiner Internetseite wirbt das Unternehmen mit dem Slogan „Ihr Archiv in guten Händen“. ....."
Quelle:
http://www.sachsen-zeit.de/index.php?mid=1&smid=8&cid=245&gid=1234
Linkliste:
SWR- Beiträge: Link 1, Link 2
MDR
Hessische/Niedersächsische Allgemeine
Hessischer Rundfunk (mit Radio-Beitrag)
Mindener Tageblatt
Nachtrag 20.10.2008:
Nordhessennews
FR
Ob die Patientenakten in Leipzig unsachgemäß gelagert wurden, ist bislang unklar - dies sollen nun Datenschützer klären. Für die Lagerung der Akten ist die Firma DMI mit Hauptsitz in Münster und einer Außenstelle in Leisnig zuständig. DMI ist auf die Archivierung von Akten spezialisiert. Die Münsteraner Firma hat die gesamte Leipziger Messehalle am Samstag absperren und schließen lassen. Zum Kundenstamm von DMI gehören nach eigenen Angaben bundesweit rund 350 Krankenhäuser.
Auf seiner Internetseite wirbt das Unternehmen mit dem Slogan „Ihr Archiv in guten Händen“. ....."
Quelle:
http://www.sachsen-zeit.de/index.php?mid=1&smid=8&cid=245&gid=1234
Linkliste:
SWR- Beiträge: Link 1, Link 2
MDR
Hessische/Niedersächsische Allgemeine
Hessischer Rundfunk (mit Radio-Beitrag)
Mindener Tageblatt
Nachtrag 20.10.2008:
Nordhessennews
FR
Wolf Thomas - am Sonntag, 19. Oktober 2008, 10:48 - Rubrik: Datenschutz
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Man kann es als regelrechten Schatzfund bezeichnen. 60.000 Glasdiapositive aus dem frühen 20. Jahrhundert lagerten über Jahrzehnte weitestgehend unbeachtet in einem Magazin des Österreichischen Volkshochschularchives. Die Bilder geben den wohl komplettesten Überblick über jenes alte Wien, das uns heute noch so sehr fasziniert. Und das alles in Farbe! .....
WIEN. Die Welt von gestern in Farbe
Ausstellung im Leopold Museum
Mittwoch, 22. Oktober bis Sonntag, 2. November 08
Täglich 10-18 Uhr
Donnerstag bis 21 Uhr
WIEN. Die Welt von gestern in Farbe
Ausstellung im Leopold Museum
Mittwoch, 22. Oktober bis Sonntag, 2. November 08
Täglich 10-18 Uhr
Donnerstag bis 21 Uhr
Wolf Thomas - am Sonntag, 19. Oktober 2008, 10:47 - Rubrik: Fotoueberlieferung
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Regina Stötzel führt eine Interview mit David Fernández Molpeceres, Generalsekretär der CNT von Mallorca für die Jungle World (Link):
"Nur zwei, drei Häuser neben dem Parlament der Balearen in Palma de Mallorca weht vom zweiten Stock die schwarz-rote Fahne der CNT. Die Anarcho-Syndikalisten der Insel unterhalten dort ein kleines Büro, das jeden Abend an Werktagen geöffnet ist und optisch an ein Asta-Büro erinnert. Wände, Türen, Bibliothek und Archiv sind voll mit Dokumenten anarchistischer und linksradikaler Geschichte und Gegenwart. ....."
"Nur zwei, drei Häuser neben dem Parlament der Balearen in Palma de Mallorca weht vom zweiten Stock die schwarz-rote Fahne der CNT. Die Anarcho-Syndikalisten der Insel unterhalten dort ein kleines Büro, das jeden Abend an Werktagen geöffnet ist und optisch an ein Asta-Büro erinnert. Wände, Türen, Bibliothek und Archiv sind voll mit Dokumenten anarchistischer und linksradikaler Geschichte und Gegenwart. ....."
Wolf Thomas - am Sonntag, 19. Oktober 2008, 10:45 - Rubrik: Archive von unten
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Google wirft immer wieder seriöse Seiten aus seinem Index, was den Schluss nahelegt, dass die Benutzung anderer Suchmaschinen häufiger ratsam ist, als wir anzunehmen geneigt sind.
Beispiel: Die Lebensdaten von Stadtpfarrer Rudolf Weser, Schwäbisch Gmünd
Sie werden von Scirus gefunden, nicht aber von Google
http://www.scirus.com/srsapp/search?q=stadtpfarrer+rudolf+weser&t=all&sort=0&g=s
Mein Aufsatz ist auch über Metager, metacrawler.com (bzw. Yahoo und MSN) auffindbar.
Ebenfalls nicht in Google:
http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/gdabst.htm
[Nachtrag: ist drin]
Weiteres Beispiel: Das viel zu wenig bekannte Weblog des Hochschularchivs Aachen, das erste Weblog eines deutschen Archivs
http://hochschularchiv-aachen.blogspot.com/
[Nachtrag: ist drin]
Inhalte sind über Google nicht auffindbar. Metwacrawler.com findet die Feedburner-Seite
http://feeds.feedburner.com/blogspot/DgLZ
Der Feed wird auch von Metager gefunden. Dagegen versagt bei Google auch die Blogsuche.
Update: http://archiv.twoday.net/stories/5267976/
Uptdate: Suche gentilpatriotismus, Vortrag in der Liste Mediaevistik wird nicht gefunden.
Beispiel: Die Lebensdaten von Stadtpfarrer Rudolf Weser, Schwäbisch Gmünd
Sie werden von Scirus gefunden, nicht aber von Google
http://www.scirus.com/srsapp/search?q=stadtpfarrer+rudolf+weser&t=all&sort=0&g=s
Mein Aufsatz ist auch über Metager, metacrawler.com (bzw. Yahoo und MSN) auffindbar.
Ebenfalls nicht in Google:
http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/gdabst.htm
[Nachtrag: ist drin]
Weiteres Beispiel: Das viel zu wenig bekannte Weblog des Hochschularchivs Aachen, das erste Weblog eines deutschen Archivs
http://hochschularchiv-aachen.blogspot.com/
[Nachtrag: ist drin]
Inhalte sind über Google nicht auffindbar. Metwacrawler.com findet die Feedburner-Seite
http://feeds.feedburner.com/blogspot/DgLZ
Der Feed wird auch von Metager gefunden. Dagegen versagt bei Google auch die Blogsuche.
Update: http://archiv.twoday.net/stories/5267976/
Uptdate: Suche gentilpatriotismus, Vortrag in der Liste Mediaevistik wird nicht gefunden.
De Vlaamse dichter Jacob van Maerlant (ca. 1230- ca. 1295) voltooide in 1271 een omvangrijk werk, dat nu als de Rijmbijbel bekend staat, maar dat hij zelf de Scolastica noemde. Het is een bijbelse geschiedenis van bijna 35000 Middelnederlandse versregels, gebaseerd op Petrus Comestors Historia scholastica en Flavius Josephus De bello judaico. Maerlants werk is de eerste vertaling van de bijbelse geschiedenis en ‘Joodse oorlog’ in het Nederlands.
Van de Rijmbijbel zijn verschillende handschriften bewaard. Het exemplaar van het Museum Meermanno-Westreenianum in Den Haag (10 B 21) werd in 1332 te Utrecht voltooid. Het is geschreven op perkament, in een gotisch boekschrift. De tekst is verlucht met talrijke gehistorieerde initialen en 65 miniaturen – werk van de schilder Michiel van der Borch.

Van de Rijmbijbel zijn verschillende handschriften bewaard. Het exemplaar van het Museum Meermanno-Westreenianum in Den Haag (10 B 21) werd in 1332 te Utrecht voltooid. Het is geschreven op perkament, in een gotisch boekschrift. De tekst is verlucht met talrijke gehistorieerde initialen en 65 miniaturen – werk van de schilder Michiel van der Borch.
KlausGraf - am Sonntag, 19. Oktober 2008, 01:03 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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KlausGraf - am Sonntag, 19. Oktober 2008, 00:12 - Rubrik: Open Access
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http://digital.slub-dresden.de/ppn283821388
Mscr.Dresd.F.98 enthält als Anhang von jüngerer Hand Aufzeichnungen von Batt von Fegersheim, Amtmann zu Gugenheim (heute Gougenheim, Bas-Rhin) und der (bischöflich straßburgischen) Pflege Kochersberg 1525-1545. Nur die Notiz zum elsässischen Bauernkrieg 1525 mit der Unterschrift des Verfassers druckte Herschel im Serapeum 1854, S. 125f.
http://books.google.de/books?id=c40RAAAAIAAJ&pg=PA125
Mscr.Dresd.F.98 enthält als Anhang von jüngerer Hand Aufzeichnungen von Batt von Fegersheim, Amtmann zu Gugenheim (heute Gougenheim, Bas-Rhin) und der (bischöflich straßburgischen) Pflege Kochersberg 1525-1545. Nur die Notiz zum elsässischen Bauernkrieg 1525 mit der Unterschrift des Verfassers druckte Herschel im Serapeum 1854, S. 125f.
http://books.google.de/books?id=c40RAAAAIAAJ&pg=PA125
KlausGraf - am Samstag, 18. Oktober 2008, 16:20 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://www.verein-fuer-rheinische-kirchengeschichte.de/MEKGR%2057%20(2008).pdf
Der ganze Band liegt als PDF vor - sehr löblich! Darin u.a.:
Stefan Flesch: Zum Quellenwert evangelischer Gemeindearchive für
die ältere Kommunalgeschichte S. 221ff.
Der ganze Band liegt als PDF vor - sehr löblich! Darin u.a.:
Stefan Flesch: Zum Quellenwert evangelischer Gemeindearchive für
die ältere Kommunalgeschichte S. 221ff.
KlausGraf - am Samstag, 18. Oktober 2008, 16:06 - Rubrik: Kirchenarchive
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"Wir hören viel von Klimaarchiven in Eis- und Tiefseebohrkernen, aber Höhlen können vielleicht ein bedeutenderes Archiv sein, weil es sie fast weltweit gibt."
Stefan Kempe, Geologieprofessor an der TU Darmstadt,
Quelle:
http://www.welt.de/welt_print/article2593379/Forschen-im-Hades.html
Stefan Kempe, Geologieprofessor an der TU Darmstadt,
Quelle:
http://www.welt.de/welt_print/article2593379/Forschen-im-Hades.html
Wolf Thomas - am Samstag, 18. Oktober 2008, 10:46 - Rubrik: Wahrnehmung
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http://www.vifa-recht.de/volltexte/index.php?st=0
Dieses Angebot ist, wie bei den ViFas zu erwarten, unzulänglich. Man erfährt weder, ob tatsächlich Volltexte oder nur Metadaten aus den OAI-Archiven untersucht werden, noch dass eine Trunkierung offensichtlich nicht möglich ist. Eigentlich sollte auch dabeistehen, wie die ViFa an die Quellen kommt, nämlich durch Harvesten von OAI-Teilsets zu Rechtsfakultären oder Rechts-Repositorien.
Dieses Angebot ist, wie bei den ViFas zu erwarten, unzulänglich. Man erfährt weder, ob tatsächlich Volltexte oder nur Metadaten aus den OAI-Archiven untersucht werden, noch dass eine Trunkierung offensichtlich nicht möglich ist. Eigentlich sollte auch dabeistehen, wie die ViFa an die Quellen kommt, nämlich durch Harvesten von OAI-Teilsets zu Rechtsfakultären oder Rechts-Repositorien.
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"Baldmöglichst“ will Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) den Streit um die Kunstschätze des Hauses Baden und den Erhalt der Schlossanlage beilegen. „Meine Prognose ist, dass man sich auf ein Gesamtpaket einigt“, sagte gestern ein Regierungsmann. Bei einem Gespräch mit den Chefs aller vier Landtagsfraktionen konnte Oettinger am Abend zuvor den Eindruck gewinnen, dass aus der Opposition keine Querschüsse gegen den Deal mit dem Haus Baden fürchten muss.
Ende Oktober soll nach Oettingers Zeitplan der Ministerrat ein Angebot schnüren. Den Fraktionsvorsitzenden hat er zwar keine konkreten Zahlen auf den Tisch gelegt. Trotzdem kursieren erste Summen: Für die riesige Schlossanlage Salem mit dem kulturhistorisch wichtigen Münster werden Beträge zwischen 25 und 30 Millionen Euro genannt. Die Kunstschätze, die in Museen des Landes hängen, ihm aber noch nicht gehören, beziffert ein von der Regierung bestelltes Gutachten auf sechs Millionen Euro.
http://stimme.de/suedwesten/nachrichten/sonstige;art1960,1370687
KOMMENTAR
Ein Ankauf von Salem, um die Zugänglichkeit großer Teile der Schlossanlage für die Öffentlichkeit zu sichern, ist ohne Zweifel zu begrüßen.
Ein Ankauf der vom Haus Baden beanspruchten Kulturgüter ist nur dann sinnvoll, wenn das Haus Baden auf alle weiteren Ansprüche verzichtet. Es kann dann letzlich offen bleiben, ob das Land auch Kulturgüter kauft, die ihm bereits gehören. Siehe dazu:
http://archiv.twoday.net/stories/4567789/
http://archiv.twoday.net/stories/4545456/
Vorgesehen ist der Ankauf von Stücken aus der Kunsthalle, der Badischen Landesbibliothek, im Badischen Landesmuseum (Kopf'sches Atelier) und im Generallandesarchiv.
Natürlich wäre es rechtswidrig, die Akten über die Zähringerstiftung zu schließen, die meiner Rechtsauffassung zufolge mindestens die Sammlung Jüncke in Salem, die Wessenberg-Sammlung in Konstanz und das Kopf'sche Atelier im Landesmuseum umfasst. Wie die Stadt Konstanz hinsichtlich der Wessenberg-Sammlung verfährt, bleibt abzuwarten. Es ist durchaus möglich, dass ein Gericht bei einer Auseinandersetzung darüber feststellt, dass die Sammlung nicht im Eigentum des Hauses Baden steht, sondern der Zähringer-Stiftung gehört. Konsequenzen hätte dies aber erst einmal nur für die Wessenberg-Sammlung, wenngleich man erwägen mag, dass Änderungen stiftungsrechtlicher Vorschriften eine Klagebefugnis auch für Kläger bringen könnte, die sie heute noch nicht haben. Denkbar wäre, dass die Stadt Baden-Baden klagebefugt werden könnte wegen der vom Haus Baden einkassierten und sträflich vernachlässigten Sammlung Jüncke, die nach dem Stifterwillen in Baden-Baden ausgestellt werden müsste. Unter Umständen könnte man auch die weiteren strittigen Punkte hinsichtlich der Zähringerstiftung aufrollen. Das sind aber höchst vage Spekukulationen, denn es spricht alles dafür, dass die Zähringer-Stiftung im beiderseitigen Einvernehmen und wider Recht und Gesetz und Stifterwillen von Haus Baden und Land BW "beerdigt" wird.
Möglicherweise wird man der Stadt Konstanz Gelder zuschanzen, damit sie sich mit dem Haus Baden einigen kann.
Zu begrüßen wäre, auch die in Salem noch befindlichen Kulturgüter in den Deal einzubeziehen, also nicht nur den Thronsessel, der nach Auffassung der Expertenkommission dem Land gehört, aber im Besitz des Hauses Baden ist. Dies gilt etwa für die kriegsausgelagerten Teile der Waffensammlung des Landesmuseums. Die Sammlung Jüncke sollte als Leihgabe ans Stadtmuseum Baden-Baden gegeben und dort ausgestellt werden. Erworben werden sollte auch die denkmalgeschützte Zähringer-Bildnisgalerie in Salem, auch wenn es sich um "Familienbilder" handelt.
2000 wollte das Haus Baden sein Salemer Archiv verkaufen:
http://archiv.twoday.net/stories/4700175/
Neben den Beständen im GLAK sollte auch dieses am besten in die Verkaufsmasse gelangen.
Bei den Beständen im GLAK muss der Genehmigungsvorbehalt des Hauses Baden fallen, sonst kann man den Ankauf lassen, denn ein Besitzrecht hat das Archiv bereits.
Es wäre natürlich absolut hirnrissig, dem Haus Baden Millionen für Kulturgüter in den Rachen zu werfen, wenn man genau wüsste, dass dieses an seiner Rechtsauffassung festhält, die es ohne eine diesbezügliche Einigung jederzeit gerichtlich überprüfen lassen könnte.
Ende Oktober soll nach Oettingers Zeitplan der Ministerrat ein Angebot schnüren. Den Fraktionsvorsitzenden hat er zwar keine konkreten Zahlen auf den Tisch gelegt. Trotzdem kursieren erste Summen: Für die riesige Schlossanlage Salem mit dem kulturhistorisch wichtigen Münster werden Beträge zwischen 25 und 30 Millionen Euro genannt. Die Kunstschätze, die in Museen des Landes hängen, ihm aber noch nicht gehören, beziffert ein von der Regierung bestelltes Gutachten auf sechs Millionen Euro.
http://stimme.de/suedwesten/nachrichten/sonstige;art1960,1370687
KOMMENTAR
Ein Ankauf von Salem, um die Zugänglichkeit großer Teile der Schlossanlage für die Öffentlichkeit zu sichern, ist ohne Zweifel zu begrüßen.
Ein Ankauf der vom Haus Baden beanspruchten Kulturgüter ist nur dann sinnvoll, wenn das Haus Baden auf alle weiteren Ansprüche verzichtet. Es kann dann letzlich offen bleiben, ob das Land auch Kulturgüter kauft, die ihm bereits gehören. Siehe dazu:
http://archiv.twoday.net/stories/4567789/
http://archiv.twoday.net/stories/4545456/
Vorgesehen ist der Ankauf von Stücken aus der Kunsthalle, der Badischen Landesbibliothek, im Badischen Landesmuseum (Kopf'sches Atelier) und im Generallandesarchiv.
Natürlich wäre es rechtswidrig, die Akten über die Zähringerstiftung zu schließen, die meiner Rechtsauffassung zufolge mindestens die Sammlung Jüncke in Salem, die Wessenberg-Sammlung in Konstanz und das Kopf'sche Atelier im Landesmuseum umfasst. Wie die Stadt Konstanz hinsichtlich der Wessenberg-Sammlung verfährt, bleibt abzuwarten. Es ist durchaus möglich, dass ein Gericht bei einer Auseinandersetzung darüber feststellt, dass die Sammlung nicht im Eigentum des Hauses Baden steht, sondern der Zähringer-Stiftung gehört. Konsequenzen hätte dies aber erst einmal nur für die Wessenberg-Sammlung, wenngleich man erwägen mag, dass Änderungen stiftungsrechtlicher Vorschriften eine Klagebefugnis auch für Kläger bringen könnte, die sie heute noch nicht haben. Denkbar wäre, dass die Stadt Baden-Baden klagebefugt werden könnte wegen der vom Haus Baden einkassierten und sträflich vernachlässigten Sammlung Jüncke, die nach dem Stifterwillen in Baden-Baden ausgestellt werden müsste. Unter Umständen könnte man auch die weiteren strittigen Punkte hinsichtlich der Zähringerstiftung aufrollen. Das sind aber höchst vage Spekukulationen, denn es spricht alles dafür, dass die Zähringer-Stiftung im beiderseitigen Einvernehmen und wider Recht und Gesetz und Stifterwillen von Haus Baden und Land BW "beerdigt" wird.
Möglicherweise wird man der Stadt Konstanz Gelder zuschanzen, damit sie sich mit dem Haus Baden einigen kann.
Zu begrüßen wäre, auch die in Salem noch befindlichen Kulturgüter in den Deal einzubeziehen, also nicht nur den Thronsessel, der nach Auffassung der Expertenkommission dem Land gehört, aber im Besitz des Hauses Baden ist. Dies gilt etwa für die kriegsausgelagerten Teile der Waffensammlung des Landesmuseums. Die Sammlung Jüncke sollte als Leihgabe ans Stadtmuseum Baden-Baden gegeben und dort ausgestellt werden. Erworben werden sollte auch die denkmalgeschützte Zähringer-Bildnisgalerie in Salem, auch wenn es sich um "Familienbilder" handelt.
2000 wollte das Haus Baden sein Salemer Archiv verkaufen:
http://archiv.twoday.net/stories/4700175/
Neben den Beständen im GLAK sollte auch dieses am besten in die Verkaufsmasse gelangen.
Bei den Beständen im GLAK muss der Genehmigungsvorbehalt des Hauses Baden fallen, sonst kann man den Ankauf lassen, denn ein Besitzrecht hat das Archiv bereits.
Es wäre natürlich absolut hirnrissig, dem Haus Baden Millionen für Kulturgüter in den Rachen zu werfen, wenn man genau wüsste, dass dieses an seiner Rechtsauffassung festhält, die es ohne eine diesbezügliche Einigung jederzeit gerichtlich überprüfen lassen könnte.
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KlausGraf - am Samstag, 18. Oktober 2008, 00:17 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.alteskochbuch.at/rezeptdatenbank.html
Beispiel:
Aus: LMO MS 212 - Kochbuch Barbara Danner gehörig (1822): 0019r - 0019v
Alter Rezeptname: Germ Krapfen
Aktueller Rezeptname: Germkrapfen
Zutaten: Mehl, Germ, Milch, Eier
Transkription: Man nimt ein Masserl schönes Mehl in ein Schüssel macht in der Mitte ein Gruben, nimt 4 Löfl gute Germ ein Seitl laulichte Milch aber keine gesottene, spridelt es ab und schütt es in die Gruben, dann rührt man ein wenig Mehl hinein, läßt es gut gehen dann schlagt man zwey ganze Eyr und einen Dotter spridelt es mit einen Seitl laulichte Milch ab, und rührt es unter das aufgegangene Tampfl und wenn es noch zu fest wird nihmt man eine Milch noch dazu dann schlagt man den Taig gut ab, bis er Blattern macht und von Löffel läßt, dann läßt man ihn gehen, dann nimt man einen Schöpf= löffel taucht ihn in Mehl ein, und macht sie ein nach den andern auf ein Nudlbret, welches mit Mehl bestreuet ist, heraus, dann zieh ihn heraus und thue ihn ins Schmalz, und bachen.
Übersetzung: 0,96 l Mehl in ein Schüssel geben, in der Mitte eine Grube machen. 4 Eßl. Germ in 0,35 l lauwarmer Milch auflösen, versprudeln und in die Grube leeren. Ein wenig Mehl aus dem Rand einmischen und dieses Dampfl gehen lassen. Dann schlägt man 2 ganze Eier und einen Dotter in weitere 0,35 l lauwarme Milch, versprudelt es und gibt es zum Dampfl. Wenn der Teig zu fest ist, noch etwas Milch zufügen. Den Teig gut abschlagen bis er Blasen wirft und sich vom Löffel löst, danach gehen lassen. Mit einem bemehlten Schöpflöffel Krapfen ausstechen, diese auf ein bemehltes Nudelbrett legen und sie in Schmalz herausbacken.

Beispiel:
Aus: LMO MS 212 - Kochbuch Barbara Danner gehörig (1822): 0019r - 0019v
Alter Rezeptname: Germ Krapfen
Aktueller Rezeptname: Germkrapfen
Zutaten: Mehl, Germ, Milch, Eier
Transkription: Man nimt ein Masserl schönes Mehl in ein Schüssel macht in der Mitte ein Gruben, nimt 4 Löfl gute Germ ein Seitl laulichte Milch aber keine gesottene, spridelt es ab und schütt es in die Gruben, dann rührt man ein wenig Mehl hinein, läßt es gut gehen dann schlagt man zwey ganze Eyr und einen Dotter spridelt es mit einen Seitl laulichte Milch ab, und rührt es unter das aufgegangene Tampfl und wenn es noch zu fest wird nihmt man eine Milch noch dazu dann schlagt man den Taig gut ab, bis er Blattern macht und von Löffel läßt, dann läßt man ihn gehen, dann nimt man einen Schöpf= löffel taucht ihn in Mehl ein, und macht sie ein nach den andern auf ein Nudlbret, welches mit Mehl bestreuet ist, heraus, dann zieh ihn heraus und thue ihn ins Schmalz, und bachen.
Übersetzung: 0,96 l Mehl in ein Schüssel geben, in der Mitte eine Grube machen. 4 Eßl. Germ in 0,35 l lauwarmer Milch auflösen, versprudeln und in die Grube leeren. Ein wenig Mehl aus dem Rand einmischen und dieses Dampfl gehen lassen. Dann schlägt man 2 ganze Eier und einen Dotter in weitere 0,35 l lauwarme Milch, versprudelt es und gibt es zum Dampfl. Wenn der Teig zu fest ist, noch etwas Milch zufügen. Den Teig gut abschlagen bis er Blasen wirft und sich vom Löffel löst, danach gehen lassen. Mit einem bemehlten Schöpflöffel Krapfen ausstechen, diese auf ein bemehltes Nudelbrett legen und sie in Schmalz herausbacken.

KlausGraf - am Samstag, 18. Oktober 2008, 00:05 - Rubrik: Unterhaltung
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Hochschulen in aller Welt fördern die Verbindung der Hochschulabsolventen (Alumni) mit der Hochschule. Die Alumni werden als höchst wertvolle Ressource gesehen, die durch finanzielle, aber auch ideelle Förderung der Hochschule in den Kreis der Akteure einbezogen sind, die daran arbeiten, die Ziele der Hochschule zu verwirklichen.
Um auch auf dem Gebiet des Open Access die Verbundenheit der Alumni und der Hochschule zu stärken, wäre es sinnvoll, den Alumni die Möglichkeit zu eröffnen, wissenschaftliche Publikationen auf dem Hochschulschriftenserver zu deponieren.
Bereits jetzt dürften viele Hochschulen hinsichtlich der Qualifikationsarbeiten wie Dissertationen und Habilitationen, die an der Hochschule entstanden sind, eine Veröffentlichung auf dem Hochschulschriftenserver ohne zeitliche Begrenzung ermöglichen. Als ich vor Jahren in Tübingen wegen meiner Dissertation (1987) anklopfte, erhielt ich die Auskunft, diese könne auf dem Tübinger Schriftenserver veröffentlicht werden.
Es dürfte wohl keinem Zweifel unterliegen, dass ein Hochschulschriftenserver (auch wenn ärmelschonerbewehrte bürokratische Verwalter nicht selten sind, wie ich von Freidok weiss) die Beiträge eines Alumnus, der Nobelpreisträger ist, aufnehmen würde, auch wenn dieser an einer anderer Universität inzwischen lehrt.
Eine Öffnung der Schriftenserver hätte überwiegend Vorteile:
(1) Der Schriftenserver würde weiter gefüllt, siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/3264283/
(2) Es besteht die Chance, wertvolle Fachpublikationen Open Access zu machen, etwa aus dem Bereich der Wirtschaft oder der Politik.
Es wäre vermutlich der Universität Leipzig hochwillkommen, Publikationen einer ehemaligen Diplomandin, Frau Angela Merkel, einstellen zu dürfen.
(3) Angesichts der zunehmenden Bedeutung von Open Access für die Wissenschaftskommunikation wäre eine Stärkung der Bindungen zwischen Universität und Alumni auch auf diesem Gebiet wichtig.
Daher hat die Uni Göttingen 2007 auf dem Göttinger Alumni-Tag auch Open Access vorgestellt.
(4) Da Peter Suber und Brewster Kahle derzeit ihren Plan eines universalen Repositoriums nicht weiterverfolgen und für Publikationen aus vielen Disziplinen auch aus Sprachgründen ein disziplinäres Repositorium nicht in Betracht kommt, würde eine flächendeckende Alumni-Regelung eine große Lücke bei der Möglichkeit, Open Access-Publikationen in einem anerkannten OA-Server unterzubringen, schließen.
Die meisten wissenschaftlich Tätigen, die nicht an eine Hochschule angebunden sind, haben einen Hochschulabschluss, sind also Alumni. Ihre Publikationen wären also mit dem Alumni-Privileg ohne weiteres für OA (im Sinne des grünen Wegs) gesichert.
Auch Wissenschaftler (z.B. aus der Dritten Welt), die an einer Hochschule tätig sind, die noch keinen Schriftenserver unterhält, können auf diese Weise Self-Archiving betreiben.
Als Nachteile könnten angesprochen werden:
a) die strikte Begrenzung der Schriftenserver für Hochschulangehörige wird aufgeweicht
In vielen Hochschulen lässt man aber auch bereits jetzt schon nach Einzelfallprüfung hochwertige externe Publikationen zu (z.B. die FU Berlin die Vier Prinzen) zu.
b) einzelne Alumni-Publikationen genügen nicht wissenschaftlichen Standards
Das ist auch bei Publikationen von Hochschulangehörigen mitunter der Fall. Eine kursorische Prüfung vor Einstellung wäre sicher akzeptabel, sollte sich herausstellen, dass Inakzeptables eingeliefert wird.
Dieser Vorschlag plädiert dafür, von der mantra-artigen Behauptung, nur institutionelle Mandate könnten Dokumentenserver füllen, abzusehen und neue Wege auszuprobieren. Es ist definitiv falsch, dass nur institutionelle Mandate OA wirklich fördern können, wie das niederländische Programm "Cream of Science" beweist. Und die wissenschaftliche Produktion der nicht an einer Hochschule Tätigen wird durch dieses Mantra in schäbiger Weise mit Füßen getreten.
Um auch auf dem Gebiet des Open Access die Verbundenheit der Alumni und der Hochschule zu stärken, wäre es sinnvoll, den Alumni die Möglichkeit zu eröffnen, wissenschaftliche Publikationen auf dem Hochschulschriftenserver zu deponieren.
Bereits jetzt dürften viele Hochschulen hinsichtlich der Qualifikationsarbeiten wie Dissertationen und Habilitationen, die an der Hochschule entstanden sind, eine Veröffentlichung auf dem Hochschulschriftenserver ohne zeitliche Begrenzung ermöglichen. Als ich vor Jahren in Tübingen wegen meiner Dissertation (1987) anklopfte, erhielt ich die Auskunft, diese könne auf dem Tübinger Schriftenserver veröffentlicht werden.
Es dürfte wohl keinem Zweifel unterliegen, dass ein Hochschulschriftenserver (auch wenn ärmelschonerbewehrte bürokratische Verwalter nicht selten sind, wie ich von Freidok weiss) die Beiträge eines Alumnus, der Nobelpreisträger ist, aufnehmen würde, auch wenn dieser an einer anderer Universität inzwischen lehrt.
Eine Öffnung der Schriftenserver hätte überwiegend Vorteile:
(1) Der Schriftenserver würde weiter gefüllt, siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/3264283/
(2) Es besteht die Chance, wertvolle Fachpublikationen Open Access zu machen, etwa aus dem Bereich der Wirtschaft oder der Politik.
Es wäre vermutlich der Universität Leipzig hochwillkommen, Publikationen einer ehemaligen Diplomandin, Frau Angela Merkel, einstellen zu dürfen.
(3) Angesichts der zunehmenden Bedeutung von Open Access für die Wissenschaftskommunikation wäre eine Stärkung der Bindungen zwischen Universität und Alumni auch auf diesem Gebiet wichtig.
Daher hat die Uni Göttingen 2007 auf dem Göttinger Alumni-Tag auch Open Access vorgestellt.
(4) Da Peter Suber und Brewster Kahle derzeit ihren Plan eines universalen Repositoriums nicht weiterverfolgen und für Publikationen aus vielen Disziplinen auch aus Sprachgründen ein disziplinäres Repositorium nicht in Betracht kommt, würde eine flächendeckende Alumni-Regelung eine große Lücke bei der Möglichkeit, Open Access-Publikationen in einem anerkannten OA-Server unterzubringen, schließen.
Die meisten wissenschaftlich Tätigen, die nicht an eine Hochschule angebunden sind, haben einen Hochschulabschluss, sind also Alumni. Ihre Publikationen wären also mit dem Alumni-Privileg ohne weiteres für OA (im Sinne des grünen Wegs) gesichert.
Auch Wissenschaftler (z.B. aus der Dritten Welt), die an einer Hochschule tätig sind, die noch keinen Schriftenserver unterhält, können auf diese Weise Self-Archiving betreiben.
Als Nachteile könnten angesprochen werden:
a) die strikte Begrenzung der Schriftenserver für Hochschulangehörige wird aufgeweicht
In vielen Hochschulen lässt man aber auch bereits jetzt schon nach Einzelfallprüfung hochwertige externe Publikationen zu (z.B. die FU Berlin die Vier Prinzen) zu.
b) einzelne Alumni-Publikationen genügen nicht wissenschaftlichen Standards
Das ist auch bei Publikationen von Hochschulangehörigen mitunter der Fall. Eine kursorische Prüfung vor Einstellung wäre sicher akzeptabel, sollte sich herausstellen, dass Inakzeptables eingeliefert wird.
Dieser Vorschlag plädiert dafür, von der mantra-artigen Behauptung, nur institutionelle Mandate könnten Dokumentenserver füllen, abzusehen und neue Wege auszuprobieren. Es ist definitiv falsch, dass nur institutionelle Mandate OA wirklich fördern können, wie das niederländische Programm "Cream of Science" beweist. Und die wissenschaftliche Produktion der nicht an einer Hochschule Tätigen wird durch dieses Mantra in schäbiger Weise mit Füßen getreten.
KlausGraf - am Freitag, 17. Oktober 2008, 19:48 - Rubrik: Open Access
VGH Mannheim, Urteil vom 8. 5. 2008 - 1 S 2914/07
NVwZ-RR 2008, S. 700f.
Auszüge aus dem Urteil:
Am 29. 6. 2005 hielt sich der Kl. im Lesesaal der Badischen Landesbibliothek in K. [wo außer in Karlsruhe gibt es eine Badische Landesbibliothek??] auf. Dort fotografierte er ohne deren Einwilligung eine andere Bibliotheksnutzerin, Frau X, die ihm seiner Ansicht nach den von ihm benutzten Arbeitsplatz streitig gemacht hatte. Der Aufforderung von Frau X, den Film herauszugeben, kam der Kl. nicht nach. Der hinzu gerufene Polizeivollzugsdienst verbrachte den Kl. zum Polizeirevier K., wo der Film beschlagnahmt und in Verwahrung genommen wurde. In der dem Kl. ausgehändigten Beschlagnahmeverfügung wird als Grund für die Beschlagnahme angegeben „Schutz privater Rechte (KUG)“. Mit seinem am 29. 7. 2005 erhobenen Widerspruch machte der Kl. geltend, dass eine nach § 22 KUG allein verbotene Veröffentlichung oder Verbreitung des Bildes nicht zu befürchten sei. Eine andere Vorschrift, die das Fotografieren von Personen hindere, sei nicht ersichtlich. Mit Widerspruchsbescheid vom 28. 11. 2005 wies das Regierungspräsidium K. den Widerspruch zurück. Der Kl. hat hiergegen zunächst Anfechtungsklage erhoben. Mit Urteil vom 2. 4. 2007 hat das VG die Klage, mit der nunmehr sachdienlich ein Fortsetzungsfeststellungsbegehren verfolgt werde, abgewiesen.
Die hiergegen eingereichte Berufung des Kl. war ohne Erfolg.
[...]
§ 22 KUG erwähnt als - nach § 33 KUG strafbewehrte - Verletzungshandlungen nur die Verbreitung und öffentliche Zurschaustellung eines Bildnisses ohne Einwilligung des Abgebildeten. § 201a StGB stellt das unbefugte Herstellen von Bildaufnahmen aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich unter Strafe. Es ist indessen anerkannt, dass - nicht zuletzt angesichts der nur fragmentarischen Natur des Strafrechts - diese Regelungen nicht abschließend sind. Vielmehr kann auch das bloße Herstellen einer Aufnahme einer Person, die sich nicht im persönlichen Rückzugsbereich, sondern in der Öffentlichkeit aufhält, gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht verstoßen (vgl. Wandtke/Bullinger/Fricke, UrheberR, 2. Aufl. [2006], § 22 KUG, Rdnr. 9; Steffen, in: Löffler, PresseR, 5. Aufl. [2006], § 6 LPressG, Rdnrn. 119, 123, jew. m.w. Nachw.; VGH Mannheim, Urt. v. 22. 2. 1995 - 1 S 3184/94). Denn schon dadurch wird das Erscheinungsbild des Betr. in einer bestimmten Situation von seiner Person abgelöst, datenmäßig fixiert und seiner Kontrolle und Verfügungsmacht entzogen, woraus ein Schutzbedürfnis erwächst (s. BVerfGE 101, 361 [380f.] = NJW 2000, 1021; BVerfG, NJW 2008, 1793). Die Feststellung eines unzulässigen Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht des Betr. durch das Anfertigen eines Bildes erfordert eine Würdigung aller Umstände des Einzelfalls und eine Güter- und Interessenabwägung der schutzwürdigen Rechtsposition der Bet. (BGH, NJW 1995, 1955f. = GRUR 1995, 621). Hiernach ist nichts dafür ersichtlich, dass die Betr. die Anfertigung der Bilder durch den Kl. hätte dulden müssen. Ein anerkennenswertes Interesse, die Betr. zu fotografieren, hat der Kl. nicht dargetan. Die von ihm geäußerten Vermutungen und Verdächtigungen entziehen sich einer rationalen Bewertung. Sie sind vielmehr Ausdruck eines offensichtlich schon lang andauernden psychiatrischen Krankheitsbildes, das sich in Wahnvorstellungen äußert. In einer solchen Situation gewinnt das Interesse der Betr., nicht von einem Unbekannten fotografiert zu werden, besonderes Gewicht. Denn das Verhalten des Kl. stellte sich aus der Sicht der Betr. - auch ohne nähere Kenntnis des psycho-pathologischen Hintergrunds - so dar, dass die Bandbreite eines allgemein üblichen und verständlichen Vorgehens deutlich überschritten war; es konnte von ihr als unberechenbar, wenn nicht gar bedrohlich, angesehen werden. (Wird ausgeführt.)
b) Am polizeilichen Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vor Beeinträchtigungen, die - wie hier - weder durch die Strafgesetze noch durch das Ordnungswidrigkeitenrecht sanktioniert sind und bei denen demnach nicht die Unversehrtheit der Rechtsordnung in Bezug auf Normen des öffentlichen Rechts in Rede steht, muss nach der ausdrücklichen Regelung in § 1 I 1 PolG ein öffentliches Interesse bestehen. Dieses Interesse kann sich insoweit allein aus dem im Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 III GG wurzelnden allgemeinen Justizgewährleistungsanspruch ergeben, der wirkungsvollen Rechtsschutz garantiert (vgl. zuletzt: BVerfGE 117, 71 [121f.] = NJW 2007, 1933 m.w. Nachw.; s. auch Denninger, in: Lisken/Denninger, Hdb. d. PolizeiR, 4. Aufl. [2007], Kap. E, Rdnr. 30). Damit wird auf die Bestimmung des § 2 II PolG Bezug genommen. Danach obliegt der Schutz privater Rechte der Polizei nur auf Antrag des Berechtigten und nur dann, wenn gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig zu erlangen ist und wenn ohne polizeiliche Hilfe die Gefahr besteht, dass die Verwirklichung des Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert wird.
Der Polizeivollzugsdienst des Bekl. hat diese Voraussetzung nicht verkannt. Er hat die Beschlagnahme als Sicherungsmaßnahme im Hinblick auf den erst noch zu beantragenden gerichtlichen Rechtsschutz angeordnet (vgl. VGH Mannheim, NVwZ 2001, 1292 = VBlBW 2001, 102f.). Dabei ist er zu Recht von einer besonderen Dringlichkeit ausgegangen, da gerade die unbefugte Verfügungsmöglichkeit des Kl. über eine Fotografie der Betr. in Rede stand und ohne einen sofortigen polizeilichen Zugriff unkontrollierte Vervielfältigungen zu besorgen waren.
NVwZ-RR 2008, S. 700f.
Auszüge aus dem Urteil:
Am 29. 6. 2005 hielt sich der Kl. im Lesesaal der Badischen Landesbibliothek in K. [wo außer in Karlsruhe gibt es eine Badische Landesbibliothek??] auf. Dort fotografierte er ohne deren Einwilligung eine andere Bibliotheksnutzerin, Frau X, die ihm seiner Ansicht nach den von ihm benutzten Arbeitsplatz streitig gemacht hatte. Der Aufforderung von Frau X, den Film herauszugeben, kam der Kl. nicht nach. Der hinzu gerufene Polizeivollzugsdienst verbrachte den Kl. zum Polizeirevier K., wo der Film beschlagnahmt und in Verwahrung genommen wurde. In der dem Kl. ausgehändigten Beschlagnahmeverfügung wird als Grund für die Beschlagnahme angegeben „Schutz privater Rechte (KUG)“. Mit seinem am 29. 7. 2005 erhobenen Widerspruch machte der Kl. geltend, dass eine nach § 22 KUG allein verbotene Veröffentlichung oder Verbreitung des Bildes nicht zu befürchten sei. Eine andere Vorschrift, die das Fotografieren von Personen hindere, sei nicht ersichtlich. Mit Widerspruchsbescheid vom 28. 11. 2005 wies das Regierungspräsidium K. den Widerspruch zurück. Der Kl. hat hiergegen zunächst Anfechtungsklage erhoben. Mit Urteil vom 2. 4. 2007 hat das VG die Klage, mit der nunmehr sachdienlich ein Fortsetzungsfeststellungsbegehren verfolgt werde, abgewiesen.
Die hiergegen eingereichte Berufung des Kl. war ohne Erfolg.
[...]
§ 22 KUG erwähnt als - nach § 33 KUG strafbewehrte - Verletzungshandlungen nur die Verbreitung und öffentliche Zurschaustellung eines Bildnisses ohne Einwilligung des Abgebildeten. § 201a StGB stellt das unbefugte Herstellen von Bildaufnahmen aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich unter Strafe. Es ist indessen anerkannt, dass - nicht zuletzt angesichts der nur fragmentarischen Natur des Strafrechts - diese Regelungen nicht abschließend sind. Vielmehr kann auch das bloße Herstellen einer Aufnahme einer Person, die sich nicht im persönlichen Rückzugsbereich, sondern in der Öffentlichkeit aufhält, gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht verstoßen (vgl. Wandtke/Bullinger/Fricke, UrheberR, 2. Aufl. [2006], § 22 KUG, Rdnr. 9; Steffen, in: Löffler, PresseR, 5. Aufl. [2006], § 6 LPressG, Rdnrn. 119, 123, jew. m.w. Nachw.; VGH Mannheim, Urt. v. 22. 2. 1995 - 1 S 3184/94). Denn schon dadurch wird das Erscheinungsbild des Betr. in einer bestimmten Situation von seiner Person abgelöst, datenmäßig fixiert und seiner Kontrolle und Verfügungsmacht entzogen, woraus ein Schutzbedürfnis erwächst (s. BVerfGE 101, 361 [380f.] = NJW 2000, 1021; BVerfG, NJW 2008, 1793). Die Feststellung eines unzulässigen Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht des Betr. durch das Anfertigen eines Bildes erfordert eine Würdigung aller Umstände des Einzelfalls und eine Güter- und Interessenabwägung der schutzwürdigen Rechtsposition der Bet. (BGH, NJW 1995, 1955f. = GRUR 1995, 621). Hiernach ist nichts dafür ersichtlich, dass die Betr. die Anfertigung der Bilder durch den Kl. hätte dulden müssen. Ein anerkennenswertes Interesse, die Betr. zu fotografieren, hat der Kl. nicht dargetan. Die von ihm geäußerten Vermutungen und Verdächtigungen entziehen sich einer rationalen Bewertung. Sie sind vielmehr Ausdruck eines offensichtlich schon lang andauernden psychiatrischen Krankheitsbildes, das sich in Wahnvorstellungen äußert. In einer solchen Situation gewinnt das Interesse der Betr., nicht von einem Unbekannten fotografiert zu werden, besonderes Gewicht. Denn das Verhalten des Kl. stellte sich aus der Sicht der Betr. - auch ohne nähere Kenntnis des psycho-pathologischen Hintergrunds - so dar, dass die Bandbreite eines allgemein üblichen und verständlichen Vorgehens deutlich überschritten war; es konnte von ihr als unberechenbar, wenn nicht gar bedrohlich, angesehen werden. (Wird ausgeführt.)
b) Am polizeilichen Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vor Beeinträchtigungen, die - wie hier - weder durch die Strafgesetze noch durch das Ordnungswidrigkeitenrecht sanktioniert sind und bei denen demnach nicht die Unversehrtheit der Rechtsordnung in Bezug auf Normen des öffentlichen Rechts in Rede steht, muss nach der ausdrücklichen Regelung in § 1 I 1 PolG ein öffentliches Interesse bestehen. Dieses Interesse kann sich insoweit allein aus dem im Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 III GG wurzelnden allgemeinen Justizgewährleistungsanspruch ergeben, der wirkungsvollen Rechtsschutz garantiert (vgl. zuletzt: BVerfGE 117, 71 [121f.] = NJW 2007, 1933 m.w. Nachw.; s. auch Denninger, in: Lisken/Denninger, Hdb. d. PolizeiR, 4. Aufl. [2007], Kap. E, Rdnr. 30). Damit wird auf die Bestimmung des § 2 II PolG Bezug genommen. Danach obliegt der Schutz privater Rechte der Polizei nur auf Antrag des Berechtigten und nur dann, wenn gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig zu erlangen ist und wenn ohne polizeiliche Hilfe die Gefahr besteht, dass die Verwirklichung des Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert wird.
Der Polizeivollzugsdienst des Bekl. hat diese Voraussetzung nicht verkannt. Er hat die Beschlagnahme als Sicherungsmaßnahme im Hinblick auf den erst noch zu beantragenden gerichtlichen Rechtsschutz angeordnet (vgl. VGH Mannheim, NVwZ 2001, 1292 = VBlBW 2001, 102f.). Dabei ist er zu Recht von einer besonderen Dringlichkeit ausgegangen, da gerade die unbefugte Verfügungsmöglichkeit des Kl. über eine Fotografie der Betr. in Rede stand und ohne einen sofortigen polizeilichen Zugriff unkontrollierte Vervielfältigungen zu besorgen waren.
KlausGraf - am Freitag, 17. Oktober 2008, 19:15 - Rubrik: Archivrecht
Niemandem, der im GLAK forscht oder arbeitet sind die Brauerschen Rubriken unbekannt. Wesentlich bekannter ist freilich die Karlsruher Brauerstraße.

Das Brauerstraßen-Bild stammt aus dem Karlsruher Stadtwiki, eine Lizenz ist nicht angegeben, denn die Standardlizenz CC-BY-NC-SA gilt nicht für Bilder. Wir sind bereit, auch ohne anwaltliche Abmahnung das Bild vom Netz zu nehmen, wenn der Rechteinhaber dies wünscht.
Das Brauerstraßen-Bild stammt aus dem Karlsruher Stadtwiki, eine Lizenz ist nicht angegeben, denn die Standardlizenz CC-BY-NC-SA gilt nicht für Bilder. Wir sind bereit, auch ohne anwaltliche Abmahnung das Bild vom Netz zu nehmen, wenn der Rechteinhaber dies wünscht.
KlausGraf - am Freitag, 17. Oktober 2008, 18:04 - Rubrik: Archivgeschichte
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Die Passauer Neue Presse (Link) würdigt die Kinderbuchautoren und verweist auf die Zukunft seines Nachlasses: ".... Sein riesiges Archiv .... hat der Schriftsteller bereits der Internationalen Jugendbibliothek in München vermacht. ...."
Wikipedia-Artikel:
http://de.wikipedia.org/wiki/Otfried_Preu%C3%9Fler
Homepage Preußlers:
http://www.preussler.de/
Wikipedia-Artikel:
http://de.wikipedia.org/wiki/Otfried_Preu%C3%9Fler
Homepage Preußlers:
http://www.preussler.de/
Wolf Thomas - am Freitag, 17. Oktober 2008, 16:45 - Rubrik: Literaturarchive
"Die Internationale Jugendbibliothek verfügt über eine weltweit einmalige Sammlung von knapp 580.000 Kinder- und Jugendbüchern in über 130 Sprachen aus vier Jahrhunderten. Hinzu kommen 30.000 Titel internationale Fachliteratur, sowie etwa 250 laufende Fachzeitschriften und 40.000 Dokumente. Etwa 1.000 Verlage aus aller Welt senden jährlich kostenlos ihre Neuerscheinungen. ....
Zu diesem über die Jahre stetig wachsenden Bestand kommen immer wieder Spezialsammlungen als Schenkungen hinzu. Auch aus Nachlassbeständen erhält die Bibliothek wertvolles Material,
z. B. Erstausgaben, teilweise signiert, Manuskripte, Autographen, Originalillustrationen, Plakate.
Besonders hervorzuheben sind die Nachlässe von Michael Ende, James Krüss und Heinrich Maria Denneborg sowie der Vorlass von Binette Schroeder und eine umfangreiche Schenkung der Bücher Erich Kästners. .....
Quelle:
http://www.ijb.de/
Zu diesem über die Jahre stetig wachsenden Bestand kommen immer wieder Spezialsammlungen als Schenkungen hinzu. Auch aus Nachlassbeständen erhält die Bibliothek wertvolles Material,
z. B. Erstausgaben, teilweise signiert, Manuskripte, Autographen, Originalillustrationen, Plakate.
Besonders hervorzuheben sind die Nachlässe von Michael Ende, James Krüss und Heinrich Maria Denneborg sowie der Vorlass von Binette Schroeder und eine umfangreiche Schenkung der Bücher Erich Kästners. .....
Quelle:
http://www.ijb.de/
Wolf Thomas - am Freitag, 17. Oktober 2008, 16:43 - Rubrik: Literaturarchive
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" .... Namensgeber ist der studierte Rechtswissenschaftler, Historiker, Archivar und Landwirt Friedrich Gustav Habel (1792 - 1867). Geboren in Oranienstein bei Diez an der Lahn, verbrachte er seine Jugend und Schulzeit in Idstein, wo sein Vater seinerzeit den Kalmenhof besaß. Neben seinem regulären Jurastudium in Gießen und Heidelberg widmete er sich seinem Hobby, der Geschichte. Einen Seelenverwandten fand er dabei in Friedrich Creuzer, der in Heidelberg lehrte. Bekannt wurde Creuzer jedoch vor allem dadurch, dass sich seinetwegen seine Geliebte, die Dichterin Caroline von Günderode, in Winkel im Rheingau das Leben nahm.
Habel musste sein Studium abbrechen und Heidelberg verlassen, nachdem er bei einem Säbelduell seinen Gegner lebensgefährlich verletzt hatte. Er ging nach Schierstein, wo sein Vater ebenfalls einen großen Gutshof mit rund 250 Morgen Land besaß. Als Friedrich Gustavs Vater 1814 starb, erbte er dieses Gehöft und war fortan wirtschaftlich unabhängig. So konnte er sich ganz seinem Hobby widmen, ohne seine Zeit in Staatsdiensten verbringen zu müssen.
Habel engagierte sich besonders im Verein für Nassauische Altertumskunde. Gut 30 Jahre lang wirkte er dort als Vereinssekretär. Seine ganz besondere Liebe jedoch galt den mittelalterlichen Burgen in der Region. Viele von ihnen waren im 19. Jahrhundert trotz der Geistesbewegung der Romantik vom endgültigen Verfall bedroht. Habel stemmte sich gegen diese Entwicklung - und ließ sich dies auch eine Stange Geld kosten. Vier Burgen, nämlich die in Eppstein, Burg Gutenfels bei Kaub, Burg "Maus" über St. Goarshausen und schließlich Burg Reichenberg im heutigen Rheinland-Pfalz, kaufte er einfach. Habels wohl größte Leistung war die Ausgrabung des Römerkastells Saalburg im Taunus.
Sein Leben beschloss Habel übrigens nicht in Schierstein. Eines Nachts waren ohne sein Wissen zehn Pappeln auf seinen dortigen Ländereien gefällt worden - auf Befehl des zuständigen Feldgerichtes, das in den Bäumen "schädliche Gewächse" sah. Habel war darüber so erbost, dass er das gesamte Gut verkaufte und nach Miltenberg zog. Hier starb er am 2. Juli 1867. ...."
Wäre schön, wenn weitere Beispiele folgen .....
Quelle:
http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=3476746
Habel musste sein Studium abbrechen und Heidelberg verlassen, nachdem er bei einem Säbelduell seinen Gegner lebensgefährlich verletzt hatte. Er ging nach Schierstein, wo sein Vater ebenfalls einen großen Gutshof mit rund 250 Morgen Land besaß. Als Friedrich Gustavs Vater 1814 starb, erbte er dieses Gehöft und war fortan wirtschaftlich unabhängig. So konnte er sich ganz seinem Hobby widmen, ohne seine Zeit in Staatsdiensten verbringen zu müssen.
Habel engagierte sich besonders im Verein für Nassauische Altertumskunde. Gut 30 Jahre lang wirkte er dort als Vereinssekretär. Seine ganz besondere Liebe jedoch galt den mittelalterlichen Burgen in der Region. Viele von ihnen waren im 19. Jahrhundert trotz der Geistesbewegung der Romantik vom endgültigen Verfall bedroht. Habel stemmte sich gegen diese Entwicklung - und ließ sich dies auch eine Stange Geld kosten. Vier Burgen, nämlich die in Eppstein, Burg Gutenfels bei Kaub, Burg "Maus" über St. Goarshausen und schließlich Burg Reichenberg im heutigen Rheinland-Pfalz, kaufte er einfach. Habels wohl größte Leistung war die Ausgrabung des Römerkastells Saalburg im Taunus.
Sein Leben beschloss Habel übrigens nicht in Schierstein. Eines Nachts waren ohne sein Wissen zehn Pappeln auf seinen dortigen Ländereien gefällt worden - auf Befehl des zuständigen Feldgerichtes, das in den Bäumen "schädliche Gewächse" sah. Habel war darüber so erbost, dass er das gesamte Gut verkaufte und nach Miltenberg zog. Hier starb er am 2. Juli 1867. ...."
Wäre schön, wenn weitere Beispiele folgen .....
Quelle:
http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=3476746
Wolf Thomas - am Freitag, 17. Oktober 2008, 16:36 - Rubrik: Personalia
"Die wichtigste Figur im Schach ist die Dame. Das weiß natürlich auch die Literaturstudentin Carla Winkler. Aber dass ausgerechnet eine Schachdame ihr Leben so gänzlich verändern würde, konnte sie nicht ahnen.
Für sie beginnt nach einem spektakulären Fund im Marbacher Literaturarchiv eine abenteuerliche Reise ins Quattrocento an den Hof der Medici. Ein außergewöhnliches Geheimnis umgibt den Sonettdichter und Erneuerer des Schachspiels Filippo Gattoni und seinen mysteriösen Schüler...
Mit ihrem neuesten Roman „Damenopfer“ stellt die Autorin eine raffiniert konstruierte Geschichte vor, die sie mit intellektueller Leidenschaft und Anmut erzählt. Begleiten Sie uns und die Autorin auf den Spuren ihrer Protagonistin und lassen Sie sich von dieser spannenden und klugen, vergnüglichen wie herausfordernden Geschichte in Bann schlagen und unterhalten.
Ulrike Zubal arbeitet neben ihrer Tätigkeit als freie Autorin auch als Journalistin und ist Mitarbeiterin beim SWR Fernsehen."
Quelle:
http://www.kulturkurier.de/veranstaltung_135039.html
Wolf Thomas - am Freitag, 17. Oktober 2008, 16:35 - Rubrik: Literaturarchive
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Der Kölner Stadt-Anzeiger (Link) berichtet über die wiederaufgefundenen Archivalien zu Karlheinz Sockhausen: " .... Lehrer Wilfried Lammert hatte zwar gewusst, dass der weltberühmte Komponist Karlheinz Stockhausen am Nicolaus-Cusanus-Gymnasium Abitur gemacht hat. Aber als er nun im Keller des Gymnasiums tatsächlich vier Abiturklausuren aus dem Jahr 1947 sowie ein Lehrer-Gutachten über Stockhausen und einen von diesem verfassten Lebenslauf in den Händen hielt, war er fassungslos. ....."
Die dazugehörige Bilderserie vermittelt einen Eindruck über die Unterbringung des Archivs:

Im Keller des NCG türmen sich die alten Klausuren. (Bild: Neumann)

Auch alte Klassenhefte finden sich im Archiv. (Bild. Neumann)

Normalerweise schützt Plastikfolie die alten Hefte. (Bild: Neumann)
Die dazugehörige Bilderserie vermittelt einen Eindruck über die Unterbringung des Archivs:

Im Keller des NCG türmen sich die alten Klausuren. (Bild: Neumann)

Auch alte Klassenhefte finden sich im Archiv. (Bild. Neumann)

Normalerweise schützt Plastikfolie die alten Hefte. (Bild: Neumann)
Wolf Thomas - am Freitag, 17. Oktober 2008, 16:27 - Rubrik: Kommunalarchive
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Die Siegener Zeitung (Link) stellt heute die Ausstellung "Archiv für nicht gestellte Fragen" des Mainz-Wiesbadener Malers Jens Andres in der Sparkasse Siegen-Weidenau vor. Die Präsentation "installativer Malerei" wird heute abend um 19:30 eröffnet.
Wolf Thomas - am Freitag, 17. Oktober 2008, 09:32 - Rubrik: Wahrnehmung
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Free Online Access to all SAGE Journals until October 31, 2008
https://online.sagepub.com/cgi/register?registration=FTOct2008-10
Kostenlose Registrierung notwendig
Mit Dank an fossa
https://online.sagepub.com/cgi/register?registration=FTOct2008-10
Kostenlose Registrierung notwendig
Mit Dank an fossa
Cherubinos - am Freitag, 17. Oktober 2008, 03:15 - Rubrik: English Corner
"Der Verleger, Publizist und Literaturkritiker Gerhard Wolf wird an diesem Donnerstag (16. Oktober) 80 Jahre alt. Der 1928 in Bad Frankenhausen geborene Wolf, Ehemann der Schriftstellerin Christa Wolf (79), fördert heute in seinem Berliner Verlag „janus press“ besonders die Verbindungen von Literatur und Bildender Kunst. In der DDR trat er seit den 60er Jahren als „Dichter-Begleiter“ hervor und förderte als Lektor vor allem junge und experimentierfreudige Autoren.
Volker Braun, Bernd Jentzsch, Karl Mickel, Heinz Czechowski, Reiner Kunze oder Rainer und Sarah Kirsch zählten zur ersten Generation von Lyrikern, die der studierte Germanist als Lektor beim Mitteldeutschen Verlag Halle (Saale) in den 60er Jahren betreute. Wolf öffnete auch Autoren wie Werner Bräunig (1934-1976) den Weg, dessen Roman „Rummelplatz“ 2007 im Berliner Aufbau-Verlag postum erschien (mit einem Vorwort von Christa Wolf). Er wurde als literarische Entdeckung („sozialistischer Entwicklungsroman der DDR-Gründerjahre“) und als einer der besten deutschen Nachkriegsromane gefeiert.....
Die Berliner Akademie der Künste hat das Archiv Wolfs erworben und in einer Ausstellung vor zwei Jahren der Öffentlichkeit erste Einblicke gewährt. Zum Archivbestand gehören auch Lyrik-Grafik- Editionen und Publikationen aus der subkulturellen Bewegung vor allem der 80er Jahre in der DDR. ...."
Quelle:
http://www.berlinerliteraturkritik.de/index.cfm?id=19750
Volker Braun, Bernd Jentzsch, Karl Mickel, Heinz Czechowski, Reiner Kunze oder Rainer und Sarah Kirsch zählten zur ersten Generation von Lyrikern, die der studierte Germanist als Lektor beim Mitteldeutschen Verlag Halle (Saale) in den 60er Jahren betreute. Wolf öffnete auch Autoren wie Werner Bräunig (1934-1976) den Weg, dessen Roman „Rummelplatz“ 2007 im Berliner Aufbau-Verlag postum erschien (mit einem Vorwort von Christa Wolf). Er wurde als literarische Entdeckung („sozialistischer Entwicklungsroman der DDR-Gründerjahre“) und als einer der besten deutschen Nachkriegsromane gefeiert.....
Die Berliner Akademie der Künste hat das Archiv Wolfs erworben und in einer Ausstellung vor zwei Jahren der Öffentlichkeit erste Einblicke gewährt. Zum Archivbestand gehören auch Lyrik-Grafik- Editionen und Publikationen aus der subkulturellen Bewegung vor allem der 80er Jahre in der DDR. ...."
Quelle:
http://www.berlinerliteraturkritik.de/index.cfm?id=19750
Wolf Thomas - am Donnerstag, 16. Oktober 2008, 17:36 - Rubrik: Literaturarchive
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die Handschriftensammlung der Benediktinerabtei auf der Insel Reichenau im Bodensee war bereits im Mittelalter berühmt. Sie ist in ihrem gesamten Bestand vom Jahr 1804 erhalten geblieben und nach Karlsruhe in die damalige Hofbibliothek überführt worden.
Die insgesamt 215 gezählten Handschriftenfragmente sind bei der Katalogisierung im 19. und 20. Jahrhundert aus Reichenauer Einbänden herausgelöst worden. Sie gehören zu den frühesten Schriftzeugnissen unseres Kulturraumes und finden international Beachtung.
Dank finanzieller Unterstützung aus dem Landesrestaurierungsprogramm Baden-Württemberg konnten die nötigen konservierenden Maßnahmen an den Reichenauer Fragmenten durchgeführt werden. Anschließend wurden sie digitalisiert und für das Internet aufbereitet.
Die Reichenauer Fragmente stehen vollständig im Internet zur Verfügung.
Zugang zu den digitalisierten Fragmenten: http://www.blb-karlsruhe.de/virt_bib/fragmenta_augiensia/
Gerade bei Fragmentabbildungen sollte man nicht mit der Auflösung geizen, da es hier auf kleinste Details ankommt. Leider ist die maximale Auflösung für minutiöse Forschungen nicht ausreichend.

Die insgesamt 215 gezählten Handschriftenfragmente sind bei der Katalogisierung im 19. und 20. Jahrhundert aus Reichenauer Einbänden herausgelöst worden. Sie gehören zu den frühesten Schriftzeugnissen unseres Kulturraumes und finden international Beachtung.
Dank finanzieller Unterstützung aus dem Landesrestaurierungsprogramm Baden-Württemberg konnten die nötigen konservierenden Maßnahmen an den Reichenauer Fragmenten durchgeführt werden. Anschließend wurden sie digitalisiert und für das Internet aufbereitet.
Die Reichenauer Fragmente stehen vollständig im Internet zur Verfügung.
Zugang zu den digitalisierten Fragmenten: http://www.blb-karlsruhe.de/virt_bib/fragmenta_augiensia/
Gerade bei Fragmentabbildungen sollte man nicht mit der Auflösung geizen, da es hier auf kleinste Details ankommt. Leider ist die maximale Auflösung für minutiöse Forschungen nicht ausreichend.

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http://www.bm-st-etienne.fr/abv/framesetPortail.asp
Ich seh aber leider nur Zeichensalat (beim FF hilft "plein ecran"). Irgendwie werde ich den DFG-Viewer noch lieben müssen angesichts der Tatsache, dass irgendwelche Popel-Stadtbibliotheken Digitale Bibliotheken aufsetzen, die man nur mit viel Glück einsehen kann.
Ich seh aber leider nur Zeichensalat (beim FF hilft "plein ecran"). Irgendwie werde ich den DFG-Viewer noch lieben müssen angesichts der Tatsache, dass irgendwelche Popel-Stadtbibliotheken Digitale Bibliotheken aufsetzen, die man nur mit viel Glück einsehen kann.
KlausGraf - am Donnerstag, 16. Oktober 2008, 04:14 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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KlausGraf - am Donnerstag, 16. Oktober 2008, 03:47 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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