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http://bookmarks2009.de/

Mit teils brauchbaren Abbildungen (Wasserzeichen!) aus dem Altbestand der LB Hannover.


http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2009&Sort=3&nr=46703&pos=0&anz=1

Bisher liegt nur die Pressemitteilung vor:

Der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein Werk bislang "nicht erschienen" ist mit der Folge, dass dem Herausgeber der Erstausgabe ein Verwertungsrecht nach § 71 UrhG zusteht.

Im Handschriftenarchiv der Klägerin, der Sing-Akademie zu Berlin, wurde im Jahre 2002 die Komposition des 1741 verstorbenen Komponisten Antonio Vivaldi zur Oper "Motezuma" entdeckt. Die Oper war im Jahre 1733 unter Leitung Vivaldis am Teatro S: Angelo in Venedig uraufgeführt worden. Während das Libretto der Oper bekannt blieb, galt die Komposition lange als verschollen. Die Klägerin gab Faksimilekopien der aufgefundenen Handschrift heraus. Sie ist der Ansicht, sie habe damit als Herausgeberin der Erstausgabe des Werkes ("editio princeps") nach § 71 UrhG das ausschließliche Recht zur Verwertung dieser Komposition erworben. Nach dieser Bestimmung steht demjenigen ein solches dem Urheberrecht ähnliches Recht zu, der "ein bislang nicht erschienenes Werk … erstmals erscheinen lässt". Die Klägerin verlangt von der Beklagten, der Veranstalterin des Düsseldorfer Kulturfestivals "Altstadtherbst", Schadensersatz, weil diese die Oper im September 2005 in Düsseldorf ohne ihre Zustimmung aufgeführt hat.

Landgericht und Berufungsgericht haben die Klage abgewiesen. Die Revision der Klägerin hatte keinen Erfolg. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass derjenige, der als Herausgeber der Erstausgabe ein entsprechendes Verwertungsrecht an einem Werk beansprucht, grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast dafür trägt, dass dieses Werk "nicht erschienen" ist. Da es in aller Regel schwierig ist, das Nichtvorliegen einer Tatsache darzulegen und nachzuweisen - zumal das Nichterschienensein eines jahrhundertealten Werkes - kann der Anspruchsteller sich allerdings zunächst auf die Behauptung beschränken, das Werk sei bislang nicht erschienen. Es ist dann Sache der Gegenseite, die Umstände darzulegen, die dafür sprechen, dass das Werk doch schon erschienen ist. Der Anspruchsteller genügt seiner Darlegungs- und Beweislast, wenn er diese Umstände widerlegt.

Nach diesen Grundsätzen hat die Klägerin - so der Bundesgerichtshof - nicht hinreichend dargelegt, dass Vivaldis Komposition zur Oper "Motezuma" "nicht erschienen" ist. Ein Werk ist nach § 6 Abs. 2 Satz 1 UrhG erschienen, wenn Vervielfältigungsstücke "in genügender Anzahl" der Öffentlichkeit angeboten oder in Verkehr gebracht worden sind. Das ist der Fall, wenn die Zahl der Kopien ausreicht, um dem interessierten Publikum die Kenntnisnahme des Werkes zu ermöglichen. Danach ist - so der BGH - davon auszugehen, dass die Komposition zur Oper "Motezuma" bereits im Jahre 1733 "erschienen" ist. Aus den von den Parteien vorgelegten Stellungnahmen namhafter Musikwissenschaftler geht hervor, dass damals die für venezianische Opernhäuser angefertigten Auftragswerke - und um ein solches handelte es sich bei der Oper "Motezuma" - üblicherweise nur während einer Spielzeit an dem jeweiligen Opernhaus aufgeführt wurden; zudem wurde regelmäßig ein Exemplar der Partitur bei dem Opernhaus hinterlegt, von dem - wie allgemein bekannt war - Interessenten (etwa auswärtige Fürstenhöfe) Abschriften anfertigen lassen konnten. Ob es sich auch im Falle der Oper "Motezuma" so verhalten hat, kann zwar heute nicht mehr festgestellt werden. Da die Klägerin jedoch keine Anhaltspunkte für einen abweichenden Ablauf vorgetragen hat, besteht auch in diesem Fall eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass bereits mit der Übergabe des Notenmaterials an die Beteiligten der Uraufführung und der Hinterlegung eines Exemplars der Partitur bei dem Opernhaus alles getan war, um dem venezianischen Opernpublikum und möglichen Interessenten an Partiturabschriften ausreichend Gelegenheit zur Kenntnisnahme der Komposition zu geben.

Urteil vom 22. Januar 2009 - I ZR 19/07 - Motezuma

LG Düsseldorf - Urteil vom 17. Mai 2006 - 12 O 538/05

OLG Düsseldorf - Urteil vom 16. Januar 2007 - 20 U 112/06, ZUM 2007, 386


Passend dazu Steinhauers Anzeige einer neuen Arbeit über § 71 UrhG:

http://bibliotheksrecht.blog.de/2009/01/23/dissertation-nachgelassenen-werken-5429719/

Zum Thema hier ausführlich:

http://archiv.twoday.net/stories/4807346/

Update: 29.5.2009 Entscheidung ist noch nicht verfügbar!

Update: 1.9.2009 seit kurzem eingestellt
http://archiv.twoday.net/stories/5915504/

Offizielle Stellungnahme der Landesregierung zum Neubauvorhaben des Brandenburgischen Landeshauptarchivs unter:
http://www.parldok.brandenburg.de/parladoku/w4/drs/ab_7000/7038.pdf

http://www.damm-legal.de/olg-koeln-einzelne-daten-aus-einer-datenbank-duerfen-uebernommen-werden

Besonders bemerkenswert erscheint mir an dem Urteil des OLG Köln:

Nach der Rechtsprechung des EuGH (a.a.O. Rz 86 ff, 89) setzt ein Verstoß gegen die § 87 b Abs.1 S. 2 UrhG entsprechende Regelung in Art. 7 Abs. 5 der Datenbankrichtlinie (96/9/EG) voraus, dass die entnommenen Daten in der Summe die Wesentlichkeitsgrenze überschreiten. Die Bestimmung hat in der auch für das Verständnis der harmonisierten Norm des § 87 b Abs. 1 S. 2 UrhG maßgeblichen Auslegung durch den EuGH - wie dieser a.a.O. Rz 86 ausdrücklich ausgeführt hat - nur das Ziel, eine Umgehung des Verbotes aus Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie, der § 87 b Abs. 1 S. 1 UrhG entspricht, zu verhindern. Eine Umgehung kommt aber nur in Frage, wenn auch die Wesentlichkeitsgrenze überschritten ist. Konsequenterweise hat der EuGH a.a.O. in RZ 89 zur Auslegung von Art. 7 Abs. 5 der Richtlinie wörtlich ausgeführt (Unterstreichungen nur hier):

“Somit sind mit ‚Handlungen …, die einer normalen Nutzung … (einer) Datenbank entgegenstehen oder die berechtigten Interessen des Herstellers der Datenbank unzumutbar beeinträchtigen’, unzulässige Verhaltensweisen gemeint, die darauf gerichtet sind, durch die kumulative Wirkung von Entnahmehandlungen die Gesamtheit oder einen wesentlichen Teil des Inhalts der durch das Schutzrecht sui generis geschützten Datenbank wieder zu erstellen und/oder der Öffentlichkeit durch die kumulative Wirkung von Weiterverwendungshandlungen die Gesamtheit oder einen wesentlichen Teil des Inhalts einer Datenbank zur Verfügung zu stellen, und die dadurch die Investition der Person, die diese Datenbank erstellt hat, schwerwiegend beeinträchtigen.”

http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/content/overview

Die ULB Düsseldorf hat digitalisiert:

Bohemia, Alsatia und Palatinatus Rheni.

Übersicht der Digitalisate:

http://de.wikisource.org/wiki/Topographia_Germaniae

"Es soll so breit wie möglich in der österreichischen Gesellschaft Resonanz finden, weder ein reines Forschungsinstitut, noch nur Archiv sein. Es muss soweit wie möglich in die Gesellschaft, in die Schulen, um Aktivitäten zu setzen."
Tom Segev, Leiter des Wiener Wiesenthal-Institut
Quelle: http://derstandard.at/?url=/?id=1231152525363

"Mit der Archivgemeinschaft Nord ist erstmals eine größere Kooperation im Nordkreis des Herzogtums Lauenburg gegründet worden. Das besiegelten mit Stempel und Unterschrift rückwirkend zum 1. Januar die Bürgermeister Wolfgang Engelmann (Mölln) und Rainer Voß (Ratzeburg) sowie die Amtsvorsteher Karl Bartels (Berkenthin), Martin Fischer (Lauenburgische Seen), Ulrich Hardtke (Sandesneben-Nusse) und Friedhelm Wenck (Breitenfelde).
Der gemeinsame Archivar Christian Lopau arbeitete schon bisher in allen beteiligten Städten und Ämtern. Jetzt braucht er jedoch nur noch an eine gemeinsame Stelle seine Berichte und Abrechnungen abzuliefern. Lopau bleibt Bediensteter Möllns. Sein Einsatz ist aus der täglichen Praxis vertraglich fixiert: 50 Prozent leistet er für Mölln und das Amt Breitenfelde, 29 Prozent für Ratzeburg, elf Prozent für das Amt Lauenburgische Seen, sieben Prozent für das Amt Sandesneben-Nusse, drei Prozent für das Amt Berkenthin. ......
Die Archivarbeit gewinne auch landesweit an Bedeutung. Geschichte werde durch Archive lebendig. Amtsvorsteher Martin Fischer sagte, erforderlich sei professionelle Archivarbeit. Christian Lopau betreut etwa 1,7 Kilometer Akten. Das Schriftgut muss bewertet, verzeichnet und erschlossen werden. Dazu kommen historische Bildungsarbeit, Arbeit mit Schulen, Publikationen oder Auskünfte für den Bürger. "
Quelle: Lübecker Nachrichten (Link)

Einen neuen Aufsatz (von Katharina von Westerholt) zeigt an:

http://bibliotheksrecht.blog.de/2009/01/22/aufsatz-katalogbildfreiheit-5424192/

Zur Katalogbildfreiheit siehe
http://archiv.twoday.net/search?q=katalogbild

Fürchtet euch nicht vor den Hexen und auch nicht von diesem schönen bibliophilen Weblog visuell-kulturgeschichtlichen Zuschnitts:

http://septentrio.blogspot.com/

"Sprachwissenschaftler der Universitäten Münster und Bielefeld
arbeiten derzeit an einem digitalen Textarchiv zur
Niederdeutschen Sprache. Die Internetseite wird tausende Texte
vom 9. bis zum 19. Jahrhundert bündeln und soll mit ersten
Einträgen in Kürze freigeschaltet werden. Das Projekt, das auf
sieben Jahre angelegt ist, wird von der Westfalen-Initiative und
dem Land NRW mit jährlich 70.000 Euro finanziert."

Quelle: Nachrichten aus dem WDR-Lokalzeit "Münsterland" vom 12.01.2009 16:16 Uhr via Mailingliste "Westfälische Geschichte"

Digitalisate der Werke des württembergischen Archivars listet auf:

http://de.wikisource.org/wiki/Eugen_Schneider

http://www.guardian.co.uk/technology/2009/jan/22/library-search-engines-books

Gemeinsame Erklärung von Deutsche Gesellschaft für Medaillenkunst (DGMk) e. V., Deutsche Numismatische Gesellschaft (DNG) e. V., Gesellschaft für Internationale Geldgeschichte (GIG) e.V., Numismatische Kommission der Länder der Bundesrepublik e.V., Verband der Deutschen Münzenhändler (VDDM) e.V.

Das Sammeln von Münzen blickt auf eine lange Geschichte zurück. Schon der bekannte italienische Dichter Francesco Petrarca (1304-1374) ließ sich von toskanischen Bauern immer wieder römische Münzen vorlegen, die diese bei der Feldarbeit entdeckten, und erklärte sie ihnen.

In Deutschland hat sich bereits vor über 500 Jahren eine bis heute ungebrochene Tradition der Beschäftigung mit Münzen und Medaillen entwickelt, die nicht nur von ausgewiesenen Wissenschaftlern, sondern vor allem auch von Laien getragen wurde und wird. So hat es z.B. Philipp Melanchthon als ein "wunderbares Vergnügen" empfunden, "eine so verzweifelte Angelegenheit zu erforschen". In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts konnte Hubert Goltz neben 380 italienischen und 200 französischen bereits von 175 deutschen Münzsammlungen berichten. Das Sammeln von Münzen ist eine in ganz Europa über lange Zeit tradierte und schützenswerte Tätigkeit. Sie dokumentiert und fördert ein allgemeines Interesse an kulturhistorischen Hinterlassenschaften, das auch eine Voraussetzung jeglicher staatlich finanzierter Bodendenkmalpflege ist.

Aus privaten Sammlungen sind in ganz Europa eine Vielzahl von numismatischen Museen erwachsen, privates Engagement hat für die wissenschaftliche Numismatik immer wieder entscheidende Impulse und damit auch neue Erkenntnisse für die verschiedensten historischen Wissenschaften erbracht.

Mit Sorge erfüllt uns eine in jüngster Zeit einsetzende und sich ausbreitende Entwicklung, bei der das Sammeln von Münzen, vor allem von antiken und mittelalterlichen, als kriminelle Tat hingestellt wird - unter dem nicht zu rechtfertigenden Vorwurf, sie seien Ergebnis und Ursache illegaler Ausräumung archäologischer Stätten in aller Welt. Hausdurchsuchungen werden von der Kriminalpolizei durchgeführt, Sammlungen beschlagnahmt, Anzeigen wegen Hehlerei erstattet. Es wird von einem verminderten strafrechtlichen Bewusstsein bei Münzsammlern gesprochen.


Weiterlesen:
http://www.numismatische-gesellschaft.de/

#numismatik

You can see the contents Google doesn't display for No-US-users (time period 1868-1922, moving wall) by using an US Proxy.

You can use a webbased anonymizer service like http://www.proxyking.com . Other such links see

http://proxy.org/cgi_proxies.shtml

Please take into account that most such services have download limitations making it impossible to download large Google's PDFs.

(There is some evidence that http://www.unbeatable.in has a 29,5 MB limitation, http://w2.hidemyass.com/ 25 MB )

Or you can install with a few clicks in your browser an US Proxy (find a proxy IP and port with e.g.
http://www.google.com/search?q=free+proxy ).

See http://en.wikipedia.org/wiki/Open_proxies

Please note that it may be helpful to change to "Basic HTML mode" to see the pages!

See also:
http://www.medievalgenealogy.org.uk/google.shtml#outsideusa
http://archiv.twoday.net/stories/2922570/

[Update: Screencast http://archiv.twoday.net/stories/6067526/ ]

On January 21, in one of his first official acts, President Barack Obama revoked the Bush administration’s Executive Order 13233 that severely limited access by the public to presidential records.

http://historycoalition.org/2009/01/21/president-obama-revokes-bush-presidential-records-executive-order/

http://www.whitehouse.gov/the_press_office/ExecutiveOrderPresidentialRecords/

http://www.nls.uk/maps/towns/reform/

http://digireg.twoday.net/stories/5462855/


http://irights.info/fileadmin/texte/material/VG_Wort-63a.pdf

Am 11. und 12. Februar findet das 15. Anwenderforum E-Government im Presse- und Besucherzentrum des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung in Berlin statt. Diesjähriges Rahmenthema bildet: "Effizientes E-Government durch effiziente Service-Strukturen", sprich wie kann die Digitalisierung der behördlichen Aufgabenerfüllung in Kostenvorteile und höhere Bürger-/Kundennähe, technische und prozessuale Vereinfachung umgemünzt werden. Erstmals wird beim Anwenderforum der Blick auch auf die Entwicklungen in Europa gelenkt, so dass neben Anwenderberichten aus deutschen Verwaltung auch Berichte bspw. aus Spanien oder den Niederlanden die Veranstaltung bereichern.

Aus archivarischer Sicht ist bspw. der Vortrag von Herrn Dr. Hollmann, Bundesarchiv empfehlenswert. Er stellt Überlegungen zur Nutzung des digitalen Zwischenarchivs als Shared Service des Bundesarchivs vor.

Im Marktforum Archivierung stellen Anbieter in einer moderierten Präsentation- und Diskussion Dienstleistungen und Lösungen zur Langzeitspeicherung und Archivierung vor.

Die Veranstaltung ist für Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung kostenfrei und wird organisiert unter der Schirmherrschaft der Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin.

Nähere Informationen unter:15. Anwenderforum E-Government

" .... Nach dem Zwischenstopp in Midland kehrte Bush auf seine Ranch in Crawford zurück. Er besitzt aber auch ein Haus in Dallas. Dort will der ehemalige Staatschef ein Museum über seine Präsidentschaft sowie ein Politologie-Zentrum gründen. Bushs Archiv war bereits mit zwei Transportflugzeugen und 14 Lkws nach Dallas gebracht worden. ...."
Quelle:
http://www.berlinerumschau.com/index.php?set_language=de&cccpage=21012009ArtikelPolitikRIA5

Aus dem Vortrag, den Kardinalstaatssekretär Tarcisio Bertone SDB am 6. November im Rahmen eines Kongresses zum 50. Todestag von Eugenio Pacelli an der Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom gehalten hat:
"Es genügt scheinbar, ein Archiv zu öffnen, dessen Öffnung vielleicht sogar lautstark gefordert wird, damit die darin enthaltenen Dokumente vernachlässigt werden: Offenbar ist vielen Menschen die Geschichte nur dann wichtig, wenn sie als Waffe eingesetzt werden kann. "
Quelle:
http://www.zenit.org/article-16884?l=german

" ..... Auch im Gebäude des geplanten Landesarchivs an der Schwanentorbrücke sollen zunächst 6000 qm vermietete Bürofläche entstehen, die später beim absehbaren Wachstum des „Gedächtnisses des Landes” nach und nach vom Archiv übernommen werden können. ....."
Quelle:
http://www.derwesten.de/nachrichten/staedte/duisburg/wirtschaft/2009/1/20/news-106627410/detail.html

s. zuletzt:
http://archiv.twoday.net/stories/5253187/

" .... In Zusammenarbeit mit vielen Tiergärten und Zoos hat das Fraunhofer Institut für Biomedizinische Technik im Sommer 2008 das Projekt Cryo-Brehm im saarländischen Sulzbach ins Leben gerufen, um das weltweit erste Archiv lebender Zellen aller Wildtiere zusammenzustellen. ...."
Quelle:
http://www.br-online.de/wissen/forschung/kryotechnologie-cryo-brehm-tiere-ID1232539014131.xml

Christoph Wagner stellt in der Wochenzeitung (Link) das Label "Folkways" vor: " .... Vor sechzig Jahren gründete Moses Asch in den USA das legendäre Folkways-Label. Über 2000 Schallplatten dokumentieren alles von den Gesängen des Ewe-Volkes in Ghana bis zum Quaken der Schmalmundkröte. ....
Als Archivar der klingenden Welt ging es ihm um nicht weniger als darum, das akustische Gedächtnis der Menschheit zu bewahren. ..."

Homepage des Labels:
http://www.folkways.si.edu/

"Zu einen ungewöhnlichen Projekt sind die Jugendfeuerwehren im Rhein-Sieg-Kreis eingeladen: einen Notfallplan für das Kreisarchiv zu entwickeln. Dieses vom Kreisarchiv entwickelte Projekt „Geschichte löschen?? – Ein Notfallplan für das Kreisarchiv“ wurde jetzt von der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Landeswettbewerbs „Blick zurück nach vorn“ Archiv und Jugend ausgewählt. Das schöne dabei: mit der Auswahl ist eine Förderung von 8.000 Euro verbunden. Ziel des Wettbewerbs ist es, Jugendliche durch innovative Ideen an die Kulturinstitution „Archiv“, an deren Auftrag und Funktion, heranzuführen.
Das vom Archiv des Rhein-Sieg-Kreises eingereichte und nunmehr geförderte Projekt „Geschichte löschen?? – Ein Notfallplan für’s Kreisarchiv“ beschreitet nun einen anderen Weg der Annäherung an die archivischen Aufgaben und versucht das Knowhow der jungen Feuerwehrleute zu nutzen und zu erweitern. „Kulturgutschutz“ lautet das große Thema, das am kleinen Beispiel Kreisarchiv erprobt werden soll. Für das Archiv bietet es die Möglichkeit in ein Thema einzusteigen, das bisher im kommunalen Archivwesen vernachlässigt wurde, aber spätestens mit der Hochwasserkatastrophe von Dresden 2002 und den Brand der Herzogin Anna-Amalia Bibliothek in Weimar 2004 zwei prominente Beispiele für seine Dringlichkeit gefunden hat. ....Aktuelle Infos zum Stand des Projekts sind auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises unter http://www.rhein-sieg-kreis.de/cms100/buergerservice/aemter/amt17/artikel/00409/index.shtml abrufbar. "
Gratulation ! Tolle Idee Frau Kollegin !
Quelle:
http://www.presse-service.de/data.cfm/static/718711.html

http://amploniana.wordpress.com/

Börsenvereinsjustiziar Sprang greift die Google-Vereinbarung an:

http://www.kulturrat.de/pdf/1472.pdf

Siehe auch:
http://www.blog.beck.de/2009/01/20/allianz-deutscher-autoren-und-verlage-wehrt-sich-gegen-verlust-von-bucherrechten-an-google/
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=502

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/29/29572/1.html

Der Artikel behauptet Schwachsinn. Es gibt keine einschlägigen
Leistungsschutzrechte im Verlagsbereich, sondern nur das
Urheberrecht, das 70 Jahre nach dem Tod des Autors oder Herausgebers endet. Entscheidend ist also das Erbe des verantwortlichen Schriftleiters Goebbels, wenn man nicht schlüssig nachweisen kann, dass dem Verlag ausschließliche Nutzungsrechte übertragen wurden.

Siehe auch http://archiv.twoday.net/stories/5451555/

"Geologen der Universität Köln brechen im Februar zu einem gigantischen Projekt auf: Sie bohren bei mehr als minus 40 Grad Celsius ein 630 Meter tiefes Loch in der Arktis. Die Proben sollen zeigen, wie unsere Erde auf die Erwärmungen der vergangenen 3,6 Millionen Jahre reagiert hat. .....
Danach kann der spannendste Teil der Operation beginnen. Rund 630 Meter tief bohren Melles und seine Kollegen. Auf den ersten 400 Metern erwarten sie Ablagerungen des Sees aus den vergangenen 3,6 Millionen Jahren. Darunter liegt Gestein, das durch einen Meteoriteneinschlag geformt wurde. Auch über dieses Ereignis erhoffen sie sich Erkenntnisse."

Quelle:
http://nachrichten.rp-online.de/article/wissen/Spektakulaeres-Klima-Archiv-im-Eis/27241

"Künftiger US-Präsident ist entfernt mit George W. Bush verwandt
Einige Vorfahren Obamas und Bushs waren Pilgrims in den Niederlanden
Es waren protestantische Flüchtlinge, die England verließen und sich zunächst in Leiden niederließen - einer Stadt in den Niederlanden. Von hier aus gelangten sie später mit der Mayflower nach Amerika. Eine der Pilgrimmütter ist direkte Vorfahrin Barack Obamas mütterlicherseits - ihr Bruder Vorfahre von George W. Bush.
Das Gemeindearchiv der Stadt Leiden an der Witte Singel - der "weißen Singel". Wer auf der Holzbrücke einen Blick auf die Gracht wirft, sieht eine kleine Statue am Ufer stehen: Sie scheint zum Sprung anzusetzen, hat einen Arm und ein Bein bereits weit nach vorne gestreckt. "Diese Skulptur symbolisiert den Aufbruch in die Neue Welt", erklärt Archivarin Ariele Netiv. ...."

Quelle:
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/europaheute/906634/

"Podiumsdiskussion: Vom Gedächtnis des Ruhrgebiets.
Bewahren gut bestückte Stadt- und Konzernarchive ein
Gedächtnis der Gesamtregion?

Freitag, 23. Januar 2009, 18.00 Uhr

Die Gedächtnisspeicher im Ruhrgebiet sind vielschichtig mit
zahlreichen Stadtarchiven auf der einen Seite, den Wirtschafts-
und Unternehmensarchiven auf der anderen Seite. Aber wer pflegt
das Gedächtnis der Region? Und welche Institutionen sind dazu
berufen, das Ruhrgebiet in seiner Gesamtheit zu repräsentieren?
Um mehr "Vom Gedächtnis des Ruhrgebiets" zu erfahren, laden
Regionalverband Ruhr (RVR) und die Stiftung Bibliothek des
Ruhrgebiets zu einer Diskussion am 23. Januar 2009 ein.
Auf dem Podium diskutieren: Professor Dr. Ulrich Borsdorf,
Direktor des Ruhrmuseums; Heinz-Dieter Klink, Direktor des
Regionalverbandes Ruhr (RVR); Professor Dr. Norbert Lammert,
Präsident des Deutschen Bundestages; Dr. Christoph Zöpel,
Staatsminister a.D. Die Moderation übernimmt Dr. Dieter Nellen
(RVR)."

Veranstaltungsort:
Lesesaal im Haus der Geschichte des Ruhrgebiets
Clemensstr. 17-19
44789 Bochum
URL: www.ruhr-uni-bochum.de/isb


Anmeldungen der Öffentlichkeit sind erbeten unter:
Tel.: 0234/32-23332 oder E-Mail: juergen.mittag@rub.de

Via Mailingliste "Westfälische Geschichte"

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Hunderttausende an Berliner Geschichte und Gegenwart Interessierte aus Nah und Fern haben in den letzten Jahren unser Internetangebot gern und oft genutzt. Kontinuierlich wurde die Qualität und Quantität unserer Informationen verbessert und erweitert.

Die Internetplattform des Luisenstädtischen Bildungsvereins, die durch ehrenamtliche Arbeit aufrechterhalten wird, bot den umfassendsten Zugang zu Personen, zur Geschichte und zum öffentlichen Raum der deutschen Hauptstadt Berlin.

Das war für den Senat von Berlin allerdings kein hinreichender Grund, uns mit der Bereitstellung finanzieller Mittel für das Betreiben dieser Seiten im Internet zu unterstützen. Wahrscheinlich ist Berliner Geschichte im Internet nicht "be Berlin". Zu unserem Bedauern müssen wir daher mit sofortiger Wirkung unser Internetangebot vom Netz nehmen.

An dieser Stelle danken wir denen, die uns in unserer Arbeit kritisch begleitet und unterstützt haben.

Vorstand und Geschäftsführung des Luisenstädtischen Bildungsvereins e. V.


Das ist zwar unschön, aber ein e. V. sollte doch in der Lage sein, wenigstens zu versuchen, seinem Vereinszweck auch ohne staatliche Alimentierung zu entsprechen und das zwar traditionell etwas wirr aufgebaute, aber inhaltlich tolle Internetangebot irgendwie zu erhalten. Das Aktuellhalten einer solchen Website mag ja viel Geld kosten, aber der reine Betrieb des Webservers? Ein Spendenaufruf anstatt der Jammerei (die allerdings sehr "be Berlin" ist) wäre wohl angebracht.

#histverein

Das Journal der Jugendkulturen # 13 ist da! Die lang erwartete Ausgabe erscheint ausnahmsweise als Online-Magazin, da derzeit keine finanziellen Ressourcen für den Druck vorhanden sind. Das Archiv der Jugendkulturen erhält bis heute keinerlei Regelförderung und auch keine Druckzuschüsse für seine Publikationen. Die 10,2 MB große Datei mit der # 13 kann hier heruntergeladen werden:

http://www.jugendkulturen.de/index.html?journal.html

Der gewohnt umfangreiche Rezensionsteil beginnt auf Seite 85.
Im Heft u.a. ein humorvoller Beitrag zum Alltag eines Bewegungsarchives, Fachabteilung Erwerbung :-).
Frappierend ist, dass vor 10 Jahren die vom Gründer klaus farin jahrzenhntelang gesammelten Schätze keine der angesprochenen Universitäten haben wollte. Nun selbst schuld, so entstand dann ein unabhängiges Archiv. Zum Thema siehe auch http://archiv.twoday.net/stories/4975177/

Rezension der Allgemeinen Zeitung Mainz (Link): "Wie Robin Hood plündert ein Stückeschreiber, der sich Fritz Kater nennt, nun schon seit einigen Jahren recht erfolgreich das Archiv der deutsch-deutschen Erinnerung. Aus der Sicht der Verlierer und Underdogs entwirft Kater, alias Regisseur Armin Petras, in "Zeit zu lieben Zeit zu sterben" zärtlich und unsentimental ein Panorama der untergegangenen DDR-Welt samt nüchtern-enttäuschender Ankunft im westlichen Wertesystem. Regisseur Florian Fiedler lässt die temporeiche Text-Collage in drei Teilen an der experimentellen Spielstätte des Schauspiels Frankfurt "Schmidtstraße 12" mit einer kleinen Ausstellung beginnen, die die Besucher auf eine surreale Zeitreise schickt.
Eine Archivnummer haben sie alle, die bizarren, angestaubt wirkenden Artefakte aus Plaste und Elaste, als da wären "Geranien ohne Blüten", hergestellt von der Brigade "Heimat für immer", oder "Spreewälder Gurken". Bewacht wird die Ausstellungswand, die die Besucher auf dem Weg zum Theaterraum passieren müssen, von den Darstellern des Abends. Sie sind verkleidet als "Junge Pioniere".
Bespielt wird eine karg möblierte, ebenerdige Bühne, die die ganze Breite des Theaterraums einnimmt. Mit den Stahlregalen im Hintergrund und dem Licht aus Neonröhren wirkt die Szenerie zunächst wie eine verlassene Lagerhalle. Sie bietet dem neunköpfigen, perfekt aufeinander eingespielten Ensemble Raum, Erinnerungssplitter zu anrührenden und unglaublichen Geschichten einer Jugend zu verdichten, die von der Sehnsucht erzählt und vom ersten Kuss mit Zungenschlag, vom Abhauen und von den Zurückgebliebenen, von Liebe und Tod. ..... Hendrik Vogt bleibt obercool, egal ob als Hagen, Vater oder Archivar. Das alles ist zwar unterhaltsam, aber nicht immer überschaubar. ...."

Aus einer kritischen SZ-Rezension (Link) einer Inszenierung Stefan Puchers von Shakespeares "Maß für Maß" in den Münchener Kammerspielen: " ..... Pucher nimmt sich Theaterstücke vor wie abgelegte Prozessakten aus dem Archiv, und was wir sehen, sind kalte Wiederaufnahmeverfahren, die der Regisseur im Kopf durchspielt. ...."

Zitat Dieter Gorny, Vorstandsvorsitzende Bundesverband Musikindustrie, im Spex (Link): ".... Es wird bald nur noch das eine Trägermedium Computer geben – und über diese Schnittstelle wird uns als Nutzern das gesamte Archiv der menschlichen Kulturproduktion legal und in digitaler Codierung zur Verfügung stehen. Eigentlich eine tolle Sache. Nur muss sich eben die Erkenntnis durchsetzen, dass alles, was über einen Computer konsumiert wird, auf Basis zu bezahlender Nutzungsrechte zu geschehen hat – dass ein Handel stattfindet. Eigentlich ist das ein ganz einfaches und sehr faires Prinzip......"

" ..... Zurzeit befinden sich die Sedimentkerne noch im Kühlcontainer auf dem Transport von Argentinien nach Bremen. Bei allen beteiligten Wissenschaftlern, die dieses natürliche Archiv in den kommenden Jahren intensiv auswerten werden, wächst die Spannung, je näher die Beprobung der frisch gewonnenen Kerne im GEOPOLAR-Labor in Bremen rückt. ....."
Quelle:
http://www.idw-online.de/pages/de/news297044

"Die Rheinbahn, wo der Torhüter von 1950 bis 1977 als Mitarbeiter, später als Leiter der Registratur arbeitete, hat ihren Angestellten auch ein Vierteljahrhundert nach dessen Tode noch nicht vergessen. Derzeit arbeite das Unternehmen an Plänen für einen Stadtbahnwagen, mit dem die Erinnerung an ihn wach gehalten werden solle, so Sprecher Eckhard Lander.
Der Waggon, der hauptsächlich auf der Linie U78 zur LTU-Arena verkehren wird, solle jedoch mitnichten „Devotionalien” zur Schau stellen, sagt Lander: „Wir wollen dokumentieren, wer Turek war und was ihm Fortuna bedeutete.” Das Material, von Bildern bis hin zu Postkarten, werde zum Teil aus dem Rheinbahn-Archiv bestückt: „Er war beispielsweise mal auf dem Titel der Mitarbeiterzeitschrift.”

Quelle: RP, Jan Schettler (Link)

http://titania.folger.edu:8081/BrowserInsight/BrowserInsight?un=guest&pw=guest

Eine Luna-Anwendung, die in Chrome schon mal gar nicht funktioniert, was möglicherweise am Popupblocker liegt. Opera wird auch nicht unterstützt.

Süffisant und durchaus kritisch wird Europeana im Deutschlandfunk kommentiert:

http://www.godigitalblog.com/2009/01/18/europeana-bei-deutschlandfunk/

Update:

Ausführliche Stellungnahme zu dem Beitrag:

http://weblog.ib.hu-berlin.de/?p=6481


http://knol.google.com/k/claes-johnson/wikipedia-inquisition/yvfu3xg7d7wt/12

In den letzten Tagen wurden als angeblich Public Domain wieder antisemitische und Nazi-Propagandawerke hochgeladen, z.B.

http://www.archive.org/details/AlfredRosenberg-DieProtokolleDerWeisenVonZionUndDieJuedische

Zum gleichen Problem im Januar 2008:

http://archiv.twoday.net/stories/4607178/

Die Nürnberger Nachrichten (Link) verabschieden ihn wie folgt: " .... Beer war kein mausgrauer Aktenschieber, der im Archiv nur Papierberge umgeschichtet hat. ......
Beers Berufsweg war abwechslungsreich: Gewerkschaftssekretär der ÖTV, Redakteur im ÖTV-Hauptvorstand in Stuttgart, Leiter des Infozentrums für arbeitslose Jugendliche und persönlicher Mitarbeiter des Nürnberger Kulturreferenten Hermann Glaser. Nach Differenzen mit dessen Nachfolgerin [Karla Fohrbeck] wechselte er 1990 zum Stadtarchiv und fand hier sein ultimatives Betätigungsfeld: Insgesamt 16 größere Ausstellungen gehen auf seine Kappe - von historischen Nürnberger Postkartengrüßen, über die Industrialisierung, Entwicklung der Stadt im 19.Jahrhundert bis zu den Nürnberg-Fotografen Ferdinand Schmidt, Lala Aufsberg, Kurt Triest - und nun Edgar Titzenthaler. .....
Bislang nur die zornige Zusicherung seines Stadtarchiv-Chefs Michael Diefenbacher, dass die gegenwärtige Titzenthaler-Schau Beers letzte Stadtarchiv-Ausstellung ist. Die Beziehung der beiden Historiker zueinander ist nicht spannungsfrei, um es freundlich zu sagen. Aber sollte sich ein Helmut Beer deswegen darauf beschränken, nur noch mit seinem Hund spazieren zu gehen? ...."

Meine Antwort lautet: Ja! Ein in archivischen Belangen ignoranter Geist, dem 3 erfolgreiche Postkartenausstellungen - und wo sind diese nicht erfolgreich ? - zu Kopf gestiegen sind, sollte froh sein, mit dem Hund Gassi gehen zu dürfen.

Vielleicht helfen die Erfahrungen ja in der momentanen Krise weiter.
Link:
http://blog.daimler.de/2009/01/14/streifzuege-durch-das-archiv-schreibmaschinen-bei-daimler/

s. a. http://archiv.twoday.net/stories/5377462/

Im Statistischen Monatsheft. 11/2008, einer Publikation des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg, wird auf mehreren Seiten unter dem Titel „Bibliotheken in Baden-Württemberg. Fundgruben für Leseratten und Archive für Fachleute“ die Bibliothekslandschaft des Bundeslan-des dargestellt. Der Artikel kann als pdf heruntergeladen werden. http://www.statistik-bw.de/Veroeffentl/Monatshefte/PDF/Beitrag08_11_05.pdf

http://oebib.wordpress.com/2009/01/17/bibliotheken-in-baden-wurttemberg/

In der Rubrik "Wahrnehmung" finden sich, soweit ich es recht übersehe, keine Fundstücke zu archivischen Bezügen in Liedtexten. Die Epoche ist zunächst einmal unerheblich, denn meine These ist, dass es keine Erwähnungen von "Archiv", "Archivar" etc. in Lied-, Song- oder Rap-Texten gibt.
Der Beweis des Gegenteils würde mich sehr freuen.

http://geneinfos.typepad.fr/geneinfos/2009/01/familysearch-en-français-pas-pour-tout-de-suite.html

Kirchenbücherreproduktionen aus einer französischen Diözese:

http://pilot.familysearch.org/recordsearch/start.html#p=2;c=1408716;t=browsable;w=

Es gibt aber auch schon deutsche Scans (aus Brandenburg):

http://pilot.familysearch.org/recordsearch/start.html#p=4

Der Browser Chrome wird nicht unterstützt!

http://www.netzeitung.de/medien/1253417.html
http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,601693,00.html

Ergänzend zu: http://archiv.twoday.net/stories/5431876/#5451104

Bayern beansprucht die Rechte an den von Joseph Goebbels herausgegebenen Zeitungen "Der Angriff" und "Der Völkische Beobachter". "Bei Blättern aus dem Jahr 1933 seien die Fristen abgelaufen", argumentiert die Gegenseite. Üblicherweise betrachtet man nach § 4 UrhG Einzelhefte von Zeitungen als Sammelwerk, also als persönliche geistige Schöpfung des für die Auswahl verantwortlichen Schriftleiters. Und damit gilt als Schutzfrist 70 Jahre post mortem editoris, bei Goebbels also bis 2015.

Es würde leichter fallen, den kommentierten Nachdruck mit der Meinungsfreiheit zu verteidigen, wenn die Zeitungen nicht herausnehmbar wären. Neonazis können also den Kommentar einfach wegwerfen. Dies ändert aber nichts daran, dass der Freistaat Bayern bei der Wahrnehmung der NS-Urheberrechte keine besonders gute Figur macht. Beispielsweise darf bis Ende 2015 keine kommentierte wissenschaftliche Ausgabe von "Mein Kampf" erscheinen.


Infobib präsentiert eine Linksammlung auf del.icio.us

http://infobib.de/blog/2009/01/16/open-access-verkaufszahlen/

Es hätte nichts geschadet zur Kenntnis zu nehmen, dass ich seit 2007 das Thema ebenda ebenfalls dokumentiere:

http://delicious.com/Klausgraf/monograph_open_access

http://seegras.discordia.ch/Blog/?p=33

Everybody is talking about “illegal copying” (most often in propagandist terms like “stealing” or “piracy”), but nobody of the opposite: Taking a work in public domain and slapping your copyright-notice over it; something which very much borders on plagiarism. And of course asserting to have a copyright on something which you are not entitled to is also a violation of copyright.

The very funny thing is, there is a repository of thousands of books whose copyright is violated this way. It’s books.google.com. Nowhere else, such a mass of works wrongly tagged “copyrighted material” can be found.

http://www.fotostoria.de/?p=1297

http://idw-online.de/pages/de/news296666

http://www.mpiwg-berlin.mpg.de/en/news/features/feature4

Siehe auch hier:

http://archiv.twoday.net/stories/5154641/
http://archiv.twoday.net/stories/5405864/
http://archiv.twoday.net/search?q=bildrecht

Auf Digitalisate verweist:

http://mannigfaltigkeiten.twoday.net/stories/5450126/


http://www.dilibri.de/urn/urn:nbn:de:0128-1-144

http://www.dilibri.de/rlb/content/titleinfo/29872

Bd. 1 war schon lange online, siehe

http://projekte.geschichte.uni-freiburg.de/mertens/graf/rlb.htm (1999)

Update: Bd. 3

http://www.dilibri.de/urn/urn:nbn:de:0128-1-4373

WDR 3/5-Kulturnachrichten melden heute (Link): "Um dem drohenden Verfall der KZ-Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau entgegenzuwirken, ist in Polen eine Stiftung zur Sanierung des Museums gegründet worden. Ziel sei es, einen Fonds in Höhe von 120 Millionen Euro zu schaffen, teilte die Gedenkstätte mit. Die jährlichen Zinsen könnten dann für Projekte zum Erhalt der historischen Gebäude und Archive verwendet werden. Die Gedenkstätte finanziert sich überwiegend aus polnischen Haushaltsmitteln und eigenen wirtschaftlichen Aktivitäten. Von Seiten des Auswärtigen Amtes hieß es, Deutschland werde sich an den Sanierungsmaßnahmen beteiligen."

"Mit seiner Debüt-EP “Something like Jazz” stellte der slowakische Musiker Foolcut bereits die ersten Wegweiser für seine musikalische Reise auf. Jetzt geht die Reise auf dem spanischen Netlabel Surreal Madrid weiter. Auch auf seinem nächsten Reiseabschnitt nutzt er wieder seine eigenwillige Cut & Paste-Technik und produziert neue Musikcollagen zwischen Jazz, HipHop und Electronica.
Mit Schere und Kleber bewaffnet, stöbert und wildert Foolcut durch zahlreiche Jazz-Platten. Schnippelnd legt er sich so ein Archiv zahlreicher Samples an, die er anschließend als jazzige Collage mit Breaks, Cuts und elektronischen Sounds wieder zusammenfügt......."

Wäre eine hörenswerte und tanzbare Alternative zum Orgelkonzert der Archivtage!

Quelle:
http://phlow.net/magazin/mp3-musik-download/elektronisch/downbeat-dub/586-foolcut-kubko-surreal-madrid (mit mp3-Download-Möglichkeit)

Link zur EP:
http://www.surrealmadrid.net/releases/sm12/index.html

"..... Rund 20000 Exemplare umfasst das Modellarchiv des LKA. Wenn dies gelingt, wird der zuständigen Polizeidienststelle ein Foto von dem Schuhmodell zugesandt. .....
Wer auf der Jagd nach Schuhsohlen ist, um das Archiv zu ergänzen, ist praktisch immer im Dienst. "Wenn meine Frau Schuhe kaufen geht, bin ich gerne dabei" ....."

Quelle:
http://www.az-online.de/uelzensolobig/00_20090116010016_Die_Sprache_der_Schuhe.html

"Die britische Bürgervereinigung Open Rights Group, die sich unter anderem gegen DRM und für ein liberales Copyright einsetzt, weist auf eine Veranstaltung in Brüssel hin. In einer ausführlichen Vortrags- und Diskussionsrunde werden Konsequenzen und Auswirkungen einer möglichen Verlängerung bestehender Urheberrechte diskutiert. Nach den Vorträgen wird es einen "Runden Tisch" mit Abgeordneten des Europäischen Parlaments geben. An der öffentlichen Veranstaltung kann jeder Interssierte teilnehmen, sie findet am Dienstag, den 27 Janaur 2009 statt.
Den Vorsitz der Veranstaltung hat die Grünen-Politikerin Eva Lichtenberger. Als Sprecher eingeladen sind unter anderem Becky Hogge, von der Open Rights Group, Pekka Gronow, Professor für Ethnologie und Musik an der Universität Helsinki und Sound-Archivar für das finnische Broadcasting Archiv, sowie Mike Collins, Session-Musiker, der vor allem auch Erfahrungen aus Sicht eines Musiker mit den Verwertungsgesellschaften mit einbringen möchte. ...."

Quelle:
http://www.gulli.com/news/open-rights-group-zur-verl-2009-01-16/

"Einblicke in die Arbeits­welt und das alltäg­liche Leben in den USA erhielt jetzt im Rahmen seiner drei­jäh­rigen Ausbil­dung Marcel Messy (Men­den), Auszu­bil­dender im Soester Kreisar­chiv.
Der angehende Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste, Fachrichtung Archiv, absolvierte ein zweiwöchiges Praktikum an der Cleveland Public Library in Cleveland/Ohio.
„Zu diesem Praktikum kam es, weil meine Berufsschule, das Karl-Schiller Berufskolleg in Dortmund, eine Partnerschule des Polaris Career Centers in Cleveland ist“, erläutert der 25-Jährige. ...."

Quelle:
http://www.hsk-aktuell.de/einblicke-in-die-arbeitswelt-der-usa-index_kat1440_id13638.html

Der Anwalt der Familie Beuys konkretisiert die Vorwürfe gegen die Stiftung Schloss Moyland (siehe http://archiv.twoday.net/stories/5448455/ ):

http://www.dradio.de/dlf/sendungen/kulturheute/905076/

Auszug:

Gerhard Pfennig: Na ja, die Ärgernisse fangen an mit der Einrichtung dieser Stiftung. Joseph Beuys wollte seine Archivalien der Öffentlichkeit zugänglich machen, hat sie deswegen mit den Brüdern von der Grinten zunächst in Kranenburg gesammelt. Dann starb er, und die Dinge wurden sozusagen der Familie entzogen und ohne jede Mitwirkung dieser Familie in eine Stiftung eingebracht, 1990. Und seither werden sie in diesem Schloss da am Niederrhein verwahrt. Die Stiftung ist nach Meinung der Familie, die die Urheberrechte kontrolliert, wissenschaftlich nicht besonders gut aufgestellt. Das Problem der Stiftung ist vor allem, dass sie eine merkwürdige Konstruktion hat, sie ist nämlich drittelparitätisch verwaltet - aus der Familie der Schlossbesitzer, der Grundeigentümer, aus der Familie der Sammler van der Grinten und aus dem Land. Und die müssen immer einstimmig alles beschließen.

Fischer: Sie haben, Gerhard Pfennig, die wissenschaftlich mangelhafte Behandlung des Werkes erwähnt. Da sind ja nun wirkliche Grobheiten passiert.

Pfennig: Um nur mal ein Beispiel zu sagen, es liegt etwas länger zurück, es ist sehr markant: Es wurde dem Deutschen Bundestag ein Keramikrelief ausgeliehen aus den Beständen, das wurde von dem damaligen Museumsdirektor Hans von der Grinten als "Gräberfeld" tituliert, in Tannenberg am Niederrhein, wo Joseph Beuys Rampen und Gruften und sonst was alles gestalten sollte, eine Totenburg für Opfer eines Luftangriffes. In Wirklichkeit war das eine Arbeit aus einem Programm für eine Klinik, und das hatte mit Totenhain und Rampen und Gruften nichts zu tun. Das ist natürlich alles dem Werk nicht besonders förderlich. Und die Familie, die über die Verwaltung der Urheberrechte das mitkriegt, hat einen ständigen Kleinkrieg wegen Titeln und Zuschreibungen in all solchen Sachen. Das ist nicht üblich eigentlich in Museen.

Fischer: Auch ein Foto von Joseph Beuys zu Werbezwecken für eine Unternehmensberatung zur Verfügung zu stellen, wie das im November 2005 geschehen ist, widerspräche ja vermutlich für jeden Laien überhaupt dem Geist von Joseph Beuys.

Pfennig: Am Flughafen von München kommt ein bekannter Verleger und sagt: Eva, hast du eigentlich Geldnot, hier wird mit Joseph Beuys' Portrait für eine Unternehmensberatung geworben. Das war ein Foto aus dem Joseph-Beuys-Archiv, was Moyland für 60 Euro mit allen Rechten dahingegeben hat. Es wurde dann natürlich abgehängt, weil es eine Persönlichkeitsrechtsverletzung war. Aber wie kann eine verantwortungsvolle Archivverwaltung mit diesem Künstler Werbung machen? Solche Sachen sind natürlich nicht zur Freude der Familie gewesen. Und irgendwann ist jetzt mal das Fass übergelaufen.

Arno Grohmann: Die Übertragungsfiktion für unbekannte Nutzungsrechte nach dem Zweiten Korb am Beispiel des Musikverlagsvertrags, in: GRUR 2008, S. 1056-1061

Fazit:

Die Anwendbarkeit der Übertragungsfiktion auf einen Urheberrechtsvertrag ist unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls zu untersuchen. Auf den Musikverlagsvertrag in seiner typischen Ausprägung findet § 137l UrhG regelmäßig keine Anwendung, weil der Urheber des Musikwerks seinem Verleger nicht „alle wesentliche Nutzungsrechte“ einräumt. Die wirtschaftlich bedeutenden und damit wesentlichen Nutzungsrechte sind vielmehr Bestandteil des Berechtigungsvertrags mit der GEMA. Nur bei GEMA-freier Musik kann die Übertragungsfiktion des § 137l UrhG eingreifen. Daher darf beispielsweise der Komponist eines GEMA-pflichtigen Musikwerks, der im Zeitraum 1966-1999 einen Musikverlagsvertrag geschlossen hat, die Klingeltonrechte auch nach dem 1. 1. 2008 anderweitig verlegen lassen, seinem Verleger anbieten oder sogar selbst wahrnehmen, ohne Widerspruch erheben zu müssen.

S. 1058 meint Grohmann:

Obwohl es der Wortlaut der Fiktion nicht explizit regelt, beinhaltet die gesetzlich angeordnete Übertragung richtigerweise eine ausschließliche Einräumung der Nutzungsrechte in inhaltlicher, örtlicher und zeitlicher Hinsicht.

Und: Bedenken im Hinblick auf Art. 14 I GG bleiben trotz des Ausgleichs durch angemessene Vergütung bestehen.

Mehr zum Thema vor allem in:

http://archiv.twoday.net/stories/5408482/

Karl-Nikolaus Pfeifer Peifer: Wissenschaftsmarkt und Urheberrecht: Schranken, Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht, in: GRUR 2009, S. 22-28 befasst sich mit der Herausforderung der traditionellen Geschäftsmodelle der Wissenschaftskommunikation durch "Open Access".

Ergebnisse:

1. Das Urheberrecht steht an einer kritischen Schwelle. Seine Innovationskraft fußt auf der Annahme seiner ökonomischen Anreizwirkung, deren Balance gefährdet ist, wenn die Verlegerfunktionen sich im Onlinezeitalter nicht bewähren.

2. Der Dreistufentest sorgt auf der zweiten Stufe dafür, dass auch traditionelle und möglicherweise künftig nur noch eingeschränkt zeitgemäße Geschäftsmodelle eine Art Bewährungszeit erhalten. Diese Bewährungszeit muss allerdings genutzt werden, um neue Geschäftsmodelle zu entwickeln. Bleibt diese Chance ungenutzt, so wird sich der Druck auf die stärkere Öffnung von Schrankenbestimmungen erhöhen.

3. Open-Access-Modelle sind mit derzeitigen Instrumenten des Urheberrechts auf der Golden Road umsetzbar. Die Green Road könnte durch zwingende urhebervertragsrechtliche Vorschriften verbreitert werden, doch sollten solche Verbreiterungen so gestaltet werden, dass kooperative Modelle zwischen Verlagen und Repositorien möglich bleiben.

4. Das Kartellrecht erlangt eine gewisse (aber derzeit geringe) Relevanz in Bereichen, in denen die Ausübung traditioneller Geschäftsmodelle die Entwicklung neuer Verbreitungsmodelle behindert, die auch der Schutzrechtsinhaber nicht bedient. In Datenbankumgebungen, deren Erfolg von Netzwerkeffekten abhängt, wird die Preiskontrolle eine besondere Rolle erst spielen, wenn inhaltliche Konzentrationen aufgetreten sind. Zur Erzwingung der Wahrnehmung von Schrankenbestimmungen ist es derzeit kaum geeignet. Denkbar bleiben hier besondere Zugangsrechte nach dem Vorbild medienrechtlicher Regelungen.


Peifer geht auch auf die Regelungen der §§ 52a, 52b und 53a UrhG ein.

Zu den vertragrechtlichen Implikationen bemerkt Peifer: Verlage sollten Open Access-Modelle nicht verhindern, sondern an Lösungen mitarbeiten. Denn das wichtigste Problem von Open Access ist die Langzeitarchivierung. Dieses Problem haben Printverlage wesentlich besser im Griff als digitale Plattformen. Zukunftsfähig wäre ein Wissenschaftssystem, das die schnelle und zeitgebundene Information digital, die qualitätvolle Information hingegen im Printarchiv ansiedelt.

Das ist Unsinn. Es gibt bereits hinreichend viele E-Only-Journals und Online-Zeitschriftenbeiträge mit im Druck nicht oder nur unzulänglich abbildbaren multimedialen oder Daten-Beigaben, deren Langzeitarchivierung sichergestellt werden muss. Man kann das Rad der digitalen Welt nicht einfach zurückdrehen, und es gibt hinreichend Gründe für die Annahme, dass Langzeitarchivierung auch im digitalen Medium funktionieren wird. Die Verlagswirtschaft delegiert dieses Problem an die Pflichtexemplarbibliotheken oder kooperative Initiativen (LOCKSS), was durchaus nachvollziehbar ist, da kommerzielle Unternehmen nun einmal keinen Ewigkeitsanspruch haben, sondern von Insolvenzen betroffen sein können. Zudem kann es Verlagen auch nicht zugemutet werden, unwirtschaftlich gewordene Online-Zeitschriftenarchive weiterzubetreiben.

Nicht mehr politisch verfolgt wird ein Vorschlag von Pflüger/Ertmann, wonach der an einer Hochschule beschäftigte Urheber verpflichtet werden soll, ein im Rahmen seiner Lehr- und Forschungstätigkeit entstandenes urheberrechtlich geschütztes Werk der Hochschule zur Veröffentlichung anzubieten. Erst wenn das Werk nicht binnen einer Frist von der Hochschule zur Veröffentlichung angenommen wird, stehen dem Urheber die Verwertungsrechte unbeschränkt zu. Die Lösung entspricht dem Arbeitnehmererfinderrecht nach Streichung des Hochschullehrerprivilegs. Die Lösung wird nicht mehr verfolgt, weil sie den entscheidenden Unterschied zwischen Erfindungen und Werken missachtet, nämlich den bei letzteren bestehenden persönlichkeitsrechtlichen Schutz, der dem Urheber auch die Befugnis zugesteht, darüber zu entscheiden, ob und in welcher Form er veröffentlichen möchte. Diese Befugnis ist, wenn nicht bereits in Art. 5 III GG, so doch eindeutig in Art. 1 I, 2 I GG verfassungsrechtlich und einfachgesetzlich in § 12 UrhG geschützt. Ohne Mitwirkung des Urhebers wird man eine Andienung von Werken an die Hochschule nicht bewirken können.

Ich halte das für eine völlig überzogene Position, die jüngst freilich auch Steinhauer vertritt:

http://www.ib.hu-berlin.de/~libreas/libreas_neu/podcasts/podcast_10/index.html

Die internationale Open-Access-Community ignoriert das Faktum, dass der als Königsweg angesehene Weg institutioneller Mandate nach herrschender juristischer Meinung in Deutschland nicht gangbar ist.

Statt nach Alternativen zu suchen (das erfolgreiche niederländische Cream of Science-Modell wird beharrlich totgeschwiegen), wiederholen Harnad und Suber gebetsmühlenartig ihre Position und übergehen Einwände.

Es bleibt abzuwarten, ob die DFG ihr "Mandat", das eigentlich eher eine Empfehlung ist, in eine Verpflichtung umwandelt. Viel Hoffnung habe ich nicht.

Update: Peifer, dessen Namen ich wie viele andere Autoren mit einem zusätzlichen f versah, hatte sich schon früher anfechtbar zum Mandat-Problem und zu CC-Lizenzen geäußert:

http://archiv.twoday.net/stories/3270492/

Dieses Webportal will den Zugang zu den Quellen der Schweizerischen Arbeiterbewegung erleichtern. Es dient der Vermittlung der Archivbestände, der Forschungsförderung und der Schaffung von Kontakten. Das Webportal wird von der Interessengemeinschaft "Geschichte der Schweizerischen Arbeiterbewegung" getragen, in welcher die wichtigsten Institutionen und Organisationen vertreten sind.

www.arbeiterbewegung.ch

http://www.earlham.edu/~peters/fos/2009/01/another-publicly-funded-digitization.html

The Burney Collection of 17th and 18th newspapers was digitized in a public-private partnership, but the results are TA rather than OA. (Thanks to Glyn Moody.) From a JISC press release (January 13):

The largest single online collection of English news media from the 17th and 18th centuries, the Burney Collection, is now available free of charge for the first time to Higher and Further Education institutions and Research Councils across the UK....
Digitised through a partnership between the National Science Foundation and the British Library, then developed and hosted online by Gale/Cengage Learning, the digital version of the Burney Collection has been purchased in perpetuity by JISC Collections on behalf of the UK academic and research community at a national level....

Comment. Publicly-funded digitization projects have a lot to learn from publicly-funded research projects. The same principle that requires OA for publicly-funded research requires OA for publicly-funded digitization, especially when the works being digitized are in the public domain. The principle applies when "all or part" of the funding is from taxpayers. When this principle would scare off private funders, and the public funding isn't enough to complete the project, then we can offer the private funder a temporary revenue stream from a toll booth on public property, in exchange for its investment, by analogy with the embargo periods on publicly-funded research. But like an embargo, this is a compromise with the public interest and must expire. If it doesn't expire, then for some fraction of the cost of digitization, private companies could essentially buy exclusive rights to works in the public domain. The damage is notable even when the originals are available in non-digital form. But the damage is severe when the originals, as here, are rare and fragile and could never be viewed by most users in non-digital form.


This is absolutely right!

Aus den Antworten auf kritische Fragen:

Die Details des Kooperationsvertrages zwischen Bertelsmann und der Wikimedia Foundation unterliegen der Geheimhaltung.

http://www.internet-law.de/2009/01/archiveorg-wayback-machine-in-england.html

Die britische Internet Watch Foundation (IWF) hat Archive.org offenbar komplett auf ihre Sperrliste für kinderpornografische Inhalte gesetzt, wie die ORF-Futurezone meldet. Die Sperrliste wird von zahlreichen britischen Internet Service Providern automatisch für sog. Access-Sperren übernommen, weshalb viele britische Nutzer derzeit nicht mehr ohne weiteres auf die Wayback Machine zugreifen können.

Dieser Vorfall belegt eindrucksvoll, wie solche Access-Sperren, die die Bundesregierung derzeit auch für Deutschland fordert, legale Inhaltsangebote in Mitleidenschaft ziehen und die Informationsfreiheit der Bürger beeinträchtigen.


Siehe auch:
http://www.internet-law.de/2009/01/archiveorg-wayback-machine-in-england.html
http://www.theregister.co.uk/2009/01/14/iwf_details_archive_blacklisting/

http://archiv.twoday.net/stories/5372397/

 

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