"Dass die CSU den Erweiterungsbau des Archivs am Loisachufer nicht befürwortet und sich im Stadtrat dagegen ausgesprochen hatte, wurde noch einmal explizit dargestellt. Doch könne diese von der Mehrheit getroffene Entscheidung jetzt nicht mehr rückgängig gemacht werden, so Fleischer.
Er wollte indes keine „rückwärtsgewandte Diskussion“ und betonte: „Wir müssen nach vorne schauen.“ Dazu gehöre, die Initiative zu ergreifen und ein Parkdeck am Hatzplatz zu errichten - und zwar bevor das Archiv erweitert werde. Denn es sei dringend notwendig, die durch den geplanten Erweiterungsbau wegfallenden Parkplätze an anderer Stelle bereitzustellen. Nur durch ausreichend vorhandene Parkplätze könne Wolfratshausen für Kunden attraktiv bleiben, so Fleischer. Um das zu erreichen, müsse man jetzt dazu bereit sein, „zu handeln und zu erneuern“.
Vom Wegfall der Parkplätze am Loisachufer direkt betroffen, meldete sich Robert Heckel vom „Obststandl“ zu Wort. „Anstatt Parkplätze aus dem Zentrum rauszunehmen, sollte man welche schaffen - sonst bleibt der Kunde bald weg“, sagte er und betonte, wie kontraproduktiv die Reduzierung der Stellplatzanzahl am Loisachufer für die Attraktivität der Stadt sei.
„Wenn die Bürger und Einzelhändler den Archiv-Anbau nicht wollen, dann können sie eine Initiative gründen, Unterschriften sammeln und ein Bürgerbegehren starten“, sagte Fleischer und betonte, dass die CSU eine solche Aktion unterstützen würde. Damit würde dem Rathauschef gezeigt, „dass der Bürger etwas anderes will“. Ob eine solche Initiative noch etwas ändern könnte, fragte „Obststandl“-Inhaber Heckel. Kugler antwortete: „Das ist immerhin mehr als nix.“"
Quelle: merkur-online.de, 27.2.12
Deutlicher kann man die Geringschätzung der Politiktreibenden gegenüber Archiven nicht zeigen. Danke CSU!
Er wollte indes keine „rückwärtsgewandte Diskussion“ und betonte: „Wir müssen nach vorne schauen.“ Dazu gehöre, die Initiative zu ergreifen und ein Parkdeck am Hatzplatz zu errichten - und zwar bevor das Archiv erweitert werde. Denn es sei dringend notwendig, die durch den geplanten Erweiterungsbau wegfallenden Parkplätze an anderer Stelle bereitzustellen. Nur durch ausreichend vorhandene Parkplätze könne Wolfratshausen für Kunden attraktiv bleiben, so Fleischer. Um das zu erreichen, müsse man jetzt dazu bereit sein, „zu handeln und zu erneuern“.
Vom Wegfall der Parkplätze am Loisachufer direkt betroffen, meldete sich Robert Heckel vom „Obststandl“ zu Wort. „Anstatt Parkplätze aus dem Zentrum rauszunehmen, sollte man welche schaffen - sonst bleibt der Kunde bald weg“, sagte er und betonte, wie kontraproduktiv die Reduzierung der Stellplatzanzahl am Loisachufer für die Attraktivität der Stadt sei.
„Wenn die Bürger und Einzelhändler den Archiv-Anbau nicht wollen, dann können sie eine Initiative gründen, Unterschriften sammeln und ein Bürgerbegehren starten“, sagte Fleischer und betonte, dass die CSU eine solche Aktion unterstützen würde. Damit würde dem Rathauschef gezeigt, „dass der Bürger etwas anderes will“. Ob eine solche Initiative noch etwas ändern könnte, fragte „Obststandl“-Inhaber Heckel. Kugler antwortete: „Das ist immerhin mehr als nix.“"
Quelle: merkur-online.de, 27.2.12
Deutlicher kann man die Geringschätzung der Politiktreibenden gegenüber Archiven nicht zeigen. Danke CSU!
Wolf Thomas - am Mittwoch, 29. Februar 2012, 21:36 - Rubrik: Kommunalarchive
Wolf Thomas - am Mittwoch, 29. Februar 2012, 21:32 - Rubrik: Archivpaedagogik
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
"Im Mittelpunkt des Buches stehen Fragen der Wissensökonomie in der Informationsgesellschaft, die unter dem Begriff des Archivs diskutiert werden.
Archivierung von Wissen erfolgt nicht mehr in Form des klassischen statischen Aufbewahrens von Informationen, sondern gestaltet sich durch die neuen Möglichkeiten des Internets dynamisch und vernetzt. Der virtuelle Zugriff verlangt vom Benutzer andere Formen der Orientierung. Vor allem Geschwindigkeit und Masse verändern den Zugang zu Informationen und dynamisieren ihrerseits wiederum den Umgang mit Wissen. Der virtuelle Raum fordert den Benutzer laufend zu neuen Entscheidungen heraus und aktiviert in dieser Weise die permanente Auseinandersetzung mit der Fragestellung.
Welche Konsequenzen, welche Möglichkeiten, welche Gefahren, aber auch welche Utopien sich mit der vernetzten Technologie sowohl für den einzelnen als auch für gesamtgesellschaftliche Prozesse ergeben, mit diesen Fragen setzt sich dieser Sammelband auseinander."
Inhaltsverzeichnis:
Melitta Becker: Vorwort
Felix Keller: Archivieren und Lesen im Zeitalter des Internet. Das readme.cc Forschungsprojekt
Martin Gierl: «Historia literaria»: Die Entstehung organisierter Wissenschaft und die virtuelle Bibliothek des gesamten Wissens 1680-1750
Rüdiger Görner: Enzyklopädismus als aufklärerische Dimension bei Novalis
Peter Haber: Ordnung und Unordnung im digitalen Zeitalter
Matthias Bruhn: Wissen als Nachricht
Endre Kiss: Das Archiv in den Umrissen einer Wissensgesellschaft
Wolfgang Ernst: Die neuen Archive. Kultivierung von Unordnung
Grond / Mazenauer / Kohli: Wissensraum und Schnittstelle: Die Virtuelle Bibliothek readme.cc
Michael Kaiser: historicum.net – zeitenblicke – sehepunkte:eine virtuelle Bibliothek für die Geschichtswissenschaften
Felix Keller: Die Ordnung der Gesichter. Fotografische Archive und die Unsichtbarkeit der Gesellschaft
Peter Stockinger: Das Programm «digitale audiovisuelle Forschungsarchive»
Gesine Boesken: Das Flüchtige archivieren? Literarisches Handeln und Anschlusskommunikation im Internet
Karin Harrasser: Oszillierend Schreiben. Sind Weblogs Archive des «schwebenden Urteils»?
Johannes Gfeller: Das Kunstwerk im Zeitalter seiner elektronischen Be-Netzbarkeit
Michel Kauffmann: Kartographie (Mapping) als ästhetisch-kognitives Modell in der Cyber-Literatur
Klaus Zeyringer: Im Erzählreservoir. Netz, Verweissysteme – Archiv, Bibliothek
Beat Mazenauer: Die Muse Serendipity küsst das Archiv
László Kovács: Internet und Germanistik
Alle Beiträge sind hier online lesbar.
Archivierung von Wissen erfolgt nicht mehr in Form des klassischen statischen Aufbewahrens von Informationen, sondern gestaltet sich durch die neuen Möglichkeiten des Internets dynamisch und vernetzt. Der virtuelle Zugriff verlangt vom Benutzer andere Formen der Orientierung. Vor allem Geschwindigkeit und Masse verändern den Zugang zu Informationen und dynamisieren ihrerseits wiederum den Umgang mit Wissen. Der virtuelle Raum fordert den Benutzer laufend zu neuen Entscheidungen heraus und aktiviert in dieser Weise die permanente Auseinandersetzung mit der Fragestellung.
Welche Konsequenzen, welche Möglichkeiten, welche Gefahren, aber auch welche Utopien sich mit der vernetzten Technologie sowohl für den einzelnen als auch für gesamtgesellschaftliche Prozesse ergeben, mit diesen Fragen setzt sich dieser Sammelband auseinander."
Inhaltsverzeichnis:
Melitta Becker: Vorwort
Felix Keller: Archivieren und Lesen im Zeitalter des Internet. Das readme.cc Forschungsprojekt
Martin Gierl: «Historia literaria»: Die Entstehung organisierter Wissenschaft und die virtuelle Bibliothek des gesamten Wissens 1680-1750
Rüdiger Görner: Enzyklopädismus als aufklärerische Dimension bei Novalis
Peter Haber: Ordnung und Unordnung im digitalen Zeitalter
Matthias Bruhn: Wissen als Nachricht
Endre Kiss: Das Archiv in den Umrissen einer Wissensgesellschaft
Wolfgang Ernst: Die neuen Archive. Kultivierung von Unordnung
Grond / Mazenauer / Kohli: Wissensraum und Schnittstelle: Die Virtuelle Bibliothek readme.cc
Michael Kaiser: historicum.net – zeitenblicke – sehepunkte:eine virtuelle Bibliothek für die Geschichtswissenschaften
Felix Keller: Die Ordnung der Gesichter. Fotografische Archive und die Unsichtbarkeit der Gesellschaft
Peter Stockinger: Das Programm «digitale audiovisuelle Forschungsarchive»
Gesine Boesken: Das Flüchtige archivieren? Literarisches Handeln und Anschlusskommunikation im Internet
Karin Harrasser: Oszillierend Schreiben. Sind Weblogs Archive des «schwebenden Urteils»?
Johannes Gfeller: Das Kunstwerk im Zeitalter seiner elektronischen Be-Netzbarkeit
Michel Kauffmann: Kartographie (Mapping) als ästhetisch-kognitives Modell in der Cyber-Literatur
Klaus Zeyringer: Im Erzählreservoir. Netz, Verweissysteme – Archiv, Bibliothek
Beat Mazenauer: Die Muse Serendipity küsst das Archiv
László Kovács: Internet und Germanistik
Alle Beiträge sind hier online lesbar.
Wolf Thomas - am Mittwoch, 29. Februar 2012, 21:08 - Rubrik: Wahrnehmung
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Jacob Strassman and Matt Moline's entry in the 2008-09 UMD Library Student Video Contest - won in all three categories: Best Video, Best Promotional Video, and Best Instructional Video.
Wolf Thomas - am Mittwoch, 29. Februar 2012, 21:06 - Rubrik: Bibliothekswesen
"Gordon Hempton ist ein akustischer Ökologe und Sammler von Naturgeräuschen. Nach seinem Abschluss in Botanik und Pflanzenpathologie beginnt er im US-Bundesstaat Washington Geräusche aufzunehmen. Mittlerweile beliefert der Emmy-Gewinner Museen und Filmproduktionen und wird von Firmen wie Microsoft um die ganze Welt geflogen, wenn diese authentische Geräusche für Computerspiele oder Simulationen brauchen."
Link zum Video
Link zum Video
Wolf Thomas - am Mittwoch, 29. Februar 2012, 21:02 - Rubrik: Musikarchive
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
"Synopsis
Eine missglückte Aktion des britischen Geheimdienstes in Budapest hat politische Folgen: Der langjährige MI6-Chef „Control“ (John Hurt) und seine rechte Hand George Smiley (Gary Oldman) müssen ihren Hut nehmen und eine junge Generation um den intriganten Percy Alleline (Toby Jones) übernimmt die Macht im „Circus“, wie der Auslandsgeheimdienst von seinen Agenten genannt wird.
Nur wenige Monate später wird Smiley reaktiviert: Im direkten Auftrag der Regierung soll er einem ungeheuren Verdacht nachgehen: Gibt es an der Spitze des Circus einen Maulwurf des sowjetischen KGB? Fünf Männer sind verdächtig: der neue Chef Percy Alleline, der selbstbewusste Bill Haydon (Colin Firth), der altgediente Roy Bland (Ciarán Hinds), de Bürokrat Toby Esterhase (David Dencik) und – sein Ziehsohn Smiley selbst.
Smiley ist schockiert, dass Control ihn des Verrats für fähig hielt. Zusammen mit dem jungen Agenten Peter Guillam (Benedict Cumberbatch) ermittelt Smiley fortan in den eigenen Reihen. Um den Verräter zu finden, muss sich auf seinen Verstand und alte Freunde verlassen. Viele Spuren verlaufen im Sand, bis schließlich der junge Agent Ricki Tarr (Tom Hardy) aus einem Einsatz in Istanbul einen entscheidenden Hinweis mitbringt. Smiley ahnt: Wer immer der Maulwurf ist – er ist Smiley um mehrere Züge voraus. Denn hinter ihm steht Karla, der brillante Stratege des KGB, der genau um Smileys größte Schwäche weiß."
Film-Homepage
Aufnahmen aus dem Archiv des MI 6.
Eine missglückte Aktion des britischen Geheimdienstes in Budapest hat politische Folgen: Der langjährige MI6-Chef „Control“ (John Hurt) und seine rechte Hand George Smiley (Gary Oldman) müssen ihren Hut nehmen und eine junge Generation um den intriganten Percy Alleline (Toby Jones) übernimmt die Macht im „Circus“, wie der Auslandsgeheimdienst von seinen Agenten genannt wird.
Nur wenige Monate später wird Smiley reaktiviert: Im direkten Auftrag der Regierung soll er einem ungeheuren Verdacht nachgehen: Gibt es an der Spitze des Circus einen Maulwurf des sowjetischen KGB? Fünf Männer sind verdächtig: der neue Chef Percy Alleline, der selbstbewusste Bill Haydon (Colin Firth), der altgediente Roy Bland (Ciarán Hinds), de Bürokrat Toby Esterhase (David Dencik) und – sein Ziehsohn Smiley selbst.
Smiley ist schockiert, dass Control ihn des Verrats für fähig hielt. Zusammen mit dem jungen Agenten Peter Guillam (Benedict Cumberbatch) ermittelt Smiley fortan in den eigenen Reihen. Um den Verräter zu finden, muss sich auf seinen Verstand und alte Freunde verlassen. Viele Spuren verlaufen im Sand, bis schließlich der junge Agent Ricki Tarr (Tom Hardy) aus einem Einsatz in Istanbul einen entscheidenden Hinweis mitbringt. Smiley ahnt: Wer immer der Maulwurf ist – er ist Smiley um mehrere Züge voraus. Denn hinter ihm steht Karla, der brillante Stratege des KGB, der genau um Smileys größte Schwäche weiß."
Film-Homepage
Aufnahmen aus dem Archiv des MI 6.
Wolf Thomas - am Mittwoch, 29. Februar 2012, 20:56 - Rubrik: Unterhaltung
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen

Vertreter der Ministerien und Archivverwaltungen mit der unterzeichneten Kooperationsvereinbarung
"Die Archivverwaltungen aus Baden-Württemberg, Hessen und Bayern wollen bei der Archivierung digitaler Unterlagen künftig zusammenarbeiten. Hierzu haben die Beteiligten eine entsprechende Kooperationsvereinbarung ausgearbeitet. Diese wurde heute (22. Februar) in Anwesenheit von Kunststaatssekretär Jürgen Walter, Ministerialdirigentin Irene Bauerfeind-Rossmann vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst sowie Ministerialdirektor Dr. Adalbert Weiß vom Bayerischen Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Stuttgart unterzeichnet.
"Die Langzeitsicherung digitaler Informationen ist für die Archive eine der größten Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Mit der bundesweit bislang einmaligen Drei-Länder-Kooperation bündeln wir die fachliche Entwicklung in diesem Bereich, um unseren Partnern technische Lösungen auf hohem Niveau bieten zu können. Insofern profitieren hiervon alle drei Partner gleichermaßen", so Staatssekretär Walter, Ministerialdirigentin Bauerfeind-Rossmann und Ministerialdirektor Dr. Weiß.
Baden-Württemberg nehme bei der Langzeitarchivierung digitaler Unterlagen eine wichtige Vorreiterrolle ein, so Walter. "Im Rahmen eines Pilotprojekts hat das Landesarchiv in den Jahren 2005 bis 2009 mit der Software Digitales Magazin – DIMAG die technischen Grundlagen für den Betrieb eines elektronischen Archivs geschaffen. Von Beginn an hat das Land nach starken Partnern gesucht, um DIMAG fachlich und technisch weiterzuentwickeln. In Hessen und Bayern haben wir diese gefunden." Für die Entwicklung von DIMAG habe das Land 650.000 Euro an Mitteln eingesetzt.
Ziel der nun geschlossenen Kooperation ist es, auf der Grundlage der bisher ausschließlich vom Landesarchiv Baden-Württemberg entwickelten Software DIMAG ein internationalen und nationalen Standards genügendes digitales Archiv zu entwickeln. Für das Recht der Nutzung von DIMAG verpflichten sich Hessen und Bayern je ein neues Modul für DIMAG zu erarbeiten. Die Vereinbarung ergänzt insoweit eine bereits zwischen dem Hessischen Hauptstaatsarchiv und dem Landesarchiv Baden-Württemberg geschlossene Vereinbarung vom 5./9. Juli 2010.
"Wir wollen die Nutzungsmöglichkeiten digitaler Unterlagen durch Verwaltung und interessierte Öffentlichkeit noch mehr ausweiten. Der Anwendungsbereich reicht dabei von der elektronischen Akte über Datenbanken und Internetseiten bis hin zu Audio–, Video– und Filmmaterial, das dauerhaft archiviert und für die Recherche verfügbar gemacht werden kann", so Walter, Bauerfeind-Rossmann und Dr. Weiß."
Quelle: Landesarchiv Baden-Württemberg, Pressemitteilung, 22.2.12
Wolf Thomas - am Mittwoch, 29. Februar 2012, 20:46 - Rubrik: Kooperationsmodelle
Stimme ist ein wichtiges Element ......
Wolf Thomas - am Mittwoch, 29. Februar 2012, 20:43 - Rubrik: Oeffentlichkeitsarbeit
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
"... Arnold Küsters ist zurzeit auf "Tournee" und stellt seine Neuerscheinung in der Region vor. Dabei hat er eines festgestellt: "Die Lieblingsfigur meiner Leser ist der Archivar Heinz-Jürgen Schrievers." Ähnlichkeiten mit "Stixx"-Bandleader Wolfgang Brandt, der seit Jahrzehnten das Grevenbroicher Stadtarchiv hütet, seien allerdings nicht beabsichtigt: "Schrievers ist ein 120 Kilo schwerer Typ, der am liebsten in Pantoffeln und Strickjacke zum Dienst erscheint – da gibt es keinen Zusammenhang", meint Küsters. Brandt finde sich vielmehr in der Figur von Klaus wieder, der die Bluesband in den Krimis leitet. ..."
Quelle: NGZ, 9.2.12
Homepage Arnold Küsters
Homepage STIXX mit Kollegen Brandt an Mikro und Gitarre
Archivierende in anderen Regionalkrimis sind in den Kommentaren herzlich willkommen!
Quelle: NGZ, 9.2.12
Homepage Arnold Küsters
Homepage STIXX mit Kollegen Brandt an Mikro und Gitarre
Archivierende in anderen Regionalkrimis sind in den Kommentaren herzlich willkommen!
Wolf Thomas - am Mittwoch, 29. Februar 2012, 20:30 - Rubrik: Wahrnehmung
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Nun auch auf Commons:
http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Alberti_Wuerttembergisches_Adels-_und_Wappenbuch
http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Alberti_Wuerttembergisches_Adels-_und_Wappenbuch
KlausGraf - am Mittwoch, 29. Februar 2012, 20:04 - Rubrik: Genealogie
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,817916,00.html
http://www.luxinarcana.org/en
Papst Leo XIII. öffnete das Archiv 1880 für die Forschung
http://www.luxinarcana.org/en
Papst Leo XIII. öffnete das Archiv 1880 für die ForschungKlausGraf - am Mittwoch, 29. Februar 2012, 19:58 - Rubrik: Kirchenarchive
http://blog.arthistoricum.net/florence-declaration-empfehlungen-zum-erhalt-analoger-fotoarchive/
Erklärung von Florenz zum Erhalt analoger Fotoarchive
http://www.khi.fi.it/pdf/florence_declaration_de.pdf
Ich kann ihr nicht beitreten, da die Digitalisierung darin zu negativ gesehen wird. Man kann sehr wohl für den Erhalt der analogen Archive UND die Digitalisierung sein, ohne eines gegen das andere ausspielen zu müssen!
Schlechte Nachrichten aus England:
"Tate's national photographic archive 'rescued from skip' after internal tipoff
An art charity saved the crucial collection after employee's call, but another archive was dumped by the V&A"
http://www.guardian.co.uk/artanddesign/2012/feb/23/tate-national-photographic-archive-rescued?newsfeed=true
Erklärung von Florenz zum Erhalt analoger Fotoarchive
http://www.khi.fi.it/pdf/florence_declaration_de.pdf
Ich kann ihr nicht beitreten, da die Digitalisierung darin zu negativ gesehen wird. Man kann sehr wohl für den Erhalt der analogen Archive UND die Digitalisierung sein, ohne eines gegen das andere ausspielen zu müssen!
Schlechte Nachrichten aus England:
"Tate's national photographic archive 'rescued from skip' after internal tipoff
An art charity saved the crucial collection after employee's call, but another archive was dumped by the V&A"
http://www.guardian.co.uk/artanddesign/2012/feb/23/tate-national-photographic-archive-rescued?newsfeed=true
KlausGraf - am Mittwoch, 29. Februar 2012, 19:49 - Rubrik: Fotoueberlieferung
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
"Scrinium" Nr. 65 (2011) ist auf der Homepage des Verbandes österreichischer Archivarinnen und Archivare online. Thema ist "Archive - Politik - Zeitgeschichte". Die österreichischen Archive haben in den letzten Jahren umfangreiche Leistungen für die Gesellschaft im Rahmen von Restitutionen und Entschädigungen von NS-Opfern erbracht. Die Unterstützung der Historikerkommission und ihrer Publikationen verlangte manchen Archiven einen großen Einsatz an Personal und zum Teil auch Sachmitteln ab. Es wurden zeitgeschichtlich bedeutsame Bestände übernommen und erschlossen, die jetzt der Forschung auch für weitere Fragestellungen zur Verfügung stehen. Gleichzeitig kam in den Archiven eine fruchtbare Diskussion über die Möglichkeiten von Serviceleistungen und deren Verbesserung in Gang, die Veränderungen bewirkt hat, die allen künftigen Archivbenützern zugute kommen werden.
Der Link zum Heft: http://www.voea.at/41.html
Der Link zum Heft: http://www.voea.at/41.html
ThomasJust - am Mittwoch, 29. Februar 2012, 19:12
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Einige Pretiosen sind verlinkt bei:
http://jekely.blogspot.com/2012/02/medieval-manuscripts-of-batthyaneum.html
Zur Manuscriptorium-Startseite:
http://www.manuscriptorium.com/index.php?q=content/manoscriti-qui-theca-batthyanyana
Leider ist Bollstatters Weltchronik nicht dabei, wohl aber einige wichtige altdeutsche Handschriften, beispielsweise
http://www.handschriftencensus.de/5379
http://www.manuscriptorium.com/apps/main/en/index.php?request=request_document&docId=rec1293533477_128
Leider ließ sich die URL dieser Beschreibung nicht elegant gewinnen, ich musste den Quelltext nach docid durchsuchen. Siehe dazu:
http://archiv.twoday.net/stories/11565124/
Knapp 200 Handschriften waren bereits einmal online:
http://archiv.twoday.net/stories/3748974/
Zur parallelen Präsentation von knapp 200 (nicht direkt verlinkbaren) Handschriften aus rumänischen Bibliotheken, die meisten aus Alba Iulia:
http://archiv.twoday.net/stories/11509590/

http://jekely.blogspot.com/2012/02/medieval-manuscripts-of-batthyaneum.html
Zur Manuscriptorium-Startseite:
http://www.manuscriptorium.com/index.php?q=content/manoscriti-qui-theca-batthyanyana
Leider ist Bollstatters Weltchronik nicht dabei, wohl aber einige wichtige altdeutsche Handschriften, beispielsweise
http://www.handschriftencensus.de/5379
http://www.manuscriptorium.com/apps/main/en/index.php?request=request_document&docId=rec1293533477_128
Leider ließ sich die URL dieser Beschreibung nicht elegant gewinnen, ich musste den Quelltext nach docid durchsuchen. Siehe dazu:
http://archiv.twoday.net/stories/11565124/
Knapp 200 Handschriften waren bereits einmal online:
http://archiv.twoday.net/stories/3748974/
Zur parallelen Präsentation von knapp 200 (nicht direkt verlinkbaren) Handschriften aus rumänischen Bibliotheken, die meisten aus Alba Iulia:
http://archiv.twoday.net/stories/11509590/

KlausGraf - am Mittwoch, 29. Februar 2012, 18:49 - Rubrik: Kodikologie
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Darauf verweist (beinahe wollte ich schreiben: verwaist) zurecht der dbv:
http://www.urheberrecht.org/news/4534/
Positionspapier des dbv:
http://www.bibliotheksverband.de/fileadmin/user_upload/DBV/positionen/dbv_Richtlinie_verwaiste_Werke_2012-02-27.pdf
http://www.urheberrecht.org/news/4534/
Positionspapier des dbv:
http://www.bibliotheksverband.de/fileadmin/user_upload/DBV/positionen/dbv_Richtlinie_verwaiste_Werke_2012-02-27.pdf
KlausGraf - am Mittwoch, 29. Februar 2012, 18:23 - Rubrik: Archivrecht
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://www.heise.de/tp/artikel/36/36496/1.html
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gauck-Das-Internet-braucht-aktive-Buerger-1445037.html
http://www.indiskretionehrensache.de/2012/02/joachim-gauck/
https://plus.google.com/u/0/114620560185021689616/posts/jNeFtcYM5uj
7 Thesen von Gauck
https://www.divsi.de/institut/sieben-thesen
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gauck-Das-Internet-braucht-aktive-Buerger-1445037.html
http://www.indiskretionehrensache.de/2012/02/joachim-gauck/
https://plus.google.com/u/0/114620560185021689616/posts/jNeFtcYM5uj
7 Thesen von Gauck
https://www.divsi.de/institut/sieben-thesen
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://sounds.bl.uk/
Über 50.000 Tonaufzeichnungen. Besonders ärgerlich ist freilich das Rechtemanagement. Teilweise stecken in Sammlungen, deren Inhalte angeblich für alle zugänglich sind, Bestandteile, die nur für UK-Bildungsinstitutionen zugänglich sind. Aufzeichnungen klassischer Musik dürfen nur von EU-Bürgern angesehen werden, sehr alte Tonaufzeichnungen sind für die Allgemeinheit gesperrt usw.
Über 50.000 Tonaufzeichnungen. Besonders ärgerlich ist freilich das Rechtemanagement. Teilweise stecken in Sammlungen, deren Inhalte angeblich für alle zugänglich sind, Bestandteile, die nur für UK-Bildungsinstitutionen zugänglich sind. Aufzeichnungen klassischer Musik dürfen nur von EU-Bürgern angesehen werden, sehr alte Tonaufzeichnungen sind für die Allgemeinheit gesperrt usw.
KlausGraf - am Mittwoch, 29. Februar 2012, 17:16 - Rubrik: Musikarchive
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
erdmöbel: fremdes (probenmittschnitt/unplugged) by ekimas
"das ist das lied, das wir nach dem einsturz des kölner stadtarchivs gemacht haben. das unglück jährt sich dieser tage zum 3. mal. am samstag den 3. 3. 2012 zum tag der archive spielen wir in der halle, wo die verschütteten archivalien wieder hergestellt werden. kommt alle um 15 uhr ins RDZ in Köln Porz-Lind, Frankfurter Straße 50."
"das ist das lied, das wir nach dem einsturz des kölner stadtarchivs gemacht haben. das unglück jährt sich dieser tage zum 3. mal. am samstag den 3. 3. 2012 zum tag der archive spielen wir in der halle, wo die verschütteten archivalien wieder hergestellt werden. kommt alle um 15 uhr ins RDZ in Köln Porz-Lind, Frankfurter Straße 50."
Wolf Thomas - am Dienstag, 28. Februar 2012, 22:54 - Rubrik: Veranstaltungen
Wolf Thomas - am Dienstag, 28. Februar 2012, 22:51 - Rubrik: Unterhaltung
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://www.wissenschaftliche-sammlungen.uni-greifswald.de/
Leider ist die Auflösung unzulänglich. Was eine winzige Abbildung des Croy-Teppichs wohl soll?
Via
http://www.nordkurier.de/cmlink/nordkurier/nachrichten/mv/uni-greifswald-baut-virtuelles-archiv-1.396599

Leider ist die Auflösung unzulänglich. Was eine winzige Abbildung des Croy-Teppichs wohl soll?
Via
http://www.nordkurier.de/cmlink/nordkurier/nachrichten/mv/uni-greifswald-baut-virtuelles-archiv-1.396599

KlausGraf - am Dienstag, 28. Februar 2012, 20:09 - Rubrik: Universitaetsarchive
Das Historische Archiv der Stadt Köln hat seit dem 3. Januar 2012 den „analogen“ Lesesaal im RDZ eröffnet, um schon restaurierte oder nicht vom Einsturz betroffene Einzelstücke und Bestände im Original wieder zugänglich zu machen. Zurzeit sind dies nur wenige Stücke. Der Bestand wächst jedoch stetig an. Für Rückfragen oder eine Anmeldung wenden Sie sich bitte direkt an den Lesesaal (lesesaal.hastk@stadt-koeln.de oder 0221/ 221-23669).
Folgende Einzelstücke und Bestände sind im Original im Lesesaal des RDZ (Frankfurter Straße 50, 51147 Köln Porz-Lind, Di, Do, Fr 9:00-16:30, Mi 9:00-19:45) nach Voranmeldung wieder einsehbar:
Urkunden:
Best. 1, U K/10
Best. 1, U K/277
Best. 1, U K/280
Best. 1, U 1/2386
Best. 1, U K/13203
Best. 208, U K/1
Best. 208, U K/5
Best. 210 , U K/2366
Best. 210, U K/122
Best. 234, U K/984
Best. 234, U 1/…(Urkunden im Format 1)
Best. 239, U K/2
Best. 239, U K/4
Best. 239, U K/7
Best. 239, U K/11
Best. 252, U K/2
Best. 259, U K/14
Best. 259, U K/3
Best. 259, U K/5
Best. 259, U K/26
Best. 266, U K/47
Best. 7550, U 321
Kopiare:
Best. 2, A 1
Reichskammergericht:
Best. 310, C 38
Best. 310, H 97
Best. 310, H 99/2
Best. 310, H 99/4
Best. 310, H 105/1
Best. 310, H 106
Best. 310, K 51A
Best. 310, K 59/1
Best. 310, K 59/2
Best. 310, S 15
Köln contra Köln:
Best. 56, A 68 a
Handschriften:
Best. 295, 51 a
Best. 7008, 105
Best. 7008, 189
Best. 7008, 68
Best. 7010, 43
Best. 7010, 86
Best. 7010, 143
Best. 7010, 146
Best. 7010, 155
Best. 7010, 169
Best. 7010, 175
Best. 7010, 185
Best. 7010, 200
Best. 7010, 207
Best. 7010, 229
Best. 7010, 239
Best. 7010, 258A
Best. 7010, 259
Best. 7010, 262
Best. 7010, 298
Best. 7010, 306 III
Best. 7010, 337
Best. 7020, 3
Best. 7020, 52
Best. 7020, 155
Best. 7020, 298
Best. 7020, 393
Karten und Pläne:
Best. 1331, P 16
Best. 7250, P 1-25
komplette Bestände:
Best. 1825 Peter Faecke
Best. 1826 Brigitte Burgmer
Best. 1831 Kegelclub Zint Janner Holzfrei
Folgende Einzelstücke und Bestände sind im Original im Lesesaal des RDZ (Frankfurter Straße 50, 51147 Köln Porz-Lind, Di, Do, Fr 9:00-16:30, Mi 9:00-19:45) nach Voranmeldung wieder einsehbar:
Urkunden:
Best. 1, U K/10
Best. 1, U K/277
Best. 1, U K/280
Best. 1, U 1/2386
Best. 1, U K/13203
Best. 208, U K/1
Best. 208, U K/5
Best. 210 , U K/2366
Best. 210, U K/122
Best. 234, U K/984
Best. 234, U 1/…(Urkunden im Format 1)
Best. 239, U K/2
Best. 239, U K/4
Best. 239, U K/7
Best. 239, U K/11
Best. 252, U K/2
Best. 259, U K/14
Best. 259, U K/3
Best. 259, U K/5
Best. 259, U K/26
Best. 266, U K/47
Best. 7550, U 321
Kopiare:
Best. 2, A 1
Reichskammergericht:
Best. 310, C 38
Best. 310, H 97
Best. 310, H 99/2
Best. 310, H 99/4
Best. 310, H 105/1
Best. 310, H 106
Best. 310, K 51A
Best. 310, K 59/1
Best. 310, K 59/2
Best. 310, S 15
Köln contra Köln:
Best. 56, A 68 a
Handschriften:
Best. 295, 51 a
Best. 7008, 105
Best. 7008, 189
Best. 7008, 68
Best. 7010, 43
Best. 7010, 86
Best. 7010, 143
Best. 7010, 146
Best. 7010, 155
Best. 7010, 169
Best. 7010, 175
Best. 7010, 185
Best. 7010, 200
Best. 7010, 207
Best. 7010, 229
Best. 7010, 239
Best. 7010, 258A
Best. 7010, 259
Best. 7010, 262
Best. 7010, 298
Best. 7010, 306 III
Best. 7010, 337
Best. 7020, 3
Best. 7020, 52
Best. 7020, 155
Best. 7020, 298
Best. 7020, 393
Karten und Pläne:
Best. 1331, P 16
Best. 7250, P 1-25
komplette Bestände:
Best. 1825 Peter Faecke
Best. 1826 Brigitte Burgmer
Best. 1831 Kegelclub Zint Janner Holzfrei
bergera - am Dienstag, 28. Februar 2012, 16:06 - Rubrik: Kommunalarchive
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Auf interessante wissenschaftsgeschichtlich bedeutsame handschriftliche deutschsprachige Notizen in einem in Kiew digitalisierten frühneuzeitlichen Druck macht aufmerksam:
http://archiv.twoday.net/stories/55779436/#64985909

http://archiv.twoday.net/stories/55779436/#64985909

KlausGraf - am Dienstag, 28. Februar 2012, 12:36 - Rubrik: Kodikologie
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Ladislaus - am Montag, 27. Februar 2012, 20:37 - Rubrik: Archivbau
Thomas7 enthüllt:
http://thomas7.bloggles.info/
Beispiel:
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Benutzer_Diskussion:Historiograf&diff=cur
http://thomas7.bloggles.info/
Beispiel:
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Benutzer_Diskussion:Historiograf&diff=cur
Akten der ehemaligen Gemeinde Büschergrund wurden nun der Stadt Freudenberg übergeben und zwar aus Privathand! Im Siwi-Blog findet sich in den Kommentaren eine entzückende Krawall-Perle von Peter Kunzmann, aus der ich zitiere:
Diese privaten Sammel-Banausen sind eine Plage! Würden sie wenigstens selbst etwas Sinnvolles mit den unverdient ersessenen Schätzen anfangen, könnte man noch Verständnis aufbringen. Aber nein, sie hocken bloß faul darauf herum wie der Drache auf seinem Gold und grinsen schadenfroh über die dummen Historiker, die bei ihren Recherchen immer wieder ins Leere laufen. Wer der Öffentlichkeit potentielles Archivgut vorenthält, ist letztendlich auch nicht besser, als ein aktiver Geschichtsfälscher. Rückwärts auf einen Esel setzen und aus dem Dorf treiben!
http://www.siwiarchiv.de/2012/02/akten-der-ehemaligen-gemeinde-buschergrund/#more-281
Diese privaten Sammel-Banausen sind eine Plage! Würden sie wenigstens selbst etwas Sinnvolles mit den unverdient ersessenen Schätzen anfangen, könnte man noch Verständnis aufbringen. Aber nein, sie hocken bloß faul darauf herum wie der Drache auf seinem Gold und grinsen schadenfroh über die dummen Historiker, die bei ihren Recherchen immer wieder ins Leere laufen. Wer der Öffentlichkeit potentielles Archivgut vorenthält, ist letztendlich auch nicht besser, als ein aktiver Geschichtsfälscher. Rückwärts auf einen Esel setzen und aus dem Dorf treiben!
http://www.siwiarchiv.de/2012/02/akten-der-ehemaligen-gemeinde-buschergrund/#more-281
KlausGraf - am Montag, 27. Februar 2012, 14:29 - Rubrik: Kommunalarchive
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://www.siwiarchiv.de/2012/02/adelsarchive-in-westfalen/#more-356
PS: Wer erwartet, dass das lesenswerte Blog im schmalbrüstigen Internetauftritt des Kreisarchivs Siegen verlinkt ist, täuscht sich!
PS: Wer erwartet, dass das lesenswerte Blog im schmalbrüstigen Internetauftritt des Kreisarchivs Siegen verlinkt ist, täuscht sich!
KlausGraf - am Montag, 27. Februar 2012, 14:26 - Rubrik: Herrschaftsarchive
http://www.elsevier.com/wps/find/intro.cws_home/newmessagerwa
Kommentar:
http://svpow.wordpress.com/2012/02/27/holy-poop-they-did-it-elsevier-withdraws-support-for-the-research-works-act/
Zu Elseviers Position siehe auch
http://gowers.wordpress.com/2012/02/26/elseviers-open-letter-point-by-point-and-some-further-arguments/
Zum Thema hier:
http://archiv.twoday.net/search?q=elsevier
http://archiv.twoday.net/stories/64027245/ (RWA)
Kommentar:
http://svpow.wordpress.com/2012/02/27/holy-poop-they-did-it-elsevier-withdraws-support-for-the-research-works-act/
Zu Elseviers Position siehe auch
http://gowers.wordpress.com/2012/02/26/elseviers-open-letter-point-by-point-and-some-further-arguments/
Zum Thema hier:
http://archiv.twoday.net/search?q=elsevier
http://archiv.twoday.net/stories/64027245/ (RWA)
KlausGraf - am Montag, 27. Februar 2012, 12:57 - Rubrik: Open Access
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Sonderheft 14 der Mitteilungen der Residenzen-Kommission:
http://resikom.adw-goettingen.gwdg.de/MRK/SH14.htm
http://resikom.adw-goettingen.gwdg.de/MRK/SH14.htm
KlausGraf - am Montag, 27. Februar 2012, 12:55 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
"Die Sammlung von Martin Ostermann rund um die Chile-Solidarität in Münster bildete die Grundlage für die Ausstellung "Chile Solidarität in Münster ? Für die Opfer der Militärdiktatur 1973 - 1989" im Stadtmuseum. Die seltene Sammlung von Flugblättern, Aktions-Plakaten, Informationsschriften und Zeitungsberichten zu den Geschehnissen in Chile wird nach dem Ende der Ausstellung als Schenkung in das Uni-Archiv aufgenommen.
Archivarin Dr. Sabine Happ, Leiterin des Archivs der Universität Münster, wird die umfangreichen archivwürdigen Unterlagen übernehmen und für die Zukunft sichern. Die Ausstellung "Chile Solidarität in Münster" ist noch bis zum 18. März im Stadtmuseum Münster zu sehen."
via Mailingliste "Westfälische Geschichte"
Archivarin Dr. Sabine Happ, Leiterin des Archivs der Universität Münster, wird die umfangreichen archivwürdigen Unterlagen übernehmen und für die Zukunft sichern. Die Ausstellung "Chile Solidarität in Münster" ist noch bis zum 18. März im Stadtmuseum Münster zu sehen."
via Mailingliste "Westfälische Geschichte"
Wolf Thomas - am Montag, 27. Februar 2012, 12:10 - Rubrik: Veranstaltungen
am 3. März jährt sich zum dritten Mal der Einsturz des Kölner Stadtarchivs. Der Einsturz war auch Anlass zur Gründung von „Köln kann auch anders“ (K2A2), einer Initiative, die versucht, etwas an den Verhältnissen in Köln zu verändern, die zum Einsturz geführt haben (Stichwort: „Kölscher Klüngel“). K2A2 legt zum dritten Jahrestag eine eigene Bestandsaufnahme der Bemühungen um die Sanierung der geschädigten Archivalien vor. Sie finden sie im Anhang. Zu Optimismus ist kein Anlass: die Stadt redet die Katastrophe schön, versteckt sich hinter belanglosen Bergungs-Zahlen, und die Archivleitung organisiert die Sanierung der Archivalien äußerst mangelhaft. Weitere Bestandsverluste sind so vorprogrammiert.
Wir laden sie zur Lektüre des beigefügten Dossiers ein und bitten Sie, für die weitere Verbreitung im Kreis Ihrer Kolleginnen und Kollegen zu sorgen, um eine breitere Diskussion über die Kölner Verhältnisse anzustoßen. Man soll vorsichtig mit allzu großen Worten sein, aber hier geht es tatsächlich um die Wiederherstellung und den Schutz europäischen Kulturgutes von hohem Rang. Und das geht uns alle an.
Es grüßt Sie freundlich
Frank Deja
Rückfragen zu Köln kann auch anders bitte an: info@koelnkannauchanders.de
Rückfragen zum Dossier bitte an: Frank Möller
www.koelnkannauchanders.de
Dossier:
http://www.xn--klnkannauchanders-zzb.de/content/pdf/Dossier_Kolner_Stadtarchiv_26.2.2012.pdf
Thesen:
1. Die offiziell genannten Zahlen kaschieren die tatsächlichen Verluste.
2. Die Wiederherstellung der Archiv-Ordnung findet weitgehend ohne Expertenwissen über die inhaltlichen Zusammenhänge der Bestände statt und produziert
damit vermeidbare Verluste.
3. Das Kölner Archivkonzept legt den Schluss nahe, dass es vor allem den Interessen der Verwaltung dienen möchte.
4. Das Versprechen eines Bürgerarchivs ist wohlfeile Folklore.
5. Dauerhafte finanzielle Grundlagen der Sanierung – Stichwort „Stiftung Stadtgedächtnis“ – sind bislang nicht geschaffen worden.
Zustimmend zitiert werden meine Punkte zu einem Bürgerarchiv, wobei es etwas befremdet, dass S. 13 davon die Rede ist, diese Thesen seien "kürzlich" ins Netz gestellt worden. Richtig ist: Sie stammen vom 15. März 2009!
http://archiv.twoday.net/stories/5584413/
Wir laden sie zur Lektüre des beigefügten Dossiers ein und bitten Sie, für die weitere Verbreitung im Kreis Ihrer Kolleginnen und Kollegen zu sorgen, um eine breitere Diskussion über die Kölner Verhältnisse anzustoßen. Man soll vorsichtig mit allzu großen Worten sein, aber hier geht es tatsächlich um die Wiederherstellung und den Schutz europäischen Kulturgutes von hohem Rang. Und das geht uns alle an.
Es grüßt Sie freundlich
Frank Deja
Rückfragen zu Köln kann auch anders bitte an: info@koelnkannauchanders.de
Rückfragen zum Dossier bitte an: Frank Möller
www.koelnkannauchanders.de
Dossier:
http://www.xn--klnkannauchanders-zzb.de/content/pdf/Dossier_Kolner_Stadtarchiv_26.2.2012.pdf
Thesen:
1. Die offiziell genannten Zahlen kaschieren die tatsächlichen Verluste.
2. Die Wiederherstellung der Archiv-Ordnung findet weitgehend ohne Expertenwissen über die inhaltlichen Zusammenhänge der Bestände statt und produziert
damit vermeidbare Verluste.
3. Das Kölner Archivkonzept legt den Schluss nahe, dass es vor allem den Interessen der Verwaltung dienen möchte.
4. Das Versprechen eines Bürgerarchivs ist wohlfeile Folklore.
5. Dauerhafte finanzielle Grundlagen der Sanierung – Stichwort „Stiftung Stadtgedächtnis“ – sind bislang nicht geschaffen worden.
Zustimmend zitiert werden meine Punkte zu einem Bürgerarchiv, wobei es etwas befremdet, dass S. 13 davon die Rede ist, diese Thesen seien "kürzlich" ins Netz gestellt worden. Richtig ist: Sie stammen vom 15. März 2009!
http://archiv.twoday.net/stories/5584413/
KlausGraf - am Sonntag, 26. Februar 2012, 23:18 - Rubrik: Kommunalarchive
So titelte am Sonnabend, den 25. Februar, das "Hamburger Abendblatt" einen ganzseitigen Artikel auf Seite 7 über die Bestände der historischen Gymnasialbibliothek des Christianeums in Hamburg. Auszüge:
“Dass dieses kleine graue Buch […] eine Rarität auf dem Deckel hat, war den Bibliothekaren des Christianeums in Othmarschen schon lange klar. […] Doch erst jetzt konnte das altehrwürdige Pergament identifiziert werden. […] Gerade wieder wurden zwei Inkunabeln lokalisiert, das sind Wiegendrucke aus dem 15. Jahrhundert. Möglich machten es die Datenbanken im Internet.”
Das "kleine graue Buch" wurde hier bei Archivlia schon gezeigt: http://archiv.twoday.net/stories/55771605/, auch über die beiden Inkunabeln wurde hier berichtet: http://archiv.twoday.net/stories/59207199/
In einem zugehörigen Kommentar auf Seite 2 wird gesagt: "Es ist ein Schatz, der mit Geld gar nicht zu bezahlen ist. Eben weil er als Teil eines nationalen Kulturguts Zeugnis ablegt von der Geschichte Norddeutschlands."
Weitere Beiträge zum Christianeum in "Archivalia" hier: http://archiv.twoday.net/search?q=christianeum
“Dass dieses kleine graue Buch […] eine Rarität auf dem Deckel hat, war den Bibliothekaren des Christianeums in Othmarschen schon lange klar. […] Doch erst jetzt konnte das altehrwürdige Pergament identifiziert werden. […] Gerade wieder wurden zwei Inkunabeln lokalisiert, das sind Wiegendrucke aus dem 15. Jahrhundert. Möglich machten es die Datenbanken im Internet.”
Das "kleine graue Buch" wurde hier bei Archivlia schon gezeigt: http://archiv.twoday.net/stories/55771605/, auch über die beiden Inkunabeln wurde hier berichtet: http://archiv.twoday.net/stories/59207199/
In einem zugehörigen Kommentar auf Seite 2 wird gesagt: "Es ist ein Schatz, der mit Geld gar nicht zu bezahlen ist. Eben weil er als Teil eines nationalen Kulturguts Zeugnis ablegt von der Geschichte Norddeutschlands."
Weitere Beiträge zum Christianeum in "Archivalia" hier: http://archiv.twoday.net/search?q=christianeum
FeliNo - am Sonntag, 26. Februar 2012, 22:57 - Rubrik: Bibliothekswesen
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Nach dem Treffen der Hochschularchivare in Siegen machte ich Gebrauch von den großzügigen Öffnungszeiten des Stadtarchivs Siegen und stöberte noch ein wenig in dessen Freihandbibliothek. Am Ausgang durfte ich sogar ein Freiexemplar des Westfalenspiegels mitnehmen, dessen Heft 1 als Schwerpunktthema die Archivarbeit hat (S. 14-31).
Als kostenlose Leseprobe gibts im Internet den Beitrag zur Archivpädagogik:
http://www.lwl.org/westfalen-spiegel/upload/138.pdf
Als kostenlose Leseprobe gibts im Internet den Beitrag zur Archivpädagogik:
http://www.lwl.org/westfalen-spiegel/upload/138.pdf
KlausGraf - am Sonntag, 26. Februar 2012, 14:32 - Rubrik: Archivpaedagogik
Eine schlechte und eine gute Nachricht:
Das DFG-Projekt hat ordentlich Knete abgezockt, aber die online gestellten Projektinhalte verschwanden beim Umzug der Projektleiterin Schlotheuber nach Düsseldorf. Sie sind noch im Internet Archive auffindbar:
http://web.archive.org/web/20100528134618/http://www.uni-muenster.de/Geschichte/hist-sem/MA-G/L3/forschen/DFGProjekt.html
Siehe auch
http://www.bayerische-landesbibliothek-online.de/schriftlichkeitinsueddeutschenfrauenkloestern
Die gute Nachricht: Ohne dass es von der BSB- oder der Münsteraner Seite oder der Lehrstuhlseite Schlotheuber einen Link gibt, sind sie in Düsseldorf wieder online:
http://www.phil-fak.uni-duesseldorf.de/geschichte/lehrstuehle/mittelalterliche-geschichte/forschung/dfg-projekt-schriftlichkeit-in-sueddeutschen-frauenkloestern/
Das DFG-Projekt hat ordentlich Knete abgezockt, aber die online gestellten Projektinhalte verschwanden beim Umzug der Projektleiterin Schlotheuber nach Düsseldorf. Sie sind noch im Internet Archive auffindbar:
http://web.archive.org/web/20100528134618/http://www.uni-muenster.de/Geschichte/hist-sem/MA-G/L3/forschen/DFGProjekt.html
Siehe auch
http://www.bayerische-landesbibliothek-online.de/schriftlichkeitinsueddeutschenfrauenkloestern
Die gute Nachricht: Ohne dass es von der BSB- oder der Münsteraner Seite oder der Lehrstuhlseite Schlotheuber einen Link gibt, sind sie in Düsseldorf wieder online:
http://www.phil-fak.uni-duesseldorf.de/geschichte/lehrstuehle/mittelalterliche-geschichte/forschung/dfg-projekt-schriftlichkeit-in-sueddeutschen-frauenkloestern/
KlausGraf - am Samstag, 25. Februar 2012, 19:24 - Rubrik: Kodikologie
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Durch Zufall habe ich diese sehr interesssante Seite zur Berliner Geschichte gefunden.
Neben Artikeln wie zur Archäologie, Bräuchen u.a. findet man auch Artikel über Bücher. Der Autor stellt unter anderem einige Fechtbücher sowie den Berliner Totentanz der Berliner Staatbibliothek vor.
Neben Artikeln wie zur Archäologie, Bräuchen u.a. findet man auch Artikel über Bücher. Der Autor stellt unter anderem einige Fechtbücher sowie den Berliner Totentanz der Berliner Staatbibliothek vor.
FredLo - am Samstag, 25. Februar 2012, 18:00 - Rubrik: Privatarchive und Initiativen
http://www.betterplace.org/de/projects/8626-es-werde-licht-licht-in-unserer-bibliothek
Unser Engagement - wirtschaftliches Gedächtnis für die Region!
Das Berlin-Brandenburgische Wirtschaftsarchiv e.V. sichert die wirtschaftliche Geschichte und Identität der Region Berlin-Brandenburg - Geschäftsunterlagen, Werbung, Patente, Protokolle: das Gedächtnis der Wirtschaft
Diese stehen für Öffentlichkeit, Forschung und Bildung zur Verfügung. Unsere Arbeit ist auf Wertschöpfung, Nachhaltigkeit und Kontinuität angelegt. Wir schaffen Arbeitsplätze. Studenten mehrerer Universitäten erwerben bei uns ihr Berufspraktikum. Wir führen ab 2012 Berufsschulprojekte durch, die die Chancen der Schüler am Arbeitsmarkt vergrößern.
Das Wirtschaftsarchiv ist gemeinnützig und als kulturelle Einrichtung anerkannt.
Doch unsere Bibliothek und Magazine sind düster - man kann in ihnen nur schwer arbeiten.
Deshalb setzen wir auf Ihre Hilfe!
- Unterstützung erhielten wir bereits durch den Europäischen Sozialfond sowie durch Unternehmen der Region für unsere reguläre Arbeit.
- Im Trägerverein des Wirtschaftsarchivs sind 80 Mitglieder, die von 2009-2011 fast 5.000 Stunden ehrenamtlicher Arbeit geleistet haben.
- Ab 2012 werden mindestens 80 Schüler im Wirtschaftsarchiv an ihren Projekten arbeiten.
- Neben der Beleuchtungsanlage wird auch ein Umbau des Magazins nötig. Die Kosten hierfür bestreiten wir aus persönlich eingeworbenen Großspenden von Privatpersonen und Unternehmen.
- Am dringlichsten ist das Licht im Leseraum / der Bibliothek, weil hier täglich gearbeitet wird.
Unser Engagement - wirtschaftliches Gedächtnis für die Region!
Das Berlin-Brandenburgische Wirtschaftsarchiv e.V. sichert die wirtschaftliche Geschichte und Identität der Region Berlin-Brandenburg - Geschäftsunterlagen, Werbung, Patente, Protokolle: das Gedächtnis der Wirtschaft
Diese stehen für Öffentlichkeit, Forschung und Bildung zur Verfügung. Unsere Arbeit ist auf Wertschöpfung, Nachhaltigkeit und Kontinuität angelegt. Wir schaffen Arbeitsplätze. Studenten mehrerer Universitäten erwerben bei uns ihr Berufspraktikum. Wir führen ab 2012 Berufsschulprojekte durch, die die Chancen der Schüler am Arbeitsmarkt vergrößern.
Das Wirtschaftsarchiv ist gemeinnützig und als kulturelle Einrichtung anerkannt.
Doch unsere Bibliothek und Magazine sind düster - man kann in ihnen nur schwer arbeiten.
Deshalb setzen wir auf Ihre Hilfe!
- Unterstützung erhielten wir bereits durch den Europäischen Sozialfond sowie durch Unternehmen der Region für unsere reguläre Arbeit.
- Im Trägerverein des Wirtschaftsarchivs sind 80 Mitglieder, die von 2009-2011 fast 5.000 Stunden ehrenamtlicher Arbeit geleistet haben.
- Ab 2012 werden mindestens 80 Schüler im Wirtschaftsarchiv an ihren Projekten arbeiten.
- Neben der Beleuchtungsanlage wird auch ein Umbau des Magazins nötig. Die Kosten hierfür bestreiten wir aus persönlich eingeworbenen Großspenden von Privatpersonen und Unternehmen.
- Am dringlichsten ist das Licht im Leseraum / der Bibliothek, weil hier täglich gearbeitet wird.
KlausGraf - am Freitag, 24. Februar 2012, 18:52 - Rubrik: Wirtschaftsarchive
KlausGraf - am Freitag, 24. Februar 2012, 18:40 - Rubrik: Hilfswissenschaften
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/urheberrechte-im-internet-acta-oder-der-schutz-der-raubritter-11658717.html
Man ist versucht zu sagen: Die einzelnen Künstler und Autoren werden als menschliche Schutzschilde eingesetzt. Denn Urheberrechte manifestieren oftmals eine im vordigitalen Zeitalter erworbene Machtposition, mittels derer die Unterhaltungsindustrie eine Rente, das heißt ein leistungsloses Einkommen, erwirtschaftet. Wie ehedem die Raubritter: Auch diese nahmen die Bauern aus, die ihre Waren in die Stadt bringen wollten, ebenso die Städter, die auf dem Markt einkaufen wollten - und rechtfertigten dies damit, dass sie die Sicherheit der Wege gewährleisteten.
So sehr ich der Analyse der beiden Ökonomen hinsichtlich der Nachteile des Urheberrechts zustimme, was sie über Raubritter schreiben, ist ersichtlich albern und kenntnisfrei. Die sogenannten Raubritter rechtfertigten ihre Überfälle mit dem Fehderecht.
http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_45355
Man ist versucht zu sagen: Die einzelnen Künstler und Autoren werden als menschliche Schutzschilde eingesetzt. Denn Urheberrechte manifestieren oftmals eine im vordigitalen Zeitalter erworbene Machtposition, mittels derer die Unterhaltungsindustrie eine Rente, das heißt ein leistungsloses Einkommen, erwirtschaftet. Wie ehedem die Raubritter: Auch diese nahmen die Bauern aus, die ihre Waren in die Stadt bringen wollten, ebenso die Städter, die auf dem Markt einkaufen wollten - und rechtfertigten dies damit, dass sie die Sicherheit der Wege gewährleisteten.
So sehr ich der Analyse der beiden Ökonomen hinsichtlich der Nachteile des Urheberrechts zustimme, was sie über Raubritter schreiben, ist ersichtlich albern und kenntnisfrei. Die sogenannten Raubritter rechtfertigten ihre Überfälle mit dem Fehderecht.
http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_45355
KlausGraf - am Freitag, 24. Februar 2012, 18:36 - Rubrik: Archivrecht
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
KlausGraf - am Freitag, 24. Februar 2012, 18:34 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
Liste der Jahrgänge im Internet Archive, leider mit Links zum PDF
http://raumgegenzement.blogsport.de/2012/02/05/zeitschrift-fuer-sozialforschung-1932-1941/
Es besteht nicht der allergeringste Grund, Menschen in dieser Weise zu bevormunden. Da das Internet Archive nun mal verschiedenste Formate anbietet und auch einen Viewer, sollte man die Entscheidung derjenigen, die nicht automatisch ein Riesen-PDF herunterladen wollen, respektieren! Um alle Metadatenseiten aufzurufen, muss man die URL unten entsprechend ändern (also z.B. 1 statt 9)
http://www.archive.org/details/ZeitschriftFrSozialforschung9.Jg
Via
http://adresscomptoir.twoday.net/stories/64982965/
http://raumgegenzement.blogsport.de/2012/02/05/zeitschrift-fuer-sozialforschung-1932-1941/
Es besteht nicht der allergeringste Grund, Menschen in dieser Weise zu bevormunden. Da das Internet Archive nun mal verschiedenste Formate anbietet und auch einen Viewer, sollte man die Entscheidung derjenigen, die nicht automatisch ein Riesen-PDF herunterladen wollen, respektieren! Um alle Metadatenseiten aufzurufen, muss man die URL unten entsprechend ändern (also z.B. 1 statt 9)
http://www.archive.org/details/ZeitschriftFrSozialforschung9.Jg
Via
http://adresscomptoir.twoday.net/stories/64982965/
KlausGraf - am Freitag, 24. Februar 2012, 18:24 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://www.bayerische-landesbibliothek-online.de/bamberg-bibliotheken
Die Säkularisation der Stifts- und Klosterbibliotheken 1803 betraf in Bamberg das Domkapitel (Staatsbibliothek Bamberg, Msc.Misc.179), die Stifte St. Jakob (Msc.Misc.181), St. Gangolf und St. Stephan, die Benediktinerabtei Michelsberg (Msc.Misc.182, 1. Band und 2. Band), die Klöster der Karmeliten (HV.Msc.295, Msc.Misc.183 und Msc.Misc.185), Dominikaner (Msc.Misc.188), (Msc.Misc.190) und Kapuziner (Msc.Misc.192 und Msc.Misc.193), sowie die Nonnenklöster der Klarissen und der Dominikanerinnen zum Heiligen Grab; im Hochstift Bamberg die Zisterzienserabtei Langheim (Msc.Misc.207, Msc.Misc.208 und Msc.Misc.209 mit der Kanzleibibliothek in Kulmbach) und die Benediktinerabtei Banz (Msc.Misc.199), außerdem die Kapuzinerklöster in Höchstadt an der Aisch (Msc.Misc.205) und in Gößweinstein (Msc.Misc.202), weiter die Franziskanerklöster in Kronach (Msc.Misc.206) und Marienweiher, dann zwei Franziskanerhospize in Forchheim (Msc.Misc.201) und in Glosberg bei Kronach. Nicht nach Bamberg säkularisiert wurden die kirchlich zum Bistum Bamberg, politisch zur Oberpfalz gehörigen Benediktinerabteien Weißenohe und Michelfeld und das zum Bistum Regensburg gehörende Bambergische Kapuzinerhospiz Vilseck.
Die Bestände wurden in der Bibliothek der aufgelösten Universität Bamberg der (heutigen) Staatsbibliothek Bamberg zugeordnet. Es ist davon auszugehen, dass zu etwa 10.000 hier vorhandenen Büchern etwa 37.000 aus dem Säkularisationsgut (von etwa 63.000) kamen. Die Institutionen sollten Kataloge einliefern, die oft ad hoc angefertigt wurden, manchmal aber auch älter waren (Msc.Misc.179-193, 197-202, 205-209 der Staatsbibliothek Bamberg). Die Auswahl wurde in der Regel aber direkt vor Ort vorgenommen und bezog in mehreren Fällen auch die Regale mit ein. Der Vorgang der Aufstellung, 1805 im Wesentlichen abgeschlossen, zog sich bei den Mendikantenklöstern, besonders den weiter entfernten und nicht so leicht erreichbaren, oft Jahrzehnte hin und unterblieb im Fall von Marienweiher ganz. Die Auswahl des "Seltenen, Schönen und Nützlichen" wurde von spätaufklärerischen Wissenschaftlichkeitsvorstellungen bestimmt und nahm abgesehen von Dubletten Verluste oder gar den Untergang in Kauf. Sammler wie P. Pius Brunnquell (1752-1828) konnten missachtete Bücher, soweit nicht gleich makuliert, nur zum Teil sichern und später der Öffentlichkeit zugänglich machen.
Zu den Bibliothekskatalogen der Staatsbibliothek bzw. des Historischen Vereins Bamberg sowie des Archivs des Erzbistums sind mit digitalisiert das Verzeichnis des Bamberger Domschatzes (HV.Msc.224) und der Katalog der Banzer Naturaliensammlung (Msc.Misc.200).

Die Säkularisation der Stifts- und Klosterbibliotheken 1803 betraf in Bamberg das Domkapitel (Staatsbibliothek Bamberg, Msc.Misc.179), die Stifte St. Jakob (Msc.Misc.181), St. Gangolf und St. Stephan, die Benediktinerabtei Michelsberg (Msc.Misc.182, 1. Band und 2. Band), die Klöster der Karmeliten (HV.Msc.295, Msc.Misc.183 und Msc.Misc.185), Dominikaner (Msc.Misc.188), (Msc.Misc.190) und Kapuziner (Msc.Misc.192 und Msc.Misc.193), sowie die Nonnenklöster der Klarissen und der Dominikanerinnen zum Heiligen Grab; im Hochstift Bamberg die Zisterzienserabtei Langheim (Msc.Misc.207, Msc.Misc.208 und Msc.Misc.209 mit der Kanzleibibliothek in Kulmbach) und die Benediktinerabtei Banz (Msc.Misc.199), außerdem die Kapuzinerklöster in Höchstadt an der Aisch (Msc.Misc.205) und in Gößweinstein (Msc.Misc.202), weiter die Franziskanerklöster in Kronach (Msc.Misc.206) und Marienweiher, dann zwei Franziskanerhospize in Forchheim (Msc.Misc.201) und in Glosberg bei Kronach. Nicht nach Bamberg säkularisiert wurden die kirchlich zum Bistum Bamberg, politisch zur Oberpfalz gehörigen Benediktinerabteien Weißenohe und Michelfeld und das zum Bistum Regensburg gehörende Bambergische Kapuzinerhospiz Vilseck.
Die Bestände wurden in der Bibliothek der aufgelösten Universität Bamberg der (heutigen) Staatsbibliothek Bamberg zugeordnet. Es ist davon auszugehen, dass zu etwa 10.000 hier vorhandenen Büchern etwa 37.000 aus dem Säkularisationsgut (von etwa 63.000) kamen. Die Institutionen sollten Kataloge einliefern, die oft ad hoc angefertigt wurden, manchmal aber auch älter waren (Msc.Misc.179-193, 197-202, 205-209 der Staatsbibliothek Bamberg). Die Auswahl wurde in der Regel aber direkt vor Ort vorgenommen und bezog in mehreren Fällen auch die Regale mit ein. Der Vorgang der Aufstellung, 1805 im Wesentlichen abgeschlossen, zog sich bei den Mendikantenklöstern, besonders den weiter entfernten und nicht so leicht erreichbaren, oft Jahrzehnte hin und unterblieb im Fall von Marienweiher ganz. Die Auswahl des "Seltenen, Schönen und Nützlichen" wurde von spätaufklärerischen Wissenschaftlichkeitsvorstellungen bestimmt und nahm abgesehen von Dubletten Verluste oder gar den Untergang in Kauf. Sammler wie P. Pius Brunnquell (1752-1828) konnten missachtete Bücher, soweit nicht gleich makuliert, nur zum Teil sichern und später der Öffentlichkeit zugänglich machen.
Zu den Bibliothekskatalogen der Staatsbibliothek bzw. des Historischen Vereins Bamberg sowie des Archivs des Erzbistums sind mit digitalisiert das Verzeichnis des Bamberger Domschatzes (HV.Msc.224) und der Katalog der Banzer Naturaliensammlung (Msc.Misc.200).

KlausGraf - am Freitag, 24. Februar 2012, 18:11 - Rubrik: Kodikologie
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,817219,00.html
Der mutmaßliche Dieb ist ein 45-jähriger Mitarbeiter des hessischen Wissenschaftsministeriums. Laut Polizei war er am Dienstag auf frischer Tat ertappt worden, als er mit 53 Büchern die Fürstlich Waldeckischen Hofbibliothek des Bad Arolser Schlosses verlassen wollte. Dabei handelte es sich um Werke aus den Fachgebieten Mineralogie, Geophysik und Naturlehre, die jeweils bis zu 7000 Euro wert sind.
Wissenschaftler erhalten zu den meisten privaten Adelsbibliotheken ohnehin kaum Zutritt (Arolsen ist da eher die Ausnahme) - nun wird es noch viel schwieriger, mit diesen Quellen zu forschen ...
Der mutmaßliche Dieb ist ein 45-jähriger Mitarbeiter des hessischen Wissenschaftsministeriums. Laut Polizei war er am Dienstag auf frischer Tat ertappt worden, als er mit 53 Büchern die Fürstlich Waldeckischen Hofbibliothek des Bad Arolser Schlosses verlassen wollte. Dabei handelte es sich um Werke aus den Fachgebieten Mineralogie, Geophysik und Naturlehre, die jeweils bis zu 7000 Euro wert sind.
Wissenschaftler erhalten zu den meisten privaten Adelsbibliotheken ohnehin kaum Zutritt (Arolsen ist da eher die Ausnahme) - nun wird es noch viel schwieriger, mit diesen Quellen zu forschen ...
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage d. Abg. Wenzel, Helmhold und Limburg (Grüne);
Transparenz und Zugang zum niedersächsischen Staatsarchiv
Die Anfrage steht im Zusammenhang mit zivilrechtlichen Erbstreitigkeiten innerhalb der Familie SchaumburgLippe. Dabei geht es nach hiesiger Kenntnis insbesondere um die Frage, in welchem Umfang das Vermögen der bis 1918 regierenden Fürsten zu Schaumburg-Lippe fideikommissrechtlich (Fideikommiss: unveräußerliches und unteilbares Vermögen einer Familie) gebunden oder privates Eigentum einzelner Familienmitglieder im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) war. Im ersteren Fall gelten die besonderen Regeln des Fideikommissauflösungsrechtes, in letzterem Fall die gewöhnlichen erbrechtlichen Vorschriften des BGB. Über die durchgeführten Erb- bzw. Fideikommiss-auflösungsverfahren nach dem Tod von Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe im Jahre 1936 bestehen offenbar unterschiedliche Auffassungen zwischen einzelnen Familienmitgliedern. Nach der Herstellung der Einheit Deutschlands wurden nach hiesiger Kenntnis von einem Teil der Erben von Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe mehrere Anträge auf Rückübereignung bei den zuständigen Behörden in Brandenburg und Mecklenburg - Vorpommern über dortige früher der Familie gehörende Güter eingeleitet. Ein anderer Teil der Familie hat - vertreten durch einen in Madrid als Rechtsanwalt tätigen Enkel von Heinrich Prinz zu Schaumburg-Lippe, dem jüngeren Bruder von Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe - diese Ansprüche auf Rückübereignung angezweifelt: Er vertritt die Auffassung, dass mindestens insoweit die üblichen BGB- rechtlichen Erbregelungen und nicht die fideikommissrechtlichen Bestimmungen gelten. Um seine Rechtsauffassung zu belegen, hat er seit Ende der 1990er Jahre diverse Bestände des Niedersächsischen Landesarchivs (NLA) in den Abteilungen Hauptstaatsarchiv Hannover und Staatsarchiv Bückeburg eingesehen, insbesondere die Akten des seinerzeitigen Fideikommissauflösungsverfahrens beim Oberlandesgericht Celle sowie Nachlass, Register- und sonstige Akten des Landgerichts Bückeburg und der Amtsgerichte Bückeburg und Stadthagen. Der Zugang zu diesem staatlichen Archivgut des Landes Niedersachsen unterliegt gemäß § 5 Abs. 1 des Niedersächsischen Archivgesetzes (NArchG) grundsätzlich keinerlei Beschränkungen; allenfalls Schutzrechte könnten den Zugang ggf. hinausschieben. Da derartige Einschränkungen in diesem konkreten Fall nicht mehr gegeben waren, wurden die gewünschten Einsichten in dieses staatliche Archivgut in vollem Umfang gewährt.
Neben dem staatlichen Archivgut verwahrt das NLA auch Archivbestände privater Herkunft, die als sog. Deposita zwar grundsätzlich der öffentlichen Benutzung zur Verfügung stehen, aber weiterhin privates Eigentum des jeweiligen Deponenten
bleiben. Die Rechte und Pflichten zwischen dem NLA und dem jeweiligen Eigentümer der Deposita sind, insbesondere im Hinblick auf die Modalitäten der Benutzung, in einem sog. Depositalvertrag geregelt. Nach § 3 Abs. 7 NArchG darf insoweit ausdrücklich von den für staatliches Archivgut geltenden Regelungen der §§ 5 und 6 NArchG für die Benutzung abgewichen werden. Es ist damals auch abgewichen worden: Seit 1971 besteht ein solches Depositum über das Haus- und Kammerarchiv der Fürsten zu Schaumburg-Lippe. Dieses Depositum wird im NLA in der Abteilung Staatsarchiv Bückeburg verwahrt und betreut. Nach dem Depositalvertrag hat der Eigentümer sich für bestimmte Benutzungsfälle die Genehmigung über den Zugang zu diesen Archivalien vorbehalten. Die Anträge des Rechtsanwaltes auf Einsicht in bestimmte Archivalien des Haus- und Kammerarchivs wurden unter Anwendung dieser Regelung vom Eigentümer verweigert. An diese Entscheidung war das NLA gebunden und hat demzufolge den Antrag auf Einsicht abgelehnt. In dem daraufhin angestrengten verwaltungsgerichtlichen Verfahren gegen die ablehnende Entscheidung des NLA hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg letztinstanzlich mit Urteil vom 17.09.2002 entschieden, dass das NLA ordnungsgemäß gehandelt hat, weil in diesem konkreten Fall die Bestimmungen des § 3 Abs. 7 NArchG Vorrang haben gegenüber den für staatliches Archivgut geltenden Benutzungsregelungen der §§ 5 und 6 NArchG. Auch eine dagegen erhobene Restitutionsklage ist mit Beschluss des Oberverwaltungsgericht Lüneburg vom 25.11.2005 verworfen und diese Entscheidung mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 08.03.2006 bestätigt worden. In diesem Beschluss ist u. a. festgestellt worden, dass das beklagte Land nicht verpflichtet ist, Nachlassunterlagen, die nicht Teil des staatlichen Archivgutes sind, gemäß § 2259 BGB an das zuständige Nachlassgericht abzuliefern. Die betreffenden Unterlagen sind auch nicht Teil des staatlichen Archivguts (Bestand Amtsgericht Bückeburg), sondern Teil des Depositums „Schaumburg - Lippisches Haus- und Kammerarchiv“.
In den Jahren 2007/2008 war dann offenbar bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder ein Strafverfahren anhängig, in dem es vermutlich um Unterschlagung von Beweismitteln und Ähnlichem ging. Im November 2007 wurde hierzu eine Durch-suchungs- und Beschlagnahmeanordnung des Amtsgerichts Frankfurt/Oder erlassen, die sich u. a. gegen die Abteilungen Hauptstaatsarchiv Hannover und Staatsarchiv Bückeburg des NLA gerichtet haben soll. Diese Anordnung wurde dann von den zuständigen Stellen des Landes Brandenburg wohl im Frühjahr 2008 wieder aufgehoben, jedenfalls niemals vollzogen. Zum damaligen Zeitpunkt waren weder dem NLA noch der Staatsanwaltschaft Bückeburg oder der Niedersächsischen Staatskanzlei - als zuständiger Aufsichtsbehörde - irgendwelche Informationen hierüber bekannt. Erst mit einer E-Mail vom 03.07.2009 hat der o. g. Rechtsanwalt den Präsidenten des NLA davon - beiläufig - unterrichtet.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1 bis 3:
Staatssekretärin des Ministerpräsidenten
Siehe Vorbemerkungen
ENDE DER ANTWORT
Anmerkung:
Die Abgeordneten werden nach meiner Auffassung in die Irre geleitet. Das Staatsarchiv ist nicht von der Ablieferungspflicht von Testamenten gerichtlich entbunden worden. Das Amtsgericht Bückeburg, als Nachlassgericht, hatte im Dezember 2005 und im Januar 2006 zur Ablieferung gemäss Paragraf 2259 BGB sowohl das Staatsarchiv als auch Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe aufgefordert. Diese Aufforderung unterlag nicht einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung. Die von einem Zivilgericht durch hoheitlichen Akt angeordnete Ablieferung an das Nachlassgericht unterlag nicht der Entscheidung der Verwaltungsgerichtsbarkeit die über ein öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis zu entscheiden hatte (Einsichtnahme durch Nutzer). Fordert ein Zivilgericht zur Ablieferung auf, so unterliegt diese Pflicht der zivilen Gerichtsbarkeit. Die Ablieferungspflicht des § 2259 BGB (und um die geht es in der Anfrage der Abgeordneten) war noch nie Gegenstand einer zivilgerichtlichen Entscheidung. Sie ist keine Frage des öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnisses aufgrund des Archivgesetzes. Die im BGB geregelte Ablieferungspflicht ist nicht dispositiv. Staatliche Behörden sind zur Ablieferung verpflichtet, vor allem wenn sie Besitzer sind. Möge die Landesregierung eine gerichtliche Entscheidung vorlegen, die die Aufforderung des Amtsgerichts Bückeburg, Testamente an das Gericht abzuliefern, aufgehoben hat. Eine derartige Entscheidung hat es noch nie gegeben, weil sie rechtswidrig wäre. Kein Gericht hat dem NLA untersagt, letztwillige Verfügungen an das Nachlassgericht abzuliefern.
Wenn die Landesregierung behauptet, dass in einem Beschluss des OVG Lüneburg festgestellt wurde, dass das beklagte Land nicht verpflichtet ist, Nachlassunterlagen, die nicht Teil des staatlichen Archivgutes sind, gemäß § 2259 BGB an das zuständige Nachlassgericht abzuliefern, dann liegt hierin eine bewusste Täuschung der rechtlich möglicherweise nicht bewanderten Abgeordneten vor. Es wird der Anschein erweckt, als ob das Land Niedersachsen von der Ablieferung absehen dürfe. Richtig ist, dass die Ablieferungspflicht aufgrund zivilrechtlicher Vorschriften ausnahmslos besteht, unabhängig davon, was das OVG Lüneburg in einem Beschluss ausgeführt haben mag. Streitgegenstand des Verfahrens vor dem OVG Lüneburg war das Einsichtnahmerecht aufgrund Archivgesetz. Dieser Streitgegenstand ist zu unterscheiden von der allgemeinen Ablieferungspflicht an das Nachlassgericht gemäss § 2259 BGB. Sind die letztwilligen Verfügungen beim Nachlassgericht, dann kommt es zur Testamentseröffnung und die Frage, ob Erben oder Vermächtnisnehmer ein Einsichtnahmerecht haben, entscheidet dann der zuständige Richter (des Nachlassgerichtes), kein Verwaltungsgericht. Ich werte die Ausführungen der Staatskanzlei als Täuschungsversuch und begeht fortgesetzt Urkundenunterdrueckung und / oder Beihilfe dazu.
Erinnert stark an die Taktik des doppelten Dementi. Wird nach dem Vorwurf A gefragt, wird geantwortet, man habe B nicht verwirklicht oder X habe es zugelassen. Dass X nicht befugt war wird verschwiegen.
Sollte Strafanzeige in Hannover gegen den Ministerpräsidenten wegen Beihilfe zur Urkundenunterdrückung eingereicht werden ?
Wie wäre es wenn nun endlich die Unterlagen an das Gericht übergeben werden ? Die Ablieferungspflicht besteht auch heute noch.
Weitere Informationen hier:
http://www.vierprinzen.com/2012/02/sachdienliche-hinweise-zur-kleinen.html
UPDATE 26-2-2012:
Bitte nachfolgenden link anklicken. Staatskanzlei täuscht offensichtlich doch die Abgeordneten.
http://www.vierprinzen.com/2012/02/lugen-haben-kurze-beine-oder-por-la.html
Zutreffend hebt das Bundesverwaltungsgericht hervor, dass die Frage der allgemeinen Ablieferungspflicht nach Paragraf 2259 BGB den archivrechtlichen Streitgegenstand (Einsichtnahme) verfehlt. Die Staatskanzlei kann somit diese Entscheidung nicht bemühen, um die Nichtablieferung an das Nachlassgericht zu rechtfertigen. Insoweit sind die Ausführungen in der Beantwortung der Anfrage der Abgeordneten unrichtig.
Da ich seit 26 Jahren mit der Gegenseite zu tun habe, bin ich vielleicht nicht ganz so diplomatisch.
Ich bemühe mich stets darum, meine Behauptungen zu untermauern.
Ich hoffe, dass die Damen und Herren Landtagsabgeordneten sich zu wehren wissen. Natürlich würde es mich sehr freuen, wenn dieser Sachverhalt Gegenstand einer öffentlichen Diskussion wird. Es betrifft viele aktuelle Fragen (Transparenz, Vorrechte der "Eliten", Verstrickungen ......, Geschichte).
Eine Gegenfrage: "Wie soll ich meinen spanischen Kindern erklären, dass die niedersächsische Landesregierung letztwillige Verfügungen zurückhält ? Denn auch meine Kinder werden eines Tages Erbeserben sein".
Transparenz und Zugang zum niedersächsischen Staatsarchiv
Die Anfrage steht im Zusammenhang mit zivilrechtlichen Erbstreitigkeiten innerhalb der Familie SchaumburgLippe. Dabei geht es nach hiesiger Kenntnis insbesondere um die Frage, in welchem Umfang das Vermögen der bis 1918 regierenden Fürsten zu Schaumburg-Lippe fideikommissrechtlich (Fideikommiss: unveräußerliches und unteilbares Vermögen einer Familie) gebunden oder privates Eigentum einzelner Familienmitglieder im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) war. Im ersteren Fall gelten die besonderen Regeln des Fideikommissauflösungsrechtes, in letzterem Fall die gewöhnlichen erbrechtlichen Vorschriften des BGB. Über die durchgeführten Erb- bzw. Fideikommiss-auflösungsverfahren nach dem Tod von Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe im Jahre 1936 bestehen offenbar unterschiedliche Auffassungen zwischen einzelnen Familienmitgliedern. Nach der Herstellung der Einheit Deutschlands wurden nach hiesiger Kenntnis von einem Teil der Erben von Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe mehrere Anträge auf Rückübereignung bei den zuständigen Behörden in Brandenburg und Mecklenburg - Vorpommern über dortige früher der Familie gehörende Güter eingeleitet. Ein anderer Teil der Familie hat - vertreten durch einen in Madrid als Rechtsanwalt tätigen Enkel von Heinrich Prinz zu Schaumburg-Lippe, dem jüngeren Bruder von Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe - diese Ansprüche auf Rückübereignung angezweifelt: Er vertritt die Auffassung, dass mindestens insoweit die üblichen BGB- rechtlichen Erbregelungen und nicht die fideikommissrechtlichen Bestimmungen gelten. Um seine Rechtsauffassung zu belegen, hat er seit Ende der 1990er Jahre diverse Bestände des Niedersächsischen Landesarchivs (NLA) in den Abteilungen Hauptstaatsarchiv Hannover und Staatsarchiv Bückeburg eingesehen, insbesondere die Akten des seinerzeitigen Fideikommissauflösungsverfahrens beim Oberlandesgericht Celle sowie Nachlass, Register- und sonstige Akten des Landgerichts Bückeburg und der Amtsgerichte Bückeburg und Stadthagen. Der Zugang zu diesem staatlichen Archivgut des Landes Niedersachsen unterliegt gemäß § 5 Abs. 1 des Niedersächsischen Archivgesetzes (NArchG) grundsätzlich keinerlei Beschränkungen; allenfalls Schutzrechte könnten den Zugang ggf. hinausschieben. Da derartige Einschränkungen in diesem konkreten Fall nicht mehr gegeben waren, wurden die gewünschten Einsichten in dieses staatliche Archivgut in vollem Umfang gewährt.
Neben dem staatlichen Archivgut verwahrt das NLA auch Archivbestände privater Herkunft, die als sog. Deposita zwar grundsätzlich der öffentlichen Benutzung zur Verfügung stehen, aber weiterhin privates Eigentum des jeweiligen Deponenten
bleiben. Die Rechte und Pflichten zwischen dem NLA und dem jeweiligen Eigentümer der Deposita sind, insbesondere im Hinblick auf die Modalitäten der Benutzung, in einem sog. Depositalvertrag geregelt. Nach § 3 Abs. 7 NArchG darf insoweit ausdrücklich von den für staatliches Archivgut geltenden Regelungen der §§ 5 und 6 NArchG für die Benutzung abgewichen werden. Es ist damals auch abgewichen worden: Seit 1971 besteht ein solches Depositum über das Haus- und Kammerarchiv der Fürsten zu Schaumburg-Lippe. Dieses Depositum wird im NLA in der Abteilung Staatsarchiv Bückeburg verwahrt und betreut. Nach dem Depositalvertrag hat der Eigentümer sich für bestimmte Benutzungsfälle die Genehmigung über den Zugang zu diesen Archivalien vorbehalten. Die Anträge des Rechtsanwaltes auf Einsicht in bestimmte Archivalien des Haus- und Kammerarchivs wurden unter Anwendung dieser Regelung vom Eigentümer verweigert. An diese Entscheidung war das NLA gebunden und hat demzufolge den Antrag auf Einsicht abgelehnt. In dem daraufhin angestrengten verwaltungsgerichtlichen Verfahren gegen die ablehnende Entscheidung des NLA hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg letztinstanzlich mit Urteil vom 17.09.2002 entschieden, dass das NLA ordnungsgemäß gehandelt hat, weil in diesem konkreten Fall die Bestimmungen des § 3 Abs. 7 NArchG Vorrang haben gegenüber den für staatliches Archivgut geltenden Benutzungsregelungen der §§ 5 und 6 NArchG. Auch eine dagegen erhobene Restitutionsklage ist mit Beschluss des Oberverwaltungsgericht Lüneburg vom 25.11.2005 verworfen und diese Entscheidung mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 08.03.2006 bestätigt worden. In diesem Beschluss ist u. a. festgestellt worden, dass das beklagte Land nicht verpflichtet ist, Nachlassunterlagen, die nicht Teil des staatlichen Archivgutes sind, gemäß § 2259 BGB an das zuständige Nachlassgericht abzuliefern. Die betreffenden Unterlagen sind auch nicht Teil des staatlichen Archivguts (Bestand Amtsgericht Bückeburg), sondern Teil des Depositums „Schaumburg - Lippisches Haus- und Kammerarchiv“.
In den Jahren 2007/2008 war dann offenbar bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder ein Strafverfahren anhängig, in dem es vermutlich um Unterschlagung von Beweismitteln und Ähnlichem ging. Im November 2007 wurde hierzu eine Durch-suchungs- und Beschlagnahmeanordnung des Amtsgerichts Frankfurt/Oder erlassen, die sich u. a. gegen die Abteilungen Hauptstaatsarchiv Hannover und Staatsarchiv Bückeburg des NLA gerichtet haben soll. Diese Anordnung wurde dann von den zuständigen Stellen des Landes Brandenburg wohl im Frühjahr 2008 wieder aufgehoben, jedenfalls niemals vollzogen. Zum damaligen Zeitpunkt waren weder dem NLA noch der Staatsanwaltschaft Bückeburg oder der Niedersächsischen Staatskanzlei - als zuständiger Aufsichtsbehörde - irgendwelche Informationen hierüber bekannt. Erst mit einer E-Mail vom 03.07.2009 hat der o. g. Rechtsanwalt den Präsidenten des NLA davon - beiläufig - unterrichtet.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1 bis 3:
Staatssekretärin des Ministerpräsidenten
Siehe Vorbemerkungen
ENDE DER ANTWORT
Anmerkung:
Die Abgeordneten werden nach meiner Auffassung in die Irre geleitet. Das Staatsarchiv ist nicht von der Ablieferungspflicht von Testamenten gerichtlich entbunden worden. Das Amtsgericht Bückeburg, als Nachlassgericht, hatte im Dezember 2005 und im Januar 2006 zur Ablieferung gemäss Paragraf 2259 BGB sowohl das Staatsarchiv als auch Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe aufgefordert. Diese Aufforderung unterlag nicht einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung. Die von einem Zivilgericht durch hoheitlichen Akt angeordnete Ablieferung an das Nachlassgericht unterlag nicht der Entscheidung der Verwaltungsgerichtsbarkeit die über ein öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis zu entscheiden hatte (Einsichtnahme durch Nutzer). Fordert ein Zivilgericht zur Ablieferung auf, so unterliegt diese Pflicht der zivilen Gerichtsbarkeit. Die Ablieferungspflicht des § 2259 BGB (und um die geht es in der Anfrage der Abgeordneten) war noch nie Gegenstand einer zivilgerichtlichen Entscheidung. Sie ist keine Frage des öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnisses aufgrund des Archivgesetzes. Die im BGB geregelte Ablieferungspflicht ist nicht dispositiv. Staatliche Behörden sind zur Ablieferung verpflichtet, vor allem wenn sie Besitzer sind. Möge die Landesregierung eine gerichtliche Entscheidung vorlegen, die die Aufforderung des Amtsgerichts Bückeburg, Testamente an das Gericht abzuliefern, aufgehoben hat. Eine derartige Entscheidung hat es noch nie gegeben, weil sie rechtswidrig wäre. Kein Gericht hat dem NLA untersagt, letztwillige Verfügungen an das Nachlassgericht abzuliefern.
Wenn die Landesregierung behauptet, dass in einem Beschluss des OVG Lüneburg festgestellt wurde, dass das beklagte Land nicht verpflichtet ist, Nachlassunterlagen, die nicht Teil des staatlichen Archivgutes sind, gemäß § 2259 BGB an das zuständige Nachlassgericht abzuliefern, dann liegt hierin eine bewusste Täuschung der rechtlich möglicherweise nicht bewanderten Abgeordneten vor. Es wird der Anschein erweckt, als ob das Land Niedersachsen von der Ablieferung absehen dürfe. Richtig ist, dass die Ablieferungspflicht aufgrund zivilrechtlicher Vorschriften ausnahmslos besteht, unabhängig davon, was das OVG Lüneburg in einem Beschluss ausgeführt haben mag. Streitgegenstand des Verfahrens vor dem OVG Lüneburg war das Einsichtnahmerecht aufgrund Archivgesetz. Dieser Streitgegenstand ist zu unterscheiden von der allgemeinen Ablieferungspflicht an das Nachlassgericht gemäss § 2259 BGB. Sind die letztwilligen Verfügungen beim Nachlassgericht, dann kommt es zur Testamentseröffnung und die Frage, ob Erben oder Vermächtnisnehmer ein Einsichtnahmerecht haben, entscheidet dann der zuständige Richter (des Nachlassgerichtes), kein Verwaltungsgericht. Ich werte die Ausführungen der Staatskanzlei als Täuschungsversuch und begeht fortgesetzt Urkundenunterdrueckung und / oder Beihilfe dazu.
Erinnert stark an die Taktik des doppelten Dementi. Wird nach dem Vorwurf A gefragt, wird geantwortet, man habe B nicht verwirklicht oder X habe es zugelassen. Dass X nicht befugt war wird verschwiegen.
Sollte Strafanzeige in Hannover gegen den Ministerpräsidenten wegen Beihilfe zur Urkundenunterdrückung eingereicht werden ?
Wie wäre es wenn nun endlich die Unterlagen an das Gericht übergeben werden ? Die Ablieferungspflicht besteht auch heute noch.
Weitere Informationen hier:
http://www.vierprinzen.com/2012/02/sachdienliche-hinweise-zur-kleinen.html
UPDATE 26-2-2012:
Bitte nachfolgenden link anklicken. Staatskanzlei täuscht offensichtlich doch die Abgeordneten.
http://www.vierprinzen.com/2012/02/lugen-haben-kurze-beine-oder-por-la.html
Zutreffend hebt das Bundesverwaltungsgericht hervor, dass die Frage der allgemeinen Ablieferungspflicht nach Paragraf 2259 BGB den archivrechtlichen Streitgegenstand (Einsichtnahme) verfehlt. Die Staatskanzlei kann somit diese Entscheidung nicht bemühen, um die Nichtablieferung an das Nachlassgericht zu rechtfertigen. Insoweit sind die Ausführungen in der Beantwortung der Anfrage der Abgeordneten unrichtig.
Da ich seit 26 Jahren mit der Gegenseite zu tun habe, bin ich vielleicht nicht ganz so diplomatisch.
Ich bemühe mich stets darum, meine Behauptungen zu untermauern.
Ich hoffe, dass die Damen und Herren Landtagsabgeordneten sich zu wehren wissen. Natürlich würde es mich sehr freuen, wenn dieser Sachverhalt Gegenstand einer öffentlichen Diskussion wird. Es betrifft viele aktuelle Fragen (Transparenz, Vorrechte der "Eliten", Verstrickungen ......, Geschichte).
Eine Gegenfrage: "Wie soll ich meinen spanischen Kindern erklären, dass die niedersächsische Landesregierung letztwillige Verfügungen zurückhält ? Denn auch meine Kinder werden eines Tages Erbeserben sein".
vierprinzen - am Freitag, 24. Februar 2012, 14:42 - Rubrik: Informationsfreiheit und Transparenz
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Die heutige Tagung in Siegen brachte wenig Konkretes zum "Digitalen Archiv NRW". Hingegen erfuhr man einiges zur Bedeutung von Universitätsjubiläen für die Archive.
Neuigkeiten: Auch in Bielefeld gibt es einen Notfallverbund der Archive (mit den Bibliotheken), an dem das Uniarchiv beteiligt ist. Die (bekanntlich ebenfalls zu einem Notfallverbund zusammengeschlossenen) Archive in Münster veranstalten gemeinsam ein Treffen mit LehrerInnen. Der Universitätsarchivar von Hannover, ein ständiger Gast, berichtete, dass die norddeutschen Universitätsarchivare (aus Niedersachsen, Hamburg und Bremen, man sei aber auch für SH und MV offen) nun auch ihre eigene AG haben.
Neuigkeiten: Auch in Bielefeld gibt es einen Notfallverbund der Archive (mit den Bibliotheken), an dem das Uniarchiv beteiligt ist. Die (bekanntlich ebenfalls zu einem Notfallverbund zusammengeschlossenen) Archive in Münster veranstalten gemeinsam ein Treffen mit LehrerInnen. Der Universitätsarchivar von Hannover, ein ständiger Gast, berichtete, dass die norddeutschen Universitätsarchivare (aus Niedersachsen, Hamburg und Bremen, man sei aber auch für SH und MV offen) nun auch ihre eigene AG haben.
KlausGraf - am Donnerstag, 23. Februar 2012, 21:10 - Rubrik: Universitaetsarchive
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen

