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wittert womöglich Fälschungen, die gar keine sind.

Verdächtig kommt mir der älteste deutsche Speisezettel zur Einweihung der Stadtkirche zu Weißenfels 1303 vor, den Erbstein in den Curiositäten 9, 1821 mitteilte:

http://books.google.de/books?id=Kn05AAAAcAAJ&pg=PA546

In der ALZ 1816 wird ein früheres Buch Erbsteins besprochen und der Küchenzettel auf eine Publikation 1703 zurückgeführt. Angemerkt wird, dass damals noch gar keine Groschen in Meißen geprägt wurden:

http://books.google.de/books?id=eNzjAAAAMAAJ&pg=PA709

Sowohl die deutsche Sprache als auch die Speisenfolge und vor allem die Angabe von Gulden wecken mein Misstrauen. Aber landauf landab gilt das Stück als echt:

https://www.google.de/search?tbm=bks&q=einweihung+weißenfels+1303

Den Schnipsel "das der Rat der Stadt Weißenfels am 15. Sept. xiijciij [1303 !!] für den im Jahre 1304 [!] verstorbenen Bischof" (angebl. Zs. für Mundartforschung 1971) ziehe ich aus

https://www.google.de/search?tbm=bks&q=einweihung+weißenfels+1303

Nach HathiTrust dürfte es sich um S. 97 von Zeitschrift für Mundartforschung. v.17-19 1941-1944 handeln.

Das Grimmsche Wörterbuch
http://woerterbuchnetz.de/DWB/?sigle=DWB&mode=Vernetzung&lemid=GZ13174 sagt zu zwetsche: "die ältesten zeugnisse des deutschen wortes (im 15. und 16. jh., s. u.) stammen aus dem südwesten des sprachgebietes". Der zitierte Küchenzettel 15. Jh. Zeitschrift für Kulturgeschichte 4, 1875, S. 512 ist unser Weissenfelser Dokument!

Noch schlagender der Anachronismus tractoret. Das Wörterbuch sagt: "tractieren, vb. , handhaben, behandeln, bewirten, erörtern, verhandeln; aus lat. tractare (vgl. Seiler lehnw. 3, 274) im 15. jh. entlehnt (zuerst 1445 in quell. d. westfäl. gesch. 2, 315 Seibertz bezeugt [...])"

[korcken sollen Gurken sein. Dt. Wb.: "das wort ist im deutschen seit dem 16. jh. als entlehnung aus dem westslav. bezeugt, poln. ogórek (älter ogurek); ech."

Die Graphie schavfleisch findet Google Books nur in dieser Quelle:

https://www.google.de/search?tbm=bks&q=%22schavfleisch%22 ]

Manfred Straube zitiert 2007 eine archivalische Quelle, Stadtarchiv Naumburg Sa 66:

http://books.google.de/books?id=X6LUDzOgwskC&pg=PA250

Mal sehen, was es damit auf sich hat ...

Nachtrag:
Belletristische Rezeption:
http://books.google.de/books?id=63kHAAAAQAAJ&pg=RA1-PA63

Das Stadtarchiv Naumburg teilte am 4. April 2012 mit: "bei der Handschrift mit der Signatur Sa 66 handelt es sich um:
Chronica des Klosters Weißenfels. Abschrift des 18. Jahrhunderts, das Original soll sich in Dresden befinden.
Genaue Quelle ist nicht bekannt. Abschrift aus dem Nachlass von Carl Peter Lepsius."

Aus chronologischen Gründen unschuldig ist der Naumburger Geschichtsfälscher Johann Georg Rauhe:
http://de.wikipedia.org/wiki/Johann_Georg_Rauhe

Nach Schultzes Geschichtsquellen der Provinz Sachsen S. 145f. stammt der erste Abdruck von Johann David Schieferdecker:
Erneuertes Gedächtniss des Weissenfelsischen Zions, oder eigentliche Beschreibung der Pfarrkirche zu unser Lieben-Frauen in Weissenfels, 1703, gefolgt von Geschichte und Topographie der Stadt und des Amtes Weißenfels in Sachsen : aus autentischen Urkunden gezogen / von Georg Ernst Otto (1796) und Schöttgen-Kreysig, Diplomatische Nachlese 2, 1733, S. 657.

Nach dem Reichs-Anzeiger 1796 druckte den Text

http://books.google.de/books?id=JbcJAAAAQAAJ&pg=RA1-PA22

Reichs-Anzeiger:
http://books.google.de/books?id=O0JEAAAAcAAJ&pg=PA54

Varianten: Leipziger Senf, erfurtischer Anis

Druck 1785 (nach Justi?):

http://books.google.de/books?id=VflHAAAAcAAJ&pg=PA36

Nach Kreysig druckte:

http://books.google.de/books?id=UXUAAAAAcAAJ&pg=PA352

Kreysig gab einen gekürzten Auszug der Schrift von Schieferdecker:

http://digital.bibliothek.uni-halle.de/hd/periodical/pageview/937646

Bei der ausführlichen Schilderung des Einweihungsrituals 1303 fragt man sich allerdings, woher der Herr Autor das wissen will.

Leider gibts von den Deutschen Inschriften nur einen Schnipsel, in dem aber die Jahreszahl 1303 ganz in Frage gestellt wird. Zu lesen sei 1351

http://books.google.de/books?id=NHIgAQAAIAAJ&q=weissenfels+inschriften+schieferdecker+1303
und weitere Schnipsel

[Update: http://archiv.twoday.net/stories/931537631/ ]

Erbstein druckte nach Schieferdecker und bespricht ausführlich die Groschen-Erwähnung ("wenn sie als ächt bestehen soll"):

http://books.google.de/books?id=M24MAAAAYAAJ&pg=PR8-IA4

Zur Schreibsprache in Weißenfels im 14. Jh. sehe man die Beschreibung der Chronik des Clarenklosters (Handschrift aus den 1370er Jahren) durch Werner J. Hoffmann:
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/dokumente/html/obj31600980

Zur Handschrift:
http://www.handschriftencensus.de/14583

Digitalisat:
http://digital.slub-dresden.de/ppn274270560

Die Dresdener Abschrift aus dem 16. Jh., Chronica des Klosters Weißenfelß, ist, vorausgesetzt die oben erwähnte Naumburger Abschrift enthält tatsächlich den Küchenzettel [das ist der Fall], sicher nicht die Vorlage für diesen, da nur das Schwesternbuch der Klarissen überliefert wird, wie man sich anhand des Digitalisats überzeugen kann:

http://digital.slub-dresden.de/id310402379

Carl Peter Lepsius erwähnt in seiner Arbeit über das Weißenfelser Klarissenkloster

http://books.google.de/books?id=FgAHAAAAcAAJ&pg=PA231

nur eine einzige Klosterchronik, nämlich das Schwesternbuch, aus dem er Auszüge aus einer Abschrift des Bürgermeisters Hoffmann zu Freiburg (den finde ich nicht!) mitteilte. S. 275 gibt er den Küchenzettel nach ungenannter Quelle, vermutlich Schiefendecker, den er S. 249 als Editor (aus dem Original!) erwähnt.

Dass eine Datierung "Anno domini xiii. ciii den xv September" ganz und gar unüblich ist, zeigen die von Lepsius mitgeteilten lateinischen Urkunden. Die erste deutsche stammt aus der Mitte des 14. Jahrhunderts.

Zwei Zeitungsartikel fand ich zum Thema:

Älteste Speisekarte lebt auf : 700 Jahre St.-Marien-Kirche
/ Bärbel Schmuck. - In: Mitteldeutsche Zeitung, Bd. 14 (2003), 74, S.9
Sachsen-Anhalt hatte die erste Speisekarte
/ Ulrike Sebert. - In: Magdeburger Volksstimme (2002), 291(14.12.2002)Wochenend-Magazin, S. 3

Zwischenbilanz: Wenn die Kirche erst 1351 eingeweiht wurde, ist das ganze Dokument hinfällig. Angesichts der vielen Merkwürdigkeiten dürfte es sich bei der "ältesten Speisekarte" um eine Fälschung Schieferdeckers handeln.

Weitere Nachträge:

Die ULB Halle war so freundlich, kurzfristig zwei wichtige Bücher zu digitalisieren.

Geschichte und Topographie der Stadt und des Amtes Weissenfels in Sachsen : aus autentischen Urkunden gezogen / von Georg Ernst Otto, Amts-Landrichter. Emerit, 1796

S. 49 "von guter Hand"
http://digitale.bibliothek.uni-halle.de/vd18/content/pageview/5387196

Schieferdecker 1703, S. 9f.
http://digitale.bibliothek.uni-halle.de/vd18/content/pageview/5379763

Das Stadtarchiv Naumburg übermittelte Bilder aus der genannten Handschrift S. 35-36. Im Anschluss an die Wiedergabe des Küchenzettels fällt der Name Schieferdecker (Rest auf dem Bild abgeschnitten).

Silke Künzel vom Stadtarchiv Weißenfels stellte einen Auszug aus dem Inschriftenband von Jäger zur Verfügung und teilte ergänzend mit: "nach Franz Jäger (s. Einfügung) fand die Einweihung der Marienkirche nicht 1303 sondern 1351 statt. Somit handelt es sich bei dem Speisezettel um eine Fälschung. Die von ihm angeführten Quellen lauten vollständig:
Büttner, Johann Christian, Chronik der Stadt Weißenfels und der angrenzenden Länder, Ms. Stadtarchiv Weißenfels, W/Ch 17.
Schieferdecker, Johann David, Erneuertes Gedächtnis/Des/Weissenfelsischen Zions/oder/Eigentliche Beschreibung/Der Pfarr-Kirche zu unser Lieben Frauen in Weißenfels, Weißenfels 1703.
Dietmann, Karl Gottlob, Die gesamte der ungeänderten Augspurgischen Konfeßion zugethane Priesterschaft in dem Churfürstenthum Sachsen, 5 Bde., Dresden/Leipzig 1752-1755, 1763.
Aus alter Zeit, Alte Inschriften, in: Weißenfelser Kreisblatt, Tageblatt für Stadt und Land, Nr.23, 28.01.1873 und Nr.36, 12. 02.1873.
Beschreibende Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler der Provinz Sachsen und angrenzender Gebiete, Heft 3: Der Kreis Weißenfels, bearb. von Gustav Sommer, Halle a.d.S. 1880.
Lorenz, Ottomar, Die Stadtkirche zu Weißenfels, Weißenfels 1903.
Gerhardt, Friedrich, Geschichte der Stadt Weißenfels an der Saale mit neuen Beiträgen zur Geschichte des Herzogtums Sachsen-Weißenfels, Weißenfels 1907.
Kaphengst, R., Unsere Stadtkirche. Eine kunsthistorische Skizzen, in: Heimatkalender für den Stadt- und Landkreis Weißenfels, Weißenfels 1925.
Bach, Gerhard, Zeugen einer längst vergangenen Zeit in unserer Stadt, in: Weißenfelser Heimatbote, Heft 1/1997, S.7ff. "

Dr. Werner Hoffmann (UB Leipzig) schrieb mir am 16.4.: "zur Schreibsprache des Weißenburger Küchenzettels (Wortlaut wie in Curiositäten ... 9, 1821, S. 546-548 abgedruckt) läßt sich zunächst einmal feststellen: Die Sprache entspricht ganz und gar nicht dem Ostmitteldeutschen des 14. Jh.s: Zum einen zeigt sie rein niederdeutsche Formen wie "tho, dage, bischop", zum andern Diphthongschreibungen wie "naw [='neu'], seine, house, sawer". Beide Merkmale sprechen sehr stark gegen eine Entstehung des Schriftstücks im 14. Jh. im ostmd. Raum. Aufgrund der Sprache scheint es mir allerdings nicht unmöglich, dass das Schriftstück in viel späterer Zeit im Grenzbereich von Mitteldeutsch und Niederdeutsch entstanden ist; aber das kann ich nicht beurteilen.

Gegen die Echtheit des Schriftstücks spricht auch (wie Sie schon an einer Stelle andeuten) die Erwähnung von Groschen als Zahlungsmittel:
Groschen wurden in Meißen nämlich erst ab 1339 geprägt Vgl. dazu jetzt: Universitätsbibliothek Leipzig, Münzen der Groschenzeit der Markgrafschaft Meißen und des Kurfürstentums Sachsen. Bestandskatalog von Ewald Hausmann, Leipzig 2011, S. 10."

Am 25.4.2012 nahm auch Volker Honemann Stellung (Mail an mich): "nun habe ich mir den 'Weißenfelser Küchenzettel' noch einmal vorgenommen und kann mir nicht vorstellen, daß er aus dem 14. Jh. sein soll, es sei denn, da hätte jemand im 16. Jh. einen alten Text sprachlich sehr gründlich überarbeitet und dabei eine Art 'Kunstfrühneuhochdeutsch' produziert (und warum hätte er das tun sollen?). Es gibt an ein paar Stellen mitteldeutsche Charakteristika (starke Endsilben auf -i statt e: newin), aber dann auch Formen wie 'tracteeret', die im 14. Jh. ganz undenkbar sind, auch eine Schreibung wie 'Brwn' für den Zeitzer Bischof ist artifiziell. Manches wirkt dann fast wie ein Relikt-niederdeutsch (hebben). Und ein Begriff wie 'Einweihungsdinge' ist im 14. Jh, schlechterdings nicht vorstellbar. Also doch wohl eine Fälschung!"

Damit wird man behaupten dürfen: Der Weißenfelser Küchenzettel von 1303 ist eine frühneuzeitliche Fälschung

#forschung

http://www.koch-welten.de/

Fortsetzung zu:
http://archiv.twoday.net/stories/96986297/

Die Torgauer Turnieraufzeichnung zu 1540 könnte eine Fälschung sein, zumal angemerkt wird, dass es sonst keine Torgauer Quellen zu den Kämpfen des Ritters vom goldenen Rade gibt:

http://books.google.de/books?id=-d8vAAAAYAAJ&pg=RA1-PA248

Von Könneritz berief sich auf 1867 Vulpius:

http://books.google.de/books?id=nrlDAAAAYAAJ&pg=RA1-PA287

Da Vulpius nach eigenen Angaben sprachlich modernisiert hat und die einzelnen Kampfeinträge eher stereotyp sind, kann man nicht bei der Sprachgestalt ansetzen, sondern an den genannten Personen, was ich aber jetzt nicht leisten kann. Es ist durchaus denkbar, dass Vulpius den Text nicht gefälscht hat, aber bis die Quelle nachgewiesen wird, sollte man ihn nicht verwerten.

Update: Dienstag nach Martini 1540 = Nov, 16 gab es tatsächlich ein Turnier zu Torgau, also zumindest das Datum ist authentisch. Pöschko, Turniere S. 212 verweist auf StA Weimar Reg. D Nr. 129 Vortzaichnus des Turniers zu Torgau 1540 (mit Namensliste der Teilnehmer).

Update: http://archiv.twoday.net/stories/235543050/

Fortsetzung zu:
http://archiv.twoday.net/stories/96986259/

Das Turnier der Kapellendorfer Bauern 1585

http://books.google.de/books?id=0Xw5AAAAcAAJ&pg=PA37

folgt einer älteren Quelle, siehe Hinweis 1790

http://books.google.de/books?id=-SMwAAAAYAAJ&pg=RA2-PA479

***

S. 429 ff. geht es um die Fronleichnam-Feier in München. Die Relation S. 438ff. könnte durch die Erwähnung von Orlando di Lasso und ihren Inhalt verdächtig sein, aber die Aufzeichnungen des Lizentiaten Müller sind in der Tat als Cgm 1967 in München vorhanden:

https://www.google.de/search?tbm=bks&q="cgm+1967"

***

Fortsetzung: http://archiv.twoday.net/stories/96986323/

Fortsetzung zu: http://archiv.twoday.net/stories/96984948/

Selbstbekenntnisse des Alchemisten Carl von Hattenbach, Curiositäten 6, 1817, S. 103ff.

http://books.google.de/books?id=kXw5AAAAcAAJ&&pg=PA103

Muss überprüft werden, handschriftliche Aufzeichnungen Hattenbachs sind in der Tat in Kassel vorhanden:

http://books.google.de/books?id=uT64AAAAIAAJ&q="karl+von+hattenbach"

Rezeption nach den Curiositäten 1927:
http://books.google.de/books?id=sd0ZAAAAMAAJ&q=%22carl+von+hattenbach%22

***

Der "Dialogus der Rede und Gesprech, so Franciscus von Sickingen vor der Hymmels Pfortten mit Sant Peter und dem Ritter Sant Jörgen gehalten" ist eine Zwickauer Flugschrift von 1526:

http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00025710/image_7

Wie Vulpius, der sie zugegebenermaßen modernisiert hat, den Text bearbeitet hat, sieht man im gleichen Bd. 6, S. 299ff.

http://books.google.de/books?id=kXw5AAAAcAAJ&pg=PA299

***

Waltmann von Sattelstädt, ebd. S. 359ff.

http://books.google.de/books?id=kXw5AAAAcAAJ&pg=PA359

Keine Fälschung, aber ohne Quellenangabe abgeschrieben aus Bergner 1804:

http://books.google.de/books?id=zO1DAAAAcAAJ&pg=PA250

***

S. 475 ff. Das Lied vom schwarzen Mönch ist in der modernisierten Fassung von Vulpius zum Volkslied geworden, es stammt tatsächlich aus einer Weimarer Handschrift, die übrigens auch die Vorlage für Briefe von 1547 war (Cur. Bd. 2, S. 117ff.)

Beschreibung Pensels, an die alte Beschreibung

http://dtm.bbaw.de/HSA/Weimar_700443700000.html

als PDF angehängt:

http://dtm.bbaw.de/HSA/Q013b.pdf

Ein schwedischer Forscher, der Teilnehmern einer medizinischen Studie absolute Vertraulichkeit zusichert, muss es akzeptieren, wenn ihn der Staat, der Offenlegungspflichten hinsichtlich der Unterlagen nachkommen muss, strafrechtlich verurteilt, weil der Forscher die Unterlagen vernichtet hat, um sie dem Zugriff zu entziehen.

Nachweise zum Fall von RA Seidlitz

https://plus.google.com/u/0/101046117969690999101/posts/Qnrce944Uux

"Schock unter Historikern: Bei der Fusion der Archive werden in etlichen Glarner Dörfern historische Dokumente entsorgt.

[...] Süd-Gemeindeschreiber André Pichon versteht die Sorge nicht: «Das Archiv muss der täglichen Arbeit auf den Ämtern dienen», sagt er. Alles andere sei zu aufwendig und nicht die Aufgabe der Gemeinde."

http://www.suedostschweiz.ch/zeitung/verlieren-gemeinden-ihr-gedaechtnis

http://wisspub.net/2012/04/02/neues-zeitschriftenranking-google-scholar-metrics/

http://scholar.google.com/intl/en/scholar/metrics.html

Eine nützliche Linksammlung:

http://www.lexilogos.com/photos_satellite.htm

UB Gießen Hs 422h

Gerichtsbuch (Centsgericht-Protokoll) von Großen-Linden, 1538-1553

Persistente URL: http://digisam.ub.uni-giessen.de/diglit/hs-422h
URN: urn:nbn:de:hebis:26-digisam-9216

http://www.archiv.rwth-aachen.de/

Sie basiert nun auf Wordpress und kann daher einfacher gepflegt werden. Seit Monaten gibt es Probleme mit der Integration der MIDOSA-Suche (v.a. Inkompatibilität mit Internet Explorer). Die frühere Version der Website wies auf der Hauptseite ein Google-artiges Suchfeld für die Suche in den elektronischen Findmitteln auf, wie sie die meisten Unibibliotheken bieten, und das sollte auch im Archivbereich Standard sein. Es ist zwar für mich nicht akzeptabel, aber ich musste mich damit abfinden, dass dies erst zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden kann. MIDOSA bietet dazu keinen Support, die entsprechende Schnittstelle muss von unserem EDV-Mitarbeiter programmiert werden. Ich bin mir aber sicher, dass der neue Internetauftritt von vielen als Verbesserung empfunden werden wird.

In der letzten Gemeinderatsitzung wählte das Gremium Dr. Stefanie Albus-Kötz zur neuen Leiterin des städtischen Archivs. Albus-Kötz studierte an der Universität Tübingen Geschichte und Französisch, absolvierte die Ausbildung für den Höheren Archivdienst an der Archivschule in München und promovierte in mittelalterlicher Geschichte.
Sie bringt neben ihren Erfahrungen als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Tübingen auch Berufserfahrung an den Staatsarchiven München und Sigmaringen mit. Zuletzt arbeitete Frau Albus-Kötz im Staatsarchiv in Freiburg als wissenschaftliche Beschäftigte. Im Stadtarchiv Herrenberg wartet eine Reihe von interessanten Aufgaben auf die neue Stelleninhaberin.
Zu ihrem neuen Aufgabenbereich gehören insbesondere die Übernahme, Verwaltung, Pflege und Erschließung archivwürdiger Informationsträger, die Sammlung von Dokumenten zur Stadtgeschichte sowie die Erforschung und Darstellung der Stadtgeschichte und die Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Gruppen. Die 36-jährige übernimmt voraussichtlich im August 2012 die Leitung des Stadtarchivs bei der Stadt Herrenberg.

Quelle: Amtblatt der Stadt Herrenberg 11/2012

[KG: Titel um den Ortsnamen ergänzt]

Es gibt eine Strategiestudie zu OpenGovernment in Berlin:

http://www.egovernment-computing.de/projekte/articles/353591

http://www.villamedia.nl/opinie/bericht/open-data-speerpunt-nationaal-archief/

Het Nationaal Archief (NA) ziet het als speerpunt om data uit het publieke domein open te stellen en voor hergebruik beschikbaar te maken. Met open data krijgen de controleurs van onze democratie, onderzoekers en journalisten en private hergebruikers van informatie een enorme rijkdom aan bronnen tot hun beschikking. ‘Pas als het niet meer zoeken is naar een speld in een hooiberg wordt openbaarheid toegankelijkheid. Dat is waarom het NA zich zal blijven inspannen voor zowel openbaarheid als open data’, aldus algemeen rijksarchivaris Martin Berendse.

In Deutschland kann man davon nur träumen. Deutsche Archivare haben es nicht so mit allem, was "open" ist.

http://www.musik-heute.de/1938/verschollenes-singspiel-das-orakel-vor-dem-reisswolf-gerettet/

[Ergänzung KG: "Lange galt “Das Orakel” von Johann Adam Hiller, einem Zeitgenossen Mozarts, als verschollen. Doch Ende vergangenen Jahres tauchte eine Notenhandschrift des Singspiels auf: in einer Thüringer Recycling-Firma. Der vollständige Klavierauszug aus dem 18. Jahrhundert lag bereits auf dem Sortierband. Mitarbeiter, die anonym bleiben wollen, retteten die knapp 140 Seiten wenige Meter vor dem Reißwolf. Die Notenhandschrift ging als Schenkung an das Hochschularchiv der Hochschule für Musik “Franz Liszt” Weimar, das zugleich Thüringisches Landesmusikarchiv ist."]

Herr Waldschütz wies ja soeben auf den Aufsatz von Sieber-Lehmann hin, der auch die von Jakob Mähly fürs Basler Jahrbuch erfundene Familienchronik erwähnt.

Jakob Mähly, Aus einer Basler Familienchronik des Jahres 1622, in: Basler Jahrbuch 8 (1888), S. 199-215
[ http://archive.org/details/BaslerStadtbuchJahrbuchFrKulturUndGeschichte1888 ]
http://books.google.de/books?id=RNEpAAAAYAAJ&pg=PA199 (US)

Erwähnung bei Sieber-Lehmann
http://retro.seals.ch/digbib/view?rid=bzg-002:2005:105::130&id=browse&id2=browse1&id3=

Die Rezeption hielt sich in engen Grenzen, urteilt man nach:

https://www.google.de/search?tbm=bks&q=%22basler+familienchronik%22+1622

Pikant ist allerdings, dass die Mitarbeiter der Basler Selbstzeugnisse-Datenbank Gudrun Pillert und Sebastian Leutert 1998 in einer Rezension der Arbeit von Krusenstjern in der Schweizerischen Zeitschrift für Geschichte vorwarfen, diese Quelle übersehen zu haben!

http://retro.seals.ch/digbib/view?rid=szg-006:1998:48::300&id=browse&id2=browse1&id3=

Immerhin hat es das Falsum nicht in die Datenbank geschafft.


pm12-051-bildungspartnerschaft
Vertreterinnen und Vertreter des Lise-Meitner-Gymnasiums mit der Kreisarchivarin im Lesesaal des Kreisarchivs


"Das Kreisarchiv ist in den vergangenen Tagen eine Bildungspartnerschaft mit dem Lise-Meitner-Gymnasium Geldern eingegangen, mit dem es bereits seit längerem eine sehr gute Zusammenarbeit pflegt. Die Kooperation dauert zunächst zwei Jahre und kann verlängert werden. Ziele der Vereinbarung sind die Entwicklung und Förderung der Recherche- und Informationskompetenz, der historischen und politischen Bildung der Schüler sowie der Ausbau der Zusammenarbeit der beiden Partner.

Nachhaltig und langfristig planen

Im Rahmen der Partnerschaft werden die Beteiligten die Zusammenarbeit planen, bewerten und bisherige Aktivitäten weiterentwickeln. Dabei geht es u. a. um die Begleitung des schulischen Forschungsprojektes „Leben in den Trümmern“, um Führungen durch das Archiv, um Methodentraining (Recherchieren, Lesen und Auswerten historischer Quellen im Archiv) sowie um die Beratung und Betreuung bei Facharbeiten, Schulpraktika und Wettbewerbsbeiträgen.

Zum Start der Partnerschaft besuchten Lehrer des Gymnasiums sowie auch die Mutter eines Schülers das Kreisarchiv. Nach einem kurzen Rundgang durch das Haus tauschten sich die Vertreterinnen und Vertreter des Gymnasiums mit der Kreisarchivarin Beate Sturm über die Möglichkeiten der zukünftigen Zusammenarbeit aus. „Archive bieten Geschichte zum Anfassen“, so die Kreisarchivarin. „In der Arbeit der Schülerinnen und Schülern mit den Originalen im Archiv wird Geschichte greifbar. Regionalhistorische Fragestellungen bringen den jungen Forscherinnen und Forschern Vergangenes nahe, das im Schulunterricht häufig nur sehr abstrakt präsentiert werden kann.“

Hintergrund

Der Kreis kommt mit der Bildungspartnerschaft bereits zum zweiten Mal dem Aufruf des Landes Nordrhein-Westfalen nach, das im Jahr 2005 gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden die Initiative „Bildungspartner NRW" gestartet hat. „Bildungspartner NRW“ regt Kooperationen zwischen Schulen und anderen Bildungseinrichtungen (z.B. Bibliotheken, Museen) mit dem Ziel an, neue Kontakte zu knüpfen und bereits bestehende zu intensivieren. Bereits im letzten Jahr war der Kreis eine Bildungspartnerschaft mit dem Friedrich-Spee-Gymnasium Geldern eingegangen."

Quelle: Kreis Kleve, Pressemitteilung v. 2.4.12



2011 gedreht und bearbeitet von Joachim Dreßel, Sebastian Schock und Konstantin Hupfeld, mit freundlicher Unterstützung des Medienlabors der Universität Augsburg

Bd. 1 der Curiositäten enthält Wolf Wolfraths Tagebuch und Wiener Turnierbericht 1565:

http://books.google.de/books?id=0_QIAAAAQAAJ&pg=PA24

S. 5 der Vorrede kündigt "Enthüllung merkwürdiger Betrügereien und Täuschungen" an. Nachdem ich http://archiv.twoday.net/stories/96984876/ den Anfang mit der Darstellung von Vulpius-Fälschungen gemacht habe, habe ich in den Bänden gestöbert und stieß auf obige Quelle.

Gerhard Winkler kannte 1980 ( http://archiv.twoday.net/stories/5613023/ ) die Beschreibung des Turniers, das 1560, nicht 1565 stattgefunden hat, nur aus der Zeitschrift Austria. Trotz Bemühungen hätte die Beschreibung nicht aufgefunden werden können:

http://www.landesmuseum.at/pdf_frei_remote/WM_1_0105-0120.pdf

Das wundert ja nicht, da Vulpius auch diesen Text erfunden hat.

Wenn ich nichts übersehen habe, hat niemand der vielen Autoren, die diese Quelle benutzt haben, einen Fälschungsverdacht geäußert:

https://www.google.de/search?q=%22wolf%20wolfrath%22&tbm=bks

Der Text beginnt:

Ich war siebenzehn und ein halbes Jahr alt, als mein gestr. Herr Jost von Neydeck zu meiner Mutter sprach: Frau Elsbeth, es ist euer Sohn nun herangewachsen und hat mancherlei Dinge gelernt, die ihn wohl in der Welt fortbringen werden. Er kann leidlich schreiben, ein wenig Latein, kann singen und die Harfe spielen, und ich meine daher, es sey wohlgethan ihn an einen Hof zu bringen. Denn was soll er länger hier thun? Auch werde ich älter, und weiß nicht, wie's meine Nachkommen mit ihm halten wollen.

Eigentlich hätte bereits danach klar sein können, dass so eigentlich kein authentisches Selbstzeugnis des 16. Jahrhunderts beginnt.

Möchte vielleicht der Direktor des Haus-, Hof- und Staatsarchivs, regelmäßiger Leser dieses Weblogs, die Echtheit des Textes verteidigen? Oder sonstwer vom archivischen Fußvolk? Oder vielleicht wurde der Text längst als Fälschung erwiesen, ohne dass dies rezipiert wurde?

Nachtrag: In Uhlands Briefwechsel fällt immerhin das Adjektiv "verdächtig":

http://archive.org/stream/briefwechsel03uhlauoft#page/96/mode/2up
http://archive.org/stream/briefwechsel03uhlauoft#page/84/mode/2up

Die Heidelbergischen Jahrbücher lobten dagegen noch 1811 die hinreißende Lebendigkeit der Schilderung:
http://books.google.de/books?id=j55NAAAAcAAJ&pg=PA958

Claudius Sittig, Archivalia-Lesern durch http://archiv.twoday.net/stories/29760027/
bekannt, nannte 2010 (Kulturelle Konkurrenzen S. 277 Anm. 110) den erfundenen Autor nach Barthold 1848:
http://www.google.de/books?jtp=64&id=W1QHAAAAQAAJ&pg=PA64

Bericht über die Hochzeit Johanns des Beständigen in Torgau. Curiositäten IV, 163 ff. Sicher nicht von Spalatins Hand (dieser war noch zu jung), wie Vulpius sagt:

http://books.google.de/books?id=yWswAAAAYAAJ&pg=RA1-PA175

Ob die Festbeschreibung von Beust 1797 die Vorlage war? Die Angaben gehen jedenfalls auf einen zeitgenössischen Bericht zurück, der zitiert und verwertet ist im Aufsatz von Burkhardt 1894:

http://archive.org/stream/neuesarchivfur15sach#page/282/mode/2up

[Zum Text siehe jetzt die Stellungnahme von Riecke:
http://archiv.twoday.net/stories/97000117/ ]

Höchst verdächtig die angebliche Schrift des Andreas Hase
http://books.google.de/books?id=yWswAAAAYAAJ&pg=RA1-PA399-IA1
Sie wird nur zitiert, soweit ich sehe in
http://books.google.de/books?id=wmtAAAAAIAAJ&pg=PA6

Sicher gefälscht Meinhard Schwalinger Cur. III, 398ff.
http://books.google.de/books?id=IH85AAAAcAAJ&pg=PA398

Auf diese Quelle fiel z.B. herein Matthias Beer, Eltern und Kinder ... (1990), siehe Register. Weitere Rezeption:

https://www.google.de/search?tbm=bks&q=meinhard+schwalinger

Der Roman Nagels "Georg von Frundsberg und sein Waffengefährte Meinhard Schwalinger von Memmingen. Historisch romantisches Kriegs- und Familiengemälde aus den letzten Zeiten des Ritterthums" (1831) nach dieser Quelle kann via Nationallizenz gelesen werden, vgl. auch
http://www.uibk.ac.at/germanistik/histrom/cgi/wrapcgi.cgi?wrap_config=hr_bu_all.cfg&nr=80300

Sodann erfunden Fritz Schicker Cur. II, S. 365ff.

http://books.google.de/books?id=1-saAAAAYAAJ&pg=PA365

was Beer loc. cit. nicht abgehalten hat, den Text zu verwerten (S. 90). Die Elslein-Geschichte ist gar zu verdächtig. Rezeption:

https://www.google.de/search?&q=%22fritz%20schicker%22&&tbm=bks

[Es handelt sich um einen Bericht vom Konstanzer Reichstag 1507. Angeregt worden sein könnte Vulpius vom Bericht des sächsischen Hofdiensters Karl, der mit Georg von Sachsen in Konstanz war, handschriftlich in der Würzburger Ratschronik, abgedruckt von Judith Rützel, Mfrk. Jb. 1997, S. 72-75. Ein Zeitgenosse hätte sicher nicht auf die Erwähnung der Totenfeier vom Maximilians Sohn verzichtet. Zum Konstanzer Reichstag siehe jüngst Buck (PDF). Ein Teilnehmerverzeichnis des Requiems übrigens in Anna Reitmors Cgm 929, Bl. 19-22v: http://www.archive.org/stream/diechronikender02kommgoog#page/n488/mode/2up ]

Fortsetzung:
http://archiv.twoday.net/stories/96986259/

Christian August Vulpius (1762 Weimar - 1827 Weimar) ist heute nur noch wenigen bekannt, vor allem als Schwager Goethes und Autor des trivialen Räuberromans "Rinaldo Rinaldini" (Erstausgabe 1799).

Bereits die fleißige Wikisource-Seite
http://de.wikisource.org/wiki/Christian_August_Vulpius
zeigt, dass der 1797 an der Weimarer Bibliothek tätige Autor ein "Vielschreiber" war.

Das Urteil über Vulpius ist im Lauf der Zeit milder geworden. Roberto Simanowski widmete ihm 1998 eine moderne Monographie
http://daten.digitale-sammlungen.de/~db/0004/bsb00040532/images/index.html
und Dieter und Sylke Kaufmann entwarfen 2001 ein positives Bild von Vulpius als Altertumsforscher
http://www.libreka.de/9783930036516/147 (Auszüge, Widerspruch kam von Karl Peschel in der Praehistorischen Zeitschrift 78, 2003, S. 218-225).

[Zusammenfassend zu Vulpius siehe zuletzt den Artikel von Ines Köhler-Zülch in der Enzyklopädie des Märchens 14 Lief. 1 (2011), Sp. 381-386]

Der neueren Vulpius-Forschung unbekannt geblieben sind ältere Nachweise, dass Vulpius in seiner angesehenen Zeitschrift "Curiositäten der physikalisch-literarisch-artistisch-historischen Vor- und Mitwelt" (10 Jahrgänge 1811-1825) Quellen aus Mittelalter und Renaissance gefälscht hat.

Digitalisat der Zeitschrift:
http://zs.thulb.uni-jena.de/receive/jportal_jpjournal_00000039

Wenn kleine Geister sich über andere erheben wollen, eignet sich der Nachweis, dass die anderen auf Fälschungen hereingefallen sind, dafür vorzüglich.

Eckehard Simon, Germanist in Harvard, und der renommierte Mainzer Buchwissenschaftler Stefan Füssel sind nur die beiden prominentesten Autoren, die sich von den von Vulpius erfundenen Selbstzeugnissen eines angeblichen Nürnberger Handlungsgehilfen Ulrich Wirschung täuschen ließen. Und das, obwohl an verschiedenen Stellen in der älteren Literatur darauf aufmerksam gemacht worden war, dass es sich um Fälschungen handelt!

Im fünften Stück des zehnten Bandes der Curiositäten erschien 1825 ein nicht namentlich gezeichneter, also vom Herausgeber Vulpius stammender Artikel "Schwank aus dem Fastnachtswesen in der Vorzeit zu Nürnberg. (Nach einer alten Handschrift.)" (S. 390-407).

http://books.google.de/books?id=P2swAAAAYAAJ&pg=PA390

Vulpius will das auf dem Titelblatt 1588 datierte Nürnberger Manuskript im Makulatur-Magazin eines ignoranten Gewürzkrämers gefunden haben. Er gibt an, er habe das überwiegend in Versen nach der Meistersänger-Manier geschriebene Werk für den Druck bearbeiten müssen, also in Prosa umgesetzt. Wer den Text aufmerksam liest, sollte eigentlich ziemlich schnell stutzig werden. Der damalige Nürnberger Stadtarchivar Emil Reicke (1865-1950) publizierte an kaum zugänglichem Orte 1904 im Unterhaltungsblatt des Fränkischen Kuriers Nr. 21 und 23 (laut ZDB nur in der Stadtibliothek Nürnberg vorhanden) eine ausführliche Kritik der Mystifikation, aus der im Fränkischen Kurier Nr. 68 und 86 Mitteilungen erfolgt waren.

http://archive.org/details/ZuDemAltnuernbergerFaschingsleben

Reicke meinte, derjenige, der nur ein wenig mit "Sitte und Schriftum" jener Tage vertraut sei, könne keinen Zweifel daran haben, dass es sich um eine Mystifikation handelt, ein Urteil, dem ich mich ungeachtet der Tatsache, dass nicht wenige die Quelle ernstgenommen haben, voll und ganz anschließen möchte. Ein Hauptverdachtsmoment ist schlicht und einfach, dass es sich um eine viel zu "schöne Quelle" handelt, deren Aussagereichtum von den anderen Quellen jener Zeit absticht. Reicke überprüft etliche tatsächliche Angaben und kommt zu dem Schluss, dass der angebliche Zeitgenosse Wirschung Falschangaben über Dinge macht, über die er bestens informiert sein müsste, beispielsweise über die Namen der Kinder seines Chefs Viatis. Reickes Aufsatz ist durchaus lesenswert und zeigt schlüssig, dass Vulpius sich das Ganze aus den Fingern gesogen und nicht einmal die Andeutung einer Vorlage gehabt hat. Noch unglaubwürdiger als die Beschreibung des Nürnberger Karnevals kam Reicke die Beschreibung des Karnevals zu Venedig vor, die Vulpius, nachdem seine Nürnberger Ausführungen offenbar großen Beifall gefunden hatten, im folgenden Stück präsentierte: "Ulrich Wirschung's Ausfahrt nach Venedig, in die fremde Welt" (S. 531-545).

http://books.google.de/books?id=P2swAAAAYAAJ&pg=PA533

Er hat also eine Fortsetzung zu seiner Quellenfälschung erfunden.

Offenkundig war Reicke nicht bekannt, dass bereits Johannes Bolte - freilich viel zu zurückhaltend - zu dem Text in der Zeitschrift für deutsches Altertum 32 (1888), S. 21-23 Stellung bezogen hatte.

http://archive.org/stream/zeitschriftfrd32wiesuoft#page/n29/mode/2up

Dass das angebliche Faust-Zeugnis mit Erwähnung des "Gretle" eindeutig anachronistisch ist, hätte der bedeutende Erzählforscher sehr viel deutlicher sagen können, auch wenn der Abschnitt "Moderne Fälschungen" überschrieben ist. Bolte beruft sich auf eine Auskunft aus Weimar von dem Bibliothekar Reinhold Köhler, dort sei keine Wirschung-Handschrift bekannt. "Vielleicht" handle es sich um eine Fiktion des Vulpius.

Otto Höfler bezieht sich in seinen Geheimbünden I, 1934, S. 19 auf eine Auskunft von Julius Petersen, die Schilderung der Fastnachtslustbarkeiten (mit Erwähnung der Frau Holda) sei eine Fälschung.

http://books.google.de/books?id=YcAoAAAAYAAJ&q=vulpius+fälscher

1965 widmete Hans-Ulrich Roller in seinem Buch "Der Nürnberger Schembartlauf" der Quelle nur eine kurze Notiz (S. 56 Anm. 157): Leider habe die Schilderung des Fastnachtstreibens durch Wirschung den Mangel, "dass sie sehr wahrscheinlich erfunden ist; das verraten schon Inhalt und Stil des Berichts".

Werner Lühmann: St. Urban, 1968, S. 123f. verwies zustimmend auf den Artikel von Reicke 1904 und stellte fest: "Teil eines Fastnachtsaufzuges ist das Urbanibrauchtum in Nürnberg niemals gewesen."

http://books.google.de/books?id=ASbkAAAAMAAJ&%22&q=vulpius

Damit ist das mir bekannte Material an kritischen Stellungnahmen erschöpft. Reicher ist die Ausbeute an Autoren, die Vulpius geglaubt haben.

Vulpius' Beitrag wurde im Nürnberger Alterthumsfreund 1842 nochmals abgedruckt:
http://books.google.de/books?id=CmJEAAAAcAAJ&pg=PT44

Ebenso von Friedrich Nick 1861
http://books.google.de/books?id=CmJEAAAAcAAJ&pg=PT44

Karl Ueberhorst verwertete die Fastnachts-Schilderung in der Gartenlaube 1879:
http://de.wikisource.org/wiki/Seite:Die_Gartenlaube_(1879)_149.jpg

Ebenso Johannes Janssen in seiner nicht nur von Katholiken viel gelesenen Geschichte des deutschen Volkes 1894:

http://archive.org/stream/geschichtedesdeu08jansuoft#page/270/mode/2up

Der Kulturhistoriker Alwin Schultz verwies 1903 auf beide angeblichen Texte Wirschungs:

http://archive.org/stream/dashuslichelebe00schugoog#page/n398/mode/2up

Nach Lühmann hat Adolf Spamer in seinem Beitrag "Sitte und Brauch" (Handbuch der deutschen Volkskunde II, 1904) S. 76 ebenfalls die gefälschte Quelle als echt behandelt.

Auch Will Erich-Peuckert fiel nicht nur 1928 herein:

https://www.google.de/search?tbm=bks&q=peuckert+wirschung+kaufmannsdieners

Desgleichen Sumbergs Schembart-Monographie von 1941:

http://books.google.de/books?id=mXCBAAAAMAAJ&q=%22wirschung%22

1993 formulierte der bereits erwähnte Füssel in einem Aufsatz zu Faust-Zeugnissen (MVGN 1993) zwar durchaus vorsichtig, hielt aber am Quellenwert des Berichts unverständlicherweise fest:

http://periodika.digitale-sammlungen.de/mvgn/Blatt_bsb00000994,00209.html?prozent=1

Immerhin erfahren wir, dass das Manuskript, das es ja nie gegeben hat, weder im Stadtarchiv noch im Staatsarchiv Nürnberg aufgefunden werden konnte.

Weitere unkritische Rezeption im Kontext der Faust-Forschung ist in Google Book Search nachweisbar:

https://www.google.de/search?tbm=bks&q=%22wirschung%22+faust
http://books.google.de/books?id=CJpAAQAAIAAJ&q=wirschung
https://www.google.de/search?tbm=bks&q=faust+1588+n%C3%BCrnberg+vulpius
https://www.google.de/search?tbm=bks&q=%22German+Faust+play+of%22+1588

John A. Walz: A German Faust play of the sixteenth century. In: The Germanic review 3 (1928), S. 1-22 hatte dem Wirschung-Text sogar einen eigenen Aufsatz gewidmet, wobei es ihm vor allem um den angeblich sicheren Nachweis eines deutschen Faust-Theaterstücks 1588 geht. An der Authentizität seiner Quelle zweifelt Walz überhaupt nicht. Dagegen vermutete Hans Albert Maier in den Monatsheften 1953, S. 407 zurecht, Vulpius habe den Namen des Gretchens eingeschmuggelt (Toll Access: http://www.jstor.org/stable/30165987).

Simons "Die Anfänge des weltlichen Deutschen Schauspiels 1370-1530" erschien 2003 in der angesehensten altgermanistischen Schriftenreihe (MTU), und trotzdem verwertete Autor im Abschnitt zum Nürnberger Schembartlauf (S. 333-343, hier S. 343 mit Hinweis auf Füssel) das angebliche Wirschungsche Manuskript ohne Vorbehalt.

Auf einer Friesacher Tagung 2007 zitierte Horst Kaufmann von der Schembart-Gesellschaft Nürnberg die vermeintliche Quelle sogar wörtlich. Sein Text steht als Volltext im Netz:

http://www.schembart.de/media/2007__Kaufmann-Friesach-Schembart-06Feb08.pdf

Ist einmal eine literarische Fälschung in der Welt, ist sie offenbar kaum auszurotten, selbst wenn es - wie hier - nur eines sehr geringen quellenkritischen Gespürs bedarf, um sie zu erkennen. Als nachteilig erweist sich auch die Tatsache, dass die Widerlegungen in der Literatur verstreut sind, während die unkritische Rezeption an durchaus prominenten Stellen erfolgte. Nach der Zwergen-Riesen-Metapher ist es erst durch die Retrodigitalisierung und insbesondere durch Google Book Search möglich geworden, sich sehr rasch einen Überblick über die "Wirschung-Rezeption" zu verschaffen. Dies muss zwar den früheren Autoren, die Vulpius geglaubt haben, zugutegehalten werden, trotzdem bleibt der irritierende Befund, dass die Fälschungs-Diagnose eigentlich von jedem gefällt werden könnte, der sich intensiver mit Texten des 16. Jahrhunderts beschäftigt.

Den zitierten Kritikern ist es verborgen geblieben, dass am Ende des 19. Jahrhunderts zwei weitere Quellenerfindungen von Vulpius namhaft gemacht werden konnten.

In der Zeitschrift des Deutschen Palästina-Vereins 4 (1881) hatte Wilhelm Erman "Zwei angebliche deutsche Pilgerschriften des 15. Jahrhunderts" als Fälschungen des Vulpius erwiesen - auch sie sind den "Curiositäten" entnommen:

http://archive.org/stream/zeitschriftdesde03deut#page/200/mode/2up

Kurz zuvor hatten die damaligen beiden Koryphäen der Pilgerreise-Forschung Reinhold Röhricht und Reinhold Meisner in ihrem Standard-Werk Auszüge aus den Fälschungen geboten, obwohl Erman bereits nach kurzer Lektüre Zweifel an der Authentizität bekommen hatte.

Vulpius gab in Bd. 2, 1812 den Pilgerbericht eines Just Artus aus Bebenhausen (Link zum Jenaer Digitalisat mit viel zu langem Permanentlink.

Vulpius will den Text in einem Archive halb vermodert aufgefunden zu haben - bereits dies erregt Verdacht! Der Name des Wundscherers Artus - hier bereichert um den Vornamen Just und um den Herkunftsort Bebenhausen - ist der bekannten Reisebeschreibung von Felix Fabri (via Feyerabends Reyßbuch) entnommen, und der Artus-Text konnte von Erman als dürftiges "Cento" aus Fabri erwiesen werden.

Auch hier überwiegen die unkritischen Stellungnahmen zu dem mehrfach nachgedruckten Pilgerbericht vom Ende des 15. Jahrhunderts:

https://www.google.de/search?tbm=bks&q=%22jost+artus%22

Zur Kritik:

http://www.digiberichte.de/Hirschbiegel&Kraack_2000_Niederlaendische_Reiseberichte.pdf (S. 96f.)
http://archive.org/stream/fratrispauliwal01waltgoog#page/n170/mode/2up

Literaturgeschichtlich einflussreich ist die Fälschung geworden, da Mörike von den Abenteuern des Artus fasziniert war und sie in eine geplante Veröffentlichung integrieren wollte. 1846 schrieb er den Text eigenhändig ab:

http://books.google.de/books?id=_xej-qj60hIC&pg=PA326

1875 hatte Titus Tobler dem angeblichen Reiseschriftsteller Jost Artus einen ADB-Artikel gewidmet, und obwohl Erman wenige Jahre später die Fälschung erwies, was Röhricht/Meisner 1900 anerkannten, gelangte Artus als Reiseschriftsteller ohne ein Wort der Distanzierung ins digitale ADB-NDB-Register und die PND der Deutschen Nationalbibliothek! [DNB weist jetzt auf die Fälschung hin: http://d-nb.info/gnd/135746051 ]

http://de.wikisource.org/wiki/ADB:Artus,_Jost

Auch Hans Raininger aus Buchhorn, dessen Bericht Vulpius aus dem ebenfalls im Feyerabendschen "Reyßbuch" stehenden Breidenbach-Bericht zusammenstoppelte

http://books.google.de/books?id=EAsJAAAAQAAJ&pg=PA323 (Curiositäten 6, 1817, S. 323-324),

hat es nie gegeben. Unkritisch behaupten Röhrich/Meisner 1900, S. 82 Anm. 375

http://archive.org/stream/deutschepilgerr00rhgoog#page/n94/mode/2up

er sei eine historische Persönlichkeit. Die angeführten Sprüche im Cgm 270 stammen aber von Hans Raminger!

Befremdlich ist auch die von ihnen gewählte Formulierung zur Erzählung über Franz von Brünn aus dem Artus-Text (dasselbe, nämlich dass es sich um einen modernen Roman handle, "dürfte" auch für die von Hormayr 1837 mitgeteilte Erzählung gelten):

http://archive.org/stream/deutschepilgerr00rhgoog#page/n92/mode/2up

Dass man dort vielerlei Neues über den Bartscherer Artus lesen könne, erklärt sich einfach so, dass die Episode über Franz von Brünn erzählerisch ausgesponnen wurde:

http://books.google.de/books?id=Q6K6AAAAIAAJ&pg=PA117

Zur Rezeption der Erzählung "Der schöne Franz von Brünn":

https://www.google.de/search?&q=%22sch%C3%B6ne%20franz%20von%20br%C3%BCnn%22&tbm=bks

Das Bild unten ist eine Illustration aus der Zeitschrift "Haus-Chronik"
http://books.google.de/books?id=NItEAAAAcAAJ&pg=PA336

Neben der auf Nürnberg und Venedig bezüglichen Wirschung-Fälschung hat Vulpius also auch zwei spätmittelalterliche Pilgerschriften erfunden. Ansonsten kann ich aus PBB 1937 S. 176 beibringen: Die Curiositäten 2, 472f. mitgeteilten Verschen seien nach Böhme, Kinderlied und Kinderspiel, 1924, S. 393 “moderne Machwerke”.
[ http://archive.org/stream/DeutschesKinderliedUndKinderspiel#page/n469/mode/2up ]

Schaut man sich die angegebene Stelle aus einem Aufsatz "Mancherlei Kirchen-Feierlichkeiten und Volksgebräuche im XVI. Jahrhundert" (Digitalisat Jena) näher an (anscheinend stimmen die Seitenzahlen nicht, da Kinderverse etwas später erscheinen), so stellt man erstaunt fest, dass Ulrich Wirschung, angeblich ein Zeitgenosse des 16. Jahrhunderts, sich wörtlich an den Text des offenbar von Vulpius verfassten Aufsatzes bei der Beschreibung des wütenden Heers anlehnt (man vergleiche Bd. 2, S. 472 mit Bd. 10, S. 397) - ein wohl ziemlich schlagendes Fälschungs-Indiz.

Vulpius mischt in dem soeben genannten Aufsatz geschickt Zitate authentischer alter Quellen mit Erfundenem. Bereits Reicke hat aus seinen beobachtungen zur Wirschung-Fälschung die Konsequenz gezogen und vor der Verwertung solcher Angaben von Vulpius gewarnt, die nicht anderweitig belegbar sind. Dem ist zuzustimmen. Man müsste die umfangreichen Curiositäten auf weitere Fälschungen durchgehen (was ich nicht getan habe [inzwischen aber doch!]). Aber auch wenn diese undankbare quellenkritische Arbeit noch zu leisten bleibt, sollte man dringend davon absehen, Quellen aus Vulpius zu zitieren. Wenn sie anderweitig nicht nachweisbar sind, könnte es sich um Fälschungen handeln; sind sie dagegen auffindbar, versteht es sich ja wohl von selbst, dass man nach der Vorlage und nicht nach dem Weimarer Vielschreiber zitiert.

Mundus vult decipi! Auch wenn schon viel Kopfschütteln angebracht ist, was die unkritische Verwertung vergleichsweise einfach erkennbarer Fälschungen angeht, so ist das natürlich nicht der einzige Aspekt, unter dem man diese Texte betrachten kann. Auch als Falsifikate sind es kulturgeschichtliche Zeugnisse, nur eben nicht für das 15. und 16. Jahrhundert, sondern für die Mittelalter- und Renaissance-Rezeption der Goethe-Zeit, die sich gern mit kuriosen Altertümern aus alten Handschriften unterhalten ließ. Eine entsprechende unvoreingenommene Würdigung bleibt ebenfalls zu leisten, doch bereits jetzt darf darauf hingewiesen werden, dass Vulpius mit Eduard Mörike ja wahrlich kein literarisches Leichtgewicht zu beeindrucken imstande war. (Mörike war übrigens auch von den Fälschungen der Munderschen Stuttgarter Stadtglocke angetan, siehe Graf, Sagen rund um Stuttgart

http://books.google.de/books?id=DCbaAAAAMAAJ&pg=PA58&lpg=PA58 )

Man mag die Quellenfälschungen von Vulpius als Makel ansehen, der Autor Vulpius ist dadurch jedoch meines Erachtens eher noch interessanter geworden.

Fortsetzung: http://archiv.twoday.net/stories/96984948/ (von dort aus weitere erreichbar)

Zum Thema Fälschungen in Archivalia: http://archiv.twoday.net/stories/96987511/

Nachtrag: Erika Timm, Frau Hölle, 2003, S. 108: "Der im Wort- und Detailreichtum schwelgende Stil der Darstellung ist aber allzu klar Vulpius' eigenes Produkt und spricht jedem Gedanken an textliche Authentizität Hohn. (Ähnlich das Urteil von Roller 1965: 56 Anm. 157.)" Sie bezieht sich auf die Arbeit von Karl Meisen, der einen kurzen Auszug aus Vulpius in seinem Quellenbuch zum wütenden Heer publizierte (mir vorliegend in der italienischen Ausgabe von Sonia Maura Barillari, Allesandria 2001, S. 304-306).



#forschung

Peter Suber’s “Promoting Open Access in the Humanities”—eight years later
Posted by Gary F. Daught

http://oaopenaccess.wordpress.com/2012/03/30/peter-subers-promoting-open-access-in-the-humanities-eight-years-later/

Schande über die Königliche Bibliothek Institution [siehe Kommentar des Lesers "Hans Luneborch"] zu Berlin, die das 1492 für den Lübecker Patrizier Hans Luneborch gefertigte Stundenbuch in niederdeutscher Sprache 1899 versteigern ließ. Die lange vermisste Handschrift wurde dem Eigentümer, der Peabody Library in Baltimore, anonym übersandt.

http://magazine.jhu.edu/spring-2012/return-lender
http://www.handschriftencensus.de/3332


Das Peyfuß-Wandgemälde im Stiegenhaus des Archivgebäudes von 1903 liegt nun auch auf Wikimedia Commons:

http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Wien_HHStA_Stiegenhaus_Peyfuss_Gr%C3%BCndung_des_Archivs_1749.jpg

Man beachte links auch die Gruppe der Herolde.


Die ZEIT berichtet über ein neues Wikimedia-Projekt:

"Ziel ist, eine Datenbank aus strukturierten, frei zugänglichen Informationen zu schaffen, die jeder bearbeiten kann. Davon sollen auch die Wikipedia-Ausgaben in aller Welt profitieren."

http://blog.zeit.de/open-data/2012/03/30/wikipedia-wikidata/

Zum Projekt gibt es ein Meta-Wiki:

"Das Ziel des Projekts Wikidata ist, eine freie Datenbasis der Welt zu erstellen, die gleichermaßen von Menschen und Maschinen gelesen und verändert werden kann. Es wird Daten in allen Sprachen der Wikimedia-Projekte bereitstellen und einen zentralisierten Zugriff erlauben, in ähnlicher Weise, wie Wikimedia Commons dies für Multimedia-Dateien ermöglicht. Wikidata wird voraussichtlich als neues Projekt auf Wikimedia betrieben und gewartet."

http://meta.wikimedia.org/w/index.php?title=Wikidata/de&uselang=de

Prototyp einer möglichen Benutzeroberfläche:


Bild: Denny Vrandecic
Lizenz: CC0 / http://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.en



http://britishlibrary.typepad.co.uk/digitisedmanuscripts/2012/04/unicorn-cookbook-found-at-the-british-library.html

Siehe auch

http://blog.arthistoricum.net/sensationsfund-in-versailles/
http://wp.ub.hsu-hh.de/2241/einzigartiges-projekt-zur-langzeitarchivierung-an-der-ub-der-hsu/

Der Angehörige der bayerischen Adelsfamilie (Biographisches) veröffentlichte nicht nur die Geschichte seiner Familie, sondern auch zwei wichtige Arbeiten zum Turnierwesen.

Die Gumppenberger auf Turnieren (1862)
http://books.google.de/books?id=LeUSAAAAYAAJ

Nachrichten über die Turniere zu Würzburg und Bamberg in den jahren 1479 und 1486. In: Archiv des Historischen Vereines von Unterfranken und Aschaffenburg 19 (1866), S. 164-210
http://books.google.de/books?id=tbxAAAAAcAAJ&pg=RA1-PA164

Ich halte die Monographie und die Quellenmitteilungen für ausgezeichnete Leistungen. Insbesondere für die Geschichte der sogenannten Vier-Lande-Turniere 1479/87 bietet seine Darstellung eine bis heute nicht ersetzte verdienstvolle Materialgrundlage. Bemerkenswert sind seine Beiträge zur Rüxner-Kritik, auch wenn er damit nicht weit genug ging.

Nicht weniger ausgezeichnet ist ein moderner Aufsatz von Thomas Zotz: Adel, Bürgertum und Turnier in deutschen Städten vom 13. bis 15. Jahrhundert. In: Josef Fleckenstein (Hg.), Das ritterliche Turnier im Mittelalter (Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte 80), Göttingen 1985, S. 450-499.

Nun behauptet Zotz S. 480 Anm. 200, Gumppenberg habe die Ordnung des Würzburgers Turniers 1866 "fehlerhaft" gedruckt, was insofern erstaunt, als Gumppenberg auf Mängel seiner Vorlage, einer nach seinen Angaben Ende des 16. Jahrhunderts entstandenen Abschrift ausdrücklich aufmerksam macht und Gumppenbergs Vorlage, die Handschrift aus der Schlossbibliothek Neubeuern, seither, soweit bekannt, nicht wieder aufgetaucht ist.

War Gumppenberg ein schlechter Editor? In seiner Monographie von 1862 druckte er auch Auszüge aus dem Turnierbuch des Ludwig von Eyb d. J., das im - online einsehbaren - Cgm 961 überliefert ist und von Heide Stamm 1986 ediert wurde (zu dieser Ausgabe: http://archiv.twoday.net/stories/75236345/ ).

Ich habe Gumppenberg S. 45-47 mit Stamm S. 145f. kollationiert und auch mit der Handschrift
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00038996/image_107
verglichen.

Wenn ich nichts übersehen habe, zähle ich 17 Differenzen. In fünf auf den ersten Blick unklaren Fällen gebe ich Stamm gegen Gumppenberg Recht. In sechs sonstigen Fällen liest Stamm eindeutig richtig, auch bei "Poxawer". In den restlichen sechs Fällen liest jedoch Gumppenberg richtig: vor Bernegk fehlt ein zu, es heißt Hohenfels nicht Hohennfels, Trawn nicht Trawen, Erhart nicht Erhardt, Cunradt nicht Chunradt, Seefelld nicht Seefeld. Bei "Falkenstain" haben übrigens beide nicht genau genug hingeschaut.

Bis auf Porawer ist keine der Verlesungen inhaltlich relevant. Gemessen an anderen Editionen des 19. Jahrhunderts halte ich die Wiedergabe Gumppenbergs für zuverlässig, er transkribiert diplomatisch getreu und verzichtet auf jegliche Modernisierungen. Eher wird man die Frage aufzuwerfen haben, ob man nicht Stamms Ausgabe von 1986 als "fehlerhaft" einzuschätzen hat. Eindeutige Fehllesungen begegnen sogar in jüngsten MGH-Editionen (z.B. in Lauterbachs Oberrheiner-Ausgabe).

Zwei zentrale Quellen, auf die sich Gumppenberg stützte, Raidenbuchers Turnierbuch und die Neubeurer Handschrift (ebenfalls ein Turnierbuch), sind verschollen. Meine Kollation hat gezeigt, dass größere Bedenken hinsichtlich von Gumppenbergs Abdrucken nicht angebracht sind.

Ich sehe auch keine Anhaltspunkte, dass Gumppenberg diese ausserordentlich inhaltsreichen Quellen erfunden oder verfälscht hat (zu ihnen siehe Stamm S. 51, 53f.). Joachim Schneider, Spätmittelalterlicher deutscher Niederadel (2003), S. 116f. hat darauf aufmerksam gemacht, dass das sogenannte Würzburger Wappenbuch (Kupferstichkabinett Berlin Hs. 77 B 5), das er 1504/14 datiert, im ersten Teil (S. 4-21) eine Turnierchronik enthält, die den Abdruck Gumppenbergs 1866 S. 167-193 (zum Würzburger Turnier) absichere.

Nicht bekannt war Schneider die Pariser Überlieferung des Turnierregisters: Paris, Bibl. Nationale, Ms. allem. 304 (16. Jh.?) mit Turnierverzeichnissen Würzburg 1479 und Heidelberg 1481. Zur Handschrift:
http://www.handschriftencensus.de/11414
Gédéon Huet, Catalogue des manuscrits allemands de la Bibliothèque Nationale, Paris 1895, S. 138.
http://gallica.bnf.fr/ark:/12148/bpt6k209173q/f145.image
Brunner ZGO 1898, S. m80²
http://www.archive.org/details/BadischeMitteilungen16-20

Wie Seelbach bemerkte, ist der Eintrag zum Würzburger Turnier in eine Gießener Handschrift nicht identisch mit Gumppenbergs Text:
http://geb.uni-giessen.de/geb/volltexte/2007/4898/pdf/329.pdf

Die bei Pöschko S. 93 erwähnte Handschrift des Staatsarchivs Weimar kenne ich nicht. Die Einträge zum Würzburger Turnier (fehlen im Digitalisat http://archiv.twoday.net/stories/75245202/) in Wyses Chronik kommen aufgrund ihrer Kürze sicher nicht als weitere Vollüberlieferung in Betracht.

Der Gumppenberg 1862 S. 10 wiedergegebene Eintrag zu Raidenbuchers Turnierbuch 1510 mag zwar vielleicht prima facie Verdacht erregen, aber wenn man sich die Sprachgestalt der Auszüge aus dieser bedeutsamen Quelle ansieht, muss man es für ausgeschlossen halten, dass Gumppenberg in der Lage war, diese Texte zu fälschen. Anhaltspunkte, dass Gumppenberg den Wortlaut seiner Vorlagen bewusst verfälscht hat, sind nicht ersichtlich.

Die im 18. Jahrhundert (zuerst von Jung, dann in den Selecta Norimbergensia) gedruckten Aufzeichnungen Ludwigs von Eyb d. Ä. zum Ansbacher Turnier 1485 (vgl. Schriften ed. Thumser, 2002, S. 384) stellen eine Parallelüberlieferung zu Raidenbuchers Turnierbuch dar, das eine andere Redaktion vertritt. Aus welchem Grund hätte sich Gumppenberg die Mühe machen sollen, aus den älteren Drucken und dem Turnierbuch des jüngeren Eyb eine vergleichsweise uninteressante Raidenbucher-Fassung zu erstellen?

Daher wird man bis auf weiteres Raidenbuchers und das Neubeurer Turnierbuch als authentische Quellen des 16. Jahrhunderts, die wertvolles Material zum 15. Jahrhundert enthalten, verwerten dürfen. Was man ja auch bisher so praktiziert hat, siehe z.B.
http://www.la84foundation.org/SportsLibrary/JSH/JSH1990/JSH1702/jsh1702b.pdf

#forschung

http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg47271.html

Peter Delin fragt nach:

Erst einmal vielen Dank an Horst Hilger für seinen wieder einmal sehr
reichhaltigen ZKBW-Dialog Nr. 71 vom 24.03.2012.

Darin findet sich der absonderliche Vertrag über die Anwendung der § 52
b UrhG, der

- den einzelnen Bibliotheken eine Gebühr pro digitalisiertem Medium von
46,5 % des Nettoladenpreises des jeweiligen Printwerkes auferlegt. Mit
einer herkömmlichen Bibliothekstantieme hat ein solch prohibitiver Preis
wohl nichts mehr zu tun. Eine Einrichtung, die ihren Gesamtbestand
digitalisieren wollte, müsste demnach noch einmal nahezu den halben
Erwerbspreis ohne MwSt. aufbringen (Zahlungsziel 4 Wochen), ohne dass
damit die Rechte eines Kaufexemplars verbunden wären.

- eine Vergabe an einen Dienstleister für die Digitalisierung
ausschließt. D.h. nicht nur die Nutzung wird auf die Räume der
Einrichtung eingegrenzt, sondern auch die Herstellung. Auch dies dürfte
die Kosten weiter in die Höhe treiben und kleinere Einrichtungen
ausschließen.

- schlankweg nur von "veröffentlichten Printwerken (Text- und
Bildanteil)" ausgeht, so dass audiovisuelle Medien von vornherein
ausgeschlossen sind, obwohl dem Gerichtsurteile bereits entgegenstehen.
http://www.iuwis.de/dossierbeitrag/lesepl%C3%A4tze-%C2%A7-52b-urhg


Da man kaum Zeit hat, die Fachdiskussion zu verfolgen, meine Fragen:

- Ist dieser Vertrag im Bilbiotheksbereich schon irgendwo diskutiert worden?

- Weiß jemand, nach welchen Maßstäben die Gebühr von 46,5 % des Nettoladenpreises festgelegt worden ist?

- Waren Bibliotheksverbände an der Ausgestaltung des Rahmenvertargs [SIC] beteiligt?


Vertragstext:
http://www.bibliotheksverband.de/fileadmin/user_upload/DBV/vereinbarungen/2011_RSVOR_207AK_TOP24a_Urheberrecht_Anlage.pdf

Seit Dezember 2011 gilt ein Tarif der VG Wort/VG Bild Kunst mit 58 %, da ist der Rahmenvertrag deutlich günstiger:
http://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/tarif_uebersicht/Tarif_52b.pdf

Infobib verlinkt netterweise meine "Urheberrechtsfibel":

http://infobib.de/blog/2012/03/30/51-tatort-autoren-gegen-die-netzgemeinde/

http://de.wikisource.org/wiki/Wikisource:Skriptorium#Hat_GBS_jetzt_den_PDF-Download_f.C3.BCr_alle_Proxys_gesperrt.3F

Bezweifle, dass das das einzige Buch ist, bei dem das der Fall ist ....

Nachtrag: man findet auch noch weitere, siehe etwa
http://books.google.de/books?id=RwIUAQAAIAAJ

http://www.openculture.com/2012/03/the_alan_lomax_music_archive_now_online.html

http://research.culturalequity.org/home-audio.jsp

Maier, Matthias; Simon-Ritz, Frank (Hrsg.): Alles digital? E-Books in Studium und Forschung : Weimarer EDOC-Tage 2011, Verlag der Bauhaus-Universität, Weimar 2012. – 978-3-86068-454-2.

http://e-pub.uni-weimar.de/opus4/frontdoor/index/index/docId/1569

Die Vorträge des I-Science-Tags der FH Potsdam zum Records Management sind hier: http://iw.fh-potsdam.de/programm0.html

online.

Gerade meldet epd: "Die mehr als 900 Flugblätter der Reformation im Gothaer Schloss Friedenstein sollen in den nächsten Jahren vollständig erschlossen und digitalisiert werden. Thüringens Kultusminister Christoph Matschie (SPD) übergab dazu am Donnerstag Bewilligungsbescheide über 60.000 Euro für die Stelle eines Projektkoordinators ab 1. Juni und über 100.000 Euro für die erforderliche Scanner-Technik." Ist dieses Scannen – nur um das geht's mir – eigentlich günstig? dort sinnvoll? angemessen schnell? Liegt's an der OCR? Kann so etwas nicht innert einer Woche von einem kommerziellen Anbieter erledigt werden? Danke für sachkundige Antworten.

Immer wieder ärgerlich ist die Diffamierung unseres Berufsstandes. Etwa nach dem Motto: Wer sich etwas hat zu Schulden kommen lassen oder den Chef geärgert hat oder einfach nur unfähig ist, wird ins Archiv versetzt (am besten in den "Archivkeller"), da kann er keinen weiteren Schaden anrichten.
Jüngstes Beispiel liefert der Autor Rolf Seydewitz, der seinen Beitrag über die Weiterbeschäftigung pädophiler katholischer Priester im Bistum Trier im "Trierischen Volksfreund" v.28.03.2012 mit dem polemischen Satz schließt:
"In den zahlreichen Archiven des Bistums werden für pädophile Priester schon noch einige Plätzchen frei sein."

http://www.volksfreund.de/nachrichten/welt/meinung/kommentare/Kommentare-Ab-ins-Archiv-statt-an-den-Altar;art158795,3108657

http://www.geheugenvannederland.nl/?/nl/collecties/planos

Es sind gut 2600 Digitalisate, nicht 24.000, wie

http://www.informatieprofessional.nl/nieuws/9152-24000-planos-van-de-koninklijke-bibliotheek-in-het-geheugen-van-nederland.html

angibt.


http://www.np-coburg.de/regional/feuilleton/np/npfeuilleton/art83474,1948611

Die Stadt Coburg setzte mit ihrem Wappen ein deutliches Zeichen: Seit 1353 stand sie zwar unter der Herrschaft des mächtigen Adelsgeschlechts der Wettiner; in ihrer heraldischen "Adresse" aber berief sie sich auf eine höhere Instanz: Mit dem Kopf des Heiligen Mauritius im Schild bekannte sich Coburg ganz offensichtlich zu Reich und Kaiser.

Genau genommen ist die Darstellung des Ägypters Mauritius als dunkelhäutiger Afrikaner jedoch falsch und beruhte auf den höchst lückenhaften Kenntnissen des Mittelalters über Ägypten und Afrika. Der Ägypter, bzw. "Maure", war sehr wahrscheinlich von hellerer Hautfarbe als die Einwohner des mittleren und südlichen Afrika.

"Nicht-Arier"

Andererseits zeigt die Verehrung eines Märtyrers von so exotischem Aussehen als deutschen Reichsheiligen, dass das Mittelalter sehr weit entfernt war von rassistischen Ideologien des 19. oder 20. Jahrhunderts.

Während der Diktatur der Nationalsozialisten wurde diese Darstellungstradition dem Coburger Wappen allerdings zum Verhängnis: Hitlers Gefolgsleute entfernten 1934 den so genannten "Nicht-Arier" aus dem Schild und setzten an seine Stelle ein Schwert.

Erst nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und der Diktatur knüpfte Coburg wieder an die Toleranz des Mittelalters an und bot dem leidgeprüften Heiligen Asyl: In ihrem Wappenschild.


Siehe auch
http://www.coburg.de/startseite/950Jahre/demografie/Stadtwappen-und-Coburger-Mohr.aspx


Der EGMR hat das Whistleblowing jüngst wieder in den Vordergrund gerückt. Urteil vom 21.7.2011 (Heinisch gegen Deutschland).

Im angloamerikanischen Recht gehört die Institution des whistleblowings zur "best practice von Compliance Programmen". Drei Voraussetzungen mussen gegeben sein. 1.) Möglichkeit für den Hinweisgeber, anonym zu bleiben; 2) transparentes und glaubwürdiges Verfahren, in dem bestimmt wird, wie mit der Meldung umgegangen wird und 3) Garantie für den whistleblower, dass ihm keine Nachteile aus dem Hinweis erwachsen.

Gehen wir von einem hypothetischen Fall aus:

Eine Landesregierung weist ein Staatsarchiv an, Dokumente die an die Justiz von gesetzeswegen abzugeben sind, zurückzuhalten (unter Verschluss zu halten).

Was könnte der Landesbeamte des Staatsarchivs tun ?

Variante 1: Wegschauen.

Variante 2:

Für den Bereich der staatlichen Archive könnte sich die Frage nach dem Informantenschutz stellen. Gemäss Paragrafen 67 II Nr. 3 BBG und 37 II Nr. 3 BeamtStG entfällt die dienstliche Verschwiegenheitspflicht des Beamten gegenüber der zuständigen obersten Behörde oder einer Strafverfolgungsbehörde, wenn ein durch Tatsachen begründeter Verdacht einer Korruptionsstraftat nach den Paragrafen 331 bis 337 StGB angezeigt wird. Dies gilt auch bei jeder Straftat (hier Urkundenunterdrückung).

Die Realität sieht aber anders aus: Der Anreiz, anzuzeigen ist in der Praxis schwach ausgeprägt, weil sich der whistleblower in einer Grauzone befindet und Repressalien befürchten muss..

Wie könnte dieses Problem gelöst werden ?

Er könnte anonym den Hinweis an die die zuständige Schwerpunktstaatsanwaltschaft weiterleieten, ohne Repressalien befürchten zu müssen. Sollte es zu Repressalien kommen hätte der whistleblower Schadensersatzansprüche. Es sollte auch eine Beweislastumkehr eingeführt werden. Kommt es zu einer Massnahme gegen den whistleblower müsste die Verwaltung beweisen, dass die Massnahme nicht auf den Akt des whistleblowers zurückzuführen ist.

Im angloamerikanischen Bereich wird der whistleblower schon lange nicht mehr als verräterisch und illoyal wahrgenommen, sondern als im positiven Sinne behlilflih, um schädliche Korruption oder zumindets Fehlentwicklungen zu verhindern.

Dieser Beitrag zitiert einige Gedanken des Aufsatzes von Herrn Rechtsanwalt Jens Abraham, Whistleblowing - Neue Chancen für eine Kurswende !? in ZRP 1/2012, Beilage der NJW, S. 11 ff.
Die Hinweise auf einen hypothetischen Fall und der Archivbezug wurden hinzugefügt.

In Museen und Bildarchiven:

http://edoc.hu-berlin.de/series/berliner-handreichungen/2012-321/PDF/321.pdf

Völlig unsinnig ist die Argumentation mit der Strafbarkeit. Als ob schon jemals ein Museumsmitarbeiter wegen einer Urheberrechtsverletzung strafrechtlich verfolgt worden wäre! Im Fall Guttenberg kam es nicht zu einem Gerichtsverfahren, und wer verwaiste Werke zugänglich macht, ist meilenweit von den Betreibern von Portalen wie kino.to entfernt! Reine Panikmache.

Überhaupt ist die Qualität der Arbeit mäßig.

Der wie immer reichhaltige ZKBW-Dialog ist online und spießt auf:

Die Missionarische Kirche des Kopimismus hat es in Schweden im dritten Anlauf geschafft, offiziell als Religion anerkannt zu werden. Die von dem Philosophie-Studenten Isak Gerson 2010 gegründete Gemeinschaft setzt sich für das freie Kopieren von Informationen ein und gegen urheberrechtliche Beschränkungen. Die Anerkennung durch den Staat ohne finanzielle Unterstützung findet die Boulevardzeitung Expressen in einem Kommentar vom 11.01.2012 gut und fordert, auch Protestanten und Katholiken keine staatlichen Mittel mehr zu geben: „Der Staat sollte nicht entscheiden, was eine Religion ist und was nicht. … Ein säkularer Staat sollte gewisse Religionen nicht höher bewerten als andere. Das Problem ist nur, dass Schweden dieses Prinzip nicht einhält. … Es ist höchste Zeit, dass die staatliche Unterstützung für Glaubensgemeinschaften gestrichen wird. Religionsfreiheit soll für alle gelten, egal ob sie an Gott glauben oder an das heilige Filesharing. Aber die Finanzierung sollen die Gemeinschaften selbst regeln. Ein säkularer Staat hat in Kirchen nichts zu suchen.

https://wiki.bsz-bw.de/doku.php?id=fl-team:publikationen:dialog71-html

http://lagis.online.uni-marburg.de/de/subjects/index/sn/hetrina

Datenbank zu den hessischen Soldaten in Amerika.

Via
http://www.handelsblatt.com/technologie/it-tk/it-internet/ahnenforschung-online-mausklick-ins-18-jahrhundert/6442112.html

Der Theologieprofessor Johannes Wyse (um 1410-1486) stellte an der Universität Leipzig von ca. 1473 bis 1482 eine Chronik zusammen, die durch die vielen eingefügten Schriftstücke den Charakter eines Nachrichten-Sammelbandes annimmt.

http://de.wikisource.org/wiki/Burgunderkriege#Johannes_Wyse

Eine Beschreibung gibt es leider nur für die deutschsprachigen Teile:
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0516_b267_jpg.htm

Da der Codex früher in Jena in der Bibliotheca Electoralis lag, wurde er dort digitalisiert. Leider fehlen aber im Digitalisat Seiten, z.B. die Beschreibung des Würzburger Turniers!

http://archive.thulb.uni-jena.de/hisbest/receive/HisBest_cbu_00013635

Blatt der Vier Lande, 1479, dazu siehe

http://archiv.twoday.net/stories/75222343/

Link zum PDF auf der Seite:
http://www.datenschutz-berlin.de/content/nachrichten/datenschutznachrichten/28-maerz-2012

Einige Lesefrüchte:

Die Piratenplattform "Liquid Feedback" wurde als akzeptabel eingestuft.

Die alte Internet-Bashing-Leier: "Auch Personen in öffentlichen Ämtern haben ein Recht auf Privatsphäre. Die Gefahr einer Verletzung dieses Rechts ist bei Veröffentlichung von Datensätzen im Internet, die über Suchmaschinen leicht auffindbar und weltweit einsehbar sind, besonders groß."

Und der Google-Streetview-Schwachsinn: "Für georeferenzierte Panoramadienste ist die Veröffentlichung der Aufnahmen
ohne die Möglichkeit des Vorabwiderspruchs rechtswidrig." Die Gerichte sehen das nicht so.

Von keiner Ahnung befleckt ist diese Aussage: "Berlin hat 1993 als erstes Bundesland Regelungen zum Datenschutz in sein Archivgesetz aufgenommen." Selbstverständlich enthielt das erste Archivgesetz (BW) bereits Regelungungen zum Datenschutz. Das Archivgesetz soll verschärft werden, was die Einsichtsmöglichkeiten von Personendaten angeht.

Zum ArchivG vs. IFG: "Nicht zuletzt besteht ein Widerspruch zum Informationsfreiheitsrecht, der durch eine Gesetzesänderung gelöst werden sollte. Aufgrund der Sperrfristen des Archivrechts müssen nach dem Informationsfreiheitsgesetz frei zugängliche
Akten der Verwaltung nach Abgabe an das Archiv geheim gehalten werden. Um diesen Widerspruch zu lösen, sollte eine Regelung vergleichbar der des Bundesarchivgesetzes aufgenommen werden."

Michael Embach: Die Schriften Hildegards von Bingen (2003), S. 337f.
http://books.google.de/books?id=B0BcQoeU6ZsC&pg=PA337
nannte nur drei Handschriften des Schreibers Wilhelm Gralap des sog. Speyerer Kräuterbuchs im Berliner mgf 817, nämlich zusätzlich die Wiener Windeck-Handschrift (mit lange veralteter Signatur) und einen Wolfenbütteler Codex.

Krämer: Scriptores hat erheblich mehr:

Gralapp, Wilhelmus scriptor 15.Jh.

Aus Speyer. Von Strossburg (Straßburg, Elsass, Frankreich). Nennt sich auch 'Wilhelmus de Argentinensis'. Arzt in Speyer.

Handschriften

Berlin, SBPK, Germ. 2°817, fol. 1r-61v (a. 1456)
Wien, ÖNB, 2873 (iur. civ. 186) (a. 1456 in Straßburg?).
Wien, ÖNB, 2913 (hist. prof. 563), fol. 472r (am 8. 7. 1456).
Wolfenbüttel, HAB, 83.2.Aug.12° (Heinem. 3807) (a. 1462 in Straßburg).
Salzburg, Erzabtei St. Peter, b.v.37, fol. 1r-103v (a. 1456 in Straßburg).

Literatur
cf. Zentralbl. f. Bibliothekswesen 11 (1894), S. 434.
Col. 2, Nr. 5913.
Heinemann, Katal. Wolfenbüttel II/5, Nr. 3807.
Unterkircher, Datierte Hss. Österreichs 3, S. 52 und Abb. 104.
Menhardt, Katal. Wien ÖNB 1, S. 490f. und 614f.
Hayer, Katal. Salzburg St. Peter, S. 284f.
Inventar Wien I, S. 87.
Verf. Lex. 9, 2. Aufl., 1995, S. 90, 92.


Mgf 817: "wilhelmi gralap" 1456 "yn spirensis"
http://www.handschriftencensus.de/8780 (dürftigst, ohne Angaben zum Schreiber usw.)
Aderlaß und Seelentrost (2003), S. 351 hat eine Farbabbildung, die der Handschriftencensus nicht vermerkt
Keil "Speyerer Kräuterbuch" (²VL 9, 90) behauptet - wenn auch mit Fragezeichen - Gralap sei Arzt in Speyer gewesen. Dafür sehe ich keine Anhaltspunkte.

Wien 2913: Wilhelm Gralap von Straßburg (de Argentinensis) 1456
http://www.handschriftencensus.de/11181
Chronik des Eberhard Windeck
Zentralbl. f. Bibliothekswesen 11 (1894), S. 434 stammt von Arthur Wyss
weitere Nachweise zur Hs.
http://manuscripta.at/?ID=6284
Schriftprobe:
http://manuscripta.at/_scripts/php/cat2pdf.php?cat=CMDA3&ms_code=AT8500-2913
Wien 2873 war im 15. Jh. nach Menhardt ein Teil von Wien 2913
http://manuscripta.at/?ID=11933
http://www.handschriftencensus.de/11164
Menhardt sagt aber nicht, welche der verschiedenen Hände in 2873 die Gralaps ist. Ebensowenig Heckmann.

Wolfenbüttel, Herzog August Bibl., Cod. 83.2 Aug. 12°: "Wilhelmus Gralapp von Strossburg" 1462
http://www.handschriftencensus.de/16663 hat nichts außer einem Verweis auf Heinemann
http://diglib.hab.de/drucke/f4f-539-8/start.htm?image=00171
Der von Embach und im Census nicht identifizierte Text ist Arnt Buschmann: Mirakelbericht
Diese Hs. in Wolfenbüttel fehlt auch im ²VL 1, 1143 und im Census
http://www.handschriftencensus.de/werke/2725
Edition Seelmanns:
http://archive.org/stream/jahrbuchdesvere05hambgoog#page/n246/mode/1up

Salzburg, St. Peter, b V 37
http://www.handschriftencensus.de/12439
http://manuscripta.at/?ID=8856 ohne Schreibernamen
HEINRICH VON ST. GALLEN. KATECHETISCHE SCHRIFTEN. 'CORDIALE', DT. GEORGSLEGENDE
Pap. 228 Bl. 225x139. Strassburg, 1456
Den Katalog von Hayer habe ich nicht zur Hand, doch dürfte Krämer insoweit zu trauen sein.
[ http://opac.bnu.fr/id=1:1564599 ]

[Hayer S. 284-286. 5.11.1456 datierte (Bl. 224v) Hs. von 2 Händen, die erste 1r-103v Gralap, der den Passionstraktat des Heinrich von St. Gallen schrieb, die Vaterunser-Auslegung und die Gebetsanleitung. Er nennt sich Bl. 71v: "Hoc librum schripsit Wilhelme Gralap de Argentina bitten got für in". Als Schreibort wird Straßburg angegeben, was zur elsässischen Schreibsprache passt, aber aus meiner Sicht nicht zwingend aus der Schreibernennung abzuleiten ist. Die Makulatur entstammt einem Notariatsinstrument, das Signet beschriftet "Sig. Sylnonis, was nicht auf den deutschsprachigen Raum weist.]

Die Suche von monasterium.net ist gerade offline [und hat auch keinen Treffer], http://www.stadtarchiv-speyer.findbuch.net/ hat nichts zu Gralap*. Vielleicht schaut das Stadtarchiv Speyer, ob die Person zu belegen ist?

Update: Von dort Fehlanzeige.

Im Straßburger Bürgerbuch zu 1465 ein Wilhelm Gralap
http://books.google.de/books?id=W80ZAAAAIAAJ&q=%22gralap%22+strassburg
[Wittmer/Meyer, Livre Bd. 1, 1948, S. 215 Nr. 2000 zu 1465 "Item Wilhelm Gralap hat das burgreht koufft quinta post Martini [14. XI.] vnd will dienen zu+om encker"]

Nachtrag: Zu den Gralap-Handschriften siehe auch meinen Vortrag
http://archiv.twoday.net/stories/219050088/ (Link zum Video)

#forschung



http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Gralap_mgf_817.jpg



".... "Ich muss im Glauburgbunker dem Freund von meinem Onkel helfen", stotterte er.
"Im Glauburgbunker? Du bist in der Explora? Hängt die Twitter-Wall schon?"
"Was?"
"Na, die Twitter-Wall, auf die alle Botschaften rund um die Luminale projiziert werden."

Stefan Weber und Edith Tannhäuser, Kommissare der Kripo Frankfurt, ermitteln in einem undurchsichtigen Fall. Der neue Eigentümer eines ehemaligen Luftschutzbunkers im Frankfurter Nordend wird bedroht, nimmt dies aber nicht sonderlich ernst. Die Vorbereitungen zur Luminale, dem alle zwei Jahre stattfindenden Lichtkunstspektakel in der Mainmetropole, sind in vollem Gange, da nimmt das Verhängnis seinen unabänderlichen Lauf.

Hanna Hartmann liefert mit ihrem zweiten Frankfurt-Krimi einen spannenden Thriller ab, der die Stadt in all ihren Facetten zeigt.

Hanna Hartmann
Tod im Licht der Luminale
Ein Frankfurt-Krimi
Societätsverlag
ca. 240 Seiten
Broschur
ca 9,90 €
ISBN 978-3-942921-47-3
Erscheint: Ende März 2012 ...."

Link: http://www.tursky-hartmann.de/luminale.html

Dieser Regional-Krimi spielt ausweislich eines Tweets des Frankfurter Instituts für Stadtgeschichte ebendort (Cover ?) - daher Dank an die Kollegin für den Hinweis!



"Das Archiv von Franz Josef Strauß" - Helmut Schleichs kritisch-satirische Entdeckungsreise durch den Nachlass von Franz Josef Strauß im Archiv für Christlich-Soziale Politik der Hanns-Seidel-Stiftung

Update zu: http://archiv.twoday.net/stories/34621318/

https://www.e-helvetica.nb.admin.ch/

Nervig ist, dass man vor dem Zugriff auf ein Digitalisat erst die Nutzungsbedingungen akzeptieren muss, was bei gemeinfreien Büchern nur aufhält, denn für diese gilt: "Die urheberrechtsfreien Dokumente in e-Helvetica unterliegen keiner Nutzungsbeschränkung."

Ein einfaches Browsen ist nicht möglich, auch fehlen dauerhafte Adressen, die PDFs retrodigitalisierter Literatur sind daher unzitierbar. Enttäuschend!

Bei Büchern werden mit dem Zeitfilter 1500-1800 über 200 Titel gefunden.

Aber auch moderne Forschungsliteratur ist teilweise kostenlos zugänglich, etwa:
Chroniken und Chronisten im Spätmittelalter / Jean-Pierre Bodmer

The Royal Netherlands Historical Society (Koninklijk Nederlands Historisch Genootschap, KNHG) will launch BMGN - Low Countries Historical Review as an Open Access journal on 30 March 2012. The journal provides immediate open access to its content on the principle of making research freely available to the public in order to facilitate greater global exchange of knowledge.

BMGN - Low Countries Historical Review is the leading, peer reviewed academic journal for the history of the Netherlands, Belgium and their global presence. The journal accommodates all historical sub disciplines and covers every period of history since the Middle Ages. It accepts contributions in both Dutch and English. BMGN - Low Countries Historical Review is published by the KNHG and began in 1877 as a paper, subscription-based journal; readers can subscribe to the printed journal via www.knhg.nl.

The Open Access version is published in cooperation with the Utrecht University Library (Igitur publishing) at www.bmgn-lchr.nl, where the journal archive (1970-2011) can also be found. BMGN - Low Countries Historical Review has the INT1 ranking (previously known as A-status) from the European Science Foundation. From 2011 onwards the journal is indexed by Thomson Reuters for inclusion in its annual Journal Citation Reports (first impact factor to appear in 2014).

The first issue published in Open Access is a special on:

Low Countries Histories of Masculinity


http://www.h-net.org/announce/show.cgi?ID=193522

Wiener Diplomarbeit von Stefan René Buzanich 2011: http://othes.univie.ac.at/17071/

http://www.rafo.lvr.de/fortbildungszentrum/jahresprogramm_2012.asp#2.%20Juli%202012

2. Juli 2012
Fragment und Makulatur
Vom Einbandfund zur Internetpräsentation
SYMPOSION
in Zusammenarbeit mit der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln
THEMA
Einzelne Seiten von Frühdrucken, Urkundenbruchstücke und Fragmente literarischer Handschriften stellen für die aufbewahrende Institution und die zuständigen Verantwortlichen eine große Herausforderung dar. Ob als Bestandteil einer Fragmentsammlung oder als Zufallsfund in einem Buchdeckel – immer stellt sich die Frage, ob die Bruchstücke und die auf ihnen stehenden Textteile „sinnlos" sind oder aber im Kontext vollständiger Überlieferungen oder anderer Fragmente das lange ersehnte „missing link" darstellen. Andererseits gibt es in fast allen Wissenschaftsdisziplinen Kreise von Fachleuten, die sich der Fragmentforschung widmen.
Das Symposion beschäftigt sich mit der Frage, wie Archive, Bibliotheken und Museen mit diesen Fragmenten umgehen sollen, von der Sammlung und Erschließung bis hin zur Nutzbarmachung. Dabei soll ein Blick in die aktuelle Situation verschiedener Forschungsprojekte geworfen werden. Speziell wird ein soeben abgeschlossenes Projekt des Duisburger Stadtarchivs vorgestellt.

"«New Faces» arbeitet mit Methoden aus der antirassistischen politischen Bildungsarbeit sowie mit jugendkulturellen und medienpädagogischen Ansätzen. Bei diesem Projekt erfahren Jugendliche und Erwachsene mehr über Jugendkulturen in Israel und in Deutschland. Sie setzen sich mit Antisemitismus beispielsweise über HipHop, Techno, Punk oder Streetart auseinander, erarbeiten Filme, Texte und Fotos. Ihre Ergebnisse präsentieren sie in einer Ausstellung. So erfahren sie selbst und andere mehr über verschiedene Sichtweisen von Menschen aus Israel und Deutschland."

Interview mit Gabi Rohmann:
http://www.freie-radios.org/47304

Mitorganisiert von der Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern, 20. April, München:

http://aufbruch2null.blogspot.com/p/programm.html

 

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