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"Welkom op de site van Foto zoekt familie. Met dit project willen het Tropenmuseum en de KIT bibliotheek (KIT ILS) de rechtmatige eigenaren van 335 fotoalbums uit voormalig Nederlands-Indië terugvinden. "

http://www.fotozoektfamilie.nl/


http://geoscenic.bgs.ac.uk/asset-bank/action/viewHome

Via http://www.fotostoria.de/?p=1842


Das Grundlagenwerk von Steffenhagen 1884 ist online:

http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:gbv:8:2-1562871

Zu Digitalisaten aus Bordesholm:
http://dibiki.ub.uni-kiel.de/viewer/browse/10handnach.03bord/-/1/-/-/


Nützliche Materialien enthielt eine Seite im Wikipedia-Namensraum

https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Archiv/Fotos_von_fremdem_Eigentum

die zunächst gelöscht wurde, womit ein grandioser Bock geschossen wurde. Inzwischen ist sie als Archivseite wiederhergestellt worden, siehe die Diskussion:

https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:L%C3%B6schpr%C3%BCfung/Archiv/2013/Woche_09#Wikipedia:Fotos_von_fremdem_Eigentum_.28erl..29

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.urheberrecht-gegen-die-uebermacht-der-grossverlage.3be2cf14-7cad-40b6-afa7-aae84a2dee27.html

Ein sehr detaillierter lesenswerter Artikel zum geplanten Zweitveröffentlichungsrecht im UrhG.

Zitat: "Der Deutsche Hochschulverband, in dem zwei Drittel aller Professoren Mitglied sind, lehnt das geplante Recht auf Zweitverwertung hingegen ab. Er verweist auf einen PEER genannten Versuch, europaweit Wissenschaftler dazu zu bewegen, ihre Artikel in eine frei zugängliche Datenbank einzustellen. Nur 0,2 Prozent der Forscher folgten dieser Aufforderung."

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/271014911/

Bernhard Mittermaier (FZ Jülich) zitierte in INETBIB:

"Unter Bibliothekaren gelte es inzwischen als unschicklich, für ein teures Fachjournal zu schreiben, berichtet der Verleger Vittorio Klostermann. Er verlegt die "Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie" http://www.klostermann.de/Zeitschriften/Zeitschrift-fuer-Bibliothekswesen-und-Bibliographie-Forschung. Sie werde demnächst kostenlos online erscheinen, weil er sonst keine Autoren mehr finden würde."

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.urheberrecht-gegen-die-uebermacht-der-grossverlage-page1.3be2cf14-7cad-40b6-afa7-aae84a2dee27.html

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=zfbb

Update: Stellungnahme von Klostermann

http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg49948.html

"Im Herausgeberkreis der ZfBB haben wir tatsächlich überlegt, ab dem Jahr 2014
die Green Road des Open-Access zu gehen. Die Frage der Fristen ist noch offen;
ich könnte mir vorstellen, dass wir den Zugriff auf sämtliche Beiträge von ZfBB
in einem Abstand von 12 Monaten freischalten. Und dies nicht etwa nur auf die
Manuskripte in dem Status, wie sie von der Redaktion angenommen wurden, sondern
in der zitierfähigen Verlagsversion.

Der Verlag wird diesen Schritt nicht ohne Sorge tun, denn ZfBB muss sich weiter
über ihre Abonnements remunerieren. Anlass für die Überlegungen war tatsächlich
die Meldung aus dem Herausgeberkreis, dass immer wieder Autoren, die man
gewinnen möchte, sich nicht zur Mitarbeit entschließen könnten, weil ZfBB nicht
Open-Access angeboten würde."

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus dem Antiquariatshandel haben wir den Hinweis erhalten, dass eine mittelalterliche Handschrift, die wahrscheinlich nach 1976 in der Dombibliothek Hildesheim abhanden gekommen ist, gegenwärtig von einem Privatsammler zum Verkauf angeboten wird. Der Handelswert liegt im hohen sechsstelligen Bereich.

Missale Hildesiense
Pars Aestiva
Bl. 2 - 106: Missae de Tempore a Sabb. Sancto usq. ad Adventum.
Bl. 106-145: Ordo missae.
Bl. 146-232: Missae de Sanctis post Pascha usq. ad Adventum.
Bl. 232-305: Commune Sanctorum, votivae, pro defunctis et appendix missarum de Sanctis.

Handschrift auf Pergament. 14. Jh. aus Braunschweig. 305 beschr. Bl.,
Initialen, teilweise mit bildlichen Darstellung, auf Bl. 8, 31, 41, 55, 58, 61, 138, 144, 146, Kanonbild Bl. 137.

Wir warnen vor dem Erwerb dieser Handschrift. Inzwischen hat die Dombibliothek Anzeige erstattet.

Dombibliothek Hildesheim
Domhof 30
D - 31134 Hildesheim
Tel.: +49 5121 1383 0
Fax: +49 5121 1383 13





Via the antiquarian book market we have been informed that a medieval manuscript which was removed from the holdings of the Dombibliothek Hildesheim (Diocesan Library), probably after 1976, is now being offered for sale by a private collector. The estimated value of the manuscript is in the high hundred thousands Euros.



Missale Hildesiense

Pars Aestiva

Fol. 1-106: Missae de Tempore aSabb. Sancto usq.ad Adventum.

Fol. 106-145: Ordo missae.

Bl. 146-232: Missae de Sanctis post Pascha usq. ad Adventum.

Bl. 232-305: Commune Sanctorum, votivae, pro defunctis et appendix missarum de Sanctis.



Manuscript on vellum. 14th century from Braunschweig. 305 written folios.

Initials, some with miniatures, on fols. 8, 31, 41, 55, 58, 61, 138, 144, 146,. Canon table, fol. 137.

We warn against purchasing this manuscript. The Dombibliothek has informed the authorities and filed charges.

Dombibliothek Hildesheim
Domhof 30
D - 31134 Hildesheim
Tel.: +49 5121 1383 0
Fax: +49 5121 1383 13




Nous avons reçu l'indication de la bouquinerie, qu'un manuscrit médiéval disparu de la Bibliothèque cathédrale de Hildesheim (probablement après 1976) est à présent mis en vent par un collecteur privé. Le valeur marchande du manuscrit se monte à une somme à six chiffres.

Missale Hildesiense
Pars Aestiva
Bl. 2 - 106: Missae de Tempore a Sabb. Sancto usq. ad Adventum.
Bl. 106-145: Ordo missae.
Bl. 146-232: Missae de Sanctis post Pascha usq. ad Adventum.
Bl. 232-305: Commune Sanctorum, votivae, pro defunctis et appendix missarum de Sanctis.

Manuscrit sur parchemin, 14e siècle, provenant de Brunswick, 305 folios remplis, lettrines, en partie historisées, dans les folios 8, 31, 41, 55, 58, 61, 138, 144, 146, enluminure devant le canon de la messe fol. 137.
Nous déconseillons fortement d'acquérir le manuscrit en question. La Bibliothèque cathédrale de Hildesheim a déjà deposé plainte.

Dombibliothek Hildesheim
Domhof 30
D - 31134 Hildesheim
Tel.: +49 5121 1383 0
Fax: +49 5121 1383 13

Jochen Bepler

Dombibliothek Hildesheim
Domhof 30
D - 31134 Hildesheim

Postfach 10 02 63
D - 31102 Hildesheim

Tel.: +49 5121 13830
Fax: +49 5121 138313
email: dombibliothek@bistum-hildesheim.de
www.dombibliothek-hildesheim.de http://www.dombibliothek-hildesheim.de

http://www.rlp.de/no_cache/aktuelles/presse/einzelansicht/archive/2013/january/article/kulturstiftung-foerdert-die-jesuitenbibliothek-von-maria-laach/

"Mit finanzieller Unterstützung der Kulturstiftung in Höhe von 100.000 Euro wird das Land die Instandsetzung der Jesuitenbibliothek des Klosters Maria Laach fördern. "

Siehe auch
http://www.domradio.de/nachrichten/2012-11-01/klosterbibliothek-von-maria-laach-siedelt-um

http://video.de.msn.com/watch/video/kuhstall-wird-bibliothek-umbau-in-kloster-maria-laach/2ibdvwzmj?q=leopard&from=de-de_msnhp&rel=msn&cpkey=3062ab12-fcb2-4187-8e51-2fc06525ed47%257cleopard%257cmsn%257c%257c

Zum Umgang der Laacher Mönche mit ihrem Kulturgut:

" So schenkte ein Löwensteiner 1894 dem wiedergegründeten Kloster Maria Laach Bücher, die im 18. Jahrhundert den Benediktinern von Neustadt am Main gehört hatten. (Aus dieser frommen Gabe ist - erstaunlich genug - ein wertvoller Sammelband jüngst von einem Händler dem Staatsarchiv Wertheim angeboten worden.)"
http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/wertheim.htm

Danke an MR.

Bevor wir in medias res gehen, werfen wir einen Blick auf eine neue Suchmaschine:

http://www.loosr.de/

Der Bundestag hat am Freitag, 1. März 2013, das Urheberrechtsgesetz novelliert. Die Initiative der Bundesregierung (17/11470) wurde in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/12534) in namentlicher Abstimmung verabschiedet. 293 Abgeordnete votierten für den Gesetzentwurf, 243 stimmten gegen ihn. Es gab drei Enthaltungen. Mit dem Gesetz will die Regierung sicherstellen, dass Presseverlage im Online-Bereich nicht schlechtergestellt sind als andere Werkvermittler. Die Neuregelung gilt als Schutz der Presseverlage vor "systematischen Zugriffen auf die verlegerische Leistung" durch Anbieter von Suchmaschinen und Diensten, die Inhalte wie eine Suchmaschine aufbereiten.
Allerdings relativiert die im Ausschuss geänderte Fassung, die auf einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen beruht, die Novelle, da sie zugunsten der Suchmaschinebetreiber ausfällt: "Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen, es sei denn, es handelt sich um einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte.

http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2013/43192540_kw09_de_leistungsschutz/index.html

Der entscheidende Gesetzestext zum neuen Leistungsschutzrecht (LSR), das vom Bundesrat nur noch verzögert, aber nicht mehr verhindert werden kann:

„Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen, es sei denn, es handelt sich um einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte.“

Gesetzentwurf noch ohne die letzte Änderung:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/114/1711470.pdf
http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/RegE_LSR.pdf?__blob=publicationFile

Amtliche Begründung der Änderung:
"Die Empfehlung soll sicherstellen, dass Suchmaschinen und Aggregatoren ihre Suchergebnisse kurz bezeichnen können, ohne gegen Rechte der Rechteinhaber zu verstoßen. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit Blick auf das Leistungsschutzrecht für
Tonträgerhersteller (Urteil „Metall auf Metall“ vom
20.11.2008, Az. I ZR 112/06) soll hier gerade keine
Anwendung finden. Einzelne Wörter oder kleinste
Textausschnitte, wie Schlagzeilen, zum Beispiel
„Bayern schlägt Schalke“, fallen nicht unter das
Schutzgut des Leistungsschutzrechtes. Die freie,
knappe aber zweckdienliche Beschreibung des verlinkten Inhalts ist gewährleistet. Suchmaschinen und
Aggregatoren müssen eine Möglichkeit haben, zu
bezeichnen, auf welches Suchergebnis sie verlinken.
Insofern gilt der Rechtsgedanke der Rechtsprechung
des Bundesgerichtshofs zu Vorschaubildern („Vorschaubilder I“, Urteil vom 29.04.2010, Az. I ZR
69/08; „Vorschaubilder II“, Urteil vom 19.10.2011,
Az. I ZR 140/10)."
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/125/1712534.pdf

Nicht alle Snippets sind erlaubt, betonen die Verleger:
http://www.internet-law.de/2013/03/das-leistungsschutzrecht-und-die-diskussion-um-die-snippets.html

Zur Kritik am LSR:
http://archiv.twoday.net/search?q=leistungsschutzrecht

Kritische Resonanz auf die Verabschiedung des von fast allen - außer CDU/FD und den Verlegern - abgelehnten LSR in kleinster Auswahl:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Leistungsschutzrecht-Schlag-gegen-das-Netz-oder-faires-Instrument-1815153.html

http://www.zeit.de/digital/2013-03/leistungsschutzrecht-bundestag-kompromiss

http://www.zeit.de/digital/internet/2013-02/leistungsschutzrecht-bundestag

https://netzpolitik.org/2013/das-recht-darf-kein-netzfreier-raum-sein/ ("Das Recht darf kein Netzfreier Raum sein")

Siehe auch
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/leistungsschutzrecht-eine-legislaturposse-in-drei-akten-12097664.html

http://de.wikipedia.org/wiki/Leistungsschutzrecht_f%C3%BCr_Presseverleger

Zu kurz kommt in der öffentlichen Diskussion das Verhältnis von § 49 Abs. 2 UrhG und LSR. Absatz 2 lautet: "Unbeschränkt zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von vermischten Nachrichten tatsächlichen Inhalts und von Tagesneuigkeiten, die durch Presse oder Funk veröffentlicht worden sind; ein durch andere gesetzliche Vorschriften gewährter Schutz bleibt unberührt."

Die Kommentarliteratur bezieht dieses Recht überwiegend auf die damals als Ausnahme eingeschätzte Möglichkeit, dass Nachrichten Schöpfungshöhe erreichen, da sonst die Vorschrift deklaratorischen Charakter hätte und überflüssig wäre.

Gemeinschaftsrechtlich gibt es eine Vorgabe durch den EuGH, der 11 Wörter als geschützt angesehen hat:
http://archiv.twoday.net/stories/5855439/

2011 hat das OLG Karlsruhe der Agence France Press (AFG) Urheberrechtsschutz für ihre Nachrichtentexte zugesprochen, was zu Recht deutlich kritisiert wurde von:

http://www.medienrechtsanwaelte.de/service/wissenswertes/urheberrecht/afp_beim_olg_karlsruhe.html

Anderer Ansicht war das LG München 2010, ebenfalls zu den AFG-Abmahnungen:

Da es sich bei sämtlichen streitgegenständlichen Meldungen der AFP, die von der dortigen Beklagten übernommen wurden, inhaltlich um reine Tatsachenmitteilungen, also Nachrichten über Personen oder Vorgänge der Zeitgeschichte handelt, ist die Übernahme dieser Artikel nach § 49 II UrhG frei.
Das Landgericht München ist dieser Argumentation gefolgt, es äußerte im Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 30.9.2010 starke Zweifel an der Schutzfähigkeit der Texte,

"soweit es sich bei den streitgegenständlichen Texten um reine Nachrichten, die keine persönlichen Kommentare, Bewertungen ect. enthalten, handelt." (LG München 37 O 7772/10, Protokoll vom 30.9.2010 unveröffentlicht).

http://www.new-media-law.net/ger/aktuelles/abmahnungenAFP.html

2007 entschied das LG Düsseldorf: "Texten, die sich auf die Wiedergabe tatsächlicher Geschehnisse beschränken, sich aus der Natur der Sache ergeben und durch Üblichkeit und Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte vorgegeben sind, kommt ein Urheberrechtschutz nicht zu."
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=693

In die gleiche Richtung ging das LG München I 2006:
http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20060150

Dagegen gewährte das LG München I 2011 kurzen Auszügen aus FAZ-Reportagen den Urheberrechtsschutz:
http://openjur.de/u/491884.html

Auf ein unsägliches Fehlurteil geht Tina Berger in ihrem nützlichen Besprechungsaufsatz ein:

Urheberrechtliche Schutzfähigkeit journalistischer Kurzmitteilungen: Die (neuen?) Maßstäbe der kleinen Münze und die Schranke des § 49 Abs. 2 UrhG – zugleich Anmerkung zu LG Erfurt, Urt. v. 9. 12. 2010 – 3 O 1017/10 sowie OLG Jena, Beschl. v. 25. 2. 2011. In: Der Grüne Bote 2011
http://www.recht.uni-jena.de/z10/gb/gbarchiv/GB_02_2011_screen.pdf#page=17

Als geschützt angesehen wurde folgende Textpassage:

„Silvester-Reinfall im Volksbad Jena“
Autor: aufgeschnappt
„Jenakultur versäumte es, im Vorfeld dar-
über aufzuklären, dass die Veranstaltung
„Beats statt Böller“ laut Aussage der Sprecherin als „Alternative zu den allseits bekannten „Rummtata-Silvesterpartys“ gedacht war. Was für den Veranstalter ein
Kommunikationsfehler, bedeutete für viele
Partygäste einen verdorbenen Silvesterabend…“


Es ist absolut nicht nachvollziehbar, dass die Rechtsprechung journalistische Gebrauchstexte erheblich wohlwollender behandelt als andere Gebrauchstexte, obwohl für beide die gleichen Kriterien gelten müssten. Zum Schutz von nicht-journalistischen Gebrauchstexten siehe

http://archiv.twoday.net/search?q=gebrauchstexte

Durch das LSR bricht sozusagen der gemeinfreie Sockel der Nachrichtenmeldungen des § 49 Abs. 2 UrhG weg, soweit es sich um Presseerzeugnisse und gewerbliche Nutzung geht. Da die Schrankenbestimmungen unberührt bleiben sollen, gilt meines Erachtens für reine Meldungen im Sinne von § 49 Abs. 2 UrhG, soweit diese urheberrechtlich geschützt sind, dass das LSR gegenstandslos ist.

Erfasst werden von § 49 Abs. 2 UrhG die reinen aktuellen Nachrichten ohne kommentierende oder erläuternde Zusätze.

Ich halte beispielsweise die folgende FAZ-Passage für nach § 49 Abs. 2 UrhG nicht geschützt, falls sie, was ich bestreite, urheberrechtlich geschützt sein sollte:

"Bund will mehr Kontrolle
Stuttgart 21 wird frühestens 2022 fertig
03.03.2013 · Der Aufsichtsrat will der Deutschen Bahn zwar die Übernahme von Mehrkosten in Höhe von zwei Milliarden Euro für Stuttgart 21 genehmigen. Zugleich will der Bahn-Eigentümer Bund jedoch den Fortgang des Projekts strenger kontrollieren."

Vermutlich wäre das ein Ausschnitt, der nach dem Wunsch der Verleger vom LSR erfasst werden würde.

Ich sehe allerdings nicht, dass man automatisiert zwischen reinen Nachrichtentexten und sonstigen nachrichtenhaltigen Pressetexten (Kommentare, aktuelle Reportagen, Hintergrundinformationen usw.) unterscheiden könnte. Auch kann niemand - ob Maschine oder Mensch - einigermaßen sicher sagen, ob Nachrichtenmeldungen geschützt sind (dann gilt § 49 Abs. 2 UrhG und nicht das LSR) oder nicht (dann gilt ggf. das LSR).

Hält man mit einem Trend der neueren Rechtsprechung sehr viele eher banale Formulierungen für geschützt, ergibt sich ein eher großer Anwendungsbereich der LSR-Ausnahme nach § 49 Abs. 2 UrhG.

Zu § 49 UrhG siehe auch meine Urheberrechtsfibel S. 103; zur Forderung einer "großen Presseschranke" S. 102
http://ebooks.contumax.de/02-urheberrechtsfibel.pdf

Wir brauchen ganz bestimmt kein Urheberrecht, dem eine völlig absurde und unklare und vor allem überflüssige Norm wie das LSR aufgepfropft wird. Der Blick auf § 49 UrhG zeigt, dass wir ein Urheberrecht brauchen, das im digitalen Zeitalter die Rechte der Presse - dazu gehört jeder, der im Netz aktiv an der Nachrichten- und Meinungsverbreitung mitwirkt - umfassend sichert. Die verschiedenen Schranken des Urheberrechts, die auch im Interesse der Pressefreiheit bestehen (z.B. das Zitatrecht), müssen neu definiert werden.

"The following Family Bibles collection began as a project with the New Bern-Craven County Public Library and the Craven County Genealogical Society of North Carolina. "

http://cdm16241.contentdm.oclc.org/cdm/landingpage/collection/p16241coll1

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=familienbibel

Open Access online:

http://www.oapen.org/search?identifier=437206

http://blog.eogn.com/eastmans_online_genealogy/2013/03/the-village-of-zoar-ohio-might-be-destroyed.html

http://en.wikipedia.org/wiki/Zoar,_Ohio

"Zoar was founded by German religious dissenters called the Society of Separatists of Zoar in 1817."

http://en.wikipedia.org/wiki/Rottenacker

"a group of Separatists from Wuerttemberg led by Joseph Michael Bimeler from Ulm and Stephan Huber from Rottenacker emigrated to the United States in 1817 and went to Ohio where they founded a communal society at Zoar. There, they lived in a community of goods where all private property was abolished. "

See also
http://books.google.de/books?id=WCuHCwV9oIYC&pg=PA123

http://hdl.handle.net/2027/mdp.39015002375130

Video: Zoar in Pictures
http://vimeo.com/50859534



Innenminister Markus Ulbig hat am Montag in Dresden das digitales Gedächtnis des Landes, also das Elektronische Staatsarchiv feierlich eröffnet.
Präsentiert von Videovalis, veröffentlicht am 26.02.2013

600 Regalmeter Tourismus. Wiedereröffnung des Historischen Tourismus-Archivs an der TU Berlin. Die Tourismusgeschichte behält "ihr" Archiv
http://www.zeitgeschichte-online.de/thema/600-regalmeter-tourismus

Fragt Mike Taylor in einem empfehlenswerten Text

http://svpow.com/2013/03/02/can-repositories-solve-the-access-problem/

Er zählt als Nachteile auf:

1. Grün schafft eine Zwei-Klassen-Wissenschaft

2. Die Abogebühren bestehen fort

3. Embargos

4. Keine hinreichend freien Lizenzen

5. Organisatorische Mängel

Seine Argumentation geht in die gleiche Richtung wie mein Beitrag von neulich:

http://archiv.twoday.net/stories/285824796/

"Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg beschäftigt sich momentan mit der Frage, ob für Google unter bestimmten Umständen die Pflicht besteht, einen Verweis auf persönliche Daten zu unterlassen.

Grundlage ist ein Fall aus Spanien. Der Kläger verlangt von Google Spain, dass der Link einer Tageszeitung, der die amtliche Bekanntmachung der Zwangsversteigerung seines Hauses von 1998 beinhaltet, nicht mehr bei Eingabe seines Namens erscheint. Der Anwalt des Spaniers beruft sich auf das Recht auf Vergessen. Er sagte: „Die betroffene Person muss ein Recht haben zu entscheiden, welche Information für sie schädlich ist".
Google lehnt dies ab und stellt sich lediglich als Vermittler zwischen Suchendem und Herausgeber dar. "Der Herausgeber übt die entscheidende Rolle über die personenbezogenen Daten aus." So der Anwalt von Google. Man müsse diesen in Anspruch nehmen. Sobald er den Link löscht ist auch über Google nichts mehr zu finden, verteidigt sich das Unternehmen.

Ein Grundsatzurteil kann erst in einigen Monaten erwartet werden. "

http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=5769

Die ungedruckte Donauwörther Stadtchronik (1528/29) des Kaisheimer Zisterziensers Johann Knebel liegt nun online vor:

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:384-uba002022-0

Eine Würdigung des Werks gab Theodor von Kern 1862, S. 118-121
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/e/ec/Nachrichten_von_der_historischen_Commission_3-4.pdf
[siehe auch Maria Zelzer: Geschichte der Stadt Donauwörth, ²1979, S. 166-170]

Auszug zum Bauernkrieg bei Baumann 1876
http://archive.org/stream/quellenzurgesch00baumgoog#page/n259/mode/2up

Bl. 206v-208v zu den Donauwörther Meistersingern edierte zuletzt Frieder Schanze: Meisterliche Liedkunst I, 1983, S. 384-386
Zuvor Baumann 1876
http://periodika.digitale-sammlungen.de/schwaben/Blatt_bsb00010249,00112.html

Die Ausgabe der Kaisheimer Chronik Knebels 1902 mit Angaben zum Chronisten:
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:BLV_226_Johann_Knebel_Die_Chronik_des_Klosters_Kaisheim.pdf

http://die-quellen-sprechen.de

Via
http://weblog.hist.net/archives/6637

"Gamelab.at ist eine Datenbank, in der Details zu Spiele aus Öster­reich ver­zeich­net wer­den. Mitarbeiter, Entwicklungsdauer, Inhalte sowie Bilder und Videos wer­den dort archi­viert und zugäng­lich gemacht. Langfristig will die Initiative auch die Spiele selbst für die Nachwelt spiel­bar aufbewahren."

http://www.gamelab.at/

Siehe: http://futurezone.at/digitallife/14422-archiv-fuer-videospiele-aus-oesterreich-startet.php

Via
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=26006

http://www.gedenkorte-europa.eu/

"Das Projekt „Gedenkorte Europa“ des Studienkreises Deutscher Widerstand 1933–1945 soll Reisende informieren, die die Nachbarländer Deutschlands in West- und Südeuropa besuchen und die sich – neben Kultur, Landschaft, Sprache und Erholung – auch für die jüngste Geschichte dieser Länder interessieren, die im Zweiten Weltkrieg von den Truppen und Organisationen Nazi-Deutschlands besetzt waren. Die Informationen, Karten und Fotos, die Kurzbiographien und Sachstichworte sollen vor allem auf Orte aufmerksam machen, die an deutsche Kriegs- und Besatzungsverbrechen, an Lager und Deportationen, aber auch an den Widerstand gegen die deutsche Okkupation und deren Überwindung 1945 erinnern."

Bis jetzt aber nur Frankreich und Italien.

Via
http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/internetportal-des-deutschen-widerstands-digitale-erinnerung-an-orte-des-schreckens-12100026.html

Eine umfangreiche Liste internationaler Gedenkorte:

http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Gedenkst%C3%A4tten_f%C3%BCr_die_Opfer_des_Nationalsozialismus


"Die East Side Gallery ist einer der wenigen Abschnitte, der nach dem Abriss der Mauer noch im Originalzustand erhalten wurde. Sie ist ein historisches Zeugnis der Teilung, ein Mahnmal der Geschichte, das aus guten Gründen unter Denkmalschutz steht.

Nun sollen große Teile des Denkmals abgerissen und umgesetzt werden. Für Luxuswohnungen, die auf dem ehemaligen Todesstreifen entstehen sollen.

Deshalb fordert das „Bündnis East Side Gallery Retten” Berlins Regierenden Oberbürgermeister Klaus Wowereit in einer Petition auf Change.org auf, sich für den Erhalt des Denkmals der deutschen Teilung und ein Abbau-Moratorium auszusprechen."

https://www.change.org/de/Petitionen/herr-wowereit-east-side-gallery-retten-keine-luxuswohnbebauung-auf-dem-ehemaligen-todesstreifen

Vier Jahre nach dem Einsturz des Historischen Stadtarchivs. Erinnern an die Katastrophe
Sonntag, 3. März 2013

Zwei Menschen verloren ihr Leben. Unschätzbar wertvolle Dokumente wurden zerstört. Die Nachlassgeber kämpfen um die Anerkennung ihrer Verluste. Noch immer gibt es keine Antwort auf die Fragen: Wie konnte das passieren? Wer trägt die erantwortung? Die Ermittlungen ziehen sich hin, der Rechtsstreit dauert an, unabhängige Experten halten den Bau des Erkundungsschachtes für Geld- und Zeitverschwendung.
Zum vierten Jahrestag bitten wir Sie mit uns zum Gedenken an das Unglück an den Waidmarkt von 13:13 bis 13:58 Uhr.

„Bald verjährt?“ Lesung mit Irene Schwarz und Oliver Schnelker
Hintergründe von Christiane Haerlin, „IG Nachlassgeber Stadtarchiv“, über den Stand der Verhandlungen mit der Stadt Köln
Experteninterview mit Dr. Stefan Polonyi, Bauingenieur und Autor
Gedenken an die Toten
Musikalische Begleitung „Trööt op Jück“
Köln kann kann auch anders, Veranstaltungsflyer

Universitätsarchivar ist Karsten Kühnel (zuvor ITS).

Nach Beendigung der Digitalisierung aller Kriegsgräberlisten in Baden-Württemberg Ende 2011 (s. http://archiv.twoday.net/stories/59214910/) sind diese nun durch das Landesarchiv Baden-Württemberg, Abteilung Staatsarchiv Ludwigsburg online gestellt worden.

Bestandsübersicht mit Digitalisaten unter
https://www2.landesarchiv-bw.de/ofs21/olf/struktur.php?bestand=24488

Eine öffentliche Bekanntmachung auf der Homepage des Landesarchivs BW wird wie bei der Dokumentation zu den jüdischen Friedhöfen in Baden-Württemberg sicherlich demnächst noch geschehn.

Getragen wird die Veranstaltung am Freitag 1. März offenkundig nur von den öffentlichen Bibliotheken. Dass es noch andere gibt, die womöglich ebenfalls nicht verstaubt sind und nicht nur Wissenschaftler willkommen heißen, wird der Öffentlichkeit so verheimlicht.

http://www.nachtderbibliotheken.de/

Das Stadtarchiv Bielefeld nimmt teil:
http://www.facebook.com/pages/Stadtarchiv-und-Landesgeschichtliche-Bibliothek-Bielefeld/252830384771432

http://mittelalter.hypotheses.org/172 macht auf Czech Medieval Sources Online aufmerksam, die auch Einiges zur frühen Neuzeit enthalten, z.B. die Egerer Chroniken, die zwei aus dem 16. Jahrhundert stammende Chroniken von Pankraz Engelhart und Andreas Baier edierten (Heinrich Gradl, 1884).

Zur Zerstörung des Schlosses Würschengrün 1452 durch die Stadt Eger schreibt Engelhart in seiner bis 1560 reichenden Chronik, es solle ewiglich ungebauen bleiben. Ein Bauer habe (zu einem nicht näher genannten Zeitpunkt) eine in einem Flüsslein befindliche große steinerne Kugel nach Eger geführt, um etwas damit zu verdienen, man habe ihm aber bei Strafe geboten, sie wieder an ihren Platz zu tun "zum zaichen vnnd gedechtnus" (Handschrift). Man wollte also, dass die gegenständliche Erinnerung an die Belagerung erhalten blieb.

Ausgabe Gradls:
http://147.231.53.91/src/index.php?s=v&cat=50&bookid=638&page=71

(Schön illuminierte) Handschrift Prag Nationalmuseum VI F 43, Bl. 56r online (Gradl nicht bekannt, ebensowenig wie der illustrierte HAB Wolfenbüttel, Cod. Blankenburg 201)
http://www.manuscriptorium.com/apps/main/mns_direct.php?docId=set20090818_181_30

#fnzhss

Jürgen Dendorfer: Canossa - keine Wende?
Mehrfachbesprechung von Johannes Fried: Canossa. Entlarvung einer Legende. Eine Streitschrift, Berlin 2012. Einführung, in: sehepunkte 13 (2013), Nr. 1 [15.01.2013], URL: http://www.sehepunkte.de/2013/01/forum/canossa-keine-wende-brmehrfachbesprechung-von-johannes-fried-canossa-entlarvung-einer-legende-eine-streitschrift-berlin-2012-163/

"In diesem FORUM, das aus vier Besprechungen besteht, sollen [...] einzelne Glieder der Argumentationskette überprüft werden. Claudia Zey wird sich den von Fried zu Recht hervorgehobenen italienischen Quellen und hier insbesondere Arnulf von Mailand zuwenden. Matthias Becher wiederum geht dem zentralen Argument, den Boten- und Reisegeschwindigkeiten, nach. Hans-Werner Goetz erörtert umfassender die Tragfähigkeit und Reichweite der neuen Bewertung; daran schließt sich Ludger Körntgen an, der bei der Forschungsgeschichte ansetzt, insbesondere aber die neue Sicht auf den Anteil der Fürsten am Scheitern des "Friedenspakts" einordnet, die wie eine Rückkehr zu alten Bewertungsmustern anmutet."

http://bibliothecalaureshamensisdigital.wordpress.com/2013/02/28/evangeliar-der-john-rylands-library-aus-manchester-online/


Am 14. Februar war zu lesen:

"Heute auf den Tag genau ist das neue Gemeinschaftsblog „Mittelalter” seit acht Wochen online. Höchste Zeit eine Einladung zum Mitlesen und Mitbloggen auszusprechen: Forscherinnen und Forscher aus allen Disziplinen, die sich mit dem Mittelalter beschäftigen, sind herzlich willkommen, die Beiträge zu verfolgen und, besser noch, selbst welche zu verfassen. Das Thema des Blogs ist das Mittelalter in seiner bunten Vielfalt. Dabei geht es nicht nur die Epoche selbst, sondern auch um ihre Rezeption und Vermittlung. Ziel des Blogs ist der interdisziplinäre wissenschaftliche Austausch, die Vernetzung von Mediävisten, vor allem die Vernetzung des wissenschaftlichen Nachwuchses, die Veröffentlichung von fachrelevanten Informationen und Terminen und auch, im Sinne einer wissenschaftlichen Vermittlung des Mittelalters, die Publikation von Forschungsergebnissen im Open Access. Wir bieten außerdem einen monatlichen Überblick über online erschienene Rezensionen mit Bezug zum Mittelalter aus verschiedenen Portalen.

Unser Blog soll eine lebendige Plattform für alle am Mittelalter Interessierten sein und aktuelle Forschung sichtbarer machen. Deswegen sind wir auf Twitter: @Mittelalterblog und, ganz neu, auch auf Facebook: http://www.facebook.com/mittelalter.hypotheses "

http://mittelalter.hypotheses.org/488

Jiří Hönes, dessen grandiose Website http://sagenballaden.de/ bereits hier angezeigt wurde, hat auch ein Angebot zu Informationen und Materialien zur Flurnamenforschung im Unterricht im Netz, in dem sich auch einige Faksimiles aus Munders Stuttgarter "Stadtglocke" 1846 finden:

http://schlehengrund.net/2012/10/06/popularwissenschaftliche-flurnamendeutung-anno-1846/

2012 erschien von Hönes ein Buch "Flurnamen im Unterricht".

Die lästigen Ads lassen den Wunsch aufkommen, dass solche gehaltvollen Informationsangebote künftig auf dem werbefreien http://de.hypotheses.org/untergebracht werden, das sein einjähriges Jubiläum mit einer Abstimmung Top Five der besten Blogbeiträge und besten Blogs begeht.

RSS-Feed:
http://www.facebook.com/feeds/page.php?id=404280116307507&format=rss20
(Von Maria Rottler mit http://www.lottaleben.biz/rss-feed-url-generator erstellt.)
[Siehe auch
http://diesocialmediatexterin.wordpress.com/2012/11/05/rss-feed-fuer-pinnwandeintraege-eurer-facebook-fanseiten-erstellen/ ]

Seite
http://www.facebook.com/rettetarchivbibliothekstralsund

http://denaro.it/blog/2013/02/28/biblioteca-girolamini-pm-10-anni-per-de-caro/

Im Prozess gegen den des organisierten Buchdiebstahls angeklagten ehemaligen Direktor der Biblioteca dei Girolamini in Neapel Marino Massimo de Caro forderte der Staatsanwalt 10 Jahre Haft, für fünf mitangeklagte Komplizen wurden Haftstrafen zwischen 4 und 7 Jahren beantragt. Der Prozess wird am 11. März fortgesetzt.

Vor knapp einem Jahr wurde bekannt, dass eine der berühmten italienischen Bibliotheken, die Biblioteca dei Girolamini in Neapel, bestohlen worden war, und zwar durch den eigenen Direktor. Das gesamte Ausmaß des Verlustes ist nach wie vor unbekannt; geschätzt werden 4000 im internationalen Handel verschwundene Bücher des 16. bis 18. Jahrhunderts, von denen nur einige hundert bislang aufgespürt werden konnten.

Siehe dazu in Archivalia:
http://archiv.twoday.net/search?q=biblioteca+dei+girolamini

Eine Zusammenfassung des Falles, dessen Ermittlungen unterdessen auch den bibliophilen Senator Marcello dell'Utri als möglichen Drahtzieher einbeziehen, brachte der Deutschlandfunk am 6. Februar 2013 unter dem Titel: "Der große Bücherklau" (zum Nachhören)

27 europäische Professoren fordern ein Ende der Kooperationen zwischen Wirtschaft und Wissenschaft. Sponsoring gefährde die Freiheit der Universitäten, schreiben sie.

http://www.zeit.de/2013/10/CH-Appell

"Im April 2012 hat die Leitung der Universität Zürich unter Ausschluss der Öffentlichkeit einen Kooperationsvertrag mit den Spitzen der UBS (Union Bank of Switzerland) abgeschlossen. Es geht um Universitätssponsoring durch die UBS in der Höhe von 100 Millionen Schweizer Franken und die Platzierung eines »UBS International Center of Economics in Society« innerhalb des universitären Raumes. Weder der Citoyen noch die an der Universität Forschenden und Lehrenden sind dazu befragt worden.

Der Vertrag zwischen der Universität Zürich und der UBS wurde im Frühjahr 2012 geheim abgeschlossen. "

http://www.zuercher-appell.ch/ (kann unterzeichnet werden)

Ralf Lützelschwab: Rezension von: Richard Mortimer: Guide to the Muniments of Westminster Abbey, Woodbridge / Rochester, NY: Boydell & Brewer 2012, in: sehepunkte 13 (2013), Nr. 2 [15.02.2013], URL: http://www.sehepunkte.de/2013/02/22353.html

"Das heutige Archiv von Westminster Abbey, dessen Ursprünge auf das 13. Jahrhundert zurückgehen, zählt zu den großen Privatarchiven Englands."

"Zwei Wochen vor dem offiziellen Veröffentlichungsdatum ist im Internet eine Raubkopie des neuen Buchs der Piratin Marina Weisband aufgetaucht. Der Klett-Cotta Verlag bestätigte, dass es sich bei dem Text bei einem Online-Speicherdienst um eine unredigierte Fassung handelt.

Eine Sprecherin kündigte nach einer Prüfung an, man werde dagegen nicht vorgehen: "Wir fühlen uns dadurch nicht beschädigt und reagieren gelassen", sagte sie der "Welt"."

http://www.welt.de/politik/deutschland/article113982567/Raubkopie-von-Weisbands-Buch-bleibt-im-Netz.html

Das ist die richtige Reaktion.

Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/156265911/ (Weisband)
http://archiv.twoday.net/stories/156262531/ (Julia Schramm)

Tobias M. Eckrich fotografierte Marina Weisband http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/deed.de

http://anonymea.tumblr.com/post/44176266964/grundriss-des-gymnasiums-zu-stralsund-1839-mit


http://sosa2.uni-graz.at/sosa/nachlass/sammlungen/wolkenstein-archiv/index.php

"Das Archiv der Oswald von Wolkenstein-Gesellschaft an der Karl-Franzens-Universität Graz war ursprünglich am Institut für Germanistik beheimatet und wurde nach der Emeritierung von O.Univ.-Prof. Dr. Dr.h.c. Anton Schwob in Kooperation mit Ao.Univ.-Prof. Dr. Wernfried Hofmeister an die Nachlass-Sammlung der UB Graz übergeben."

Es gibt derzeit drei Digitalisate aus dem Archiv:

Admonter Passionsspiel (Admonter Signatur Cod.812)
MAROLD Dissertation = Werner Marold: Kommentar zu den Liedern Oswalds von Wolkenstein (Göttingen 1926)
KOLLER Melodien-Edition = Oswald von Wolkenstein. Geistliche und weltliche Lieder. Ein- und mehrstimmig. Bearbeitet: Der Text von Josef Schatz. Die Musik von Oswald Koller. Wien 1902.

http://blog.collaboratory.de/2013/02/open-government-factsheet-vorgestellt.html

"Das vom Collaboratory letzten Herbst in Auftrag gegebene Factsheet aus dem Themenbereich Open Government mit dem Titel "Offene Schnittstellen in der Kommunikation zwischen Bürger und Staat" ist nun Online erhältlich. Das von Dr. Sönke Schulz' Team am Lorenz-von-Stein Institut für Verwaltungswissenschaften verfasste Kurzgutachten ist eine Bestandsaufnahme des derzeitigen Rechtsrahmens für Bürgerbeteiligung in verschiedenen Verfahrenskontexten. Die Publikation hat das Ziel, über die rechtlichen Grundlagen von Staat-Bürger-Interaktion zu informieren, und geht dabei nicht nur auf die "üblichen Verdächtigen", wie z.B. das Informationsfreiheitsgesetz oder das Petitionsrecht ein. "

Udo Vetter, law blog zum Leistungsschutzrecht. 27.02.2013
Die Debatte um das Leistungsschutzrecht nimmt absurde Züge an. In letzter Minute vor der abschließenden Beratung im Bundestag hat die Regierungskoalition das Gesetz um genau den Punkt entschärft, der offiziell eigentlich noch eine Rolle spielte. Auch Suchmaschinen, insbesondere Google, sollen künftig weiter kostenlos Texte anreißen dürfen.

Da sich auf diesem Gebiet also nichts ändern wird, stellt sich die Frage: Wer braucht eigentlich das Leistungsschutzrecht? Ich habe nach wie vor die große Befürchtung, dass es in Wirklichkeit gar nicht gegen Google geht. Sondern darum, die Deutungshoheit der Verlage im Netz gegenüber Blogs, Facebook und Twitter zurückzugewinnen.


http://www.lawblog.de/index.php/archives/2013/02/27/ein-grauen-fr-alle-die-ins-netz-schreiben/

via
http://www.perlentaucher.de/feuilletons/2013-02-28.html
dort noch zwei weitere Links zum Thema.

Grüße
J. Paul

Von der weitgehend unbekannten Dichterin Emilie Scotzniovsky (*22. Januar 1815 in Glatt, +17. Januar 1856 in Baden-Baden) sind im Badischen Sagen-Buch von August Schnezler 1846 vier Sagenballaden erschienen. Ihre übrigen Werke, ein Gedichtband und ein Drama, wurden im Selbstverlag herausgegeben und sind nur in wenigen Bibliotheken vorhanden (z.B. UB Heidelberg, UB Freiburg). Auch in den Gedichten sind einige Sagenballaden enthalten. Postum erschien 1857 der Band Die vierzehn Wandgemälde der neuen Trinkhalle zu Baden, der die Sagenmotive auf den Fresken von Jakob Götzenberger an der Trinkhalle in Baden-Baden in Balladenform aufgreift. Dieses bislang nirgends gelistete Buch konnte ich kürzlich antiquarisch erwerben und habe es bei Commons eingestellt.

Emilie Scotzniovsky ist eine der wenigen Frauen, die in größerer Anzahl Sagenballaden verfasst haben, und kam im Alter von 30 Jahren in den Besitz einer Buchdruckerei. Mehr über die Autorin bei Wikipedia, Wikisource und Sagenballaden.de.
Scotzniovsky

"Digitale Ausgaben der älteren Jahrgänge der Zeitschrift sind bis einschließlich 1940 auf der Website Historici.nl verfügbar. Mittlerweile verfügt die TvG auch über eine eigene Website, http://www.tijdschriftvoorgeschiedenis.nl, auf der neben den Jahrgängen 1886-1940 auch der Jahrgang 125 (2012) gratis online zu lesen ist. Weitere Jahrgänge sollen sukzessive hinzukommen.

Anders als einige andere historische Zeitschriften, die in der letzten Zeit online gegangen sind, ist die Webpräsenz der TvG jedoch offenbar nicht als Open Access-Zeitschrift geplant. Für aktuelle Beiträge ist eine sogenannte “Moving Wall” von 2 Jahren vorgesehen. Dies bedeutet, dass nur Abonnenten die neuesten Ausgaben online lesen können."

http://vifabenelux.wordpress.com/2013/02/27/tijdschrift-voor-geschiedenis-online/

TagTeam 1.2 is now up and ready for use. Read more:

https://plus.google.com/106186030764599769426/posts

Ich halte sie für noch wichtiger als die überwiegend lateinische Colmarer Handschrift, die Birgit Studt uns genauer vorstellen wird (im Druck: Humanisten im Gespräch. Eine Murbacher Sammlung von Briefzeitungen als Ort historiographischer Information, in: Humanisten edieren. Gelehrte Praxis im 16. und im 21. Jahrhundert, hrsg. von Albert Schirrmeister, Sabine Holtz und Steffen Schlelein, Stuttgart (Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Reihe B: Forschungen).)

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:384-uba002017-1

Zu dem zeitgeschichtlichen Sammelband, Augsburg, Universitätsbibliothek, Cod. I.3.2° 18, zusammengestellt im Benediktinerkloster Heiligkreuz in Donauwörth am Ende des 15. Jahrhunderts (nicht vor 1488)
http://de.wikisource.org/wiki/Burgunderkriege#Sammelhandschriften

Beschreibung von Karin Schneider
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0148_a060_jpg.htm

Zu Jörg Hochmut:
Klaus Graf: Hochmut, Jörg, in: Die deutsche Literatur des Mittelalters.
Verfasserlexikon. 2. Aufl., hrsg. von Burghart Wachinger Bd. 11 Lief. 3, Berlin-New York 2002, Sp. 683-684
http://www.libreka.de/9783110168327/358

Zur Mainzer Belagerung 1462
http://archiv.twoday.net/stories/232606290/

Zu den württembergischen Satzungen
http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/6152/pdf/Molitor_Wuerttemberg_wird_Herzogtum.pdf (S. 37 Anm. 159)
http://periodika.digitale-sammlungen.de/bdlg/Blatt_bsb00000333,00000.html

Nachweise im ²VL
http://www.libreka.de/9783110176735/17

Es bedarf näherer Untersuchung, wie ich 2000 anmerkte:

http://edocs.ub.uni-frankfurt.de/volltexte/2010/14549/ (S. 201 Anm. 33)

Ernst Batzer: Die Schauenburger Fehde von 1432. In: Die Ortenau 1/2 (1910/11), S. 19-28, hier S. 26-28 publizierte aus einer späten Abschrift (17./18. Jahrhundert) im Stadtarchiv Straßburg die 'Historia' des Wilhelm von Schauenburg.

http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1910-11/0036

Das in der Ich-Form gehaltene Selbstzeugnis schildert die sogenannte Schauenburger Fehde 1432 (vgl. Bernd Breyvogel, in: Württemberg und Mömpelgard, 1999, S. 68 und Mone 1866) und endet mit dem Wiederaufbau des Turms der Burg Schauenburg 1433.

Eine Geschichtsquelle, die man mehr beachten müsste.

Weitere Literatur:

http://books.google.de/books?id=iRFoAAAAMAAJ&q=batzer

http://schmalenstroer.net/blog/2013/02/digitale-geschichtswissenschaft-jenseits-der-blogs/#comments

In den Kommentaren wird zutreffend auf Wikis wie Wikipedia und Wikisource hingewiesen.

Auf YouTube bekomme ich nur Screencasts selbst zustande:

http://www.youtube.com/feed/UCa_DtQon_LhbaE0NfZ5c75Q/u (3 Videos)

Wer gern in Kürze über das Archivwesen unterrichtet werden möchte, kann eine Führung auf Video durch das Hochschularchiv der RWTH Aachen mitmachen:

http://www.youtube.com/user/HARWTH?feature=watch (5 Videos)

Uns fehlen Leute, die beim Videoschnitt fit sind, aber vielleicht ändert sich das ja noch.


Es spricht der Historiker Johannes Dillinger:

http://stimmen.univie.ac.at/2012/10/sdk43/

Via
http://mannigfaltigkeiten.twoday.net/stories/285828209/


http://annotatio.hypotheses.org/93

Das 1999 herausgekommene Buch des 2013 verstorbenen Historikers - http://archiv.twoday.net/stories/235554280/ - liegt jetzt online vor:

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/goetz1999

Das Buch ist eine bedeutsame Fallstudie zur regionalen Sagenbildung, das an meine eigenen Studien anknüpft und bei dem ich Rolf Götz sehr unterstützt habe. Detailliert werden die mythologischen Spekulationen des 19./20. Jahrhundert dargestellt. Daneben ist es auch ein beachtlicher Beitrag zum Sibyllen-Stoff (und daher auch in Jürgen Beyers maßgeblichem Artikel in der Enzyklopädie des Märchens Bd. 12 Lief. 2, 2006, col. 630 not. 25 zitiert).

Rezension von Hartmut Heller in der ZBLG 2001:
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00003177/image_266

Hermann Bausinger schrieb in der ZWLG 60 (2001), S. 520f., hier S. 521: "Die Entstehung der Kirchheimer Sibyllentradition sieht Götz als Ergebnis einer 'gelehrten Spekulation'. Er übernimmt diesen Begriff von Wolfgang Seidenspinner; seiner Theorie und Klaus Grafs grundsätzlichen Überlegungen zur 'Sage' ist er verpflichtet, Aber seine Studie ist eine selbständige Leistung - ausgezeichnet durch historische Phantasie und Exaktheit, durch die sorgfältige Aufbereitung der Belege, die alle ausführlich zitiert sind, und durch die klare sprachliche Darstellung, die zudem durch reichhaltiges Bildmaterial ergänzt wird".


Die Hertziana-Bibliothek präsentiert druckgrafische Rom-Ansichten.

http://vero.biblhertz.it/html/vero/vero_01.htm


Die Jahrgänge 1887 bis 1916 liegen online vor:

http://orka.bibliothek.uni-kassel.de/viewer/metadata/1289911336242/1/LOG_0000/

http://pdok.bundestag.de/

Wieso ohne Volltextsuche? [Siehe aber Kommentare]

Via
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesdruckerei-digitalisiert-alte-Bundestags-Dokumentation-1812834.html

https://www2.landesarchiv-bw.de/ofs21/olf/startbild.php?bestand=24368

Via
http://www.landesarchiv-bw.de/web/54891


Am 26.02.2013 wurde das Elektronische Staatsarchiv für den Freistaat Sachsen nach dreieinhalbjähriger Vorbereitung "in den Regelbetrieb" überführt.

Dem elektronischen Staatsarchiv kommt die Aufgabe zu, archivwürdige elektronische Unterlagen der Gerichte und Behörden des Freistaates Sachsen zu übernehmen, dauerhaft zu erhalten und für die Benutzung zugänglich zu machen.


http://www.archiv.sachsen.de/7813.htm

http://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/182759

Infos zum Projekt:
http://www.archiv.sachsen.de/7447.htm

http://booksearch.blogspot.de/search/label/library%20project

Es gibt davon mehr als 40, aber Google bietet nur eine Auswahl an.

http://books.google.com/googlebooks/library/partners.html

Daher auch unvollständig

http://en.wikipedia.org/wiki/Google_Books#Additional_partners

Laut dem Google-Blog haben aber auch Prag und Den Haag Verträge mit Google abgeschlossen. Heute sah ich ein Digitalisat aus Rom in GBS. Die betreffende Ankündigung erfolgte 2010 laut:

http://www.infodocket.com/2012/12/17/google-begins-scanning-books-at-2-italian-libraries-and-soon-at-the-ohio-st-university/

Update: Vollständige Liste (?) ohne Links:

http://www.onb.ac.at/austrianbooksonline/faq.htm#a22

Und zwar Jena, Universitäts- und Landesbibliothek, Ms. El. philos. q. 2 von 1498:

http://archive.thulb.uni-jena.de/hisbest/receive/HisBest_cbu_00019553

http://www.handschriftencensus.de/4999

Zum Werk siehe
http://archiv.twoday.net/stories/6454322/

http://bibliothek.univie.ac.at/zb-physik-fb-chemie/nachlasse_in_phaidra.html

Im Rahmen des Projektes Europeana Libraries hat die Zentralbibliothek einen Teil ihrer wichtigsten Nachlassbestände in das universitäre Langzeitarchivierungssystem PHAIDRA eingebracht, wo sie ab sofort der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Die folgende Liste zeigt Ihnen die einzelnen Sammlungen im Überblick.

Nachlass Erwin Schrödinger
Erwin Schrödinger (1887-1961) erhielt für die Begründung der Wellenmechanik 1933 den Nobelpreis für Physik. Der Hauptteil seines wissenschaftlichen Nachlasses wird heute an der Österreichischen Zentralbibliothek für Physik aufbewahrt.

Nachlass Hans Thirring
Hans Thirring (1888-1976) war ein österreichischer Physiker und Friedensaktivist. Sein Nachlass befindet sich an der Österreichischen Zentralbibliothek für Physik und bildet dort mit rund 4.000 Objekten einen der Hauptbestände des Nachlass-Archivs.

Sonderdrucke von Friedrich Hasenöhrl
Friedrich Hasenöhrl (1874-1915) wurde mit seinen theoretischen Überlegungen zum Thema der Hohlraumstrahlung zu einem Vorläufer der Relativitätstheorie. Die Sammlung seiner Sonderdrucke bietet einen fast vollständigen Überblick über sein Schaffen.

Fotokiste »Viktor v. Lang zum 70. Geburtstag«
Viktor von Lang (1838-1921) betätigte sich besonders auf dem Gebiet der Kristallphysik. Diese Sammlung enthält 351 photographische Porträts zeitgenössischer Naturwissenschaftler, die er aus Anlass seines 70. Geburtstages als Geschenk erhielt.

http://www.hamburgwissen-digital.de/extended_search

Man erfährt nicht, wie das Hamburg-relevante Teilsegment der durchsuchten 35 Datenbanken (teils Volltextsuche?, teils Metadaten) jeweils bestimmt wird. Es werden jeweils nur 10 Treffer je Datenbank angezeigt, zu den weiteren kommt man so nicht. Murks!

Super! 1910-2007 sind online, Volltextsuche ab 1949

http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau

Darin u.a.:

Klaus Graf: Hohengeroldsecker Akten. Ein Beitrag zur badischen
Archivgeschichte, in: Die Ortenau. Veröffentlichungen des Historischen Vereins für Mittelbaden 70 (1990), S. 101-127
Online (Scan mit OCR):
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1990/0101
Online (E-Text, Preprint-Fassung)
http://www.badische-heimat.de/_archiv/graf.pdf

#histverein

Ein herausragendes Werkzeug zur badischen Geschichte steht jetzt online (mit Volltextsuche) zur Verfügung:

http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/bibl_bad_gesch_ga

Update:
http://archiv.twoday.net/stories/714909885/

Links der WLB Stuttgart:

http://www.wlb-stuttgart.de/sammlungen/bibliothek-fuer-zeitgeschichte/digitalisierte-deutschsprachige-tageszeitungen-des-ersten-weltkrieges/

Eine umfangreiche Chronikhandschrift aus dem GNM ist online:

http://dlib.gnm.de/item/Hs22596/20

In Iowa gibt es ein weiteres Digitalisat einer Chronikhandschrift:

http://archiv.twoday.net/stories/6336893/

Der Codex unicus des von Erich Kleinschmidt (Hg.), Das Windschiff aus Schlaraffenland (Bibliotheca Germanica 20), Bern/München 1977 edierten Textes aus dem Anfang des 16. Jahrhunderts ist jetzt online:

http://digital.blb-karlsruhe.de/urn/urn:nbn:de:bsz:31-37642


Nachdem am Vormittag einmal mehr das Digitale Archiv NRW Thema war, ohne dass man irgendetwas Konkretes erfuhr, standen am Nachmittag Vorstandswahlen an. Für den Stellvertreterposten hatte ich mich per Rundmail mit folgendem Wahlprogramm in Sachen Web 2.0 zur Wahl gestellt: "mit der Anmeldung zu unserem Treffen möchte ich zugleich meinen Hut in den Ring werfen. Ich möchte für das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden kandidieren und damit eine programmatische Ausrichtung in Sachen Web 2.0 zum Ausdruck bringen. Meines Erachtens ist es überfällig, dass unsere Arbeitsgemeinschaft sich angemessen im Internet und auch den sozialen Netzwerken präsentiert. Ich würde also im Fall meiner Wahl einen Internetauftritt mit Weblog, das Neuigkeiten aus den einzelnen Archiven mitteilen sollte, aufsetzen und Seiten auf Facebook, Google+ und Twitter einrichten. Wie Sie vermutlich wissen, vertrete ich die Ansicht, dass im Archivwesen in Sachen Web 2.0 zu wenig passiert. Wenn Sie mir Ihre Stimme geben, sollten Sie auch bereit sein, aktiv an diesen Auftritten mitzuarbeiten, da die Bereitstellung der entsprechenden Informationen (Meldungen, Bilder) nicht im Alleingang zu bewältigen ist. Auch wenn einzelne Archive schon die ersten Schritte in Sachen Web 2.0 gegangen sind, bietet ein gemeinsamer Auftritt Chancen für gemeinsames Lernen und Erproben." Jörg Lorenz wurde als 1. Vorsitzender wiedergewählt, als sein Stellvertreter Dr. Unger (Düsseldorf). Mein Ergebnis ist mit krachende Niederlage noch recht dezent beschrieben: 15 stimmberechtigte Archive gab es, und keine Ja-Stimme für mich. Neben persönlichen Vorbehalten und der Abneigung gegen Web 2.0 dürfte die entscheidende Rolle gespielt haben, dass Lorenz massiv und äußerst unfair Werbung für den von ihm vorgesehenen Kandidaten gemacht hatte, sowohl in seinen Ausführungen als Vorsitzender als auch in seiner Vorstellung. Und damit es auch die weniger Hellen mitbekommen, vergaß er nicht zu erwähnen, dass er es "nicht gut" finde, dass ich mit einem Programm in Sachen Web 2.0 angetreten sei. das sei vorher nicht ausdiskutiert worden.

Das Problem ist nicht Dr. Unger, dem ich die Wahl gönne und der ja mit seinem Facebook-Auftritt durchaus zeigt, dass er im Web 2.0 angekommen ist. Das Problem ist Lorenz, ein Seiteneinsteiger ohne Laufbahnvoraussetzungen, der die AG uninspiriert leitet.

Die böswillige Ignoranz der deutschen Bibliotheken
gegenüber der Public Domain kann man auch als Variante der
Open-Access-Heuchelei

http://archiv.twoday.net/stories/2518568/

einstufen. Durch mangelnde Zusammenarbeit mit freien
Projekten, durch schamloses Abkassieren, wenn diese auf die
Idee kommen, ein paar kostenlose Scans zu erbitten, durch
Digitalisierungstarife, die nichts anderes als Wucher sind,
durch so gut wie keine kostenlose Auftragsdigitalisierung,
durch organisatorische Maßnahmen, die es erschweren,
gemeinfreie Schriften aus Bibliotheken im Netz
einzustellen, durch Mitgliedschaft bei DigiZeitschriften,
obwohl dieses die Public Domain mit Füßen tritt, wird eine
reiche Public Domain verhindert. Mehr noch: der Idee der
Public Domain und auch der Idee von Open Access, die sich
ja nicht nur auf aktuelle Fachliteratur bezieht, wird so in
gravierender Weise geschadet.

Es steht zu befürchten, dass die in Aussicht genommene
Regelung über verwaiste Werke, die im übrigen keinen Open
Access-Zugang bei der Zugänglichmachung durch die
privilegierten Institutionen vorsieht, die mangelnde Pflege
der Public Domain noch unterstützt. Es wird auch keinen
Rechtsanspruch freier Projekte gegenüber den Institutionen
wie Bibliotheken, Archive geben, die wie bisher nach
eigenem Gutdünken digitalisieren und künftig auch verwaiste
Werke nutzen können. Bibliotheken und nicht irgendjemand
Kompetentes entscheidet, welche verwaisten Werke der
Öffentlichkeit digital angeboten werden.

(1) Wikisource bietet einen unschätzbaren kostenlosen
Service für die Bibliotheken, wird aber von ihnen immer
wieder in schäbiger Weise behandelt.

Nicht nur die Sammlung solider, aufgrund von Scans
transkribierter Quellentexte macht das deutschsprachige
Projekt Wikisource für die bibliothekarische Arbeit
wertvoll, sondern die einzigartigen Nachweisseiten zu
Autoren und Themen, die Übersichtssseiten zu Digitalen
Sammlungen

https://de.wikisource.org/wiki/Digitale_Sammlungen

oder die Hilfeseiten wie

https://de.wikisource.org/wiki/Wikisource:Bibliographieren
https://de.wikisource.org/wiki/Wikisource:Google_Book_Search

Daher trifft man nicht selten Links zu Wikisource auf
bibliothekarischen Websites an oder z.B. im ZKBW-Dialog.
Wikisource ist Kooperationspartner der "Quellen zur
Geistesgeschichte des Spätmittelalters" der MGH-Bibliothek:

http://www.mgh.de/index.php?id=393

Wer fundiert Informationskompetenz unterrichtet, kommt um
die Nennung von Wikisource aus meiner Sicht nicht herum,
siehe etwa meine eigene Präsentation

https://de.wikiversity.org/wiki/Benutzer:Histo/Wunderwelt

Obwohl ich mich über mein eigenes "Bettel-Netzwerk"
hinsichtlich kostenloser Scans für Wikisource weißgott
nicht beklagen kann (wer mir hilft, sei auch hier herzlich
bedankt), gibt es doch immer wieder Bibliotheken, die sich
wegen ein paar Scans anstellen und Wikisource kostenlose
Digitalisate verweigern. Das ärgert mich, denn es geht nie
um größere Werke. Auch haushalts- und verwaltungsrechtlich
ist es zulässig, von geringfügigen Gebühren abzusehen. Jede
Rechnungsstellung erfordert einen nicht zu unterschätzenden
Verwaltungsaufwand (auch hinsichtlich der Kontrolle und
Durchsetzung des Zahlungseingangs). Fernleihen unter 20
Seiten sind für den Nutzer in der Fernleihgebühr
inbegriffen, aber wir werden sehen, dass der vermeintliche
Königsweg einer Fernleihbestellung zu weiteren Problemen
führt.

Wenn es sich um wenige Seiten handelt, sollte jede
Bibliothek bei privaten Anfragen großzügig sein und Scans
kostenfrei übersenden.

Völlig unverständlich ist es aber, wenn die Wikipedia und
vor allem Wikisource, das die erbetenen Scans auf Wikimedia
Commons oder im Internet Archive allgemein zugänglich
macht, für wenige Seiten in der Regel happige Gebühren
zahlen sollen.

Möglicherweise Alleinbesitz liegt bei der Stadtbibliothek
Hannover vor hinsichtlich der Zeitschrift "Der Philosoph in
der Lüneburger Heide" 1801 vor, in dem Pastor Lambrecht S.
127-138 das erste Gedicht über die Vißbecker Braut
veröffentlichte:

http://de.wikisource.org/wiki/Die_Mordgrube_zu_Freiberg#Exkurs:_Die_Versteinerte_Hochzeit_in_der_deutschsprachigen_.C3.9Cberlieferung

Die Stadtbibliothek Hannover lehnte es im September 2011
ab, einen kostenlosen Scan zur Verfügung zu stellen.

Das Oeuvre des bedeutenden Kulturhistorikers Friedrich von
Bezold ist so gut wie vollständig im Internet einsehbar,
wie meine Nachweise zeigen:

http://de.wikisource.org/wiki/Friedrich_von_Bezold

Auf die Bitte an den Universitätsarchivar von Erlangen um
einen Scan der Erlanger Rede von 1896 antwortete die UB
Erlangen vor einigen Tagen mit folgendem "Angebot": "Die
Digitalisierung des gewünschten Werkes wird vorgezogen, das
Digitalisat steht voraussichtlich innerhalb von vier Wochen
auf dem Server zur Verfügung. Dafür werden Ihnen 13,50 Euro
in Rechnung gestellt. Sind Sie damit einverstanden?"

Im Rahmen der großartigen Bibliotheksrecherche der
Wikipedia (die ich im Februar 2006 ins Leben gerufen habe)
bekam ich die Scans (es sind ganze sechs Seiten):

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bibliotheksrecherche

==> Bibliotheken sollten die Bereitstellung gemeinfreier
Literatur im Internet durch kostenlose Digitalisate nach
Kräften unterstützen!

(2) Die meisten Bibliotheken bieten nur völlig überteuerte
Auftragsdigitalisate an.

Vor allem in Universitätsbibliotheken ist es erfreuliche
Praxis, dass Aufsichtsscanner in Selbstbedienung kostenlos
genutzt werden können. Diese Scanner schonen die Bücher und
leisten einen aktiven Beitrag zur Bestandserhaltung. Wieso
zockt man dann bei Auftragsdigitalisaten in unerträglicher
Weise ab?

Zu den Tarifen vgl. die Übersicht, natürlich wieder in
Wikisource:

http://de.wikisource.org/wiki/Wikisource:Digitalisierungstarife

Auch angesichts des Monopolcharakters bei Handschriften und
alten Drucken sollte ein Auftragsscan nicht mehr als 10
Cent kosten. Mindestgebühren (womöglich nicht je Auftrag,
sondern je in die Hand genommenem Buch!) sind
benutzerunfreundlich, lieber sollte bei kleinen Aufträgen
ganz auf eine Rechnung verzichtet werden.

Auf den Copyfraud der Nutzungsbestimmungen des
EOD-Netzwerks, deren Mitglieder teilweise recht moderate
Gebühren verlangen, will ich nicht näher eingehen. Wer ein
gemeinfreies Werk finanziert, hat das Recht, mit den Scans
zu tun, was er möchte.

http://archiv.twoday.net/stories/219051661/

(3) Es gibt so gut wie keine kostenlose
Auftragsdigitalisierung.

Als registrierter Benutzer der ULB Düsseldorf konnte ich
unzählige gemeinfreie Werke ins Netz befördern. Andere
Angebote sind nur für Dozenten (Marburger Wunschbuch) oder
Hochschulangehörige (jüngst: Duke University). Oder nur für
dänische Bücher:

http://www.kb.dk/en/nb/samling/dod/index.html

In Grenoble wiederum, wo Digitalisate von jedermann
kostenlos beantragt werden können (was sehr gut angenommen
wird), wird man, wenn man nicht Spezialist für französische
Geschichte ist, kaum etwas finden:

http://archiv.twoday.net/stories/233328574/

LeserInnen können so helfen, Lücken zu füllen, die bei den
Massendigitalisierungsprojekten unvermeidlicherweise
anfallen.

==> Wir brauchen erheblich mehr solche kostenlosen
Digitalisierungsservices gemeinfreier Literatur für
Jedermann!

(4) Es ist ein Unding, dass bei Fernleihbestellungen
gemeinfreier Aufsätze keine elektronischen Versionen
geliefert werden, man also anhand des Ausdrucks nochmals
scannen muss, wenn man den Beitrag ins Netz stellen will.

Jedenfalls im HBZ ist - ein Kollateralschaden des § 53a
UrhG - voreingestellt, dass eine bei der nehmenden
Bibliothek einlaufende elektronische Version nur
ausgedruckt, aber nicht als Datei weitergegeben werden
kann. Es versteht sich von selbst, dass es eine unsinnige
Ressourcenverschwendung ist, wenn ein vor 1900 entstandener
Aufsatz, den man pragmatisch als nicht mehr geschützt
betrachten kann, zweimal gescannt wird, wenn er ins Netz
soll. Einmal durch die Bibliothek und zum zweiten Mal -
selbstverständlich in noch geringerer Qualität - durch
denjenigen, der ihn z.B. im Internet Archive hochladen
will.

Praktische Tipps, wie diesem Irrsinn bei Fernleihen zu
begegnen ist, nehme ich gern entgegen.

(5) Gemeinfreie Zeitschriftenartikel und Buchbeiträge
werden für Fernleihe und Dokumentlieferdienste immer wieder
neu gescannt.

Das Hochladen ins Internet Archive geht inzwischen
ratzfatz, wenn man kein eigenes oder ein
Kooperationsangebot gemeinfreier Artikel eröffnen möchte.

Die ganze Erbärmlichkeit des deutschen Bibliothekswesens
zeigt sich daran, dass meine Docster-Idee, in dieser Liste
2001, also vor 12 Jahren, zur Diskussion gestellt, nie
realisiert wurde:

http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg18577.html

==>Was für Benutzer digitalisiert wird, muss, wenn es
gemeinfrei ist, auch als unselbständige Literatur der
Allgemeinheit online Open Access zur Verfügung stehen.

Das gilt selbstverständlich auch für Gemeinfreies in
Semesterapparaten:

http://archiv.twoday.net/stories/5255903/

(6) Das von Bibliotheken getragene DigiZeitschriften tritt
die Public Domain mit Füßen.

Zum Sachstand 2011:
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg45888.html

Dort wird dargestellt, dass die Versprechungen aus dem
November 2006 bis heute nicht realisiert sind.

(Ergänzend: Wer als Autor seine eigenen Artikel freigeben
will, erhält eine hinhaltende Mail und es passiert ...
NICHTS. Welcher Wissenschaftler hakt dann nochmal nach?
Disclaimer: Da DigiZeitschriften wiederholt gegen eine
Unterlassungsverfügung verstieß, werde ich das Angebot
verklagen.)

==>DigiZeitschriften-Inhalte vor 1925 sollten alle Open
Access sein, jüngere "auf Zuruf" geöffnet werden, wenn der
Autor 70 Jahre tot ist.

Die angeführten Punkte beweisen für mich überdeutlich, wie
weit das deutsche Bibliothekswesen von einer systematischen
Förderung der Public Domain entfernt ist.

Vor allem das Nachweis-Netz der freien Projekte
(Wikisource, Wikipedia), das teilweise die gescheiterten
Murks-Bemühungen der Bibliotheken (z.B. ZVDD) ersetzen
muss, muss dringend mehr gefördert werden, damit
Bibliothekskunden und Wissenschaftler rasch Digitalisate
älterer, auch unselbständiger Literatur finden.

(Zugleich in INETBIB)

Von Alan G Fraser/Frank D Dunstan
"On the impossibility of being expert" (BMJ 2010; 341 doi:
http://dx.doi.org/10.1136/bmj.c6815 — Published 14 December 2010) gibt es leider keine freie Version.

To estimate the time that it might take a new entrant to the subspecialty to read all the previous literature, we assumed that he or she could read five papers an hour (one every 10 minutes, followed by a break of 10 minutes) for eight hours a day, five days a week, and 50 weeks a year; this gives a capacity of 10 000 papers in one year. Reading all papers referring to echocardiography (search 1) would take 11 years and 124 days, by which time at least 82 142 more papers would have been added, accounting for another eight years and 78 days. Before our recruit could catch up and start to read new manuscripts published the same day, he or she would—if still alive and even remotely interested—have read 408 049 papers and devoted (or served a sentence of) 40 years and 295 days. On the positive side, our recruit would finish just in time to retire.

Was man nie tun sollte, ist Googles Trefferzahlen zu verwenden:

Keeping up with the literature has already become a Sisyphean task. We are even engulfed by information overload about “information overload”5; searching this term on Google gives about 980 000 hits.

 

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