Beispiel im OPAC:
"Medienart [Buch]
Art/Inhalt Universitätsschrift
Autor Graf, Klaus
Titel Gmünder Chroniken im 16. Jahrhundert : Texte und Untersuchungen zur Geschichtsschreibung der Reichsstadt Schwäbisch Gmünd / Klaus Graf
Impressum Schwäbisch Gmünd : Einhorn-Verl., 1984
Kollationsvermerk 358 S. : Ill., graph. Darst.
Fußnoten Zugl.: Tübingen, Univ., Magisterarb. u.d.T.: Graf, Klaus: Untersuchungen zur Geschichtsschreibung der Reichsstadt Schwäbisch Gmünd im 16. Jahrhundert
Tübingen
Sprache Deutsch
ISBN 3-921703-53-0 [Titel anhand dieser ISBN in Citavi-Projekt übernehmen]
Freie SW Schwäbisch Gmünd / Geschichtsschreibung / Geschichte 1500-1600
Goldstainer, Paul / Gmünder Chronik
Wolleber, David
Goldstainer, Paul
Schwäbisch Gmünd / Geschichte 1500-1600 / Quelle
Exemplare Signatur: BRK1.4. Bestand: G:Koselleck, Reinhart
handschriftl. Widmung mit Autogramm des Autors Klaus Graf auf S. [1]; Titel und Adresse des Autors von Reinhart Koselleck ergänzt. - mit handschriftl. Anstreichungen von Reinhart Koselleck. - Einlagen zwischen vorderem Buchdeckel und S. [1]: Zeitungsausschnitt (Was dem Reiche ziemt, weiß der stille Konsens / Michael Borgolte, 2003); Karte mit handschriftl. Notiz von unbekannter Hand; Sonderdruck (Genealogisches Herkommen bei Konrad von Würzburg und im Friedrich von Schwaben. Wiesbaden 1989) entnommen und einzeln erfasst: BRK1.4; Brief Faksimile-Verlag Luzern mit Autogramm von Urs Düggelin, 14.09.1988, mit Verlagsreklame "Diebold Schillings Spiezer Bilderchronik"; Einladung Antrittsvorlesung Dr. Heinrich Rüthing, 1985. - Einlage S. [4]/5: selbe, o.g. Einladungskarte
Einlagen im Archiv, C:Koselleck, Einlagen 276
Standort: Bibliotheksmagazin; Verfügbar "
(Koselleck war mein Gutachter beim Promotionsstipendium der Studienstiftung.)
"Im Rahmen ausgewählter Digitalisierungsprojekte widmet sich die UB Freiburg gezielt der Erfassung und Erschliessung von Provenienzen in ihren historischen Beständen."
Nicht so z.B. die SB München.

http://www.damm-legal.de/lg-hamburg-zur-einstweiligen-verfuegung-gerichtet-auf-die-unterlassung-von-urheberrechtlichen-abmahnungen-red-tube
Zuvor schon:
http://openjur.de/u/674286.html
http://openjur.de/u/674286.pdf (Faksmile)
Zitat:
"Das Streaming ist aber jedenfalls dann nach § 44a Nr. 2 UrhG zulässig, wenn eine nicht offensichtlich rechtswidrige Vorlage gestreamt wird (vgl. Wandtke/F.-T. von Gerlach in GRUR 2013, 676, 679 unter IV.4., dort auch unter Auseinandersetzung und mit Nachweisen zu anderen Auffassungen zur Frage, ob das Streaming als eine Art Rezeptionshandlung auch in weiterem Umfang zulässig ist; die Kammer lässt diese Frage ausdrücklich offen)."
Die Juristen haben in der Reaktion auf die Abmahnungen überwiegend für die Rezenptionshandlung vortiert.
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=streaming
"Zum anderen ist die Abmahnung aber auch insoweit unberechtigt, als der abgemahnten Person in der Begründung der Abmahnung zwar vorgeworfen wird, sie habe eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte bzw. öffentlich zugänglich gemachte Vorlage gestreamt, jedoch aus der Abmahnung nicht ersichtlich wird, woran die Person diese offensichtliche Rechtswidrigkeit hätte erkennen sollen; dass eine solche Erkennbarkeit bestanden haben soll, ist auch sonst nicht ersichtlich. Es ist aber auf diese Erkennbarkeit aus der Perspektive des Internetnutzers abzustellen, denn es sollen gutgläubige Nutzer geschützt werden (vgl. zu § 53 Abs. 1 S. 1 UrhG OLG Frankfurt GRUR-RR 2013, 247 ff. Tz. 38, zit. nach juris; Dreier/Schulze, UrhG, 4. Aufl. 2013, § 53 Rz. 12 auf S. 924; Wandtke/Bullinger/Lüft, Urheberrecht, 3. Aufl. 2009 § 53 Rz. 16)."

http://www.scinoptica.com/pages/topics/creative-commons-lizenzen-und-open-access-journals.php
http://www.htwchur.ch/uploads/media/CSI_66_Carbis.pdf
Zu Arbido:
http://archiv.twoday.net/search?q=arbido
http://archaeologik.blogspot.de/2014/02/blindes-sparen-nach-dem-zufallsprinzip.html
In Leipzig tobt ein Kampf um die Rettung der renommierten klassischen Archäologie, die dem Spardiktat zum Opfer fallen soll. Der deutsche Archäologenverband hat eine Petition gestartet:
http://www.change.org/de/Petitionen/prof-dr-dr-sabine-von-schorlemer-erhalt-des-instituts-für-klassische-archäologie-und-des-antikenmuseums-der-universität-leipzig
"I. Ausgangslage
Das Land NRW besitzt eine reiche Kulturlandschaft, die es zu fördern und zu erhalten gilt. Bibliotheken, Museen, Archive, Dokumentationszentren und viele andere Institutionen sam-meln und bewahren wichtiges und unwiederbringliches Kulturgut und machen dieses der Öffentlichkeit und der wissenschaftlichen Forschung zugänglich.
Dieses Kulturerbe liegt in den unterschiedlichsten Formen und auf unterschiedlichsten Trä-germaterialien vor: Mittelalterliche Urkunden auf Pergament, Skulpturen aus Beton, Ölge-mälde auf Leinwand, Bücher und Akten aus Papier oder elektronisch gespeichert, Fotogra-fien auf Glasnegativen, Tonträger auf Magnetband, Filmaufzeichnungen oder Computerspie-le auf digitalen Datenträgern und vieles mehr.
Bund, Länder und Kommunen tragen die gemeinsame Verantwortung für Fortbestand und Ausbau des reichen kulturellen Erbes, auch in NRW.
Um dieses kulturelle Erbe Nordrhein-Westfalens dauerhaft zu erhalten und allen Menschen online wie offline zugänglich zu machen, sind seitens aller beteiligter Institutionen und Spar-ten immense Anstrengungen notwendig. Neben einem grundsätzlichen Problembewusstsein sind erhebliche Personalressourcen und Finanzmittel zu entwickeln und bereit zu stellen. Dazu bedarf es gemeinsamer konstruktiver Planungen, um realistische Zukunftsvisionen zu entwickeln.
Das Land NRW hat begonnen, sich dieser Verantwortung mit seinen Initiativen zum Sub-stanzerhalt und zur digitalen Archivierung zu stellen. Seit 2006 werden in den Bereichen Ar-chiv, Landesbibliotheken, Bildende Kunst und Filmrestaurierung Materialien restauriert und präserviert. Derzeit ist die „Landesinitiative Substanzerhalt“ bis ins Jahr 2015 geplant und beschlossen. Seit 2009 widmet sich die Landesregierung gemeinsam mit ihren kommunalen Partnern im Landesprojekt „Digitales Archiv NRW“ auch der langfristigen Sicherung des digitalen Kulturerbes. Dieses Projekt kann nach offensichtlich erheblichen Startschwierigkeiten
und einer daher notwendigen Neukonzeptionierung im Jahr 2012 mittlerweile ebenfalls erste Ergebnisse vorweisen, die es stetig auszubauen gilt. Denn sowohl durch die Digitalisierung bereits existierenden Kulturguts beispielsweise im Rahmen von Schutzdigitalisierungen als auch durch die stetig zunehmende Digitalisierung in allen Bereichen von Kunst und Kultur
entstehen täglich große Datenmengen neu, die es zu erhalten und unter Beachtung rechtlicher Vorgaben auch online öffentlich zugänglich zu machen gilt. Der leichtere Zugang zum
digitalen Kulturerbe birgt einen großen Nutzen für Bildung und Forschung. Ebenfalls bringt die begrüßenswerte und weiterhin voranzutreibende Digitalisierung analogen Kulturguts im
Rahmen von Sicherungs- und Schutzverfilmungsmaßnahmen neue Möglichkeiten der Partizipation für die geschichtsinteressierte Community, beispielsweise bei Erschließungsprojekten
und Material zur genealogischen Forschung.
Um zukunftsweisenden effizienten Kulturgutschutz betreiben zu können, sind neben verlässlichen Zahlen über den Status Quo mittel- und langfristig verlässliche Planungen notwendig.
Denn nur wer weiß, welche Materialien in welchen Mengen von welchen Institutionen bewahrt werden und auch dauernd neu entstehen, kann echten Kulturgutschutz zukunftsfähig
vorantreiben.
Dazu ist es dringend geboten, dass die auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene Verantwortlichen fachlich vertretbare und finanziell umsetzbare Strategien entwickeln und verwirklichen.
All dies gilt für analoge wie für digitale Unterlagen gleichermaßen. Gleichwohl stehen Institutionen und politische Entscheidungsträger insbesondere im Bereich des digitalen Kulturerbes erst am Anfang. Die Bewahrung dieses Wissens und dieser Kultur steht auf tönernen Füßen.
Die Bereitschaft, auch in der elektronischen Welt in die Bestandserhaltung zu investieren, ist nicht sehr groß. Die Einsicht in die Notwendigkeit, die Prozesse der digitalen Langzeitarchivierung nachhaltig und dauerhaft zu finanzieren, ist noch nicht ausgeprägt. Die Möglichkeiten der Informations- und Kommunikationstechnologie zur Bestandserhaltung auch von analogen Informationsträgern sind noch lange nicht ausgeschöpft. Gleichzeitig behindert der derzeitige Rechtsrahmen vielfach die digitale Langzeitarchivierung. Es müssen eindeutige und
verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen für die digitale Langzeitarchivierung geschaffen werden.
Fachverantwortliche und Kulturpolitiker appellieren daher im sog. „Berliner Appell zum Erhalt des digitalen Kulturerbes“ , der aus der Initiative Nachhaltigkeit in der Digitalen Welt, einer
Veranstaltung des Internet & Gesellschaft Collaboratory (CoLab) in Zusammenarbeit mit nestor, dem Kompetenznetzwerk Langzeitarchivierung, iRights.Lab Kultur und dem Institut
für Museumsforschung, hervorgegangen ist, für eine verstärkte Auseinandersetzung mit den Herausforderungen des digitalen Kulturgutes und formulieren zentrale Forderungen.1 Auch
aus NRW haben sich bereits einige Gedächtnisorganisationen diesem Appell angeschlossen.
Es ist Zeit, alle Kräfte zu bündeln und unser kulturelles Erbe – analoges und digitales – nachhaltig zu sichern.
II. Der Landtag beschließt:
1. Der Landtag bekennt sich zu seiner politischen Verantwortung für die dauerhafte Er-haltung des analogen und digitalen Kulturerbes Nordrhein-Westfalens.
2. Nur durch eine verlässliche Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure auf bundes-, landes- und kommunaler Ebene ist es möglich, kulturelles Erbe langzeitsicher zu er-halten und zugänglich zu machen.
3. Die Bewahrung sowohl des analogen als auch und insbesondere des digitalen kultu-rellen Erbes ist für eine zukunftsfähige Kulturarbeit von größter Bedeutung.
4. Die aktuellen technischen Möglichkeiten im Umgang mit digitalem Kulturgut bieten den bewahrenden Institutionen sowie der Wissenschaft und Forschung vor allem Chancen, die es seitens der Politik zu unterstützen und auszubauen gilt.
5. Die Erhaltung des digitalen Kulturerbes stellt alle Verantwortlichen sowohl in fachli-cher als auch in finanzieller Hinsicht vor große Herausforderungen, für deren Bewäl-tigung es verlässlicher Planungen und Zusagen bedarf.
III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,
1. gemeinsam mit allen auf landes- und kommunaler Ebene beteiligten Akteuren ver-lässliche Angaben zu ermitteln, welche Arten und Mengen der unterschiedlichen ana-logen und digitalen kulturellen Ausdrucksformen in allen Bereichen bereits vorhanden sind und welche Mengen zukünftig entstehen und zu erhalten sind;
2. auf dieser Grundlage einen „Rahmenplan Landesinitiative Kulturgutschutz“ zu erar-beiten, der ein perspektivisch angelegtes Konzept zur Finanzierung der Erhaltungs-strategien für die kommenden zehn Jahre enthält;
3. weitergehende fachliche und finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für die kommu-nalen Partner zu prüfen;
4. den Kultur- und Medienausschuss regelmäßig halbjährlich über den aktuellen Sach-stand und die erwarteten Kosten der durchgeführten Projekte zu informieren;
5. sich auf europäischer und auf Bundesebene einzusetzen für eine Stärkung des Prob-lembewusstseins sowie der Finanzierungsnotwendigkeiten;
6. sich auf europäischer und Bundesebene für die Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel einzusetzen und
7. den Berliner Appell zum Erhalt des digitalen Kulturerbes zu unterzeichnen und sich für die Forderungen des Berliner Appells auf Bundes- und Europaebene einzusetzen.
Dr. Joachim Paul
Nikolaus Kern
Lukas Lamla
und Fraktion"
Link zur PDF
"Archivgesetz NRW jetzt evaluieren und ein geordnetes Gesetzgebungsverfahren gewährleisten
I. Sachverhalt
Das Gesetz über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts im Lande Nordrhein-Westfalen (Archivgesetz Nordrhein-Westfalen – ArchivG NRW) wurde im Jahr 2010 gründ-lich überarbeitet und in wesentlichen Bereichen geändert.
Bereits im Rahmen dieser Novelle waren sich Fachleute und politisch Verantwortliche einig, dass man die Auswirkungen des neuen Gesetzes zeitnah überprüfen muss. Das Gesetz wurde daher bis zum 30. September 2014 befristet.
Die letzte Möglichkeit, das ArchivG NRW fristgerecht zu verlängern, besteht damit im Sep-tember-Plenum unmittelbar nach der Sommerpause.
Im Rahmen der Novellierung des ArchivG NRW im Jahr 2010 waren einige Punkte strittig. Dazu gehörte die Frage nach der frühzeitigen Beteiligung der Kommunalarchive bei der Ein-führung neuer EDV in den Verwaltungen, die zwar in § 3 Abs. 5 für das Landesarchiv NRW, nicht jedoch für die Kommunalarchive festgeschrieben wurde. Ebenso umstritten waren die Fragen der Unveräußerlichkeit von nichtamtlichem Archivgut, die für die Kommunalarchive nicht gilt, und nach der Löschung unzulässig gespeicherter personenbezogener Daten.
Die Landesregierung hat bisher keine Einschätzung über eventuell notwendige Änderungen abgegeben. Es steht zu befürchten, dass ein Gesetz zum Schutze bedeutenden Kulturguts ungeprüft kurzfristig durch den Landtag gepeitscht wird. Alternativ würde für die Archive die gesetzliche Grundlage wegbrechen.
II. Beschlussfassung
Vor diesem Hintergrund fordert der Landtag die Landesregierung auf:
1. gemeinsam mit der kommunalen Familie unmittelbar mit der Evaluation des ArchivG NRW zu beginnen, um ein geordnetes Gesetzgebungsverfahren zu ermöglichen;
2. den Landtag bzw. den federführenden Ausschuss für Kultur und Medien kurzfristig über den geplanten Fahrplan für das Gesetzgebungsverfahren zu informieren.
Dr. Joachim Paul
Nicolaus Kern
Lukas Lamla
und Fraktion"
Link zum PDF
Die erste Tranche hat nicht weniger als 472 Nummern und wird in London im März versteigert, der zweite Teil folgt im Mai in Oxford.
Die übliche heuchlerische Rechtfertigung im Vorwort ändert nichts daran, dass es extrem schäbig ist, eine über lange Zeit (viele Ankäufe waren in den 1940/50er Jahren) bewahrte Forschungssammlung von Drucken zur europäischen Rechtsgeschichte auf einer Auktion zu zerreißen. Natürlich hat keine buchgeschichtliche Dokumentation (Fotos der Besitzeinträge und individuellen Lesespuren) stattgefunden, und das raffgierige Auktionshaus gibt Besitzeinträge selbstverständlich nur dann wieder, wenn seine "Experten" sie gut lesen können.
Nr. 166 und Nr. 184 kommen aus der Stolberg-Bibliothek.
Paul Needham fragte mich wegen der Prägung Oberrath auf dem Vorderdeckel der Inkunabel Nr. 175
http://www.bonhams.com/auctions/21758/lot/175/
Ich erinnerte mich, dass die Bestände württembergischer Klöster in die Oberratsbibliothek kamen. Dies bestätigt auch der Eintrag in die INKA-Provenienzdatenbank:
"Stuttgart: Regierungsratsbibliothek
Oberratsbibliothek, Einträge "Ober-Rath", haupts. aus der Bibliothek von Herzog Friedrich von Württemberg-Neuenstadt (1615-1682)"
Siehe auch
http://books.google.de/books?id=IG4iAQAAIAAJ&q=provenienz+"oberrath"+württemberg

http://www.archiv.rwth-aachen.de/?p=5433
Am 2. April 2008 erschien der erste Blogartikel des Hochschularchivs der RWTH Aachen, das damals das erste institutionelle Weblog eines Archivs im deutschsprachigen Raum begründete. Wir wählten zunächst blogger.com als Bloghoster. Seit April 2012 ist das Blog auf der Website integriert, die mit WordPress betrieben wird.
“Ich wollte damals das Hochschularchiv dem Web 2.0 öffnen und Neuigkeiten aus dem Archiv einfach mittels RSS bereitstellen”, erinnert sich der Geschäftsführer des Hochschularchivs, Dr. Klaus Graf, seit 2003 Betreiber des archivischen Blogs Archivalia. “Wir freuen uns, dass das siwiarchiv so ein Erfolg geworden ist und nehmen gerne an der Blogparade anlässlich des zweijährigen Bestehens teil ” sagt Graf.
Veröffentlicht wurden Hinweise auf Veranstaltungen, insbesondere auf die Präsentationen und die Archivführungen, Mitteilungen zu Öffnungszeiten, aber auch weitere Beiträge und kleine Recherchen zur Hochschulgeschichte, etwa zu Neuzugängen der Bibliothek oder zu Persönlichkeiten. Vielleicht am nützlichsten waren die Praktikumsberichte: “Ich habe auf der Website des Archivs nachgeschaut und fand die Berichte von ehemaligen Praktikanten ansprechend. Das hat mir bei der Entscheidungsfindung für das Praktikum sehr weitergeholfen” sagt Julia Spies, derzeit Praktikantin am Hochschularchiv.

Mittlerweile sind gut 200 Artikel zusammengekommen. Im Zusammenhang mit der Blogparade haben wir uns entschlossen, ein kleines Ranking der interessantesten Artikel zusammenzustellen. Wahlberechtigt waren alle Mitarbeiter/innen des Hochschularchivs inklusive der momentan beschäftigten Praktikanten/innen.
Bei der Durchsicht der Blogartikel fiel uns dann ein Problem auf: Je älter die Artikel, desto wahrscheinlicher, dass die Verlinkungen nicht mehr aktuell sind. Außerdem wurden einige Beiträge bei der Umstellung auf WordPress versehentlich nicht importiert. Fast 90 % der Verlinkungen mussten aktualisiert werden.
Hier unsere Liste:
Mitarbeiter des Hochschularchivs Aachen helfen dem Stadtarchiv Köln (8. April 2009). Nicht nur weil unser ehemaliger Mitarbeiter Marcel Oeben an seinem zweiten Arbeitstag den Einsturz seiner neuen Arbeitsstätte erleben musste, war es für uns selbstverständlich, drei Tage im Erstversorgungszentrum mitzuhelfen.
Krimiautor holte sich bei uns Inspiration (9. Februar 2010). Ein Beispiel für eine spannende Anfrage.
Peter Rong: Medaillen und Plaketten der RWTH (28. Juni 2010). Wir versuchen nach Möglichkeit, unser digitales Angebot auszuweiten und stoßen dabei häufig auf das Entgegenkommen einschlägiger Autoren.
Die Findbuchkartei – auf der Suche nach dem richtigen Archivale (11. Oktober 2010). Annica Ströbel stellte die Vorgängerin unserer Online-Findbücher vor.
Disney- Mitarbeiter kontaktiert das Hochschularchiv der RWTH Aachen (31. Mai 2011). Keine ganz alltägliche Anfrage!
Upgrade Bestandserhaltung – Schnupperpraktikum bei einer Restauratorin (22. Juli 2011). Unsere Beauftragte für die Bestandserhaltung Maria Horn berichtete.
Verleihung der “Akademischen Würde eines Senators Ehren halber” an Hans Schwerte (21. September 2012). Wie auch der Beitrag Der tausendjährige Posten oder der Germanist (10. April 2012) bezog sich dieser Blogartikel auf den größten Skandal in der jüngeren Geschichte der RWTH.

Archivalien zu Gast im Hochschularchiv (24. Juli 2013). Rüdiger Haude bedankte sich für die Kooperation des Hochschularchivs.
Faszination Hochschularchiv (5. November 2013). Für eine Blogparade haben wir die Bandbreite unserer Öffentlichkeitsarbeit dargestellt.
Weihnachtsferien (20. Dezember 2013). Jahreszeitliche Anlässe und das Engagement unserer Praktikanten (hier: Thorsten Everschor) wirken manchmal zusammen.
Vielleicht bietet unsere Hitliste anderen Archiven Anregungen fürs Bloggen. Wir wollen jedenfalls weitermachen!
On 10 February ICA received confirmation, from the Director of Archives of the Federation of Bosnia and Herzegovina in Sarajevo, that a significant amount of historical archives have been burnt, as a direct result of the actions of protesters on 7 February.
The Archives contain documents from the period from 1878 to 1918, when the Austro-Hungarian Ministry of Finance administered Bosnia, but also earlier archives from the Ottoman period and later archives of the war crimes commission after world war two.
ICA will pass on any more information, which it receives about the extent of the damage, to the global archival community. Meanwhile it condemns unreservedly the destruction that has already taken place, because the memory loss will be permanent. It also trusts that appropriate counter-measures are being taken to prevent any further destruction from occurring. Finally, ICA wishes to express solidarity with colleagues in the Archives of the Federation who will face immense challenges in rebuilding their institution.
s. a. http://archiv.twoday.net/stories/664973218/
Im Katalog von Grünhain OCist von ca. 1514 fand ich ein Speculum virginum:
http://archive.thulb.uni-jena.de/hisbest/receive/HisBest_cbu_00016679?&page=BE_1558_029.tif&derivate=HisBest_derivate_00010017&zoom=4&x=0&y=1470&tosize=none&maximized=true&rotation=0
Zur Quelle, dem Bibliothekskatalog:
http://archive.thulb.uni-jena.de/hisbest/receive/HisBest_cbu_00016679
Zum Autor des Speculum virginum Peregrinus Hirsaugiensis:
http://archiv.twoday.net/search?q=peregrinus
Ein Speculum virginum erscheint auch im Sequestrationsverzeichnis des Leipziger Dominikanerklosters 1541, das Christian Alschner wiedergab (S. 106).
http://d-nb.info/1007611456/34
Glückwunsch!
Seit November 2001 bin ich dabei:
http://log.netbib.de/archives/author/kg/page/219/
Leider funktioniert bei den älteren Beiträgen die Gesamtansicht nicht mehr :-(
Schön wärs, wenn mir die VG Wort 8 Euro fürs Wort zahlen würde. Aber das ist nur eine neue Website, bei der prominente Pappnasen sich fürs veraltete Urheberrecht stark machen.
Die beste Reaktion wäre:
Wir geben 7 auf die Fresse.
Klaus Garber, Die 'Bibliotheca Rigensis' als Memorialstätte städtischer Kultur im alten Livland, in: Erinnerungsmetropole Riga, Würzburg 2010, S. 127-124, hier S. 129
Noch jüngeres Beispiel: Stralsund.
http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund
Zusammenfassend Ende 2013:
http://archiv.twoday.net/stories/565877416/
Wenn Garber S. 140 eine Geschichte der deutschen Stadtbibliotheken fordert, so ist dem zuzustimmen. Doch muss man immer auch die Kirchen- und Schulbibliotheken berücksichtigen, die oft die Stelle einer Stadt- oder Ratsbibliothek einnahmen oder sie ergänzten. Siehe
http://www.lisa.gerda-henkel-stiftung.de/content.php?nav_id=4101
Zu heutigen Stadtbibliotheken mit Altbestand siehe
http://archiv.twoday.net/stories/49604535/
Zur von Garber behandelten Bibliotheca Rigensis:
http://www.ikgn.de/cms/jdownloads/Nordost-Archiv%20PDF%20Dateien/Band%20IV,%201995%20H.%201/abhandlung_sanders_ojar_noa_band_4_1995-1_bibliotheca_rigensis.pdf
Fabian-Handbuch
http://www.acadlib.lu.lv/site/arc/Bibliotheca_Rigensis/bibliotheca.htm

"Heike Schmoll (FAZ) und Roland Preuß (SZ) etwa, die bis zu Schavans Rücktritt federführend in allen schavanistischen Angelegenheiten gewirkt hatten, äußerten sich qua fehlender Ressortkompetenz fortan seltener zu Schavan. Schmoll vielleicht auch, weil sie mitsamt dem FAZ-Justiziariat damit beschäftigt war, juristisch gegen Blogger Klaus Graf und dessen Formulierung “Schavan-Freundin Schmoll” vorzugehen.[9] Erfolglos übrigens."
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=schavan
https://de.wikipedia.org/wiki/Conrad_Silberdrat
Meine Forschungsmiszelle stellt den Handschriftenbestand des Binterim-Depositums der ULB Düsseldorf anhand des Aufsatzes von Heinz Finger (Die Binterimbibliothek und ihr Begründer, in: Bücherschätze der rheinischen Kulturgeschichte, Düsseldorf 2001, S. 287-368) vor und widmet sich abschließend detailliert der in Bint. Ms. 1257 wiedergefundenen "Historia Xantensis" des Xantener Kanonikers Dr. med. Philipp Schoen (gest. 1492) und ihrem Autor. Die erhaltenen Handschriften werden aufgelistet. Die inzwischen übliche Frühdatierung der Historia 1420/21 überzeugt mich nicht mehr. Das von mir 1993 erwähnte Heldensagen-Zeugnis dürfte zeitlich nach dem Rechtsbuch von 1463 entstanden sein.
http://www.neues-deutschland.de/artikel/923238.ermittlungen-gegen-moody-039-s-co.html
Italien prüft Milliardenklage gegen Ratingagenturen. Lukas Sustala:
http://derstandard.at/1389859443992/Italien-will-Rating-Agenturen-auf-Milliarden-klagen
1. Contributor Wolf verdient Dank für seine rasche Meldung dieses entsetzlichen Vorkommnisses.
2. Da selbst ich nicht mehr alle Beiträge von Archivalia memoriere, mag man es als verzeihlich ansehen, dass er meine zugegebenermaßen recht unbeholfenen Recherchen unter
http://archiv.twoday.net/stories/64027312/
vom Januar 2012 übersehen hat und auch keine Veranlassung sah, die ihm meiner Erinnerung nach durchaus bekannte Suchfunktion dieses Weblogs zu bemühen.
3. Eigene Recherchen mit Hilfe von Google Translate in regionalen Online-Medien und der in meinem Beitrag genannten Links stellen sicher, dass "Stadtarchiv Sarajewo" (ORF) eindeutig ein Übersetzungsfehler ist. Betroffen sind die beiden im Präsidentenpalast untergebrachten Staatsarchive, das Archiv von Bosnien und Herzegowina und das Archiv der Föderation von Bosnien und Herzegowina (Pendant zum Archiv der Serbischen Republik).
Erstaunlicherweise hat das betroffene Archiv eine aktuelle Meldung (aus der auch das Bild stammt) auf seiner Website, die man sich mit Google Translate übersetzen lassen kann:
http://www.arhivbih.gov.ba/aktuelnosti/nerprocjenjiva-%C5%A1teta-u-arhivu-bosne-i-hercegovine
Auf
http://hercegbosna.org/forum/post721890.html
wird der Direktor des Archivs des Amts der Föderation Ademir Jerkovic zitiert, der angibt, seine Büro-Räume seien vollständig verbrannt, zugleich aber auf die Existenz weiterer Magazine hinweist.
Als Archivar von BiH wird Sinisa Domazet zitiert
https://www.google.de/search?&q=Sini%C5%A1a+Domazet%2C+arhivista
Das Ganze ist natürlich extrem verwirrend:
http://www.arhivbih.gov.ba/
ist das Archiv von Bosnien und Herzegowina, untergebracht im Präsidentenpalast.
http://www.arhivfbih.gov.ba/
unterscheidet sich nur durch den Buchstaben f und ist das Archiv der Föderation mit Direktor Jerkovic. Es ist im gleichen Gebäude untergebracht. Es hat ebenfalls eine Meldung zur Katastrophe auf seiner Website:
http://www.arhivfbih.gov.ba/bh/index.php?option=com_content&task=blogcategory&id=104&Itemid=151
Das in einem anderen Gebäude untergebrachte Stadtarchiv Sarajewo ist nicht betroffen, übt aber Solidarität mit dem BiH-Archiv:
http://www.arhivsa.ba/
Die wertvollste und älteste Überlieferung - wenn man so will das Nationalarchiv - verwahrt das BiH-Archiv. Dies beweist auch ein Blick auf die Bestände des Föderationsarchivs:
http://www.arhivfbih.gov.ba/bh/index.php?option=com_content&task=blogcategory&id=106&Itemid=155
Es ist mit ganz erheblichen Verlusten für das kulturelle Erbe des Balkanraums zu rechnen!
Update:
http://hethistorischatelier.blogspot.nl/2014/02/archieven-en-sociale-revoluties-bosnie.html


Quelle: ORF, 7.2.14
Thomas Just (Wien) postete in der Facebookgruppe Archivfragen folgenden Link zu Bildern des Schadens: http://www.klix.ba/vijesti/bih/ekskluzivne-fotografije-iz-unutrasnjosti-arhiva-bih-steta-je-nenadoknadiva/140208018

v.l.n.r.: Stadtarchivar Dr. Christian Wolfsberger, Dr. Wolfgang Löhr, Kulturdezernent Dr. Gert Fischer (Quelle: Stadt Mönchengladbach)
Dr. Wolfgang Löhr war neben seiner 34-jährigen Tätigkeit als Stadtarchivar in Mönchengladbach auch in wissenschaftlichen Vereinen und im Verband der Archivare aktiv. Und auch in den mittlerweile zehn Jahren seines Ruhestandes hat er weiter wissenschaftlich gearbeitet. Die Ergebnisse seiner jahrelangen Forschungsarbeit hat er jetzt dem Archiv der Stadt übergeben und damit zur Verwendung für weitere wissenschaftliche Arbeiten zur Verfügung gestellt. "Wir sind Herrn Dr. Löhr dankbar, dass er uns in die Ergebnisse seiner langjährigen Forschungsarbeit zur Verfügung stellt", erklärt Kulturdezernent Dr. Gert Fischer "Wir haben einen Depositalvertrag geschlossen. Danach bleibt das Material Eigentum von Dr. Löhr. Erst im Erbfall gehen die überlassenen Unterlagen in das Eigentum der Stadt über", berichtet Fischer weiter. Depositalverträge werden in der Regel mit Privatpersonen geschlossen und dienen dazu Unterlagen, die für die Geschichte einer Gemeinde und ihres gesellschaftlichen Lebens von Bedeutung sind, auf Dauer zu bewahren um die kommunale Überlieferung zu ergänzen. Seine Forschungsergebnisse hat Löhr sorgsam sortiert. Lange vor seiner Entscheidung, die Unterlagen dem Archiv zu übergeben, habe er sich gefragt was später damit geschieht. "Damit sie zu Hause nicht verstauben, vielleicht sogar später vernichtet werden, habe ich mich entschlossen, die Unterlagen dem Stadtarchiv zur übergeben", erklärt Löhr. "Das ist kein Nachlass, sondern Archivare haben dafür ein neues Wort geprägt, ein "Vorlass", ergänzt er lachend. Wie umfassend und interessant die Ergebnisse der Forschungstätigkeit sind, wird an einem von Löhr geschilderten Beispiel klar. In den 1980er Jahren, noch vor dem Fall des "Eisernen Vorhangs", besuchte er mehrfach das Mährische Landesarchiv in Brünn, um unter Aufsicht des damaligen Geheimdienstes zu forschen und Kopien von dort gelagerten Unterlagen zu machen. Dabei stieß er auf Unterlagen über die Geschäfte der Familie Hompesch, die Schloss Rheydt erworben hatte. Mit den überlassenen Forschungsergebnissen können nun weitere Auswertungen vorgenommen werden. Die Unterlagen, darunter viele Kopien von Urkunden mit großer historischer Bedeutung, werden in 210 Kartons aufbewahrt, die 25 Regalmeter im klimatisierten Magazin einnehmen. Ein sogenanntes Findbuch, ein Komplettverzeichnis über die Unterlagen, hilft bei der Suche von Urkunden, Publikationen oder Quellen.
Quelle: Pressemitteilung der Stadt Mönchengladbach, 30.1.14

Die Seite enthält vor allem Bilder von zwei wertvollen Handschriften (St Chad Gospels und Wycliffe New Testament). Besonders bemerkenswert ist eine Dokumentation von Fotos der Psalmenhandschrift seit dem beginnenden 20. Jahrhundert.

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/mysterioeser-kunstfund-wo-ist-der-unbekannte-von-bingerbrueck-12788790-p3.html?printPagedArticle=true
Archaeologik sichtet die Pressemeldungen von einem Sensationsfund in Bingerbrück: In Bananenkisten wurde archäologisches Fundgut des Mittelalters entdeckt, das möglicherweise aus Raubgrabungen stammt, aufgrund von Inventarnummern aber auch aus einem Museum gestohlen sein könnte. Die FAZ mutmaßt das Landesmuseum Mainz, wo man aber angibt, nichts von einem solchen Verlust zu wissen. Ungewöhnlich wäre ein solcher Verlust aber kaum, meint FAZ-Autor Bartetzko:
Dass anscheinend bis heute niemand im Landesmuseum das Fehlen von Beständen bemerkt hat, muss angesichts der Überlastung unserer Museen nicht wundern. Sollte in den kommenden Tagen erklärt werden, dies sei eine einmalige Angelegenheit, würde ich widersprechen. Aus eigener Erfahrung: Als vor einiger Zeit in Frankfurt für die geplante Neubebauung des Dom-Römer-Areals nach Relikten historischer Bebauung gesucht wurde, die als markante Spolien in Neubauten eingefügt werden sollen, entsann ich mich Zeitungsberichten über eine gotische Hauskapelle, die im November 1953 beim Durchbruch einer Verkehrsachse auf einem Ruinengrundstück entdeckt, zerlegt und dem Historischen Museum zur Verwahrung übergeben worden war. Noch 1970, beim damaligen Neubau des Museums, schwärmte der seinerzeitige Direktor Hans Stubenvoll mir, damals Schülerpraktikant, von der Idee vor, die Kapelle als Schauraum wiederaufzubauen. Heute findet sich keine Spur mehr von ihren wunderbaren Gewölberippen, Konsolen und skulpierten Schlusssteinen.
Dasselbe gilt für Frankfurts Allerheiligentor, eine großartige Barockanlage von 1632, die 1952 für eine weitere Achse abgebaut und ans Historische Museum überstellt wurde. Von ihr existiert nicht einmal eine Inventarnummer. Umgekehrt gibt es von einer 1974 nahe dem Frankfurter Dom demontierten Rokokofassade zwar eine Inventarnummer, aber nur noch einen einzigen steinernen Portalbogen - alles Übrige ist verschollen.
http://archiv.twoday.net/stories/658904228/#664972923
http://www.inschriften.net/landkreis-goeppingen/einleitung/1-vorwort-vorbemerkungen-und-benutzungshinweise.html
Sie sind so gut wie unverändert geblieben (sieht man von einer kleinen Änderung in der Einleitung ab). Meine Rezension mit weiterführenden Hinweisen wird nicht erwähnt:
http://archiv.twoday.net/stories/38735149/
#epigraphik

http://www.loc.gov/pictures/item/2011661363/http://archiv.twoday.net/stories/97060745/
Es folgt eine Liste für Bibliotheken. Bitte ergänzen!
Deutsche Bibliotheken können sich offenbar (noch?) nicht für Pinterest begeistern. Die Liste ausländischer Bibliotheken dagegen ist stark unvollständig.
Deutschsprachige Bibliotheken:
Deutsches Forum für Kunstgeschichte, Bibliothek
http://www.pinterest.com/dfkparis/
Deutsches Seminar der UZH, Bibliothek
http://www.pinterest.com/dsbibliothek/
Internationale Jugendbibliothek
http://www.pinterest.com/intjugendbib/
Leuphana Universität Lüneburg, Bibliothek
http://www.pinterest.com/leuphana/bibliothek/
Mediothek Krefeld
http://www.pinterest.com/mediokrefeld/
NKSA-Mediothek, Mediothek der Neuen Kantonsschule Aarau
http://www.pinterest.com/nksamedio/
PBZ Bibliothek, Zurich City Library
http://www.pinterest.com/pbzlibrary/
Stadtbücherei Münster
http://www.pinterest.com/buechereims/
Virtuelle Allgemeinbibliothek
http://www.pinterest.com/ingridstrauch/
Ausland (nicht-deutschsprachig):
Albertsons Library
http://www.pinterest.com/albertsonslib/
Bib Bornem
http://www.pinterest.com/bibbornem/
Bib van Balen
http://www.pinterest.com/bibbalen/
Bibliotheek Anderlecht
http://www.pinterest.com/bibanderlecht/
Bibliotheek Halle
http://www.pinterest.com/bibhalle/
Bibliotheek Midden-Brabant
http://www.pinterest.com/BibliotheekMB/
Bibliotheek Nazareth
http://www.pinterest.com/bibnazareth/
Bibliotheek Permeke
http://www.pinterest.com/bibpermeke/
Bibliotheek Puurs
http://www.pinterest.com/bibpuurs/
Bibliotheek Wetteren
http://www.pinterest.com/bibwetteren/
California State Library
http://www.pinterest.com/castatelibrary/
Connecting Texas Libraries Statewide
http://www.pinterest.com/ctlsinc/
DiPietro Library
http://www.pinterest.com/dipietrolibrary/
Goffstown Library
http://www.pinterest.com/goffstownlib/
Houston (BC) Public Library
http://www.pinterest.com/houstonpl/
IArtLibraries
http://www.pinterest.com/iartlibraries/
Lawrence W. Tyree Library
http://www.pinterest.com/tyreelibrary/
Muncie Public Library
http://www.pinterest.com/muncielibrary/
Northeast Library System
http://www.pinterest.com/nelibsys/
Open Education Database. Home to the iLibrarian blog
http://www.pinterest.com/oedb/
Paul Sawyier Public Library
http://www.pinterest.com/pspl/
Pickerington Public Library
http://www.pinterest.com/pickeringtonlib/
Plymouth Public Library
http://www.pinterest.com/plymouthmalib/
Royalton Hartland Community Library
http://www.pinterest.com/mdtlibrary/
Saint Mary's College Library
http://www.pinterest.com/smclibrary/
State Library of NSW
http://www.pinterest.com/statelibrarynsw/
Staunton Library
http://www.pinterest.com/stauntonlibrary/
Stetson Law Library
http://www.pinterest.com/stetlawlibrary/
TBLC, Tampa Bay Library Consortium
http://www.pinterest.com/tblc1202/
TorontoPublicLibrary
http://www.pinterest.com/torontolibrary/
Vernon Area Library
http://www.pinterest.com/vapld/
West Hartford Libraries
http://www.pinterest.com/whpl/
Wilbraham Library
http://www.pinterest.com/wilbpublib/
Wie gesagt: Hände weg von sogenannten "lizenzfreien Bildern".
http://archiv.twoday.net/search?q=pixelio
Rechtsklick ist deaktiviert. Bei den Handschriften des Mittelalters gibt es anscheinend nur eine kleine Seitenauswahl.
Teilweise nerviges Wasserzeichen (Museum Marimont).

Um etwa die Hälfte der Exponate gehe es, wie zuletzt aus dem Landratsamt bekannt wurde. Auch Museumsleiterin Sabine Schemmrich dachte wohl an eine katastrophale Entwicklung für die Zukunft des Museums von Schloss Burgk, als sie sagte: "Wenn das Inventar zerrissen wird, dann wird auch ein Stück des Herzens von Schloss Burgk genommen."
Dankeschön liebe Denkmalpflege, dass du so brav Art. 30 der Verfassung des Freistaats Thüringen beherzigst:
Die Denkmale der Kultur, Kunst, Geschichte und die Naturdenkmale stehen unter dem Schutz des Landes und seiner Gebietskörperschaften. Die Pflege der Denkmale obliegt in erster Linie ihren Eigentümern. Sie sind der Öffentlichkeit im Rahmen der Gesetze unter Beachtung der Rechte anderer zugänglich zu machen.
Steht da etwas von "die Bauwerke"? ist eine historische Schloss-Ausstattung kein Denkmal? Der Denkmalschutz in den ostdeutschen Ländern versagt auf ganzer Linie!
"Etwa jede fünfte Anfrage an das Universitätsarchiv Stuttgart betrifft die Studienzeiten ehemaliger Studierender: Hat dieser Architekt/diese Architektin die Ausbildung in Stuttgart erhalten? Von wann bis wann war dieser Wissenschaftler/diese Wissenschaftlerin, jener Ingenieur/jene Ingenieurin hier eingeschrieben? Die Benutzer des Archivs können nun selbst in den zahlreichen Studentenverzeichnissen nach den Namen der Gesuchten recherchieren und deren Studienzeiten feststellen. Eine Datenbank sucht aus mehr als 9.000 Seiten diejenigen heraus, auf denen der/die Gesuchte mit Namen und manchmal weiteren Angaben verzeichnet ist.
Bereits seit August 2012 waren die Studentenverzeichnissen und Matrikellisten der Technischen Hochschule Stuttgart aus dem Zeitraum vom 1. Oktober 1897 (Wintersemester 1897/1898) bis zum 31. März 1932 (Wintersemester 1931/1932) online einsehbar. Nun ist auch das große Studentenverzeichnis von 1829 (Gründung der Hochschule) bis 1918 der Online-Datenbank hinzugefügt worden. Außerdem wurden einige Verbesserungen bei der Darstellung der Images vorgenommen.
Eine besondere Schwierigkeit bei dem Projekt bestand darin, dass die eigentlichen Matrikelbücher der Technischen Hochschule Stuttgart, in die sich die Studierenden selbst mit Unterschrift eintrugen, im Zweiten Weltkrieg verbrannt sind. So mussten ersatzweise die Scans von 94 erhaltenen, teils handschriftlichen Studentenverzeichnissen aus den einzelnen Semestern zu einer recherchierbaren Datenbasis zusammengestellt werden."
http://archiv.ub.uni-stuttgart.de/UAMatrikel/index.php/Hauptseite
Wie viele Dokumente verschiedenster Art sich im Deutschen Literaturarchiv in Marbach befinden, darüber gibt es nur Schätzungen. Direktor Ulrich Raulff spricht am Dienstag von 30 Millionen Dokumenten. Wie viele von diesen bereits elektronisch zugänglich sind, will Raulffs Stellvertreter Roland Kamzelak nicht benennen. Er geht aber von einem äußerst niedrigen Prozentwert aus. Der Grund: Dokumente können in Marbach bisher nur projektbezogen, etwa anlässlich einer Ausstellung, digitalisiert werden. An eine umfassende Digitalisierung ist also noch lange noch nicht zu denken. Da fehlt es sowohl an der Speicherkapazität als auch an der Finanzierung. Raulff geht von 10 Euro pro elektronischer Seite aus. „Hier genügt es bei weitem nicht, Dokumente einfach per Scanner einzulesen“, sagt Raulff. „Aufgrund ihrer Beschaffenheit benötigen viele Dokumente besondere Scan-Techniken, die häufig erst noch erprobt werden müssen. Und danach müssen diese so genannten Digitalisate oder Scans auch noch umfassend in ihrem Gesamtkontext vernetzt werden.“
Das ist natürlich völliger Unsinn, wie man an den unzähligen nicht weniger wertvollen mittelalterlichen Codices sieht, die in guter Qualität und im Schnitt sicher zu niedrigeren Scankosten als 10 Euro im Netz gelandet sind. Tatsache ist: Marbach stellt nichts ins Netz.
Jedes Jahr versteht der "Plagiarius" sich Medienecho zuzuschanzen. "Produktpiraterie ist kein Kavaliersdelikt", sagt Rido Busse, Initiator der Aktion Plagiarius, die seit 34 Jahren den internationalen Schmähpreis vergibt. Natürlich hat die Verwerterlobby dafür gesorgt, dass Produktpiraterie strafbar ist und auch zivilrechtlich nicht billig kommt. Gern argumentiert man mit gefälschten Arzneimitteln, die scheinbar zu unzähligen Todesopfern führen. Kritische Stimmen, die Produktpiraterie eher nicht schlimm und die ihrer Kriminalisierung zugrundeliegende Konzeption eher bedenklich finden, finden kaum Gehör. Dabei geht es im Grunde genommen um das, was Pierre Bourdieu den Distinktionsgewinn nannte, also um das Interesse der Vermögenden, einen Kult der Seltenheit zu zelebrieren, der auf extremer sozialer Ungleichheit beruht. Kriminell ist weniger die Produktpiraterie als vielmehr das Gebaren der Reichen, deren Luxus auf Kosten fairer Lebensmöglichkeiten weltweit geht.
http://statelibrary.kerala.gov.in/rarebooks/
Via
http://www.nextbigwhat.com/kerala-state-library-digital-available-online-297/
Unter den 30 Büchern sind kaum Inkunabeln vertreten. Überwiegend stammen die Drucke aus dem 16. Jahrhundert.
Provenienz: v. Königsegg (siehe Eintrag oben)http://audio.lndb.lv/en/objects/object?id=49582
Via
http://www.iasa-web.org/latvia%E2%80%99s-historical-sound-recordings-%E2%80%93-new-digital-collection-national-library-latvia

https://www.kriegssammlungen.de/
Natürlich ist kaum etwas davon digitalisiert. Wie verschnarcht diese Regionalbibliotheken sind, ergibt sich auch aus der Ankündigung: "Zu den Kriegssammlungen gibt die Arbeitsgemeinschaft der Regionalbibliotheken einen Themenband mit 30 Beiträgen heraus. Er erscheint im Frühjahr 2014 im Verlag Vittorio Klostermann" und wird natürlich NICHT Open Access verfügbar sein. Die kapierens mit der digitalen Kultur solange nicht, bis man ihnen alle Mittel streicht!
Via
http://histbav.hypotheses.org/1635
via M. Rottler
Nachtrag: Wenn ich so eine stümperhafte URL sehe, wird mir ganz anders:
Meier, John: Vom deutschen Soldatenlied im Felde. In: Kriegszeitung der 7. Armee [2] (1917), Nr. 206 vom 14.01.1917, S. [1-2].
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/feldztgkr7armee1917/0019/image?sid=71664dfea364dd78f167496555dfa1ed
Der Datensatz wird verantwortet von:
Aibe Marlene Gerdes und Julia Freifrau Hiller von Gaertringen
Frau Hiller von Gaertringen ist Direktorin der BLB!
http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/kontakt/p/hiller.php
WOZU HAT DENN DIE UB HD PERMALINKS SAPERLOTT????
via
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=30846
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/629754893/
Update: "The creator of this blog is Otto Vervaart", was für Qualität bürgt!
http://archaeologik.blogspot.de/2014/02/ein-beitrag-zur-magdalenenflut.html
Unberücksicht blieben meine Hinweise
http://archiv.twoday.net/stories/453147892/
http://glockenmuseum.de/Berichte/Bib_katalog_DGM.pdf
Wie man diesen in einen OPAC oder Verbundkatalog bekommt, wird in INETBIB diskutiert:
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/date1.html
http://www.fr-online.de/politik/plagiatsvorwuerfe-silvana-koch-mehrin-noch-ein-doktor-futsch,1472596,26119548.html
http://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA140200388&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
Siehe hier:
http://archiv.twoday.net/search?q=silvana

http://archiv.twoday.net/stories/498217320/
http://blogs.library.duke.edu/scholcomm/2014/01/28/setting-the-record-straight-about-elsevier/
Charles Oppenheim (UK) widersprach:
http://poynder.blogspot.de/2014/02/guest-post-charles-oppenheim-on-who.html
Harnad steuerte die immer gleiche falsche Leier bei, once more ...
http://openaccess.eprints.org/index.php?%2Farchives%2F1095-Digital-Formality-Digital-Reality.html=
Smith beharrte
http://listserv.crl.edu/wa.exe?A2=ind1402&L=LIBLICENSE-L&F=&S=&P=18503
Für das deutsche Recht neige ich der Position von Smith zu, auch wenn mir eine andere Auslegung lieber wäre.
Die Einräumung von Nutzungsrechten bezieht sich auf ein konkretes Werk und damit auf alle seine Versionen, soweit keine freie Benutzung vorliegt.
Der Verlag erwirbt jedenfalls das Recht an der eingereichten Version (final draft), ob nun ein Peer Review stattgefunden hat oder nicht. Weder die Reviewer noch der Verlag erlangt normalerweise ein urheberrechtlich relevantes Recht durch Review und weitere redaktionelle Bearbeitung (copy editing).
Fürs Protokoll: Anders als im UK gibt es hierzulande kein Leistungsschutzrecht für den gesetzten Text.
Oppenheims Ansicht, der an den Verlag gesandte unbegutachtete Entwurf (D) sei nicht vom Urheberrecht des nach Review eingereichten Textes (F) erfasst, gibt der Open Access Bewegung Steine statt Brot, denn selbstarchiviert werden soll, wenn eine Verlagsversion nicht eingestellt werden darf, der Final Draft F und nicht der Preprint D. Das ist Konsens der maßgeblichen Förderer von "grünem OA".
Nach deutschem Recht ist zu fragen, ob D eine urheberrechtlich unfreie Bearbeitung von F ist. Auf die chronologische Reihenfolge kommt es nicht an, denn man könnte sich ja auch vorstellen, dass ein Zweitautor D durch Kürzung und Bearbeitung von F erstellt. Die "Vorlage" D (im Gedankenspiel!) verblasst keineswegs in F und umgekehrt.
Wie sieht es mit weiteren Bearbeitungen durch den Wissenschaftsautor aus? Das Verbot, ein wissenschaftliches Thema mit etwas Eigenplagiat erneut zu bearbeiten, wäre offensichtlich mit Blick auf Art. 5 GG hochproblematisch. Aber das ist eher ein vertragsrechtliches Problem, denn abgesehen von den Schranken des UrhG muss sich auch der Urheber dem Recht des Inhabers des ausschließlichen Nutzungsrechts fügen, soweit er urheberrechtlich geschützte Passagen wiederverwendet.
Primär liegt das Bearbeitungsrecht nach § 23 UrhG aber beim Urheber. Inwieweit ein Verlag bei einem Wissenschaftstext tatsächlich das Bearbeitungsrecht erwirbt, das es ihm ermöglicht, die Veröffentlichung von Bearbeitungen des Urhebers zu untersagen, hängt vom konkreten Vertrag ab.
Die Vertragsmuster unter
http://www.boersenverein.de/sixcms/media.php/976/wiss_vertragsnormen.pdf
sprechen bei Beiträgen zu Sammelbänden und Zeitschriften eher nicht dafür, dass ein solches weitgehendes Bearbeitungsrecht vereinbart wird. Bei Zeitschriftenbeiträgen ist die Einjahresfrist des § 38 UrhG berücksichtigt. Danach darf in der Regel auch die Verlagsversion selbstarchiviert werden.
Nachtrag: Zu Vervielfältigung und Bearbeitung siehe auch den BGH, zitiert von
http://archiv.twoday.net/stories/565870908/
http://goo.gl/pSH4Gm
http://openjur.de/u/657558.html
"Zu den Vervielfältigungen zählen nicht nur Nachbildungen, die mit dem Original identisch sind; vom Vervielfältigungsrecht des Urhebers werden vielmehr auch solche - sogar in einem weiteren Abstand vom Original liegende - Werkumgestaltungen erfasst, die über keine eigene schöpferische Ausdruckskraft verfügen und sich daher trotz einer vorgenommenen Umgestaltung noch im Schutzbereich des Originals befinden, weil dessen Eigenart in der Nachbildung erhalten bleibt und ein übereinstimmender Gesamteindruck besteht (BGH, Urteil vom 10. Dezember 1987 - I ZR 198/85, GRUR 1988, 533, 535 - Vorentwurf II; Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 69/08, BGHZ 185, 291 Rn. 17 - Vorschaubilder I)."
Soweit Verlage ein ausschließliches Recht zur Vervielfältigung haben, können sie gegen unwesentlich anders gefasste Vorversionen oder nachträgliche Versionen vorgehen.
Auch wenn CC-BY-NC-SA auf Anhieb nett wirkt, ist es doch bei gemeinfreien Werken wie von Slevogt (gest. 1932) Copyfraud, da ein Lichtbildschutz nach § 72 UrhG nach den Vorgaben des BGH nicht in betracht kommt.

Zeit Online Investigativ-Ressort, lt. meedia.de, 6.2.2014. Ein Facebook-Fund bei Dietmar Bartz, der auch hier Beiträger ist.
Ob man im Archiv nicht den einmaligen Content findet, den Online-Welt sucht?
So sprach er sich beispielsweise dafür aus, Fortbildungsangebote zur Archivarbeit stärker zu regionalisieren und mit den Verantwortlichen in den Sportkreisen frühzeitig abzustimmen. Darüber hinaus machte er darauf aufmerksam, dass die künftig jährlich erforderlichen Ver-einsvertreterversammlungen ebenfalls dafür genutzt werden sollten, Sportvereine für die Archivarbeit und für die Bewahrung von Sportüberlieferungen zu sensibilisieren. Weiterhin schlug er vor, nicht nur im Rahmen von „Sport in Hessen“, sondern auch mit Hilfe des lsb h – Newsletter über die Tätigkeit des Arbeitskreises „Sport und Geschichte“ zu informieren.
Darüber hinaus bestand bei den Gesprächsteilnehmern Einigkeit, dass „Archivarbeit“ zumindest in den Satzungen der Sportkreise als Pflichtaufgabe verankert werden sollte, wie dies im Sportkreis Schwalm-Eder bereits geschehen ist. Schließlich sagte Manthei auch noch seine Unterstützung zu, wenn es darum geht, Basisdaten über den Stand der Archivarbeit in den hessischen Sportvereinen zu erheben. Diese Themen sollen auf einer für den 9. März 2014 in der Landessportschule Frankfurt geplanten Tagung mit den Archivbeauftragten der Sportkreise vertiefend erörtert werden.
Die Regionalisierung der Ansätze zur Sicherung von Sportüberlieferungen steht darüber hinaus auch bei der schon traditionellen Tagung des lsb h – Arbeitskreises „Sport und Geschichte“ zum überregionalen Erfahrungsaustausch am 15. Mai 2014 in Frankfurt im Mittelpunkt der Beratungen. Dr. Peter Engels (Darmstadt) wird dann als Stadtarchivar über das Thema „Sportüberlieferungen als Gegenstand der Arbeit von Stadtarchiven und Geschichtsvereinen“ sprechen.
Erstmals hat mit Roland Frischkorn (Frankfurt) auch der Vorsitzende eines Sportkreises seine aktive Mitwirkung zugesagt. Frischkorn wird über „Sportkreis-Initiativen zur Sensibilisierung für sportgeschichtliche Themen“ informieren und soll damit zugleich Impulse für den umfassenden Informationsaustausch der Tagungsteilnehmer geben. Das abschließende Referat zum Thema „Sicherung von Sportüberlieferungen im Sportbund Pfalz“ hat Asmus Kaufmann (Kaiserslautern) übernommen.
Kaufmann kann unter anderem über positive Erfahrungen mit dem Sportmuseum der Pfalz in Hauenstein berichten. Eröffnet wird die Tagung mit einem Referat von Prof. Dr. Dr. Bernd Wedemeyer-Kolwe (Hannover), das sich mit der „Arbeit des Niedersächsischen Instituts für Sportgeschichte – NISH“ beschäftigt. Ihm folgt Kuno Schuch (Köln) mit einem Beitrag zur „Spurensuche des Deutschen Golfarchivs im Großherzogtum Hessen“. Mit Blick auf diese Referenten und Themen kann auch 2014 erneut mit einer interessanten Tagung gerechnet werden.
Zwei Veranstaltungen im Herbst 2014 befassen sich wieder mit der Fortbildung von ehrenamtlichen Archivaren im Sport. Am 13. September 2014 sollen in der Landessportschule Frankfurt Grundlagen der Archivarbeit behandelt und dabei auch Probleme der Bestandserhaltung sowie der Archivierung von Fotos angesprochen werden. Bei einer Tagung am 18. Oktober in der Sport- und Bildungsstätte Wetzlar wird die Erstellung von Jubiläumsschriften im Mittelpunkt stehen.
Weitere Auskünfte zu diesen Tagungen erteilt Herr Heiner Richter als zuständiger Mitarbeiter des Landessportbunds Hessen. Sie erreichen Herrn Richter, der auch Adressat für Anmeldungen zu den Tagungen ist, telefonisch (0 69 / 6789 - 496 o. 623) per Fax (0 69 / 6789 - 427) oder per E-Mail (hrichter@lsbh.de).
Peter Schermer
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2014&Sort=3&nr=66711&pos=0&anz=22
Via
http://www.urheberrecht.org/news/5133/
Die nur durch Pressemitteilung bekannte Entscheidung ist für mich rätselhaft:
Wieso sind die Filmaufnahmen vom Tod eines Mauer-Flüchtlings als Folge von Einzelbildern nach § 72 UrhG und nicht als Laufbilder geschützt?
Zu Laufbildern:
http://archiv.twoday.net/stories/572463488/
Die Leistungsschutzrechte nach den §§ 94, 95 UrhG kommen nur für nach dem 1.1.1966 geschaffene Filme in Betracht (Katzenberger in Schricker/Loewenheim Vor §§ 88ff. Rz. 47).
Schutzfrist nach § 94: 50 Jahre nach erster erlaubter öffentlicher Wiedergabe bzw. Herstellung, falls keine erlaubte Wiedergabe in der 50-Jahres-Frist. Diese Regelung gilt auch für die Lichtbilder nach § 72 UrhG.
Nach Katzenberger (§ 135a Rz. 9) sind (unveröffentlichte) Lichtbilder aus der Zeit vor dem 1.1.1966, die 1985 als Dokumente der Zeitgeschichte gewertet wurden, bis Jahresende 2015 geschützt.
Ich kann nicht erkennen, dass die maßgeblichen Sachverhalte in der Pressemitteilung durchscheinen.
Update: Volltext liegt vor
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=I%20ZR%2086/12
Meine Einordnung war zutreffend.
Der BGH sieht in den Lichtbildern Dokumente der Zeitgeschichte und bezieht sich zustimmend auf die Ausführungen zu den Wagner-Fotos.
Durch die Erstsendung noch am Tag der Aufnahme 1962 sei kein Erscheinen bewirkt worden.
"Das Erscheinen eines Lichtbildes setzt danach voraus, dass das Lichtbild in körperlicher Form - etwa als Abzug - an die Öffentlichkeit gelangt (vgl. Schulze in Dreier/Schulze aaO § 72 Rn. 37); auch die Eingabe digitalisierter Bilder in elektronische Bildarchive kann danach als Erscheinen einzustufen sein (vgl. Maaßen, ZUM 1992, 338, 342 f.). Die Veröffentlichung eines Lichtbildes in unkörperlicher Form - beispielsweise durch Sendung - genügt dagegen nicht."
Das ist hahnebüchen! Die UAM fummeln wieder einmal verwerterfreundlich an der Schutzfrist herum. Die UAM segnen den Umgehungstatbestand angesichts des mangelnden Laufbildschutzes einfach ab.
Bei Filmeinzelbildern ist die Rede von einem "Abzug" ersichtlich fehl am Platz, denn selbst wenn ein Standbild erschienen wäre ließe sich ohne weiteres ein anderes Standbild finden, das nicht erschienen ist.
Die Laufbilder sind also nur dann gemeinfrei, wenn sie mit Zustimmung der Rechteinhaber komplett (also ungekürzt) nicht innerhalb der 50-Jahresfrist in Form von Werkstücken (z.B. auf CD) verbreitet wurden.
Der UN-Kinderrechtsausschuss hatte am Mittwoch in Genf vom Vatikan die Herausgabe aller Namen und Informationen über Kinderschänder in der katholischen Kirche gefordert. Alle Täter müssten strafrechtlich verfolgt werden, hieß es in einem Abschlussbericht des Gremiums über die Missbrauchsfälle. Der UN-Ausschuss verlangte von der katholischen Kirche, alle bekannten und verdächtigen Kinderschänder von ihren Aufgaben zu entbinden und den nationalen Strafverfolgungsbehörden anzuzeigen. Alle Opfer von sexuellen Übergriffen müssten entschädigt werden.
"Es ist gut, dass der Umgang der katholischen Kirche mit den Missbrauchsfällen nun auf der internationalen Ebene gelandet ist", sagte Katsch. Die katholische Kirche sei eine globale Organisation, und nicht wenige Missbrauchstäter seien durch die Kirche in andere Länder versetzt worden, wenn ihre Taten vor Ort offenbar wurden. "Sie wurden so dem Zugriff der staatlichen Behörden entzogen, und es wurden oft weitere Kinder und Jugendliche zu Opfern dieser Täter." Dies betreffe etwa die Serientäter des jesuitischen Berliner Canisius-Kollegs, denen der Absprung nach Lateinamerika gelungen sei.
"Wir erneuern unsere Forderung nach einer Null-Toleranz-Politik im Umgang mit Missbrauchspriestern", sagte der Sprecher des Eckigen Tisches. Notwendig sei außerdem endlich eine angemessene Entschädigung für das institutionelle Versagen der katholischen Kirche beim Schutz der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen vor den Übergriffen ihrer priesterlichen Mitarbeiter. Zudem solle sich auch der Europarat endlich auf europäischer Ebene mit dem Verhalten des Vatikans in Bezug auf sexuellen Missbrauch befassen.
Quelle: evangelisch.de, 6.2.14
http://www.internetculturale.it/opencms/opencms/it/collezioni/collezione_0107.html
Halten wir einmal mehr fest:
Der Viewer ist nicht benutzerfreundlich.
Es gibt keine Permalinks, weder auf Buch- noch auf Seitenebene. In Ermangelung eines Resolvers fängt man mit der OAI-Adresse nichts an.
Die Facetten sind unbrauchbar.
http://www.deadseascrolls.org.il/home
Die Kommentatoren sind anderer Ansicht. Hätte Arno Schmidt das WWW schon gekannt, wäre er womöglich begeistert gewesen. So viele alte vergessene Bücher mit wenigen Klicks.
Gerücht: Preis "Zukunftsgestalter in Bibliotheken" von De Gruyter geht 2014 an @Archivalia_kg für sein Engagement für #OpenAccss #newLIS
— Heinz Pampel (@pampel) 6. Februar 2014
Meine Position: Ich befürworte eine Open Access Zeitschrift zum Bibliothekswesen und benachbarten Gebieten (auch: Archivwesen), die
- Deutsch als Hauptsprache hat
- qualitätsgesicherte wissenschaftliche Fachaufsätze enthält, wobei gern mit Open Review experimentiert werden darf
- weitere, insbesondere aktuelle Inhalte (vergleichbar dem "Bibliotheksdienst" oder Blogs) bietet.
Gern bin ich bereit, etwa als Reviewer, mich da selbst einzubringen.
Siehe hier:
http://archiv.twoday.net/stories/658904267/
http://archiv.twoday.net/stories/650489087/
"[...] Sven Wiertz (SPD) wird als neuer Chef des Historischen Zentrums nicht von allen gern gesehen.
Wie berichtet, soll Wiertz, der seit zehn Jahren als persönlicher Referent das Büro von Oberbürgermeisterin Beate Wilding managt, die Leitung des Deutschen Werkzeugmuseums, des Haus Cleff und des städtischen Archivs übernehmen. "
Jörg Frank von den Kölner Grünen fordert zumindest eine Nachjustierung des Vertrages, wie er es ausdrückte. Denn: Auf der Homepage des Frauenmediaturms steht zum Beispiel, dass man dort Räumlichkeiten auch privat mieten kann. Gewerbe darf Schwarzers feministisches Archiv dort aber nicht betreiben. ...."
Die Finanzierung des FMT ist in den Frühjahren 2012 und 2013 bereits heftig diskutiert und durch die Medien "gejagt" worden.
Zum Frauenmediaturm auf Archivalia s. http://archiv.twoday.net/search?q=frauenmediaturm






