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Entscheidend sind bei einer Suchmaschine aus meiner Sicht ausgezeichnete Suchergebnisse, nicht das Gefühl datenschutzmäßiger politischer Korrektheit.

http://www.qwant.com/?q=matth%C3%A4us+pappenheim ist alles andere als überzeugend, zumal - wie auch Ingrid Strauch beobachtete - das Scrollen recht schnell an ein Ende kommt.

Siehe auch
http://heise.de/-2133434

qwant

Ein Verzeichnis wie man RSS-Feeds von Facebook & Co. findet:

http://www.labnol.org/internet/rss-feeds-directory/21242/

Ich kann nicht finden, dass RSS "old school" ist. RSS bietet den größten Reichtum an Quellen und zwar ohne Facebook-artige Bevormundung.

Eine Debatte auf Facebook dokumentiert auf

http://bibliothekarisch.de/blog/2014/03/05/onleihe-immer-noch-das-einzige-oeb-tor-zur-e-book-welt/

Siehe hier
http://archiv.twoday.net/search?q=onleihe

Update:
http://schneeschmelze.wordpress.com/2014/03/06/weiterhin-kritik-an-der-onleihe/

[Überschrift geändert. KG]


http://bibliotheque-numerique.bibliotheque-agglo-stomer.fr/

Falk Eisermann weist uns darauf hin: Zahlreiche Archivalien, 120 Handschriften (leider nicht alle komplett), viele aus Saint-Bertin, und drei Inkunabeln, u.a. die Gutenberg-Bibel und ein seltener „Roman de la Rose“.


[ACHTUNG KORREKTUR: http://archiv.twoday.net/stories/714908416/ ]

Es lief unter

http://archiv.twoday.net/stories/96988341/#714906445

ein Hinweis auf eine bevorstehende Versteigerung am 25./26. März 2014 durch das bekannte Auktionshaus Stargardt ein. Im Katalog 700 Nr. 1180

http://www.stargardt.de/download/file/700/VI_Geschichte.pdf

wird eine kostbare Handschrift mit 12.000 Euro angesetzt, die aus dem im Verzeichnis national wertvoller Archive eingetragenen Archiv der Freiherren von Gemmingen in Fränkisch Crumbach (Odenwaldkreis, Hessen) stammt.

[Laut Ergebnisliste für 16.000 Euro verkauft:
http://www.stargardt.de/download/file/700/Ergebnisliste%20700.pdf ]

http://www.kulturgutschutz-deutschland.de/DE/3_Datenbank/Archive/Hessen/00758.html

Minerva-Handbuch 1974
http://books.google.de/books?id=U0BL2gbP8ZUC&pg=PA283

Üblicherweise werden Privatarchive nicht in das Denkmalbuch des Landes eingetragen, sondern in das Verzeichnis national wertvoller Archive. Die schützenswerte Gesamtheit wird dadurch aber lediglich moralisch, aber nicht juristisch geschützt, denn der Einzelverkauf im Inland (wie im vorliegenden Fall) wird von dem Gesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/kultgschg/index.html

nicht erfasst. Einmal mehr erweist sich der deutsche Kulturgutschutz als "zahnloser Tiger".

Viel spricht für die Rechtsauffassung, dass Einzelstücke aus Sammlungen, die den Besitzer im Inland wechseln, den Schutz behalten, aber praktikabel ist das nicht, denn dann müsste eigentlich im öffentlichen Verzeichnis aus Transparenzgründen eine eigene Position für Einzelstücke aus Archiven geschaffen werden.

Nichts hindert das Land Hessen, eine vorläufige Unterschutzstellung der kostbaren Handschrift als national wertvolles Kulturgut in die Wege zu leiten.

Da sich das Stück nicht mehr in Fränkisch Crumbach, sondern bei Stargardt in Berlin befinden dürfte, könnte es sein, dass der Eigentümer gegen die Anzeigepflicht nach § 14 in Verbindung mit § 9 KultgSchG verstoßen hat.

In jedem Fall ist das Angebot ein Armutszeugnis für die hessische Adelsarchivpflege, die sich in einem Sammelband von 2009 präsentierte

http://archiv.twoday.net/stories/133336582/

Das zuständige Staatsarchiv in Darmstadt konnte offensichtlich im Vorfeld keinen hinreichend vertrauensvollen Kontakt zur Adelsfamilie aufbauen, der die öffentliche Versteigerung verhindert hätte. Der Leiter des Archivs war telefonisch heute nicht zu erreichen, im Ministerium konnte Herr Christian Bührmann spontan keine Auskunft zur Angelegenheit geben.

Das 1615 datierte Turnierbuch der Freiherrlichen Familie Gemmingen war bisher der Forschung nicht bekannt. Nach dem Supralibros waren Friedrich von Gemmingen zu Fürfeld und seine Frau Agnes Sibilla die Auftraggeber und Erstbesitzer, die den Band 1618 binden ließen. Tilo Brandis wird im Katalog mit der Aussage zitiert, die Handschrift sei das vollständigste Exemplar des Kraichgauer Turnierbuchs. Zu ihm siehe

http://archiv.twoday.net/stories/96988341/


Ich erhielt eine Zusendung eines deutschen Landesarchivs. Der Service war prima, und ich bekam, was ich brauchte. Jedoch: Für die Zusendung von 11 gescanten Seiten mit insgesamt unter 2 MB wurden verbraucht:
* 1 CD, mit spezifischem Label
* 1 Überweisungsformular
* 1 Mediapac
* 3 Seiten DIN A4
* 3,45 Euro Porto
* und vermutlich etlich Zeit das ganze herzustellen und für den Versand vorzubereiten
Ich kann mir nur schlecht vorstellen, dass im Jahre 2014 ein elektronischer Versand nicht möglich ist und immer noch solch ein Aufwand getrieben werden muss. Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, es ginge aus "aus technischen Gründen nicht (unserem Server fehlt die entsprechende Leistungsfähigkeit)". Hm.

" ..... Bei Verbotene Liebe wird Sven Waasner (34) hingegen einen Charakter darstellen, der bereits ein ziemlich festgefügtes Leben hat: Den ordnungsliebenden Düsseldorfer Stadtarchivar Michael. ..... Seine Serienfigur sei zwar sehr schüchtern, habe aber einiges in petto, womit er bei einer Dame sehr gut punkten kann, so Sven ganz geheimnisvoll. ...... Der Stadtarchivar und die Buchhalterin - wenn das nicht die scheinbar perfekte Kombi ist! ...."
Quelle: http://www.promiflash.de/sven-waasner-eroberung-auf-die-schuechterne-tour-14022637.html

Eine Initiative möchte darauf hinwirken, dass die Namen von Opfern der NS-Euthanasie öffentlich genannt werden dürfen.

Bisher stehen dem Rechtsauffassungen von Archivaren entgegen, dass dies nicht geschehen dürfe, damit nicht Rechte Dritter berührt werden. Gemeint sind damit Angehörige, die dadurch geschädigt werden könnten, dass sie in Verbindung mit einer Person gebracht werden, die psychisch krank oder geistig behindert war.

Vielerorts wurde darauf hingewiesen, dass dies falsch und eine unzulässige Ausweitung des Rechtsgutes des postmortalen Persönlichkeitsrechtes und des "Schutzes von Dritten" sei. Es herrscht Übereinstimmung, dass man nicht erwarten sollte, dass Archivare ihre Einstellung schnell ändern, sondern dass man Einfluss auf den Gesetzgeber nehmen sollte.

Dazu wird in einem ersten Schritt ein Gutachter gesucht, der die Angelegenheit kompetent juristisch zu bewerten versteht. Für Hinweise sind wir dankbar, bitte eine Mail an robert.parzer@gedenkort-t4.eu

Informationen zur Sachlage u.a. hier:

http://archiv.twoday.net/stories/2939190/

http://blog.gedenkort-t4.eu/2014/01/10/tagungsbericht-zur-frage-der-namensnennung-der-muenchner-opfer-der-ns%C2%ADeuthanasie-in-einem-gedenkbuch/

Den Karnevalsdienstag nutzte ich zu einem Besuch im Heinrich-Heine-Institut. Meinen Beitrag

http://archiv.twoday.net/stories/640153734/

habe ich erheblich überarbeitet. Die Entdeckung einer tollen Handschrift des Matthäus Marschalk von Pappenheim war "supergeil". Einordnung der schön ausgestatteten Handschrift folgt.


Heute hatte ich Gelegenheit, im Heinrich-Heine-Institut der Stadt Düsseldorf einige frühneuzeitliche Handschriften und die Karteikarten mit Kurzbeschreibungen einzusehen. Näheres in Kürze in den Nachträgen zu

http://archiv.twoday.net/stories/640153734/

Nur aufgrund der Karteikarte kann ich Angaben zu HH 34 (früher C 93) machen: "Onser vrouwen kunne. Ein altes niederdeutsches Gedicht auf die heilige Jungfrau". Es handelt sich um eine Abschrift einer Handschrift der Königlichen Bibliothek zu Düsseldorf mit Wort- und Sinnerklärungen und einer Vorrede, datiert Düsseldorf 1818 (102, 88 S., 18x11 cm).

C 93 ist jedoch die Signatur der mittelalterlichen Vorlage. Im Katalog Lacomblets steht nichts davon, dass die Abschrift des 19. Jahrhunderts beilag:

http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/man/content/pageview/5350124

Die Handschrift aus dem 15. Jahrhundert gehörte den Kreuzbrüdern von Marienfrede:

http://www.handschriftencensus.de/12760

https://archive.org/stream/nachrichten1913akaduoft#page/102/mode/2up (Borchling 1914)

Die von einem sonst nicht näher bekannten Bruder Hans am Ende des 14. Jahrhunderts wohl im Raum Köln-Kleve - von einem Niederländer, keinem Schwaben - gedichteten Marienlieder wurden erstmals nach einer Handschrift in St. Petersburg von Rudolf Minzloff 1863 gedruckt. 1880 wies Fr. Gerss auf die von ihm "entdeckte" Düsseldorfer Handschrift hin und gab Textproben:

https://archive.org/stream/zeitschriftfrde143unkngoog#page/n226/mode/2up

Wer die ungedruckt bzw. unbekannt gebliebene Ausgabe in der Handschrift des Heine-Instituts 1818 erstellt hat, muss noch ermittelt werden. Undenkbar erscheint es mir nicht, dass Theodor Joseph Lacomblet, der damals an der Düsseldorfer Hofbibliothek beschäftigt war, dafür verantwortlich war.

https://de.wikisource.org/wiki/ADB:Lacomblet,_Theodor_Joseph

Lacomblet war durchaus an Altdeutschem interessiert, er ließ sich in Xanten ein (vermeintliches?) Nibelungenlied zeigen

http://books.google.de/books?id=IQyZJTJcw_MC&pg=PA52

und edierte in seinem Archiv für die Geschichte des Niederrheins Sprachdenkmäler:

http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/periodical/pageview/3335664

#forschung


Das Verschwinden von Testamenten, die Vorenthaltung von letztwilligen Verfügungen des letzten regierenden Fürsten zu Schaumburg-Lippe, die Ausschaltung der Miterben hat eine Erklärung.


http://www.nnn.de/mv-uebersicht/ackerdeal-setzt-zuechter-matt-id5901046.html

Ein Millionengeschäft sollte nicht gefährdet werden.

http://www.vierprinzen.com

August Hagens 1829 erstmals erschienener Novellenband wurde im Kontext einer Zusammenstellung von Materialien zu Fälschungen hier bereits erwähnt (Archivalia 2012).

Der Königsberger Professor Ernst August Hagen (1797-1880) landete mit seinem Novellenband "Norica, das sind Nürnbergische Novellen aus alter Zeit. Nach einer Handschrift des sechzehnten Jahrhunderts" im Jahr 1829 einen bemerkenswerten Erfolg. Die Schrift erlebte im 19. Jahrhundert sieben Auflagen und noch 1944 erschien ein Reclam-Heft mit Norica-Texten (siehe KVK). 1851 kam sogar eine englische Übersetzung heraus. Das Werk begründete Hagens literarischen Ruf (Nordhoff 1910).

Hagen gibt vor, dass seinen Erzählungen zur Kunst- und Literaturgeschichte aus dem Nürnberg der Dürerzeit eine alte Handschrift in der Universitätsbibliothek Königsberg zugrundeliege, das Tagebuch des Frankfurter Kaufmanns Jacob Heller (als Auftraggeber Dürers tatsächlich bezeugt). In der englischen Übersetzung und in einer Nachschrift zum Vorwort der Zweitauflage 1855 sah sich Hagen genötigt, ausdrücklich richtigzustellen, dass es eine solche Handschrift nie gegeben habe. Er betonte, er habe auch gegenüber dem Verleger keinen anderen Eindruck erweckt. Gleichwohl wurde seine "Codexphantasie" (Graf 2012), die mit dem Motiv der "alten Handschrift" spielt, erstaunlicherweise von vielen Lesern für bare Münze genommen. So wie knapp hundert Jahre später Curt Rudolf Vincentz eine Breslauer Goldschmiedechronik des 16. Jahrhunderts fingierte (Graf 2012), ohne den Anschein einer authentischen Quelle zu erwecken, hat auch Hagen keine bewusste Fälschung fabriziert.

Während wohl kaum jemand Umberto Ecos "Der Name der Rose" (1980), der augenzwinkernd mit "Natürlich, eine alte Handschrift" beginnt, als Bearbeitung einer authentischen alten Quelle angesehen hat, hat der Detailrealismus Hagens bei der Beschreibung seiner Quelle das zeitgenössische Lesepublikum in die Irre geführt. Wenn selbst ein Gelehrter wie Wilhelm Wackernagel sich zu einer heute pedantisch wirkenden detaillierten Widerlegung der Anachronismen veranlasst sah, darf man davon ausgehen, dass viele Leserinnen und Leser dem Autor die Fiktion glaubten. Offenkundig ohne Wackernagels Widerlegung, die schon 1829 in Schlesien erschienen war, zu kennen, ergriff der Nürnberger Moritz Maximilian Mayer in der Jenaischen Allgemeinen Literatur-Zeitung das Wort. Ihn empörte das schlechte Bild, das Hagen von Hans Sachs zeichnete. Er warf der literarischen Kritik ("Alle schweigen") vor, dass sie die Irreführung durch Hagen nicht aufgedeckt habe. Sicher ist der online verfügbare Ausschnitt an Rezensionen längst nicht vollständig, aber er zeigt, dass Hagens Novellen nicht nur begeisterte Aufnahme (beispielsweise "v. Klg.": "Das Buch wirkt, wie ein sanfter Zauber") fanden.

Während einige Rezensenten der Erstausgabe die Authentizitäts-Thematik nicht aufgriffen und das Werk als literarische Darstellung werteten, fand Wilhelm Neumann, der an sich zur Annahme einer Fiktion tendierte, die Frage im Kern irrelevant: "Sei dem aber, wie ihm wolle". Er nahm grundsätzlich zur Kernfrage des historischen Romans, nämlich wieviel Alterität zumutbar ist, Stellung: "Will uns ein Schriftsteller Kunden aus alter Zeit vor Augen stellen, so wollen wir sie nicht in ihrer strengen fremdartigen Form; besser sagen sie uns zu, wenn sie unserer heutigen Betrachtungs- und Empfindungsweise näher gerückt sind. Jede Zeit hat ihre eigenthümliche, auch in der Darstellung herrschende Form; ihr muß der Künstler bei aller Verschiedenheit des Stoffes sich anschmiegen, wenn er seinen Zeitgenossen Genießbares darbieten will. Hat aber der Herausgeber nicht, wie er behauptet, nach einer alten Handschrift gearbeitet, sondern den Stoff in seinen Einzelheiten aus den Quellen der Welt- und Kunstgeschichte geschöpft, so verdient er um so größern Dank und erscheint zugleich als fleißiger Forscher und als glücklicher Dichter" (S. 117).

Es ist recht plausibel, dass Hagens Norica einen noch berühmteren "chronikalischen Roman" beeinflusst haben, Wilhelm Meinholds 1843 erschienene "Bernsteinhexe" (Meyer 1910 S. 64). Auch bei diesem Hexenroman nahm das Publikum zunächst an, dass es sich um einen authentischen alten Chronikbericht handle.

***

Willibald Alexis: Berliner Conversationsblatt 1829, S. 975f.
Die Rezension (nicht eingesehen) wird erwähnt:
http://books.google.de/books?id=pWwhAAAAQBAJ&pg=PA86

Allgemeine Literatur-Zeitung 1830
ThULB

Archivalia (2012)
http://archiv.twoday.net/stories/96987714/

Bergau: Altpreußische Monatsschrift (1867)
http://books.google.de/books?id=f-EVAAAAYAAJ&pg=PA471

Böttiger (1830)
Die Rezension (nicht eingesehen) wird erwähnt in
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/boettiger1837bd1/0052

GND Hagen
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=116378328

Graf: Die Breslauer Goldschmiede-Chronik, eine Fiktion von Curt Rudolf Vincentz (2012)
http://archiv.twoday.net/stories/109333192/

Graf: Codexmythen und Codexphantasien (2013)
http://archiv.twoday.net/stories/326528152/

Hagen: Norica (1829)
Bd. 1 (SB München):
http://books.google.com/books?id=kak6AAAAcAAJ
Bd. 2:
http://books.google.com/books?id=oqk6AAAAcAAJ
http://data.onb.ac.at/ABO/%2BZ16326890X (nur 1. Bändchen) =
http://books.google.com/books?id=0KxLAAAAcAAJ
Bd. 2 aus Wien nur bei Google:
http://books.google.com/books?id=5qxLAAAAcAAJ
Bd. 1 (Harvard)
http://books.google.com/books?id=ulYTAAAAYAAJ
Bd. 2
http://books.google.com/books?id=01YTAAAAYAAJ

Hagen: Norica or Tales of Nürnberg (1851)
http://hdl.handle.net/2027/nyp.33433081863007
http://solo.bodleian.ox.ac.uk/primo_library/libweb/action/dlDisplay.do?vid=OXVU1&docId=oxfaleph014605449
https://archive.org/details/noricaortalesnr00hagegoog

Hagen: Norica 2. Aufl. (1855)
http://books.google.de/books?id=2ldQAAAAcAAJ

Hagen: Norica. 4. Aufl. (1872)
http://hdl.handle.net/2027/uc1.$b261258

Hagen: Norica. 5. Auflage (1876)
http://hdl.handle.net/1802/27025

Hagen: Norica. 6. Aufl. (1887)
http://hdl.handle.net/2027/coo.31924026202626

Hagen: Aus dem Nürnberg Albrecht Dürers (1920) - Auswahl aus der Norica durch Friedrich Schmidt
Teil 1:
http://kpbc.umk.pl/dlibra/doccontent?id=38408&from=PIONIER%20DLF
Teil 2:
http://kpbc.umk.pl/dlibra/doccontent?id=38409&from=PIONIER%20DLF

Hagen: Norica - Projekt Gutenberg DE
http://gutenberg.spiegel.de/buch/1322/1

Intelligenzblatt der Jenaischen ALZ 1829
http://books.google.de/books?id=O5YFAAAAQAAJ&pg=RA2-PT8

Intelligenzblatt zum Morgen-Blatt (1829)
http://books.google.de/books?id=53hEAAAAcAAJ&pg=PA167

Kunst-Blatt 1834
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/kunstblatt15_1834/0382
http://books.google.de/books?id=MjQFAAAAQAAJ&pg=PA369

KVK
http://www.ubka.uni-karlsruhe.de/kvk.html

Mayer: Jenaische ALZ (1830)
ThULB

Meyer: Die deutsche Literatur des Neunzehnten Jahrhunderts. Bd. 1 4. Aufl. (1910)
https://archive.org/stream/diedeutscheliter01meyeuoft#page/62/mode/2up

Müller: Michel Beheim. ²VL 1 (1978)
http://www.libreka.de/9783110072648/364

Neumann: Schriften Bd. 1, 1835
http://books.google.de/books?id=Ytk6AAAAcAAJ&pg=PA116

Nordhoff: Hagen. ADB (1910)
https://de.wikisource.org/wiki/ADB:Hagen,_August

Die Nürnbergischen Künstler 4 (1831)
http://books.google.de/books?id=jQtAAAAAcAAJ&pg=PT21

Tait's Edinburgh Magazine (1852)
http://books.google.de/books?id=o90_AAAAYAAJ&pg=PA312

v. Klg.: Jenaische ALZ (1830)
ThULB
Zur Signatur v. Klg.:
http://books.google.de/books?id=G7JbAAAAMAAJ&q=%22v+klg%22+woltmann

Wackernagel: Monatsschrift von und für Schlesien (1829)
http://books.google.de/books?id=IssVAQAAIAAJ&pg=RA2-PA711

The Westminster Review (1852)
http://books.google.de/books?id=8UCgAAAAMAAJ&pg=PA153

NACHTRAG:

Gabriele Hooffacker: Literarische Fälschungen der Neuzeit (1986), S. 60f. machte auf ein gerichtliches Nachspiel der Rezension Wackernagels aufmerksam. Quelle war offenbar die Darstellung in der Wackernagel-Biographie

https://archive.org/stream/3355851#page/n111/mode/2up

Hoffmann von Fallersleben berichtet davon in seiner Autobiographie 2 (1868), S. 111f.:

http://books.google.de/books?id=JzM6AAAAcAAJ&pg=PA111

Er wollte Wackernagel in Schutz nehmen und äußerte sich scharf gegen den die Echtheit behauptenden Breslauer Verleger Hagens, der ihn daraufhin erfolgreich wegen Beleidigung verklagte: Die Novellen wurden Hoffmann auf diese Weise "das theuerste Buch, welches ich bisher kennengelernt hatte".

#forschung

Dürer: Jacob Heller als Stifter

http://www.ksta.de/einsturz-des-koelner-stadtarchivs/-archiv-einsturz-die-milliarden-katastrophe,21955776,26425002.html

"Das Landgericht hat auf Antrag der Stadt den früheren Präsidenten des Bundesarchivs in Koblenz, Prof. Dr. Hartmut Weber, als Gutachter beauftragt. Dessen Methode, den Schaden zu ermitteln, ist mit dem Landgericht abgestimmt. Weber untersucht Stichproben, die er auf statistischer Grundlage repräsentativ ausgewählt hat. Er prüft zunächst den jeweiligen Restaurierungsaufwand; abhängig vom Grad der Beschädigung wird dann noch ein Wertverlust berechnet. Der ist bei einer mittelalterlichen Handschrift mit Sammlerwert naturgemäß höher als bei einer 30 Jahre alten Sozialhilfeakte."

http://www.ksta.de/einsturz-des-koelner-stadtarchivs/-fuenfter-jahrestag-archiveinsturz--roters-gedenkt-der-opfer,21955776,26446582.html

"Nur sehr wenige Kölner sind am Morgen des Rosenmontags gekommen, um der Kranzniederlegung zum Jahrestag des Archiveinsturzes beizuwohnen."

http://www1.wdr.de/themen/archiv/sp_stadtarchiv_ubahn/stadtarchiv180.html

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=einsturz
http://archiv.twoday.net/stories/565876615/

Entwurf für den heute mitgeführten Wagen

1901-1903 verkauft:

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/gutekunst1901_05_20

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=wolfegg

http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland_ga

Sollte nicht in den Kommentaren verschimmeln:

http://archiv.twoday.net/stories/635049212/#709474129


Zum Münchner Genremaler Eduard von Grützner (1846-1925) siehe

http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=119119110

Wer kennt andere Beispiele für "Archives in art"?

https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Archives_in_art


Antwort auf Twitter von http://www.burgerbe.de/ auf die Frage, ob die - hier schon beanstandete und im Blog durchaus lästige, da indezente - Werbung so viel abwerfe. Nun ist da ja ein vergleichsweise attraktives, massentaugliches Thema. Für Wissenschaftsblogger, die nicht auf ein paar klingende Münzen Wert legen, empfehle ich nach wie vor

http://de.hypotheses.org/

Auch wenn Blogger ohne institutionelle Anbindung es aufgrund der dortigen Vorgaben bei der Anmeldung sehr viel schwerer haben als z.B. Archivämter, selbst wenn diese Versicherungswerbung betreiben.

"als Büchergrüfte, in denen die Leser sich auch ihrer eigenen Endlichkeit stellen können, haben Bibliotheken noch e[ine] große Zukunft vor sich." "weil das gedruckte Buch im Gegensatz zu einem Digitalisat die verrinnende Zeit abzubilden vermag."

Eric Steinhauer auf Twitter aus einem unveröffentlichten Manuskript. Zitiert mit freundlicher Erlaubnis.

http://blog.foreignpolicy.com/posts/2014/03/1/once_upon_a_time_war_in_crimea


http://www.visual-history.de/wp-content/uploads/2013/12/Bildrecherche.pdf

Mit nützlichen Hinweisen zu Nutzungsmöglichkeiten.

Zur Bildrecherche vergleiche man meine einführende Linksammlung

https://de.wikiversity.org/wiki/Bildrecherche

mit jämmerlichen und veralteten Zusammenstellungen wie

http://www.uni-goettingen.de/de/bildrecherche/417030.html

https://www.freikon.uni-freiburg.de/

Wie üblich und ärgerlicherweise eine universitätsinterne Datenbank, die für Gäste kaum Brauchbares bereithält. Gäste werden auch bei gemeinfreien Abbildungen mit wertlosen Thumbnails abgespeist, während Universitätsangehörige die Vollansicht (siehe unten den Stich der Freiburger Kartause) genießen dürfen.


http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/enzensbergers-regeln-fuer-die-digitale-welt-wehrt-euch-12826195.html

"Wer immer einem ein kostenloses Angebot macht, ist verdächtig. Man sollte unbedingt alles ausschlagen, was sich als Schnäppchen, Prämie oder Gratisgeschenk ausgibt. Das ist immer gelogen. Der Betrogene zahlt mit seinem Privatleben, mit seinen Daten und oft genug mit seinem Geld."

Archivalia ist seit 2003 kostenlos, aber nicht umsonst.

https://www.facebook.com/nocloseMNAM

http://archeoroma.beniculturali.it/musei/museo-nazionale-dell-alto-medioevo


War mir bisher völlig unbekannt:

https://de.wikipedia.org/wiki/Schmuckeremit

Die Stellung wurde in der Zeitung ausgeschrieben, und die Bedingungen, für deren Erfüllen eine stattliche Summe winkte, lautete etwa so: „Sieben Jahre in der Eremitage zu bleiben, wo er mit einer Bibel, einer Brille, einer Fußmatte, einem Strohsack als Kissen, einem Stundenglas als Zeitmesser, Wasser als Getränk und Nahrung aus dem Hause versehen werden sollte. Er mußte ein wollenes Gewand tragen und durfte sich unter gar keinen Umständen die Haare, den Bart und die Nägel schneiden, nicht jenseits der Grenzen von Mr. Hamiltons Besitz herumstreunen oder auch nur ein Wort mit dem Diener wechseln.“
http://www.zeit.de/1988/46/englische-exzentriker



http://archivalia.tumblr.com/tagged/carnival

Die Tumblr-Bilderreihe zum Wochenende gibt mir Gelegenheit, einmal wieder meine Lieblings-Schembartbuch-Darstellung, den Ablasskrämer, zu zeigen. Weitere Ablasskrämer aus Schembartbüchern:

https://commons.wikimedia.org/wiki/Schembartlauf/Synopse

Weitere Tumblr-Tags:

http://archiv.twoday.net/stories/640155586/




Die Handschrift M.ch.q.95-5 ist online, 95-1 mit den Inschriften hätte mir besser gefallen ...

http://vb.uni-wuerzburg.de/ub/mchq955/index.html

#fnzhss


Auch das Weblog Kulturgut hat sich an der Blogparade des Siwiarchivs beteiligt und erinnert an die Causa Stralsund:

http://kulturgut.hypotheses.org/342


Ein Aufsatz von 2008, der auch auf Englisch vorliegt

http://hrcak.srce.hr/index.php?show=clanak&id_clanak_jezik=40834

#erinnerungskultur

Dr. Christian Gries hält wenig von den Fähigkeiten des vermeintlichen Meisterfälschers

http://blog.iliou-melathron.de/index.php/2014/02/beltracchi/

Zu Fälschungen in Archivalia

http://archiv.twoday.net/stories/96987511/


Im Archivar 2014/1, S. 127-129 [Fußnote] würdigt Robert Kretzschmar den am 13. November 2013 verstorbenen Archivar Gerhard Taddey, den auch ich als liebenswürdigen Kollegen in gutem Angedenken halten werde.

Siehe auch

http://www.swp.de/crailsheim/lokales/region/Gerhard-Taddey-stirbt-im-Alter-von-75-Jahren;art5511,2305563

http://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Taddey

http://www.stuttgart-gedenkt.de/Traueranzeige/Gerhard-Taddey

http://archiv.twoday.net/stories/40232/ (Festschrift)

http://www.digizeitschriften.de/link/00121223/0/22/683 (Rezension der Dissertation 1966 im Deutschen Archiv)

http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=121407411

Fußnote: Es liegt noch nicht einmal Heft 2013/4 des Archivar online vor:
http://www.archive.nrw.de/archivar/hefte/2013/index.html

Von den Stellenangeboten waren die von Neu-Ulm und des Rhein-Neckar-Kreises bereits in OpenBiblioJobs vertreten

https://jobs.openbiblio.eu/stellenangebote/einrichtungstyp/archiv/

Die Leitung Bischöfliches Zentralarchiv/Bischöfliche Zentralbibliothek, für die eine Ausbildung als Archivar im höheren Dienst verlangt wird, habe ich soeben dort gemeldet.

http://mittelalter.hypotheses.org/3118


https://plus.google.com/100263294890900263324/posts/LKbFYReeLvU

http://www.radar-projekt.org/display/RD/Home

http://blogs.tib-hannover.de/tib/2014/02/28/forschungsdaten-sichern-und-zugaenglich-machen-das-radar-projekt/

"Aber wie wäre es, wenn neben traditionellen wissenschaftlichen Aufsätzen auch die zugehörigen Daten, einzelne Graphiken oder ganze komplexe Datensammlungen in vollem Umfang zitierfähig wären?"

Wäre voll cool ...

Lange Zeit beackerte ich das Feld der historisch-kritischen Sagenforschung außerhalb der Volkskunde mehr oder minder alleine, nun tritt häufig auch der "Pädagoge und Medienmann" Jiři Hönes auf, dessen vorzügliche Beiträge hier wiederholt genannt wurden. Sein Beitrag über eine Calwer Sagenballade wurde erneut publiziert von:

http://www.alltagskultur.info/2014/02/was-deuten-die-steinernen-kreuze-dort/

Niederländische ArchivarInnen haben eine Twitter-Kampagne initiiert, die Archivmagazine zeigt, manchmal auch ArchivarInnen.

http://www.informatieprofessional.nl/nieuws/10233-nederlandse-archivarissen-zetten-zichzelf-op-de-kaart-met-archiveshelfie.html

http://www.archief20.org/profiles/blogs/selfie-shelfie-archiveshelfie

Archiv des Wiener Schottenstifts

http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/13-06-2013-olg-saarbruecken-5-u-5-12.html

Immer wieder lesen wir:

"Diese E-Mail enthält vertrauliche und rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind und diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese E-Mail. Das Kopieren von Inhalten dieser E-Mail und die Weitergabe ohne Genehmigung ist nicht erlaubt und stellt eine Urheberrechtsverletzung dar"

Das OLG Saarbrücken meinte jedoch, es komme "nicht entscheidend darauf an, ob der Verfasser die Schreiben ausdrücklich mit einem "Vertraulichkeitsvermerk" versehen hat. Da es allein Sache der einzelnen Person selbst ist, über das zu bestimmen, was ihren sozialen Geltungsanspruch ausmachen soll (vgl. BVerfG, a.a.O.), kann für die Annahme eines Eingriffs nicht entscheidend sein, ob einem Schreiben nach seinem Inhalt - sei es aufgrund ausdrücklicher Deklaration oderauch nach den Umständen - besondere Vertraulichkeit zukommt. Maßgeblich ist vielmehr allein, ob die konkrete Veröffentlichung im jeweiligen Fall die Billigung ihres Verfassers genießt."

Ausnahmsweise sei die Veröffentlichung einer so gekennzeichneten Mail zulässig gewesen, da das Gericht dem Grundrecht der Meinungsfreiheit mehr Gewicht zumaß. Die verfehlte Rechtsprechung der damaligen UAM des BGH - "Da jede sprachliche Festlegung eines bestimmten Gedankeninhalts Ausfluss der Persönlichkeit des Verfassers ist, steht grundsätzlich allein dem Verfasser die Befugnis zu, darüber zu entscheiden, ob und in welcher Form eine sprachliche Gedankenfestlegung seiner Person der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden soll. (BGH, Urt. v. 25. Mai 1954 - I ZR 211/53, BGHZ 13, 334 = NJW 1954, 1404)" - wird bestätigt.

Nur ein Beitrag zur Festschrift der SUB Göttingen

http://webdoc.sub.gwdg.de/univerlag/2013/Neuroth_Festschrift.pdf

Via
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=31074

LAROV Brandenburg in der Magdeburger Strasse 51 in 14770 Brandenburg an der Havel bearbeitet einen Antrag gemäss EALG auf Gewährung von Ausgleichsleitungen (Bodenreform) und Feststellung der Berechtigung.. Gut Sewekow lag in Preussen. In Preussen gab es kein Fideikommiss der Familie Schaumburg-Lippe.

Das Larov bittet mich um Übersendung des Testamentes nach meiner im Dezember 2008 verstorbenen Mutter. Das Aktenzeichen beim Larov lautet:1/2-43750-102114.

Ich habe die Gelegenheit genutzt und darum gebeten, dass im Gegenzug Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe das Testament des letzten regierenden Fürsten Adolf dem Larov vorlegen soll. er soll auch das Findbuch der Archivalien in niedersächsischen Staatsarchiven vorlegen.

Mein Vorschlag hat keine Begeisterung hervorgerufen. Mir wurde gesagt, dass unser Antag abgelehnt werden mangels nachweises. Ich sagte, dann tun Sie bitte dasselbe bei meinem Vetter.

Kann mir kaum vorstellen, dass das Larov Alexander auffordern wird, das Testament Adolfs vorzulegen Wird das Larov das Findbuch in Adolfs Archivalien einsehen wollen, wird es Recherchen durchführen. Wird es den Anspruch von Alexander bejahen, obwohl sein Grossvater nur Miterbe war, obwohl sein Grossvater nachweislich dem NS System Vorschub geeistet hat, obwohl das Testament Adolfs nicht vorgelegt wird ?

Das Amtsgericht Frankfurt Oder erliess Durchsuchungsanordnungen im Jahre 2007 in dieser Angelegenheit. Das Findbuch sollte in Bückeburg beschlagnahmt werden..

Lange her.


http://www.vierprinzen.com/2014/02/larov-brandenburg-wegen-gut-sewekow.html

Zurzeit sind etwas fast 6.000 Objekte im online veröffentlichten Bestand einsehbar.

http://objekte.jmberlin.de/


http://www.cassovia-digitalis.eu/

Mit alten Drucken.

Kann man nicht auf bewährte Viewer setzen, muss es ein dämlicher Flash-Viewer sein, nur weil es offenbar genügend Geld zum Verpulvern zur Verfügung stand? Die Scanqualität könnte besser sein.

Bei den Postkarten tut sich erst einmal nichts bei mir. Dann sieht man die ausgewählte Postkarte, aber ein Download ist nicht möglich.

Was ist das denn für ein Murks?

http://www.otz.de/startseite/detail/-/specific/Staatsarchive-und-Denkmalpflege-Zorn-ueber-Zusammenlegung-1730746397

http://schmalenstroer.net/blog/2014/02/plos-verlangt-forschungsdaten/

Schmalenstroer meint dazu richtig, es wäre "wünschenswert, wenn auch mehr Historiker mehr Leute an ihre Quellen, Datenbanken und Bibliographien ließen".


http://blog.library.si.edu/2014/02/library-hacks-creating-animated-gifs/


"Zwei Teenager veröffentlichen stündlich Fotos historischer Ereignisse auf Twitter und scheinen damit offenbar erfolgreich zu sein."

http://blog.zdf.de/hyperland/2014/02/historyinpics-wenn-geschichte-zum-geschaeft-wird/

https://twitter.com/HistoryInPics


Christian Heitzmann schrieb mir: Der "Text in 71.6 Aug. 2°, f. 18ra-34rb trägt die rubrizierte Überschrift Incipit speculum virginum, beginnt mit Domina labia mea aperias ut os meum annunciet laudem tuam. Taceat laudes tuas, dicit beatus Bernardus, qui non novit miserationes tuas. Idem dicit Quando misereri noluit mater misericordie? Quando subuenire non potuit ... Der Text endet mit ... O quanto melius quanto salubrius est audire deum consulentem adiuuantem docentem arguentem per presentis doloris infirmitatem quam in futuro ulciscentem seuientem condempnantem." Leider ist es mir mit den üblichen Hilfsmitteln (Google bzw. Google Books, ManuMed, manuscripta.at, HMML) nicht gelungen, den Text zu identifizieren. Er beginnt wie viele andere Texte mit dem Psalmwort "Domine labia ..." (Psalm 50,17 - die Handschrift hat falsch Domina statt Domine). In einem solchen Fall ist ein zu kurzes Incipit überhaupt nicht hilfreich.

Die karge Beschreibung Heinemanns und Literatur zur Handschrift ist erreichbar unter:

http://dbs.hab.de/mss/?list=ms&id=71-6-aug-2f

Köster datierte den Codex aus dem Augustiner-Chorfrauenstift Marienberg bei Helmstedt in die Zeit um 1300:

http://www.dilibri.de/rlb/periodical/pageview/219370

Dass der Text mit dem "Speculum virginum" des von mir als Peregrinus Hirsaugiensis bezeichneten Autors nichts zu tun hat, stellte schon Matthäus Bernards fest (Speculum virginum, ²1982, S. 6). Zu spekulativ: "Vielleicht handelt es sich bei dem von Leop. Janauschek, Bibliographia Bernardina (Xenia Bernardina 4), Wien 1891, IX, 98 erwähnten Bernhard von Clairvaux fälschlich zugeschriebenen Jungfrauenspiegel um das gleiche Werk". Schlägt man bei Janauschek nach

https://archive.org/stream/bibliographiabe00janagoog#page/n27/mode/2up/search/speculum+virginum

stellt man fest, dass ohne irgendeinen Beleg ein "Speculum virginum" unter Bernhard zugeschriebenen Werken erscheint. Das kann das Speculum des Peregrinus oder ein ganz anderer Text sein. Das Incipit bezieht sich doch auf einen Text, der Bernhard zitiert und nicht auf einen, der Bernhard zugeschrieben wird. Bernards Kombination ist daher zurückzuweisen.

Hat jemand eine Idee, wie man mehr über den Text herausbringen könnte?

http://www.anwalt-strafverteidiger.de/allgemeines-strafrecht/nachrichten/das-koelner-stadtarchiv-und-strafrechtliche-fragen/

Das LG Köln kam zu dem Schluss, dass die gängige Praxis, sich bei Produktfotos an die Bebilderung des Ersteinstellers anzuhängen, nicht zu einer Urheberrechtsverletzung durch den Nachnutzer führt. Zwar seien die AGB von Amazon diesbezüglich unwirksam, da die kostenlose und umfassende Übertragung der Nutzungsrechte dem Gericht zu weit ging, aber durch das vorbehaltlose Hochladen habe der Kläger der Praxis zugestimmt.

"Danach hat sich der Kläger mit dem Hochladen seiner Lichtbilder auf den Server von B, ohne diese in besonderer Weise als seine eigenen zu kennzeichnen oder gegen Einblendung in Angebote Dritter zu sichern, gegenüber den Benutzern der Internetplattform (nicht jedoch gegenüber B [= Amazon] aus obigen Gründen) mit der Wiedergabe seiner Werke in deren Angeboten einverstanden erklärt im Sinne einer schlichten Einwilligung."

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2014/14_O_184_13_Urteil_20140213.html

Update: Laut OLG Köln sind die AGB wirksam
http://www.urheberrecht.org/news/5381/

Produktfotos aus der Entscheidung

http://blog.openbib.org/2014/02/26/200-datenquellen-mit-19-5-millionen-nachweisen-im-kug/

Respekt!

Nein, die Geschichte der Stadt Altona ist da - und zwar nicht nur dort: http://anonymea.tumblr.com/post/77950579104/altona-kleine-muehlenstrasse-um-1890-im

Hier auch:
http://archiv.twoday.net/search?q=christianeum
http://archiv.twoday.net/stories/640154217/


Altona, Kleine Mühlenstraße (um 1890), im Hintergrund St. Trinitatis

Ein "Sch." druckte im Diözesan-Archiv von Schwaben 1 (1884), S. 20-22 unter dem unspezifischen Titel "Eine mittelhochdeutsche Handschrift" Auszüge aus einer in seinem Besitz befindlichen geistlichen Sammelhandschrift (Papier, Anfang 15. Jahrhundert) und zwar überwiegend Meister Eckhart zugeschriebene mystische Sprüche.

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/dioezarchivschwab1884/0028

Dass es sich um den von Karin Schneider (Hg.), Pseudo-Engelhart von Ebrach, Das Buch der Vollkommenheit (DTM 86), Berlin, 2006 edierten Text handelt, ergibt sich etwa aus der Beschreibung des Cgm 166 durch Petzet:

http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0602_b206_jpg.htm

Die Corpushandschrift H der Fassung A ist online:

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/cpg418

Abgedruckt wird auch das in den Text aufgenommene Exempel "Die fromme (selige) Müllerin' (S. 22).

Der Handschriftencensus zählt 109 Handschriften der Ps-Ebrach-Kompilation, fast alle Streuüberlieferung:

http://www.handschriftencensus.de/werke/2155

Eine Verwertung des Artikels im Diözesan-Archiv in der altgermanistischen Literatur ist aus dem Internet nicht ersichtlich. Ob es sich um eine noch vorhandene Handschrift handelt, vermag ich nicht anzugeben, doch möchte ich es bezweifeln, da die mir in Auszügen bei Amazon zugängliche Ausgabe Schneiders dafür keinen Anhaltspunkt gibt.

Beim Blick ins Buch (für registrierte Kunden) kann man ergänzend zum Blättern die Suchfunktion nutzen:

http://www.amazon.de/Pseudo-Engelhart-von-Ebrach-Buch-Vollkommenheit/dp/3050042362/

Es scheint sich um eine Handschrift der Fassung C gehandelt haben, da wie in dieser Fassung Nr. 202 und 203 (beide nicht einsehbar bei Amazon, siehe aber das Incipit-Register) am Anfang stehen, bevor der Text mit Nr. 1 fortgesetzt wird.

Auslassungen oder Blattziffern sind im Abdruck nicht angemerkt. So weiß man also nicht, ob Nr. 2-5 auch in der Vorlage fehlten.

Reihenfolge der Abschnitte: 202-203, 1, 6-9, 14-17, 19, 21, 23, 25 (23 und 25 nicht bei Amazon einsehbar), 28 (Müllerin), 30-32.

Die Handschrift von Sch. wies mehrere Eckhart-Zuweisungen (z.B. von Nr. 14, bei Amazon nach ding flizzet suchen; Nr. 32, bei Amazon nach gewant suchen) auf, zu denen ich im Apparat von Schneiders Ausgabe keine Parallelen finde.

Der Abdruck endet mit Nr. 32 (Schneider S. 17, bei Amazon nach genoz suchen).

Nachtrag: Herr Nemes hat im Oktober 2014 dem Handschriftencensus einen mit mir abgestimmten Eintrag zur Handschrift eingereicht. Die von mir vorgeschlagene Zitation

Klaus Graf, Eine Handschrift des Pseudo-Engelhart von Ebrach. In: Archivalia vom 27. Februar 2014 http://archiv.twoday.net/stories/706567565/

wurde jedoch abgelehnt:

http://handschriftencensus.de/25408

Damit werden einmal mehr Weblogeinträge diskriminiert. Außerdem wurde der von Herrn Nemes vorgeschlagene Eintrag erheblich gekürzt. Wortlaut ohne die Literaturangaben:

Privatbesitz H. Sch. (Verbleib unbekannt)

Inhalt: Geistliche Sammelhandschrift ("25 Abhandlungen religiösen Inhalts, über die Gebote, Tugenden, Sünden, Gebet u. s. w.", H. Sch. S. 20), u. a. Ps.-Engelhart von Ebrach: 'Das Buch der Vollkommenheit' (wohl Fassung C)
darin:
Nr. 28 = 'Die fromme (selige) Müllerin'
Nr. 32 = Mechthild von Magdeburg: 'Das fließende Licht der Gottheit' (Auszüge)

Beschreibstoff: Papier

Entstehungszeit: Anfang 15. Jh.


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