Allgemeines
Architekturarchive
Archivbau
Archivbibliotheken
Archive in der Zukunft
Archive von unten
Archivgeschichte
Archivpaedagogik
Archivrecht
Archivsoftware
Ausbildungsfragen
Bestandserhaltung
Bewertung
Bibliothekswesen
Bildquellen
Datenschutz
... weitere
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren
null

 
"The Letters of 1916 project is the first public humanities project in Ireland.
Join the hundreds of people who are helping us create a crowd-sourced digital collection of letters written around the time of the Easter Rising (1 November 1915 – 31 October 1916) by contributing copies of letters to the database or transcribing previously uploaded letters"

http://dh.tcd.ie/letters1916/

http://www.bundesarchiv.de/oeffentlichkeitsarbeit/meldungen/04152/index.html.de

Auf http://filmothek.bundesarchiv.de/contents gibt es natürlich keinerlei Hilfe, um die Weltkrieg-Filme aufzufinden. Stümper!

Auch in veralteten und lückenhaften Linklisten kann man Nützliches entdecken.

http://faculty.arts.ubc.ca/sechard/512digms.htm

Inzwischen ist nützlicher:

http://digitizedmedievalmanuscripts.org/

Lange Zeit war führend (bezüglich der Vollständigkeit) meine eigene Zusammenstellung

http://web.archive.org/web/20110830215205/http://wiki.netbib.de/coma/DigitaleHandschriften

http://blogs.loc.gov/law/2014/06/georgetown-law-librarys-digital-dictionaries-collection/?loclr=twlaw

Unter anderem lateinische, geplant ist auch eine Inkunabel.

https://repository.library.georgetown.edu/handle/10822/559416

Klemens Renoldner: Glück in der Bibliothek von Reno

http://derstandard.at/2000002417533/Klemens-Renoldner-Glueck-in-der-Bibliothek-von-Reno

Via VÖBBLOG

Ein instruktives Beispiel aus dem Christianeums-Bestand:

http://anonymea.tumblr.com/post/90105232266/schaedliches-lesezeichen-das-aus-einem


http://oaopenaccess.files.wordpress.com/2014/06/journal-prices-2.jpg?w=630&h=490


http://www.perspectivia.net/content/publikationen/qfiab

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=qfiab

http://dhdhi.hypotheses.org/2157

Unter den neu kostenlos ins Netz gestellten Pariser Historischen Studien ist auch die erst 2011 erschienene Studie von Torsten Hiltmann über (überwiegend französische) Heroldskompendien:

http://www.perspectivia.net/content/publikationen/phs/hiltmann_heroldskompendien

Mit Hiltmann stand ich wiederholt virtuell in Kontakt, zunächst in einem Mini-Mailverteiler zu Heroldsfragen, dann auch wegen Heraldica Nova, wo ich ja meinen Beitrag zu Franziskanernekrologien nochmals verbreiten durfte, und der Zotero-Gruppe

https://www.zotero.org/groups/heralds_-_the_history_of_heralds_in_europe_12th-18th_c.

Bei meinem Flug nach Rom arbeitete ich an meinem Vortrag für den Workshop, auf dem ja auch Hiltmann referierte. Rechts neben mir saß ein jüngerer Mann, der mich bei der Landung ansprach: "Sie sind doch Herr Graf, oder?". Es war Hiltmann, und ich war natürlich sehr erfreut, dass wir die etwas mühsame Anreise zu dem Kloster/Gästehaus, in dem wir untergebracht waren, gemeinsam meistern konnten. Wir haben dann auch einen netten Sonntagabend mit Stadtbummel vom Petersplatz zum Pantheon verbracht und gemeinsam zu Abend gegessen.

Die Tumblr-Bilderreihe zum Wochenende zeigt überwiegend grässliche Wasserzeichen, die als Copyfraud nicht bestehende Ansprüche erheben.

http://archivalia.tumblr.com/tagged/copyfraud

Siehe auch
http://redaktionsblog.hypotheses.org/2417

Mehr Tumblr-Tags:
http://archiv.twoday.net/stories/640155586/

http://sonc-hegr.tumblr.com/post/19243152868/just-a-few-minutes-in-photoshop-and-an-overprint "Just a few minutes in Photoshop and an overprint can be removed. The left one is roughly leaned up, but you get the idea."

Als ehemaliges Zentralorgan der Kammlerforschung

http://archiv.twoday.net/search?q=kammler

müssen wir natürlich die Pressemeldungen berichten, dass es Hinweise darauf gibt, dass Kammler nicht Selbstmord verübt hat, sondern in die Hände der Amerikaner fiel. Unser Partnerblog schwächelt zur Zeit etwas:

http://www.vierprinzen.com/

Rainer Karlsch stellte seine diesbezügliche These in der ZfG zur Diskussion und für ein breiteres Publikum in der FAS vom 15. Juni 2014 (beide Quellen nicht online).

Aus dem Presseecho:

http://www.welt.de/geschichte/article128873148/Versteckten-die-USA-den-Chef-Ingenieur-der-SS.html

ZDF History:

https://www.youtube.com/watch?v=G9YJpIskInQ


http://adresscomptoir.twoday.net/stories/909743878/

Auszug:

"Auch ein zumindest vorläufiges Ideal eines wissenschaftlichen
Publikationszyklus unter derzeitigen Bedingungen kann skizziert werden: Zuerst werden Textfragmente möglichst kontinuierlich
in einem Weblog ohne vorangegangene redaktionelle Bearbeitung
veröffentlicht, dann deren etwaige Kommentierung durch KollegInnen, BetreuerInnen oder interessierte LaiInnen wie auch Reaktionen bei mündlichen Präsentationen abgewartet, bis
dann auf dieser Grundlage ein längerer Text verfertigt wird, der auf einer wissenschaftlichen Publikationsplattform veröffentlicht wird und eventuell noch einem Open Peer Review-
Verfahren unterzogen wird, bevor er in die definitive Form eines langzeitarchivierten PDFs überführt wird.

Leider steht diesem skizzierten Ideal im Falle akademischer Abschlussarbeiten (noch?) ein Hindernis entgegen, nämlich die von manchen universitären Gremien völlig kontraproduktiv
verwendete Definition von „Eigenplagiat“: Selbstverständlich kann es vorkommen, dass ein wie genannt ursprünglich in einem Weblog erschienenes Fragment ohne jegliche Veränderung in die endgültige Abschlussarbeit übernommen wird; dies sollte in keinem Fall
negativ sanktioniert werden, sondern als selbstverständlicher Bestandteil des wissenschaftlichen Publikationszyklus betrachtet werden; die derzeitige Situation schreckt Studierende oft davon ab, in ein em Masterarbeits- oder Dissertationsbegleitendem Weblog
Auszüge ihrer Arbeit zu posten und muss als wissenschaftsfeindlich bezeichnet werden."

Stimmt.

Entschied das OLG Bremen:

http://www.kanzlei-blaufelder.com/manche-eltern-sind-wirklich-bekloppt-oder-warum-ein-junge-nicht-t-m-waldmeister-heissen-darf-ludwigsburg/


Abschlussarbeit von Christa-Irene Klein 2008:

http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/9545/


Plagiatsjäger Weber hat eine Petition aufgesetzt:

http://plagiatsgutachten.de/blog.php/online-petition-unterschreiben-google-soll-buchsuche-nicht-nur-fuer-plagiatsdetektion-oeffnen/

Kostenlos ist die Rechtsberatung durch Studierende, die Fälle auf den Gebieten des Mietrechts, des Wirtschaftsrechts und des allgemeinen Vertragsrechts bearbeiten.

http://www.juristischer-gedankensalat.de/2014/06/26/pro-bono-mit-student-law/

https://student-law.de/index.php

Nötig wäre etwas Ähnliches auch für Abmahnungen im Internet (Internetrecht, Urheberrecht), siehe

http://archiv.twoday.net/stories/752348320/


http://www.bundesarchiv.de/imperia/md/content/bundesarchiv_de/oeffentlichkeitsarbeit/presse/pm_invenio_2014_06_24.pdf

https://invenio.bundesarchiv.de/

Während andere Archive ihre Archivdatenbanken jedem Bürger und jeder Bürgerin ohne Registrierung zur Verfügung stellen, muss man in Invenio ein umfangreiches Formular ausfüllen, wobei zumindest die Anrede (Pflichtfeld) aus meiner Sicht datenschutzrechtlich nicht erforderlich ist.

Update: Man kann sich mit fingierten Daten registrieren und dann recherchieren. Die Suche ist grottig.

http://www.spielminute.de/bretter/index.php?topic=923.0

Danke, M. :-)

Anderer Ansicht ist ein Editor, der sich als Verlagslobbyist in der NZZ betätigt:

http://www.nzz.ch/feuilleton/buecher/gehoeren-geisteswissenschaftliche-editionen-ins-internet-1.18331137

Argumente, wieso Editionen ins Internet müssen, habe ich 2004 publiziert:

http://archiv.twoday.net/stories/230198/

Das gedruckte Findmittel von 1974 ist online:

https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/ekud/afk/sag/dienstleistungen/bestaende/handschriften/Documents/QR_2_II_STAR.pdf

Die FAZ ergreift naturgemäß Partei für den Antiquar:

http://www.faz.net/aktuell/fuenf-jahre-haft-fuer-herbert-schauer-ohne-beweisfuehrung-13000869.html

Siehe auch
http://corrieredelmezzogiorno.corriere.it/napoli/notizie/cronaca/2014/6-giugno-2014/furti-girolamini-5-anni-libraio-tedesco--223349003594.shtml
http://www.ilmattino.it/napoli/cronaca/saccheggio_dei_girolamini_5_anni_al_titolare_della_casa_d_39_aste_tedesca/notizie/730835.shtml

Unabhängig davon gaben Schauers Münchner Geschäftspartner vor einiger Zeit Erstaunliches bekannt:

"Mit der Inhaftierung von Herrn Schauer musste sich das Haus aber naturgemäß neu aufstellen. In diesem Zusammenhang wurden Bilanzierungen und Inventuren in allen Bereichen vorgenommen. Schon bald stießen wir zu unserer Verwunderung auf vielfältige Ungereimtheiten und unerklärliche Vorgänge. Nach einiger Zeit zeigte es sich dann als unerlässlich, externen fachlichen Beistand anzufordern. Schließlich ergab das unfassbare Ergebnis der Untersuchung den begründeten Verdacht, dass Herr Schauer über Jahre hinweg massive Veruntreuungen zum Schaden Dritter wie auch des Hauses selber begangen hat.

Das Haus hat nach der Feststellung dieser Verfehlungen lange mit der Frage gerungen, ob eine Strafanzeige unerlässlich, oder eine interne Lösung noch vertretbar sein würde und schließlich beschlossen, eine interne Regelung unter Einbeziehung aller Geschädigten anzustreben.

Wir haben daher durch Gesellschafterbeschluss Herrn Schauer aus der KG ausgeschlossen und zur Durchsetzung dieser Entscheidung bei dem Landgericht München I Klage auf Ausschließung von Herrn Schauer eingereicht.

Es hängt jetzt von der Kooperationsbereitschaft von Herrn Schauer ab, ob sich darüber hinaus eine Strafanzeige letztlich doch nicht vermeiden lassen wird."
http://de.zisska.de/aktuelles

Sogar der sonst so nibelungentreu zu Schauer stehende Verband Deutscher Antiquare sah sich daraufhin genötigt, Konsequenzen zu ziehen und die Mitgliedschaft Schauers ruhen zu lassen:

http://www.boersenblatt.net/803406/template/bb_tpl_antiquariat/

Zur Causa Girolamini:
http://archiv.twoday.net/search?q=girolamini

Biblioteca dei Girolamini Napoli IV

http://www.pcwelt.de/news/Deutsches_Gericht_erzwingt_Herausgabe_von_Forums-Namen-Datenschutz-8782517.html

Zwei sich beleidigt fühlende Beamte haben zu einer Redaktionsdurchsuchung in Darmstadt beim "Echo" Anlass gegeben. Eine Verhältnismäßigkeit sehe ich nicht.

"Die Staatsanwaltschaft argumentierte dagegen, Onlinekommentare seien nicht von der Pressefreiheit geschützt, da diese von der Redaktion nicht bearbeitet würden." Das ist Schwachsinn.

Via
http://ra-melchior.blog.de/2014/06/26/zwei-beleidigte-beamte-frau-streisand-18738138/

Der Sammelband (u.a. Beiträge von Klimpel und Kreutzer) ist online:

https://www.rtr.at/de/foe/NKRF_Studien_2014/Gemeinn%C3%BCtzige_Medien-Archive_2014.pdf

Via
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=32662

Siehe auch
http://futurezone.at/digital-life/online-medienarchive-urheberrechtssituation-schwierig/72.172.087

http://www.bibliotheksrecht.de/2014/06/25/bibliotheksgesetz-rheinland-pfalz-erste-beratung-18732965/

§ 8 sieht vor: "Bibliotheken dürfen zur Erschließung und Verzeichnung ihrer Bestände personenbezogene Daten verarbeiten und über öffentliche Netze zur Verfügung stellen. Soweit es sich dabei um Nachlässe und anderes nicht veröffentlichtes Material handelt, finden die Vorschriften des Landesarchivgesetzes entsprechende Anwendung. Im Übrigen gilt das Landesdatenschutzgesetz."

Zur Datenschutzklausel siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/565878269/

§ 5 Abs. 1: " Historisch und kulturell bedeutsame Bestände in den Bibliotheken sind im Rahmen der finanziellen und personellen Möglichkeiten durch sachgereohte Aufbewahrung und Erschließung sowie durch geeignete Maßnahmen insbesondere der Konservierung,Restaurierung und Digitalisierung zu schützen, zu bewahren und für den öffentlichen Gebrauch und zukünftige Generationen zu erhalten. im Übrigen gilt das Denkmalschutzgesetz."

Peinlich: Die Relativierung "im Rahmen der finanziellen und personellen Möglichkeiten".

Der Abs. 2 zum Belegexemplarrecht überzeugt mich nicht, siehe auch

http://archiv.twoday.net/search?q=belegexemplar
http://archiv.twoday.net/stories/97060726/

http://www.tagesspiegel.de/wissen/plagiate-in-der-wissenschaft-aus-dem-bestand-entfernen-eine-bibliotheksdirektorin-widerspricht/7440060-2.html

Das ist überwiegend Konsens der Bibliotheken. Diskutiert wird auch auf INETBIB, wo nicht nur ich Steinhauer widersprochen habe, der aus datenschutzrechtlichen Gründen eine Kennzeichnung ablehnt.

http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg53357.html

http://universaar.uni-saarland.de/monographien/volltexte/2014/120/pdf/BognerLeber_neunPlusEins.pdf

Der Beitrag von Nine Miedema behandelt sein Thema - Nibelungenlied und Niederlande - nur mäßig aufschlussreich.

Via
http://vifabenelux.wordpress.com/2014/06/25/frei-im-web-neun-plus-eins-literarische-beziehungen-zwischen-deutschland-und-seinen-nachbarn/


In den Niederlanden sollte der Fund einer angeblichen jüdischen Mikwe (Ritualbad) durch die gefälschte Zeichnung einer Menora (siebenarmiger Leuchter) abgesichert werden. Den Skandal dokumentiert Schreg:

http://archaeologik.blogspot.de/2014/06/der-mikwenskandal-von-venlo-archaologie.html

Ob eine 1991 in Schwäbisch Gmünd gefundene Anlage eine Mikwe war oder nicht, wird man dagegen auf absehbare Zeit nicht wissen können, da man in unverantwortlicher Weise es versäumt hat, die Befunde genau zu untersuchen. Auch die damalige Rolle des verdienten, inzwischen verstorbenen Gmünder Bauhistorikers Theodor Zanek, dessen deutlich Rechtsaußen-Gesinnung niemandem entgangen ist, der ihn näher kannte, wird wohl nicht zu klären sein. Siehe

http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/1505/2/Graf_Zur_Topographie_der_Reichsstadt_Schwaebisch_Gmuend_Teil_2_2002.pdf

Foto:
http://www.bauforschung-bw.de/objekt/id/111210419249/weitere-seite/2/wohnhaus-in-73525-schwaebisch-gmuend/

STADTVERWALTUNG ZWICKAU
Medieninfo Nr. 230 vom 25. Juni 2014
---------------------------------------------------

Das Kulturamt informiert:
STADTARCHIV ÖFFNET WIEDER

Am 1. Juli 2014 kann das Stadtarchiv in der Lessingstraße nach über einjähriger Schließzeit wieder von der Öffentlichkeit genutzt werden. Die Einrichtung musste am 1. Juni 2013 aufgrund statischer Probleme geschlossen werden. Die Ursache für diesen gravierenden Schritt waren statische Probleme.

Um den Magazinbereich zu entlasten, wurden nun Teile des Archiv- und Bibliotheksgutes aus der Lessingstraße 1 ausgelagert. Mit dem Einbau einer Raumluftbefeuchtungsanlage in das bereits vom Stadtarchiv genutzte Objekt im Stadtteil Eckersbach wurde eine sachgerechte Unterbringung des Archivgutes möglich. Die Bau- und Planungskosten belaufen sich auf 60.500 Euro, die Umzugskosten auf 4.600 €. Zusätzliche Mietkosten entstehen für das Objekt keine.

Perspektivisch kann das Problem der Überlastung nur mit dem Umzug gelöst werden. Da die Bestände des Archivs und der Ratsschulbibliothek stetig wachsen, würden sie in einigen Jahren wieder zur Überlastung führen. Deshalb stellt die Auslagerung nur eine Zwischenlösung dar, bis für das Stadtarchiv ein neues Domizil gefunden wurde. Hierfür gibt es jedoch momentan keine verbindlichen Planungen.

Ab Dienstag, dem 1. Juli gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten (Dienstag von 8 bis 18 Uhr, Mittwoch und Donnerstag von 8 bis 16 Uhr sowie Freitag von 8 bis 12 Uhr; zwischen 11.30 und 13 Uhr ist keine Kassenzeit) Da durch die Auslagerung nicht mehr alle Bestände uneingeschränkt zugänglich sind, bitten die Mitarbeiter des Stadtarchivs die Besucher um vorherige Anmeldung und Terminvereinbarung (Tel.: 0375 834105 oder 834702, E-Mail: stadtarchiv@zwickau.de).

Wilfried Seibicke legte mit seinem Historischen Deutschen Vornamenbuch ein Standardwerk vor, das aber bei näherem Hinsehen das ganze Elend der Etikettierung von Vornamen als Heiligennamen offenbart.

Bei Heimo wird in Bd. 2 (1998), S. 319 der hl. Haimo Bischof von Halberstadt genannt, obwohl es sicher so gut wie keinen Kult dieses Heiligen gab, eine Benennung nach dem Heiligen also so gut wie unwahrscheinlich ist. Umgekehrt wird bei Hariolf (S. 285) nur auf die germanische Herkunft (HER+WOLF) hingewiesen (Belege ab 1929 in Stuttgart). Wer in der Umgebung von Ellwangen aufgewachsen ist weiß aber, dass dort der hl. Hariolf als Klostergründer verehrt wird. Bei der Eingabe von Hariolf bei Google erscheint an erster Stelle die Wikipedia mit dem Eintrag zu St. Hariolf. Bei einigen Namensträgern ist der Bezug zu Ellwangen schon in der Trefferliste ersichtlich.

http://www.e-codices.unifr.ch/de/list/all/LastUpdate

U.a. die beiden ältesten Bürgerbücher von Fribourg 1341-1769.

Sind auf dem unidentifizierten Wappen auf

http://www.e-codices.unifr.ch/de/snm/LM001314/5v/x-large

gekreuzte Mohnstengel zu sehen?


Mehr bei RA Stadler:

http://www.internet-law.de/2014/06/verlage-wollen-das-leistungsschutzrecht-auch-mit-hilfe-des-kartellamts-durchsetzen.html

Update:
http://www.zeit.de/digital/internet/2014-06/vg-media-google-klage-leistungsschutzrecht-till-kreutzer

Falk Eisermann ist skeptisch:

http://www.listserv.dfn.de/cgi-bin/wa?A2=ind1406&L=incunabula-l&T=0&P=1467


Nachweise im KVK (mit Worldcat)
Mit Sternchen gekennzeichnete Nachweise stammen aus folgenden Quellen
Artlibraries
http://artlibraries.net/
Landesbehörden NRW
http://bvlb.nrw.de/webopac/index.asp
Library of Congress
http://catalog.loc.gov/
Stadtarchiv Bozen
http://www.gemeinde.bozen.it/cultura_context.jsp?ID_LINK=1067&area=48

INLAND (74)

Deutsche Nationalbibliothek (2)

Frankfurt
Leipzig

Universitätsbibliotheken (43)

Amberg
Augsburg
Bamberg
Berlin, Evangelische
Berlin, HU
Berlin, Künste
Berlin, TU
Bielefeld
Bremen
Chemnitz
Dresden
Duisburg
*Duisburg, FHöV
Düsseldorf, FH
Erlangen-Nürnberg
Freiberg
Freiburg (PH)
Fulda
Gießen
Göttingen
Hagen, Fernuni
Hagen, FH Südwestfalen
Halle
Hamburg
Hamburg, Angewandte
Hamburg, TU
Hannover, Hochschule
Hannover, Schwitters-Forum
Heidelberg
Ilmenau
Jena
Kassel
Kiel
Magdeburg
Mainz
Marburg
Münster
Stuttgart
Tübingen
Ulm
Wiesbaden
Wilhelmshaven
Wuppertal

Universitäre Institutsbibliotheken (2)

Münster, ITM-Recht
Tübingen, Brechtbau

Landesbibliotheken und wissenschaftliche Stadtbibliotheken (8)

Aschaffenburg, HofB
Berlin, ZLB (2)
Chemnitz
Mainz
München, SB
Stuttgart
Worms

Spezialbibliotheken (19)

Archivwesen (5)

Bonn, Universitätsarchiv
Bundesarchiv
München, Stadtarchiv
Münster, Universitätsarchiv
Siegburg, Kreisarchiv

Öffentliche Verwaltung, Justiz (6)

*Düsseldorf Gesundheitsministerium
Freiburg, MPI Ausländisches
Hannover, Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft
Heidelberg, MPI Ausländisches
Karlsruhe, BGH
München, MPI Innovation

Museen (1)

*Bonn, Kunst- und Ausstellungshalle

Sonstige (7)

Berlin, Bildungsgeschichtliche Forschung
Berlin, Friedrich-Ebert-Stiftung
Berlin, Zentrum Altersfragen
Braunschweig, Physikalisch-Technische Bundesanstalt
Köln, Leibniz Institute for the Social Sciences GESIS
Riesa, Berufsakademie
Würzburg, Diözesanbibliothek

AUSLAND (4)

UB Basel
UB St. Gallen
*Library of Congress
*Stadtarchiv Bozen

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=urheberrechtsfibel

http://dhd-blog.org/?p=3668

http://musingsaboutlibrarianship.blogspot.de/2014/06/8-surprising-things-i-learnt-about.html#.U6iNMvl_uK8

http://matriken.graz-seckau.at/

Via
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=32623

grazseckau

http://www.change.org/en-GB/petitions/the-university-of-london-save-the-warburg-institute

http://archiv.twoday.net/search?q=warburg

Update: http://www.independent.co.uk/arts-entertainment/books/news/high-court-to-decide-the-fate-of-the-warburg-institutes-historic-library-9560670.html

Ich selbst bin natürlich weit davon entfernt, stets Überschriften fehlerfrei zu gestalten, aber es spricht nicht für die Fehlerkultur der österreichischen Bibliothekare, dass sie Pauser bis jetzt nicht auf seinen Lapsus hingewiesen haben:

http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=32625

Der Hinweis selbst ist natürlich höchst schätzenswert.

http://www.volkskundemuseum.at/ozv_jahrgange

Einsehbar sind:

Zeitschrift für öster­rei­chi­sche Volkskunde 1/1895-24/1918
Wiener Zeitschrift für Volkskunde 25/1919-49/1944
Öster­rei­chi­sche Zeitschrift für Volkskunde 1/1947-65/2011

Meines Wissens beteiligen sich Museen ganz selten an der Buch- und Zeitschriftendigitalisierung, weshalb die Bibliothek des Österreichischen Museums für Volkskunde besonders zu loben ist.


https://www.findbuch.at/de/oesterreich.html

Auf Findbuch.at sind auch digitalisierte Adressbücher zu finden.

Via
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=32628

http://blog.christian-hufgard.de/lizenzgebuehrforderung_fuer_foto_unter_cc-lizenz-2014-06-21

Die Abmahnung betrifft einen Fall, bei dem ein Nutzer von einem anklickbaren Vorschaubild auf eine Seite (auf dem gleichen Server!) mit Lizenzangaben weitergeleitet hat. Die Wikipedia-Projekte verfahren in der Regel auch so (wenngleich in der norwegischen Wikipedia eine andere Praxis verbreitet ist, z.B.

https://no.wikipedia.org/wiki/Oslo )

Das LG München betonte 2011 für die GNU FDL (und in einem Obiter dictum auch für CC), die Angaben müssten direkt am Bild stehen:

http://bilderklau.lucan.de/blog/wp-content/uploads/2012/04/LG-M%C3%BCnchen-I-37-O-9798-11-Endurteil.pdf

Befinden sich die Lizenzangaben auf einem fremden Server, ist meines Erachtens § 95c UrhG verletzt.

Empfehlenswert und im Sinne des Urhebers ist es, wenn die Angaben direkt am Bild stehen. Auch bei einem direkten Hinweis (z.B. (c) oder Lizenzangaben) auf die verlinkte Seite sollte den Anforderungen der Lizenz Genüge getan sein. Ohne einen solchen Hinweis sehen diejenigen, die nicht auf die Idee kommen, auf das Bild zu klicken, die Lizenzangaben aber nicht.

Angesichts der dominanten Stellung der Wikipedia sprechen gute Gründe dafür, dass sich der Nutzer auf eine gängige, also offenbar angemessene Praxis im Sinne der Lizenzbestimmung ("die Urheberschaft oder Rechtsinhaberschaft in einer der von Ihnen vorgenommenen Nutzung angemessenen Form anerkennen") berufen kann.

osloscreen Verbreitet mit einer Schwachsinns-Lizenz:

"I, the copyright holder of this work, hereby publish it under the following license:
BSD wordmark.svg Copyright The author
Redistribution and use in source and binary forms, with or without modification, are permitted provided that the following conditions are met:

Redistributions of source code must retain the above copyright notice, this list of conditions and the following disclaimer.
Redistributions in binary form must reproduce the above copyright notice, this list of conditions and the following disclaimer in the documentation and/or other materials provided with the distribution.
Neither the name of The author nor the names of its contributors may be used to endorse or promote products derived from this software without specific prior written permission.
THIS SOFTWARE IS PROVIDED BY THE AUTHOR AND CONTRIBUTORS "AS IS" AND ANY EXPRESS OR IMPLIED WARRANTIES, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, THE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE ARE DISCLAIMED. IN NO EVENT SHALL THE AUTHOR AND CONTRIBUTORS BE LIABLE FOR ANY DIRECT, INDIRECT, INCIDENTAL, SPECIAL, EXEMPLARY, OR CONSEQUENTIAL DAMAGES (INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, PROCUREMENT OF SUBSTITUTE GOODS OR SERVICES; LOSS OF USE, DATA, OR PROFITS; OR BUSINESS INTERRUPTION) HOWEVER CAUSED AND ON ANY THEORY OF LIABILITY, WHETHER IN CONTRACT, STRICT LIABILITY, OR TORT (INCLUDING NEGLIGENCE OR OTHERWISE) ARISING IN ANY WAY OUT OF THE USE OF THIS SOFTWARE, EVEN IF ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGE."

http://dati.acs.beniculturali.it/PrimaGuerraMondiale/

Via
http://bibliostoria.wordpress.com/2014/06/23/prima-guerra-mondiale-archivio-fotografico/

Leider mit Wasserzeichen.


Überwiegend kurze Ausschnitte aus Filmen präsentiert:

http://www.koeln-im-film.de/filme-sehen.html

Via Vöbblog

Quelle: https://www.facebook.com/vorsichtbuch?ref=stream

Facebooks Einbettungscode funktioniert in Archivalia nicht. Ich weiß nicht, ob ein Gericht wirklich der Ansicht wäre, dass keine Zustimmung des Urhebers vorliegt, wenn aus technischen Gründen die Einbettung durch IMG SRC ohne Einbettungscode simuliert wird und die Quelle (als der Facebook-Stream) angegeben wird. Sobald das Bild von Facebook verschwindet, verschwindet es auch hier. Die weiteren Funktionen des Einbettungscodes sind ja nur im Interesse Facebooks, sodass es zweifelhaft ist, ob sich der Urheber bei einer Abmahnung darauf berufen könnte.

Ulrich Herb wertet das DOAJ in einer verdienstvollen Artikelserie bezüglich Lizenzfragen aus.

http://www.scinoptica.com/pages/topics/numbers-and-shares-of-open-access-journals-from-all-disciplines-and-sociological-open-access-journals-using-creative-commons-licenses.php

http://archiv.twoday.net/stories/894831557/#894831808

Zwei Handy-Fotos von SS. IV Coronati (damals OSB) von meinem Rom-Aufenthalt. Weiterführende Hinweise bei Götze 2009:

http://books.google.de/books?id=hdRLn75f_dQC&pg=PA62



Coronati kalender 1

Weitere Bände der Wickiana sind online.



http://www.e-manuscripta.ch/zuz/content/pageview/878972

http://erbloggtes.wordpress.com/2014/06/20/eigenplagiate-jakob-augstein-marc-jan-eumann-frank-schirrmacher/

Archivalia - siehe http://archiv.twoday.net/stories/444870012/ - wird zitiert.

Die Unesco hat das Kloster Corvey im westfälischen Höxter zum Weltkulturerbe ernannt.

http://www.sueddeutsche.de/reise/ernennung-der-unesco-westfaelisches-kloster-corvey-wird-weltkulturerbe-1.2009894

Was hatten die Projektverantwortlichen den Mund voll genommen, als es darum ging, die Virtuelle Bibliothek Corvey anzukündigen.

http://nova-corbeia.uni-paderborn.de/

http://archiv.twoday.net/stories/19457521/

Seit 2011 gibt es nur wenige Handschriften zu sehen. Die Uni Paderborn sollte sich schämen, dass bei den Platzhaltern seit 2011 unverändert steht: "Digitalisat in Kürze vorhanden". Wenn in Ostwestfalen Kürze Jahre oder womöglich Jahrzehnte meint, dann und nur dann ist das keine dicke fette Lüge. Es ist zu vermuten, dass die hartleibigen Ignoranten, die öffentliche Fördergelder en masse für eine Mini-Präsentation eingesackt haben, auch der Welterbetitel nicht weiter beeindruckt.

Corvey Westwerk Foto: Karl-Heinz Meurer (Charlie1965nrw at de.wikipedia) CC-BY-SA

Urban Küsters: Marken der Gewissheit. Urkundlichkeit und Zeichenwahrnehmung in mittelalterlicher Literatur. Düsseldorf: Düsseldorf University Press 2012. 885 S. mit SW-Abbildungen. EUR 79,90.

Inhaltsverzeichnis:
http://d-nb.info/1020735740/04

Die Düsseldorfer Habilitationsschrift auf dem Stand von 2006 stammt von einem Autor, der in seiner von den Rezensenten positiv aufgenommenen Dissertation "Der verschlossene Garten" (1985) und in seinem Beitrag zur Hirsau-Festschrift 1991 (über die Frauenklöster der Hirsauer Reform) die Forschung zu hochmittelalterlichen Frauenklöstern erheblich gefördert hat. Als Germanist hatte er sich intensiv in die historischen Quellen eingearbeitet. Um interdisziplinäre Zusammenführung von geschichtswissenschaftlichen, rechtshistorischen und germanistischen Forschungsergebnissen geht es Küsters in dem zu besprechenden allzu voluminösen Buch. Er will das mittelalterliche Wahrheitsproblem aus pragmatisch-semiotischer Sicht beleuchten, indem er nach der "Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit von Formen, Zeichen und Sinnen im Spannungsfeld traditionaler und 'moderner' Versicherungs- und Beweisverfahren" fragt (S. 24).

Ein solches Buch ohne jegliches Register und ohne abschließende Zusammenfassung ist schlicht und einfach eine Zumutung. Einer schlechten Praxis folgend müssen Passagen der Einleitung eine Zusammenfassung ersetzen (S. 38f., 43-46). Präzise aufzuschreiben, was denn nun bei dem riesigen Unternehmen herausgekommen ist, liegt Küsters nicht. Aber gerade der Materialreichtum des Werks, das unterschiedlichste Kontexte behandelt, verlangt nach Orientierung und Hilfestellung.

Die ersten fünf Kapitel stellen eine eigene Monographie zur Entwicklung der Schriftlichkeit und des Urkundenwesens (einschließlich der Beweisproblematik) im Hochmittelalter dar. Über das Resümee der Forschungsliteratur gehen die Abschnitte hinaus, bei denen ein Zusammenhang zwischen zeitgenössischem Diskurs zur Theorie des Sehens (v.a. anhand der Optik Witelos) und der Urkundenkritik hergestellt wird (Kapitel 2 und 4.6).

Die interpretierenden Teile - Kapitel 5 bis 10 - befassen sich mit einem breiten, überwiegend deutschsprachigen, aber auch lateinischen Quellenkorpus. Der Schwerpunkt liegt auf dem 12./13. Jahrhundert, nur in Kapitel 6, das sich "Herzensurkunden und Einschreibungen der Gottesliebe in Mystik und Legende" widmet, wird in das 14., bei Bernardino von Siena sogar in das 15. Jahrhundert ausgegriffen. Eine historische Entwicklung herauszuarbeiten war offenkundig nicht das Ziel Küsters, dem es stattdessen um Variationen rund um die Motivik des Schreibens in einer für die Ausformung der Schriftlichkeit wichtigen Epoche ging.

Sehr umfangreich werden Gottfrieds Tristan und weitere Tristan-Dichtungen sowie Werke von Konrad von Würzburg und Rudolf von Ems behandelt. Küsters fördert erstaunliche Textbelege zu niveauvollen Reflexionen über Schriftlichkeit, dingliche Zeichen und Beweisverfahren zu Tage. Küsters Interpretationen wirken auf mich, da mir die Bezugnahme zu übergreifenden Fragestellungen fehlt (es gibt auch viel zu wenig Querverweise), etwas deskriptiv, sind aber bei der Erschließung der Texte ohne Zweifel hilfreich.

Angesichts der enormen Breite des Themas verwundert es nicht, dass Küsters nicht immer auf dem neuesten Forschungsstand ist. Veraltet ist etwa die Literatur zu Bernardino von Siena und dem Trigramm IHS. Wenn die Encyclopedia Bernardiana mit dem Iconografia-Band von 1981 vielleicht nicht erreichbar war, so hätte doch die grundlegende Studie von Longpré im AFH 1935 herangezogen werden müssen. Ebenso veraltet sind die Angaben zur Ursula-Archäologie S. 311, die sich auf Levison 1928 stützt. Die genannte Sigmaringer Handschrift ist leider seit langem verschollen (aber Thema einer Monographie von Monica Sinderhauf 1996). Zu den mittelalterlichen Reliquiengrabungen gibt es moderne Literatur (z.B. von Ute Verstegen).

S. 324 zitiert Küsters einen mystischen Traktat aus einer Handschrift des 15. Jahrhunderts nach Spamer mit falscher bibliographischer Angabe ("Texte aus der Mystik" statt "Texte aus der deutschen Mystik") und ohne realisiert zu haben, dass es sich um den früher Meister Eckhart zugeschriebenen Traktat "Von abescheidenheit" handelt, der in der Eckhart-Werkausgabe kritisch ediert vorliegt.

Ärgerlich sind Schlampigkeiten wie S. 325 das Zitat: Villinger Chronik. Hg. von H. Glatz, Stuttgart 1850 (Publication des Literarischen Vereins Nr. 151). Korrekt ist daran nur der Nachname des Autors, der Verlagsort und die Nummer der Reihe.

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/glatz1881

Leider ist das Buch sehr kärglich mit schlechten Schwarzweißabbildungen illustriert.

Trotz ihrer Mängel verdient Küsters Arbeit die Beachtung von Schriftlichkeits-Forschung, Diplomatik, Epigraphik (Inschriften-Motivik!), Rechtsgeschichte und auch Erzählforschung (Schrift-Motivik!) - keine erschöpfende Aufzählung! Leider scheint der wenig prominente Verlag die Rezeption der Arbeit zu behindern. Mir ist noch keine Rezension des Buchs bekannt geworden, und laut KVK ist es auch nicht sonderlich gut in wissenschaftlichen Bibliotheken verbreitet. Küsters Dissertation von 1985 ist im HBZ-Verbund mit 20 Exemplaren präsent, die Habilitation mit ganzen sechs! Die von mir schon öfter beobachtete "Krise der Monographie" lässt mich einmal mehr zur Schlussfolgerung gelangen, dass eine solche Studie auf einem Open-Access-Hochschulschriftenserver erheblich besser aufgehoben wäre. Da der Autor den Leser bei der Erschließung des gewaltigen Stoffs allein lässt, wäre die Möglichkeit einer Volltextsuche dringend erforderlich.


 

twoday.net AGB

xml version of this page

powered by Antville powered by Helma