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http://archiv.twoday.net/stories/453143519/ (August 2013) schrieb ich, dass das geplante Open-Access-Mega-Journal "Open Library of Humanities" auch nicht-englische Beiträge aufnehmen würde. Ich bezog mich auf Interview-Aussagen von Caroline Edwards:

"Es sind einige Herausgeber von Zeitschriften auf der Suche nach einer größeren Verbreitungsmöglichkeit ihrer Artikel zu uns gekommen, die nicht auf Englisch publizieren. Sie waren sehr besorgt darüber, dass Englisch die lingua franca auch in den Humanities wird, ähnlich wie in den Naturwissenschaften. Wir suchen nun nach Möglichkeiten, wie wir diesen Zeitschriften einen Platz bieten können. Vielleicht gibt es Möglichkeiten Artikel zu übersetzen, Abstracts, Titel etc. werden natürlich auf Englisch sein.

Ich persönlich arbeite mit deutscher Philosophie, und denke mir: Wenn etwas auf Deutsch erscheint, möchte ich das wissen. Auch wenn mein Deutsch nicht so gut sein sollte, will ich darauf zugreifen können, es vielleicht selbst übersetzen oder von jemand anderem übersetzen lassen. Deshalb ist es essenziell, dass wir Artikel in einer Vielzahl an Sprachen veröffentlichen. "

Immer wieder beklage ich die mangelnde Berücksichtigung der Sprachbarriere der Wissenschaft bei Open Access:

http://archiv.twoday.net/stories/1022388825/

Artikel können eingereicht werden:

https://oaopenaccess.wordpress.com/2015/01/30/open-library-of-humanities-update-part-1-now-accepting-submissions-religious-studies-and-theology-editors-in-place/

ABER es heißt jetzt auf

https://submit.openlibhums.org/about/submissions

Submissions must be made in English.

Darauf haben wir so lange gewartet? Nach dem ganzen hohlen Gelaber über die Wichtigkeit nicht-.englischer Forschung nun das?? WTF!!!

Update: I appreciate the changing of the policy! See comment.


http://www.nomos-shop.de/leuchtturm.aspx?toc=335

"ZB MED digitalisiert auf Ihren Wunsch aus den eigenen und gegebenenfalls auch aus anderen Beständen. Wenn urheberrechtlich möglich, werden die Titel in unseren Digitalen Sammlungen online gestellt und so weltweit und kostenlos zugänglich gemacht.

Je nach Umfang, Zweck und Art der Digitalisierung führen wir diese ZB MED-Dienstleistung entweder kostenlos oder gegen Bezahlung durch. Es ist auch - in Absprache mit uns - möglich, Geldbeiträge zu spenden. Sie erhalten dann von uns eine Spendenquittung. "

http://www.zbmed.de/recherchieren/digitale-sammlungen/wunschdigitalisate-aus-zb-med-bestand/

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/434207182/

http://francofil.hypotheses.org/3129

http://monasterium.net/mom/DE-GAUnivGoet/archive

Der Handschriftencensus hat davon nichts mitbekommen:

http://www.handschriftencensus.de/hss/Goettingen

http://gartentexte-digital.ub.tu-berlin.de/gaertnerbiographien.php

Was soll das ohne Nutzung der GND?

http://www.br.de/unternehmen/inhalt/geschichte-des-br/bestaende-digital-halbjahresprogramme-100.html

http://amuc.hypotheses.org/854

Natürlich überwiegend INTERN!

Erfreulich!

http://digital.staatsbibliothek-berlin.de/features-und-hilfe/verlinken-und-zitieren/

Andere schreiben die URL offen sichtbar hin, in Berlin muss man wissen, dass man den Schraubenzieher anklicken muss.

http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/SBB0001642500000002

(Man sieht das Exlibris des Wilhelm von Zell 1515)

Meint Michelle van der Veen:

https://museumsglueck.wordpress.com/2015/01/27/museumselfies/

Stimmt! Lesenswert auch die Kommentare z.B.

"Wenn ich weiter darüber nachdenke, dann bin ich auch wieder direkt bei meinem Thema “Pressebilder” angekommen: Warum gibt es auf Homepages von Museen Presseseiten mit Passwörtern? (https://kulturundkunst.wordpress.com/2014/12/12/seminar-grundlagen-pressearbeit/)

Fotos und Bilder… ein Thema, das mich mehr und mehr nervt. Ich würde viel mehr Fotos aus Museen posten, viel mehr darüber schreiben, aber oft sind mir die Hände gebunden. Ich gucke mir sehr viele Ausstellungen an, auf meinem Blog landet nur ein Bruchteil – oft: weil ich die Fotos nicht verwenden darf.

Schade, für Blogger und die Museen. Kostengünstigere Werbung für eine Kultureinrichtung kann es doch nicht geben. Mich macht es oft traurig. "

Siehe dazu auch:

http://archiv.twoday.net/stories/1022375764/
http://archiv.twoday.net/stories/565878174/
http://archiv.twoday.net/stories/156263260/
http://archiv.twoday.net/stories/5405864
https://books.google.de/books?id=XFAsAAvJYncC&pg=PA429 (Müller 2007)
Winfried Bullinger: Kunstwerke in Museen – Die klippenreiche Bildauswertung, in: Festschrift für Peter Raue, 2006

Self-portrait by Karel Dujardin, c. 1662 https://creativecommons.org/licenses/by-nd/2.0/

Obwohl ich der Main-Post eine Mail zu meinem Beitrag

http://archiv.twoday.net/stories/1022384791/

geschickt hatte, ist diese nicht bei Mathias Wiedemann gelandet, der beim Googeln auf meinen Blogeintrag stieß und nun endlich die Brisanz erkannte. Heute erschienen von ihm drei Artikel in der Main-Post:

Museum Otto Schäfer: Ministerium prüft Bücher
http://www.mainpost.de/regional/franken/Mosaik;art1727,8550072

Auszüge:

„Spitzenstücke aus der Schweinfurter Bibliothek Otto Schäfer verscherbelt“ – ein Internetartikel mit dieser Überschrift sorgt derzeit in der Fachwelt für Furore, von der größeren Öffentlichkeit ist er bislang unbemerkt geblieben. [...]

Publik gemacht hat den Vorfall der Historiker und Archivar Klaus Graf auf mehreren Internetplattformen für Historiker und Bibliothekare. Graf ist Geschäftsführer des Archivs der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen. Er war auf einen neuen Eintrag im Portal „Kulturgutschutz Deutschland“ gestoßen. [...]

Weder Otto G. Schäfer noch der Händler wollen die Vorgänge unter Verweis auf juristische Aspekte derzeit kommentieren. Nach Auskunft der Bayerischen Staatsbibliothek ist das Konvolut inzwischen aus Hamburg zurück in Schweinfurt. „Damit sind wieder wir zuständig“, sagt Ludwig Unger, Pressesprecher des Bayerischen Kultusministeriums. Das Ministerium lasse derzeit durch Experten prüfen, ob die Bücher aus Schweinfurt auch in die bayerische Kulturgut-Schutzliste aufgenommen werden. Er rechnet mit einer Entscheidung noch im Februar.

Der Verkauf als solcher wäre damit freilich nicht gestoppt.


2. Artikel

Besonders bedeutsame Bücher
Kunstverkauf: Sind 194 Bücher der Sammlung Otto Schäfer national wertvolles Kulturgut? Hamburg sagt: Ja. Bayern prüft noch.
http://www.mainpost.de/regional/franken/Besonders-bedeutsame-Buecher;art1727,8550032

Im Trägerverein des Museums ist auch die Stadt Schweinfurt vertreten. In der Mitgliederversammlung, so Pressesprecherin Anna Barbara Keck, sei zwar von Verkaufsabsichten die Rede gewesen, es habe aber keine näheren Informationen über Art und Umfang gegeben. Von diesem konkreten Verkauf wisse die Stadt seit Anfang Januar. Am 20. Januar sei auf Anfrage aus der Bayerischen Staatsbibliothek die Auskunft gekommen, das Konvolut enthalte keine wesentlichen Unikate, einer Ausfuhr stehe nichts im Wege. Oberbürgermeister Sebastian Remelé habe daraufhin Otto G. Schäfer gebeten, seine Beweggründe in einem Gespräch darzulegen. Das Gespräch habe bisher aber noch nicht stattgefunden.

Ich hatte der Pressestelle der Stadt Schweinfurt am 7. Januar einen Link mit meinem Beitrag zugeleitet und im Betreff "Mit der Bitte um Stellungnahme" geschrieben - keinerlei Reaktion!

1987 und 1988 hat Otto Schäfer in Ausstellungen im Germanischen Nationalmuseum Nürnberg und in der Bayerischen Staatsbibliothek seine Schätze einer großen Öffentlichkeit vorgestellt. Titel: „Fünf Jahrhunderte Buchillustration – Meisterwerke der Buchgraphik aus der Bibliothek Otto Schäfer“. 1992/1993 folgte „Europäische Einbandkunst aus sechs Jahrhunderten“ in Schweinfurt, zu sehen im Museum, das damals noch Bibliothek Otto Schäfer hieß. Zu beiden Ausstellungen kamen opulente Kataloge heraus. Vergleicht man nun die Verkaufsliste – die in den Akten der Freien und Hansestadt Hamburg einsehbar ist und die Graf ins Internet gestellt hat – mit beiden Katalogen, finden sich rund 40 Übereinstimmungen.

Unter den verkauften Büchern ist etwa eine Ausgabe der Fabeln des Aesop, gedruckt von Johann Zainer in Ulm um 1476. Über dieses Buch schrieb Otto Schäfer 1976 selbst: „Dieses Buch gehört zu der Art . . ., die man nehmen muss, auch wenn einige Seiten fehlen. Meines Wissens gibt es nur noch zehn Exemplare des Ulmer Aesop, und es ist unwahrscheinlich, daß mir jemals noch ein Exemplar angeboten wird. (Es gibt nur ein einziges in den Vereinigten Staaten).“

Ein weiteres Spitzenstück ist das Beutelbuch der Katharina Röder von Rodeneck, eine Gebetbuch-Handschrift nach 1540, deren Einband in einen Beutel mündet, den man am Gürtel befestigen konnte. Im Katalog steht dazu: „1982 von Frau Ida Schäfer für ihren Mann zum 70. Geburtstag erworben“.

Über den Grund des Verkaufs gibt es keinerlei Angaben. Otto G. Schäfer äußert sich mit Blick auf juristische Aspekte nicht zu dem Vorgang. Bekannt ist, dass die Sammlung immer wieder Verkäufe getätigt hat, um Ankäufe zu finanzieren oder andere Sammlungsteile halten zu können.


3. Artikel - ein sehr kurzer Kommentar:

Nicht sehr partnerschaftlich
http://www.mainpost.de/regional/franken/Standpunkt-Nicht-sehr-partnerschaftlich;art1727,8550077

Auszug:

Vom Museum selbst gibt es bislang keinerlei Informationen dazu. Nicht für die Presse und offenbar auch nicht für die Stadt Schweinfurt, die seit Jahrzehnten auf vielen Ebenen ein wichtiger Partner des Museums ist. Bei der Stadt gibt man sich vorläufig noch abwartend und ruhig. Ein Gespräch stehe noch aus. Als besonders partnerschaftlich dürfte man das gelinde gesagt diskrete Vorgehen von Otto G. Schäfer allerdings nicht empfunden haben.

http://www.burgerbe.de/2015/01/29/schloesser-kaufen-in-italien-liegt-im-trend-22119/

http://djgd.hypotheses.org/532

https://blogs.hu-berlin.de/fupush/2014/12/social_annotation/

Auf die für die Handschriftenforschung wichtigen Datenbanken weist hin:

https://bibliostoria.wordpress.com/2015/01/30/studio-del-libro-antico-e-del-manoscritto-strumenti-utili-dallinstitut-de-recherche-et-dhistoire-des-textes/

http://notizen.duslaw.de/amtsgericht-koeln-verwirft-veroeffentlichungsentgelt-fuer-bilanzveroeffentlichung-im-bundesanzeiger/

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ag_koeln/j2014/142_C_639_12_Urteil_20141013.html

"Es ist anerkannt, dass Tarife und sonstige Entgeltregelungen von Unternehmen mit Monopolstellung, die mittels eines privatrechtlich ausgestalteten Benutzungsverhältnisses Leistungen anbieten, auf deren Inanspruchnahme der andere Vertragsteil angewiesen ist, nach billigem Ermessen festgesetzt werden müssen und die Billigkeitskontrolle in entsprechender Anwendung des § 315 BGB zu erfolgen hat (BGH NJW-RR 2006, 133-135 m.w.N.). Die Notwendigkeit einer Billigkeitskontrolle in solchen Fällen findet ihre Rechtfertigung darin, dass der Kunde, der auf die Inanspruchnahme dieser Leistungen angewiesen ist, einem Kontrahierungszwang unterliegt und er keine andere Wahl hat, als sich mit der durch einseitige Leistungsbestimmung zustande gekommenen Preisgestaltung des (Monopol-)Unternehmens einverstanden zu erklären. Die Heranziehung des § 315 BGB zur Prüfung der Angemessenheit der Konditionen derartiger Verträge ist in diesen Fällen die gebotene Kompensation für die Einschränkung der Vertragsfreiheit.
11

Diese insbesondere für den Bereich der Daseinsvorsorge entwickelten und auf staatlich regulierte Entgeltregelungen von Versorgungsunternehmen anwendbaren Grundsätze sind auch im vorliegenden Fall anwendbar. Zwar bietet die Klägerin keine Leistungen der Daseinsvorsorge an, gleichwohl handelt es sich um staatlich regulierte Entgelte, die auf einer einseitigen Preisgestaltung beruhen, der sich die Kunden der Klägerin nicht entziehen können."

Karl der Große würde sich im Grabe umdrehen, sagt jemand in der Aachener WDR-Lokalzeit:

http://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit/lokalzeit-aus-aachen/videolokalzeitausaachen1164.html (bei Minute 14)

http://www1.wdr.de/studio/aachen/nrwinfos/nachrichten/studios94334.html

Update zu:

http://archiv.twoday.net/stories/967550357/

http://geschichtsadmin.hypotheses.org/290

Was ist diffamierend und rufschädigend, wenn eine Fachschaft den Entschluss, einen Überschuss von 2400 Euro für ein Essen der festangestellten Mitglieder des Seminars zu verballern, nicht das Gelbe vom Ei findet?

Siehe auch
http://www.campus-mainz.net/newsdetails/news/streit-um-geld-und-anerkennung-nach-dem-49-historikertag/

http://bundesjustizportal.de/

Via
http://ra-melchior.blog.de/2015/01/28/bundesjustizportal-schon-gesehen-20022439/

http://www.urheberrecht.org/news/5354/
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ovg-berlin-brandenburg-urteil-12-b-21-13-berlin-flughafen-informationsfreiheit/

http://www.stern.de/politik/deutschland/auschwitz-kommentar-von-anja-reschke-loest-internet-debatte-aus-2169549.html


Im März 2012 veröffentlichte ich eine Provenienz-Falschidentifizierung (Himmerod statt Schwarzenbroich) durch die Special Collections der Brandeis-Universität.

http://archiv.twoday.net/stories/75230852/

Natürlich meldete ich mich dort mit meinem Beitrag, aber der Blogeintrag wurde auf Betreiben von John Lancaster erst jetzt vom Netz genommen. Im Findmittel steht noch die falsche Provenienz.

http://archon.brandeis.edu/?p=collections/findingaid&id=5&rootcontentid=559

Außer dem von mir 2012 angezeigten Corveyer Judengeleitbrief

http://archiv.twoday.net/stories/75230470/

ist eine 2008 erworbene deutschsprachige Augsburger Chronik bemerkenswert (Manus 29), von der die fünf ersten Seiten online verfügbar sind.

Bauernaufstand. Chronik von Augsburg (ab 1368) mit Auszügen aus
Briefen, Beschreibung des Bauerkrieges u. des Krieges im Welschland,
1516. Handschrift auf Papier. Prag 1571. 4o. 290 Bll., 6 le. w. Pgt.
Zt. Bindebänder fehlen.
Aufschlussreiche, interessante Handschrift, die unter anderem genaue
Aufstellung üb. Abgaben der Städte u. ihre Verluste durch Brand u.
Plünderung anführt. Bes. berücksichtigt ist der bayerischschwäbische
Raum. Aus dem Inh: “Babenbergische Heuser Durch die Baurn verprent
Anno 1525 Jars.” “Wurtzburgerische Heiser von den Baurn verprent.”
Plunderungen im Rise, ferner ein Kapitel von dem Krieg in Ungarn mit
Angabe der durch die Türken umgekommenen Bischöfe. Abschrift auf
Befehl des Statthalters von Prag. Sehr gut erhalten.

#fnzhss

Der Blogger Don Alphonso zeigt den Niedergang Italiens anhand eigener Beobachtungen in Mantua auf, zugleich eine Liebeserklärung an diese wunderschöne Stadt.

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/beispiel-mantua-wie-man-europa-kaputt-spart-13395459.html

Aber auch in Italien bewegt sich ab und an etwas. Für die 20 wichtigsten Museen sucht man international neue Direktoren mit Managerqualitäten.

http://www.nytimes.com/2015/01/21/arts/design/italy-goes-global-in-search-for-museum-directors.html?_r=2

Eigenes Foto aus Mantua

https://medium.com/message/never-trust-a-corporation-to-do-a-librarys-job-f58db4673351

Google zieht sich immer mehr aus dem Archivierungsbereich zurück. Der Artikel preist das Internet Archive.

Einige Links stellt zusammen:

http://kulturimweb.net/

http://aktenkunde.hypotheses.org/306

"Wer sich aktenkundliches Rüstzeug für eigene Archivstudien zulegen will, wird mit einer hochspezialisierten Forschung konfrontiert, deren Wege nicht immer geradlinig waren. Die Serie "Forschungsgeschichte der Aktenkunde" soll diese Wege abschreiten. Parallel entsteht eine aktenkundliche Basisbibliografie, die die besprochenen Werke systematisch nachweist.

Ich verstehe diese Serie auch als Exempel zur Blogparade "Wissenschaftsbloggen: zurück in die Zukunft" (#wbhyp). Hier verwerte ich Material aus einem Buchprojekt, das aufgrund der bekannten Krise des wissenschaftlichen Buchmarkts nicht zustande gekommen ist. Ganz abgesehen davon, dass die Darstellung im Blog-Format nicht mehr an physische Grenzen stößt: Umfang, Links usw. – in diesem Format kann eine Wissenschaftsgeschichte einer Spezialdisziplin überhaupt erscheinen,
kann sie das angestrebte Publikum am besten erreichen und
kann sie fortgeführt und ergänzt werden.
Auf Frau Königs Aufruf, herauszufinden warum sich das Bloggen "trotzdem" lohnt, kann ich für mein Exempel nach der Umstellung von Papier auf digital nur mit eigener Überraschung entgegnen: So etwas lohnt sich eigentlich nur im Wissenschaftsblog! Wer sich seiner Sache sicher ist, kann sich auch dem Medium anvertrauen. Wo Blogs weiße Flecken füllen, die das Papier auf seinem Rückzug hinterlässt, werden sie rezipiert werden. "

Bis 1911 sind die Digitalisate bei Wikisource online:

https://de.wikisource.org/wiki/Annalen_des_Historischen_Vereins_f%C3%BCr_den_Niederrhein

Die Digitalisierung der ULB Düsseldorf (unnötigerweise ab ovo) hat nur wenige Jahre mehr (bis Bd. 103, 1919):

http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/periodical/structure/7985802

#histverein

Generallandesarchiv präsentiert Urkunden des Prämonstratenserstifts, las man im Januar 2013, siehe

http://archiv.twoday.net/stories/235543677/
http://www.landesarchiv-bw.de/web/54767

Die identische Pressemeldung vom Januar 2015:

http://www.landesarchiv-bw.de/web/58227

Irgendwie fühl ich mich da verschaukelt ...


https://www.bsb-muenchen.de/aktuelles/article/neu-digitalisierte-autographen/

http://www.handschriftencensus.de/4560

Die aus dem Besitz der Nürnberger Patrizierfamilie Schürstab stammende wappengeschmückte Handschrift wurde auf der Auktion XV bei Karl & Faber in München erworben, wie man

http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0539_b067_jpg.htm

durchaus entnehmen kann. Doch hat der Handschriftencensus es versäumt, diesem Hinweis nachzugehen und den Codex bei

http://www.handschriftencensus.de/hss/Privat

einzutragen unter

Privatbesitz Antiquariat Karl & Faber, München, Nr. 1937/15, 63.

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/karl_und_faber1937_11_11/0021

Elisabeth Wunderle teilte mit, dass die von mir gesuchte Kemptener Fleschutz-Chronik heute Cgm 5821 sein dürfte.

http://archiv.twoday.net/stories/233326676/

Eintrag im handschriftlichen Verzeichnis:

http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00026274/image_142

Das war übrigens auch 1930 und 1934 bekannt:

https://www.google.de/search?tbm=bks&q=fl%C3%A4sch%C3%BCtz+chronica

Die Handschrift gehörte zu einer Reihe von Handschriften (nicht nur, aber auch aus Kempten), die 1874 an die Bibliothek abgegeben wurden. Siehe Wunderle zu Cgm 5819:

http://www.bayerische-landesbibliothek-online.de/kempten-cgm5819

Notizen zu weiteren Handschriften aus der Ablieferung:

Cgm 5842 Ulmische Chronik 1710/11
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/914849/ (in fine)
Zu Ulm auch
Cgm 5854 (Lied Belagerung 1552, gedruckt bei Steiff-Mehring)
Cgm 5875 Sammlungen des Advokaten Dr. Ehinger, Ulm
Cgm 5963 aber nicht aus der Ablieferung

Cgm 5868 Herolts Chronik von Schwäbisch Hall (mit Illustrationen)
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/714908893/

Cgm 5885 ist ein Sammelband mit Teilen vom 15. (Hans von Westernach:
http://www.handschriftencensus.de/20623 ) bis 19. Jahrhundert. Die Abschrift der Bayerischen Chronik Ebrans aus dem 18. Jahrhundert fehlt in Roths Ausgabe und in
http://www.handschriftencensus.de/werke/3646
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/1022384791/

#fnzhss

Online unter:

http://epub.uni-regensburg.de/26630/

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/64967082/

Meint das Wissenschaftsblog:

http://mittelalter.hypotheses.org/5181

Zitat:

"Noch ein paar Worte zur Qualitätskontrolle wissenschaftlicher Artikel: Wie von Christoph Schöch in seinem Beitrag zur Blogparade, sei auch hier das von Clay Shirky stammende und u.a. von Hubertus Kohle mehrfach aufgenommene Motto "Publish first - filter later" stark gemacht, ebenso wie Klaus Grafs "Qualität wird überschätzt". Wir denken ebenfalls, dass am Ende der Rezipient, zumal der wissenschaftlich ausgebildete, selbst in der Lage ist, das Filtern zu übernehmen und dass er sowohl den Mut als auch das Recht haben sollte, dies zu tun. Mit der entsprechenden Ausbildung oder Erfahrung lässt sich auch aus "schlechten" Arbeiten Gewinn ziehen. Deshalb braucht es unserer Meinung nach keinen strengen (= blind, double blind) Peer Review."

Lesenswert übrigens auch Jahnz:

http://openblog.hypotheses.org/135

Die Digitalisate der ZLB Berlin lassen sich mit einem RSS-Feed verfolgen. Unter den Neuzugängen:

http://digital.zlb.de/viewer/resolver?urn=urn%3Anbn%3Ade%3Akobv%3A109-1-7331330

http://dhdhi.hypotheses.org/2343

Zum Thema angeblicher Eigenplagiate wird von mir zitiert:

http://archiv.twoday.net/stories/444870012/

Sicher nicht, aber in Mürlenbach möchte mans gern glauben.

http://www.burgerbe.de/2015/01/25/bertradaburg-geburtsort-karls-des-grossen-22012/

Bild von mir, lizenzkonform vom Burgerbeblog genutzt

In den USA hat der Uhrenhersteller Omega eine juristische Schlappe erlitten, der mit einem winzigen beim Copyright Office registrierten Logo Grauimporte verhindern wollte. Das sei ein Missbrauch des Urheberrechts.

http://heise.de/-2527920

Eventuell könnte man diese Argumentation verwenden, wenn Rechteinhaber gemeinfreie Werke mit einem urheberrechtlich geschützten Text- oder Bildwerks als Wasserzeichen schützen wollen.

Alles andere als hilfreich ist das portionsweise Anzeigen des in E-LIS in Einzelbeiträgen präsenten Bands "Universitätsbibliotheken im Fokus" (= Schriften der Vereinigung Österreichischer Bibliothekarinnen und Bibliothekare 13) von 2013, aus dem der im Titel zitierte Beitrag stammt:

http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?cat=6

Neues Video:

https://www.youtube.com/watch?v=tMBq7dlnuLg

Via
http://zkbw.blogspot.de/2015/01/neuer-digital-humanities-film-digitale.html

http://zkbw.blogspot.de/2015/01/blb-karlsruhe-digitalisiert.html erinnert mich an meinen Beiträag über die Digitalisierung des "Lautenschlager":

http://archiv.twoday.net/stories/714909885/

Eine Volltextsuche gibt es inzwischen.

http://blog.arthistoricum.net/beitrag/2015/01/26/museum-und-internet/

https://www.wbs-law.de/urheberrecht/wann-duerfen-medien-ungefragt-bilder-fuer-ihre-berichterstattung-verwenden-ein-ueberblick-ueber-das-zitatrecht-58495/

Wann dürfen Medien ohne Erlaubnis Bilder für ihre Berichterstattung verwenden? De facto gilt das Recht des Stärkeren. Je spektakulärer das Ereignis (Amoklauf, Flugzeugabsturz, Anschlag), um so weniger haben die Urheber von Bildern eine Chance, sich gegen die unbefugte Nutzung zu wehren. Von daher wirkt es eher lächerlich, wie sich RA Solmecke dazu positioniert.

"Fast alle Nachrichtenportale verwendeten Screenshots aus dem Video zur Bebilderung des Artikels. Das ist eindeutig nicht von der Zitierfreiheit des § 51 UrhG gedeckt. Während ein Textzitat eine Auseinandersetzung mit dem Text erfordert, erfordert ein Bildzitat eine Auseinandersetzung mit dem Bild. In den jeweiligen Artikeln geht es aber darum, dass Tobias Huch die Frage auf die Panzerfaustgranate schreibt, nicht wie es aussieht. Der Leser benötigt das Bild nicht um die Kritikwürdigkeit des Vorgangs, also das eigentliche Thema des Artikels nachvollziehen zu können. Bei den Bildern handelt es sich also um reines Ausschmücken."

ich halte das für falsch. Dem Bild-INHALT kommt hier eindeutig BELEGFUNKTION zu. Das Zitatrecht dient den Kommunikationsgrundrechten des Art. 5 GG. Es soll eine Nutzung auch ohne Erlaubnis des Urhebers ermöglichen, wenn die Auseinandersetzung mit einem Film, Bild oder Text notwendig ist. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die konkrete geschützte Form thematisiert wird.

Meine Stellungnahmen zum juristischen Sachverhalt weist nach:

http://archiv.twoday.net/stories/8443682/

Zum von Solmecke angesprochenen aktuellen Fall Huch/Lenze:

https://ennolenze.de/meine-unlizenzierten-fotos-in-den-medien/1768/

Seit 2008 dümpelt das Projekt der BLO zu bayerischen Kunstdenkmälerinventaren vor sich hin. Es gibt dort genau einen (in Zahlen: 1) Band zu sehen:

http://www.bayerische-landesbibliothek-online.de/kunstdenkmaeler

Viele andere Bände sind aber im Netz, insbesondere in Polen:

https://de.wikisource.org/wiki/Kunstdenkm%C3%A4ler#Bayern

Nun sind alle drei Teile des ursprünglich 1895-1905 erschienenen oberbayerischen Inventars ohne US-Proxy im Internet Archive benutzbar.

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/wgd/

Die UB Heidelberg hat gemeinsam mit dem SFB Materiale Textkulturen etliche Handschriftenfaksimiles und Transkriptionen des Werks von Thomasin von Zerklaere ins Netz gestellt.

Noch nicht verfügbar ist z.B. die Dresdener Handschrift, die aber schon seit Jahren im Netz steht, ohne dass das Heidelberger Angebot darauf einen Link setzt:

https://de.wikisource.org/wiki/Thomasin_von_Zerklaere#Handschriftendigitalisate


"Nun sind auch die Vorträge des Genealogiesymposiums vom 15.1.2015 auf YouTube einsehbar.
www.GenealogieSymposium.eu
Vielen herzlichen Dank an den Kameramann Robert Reiter!
Felix Gundacker
Part 1. Direktor Erich Wagner-Walser - St. Hippolyt http://youtu.be/lLNnoBP9JWg
Part 2. Dr. Thomas Aigner - Diözesanarchiv St. Pölten http://youtu.be/aPIy1JtBbVE
Part 3. Ing. Felix Gundacker – GenTeam http://youtu.be/eXvfladPb40
Part 4. DI Georg Gaugusch - ADLER http://youtu.be/wGDfCtdXnfs
Part 5. Dr. Brigitte Rigele - Wiener Stadt- und Landesarchiv http://youtu.be/UsTqm2CRdpA
Part 6. HR Dr. Christoph Tepperberg - Österreichisches Staatsarchiv http://youtu.be/5Cj8dl2zU_w
Part 7. Publikumsfragen mit Diskussion http://youtu.be/Il4xU5YQIx4
Part 8. Mag. Werner Berthold - NÖ Landesarchiv http://youtu.be/XaJtkraahs0
Part 9. Mag. Alexander Schatek – Topothek http://youtu.be/Z3SRw7gEgB0
Part 10. Dr. Ludwig Hansen – Historiker http://youtu.be/SRTKvaeDycE
Part 11. Dr. Richard Hübl – Historiker http://youtu.be/W9u6abJEsSI
Part 12. Publikumsfragen mit Diskussion http://youtu.be/JbgUWTHIoZo
Part 13. Dr. Marie-Theres Arnbom http://youtu.be/GqclcVK69iw
Part 14 Mag. Christa Müller – ANNO http://youtu.be/DOAphd0mjYs
Part 15. Dr. Herbert Wurster - Pistum Passau http://youtu.be/ajMqxaa7Ark
Part 16. Publikumsfragen mit Diskussion http://youtu.be/zTx3l43bLVM
Part 17. Ing. Felix Gundacker - Schlußworte & Danksagung http://youtu.be/B4qLi1xObN8
Part 18. Dr. Thomas Aigner - Schlußworte & Danksagung http://youtu.be/a7VxI0EWCpY " (Felix Gunacker auf FB)

Die deutschsprachige Dreikönigslegende aus der Lauber-Werkstatt )2. Viertel 15. Jahrhundert) ist online:

http://gallica.bnf.fr/ark:/12148/btv1b10512750r

Zum Codex:

http://www.handschriftencensus.de/4100

lauber Paris

http://etatsocial.hypotheses.org/610

Es geht um Museumsobjekte

http://www.zentrum.hu/de/2015/01/ungarndeutsches-digitalisierungsprojekt-prasentation-im-haus-der-ungarndeutschen/

Die Website ist vollständig auf Ungarisch:

http://www.museum-digital.de/hu/portal/index.php?t=home


Ein College in den USA hat ein Copyright für eine Skulptur Michelangelos beansprucht

https://www.techdirt.com/articles/20150122/17181429784/college-claims-copyright-16th-century-michelangelo-sculpture-blocks-3d-printing-files.shtml

und Creative Commons empfiehhlt CC0 für orginalgetreue Reproduktionen von gemeinfreien Werken:

http://creativecommons.org/weblog/entry/44734

In der Praxis werden mittels CC aber oft Urheberrechte beansprucht, die nicht bestehen.

Mit Copyfraud beschäftigen sich über 340 Einträge in Archivalia:

http://archiv.twoday.net/search?q=copyfraud

Grosz-Zeichnung "Brillantenschieber" ist nationales Kulturgut, sagt das VG Berlin (nicht rechtskräftig), Kirchners "Mädchen auf violettem Sessel" nicht. Es folgte dabei einer "Kunstexpertin" (siehe taz).

http://www.welt.de/regionales/berlin/article136666347/Grosz-Zeichnung-Brillantenschieber-ist-nationales-Kulturgut.html

http://www.jurablogs.com/go/brilliantenschieber-im-cafe-kaiserhof-von-george-grosz-ist-national-wertvolles-kulturgut

http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20150122.1555.400958.html

http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=bl&dig=2015%2F01%2F23%2Fa0149&cHash=02c7be4344409c058df665910269bffe

Zufällig stieß ich gerade auf eine St. Galler Handschrift:

http://archiv.twoday.net/stories/985927117/ (Nachtrag)

ingolstadt_lied

Gute Linkliste einschlägiger Datenbanken:

http://radolfzell-ns-geschichte.von-unten.org/datenbanken

Leider nur in Form von ZIP-Dateien.

http://www.erzabtei.at/de/wissenschaft/index.asp?dat=Archiv#Geschichte des Archivs

http://kulturgueter.kath-orden.at/termine-service/das-aelteste-buch-oesterreichs-online


Der ehemalige Rektor der Fuldaer Hochschule will Plagiate im Wissenschaftsbetrieb eher unter den Teppich kehren:

http://www.fuldainfo.de/fdi/plagiat-auf-plagiat-was-ist-da-los-dehler-im-gespraech/

http://www.archiv.rwth-aachen.de/2015/01/23/schutzfristenende-einer-personalakte/

Die Grafik steht unter CC-BY, darf also mit Quellenangabe auch ergänzt oder abgewandelt werden.

Über die Initiative von Christian Gutknecht berichtet

https://www.oeffentlichkeitsgesetz.ch/deutsch/2015/01/mit-der-crowd-zu-mehr-transparenz/

Weitere Neuigkeiten:

http://wisspub.net/2014/10/13/intransparenz-bei-den-bibliotheksausgaben-von-schweizer-hochschulen/#update_24_01_2015

http://cdm16694.contentdm.oclc.org/cdm/landingpage/collection/Grolier01

Danke an Klaus Meyer für den Hinweis unter:

http://archiv.twoday.net/stories/1022389882/#1022390118

Leider ist der Artikel in Le Monde ebensowenig frei zugänglich wie

http://www.histoire.presse.fr/actualite/infos/saint-francois-manuscrit-retrouve-01-02-2015-128976

Eine unbekannte Handschrift mit einer nicht bekannten Franziskus-Vita aus den 1230er Jahren wurde von der BNF Paris für 60.000 Euro angekauft. Auf weitere Mitteilungen in frei zugänglichen Quellen ist zu hoffen.

Update:

https://www.jiscmail.ac.uk/cgi-bin/webadmin?A2=ind1501&L=MEDIEVAL-RELIGION&F&S&P=131247


Bernd Martin Rohdes UP-Abschlussarbeit von 2008 ist online:

http://berndmartinrohde.gmxhome.de/Kopialbuch_des_Innozenz_Bamberger.pdf

"Die Handschrift Pp.254.4° aus dem Besitz der Zentral- und Hochschulbibliothek Luzern enthält Abschriften von Dokumenten der Prämonstratenserabtei Weissenau bei Ravensburg aus den letzten Jahren vor der Säkularisation. Als Schreiber gilt der Weissenauer Chorherr und Apostolische Protonotar Pater Innozenz Bamberger OPraem (*1748, †1805). Anhand eines Exlibris ist ersichtlich, dass das Buch aus der Bibliothek des letzten Abtes, Bonaventura Brem OPraem (*1755, †1818) stammen muss. Er erhielt 1803 bei der Auflösung der Abtei in Folge des Reichsdeputationshauptschlusses ca. 3000 Bde. der Klosterbibliothek zum Privatbesitz, aus der Säkularisationsmasse separiert, die mit seinem Exlibris versehen wurden. Sechs Bände, beinhaltend verschiedene Drucke des 15. und 16. Jhs., die ebenfalls besagtes Exlibris tragen, kamen zusammen mit dieser Handschrift zu einem bisher unbekannten Zeitpunkt in die Luzerner Kantonsbibliothek.
Die Handschrift wird umfangreich formal und inhaltlich nach den gebräuchlichen Regeln erschlossen, inkl. der gesicherten Provenienz. Abschliessend folgt ein Exkurs über die wahrscheinliche Herkunft des Beschreibstoffs."

Leider nicht online ist die auf

http://berndmartinrohde.gmxhome.de/publik.htm

erwähnte Textpublikation.

#fnzhss

 

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