Manfred Tschaikner hat sein Buch von 1997 auf Academia.edu verfügbar gemacht:
https://www.academia.edu/16602922/Magie_und_Hexerei_im_s%C3%BCdlichen_Vorarlberg_zu_Beginn_der_Neuzeit
https://www.academia.edu/16602922/Magie_und_Hexerei_im_s%C3%BCdlichen_Vorarlberg_zu_Beginn_der_Neuzeit
KlausGraf - am Freitag, 9. Oktober 2015, 20:17 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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Bei e-codices.ch hat man kein Inhaltsverzeichnis der Chronik von Anton Haffner erfasst, aber mittels der Edition von 1849 und einem Dreisatz kommt man in die Nähe der gesuchten Stelle. (Aus der Endseite 58r für den ersten Teil mach 116 Seiten, S. 57 der Edition müsste dann gemäß 57*116/100 ungefähr bei Seite 66/Bl. 33 stehen, tatsächlich 32r.)
https://books.google.de/books?id=E0AvAAAAYAAJ&pg=PA57
bzw. im Handschriftendigitalisat
http://www.e-codices.unifr.ch/de/zbs/SI-0049/32r/0/Sequence-1489
Kaiser Heinrich III. habe zwei Versammlungen in Solothurn gehalten (in der Edition 1045, im Autograph 1405 angesetzt). Auf ein erstes Fürstentreffen folgte Pfingsten ein weiteres mit einem prächtigen Turnier. Die Teilnehmer hätten ihre Wappen am Rathaus abmalen lassen. Sie seien aber vom Schultheiß Urs Wielstein 1571 beim Kellerbau entfernt worden und aufgrund von dessen Tod nicht ersetzt worden, "weliches doch schad" in Anbetracht des nicht mehr existierenden alten Adels und Geschlechter.
1045 war Heinrich III. in der Tat in Solothurn:
https://books.google.de/books?id=D71w5I6zS8IC&pg=PA419
Haffner bezieht sich auf die Unterwerfung der burgundischen Rebellen Reginold und Gerold ("Geroldus", Edition: "Beroldus") in Solothurn Ende Januar 1045. Anton Haffners Großneffe Franz meldet in seinem "Schaw-Platz" ein Ritterspiel Heinrichs III. an Pfingsten nicht zu 1045, sondern zu 1048, freilich ohne die Rathaus-Bilder zu erwähnen.
https://books.google.de/books?id=felPAAAAcAAJ&pg=PA266
Auf die Gemälde zum angeblichen Turnier bezieht sich noch eine zweite Quelle, die im Solothurnerischen Wochenblatt 1819 mitgeteilt wurde.
https://books.google.de/books?id=VjRCAAAAcAAJ&pg=PA260
Schultheiß und Rat zu Solothurn stellten 1533 eine Urkunde zugunsten von Peter Tschäppeler von Bern aus, in dem sie diesem seinen adeligen Stand bescheinigten. Dieser hatte um Recherchen gebeten, die das Stadtregiment gern anstellte. Beim Seckelmeister Benedikt Mannsleib fanden sich alte Pergamenturkunden, in denen die von Tschäppelen Edelknechte genannt werden. Es seien "die Siegel mit dem Kränzlein, wie in dem alten Turnier, vor Zeiten in unserer Stadt (als man sagt) gehalten und unter unserm Rathhause gemalt, gegraben". (Tschäppele sind Kränzchen)
Eine Parallele zu dem Adelsnachweis (Schwäbisch Gmünd, Wolf von Wolfstal) behandelte ich 1984:
https://books.google.de/books?id=PoAgAAAAMAAJ&pg=PA133
Es stellte sich aber wohl heraus, dass die Angabe über das adelige Herkommen der Berner Tschäppeler falsch war, denn 1533 nehmen die Ratsprotokolle darauf Bezug.
http://retro.seals.ch/digbib/view2?pid=jsg-003:1944:17::64
Der Rat habe, so Haefliger 1944, die Sache humoristisch aufgefasst und von einer Strafe abgesehen, da der "adlige" Schneider in einem Berner Fastnachtsspiel "umgeführt" worden sei. Ein Peter Tschäppeler bewarb sich 1553 um die deutsche Knabenschule.
http://retro.seals.ch/digbib/view2?pid=jsg-003:1968:41::262
Ohne die Haffner-Stelle zu kennen, setzte Hans Morgenthal das 1533 genannte Gemälde hypothetisch ins 15. Jahrhundert.
http://retro.seals.ch/digbib/view2?pid=zak-002:1923:25::167
Natürlich gab es im 11. Jahrhundert noch keine Turniere. Eine solche Fiktion könnte wohl erst zur Zeit Rüxners um 1500 entstanden sein.
http://archiv.twoday.net/search?q=r%C3%BCxner
Näher liegt die Annahme, dass die Wappen ein spätmittelalterliches Turnier in Solothurn dokumentieren sollten, also zur Realienkunde der Turnierquellen des 15. Jahrhunderts gehören, siehe meine Hinweise
http://archiv.twoday.net/stories/129654990/ (Realien der Vierlandeturniere)
http://archiv.twoday.net/stories/133338469/ (Ingolstädter Wappenbuch)
Haffner hätte die Wappen dann auf die Zeit Heinrichs III. bezogen, vielleicht um mit dem von Rüxner erfundenen Turnier zu Zürich 1165 zu konkurrieren.
Einen vergleichbaren mitteleuropäischen monumentalen Wappenzyklus zu einem Turnier kenne ich aus dem Spätmittelalter nicht. Welche Turniere in Solothurn etwa im 15. Jahrhundert bezeugt sind, vermag ich nicht zu sagen. Ich habe im Netz keines gefunden.
NACHTRAG:
Für seine exzellente Auskunft vom 14. Oktober 2015, die ich zitieren darf, bin ich Dr. Silvan Freddi vom Staatsarchiv Solothurn außerordentlich dankbar.
"Ich bin Ihren Hinweisen (Zentralbibliothek Solothurn, Cod. S I 49, f. 32r [Originalhandschrift der Chronik des Anton Haffner]; Anton Haffner, Chronica [vollendet 1577], [gedruckt] Solothurn 1849, S. 57; Solothurner Wochenblatt 1819, S. 260f.; Hans Haefliger, Solothurn in der Reformation 1519-1534, in: Jahrbuch für Solothurnische Geschichte 17, 1944, S. 48; Hans Morgenthaler, Beiträge zur Bau- und Kunstgeschichte Solothurns im 15. Jahrhundert, in: Anzeiger für Schweizerische Altertumskunde Neue Folge 25, 1923, S. 156) nachgegangen. Anton Haffner schildert in seiner Chronik für das Jahr 1571 den Abbruch eines mittelalterlichen Wappenzyklus, den er selber als Augenzeuge noch gesehen hat. Die Existenz dieses Zyklus findet Bestätigung in einer Urkunde vom 21.2.1533 (Staatsarchiv Solothurn, Urkundensammlung, Urkunde vom 21.2.1533; Regest und Kopien ab Mikrofilm der Urkunde als Attachements), sowie in zwei diesbezüglichen Eintragungen in Solothurner Ratsmanualen von 1533 (Staatsarchiv Solothurn, Ratsmanual 1533-1534, A 1,23, Seite 55; Staatsarchiv Solothurn, Ratsmanual 1532-1534, A 1,24, Seite 330; Kopien der beiden Eintragungen ab Mikrofilm als Attachements).
Die in den Quellen immer wiederkehrende Lokalisierung des Wappenzyklus als „unter dem alten Rathaus“ führt etwas weiter. Hans Morgenthaler (Hans Morgenthaler, Beiträge zur Bau- und Kunstgeschichte Solothurns im 15. Jahrhundert, in: Anzeiger für Schweizerische Altertumskunde Neue Folge 25, 1923, S. 156) verbindet in seinem Aufsatz fälschlicherweise den Wappenzyklus mit dem heute noch bestehenden „neuen“ Rathaus (Barfüssergasse 24, heute Sitz der Regierung des Kantons Solothurn), das aber erst ab 1476 bezogen wurde. Tatsächlich befand sich der Wappenzyklus im Keller des ersten bekannten Solothurner Rathauses (Hauptgasse 57, heute ein Kino). 1369 wurde dieses Gebäude erstmals in einer Urkunde als Ratshaus bezeichnet. Nach dem Bezug des neuen Rathauses 1476 diente es als Gesellschaftshaus der Schützen (dazu: Benno Schubiger, Solothurns Stadtgestalt im Spätmittelalter, Versuch eines Überblicks an Hand der schriftlichen Quellen, in: Benno Schubiger (Red.), Solothurn, Beiträge zur Entwicklung der Stadt im Mittelalter, Kolloquium vom 13./14. November 1987 in Solothurn, Zürich 1990, S. 278f.; Karte auf 279 als Attachement beigefügt). Tatsächlich lässt sich dort im von Anton Haffner bezeichneten Jahr 1571 die Errichtung eines neuen Kellers nachweisen (Stefan Blank und Markus Hochstrasser, Die Kunstdenkmäler des Kantons Solothurn Band 2, Die Stadt Solothurn 2, Profanbauten, Bern 2008, Seite 38f.; Originalquellen für den Kellerumbau: Staatsarchiv Solothurn, Seckelmeisterrechnung 1570, BB 25,111, Seite 175; Staatsarchiv Solothurn, Seckelmeisterrechnung 1571, BB 25,112, Seite 219; Staatsarchiv Solothurn, Seckelmeisterrechnung 1572, BB 25,113, Seiten 179 und 182). Es stellt sich die Frage, ob die Datierung des Wappenzyklus ins 15. Jahrhundert nicht etwas spät ist. Bestimmenden Einfluss übte der städtische und regionale Ministerial- und Hochadel in Solothurn bis ins dritte Viertel des 14. Jahrhunderts aus, zumal viele Abkömmlinge aus diesen Familien vom 12.-14. Jahrhundert Chorherren im solothurnischen St. Ursenstift wurden (Silvan Freddi, St. Ursus in Solothurn, Vom königlichen Chorherrenstift zum Stadtstift (870-1527), Köln/Weimar/Wien 2014, S. 218-228). Ich werde mich noch bei der Denkmalpflege des Kantons Solothurn erkundigen, ob dort etwas über diesen Wappenzyklus bekannt ist.
Über ein mittelalterliches Turnier konnte in der einschlägigen Solothurner Fachliteratur nichts in Erfahrung gebracht werden. Entsprechende Anfragen wurden von vorangehenden Archivaren des Staatsarchivs Solothurn bereits negativ beantwortet. Allerdings kann ein solches Turnier im quellenmässig doch eher schlecht belegten 13. oder 14. Jahrhundert auch nicht ausgeschlossen werden. Schon einige Male brachten auswärtige Quellen ganz neue Erkenntnisse über die Geschichte der Stadt Solothurn in diesem Zeitraum. Interessant sind in diesem Zusammenhang die Ritzdarstellungen von Turnieren um 1300 in Schloss Spiez (Armand Baeriswyl, Eine Turnierdarstellung aus der Zeit um 1300 – Ritzzeichnungen im Schlossturm von Spiez, in Mittelalter, 19, 2014/1, Seite 8-14),
[ Link ergänzt KG:
http://www.spiezertagung.ch/images/file/Ritzzeichnungen_Armand_Baeriswyl_Mittelalter_Maerz_2014.pdf ]
da sich Solothurn zu dieser Zeit im gleichen Kulturraum, demjenigen der burgundischen Schweiz, befand, wo diese Turniere stattgefunden haben dürften. Einer der dargestellten Ritter trägt das Wappen der Grafen von Neuenburg-Nidau, die damals vor der Stadt Solothurn Güter besassen. Zwischen 1233 und 1343 leiteten Angehörige aus der Familie der Grafen von Neuenburg und deren Seitenlinien (darunter auch Neuenburg-Nidau) als Pröpste das St. Ursenstift in Solothurn (Silvan Freddi, St. Ursus in Solothurn, Vom königlichen Chorherrenstift zum Stadtstift (870-1527), Köln/Weimar/Wien 2014, S. 218-228)."
Die Denkmalpflege konnte nicht weiterhelfen.
Die drei Quellen habe ich mit freundlicher Genehmigung auf Commons hinterlegt:
Urkunde 1533
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:StaatsarchivSolothurnUrkundevom21Februar1533.jpg
Ratsmanuale
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:StaatsarchivSolothurnRatsmanual1533bis1534.jpg
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:StaatsarchivSolothurnRatsmanual1532bis1534.jpg
Auf einem Stadtplan hat Herr Freddi die Stephanskapelle im Bereich des römischen Castrum, in der Heinrich III. 1038 zum König von Burgund gekrönt wurde, das Haus zum Esel (altes Rathaus) und das neue Rathaus eingezeichnet.
Castrum und Stephanskapelle sieht man auf
https://books.google.de/books?id=EuUj1OIJUK8C&pg=PA223
Auf dem Plan
http://www.hotel-solothurn.com/app/download/5899594362/stadtf%C3%BChrung+solothurn+2014.pdf?t=1435127667
ist das heutige Rathaus die Nr. 8, das alte liegt über der Nr. 11 (bezeichnet mit 57). Die Stephanskapelle ist in der Nähe von der Nr. 13 zu lokalisieren. Ein Foto des heutigen Aussehens des Zunfthauses zum Esel (Kino Palace):
http://www.soevent.ch/galerie400420_4.html?startImage%5B400420%5D=20 (Nr. 29)
Kommentar:
Die Umlokalisierung durch Herrn Freddi ist natürlich absolut schlüssig.
Nachträglich stieß ich auf den Aufsatz von Beate Falk: Das Ravensburger "Mohrenfresko" von 1417/31. Eine Verherrlichung des Konstanzer Konzils in der Firmenzentrale der Humpisgesellschaft? In: Schriften des Vereins für die Geschichte des Bodensees 132 (2014), S. 57-78. Sie bespricht das wertvollste mittelalterliche Stück im Museum Humpisquartier in Ravensburg, das etwa 5 m lange sogenannte Mohrenfresko. Unter Stände-Wappen (Papst aus dem Haus Colonna, König, Kurfürsten, Herzöge von Lothringen und Teck) sind Damen zu sehen, die einem Kolbenturnier zusehen, wobei von den kämpfenden Rittern nur die Helmzierden erhalten sind. Anhand von zeitgenössischen Wappenbüchern versucht Falk eine Identifizierung, die in den meisten Fällen auch geglückt sein dürfte. Ein ständegeschichtlicher Schnitzer ist freilich S. 69 Nr. 34 zu registrieren. Grafen von Hohenrechberg gab es erst seit dem 17. Jahrhundert!
Bilder von Andreas Praefcke auf Commons:
Commons

Siehe auch dessen Blog 2009:
http://mannigfaltigkeiten.twoday.net/stories/5919281/
Elmar Kuhn datiert die Darstellung bald nach 1418:
http://elmar-l-kuhn.de/fileadmin/redinh/pdf/Oberschwaben_und_das_Konzil_von_Konstanz_1414-1418.pdf
Die dort zitierte Arbeit von Sprenger 2014
Sprenger, Kai-Michael: Die reichsstädtische Elite tafelte unter Turnierszenen. Das sogenannte „Ravensburger Mohrenfresko“. In: Im Oberland 25, 2014, 2, S. 10-18
und den Katalog der Konzilsausstellung
http://mittelalter.hypotheses.org/4255#identifier_21_4255
habe ich nicht zur Hand.
[Das Konstanzer Konzil. Katalog (2014), S. 171 Nr. 89.]
Dass in Ravensburg ein konkretes Turnier dargestellt ist, ist nicht ausgemacht. Eher wollte die reichsstädtische Elite mit dem visuellen Verweis auf das Turnierwesen des schwäbischen Adels sich in die aristokratische Welt des Bodenseeraums integrieren. Das Bild zielte also auf die Harmonie zwischen Stadt und Adel ab.
Zum gespannten Verhältnis von Städten und Adeligen damals darf ich auf meine eigenen Studien verweisen:
Feindbild und Vorbild. Bemerkungen zur städtischen Wahrnehmung
des Adels, in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 141 (1993), S. 121-154
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:25-opus-53662
"Der adel dem purger tregt haß". Feindbilder und Konflikte
zwischen städtischem Bürgertum und landsässigem Adel im späten
Mittelalter, in: Adelige und bürgerliche Erinnerungskulturen des
Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit, hrsg. von Werner Rösener (= Formen der Erinnerung 8), Göttingen 2000, S. 191-204
http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:hebis:30-1145495
Adel als Leitbild - Zur Geschichte eines Grundwerts in
Spätmittelalter und früher Neuzeit, in: Gelungene Anpassung? Adelige Antworten auf gesellschaftliche Wandlungsvorgänge vom 14. bis zum 16. Jahrhundert, hrsg. von Horst Carl/Sönke Lorenz (= Schriften zur südwestdeutschen Landeskunde 53), Ostfildern 2005, S. 67-81
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:25-opus-56326
Die Fehde Diemars von Lindach gegen die Reichsstadt Schwäbisch
Gmünd (1543-1554), in: Gmünder Studien 7 (2005), S. 7-32
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:25-opus-54966
Die maßgebliche Studie zum Thema "Adel, Bürgertum und Turnier in deutschen Städten vom 13. bis 15. Jahrhundert" hat 1985 Thomas Zotz vorgelegt.
http://www.mgh-bibliothek.de/dokumente/a/a097856.pdf
Jünger und kürzer Derselbe: Stadt, Adel und Ritterturnier. In: Peter Jezler, Peter Niederhäuser und Elke Jezler (Hgg.), Ritterturnier. Geschichte einer Festkultur, Luzern 2014, S. 49–55.
Die von Zotz erwähnten Turnierszenen im Kölner Overstolzenhaus werden in die Zeit um 1300 datiert (man findet aber auch jüngere Datierungen). Am Ende des 13. Jahrhunderts entstanden die Bildplastiken im Regensburger Dollingerhaus (abgegangen), die ein (fiktives) Turnier zeigen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Dollingersage
Johannes Wilhelm: Augsburger Wandmalerei 1368-1530. Augsburg 1983, S. 164-168 setzt den Turnierkampf mit Keulen und Schwertern im Augsburger Stettenhaus vermutungsweise in das Jahr 1416. Siehe
http://archiv.twoday.net/stories/1022220124/ und zum Augsburger Turnierwesen
http://www.dhm.de/archiv/ausstellungen/kurzweil/iko3.htm
Wie ist vor diesem Hintergrund das Solothurner Zeugnis zu beurteilen? 1533 gab es im alten Rathaus einen Wappenzyklus, der wohl ähnlich wie in Ravensburg mit einer Turnierdarstellung verbunden war. Später hat Anton Haffner es mit einem Aufenthalt Heinrichs III. in der Stadt in Verbindung gebracht.
Ganz ausschließen kann man ein dann wohl eher am Ende des 15. Jahrhunderts einzuordnendes historisierendes Zeugnis nicht, aber weit näher liegt die Annahme, dass das Bild - entgegen der Urkunde von 1533 - kein gemaltes Teilnehmerzeichnis eines bestimmten Turniers war, sondern auf die Einbindung Solothurns in die aristokratische Geographie abzielte. Über die Datierung kann man nur spekulieren. Denkbar wäre es wohl schon in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts, aber ich möchte trotzdem vor einer Frühdatierung warnen, die natürlich immer interessanter ist als eine Spätdatierung. Von daher liegt die Beweislast bei dem Vertreter einer früheren zeitlichen Einordnung.
Nicht zwingend, aber durchaus wahrscheinlich ist eine Datierung vor dem Funktionswechsel des Hauses 1476. Dann hätten adelige Besucher des Solothurner Rathauses ein Bild sehen können, das sowohl städtisches Selbstbewusstsein als auch ein gutes Verhältnis zum Adel und seiner Kultur signalisierte.
Ulrich Meier hat seinen grundlegenden Aufsatz zur Rathausikonographie von 1996 auch online verfügbar gemacht, wofür ihm in alter Verbundenheit herzlich gedankt sei:
http://wwwhomes.uni-bielefeld.de/umeier/texte/Mythos.pdf
Meier hat zwar keine Turnierdarstellung, aber seine Warnung vor dem Etikett "bürgerlich" lässt sich auch auf unseren Kontext übertragen. Und angesichts des Umstands, dass man über die Datierung des Solothurner Zeugnisses eigentlich nichts sagen kann, verbieten sich auch Spekulationen über politische Hintergründe, die natürlich um 1300 anders aussahen als um 1500.
#forschung

https://books.google.de/books?id=E0AvAAAAYAAJ&pg=PA57
bzw. im Handschriftendigitalisat
http://www.e-codices.unifr.ch/de/zbs/SI-0049/32r/0/Sequence-1489
Kaiser Heinrich III. habe zwei Versammlungen in Solothurn gehalten (in der Edition 1045, im Autograph 1405 angesetzt). Auf ein erstes Fürstentreffen folgte Pfingsten ein weiteres mit einem prächtigen Turnier. Die Teilnehmer hätten ihre Wappen am Rathaus abmalen lassen. Sie seien aber vom Schultheiß Urs Wielstein 1571 beim Kellerbau entfernt worden und aufgrund von dessen Tod nicht ersetzt worden, "weliches doch schad" in Anbetracht des nicht mehr existierenden alten Adels und Geschlechter.
1045 war Heinrich III. in der Tat in Solothurn:
https://books.google.de/books?id=D71w5I6zS8IC&pg=PA419
Haffner bezieht sich auf die Unterwerfung der burgundischen Rebellen Reginold und Gerold ("Geroldus", Edition: "Beroldus") in Solothurn Ende Januar 1045. Anton Haffners Großneffe Franz meldet in seinem "Schaw-Platz" ein Ritterspiel Heinrichs III. an Pfingsten nicht zu 1045, sondern zu 1048, freilich ohne die Rathaus-Bilder zu erwähnen.
https://books.google.de/books?id=felPAAAAcAAJ&pg=PA266
Auf die Gemälde zum angeblichen Turnier bezieht sich noch eine zweite Quelle, die im Solothurnerischen Wochenblatt 1819 mitgeteilt wurde.
https://books.google.de/books?id=VjRCAAAAcAAJ&pg=PA260
Schultheiß und Rat zu Solothurn stellten 1533 eine Urkunde zugunsten von Peter Tschäppeler von Bern aus, in dem sie diesem seinen adeligen Stand bescheinigten. Dieser hatte um Recherchen gebeten, die das Stadtregiment gern anstellte. Beim Seckelmeister Benedikt Mannsleib fanden sich alte Pergamenturkunden, in denen die von Tschäppelen Edelknechte genannt werden. Es seien "die Siegel mit dem Kränzlein, wie in dem alten Turnier, vor Zeiten in unserer Stadt (als man sagt) gehalten und unter unserm Rathhause gemalt, gegraben". (Tschäppele sind Kränzchen)
Eine Parallele zu dem Adelsnachweis (Schwäbisch Gmünd, Wolf von Wolfstal) behandelte ich 1984:
https://books.google.de/books?id=PoAgAAAAMAAJ&pg=PA133
Es stellte sich aber wohl heraus, dass die Angabe über das adelige Herkommen der Berner Tschäppeler falsch war, denn 1533 nehmen die Ratsprotokolle darauf Bezug.
http://retro.seals.ch/digbib/view2?pid=jsg-003:1944:17::64
Der Rat habe, so Haefliger 1944, die Sache humoristisch aufgefasst und von einer Strafe abgesehen, da der "adlige" Schneider in einem Berner Fastnachtsspiel "umgeführt" worden sei. Ein Peter Tschäppeler bewarb sich 1553 um die deutsche Knabenschule.
http://retro.seals.ch/digbib/view2?pid=jsg-003:1968:41::262
Ohne die Haffner-Stelle zu kennen, setzte Hans Morgenthal das 1533 genannte Gemälde hypothetisch ins 15. Jahrhundert.
http://retro.seals.ch/digbib/view2?pid=zak-002:1923:25::167
Natürlich gab es im 11. Jahrhundert noch keine Turniere. Eine solche Fiktion könnte wohl erst zur Zeit Rüxners um 1500 entstanden sein.
http://archiv.twoday.net/search?q=r%C3%BCxner
Näher liegt die Annahme, dass die Wappen ein spätmittelalterliches Turnier in Solothurn dokumentieren sollten, also zur Realienkunde der Turnierquellen des 15. Jahrhunderts gehören, siehe meine Hinweise
http://archiv.twoday.net/stories/129654990/ (Realien der Vierlandeturniere)
http://archiv.twoday.net/stories/133338469/ (Ingolstädter Wappenbuch)
Haffner hätte die Wappen dann auf die Zeit Heinrichs III. bezogen, vielleicht um mit dem von Rüxner erfundenen Turnier zu Zürich 1165 zu konkurrieren.
Einen vergleichbaren mitteleuropäischen monumentalen Wappenzyklus zu einem Turnier kenne ich aus dem Spätmittelalter nicht. Welche Turniere in Solothurn etwa im 15. Jahrhundert bezeugt sind, vermag ich nicht zu sagen. Ich habe im Netz keines gefunden.
NACHTRAG:
Für seine exzellente Auskunft vom 14. Oktober 2015, die ich zitieren darf, bin ich Dr. Silvan Freddi vom Staatsarchiv Solothurn außerordentlich dankbar.
"Ich bin Ihren Hinweisen (Zentralbibliothek Solothurn, Cod. S I 49, f. 32r [Originalhandschrift der Chronik des Anton Haffner]; Anton Haffner, Chronica [vollendet 1577], [gedruckt] Solothurn 1849, S. 57; Solothurner Wochenblatt 1819, S. 260f.; Hans Haefliger, Solothurn in der Reformation 1519-1534, in: Jahrbuch für Solothurnische Geschichte 17, 1944, S. 48; Hans Morgenthaler, Beiträge zur Bau- und Kunstgeschichte Solothurns im 15. Jahrhundert, in: Anzeiger für Schweizerische Altertumskunde Neue Folge 25, 1923, S. 156) nachgegangen. Anton Haffner schildert in seiner Chronik für das Jahr 1571 den Abbruch eines mittelalterlichen Wappenzyklus, den er selber als Augenzeuge noch gesehen hat. Die Existenz dieses Zyklus findet Bestätigung in einer Urkunde vom 21.2.1533 (Staatsarchiv Solothurn, Urkundensammlung, Urkunde vom 21.2.1533; Regest und Kopien ab Mikrofilm der Urkunde als Attachements), sowie in zwei diesbezüglichen Eintragungen in Solothurner Ratsmanualen von 1533 (Staatsarchiv Solothurn, Ratsmanual 1533-1534, A 1,23, Seite 55; Staatsarchiv Solothurn, Ratsmanual 1532-1534, A 1,24, Seite 330; Kopien der beiden Eintragungen ab Mikrofilm als Attachements).
Die in den Quellen immer wiederkehrende Lokalisierung des Wappenzyklus als „unter dem alten Rathaus“ führt etwas weiter. Hans Morgenthaler (Hans Morgenthaler, Beiträge zur Bau- und Kunstgeschichte Solothurns im 15. Jahrhundert, in: Anzeiger für Schweizerische Altertumskunde Neue Folge 25, 1923, S. 156) verbindet in seinem Aufsatz fälschlicherweise den Wappenzyklus mit dem heute noch bestehenden „neuen“ Rathaus (Barfüssergasse 24, heute Sitz der Regierung des Kantons Solothurn), das aber erst ab 1476 bezogen wurde. Tatsächlich befand sich der Wappenzyklus im Keller des ersten bekannten Solothurner Rathauses (Hauptgasse 57, heute ein Kino). 1369 wurde dieses Gebäude erstmals in einer Urkunde als Ratshaus bezeichnet. Nach dem Bezug des neuen Rathauses 1476 diente es als Gesellschaftshaus der Schützen (dazu: Benno Schubiger, Solothurns Stadtgestalt im Spätmittelalter, Versuch eines Überblicks an Hand der schriftlichen Quellen, in: Benno Schubiger (Red.), Solothurn, Beiträge zur Entwicklung der Stadt im Mittelalter, Kolloquium vom 13./14. November 1987 in Solothurn, Zürich 1990, S. 278f.; Karte auf 279 als Attachement beigefügt). Tatsächlich lässt sich dort im von Anton Haffner bezeichneten Jahr 1571 die Errichtung eines neuen Kellers nachweisen (Stefan Blank und Markus Hochstrasser, Die Kunstdenkmäler des Kantons Solothurn Band 2, Die Stadt Solothurn 2, Profanbauten, Bern 2008, Seite 38f.; Originalquellen für den Kellerumbau: Staatsarchiv Solothurn, Seckelmeisterrechnung 1570, BB 25,111, Seite 175; Staatsarchiv Solothurn, Seckelmeisterrechnung 1571, BB 25,112, Seite 219; Staatsarchiv Solothurn, Seckelmeisterrechnung 1572, BB 25,113, Seiten 179 und 182). Es stellt sich die Frage, ob die Datierung des Wappenzyklus ins 15. Jahrhundert nicht etwas spät ist. Bestimmenden Einfluss übte der städtische und regionale Ministerial- und Hochadel in Solothurn bis ins dritte Viertel des 14. Jahrhunderts aus, zumal viele Abkömmlinge aus diesen Familien vom 12.-14. Jahrhundert Chorherren im solothurnischen St. Ursenstift wurden (Silvan Freddi, St. Ursus in Solothurn, Vom königlichen Chorherrenstift zum Stadtstift (870-1527), Köln/Weimar/Wien 2014, S. 218-228). Ich werde mich noch bei der Denkmalpflege des Kantons Solothurn erkundigen, ob dort etwas über diesen Wappenzyklus bekannt ist.
Über ein mittelalterliches Turnier konnte in der einschlägigen Solothurner Fachliteratur nichts in Erfahrung gebracht werden. Entsprechende Anfragen wurden von vorangehenden Archivaren des Staatsarchivs Solothurn bereits negativ beantwortet. Allerdings kann ein solches Turnier im quellenmässig doch eher schlecht belegten 13. oder 14. Jahrhundert auch nicht ausgeschlossen werden. Schon einige Male brachten auswärtige Quellen ganz neue Erkenntnisse über die Geschichte der Stadt Solothurn in diesem Zeitraum. Interessant sind in diesem Zusammenhang die Ritzdarstellungen von Turnieren um 1300 in Schloss Spiez (Armand Baeriswyl, Eine Turnierdarstellung aus der Zeit um 1300 – Ritzzeichnungen im Schlossturm von Spiez, in Mittelalter, 19, 2014/1, Seite 8-14),
[ Link ergänzt KG:
http://www.spiezertagung.ch/images/file/Ritzzeichnungen_Armand_Baeriswyl_Mittelalter_Maerz_2014.pdf ]
da sich Solothurn zu dieser Zeit im gleichen Kulturraum, demjenigen der burgundischen Schweiz, befand, wo diese Turniere stattgefunden haben dürften. Einer der dargestellten Ritter trägt das Wappen der Grafen von Neuenburg-Nidau, die damals vor der Stadt Solothurn Güter besassen. Zwischen 1233 und 1343 leiteten Angehörige aus der Familie der Grafen von Neuenburg und deren Seitenlinien (darunter auch Neuenburg-Nidau) als Pröpste das St. Ursenstift in Solothurn (Silvan Freddi, St. Ursus in Solothurn, Vom königlichen Chorherrenstift zum Stadtstift (870-1527), Köln/Weimar/Wien 2014, S. 218-228)."
Die Denkmalpflege konnte nicht weiterhelfen.
Die drei Quellen habe ich mit freundlicher Genehmigung auf Commons hinterlegt:
Urkunde 1533
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:StaatsarchivSolothurnUrkundevom21Februar1533.jpg
Ratsmanuale
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:StaatsarchivSolothurnRatsmanual1533bis1534.jpg
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:StaatsarchivSolothurnRatsmanual1532bis1534.jpg
Auf einem Stadtplan hat Herr Freddi die Stephanskapelle im Bereich des römischen Castrum, in der Heinrich III. 1038 zum König von Burgund gekrönt wurde, das Haus zum Esel (altes Rathaus) und das neue Rathaus eingezeichnet.
Castrum und Stephanskapelle sieht man auf
https://books.google.de/books?id=EuUj1OIJUK8C&pg=PA223
Auf dem Plan
http://www.hotel-solothurn.com/app/download/5899594362/stadtf%C3%BChrung+solothurn+2014.pdf?t=1435127667
ist das heutige Rathaus die Nr. 8, das alte liegt über der Nr. 11 (bezeichnet mit 57). Die Stephanskapelle ist in der Nähe von der Nr. 13 zu lokalisieren. Ein Foto des heutigen Aussehens des Zunfthauses zum Esel (Kino Palace):
http://www.soevent.ch/galerie400420_4.html?startImage%5B400420%5D=20 (Nr. 29)
Kommentar:
Die Umlokalisierung durch Herrn Freddi ist natürlich absolut schlüssig.
Nachträglich stieß ich auf den Aufsatz von Beate Falk: Das Ravensburger "Mohrenfresko" von 1417/31. Eine Verherrlichung des Konstanzer Konzils in der Firmenzentrale der Humpisgesellschaft? In: Schriften des Vereins für die Geschichte des Bodensees 132 (2014), S. 57-78. Sie bespricht das wertvollste mittelalterliche Stück im Museum Humpisquartier in Ravensburg, das etwa 5 m lange sogenannte Mohrenfresko. Unter Stände-Wappen (Papst aus dem Haus Colonna, König, Kurfürsten, Herzöge von Lothringen und Teck) sind Damen zu sehen, die einem Kolbenturnier zusehen, wobei von den kämpfenden Rittern nur die Helmzierden erhalten sind. Anhand von zeitgenössischen Wappenbüchern versucht Falk eine Identifizierung, die in den meisten Fällen auch geglückt sein dürfte. Ein ständegeschichtlicher Schnitzer ist freilich S. 69 Nr. 34 zu registrieren. Grafen von Hohenrechberg gab es erst seit dem 17. Jahrhundert!
Bilder von Andreas Praefcke auf Commons:
Commons
Siehe auch dessen Blog 2009:
http://mannigfaltigkeiten.twoday.net/stories/5919281/
Elmar Kuhn datiert die Darstellung bald nach 1418:
http://elmar-l-kuhn.de/fileadmin/redinh/pdf/Oberschwaben_und_das_Konzil_von_Konstanz_1414-1418.pdf
Die dort zitierte Arbeit von Sprenger 2014
Sprenger, Kai-Michael: Die reichsstädtische Elite tafelte unter Turnierszenen. Das sogenannte „Ravensburger Mohrenfresko“. In: Im Oberland 25, 2014, 2, S. 10-18
und den Katalog der Konzilsausstellung
http://mittelalter.hypotheses.org/4255#identifier_21_4255
habe ich nicht zur Hand.
[Das Konstanzer Konzil. Katalog (2014), S. 171 Nr. 89.]
Dass in Ravensburg ein konkretes Turnier dargestellt ist, ist nicht ausgemacht. Eher wollte die reichsstädtische Elite mit dem visuellen Verweis auf das Turnierwesen des schwäbischen Adels sich in die aristokratische Welt des Bodenseeraums integrieren. Das Bild zielte also auf die Harmonie zwischen Stadt und Adel ab.
Zum gespannten Verhältnis von Städten und Adeligen damals darf ich auf meine eigenen Studien verweisen:
Feindbild und Vorbild. Bemerkungen zur städtischen Wahrnehmung
des Adels, in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 141 (1993), S. 121-154
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:25-opus-53662
"Der adel dem purger tregt haß". Feindbilder und Konflikte
zwischen städtischem Bürgertum und landsässigem Adel im späten
Mittelalter, in: Adelige und bürgerliche Erinnerungskulturen des
Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit, hrsg. von Werner Rösener (= Formen der Erinnerung 8), Göttingen 2000, S. 191-204
http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:hebis:30-1145495
Adel als Leitbild - Zur Geschichte eines Grundwerts in
Spätmittelalter und früher Neuzeit, in: Gelungene Anpassung? Adelige Antworten auf gesellschaftliche Wandlungsvorgänge vom 14. bis zum 16. Jahrhundert, hrsg. von Horst Carl/Sönke Lorenz (= Schriften zur südwestdeutschen Landeskunde 53), Ostfildern 2005, S. 67-81
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:25-opus-56326
Die Fehde Diemars von Lindach gegen die Reichsstadt Schwäbisch
Gmünd (1543-1554), in: Gmünder Studien 7 (2005), S. 7-32
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:25-opus-54966
Die maßgebliche Studie zum Thema "Adel, Bürgertum und Turnier in deutschen Städten vom 13. bis 15. Jahrhundert" hat 1985 Thomas Zotz vorgelegt.
http://www.mgh-bibliothek.de/dokumente/a/a097856.pdf
Jünger und kürzer Derselbe: Stadt, Adel und Ritterturnier. In: Peter Jezler, Peter Niederhäuser und Elke Jezler (Hgg.), Ritterturnier. Geschichte einer Festkultur, Luzern 2014, S. 49–55.
Die von Zotz erwähnten Turnierszenen im Kölner Overstolzenhaus werden in die Zeit um 1300 datiert (man findet aber auch jüngere Datierungen). Am Ende des 13. Jahrhunderts entstanden die Bildplastiken im Regensburger Dollingerhaus (abgegangen), die ein (fiktives) Turnier zeigen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Dollingersage
Johannes Wilhelm: Augsburger Wandmalerei 1368-1530. Augsburg 1983, S. 164-168 setzt den Turnierkampf mit Keulen und Schwertern im Augsburger Stettenhaus vermutungsweise in das Jahr 1416. Siehe
http://archiv.twoday.net/stories/1022220124/ und zum Augsburger Turnierwesen
http://www.dhm.de/archiv/ausstellungen/kurzweil/iko3.htm
Wie ist vor diesem Hintergrund das Solothurner Zeugnis zu beurteilen? 1533 gab es im alten Rathaus einen Wappenzyklus, der wohl ähnlich wie in Ravensburg mit einer Turnierdarstellung verbunden war. Später hat Anton Haffner es mit einem Aufenthalt Heinrichs III. in der Stadt in Verbindung gebracht.
Ganz ausschließen kann man ein dann wohl eher am Ende des 15. Jahrhunderts einzuordnendes historisierendes Zeugnis nicht, aber weit näher liegt die Annahme, dass das Bild - entgegen der Urkunde von 1533 - kein gemaltes Teilnehmerzeichnis eines bestimmten Turniers war, sondern auf die Einbindung Solothurns in die aristokratische Geographie abzielte. Über die Datierung kann man nur spekulieren. Denkbar wäre es wohl schon in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts, aber ich möchte trotzdem vor einer Frühdatierung warnen, die natürlich immer interessanter ist als eine Spätdatierung. Von daher liegt die Beweislast bei dem Vertreter einer früheren zeitlichen Einordnung.
Nicht zwingend, aber durchaus wahrscheinlich ist eine Datierung vor dem Funktionswechsel des Hauses 1476. Dann hätten adelige Besucher des Solothurner Rathauses ein Bild sehen können, das sowohl städtisches Selbstbewusstsein als auch ein gutes Verhältnis zum Adel und seiner Kultur signalisierte.
Ulrich Meier hat seinen grundlegenden Aufsatz zur Rathausikonographie von 1996 auch online verfügbar gemacht, wofür ihm in alter Verbundenheit herzlich gedankt sei:
http://wwwhomes.uni-bielefeld.de/umeier/texte/Mythos.pdf
Meier hat zwar keine Turnierdarstellung, aber seine Warnung vor dem Etikett "bürgerlich" lässt sich auch auf unseren Kontext übertragen. Und angesichts des Umstands, dass man über die Datierung des Solothurner Zeugnisses eigentlich nichts sagen kann, verbieten sich auch Spekulationen über politische Hintergründe, die natürlich um 1300 anders aussahen als um 1500.
#forschung
KlausGraf - am Freitag, 9. Oktober 2015, 19:11 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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https://digitalcollections.its-arolsen.org/
Via
http://derstandard.at/2000023370610/Internationaler-Suchdienst-stellt-erste-Nazi-Akten-online

Via
http://derstandard.at/2000023370610/Internationaler-Suchdienst-stellt-erste-Nazi-Akten-online
KlausGraf - am Freitag, 9. Oktober 2015, 18:46 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://www.ruhrnachrichten.de/staedte/bochum/Ausstellung-Ruhr-Uni-zeigt-Querschnitt-ihrer-Sammlungen;art932,2834795
"Ausschlaggebend war eine Untersuchung des Wissenschaftsrates der Bundesregierung zur Bedeutung der Hochschulsammlungen, sagt Stefan Schulz, Kustos der medizinhistorischen Sammlung der Ruhr-Universität. So auf das Thema aufmerksam gemacht, veranstaltete er 2012 eine Ring-Vorlesung zu Hochschulsammlungen – und legte damit den Grundstein für das Netzwerk Boscol (Bochum Scientific Collections), in dem sich die Sammlungen der Ruhr-Universität gemeinsam organisieren wollen."
http://www.ruhr-uni-bochum.de/boscol/boscol.html
"Ausschlaggebend war eine Untersuchung des Wissenschaftsrates der Bundesregierung zur Bedeutung der Hochschulsammlungen, sagt Stefan Schulz, Kustos der medizinhistorischen Sammlung der Ruhr-Universität. So auf das Thema aufmerksam gemacht, veranstaltete er 2012 eine Ring-Vorlesung zu Hochschulsammlungen – und legte damit den Grundstein für das Netzwerk Boscol (Bochum Scientific Collections), in dem sich die Sammlungen der Ruhr-Universität gemeinsam organisieren wollen."
http://www.ruhr-uni-bochum.de/boscol/boscol.html
KlausGraf - am Freitag, 9. Oktober 2015, 18:40 - Rubrik: Universitaetsarchive
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http://digitale-sammlungen.ulb.uni-bonn.de/ulbbnz/periodical/titleinfo/3853018
Via
http://www.honnef-heute.de/titel/uni-bibliothek-schaltet-digitalisierte-ausgabe-der-honnefer-volkszeitung-1889-bis-1942-frei/58629/

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http://www.honnef-heute.de/titel/uni-bibliothek-schaltet-digitalisierte-ausgabe-der-honnefer-volkszeitung-1889-bis-1942-frei/58629/

KlausGraf - am Freitag, 9. Oktober 2015, 18:38 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Digitalisate in der Deutschen Digitalen Bibliothek unter CC-BY-NC-SA, aber mit ekelhaftem Wasserzeichen.


KlausGraf - am Freitag, 9. Oktober 2015, 18:30 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://www.dnb.de/DE/Aktuell/Presse/lizenzierungVergriffenerWerkeStart.html
Angegeben werden nur zwei Beispiele, aber nicht, wie man weitere findet.
Angegeben werden nur zwei Beispiele, aber nicht, wie man weitere findet.
KlausGraf - am Freitag, 9. Oktober 2015, 18:26 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.landesarchiv-berlin.de/lab-neu/news_20151809
Via
http://forum.ahnenforschung.net/showthread.php?s=75eac2c749264aabbf9af230030852ee&t=125580
Via
http://forum.ahnenforschung.net/showthread.php?s=75eac2c749264aabbf9af230030852ee&t=125580
KlausGraf - am Freitag, 9. Oktober 2015, 18:22 - Rubrik: Genealogie
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KlausGraf - am Freitag, 9. Oktober 2015, 18:19 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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KlausGraf - am Freitag, 9. Oktober 2015, 18:07 - Rubrik: Archivrecht
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https://www.idiotikon.ch/index.php?option=com_content&view=article&id=147:hundenamen&catid=12&Itemid=225
Via
http://www.hr-lavater.ch/2015/10/09/hundenamen-um-1504/

Via
http://www.hr-lavater.ch/2015/10/09/hundenamen-um-1504/

KlausGraf - am Freitag, 9. Oktober 2015, 18:04 - Rubrik: Unterhaltung
Zum angeblichen Unterricht Philipps von Schwaben in Kloster Adelberg, zurecht als "Sage" bezeichnet von
http://www.stauferstelen.net/stele-adelberg.htm
hatte ich mir abgespeichert den Link zu Landaus Archipoeta-Schrift online.
http://www.badw-muenchen.de/digital/philhistpub/sitzungsberichte/2011/landau-archipoeta.pdf
Die von mir 2014 angezeigten Sitzungsberichte 2000-2011 sind wieder verschwunden.
http://archiv.twoday.net/stories/755788505/
Deutlicher kann die Akademie nicht zum Ausdruck bringen, dass ihr ganzes Gerede von Open Access nur hohles Gelaber ist.
Siehe auch 2015
http://docslide.de/education/open-access-im-akademienprogramm-anwendung-und-herausforderungen.html
http://www.stauferstelen.net/stele-adelberg.htm
hatte ich mir abgespeichert den Link zu Landaus Archipoeta-Schrift online.
http://www.badw-muenchen.de/digital/philhistpub/sitzungsberichte/2011/landau-archipoeta.pdf
Die von mir 2014 angezeigten Sitzungsberichte 2000-2011 sind wieder verschwunden.
http://archiv.twoday.net/stories/755788505/
Deutlicher kann die Akademie nicht zum Ausdruck bringen, dass ihr ganzes Gerede von Open Access nur hohles Gelaber ist.
Siehe auch 2015
http://docslide.de/education/open-access-im-akademienprogramm-anwendung-und-herausforderungen.html
KlausGraf - am Freitag, 9. Oktober 2015, 17:24 - Rubrik: Open Access
KlausGraf - am Freitag, 9. Oktober 2015, 16:51 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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KlausGraf - am Freitag, 9. Oktober 2015, 02:07 - Rubrik: Hilfswissenschaften
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Der Solothurner Stadtchronist Anton Haffner kopierte die Neue Zeitung aus dem Jahr 1577.
Ausgabe 1849:
https://books.google.de/books?id=E0AvAAAAYAAJ&pg=PA88
Nun auch zugänglich im Autograph Haffners:
http://www.e-codices.unifr.ch/de/zbs/SI-0049/52r/0/Sequence-1489
Zu dieser Vorstellung:
http://archiv.twoday.net/stories/1022405541/
https://books.google.de/books?id=FefYAAAAMAAJ&pg=PA78 (US)
#erzählforschung
Ausgabe 1849:
https://books.google.de/books?id=E0AvAAAAYAAJ&pg=PA88
Nun auch zugänglich im Autograph Haffners:
http://www.e-codices.unifr.ch/de/zbs/SI-0049/52r/0/Sequence-1489
Zu dieser Vorstellung:
http://archiv.twoday.net/stories/1022405541/
https://books.google.de/books?id=FefYAAAAMAAJ&pg=PA78 (US)
#erzählforschung
KlausGraf - am Freitag, 9. Oktober 2015, 01:42 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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http://www.e-codices.unifr.ch/de/list/all/LastUpdate
Gut 40 Handschriften.
ENDLICH online: Die St. Galler Nibelungenhandschrift B mit Nibelungenlied und „Klage“, „Parzival“ und „Willehalm“ von Wolfram von Eschenbach und mit Strickers „Karl der Grosse“.
Vertreten ist auch das Gemeindearchiv Urnäsch.
Das Sarner Benediktinerkollegium bietet das Fragment eines Traditionscodex aus Fulda.

Gut 40 Handschriften.
ENDLICH online: Die St. Galler Nibelungenhandschrift B mit Nibelungenlied und „Klage“, „Parzival“ und „Willehalm“ von Wolfram von Eschenbach und mit Strickers „Karl der Grosse“.
Vertreten ist auch das Gemeindearchiv Urnäsch.
Das Sarner Benediktinerkollegium bietet das Fragment eines Traditionscodex aus Fulda.

KlausGraf - am Freitag, 9. Oktober 2015, 00:57 - Rubrik: Kodikologie
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http://hamburger-note.de/
"Die „Hamburger Note zur Digitalisierung des kulturellen Erbes“ weist auf die komplizierte Rechtesituation bei der Digitalisierung von urheberrechtlich geschützten Werken in Archiven, Bibliotheken und Museen hin. Sie ist ein deutliches Plädoyer für eine Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen."
"Die „Hamburger Note zur Digitalisierung des kulturellen Erbes“ weist auf die komplizierte Rechtesituation bei der Digitalisierung von urheberrechtlich geschützten Werken in Archiven, Bibliotheken und Museen hin. Sie ist ein deutliches Plädoyer für eine Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen."
KlausGraf - am Freitag, 9. Oktober 2015, 00:48 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Regensburger Stücken begegnet man bei Google Books ja eher häufig, aber nun sah ich auch eine am 25. Februar 2015 digitalisierte Mainzer Chronik von 1613 aus der Staats- und Stadtbibliothek Augsburg.
https://books.google.de/books?id=0xNhAAAAcAAJ

https://books.google.de/books?id=0xNhAAAAcAAJ
KlausGraf - am Freitag, 9. Oktober 2015, 00:16 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Während im Spätmittelalter die Abgrenzung der Schreibsprachen dem Experten ein Authentizitäts-Kriterium in die Hand gibt, siehe etwa
http://archiv.twoday.net/stories/1022476575/ (Kommentar)
ist es bei frühneuhochdeutschen Texten des 16/17. Jahrhunderts sehr viel schwieriger, sprachlich eine moderne Fälschung plausibel zu machen. Als Nicht-Philologe werde ich im Folgenden vor allem dilettieren.
Es geht um Mainzer Aufzeichnungen von 1562 (mit Rückblick auf 1517 im ersten Abschnitt) bis 1590, also aus der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts.
http://www.archive.org/stream/zeitschriftfrku18unkngoog#page/n280/mode/2up (S. 271-279)
Ein sehr schwaches Argument stellt dar, wenn in einem seitenlangen Text auf Anhieb keine unverständlichen Stellen auftreten.
Ob "fureten vnser Singgesellen ein schön lustigs spiel vor dem Margraffen vff" bedenkenfrei ist, müssen andere entscheiden. Ich finde die Wendung verdächtig.
Leider sind Suchen wie "fureten * uff" bei Google Books (etwa mit dem Zeitfilter 1500-1700) ausgesprochen unzuverlässig.
http://archiv.twoday.net/stories/1022387313/
Auch "führten * auff" erbringt keine Parallele.
Trotz gravierender Einschränkungen (Fehldatierungen von Drucken, OCR-Fehler, nicht nachvollziehbares Weglassen von Treffern
http://archiv.twoday.net/stories/1022472520/ ) ist das riesige Google-Books-Corpus (Google-Suchen beziehen sich hier auf Google Books) besser geeignet als etwa die Wörterbücher
http://woerterbuchnetz.de/
wortgeschichtliche Überprüfungen durchzuführen.
Seite 272: "kam darab vnser Geselschaft ... in böß Verlümbdniß" - das Wort verlümbdniß findet Google nur zweimal, in unserer Quelle und einem sie zitierenden Aufsatz.
https://www.google.de/search?tbm=bks&q=verlümbdniß
Mit verlümbdnis, verlümdnis, verleumdnis sieht es nicht besser aus. Das Wort scheint es in der frühen Neuzeit nicht zu geben.
"nach langem vrlob" (nach langer Unterbrechung) - die Bedeutung finde ich im Grimmschen Wörterbuch nicht
http://woerterbuchnetz.de/cgi-bin/WBNetz/wbgui_py?sigle=DWB&lemid=GU14291
Für "lange urlob", "langer urlob", "langem urlob" hat Google nichts.
Bei "parreyen" (für die Mainzer Pfarreien) bietet Google anscheinend fast nur OCR-Fehler für parteyen. "emeransparrey" kennt es nur aus unserer Quelle, ebenso "quintinsparrey". Verdächtig ist die Zusammensetzung anstelle von pfarre St. Emeran o.ä.
Gehen wir nun auf die Seite 273 des Abdrucks der Quelle.
Zu "vorrang" bemerkt Grimm: "im 18. jh. geläufig, in den früheren wörterbüchern nicht verzeichnet". Vorrang haben findet Google (verifizierbar) vor 1700 nur 1692:
https://books.google.de/books?id=AiZLAQAAMAAJ&pg=PA33
Pinxten scheint eher niederländisch-niederdeutsch zu sein.
Seite 274: "herkompnuss" ist nur für die Quelle zu belegen, ebenso herkompnus, herkompnis. Ebenso Fehlanzeige für herkommnis vor 1800. Obwohl ich mich als Herkommens-Spezialist sehe, ist mir dieses Wort unvertraut.
Seite 275: Bequemhafftigkeit weist Google nur für die Quelle und ihre Rezeption nach:
https://www.google.de/search?tbm=bks&hl=de&q=%22bequemhafftigkeit%22
Ebenso bei Bequemhaftigkeit kein alter Beleg.
"verbonden" statt verbunden verweist sprachlich auf die Niederlande.
Seite 276: "einig" steht neben dem niederländischen "eenig".
Sich "verhalten vndt benemmen" - vor 1700 findet die Suche nach benemmen jedenfalls unter den ersten Treffern nichts zu "sich benehmen". Benemmen ist wegnehmen.
Seite 277: "vffgefurt" siehe oben.
"schwere der zeitleufft" - nur hier nachweisbar. Schwere zeitleuff erbringt nur eine Rezeption der Quelle:
https://books.google.de/books?id=6CsEAQAAMAAJ&q=schwere+zeitleuff
Seite 278: gegen Intraden ist nichts einzuwenden teste Google.
"vneenigkeyt" gibt es laut Google nur hier.
"wegen Vffnahm", "wegen der Vffnahm", "zur Vffnahm", "Vffnahmegeldts", "wiederuffnahm", "vffnahmgeldt", "Vffnahmgeldt" usw. - recht verdächtig. Bei Wiederaufnahme suggeriert das Grimmsche Wörterbuch, es gebe vor 1800 nichts, aber Google findet für die Bedeutung Wiederaufnahme in eine Gemeinde/Gemeinschaft einen Beleg zu 1681:
https://books.google.de/books?id=cVtYAAAAcAAJ&pg=PA71
Sonst dominiert aber eindeutig die Bedeutung "Wiederaufschwung".
"engebe des geldtes nit" ist für diese Zeit und Raum zumindest ungewöhnlich.
"erber vndt verlumbde Singschul" - wieso denn eine verleumdete??
Bei aller Vorsicht, die dem Nicht-Philologen gut ansteht: der Merkwürdigkeiten sind zu viele, als dass ich die Quelle für authentisch halten könnte.
http://archiv.twoday.net/stories/1022476575/ (Kommentar)
ist es bei frühneuhochdeutschen Texten des 16/17. Jahrhunderts sehr viel schwieriger, sprachlich eine moderne Fälschung plausibel zu machen. Als Nicht-Philologe werde ich im Folgenden vor allem dilettieren.
Es geht um Mainzer Aufzeichnungen von 1562 (mit Rückblick auf 1517 im ersten Abschnitt) bis 1590, also aus der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts.
http://www.archive.org/stream/zeitschriftfrku18unkngoog#page/n280/mode/2up (S. 271-279)
Ein sehr schwaches Argument stellt dar, wenn in einem seitenlangen Text auf Anhieb keine unverständlichen Stellen auftreten.
Ob "fureten vnser Singgesellen ein schön lustigs spiel vor dem Margraffen vff" bedenkenfrei ist, müssen andere entscheiden. Ich finde die Wendung verdächtig.
Leider sind Suchen wie "fureten * uff" bei Google Books (etwa mit dem Zeitfilter 1500-1700) ausgesprochen unzuverlässig.
http://archiv.twoday.net/stories/1022387313/
Auch "führten * auff" erbringt keine Parallele.
Trotz gravierender Einschränkungen (Fehldatierungen von Drucken, OCR-Fehler, nicht nachvollziehbares Weglassen von Treffern
http://archiv.twoday.net/stories/1022472520/ ) ist das riesige Google-Books-Corpus (Google-Suchen beziehen sich hier auf Google Books) besser geeignet als etwa die Wörterbücher
http://woerterbuchnetz.de/
wortgeschichtliche Überprüfungen durchzuführen.
Seite 272: "kam darab vnser Geselschaft ... in böß Verlümbdniß" - das Wort verlümbdniß findet Google nur zweimal, in unserer Quelle und einem sie zitierenden Aufsatz.
https://www.google.de/search?tbm=bks&q=verlümbdniß
Mit verlümbdnis, verlümdnis, verleumdnis sieht es nicht besser aus. Das Wort scheint es in der frühen Neuzeit nicht zu geben.
"nach langem vrlob" (nach langer Unterbrechung) - die Bedeutung finde ich im Grimmschen Wörterbuch nicht
http://woerterbuchnetz.de/cgi-bin/WBNetz/wbgui_py?sigle=DWB&lemid=GU14291
Für "lange urlob", "langer urlob", "langem urlob" hat Google nichts.
Bei "parreyen" (für die Mainzer Pfarreien) bietet Google anscheinend fast nur OCR-Fehler für parteyen. "emeransparrey" kennt es nur aus unserer Quelle, ebenso "quintinsparrey". Verdächtig ist die Zusammensetzung anstelle von pfarre St. Emeran o.ä.
Gehen wir nun auf die Seite 273 des Abdrucks der Quelle.
Zu "vorrang" bemerkt Grimm: "im 18. jh. geläufig, in den früheren wörterbüchern nicht verzeichnet". Vorrang haben findet Google (verifizierbar) vor 1700 nur 1692:
https://books.google.de/books?id=AiZLAQAAMAAJ&pg=PA33
Pinxten scheint eher niederländisch-niederdeutsch zu sein.
Seite 274: "herkompnuss" ist nur für die Quelle zu belegen, ebenso herkompnus, herkompnis. Ebenso Fehlanzeige für herkommnis vor 1800. Obwohl ich mich als Herkommens-Spezialist sehe, ist mir dieses Wort unvertraut.
Seite 275: Bequemhafftigkeit weist Google nur für die Quelle und ihre Rezeption nach:
https://www.google.de/search?tbm=bks&hl=de&q=%22bequemhafftigkeit%22
Ebenso bei Bequemhaftigkeit kein alter Beleg.
"verbonden" statt verbunden verweist sprachlich auf die Niederlande.
Seite 276: "einig" steht neben dem niederländischen "eenig".
Sich "verhalten vndt benemmen" - vor 1700 findet die Suche nach benemmen jedenfalls unter den ersten Treffern nichts zu "sich benehmen". Benemmen ist wegnehmen.
Seite 277: "vffgefurt" siehe oben.
"schwere der zeitleufft" - nur hier nachweisbar. Schwere zeitleuff erbringt nur eine Rezeption der Quelle:
https://books.google.de/books?id=6CsEAQAAMAAJ&q=schwere+zeitleuff
Seite 278: gegen Intraden ist nichts einzuwenden teste Google.
"vneenigkeyt" gibt es laut Google nur hier.
"wegen Vffnahm", "wegen der Vffnahm", "zur Vffnahm", "Vffnahmegeldts", "wiederuffnahm", "vffnahmgeldt", "Vffnahmgeldt" usw. - recht verdächtig. Bei Wiederaufnahme suggeriert das Grimmsche Wörterbuch, es gebe vor 1800 nichts, aber Google findet für die Bedeutung Wiederaufnahme in eine Gemeinde/Gemeinschaft einen Beleg zu 1681:
https://books.google.de/books?id=cVtYAAAAcAAJ&pg=PA71
Sonst dominiert aber eindeutig die Bedeutung "Wiederaufschwung".
"engebe des geldtes nit" ist für diese Zeit und Raum zumindest ungewöhnlich.
"erber vndt verlumbde Singschul" - wieso denn eine verleumdete??
Bei aller Vorsicht, die dem Nicht-Philologen gut ansteht: der Merkwürdigkeiten sind zu viele, als dass ich die Quelle für authentisch halten könnte.
KlausGraf - am Donnerstag, 8. Oktober 2015, 21:40 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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Der Jubiläumskatalog
http://guenther-rarebooks.com/fileadmin/user_upload/digital_publications/11/
Sündenregister:
http://archiv.twoday.net/search?q=j%C3%B6rn+g%C3%BCnther
Eine Volltextsuche ist möglich und offenbart, dass auch Stücke der Sammlung Otto Schäfer verscherbelt werden. Zu ihr:
http://archiv.twoday.net/search?q=sch%C3%A4fer+schweinfurt
http://guenther-rarebooks.com/fileadmin/user_upload/digital_publications/11/
Sündenregister:
http://archiv.twoday.net/search?q=j%C3%B6rn+g%C3%BCnther
Eine Volltextsuche ist möglich und offenbart, dass auch Stücke der Sammlung Otto Schäfer verscherbelt werden. Zu ihr:
http://archiv.twoday.net/search?q=sch%C3%A4fer+schweinfurt
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http://www.bundeskonferenz-kommunalarchive.de/empfehlungen/Handreichnung_social_media_Endfassung.pdf
http://topotijdreis.nl/
Via
https://vifabenelux.wordpress.com/2015/10/06/neu-im-web-tijdreis-over-200-jaar-topografie/
Via
https://vifabenelux.wordpress.com/2015/10/06/neu-im-web-tijdreis-over-200-jaar-topografie/
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So wird das jetzt ins Netz gestellte handschriftliche Straßburger Formularbuch aus der Mitte des 15. Jahrhunderts
http://digital.blb-karlsruhe.de/id/3068963
bewertet von Höhler/Stamm.
http://digital.blb-karlsruhe.de/blbihd/content/pageview/67409
http://digital.blb-karlsruhe.de/id/3068963
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KlausGraf - am Mittwoch, 7. Oktober 2015, 21:27 - Rubrik: Kodikologie
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http://www.vhmml.org/
"SCHOOL offers lessons in paleography, codicology, and transcription. FOLIO provides annotated manuscript pages for study and practice in transcription. LEXICON explains terms used in manuscript studies. REFERENCE contains bibliography and links to digitized print resources."
"SCHOOL offers lessons in paleography, codicology, and transcription. FOLIO provides annotated manuscript pages for study and practice in transcription. LEXICON explains terms used in manuscript studies. REFERENCE contains bibliography and links to digitized print resources."
KlausGraf - am Mittwoch, 7. Oktober 2015, 19:19 - Rubrik: Kodikologie
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"Privatbesitz Antiquariat Dr. Jörn Günther Rare Books AG, Schweiz, Nr. 2011/10,19, früher Burg Eltz, Gräfl. Eltz'sche Bibl., Cod. 216 fol."
Im Katalog wird die Herkunft der ausführlich beschriebenen, um 1470 datierten Handschrift
http://www.guenther-rarebooks.com/fileadmin/user_upload/digital_publications/10/
dezent mit "From the library of a [!] European noble family". Laut ²VL von 1995 gehörte sie damals noch zum Bestand der Burg Eltz. Ob das Landesbibliothekszentrum RLP davon überhaupt etwas mitbekommen hat?
Im Katalog wird die Herkunft der ausführlich beschriebenen, um 1470 datierten Handschrift
http://www.guenther-rarebooks.com/fileadmin/user_upload/digital_publications/10/
dezent mit "From the library of a [!] European noble family". Laut ²VL von 1995 gehörte sie damals noch zum Bestand der Burg Eltz. Ob das Landesbibliothekszentrum RLP davon überhaupt etwas mitbekommen hat?
"Farrago spiritualium et piorum documentorum et monitorum variorum collecta ad CFCA etc. in Creuzlingen. Lateinische Handschrift auf Papier. Kreuzlingen, 13. März 1695. Ca. 200 Blatt. 13,5 x 8 cm. Pergament der Zeit mit Messingschließen (Rücken fehlt, Deckel gelockert, fleckig und bestoßen).
Schätzpreis 300 €"
http://www.nosbuesch-stucke.berlin/auktion/
#fnzhsss

Schätzpreis 300 €"
http://www.nosbuesch-stucke.berlin/auktion/
#fnzhsss

KlausGraf - am Mittwoch, 7. Oktober 2015, 02:47 - Rubrik: Kodikologie
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Die lange verschollene Handschrift wandert von Antiquariat zu Antiquariat:
http://www.handschriftencensus.de/13675

http://www.handschriftencensus.de/13675

KlausGraf - am Mittwoch, 7. Oktober 2015, 02:34 - Rubrik: Kodikologie
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Der Antiquariatskatalog von Ludwig Rosenthal München Nr. 65 (ca. 1889; Herz datiert 1890
https://books.google.de/books?id=UtMuAQAAIAAJ&q=katalog+65+von+ludwig+rosenthal )
https://archive.org/details/RosenthalKatalog65
lieferte die Bestätigung, dass Roth bei seinen Angaben zu zwei Stücken in der Germania 1892 dieses Druckwerk seinen Handschriften-Erfindungen zugrundegelegt hat.
http://archiv.twoday.net/stories/1022476575/ (Nachtrag)
Der Katalog weist zahlreiche vor allem Buxheimer Handschriften auf und wurde im August 2014 von einem nicht genannten Mitarbeiter des Handschriftencensus - mutmaßlich Klaus Klein - samt anderen Rosenthal-Katalogen detailliert ausgewertet. Man findet 48 Handschriften in der Forschungsliteratur unter dem Titel.
Ein übler Schnitzer ist, dass bei Cgm 7955
http://www.handschriftencensus.de/21430
Heinrich von St. Gallen: Passionstraktat nicht erkannt wurde, obwohl der handschriftliche Münchner Katalog
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00035972/image_110
das Incipit liefert, mit dem ich den Text sofort fand. Die Handschrift erscheint aber auch in der Überlieferungszusammenstellung von Hardo Hilg:
https://books.google.de/books?id=MKJbAAAAMAAJ&q="Cgm+7955"
Unverständlich ist, dass manche Stücke im Handschriftencensus fehlen wie die Helm'sche Handschrift (Rosenthal 65 Nr. 437), die Helm bei Rosenthal erworben hat:
http://www.handschriftencensus.de/22791
Nr. 931, Handschrift vom Anfang des 16. Jahrhunderts, einem Mich. Rieger zugeschrieben, scheint eine Druckabschrift des Passionstraktats von Heinrich von St. Gallen zu sein.
http://gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/HEINSAN.htm
Bei der Handschrift der Sammlung Eis
http://www.handschriftencensus.de/8541
fehlt der Hinweis auf die Abhandlung von Eis zu den Sonderandachten Buxheimer Kartäuser
https://books.google.de/books?id=W91nBn0l96wC&pg=PA120
https://books.google.de/books?id=UtMuAQAAIAAJ&q=katalog+65+von+ludwig+rosenthal )
https://archive.org/details/RosenthalKatalog65
lieferte die Bestätigung, dass Roth bei seinen Angaben zu zwei Stücken in der Germania 1892 dieses Druckwerk seinen Handschriften-Erfindungen zugrundegelegt hat.
http://archiv.twoday.net/stories/1022476575/ (Nachtrag)
Der Katalog weist zahlreiche vor allem Buxheimer Handschriften auf und wurde im August 2014 von einem nicht genannten Mitarbeiter des Handschriftencensus - mutmaßlich Klaus Klein - samt anderen Rosenthal-Katalogen detailliert ausgewertet. Man findet 48 Handschriften in der Forschungsliteratur unter dem Titel.
Ein übler Schnitzer ist, dass bei Cgm 7955
http://www.handschriftencensus.de/21430
Heinrich von St. Gallen: Passionstraktat nicht erkannt wurde, obwohl der handschriftliche Münchner Katalog
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00035972/image_110
das Incipit liefert, mit dem ich den Text sofort fand. Die Handschrift erscheint aber auch in der Überlieferungszusammenstellung von Hardo Hilg:
https://books.google.de/books?id=MKJbAAAAMAAJ&q="Cgm+7955"
Unverständlich ist, dass manche Stücke im Handschriftencensus fehlen wie die Helm'sche Handschrift (Rosenthal 65 Nr. 437), die Helm bei Rosenthal erworben hat:
http://www.handschriftencensus.de/22791
Nr. 931, Handschrift vom Anfang des 16. Jahrhunderts, einem Mich. Rieger zugeschrieben, scheint eine Druckabschrift des Passionstraktats von Heinrich von St. Gallen zu sein.
http://gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/HEINSAN.htm
Bei der Handschrift der Sammlung Eis
http://www.handschriftencensus.de/8541
fehlt der Hinweis auf die Abhandlung von Eis zu den Sonderandachten Buxheimer Kartäuser
https://books.google.de/books?id=W91nBn0l96wC&pg=PA120
KlausGraf - am Mittwoch, 7. Oktober 2015, 01:31 - Rubrik: Kodikologie
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gibt ein aktueller Artikel der in der aktuellen eGovernment-Computing erschienen ist. In diesen sind die umfassenden Erfahrungen der Autoren aus einschlägigen Projekten in öV und Privatwirtschaft, der Marktkenntnis sowie der Standardisierung in dem Thema unmittelbar eingeflossen.
http://www.egovernment-computing.de/wichtige-antworten-zur-tr-resiscan-a-506732/
http://www.egovernment-computing.de/wichtige-antworten-zur-tr-resiscan-a-506732/
schwalm.potsdam - am Dienstag, 6. Oktober 2015, 20:09 - Rubrik: Records Management
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Den Band gibts als kostenlosen Download:
http://www.paxchristi.de/s/downloads
Für einen Direktlink zum PDF ist die URL zu lang!
Via
http://archivekod.hypotheses.org/499
http://www.paxchristi.de/s/downloads
Für einen Direktlink zum PDF ist die URL zu lang!
Via
http://archivekod.hypotheses.org/499
KlausGraf - am Dienstag, 6. Oktober 2015, 14:55 - Rubrik: Kirchenarchive
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http://blog.sbb.berlin/
Technisch gesehen handelt es sich um ein einziges Blog, das verschiedene Themen bedient. Angezeigt werden rechts als letzte Beiträge alle Beiträge insgesamt. Einen separaten RSS-Feed gibt es nicht, nur für die Kommentare.
Die einzelnen Bereiche wie z.B. Inkunabeln müssen dem PR-Selbstdarstellungswahn der verantwortlichen übergeordneten Stelle gehorchen. So kann der GW etwa nicht auf Englisch bloggen, obwohl das für die internationale Inkunabel-Community nützlich wäre. Falk Eisermann hat vor einiger Zeit meinem Vorschlag, bei Hypotheses einzusteigen mit Blick auf die interne Lösung eine Absage erteilt. Mit Blick auf das wenig überzeugende SBB-Blog bedaure ich diese Entscheidung.
"Unsere Beiträge zu den Wissenschaften" bedeutet nicht etwa Wissenschaftsbloggen, sondern nur einen weiteren PR-Kanal, dem man ein modisches Mäntelchen ("Blog") verpasst hat. Im ganzen sogenannten Blog-Netzwerk dominieren Ankündigungen (z.B. zu Ausstellungen, Vorträge), wie sie zuhauf auch konventionell in der Sektion "Aktuelles" zu finden sind.
Einen einzigen interessanten Beitrag habe ich gefunden:
http://blog.sbb.berlin/urlshortener/
Wie grauenhaft altbacken sonst die Beiträge sind, zeigt die kurze Notiz zum 500. Geburtstag Cranachs. Da wird auf eine Cranach-Bibel der SBB verwiesen (beigegeben ist wohl ein Bild aus ihr) und auf einen gedruckten Beitrag zu ihr.
Kurzum: Die SBB demonstriert einmal mehr, wie man es nicht machen sollte.

Technisch gesehen handelt es sich um ein einziges Blog, das verschiedene Themen bedient. Angezeigt werden rechts als letzte Beiträge alle Beiträge insgesamt. Einen separaten RSS-Feed gibt es nicht, nur für die Kommentare.
Die einzelnen Bereiche wie z.B. Inkunabeln müssen dem PR-Selbstdarstellungswahn der verantwortlichen übergeordneten Stelle gehorchen. So kann der GW etwa nicht auf Englisch bloggen, obwohl das für die internationale Inkunabel-Community nützlich wäre. Falk Eisermann hat vor einiger Zeit meinem Vorschlag, bei Hypotheses einzusteigen mit Blick auf die interne Lösung eine Absage erteilt. Mit Blick auf das wenig überzeugende SBB-Blog bedaure ich diese Entscheidung.
"Unsere Beiträge zu den Wissenschaften" bedeutet nicht etwa Wissenschaftsbloggen, sondern nur einen weiteren PR-Kanal, dem man ein modisches Mäntelchen ("Blog") verpasst hat. Im ganzen sogenannten Blog-Netzwerk dominieren Ankündigungen (z.B. zu Ausstellungen, Vorträge), wie sie zuhauf auch konventionell in der Sektion "Aktuelles" zu finden sind.
Einen einzigen interessanten Beitrag habe ich gefunden:
http://blog.sbb.berlin/urlshortener/
Wie grauenhaft altbacken sonst die Beiträge sind, zeigt die kurze Notiz zum 500. Geburtstag Cranachs. Da wird auf eine Cranach-Bibel der SBB verwiesen (beigegeben ist wohl ein Bild aus ihr) und auf einen gedruckten Beitrag zu ihr.
Kurzum: Die SBB demonstriert einmal mehr, wie man es nicht machen sollte.

Am 21. September 2015 ist der frühere Direktor des Universitätsarchivs Heidelberg, Prof. Dr. Werner Moritz, nach langer, schwerer Krankheit im Alter von 68 Jahren verstorben.
KlausGraf - am Dienstag, 6. Oktober 2015, 14:29 - Rubrik: Personalia
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg_ga
In diesen Bänden der ZHG = Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte sind übrigens auch diverse Rezensionen von mir enthalten.
Update einen Tag später: Nun ab 1 (1965)
#histverein
In diesen Bänden der ZHG = Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte sind übrigens auch diverse Rezensionen von mir enthalten.
Update einen Tag später: Nun ab 1 (1965)
#histverein
KlausGraf - am Dienstag, 6. Oktober 2015, 14:25 - Rubrik: Landesgeschichte
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http://wisspub.net/2015/10/06/dfg-leitlinien-zum-umgang-mit-forschungsdaten-verabschiedet/
Aus den "Leitlinien":
Soweit einer Veröffentlichung der Forschungsdaten aus einem DFG-geförderten Projekt Rechte Dritter (insbesondere Datenschutz, Urheberrecht) nicht entgegenstehen, sollten Forschungsdaten so zeitnah wie möglich verfügbar gemacht werden. Die Forschungsdaten sollten dabei in einer Verarbeitungsstufe (Rohdaten oder bereits weiter strukturierte Daten) zugänglich sein, die eine sinnvolle Nach- und Weiternutzung durch Dritte ermöglicht. Um dies sicherzustellen, ist darauf zu achten, dass der Zugang zu den Forschungsdaten auch dann gewährleistet bleibt, wenn im Zusammenhang mit einer Publikation Verwertungsrechte an den Forschungsdaten an Dritte, i.d.R. einen Verlag, übertragen werden müssen.”
Aus den "Leitlinien":
Soweit einer Veröffentlichung der Forschungsdaten aus einem DFG-geförderten Projekt Rechte Dritter (insbesondere Datenschutz, Urheberrecht) nicht entgegenstehen, sollten Forschungsdaten so zeitnah wie möglich verfügbar gemacht werden. Die Forschungsdaten sollten dabei in einer Verarbeitungsstufe (Rohdaten oder bereits weiter strukturierte Daten) zugänglich sein, die eine sinnvolle Nach- und Weiternutzung durch Dritte ermöglicht. Um dies sicherzustellen, ist darauf zu achten, dass der Zugang zu den Forschungsdaten auch dann gewährleistet bleibt, wenn im Zusammenhang mit einer Publikation Verwertungsrechte an den Forschungsdaten an Dritte, i.d.R. einen Verlag, übertragen werden müssen.”
KlausGraf - am Dienstag, 6. Oktober 2015, 14:19 - Rubrik: Open Access
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"Der Europäische Gerichtshof hat ein wichtiges Datenschutzabkommen zwischen Europa und den USA für ungültig erklärt. In dem Urteil geht es auch um die Praktiken von US-Geheimdiensten - die das Gericht erstaunlich deutlich kritisiert. "
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/europaeischer-gerichtshof-erklaert-safe-harbor-abkommen-fuer-ungueltig-a-1056366.html
http://heise.de/-2838025
http://www.jurablogs.com/
http://www.medien-gerecht.de/2015/10/06/farewell-safe-harbor/
http://www.socialmediarecht.de/2015/10/06/aus-aus-aus-safe-harbour-ist-aus-zur-entscheidung-des-eugh-c-36214-schrems/
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/europaeischer-gerichtshof-erklaert-safe-harbor-abkommen-fuer-ungueltig-a-1056366.html
http://heise.de/-2838025
http://www.jurablogs.com/
http://www.medien-gerecht.de/2015/10/06/farewell-safe-harbor/
http://www.socialmediarecht.de/2015/10/06/aus-aus-aus-safe-harbour-ist-aus-zur-entscheidung-des-eugh-c-36214-schrems/
„Rethymno 2“ von Olaf Tausch - Selbst fotografiert. Lizenziert unter CC BY-SA 3.0 über Wikimedia Commons.
KlausGraf - am Dienstag, 6. Oktober 2015, 14:08 - Rubrik: Datenschutz
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Gibt es ein hässlicheres Archivlogo als die Klorolle in RLP? Und wem nützt das Digitalisat einer Verordnung, das man nicht lesen kann?
http://www.archivdatenbank.lha-rlp.de/speyer/e/e.3/y24/fb/plakate/04/04.01/3885/

http://www.archivdatenbank.lha-rlp.de/speyer/e/e.3/y24/fb/plakate/04/04.01/3885/

KlausGraf - am Montag, 5. Oktober 2015, 16:36 - Rubrik: Staatsarchive
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http://zkbw.blogspot.de/2015/10/ausgewahlte-webarchive.html
Weitere Links HIER:
http://archiv.twoday.net/topics/Webarchivierung/
Weitere Links HIER:
http://archiv.twoday.net/topics/Webarchivierung/
KlausGraf - am Montag, 5. Oktober 2015, 16:19 - Rubrik: Webarchivierung
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Die 2014/15 mit großem Erfolg im Hessischen Hauptstaatsarchiv und im Hessischen Staatsarchiv Marburg gezeigte Ausstellung "Kriegsbilder. Der Erste Weltkrieg in zeitgenössischen Druckgraphiken" ist ab sofort im Portal Digam komplett online einsehbar: http://www.digam.net/exposition.php?exp=260.
Die Ausstellung basiert auf der sogenannten Weltkriegssammlung des Hessischen Hauptstaatsarchivs. Zu sehen sind u.a. Plakate, Künstlerdrucke, Bilderbögen, Scherenschnitte, Zeitschriftenillustrationen und Karikaturen.
Die Ausstellung basiert auf der sogenannten Weltkriegssammlung des Hessischen Hauptstaatsarchivs. Zu sehen sind u.a. Plakate, Künstlerdrucke, Bilderbögen, Scherenschnitte, Zeitschriftenillustrationen und Karikaturen.
Hessisches Hauptstaatsarchiv - am Montag, 5. Oktober 2015, 15:52 - Rubrik: Archivpaedagogik
KlausGraf - am Montag, 5. Oktober 2015, 15:51 - Rubrik: Open Access
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ingobobingo - am Montag, 5. Oktober 2015, 15:32 - Rubrik: Archive von unten
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ingobobingo - am Montag, 5. Oktober 2015, 10:29 - Rubrik: Staatsarchive
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Simon Strauß versucht, ausgehend vom dänischen Aarhus, einen Blick in die Zukunft.
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/buecher/themen/die-zukunft-der-bibliothek-das-dokk1-in-aarhus-13834316.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2
Im „dänischen Modell“ ist die Bibliothek "gerade kein Hort des kulturellen Gedächtnisses mehr. Jedes Buch, das zwei Jahre lang nicht ausgeliehen worden sei, werde ausgesondert, erklärt Manager Schulz, man wolle schließlich kein „Museum“ sein und könne den freiwerdenden Platz gut für Familienaktivitäten brauchen."
Update:
http://archiv.twoday.net/stories/1022481171/
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/buecher/themen/die-zukunft-der-bibliothek-das-dokk1-in-aarhus-13834316.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2
Im „dänischen Modell“ ist die Bibliothek "gerade kein Hort des kulturellen Gedächtnisses mehr. Jedes Buch, das zwei Jahre lang nicht ausgeliehen worden sei, werde ausgesondert, erklärt Manager Schulz, man wolle schließlich kein „Museum“ sein und könne den freiwerdenden Platz gut für Familienaktivitäten brauchen."
Update:
http://archiv.twoday.net/stories/1022481171/

„DOKK1-Cut“ von Gardar Rurak - Eigenes Werk. Lizenziert unter CC-BY-SA 4.0 über Wikimedia Commons.
KlausGraf - am Sonntag, 4. Oktober 2015, 16:08 - Rubrik: Bibliothekswesen
In einem nicht rechtskräftigen Urteil meint ein Amtsgericht (!), dass ein Fotograf, der von einem Hotel für die Erstellung von Bildern bezahlt wurde und ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt hatte, trotzdem für die unterbliebene Namensnennung satt abkassieren darf.
http://pixdetect.com/fotograf-muss-grundsaetzlich-benannt-werden-230/
http://pixdetect.com/fotograf-muss-grundsaetzlich-benannt-werden-230/
KlausGraf - am Sonntag, 4. Oktober 2015, 15:56 - Rubrik: Archivrecht
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http://schmalenstroer.net/blog/2015/10/nasa-veroeffentlicht-hochauflloesende-bilder-der-apollo-missionen/


KlausGraf - am Sonntag, 4. Oktober 2015, 15:48 - Rubrik: Fotoueberlieferung
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"Das Rijksmuseum in Amsterdam (und vorher auch schon andere, vor allem amerikanische Museen) hat es vorgemacht, jetzt ist die Logik dieser Entscheidung auch in Deutschland angekommen. Bei gemeinfreien Bildern besteht das Hamburger Museum für Kunst und Gewerbe nicht nur nicht mehr auf irgendwelchen zweifelhaft begründeten Gebühren, sondern es stellt auch gleich eine (allerdings nur mittelhoch auflösende) Abbildung zur freien Verwendung zur Verfügung. Es sind zwar erst ein paar Tausend Werke, die auf diese fortschrittliche Weise der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, aber es soll zügig mehr werden."
http://blog.arthistoricum.net/beitrag/2015/10/03/museum-und-bildrechte-ein-kleiner-durchbruch/

http://sammlungonline.mkg-hamburg.de/ (Keine Permalinks)
http://blog.arthistoricum.net/beitrag/2015/10/03/museum-und-bildrechte-ein-kleiner-durchbruch/

http://sammlungonline.mkg-hamburg.de/ (Keine Permalinks)
KlausGraf - am Sonntag, 4. Oktober 2015, 15:37 - Rubrik: Museumswesen
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FWE Roth, den ich vor kurzem als Fälscher entlarvt habe
http://archiv.twoday.net/stories/1022477029/
veröffentlichte ab 1884 eine Vielzahl bibliographischer Studien, die sich vor allem mit der Druckgeschichte der Inkunabelzeit und dem 16. Jahrhundert befassten.
https://de.wikisource.org/wiki/Ferdinand_Wilhelm_Emil_Roth
Ein hartes Urteil aus der Sicht der Inkunabelbibliographie fällt Falk Eisermann, der ihm nur eine "geringe bibliographische Kompetenz" attestiert.
http://archiv.twoday.net/stories/1022476725
Die Unzuverlässigkeiten und Schlampigkeiten Roths sollten jeden davor warnen, Angaben von ihm ungeprüft zu übernehmen. Bei Angaben, für die er die einzige Quelle darstellt, ist höchste Vorsicht angebracht. Im Zweifel sollte man auf die Verwertung des Belegs verzichten.
Wohl zu den besseren Publikationen Roths zählt seine im Centralblatt für Bibliothekswesen veröffentlichte kurze Studie zum Mainzer Drucker Friedrich Heuman(n):
Der Buchdrucker Friedrich Heuman zu Mainz 1508-1512. In: Zentralblatt 10 (1893), S. 476-483
http://www.digizeitschriften.de/de/dms/img/?PID=GDZPPN00025519X&physid=phys528#navi
Zum heutigen Forschungsstand zu Heumann siehe Reske 2007
https://books.google.de/books?id=zOTCP4MlY-QC&pg=PA590
Abgesehen von den neuen Nachweisen im VD 16 hat sich seit Roth nicht viel getan. Roth ist immer noch die ausführlichste Darstellung.
Roth weist zunächst die Erfindung Bodmanns zurück, Heumann habe die Druckeinrichtung der Brüder vom gemeinsamen Leben zu Marienthal angekauft. Er kritisiert frühere Bibliographen, namentlich Schönemann und Helbig, dafür, dass sie angenommen hätten, Heumanns Missaltype sei von Johannes Gutenberg übernommen worden. Er unterlässt aber einen Hinweis, dass schon 1884 der "Beschreibende Catalog des bibliographischen Museums von Heinrich Klemm", den er - klassisches Bauernopfer - erst unter I, 1 zitiert, zum gleichen Schluss gekommen war. Roth tut also so, als sei die Beweisführung auf seinem Mist gewachsen.
https://archive.org/stream/beschreibenderca00klem#page/56/mode/2up
Er ergänzt den Namen (Schoenemann, auf dem Titelblatt Schönemann) der "Hundert Merkwürdigkeiten", hat aber anders als Klemm bei Helbig das falsche Erscheinungsjahr 1858 statt richtig 1855.
http://reader.digitale-sammlungen.de/resolve/display/bsb10787476.html
Roth sagt, dass Helbig sieben Heumann-Drucke kannte, während er selbst 16 kenne. Dass bereits der später von ihm zitierte Hessels 1882 11 Drucke nachweist, vergisst er zu erwähnen.
http://www.e-corpus.org/notices/151325/gallery/1986875
Bei I 1 ist das vom Klemm-Katalog übernommene Datum 1508 ein Irrtum, denn die Beschreibung (mit Zeilenfall) ist identisch mit dem zweiten Teil von Nr. II 1, worauf Roth hätte eingehen müssen.
Digitalisat:
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00009163/image_3
Zum folgenden verlinke ich nicht jeweils das VD 16, das im Augenblick die maßgebliche Zusammenstellung der Heumann-Drucke bietet.
http://gateway-bayern.de/VD16+O+669
Zu streichen ist der in Mainz, aber nach VD 16
http://gateway-bayern.de/VD16+V+1004
bei Johann Schöffer gedruckte Druck "Hierin in disem büchleyn". Auch das VD 16 hat nur den von Roth angegebenen Standort Augsburg, Stadtbibliothek. Von Nutzen ist der Hinweis Roths auf den Abdruck von Keller. Dass es sich um eine Priamelsammlung handelt, hätte Roth dem Leser durchaus mitteilen dürfen. Wie der Zufall es will, habe ich sie hier bereits einmal erwähnt:
http://archiv.twoday.net/stories/948989603/
Ein noch schlimmerer Schnitzer ist die Zuordnung von
GW M46580 Thomas de Aquino: De vitiis et virtutibus. [Köln: Heinrich Quentell, um 1495]. 4°
zu Heumann (Nr. II 5). Nach der Beschreibung Roths nach einem Exemplar der Stadtbibliothek Mainz handelt es sich um diesen Druck. Er gehört in drei Exemplaren der Mainzer Stadtbibliothek und befindet sich mit den anderen Inkunabeln heute im Gutenberg-Museum.
Digitalisat:
http://tudigit.ulb.tu-darmstadt.de/show/inc-ii-537/0001
Da die Nr. I 1, II 2 und II 5 zu streichen sind, schrumpft die Zahl der Roth bekannten Drucke auf 13 von 24 im VD 16. Hessels kannte zehn Drucke (Nr. 1 und Nr. 8 sind Roth Nr. I 1 = II 1), Roth also nur drei mehr.
Es fehlen bei Roth die Berliner Exemplare (zwei davon sind laut "ST 16" in Krakau, ohne dass das VD 16 davon Notiz nimmt!). Womöglich hätte Roth über sie Auskunft erhalten.
Von den 24 Ausgaben im VD 16 sind nach dessen Angaben derzeit 12 online. [13: http://archiv.twoday.net/stories/1022481156/ ]
Nach meiner Ansicht sind Roths bibliographischen Angaben für die damalige Zeit eine achtbare Leistung. Wenn Roth unzuverlässig ist, dann ist es das VD 16 auch (wobei das natürlich immer eine Frage der Größenordnung ist ...).
Völlig wertlos ist die Angabe im VD 16 zu R 627, die sich ohne weitere Angaben auf Benz(inger) beruft. Unklar ist das Verhältnis dieses Drucks zu R 1100/R 619. Überhaupt ist die extreme Kargheit der bibliographischen Angaben im VD 16 extrem ärgerlich, da man bei jeder Recherche von vorn anfangen muss und die unübersichtliche Fülle älterer Bibliographien, von denen heute viele bequem online sind, sichten. Roth bietet bessere Informationen als das VD 16, da er für die Forschung wichtige weitere Angaben bereitstellt (natürlich häufig fehlerhaft).
Leider als Einzelkämpfer agiert Walter Behrendt (Mailand) mit seinem
http://wikidrucke16tesjh.hist.net/
Aber in einem Wiki Ergänzungen zum VD 16 zusammenzutragen, ist im Prinzip der richtige Ansatz!
Unzuverlässig ist der VD 16 zu D 2230 , wenn er beim letzten bekannten Druck aus zweiter Hand "Roth Heum.8" (korrekt wäre: II 8) zitiert, denn Roth hat diesen Druck - anders als wohl etliche aus seiner eigenen Bibliothek - nicht erfunden, sondern nach Hessels Nr. 11 angeführt, der ihn 1881 in der Sammlung von Friedrich Culemann in Hannover sah. Da er von dem großen Inkunabelverkauf Culemanns nicht betroffen war, könnte er sich in der Stadtbibliothek Hannover befinden. In jedem Fall hätte nicht Roth, sondern Hessels zitiert werden müssen.
Anhangsweise widmet Roth sich etwa dem Psalterium Spirense von 1515, von dem er etwas ungenau behauptet, Hessels hätte es Heumann zugeschrieben. Hessels hat aber nur eine Typenidentität behauptet und die gleiche Type auch bei einem Druck von Peter Schöffer 1518 gefunden. Roth druckt aus dem Psalterium etwa die Hälfte des Schreiben Bischof Georgs von Speyer 1515 ab. Digitalisat:
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00017928/image_7
ich habe den Wortlaut nicht genau verglichen, es gibt vermutlich schlimmere Textwiedergaben Roths als diese.
Zur literarischen Tätigkeit des Florentius Diel bietet Roth einige willkommene Hinweise. Die Ars bene cantandi (Nr. I 5) hatte er schon früher nach einem Exemplar der Mainzer Stadtbibliothek beschrieben und eine kurze Notiz über Diel angefügt:
http://www.archive.org/stream/MonatshefteMusikGeschichte_20/Monatshefte_fr_Musik_Geschichte#page/n165/mode/2up
Roth zitiert sich nicht namentlich, nur die Monatshefte für Musikgeschichte XXI (1888), S. 153. Statt XXI muss es korrekt XX heißen.
Ergänzungen zum VD 16 liefern der KVK (wobei die OPACs kaum Zusatzinformationen bieten) und Google Books/Google Websuche.
Beispiel: VD16 ZV 3148 (also nicht im gedruckten VD 16 enthalten!) ist Roth Nr. I 4, den Roth aus Panzer und Hessels kannte. Er wird vom VD 16 nur in der ULB Düsseldorf nachgewiesen, ist aber auch in der Beinecke Library (Yale) vorhanden. Siehe auch
Beispiel: Das im VD16 als ZV 28039 verzeichnete Stück erscheint mit Provenienzdaten im Solothurner OPAC, aber ohne Hinweis auf das VD 16.
http://aleph.ag.ch/F/?/&func=find-b&find_code=SYS&request=000552313
Zu Roth Standortsnachweisen: Nach bisherigem Kenntnisstand hat Roth immer wieder Drucke Sammlungen untergeschoben, in denen sie gar nicht vorhanden sind oder waren. Wenn man auf Antwort hoffen darf wie im Fall der Stadtbibliothek Mainz sollte man solche Nachweise Roths immer überprüfen. Bei kleinen Sammlungen wie der Pfarrbibliothek St. Quintin (Nr. I 3) ist Vorsicht geboten.
Nach meinen Ermittlungen zu Roths Bibliothek glaube ich ihm einfach nicht, dass er eine bei Heumann gedruckte Zweitausgabe einer Schrift des Kartäusers Johannes Rode sein eigen nannte.
"Epistola perutilis inter legendumque suauis: fratris Johannis Carthusi||ensis ordinis ad quosdam studentes Pragenses || de Hamburg.||" (angeblich Fragment aus Titelblatt und zwei Blättern)
Wortlaut und Zeilenfall weicht von der Speyerer Inkunabel um 1490/91, die Roth z.B. in Mainz oder Trier vorfinden konnte
http://gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/M38424.htm
Gerhard Schlegel
http://www.cartusiana.org/files/Johann%20Rode%20von%20Hamburg.PDF
ab.
Anders als das VD 16 hätte der GW dieses dubiose Stück, das sonst nirgends aufgetaucht ist, wohl nicht aufgenommen.
Bei Druckerzuweisung verdient Roth keinerlei Vertrauen, es könnte sich auch um eine sonst nicht bekannte Variante des Speyerer Drucks (den Roth verschweigt), also um eine Inkunabel, gehandelt haben.
Die Erfindung dieser Ausgabe, die in die Kartäuserforschung eingegangen ist, war gefahrlos. Roth musste nur die Zeilenenden verschieben und den Wortlaut etwas ändern. Während die Inkunabel korrekt suaues hat (was sich auf epistule bezieht)
Digitalisat
http://diglib.hab.de/inkunabeln/24-3-rhet-2/start.htm?image=00001
gibt Roth suauis. (Das kann natürlich auch ein Druck- oder Lesefehler sein.)
Niemand kann beweisen, dass Roth die Ausgabe fingiert hat, um seine eigene Bibliothek einmal mehr mit dem Glanz eines Unikats zu nobilitieren. Aber angesichts der von mir in Sachen Roth vorgeschlagenen Beweislastumkehr dürfte es schwerfallen, den Beweis zu führen oder auch nur plausibel zu machen, dass es die Ausgabe tatsächlich gegeben hat. Sie hätte nie im VD 16 landen dürfen.
Resümieren wir: Roth konnten zur Last gelegt werden mehr als nur kleine Schlampigkeiten, Unredlichkeiten beim Umgang mit den Leistungen anderer, mutmaßlich die Fälschung einer Ausgabe. Auf der anderen Seite stehen fleißig zusammengesuchte Angaben und einige heute noch nützliche Hinweise. Es spricht nichts dagegen, wenn man sich auch heute noch von seinen bibliographischen Arbeiten anregen lässt, aber man sollte alles genauer als sonst überprüfen und auf die Verwertung nicht mehr überprüfbarer Zeugnisse vorsichtshalber verzichten.
Nachtrag:
Weiteres Beispiel für eine nur aus Roth bekannte Ausgabe im VD 16
http://gateway-bayern.de/VD16+H+144
1892 von Roth in seiner Studie zu den Wormser Buchdruckern angeführt mit Exemplarnachweis "Privatbesitz Wiesbaden". Roth wohnte laut Vorwort damals in Geisenheim.
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/pageview/3772418
#forschung

http://archiv.twoday.net/stories/1022477029/
veröffentlichte ab 1884 eine Vielzahl bibliographischer Studien, die sich vor allem mit der Druckgeschichte der Inkunabelzeit und dem 16. Jahrhundert befassten.
https://de.wikisource.org/wiki/Ferdinand_Wilhelm_Emil_Roth
Ein hartes Urteil aus der Sicht der Inkunabelbibliographie fällt Falk Eisermann, der ihm nur eine "geringe bibliographische Kompetenz" attestiert.
http://archiv.twoday.net/stories/1022476725
Die Unzuverlässigkeiten und Schlampigkeiten Roths sollten jeden davor warnen, Angaben von ihm ungeprüft zu übernehmen. Bei Angaben, für die er die einzige Quelle darstellt, ist höchste Vorsicht angebracht. Im Zweifel sollte man auf die Verwertung des Belegs verzichten.
Wohl zu den besseren Publikationen Roths zählt seine im Centralblatt für Bibliothekswesen veröffentlichte kurze Studie zum Mainzer Drucker Friedrich Heuman(n):
Der Buchdrucker Friedrich Heuman zu Mainz 1508-1512. In: Zentralblatt 10 (1893), S. 476-483
http://www.digizeitschriften.de/de/dms/img/?PID=GDZPPN00025519X&physid=phys528#navi
Zum heutigen Forschungsstand zu Heumann siehe Reske 2007
https://books.google.de/books?id=zOTCP4MlY-QC&pg=PA590
Abgesehen von den neuen Nachweisen im VD 16 hat sich seit Roth nicht viel getan. Roth ist immer noch die ausführlichste Darstellung.
Roth weist zunächst die Erfindung Bodmanns zurück, Heumann habe die Druckeinrichtung der Brüder vom gemeinsamen Leben zu Marienthal angekauft. Er kritisiert frühere Bibliographen, namentlich Schönemann und Helbig, dafür, dass sie angenommen hätten, Heumanns Missaltype sei von Johannes Gutenberg übernommen worden. Er unterlässt aber einen Hinweis, dass schon 1884 der "Beschreibende Catalog des bibliographischen Museums von Heinrich Klemm", den er - klassisches Bauernopfer - erst unter I, 1 zitiert, zum gleichen Schluss gekommen war. Roth tut also so, als sei die Beweisführung auf seinem Mist gewachsen.
https://archive.org/stream/beschreibenderca00klem#page/56/mode/2up
Er ergänzt den Namen (Schoenemann, auf dem Titelblatt Schönemann) der "Hundert Merkwürdigkeiten", hat aber anders als Klemm bei Helbig das falsche Erscheinungsjahr 1858 statt richtig 1855.
http://reader.digitale-sammlungen.de/resolve/display/bsb10787476.html
Roth sagt, dass Helbig sieben Heumann-Drucke kannte, während er selbst 16 kenne. Dass bereits der später von ihm zitierte Hessels 1882 11 Drucke nachweist, vergisst er zu erwähnen.
http://www.e-corpus.org/notices/151325/gallery/1986875
Bei I 1 ist das vom Klemm-Katalog übernommene Datum 1508 ein Irrtum, denn die Beschreibung (mit Zeilenfall) ist identisch mit dem zweiten Teil von Nr. II 1, worauf Roth hätte eingehen müssen.
Digitalisat:
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00009163/image_3
Zum folgenden verlinke ich nicht jeweils das VD 16, das im Augenblick die maßgebliche Zusammenstellung der Heumann-Drucke bietet.
http://gateway-bayern.de/VD16+O+669
Zu streichen ist der in Mainz, aber nach VD 16
http://gateway-bayern.de/VD16+V+1004
bei Johann Schöffer gedruckte Druck "Hierin in disem büchleyn". Auch das VD 16 hat nur den von Roth angegebenen Standort Augsburg, Stadtbibliothek. Von Nutzen ist der Hinweis Roths auf den Abdruck von Keller. Dass es sich um eine Priamelsammlung handelt, hätte Roth dem Leser durchaus mitteilen dürfen. Wie der Zufall es will, habe ich sie hier bereits einmal erwähnt:
http://archiv.twoday.net/stories/948989603/
Ein noch schlimmerer Schnitzer ist die Zuordnung von
GW M46580 Thomas de Aquino: De vitiis et virtutibus. [Köln: Heinrich Quentell, um 1495]. 4°
zu Heumann (Nr. II 5). Nach der Beschreibung Roths nach einem Exemplar der Stadtbibliothek Mainz handelt es sich um diesen Druck. Er gehört in drei Exemplaren der Mainzer Stadtbibliothek und befindet sich mit den anderen Inkunabeln heute im Gutenberg-Museum.
Digitalisat:
http://tudigit.ulb.tu-darmstadt.de/show/inc-ii-537/0001
Da die Nr. I 1, II 2 und II 5 zu streichen sind, schrumpft die Zahl der Roth bekannten Drucke auf 13 von 24 im VD 16. Hessels kannte zehn Drucke (Nr. 1 und Nr. 8 sind Roth Nr. I 1 = II 1), Roth also nur drei mehr.
Es fehlen bei Roth die Berliner Exemplare (zwei davon sind laut "ST 16" in Krakau, ohne dass das VD 16 davon Notiz nimmt!). Womöglich hätte Roth über sie Auskunft erhalten.
Von den 24 Ausgaben im VD 16 sind nach dessen Angaben derzeit 12 online. [13: http://archiv.twoday.net/stories/1022481156/ ]
Nach meiner Ansicht sind Roths bibliographischen Angaben für die damalige Zeit eine achtbare Leistung. Wenn Roth unzuverlässig ist, dann ist es das VD 16 auch (wobei das natürlich immer eine Frage der Größenordnung ist ...).
Völlig wertlos ist die Angabe im VD 16 zu R 627, die sich ohne weitere Angaben auf Benz(inger) beruft. Unklar ist das Verhältnis dieses Drucks zu R 1100/R 619. Überhaupt ist die extreme Kargheit der bibliographischen Angaben im VD 16 extrem ärgerlich, da man bei jeder Recherche von vorn anfangen muss und die unübersichtliche Fülle älterer Bibliographien, von denen heute viele bequem online sind, sichten. Roth bietet bessere Informationen als das VD 16, da er für die Forschung wichtige weitere Angaben bereitstellt (natürlich häufig fehlerhaft).
Leider als Einzelkämpfer agiert Walter Behrendt (Mailand) mit seinem
http://wikidrucke16tesjh.hist.net/
Aber in einem Wiki Ergänzungen zum VD 16 zusammenzutragen, ist im Prinzip der richtige Ansatz!
Unzuverlässig ist der VD 16 zu D 2230 , wenn er beim letzten bekannten Druck aus zweiter Hand "Roth Heum.8" (korrekt wäre: II 8) zitiert, denn Roth hat diesen Druck - anders als wohl etliche aus seiner eigenen Bibliothek - nicht erfunden, sondern nach Hessels Nr. 11 angeführt, der ihn 1881 in der Sammlung von Friedrich Culemann in Hannover sah. Da er von dem großen Inkunabelverkauf Culemanns nicht betroffen war, könnte er sich in der Stadtbibliothek Hannover befinden. In jedem Fall hätte nicht Roth, sondern Hessels zitiert werden müssen.
Anhangsweise widmet Roth sich etwa dem Psalterium Spirense von 1515, von dem er etwas ungenau behauptet, Hessels hätte es Heumann zugeschrieben. Hessels hat aber nur eine Typenidentität behauptet und die gleiche Type auch bei einem Druck von Peter Schöffer 1518 gefunden. Roth druckt aus dem Psalterium etwa die Hälfte des Schreiben Bischof Georgs von Speyer 1515 ab. Digitalisat:
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00017928/image_7
ich habe den Wortlaut nicht genau verglichen, es gibt vermutlich schlimmere Textwiedergaben Roths als diese.
Zur literarischen Tätigkeit des Florentius Diel bietet Roth einige willkommene Hinweise. Die Ars bene cantandi (Nr. I 5) hatte er schon früher nach einem Exemplar der Mainzer Stadtbibliothek beschrieben und eine kurze Notiz über Diel angefügt:
http://www.archive.org/stream/MonatshefteMusikGeschichte_20/Monatshefte_fr_Musik_Geschichte#page/n165/mode/2up
Roth zitiert sich nicht namentlich, nur die Monatshefte für Musikgeschichte XXI (1888), S. 153. Statt XXI muss es korrekt XX heißen.
Ergänzungen zum VD 16 liefern der KVK (wobei die OPACs kaum Zusatzinformationen bieten) und Google Books/Google Websuche.
Beispiel: VD16 ZV 3148 (also nicht im gedruckten VD 16 enthalten!) ist Roth Nr. I 4, den Roth aus Panzer und Hessels kannte. Er wird vom VD 16 nur in der ULB Düsseldorf nachgewiesen, ist aber auch in der Beinecke Library (Yale) vorhanden. Siehe auch
Beispiel: Das im VD16 als ZV 28039 verzeichnete Stück erscheint mit Provenienzdaten im Solothurner OPAC, aber ohne Hinweis auf das VD 16.
http://aleph.ag.ch/F/?/&func=find-b&find_code=SYS&request=000552313
Zu Roth Standortsnachweisen: Nach bisherigem Kenntnisstand hat Roth immer wieder Drucke Sammlungen untergeschoben, in denen sie gar nicht vorhanden sind oder waren. Wenn man auf Antwort hoffen darf wie im Fall der Stadtbibliothek Mainz sollte man solche Nachweise Roths immer überprüfen. Bei kleinen Sammlungen wie der Pfarrbibliothek St. Quintin (Nr. I 3) ist Vorsicht geboten.
Nach meinen Ermittlungen zu Roths Bibliothek glaube ich ihm einfach nicht, dass er eine bei Heumann gedruckte Zweitausgabe einer Schrift des Kartäusers Johannes Rode sein eigen nannte.
"Epistola perutilis inter legendumque suauis: fratris Johannis Carthusi||ensis ordinis ad quosdam studentes Pragenses || de Hamburg.||" (angeblich Fragment aus Titelblatt und zwei Blättern)
Wortlaut und Zeilenfall weicht von der Speyerer Inkunabel um 1490/91, die Roth z.B. in Mainz oder Trier vorfinden konnte
http://gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/M38424.htm
Gerhard Schlegel
http://www.cartusiana.org/files/Johann%20Rode%20von%20Hamburg.PDF
ab.
Anders als das VD 16 hätte der GW dieses dubiose Stück, das sonst nirgends aufgetaucht ist, wohl nicht aufgenommen.
Bei Druckerzuweisung verdient Roth keinerlei Vertrauen, es könnte sich auch um eine sonst nicht bekannte Variante des Speyerer Drucks (den Roth verschweigt), also um eine Inkunabel, gehandelt haben.
Die Erfindung dieser Ausgabe, die in die Kartäuserforschung eingegangen ist, war gefahrlos. Roth musste nur die Zeilenenden verschieben und den Wortlaut etwas ändern. Während die Inkunabel korrekt suaues hat (was sich auf epistule bezieht)
Digitalisat
http://diglib.hab.de/inkunabeln/24-3-rhet-2/start.htm?image=00001
gibt Roth suauis. (Das kann natürlich auch ein Druck- oder Lesefehler sein.)
Niemand kann beweisen, dass Roth die Ausgabe fingiert hat, um seine eigene Bibliothek einmal mehr mit dem Glanz eines Unikats zu nobilitieren. Aber angesichts der von mir in Sachen Roth vorgeschlagenen Beweislastumkehr dürfte es schwerfallen, den Beweis zu führen oder auch nur plausibel zu machen, dass es die Ausgabe tatsächlich gegeben hat. Sie hätte nie im VD 16 landen dürfen.
Resümieren wir: Roth konnten zur Last gelegt werden mehr als nur kleine Schlampigkeiten, Unredlichkeiten beim Umgang mit den Leistungen anderer, mutmaßlich die Fälschung einer Ausgabe. Auf der anderen Seite stehen fleißig zusammengesuchte Angaben und einige heute noch nützliche Hinweise. Es spricht nichts dagegen, wenn man sich auch heute noch von seinen bibliographischen Arbeiten anregen lässt, aber man sollte alles genauer als sonst überprüfen und auf die Verwertung nicht mehr überprüfbarer Zeugnisse vorsichtshalber verzichten.
Nachtrag:
Weiteres Beispiel für eine nur aus Roth bekannte Ausgabe im VD 16
http://gateway-bayern.de/VD16+H+144
1892 von Roth in seiner Studie zu den Wormser Buchdruckern angeführt mit Exemplarnachweis "Privatbesitz Wiesbaden". Roth wohnte laut Vorwort damals in Geisenheim.
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/pageview/3772418
#forschung
KlausGraf - am Samstag, 3. Oktober 2015, 23:11 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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Kirchenpfleger P. weist mich freundlicherweise auf
http://schott-campus.com/lesen/open-access/
hin. Kostet für Autoren 1699 Euro (Grundpaket).
http://schott-campus.com/lesen/open-access/
hin. Kostet für Autoren 1699 Euro (Grundpaket).
KlausGraf - am Samstag, 3. Oktober 2015, 00:51 - Rubrik: Open Access
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