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Im Rahmen einer lobenswerten Initiative zur Open-Access-Veröffentlichung von Backlist-Titeln bietet die University of Pittsburgh Press auch folgenden Titel an:

Louis A. Pérez, Rebecca J. Scott: The archives of Cuba = Los archivos de Cuba
Pitt Latin American Series, University of Pittsburgh Press, Pittsburgh 2003, ISBN 9780822941958
http://digital.library.pitt.edu/cgi-bin/t/text/text-idx?idno=31735055592384;view=toc;c=pittpress

Beschreibung von der Verlagshomepage: The Archives of Cuba/Los archivos de Cuba is the first—and only—comprehensive guide to the archival holdings and manuscript collections located in various depositories throughout the fourteen provinces of Cuba. The guide locates and identifies with local addresses all manuscript collections, archival records, and unpublished and rarely published materials located in Cuba that are open for research. Sites listed include the Archivo Nacional, the Biblioteca Nacional José Martí, provincial archives, municipal archives and museums, parish archives, cemetery archives, and many others. The collections hold a vast assortment of research materials from the sixteenth through the twentieth centuries. Records encompass family papers, government documents, parish collections, notary records, corporate papers, the archives of private associations, personal collections, and much more. The guide also provides a general descriptive inventory of each archival holding and manuscript collection. It is an indispensable reference tool for anyone conducting research on any aspect of Cuban history or culture.

PS: Bereits 2004 erschien bei H-Soz-u-Kult eine Rezension von Karsten Voss (auf welche wiederum in Archivalia von Bernd Hüttner hingewiesen wurde).

Eine Woche vor der geplanten Versteigerung in London ist eine kulturhistorisch bedeutende Bibelausgabe für Deutschland gerettet worden. Mit Unterstützung des Bundes und weiterer Geldgeber erwarb Bayern fünf Bände der um 1430 entstandenen Ottheinrich-Bibel von der Herzog von Sachsen Coburg & Gotha’sche Kunststiftung, teilte das Kunstministerium am Freitag (30. November 2007) in München mit. Durch den Ankauf der Prachthandschrift sei jetzt ein „nationales Kulturgut für Bayern und Deutschland“ gesichert worden, betonte Bayerns Kunstminister Thomas Goppel laut Mitteilung. Künftig werden alle acht Bände der Ottheinrich-Bibel zusammen in der Bayerischen Staatsbibliothek aufbewahrt werden, denn diese ist bereits seit 1950 in Besitz der drei anderen Bände.

Die wertvolle Ottheinrich-Bibel ist damit nach mehr als drei Jahrhunderten wieder vollständig in bayerischem Besitz. Zum Kaufpreis wollte sich das Ministerium nicht äußern. Die fünf Bände sollten ursprünglich am 4. Dezember beim Auktionshaus Sotheby's in London versteigert werden. Das Mindestgebot war auf zwei Millionen Pfund (2,9 Millionen Euro) festgelegt worden. „Damit bestand die Gefahr, dass uns dieses kulturelle Erbe verloren geht“, sagte Goppel. Nachdem vor mehreren Wochen bekannt geworden war, dass die herzögliche Stiftung die fünf Bände des Werkes verkaufen wollte, hatten Experten gefordert, die historische Bibel müsse in Deutschland bleiben.

Die berühmte Handschrift mit zahlreichen Illustrationen wurde nach Angaben des Kunstministeriums um 1430 von Ludwig VII. von Bayern- Ingolstadt in Auftrag gegeben. Rund 100 Jahre später gelangte sie in den Besitz von Ottheinrich (1502-1559), dem Pfalzgrafen von Neuburg und späteren pfälzischen Kurfürsten. Dieser veranlasste um 1530 die Vollendung der Bibel. Danach wechselten die Bände immer wieder den Standort innerhalb Deutschlands. Während des Dreißigjährigen Krieges gelangten sie erneut nach Bayern, wurden aber von dort nach Gotha gebracht. Die Staatsbibliothek kündigte an, das gesamte Werk im kommenden Jahr im Rahmen ihres 450-jährigen Jubiläums in einer Ausstellung zu zeigen.

Sotheby’s erklärte am Freitag (30. November 2007), Gespräche über einen Kauf zwischen dem Freistaat und der Stiftung hätten bereits kurz nach der Ankündigung einer Versteigerung im September begonnen. „Alle beteiligten Seiten sind höchst erfreut, dass die fünf Bände nun mit jenen drei Bänden in der Bayerischen Staatsbibliothek in München vereint werden, die bereits 1950 von der Herzöglichen Stiftung verkauft worden waren“, sagte Sotheby's-Sprecher Matthew Weigman. (dpa/wip/die)


http://www.berlinerliteraturkritik.de/index.cfm?id=16352

Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu erfahren, wieviel an Steuergeldern dieser Stiftung in den Rachen geworfen wurde.



Zur Geschichte der Ottheinrich-Bibel siehe auch
http://de.wikipedia.org/wiki/Ottheinrich-Bibel

Three catalogues of the Archivo Histórico de la Universidad de Sevilla can be searched electronically. The start 1518, 1567, 1587.

General information on this can be found at http://fondoantiguo.blogspot.com/2007/11/catlogos-del-archivo-histrico-de-la.html .

Descriptions of the tree catalogues can be accessed via http://virtualbus.us.es/ahus/index.php .

The search interface is at http://virtualbus.us.es/ahus/formulario.php

Thanks to HCK at
http://www.phil-hum-ren.uni-muenchen.de/W4RF/YaBB.pl?num=1196414863

Update:
100+ digizited documents of the archive at
http://fondosdigitales.us.es/books/search/list_books_by_group?oid=8

In der FAZ kommentiert Rose-Maria Gropp

Mit dem jüngsten Vorstoß des Prinzen verblasst, das ist bedauerlich, jeder Gedanke, er wäre noch an einer einvernehmlichen Lösung interessiert: Nicht einmal der Bitte der Landesregierung ist er gefolgt, mit Belegen die dreißig Millionen Euro zu untermauern, die er vom Land haben will, um seine Schulden für Salem zu tilgen. Nachdem er die Öffentlichkeit einschwor auf die Liebe zu Salem, sollen die Bürger nicht wissen, wofür er sein Geld ausgegeben hat. Dabei haben sie Salem mitfinanziert: Mindestens 5,5 Millionen Euro hat die öffentliche Hand in den vergangenen drei Jahrzehnten zur Erhaltung dieser Anlage beigesteuert - um sich nun sagen zu lassen, dass sie die Quittungen des Besitzers nichts angehen. Auch das ist eine Kränkung - psychologisch gesehen.

Hartnäckig halten sich Informationen, kanadische und US-Banken drängten auf die Begleichung der Schulden. Bei diesen Banken wurde sicher aber kein Geld aufgenommen, um Salem sanieren zu können, sondern allem nach um Verluste aus früheren Spekulationsgeschäften abzudecken.


http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/besondere-bestaende/verkauf.php

Die umfangreichen Exzerpte der BLB (die natürlich meinen Angriff auf die frühere Praxis der BLB, Kulturgut zu zerstören, wie zu erwarten, nicht verlinkt hat, während sonst fein säuberlich fast jeder einschlägige Archivalia-Beitrag vermerkt wird) müssen hier nicht wiederholt werden. Die sog. Experten des Hauses Baden kommen zum gleichen Schluss wie frühere Gutachter des Hauses Baden: die strittigen Bestände gehören im wesentlichen dem Haus Baden, in Einzelfällen (Grien) müsse man das aber noch prüfen. Schon allein diese Aussage disqualifiziert die angeblichen Experten:
die Professoren Rudolf Dolzer (Völkerrrechtler in Bonn), der bereits früher für das Haus Baden gegutachtet hat, Carl-Heinz Heuer (Rechtsanwalt in Frankfurt) und Hermann Nehlsen (emeritierter Rechtshistoriker in München).

Quelle: Pforzheimer Zeitung

http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/aktuelles/news.php?n=bnn,30.11.2007,2007/presse-bnn071130.jpg,1302,687

Ungehalten habe sich "der Prinz" (korrekt: Bernhard Markgraf von Baden) über die Forderung gezeigt, Kunstwerke aus den Gemächern der Familie der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Schon allein diese perfide Formulierung zeigt, wie da gelogen und verdreht wird. Was hat der Thronsessel des ersten Grossherzogs Karl Friedrich, den er ja nun nicht privat bezahlt hat, oder der Abtsstab von St. Peter in den "Gemächern der Familie" zu suchen?

Wenn der angebliche Stiftungsrechtsexperte Heuer zitiert wird, man habe in den 1950er Jahren nicht erkannt, dass man die Kunstgegenstände hätte auf die Zähringer Stiftung übertragen müssen, dann ist das eine lupenreine Falschdarstellung. Die Stiftung wurde durch das Testament des letzten Grossherzogs errichtet und durch den Testamentsvollstrecker der Grossherzogin rechtsgültig der Stiftung übertragen:
http://archiv.twoday.net/stories/3009018

Einzig und allein der sachenrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz kann eine wirksame Vermögensausstattung der Stiftung verhindert haben.

Update: http://archiv.twoday.net/stories/4510811/

http://everybodyslibraries.com/

www.upenn.edu Photo of John Mark Ockerbloom, creator of the legendary Online Books Page.

In sehr erfreulicher Weise ist die Nachweissituation digitalisierter Inkunabeln weltweit durch die Initiative des GW (geleitet von Falk Eisermann) verbessert worden.

So findet man dort (sofern man den dämlichen ICA-Klient ans Laufen bringt) mit der Eingabe http und Boston (Großschreibung ist wichtig!) Inkunabeln, die im Harvard-Katalog nachgewiesen sind:

http://pds.lib.harvard.edu/pds/view/7554114 (Steinhöwel-Druck)

Oder

09183 Eberhard d.J., Herzog von Württemberg: Beschwerdeschrift an alle Reichsstände über das Verfahren der württembergischen Stände gegen ihn. Ulm, 18. Mai 1498. [Ulm: Johann Zainer d.J.].
1 Bl. eins. bedr. 320 × 425 mm. 70 Z. Typ. 12:85G, 14:160G. Init. ii.
Reproduktionen: Stuttgart SArch (Link).
Einbl 524. VE15 E-3. ISTC ie00002750.
Stuttgart SArch (2 Ex.).

Erklärt wird die Suche in
http://www.listserv.dfn.de/cgi-bin/wa?A2=ind0711&L=incunabula-l&P=837

Die Konsequenzen beklagt:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/26/26726/1.html

Link zum Gesetz

Mit Bürokratieabbau hat das nicht das geringste zu tun, wenn man den Bürger zwingt, sofort Klage einzureichen.

Für das Archivrecht sehe ich keinen Ausnahmetatbestand gegeben. Wird in öffentlichen Archiven in NRW eine Archivbenutzung verweigert oder werden Auflagen gemacht, gegen die sich der Benutzer wehren will, muss er Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht einlegen (oder formlos, fristlos, zwecklos sich beschweren).

Das gilt auch bei Gebührenbescheiden.

Ohne gültige Rechtsbehelfsbelehrung läuft die Einjahresfrist des § 58 VwGO:
http://dejure.org/gesetze/VwGO/58.html

Mit gültiger Rechtsbehelfsbelehrung läuft die Monatsfrist des § 74 VwGO nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts.

Zur Form von Verwaltungsakten in NRW das VwVfG:
http://sgv.im.nrw.de/lmi/owa/lr_bs_bes_detail?bes_id=4844&det_id=116442&keyword=VwVfG&sel_menu_item_code=S

"Ein schriftlicher oder elektronischer Verwaltungsakt muss die erlassende Behörde erkennen lassen und die Unterschrift oder die Namenswiedergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten enthalten."

Bei Verwaltungsakten müssen also Beschäftigte, die nicht der Behördenleiter oder sein Vertreter sind, mit "i.A." zeichnen.

Zur Zustellung siehe das Verwaltungszustellungsgesetz NRW
http://sgv.im.nrw.de/gv/frei/2006/Ausg5/AGV5-1.pdf

Erläuterungen zur Zustellung aus der Sicht des Schulrechts:
http://www.ksdev.de/zustellung.htm

Zur Gesetzesänderung in NRW hinsichtlich des Friedhofsrechts:
http://www.aeternitas.de/inhalt/recht/artikel/2007_10_29__10_01_21/show_data

Wer dem Bürger entgegenkommen möchte, sollte vor dem Erlass eines Verwaltungsakts (z.B. Verweigerung der Archivbenutzung) ausführliche Möglichkeiten der formlosen Kommunikation einräumen.

Siehe dazu auch die Position der Stadt Hürth:
http://www.huerth.de/rathaus/presse/widerspruchsverfahren.php

Für Gebührenbescheide der Institutsbibliotheken der RWTH Aachen wurde folgende Musterrechtsbehelfsbelehrung vorgeschlagen:

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes Klage erhoben werden. Die Klage ist schriftlich bei dem Verwaltungsgericht Aachen, Kasernenstr. 25, 52064 Aachen, einzureichen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären.
Bei schriftlicher Einreichung der Klage sollen ihr 2 Abschriften beigefügt werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene Verfügung soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Sollte die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden, so wird dieses Verschulden Ihnen zugerechnet werden.


Update:

Die Pflicht zur Anhörung des Benutzers thematisiert Steinhauer
http://bibliotheksrecht.blog.de/2007/12/14/wegfall_der_widerspruchsbescheide_in_nrw~3442507

http://textundblog.de/?p=1937


hier findet sich der Bericht des Gießener Anzeigers zur Preisverleihung an das Kreisarchiv Gießen und zwei ehrenamtliche Archivleiter.

Mit dieser schönen Aussage von Herrn Corts: Archivare "helfen mit, dass wertvolle Unterlagen nicht auf Dachböden verstauben oder Feuchtigkeit und Ungeziefer ausgesetzt sind"
- Ein Zitat für die Kategorie "Berufsbildklischees" ;)

in: Fürstlich württembergisch Dienerbuch vom IX. Bis zum XIX. Jahrhundert, hrsg. 1877 von Eberhard Emil von Georgii-Georgenau

http://www.google.de/books?id=N2EbAAAAMAAJ&pg=PA36
(nur mit US-Proxy lesbar, wie das geht, wird hier erläutert)

Mehr zu Dienerbüchern:
http://www.uni-tuebingen.de/IfGL/.../dienerbuch.htm

Volksaufklärung : eine praktische Reformbewegung des 18. und 19. Jahrhunderts / hrsg. von
Holger Böning, .... - Bremen : Ed. Lumière, 2007
ISBN: 3-934686-44-3; 978-3-934686-44-1

Inhalt
http://swbplus.bsz-bw.de/bsz260988618inh.pdf

Lorenzen-Schmidt gibt darin einen Überblick zu Verbreitung und Überlieferung bäuerlicher Schreibebücher (S. 361ff.)

Vor Jahren versuchte ich vergeblich die alte Ausgabe per deutscher Fernleihe zu beschaffen, nun ist sie in anständiger Qualität digitalisiert von Google (ex Harvard):

http://books.google.com/books?id=X9UMAAAAYAAJ

Angesichts des sogenannten Schulhofvandalismus gibt es in der Wikipedia das Programm "Schulen vom Netz", das Schulen zeitweilig vom Netz nimmt. Nun meldet der Standard (wir verdanken dies geschichte.quellen.lektüre)
http://derstandard.at/?url=/?id=3129549
dass immer mehr US-Schulen den Lesezugriff auf die Wikipedia blockieren. Neulich erkundigte sich in WP:UF ein Abijahrgang, ob es Urheberrechtsprobleme gebe, wenn er als Jahrgangsmotto 08 Danke Wikipedia wähle. Na die sind wenigstens ehrlich!

Leseverbote sind Zensur. Wenn die Lehrer es nicht hinkriegen, die Schüler zu einem kritischen und verantwortungsbewussten Umgang mit Medien (incl. Wikipedia) anzuleiten, verfehlen sie ihren Job. Da helfen auch keine Internetblockaden an Schulrechnern.

http://log.netbib.de/archives/2007/11/28/ein-slowenischer-minister-professor-und-blogger-uber-open-access/

http://notes.zturk.com/


Ich empfehle besonders den Artikel der Aachener Zeitung (Link), der das besondere Interesse des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten am Standort Brauweiler beleuchtet. Ungeachtet dieser Einlassung reibt man sich als Archivar in NRW verwundert und voller Freude die Augen über soviel Aufmerksamkeit.

Quellen:
http://www.presseservice.nrw.de/presse2007/11_2007/071128STK.php
http://www.derwesten.de/nachrichten/kultur/2007/11/28/news-7430261/detail.html
http://www.szon.de/news/kultur/aktuell/200711281337.html
http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1195834760313.shtml
http://www.ksta.de/html/artikel/1195816855535.shtml
Welt-Artikel Link

http://www.sciencetext.com/copyright-abuse.html

Most of the issues surrounding copyright are related to what bloggers and webmasters can and cannot reproduce on their own sites, but, open access aside, what about corporate copyright abuse. In this guest blog post Peter Lewis of the Open University in England gives us his opinion of copyright abuse in the commercial world.

I first came across the problem of copyright abuse by numerous commercial image databanks, in 2004. At the time, I was writing my book on the Tay Bridge disaster (Tempus 2004). My reanalysis of the disaster - a kind of cold case investigation - involved systematic examination of the many high quality photos taken for the Official Inquiry of 1880. We asked Dundee City Library and St Andrews University Library to make high resolution scans, which my university paid for in the usual way. When I produced my book, however, St Andrews protested that I had wrongly used their images, despite the fact the images dated from 1879 and earlier and were clearly out-of-copyright. They eventually backed down but they, and many others, seem to think that if they posses an old image, they possess the copyright forever.

This doctrine was once used by some university libraries and is known as perpetual copyright. It was abolished in the Victorian period, but seems to have re-appeared! Worse still, modern image companies such as Getty and the UK’s Science Museum/NRM possess public domain images which they have scanned
from original periodicals such as the Illustrated London News, and claim new copyright in those images. I protested to the Science Museum about their policy, and was told that "it was too difficult to remove the copyright watermark for one or two images"!

Another example occurred more recently when we were designing new covers for one of our teaching blocks. It was a book about intellectual property, and the designer had used an old image from a US
Patent which he had found in a commercial image library. They wanted to charge £600 (about $1200). I pointed out to the designer that the image was in the public domain and could be downloaded for free from the US Patent Office website, and so we saved the money. Many designers and others are apparently totally unaware of this scam, and will happily pay large sums for public domain images when they can be obtained for free. One irony in this case was that the quality of the US Patent Office image was much better than that offered commercially.

I think this issue is very important for anyone researching historical events, or indeed, carrying out any other work where they may be open to copyright abuse.

- Guest blog post by Peter Lewis. Lewis is interested in product and process failures in engineering and has researched and written widely on the subject. He is Chair of ‘Design and Manufacture in Polymers’ and Chair of ‘Forensic Engineering’ at the Open University, England. He is actively reanalysing other historic disasters and accidents, using his cold case approach to engineering failures. His book on the Shipton rail accident (near Oxford, England) will be published by Tempus in February 2008, and he is currently looking at the Staplehurst crash of 1865 in which author Charles Dickens was involved.

For advice on finding copyright free images for use in your blog or website, check out David Bradley’s article on credit and copyright on Sciencebase. Lewis points out that Wikipeda has a growing archive of pictures and photos in the public domain, and you personally only need scan in an original to be able to use it. Copyright abuse has even been tried with patents and other intellectual property. Patents, of course, are all in the public domain. And it is worth knowing that all US Government material (text, photos etc) are automatically free of copyright thanks to the US Constitution.

In additional correspondence Lewis told me that copyright can be abused by any commercial interest, especially against smaller enterprises such as authors and users. Indeed, there have been many examples of large companies trying to abuse the system. Examples which come to mind include car manufacturer British Leyland, which tried to gain copyright on its car exhaust systems to prevent cheap exhaust pipes being made for their vehicles. Similarly, to manufacturer Lego tried to apply copyright law to their famous plastic bricks. Both companies were defeated in English law through the 1988 Act of Parliament.


Via OA News

Europäische Organisationen gründen Allianz zum Erhalt wissenschaftlicher Vermögenswerte des Digitalzeitalters
20.11.2007
(CORDIS) Zwölf europäische wissensbasierte Organisationen haben ihre Kräfte mit dem Ziel gebündelt, eine europäische Infrastruktur einzurichten, um zur Erhaltung und Bereitstellung eines dauerhaften Zugangs zu digitalen wissenschaftlichen Informationen beizutragen.

Die digitale Revolution hat die Analyse von Forschungsdaten sowie die einfache Speicherung und den Abruf aus schnell wachsenden Datensammlungen ermöglicht. Die Digitalisierung von Forschungsdaten hat die Sammlungen jedoch auch anfällig für Verluste gemacht, da sich der physische Zustand der Speichergeräte verschlechtert und sie schnell veralten, weil sich Datenformate ändern und neue Technologien auftauchen.

Aus diesen Gründen haben sich die wichtigsten europäischen Akteure im Bereich Wissenschaft und wissenschaftliche Informationen zur "Alliance for Permanent Access to the Digital Records of Science" ("Allianz für dauerhaften Zugang zu den digitalen Aufzeichnungen der Wissenschaft") zusammengeschlossen. Diese kritische Masse von Beteiligten zielt auf die Entwicklung einer koordinierten europäischen Lösung für diese Probleme durch Schaffung einer realisierbaren und nachhaltigen europäischen Infrastruktur für den Zugang zu den Aufzeichnungen der Wissenschaft ab.

Gleichzeitig wird die Allianz mit diesen Gemeinschaften zusammenarbeiten, um sich auf eine Reihe gemeinsamer Normen zu einigen, die ihre Archive interoperabel machen sollen. Die Archive sollten ebenfalls von einer Reihe gemeinsamer Ressourcen wie Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten (F&E) und einem Rahmen, der technische Instrumente bietet, profitieren.

Alliance for Permanent Access
http://www.alliancepermanentaccess.eu

http://www.dfg.de/forschungsfoerderung/formulare/download/12_151.pdf

Folienexegese ist die kommende Informationskompetenz:

http://titan.bsz-bw.de/cms/museen/bam/aktuelles/BAM_THALLER_07-06-29.pdf

Die Überlegungen sind nicht ganz aktuell, sie sind schon vom Juni 2007 ...



Weiteres:
http://titan.bsz-bw.de/cms/museen/bam/aktuelles/kolloquium_vortraege

http://www.kulturerbe-digital.de/

sammelt Informationen zur Digitalisierung.

http://www.repository.naturalis.nl/

Naturalis, the National Museum for Natural History, has now its own repository with Open Access full texts of staff publications.


Men and Violence
Gender, Honor, and Rituals in Modern Europe and America
Edited by Pieter Spierenburg, 1998

Einer von nicht wenigen Open-Access-Buchtiteln dieses US-Universitätsverlags:

http://www.ohiostatepress.org/

http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/1000/14_1905_d.pdf

Auszug:

"Das Haus Baden hat gegenüber dem Wissenschaftsministerium erstmals in
einem Gespräch im Dezember 2006 die Einschaltung eigener Sachverständiger
– ohne konkrete Benennung des Auftrags – angekündigt. Bei dem oben
genannten Gespräch vom Juli 2007 hat das Haus Baden die beauftragten Personen
erstmals benannt; hiernach handelt es sich dabei um einen Professor
der Rechtsgeschichte, einen Professor mit Schwerpunkt im Völker- und Europarecht
(der zugleich als Berater des Hauses Baden auftritt), einen Fachanwalt
für Steuerrecht und Honorarprofessor (der das Haus Baden als Anwalt vertritt)
sowie einen Mitarbeiter eines Auktionshauses.
Die Mitglieder der Expertenkommission „Eigentumsfragen Baden“ haben
inzwischen aus Archivquellen nahezu 2.000 einschlägige Aktenvorgänge aus
der Zeit seit 1765 durchgesehen, erfasst und ausgewertet. Dessen ungeachtet
sind aber alle in staatlicher Obhut befindlichen Originalakten stets in den
Archiven einsehbar gewesen. Eine vergleichbar umfassende Recherche der
vom Haus Baden benannten Sachverständigen in den staatlichen Archiven ist
dem Wissenschaftsministerium nicht bekannt. Ein Koordinationsbedarf ist
jedenfalls zu keiner Zeit aufgetreten."

(c) F. Bucher CC-BY-SA 2.0

Im Aachener Stadtmagazin Klenkes 11/2007 S. 37 glossiert Dirk Tölke unter der Überschrift "Task Force History":

"Soll man dem zeitgeisternden Duktus neuer Fernsehformen dankbar sein, dass sie das Bild des Historikers aufpeppen? Kein blutleerer, zitronöser Archivmensch in ausgemergelter Statur und grauer Duckmäuserkleidung vermittelt dort Kenntnisse, die in entbehrungsreichen Jahren dem pilzbefallenen Material entrissen wurden, sondern Guido Knopp und seine noch steileren Forscherkollegen von Galileo Mystery posaunen ihr neuerworbenes Wissen ins Wohnzimmer".

http://www.heise.de/newsticker/meldung/99615

"Das "Million Book Project", ein internationales, nichtkommerzielles Projekt der Carnegie Mellon University, der Zhejiang-Universität, dem Indian Institute of Science und der Bibliothek von Alexandrien, hat mehr als 1,2 Millionen Bücher digitalisiert, die nun online über die Webseite der Universal Library verfügbar sind."

http://www.ulib.org ist eine Website, auf der ich im Lauf der letzten Jahre schon öfter war und mich jedesmal mit Grausen abgewandt habe. Sie ist schlecht erreichbar und wenn man die Seite aufruft, ist der Server extrem langsam oder reagiert nicht. Dank des selten benutzerunfreundlichen Tiff-Viewers ist der Aufruf jeden einzelnen Buches ein Geduldsspiel, das häufig zum Abbruch führt. Die Metadaten beruhen auf schlechtem OCR:

Der Stammbaum Der Inflecten, angeblich Subject: Chemistry

Nett sind auch die Dolfserzählungen vom Brafen Leo M Tolstoi im Fachgebiet Physik ...

Man kann ja allerlei gegen Google und die OCA und vergleichbare Unternehmungen einwenden, aber so mies wie dieses Angebot sind sie nicht.

Derzeit gibt es 447 Bücher auf deutsch, viele hierzulande nicht gemeinfrei.

Kader Abdolah: Das Haus an der Moschee , Verlag: Claassen, 2007
Leseprobe:
" .... Die Friseuse war gerade mit Fagri Sadats Beinen fertig, als die alte Krähe sich auf den Dachrand setzte. Ihr Krächzen kündigte an, dass sie Neuigkeiten hatte. Niemand wusste, wie alt die Krähe war. Bestimmt über hundert Jahre, denn Agha Djan hatte im Archiv der Moschee über sie gelesen. Die Krähe gehörte zum Haus. Sie gehörte zur Kuppel, zu den Minaretten, den Dächern, dem alten Baum und dem Wasserbecken, aus dem sie trank. Fagri stand auf und sagte: "Salam, Krähe! Hast du gute Nachrichten? Wer ist zu uns unterwegs? Wer wird uns besuchen? ...."
Quelle: http://www.dw-world.de/dw/article/0,2144,2972793,00.html

".....Ihr Briefwechsel [Moravia-Pasolini] wird im Fondo Alberto Moravia ( http://www.fondoalbertomoravia.it ) aufbewahrt. Diese Vereinigung, die die Erben und einige Freunde ein Jahr nach dem Tod des Autors gegründet hatten, wird von Dacia Maraini geleitet. Der Fondo hat seinen Sitz in der letzten Wohnung von Moravia am Lungotevere della Vittoria Nr. 1 [selbstredend in Rom]. Hier gibt es neben der originalen Wohnungseinrichtung ein grosses Archiv mit Manuskripten, Artikeln, Briefen des Autors und einer Dokumentation seiner Aktivitäten als Europaabgeordneter für die Kommunistische Partei in den Achtzigerjahren. Ausserdem findet man seine Privatbibliothek mit rund 15'000 Bänden, ein Fotoarchiv, eine Bildersammlung sowie eine kleine Audio- und Videothek. Die Vereinigung vergibt in unregelmässigen Abständen einen Alberto-Moravia-Preis, mit dem bislang unter anderen Giuseppe Pontiggia, Ian McEwan oder Javier Marias ausgezeichnet wurden.
Quelle: http://www.tagesanzeiger.ch/dyn/news/buecher/817481.html

http://de.wikisource.org/wiki/Universit%C3%A4tsgeschichte

http://www.uni-bamberg.de/service_einrichtungen/unibib/ubp

Erste Veröffentlichung ist die Ringvorlesung "Das Bistum Bamberg in der Welt des Mittelalters":
http://www.opus-bayern.de/uni-bamberg/volltexte/2007/120/


http://blog.pecia.fr/post/2007/11/23/Sothebys%3A-vente-du-4-decembre-2007

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/4437962/


Der Buchhistoriker kann nicht ohne Empörung lesen, was die Badische Landesbibliothek nach 1945 ihren historischen Bucheinbänden (insbesondere des Klosters Reichenau) angetan hat. Für diese Vernichtung historischer Quellen gibt es nicht die geringste Entschuldigung.

"Noch 1990 mußte der Einbandhistoriker Janos A. Szirmai den vollständigen Verlust karolingischer Einbände der Reichenau durch Restaurierungen an der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe zwischen 1967 und 1981 beklagen, bei denen unverständlicherweise keinerlei Dokumentation stattgefunden hatte. Diese Unterlassung, ja diese radikale Restaurierung überhaupt erstaunt um so mehr, als gerade diese einzigartigen Bucheinbände bereits 1938/1939 Gegenstand einer der ersten wissenschaftlichen Untersuchungen zur mittelalterlichen Einbandtechnik waren"
http://www.uni-muenster.de/Forum-Bestandserhaltung/kons-restaurierung/dok-schaefer.html

Englischer Beitrag:
http://archiv.twoday.net/stories/4485260/
http://palimpsest.stanford.edu/byform/mailing-lists/cdl/2006/0666.html

Und ergänzend sollte man auch das lesen:

http://www.flickr.com/photos/ants_in_my_pants/91875957/

Stop Destroying Ancient Bindings
by J. A. Szirmai
Beelaertslaan 16, 6861 AV Oosterbeek, Netherlands

Reprinted with permission from Gazette du Livre Médievale, No. 13, Fall 1988, pp. 7-9 (editorial offices at CNRS-CEMAT, 156, avenue Parmentier, F-75010 Paris, France).

It was 50 years ago that the first detailed observations on technical aspects of the bindings of Carolingian manuscripts from the Reichenau monastery were made. Gerhard Kattermann of the Badische Landesbibliothek Karlsruhe, where the manuscripts are kept, showed his findings to a young local bookbinder, Adolf Heinz, who carefully studied the bindings and provided a technical description (Archiv f. Buchbinderei, 1938, p. 33-38). Kattermann's report (ibid., 1939, p. 17-20, 31-32) proved that not all of the Reichenau manuscripts had been newly bound in the course of the extensive rebinding operation in 1457 by the monks Pfuser and Plant. Out of the 163 manuscripts 21 kept their original binding which lasted for another 500 years, even if showing some signs of wear and tear (the latter facilitating the observations of the internal structure otherwise hidden). The studies of Heinz and Kattermann deserve credit for drawing attention for the first time to the technique of the simple, undecorated Carolingian binding, and thus arousing the interest of other investigators, like, among others, Van Regemorter, Pollard and Vezin.

The studies of Heinz and Kattermann did not entirely exhaust the subject, as often happens with the works of pioneers. The technical description of Heinz was based on the study of two bindings only (Aug. cxi and ccxxxiii), whereas Kattermann' s article contains several intriguing photographs without giving full explanation of all details. Intriguing, because they seem to have bearing on the earliest use of sewing support and its relation to the ancient kettle-stitch sewing. The desire to clarify some of these issues prompted a visit to the Badische Landesbibliothek Karlsruhe, in July 1988, with the aim of reinvestigating the material of Heinz and Kattermann, supposedly still available.

Disappointment is a feeble expression to qualify the confrontation: out of the 21 bindings listed by Kattermann, only two (Aug. clxxi and clxxxvii) are still in their pristine original state. The others have been more or less crudely "restored" between 1967 and 1978, two of then even completely rebound (in one case the cover has been saved and is kept separately; the cover of the other one has disappeared)--all this without any detailed record. Among the irreplaceable losses are two bindings studied by Heinz (Aug. cxi: rebound, cover lost; ccxxxii: thoroughly restored). They share the fate of a few hundred original bindings of manuscripts and incunabula of the Badische Landesbibliothek, the only possessions of that Library that escaped destruction by the 1942 fire, and it is tragic that they have been more or less destroyed after that disaster, but now purposely, by misguided hands. Nevermore will we have the chance to verify, for example, the course of sewing thread or details of the attachment of the boards of the Reichenau bindings, to determine the nature of the sewing thread or the variations in the construction of the tab-headband: the evidence is lost forever. It is like suddenly standing over the tomb of a dear friend, whom one was hoping to reach still alive.


Read the rest of the article:
http://palimpsest.stanford.edu/byorg/abbey/an/an13/an13-5/an13-513.html

Der Leiter des Stuttgarter Landeskirchlichen Archivs, Hermann Ehmer, der im Februar 2008 in Ruhestand gehen wird, wurde zum Honrarprofessor an der Universität Tübingen ernannt. Der 20. Band der Quellen und Forschungen zur württembergischen Kirchengeschichte wird ihm als Festschrift gewidmet sein.

Glückwunsch!

Unter diesem Titel berichtet die Schwäbische Heimat 2007 S. 466f. über zweifelhafte Geschäfte. Der Artikel ist im Kern bei der Netzeitung vom 29. August nachlesbar:

http://www.netzeitung.de/internet/723154.html

"Auf den Seiten des Internet- Auktionshauses Ebay werden ständig Funde aus Raubgrabungen in Südosteuropa angeboten. Ebay verstößt damit gegen das Unesco-Abkommen zum Schutz von Kulturgut und seine eigene Richtlinie, nach der archäologische Funde nicht ohne den Nachweis des rechtmäßigen Erwerbs angeboten werden dürfen."

"Literatur – das ist Arbeit in Archiven, in den Archiven des Menschheitsgedächtnisses. Manchmal gelingt diese Arbeit, manchmal nicht. Und es gibt viele dieser Archiv-Arbeiter. Jedes Jahr aufs Neue erscheinen Bücher ohne Ende. Sie alle wandern irgendwann in Archive oder sind selbst Archive. Was davon bleibt? ..."
Quelle: http://www.suedwest-aktiv.de/landundwelt/aktuelles_aus_den_regionen/3247006/artikel.php?SWAID=2799eb2d030030e50b58a4127c5c90df

" .... Das Ganze ist aber kein Archiv, wo Dinge vergraben werden, im Gegenteil: Die Stiftung DKL ist eine Informationsquelle, eine Anlaufstelle für interessierte Personen, die sich über Künstlerlnnen oder Galerien etc. informieren möchten. Durch eine Bündelung der Informationen in der Stiftung DKL soll eine Verbesserung des Zugangs zum Material erreicht werden.
Der Archivbestand ist gegliedert in die Bereiche: Künstler, Vereine und Organisationen, Galerien, Projekte, Gemeinden, Kunst am Bau, Kunst im öffentlichen Raum, Fotografie, Film, Video. Unterstützt wurde die Stiftung und wird es teilweise noch unter anderen vom Historischen Verein, vom Kulturbeirat und vom Landesarchiv, ferner vom Schweizerischen Institut für Kunstwissenschaften (SIKART Lexikon und Datenbank), vom Berufsverband Bildende Künstler/innen in Liechtenstein und vom Verein Kunst.Vorarlberg. ...."

Die Vorstellung des Projekts erfolgte durch einen Bibliothekaren.
Quelle: http://www.vaterland.li/page/lv/artikel_detail.cfm?id=27134

http://dioscuri.sourceforge.net/

"Dioscuri is an x86 computer hardware emulator written in Java. It is designed by the digital preservation community to ensure documents and programs from the past can still be accessed in the future."


Millions of historical documents seized by US occupation forces from Iraqi archives remain held in the United States by the CIA and the Pentagon and must, under international law, be returned to Iraq, Dr. Saad Eskander, the director of the Iraqi National Library and Archive in Baghdad, told an audience at Columbia University in New York City on November 12.

Read more at
http://www.indybay.org/newsitems/2007/11/18/18462009.php

ala.org

http://de.youtube.com/watch?v=hBdfZRz2vuw

http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/1536995
http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=2275

Via
ZEIT


Zu: http://archiv.twoday.net/stories/4477648/

In der SHARP-List wurde das niederländische Interview mit Hans Jansen (KB Den Haag) mitgeteilt. Auszüge:

En daarom heeft hij een revolutionair plan bedacht. De boeken moeten
vernietigd worden, dat is de enige manier om ze te redden. „Ik zie maar
één oplossing: snijd de rug van de boeken af en haal ze als een
stapeltje papier door de scanner. Het boek ben je dan kwijt, maar je
hebt het wel gedigitaliseerd voor minder dan een tientje.”

Nee, niet alle boeken, zegt hij. „Laten we de titels nemen die tussen
1800 en 1950 in Nederland zijn verschenen. Fictie en non-fictie. Dat
zijn er 4 à 500.000. Die staan allemaal in de KB en de
universiteitsbibliotheken. Er is een grote overlap: dezelfde titels
staan in meer bibliotheken. Dat kun je inventariseren, en dan besluiten
om van elke titel die tweemaal of meer voorkomt een exemplaar te
versnijden. Een grote bibliotheek offert dan bijvoorbeeld 200.000
banden, een kleinere 100.000.”

Als je dat voor elkaar hebt, kan het heel snel gaan. „Een scanner met
een sheetfeeder kan een paar duizend losgesneden pagina’s per uur
scannen.” Daarna is het, net als bij de andere scanmethoden, een kwestie
van veel computers inzetten voor de nabewerking. Er moet van het beeld
een tekstbestand worden gemaakt. „De programma’s voor optical character
recognition die je daarvoor nodig hebt zijn al heel goed.”

Een mooi plan. Of een staaltje van onomkeerbare cultuurvernietiging?
Ach, zegt Jansen, „een boek is ook maar een informatiedrager. Het gaat
toch om de inhoud? En van elk boek kun je altijd nog een origineel
inzien in ten minste één Nederlandse bibliotheek.

In de wereld van de universiteitsbibliotheken moeten ze even aan het
idee wennen. Maar daarna zijn de reacties toch al gauw positief. Maria
Heijne, bibliothecaris van de TU Delft en voorzitter van de Samenwerking
Universiteitsbibliotheken en de KB, vindt het versnijden „een inventief
en creatief plan”.


Dazu ist zu sagen: Die Planungen bedeuten einen unnötigen Vandalismus: Moderne Scanroboter arbeiten nicht wesentlich langsamer als Einzugsscanner und schonen dabei das Buch. Zerschnittene (und anschließend entsorgte) Bücher sind für immer als Zeugnisse der materiellen Kultur vernichtet. Einbände, Randbemerkungen und andere exemplarspezifische Details sind dann perdu. Wieso sollten diese Details nicht auch für die Geschichte des 19. Jahrhunderts Quellenwert haben? Womöglich könnte man bald über die Provenienz von Büchern mit naturwissenschaftlichen Methoden etwas sagen - wenn die Originale erhalten blieben.

Eine "krankzinnige idee" nennt das zu Recht
http://volkskrantblog.nl/bericht/168443

Bei den Bibliothekaren in den Niederlanden hält sich die Empörung in Grenzen, die finden den Plan offenbar vernünftig. Es wurde so gut wie nicht über die Meldung diskutiert:
https://listserv.surfnet.nl/scripts/wa.cgi?A1=ind0711&L=nedbib-l

Nachtrag: Reaktionen werden resümiert in:
http://www.huygensinstituut.knaw.nl/weblog/index.php?title=meer_over_het_verknippen_van_boeken&more=1&c=1&tb=1&pb=1

"Die Premium-Ausgabe der deutschsprachigen Wikipedia enthält auf einer DVD-ROM die vollständige Wikipedia 2007/2008 in der webbasierten Zeno-Reader-Software. Auf drei weiteren DVD-ROMs haben Sie die Möglichkeit, alle vorhandenen Bilder in Hochauflösung zu betrachten, zu exportieren und weiter zu bearbeiten. Zusätzlich beinhaltet das Premium-Paket eine Bonus-CD-ROM mit Meyers Großem Konversationslexikon in der 6. Auflage 1905–1909 in der bewährten Software der Digitalen Bibliothek." Diese Ausgabe kostet 25 Euro

http://www.digitale-bibliothek.de/scripts/ts.dll?mp=/art/1269/

Dagegen ist die Kompaktversion (1 DVD, Bilder in Thumbnailgröße) für kostengünstige 9,90 zu haben.

Online steht die Wikipedia-Offline-Version sowohl zum Download in der Wikipedia
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:DVD
als auch auf zeno.org zur Verfügung:
http://www.zeno.org/Wikipedia

Zeno.org bietet Verknüpfungen im rechten Frame zu anderen Lexika seines Angebots.

Mir stand die Premium-Version zur Besprechung zur Verfügung. Ich habe darauf verzichtet, die drei zusätzlichen Bilder-DVDs (24 GB) zu installieren. "Meyers" ist eine DVD auf der Grundlage der bekannten Digibib-Software von Directmedia. Erst nach Registrierung (DigibibPlus) kann der Band auf die Festplatte kopiert werden.

Die Wikipedia-DVDs sprengen aufgrund ihrer Größe die Möglichkeiten der Digibib-Software. Sie werden daher mit dem ZenoReader ausgeliefert, einer proprietären Software, die für nicht-kommerzielle Zwecke weitergegeben werden kann. Für Mac- und Linux-User gibt es den freien Tnt-Reader auf der DVD.

Installation und Benutzung vom DVD-Laufwerk aus liefen an einem normalen PC jüngeren Datums reibungslos. Man muss lediglich ZenoReader.exe auf der DVD mit Doppelklick starten. Dann öffnet sich eine Oberfläche, mit der man den Server startet und anschließend den Webbrowser. Die Bedienungsoberfläche entspricht dann nicht der bekannten Oberfläche der Digibib sondern der von zeno.org.

Wesentlich weniger erfreulich lief der Versuch ab, die DVD auf einem etwas älteren Notebook zu nutzen. Da ich manchmal (!) nicht online sein kann, habe ich für rasches Nachschlagen eine ältere Wikipedia-Version im Rahmen der Digitalen Bibliothek installiert. Da diese längst nicht mehr aktuell ist, wollte ich nun die neue DVD in möglichst knapper Form installieren.

Eine komfortable Festplatteninstallation bietet die Premium-Edition nur an, wenn man die Bild-DVDs installiert. Ansonsten gibt es auf dem beigelegten Einführungsblatt keine Informationen, wie man die Daten auf die Festplatte bringt. Unverzichtbar sind zenoreader.exe (1,7 MB) und wikipedia.zeno (2,97 GB). Diese kopiert man manuell in ein Verzeichnis auf der Festplatte und erstellt ggf. eine Verknüpfung zu zenoreader.exe für den Desktop. Damit hat man aber nur einen Zugriff über die Portale, daher sollte man auf jeden Fall auch wikipedia.index.zeno (1,2 GB) für die Volltextsuche kopieren. Wer auf die Bilder-Thumbnails verzichten kann, kann sich wikipedia.images.zeno sparen.

Da auf meinem Notebook die Standard-Browser-Einstellung wohl fehlte, hat es einige Zeit gedauert, bis ich herausfand, wie ich den Standardbrowser einstelle. Der Server startete dann zwar, aber kein Browser. Zunächst gelang mir das für den IE, aber da ist eine ungünstige Schrifteinstellung vorgegeben, die ich bislang nicht rückgängig machen konnte. Dann konnte ich die Wikipedia offline auch mit FF nutzen.

Es dürfte ein Leichtes sein, bei der nächsten Ausgabe dafür zu sorgen, dass auch eine komfortable Teilinstallation möglich ist. Auch die Zugrundelegung des Standardbrowsers wäre zugunsten einer freien Auswahl an installierten Browsern zu überdenken.

Nun zum Inhalt.

Ein Vorteil der DVD sind die ausgeweiteten Suchmöglichkeiten. UND ist standardmäßig voreingestellt, es gibt eine Phrasensuche mit Anführungszeichen und eine Trunkierung mit * (nebst anderen Trunkierungsmöglichkeiten).

Die Kategorien werden anders als in der Online-Wikipedia am linken Rand angezeigt und als weitere Suchfilter angeboten. Sucht man etwa nach archiv, erhält man einschlägige Kategorien auf der linken Seite angeboten. Wählt man die Kategorie W:dokumentation, findet man beispielsweise Sudhoffs Archivs, das aber keineswegs zu dieser Kategorie gehört. Wie diese Zuordnung zustandekommt, kann ich nicht sagen. Ausgereift ist diese Suche also nicht.

Es kann auch in Kategorien gesucht werden. Leider gibt es diese Möglichkeit nicht in der erweiterten Suche. Entweder man findet ein passendes Stichwort zur Kategorie und wählt dann links die Kategorie, was zur Folge hat, dass "Nur in W:..." als Option unter dem Suchfeld angeboten wird, oder man manipuliert die URL entsprechend:

localhost:8080/Wikipedia/0/Suche?q=abbo&k=W%3AAbt
(Suche nach Abbo in der Kategorie Abt)

Anständige Hilfetexte zu den Suchemöglichkeiten existieren anders als bei der Digibib nicht, hier muss man online auf zeno.org oder in den FAQ http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:DVD#FAQ nachschauen.

Mit ungeheurem Aufwand wurden von den Wikipedianern für die Directmedia-Offlineprodukte Personendaten in die Wikipedia-Artikel eingebracht:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Personendaten

Ob man diese Personendaten für die Suche auf zeno.org oder in der DVD verwenden kann, erfährt man leider nicht.

Wenn man mit einer reinen Volltextsuche nicht zufrieden ist (die auf der DVD unbestritten besser ausführbar ist als in der Online-Wikipedia), kann man entweder herumprobieren, auf Hilfe auf zeno.org hoffen oder auf die nächste DVD-Ausgabe warten.

Fazit:

Ob es Anwender gibt, die offline 3 Bild-DVDs benötigen, steht dahin. Da die 6. Meyers-Auflage, die bei der Premium-Ausgabe als Bonus dabei ist, mit 19,90 Euro angekündigt ist, könnte aber auch das ein Anreiz sein, die 25 Euro zu investieren.

Wer auf Bilder in voller Qualität und den Meyers-Bonus verzichten kann, ist mit der Kompaktausgabe bestens bedient. Trotz der hier geäußerten Kritik ist die Wikipedia-DVD ein gutes und kostengünstiges Recherchehilfsmittel für Offline-Nutzungen und insbesondere für unterwegs auf dem Notebook.

Wer unbedingt eine zweite Quelle braucht, kann sich ja für knapp 40 Euro den Brockhaus multimedial 2008 – DVD (WIN) zusätzlich anschaffen.

http://log.netbib.de/archives/2007/11/21/in-hamburg-nachgefragt/


Klaus Graf: Neues Urheberrecht: Autoren müssen reagieren

Erschienen in: Kunstchronik 60 (2007), S. 530-523 - Themenheft Open Access, siehe http://archiv.twoday.net/stories/4477176/

Darf ein Wissenschaftsautor seine eigenen Arbeiten ohne Zustimmung des Verlags im Internet wiederveröffentlichen? Mit dieser Frage befasste sich der Artikel "Urheberrecht für Autoren. Eigene Arbeiten im Netz" (in: Kunstchronik 2002, S. 480-482). Was hat sich seither getan?

Die "Open Access"-Bewegung, die für freie Zugänglichkeit wissenschaftlicher Beiträge im Internet eintritt, hat eine erstaunliche Dynamik entfaltet und weiß die wichtigsten Organisationen der Forschungsförderung in vielen Industrieländern hinter sich. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) unterstützt Open Access nachdrücklich. Unter http://www.open-access.net sind die wichtigsten einführenden Informationen auf Deutsch verfügbar.

Als Lobby für die Interessen von Bildung und Wissenschaft etablierte sich das "Urheberrechtsbündnis" ( http://www.urheberrechtsbuendnis.de ). Im Vorfeld der erneuten Novellierung des Urheberrechtsgesetzes ("Zweiter Korb") hat das Bündnis vergeblich versucht, ein wissenschaftsfreundlicheres Urheberrecht durchzusetzen. Was der Bundestag im Sommer 2007 beschlossen hat, ist aber in Wahrheit ein "wissenschaftsverlagsfreundliches Urheberrecht". Bei der Dokumentlieferung durch Bibliotheken wird die Forschung in das Postkutschenzeitalter zurückkatapultiert. Es dürfen künftig Aufsätze nur dann elektronisch versandt werden (und zwar nicht etwa als Text, sondern nur als Grafikdatei), wenn kein angemessenes Pay-per-View-Angebot des Verlags besteht. Definiert man angemessen als branchenüblich, so kann es durchaus sein, dass ein Aufsatz von der Länge dieses Beitrags 20 oder 30 Euro kostet. Nur die Lieferung per Post oder Fax bleibt in jedem Fall zulässig. Auch die andere vorgesehene Regelung ist kaum im Interesse der Forschung: Bibliotheken dürfen Werke an speziellen Leseplätzen elektronisch zugänglich machen, aber gleichzeitig dürfen nur so viele Nutzer zugreifen, wie die Bibliothek gedruckte Exemplare erworben hat. Eine campusweite Nutzung ist ohne zusätzliche vertragliche Regelung nicht möglich - eine absurde künstliche Verknappung der digitalen Möglichkeiten.

Unmittelbare Auswirkungen auf die Wissenschaft und die Möglichkeit von Autoren, ihre Arbeiten online kostenfrei im Netz zugänglich zu machen, haben die Regelungen über die "unbekannten Nutzungsarten". Noch ist das nicht Gesetz, aber es spricht wenig dafür, dass nachdem der Bundesrat das Gesetzgebungsverfahren im September 2007 nicht angehalten hat, die vom Bundestag beschlossene Novelle zum 1. Januar in Kraft treten wird. [Nachtrag: Das ist in der Tat der Fall.]

Wer vor zwanzig Jahren einen Verlagsvertrag über ein Buch abgeschlossen hat, konnte damals noch nicht voraussehen, dass es das Internet geben würde. Für die Zeit vor 1995 geht man also davon aus, dass die Online-Nutzung eine "unbekannte Nutzungsart" darstellte mit der Konsequenz, dass die Online-Rechte nicht wirksam dem Verlag eingeräumt werden konnten. Nun soll Absatz 4 des § 31 Urheberrechtsgesetz (UrhG) wegfallen. Der Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte erhält künftig automatisch die Online-Rechte für die zwischen dem 1. Januar 1966 und dem Bekanntwerden des Internet (ca. 1995) erschienenen Werke, es sei denn, der Autor widerspricht ausdrücklich gegenüber dem Verlag innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes.

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft befürchtet nicht ohne Grund, dass Open Access von der geplanten Regelung behindert würde. In einer Unterrichtung der Universität Gießen heißt es: „Sobald diese Regelung in Kraft tritt, dürften die bisherigen Veröffentlichungen der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von den Verlagen digitalisiert werden, um sie anschließend über das Internet
gegen an den Verlag zu entrichtende Lizenzgebühren zur Verfügung zu stellen. Die Autorinnen und Autoren selbst hätten dann keine Möglichkeit mehr, ihre in früheren Jahren erschienenen Publikationen etwa in Hochschulschriften einzupflegen, um diese im Open Access anzubieten. Um das Eintreten dieser Situation zu vermeiden, empfiehlt der Ausschuss für wissenschaftliche Bibliotheken und Informationssysteme (AWBI), dass Autoren bei denjenigen Verlagen, bei denen sie bislang publiziert haben, mit einem formellen Schreiben Widerspruch einlegen. Auf diese Weise können die Autoren sich das Recht vorbehalten, ihre Publikationen auch nach Inkrafttreten der Gesetzesnovelle für den weltweiten freien Zugriff in das Internet einzupflegen. Um Widerspruch einzulegen, können Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler z.B. einen von der IuK-Kommission der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGP) erarbeiteten Musterbrief verwenden, der über die Homepage der DGP abgerufen werden kann (s.u. http://www.dgps.de/dgps/kommissionen/iuk/005.php ).”

Wissenschaftsautoren können bereits jetzt aktiv werden und mit dem Musterbrief sich das Recht sichern, auch weiterhin die Entscheidung über eine Open-Access-Veröffentlichung in der Hand zu haben.

Vieles spricht dafür, dass der Bibliotheksjurist Eric Steinhauer mit seiner Mahnung zur Gelassenheit richtig liegt. Immerhin wurden in der juristischen Literatur erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Widerspruchslösung geäußert, und Gerichte entscheiden nach wie vor nach der "Zweckübertragungslehre" (in dubio pro auctore), die davon ausgeht, dass einem Verwerter immer nur so viel an Rechten übertragen wird, wie für das konkrete Projekt benötigt wird. Sicherheitshalber sollte aber trotzdem der Widerspruch eingelegt werden.

Steinhauer riet, dass Bibliotheken das schmale Zeitfenster bis zum
Inkrafttreten des Gesetzes nutzen sollten, sich Online-Rechte als
einfache Nutzungsrechte einräumen zu lassen. Der Anfall der Rechte an die Verlage soll nach der geplanten Regelung nämlich dann entfallen, wenn die Rechte zuvor einem Dritten eingeräumt wurden. Leider ist nicht damit zu rechnen, dass dieser elegante Weg mehr als einzelne Publikationen in die Hochschulschriftenserver spülen wird.

Vor allem betroffen sind Monographien vor 1995, denn bei Zeitschriftenaufsätzen (und Buchbeiträgen ohne Vergütung) gibt es ja die Sonderregelung des § 38 UrhG, wonach im Zweifel - also wenn keine besondere Absprache etwa in Form eines
Verlagsvertrags existiert - die ausschließlichen Rechte des Verlegers nach einem Jahr enden. Da bei der Novellierung 2003 der § 38 UrhG nicht verändert wurde, gilt die Jahresfrist nicht für Online-Veröffentlichungen, da der Verleger nur für Vervielfältigung und Verbreitung die ausschließlichen Rechte erwirbt. Die Online-Nutzung ist aber "öffentliche Zugänglichmachung", die zur "öffentlichen Wiedergabe" zählt.

Parallel zum Aufschwung der Open-Access-Bewegung entwickelte sich eine inzwischen gesellschaftlich recht starke Bewegung für freie Inhalte. Urheber können mittels einer "Creative Commons"-Lizenz, die es auch auf Deutsch gibt, auf bestimmte Rechte zugunsten der Allgemeinheit verzichten. Im wissenschaftlichen Bereich propagieren namhafte Open-Access-Zeitschriften die Creative-Commons-Lizenz "Attribution" (CC-BY), die eine beliebige Nutzung (auch zu kommerziellen Zwecken, auch zum Zwecke der Bearbeitung z.B. Übersetzung) ermöglicht, wenn nur der Name des Urhebers genannt wird. Die Nutzung ist nicht auf das Internet beschränkt, daher gilt im Zweifel die Jahresfrist des § 38 UrhG. Will ein Wissenschaftsautor einen Aufsatz unter einer CC-Lizenz auf dem Hochschulschriftenserver unterbringen, muss er ein Jahr warten (vorausgesetzt, es existiert keine abweichende vertragliche Regelung).

Generell empfehlen die Förderorganisationen der Wissenschaft, die Open Access unterstützen, Verlagsverträge nur mit einem Zusatz zu unterschreiben, der es dem Autor ermöglicht, den Beitrag in einem "Open-Access-Repositorium" (z.B. auf dem Volltextserver ART-Dok der Virtuellen Fachbibliothek
Kunstgeschichte http://www.arthistoricum.net ) kostenfrei allgemein im Internet zugänglich zu machen.

Bei Veröffentlichungen vor 1995 kann der Autor bereits jetzt ohne Zustimmung des Verlags das Buch oder den Artikel online zugänglich machen (es sei denn, der Verlag hat sich nach 1995 die Rechte nachträglich durch ausdrückliche Vereinbarung gesichert). Der Autor sollte - mindestens hinsichtlich der Buchveröffentlichungen - dem jeweiligen Verlag den genannten Musterbrief, am besten als Einschreiben, zusenden. Bei Publikationen nach 1995 kommt es darauf an, ob der Verlag tatsächlich über ein ausschließliches Nutzungsrecht verfügt, das den Autor an einer eigenen Open-Access-Publikation hindert. Dies dürfte in der Regel nicht der Fall sein. Üblicherweise werden bei Zeitschriftenartikeln oder Festschriftenbeiträgen in den Geisteswissenschaften keine Verlagsverträge geschlossen. Es ist empfehlenswert, den Verlag von der Online-Publikation zu unterrichten. Wenig ratsam ist es dagegen, förmlich um eine Genehmigung für Rechte zu bitten, die gar nicht dem Verlag zustehen. Da es hinreichend empirische Belege gibt, dass eine Online-Veröffentlichung den Verkauf ankurbelt und nicht schwächt, sollte Open Access eigentlich auch im Eigeninteresse der Verlage sein.

Wissenschaftsautoren haben beim Urheberrechtspoker bessere Karten als sie gemeinhin denken. Digitalisieren Verlage, ohne die Urheber zu fragen, so dürfen sie das nur, wenn sie über die Online-Rechte verfügen. Dies gilt auch, wenn ein älteres Buch in "eingeschränkter Vorschau" bei der Google Buchsuche
von Seiten des Verlags zugänglich gemacht wird. Im Rahmen des von einem Verein von Bibliotheken betriebenen kostenpflichtigen Angebots www.digizeitschriften.de, dem Versuch eines deutschen "JSTOR", werden in Zukunft auch die Jahrgänge der Kunstchronik für zahlende Institutionen zugänglich sein. Wer einen Aufsatz von sich dort entdeckt, kann DigiZeitschriften ohne weiteres auffordern, ihn in die frei zugängliche Sektion zu verschieben. Aufgrund der dargestellten juristischen Problematik ist fest damit zu rechnen, dass DigiZeitschriften diesen Wunsch erfüllt (alle in DigiZeitschriften enthaltenen Artikel des Verfassers sind bereits "Open Access").

Informationen im Internet: Klaus Graf, Urheberrechtsnovelle - Implikationen für die Wissenschaft, H-SOZ-U-KULT
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/forum/id=930&type=diskussionen

[Nachträge gegenüber der Druckfassung]

Gesetzeswortlaut ab 1.1.2008:
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s2513.pdf

Urheberrecht für Autoren (2002, aktualisiert 2004):
http://www.uni-tuebingen.de/fb-neuphil/epub/graf/urheberrecht_autoren_graf.html

Zur Möglichkeit, vor dem 1.1.2008 Nutzungsrechte an Schriftenserver zu übertragen siehe die aktuelle Berichterstattung unter
http://archiv.twoday.net/topics/Open+Access/

Zu den Rechtsfragen rund um Open Access zusammenfassend:
http://archiv.twoday.net/stories/2962609/
http://open-access.net/de/allgemeines/rechtsfragen/

Klaus Graf: Kulturgut muss frei sein!

Erschienen in: Kunstchronik 60 (2007), S. 507-510 [Themenheft Open Access, http://archiv.twoday.net/stories/4477176/ ]. Im folgenden mit ausgewählten Nachweisen angereichert.

„Alle Werke des Geistes gehören der Nation, gehören der Menschheit an und in diesem Sinne allein krönen sie den Besitzer mit dem Golde ihres Reichtums.“ Was der Sammler Ludwig von Oettingen-Wallerstein 1811 formulierte, geht auf die Ideen der Französischen Revolution zurück. [1] Diese hatte die Kunstwerke der Feudalklasse zum Volkseigentum erklärt. Indem Friedrich Schlegel die Schönheit nicht mehr als aristokratisches Privileg sah, sondern als „heiliges Eigentum der Menschheit“ bestimmte, verlieh er einem Gedanken Ausdruck, der in der Gegenwart vor allem die internationalen Abkommen über den Kulturgutschutz bestimmt. Der Begriff Kulturgut – im Englischen deutlicher: „cultural property“ – weist der Kultur die Eigentumsrechte an jenen Gütern zu, für die der Anspruch auf dauernde Bewahrung geltend gemacht wird. Kulturgut ist kulturelles Allgemeingut. [2]

Im deutschsprachigen Rechtsraum vermisst man so eindringliche Reflexionen über das rechtlich schützenswerte Interesse der Öffentlichkeit an kulturellen Schätzen, wie sie der US-Jurist Joseph L. Sax 1999 in seinem hierzulande nahezu unbekanntem Buch „Playing Darts with a Rembrandt“ vorgelegt hat. Obwohl die Aura des Originals bei spektakulären Ausstellungen für Besucherströme (und entsprechende Einnahmen) sorgt, ist das Kunstwerk längst in das Zeitalter seiner digitalen Reproduzierbarkeit eingetreten, und es stellt sich die Frage, wie unter den neuen Auspizien der mediale Zugang zu den Werken der Kunst, Literatur und Wissenschaft, die in Museen, Bibliotheken, Archiven und Denkmalämtern verwahrt werden, ausgestaltet sein sollte. Es unterliegt keinem Zweifel, dass der noble Bildungsauftrag dieser im Kern philanthropischen Institutionen durch das Internet in vorher nicht gekannter Weise gefördert werden könnte. Über das World Wide Web kann ein Museum mehr Menschen Kunstgenuss verschaffen als je zuvor. Wir können uns an erlesenen japanischen Holzschnitten in bester Scan-Qualität virtuell delektieren, ohne auch nur ein einziges der sie umgebenden Schriftzeichen zu verstehen. Angebote, die Kulturgüter in dieser Weise zugänglich machen, können in der Regel exzellente Zugriffszahlen registrieren.

Oft genug aber verhält es sich anders, denn es geht um viel Geld. Digitale Kulturgüter sind Waren, die in den Augen vieler ihrer Hüter an Wert verlieren, wenn sie frei verfügbar sind. Die Angst vor dem digitalen Bilder-Klau geht um. Drakonische Bildrechte-Regimes erschüttern die Grundlagen nicht nur des kunsthistorischen Publikationswesens. „Wem gehört die Mona Lisa?“ fragte DIE ZEIT in ihrer Ausgabe vom 8. Januar 2004 [3]. Leonardo da Vinci ist länger als 70 Jahre tot, seine Werke sind nicht mehr urheberrechtlich geschützt, also „gemeinfrei“. Jeder sollte sie ohne irgendwelche Beschränkungen frei nutzen dürfen, zu welchem Zweck auch immer. Das Urheberrecht ist in allen nationalen Gesetzgebungen und internationalen Konventionen befristet (abgesehen von vereinzelten Regelungen zum „droit moral“). Nach Ablauf der Schutzfrist, so die amtliche Begründung zum geltenden Urheberrechtsgesetz vom 9. September 1965, müssten die Verbreitung und Wiedergabe der “Meisterwerke der Literatur und Kunst, die in den Kulturbestand eines Volkes eingehen […] im allgemeinen Interesse […] jedermann freistehen“ [4]. Davon wollen Archive, Bibliotheken, Museen und Denkmalämter nichts wissen, sie beanspruchen eine Art ewiges Urheberrecht an den Abbildungen des ihnen anvertrauten Inventars. Der US-Jurist Jason Mazzone hat den anschaulichen Begriff „Copyfraud“ für die unberechtigten Ansprüche hinsichtlich von Werken in der „Public Domain“ eingeführt [5].

Dass bei der originalgetreuen Wiedergabe von zweidimensionalen Vorlagen nach herrschender juristischer Lehre (die der Fotografenlobby natürlich nicht genehm ist) kein Schutzrecht nach § 72 Urheberrechtsgesetz entsteht, ignoriert man [6]. Archive stempeln einen Urhebervermerk auch auf einfache Fotokopien, bei deren Herstellung – darin sind sich alle Juristen einig - nun wirklich kein Urheberrecht entsteht. Das eigene Fotografieren der Benutzer bzw. Besucher wird unterbunden, schließlich will man ja jede Nutzung kontrollieren - und abkassieren. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bildagenturen differenzieren nicht zwischen gemeinfreien und geschützten Bildern mit der Konsequenz, dass ihre Vertragspartner nie in den Genuss der Gemeinfreiheit nach Ablauf der Schutzfrist kommen. Dritte können diese gemeinfreien Bilder selbstverständlich nutzen, denn sie sind an die Knebelverträge nicht gebunden. Es gibt, so die Gerichte, kein „Recht am Bild der eigenen Sache“ [7]. Nach wie vor gültig ist die Entscheidung „Apfel-Madonna“ des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1965, bei der es um die Nachbildung einer gemeinfreien Skultptur des Aachener Suermondt-Museums ging: „Zwar ist der Eigentümer des Originalstückes kraft der Sachherrschaft, die ihm das Eigentum verleiht, in der Lage, andere Personen vom Zugang zu dem Kunstwerk auszuschließen und ihnen damit auch die Nachbildungsmöglichkeit abzuschneiden oder doch weitgehend zu erschweren. Es mag auch ein durchaus berechtigtes Interesse der Museen bestehen, daß von den in ihrem Eigentum stehenden Kunstwerken nur möglichst getreue Nachbildungen in den Handel gelangen. Hat der Eigentümer jedoch einem Dritten gestattet, das gemeinfreie Werk nachzubilden und diese Nachbildung in den Verkehr zu bringen, so kann er […] weitere Nachbildungen des Originals durch andere Personen, die hierbei die mit seiner Erlaubnis hergestellte Kopie als Vorlage benutzen, nicht verhindern.“ [8]

Kulturgut-Kuratoren sind Treuhänder, keine Zwingherren. Anders als private Sammlungen unterliegen öffentliche dem Regelwerk des öffentlichen Rechts, das die Tätigkeit der Institutionen strikt an ihre gesetzlichen Aufgaben bindet. Im Falle der Archive wird diese umfassend in den Archivgesetzen des Bundes und der Länder geregelt. Die Etablierung eines Verwertungs-Monopols bei Reproduktionen von Kulturgut ist diesen Aufgabenbeschreibungen nicht zu entnehmen [9]. Da die nach dem Muster urheberrechtlicher Lizenzen ausgestalteten Reproduktionsgebühren Wissenschaft und Presse behindern, liegt eine eindeutige Überschneidung mit der Kernaufgabe der Institutionen, das Kulturgut nutzbar zu machen, vor. Benutzungsbeschränkungen, die der Kommerzialisierung dienen, sind als staatliche Eingriffe zu qualifizieren, denen die Grundrechte des Benutzers, also die durch Artikel 5 Grundgesetz geschützte Forschungs- und Pressefreiheit entgegengehalten werden können. 1994/95 kamen Bibliotheksjuristen zu dem Schluss, dass die in Handschriftenbibliotheken üblichen Genehmigungsvorbehalte bei der Edition von Schriftstücken nicht rechtmäßig sind [10]. Dieses Resultat lässt sich ohne weiteres auf Bilder übertragen.

Wird die Vermarktung zur tragenden Einnahmequelle, so sind insbesondere die steuerlichen Privilegien der Kulturinstitutionen bedroht. Zudem ist völlig zweifelhaft, ob die ökonomischen Blütenträume in Erfüllung gehen werden. Gerade bei kleineren Häusern besteht das Risiko, dass die erhofften Einnahmen ausbleiben, durch ein rigides Rechte-Management aber kulturpolitisches Porzellan zerschlagen wird, indem wichtige Partner der Öffentlichkeitsarbeit verprellt werden.

Eine Herausforderung des traditionellen, verlagsgestützten wissenschaftlichen Publikationswesens stellt die Forderung nach „Open Access“ dar [11]. Open Access meint den kostenlosen und von urheberrechtlichen Beschränkungen freien Zugang zu wissenschaftlichen Dokumenten und Daten via Internet. Das herrschende Bildrechte-Regime ist mit den von allen bedeutenden Wissenschaftsorganisationen unterstützten Grundsätzen von Open Access nicht kompatibel. Es war eine geniale Fügung, dass das Max-Planck-Institut für Wissenschaftsgeschichte, Gastgeber der Berliner Konferenz von 2003, auf der die maßgebliche „Berliner Erklärung für Open Access“ verabschiedet wurde, in ihr den Verweis auf die ECHO-Charta [12] verankern konnte, der es um die freie Nutzung des Kulturguts im digitalen Kontext geht. Die Berliner Erklärung richtet sich ausdrücklich auch an die Kulturgut verwahrenden Institutionen, an die Archive, Bibliotheken und Museen. Sie unterstreicht, dass Open Access nicht nur kostenfrei bedeutet, sondern dass alle wissenschaftlich verantwortbaren Nachnutzungen der unter Open Access stehenden Werke möglich sein müssen. Einen Ausschluss kommerzieller Nutzung oder ein Verbot von Bearbeitungen (z.B. Übersetzungen) kann man weder der Berliner Erklärung noch der vorangegangenen „Budapest Open Access Initiative“ von 2001 entnehmen. Als eine Standard-Lizenz führender Open-Access-Zeitschriften hat sich die „Creative Commons“-Lizenz CC-BY etabliert, die ganz im Sinne der genannten Open-Access-Definitionen lediglich die Urhebernennung bei der Nachnutzung fordert, kommerzielle Nutzung und Bearbeitungen also erlaubt.

Digitale Abbildungen von Kulturgütern zählen zu den wissenschaftlichen „Daten“, die nach den Zielen der Open-Access-Bewegung frei genutzt werden sollen. Je weniger Schranken bestehen, um so mehr kann das eigentliche Ziel von Wissenschaft, die maximale Verbreitung ihrer Erkenntnisse, erreicht werden. Es ist mit „Open Access“ nicht vereinbar, wenn Bilder im Internet nur in einer Auflösung zugänglich gemacht werden, die für wissenschaftliche Zwecke unbrauchbar ist. Kostenpflichtige Digitalisierungsprojekte schließen diejenigen Institutionen aus, die sich den Zugang nicht leisten können.

Der Schwerpunkt der Open-Access-Bewegung liegt auf den wissenschaftlichen Zeitschriftenartikeln. Den größten Rückhalt findet die Forderung nach Open Access daher bei den unter den steigenden Zeitschriftenpreisen ächzenden Bibliotheken, wenngleich diese die Implikationen von Open Access für das von ihnen verwahrte Kulturgut negieren. Es ist ein klarer Fall von Doppelmoral, auf der einen Seite die kostenfreie Verfügbarkeit von Fachaufsätzen von Verlagen und Wissenschaftlern einzufordern, auf der anderen Seite aber die Digitalisate des eigenen gemeinfreien Bibliotheksguts mit martialischem Copyfraud einzuzäunen [13].

Noch nicht „angekommen“ ist Open Access bei den Archiven, Museen und Denkmalämtern. Zwar haben 2003 die Dresdener Kunstsammlungen die Berliner Erklärung als einziges Museum unterzeichnet, doch sind auf der Website der Institution vier Jahre später keinerlei Anzeichen zu finden, dass Open Access in irgendeiner Weise unterstützt wird. Renommierte Museen wie das Germanische Nationalmuseum gehören der Leibniz Gemeinschaft an, die 2003 der Berliner Erklärung beitrat. Von Open Access ist bei ihnen aber ebenfalls keine Spur zu finden, und auch nicht bei den allermeisten anderen geisteswissenschaftlichen Instituten dieser Wissenschaftsorganisation (siehe im einzelnen eine Fortsetzungsserie im Weblog „Archivalia“ im Sommer 2007, resümiert unter http://archiv.twoday.net/stories/4113065/ ).

Open Access ist nicht nur für Wissenschaftler wichtig. Auch Bürgerinnen und Bürger profitieren von freien Inhalten. Daher ist eine strikte Abgrenzung der Open-Access-Bewegung von den Projekten, die freie Inhalte („Open Content“, eine „digitale Allmende“) schaffen möchten, oder der „Creative Commons“-Bewegung, die Urheber dazu motivieren möchte, ihre Urheberrechte teilweise an die Allgemeinheit abzugeben, nicht möglich. Der riesige Zulauf, den die freie Mitmach-Enzyklopädie Wikipedia findet, oder der beachtliche Umfang des vom gleichen Träger, der einem Bildungsauftrag verpflichteten Wikimedia Foundation, betriebenen freie Bild- und Multimedia-Archivs Wikimedia Commons [14] zeigen, dass hier eine selbstbewusste Lobby für freie Inhalte wächst, mit der die kulturgutverwahrenden Einrichtungen zu rechnen haben werden.

Das „Digital Rights Management“ befindet sich in der Musikindustrie bereits wieder auf dem Rückzug, denn die Kunden meutern. Bei den Verlagen haben einige wenige bereits erkannt, dass sie mit Open Access, also kostenfreier Online-Zugänglichkeit, nachweislich mehr gedruckte Bücher verkaufen als ohne [15]. Von daher liegt es nahe, den Archiven, Bibliotheken, Museen und Denkmalämtern dringend zu empfehlen, mit Open Access ernst zu machen, die gemeinfreien Inhalte freizugeben und freie Projekte als Partner zu gewinnen. Die auf Verbote, künstliche Verknappung und Reproduktionsgebühren setzende kleinliche Krämermentalität schadet erwiesenermaßen dem kulturellen Auftrag der Institute, sieht man davon ab, dass sie auch juristisch fragwürdig ist. Anders als „Open Access“, für den es bereits erfolgreiche Geschäftsmodelle gibt, trägt sie auch den beispiellosen Chancen des digitalen Zeitalters nicht Rechnung: alter Wein in neuen Schläuchen. Es bleibt zu hoffen, dass die Open-Access-Bewegung und freie Projekte bald auch den Kulturgut-Bereich mit ihrer Dynamik anstecken werden. Wissenschaft und Bildung werden es ihm danken.

[Nachweise - nicht in der Druckfassung:]

[1] http://archiv.twoday.net/stories/3724405/

[2] http://www.jurawiki.de/FotoRecht

[3] http://www.zeit.de/2004/03/Bildrechte-digital

[4] BT-DS IV/270 Text

[5] Mazzone, Jason, "Copyfraud" . Brooklyn Law School, Legal Studies Paper No. 40 Available at SSRN: http://ssrn.com/abstract=787244

Siehe auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzrechtsber%C3%BChmung

[6] http://archiv.twoday.net/stories/3203578/

[7] http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Fotos_von_fremdem_Eigentum

[8] BGHZ 44, 288
http://de.wikisource.org/wiki/Bundesgerichtshof_-_Apfel-Madonna

[9] Kurzreferat "Open Access und die Archive" (Essen 2006)
http://archiv.twoday.net/stories/2712317/

[10] Volltexte von Gödan et al.
http://deposit.ddb.de/ep/netpub/89/96/96/967969689/_data_stat/www.dbi-berlin.de/dbi_pub/einzelth/rechtpub/re_pu_00.htm

[11] Zu Open Access siehe ausser
http://www.open-access.net

http://archiv.twoday.net/stories/2967274/

[12] http://echo.mpiwg-berlin.mpg.de/policy/oa_basics/charter

Siehe auch den Beitrag von Simone Rieger/Urs Schoepflin in: Kunstchronik 60 (2007), S. 510-513

[13] http://archiv.twoday.net/stories/2518568/

[14] http://commons.wikimedia.org/wiki/Hauptseite

[15] http://archiv.twoday.net/stories/3326893/

https://listserv.indiana.edu/cgi-bin/wa-iub.exe?A2=ind0711&L=SHARP-L&T=0&O=D&P=7475

One of the directors of the Royal Library, The Hague - Netherlands, Hans Jansen by name so that posterity may know him, has made known in an interview that the Royal Library - that is our National Library - is planning to scan about 150.000 - 200.000 books en have them OCR'd in the process.

A great project but in this case with a snag that in my modest opinion will put Jansens name on a par with other great destroyers like the infamous sultan who burned the Alexandrian Library to warm his baths. To scan this books on the cheap they will be cut up so that the leaves may be dropped into a sheet-feeding scanner.

Of course: "the copies to be sacrified will be selected carefully" - something mentioned in the aftermath of a little outcry by scholars and the public and in fact I do not believe that people with the outlook of a mid-fifthies Kolchosfarmer will endorse any carefull selection, but apart from that:

What I would like to know from the Sharp-scholars: how do the books look that have been scanned by Google? Have they been cut up too? Or do they use a non-destructive process?

I have taken a good look at the robots that are used in Germany to process the 16th century books. Is this an expensive way of working?
I believe that there must be methods to scan and OCR on the cheap (we are not talking about the results here since most times you get what you pay for) that are non destructive and any information on them would be more than welcome. Off or onlist.

An interesting onlist discussion would be: how do bookhistorians and librarians feel about this kind of actions of National Libraries?

Paul Dijstelberge

Die englische Version folgt unter dem deutschen Text.

The English version is below the German text.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Zu Beginn des Jahres 2008 tritt ein neues Urheberrecht in Kraft, unter anderem mit Änderungen der Nutzungsrechte für ältere wissenschaftliche Publikationen (Erscheinungsjahr 1966-1995). Damit Ihr Nutzungsrecht zur Online-Publikation älterer Werke nicht automatisch an die Verlage fällt und damit dauerhaft verloren ist (falls Sie nicht noch extra bei jedem einzelnen Verlag widersprechen), bitte ich Sie um die Übertragung eines einfachen Nutzungsrechts für die Online-Publikation ihrer zwischen 1966 und 1995 veröffentlichten Werke an [Ihre Institution].
Hintergrund und Mustertext:
Nach der bisherigen Rechtslage sind Sie im Besitz der Digitalisierungsrechte aller Ihrer vor 1995 erschienenen Werke, auch wenn Sie damals ihrem Verlag sämtliche Nutzungsrechte übertragen haben. Mit der Neufassung des Urheberrechtsgesetzes, die am 1.1.2008 in Kraft tritt, wird sich das ändern (§ 137 l Abs. 1 UrhG). In Fällen, in denen ursprünglich alle wesentlichen Nutzungsrechte ausschließlich sowie räumlich und zeitlich unbegrenzt eingeräumt wurden (und das ist der Regelfall!), gehen dann von Gesetzes wegen auch alle Nutzungsrechte für Online-Publikationen auf den Verlag über, wenn Sie nicht bis spätestens zum Ende 2008 bei jedem Verlag widersprechen. Der Verlag hat dann höchstwahrscheinlich sogar die alleinigen, also exklusiven Nutzungsrechte und kann die digitalisierten Publikationen kostenpflichtig im Internet anbieten.

Alternativ und für Sie wesentlich einfacher kann dieser gesetzliche Rechtsübergang auf die Verlage verhindert werden, indem diese Nutzungsrechte auf Dritte, z.B. [Ihre Institution], übertragen werden, bevor das neue Urheberrecht in Kraft tritt, also bis spätestens zum 31.12.2007. Dafür reicht die Einräumung eines einfachen, dh. nicht-ausschließlichen Nutzungsrechts für die digitale Verwertung an Ihren vor 1995 erschienen Publikationen aus. Sie selbst und [Ihre Institution] haben damit dauerhaft das Recht und die Möglichkeit, auch ihre älteren Werke online im Volltext zu publizieren. Natürlich besteht auch für den Verlag dann die Möglichkeit, das Werk online zu publizieren, was im Sinne der Weiterverbreitung Ihrer Forschungsergebnisse nur begrüßenswert ist. Verhindert wird mit Ihrer Rechteeinräumung an [Ihre Institution] jedoch, dass NUR der Verlag online publizieren darf (und der Online-Zugriff zukünftig höchstwahrscheinlich nur gegen Bezahlung möglich ist).
Bitte senden Sie die folgende Mitteilung formlos an: [Email Adresse]
"Hiermit übertrage ich [Ihre Institution] ein einfaches Nutzungsrecht aller meiner in der Zeit vom 1.1.1966 bis 31.12.1994 erschienenen Fachpublikationen zur Nutzung auf dem Publikationsserver [Ihre Institution]."

Eine auch für Nicht-Juristen gut verständliche, bewertende Zusammenfassung zum neuen UrhG finden Sie unter:
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/forum/type=diskussionen&id=938
Open Access in der Helmholtz-Gemeinschaft:
http://oa.helmholtz.de

DIE aktuelle, deutschsprachige Informationsquelle zu Open Access:
http://open-access.net/
Mit freundlichen Grüßen


English version


A new German copyright law will become effective as of 1. January 2008, comprising amongst others, modifications to the right of use for older scientific publications (years of publication 1966-1995). In order to prohibit that your right of use for online-publication of your older works is automatically and permanently alienated to the publisher and, thus, lost forever (should you not object explicitly to each individual publisher), I would like to herewith suggest and ask you to transfer a simple right of use for the online publication of your works published between 1966-1995 to the [your institution].

Background and specimen text:

According to the legal status valid to date, you are the sole owner of the right for online publication for all your works published before 1995, even if, at that time, you transferred the complete copyright to the publisher. With this new copyright law, becoming effective as of 01.01.2008, this will be changed (§ 137 Abs. 1 UrhG). From that date on, the right for online publication will go automatically to the publisher, who will then most likely have the sole, i.e. the exclusive right to use and who can then, via the publisher’s website, offer access to a digital version of your publication against payment.

Up to 31. December 2007 you have the possibility to grant a simple right of use for the digital version of your publications published before 1995 to the [your institution]. By doing this you will prevent the automatic transfer of copyrights to the publisher. You personally, and additionally the [your institution] will then have the permanent right to publish your older literature online and in full text. Since you will just grant a simple, and not an exclusive right to the [your institution], you may of course grant this right to other parties e.g. the publishers, who, only then would have the right to publish your work on their websites thus disseminating the results of your research – a positive effect.

With your transfer of rights to the [your institution], you will prevent that the publisher ONLY will have the right to online-publication (and that access to online publications will most likely be subject to payment of an access-fee).

The process of transferring your rights to the [your institution] is simple. Please just send the message below to: [Email Address]

“I, herewith, transfer a simple right of use for full-text online-publication of all of my scientific works published from 1966-1995 to the [your institution].”

For non-lawyers, an easily understandable concept of “open access” and related copyright aspects can be found on the website of SPARC, the Scholarly Publishing and Academic Resources Coalition:

http://www.arl.org/sparc/openaccess/
http://www.arl.org/sparc/author/

Information about “open access” in the Helmholtz Association :

http://oa.helmholtz.de

Best regards


WORD-DOC

Zum Thema siehe
http://archiv.twoday.net/stories/4474892/

Peter Suber nennt die Empfehlungen des Europäischen Rates
http://www.consilium.europa.eu/ueDocs/cms_Data/docs/pressData/en/intm/97236.pdf (nur Englisch bzw. Französisch)
zu Recht einen "schwachen Tee":

http://www.earlham.edu/~peters/fos/2007/11/more-on-eu-council-recommendation.html

Der Ministerrat setzte sich über den Wunsch aller Forschungsorganisationen für ein OA-Mandat bei EU-geförderter Forschung hinweg. Das neue Papier (es wurde bislang noch nicht einmal von Heise angezeigt) bringt keinen substantiellen Fortschritt für OA. Genauso wie die Macht der Gewerkschaften in manchen Ländern gebrochen werden musste, wird man darüber nachdenken müssen, wie man der Verlagslobby beikommt. Wenn man sie fragen würde, wäre die Mehrheit der europäischen Steuerzahler für OA (so wie eine Mehrheit auch für ein reformiertes Urheberrecht wäre), aber das zählt alles nicht, wenn die Verleger die Abgeordneten und die Verwaltung hinreichend schmieren.

Liste vom Uniarchiv Leipzig:
http://www.archiv.uni-leipzig.de/reichsanzeiger/

Herbert Simons, dem die TH Aachen den Doktorgrad entzog, wurde 2005 rehabilitiert.

Kunstchronik
Heft 11, November 2007

[Dieses Heft habe ich konzipiert. Ich hoffe, dass bald alle Beiträge auch "Open Access" zur Verfügung stehen.]

EDITORIAL
Die Forschung fordert ein Grundrecht ein: Offener Zugang zu
wissenschaftlichem Wissen („open access“)
S. 505-507
[Nachtrag: Siehe nun
http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/volltexte/2011/1576/ ]

OPEN ACCESS
Kulturgut muß frei sein
(Klaus Graf)
S. 507-510
Durch Nachweise erweiterte Online-Fassung unter:
http://archiv.twoday.net/stories/4477824/
[Nachtrag: Siehe nun
http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/volltexte/2008/529/ ]

“European Cultural Heritage Online” (ECHO) - eine
Forschungsinfrastruktur für die Geisteswissenschaften
(Simone Rieger, Urs Schoepflin)
S. 510-513
[Siehe nun: http://edoc.mpg.de/352067 ]

Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen
S. 513-515
Übersetzung des englischen Originaltextes nach
http://oa.mpg.de/openaccess-berlin/Berliner_Erklaerung_dt_Version_07-2006.pdf, geringfüging überarbeitet
[Nachtrag: siehe nun: http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/volltexte/2011/1577/ ]

Das prometheus-Bildarchiv und das Open-Access-Prinzip. Eine kritische Standortbestimmung vor dem Hintergrund aktueller Perspektiven
(Ute Verstegen)
S. 516-520
[Nachtrag: siehe nun
http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/volltexte/2008/528/ ]

RECHT
Neues Urheberrecht: Autoren müssen reagieren
(Klaus Graf)
S. 520-523
Ergänzte Online-Fassung
http://archiv.twoday.net/stories/4477889/
[Nachtrag: siehe nun
http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/volltexte/2008/561/ ]

NEUE MEDIEN
Elektronische Zeitschriften im Fach Kunstgeschichte - ein Überblick
(Charlotte Diehl, Volker Schümmer)
S. 523-529
[Nachtrag: Siehe nun
http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/volltexte/2008/538/ ]

Google-Fund und sehr unterhaltsame Lektüre: ''Vernünftige Untersuchung der Frage: Ob galanten und andern Frauenzimmer nicht eben sowohl, als denen Mannes-Personen Toback zu rauchen erlaubt, und ihrer Gesundheit nützlich sey? Nebst einer Vorrede Von der Vortrefflichkeit des Thees und Caffees'' (Leipzig, 1743)

http://books.google.com/books?id=jG4FAAAAQAAJ

Die Zusammenfassung von Capitel XX sagt schon alles: ''Der Beschluß und Ermahnung an alle Manns- und Weibes-Personen, sich an den Toback zu gewöhnen, mit Beweis, daß jedermann, wer gesund leben will, des Tobacktrinckens sich nicht entbrechen könne"

Folien als PDF

http://library.fes.de/portalarb

Das Themenportal versammelt Textdokumente, Online-Zeitschriften, Datenbanken, Bildsammlungen und Kollektionen zur Geschichte und Geschichtsschreibung der deutschen Arbeiterbewegung. Die digitalen Geschichtsquellen umfassen alle Themenfelder der Anfänge der Arbeiterbewegung, der Gewerkschaftsbewegung, der Sozialdemokratie und der politischen Linken.

Im Einzelnen sind dies:
Anarchismus, Anfänge, Arbeiterbewegung, Arbeiterjugendbewegung, Arbeiterkulturbewegung, Arbeiterwelten, Biographie, Christliche Arbeiterbewegung, Exil, Genossenschaft, Gewerkschaften, Internationale Arbeiterbewegung, Politische Linke, Kommunistische Parteien, Marx/Engels, Politischer Widerstand, Proletarische Frauenbewegung, Revolutionen, Sozialdemokratische Parteien, Sozialistengesetz, Sozialistische Parteien.

Der zeitliche Schwerpunkt liegt auf der historischen Perspektive, relevante zeitgeschichtliche Internetquellen sind dennoch berücksichtigt.

Ziel des Themenportals ist es, Historikerinnen und Historikern, historisch interessierten Kultur- und Sozialwissenschaftlern und einer interessierten Öffentlichkeit freien Zugriff auf Informationen zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung des 19. Jahrhunderts bis heute zu ermöglichen. Es ist als Open-Access-Plattform konzipiert, die erschlossenen Internetquellen stehen kostenlos und ohne Passwort für die politische Bildung und Forschung bereit.



http://lehrstuhl-spindler.uni-goettingen.de/new/uploads/dateien/ZUM%208%202006.pdf
Neue Adresse (geprüft 2.1.2007):
http://www.lehrstuhl-spindler.uni-goettingen.de/pub/web/fileadmin/ZUM_8_2006.pdf

Erschienen in ZUM 2006, 620 ff.

http://edocs.ub.uni-frankfurt.de/volltexte/2007/9516/

Urkunden und Schreiben betreffend den Zug der Armagnaken : (1439 - 1444) ; Mittheilungen aus dem Frankfurter Stadt-Archive / hrsg. von Ernst Wülcker 1873

http://www.earlham.edu/~peters/fos/2007/11/more-on-chance-for-oa-to-german.html

See also
http://oa.helmholtz.de/fileadmin/user_upload/Newsletter/unbekannte_Nutzungsarten_endversion_anonym_D_EN.doc

 

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