Tele-Jura hat einen Nachwuchspreis (1 Becksches Handbuch) gewonnen:
http://www.blog.beck.de/2008/09/22/bestes-freies-juristisches-internetprojekt-2008/
KlausGraf - am Montag, 22. September 2008, 21:58 - Rubrik: Unterhaltung
Der Versuch der Verlage durch urheberrechtliche Verknappung den freien Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen zu unterminieren, wird auf Dauer nicht gelingen. Wissenschaftler setzen bereits auf Selbsthilfe und beginnen das Publikations- und Verteilungsgeschäft nach Open-Access-Prinzipien selbst zu organisieren. Die Öffentlichkeit muss stärker über die Knebelung der Wissenschaft durch das derzeitige wissenschaftsfeindliche Urheberrecht informiert werden.
Sagt Rainer Kuhlen in einem Kurzinterview:
http://www.checkpoint-elearning.de/article/5872.html
Zu Kuhlen siehe hier:
http://archiv.twoday.net/search?q=kuhlen
Sagt Rainer Kuhlen in einem Kurzinterview:
http://www.checkpoint-elearning.de/article/5872.html
Zu Kuhlen siehe hier:
http://archiv.twoday.net/search?q=kuhlen
KlausGraf - am Montag, 22. September 2008, 19:58 - Rubrik: Open Access
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KlausGraf - am Montag, 22. September 2008, 19:57 - Rubrik: Open Access
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KlausGraf - am Montag, 22. September 2008, 19:56 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://213.133.97.208/docupedia/blog/
Im Juli 2008 wurde von der Deutschen Forschungsgemeinschaft das Projekt Docupedia-Zeitgeschichte bewilligt. Im Zuge des auf zwei Jahre angelegten Vorhabens des Zentrums für Zeithistorische Forschung Potsdam in Zusammenarbeit mit dem Institut für Geschichtswissenschaften und dem Computer- und Medienservice der Humboldt-Universität zu Berlin soll ein fachwissenschaftlich organisiertes, dynamisch wachsendes Repositorium von enzyklopädisch angelegten Texten für die Zeitgeschichtsschreibung aufgebaut werden. Es soll erprobt werden, inwieweit mit der weitverbreiteten Software MediaWiki die thematische Vernetzung der Forschung gefördert und zugleich ein attraktiver Bereitstellungsort für Open Access-Publikationen wissenschaftlicher Autoren/innen aufgebaut werden kann.
[...]
Redaktionell betreut wird das Projekt im Rahmen der Fachinformationsdienste H-Soz-u-Kult, und Clio-online am Institut für Geschichtswissenschaften der Humboldt-Universität sowie Zeitgeschichte-online am Zentrum für Zeithistorische Forschung.
[...]
Alle Artikel der Docupedia-Zeitgeschichte werden im Open Access unter einer freien Lizenz zur Weiterverwendung zur Verfügung stehen. Die Veröffentlichung der ersten Einträge ist für den Herbst 2009 vorgesehen. Weitere Hinweise zum Fortschritt des Projekts werden über die genannten Fachinformationsdienste oder im Blog unter www.docupedia.de veröffentlicht werden.
Na da sind wir nächstes Jahr aber gespannt. Nach dem Millionengrab Clio-Online kanns ja nur besser werden.
Im Juli 2008 wurde von der Deutschen Forschungsgemeinschaft das Projekt Docupedia-Zeitgeschichte bewilligt. Im Zuge des auf zwei Jahre angelegten Vorhabens des Zentrums für Zeithistorische Forschung Potsdam in Zusammenarbeit mit dem Institut für Geschichtswissenschaften und dem Computer- und Medienservice der Humboldt-Universität zu Berlin soll ein fachwissenschaftlich organisiertes, dynamisch wachsendes Repositorium von enzyklopädisch angelegten Texten für die Zeitgeschichtsschreibung aufgebaut werden. Es soll erprobt werden, inwieweit mit der weitverbreiteten Software MediaWiki die thematische Vernetzung der Forschung gefördert und zugleich ein attraktiver Bereitstellungsort für Open Access-Publikationen wissenschaftlicher Autoren/innen aufgebaut werden kann.
[...]
Redaktionell betreut wird das Projekt im Rahmen der Fachinformationsdienste H-Soz-u-Kult, und Clio-online am Institut für Geschichtswissenschaften der Humboldt-Universität sowie Zeitgeschichte-online am Zentrum für Zeithistorische Forschung.
[...]
Alle Artikel der Docupedia-Zeitgeschichte werden im Open Access unter einer freien Lizenz zur Weiterverwendung zur Verfügung stehen. Die Veröffentlichung der ersten Einträge ist für den Herbst 2009 vorgesehen. Weitere Hinweise zum Fortschritt des Projekts werden über die genannten Fachinformationsdienste oder im Blog unter www.docupedia.de veröffentlicht werden.
Na da sind wir nächstes Jahr aber gespannt. Nach dem Millionengrab Clio-Online kanns ja nur besser werden.
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KlausGraf - am Montag, 22. September 2008, 19:50 - Rubrik: Fotoueberlieferung
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Der 3sat-Teletext meldet heute folgendes :
"Der Startschuss für den Aufbau eines europäischen Filmportals im Internet soll bei einem Treffen in Frankfurt vom 21.bis 23.September fallen. 20 Organisationen, darunter 15 Filmarchive und Filmmuseen, wollen online über Ländergrenzen hinweg einen zentralen Zugang zum europäischen Filmerbe schaffen.
Wie das Deutsche Filminstitut (DIF) in Frankfurt weiter berichtete, soll das Projekt bis 2011 abgeschlossen sein. Dann könnten im Netz neben Filmen und Ausschnitten über 700.000 Fotos, Plakate, Text- und Tondokumente zur Verfügung stehen."
Quelle:
http://www.3sat.de/vtx3sat.php?url=/500/510_0001.htm&prnt=1
Link:
http://www.europeanfilmgateway.eu
"Der Startschuss für den Aufbau eines europäischen Filmportals im Internet soll bei einem Treffen in Frankfurt vom 21.bis 23.September fallen. 20 Organisationen, darunter 15 Filmarchive und Filmmuseen, wollen online über Ländergrenzen hinweg einen zentralen Zugang zum europäischen Filmerbe schaffen.
Wie das Deutsche Filminstitut (DIF) in Frankfurt weiter berichtete, soll das Projekt bis 2011 abgeschlossen sein. Dann könnten im Netz neben Filmen und Ausschnitten über 700.000 Fotos, Plakate, Text- und Tondokumente zur Verfügung stehen."
Quelle:
http://www.3sat.de/vtx3sat.php?url=/500/510_0001.htm&prnt=1
Link:
http://www.europeanfilmgateway.eu
Wolf Thomas - am Montag, 22. September 2008, 15:07 - Rubrik: Filmarchive
Da das LG Köln seine Entscheidung nicht begründet, lässt sich mit diesem Richterspruch schlichtweg nix anfangen.
KlausGraf - am Montag, 22. September 2008, 12:10 - Rubrik: Archivrecht
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"Um das Konzert des Lebens zu verstehen, muss sich die wissenschaftliche Denkweise ändern - so Bioinformatikerin Ursula Kummer in der Titelgeschichte des soeben erschienenen Forschungsmagazins "Ruperto Carola 2/2008" der Universität Heidelberg. ....
Wie man im Grundwasser die Vergangenheit und die Zukunft sehen kann, beschreibt Werner Aeschbach-Hertig in der "Ruperto Carola". Grundwasser ist eine wichtige, aber nur beschränkt erneuerbare Ressource. Die intensive Landwirtschaft in der dicht besiedelten nordchinesischen Tiefebene beruht wesentlich auf der Nutzung des Grundwassers zur Bewässerung. Dieses Jahrtausende alte Wasser wird kaum erneuert. Deshalb sinkt der Wasserspiegel teilweise dramatisch ab. Das alte Grundwasser ist aber nicht nur eine begehrte Ressource - es ist auch ein interessantes Archiv vergangener Umweltbedingungen. Im Wasser enthaltene Edelgase und Isotope verraten, wann das Wasser im Boden versickerte und welches Klima damals herrschte....."
Quelle:
http://www.uni-protokolle.de/nachrichten/id/163509/
Volltexte früherer Ausgaben:
http://www.uni-heidelberg.de/presse/publikat.html
Wolf Thomas - am Montag, 22. September 2008, 11:24 - Rubrik: Wahrnehmung
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Wolf Thomas - am Montag, 22. September 2008, 11:22 - Rubrik: Literaturarchive
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".... Das Bundesarchiv soll 2009 über 54,65 Millionen Euro (50,32 Millionen Euro) verfügen können. ...."
Quelle:
Das Parlament (Link)
Quelle:
Das Parlament (Link)
Wolf Thomas - am Montag, 22. September 2008, 11:20 - Rubrik: Staatsarchive
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Die Freie Presse (Link) fragt Monika Aschenbach, Leiterin der Außenstelle Suhl der Birthler-Behörde u. a.:
" .... Demnach gibt es keinen Grund, die Birthler-Behörde ins Bundesarchiv einzugliedern?
Aschenbach: Ich sehe keinen Grund, funktionierende Strukturen leichtfertig gegen neue, nicht etablierte [sic!] einzutauschen. Bisher sind allein in der Außenstelle Suhl rund 60 000 Anträge auf Akteneinsicht eingegangen. Darüber hinaus bearbeiten wir Anträge auf Rehabilitierung und Forschungsprojekte. Betroffenen die Akteneinsicht zu gewähren, ist weiterhin unsere Kernaufgabe....."
s. zuletzt auf Archivlaia: http://archiv.twoday.net/stories/5029839/
" .... Demnach gibt es keinen Grund, die Birthler-Behörde ins Bundesarchiv einzugliedern?
Aschenbach: Ich sehe keinen Grund, funktionierende Strukturen leichtfertig gegen neue, nicht etablierte [sic!] einzutauschen. Bisher sind allein in der Außenstelle Suhl rund 60 000 Anträge auf Akteneinsicht eingegangen. Darüber hinaus bearbeiten wir Anträge auf Rehabilitierung und Forschungsprojekte. Betroffenen die Akteneinsicht zu gewähren, ist weiterhin unsere Kernaufgabe....."
s. zuletzt auf Archivlaia: http://archiv.twoday.net/stories/5029839/
Wolf Thomas - am Montag, 22. September 2008, 11:19 - Rubrik: Staatsarchive
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KlausGraf - am Montag, 22. September 2008, 01:08 - Rubrik: English Corner
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Énorme scandale à Cardiff : des barbares sévissent à l'hôtel de ville
De notre correspondant : Bernard Le Nail
Publié le 17/09/08
ABP
CARDIFF — La Ville de Cardiff qui avait fait acte de candidature, il y a quelques années, pour être « capitale européenne de la culture », sans succès, risque d'acquérir dans les semaines qui viennent la réputation de « capitale européenne de la barbarie ».
On a en effet appris il y a quelques semaines que le conseil municipal avait pris une délibération complètement folle l'année dernière consistant à mettre en vente sur le marché 18 000 livres anciens de ses collections patrimoniales afin de trouver l'argent qui lui manque pour achever l'équipement de sa nouvelle bibliothèque publique, dont le coût a largement dépassé le budget initial.
Cette décision avait été prise dans la plus grande discrétion l'an dernier, le 11 janvier 2007, par approbation d'un rapport intitulé « Disposal of Surplus Library Stock » (Cession du stock de livre en surplus - sic ! - de la bibliothèque), mais elle a été rendue publique tout récemment par la publication d'un catalogue de ventes de la maison Bonhams de Londres, une des plus importantes salle de ventes publiques de Grande-Bretagne.
L'émotion est énorme dans les milieux culturels du Pays de Galles, dans le reste de la Grande-Bretagne et elle va l'être bientôt dans toute l'Europe et dans le monde entier. Cette vente qui devrait débuter dans les prochaines semaines, portera une atteinte irréparable au patrimoine de Cardiff et du Pays de Galles.
Il faut savoir que Cardiff qui était alors une ville riche et prospère avait formé l'espoir à la fin du XIXe siècle d'accueillir la future Bibliothèque nationale du Pays de Galles. Ce projet qui remontait au XVIIIe siècle, s'était précisé à partir de 1873 avec le lancement d'une campagne de collecte de fonds et de documents ; la ville d'Aberystwyth devait finalement être choisie en 1905, la construction des bâtiments allait commencer en 1911 et être achevée en 1916.
Dans cet espoir, la ville de Cardiff s'était lancée durant le dernier quart du XIXe siècle dans l'acquisition tous azimuts de livres et de manuscrits anciens pour sa Bibliothèque centrale et, en 1902, un des mécènes de la cité, John Cory, avait pu acquérir une superbe collection d'incunables imprimés à Venise, Florence, Strasbourg, Bâle et d'autres grands centres intellectuels de l'Europe de la fin du XVe siècle. La ville de Cardiff se trouva ainsi propriétaire d'un exceptionnel fonds de livres et de manuscrits anciens.
La ville d'Aberdare avait été au XIXe siècle un centre important d'édition de journaux en langue galloise et un riche fonds, provenant de cette ville, fut également acquis par Cardiff pour sa bibliothèque. De nombreux manuscrits, dont certains du Moyen Âge, qui auraient dû être envoyés à la Bibliothèque nationale galloise à Aberystwyth, se retrouvèrent aussi à Cardiff...
Les fonds qui devraient disparaître du patrimoine de la bibliothèque, comportent aussi des ouvrages sur la Réforme protestante en Europe et en Angleterre, des livres et des brochures du XVIIe siècle sur la Guerre civile anglaise, des livres rares des XVIIIe et XIXe siècles dans le domaine religieux, ceux de l'histoire, de la littérature, de l'histoire naturelle et de la géographie... La ville de Cardiff va être amputée d'une part très importante de son patrimoine culturel.
Les livres qui vont être prochainement mis en vente aux enchères et dont beaucoup sont d'une très grande rareté, devraient ramener dans les caisses de la ville plus de 3 millions de livres, soit près de 4,5 millions d'euros. Il paraît évident que les conseillers municipaux qui ont approuvé cette décision n'ont pas réalisé sa portée et sont très ignorants des réalités culturelles. Certains ne voient manifestement pas l'intérêt de conserver tous ces vieux bouquins que personne ne vient lire (il y a tout de même chaque année des dizaines d'étudiants préparant des doctorats et des chercheurs qui viennent travailler sur ces fonds très précieux) ; ils estiment que leur conservation est bien coûteuse et ils sont persuadés d'avoir pris une décision de bon sens pour le bien des habitants de la ville.
Pour se défendre, un conseiller municipal a déclaré que « Llyfr Aneirin » (le livre d'Aneirin) [1] ne serait pas mis en vente, ce qui laisse supposer que l'idée en a été un moment évoquée.
[...]
Il faut espérer que l'opération pourra être stoppée avant qu'il ne soit trop tard.
[1] http://www.gtj.org.uk/en/small/item/GTJ10900/

De notre correspondant : Bernard Le Nail
Publié le 17/09/08
ABP
CARDIFF — La Ville de Cardiff qui avait fait acte de candidature, il y a quelques années, pour être « capitale européenne de la culture », sans succès, risque d'acquérir dans les semaines qui viennent la réputation de « capitale européenne de la barbarie ».
On a en effet appris il y a quelques semaines que le conseil municipal avait pris une délibération complètement folle l'année dernière consistant à mettre en vente sur le marché 18 000 livres anciens de ses collections patrimoniales afin de trouver l'argent qui lui manque pour achever l'équipement de sa nouvelle bibliothèque publique, dont le coût a largement dépassé le budget initial.
Cette décision avait été prise dans la plus grande discrétion l'an dernier, le 11 janvier 2007, par approbation d'un rapport intitulé « Disposal of Surplus Library Stock » (Cession du stock de livre en surplus - sic ! - de la bibliothèque), mais elle a été rendue publique tout récemment par la publication d'un catalogue de ventes de la maison Bonhams de Londres, une des plus importantes salle de ventes publiques de Grande-Bretagne.
L'émotion est énorme dans les milieux culturels du Pays de Galles, dans le reste de la Grande-Bretagne et elle va l'être bientôt dans toute l'Europe et dans le monde entier. Cette vente qui devrait débuter dans les prochaines semaines, portera une atteinte irréparable au patrimoine de Cardiff et du Pays de Galles.
Il faut savoir que Cardiff qui était alors une ville riche et prospère avait formé l'espoir à la fin du XIXe siècle d'accueillir la future Bibliothèque nationale du Pays de Galles. Ce projet qui remontait au XVIIIe siècle, s'était précisé à partir de 1873 avec le lancement d'une campagne de collecte de fonds et de documents ; la ville d'Aberystwyth devait finalement être choisie en 1905, la construction des bâtiments allait commencer en 1911 et être achevée en 1916.
Dans cet espoir, la ville de Cardiff s'était lancée durant le dernier quart du XIXe siècle dans l'acquisition tous azimuts de livres et de manuscrits anciens pour sa Bibliothèque centrale et, en 1902, un des mécènes de la cité, John Cory, avait pu acquérir une superbe collection d'incunables imprimés à Venise, Florence, Strasbourg, Bâle et d'autres grands centres intellectuels de l'Europe de la fin du XVe siècle. La ville de Cardiff se trouva ainsi propriétaire d'un exceptionnel fonds de livres et de manuscrits anciens.
La ville d'Aberdare avait été au XIXe siècle un centre important d'édition de journaux en langue galloise et un riche fonds, provenant de cette ville, fut également acquis par Cardiff pour sa bibliothèque. De nombreux manuscrits, dont certains du Moyen Âge, qui auraient dû être envoyés à la Bibliothèque nationale galloise à Aberystwyth, se retrouvèrent aussi à Cardiff...
Les fonds qui devraient disparaître du patrimoine de la bibliothèque, comportent aussi des ouvrages sur la Réforme protestante en Europe et en Angleterre, des livres et des brochures du XVIIe siècle sur la Guerre civile anglaise, des livres rares des XVIIIe et XIXe siècles dans le domaine religieux, ceux de l'histoire, de la littérature, de l'histoire naturelle et de la géographie... La ville de Cardiff va être amputée d'une part très importante de son patrimoine culturel.
Les livres qui vont être prochainement mis en vente aux enchères et dont beaucoup sont d'une très grande rareté, devraient ramener dans les caisses de la ville plus de 3 millions de livres, soit près de 4,5 millions d'euros. Il paraît évident que les conseillers municipaux qui ont approuvé cette décision n'ont pas réalisé sa portée et sont très ignorants des réalités culturelles. Certains ne voient manifestement pas l'intérêt de conserver tous ces vieux bouquins que personne ne vient lire (il y a tout de même chaque année des dizaines d'étudiants préparant des doctorats et des chercheurs qui viennent travailler sur ces fonds très précieux) ; ils estiment que leur conservation est bien coûteuse et ils sont persuadés d'avoir pris une décision de bon sens pour le bien des habitants de la ville.
Pour se défendre, un conseiller municipal a déclaré que « Llyfr Aneirin » (le livre d'Aneirin) [1] ne serait pas mis en vente, ce qui laisse supposer que l'idée en a été un moment évoquée.
[...]
Il faut espérer que l'opération pourra être stoppée avant qu'il ne soit trop tard.
[1] http://www.gtj.org.uk/en/small/item/GTJ10900/

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SIR – The reports in the Western Mail (September 3) of the decision to sell a part of Cardiff Library’s collection of valuable early volumes, among them some of specific interest to Wales in the fields of historiography, cartography, topography and literature, is a matter of deep concern and dismay.
It is inconceivable that the capital city’s historic library should take such a course of action – in a city that is home to a renowned university that boasts a Nobel scholar, a major university teaching hospital, and a national museum; a city that not long ago sought the title of European City of Culture.
One cannot imagine a major library institution in Dublin, Edinburgh or London treating such treasures in its collections as disposable assets.
Clearly the people who took the decision to take this course of action are fully aware of the market price of the volumes but, alas, they seem to know little of their value.
They also seem to be unaware that their role is surely that of careful custodians of the collection and not irresponsible owners.
We, the undersigned, urge the executive committee of Cardiff council to take immediate steps to prevent this action which so impoverishes our capital and country’s cultural assets and so demeans the status of its major library institution.
Gwynedd O. Pierce
formerly of the School of History and Archaeology, Cardiff University and President of the Glamorgan History Society
EMERITUS PROFESSOR J GWYNFOR JONES
Formerly of the School of History & Archaeology, Cardiff University
EMERITUS PROFESSOR GLYN E JONES
Formerly of the School of Welsh, Cardiff University
WalesOnline
Two more letters protesting against the heritage destruction
It is inconceivable that the capital city’s historic library should take such a course of action – in a city that is home to a renowned university that boasts a Nobel scholar, a major university teaching hospital, and a national museum; a city that not long ago sought the title of European City of Culture.
One cannot imagine a major library institution in Dublin, Edinburgh or London treating such treasures in its collections as disposable assets.
Clearly the people who took the decision to take this course of action are fully aware of the market price of the volumes but, alas, they seem to know little of their value.
They also seem to be unaware that their role is surely that of careful custodians of the collection and not irresponsible owners.
We, the undersigned, urge the executive committee of Cardiff council to take immediate steps to prevent this action which so impoverishes our capital and country’s cultural assets and so demeans the status of its major library institution.
Gwynedd O. Pierce
formerly of the School of History and Archaeology, Cardiff University and President of the Glamorgan History Society
EMERITUS PROFESSOR J GWYNFOR JONES
Formerly of the School of History & Archaeology, Cardiff University
EMERITUS PROFESSOR GLYN E JONES
Formerly of the School of Welsh, Cardiff University
WalesOnline
Two more letters protesting against the heritage destruction
KlausGraf - am Montag, 22. September 2008, 00:20 - Rubrik: English Corner
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"Abertausende von Handschriften aus dem Spätmittelalter, die sich in der sagenhaften Wüstenstadt Timbuktu befinden, werden nach und nach digitalisiert. Die ersten Texte sind bereits im Netz verfügbar. Auf dem Aluka-Portal, das dabei ist, eine digitale Afrika-Bibliothek aufzubauen, stehen die ersten Manuskripte zum Abruf bereit ( http://www.aluka.org/action/doBrowse?sa=rel&t=397170&br=tax-collections%7Cpart-of%7Ccollection-minor )." Lesen wir im sonst so geschätzten ZKBW-Dialog. Dass es sich um ein kostenpflichtiges Projekt handelt, sagt der ZKBW-Dialog leider nicht.
Wenn ich DBIS recht verstehe, gibt es in Deutschland genau eine Bibliothek, die ALUKA führt und das anscheinend nur als befristeten Testzugang.
Wenn ich DBIS recht verstehe, gibt es in Deutschland genau eine Bibliothek, die ALUKA führt und das anscheinend nur als befristeten Testzugang.
KlausGraf - am Sonntag, 21. September 2008, 23:22 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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KlausGraf - am Sonntag, 21. September 2008, 23:07 - Rubrik: Literaturarchive
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KlausGraf - am Sonntag, 21. September 2008, 23:04 - Rubrik: Universitaetsarchive
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werden in biographischen Porträts vom Universitätsarchiv Stuttgart präsentiert:
http://www.uni-stuttgart.de/archiv/Alumni/index.html
Quelle: ZKBW-Dialog
http://www2.bsz-bw.de/cms/swb/fernleihe/zkbw-dialog/
Bild von Gustav Bauernfeind
http://www.uni-stuttgart.de/archiv/Alumni/index.html
Quelle: ZKBW-Dialog
http://www2.bsz-bw.de/cms/swb/fernleihe/zkbw-dialog/
KlausGraf - am Sonntag, 21. September 2008, 22:59 - Rubrik: Universitaetsarchive
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"Wikipedia ist die weltweit umfangreichste Online‐Enzyklopädie.
Sie wird mit Hilfe einer Software (‚WikiEngine‘)
namens WikiMedia realisiert.
WikiMedia ist nur eine Wiki‐Software unter vielen und steht für jeden frei zur
Nutzung und Weiterentwicklung zur Verfügung. Dies wird durch die GNU Public
Licence (GPL) ermöglicht, eine anerkannte Lizenzierung des so genannten Copyleft,
die seit Mitte 2007 in ihrer Version 3 veröffentlicht wurde"
Da braucht man doch gar nicht weiterzulesen, gelle?
http://digbib.ubka.uni-karlsruhe.de/volltexte/1000007768

Sie wird mit Hilfe einer Software (‚WikiEngine‘)
namens WikiMedia realisiert.
WikiMedia ist nur eine Wiki‐Software unter vielen und steht für jeden frei zur
Nutzung und Weiterentwicklung zur Verfügung. Dies wird durch die GNU Public
Licence (GPL) ermöglicht, eine anerkannte Lizenzierung des so genannten Copyleft,
die seit Mitte 2007 in ihrer Version 3 veröffentlicht wurde"
Da braucht man doch gar nicht weiterzulesen, gelle?
http://digbib.ubka.uni-karlsruhe.de/volltexte/1000007768
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Der Theaterkanal (Link) kündigt eine Projektwoche der Essener Folkwang-Schule zur Probelmatik der Tanzarchive an:"Was bleibt vom Theater, wenn der Vorhang der Bühne sich geschlossen hat? Eine gewisse Ratlosigkeit prägt die Antwort von Archivaren auf diese Frage fortwährend aufs Neue. Und dies, obwohl die Antwort seit Anbeginn der Geschichte der Darstellenden Künste immer gleich lautet. Ist doch für Zuschauer wie für Darsteller die dem Körper eigene Empfindung und die dem Denken eigene Reflektion der Träger jeglicher Erinnerung an ein theatrales Ereignis einer Erinnerung, die sich im übrigen der Dokumentation, Wiedergabe und kritischen Betrachtung zu entziehen scheint.
Mit dem Wissen um dieses Dilemma haben sich Archive der darstellenden Künste seit jeher auf die Aufbewahrung von Relikten vergangener Theaterereignisse zum Zweck der Bewahrung und Weitergabe eines möglichst >objektiven< Wissens konzentriert. Regie- und Rollenbücher, Inspizientenbücher, Beleuchtungspläne, Bauzeichnungen, Kostümentwürfe umfassen diese Gruppe von Archivalien >erster Klasse<. Ergänzt werden sie durch Materialien, die dazu geeignet sind, sich ein subjektiv geprägtes Bild von den Entstehungsbedingungen einer Schauspiel- oder Musiktheaterinszenierung zu machen: persönliche Tagebücher und Erinnerungen, Briefe, Notizbücher. Und natürlich fehlt auch nicht der >fremde Blick< nicht unmittelbar an der Produktion Beteiligter: Photographien, Zeichnungen, Skizzen etc.
Die Erinnerung an den Tanz unterschied und unterscheidet sich dabei nicht wesentlich von der an ein Schauspiel oder an eine Oper mag auch die Notation einer Choreographie mittels der Laban- oder Benesh-Notation >objektiver< als ein Regiebuch einer Schauspielinszenierung sein, mögen auch die durch einen frühen Berufswechsels geprägten Erinnerungen einer Tänzerin der Staatsoper unter den Linden >subjektiver< als die Tagebuchnotizen einer langjährigen Schauspielerin des Theaters am Schiffbauerdamm sein.
Dabei ist Geschichte der Kunstform Tanz mehr als die jeder anderen darstellenden Kunst abhängig von dem was überhaupt erfahrbar, recherchierbar ist und dem, was man aus der Perspektive der Jetztzeit übergeht oder übersieht Tanzgeschichte ist also zu einem Gutteil auch immer Konstruktion, eine Konstruktion unter vielen möglichen. Dabei erinnert das Resultat einer solchen Rekonstruktion mehr an eine Collage als an ein Historienbild, ähnelt eher einem >Musée Sentimentale< als einem zeitgeschichtlichen Museum.
Die Werkwoche >Verweile doch, du bist so schön< zielt darauf ab, Erstsemesterstudenten des Studiengangs Tanz der Folkwang Hochschule Essen auf eine neue Art und Weise an die Thematik >Tanz Archiv Bewahrung und Erinnerung - Tanzgeschichte< heranzuführen. Basis der Arbeit ist das Tanzarchiv der Folkwang-Tanzabteilung, das sich seit dem Brand der Folkwang Hochschule im März 2008 in der Obhut des Deutschen Tanzarchivs Köln befindet.
Die Geschichte des Folkwang-Tanzarchivs beginnt streng genommen 1927, im Jahr der Gründung der Folkwang Hochschule. Es war niemand geringerer als Kurt Jooss, der seinerzeit den tagesaktuellen Schriftwechsel aufbewahrte sowie Zeitungsausschnitte mit Berichten über die Gründung der Schule organisierte, sammelte und abheftete. Im Laufe der Jahre entstand so ein >Handakten<-Bestand, also eine in der Überlieferung z. T. recht dichte themen- oder ereignisorientierte Dokumentensammlungen ergänzt durch einen großen Bestand an >Materialien< (Fotos, Programmhefte, Plakate etc.), bedingt durch Aufführungen, Gastspielreisen, Sommerkurse etc. Im Laufe der Jahre konnten diese Materialien als Archiv der Tanzabteilung erhalten werde, ja sie wurden sogar durch wertvolle Schenkungen (Nachlass von Hans Züllig, dem ehemaligen Leiter der Tanzabteilung und international renommierten Tanzpädagogen und Tänzer) etc. ergänzt und bereichert.
In den Beständen des Folkwang-Tanzarchivs manifestiert sich aber nicht nur die Geschichte der Tanzabteilung der Folkwang Hochschule viele Materialien, darunter die erwähnten Zeitungsausschnitte der Jahre 1927ff., sind einzigartige Zeugnisse der Geschichte der Folkwang Hochschule.
Ausgewählte Dokumente dieses einzigartigen Bestandes bilden die Grundlage der gemeinsamen Arbeit mit den Studierenden, die von einer ersten Beschreibung der Archivalien über deren Kontextualisierung bis hin zur Kommentierung dieser Quellen der Tanzgeschichte führt. Die Einführung in die Grundlagen der Archivkunde ist dabei eng verknüpft mit einer schrittweisen Einführung in die Grundlagen tanzhistorischer Forschung.
Die stärkste Antriebskraft zum Aufbau von Archiven der Tanzkunst war und ist die Sammellust, mithin die Liebhaberei und die damit verbundene Leidenschaft, aber eben auch der Wunsch, dem Tanz eine den anerkannten Kunstformen wie Literatur, Musik und Bildende Kunst vergleichbare gesellschaftspolitische Relevanz zu sichern. Von der Liebhaberei zum politischen Bewusstsein von Sammlern und Archivaren des Tanzes ein Riesenschritt, der gerade mal die Zeitspanne eines Jahrhunderts umfasst und beim Aufbau eines Archivs wie auch im Archivalltag aufs neue durchmessen wird. Dabei ist der Prozess des Sammelns und Archivierens von Tanz immer auch ein einschneidender Akt: entfernt er doch ein Objekt welcher Materialität auch immer aus seinem ursprünglichen Sinnzusammenhang und hebt damit einen gewachsenen Kontext zugunsten der Stiftung eines neuen Zusammenhangs auf.
Die Werkwoche >Verweile doch, du bist so schön< hat es sich zum Ziel gesetzt, in einem zweiten Schritt aus den gemeinsam mit den Studierenden bearbeiteten Quellen der Tanzgeschichte ein >Archiv auf Zeit< zu konstruieren. Die tatsächlich erhaltenen Dokumente und Quellen sollen von den Studierenden dabei mit wünschenswerten Quellen, sogenannten >Wunschdokumenten< verknüpft werden. Die gemeinsame >Phantasie-Arbeit< an dieser Konstruktion und das Ausloten möglicher neuer Sinn- und Vermittlungszusammenhänge soll das Bewusstsein der Studierenden für die Besonderheit historischer Quellen der Tanzkunst sowie die Schwierigkeit der Bewahrung / Überlieferung einer transitorischen Bühnenkunst wie dem Tanz entwickeln und schärfen.
Kaum ein Tänzer findet den Weg in ein Archiv es sei denn er ist tot. Ein Bonmot vor dem Hintergrund bitterer Wirklichkeit. Heute sind vor allem Autoren (Wissenschaftler, Kritiker und Publizisten) die im Archiv nach Ausgangspunkten, Belegen oder Inspirationen für ihre ganz persönliche Geschichte vom Tanz suchen und sie - kein Wunde - auch finden. Der Umstand, dass Archive im Laufe der Zeit zunehmend die Wirklichkeit des Tanzes vernachlässigten, führte zu Herausbildung ergänzender Sammlungen und Archive mit Folgen für die Zukunft. Bildete sich bisher zum Beispiel die Gegenwart des Tanzes in Deutschland des 20. Jahrhundert heillos zersplittert in große und kleine Bestände in zahllosen Staats-, Stadt- und Spezialarchiven sowie Privatsammlungen ab, so ist zu erwarten, dass diese Entwicklung im 21. Jahrhundert zunehmen wird. Forschungsvorhaben schaffen sich mangels entsprechender Bestände in institutionellen Archiven zunehmend ihren eigenen Quellenapparat, im World Wide Web entstehen tagtäglich kleine und große Archive zur Geschichte und Gegenwart der Tanzkunst.
All diesen Initiativen ist zu eigen, dass sie im kleinen wenn auch in wesentlich kürzerer Zeit - eine der Geschichte der konventionellen Tanzarchive verblüffend ähnliche Entwicklung durchmachen. Ausgehend vom Ziel zu informieren, entwickelt sich ein Bestand, der zunehmend aus Sammlungsstücken besteht ein Kontext, in dem auch die Datei mit Text- und Bildinhalten nach kurzer Zeit ihren Charakter als aussagekräftiges Element tanzwissenschaftlicher Dokumentation verliert.
Vor dem Hintergrund dieser halböffentlichen Konkurrenz zur institutionellen öffentlichen Erinnerung werden die Archive der Tanzkunst der Zukunft, wollen sie mit ihren Beständen ernst genommen werden, nicht umhin kommen, eigeninitiativ bestandsbildend zu wirken. Freilich muss diese Bestandsbildung beim Alltag von Tänzern und Tänzerinnen, von Choreographen und Choreographen ansetzen. Dabei müssen die Dokumentation unter Einbeziehung moderner Medien und die kritische Reflektion der Methoden der Dokumentation eine produktive Verbindung eingehen.
Gefordert ist das wissenschaftliche Archiv, das in der Beschränkung aber auch in der Transparenz der Bestandsbildung die institutionelle Organisation und Verwaltung seines Wissens um Geschichte und Gegenwart von Tanz in enger Zusammenarbeit mit Forschungsinstitutionen legitimiert. Auch indem es seinen Nutzern selbstkritisch das Wissen um Mechanismen der Konstruktion von Erinnerung und Vergegenwärtigung von Geschichte an die Hand gibt damit die Tanzkunst der Gegenwart auch vor ihrem Tod den Weg ins Archiv findet ... und von dort aus wieder den Weg in die Zukunft des Tanzes führt.
Die Werkwoche >Verweile doch, du bis so schön< endet in einem dritten Schritt mit einer Visualisierung und Theatralisierung des von den Studierenden erstellten >Archivs auf Zeit<. In einer Bühnenperformance in der Alten Aula der Folkwang Hochschule sollen die Studierenden am Ende der Projektwoche die Gelegenheit bekommen, gemeinsam ihren ganz persönlichen Zugang zu den von ihnen bearbeiteten Dokumenten zu präsentieren und zu vermitteln. Dies kann in einer Ausstellung mit Führung ebenso wie in einer performativen Installation bis hin zu einer getanzten Interpretation einzelner Dokumente geschehen der Fantasie der Studierenden von einem >lebendigen Archiv< sollen hier bewusst keine Grenzen gesetzt werden.
Ziel ist es, den Studierenden nicht nur abstrakt die Existenz und die Besonderheit des Folkwang Tanzarchivs zu vermitteln, sondern ihnen durch die aktive Arbeit mit ausgewählten Dokumenten ein Archiv generell als Vorbild eines sinnvollen Umgangs mit Tanzgeschichte resp. der Tradition der Vermittlung des Tanzes an einer Hochschule zu vermitteln.
Ziel ist es aber auch, die Existenz des Folkwang-Tanzarchivs als >Archiv ohne Ort< durch die Integration in den Unterricht wie auch durch eine öffentliche Präsentation wieder ins Bewusstsein der Folkwang Hochschule und der Essener Öffentlichkeit zu bringen.
Ein Archiv- und Ausstellungsprojekt mit Studierenden der
Tanzabteilung der Folkwanghochschule Essen und dem Deutschen Tanzarchiv Köln
17. - 21. November 2008
Präsentation: 27. und 28. November 2008,
Alte Aula der Folkwang Hochschule
Mit dem Wissen um dieses Dilemma haben sich Archive der darstellenden Künste seit jeher auf die Aufbewahrung von Relikten vergangener Theaterereignisse zum Zweck der Bewahrung und Weitergabe eines möglichst >objektiven< Wissens konzentriert. Regie- und Rollenbücher, Inspizientenbücher, Beleuchtungspläne, Bauzeichnungen, Kostümentwürfe umfassen diese Gruppe von Archivalien >erster Klasse<. Ergänzt werden sie durch Materialien, die dazu geeignet sind, sich ein subjektiv geprägtes Bild von den Entstehungsbedingungen einer Schauspiel- oder Musiktheaterinszenierung zu machen: persönliche Tagebücher und Erinnerungen, Briefe, Notizbücher. Und natürlich fehlt auch nicht der >fremde Blick< nicht unmittelbar an der Produktion Beteiligter: Photographien, Zeichnungen, Skizzen etc.
Die Erinnerung an den Tanz unterschied und unterscheidet sich dabei nicht wesentlich von der an ein Schauspiel oder an eine Oper mag auch die Notation einer Choreographie mittels der Laban- oder Benesh-Notation >objektiver< als ein Regiebuch einer Schauspielinszenierung sein, mögen auch die durch einen frühen Berufswechsels geprägten Erinnerungen einer Tänzerin der Staatsoper unter den Linden >subjektiver< als die Tagebuchnotizen einer langjährigen Schauspielerin des Theaters am Schiffbauerdamm sein.
Dabei ist Geschichte der Kunstform Tanz mehr als die jeder anderen darstellenden Kunst abhängig von dem was überhaupt erfahrbar, recherchierbar ist und dem, was man aus der Perspektive der Jetztzeit übergeht oder übersieht Tanzgeschichte ist also zu einem Gutteil auch immer Konstruktion, eine Konstruktion unter vielen möglichen. Dabei erinnert das Resultat einer solchen Rekonstruktion mehr an eine Collage als an ein Historienbild, ähnelt eher einem >Musée Sentimentale< als einem zeitgeschichtlichen Museum.
Die Werkwoche >Verweile doch, du bist so schön< zielt darauf ab, Erstsemesterstudenten des Studiengangs Tanz der Folkwang Hochschule Essen auf eine neue Art und Weise an die Thematik >Tanz Archiv Bewahrung und Erinnerung - Tanzgeschichte< heranzuführen. Basis der Arbeit ist das Tanzarchiv der Folkwang-Tanzabteilung, das sich seit dem Brand der Folkwang Hochschule im März 2008 in der Obhut des Deutschen Tanzarchivs Köln befindet.
Die Geschichte des Folkwang-Tanzarchivs beginnt streng genommen 1927, im Jahr der Gründung der Folkwang Hochschule. Es war niemand geringerer als Kurt Jooss, der seinerzeit den tagesaktuellen Schriftwechsel aufbewahrte sowie Zeitungsausschnitte mit Berichten über die Gründung der Schule organisierte, sammelte und abheftete. Im Laufe der Jahre entstand so ein >Handakten<-Bestand, also eine in der Überlieferung z. T. recht dichte themen- oder ereignisorientierte Dokumentensammlungen ergänzt durch einen großen Bestand an >Materialien< (Fotos, Programmhefte, Plakate etc.), bedingt durch Aufführungen, Gastspielreisen, Sommerkurse etc. Im Laufe der Jahre konnten diese Materialien als Archiv der Tanzabteilung erhalten werde, ja sie wurden sogar durch wertvolle Schenkungen (Nachlass von Hans Züllig, dem ehemaligen Leiter der Tanzabteilung und international renommierten Tanzpädagogen und Tänzer) etc. ergänzt und bereichert.
In den Beständen des Folkwang-Tanzarchivs manifestiert sich aber nicht nur die Geschichte der Tanzabteilung der Folkwang Hochschule viele Materialien, darunter die erwähnten Zeitungsausschnitte der Jahre 1927ff., sind einzigartige Zeugnisse der Geschichte der Folkwang Hochschule.
Ausgewählte Dokumente dieses einzigartigen Bestandes bilden die Grundlage der gemeinsamen Arbeit mit den Studierenden, die von einer ersten Beschreibung der Archivalien über deren Kontextualisierung bis hin zur Kommentierung dieser Quellen der Tanzgeschichte führt. Die Einführung in die Grundlagen der Archivkunde ist dabei eng verknüpft mit einer schrittweisen Einführung in die Grundlagen tanzhistorischer Forschung.
Die stärkste Antriebskraft zum Aufbau von Archiven der Tanzkunst war und ist die Sammellust, mithin die Liebhaberei und die damit verbundene Leidenschaft, aber eben auch der Wunsch, dem Tanz eine den anerkannten Kunstformen wie Literatur, Musik und Bildende Kunst vergleichbare gesellschaftspolitische Relevanz zu sichern. Von der Liebhaberei zum politischen Bewusstsein von Sammlern und Archivaren des Tanzes ein Riesenschritt, der gerade mal die Zeitspanne eines Jahrhunderts umfasst und beim Aufbau eines Archivs wie auch im Archivalltag aufs neue durchmessen wird. Dabei ist der Prozess des Sammelns und Archivierens von Tanz immer auch ein einschneidender Akt: entfernt er doch ein Objekt welcher Materialität auch immer aus seinem ursprünglichen Sinnzusammenhang und hebt damit einen gewachsenen Kontext zugunsten der Stiftung eines neuen Zusammenhangs auf.
Die Werkwoche >Verweile doch, du bist so schön< hat es sich zum Ziel gesetzt, in einem zweiten Schritt aus den gemeinsam mit den Studierenden bearbeiteten Quellen der Tanzgeschichte ein >Archiv auf Zeit< zu konstruieren. Die tatsächlich erhaltenen Dokumente und Quellen sollen von den Studierenden dabei mit wünschenswerten Quellen, sogenannten >Wunschdokumenten< verknüpft werden. Die gemeinsame >Phantasie-Arbeit< an dieser Konstruktion und das Ausloten möglicher neuer Sinn- und Vermittlungszusammenhänge soll das Bewusstsein der Studierenden für die Besonderheit historischer Quellen der Tanzkunst sowie die Schwierigkeit der Bewahrung / Überlieferung einer transitorischen Bühnenkunst wie dem Tanz entwickeln und schärfen.
Kaum ein Tänzer findet den Weg in ein Archiv es sei denn er ist tot. Ein Bonmot vor dem Hintergrund bitterer Wirklichkeit. Heute sind vor allem Autoren (Wissenschaftler, Kritiker und Publizisten) die im Archiv nach Ausgangspunkten, Belegen oder Inspirationen für ihre ganz persönliche Geschichte vom Tanz suchen und sie - kein Wunde - auch finden. Der Umstand, dass Archive im Laufe der Zeit zunehmend die Wirklichkeit des Tanzes vernachlässigten, führte zu Herausbildung ergänzender Sammlungen und Archive mit Folgen für die Zukunft. Bildete sich bisher zum Beispiel die Gegenwart des Tanzes in Deutschland des 20. Jahrhundert heillos zersplittert in große und kleine Bestände in zahllosen Staats-, Stadt- und Spezialarchiven sowie Privatsammlungen ab, so ist zu erwarten, dass diese Entwicklung im 21. Jahrhundert zunehmen wird. Forschungsvorhaben schaffen sich mangels entsprechender Bestände in institutionellen Archiven zunehmend ihren eigenen Quellenapparat, im World Wide Web entstehen tagtäglich kleine und große Archive zur Geschichte und Gegenwart der Tanzkunst.
All diesen Initiativen ist zu eigen, dass sie im kleinen wenn auch in wesentlich kürzerer Zeit - eine der Geschichte der konventionellen Tanzarchive verblüffend ähnliche Entwicklung durchmachen. Ausgehend vom Ziel zu informieren, entwickelt sich ein Bestand, der zunehmend aus Sammlungsstücken besteht ein Kontext, in dem auch die Datei mit Text- und Bildinhalten nach kurzer Zeit ihren Charakter als aussagekräftiges Element tanzwissenschaftlicher Dokumentation verliert.
Vor dem Hintergrund dieser halböffentlichen Konkurrenz zur institutionellen öffentlichen Erinnerung werden die Archive der Tanzkunst der Zukunft, wollen sie mit ihren Beständen ernst genommen werden, nicht umhin kommen, eigeninitiativ bestandsbildend zu wirken. Freilich muss diese Bestandsbildung beim Alltag von Tänzern und Tänzerinnen, von Choreographen und Choreographen ansetzen. Dabei müssen die Dokumentation unter Einbeziehung moderner Medien und die kritische Reflektion der Methoden der Dokumentation eine produktive Verbindung eingehen.
Gefordert ist das wissenschaftliche Archiv, das in der Beschränkung aber auch in der Transparenz der Bestandsbildung die institutionelle Organisation und Verwaltung seines Wissens um Geschichte und Gegenwart von Tanz in enger Zusammenarbeit mit Forschungsinstitutionen legitimiert. Auch indem es seinen Nutzern selbstkritisch das Wissen um Mechanismen der Konstruktion von Erinnerung und Vergegenwärtigung von Geschichte an die Hand gibt damit die Tanzkunst der Gegenwart auch vor ihrem Tod den Weg ins Archiv findet ... und von dort aus wieder den Weg in die Zukunft des Tanzes führt.
Die Werkwoche >Verweile doch, du bis so schön< endet in einem dritten Schritt mit einer Visualisierung und Theatralisierung des von den Studierenden erstellten >Archivs auf Zeit<. In einer Bühnenperformance in der Alten Aula der Folkwang Hochschule sollen die Studierenden am Ende der Projektwoche die Gelegenheit bekommen, gemeinsam ihren ganz persönlichen Zugang zu den von ihnen bearbeiteten Dokumenten zu präsentieren und zu vermitteln. Dies kann in einer Ausstellung mit Führung ebenso wie in einer performativen Installation bis hin zu einer getanzten Interpretation einzelner Dokumente geschehen der Fantasie der Studierenden von einem >lebendigen Archiv< sollen hier bewusst keine Grenzen gesetzt werden.
Ziel ist es, den Studierenden nicht nur abstrakt die Existenz und die Besonderheit des Folkwang Tanzarchivs zu vermitteln, sondern ihnen durch die aktive Arbeit mit ausgewählten Dokumenten ein Archiv generell als Vorbild eines sinnvollen Umgangs mit Tanzgeschichte resp. der Tradition der Vermittlung des Tanzes an einer Hochschule zu vermitteln.
Ziel ist es aber auch, die Existenz des Folkwang-Tanzarchivs als >Archiv ohne Ort< durch die Integration in den Unterricht wie auch durch eine öffentliche Präsentation wieder ins Bewusstsein der Folkwang Hochschule und der Essener Öffentlichkeit zu bringen.
Ein Archiv- und Ausstellungsprojekt mit Studierenden der
Tanzabteilung der Folkwanghochschule Essen und dem Deutschen Tanzarchiv Köln
17. - 21. November 2008
Präsentation: 27. und 28. November 2008,
Alte Aula der Folkwang Hochschule
Wolf Thomas - am Sonntag, 21. September 2008, 18:12 - Rubrik: Veranstaltungen
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Aus der Besprechung der Literaturkritik (Link) von Paul Raabes "Frühe Bücherjahre. Erinnerungen.", Hamburg 2007:
" ... Geradezu selbstverständlich erscheint es dem Leser dann, dass Raabe sich gleich nach Kriegsende als Hilfsbibliothekar verdingte und bei dem Wiederaufbau einer Bibliothek inmitten des allgemeinen Chaos half. Hier und auch in den folgenden Schilderungen seiner Lehrjahre an der Landesbibliothek in Oldenburg, der Arbeit im Kubin-Archiv von Kurt Otte (wo seine Leidenschaft für den Expressionismus ihren Ursprung hatte) und seines Studiums im zerstörten Hamburg entsteht nun ein anschauliches Bild der Nachkriegswirklichkeit und namentlich des universitären Lebens der 1950er-Jahre. ...."
http://de.wikipedia.org/wiki/Paul_Raabe
Anmerkung zum Kubin-Archiv, das sich mittlerweile im Münchener Lembachaus befindet:
"Als wichtige Ergänzung zur Sammlung des „Blauen Reiters“ wurde 1971 das Kubin-Archiv von Kurt Otte, Hamburg, erworben und 1983 vollständig im Lenbachhaus installiert. Es umfasst ca. 385 Aquarelle, Tusch- und Bleistiftzeichnungen, das gesamte lithographische Werk Kubins mit 180 Arbeiten, 34 Mappenwerke, 24 Skizzenbücher, 31 unpublizierte Tagebücher, ca. 800 Bände der gesamten illustrierten Bücher Kubins von 1908-1957, ca. 8000 Briefe und Karten von Künstlerkollegen u.a. an Kubin sowie ca. 3000 Briefe von Kubin an die entsprechenden Partner, sämtliche eigene Schriften Kubins in Erstpublikationen, vollständige Presse-Dokumentation von 1901-1977, nahezu vollständige Sekundärliteratur über Kubin (ca. 2000 Titel), sämtliche Ausstellungskataloge und historische Broschüren, ca. 800 persönliche Fotografien Kubins, ca. 150 Graphiken anderer Künstler sowie umfangreiche Konvolute persönlicher Dokumente Kubins, einschließlich 34 Filmen und Tonbändern von 1937-1977."
Quelle:
http://www.lenbachhaus.de/cms/index.php?id=12
" ... Geradezu selbstverständlich erscheint es dem Leser dann, dass Raabe sich gleich nach Kriegsende als Hilfsbibliothekar verdingte und bei dem Wiederaufbau einer Bibliothek inmitten des allgemeinen Chaos half. Hier und auch in den folgenden Schilderungen seiner Lehrjahre an der Landesbibliothek in Oldenburg, der Arbeit im Kubin-Archiv von Kurt Otte (wo seine Leidenschaft für den Expressionismus ihren Ursprung hatte) und seines Studiums im zerstörten Hamburg entsteht nun ein anschauliches Bild der Nachkriegswirklichkeit und namentlich des universitären Lebens der 1950er-Jahre. ...."
http://de.wikipedia.org/wiki/Paul_Raabe
Anmerkung zum Kubin-Archiv, das sich mittlerweile im Münchener Lembachaus befindet:
"Als wichtige Ergänzung zur Sammlung des „Blauen Reiters“ wurde 1971 das Kubin-Archiv von Kurt Otte, Hamburg, erworben und 1983 vollständig im Lenbachhaus installiert. Es umfasst ca. 385 Aquarelle, Tusch- und Bleistiftzeichnungen, das gesamte lithographische Werk Kubins mit 180 Arbeiten, 34 Mappenwerke, 24 Skizzenbücher, 31 unpublizierte Tagebücher, ca. 800 Bände der gesamten illustrierten Bücher Kubins von 1908-1957, ca. 8000 Briefe und Karten von Künstlerkollegen u.a. an Kubin sowie ca. 3000 Briefe von Kubin an die entsprechenden Partner, sämtliche eigene Schriften Kubins in Erstpublikationen, vollständige Presse-Dokumentation von 1901-1977, nahezu vollständige Sekundärliteratur über Kubin (ca. 2000 Titel), sämtliche Ausstellungskataloge und historische Broschüren, ca. 800 persönliche Fotografien Kubins, ca. 150 Graphiken anderer Künstler sowie umfangreiche Konvolute persönlicher Dokumente Kubins, einschließlich 34 Filmen und Tonbändern von 1937-1977."
Quelle:
http://www.lenbachhaus.de/cms/index.php?id=12
Wolf Thomas - am Sonntag, 21. September 2008, 18:02 - Rubrik: Personalia
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Aus der Besprechung der FAZ (Link):
" .... Worum geht es in der Ausstellung? Der Ort ist eine ehemalige Kapelle, die nach der französischen Revolution nicht mehr als Kirche diente, sondern für die Aufbewahrung der Abgusssammlung der Kunstakademie. Studenten kommen hierher, um anhand von Repliken klassischer Statuen das Zeichnen zu üben. Diese Unterrichtspraxis gibt das Thema vor: Kopien. Wir sehen in der Ausstellung eine große Bandbreite, von Drucken über Abgüsse bis hin zu architektonischen Modellen.
Kopien dürfen wir dabei nicht einfach nur im klassischen Sinne verstehen, als Vervielfältigung von bereits bestehenden Werken. Denn beim Gang durch die Räume stellt sich ein ganz neues Verständnis von Kopie ein, es geht einem, als habe man das Archiv einer vergangenen Kultur betreten, deren Schaffen auf nichts anderes gerichtet war als das Kopieren, über Jahrhunderte, Jahrtausende, in dem verzweifelten Versuch der Uneindeutigkeit von Welt ein wenig Klarheit abzuringen. ...."
" .... Worum geht es in der Ausstellung? Der Ort ist eine ehemalige Kapelle, die nach der französischen Revolution nicht mehr als Kirche diente, sondern für die Aufbewahrung der Abgusssammlung der Kunstakademie. Studenten kommen hierher, um anhand von Repliken klassischer Statuen das Zeichnen zu üben. Diese Unterrichtspraxis gibt das Thema vor: Kopien. Wir sehen in der Ausstellung eine große Bandbreite, von Drucken über Abgüsse bis hin zu architektonischen Modellen.
Kopien dürfen wir dabei nicht einfach nur im klassischen Sinne verstehen, als Vervielfältigung von bereits bestehenden Werken. Denn beim Gang durch die Räume stellt sich ein ganz neues Verständnis von Kopie ein, es geht einem, als habe man das Archiv einer vergangenen Kultur betreten, deren Schaffen auf nichts anderes gerichtet war als das Kopieren, über Jahrhunderte, Jahrtausende, in dem verzweifelten Versuch der Uneindeutigkeit von Welt ein wenig Klarheit abzuringen. ...."
Wolf Thomas - am Sonntag, 21. September 2008, 17:58 - Rubrik: Wahrnehmung
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In der Besprechung von Irenäus Eibl-Eibesfeldt, Christa Sütterlin, "Weltsprache Kunst. Zur Natur- und Kunstgeschichte bildlicher Kommunikation" des ORF (Link) findet sich folgendes Zitat der Mitautorin:
"Praktisch wird ein Informationsandrang auf gewisse Formen und Eigenschaften zugeschnitten, die immer abgeglichen werden mit dem Archiv unserer visuellen Erfahrung", so Sütterlin. "Es wird immer standardisiert. (...) Das ist wie eine Brille unserem Sehen vorgeschaltet, schon wenn wir die Umwelt wahrnehmen."
Auch folgendes soll nicht verheimlicht werden:
"Wenn immer wir ein Erinnerungsbild uns machen, etwas wahrnehmen, dann hinterlässt das Gedächtnisspuren, die sind zentralnervös gespeichert", meint Eibl-Eibesfeldt.
"Praktisch wird ein Informationsandrang auf gewisse Formen und Eigenschaften zugeschnitten, die immer abgeglichen werden mit dem Archiv unserer visuellen Erfahrung", so Sütterlin. "Es wird immer standardisiert. (...) Das ist wie eine Brille unserem Sehen vorgeschaltet, schon wenn wir die Umwelt wahrnehmen."
Auch folgendes soll nicht verheimlicht werden:
"Wenn immer wir ein Erinnerungsbild uns machen, etwas wahrnehmen, dann hinterlässt das Gedächtnisspuren, die sind zentralnervös gespeichert", meint Eibl-Eibesfeldt.
Wolf Thomas - am Sonntag, 21. September 2008, 17:53 - Rubrik: Wahrnehmung
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" .... Für den französischen Künstler Christian Boltanski ist das eigene Herz "das letzte Selbstporträt". Deshalb widmet er diesem Organ jetzt eine besondere Ausstellung und Installation: In seinem "Archiv des Herzens" kann man seinen Herzschlag aufnehmen und archivieren lassen. Die gesammelten Herzschläge sollen auf einer japanis chen Insel installiert werden, zu der man hinreisen kann. ....
Die Ausstellung "Das Archiv des Herzens" ist noch bis zum 5. Oktober in der Pariser Maison Rouge zu sehen. ...."
Quelle:
http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/fazit/847610/
http://www.lamaisonrouge.org
s. zu Boltanski auch : http://archiv.twoday.net/stories/4132060/
Die Ausstellung "Das Archiv des Herzens" ist noch bis zum 5. Oktober in der Pariser Maison Rouge zu sehen. ...."
Quelle:
http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/fazit/847610/
http://www.lamaisonrouge.org
s. zu Boltanski auch : http://archiv.twoday.net/stories/4132060/
Wolf Thomas - am Sonntag, 21. September 2008, 17:51 - Rubrik: Wahrnehmung
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" .... Hinter den Kulissen wird schon länger um das Archiv gepokert, das Thole in den vergangenen 25 Jahren aufgebaut hat. Es geht um rund 35.000 Spiele aus der ganzen Welt, die europaweit vermutlich größte Sammlung ihrer Art. Hinzu kommen rund 12000 Bücher, ein gigantisches Archiv mit Rezensionen, Verlagskatalogen, Veröffentlichungen über Spieleautoren und jede Menge Spiel-Accessoires. ..."
Knapp 140.000 Euro kostet der Betrieb des Archivs jährlich, das bislang von der Stadt Marburg mit 15.000 Euro unterstützt wird. ...."
Quelle:
http://www.op-marburg.de/newsroom/lokal/dezentral/lokal/art655,688100
Wolf Thomas - am Sonntag, 21. September 2008, 17:46 - Rubrik: Privatarchive und Initiativen
" Der Dokumentarfilm zeichnet das Werk Alfred Ehrhardts an den verschiedenen Orten seiner Entstehung nach
Wasserfälle, Dünen, Watt, Muscheln, Kristalle: Mit Film- und Fotokamera auf der Suche nach dem Organismus und der Seele der Landschaft, den Kunstformen der Natur und den Urformen der Kunst. Welten des Uranfangs, in denen die Kräfte der Elemente noch am Werk sind, waren sein Thema. Alfred Ehrhardt (1901-1984), Bauhaus-Schüler Klees und Kandinskys, war einer der wichtigsten Fotografen der Neuen Sachlichkeit. Der "Meister der Reduktion" erhielt viele Filmpreise, veröffentlichte Dutzende Bücher. Dennoch geriet sein der Avantgarde der 20er Jahre nahe stehendes Werk in Vergessenheit. Regisseur Niels Bolbrinker entdeckt mit faszinierenden Aufnahmen auf Island, an der Kurischen Nehrung, im Wattenmeer - und im Archiv - dieses Werk auf kongeniale Weise wieder. ..."
Quelle:
http://www.moviereporter.net/filme/2035-die-natur-vor-uns
Wasserfälle, Dünen, Watt, Muscheln, Kristalle: Mit Film- und Fotokamera auf der Suche nach dem Organismus und der Seele der Landschaft, den Kunstformen der Natur und den Urformen der Kunst. Welten des Uranfangs, in denen die Kräfte der Elemente noch am Werk sind, waren sein Thema. Alfred Ehrhardt (1901-1984), Bauhaus-Schüler Klees und Kandinskys, war einer der wichtigsten Fotografen der Neuen Sachlichkeit. Der "Meister der Reduktion" erhielt viele Filmpreise, veröffentlichte Dutzende Bücher. Dennoch geriet sein der Avantgarde der 20er Jahre nahe stehendes Werk in Vergessenheit. Regisseur Niels Bolbrinker entdeckt mit faszinierenden Aufnahmen auf Island, an der Kurischen Nehrung, im Wattenmeer - und im Archiv - dieses Werk auf kongeniale Weise wieder. ..."
Quelle:
http://www.moviereporter.net/filme/2035-die-natur-vor-uns
Wolf Thomas - am Sonntag, 21. September 2008, 17:44 - Rubrik: Wahrnehmung
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"19. September 1988 - Die seit mehr als 40 Jahren verschollene Original-Begleitmusik zu Ernst Lubitschs Stummfilm «Madame Dubarry» taucht in einem amerikanischen Archiv wieder auf."
Quelle:
Link
Quelle:
Link
Wolf Thomas - am Sonntag, 21. September 2008, 17:43 - Rubrik: Archivgeschichte
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" ... Nicht nur, dass Leitner bis heute weder Handy noch Computer und Internet sein Eigen nennt, folglich nur telefonisch zu „Amtszeiten“ am Vormittag in seinem Wohnungsatelier erreichbar ist und sein in zig Obstschachteln untergebrachtes Bild-, Dia- und Film-Archiv immer noch mit der Schreibmaschine einpflegt: Auch als Arbeitsgerät verwendet er bis heute eine einfache Spiegelreflex-Kamera aus den Achtzigerjahren, die schon lange nicht mehr produziert wird. ...."
Quelle:
http://diepresse.com/home/kultur/kunst/415538/index.do
Quelle:
http://diepresse.com/home/kultur/kunst/415538/index.do
Wolf Thomas - am Sonntag, 21. September 2008, 17:41 - Rubrik: Fotoueberlieferung
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" .... Der Name Wall-E steht für „Waste Allocation Load Lifter - Earth-Class“ was so viel bedeutet wie Müllfahrzeug der Erdklasse. ....
Allerdings hat Wall-E im Lauf der Jahre dazugelernt und eine Art Bewusstsein entwickelt. Dinge, die ihn interessieren, wandern in sein eigenes Archiv. Darunter befindet sich auch ein alterschwaches Video des Musicals „Hello Dolly“, durch das Wall-E lernt, dass es bei den Menschen so etwas Eigenartiges wie Liebe gab. .....", soweit aus der Focus-Besprechung (Link).
Allerdings hat Wall-E im Lauf der Jahre dazugelernt und eine Art Bewusstsein entwickelt. Dinge, die ihn interessieren, wandern in sein eigenes Archiv. Darunter befindet sich auch ein alterschwaches Video des Musicals „Hello Dolly“, durch das Wall-E lernt, dass es bei den Menschen so etwas Eigenartiges wie Liebe gab. .....", soweit aus der Focus-Besprechung (Link).
Wolf Thomas - am Sonntag, 21. September 2008, 17:39 - Rubrik: Wahrnehmung
" .... Auf der Homepage des Deutschen Basketball Bundes finden sich in der Rubrik "Deutsches Basketball Archiv" und dann "Fundsachen" jetzt neue Texte zum großen Thema "Interessantes und Kurioses aus der Basketball-Geschichte"...
Zusammengetragen hat diese lesenswerten Texte Dr. Hans-Dieter Krebs (Foto), langjähriger Vorsitzender der DBB-Kommission Archiv und Dokumentation. .... "
Schönen Dank an:
http://www.schoenen-dunk.de/basketball/bbl/article.php?sid=27662
Link zu den Fundsachen
Zusammengetragen hat diese lesenswerten Texte Dr. Hans-Dieter Krebs (Foto), langjähriger Vorsitzender der DBB-Kommission Archiv und Dokumentation. .... "
Schönen Dank an:
http://www.schoenen-dunk.de/basketball/bbl/article.php?sid=27662
Link zu den Fundsachen
Wolf Thomas - am Sonntag, 21. September 2008, 17:35 - Rubrik: Sportarchive
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"Das Archiv des als Nestor des ostdeutschen Naturschutzes geltenden Kurt Kretschmann (1914-2007) wurde am Samstag, den 20. September, im «Haus der Naturpflege» in Bad Freienwalde neu eröffnet. Dazu wird Umweltstaatssekretär Dietmar Schulze eine Vereinbarung über den Erhalt des Nachlasses unterzeichnen, wie das Ministerium ankündigte. Kretschmann hatte sein Archiv 2004 dem Land Brandenburg mit der Verpflichtung übergeben, es am Ursprungsort im «Haus der Naturpflege» zu verwalten und der Öffentlichkeit zugänglich zu halten.
Das Bundesumweltministerium hatte die archivarische Erfassung und Sicherung des Nachlasses mit 24 850 Euro gefördert, wie es weiter heißt. Das Brandenburger Umweltministerium förderte die öffentliche Präsentation den Angaben zufolge mit 6000 Euro aus Lottomitteln und will künftig diesen Betrag auch künftig jährlich dem Trägerverein zur Verfügung stellen."
Quelle:
http://www.berlinonline.de/aktuelles/berlin/detail_ddp_2218264600.php
Das Bundesumweltministerium hatte die archivarische Erfassung und Sicherung des Nachlasses mit 24 850 Euro gefördert, wie es weiter heißt. Das Brandenburger Umweltministerium förderte die öffentliche Präsentation den Angaben zufolge mit 6000 Euro aus Lottomitteln und will künftig diesen Betrag auch künftig jährlich dem Trägerverein zur Verfügung stellen."
Quelle:
http://www.berlinonline.de/aktuelles/berlin/detail_ddp_2218264600.php
Wolf Thomas - am Sonntag, 21. September 2008, 17:32 - Rubrik: Privatarchive und Initiativen
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«Im Augenblick bereite ich mein umfangreiches berufliches Archiv, das rund 60 Jahre Filmgeschichte beinhaltet, zur Übergabe an das Deutsche Filmmuseum in Frankfurt/Main vor», schrieb sie der Deutschen Presse-Agentur dpa am Freitag. ....
Aus der Komödie «Heute heiratet mein Mann» (1956) unter ihrem Lieblingsregisseur Kurt Hoffmann hat Lilo Pulver in ihrem Archiv sogar noch das «unanständige Kleid», mit dem sie ihren Filmpartner Johannes Heesters verführt. ...."
Quelle:
http://www.ruhrnachrichten.de/nachrichten/kultur/kino/art599,362724
Aus der Komödie «Heute heiratet mein Mann» (1956) unter ihrem Lieblingsregisseur Kurt Hoffmann hat Lilo Pulver in ihrem Archiv sogar noch das «unanständige Kleid», mit dem sie ihren Filmpartner Johannes Heesters verführt. ...."
Quelle:
http://www.ruhrnachrichten.de/nachrichten/kultur/kino/art599,362724
Wolf Thomas - am Sonntag, 21. September 2008, 17:31 - Rubrik: Filmarchive
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Astrid Jirasek berichtet im Reutlinger Generalanzeiger (Link) anlässlich des Tages des Geotops über Geotope der Kreis Tübingen:
" .... Ob die jungen Radsport-Fans registriert haben, über welches Jahrmillionen umfassendes Archiv sie ihre Rennstrecke gelegt haben? Für Geologen jedenfalls ist der Hang im ehemaligen Steinbruch am Gomaringer Aidelberg ein Leckerbissen. Immerhin ist dort der sogenannte Posidonienschiefer angeschnitten - eine Abfolge dunkelgrauer, bituminöser Tonsteine aus der frühen Jurazeit, die für ihre vielen Fossilien bekannt ist. ...."
" .... Ob die jungen Radsport-Fans registriert haben, über welches Jahrmillionen umfassendes Archiv sie ihre Rennstrecke gelegt haben? Für Geologen jedenfalls ist der Hang im ehemaligen Steinbruch am Gomaringer Aidelberg ein Leckerbissen. Immerhin ist dort der sogenannte Posidonienschiefer angeschnitten - eine Abfolge dunkelgrauer, bituminöser Tonsteine aus der frühen Jurazeit, die für ihre vielen Fossilien bekannt ist. ...."
Wolf Thomas - am Sonntag, 21. September 2008, 17:29 - Rubrik: Wahrnehmung
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1) Textversion der Lokalnachrichten mit einem Interview KristinTeppers (Radio Frei) mit Robert KRetzschmar) unter:
http://www.radio-frei.de/index.php?iid=7&ksubmit_show=Artikel&kartikel_id=2062
2) Link zur MDR-Radiosendung Figaro (16.09.2008), Interview mit Robert Kretzschmar:
http://www.mdr.de/thueringen/mitte-west-thueringen/5770811.html
http://www.radio-frei.de/index.php?iid=7&ksubmit_show=Artikel&kartikel_id=2062
2) Link zur MDR-Radiosendung Figaro (16.09.2008), Interview mit Robert Kretzschmar:
http://www.mdr.de/thueringen/mitte-west-thueringen/5770811.html
Wolf Thomas - am Sonntag, 21. September 2008, 11:25 - Rubrik: Bestandserhaltung
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" .... Die Ausstellung zum 100. Kurhaus-Jubiläum basierte weitgehend auf ihren Recherchen. Die Mainzerin [Kuratorin Astrid Wegner (47) ], die eng mit dem Stadtarchiv, dem Projektbüro Stadtmuseum und der Stabsstelle Weltkulturerbe zusammenarbeitet, hat in Wiesbaden noch einiges vor.
Astrid Wegner nähert sich auf unkonventionelle Art der Geschichte. Sie schafft es, Alltag mit Außergewöhnlichem zu verbinden, spürt im scheinbar Unscheinbaren Aussagekräftiges auf. So würde sie gerne einmal eine Ausstellung über die Geschichte des Geschwätzes in Wiesbaden machen. ...."
Ist dieses Interesse eine neue Frage an die archivische Überlieferungsbildung ? Wer bewertet Geschwätz als archivwürdig ?
Quelle: Wiesbadener Kurier (Link)
Astrid Wegner nähert sich auf unkonventionelle Art der Geschichte. Sie schafft es, Alltag mit Außergewöhnlichem zu verbinden, spürt im scheinbar Unscheinbaren Aussagekräftiges auf. So würde sie gerne einmal eine Ausstellung über die Geschichte des Geschwätzes in Wiesbaden machen. ...."
Ist dieses Interesse eine neue Frage an die archivische Überlieferungsbildung ? Wer bewertet Geschwätz als archivwürdig ?
Quelle: Wiesbadener Kurier (Link)
Wolf Thomas - am Sonntag, 21. September 2008, 11:22 - Rubrik: Bewertung

" .... Er ist 32 Zentimeter hoch, 28 Zentimeter breit und in Rückenbreiten von 4 oder 7 Zentimetern erhätlich. Er fasst Rechnungen, Dokumente, Akten - alles, was auf einer A4-Seite aufbewahrenswert erscheint. Doch der Bundesordner ist viel mehr als ein profanes Ablageinstrument, der Bundesordner ist in den 100 Jahren seines Bestehens zu einem Symbol «schweizerischer» Tugenden geworden: Ordnung, Gewissenhaftigkeit, Traditionalismus. ....."
"Inzwischen gibt es den Bundesordner der Firma Biella seit 100 Jahren. Dieser Geburtstag wurde am Donnerstag mit einem Festakt im Bundesarchiv in Bern gefeiert, im Beisein von Sänger Endo Anaconda von «Stiller Has» und Bundesrat Samuel Schmid.
Die Schweiz sei offenbar ein Land ohne Sorgen, sagte Schmid laut Medienunterlagen in seinem Grusswort. Denn «in welchem anderen Land würde sich die Regierung bei einer Feier für einen Ordner vertreten lassen?» [Wohl wahr! Bleibt die Frage, welcher deutsche Regierungsvertreter sich dieser Aufgabe stellen sollte oder würde.]
Die bundesrätliche Anwesenheit habe in den Medien da und dort bereits Häme ausgelöst. Egal. «Ich habe die betreffenden Artikel gelocht und in einen Bundesordner abgelegt. So hat alles seine Ordnung, selbst die Häme», sagte Schmid. ...."
Quellen:
1. Zitat:
http://www.bielertagblatt.ch/News/Wirtschaft/121025
2. Zitat:
http://www.20min.ch/news/schweiz/story/Eine-Ode-an-den-Ordner-28233186
Wolf Thomas - am Sonntag, 21. September 2008, 11:19 - Rubrik: Miscellanea
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".... Allerdings, wenigstens einen Türspalt weit wird das Archiv alsbald öffnen: Im Oktober soll, so Miletin, der Zugang zur Bibliothek und den Katalogen geöffnet werden. Danach werde man schrittweise auch den Lesesaal in Betrieb nehmen – nicht für alle Bestände und nicht an jedem Tag, aber immerhin sollen sich wieder so erste Arbeitsmöglichkeiten für Geschichtsforscher ergeben.
Bei der Eröffnung des Neubaus vor einem Jahr hatte Putin erklärt, in seiner kulturellen Bedeutung sei das riesige Petersburger Archiv mit der Eremitage vergleichbar.
Doch würde Russlands Kunst-Tempel auf die gleiche Weise einmal für Jahre geschlossen, ginge ein Stöhnen durch die Reiseführer-Verlage und Feuilleton-Redaktionen der Welt. Dem stillen Volk der Historiker ist es aber offenbar zuzumuten. ...."
Quelle: Link
Wolf Thomas - am Sonntag, 21. September 2008, 11:12 - Rubrik: Wahrnehmung
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Akten aus dem Sendenhorster Stadtarchiv könnten nach Warendorf umziehen.
(Foto: WN-Archiv)
" .... Der Umzug des Stadt- und Heimatarchivs ins Warendorfer Kreishaus könnte organisatorisch problemlos bewältigt werden. Das machte Kreisarchivar Dr. Mark Alexander Steinert in der Sitzung des Ausschusses für Sport, Kultur und Freizeit deutlich. Allerdings zurzeit nicht, denn zunächst muss die neue Rollregalanlage im Kreisarchiv eingebaut sein, was im kommenden Frühjahr erfolgen soll. Dann könnten im Kreishaus rund vier Kilometer Archivmaterialien untergebracht werden - derzeit sind es rund zwei Kilometer Akten. Da machen sich die 150 bis 200 Meter Akten aus Sendenhorst eher bescheiden aus. ...."
Quelle: Münsterländische Volkszeitung (Link)
Wolf Thomas - am Sonntag, 21. September 2008, 11:08 - Rubrik: Wahrnehmung
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Aufmerksam hörten Hirrlingens Räte zu, als Hans Hecht (im Bild vorn links) einige Schriftstücke aus dem Archiv vorstellte. Bild: Mozer
Link zum Artikel:
http://tagblatt.de/2633915/Nachrichten/Rottenburg
Wolf Thomas - am Sonntag, 21. September 2008, 11:04 - Rubrik: Wahrnehmung
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"Große Ausstellungen sind immer eine Herausforderung für Künstler, vor allem, wenn ihr Werk wie bei Watson so vielseitig ist. Neben Auftragsarbeiten für bekannte Magazine von Harper's Bazar, Rolling Stone bis Vibe - allein für Vogue hat er 250 Titelseiten gemacht - ist Watson auch als "freier Künstler" tätig. Ungefähr acht Millionen Fotografien lagern in seinem Archiv. In der Düsseldorfer Ausstellung ["Albert Watson Best of"; NRW-Forum, Düsseldorf; bis 18.1.2009] hängen davon nur die 160 Besten dicht nebeneinander. "
Quelle:
http://www.welt.de/wams_print/article2473381/Besondere-Kennzeichen-Keine.html
Quelle:
http://www.welt.de/wams_print/article2473381/Besondere-Kennzeichen-Keine.html
Wolf Thomas - am Sonntag, 21. September 2008, 11:03 - Rubrik: Fotoueberlieferung
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Die Berliner Morgenpost berichtete eine Peymann-Auktion (Link):
" ...... „Geheimpapiere aus dem berühmt-berüchtigten BE-Archiv, Ton- und Bildmitschnitte von Aufführungen und Probenkränchen, historische BE-Plakate, Großfotos legendärer Inszenierungen, Peters Handkes wunderliches Zauberbuch und die Orchester-Muschel von Karl-Ernst Herrmann“, soll es geben .....
" ...... „Geheimpapiere aus dem berühmt-berüchtigten BE-Archiv, Ton- und Bildmitschnitte von Aufführungen und Probenkränchen, historische BE-Plakate, Großfotos legendärer Inszenierungen, Peters Handkes wunderliches Zauberbuch und die Orchester-Muschel von Karl-Ernst Herrmann“, soll es geben .....
Wolf Thomas - am Sonntag, 21. September 2008, 09:52 - Rubrik: Literaturarchive
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http://www.voea.at/scrinium/scrinium61_62/Scrinium_61_62.pdf
Tipp: http://arcana.twoday.net/stories/5204411/
Tipp: http://arcana.twoday.net/stories/5204411/
KlausGraf - am Sonntag, 21. September 2008, 03:25 - Rubrik: Open Access
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Professor Wikipedia - CollegeHumor video
http://www.collegehumor.com/video:1830262
http://www.collegehumor.com/video:1830262
Cherubinos - am Samstag, 20. September 2008, 10:09
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Pressemitteilung.
Die Arbeitsgemeinschaft und der Oldenbourg-Verlag geben seit 1987 die Historische Bibliographie und seit 1990 das Jahrbuch der historischen Forschung heraus. Seit dem Jahr 2002 betreiben sie gemeinsam das Internetportal "Historische Bibliographie Online". Das Portal soll zum wichtigsten Informationsdienst für Historiker werden und wird zukünftig frei zugänglich gemacht.
Nachtrag:
http://www.boersenblatt.net/258738/ Da ist nichts von freiem Zugang für alle zu lesen, den soll es nur für Abonnenten der HZ geben.
Die Arbeitsgemeinschaft und der Oldenbourg-Verlag geben seit 1987 die Historische Bibliographie und seit 1990 das Jahrbuch der historischen Forschung heraus. Seit dem Jahr 2002 betreiben sie gemeinsam das Internetportal "Historische Bibliographie Online". Das Portal soll zum wichtigsten Informationsdienst für Historiker werden und wird zukünftig frei zugänglich gemacht.
Nachtrag:
http://www.boersenblatt.net/258738/ Da ist nichts von freiem Zugang für alle zu lesen, den soll es nur für Abonnenten der HZ geben.
KlausGraf - am Donnerstag, 18. September 2008, 04:55 - Rubrik: Open Access
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http://www.univie.ac.at/hwastro/rare/digiBookIndex.htm
5 Inkunabeln und 11 weitere alte Drucke in brauchbarer Auflösung als PDFs. (Danke an FE)
5 Inkunabeln und 11 weitere alte Drucke in brauchbarer Auflösung als PDFs. (Danke an FE)
KlausGraf - am Mittwoch, 17. September 2008, 21:43 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Bettina Wagner schrieb in Diskus:
Auf
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/projekt_muenchen-cgm.htm
sind weitere vorläufige Beschreibungen von Handschriften der Bayerischen Staatsbibliothek München zugänglich gemacht worden:
Erschließung der neuzeitlichen deutschen Handschriften der Bayerischen Staatsbibliothek München
Band 2: Cgm 5501-5750.
Der Katalog der neuzeitlichen deutschen Handschriften der Bayerischen Staatsbibliothek München, dessen erster Band im Jahr 2000 erschien, wird von Dieter Kudorfer auch nach seinem Ausscheiden aus dem aktiven Bibliotheksdienst weitergeführt. Der in Arbeit befindliche Band beschreibt rund 240 Handschriften, die nach methodischer Klärung und näherer inhaltlicher Sichtung im Zuge der Bestandsbereinigung 1875 vom damaligen Königlichen Reichsarchiv an die Hof- und Staatsbibliothek abgegeben worden sind. Die Handschriften sind ausnahmslos bei der Säkularisation und Mediatisierung zu Anfang des 19. Jahrhunderts in Staatsbesitz gelangt.
Entsprechend ihrer Herkunft und dem Erstzugriff durch die Archivverwaltung behandeln sie in erster Linie Themen der bayerischen Geschichte. Am umfangreichsten ist die Geschichtsschreibung Regensburgs mit über 30 Handschriften dokumentiert; alle namhaften evangelischen und katholischen Regensburger Historiographen des 16.-18. Jahrhunderts, insbesondere Andreas Raselius, Christoph Friedrich Donauer, Franziskus Jeremias Grienewald und Georg Gottlieb Plato sind, meist mit mehreren Werken, vertreten. Einen zweiten Schwerpunkt bildet die Kirchengeschichte mit Chroniken, historischen Spezialarbeiten, Heiltums- und Grabsteinbüchern der altbayerischen Klöster Tegernsee, Benediktbeuern, Ebersberg, Ramsau, Aldersbach, Asbach, Fürstenzell, Niedernburg in und St. Nikola bei Passau, St. Mang in Stadtamhof, Rohr und Plankstetten; dazu kommen die schwäbischen Stifte Ottobeuren, Lindau und Reichenau. Bistumsgeschichten liegen für Salzburg, Passau, Freising und Regensburg vor, dazu auch für W!
ürzburg, Mainz und Köln. Bei den außerbayerischen Städten steht Nürnberg mit über 15 Chroniken (darunter Sigismund Meisterlin und Johannes Müllner) und Geschlechterbüchern im Vordergrund, einzelne Handschriften behandeln die Geschichte von Augsburg, Donauwörth, Lindau, Schwabach und Erfurt. Weniger zahlreich sind die Werke zur Geschichte des bayerischen Herzog- bzw. Kurfürstentums; sie betreffen die politische, Rechts- und Bildungsgeschichte sowie die Genealogie der bayerischen und pfälzischen Wittelsbacher. Vielfach sind sie im Umkreis der kurfürstlichen Akademie der Wissenschaften entstanden. Handschriften zur Geschichte der Burggrafschaft Nürnberg, zur brandenburgischen und zur sächsisch-thüringischen Geschichte kommen hinzu.
Theologische Werke wurden bei der Säkularisation in der Regel nicht in die Archive übernommen. Trotzdem enthält der vorliegende Bestand auch Predigthandschriften, Handschriften zur Seelsorge und zum Klosterleben sowie zur Hagiographie. Besonderes Interesse verdienen Streitschriften aus den Auseinandersetzungen mit den Jesuiten, mit Lutheranern, Kalvinisten und Zwinglianern. Zu den bedeutendsten Autoren im Bestand zählen außer den schon genannten Kaspar Brusch, Joseph Furtenbach, Philipp Hainhofer und Johann Heinrich von Falkenstein.
Auf
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/projekt_muenchen-cgm.htm
sind weitere vorläufige Beschreibungen von Handschriften der Bayerischen Staatsbibliothek München zugänglich gemacht worden:
Erschließung der neuzeitlichen deutschen Handschriften der Bayerischen Staatsbibliothek München
Band 2: Cgm 5501-5750.
Der Katalog der neuzeitlichen deutschen Handschriften der Bayerischen Staatsbibliothek München, dessen erster Band im Jahr 2000 erschien, wird von Dieter Kudorfer auch nach seinem Ausscheiden aus dem aktiven Bibliotheksdienst weitergeführt. Der in Arbeit befindliche Band beschreibt rund 240 Handschriften, die nach methodischer Klärung und näherer inhaltlicher Sichtung im Zuge der Bestandsbereinigung 1875 vom damaligen Königlichen Reichsarchiv an die Hof- und Staatsbibliothek abgegeben worden sind. Die Handschriften sind ausnahmslos bei der Säkularisation und Mediatisierung zu Anfang des 19. Jahrhunderts in Staatsbesitz gelangt.
Entsprechend ihrer Herkunft und dem Erstzugriff durch die Archivverwaltung behandeln sie in erster Linie Themen der bayerischen Geschichte. Am umfangreichsten ist die Geschichtsschreibung Regensburgs mit über 30 Handschriften dokumentiert; alle namhaften evangelischen und katholischen Regensburger Historiographen des 16.-18. Jahrhunderts, insbesondere Andreas Raselius, Christoph Friedrich Donauer, Franziskus Jeremias Grienewald und Georg Gottlieb Plato sind, meist mit mehreren Werken, vertreten. Einen zweiten Schwerpunkt bildet die Kirchengeschichte mit Chroniken, historischen Spezialarbeiten, Heiltums- und Grabsteinbüchern der altbayerischen Klöster Tegernsee, Benediktbeuern, Ebersberg, Ramsau, Aldersbach, Asbach, Fürstenzell, Niedernburg in und St. Nikola bei Passau, St. Mang in Stadtamhof, Rohr und Plankstetten; dazu kommen die schwäbischen Stifte Ottobeuren, Lindau und Reichenau. Bistumsgeschichten liegen für Salzburg, Passau, Freising und Regensburg vor, dazu auch für W!
ürzburg, Mainz und Köln. Bei den außerbayerischen Städten steht Nürnberg mit über 15 Chroniken (darunter Sigismund Meisterlin und Johannes Müllner) und Geschlechterbüchern im Vordergrund, einzelne Handschriften behandeln die Geschichte von Augsburg, Donauwörth, Lindau, Schwabach und Erfurt. Weniger zahlreich sind die Werke zur Geschichte des bayerischen Herzog- bzw. Kurfürstentums; sie betreffen die politische, Rechts- und Bildungsgeschichte sowie die Genealogie der bayerischen und pfälzischen Wittelsbacher. Vielfach sind sie im Umkreis der kurfürstlichen Akademie der Wissenschaften entstanden. Handschriften zur Geschichte der Burggrafschaft Nürnberg, zur brandenburgischen und zur sächsisch-thüringischen Geschichte kommen hinzu.
Theologische Werke wurden bei der Säkularisation in der Regel nicht in die Archive übernommen. Trotzdem enthält der vorliegende Bestand auch Predigthandschriften, Handschriften zur Seelsorge und zum Klosterleben sowie zur Hagiographie. Besonderes Interesse verdienen Streitschriften aus den Auseinandersetzungen mit den Jesuiten, mit Lutheranern, Kalvinisten und Zwinglianern. Zu den bedeutendsten Autoren im Bestand zählen außer den schon genannten Kaspar Brusch, Joseph Furtenbach, Philipp Hainhofer und Johann Heinrich von Falkenstein.
KlausGraf - am Mittwoch, 17. September 2008, 21:16 - Rubrik: Hilfswissenschaften
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Das Deutsche Literaturarchiv Marbach und das Deutsche Dokumentationszentrum für Kunstgeschichte – Bildarchiv Foto Marburg haben jetzt den Nachlass des Bielefelder Historikers Reinhart Koselleck (1923–2006) übernommen. Damit wird eine Kooperation beider Institutionen begründet. Beide Häuser werden Nachlass und Sammlung sukzessive erschließen, ihn der Forschung zur Verfügung stellen und selbst Forschungen unternehmen.
http://www.boersenblatt.net/258670/
Foto: Stadtarchiv Bielefeld
http://www.boersenblatt.net/258670/
Foto: Stadtarchiv BielefeldKlausGraf - am Mittwoch, 17. September 2008, 19:21 - Rubrik: Literaturarchive
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Seit einigen Jahren arbeite ich daran, die Schriften Johann Gottfried Pahls ins Netz zu bekommen. Bis auf das Buch bei Google wurden alle online vorliegenden Werke auf meine Veranlassung digitalisiert:
http://de.wikisource.org/wiki/Johann_Gottfried_Pahl#Digitalisate_im_Netz
Freundlicherweise hat nun die ULB Düsseldorf die Schrift
http://134.99.136.34/content/titleinfo/151540
"Über das Einheitsprinzip in dem Systeme des reinischen Bundes", Nördlingen 1808, digitalisiert.
Update: Pater Simpertus ist online
http://archiv.twoday.net/stories/5495211/
http://de.wikisource.org/wiki/Johann_Gottfried_Pahl#Digitalisate_im_Netz
Freundlicherweise hat nun die ULB Düsseldorf die Schrift
http://134.99.136.34/content/titleinfo/151540
"Über das Einheitsprinzip in dem Systeme des reinischen Bundes", Nördlingen 1808, digitalisiert.
Update: Pater Simpertus ist online
http://archiv.twoday.net/stories/5495211/
KlausGraf - am Mittwoch, 17. September 2008, 15:33 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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"for the past 15 years museums have been major players in the open access movement without necessarily always knowing it".
http://digitaleccentric.blogspot.com/2008/09/open-access-to-museum-collections.html
Für die deutschen Museen scheint mir das eine groteske Einschätzung. Open Access meint nämlich nicht nur, dass man gratis gewisse, in der Auflösung reduzierte Inhalte ins Netz stellt (wie z.B. das Leipziger Museum das tut), sondern auch, dass man Nachnutzungsmöglichkeiten (libre OA) schafft, und genau das wollen die drakonischen Bildrechte-Regimes der Museen verhindern. Zu den Museen der Leibniz-Gemeinschaft:
http://archiv.twoday.net/stories/4113065/
http://digitaleccentric.blogspot.com/2008/09/open-access-to-museum-collections.html
Für die deutschen Museen scheint mir das eine groteske Einschätzung. Open Access meint nämlich nicht nur, dass man gratis gewisse, in der Auflösung reduzierte Inhalte ins Netz stellt (wie z.B. das Leipziger Museum das tut), sondern auch, dass man Nachnutzungsmöglichkeiten (libre OA) schafft, und genau das wollen die drakonischen Bildrechte-Regimes der Museen verhindern. Zu den Museen der Leibniz-Gemeinschaft:
http://archiv.twoday.net/stories/4113065/
KlausGraf - am Dienstag, 16. September 2008, 23:50 - Rubrik: Open Access
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Ein neues Open-Access-Journal zur mittelalterlichen Kunstgeschichte
http://differentvisions.org/one.html
http://differentvisions.org/one.html
KlausGraf - am Dienstag, 16. September 2008, 23:46 - Rubrik: Open Access
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http://www.fraunhofer.de/fhg/Images/OpenAccessPolicy_Juli2008_tcm5-101804.pdf
Wer auf die Schnapsidee gekommen ist, dieses PDF gegen Ausdrucken und Textentnahme zu sichern, hat von Open Access ganz sicher nichts verstanden.
Die Fraunhofer-Policy zu Open Access sieht vor, dass die Veröffentlichungen im Repositorium als Volltext veröffentlicht werden "sollen", wobei ein verlegerseitig gewünschtes Einjahresembargo akzeptiert wird. Exklusivveröffentlichungen auf dem Repositorium sollen offenbar nachgesetzt werden können (libre OA).
Wenn die Fraunhofer-Gesellschaft die Forschungen finanziert, sollte sie auch bestimmen können, dass Embargos nicht akzeptiert werden können.
Wer auf die Schnapsidee gekommen ist, dieses PDF gegen Ausdrucken und Textentnahme zu sichern, hat von Open Access ganz sicher nichts verstanden.
Die Fraunhofer-Policy zu Open Access sieht vor, dass die Veröffentlichungen im Repositorium als Volltext veröffentlicht werden "sollen", wobei ein verlegerseitig gewünschtes Einjahresembargo akzeptiert wird. Exklusivveröffentlichungen auf dem Repositorium sollen offenbar nachgesetzt werden können (libre OA).
Wenn die Fraunhofer-Gesellschaft die Forschungen finanziert, sollte sie auch bestimmen können, dass Embargos nicht akzeptiert werden können.
KlausGraf - am Dienstag, 16. September 2008, 21:59 - Rubrik: Open Access
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http://de.wikisource.org/wiki/Verwaltungsgericht_Braunschweig_-_Informationsfreiheit
Die Entscheidung vom 17.10.2007 verkennt die guten Argumente, die hier für die Gültigkeit der bei den Informationsfreiheitsbeauftragten überwiegenden Meinung, dass ein Urheberrechtschutz nicht an der bloßen Einsichtnahme in amtliche Unterlagen hindert, zusammengetragen wurden.
Dazu hier:
http://archiv.twoday.net/stories/4847730/
Bericht des Bundesbeauftragten: Bei Akteneinsicht vor Ort sei das urheberrechtliche Vervielfältigungsrecht nicht betroffen
http://archiv.twoday.net/stories/4832320/
Berliner Datenschutzbericht 2007: "Die Urheberrechtsklausel in § 13 Abs. 5 IFG betrifft nur die Frage der Verwertung erlangter Informationen. Sie steht dem Informationszugang als solchem (durch Herausgabe von Kopien) nicht entgegen."
http://archiv.twoday.net/stories/4649547/
Brandenburgische Landesbeauftragte:
Ausführliche eigene Stellungnahmen:
http://archiv.twoday.net/stories/4130906/
http://archiv.twoday.net/stories/3384469/
http://archiv.twoday.net/stories/1666772/
Eine ausführliche Stellungnahme zu der Fehlinterpretation des IFG durch das VG Braunschweig ist daher nicht erforderlich. Das VG hat unter anderem nicht gesehen, dass bei dem Vorliegen eines urheberrechtlich geschützten Werks in Akten in den meisten Fällen das Veröffentlichungsrecht des Urhebers tangiert ist, der Gesetzgeber dies aber eben nicht vorgesehen hat (wobei er auf der Linie der herrschenden Interpretation lag).
Das VG Braunschweig ist offenkundig auf dem Gebiet des Urheberrechts inkompetent.
"Der Kläger kann sich auch nicht auf § 53 Abs. 2 Nr. 1 UrhG berufen. Danach ist es zulässig, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch herzustellen, wenn und soweit die Vervielfältigung geboten ist und als Vorlage für die Vervielfältigung ein eigenes Werkstück benutzt wird."
Das ist offenkundig falsch, wie ein Blick ins Gesetz zeigt - es wäre ja auch idiotisch nur Kopieren zu dürfen, was man ohnehin besitzt:
"(2) 1Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes herzustellen oder herstellen zu lassen
1.
zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und sie keinen gewerblichen Zwecken dient,
2.
zur Aufnahme in ein eigenes Archiv, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und als Vorlage für die Vervielfältigung ein eigenes Werkstück benutzt wird".
Weiter führt das VG aus:
"Ein solches Vervielfältigungsrecht besteht nämlich nur dann, wenn der Urheber das betreffende Werk entweder schon veröffentlicht hat oder aber der Behörde die Befugnis zur Veröffentlichung erteilt."
Das ist falsch. § 53 UrhG ermöglicht auch das Vervielfältigen unveröffentlichter Werke zumindest als Privatkopie und zu wissenschaftlichen Zwecken. Eine Vervielfältigung zum sonstigen eigenen Gebrauch ist nur bei erschienenen Werken bzw. vergriffenen (also ebenfalls erschienenen) zulässig. Die vom VG Braunschweig - gegen den insoweit eindeutigen Text des Gesetzes - gemachte Einschränkung ist auch z.B. Dreier/Schulze zu § 53 UrhG nicht zu entnehmen.
Die archivrechtlichen Ausführungen zum Thema Veröffentlichung durch bloße Vorlage am Archiv (am Beispiel von Fotos) von Dusil im Archivar 2008/2 sind abzulehnen:
http://www.archive.nrw.de/archivar/hefte/2008/ausgabe2/ARCHIVAR-02-2008_Internet.pdf
Sie werden der archivischen Problemlage und der allgemeinen Praxis nicht gerecht. Der Umfang urheberrechtlich geschützten Materials in den Archiven wird im allgemeinen erheblich unterschätzt. Eine Nichtvorlage bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (der in sehr vielen Fällen überhaupt nicht feststellbar bzw. dessen Todesjahr nicht ermittelbar ist) ist eine absurd lange Schutzfrist, die mit Sicherheit nur Material aus der Zeit vor der Mitte des vorletzten Jahrhunderts zugänglich macht.
Es ist zu hoffen, dass andere Gerichtsverfahren einsichtigere Resultate erbringen. Angesichts der Bedeutung urheberrechtlich geschützter Materialien in Verwaltungsunterlagen ist es völlig unverständlich, dass das VG Braunschweig keine Berufung zugelassen hat. Die Angelegenheit hat durchaus grundsätzliche Bedeutung.
Die Entscheidung vom 17.10.2007 verkennt die guten Argumente, die hier für die Gültigkeit der bei den Informationsfreiheitsbeauftragten überwiegenden Meinung, dass ein Urheberrechtschutz nicht an der bloßen Einsichtnahme in amtliche Unterlagen hindert, zusammengetragen wurden.
Dazu hier:
http://archiv.twoday.net/stories/4847730/
Bericht des Bundesbeauftragten: Bei Akteneinsicht vor Ort sei das urheberrechtliche Vervielfältigungsrecht nicht betroffen
http://archiv.twoday.net/stories/4832320/
Berliner Datenschutzbericht 2007: "Die Urheberrechtsklausel in § 13 Abs. 5 IFG betrifft nur die Frage der Verwertung erlangter Informationen. Sie steht dem Informationszugang als solchem (durch Herausgabe von Kopien) nicht entgegen."
http://archiv.twoday.net/stories/4649547/
Brandenburgische Landesbeauftragte:
Ausführliche eigene Stellungnahmen:
http://archiv.twoday.net/stories/4130906/
http://archiv.twoday.net/stories/3384469/
http://archiv.twoday.net/stories/1666772/
Eine ausführliche Stellungnahme zu der Fehlinterpretation des IFG durch das VG Braunschweig ist daher nicht erforderlich. Das VG hat unter anderem nicht gesehen, dass bei dem Vorliegen eines urheberrechtlich geschützten Werks in Akten in den meisten Fällen das Veröffentlichungsrecht des Urhebers tangiert ist, der Gesetzgeber dies aber eben nicht vorgesehen hat (wobei er auf der Linie der herrschenden Interpretation lag).
Das VG Braunschweig ist offenkundig auf dem Gebiet des Urheberrechts inkompetent.
"Der Kläger kann sich auch nicht auf § 53 Abs. 2 Nr. 1 UrhG berufen. Danach ist es zulässig, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch herzustellen, wenn und soweit die Vervielfältigung geboten ist und als Vorlage für die Vervielfältigung ein eigenes Werkstück benutzt wird."
Das ist offenkundig falsch, wie ein Blick ins Gesetz zeigt - es wäre ja auch idiotisch nur Kopieren zu dürfen, was man ohnehin besitzt:
"(2) 1Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes herzustellen oder herstellen zu lassen
1.
zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und sie keinen gewerblichen Zwecken dient,
2.
zur Aufnahme in ein eigenes Archiv, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und als Vorlage für die Vervielfältigung ein eigenes Werkstück benutzt wird".
Weiter führt das VG aus:
"Ein solches Vervielfältigungsrecht besteht nämlich nur dann, wenn der Urheber das betreffende Werk entweder schon veröffentlicht hat oder aber der Behörde die Befugnis zur Veröffentlichung erteilt."
Das ist falsch. § 53 UrhG ermöglicht auch das Vervielfältigen unveröffentlichter Werke zumindest als Privatkopie und zu wissenschaftlichen Zwecken. Eine Vervielfältigung zum sonstigen eigenen Gebrauch ist nur bei erschienenen Werken bzw. vergriffenen (also ebenfalls erschienenen) zulässig. Die vom VG Braunschweig - gegen den insoweit eindeutigen Text des Gesetzes - gemachte Einschränkung ist auch z.B. Dreier/Schulze zu § 53 UrhG nicht zu entnehmen.
Die archivrechtlichen Ausführungen zum Thema Veröffentlichung durch bloße Vorlage am Archiv (am Beispiel von Fotos) von Dusil im Archivar 2008/2 sind abzulehnen:
http://www.archive.nrw.de/archivar/hefte/2008/ausgabe2/ARCHIVAR-02-2008_Internet.pdf
Sie werden der archivischen Problemlage und der allgemeinen Praxis nicht gerecht. Der Umfang urheberrechtlich geschützten Materials in den Archiven wird im allgemeinen erheblich unterschätzt. Eine Nichtvorlage bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (der in sehr vielen Fällen überhaupt nicht feststellbar bzw. dessen Todesjahr nicht ermittelbar ist) ist eine absurd lange Schutzfrist, die mit Sicherheit nur Material aus der Zeit vor der Mitte des vorletzten Jahrhunderts zugänglich macht.
Es ist zu hoffen, dass andere Gerichtsverfahren einsichtigere Resultate erbringen. Angesichts der Bedeutung urheberrechtlich geschützter Materialien in Verwaltungsunterlagen ist es völlig unverständlich, dass das VG Braunschweig keine Berufung zugelassen hat. Die Angelegenheit hat durchaus grundsätzliche Bedeutung.
KlausGraf - am Dienstag, 16. September 2008, 20:13 - Rubrik: Archivrecht
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KlausGraf - am Dienstag, 16. September 2008, 15:40 - Rubrik: Hilfswissenschaften
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"Dear SHARP-ists,
Some further information about Cardiff City Council's plan to sell off a
substantial part of the city library's special collections.
Initial BBC report: http://news.bbc.co.uk/1/hi/wales/south_east/7593883.stm
Further reports (from the Welsh media):
Local political support
http://www.walesonline.co.uk/news/cardiff-news/2008/09/05/minister-hits-out-
at-rare-books-sell-off-91466-21678538/
or http://tinyurl.com/62re3t
Academic support
http://www.walesonline.co.uk/news/cardiff-news/2008/09/09/academics-outraged
-by-council-s-book-sale-91466-21708520/
or http://tinyurl.com/5vbnhq
Negotiations with Cardiff University to hold collection were kept secret
http://www.walesonline.co.uk/news/education-news/2008/09/15/row-over-secrecy
-of-planned-rare-book-sell-off-91466-21817485/
or http://tinyurl.com/6punbz
How some of the money from the sale will be spent
http://www.walesonline.co.uk/news/cardiff-news/2008/09/10/libraries-go-self-
service-91466-21718471/
or http://tinyurl.com/5thgjb
A campaign group has been established (Sion Tudur, Peter Keelan, Andrew
Prescott, Helen Nicholson, David Skilton, Wyn James, Judi Loach, and Helen
Phillips) and a website is in preparation. In the meantime, Andrew
Prescott's blog provides fuller details of the campaign:
http://lampeterlibrary.blogspot.com/2008/09/cardiff-book-sale.html
Helen Phillips would be grateful if copies of any letters or e-mails sent to
the Council be forwarded to herself (PhillipsHE@cardiff.ac.uk) or Peter
Keelan (Keelanp@cardiff.ac.uk).
The Council cites the cost of maintaining the collections as its main reason
for sale but I understand from Helen that Cardiff University Library is
willing to house the collection. (See also the story of 15 September, cited
above.) The Council is also making making much of the collection's
apparently narrow 'readership': its own report claims that the books are
'unsuitable for use by anyone other than academics and specialists' and
'would only ever be used by a very narrow group of interested parties'.
Ian Gadd
--------------------------------
Dr Ian Gadd
School of English & Creative Studies
Bath Spa University
Newton Park
Bath BA2 9BN
i.gadd@bathspa.ac.uk / 01225-875455
(alternative e-mail: gadd_academic@yahoo.co.uk) "
From SHARP-L
Some further information about Cardiff City Council's plan to sell off a
substantial part of the city library's special collections.
Initial BBC report: http://news.bbc.co.uk/1/hi/wales/south_east/7593883.stm
Further reports (from the Welsh media):
Local political support
http://www.walesonline.co.uk/news/cardiff-news/2008/09/05/minister-hits-out-
at-rare-books-sell-off-91466-21678538/
or http://tinyurl.com/62re3t
Academic support
http://www.walesonline.co.uk/news/cardiff-news/2008/09/09/academics-outraged
-by-council-s-book-sale-91466-21708520/
or http://tinyurl.com/5vbnhq
Negotiations with Cardiff University to hold collection were kept secret
http://www.walesonline.co.uk/news/education-news/2008/09/15/row-over-secrecy
-of-planned-rare-book-sell-off-91466-21817485/
or http://tinyurl.com/6punbz
How some of the money from the sale will be spent
http://www.walesonline.co.uk/news/cardiff-news/2008/09/10/libraries-go-self-
service-91466-21718471/
or http://tinyurl.com/5thgjb
A campaign group has been established (Sion Tudur, Peter Keelan, Andrew
Prescott, Helen Nicholson, David Skilton, Wyn James, Judi Loach, and Helen
Phillips) and a website is in preparation. In the meantime, Andrew
Prescott's blog provides fuller details of the campaign:
http://lampeterlibrary.blogspot.com/2008/09/cardiff-book-sale.html
Helen Phillips would be grateful if copies of any letters or e-mails sent to
the Council be forwarded to herself (PhillipsHE@cardiff.ac.uk) or Peter
Keelan (Keelanp@cardiff.ac.uk).
The Council cites the cost of maintaining the collections as its main reason
for sale but I understand from Helen that Cardiff University Library is
willing to house the collection. (See also the story of 15 September, cited
above.) The Council is also making making much of the collection's
apparently narrow 'readership': its own report claims that the books are
'unsuitable for use by anyone other than academics and specialists' and
'would only ever be used by a very narrow group of interested parties'.
Ian Gadd
--------------------------------
Dr Ian Gadd
School of English & Creative Studies
Bath Spa University
Newton Park
Bath BA2 9BN
i.gadd@bathspa.ac.uk / 01225-875455
(alternative e-mail: gadd_academic@yahoo.co.uk) "
From SHARP-L
KlausGraf - am Dienstag, 16. September 2008, 12:57 - Rubrik: English Corner
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KlausGraf - am Dienstag, 16. September 2008, 01:10 - Rubrik: Unterhaltung
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Vorhin sah ich bei den heutigen MDZ-Neuheiten ein Modelbuch und dachte sofort an Bibliodissey, ohne aber weiteres zu veranlassen (und auch das Bearbeiten von einem Bild war mir zuviel Aufwand). Peacy hat aber auch so einen wunderbaren Eintrag daraus gemacht:
http://bibliodyssey.blogspot.com/2008/09/lace-modelbuchs.html

http://bibliodyssey.blogspot.com/2008/09/lace-modelbuchs.html

KlausGraf - am Dienstag, 16. September 2008, 01:04 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Vermischtes aus dem Schussental und dem restlichen Oberschwaben, mit einem gewissen Schwerpunkt auf freie Internetprojekte und Digitalisate, werde ich in Zukunft auch in meinem neuen Blog Oberschwäbische Mannigfaltigkeiten veröffentlichen.
Ladislaus - am Montag, 15. September 2008, 22:38 - Rubrik: Weblogs
Stevan Harnad propagiert, unterstützt von Peter Suber, das obligatorische Einstellen von Eprints in Repositorien, die vom Verleger nicht oder noch nicht freigegeben sind, mit einem Button, der es Dritten erlaubt, eine elektronische Kopie vom Autor anzufordern. Die Eprints sind öffentlich nicht zugänglich, aber der Autor hat die Möglichkeit, nach Erhalt einer entsprechenden automatisch versandten Mail, die Weitergabe zu veranlassen (oder zurückzuweisen).
Siehe die Diskussion zu Plan B bei der Rücknahme des NIH-Mandats:
http://listserver.sigmaxi.org/sc/wa.exe?A1=ind08&L=american-scientist-open-access-forum&F=l
Die Vorteile liegen auf der Hand:
* Die Lösung akzeptiert die Embargo-Fristen der Verleger. Die Beiträge werden erst öffentlich zugänglich gemacht, wenn das Embargo abgelaufen ist.
* Die Lösung nimmt dem Wissenschaftler die Angst, gegen die Rechte der Verleger zu verstoßen.
* Die Lösung füllt die Repositorien, wenn man sie als verpflichtende Regelung einführt.
* Für den Erhalt einer Kopie bedarf es nicht der Kenntnis der Mailadresse des Autors (nicht alle Zeitschriften geben diese bekannt). Besteht die Möglichkeit, eine Nachricht dem Autor zu übermitteln, hat das den Vorteil, dass eine Kontaktaufnahme mit ihm rasch erfolgen kann.
Die gravierenden Nachteile werden von Harnad und Suber unterdrückt.
* Es gibt keine empirische Untersuchung über den Erfolg der seit wenigen Jahren verfügbaren Buttons (Request Copy bei DSpace, Request Eprint bei Eprints). Meines Wissens gibt es nur wenige Repositorien, die diese Buttons einsetzen.
http://si-pddr.si.edu/dspace/handle/10088/2682
Beim Versuch, den 1997 bei einem grünen ROMEO/SHERPA-Verleger (!) erschienenen Artikel aufzurufen, erhält man ein Anforderungsformular.
http://www.archipel.uqam.ca/930/
"Demande de copie"
Es ist bekannt, dass das Repositorium der Universität Minho den DSpace-Button einsetzt.
Zum Züricher ZORA-Button siehe
http://archiv.twoday.net/stories/5173851/
* Ob der Anforderer eine Kopie erhält, hängt von der Willkür des Autors ab.
Am 7. September habe ich bei 6 ZORA-Eprints den Button betätigt, einen Tag später kam ein PDF. Von 6 Anfragen wurden also 5 nicht erfüllt.
Der Wunsch nach dem Smithsonian-Artikel wurde umgehend von einer Bibliothekarin erfüllt. Auf den Hinweis, dass es sich um einen grünen Verleger handle, erhielt ich die Antwort, man werde die veröffentlichte Version wohl weiter unter Verschluss halten müssen, da nur die "final manuscript version" frei sei.
http://www.sherpa.ac.uk/romeo.php?search=01480227&jrule=ISSN
Ist der Anfordernde dem Autor nicht persönlich bekannt, ist die Wahrscheinlichkeit nicht gering, dass er dem Versand nicht zustimmt. Persönliche Sympathie und Antipathie bei der Nutzung des Buttons sind nicht auszuschließen. Der Anfordernde muss als Bittsteller auftreten.
Ebensowenig wie "Fernleihe" etwas mit Open Access zu tun hat, hat es der Request-Button. Die Erfolgsquote der Fernleihe dürfte höher sein und inzwischen ist zum mindestens in Deutschland bei modernen Zeitschriftenartikeln eine Erledigung innerhalb weniger Tage Standard.
* Der Button funktioniert nicht, wenn die Mailadresse des Autors sich ändert oder dieser nicht mehr erreichbar ist (z.B. weil er verstorben ist)
Das Smithsonian-Beispiel betrifft einen Artikel von 1997, und es gibt genügend Verleger, die kein befristetes Embargo haben, sondern dauerhaft gegen "Open Access" sind.
Nach längerer Zeit wird es also eine erhebliche Anzahl "verwaister Artikel" geben.
* Der Button kann gegen nationale Urheberrechte verstoßen.
Ich werde im folgenden zu zeigen versuchen, dass er gegen deutsches Recht verstößt.
(1) Der Button ist nur erforderlich, wenn der Verleger ein ausschließliches Nutzungsrecht erworben hat. Verfügt der Verlag nur über ein einfaches Nutzungsrecht, kann der Autor ohne weiteres den Eprint "Open Access" einbringen.
Zur Rechtslage siehe
http://archiv.twoday.net/stories/2962609/
In den meisten Fällen wird bei Zeitschriftenartikeln der Fall des § 38 UrhG gegeben sein, dem zufolge nach einem Jahr das ausschließliche Recht des Verlegers auf Vervielfältigung und Verbreitung endet:
http://archiv.twoday.net/stories/5075564/
Da die Online-Veröffentlichung aber unter öffentliche Wiedergabe fällt, ist sie nach meiner Rechtsauffassung bereits unmittelbar nach Erscheinen vom Autor bewirkbar.
Denkbar ist auch, dass ein Verleger kein ausschließliches Nutzungsrecht hat, aber trotzdem auf einem 2-Jahres-Embargo besteht. Wenn ein Autor dies aus Courtoisie respektieren möchte, ist die Nutzung der "immediate deposit/optional access"-Strategie (Suber) natürlich möglich, wenngleich rechtlich nicht erforderlich.
Es kann freilich andere nicht -urheberrechtliche Gründe geben, wieso Autoren veröffentlichte Artikel nicht frei im Repositorium haben möchten. Aus der Sicht von "Open Access" sind diese aber zurückzuweisen. Auch wenn es mühsam ist kann sich ja jeder - ggf. durch Erwerb des Zeitschriftenheftes - anderweitig die Kenntnis des Artikels verschaffen.
(2) Weder § 52a noch § 53a UrhG liefern eine Berechtigung für den Button.
§ 52a ist für kleine Forschergruppen bestimmt und ermöglicht die Digitalisierung und das Bereithalten von Zeitschriftenartikeln auf einem Server. Kann aber jeder einen Artikel anfordern, ist der Personenkreis nicht mehr bestimmt abgegrenzt.
§ 53a UrhG hindert eine Bibliothek daran, die bisherige Praxis des Versands elektronischer Kopien weiterzuführen. Es gilt als sicher, dass eine Bibliothek Kopien geschützer Artikel nicht auf Vorrat auf einem eigenen Server lagern darf.
Eine Bibliothek darf also nicht Arbeiten beliebiger Dritter scannen und mittels Button auf Einzelanforderung zugänglich machen.
(3) Gegen einen privaten Request-Button wurden von einer deutschen Rechtsanwältin urheberrechtliche Bedenken geäußert.
Interessant ist die Lektüre dieses Forumsbeitrags:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Digitale-Kopien-wissenschaftlicher-Artikel__f18209.html
Jemand wollte für seine wissenschaftliche Publikationsliste einen Mailanforderungsbutton realisieren. Die Rechtsanwältin sah darin einen Eingriff in die Rechte des Verlags, falls er ausschließliche Rechte übertragen hatte.
(4) Zwischen der zulässigen Auftragskopie nach § 53 UrhG und dem Verbreitungsrecht des Verlags besteht ein grundsätzliches Spannungsverhältnis.
Das Urheberrecht erlaubt in § 53 UrhG, dass Kopien, die nach dieser Vorschrift zulässig sind, auch von anderen (bei digitalen Kopien unentgeltlich) hergestellt werden dürfen. Auf vergleichbare Regelungen in anderen Ländern bezieht sich auch die Rechtsauskunft von Oppenheim (UK):
http://www.library.yale.edu/~llicense/ListArchives/0705/msg00111.html
Wenn ich also einen Wissenschaftler anschreibe und ihn bitte, mir unentgeltlich eine digitale Kopie eines Artikels, von dem ich weiss, dass er über ihn verfügt (es braucht nicht nur ein eigener zu sein), zu übersenden, dann ist das als Auftragskopie auch zulässig, wenn keine persönliche Verbundenheit besteht. Mein Kopierwunsch muss lediglich nach § 53 UrhG zu rechtfertigen sein (z.B. wissenschaftlicher Zweck). Das ist auch der Meinungsstand meines Beitrags über § 53a UrhG:
http://archiv.twoday.net/stories/4056977/
"Ein privater Eigentümer eines Kunstwerks wird von einem Kunsthistoriker um eine Abbildung gebeten. Da es sich um Forschungszwecke handelt, ist § 53 Abs. 2 Nr. 1 UrhG gegeben. Dem Kunsthistoriker ist die Vervielfältigung zuzurechnen, die auch durch einen anderen erfolgen darf. Da der Eigentümer selbst kein öffentliches Angebot macht, ist bei der Übermittlung nicht das Verbreitungsrecht tangiert. Beschränkungen hinsichtlich der Form der Übermittlung bestehen nicht.
Ein Wissenschaftler A bietet einen ihm nicht persönlich bekannten Berufskollegen B um den Scan eines Aufsatzes, von dem er annimmt, dass B über eine Kopie verfügt. B darf die aufgrund § 53 UrhG erstellte Kopie nicht verbreiten. Soweit er sich nicht öffentlich im Internet bereiterklärt hat, Fachkollegen auf Anforderung Aufsätze aus seiner Bibliothek zu kopieren, ist eine persönliche Verbundenheit (Verwandtschaft, Freundschaft, Bekanntschaft) nicht erforderlich, denn es liegt kein Verbreitungsakt vor. Auch hier bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich der Form der Übermittlung, da § 53 Abs. 2 Nr. 1 UrhG kein Verbot der digitalen Nutzung vorsieht."
Nun betrachten wir aber folgenden Fall: Jemand schreibt auf seine Homepage: "Ich habe hier MP3-Dateien der neuesten Madonnasongs. Wer will kann mir eine Mail schreiben und kriegt sie dann kostenlos per Mail". Im Prinzip ist das das gleiche wie der hier erörterte Button. Trotzdem würde die Ankündigung auf der Homepage als öffentliches Angebot und Inverkehrbringen nach § 17 UrhG gewertet werden. Für einen Eingriff in die ausschließlichen Rechte des Verlags kann auch das Angebot an eine Einzelperson genügen (Schricker, UrhG 3. Aufl. § 17 Rz. 11).
Es unterliegt also keinem Zweifel, dass das Angebot, digitale Eprints an beliebige Dritte nach Anforderung zu versenden, in das Verbreitungsrecht des Verlags eingreift. Dies gilt auch dann, wenn der Wissenschaftler eine Prüfung der Anforderungen durchführt oder unter dem Button die Versicherung angebracht ist, dass die Nutzung z.B. nach kanadischem Recht legal sein muss (wie beim UQAM-Button).
Der Autor macht über die automatisierte Anforderungsmöglichkeit ein öffentliches Angebot, das klar als Konkurrenz zu den - eventuell existierenden - Pay-per-view-Angeboten der Verleger steht und geeignet ist, deren Absatz zu mindern.
Daher ist der Button nach deutschem Recht nicht zulässig, wenn der Verleger ein ausschließliches Nutzungsrecht innehat.
Hat der Verleger kein solches Recht, brauchts den Button auch nicht (siehe oben).
(5) Es ist schon zweifelhaft, dass die nicht-öffentliche Speicherung des Artikels durch das Repositorium nach § 53 UrhG zulässig ist.
Für eine kleine Forschergruppe kann - für die Zeit, in der sie besteht - nach § 52a UrhG der Artikel vorgehalten werden. Die Möglichkeit des Autors, beliebigen Dritten auf Anforderung eine digitale Kopie mailen zu lassen, ist davon aber nicht abgedeckt, siehe oben.
Auf die Möglichkeiten des Autors kann sich das Repositorium nach § 53 UrhG nicht berufen, denn es ist ja nicht dessen eigener Gebrauch. Eine Archivkopie scheidet aus, es sei denn es existiert ein gekauftes Werkstück (gedrucktes Zeitschriftenheft). Für E-Only-Artikel scheidet also auch die Archivkopie aus, zudem wäre nur eine ausschließlich analoge Nutzung möglich.
Aus der Zusammenschau von § 52a UrhG und § 53 UrhG ergibt sich, dass eine Universität kein Repositorum aus Volltexten ihrer Wissenschaftler aufbauen kann, sofern die ausschließlichen Rechte bei dem Verlag liegen. Wie soll eine nur wenigen Berechtigten zugängliche Volltextdatei dem "eigenen wissenschaftlichen Gebrauch" der Universität dienen? Die Repositoriumsmitarbeiter forschen ja nicht damit und der Autor braucht die Kopie nicht, da er selbst eine Kopie besitzt.
Und angesichts des Anforderungs-Buttons scheidet der "eigene Gebrauch", der für wissenschaftliche Zwecke ja erforderlich ist, ohnehin aus. Es werden ja beliebige Dritte damit bedient.
Ohne Request-Button stellt sich das Problem, dass die Urheberrechtler nur den aktuellen Bedarf bei der Vervielfältigung anerkennen. Die Speicherung ohne Nutzungsmöglichkeit, weil eine Open-Access-Nutzung absehbar oder möglich ist, würde von ihnen sicher nicht als "wissenschaftlicher Gebrauch" akzeptiert.
Damit ergibt sich: Nach deutschem Recht ist bereits die Einstellung einer Vervielfältigung eines Aufsatzes nicht nach § 53 UrhG zu rechtfertigen und damit nicht rechtmäßig.
(6) Es ist fraglich, ob Verlags-AGB wirksam sind, die dem Wissenschaftler die Weitergabe eines Verlags-PDFs untersagen oder zahlenmäßig begrenzen.
Vor einiger Zeit hatte ich irgendwo im SHERPA/ROMEO-Kontext eine Verlagsformulierung gefunden, wonach ein Wissenschaftler ein PDF als digitalen Sonderdruck erhält, den er an bis zu n Wissenschaftler verteilen darf - ich finde die Stelle aber nicht wieder.
Grundsätzlich kann § 53 UrhG durch vertragliche Vereinbarungen ausgehebelt werden, allerdings unterliegen Standard-Vertragsformulierungen, die nicht individuell ausgehandelt wurden, der Inhaltskontrolle. Angesichts des klaren "Gewohnheitsrechts" der Wissenschaftler, beliebig viele Sonderdrucke oder Kopien ihrer Arbeiten Fachkollegen weiterzugeben dürfen, ist jedoch davon auszugehen, dass die obige Formulierung der Inhaltskontrolle nicht standhalten würde.
FAZIT:
Nach deutschem Recht kann ein "immediate deposit" in einem Repositorium mit Request-Button nur dann erfolgen, wenn der Verleger kein ausschließliches Nutzungsrecht hat (aber dann wäre auch sofortiger Open Access möglich) oder wenn der Autor sich diese Option in einem Autor-Addendum ausdrücklich vertraglich vorbehalten hat.
Siehe die Diskussion zu Plan B bei der Rücknahme des NIH-Mandats:
http://listserver.sigmaxi.org/sc/wa.exe?A1=ind08&L=american-scientist-open-access-forum&F=l
Die Vorteile liegen auf der Hand:
* Die Lösung akzeptiert die Embargo-Fristen der Verleger. Die Beiträge werden erst öffentlich zugänglich gemacht, wenn das Embargo abgelaufen ist.
* Die Lösung nimmt dem Wissenschaftler die Angst, gegen die Rechte der Verleger zu verstoßen.
* Die Lösung füllt die Repositorien, wenn man sie als verpflichtende Regelung einführt.
* Für den Erhalt einer Kopie bedarf es nicht der Kenntnis der Mailadresse des Autors (nicht alle Zeitschriften geben diese bekannt). Besteht die Möglichkeit, eine Nachricht dem Autor zu übermitteln, hat das den Vorteil, dass eine Kontaktaufnahme mit ihm rasch erfolgen kann.
Die gravierenden Nachteile werden von Harnad und Suber unterdrückt.
* Es gibt keine empirische Untersuchung über den Erfolg der seit wenigen Jahren verfügbaren Buttons (Request Copy bei DSpace, Request Eprint bei Eprints). Meines Wissens gibt es nur wenige Repositorien, die diese Buttons einsetzen.
http://si-pddr.si.edu/dspace/handle/10088/2682
Beim Versuch, den 1997 bei einem grünen ROMEO/SHERPA-Verleger (!) erschienenen Artikel aufzurufen, erhält man ein Anforderungsformular.
http://www.archipel.uqam.ca/930/
"Demande de copie"
Es ist bekannt, dass das Repositorium der Universität Minho den DSpace-Button einsetzt.
Zum Züricher ZORA-Button siehe
http://archiv.twoday.net/stories/5173851/
* Ob der Anforderer eine Kopie erhält, hängt von der Willkür des Autors ab.
Am 7. September habe ich bei 6 ZORA-Eprints den Button betätigt, einen Tag später kam ein PDF. Von 6 Anfragen wurden also 5 nicht erfüllt.
Der Wunsch nach dem Smithsonian-Artikel wurde umgehend von einer Bibliothekarin erfüllt. Auf den Hinweis, dass es sich um einen grünen Verleger handle, erhielt ich die Antwort, man werde die veröffentlichte Version wohl weiter unter Verschluss halten müssen, da nur die "final manuscript version" frei sei.
http://www.sherpa.ac.uk/romeo.php?search=01480227&jrule=ISSN
Ist der Anfordernde dem Autor nicht persönlich bekannt, ist die Wahrscheinlichkeit nicht gering, dass er dem Versand nicht zustimmt. Persönliche Sympathie und Antipathie bei der Nutzung des Buttons sind nicht auszuschließen. Der Anfordernde muss als Bittsteller auftreten.
Ebensowenig wie "Fernleihe" etwas mit Open Access zu tun hat, hat es der Request-Button. Die Erfolgsquote der Fernleihe dürfte höher sein und inzwischen ist zum mindestens in Deutschland bei modernen Zeitschriftenartikeln eine Erledigung innerhalb weniger Tage Standard.
* Der Button funktioniert nicht, wenn die Mailadresse des Autors sich ändert oder dieser nicht mehr erreichbar ist (z.B. weil er verstorben ist)
Das Smithsonian-Beispiel betrifft einen Artikel von 1997, und es gibt genügend Verleger, die kein befristetes Embargo haben, sondern dauerhaft gegen "Open Access" sind.
Nach längerer Zeit wird es also eine erhebliche Anzahl "verwaister Artikel" geben.
* Der Button kann gegen nationale Urheberrechte verstoßen.
Ich werde im folgenden zu zeigen versuchen, dass er gegen deutsches Recht verstößt.
(1) Der Button ist nur erforderlich, wenn der Verleger ein ausschließliches Nutzungsrecht erworben hat. Verfügt der Verlag nur über ein einfaches Nutzungsrecht, kann der Autor ohne weiteres den Eprint "Open Access" einbringen.
Zur Rechtslage siehe
http://archiv.twoday.net/stories/2962609/
In den meisten Fällen wird bei Zeitschriftenartikeln der Fall des § 38 UrhG gegeben sein, dem zufolge nach einem Jahr das ausschließliche Recht des Verlegers auf Vervielfältigung und Verbreitung endet:
http://archiv.twoday.net/stories/5075564/
Da die Online-Veröffentlichung aber unter öffentliche Wiedergabe fällt, ist sie nach meiner Rechtsauffassung bereits unmittelbar nach Erscheinen vom Autor bewirkbar.
Denkbar ist auch, dass ein Verleger kein ausschließliches Nutzungsrecht hat, aber trotzdem auf einem 2-Jahres-Embargo besteht. Wenn ein Autor dies aus Courtoisie respektieren möchte, ist die Nutzung der "immediate deposit/optional access"-Strategie (Suber) natürlich möglich, wenngleich rechtlich nicht erforderlich.
Es kann freilich andere nicht -urheberrechtliche Gründe geben, wieso Autoren veröffentlichte Artikel nicht frei im Repositorium haben möchten. Aus der Sicht von "Open Access" sind diese aber zurückzuweisen. Auch wenn es mühsam ist kann sich ja jeder - ggf. durch Erwerb des Zeitschriftenheftes - anderweitig die Kenntnis des Artikels verschaffen.
(2) Weder § 52a noch § 53a UrhG liefern eine Berechtigung für den Button.
§ 52a ist für kleine Forschergruppen bestimmt und ermöglicht die Digitalisierung und das Bereithalten von Zeitschriftenartikeln auf einem Server. Kann aber jeder einen Artikel anfordern, ist der Personenkreis nicht mehr bestimmt abgegrenzt.
§ 53a UrhG hindert eine Bibliothek daran, die bisherige Praxis des Versands elektronischer Kopien weiterzuführen. Es gilt als sicher, dass eine Bibliothek Kopien geschützer Artikel nicht auf Vorrat auf einem eigenen Server lagern darf.
Eine Bibliothek darf also nicht Arbeiten beliebiger Dritter scannen und mittels Button auf Einzelanforderung zugänglich machen.
(3) Gegen einen privaten Request-Button wurden von einer deutschen Rechtsanwältin urheberrechtliche Bedenken geäußert.
Interessant ist die Lektüre dieses Forumsbeitrags:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Digitale-Kopien-wissenschaftlicher-Artikel__f18209.html
Jemand wollte für seine wissenschaftliche Publikationsliste einen Mailanforderungsbutton realisieren. Die Rechtsanwältin sah darin einen Eingriff in die Rechte des Verlags, falls er ausschließliche Rechte übertragen hatte.
(4) Zwischen der zulässigen Auftragskopie nach § 53 UrhG und dem Verbreitungsrecht des Verlags besteht ein grundsätzliches Spannungsverhältnis.
Das Urheberrecht erlaubt in § 53 UrhG, dass Kopien, die nach dieser Vorschrift zulässig sind, auch von anderen (bei digitalen Kopien unentgeltlich) hergestellt werden dürfen. Auf vergleichbare Regelungen in anderen Ländern bezieht sich auch die Rechtsauskunft von Oppenheim (UK):
http://www.library.yale.edu/~llicense/ListArchives/0705/msg00111.html
Wenn ich also einen Wissenschaftler anschreibe und ihn bitte, mir unentgeltlich eine digitale Kopie eines Artikels, von dem ich weiss, dass er über ihn verfügt (es braucht nicht nur ein eigener zu sein), zu übersenden, dann ist das als Auftragskopie auch zulässig, wenn keine persönliche Verbundenheit besteht. Mein Kopierwunsch muss lediglich nach § 53 UrhG zu rechtfertigen sein (z.B. wissenschaftlicher Zweck). Das ist auch der Meinungsstand meines Beitrags über § 53a UrhG:
http://archiv.twoday.net/stories/4056977/
"Ein privater Eigentümer eines Kunstwerks wird von einem Kunsthistoriker um eine Abbildung gebeten. Da es sich um Forschungszwecke handelt, ist § 53 Abs. 2 Nr. 1 UrhG gegeben. Dem Kunsthistoriker ist die Vervielfältigung zuzurechnen, die auch durch einen anderen erfolgen darf. Da der Eigentümer selbst kein öffentliches Angebot macht, ist bei der Übermittlung nicht das Verbreitungsrecht tangiert. Beschränkungen hinsichtlich der Form der Übermittlung bestehen nicht.
Ein Wissenschaftler A bietet einen ihm nicht persönlich bekannten Berufskollegen B um den Scan eines Aufsatzes, von dem er annimmt, dass B über eine Kopie verfügt. B darf die aufgrund § 53 UrhG erstellte Kopie nicht verbreiten. Soweit er sich nicht öffentlich im Internet bereiterklärt hat, Fachkollegen auf Anforderung Aufsätze aus seiner Bibliothek zu kopieren, ist eine persönliche Verbundenheit (Verwandtschaft, Freundschaft, Bekanntschaft) nicht erforderlich, denn es liegt kein Verbreitungsakt vor. Auch hier bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich der Form der Übermittlung, da § 53 Abs. 2 Nr. 1 UrhG kein Verbot der digitalen Nutzung vorsieht."
Nun betrachten wir aber folgenden Fall: Jemand schreibt auf seine Homepage: "Ich habe hier MP3-Dateien der neuesten Madonnasongs. Wer will kann mir eine Mail schreiben und kriegt sie dann kostenlos per Mail". Im Prinzip ist das das gleiche wie der hier erörterte Button. Trotzdem würde die Ankündigung auf der Homepage als öffentliches Angebot und Inverkehrbringen nach § 17 UrhG gewertet werden. Für einen Eingriff in die ausschließlichen Rechte des Verlags kann auch das Angebot an eine Einzelperson genügen (Schricker, UrhG 3. Aufl. § 17 Rz. 11).
Es unterliegt also keinem Zweifel, dass das Angebot, digitale Eprints an beliebige Dritte nach Anforderung zu versenden, in das Verbreitungsrecht des Verlags eingreift. Dies gilt auch dann, wenn der Wissenschaftler eine Prüfung der Anforderungen durchführt oder unter dem Button die Versicherung angebracht ist, dass die Nutzung z.B. nach kanadischem Recht legal sein muss (wie beim UQAM-Button).
Der Autor macht über die automatisierte Anforderungsmöglichkeit ein öffentliches Angebot, das klar als Konkurrenz zu den - eventuell existierenden - Pay-per-view-Angeboten der Verleger steht und geeignet ist, deren Absatz zu mindern.
Daher ist der Button nach deutschem Recht nicht zulässig, wenn der Verleger ein ausschließliches Nutzungsrecht innehat.
Hat der Verleger kein solches Recht, brauchts den Button auch nicht (siehe oben).
(5) Es ist schon zweifelhaft, dass die nicht-öffentliche Speicherung des Artikels durch das Repositorium nach § 53 UrhG zulässig ist.
Für eine kleine Forschergruppe kann - für die Zeit, in der sie besteht - nach § 52a UrhG der Artikel vorgehalten werden. Die Möglichkeit des Autors, beliebigen Dritten auf Anforderung eine digitale Kopie mailen zu lassen, ist davon aber nicht abgedeckt, siehe oben.
Auf die Möglichkeiten des Autors kann sich das Repositorium nach § 53 UrhG nicht berufen, denn es ist ja nicht dessen eigener Gebrauch. Eine Archivkopie scheidet aus, es sei denn es existiert ein gekauftes Werkstück (gedrucktes Zeitschriftenheft). Für E-Only-Artikel scheidet also auch die Archivkopie aus, zudem wäre nur eine ausschließlich analoge Nutzung möglich.
Aus der Zusammenschau von § 52a UrhG und § 53 UrhG ergibt sich, dass eine Universität kein Repositorum aus Volltexten ihrer Wissenschaftler aufbauen kann, sofern die ausschließlichen Rechte bei dem Verlag liegen. Wie soll eine nur wenigen Berechtigten zugängliche Volltextdatei dem "eigenen wissenschaftlichen Gebrauch" der Universität dienen? Die Repositoriumsmitarbeiter forschen ja nicht damit und der Autor braucht die Kopie nicht, da er selbst eine Kopie besitzt.
Und angesichts des Anforderungs-Buttons scheidet der "eigene Gebrauch", der für wissenschaftliche Zwecke ja erforderlich ist, ohnehin aus. Es werden ja beliebige Dritte damit bedient.
Ohne Request-Button stellt sich das Problem, dass die Urheberrechtler nur den aktuellen Bedarf bei der Vervielfältigung anerkennen. Die Speicherung ohne Nutzungsmöglichkeit, weil eine Open-Access-Nutzung absehbar oder möglich ist, würde von ihnen sicher nicht als "wissenschaftlicher Gebrauch" akzeptiert.
Damit ergibt sich: Nach deutschem Recht ist bereits die Einstellung einer Vervielfältigung eines Aufsatzes nicht nach § 53 UrhG zu rechtfertigen und damit nicht rechtmäßig.
(6) Es ist fraglich, ob Verlags-AGB wirksam sind, die dem Wissenschaftler die Weitergabe eines Verlags-PDFs untersagen oder zahlenmäßig begrenzen.
Vor einiger Zeit hatte ich irgendwo im SHERPA/ROMEO-Kontext eine Verlagsformulierung gefunden, wonach ein Wissenschaftler ein PDF als digitalen Sonderdruck erhält, den er an bis zu n Wissenschaftler verteilen darf - ich finde die Stelle aber nicht wieder.
Grundsätzlich kann § 53 UrhG durch vertragliche Vereinbarungen ausgehebelt werden, allerdings unterliegen Standard-Vertragsformulierungen, die nicht individuell ausgehandelt wurden, der Inhaltskontrolle. Angesichts des klaren "Gewohnheitsrechts" der Wissenschaftler, beliebig viele Sonderdrucke oder Kopien ihrer Arbeiten Fachkollegen weiterzugeben dürfen, ist jedoch davon auszugehen, dass die obige Formulierung der Inhaltskontrolle nicht standhalten würde.
FAZIT:
Nach deutschem Recht kann ein "immediate deposit" in einem Repositorium mit Request-Button nur dann erfolgen, wenn der Verleger kein ausschließliches Nutzungsrecht hat (aber dann wäre auch sofortiger Open Access möglich) oder wenn der Autor sich diese Option in einem Autor-Addendum ausdrücklich vertraglich vorbehalten hat.
KlausGraf - am Montag, 15. September 2008, 21:41 - Rubrik: Open Access
http://mdz10.bib-bvb.de/~db/0002/bsb00027524/images/
Stumpf, Johannes: Schwytzer Chronica, Zürych 1554 [VD16 S 9866]
Stumpf, Johannes: Schwytzer Chronica, Zürych 1554 [VD16 S 9866]
KlausGraf - am Montag, 15. September 2008, 19:39 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/5781/
Graf, Klaus: Beiträge zur Adelsgeschichte des Heubacher Raums, in: Heubach und die Burg Rosenstein, Schwäbisch Gmünd 1984, S. 76-89, 405-409
Kurzfassung in Deutsch
Der Beitrag gilt erstens der Frage nach der Heimat Bischof Ottos I. des Heiligen von Bamberg (1102-1139). Die zuletzt von Heinz Bühler vertretene Auffassung, Otto sei ein Sohn der Schwester Adelheid des ersten Stauferherzogs Friedrich gewesen, wird zurückgewiesen. Im zweiten Abschnitt wird kritisch Stellung bezogen zu den von Hans Jänichen und Heinz Bühler formulierten Hypothesen über die am Anfang des 12. Jahrhunderts belegten Herren von Michelstein. Völlig ungesichert ist deren Zuweisung zu einem Burgstall bei Sontheim (Albuch). Etwas wahrscheinlicher nannten sie sich nach einer Burg bei Egesheim (Landkreis Tuttlingen). Der dritte Abschnitt beschäftigt sich mit dem Haus der Schwäbischen Pfalzgrafen von Lauterburg, den Grafen von Dillingen und zwei möglichen Reminiszenzen der pfalzgräflichen Herrschaft bei Heubach (Pfalzplatz bei Lautern, Fahnenwappen der Herren von Rosenstein/Heubach). Im vierten Abschnitt werden die bekanntgewordenen Belege der Herren von Heubach und Rosenstein im 13. und 14. Jahrhundert vorgestellt. Fünftens wird eine Aufzeichnung zum adeligen Selbstverständnis der Herren von Rechberg aus dem 15. oder 16. Jahrhundert (?), betreffend die Speyerer Bischöfe Rapoto und Ulrich II. ediert und besprochen, die um 1800 bei Joseph Alois Rink mit der Quellenangabe überliefert wird, es handle sich um den Text eines in Bruchsal befindlichen alten speyerischen Manuskriptes. Der sechste Abschnitt weist auf die Existenz und mögliche politische Bedeutung von im 14. Jahrhundert im Raum um Gmünd, Heubach und Aalen agierenden Niederadelsgruppen hin. Angesprochen werden auch die Beziehungen dieser Adeligen am unteren Rand zu den Städten Gmünd und Aalen.
PDF mit leicht korrigierter OCR. Zu den Abschnitten 2 und 3: Klaus Graf, Lautern und die Herrschaft Lauterburg, in: Freundliches Lautern. Geschichte und Geschichten von Heubach/Lautern im Ostalbkreis, bearb. von Gerhard Kolb, Schwäbisch Gmünd 1995, S. 147-157, 219-220. Dort wird in einer Anmerkung (S. 220 Anm. 18) zu der in Abschnitt 5 behandelten Quelle die Vermutung ausgesprochen, dass es sich um eine Fälschung der Zeit um 1800 handelt. Siehe auch
http://projekte.geschichte.uni-freiburg.de/mertens/graf/gdabst.htm#ost

Graf, Klaus: Beiträge zur Adelsgeschichte des Heubacher Raums, in: Heubach und die Burg Rosenstein, Schwäbisch Gmünd 1984, S. 76-89, 405-409
Kurzfassung in Deutsch
Der Beitrag gilt erstens der Frage nach der Heimat Bischof Ottos I. des Heiligen von Bamberg (1102-1139). Die zuletzt von Heinz Bühler vertretene Auffassung, Otto sei ein Sohn der Schwester Adelheid des ersten Stauferherzogs Friedrich gewesen, wird zurückgewiesen. Im zweiten Abschnitt wird kritisch Stellung bezogen zu den von Hans Jänichen und Heinz Bühler formulierten Hypothesen über die am Anfang des 12. Jahrhunderts belegten Herren von Michelstein. Völlig ungesichert ist deren Zuweisung zu einem Burgstall bei Sontheim (Albuch). Etwas wahrscheinlicher nannten sie sich nach einer Burg bei Egesheim (Landkreis Tuttlingen). Der dritte Abschnitt beschäftigt sich mit dem Haus der Schwäbischen Pfalzgrafen von Lauterburg, den Grafen von Dillingen und zwei möglichen Reminiszenzen der pfalzgräflichen Herrschaft bei Heubach (Pfalzplatz bei Lautern, Fahnenwappen der Herren von Rosenstein/Heubach). Im vierten Abschnitt werden die bekanntgewordenen Belege der Herren von Heubach und Rosenstein im 13. und 14. Jahrhundert vorgestellt. Fünftens wird eine Aufzeichnung zum adeligen Selbstverständnis der Herren von Rechberg aus dem 15. oder 16. Jahrhundert (?), betreffend die Speyerer Bischöfe Rapoto und Ulrich II. ediert und besprochen, die um 1800 bei Joseph Alois Rink mit der Quellenangabe überliefert wird, es handle sich um den Text eines in Bruchsal befindlichen alten speyerischen Manuskriptes. Der sechste Abschnitt weist auf die Existenz und mögliche politische Bedeutung von im 14. Jahrhundert im Raum um Gmünd, Heubach und Aalen agierenden Niederadelsgruppen hin. Angesprochen werden auch die Beziehungen dieser Adeligen am unteren Rand zu den Städten Gmünd und Aalen.
PDF mit leicht korrigierter OCR. Zu den Abschnitten 2 und 3: Klaus Graf, Lautern und die Herrschaft Lauterburg, in: Freundliches Lautern. Geschichte und Geschichten von Heubach/Lautern im Ostalbkreis, bearb. von Gerhard Kolb, Schwäbisch Gmünd 1995, S. 147-157, 219-220. Dort wird in einer Anmerkung (S. 220 Anm. 18) zu der in Abschnitt 5 behandelten Quelle die Vermutung ausgesprochen, dass es sich um eine Fälschung der Zeit um 1800 handelt. Siehe auch
http://projekte.geschichte.uni-freiburg.de/mertens/graf/gdabst.htm#ost
KlausGraf - am Montag, 15. September 2008, 18:43 - Rubrik: Landesgeschichte
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http://www.willisfleming.org.uk/index.html
Hinweis von http://digireg.twoday.net/stories/5191483/ (KHSchneider), wo allerdings nicht gesagt wird, dass so gut wie keine Inhalte digitalisiert vorliegen. Wie man sich bei einer einfachen Namensliste von 1858 so aufblasen kann, ist mir ein Rätsel:
"The following list is provided for the personal use of researchers on the condition that it shall not be republished or circulated in any form without the prior consent of the Trustees."
Copyfraud ist die neue Kulturgut-Pest. Kulturgut, das nicht allgemein zugänglich UND verwertbar ist, ist kein Kulturgut.
Hinweis von http://digireg.twoday.net/stories/5191483/ (KHSchneider), wo allerdings nicht gesagt wird, dass so gut wie keine Inhalte digitalisiert vorliegen. Wie man sich bei einer einfachen Namensliste von 1858 so aufblasen kann, ist mir ein Rätsel:
"The following list is provided for the personal use of researchers on the condition that it shall not be republished or circulated in any form without the prior consent of the Trustees."
Copyfraud ist die neue Kulturgut-Pest. Kulturgut, das nicht allgemein zugänglich UND verwertbar ist, ist kein Kulturgut.
KlausGraf - am Montag, 15. September 2008, 18:35 - Rubrik: Erschließung
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WASHINGTON, D.C.---Heritage Emergency National Task Force resources help
archives, libraries, historic sites, museums, and the public cope with
damage from disasters. Please share the following resources with
colleagues affected by recent hurricanes, tropical storms, and
tornadoes.
Submit damage reports and find contact information for state cultural
and emergency management agencies at the Task Force Hurricanes and
Tropical Storms 2008
www.heritagepreservation.org/PROGRAMS/TFcurrent.html Web page. Each of
the following is available from this central resource page.
Expert advice for libraries, museums, and the public on rescuing
treasures from water damage is available as free streaming video.
Practical tips on safety, salvage priorities, and equipment help the
viewer get started on the rescue of photographs, books, documents, and
other valued items.
The award-winning Field Guide to Emergency Response and Emergency
Response and Salvage Wheel provide clear and practical advice on dealing
with disasters that affect cultural resources. An instructional DVD
accompanies the Field Guide. A rapid collections assessment form and
supply lists are available to download.
Guide to Navigating FEMA and SBA Disaster Aid for Cultural Institutions
(in print or online) leads cultural institutions through the process of
applying to FEMA and the Small Business Administration for assistance
after major disasters. All of the necessary forms are included.
Working with Emergency Responders: Tips for Cultural Institutions
(poster) provides practical advice on how to find and build
relationships with local emergency responders, what responders need to
know to better protect cultural institutions, and how to interact with
emergency response professionals before, during, and after an emergency.
Save Your Treasures the Right Way provides simple guidelines for the
public to help them salvage family photographs and other heirlooms.
Streaming video illustrates the guidelines. Both resources are ideal for
use online or in newspaper and newsletter articles.
Heritage Emergency National Task Force
The Task Force is a partnership of 40 national service organizations and
federal agencies created to protect cultural heritage from the damaging
effects of natural disasters and other emergencies. The Task Force was
founded in 1995 and is co-sponsored by Heritage Preservation and the
Federal Emergency Management Agency.
Heritage Preservation
For over 30 years, Heritage Preservation has been the national,
nonprofit advocate for the proper care of all cultural heritage-in
museums, libraries, homes, and town squares.
archives, libraries, historic sites, museums, and the public cope with
damage from disasters. Please share the following resources with
colleagues affected by recent hurricanes, tropical storms, and
tornadoes.
Submit damage reports and find contact information for state cultural
and emergency management agencies at the Task Force Hurricanes and
Tropical Storms 2008
www.heritagepreservation.org/PROGRAMS/TFcurrent.html Web page. Each of
the following is available from this central resource page.
Expert advice for libraries, museums, and the public on rescuing
treasures from water damage is available as free streaming video.
Practical tips on safety, salvage priorities, and equipment help the
viewer get started on the rescue of photographs, books, documents, and
other valued items.
The award-winning Field Guide to Emergency Response and Emergency
Response and Salvage Wheel provide clear and practical advice on dealing
with disasters that affect cultural resources. An instructional DVD
accompanies the Field Guide. A rapid collections assessment form and
supply lists are available to download.
Guide to Navigating FEMA and SBA Disaster Aid for Cultural Institutions
(in print or online) leads cultural institutions through the process of
applying to FEMA and the Small Business Administration for assistance
after major disasters. All of the necessary forms are included.
Working with Emergency Responders: Tips for Cultural Institutions
(poster) provides practical advice on how to find and build
relationships with local emergency responders, what responders need to
know to better protect cultural institutions, and how to interact with
emergency response professionals before, during, and after an emergency.
Save Your Treasures the Right Way provides simple guidelines for the
public to help them salvage family photographs and other heirlooms.
Streaming video illustrates the guidelines. Both resources are ideal for
use online or in newspaper and newsletter articles.
Heritage Emergency National Task Force
The Task Force is a partnership of 40 national service organizations and
federal agencies created to protect cultural heritage from the damaging
effects of natural disasters and other emergencies. The Task Force was
founded in 1995 and is co-sponsored by Heritage Preservation and the
Federal Emergency Management Agency.
Heritage Preservation
For over 30 years, Heritage Preservation has been the national,
nonprofit advocate for the proper care of all cultural heritage-in
museums, libraries, homes, and town squares.
KlausGraf - am Montag, 15. September 2008, 18:33 - Rubrik: English Corner
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Mich erreichte folgende Anfrage:
"ich bin zur Zeit dabei für einen Verein in Brandenburg ein kleineres Archiv mit alten Publikationen, Briefen etc. einzurichten. Leider habe ich bis jetzt kaum Hinweise oder Ratschläge für Laien gefunden, was beim Anlegen eines solchen Archivs zu beachten wäre. Auch eine erste Suche im Buchhandel hat keine derartigen Ratgeber oder ähnliches zu Tage gefördert."
Zunächst einmal könnte man darauf verweisen, dass dieses Archiv ja gar keines ist, sondern eine Vereins-Sammlung (auch wenn es möglicherweise das Vereinsarchiv aufnimmt). Trotzdem einige Hinweise.
1. Als Standardwerk hat sich bewährt:
Praktische Archivkunde. 2. Aufl. 2008 ISBN 978-3870232559 29,90 Euro.
Hier findet man weitergehende Informationen zu fast allen folgenden Punkten.
2. Bestandserhaltung und Sicherheit
Archivgut sollte geschützt gegen unbefugten Zugriff unter angemessenen klimatischen Verhältnissen aufbewahrt werden. Siehe auch
http://www.forum-bestandserhaltung.de/
3. Provenienzprinzip
Bei der Ordnung des Materials sollte das Provenienzprinzip angewandt werden:
http://www.austria.gv.at/site/4936/default.aspx
4. Erschließung
Gedruckte Publikationen sollten nach bibliotheksfachlichen Grundsätzen erschlossen werden, Archivalien nach archivfachlichen. Ein eigenes EDV-Archivprogramm lohnt sich für eine kleine Sammlung nicht. Kostengünstig und archivfachlich empfehlenswert ist MIDOSA - nicht zuletzt auch durch die Möglichkeit, Online-Findbücher bereitzustellen.
Wie man Archivgut verzeichnet, erklärt die genannte Archivkunde, hilfreich ist aber auch die Durchsicht diverser Online-Findbücher.
5. Benutzung
Sinnvollerweise gewährt man allen Interessenten Zugang zum Archivgut. Persönlichkeitsrechte und der Datenschutz bei lebenden Personen sind zu wahren.
6. Vorsorgen gegen zukünftigen Verlust!
Liebevoll zusammengetragene Sammlungen sind oft wertvolle Dokumentationen, die dauerhaft erhalten bleiben sollten. In der Vereinssatzung sollte der Verbleib der Sammlungen nach Auflösung des Vereins geregelt werden (z.B. durch Überstellung an ein geeignetes öffentliches Archiv, das natürlich zustimmen sollte).
Erlischt das Interesse am eigenen Archiv, nehmen häufig Kommunalarchive Vereinsarchive auf.
7. Beratungsangebote der Archive nutzen!
Üblicherweise beraten Archive private Archiveigentümer, soweit diese über für die Allgemeinheit relevantes Material verfügen (z.B. Adelsarchive). In Brandenburg gibt es dazu eine eigene Landesfachstelle:
http://www.landeshauptarchiv-brandenburg.de/netCmsFrames.aspx?PageID=43&NavIndex=07.01
Hier kann man es auf jeden Fall mit einer Kontaktaufnahme versuchen.
Update:
http://archiv.twoday.net/stories/235542786/
"ich bin zur Zeit dabei für einen Verein in Brandenburg ein kleineres Archiv mit alten Publikationen, Briefen etc. einzurichten. Leider habe ich bis jetzt kaum Hinweise oder Ratschläge für Laien gefunden, was beim Anlegen eines solchen Archivs zu beachten wäre. Auch eine erste Suche im Buchhandel hat keine derartigen Ratgeber oder ähnliches zu Tage gefördert."
Zunächst einmal könnte man darauf verweisen, dass dieses Archiv ja gar keines ist, sondern eine Vereins-Sammlung (auch wenn es möglicherweise das Vereinsarchiv aufnimmt). Trotzdem einige Hinweise.
1. Als Standardwerk hat sich bewährt:
Praktische Archivkunde. 2. Aufl. 2008 ISBN 978-3870232559 29,90 Euro.
Hier findet man weitergehende Informationen zu fast allen folgenden Punkten.
2. Bestandserhaltung und Sicherheit
Archivgut sollte geschützt gegen unbefugten Zugriff unter angemessenen klimatischen Verhältnissen aufbewahrt werden. Siehe auch
http://www.forum-bestandserhaltung.de/
3. Provenienzprinzip
Bei der Ordnung des Materials sollte das Provenienzprinzip angewandt werden:
http://www.austria.gv.at/site/4936/default.aspx
4. Erschließung
Gedruckte Publikationen sollten nach bibliotheksfachlichen Grundsätzen erschlossen werden, Archivalien nach archivfachlichen. Ein eigenes EDV-Archivprogramm lohnt sich für eine kleine Sammlung nicht. Kostengünstig und archivfachlich empfehlenswert ist MIDOSA - nicht zuletzt auch durch die Möglichkeit, Online-Findbücher bereitzustellen.
Wie man Archivgut verzeichnet, erklärt die genannte Archivkunde, hilfreich ist aber auch die Durchsicht diverser Online-Findbücher.
5. Benutzung
Sinnvollerweise gewährt man allen Interessenten Zugang zum Archivgut. Persönlichkeitsrechte und der Datenschutz bei lebenden Personen sind zu wahren.
6. Vorsorgen gegen zukünftigen Verlust!
Liebevoll zusammengetragene Sammlungen sind oft wertvolle Dokumentationen, die dauerhaft erhalten bleiben sollten. In der Vereinssatzung sollte der Verbleib der Sammlungen nach Auflösung des Vereins geregelt werden (z.B. durch Überstellung an ein geeignetes öffentliches Archiv, das natürlich zustimmen sollte).
Erlischt das Interesse am eigenen Archiv, nehmen häufig Kommunalarchive Vereinsarchive auf.
7. Beratungsangebote der Archive nutzen!
Üblicherweise beraten Archive private Archiveigentümer, soweit diese über für die Allgemeinheit relevantes Material verfügen (z.B. Adelsarchive). In Brandenburg gibt es dazu eine eigene Landesfachstelle:
http://www.landeshauptarchiv-brandenburg.de/netCmsFrames.aspx?PageID=43&NavIndex=07.01
Hier kann man es auf jeden Fall mit einer Kontaktaufnahme versuchen.
Update:
http://archiv.twoday.net/stories/235542786/
KlausGraf - am Montag, 15. September 2008, 16:52 - Rubrik: Privatarchive und Initiativen
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http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia:Urheberrechtsfragen&oldid=50768291#M.C3.BCnzkirchen
Wenn es eines Beweises bedurft hätte, dass im ländlichen Österreich eine Bewältigung der NS-Vergangenheit nicht erwünscht ist - voilà. Die Marktgemeinde Münzkirchen ist nicht daran interessiert, dass die Wikipedia auf die einzige "große Tochter" der Gemeinde aufmerksam macht: die sadistische Auschwitz-Oberaufseherin Maria Mandl, 1946 in Krakau gehängt.

Wenn es eines Beweises bedurft hätte, dass im ländlichen Österreich eine Bewältigung der NS-Vergangenheit nicht erwünscht ist - voilà. Die Marktgemeinde Münzkirchen ist nicht daran interessiert, dass die Wikipedia auf die einzige "große Tochter" der Gemeinde aufmerksam macht: die sadistische Auschwitz-Oberaufseherin Maria Mandl, 1946 in Krakau gehängt.
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Der Deutsche Bundestag hat gestern zum Tag der Ein- und Ausblicke eingeladen. In diesem Rahmen bot auch das Parlamentsarchiv wieder Einblicke in seine Diensträume und Magazine, seine Dienstleistungen und Aufgaben. Erstmals haben sich die Parlamentsbibliothek, das Parlamentsarchiv, das Sach- und Sprechregister sowie die Pressedokumentation gemeinsam präsentiert. Die Führungen durch Bibliothek, Archiv und Pressedokumentation stießen auf großes Interesse. Allein an den einstündigen Führungen durch das Parlamentsarchiv nahmen 228 Besucher teil.
Angela Ullmann - am Montag, 15. September 2008, 09:54 - Rubrik: Oeffentlichkeitsarbeit
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Aus archivischer Sicht sind sie ja hochproblematisch, aber man wie man sie kreativ nutzen kann zeigt dieses Video.
KlausGraf - am Montag, 15. September 2008, 00:54 - Rubrik: Unterhaltung
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Heute war Tag des offenen Denkmals. Obwohl er sich großer Beliebtheit erfreut und wieder ein voller Erfolg war (4,5 Mio. Besucher), ist der Anteil der sonst nicht geöffneten Denkmale eher klein. Viele wirklichen Perlen in Privatbesitz (z.B. Schlösser) sind beim Tag des offenen Denkmals nie geöffnet. Siehe schon
http://log.netbib.de/archives/2002/09/08/heute-tag-des-offenen-denkmals/
Obwohl es in jeder Gemeinde Denkmäler gibt, sieht es in manchen Landkreisen bei der Beteiligung am TdoD außerordentlich spärlich aus. (In Köln dagegen gab es sehr viele Angebote.) Gestern Abend habe ich mir den Kreis Düren ausgesucht, da dieser ein vergleichsweise attraktives Programm für mich bot. Ich habe mir die Seite
http://www.tag-des-offenen-denkmals.de/laender/nrw/301/
ausgedruckt und bin vergleichsweise spät, gegen 15 Uhr, in Neuss mit dem Navi gestartet. Sinnvoller wäre es gewesen, die Route vorher auf der Karte zu planen, um Kreuz- und Querfahren zu vermeiden. Leider gibt es zu den einzelnen Denkmalen keine Karten auf Google Maps, auf denen man sich über die Lage der einzelnen Stationen informieren könnte. Aber es ist schon bequem, vom (Billig-)Navi zu den Objekten gelotst zu werden!
Unterwegs war ich knapp 5 Stunden. Gefahrene km: 211. Ausbeute an Digitalfotos (einige leider sehr unscharf): gut 30.
http://commons.wikimedia.org/wiki/User:Historiograf/gallery
Das erste Objekt stand gar nicht auf der Liste, lag aber neben dem Herrenhaus der ehemaligen Deutschordenskommende in Siersdorf: die Pfarrkirche mit einem schönen Schnitzalter und einem - in seinem Bestand gefährdeten - geschnitzten Lettnerbogen, ein wohl einzigartiges Kunstwerk.

Das Herrenhaus der Kommende ist seit WK II Ruine, ein echtes Sorgenkind der Denkmalpflege:
http://www.kommende-siersdorf.de/

Nächstes Ziel war die Wasserburg Binsfeld, heute Seniorenresidenz, mit einem spektakulären Renaissance-Innenhof. Im Burgcafe gönnte ich mir 1 Tasse Kaffe und 1 Aprikosenschnitte. Ein Weg um die Anlage lohnt sich, auch wenn der Bewuchs kaum motivwürdige Blicke auf die eindrucksvolle Burg erlaubt.

In der Hofanlage Wissersheim, einem eher unspektakulären Denkmal, hatte der Eigentümer eine liebevolle kleine Dokumentation zusammengestellt. Die mächtige Scheune lohnt in der Tat den Erhalt.

Hätte ich sei nicht besucht, hätte ich vermutlich das Kloster Wenau, das ich mir eigentlich auch ansehen wollte, noch geschafft, aber da mein Navi mir signalisierte, dass ich eine Viertelstunde nach Schließung um 18 Uhr ankommen würde, habe ich dann einen Blick in die Kirche von Pingsheim geworfen, wo ein hübscher Altar den Chor schmückt.
Den Abschluss bildete der im Abendlicht besonders stimmungsvolle Schillingspark hinter dem Gut Weyerhof (Düren-Gürzenich) mit seinen großen Wasserflächen. Kein Schild, keine Beschreibung, obwohl z.B. ein paar Ausdrucke aus dem Internet
http://www.parkraum-dueren.de/schillingspark.html
ohne weiteres in Plastikfolie an einem Baum hätten angebracht werden können. Ich war mir nicht sicher, ob die mit einem Verbotsschild geschmückte Tür zum Park führt (es war der Eingang, wie sich nachher herausstellen sollte).
Also machte ich mich auf die Suche nach einem anderen Eingang, ging einen Zaum am Gut Weyerhof entlang, machte einen kleinen Sprung über einen Graben und befand mich dann in der märchenhaften Parklandschaft.
Natürlich faszinierte mich vor allem der Turm mit seinen Architekturspolien.

Dann fuhr ich nach Neuss zurück.
Einige andere Erlebnisberichte in der Blogosphäre:
http://www.google.de/blogsearch?hl=de&lr=&q=%22tag+des+offenen+denkmals%22&ie=UTF-8&scoring=d
http://log.netbib.de/archives/2002/09/08/heute-tag-des-offenen-denkmals/
Obwohl es in jeder Gemeinde Denkmäler gibt, sieht es in manchen Landkreisen bei der Beteiligung am TdoD außerordentlich spärlich aus. (In Köln dagegen gab es sehr viele Angebote.) Gestern Abend habe ich mir den Kreis Düren ausgesucht, da dieser ein vergleichsweise attraktives Programm für mich bot. Ich habe mir die Seite
http://www.tag-des-offenen-denkmals.de/laender/nrw/301/
ausgedruckt und bin vergleichsweise spät, gegen 15 Uhr, in Neuss mit dem Navi gestartet. Sinnvoller wäre es gewesen, die Route vorher auf der Karte zu planen, um Kreuz- und Querfahren zu vermeiden. Leider gibt es zu den einzelnen Denkmalen keine Karten auf Google Maps, auf denen man sich über die Lage der einzelnen Stationen informieren könnte. Aber es ist schon bequem, vom (Billig-)Navi zu den Objekten gelotst zu werden!
Unterwegs war ich knapp 5 Stunden. Gefahrene km: 211. Ausbeute an Digitalfotos (einige leider sehr unscharf): gut 30.
http://commons.wikimedia.org/wiki/User:Historiograf/gallery
Das erste Objekt stand gar nicht auf der Liste, lag aber neben dem Herrenhaus der ehemaligen Deutschordenskommende in Siersdorf: die Pfarrkirche mit einem schönen Schnitzalter und einem - in seinem Bestand gefährdeten - geschnitzten Lettnerbogen, ein wohl einzigartiges Kunstwerk.
Das Herrenhaus der Kommende ist seit WK II Ruine, ein echtes Sorgenkind der Denkmalpflege:
http://www.kommende-siersdorf.de/
Nächstes Ziel war die Wasserburg Binsfeld, heute Seniorenresidenz, mit einem spektakulären Renaissance-Innenhof. Im Burgcafe gönnte ich mir 1 Tasse Kaffe und 1 Aprikosenschnitte. Ein Weg um die Anlage lohnt sich, auch wenn der Bewuchs kaum motivwürdige Blicke auf die eindrucksvolle Burg erlaubt.
In der Hofanlage Wissersheim, einem eher unspektakulären Denkmal, hatte der Eigentümer eine liebevolle kleine Dokumentation zusammengestellt. Die mächtige Scheune lohnt in der Tat den Erhalt.
Hätte ich sei nicht besucht, hätte ich vermutlich das Kloster Wenau, das ich mir eigentlich auch ansehen wollte, noch geschafft, aber da mein Navi mir signalisierte, dass ich eine Viertelstunde nach Schließung um 18 Uhr ankommen würde, habe ich dann einen Blick in die Kirche von Pingsheim geworfen, wo ein hübscher Altar den Chor schmückt.
Den Abschluss bildete der im Abendlicht besonders stimmungsvolle Schillingspark hinter dem Gut Weyerhof (Düren-Gürzenich) mit seinen großen Wasserflächen. Kein Schild, keine Beschreibung, obwohl z.B. ein paar Ausdrucke aus dem Internet
http://www.parkraum-dueren.de/schillingspark.html
ohne weiteres in Plastikfolie an einem Baum hätten angebracht werden können. Ich war mir nicht sicher, ob die mit einem Verbotsschild geschmückte Tür zum Park führt (es war der Eingang, wie sich nachher herausstellen sollte).
Also machte ich mich auf die Suche nach einem anderen Eingang, ging einen Zaum am Gut Weyerhof entlang, machte einen kleinen Sprung über einen Graben und befand mich dann in der märchenhaften Parklandschaft.
Natürlich faszinierte mich vor allem der Turm mit seinen Architekturspolien.
Dann fuhr ich nach Neuss zurück.
Einige andere Erlebnisberichte in der Blogosphäre:
http://www.google.de/blogsearch?hl=de&lr=&q=%22tag+des+offenen+denkmals%22&ie=UTF-8&scoring=d
