http://eprints.rclis.org/archive/00014781/01/Open_Access.pdf
Archivalia habe ich in Anm. 46 zitiert gefunden.
Archivalia habe ich in Anm. 46 zitiert gefunden.
KlausGraf - am Freitag, 3. Oktober 2008, 18:34 - Rubrik: Open Access
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Die im Mai 2008 bei Dr. phil. bei Prof. Dr. Lutz Heusinger (Philipps-Universität Marburg) vorgelegte Dissertation Katja Leiskaus gilt es hier anzuzeigen. Leiskau hatte 1999 bereits eine Arbeit über den Neubau des Marburger Staatsarchivs vorgelegt. Seit Oktober 2001 ist sie als Angestellte am Bildarchiv Foto Marburg tätig.
Der 199 Seiten starke Textband ist als pdf-Dokument verfügbar:
http://archiv.ub.uni-marburg.de/diss/z2008/0481/pdf/disskl1.pdf .
Unabhängig von einer inhaltlichen Bewertung ist diesem Werk ein baldiger Druck zu wünschen.
Der 199 Seiten starke Textband ist als pdf-Dokument verfügbar:
http://archiv.ub.uni-marburg.de/diss/z2008/0481/pdf/disskl1.pdf .
Unabhängig von einer inhaltlichen Bewertung ist diesem Werk ein baldiger Druck zu wünschen.
Wolf Thomas - am Freitag, 3. Oktober 2008, 17:46 - Rubrik: Archivbau
http://books.google.de/books?id=Fx8TAAAAYAAJ&pg=PA179
Autor des Buchs ist der badische Rat Johann Jakob Reinhard (Google fälschlich: Martin Gerbert). Das autographe Konzept der "Pragmatischen Geschichte" liegt im GLAK 74/558.
Zum Kontext siehe
http://archiv.twoday.net/stories/104752/

Quelle: http://www.zum.de/Faecher/G/BW/Landeskunde/rhein/territor/geroldseck/pappenheim.htm
Autor des Buchs ist der badische Rat Johann Jakob Reinhard (Google fälschlich: Martin Gerbert). Das autographe Konzept der "Pragmatischen Geschichte" liegt im GLAK 74/558.
Zum Kontext siehe
http://archiv.twoday.net/stories/104752/

Quelle: http://www.zum.de/Faecher/G/BW/Landeskunde/rhein/territor/geroldseck/pappenheim.htm
KlausGraf - am Freitag, 3. Oktober 2008, 15:42 - Rubrik: Landesgeschichte
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Die Computerwelt (Link) berichtet: "Die digitale Inhaltsmenge in Zeitungs- und Medienarchiven, Dokumentations- oder Kunstarchiven oder auch in großen Unternehmen wächst in einer Geschwindigkeit an, die eine effiziente Benutzung meist zum Stolperstein werden lässt. Das Salzburg NewMediaLab hat sich zum Ziel gesetzt, mit wissensbasierenden Technologien das Verknüpfen, Suchen und Finden von multimedialen Inhalten für diese Unternehmen zu verbessern.
Das Kompetenzzentrum für Neue Medien wurde im Oktober 2003 von der Landesforschungsgesellschaft Salzburg Research aufgebaut und wird seither von ihr betrieben. Siegfried Reich, Geschäftsführer der Salzburg Research, streicht den Stellenwert des Zentrums hervor. "Das NewMediaLab ist zum innovativen Player am Medienstandort Salzburg geworden. Es setzt am Bedarf der Unternehmen an und forscht an der Verwendung semantischer Web-Tools – Stichwort Web 3.0 – um einen Mehrwert für Medienmacher, Archivare aber auch für Konsumenten zu schaffen."
Georg Güntner ist Leiter des Salzburg NewMediaLab und blickt im Rahmen der heutigen 5-Jahres-Feier auf die Geschichte des Kompetenzzentrums zurück. "Rund 15 Wirtschaftspartner und sieben Forschungseinrichtungen haben in den fünf Jahren mit uns gearbeitet. Medienunternehmen wie der ORF und die Salzburger Nachrichten, oder Softwareunternehmen wie Informix oder die Software AG zählten dazu." Rund vier Mio. Euro wurden von Wirtschaftspartnern, Land Salzburg und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit investiert.
Für die unmittelbare Zukunft sind einige neue Projekte im Bereiche "Digitale Archive" geplant. "Wir starten jetzt ein spannendes Projekt mit dem österreichischen Kulturdokumentationszentrum ‚basis wien’. Das Dokumentationszentrum ist ein Archiv und besitzt eine umfangreiche Datenbank über zeitgenössische Kunst", kündigt Güntner an. Es handelt sich um die Entwicklung eines Open Source Frameworks, mit dem die Inhalte intelligent verknüpft werden können. Dadurch soll den Benutzern das Auffinden und Zugreifen auf Informationen deutlich erleichtert werden."
Zwei Anmerkungen:
1) Interessant wäre Erfahrungsbericht der beteiligten Kulturinstitute und der Benutzenden der entsprechenden Anwendungen.
2) Archivare und Web 3.0? In Deutschland sind wir noch nicht einmal im 2.0 angekommen. Ist Österreich fortschrittlicher?
Das Kompetenzzentrum für Neue Medien wurde im Oktober 2003 von der Landesforschungsgesellschaft Salzburg Research aufgebaut und wird seither von ihr betrieben. Siegfried Reich, Geschäftsführer der Salzburg Research, streicht den Stellenwert des Zentrums hervor. "Das NewMediaLab ist zum innovativen Player am Medienstandort Salzburg geworden. Es setzt am Bedarf der Unternehmen an und forscht an der Verwendung semantischer Web-Tools – Stichwort Web 3.0 – um einen Mehrwert für Medienmacher, Archivare aber auch für Konsumenten zu schaffen."
Georg Güntner ist Leiter des Salzburg NewMediaLab und blickt im Rahmen der heutigen 5-Jahres-Feier auf die Geschichte des Kompetenzzentrums zurück. "Rund 15 Wirtschaftspartner und sieben Forschungseinrichtungen haben in den fünf Jahren mit uns gearbeitet. Medienunternehmen wie der ORF und die Salzburger Nachrichten, oder Softwareunternehmen wie Informix oder die Software AG zählten dazu." Rund vier Mio. Euro wurden von Wirtschaftspartnern, Land Salzburg und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit investiert.
Für die unmittelbare Zukunft sind einige neue Projekte im Bereiche "Digitale Archive" geplant. "Wir starten jetzt ein spannendes Projekt mit dem österreichischen Kulturdokumentationszentrum ‚basis wien’. Das Dokumentationszentrum ist ein Archiv und besitzt eine umfangreiche Datenbank über zeitgenössische Kunst", kündigt Güntner an. Es handelt sich um die Entwicklung eines Open Source Frameworks, mit dem die Inhalte intelligent verknüpft werden können. Dadurch soll den Benutzern das Auffinden und Zugreifen auf Informationen deutlich erleichtert werden."
Zwei Anmerkungen:
1) Interessant wäre Erfahrungsbericht der beteiligten Kulturinstitute und der Benutzenden der entsprechenden Anwendungen.
2) Archivare und Web 3.0? In Deutschland sind wir noch nicht einmal im 2.0 angekommen. Ist Österreich fortschrittlicher?
Wolf Thomas - am Freitag, 3. Oktober 2008, 13:52 - Rubrik: Digitale Unterlagen
Aus einem Kommentar der Allgemeinen Zeitung Namibia (Link): " .....Mit einem Mal wird einem bewusst wieviel Informationen auf dem technischen Ordner, dem digitalen Archiv, dem Hochleistungsschreibgerät, der Suchmaschine und Kommunikationsgerät gespeichert sind, wie viel man diesem Kasten anvertraut hat. Nichts ist mehr wie zuvor wenn der Computer gestohlen wurde. ....."
Wolf Thomas - am Freitag, 3. Oktober 2008, 13:47 - Rubrik: Digitale Unterlagen
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Wolf Thomas - am Freitag, 3. Oktober 2008, 13:45 - Rubrik: Wahrnehmung
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As the Association of European Research Libraries (LIBER) is a staunch supporter of open access publishing (see, e.g., the initiatives within the Access Division at http://www.libereurope.eu/node/141 ), the LIBER Executive Board has decided that LIBER Quarterly should become an entirely open access publication, freely available online to the worldwide research library community, with paid printing-on-demand services to be offered upon completion of each volume (expected in January 2009 for the 2008 volume).
In celebration of the implementation of open access, we have prepared a jam-packed second issue of 2008, comprising papers from a variety of LIBER working group conferences: collection security, architecture, map librarianship and the think tank on the book as an artifact. The issue can be accessed at http://liber.library.uu.nl/
In celebration of the implementation of open access, we have prepared a jam-packed second issue of 2008, comprising papers from a variety of LIBER working group conferences: collection security, architecture, map librarianship and the think tank on the book as an artifact. The issue can be accessed at http://liber.library.uu.nl/
KlausGraf - am Freitag, 3. Oktober 2008, 02:31 - Rubrik: English Corner
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http://www.johnadamslibrary.org/
Sie wird virtuell präsentiert von der Boston Public Library, über 1000 Bände in diversen Sprachen sind beim Internatarchiv einsehbar (ausnahmsweise mit brauchbaren Metadaten):
http://www.archive.org/details/johnadamsBPL

Sie wird virtuell präsentiert von der Boston Public Library, über 1000 Bände in diversen Sprachen sind beim Internatarchiv einsehbar (ausnahmsweise mit brauchbaren Metadaten):
http://www.archive.org/details/johnadamsBPL

KlausGraf - am Freitag, 3. Oktober 2008, 02:25 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Richard K. Johnson: Free our libraries!
http://www.blc.org/news/BLC_summit_white_paper_9-29-08.pdf
Excerpts:
The problem of commercial control is illustrated by the plight of public domain works.
These works belong to the public. They are, by intention, not copyright protected and
may be used by anyone for any purpose without asking permission. The public domain is
a rich resource and an essential foundation for the Internet public library. It includes
centuries of great literature and is a chronicle of civilization and learning.
Before the Internet, there was little argument over what people could do with public
domain works. They could do anything. But technology makes it possible to impose new
technical and contractual protections that can be applied willy-nilly to in-copyright and
public domain works alike. The lawyers and economists call this the “enclosure” of the
public domain and it looms large as the future of the Internet public library plays out.
FREE OUR LIBRARIES Page 2 of 4
For example, companies that are scanning library collections have required users to gain
online access to books solely via proprietary search engines. They also have prohibited
users from employing third-party computing tools such as screen readers for the visually
impaired or scholarly text analysis tools. In effect, they are securing and enforcing a
monopoly on the digital texts of works that are in the public domain. Of course, other
businesses might also scan a library’s collections, but this is a substantial undertaking
and, as a practical matter, isn’t apt to happen anytime soon. [...]
The Internet has given us a glimpse of what universal online access to library collections
could mean to people from all walks of life—how it could advance education, strengthen
economies, and improve lives. But if copyright exemptions and other public interests get
pushed aside, that breathtaking potential will never be realized.
No matter how hard they try, libraries and businesses may never find a suitable middle
ground where shareholders and the public interest are both winners in the commercial
digitization of library collections. We may awaken one day to find our digital heritage
has become private property instead of a public good.
To prevent that risk, we need new funding strategies, coordinated library action, and
forward-looking principles to guide us. It’s time to sort out the right roles and
responsibilities for companies, libraries, governments, and private funders and to get
about the work of building an Internet public library that puts the public first.
See also:
http://blog.bpl.org/brls/?p=141
http://www.blc.org/news/BLC_summit_white_paper_9-29-08.pdf
Excerpts:
The problem of commercial control is illustrated by the plight of public domain works.
These works belong to the public. They are, by intention, not copyright protected and
may be used by anyone for any purpose without asking permission. The public domain is
a rich resource and an essential foundation for the Internet public library. It includes
centuries of great literature and is a chronicle of civilization and learning.
Before the Internet, there was little argument over what people could do with public
domain works. They could do anything. But technology makes it possible to impose new
technical and contractual protections that can be applied willy-nilly to in-copyright and
public domain works alike. The lawyers and economists call this the “enclosure” of the
public domain and it looms large as the future of the Internet public library plays out.
FREE OUR LIBRARIES Page 2 of 4
For example, companies that are scanning library collections have required users to gain
online access to books solely via proprietary search engines. They also have prohibited
users from employing third-party computing tools such as screen readers for the visually
impaired or scholarly text analysis tools. In effect, they are securing and enforcing a
monopoly on the digital texts of works that are in the public domain. Of course, other
businesses might also scan a library’s collections, but this is a substantial undertaking
and, as a practical matter, isn’t apt to happen anytime soon. [...]
The Internet has given us a glimpse of what universal online access to library collections
could mean to people from all walks of life—how it could advance education, strengthen
economies, and improve lives. But if copyright exemptions and other public interests get
pushed aside, that breathtaking potential will never be realized.
No matter how hard they try, libraries and businesses may never find a suitable middle
ground where shareholders and the public interest are both winners in the commercial
digitization of library collections. We may awaken one day to find our digital heritage
has become private property instead of a public good.
To prevent that risk, we need new funding strategies, coordinated library action, and
forward-looking principles to guide us. It’s time to sort out the right roles and
responsibilities for companies, libraries, governments, and private funders and to get
about the work of building an Internet public library that puts the public first.
See also:
http://blog.bpl.org/brls/?p=141
KlausGraf - am Freitag, 3. Oktober 2008, 02:14 - Rubrik: English Corner
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http://digitalearchivaris.blogspot.com/2008/10/nationaal-archief-in-zee-met-flickr.html
http://www.flickr.com/commons/usage/
Warten wir mal ab, ob es eine ähnliche Mogelpackung wird, wie beim Eastman House:
http://forums.archivists.org/read/messages?id=16429#16429
http://archiv.twoday.net/stories/5075571/

http://www.flickr.com/commons/usage/
Warten wir mal ab, ob es eine ähnliche Mogelpackung wird, wie beim Eastman House:
http://forums.archivists.org/read/messages?id=16429#16429
http://archiv.twoday.net/stories/5075571/

KlausGraf - am Freitag, 3. Oktober 2008, 01:53 - Rubrik: Fotoueberlieferung
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Bericht über eine Paderborner Tagung:
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/tagungsberichte/id=2276
Erinnert sei in diesem Zusammenhang an die Möglichkeit, die Magisterarbeit von Johanna Zigan über die RWTH im Ersten Weltkrieg als PDF kostenfrei einzusehen:
http://www.archiv.rwth-aachen.de/Online%20Praesentation%201_WK/Magisterarbeit%20verbessert%20web.pdf
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/tagungsberichte/id=2276
Erinnert sei in diesem Zusammenhang an die Möglichkeit, die Magisterarbeit von Johanna Zigan über die RWTH im Ersten Weltkrieg als PDF kostenfrei einzusehen:
http://www.archiv.rwth-aachen.de/Online%20Praesentation%201_WK/Magisterarbeit%20verbessert%20web.pdf
KlausGraf - am Freitag, 3. Oktober 2008, 01:40 - Rubrik: Universitaetsarchive
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URL: http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/5841/
Graf, Klaus
Der Ring der Herzogin: Überlegungen zur "Historischen Sage" am Beispiel der Schwäbisch Gmünder Ringsage, in: Babenberger und Staufer (Schriften zur staufischen Geschichte und Kunst; 9), Göppingen 1987, S. 84-134
Mein 30. Freidok-Upload!
pdf-Format:
Dokument 1.pdf (28.991 KB)
Behandelt wird die seit dem Ende des 16. Jahrhunderts in schriftlichen Quellen greifbare Ringsage der Stadt Schwäbisch Gmünd, die Ursprungsüberlieferung der St. Johanniskirche, derzufolge die Kirche einem Gelübde zufolge an der Stelle erbaut worden sein soll, an der Herzogin Agnes, Gemahlin des ersten Stauferherzogs Friedrich I., ihren Ehering wiedergefunden habe. Eine Parallele besitzt diese Staufer-Tradition in der Klosterneuburger Schleierlegende, in der es um den Verlust des Brautschleiers der gleichen Agnes geht. Herausgearbeitet werden die unterschiedlichen Bedeutungen der Überlieferung. Thematisiert werden auch methodische Grundfragen bei der Erforschung sogenannter "historischer Sagen". Gliederung: 1. Die vier ältesten Fassungen; 2. Gelehrte Erörterung; 3. Die Johanniskirche als Erzähl-Mal; 4. Das Wunderbare; 5. Staufer-Überlieferung: Agnes und Friedrich; 6. Staufer-Romantik im 19. Jahrhundert; 7. Zur Frage nach der »ursprünglichen Fassung«; 8. Zur Frage nach dem »historischen Kern«; 9. Die Erbauung der Johanniskirche: Offene Fragen; 10. Zur Kritik des Begriffs »Historische Sage«; 11. Träger und Funktion; 12. Herkommen und Exemplum, Ätiologie und Beglaubigung; 13. Für eine interdisziplinäre Erzählforschung.
PDF mit leicht korrigierter OCR. Die Darstellung knüpft an einen Aufsatz von 1982 an: Die Gmünder Ringsage. Entstehung und Entwicklung einer Staufer-Überlieferung, in: einhorn-Jahrbuch 1982, S. 129-150. Nachträgliche Quellenfunde zur Ringsage im 19. Jahrhundert finden sich in dem Aufsatz: Das Salvatorbrünnlein (1995): http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/5585/. Die methodischen Überlegungen fanden Eingang in den Beitrag: Thesen zur Verabschiedung des Begriffs der 'historischen Sage' (1988), http:/www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/5273/ .
Zu weiteren Sagen-Aufsätzen von mir:
http://archiv.twoday.net/stories/4990762/
Zwei Versionen der Gmünder Ringsage auf Wikisource:
http://de.wikisource.org/wiki/Zwei_Versionen_der_Gmünder_Ringsage
Weitere:
http://de.wikisource.org/wiki/Schwäbisch_Gmünd#Ringsage
Darstellung der Ringsage 1714
Graf, Klaus
Der Ring der Herzogin: Überlegungen zur "Historischen Sage" am Beispiel der Schwäbisch Gmünder Ringsage, in: Babenberger und Staufer (Schriften zur staufischen Geschichte und Kunst; 9), Göppingen 1987, S. 84-134
Mein 30. Freidok-Upload!
pdf-Format:
Dokument 1.pdf (28.991 KB)
Behandelt wird die seit dem Ende des 16. Jahrhunderts in schriftlichen Quellen greifbare Ringsage der Stadt Schwäbisch Gmünd, die Ursprungsüberlieferung der St. Johanniskirche, derzufolge die Kirche einem Gelübde zufolge an der Stelle erbaut worden sein soll, an der Herzogin Agnes, Gemahlin des ersten Stauferherzogs Friedrich I., ihren Ehering wiedergefunden habe. Eine Parallele besitzt diese Staufer-Tradition in der Klosterneuburger Schleierlegende, in der es um den Verlust des Brautschleiers der gleichen Agnes geht. Herausgearbeitet werden die unterschiedlichen Bedeutungen der Überlieferung. Thematisiert werden auch methodische Grundfragen bei der Erforschung sogenannter "historischer Sagen". Gliederung: 1. Die vier ältesten Fassungen; 2. Gelehrte Erörterung; 3. Die Johanniskirche als Erzähl-Mal; 4. Das Wunderbare; 5. Staufer-Überlieferung: Agnes und Friedrich; 6. Staufer-Romantik im 19. Jahrhundert; 7. Zur Frage nach der »ursprünglichen Fassung«; 8. Zur Frage nach dem »historischen Kern«; 9. Die Erbauung der Johanniskirche: Offene Fragen; 10. Zur Kritik des Begriffs »Historische Sage«; 11. Träger und Funktion; 12. Herkommen und Exemplum, Ätiologie und Beglaubigung; 13. Für eine interdisziplinäre Erzählforschung.
PDF mit leicht korrigierter OCR. Die Darstellung knüpft an einen Aufsatz von 1982 an: Die Gmünder Ringsage. Entstehung und Entwicklung einer Staufer-Überlieferung, in: einhorn-Jahrbuch 1982, S. 129-150. Nachträgliche Quellenfunde zur Ringsage im 19. Jahrhundert finden sich in dem Aufsatz: Das Salvatorbrünnlein (1995): http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/5585/. Die methodischen Überlegungen fanden Eingang in den Beitrag: Thesen zur Verabschiedung des Begriffs der 'historischen Sage' (1988), http:/www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/5273/ .
Zu weiteren Sagen-Aufsätzen von mir:
http://archiv.twoday.net/stories/4990762/
Zwei Versionen der Gmünder Ringsage auf Wikisource:
http://de.wikisource.org/wiki/Zwei_Versionen_der_Gmünder_Ringsage
Weitere:
http://de.wikisource.org/wiki/Schwäbisch_Gmünd#Ringsage
Darstellung der Ringsage 1714KlausGraf - am Freitag, 3. Oktober 2008, 01:25 - Rubrik: Landesgeschichte
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Der Oktober-Newsletter von Peter Suber widmet sich den Versuchen der US-Verlagslobby, das Mandat des US-Gesundheitsinstituts (NIH) mittels einer neuen Rechtsnorm zu Fall zu bringen:
http://www.earlham.edu/~peters/fos/newsletter/10-02-08.htm
http://www.earlham.edu/~peters/fos/newsletter/10-02-08.htm
KlausGraf - am Freitag, 3. Oktober 2008, 01:21 - Rubrik: Open Access
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Nach den telefonischen Angriffen auf meinen Beitrag http://archiv.twoday.net/stories/5227710/ habe ich mich nochmals mit der Rechtslage befasst, falls es sich lediglich um Lichtbilder, die Dokumente der Zeitgeschichte sind, handeln sollte.
Nach dem OLG Hamburg
http://de.wikisource.org/wiki/Oberlandesgericht_Hamburg_-_Wagner-Familienfotos
gilt:
"Der Begriff "Dokumente der Zeitgeschichte" im Sinne des § 72 Abs. 3 UrhG (1985) läßt eine weite Auslegung zu, er kann an das Merkmal des "(außergewöhnlichen) dokumentarischen Wertes" (§ 55 Abs. 2 UrhG) sowie an "Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte" (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG) anknüpfen. Deckungsgleich sind die Bezugsbegriffe nicht, denn § 72 Abs. 3 UrhG (1985) setzt keine Bedeutung von historischem Rang voraus. Dokumente der Zeitgeschichte können, müssen aber nicht Bildnisse im Sinne des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG sein, denkbar sind z. B. auch Fotos seltener Naturereignisse. Der Bereich der Zeitgeschichte umfaßt nicht nur das politische, sondern auch das soziale, wirtschaftliche und kulturelle Leben des Volkes, d. h. alles, was in der Öffentlichkeit - auch regional - beachtet wird.
Der Charakter eines Lichtbildes als "Dokument der Zeitgeschichte" muß nicht von vornherein feststehen, sondern wird sich vielfach erst aus späterer Sicht (ex post Betrachtung) ergeben, sei es, daß die abgebildete Person inzwischen eine berühmte Person der Zeitgeschichte geworden ist, sei es, daß der abgebildete Gegenstand nach Jahren kulturhistorisches Interesse erweckt und seine Abbildung zu einem zeitgeschichtlichen Dokument geworden ist. Einmaligkeit, Originalität und Sinnfälligkeit des Bildgegenstandes in bezug auf zeitgeschichtliche Ereignisse können geeignete Indizien sein. Die Tatsache, daß ein Lichtbild nach Jahrzehnten noch von so großem Interesse ist, daß es vervielfältigt, verbreitet und / oder gesendet wird, zeigt bereits seinen zeitgeschichtlich-dokumentarischen Charakter."
Demnach wird man nicht ernsthaft bezweifeln können (aber wer weiss, was ein deutscher Rechtsanwalt als Halbgott in Robe nicht alles kann ...), dass es bei den zur Rede stehenden eindrucksvollen Ruinenbildern, die das Nachkriegsberlin dokumentieren, um Dokumente der Zeitgeschichte handelt.
Diese sind wie alle (posthum veröffentlichten) fotografischen Dokumente der Zeitgeschichte aus der Zeit vor 1966 bis 31.12.2015 geschützt (Katzenberger in Schricker, 3. Aufl. 2006 UrhR § 137f Rz. 2a i.V. mit §§ 135/135a Rz. 9b).
Normalmenschen werden die komplizierten Berechnungen des OLG Hamburg a.a.O. ebensowenig verstehen wie den Vierfarbensatz oder die Fermatsche Vermutung. Pikant ist, dass sich das OLG Hamburg um ein ganzes Jahr verhauen hat (Rz. 9b aaO), das einen Schutz bis Jahresende 2016 annimmt. Aber die Urheberrechtskommentare folgen dem OLG Hamburg bei seinen - meines Erachtens recht verqueren - Berechnungen anhand der Übergangsgesetzgebung, dem "Sumpf" der §§ 129 ff. UrhG.
(Unveröffentlichte) einfache Lichtbilder aus der Zeit vor 1966, die keine Dokumente der Zeitgeschichte sind, waren nur bis zum 31.12.1990 geschützt.
§ 26 KUG in der Fassung von 1940 lautete: "Der Schutz des Urheberrechts an einem Werke der Photographie endigt mit dem Ablaufe von fünfundzwanzig Jahren seit dem Erscheinen des Werkes. Jedoch endigt der Schutz mit dem Ablaufe von fünfundzwanzig Jahren seit dem Tode des Urhebers, wenn bis zu dessen Tode das Werk noch nicht erschienen war."
Dies galt bis 1965.
1972 fügte man die Übergangsvorschrift § 135a UrhG hinzu, der an die Stelle des Todes des Urhebers den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes stellte.
Ein noch lebender, 1930 geborener Urheber hätte sich für ein bis jetzt bzw. seinem Tod unveröffentlichtes einfaches Lichtbild z.B. von 1950 einen Schutz von 25 Jahren pma sichern können. Das 1966 in Kraft getretene UrhG sah aber nur eine Schutzfrist 25 Jahre nach Herstellung vor. Gemäß § 135a UrhG wurden diese 25 Jahre aufgrund der Verkürzung der ursprünglichen Schutzfrist ab dem 1.1.1966 gerechnet, was zu dem 31.12.1990 führt.
Das OLG Hamburg setzte sich kaltschnäuzig über den Willen des Gesetzgebers hinweg, der in § 135a Satz 2 bestimmt hatte: "Der Schutz erlischt jedoch spätestens mit Ablauf der Schutzdauer nach den bisherigen Vorschriften".
Merke: Wenn ein Oberlandesgericht Recht erfindet in einem schwierigen Bereich und die Kommentatoren, die ja zum geschlossenen Insider-Circle der Urheberrechtler gehören, mitziehen, kommt es auf den Willen des Gesetzgebers nicht an.
Wieland Wagner starb im Oktober 1966. Seine unveröffentlichten Fotos wären also 25 Jahre nach seinem Tod, also bis zum 31.12.1991 geschützt gewesen. Das ist der Ablauf der Schutzdauer nach den bisherigen Vorschriften. Die neuen Vorschriften sahen 1965 eine unwesentliche kürzere Frist vor (bis 31.12.1990).
Das OLG Hamburg aber packt noch ein Vierteljahrhundert großzügig drauf und kommt auf einen Schutz bis Ende 2016 (recte: 2015).
Dazu bedarf es eines zweiten Taschenspielertricks. Obwohl § 137a Abs. 1 UrhG ausdrücklich von Lichtbildwerken spricht, meinen die Urheberrechtler, dieser Paragraph sei analog auf Lichtbilder, die Dokumente der Zeitgeschichte sind, anzuwenden. (Solche Lichtbilder gabs als Rechts-Kategorie nur von 1985 bis 1995.)
Damit profitieren diese aber von der Heraufsetzung der Schutzfrist für Lichtbilder 1995 auf 50 Jahre, so das OLG Hamburg: "Die 50jährige Frist beginnt aber vorliegend nicht mit der Herstellung der Fotos, sondern in Anwendung von § 135a Satz 1 UrhG (1972) für alle Fotos mit dem 1. 1. 1966." 50 Jahre ab dem 1.1.1966 reichen bis zum 31.12.2015, nicht 2016, wie das OLG rechnete.
Wieland Wagner sollte nach dem Willen des KUG-Gesetzgebers für seine Fotos Schutz bis 1991 genießen. Die Übergangsregelung des UrhG-Gesetzgebers von 1972 sicherte ihm zunächst einen Schutz bis 1990 zu. Die vom OLG wie das Kaninchen aus dem Hut gezauberte Schutzfrist von 2016 entspricht ersichtlich nicht dem Willen des jeweiligen Gesetzgebers.
Ein bis zum 31.12.1940 gestorbener Urheber kommt nicht mehr in den Genuss der Übergangsregelung, da die ihm für zu Lebzeiten unveröffentlichte Fotos zugestandene Schutzfrist von 25 Jahren pma am Tag vor dem Inkrafttreten des UrhG, also am 31.12.1965, endet.
Dass an dieser Rechnerei etwas nicht stimmt, wird schlagartig deutlich, wenn man danach fragt, wie ein 1941 im Krieg gefallener Soldat, der ein künstlerisches Lichtbildwerk schuf, von diesen Urheberrechts-Kumpanen, den Richtern des OLG Hamburg und den sauberen Herren Kommentatoren, bewertet wird. Anders als andere Länder wie Frankreich oder Russland gewährt die BRD ihren "Kriegshelden" keinen urheberrechtlichen Ehrensold.
70 Jahre nach seinem Tod ist Sense, also am 31.12.2011.
Sein im gleichen Jahr verstorbener Kamerad im Schützengraben, der aber bloß ein einfaches Lichtbild schuf, das aber natürlich als Weltkrieg-II-Dokumentarfoto ohne weiteres als Dokument der Zeitgeschichte gelten kann, bekommt fünf Jahre mehr.
Die 1941 bis 1944 verstorbenen Urheber von (posthum veröffentlichten) zeitgeschichtlichen Lichtbildern "überholen" also die Urheber schöpferischer Lichtbildwerke. Für die Erben eines 1946 verstorbenen Urhebers ist es wieder vernünftig, auf die übliche Siebzigjahresfrist zu setzen.
Wenn der Gesetzgeber einen Abstand zwischen Lichtbildern und Lichtbildwerken hinsichtlich der Schutzfristen normiert, ist es mit dem Gleichheitssatz von Art. 3 GG nicht vereinbar, dass er durch disziplinlos ineinander verschachtelte Übergangsfristen es zulässt, dass Lichtbild-Fotografen eine längere Schutzfrist genießen als die schöpferischen Lichtbildner.
Denn bisher stand eines felsenfest: Ein Foto ist entweder ein Lichtbildwerk oder ein Lichtbild. Bei eindeutig schöpferischen Bildern, auch wenn diese immer auch Dokumente der Zeitgeschichte sein dürften, wenn sie nach so langer Zeit noch nachgefragt werden, scheidet eine Subsummierung unter die einfachen Lichtbilder aus.
Möglicherweise ist die absurde Konsequenz, dass Lichtbilder, die Dokumente der Zeitgeschichte sind, von 2012 bis 2015 noch geschützt sind, während die womöglich von den gleichen Urhebern erstellten schöpferischen Lichtbildwerke gemeinfrei sind, den Urheberrechts-Kumpanen gar nicht aufgefallen. Und wenn doch, wird es ihnen an Rabulistik, diese Gerechtigkeitslücke als ganz natürlich
darzustellen, gewiss nicht mangeln.
Was ergibt sich daraus für unseren Berlin-Fotografen? Wir müssen, auch wenn uns das nicht gefällt, die fragwürdigen Rechenkunststücke der Urheberrechts-Kumpane zugrundelegen, die "herrschende Meinung", denn wer die Richter des OLH Hamburg für inkompetent hält, kriegt in der Wikipedia von einem besserwisserischen Volljuristen eins übergebraten. Und wenn dieser feine Herr Sandberg noch so ehrfurchtsvoll Amt und Würden dieses hier kommentierenden RA niederschreibt ("Rechtsanwalt Dr. Ulrich Hildebrandt, Lehrbeauftragter an der Universität Düsseldorf, Fachlehrgangsleiter Gewerblicher Rechtsschutz bei Heyne, aus der Spezialkanzlei Lubberger Lehment"), ändert dies nichts an der Tatsache, dass dieser saubere Herr RA schlicht und einfach die herrschende juristische Meinung zum bis 2015 reichenden Schutz (posthum veröffentlichter) dokumentarischer Lichtbilder ignoriert.
Wenn man meiner Ansicht folgt, dass es sich um Lichtbildwerke handelt, sind sie 70 Jahre pma geschützt. Diese Ansicht steht im Einklang mit der Rechtsprechung des BGH und den europarechtlichen Vorgaben zum Schutz von Fotografien.
Wenn man meiner Ansicht nicht folgt, dann ergibt sich eindeutig die Zuordnung zu den Lichtbildern, die Dokumente der Zeitgeschichte sind. Die Bilder sind vor 1966 entstanden und posthum veröffentlicht worden (allem nach erstmals durch einestages, wenngleich nicht mit vorheriger Zustimmung des Rechteinhabers) bzw. noch unveröffentlicht. Daraus folgt nach der oben genannten Entscheidung des OLG Hamburg und der ihr folgenden Kommentarliteratur, dass sie bis zum 31.12.2015 geschützt sind. Die Veröffentlichung im Internet und öffentliche Ausstellung ohne Zustimmung des Rechteinhabers ist eine Urheberrechtsverletzung (auch wenn der Rechteinhaber nachträglich die Zustimmung erteilt).
Nach dem OLG Hamburg
http://de.wikisource.org/wiki/Oberlandesgericht_Hamburg_-_Wagner-Familienfotos
gilt:
"Der Begriff "Dokumente der Zeitgeschichte" im Sinne des § 72 Abs. 3 UrhG (1985) läßt eine weite Auslegung zu, er kann an das Merkmal des "(außergewöhnlichen) dokumentarischen Wertes" (§ 55 Abs. 2 UrhG) sowie an "Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte" (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG) anknüpfen. Deckungsgleich sind die Bezugsbegriffe nicht, denn § 72 Abs. 3 UrhG (1985) setzt keine Bedeutung von historischem Rang voraus. Dokumente der Zeitgeschichte können, müssen aber nicht Bildnisse im Sinne des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG sein, denkbar sind z. B. auch Fotos seltener Naturereignisse. Der Bereich der Zeitgeschichte umfaßt nicht nur das politische, sondern auch das soziale, wirtschaftliche und kulturelle Leben des Volkes, d. h. alles, was in der Öffentlichkeit - auch regional - beachtet wird.
Der Charakter eines Lichtbildes als "Dokument der Zeitgeschichte" muß nicht von vornherein feststehen, sondern wird sich vielfach erst aus späterer Sicht (ex post Betrachtung) ergeben, sei es, daß die abgebildete Person inzwischen eine berühmte Person der Zeitgeschichte geworden ist, sei es, daß der abgebildete Gegenstand nach Jahren kulturhistorisches Interesse erweckt und seine Abbildung zu einem zeitgeschichtlichen Dokument geworden ist. Einmaligkeit, Originalität und Sinnfälligkeit des Bildgegenstandes in bezug auf zeitgeschichtliche Ereignisse können geeignete Indizien sein. Die Tatsache, daß ein Lichtbild nach Jahrzehnten noch von so großem Interesse ist, daß es vervielfältigt, verbreitet und / oder gesendet wird, zeigt bereits seinen zeitgeschichtlich-dokumentarischen Charakter."
Demnach wird man nicht ernsthaft bezweifeln können (aber wer weiss, was ein deutscher Rechtsanwalt als Halbgott in Robe nicht alles kann ...), dass es bei den zur Rede stehenden eindrucksvollen Ruinenbildern, die das Nachkriegsberlin dokumentieren, um Dokumente der Zeitgeschichte handelt.
Diese sind wie alle (posthum veröffentlichten) fotografischen Dokumente der Zeitgeschichte aus der Zeit vor 1966 bis 31.12.2015 geschützt (Katzenberger in Schricker, 3. Aufl. 2006 UrhR § 137f Rz. 2a i.V. mit §§ 135/135a Rz. 9b).
Normalmenschen werden die komplizierten Berechnungen des OLG Hamburg a.a.O. ebensowenig verstehen wie den Vierfarbensatz oder die Fermatsche Vermutung. Pikant ist, dass sich das OLG Hamburg um ein ganzes Jahr verhauen hat (Rz. 9b aaO), das einen Schutz bis Jahresende 2016 annimmt. Aber die Urheberrechtskommentare folgen dem OLG Hamburg bei seinen - meines Erachtens recht verqueren - Berechnungen anhand der Übergangsgesetzgebung, dem "Sumpf" der §§ 129 ff. UrhG.
(Unveröffentlichte) einfache Lichtbilder aus der Zeit vor 1966, die keine Dokumente der Zeitgeschichte sind, waren nur bis zum 31.12.1990 geschützt.
§ 26 KUG in der Fassung von 1940 lautete: "Der Schutz des Urheberrechts an einem Werke der Photographie endigt mit dem Ablaufe von fünfundzwanzig Jahren seit dem Erscheinen des Werkes. Jedoch endigt der Schutz mit dem Ablaufe von fünfundzwanzig Jahren seit dem Tode des Urhebers, wenn bis zu dessen Tode das Werk noch nicht erschienen war."
Dies galt bis 1965.
1972 fügte man die Übergangsvorschrift § 135a UrhG hinzu, der an die Stelle des Todes des Urhebers den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes stellte.
Ein noch lebender, 1930 geborener Urheber hätte sich für ein bis jetzt bzw. seinem Tod unveröffentlichtes einfaches Lichtbild z.B. von 1950 einen Schutz von 25 Jahren pma sichern können. Das 1966 in Kraft getretene UrhG sah aber nur eine Schutzfrist 25 Jahre nach Herstellung vor. Gemäß § 135a UrhG wurden diese 25 Jahre aufgrund der Verkürzung der ursprünglichen Schutzfrist ab dem 1.1.1966 gerechnet, was zu dem 31.12.1990 führt.
Das OLG Hamburg setzte sich kaltschnäuzig über den Willen des Gesetzgebers hinweg, der in § 135a Satz 2 bestimmt hatte: "Der Schutz erlischt jedoch spätestens mit Ablauf der Schutzdauer nach den bisherigen Vorschriften".
Merke: Wenn ein Oberlandesgericht Recht erfindet in einem schwierigen Bereich und die Kommentatoren, die ja zum geschlossenen Insider-Circle der Urheberrechtler gehören, mitziehen, kommt es auf den Willen des Gesetzgebers nicht an.
Wieland Wagner starb im Oktober 1966. Seine unveröffentlichten Fotos wären also 25 Jahre nach seinem Tod, also bis zum 31.12.1991 geschützt gewesen. Das ist der Ablauf der Schutzdauer nach den bisherigen Vorschriften. Die neuen Vorschriften sahen 1965 eine unwesentliche kürzere Frist vor (bis 31.12.1990).
Das OLG Hamburg aber packt noch ein Vierteljahrhundert großzügig drauf und kommt auf einen Schutz bis Ende 2016 (recte: 2015).
Dazu bedarf es eines zweiten Taschenspielertricks. Obwohl § 137a Abs. 1 UrhG ausdrücklich von Lichtbildwerken spricht, meinen die Urheberrechtler, dieser Paragraph sei analog auf Lichtbilder, die Dokumente der Zeitgeschichte sind, anzuwenden. (Solche Lichtbilder gabs als Rechts-Kategorie nur von 1985 bis 1995.)
Damit profitieren diese aber von der Heraufsetzung der Schutzfrist für Lichtbilder 1995 auf 50 Jahre, so das OLG Hamburg: "Die 50jährige Frist beginnt aber vorliegend nicht mit der Herstellung der Fotos, sondern in Anwendung von § 135a Satz 1 UrhG (1972) für alle Fotos mit dem 1. 1. 1966." 50 Jahre ab dem 1.1.1966 reichen bis zum 31.12.2015, nicht 2016, wie das OLG rechnete.
Wieland Wagner sollte nach dem Willen des KUG-Gesetzgebers für seine Fotos Schutz bis 1991 genießen. Die Übergangsregelung des UrhG-Gesetzgebers von 1972 sicherte ihm zunächst einen Schutz bis 1990 zu. Die vom OLG wie das Kaninchen aus dem Hut gezauberte Schutzfrist von 2016 entspricht ersichtlich nicht dem Willen des jeweiligen Gesetzgebers.
Ein bis zum 31.12.1940 gestorbener Urheber kommt nicht mehr in den Genuss der Übergangsregelung, da die ihm für zu Lebzeiten unveröffentlichte Fotos zugestandene Schutzfrist von 25 Jahren pma am Tag vor dem Inkrafttreten des UrhG, also am 31.12.1965, endet.
Dass an dieser Rechnerei etwas nicht stimmt, wird schlagartig deutlich, wenn man danach fragt, wie ein 1941 im Krieg gefallener Soldat, der ein künstlerisches Lichtbildwerk schuf, von diesen Urheberrechts-Kumpanen, den Richtern des OLG Hamburg und den sauberen Herren Kommentatoren, bewertet wird. Anders als andere Länder wie Frankreich oder Russland gewährt die BRD ihren "Kriegshelden" keinen urheberrechtlichen Ehrensold.
70 Jahre nach seinem Tod ist Sense, also am 31.12.2011.
Sein im gleichen Jahr verstorbener Kamerad im Schützengraben, der aber bloß ein einfaches Lichtbild schuf, das aber natürlich als Weltkrieg-II-Dokumentarfoto ohne weiteres als Dokument der Zeitgeschichte gelten kann, bekommt fünf Jahre mehr.
Die 1941 bis 1944 verstorbenen Urheber von (posthum veröffentlichten) zeitgeschichtlichen Lichtbildern "überholen" also die Urheber schöpferischer Lichtbildwerke. Für die Erben eines 1946 verstorbenen Urhebers ist es wieder vernünftig, auf die übliche Siebzigjahresfrist zu setzen.
Wenn der Gesetzgeber einen Abstand zwischen Lichtbildern und Lichtbildwerken hinsichtlich der Schutzfristen normiert, ist es mit dem Gleichheitssatz von Art. 3 GG nicht vereinbar, dass er durch disziplinlos ineinander verschachtelte Übergangsfristen es zulässt, dass Lichtbild-Fotografen eine längere Schutzfrist genießen als die schöpferischen Lichtbildner.
Denn bisher stand eines felsenfest: Ein Foto ist entweder ein Lichtbildwerk oder ein Lichtbild. Bei eindeutig schöpferischen Bildern, auch wenn diese immer auch Dokumente der Zeitgeschichte sein dürften, wenn sie nach so langer Zeit noch nachgefragt werden, scheidet eine Subsummierung unter die einfachen Lichtbilder aus.
Möglicherweise ist die absurde Konsequenz, dass Lichtbilder, die Dokumente der Zeitgeschichte sind, von 2012 bis 2015 noch geschützt sind, während die womöglich von den gleichen Urhebern erstellten schöpferischen Lichtbildwerke gemeinfrei sind, den Urheberrechts-Kumpanen gar nicht aufgefallen. Und wenn doch, wird es ihnen an Rabulistik, diese Gerechtigkeitslücke als ganz natürlich
darzustellen, gewiss nicht mangeln.
Was ergibt sich daraus für unseren Berlin-Fotografen? Wir müssen, auch wenn uns das nicht gefällt, die fragwürdigen Rechenkunststücke der Urheberrechts-Kumpane zugrundelegen, die "herrschende Meinung", denn wer die Richter des OLH Hamburg für inkompetent hält, kriegt in der Wikipedia von einem besserwisserischen Volljuristen eins übergebraten. Und wenn dieser feine Herr Sandberg noch so ehrfurchtsvoll Amt und Würden dieses hier kommentierenden RA niederschreibt ("Rechtsanwalt Dr. Ulrich Hildebrandt, Lehrbeauftragter an der Universität Düsseldorf, Fachlehrgangsleiter Gewerblicher Rechtsschutz bei Heyne, aus der Spezialkanzlei Lubberger Lehment"), ändert dies nichts an der Tatsache, dass dieser saubere Herr RA schlicht und einfach die herrschende juristische Meinung zum bis 2015 reichenden Schutz (posthum veröffentlichter) dokumentarischer Lichtbilder ignoriert.
Wenn man meiner Ansicht folgt, dass es sich um Lichtbildwerke handelt, sind sie 70 Jahre pma geschützt. Diese Ansicht steht im Einklang mit der Rechtsprechung des BGH und den europarechtlichen Vorgaben zum Schutz von Fotografien.
Wenn man meiner Ansicht nicht folgt, dann ergibt sich eindeutig die Zuordnung zu den Lichtbildern, die Dokumente der Zeitgeschichte sind. Die Bilder sind vor 1966 entstanden und posthum veröffentlicht worden (allem nach erstmals durch einestages, wenngleich nicht mit vorheriger Zustimmung des Rechteinhabers) bzw. noch unveröffentlicht. Daraus folgt nach der oben genannten Entscheidung des OLG Hamburg und der ihr folgenden Kommentarliteratur, dass sie bis zum 31.12.2015 geschützt sind. Die Veröffentlichung im Internet und öffentliche Ausstellung ohne Zustimmung des Rechteinhabers ist eine Urheberrechtsverletzung (auch wenn der Rechteinhaber nachträglich die Zustimmung erteilt).
KlausGraf - am Donnerstag, 2. Oktober 2008, 21:21 - Rubrik: Archivrecht
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In Amerika ist alles größer !? Quasi einen "Tag der Archive" in XXXL begehen unsere KollegInnen jenseits des großen Teichs. Der Monat Oktober ist der amerikanische Archivmonat - s. http://www.archivists.org/archivesmonth/index.asp.
Ein interessantes Web 2.0-Projekt stellt Archiv-Novize aus Wisconsin vor. Die Weblog-Variante der deutschen Archivführer s.
http://www.thenovicearchivist.com/ .
s. a.: http://archiv.twoday.net/stories/4113496/
Ein interessantes Web 2.0-Projekt stellt Archiv-Novize aus Wisconsin vor. Die Weblog-Variante der deutschen Archivführer s.
http://www.thenovicearchivist.com/ .
s. a.: http://archiv.twoday.net/stories/4113496/
Wolf Thomas - am Donnerstag, 2. Oktober 2008, 19:47 - Rubrik: Web 2.0
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Hansjakob Achermann hat 33 Jahre lang die Geschicke des Nidwaldner Staatsarchivs geprägt. (Bild Corinne Glanzmann/Neue NZ)
Die Neue Nidwaldner Zeitung online (Link) stellt den Pensionär vor.
Wolf Thomas - am Donnerstag, 2. Oktober 2008, 19:30 - Rubrik: Personalia
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Der rheinische Merkur (Link) stellt dieses Literaturarchiv vor:
" ... Tausende Hobbyschriftsteller brachten in „Zirkeln Schreibender Arbeiter“ auf Wunsch der Kulturpolitiker Staatstragendes zu Papier. Was mit den Werken der Werktätigen geschehen soll, ist ungewiss. ....
Das Stadtteilzentrum in Berlin-Hohenschönhausen, in dem sich das Archiv befindet, wird gerade großzügig umgebaut. .....
Mit diesen Zirkeln, deren es in der DDR im Jahr 1989 etwa 300 gab, beschäftigt sich auch die Sammlung, für die sich Jürgen Kögel so emsig einsetzt. „Archiv Schreibender ArbeiterInnen“ heißt sie und enthält veröffentlichte und unveröffentlichte Manuskripte, Protokolle, Briefwechsel, Sekundärliteratur und Literaturzeitschriften. Sie wird von einem Verein namens „SchreibArt“ getragen, dem Kögel vorsteht. Der Verein organisiert außerdem ein Lesepodium für Hobbyautoren, das einmal im Monat in einem Stadtteilzentrum im Prenzlauer Berg stattfindet. Vor allem aber kämpft der Verein für den Erhalt des Archivs – und das seit 1997. ....."
Homepage: http://www.schreibartev.de
" ... Tausende Hobbyschriftsteller brachten in „Zirkeln Schreibender Arbeiter“ auf Wunsch der Kulturpolitiker Staatstragendes zu Papier. Was mit den Werken der Werktätigen geschehen soll, ist ungewiss. ....
Das Stadtteilzentrum in Berlin-Hohenschönhausen, in dem sich das Archiv befindet, wird gerade großzügig umgebaut. .....
Mit diesen Zirkeln, deren es in der DDR im Jahr 1989 etwa 300 gab, beschäftigt sich auch die Sammlung, für die sich Jürgen Kögel so emsig einsetzt. „Archiv Schreibender ArbeiterInnen“ heißt sie und enthält veröffentlichte und unveröffentlichte Manuskripte, Protokolle, Briefwechsel, Sekundärliteratur und Literaturzeitschriften. Sie wird von einem Verein namens „SchreibArt“ getragen, dem Kögel vorsteht. Der Verein organisiert außerdem ein Lesepodium für Hobbyautoren, das einmal im Monat in einem Stadtteilzentrum im Prenzlauer Berg stattfindet. Vor allem aber kämpft der Verein für den Erhalt des Archivs – und das seit 1997. ....."
Homepage: http://www.schreibartev.de
Wolf Thomas - am Donnerstag, 2. Oktober 2008, 19:24 - Rubrik: Literaturarchive
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Die Aachener Zeitung (Link)stellt das Karnevalsarchiv vor: " ..... Beheimatet im Schatten der Pfarrkirche St. Balbina ist eine sehr sehenswerte Ausstellung und das «Karnevals-Archiv und -Dokumentationszentrum des Aachener Grenzlandes» (Kadag).
An der Mitgliederwerbung müsse man intensiv arbeiten, «da wir ja insbesondere das Kadag in unserem Haus angesiedelt haben, das für alle Vereine ein umfangreiches Archiv über ihre Vereinstätigkeiten angelegt hat.
Ich bin der Meinung, dass unsere Vereine kein preiswerteres Archiv haben können». [Reiner Spiertz, Vorsitzender des Fördervereins] ....
Die Zahlen des Karnevals-Archiv und -Dokumentationszentrums sind schon beeindruckend: 23.000 Exponate sind im Computersystem archiviert, darunter sind rund 10.000 Zeitungsartikel, 1500 Festschriften, Jubiläumshefte, rund 3000 Orden verschiedenster Art und rund 500 Plakate, Prinzen- und Gardekostüme. ...."
An der Mitgliederwerbung müsse man intensiv arbeiten, «da wir ja insbesondere das Kadag in unserem Haus angesiedelt haben, das für alle Vereine ein umfangreiches Archiv über ihre Vereinstätigkeiten angelegt hat.
Ich bin der Meinung, dass unsere Vereine kein preiswerteres Archiv haben können». [Reiner Spiertz, Vorsitzender des Fördervereins] ....
Die Zahlen des Karnevals-Archiv und -Dokumentationszentrums sind schon beeindruckend: 23.000 Exponate sind im Computersystem archiviert, darunter sind rund 10.000 Zeitungsartikel, 1500 Festschriften, Jubiläumshefte, rund 3000 Orden verschiedenster Art und rund 500 Plakate, Prinzen- und Gardekostüme. ...."
Wolf Thomas - am Donnerstag, 2. Oktober 2008, 19:22 - Rubrik: Privatarchive und Initiativen
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Aus der Besprechung (Link): " ..... Der Roman wiederum, der fast 20 Jahre nach dem Ende der DDR von diesem Verfall erzählt, macht sich zu einem Archiv, das "1000 Dinge" als Erinnerung an ein "untergegangenes Land" bereitstellt. Dieser Anspruch führt zu einer tendenziellen Überfrachtung des Zeitbildes ....."
Wolf Thomas - am Donnerstag, 2. Oktober 2008, 19:20 - Rubrik: Wahrnehmung
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" ..... Wir [Deutsche Kinemathek und Bundeszentrale für politische Bildung ] bereiten zu diesem wichtigsten Abschnitt der deutschen Nachkriegsgeschichte eine Ausstellung und eine Bildersammlung im Internet vor, in denen wir den Spuren der Zeitenwende von 1989/1990 in Film und Fotografie nachgehen. Dazu suchen wir private Filme, Videos und Fotografien, welche die historischen Ereignisse mit ihren Auswirkungen auf den Alltag des Einzelnen in Ost und West sichtbar machen. ....."
Quelle:
http://www.digitalfernsehen.de/news/news_605547.html
Links:
https://www.wir-waren-so-frei.de/
http://www.deutsche-kinemathek.de/
http://www.bpb.de
Quelle:
http://www.digitalfernsehen.de/news/news_605547.html
Links:
https://www.wir-waren-so-frei.de/
http://www.deutsche-kinemathek.de/
http://www.bpb.de
Wolf Thomas - am Donnerstag, 2. Oktober 2008, 19:16 - Rubrik: Fotoueberlieferung
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1968 — Ein Blick auf die Protestbewegungen 40 Jahre danach aus globaler Perspektive
Ein Bericht von der 44. Konferenz der International Conference of Labour and Social History (ITH) in Linz, 11.-14. September 2008
Knapp 100 TeilnehmerInnen waren der Einladung zur 44. Linzer Konferenz gefolgt, die von der Internationalen Tagung der HistorikerInnen der Arbeiterbewegung und anderer sozialer Bewegungen (ITH) und der Kammer für Arbeiter und Angestellte Oberösterreich veranstaltet wurde. Marcel van der Linden vom IISG in Amsterdam, Angelika Ebbinghaus von der Stiftung für Sozialgeschichte des 20. Jahrhunderts (Bremen) und Berthold Unfried als Präsident und Eva Himmelstoss als Sekretärin der ITH hatten ein umfangreiches Programm zusammengestellt. Unter den ReferentInnen – auf den call for papers hatte es über 50 Einsendungen gegeben – waren sehr viele junge HistorikerInnen.
den ganzen Beitrag lesen
Ein Bericht von der 44. Konferenz der International Conference of Labour and Social History (ITH) in Linz, 11.-14. September 2008
Knapp 100 TeilnehmerInnen waren der Einladung zur 44. Linzer Konferenz gefolgt, die von der Internationalen Tagung der HistorikerInnen der Arbeiterbewegung und anderer sozialer Bewegungen (ITH) und der Kammer für Arbeiter und Angestellte Oberösterreich veranstaltet wurde. Marcel van der Linden vom IISG in Amsterdam, Angelika Ebbinghaus von der Stiftung für Sozialgeschichte des 20. Jahrhunderts (Bremen) und Berthold Unfried als Präsident und Eva Himmelstoss als Sekretärin der ITH hatten ein umfangreiches Programm zusammengestellt. Unter den ReferentInnen – auf den call for papers hatte es über 50 Einsendungen gegeben – waren sehr viele junge HistorikerInnen.
den ganzen Beitrag lesen
Bernd Hüttner - am Donnerstag, 2. Oktober 2008, 17:36 - Rubrik: Archive von unten
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http://jakoblog.de/2008/10/02/ueberreste-der-wikipedia-aus-dem-januar-2001-entdeckt/
In ihm lassen sich auch verschollene Seiten der Wikipedia entdecken.
In ihm lassen sich auch verschollene Seiten der Wikipedia entdecken.
http://roytennant.com/proto/hathi/
Siehe
http://de.wikisource.org/wiki/Wikisource:Skriptorium#Neue_Suchmaschine__f.C3.BCr_Google-Michigan_Digitalisate
"The advantage of this over Google Books is that UM has put ALL of their full-view PD copies online, including many that Google will not. This includes scans of journal reprints published post-1923 where the content is in the PD but the reprints were sold much later.
Google won't do this. Their 'Books' is seriously deficient in the journals department, UM is not.
A great alternative to Google's incomplete site (and maybe it will work internationally...?) Now if only California will do something with their own scans."
http://www.archive.org/iathreads/post-view.php?id=211702
Siehe
http://de.wikisource.org/wiki/Wikisource:Skriptorium#Neue_Suchmaschine__f.C3.BCr_Google-Michigan_Digitalisate
"The advantage of this over Google Books is that UM has put ALL of their full-view PD copies online, including many that Google will not. This includes scans of journal reprints published post-1923 where the content is in the PD but the reprints were sold much later.
Google won't do this. Their 'Books' is seriously deficient in the journals department, UM is not.
A great alternative to Google's incomplete site (and maybe it will work internationally...?) Now if only California will do something with their own scans."
http://www.archive.org/iathreads/post-view.php?id=211702
KlausGraf - am Donnerstag, 2. Oktober 2008, 13:04 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=3019
ULD hält Google Street View - siehe http://archiv.twoday.net/stories/5221753/ - für rechtswidrig. Obwohl die Rechtslage geklärt ist, verwischt der Datenschutz systematisch die Grenze von Sachsaten und personenbezogenen Daten. Die Außenansicht von Gebäuden ist kein personenbezogenes Datum. RA Seiler schreibt: "Zulässig ist die Veröffentlichung der Außenansicht eines Gebäudes, wenn es von der Straße aus ohne weitere Hilfsmittel aufgenommen wurde und keine Angaben zur Adresse und den Bewohnern gemacht werden."
http://www.fotorecht.de/publikationen/promivillen.html
ULD hält Google Street View - siehe http://archiv.twoday.net/stories/5221753/ - für rechtswidrig. Obwohl die Rechtslage geklärt ist, verwischt der Datenschutz systematisch die Grenze von Sachsaten und personenbezogenen Daten. Die Außenansicht von Gebäuden ist kein personenbezogenes Datum. RA Seiler schreibt: "Zulässig ist die Veröffentlichung der Außenansicht eines Gebäudes, wenn es von der Straße aus ohne weitere Hilfsmittel aufgenommen wurde und keine Angaben zur Adresse und den Bewohnern gemacht werden."
http://www.fotorecht.de/publikationen/promivillen.html
KlausGraf - am Mittwoch, 1. Oktober 2008, 22:36 - Rubrik: Datenschutz
"Also, ein Stadtprojekt dieser Art hat es noch nicht gegeben, ein Projekt, wo sich - ich nehme jetzt mal den Begriff in Anführungszeichen in den Mund - wo sich bürgerliche Kulturinstitutionen und auch Bürger und Bürgerinnen dieser Stadt zusammengetan haben, um bestimmte kulturelle Themen zu transportieren. Das hat es noch nicht gegeben: von den Museen übers Theater, übers Archiv, über die Bibliothek, über die Universität, das ist neu."
Hans Wisskirchen, Professor Doktor der Philologie, dem Geschäftsführenden Direktor der zehn Lübecker Museen und Wissenschaftlichen Leiter des Buddenbrookhauses
Quellen:
http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/laenderreport/850281/
http://www.hl-live.de/aktuell/text.php?id=46203
Wolf Thomas - am Mittwoch, 1. Oktober 2008, 17:42 - Rubrik: Oeffentlichkeitsarbeit
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"Die Zahl der Opfer der alliierten Luftangriffe auf Dresden vom 13. und 14. Februar 1945 muss offenbar deutlich korrigiert werden. Bislang sprach die Stadtverwaltung von 35.000 Toten, eine Historikerkommission kam nun aber zu dem Ergebnis, dass höchsten 25.000 Menschen bei den Luftangriffen umkamen.
......
Bei ihren Untersuchungen hatten sich die Historiker vor allem auf Archivmaterial gestützt, allein im Dresdner Stadtarchiv wurden 780 Meter Akten ausgewertet, viele Unterlagen wurden erstmals gesichtet. Befragt wurden zudem Dutzende Zeitzeugen."
Quelle:
http://www.mdr.de/sachsen/5809338.html
......
Bei ihren Untersuchungen hatten sich die Historiker vor allem auf Archivmaterial gestützt, allein im Dresdner Stadtarchiv wurden 780 Meter Akten ausgewertet, viele Unterlagen wurden erstmals gesichtet. Befragt wurden zudem Dutzende Zeitzeugen."
Quelle:
http://www.mdr.de/sachsen/5809338.html
Wolf Thomas - am Mittwoch, 1. Oktober 2008, 17:39 - Rubrik: Kommunalarchive
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http://www.videoactive.eu/
VideoActive bietet in Form von Videos (die Wiedergabequalität lässt zu wünschen übrig) einen Streifzug durch die europäische Fernsehgeschichte.
VideoActive bietet in Form von Videos (die Wiedergabequalität lässt zu wünschen übrig) einen Streifzug durch die europäische Fernsehgeschichte.
KlausGraf - am Mittwoch, 1. Oktober 2008, 14:28 - Rubrik: Filmarchive
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KlausGraf - am Mittwoch, 1. Oktober 2008, 14:04 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
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Archives Hub stellt jeden Monat archivische Bestände zu einem Thema in England vor. Diesen Monat "Fairs and Circus"
http://www.archiveshub.ac.uk/oct08.shtml

http://www.archiveshub.ac.uk/oct08.shtml

KlausGraf - am Mittwoch, 1. Oktober 2008, 14:00 - Rubrik: Oeffentlichkeitsarbeit
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KlausGraf - am Mittwoch, 1. Oktober 2008, 13:50 - Rubrik: Unterhaltung
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Einzigartige Nachkriegsfotos will die Berlinische Galerie zeigen. Nur: Nach dem Fotografen wird noch gefahndet. Da es sich um unveröffentlichte Fotos handelt, steht einer Ausstellung das Erstveröffentlichungsrecht des Fotografen entgegen (Ausstellungsrecht § 18 UrhG). Eine Straftat liegt allerdings nicht vor, da das Ausstellungsrecht strafrechtlich nicht geschützt ist. Dagegen ist natürlich die öffentliche Wiedergabe von 35 Bildern bei einestages strafbar.
UPDATE: Nach telefonischer Auskunft der Berlinischen Galerie, die wegen dieses Beitrags mit mir Kontakt aufnahm, steht sie inzwischen in Kontakt mit einer Person, bei der es sich höchstwahrscheinlich um den Rechteinhaber der Fotos, sollten diese geschützt sein, handelt, nämlich mit dem Sohn des mutmaßlichen Fotografen. Dies ändert die Beurteilung natürlich komplett.
Was die anzunehmende Straftat von einestages betrifft, so bleibt eine Straftat eine Straftat, auch wenn nachträglich eine Genehmigung eintrudelt. Falls der wahre Rechteinhaber ermittelt wurde und dieser die Ausstellung und die Öffentlichkeitsarbeit von einestages unterstützt ist die Angelegenheit "gegessen", zivilrechtlich und mit Sicherheit auch strafrechtlich, denn eine Strafbarkeit in diesem Bereich ist ohnehin nur theoretisch gegeben.
Man mag der Ansicht sein, dass unser Urheberrecht zu absurden Konsequenzen in einem solchen Fall führt. Dann muss man sich aber dafür einsetzen, dass es geändert wird und dass das Problem der "verwaisten Werke" in vernünftiger Weise geklärt wird.
Archivalia hat als einziges deutschsprachiges Weblog immer wieder das Problem der verwaisten Werke thematisiert:
http://archiv.twoday.net/search?q=verwaist
http://archiv.twoday.net/search?q=orphan
Eine Nutzung verwaister Werke muss möglich sein!
Angesichts des grassierenden Copyfrauds öffentlicher Insitutionen ist es aber auch notwendig, klar und deutlich Urheberrechtsverstöße zu benennen.
Es steht für mich außer Zweifel, dass es sich bei den strittigen Bildern um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke handelt. Der Begriff der geschützten Fotografie ist europaweit einheitlich auszulegen, die früher geforderten höheren Maßstäbe sind obsolet. Dem Fotografen der Bilder gelingt es in eindrucksvoller Weise, die Ruinenlandschaft Berlins als Zeitzeuge bildlich darzustellen und den Betrachter zum Nachdenken anzuregen. (Zu einem möglichen Schutz als Dokument der Zeitgeschichte siehedie Kommentare [ http://archiv.twoday.net/stories/5231950/ ]). Daher steht es für mich fest, dass es sich nicht nur um einfache Lichtbilder handelt, auch das Durchschnittsschaffen der Fotografen ist gemäß § 2 UrhG 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen geschützt.
Da es sich um eine europaweite Problematik handelt, sind die Ausführungen des österreichischen OGH in "Eurobike" von 2001 sehr wohl auch für die Auslegung des deutschen Rechts von Interesse:
http://www.internet4jurists.at/entscheidungen/ogh4_179_01d.htm
Vor dem Hintergrund dieser hinreichend begründeten und abgesicherten Überzeugung zur Rechtslage und aufgrund der vorliegenden, zwischenzeitlich nicht aktualisierten Darstellung von einestages, derzufolge nach dem Fotografen noch gesucht werde
http://einestages.spiegel.de/external/ShowTopicAlbumBackground/a2847/l0/l0/F.html#featuredEntry
war es gerechtfertigt, die Berlinische Galerie, das Landesmuseum für moderne Kunst usw., mit der Überschrift "Die Berlinische Galerie bricht das Urheberrecht" anzugreifen.
Weiteres UPDATE: http://archiv.twoday.net/stories/5231950/

UPDATE: Nach telefonischer Auskunft der Berlinischen Galerie, die wegen dieses Beitrags mit mir Kontakt aufnahm, steht sie inzwischen in Kontakt mit einer Person, bei der es sich höchstwahrscheinlich um den Rechteinhaber der Fotos, sollten diese geschützt sein, handelt, nämlich mit dem Sohn des mutmaßlichen Fotografen. Dies ändert die Beurteilung natürlich komplett.
Was die anzunehmende Straftat von einestages betrifft, so bleibt eine Straftat eine Straftat, auch wenn nachträglich eine Genehmigung eintrudelt. Falls der wahre Rechteinhaber ermittelt wurde und dieser die Ausstellung und die Öffentlichkeitsarbeit von einestages unterstützt ist die Angelegenheit "gegessen", zivilrechtlich und mit Sicherheit auch strafrechtlich, denn eine Strafbarkeit in diesem Bereich ist ohnehin nur theoretisch gegeben.
Man mag der Ansicht sein, dass unser Urheberrecht zu absurden Konsequenzen in einem solchen Fall führt. Dann muss man sich aber dafür einsetzen, dass es geändert wird und dass das Problem der "verwaisten Werke" in vernünftiger Weise geklärt wird.
Archivalia hat als einziges deutschsprachiges Weblog immer wieder das Problem der verwaisten Werke thematisiert:
http://archiv.twoday.net/search?q=verwaist
http://archiv.twoday.net/search?q=orphan
Eine Nutzung verwaister Werke muss möglich sein!
Angesichts des grassierenden Copyfrauds öffentlicher Insitutionen ist es aber auch notwendig, klar und deutlich Urheberrechtsverstöße zu benennen.
Es steht für mich außer Zweifel, dass es sich bei den strittigen Bildern um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke handelt. Der Begriff der geschützten Fotografie ist europaweit einheitlich auszulegen, die früher geforderten höheren Maßstäbe sind obsolet. Dem Fotografen der Bilder gelingt es in eindrucksvoller Weise, die Ruinenlandschaft Berlins als Zeitzeuge bildlich darzustellen und den Betrachter zum Nachdenken anzuregen. (Zu einem möglichen Schutz als Dokument der Zeitgeschichte siehe
Da es sich um eine europaweite Problematik handelt, sind die Ausführungen des österreichischen OGH in "Eurobike" von 2001 sehr wohl auch für die Auslegung des deutschen Rechts von Interesse:
http://www.internet4jurists.at/entscheidungen/ogh4_179_01d.htm
Vor dem Hintergrund dieser hinreichend begründeten und abgesicherten Überzeugung zur Rechtslage und aufgrund der vorliegenden, zwischenzeitlich nicht aktualisierten Darstellung von einestages, derzufolge nach dem Fotografen noch gesucht werde
http://einestages.spiegel.de/external/ShowTopicAlbumBackground/a2847/l0/l0/F.html#featuredEntry
war es gerechtfertigt, die Berlinische Galerie, das Landesmuseum für moderne Kunst usw., mit der Überschrift "Die Berlinische Galerie bricht das Urheberrecht" anzugreifen.
Weiteres UPDATE: http://archiv.twoday.net/stories/5231950/

KlausGraf - am Mittwoch, 1. Oktober 2008, 01:08 - Rubrik: Archivrecht
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" ..... Die Leute fischen überall vor der Westküste Grönlands. Und um das Verhalten der Tiere besser zu verstehen, befestigen sie seit Jahren kleine Thermometer an all ihren Schleppnetzen. So haben sie Tausende von Temperaturdaten gesammelt und archiviert. Das ist ein unglaublich kostbares Archiv. Kein Wissenschaftler der Welt könnte es sich leisten, all diese Daten zu erheben und hier liegen sie einfach fein geordnet herum. ....."
David Holland Meeresforscher
Quelle:
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/forschak/853599/
David Holland Meeresforscher
Quelle:
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/forschak/853599/
Wolf Thomas - am Dienstag, 30. September 2008, 19:47 - Rubrik: Wahrnehmung
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Klappentext:
"Das Gedächtnis ist ein stummes Archiv, in das nur die Erinnerung und die Wörter Leben hineinbringen. Doch das Erinnern liefert keine festen Bilder oder Geschichten, es sind nur Späne, Sprachsplitter und kleine Impulse, die aufleuchten, um sich bald schon zu verändern.
(...)In seinem zweiten Band erkundet der junge Lyriker zwischen eigener Geschichte und Landschaften das Terrain der Erinnerung, über die Uwe Johnson einmal geschrieben hat, sie gleiche einer mächtigen grauen Katze hinter Fensterscheiben, unnahbar, stumm und verlockend. Und er knüpft da an, wo er mit seinem vielgelobten Erstling „klare konturen“ aufgehört hat. Seine neuen Gedichte führen in die Vergangenheit hinein, machen historische Schichten und Stimmen lesbar, von der Zeit des Barock bis zu den Resten des Zweiten Weltkriegs auf der Insel Sylt. ...."
Quelle:
http://www.chbeck.de/productview.aspx?product=24158
http://www.berlinerliteraturkritik.de/index.cfm?id=19491
Mehr zu Bleutge: http://de.wikipedia.org/wiki/Nico_Bleutge
Wolf Thomas - am Dienstag, 30. September 2008, 19:46 - Rubrik: Wahrnehmung
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" .... Ungewöhnlich ist der Vorschlag von Peter Schubert und Markus Bernath aus Geislingen. Sie nehmen das 900-Jahr-Jubiläum zum Anlass, für eine Geislinger Hörkarte von mindestens 900 Lokalitäten "auditive Eindrücke" zu sammeln. Sie nennen ihr Projekt "heimart". Mit portablen Geräten werden Umgebungsgeräusche, field recordings, aufgenommen. Ziel ist, die Klangwelt der Fünftälerstadt einzufangen, das akustische Archiv soll im Internet verfügbar sein. "Jeder, der gern genauer hinhorcht, kann seine eigene Note beisteuern. Es ist der ausdrückliche Wunsch, dass viele Menschen sich daran beteiligen, sei es mit Hinweisen auf interessante Plätze oder mit eigenen Tonaufnahmen," schreiben die Initiatoren. ....."
Quelle: Geislinger Zeitung (Link)
Homepage des Projekts:
http://www.heimart.de.vu
Quelle: Geislinger Zeitung (Link)
Homepage des Projekts:
http://www.heimart.de.vu
Wolf Thomas - am Dienstag, 30. September 2008, 19:43 - Rubrik: Oeffentlichkeitsarbeit
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" .... Was sich in den heiligen Hallen - speziell im Archiv - abgespielt hat, beschäftigt seit Jahren die Behörden. Gesichert ist derzeit, dass aus dem umfangreichen Klosterarchiv in den vergangenen Jahren zahlreiche mehr oder weniger wertvolle Stücke verschwunden sind. Offenbar sind dort "die Verlockungen" selbst für Geistliche "sehr groß", erklärt der Abt der armenischen Mechitaristen, Pater Paulus. Anfang 2006 wurde bereits ein 31-jähriger libanesischer Ordensbruder verhaftet, der ein Geständnis ablegte. Demnach habe er über Monate 55 Kulturgüter gestohlen und teilweise via Internet verkauft. Bis heute dürfte es aber noch kein rechtskräftiges Urteil geben.
Vor Kurzem geriet der nächste Archivar der Mechitaristen ins Visier der Ermittlungen. Er ist auch Polizeiseelsorger. Laut einer Anzeige des Klosters habe Pater N. Stücke im Wert von mehreren Millionen beiseite geschafft.
"Ein Zusammenhang zwischen den beiden besteht meiner Meinung nach nicht", sagt der Abt. Die meisten verschwundenen Relikte - darunter ein Brief von Kaiser Franz Joseph an das Kloster - seien mittlerweile in Pater N.s Wohnung von der Kripo sichergestellt worden, verpackt in Kisten zwischen privaten Dingen. "Mittlerweile steht fest, dass während seiner Tätigkeit als Archivar einige Dinge verschwunden sind, darunter auch ein Gemälde mit einem geschätzten Wert von einer Million Euro", berichtet der (offenbar vom Kloster eingeschaltete) Detektiv.
....."
Quelle:
http://www.kurier.at/nachrichten/wien/208300.php
Vor Kurzem geriet der nächste Archivar der Mechitaristen ins Visier der Ermittlungen. Er ist auch Polizeiseelsorger. Laut einer Anzeige des Klosters habe Pater N. Stücke im Wert von mehreren Millionen beiseite geschafft.
"Ein Zusammenhang zwischen den beiden besteht meiner Meinung nach nicht", sagt der Abt. Die meisten verschwundenen Relikte - darunter ein Brief von Kaiser Franz Joseph an das Kloster - seien mittlerweile in Pater N.s Wohnung von der Kripo sichergestellt worden, verpackt in Kisten zwischen privaten Dingen. "Mittlerweile steht fest, dass während seiner Tätigkeit als Archivar einige Dinge verschwunden sind, darunter auch ein Gemälde mit einem geschätzten Wert von einer Million Euro", berichtet der (offenbar vom Kloster eingeschaltete) Detektiv.
....."
Quelle:
http://www.kurier.at/nachrichten/wien/208300.php
Wolf Thomas - am Dienstag, 30. September 2008, 19:38 - Rubrik: Kirchenarchive
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Homepage
http://www.caricatura-museum.de/
s.a. http://www.kuvi.de/news/11572_satire_museum_caricatura_frankfurt.html
s. a. : http://archiv.twoday.net/stories/5077379/
Wolf Thomas - am Dienstag, 30. September 2008, 19:36 - Rubrik: Literaturarchive
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Das vom Bundeskabinett beschlossene Geodatenzugangsgesetz (ebenfalls bmu.de), die deutsche Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie der EU, gewährt keinen Open Access zu öffentlichen Geodaten des Bundes.
Zwar sollen alle Suchdienste und die meisten Darstellungsdienste kostenlos zugänglich sein, die Darstellung soll aber primär der Entscheidungsfinder potentieller Nutzer dienen. Die Möglichkeit, die Darstellungsdienste ausdrucken zu dürfen, unterfällt ausdrücklich nicht der kostenlosen Nutzung. Es wird also das bestehende Verwertungsmonopol abgesegnet, das jegliche kommerzielle Nutzung umfasst, also auch die wissenschaftliche Nutzung im kommerziellen Kontext.
Zu den datenschutzrechtlichen Fragen äußert sich das "Ampel-Gutachten"
http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=3017
Langfassung
Es ist bezeichnend, dass das "Ampel-Gutachten" zu den datenschutzrechtlichen Fragen eingangs von einer Win-Win-Situation spricht, die das Interesse an wirtschaftlicher Verwertung der Wirtschaft und das Vermarktungsinteresse des Staates verbindet. Völlig übersehen wird, dass freie öffentliche Geodaten nicht nur für die Wirtschaft von Interesse sind, sondern auch für
*Bürgerinnen und Bürger
*Bürgerinitiativen
*Open-Content-Projekte wie die Wikipedia, die nachnutzbares freies Wissen schaffen wollen
*die wissenschaftliche Forschung.
Die Interessen dieser Nutzergruppen werden in der Diskussion um das Geodatenzugangsgesetz völlig übergangen.
Zum Thema:
http://archiv.twoday.net/search?q=geodaten
Zu den Argumenten für "Open Access" für Geodaten:
http://publicgeodata.org/Arguments
Update:
http://archiv.twoday.net/stories/5322445/
Zwar sollen alle Suchdienste und die meisten Darstellungsdienste kostenlos zugänglich sein, die Darstellung soll aber primär der Entscheidungsfinder potentieller Nutzer dienen. Die Möglichkeit, die Darstellungsdienste ausdrucken zu dürfen, unterfällt ausdrücklich nicht der kostenlosen Nutzung. Es wird also das bestehende Verwertungsmonopol abgesegnet, das jegliche kommerzielle Nutzung umfasst, also auch die wissenschaftliche Nutzung im kommerziellen Kontext.
Zu den datenschutzrechtlichen Fragen äußert sich das "Ampel-Gutachten"
http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=3017
Langfassung
Es ist bezeichnend, dass das "Ampel-Gutachten" zu den datenschutzrechtlichen Fragen eingangs von einer Win-Win-Situation spricht, die das Interesse an wirtschaftlicher Verwertung der Wirtschaft und das Vermarktungsinteresse des Staates verbindet. Völlig übersehen wird, dass freie öffentliche Geodaten nicht nur für die Wirtschaft von Interesse sind, sondern auch für
*Bürgerinnen und Bürger
*Bürgerinitiativen
*Open-Content-Projekte wie die Wikipedia, die nachnutzbares freies Wissen schaffen wollen
*die wissenschaftliche Forschung.
Die Interessen dieser Nutzergruppen werden in der Diskussion um das Geodatenzugangsgesetz völlig übergangen.
Zum Thema:
http://archiv.twoday.net/search?q=geodaten
Zu den Argumenten für "Open Access" für Geodaten:
http://publicgeodata.org/Arguments
Update:
http://archiv.twoday.net/stories/5322445/
KlausGraf - am Dienstag, 30. September 2008, 18:15 - Rubrik: Open Access
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"[...] Noch kruder wird die von Albers und Behlmer betriebene Symbolpolitik durch die Tatsache, daß der schwarze Stoff ihres Transparents, das heute im Hamburger Staatsarchiv besichtigt werden kann, von der Trauerfeier zum Tode des im Juni 1967 erschossenen Benno Ohnesorg stammte, womit eine Verbindung zwischen dem Tod Ohnesorgs, den Riten der deutschen Universitäten und Ehrlicher als Vertreter einer modernen Volkswirtschaftslehre hergestellt zu werden scheint. [...]"
Aus: Magnus Klaue: Sturm auf die Ordinarien-Universität. Konkret 10 (2008), S. 25.
Das Transparent kann hier besichtigt werden:
http://student.org.uni-hamburg.de/LINKS/Images/Talare.jpg
(via wikipedia)
Danke an M. Schnöpf für den Hinweis
Aus: Magnus Klaue: Sturm auf die Ordinarien-Universität. Konkret 10 (2008), S. 25.
Das Transparent kann hier besichtigt werden:
http://student.org.uni-hamburg.de/LINKS/Images/Talare.jpg
(via wikipedia)
Danke an M. Schnöpf für den Hinweis
KlausGraf - am Dienstag, 30. September 2008, 16:31 - Rubrik: Staatsarchive
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http://www.sn-online.de/newsroom/regional/seeprovinz/loccum/art5459,696465
Die Loccumer Klosterbibliothek wird 750 Jahre alt. Erstmals wurde die Bibliothek in einer Schrift von Abt Stracke im Jahr 1258 erwähnt. „Ein lustig schön Gemach“ nennt er darin die überschaubare Bücher-Sammlung.Das hat er ganz sicher nicht getan, denn der Abt hat sicher auf Latein geschrieben. Das Zitat stammt vermutlich aus einer frühneuhochdeutschen Übersetzung. Falsch geraten,
http://www.b2i.de/fabian?Klosterbibliothek_Rehburg-Loccum
hilft weiter:
"Nach der um 1620 entstandenen Chronik von Abt Theodor Stracke läßt sich die erste Erwähnung eines Skriptoriums auf das Jahr 1258 datieren."
Mehr als ein „Gemach“ ist vonnöten, um die 80 000 Bände zu fassen. Demnächst, wenn das Celler Predigerseminar endgültig seine Türen schließt und Loccum einzige Ausbildungsstätte der Landeskirche Hannovers sein wird, kommen nochmals 60 000 Bände aus der Celler Bibliothek hinzu.
Im Fabian-Handbuch finde ich nur die im gleichen Haus wie das Predigerseminar untergebrachte Celler Ministerialbibliothek:
http://www.b2i.de/fabian?Kirchen-Ministerial-Bibliothek
Am Rande sei ein pikantes Detail zitiert:
"1894 fragte der Nachkomme der Celler Herzöge, Ernst August von Cumberland, ohne Erfolg beim Kirchenvorstand der Stadtkirche an, ob der ältere Teil der Bibliothek, die herzoglichen Bestände vor 1665, an ihn verkauft werden könne. 1904 und 1905 wurde der Gedanke erneut aufgegriffen, in der Absicht, den Erlös für den Bau des Kirchturmes zu verwenden. 1905 bot der Herzog von Cumberland für 3511 vor 1665 erschienene Bde 65.000 Mark. Parallel liefen Verhandlungen mit dem Preußischen Staat, die schließlich zu einem Vertrag über den Verkauf des älteren Teils der Bibliothek an den Preußischen Staat führten. Dabei war eine Aufteilung zwischen den Bibliotheken in Berlin und Göttingen beabsichtigt. Als Kaufpreis waren 90.000 Mark vorgesehen, wovon 25.000 Mark vom Hannoverschen Klosterfond zu leisten waren. 4628 bibliographische Einheiten gingen 1909 als Hauptmasse an die Königliche Bibliothek in Berlin, darunter 39 Inkunabeln und 2347 Stücke aus dem 16. Jh ( s. u. 4.2 Fick). Göttingen erhielt neben 198 Bdn 723 zusätzlich im Nebenmanual von 1917 eingetragene Bde. Weitere Dubletten der Staatsbibliothek sollen nach Greifswald und Halle gegangen sein. Andere Dubletten erhielt der Herzog von Cumberland. Sie tauchten 1970 und 1971 in den Versteigerungskatalogen Nr. 174 und 177 der Firma Hauswedell bei der Zerschlagung der Königlichen Ernst August Fideikommiß-Bibliothek wieder auf. Es handelte sich um 229 bzw. 74 Bde."
Zu anderen verscherbelten Welfen-Schätzen siehe
http://archiv.twoday.net/stories/4026791/
Die wertvollen Stücke des Loccumer Klosters haben einen eigenen Raum, „Schatzkammer“ genannt. Das älteste Dokument, das Bibliothekar Jörg Fiedler präsentiert, ist eine Papst-Urkunde aus dem Jahr 1183. Die wertvollsten Dokumente seien solche Urkunden, weiß Hirschler zu berichten. Jede Schenkung, die ein reicher Mann dem Kloster machen wollte, sei beurkundet worden, versiegelt und auf eine sechswöchige Reise per Maulesel nach Rom geschickt worden.
Das bezieht sich ja zweifelsohne aufs Klosterarchiv. Und die Eselei beweist, dass auch sehr wertvolle Kulturgüter inkompetent betreut werden können.
„Wir wissen nicht so viel über unsere Bibliothek“, sagt Hirschler. Wohl wahr.
Die Loccumer Klosterbibliothek wird 750 Jahre alt. Erstmals wurde die Bibliothek in einer Schrift von Abt Stracke im Jahr 1258 erwähnt. „Ein lustig schön Gemach“ nennt er darin die überschaubare Bücher-Sammlung.
http://www.b2i.de/fabian?Klosterbibliothek_Rehburg-Loccum
hilft weiter:
"Nach der um 1620 entstandenen Chronik von Abt Theodor Stracke läßt sich die erste Erwähnung eines Skriptoriums auf das Jahr 1258 datieren."
Mehr als ein „Gemach“ ist vonnöten, um die 80 000 Bände zu fassen. Demnächst, wenn das Celler Predigerseminar endgültig seine Türen schließt und Loccum einzige Ausbildungsstätte der Landeskirche Hannovers sein wird, kommen nochmals 60 000 Bände aus der Celler Bibliothek hinzu.
Im Fabian-Handbuch finde ich nur die im gleichen Haus wie das Predigerseminar untergebrachte Celler Ministerialbibliothek:
http://www.b2i.de/fabian?Kirchen-Ministerial-Bibliothek
Am Rande sei ein pikantes Detail zitiert:
"1894 fragte der Nachkomme der Celler Herzöge, Ernst August von Cumberland, ohne Erfolg beim Kirchenvorstand der Stadtkirche an, ob der ältere Teil der Bibliothek, die herzoglichen Bestände vor 1665, an ihn verkauft werden könne. 1904 und 1905 wurde der Gedanke erneut aufgegriffen, in der Absicht, den Erlös für den Bau des Kirchturmes zu verwenden. 1905 bot der Herzog von Cumberland für 3511 vor 1665 erschienene Bde 65.000 Mark. Parallel liefen Verhandlungen mit dem Preußischen Staat, die schließlich zu einem Vertrag über den Verkauf des älteren Teils der Bibliothek an den Preußischen Staat führten. Dabei war eine Aufteilung zwischen den Bibliotheken in Berlin und Göttingen beabsichtigt. Als Kaufpreis waren 90.000 Mark vorgesehen, wovon 25.000 Mark vom Hannoverschen Klosterfond zu leisten waren. 4628 bibliographische Einheiten gingen 1909 als Hauptmasse an die Königliche Bibliothek in Berlin, darunter 39 Inkunabeln und 2347 Stücke aus dem 16. Jh ( s. u. 4.2 Fick). Göttingen erhielt neben 198 Bdn 723 zusätzlich im Nebenmanual von 1917 eingetragene Bde. Weitere Dubletten der Staatsbibliothek sollen nach Greifswald und Halle gegangen sein. Andere Dubletten erhielt der Herzog von Cumberland. Sie tauchten 1970 und 1971 in den Versteigerungskatalogen Nr. 174 und 177 der Firma Hauswedell bei der Zerschlagung der Königlichen Ernst August Fideikommiß-Bibliothek wieder auf. Es handelte sich um 229 bzw. 74 Bde."
Zu anderen verscherbelten Welfen-Schätzen siehe
http://archiv.twoday.net/stories/4026791/
Die wertvollen Stücke des Loccumer Klosters haben einen eigenen Raum, „Schatzkammer“ genannt. Das älteste Dokument, das Bibliothekar Jörg Fiedler präsentiert, ist eine Papst-Urkunde aus dem Jahr 1183. Die wertvollsten Dokumente seien solche Urkunden, weiß Hirschler zu berichten. Jede Schenkung, die ein reicher Mann dem Kloster machen wollte, sei beurkundet worden, versiegelt und auf eine sechswöchige Reise per Maulesel nach Rom geschickt worden.
Das bezieht sich ja zweifelsohne aufs Klosterarchiv. Und die Eselei beweist, dass auch sehr wertvolle Kulturgüter inkompetent betreut werden können.
„Wir wissen nicht so viel über unsere Bibliothek“, sagt Hirschler. Wohl wahr.
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aus: Titanic 2008/10
Zum "Kindle", einem von Amazon vorerst nur in den USA vertriebenem Gerät zum Lesen von Ebooks, siehe
http://de.wikipedia.org/wiki/Amazon_Kindle
"Amazon subsequently lowered the price to $359". Man kann sich also ausrechnen, was die im Bild dargestellte "Bücherwand" wert ist ...
KlausGraf - am Dienstag, 30. September 2008, 15:53 - Rubrik: Unterhaltung
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http://creativecommons.org/weblog/entry/9698
Während man über NC streiten mag, ist ND eindeutig nachteilig für den wissenschaftlichen Austausch: Unmöglich sind sowohl gekürzte Versionen als auch Übersetzungen.
Während man über NC streiten mag, ist ND eindeutig nachteilig für den wissenschaftlichen Austausch: Unmöglich sind sowohl gekürzte Versionen als auch Übersetzungen.
KlausGraf - am Montag, 29. September 2008, 23:09 - Rubrik: Open Access
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Lobbyistischer Unfug im Quadrat bei der „Tagung Kreative Arbeit und Urheberrecht“, vor allem vom unsäglichen Leiter des unsäglichen Bildarchivs der noch viel unsäglicheren Stiftung Preußischer Kulturbesitz. Hier redet ein letztlich aus Steuergeldern bezahlter Vertreter einer Stiftung öffentlichen Rechts wie ein Feudalherr. Einfach nur ekelhaft.
Link: Podiumsdiskussion “Kunst und ihre technische Reproduktion” bei der Tagung Kreative Arbeit und Urheberrecht (Fr 26.9. 17:45)
Link: Podiumsdiskussion “Kunst und ihre technische Reproduktion” bei der Tagung Kreative Arbeit und Urheberrecht (Fr 26.9. 17:45)
Ladislaus - am Montag, 29. September 2008, 17:36 - Rubrik: Open Access
Library-Mistress weist auf das Lego-Archiv hin.
Link:
http://library-mistress.blogspot.com/search/label/archives
Link:
http://library-mistress.blogspot.com/search/label/archives
Wolf Thomas - am Montag, 29. September 2008, 17:34 - Rubrik: Wirtschaftsarchive
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Foto: Rainer Berson
Das Kindertheaterstück "Nins Archiv" der Kinderbuchautorin und Theaterregisseurin Lilly Axter stellt die spannende Frage, wie wir zu Männern und Frauen geworden sind:
"Nin ist ein Kind, das noch nicht entschieden hat, ob es Nina, Nino oder einfach Nin heißen will.
Um sich die Welt zu erschließen und ergründen zu können, was Mädchen, Buben und "Nins" eigentlich ausmacht, hat Nin ein außergewöhnliches Archiv angelegt. Alle Erwachsenen, die Nin kennt, werden gefragt:
"Willst Du in meinem Archiv sein?"
"Erzählst Du mir eine Geschichte aus Deiner Kindheit?"
"Wieso bist Du eine Frau/ein Mann geworden?"
Nun soll Nin das Archiv in der Schule vorstellen. Mit Hilfe der beiden älteren Schwestern gelingt es Nin nach einer vor Aufregung durchwachten Nacht, das schönste, witzigste und berührendste aus dem Archiv und damit sich selbst, Nin, zu präsentieren.
Dieses Theater- und Archivprojekt gibt einen vergnüglichen, respekt- und humorvollen, vielleicht überraschenden Blick darauf, was kindliche Sexualität und die Suche nach der eigenen Geschlechtsidentität bedeuten kann. Nach der Aufführung können die Kinder an Hör-und Spielstationen das Archiv erkunden. "
Aufführungen im Dschungel Wien - Theaterhaus für junges Publikum
Museumsquartier, Wien
Quellen:
http://diestandard.at/?url=/?id=1220459309325
http://www.theaterfoxfire.org/
Wolf Thomas - am Montag, 29. September 2008, 17:28 - Rubrik: Wahrnehmung
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Ulrich Rückriem: Stelen-Installation auf der Basis des Dame-Problems (Schach), nach 2002, entstanden im Zusammenhang mit dem "Stelenfeld" in Langendorf / Zülpich, 2006, Gips, 19,8 x 35,8 x 10,5 cm

Ulrich Rückriem: Entwicklung zur Figuration und deren Auflösung (teilweise), 2007, Druck nach Graphitzeichnung, 29,6 x 20,9 cm
"Der Bildhauer Ulrich Rückriem schenkt sein Archiv den Kunstsammlungen der Ruhr-Universität Bochum. Es umfasst umfangreiche Bestände an Zeichnungen, Mappenwerken und Skizzen. Das Herzstück des Archivs bilden rund zwanzig Modelle, die über die Konzeption von Skulpturengruppen Auskunft geben.
Das nun in Bochum archivierte Material mache es möglich, Bezüge zwischen Rückriems skulpturalen und grafischen Arbeiten zu verfolgen, erklärte die Universität. Der in Irland lebende Bildhauer gilt als ein Erneuerer der Skulptur der Nachkriegszeit. Er feiert morgen seinen 70. Geburtstag."
Quelle:
http://www.wdr.de/themen/kultur/nachrichten/kulturnachrichten.jhtml#N1008C
Link zur Pressemitteilung:
http://idw-online.de/pages/en/news280265
Wikipedia-Artikel: http://de.wikipedia.org/wiki/Ulrich_R%C3%BCckriem
Wolf Thomas - am Montag, 29. September 2008, 17:22 - Rubrik: Universitaetsarchive
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Am 1. Oktober tritt das Informationsfreiheitsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt in Kraft. Text:
http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=30537
Damit fehlen die Flächenstaaten:
Niedersachsen
Hessen
Ba-Wü
Bayern
Sachsen
In RP ist eines in Vorbereitung.
http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=30537
Damit fehlen die Flächenstaaten:
Niedersachsen
Hessen
Ba-Wü
Bayern
Sachsen
In RP ist eines in Vorbereitung.
KlausGraf - am Montag, 29. September 2008, 16:52 - Rubrik: Informationsfreiheit und Transparenz
http://bibliotheksrecht.blog.de/2008/09/28/3-jahre-bibliotheksrecht-de-4790848
Wir gratulieren und wünschen uns weiterhin viele anregende juristische Beiträge.

Wir gratulieren und wünschen uns weiterhin viele anregende juristische Beiträge.

KlausGraf - am Montag, 29. September 2008, 09:33 - Rubrik: Archivrecht
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Portale mit Beständen mehrerer Museen
BAM-Portal
http://www.bam-portal.de/
Bildindex Fotomarburg
http://www.bildindex.de
DigiCULT Museen Schleswig-Holstein
http://www.museen-sh.de/ml/digicult.php
Kulturportal Weser-Ems
http://media-db.new-voice.de/SucheKulturportal/Standard/SucheLogin.jsp
OPAL Niedersachsen
http://opal-niedersachsen.de/
Internationale Angebote, auch von einzelnen Museen (Auswahl):
http://delicious.com/Klausgraf/museum_database
BAM-Portal
http://www.bam-portal.de/
Bildindex Fotomarburg
http://www.bildindex.de
DigiCULT Museen Schleswig-Holstein
http://www.museen-sh.de/ml/digicult.php
Kulturportal Weser-Ems
http://media-db.new-voice.de/SucheKulturportal/Standard/SucheLogin.jsp
OPAL Niedersachsen
http://opal-niedersachsen.de/
Internationale Angebote, auch von einzelnen Museen (Auswahl):
http://delicious.com/Klausgraf/museum_database
KlausGraf - am Sonntag, 28. September 2008, 19:41 - Rubrik: Fotoueberlieferung
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http://www.landesarchiv-bw.de/sixcms/media.php/25/Archivnachrichten_37_27dpi.pdf
Da die Abbildungen kaum erkennbar sind, ist der Download nicht zu gebrauchen. Abbildungen sind nicht bloßes Beiwerk, sondern integraler Teil einer Publikation.
Thematisch widmet sich das Heft vor allem der Zeit von 1918/19, wobei den Ex-Fürsten liebevolle Aufmerksamkeit geschenkt wird. Schließlich gilt es ja, sich beim Adel einzuschleimen, damit der ab und an Forscher in seine Archive lässt und weiterhin eifrig Deposita unterhält oder mit Steuergeldern finanzierte Verfilmungen duldet.
Da die Abbildungen kaum erkennbar sind, ist der Download nicht zu gebrauchen. Abbildungen sind nicht bloßes Beiwerk, sondern integraler Teil einer Publikation.
Thematisch widmet sich das Heft vor allem der Zeit von 1918/19, wobei den Ex-Fürsten liebevolle Aufmerksamkeit geschenkt wird. Schließlich gilt es ja, sich beim Adel einzuschleimen, damit der ab und an Forscher in seine Archive lässt und weiterhin eifrig Deposita unterhält oder mit Steuergeldern finanzierte Verfilmungen duldet.
KlausGraf - am Sonntag, 28. September 2008, 19:12 - Rubrik: Staatsarchive
http://www.heise.de/newsticker/Kommunen-wollen-gegen-Google-vorgehen-Update--/meldung/116589
http://www.ln-online.de/regional/2470341
Dabei ist die Rechtslage schon seit langem zugunsten Googles geklärt, denn um 1999 erregte ein vergleichbares Vorhaben die Gemüter.
http://www.jurpc.de/rechtspr/20010080.htm
Das VG Karlsruhe sah keine straßenrechtliche Sondernutzung beim seinerzeitigen Durchfotografieren der Straßen.
Es gab sogar eine einstweilige Anordnung gegen den Bundesdatenschutzbeauftragten:
http://www.jurpc.de/rechtspr/19990081.htm
Zu Schleswig-Holstein siehe auch
http://www.datenschutzzentrum.de/material/themen/gebaeude/index.htm
Weiteres:
http://www.jur-blog.de/datenschutz-recht/rechtsanwalt/2008-07/google-street-view-private-ueberwachung-geodaten-und-urheberrechten-in-deutschland/
Update: http://archiv.twoday.net/stories/5229731/
http://www.ln-online.de/regional/2470341
Dabei ist die Rechtslage schon seit langem zugunsten Googles geklärt, denn um 1999 erregte ein vergleichbares Vorhaben die Gemüter.
http://www.jurpc.de/rechtspr/20010080.htm
Das VG Karlsruhe sah keine straßenrechtliche Sondernutzung beim seinerzeitigen Durchfotografieren der Straßen.
Es gab sogar eine einstweilige Anordnung gegen den Bundesdatenschutzbeauftragten:
http://www.jurpc.de/rechtspr/19990081.htm
Zu Schleswig-Holstein siehe auch
http://www.datenschutzzentrum.de/material/themen/gebaeude/index.htm
Weiteres:
http://www.jur-blog.de/datenschutz-recht/rechtsanwalt/2008-07/google-street-view-private-ueberwachung-geodaten-und-urheberrechten-in-deutschland/
Update: http://archiv.twoday.net/stories/5229731/
KlausGraf - am Sonntag, 28. September 2008, 16:33 - Rubrik: Archivrecht
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(Quelle: Wikimedia)
Alt, aber trotzdem gut:
" ..... Fundort ist das Hauptstaatsarchiv Hannover, Bestand seltene Rechtsaltertümer. Stell’ ich mir fast so vor wie die Mysteriumsabteilung bei Harry Potter.
Mitarbeiter stießen beim Umsortieren alter Akten auf die Akte Hann. 152 Acc. 34/80 Nr. 55 und darin auf ein inzwischen 332 Jahre altes, gut erhaltenes Corpus Delicti. Eine Blaumeise, Beweisstück in einem Verbrechen über das am 04. August 1676 verhandelt wurde. ...".
Quelle:
http://blog.riethmuellers.de/2008/05/21/hannover-und-die-alteste-blaumeisen-mumie/
Damalige Pressemitteilung des Archivs (Link):

Archivleiter mit dem guten Stück
"Ein kurioses Objekt ist bei der Neuverpackung des Bestandes Hann. 152 entdeckt worden: Als Beweisstück, dass ein beschuldigter Wilderer bei Celle auf Meisen, nicht auf Fasane geschossen habe, wurde dem Vernehmungsprotokoll vom 4. August 1676 der Balg einer Blaumeise beigelegt. Nach 332 Jahren vor Licht geschützt zwischen Aktenblättern ist der Erhaltungszustand hervorragend.
Damit die Meise auch die nächsten Jahrhunderte überdauert, ist sie im Landesmuseum gegen Milbenbefall konserviert worden und lagert nun im Hauptstaatsarchiv gesondert in einer eigens angefertigten Achivschachtel."
Wikipedia-Artikel: http://de.wikipedia.org/wiki/Blaumeise
Wolf Thomas - am Sonntag, 28. September 2008, 14:40 - Rubrik: Staatsarchive
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Thema: Der Umgang mit dem sozialistischen Denkmalerbe in Halle an der Saale. Am Beispiel der Denkmäler: "Kleiner Trompeter" und "Fahnenmonument".
Link:
http://schuelerakademie-halle-trompeter.blogspot.com/
Link:
http://schuelerakademie-halle-trompeter.blogspot.com/
Wolf Thomas - am Sonntag, 28. September 2008, 14:37 - Rubrik: Archivpaedagogik
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" ....Der Verfasser hat unterschiedliche Berufe ausgeübt, war Knecht beim Bauern, Bergarbeiter in der Wismut, lernte Sattler, wurde Volkspolizist und schließlich Offizier des Ministeriums für Staatssicherheit.
Das Staats-Archiv, in dem er gearbeitet hatte, wurde vom Bundesarchiv als gut funktionierende Einrichtung geschätzt und übernommen, auch er noch für kurze Zeit. ..."
Quelle:
http://politiekencultuur.blogspot.com/2008/08/manfred-liebscher-im-paradies-der.html
Homepage des Verlags: http://www.nora-verlag.de
Wolf Thomas - am Sonntag, 28. September 2008, 14:29 - Rubrik: Personalia
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" ... Bis Anfang der 20we Jahre Lektor im Kurt-Wolff-Verlag
--> verhalf so vielen Schriftstellern des Expressionismus zur Veröffentlichung
ab ca 1967 arbeitete er im Deutschen Literatur-Archiv des Schiller-Nationalmuseum in Marbach am Neckar."
Quelle:
http://expressionismus-projekt.blogspot.com/2008/08/der-autor-kurt-pinthus.html
Wikipedia-Artikel: http://de.wikipedia.org/wiki/Kurt_Pinthus
--> verhalf so vielen Schriftstellern des Expressionismus zur Veröffentlichung
ab ca 1967 arbeitete er im Deutschen Literatur-Archiv des Schiller-Nationalmuseum in Marbach am Neckar."
Quelle:
http://expressionismus-projekt.blogspot.com/2008/08/der-autor-kurt-pinthus.html
Wikipedia-Artikel: http://de.wikipedia.org/wiki/Kurt_Pinthus
Wolf Thomas - am Sonntag, 28. September 2008, 14:28 - Rubrik: Personalia
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In "Aventinus. Die historische Internetzeitschrift von Studierenden für Studierende" der LMU in München stellt Stefan Schnupp den Archivaren Häutle vor:
" .... Christian Häutle wurde 1826 im schwäbischen Affing geboren. Nach dem Besuch des Neuburger und des Münchner Wilhelm-Gymnasiums, begann er ein Jura-Studium an der Ludwigs-Maximilians-Universität. Er schloss es 1851 ab, nachdem er bereits ein Jahr zuvor in den Archivdienst eingetreten war. 1857 promovierte er in Erlangen zum Dr. utr. jur. 1860 wurde er Reichsarchivassessor und 1877 wurde er zum Reichsarchivrat am Allgemeinen Reichsarchiv in München ernannt, einem der Vorläufer des heutigen Bayerischen Hauptstaatsarchivs. 1893 verstarb Häutle im Alter von 67 Jahren in München. Während seines Lebens verfasste er zahlreiche Werke über die Geschichte des Hauses Wittelsbach. Das Bedeutendste darunter dürfte seine „Genealogie des erlauchten Stammhauses Wittelsbach“ sein. ....."
Quelle:
http://www.aventinus.geschichte.uni-muenchen.de/05_art/christian-hautle/
" .... Christian Häutle wurde 1826 im schwäbischen Affing geboren. Nach dem Besuch des Neuburger und des Münchner Wilhelm-Gymnasiums, begann er ein Jura-Studium an der Ludwigs-Maximilians-Universität. Er schloss es 1851 ab, nachdem er bereits ein Jahr zuvor in den Archivdienst eingetreten war. 1857 promovierte er in Erlangen zum Dr. utr. jur. 1860 wurde er Reichsarchivassessor und 1877 wurde er zum Reichsarchivrat am Allgemeinen Reichsarchiv in München ernannt, einem der Vorläufer des heutigen Bayerischen Hauptstaatsarchivs. 1893 verstarb Häutle im Alter von 67 Jahren in München. Während seines Lebens verfasste er zahlreiche Werke über die Geschichte des Hauses Wittelsbach. Das Bedeutendste darunter dürfte seine „Genealogie des erlauchten Stammhauses Wittelsbach“ sein. ....."
Quelle:
http://www.aventinus.geschichte.uni-muenchen.de/05_art/christian-hautle/
Wolf Thomas - am Sonntag, 28. September 2008, 14:26 - Rubrik: Personalia
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"Am Ende war jeder von uns ein wandelndes RAF-Archiv."
Schauspieler Moritz Bleibtreu im Interview zum Film "Der Baader-Meinhof-Komplex"
http://www.medienhandbuch.de/news/am-ende-war-jeder-von-uns-ein-wandelndes-raf-archiv-16225.html
Homepage des Films: http://www.bmk.film.de/
Wolf Thomas - am Sonntag, 28. September 2008, 11:05 - Rubrik: Wahrnehmung
http://wiki-de.genealogy.net/Bücher_in_der_Google_Buchsuche
Weitere Listen:
http://wiki-de.genealogy.net/Kategorie:Google_Buchsuche
Freilich ist es ziemlich sinnfrei, parallel zu
http://de.wikisource.org/wiki/Zeitschriften
die gleichen Zeitschriften zu erfassen.
Weitere Listen:
http://wiki-de.genealogy.net/Kategorie:Google_Buchsuche
Freilich ist es ziemlich sinnfrei, parallel zu
http://de.wikisource.org/wiki/Zeitschriften
die gleichen Zeitschriften zu erfassen.
KlausGraf - am Sonntag, 28. September 2008, 02:01 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://oad.simmons.edu/oadwiki/Video_about_OA
was ich nicht verstehe ist, wieso so wenige dieser Videos auf Youtube verfügbar sind. Sollte man nicht unbedingt das Portal Nr. 1 für die Werbung nutzen? Die Werbevideos sollten ja selbst eigentlich OA sein ...
was ich nicht verstehe ist, wieso so wenige dieser Videos auf Youtube verfügbar sind. Sollte man nicht unbedingt das Portal Nr. 1 für die Werbung nutzen? Die Werbevideos sollten ja selbst eigentlich OA sein ...
KlausGraf - am Sonntag, 28. September 2008, 01:10 - Rubrik: Open Access
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André Gunthert, « Etudes photographiques revient en ligne avec ses images », Études photographiques, Editos du site, 2008, [En ligne], mis en ligne le 17 septembre 2008. URL : http://etudesphotographiques.revues.org/index1213.html.
"Après la publication d'un article-manifeste décrivant les difficultés de la situation française, une première réunion publique d'historiens de l'art était organisée à l'INHA en juin 2007, suivie d'un colloque international en janvier 2008 à l'institut Max Planck pour l'histoire des sciences de Berlin, sous le patronage de Lorraine Daston. C'est grâce aux recommandations issues de cette rencontre qu'Etudes photographiques peut aujourd'hui rouvrir son site. En application de la préconisation d'une «politique de libre accès aux images du domaine public», conforme aux dispositions du code de la propriété intellectuelle, la revue a choisi de reproduire l'iconographie des articles dont l'ensemble des illustrations ne relèvent pas du droit d'auteur – soit environ la moitié des contributions publiées sur papier."
"Après la publication d'un article-manifeste décrivant les difficultés de la situation française, une première réunion publique d'historiens de l'art était organisée à l'INHA en juin 2007, suivie d'un colloque international en janvier 2008 à l'institut Max Planck pour l'histoire des sciences de Berlin, sous le patronage de Lorraine Daston. C'est grâce aux recommandations issues de cette rencontre qu'Etudes photographiques peut aujourd'hui rouvrir son site. En application de la préconisation d'une «politique de libre accès aux images du domaine public», conforme aux dispositions du code de la propriété intellectuelle, la revue a choisi de reproduire l'iconographie des articles dont l'ensemble des illustrations ne relèvent pas du droit d'auteur – soit environ la moitié des contributions publiées sur papier."
KlausGraf - am Sonntag, 28. September 2008, 01:05 - Rubrik: Open Access
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Zum Ermitteln von Digitalisaten deutscher Bibliotheken sollte man eigentlich die Verbundkataloge verwenden können und zwar so, dass man gezielt nur Online-Quellen zulässt. Bei den PICA-Katalogen, also dem GBV, dem SWB und HEBIS, klappt das eigentlich prima, wie man sich im HEBIS-Portal überzeugen kann.
Zu den Verhältnissen im CSU-regierten Bayern:
http://archiv.twoday.net/stories/4571032/
In Bayern hat der Bayerische Verbund eine neue Suchoberfläche als Beta-Version freigegeben
http://gateway-bayern.bib-bvb.de/
Aber der überfällige Wunsch nach einem Online-Filter wird nur auf den ersten Blick erfüllt. Sucht man nach augsburg, werden ganze sechs Online-Ressourcen unter Medienart angezeigt. Sucht man Anrold Zenetti sieht man zwar inzwischen auf den ersten Blick (das ist eine Verbesserung), dass ein kostenfreies Digitalisat der TUM vorliegt, aber links ist keine Medienart Online-Ressource vermerkt.
Zum Vergleich: Freie Suche nach augsburg im Münchner OPACPLUS mit Einschränkung Online-Ressource erbringt über 1700 Treffer.
Zu den Verhältnissen im CSU-regierten Bayern:
http://archiv.twoday.net/stories/4571032/
In Bayern hat der Bayerische Verbund eine neue Suchoberfläche als Beta-Version freigegeben
http://gateway-bayern.bib-bvb.de/
Aber der überfällige Wunsch nach einem Online-Filter wird nur auf den ersten Blick erfüllt. Sucht man nach augsburg, werden ganze sechs Online-Ressourcen unter Medienart angezeigt. Sucht man Anrold Zenetti sieht man zwar inzwischen auf den ersten Blick (das ist eine Verbesserung), dass ein kostenfreies Digitalisat der TUM vorliegt, aber links ist keine Medienart Online-Ressource vermerkt.
Zum Vergleich: Freie Suche nach augsburg im Münchner OPACPLUS mit Einschränkung Online-Ressource erbringt über 1700 Treffer.
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Dass Plieninger als Mitverantwortlicher seine eigene ViFa als Best Practice hinstellt, hat mehr als ein "Geschmäckle". Es ist schlicht und einfach ein Verstoß gegen anerkannte ethische Grundsätze.
Auch bei einem näheren Blick kann ich an der ViFaPol nichts Positives finden.
Gern wüsste ich, wieviel Steuergelder die SUB Hamburg der Seekport GmbH für die unbrauchbare Suche zahlt. Irgendein verwendbares Ranking ist nicht zu erkennen, bei der WWW-Suche sind deutschsprachige Quellen voreingestellt - schließlich darf z.B. von Tübinger Politikstudenten, die z.B. aus Laichingen kommen, nicht erwartet werden, dass die in der Lage sind, eine komplexe Suchmaschine wie Google, die womöglich englischsprachige Treffer ausspuckt, zu bedienen.
Dass Kataloganreicherung ein wichtiges Mittel zur Recherche unselbständiger Literatur darstellt, ist in Hamburg noch nicht angekommen.
Der Volltext von
http://www.gbv.de/dms/sub-hamburg/572992637.pdf
ist weder im Hamburger OPAC noch im GBV durchsuchbar.
Auch bei einem näheren Blick kann ich an der ViFaPol nichts Positives finden.
Gern wüsste ich, wieviel Steuergelder die SUB Hamburg der Seekport GmbH für die unbrauchbare Suche zahlt. Irgendein verwendbares Ranking ist nicht zu erkennen, bei der WWW-Suche sind deutschsprachige Quellen voreingestellt - schließlich darf z.B. von Tübinger Politikstudenten, die z.B. aus Laichingen kommen, nicht erwartet werden, dass die in der Lage sind, eine komplexe Suchmaschine wie Google, die womöglich englischsprachige Treffer ausspuckt, zu bedienen.
Dass Kataloganreicherung ein wichtiges Mittel zur Recherche unselbständiger Literatur darstellt, ist in Hamburg noch nicht angekommen.
Der Volltext von
http://www.gbv.de/dms/sub-hamburg/572992637.pdf
ist weder im Hamburger OPAC noch im GBV durchsuchbar.
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Die Welt (Link) bespricht die Sebald-Ausstellung in Marbach:
" .... Zwei Ausstellungen in Marbach und Stuttgart versuchen, dem Rätsel des Schriftstellers W. G. Sebald auf die Spur zu kommen. ....
"Wandernde Schatten" heißt die ungleich größere der beiden, und sie wird im Marbacher Literaturmuseum der Moderne gezeigt. Es ist, wenn man zurückhaltend inszenierte Präsentationen von papierenen Dokumenten in Vitrinen mag, geradezu das Muster einer Literatur-Ausstellung. Ihre Voraussetzungen waren ungewöhnlich günstig: Das Deutsche Literaturarchiv in Marbach konnte 2004 den schriftstellerischen Nachlass Sebalds übernehmen. Dabei stellte sich heraus, dass dieser Autor den Bedürfnissen seiner Nachwelt beispielhaft zugearbeitet hatte: 68 Archiv-Boxen enthielten von ihm vorgeordnete Materialien zu seinen Büchern - so als sei all das von ihm bereits mit Blick auf Forschungsarbeiten zurechtgelegt worden. ...
Für jeden Sebald-Fan ist das natürlich ein Traum. Aber es ist ein vertrackter Traum: Denn obwohl die Kuratorinnen Heike Gfrereis und Ellen Strittmatter ihre Archivschätze mit vorzüglicher Sorgfalt ausgebreitet haben, begreift man bald, dass nichts davon den speziellen Zauber von Sebalds Büchern vermitteln oder auch nur näher bringen kann. Es ist, als wollte man Bonbons lutschen, ohne sie auszupacken. .....
Folglich steht man vor den Vitrinen beglückt und unglücklich zugleich. Wie so oft in Sebalds literarischen Beziehungslabyrinthen glaubt man im ersten Moment zu verlässlichen Fixpunkten vorgedrungen zu sein, und muss sich dann doch eingestehen, dass die bei näherem Hinsehen wie zwischen den Fingern zerrinnen. ..."
vgl. die Besprechung im Deutschlandfunk
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/kulturheute/852219/
Wikipedia-Artikel zu Sebald: http://de.wikipedia.org/wiki/W.G._Sebald
Homepage W. G. Sebald: http://www.wgsebald.de/
Marbacher Homepage: http://www.dla-marbach.de/
Wolf Thomas - am Samstag, 27. September 2008, 18:06 - Rubrik: Literaturarchive
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http://jplie.edublogs.org/2008/09/26/best-practice-die-virtuelle-fachbibliothek-politikwissenschaft/
Plieninger jubelt hier die ViFa Politikwissenschaft unkritisch hoch, obwohl dazu kein Anlass besteht.
Bei der Suche nach Ressourcentypen findet man beispielsweise unter den Inidividuellen Publikationen:
Arbeitspapier, Preprint (13)
Aufsatz (6)
Tagungsbeitrag (7)
Wow! Doch so viel ist online bei der deutschen Politikwissenschaft ...
Bei Gesetzeskommentaren gibt es 1 Treffer, das kostenpflichtige LexisNexis. bei "Normen und Standards" hat man eine Publikation zu Methoden der Bevölkerungsstatistik ausgewürfelt.
Bei den Zeitschriften wird nicht zwischen OA- und TA-Zeitschriften unterschieden.
Es ist also klar gelogen, wenn es beim Fachinformationsführer heißt:
"in dem Quellen verzeichnet sind, die über das Internet frei zugänglich sind"
Eine Sucheingrenzung auf Volltexte ist nicht möglich, die Phrasensuche funktioniert nicht bei allen Datenbanken.
Besonders mies: Andere ViFas machen die Inhalte der OLC-SSG, deren Zugänglichkeit nur für Bibliotheken ein andauernder Skandal ist, frei zugänglich, so dass man wenigstens die bibliographischen Angaben der Aufsätze hat. Es ist doch ein Hohn, dass man zwar Buttons für "Ausleihen" und kostenpflichtig "bestellen" hat, aber zunächst nicht weiss, was man überhaupt bestellt.
Es spricht sehr für die intuitive Bedienbarkeit des Angebots, dass man die bibliographischen Angaben erst sieht, wenn man auf das kleine i klickt. Kommt man (wie ich) auf die naheliegende Idee, auf den Link zu klicken, erhält man den Login-Screen. Das ist bei anderen ViFas anders (z.B. artlibraries.net). Im Online-Kurs wird diese Möglichkeit, an die OLC-SSG-Inhalte zu kommen, übrigens gar nicht angesprochen.
Das Tübinger IfP - Bibliothekar: Plieninger - ist Partner der ViFaPol. Ein Schelm, der Übles dabei denkt ...
Fortsetzung:
http://archiv.twoday.net/stories/5220715/
Plieninger jubelt hier die ViFa Politikwissenschaft unkritisch hoch, obwohl dazu kein Anlass besteht.
Bei der Suche nach Ressourcentypen findet man beispielsweise unter den Inidividuellen Publikationen:
Arbeitspapier, Preprint (13)
Aufsatz (6)
Tagungsbeitrag (7)
Wow! Doch so viel ist online bei der deutschen Politikwissenschaft ...
Bei Gesetzeskommentaren gibt es 1 Treffer, das kostenpflichtige LexisNexis. bei "Normen und Standards" hat man eine Publikation zu Methoden der Bevölkerungsstatistik ausgewürfelt.
Bei den Zeitschriften wird nicht zwischen OA- und TA-Zeitschriften unterschieden.
Es ist also klar gelogen, wenn es beim Fachinformationsführer heißt:
"in dem Quellen verzeichnet sind, die über das Internet frei zugänglich sind"
Eine Sucheingrenzung auf Volltexte ist nicht möglich, die Phrasensuche funktioniert nicht bei allen Datenbanken.
Es spricht sehr für die intuitive Bedienbarkeit des Angebots, dass man die bibliographischen Angaben erst sieht, wenn man auf das kleine i klickt. Kommt man (wie ich) auf die naheliegende Idee, auf den Link zu klicken, erhält man den Login-Screen. Das ist bei anderen ViFas anders (z.B. artlibraries.net). Im Online-Kurs wird diese Möglichkeit, an die OLC-SSG-Inhalte zu kommen, übrigens gar nicht angesprochen.
Das Tübinger IfP - Bibliothekar: Plieninger - ist Partner der ViFaPol. Ein Schelm, der Übles dabei denkt ...
Fortsetzung:
http://archiv.twoday.net/stories/5220715/
Die umfangreichste kostenlose Volltextdatenbank zu deutschsprachigen Werken http://www.zeno.org muss womöglich eingestellt werden, da die Werbefinanzierung nicht geeignet ist, die Kosten des laufenden Unterhalts zu tragen. Man denkt nun an ein Abo-Modell.
http://achim-raschka.net/blog/?p=55
http://achim-raschka.net/blog/?p=55
KlausGraf - am Samstag, 27. September 2008, 14:19 - Rubrik: Open Access
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