http://patrimoine.agglo-troyes.fr
Neben dem Zoomify wird auch eine herunterladbare Großansicht der Seite angeboten. Ein riesiger Bestand liegt bereits digitalisiert vor.

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KlausGraf - am Sonntag, 31. Januar 2010, 23:05 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Es geht nicht nur um Lorenz Fries, aber das folgende ist schlimm genug.
http://d-nb.info/gnd/118536028
Straßburger Arzt und Würzburger Sekretär sind definitiv zwei Personen. War wohl wieder die unfähige BSB München, die bei den Straßburger Drucken im VD 16 die falsche PND vergeben hat:
118536028
Der Schaden ist unübersehbar: einer der wichtigsten Landes-Chronisten des 16. Jahrhunderts, bekannt als Lorenz Fries wird mit einem Straßburger Arzt Laurentius Fries, der gedruckte Werke veröffentlichte, in einen Topf geworfen. Das ist schlicht und einfach skandalös und unentschuldbar.
http://de.wikisource.org/wiki/ADB:Fries,_Lorenz_(Arzt) +ca. 1531
http://de.wikisource.org/wiki/ADB:Fries,_Lorenz_(Chronist) +1550
http://d-nb.info/gnd/118536028
Straßburger Arzt und Würzburger Sekretär sind definitiv zwei Personen. War wohl wieder die unfähige BSB München, die bei den Straßburger Drucken im VD 16 die falsche PND vergeben hat:
118536028
Der Schaden ist unübersehbar: einer der wichtigsten Landes-Chronisten des 16. Jahrhunderts, bekannt als Lorenz Fries wird mit einem Straßburger Arzt Laurentius Fries, der gedruckte Werke veröffentlichte, in einen Topf geworfen. Das ist schlicht und einfach skandalös und unentschuldbar.
http://de.wikisource.org/wiki/ADB:Fries,_Lorenz_(Arzt) +ca. 1531
http://de.wikisource.org/wiki/ADB:Fries,_Lorenz_(Chronist) +1550
Aus den FAQ des Hilty-Gutachtens
http://www.oai.uzh.ch/index.php?option=content&task=view&id=444&Itemid=323#A1
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/6166799/
10. Darf der Autor seine Werke in einem Repositorium geschlossen hinterlegen und sie von aussen abfragbar machen, indem er „request a copy“-Anfragen einzeln beantwortet und das Werk individuell verschickt?
Die „request a copy“-Funktion unterscheidet sich von der normalen Hinterlegung insbesondere dadurch, dass das Werk nicht ohne weiteres allgemein zugänglich gemacht wird.
Soweit zwischen Autor und Verlag keine vertraglichen Vereinbarungen bestehen und das Gesetzesrecht zur Anwendung kommt (Art. 380 ff. OR, Frage 16), spielt der Unterscheid zwischen „request a copy“-Funktion und normaler Hinterlegung keine praktisch relevante Rolle. Das heisst, die gesetzlichen Bestimmungen gelten auch für die „request a copy“-Funktion.
Im Falle eines Verlagsvertrags zwischen Autor und Verlag gelten die dort formulierten Vereinbarungen. Soweit der Autor dem Verlag das Vervielfältigungs- und das Verbreitungsrecht übertragen oder ihm eine ausschliessliche Lizenz daran eingeräumt hat, ist er grundsätzlich nicht mehr zum Versenden des Werks per „request a copy“-Funktion berechtigt. Die „request a copy“-Funktion ist jedoch – anders als die normale Hinterlegung – dann zulässig und nützlich, wenn der Verlagsvertrag die Verbreitung des Werks nur an einen beschränkten Personenkreis erlaubt, und dies wird in vielen Verlagsverträgen so formuliert. Denn die „request a copy“-Funktion entspricht der Verbreitung in einem solchen Personenkreis.
Bei der Anwendung der „request a copy“-Funktion sind allfällige Urheberrechtsverletzungen grundsätzlich schwieriger zu beweisen als bei einer normalen Hinterlegung, insbesondere weil für einen Aussenstehenden nicht transparent ist, ob die allfällige Urheberrechtsverletzung nur durch den Urheber oder auch durch den Betreiber des Repositoriums erfolgt.
Nach Schweizer Recht kann sich der universitätsweite Zugriff auf elektronische Dokumente in Repositorien, soweit es sich nicht nur vollständige Monographien oder pay-per-view einzeln vertriebene Aufsätze handelt, auf den "betriebsinternen Gebrauch" berufen.
Für Deutschland sehe ich diese Möglichkeit nicht und halte an meinen Ausführungen fest:
http://archiv.twoday.net/stories/5193609/
http://archiv.twoday.net/search?q=request
Auszug:
"Nach deutschem Recht ist bereits die Einstellung einer Vervielfältigung eines Aufsatzes nicht nach § 53 UrhG zu rechtfertigen und damit nicht rechtmäßig. [...]
Nach deutschem Recht kann ein "immediate deposit" in einem Repositorium mit Request-Button nur dann erfolgen, wenn der Verleger kein ausschließliches Nutzungsrecht hat (aber dann wäre auch sofortiger Open Access möglich) oder wenn der Autor sich diese Option in einem Autor-Addendum ausdrücklich vertraglich vorbehalten hat."
Es ist nicht damit zu rechnen, dass die Verlage gegen den Request-Button vorgehen werden. Auch wenn er in den meisten Ländern möglicherweise illegal ist, kann man das aus der Sicht der Praxis ignorieren.
Ich bin aber auch aus anderen Gründen gegen den Request-Button.
1. Ein Instrument, das auf dem Prinzip der Willkür (es ist in das Belieben des Autors gestellt, ob er den Wunsch erfüllt) und damit auf Vorwissen, Vorurteilen oder kontingenten Faktoren wie Semesterstress beruht, kann kein Teil einer Open-Access-Strategie sein.
Der Button macht den Wisssenschaftler zum Bittsteller.
2. Bisherige Erfahrungen (siehe die verlinkten Archivalia-Beiträge) lassen den Schluss zu, dass die Chance auf ein Eprint bei einem direkten Anschreiben des Wissenschaftlers per Mail größer ist. Hat jemand keine Reaktion auf seine Anforderung via Button erhalten (was häufig der Fall sein dürfte), könnten seine Chancen sinken, wenn er nach einigen Tagen nochmals und diesmal direkt schreibt und die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer solchen Erinnerung kommt, ist möglicherweise nicht allzu hoch, da niemand lästig fallen möchte.
Als Musterbrief kann gelten (abgewandelt nach http://plindenbaum.blogspot.com/2006/08/bookmarklet-for-offprint-requests.html ):
Hello, my name is Klaus Graf, I'm a historian working as archivist of the university archive of Aachen University.
Your recent paper titled
"A method for finding communities of related genes -- Wilkinson and Huberman 101 (Supplement 1): 5241 -- Proceedings of the National Academy of Sciences"
caught my attention today. Would it be possible for you to send a PDF copy of the paper?
Best regards,
Dr Klaus Graf
RWTH Aachen
P.S. If you've already deposited this paper in an open access repository I could get it from there, if you have the address.
3. Dark deposits sind unsinnig, wenn kein definierter Embargo-Zeitraum besteht. IR-Manager sollten unter keinen Umständen Wissenschaftlern die Entscheidung überlassen, ob sie dark oder open deponieren. Dann lieber gar kein Deposit, denn mit dem Erlöschen des Urheberrechts 70 Jahre nach dem Tod des Autors kann niemand ernsthaft argumentieren, solange IRs selbst keine Langzeitarchivierung garantieren.
Aus der Sicht eines Archivars liegt diese Position nahe: es ist inzwischen anerkannt, dass bei neuen archivischen Deposita nach Möglichkeit keine Verpflichtung eingegangen wird, unbefristet bei jeder Benutzung den Rechteinhaber um Zustimmung zu bitten. Dauerhafte dark deposits verunklären nur die Open-Access-Statistik des IR, haben aber keinerlei Nutzen. Soweit eine universitätsweite Zugänglichkeit zulässig ist, ist es schlicht und einfach unfair, publizierte Forschungsergebnisse externen Nutzern nicht zugänglich zu machen.
http://www.oai.uzh.ch/index.php?option=content&task=view&id=444&Itemid=323#A1
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/6166799/
10. Darf der Autor seine Werke in einem Repositorium geschlossen hinterlegen und sie von aussen abfragbar machen, indem er „request a copy“-Anfragen einzeln beantwortet und das Werk individuell verschickt?
Die „request a copy“-Funktion unterscheidet sich von der normalen Hinterlegung insbesondere dadurch, dass das Werk nicht ohne weiteres allgemein zugänglich gemacht wird.
Soweit zwischen Autor und Verlag keine vertraglichen Vereinbarungen bestehen und das Gesetzesrecht zur Anwendung kommt (Art. 380 ff. OR, Frage 16), spielt der Unterscheid zwischen „request a copy“-Funktion und normaler Hinterlegung keine praktisch relevante Rolle. Das heisst, die gesetzlichen Bestimmungen gelten auch für die „request a copy“-Funktion.
Im Falle eines Verlagsvertrags zwischen Autor und Verlag gelten die dort formulierten Vereinbarungen. Soweit der Autor dem Verlag das Vervielfältigungs- und das Verbreitungsrecht übertragen oder ihm eine ausschliessliche Lizenz daran eingeräumt hat, ist er grundsätzlich nicht mehr zum Versenden des Werks per „request a copy“-Funktion berechtigt. Die „request a copy“-Funktion ist jedoch – anders als die normale Hinterlegung – dann zulässig und nützlich, wenn der Verlagsvertrag die Verbreitung des Werks nur an einen beschränkten Personenkreis erlaubt, und dies wird in vielen Verlagsverträgen so formuliert. Denn die „request a copy“-Funktion entspricht der Verbreitung in einem solchen Personenkreis.
Bei der Anwendung der „request a copy“-Funktion sind allfällige Urheberrechtsverletzungen grundsätzlich schwieriger zu beweisen als bei einer normalen Hinterlegung, insbesondere weil für einen Aussenstehenden nicht transparent ist, ob die allfällige Urheberrechtsverletzung nur durch den Urheber oder auch durch den Betreiber des Repositoriums erfolgt.
Nach Schweizer Recht kann sich der universitätsweite Zugriff auf elektronische Dokumente in Repositorien, soweit es sich nicht nur vollständige Monographien oder pay-per-view einzeln vertriebene Aufsätze handelt, auf den "betriebsinternen Gebrauch" berufen.
Für Deutschland sehe ich diese Möglichkeit nicht und halte an meinen Ausführungen fest:
http://archiv.twoday.net/stories/5193609/
http://archiv.twoday.net/search?q=request
Auszug:
"Nach deutschem Recht ist bereits die Einstellung einer Vervielfältigung eines Aufsatzes nicht nach § 53 UrhG zu rechtfertigen und damit nicht rechtmäßig. [...]
Nach deutschem Recht kann ein "immediate deposit" in einem Repositorium mit Request-Button nur dann erfolgen, wenn der Verleger kein ausschließliches Nutzungsrecht hat (aber dann wäre auch sofortiger Open Access möglich) oder wenn der Autor sich diese Option in einem Autor-Addendum ausdrücklich vertraglich vorbehalten hat."
Es ist nicht damit zu rechnen, dass die Verlage gegen den Request-Button vorgehen werden. Auch wenn er in den meisten Ländern möglicherweise illegal ist, kann man das aus der Sicht der Praxis ignorieren.
Ich bin aber auch aus anderen Gründen gegen den Request-Button.
1. Ein Instrument, das auf dem Prinzip der Willkür (es ist in das Belieben des Autors gestellt, ob er den Wunsch erfüllt) und damit auf Vorwissen, Vorurteilen oder kontingenten Faktoren wie Semesterstress beruht, kann kein Teil einer Open-Access-Strategie sein.
Der Button macht den Wisssenschaftler zum Bittsteller.
2. Bisherige Erfahrungen (siehe die verlinkten Archivalia-Beiträge) lassen den Schluss zu, dass die Chance auf ein Eprint bei einem direkten Anschreiben des Wissenschaftlers per Mail größer ist. Hat jemand keine Reaktion auf seine Anforderung via Button erhalten (was häufig der Fall sein dürfte), könnten seine Chancen sinken, wenn er nach einigen Tagen nochmals und diesmal direkt schreibt und die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer solchen Erinnerung kommt, ist möglicherweise nicht allzu hoch, da niemand lästig fallen möchte.
Als Musterbrief kann gelten (abgewandelt nach http://plindenbaum.blogspot.com/2006/08/bookmarklet-for-offprint-requests.html ):
Hello, my name is Klaus Graf, I'm a historian working as archivist of the university archive of Aachen University.
Your recent paper titled
"A method for finding communities of related genes -- Wilkinson and Huberman 101 (Supplement 1): 5241 -- Proceedings of the National Academy of Sciences"
caught my attention today. Would it be possible for you to send a PDF copy of the paper?
Best regards,
Dr Klaus Graf
RWTH Aachen
P.S. If you've already deposited this paper in an open access repository I could get it from there, if you have the address.
3. Dark deposits sind unsinnig, wenn kein definierter Embargo-Zeitraum besteht. IR-Manager sollten unter keinen Umständen Wissenschaftlern die Entscheidung überlassen, ob sie dark oder open deponieren. Dann lieber gar kein Deposit, denn mit dem Erlöschen des Urheberrechts 70 Jahre nach dem Tod des Autors kann niemand ernsthaft argumentieren, solange IRs selbst keine Langzeitarchivierung garantieren.
Aus der Sicht eines Archivars liegt diese Position nahe: es ist inzwischen anerkannt, dass bei neuen archivischen Deposita nach Möglichkeit keine Verpflichtung eingegangen wird, unbefristet bei jeder Benutzung den Rechteinhaber um Zustimmung zu bitten. Dauerhafte dark deposits verunklären nur die Open-Access-Statistik des IR, haben aber keinerlei Nutzen. Soweit eine universitätsweite Zugänglichkeit zulässig ist, ist es schlicht und einfach unfair, publizierte Forschungsergebnisse externen Nutzern nicht zugänglich zu machen.
KlausGraf - am Sonntag, 31. Januar 2010, 21:16 - Rubrik: Open Access
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http://www.oai.uzh.ch/images/stories/oa_medien/oa_rechtsgutachten_hilty.pdf
FAQ:
http://www.oai.uzh.ch/index.php?option=content&task=view&id=444&Itemid=323#A1
Zusammenfassung von Ehmann:
https://www.xing.com/net/wissenschaftsurheberrecht/links-auf-relevante-quellen-448259/hilty-gutachten-zu-open-access-27773575/27773575/#27773575
Das Gutachtet bewertet die Rechtslage etwas zu einseitig zugunsten der Verlage. Angesichts der klaren Belege, dass auch bei Monographien Open Access den Verkauf nicht mindert, ist der Verweis auf die Enthaltungspflicht des Autors verfehlt.

FAQ:
http://www.oai.uzh.ch/index.php?option=content&task=view&id=444&Itemid=323#A1
Zusammenfassung von Ehmann:
https://www.xing.com/net/wissenschaftsurheberrecht/links-auf-relevante-quellen-448259/hilty-gutachten-zu-open-access-27773575/27773575/#27773575
Das Gutachtet bewertet die Rechtslage etwas zu einseitig zugunsten der Verlage. Angesichts der klaren Belege, dass auch bei Monographien Open Access den Verkauf nicht mindert, ist der Verweis auf die Enthaltungspflicht des Autors verfehlt.

KlausGraf - am Sonntag, 31. Januar 2010, 20:13 - Rubrik: Open Access
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https://www.xing.com/net/wissenschaftsurheberrecht
Juristischer Schwerpunkt, aber durchaus pro Open Access.
Juristischer Schwerpunkt, aber durchaus pro Open Access.
KlausGraf - am Sonntag, 31. Januar 2010, 19:59 - Rubrik: Open Access
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http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31971/1.html
Siehe hier:
http://archiv.twoday.net/search?q=voynich

Siehe hier:
http://archiv.twoday.net/search?q=voynich

KlausGraf - am Sonntag, 31. Januar 2010, 16:49 - Rubrik: Unterhaltung
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KlausGraf - am Sonntag, 31. Januar 2010, 16:42 - Rubrik: Miscellanea
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KlausGraf - am Sonntag, 31. Januar 2010, 16:08 - Rubrik: Fotoueberlieferung
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http://britainloveswikipedia.org/wiki/Main_Page
Britain Loves Wikipedia is a scavenger hunt and free content photography contest running in museums and cultural institutions across the UK through February. The aim is to increase the number of pictures available to illustrate Wikipedia articles, and to inspire new articles.
Britain Loves Wikipedia is a scavenger hunt and free content photography contest running in museums and cultural institutions across the UK through February. The aim is to increase the number of pictures available to illustrate Wikipedia articles, and to inspire new articles.
KlausGraf - am Sonntag, 31. Januar 2010, 14:17 - Rubrik: English Corner
"Una excavadora amarilla retrocede y toma fuerza para poder trepar por la pila de escombros en que quedó convertido el Vicariato General de Puerto Príncipe después del terremoto del 12 de enero.
En ese lugar, frente a la devastada Catedral de Puerto Príncipe, la máquina intenta recuperar los documentos históricos de la Iglesia católica haitiana, informó DPA.
"Estamos buscando los archivos de la Catedral en el edificio episcopal. Contienen la historia de la iglesia desde 1800", dijo a DPA el padre Georgino Rameau, de la Sociedad de Saint Jacques.
Un grupo de personas carga cajas con documentación hacia una camioneta, mientras la excavadora, manejada por una mujer, levanta una nube de polvo al mover las piedras.
La catedral, la residencia episcopal y las oficinas administrativas del vicariato están en el centro de la ciudad, la zona más dañada por el terremoto de la capital haitiana. Ahí murieron el arzobispo de Puerto Príncipe, Joseph Serge Miot, y el vicario general, Charles Benoit.
Durante varios días, la iglesia estuvo intentando que el gobierno de Haití o alguna embajada los ayudara a recuperar los archivos, hasta que finalmente el viernes recibieron la esperada excavadora, cuenta Rameau.
Dos hombres armados supervisan la labor. Las acciones de remoción de escombros coinciden con una visita del nuncio apostólico Bernardito Auza con una delegación de obispos dominicanos, a los restos de la sede episcopal.
"Cuando vi que la catedral se había derrumbado, fue un shock total para mí", dijo Auza a DPA. "Es una gran pérdida material, pero también histórica. Todo el patrimonio histórico de la Iglesia se perdió".
Varias cajas de papeles quedaron intactas. Unos jóvenes que acompañan al padre Rameau las cargan en una camioneta.
La bella catedral de Nuestra Señora de la Asunción, cuya primera piedra se colocó en 1884, observa la escena desde sus propias ruinas.
Cerca de ahí, están también destruidos los principales edificios del gobierno, el Palacio Nacional, el Ministerio de Justicia, la oficina de impuestos.
El terremoto de siete grados en la escala de Richter no sólo mató a cerca de 180.000 personas, sino que destruyó los símbolos del poder terrenal y celestial.
"Hemos venido un grupo de obispos de República Dominicana a Haití para expresar nuestra solidaridad", dice el arzobispo de Santo Domingo, Nicolás de Jesús López Rodríguez, uno de los integrantes de la comitiva que recorrió la zona con el nuncio.
Muchos sacerdotes y seminaristas murieron en Haití. Después del terremoto, Auza declaró a la agencia católica Fides que había hecho un recorrido y había encontrado sacerdotes y religiosas en la calle, sin casas.
"El rector del seminario se salvó, también el decano de estudios, pero muchos seminaristas han quedado atrapados entre los escombros. Por todas partes se escuchan gritos", relató.
Pero, contra la creencia de muchos haitianos, Auza subraya que el terremoto "no fue un castigo de Dios".
Pasado el duelo, la tarea es rescatar ahora la memoria de la iglesia a través de sus papeles. La excavadora mueve su enorme mano de acero y vuelve a rascar entre las piedras."
Link: El Universal (Caracas), 30.01.2010
Kann dies jemand übersetzen und einen Abstract verfassen? Danke!
En ese lugar, frente a la devastada Catedral de Puerto Príncipe, la máquina intenta recuperar los documentos históricos de la Iglesia católica haitiana, informó DPA.
"Estamos buscando los archivos de la Catedral en el edificio episcopal. Contienen la historia de la iglesia desde 1800", dijo a DPA el padre Georgino Rameau, de la Sociedad de Saint Jacques.
Un grupo de personas carga cajas con documentación hacia una camioneta, mientras la excavadora, manejada por una mujer, levanta una nube de polvo al mover las piedras.
La catedral, la residencia episcopal y las oficinas administrativas del vicariato están en el centro de la ciudad, la zona más dañada por el terremoto de la capital haitiana. Ahí murieron el arzobispo de Puerto Príncipe, Joseph Serge Miot, y el vicario general, Charles Benoit.
Durante varios días, la iglesia estuvo intentando que el gobierno de Haití o alguna embajada los ayudara a recuperar los archivos, hasta que finalmente el viernes recibieron la esperada excavadora, cuenta Rameau.
Dos hombres armados supervisan la labor. Las acciones de remoción de escombros coinciden con una visita del nuncio apostólico Bernardito Auza con una delegación de obispos dominicanos, a los restos de la sede episcopal.
"Cuando vi que la catedral se había derrumbado, fue un shock total para mí", dijo Auza a DPA. "Es una gran pérdida material, pero también histórica. Todo el patrimonio histórico de la Iglesia se perdió".
Varias cajas de papeles quedaron intactas. Unos jóvenes que acompañan al padre Rameau las cargan en una camioneta.
La bella catedral de Nuestra Señora de la Asunción, cuya primera piedra se colocó en 1884, observa la escena desde sus propias ruinas.
Cerca de ahí, están también destruidos los principales edificios del gobierno, el Palacio Nacional, el Ministerio de Justicia, la oficina de impuestos.
El terremoto de siete grados en la escala de Richter no sólo mató a cerca de 180.000 personas, sino que destruyó los símbolos del poder terrenal y celestial.
"Hemos venido un grupo de obispos de República Dominicana a Haití para expresar nuestra solidaridad", dice el arzobispo de Santo Domingo, Nicolás de Jesús López Rodríguez, uno de los integrantes de la comitiva que recorrió la zona con el nuncio.
Muchos sacerdotes y seminaristas murieron en Haití. Después del terremoto, Auza declaró a la agencia católica Fides que había hecho un recorrido y había encontrado sacerdotes y religiosas en la calle, sin casas.
"El rector del seminario se salvó, también el decano de estudios, pero muchos seminaristas han quedado atrapados entre los escombros. Por todas partes se escuchan gritos", relató.
Pero, contra la creencia de muchos haitianos, Auza subraya que el terremoto "no fue un castigo de Dios".
Pasado el duelo, la tarea es rescatar ahora la memoria de la iglesia a través de sus papeles. La excavadora mueve su enorme mano de acero y vuelve a rascar entre las piedras."
Link: El Universal (Caracas), 30.01.2010
Kann dies jemand übersetzen und einen Abstract verfassen? Danke!
Wolf Thomas - am Sonntag, 31. Januar 2010, 11:45 - Rubrik: Kirchenarchive
"UNESCO is launching a campaign to protect Haiti’s moveable heritage, notably art collections in the country’s damaged museums, galleries and churches, from pillaging.
The Director-General of the Organization, Irina Bokova, on Wednesday wrote to the Secretary-General of the United Nations, Ban Ki-moon, asking for his support in preventing the dispersion of Haiti’s cultural heritage.
“I would be most grateful,” she wrote, “if you would request Mr John Holmes, your Special Envoy for Haiti and Under-Secretary-General for Humanitarian affairs, as well as the relevant authorities in charge of the overall coordination of UN humanitarian support in Port-au-Prince – the UN Stabilization Mission in Haiti (MINUSTAH) and the Department of Peace Keeping Operations (DPKO) – to ensure, as far as possible, the immediate security of the sites containing these artefacts.”
Ms Bokova further asked Mr Ban to consider recommending that the Security Council adopt a resolution instituting a temporary ban on the trade or transfer of Haitian cultural property. The Director-General also suggested that institutions such as Interpol, the World Customs Organization (WCO) and others assist in the implementation of such a ban.
The Director-General is also seeking to mobilize the support of the whole international community and of art market and museum professionals in enforcing the ban. “It is particularly important,” she urged in her letter, “to verify the origin of cultural property that might be imported, exported and/or offered for sale, especially on the Internet.”
Referring to UNESCO’s previous experiences in Afghanistan and Iraq, the Director-General said she intended to draw on national and international experts to orient and coordinate the assistance required to protect Haiti’s cultural heritage. “This heritage,” she insisted “is an invaluable source of identity and pride for the people on the island and will be essential to the success of their national reconstruction.”
It is important to prevent treasure hunters from rifling through the rubble of the numerous cultural landmarks that collapsed in the earthquake. Among them are the former Presidential Palace and Cathedral of Port-au-Prince, along with many edifices in Jacmel, the 17th century French colonial town Haiti planned to propose for inscription on UNESCO’s World Heritage List.
The one property already inscribed on the List – the National History Park - Citadel, Sans Souci, Ramiers - with its royal palace and large fortress appears to have been spared by the quake. As were the country’s main museums and archives.
UNESCO has already helped salvage the exceptionally rich historical archives of George Corvington, the historian of Haiti. It is also contributing to attempts to rescue whatever panels or significant fragments remain of the remarkable painted murals that decorated the Episcopal Cathedral of the Holy Trinity in Port-au-Prince."
Press releases of the UNESCO
The Director-General of the Organization, Irina Bokova, on Wednesday wrote to the Secretary-General of the United Nations, Ban Ki-moon, asking for his support in preventing the dispersion of Haiti’s cultural heritage.
“I would be most grateful,” she wrote, “if you would request Mr John Holmes, your Special Envoy for Haiti and Under-Secretary-General for Humanitarian affairs, as well as the relevant authorities in charge of the overall coordination of UN humanitarian support in Port-au-Prince – the UN Stabilization Mission in Haiti (MINUSTAH) and the Department of Peace Keeping Operations (DPKO) – to ensure, as far as possible, the immediate security of the sites containing these artefacts.”
Ms Bokova further asked Mr Ban to consider recommending that the Security Council adopt a resolution instituting a temporary ban on the trade or transfer of Haitian cultural property. The Director-General also suggested that institutions such as Interpol, the World Customs Organization (WCO) and others assist in the implementation of such a ban.
The Director-General is also seeking to mobilize the support of the whole international community and of art market and museum professionals in enforcing the ban. “It is particularly important,” she urged in her letter, “to verify the origin of cultural property that might be imported, exported and/or offered for sale, especially on the Internet.”
Referring to UNESCO’s previous experiences in Afghanistan and Iraq, the Director-General said she intended to draw on national and international experts to orient and coordinate the assistance required to protect Haiti’s cultural heritage. “This heritage,” she insisted “is an invaluable source of identity and pride for the people on the island and will be essential to the success of their national reconstruction.”
It is important to prevent treasure hunters from rifling through the rubble of the numerous cultural landmarks that collapsed in the earthquake. Among them are the former Presidential Palace and Cathedral of Port-au-Prince, along with many edifices in Jacmel, the 17th century French colonial town Haiti planned to propose for inscription on UNESCO’s World Heritage List.
The one property already inscribed on the List – the National History Park - Citadel, Sans Souci, Ramiers - with its royal palace and large fortress appears to have been spared by the quake. As were the country’s main museums and archives.
UNESCO has already helped salvage the exceptionally rich historical archives of George Corvington, the historian of Haiti. It is also contributing to attempts to rescue whatever panels or significant fragments remain of the remarkable painted murals that decorated the Episcopal Cathedral of the Holy Trinity in Port-au-Prince."
Press releases of the UNESCO
Wolf Thomas - am Sonntag, 31. Januar 2010, 09:37 - Rubrik: Kulturgut
http://www.kirtasbooks.com
Die Möglichkeit "Read Book!" führt nicht nur zu Google Book Search, sondern bei bereits digitalisierten Titeln, die für 1,95 Dollar zum Download angeboten werden (das Digitalisieren aus dem Katalog kostet 20 Dollar: http://archiv.twoday.net/stories/6165196/ ), zu einem Viewer, in dem man Seiten größer betrachten kann, wenn ein entsprechendes Symbol (unter dem X für Schließen) sichtbar ist. Hat man eine solche Seite erreicht, kann man in der URL blättern oder einen automatisierten Download mittel Offline-Browser etc. starten. Beispiel:
http://www.kirtasbooks.com/linktobooks_online/R0006481243/800x/R0006481243_000008.jpg
Zum Download siehe auch die Hinweise unter
http://de.wikisource.org/w/index.php?title=Wikisource:Skriptorium&oldid=1013726

Die Möglichkeit "Read Book!" führt nicht nur zu Google Book Search, sondern bei bereits digitalisierten Titeln, die für 1,95 Dollar zum Download angeboten werden (das Digitalisieren aus dem Katalog kostet 20 Dollar: http://archiv.twoday.net/stories/6165196/ ), zu einem Viewer, in dem man Seiten größer betrachten kann, wenn ein entsprechendes Symbol (unter dem X für Schließen) sichtbar ist. Hat man eine solche Seite erreicht, kann man in der URL blättern oder einen automatisierten Download mittel Offline-Browser etc. starten. Beispiel:
http://www.kirtasbooks.com/linktobooks_online/R0006481243/800x/R0006481243_000008.jpg
Zum Download siehe auch die Hinweise unter
http://de.wikisource.org/w/index.php?title=Wikisource:Skriptorium&oldid=1013726

KlausGraf - am Samstag, 30. Januar 2010, 22:30 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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We have just finished implementing what we are calling "Digitize and Download". Listening to feedback from our customers, many people only wanted the digital file, not a paperback or hardcover copy of a book. In the past, the digital file was only available after a book was digitized and a reprint of that book was created.
Now with the new "Digitize and Download" model you can order just the digital file. The cost is the same as a soft cover book $20, but you save big on the shipping costs, and we'll all save a few trees in the process. In many cases shipping costs which is out of our control far exceed the cost of the book.
Here is how it works:
1. Find a book you'd like to purchase
2. Under the "options" section for that book select "Digitize and Download +$18.05" (Total cost = $20.00) and finish the checkout process.
3. We then send the request to the library partner to Pull and Digitize your book.
4. Once that is completed (3-4 weeks typically) you will receive a link to the email address supplied during the checkout process, providing you with a link to your book.
5. Once a book is digitized the future download price is $1.95 with instant access.
Help us spread the word!
Tell your friends and associates, that you can now order a digital copy of any book on KirtasBooks.com.
http://www.kirtasbooks.com
Now with the new "Digitize and Download" model you can order just the digital file. The cost is the same as a soft cover book $20, but you save big on the shipping costs, and we'll all save a few trees in the process. In many cases shipping costs which is out of our control far exceed the cost of the book.
Here is how it works:
1. Find a book you'd like to purchase
2. Under the "options" section for that book select "Digitize and Download +$18.05" (Total cost = $20.00) and finish the checkout process.
3. We then send the request to the library partner to Pull and Digitize your book.
4. Once that is completed (3-4 weeks typically) you will receive a link to the email address supplied during the checkout process, providing you with a link to your book.
5. Once a book is digitized the future download price is $1.95 with instant access.
Help us spread the word!
Tell your friends and associates, that you can now order a digital copy of any book on KirtasBooks.com.
http://www.kirtasbooks.com
KlausGraf - am Samstag, 30. Januar 2010, 19:34 - Rubrik: English Corner
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Pressemitteilung Nr.: 13/2010 - 14.01.2010
„Abendgespräche zum Alten Buch“ ist der Titel einer neuen Veranstaltungsreihe, zu der die Universitäts- und Forschungsbibliothek Erfurt/Gotha alle Interessierte einlädt. Die Veranstaltungen finden jeweils am dritten Donnerstag im Monat um 17 Uhr statt und dauern etwa eine halbe Stunde.
Darin zeigen Mitarbeiter wichtige Handschriften und alte Drucke aus der berühmten „Bibliotheca Amploniana“ sowie aus der Sondersammlung der Bibliothek. Mit Blick auf die Jahresausstellung der Sondersammlung, die vom 20. Mai bis 1. Juli zu sehen sein wird, lautet der Titel der Präsentationen in den nächsten Monaten „Astronomie und Astrologie“. Bei der Veranstaltung erhalten die Besucher jeweils detaillierte Informationen zu den einzelnen Objekten und haben Gelegenheit, Fragen an die Spezialisten zu stellen.
Die nächste Veranstaltung ist am 18. Februar. Treffpunkt ist jeweils die Sondersammlung der UB im zweiten Obergeschoss. Eine Anmeldung ist nicht nötig. Der Eintritt ist frei.
„Abendgespräche zum Alten Buch“ ist der Titel einer neuen Veranstaltungsreihe, zu der die Universitäts- und Forschungsbibliothek Erfurt/Gotha alle Interessierte einlädt. Die Veranstaltungen finden jeweils am dritten Donnerstag im Monat um 17 Uhr statt und dauern etwa eine halbe Stunde.
Darin zeigen Mitarbeiter wichtige Handschriften und alte Drucke aus der berühmten „Bibliotheca Amploniana“ sowie aus der Sondersammlung der Bibliothek. Mit Blick auf die Jahresausstellung der Sondersammlung, die vom 20. Mai bis 1. Juli zu sehen sein wird, lautet der Titel der Präsentationen in den nächsten Monaten „Astronomie und Astrologie“. Bei der Veranstaltung erhalten die Besucher jeweils detaillierte Informationen zu den einzelnen Objekten und haben Gelegenheit, Fragen an die Spezialisten zu stellen.
Die nächste Veranstaltung ist am 18. Februar. Treffpunkt ist jeweils die Sondersammlung der UB im zweiten Obergeschoss. Eine Anmeldung ist nicht nötig. Der Eintritt ist frei.
Nowak - am Samstag, 30. Januar 2010, 19:08 - Rubrik: Veranstaltungen
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KlausGraf - am Samstag, 30. Januar 2010, 18:49 - Rubrik: Archivrecht
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Für Studierende der Universität Erfurt führen wir auf Anfrage in der UB medien- und kulturgeschichtliche Veranstaltungen durch. Im Mittelpunkt stehen in den Veranstaltungen unsere historischen Bestände (z. B. die Werke der Bibliotheca Amploniana ).
Nowak - am Samstag, 30. Januar 2010, 17:37 - Rubrik: Veranstaltungen
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Die Public Domain und die Archive
Von Klaus Graf
[Preprint des Beitrags für den Tagungsband des 79. Deutschen Archivtags in Regensburg 2009, Programm: http://www.archivtag.de/at2009/programm/progheft_2009.pdf
Gedruckt:
Klaus Graf: Die Public Domain und die Archive, in: Archive im digitalen Zeitalter. Überlieferung - Erschließung - Präsentation. 79. Deutscher Archivtag in Regensburg (=
Tagungsdokumentationen zum Deutschen Archivtag 14), Fulda 2010, S. 177-185
]
Beginnen möchte ich mit der Erläuterung von drei Definitionen:
1. Was ist Open Access?
2. Was ist die Public Domain?
3. Was ist Copyfraud?
Zu Punkt 1: Open Access ist zwar kein juristisch definierter Begriff, aber man kann trotzdem nicht behaupten, dass unklar wäre, was man in der Forschungspolitik darunter versteht. „Als Open Access (englisch offener Zugang) wird der freie Zugang zu wissenschaftlicher Literatur und anderen Materialien im Internet bezeichnet“, definiert die deutschsprachige Wikipedia.
Eine wichtige Unterscheidung in der Open-Access-Community betrifft gratis und libre Open Access [1].
Gratis Open Access heißt: Die Inhalte werden kostenlos für den Nutzer im allgemein zugänglichen Internet dauerhaft zugänglich gemacht.
Libre Open Access meint dagegen mehr: Es wird zusätzlich zur kostenlosen Nutzung die Möglichkeit einer Nachnutzung gewährt, ohne dass eine ausdrückliche Zustimmung eingeholt werden muss.
Als Beispiel für libre Open Access können die vom Bundesarchiv der Wikipedia zur Verfügung gestellten Fotos genannt werden. Diese befinden sich im „Wikimedia Commons“ genannten Multimedia-Pool der Wikimedia Foundation, der Trägerin der Wikipedia, und können nicht nur von den Wikipedia-Projekten, sondern von beliebigen externen Nutzern kostenlos verwendet werden. Soweit sie nicht gemeinfrei sind, weil die deutsche urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist, sind alle mit einer Creative Commons Lizenz versehen, die es ermöglicht, die Fotos zu verändern und sie beliebig – auch kommerziell – kostenlos zu nutzen, also etwa für andere Webprojekte. Erfolgt eine solche Nutzung, ist der Nachnutzer aufgrund der Creative Commons Lizenz verpflichtet, den Urheber des Fotos und die Lizenz zu nennen. Werden diese Lizenzbedingungen nicht eingehalten, liegt eine Urheberrechtsverletzung vor. Open Access heißt also nicht Public Domain: der Urheber bzw. Rechteinhaber verzichtet zwar auf die meisten, nicht aber auf alle Rechte. Der Nutzer kann mit den Medien nicht machen, was er will, sondern muss sich an bestimmte Spielregeln halten.
Die Abkürzung von Creative Commons ist CC. Die weltweit führenden Open Access Zeitschriftenverlage verwenden die liberalste CC-Lizenz CC-BY. BY steht für „Attribution“ (Urhebernennung). Beispielsweise darf man die dort veröffentlichten Artikel in andere Sprachen übersetzen, ohne den Urheber oder den Verlag zu fragen, solange der Urheber genannt wird.
Die grundlegende „Berliner Erklärung für Open Access“ vom Oktober 2003, die inzwischen weltweit von sehr vielen Wissenschaftsorganisationen unterzeichnet wurde und sich ausdrücklich auch an die kulturgutverwahrenden Institutionen wie die Archive wendet, sieht ausdrücklich nicht nur gratis Open Access, sondern auch libre Open Access vor. Es heißt dort: „Die Urheber und die Rechteinhaber solcher Veröffentlichungen gewähren allen Nutzern unwiderruflich das freie, weltweite Zugangsrecht zu diesen Veröffentlichungen und erlauben ihnen, diese Veröffentlichungen – in jedem beliebigen digitalen Medium und für jeden verantwortbaren Zweck – zu kopieren, zu nutzen, zu verbreiten, zu übertragen und öffentlich wiederzugeben sowie Bearbeitungen davon zu erstellen und zu verbreiten, sofern die Urheberschaft korrekt angegeben wird.“ [2]
Aber nicht überall, wo Open Access draufsteht, ist auch Open Access drin. Weder der Verkauf von Kirchenbuch-CD-ROMs noch der kostenlose Inhouse-Zugriff auf Digitalisate für Personal und Benutzer darf mit Fug und Recht als Open Access bezeichnet werden.
Zu Punkt 2: Was ist die Public Domain?
Public Domain ist ein urheberrechtlicher Begriff, der all das umfasst, was nicht oder nicht mehr urheberrechtlich geschützt ist. Rechteinhaber der Public Domain ist die Öffentlichkeit, sie gehört uns allen. Was zur Public Domain gehört, darf von allen ohne urheberrechtliche Beschränkungen zu beliebigen Zwecken und ohne Auflagen genutzt werden.
Zur Public Domain zählt zunächst einmal alles, was aus der Sicht des Urheberrechts überhaupt nicht schutzfähig ist, beispielsweise eine seltsam geformte Muschel, die am Strand liegt oder Nachbars Apfelbaum. Das sind keine menschlichen geistigen Schöpfungen im Sinne des Urheberrechts. Ebenfalls nicht schutzfähig sind einfache Gestaltungen, denen die sogenannte Schöpfungshöhe [3] fehlt. Ein sehr kurzer alltäglicher Aktenvermerk im Archivgut würde beispielsweise unter die nicht urheberrechtlich geschützte Gattung einfacher Gebrauchstexte fallen.
Sodann zählt zur Public Domain alles, was ein nationaler Gesetzgeber vom Urheberrechtsschutz ausgenommen hat. Beispielsweise sind nach deutschem Recht (§ 5 Urheberrechtsgesetz = UrhG) Gesetze und Verordnungen als „amtliche Werke“ nicht geschützt. In den USA sind die dienstlichen Werke der Bundesbediensteten vom Copyright ausgenommen.
Zur Public Domain gehört schließlich auch, was alt genug ist, damit der Urheberrechtsschutz abgelaufen ist.
In Deutschland und der Europäischen Union läuft der Urheberrechtsschutz 70 Jahre lang nach dem Tod des Urhebers, wobei die Frist jeweils am Jahresende endet. Da der Begründer der Psychoanalyse Sigmund Freud 1939 starb, sind seine Werke seit dem 1. Januar 2010 nicht mehr geschützt. Sie sind „gemeinfrei“, denn das deutsche Urheberrecht spricht statt Public Domain von „Gemeinfreiheit“.
Selbstverständlich sind auch mittelalterliche Urkunden gemeinfrei, auch wenn es im Mittelalter noch gar keine Urheberrechtsgesetze gab. Auf die aus meiner Sicht problematische Regelung des § 71 UrhG über die sogenannten „nachgelassenen Werke“, die durch Erstveröffentlichung für 25 Jahre der Public Domain wieder entrissen werden können, kann ich hier nicht näher eingehen.
Dass es kein ewiges Urheberrecht gibt, war eine bewusste Entscheidung des Bundesgesetzgebers. In der amtlichen Begründung zum Urheberrechtsgesetz heißt es, Verbreitung und Wiedergabe der „Meisterwerke der Literatur und Kunst, die in den Kulturbestand eines Volkes eingehen“, müssten „im allgemeinen Interesse jedermann freistehen“ [4]. Welche Vorteile eine reiche Public Domain für das geistige Schaffen und die Kreativität stiftet, wurde vor allem von US-Juristen breit diskutiert [5].
Eine Abgabe auf gemeinfreie Werke, die z.B. als „Goethegroschen“ bezeichnet wurde, wurde wiederholt erwogen, aber nie Gesetz.
Aus der Sicht des Urheberrechts darf man mit gemeinfreien Werken anstellen, was man möchte. Man darf seinen Namen unter ein Goethe-Gedicht setzen, es stümperhaft in Aargauer Dialekt übersetzen oder es verhohnepipeln. Goethes Erben sind dagegen machtlos. Veröffentlicht man eine solche Entstellung bei einem modernen geschützten Gedicht, kann der Urheber dagegen vorgehen.
Entscheidend ist folgende Feststellung: Gemeinfreiheit oder Public Domain bezieht sich nur auf das Urheberrecht (man kann auch ergänzen: auf das jeweilige nationale Urheberrecht).
Ein einfach gestaltetes Logo kann nach urheberrechtlicher Lehre in Deutschland als Geschmacksmuster geschützt sein, nicht aber nach dem Urheberrecht. Die Form des Zugs IntercityExpress (ICE) ist nach dem Geschmacksmustergesetz geschützt [6]. Wer kommerziell Postkarten von ICEs vertreibt, kann Ärger mit der Deutschen Bahn bekommen.
Ein traditionelles altes Stadtwappen ist urheberrechtlich gemeinfrei. Wenn aber ein Unternehmer damit wirbt, verletzt er das im bürgerlichen Recht geschützte Namensrecht der Stadt, und er verstößt gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften über die Führung kommunaler Hoheitszeichen [7].
Bei einer mittelalterlichen Urkunde kommen aber nach deutschem Recht keine solchen konkurrierenden Rechte in Betracht.
Zu Punkt 3: Was ist Copyfraud?
Copyfraud ist ein von dem US-Juristen Jason Mazzone in einem inzwischen einflussreichen Aufsatz aus dem Jahr 2006 [8] geprägter Begriff, der sich – in der Form eines Wortspiels, vergleichbar Copyleft statt Copyright – gegen die unberechtigte Beanspruchung von Urheberrechten bei gemeinfreien Werken wendet. In der deutschen Rechtssprache begegnet man dem Begriff „Schutzrechtsberühmung“ [9].
Firmen, die unberechtigt abgemahnt werden, weil sie angeblich ein Schutzrecht verletzen, können gegenüber dem Abmahner einen Schadensersatzanspruch geltend machen, also beispielsweise die eigenen Anwaltskosten ersetzt verlangen. Die „Wirkung des Ausschließlichkeitsrechts“, befand der Bundesgerichtshof, „verlangt nach einem Korrelat, welches sicherstellt, dass der Wettbewerb nicht über die objektiven Grenzen hinaus eingeschränkt wird, durch die das Gesetz den für schutzfähig erachteten Gegenstand und seinen Schutzbereich bestimmt“ [10]. Wenn man verlangt, dass man das Urheberrecht respektiert, muss man auch die Grenzen des Urheberrechts respektieren.
Wird eine gemeinfreie Notenausgabe mit einem Copyright-Zeichen versehen, so kann ein Mitbewerber nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb dagegen vorgehen [11].
Copyfraud liegt beispielsweise vor, wenn ein Archiv auf Fotokopien einen Stempel anbringt, wonach diese Kopien urheberrechtlich geschützt sind. Dass beim Fotokopieren keine neuen Urheberrechte entstehen, ist unbestritten.
Es leuchtet ein, dass Copyfraud die Public Domain rechtswidrig schädigt. Wer unberechtigte Ansprüche erhebt und ein nicht-existierendes Schutzrecht behauptet, verstößt gegen die gesetzlichen Wertungen. Fügt er anderen einen Vermögensschaden zu, kann sogar eine Strafbarkeit als Betrug gegeben sein.
Copyfraud liegt übrigens auch dann vor, wenn man Medien unter eine Creative Commons Lizenz stellt, die in Wirklichkeit gemeinfrei sind.
Ist ein Fotograf 70 Jahre tot, dürfen Reproduktionen seiner Bilder nicht unter eine solche Lizenz gestellt werden. Seit der Entscheidung „Bibelreproduktion“ des Bundesgerichtshofs vom 8. November 1989 ist klar, dass originalgetreue Reproduktionen von Fotos („Bild vom Bild“) nicht schutzfähig sind [12].
Auch bei der üblichen Flachware in Archiven kann davon ausgegangen werden, dass kein Leistungsschutzrecht nach § 72 UrhG, der sogenannte Schutz einfacher Lichtbilder, besteht [13]. Schriftstücke sind zweidimensionale Vorlagen (auch wenn sie unter dem Mikroskop gebirgig aussehen). Werden sie digitalisiert oder sonst originalgetreu reproduziert, kommt kein Urheberrechtsschutz zustande. Rainer Polley sieht das ebenso wie ich [14]. Also: Die archivüblichen Reproduktionen sind urheberrechtlich nicht geschützt.
Nach diesen ersten drei Punkten, die Open Access, Public Domain und Copyfraud erläutert haben, möchte ich im zweiten Teil meiner Ausführungen die folgende These zu widerlegen versuchen:
Die urheberrechtliche Gemeinfreiheit oder Public Domain ist für die Archive irrelevant, weil sie überlagert wird vom Eigentumsrecht des Archivträgers und archivrechtlichen Rechtsvorschriften.
Zunächst zum Eigentumsrecht. Es ist gerichtlich hinreichend geklärt, dass es kein „Recht am Bild der eigenen Sache“ gibt [15]. Selbst wenn sich aus dem Eigentum oder vertraglichen Vereinbarungen eine Bindung des Erstnutzers ergäbe, könnte ein Dritter, der das Stück verwertet, nicht belangt werden.
Der Bundesgerichtshof hat das in seiner noch immer maßgeblichen Entscheidung „Apfel-Madonna“ 1965 geklärt [16]. Es ging um die Nachbildung einer gemeinfreien mittelalterlichen Marien-Skulptur aus einem Aachener Museum. Ich zitiere aus dem Urteil: Hat „der Eigentümer […] einem Dritten gestattet, das gemeinfreie Werk nachzubilden und diese Nachbildung in den Verkehr zu bringen, so kann er […] weitere Nachbildungen des Originals durch andere Personen, die hierbei die mit seiner Erlaubnis hergestellte Kopie als Vorlage benutzen, nicht verhindern“.
Gestattet ein Unternehmensarchiv einem Benutzer, ein als Kopie zur Verfügung gestelltes Aktenstück in einem Buch als Faksimile abzudrucken, so kann es die weitere Verwertung durch Dritte, die das Schriftstück aus dem Buch scannen und ins Internet stellen können, nicht mehr kontrollieren. Es ist dann irrelevant, welche Knebel- oder Honorarverträge das Archiv mit dem Benutzer geschlossen haben mag. Sobald ein gemeinfreies Werk (vorausgesetzt es handelt sich um „Flachware“) in originalgetreuer Reproduktion in die Öffentlichkeit gelangt, endet die Verfügungsmacht des Eigentümers.
Bei „öffentlichen Sachen“ [17] kommt hinzu, dass die Sachherrschaft des Eigentümers überlagert wird von ihrer öffentlich-rechtlichen Zweckbestimmung. Diese Zweckbestimmung ergibt sich bei Archivalien in öffentlichen Archiven aus dem Archivrecht, also aus den Archivgesetzen.
Ist die Public Domain irrelevant, weil alles Archivgut eingebunden ist in die durch Rechtsnormen, nämlich die Archivgesetze, geregelte Verwaltung des Archivguts in den Archiven?
Zunächst einmal ist festzustellen: Alle deutschen Archivgesetze enthalten keine Befugnisnormen, die es Archiven erlauben, Bildrechte gemeinfreier Vorlagen zu vermarkten. Bis hin zum Landesgesetzgeber von Nordrhein-Westfalen, der bei Niederschrift dieser Zeilen gerade die Novellierung des Archivgesetzes diskutiert, haben die Parlamente des Bundes und der Länder keine Veranlassung gesehen, einen meines Erachtens durchaus wesentlichen Punkt zu regeln: Ob und wie das im Archivgut verkörperte geistige Eigentum vermarktet, also kommerziell verwertet werden darf, und wie sich diese Vermarktung zu den archivrechtlich gewährleisteten Nutzungsrechten der Benutzer verhält [18]. Wesentliche Entscheidungen müssen durch Gesetz getroffen werden, sie der Verwaltungspraxis zu überlassen, kann Eingriffe in Benutzerrechte nicht rechtfertigen.
Nach der jetzigen Systematik der Archivgesetze kommt eine Kontrolle des geistigen Gehalts des Archivguts nur dann in Betracht, wenn es um die Schutzgüter geht, denen diese Gesetze verpflichtet sind. An erster Stelle stehen der Datenschutz und das informationelle Selbstbestimmungsrecht sowie das postmortale Persönlichkeitsrecht, es sind aber auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, soweit sie im Archivgut dokumentiert sind, zu wahren. Soweit das Wohl des Bundes oder eines Landes betroffen ist, liegt die Hürde für die Einsichtsverweigerung so hoch, dass es ausgeschlossen ist, das fiskalische Interesse an der Vermarktung von Bildrechten damit zu verbinden.
Man kann es auch so formulieren: Es gehört nicht zu den gesetzlichen Aufgaben der Archive, Bildrechte gemeinfreier Vorlagen zu kommerzialisieren. Die Archive dürfen aber nur im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben tätig werden.
Entsprechende Genehmigungsvorbehalte in Archivbenutzungsordnungen, die die Veröffentlichung und Weitergabe von Reproduktionen an die Zustimmung des Archivs knüpfen, sind nicht hinreichend ermächtigt [19]. Für Textwiedergaben ist hinreichend geklärt, dass Bibliotheken oder Archive in öffentlicher Trägerschaft keine Befugnis haben, die Edition von ihrer Genehmigung abhängig zu machen. Ein solcher Eingriff in die Forschungsfreiheit bedürfte einer gesetzlichen Ermächtigung [20]. Ich sehe keinen Grund, dieses Ergebnis nicht auch auf die Bilder des Archivguts zu übertragen.
Nicht vernachlässigt werden darf der Gesichtspunkt, dass Archive ein „Monopol“ an ihren Beständen haben. Sie haben den exklusiven Zugriff auf das Vermarktungs-Potential, der von der gemeinsamen Wirtschaftsordnung der EU gewünschte Wettbewerb findet nicht statt. Wer das Bild eines alten Aktenstücks veröffentlichen will, muss mit dem Archiv handelseinig werden. Er kann sich nicht an einen billigeren Anbieter wenden.
Nach der jetzigen Rechtslage wird die Public Domain des Urheberrechts also keineswegs von den Archivgesetzen ausgehebelt. Die Schutzgüter der Archivgesetze, allen voran das Persönlichkeitsrecht, erlauben eine Kontrolle der Benutzung und der Abgabe von Reproduktionen. Sind diese Schutzgüter aber nicht tangiert, etwa bei mittelalterlichen Dokumenten, ist diese Kontrollbefugnis nicht gegeben. Wird sie trotzdem ausgeübt, ist das rechtswidrig.
Eine Änderung der Rechtslage durch Landesgesetz wäre nicht erfolgversprechend, denn das Recht des geistigen Eigentums ist abschließend vom Bund geregelt worden. Urheberrechtsgesetz, Patentgesetz, Geschmacksmustergesetz usw. sind Bundesgesetze. Die Kompetenzenordnung des Grundgesetzes schließt es aus, dass ein Landesgesetzgeber ein „Immaterialgüterrecht“ am Archivgut begründet, das mit dem Bundesgesetz über das Urheberrecht kollidiert.
Die Grundsatzentscheidung des Bundesgesetzgebers, das geistige Eigentum bei Werken, die in das Feld des Urheberrechts gehören, zu befristen, ist auch vom Bundesverfassungsgericht abgesegnet worden. Das Urheberrecht als Bundesrecht blockiert also ein „geistiges Eigentum des Landes“ (bzw. des öffentlichen Archivträgers) am Archivgut als Exklusiv- oder Ausschließlichkeitsrecht.
Kulturgut ist kulturelles Allgemeingut, das sich, so das Bundesverfassungsgericht, privatrechtlicher Verfügbarkeit entzieht [21]. Versteht man Kulturgut in diesem Sinn als Eigentum der Allgemeinheit, so muss man das rechtlich geschützte Interesse der Allgemeinheit respektieren, wenn dieses den Privatinteressen der jeweiligen bürgerlichrechtlichen Eigentümer und der urheberrechtlichen Rechtsinhaber entgegengehalten wird [22]. 1811 formulierte Ludwig von Oettingen-Wallerstein über seine Kunstsammlungen: „Alle Werke des Geistes gehören der Nation, gehören der Menschheit an und in diesem Sinne allein krönen sie den Besitzer mit dem Golde ihres Reichtums“ [23].
Wenn die Kulturgüter uns allen gehören, wieso sollen wir dafür zahlen, wenn wir sie nutzen wollen?
Im Januar 2010 wurde ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 17. Dezember 2009 bekannt [24], das vermutlich erhebliche Auswirkungen auf die Bildrechtegebühren-Praxis der Archive haben wird. Es ging um das Abfilmen von Archivalien im Landesarchiv. Die bildliche Wiedergabe im Rahmen eines Fernsehbeitrags wurde vom Gericht nicht als Benutzungshandlung im Sinne der Benutzungsordnung angesehen. Ich bezweifle, dass das zugrunde liegende Problem mit ein paar flinken Umformulierungen in der Benutzungsordnung beseitigt werden kann. Wenn man den Prüfungsaufwand bei der Abgabe von Reproduktionen der Gebühr zugrunde legt, ist es fraglich, ob beliebig Nachnutzungen eingerechnet werden können, denn das Äquivalenzprinzip verlangt, so das Verwaltungsgericht Dresden schon am 25. Juli 2002 [25], eine Obergrenze der Gebühr. Reproduktionsgebühren nach dem Muster urheberrechtlicher Vergütungen zu erheben ist, um es vorsichtig zu formulieren, nach dem Münsteraner Urteil eher schwieriger als leichter geworden. Es wäre zu wünschen, wenn die Archivverwaltungen diesen „Schuss vor den Bug“ als solchen wahrnehmen würden und auf „libre Open Access“ setzen würden.
Nicht zu verkennen ist ja das Gerechtigkeitsproblem, das sich aus der Ungleichbehandlung von Erstnutzer und Nachnutzer ergibt. Der Erstnutzer einer gemeinfreien Reproduktion ist sozusagen „der Dumme“, während der Zweitnutzer die bestehende Veröffentlichung vergütungsfrei nutzen kann, ohne das Archiv zu fragen. Das Benutzungsverhältnis bindet immer nur den Benutzer, der vor Ort oder durch Bestellung einer Reproduktion nutzt. Ein Dritter, der Archivgut in Veröffentlichungen oder anhand von ihm zugänglichen Reproduktionen nutzt, ist kein Benutzer im Sinne der Archivbenutzungsordnungen. Sonst wäre auch jeder, der im Lesesaal einer Universitätsbibliothek den Abdruck einer in einem Archiv befindlichen Kaiserurkunde im Rahmen der MGH Diplomata nutzt, ein Archivbenutzer.
Für viele Archivarinnen und Archivare ist die Rechtslage längst nicht so klar. Sie fühlen sich unsicher und haben den Wunsch, die Nutzung ihres Archivguts umfassend zu kontrollieren und bei kommerziellen Nutzungen Geld für den Haushalt ihres Trägers zu vereinnahmen. Sie überspielen die Unsicherheit mit Copyfraud, indem sie nicht bestehende Archivgut-Verwertungsrechte für das Archiv postulieren. Dabei kann kein Zweifel daran bestehen, dass die nach wie vor bestehende Bindung an Recht und Gesetz der öffentlichen Verwaltung Copyfraud ausschließt. Auch wenn es dem Stadtkämmerer nicht gefällt: Es können nicht Rechte behauptet werden, die es nicht gibt.
Was gemeinfrei ist, muss gemeinfrei bleiben. Auch die Archive müssen die Public Domain respektieren. Bei älteren Dokumenten, bei denen Rechte Betroffener wie der Datenschutz nicht zu beachten sind, sollte der Benutzer mit den vom Archiv oder ihm selbst erstellten Reproduktionen von Archivgut machen dürfen, was er möchte. Ihn daran hindernde Gebühren-Schranken stehen, das hat das erwähnte Münsteraner Urteil gezeigt, auf äußerst wackeliger juristischer Grundlage. Wenn die Archive die Public Domain achten und wie das Bundesarchiv Medien, über deren Urheberrechte sie verfügen, unter Creative Commons Lizenz zur Nachnutzung („libre Open Access“) insbesondere für freie Projekte wie die Wikipedia bereitstellen, genügen sie ihrem Bildungsauftrag und der Aufgabe, das Archivgut nutzbar zu machen, am besten.
[1] Vgl. dazu Peter Suber 2008, online: http://www.earlham.edu/~peters/fos/newsletter/08-02-08.htm (alle Internetadressen wurden am 25. Januar 2010 überprüft). Zu Open Access gibt es eine Fülle von Online-Ressourcen. Materialreich und zum Einstieg geeignet ist das deutschsprachige Portal: http://www.open-access.net/. Aus archivischer Sicht beschäftigen sich viele Beiträge der Rubrik „Open Access“ des Weblogs Archivalia http://archiv.twoday.net/topics/Open+Access/ mit Open Access. Hier ist auch mein Kurzreferat über Open Access auf dem Essener Archivtag am 28. September 2006 nachlesbar: http://archiv.twoday.net/stories/2712317/ .
[2] Zitiert nach der nicht-offiziellen deutschen Übersetzung: http://oa.mpg.de/openaccess-berlin/Berliner_Erklaerung_dt_Version_07-2006.pdf .
[3] Siehe dazu instruktiv: http://de.wikipedia.org/wiki/Schöpfungshöhe. Zu den hier und im Folgenden angesprochenen urheberrechtlichen Problemen habe ich ausführlich kritisch Stellung bezogen in dem Buch: Klaus Graf, Urheberrechtsfibel – nicht nur für Piraten. Der Text des deutschen Urheberrechtsgesetzes, erklärt und kritisch kommentiert (PiratK-UrhG). Berlin 2009 Online unter CC-BY-SA 3.0
http://ebooks.contumax.de/02-urheberrechtsfibel.pdf
oder
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0168-ssoar-63164 .
[4] Bundestags-Drucksache IV/270, auch online: http://www.urheberrecht.org/law/normen/urhg/1965-09-09/materialien/ds_IV_270_B_01_08.php3 .
[5] Es genüge der Hinweis auf die jüngste Monographie: James Boyle, The Public Domain. Enclosing the commons of the mind. New Haven [u.a.] 2008. Online: http://www.thepublicdomain.org/download/ .
[6] http://de.wikipedia.org/wiki/Geschmacksmuster .
[7] http://de.wikipedia.org/wiki/Amtliches_Wappen .
[8] Jason Mazzone, Copyfraud. In: New York University Law Review 81 (2006), S.1026–1100. Online:
http://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=787244 .
[9] http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzrechtsberühmung .
[10] Urteil vom 15. Juli 2005, Az.: GSZ 1/04. Online: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2005&Sort=3&nr=33818&linked=bes&Blank=1&file=dokument.pdf
[11] So das Landgericht München am 21. September 1995, Az: 7 O 1384/95.
[12] Az.: I ZR 14/88. Online: http://de.wikisource.org/wiki/Bundesgerichtshof_-_Bibelreproduktion .
[13] Vgl. Klaus Graf, Urheberrecht: Schutz der Reproduktionsfotografie? In: Kunstchronik 61 (2008), S. 206-208. Online: http://archiv.twoday.net/stories/4850312/
[14] Rainer Polley, Rechtsfragen bei der Präsentation und Benutzung digitaler Publikationen im archivischen Kontext. In. Archivpflege in Westfalen-Lippe 63 (2005), S. 33-39, hier S. 36. Online: http://www.lwl.org/waa-download/archivpflege/heft63/seite033_039_polley.pdf .
[15] Vgl. dazu Henrik Lehment, Das Fotografieren von Kunstgegenständen (Schriften zum deutschen und internationalen Persönlichkeits- und Immaterialgüterrecht 20). Göttingen 2008, S. 99-109.
[16] Az.: ZR 111/63. Online: http://de.wikisource.org/wiki/Bundesgerichtshof_-_Apfel-Madonna .
[17] Vgl. Dieter Strauch, Das Archivalieneigentum (Archivhefte 31). Köln 1998, S. 27-36.
[18] Wie sich Urheberrecht und Archivrecht bei der Benutzung urheberrechtlich geschützter Unterlagen verhalten, ist alles andere als geklärt. Ich konstruiere ein Beispiel: Ein Benutzer des Bundesarchivs will aus einer unveröffentlichten Denkschrift eines Bundesbeamten zitieren, der noch keine 70 Jahre tot ist. Wenn er eine Textpassage auswählt, die selbst Schöpfungshöhe hat, bedarf er nach § 51 UrhG der Zustimmung des Rechteinhabers. Unterstellt, der Bund als Dienstherr ist dieser Rechteinhaber, wird man aus der Sicht der Archivpraxis argumentieren können, dass das Bundesarchiv konkludent allen seinen Benutzern solche Zitate erlaubt, zumal alles andere offenkundig eine Behinderung der zeithistorischen Forschung wäre. Aber wenn man es genau nimmt, stehen die Nutzung eines geschützten Fotos oder Films, bei dem die Rechte vom Bundesarchiv gegen Entgelt wahrgenommen werden, und die soeben beschriebene „Zitat-Nutzung“ bei einem unveröffentlichten Werk urheberrechtlich auf derselben Stufe.
[19] Siehe etwa http://archiv.twoday.net/stories/3177566/ mit weiteren Hinweisen.
[20] Die einschlägigen Beiträge von Jürgen-Christoph Gödan und anderen im Bibliotheksdienst 1994 und 1995 sind online greifbar unter: http://deposit.ddb.de/ep/netpub/89/96/96/967969689/_data_stat/www.dbi-berlin.de/dbi_pub/einzelth/rechtpub/re_pu_00.htm . Wer Archivgut verwerten will – ob in Form textlicher Auszüge oder durch Bildveröffentlichung – kann sich auf die Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Grundgesetz) und die Pressefreiheit (Art. 5 Grundgesetz) berufen.
[21] So BVerfGE 58, 137 vom 14. Juli 1981. Online: http://www.servat.unibe.ch/law/dfr/bv058137.html .
[22] Vgl. Klaus Graf, Kulturgut muß frei sein! In: Kunstchronik 60 (2007), S. 507-510. Online: http://archiv.twoday.net/stories/4477824/ bzw. http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/volltexte/2008/529/ .
[23] Zitiert nach Jahrbuch des Historischen Vereins für Nördlingen 1917, S. 73f.
[24] Az.: 9 A 2984/07. Online: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2009/9_A_2984_07urteil20091218.html .
[25] Az.: 7 K 613/00. Online: http://www.jurpc.de/rechtspr/20030076.htm .
Von Klaus Graf
[Preprint des Beitrags für den Tagungsband des 79. Deutschen Archivtags in Regensburg 2009, Programm: http://www.archivtag.de/at2009/programm/progheft_2009.pdf
Gedruckt:
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Tagungsdokumentationen zum Deutschen Archivtag 14), Fulda 2010, S. 177-185
]
Beginnen möchte ich mit der Erläuterung von drei Definitionen:
1. Was ist Open Access?
2. Was ist die Public Domain?
3. Was ist Copyfraud?
Zu Punkt 1: Open Access ist zwar kein juristisch definierter Begriff, aber man kann trotzdem nicht behaupten, dass unklar wäre, was man in der Forschungspolitik darunter versteht. „Als Open Access (englisch offener Zugang) wird der freie Zugang zu wissenschaftlicher Literatur und anderen Materialien im Internet bezeichnet“, definiert die deutschsprachige Wikipedia.
Eine wichtige Unterscheidung in der Open-Access-Community betrifft gratis und libre Open Access [1].
Gratis Open Access heißt: Die Inhalte werden kostenlos für den Nutzer im allgemein zugänglichen Internet dauerhaft zugänglich gemacht.
Libre Open Access meint dagegen mehr: Es wird zusätzlich zur kostenlosen Nutzung die Möglichkeit einer Nachnutzung gewährt, ohne dass eine ausdrückliche Zustimmung eingeholt werden muss.
Als Beispiel für libre Open Access können die vom Bundesarchiv der Wikipedia zur Verfügung gestellten Fotos genannt werden. Diese befinden sich im „Wikimedia Commons“ genannten Multimedia-Pool der Wikimedia Foundation, der Trägerin der Wikipedia, und können nicht nur von den Wikipedia-Projekten, sondern von beliebigen externen Nutzern kostenlos verwendet werden. Soweit sie nicht gemeinfrei sind, weil die deutsche urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist, sind alle mit einer Creative Commons Lizenz versehen, die es ermöglicht, die Fotos zu verändern und sie beliebig – auch kommerziell – kostenlos zu nutzen, also etwa für andere Webprojekte. Erfolgt eine solche Nutzung, ist der Nachnutzer aufgrund der Creative Commons Lizenz verpflichtet, den Urheber des Fotos und die Lizenz zu nennen. Werden diese Lizenzbedingungen nicht eingehalten, liegt eine Urheberrechtsverletzung vor. Open Access heißt also nicht Public Domain: der Urheber bzw. Rechteinhaber verzichtet zwar auf die meisten, nicht aber auf alle Rechte. Der Nutzer kann mit den Medien nicht machen, was er will, sondern muss sich an bestimmte Spielregeln halten.
Die Abkürzung von Creative Commons ist CC. Die weltweit führenden Open Access Zeitschriftenverlage verwenden die liberalste CC-Lizenz CC-BY. BY steht für „Attribution“ (Urhebernennung). Beispielsweise darf man die dort veröffentlichten Artikel in andere Sprachen übersetzen, ohne den Urheber oder den Verlag zu fragen, solange der Urheber genannt wird.
Die grundlegende „Berliner Erklärung für Open Access“ vom Oktober 2003, die inzwischen weltweit von sehr vielen Wissenschaftsorganisationen unterzeichnet wurde und sich ausdrücklich auch an die kulturgutverwahrenden Institutionen wie die Archive wendet, sieht ausdrücklich nicht nur gratis Open Access, sondern auch libre Open Access vor. Es heißt dort: „Die Urheber und die Rechteinhaber solcher Veröffentlichungen gewähren allen Nutzern unwiderruflich das freie, weltweite Zugangsrecht zu diesen Veröffentlichungen und erlauben ihnen, diese Veröffentlichungen – in jedem beliebigen digitalen Medium und für jeden verantwortbaren Zweck – zu kopieren, zu nutzen, zu verbreiten, zu übertragen und öffentlich wiederzugeben sowie Bearbeitungen davon zu erstellen und zu verbreiten, sofern die Urheberschaft korrekt angegeben wird.“ [2]
Aber nicht überall, wo Open Access draufsteht, ist auch Open Access drin. Weder der Verkauf von Kirchenbuch-CD-ROMs noch der kostenlose Inhouse-Zugriff auf Digitalisate für Personal und Benutzer darf mit Fug und Recht als Open Access bezeichnet werden.
Zu Punkt 2: Was ist die Public Domain?
Public Domain ist ein urheberrechtlicher Begriff, der all das umfasst, was nicht oder nicht mehr urheberrechtlich geschützt ist. Rechteinhaber der Public Domain ist die Öffentlichkeit, sie gehört uns allen. Was zur Public Domain gehört, darf von allen ohne urheberrechtliche Beschränkungen zu beliebigen Zwecken und ohne Auflagen genutzt werden.
Zur Public Domain zählt zunächst einmal alles, was aus der Sicht des Urheberrechts überhaupt nicht schutzfähig ist, beispielsweise eine seltsam geformte Muschel, die am Strand liegt oder Nachbars Apfelbaum. Das sind keine menschlichen geistigen Schöpfungen im Sinne des Urheberrechts. Ebenfalls nicht schutzfähig sind einfache Gestaltungen, denen die sogenannte Schöpfungshöhe [3] fehlt. Ein sehr kurzer alltäglicher Aktenvermerk im Archivgut würde beispielsweise unter die nicht urheberrechtlich geschützte Gattung einfacher Gebrauchstexte fallen.
Sodann zählt zur Public Domain alles, was ein nationaler Gesetzgeber vom Urheberrechtsschutz ausgenommen hat. Beispielsweise sind nach deutschem Recht (§ 5 Urheberrechtsgesetz = UrhG) Gesetze und Verordnungen als „amtliche Werke“ nicht geschützt. In den USA sind die dienstlichen Werke der Bundesbediensteten vom Copyright ausgenommen.
Zur Public Domain gehört schließlich auch, was alt genug ist, damit der Urheberrechtsschutz abgelaufen ist.
In Deutschland und der Europäischen Union läuft der Urheberrechtsschutz 70 Jahre lang nach dem Tod des Urhebers, wobei die Frist jeweils am Jahresende endet. Da der Begründer der Psychoanalyse Sigmund Freud 1939 starb, sind seine Werke seit dem 1. Januar 2010 nicht mehr geschützt. Sie sind „gemeinfrei“, denn das deutsche Urheberrecht spricht statt Public Domain von „Gemeinfreiheit“.
Selbstverständlich sind auch mittelalterliche Urkunden gemeinfrei, auch wenn es im Mittelalter noch gar keine Urheberrechtsgesetze gab. Auf die aus meiner Sicht problematische Regelung des § 71 UrhG über die sogenannten „nachgelassenen Werke“, die durch Erstveröffentlichung für 25 Jahre der Public Domain wieder entrissen werden können, kann ich hier nicht näher eingehen.
Dass es kein ewiges Urheberrecht gibt, war eine bewusste Entscheidung des Bundesgesetzgebers. In der amtlichen Begründung zum Urheberrechtsgesetz heißt es, Verbreitung und Wiedergabe der „Meisterwerke der Literatur und Kunst, die in den Kulturbestand eines Volkes eingehen“, müssten „im allgemeinen Interesse jedermann freistehen“ [4]. Welche Vorteile eine reiche Public Domain für das geistige Schaffen und die Kreativität stiftet, wurde vor allem von US-Juristen breit diskutiert [5].
Eine Abgabe auf gemeinfreie Werke, die z.B. als „Goethegroschen“ bezeichnet wurde, wurde wiederholt erwogen, aber nie Gesetz.
Aus der Sicht des Urheberrechts darf man mit gemeinfreien Werken anstellen, was man möchte. Man darf seinen Namen unter ein Goethe-Gedicht setzen, es stümperhaft in Aargauer Dialekt übersetzen oder es verhohnepipeln. Goethes Erben sind dagegen machtlos. Veröffentlicht man eine solche Entstellung bei einem modernen geschützten Gedicht, kann der Urheber dagegen vorgehen.
Entscheidend ist folgende Feststellung: Gemeinfreiheit oder Public Domain bezieht sich nur auf das Urheberrecht (man kann auch ergänzen: auf das jeweilige nationale Urheberrecht).
Ein einfach gestaltetes Logo kann nach urheberrechtlicher Lehre in Deutschland als Geschmacksmuster geschützt sein, nicht aber nach dem Urheberrecht. Die Form des Zugs IntercityExpress (ICE) ist nach dem Geschmacksmustergesetz geschützt [6]. Wer kommerziell Postkarten von ICEs vertreibt, kann Ärger mit der Deutschen Bahn bekommen.
Ein traditionelles altes Stadtwappen ist urheberrechtlich gemeinfrei. Wenn aber ein Unternehmer damit wirbt, verletzt er das im bürgerlichen Recht geschützte Namensrecht der Stadt, und er verstößt gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften über die Führung kommunaler Hoheitszeichen [7].
Bei einer mittelalterlichen Urkunde kommen aber nach deutschem Recht keine solchen konkurrierenden Rechte in Betracht.
Zu Punkt 3: Was ist Copyfraud?
Copyfraud ist ein von dem US-Juristen Jason Mazzone in einem inzwischen einflussreichen Aufsatz aus dem Jahr 2006 [8] geprägter Begriff, der sich – in der Form eines Wortspiels, vergleichbar Copyleft statt Copyright – gegen die unberechtigte Beanspruchung von Urheberrechten bei gemeinfreien Werken wendet. In der deutschen Rechtssprache begegnet man dem Begriff „Schutzrechtsberühmung“ [9].
Firmen, die unberechtigt abgemahnt werden, weil sie angeblich ein Schutzrecht verletzen, können gegenüber dem Abmahner einen Schadensersatzanspruch geltend machen, also beispielsweise die eigenen Anwaltskosten ersetzt verlangen. Die „Wirkung des Ausschließlichkeitsrechts“, befand der Bundesgerichtshof, „verlangt nach einem Korrelat, welches sicherstellt, dass der Wettbewerb nicht über die objektiven Grenzen hinaus eingeschränkt wird, durch die das Gesetz den für schutzfähig erachteten Gegenstand und seinen Schutzbereich bestimmt“ [10]. Wenn man verlangt, dass man das Urheberrecht respektiert, muss man auch die Grenzen des Urheberrechts respektieren.
Wird eine gemeinfreie Notenausgabe mit einem Copyright-Zeichen versehen, so kann ein Mitbewerber nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb dagegen vorgehen [11].
Copyfraud liegt beispielsweise vor, wenn ein Archiv auf Fotokopien einen Stempel anbringt, wonach diese Kopien urheberrechtlich geschützt sind. Dass beim Fotokopieren keine neuen Urheberrechte entstehen, ist unbestritten.
Es leuchtet ein, dass Copyfraud die Public Domain rechtswidrig schädigt. Wer unberechtigte Ansprüche erhebt und ein nicht-existierendes Schutzrecht behauptet, verstößt gegen die gesetzlichen Wertungen. Fügt er anderen einen Vermögensschaden zu, kann sogar eine Strafbarkeit als Betrug gegeben sein.
Copyfraud liegt übrigens auch dann vor, wenn man Medien unter eine Creative Commons Lizenz stellt, die in Wirklichkeit gemeinfrei sind.
Ist ein Fotograf 70 Jahre tot, dürfen Reproduktionen seiner Bilder nicht unter eine solche Lizenz gestellt werden. Seit der Entscheidung „Bibelreproduktion“ des Bundesgerichtshofs vom 8. November 1989 ist klar, dass originalgetreue Reproduktionen von Fotos („Bild vom Bild“) nicht schutzfähig sind [12].
Auch bei der üblichen Flachware in Archiven kann davon ausgegangen werden, dass kein Leistungsschutzrecht nach § 72 UrhG, der sogenannte Schutz einfacher Lichtbilder, besteht [13]. Schriftstücke sind zweidimensionale Vorlagen (auch wenn sie unter dem Mikroskop gebirgig aussehen). Werden sie digitalisiert oder sonst originalgetreu reproduziert, kommt kein Urheberrechtsschutz zustande. Rainer Polley sieht das ebenso wie ich [14]. Also: Die archivüblichen Reproduktionen sind urheberrechtlich nicht geschützt.
Nach diesen ersten drei Punkten, die Open Access, Public Domain und Copyfraud erläutert haben, möchte ich im zweiten Teil meiner Ausführungen die folgende These zu widerlegen versuchen:
Die urheberrechtliche Gemeinfreiheit oder Public Domain ist für die Archive irrelevant, weil sie überlagert wird vom Eigentumsrecht des Archivträgers und archivrechtlichen Rechtsvorschriften.
Zunächst zum Eigentumsrecht. Es ist gerichtlich hinreichend geklärt, dass es kein „Recht am Bild der eigenen Sache“ gibt [15]. Selbst wenn sich aus dem Eigentum oder vertraglichen Vereinbarungen eine Bindung des Erstnutzers ergäbe, könnte ein Dritter, der das Stück verwertet, nicht belangt werden.
Der Bundesgerichtshof hat das in seiner noch immer maßgeblichen Entscheidung „Apfel-Madonna“ 1965 geklärt [16]. Es ging um die Nachbildung einer gemeinfreien mittelalterlichen Marien-Skulptur aus einem Aachener Museum. Ich zitiere aus dem Urteil: Hat „der Eigentümer […] einem Dritten gestattet, das gemeinfreie Werk nachzubilden und diese Nachbildung in den Verkehr zu bringen, so kann er […] weitere Nachbildungen des Originals durch andere Personen, die hierbei die mit seiner Erlaubnis hergestellte Kopie als Vorlage benutzen, nicht verhindern“.
Gestattet ein Unternehmensarchiv einem Benutzer, ein als Kopie zur Verfügung gestelltes Aktenstück in einem Buch als Faksimile abzudrucken, so kann es die weitere Verwertung durch Dritte, die das Schriftstück aus dem Buch scannen und ins Internet stellen können, nicht mehr kontrollieren. Es ist dann irrelevant, welche Knebel- oder Honorarverträge das Archiv mit dem Benutzer geschlossen haben mag. Sobald ein gemeinfreies Werk (vorausgesetzt es handelt sich um „Flachware“) in originalgetreuer Reproduktion in die Öffentlichkeit gelangt, endet die Verfügungsmacht des Eigentümers.
Bei „öffentlichen Sachen“ [17] kommt hinzu, dass die Sachherrschaft des Eigentümers überlagert wird von ihrer öffentlich-rechtlichen Zweckbestimmung. Diese Zweckbestimmung ergibt sich bei Archivalien in öffentlichen Archiven aus dem Archivrecht, also aus den Archivgesetzen.
Ist die Public Domain irrelevant, weil alles Archivgut eingebunden ist in die durch Rechtsnormen, nämlich die Archivgesetze, geregelte Verwaltung des Archivguts in den Archiven?
Zunächst einmal ist festzustellen: Alle deutschen Archivgesetze enthalten keine Befugnisnormen, die es Archiven erlauben, Bildrechte gemeinfreier Vorlagen zu vermarkten. Bis hin zum Landesgesetzgeber von Nordrhein-Westfalen, der bei Niederschrift dieser Zeilen gerade die Novellierung des Archivgesetzes diskutiert, haben die Parlamente des Bundes und der Länder keine Veranlassung gesehen, einen meines Erachtens durchaus wesentlichen Punkt zu regeln: Ob und wie das im Archivgut verkörperte geistige Eigentum vermarktet, also kommerziell verwertet werden darf, und wie sich diese Vermarktung zu den archivrechtlich gewährleisteten Nutzungsrechten der Benutzer verhält [18]. Wesentliche Entscheidungen müssen durch Gesetz getroffen werden, sie der Verwaltungspraxis zu überlassen, kann Eingriffe in Benutzerrechte nicht rechtfertigen.
Nach der jetzigen Systematik der Archivgesetze kommt eine Kontrolle des geistigen Gehalts des Archivguts nur dann in Betracht, wenn es um die Schutzgüter geht, denen diese Gesetze verpflichtet sind. An erster Stelle stehen der Datenschutz und das informationelle Selbstbestimmungsrecht sowie das postmortale Persönlichkeitsrecht, es sind aber auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, soweit sie im Archivgut dokumentiert sind, zu wahren. Soweit das Wohl des Bundes oder eines Landes betroffen ist, liegt die Hürde für die Einsichtsverweigerung so hoch, dass es ausgeschlossen ist, das fiskalische Interesse an der Vermarktung von Bildrechten damit zu verbinden.
Man kann es auch so formulieren: Es gehört nicht zu den gesetzlichen Aufgaben der Archive, Bildrechte gemeinfreier Vorlagen zu kommerzialisieren. Die Archive dürfen aber nur im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben tätig werden.
Entsprechende Genehmigungsvorbehalte in Archivbenutzungsordnungen, die die Veröffentlichung und Weitergabe von Reproduktionen an die Zustimmung des Archivs knüpfen, sind nicht hinreichend ermächtigt [19]. Für Textwiedergaben ist hinreichend geklärt, dass Bibliotheken oder Archive in öffentlicher Trägerschaft keine Befugnis haben, die Edition von ihrer Genehmigung abhängig zu machen. Ein solcher Eingriff in die Forschungsfreiheit bedürfte einer gesetzlichen Ermächtigung [20]. Ich sehe keinen Grund, dieses Ergebnis nicht auch auf die Bilder des Archivguts zu übertragen.
Nicht vernachlässigt werden darf der Gesichtspunkt, dass Archive ein „Monopol“ an ihren Beständen haben. Sie haben den exklusiven Zugriff auf das Vermarktungs-Potential, der von der gemeinsamen Wirtschaftsordnung der EU gewünschte Wettbewerb findet nicht statt. Wer das Bild eines alten Aktenstücks veröffentlichen will, muss mit dem Archiv handelseinig werden. Er kann sich nicht an einen billigeren Anbieter wenden.
Nach der jetzigen Rechtslage wird die Public Domain des Urheberrechts also keineswegs von den Archivgesetzen ausgehebelt. Die Schutzgüter der Archivgesetze, allen voran das Persönlichkeitsrecht, erlauben eine Kontrolle der Benutzung und der Abgabe von Reproduktionen. Sind diese Schutzgüter aber nicht tangiert, etwa bei mittelalterlichen Dokumenten, ist diese Kontrollbefugnis nicht gegeben. Wird sie trotzdem ausgeübt, ist das rechtswidrig.
Eine Änderung der Rechtslage durch Landesgesetz wäre nicht erfolgversprechend, denn das Recht des geistigen Eigentums ist abschließend vom Bund geregelt worden. Urheberrechtsgesetz, Patentgesetz, Geschmacksmustergesetz usw. sind Bundesgesetze. Die Kompetenzenordnung des Grundgesetzes schließt es aus, dass ein Landesgesetzgeber ein „Immaterialgüterrecht“ am Archivgut begründet, das mit dem Bundesgesetz über das Urheberrecht kollidiert.
Die Grundsatzentscheidung des Bundesgesetzgebers, das geistige Eigentum bei Werken, die in das Feld des Urheberrechts gehören, zu befristen, ist auch vom Bundesverfassungsgericht abgesegnet worden. Das Urheberrecht als Bundesrecht blockiert also ein „geistiges Eigentum des Landes“ (bzw. des öffentlichen Archivträgers) am Archivgut als Exklusiv- oder Ausschließlichkeitsrecht.
Kulturgut ist kulturelles Allgemeingut, das sich, so das Bundesverfassungsgericht, privatrechtlicher Verfügbarkeit entzieht [21]. Versteht man Kulturgut in diesem Sinn als Eigentum der Allgemeinheit, so muss man das rechtlich geschützte Interesse der Allgemeinheit respektieren, wenn dieses den Privatinteressen der jeweiligen bürgerlichrechtlichen Eigentümer und der urheberrechtlichen Rechtsinhaber entgegengehalten wird [22]. 1811 formulierte Ludwig von Oettingen-Wallerstein über seine Kunstsammlungen: „Alle Werke des Geistes gehören der Nation, gehören der Menschheit an und in diesem Sinne allein krönen sie den Besitzer mit dem Golde ihres Reichtums“ [23].
Wenn die Kulturgüter uns allen gehören, wieso sollen wir dafür zahlen, wenn wir sie nutzen wollen?
Im Januar 2010 wurde ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 17. Dezember 2009 bekannt [24], das vermutlich erhebliche Auswirkungen auf die Bildrechtegebühren-Praxis der Archive haben wird. Es ging um das Abfilmen von Archivalien im Landesarchiv. Die bildliche Wiedergabe im Rahmen eines Fernsehbeitrags wurde vom Gericht nicht als Benutzungshandlung im Sinne der Benutzungsordnung angesehen. Ich bezweifle, dass das zugrunde liegende Problem mit ein paar flinken Umformulierungen in der Benutzungsordnung beseitigt werden kann. Wenn man den Prüfungsaufwand bei der Abgabe von Reproduktionen der Gebühr zugrunde legt, ist es fraglich, ob beliebig Nachnutzungen eingerechnet werden können, denn das Äquivalenzprinzip verlangt, so das Verwaltungsgericht Dresden schon am 25. Juli 2002 [25], eine Obergrenze der Gebühr. Reproduktionsgebühren nach dem Muster urheberrechtlicher Vergütungen zu erheben ist, um es vorsichtig zu formulieren, nach dem Münsteraner Urteil eher schwieriger als leichter geworden. Es wäre zu wünschen, wenn die Archivverwaltungen diesen „Schuss vor den Bug“ als solchen wahrnehmen würden und auf „libre Open Access“ setzen würden.
Nicht zu verkennen ist ja das Gerechtigkeitsproblem, das sich aus der Ungleichbehandlung von Erstnutzer und Nachnutzer ergibt. Der Erstnutzer einer gemeinfreien Reproduktion ist sozusagen „der Dumme“, während der Zweitnutzer die bestehende Veröffentlichung vergütungsfrei nutzen kann, ohne das Archiv zu fragen. Das Benutzungsverhältnis bindet immer nur den Benutzer, der vor Ort oder durch Bestellung einer Reproduktion nutzt. Ein Dritter, der Archivgut in Veröffentlichungen oder anhand von ihm zugänglichen Reproduktionen nutzt, ist kein Benutzer im Sinne der Archivbenutzungsordnungen. Sonst wäre auch jeder, der im Lesesaal einer Universitätsbibliothek den Abdruck einer in einem Archiv befindlichen Kaiserurkunde im Rahmen der MGH Diplomata nutzt, ein Archivbenutzer.
Für viele Archivarinnen und Archivare ist die Rechtslage längst nicht so klar. Sie fühlen sich unsicher und haben den Wunsch, die Nutzung ihres Archivguts umfassend zu kontrollieren und bei kommerziellen Nutzungen Geld für den Haushalt ihres Trägers zu vereinnahmen. Sie überspielen die Unsicherheit mit Copyfraud, indem sie nicht bestehende Archivgut-Verwertungsrechte für das Archiv postulieren. Dabei kann kein Zweifel daran bestehen, dass die nach wie vor bestehende Bindung an Recht und Gesetz der öffentlichen Verwaltung Copyfraud ausschließt. Auch wenn es dem Stadtkämmerer nicht gefällt: Es können nicht Rechte behauptet werden, die es nicht gibt.
Was gemeinfrei ist, muss gemeinfrei bleiben. Auch die Archive müssen die Public Domain respektieren. Bei älteren Dokumenten, bei denen Rechte Betroffener wie der Datenschutz nicht zu beachten sind, sollte der Benutzer mit den vom Archiv oder ihm selbst erstellten Reproduktionen von Archivgut machen dürfen, was er möchte. Ihn daran hindernde Gebühren-Schranken stehen, das hat das erwähnte Münsteraner Urteil gezeigt, auf äußerst wackeliger juristischer Grundlage. Wenn die Archive die Public Domain achten und wie das Bundesarchiv Medien, über deren Urheberrechte sie verfügen, unter Creative Commons Lizenz zur Nachnutzung („libre Open Access“) insbesondere für freie Projekte wie die Wikipedia bereitstellen, genügen sie ihrem Bildungsauftrag und der Aufgabe, das Archivgut nutzbar zu machen, am besten.
[1] Vgl. dazu Peter Suber 2008, online: http://www.earlham.edu/~peters/fos/newsletter/08-02-08.htm (alle Internetadressen wurden am 25. Januar 2010 überprüft). Zu Open Access gibt es eine Fülle von Online-Ressourcen. Materialreich und zum Einstieg geeignet ist das deutschsprachige Portal: http://www.open-access.net/. Aus archivischer Sicht beschäftigen sich viele Beiträge der Rubrik „Open Access“ des Weblogs Archivalia http://archiv.twoday.net/topics/Open+Access/ mit Open Access. Hier ist auch mein Kurzreferat über Open Access auf dem Essener Archivtag am 28. September 2006 nachlesbar: http://archiv.twoday.net/stories/2712317/ .
[2] Zitiert nach der nicht-offiziellen deutschen Übersetzung: http://oa.mpg.de/openaccess-berlin/Berliner_Erklaerung_dt_Version_07-2006.pdf .
[3] Siehe dazu instruktiv: http://de.wikipedia.org/wiki/Schöpfungshöhe. Zu den hier und im Folgenden angesprochenen urheberrechtlichen Problemen habe ich ausführlich kritisch Stellung bezogen in dem Buch: Klaus Graf, Urheberrechtsfibel – nicht nur für Piraten. Der Text des deutschen Urheberrechtsgesetzes, erklärt und kritisch kommentiert (PiratK-UrhG). Berlin 2009 Online unter CC-BY-SA 3.0
http://ebooks.contumax.de/02-urheberrechtsfibel.pdf
oder
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0168-ssoar-63164 .
[4] Bundestags-Drucksache IV/270, auch online: http://www.urheberrecht.org/law/normen/urhg/1965-09-09/materialien/ds_IV_270_B_01_08.php3 .
[5] Es genüge der Hinweis auf die jüngste Monographie: James Boyle, The Public Domain. Enclosing the commons of the mind. New Haven [u.a.] 2008. Online: http://www.thepublicdomain.org/download/ .
[6] http://de.wikipedia.org/wiki/Geschmacksmuster .
[7] http://de.wikipedia.org/wiki/Amtliches_Wappen .
[8] Jason Mazzone, Copyfraud. In: New York University Law Review 81 (2006), S.1026–1100. Online:
http://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=787244 .
[9] http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzrechtsberühmung .
[10] Urteil vom 15. Juli 2005, Az.: GSZ 1/04. Online: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2005&Sort=3&nr=33818&linked=bes&Blank=1&file=dokument.pdf
[11] So das Landgericht München am 21. September 1995, Az: 7 O 1384/95.
[12] Az.: I ZR 14/88. Online: http://de.wikisource.org/wiki/Bundesgerichtshof_-_Bibelreproduktion .
[13] Vgl. Klaus Graf, Urheberrecht: Schutz der Reproduktionsfotografie? In: Kunstchronik 61 (2008), S. 206-208. Online: http://archiv.twoday.net/stories/4850312/
[14] Rainer Polley, Rechtsfragen bei der Präsentation und Benutzung digitaler Publikationen im archivischen Kontext. In. Archivpflege in Westfalen-Lippe 63 (2005), S. 33-39, hier S. 36. Online: http://www.lwl.org/waa-download/archivpflege/heft63/seite033_039_polley.pdf .
[15] Vgl. dazu Henrik Lehment, Das Fotografieren von Kunstgegenständen (Schriften zum deutschen und internationalen Persönlichkeits- und Immaterialgüterrecht 20). Göttingen 2008, S. 99-109.
[16] Az.: ZR 111/63. Online: http://de.wikisource.org/wiki/Bundesgerichtshof_-_Apfel-Madonna .
[17] Vgl. Dieter Strauch, Das Archivalieneigentum (Archivhefte 31). Köln 1998, S. 27-36.
[18] Wie sich Urheberrecht und Archivrecht bei der Benutzung urheberrechtlich geschützter Unterlagen verhalten, ist alles andere als geklärt. Ich konstruiere ein Beispiel: Ein Benutzer des Bundesarchivs will aus einer unveröffentlichten Denkschrift eines Bundesbeamten zitieren, der noch keine 70 Jahre tot ist. Wenn er eine Textpassage auswählt, die selbst Schöpfungshöhe hat, bedarf er nach § 51 UrhG der Zustimmung des Rechteinhabers. Unterstellt, der Bund als Dienstherr ist dieser Rechteinhaber, wird man aus der Sicht der Archivpraxis argumentieren können, dass das Bundesarchiv konkludent allen seinen Benutzern solche Zitate erlaubt, zumal alles andere offenkundig eine Behinderung der zeithistorischen Forschung wäre. Aber wenn man es genau nimmt, stehen die Nutzung eines geschützten Fotos oder Films, bei dem die Rechte vom Bundesarchiv gegen Entgelt wahrgenommen werden, und die soeben beschriebene „Zitat-Nutzung“ bei einem unveröffentlichten Werk urheberrechtlich auf derselben Stufe.
[19] Siehe etwa http://archiv.twoday.net/stories/3177566/ mit weiteren Hinweisen.
[20] Die einschlägigen Beiträge von Jürgen-Christoph Gödan und anderen im Bibliotheksdienst 1994 und 1995 sind online greifbar unter: http://deposit.ddb.de/ep/netpub/89/96/96/967969689/_data_stat/www.dbi-berlin.de/dbi_pub/einzelth/rechtpub/re_pu_00.htm . Wer Archivgut verwerten will – ob in Form textlicher Auszüge oder durch Bildveröffentlichung – kann sich auf die Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Grundgesetz) und die Pressefreiheit (Art. 5 Grundgesetz) berufen.
[21] So BVerfGE 58, 137 vom 14. Juli 1981. Online: http://www.servat.unibe.ch/law/dfr/bv058137.html .
[22] Vgl. Klaus Graf, Kulturgut muß frei sein! In: Kunstchronik 60 (2007), S. 507-510. Online: http://archiv.twoday.net/stories/4477824/ bzw. http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/volltexte/2008/529/ .
[23] Zitiert nach Jahrbuch des Historischen Vereins für Nördlingen 1917, S. 73f.
[24] Az.: 9 A 2984/07. Online: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2009/9_A_2984_07urteil20091218.html .
[25] Az.: 7 K 613/00. Online: http://www.jurpc.de/rechtspr/20030076.htm .
KlausGraf - am Samstag, 30. Januar 2010, 17:04 - Rubrik: Open Access
KlausGraf - am Samstag, 30. Januar 2010, 15:33 - Rubrik: English Corner
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KlausGraf - am Samstag, 30. Januar 2010, 15:32 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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KlausGraf - am Samstag, 30. Januar 2010, 15:28 - Rubrik: Open Access
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Aus der Besprechung Andreas Platthaus´in der FAZ": " .... Er erzählt von Hans Frambach, der in Berlin als Archivar in einem „Institut für Vergangenheitsbewirtschaftung“ arbeitet. Dort wird „die Dunkelheit, aus der dieser Staat vor langer Zeit hervorgekrochen war, in das hellste Licht gestellt und zu seinem Eigentlichen erklärt“. Deshalb der Titel des Romans – und weil das Leiden an der deutschen Vergangenheit für den 1962 geborenen Frambach das selbstverständliche Unglück begründet, dem er sich verpflichtet fühlt. Denn „es war nicht sein Unglück, sondern Das Unglück. Wenn er es von sich abzog, blieb nichts von ihm übrig.“ Dieses Unglück ist sein Eigentliches. ...."
Literaturverlag Droschl, Wien 2010. 176 S.
Wolf Thomas - am Samstag, 30. Januar 2010, 15:00 - Rubrik: Wahrnehmung
KlausGraf - am Samstag, 30. Januar 2010, 14:59 - Rubrik: Archivgeschichte
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King’s College London is undertaking what they call ‘strategic
disinvestment’ and have recently informed Professor David Ganz that funding for his Chair in Palaeography will cease from 31 August this year, when he will be out of a job. This is part of a wider context whereby all academic staff in the School of Arts and Humanities at King’s have to re-apply for their own jobs before the 1st of March. They think this the “most humane way” of losing 22 academic posts.
This is the only established chair in Palaeography in the UK
(previously held by Julian Brown and Tilly de la Mare). The more
people who write in protest the better.
The people to write to are:
Professor Richard Trainor, MA DPhil FRHistS AcSS FKC
The Principal
King’s College
The Strand
London WC2R 2LS
United Kingdom
principal@kcl.ac.uk
copied to:
Professor Jan Palmowski
Head of the School of Arts and Humanities
King’s College
The Strand
London WC2R 2LS
United Kingdom
jan.palmowski@kcl.ac.uk
--
George FERZOCO
gpferzoco@gmail.com
See
http://archiv.twoday.net/stories/6162072/
disinvestment’ and have recently informed Professor David Ganz that funding for his Chair in Palaeography will cease from 31 August this year, when he will be out of a job. This is part of a wider context whereby all academic staff in the School of Arts and Humanities at King’s have to re-apply for their own jobs before the 1st of March. They think this the “most humane way” of losing 22 academic posts.
This is the only established chair in Palaeography in the UK
(previously held by Julian Brown and Tilly de la Mare). The more
people who write in protest the better.
The people to write to are:
Professor Richard Trainor, MA DPhil FRHistS AcSS FKC
The Principal
King’s College
The Strand
London WC2R 2LS
United Kingdom
principal@kcl.ac.uk
copied to:
Professor Jan Palmowski
Head of the School of Arts and Humanities
King’s College
The Strand
London WC2R 2LS
United Kingdom
jan.palmowski@kcl.ac.uk
--
George FERZOCO
gpferzoco@gmail.com
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http://archiv.twoday.net/stories/6162072/
KlausGraf - am Samstag, 30. Januar 2010, 14:42 - Rubrik: English Corner

Quelle: Hochschule für bildende Künste Braunschweig
" ..... In seinem "begehbaren Archiv" zeigt der renommierte Bildhauer und HBK-Professor Raimund Kummer in der Galerie der Kunsthochschule 200 Farbfotos. Sie liegen in offenen Schachteln, die wiederum auf geschlossene Schachteln gestapelt sind, was zweierlei suggeriert. Erstens: Es muss in Kummers Archiv noch unendlich viel mehr Bilder geben, wir sehen nur die oberste Schicht. Zweitens: Mit der U-förmigen Anordnung der gestapelten Archiv-Kästen wird diese Foto-Schau zugleich zur Raum-Installation.
Auch in den Fotos selbst, die offenbar entweder Kummers Objekte festhalten oder einen Ideen-Findungs-Prozess dokumentieren, verschwimmen die Grenzen zwischen dem zweidimensionalen Bild und dem dreidimensionalen Objekt. Sie sind fast immer so kunstvoll inszeniert, so effektvoll beleuchtet, dass man sie sich sofort als Real-Inszenierungen vorstellen kann.
Da ist natürlich wie immer bei solchen Bildermassen die Gefahr der Beliebigkeit, manchmal auch der Gefälligkeit, gegeben. Aber: Wer so verschwenderisch mit so starken Fotos umgeht, der muss schon über eine unheimliche Fülle inszenatorischer Fantasie verfügen. Und man bekommt eine Ahnung von dem, was den Bildhauer Kummer umtreibt: die Körperlichkeit, das pulsierende Leben, das Sehen selbst in Kunst zu verwandeln. ...."
Quelle: Braunschweiger Zeitung
Ort: Kunsthochschule Braunschweig, bis 12. Februar, montags - freitags 13 - 18 Uhr, donnerstags 13 - 20 Uhr.
Wolf Thomas - am Samstag, 30. Januar 2010, 14:38 - Rubrik: Wahrnehmung
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" .... Das brüchige Plakat kündigt einen Auftritt von Albert Mangelsdorff in Zaragoza 1966 an. Behutsam entfernt Restauratorin Jana Moczarski Jahrzehnte alte Klebestreifen von dem Exponat. Ins Papier bereits eingedrungenen Klebstoff muss sie mit Lösungsmitteln heraussaugen, Risse werden mit sogenanntem Japanpapier geklebt. «Die Arbeit ist schon sehr aufwendig», gesteht die Restauratorin. Insgesamt 40 Regalmeter voll Utensilien hat das Frankfurter Institut für Stadtgeschichte aus dem Nachlass des weltberühmten Jazzposaunisten und -komponisten Albert Mangelsdorff erworben. In etwa einem Jahr soll das bis dahin angelegte Archiv der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Im Laufe der Jahrzehnte hat sich bei dem 2005 gestorbenen Musiker so einiges angesammelt. Die Archivare staunten nicht schlecht, als sie den von Witwe Ilo Mangelsdorff zur Verfügung gestellten Nachlass aus der Wohnung im Frankfurter Westend abholten. Schallplattenpreise, Verdienstorden, Tourneepläne, Tonbänder, Kisten voll mit Notenpapier, Instrumente, Briefe und selbst die Rechnung von Mangelsdorffs erster «King»-Posaune hatte die Jazz-Legende aufgehoben. «Es ist einer der größten Nachlässe, die ich bislang bearbeitet habe», sagt Diplom-Archivarin Silvia Stenger, die schon seit rund 20 Jahren beim Institut für Stadtgeschichte arbeitet. .....
«Es ist mir ungeheuer schwer gefallen, mich von den Sachen zu trennen», sagt Ilo Mangelsdorff und ergänzt: «Es wäre aber sicherlich im Interesse meines Mannes gewesen, und ich weiß die Sachen beim Institut für Stadtgeschichte in guten Händen.»
Dort lagern die Exponate im Magazin 4 der Außenstelle des Instituts im Stadtteil Bergen-Enkheim. Insgesamt verwahrt das Institut in seinen Kellern im Karmeliterkloster und in seiner Außenstelle rund 20 Regalkilometer historisches Material. Dagegen nehmen sich die 40 Regalmeter aus dem Nachlass Mangelsdorffs doch recht bescheiden aus.
Nun wird dieser Nachlass akribisch aufbereitet. Die Blätter und Schriften werden konservatorisch verpackt, um sie für die Nachwelt zu erhalten. «Schlechtes Verpackungsmaterial wie etwa Schnellhefter aus Plastik setzt beim Altern Säure frei und beschädigt die Dokumente», verrät Restauratorin Moczarski. Derweil ist ein eigens engagierter Musikwissenschaftler dabei, fünf Kisten voll mit losen Notenblättern zu sortieren und die Kompositionen Note für Note zu erfassen.
«Es würde uns natürlich freuen, wenn die Arbeit sich lohnt und das Archiv später auch genutzt wird», sagt Archivarin Stenger. Allerdings wird der komplette Nachlass nicht für die breite Öffentlichkeit zugänglich sein, sondern nur «zu berechtigten Forschungszwecken» eingesehen werden können. Der Nachlass des berühmten Musikers soll der Grundstock für ein «Jazz-Archiv» mit weiteren bedeutenden Zeugnissen der Frankfurter Jazzgeschichte werden. Dazu hatte die Stadt einen Aufruf unter den Bürgern gestartet und so auch eine kleine Sammlung vom ehemaligen Jazzkeller-Wirt Willi Geipel erhalten.
Ein Teil des Nachlasses soll später aber auch in Ausstellungen zu sehen sein, wie etwa die derzeit eingelagerten Instrumente Mangelsdorffs oder auch ein Trikot von Thomas Rohrbach, einst Spieler des Fußball-Bundesligisten Eintracht Frankfurt. Das Trikot seines Freundes Rohrbach trug Mangelsdorff bei einem Konzert in den 70er Jahren in der Jahrhunderthalle, weil anderntags ein DFB-Pokalendspiel seines Lieblingsvereins anstand."
Link
s. a. http://archiv.twoday.net/stories/5510382/
Im Laufe der Jahrzehnte hat sich bei dem 2005 gestorbenen Musiker so einiges angesammelt. Die Archivare staunten nicht schlecht, als sie den von Witwe Ilo Mangelsdorff zur Verfügung gestellten Nachlass aus der Wohnung im Frankfurter Westend abholten. Schallplattenpreise, Verdienstorden, Tourneepläne, Tonbänder, Kisten voll mit Notenpapier, Instrumente, Briefe und selbst die Rechnung von Mangelsdorffs erster «King»-Posaune hatte die Jazz-Legende aufgehoben. «Es ist einer der größten Nachlässe, die ich bislang bearbeitet habe», sagt Diplom-Archivarin Silvia Stenger, die schon seit rund 20 Jahren beim Institut für Stadtgeschichte arbeitet. .....
«Es ist mir ungeheuer schwer gefallen, mich von den Sachen zu trennen», sagt Ilo Mangelsdorff und ergänzt: «Es wäre aber sicherlich im Interesse meines Mannes gewesen, und ich weiß die Sachen beim Institut für Stadtgeschichte in guten Händen.»
Dort lagern die Exponate im Magazin 4 der Außenstelle des Instituts im Stadtteil Bergen-Enkheim. Insgesamt verwahrt das Institut in seinen Kellern im Karmeliterkloster und in seiner Außenstelle rund 20 Regalkilometer historisches Material. Dagegen nehmen sich die 40 Regalmeter aus dem Nachlass Mangelsdorffs doch recht bescheiden aus.
Nun wird dieser Nachlass akribisch aufbereitet. Die Blätter und Schriften werden konservatorisch verpackt, um sie für die Nachwelt zu erhalten. «Schlechtes Verpackungsmaterial wie etwa Schnellhefter aus Plastik setzt beim Altern Säure frei und beschädigt die Dokumente», verrät Restauratorin Moczarski. Derweil ist ein eigens engagierter Musikwissenschaftler dabei, fünf Kisten voll mit losen Notenblättern zu sortieren und die Kompositionen Note für Note zu erfassen.
«Es würde uns natürlich freuen, wenn die Arbeit sich lohnt und das Archiv später auch genutzt wird», sagt Archivarin Stenger. Allerdings wird der komplette Nachlass nicht für die breite Öffentlichkeit zugänglich sein, sondern nur «zu berechtigten Forschungszwecken» eingesehen werden können. Der Nachlass des berühmten Musikers soll der Grundstock für ein «Jazz-Archiv» mit weiteren bedeutenden Zeugnissen der Frankfurter Jazzgeschichte werden. Dazu hatte die Stadt einen Aufruf unter den Bürgern gestartet und so auch eine kleine Sammlung vom ehemaligen Jazzkeller-Wirt Willi Geipel erhalten.
Ein Teil des Nachlasses soll später aber auch in Ausstellungen zu sehen sein, wie etwa die derzeit eingelagerten Instrumente Mangelsdorffs oder auch ein Trikot von Thomas Rohrbach, einst Spieler des Fußball-Bundesligisten Eintracht Frankfurt. Das Trikot seines Freundes Rohrbach trug Mangelsdorff bei einem Konzert in den 70er Jahren in der Jahrhunderthalle, weil anderntags ein DFB-Pokalendspiel seines Lieblingsvereins anstand."
Link
s. a. http://archiv.twoday.net/stories/5510382/
Wolf Thomas - am Samstag, 30. Januar 2010, 14:27 - Rubrik: Musikarchive
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Ein Bericht der Sendung "nano" (3sat) zum Erhalt historischer Buntfilme: "Wo Farbfilme verblassen, soll ein dreimal längerer Schwarzweißfilm die Filmkunst der Deutschen für die Ewigkeit konservieren."
Link zum Video
Link zum Video
Wolf Thomas - am Samstag, 30. Januar 2010, 13:57 - Rubrik: Filmarchive
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Zur Zeit wird die gedruckte Opernpartitur "La vestale" von Gaspare Spontini, die als Oper 1807 in Paris uraufgeführt wurde und bei Erard 1808 als Druck von 511 Seiten im Folio-Format erschien, in der Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg (Frankfurt am Main) restauriert und anschließend digitalisiert.
werkvermittlung - am Samstag, 30. Januar 2010, 10:29 - Rubrik: Miscellanea
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http://bibliothekarisch.de/blog/2010/01/29/aus-aktuellem-anlass-ueber-den-zustand-der-bibliotheken-und-anderer-kultureinrichtungen-in-haiti

Logan Abassi http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/deed.de
Logan Abassi http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/deed.de
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Librarians are in general very favourable to the principles of Open Access, but surprisingly few libraries have so far set free the data they produce themselves. As one of the first scientific libraries in the world, the CERN Library offers now the bibliographic book records, held in its library catalog, to be freely downloaded by any third party. The records are provided under the Public Domain Data License, a license that permits colleagues around the world to reuse and upgrade the data for any purpose.
Jens Vigen, Head of the CERN Library, says: "Books should only be catalogued once. Currently the public purse pays for having the same book catalogued over and over again. Librarians should act as they preach: data sets created through public funding should be made freely available to anyone interested. Open Access is natural for us, here at CERN we believe in openness and reuse. There is a tremendous potential. By getting academic libraries worldwide involved in this movement, it will lead to a natural atmosphere of sharing and reusing bibliographic data in a rich landscape of so-called mash-up services, where most of the actors who will be involved, both among the users and the providers, will not even be library users or librarians. Our action is made in the spirit of the Berlin Declaration on Open Access to Knowledge in the Sciences and Humanities; bibliographic data belongs to the cultural heritage.All other signatories should align their policy accordingly."
The data of CERN Library will be used by the Open Library Project to provide a webpage for every book and allow users to add content like table of contents, classifications and summaries.
For massive reuse of data, the data will be provided soon by an open Z39.50, SRU and OAI interface via biblios.net, a repository of open bibliographic data.
The whole dataset can be downloaded from
http://cern.ch/bookdata
The press announcement is accompanied by a YouTube Video that can be found at:
http://www.youtube.com/watch?v=-CSmieTXbsk (My emphasis, KG)
Jens Vigen, Head of the CERN Library, says: "Books should only be catalogued once. Currently the public purse pays for having the same book catalogued over and over again. Librarians should act as they preach: data sets created through public funding should be made freely available to anyone interested. Open Access is natural for us, here at CERN we believe in openness and reuse. There is a tremendous potential. By getting academic libraries worldwide involved in this movement, it will lead to a natural atmosphere of sharing and reusing bibliographic data in a rich landscape of so-called mash-up services, where most of the actors who will be involved, both among the users and the providers, will not even be library users or librarians. Our action is made in the spirit of the Berlin Declaration on Open Access to Knowledge in the Sciences and Humanities; bibliographic data belongs to the cultural heritage.All other signatories should align their policy accordingly."
The data of CERN Library will be used by the Open Library Project to provide a webpage for every book and allow users to add content like table of contents, classifications and summaries.
For massive reuse of data, the data will be provided soon by an open Z39.50, SRU and OAI interface via biblios.net, a repository of open bibliographic data.
The whole dataset can be downloaded from
http://cern.ch/bookdata
The press announcement is accompanied by a YouTube Video that can be found at:
http://www.youtube.com/watch?v=-CSmieTXbsk (My emphasis, KG)
KlausGraf - am Freitag, 29. Januar 2010, 23:46 - Rubrik: Open Access
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http://oaister.worldcat.org/advancedsearch
Zwar sind die Suchoptionen geringfügig besser, aber der lästige Worldcat-Frame behindert einen und die Präsentation der Metadaten ist inakzeptabel. Früher sah man sofort den Datenanbieter und die Rechtslage.
Zwar sind die Suchoptionen geringfügig besser, aber der lästige Worldcat-Frame behindert einen und die Präsentation der Metadaten ist inakzeptabel. Früher sah man sofort den Datenanbieter und die Rechtslage.
KlausGraf - am Freitag, 29. Januar 2010, 23:38 - Rubrik: Open Access
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zwitschert blueshieldcoop hier.
Wolf Thomas - am Freitag, 29. Januar 2010, 18:30 - Rubrik: Internationale Aspekte
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Wolf Thomas - am Freitag, 29. Januar 2010, 18:22 - Rubrik: Unterhaltung
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Freitag 26. Februar 2010 im Landesmedienzentrum Baden-Württemberg, Karlsruhe
Für Schülerinnen und Schüler ist der Umgang mit dem Internet absolut selbstverständlich. Informationen, Nachrichten, Unterhaltung und Spiele werden gleichermaßen im Internet gesucht. Wie können Archive diese Dominanz des Internets nutzen und auf ihre Aufgaben und Angebote aufmerksam machen? Sind neue mediale Formen der Internetpräsenz gefragt? Zugleich ist es aber auch erforderlich, die Aufmerksamkeit auf (Online)Angebote zu lenken, die in Archiven längst erarbeitet wurden und zur Nachahmung von Schülern und Lehrern einladen: Wie gestalte ich einen motivierenden Einstieg bei einer Archivführung? Welche Erfahrungen gibt es mit Quellenarbeit? Wie sehen Archivprojekte aus, die „machbar“ sind? Können Wettbewerbe eine eigenständige Beschäftigung von Schülerinnen und Schülern mit detektivischer Archivarbeit fördern? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt der Vorträge, Workshops und Diskussionen der elften Tagung für Archivpädagogik in Karlsruhe.
Auf dem Markt der Möglichkeiten am Nachmittag präsentieren sich Projekte des aktuellen Geschichtswettbewerbs des Bundespräsidenten ebenso wie weitere Präsentationen zum Thema.
Ziel ist es, Lehrerinnen und Lehrern Schwellenängste vor „schwieriger“ Projektarbeit zu nehmen und interessierten Archivarinnen und Archivaren Anregungen zu bieten, wie für die Zielgruppe Schule ein passendes und effektiv zu betreibendes Programm erarbeitet werden kann.
PROGRAMM
10.00 Uhr Begrüssung
10.15 Uhr Merit Kegel, Sächsisches Staatsarchiv - Staatsarchiv Leipzig - : Neue Wege in der Archivpädagogik des sächsischen Staatsarchivs
10.45 Uhr Diskussion
11.00 Uhr Kaffeepause
11.30 Uhr Workshop
Dr. Wolfhart Beck, Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium Münster: Erstkontakt / Einstiegsmodule
Dr. Monika Schaupp, Landesarchiv Baden-Württemberg
- Archivverbund Main-Tauber - : Archivpädagogische Angebote:
Ein Themenkanon für die Jahrgangsstufen 6-13
Dr. Rainer Hennl, Regierungspräsidium Karlsruhe, Abt. 7 Schule und Bildung: Kleine „machbare“ Projekte
Freiburger Netzwerk Geschichte
Regionale Wettbewerbe
12.45 – 13.45 Mittagspause
13.45 Uhr
Projektvorstellung / Markt der Möglichkeiten
Stände der Projekte in der Ausstellungsfläche, u.a. Schülerarbeiten aus dem Geschichtswettbewerb des Bundespräsidenten und
Internetanwendungen
15.30 Uhr Schlussdiskussion
16.00 Uhr Ende
TAGUNGSORT
Landesmedienzentrum
Baden-Württemberg, Karlsruhe, Moltkestraße 64 (Parkplätze im Hof)
Wegbeschreibung:
http://www.lmz-bw.de/uploads/media/anfahrt_ka_neu.pdf
...........................................................
ANMELDUNG BITTE AN
(es wird keine Tagungsgebühr erhoben)
landesarchiv@la-bw.de
...........................................................
ANSPRECHPARTNER
Landesarchiv Baden-Württemberg
Prof. Dr. Sabine Holtz
sabine.holtz@la-bw.de
Regierungspräsidium Karlsruhe
Abt. 7 Schule und Bildung
Dr. Rainer Hennl
Rainer.Hennl@rpk-bwl.de
Für Schülerinnen und Schüler ist der Umgang mit dem Internet absolut selbstverständlich. Informationen, Nachrichten, Unterhaltung und Spiele werden gleichermaßen im Internet gesucht. Wie können Archive diese Dominanz des Internets nutzen und auf ihre Aufgaben und Angebote aufmerksam machen? Sind neue mediale Formen der Internetpräsenz gefragt? Zugleich ist es aber auch erforderlich, die Aufmerksamkeit auf (Online)Angebote zu lenken, die in Archiven längst erarbeitet wurden und zur Nachahmung von Schülern und Lehrern einladen: Wie gestalte ich einen motivierenden Einstieg bei einer Archivführung? Welche Erfahrungen gibt es mit Quellenarbeit? Wie sehen Archivprojekte aus, die „machbar“ sind? Können Wettbewerbe eine eigenständige Beschäftigung von Schülerinnen und Schülern mit detektivischer Archivarbeit fördern? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt der Vorträge, Workshops und Diskussionen der elften Tagung für Archivpädagogik in Karlsruhe.
Auf dem Markt der Möglichkeiten am Nachmittag präsentieren sich Projekte des aktuellen Geschichtswettbewerbs des Bundespräsidenten ebenso wie weitere Präsentationen zum Thema.
Ziel ist es, Lehrerinnen und Lehrern Schwellenängste vor „schwieriger“ Projektarbeit zu nehmen und interessierten Archivarinnen und Archivaren Anregungen zu bieten, wie für die Zielgruppe Schule ein passendes und effektiv zu betreibendes Programm erarbeitet werden kann.
PROGRAMM
10.00 Uhr Begrüssung
10.15 Uhr Merit Kegel, Sächsisches Staatsarchiv - Staatsarchiv Leipzig - : Neue Wege in der Archivpädagogik des sächsischen Staatsarchivs
10.45 Uhr Diskussion
11.00 Uhr Kaffeepause
11.30 Uhr Workshop
Dr. Wolfhart Beck, Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium Münster: Erstkontakt / Einstiegsmodule
Dr. Monika Schaupp, Landesarchiv Baden-Württemberg
- Archivverbund Main-Tauber - : Archivpädagogische Angebote:
Ein Themenkanon für die Jahrgangsstufen 6-13
Dr. Rainer Hennl, Regierungspräsidium Karlsruhe, Abt. 7 Schule und Bildung: Kleine „machbare“ Projekte
Freiburger Netzwerk Geschichte
Regionale Wettbewerbe
12.45 – 13.45 Mittagspause
13.45 Uhr
Projektvorstellung / Markt der Möglichkeiten
Stände der Projekte in der Ausstellungsfläche, u.a. Schülerarbeiten aus dem Geschichtswettbewerb des Bundespräsidenten und
Internetanwendungen
15.30 Uhr Schlussdiskussion
16.00 Uhr Ende
TAGUNGSORT
Landesmedienzentrum
Baden-Württemberg, Karlsruhe, Moltkestraße 64 (Parkplätze im Hof)
Wegbeschreibung:
http://www.lmz-bw.de/uploads/media/anfahrt_ka_neu.pdf
...........................................................
ANMELDUNG BITTE AN
(es wird keine Tagungsgebühr erhoben)
landesarchiv@la-bw.de
...........................................................
ANSPRECHPARTNER
Landesarchiv Baden-Württemberg
Prof. Dr. Sabine Holtz
sabine.holtz@la-bw.de
Regierungspräsidium Karlsruhe
Abt. 7 Schule und Bildung
Dr. Rainer Hennl
Rainer.Hennl@rpk-bwl.de
Wolf Thomas - am Freitag, 29. Januar 2010, 17:19 - Rubrik: Archivpaedagogik
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Die Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte hat anlässlich einer Ausstellung im Sommer 2009 eine Broschüre veröffentlicht. Sie enthält 12 kurze und deswegen teilweise etwas oberflächliche Aufsätze von an der Ausstellung mitwirkenden Studierenden, zwei Interviews mit ZeitzeugInnen, eine kurze Chronologie und ein Vorwort. Die Broschüre zeigt, dass „1968“ auch in der Provinz stattgefunden hat. Die Themen der einzelnen Beiträge sind die klassischen, in einem solchen Rahmen erwartbaren, wenn es um das weite Feld von „1968“ geht: Schüler- und Studierendenproteste, Musik und Subkultur, Internationalismus und feministischer Aufbruch. Die Artikel zum Verhalten der Polizei 1968/69, zu den Burschenschaften in Kiel und zur Gründung der ersten alternativen Kinderläden ab Anfang 1969 liegen etwas außer dieser Reihe und haben etwas mehr Lokalbezug als andere Beiträge. Der Aufsatz zur Kieler Woche zeigt, wie die außerparlamentarischen Gruppen diese als Protestplattform nutzten, während ein weiterer anlässlich der wilden, 12 Tage andauernden, sog. „Septemberstreiks“ auf der Howaldtwerft das Verhältnis zwischen Studierenden und Arbeitern untersucht. Er endet mit der Einschätzung, dass der Streik und die Proteste zwar gleichzeitig stattgefunden hätten, aber doch unverbunden gewesen seien.
Leider verfügt der Band nicht über ein Inhaltsverzeichnis und Informationen zu den AutorInnen. Amüsant ist dagegen ein Fehler auf Seite 35. Hier hat der Autor nicht bemerkt, dass die auf Seite 36 dokumentierte und von ihm als Zeichen von „Sympathie“ gewertete „Solidaritätsadresse der (Kieler Studentenzeitung) ´res nostra´ an den SDS-Weiberrat“ zum berühmten „Schwanz ab“-Plakat des Weiberrates des Sozialistischen Deutschen Studentenbundes (SDS) eindeutig eine bitterböse Satire und damit eine – heute würden man sagen: antifeministische - Kritik am Weiberrat ist. Dieser Ausrutscher kann aber den Stellenwert dieser Broschüre für die Aufarbeitung der Kieler Stadt- und Protestgeschichte nicht wirklich schmälern.
Bernd Hüttner, Bremen
Christoph Cornelißen u.a.: Die 68er in Kiel. Sozialprotest und kultureller Aufbruch; (Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte, Band 85, Heft 1), 56 S., Kiel 2009
Leider verfügt der Band nicht über ein Inhaltsverzeichnis und Informationen zu den AutorInnen. Amüsant ist dagegen ein Fehler auf Seite 35. Hier hat der Autor nicht bemerkt, dass die auf Seite 36 dokumentierte und von ihm als Zeichen von „Sympathie“ gewertete „Solidaritätsadresse der (Kieler Studentenzeitung) ´res nostra´ an den SDS-Weiberrat“ zum berühmten „Schwanz ab“-Plakat des Weiberrates des Sozialistischen Deutschen Studentenbundes (SDS) eindeutig eine bitterböse Satire und damit eine – heute würden man sagen: antifeministische - Kritik am Weiberrat ist. Dieser Ausrutscher kann aber den Stellenwert dieser Broschüre für die Aufarbeitung der Kieler Stadt- und Protestgeschichte nicht wirklich schmälern.
Bernd Hüttner, Bremen
Christoph Cornelißen u.a.: Die 68er in Kiel. Sozialprotest und kultureller Aufbruch; (Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte, Band 85, Heft 1), 56 S., Kiel 2009
Bernd Hüttner - am Freitag, 29. Januar 2010, 13:35 - Rubrik: Kommunalarchive
KlausGraf - am Freitag, 29. Januar 2010, 00:52 - Rubrik: English Corner
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"The President of the Society of American Archivists, Peter Gottlieb, sent a message to the Archives & Archivists listerv today, stating:
SAA Council will discuss the conditions of archives in Haiti at its meeting next week in Washington DC. Although the emergency in Haiti does not appear on the meeting agenda that has been posted at the SAA website, the Executive Committee will be reviewing the most current information about Haitian archives when it meets on Monday evening, February 1, and will be requesting that the situation in Haiti be added to Council’s agenda.
In addition, Maygene Daniels will represent SAA at a meeting of the U.S. Committee of the Blue Shield member organizations in Washington on Friday, February 5th. The Committee is a non-profit organization that protects cultural property around the world during armed conflicts and other emergencies. Ms. Daniels is a past president and Fellow of the Society of American Archivists.
Through these efforts, SAA is seeking the most effective ways that it can assist the archives in Haiti. Information from Council’s discussions and from the U.S. Committee of the Blue Shield will be distributed as soon as possible. "
Link: http://www.archivesnext.com/?p=962
SAA Council will discuss the conditions of archives in Haiti at its meeting next week in Washington DC. Although the emergency in Haiti does not appear on the meeting agenda that has been posted at the SAA website, the Executive Committee will be reviewing the most current information about Haitian archives when it meets on Monday evening, February 1, and will be requesting that the situation in Haiti be added to Council’s agenda.
In addition, Maygene Daniels will represent SAA at a meeting of the U.S. Committee of the Blue Shield member organizations in Washington on Friday, February 5th. The Committee is a non-profit organization that protects cultural property around the world during armed conflicts and other emergencies. Ms. Daniels is a past president and Fellow of the Society of American Archivists.
Through these efforts, SAA is seeking the most effective ways that it can assist the archives in Haiti. Information from Council’s discussions and from the U.S. Committee of the Blue Shield will be distributed as soon as possible. "
Link: http://www.archivesnext.com/?p=962
Wolf Thomas - am Donnerstag, 28. Januar 2010, 20:33 - Rubrik: Internationale Aspekte
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"Etwa 100 Meter Schienen wurden für den Einbau der platzsparenden Rollregalanlage im Kreisarchiv eingebaut. Die fahrbaren Regale werden derzeit im Kreishauskeller installiert. Kreisarchivar Dr. Mark Steinert und seine Mitarbeiterinnen Mareike Reckendress (vorn) und Victoria Wegener haben vorübergehend zahlreiche Archivalien povisorisch untergebracht (kleines Bild)."
Quelle: Pressemitteilung Kreis Warendorf
Wolf Thomas - am Donnerstag, 28. Januar 2010, 20:15 - Rubrik: Kommunalarchive
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"Anlässlich der Haushaltsberatungen im Ausschuss für Kultur und Medien erklären der Sprecher der Arbeitsgruppe für Kultur und Medien Siegmund Ehrmann und der medienpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Martin Dörmann:
Die SPD setzt sich mit ihrer Forderung zur Beteiligung des Bundes an der geplanten Stiftung zur Restaurierung und Digitalisierung der beschädigten Archivalien des eingestürzten Stadtarchivs Köln durch. Die Koalitionsfraktionen haben diese, von der SPD-Fraktion in der gestrigen Ausschusssitzung vorgetragene Forderung, umgehend aufgegriffen. Gemeinsam haben alle Fraktionen im Ausschuss für Kultur und Medien beschlossen, für die Beteiligung des Bundes an der Sanierung des Stadtarchivs Köln im weiteren Haushaltsverfahren zusätzlich eine Million Euro in den Haushalt einzustellen. Nun muss im weiteren Haushaltsverfahren abgewartet werden, ob die Regierungskoalition zu diesem Beschluss steht. Die endgültige Verabschiedung des Bundeshaushaltes wird im März erfolgen.
Der Wiederaufbau des Historischen Stadtarchivs Köln hat eine herausragende kulturelle Bedeutung und ist eine nationale Aufgabe. Das am 13. Mai 2009 eingestürzte Historische Archiv der Stadt Köln war und ist eines die bedeutendsten Archive diesseits der Alpen. Die geretteten Archivalien müssen restauriert und digitalisiert werden, um sie erneut zugänglich und dauerhaft nutzbar zu machen.
Martin Dörmann hatte bereits in der Sitzung des Bundestagsausschusses für Kultur und Medien am 13. Mai 2009 die Prüfung einer Stiftung angeregt. Wir sind froh, dass diese Anregung nun verwirklicht wird und wollen, dass sich neben der Stadt Köln und dem Land Nordrhein-Westfalen auch der Bund daran beteiligt. Die für die Restaurierung und Digitalisierung der beschädigten Archivalien veranschlagten Kosten in Höhe von weit über 350 Millionen Euro können die Stadt Köln und das Land Nordrhein-Westfalen nicht alleine aufbringen.
Am 3. März 2010 ist Kölns Kulturdezernent Prof. Georg Quander in den Kulturausschuss eingeladen, um die Bundestagsabgeordneten ein Jahr nach dem Einsturz über den Fortgang der eingeleiteten Maßnahmen und die Initiative zur Gründung der Stiftung zu unterrichten."
Quelle: http://www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_dok/0,,50589,00.html
Die SPD setzt sich mit ihrer Forderung zur Beteiligung des Bundes an der geplanten Stiftung zur Restaurierung und Digitalisierung der beschädigten Archivalien des eingestürzten Stadtarchivs Köln durch. Die Koalitionsfraktionen haben diese, von der SPD-Fraktion in der gestrigen Ausschusssitzung vorgetragene Forderung, umgehend aufgegriffen. Gemeinsam haben alle Fraktionen im Ausschuss für Kultur und Medien beschlossen, für die Beteiligung des Bundes an der Sanierung des Stadtarchivs Köln im weiteren Haushaltsverfahren zusätzlich eine Million Euro in den Haushalt einzustellen. Nun muss im weiteren Haushaltsverfahren abgewartet werden, ob die Regierungskoalition zu diesem Beschluss steht. Die endgültige Verabschiedung des Bundeshaushaltes wird im März erfolgen.
Der Wiederaufbau des Historischen Stadtarchivs Köln hat eine herausragende kulturelle Bedeutung und ist eine nationale Aufgabe. Das am 13. Mai 2009 eingestürzte Historische Archiv der Stadt Köln war und ist eines die bedeutendsten Archive diesseits der Alpen. Die geretteten Archivalien müssen restauriert und digitalisiert werden, um sie erneut zugänglich und dauerhaft nutzbar zu machen.
Martin Dörmann hatte bereits in der Sitzung des Bundestagsausschusses für Kultur und Medien am 13. Mai 2009 die Prüfung einer Stiftung angeregt. Wir sind froh, dass diese Anregung nun verwirklicht wird und wollen, dass sich neben der Stadt Köln und dem Land Nordrhein-Westfalen auch der Bund daran beteiligt. Die für die Restaurierung und Digitalisierung der beschädigten Archivalien veranschlagten Kosten in Höhe von weit über 350 Millionen Euro können die Stadt Köln und das Land Nordrhein-Westfalen nicht alleine aufbringen.
Am 3. März 2010 ist Kölns Kulturdezernent Prof. Georg Quander in den Kulturausschuss eingeladen, um die Bundestagsabgeordneten ein Jahr nach dem Einsturz über den Fortgang der eingeleiteten Maßnahmen und die Initiative zur Gründung der Stiftung zu unterrichten."
Quelle: http://www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_dok/0,,50589,00.html
Wolf Thomas - am Donnerstag, 28. Januar 2010, 19:50 - Rubrik: Kommunalarchive
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Im Jahre 1922 wurde in Kremnica die Historikerin und Archivarin Darina Lehotská geboren. Sie arbeitete im Archiv der Stadt Bratislava und hielt Vorlesungen am Lehrstuhl für tschechoslowakische Geschichte und Archivwesen der Philosophischen Fakultät der Comenius-Universität in Bratislava. Sie schrieb unter anderem die Geschichte der Städte Pezinok, Modra und Bratislava. Darina Lehotská starb am 12. Februar 1990.
Quelle: Radio Slovakia International
Quelle: Radio Slovakia International
Wolf Thomas - am Donnerstag, 28. Januar 2010, 19:46 - Rubrik: Personalia
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Der Text ist zuerst erschienen in der Zeitschrift Museumskunde, herausgegeben vom Deutschen Museumsbund, Band 74 1/09, Schwerpunkte: „Urheberrecht im Museum, Fotografie“, S. 7-15.
Link: http://www.irights.info/index.php?id=854
Link: http://www.irights.info/index.php?id=854
Wolf Thomas - am Donnerstag, 28. Januar 2010, 19:18 - Rubrik: Archivrecht
" .... In der letzten Sektion erörterte CHRISTINE BOBZIEN Möglichkeiten der Forschung, die sich mit den im Archiv der sozialen Demokratie gelagerten Beständen der IG-Metall künftig auftäten, ....."
Quelle: Tagungsbericht Arbeitswelten und Arbeitsbeziehungen als Gegenstand historischer Forschung – neue Perspektiven auf die Gewerkschaftsgeschichte. 08.10.2009-09.10.2009, Bonn, in: H-Soz-u-Kult, 28.01.2010, http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/tagungsberichte/id=2972.
Quelle: Tagungsbericht Arbeitswelten und Arbeitsbeziehungen als Gegenstand historischer Forschung – neue Perspektiven auf die Gewerkschaftsgeschichte. 08.10.2009-09.10.2009, Bonn, in: H-Soz-u-Kult, 28.01.2010, http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/tagungsberichte/id=2972.
Wolf Thomas - am Donnerstag, 28. Januar 2010, 18:42 - Rubrik: Veranstaltungen
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"The UN cultural agency UNESCO is sending a team of experts to quake-hit Haiti on Wednesday to assess damage in the Caribbean nation's museums and monuments, its director general said.
The United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization (UNESCO) also wants to help the University of Haiti in Port-au-Prince return to normal.
"I am sending experts tomorrow (Wednesday) to look at the situation in the museums, to see the state of various cultural objects, because the information that we have is that there has been a lot of destruction," Irina Bokova told AFP.
Many of Haiti's 19th-century buildings such as the Sans Souci palace and its citadel, located in the north, have been listed as UNESCO world heritage sites since 1982.
"We are not exactly doing humanitarian relief, giving food and medicine, but we are helping Haiti recover its social fabric," Bukova said on Tuesday.
Haiti has a national museum in Port-au-Prince along with a Museum of the Haitian People, a national library and a museum of Haitian art. ....." (1)
"Two weeks after the earthquake, Haiti comes back to life, thanks to two crucial resources: international aid and the resilience of its popular culture. UNESCO stands ready to (salvage and) rebuild schools, museums, monuments, according to the priorities of the reconstruction effort. It is closely monitoring the strength that Haitians draw from their culture, their history and their relation to the world. The intact intangible heritage of the Haitian people is itself a resource. Help may come from outside, but the rebirth arises from within. They are indispensable sides of the same coin. UNESCO is looking after both.
# Haitian heritage: Finding strength in the Haitian identity to overcome material loss
# The Slave Route: A programme of dialogue initiated by Haiti
# Salvaging museums and collections: Prevention of looting and trafficking " (2)
Sources:
(1) AFP
(2) UNESCO
The United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization (UNESCO) also wants to help the University of Haiti in Port-au-Prince return to normal.
"I am sending experts tomorrow (Wednesday) to look at the situation in the museums, to see the state of various cultural objects, because the information that we have is that there has been a lot of destruction," Irina Bokova told AFP.
Many of Haiti's 19th-century buildings such as the Sans Souci palace and its citadel, located in the north, have been listed as UNESCO world heritage sites since 1982.
"We are not exactly doing humanitarian relief, giving food and medicine, but we are helping Haiti recover its social fabric," Bukova said on Tuesday.
Haiti has a national museum in Port-au-Prince along with a Museum of the Haitian People, a national library and a museum of Haitian art. ....." (1)
"Two weeks after the earthquake, Haiti comes back to life, thanks to two crucial resources: international aid and the resilience of its popular culture. UNESCO stands ready to (salvage and) rebuild schools, museums, monuments, according to the priorities of the reconstruction effort. It is closely monitoring the strength that Haitians draw from their culture, their history and their relation to the world. The intact intangible heritage of the Haitian people is itself a resource. Help may come from outside, but the rebirth arises from within. They are indispensable sides of the same coin. UNESCO is looking after both.
# Haitian heritage: Finding strength in the Haitian identity to overcome material loss
# The Slave Route: A programme of dialogue initiated by Haiti
# Salvaging museums and collections: Prevention of looting and trafficking " (2)
Sources:
(1) AFP
(2) UNESCO
Wolf Thomas - am Donnerstag, 28. Januar 2010, 18:27 - Rubrik: Internationale Aspekte
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..... Die Bücher, erstanden in Second-Hand-Läden für Bedürftige, sind deutlich billiger als Kohle. .....
http://www.fr-online.de/in_und_ausland/kultur_und_medien/feuilleton/?em_cnt=2238436&em_loc=89
http://www.fr-online.de/in_und_ausland/kultur_und_medien/feuilleton/?em_cnt=2238436&em_loc=89
Bernd Hüttner - am Donnerstag, 28. Januar 2010, 17:01 - Rubrik: Kulturgut
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KlausGraf - am Donnerstag, 28. Januar 2010, 16:47 - Rubrik: Archivrecht
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KlausGraf - am Donnerstag, 28. Januar 2010, 16:44 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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KlausGraf - am Donnerstag, 28. Januar 2010, 14:24 - Rubrik: Open Access
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KlausGraf - am Donnerstag, 28. Januar 2010, 13:57 - Rubrik: Archivrecht
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KlausGraf - am Donnerstag, 28. Januar 2010, 00:17 - Rubrik: Archivbibliotheken
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Erste Hilfe:
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Bischoff_abbreviaturen_1.jpg
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Bischoff_abbreviaturen_2.jpg
http://dtm.bbaw.de/Bl.03.html
http://www.phil.uni-passau.de/histhw/TutKrypto/tutorien/Abkuerzungen.htm
Ist auch nach Registrierung nicht sonderlich hilfreich: http://www.adfontes.uzh.ch/2230.php
Zur Vertiefung:
Cappelli: Lexicon Abbreviaturarum, 1928
http://inkunabeln.ub.uni-koeln.de/vdibDevelop/handapparat/nachs_w/cappelli/cappelli.html
Übersichtlicher nach der Ausgabe 1912:
http://www.hist.msu.ru/Departments/Medieval/Cappelli/index.html
Cesare Paoli: Die Abkürzungen in der lateinischen Schrift des Mittelalters 1892
http://www.archive.org/details/dieabkuerzungen00paolgoog
Chassant 5. Aufl. 1884
http://www.archive.org/details/dictionnairedes06chasgoog
und weitere im Internet Archive
Weitere Tipps?

Update: Walther 1752
http://archiv.twoday.net/stories/6181303/
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Bischoff_abbreviaturen_1.jpg
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Bischoff_abbreviaturen_2.jpg
http://dtm.bbaw.de/Bl.03.html
http://www.phil.uni-passau.de/histhw/TutKrypto/tutorien/Abkuerzungen.htm
Ist auch nach Registrierung nicht sonderlich hilfreich: http://www.adfontes.uzh.ch/2230.php
Zur Vertiefung:
Cappelli: Lexicon Abbreviaturarum, 1928
http://inkunabeln.ub.uni-koeln.de/vdibDevelop/handapparat/nachs_w/cappelli/cappelli.html
Übersichtlicher nach der Ausgabe 1912:
http://www.hist.msu.ru/Departments/Medieval/Cappelli/index.html
Cesare Paoli: Die Abkürzungen in der lateinischen Schrift des Mittelalters 1892
http://www.archive.org/details/dieabkuerzungen00paolgoog
Chassant 5. Aufl. 1884
http://www.archive.org/details/dictionnairedes06chasgoog
und weitere im Internet Archive
Weitere Tipps?
Update: Walther 1752
http://archiv.twoday.net/stories/6181303/
KlausGraf - am Mittwoch, 27. Januar 2010, 23:00 - Rubrik: Kodikologie
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Eine sehr geistreiche Hilfe bei Google Books ist für angemeldete Nutzer die Möglichkeit sich eine Merkliste (Meine Bibliothek) einzurichten. Bis jetzt hatte man nur die Möglichkeit die jeweiligen Titel in der Merkliste zu speichern und einen Vermerk hinzuzufügen. Seit heute ist es möglich eine Systematik in das eigene Bibliotheksystem bei Google Books einzurichten. Zu Beispiel man hat sich ein Buch unter der Kategorie Geschichte abgespeichert dann konnte man keine zweite oder auch mehrere Kategorien hinzufügen. Jetzt ist dieses jedoch möglich. So kann man sich auch Bücher vormerken (z.B. das man in diese Kategorie alle Bücher vormerkt welche wohl schon digitalisiert sind oder gerade werden, aber noch nicht Online sind). Also viele Möglichkeiten die man jetzt hat.
Nach meiner Meinung eine vernünftige Verbesserung.
Nach meiner Meinung eine vernünftige Verbesserung.
Fregu - am Mittwoch, 27. Januar 2010, 21:00 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
" .... Der Autor Peter Meisenberg hat fast ein Kahr lang verfolgt, wie sich die Baufirmen, der Bauherr und die Stadtverwaltung gegenseitig die Verantwortung zuweisen. Im März beginnt der Prozess. Nicht alle, darunter die die "Kölner Verkehrbetriebe" (KVB) als Generalunternehmer, wollen vor dem Mikrofon etwas sagen ....."
Sendetermine: 28.02.2010 11:05 WDR 5; 01.03.2010 20:05 WDR 5
Quelle: WDR, Programmzeitschrift
Link zum Manuskript (PDF)
Link zum RadioFeature mit Hörbeispielen
Sendetermine: 28.02.2010 11:05 WDR 5; 01.03.2010 20:05 WDR 5
Quelle: WDR, Programmzeitschrift
Link zum Manuskript (PDF)
Link zum RadioFeature mit Hörbeispielen
Wolf Thomas - am Mittwoch, 27. Januar 2010, 18:57 - Rubrik: Kommunalarchive
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"4. Januar 2010: Seit dem 1. Oktober 2009 läuft die Plattform im produktiven Betrieb. In den vergangenen Monaten wurden mehr als 1'000 Titel digitalisiert, davon über 300 bereits in das zentrale Repository importiert. Die offizielle Aufschaltung der Webplattform ist für März 2010 geplant."
http://www.e-rara.ch/
http://www.e-rara.ch/
KlausGraf - am Mittwoch, 27. Januar 2010, 18:52 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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"This work is under embargo until 2010-25-01". Wir haben aber inzwischen den 27. Januar 2010 und das PDF ist immer noch nicht frei zugänglich!
http://dash.harvard.edu/handle/1/3579188
http://dash.harvard.edu/handle/1/3579188
KlausGraf - am Mittwoch, 27. Januar 2010, 15:42 - Rubrik: Open Access
KlausGraf - am Mittwoch, 27. Januar 2010, 15:38 - Rubrik: Open Access
http://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=1542070
This paper examines the legal premises behind claiming copyright in art images and the ability to impose license restrictions on their use.
See here:
http://archiv.twoday.net/stories/5405864/

http://www.mfa.org//master/sub.asp?key=23&subkey=6122
This paper examines the legal premises behind claiming copyright in art images and the ability to impose license restrictions on their use.
See here:
http://archiv.twoday.net/stories/5405864/

http://www.mfa.org//master/sub.asp?key=23&subkey=6122
KlausGraf - am Mittwoch, 27. Januar 2010, 15:12 - Rubrik: English Corner
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The earthquake in Haiti of 12th January has caused an enormous devastation. The amount of people that lost their lives is beyond imagination. At the moment basic humanitarian aid and the rebuilding of a functioning infrastructure is crucial.
However, as soon as the situation in Haiti has become more stable, Blue Shield wants to help to enable experts from all over the world to support their Haitian colleagues in assessing the damage to the cultural heritage and therefore to the identity of their country. Subsequently, Blue Shield wants to support recovery, restoration and repair measures necessary to rebuild libraries, archives, museums, monuments and sites.
An important task of ANCBS is to coordinate information. ANCBS needs to know who and where the experts are. ANCBS therefore calls upon archivists, restorers, curators, librarians, architects and other experts to register online as a volunteer.
ANCBS wants to be able to bring experts in contact with those organizations that will send missions to Haiti, and make sure that volunteers will be informed about the situation in Haiti.
Please join Blue Shield to help your Haitian colleagues.
You may find the application form via: http://haiti2010.blueshield-international.org/.
Link
However, as soon as the situation in Haiti has become more stable, Blue Shield wants to help to enable experts from all over the world to support their Haitian colleagues in assessing the damage to the cultural heritage and therefore to the identity of their country. Subsequently, Blue Shield wants to support recovery, restoration and repair measures necessary to rebuild libraries, archives, museums, monuments and sites.
An important task of ANCBS is to coordinate information. ANCBS needs to know who and where the experts are. ANCBS therefore calls upon archivists, restorers, curators, librarians, architects and other experts to register online as a volunteer.
ANCBS wants to be able to bring experts in contact with those organizations that will send missions to Haiti, and make sure that volunteers will be informed about the situation in Haiti.
Please join Blue Shield to help your Haitian colleagues.
You may find the application form via: http://haiti2010.blueshield-international.org/.
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Wolf Thomas - am Mittwoch, 27. Januar 2010, 14:59 - Rubrik: Internationale Aspekte
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http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/m/presse/archiv/2010/02426/index.php
Das Anfertigen von Ablichtungen der Belege mit technischen Hilfsmitteln, insbesondere durch Abfotografieren, Einscannen oder Kopieren könne nicht anders behandelt werden als das Anfertigen handschriftlicher Notizen oder Abschriften.
Von solchen Einsichten sind die Archive noch meilenweit entfernt.
Das Anfertigen von Ablichtungen der Belege mit technischen Hilfsmitteln, insbesondere durch Abfotografieren, Einscannen oder Kopieren könne nicht anders behandelt werden als das Anfertigen handschriftlicher Notizen oder Abschriften.
Von solchen Einsichten sind die Archive noch meilenweit entfernt.
KlausGraf - am Mittwoch, 27. Januar 2010, 14:56 - Rubrik: Archivrecht
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The International Council on Archives is following very closely the progress of relief operations underway in Port-au-Prince (Haiti). As the rubble is gradually cleared away, the information we receive can only encourage us to alert the international community on the need to take measures to ensure the sustainable reconstruction of Haiti. The safeguarding of the so-called vital records is fundamental. Whether records from the registrar's office or other documents enabling citizens to prove their identity or their rights, or other records of strategic importance produced and still preserved in the ministries, all these records must be subject to special protection. They are the basis for a rapid resumption of political and administrative activity.
These documents are preserved partly by the National Archives and partly under the rubble of destroyed public buildings. There are currently two problems in Port-au-Prince and other cities affected by the earthquake:
The increase in theft and deliberate destruction of documents: destroyed sites are not subject to adequate protection, including at night.
Clearing the ruins of strategic buildings: such operations are conducted without taking into account the documents or objects that could be preserved.
The International Council on Archives reminds the Haitian government and all partners providing military aid and civil protection in Haiti that these records need to be preserved. The aim is that the Haitian government should quickly resume its operations on solid administrative foundations, including the use of information contained in the records, as well as preserving a culture that should be transmitted to future generations.
Link
These documents are preserved partly by the National Archives and partly under the rubble of destroyed public buildings. There are currently two problems in Port-au-Prince and other cities affected by the earthquake:
The increase in theft and deliberate destruction of documents: destroyed sites are not subject to adequate protection, including at night.
Clearing the ruins of strategic buildings: such operations are conducted without taking into account the documents or objects that could be preserved.
The International Council on Archives reminds the Haitian government and all partners providing military aid and civil protection in Haiti that these records need to be preserved. The aim is that the Haitian government should quickly resume its operations on solid administrative foundations, including the use of information contained in the records, as well as preserving a culture that should be transmitted to future generations.
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Wolf Thomas - am Mittwoch, 27. Januar 2010, 14:44 - Rubrik: Internationale Aspekte
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http://www.tnr.com/article/the-love-culture
Excerpt:
My wife had just given birth to our third child. On the morning of the child’s third day, doctors were worried about jaundice. By the evening, the child had fallen into a state of severe lethargy. We called the doctor. He wanted a report in two hours. If she did not improve, he wanted her taken to the emergency room. By midnight she had not improved, and so I bundled her into the car seat and raced to nearby Children’s Hospital.
As I sat waiting for the doctor, I began reading an article I had found through Google about jaundice and its dangers. Fortunately, the piece was published by the American Family Physician, which makes its articles available freely on the Internet. And so with an increasing feeling of panic, I read about the condition--hyperbilirubinemia--that the doctor feared our child had developed.
I reached a critical part of the article. It referred to a table. I turned the page to see the table. The table was missing. In its place was a notice: “The rightsholder did not grant rights to reproduce this item in electronic media.” No one had licensed the table for free distribution. Distribution was thus blocked. “Have your lawyer call my lawyer,” the article seemingly urged. “We’ll work something out.”
I sat in that waiting room chair staring in disbelief. It was a relief of sorts, to fear for the future of our culture rather than the future of my daughter. But I was astonished. I could not believe that we were this far down the path to insanity already. And that experience spurs me to ask some urgent questions. (The kid is fine, by the way.) Before we continue any further down this culturally asphyxiating road, can we think about it a little more? Before we release a gaggle of lawyers to police every quotation appearing in any book, can we stop for a moment to consider whether this way of organizing access to culture makes sense? Does this complexity get us something we would not get under the older system? Does this innovation in obsessive control produce any new understanding? Is it really progress?
Excerpt:
My wife had just given birth to our third child. On the morning of the child’s third day, doctors were worried about jaundice. By the evening, the child had fallen into a state of severe lethargy. We called the doctor. He wanted a report in two hours. If she did not improve, he wanted her taken to the emergency room. By midnight she had not improved, and so I bundled her into the car seat and raced to nearby Children’s Hospital.
As I sat waiting for the doctor, I began reading an article I had found through Google about jaundice and its dangers. Fortunately, the piece was published by the American Family Physician, which makes its articles available freely on the Internet. And so with an increasing feeling of panic, I read about the condition--hyperbilirubinemia--that the doctor feared our child had developed.
I reached a critical part of the article. It referred to a table. I turned the page to see the table. The table was missing. In its place was a notice: “The rightsholder did not grant rights to reproduce this item in electronic media.” No one had licensed the table for free distribution. Distribution was thus blocked. “Have your lawyer call my lawyer,” the article seemingly urged. “We’ll work something out.”
I sat in that waiting room chair staring in disbelief. It was a relief of sorts, to fear for the future of our culture rather than the future of my daughter. But I was astonished. I could not believe that we were this far down the path to insanity already. And that experience spurs me to ask some urgent questions. (The kid is fine, by the way.) Before we continue any further down this culturally asphyxiating road, can we think about it a little more? Before we release a gaggle of lawyers to police every quotation appearing in any book, can we stop for a moment to consider whether this way of organizing access to culture makes sense? Does this complexity get us something we would not get under the older system? Does this innovation in obsessive control produce any new understanding? Is it really progress?
KlausGraf - am Mittwoch, 27. Januar 2010, 14:28 - Rubrik: English Corner
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Der Präsident des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen, Wilfried Reininghaus, hat gestern Ministerpräsident Jürgen Rüttgers den neuen Band der Edition der Kabinettsprotokolle der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen übergeben. Der Band umfasst die Protokolle der 7. Legislaturperiode von 1970 bis 1975. Rüttgers würdigte die Edition als „ein Stück Landesgeschichte“ und dankte den Herausgebern für die sorgfältige Bearbeitung der Dokumente (vgl. Presseerklärung der Staatskanzlei).
Für das Land Nordrhein-Westfalen bedeutete die erste Hälfte der 1970er Jahre eine Fortsetzung des in der vorangegangenen Dekade eingeschlagenen Reformkurses. Dies betraf in erster Linie die Politikfelder des Bildungswesens und der Gebietsreform. Einen besonderen Schwerpunkt legte das zweite Kabinett von Heinz Kühn auf die Hochschulpolitik; ihr drückte der erstmals dem Kabinett angehörende Wissenschaftsminister Johannes Rau maßgeblich seinen Stempel auf. Daneben stellte der Strukturwandel an Rhein und Ruhr eine anhaltende Herausforderung für die Landespolitik dar. Er wurde forciert durch die Krise von Kohleförderung und Stahlerzeugung, nicht zuletzt auch durch die angespannte Situation auf dem Energiemarkt. Ein Zeichen für den kontinuierlichen Wandel der politischen Maßstäbe waren die nun häufiger zutage tretenden Konflikte zwischen Wirtschaftsinteressen und Aspekten des Umweltschutzes.
Die Kabinettsprotokolle der Landesregierung sind eine Stammquelle für die Geschichte des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie geben den vollen Wortlaut der Beschlüsse des Kabinetts wieder. Zur Erläuterung werden die Protokolle kommentiert und durch Kabinettvorlagen ergänzt. Die Edition ist ausgestattet mit zum Teil farbigen Abbildungen, Biogrammen zu leitenden Verwaltungsbeamten sowie einem Personen-, Sach- und Ortsindex.
In wenigen Wochen werden die Kabinettsprotokolle der 7. Legislaturperiode auch online zugänglich sein unter http://protokolle.archive.nrw.de. Unter dieser Adresse können bereits jetzt die Kabinettsprotokolle und ergänzende Dokumente der 6. Legislaturperiode (1966-1970) eingesehen werden.
Die Kabinettsprotokolle der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen 1970 bis 1975 (Siebte Wahlperiode). Herausgegeben von Frank Michael Bischoff, Christoph Nonn und Wilfried Reininghaus. Eingeleitet und bearbeitet von Martin Schlemmer. 2 Bände. Düsseldorf: Selbstverlag des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen 2009. 1152 S., 50 Euro (zu beziehen über das Landesarchiv NRW oder über den Buchhandel).
Kontakt:
Dr. Martin Schlemmer
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen
Abteilung Rheinland
Mauerstraße 55
40476 Düsseldorf
Tel. 0211-22065-202
E-Mail: martin.schlemmer@lav.nrw.de
Für das Land Nordrhein-Westfalen bedeutete die erste Hälfte der 1970er Jahre eine Fortsetzung des in der vorangegangenen Dekade eingeschlagenen Reformkurses. Dies betraf in erster Linie die Politikfelder des Bildungswesens und der Gebietsreform. Einen besonderen Schwerpunkt legte das zweite Kabinett von Heinz Kühn auf die Hochschulpolitik; ihr drückte der erstmals dem Kabinett angehörende Wissenschaftsminister Johannes Rau maßgeblich seinen Stempel auf. Daneben stellte der Strukturwandel an Rhein und Ruhr eine anhaltende Herausforderung für die Landespolitik dar. Er wurde forciert durch die Krise von Kohleförderung und Stahlerzeugung, nicht zuletzt auch durch die angespannte Situation auf dem Energiemarkt. Ein Zeichen für den kontinuierlichen Wandel der politischen Maßstäbe waren die nun häufiger zutage tretenden Konflikte zwischen Wirtschaftsinteressen und Aspekten des Umweltschutzes.
Die Kabinettsprotokolle der Landesregierung sind eine Stammquelle für die Geschichte des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie geben den vollen Wortlaut der Beschlüsse des Kabinetts wieder. Zur Erläuterung werden die Protokolle kommentiert und durch Kabinettvorlagen ergänzt. Die Edition ist ausgestattet mit zum Teil farbigen Abbildungen, Biogrammen zu leitenden Verwaltungsbeamten sowie einem Personen-, Sach- und Ortsindex.
In wenigen Wochen werden die Kabinettsprotokolle der 7. Legislaturperiode auch online zugänglich sein unter http://protokolle.archive.nrw.de. Unter dieser Adresse können bereits jetzt die Kabinettsprotokolle und ergänzende Dokumente der 6. Legislaturperiode (1966-1970) eingesehen werden.
Die Kabinettsprotokolle der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen 1970 bis 1975 (Siebte Wahlperiode). Herausgegeben von Frank Michael Bischoff, Christoph Nonn und Wilfried Reininghaus. Eingeleitet und bearbeitet von Martin Schlemmer. 2 Bände. Düsseldorf: Selbstverlag des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen 2009. 1152 S., 50 Euro (zu beziehen über das Landesarchiv NRW oder über den Buchhandel).
Kontakt:
Dr. Martin Schlemmer
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen
Abteilung Rheinland
Mauerstraße 55
40476 Düsseldorf
Tel. 0211-22065-202
E-Mail: martin.schlemmer@lav.nrw.de
Andreas Pilger - am Mittwoch, 27. Januar 2010, 09:25 - Rubrik: Landesgeschichte
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If the provision of undergraduate (and, presumably, the real money-making Masters) courses is a commercial venture, then materials developed using a CC-NC licence should not be used within those courses without first obtaining a waiver.
http://brains.parslow.net/node/1581
http://brains.parslow.net/node/1581
KlausGraf - am Mittwoch, 27. Januar 2010, 03:40 - Rubrik: English Corner
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KlausGraf - am Mittwoch, 27. Januar 2010, 03:38 - Rubrik: English Corner
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http://commonsblog.wordpress.com/2010/01/27/victor-hugo-und-public-domain-manifest-zitate-des-tages/
Mein eigenes Französisch ist nicht viel besser, aber wir haben ja Leserinnen und Leser, die eine elegantere Formulierung finden könnten für das bemerkenswerte Zitat über Bücher als Menschheitseigentum.

Mein eigenes Französisch ist nicht viel besser, aber wir haben ja Leserinnen und Leser, die eine elegantere Formulierung finden könnten für das bemerkenswerte Zitat über Bücher als Menschheitseigentum.
KlausGraf - am Mittwoch, 27. Januar 2010, 03:23 - Rubrik: Open Access
Nun liegt die Begründung der unter http://archiv.twoday.net/stories/6097853/ angezeigten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vor.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=50648&pos=2&anz=599
Zitat:
Zugunsten der Beklagten fällt darüber hinaus ins Gewicht, dass ein aner-kennenswertes Interesse der Öffentlichkeit nicht nur an der Information über das aktuelle Zeitgeschehen, sondern auch an der Möglichkeit besteht, vergan-gene zeitgeschichtliche Ereignisse zu recherchieren (vgl. OLG Köln, AfP 2007, 126, 127; KG, AfP 2006, 561, 563; OLG Frankfurt, ZUM 2007, 915, 917; AfP 2006, 568, 569; Hoecht, aaO, 345 ff.; Libertus, MMR 2007, 143, 148). Dement-sprechend nehmen die Medien ihre Aufgabe, in Ausübung der Meinungsfreiheit die Öffentlichkeit zu informieren und an der demokratischen Willensbildung mit-zuwirken, auch dadurch wahr, dass sie nicht mehr aktuelle Veröffentlichungen für interessierte Mediennutzer verfügbar halten. Diese umfassende Aufgabe der Medien kommt beispielsweise in § 11d Abs. 2 Nr. 4 Rundfunkstaatsvertrag zum Ausdruck, wonach der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auch das Angebot zeitlich unbefristeter Archive mit zeit- und kulturgeschichtli-chen Inhalten umfasst (vgl. Begründung zum Zwölften Staatsvertrag zur Ände-rung rundfunkrechtlicher Staatsverträge, Artikel 1 Nr. 12 § 11d). Ein generelles Verbot der Einsehbarkeit und Recherchierbarkeit bzw. ein Gebot der Löschung aller früheren den Straftäter identifizierenden Darstellungen in Onlinearchiven würde dazu führen, dass Geschichte getilgt und der Straftäter vollständig im-munisiert würde (vgl. Hoecht, aaO, S. 345 f.; Dreier, FS Loewenheim, 2009, S. 67, 68, 76 m.w.N.). Hierauf hat der Täter aber keinen Anspruch (vgl. BVerfG, NJW 2000, 1859, 1860; AfP 2009, 365 Rn. 21).
Update:
http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/09-02-2010-pressemitteilung-bgh-vi-zr-243-08-und-vi-zr-244-08.html
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=50648&pos=2&anz=599
Zitat:
Zugunsten der Beklagten fällt darüber hinaus ins Gewicht, dass ein aner-kennenswertes Interesse der Öffentlichkeit nicht nur an der Information über das aktuelle Zeitgeschehen, sondern auch an der Möglichkeit besteht, vergan-gene zeitgeschichtliche Ereignisse zu recherchieren (vgl. OLG Köln, AfP 2007, 126, 127; KG, AfP 2006, 561, 563; OLG Frankfurt, ZUM 2007, 915, 917; AfP 2006, 568, 569; Hoecht, aaO, 345 ff.; Libertus, MMR 2007, 143, 148). Dement-sprechend nehmen die Medien ihre Aufgabe, in Ausübung der Meinungsfreiheit die Öffentlichkeit zu informieren und an der demokratischen Willensbildung mit-zuwirken, auch dadurch wahr, dass sie nicht mehr aktuelle Veröffentlichungen für interessierte Mediennutzer verfügbar halten. Diese umfassende Aufgabe der Medien kommt beispielsweise in § 11d Abs. 2 Nr. 4 Rundfunkstaatsvertrag zum Ausdruck, wonach der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auch das Angebot zeitlich unbefristeter Archive mit zeit- und kulturgeschichtli-chen Inhalten umfasst (vgl. Begründung zum Zwölften Staatsvertrag zur Ände-rung rundfunkrechtlicher Staatsverträge, Artikel 1 Nr. 12 § 11d). Ein generelles Verbot der Einsehbarkeit und Recherchierbarkeit bzw. ein Gebot der Löschung aller früheren den Straftäter identifizierenden Darstellungen in Onlinearchiven würde dazu führen, dass Geschichte getilgt und der Straftäter vollständig im-munisiert würde (vgl. Hoecht, aaO, S. 345 f.; Dreier, FS Loewenheim, 2009, S. 67, 68, 76 m.w.N.). Hierauf hat der Täter aber keinen Anspruch (vgl. BVerfG, NJW 2000, 1859, 1860; AfP 2009, 365 Rn. 21).
Update:
http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/09-02-2010-pressemitteilung-bgh-vi-zr-243-08-und-vi-zr-244-08.html
KlausGraf - am Mittwoch, 27. Januar 2010, 03:13 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.publicdomainmanifesto.org/node/8
Via
http://digital-scholarship.org/digitalkoans/2010/01/24/the-public-domain-manifesto
Via
http://digital-scholarship.org/digitalkoans/2010/01/24/the-public-domain-manifesto
KlausGraf - am Mittwoch, 27. Januar 2010, 02:54 - Rubrik: English Corner
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Subject: News about the Haitian patrimonial libraries/National Archive
Please share this message with groups that may be interested.
Dear colleagues and friends,
There has been significant confusion as to the state of the four main patrimonial libraries in Port-au-Prince after the earthquake on January 12, 2010. Based on information that I have received from the Digital Library of the Caribbean partner libraries in Haiti, all four of the following library buildings are standing.
* Archives nationales d’Haïti
* Bibliothèque haïtienne des Pères du Saint-Esprit / San Martial
* Bibliothèque haïtienne des Frères de l'Instruction Chrétienne / Saint Louis de Gonzague
* Bibliothèque nationale d’Haïti
Importantly, the library at Saint Louis de Gonzague (FIC) was NOT destroyed. The reporter that stated the library had fallen was incorrect.
According to the director of the National Library, Mme. Francoise Thybulle, the structures must be inspected before the local staff can assess the situation and prepare detailed plans that will certainly ask for international assistance. While the buildings are standing, this does not diminish what will be the very real need for assistance once the local leadership is able to assess the situation. All of the library directors have asked that interested parties work together to help preserve the collections and bring these libraries/archives back into service.
Many institutions and individuals have expressed an interest in supporting the Haitian libraries/archives as they begin to rebuild. The outpouring of support and interest for the preservation of Haitian patrimony is unprecedented. Many of you are already in contact with colleagues regarding ways to help. I am trying to serve as a clearinghouse for the Haitian libraries of the different people, institutions or groups that would like to offer support to the libraries. Once I have feedback from the partner libraries in Haiti, I will share a working document of the projects I am aware of and an online survey for interested individuals to complete via http://www.facebook.com/l/d0a17;www.dloc.com . Feel free to contact me personally at dloc@fiu.edu or preferably via the dLOC Facebook Group if you are already planning a project locally.
The Digital Library of the Caribbean (http://www.facebook.com/l/d0a17;www.dloc.com) has been working with partners in Haiti since it began in 2004. The National Archives in Haiti was a founding member of dLOC, and in the last few years we have developed strong relationships with both the National Library and the Fathers of the Holy Spirit (San Martial) Library. As more information becomes available from the local leadership, I will share it as widely as possible. I have been hesitant to send a large response until now because of the many conflicting reports. This information is confirmed, and comes from the directors of each library/archive.
As the many researchers that have worked in these four libraries know, their directors are completely dedicated to the preservation of their national patrimonial collections. All four have been fighting to preserve these collections for decades, and I am confident with support from the international community these collections will be preserved and accessible for many years to come.
Sincerely,
Brooke
Brooke Wooldridge
Digital Library of the Caribbean
http://www.facebook.com/l/d0a17;www.dloc.com
dloc@fiu.edu
305 348 3008
From archives-L
Please share this message with groups that may be interested.
Dear colleagues and friends,
There has been significant confusion as to the state of the four main patrimonial libraries in Port-au-Prince after the earthquake on January 12, 2010. Based on information that I have received from the Digital Library of the Caribbean partner libraries in Haiti, all four of the following library buildings are standing.
* Archives nationales d’Haïti
* Bibliothèque haïtienne des Pères du Saint-Esprit / San Martial
* Bibliothèque haïtienne des Frères de l'Instruction Chrétienne / Saint Louis de Gonzague
* Bibliothèque nationale d’Haïti
Importantly, the library at Saint Louis de Gonzague (FIC) was NOT destroyed. The reporter that stated the library had fallen was incorrect.
According to the director of the National Library, Mme. Francoise Thybulle, the structures must be inspected before the local staff can assess the situation and prepare detailed plans that will certainly ask for international assistance. While the buildings are standing, this does not diminish what will be the very real need for assistance once the local leadership is able to assess the situation. All of the library directors have asked that interested parties work together to help preserve the collections and bring these libraries/archives back into service.
Many institutions and individuals have expressed an interest in supporting the Haitian libraries/archives as they begin to rebuild. The outpouring of support and interest for the preservation of Haitian patrimony is unprecedented. Many of you are already in contact with colleagues regarding ways to help. I am trying to serve as a clearinghouse for the Haitian libraries of the different people, institutions or groups that would like to offer support to the libraries. Once I have feedback from the partner libraries in Haiti, I will share a working document of the projects I am aware of and an online survey for interested individuals to complete via http://www.facebook.com/l/d0a17;www.dloc.com . Feel free to contact me personally at dloc@fiu.edu or preferably via the dLOC Facebook Group if you are already planning a project locally.
The Digital Library of the Caribbean (http://www.facebook.com/l/d0a17;www.dloc.com) has been working with partners in Haiti since it began in 2004. The National Archives in Haiti was a founding member of dLOC, and in the last few years we have developed strong relationships with both the National Library and the Fathers of the Holy Spirit (San Martial) Library. As more information becomes available from the local leadership, I will share it as widely as possible. I have been hesitant to send a large response until now because of the many conflicting reports. This information is confirmed, and comes from the directors of each library/archive.
As the many researchers that have worked in these four libraries know, their directors are completely dedicated to the preservation of their national patrimonial collections. All four have been fighting to preserve these collections for decades, and I am confident with support from the international community these collections will be preserved and accessible for many years to come.
Sincerely,
Brooke
Brooke Wooldridge
Digital Library of the Caribbean
http://www.facebook.com/l/d0a17;www.dloc.com
dloc@fiu.edu
305 348 3008
From archives-L
KlausGraf - am Mittwoch, 27. Januar 2010, 02:24 - Rubrik: English Corner
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Das Foto zeigt die Klasse mit ihrem Geschichtslehrer Frank Blecher sowie Kreisarchivarin Dr. Beate Sturm im Lesesaal des Kreisarchivs in Geldern.
" .... Die Klasse 10 d des Friedrich-Spee-Gymnasiums in Geldern verbrachte in dieser Woche im Rahmen des Geschichtsunterrichtes einen Vormittag im Kreisarchiv Kleve.
Zu Beginn ihres Unterrichtstages wurden die Schülerinnen und Schüler mit ihrem Geschichtslehrer Frank Blecher sowie Referendar Stefan van Wickern zunächst von der Kreisarchivarin Dr. Beate Sturm durch das Archiv geführt. Dabei besichtigten sie nicht nur den öffentlichen Bereich (Lesesaal mit Freihandbibliothek), sondern auch die nichtöffentlichen Räume (Magazinräume für Akten, Zeitungen und Karten). Sie lernten, wie Archivalien durch den Nutzer recherchiert sowie anschließend durch den Archivar ausgehoben, d.h. aus dem Magazin geholt werden.
Danach hatten die Schülerinnen und Schüler Gelegenheit, mit Schriftgut aus dem Archiv zu arbeiten (u.a. mit einer Personalakte zum Thema Entnazifizierung).
Für Archivarin Dr. Beate Sturm wird Geschichte hierdurch greifbar und lebendig Dr. Sturm: „Das Archiv als außerschulischer Lernort bietet Schülern einen sehr direkten und unmittelbaren Zugang zur Geschichte. In der Arbeit mit dem Schriftgut haben sie die Möglichkeit, sich exemplarisch mit einer Fragestellung zu beschäftigen, die – sofern es sich um ein Archiv vor Ort handelt – auch ihre direkte Lebenswelt betrifft.“ Und Geschichtslehrer Frank Blecher ergänzt: „Häufig arbeiten unsere Schülerinnen und Schüler nur mit aufbereiteten Quellen. Hier im Archiv kommen sie mit Originaldokumenten in Kontakt und erhalten so einen Eindruck von dessen Ursprünglichkeit.“
Das Feedback der Schülerinnen und Schüler war sehr positiv: Die Klasse zeigte ein großes Interesse am Archiv als Kultureinrichtung sowie an fachspezifischen Fragen z.B. der Bestandserhaltung und der Erschließung von Archivgut. Als einen besonderen Reiz empfanden die Schülerinnen und Schüler die Konfrontation mit dem Original. Insbesondere bei der Arbeit mit der Personalakte zeigte sich, wie hoch der Informationsgehalt scheinbarer „alter verstaubter Akten“ ist.
... Dr. Sturm: „ Ich denke, das Kreisarchiv könnte auch für andere Schulen und Klassen ein spannender und interessanter außerschulischer Lernort sein. Aber auch interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, den Erlebnisort Kreisarchiv kennen zu lernen.“..."
Quelle: 'Pressemitteilung des Kreises Kleve
Wolf Thomas - am Dienstag, 26. Januar 2010, 21:36 - Rubrik: Archivpaedagogik
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" ..... Dem mehrfach ausgezeichneten Antifaschistischen Informations- und Dokumentationsarchiv in München (a.i.d.a. e.V.) ist nun Anfang des Jahres 2010 die Gemeinnützigkeit entzogen worden. Damit setzt sich eine Entwicklung fort, die der Vorsitzende des Vereins, Marcus Buschmüller, als „Diffamierungskampagne der bayerischen Staatsregierung“ bezeichnet. ....."
Quelle: http://www.mut-gegen-rechte-gewalt.de/debatte/kommentare/aida-und-bayrischer-verfassungsschutz/
Zur Berichterstattung auf Archivalia s. : http://archiv.twoday.net/search?q=Aida
Quelle: http://www.mut-gegen-rechte-gewalt.de/debatte/kommentare/aida-und-bayrischer-verfassungsschutz/
Zur Berichterstattung auf Archivalia s. : http://archiv.twoday.net/search?q=Aida
Wolf Thomas - am Dienstag, 26. Januar 2010, 21:35 - Rubrik: Archive von unten
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Sonderdruck aus der Archivalischen Zeitschrift:
http://urn.nb.no/URN:NBN:no-nb_digibok_2009092910003
http://urn.nb.no/URN:NBN:no-nb_digibok_2009092910003
KlausGraf - am Dienstag, 26. Januar 2010, 17:40 - Rubrik: Archivgeschichte
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KlausGraf - am Dienstag, 26. Januar 2010, 16:50 - Rubrik: Veranstaltungen
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"Einladung
42. Sitzung des Kulturausschusses (öffentlich)
am Mittwoch, dem 27. Januar 2010
nachmittags, 13.30 Uhr, Raum E 1 D 05
Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Gemäß § 52 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtags berufe ich den Ausschuss ein und setze folgende Tagesordnung fest:
Tagesordnung
1. Gesetz über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts im Lande Nordrhein-Westfalen (Archivgesetz Nordrhein-Westfalen - ArchivG NRW)
Öffentliche Anhörung
Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksache 14/10028
Vorlage 14/2988
Stellungnahmen 14/2944, 14/2959, 14/2980 (Weitere werden erwartet) ....."
Leider gibt es für Ausschüsse kein Parlamentsfernsehen. Ich bin umzugsbedingt verhindert. Daher: kann jemand diese Sitzung besuchen und darüber berichten?
Link
s. auf Archivalia: http://archiv.twoday.net/search?q=NRW+Archivgesetz
42. Sitzung des Kulturausschusses (öffentlich)
am Mittwoch, dem 27. Januar 2010
nachmittags, 13.30 Uhr, Raum E 1 D 05
Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Gemäß § 52 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtags berufe ich den Ausschuss ein und setze folgende Tagesordnung fest:
Tagesordnung
1. Gesetz über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts im Lande Nordrhein-Westfalen (Archivgesetz Nordrhein-Westfalen - ArchivG NRW)
Öffentliche Anhörung
Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksache 14/10028
Vorlage 14/2988
Stellungnahmen 14/2944, 14/2959, 14/2980 (Weitere werden erwartet) ....."
Leider gibt es für Ausschüsse kein Parlamentsfernsehen. Ich bin umzugsbedingt verhindert. Daher: kann jemand diese Sitzung besuchen und darüber berichten?
Link
s. auf Archivalia: http://archiv.twoday.net/search?q=NRW+Archivgesetz
Wolf Thomas - am Dienstag, 26. Januar 2010, 15:45 - Rubrik: Archivrecht
http://www.donaukurier.de/lokales/beilngries/Dietfurt-Hilfe-vor-der-Pest;art601,2238176
Von den mehr als 30 Bruderschaften, die es in der Diözese Eichstätt zu Ehren des heiligen Sebastian gibt, ist Dietfurt die zweitälteste. Sie gehört zu den großen kirchlichen Vereinigungen der Stadt und wird 1438 urkundlich zum ersten Mal erwähnt.
Es waren die Bewohner der Stadt Dietfurt, die vor fast 600 Jahren den heiligen Sebastian um Hilfe anriefen, als die Pest in der Stadt wütete und die Menschen nur so darin raffte.
Die Vorfahren gelobten damals, den Heiligen zukünftig im Gebet besonders nahe zu sein und am Namensfest eine Prozession durch die Stadt abzuhalten. Auch wenn das Gründerdatum der Bruderschaft weit zurückliegt, so stammt die älteste Urkunde erst aus dem Jahr 1474. Zu dieser Zeit werden der Bruderschaft in einem Stiftungsbrief jährlich 30 Pfennig vermacht. Während der Reformationszeit erlosch die Bruderschaft.
Während des Dreißigjährigen Krieges (1618 bis 1646) kam erneut die Pest über Dietfurt und die Not war groß. So haben der damalige Stadtpfarrer Christoph Groß und der Dietfurter Rat die Bruderschaft am 12. November 1638 erneuert. Die dabei erlassenen Statuten wurden am 16. Mai 1643 durch Bischof Marquard aus Eichstätt konfirmiert. Kurze Zeit später hat Papst Urban die Bruderschaft anerkannt und ihr eigene Ablässe gewidmet.
Am 13. Dezember 1647 wird von Bischof Marquard ein Conföderationsakt zwischen der Dietfurter Sebastianbruderschaft und der Beilngrieser Walburgisbruderschaft bestätigt. Darin heißt es, dass an Sebasti die Pfarrei Beilngries nach Dietfurt und an Walburga die Pfarrei Dietfurt nach Beilngries pilgert.
Das wird jedoch schon länger nicht mehr praktiziert und es ist heute nicht mehr bekannt, wie lange die damalige Vereinbarung eingehalten wurde. Das Gelöbnis der Prozession am Sebastiansfest steht jedoch. Der heilige Sebastian ist neben St. Ägidius, dem Patron der Pfarrkirche, Stadtpatron von Dietfurt. (Hervorhebung von mir)
Zu deutschen Stadtpatronen siehe
http://archiv.twoday.net/stories/6048443/
St. Laurentius, Stadtpatron von Duderstadt, Die Diözese
Hildesheim in Vergangenheit und Gegenwart 65 (1997), S. 103-127
Online (E-Text, Preprint-Fassung mit Nachträgen):
http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/dud.htm
Maria als Stadtpatronin in deutschen Städten des Mittelalters
und der frühen Neuzeit, in: Frömmigkeit im Mittelalter.
Politisch-soziale Kontexte, visuelle Praxis, körperliche
Ausdrucksformen, hrsg. von Klaus Schreiner, München 2002, S. 125-154
Online (Scan):
http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/volltexte/2007/373/
Von den mehr als 30 Bruderschaften, die es in der Diözese Eichstätt zu Ehren des heiligen Sebastian gibt, ist Dietfurt die zweitälteste. Sie gehört zu den großen kirchlichen Vereinigungen der Stadt und wird 1438 urkundlich zum ersten Mal erwähnt.
Es waren die Bewohner der Stadt Dietfurt, die vor fast 600 Jahren den heiligen Sebastian um Hilfe anriefen, als die Pest in der Stadt wütete und die Menschen nur so darin raffte.
Die Vorfahren gelobten damals, den Heiligen zukünftig im Gebet besonders nahe zu sein und am Namensfest eine Prozession durch die Stadt abzuhalten. Auch wenn das Gründerdatum der Bruderschaft weit zurückliegt, so stammt die älteste Urkunde erst aus dem Jahr 1474. Zu dieser Zeit werden der Bruderschaft in einem Stiftungsbrief jährlich 30 Pfennig vermacht. Während der Reformationszeit erlosch die Bruderschaft.
Während des Dreißigjährigen Krieges (1618 bis 1646) kam erneut die Pest über Dietfurt und die Not war groß. So haben der damalige Stadtpfarrer Christoph Groß und der Dietfurter Rat die Bruderschaft am 12. November 1638 erneuert. Die dabei erlassenen Statuten wurden am 16. Mai 1643 durch Bischof Marquard aus Eichstätt konfirmiert. Kurze Zeit später hat Papst Urban die Bruderschaft anerkannt und ihr eigene Ablässe gewidmet.
Am 13. Dezember 1647 wird von Bischof Marquard ein Conföderationsakt zwischen der Dietfurter Sebastianbruderschaft und der Beilngrieser Walburgisbruderschaft bestätigt. Darin heißt es, dass an Sebasti die Pfarrei Beilngries nach Dietfurt und an Walburga die Pfarrei Dietfurt nach Beilngries pilgert.
Das wird jedoch schon länger nicht mehr praktiziert und es ist heute nicht mehr bekannt, wie lange die damalige Vereinbarung eingehalten wurde. Das Gelöbnis der Prozession am Sebastiansfest steht jedoch. Der heilige Sebastian ist neben St. Ägidius, dem Patron der Pfarrkirche, Stadtpatron von Dietfurt. (Hervorhebung von mir)
Zu deutschen Stadtpatronen siehe
http://archiv.twoday.net/stories/6048443/
St. Laurentius, Stadtpatron von Duderstadt, Die Diözese
Hildesheim in Vergangenheit und Gegenwart 65 (1997), S. 103-127
Online (E-Text, Preprint-Fassung mit Nachträgen):
http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/dud.htm
Maria als Stadtpatronin in deutschen Städten des Mittelalters
und der frühen Neuzeit, in: Frömmigkeit im Mittelalter.
Politisch-soziale Kontexte, visuelle Praxis, körperliche
Ausdrucksformen, hrsg. von Klaus Schreiner, München 2002, S. 125-154
Online (Scan):
http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/volltexte/2007/373/
KlausGraf - am Montag, 25. Januar 2010, 23:57 - Rubrik: Landesgeschichte
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http://voices.washingtonpost.com/federal-eye/2010/01/national_archives_bans_photos.html?hpid=dynamiclead
http://lawprofessors.typepad.com/law_librarian_blog/2010/01/nara-says-no-more-tourist-photography-of-founding-documents.html (thanks to Josef Pauser)
http://edocket.access.gpo.gov/2010/2010-1331.htm
Photo: Chiewatc CC-BY-SA 3.0
http://lawprofessors.typepad.com/law_librarian_blog/2010/01/nara-says-no-more-tourist-photography-of-founding-documents.html (thanks to Josef Pauser)
http://edocket.access.gpo.gov/2010/2010-1331.htm
KlausGraf - am Montag, 25. Januar 2010, 23:42 - Rubrik: English Corner
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Aus Anlass des Gedenkens an den 27. Jänner 1945 - die Befreiung von Auschwitz-Birkenau durch die Rote Armee - ist die vom Stadtarchiv Bozen veranstaltete Konferenz dem Vergleich auf den Holocaust bezogener deutsch- und italienischsprachiger Erinnerungskulturen der Nachkriegszeit gewidmet. Bozen ist dabei als Standort eines ehemaligen NS-Lagers (1944/45) und als Stadt zweier Diktaturen, des italienischen und des deutschen Faschismus, in besonderer Weise dazu aufgerufen, sich dem Nachdenken über totalitäre Unrechtsherrschaft zu stellen.
I-39100 Bozen/Bolzano, Festsaal der Stadt, Gumergasse 7
9.30: Grußworte von BM Luigi Spagnolli und SR Primo Schönsberg
9.45: Einführung durch Hannes Obermair (Bozen)
10.00: Hannes Heer (Hamburg), Viermal Leben. Jüdisches Schicksal in Blankenese 1860-1945
11.45: John Foot (London), Öffentliche Erinnerungskultur und Geschichte in Italien nach 1945
11.50: Rolando Dondarini (Bologna), Bologna zwischen Krieg und Attentaten. Über die Schwierigkeit, über nie verheilte Wunden zu sprechen
12.30: Schlussdiskussion
I-39100 Bozen/Bolzano, Festsaal der Stadt, Gumergasse 7
9.30: Grußworte von BM Luigi Spagnolli und SR Primo Schönsberg
9.45: Einführung durch Hannes Obermair (Bozen)
10.00: Hannes Heer (Hamburg), Viermal Leben. Jüdisches Schicksal in Blankenese 1860-1945
11.45: John Foot (London), Öffentliche Erinnerungskultur und Geschichte in Italien nach 1945
11.50: Rolando Dondarini (Bologna), Bologna zwischen Krieg und Attentaten. Über die Schwierigkeit, über nie verheilte Wunden zu sprechen
12.30: Schlussdiskussion
ho - am Montag, 25. Januar 2010, 20:36 - Rubrik: Landesgeschichte
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"Gegen das Etikett der "Reduktionisten" haben sich Werner Dafeldecker und Michael Moser, die Leader des 1993 in Wien gegründeten Ensembles "Polwechsel", immer gewehrt. Dennoch: Die Musik war von Anbeginn an geprägt von dezibelarmem, zeitlupenartigem Geräusch- und Klang-Minimalismus.
Seit 2003 als Quintett besetzt (mit den Schlagzeugern Burkhard Beins und Martin Brandlmayr sowie Saxofonist John Butcher), dokumentierte das Album "Archives of The North" (2006) erstmals eine neue Haltung des Zulassens. ..."
Quelle: http://oe1.orf.at/programm/201001223101.html
Link zum CD mit mp3-Download: http://www.polwechsel.com/archievesof_the__north.htm
Seit 2003 als Quintett besetzt (mit den Schlagzeugern Burkhard Beins und Martin Brandlmayr sowie Saxofonist John Butcher), dokumentierte das Album "Archives of The North" (2006) erstmals eine neue Haltung des Zulassens. ..."
Quelle: http://oe1.orf.at/programm/201001223101.html
Link zum CD mit mp3-Download: http://www.polwechsel.com/archievesof_the__north.htm
Wolf Thomas - am Montag, 25. Januar 2010, 19:47 - Rubrik: Unterhaltung
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Hans Pfitzner, 1905"Der Nachlass des deutschen Komponisten Hans Pfitzner (1869 bis 1949) wurde jetzt feierlich an die Universitätsbibliothek Würzburg übergeben, wie die Pressestelle der Uni mitteilt. Das über viele Jahre gewachsene Archiv der Hans-Pfitzner-Gesellschaft, das zahlreiche Autografen, vor allem Hunderte unveröffentlichter Briefe von und an den Komponisten, aber auch Fotografien, persönliche Unterlagen und alte Konzertprogramme umfasst, dokumentiert eindrucksvoll Leben und Werk des Künstlers. Hans Pfitzner gehört neben Richard Strauß und Max Reger zu den wichtigsten deutschen Komponisten des frühen 20. Jahrhunderts.
Mit der Übergabe der Bestände an die Universitätsbibliothek tritt Würzburg als drittes Zentrum der Pfitzner-Forschung neben die Bayerische Staatsbibliothek in München und die Österreichische Nationalbibliothek in Wien, wo bereits größere Sammlungen bestehen.
Zugleich wird damit aber auch eine Würzburger Tradition fortgesetzt: Der ehemalige Ordinarius für Musikwissenschaft der Universität Würzburg, Professor Wolfgang Osthoff, arbeitete bereits jahrzehntelang über Leben und Werk Hans Pfitzners. An der Erschließung des Archivs wird künftig der Vizepräsident der Hans-Pfitzner-Gesellschaft, Professor Reinhard Wiesend, mitwirken, der bereits 1976 bis 1988 als wissenschaftlicher Mitarbeiter in Würzburg mit Wolfgang Osthoff zusammenarbeitete.
Mit einem Festakt wurde in Anwesenheit des Präsidiums der Pfitzner-Gesellschaft und im Beisein des Dekans der Philosophischen Fakultät I, Professor Ulrich Konrad, dieser historisch und musikwissenschaftlich bedeutende Bestand in die Obhut der Bibliothek und ihres Leiters Dr. Karl Südekum übergeben. ...."
Quelle: Main-Post
Wikipedia zu Hans Pfitzner: http://de.wikipedia.org/wiki/Hans_Pfitzner
Wolf Thomas - am Montag, 25. Januar 2010, 19:18 - Rubrik: Musikarchive
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" .....ZERO lebt! Dass das Dreigestirn Otto Piene, Heinz Mack und Günther Uecker, jene Düsseldorfer Protagonisten der international ausstrahlenden Licht-Bewegung der 60er, heute vitale Zeitzeugen und originäre Informationsquelle sind, ist die eine Seite. Die andere, dass in der ZERO-Idee des vernetzten Denkens und Arbeitens Zukunft steckt.
„Energie und Synergie waren ein wichtiges Leitthema”, sagt Mattijs Visser. Der Direktor der im Zollhof im Medienhafen vor Anker gegangenen ZERO foundation. Ob Film, Malerei, Skulptur, Poesie, Theater, Astronomie, Gehirnforschung... alle Aspekte sollten zusammengebracht jene Energie speisen, die den Neuanfang vorantreibt.
Mit einem hochkarätig besetzten Programm - offen und kostenlos für alle Neugierigen - will Visser diese ZERO-Kraft ganz aktuell diskutieren. „Light in Darkness” heißt das vielfach vernetzte Angebot mit Vorträgen, Symposien, Lichtlabor, Performances, Projektion und Lesungen am 18. September auf dem Uecker-Platz und im Zollhof-Foyer - ein eigenständiger Beitrag zur Quadriennale, der auch auf das Licht der Erkenntnis in der Dunkelheit setzt.
Nooteboom soll, Robert Wilson will kommen
Gut, dass die Stadt vor eineinhalb Jahren noch rechtzeitig reagierte und die von Visser angezettelte ZERO-Stiftungsidee unterstützend auf den Weg brachte. Werke und Archivmaterial im Wert von sechs Millionen Euro investierten Piene, Mack und Uecker in die im Herbst 2008 gegründete Foundation. Und die Stadt verpflichtete sich für drei Jahrzehnte 300 000 Euro pro Jahr zur Verfügung zu stellen.
„Wir bauen das Archiv auf”, beschreibt Visser einen wesentlichen Aspekt der von vier Mitarbeitern bespielten Stiftung. Dass die Hälfe der Schätze dabei im Ausland liegt, macht er an einem Beispiel klar: „Heinz Mack hatte einen Brief an Fontana geschrieben. Fontanas Brief haben wir, den von Mack nicht, der liegt in Italien...” Wichtig ist Visser, „dass wir eine Stiftung von heute sind, nicht ein Archiv mit Schränken. Die Kunst hat sich stark individualisiert, auf den Markt konzentriert. Heute ist es für Künstler notwendig, dass sie über ihren Horizont hinaus schauen, viele Sparten zusammenbringen.” ..."
Quelle: Ulrike Merten, NRZ, 25.1.2010
s. a. http://archiv.twoday.net/stories/4897682/
„Energie und Synergie waren ein wichtiges Leitthema”, sagt Mattijs Visser. Der Direktor der im Zollhof im Medienhafen vor Anker gegangenen ZERO foundation. Ob Film, Malerei, Skulptur, Poesie, Theater, Astronomie, Gehirnforschung... alle Aspekte sollten zusammengebracht jene Energie speisen, die den Neuanfang vorantreibt.
Mit einem hochkarätig besetzten Programm - offen und kostenlos für alle Neugierigen - will Visser diese ZERO-Kraft ganz aktuell diskutieren. „Light in Darkness” heißt das vielfach vernetzte Angebot mit Vorträgen, Symposien, Lichtlabor, Performances, Projektion und Lesungen am 18. September auf dem Uecker-Platz und im Zollhof-Foyer - ein eigenständiger Beitrag zur Quadriennale, der auch auf das Licht der Erkenntnis in der Dunkelheit setzt.
Nooteboom soll, Robert Wilson will kommen
Gut, dass die Stadt vor eineinhalb Jahren noch rechtzeitig reagierte und die von Visser angezettelte ZERO-Stiftungsidee unterstützend auf den Weg brachte. Werke und Archivmaterial im Wert von sechs Millionen Euro investierten Piene, Mack und Uecker in die im Herbst 2008 gegründete Foundation. Und die Stadt verpflichtete sich für drei Jahrzehnte 300 000 Euro pro Jahr zur Verfügung zu stellen.
„Wir bauen das Archiv auf”, beschreibt Visser einen wesentlichen Aspekt der von vier Mitarbeitern bespielten Stiftung. Dass die Hälfe der Schätze dabei im Ausland liegt, macht er an einem Beispiel klar: „Heinz Mack hatte einen Brief an Fontana geschrieben. Fontanas Brief haben wir, den von Mack nicht, der liegt in Italien...” Wichtig ist Visser, „dass wir eine Stiftung von heute sind, nicht ein Archiv mit Schränken. Die Kunst hat sich stark individualisiert, auf den Markt konzentriert. Heute ist es für Künstler notwendig, dass sie über ihren Horizont hinaus schauen, viele Sparten zusammenbringen.” ..."
Quelle: Ulrike Merten, NRZ, 25.1.2010
s. a. http://archiv.twoday.net/stories/4897682/
Wolf Thomas - am Montag, 25. Januar 2010, 19:14 - Rubrik: Privatarchive und Initiativen
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Dieser Fernseh-Beitrag der Kölner Lokalzeit ist noch für 2 Tage in der Mediathek des WDR abrufbar.
Wolf Thomas - am Montag, 25. Januar 2010, 16:26 - Rubrik: Kommunalarchive
KlausGraf - am Montag, 25. Januar 2010, 13:28 - Rubrik: English Corner
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Inhalt:
Die Katastrophe von Köln und die Hilfe der Thüringischen Staatsarchive S. 3
Konsequenzen aus dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs S. 4
Beiträge
58. Thüringischer Archivtag in Greiz .S. 6
8. Jahrestagung des Thüringischen Staatsarchivs Meiningen mit den Kommunalarchiven Südwestthüringens am 19. November 2008 in lmenau S.9
Hochwasserschutzübung des Notfallverbundes für Weimar am 21. März 2009 S. 11
Übernahme des Nachlasses des Komponisten, Dirigenten und Bürgerrechtlers Siegfried Geißler in das Thüringische Staatsarchiv Meiningen S. 13
Gothaer Kulturnacht S.14
„Verjagtes Volk – Die Geschichte des Dorfes Lütsche und seiner Zerstörung“ – Eine Kabinettsausstellung des Thüringischen Staatsarchivs Gotha S.14
Das Thüringische Hauptstaatsarchiv Weimar auf dem Sommerfest
der Thüringischen Landesvertretung in Berlin am 15. Juni 2009 S. 16
9. Tag der offenen Tür und 4. Historischer Buchhof im Archivdepot Suhl S. 17
Die Wanderausstellung „‘Arisierung‘ in Thüringen – Ausgegrenzt. Ausgeplündert. Ausgelöscht.“ – Ergebnisse eines mehrjährigen Lehr- und Forschungsprojektes S. 18
„Stenographen hinterm Vorhang“ – Eine neue Publikation des
Thüringischen Staatsarchivs Rudolstadt und des Historischen Vereins für Schwarzburg, Gleichen und Hohenlohe in Thüringen S. 19
Quelleninventar „Prinzessin Luise von Sachsen-Gotha-Altenburg – Stamm-Mutter des englischen Königshauses“ S. 20
Mitteilungen
DFG-Projekt „Online-Erschließung der Urkunden der Reichsabtei Fulda 751-1837“ –Bedeutende Quellengrundlage zur Landesgeschichte Thüringens bis 1500 verfügbar S. 21
Informationen für Behörden im Internet S. 22
Staatsarchiv Altenburg gibt Buch zu Spalatin heraus S. 23
Das „Greizer Rundhaus“ – Ein seltenes Beispiel experimenteller Architektur der klassischen Moderne. Ausstellung im Thüringischen Staatsarchiv Greiz S. 23
Wissenschaftliche Tagung „Das Fürstentum Reuß älterer Linie im ‚langen 19. Jahrhundert‘ – Ein Sonderweg in die Moderne?“ am 23./24. Oktober 2009 in Greiz S. 25
Vorankündigung: ARCHIV-BILDER. 59. Thüringischer Archivtag und Fortbildungsveranstaltung in Zusammenarbeit mit der Archivberatungsstelle Thüringen S. 26
Link zur PDF-Datei
Die Katastrophe von Köln und die Hilfe der Thüringischen Staatsarchive S. 3
Konsequenzen aus dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs S. 4
Beiträge
58. Thüringischer Archivtag in Greiz .S. 6
8. Jahrestagung des Thüringischen Staatsarchivs Meiningen mit den Kommunalarchiven Südwestthüringens am 19. November 2008 in lmenau S.9
Hochwasserschutzübung des Notfallverbundes für Weimar am 21. März 2009 S. 11
Übernahme des Nachlasses des Komponisten, Dirigenten und Bürgerrechtlers Siegfried Geißler in das Thüringische Staatsarchiv Meiningen S. 13
Gothaer Kulturnacht S.14
„Verjagtes Volk – Die Geschichte des Dorfes Lütsche und seiner Zerstörung“ – Eine Kabinettsausstellung des Thüringischen Staatsarchivs Gotha S.14
Das Thüringische Hauptstaatsarchiv Weimar auf dem Sommerfest
der Thüringischen Landesvertretung in Berlin am 15. Juni 2009 S. 16
9. Tag der offenen Tür und 4. Historischer Buchhof im Archivdepot Suhl S. 17
Die Wanderausstellung „‘Arisierung‘ in Thüringen – Ausgegrenzt. Ausgeplündert. Ausgelöscht.“ – Ergebnisse eines mehrjährigen Lehr- und Forschungsprojektes S. 18
„Stenographen hinterm Vorhang“ – Eine neue Publikation des
Thüringischen Staatsarchivs Rudolstadt und des Historischen Vereins für Schwarzburg, Gleichen und Hohenlohe in Thüringen S. 19
Quelleninventar „Prinzessin Luise von Sachsen-Gotha-Altenburg – Stamm-Mutter des englischen Königshauses“ S. 20
Mitteilungen
DFG-Projekt „Online-Erschließung der Urkunden der Reichsabtei Fulda 751-1837“ –Bedeutende Quellengrundlage zur Landesgeschichte Thüringens bis 1500 verfügbar S. 21
Informationen für Behörden im Internet S. 22
Staatsarchiv Altenburg gibt Buch zu Spalatin heraus S. 23
Das „Greizer Rundhaus“ – Ein seltenes Beispiel experimenteller Architektur der klassischen Moderne. Ausstellung im Thüringischen Staatsarchiv Greiz S. 23
Wissenschaftliche Tagung „Das Fürstentum Reuß älterer Linie im ‚langen 19. Jahrhundert‘ – Ein Sonderweg in die Moderne?“ am 23./24. Oktober 2009 in Greiz S. 25
Vorankündigung: ARCHIV-BILDER. 59. Thüringischer Archivtag und Fortbildungsveranstaltung in Zusammenarbeit mit der Archivberatungsstelle Thüringen S. 26
Link zur PDF-Datei
Wolf Thomas - am Montag, 25. Januar 2010, 12:11
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KlausGraf - am Montag, 25. Januar 2010, 03:44 - Rubrik: Unterhaltung
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