KlausGraf - am Montag, 12. April 2010, 23:35 - Rubrik: English Corner
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The British Library's Archival Sound Recordings audio digitisation and website project, funded by JISC (Joint Information Systems Committee). Some details in the video are out of date, for example the Archival Sound Recordings website now offers access to 44,500 recordings, of which 25,000 may be listened to by anyone.
Wolf Thomas - am Montag, 12. April 2010, 19:22 - Rubrik: Musikarchive

"Die Arbeit am ‚Text‘, an der Sicherung von Textgestalt und Textverständnis, gehört zur den zentralen Aufgaben der geisteswissenschaftlichen Grundlagenforschung, die an der Westfälischen Wilhelms-Universität eine besondere Tradition hat. Sie umfasst in einem breiten zeitlichen und inhaltlichen Bogen die Edition und Kommentierung von Texten, die aus vergangenen Jahrhunderten und Jahrtausenden überliefert wurden – davon zeugen weltweit bekannte Großprojekte, wie etwa das ‘Novum Testamentum Graece’, das anhand der ältesten Handschriften den Text des Neuen Testamentes herausgibt, die ‘Leibniz-Forschungsstelle Münster’ die für die Ausgabe der umfangreichen Korrespondenz des Universalgelehrten verantwortlich ist, oder die ‘Inscriptiones Graecae’ mit ihrer monumentalen Sammlung altgriechischer Inschriften. Insgesamt 41 Editionsvorhaben sind im ‘Zentrum für Textedition und Kommentierung’ zusammengeschlossen, das sich um wissenschaftlichen Austausch und die Darstellung der Projekte kümmert, die – neben der Universität – auch am Staatsarchiv und anderen Münsterschen Einrichtungen beheimatet sind.
Um einer weiteren, auch außeruniversitären Öffentlichkeit einen Einblick in die vielschichtige und interessante Arbeit der Forscher zu ermöglichen, lädt das ‘Zentrum für Textedition und Kommentierung’ zu einem unterhaltsamen Vortragsabend in die Rüstkammer im historischen Rathaus der Stadt Münster ein. Am Donnerstag, 15.04.2010 werden dort der Dekan der Katholisch-Theologischen Fakultät, der Kirchenhistoriker Prof. Dr. Dr. Alfons Fürst, und der Leiter des Ehrenpreis Centre for Swift Studies, der Anglist Prof. Dr. Hermann Josef Real, aus der Arbeit ihrer Editionsprojekte berichten. Prof. Fürst widmet sich einem griechischsprachigen Theologen des 3. Jahrhunderts, Origenes, dessen Werke später Anlass erbitterter Streitigkeiten über zentrale dogmatische Fragen wurden – das zweite Konzil von Konstantinopel (553) beschied schließlich, der umstrittene Gelehrte habe sich mit seiner Vorstellung einer ‘Allerlösung’, die selbst den Teufel und seine Dämonen umfassen sollte, zu weit von der Lehre der Kirche entfernt. Prof. Real spricht über den irischen Schriftsteller Jonathan Swift (1667-1745), der weithin als Verfasser von ‘Gullivers Reisen’ bekannt ist. Welchen Zusammenhang es zudem zwischen dem ‘Klassiker und Ketzer’ Origenes und dem ‘Ketzer und Klassiker’ Swift zu entdecken gibt, erfährt der interessierte Besucher auf dem Vortragsabend. Darüber hinaus erwartet ihn ein musikalisches Rahmenprogramm in Gestalt der ‘Gulliver-Suite’ für zwei Violinen von Georg Philipp Telemann (1681-1767) und eine Posterpräsentation mit Plakaten zu den Editionsprojekten des ‘ZETEK’. Herzliche Einladung an alle Interessierten!"
Quelle: Homepage ZETEK
Wolf Thomas - am Montag, 12. April 2010, 19:14 - Rubrik: Hilfswissenschaften
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Wolf Thomas - am Montag, 12. April 2010, 19:11 - Rubrik: Kommunalarchive
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So lautet das Thema der Frühjahrstagung 2010 des Vereins für Medieninformation und -dokumentation in Wien.
Sonntag, 2. Mai 2010
16:00 Die Dritte-Mann-Tour
19:00 Treffen im Restaurant »Zwölf-Apostelkeller«
Montag, 3. Mai 2010
Eröffnungsveranstaltung · Großer Sendesaal
9:00 Öffnung des Tagungsbüros
11:00 Begrüßung
Hans-Gerhard Stülb (Vorsitzender des vfm)
11:05 Grußwort des ORF
Dr. Alexander Wrabetz (Generaldirektor des ORF, Wien)
11:10 Grußwort des Vorsitzenden der Medien Archive Austria
Dr. Rainer Hubert (Vorsitzender maa, Wien)
11:15 Eröffnungsvortrag
Future Internet: Chancen und Risiken für die Medienbranche
Prof. Dr. Klaus Tochtermann (Know-Center Graz)
12:30 Mittagspause
Newcomer-Treff · Sendesaal
Moderation: Frank Dürr, Uta Rosenfeld, Ralph Schmidt
13:15 Begrüßung und Informationen für neue Tagungsteilnehmer
BLOCK 1 · Großer Sendesaal
Werte erschließen und sichern
Moderation: Jutta Heselmann (WDR Köln)
14:00 Werte sichern in der Deutschen Digitalen Bibliothek und der Europeana
Ute Schwens (Deutsche Nationalbibliothek, Frankfurt am Main)
14:20 Bildarchivierung in der Österreichischen Nationalbibliothek
Mag. Uwe Schögl (Österreichische Nationalbibliothek, Wien)
14:40 Wie ein Archiv der Zeitgeschichte entstand – die Retrodigitalisierung
der F.A.Z. aus den Jahren 1949 bis 1992
Franz-Josef Gasterich (F.A.Z., Frankfurt am Main)
15:00 Diskussion
15:30 Kaffeepause
BLOCK 2 · Großer Sendesaal
AV-Archive für die Ewigkeit?
Moderation: Herbert Hayduck (ORF, Wien)
16:00 Sicherung und Zugänglichkeit von AV-Beständen im ORF
Christoph Bauer (ORF, Wien)
16:30 Rückwärtsdigitalisierung und deren Perspektiven beim Schweizer
Fernsehen
Sandra Figini (Schweizer Fernsehen, Zürich)
17:00 Podiumsdiskussion: AV-Archive für die Ewigkeit
mit den Referenten sowie
Dr. Mechthild Kreikle (SWR, Stuttgart)
Dr. Paolo Caneppele (Österreichisches Filmmuseum, Wien)
19:30 Empfang im Rathaus der Stadt Wien
Einladung des Wiener Bürgermeister Michael Häupl und der APA in
den Rathauskeller zu einem Cocktailempfang mit Abendessen
Lanner Saal · Rathausplatz 1
Dienstag, 4. Mai 2010
BLOCK 3 · Großer Sendesaal
Medienlandschaften
Moderation: Dr. Rainer Hubert (maa, Wien)
09:00 Medienarchive in Österreich – State of the Art
Mag. Siegfried Steinlechner (maa | ORF, Wien)
09:30 Medieninformation in Deutschland – State of the Art
N. N. (vfm)
10:00 PDLN Connect – Vernetzung von Medienarchiven in Europa und
darüber hinaus
Rüdiger Baumberger (PDLN, Wien)
10:30 Diskussion
11:00 Kaffeepause
BLOCK 4 · Großer Sendesaal
Innovative Recherche
Moderation: Günter Peters (Gruner + Jahr, Hamburg)
11:30 Semantische Suchtechnologien in Medienarchiven
Waltraud Wiedermann (APA-DeFacto, Wien)
11:50 Audiomining – Grenzen und Möglichkeiten
Sebastian Petring (FH Köln)
12:10 Contentverwaltung für Verlage
Martin Schevaracz (APA-IT, Wien) und Annika Fuchs (DIZ, München)
12:30 Diskussion
13:00 Mittagspause
WORKSHOP 1 · Großer Sendesaal
Rundfunk
Moderation: Mario Müller (ProSiebenSat.1 Produktion, Unterföhring)
15:00 Digitale Archivierung als Dienstleistung
Jörg Hansen (APS ASTRA, Unterföhring)
15:20 Digitales HiRes-Archiv im Bayerischen Rundfunk (Arbeitstitel)
Gabriele Wenger-Glemser (BR)
15:40 Neue Techniken zur Suche in audiovisuellen Medienbeständen
Peter Altendorf (IRT, München)
16:00 Diskussion
16:30 Führung durch Dokumentation und Archive des ORF (mit Bustransfer)
WORKSHOP 2 · APA – AUSTRIA PRESSE AGENTUR, Laimgrubengasse 10
Presse
Moderation: Torsten Hoch (Axel Springer Infopool, Berlin)
15:00 Wie kommt die Zeitung ins Archiv – und dann?
Rüdiger Baumberger (APA-DeFacto, Wien)
15:20 Von der Zeitung ins Zentral-Archiv? – Keynote aus Deutschland
Günter Peters (Gruner+Jahr, Hamburg)
15:40 Archivierung bei Onlinemedien: Wiener Zeitung
Mag. Karl Schiessl (Wiener Zeitung)
16:00 Podiumsdiskussion »Von der Zeitung ins Archiv«
16:30 Führung durch die APA, APA-IT, Redaktion
WORKSHOP 3 · Filmarchiv Austria, Obere Augartenstrasse 1
Film
Moderation: Dr. Heiner Schmitt (fg7/vfm, Ingelheim)
15:00 Unter Einfluss: Digitalisierung und Öffentlichkeit im 21. Jahrhundert
Mag. Thomas Ballhausen (Filmarchiv Austria, Wien)
15:20 Die Kinofilme der DDR als Teil des nationalen Kulturerbes – Auftrag,
Bürde oder Chance für eine private Stiftung
Helmut Morsbach (DEFA-Stiftung, Berlin)
15:40 Langzeitarchivierung im Bundesarchiv-Filmarchiv
Martina Werth-Mühl (Bundesarchiv-Filmarchiv, Berlin)
16:00 Digitale Filmrestaurierung: »Das Frühwerk von Edgar Reitz«
16:30 Führung durch das Filmarchiv Austria
WORKSHOP 4 · APA – Austria Presse Agentur, Laimgrubengasse 10
Infografik
Moderation: Gudrun Menze (dpa, Hamburg)
15:00 Einführung in die Infografik Raum Barcelona
Walter Longauer (APA-InfoGrafiks, Wien)
15:20 Infografik in der Hauptnachrichtensendung des ORF – Making Of
Dieter Spet-Wassertheurer (ORF, Wien)
15:40 Perspektiven der Infografik
Birgit Wahrenburg-Jähnke (dpa, Hamburg)
16:00 Diskussion
16:30 Führung durch die APA, APA-IT, Redaktion
19:00 Einladung der APA-DeFacto zu einem geselligen
Heurigenabend
Heurigen-Restaurant »Das Schreiberhaus«
Mittwoch, 5. Mai 2010
BLOCK 5 · Großer Sendesaal
Contentverbreitung Im Internet
Moderation: Olivera Kipcic (F.A.Z., Frankfurt am Main)
09:00 Leistungsschutzrechte aus Verbandssicht
Dirk Platte (VDZ, Berlin)
09:30 Verwertungsstrategien im Privatfernsehen (Arbeitstitel)
Markus Härtenstein (SevenSenses, Unterföhring)
10:00 Zwischen Regulierung und Medienumbruch – Programmstrategie
der ARD im Internet
Heidi Schmidt (ARD/SWR, Mainz)
10:30 Kaffeepause
BLOCK 6 · Großer Sendesaal
Das Recht am Content
Moderation: Franz-Josef Gasterich.(F.A.Z., Frankfurt am Main)
11:00 BGH-Entscheidung Deutschlandfunk (Arbeitstitel)
Dr. Markus Höppener.(Deutschlandradio, Köln)
11:20 Web Content & Recht (Arbeitstitel)
N. N.
11:40 Die Sicht der Piratenpartei: Freier Content immer für alle überall
Aaron Koenig (Piratenpartei, Münster)
12:00 Podiumsdiskussion: Das Recht am Content
mit den Referenten aus Block 5 und Block 6
13:10 - 13:15 Schlusswort
Hans-Gerhard Stülb (Vorsitzender des vfm)
Link zum Programm (PDF)
Sonntag, 2. Mai 2010
16:00 Die Dritte-Mann-Tour
19:00 Treffen im Restaurant »Zwölf-Apostelkeller«
Montag, 3. Mai 2010
Eröffnungsveranstaltung · Großer Sendesaal
9:00 Öffnung des Tagungsbüros
11:00 Begrüßung
Hans-Gerhard Stülb (Vorsitzender des vfm)
11:05 Grußwort des ORF
Dr. Alexander Wrabetz (Generaldirektor des ORF, Wien)
11:10 Grußwort des Vorsitzenden der Medien Archive Austria
Dr. Rainer Hubert (Vorsitzender maa, Wien)
11:15 Eröffnungsvortrag
Future Internet: Chancen und Risiken für die Medienbranche
Prof. Dr. Klaus Tochtermann (Know-Center Graz)
12:30 Mittagspause
Newcomer-Treff · Sendesaal
Moderation: Frank Dürr, Uta Rosenfeld, Ralph Schmidt
13:15 Begrüßung und Informationen für neue Tagungsteilnehmer
BLOCK 1 · Großer Sendesaal
Werte erschließen und sichern
Moderation: Jutta Heselmann (WDR Köln)
14:00 Werte sichern in der Deutschen Digitalen Bibliothek und der Europeana
Ute Schwens (Deutsche Nationalbibliothek, Frankfurt am Main)
14:20 Bildarchivierung in der Österreichischen Nationalbibliothek
Mag. Uwe Schögl (Österreichische Nationalbibliothek, Wien)
14:40 Wie ein Archiv der Zeitgeschichte entstand – die Retrodigitalisierung
der F.A.Z. aus den Jahren 1949 bis 1992
Franz-Josef Gasterich (F.A.Z., Frankfurt am Main)
15:00 Diskussion
15:30 Kaffeepause
BLOCK 2 · Großer Sendesaal
AV-Archive für die Ewigkeit?
Moderation: Herbert Hayduck (ORF, Wien)
16:00 Sicherung und Zugänglichkeit von AV-Beständen im ORF
Christoph Bauer (ORF, Wien)
16:30 Rückwärtsdigitalisierung und deren Perspektiven beim Schweizer
Fernsehen
Sandra Figini (Schweizer Fernsehen, Zürich)
17:00 Podiumsdiskussion: AV-Archive für die Ewigkeit
mit den Referenten sowie
Dr. Mechthild Kreikle (SWR, Stuttgart)
Dr. Paolo Caneppele (Österreichisches Filmmuseum, Wien)
19:30 Empfang im Rathaus der Stadt Wien
Einladung des Wiener Bürgermeister Michael Häupl und der APA in
den Rathauskeller zu einem Cocktailempfang mit Abendessen
Lanner Saal · Rathausplatz 1
Dienstag, 4. Mai 2010
BLOCK 3 · Großer Sendesaal
Medienlandschaften
Moderation: Dr. Rainer Hubert (maa, Wien)
09:00 Medienarchive in Österreich – State of the Art
Mag. Siegfried Steinlechner (maa | ORF, Wien)
09:30 Medieninformation in Deutschland – State of the Art
N. N. (vfm)
10:00 PDLN Connect – Vernetzung von Medienarchiven in Europa und
darüber hinaus
Rüdiger Baumberger (PDLN, Wien)
10:30 Diskussion
11:00 Kaffeepause
BLOCK 4 · Großer Sendesaal
Innovative Recherche
Moderation: Günter Peters (Gruner + Jahr, Hamburg)
11:30 Semantische Suchtechnologien in Medienarchiven
Waltraud Wiedermann (APA-DeFacto, Wien)
11:50 Audiomining – Grenzen und Möglichkeiten
Sebastian Petring (FH Köln)
12:10 Contentverwaltung für Verlage
Martin Schevaracz (APA-IT, Wien) und Annika Fuchs (DIZ, München)
12:30 Diskussion
13:00 Mittagspause
WORKSHOP 1 · Großer Sendesaal
Rundfunk
Moderation: Mario Müller (ProSiebenSat.1 Produktion, Unterföhring)
15:00 Digitale Archivierung als Dienstleistung
Jörg Hansen (APS ASTRA, Unterföhring)
15:20 Digitales HiRes-Archiv im Bayerischen Rundfunk (Arbeitstitel)
Gabriele Wenger-Glemser (BR)
15:40 Neue Techniken zur Suche in audiovisuellen Medienbeständen
Peter Altendorf (IRT, München)
16:00 Diskussion
16:30 Führung durch Dokumentation und Archive des ORF (mit Bustransfer)
WORKSHOP 2 · APA – AUSTRIA PRESSE AGENTUR, Laimgrubengasse 10
Presse
Moderation: Torsten Hoch (Axel Springer Infopool, Berlin)
15:00 Wie kommt die Zeitung ins Archiv – und dann?
Rüdiger Baumberger (APA-DeFacto, Wien)
15:20 Von der Zeitung ins Zentral-Archiv? – Keynote aus Deutschland
Günter Peters (Gruner+Jahr, Hamburg)
15:40 Archivierung bei Onlinemedien: Wiener Zeitung
Mag. Karl Schiessl (Wiener Zeitung)
16:00 Podiumsdiskussion »Von der Zeitung ins Archiv«
16:30 Führung durch die APA, APA-IT, Redaktion
WORKSHOP 3 · Filmarchiv Austria, Obere Augartenstrasse 1
Film
Moderation: Dr. Heiner Schmitt (fg7/vfm, Ingelheim)
15:00 Unter Einfluss: Digitalisierung und Öffentlichkeit im 21. Jahrhundert
Mag. Thomas Ballhausen (Filmarchiv Austria, Wien)
15:20 Die Kinofilme der DDR als Teil des nationalen Kulturerbes – Auftrag,
Bürde oder Chance für eine private Stiftung
Helmut Morsbach (DEFA-Stiftung, Berlin)
15:40 Langzeitarchivierung im Bundesarchiv-Filmarchiv
Martina Werth-Mühl (Bundesarchiv-Filmarchiv, Berlin)
16:00 Digitale Filmrestaurierung: »Das Frühwerk von Edgar Reitz«
16:30 Führung durch das Filmarchiv Austria
WORKSHOP 4 · APA – Austria Presse Agentur, Laimgrubengasse 10
Infografik
Moderation: Gudrun Menze (dpa, Hamburg)
15:00 Einführung in die Infografik Raum Barcelona
Walter Longauer (APA-InfoGrafiks, Wien)
15:20 Infografik in der Hauptnachrichtensendung des ORF – Making Of
Dieter Spet-Wassertheurer (ORF, Wien)
15:40 Perspektiven der Infografik
Birgit Wahrenburg-Jähnke (dpa, Hamburg)
16:00 Diskussion
16:30 Führung durch die APA, APA-IT, Redaktion
19:00 Einladung der APA-DeFacto zu einem geselligen
Heurigenabend
Heurigen-Restaurant »Das Schreiberhaus«
Mittwoch, 5. Mai 2010
BLOCK 5 · Großer Sendesaal
Contentverbreitung Im Internet
Moderation: Olivera Kipcic (F.A.Z., Frankfurt am Main)
09:00 Leistungsschutzrechte aus Verbandssicht
Dirk Platte (VDZ, Berlin)
09:30 Verwertungsstrategien im Privatfernsehen (Arbeitstitel)
Markus Härtenstein (SevenSenses, Unterföhring)
10:00 Zwischen Regulierung und Medienumbruch – Programmstrategie
der ARD im Internet
Heidi Schmidt (ARD/SWR, Mainz)
10:30 Kaffeepause
BLOCK 6 · Großer Sendesaal
Das Recht am Content
Moderation: Franz-Josef Gasterich.(F.A.Z., Frankfurt am Main)
11:00 BGH-Entscheidung Deutschlandfunk (Arbeitstitel)
Dr. Markus Höppener.(Deutschlandradio, Köln)
11:20 Web Content & Recht (Arbeitstitel)
N. N.
11:40 Die Sicht der Piratenpartei: Freier Content immer für alle überall
Aaron Koenig (Piratenpartei, Münster)
12:00 Podiumsdiskussion: Das Recht am Content
mit den Referenten aus Block 5 und Block 6
13:10 - 13:15 Schlusswort
Hans-Gerhard Stülb (Vorsitzender des vfm)
Link zum Programm (PDF)
Wolf Thomas - am Montag, 12. April 2010, 18:23 - Rubrik: Medienarchive
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Modell des geplanten Archivgebäudes
Quelle: WDR.de, Lokalzeit Duisburg
Das „schönste Archivgebäude Deutschlands“ wird nach Worten des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers der Neubau des künftigen Landesarchivs. Rüttgers sagte heute (12. April 2010) anlässlich des 1. Spatenstichs in Duisburg, der Masterplan von Norman Forster habe in Duisburg einen architektonischen Neuanfang ermöglicht. Mit dem Umbau der alten Speichergebäude werde der Duisburger Innenhafen vollendet. Rüttgers: „Mit dem Neubau des Landesarchivs setzen wir ein Zeichen. Denn das Landesarchiv ist das historische Gedächtnis unseres Landes. Wir in Nordrhein-Westfalen wissen um den Wert unserer Geschichte. Wir müssen unseren kulturellen Reichtum, die Schätze in unseren Archiven und Bibliotheken bewahren.“
Zwei besondere Ereignisse hätten Rüttgers zufolge die Bedeutung von Archiven erneut deutlich gemacht: Der 60. Geburtstag des Landes Nordrhein-Westfalen 2006. Und der Einsturz des Kölner Stadtarchivs. Unschätzbare Dokumente seien schwer beschädigt worden oder ganz verloren gegangen. Rüttgers: „Es wird lange dauern, bis wir das Beschädigte wiederhergestellt haben. Im Guten wie im Schlechten haben wir gelernt, was uns Archive bedeuten. Deshalb müssen wir unsere kulturelle Substanz bewahren. Und das tun wir.“
Das Land Nordrhein-Westfalen hat bereits Ende 2006 die „Landesinitiative Substanzerhalt“ gestartet. Mit 8,7 Millionen Euro wurden seitdem Kunstwerke, wertvolle Bücher, Filme und Werke der Medienkunst erhalten. Außerdem werden jährlich bis zu 2,1 Millionen Blatt historischer Dokumente in nordrhein-westfälischen Archiven vor dem Zerfall bewahrt. Das Programm wird bis 2015 fortgeführt.
Ministerpräsident Jürgen Rüttgers dankte den zahlreichen Fachleuten und freiwilligen Helfern des Landesarchivs, die das Kölner Stadtarchiv vorbildlich unterstützten. Rüttgers: „Wir ziehen die Konsequenzen aus dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs. Mit besseren Standards für die Standortsicherheit von Archivgebäuden. Und mit der Überprüfung der Strukturen in der Bauaufsicht.“(1)
" .... „Das neue Landesarchiv ist ein weiterer Meilenstein in dem großen Zukunftsplan Metropole Ruhr“, erklärte Ministerpräsident Dr. Jürgen Rüttgers. „Das Ziel ist es, Industrie und Natur zu einem Raum mit neuer Lebensqualität zu verbinden. Die Zukunft gehört einer neuen grünen Mitte in der Metropole Ruhr."
„Das kulturelle Gedächtnis des Landes Nordrhein-Westfalen wird zukünftig weithin sichtbar präsentiert“, sagte BLB-Geschäftsführer Ferdinand Tiggemann. ...." (2)
Quelle:
(1) Staatskanzlei NRW, Pressemitteilung
(2) Innenhafen-Portal, Duisburg
Presseschau:
derwesten.de
derwesten.de,Lokales Duisburg
derwesten.de, Fotostrecke
NRZ
rp-online, Duisburg
rp-online, Fotostrecke
RP, "Das sagen die Duisburger"
Radio Duisburg (mit O-Ton Grosse-Brockhoff)
Archivalia-Artikel zum Landesarchiv in Duisburg
Wolf Thomas - am Montag, 12. April 2010, 14:19 - Rubrik: Staatsarchive
" .... Als Ernst Herzfeld die Tafeln in den Händen hielt, konnte er es kaum fassen. Zusammen mit seinem Assistenten Friedrich Krefter fand er in einer zerstörten Festungsmauer in Persepolis 30.000 Tontafeln, das Palastarchiv der untergegangenen antiken Stadt. Quittungen, Arbeitsverträge und Lieferscheine - es ist einer der größten Inschriftenfunde der Archäologie. Sie sollten Ernst Herzfeld weltweit berühmt machen. ...."
Quelle: Terra X, Homepage der Sendung "Persien Die Erbschaft des Feuers"
Link zur Sendung "Terra X: Persien Die Erbschaft des Feuers"
s. a. http://archiv.twoday.net/stories/154468/
Quelle: Terra X, Homepage der Sendung "Persien Die Erbschaft des Feuers"
Link zur Sendung "Terra X: Persien Die Erbschaft des Feuers"
s. a. http://archiv.twoday.net/stories/154468/
Wolf Thomas - am Sonntag, 11. April 2010, 20:18 - Rubrik: Archivgeschichte
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Aus diesem Eintrag des FAZ-Blogs ctrl-Verlust
"[D]as Sammeln schafft einen individuelles Archiv. Es spiegelt die Besonderheit des Sammlers und verschafft ihm so eine Möglichkeit des Überdauerns dieser Individualität. Über den Tod hinaus."
"Das Archiv ist also ein Innovationsmotor. Das Versprechen des Nichtvergessens befreit das Jetzt der Kunst vom Joch der Wiederholung und der Tradition. Das absolute Neusein ist das eigentliche Wesen des Kunstwerks im Zeitalter seiner technischen Reproduzierbarkeit."
"Das kulturelle Gedächtnis hat im Laufe der Mediengeschichte immer weiter an Bandbreite zugewonnen und macht sich daran, immer größere Bestände des Wissens zu archivieren."
"Am Ende dieser Entwicklung steht das, was einige Menschen den "Mindupload" nennen. Die absolute Archivierung und Zugänglichmachung von Individualität, das heißt, die Digitalisierung des Bewusstseins. Also ja: der Tod des Todes."
"Das Bürgertum war selber solch ein Archiv des kulturellen Gedächtnisses und genau als solches eben eine Stütze der Gesellschaft. Eine Erinnerungs- und eine Vorbildstütze, die, bevor die Medien immer globaler wurden, die lokalen Rollenmodelle der Gesellschaft bildeten. Den Niedergang dieser institutionellen Position, die archiv'sche Entwertung...."
"Das Bürgertum stirbt in seiner Rolle als Identitätsressource und regionales Kulturarchiv."
"[D]as Sammeln schafft einen individuelles Archiv. Es spiegelt die Besonderheit des Sammlers und verschafft ihm so eine Möglichkeit des Überdauerns dieser Individualität. Über den Tod hinaus."
"Das Archiv ist also ein Innovationsmotor. Das Versprechen des Nichtvergessens befreit das Jetzt der Kunst vom Joch der Wiederholung und der Tradition. Das absolute Neusein ist das eigentliche Wesen des Kunstwerks im Zeitalter seiner technischen Reproduzierbarkeit."
"Das kulturelle Gedächtnis hat im Laufe der Mediengeschichte immer weiter an Bandbreite zugewonnen und macht sich daran, immer größere Bestände des Wissens zu archivieren."
"Am Ende dieser Entwicklung steht das, was einige Menschen den "Mindupload" nennen. Die absolute Archivierung und Zugänglichmachung von Individualität, das heißt, die Digitalisierung des Bewusstseins. Also ja: der Tod des Todes."
"Das Bürgertum war selber solch ein Archiv des kulturellen Gedächtnisses und genau als solches eben eine Stütze der Gesellschaft. Eine Erinnerungs- und eine Vorbildstütze, die, bevor die Medien immer globaler wurden, die lokalen Rollenmodelle der Gesellschaft bildeten. Den Niedergang dieser institutionellen Position, die archiv'sche Entwertung...."
"Das Bürgertum stirbt in seiner Rolle als Identitätsressource und regionales Kulturarchiv."
Wolf Thomas - am Sonntag, 11. April 2010, 18:29 - Rubrik: Wahrnehmung
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"Nach Angaben israelischer Medien kam es am heutigen Samstag, den 10.April in der Kelleretage des Amtsgebäudes des Ministerpräsidenten in Jerusalem zu einem Brand. Drei Feuerwehrteams konnten das Feuer unter Kontrolle bringen, es gab keine Verletzten. Im Gebäude installierte Rauchmelder hatten den Alarm ausgelöst. Sicherheitsdienste hielten sich während des Feuers in den oberen Etagen auf, hiess es.
Feuerwehrleute, die beim Löschen der Flammen beteiligt gewesen waren, hätten gesagt, dass ein Archiv mit Dokumenten, dass in der Nähe des Büros liegt, in dem das Feuer entstanden war, stark beschädigt wurde.
In dem ganzen Gebäude wäre es zu sehr starker Rauchentwicklung gekommen, da die Kelleretage über keine Fenster und ordentliche Belüftungsanlagen verfüge. Eine Untersuchung zur Brandursache wurde eingeleitet und dabei ein Kurzschluss nicht ausgeschlossen."
Quelle: Link
Feuerwehrleute, die beim Löschen der Flammen beteiligt gewesen waren, hätten gesagt, dass ein Archiv mit Dokumenten, dass in der Nähe des Büros liegt, in dem das Feuer entstanden war, stark beschädigt wurde.
In dem ganzen Gebäude wäre es zu sehr starker Rauchentwicklung gekommen, da die Kelleretage über keine Fenster und ordentliche Belüftungsanlagen verfüge. Eine Untersuchung zur Brandursache wurde eingeleitet und dabei ein Kurzschluss nicht ausgeschlossen."
Quelle: Link
Wolf Thomas - am Sonntag, 11. April 2010, 18:25 - Rubrik: Internationale Aspekte
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" ....Das S AM dokumentiert das architektonische Geschehen mit Publikationen, die zu den Ausstellungen erscheinen. Auch hier kann es sich um Eigen- und Koproduktionen handeln. In dem Räumlichkeiten des S AM ist eine «Reading Lounge» geplant, die mit aktuellen Architekturzeitschriften ausgestattet ist und die Besucherinnen und Besucher zu einer vertieften Lektüre und zum Aufenthalt in den Räumlichkeiten des Museums animiert. Aus organisatorischen und finanziellen Gründen wird das S AM mittelfristig auf eine umfangreiche Sammlungstätigkeit, die auch eine geregelte Bereitstellung von Archivgut implizierte, verzichten müssen; der Ausbau von Sammlung und Archiv bleibt somit einer
späteren Zeit vorbehalten. Wünschenswert wäre ab sofort die Einrichtung eines Archivs «Oral History von Schweizer ArchitektInnen»; Tondokumente können sukzessive und in Verbindung mit Ausstellungen und Aktivitäten erstellt werden und sind bislang als wichtige Quellen von anderen auf Architektur spezialisierten Institutionen noch nicht einbezogen worden. ...."
S AM, Homepage
späteren Zeit vorbehalten. Wünschenswert wäre ab sofort die Einrichtung eines Archivs «Oral History von Schweizer ArchitektInnen»; Tondokumente können sukzessive und in Verbindung mit Ausstellungen und Aktivitäten erstellt werden und sind bislang als wichtige Quellen von anderen auf Architektur spezialisierten Institutionen noch nicht einbezogen worden. ...."
S AM, Homepage
Wolf Thomas - am Sonntag, 11. April 2010, 18:13 - Rubrik: Architekturarchive
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"Rwanda has insisted that all archives of the 1994 genocide should be hosted by Kigali, including that of the Arusha based International Criminal Tribunal for Rwanda (ICTR).
Making his opening remarks at the symposium on genocide against Tutsis on Monday, Rwanda's Minister for Sports and Culture Joseph Habineza said all efforts should be made to preserve whatever was available after the genocide.
‘'I heard that ICTR archives could be preserved either in Europe or Tanzania. Why? They are our archives and we want them here [Rwanda],'' the Minister emphasized before the participants at the Serena Hotel.
The United Nations Security Council is still debating on where to keep the ICTR archives as the UN court winds up all first instance trials later this year. Three countries are considered as front-runners to host the ICTR archives namely Tanzania, Rwanda and Kenya.
The minister also informed the participants that the government would soon conclude discussions with experts from the United Kingdom on how to preserve the remains of various genocide memorial museums in the country.
Other items earmarked to be preserved include tools used for killings, gacaca (Rwandan semi traditional courts) records and images, books, movies, documentaries and memorial sites.
Professor Laurent Nkusi, President of Rwanda Scientific Commission, when presenting a paper titled ‘' Keeping Memory and Documentation'' stressed that keeping memory would facilitate reconciliation process and also serve as a lesson to the Rwandans and the world at large.
The three-day symposium organized by the National Commission for the Fight against Genocide (CNLG), is part of the activities to mark the 16th anniversary of genocide."
Link
Making his opening remarks at the symposium on genocide against Tutsis on Monday, Rwanda's Minister for Sports and Culture Joseph Habineza said all efforts should be made to preserve whatever was available after the genocide.
‘'I heard that ICTR archives could be preserved either in Europe or Tanzania. Why? They are our archives and we want them here [Rwanda],'' the Minister emphasized before the participants at the Serena Hotel.
The United Nations Security Council is still debating on where to keep the ICTR archives as the UN court winds up all first instance trials later this year. Three countries are considered as front-runners to host the ICTR archives namely Tanzania, Rwanda and Kenya.
The minister also informed the participants that the government would soon conclude discussions with experts from the United Kingdom on how to preserve the remains of various genocide memorial museums in the country.
Other items earmarked to be preserved include tools used for killings, gacaca (Rwandan semi traditional courts) records and images, books, movies, documentaries and memorial sites.
Professor Laurent Nkusi, President of Rwanda Scientific Commission, when presenting a paper titled ‘' Keeping Memory and Documentation'' stressed that keeping memory would facilitate reconciliation process and also serve as a lesson to the Rwandans and the world at large.
The three-day symposium organized by the National Commission for the Fight against Genocide (CNLG), is part of the activities to mark the 16th anniversary of genocide."
Link
Wolf Thomas - am Sonntag, 11. April 2010, 17:58 - Rubrik: English Corner
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Wikitude Augmented Reality: WTC - Its not there but its there from Wikitude on Vimeo.
Augmented (hyper)Reality: Domestic Robocop from Keiichi Matsuda on Vimeo.
Wolf Thomas - am Sonntag, 11. April 2010, 17:40 - Rubrik: Web 2.0
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Fintan O´Toole wrote in the Irish Times: "CULTURE SHOCK: The chaos in public policy concerning archives in general, and health records in particular, demonstrates the Government's lack of concern for people who records are - by law - in its care
IN MAY 2008, a woman searching for her cat near Glounthaune, outside Cork city, came across hundreds of intact files at an old landfill site. They were records from the 1970s and 1980s from St Finbarr’s and Cork University hospitals. The HSE said it had no idea how they got there. It was not the first time that dumped medical files had been found in Cork, but it was a particularly dramatic illustration of the effects of the chaos in public policy concerning archives in general and health records in particular.
Anyone with an interest in Irish history, at either a local or a national level, is probably aware of the crisis in our archives. The National Archives are almost literally full and forced to move material into unsuitable off-site storage in order to make way for the new records that have to be taken in every year. There is no coherent policy on the retention of the digital documents that now make up the bulk of official records. The Government has not bothered to re-appoint the statutory National Archives Advisory Council since the last term of office ended in November 2007 – a breach of the law that suggests a degree of outright contempt. Official policy is dominated by a hare-brained notion of merging the National Archives and the National Library.
It is easy to dismiss all of this as a matter of concern only to professional historians. It actually goes to the heart of something much larger – our collective notions of who we are. What is at stake is our ability to define our own reality. We’ve learned in the most painful way, principally from the Ryan report into the industrial school system, that the successful occlusion of some of the darkest aspects of Irish life allows us to lie about ourselves. Those lies are toxic.
One of the things that happens when the preservation of records is neglected is a strengthening of the tendency for history to be written by – or at least from the perspective of – the winners. The records of government and high diplomacy will probably survive. What get lost are the vestiges of the lives of the ordinary, the anonymous, the vulnerable. The stray traces of those with whom society was careless in life tend to be treated carelessly in death.
In recent years, for example, there has been a realisation that the records held within the health system are a crucial repository of ordinary Irish lives. In 2006, University College Dublin and the University of Ulster got funding from the Wellcome Trust to establish the Centre for the History of Medicine in Ireland. Its current research projects – on areas such as the relationship between Irish migration and mental illness, child and maternal welfare and sexual health – give a flavour of the ways in which ordinary lives can be illuminated.
Yet, even as this field of historical writing is beginning to flower, the records on which it is based are in increasing danger. The problem is simple: there is no statutory protection for the archives of medical institutions. Local county archives have usually inherited (by custom and practice) the files of the workhouses, poor law unions and health boards. (Though not all county councils actually employ a trained archivist.) Other records, however, seem to be acquired or dumped on an almost random basis.
No one has a duty to preserve them or, when appropriate, to destroy them. There are no laws to say what records should be kept, when they should be opened to scrutiny and who should have access to them.
The problem is particularly acute in one of the most important areas. It is impossible to understand the way Irish society worked up until very recently without exploring its incarceration of tens of thousands of people in prison-like mental hospitals. The mental hospitals were the third side of the Bermuda Triangle of Irish social control, alongside the industrial schools and the Magdalen homes.
Many of these institutions are now being dismantled. But there’s no coherent plan for what should happen to the archives that contain the traces of so many lost lives. National Archives staff have been trying to find homes for some of the records. The files from hospitals in Cork, Ennis and Sligo have been transferred either to county council care or to the National Archives. But the broader picture is chaotic. The HSE is not particularly interested, the National Archives have no space, and local councils may or may not have the facilities even to preserve the files, let alone arrange for proper maintenance and access. And with no legal framework, no one can make the crucial decisions about which files should be kept from scrutiny to preserve privacy and which should be available to researchers or to people tracing relatives and ancestors.
There’s a particularly bitter edge to this neglect of mental hospital records. The people who are the subjects of those records were usually locked away in order to be forgotten. Their very existence was often denied.
Their excision was part of Irish society’s construction of a version of itself that could be maintained only by relentless and often violent exclusion. And now we are continuing that process of collective denial and completing that work of obliteration.
This is just one aspect of the wider crisis in Irish archives, but it is perhaps the one that suggests most clearly what we are dealing with. We are at a moment in our history when all sorts of illusions about who we are have been stripped away by the harsh winds of economic collapse, dark revelation and the collapse of the institutional Catholic Church. We need, as never before, an honest engagement with our collective experience. The archives are the memory banks in which the traces of those experiences are stored. If we are careless with what they tell us about the past, we will construct a future of delusions."
IN MAY 2008, a woman searching for her cat near Glounthaune, outside Cork city, came across hundreds of intact files at an old landfill site. They were records from the 1970s and 1980s from St Finbarr’s and Cork University hospitals. The HSE said it had no idea how they got there. It was not the first time that dumped medical files had been found in Cork, but it was a particularly dramatic illustration of the effects of the chaos in public policy concerning archives in general and health records in particular.
Anyone with an interest in Irish history, at either a local or a national level, is probably aware of the crisis in our archives. The National Archives are almost literally full and forced to move material into unsuitable off-site storage in order to make way for the new records that have to be taken in every year. There is no coherent policy on the retention of the digital documents that now make up the bulk of official records. The Government has not bothered to re-appoint the statutory National Archives Advisory Council since the last term of office ended in November 2007 – a breach of the law that suggests a degree of outright contempt. Official policy is dominated by a hare-brained notion of merging the National Archives and the National Library.
It is easy to dismiss all of this as a matter of concern only to professional historians. It actually goes to the heart of something much larger – our collective notions of who we are. What is at stake is our ability to define our own reality. We’ve learned in the most painful way, principally from the Ryan report into the industrial school system, that the successful occlusion of some of the darkest aspects of Irish life allows us to lie about ourselves. Those lies are toxic.
One of the things that happens when the preservation of records is neglected is a strengthening of the tendency for history to be written by – or at least from the perspective of – the winners. The records of government and high diplomacy will probably survive. What get lost are the vestiges of the lives of the ordinary, the anonymous, the vulnerable. The stray traces of those with whom society was careless in life tend to be treated carelessly in death.
In recent years, for example, there has been a realisation that the records held within the health system are a crucial repository of ordinary Irish lives. In 2006, University College Dublin and the University of Ulster got funding from the Wellcome Trust to establish the Centre for the History of Medicine in Ireland. Its current research projects – on areas such as the relationship between Irish migration and mental illness, child and maternal welfare and sexual health – give a flavour of the ways in which ordinary lives can be illuminated.
Yet, even as this field of historical writing is beginning to flower, the records on which it is based are in increasing danger. The problem is simple: there is no statutory protection for the archives of medical institutions. Local county archives have usually inherited (by custom and practice) the files of the workhouses, poor law unions and health boards. (Though not all county councils actually employ a trained archivist.) Other records, however, seem to be acquired or dumped on an almost random basis.
No one has a duty to preserve them or, when appropriate, to destroy them. There are no laws to say what records should be kept, when they should be opened to scrutiny and who should have access to them.
The problem is particularly acute in one of the most important areas. It is impossible to understand the way Irish society worked up until very recently without exploring its incarceration of tens of thousands of people in prison-like mental hospitals. The mental hospitals were the third side of the Bermuda Triangle of Irish social control, alongside the industrial schools and the Magdalen homes.
Many of these institutions are now being dismantled. But there’s no coherent plan for what should happen to the archives that contain the traces of so many lost lives. National Archives staff have been trying to find homes for some of the records. The files from hospitals in Cork, Ennis and Sligo have been transferred either to county council care or to the National Archives. But the broader picture is chaotic. The HSE is not particularly interested, the National Archives have no space, and local councils may or may not have the facilities even to preserve the files, let alone arrange for proper maintenance and access. And with no legal framework, no one can make the crucial decisions about which files should be kept from scrutiny to preserve privacy and which should be available to researchers or to people tracing relatives and ancestors.
There’s a particularly bitter edge to this neglect of mental hospital records. The people who are the subjects of those records were usually locked away in order to be forgotten. Their very existence was often denied.
Their excision was part of Irish society’s construction of a version of itself that could be maintained only by relentless and often violent exclusion. And now we are continuing that process of collective denial and completing that work of obliteration.
This is just one aspect of the wider crisis in Irish archives, but it is perhaps the one that suggests most clearly what we are dealing with. We are at a moment in our history when all sorts of illusions about who we are have been stripped away by the harsh winds of economic collapse, dark revelation and the collapse of the institutional Catholic Church. We need, as never before, an honest engagement with our collective experience. The archives are the memory banks in which the traces of those experiences are stored. If we are careless with what they tell us about the past, we will construct a future of delusions."
Wolf Thomas - am Sonntag, 11. April 2010, 17:34 - Rubrik: English Corner
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Ob jemand ein adeliger oder nichtadeliger Namensträger ist, ist ein Bewertungsvorgang. Dieser Bewertungsvorgang ist von Elementen des Meinens und Dafürhaltens geprägt, sodass es sich bei der Äußerung, eine Person sei ein "nichtadeliger Namensträger", um eine Meinungsäußerung handelt, die vom Grundrecht nach Artikel 5 Abs. 1 GG geschützt ist.
OLG Frankfurt, 16.07.2009 - 16 U 21/09 Volltext
OLG Frankfurt, 16.07.2009 - 16 U 21/09 Volltext
KlausGraf - am Sonntag, 11. April 2010, 16:29 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.guardian.co.uk/world/2010/apr/06/st-augustine-first-edition-auction
A meticulously annotated 10-volume edition of the works of St Augustine, offering new insights into one of the most turbulent times in English religious history – Henry VIII's break with Rome – is to be auctioned.
Sotheby's has announced it is to sell an extremely rare and perfectly conditioned first edition of St Augustine's complete works as edited by Erasmus. What makes the set of books even more special is the thousands of tiny red-ink corrections, amendments and commentaries, the majority of which have not been studied academically. [...]
In total, more than 8,000 pages have been annotated with remarks including more than 400 important doctrinal commentaries – from 50 to 3,000 words – by Luther and his fellow reformers, such as Philipp Melanchthon, Wenzeslaus Linck and George Spalatin.

A meticulously annotated 10-volume edition of the works of St Augustine, offering new insights into one of the most turbulent times in English religious history – Henry VIII's break with Rome – is to be auctioned.
Sotheby's has announced it is to sell an extremely rare and perfectly conditioned first edition of St Augustine's complete works as edited by Erasmus. What makes the set of books even more special is the thousands of tiny red-ink corrections, amendments and commentaries, the majority of which have not been studied academically. [...]
In total, more than 8,000 pages have been annotated with remarks including more than 400 important doctrinal commentaries – from 50 to 3,000 words – by Luther and his fellow reformers, such as Philipp Melanchthon, Wenzeslaus Linck and George Spalatin.

KlausGraf - am Sonntag, 11. April 2010, 16:16 - Rubrik: English Corner
https://kb.osu.edu/dspace/handle/1811/131/browse?type=dateissued&sort_by=2&order=ASC&rpp=100&etal=-1&offset=200
Es gilt ein Embargo von 5 Jahren.
Es gilt ein Embargo von 5 Jahren.
KlausGraf - am Sonntag, 11. April 2010, 16:06 - Rubrik: Open Access
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Seit Okober 2007 entsteht das digitale Werkverzeichnis cranach.net als Arbeitsplattform von cranach-research.de.
Detail aus einer Zeichnung von Lucas Cranach d.Ä., "Ein gefleckter Wildeber", (Rosenberg 64), Kupferstich-Kabinett, Dresden
Was ist cranach.net?
cranach.net versteht sich als ehrenamtliche Forschungsdatenbank und unterscheidet sich von institutionellen Vorhaben gleicher Zielsetzung durch ihre Netzwerkstruktur, die es jedem reputierten Wissenschaftler ermöglicht, seine Beiträge zur Forschung direkt und online zu leisten.
Was kann cranach.net?
Mit seit Januar 2010 über 470 neu hochgeladenen Dateien sowie über 14000 Bearbeitungen setzt cranach.net Maßstäbe für die moderne Forschung.
Der Arbeitsschwerpunkt liegt seit 2007 auf der Erstellung des Werkkatalogs der Zeichnungen, der bis Mai 2010 abgeschlossen sein soll. Gleichzeitig stellt cranach.net eine umfassende Literaturliste zu Lucas Cranach zur Verfügung. Anschließend sollen die Tafelwerke weiter erfasst und mit neuesten Forschungsergebnissen versehen zur Verfügung gestellt werden. Als Datenbank steht eine SQL-Datenbank auf einem cloud-server unbegrenzten Volumens zur Verfügung.
Warum cranach.net?
Der Unterhalt einer wiki-Struktur ist kostengünstig und der Umgang mit einem Wiki ist von jedem Forscher leicht erlernbar, sodass die bisherigen Ergebnisse ohne Drittmittel finanzierbar waren. Der Erfolg dieser Forschungsarbeit hängt damit weniger von weiteren Finanzmitteln ab als vom Engagement ihrer Mitarbeiter. Dies lässt hoffen!
Weitere Informationen unter: CranachNet:Über CranachNet
Detail aus einer Zeichnung von Lucas Cranach d.Ä., "Ein gefleckter Wildeber", (Rosenberg 64), Kupferstich-Kabinett, Dresden
Was ist cranach.net?
cranach.net versteht sich als ehrenamtliche Forschungsdatenbank und unterscheidet sich von institutionellen Vorhaben gleicher Zielsetzung durch ihre Netzwerkstruktur, die es jedem reputierten Wissenschaftler ermöglicht, seine Beiträge zur Forschung direkt und online zu leisten.
Was kann cranach.net?
Mit seit Januar 2010 über 470 neu hochgeladenen Dateien sowie über 14000 Bearbeitungen setzt cranach.net Maßstäbe für die moderne Forschung.
Der Arbeitsschwerpunkt liegt seit 2007 auf der Erstellung des Werkkatalogs der Zeichnungen, der bis Mai 2010 abgeschlossen sein soll. Gleichzeitig stellt cranach.net eine umfassende Literaturliste zu Lucas Cranach zur Verfügung. Anschließend sollen die Tafelwerke weiter erfasst und mit neuesten Forschungsergebnissen versehen zur Verfügung gestellt werden. Als Datenbank steht eine SQL-Datenbank auf einem cloud-server unbegrenzten Volumens zur Verfügung.
Warum cranach.net?
Der Unterhalt einer wiki-Struktur ist kostengünstig und der Umgang mit einem Wiki ist von jedem Forscher leicht erlernbar, sodass die bisherigen Ergebnisse ohne Drittmittel finanzierbar waren. Der Erfolg dieser Forschungsarbeit hängt damit weniger von weiteren Finanzmitteln ab als vom Engagement ihrer Mitarbeiter. Dies lässt hoffen!
Weitere Informationen unter: CranachNet:Über CranachNet
MichaelHofbauer - am Sonntag, 11. April 2010, 12:41 - Rubrik: Privatarchive und Initiativen
"Anna, verlobt mit Konrad v. Ahelfingen, der 1420 das Verlöbnis brach", weiß die Stammtafel von Albrecht Freiherr von Wöllwarth-Lauterburg: Die Freiherren von Woellwarth. Fortdruck der 2. Aufl. 1979, S. 9 Nr. 15. Die nicht zustande gekommene Heirat führte zu einer Fehde zwischen dem vorgesehenen Bräutigam Konrad von Ahelfingen und dem Brautvater Jörg von Wöllwarth, die nicht nur mit kriegerischen Mitteln, sondern auch vor geistlichen Gerichten ausgetragen wurde.
Als Quellen zu dieser Auseinandersetzung sind bisher bekannt zwei Urkunden im Wöllwarth-Archiv und zwei lateinische Konsilien in einer Dillinger Handschrift.
Regesten der beiden Urkunden aus dem Jahr 1420 liegen seit 1991 gedruckt vor (Norbert Hofmann, Archiv der Freiherren von Woellwarth). Sie sind auch in den Online-Findmitteln des Landesarchivs Baden-Württemberg einzusehen.
Am 16. August 1420 erklärte Konrad von Ahelfingen die Beilegung des Streits mit Jörg von Wöllwarth wegen dessen Tochter.
http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=2-1117181
Über das strittige Eheversprechen soll die Entscheidung des geistlichen Gerichts des Mainzer Kurfürsten verbindlich sein. Eine Appellation dagegen soll es nicht geben. Über die von Jörg gegen Konrad in Rom erwirkten Briefe, die diesem nicht bekannt seien, soll ein Schiedsgericht unter dem Vorsitz des Abts Siegfried von Ellwangen entscheiden. Auch für die Festsetzung des Jörg zugefügten Schadens soll dieses Schiedsgericht zuständig sein. Jörg soll sich bei dem zuständigen geistlichen Richter um die Aufhebung des gegen Konrad verhängten Kirchenbanns bemühen. dass es zu gewalttätigen Auseinandersetzjngen kam, sagt die letzte Bestimmung: "Über die von Conrad gegen Jörg verübte Brandstiftung (prand) sollen Erkinger von Sawnshein zu Kottenheim (Cottenhein) und Jörg Lanckwarter entscheiden. Beide Parteien verzichten auf ihre Ansprüche wegen Lösegelds (schatzung), Brandschatzung und nicht gegebenen Geldes; sie und ihre Helfer sollen miteinander versöhnt und gerichtet sein."
Etwa einen Monat früher war Konrad vor der Konstanzer Kurie mit Exkommunikation und Interdikt belegt worden, nachdem er dort nicht erschienen war. Dies wurde am 17. Juli 1420 beurkundet von "Johannes Schurpfer, Dekan der Konstanzer Kirche, päpstlich bestellter Exekutor des Gerichtsurteils, das durch Friedrich Deys, decretorum doctor, Kaplan des Papstes Martin V. und deputierter Auditor für den Eheprozeß zwischen Konrad Ahelfinger, Edelknecht (armiger), und Anna von Wellenwart, beide Augsburger Diözese, gegen Konrad und für Anna gefällt wurde".
http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=2-1136818
Die Urkunde bezieht sich auf eine Bulle des Papstes Martin V. und die Urkunde des Bischofs Peter von Condom (episcopum Condomensen), der neben dem Konstanzer Dekan zum Exekutor bestellt worden war.
Dass es Unterlagen zu dem Streit im vatikanischen Archiv gibt, darf bezweifelt werden. Unter den Regesten von Eugen Schneider 1895 ist jedenfalls nichts zu finden:
http://www.archive.org/details/WuerttembergischesAusRoemischenArchiven
Erhalten geblieben sind zwei lateinische Rechtsgutachten zu dem Streit in der Handschrift XV 89 der Studienbibliothek Dillingen. Sie wurde 2006 von Elisabeth Wunderle in einem gedruckten Katalog beschrieben, siehe http://archiv.twoday.net/stories/6282725/
Allerdings ist im Katalog die Familie der Herren von Wöllwarth mit einer Ulmer Familie verwechselt, die beiden Urkunden von 1420 blieben Wunderle unbekannt.
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00045613/image_225
Die Handschrift, 1479-1484 von dem Ulmer Stadtsyndikus und Notar Ulrich Lochner geschrieben, enthält lateinische Rechtsgutachten (Consilia). Die Texte des zweiten Teils stammen überwiegend von Heinrich Neithart (dem Älteren). Dieser wurde auch bei einem Eherechtsstreit als Gutachter tätig (Bl. 181v-184r), der vor dem geistlichen Gericht in Augsburg von Agnes, der Tochter des Johannes von Rinderbach gegen Michael Elchinger geführt wurde. Als Zeuge wird der Pfarrer Erhard von Essingen angeführt, ein Herr Erhart , Pfarrer zu Essingen erscheint in den genannten Wöllwarth-Regesten zu 1434:
http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=2-1143829
Johann von Rinderbach dürfte dem Aalener Zweig der Gmünder Geschlechterfamilie von Rinderbach angehört haben. 1456 urkundet Agnes von Rinderbach, die Tochter des inzwischen verstorbenen Johann von Rinderbach, offenkundig in Aalen. Sie verkauft ein Anwesen in Essingen an den Sohn ihrer Muhme Jakob Hainczinger, Bürger zu Aalen.
http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=2-1143835
Unter den Beteiligten und Zeugen des Augsburger Verfahrens tritt ein Thomas Hainziger auf. Dies dürfte die Zuweisung an Heinrich Neithart den Älteren und die erste Hälfte des 15. Jahrhunderts absichern.
Bl. 228r-232r der Handschrift enthalten das Consilum des Ludwig Neithart (er war unter anderem Kanoniker in Augsburg), Licentiat der Dekrete, in der Klage des Konrad von Ahelfingen gegen Anna von Wöllwarth. Neithart sprach sich für die Beklagte aus. Bl. 232r-235v überliefern das Gutachten des Johannes Adolffi (um 1420 bezeugt), Baccalaureus der Dekrete und Scholasticus am Stift Ansbach in der gleichen Angelegenheit. Als Zeugen werden genannt: Andreas Rugger de Hobach (Heubach, nicht Haubach bei Isny, wie Wunderle schreibt), Johannes Brum von Oberkochen, Konrad Durchdenbusch von Ahelfingen, Ulrich Diemer von Ahelfingen, Johannes Spiesser, Barbara Volckin de "Suephental" (es dürfte Snephental zu lesen und das auf den Hof Schnepfental bei Wasseralfingen zu beziehen sein) und Dorothea von Rammingen (eine spätere Trägerin dieses Namens war in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts Ehefrau eines von Rechberg, nach den Wöllwarth-Regesten).
Welchem geistlichen Gericht die Gutachten zuzuweisen sind, kann nicht sicher gesagt werden, aber nach der Urkunde vom August 1420 könnte man an das Mainzer Gericht denken. Falls jemand sich die Mühe einer rechtshistorischen Auswertung der Gutachten der Dillinger Handschrift zu Ehesachen machen sollte, wird er von der umfänglichen Behandlung der Eheprozesse durch Christian Schwab, Das Augsburger Offizialatsregister (1348-1352), 2001 profitieren können. Was der Klagegrund war, müsste man ebenfalls den Gutachten entnehmen.
Glaubt man Norbert Hofmann (im Register zum gedruckten Regestenwerk), war Jörg von Wöllwarth der 1442 gestorbene Stifter der Lauterburger Linie. In Hermann Bauers Aufstellung in der Oberamtsbeschreibung Aalen passt ein Konrad von Ahelfingen (1455 war er tot) am ehesten zum Kläger:
http://de.wikisource.org/wiki/Seite:Oberamt_Aalen_149.jpg
Obwohl der Streit hier nur oberflächlich, also ohne Einsichtnahme in die handschriftlichen Quellen angerissen werden konnte, kann festgestellt werden, dass er für die Parteien sehr wichtig (und kostspielig) war. Konrad von Ahelfingen scheint auf die Fehde, also auf Gewalt gesetzt zu haben, während Jörg von Wöllwarth die geistliche Gerichtsbarkeit in Anspruch nahm und den Papst bemühte. Dieses Vorgehen und die juristischen Gutachten dürften ihn eine erhebliche Summe gekostet haben. Für den Ahelfinger wäre eine Einheirat bei den Wöllwarth überaus lukrativ gewesen, denn die Wöllwarth scheinen sehr reich gewesen zu sein:
http://naxos.bsz-bw.de/rekla/show.php?mode=source&id=57
#forschung

Als Quellen zu dieser Auseinandersetzung sind bisher bekannt zwei Urkunden im Wöllwarth-Archiv und zwei lateinische Konsilien in einer Dillinger Handschrift.
Regesten der beiden Urkunden aus dem Jahr 1420 liegen seit 1991 gedruckt vor (Norbert Hofmann, Archiv der Freiherren von Woellwarth). Sie sind auch in den Online-Findmitteln des Landesarchivs Baden-Württemberg einzusehen.
Am 16. August 1420 erklärte Konrad von Ahelfingen die Beilegung des Streits mit Jörg von Wöllwarth wegen dessen Tochter.
http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=2-1117181
Über das strittige Eheversprechen soll die Entscheidung des geistlichen Gerichts des Mainzer Kurfürsten verbindlich sein. Eine Appellation dagegen soll es nicht geben. Über die von Jörg gegen Konrad in Rom erwirkten Briefe, die diesem nicht bekannt seien, soll ein Schiedsgericht unter dem Vorsitz des Abts Siegfried von Ellwangen entscheiden. Auch für die Festsetzung des Jörg zugefügten Schadens soll dieses Schiedsgericht zuständig sein. Jörg soll sich bei dem zuständigen geistlichen Richter um die Aufhebung des gegen Konrad verhängten Kirchenbanns bemühen. dass es zu gewalttätigen Auseinandersetzjngen kam, sagt die letzte Bestimmung: "Über die von Conrad gegen Jörg verübte Brandstiftung (prand) sollen Erkinger von Sawnshein zu Kottenheim (Cottenhein) und Jörg Lanckwarter entscheiden. Beide Parteien verzichten auf ihre Ansprüche wegen Lösegelds (schatzung), Brandschatzung und nicht gegebenen Geldes; sie und ihre Helfer sollen miteinander versöhnt und gerichtet sein."
Etwa einen Monat früher war Konrad vor der Konstanzer Kurie mit Exkommunikation und Interdikt belegt worden, nachdem er dort nicht erschienen war. Dies wurde am 17. Juli 1420 beurkundet von "Johannes Schurpfer, Dekan der Konstanzer Kirche, päpstlich bestellter Exekutor des Gerichtsurteils, das durch Friedrich Deys, decretorum doctor, Kaplan des Papstes Martin V. und deputierter Auditor für den Eheprozeß zwischen Konrad Ahelfinger, Edelknecht (armiger), und Anna von Wellenwart, beide Augsburger Diözese, gegen Konrad und für Anna gefällt wurde".
http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=2-1136818
Die Urkunde bezieht sich auf eine Bulle des Papstes Martin V. und die Urkunde des Bischofs Peter von Condom (episcopum Condomensen), der neben dem Konstanzer Dekan zum Exekutor bestellt worden war.
Dass es Unterlagen zu dem Streit im vatikanischen Archiv gibt, darf bezweifelt werden. Unter den Regesten von Eugen Schneider 1895 ist jedenfalls nichts zu finden:
http://www.archive.org/details/WuerttembergischesAusRoemischenArchiven
Erhalten geblieben sind zwei lateinische Rechtsgutachten zu dem Streit in der Handschrift XV 89 der Studienbibliothek Dillingen. Sie wurde 2006 von Elisabeth Wunderle in einem gedruckten Katalog beschrieben, siehe http://archiv.twoday.net/stories/6282725/
Allerdings ist im Katalog die Familie der Herren von Wöllwarth mit einer Ulmer Familie verwechselt, die beiden Urkunden von 1420 blieben Wunderle unbekannt.
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00045613/image_225
Die Handschrift, 1479-1484 von dem Ulmer Stadtsyndikus und Notar Ulrich Lochner geschrieben, enthält lateinische Rechtsgutachten (Consilia). Die Texte des zweiten Teils stammen überwiegend von Heinrich Neithart (dem Älteren). Dieser wurde auch bei einem Eherechtsstreit als Gutachter tätig (Bl. 181v-184r), der vor dem geistlichen Gericht in Augsburg von Agnes, der Tochter des Johannes von Rinderbach gegen Michael Elchinger geführt wurde. Als Zeuge wird der Pfarrer Erhard von Essingen angeführt, ein Herr Erhart , Pfarrer zu Essingen erscheint in den genannten Wöllwarth-Regesten zu 1434:
http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=2-1143829
Johann von Rinderbach dürfte dem Aalener Zweig der Gmünder Geschlechterfamilie von Rinderbach angehört haben. 1456 urkundet Agnes von Rinderbach, die Tochter des inzwischen verstorbenen Johann von Rinderbach, offenkundig in Aalen. Sie verkauft ein Anwesen in Essingen an den Sohn ihrer Muhme Jakob Hainczinger, Bürger zu Aalen.
http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=2-1143835
Unter den Beteiligten und Zeugen des Augsburger Verfahrens tritt ein Thomas Hainziger auf. Dies dürfte die Zuweisung an Heinrich Neithart den Älteren und die erste Hälfte des 15. Jahrhunderts absichern.
Bl. 228r-232r der Handschrift enthalten das Consilum des Ludwig Neithart (er war unter anderem Kanoniker in Augsburg), Licentiat der Dekrete, in der Klage des Konrad von Ahelfingen gegen Anna von Wöllwarth. Neithart sprach sich für die Beklagte aus. Bl. 232r-235v überliefern das Gutachten des Johannes Adolffi (um 1420 bezeugt), Baccalaureus der Dekrete und Scholasticus am Stift Ansbach in der gleichen Angelegenheit. Als Zeugen werden genannt: Andreas Rugger de Hobach (Heubach, nicht Haubach bei Isny, wie Wunderle schreibt), Johannes Brum von Oberkochen, Konrad Durchdenbusch von Ahelfingen, Ulrich Diemer von Ahelfingen, Johannes Spiesser, Barbara Volckin de "Suephental" (es dürfte Snephental zu lesen und das auf den Hof Schnepfental bei Wasseralfingen zu beziehen sein) und Dorothea von Rammingen (eine spätere Trägerin dieses Namens war in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts Ehefrau eines von Rechberg, nach den Wöllwarth-Regesten).
Welchem geistlichen Gericht die Gutachten zuzuweisen sind, kann nicht sicher gesagt werden, aber nach der Urkunde vom August 1420 könnte man an das Mainzer Gericht denken. Falls jemand sich die Mühe einer rechtshistorischen Auswertung der Gutachten der Dillinger Handschrift zu Ehesachen machen sollte, wird er von der umfänglichen Behandlung der Eheprozesse durch Christian Schwab, Das Augsburger Offizialatsregister (1348-1352), 2001 profitieren können. Was der Klagegrund war, müsste man ebenfalls den Gutachten entnehmen.
Glaubt man Norbert Hofmann (im Register zum gedruckten Regestenwerk), war Jörg von Wöllwarth der 1442 gestorbene Stifter der Lauterburger Linie. In Hermann Bauers Aufstellung in der Oberamtsbeschreibung Aalen passt ein Konrad von Ahelfingen (1455 war er tot) am ehesten zum Kläger:
http://de.wikisource.org/wiki/Seite:Oberamt_Aalen_149.jpg
Obwohl der Streit hier nur oberflächlich, also ohne Einsichtnahme in die handschriftlichen Quellen angerissen werden konnte, kann festgestellt werden, dass er für die Parteien sehr wichtig (und kostspielig) war. Konrad von Ahelfingen scheint auf die Fehde, also auf Gewalt gesetzt zu haben, während Jörg von Wöllwarth die geistliche Gerichtsbarkeit in Anspruch nahm und den Papst bemühte. Dieses Vorgehen und die juristischen Gutachten dürften ihn eine erhebliche Summe gekostet haben. Für den Ahelfinger wäre eine Einheirat bei den Wöllwarth überaus lukrativ gewesen, denn die Wöllwarth scheinen sehr reich gewesen zu sein:
http://naxos.bsz-bw.de/rekla/show.php?mode=source&id=57
#forschung
KlausGraf - am Sonntag, 11. April 2010, 01:38 - Rubrik: Kodikologie
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Die von Vertretern österreichischer Forschungseinrichtungen und Universitäten ins Leben gerufene Initiative "Open Government Data" will Regierungsdaten frei zugänglich und automatisiert verarbeitbar machen. Damit sollen neue Anwendungen und Dienste ermöglicht und die Beteiligung der Bürger an politischen Prozessen gefördert werden.
http://futurezone.orf.at/stories/1644240/
http://futurezone.orf.at/stories/1644240/
KlausGraf - am Samstag, 10. April 2010, 23:04 - Rubrik: Open Access
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Forum und Homepage eines Hobby-Heimatforschers, wobei Forschung vielleicht schon etwas übertrieben ist:
http://www.aa-history-forum.de
http://www.aa-history.de/

http://www.aa-history-forum.de
http://www.aa-history.de/

KlausGraf - am Samstag, 10. April 2010, 19:54 - Rubrik: Landesgeschichte
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http://www.kanzleikompa.de/2010/04/10/internetsperren-briten-schmuggeln-urheberrecht-ein/
Kompa verlinkt abschließend das NRW-Wahlwerbungs-Video der Piratenpartei.
Kompa verlinkt abschließend das NRW-Wahlwerbungs-Video der Piratenpartei.
KlausGraf - am Samstag, 10. April 2010, 18:25 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.ngzh.ch/Digitalisierung.html
Die Naturforschende Gesellschaft in Zürich (NGZH) digitalisiert die Schriften der NGZH und stellt die Resultate auf seiner Seite kostenlos zur Verfügung.
In erster Priorität erfolgt die Digitalisierung der Vierteljahrsschrift der Naturforschenden Gesellschaft in Zürich und zwar von Heute in die Vergangenheit.
Weitere Aufgaben sind dann die Neujahrsblätter, die Mittheilungen und die Verhandlungen, sowie Jubliäumsbände.
Via
http://www.infoclio.ch/de/node/20104
Die Seite selbst ist eher peinlich. Eine Organisation dieser Bedeutung sollte fachkundiger digitalisieren können und sich entweder mit anderen vergleichbaren Vereinen oder aber Bibliotheken zusammentun.
Die Naturforschende Gesellschaft in Zürich (NGZH) digitalisiert die Schriften der NGZH und stellt die Resultate auf seiner Seite kostenlos zur Verfügung.
In erster Priorität erfolgt die Digitalisierung der Vierteljahrsschrift der Naturforschenden Gesellschaft in Zürich und zwar von Heute in die Vergangenheit.
Weitere Aufgaben sind dann die Neujahrsblätter, die Mittheilungen und die Verhandlungen, sowie Jubliäumsbände.
Via
http://www.infoclio.ch/de/node/20104
Die Seite selbst ist eher peinlich. Eine Organisation dieser Bedeutung sollte fachkundiger digitalisieren können und sich entweder mit anderen vergleichbaren Vereinen oder aber Bibliotheken zusammentun.
KlausGraf - am Samstag, 10. April 2010, 17:22 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Neues aus Hannover: Der bisherige Leiter des Stadtarchivs, Dr. Karljosef Kreter, wurde von dieser Aufgabe befreit und widmet sich jetzt der hannoverschen Gedenkkultur.
http://digireg.twoday.net/stories/6282593/
http://digireg.twoday.net/stories/6282593/
KlausGraf - am Samstag, 10. April 2010, 17:19 - Rubrik: Personalia
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http://www.timeshighereducation.co.uk/story.asp?sectioncode=26&storycode=411112&c=1
Excerpt:
Ms Peters recalled: "We were worried it would be auctioned off and dispersed, so we worked hard to keep it together and within Wales."
The university put £500,000 towards the cost of buying the collection, with further funding from Cardiff Council, the Welsh Assembly government, Museums Archives and Libraries Wales and the Higher Education Funding Council for Wales.
The university's special collection had hitherto consisted mainly of works purchased in the 19th century, and either written in Welsh or dealing with Wales.
That collection has now been dramatically enhanced, with books from across Europe dealing with pretty much everything under the sun.
With its new acquisition, Cardiff's holding of incunabula (early printed books) has risen from zero to 175, putting it among the top 10 collections in Britain. There is also a significant travel section, with 250 rare atlases and a signed copy of Ernest Shackleton's account of his journey to Antarctica.
Its material on Restoration drama and its 17th- and 18th-century editions of Shakespeare are as comprehensive as anywhere in Britain apart from the British Library and the Bodleian Library at the University of Oxford. Bibles, herbals and limited-edition books printed by private presses of the late 19th and early 20th century are also well represented.
All these will be housed within the Arts and Social Studies Library and will be available to the general public, with plans to digitise many of the more important volumes.
Ms Peters said the acquisition means that the university's collection is likely to be the largest collection of early non-Welsh material in Wales.
See here
http://archiv.twoday.net/search?q=cardiff
Excerpt:
Ms Peters recalled: "We were worried it would be auctioned off and dispersed, so we worked hard to keep it together and within Wales."
The university put £500,000 towards the cost of buying the collection, with further funding from Cardiff Council, the Welsh Assembly government, Museums Archives and Libraries Wales and the Higher Education Funding Council for Wales.
The university's special collection had hitherto consisted mainly of works purchased in the 19th century, and either written in Welsh or dealing with Wales.
That collection has now been dramatically enhanced, with books from across Europe dealing with pretty much everything under the sun.
With its new acquisition, Cardiff's holding of incunabula (early printed books) has risen from zero to 175, putting it among the top 10 collections in Britain. There is also a significant travel section, with 250 rare atlases and a signed copy of Ernest Shackleton's account of his journey to Antarctica.
Its material on Restoration drama and its 17th- and 18th-century editions of Shakespeare are as comprehensive as anywhere in Britain apart from the British Library and the Bodleian Library at the University of Oxford. Bibles, herbals and limited-edition books printed by private presses of the late 19th and early 20th century are also well represented.
All these will be housed within the Arts and Social Studies Library and will be available to the general public, with plans to digitise many of the more important volumes.
Ms Peters said the acquisition means that the university's collection is likely to be the largest collection of early non-Welsh material in Wales.
See here
http://archiv.twoday.net/search?q=cardiff
KlausGraf - am Samstag, 10. April 2010, 17:11 - Rubrik: English Corner
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http://daten.digitale-sammlungen.de/~db/0004/bsb00045613/images/
Ein übler Schnitzer aus heimatgeschichtlich-ostschwäbischer Sicht ist die Fehlzuordnung von Anna von Wöllwarth ("puella militaris") aus der berühmten noch lebenden Adelsfamilie zu einer Ulmer Familie des Namens:
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00045613/image_225
Auf der nächsten Seite stammt Rugger de Hobach natürlich aus Heubach (Württ.), nicht aus Haubach bei Isny, und die Volckin "de Suephental" dürfte aus Snepfental (= Hof Schnepfental bei Aalen) kommen. Zu einem in Betracht kommenden Konrad von Ahelfingen siehe http://de.wikisource.org/wiki/Seite:Oberamt_Aalen_149.jpg
Ich werde http://books.google.de/books?ei=saK_S-vLFJOozQTk7aTECA&cd=2&id=tjhmAAAAMAAJ&dq=ahelfingen+w%C3%B6llwarth&q=ahelfingen+anna#search_anchor im Buch nachschlagen und dann berichten. Nach http://books.google.de/books?ei=saK_S-vLFJOozQTk7aTECA&cd=2&q=%22*+16+%28Fr+nach+unser+frawen+tag+assumptionis%29+Conrad%22&btnG=Nach+B%C3%BCchern+suchen dürfte der Fall sich um 1420 zugetragen haben.
Update: Es wäre gar nicht notwendig gewesen, das Regestenwerk von Hofmann nachzuschlagen, da die Urkundenregesten auch online sind. Man findet die beiden Urkunden aus dem Jahr 1420, wenn man im BAM-Portal nach wöllwarth ahelfingen sucht.
Update: http://archiv.twoday.net/stories/6283999/
Ein übler Schnitzer aus heimatgeschichtlich-ostschwäbischer Sicht ist die Fehlzuordnung von Anna von Wöllwarth ("puella militaris") aus der berühmten noch lebenden Adelsfamilie zu einer Ulmer Familie des Namens:
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00045613/image_225
Auf der nächsten Seite stammt Rugger de Hobach natürlich aus Heubach (Württ.), nicht aus Haubach bei Isny, und die Volckin "de Suephental" dürfte aus Snepfental (= Hof Schnepfental bei Aalen) kommen. Zu einem in Betracht kommenden Konrad von Ahelfingen siehe http://de.wikisource.org/wiki/Seite:Oberamt_Aalen_149.jpg
Ich werde http://books.google.de/books?ei=saK_S-vLFJOozQTk7aTECA&cd=2&id=tjhmAAAAMAAJ&dq=ahelfingen+w%C3%B6llwarth&q=ahelfingen+anna#search_anchor im Buch nachschlagen und dann berichten. Nach http://books.google.de/books?ei=saK_S-vLFJOozQTk7aTECA&cd=2&q=%22*+16+%28Fr+nach+unser+frawen+tag+assumptionis%29+Conrad%22&btnG=Nach+B%C3%BCchern+suchen dürfte der Fall sich um 1420 zugetragen haben.
Update: Es wäre gar nicht notwendig gewesen, das Regestenwerk von Hofmann nachzuschlagen, da die Urkundenregesten auch online sind. Man findet die beiden Urkunden aus dem Jahr 1420, wenn man im BAM-Portal nach wöllwarth ahelfingen sucht.
Update: http://archiv.twoday.net/stories/6283999/
KlausGraf - am Freitag, 9. April 2010, 23:37 - Rubrik: Kodikologie
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Am kommenden Montag findet der erste Spatenstich für den Neubau des Landesarchivs NRW in Duisburg. Der Baubeginn des modernsten deutschen Archivs ist willkommennener Zeitpunkt, einen Blick in die Genese des Projekts zu werfen. Die online verfügbaren Quellen des Landtags NRW sollen hier kurz vorgestellt werden:
- 35. Kulturausschusssitzung der 13. Wahlperiode, 03.11.2004: Der Kulturausschuss tagte im Rahmen der Neuorganisation der staatlichen Archivverwaltung und der daraus resultierenden Errichtung des Landesarchivs NRW berichtet die Landesregierung, dass es zur Bereisung von neuen Standorten gekommen sei. Link zum PDF
- Kleine Anfrage "Warum soll das Landesarchiv NRW nach Essen-Katernberg umziehen?" des Abgeordneten Oliver Keymis (Grüne), 04.05.2006: "Seit dem Jahreswechsel 2005/2006 gibt es Hinweise darauf, dass die Landesregierung Pläne vorbereitet, die Abteilungen 1, 2, 4, 7 und teilweise 3 des Landesarchivs NRW auf einen neuen Standort (Gelände der Zeche Zollverein in Essen) zu verlagern. Bisher war auch seitens der Mitarbeiterschaft immer davon ausgegangen worden, dass der Standort Düsseldorf – als Landeshauptstadt – mit dem geplanten Neubau an der Werdener Straße aus wohlerwogenen Gründen fest steht. ...." Link zum PDF
- Antwort der Landesregierung zur Keymis-Anfrage, 11.07.2006.: " .... Die Niederlassung Düsseldorf des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW wurde erstmals im September 2005 gebeten, verschiedene Standorte im Ruhrgebiet auf ihre Eignung für den Neubau eines Landesarchivs zu untersuchen und fachlich zu bewerten. Im Frühjahr 2006 kamen weitere Standortvorschläge hinzu. Zu den untersuchten Standorten gehörte auch das Gelände der ehemaligen Kokerei Zollverein in Essen. Seit Anfang Juni 2006 gibt es auch ein Interesse der Stadt Duisburg, die ein
entsprechendes Exposé angekündigt hat. ....." Link zum PDF
- 14. Kulturausschusssitzung der 14. Wahlperiode, 17.01.2007: Staatssekretär Grosse Brockhoff stellt als TOP 7 die Überlegung der Landesregierung vor, das Landesarchiv nach Prüfung der Alternativen [Essen (Zeche und Kokerei Zollverein, Krupp'scher Gürtel), Oberhausen (Neue Mitte), Gelsenkirchen (Zeche
Nordstern) und Duisburg (Rheinhausen und Innenhafen)] in den Duisburger Innenhafen zu velagern. Link zum PDF
- 18. Kulturausschusssitzung der 14. Wahlperiode, 16.05.2007: Bezugnehmend auf einen NRZ-Artikel fragt Oliver Keymis (Grüne) unter dem Punkt "Verschiedenes", ob es einen Grundsatzbeschluss der Landesregierung für Duisburg gebe, und mahnt einen Kostenvergleich zwischen Duisburg und dem Düsseldorfer Grundstück (Werstener Str. ?) an. Link zum PDF
- 22. Kulturausschusssitzung der 14. Wahlperiode, 07.11.2007: Staatssekretär Große-Brockhoff berichtet unter dem Punkt "Verschiedenes" über die endgültige Entscheidung der Landesregierung, den Projektstand und den Eröffnungstermin ("Silvester 2009"). Link zum PDF
- 24. Kulturausschusssitzung der 14. Wahlperiode, 16.01.2008: Bericht der Landesregierung zum Projekt mit Angaben zum Wettbewerb, Baukosten und zur Mitarbeiterfrage. Link zum PDFLink zum PDF
- Kleine Anfrage "Was geschieht nach dem Umzug des Landesarchivs NRW?" von Edgar Moron am 27.06.2008 nimmt die Planungen für den Neubau, die Nutzung der Altgebäude sowie das vom Umzug betroffene Personal in den Blick. Link zum PDF
- Antwort der Landesregierung auf die Moron-Anfrage, 12.08.2008. Link zum PDF
- 30. Kulturausschusssitzung der 14. Wahlperiode, 20.08.2008: Unter dem Punkt "Verschiedenes" erfolgen Nachfragen zur Nutzung der bisherigen Archivgebäude in Brühl und Düsseldorf. Link zum PDF
Zur Abrundung sollte ein Blick man in die Haushaltplanentwürfe der Landesregierung (Einzelplan 02 Ministerpräsident) werden, deren Erläuertungen teilw. Hinweise auf das Bauprojekt enthalten:
2009 (PDF)
2010 (PDF)
Ein nettes Fundstück ist der Bericht (PDF)der Landesregierung zur 35. Kulturausschusssitzung zum Archiv für alternatives Schriftgut vom 23.04.2009 (afas), der eine Unterbringung des afas im neuen Landesarchiv vorschlägt.
- 35. Kulturausschusssitzung der 13. Wahlperiode, 03.11.2004: Der Kulturausschuss tagte im Rahmen der Neuorganisation der staatlichen Archivverwaltung und der daraus resultierenden Errichtung des Landesarchivs NRW berichtet die Landesregierung, dass es zur Bereisung von neuen Standorten gekommen sei. Link zum PDF
- Kleine Anfrage "Warum soll das Landesarchiv NRW nach Essen-Katernberg umziehen?" des Abgeordneten Oliver Keymis (Grüne), 04.05.2006: "Seit dem Jahreswechsel 2005/2006 gibt es Hinweise darauf, dass die Landesregierung Pläne vorbereitet, die Abteilungen 1, 2, 4, 7 und teilweise 3 des Landesarchivs NRW auf einen neuen Standort (Gelände der Zeche Zollverein in Essen) zu verlagern. Bisher war auch seitens der Mitarbeiterschaft immer davon ausgegangen worden, dass der Standort Düsseldorf – als Landeshauptstadt – mit dem geplanten Neubau an der Werdener Straße aus wohlerwogenen Gründen fest steht. ...." Link zum PDF
- Antwort der Landesregierung zur Keymis-Anfrage, 11.07.2006.: " .... Die Niederlassung Düsseldorf des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW wurde erstmals im September 2005 gebeten, verschiedene Standorte im Ruhrgebiet auf ihre Eignung für den Neubau eines Landesarchivs zu untersuchen und fachlich zu bewerten. Im Frühjahr 2006 kamen weitere Standortvorschläge hinzu. Zu den untersuchten Standorten gehörte auch das Gelände der ehemaligen Kokerei Zollverein in Essen. Seit Anfang Juni 2006 gibt es auch ein Interesse der Stadt Duisburg, die ein
entsprechendes Exposé angekündigt hat. ....." Link zum PDF
- 14. Kulturausschusssitzung der 14. Wahlperiode, 17.01.2007: Staatssekretär Grosse Brockhoff stellt als TOP 7 die Überlegung der Landesregierung vor, das Landesarchiv nach Prüfung der Alternativen [Essen (Zeche und Kokerei Zollverein, Krupp'scher Gürtel), Oberhausen (Neue Mitte), Gelsenkirchen (Zeche
Nordstern) und Duisburg (Rheinhausen und Innenhafen)] in den Duisburger Innenhafen zu velagern. Link zum PDF
- 18. Kulturausschusssitzung der 14. Wahlperiode, 16.05.2007: Bezugnehmend auf einen NRZ-Artikel fragt Oliver Keymis (Grüne) unter dem Punkt "Verschiedenes", ob es einen Grundsatzbeschluss der Landesregierung für Duisburg gebe, und mahnt einen Kostenvergleich zwischen Duisburg und dem Düsseldorfer Grundstück (Werstener Str. ?) an. Link zum PDF
- 22. Kulturausschusssitzung der 14. Wahlperiode, 07.11.2007: Staatssekretär Große-Brockhoff berichtet unter dem Punkt "Verschiedenes" über die endgültige Entscheidung der Landesregierung, den Projektstand und den Eröffnungstermin ("Silvester 2009"). Link zum PDF
- 24. Kulturausschusssitzung der 14. Wahlperiode, 16.01.2008: Bericht der Landesregierung zum Projekt mit Angaben zum Wettbewerb, Baukosten und zur Mitarbeiterfrage. Link zum PDFLink zum PDF
- Kleine Anfrage "Was geschieht nach dem Umzug des Landesarchivs NRW?" von Edgar Moron am 27.06.2008 nimmt die Planungen für den Neubau, die Nutzung der Altgebäude sowie das vom Umzug betroffene Personal in den Blick. Link zum PDF
- Antwort der Landesregierung auf die Moron-Anfrage, 12.08.2008. Link zum PDF
- 30. Kulturausschusssitzung der 14. Wahlperiode, 20.08.2008: Unter dem Punkt "Verschiedenes" erfolgen Nachfragen zur Nutzung der bisherigen Archivgebäude in Brühl und Düsseldorf. Link zum PDF
Zur Abrundung sollte ein Blick man in die Haushaltplanentwürfe der Landesregierung (Einzelplan 02 Ministerpräsident) werden, deren Erläuertungen teilw. Hinweise auf das Bauprojekt enthalten:
2009 (PDF)
2010 (PDF)
Ein nettes Fundstück ist der Bericht (PDF)der Landesregierung zur 35. Kulturausschusssitzung zum Archiv für alternatives Schriftgut vom 23.04.2009 (afas), der eine Unterbringung des afas im neuen Landesarchiv vorschlägt.
Wolf Thomas - am Freitag, 9. April 2010, 18:25 - Rubrik: Staatsarchive
KlausGraf - am Freitag, 9. April 2010, 18:25 - Rubrik: Universitaetsarchive
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Wolf Thomas - am Freitag, 9. April 2010, 13:18 - Rubrik: Kommunalarchive
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http://retro.seals.ch/digbib/vollist?UID=arg-001&id=browse&id2=browse1
Die Zeitschrift des Historischen Gesellschaft des Kantons Aargau.
Die Zeitschrift des Historischen Gesellschaft des Kantons Aargau.
KlausGraf - am Freitag, 9. April 2010, 13:07 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Auf Archivalia wurde bereits von Ebertplatz auf diese Publikation hingewiesen, deren Volltext als PDF zum Download bereitsteht. Die Zeit kommentierte die Entstehungsgeschichte dieses Heftes als provinziell. Die Kölner Lokalzeitnachrichten (WDR) melden nun heute folgendes: "Der Kölner Kulturdezernent steht in der Kritik, weil er Textpassagen für einen Ausstellungskatalog zum Einsturz des Historischen Archivs nicht zum Druck freigegeben hat. Der Verleger des Buches, der den Bildband auf eigene Kosten drucken wollte, beendete daraufhin die Zusammenarbeit. Der Rat der Stadt wird sich in der kommenden Woche mit der Frage beschäftigen, ob der Kulturdezernent kritische Beiträge in dem Buch unterdrücken wollte."
Wolf Thomas - am Freitag, 9. April 2010, 13:03 - Rubrik: Kommunalarchive
sowie die Ermittlung von Urheberrechten und die Erhebung von Lizenzgebühren sind Thema eines Artikels der heutigen Berliner Zeitung:
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2010/0409/medien/0011/index.html
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2010/0409/medien/0011/index.html
ingobobingo - am Freitag, 9. April 2010, 10:29 - Rubrik: Medienarchive
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http://www.libraryjournal.com/article/CA6725522.html?nid=2673&source=title&rid=17392268
Nach wie vor unbefriedigend.
Update:
http://kcoyle.blogspot.com/2010/04/oclc-record-use-policy.html
http://log.netbib.de/archives/2010/04/12/oclcs-neue-policy/
Nach wie vor unbefriedigend.
Update:
http://kcoyle.blogspot.com/2010/04/oclc-record-use-policy.html
http://log.netbib.de/archives/2010/04/12/oclcs-neue-policy/
KlausGraf - am Freitag, 9. April 2010, 02:15 - Rubrik: Open Access
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Liste des MDZ:
http://daten.digitale-sammlungen.de/~db/ausgaben/uni_ausgabe.html?projekt=1245413523&recherche=ja&ordnung=sig
Viele wichtige Bände dabei, ich greife heraus:
Schmid, Karl / Wollasch, Joachim: Memoria der geschichtliche Zeugniswert des liturgischen Gedenkens im Mittelalter ; Bestandteil des Quellenwerkes Societas et fraternitas / herausgegeben von Karl Schmid und Joachim Wollasch. - München, 1984
[2009-10-29]
URN: urn:nbn:de:bvb:12-bsb00042869-9
Da wurde geklotzt nicht gekleckert: eine exquisite geisteswissenschaftliche Bibliothek aus derzeit 2394 Bänden
http://daten.digitale-sammlungen.de/~db/ausgaben/uni_ausgabe.html?projekt=1245413523&recherche=ja&ordnung=sig
Viele wichtige Bände dabei, ich greife heraus:
Schmid, Karl / Wollasch, Joachim: Memoria der geschichtliche Zeugniswert des liturgischen Gedenkens im Mittelalter ; Bestandteil des Quellenwerkes Societas et fraternitas / herausgegeben von Karl Schmid und Joachim Wollasch. - München, 1984
[2009-10-29]
URN: urn:nbn:de:bvb:12-bsb00042869-9
Da wurde geklotzt nicht gekleckert: eine exquisite geisteswissenschaftliche Bibliothek aus derzeit 2394 Bänden
KlausGraf - am Freitag, 9. April 2010, 00:04 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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E-Texte, keine Faksimiles u.a. von mediävistischen Editionen:
http://www.dbnl.org/basisbibliotheek/?s=c&alle=1&noimg=1
http://www.dbnl.org/basisbibliotheek/?s=c&alle=1&noimg=1
KlausGraf - am Donnerstag, 8. April 2010, 19:34 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://www.vifa-recht.de/fachtagung2010/programm.php
Unter den Präsentationen der Fachtagung ViFa Recht findet sich auch ein Beitrag zu OA in der Leibniz-Gemeinschaft. Siehe dazu
http://archiv.twoday.net/stories/4113065/
http://open-access.net/de/oa_informationen_der/leibnizgemeinschaft/
Indiskutabel dagegen die Präsentation zu OA und Plagiaten. Der für alle Wissenschaftler dringend wünschenswerte Volltextindex soll nur für OA-Repositorien zugänglich sein!
Unter den Präsentationen der Fachtagung ViFa Recht findet sich auch ein Beitrag zu OA in der Leibniz-Gemeinschaft. Siehe dazu
http://archiv.twoday.net/stories/4113065/
http://open-access.net/de/oa_informationen_der/leibnizgemeinschaft/
Indiskutabel dagegen die Präsentation zu OA und Plagiaten. Der für alle Wissenschaftler dringend wünschenswerte Volltextindex soll nur für OA-Repositorien zugänglich sein!
KlausGraf - am Donnerstag, 8. April 2010, 18:05 - Rubrik: Open Access
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http://de.enquete-bibliographie.wikia.com/wiki/Enquete-Bibliographie-_Wiki
Derzeit ist kein Editieren möglich!
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Update zu: http://archiv.twoday.net/stories/4442450/ und http://archiv.twoday.net/stories/5756909/
In den Kommentaren zu
http://log.netbib.de/archives/2009/06/12/just-say-no-publizieren-bei-vdm-verlag-dr-muller/
finden sich Informationen zur neuesten Geschäftsidee des VDM-Verlags: Wikipedia-Inhalte drucken.
Amazon wird mit diesen Büchern zugespamt:
http://news.slashdot.org/story/10/04/03/2112203/Print-On-Demand-Publisher-VDM-Infects-Amazon
http://en.wikipedia.org/wiki/Talk:VDM_Publishing
Die "große Geldmacherei mit Diplomarbeiten" thematisiert:
http://www.tagesanzeiger.ch/kultur/buecher/Die-grosse-Geldmacherei-mit-Diplomarbeiten/story/31646682
In den Kommentaren zu
http://log.netbib.de/archives/2009/06/12/just-say-no-publizieren-bei-vdm-verlag-dr-muller/
finden sich Informationen zur neuesten Geschäftsidee des VDM-Verlags: Wikipedia-Inhalte drucken.
Amazon wird mit diesen Büchern zugespamt:
http://news.slashdot.org/story/10/04/03/2112203/Print-On-Demand-Publisher-VDM-Infects-Amazon
http://en.wikipedia.org/wiki/Talk:VDM_Publishing
Die "große Geldmacherei mit Diplomarbeiten" thematisiert:
http://www.tagesanzeiger.ch/kultur/buecher/Die-grosse-Geldmacherei-mit-Diplomarbeiten/story/31646682
KlausGraf - am Donnerstag, 8. April 2010, 16:09 - Rubrik: Archivrecht
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http://2headz.ch/blog/2010/04/wissenschaftliche-redlichkeit/
Beitrag von Mandy Schiefner:
http://www.afh.uzh.ch/aboutus/publikationen/G_4_7_Schiefner.pdf
"Selten wird das Thema Plagiat unter der Perspektive betrachtet, sie zu verhindern:
Wie kann man als Dozent oder Dozentin den Unterricht so gestalten, dass Plagiate nach Möglichkeit
verhindert werden? Was können Lehrverantwortliche dazu beitragen, dass durch die Gestaltung
der Lehre der Aufbau einer akademischen Kompetenz auf Seiten der Lernenden gefördert
wird?"
Sehr richtig!
Beitrag von Mandy Schiefner:
http://www.afh.uzh.ch/aboutus/publikationen/G_4_7_Schiefner.pdf
"Selten wird das Thema Plagiat unter der Perspektive betrachtet, sie zu verhindern:
Wie kann man als Dozent oder Dozentin den Unterricht so gestalten, dass Plagiate nach Möglichkeit
verhindert werden? Was können Lehrverantwortliche dazu beitragen, dass durch die Gestaltung
der Lehre der Aufbau einer akademischen Kompetenz auf Seiten der Lernenden gefördert
wird?"
Sehr richtig!
KlausGraf - am Donnerstag, 8. April 2010, 16:02 - Rubrik: Archivrecht
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KlausGraf - am Donnerstag, 8. April 2010, 15:49 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/14-01-2010-olg-frankfurt-main-az-6-u-114-09.html
Die an sich fremde Marke "Fabergé" darf für die Bezeichnung eines Museums, hier das "Fabergé-Museum", verwendet werden. Das OLG Frankfurt entschied, dass in der Verwendung der Marke zwar eine kennzeichenmäßige Benutzung im Sinne des Markengesetzes liege. Jedoch sei die Verwendung in diesem Fall nicht unlauter, denn die Angabe über Merkmale der auch so bezeichneten Leistung sei markenrechtlich zulässig.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 14.01.2010, Az.: 6 U 114/09
Siehe auch
http://www.fabergemuseum.de/?id=1

Die an sich fremde Marke "Fabergé" darf für die Bezeichnung eines Museums, hier das "Fabergé-Museum", verwendet werden. Das OLG Frankfurt entschied, dass in der Verwendung der Marke zwar eine kennzeichenmäßige Benutzung im Sinne des Markengesetzes liege. Jedoch sei die Verwendung in diesem Fall nicht unlauter, denn die Angabe über Merkmale der auch so bezeichneten Leistung sei markenrechtlich zulässig.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 14.01.2010, Az.: 6 U 114/09
Siehe auch
http://www.fabergemuseum.de/?id=1

KlausGraf - am Donnerstag, 8. April 2010, 15:21 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.heise.de/newsticker/meldung/Fotografen-klagen-gegen-Googles-Buecherdigitalisierung-972600.html
Klageschrift: http://asmp.org/pdfs/Google_classaction_20100407.pdf
Klageschrift: http://asmp.org/pdfs/Google_classaction_20100407.pdf
KlausGraf - am Donnerstag, 8. April 2010, 15:04 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://wisspub.net/2010/04/07/wissenschaftliche-kommunikation-im-wandel-mal-mehr-mal-weniger/
http://www.ithaka.org/ithaka-s-r/research/faculty-surveys-2000-2009/Faculty%20Study%202009.pdf
http://www.ithaka.org/ithaka-s-r/research/faculty-surveys-2000-2009/Faculty%20Study%202009.pdf
KlausGraf - am Donnerstag, 8. April 2010, 14:47 - Rubrik: Open Access
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KlausGraf - am Donnerstag, 8. April 2010, 14:43 - Rubrik: Unterhaltung
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Starck, Ernst: Die Betrogene Geld-Freyerey, oder Das gantz wundersame Leben Dorotheen Grieblerin Einer gebohrnen Ziegeunerin, erzogenen Bäuerin, verheyratheten Doctorin, zweymal verehligten Kauffmannin, und endlich in die vielen Jahre gewesenen Höckin Leipzig 1722 [VD18 10066101]
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:gbv:3:1-143186
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:gbv:3:1-143186
KlausGraf - am Donnerstag, 8. April 2010, 14:30 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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AOTUS: Collector in Chief. The archivist´s take on Transperanccy, Collabboration, and Particicpation at the National Archives
When would this be possible in Germany?
When would this be possible in Germany?
Wolf Thomas - am Donnerstag, 8. April 2010, 07:15 - Rubrik: Web 2.0

"Vom 08.-11. April 2010 stellt sich IKS erstmals der breiten Öffentlichkeit mit einer Ausstellung im NRW-Forum Düsseldorf vor. In einer bisher noch nie gezeigten Fülle präsentiert das Institut für Kunstdokumentation und Szenografie die Highlights des Archivs. Es erwarten Sie Künstlerportraits und Dokumentarfilme international bekannter Künstler wie Joseph Beuys, John Baldessari, Robert Rauschenberg, Bruce Nauman, Yves Klein und Bill Viola aus 5o Jahren Kunstgeschichte!"
Quelle: Homepage IKS
Zum IKS s. a.: http://archiv.twoday.net/stories/6239517/
Wolf Thomas - am Donnerstag, 8. April 2010, 06:44 - Rubrik: Veranstaltungen
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King sagt für die USA: ja! Es würde weniger als 1 % der gesamten Forschungsausgaben kosten.
http://www.dlib.org/dlib/march10/king/03king.html
http://www.dlib.org/dlib/march10/king/03king.html
KlausGraf - am Donnerstag, 8. April 2010, 03:36 - Rubrik: Open Access
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http://www.hsu-hh.de/download-1.4.1.php?brick_id=C2cygQxGXj8rQQr0 (PDF), März 2010
KlausGraf - am Donnerstag, 8. April 2010, 02:47 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://digital.staatsbibliothek-berlin.de/dms/nutzungsbedingungen/
Wer Berliner Digitalisate nicht-kommerziell nutzen möchte, kann sich auf die CC-Lizenz berufen, wer sie kommerziell nutzen möchte, ignoriert einfach den Copyfraud.
Wer Berliner Digitalisate nicht-kommerziell nutzen möchte, kann sich auf die CC-Lizenz berufen, wer sie kommerziell nutzen möchte, ignoriert einfach den Copyfraud.
KlausGraf - am Donnerstag, 8. April 2010, 02:35 - Rubrik: Archivrecht
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KlausGraf - am Donnerstag, 8. April 2010, 02:25 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://siebenbuergen-institut.de/special-menu/e-transylvanica/
Einige PDFs des Siebenbürgischen Instituts leider ohne zureichende Metadaten auf der Website. Es ist doch wohl möglich, dazuzuschreiben, ob es sich um einen Druck oder um eine Handschrift handelt!
Einige PDFs des Siebenbürgischen Instituts leider ohne zureichende Metadaten auf der Website. Es ist doch wohl möglich, dazuzuschreiben, ob es sich um einen Druck oder um eine Handschrift handelt!
KlausGraf - am Donnerstag, 8. April 2010, 01:53 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Schwerpunkt: Mobilität
http://www.landesarchiv-bw.de/sixcms/media.php/120/51021/Archivnachrichten_40.pdf
http://www.landesarchiv-bw.de/sixcms/media.php/120/51021/Archivnachrichten_40.pdf
Wolf Thomas - am Mittwoch, 7. April 2010, 22:38 - Rubrik: Staatsarchive
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Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das Register aller Entschädigungsverfahren nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG). Sie wird vom Land Nordrhein-Westfalen im Auftrag des Bundes und der Länder bei der Bezirksregierung Düsseldorf – Dezernat 15 (Wiedergutmachung) - geführt.
Die mit der Durchführung des BEG beauftragten Bundesländer sind verpflichtet, der BZK alle für das Register notwendigen Daten zur Verfügung zu stellen.
Zur Zeit besteht die BZK aus ca. 2 Millionen Karteikarten, auf denen die Namen der Antragsteller, soweit davon abweichend der Verfolgten, die Geburtsdaten, die letzte bekannte Anschrift zum Zeitpunkt der ersten Antragstellung, die Aktenzeichen der Entschädigungsverfahren sowie die für das Verfahren zuständigen Entschädigungsbehörden verzeichnet sind. Die BZK ist nach Geburtsdaten geordnet, so dass die Angabe des exakten Geburtsdatums bei Anfragen unbedingt erforderlich ist.
Die BZK kann lediglich Auskunft darüber erteilen, ob eine bestimmte Person bei einer Entschädigungsbehörde in der Bundesrepublik Deutschland einen Antrag nach dem BEG gestellt hat und unter welchen Aktenzeichen das Verfahren bei welcher Entschädigungsbehörde geführt wurde.
Auf der Grundlage einer Entscheidung der Konferenz der Entschädigungsreferenten von Bund und Ländern können öffentliche Stellen sowie von Entschädigungsverfahren betroffene Personen und ihre Rechtsvertreter Auskünfte aus der BZK erhalten. Ausländische Behörden können Auskünfte erhalten, soweit sie für deren Aufgabenerledigung erforderlich und durch internationale Abkommen vereinbart sind. Die Auskünfte sind kostenfrei.
Die BZK kann keine Auskünfte darüber geben, welche Art von Entschädigung beantragt und mit welchem Ergebnis das Entschädigungsverfahren abgeschlossen wurde bzw. in welcher Höhe Entschädigungszahlungen geleistet wurden. Derartige weitere Informationen können nur über die aktenführende zuständige Entschädigungsbehörde erlangt werden.
Für Auskünfte aus der BZK wenden Sie sich bitte an:
Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 15 (Bundeszentralkartei), Postfach 30 08 65, 40408
Düsseldorf.
Telefon: 0211 / 475 – 3071 oder 3571
Fax: 0211 / 475 – 3979
E-Mail: bzk@brd.nrw.de
Link zur PDF-Datei
Die mit der Durchführung des BEG beauftragten Bundesländer sind verpflichtet, der BZK alle für das Register notwendigen Daten zur Verfügung zu stellen.
Zur Zeit besteht die BZK aus ca. 2 Millionen Karteikarten, auf denen die Namen der Antragsteller, soweit davon abweichend der Verfolgten, die Geburtsdaten, die letzte bekannte Anschrift zum Zeitpunkt der ersten Antragstellung, die Aktenzeichen der Entschädigungsverfahren sowie die für das Verfahren zuständigen Entschädigungsbehörden verzeichnet sind. Die BZK ist nach Geburtsdaten geordnet, so dass die Angabe des exakten Geburtsdatums bei Anfragen unbedingt erforderlich ist.
Die BZK kann lediglich Auskunft darüber erteilen, ob eine bestimmte Person bei einer Entschädigungsbehörde in der Bundesrepublik Deutschland einen Antrag nach dem BEG gestellt hat und unter welchen Aktenzeichen das Verfahren bei welcher Entschädigungsbehörde geführt wurde.
Auf der Grundlage einer Entscheidung der Konferenz der Entschädigungsreferenten von Bund und Ländern können öffentliche Stellen sowie von Entschädigungsverfahren betroffene Personen und ihre Rechtsvertreter Auskünfte aus der BZK erhalten. Ausländische Behörden können Auskünfte erhalten, soweit sie für deren Aufgabenerledigung erforderlich und durch internationale Abkommen vereinbart sind. Die Auskünfte sind kostenfrei.
Die BZK kann keine Auskünfte darüber geben, welche Art von Entschädigung beantragt und mit welchem Ergebnis das Entschädigungsverfahren abgeschlossen wurde bzw. in welcher Höhe Entschädigungszahlungen geleistet wurden. Derartige weitere Informationen können nur über die aktenführende zuständige Entschädigungsbehörde erlangt werden.
Für Auskünfte aus der BZK wenden Sie sich bitte an:
Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 15 (Bundeszentralkartei), Postfach 30 08 65, 40408
Düsseldorf.
Telefon: 0211 / 475 – 3071 oder 3571
Fax: 0211 / 475 – 3979
E-Mail: bzk@brd.nrw.de
Link zur PDF-Datei
Wolf Thomas - am Mittwoch, 7. April 2010, 22:26 - Rubrik: Staatsarchive
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Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Jacob_Jacobson
Als Quelle wurde nicht benutzt: Stefi Jersch-Wenzel u. Thomas Jersch: Jacob Jacobson - deutscher Jude und Archivar (1888-1968), in: Archive und Gedächtnis - Festschrift für Botho Brachmann. – hrsg. von Friedrich Beck / Eckhart Henning / Joachim-Felix Leonhard / Susanne Paulukat / Olaf B. Rader. – Potsdam: Verlag für Berlin-Brandenburg GmbH, 2005, (Potsdamer Studien, Bd. 18), S. 547-585
s.: http://archiv.twoday.net/stories/4995852/ und http://archiv.twoday.net/stories/1389639/
Als Quelle wurde nicht benutzt: Stefi Jersch-Wenzel u. Thomas Jersch: Jacob Jacobson - deutscher Jude und Archivar (1888-1968), in: Archive und Gedächtnis - Festschrift für Botho Brachmann. – hrsg. von Friedrich Beck / Eckhart Henning / Joachim-Felix Leonhard / Susanne Paulukat / Olaf B. Rader. – Potsdam: Verlag für Berlin-Brandenburg GmbH, 2005, (Potsdamer Studien, Bd. 18), S. 547-585
s.: http://archiv.twoday.net/stories/4995852/ und http://archiv.twoday.net/stories/1389639/
Wolf Thomas - am Mittwoch, 7. April 2010, 22:16 - Rubrik: Personalia
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April 12 to April 24 2010
@ Home Works
Ashkal Alwan
Beirut
To not wait for the archive is often a practical response to the fact that there are missing or absent archives in many parts of the world. And to wait for the state archive, or to wait to be archived, is not a healthy option. Archiving practices-- finding and caring for things, drawing on existing collections, publishing from archives-- are then political practices, which in different ways overwrite their own futures. By now, digital technologies and its networks are fully enmeshed in these questions of the archive and the future: with "archivisation" and auto-archiving on the one hand, and the continuing anxieties and possibilities around reproduction and distribution, on the other.
So is there something, in the density of our contemporary experiences in Bombay, Bangalore, Beirut or on the internet, that can lead us to a shared theory of the archive that goes beyond its dominant canons (Benjamin, Foucault, Derrida)?
The realist metaphysics of "don't wait" lets us see the archive as neither a fixed concept nor as unbounded potential, but as a concrete set of negotiations, costs, transactions, tools and imaginations that hold an archive together, and that may be further "traded". To begin this kind of trafficking: in open software, in films and footage, in interests and curiosities, in histories and objects, in articulations of the regional and universal future of images-- is the reason we come to Beirut and to Home Works.
The project is proposed as a two-week workshop period, more a time for production than an extended "event". The workshop will involve working with materials from Beirut (the Cinemayat video collection from 2006 is one starting point) which will be digitised and annotated through pad.ma. Further, filmmakers, writers and researchers are invited to contribute materials, and to explore ways of writing across and through video material. During Home Works, the pad.ma group and the Beirut participants will take part in a 5-hour colloquium, which will present and discuss our findings.
24 April, Saturday http://pad.ma Colloquim at Home Works V, 4:30 pm - 9:30 pm.
Link
@ Home Works
Ashkal Alwan
Beirut
To not wait for the archive is often a practical response to the fact that there are missing or absent archives in many parts of the world. And to wait for the state archive, or to wait to be archived, is not a healthy option. Archiving practices-- finding and caring for things, drawing on existing collections, publishing from archives-- are then political practices, which in different ways overwrite their own futures. By now, digital technologies and its networks are fully enmeshed in these questions of the archive and the future: with "archivisation" and auto-archiving on the one hand, and the continuing anxieties and possibilities around reproduction and distribution, on the other.
So is there something, in the density of our contemporary experiences in Bombay, Bangalore, Beirut or on the internet, that can lead us to a shared theory of the archive that goes beyond its dominant canons (Benjamin, Foucault, Derrida)?
The realist metaphysics of "don't wait" lets us see the archive as neither a fixed concept nor as unbounded potential, but as a concrete set of negotiations, costs, transactions, tools and imaginations that hold an archive together, and that may be further "traded". To begin this kind of trafficking: in open software, in films and footage, in interests and curiosities, in histories and objects, in articulations of the regional and universal future of images-- is the reason we come to Beirut and to Home Works.
The project is proposed as a two-week workshop period, more a time for production than an extended "event". The workshop will involve working with materials from Beirut (the Cinemayat video collection from 2006 is one starting point) which will be digitised and annotated through pad.ma. Further, filmmakers, writers and researchers are invited to contribute materials, and to explore ways of writing across and through video material. During Home Works, the pad.ma group and the Beirut participants will take part in a 5-hour colloquium, which will present and discuss our findings.
24 April, Saturday http://pad.ma Colloquim at Home Works V, 4:30 pm - 9:30 pm.
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Wolf Thomas - am Mittwoch, 7. April 2010, 22:11 - Rubrik: English Corner
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http://dominiquestrebel.wordpress.com/2010/04/07/akten-gesichert/
http://www.beobachter.ch/justiz-behoerde/buerger-verwaltung/artikel/aktenvernichtung_darf-man-schicksale-entsorgen/
der Kanton Bern hat 2500 Dossiers von administrativ Versorgten vernichtet; nur 207 sind im Archiv noch vorhanden. «Erst Anfang der 1980er Jahre haben sozialgeschichtlich interessierte Berner Archivare den Wert dieser Akten erkannt», sagt die Historikerin Tanja Rietmann, welche die Dossiers wissenschaftlich bearbeitet. «Die Unterlagen sind für die historische Forschung von unschätzbarem Wert.» Bisher ist die Geschichte des Vormundschaftswesens in der Schweiz nämlich kaum aufgearbeitet.
Foto Gabriele Kantel via Schockwellenreiter http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/deed.en
http://www.beobachter.ch/justiz-behoerde/buerger-verwaltung/artikel/aktenvernichtung_darf-man-schicksale-entsorgen/
der Kanton Bern hat 2500 Dossiers von administrativ Versorgten vernichtet; nur 207 sind im Archiv noch vorhanden. «Erst Anfang der 1980er Jahre haben sozialgeschichtlich interessierte Berner Archivare den Wert dieser Akten erkannt», sagt die Historikerin Tanja Rietmann, welche die Dossiers wissenschaftlich bearbeitet. «Die Unterlagen sind für die historische Forschung von unschätzbarem Wert.» Bisher ist die Geschichte des Vormundschaftswesens in der Schweiz nämlich kaum aufgearbeitet.
Foto Gabriele Kantel via Schockwellenreiter http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/deed.ennoch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20100218_1bvr247708.html
1 BvR 2477/08
Auszug:
Die Verurteilung zur Unterlassung wörtlicher Zitate aus anwaltlichen Schreiben des Klägers verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit. In dessen Schutzbereich fallen außer Werturteilen auch Tatsachenbehauptungen, sofern sie zur Bildung von Meinungen beitragen können (vgl. BVerfGE 61, 1 <8>; 71, 162 <179>; 99, 185 <197>, stRspr.). Dies ist bei einem Zitat wie dem hier streitgegenständlichen ersichtlich der Fall, denn die Wiedergabe der ablehnenden Antwort war - wovon auch die Gerichte ausgegangen sind - geeignet, zu einer Bewertung des Klägers beizutragen.
22
Das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG ist zwar nicht vorbehaltlos gewährt, sondern steht gem. Art. 5 Abs. 2 GG insbesondere unter der Schranke der allgemeinen Gesetze, zu denen auch die hier angewendeten Vorschriften der §§ 823, 1004 BGB gehören. Jedoch haben die Fachgerichte bei der Auslegung und Anwendung der grundrechtsbeschränkenden Normen des einfachen Rechts die wertsetzende Bedeutung des beeinträchtigten Grundrechts zu berücksichtigen.
23
Diesem Erfordernis werden die angegriffenen Entscheidungen nicht hinreichend gerecht. Die Gerichte haben zwar nicht verkannt, dass die streitgegenständliche Äußerung dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit unterfällt. Ihre Auffassung, dass sie das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers verletze und diesem Grundrecht der Vorrang vor der Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers zukomme, ist aber verfassungsrechtlich nicht tragfähig begründet.
24
(1) Vor dem Hintergrund, dass das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seinem Träger keinen Anspruch darauf vermittelt, öffentlich nur so dargestellt zu werden, wie es ihm selbst genehm ist (vgl. BVerfGE 82, 236 <269>; 97, 125 <149>), begegnet bereits die Annahme der Gerichte, dass die Veröffentlichung des Zitats das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers beeinträchtige, erheblichen Bedenken.
25
Soweit das Landgericht darauf abhebt, dass der Kläger „öffentlich vorgeführt“ werde, mag dies als Bezugnahme auf die Rechtsfigur der Prangerwirkung zu verstehen sein. Diese wird von der zivilgerichtlichen Rechtsprechung dann erwogen, wenn ein - nach Auffassung des Äußernden - beanstandungswürdiges Verhalten aus der Sozialsphäre einer breiteren Öffentlichkeit bekannt gemacht wird und sich dies schwerwiegend auf Ansehen und Persönlichkeitsentfaltung des Betroffenen auswirkt (vgl. BGH, Urteil vom 21. November 2006 - VI ZR 259/05 -, NJW-RR 2007, S. 619 <620 f.>; Urteil vom 23. Juni 2009 - VI ZR 196/08 -, NJW 2009, S. 2888 <2892>), was insbesondere dort in Betracht kommt, wo eine Einzelperson aus der Vielzahl derjenigen, die das vom Äußernden kritisierte Verhalten gezeigt haben, herausgehoben wird, um die Kritik des als negativ bewerteten Geschehens durch Personalisierung zu verdeutlichen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 1994 - VI ZR 1/94 -, VersR 1994, S. 1116 <1118>). Dabei kann die Anprangerung dazu führen, dass die regelmäßig zulässige Äußerung einer wahren Tatsache aus der Sozialsphäre im Einzelfall mit Rücksicht auf die überwiegenden Persönlichkeitsbelange des Betroffenen zu untersagen ist. Diese Rechtsprechung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfGE 35, 202 <233>; 97, 391 <406>; BVerfGK 8, 107 <115>).
26
Ihre Anwendung auf den vorliegenden Fall ist jedoch nicht nachvollziehbar begründet. Die Urteilsgründe lassen insbesondere nicht erkennen, dass das mit dem Zitat berichtete Verhalten des Klägers ein schwerwiegendes Unwerturteil des Durchschnittspublikums oder wesentlicher Teile desselben nach sich ziehen könnte, wie es der Annahme einer Anprangerung vorausgesetzt ist. Es erscheint vielmehr schon zweifelhaft, ob die Mitteilung, dass jemand sich in scharfer Form gegen die Veröffentlichung des eigenen Bildes verwahrt, überhaupt geeignet ist, sich abträglich auf dessen Ehre oder dessen Ansehen auszuwirken.
27
Auch die ergänzende Erwägung des Kammergerichts, die Äußerung rufe insgesamt einen falschen Eindruck hervor, indem sie den Kläger als jemanden darstelle, der auf eine schlichte Anfrage sogleich mit einer scharfen Drohung reagiere, erweist sich als nicht tragfähig. Zwar verdeutlicht sie, worin das Gericht die den Ruf des Klägers beeinträchtigende Wirkung des Textes sieht, nämlich darin, dass er dessen Reaktion als unangemessen erscheinen lasse. Indes kann dem Text der Aussagegehalt, dass der zitierten E-Mail eine „schlichte Anfrage“ vorausgegangen sei, nicht beigemessen werden. Er verhält sich ausdrücklich in keiner Weise zu dem Wortlaut oder Charakter der Anfrage, sondern teilt lediglich mit, der Kläger habe „auf Anfrage“ das Foto nicht freigeben mögen. Soweit das Kammergericht gerade dem Schweigen des Textes hierzu die Aussage entnehmen will, dass die Anfrage keine erwähnenswerten Besonderheiten aufgewiesen habe, ist dies zwar im rechtlichen Ausgangspunkt nicht zu beanstanden. Werden dem Leser Tatsachen mitgeteilt, aus denen er erkennbar eigene wertende Schlussfolgerungen ziehen soll, so dürfen dabei keine wesentlichen Umstände verschwiegen werden, die geeignet sind, den Vorgang in einem anderen Licht erscheinen zu lassen (vgl. BVerfGE 12, 113 <130 f.>; 114, 339 <353 f.>; BGH, Urteil vom 22. November 2005 - VI ZR 204/04 -, NJW 2006, S. 601 <603>). Allerdings hat das Gericht einen solchen Fall nicht in einer den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügenden Weise begründet. Insbesondere hat es den Textzusammenhang nicht hinreichend gewürdigt und hierdurch die verfassungsrechtlichen Maßstäbe für die Deutung in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG fallender Äußerungen verfehlt. So hat es zum einen nicht erwogen, ob nicht gerade die nach seiner Auffassung bemerkenswerte Schärfe der E-Mail die Annahme, dass lediglich eine „schlichte Anfrage“ vorausgegangen sei, für den maßgeblichen Durchschnittsleser fernliegend erscheinen lassen musste. Ebenso wenig hat es gewürdigt, dass der von dem Beschwerdeführer verbreitete Artikel eine Vielzahl kritischer und herabsetzender Äußerungen über den Sozius des Klägers enthält, was vom Leser ebenfalls als Hinweis auf eine entsprechend formulierte Anfrage verstanden werden dürfte. Schließlich ist das Kammergericht auch nicht darauf eingegangen, dass in dem Text ausdrücklich mitgeteilt wird, die Anfrage habe sich auf eine Verwendung des Bildes für eine „Glosse“ bezogen, die von dem Prozessgegner des von der Kanzlei des Klägers vertretenen Bankhauses verfasst war und somit keine positive Darstellung des Klägers erwarten ließ.
28
(2) Ebenfalls verfassungsrechtlich zu beanstanden sind die Erwägungen, auf die die Gerichte ihre Abwägung zwischen dem ihrer Auffassung nach betroffenen allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Klägers und der Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers gestützt haben. Insoweit heben die angegriffenen Entscheidungen wesentlich darauf ab, dass das öffentliche Informationsinteresse an der streitgegenständlichen Äußerung gering sei. Diese Erwägung lässt befürchten, dass die Gerichte den Schutzbereich des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 GG grundlegend verkannt haben. Zwar handelt es sich bei dem - hier als gering erachteten - öffentlichen Informationsinteresse um einen wesentlichen Abwägungsfaktor in Fällen einer Kollision der grundrechtlich geschützten Äußerungsinteressen einerseits und der Persönlichkeitsbelange des von der Äußerung Betroffenen andererseits. Dies bedeutet aber nicht, dass die Meinungsfreiheit nur unter dem Vorbehalt des öffentlichen Interesses geschützt wäre und von dem Grundrechtsträger nur gleichsam treuhänderisch für das demokratisch verfasste Gemeinwesen ausgeübt würde. Vielmehr gewährleistet das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 GG primär die Selbstbestimmung des einzelnen Grundrechtsträgers über die Entfaltung seiner Persönlichkeit in der Kommunikation mit anderen. Bereits hieraus bezieht das Grundrecht sein in eine Abwägung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht einzustellendes Gewicht, das durch ein mögliches öffentliches Informationsinteresse lediglich weiter erhöht werden kann. Angesichts dessen stellt es eine verfassungsrechtlich bedenkliche Verkürzung dar, wenn die Gerichte dem Kläger vorliegend allein deshalb einen Unterlassungsanspruch zuerkannt haben, weil dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiege.
Zum Fall siehe
http://www.nrhz.de/flyer/suche.php?ressort_id_menu=-1&ressort_menu=News (Beschwerdeführer)
http://sewoma.de/berlinblawg/urteile/medien-presserecht/lg-berlin-27-o-433-09/
1 BvR 2477/08
Auszug:
Die Verurteilung zur Unterlassung wörtlicher Zitate aus anwaltlichen Schreiben des Klägers verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit. In dessen Schutzbereich fallen außer Werturteilen auch Tatsachenbehauptungen, sofern sie zur Bildung von Meinungen beitragen können (vgl. BVerfGE 61, 1 <8>; 71, 162 <179>; 99, 185 <197>, stRspr.). Dies ist bei einem Zitat wie dem hier streitgegenständlichen ersichtlich der Fall, denn die Wiedergabe der ablehnenden Antwort war - wovon auch die Gerichte ausgegangen sind - geeignet, zu einer Bewertung des Klägers beizutragen.
22
Das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG ist zwar nicht vorbehaltlos gewährt, sondern steht gem. Art. 5 Abs. 2 GG insbesondere unter der Schranke der allgemeinen Gesetze, zu denen auch die hier angewendeten Vorschriften der §§ 823, 1004 BGB gehören. Jedoch haben die Fachgerichte bei der Auslegung und Anwendung der grundrechtsbeschränkenden Normen des einfachen Rechts die wertsetzende Bedeutung des beeinträchtigten Grundrechts zu berücksichtigen.
23
Diesem Erfordernis werden die angegriffenen Entscheidungen nicht hinreichend gerecht. Die Gerichte haben zwar nicht verkannt, dass die streitgegenständliche Äußerung dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit unterfällt. Ihre Auffassung, dass sie das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers verletze und diesem Grundrecht der Vorrang vor der Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers zukomme, ist aber verfassungsrechtlich nicht tragfähig begründet.
24
(1) Vor dem Hintergrund, dass das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seinem Träger keinen Anspruch darauf vermittelt, öffentlich nur so dargestellt zu werden, wie es ihm selbst genehm ist (vgl. BVerfGE 82, 236 <269>; 97, 125 <149>), begegnet bereits die Annahme der Gerichte, dass die Veröffentlichung des Zitats das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers beeinträchtige, erheblichen Bedenken.
25
Soweit das Landgericht darauf abhebt, dass der Kläger „öffentlich vorgeführt“ werde, mag dies als Bezugnahme auf die Rechtsfigur der Prangerwirkung zu verstehen sein. Diese wird von der zivilgerichtlichen Rechtsprechung dann erwogen, wenn ein - nach Auffassung des Äußernden - beanstandungswürdiges Verhalten aus der Sozialsphäre einer breiteren Öffentlichkeit bekannt gemacht wird und sich dies schwerwiegend auf Ansehen und Persönlichkeitsentfaltung des Betroffenen auswirkt (vgl. BGH, Urteil vom 21. November 2006 - VI ZR 259/05 -, NJW-RR 2007, S. 619 <620 f.>; Urteil vom 23. Juni 2009 - VI ZR 196/08 -, NJW 2009, S. 2888 <2892>), was insbesondere dort in Betracht kommt, wo eine Einzelperson aus der Vielzahl derjenigen, die das vom Äußernden kritisierte Verhalten gezeigt haben, herausgehoben wird, um die Kritik des als negativ bewerteten Geschehens durch Personalisierung zu verdeutlichen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 1994 - VI ZR 1/94 -, VersR 1994, S. 1116 <1118>). Dabei kann die Anprangerung dazu führen, dass die regelmäßig zulässige Äußerung einer wahren Tatsache aus der Sozialsphäre im Einzelfall mit Rücksicht auf die überwiegenden Persönlichkeitsbelange des Betroffenen zu untersagen ist. Diese Rechtsprechung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfGE 35, 202 <233>; 97, 391 <406>; BVerfGK 8, 107 <115>).
26
Ihre Anwendung auf den vorliegenden Fall ist jedoch nicht nachvollziehbar begründet. Die Urteilsgründe lassen insbesondere nicht erkennen, dass das mit dem Zitat berichtete Verhalten des Klägers ein schwerwiegendes Unwerturteil des Durchschnittspublikums oder wesentlicher Teile desselben nach sich ziehen könnte, wie es der Annahme einer Anprangerung vorausgesetzt ist. Es erscheint vielmehr schon zweifelhaft, ob die Mitteilung, dass jemand sich in scharfer Form gegen die Veröffentlichung des eigenen Bildes verwahrt, überhaupt geeignet ist, sich abträglich auf dessen Ehre oder dessen Ansehen auszuwirken.
27
Auch die ergänzende Erwägung des Kammergerichts, die Äußerung rufe insgesamt einen falschen Eindruck hervor, indem sie den Kläger als jemanden darstelle, der auf eine schlichte Anfrage sogleich mit einer scharfen Drohung reagiere, erweist sich als nicht tragfähig. Zwar verdeutlicht sie, worin das Gericht die den Ruf des Klägers beeinträchtigende Wirkung des Textes sieht, nämlich darin, dass er dessen Reaktion als unangemessen erscheinen lasse. Indes kann dem Text der Aussagegehalt, dass der zitierten E-Mail eine „schlichte Anfrage“ vorausgegangen sei, nicht beigemessen werden. Er verhält sich ausdrücklich in keiner Weise zu dem Wortlaut oder Charakter der Anfrage, sondern teilt lediglich mit, der Kläger habe „auf Anfrage“ das Foto nicht freigeben mögen. Soweit das Kammergericht gerade dem Schweigen des Textes hierzu die Aussage entnehmen will, dass die Anfrage keine erwähnenswerten Besonderheiten aufgewiesen habe, ist dies zwar im rechtlichen Ausgangspunkt nicht zu beanstanden. Werden dem Leser Tatsachen mitgeteilt, aus denen er erkennbar eigene wertende Schlussfolgerungen ziehen soll, so dürfen dabei keine wesentlichen Umstände verschwiegen werden, die geeignet sind, den Vorgang in einem anderen Licht erscheinen zu lassen (vgl. BVerfGE 12, 113 <130 f.>; 114, 339 <353 f.>; BGH, Urteil vom 22. November 2005 - VI ZR 204/04 -, NJW 2006, S. 601 <603>). Allerdings hat das Gericht einen solchen Fall nicht in einer den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügenden Weise begründet. Insbesondere hat es den Textzusammenhang nicht hinreichend gewürdigt und hierdurch die verfassungsrechtlichen Maßstäbe für die Deutung in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG fallender Äußerungen verfehlt. So hat es zum einen nicht erwogen, ob nicht gerade die nach seiner Auffassung bemerkenswerte Schärfe der E-Mail die Annahme, dass lediglich eine „schlichte Anfrage“ vorausgegangen sei, für den maßgeblichen Durchschnittsleser fernliegend erscheinen lassen musste. Ebenso wenig hat es gewürdigt, dass der von dem Beschwerdeführer verbreitete Artikel eine Vielzahl kritischer und herabsetzender Äußerungen über den Sozius des Klägers enthält, was vom Leser ebenfalls als Hinweis auf eine entsprechend formulierte Anfrage verstanden werden dürfte. Schließlich ist das Kammergericht auch nicht darauf eingegangen, dass in dem Text ausdrücklich mitgeteilt wird, die Anfrage habe sich auf eine Verwendung des Bildes für eine „Glosse“ bezogen, die von dem Prozessgegner des von der Kanzlei des Klägers vertretenen Bankhauses verfasst war und somit keine positive Darstellung des Klägers erwarten ließ.
28
(2) Ebenfalls verfassungsrechtlich zu beanstanden sind die Erwägungen, auf die die Gerichte ihre Abwägung zwischen dem ihrer Auffassung nach betroffenen allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Klägers und der Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers gestützt haben. Insoweit heben die angegriffenen Entscheidungen wesentlich darauf ab, dass das öffentliche Informationsinteresse an der streitgegenständlichen Äußerung gering sei. Diese Erwägung lässt befürchten, dass die Gerichte den Schutzbereich des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 GG grundlegend verkannt haben. Zwar handelt es sich bei dem - hier als gering erachteten - öffentlichen Informationsinteresse um einen wesentlichen Abwägungsfaktor in Fällen einer Kollision der grundrechtlich geschützten Äußerungsinteressen einerseits und der Persönlichkeitsbelange des von der Äußerung Betroffenen andererseits. Dies bedeutet aber nicht, dass die Meinungsfreiheit nur unter dem Vorbehalt des öffentlichen Interesses geschützt wäre und von dem Grundrechtsträger nur gleichsam treuhänderisch für das demokratisch verfasste Gemeinwesen ausgeübt würde. Vielmehr gewährleistet das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 GG primär die Selbstbestimmung des einzelnen Grundrechtsträgers über die Entfaltung seiner Persönlichkeit in der Kommunikation mit anderen. Bereits hieraus bezieht das Grundrecht sein in eine Abwägung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht einzustellendes Gewicht, das durch ein mögliches öffentliches Informationsinteresse lediglich weiter erhöht werden kann. Angesichts dessen stellt es eine verfassungsrechtlich bedenkliche Verkürzung dar, wenn die Gerichte dem Kläger vorliegend allein deshalb einen Unterlassungsanspruch zuerkannt haben, weil dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiege.
Zum Fall siehe
http://www.nrhz.de/flyer/suche.php?ressort_id_menu=-1&ressort_menu=News (Beschwerdeführer)
http://sewoma.de/berlinblawg/urteile/medien-presserecht/lg-berlin-27-o-433-09/
KlausGraf - am Mittwoch, 7. April 2010, 18:03 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/CIMA.htm
Bisher stehen die gedruckten Texte zu 8 der Legenfelder'schen Farbmikrofiche-Editionen online kostenfrei zur Einsicht bereit.
Bisher stehen die gedruckten Texte zu 8 der Legenfelder'schen Farbmikrofiche-Editionen online kostenfrei zur Einsicht bereit.
KlausGraf - am Mittwoch, 7. April 2010, 17:21 - Rubrik: Kodikologie
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http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/content/titleinfo/1223266
Siehe auch:
http://de.wikisource.org/wiki/Martin_Crusius
Siehe auch:
http://de.wikisource.org/wiki/Martin_Crusius
KlausGraf - am Mittwoch, 7. April 2010, 17:02 - Rubrik: Landesgeschichte
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Mit einer indischen Frauenaktivistin, die keinen einzigen Wikipedia-Edit aufzuweisen hat:
http://lists.wikimedia.org/pipermail/foundation-l/2010-April/057548.html
Bishakha Datta
http://lists.wikimedia.org/pipermail/foundation-l/2010-April/057548.html
Bishakha Dattanoch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Schöner Hinweis bei: http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=5020
Bettina Lucke:
Die Google Buchsuche nach deutschem Urheberrecht und US-amerikanischem Copyright Law (= Europäische Hochschulschriften, Reihe 2: Rechtswissenschaft, Band 4961), Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2010. 335 S., 9 Abb.
ISBN 978-3-631-59950-1
€ 57.80 (D)
Bettina Lucke:
Die Google Buchsuche nach deutschem Urheberrecht und US-amerikanischem Copyright Law (= Europäische Hochschulschriften, Reihe 2: Rechtswissenschaft, Band 4961), Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2010. 335 S., 9 Abb.
ISBN 978-3-631-59950-1
€ 57.80 (D)
KlausGraf - am Mittwoch, 7. April 2010, 05:17 - Rubrik: Archivrecht
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KlausGraf - am Mittwoch, 7. April 2010, 05:11 - Rubrik: English Corner
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Man kann nun auch Inhalte zu PNDs finden, für die es keinen Wikipedia-Artikel gibt. Beispiel:
http://toolserver.org/~apper/pd/person/pnd/116310294
http://toolserver.org/~apper/pd/person/pnd/116310294
Wolf Thomas - am Dienstag, 6. April 2010, 20:26 - Rubrik: Web 2.0
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"Von Boulevardschlachten über Rosenkriege bis hin zu den Image-Kampagnen der Polit-Szene - Zapp blickt hinter die Kulissen der Medienwelt."
Link zum Video
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Wolf Thomas - am Dienstag, 6. April 2010, 20:21 - Rubrik: Medienarchive
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Mitteilungen des Förderkreises Archive und Bibliotheken zur Geschichte der Arbeiterbewegung, Nr. 37 / März 2010. Ausführliche Rezension hier in der Tageszeitung junge welt vom Montag 29. März 2010.
Bernd Hüttner - am Dienstag, 6. April 2010, 16:23 - Rubrik: Archive von unten
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KlausGraf - am Dienstag, 6. April 2010, 16:09 - Rubrik: Kodikologie
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KlausGraf - am Dienstag, 6. April 2010, 15:34 - Rubrik: English Corner
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