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Viele Journalisten, die nicht in der Jetztzeit angekommen sind, denken sicher wehmütig an die schöne Zeit zurück, als sie noch die Deutungshoheit besaßen, als noch nicht massenhaft amtliche Schriftstücke im Internet z.B. bei Wikileaks landeten, als es bei Katastrophen noch keine massive Gegenöffentlichkeit gab.

RP Online macht sich anlässlich der vielen YouTube-Videos von der Loveparade-Katastrophe (siehe etwa http://loveparade2010doku.wordpress.com/ und http://blog.beck.de/2010/07/28/love-parade-wie-wurde-die-katastrophe-verursacht-ein-zwischenfazit ) Sorgen um die seelische Gesundheit der Internetnutzer:

Während die einen damit das Erlebte verarbeiten wollen, wird das Material auch allen anderen Menschen zugemutet, die nicht dabei waren. Einen Filter im Netz gibt es nicht. Nur im Nachhinein können Videos, die die Grenzen deutlich überschreiten, auch wieder gelöscht werden. Von einer Altersgrenze keine Spur. Und so können auch Kinder die Bilder der Verletzten und Toten sehen.

http://www.rp-online.de/niederrheinnord/duisburg/loveparade/Die-Macht-der-Internet-Bilder_aid_886678.html

Daran ist natürlich so gut wie alles falsch. Niemand ist gezwungen, sich irgendetwas im Netz anzuschauen. Es gibt einen Filter: die eigene freie Entscheidung.

Und nun werfen wir einen Blick in ein anderes Printorgan aus der gleichen Region:

http://www.derwesten.de/kultur/Fotos-von-Leichen-und-Blut-im-Bahnhof-Bochum-id3296055.html

„World Press Award“ zeigt mitten in der Schalterhalle des Bochumer Bahnhofs starke, aber auch schockierende Fotos. Zu sehen sind Blut, Leichen und schwer verletzte Kinder.

Wenn es vertretbar ist, Kinder in Bahnhöfen mit dem Grauen in der Welt zu konfrontieren, wieso dann nicht im Internet?

Update: Die Bahn hat die Bochumer Ausstellung abgebrochen
http://www.derwesten.de/kultur/Bahn-bricht-Ausstellung-im-Bahnhof-ab-id3324490.html

Peter Hirtle in Archives-L:

There is good and bad news. The good news is that since WWI occurred before 1923, sheet music from that period would be in the public domain in the U.S.

The bad news is that no sound recording made before 1972 has federal copyright protection. They are instead protected by state common law copyrights, and will not enter the public domain until in most cases 1 January 2049, regardless of when they were recorded. (I have a section on sound recording copyrights in the chart at http://copyright.cornell.edu/resources/publicdomain.cfm ). Note that state protection is afforded even to European recordings, most of which enter the public domain in their home country after 50 years.

In theory, then, copying or performing a sound recording made during WWI could be a violation of state common law copyrights. If the recording was made after 1972, you could be infringing on the federal right of public performance.

You have three options:

1. Have local musicians record for you new versions of World War I songs (securing their permission to use the recordings as you see fit).
2. Determine that your use is authorized under Wyoming law. This is quite possible - many state laws are primarily anti-bootlegging statutes, and may not care about non-commercial performance in an exhibition.
3. Ignore the law. Note that many companies do exactly that, releasing copies of early recordings confident in the idea that no one cares about the copyright in those recordings anymore. Same thing with the many web sites that include recordings of WWI music. I wrote a blog posting awhile ago called "Real Life Risk Assessment" (found at http://blog.librarylaw.com/librarylaw/2009/10/real-life-risk-assessment.html ) praising the Judaica Sound Archives for digitizing and making available much of their holdings, in spite of the fact that little is in the public domain. You could do the same.

For more on the copyright of early sound recordings, I highly recommend Peter Jaszi's CLIR report, "Protection for Pre-1972 Sound Recordings under State Law and Its Impact on Use by Nonprofit Institutions: A 10-State Analysis" at http://www.clir.org/pubs/abstract/pub146abst.html and June Besek's CLIR report "Copyright Issues Relevant to Digital Preservation and Dissemination of Pre-1972 Commercial Sound Recordings by Libraries and Archives" at http://www.clir.org/pubs/reports/pub135/contents.html

http://www.ruor.uottawa.ca/en/handle/10393/12941

http://www.rambow.de/siebmachers-wappenbuch.html

http://www.rambow.de/siegel-wettiner-lande.html

Immer wieder weist Margit Rambow auf interessante Digitalisate hin. Bei der Besprechung von Posses Wettiner Siegel lesen wir aber: "Leider darf ich diese Bände wegen des bestehenden Urheberrechts (Nachdruck 1994) nicht veröffentlichen".

Ächz. Sollte es sich nicht herumgesprochen haben, dass derlei Behauptungen in Reprints der reine Copyfraud sind?

Wer mir nicht glaubt, braucht ja nur

http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzrechtsber%C3%BChmung

gründlich durchzuarbeiten.

Der Archivar Otto Posse, dessen Kaisersiegel auf Wikisource einsehbar sind:

http://de.wikisource.org/wiki/Otto_Posse

ist lange genug tot, als dass man seine Werke nicht beliebig scannen dürfte. Und selbstverständlich entsteht bei einem Faksimile-Reprint (1994 war die Schutzfrist gerade 3 Jahre abgelaufen) kein neues Schutzrecht für den Nachdrucker:

http://archiv.twoday.net/stories/4618318/

Also müssen wir wieder und wieder und wieder und wieder darauf hinweisen, auch wenn es Stammlesern vielleicht schon aus den Ohren quillt. Aber solange solche eklatanten Rechtsirrtümer verbreitet werden, muss ihnen entgegengetreten werden.

(Mal sehen, ob bzw. wann die soeben von mir vorgeschlagenen Wettiner Siegel bei der ULB Düsseldorf bereitstehen - Rambow meldet diese Digitalisate regelmäßig vor mir, weil sie früher am Tag den Düsseldorfer RSS-Feed abruft. Daher der Hinweis, dass nicht wenige der von ihr vermeldeten Düsseldorfer Digitalisate auf Vorschläge von mir zurückgehen.)

UPDATE:

Danke an M. Rambow, dass sie die Digitalisate des Wettiner-Werks als Djvu-Dateien umgehend zugänglich gemacht hat!

http://www.rambow.de/siegel-wettiner-lande.html

#sphragistik

Erich Weichselgartner schrieb in INETBIB:

> Wer archiviert AV-Medien nachhaltig?
>
> Im Internet sind zunehmend frei zugängliche Audio- oder
> Video-Beiträge
> zu finden, die für Forschung und Lehre relevant sind. Für
> die
> Psychologie weisen wir interessante Fundstücke in einem
> Blog nach:
> http://newmedia.zpid.de/
>
> Manches Juwel findet man in den Mediatheken des
> öffentlich-rechtlichen
> Rundfunks. Doch laut Zwölften Rundfunkstaatsvertrag
> dürfen die meisten
> Inhalte nur noch eine begrenzte Zeit im Netz bleiben,
> Bildungsinhalte
> zum Beispiel fünf Jahre. Die Frankfurter Allgemeine
> Sonntagszeitung
> (18.7.2010) bezeichnet das als "Irrwitz":
> http://bit.ly/9rbzKK
>
> Wie kann eine dauerhafte Verfügbarkeit solcher Inhalte
> sichergestellt
> werden? Unterliegen sie als Netzpublikationen dem Gesetz
> über die
> Deutsche Nationalbibliothek? Werden sie dort nachhaltig
> archiviert? Gibt
> es andere (Archivierungs-) Konzepte, die auch die
> Zugänglichkeit bewahren?

Meine Stellungnahme:

Moeglicherweise nimmt Herr Steinhauer auch hier Stellung: http://archiv.twoday.net/stories/6364967/

Siehe auch:

http://archiv.twoday.net/stories/6432967/

http://archiv.twoday.net/stories/6347223/ (wo die Frage aufgeworfen wird, wieso die Rundfunkanstalten eigene Inhalte nicht unter CC-Lizenzen stellen und so ein Spiegeln durch andere Anbieter ermoeglichen. Das CC-Pilotprojekt des NDR ist anscheinend - nach den Daten der Sendungen zu urteilen - sanft entschlafen:

http://www1.ndr.de/ratgeber/technik/creativecommonsindex2.html )

Following pressure from intelligence agencies, Prime Minister Benjamin Netanyahu has extended the period during which material contained in government archives may remain classified by 20 years.

The new regulations, approved two weeks ago, mean archived material scheduled to become available to scholars and the public after 50 years will now remain in the vaults until 70 years have passed since they were placed there.


http://www.haaretz.com/print-edition/news/state-archives-to-stay-classified-for-20-more-years-pm-instructs-1.304449

Update: http://weblog.histnet.ch/archives/4126 (Switzerland German)

Neue Schriftenreihe „Historische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit“ der Fachhochschule Potsdam, Fachbereich Informationswissenschaften der Fachhochschule Potsdam

Band 1: Robert Lange: Imagefilme für Archive. Neue Wege für die Öffentlichkeitsarbeit
104 Seiten. EUR 24,90. ISBN 978-3-936960-44-0. Berlin 2010.

Mit dem Start dieser Schriftenreihe sollen Abschlussarbeiten zugänglich gemacht werden, die aktuelle Fragestellungen und Konzepte für das archivarische Berufsfeld entwickeln. Herausgeberin ist Susanne Freund, Professorin am Fachbereich Informationswissenschaften der Fachhochschule Potsdam und Leiterin der gradualen Fernweiterbildung sowie des berufsbegleitenden Masterstudiengangs Archiv.
„Imagefilme für Archive“ stehen derzeit im Fokus von Archiven, die mediale Werbung als Marketinginstrument entdeckt haben. Die Publikation von Robert Lange betritt Neuland, indem erstmals drei ausgewählte Praxisbeispiele von Imagefilmen − „Was ist eigentlich ein Archivknoten?“, „Der Blick auf Mannheim − Ihr Stadtarchiv“ und die amerikanische Produktion „Democracy starts here“ − analysiert werden.
Informationen für Archive im Land Brandenburg Nr. 7 vom 28.7.2010
Vor dem Hintergrund der Kommunikationsforschung skizziert der Autor die Einsatzfelder von Filmen als visuelle Informationsträger. Der Leitfaden seiner Untersuchung orientiert sich an den Einflussfaktoren der Werbepsychologie auf das Produktmarketing von Unternehmen und Non-Profit-Organisationen.
Weitere Informationen und Bestellung: http://bibspider.de/static,Releases,978-3-936960-44-0_de.htm
(BHA-Newsletter)

Meine Meinung: Wer wie Frau Professorin Freund heute noch auf eine nur gedruckte Schriftenreihe setzt, hat nicht das geringste von der Medienrealität des 21. Jahrhunderts begriffen. Nur eine hybride Publikation (Druck + Open Access) kann dem Informationsauftrag gerecht werden.

Eine Abschlussarbeit von gut 100 Seiten, die 24,90 Euro kostet, ist schlicht und einfach zu teuer. Wer garantiert, dass die Qualitätssicherung funktioniert hat? Ein Reinlesen in das Buch ist nicht möglich.

http://babel.hathitrust.org/cgi/pt?id=uc2.ark:/13960/t1dj5fv94

Das Volltext-PDF hat 273 MB - bei 524 Seiten - (und funktioniert glücklicherweise). Die gleiche Ausgabe als Google-PDF gespiegelt vom Internet Archive: http://ia311319.us.archive.org/3/items/apuleiioperaomn13apulgoog/apuleiioperaomn13apulgoog.pdf hat nur 23 MB.

Die PDF werden auf Anforderung erzeugt, eine vorherige Größenangabe ist nach Auskunft von HathiTrust nicht möglich.

http://faulkner.lib.virginia.edu/


CH geht in http://infobib.de/blog/2010/07/27/upload-formulare-in-repositorien-i/ den Harnadschen Mythos der "few keystrokes" an. Ich erinnere mich noch sehr gut an meinen ersten Freiburger Upload, als ich um Konvertierung eines PDFs bat und dies auch bekam, nachdem man mir klargemacht hatte, dass dies die absolute Ausnahme bleiben müssen - von Scanunterstützung ganz abgesehen (die kriegen selbstverständlich Ordinarien, aber nicht unwichtige Lehrbeauftragte wie ich). Dass ich dem Server ein "Geschenk" überbringe - den Freidok-Bürokraten würde sicher die hochnäsige Haltung für einen Moment verlorengehen, würden sie mit einer so ungeheuerlichen Ansicht konfrontiert.

http://xenzen.wordpress.com/2010/07/26/was-passiert-an-der-auskunftstheke/

Anne Christensen hat nun ein eigenes Blog.

http://www.internet-law.de/2010/07/abmahnung-von-karl-valentin-zitaten.html

http://www.everyday-feng-shui.de/feng-shui-news/abmahnung-wegen-karl-valentin-zitat-10-000-euro-strafe/

http://shadeball.org/2010/07/26/why-i-dont-post-to-archives-and-archivists/


http://www.heise.de/newsticker/meldung/Google-ueberarbeitet-Bildersuche-1045204.html

Siehe auch:
http://archieven.blogspot.com/2010/07/google-images-en-google-image-swirl.html

http://tillje.wordpress.com/2010/07/25/finding-influential-oatp-news-items/

http://www.merkur-online.de/lokales/nachrichten/kreistag-weilheim-schongau-sagt-google-streetview-kampf-853912.html

[Editiert KG: Siehe auch http://archiv.twoday.net/search?q=streetview ]

http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=7647

http://wwmm.ch.cam.ac.uk/blogs/murrayrust/?p=2480

http://www.wikileaks.org/wiki/Afghan_War_Diary,_2004-2010

http://www.guardian.co.uk/world/2010/jul/25/afghanistan-war-logs-military-leaks

http://www.nytimes.com/interactive/world/war-logs.html

http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,708311,00.html

Update: http://www.gov20.de/open-data-von-unten-wikileaks/

http://www.indiskretionehrensache.de/2010/07/afghanistan-protokolle-spiegel/



Archivalia wünscht sich viele originelle Archivschild-Fotos und lobt daher einen Wettbewerb aus.

1. Einreichungen in Form von Kommentaren oder Mails bitte an mich bis 15. August 2010 23 Uhr 55. Die Jury bin ich.

2. Teilnahmeberechtigt sind freie Fotos von Archivschildern, die noch viel origineller als obiges (aus Neustadt am Rübenberge) sein sollten.

3. Die Bilder der frei fotografierbaren, d.h. vor allem im Straßenbild angebrachten Schilder sind unter freier Lizenz auf Wikimedia Commons hochzuladen.

4. Entscheide ich nach Sichtung eventueller Einreichungen, dass ein Preis vergeben wird, kann sich der Preisträger etwas von

http://de.wikisource.org/wiki/Benutzer:FrobenChristoph/Buchangebot

aussuchen.

5. Der Rechtsweg ist wie immer ausgeschlossen.

blickte mich von seinem Ölbild im Schloss Bückeburg am Samstag unverwandt an, was kein Wunder war, denn ich war nur einer von vielen Touristen-Heinis, die eine Schlossführung gebucht hatten, während ein leibhaftiger Verwandter, Herr Contributor RA Vom Hofe, nimmermüde den Beitrag "Vier Prinzen von Schaumburg-Lippe" http://archiv.twoday.net/stories/3810499/ kommentiert, der Platz 6 der ewigen Besten-Liste der Archivalia-Beiträge innehatt (derzeit 21149 Zugriffe). Im Schlosshof kann man das Staatsarchiv Bückeburg betreten - geradezu sinnbildhaft verdeutlicht dies die eher krankhafte Beziehung dieses Niedersächsischen Staatsarchivs zu den einstigen Feudalherren. Wird man in einigen Jahrzehnten womöglich die Unterlagen des Hausarchivs einsehen dürfen, ohne dass das Fürstenhaus zustimmt? Ich bin skeptisch.

Staatsarchiv Bückeburg

http://www.pro-panoramafreiheit.de/2010/07/23/klarstellungen-zur-panoramafreiheits-theorie-der-stiftung-zollverein/

http://www.pottblog.de/2010/07/23/djv-vs-stiftung-zollverein-gab-es-jetzt-abmahnungen-wegen-internet-bildern-der-zeche-zollverein/

Siehe hier:
http://archiv.twoday.net/stories/6435206/



Foto: frollein2007
http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/deed.en

http://www.schmalenstroer.net/site/

http://papiers.poussieres.free.fr/index.php/2010/07/22/pascale-verdier-explique-les-licences-de-reutilisation/

http://vorarlberg.orf.at/stories/458129/

"Mehrere Bücher wurden zerstört, wertvollere Exemplare seien aber nicht betroffen, heißt es. Der genaue Schaden ist noch nicht bekannt."

Es dürfte sich entgegen der Angabe der Meldung um ein Bücherdepot der Landesbibliothek handeln.

Update: Das war der Fall, der ORF hat seine Angaben korrigiert. Ursprünglich war irrtümlich vom Landesarchiv die Rede gewesen.

http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=7715

http://leserhunger.archivauskunft.de/2010/07/bankkrise-im-staatsarchiv/

http://www.aventinus-online.de/

Darin u.a.:

Christian Hellwig
„This is totally going into my Blog!“
Wikis, Blogs & Tageszeitungen: Medien am Scheideweg

http://www.reichserzkanzler.de/

"Die Website präsentiert Mitglieder und Aktivitäten des Interdisziplinären Arbeitskreises "Kurmainz und der Erzkanzler des Reiches". Außerdem wird eine Verbindung zum Archiv des Reichskanzlers geboten. In einer Online-Datenbank können mittels einer Suchmaschine die Beschreibungsdaten der 1900 digitalisierten Regesten der Wahl- und Krönungsakten zwischen 1356 und 1800 durchsucht werden." (Clio-Online)

http://www.bbc.co.uk/radio3/worldmusic/

Via http://textundblog.de/?p=3627


Zum Wochenende:

http://www.youtube.com/watch?v=1XDkyT2QU6k

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/33/33012/1.html

"Die Stadt Köln ist gegenüber Leihgebern, die dem Stadtarchiv Materialien in Verwahrung gegeben hatten, nach dem Einsturz des Archivs nicht schadenseratzpflichtig. Auch zur Herausgabe des Archivguts ist die Stadt nicht verpflichtet. Dies entschied das Landgericht Köln.

Die klagenden Leihgeber des zugrunde liegenden Falls waren der Auffassung, die Beklagte habe die ihr als Verwahrerin obliegenden Obhutspflichten vernachlässigt. Aufgrund vielfacher Anzeichen (Schäden am Stadtarchiv und benachbarten Gebäuden) habe man mit einer Katastrophe wie dem Einsturz des Gebäudes am 3. März 2009 rechnen müssen, wie auch eine Äußerung der Archivleiterin vom 11. März 2009 belege. Im Februar 2009 hätte, so die Kläger, das Objekt geräumt werden müssen. Die Verwahrungsverträge seien gekündigt, deswegen müssten die noch vorhandenen Bestände an die Kläger herausgegeben bzw. (im Fall 5 O 299/09) umgehend für Auswertungs- und Forschungszwecke zugänglich gemacht werden.

Stadt war mangels Zweifel an Standsicherheit des Gebäudes nicht zur Auslagerung des Archivgut verpflichtet
Das Landgericht hat, der Argumentation der Beklagten folgend, eine Pflichtverletzung der Stadt verneint. Fahrlässiges Handeln sei nicht gegeben, weil keine Auffälligkeiten vorlagen, die bei den Verantwortungsträgern der Stadt Zweifel an der Standsicherheit des Gebäudes hätten aufkommen lassen müssen. Dementsprechend war, so das Gericht, die Stadt nicht verpflichtet, Archivgut auszulagern oder die Leihgeber über Gefahren zu informieren.

Mehrfache Untersuchungen zeigen keine Mängel an Standfestigkeit des Gebäudes auf
Das Gericht verweist auf vor Beginn des U-Bahn-Baus im Jahr 2004 durchgeführte Untersuchungen, die während des U-Bahn-Schildvortriebes im Jahr 2007 sowie noch am 5. Februar 2009 vorgenommenen Untersuchungen und Messungen, die zu dem Ergebnis gelangten, dass alle vorhandenen Setzungen innerhalb der Norm lagen und die Standsicherheit des Gebäudes nicht gefährdet war. Zu dem gleichen Ergebnis gelangte eine von der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln im April 2008 durchgeführte Jahresbegehung – ebenso wie Untersuchungen durch die Ingenieurbüros Zorn und Varevics, die veranlasst worden waren, nachdem im November 2008 erstmals Risse am Gebäude sowie Mörtelabplatzungen aufgetreten waren.

Hinweis der Archivleiterin auf renovierungsbedürftigen Zustand des Objektes steht nicht im Zusammenhang mit Beurteilung der Standsicherheit
Auch dem von den Klägern erwähnten Zeitungsinterview der Archivleiterin vom 11. März 2009 sei, so die Richter, nicht zu entnehmen, dass diese von einer konkreten Einsturzgefahr vor dem 3. März 2009 ausgegangen sei. Die Archivleiterin habe darauf hingewiesen, dass es nach dem vorliegenden Gutachten keine gravierenden statischen Mängel gab. Sie sei deshalb von einer Standsicherheit ausgegangen. Dass die Archivleiterin den renovierungsbedürftigen Zustand des Objektes betont habe, habe mit der Frage ihrer Beurteilung der Standsicherheit nichts zu tun.

Schadensersatzanspruch unbegründet
Soweit es, dem Vortrag der Kläger entsprechend, keinen Evakuierungsplan, keinen Notfallplan und im Hinblick auf den U-Bahn-Bau auch keinen Sicherheitsplan gegeben habe, sei dieser Aspekt nicht geeignet, einen Schadensersatzanspruch zu begründen, weil diese Umstände die Schäden nicht verursacht hätten.

Herausgabe des Archivmaterials derzeit nicht zumutbar
Auch ein Herausgabe- bzw. Bereitstellungsanspruch ist nach Auffassung der Richter derzeit nicht gegeben, unabhängig von der Frage, ob die Verwahrungsverträge wirksam gekündigt worden sind. Angesichts der Gesamtumstände zur Bergung, Sichtung und Restaurierung des Archivmaterials sowie des damit verbundenen Zeit- und Kostenaufwands sei der Beklagten eine Herausgabe des Archivmaterials an die Klägerseite, auch unter Berücksichtigung von deren Interesse am Archivmaterial, derzeit nicht zumutbar."

Quelle: kostenlose-urteile.de, 23.7.2010

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http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=7531



Via http://notesonearlymodernart.blogspot.com/

http://earlymodernpaleography.wordpress.com/

Danke an die UB Heidelberg!

http://diglit.ub.uni-heidelberg.de/diglit/ank

Enthält unter anderem einen wichtigen Beitrag zum Kloster Wienhausen.

http://www.earlymodernweb.org.uk/emn/index.php/the-blogroll/

http://hnn.us/blogs/entries/120366.html

Books are beautiful, even in death and deathly times. So says a new photo exhibition of dying books, immortalized in print and on display in Cambridge University's Gonville & Caius Library.


A blog about early modern books, history and culture

http://mercuriuspoliticus.wordpress.com/

http://www.executedtoday.com/

Executed Today is a blog of history, sociology, biography, criminology, law, and kismet — an unrepresentative but arresting view of the human condition across time and circumstance from the parlous vantage of the scaffold.
So what is it?
Executed Today is a daily chronicle — each day the story of an historical execution that took place on this date, and the story behind it.



http://archiv.twoday.net/stories/6427094/#6437889

Danke BCK!

Auf der Startseite des http://www.handschriftencensus.de/ ist ENDLICH die entsprechende Seite verlinkt:

http://www.handschriftencensus.de/abbildungen

Die Seite mit altem Design besteht weiter:
http://www.handschriftencensus.de/hssabbildungen

http://resobscura.blogspot.com/2010/07/images-from-british-library-illuminated.html macht darauf aufmerksam, dass der entsprechende Katalog nun bei fast allen Handschriften Bildbeispiele in brauchbarer Qualität enthält.

http://www.bl.uk/catalogues/illuminatedmanuscripts/welcome.htm

Egerton 1896

http://resobscura.blogspot.com/


http://earlymodernhistory1.blogspot.com

Das Weblog finde ich sehr uninteressant. Langweilige Konferenzankündigungen wechseln sich ab mit Fotos von Wissenschaftlern und sporadischen anderen Meldungen zur frühneuzeitlichen englischen Geschichte. Merke: early modern meint für UK/US-Blogger vor allem Shakespeare und Umfeld.

Ebenso langweilig:

http://earlymodern-lit.blogspot.com/ (eigenartige Bebilderung)

http://jcmurphy.wordpress.com/

Eine nützliche Link-Liste:

http://www.arlima.net/mss/france/paris/bibliotheque_nationale_de_france/

http://www.fbi.fh-koeln.de/institut/personen/georgy/VerboteBilderWEB/VerboteBilder.html




http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Canaletto_Pro_Street_View.jpg

http://archiv.twoday.net/search?q=streetview

http://www.schwaebische.de/lokales/aalen-ellwangen/ellwangen_artikel,-Alamannenmuseum-Rat-stellt-harte-Bedingungen-_arid,4133571.html

Seit über anderthalb Jahren streiten Kritiker eines Kooperationsabkommens zwischen der Universität zu Köln und der Bayer HealthCare AG um die Veröffentlichung des Vertrages. Der Anfang 2008 unterzeichnete Kontrakt über eine öffentlich-private Zusammenarbeit bei pharmakologischer Forschung drohe von wirtschaftlichen Interessen zuungunsten von Lehre und Pharmakontrolle beeinflusst zu werden. Obgleich die Landesbeauftragte für Datenschutz den Befürwortern einer Veröffentlichung mehrfach Recht gab, mauert die Hochschule.

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/33/33011/1.html

Siehe auch
http://www.cbgnetwork.org/3465.html

http://docserv.uni-duesseldorf.de/servlets/DocumentServlet?id=15379

"Das Projekt, das von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) finanziert wird, hat am 1. Oktober 2009 begonnen und ist auf drei Jahre angelegt. Ziel ist es, zum Werk des Komponisten Richard Strauss (1864*1949) sämtliche erreichbaren Quellen zu erschließen und zu dokumentieren. Unter Quellen verstehen wir insbesondere eigenhändiges Notenmaterial sowie Abschriften davon, Korrekturfahnen, Druck- bzw. Stichvorlagen, ferner Briefe und Postkarten von bzw. an Richard Strauss. Die so gewonnenen Daten sollen in einem musikwissenschaftlichen Online-Fachportal als Datenbank veröffentlicht werden.

Die meisten der heute bekannten Strauss-Quellen befinden sich in den Archiven und Bibliotheken in Garmisch, München und Wien, sie sind daher leicht zugänglich. Man schätzt jedoch, dass neben den verfügbaren Beständen etwa noch einmal so viel Material existiert * Material, dessen Verbleib weitgehend unbekannt ist.

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie freundlich um Ihre Unterstützung bitten. Sofern Ihr Haus im Besitz von Strauss-Quellen ist, wären wir Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen würden und darüber hinaus bereit wären, uns Einsicht in die betreffenden Dokumente zu gewähren. Falls Sie keine für uns relevanten Materialien besitzen, bitten wir freundlich um eine kurze Fehlanzeige.

Auch weiterführende Hinweise, die dazu beitragen, den Verbleib von Strauss-Quellen zu ermitteln, sind uns immer willkommen.

Für Rückfragen aller Art stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung. Sollten Sie für diese Anfrage nicht zuständig sein, möchten wir Sie freundlich bitten, diese entsprechend weiterzuleiten. Setzen Sie unsere Mailadresse in diesem Fall bitte auf *Cc“. So können wir den Verlauf besser nachvollziehen und ihn in unseren Unterlagen vermerken.

Wir bitten um Nachsicht, falls Ihnen dieselbe Nachricht mehrfach zugehen sollte. Aus technischen und organisatorischen Gründen sind gewisse Redundanzen nicht ganz zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen

Claudia Heine
Adrian Kech


**********

Richard-Strauss-Quellenverzeichnis (RSQV)
im Richard-Strauss-Institut
Dr. Claudia Heine
Adrian Kech M.A.
Schnitzschulstraße 19
82467 Garmisch-Partenkirchen

E-Mail: quellen-rsi@gapa.de
Tel.: +49 8821 910 9525 (Claudia Heine)
Tel.: +49 8821 910 9526 (Adrian Kech)
Tel.: +49 8821 910 950 (Zentrale)
Fax: +49 8821 910 960

Das Richard-Strauss-Quellenverzeichnis wird von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) gefördert."


Link zum RSI: http://www.richard-strauss-institut.de/

via Email

Hello, dear members of Archives 2.0,

About three months ago we all learned of changes in the service provided by Ning. Basically Ning will start charging Network Creators for having a network, such as this one. Here's the complete list of products and prices, for your information.

Currently the Archives 2.0 network is managed by Alexandra Eveleigh and myself. Both of us have agreed that in our case it is not worth to start paying for using Ning.

Ning does provide an export option for network content, useful for Network Creators who would like to leave Ning and found a new network elsewhere. There are several, similar network providers out there, that still work for free and have import options for content from Ning networks. So, this would be an option for migrating our network.

However, both Alexandra and myself have doubts about this, most of all because this current network shows low activity. Since the two of us are too busy with work and other projects, we must admit that we cannot manage this network alone, if at all.

So what happens next? We have left two options open:

1. Nothing happens. In the end, this network's content will get exported to my personal hard drive for backup purposes, and the online network will automatically get deleted by Ning on 20 August.

2. Members like yourself step up to save this network! If several members step up as co-managers for this network, then we will setup a new network elsewhere and import this current network's content into the new network. Tasks for the managers include welcoming new members, start discussions, post on the blog, add videos and events, edit a news letter, and comment on other people's content. Basically: help keeping this network alive and kicking!

Well, these are our options. Please leave your thoughts online. The future of this Archives 2.0 network is in your hands. ;-)

Best regards,
also on behalf of Alexandra,

Christian
Visit Archives 2.0 at: http://archives20.ning.com/?xg_source=msg_mes_network

Eine Umfrage in der Archives-List ergab folgende Links, wobei ich nur solche berücksichtigt habe, die auch europäische Karten enthalten.

http://www.davidrumsey.com/

http://alabamamaps.ua.edu/historicalmaps/europe/index.html

http://www.lib.utexas.edu/maps/europe.html

http://lcweb2.loc.gov/ammem/gmdhtml/gmdhome.html

http://digitalgallery.nypl.org/nypldigital/dgdivisionbrowseresult.cfm?trg=1&div_id=hm

Siehe auch

http://archiv.twoday.net/topics/Karten/

http://www.maphistory.info/imagelarge.html

http://www.lexilogos.com/cartotheque.htm

http://www.zb.unibe.ch/maps/ryhiner/sammlung/?group=volume

http://vacani.icc.cat/index.php

http://www.gettysburg.edu/library/gettdigital/maps/stuckenberg_maps.htm

http://digiwis.wordpress.com/2010/07/22/aufregung-in-der-open-access-szene-um-reus-faz-artikel-berechtigt/

Niggemeier nimmt Focus-Chefredakteur Weimer auseinander:

http://www.stefan-niggemeier.de/blog/ich-hab-noch-sand-in-den-schuhen-aus-daten/

GV.NRW 2010 S. 376

recht.nrw

http://www.c-span.org/Watch/Media/2010/07/21/HP/A/35762/National+Archives+and+Congressional+Papers.aspx

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/33/33004/1.html

"welche Anstrengungen de Gruyter und die Staatsbibliothek unternehmen, um sie ausfindig zu machen, bleibt unbeantwortet. Als Google vor dem Einscannen die Rechteerben verwaister Bücher nicht ermittelte und bei ihnen um Erlaubnis anfragte, wurde das von den deutschen Verlagen scharf kritisiert und als Argument für die angebliche Notwendigkeit eines neuen Leistungsschutzrechts herangezogen wurde, mit dem sich zukünftig - je nachdem wie es ausfällt - vielleicht auch Raubzüge in die Allmende mit einem gesetzlichen Monopol absichern lassen.

Auch Fragen dazu, auf welche immaterialgüterrechtlichen Vorschriften sich die Preiskalkulationen gründen und wie die Einnahmen aufgeteilt werden, will man weder bei de Gruyter noch bei der Staatsbibliothek beantworten"

Zur Argumentation mit § 134 UrhG http://archiv.twoday.net/search?q=zeitungszeug und die Urheberrechtsfibel http://www.contumax.de

Hier müsste man sich Titelseite und Impressum der VZ erst einmal anschauen.

Wenn man einen Datenbankschutz bejaht, führt § 87e UrhG dazu, dass kleine Teile der Datenbank ohne weiteres "befreit" werden können:

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__87e.html

Per Mail ging soeben an die Generaldirektorin der SB zu Berlin folgendes Schreiben ab:

Sehr geehrte Frau Generaldirektorin,

mit völligem Unverständnis habe ich zur Kenntnis genommen, dass die
Staatsbibliothek zu Berlin eine Kooperation mit dem de-Gruyter-Verlag
eingegangen ist mit dem Ergebnis, dass die Digitalisierung der
Jahrgänge der Vossischen Zeitung nur gegen horrend hohe Lizenzgebühren
einsehbar ist. Die interessierte Öffentlichkeit und die
zeithistorische Forschung darf sich die Digitalisate nur in der
Staatsbibliothek anschauen oder in den wenigen Institutionen, die sich
die Zugangskosten leisten können. Die prekäre Haushaltslage der
Bibliotheken dürfte auch Ihnen bekannt sein. Damit schlagen Sie der
von den deutschen Bibliotheken mitgetragenen Berliner Erklärung für
Open Access von 2003 ins Gesicht, die sich ja ausdrücklich auch an die
kulturgutverwahrenden Institutionen wendet und unmittelbar auf die für
die Wissenschaft wichtige Digitalisierung der Vossischen Zeitung
anwendbar ist. Dass man in Ihren Digitalen Sammlungen Ausgaben des
Groß-Strehlitzer Kreisblatts kostenlos weltweit einsehen kann, nicht
aber die Vossische Zeitung, ist nicht nur ärgerlich. Es zeigt auch,
dass die Staatsbibliothek wie auch die meisten anderen deutschen
Bibliotheken die dringende Notwendigkeit, wie in anderen Ländern - das
Wiener Programm ANNO ist Ihnen sicher bekannt - Zeitungen als
Geschichtsquellen kostenfrei für Forschung und Öffentlichkeit im
Internet bereitzustellen ignoriert (siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/5477201/ ).

Indem Sie das in den meisten zivilisierten Staaten anerkannte Prinzip
der Verwaltungstransparenz mit Füßen treten und - nach Angabe von
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/33/33004/1.html - Fragen des
Journalisten Peter Mühlbauer zu den Beziehungen der Staatsbibliothek
zum de-Gruyter-Verlag in dieser Sache unbeantwortet gelassen haben,
schüren Sie Staatsverdrossenheit. Gerade dubiose
Private-Public-Partnerschaften wie in diesem Fall müssen lückenlos
transparent sein. Sie verwahren die Ihnen anvertrauten Kulturgüter
nicht nach eigenem Recht, sondern als Treuhänder der Öffentlichkeit
und haben daher auch moralisch kein Recht, hinsichtlich der
Zeitungsdigitalisierung im Geheimen mit einem Verlag zu kungeln. Die
Öffentlichkeit hat jedes Recht, über die Monopolvermarktung mutmaßlich
gemeinfreier Zeitungsjahrgänge umfassend unterrichtet zu werden.

Als Behörde (Stiftung unter Bundesaufsicht), die öffentlich-rechtliche
Verwaltungsaufgaben wahrnimmt, unterliegen Sie dem Gesetz zur Regelung
des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ich fordere Sie daher
auf, den Vertrag mit de Gruyter über die Digitalisierung der
Vossischen Zeitung gegenüber mir offenzulegen. Es handelt sich meiner
Ansicht nach nicht um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Sinne der
Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 28.
5. 2009 - 7 C 18/08), doch teile ich mit Blick auf § 7 Abs. 1 S. 3 IFG
zur Begründung mit, dass die Mitteilung der Vertragsdetails zur
Ermöglichung einer öffentlichen Diskussion bezüglich einer die
maßgebliche Fachöffentlichkeit und nicht ganz unwesentliche Teile der
allgemeinen Öffentlichkeit (siehe die Diskussion bei Telepolis)
wesentlich berührenden Frage begehrt wird.

Sollte es erforderlich sein, diesen Antrag nach § 7 IFG per Fax
einzureichen, bitte ich um Mitteilung. Für eine Eingangsbestätigung
danke ich im voraus.

Mit freundlichen Grüßen


Siehe auch:
http://log.netbib.de/archives/2010/07/22/ein-super-geschaftsmodel
http://www.inetbib.de

Update: http://archiv.twoday.net/stories/6455470/

http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=7492

"Die neue Reihe "Historische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit" beginnt mit der Darstellung eines aktuellen Themas, das im Genre der audiovisuellen Medien zu verorten ist. Die Imagebildung von Archiven über virtuelle Kommunikationskanäle wird künftig in der Fachwelt intensiver diskutiert werden müssen, um insbesondere die Klientel jugendlicher Nutzer nicht zu verlieren. Aus diesem Grunde soll mit dem Beitrag von Robert Lange ein erster Markstein auf dem innovativen Feld der Imagefilme für Archive gesetzt werden, ein Bereich, der in den nächsten Jahren in der modernen Informations- und Wissensgesellschaft an Bedeutung gewinnen wird.
Das Medium Film hat und hatte eine große Bedeutung für den Ausdruck sowohl künstlerischer als auch ideologischer und werbender Botschaften. Dem bewegten Bild haftete schon immer eine Aura besonderer Authentizität, aber auch außerordentlichen, phantasievollen Gestaltungsreichtums an. Audiovisuelle Medien sprechen die Sinne des Menschen in einem umfassenden Ausmaß an und entfalten eine ungleich größere Wirkung als geschriebener Text oder ein photografisches Bild allein.
Wie umfassend der technologische Wandel des späten 20. und be-ginnenden 21. Jahrhunderts die Formen der audiovisuellen Kommunikation veränderte, sieht man an der Vielseitigkeit der Darstellungsmedien. War dies zu Beginn des 20. Jahrhunderts lediglich das Kino, kamen im Laufe der Zeit Medien wie das Fernsehen und in heutiger Zeit die Anwendungsmöglichkeiten des Internets hinzu.
Archive als Speicher der Geschichte bewahren natürlich auch Quellen, welche nicht der klassischen Papierakte entsprechen. Seien es die Filmrollen im Bundesarchiv-Abteilung Filmarchiv oder digitalisierte Kopien von stadthistorischen Stummfilmen; audiovisuelle Datenträger sind ein essentieller Teil der Bestände, welche in Archiven lagern. Dass Filme jedoch auch eine Rolle für Archive außerhalb ihrer archivalischen Funktion spielen können, wird offenbar, wenn man den Arbeitsbereich der Öffentlichkeitsarbeit betrachtet. Obwohl es umfassende Literatur zur Nutzung spezifischer Kommunikationskanäle gibt und die Öffentlichkeitsarbeit inzwischen ein etablierter Arbeitsbereich der gegenwärtigen Archivarbeit ist, wird der Einsatz von Filmen bisher in kaum einer wissenschaftlichen Abhandlung hinreichend beschrieben. Die vorliegende Darstellung soll deshalb zum besseren Verständnis der Bedeutung filmischer Präsentationsformen in einer modernen Informationsgesellschaft beitragen. Es soll erörtert werden, warum sich zeitgemäße Mittel der Eigendarstellung anbieten und wie eine Breitenwirksamkeit erreicht werden kann. Archive haben einen enormen Bedarf an Konzeptionen zur Profilierung der eigenen Profession in der Kulturlandschaft. Kaum eine Einrichtung ist für die Bildung von Geschichtsbewusstsein sowie zum Erhalt der dafür erforderlichen originalen Quellen so zentral und lässt gleichzeitig das entsprechende Image vermissen. Es ist nicht nur die Nutzung von Archiven, die darunter leidet, auch ihre Legitimität wird leider oftmals in Frage gestellt. Archive müssen deshalb Formen finden, ihre gesellschaftliche Funktion dem Verständnis einer breiten Öffentlichkeit näher zu bringen und sich als ein unersetzbarer Bestandteil in der Gruppe der Kulturinstitutionen und Informationsdienstleister zu behaupten.
Aus diesem Grunde gilt es zu untersuchen, ob das Medium Film mit seinem großen Potential der Massenwirksamkeit geeignet ist, das Image von Archiven zu verbessern. In diesem Zusammenhang soll erläutert werden, was Öffentlichkeitsarbeit ist, welche Bedeutung sie speziell für Archive hat und inwiefern sie meinungsbildend wirkt. Ferner soll dargelegt werden, warum Begriffe wie Imagebildung aus der kommerziellen Werbeindustrie in gewissem Umfang auch auf Archive anwendbar sind und warum man ggfs. von einer Konkurrenzsituation von Archiven gegenüber anderen Kultureinrichtungen sprechen kann.
Wie bildliche Kommunikation funktioniert und welche Eigenschaften sie in den Kommunikationswissenschaften hat, wird in Kapitel 3 ausgeführt. Auf Grundlage der Untersuchung von Sandra Testrut über die Informationsvermittlung in Lehrfilmen, soll gezeigt werden, welche Mechanismen der Wahrnehmung von audiovisueller Kommunikation existieren sowie welche möglichen potentiellen Einsatzfelder für die Filmnutzung in archivischer Öffentlichkeitsar-beit es gibt. Letzterer Begriff der Öffentlichkeitsarbeit soll in dieser Arbeit in Bezug auf Archive verwendet werden. Die Termini Public Relations und Öffentlichkeitsarbeit werden darin unterschieden, dass mit ersterem die öffentlichen Beziehungen an sich und mit dem zweiten Begriff das Handlungsfeld allgemein beschrieben wird. Auch sind die Termini Werbe- und Imagefilm zu differenzieren. Beide Bezeichnungen werden in dieser Abhandlung zwar oft in ähnlicher Weise gebraucht, aber trotzdem prinzipiell voneinander abgegrenzt. Ein Werbefilm wird demnach als ein kürzerer, rein kommerzieller Spot mit direkt artikulierter Werbebotschaft definiert, ein Imagefilm als ein längeres Werk, meist mit einer Handlung, in welcher der werbende Charakter weniger stark zur Geltung kommt.
Zentral sind die Kapitel 4 und 5, in welchen werberelevante kognitionspsychologische Beobachtungen vorgestellt und drei Beispiele existierender Imagefilme anhand dieser analysiert werden sollen. Grundlage hierfür ist die Einführung in die Werbe- und Konsumentenpsychologie von Georg Felser, der in seiner 1997 erschienenen Publikation empirisch untersucht, mit welchen Mitteln die Werbeindustrie arbeitet. Als ein wesentlicher Schwerpunkt soll beleuchtet werden, welche Wirkung und welche Zielgruppe die Filme erreichen wollen und wie erfolgreich dies unter den werbepsychologischen Gesichtspunkten geschieht. Im 6. Kapitel wird schließlich darauf eingegangen, welche Wege zur Filmnutzung Archive anstreben sollten, welche Kommunikationskanäle sich anbieten und wie hoch in etwa gegenwärtige Kosten für einen Werbe- bzw. Imagefilm beziffert werden können."


Robert Lange: Imagefilme für Archive. Neue Wege für die Öffentlichkeitsarbeit, (Historische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit, Band 1), Berlin 2010, 105 Seiten
ISBN 978-3-936960-44-0

Quelle: Verlagsinfo

http://www.djv.de/SingleNews.20+M5e9e0b5ab7b.0.html

Der Deutsche Journalisten‑Verband hat als nicht hinnehmbar kritisiert, dass die Stiftung Zollverein Fotografen abmahnt, die Bilder der Zeche Zollverein auf ihren Internetseiten veröffentlichen. Den Hinweis auf eine angebliche Kostenpflichtigkeit einer Veröffentlichung von Bildern der Zeche, einem der bedeutendsten Industriedenkmäler der Welt, hält der DJV für geradezu grotesk. Es sei paradox, dass man einerseits das Bild einer weltoffenen europäischen Kulturhauptstadt-Region abgeben wolle, andererseits die Panoramafreiheit missachte.
„Es kann nicht sein, dass Fotografen, die in die europäische Kulturhauptstadt‑Region reisten, etwa, wie am vergangenen Wochenende für das Still-Leben auf der A40, oder wie am kommenden Wochenende zur Loveparade in Duisburg, Angst haben müssen, auch die Zeche Zollverein zu fotografieren, da sonst Abmahnungen auf sie zukommen könnten“, betonte die stellvertretende DJV‑Bundesvorsitzende Ulrike Kaiser. „Für uns ist klar: Es gilt auch im Fall der Stiftung Zollverein die Panoramafreiheit für Fotografen. Die Stiftung Zollverein kann diese nicht missachten", so Kaiser. Zudem sei das die schlechteste Öffentlichkeitsarbeit für den Standort Ruhrgebiet, die man sich vorstellen kann.
Kaiser wies darauf hin, dass die Zeche Zollverein mit Millionenbeträgen aus öffentlichen Mitteln finanziert worden sei. „Wie im Fall des Schlosses Sanssouci müssen Fotografen auch auf dem Gelände frei fotografieren dürfen. Das Haus- und Eigentumsrecht kann bei solchen aus öffentlichen Mitteln finanzierten und für die Öffentlichkeit gedachten Gebäuden und Flächen nicht geltend gemacht werden!"


Aus der Hausordnung

"9. Zollverein ist eine eingetragene Wort- und Bildmarke. Alle nicht ausschließlich privat
genutzten Foto-, Ton- und Filmaufnahmen bedürfen einer schriftlichen Genehmigung
durch die Stiftung Zollverein."
http://www.zollverein.de/upload/Dokumente/Zollverein-Hausordnung.pdf

Als AGB muss diese Hausordnung wirksam einbezogen werden.

Siehe auch:
http://archiv.twoday.net/search?q=panoramafrei

Der mit Bildern illustrierte Bericht ist anscheinend ohne Permanentlink auf der Startseite http://www.augias.net/index.php lesbar.

Professorin Susanne Freund hatte mir den Bericht samt vielen Bildern zugemailt und um Einstellung in Archivalia gebeten. Ich habe das abgelehnt, da dies mir überflüssige Arbeit aufbürdet, dem Prinzip eines Gemeinschaftsweblogs widerspricht und ich meinen knappen, noch kostenlosen Speicherplatz bei twoday.net nicht für ausufernde Bebilderung verschwenden kann.

Ich stelle also nochmals fest:

* Wer interessante Inhalte für Archivalia hat, kann diese auf eigene Verantwortung einstellen. Voraussetzung ist lediglich eine kostenlose Registrierung bei twoday.net mit funktionierender E-Mail-Adresse.

* Das eigenständige Erstellen eines Weblogbeitrags in Archivalia haben sogar schon Staatsarchivare geschafft. Es trägt zur Medienkompetenz bei.

* Sofern ich den Beitrag nicht lösche, übernehme ich als verantwortlicher Administrator die redaktionelle-medienrechtliche Verantwortung für den Beitrag. Ich halte also meine Rübe bei Prozessen hin. DAS IMPRESSUM BEFINDET SICH AUF DER RECHTEN SEITE UNTER DEN KATEGORIEN.

* Eine vorherige Anfrage, ob ein Beitrag erwünscht sei, ist überflüssig, wenn er offenkundig ins bisherige Profil von Archivalia passt.

* Bilder bitte anderweitig im Netz (z.B. Flickr) einstellen und mit img src (Contentklau) einbinden!

Update: Eine weitere Version des bebilderten Berichts ist nun unter

http://www.blha.de/FilePool/Bericht.pdf

abrufbar!

http://www.diegeschichteberlins.de/verein/publikationen/schriften.html

Als "Verhängnis der Mark Brandenburg" hat der jüdische Zeitgenosse Josel von Rosheim die Ereignisse bezeichnet, die im Juni/Juli 1510 zahlreiche angesehene Bürger märkischer Städte in wenigen Wochen zu verhassten Außenseitern werden ließ. 38 von ihnen urteilte man am 19. Juli 1510 in Berlin öffentlich ab und verbrannte sie. Sie waren der Gotteslästerung und des Kindsmords für schuldig befunden worden. Wie sich dreißig Jahre später zeigte, auch für damalige Rechtsverhältnisse zu Unrecht. FR

Besonders dürftig der Internethinweis auf die Ausstellung in Spandau zum Thema:

http://www.zitadelle-spandau.de/Museum____/__Laufende_Ausstellung/__laufende_ausstellung.html

Selbstverständlich verzichtet die Journaille darauf, weiterführende Links anzugeben:

http://www.4lx.de/1510/1510.pdf

http://de.wikipedia.org/wiki/Gedenkstein_f%C3%BCr_die_Opfer_der_Berliner_Judenverbrennung

http://books.google.de/books?id=D64GY0T8_M4C&pg=PA252

Die grundlegende Darstellung von Holtze steht digitalisiert bei Europeana Local zur Verfügung


http://bibliothekarisch.de/blog/2010/07/20/google-editions-coming-soon/

http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/urn/urn:nbn:de:hbz:061:1-23324

#epigraphik

http://u.nu/4r9md

Lohnt die Lektüre nicht.

Update: Im Gegensatz zu Losehands Erwiderung

http://www.gulli.com/news/heidelberger-totengr-ber-ein-kommentar-2010-07-21

Mich erreichte soeben als PDF per Mail der folgende Bescheid auf eine von mir aus Anlass von http://archiv.twoday.net/stories/6426678/ gestellte Anfrage (das Schreiben trägt weder ein Datum noch eine Unterschrift!!):

die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns betreut und gestaltet den Web-Auftritt der
Staatlichen Archive Bayerns. Wir sind gerade dabei unseren Webauftritt zu überarbeiten. In diesem
Zusammenhang stellt sich auch die Frage der Verlinkung mit anderen Einrichtungen. Die Meinungsfindung
in diesem Zusammenhang ist noch nicht abgeschlossen. Grundsätzlich werden wir Web-Auftritte auf Internetseiten kommerzieller Anbieter wohl vermeiden.


Meinungen?

Update: Archivrätin Dr. Susanne Wolf hat den Bescheid durch einen von ihr unterzeichneten und vom 21.7.2010 datierten ersetzt.

Antiquar Heribert Tenschert erhält Ehrendoktorwürde der Universität Freiburg i. Br.

http://www.faz.net/-01dsfv

Der Mitbegründer des Verbandes deutscher Archivarinnen und Archivare ist am 14.7.2010 im Alter von 103 Jahre gestorben:
Link zur Meldung des VdA

Link zum Wikipedia-Artikel

"Das Landeshauptarchiv hat mit Hilfe von Sparkassenstiftungen eine wertvolle private Sammlung historischer Postkarten aus Mecklenburg angekauft. Gezeigt würden 4536 Ansichten von Gutshäusern, Dörfern und Städten Mecklenburgs aus dem frühen 20. Jahrhundert, wie die Sparkasse Mecklenburg-Schwerin am Dienstag mitteilte. Die Sammlung werde Kulturhistorikern und Denkmalpflegern neue Erkenntnisse erlauben und auch Heimatfreunden und -forschern sowie Architekten von Nutzen sein. Möglich wurde der Ankauf durch die Ostdeutsche Sparkassenstiftung und die Stiftungen der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin, wie es hieß."
Quelle: Ostsee-Zeitung, 20.7.2010

 

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