Open Access in One-Person-Libraries/ Eric Retzlaff. Hrsg. Berufsverband Information Bibliothek /
Kommission für One-Person Librarians. – 1. Aufl. – 2011. (Checklisten ; 34)
http://www.bib-info.de/fileadmin/media/Dokumente/Kommissionen/Kommission%20f%FCr%20One-Person-Librarians/Checklisten/check34.pdf
Nicht nur für 1-Personen-Bibliotheken brauchbare aktuelle Einführung. An einer Stelle wird einem gewissen Herrn Graf gedankt. Über Google fand ich wieder:
http://archiv.twoday.net/stories/6243957/
Update: Ich habe den Link korrigiert, den zu überprüfen ich deshalb unterließ, weil ich ihn mit C&P aus der Zitierempfehlung im PDF entnommen hatte. Nicht nur, dass die Kommission unzumutbar lange Links für ihre Publikationen verwendet, sie schreibt auch einen falschen Link ins Buch! Ich bin empört!!
Kommission für One-Person Librarians. – 1. Aufl. – 2011. (Checklisten ; 34)
http://www.bib-info.de/fileadmin/media/Dokumente/Kommissionen/Kommission%20f%FCr%20One-Person-Librarians/Checklisten/check34.pdf
Nicht nur für 1-Personen-Bibliotheken brauchbare aktuelle Einführung. An einer Stelle wird einem gewissen Herrn Graf gedankt. Über Google fand ich wieder:
http://archiv.twoday.net/stories/6243957/
Update: Ich habe den Link korrigiert, den zu überprüfen ich deshalb unterließ, weil ich ihn mit C&P aus der Zitierempfehlung im PDF entnommen hatte. Nicht nur, dass die Kommission unzumutbar lange Links für ihre Publikationen verwendet, sie schreibt auch einen falschen Link ins Buch! Ich bin empört!!
KlausGraf - am Sonntag, 2. Oktober 2011, 01:44 - Rubrik: Open Access
Von Michael Paetau
http://www.blaetter.de/archiv/jahrgaenge/2011/oktober/parlament-geentert-piraten-an-bord
http://www.blaetter.de/archiv/jahrgaenge/2011/oktober/parlament-geentert-piraten-an-bord
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PaperC hat zu meinem Beitrag über das Verschwinden der Bücher aus PaperC nicht Stellung genommen. Der ärgerliche Schwund betrifft nun auch meine Veröffentlichungsliste, da nun auch Killys Literaturlexikon nicht mehr erreichbar ist. Auch andere hochrangige Lexika sind betroffen:
Enzyklopädie des Märchens (mein Uhland-Artikel ist nicht mehr abrufbar)
http://archiv.twoday.net/stories/16568765/
Humanismus-Verfasserlexikon
http://archiv.twoday.net/stories/38764524/
Weitere Verluste:
http://archiv.twoday.net/stories/38748023/
http://archiv.twoday.net/stories/29760027/
http://archiv.twoday.net/stories/29757921/
Von de Gruyter und Niemeyer sind also keine Bücher mehr im Bestand. Damit hat PaperC als Plattform für geisteswissenschaftliche Recherchen erheblich an Wert verloren. Wenn Verlage PaperC als befristete Werbemaßnahme benutzen, besteht kein grund, dieses dubiose produkt weiter zu empfehlen. Bibliotheken sollten die Links aus ihren OPAC zu PaperC entfernen, da die Lesemöglichkeit von einem Tag auf den anderen verschwunden sein kann!
Enzyklopädie des Märchens (mein Uhland-Artikel ist nicht mehr abrufbar)
http://archiv.twoday.net/stories/16568765/
Humanismus-Verfasserlexikon
http://archiv.twoday.net/stories/38764524/
Weitere Verluste:
http://archiv.twoday.net/stories/38748023/
http://archiv.twoday.net/stories/29760027/
http://archiv.twoday.net/stories/29757921/
Von de Gruyter und Niemeyer sind also keine Bücher mehr im Bestand. Damit hat PaperC als Plattform für geisteswissenschaftliche Recherchen erheblich an Wert verloren. Wenn Verlage PaperC als befristete Werbemaßnahme benutzen, besteht kein grund, dieses dubiose produkt weiter zu empfehlen. Bibliotheken sollten die Links aus ihren OPAC zu PaperC entfernen, da die Lesemöglichkeit von einem Tag auf den anderen verschwunden sein kann!
KlausGraf - am Samstag, 1. Oktober 2011, 21:53 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
Alexander Hartmann hat seine Dissertation nun auch bei Google Books komplett einsehbar gemacht:
https://plus.google.com/116612613725943019627/posts/bAMYbk7mZ3M?hl=de
Nachdem der Verlag C.H.Beck bekanntlich freundlicherweise zugestimmt hat, dass ich meine Dissertation nach dem Abverkauf der ersten (und einzigen) Auflage im Wege des Open Access umfassend frei zugänglich machen darf, ist die Arbeit sowohl unter stoererhaftung.de als auch bei Google Books im Volltext abrufbar.
Google Books bietet hierzu den Rechteinhabern das sog. Partnerprogramm an, über dessen Webinterface sich die bibliographischen Daten, der beabsichtigte Grad der Abrufbarkeit (hier: voll, allerdings ohne Download des PDF) und die Lizenz recht komfortabel einpflegen lassen. Das Buch selbst kann entweder physisch per Post eingesandt werden (um es von Google scannen zu lassen) oder aber - und das ist natürlich in mehrfacher Hinsicht vorzugswürdig - als PDF (nebst Umschlag-JPG) hochgeladen werden. Nach einer (bei mir nur wenige Tage dauernden) Prüfung und Verarbeitung der bereitgestellten Daten war das Buch bei Google Books abrufbar.
Weitere Informationen zum Partnerprogramm finden Sie hier:
http://books.google.com/support/partner/bin/answer.py?hl=en&answer=106167
Es geht eigentlich ganz einfach
I. Rechte sichern
Üblicherweise hat man einen Verlagsvertrag geschlossen, der die ausschließlichen Rechte dem Verlag zuweist. Bis zum Ende der Schutzfrist 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
Während bei lieferbaren Büchern mit nennenswertem Absatz der Verlag Einwände gegen eine Open-Access-Veröffentlichung haben wird, sieht es bei vergriffenen oder so gut wie abverkauften Büchern anders aus. Oft übertragen die Verlage einem auf entsprechende Bitten die Online-Rechte. Daher konnte ich mit Zustimmung des Einhorn-Verlags meine "Gmünder Chroniken im 16. Jahrhundert" online publizieren und mit Zustimmung des Braun-Verlags die "Sagen rund um Stuttgart" (1995). Da mir der Fink-Verlag alle Rechte an meiner Dissertation "Exemplarische Geschichten" (1987) zurückgegeben hat, ist sie nun auch bei Google Books einsehbar:
http://books.google.de/books?id=pcvWAAAAMAAJ
Übt der Verlag das Online-Recht nicht aus, kann dieses nach § 41 UrhG zurückgerufen werden.
Ich zitiere aus:
http://archiv.twoday.net/stories/4069056/
Wer - etwa aus mangelnder Information - die Jahresfrist des § 137 l versäumt hat, hat immer noch die Chance, das ausschließliche Nutzungsrecht zurückzurufen, wenn der Verwerter es nicht oder nur unzureichend ausübt (§ 41 UrhG). Nach dem Ablauf von 2 Jahren nach Einräumung des Rechts kann gegenüber dem Verwerter unter Setzung einer angemessenen Nachfrist der Widerruf erklärt werden.
Bei Büchern wird ein halbes Jahr als Nachfrist als angemessen erachtet, die sich aber durch technische Neuerungen verkürzt: Im Kommentar von Dreier/Schulze, UrhG ²2006 $ 41 Rdnr. 27 wird als Beispiel die Ablieferung einer Diskette genannt. Dann könne die Nachfrist durchaus bei nur drei Monaten liegen.
Ist eine Ausübung des Nutzungsrechts unmöglich z.B. bei Insolvenz oder Aufgabe des Verlags, bedarf es keiner Nachfrist.
Vor allem bei vergriffenen Büchern, bei denen es offensichtlich ist, dass eine Neuauflage seitens des Verlags nicht ins Auge gefasst wird, ist es sinnvoll, das Nutzungsrecht zurückzurufen. Alle Rechte liegen dann wieder beim Autor.
(Aber auch ohne einen solchen ausdrücklichen Rückruf werden bei vergriffenen Bänden viele Verlage problemlos eine "Open Access"-Veröffentlichung im Internet genehmigen.)
Ein solcher Rückruf nach § 41 UrhG ist bereits jetzt bei Werken, die nach 1995 - ab diesem Jahr gilt das Internet nicht mehr als unbekannte Nutzungsart - erschienen sind, empfehlenswert.
Es können auch einzelne Rechte zurückgerufen werden (Dreier/Schulze Rdnr. 10). Da das Online-Recht gesondert ausgeübt werden kann, sollte ein Urheber dieses Recht zurückrufen können, sofern der Verwerter im Online-Bereich untätig bleibt. Hinsichtlich der befürchteten Konkurrenz einer Open-Access-Edition ist festzuhalten, dass es keinen Erfahrungssatz des Inhalts gibt, dass bei kostenfreier Internetveröffentlichung die Verkaufszahlen einer Druckveröffentlichung zurückgehen. Das Gegenteil ist richtig:
http://archiv.twoday.net/stories/3326893/
Es könnte also sogar gegenüber dem Verlag argumentiert werden, dass ohne eine OA-Veröffentlichung das Nutzungsrecht unzureichend ausgeübt wird.
Der Rückruf ist tunlichst per eingeschriebem Brief an den Verlag zu richten, sofern eine gütliche Einigung im Vorfeld nicht möglich ist.
Wenn sich der Verlag stur stellt bei einem vergriffenen Buch, genügt vielleicht bereits der Hinweis mit der Möglichkeit nach § 41 UrhG.
II. Im Internet einstellen
Die eigene Website und Google Books (siehe unten) sind schön und gut, aber wie sieht es mit der Langzeitverfügbarkeit aus? Die dauerhafte Verfügbarkeit dürfte durch Einstellung auf einem Open-Access-Repositorium gegeben sein. Man kann sich beispielsweise an Qucosa http://www.qucosa.de/ wenden, das auch nicht-sächsischen Autoren zur Verfügung steht.
Disziplinäre Repositorien:
http://oad.simmons.edu/oadwiki/Disciplinary_repositories
http://archiv.twoday.net/stories/16571713/
a) Das Buch ist in HathiTrust vorhanden
Dieses auf Langzeitverfügbarkeit ausgelegte Repositorium von überwiegend US-Forschungsbibliotheken enthält vor allem Google-Scans, die im Rahmen des Bibliotheksprogramms erstellt wurden.
http://www.hathitrust.org/
Man muss das Formular
http://www.hathitrust.org/documents/permissions_agreement.pdf
ausfüllen und zurückschicken.
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/38745443/ (Auslobung gilt noch)
b) Google Books
Das Vorgehen ist bereits oben im Zitat beschrieben worden. Man kann im Rahmen des Partnerprogramms natürlich auch Sonderdrucke als Rechtsinhaber zum Scannen einschicken oder als PDF hochladen.
Nachdem ich schon 2009 die "Gmünder Chroniken" in eine Vollansicht umwandeln konnte, ohne ein PDF oder ein Buch einzusenden, wandte ich mich wegen der Exemplarischen Geschichten jetzt erneut an Google. Antwort von books-support@google.com:
As you know, your book currently appears in Google Books in snippet view, meaning that we only show a few short snippets of text to match a user's search query. This book has been digitized through Google's Library Project, and up until now, the title in question has only been available in snippet view. However, with the new feature we plan to release shortly, rights holders will have the opportunity to increase the viewable portion of their books, from 20% of the book's pages to the full contents.
Before we launch this feature externally to all of our partners, we are working closely with a small number of rights holders to allow them increase the viewable portion of their snippet view books. At this time, if you are interested in helping us test this functionality prior to the external launch, please reply to this message with the ISBN of your book, the territorial rights that you hold and the preferred viewable percentage you would like for your books.
Das Buch war wenig später frei!
Nichts spricht dagegen, bei Google anzuklopfen, ob man nicht auch von diesem Pilotprogramm profitieren kann, wenn man kein PDF verfügbar hat oder nicht einsieht, wieso es nochmals gescannt werden muss.
https://plus.google.com/116612613725943019627/posts/bAMYbk7mZ3M?hl=de
Nachdem der Verlag C.H.Beck bekanntlich freundlicherweise zugestimmt hat, dass ich meine Dissertation nach dem Abverkauf der ersten (und einzigen) Auflage im Wege des Open Access umfassend frei zugänglich machen darf, ist die Arbeit sowohl unter stoererhaftung.de als auch bei Google Books im Volltext abrufbar.
Google Books bietet hierzu den Rechteinhabern das sog. Partnerprogramm an, über dessen Webinterface sich die bibliographischen Daten, der beabsichtigte Grad der Abrufbarkeit (hier: voll, allerdings ohne Download des PDF) und die Lizenz recht komfortabel einpflegen lassen. Das Buch selbst kann entweder physisch per Post eingesandt werden (um es von Google scannen zu lassen) oder aber - und das ist natürlich in mehrfacher Hinsicht vorzugswürdig - als PDF (nebst Umschlag-JPG) hochgeladen werden. Nach einer (bei mir nur wenige Tage dauernden) Prüfung und Verarbeitung der bereitgestellten Daten war das Buch bei Google Books abrufbar.
Weitere Informationen zum Partnerprogramm finden Sie hier:
http://books.google.com/support/partner/bin/answer.py?hl=en&answer=106167
Es geht eigentlich ganz einfach
I. Rechte sichern
Üblicherweise hat man einen Verlagsvertrag geschlossen, der die ausschließlichen Rechte dem Verlag zuweist. Bis zum Ende der Schutzfrist 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
Während bei lieferbaren Büchern mit nennenswertem Absatz der Verlag Einwände gegen eine Open-Access-Veröffentlichung haben wird, sieht es bei vergriffenen oder so gut wie abverkauften Büchern anders aus. Oft übertragen die Verlage einem auf entsprechende Bitten die Online-Rechte. Daher konnte ich mit Zustimmung des Einhorn-Verlags meine "Gmünder Chroniken im 16. Jahrhundert" online publizieren und mit Zustimmung des Braun-Verlags die "Sagen rund um Stuttgart" (1995). Da mir der Fink-Verlag alle Rechte an meiner Dissertation "Exemplarische Geschichten" (1987) zurückgegeben hat, ist sie nun auch bei Google Books einsehbar:
http://books.google.de/books?id=pcvWAAAAMAAJ
Übt der Verlag das Online-Recht nicht aus, kann dieses nach § 41 UrhG zurückgerufen werden.
Ich zitiere aus:
http://archiv.twoday.net/stories/4069056/
Wer - etwa aus mangelnder Information - die Jahresfrist des § 137 l versäumt hat, hat immer noch die Chance, das ausschließliche Nutzungsrecht zurückzurufen, wenn der Verwerter es nicht oder nur unzureichend ausübt (§ 41 UrhG). Nach dem Ablauf von 2 Jahren nach Einräumung des Rechts kann gegenüber dem Verwerter unter Setzung einer angemessenen Nachfrist der Widerruf erklärt werden.
Bei Büchern wird ein halbes Jahr als Nachfrist als angemessen erachtet, die sich aber durch technische Neuerungen verkürzt: Im Kommentar von Dreier/Schulze, UrhG ²2006 $ 41 Rdnr. 27 wird als Beispiel die Ablieferung einer Diskette genannt. Dann könne die Nachfrist durchaus bei nur drei Monaten liegen.
Ist eine Ausübung des Nutzungsrechts unmöglich z.B. bei Insolvenz oder Aufgabe des Verlags, bedarf es keiner Nachfrist.
Vor allem bei vergriffenen Büchern, bei denen es offensichtlich ist, dass eine Neuauflage seitens des Verlags nicht ins Auge gefasst wird, ist es sinnvoll, das Nutzungsrecht zurückzurufen. Alle Rechte liegen dann wieder beim Autor.
(Aber auch ohne einen solchen ausdrücklichen Rückruf werden bei vergriffenen Bänden viele Verlage problemlos eine "Open Access"-Veröffentlichung im Internet genehmigen.)
Ein solcher Rückruf nach § 41 UrhG ist bereits jetzt bei Werken, die nach 1995 - ab diesem Jahr gilt das Internet nicht mehr als unbekannte Nutzungsart - erschienen sind, empfehlenswert.
Es können auch einzelne Rechte zurückgerufen werden (Dreier/Schulze Rdnr. 10). Da das Online-Recht gesondert ausgeübt werden kann, sollte ein Urheber dieses Recht zurückrufen können, sofern der Verwerter im Online-Bereich untätig bleibt. Hinsichtlich der befürchteten Konkurrenz einer Open-Access-Edition ist festzuhalten, dass es keinen Erfahrungssatz des Inhalts gibt, dass bei kostenfreier Internetveröffentlichung die Verkaufszahlen einer Druckveröffentlichung zurückgehen. Das Gegenteil ist richtig:
http://archiv.twoday.net/stories/3326893/
Es könnte also sogar gegenüber dem Verlag argumentiert werden, dass ohne eine OA-Veröffentlichung das Nutzungsrecht unzureichend ausgeübt wird.
Der Rückruf ist tunlichst per eingeschriebem Brief an den Verlag zu richten, sofern eine gütliche Einigung im Vorfeld nicht möglich ist.
Wenn sich der Verlag stur stellt bei einem vergriffenen Buch, genügt vielleicht bereits der Hinweis mit der Möglichkeit nach § 41 UrhG.
II. Im Internet einstellen
Die eigene Website und Google Books (siehe unten) sind schön und gut, aber wie sieht es mit der Langzeitverfügbarkeit aus? Die dauerhafte Verfügbarkeit dürfte durch Einstellung auf einem Open-Access-Repositorium gegeben sein. Man kann sich beispielsweise an Qucosa http://www.qucosa.de/ wenden, das auch nicht-sächsischen Autoren zur Verfügung steht.
Disziplinäre Repositorien:
http://oad.simmons.edu/oadwiki/Disciplinary_repositories
http://archiv.twoday.net/stories/16571713/
a) Das Buch ist in HathiTrust vorhanden
Dieses auf Langzeitverfügbarkeit ausgelegte Repositorium von überwiegend US-Forschungsbibliotheken enthält vor allem Google-Scans, die im Rahmen des Bibliotheksprogramms erstellt wurden.
http://www.hathitrust.org/
Man muss das Formular
http://www.hathitrust.org/documents/permissions_agreement.pdf
ausfüllen und zurückschicken.
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/38745443/ (Auslobung gilt noch)
b) Google Books
Das Vorgehen ist bereits oben im Zitat beschrieben worden. Man kann im Rahmen des Partnerprogramms natürlich auch Sonderdrucke als Rechtsinhaber zum Scannen einschicken oder als PDF hochladen.
Nachdem ich schon 2009 die "Gmünder Chroniken" in eine Vollansicht umwandeln konnte, ohne ein PDF oder ein Buch einzusenden, wandte ich mich wegen der Exemplarischen Geschichten jetzt erneut an Google. Antwort von books-support@google.com:
As you know, your book currently appears in Google Books in snippet view, meaning that we only show a few short snippets of text to match a user's search query. This book has been digitized through Google's Library Project, and up until now, the title in question has only been available in snippet view. However, with the new feature we plan to release shortly, rights holders will have the opportunity to increase the viewable portion of their books, from 20% of the book's pages to the full contents.
Before we launch this feature externally to all of our partners, we are working closely with a small number of rights holders to allow them increase the viewable portion of their snippet view books. At this time, if you are interested in helping us test this functionality prior to the external launch, please reply to this message with the ISBN of your book, the territorial rights that you hold and the preferred viewable percentage you would like for your books.
Das Buch war wenig später frei!
Nichts spricht dagegen, bei Google anzuklopfen, ob man nicht auch von diesem Pilotprogramm profitieren kann, wenn man kein PDF verfügbar hat oder nicht einsieht, wieso es nochmals gescannt werden muss.
KlausGraf - am Samstag, 1. Oktober 2011, 18:40 - Rubrik: Open Access
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KlausGraf - am Samstag, 1. Oktober 2011, 17:53 - Rubrik: English Corner
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http://www.danisch.de/blog/2011/10/01/die-causa-kauder-warum-die-spotter-und-schimpfer-zu-voreilig-sind/
Informatiker Hadmud Danisch lässt sich in einem langen Beitrag darüber aus, dass diejenigen, die auf Siegfried Kauder einprügeln - wir berichteten http://archiv.twoday.net/stories/41792217/ - Unrecht haben, da es sich bei dem beanstandeten Bild der Burg Hornberg wohl gar nicht um eine geistige Schöpfung, sondern um ein bloßes Knipsbild handle. Es mag dahinstehen, ob das Foto nach europäischen Maßstäben ein Lichtbildwerk ist - in jedem Fall ist es als einfaches Lichtbild nach § 72 UrhG 50 Jahre nach der Veröffentlichung geschützt. Wie (leider) jedes Knipsbild.
Update: Zu Kaudergate nun auch
http://www.heise.de/tp/artikel/35/35599/1.html
Update: Danischs Beitrag ist durch Nachträge sehr viel länger geworden, die Kommentare widerlegen seine Position, aber er droht mir in privater Mail mit einem Rechtstreit, da er bisher alle gerichtlichen Auseinandersetzungen gewonnen habe: "Ich nehme Sie hiermit auf Unterlassung in Anspruch." Ich werde nichts unterlassen, da sich Hanisch ersichtlich völlig inkompetent geäußert hat. Amateurfotos, soweit sie nicht reine Reproduktionsfotografie bei zweidimensionalen Vorlagen darstellen (hier nicht gegeben), sind nach einhelliger Ansicht aller Juristen und Fachkundigen, zu denen ich mich als Verfasser eines Urheberrechtskommentars zählen darf, mindestens nach § 72 UrhG geschützt. Er hat nun eine lange Suada nachgeschoben:
http://www.danisch.de/blog/2011/10/02/leistungsschutzrecht-fur-lichtbild-das-notige-mindestmas-an-personlicher-geistiger-leistung/
Und was die Schmähkritik angeht: Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus. Wer überaus scharfe und in der Sache auch völlig überzogene Kritik an den Kauder-Kritikern übt, darf durchaus auch einen groben Keil wie die Überschrift dieses Beitrags einstecken. Das ist gerichtlich anerkannt.
Anderes Knipsbild der Burg Hornberg im Schwarzwald, Fotograf Argos http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de
Informatiker Hadmud Danisch lässt sich in einem langen Beitrag darüber aus, dass diejenigen, die auf Siegfried Kauder einprügeln - wir berichteten http://archiv.twoday.net/stories/41792217/ - Unrecht haben, da es sich bei dem beanstandeten Bild der Burg Hornberg wohl gar nicht um eine geistige Schöpfung, sondern um ein bloßes Knipsbild handle. Es mag dahinstehen, ob das Foto nach europäischen Maßstäben ein Lichtbildwerk ist - in jedem Fall ist es als einfaches Lichtbild nach § 72 UrhG 50 Jahre nach der Veröffentlichung geschützt. Wie (leider) jedes Knipsbild.
Update: Zu Kaudergate nun auch
http://www.heise.de/tp/artikel/35/35599/1.html
Update: Danischs Beitrag ist durch Nachträge sehr viel länger geworden, die Kommentare widerlegen seine Position, aber er droht mir in privater Mail mit einem Rechtstreit, da er bisher alle gerichtlichen Auseinandersetzungen gewonnen habe: "Ich nehme Sie hiermit auf Unterlassung in Anspruch." Ich werde nichts unterlassen, da sich Hanisch ersichtlich völlig inkompetent geäußert hat. Amateurfotos, soweit sie nicht reine Reproduktionsfotografie bei zweidimensionalen Vorlagen darstellen (hier nicht gegeben), sind nach einhelliger Ansicht aller Juristen und Fachkundigen, zu denen ich mich als Verfasser eines Urheberrechtskommentars zählen darf, mindestens nach § 72 UrhG geschützt. Er hat nun eine lange Suada nachgeschoben:
http://www.danisch.de/blog/2011/10/02/leistungsschutzrecht-fur-lichtbild-das-notige-mindestmas-an-personlicher-geistiger-leistung/
Und was die Schmähkritik angeht: Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus. Wer überaus scharfe und in der Sache auch völlig überzogene Kritik an den Kauder-Kritikern übt, darf durchaus auch einen groben Keil wie die Überschrift dieses Beitrags einstecken. Das ist gerichtlich anerkannt.
KlausGraf - am Samstag, 1. Oktober 2011, 17:12 - Rubrik: Archivrecht
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RA Markus Kompa enttarnt einige Wikipedianer, die ihn quälten:
http://www.kanzleikompa.de/2011/09/25/der-kompa-und-das-liebe-phi-6-dr-philipp-heyde/
http://www.kanzleikompa.de/2011/09/25/der-kompa-und-das-liebe-phi-6-dr-philipp-heyde/
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http://mannigfaltigkeiten.twoday.net/stories/41792560/ greift das in http://archiv.twoday.net/stories/41781612/ angesprochene Thema auf.
KlausGraf - am Samstag, 1. Oktober 2011, 15:51 - Rubrik: Informationsfreiheit und Transparenz
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http://www.rics.org/site/scripts/news_article.aspx?categoryID=236&newsID=2394
Although the core collection is a good representation of the history of the management of property and land in the UK there are some books which are no longer relevant to the profession e.g. First edition of Dr Johnson’s dictionary plus topography books.
We also have duplicate copies of some of the surveying titles. It is therefore planned to focus the collection by selling the non-relevant texts and duplicate copies to fund a project to conserve and catalogue the collection and make it available online.
There will be an auction of these surplus items held by Bloomsbury Book Auctions, the major international book auctioneers with offices in London, New York and Rome, on 20 October 2011 at 24 Maddox Street, London W1S 1PP
Auktionskatalog:
http://www.bloomsburyauctions.com/auction/35845
Einmal mehr: Es gibt im Bereich frühneuzeitlicher Drucke und gewachsener Bibliotheken keine Dubletten und entbehrlichen Bände, die man veräußern kann, ohne dem Ganzen zu schaden. Von daher ist diese Auktion schändlich!
Die Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS) ist ein britischer Berufsverband von Immobilienfachleuten und Immobiliensachverständigen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Royal_Institution_of_Chartered_Surveyors
Update: 164 der 171 lots wurden verscherbelt
http://philobiblos.blogspot.com/2011/10/auction-report-recent-sales.html

Although the core collection is a good representation of the history of the management of property and land in the UK there are some books which are no longer relevant to the profession e.g. First edition of Dr Johnson’s dictionary plus topography books.
We also have duplicate copies of some of the surveying titles. It is therefore planned to focus the collection by selling the non-relevant texts and duplicate copies to fund a project to conserve and catalogue the collection and make it available online.
There will be an auction of these surplus items held by Bloomsbury Book Auctions, the major international book auctioneers with offices in London, New York and Rome, on 20 October 2011 at 24 Maddox Street, London W1S 1PP
Auktionskatalog:
http://www.bloomsburyauctions.com/auction/35845
Einmal mehr: Es gibt im Bereich frühneuzeitlicher Drucke und gewachsener Bibliotheken keine Dubletten und entbehrlichen Bände, die man veräußern kann, ohne dem Ganzen zu schaden. Von daher ist diese Auktion schändlich!
Die Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS) ist ein britischer Berufsverband von Immobilienfachleuten und Immobiliensachverständigen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Royal_Institution_of_Chartered_Surveyors
Update: 164 der 171 lots wurden verscherbelt
http://philobiblos.blogspot.com/2011/10/auction-report-recent-sales.html

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KlausGraf - am Samstag, 1. Oktober 2011, 15:17 - Rubrik: English Corner
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http://www.earlymusiconline.org/
Early Music Online is a pilot project in which 300 of the world’s earliest surviving volumes of printed music, held in the British Library, have been digitised and made freely available online.
Unter den Digitalisaten, zu denen es keinen permaneten Link zu geben scheint, sind auch deutschsprachige, z.B. "Ein aussbund schöner Teutscher Liedlein".
Early Music Online is a pilot project in which 300 of the world’s earliest surviving volumes of printed music, held in the British Library, have been digitised and made freely available online.
Unter den Digitalisaten, zu denen es keinen permaneten Link zu geben scheint, sind auch deutschsprachige, z.B. "Ein aussbund schöner Teutscher Liedlein".
KlausGraf - am Samstag, 1. Oktober 2011, 14:55 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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KlausGraf - am Samstag, 1. Oktober 2011, 14:50 - Rubrik: Staatsarchive
Grandiose 165.000 Bilder wurden hochgeladen! Wer nun auf der internationalen Seite http://www.wikilovesmonuments.eu/ schon irgendeinen Beitrag zum Ergebnis erwartet, liegt falsch. Es gibt allerdings eine Ergebnisseite für Deutschland:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Wiki_loves_monuments_2011/Ergebnis
WLM hat den Rekord für einen Online-Bilderwettbewerb gebrochen:
http://twitter.com/#!/wikimonuments/status/119870169785962496
Siehe hier:
http://archiv.twoday.net/search?q=wiki+loves
316 Bilder wurden von mir hochgeladen (Nr. 22 der deutschen User)
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Wiki_loves_monuments_2011/Ergebnis
WLM hat den Rekord für einen Online-Bilderwettbewerb gebrochen:
http://twitter.com/#!/wikimonuments/status/119870169785962496
Siehe hier:
http://archiv.twoday.net/search?q=wiki+loves
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http://www.kepkonyvtar.hu
Eine große Bilddatenbank mit Meta-Suche. Bilder mit dezentem Wasserzeichen.

Eine große Bilddatenbank mit Meta-Suche. Bilder mit dezentem Wasserzeichen.
KlausGraf - am Samstag, 1. Oktober 2011, 13:46 - Rubrik: Bildquellen
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http://www.berlios.de/
BerliOS wurde vor 10 Jahren als eines der ersten Repositories in Europa gegründet. Es wurde von Fraunhofer FOKUS entwickelt und betrieben. Als ein europäisches, nicht-proprietäres Projekt verfolgt BerliOS das Ziel, die verschiedenen Open-Source-Akteure zu unterstützen und eine neutrale Vermittlerfunktion zu bieten. 2011 wurden 4800 Projekte auf BerliOS gehosted, mit 50.000 registrierten Nutzern und über 2,6 Millionen Dateien-Downloads jeden Monat. Wir sind stolz, dass wir mit BerliOS die Idee eines OSS-Repository nach Europa gebracht haben. Mittlerweile hat sich das Konzept durchgesetzt und es gibt zahlreiche gute Alternativen.
Leider hat ein Forschungsinstitut wie Fraunhofer FOKUS nur wenig Möglichkeiten, langfristig ein Repository wie BerliOS zu betreiben. Ein solches Projekt funktioniert nur, wenn es gelingt, eine Anschlussfinanzierung zu finden, bzw. Sponsoren oder Partner zu gewinnen, die das Repository übernehmen. Das ist im OSS-Bereich ein schwieriges Unterfangen. In einer kürzlich durchgeführten Umfrage haben wir zwar Unterstützung an Geldmitteln und Arbeitsleistung signalisiert bekommen, für die wir uns bedanken. Leider reicht das Ergebnis aber nicht aus, um das Projekt auf eine nachhaltige finanzielle Basis zu stellen. Auch die Suche nach Sponsoren oder Partnern war leider erfolglos.
Open Source wird bei Fraunhofer FOKUS als Paradigma für zukunftsweisenden intelligenten IT-Einsatz verstanden. Es schmerzt uns deshalb um so mehr, dass wir gezwungen sind, den Betrieb von BerliOS zum 31.12.2011 einzustellen.
Siehe auch
http://de.wikipedia.org/wiki/BerliOS
BerliOS wurde vor 10 Jahren als eines der ersten Repositories in Europa gegründet. Es wurde von Fraunhofer FOKUS entwickelt und betrieben. Als ein europäisches, nicht-proprietäres Projekt verfolgt BerliOS das Ziel, die verschiedenen Open-Source-Akteure zu unterstützen und eine neutrale Vermittlerfunktion zu bieten. 2011 wurden 4800 Projekte auf BerliOS gehosted, mit 50.000 registrierten Nutzern und über 2,6 Millionen Dateien-Downloads jeden Monat. Wir sind stolz, dass wir mit BerliOS die Idee eines OSS-Repository nach Europa gebracht haben. Mittlerweile hat sich das Konzept durchgesetzt und es gibt zahlreiche gute Alternativen.
Leider hat ein Forschungsinstitut wie Fraunhofer FOKUS nur wenig Möglichkeiten, langfristig ein Repository wie BerliOS zu betreiben. Ein solches Projekt funktioniert nur, wenn es gelingt, eine Anschlussfinanzierung zu finden, bzw. Sponsoren oder Partner zu gewinnen, die das Repository übernehmen. Das ist im OSS-Bereich ein schwieriges Unterfangen. In einer kürzlich durchgeführten Umfrage haben wir zwar Unterstützung an Geldmitteln und Arbeitsleistung signalisiert bekommen, für die wir uns bedanken. Leider reicht das Ergebnis aber nicht aus, um das Projekt auf eine nachhaltige finanzielle Basis zu stellen. Auch die Suche nach Sponsoren oder Partnern war leider erfolglos.
Open Source wird bei Fraunhofer FOKUS als Paradigma für zukunftsweisenden intelligenten IT-Einsatz verstanden. Es schmerzt uns deshalb um so mehr, dass wir gezwungen sind, den Betrieb von BerliOS zum 31.12.2011 einzustellen.
Siehe auch
http://de.wikipedia.org/wiki/BerliOS
KlausGraf - am Samstag, 1. Oktober 2011, 02:50 - Rubrik: Open Access
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Als Aktualisierung zu http://archiv.twoday.net/stories/6089411/
kann verwiesen werden auf:
http://filosofiastoria.wordpress.com/2011/09/30/i-manoscritti-del-fondo-plutei-della-biblioteca-medicea-laurenziana-di-firenze/
http://digitalia.sbn.it/upload/documenti/DIGITA%202-2010.pdf?l=it

kann verwiesen werden auf:
http://filosofiastoria.wordpress.com/2011/09/30/i-manoscritti-del-fondo-plutei-della-biblioteca-medicea-laurenziana-di-firenze/
http://digitalia.sbn.it/upload/documenti/DIGITA%202-2010.pdf?l=it

KlausGraf - am Freitag, 30. September 2011, 20:06 - Rubrik: Kodikologie
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http://log.netbib.de/archives/2011/09/30/abzocke-durch-verlage/ macht auf die deutsche Version des einflussreichen Monbiot-Artikels aufmerksam
http://www.freitag.de/wissen/1139-geld-oder-wissen
und beklagt, dass die Bibliotheken sich gegen die Abzocke zu wenig wehren.

Godzilla-Foto: Mizunoumi
http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de
http://www.freitag.de/wissen/1139-geld-oder-wissen
und beklagt, dass die Bibliotheken sich gegen die Abzocke zu wenig wehren.
Godzilla-Foto: Mizunoumi
http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de
KlausGraf - am Freitag, 30. September 2011, 19:32 - Rubrik: Open Access
Unter http://wiki.bildungsserver.de/pedocs ist nun eine Informationssammlung zum Aufbau eines fachlichen
Dokumentenservers unter Berücksichtigung der Langzeitarchivierung verfügbar.
Ob externe Mitarbeit am Mediawiki-Wiki erwünscht ist, erfährt man nicht. Welcher Nicht-Jurist wird den schlecht formatierten und formulierten Beitrag über angebliche Probleme mit einer CC-Lizenz verstehen?
http://wiki.bildungsserver.de/pedocs/index.php/Creative_Commons_und_LZA
Dokumentenservers unter Berücksichtigung der Langzeitarchivierung verfügbar.
Ob externe Mitarbeit am Mediawiki-Wiki erwünscht ist, erfährt man nicht. Welcher Nicht-Jurist wird den schlecht formatierten und formulierten Beitrag über angebliche Probleme mit einer CC-Lizenz verstehen?
http://wiki.bildungsserver.de/pedocs/index.php/Creative_Commons_und_LZA
KlausGraf - am Freitag, 30. September 2011, 18:59 - Rubrik: Open Access
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Archaelogik macht auf einen Open-Access-Sammelband unter CC-Lizenz aufmerksam:
http://www.escholarship.org/uc/item/1r6137tb
http://www.escholarship.org/uc/item/1r6137tb
KlausGraf - am Freitag, 30. September 2011, 17:17 - Rubrik: Open Access
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http://archivalpendium.blogspot.com/2011/07/is-digitization-answer-for-preserving.html
Digitization for preservation is a good weapon in the fight to preserve, but just like microfilm has not completely negated preserving the original paper-based materials, so too will digitization not—nor should it—replace the hard copies of the printed word.
Digitization for preservation is a good weapon in the fight to preserve, but just like microfilm has not completely negated preserving the original paper-based materials, so too will digitization not—nor should it—replace the hard copies of the printed word.
KlausGraf - am Freitag, 30. September 2011, 17:11 - Rubrik: English Corner
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Sehr NL-lastiges Tutorium, aber optisch sehr ansprechend
http://www.kb.nl/hpd/diensten/sanders-eerste-hulp-bji-e-onderzoek.pdf
http://www.kb.nl/hpd/diensten/sanders-eerste-hulp-bji-e-onderzoek.pdf
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Der Künstler Christo hat vor dem Landgericht Berlin ein Teilurteil erwirkt, durch das einer Fotoagentur untersagt worden ist, Fotos von Kunstwerken zu verbreiten, die er und seine verstorbene Frau Jeanne-Claude realisiert haben.
Volltext:
http://www.berlin.de/imperia/md/content/senatsverwaltungen/justiz/kammergericht/presse/16_o_484_10_urteil_vom_27.9.2011_landgericht_berlin_anonymisiert.pdf?start&ts=1317130179&file=16_o_484_10_urteil_vom_27.9.2011_landgericht_berlin_anonymisiert.pdf
Aus dem Teilurteil hebe ich hervor, dass bei intern archivierten Fotos einer urheberrechtlich geschützten Kunstaktion nach Ansicht des Gerichtes anders als bei § 55 UrhG keine Vernichtungspflicht entsteht. Im Rahmen eines Nachrufs auf Christo (Jg. 1935) könnte man also erwägen, Bilder seiner Kunstaktionen zu zeigen.
Siehe auch
http://de.wikipedia.org/wiki/Christo_und_Jeanne-Claude
http://de.wikipedia.org/wiki/Verh%C3%BCllter_Reichstag#Bildrechte
Volltext:
http://www.berlin.de/imperia/md/content/senatsverwaltungen/justiz/kammergericht/presse/16_o_484_10_urteil_vom_27.9.2011_landgericht_berlin_anonymisiert.pdf?start&ts=1317130179&file=16_o_484_10_urteil_vom_27.9.2011_landgericht_berlin_anonymisiert.pdf
Aus dem Teilurteil hebe ich hervor, dass bei intern archivierten Fotos einer urheberrechtlich geschützten Kunstaktion nach Ansicht des Gerichtes anders als bei § 55 UrhG keine Vernichtungspflicht entsteht. Im Rahmen eines Nachrufs auf Christo (Jg. 1935) könnte man also erwägen, Bilder seiner Kunstaktionen zu zeigen.
Siehe auch
http://de.wikipedia.org/wiki/Christo_und_Jeanne-Claude
http://de.wikipedia.org/wiki/Verh%C3%BCllter_Reichstag#Bildrechte
KlausGraf - am Freitag, 30. September 2011, 16:16 - Rubrik: Archivrecht
http://www.ftd.de/politik/deutschland/:spott-und-haeme-in-den-blogs-internetwaechter-kauder-gesteht-foto-klau/60110679.html
Verstöße gegen das Urheberrecht will der CDU-Politiker mit drei Wochen Internetsperre bestrafen. Dabei hat Siegfried Kauder selbst bei Fotos auf der eigenen Homepage geschummelt. Der Sünder ist geständig, aber keinesweg reuig.
Update:
http://www.zeit.de/digital/internet/2011-09/kauder-urheberrecht-fotos
http://piratig.de/2011/09/30/kaudergate-2ndstrike-sehr-geehrter-herr-kauder/
Verstöße gegen das Urheberrecht will der CDU-Politiker mit drei Wochen Internetsperre bestrafen. Dabei hat Siegfried Kauder selbst bei Fotos auf der eigenen Homepage geschummelt. Der Sünder ist geständig, aber keinesweg reuig.
Update:
http://www.zeit.de/digital/internet/2011-09/kauder-urheberrecht-fotos
http://piratig.de/2011/09/30/kaudergate-2ndstrike-sehr-geehrter-herr-kauder/
KlausGraf - am Freitag, 30. September 2011, 16:01 - Rubrik: Archivrecht
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Materialien für mein heutiges Referat in Düsseldorf
http://www.uniklinik-duesseldorf.de/deutsch/unternehmen/institute/institutfrgeschichtedermedizin/Veranstaltungen/BibliothekarstreffenMedizingeschichte/page.html
0. Allgemeines
Interessen von Wissenschaft und Bildung kommen zu kurz
http://www.urheberrechtsbuendnis.de/
Paul Klimpel (deutsche Kinemathek): “Das Urheberrecht verursacht Depressionen”
http://www.irights.info/?q=node/854
Literaturtipps:
* Dreier/Schulze, Urheberrechtsgesetz 3. Aufl. 2008, 1800 Seiten Dünndruck - 132 Euro
* Graf: Urheberrechtsfibel (2009), 280+ Seiten, 19 Euro 90
* Bullinger: Urheberrechte in Museen und Archiven” (2010), gut 100 Seiten, 34 Euro
dazu http://archiv.twoday.net/stories/19443003/
* Katharina Garbers/von Boehm: Rechtliche Aspekte der Digitalisierung und Kommerzialisierung musealer Bildbestände (2011), gut 330 Seiten, 86 Euro
Die vier Bücher zusammen gut 270 Euro.
Informationen im Internet:
http://archiv.twoday.net/stories/19460397/
http://archiv.twoday.net/stories/41785237/
1. Was ist urheberrechtlich geschützt?
http://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6pfungsh%C3%B6he
http://de.wikipedia.org/wiki/Bildrechte
Kein Schutz der Reproduktionsfotografie
http://archiv.twoday.net/search?q=reproduktionsfoto
Zur Kontroverse über Gebrauchstexte
http://archiv.twoday.net/search?q=gebrauchstexte
Sweat of the brow
http://en.wikipedia.org/wiki/Sweat_of_the_brow
2. Ist die bloße Vorlage unveröffentlichter geschützter Werke zulässig?
http://archiv.twoday.net/stories/41785527/
IFG und UrhG
http://archiv.twoday.net/stories/38758490/
http://archiv.twoday.net/stories/4130906/
OLG Zweibrücken "Jüdische Friedhöfe"
http://de.wikisource.org/wiki/Oberlandesgericht_Zweibr%C3%BCcken_-_J%C3%BCdische_Friedh%C3%B6fe
3. Kopieren für Benutzer
§ 53 UrhG: Privatkopien und für wissenschaftliche Zwecke sind zulässig
M.E. sind auch Kopien aus unveröffentlichten Unterlagen zulässig.
4. Digitalisierung für interne Zwecke
Keine Bestandsergänzung durch Mitschnitt aus Funk und Fernsehen!
Dokumentationsauftrag wird verunmöglicht:
http://www.zlb.de/aktivitaeten/bd_neu/heftinhalte2011/Recht01030411_BD.pdf (AG Recht von nestor)
Digitalisierung für Leseplätze (§ 52b UrhG), nur für veröffentlichte Werke
http://archiv.twoday.net/search?q=52b+urhg
Migrierte Daten werden unbenutzbar:
http://www.zlb.de/aktivitaeten/bd_neu/heftinhalte2011/Recht01030411_BD.pdf (AG Recht von nestor)
5. Online-Veröffentlichung
Internetveröffentlichung nur mit Zustimmung des Rechteinhabers!
Zitatrecht (§ 51 UrhG) bezieht sich nicht auf Unveröffentlichtes.
Verwaiste Werke
http://archiv.twoday.net/search?q=verwaist
http://archiv.twoday.net/search?q=orphan
6. Beamte und Angestellte des Trägers als Urheber
§ 43 UrhG
BGH zu einer Lärmschutzwand
http://archiv.twoday.net/stories/8470189/
Hochschullehrer
http://archiv.twoday.net/stories/8401787/
7. Archivgut ist Kulturgut, keine Ware!
Rundbrief Fotografie 1994
http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/kultjur.htm
Gedanken zum Fotorecht aus alternativer Sicht (2002)
http://www.jurawiki.de/FotoRecht
Kulturgut muss frei sein (2007)
http://archiv.twoday.net/stories/4477824/
Die Public Domain und die Archive (2009)
http://archiv.twoday.net/stories/6164988/
http://archiv.twoday.net/stories/5405864
Copyfraud
http://archiv.twoday.net/search?q=copyfraud
http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzrechtsber%C3%BChmung
Schluss: "Wir sollten uns als Anwälte des Benutzers bzw. der Allgemeinheit und nicht der Verwerter verstehen!"
http://www.uniklinik-duesseldorf.de/deutsch/unternehmen/institute/institutfrgeschichtedermedizin/Veranstaltungen/BibliothekarstreffenMedizingeschichte/page.html
0. Allgemeines
Interessen von Wissenschaft und Bildung kommen zu kurz
http://www.urheberrechtsbuendnis.de/
Paul Klimpel (deutsche Kinemathek): “Das Urheberrecht verursacht Depressionen”
http://www.irights.info/?q=node/854
Literaturtipps:
* Dreier/Schulze, Urheberrechtsgesetz 3. Aufl. 2008, 1800 Seiten Dünndruck - 132 Euro
* Graf: Urheberrechtsfibel (2009), 280+ Seiten, 19 Euro 90
* Bullinger: Urheberrechte in Museen und Archiven” (2010), gut 100 Seiten, 34 Euro
dazu http://archiv.twoday.net/stories/19443003/
* Katharina Garbers/von Boehm: Rechtliche Aspekte der Digitalisierung und Kommerzialisierung musealer Bildbestände (2011), gut 330 Seiten, 86 Euro
Die vier Bücher zusammen gut 270 Euro.
Informationen im Internet:
http://archiv.twoday.net/stories/19460397/
http://archiv.twoday.net/stories/41785237/
1. Was ist urheberrechtlich geschützt?
http://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6pfungsh%C3%B6he
http://de.wikipedia.org/wiki/Bildrechte
Kein Schutz der Reproduktionsfotografie
http://archiv.twoday.net/search?q=reproduktionsfoto
Zur Kontroverse über Gebrauchstexte
http://archiv.twoday.net/search?q=gebrauchstexte
Sweat of the brow
http://en.wikipedia.org/wiki/Sweat_of_the_brow
2. Ist die bloße Vorlage unveröffentlichter geschützter Werke zulässig?
http://archiv.twoday.net/stories/41785527/
IFG und UrhG
http://archiv.twoday.net/stories/38758490/
http://archiv.twoday.net/stories/4130906/
OLG Zweibrücken "Jüdische Friedhöfe"
http://de.wikisource.org/wiki/Oberlandesgericht_Zweibr%C3%BCcken_-_J%C3%BCdische_Friedh%C3%B6fe
3. Kopieren für Benutzer
§ 53 UrhG: Privatkopien und für wissenschaftliche Zwecke sind zulässig
M.E. sind auch Kopien aus unveröffentlichten Unterlagen zulässig.
4. Digitalisierung für interne Zwecke
Keine Bestandsergänzung durch Mitschnitt aus Funk und Fernsehen!
Dokumentationsauftrag wird verunmöglicht:
http://www.zlb.de/aktivitaeten/bd_neu/heftinhalte2011/Recht01030411_BD.pdf (AG Recht von nestor)
Digitalisierung für Leseplätze (§ 52b UrhG), nur für veröffentlichte Werke
http://archiv.twoday.net/search?q=52b+urhg
Migrierte Daten werden unbenutzbar:
http://www.zlb.de/aktivitaeten/bd_neu/heftinhalte2011/Recht01030411_BD.pdf (AG Recht von nestor)
5. Online-Veröffentlichung
Internetveröffentlichung nur mit Zustimmung des Rechteinhabers!
Zitatrecht (§ 51 UrhG) bezieht sich nicht auf Unveröffentlichtes.
Verwaiste Werke
http://archiv.twoday.net/search?q=verwaist
http://archiv.twoday.net/search?q=orphan
6. Beamte und Angestellte des Trägers als Urheber
§ 43 UrhG
BGH zu einer Lärmschutzwand
http://archiv.twoday.net/stories/8470189/
Hochschullehrer
http://archiv.twoday.net/stories/8401787/
7. Archivgut ist Kulturgut, keine Ware!
Rundbrief Fotografie 1994
http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/kultjur.htm
Gedanken zum Fotorecht aus alternativer Sicht (2002)
http://www.jurawiki.de/FotoRecht
Kulturgut muss frei sein (2007)
http://archiv.twoday.net/stories/4477824/
Die Public Domain und die Archive (2009)
http://archiv.twoday.net/stories/6164988/
http://archiv.twoday.net/stories/5405864
Copyfraud
http://archiv.twoday.net/search?q=copyfraud
http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzrechtsber%C3%BChmung
Schluss: "Wir sollten uns als Anwälte des Benutzers bzw. der Allgemeinheit und nicht der Verwerter verstehen!"
KlausGraf - am Donnerstag, 29. September 2011, 02:20 - Rubrik: Archivrecht
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Resonanz:
http://lists.ibiblio.org/pipermail/cc-de/2011-September/001019.html
Verkaufszahlen (Flop) und Bibliotheksbestand:
https://plus.google.com/117546351384071338747/posts/hzhnPKWn13R
http://archiv.twoday.net/search?q=urheberrechtsfibel
Update:
http://archiv.twoday.net/stories/156273535/
http://lists.ibiblio.org/pipermail/cc-de/2011-September/001019.html
Verkaufszahlen (Flop) und Bibliotheksbestand:
https://plus.google.com/117546351384071338747/posts/hzhnPKWn13R
http://archiv.twoday.net/search?q=urheberrechtsfibel
Update:
http://archiv.twoday.net/stories/156273535/
KlausGraf - am Donnerstag, 29. September 2011, 00:59 - Rubrik: Archivrecht
Bundesverfassungsgericht droht ein Prozess vor einem ganz normalen Verwaltungsgericht: Der Betreiber einer Jura-Datenbank hat das Gericht mit Sitz in Karlsruhe verklagt. Dies geht aus der Klageschrift hervor, die dem Handelsblatt vorliegt. Der Kläger, die Firma Lexxpress, behauptet, das Verfassungsgericht habe widerrechtlich einen Vertrag mit dem Datenbankbetreiber Juris GmbH zur Vermarktung seiner eigenen Urteile geschlossen. Das Verfassungsgericht habe Juris als Dienstleister „nicht im Rahmen eines transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens ausgewählt“, heißt es in der Klageschrift, die beim Verwaltungsgericht Karlsruhe eingereicht wurde.
http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/verlag-verklagt-verfassungsgericht-vor-dem-verwaltungsgericht/4602202.html
Siehe auch
http://www.iuwis.de/dossierbeitrag/wem-stehen-die-juris-millionen-zu
http://archiv.twoday.net/stories/38739154/
http://archiv.twoday.net/stories/16561735/
http://archiv.twoday.net/stories/16549837/
Update: Klage abgewiesen
http://archiv.twoday.net/stories/326204776/
VGH gibt Kläger Recht
http://archiv.twoday.net/stories/404097053/
http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/verlag-verklagt-verfassungsgericht-vor-dem-verwaltungsgericht/4602202.html
Siehe auch
http://www.iuwis.de/dossierbeitrag/wem-stehen-die-juris-millionen-zu
http://archiv.twoday.net/stories/38739154/
http://archiv.twoday.net/stories/16561735/
http://archiv.twoday.net/stories/16549837/
Update: Klage abgewiesen
http://archiv.twoday.net/stories/326204776/
VGH gibt Kläger Recht
http://archiv.twoday.net/stories/404097053/
KlausGraf - am Mittwoch, 28. September 2011, 22:36 - Rubrik: Archivrecht
Wolf Thomas - am Mittwoch, 28. September 2011, 20:08 - Rubrik: Museumswesen
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"... Max Von Sydow lebt ähnlich zurückgezogen, schlüpft er doch in die Rolle von Esbern, einem Archivar und Agent der Klingen, welcher nur überlebte, weil er sich versteckt hielt. Esbern wird dem Spieler in The Elder Scrolls V: Skyrim äußerst nützlich sein, hilft er ihm doch zu verstehen, wie er dem mächtigen Drachen Alduin (aka Weltenverschlinger) gegenüber treten kann. ...."
Quelle: Game trust
Quelle: Game trust
Wolf Thomas - am Mittwoch, 28. September 2011, 19:57 - Rubrik: Wahrnehmung
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Archivalia ac Digitalia - a twitter-like blog with stuff from Archivalia's English corner and content in the English language plus additional stuff from elsewhere
http://archivalia.tumblr.com/
Archive page
http://archivalia.tumblr.com/
Archive pageKlausGraf - am Mittwoch, 28. September 2011, 19:57 - Rubrik: English Corner
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Wer Bilder mit solchen Wasserzeichen ins Netz stellt, braucht von mir aus gar keine Bilder ins Netz zu stellen.
http://bild.isgv.de
KlausGraf - am Mittwoch, 28. September 2011, 19:09 - Rubrik: Bildquellen
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http://www.landesarchiv-bw.de/rss/rss.xml
Extrem unscheinbar auf der Seite angebracht, aber immerhin kann ich nicht mehr behaupten, dass die deutschen Archive RSS komplett ignorieren. Welches Archiv hat denn noch so was tolles Fortschrittliches? (Nebenbei: Im Bibliothekswesen waren RSS-Feeds vor 10 Jahren innovativ.)
Extrem unscheinbar auf der Seite angebracht, aber immerhin kann ich nicht mehr behaupten, dass die deutschen Archive RSS komplett ignorieren. Welches Archiv hat denn noch so was tolles Fortschrittliches? (Nebenbei: Im Bibliothekswesen waren RSS-Feeds vor 10 Jahren innovativ.)
ist das Schwerpunkthtema der Archivnachrichten des LA BW:
http://www.landesarchiv-bw.de/sixcms/media.php/120/52959/Archivnachrichten_43_36dpi.pdf
http://www.landesarchiv-bw.de/sixcms/media.php/120/52959/Archivnachrichten_43_36dpi.pdf
KlausGraf - am Mittwoch, 28. September 2011, 19:01 - Rubrik: Staatsarchive
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Die LIPPMANN+RAU-STIFTUNG unterhält das LIPPMANN+RAU-MUSIKARCHIV in den Räumen der Alten Mälzerei in Eisenach. Das 1999 gegründete Archiv widmet sich der Geschichte des Jazz und der populären Musik und gilt als eine der umfassendsten Sammlungen auf diesem Gebiet in Europa. Es umfasst mehr als 80.000 Tonträger und Filme, mehr als 60.000 Bücher und Musikzeitschriften, etwa 60.000 Fotografien, Programmhefte und Konzertplakate sowie Musikinstrumente, Rundfunkmanuskripte und Briefe.
Wolf Thomas - am Mittwoch, 28. September 2011, 17:57 - Rubrik: Musikarchive
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schreibt derwesten.de am 27.9.2011: "... Im kommenden Frühjahr werden nach Auskunft des landeseigenen Baubetriebes (BLB NRW) Turm und Schlange dann im Stil des alten Speichers ebenfalls rundherum rot verklinkert sein. Ein halbes Jahr später, im Herbst 2012, soll der Komplex an das Land NRW, dem Mieter, übergeben werden. Dieser wird im Januar 2013 den Archivneubau, der dann 160 Mio. Euro gekostet haben wird, in Betrieb nehmen. ..."
Zur Baugeschichte s. http://archiv.twoday.net/search?q=landesarchiv+Duisburg
Zur Baugeschichte s. http://archiv.twoday.net/search?q=landesarchiv+Duisburg
Wolf Thomas - am Mittwoch, 28. September 2011, 17:18 - Rubrik: Staatsarchive
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"Das Kleintheater Luzern will seine Geschichte sicher aufbewahrt wissen. Die Kleinkunst-Bühne hat am Dienstag ihr aufgearbeitetes Archiv offiziell dem Stadtarchiv übergeben. Bei diesem Akt mit dabei war auch Emil Steinberger, der Gründer des Kleintheaters Luzern.
Bis jetzt war das Archiv des Kleintheaters Luzern ein Luftschutzkeller gefüllt mit unzähligen Ordnern, Kisten und Plakatrollen. Ein Keller, welcher zudem auch immer wieder von Wassereinbrüchen betroffen war.
Mit Hilfe von privaten Geldgebern konnte das Kleintheater nun dieses wilde Archiv aufarbeiten lassen und am Dienstag offiziell dem Stadtarchiv übergeben.
Erinnerungen von Emil Steinberger
Bei diesem Akt zugegen war auch Emil Steinberger, der Gründer des Kleintheaters Luzern. Auch er hatte Stunden im Archiv verbracht und einige seiner Erinnerungen ans Theater wieder aufleben lassen. Für ihn ist klar, dass er nun im Stadtarchiv noch weiter mit den Dokumenten im Stadtarchiv seine Erinnerungen auffrischen will."
Quelle: SR, DRS, 27.9.11
Link zum Radiobeitrag (Schweizerdeutsch)
Bis jetzt war das Archiv des Kleintheaters Luzern ein Luftschutzkeller gefüllt mit unzähligen Ordnern, Kisten und Plakatrollen. Ein Keller, welcher zudem auch immer wieder von Wassereinbrüchen betroffen war.
Mit Hilfe von privaten Geldgebern konnte das Kleintheater nun dieses wilde Archiv aufarbeiten lassen und am Dienstag offiziell dem Stadtarchiv übergeben.
Erinnerungen von Emil Steinberger
Bei diesem Akt zugegen war auch Emil Steinberger, der Gründer des Kleintheaters Luzern. Auch er hatte Stunden im Archiv verbracht und einige seiner Erinnerungen ans Theater wieder aufleben lassen. Für ihn ist klar, dass er nun im Stadtarchiv noch weiter mit den Dokumenten im Stadtarchiv seine Erinnerungen auffrischen will."
Quelle: SR, DRS, 27.9.11
Link zum Radiobeitrag (Schweizerdeutsch)
Wolf Thomas - am Mittwoch, 28. September 2011, 17:03 - Rubrik: Wahrnehmung
Ich hätte nicht gedacht, dass es bei delicious so schlimm wird:
http://plan3t.info/2011/09/28/die-karawane-zieht-weiter/ (jp)
http://beweblog.wordpress.com/2011/09/28/delicious-update-gau-3-0/ (Seb. Wolf)
Es werden immer nur 10 Links angezeigt, was das Ganze nutzlos macht. Nun warte ich, da ich mich nicht mehr an mein Passwort erinnere, dass ich ein neues anfordern kann, aber das funktioniert derzeit nicht. Auf eine Mail kommt dann folgendes:
This is only an automated reply, but we wanted to confirm that
Delicious Support has received your email about an account migration
issue. Our small, dedicated team is available during pacific time
office hours, Monday to Friday but we are working extra hours to dial
everything in after our re-launch.
If you haven’t already, please make sure that your email to the
migration support team includes your Delicious username and a detailed
description of your issue, including the type of data affected. We've
been getting a ton of mail and can't respond to everyone, but are
posting the latest info about the migration our blog here:
http://www.avos.com/
In terms of login issues, the following might be helpful:
1. There was a password reset bug hitting some users trying to reset
their password. We just rolled out a fix that should resolve this
issue for most users. If you were trying to reset your password, and
were hitting a page without a valid reset link, go ahead a try again.
2. For previous Delicious users who logged in through their Yahoo!
account, you were asked to choose a new Delicious username when you
opted in to the AVOS terms of service. If you’ve forgotten the new
username you chose, use the password reset link on the sign-in page to
have a reminder sent to your Yahoo! mail account.
3. If you missed the opt-in and can’t access your old Delicious
bookmarks, unfortunately that data remains with Yahoo! since they
never got your permission to move your account. We’re investigating
methods for those users to recover those bookmarks from Yahoo!, but we
don’t have anything definitive to report at this time.
Again, sorry for the inconvenience that bugs or migration issues may
have caused. We know it can be infuriating when things don’t work like
you expect. We’re working hard over here to keep fixing things,
re-introduce familiar Delicious features, and keep the site moving
forward. Thanks for your patience.
Yours,
Team Delicious
Update: Gottseidank fiel mir das PW wieder ein. Bei Diigo ist mein Import-Request in der Schlange .....
Siehe z.B.
http://www.diigo.com/user/klausgraf/Digi_Zeitungen
http://plan3t.info/2011/09/28/die-karawane-zieht-weiter/ (jp)
http://beweblog.wordpress.com/2011/09/28/delicious-update-gau-3-0/ (Seb. Wolf)
Es werden immer nur 10 Links angezeigt, was das Ganze nutzlos macht. Nun warte ich, da ich mich nicht mehr an mein Passwort erinnere, dass ich ein neues anfordern kann, aber das funktioniert derzeit nicht. Auf eine Mail kommt dann folgendes:
This is only an automated reply, but we wanted to confirm that
Delicious Support has received your email about an account migration
issue. Our small, dedicated team is available during pacific time
office hours, Monday to Friday but we are working extra hours to dial
everything in after our re-launch.
If you haven’t already, please make sure that your email to the
migration support team includes your Delicious username and a detailed
description of your issue, including the type of data affected. We've
been getting a ton of mail and can't respond to everyone, but are
posting the latest info about the migration our blog here:
http://www.avos.com/
In terms of login issues, the following might be helpful:
1. There was a password reset bug hitting some users trying to reset
their password. We just rolled out a fix that should resolve this
issue for most users. If you were trying to reset your password, and
were hitting a page without a valid reset link, go ahead a try again.
2. For previous Delicious users who logged in through their Yahoo!
account, you were asked to choose a new Delicious username when you
opted in to the AVOS terms of service. If you’ve forgotten the new
username you chose, use the password reset link on the sign-in page to
have a reminder sent to your Yahoo! mail account.
3. If you missed the opt-in and can’t access your old Delicious
bookmarks, unfortunately that data remains with Yahoo! since they
never got your permission to move your account. We’re investigating
methods for those users to recover those bookmarks from Yahoo!, but we
don’t have anything definitive to report at this time.
Again, sorry for the inconvenience that bugs or migration issues may
have caused. We know it can be infuriating when things don’t work like
you expect. We’re working hard over here to keep fixing things,
re-introduce familiar Delicious features, and keep the site moving
forward. Thanks for your patience.
Yours,
Team Delicious
Update: Gottseidank fiel mir das PW wieder ein. Bei Diigo ist mein Import-Request in der Schlange .....
Siehe z.B.
http://www.diigo.com/user/klausgraf/Digi_Zeitungen
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Foto: Christoph Lubbe im ehemaligen Schlafraum des Bunkers, in dem heute wertvolles Archivgut des Kreisarchivs Kleve liegt
"Christoph Lubbe von der RWTH-Aachen ist fasziniert vom ehemaligen verbunkerten Ausweichsitz der Bezirksregierung Düsseldorf in Geldern. Gemeinsam mit der Kreisarchivarin Dr. Beate Sturm sucht er im Bunker unter dem Berufskolleg nach Überresten aus der Zeit, in der der Bunker noch als Bunker genutzt wurde. Der gemeinsame Rundgang wäre früher nicht denkbar gewesen: Der Bunker, einst Ausweichmöglichkeit für die Bezirksregierung im Katastrophen- und Kriegsfall, war streng geheim.
Lubbe und Sturm orientieren sich bei ihrem Rundgang an einem farbigen Übersichtsplan des Bunkers, der heute noch im Kreisarchiv verwahrt wird. „Der Bunker war in einzelne Räume mit bestimmter Funktion unterteilt“ so Lubbe. „Es gab eine Küche, einen Speiseraum, einen ärztlichen Behandlungsraum, verschiedene Technikräume und vieles mehr, um das Überleben unter der Erde im Ernstfall für zwei Wochen zu gewährleisten. Ein Teil der Schutzraumtechnik ist heute noch erhalten“ erklärt Lubbe weiter und zeigt auf Abluftventile, gasdichte und feuerfeste Kabeleinführungen und ein Fernmeldekabel.
Gemeinsam mit vier weiteren Autoren arbeitet Lubbe an einem Buch über ehemalige Bunkeranlagen in Deutschland. Für die Publikation, einer Mischung aus fachlicher Darstellung, Reportage und Bildband, werden mehr als 50.000 Fotos von ca. 100 deutschen Bunkeranlagen aus der Zeit des Kalten Krieges ausgewertet und in den historischen Kontext gestellt. „Wir stellen dabei beeindruckende Übereinstimmungen in der deutsch-deutschen Bunkerbaukultur fest“ verrät Lubbe.
Archivgut lagert im ehemaligen Bunker
Heute wird der Ausweichbunker der Bezirksregierung vom Kreisarchiv Kleve in Geldern genutzt. Wo früher ein Teil der Bezirksregierung im Ernstfall gearbeitet hätte liegt heute Schriftgut der Kreisverwaltung Kleve. „Der ehemalige Schlafraum ist nun unser größter Magazinraum“ berichtet Kreisarchivarin Sturm und zeigt auf den farbigen Übersichtsplan des Bunkers. Auch in anderen ehemaligen Aufenthalts- und Arbeitsräumen lagert nun wertvolles Archivgut. „Obwohl die Räume Ende der 1990er Jahre zu Archivzwecken umgebaut wurden, sind die Spuren der Vergangenheit noch deutlich sichtbar“, so Sturm. „Dies wird mir immer wieder klar, wenn ich unser Außenmagazin durch die feuerhemmende und gasdichte Schutzraumtür betrete.“
Der ehemalige Bunker kann im Rahmen von Führungen durch das Kreisarchiv Kleve besichtigt werden. Um Voranmeldung wird gebeten. Kontakt: Kreisarchiv Kleve, Boeckelter Weg 2 in Geldern, 47608 Geldern, Tel.: 02821-85-814."
Quelle: Kreis Kleve, Pressemitteilung 28.9.2011
Wolf Thomas - am Mittwoch, 28. September 2011, 12:15 - Rubrik: Kommunalarchive
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Wolf Thomas - am Mittwoch, 28. September 2011, 12:02 - Rubrik: Web 2.0
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Die Historische Kommission für Westfalen lädt in Verbindung mit
dem Landesarchiv Nordrhein-Westfalen und dem LWL-Archivamt für
Westfalen zum Workshop "Amtsbücher als Quellen der
landesgeschichtlichen Forschung" in Münster ein. Der Workshop
steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der quellenbezogenen
Grundlagenarbeit der Historischen Kommission und der Archive.
Er wendet sich einer vernachlässigten Archivaliengattung zu,
die für die landesgeschichtliche Forschung wegen ihrer Vielfalt
und ihres Quellenwerts große Bedeutung besitzt. Der zeitliche
Schwerpunkt soll auf der Zeit vom Spätmittelalter bis zum Ende
des Alten Reichs liegen.
Der Workshop befasst sich mit folgenden Leitthemen: a)
Typologische Beschreibung und Differenzierung der Amtsbücher im
Archiv. b) Welche Tiefe der Erschließung ist aus Sicht der
Benutzung erforderlich und aus Sicht der jeweiligen Archive
möglich? Die Spannbreite reicht von einer Minimal- bis zur
wünschenswerten Tiefenerschließung und im Extremfall bis zu
einer kritischen Edition mit Transkription und formenkundlichem
Apparat. Hier ist zu fragen, welche Rolle die Digitalisierung
künftig bei Erschließung und Benutzung der Amtsbücher spielen
wird. c) Welche Auswertungspotentiale haben die Amtsbücher für
die Forschung? d) Welche Möglichkeiten gibt es, der Forschung
Hilfsmittel zur Interpretation zur Verfügung zu stellen?
09.30 Uhr Anmeldung / Begrüßungskaffee
10.00 Uhr Begrüßung und Einführung in die Tagung
Prof. Dr. Wilfried Reininghaus - 1. Vorsitzender der Historischen
Kommission für Westfalen -
Dr. Marcus Stumpf - Leiter des LWL-Archivamts für Westfalen -
Dr. Stefan Pätzold, Bochum: Zwischen archivarischer Praxis und
kulturgeschichtlichem Paradigma: Jüngere Ansätze der
Amtsbuchforschung
Dr. Henning Steinführer, Braunschweig; Städtische Amtsbücher in
Archiven: Möglichkeiten und Grenzen der Erschließung bei
knappen Ressourcen
Dr. Nicolas Rügge, Osnabrück: Zur landesherrlichen Amtsbuch-
und insbesondere Protokollüberlieferung (Regierungs-, Amts- und
Gerichtsprotokolle) in Osnabrück und Lippe
12.30 Uhr Mittagspause
13.30 Uhr Dr. Stefan Gorißen, Bielefeld: Südwestfälische
kaufmännische Rechnungsbücher aus vorindustrieller Zeit. Formen,
Funktionen, Auswertungsperspektiven Dr. Matthias Kordes,
Recklinghausen: Der "Liber conventus Richlinghusani":
Archivische, methodische und regionalgeschichtliche
Erkenntnisse aus einem franziskanischen Amtsbuch des 18.
Jahrhunderts
15.00 Uhr Kaffeepause
15.30 Uhr Dr. Christian Speer, Halle (Saale): "Der Index
Librorum Civitatum (Verzeichnis der Stadtbücher des
Mittelalters und der Frühen Neuzeit) als Instrument der
historischen Grundlagenforschung"
16.00 Uhr Schlussdiskussion mit einem Impulsreferat zum Thema
"Stellenwert der Digitalisierung bei der Erschließung und
Benutzung von Amtsbüchern"
INFO
Veranstaltungsort
Die Veranstaltung findet am 13. Oktober 2011 in Münster im
Landesarchiv NRW, An den Speichern 11 statt, wo auch das
Mittagessen eingenommen werden kann (Anmeldung).
URL: http://www.lwl.org/hiko-download/Workshop%202011_Einladung.pdf
um eine anmedlung wird bis zum 30.09.2011 gebeten.
Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Anfahrt vom
Hauptbahnhof Münster: Mit der Buslinie 8 in Richtung
"Kinderhaus-Schulzentrum" bis zur Haltestelle "Holtmannsweg"
oder Linie 9 in Richtung Coerde- Speicherstadt bis zur
Endhaltestelle "Speicherstadt".
Kontakt
Historische Kommission für Westfalen
Salzstr. 38 (Erbdrostenhof)
48143 Münster
Tel. 0251 591-4720
Fax 0251 591-5871
E-Mail hiko@lwl.org
via Mailingliste "Westfälische Geschichte"
dem Landesarchiv Nordrhein-Westfalen und dem LWL-Archivamt für
Westfalen zum Workshop "Amtsbücher als Quellen der
landesgeschichtlichen Forschung" in Münster ein. Der Workshop
steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der quellenbezogenen
Grundlagenarbeit der Historischen Kommission und der Archive.
Er wendet sich einer vernachlässigten Archivaliengattung zu,
die für die landesgeschichtliche Forschung wegen ihrer Vielfalt
und ihres Quellenwerts große Bedeutung besitzt. Der zeitliche
Schwerpunkt soll auf der Zeit vom Spätmittelalter bis zum Ende
des Alten Reichs liegen.
Der Workshop befasst sich mit folgenden Leitthemen: a)
Typologische Beschreibung und Differenzierung der Amtsbücher im
Archiv. b) Welche Tiefe der Erschließung ist aus Sicht der
Benutzung erforderlich und aus Sicht der jeweiligen Archive
möglich? Die Spannbreite reicht von einer Minimal- bis zur
wünschenswerten Tiefenerschließung und im Extremfall bis zu
einer kritischen Edition mit Transkription und formenkundlichem
Apparat. Hier ist zu fragen, welche Rolle die Digitalisierung
künftig bei Erschließung und Benutzung der Amtsbücher spielen
wird. c) Welche Auswertungspotentiale haben die Amtsbücher für
die Forschung? d) Welche Möglichkeiten gibt es, der Forschung
Hilfsmittel zur Interpretation zur Verfügung zu stellen?
09.30 Uhr Anmeldung / Begrüßungskaffee
10.00 Uhr Begrüßung und Einführung in die Tagung
Prof. Dr. Wilfried Reininghaus - 1. Vorsitzender der Historischen
Kommission für Westfalen -
Dr. Marcus Stumpf - Leiter des LWL-Archivamts für Westfalen -
Dr. Stefan Pätzold, Bochum: Zwischen archivarischer Praxis und
kulturgeschichtlichem Paradigma: Jüngere Ansätze der
Amtsbuchforschung
Dr. Henning Steinführer, Braunschweig; Städtische Amtsbücher in
Archiven: Möglichkeiten und Grenzen der Erschließung bei
knappen Ressourcen
Dr. Nicolas Rügge, Osnabrück: Zur landesherrlichen Amtsbuch-
und insbesondere Protokollüberlieferung (Regierungs-, Amts- und
Gerichtsprotokolle) in Osnabrück und Lippe
12.30 Uhr Mittagspause
13.30 Uhr Dr. Stefan Gorißen, Bielefeld: Südwestfälische
kaufmännische Rechnungsbücher aus vorindustrieller Zeit. Formen,
Funktionen, Auswertungsperspektiven Dr. Matthias Kordes,
Recklinghausen: Der "Liber conventus Richlinghusani":
Archivische, methodische und regionalgeschichtliche
Erkenntnisse aus einem franziskanischen Amtsbuch des 18.
Jahrhunderts
15.00 Uhr Kaffeepause
15.30 Uhr Dr. Christian Speer, Halle (Saale): "Der Index
Librorum Civitatum (Verzeichnis der Stadtbücher des
Mittelalters und der Frühen Neuzeit) als Instrument der
historischen Grundlagenforschung"
16.00 Uhr Schlussdiskussion mit einem Impulsreferat zum Thema
"Stellenwert der Digitalisierung bei der Erschließung und
Benutzung von Amtsbüchern"
INFO
Veranstaltungsort
Die Veranstaltung findet am 13. Oktober 2011 in Münster im
Landesarchiv NRW, An den Speichern 11 statt, wo auch das
Mittagessen eingenommen werden kann (Anmeldung).
URL: http://www.lwl.org/hiko-download/Workshop%202011_Einladung.pdf
um eine anmedlung wird bis zum 30.09.2011 gebeten.
Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Anfahrt vom
Hauptbahnhof Münster: Mit der Buslinie 8 in Richtung
"Kinderhaus-Schulzentrum" bis zur Haltestelle "Holtmannsweg"
oder Linie 9 in Richtung Coerde- Speicherstadt bis zur
Endhaltestelle "Speicherstadt".
Kontakt
Historische Kommission für Westfalen
Salzstr. 38 (Erbdrostenhof)
48143 Münster
Tel. 0251 591-4720
Fax 0251 591-5871
E-Mail hiko@lwl.org
via Mailingliste "Westfälische Geschichte"
Wolf Thomas - am Mittwoch, 28. September 2011, 11:50 - Rubrik: Hilfswissenschaften
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A Brief History of Digital Data from Sweat & Pixels on Vimeo.
A short, informative animation with the purpose of providing general knowledge about data storage: history, devices, and facts. Or an info-graphic in motion.By Sweat & Pixels. Made in Adobe Flash CS5.
Music: Fringe Element (Shorts Like Me Edit) - Beni
Wolf Thomas - am Mittwoch, 28. September 2011, 11:45 - Rubrik: Digitale Unterlagen
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Gabi Reinmann hat einen lesenswerten Text zu digitalen Medien in der Hochschullehre geschrieben:
http://gabi-reinmann.de/wp-content/uploads/2011/09/Preprint_Fehler_eLearning_Sept11.pdf
http://gabi-reinmann.de/wp-content/uploads/2011/09/Preprint_Fehler_eLearning_Sept11.pdf
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http://facsimile.ub.rug.nl/cdm/
Griechische Papyri, aber auch frühneuzeitliche Gelehrtenkorrespondenzen und anderes mehr in großzügiger Auflösung.

Griechische Papyri, aber auch frühneuzeitliche Gelehrtenkorrespondenzen und anderes mehr in großzügiger Auflösung.

KlausGraf - am Mittwoch, 28. September 2011, 02:03 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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wird vorgestellt von
http://plan3t.info/2011/09/27/gesellschaftlich-relevant/
Der Beitrag beginnt mit einem Schnitzer, den ich nicht gerne lese: Das erste Archiv, dass ich kennenlernte, war gleich ein besonderes.
http://plan3t.info/2011/09/27/gesellschaftlich-relevant/
Der Beitrag beginnt mit einem Schnitzer, den ich nicht gerne lese: Das erste Archiv, dass ich kennenlernte, war gleich ein besonderes.
KlausGraf - am Mittwoch, 28. September 2011, 01:51 - Rubrik: Archive von unten
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http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=KORE727892007&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10
Das LG Berlin stellte 2007 fest:
Es kann dahinstehen, ob durch Übergabe der Briefe an das Bundesarchiv diese der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden (§§ 6, 12 UrhG). Insbesondere kommt es nicht darauf an, wie sich die Beschränkungen des § 5 BArchG i. V. m. §§ 1, 3, 5 BArchV auf die Frage der Öffentlichkeit auswirken (vgl. insoweit für eine ähnliche Zugangsregelung OLG Zweibrücken GRUR 1997, 364, wo die Veröffentlichung verneint wurde). Jedenfalls ist unstreitig, dass nicht der Antragsteller selbst die Briefe dem Archiv übergeben hat. Mithin hat er sein Recht aus § 12 UrhG nicht ausgeübt.
Auch der Umstand, dass er die Briefe an das Bundesministerium adressiert hat - von wo sie offenbar an das Bundesarchiv gelangten - stellt keine Veröffentlichung i. S. v. § 12 UrhG dar, da der Adressat ausschließlich der Bundesminister Prof. xxx war und der Umstand, dass andere Personen des Ministeriums von dem Inhalt möglicherweise Kenntnis erlangt haben, nicht zur Annahme eines Veröffentlichungswillens führt, genauso wenig wie dies der Fall ist, wenn Schreiben an eine Redaktion, an eine größere Rechtsanwaltskanzlei oder an den Spruchkörper eines Gerichts gerichtet ist (vgl. KG NJW 1995, 3392, 3393 - Botho Strauß).
Das KG ist darauf nicht weiter eingegangen:
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=KORE203022008&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10
Im Ergebnis überzeugen beide Entscheidungen nicht:
http://archiv.twoday.net/stories/3225515/
Das LG Berlin stellte 2007 fest:
Es kann dahinstehen, ob durch Übergabe der Briefe an das Bundesarchiv diese der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden (§§ 6, 12 UrhG). Insbesondere kommt es nicht darauf an, wie sich die Beschränkungen des § 5 BArchG i. V. m. §§ 1, 3, 5 BArchV auf die Frage der Öffentlichkeit auswirken (vgl. insoweit für eine ähnliche Zugangsregelung OLG Zweibrücken GRUR 1997, 364, wo die Veröffentlichung verneint wurde). Jedenfalls ist unstreitig, dass nicht der Antragsteller selbst die Briefe dem Archiv übergeben hat. Mithin hat er sein Recht aus § 12 UrhG nicht ausgeübt.
Auch der Umstand, dass er die Briefe an das Bundesministerium adressiert hat - von wo sie offenbar an das Bundesarchiv gelangten - stellt keine Veröffentlichung i. S. v. § 12 UrhG dar, da der Adressat ausschließlich der Bundesminister Prof. xxx war und der Umstand, dass andere Personen des Ministeriums von dem Inhalt möglicherweise Kenntnis erlangt haben, nicht zur Annahme eines Veröffentlichungswillens führt, genauso wenig wie dies der Fall ist, wenn Schreiben an eine Redaktion, an eine größere Rechtsanwaltskanzlei oder an den Spruchkörper eines Gerichts gerichtet ist (vgl. KG NJW 1995, 3392, 3393 - Botho Strauß).
Das KG ist darauf nicht weiter eingegangen:
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=KORE203022008&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10
Im Ergebnis überzeugen beide Entscheidungen nicht:
http://archiv.twoday.net/stories/3225515/
KlausGraf - am Dienstag, 27. September 2011, 23:00 - Rubrik: Archivrecht
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Fassade Kunsthalle, Montage
"Vom 27.09. bis 11.11.2011 ist im Stadtarchiv Düsseldorf, Worringer Straße 140, die Ausstellung "Die Ökonomie der Bilder -die Stadt und Kunstvereine als Auftraggeber" zu sehen.
Sie ist ein eigenständiger Teil des Begleitprogramms zur Ausstellung "Weltklasse -Die Düsseldorfer Malerschule 1819-1918" des Museum Kunstpalast.
In dieser Studioausstellung wird dargestellt, wie Kunstvereine und die Stadt als Auftraggeber für Absolventen der Düsseldorfer Kunstakademie sowie andere in der Stadt tätige Maler auftraten. Dabei wird ein besonderes Augenmerk auf die vermittelnde Rolle der Kunstvereine als Sachverständige und Sponsoren von Gemälden gerichtet. Die gezeigten Exponate (darunter Pläne, Schriftstücke, Bauzeichnungen, Fotografien) stammen fast ausschließlich aus den Beständen des Stadtarchivs und werden durch Reproduktionen verschiedener Gemälde ergänzt.
Kunstvereine
Der Kunstverein für die Rheinlande und Westfalen verfolgte mit seiner Gründung 1829 das Ziel, Kunst und Künstler in Düsseldorf zu fördern und so das öffentliche Leben zu bereichern. Von Anfang an bestand eine enge Beziehung zur Kunstakademie und zu deren Studenten. Viele von ihnen waren Mitglieder, ebenso wie einige ihrer Lehrer. Die übrigen Mitglieder setzten sich zusammen aus politischen Repräsentanten der Stadt, Kaufleuten, Juristen und anderen vermögenden Privatpersonen weit über Rheinland und Westfalen hinaus bis nach Nord-Amerika.
Städte und andere Kunstvereine gehörten ebenfalls dazu. Der Verein förderte Aufträge an die Künstler der Malerschule (Ausmalung von Kirchen, Rathäusern etc.), die dadurch auch über die Grenzen Düsseldorfs hinaus Bekanntheit erlangten.
Der 1846 gegründete Verein zur Errichtung einer Gemäldegalerie vertrat als Hauptziel, den Ruf Düsseldorfs als Kunststadt durch den Aufbau einer Gemäldegalerie neu zu begründen, weil die von Kurfürst Johann Wilhelm II. Eingerichtete durch Erbfall nach München gelangt war. Außerdem sollte eine Ausstellungshalle gebaut werden. Die Mitglieder setzten sich aus den gleichen Kreisen zusammen wie beim Kunstverein, mit dem Unterschied, dass 75% aus Düsseldorf stammen mussten.
1914 löste der Verein sich auf. Da seit Juli 1913 ein Direktor für die Städtischen Kunstsammlungen bestellt worden war (Karl Koetschau), war der ursprüngliche Zweck des Vereins erfüllt. Die Gemälde gingen in städtischen Besitz über.
Kunstwerke wurden hauptsächlich erworben, sei es durch Angebote der Künstler selbst oder durch Empfehlung Dritter. Neben der Stadt als Käuferin erwarben auch Galerieverein und Kunstverein Gemälde, deren Kosten sie sich in einzelnen Fällen teilten. Es wurden auch Gemälde vom Kunstverein an den Galerieverein überwiesen. Durch Verlosungen des Kunstvereins in Besitz der Stadt gelangte Gemälde wurden der Galerie zugeführt.
Ausstellungen wurden zunächst in den Räumen der Akademie am Burgplatz (Altes Schloss) gezeigt. Die Gründung weiterer Künstlervereine (Verein zur gegenseitigen Unterstützung und Hülfe, Künstlerverein Malkasten) belebte das kulturelle Leben. Die steigende Zahl der Kunstausstellungen führte zu Terminüberschneidungen, so dass ab 1866 auch die Tonhalle an der Schadowstraße genutzt wurde, in die ein geräumiger Ausstellungssaal eingebaut worden war. Schließlich, ab Juli 1881, gab es das erste Kunstausstellungsgebäude in Düsseldorf -die Kunsthalle.
Die Stadt als Auftraggeberin
Neben dem Engagement für das neue städtische Kunsthaus, mit dem man zumindest ansatzweise den Verlust der kurfürstlichen Gemäldegalerie zu kompensieren versuchte, war insbesondere der Kunstverein für die Rheinlande und Westfalen sowohl angesehener und selbstbewusster Ratgeber, als auch finanzstarker Finanzier geplanter Kunstprojekte im öffentlichen Raum. Auch die Stadtverwaltung versuchte, die hier ausgebildeten Akademieabsolventen mittels Auftragsvergabe zu unterstützen. Anhand dreier Projekte soll beispielhaft gezeigt werden, welche Kräfte an der Künstler-, manchmal auch an der Themenauswahl beteiligt waren.
Schlaglichtartig wurden Bauwerke herausgegriffen, deren Ausgestaltung mit Gemälden in städtischem Auftrag bzw. unter starker Beteiligung der Stadt entstanden, nämlich der neu erbaute Rathauskomplex, die städtische Kunsthalle und das Stadttheater.
Das in den 1880er Jahren entstandene "Neue Rathaus" hinter dem Jan-Wellem-Denkmal, ein für die sogenannte "Gründerzeit" typischer Bau, den schon die Zeitgenossen für zu überladen hielten, verlangte nach einer Ausgestaltung des Ratssaals mit Gemälden. Hier lässt sich sehr gut die Federführung des Kunstvereins erkennen, der sich seine namhafte finanzielle Beteiligung mit einer massiven Einflussnahme verknüpfte, dies notfalls auch im offenen Widerstand gegen das ebenfalls an den Kosten beteiligte Königreich Preussen. Bei der Bildauswahl blieb man patriotisch und monarchisch loyal: Darstellungen der Stadtgeschichte im engeren Sinne finden sich wenige und wenn, dann nur im Kontext der Taten des Herrscherhauses. Das 1899 fertig gestellte Projekt ließ man sich fast 90.000 Reichsmark kosten. Zum Vergleich: Eine fünfköpfige Handwerkerfamilie musste mit etwa 1200 Reichsmark im Jahr auskommen.
Qualitativ gänzlich anders verlief die Ausmalung der Decke im Zuschauerraum des Stadttheaters. Nach einem sehr teuren Vorschlag des Kunstvereins bevorzugte die Stadt die Auftragsvergabe an die örtliche Kunstgewerbeschule und veranschlagte hierfür 8000 Reichsmark. Allerdings sollte es schnell zu einem Eklat kommen, denn der beauftragte Kunstmaler zerstritt sich mit seinen beiden Gehilfen, die das entstehende Werk ihres Chefs kurzerhand übermalten. Diese sollten nun die Ausmalung weiterführen und beenden, allerdings war das Ergebnis derart unbefriedigend, dass die Künstler innerhalb kurzer Zeit ein gänzlich neues Werk abliefern sollten, insgesamt also eine dritte Fassung. Aber auch diese Variante befriedigte nicht. Einer der beiden Beteiligten zog es nicht zuletzt wegen der schlechten Kritiken vor, sein Glück in Korea zu suchen, wo sich seine Spur verliert.
Die städtische Kunsthalle schließlich war ein Geschenk Preussens an die Stadt und sollte die neu entstehende Gemäldesammlung aufnehmen. Nach einem Jahre dauernden Wettbewerb wurde der in der Stadt ansässige Künstler Carl Gehrts mit der Ausmalung des oberen Treppenhauses in Freskotechnik beauftragt und erhielt dafür fast 100.000 Reichsmark. Nach insgesamt siebenjähriger Arbeit wurde einer der größten Düsseldorfer Freskenzyklen im Jahr 1897 fertig gestellt. Wie alle bisher genannten Arbeiten im Rathaus und Stadttheater gingen auch sie im Zweiten Weltkrieg bzw. den darauffolgenden Jahren verloren.
Anders verhält es sich mit dem venezianischen Mosaik über dem Eingangsportal der Kunsthalle. Das nach einem Entwurf Fritz Roebers im Jahr 1888 fertig gestellte Kunstwerk überdauerte den Krieg, wurde Ende der 1950er Jahre abgenommen und wird heute im Depot des Museum Kunstpalast aufbewahrt. In der Ausstellung im Stadtarchiv wird eines der mehr als 150 erhaltenen gebliebenen Mosaikfresken gezeigt -erstmalig seit der Abnahme des Kunstwerks vor mehr als fünfzig Jahren.
Schließlich illustrieren einige Originalbriefe berühmter Düsseldorfer Maler (darunter etwa Emmanuel Leutze und Wilhelm von Schadow) die reichen Bestände der Handschriftensammlung des Stadtarchivs.
Ausstellungskonzeption:
Dr. Benedikt Mauer; Dr. Elisabeth Scheeben (beide Stadtarchiv Düsseldorf)
Ort:
Stadtarchiv der Landeshauptstadt Düsseldorf
Worringer Straße 140
40210 Düsseldorf
Zeitraum: 27.09.2011 bis 11.11.2011
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag 8:30h bis 15:30h
Freitag: 8:30h bis 12:30h
Eintritt frei "
Quelle: Stadtarchiv Düsseldorf, Aktuelles
Wolf Thomas - am Dienstag, 27. September 2011, 21:45 - Rubrik: Oeffentlichkeitsarbeit
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Die Bilddatenbank des Bundesarchivs weist folgenden mehrdeutigen Klassifikationspunkt auf: N II "Verkehr mit Tieren" - mit folgenden Unterpunkten N II a Tragtiere und N II b Zugtiere.
Dank an die blaumeisen (Tweet v. 22.9.11)!
Dank an die blaumeisen (Tweet v. 22.9.11)!
Wolf Thomas - am Dienstag, 27. September 2011, 21:39 - Rubrik: Erschließung
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Fred van Kan berichtet in seinem Blog über den Deutschen Archivtag 2011. Niederländisch - trotzdem lesenswert!
Wolf Thomas - am Dienstag, 27. September 2011, 21:31 - Rubrik: Veranstaltungen
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Wolf Thomas - am Dienstag, 27. September 2011, 21:28 - Rubrik: Staatsarchive
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"Der Bundestag wird am Freitag, 30. September 2011, die achte Novelle des Stasi-Unterlagen-Gesetzes in zweiter und dritter Lesung beraten und voraussichtlich verbschieden. Mit der Novelle sollen die Überprüfungsfristen bis zum 31. Dezember 2019 verlängert werden. Vorgesehen ist auch, das Recht auf Akteneinsicht zu erweitern und die Möglichkeiten für eine Überprüfung von Beschäftigten im öffentlichen Dienst auszuweiten. Zudem sieht der Gesetzentwurf ein Beschäftigungsverbot für ehemalige Stasi-Mitarbeiter beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BSTU) vor. Für die Aussprache über den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP (17/5894), die um 12.20 Uhr beginnen soll, sind 60 Minuten eingeplant.
Abgeordnete verschärften Gesetzentwurf
Der ursprüngliche Gesetzentwurf war in der vergangenen Woche vom Ausschuss für Kultur und Medien noch einmal verschärft worden. Mit Hinweis auf die Ergebnisse einer öffentlichen Anhörung über die Gesetzesnovelle vor der parlamentarischen Sommerpause legten die CDU/CSU- und die FDP-Fraktion einen entsprechenden Änderungsantrag vor, den der Ausschuss gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke mehrheitlich annahm. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich der Stimme.
Nach dem geänderten Gesetzentwurf sollen Beschäftigte im öffentlichen Dienst auf Antrag des Dienstherrn bereits ab der Gehaltsgruppe A9/E9 auf eine frühere informelle oder hauptamtliche Stasi-Tätigkeit überprüft werden können.
Keine Ex-Stasi-Leute in der Jahn-Behörde
Die Sozialdemokraten und die Grünen, die prinzipiell für eine Novelle des Gesetzes eintreten, lehnen eine solche Überprüfungsmöglichkeit ab. Sie wollen eine Überprüfung nur in Fällen, in denen „tatsächliche Anhaltspunkte“ für eine frühere Stasi-Tätigkeit vorliegen. Die Linksfraktion lehnt den Gesetzentwurf hingegen generell ab. Sie plädiert dafür, die Stasi-Akten in das Bundesarchiv zu überführen und dort aufzuarbeiten.
Aufgenommen in den Gesetzentwurf wurde zudem ein Beschäftigungsverbot für ehemalige informelle und hauptamtliche Mitarbeiter der Staatsicherheit in der Stasi-Unterlagen-Behörde (nach dem derzeitigen Behördenleiter Roland Jahn auch Jahn-Behörde genannt).
Recht auf Einsicht in die Stasi-Akten unstrittig
Die derzeit noch in der Behörde beschäftigten Stasi-Mitarbeiter sollen innerhalb des Bundesdienstes bei gleicher Bezahlung versetzt werden. Auch diese Regelung wird von den Oppositionsfraktionen abgelehnt.
Unstrittig zwischen Union, FDP, SPD und Grünen hingegen ist das Recht auf Einsicht in die Stasi-Akten durch die Wissenschaft, die Medien sowie die Stasi-Opfer und deren Angehörige. (aw)"
Quelle: Bundestag, Textarchiv
Abgeordnete verschärften Gesetzentwurf
Der ursprüngliche Gesetzentwurf war in der vergangenen Woche vom Ausschuss für Kultur und Medien noch einmal verschärft worden. Mit Hinweis auf die Ergebnisse einer öffentlichen Anhörung über die Gesetzesnovelle vor der parlamentarischen Sommerpause legten die CDU/CSU- und die FDP-Fraktion einen entsprechenden Änderungsantrag vor, den der Ausschuss gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke mehrheitlich annahm. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich der Stimme.
Nach dem geänderten Gesetzentwurf sollen Beschäftigte im öffentlichen Dienst auf Antrag des Dienstherrn bereits ab der Gehaltsgruppe A9/E9 auf eine frühere informelle oder hauptamtliche Stasi-Tätigkeit überprüft werden können.
Keine Ex-Stasi-Leute in der Jahn-Behörde
Die Sozialdemokraten und die Grünen, die prinzipiell für eine Novelle des Gesetzes eintreten, lehnen eine solche Überprüfungsmöglichkeit ab. Sie wollen eine Überprüfung nur in Fällen, in denen „tatsächliche Anhaltspunkte“ für eine frühere Stasi-Tätigkeit vorliegen. Die Linksfraktion lehnt den Gesetzentwurf hingegen generell ab. Sie plädiert dafür, die Stasi-Akten in das Bundesarchiv zu überführen und dort aufzuarbeiten.
Aufgenommen in den Gesetzentwurf wurde zudem ein Beschäftigungsverbot für ehemalige informelle und hauptamtliche Mitarbeiter der Staatsicherheit in der Stasi-Unterlagen-Behörde (nach dem derzeitigen Behördenleiter Roland Jahn auch Jahn-Behörde genannt).
Recht auf Einsicht in die Stasi-Akten unstrittig
Die derzeit noch in der Behörde beschäftigten Stasi-Mitarbeiter sollen innerhalb des Bundesdienstes bei gleicher Bezahlung versetzt werden. Auch diese Regelung wird von den Oppositionsfraktionen abgelehnt.
Unstrittig zwischen Union, FDP, SPD und Grünen hingegen ist das Recht auf Einsicht in die Stasi-Akten durch die Wissenschaft, die Medien sowie die Stasi-Opfer und deren Angehörige. (aw)"
Quelle: Bundestag, Textarchiv
Wolf Thomas - am Dienstag, 27. September 2011, 21:15 - Rubrik: Archivrecht
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This was a project that features the Emerson College Archives. I produced this and also operated the camera.
Wolf Thomas - am Dienstag, 27. September 2011, 21:09 - Rubrik: English Corner
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Joachim Scholtysek auf DeutschlandradioKultur über seine Archivarbeit, 26.9.2011:
".... Heise: Und beide Söhne und ihre Nachkommen beteiligten sich dann eben auch an dem Schweigen nach dem Zweiten Weltkrieg. Über Aufarbeitung der Nazivergangenheit der Unternehmerfamilie Quandt spreche ich mit dem Historiker Joachim Scholtyseck. Herr Scholtyseck, es gab ja eine NDR-Dokumentation aus dem Jahr 2007 und es gab auch eine Familienbiografie von Rüdiger Jungbluth, einem Wirtschaftsjournalisten, also ganz überraschend waren die Erkenntnisse, die Sie jetzt haben, ja nicht. Ihnen gegenüber hat sich diese schweigsame Familie aber ganz anders geöffnet. Welche Quellen standen Ihnen zur Verfügung?
Scholtyseck: Ich habe in diesem Fall multiarchivalisch gearbeitet. Es war schon ein sehr großer Vorteil, dass die Familie mir praktisch unbegrenzten Zutritt zu dem sogenannten Familienarchiv gewährt hat, ...
Heise: Was sie vorher noch nie gemacht hatte.
Scholtyseck: ... was sie vorher noch nie gemacht hatte, und das war auf der einen Seite wichtig, zeigt aber eben auch, dass die Familie nach dem Film umzudenken begann. Und was für mich dann noch wichtiger war, mir wurde zugesichert, dass ich diese Ergebnisse, die ja jetzt eben tatsächlich nicht sehr schön für die Familie sind, dass ich diese Ergebnisse von der Familie unredigiert veröffentlichen darf, und dass dieses sogenannte Familienarchiv dann auch in ein öffentliches Archiv überführt wird, damit die Ergebnisse, die ich vorgelegt habe, auch für die kritische Öffentlichkeit überprüfbar sind.
Heise: Also Sie hatten den Eindruck, dass die Nachkommen - das sind Stefan Quandt und seine Kusine Gabriele Quandt vor allem - dass die tatsächlich an schonungsloser Transparenz - auch schonungslos den eigenen Vätern gegenüber, denn das waren eben Herbert und Harald Quandt - ja, sie wollten wirklich schonungslose Aufklärung?
Scholtyseck: Ja, ob sie das jetzt wirklich wollten, wissen Sie, das ist immer ganz schwer zu sagen. Aber ich hatte für mich persönlich bei meinen Recherchen den Eindruck, dass es eben ihnen, der Familie auch daran gelegen war, alle Fakten auf den Tisch zu bekommen und die eben auch der Öffentlichkeit präsentieren zu können, dass man sagt: Es soll jetzt tatsächlich in vielen Archiven, in allen zugänglichen Archiven soll geforscht werden, was ist denn jetzt nun eigentlich gewesen. Und das ist eben eine Offenheit, die sich stark von dem unterschied, was jahrzehntelang eben so die Familientradition gewesen ist. .....
Heise: Die scheinen jetzt aufzuarbeiten. Was ist der Eindruck, oder aus welchem Grund kommt das jetzt zur Häufung? Ich habe beispielsweise Boss erwähnt, auch die C&A, also Brenninkmeijers, lassen in die Archive gucken.
Scholtyseck: Ja, da könnte man sogar noch andere Firmen nennen, etwa Oetker oder Boehringer. Das sind also Familienunternehmen, die jetzt stärker wirklich in den Fokus geraten und eventuell auch Interesse haben, ihre Geschichte aufzuarbeiten. Es ist natürlich immer schwieriger für ein Familienunternehmen, in die eigenen dunklen Zeiten zurückzuschauen, als für eine anonyme Aktiengesellschaft. Da kann man sagen: Ja, das waren die Manager, das waren die Betriebsleiter. Und hier sind es natürlich Familien, die eine Tradition haben, die auch eine Tradition gepflegt haben. Und wenn man da eben feststellt, der Großvater ist vielleicht gar nicht ein so toller Unternehmer gewesen - ich drücke das jetzt mal etwas salopp aus -, dann ist es für Familienunternehmen sicherlich etwas schwieriger als für Aktiengesellschaften und große Publikumsgesellschaften. Aber dieser Trend, der ist tatsächlich, wie Sie gesagt haben, Frau Heise, zu erkennen, und das wird wahrscheinlich auch nicht ausbleiben. Es ist auch gut, dass solche Dinge auf den Tisch kommen und nicht weiter solche weißen Flecken in der Geschichtswissenschaft, gerade der Geschichte des Dritten Reiches, übrigbleiben. ....."
Ob multiarchivalisch in die Archivterminologie eingehen wird?
".... Heise: Und beide Söhne und ihre Nachkommen beteiligten sich dann eben auch an dem Schweigen nach dem Zweiten Weltkrieg. Über Aufarbeitung der Nazivergangenheit der Unternehmerfamilie Quandt spreche ich mit dem Historiker Joachim Scholtyseck. Herr Scholtyseck, es gab ja eine NDR-Dokumentation aus dem Jahr 2007 und es gab auch eine Familienbiografie von Rüdiger Jungbluth, einem Wirtschaftsjournalisten, also ganz überraschend waren die Erkenntnisse, die Sie jetzt haben, ja nicht. Ihnen gegenüber hat sich diese schweigsame Familie aber ganz anders geöffnet. Welche Quellen standen Ihnen zur Verfügung?
Scholtyseck: Ich habe in diesem Fall multiarchivalisch gearbeitet. Es war schon ein sehr großer Vorteil, dass die Familie mir praktisch unbegrenzten Zutritt zu dem sogenannten Familienarchiv gewährt hat, ...
Heise: Was sie vorher noch nie gemacht hatte.
Scholtyseck: ... was sie vorher noch nie gemacht hatte, und das war auf der einen Seite wichtig, zeigt aber eben auch, dass die Familie nach dem Film umzudenken begann. Und was für mich dann noch wichtiger war, mir wurde zugesichert, dass ich diese Ergebnisse, die ja jetzt eben tatsächlich nicht sehr schön für die Familie sind, dass ich diese Ergebnisse von der Familie unredigiert veröffentlichen darf, und dass dieses sogenannte Familienarchiv dann auch in ein öffentliches Archiv überführt wird, damit die Ergebnisse, die ich vorgelegt habe, auch für die kritische Öffentlichkeit überprüfbar sind.
Heise: Also Sie hatten den Eindruck, dass die Nachkommen - das sind Stefan Quandt und seine Kusine Gabriele Quandt vor allem - dass die tatsächlich an schonungsloser Transparenz - auch schonungslos den eigenen Vätern gegenüber, denn das waren eben Herbert und Harald Quandt - ja, sie wollten wirklich schonungslose Aufklärung?
Scholtyseck: Ja, ob sie das jetzt wirklich wollten, wissen Sie, das ist immer ganz schwer zu sagen. Aber ich hatte für mich persönlich bei meinen Recherchen den Eindruck, dass es eben ihnen, der Familie auch daran gelegen war, alle Fakten auf den Tisch zu bekommen und die eben auch der Öffentlichkeit präsentieren zu können, dass man sagt: Es soll jetzt tatsächlich in vielen Archiven, in allen zugänglichen Archiven soll geforscht werden, was ist denn jetzt nun eigentlich gewesen. Und das ist eben eine Offenheit, die sich stark von dem unterschied, was jahrzehntelang eben so die Familientradition gewesen ist. .....
Heise: Die scheinen jetzt aufzuarbeiten. Was ist der Eindruck, oder aus welchem Grund kommt das jetzt zur Häufung? Ich habe beispielsweise Boss erwähnt, auch die C&A, also Brenninkmeijers, lassen in die Archive gucken.
Scholtyseck: Ja, da könnte man sogar noch andere Firmen nennen, etwa Oetker oder Boehringer. Das sind also Familienunternehmen, die jetzt stärker wirklich in den Fokus geraten und eventuell auch Interesse haben, ihre Geschichte aufzuarbeiten. Es ist natürlich immer schwieriger für ein Familienunternehmen, in die eigenen dunklen Zeiten zurückzuschauen, als für eine anonyme Aktiengesellschaft. Da kann man sagen: Ja, das waren die Manager, das waren die Betriebsleiter. Und hier sind es natürlich Familien, die eine Tradition haben, die auch eine Tradition gepflegt haben. Und wenn man da eben feststellt, der Großvater ist vielleicht gar nicht ein so toller Unternehmer gewesen - ich drücke das jetzt mal etwas salopp aus -, dann ist es für Familienunternehmen sicherlich etwas schwieriger als für Aktiengesellschaften und große Publikumsgesellschaften. Aber dieser Trend, der ist tatsächlich, wie Sie gesagt haben, Frau Heise, zu erkennen, und das wird wahrscheinlich auch nicht ausbleiben. Es ist auch gut, dass solche Dinge auf den Tisch kommen und nicht weiter solche weißen Flecken in der Geschichtswissenschaft, gerade der Geschichte des Dritten Reiches, übrigbleiben. ....."
Ob multiarchivalisch in die Archivterminologie eingehen wird?
Wolf Thomas - am Dienstag, 27. September 2011, 21:03 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
Wuppertaler Bühnen: ROST (Trailer), Erinnerungen für die Zukunft von Anne Hirth / büro für zeit + raum from Siegersbusch on Vimeo.
℗ Filmproduktion Siegersbusch, Wuppertal 2011»Ein Mensch muss bei seinem Tod etwas dalassen. Ein Kind oder ein Buch oder ein Bild, ein Haus oder wenigstens eine Mauer, die er gebaut, oder ein Paar Schuhe, die er geschustert. Oder einen Garten, den er angelegt hat. Irgend etwas, das deine Hand anrührte, so dass deine Seele eine Bleibe hat, wenn du stirbst, und wenn die Leute den Baum oder die Blume, die du gepflanzt hast, anschauen, dann bist du da.« (Ray Bradbury, Fahrenheit 451) Was wird von uns bleiben? Was soll bleiben? Was möchten wir jenen, die irgendwann einmal nach uns kommen, über uns erzählen? Rost handelt vom Aufbewahren. Von Gegenständen, Erinnerungen, Hoffnungen, von Weitsicht ebenso wie Ratlosigkeit. Denn was soll das ultimative Archiv für die Nachwelt alles enthalten? Die Mona Lisa? Sicher. Eine Gutenberg-Bibel? Auch. Eine CD von Xavier Naidoo? Mmmh… Aber irgendwann wird auch eine Cola-Dose zum Artefakt, man muss nur lange genug warten. Man hat sich ja schon oft darüber den Kopf zerbrochen, wie und womit man sich denen, die uns nachfolgen, präsentieren will, und hat dabei nicht nur an das Menschengeschlecht gedacht: 1977 schoss man zwei Raumsonden ins All, Voyager 1 und 2, die im Handgepäck eine 500 Millionen Jahre haltbare Datenplatte mit Informationen über die Erde mit sich führten – damit kommt man ein paar Sterne weit. So eine Art interstellare Flaschenpost für extraterrestrische Lebensformen, gefüllt mit den wichtigsten Informationen über die Erde und die sie beherrschende Spezies: uns. Aber wie mache ich einem Klingonen klar, wie ein Erdbeereis schmeckt? Muss mein Urururenkel wissen, wie ein Buch riecht? Und überhaupt – wie archiviert man einen Kuss?
mit Ralf Haarmann
An Kuohn
Silvia Munzón López
Juliane Pempelfort
INSZENIERUNG Anne Hirth //// BÜHNE UND KOSTÜME Alexandra Süßmilch //// MUSIK Haarmann //// LICHT-DESIGN Arnaud Poumarat //// DRAMATURGIE Oliver Held ////
Quelle: Wuppertaler Bühnen, Produktionen
Wolf Thomas - am Dienstag, 27. September 2011, 20:56 - Rubrik: Wahrnehmung
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Niklaus Troxler, 1977
"Seit 1975 hat Niklaus Troxler unzählige Jazz-Koryphäen an das Jazz Festival Willisau geholt. Nun übergibt er sein Archiv mit professionellen Konzertaufnahmen an die Hochschule Luzern. Die Musikbibliothek der Hochschule macht das «Troxler-Archiv» in Zusammenarbeit mit der Zentral- und Hochschulbibliothek Luzern und der Fonoteca Lugano der Öffentlichkeit zugänglich. Am Freitag, 23. September wird die bedeutende Schenkung gefeiert.
Fast 900 Konzerte fanden seit dem ersten Jazz Festival 1975 in Willisau statt. Unter den auftretenden Musikern waren Internationale Grössen wie die Pianisten Chick Corea und Keith
Jarrett oder der Saxophonist Ornette Coleman. Ins Leben gerufen und bis 2009 geleitet hat das Festival Niklaus Troxler. Er übergab diese Aufgabe im letzten Jahr an seinen Neffen Arno Troxler. Von Beginn an zeichnete Niklaus Troxler einen Grossteil der Konzerte auf, damit sie der Nachwelt erhalten bleiben. Dieses besondere Privat-Archiv schenkt er nun der Hochschule Luzern – Musik: «Die professionelle Archivierung meiner Aufnahmen war mir schon länger
ein Anliegen. Mir ist wichtig, dass das Tonmaterial zu Forschungszwecken genutzt werden kann. Mit der Hochschule Luzern habe ich hierfür den idealen Partner gefunden.»
Die Schenkung an die Hochschule Luzern umfasst 250 agnetbänder, 123 Digital Audio Tapes (DAT), dazu Programmhefte, Presseberichte und Plakate. Aufbewahrt werden die Originalbänder,
die Niklaus Troxler sorgfältig restaurieren liess, in der Schweizer Nationalphonotek Fonoteca in Lugano. Diese ist auf die Archivierung von Tonträgern spezialisiert. Die Fonoteca und die Hochschule Luzern möchten die Originalaufnahmen aus dem Privatarchiv von Niklaus Troxler nun der Öffentlichkeit zugänglich machen: An einer so genannten Abhörstation können Musikinteressierte akustisch auf die Willisauer Konzerte zugreifen. Aktuell gibt es solche Abhörstationen an 40 Standorten in der ganzen Schweiz. Die bisher einzige Station im Kanton Luzern steht seit 2008 in der Musikbibliothek der Hochschule Luzern. Zur feierlichen, offiziellen Übergabe des Troxler-Archivs am 23. September wird eine neue Abhörstation am Institut Jazz eingerichtet sowie eine dritte in der Zentral- und Hochschulbibliothek Luzern (ZHB). Die ZHB wird auch die Weltformatplakate des Jazz Festivals Willisau aufbewahren.
Hämi Hämmerli, Leiter des Instituts Jazz, zeigt sich über die Schenkung sehr glücklich: «Diese Geste ist nicht nur für unsere Studierenden und Dozierenden von unschätzbarem Wert. Dank des Troxler-Archivs wird Luzern zu einem Hot Spot der Jazzforschung.»
Öffentliche Veranstaltung zur Übergabe des Troxler-Archivs
Freitag, 23. September 2011, 19.30 Uhr in der Zentral- und Hochschulbibliothek Luzern
Mit Redebeiträgen von Niklaus Troxler (Begründer des Jazz Festivals Willisau) sowie Meinrad Buholzer, Peter Spring und Johannes Anders (Jazzpublizisten). Moderation: Peter Bürli
(Schweizer Radio DRS 2). Demonstration der Fonoteca-Abhörstation und Ausstellung von Troxler-Plakaten.
Live-Musik von Joe McPhee (Saxofon solo) und dem Trio Pierre Favre (dr), Hämi Hämmerli (b), Peter Schärli (tp).
Website: htt://www.hslu.ch/troxler-archiv "
Quelle: Hochschule Luzern, Medienmitteilung
Hinweis via Archivbib!
Wolf Thomas - am Dienstag, 27. September 2011, 20:44 - Rubrik: Musikarchive
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Organic archive from OSSIGENO on Vimeo.
An experimental video clip directed by Polish artist Przemek Skrzypek.Wolf Thomas - am Dienstag, 27. September 2011, 20:36 - Rubrik: Wahrnehmung
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"Für das Jahr 2012 hat das Landesarchiv Nordrhein-Westfalen einen Wandkalender mit historischen Luftbildern aus seinen Beständen erstellt. Die Schwarzweißfotos stammen aus den Jahren 1925 bis 1934. Sie zeigen Städte, Landschaften, Industrieanlagen, Verkehrsbauten und Sehenswürdigkeiten. Die Motive decken das gesamte Gebiet des heutigen Landes Nordrhein-Westfalen ab.
Köln, Dom und Domhof (1928/1931) ● Duisburg, Ruhrorter Häfen (1934) ● Lüdinghausen, Burg Vischering (1933) ●Düsseldorf, Rheinfront (1926) ● Henrichenburg, Schiffshebewerk (1925) ● Detmold, Kaiser-Wilhelm-Platz (1933) ●Solingen/Remscheid, Müngstener Brücke (1933) ● Dortmund, Westfalenhalle (1932) ● Wuppertal, Schwebebahn 1928) ● Königswinter/Bad Honnef, Drachenfels (1933) ● Minden, Marktplatz und Dom (1931) ●Möhnesee, Möhnetalsperre (1930)
Von Königswinter bis Minden: Historische Luftbilder aus dem Landesarchiv NRW. Hrsg. v. Landesarchiv NRW. Düsseldorf 2011 (= Veröffentlichungen des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen 39). ISBN 978-3-9805419-8-5. Format: 420 (B) x 297 (H) mm (A 3 quer), Spiralbindung, Schutzfolie vor dem Titelblatt, Verkaufspreis: 10,00 €.
Die Publikation kann über das Landesarchiv Nordrhein-Westfalen (Mauerstraße. 55, 40476 Düsseldorf, Mail: rheinland@lav.nrw.de) und über den Buchhandel bezogen werden."
Landesarchiv NRW, Aktuelles, 20.09.2011
Wolf Thomas - am Dienstag, 27. September 2011, 20:33 - Rubrik: Oeffentlichkeitsarbeit
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um vierten mal öffnete die KfW Niederlassung in Berlin ihre Pforten für Besucher. Dort bestand die Möglichkeit das über hundert Jahre alte Gebäude zu besichtigen und sich näher mit den Aufgaben der KfW zu beschäftigen.
Weitere Informationen zum Historischen Konzernarchiv der KfW unter: Link
Gebäudefotos finden Sie unter: Link
Wolf Thomas - am Dienstag, 27. September 2011, 20:29 - Rubrik: Wirtschaftsarchive
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".... Als Kulturreferent ist Wolfgang Suttner heute auch für das gerade erst eröffnete Kreisarchiv ... verantwortlich..... Aber auch das ist eigentlich kein Grund, um unglücklich zu sein. ."
Quelle: derwesten.de, 27.9.2011
Quelle: derwesten.de, 27.9.2011
Wolf Thomas - am Dienstag, 27. September 2011, 20:22 - Rubrik: Wahrnehmung
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Heute ist sie Chef-Archivarin bei der Weltbank in Washington, wo sie ein Team von mehr als 70 Menschen leitet . Die Fondazione Luigi Einaudi war für sie "ein außergewöhnliches Praktikum", an das sie sich noch mit großer Zuneigung erinnert .
Wolf Thomas - am Dienstag, 27. September 2011, 20:16 - Rubrik: Personalia
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2003 enthielt mein vielgelesener Beitrag "Urheberrecht im WWW" auch eine kleine Sektion von Online-Beiträgen zur spezifisch archivischen Problematik:
http://archiv.twoday.net/stories/36386/
Es ist nun an der Zeit, den Versuch zu unternehmen, die mir bekannt gewordenen - sehr zerstreuten - Beiträge zum Thema "Archive und Urheberrecht" (schwerpunktmäßig solche mit Online-Nachweisen bzw. -Informationen, soweit vorhanden) zusammenzustellen. Ergänzend sind in diesem Weblog viele Beiträge veröffentlicht worden, die ebenfalls Beachtung verdienen.
Ergänzend:
http://www.archivschule.de/service/bibliographien/fachbibliographie-archivrecht-t-2.html (bis 2006)
http://www.archivschule.de/service/bibliographien/bibliographie-zum-archivwesen-1998-ff.html (ohne Online-Nachweise!)
***
IA = Internet Archive
Reinhard Heydenreuter: Urheberrecht und Archivwesen. In: Der Archivar 41 (1988), Sp. 397-408
Klaus Graf: Zur archivischen Problematik von Prüfungsunterlagen, 1989
Online:
http://www.db-thueringen.de/servlets/DocumentServlet?id=4165
4. Die urheberrechtliche Problematik der Prüfungsarbeiten (S. 21-44: 4.1 Die Veröffentlichung von Prüfungsarbeiten über ihre Einstellung in eine öffentliche Bibliothek oder ein Archiv; 4.2 Exkurs: Urheberpersönlichkeitsrecht und archivische Praxis)
Reinhard Heydenreuter: Urheberrechtliche Probleme bei Reproduktionen im Archivbereich. In: Archive und Gesellschaft. Referate des 66. Deutschen Archivtags (Der Archivar, Beiband 1), Siegburg 1996, S. 251-262
Martha Caspers: Fotorecht - Die Nutzung von Fotografien unter rechtlichen Aspekten. In: Archivpflege in Westfalen und Lippe 47 (1998), S. 4-12
Online:
https://www.lwl.org/waa-download/archivpflege1_49/Heft_47_1998.pdf
Reinhard Heydenreuter: Das Urheberrecht im Archiv und das Recht am Bild. In: Forum Heimatforschung. Ziele-Wege-Ergebnisse 4 (1999), S. 21-35
Auszug (?) online:
heimat-bayern.de, Version von 2007 archiviert im IA
Thomas Hoeren: Online-Recht für Archive. (Protokoll von Lorenz Beck, Referendar am Staatsarchiv Münster) [Workshop Die Rolle der Archive in Online-Informationssystemen], 1999
Online:
archive.nrw.de, Version von 2001 archiviert im IA
Abschnitt 1: Urheberrecht
Gabriele Lutterbeck: Archive und die Probleme mit dem Copyright, [1999?]
Online:
www.fes.de, Version von 2002 archiviert im IA
Ob identisch mit dem Aufsatz gleichen Titels in: VdA – Mitteilungen der Fachgruppe 6 – Nr. 24/1. August 1999, S. 29-38 ?
Gerhard Pfennig: Archive und Urheberrecht. In: Archiv-Nachrichten Niedersachsen 6 (2002), S. 42-52
Online:
internet.hannover-stadt.de, Version von 2007 archiviert im IA
Rainer Polley: Rechtsfragen bei der Präsentation und Benutzung digitaler Publikationen im archivischen Kontext. In: Archivpflege in Westfalen-Lippe 63 (2005), S. 33-39
Online:
http://www.lwl.org/waa-download/archivpflege/heft63/seite033_039_polley.pdf
Ulrich Stenzel: Urheberrechte bei der Nutzung von Fotografien im Archiv. In: Mitteilungen VKA (2005), S. 16-19
[waren online, aber keine Version im IA]
Harald Müller: Rechtsfragen rund um’ s archivierte Bild. In: Unsere Archive. Mitteilungen aus den rheinland-pfälzischen und saarländischen Archiven 51 (April 2006), S. 33-38
Online:
http://www.landeshauptarchiv.de/fileadmin/download/archivePDF/Heft-51.pdf
Stellungnahme:
http://archiv.twoday.net/stories/3203578/#3268982
Kai Naumann: Verbreitung von Bildern aus öffentlich-rechtlichen Archiven. Transferarbeit Marburg [2006?]
Online:
http://www.landesarchiv-bw.de/sixcms/media.php/120/44478/TransfA_Bildverbreitung.pdf
Stellungnahmen dazu:
http://archiv.twoday.net/stories/2102658/
Hanns-Peter Frentz: Fotorecht im Archiv. Rechtsfragen bei Erwerb, Publikation und Weitergabe von Fotografien, In: Digitale Bilder und Filme im Archiv. Marketing und Vermarktung. Vorträge des 66. Südwestdeutschen Archivtags am 24. Juni 2006 in Karlsruhe-Durlach. Hrsg. von Michael Wettengel. Stuttgart 2007, S. 49-66
Online:
http://www.landesarchiv-bw.de/sixcms/media.php/120/44325/SWA66-Fotorecht%20im%20Archiv-Frentz.pdf
Rezension des Bandes:
http://archiv.twoday.net/stories/3673392/
Im Schatten der Verwertungsinteressen. Filmarchive, Filmmuseen und das Urheberrecht. Hrsg. von Paul Klimpel. Berlin 2007
Materialien der Tagung mit einschlägigen Beiträgen sind online:
https://www.kinematheksverbund.de/Symp2007-09-13/symp2007-09-13.html
Mark Steinert: Urheber- und andere Schutzrechte an Bildern im Archiv. In: Archivpflege in Westfalen-Lippe 67 (2007), S. 54-57
Online:
http://www.lwl.org/waa-download/archivpflege/heft67/Seiten54-57_Steinert.pdf
Stefan Dusil: Zwischen Benutzung und Nutzungssperre. Zum urheberrechtlichen Schutz von archivierten Fotografien. In: Archivar 61 (2008), S. 124-132
http://www.archive.nrw.de/archivar/hefte/2008/ausgabe2/ARCHIVAR-02-2008_Internet.pdf
Zwischen technischem Können und rechtlichem Dürfen. Hrsg. von Paul Klimpel. Berlin 2008
Materialien der Tagung mit einschlägigen Beiträgen sind online:
https://www.kinematheksverbund.de/Symp2008-09-11/symp2008-09-11.html
Klaus Graf: Urheberrechtsfibel – nicht nur für Piraten. Der Text des deutschen Urheberrechtsgesetzes, erklärt und kritisch kommentiert (PiratK-UrhG). Berlin 2009
Online unter CC-BY-SA 3.0:
http://ebooks.contumax.de/02-urheberrechtsfibel.pdf
oder
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0168-ssoar-63164
Paul Klimpel: Das Urheberrecht verursacht Depressionen. In: Museumskunde 74 (2009), S. 7-15
Online:
http://www.irights.info/?q=node/854
Klaus Graf: Die Public Domain und die Archive. In: Archive im digitalen Zeitalter. Überlieferung - Erschließung - Präsentation. 79. Deutscher Archivtag in Regensburg (= Tagungsdokumentationen zum Deutschen Archivtag 14). Fulda 2010, S. 177-185
Online:
http://archiv.twoday.net/stories/6164988/
Mark Steinert: Archiv-Bilder. 32 Fragen zum Urheberrecht In: Archive in Thüringen. Tagungsband 2010, S. 37-42
Online:
http://www.homepage-nico-thom.de/Archive_in_Thueringen.pdf
Mark Steinert: Das Problem des Urheberrechts an Bildern im Archiv. In: Brandenburgische Archive 27 (2010), S. 71-75
Online:
http://www.landeshauptarchiv-brandenburg.de/FilePool/BA_27_2010.pdf
Urheberrecht und Archive. 4. Arbeitsgespräch der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns zusammen mit dem Arbeitskreis „Stadtarchive“ beim Bayerischen Städtetag am 19. April 2010 in München. In. Archive in Bayern 6 (2010). Darin:
Nadine Klass: Die Grundlagen des Urheberrechts und des Rechts am eigenen Bild, S. 311-352
Hans-Joachim Hecker: Urheberrechtlich geschützte Werke in Archiven und unbekannte Nutzungsarten, S. 353-360
Rainer Polley: Archiv- und urheberrechtliche Aspekte der Anfertigung von Reproduktionen und der Digitalisierung S. 361-392
Knappe Zusammenfassung der Tagung online:
http://www.gda.bayern.de/publikationen/nachrichten/pdf/heft_58.pdf
Urheberrechte in Museen und Archiven. Hrsg. von Winfried Bullinger/Markus Bretzel/Jörg Schmalfuß. Mit Beiträgen von Dr. Katharina Garbers-von Boehm, LL.M., Sabine Mußotter, LL.M., Prof. Dr. Winfried Bullinger, Dr. Ole Jani. Baden-Baden 2010
Besprechung von Klaus Graf im Archivar 64 (2011), S. 241f. Online:
http://archiv.twoday.net/stories/19443003/
http://archiv.twoday.net/stories/36386/
Es ist nun an der Zeit, den Versuch zu unternehmen, die mir bekannt gewordenen - sehr zerstreuten - Beiträge zum Thema "Archive und Urheberrecht" (schwerpunktmäßig solche mit Online-Nachweisen bzw. -Informationen, soweit vorhanden) zusammenzustellen. Ergänzend sind in diesem Weblog viele Beiträge veröffentlicht worden, die ebenfalls Beachtung verdienen.
Ergänzend:
http://www.archivschule.de/service/bibliographien/fachbibliographie-archivrecht-t-2.html (bis 2006)
http://www.archivschule.de/service/bibliographien/bibliographie-zum-archivwesen-1998-ff.html (ohne Online-Nachweise!)
***
IA = Internet Archive
Reinhard Heydenreuter: Urheberrecht und Archivwesen. In: Der Archivar 41 (1988), Sp. 397-408
Klaus Graf: Zur archivischen Problematik von Prüfungsunterlagen, 1989
Online:
http://www.db-thueringen.de/servlets/DocumentServlet?id=4165
4. Die urheberrechtliche Problematik der Prüfungsarbeiten (S. 21-44: 4.1 Die Veröffentlichung von Prüfungsarbeiten über ihre Einstellung in eine öffentliche Bibliothek oder ein Archiv; 4.2 Exkurs: Urheberpersönlichkeitsrecht und archivische Praxis)
Reinhard Heydenreuter: Urheberrechtliche Probleme bei Reproduktionen im Archivbereich. In: Archive und Gesellschaft. Referate des 66. Deutschen Archivtags (Der Archivar, Beiband 1), Siegburg 1996, S. 251-262
Martha Caspers: Fotorecht - Die Nutzung von Fotografien unter rechtlichen Aspekten. In: Archivpflege in Westfalen und Lippe 47 (1998), S. 4-12
Online:
https://www.lwl.org/waa-download/archivpflege1_49/Heft_47_1998.pdf
Reinhard Heydenreuter: Das Urheberrecht im Archiv und das Recht am Bild. In: Forum Heimatforschung. Ziele-Wege-Ergebnisse 4 (1999), S. 21-35
Auszug (?) online:
heimat-bayern.de, Version von 2007 archiviert im IA
Thomas Hoeren: Online-Recht für Archive. (Protokoll von Lorenz Beck, Referendar am Staatsarchiv Münster) [Workshop Die Rolle der Archive in Online-Informationssystemen], 1999
Online:
archive.nrw.de, Version von 2001 archiviert im IA
Abschnitt 1: Urheberrecht
Gabriele Lutterbeck: Archive und die Probleme mit dem Copyright, [1999?]
Online:
www.fes.de, Version von 2002 archiviert im IA
Ob identisch mit dem Aufsatz gleichen Titels in: VdA – Mitteilungen der Fachgruppe 6 – Nr. 24/1. August 1999, S. 29-38 ?
Gerhard Pfennig: Archive und Urheberrecht. In: Archiv-Nachrichten Niedersachsen 6 (2002), S. 42-52
Online:
internet.hannover-stadt.de, Version von 2007 archiviert im IA
Rainer Polley: Rechtsfragen bei der Präsentation und Benutzung digitaler Publikationen im archivischen Kontext. In: Archivpflege in Westfalen-Lippe 63 (2005), S. 33-39
Online:
http://www.lwl.org/waa-download/archivpflege/heft63/seite033_039_polley.pdf
Ulrich Stenzel: Urheberrechte bei der Nutzung von Fotografien im Archiv. In: Mitteilungen VKA (2005), S. 16-19
[waren online, aber keine Version im IA]
Harald Müller: Rechtsfragen rund um’ s archivierte Bild. In: Unsere Archive. Mitteilungen aus den rheinland-pfälzischen und saarländischen Archiven 51 (April 2006), S. 33-38
Online:
http://www.landeshauptarchiv.de/fileadmin/download/archivePDF/Heft-51.pdf
Stellungnahme:
http://archiv.twoday.net/stories/3203578/#3268982
Kai Naumann: Verbreitung von Bildern aus öffentlich-rechtlichen Archiven. Transferarbeit Marburg [2006?]
Online:
http://www.landesarchiv-bw.de/sixcms/media.php/120/44478/TransfA_Bildverbreitung.pdf
Stellungnahmen dazu:
http://archiv.twoday.net/stories/2102658/
Hanns-Peter Frentz: Fotorecht im Archiv. Rechtsfragen bei Erwerb, Publikation und Weitergabe von Fotografien, In: Digitale Bilder und Filme im Archiv. Marketing und Vermarktung. Vorträge des 66. Südwestdeutschen Archivtags am 24. Juni 2006 in Karlsruhe-Durlach. Hrsg. von Michael Wettengel. Stuttgart 2007, S. 49-66
Online:
http://www.landesarchiv-bw.de/sixcms/media.php/120/44325/SWA66-Fotorecht%20im%20Archiv-Frentz.pdf
Rezension des Bandes:
http://archiv.twoday.net/stories/3673392/
Im Schatten der Verwertungsinteressen. Filmarchive, Filmmuseen und das Urheberrecht. Hrsg. von Paul Klimpel. Berlin 2007
Materialien der Tagung mit einschlägigen Beiträgen sind online:
https://www.kinematheksverbund.de/Symp2007-09-13/symp2007-09-13.html
Mark Steinert: Urheber- und andere Schutzrechte an Bildern im Archiv. In: Archivpflege in Westfalen-Lippe 67 (2007), S. 54-57
Online:
http://www.lwl.org/waa-download/archivpflege/heft67/Seiten54-57_Steinert.pdf
Stefan Dusil: Zwischen Benutzung und Nutzungssperre. Zum urheberrechtlichen Schutz von archivierten Fotografien. In: Archivar 61 (2008), S. 124-132
http://www.archive.nrw.de/archivar/hefte/2008/ausgabe2/ARCHIVAR-02-2008_Internet.pdf
Zwischen technischem Können und rechtlichem Dürfen. Hrsg. von Paul Klimpel. Berlin 2008
Materialien der Tagung mit einschlägigen Beiträgen sind online:
https://www.kinematheksverbund.de/Symp2008-09-11/symp2008-09-11.html
Klaus Graf: Urheberrechtsfibel – nicht nur für Piraten. Der Text des deutschen Urheberrechtsgesetzes, erklärt und kritisch kommentiert (PiratK-UrhG). Berlin 2009
Online unter CC-BY-SA 3.0:
http://ebooks.contumax.de/02-urheberrechtsfibel.pdf
oder
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0168-ssoar-63164
Paul Klimpel: Das Urheberrecht verursacht Depressionen. In: Museumskunde 74 (2009), S. 7-15
Online:
http://www.irights.info/?q=node/854
Klaus Graf: Die Public Domain und die Archive. In: Archive im digitalen Zeitalter. Überlieferung - Erschließung - Präsentation. 79. Deutscher Archivtag in Regensburg (= Tagungsdokumentationen zum Deutschen Archivtag 14). Fulda 2010, S. 177-185
Online:
http://archiv.twoday.net/stories/6164988/
Mark Steinert: Archiv-Bilder. 32 Fragen zum Urheberrecht In: Archive in Thüringen. Tagungsband 2010, S. 37-42
Online:
http://www.homepage-nico-thom.de/Archive_in_Thueringen.pdf
Mark Steinert: Das Problem des Urheberrechts an Bildern im Archiv. In: Brandenburgische Archive 27 (2010), S. 71-75
Online:
http://www.landeshauptarchiv-brandenburg.de/FilePool/BA_27_2010.pdf
Urheberrecht und Archive. 4. Arbeitsgespräch der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns zusammen mit dem Arbeitskreis „Stadtarchive“ beim Bayerischen Städtetag am 19. April 2010 in München. In. Archive in Bayern 6 (2010). Darin:
Nadine Klass: Die Grundlagen des Urheberrechts und des Rechts am eigenen Bild, S. 311-352
Hans-Joachim Hecker: Urheberrechtlich geschützte Werke in Archiven und unbekannte Nutzungsarten, S. 353-360
Rainer Polley: Archiv- und urheberrechtliche Aspekte der Anfertigung von Reproduktionen und der Digitalisierung S. 361-392
Knappe Zusammenfassung der Tagung online:
http://www.gda.bayern.de/publikationen/nachrichten/pdf/heft_58.pdf
Urheberrechte in Museen und Archiven. Hrsg. von Winfried Bullinger/Markus Bretzel/Jörg Schmalfuß. Mit Beiträgen von Dr. Katharina Garbers-von Boehm, LL.M., Sabine Mußotter, LL.M., Prof. Dr. Winfried Bullinger, Dr. Ole Jani. Baden-Baden 2010
Besprechung von Klaus Graf im Archivar 64 (2011), S. 241f. Online:
http://archiv.twoday.net/stories/19443003/
KlausGraf - am Dienstag, 27. September 2011, 18:59 - Rubrik: Archivrecht
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" .... Wie die Verwaltung mitteilt, könnten die Architekten, deren Entwurf realisiert werden soll, derzeit nicht beauftragt werden. Grund sei eine Beschwerde eines anderen Architekten bei der Vergabekammer der Bezirksregierung. Die Stadt schätzt, dass sich der Start nun um sechs bis acht Wochen verzögern könnte - im ungünstigsten Falle drohe sogar ein Gerichtsverfahren, das noch mehr Zeit in Anspruch nehme. ...."
Quelle: WDR Text, S. 768, 27.9.11
Wäre interessant zu erfahren, wer sich beschwert hat und warum genau?
Quelle: WDR Text, S. 768, 27.9.11
Wäre interessant zu erfahren, wer sich beschwert hat und warum genau?
Wolf Thomas - am Dienstag, 27. September 2011, 17:29 - Rubrik: Kommunalarchive
Vortragsfolien (Tag der Landesgeschichte, Bremen, 24.9.2011):
http://www.slideshare.net/StadtASpeyer/das-dfgpilotprojekt-virtuelles-deutsches-urkundennetzwerk
http://www.slideshare.net/StadtASpeyer/das-dfgpilotprojekt-virtuelles-deutsches-urkundennetzwerk
J. Kemper - am Dienstag, 27. September 2011, 11:08 - Rubrik: Hilfswissenschaften
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Mit der Unterzeichnung einer "Vereinbarung zur gegenseitigen Unterstützung in Notfällen" haben sich elf Partner zum Schutz von Dresdner Archiven, Bibliotheken und Museen zu einem "Notfallverbund Dresden" zusammengeschlossen. Am 23. September 2011 stellte sich dieser Notfallverbund auf der Landespressekonferenz im Sächsischen Landtag vor.
Hier die Meldung auf dem Blog der SLUB:
http://blog.slub-dresden.de/beitrag/2011/09/22/vereint-aktiv-dresdner-notfallverbund-zum-kulturgutschutz-gegruendet/
Hier die PM des Sächsischen Landtages:
http://www.slub-dresden.de/fileadmin/groups/slubsite/Ueber_uns/Bestandserhaltung/Webseite/Webseite_PM079-11__2_.pdf
Weitere Infos auf der SLUB-Homepage:
http://www.slub-dresden.de/ueber-uns/bestandserhaltung/notfallverbund-dresden/
Hier die Meldung auf dem Blog der SLUB:
http://blog.slub-dresden.de/beitrag/2011/09/22/vereint-aktiv-dresdner-notfallverbund-zum-kulturgutschutz-gegruendet/
Hier die PM des Sächsischen Landtages:
http://www.slub-dresden.de/fileadmin/groups/slubsite/Ueber_uns/Bestandserhaltung/Webseite/Webseite_PM079-11__2_.pdf
Weitere Infos auf der SLUB-Homepage:
http://www.slub-dresden.de/ueber-uns/bestandserhaltung/notfallverbund-dresden/
ingobobingo - am Dienstag, 27. September 2011, 10:10 - Rubrik: Bestandserhaltung
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Johann Baumgarts Bearbeitung der Chronik des sog. Konrad Bote ist in der Ausgabe Wittenberg 1588 online
http://bsb-mdz12-spiegel.bsb.lrz.de/~db/bsb00064414/image_1
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00064414/image_1
Was ist das nur für ein Schwachsinn, dem permanten Link, den man nun gnädigerweise mit rechter Maustaste kopieren darf, eine nicht permanente URL zu unterlegen!
Von der Ausgabe 1589 gibt es einen Reprint von 2007:
Reprint
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00064414/image_1
Was ist das nur für ein Schwachsinn, dem permanten Link, den man nun gnädigerweise mit rechter Maustaste kopieren darf, eine nicht permanente URL zu unterlegen!
Von der Ausgabe 1589 gibt es einen Reprint von 2007:
ReprintKlausGraf - am Dienstag, 27. September 2011, 02:48 - Rubrik: Landesgeschichte
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Man kann wirklich innerhalb von 5 Minuten ein Blog aufsetzen:
http://archivalia.tumblr.com/
Bei URL gibt man den Namen ein, der vor .tumblr.com stehen soll. Bisher noch nicht geschafft habe ich die Weiterleitung der Archivalia English-Corner-RSS-Feeds an das neue (Test-)Blog, das englischsprachige Beiträge aufnehmen soll.

http://archivalia.tumblr.com/
Bei URL gibt man den Namen ein, der vor .tumblr.com stehen soll. Bisher noch nicht geschafft habe ich die Weiterleitung der Archivalia English-Corner-RSS-Feeds an das neue (Test-)Blog, das englischsprachige Beiträge aufnehmen soll.

http://digital.slub-dresden.de/id280742827
Dazu: http://www.mdr.de/nachrichten/maya104_zc-e9a9d57e_zs-6c4417e7.html
Die Schrift ist nach Einschätzung der Bibliothek eine der bedeutendsten Zeugnisse vorspanischer Zeit in Amerika. Sie besteht aus 39 Blättern aus Feigenbaumrinde, die zusammen 3,50 Meter Länge erreichen. Der Codex zeigt Hieroglyphen, Bilder und Symbole, mit denen Maya-Priester ihr Wissen über Krankheiten, Erntezeiten, religiöse Handlungen, Opferungen und Astronomie der Nachwelt erhielten. Der Kalenderteil konnte Ende des 19. Jahrhunderts von dem Dresdner Bibliothekar Ernst Wilhelm Förstemann entschlüsselt werden. Bürger sagte, es gebe noch Maya-Aufzeichnungen in Madrid, Paris und Mexiko-Stadt. Allerdings enthalte nur das Dresdner Dokument einen Kalender und ein Apokalypse-Bild, auf dem eine Art Sintflut begleitet von mythischen Drachengestalten zu sehen ist.
4.000 Interessierte kommen jährlich nur wegen der Maya-Schrift
Im Jahr 1739 gelangte das Werk nach Sachsens. Damals erwarb der kurfürstlich-sächsische Hofkaplan und Bibliothekar Johann Christian Götze den Codex für die Dresdner Bibliothek aus dem Besitz eines Privatmannes in Wien, erst im 19. Jahrhundert wurde er als Handschrift der Maya erkannt. Das Original darf aus konservatorischen Gründ nicht berührt, bewegt oder transportiert werden. Es befindet sich in einem temperierten Glaskasten in der Schatzkammer der Staatsbibliothek und kann dort besichtigt werden.

Dazu: http://www.mdr.de/nachrichten/maya104_zc-e9a9d57e_zs-6c4417e7.html
Die Schrift ist nach Einschätzung der Bibliothek eine der bedeutendsten Zeugnisse vorspanischer Zeit in Amerika. Sie besteht aus 39 Blättern aus Feigenbaumrinde, die zusammen 3,50 Meter Länge erreichen. Der Codex zeigt Hieroglyphen, Bilder und Symbole, mit denen Maya-Priester ihr Wissen über Krankheiten, Erntezeiten, religiöse Handlungen, Opferungen und Astronomie der Nachwelt erhielten. Der Kalenderteil konnte Ende des 19. Jahrhunderts von dem Dresdner Bibliothekar Ernst Wilhelm Förstemann entschlüsselt werden. Bürger sagte, es gebe noch Maya-Aufzeichnungen in Madrid, Paris und Mexiko-Stadt. Allerdings enthalte nur das Dresdner Dokument einen Kalender und ein Apokalypse-Bild, auf dem eine Art Sintflut begleitet von mythischen Drachengestalten zu sehen ist.
4.000 Interessierte kommen jährlich nur wegen der Maya-Schrift
Im Jahr 1739 gelangte das Werk nach Sachsens. Damals erwarb der kurfürstlich-sächsische Hofkaplan und Bibliothekar Johann Christian Götze den Codex für die Dresdner Bibliothek aus dem Besitz eines Privatmannes in Wien, erst im 19. Jahrhundert wurde er als Handschrift der Maya erkannt. Das Original darf aus konservatorischen Gründ nicht berührt, bewegt oder transportiert werden. Es befindet sich in einem temperierten Glaskasten in der Schatzkammer der Staatsbibliothek und kann dort besichtigt werden.

KlausGraf - am Montag, 26. September 2011, 21:47 - Rubrik: Kodikologie
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http://opac.hebib.de
Ohne Altbestand.
Update:
https://plus.google.com/117546351384071338747/posts/Upy9cMGuntV
Ohne Altbestand.
Update:
https://plus.google.com/117546351384071338747/posts/Upy9cMGuntV
KlausGraf - am Montag, 26. September 2011, 21:08 - Rubrik: Bibliothekswesen
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Institutionelle Repositorien sind auch deshalb ein IRrweg, weil Wissenschaftler eine gute Volltextsuche unabhängig von Google benötigen. Diese ist erheblich einfacher in einem disziplinären Repositorium zu realisieren.
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=irrweg+repos
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=irrweg+repos
KlausGraf - am Montag, 26. September 2011, 19:28 - Rubrik: Open Access
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KlausGraf - am Montag, 26. September 2011, 19:18 - Rubrik: Open Access
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Und nicht nur die:
http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Drogenbeauftragte-560-000-Internetsuechtige-in-Deutschland/forum-210385/list/
https://plus.google.com/u/0/s/internetsucht

http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Drogenbeauftragte-560-000-Internetsuechtige-in-Deutschland/forum-210385/list/
https://plus.google.com/u/0/s/internetsucht

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David W. Lewis wendet das Modell von Christensen auf Open Access an und kommt zu dem Schluss, dass demnach 2021 50 % der Zeitschriftenartikel Open Access sein werden und 2025 mehr als 90 %.
Schön wärs.
http://crl.acrl.org/content/early/2011/09/21/crl-299.full.pdf+html
Schön wärs.
http://crl.acrl.org/content/early/2011/09/21/crl-299.full.pdf+html
KlausGraf - am Montag, 26. September 2011, 18:45 - Rubrik: Open Access
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Der Weltkirchenrat hat am Freitag die erste kostenlose Internetbibliothek für Theologie und Ökumene eröffnet. Jeder Interessierte hat Zugang zu den über 200.000 Texten, Büchern, Zeitschriften und akademischen Publikationen aus verschiedenen Ländern.
http://log.netbib.de/archives/2011/09/26/global-digital-library-on-theology-and-ecumenism/
Die Digitale Bibliothek http://www.globethics.net/gtl ist
- nur nach umfangreicher Registrierung zugänglich, auch die genuinen OA-Bestandteile
- endlosen Terms of use muss zugestimmt werden
- es gibt keine zitierfähigen Internetadressen für die Inhalte (die Identifier z.B. GALE-186270960 können offenbar nur für die Suche verwendet werden, es gibt keinen Resolver)
- bei den von GALE bereitgestellten Inhalten sind teilweise die Metadaten nicht ausreichend (aber auch bei anderen z.B. Identifier 0044-2674 = Zeitschrift für Evangelische Ethik 1972, komplett)
Die meisten Inhalte sind einfach aus OA-Repositorien zusammengesuchte Metadaten. Das Auswahlkriterium bleibt rätselhaft. Aus meinen in Freidok befindlichen Beiträgen wurden 3 ausgewählt.
http://log.netbib.de/archives/2011/09/26/global-digital-library-on-theology-and-ecumenism/
Die Digitale Bibliothek http://www.globethics.net/gtl ist
- nur nach umfangreicher Registrierung zugänglich, auch die genuinen OA-Bestandteile
- endlosen Terms of use muss zugestimmt werden
- es gibt keine zitierfähigen Internetadressen für die Inhalte (die Identifier z.B. GALE-186270960 können offenbar nur für die Suche verwendet werden, es gibt keinen Resolver)
- bei den von GALE bereitgestellten Inhalten sind teilweise die Metadaten nicht ausreichend (aber auch bei anderen z.B. Identifier 0044-2674 = Zeitschrift für Evangelische Ethik 1972, komplett)
Die meisten Inhalte sind einfach aus OA-Repositorien zusammengesuchte Metadaten. Das Auswahlkriterium bleibt rätselhaft. Aus meinen in Freidok befindlichen Beiträgen wurden 3 ausgewählt.
KlausGraf - am Montag, 26. September 2011, 17:11 - Rubrik: Open Access
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Beobachtungen von J. M. Ockerblom
http://everybodyslibraries.com/2011/09/23/early-journals-from-jstor-and-others/
http://everybodyslibraries.com/2011/09/23/early-journals-from-jstor-and-others/
KlausGraf - am Montag, 26. September 2011, 15:53 - Rubrik: Open Access
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http://dss.collections.imj.org.il/
http://googleblog.blogspot.com/2011/09/from-desert-to-web-bringing-dead-sea.html
Update:
http://google-produkt-kompass.blogspot.com/2011/09/aus-der-wuste-ins-internet-die.htm (German)
KlausGraf - am Montag, 26. September 2011, 15:29 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Die Digitalisierung der beiden wichtigsten Musikhandschriften des Mittelalters ist abgeschlossen. In der Handschriftensammlung der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel werden zwei der bedeutendsten Musikhandschriften des Mittelalters aufbewahrt. Die in der Fachwelt nur mit der Abkürzung W1 und W2 bezeichneten Handschriften überliefern das Repertoire mehrstimmiger Kompositionen, das sich seit dem 12. Jahrhundert an der Kathedrale Notre Dame zu Paris herausgebildet hatte. Diese beiden wichtigsten Musikhandschriften des Mittelalters stehen erstmals frei zugänglich im Netz zur Verfügung: http://www.hab.de/bibliothek/wdb/mssdigital.htm .
W1 (Cod. Guelf. 628 Helmst) und W2 (1099 Helmst.) stellen sowohl einen Brennpunkt der musikwissenschaftlichen Forschung als auch eine Hauptquelle für die historische Aufführungspraxis mittelalterlicher Musik dar. Die Polyphonie, bei der sich im Gegensatz zum einstimmigen gregorianischen Choral, zu einer Unterstimme gleichzeitig eine oder mehrere Oberstimmen in freier melodischer Gestaltung entfalten, markiert einen epochalen Wandel in der europäischen Musikgeschichte. Das Pariser Repertoire ist in nur vier Handschriften weltweit nahezu vollständig enthalten. Die beiden Wolfenbütteler Pergamentkodizes stammen aus dem 13. Jahrhundert und befanden sich im 16. Jahrhundert im Besitz des Reformationshistorikers Matthias Flacius Illyricus. In die Herzog August Bibliothek gelangten sie über die Universitätsbibliothek Helmstedt.
http://idw-online.de/pages/de/news442596
Digitalisate:
http://diglib.hab.de/mss/628-helmst/start.htm
http://diglib.hab.de/mss/1099-helmst/start.htm
W1 (Cod. Guelf. 628 Helmst) und W2 (1099 Helmst.) stellen sowohl einen Brennpunkt der musikwissenschaftlichen Forschung als auch eine Hauptquelle für die historische Aufführungspraxis mittelalterlicher Musik dar. Die Polyphonie, bei der sich im Gegensatz zum einstimmigen gregorianischen Choral, zu einer Unterstimme gleichzeitig eine oder mehrere Oberstimmen in freier melodischer Gestaltung entfalten, markiert einen epochalen Wandel in der europäischen Musikgeschichte. Das Pariser Repertoire ist in nur vier Handschriften weltweit nahezu vollständig enthalten. Die beiden Wolfenbütteler Pergamentkodizes stammen aus dem 13. Jahrhundert und befanden sich im 16. Jahrhundert im Besitz des Reformationshistorikers Matthias Flacius Illyricus. In die Herzog August Bibliothek gelangten sie über die Universitätsbibliothek Helmstedt.
http://idw-online.de/pages/de/news442596
Digitalisate:
http://diglib.hab.de/mss/628-helmst/start.htm
http://diglib.hab.de/mss/1099-helmst/start.htm
KlausGraf - am Montag, 26. September 2011, 15:22 - Rubrik: Kodikologie
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Archives-L is actually discussing on bizarre archives findings.
"A worker cataloging materials from the Clinton governorship was in the middle of going through nearly 2,000 boxes of archived documents when he stumbled upon the priceless artifact. "He didn't know what it was until he opened the box, because the catalog for the box listed the contents as a plaque. But it made no mention of the moon rock,"
http://lightyears.blogs.cnn.com/2011/09/22/moon-rock-found-among-bill-clintons-stuff/

"A worker cataloging materials from the Clinton governorship was in the middle of going through nearly 2,000 boxes of archived documents when he stumbled upon the priceless artifact. "He didn't know what it was until he opened the box, because the catalog for the box listed the contents as a plaque. But it made no mention of the moon rock,"
http://lightyears.blogs.cnn.com/2011/09/22/moon-rock-found-among-bill-clintons-stuff/

KlausGraf - am Montag, 26. September 2011, 14:12 - Rubrik: English Corner
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Hübsche Illustrationen dokumentiert:
http://www.goethezeitportal.de/wissen/illustrationen/heinrich-von-kleist/kaethchen-von-heilbronn.html

http://www.goethezeitportal.de/wissen/illustrationen/heinrich-von-kleist/kaethchen-von-heilbronn.html

KlausGraf - am Montag, 26. September 2011, 13:38 - Rubrik: Unterhaltung
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> aus datenschutzrechtlichen Gründen können in Baden-Württemberg
> Informationen zu Kulturdenkmalen nur an Eigentümer, bzw. an von
> Eigentümern bevollmächtigte Institutionen oder Personen gegeben
> werden. Aus diesem Grunde können wir Ihnen keine
> Denkmalverzeichnisse zur Verfügung stellen.
> Diese Vorgehensweise wurde erst kürzlich zwischen dem Landsamt für
> Denkmalpflege und dem Datenschutzbeauftragten des Landes
> Baden-Württemberg besprochen und abgestimmt.
http://archiv.twoday.net/stories/41781612/#41782499
Es heißt im Denkmalschutzgesetz von Baden-Württemberg: Kulturdenkmale im Sinne dieses Gesetzes sind
Sachen, Sachgesamtheiten und Teile von Sachen,
an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. Es heißt öffentliches, nicht amtliches Interesse. Es ist daher absolut widersinnig, der Allgemeinheit die Kenntnis der Kultudenkmale zu entziehen. Der Denkmalbestand des Landes wird daher zu einer Geheim-Ressource - das darf nicht Schule machen!
§ 14 Abs. 2 des Denkmalschutzgesetzes sagt ausdrücklich: Die Einsicht in das Denkmalbuch ist jedermann gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Als berechtigtes Interesse kann von der Verwaltung nicht einfach das Interesse des Eigentümers definiert werden, denn der Gesetzgeber hat anders entschieden. Berechtigtes Interesse ist "ein nach vernünftiger Erwägung durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse tatsächlicher oder rechtlicher Art" (enger: rechtliches Interesse).
Update:
Denkmallisten im Internet:
http://www.denkmalliste.org/denkmallisten.html
Auf offiziellen Websites publizierte Gesamtlisten gibt es in 8 Bundesländern, in Hessen ist sie im Aufbau, in SH fehlt nur Lübeck.
> Informationen zu Kulturdenkmalen nur an Eigentümer, bzw. an von
> Eigentümern bevollmächtigte Institutionen oder Personen gegeben
> werden. Aus diesem Grunde können wir Ihnen keine
> Denkmalverzeichnisse zur Verfügung stellen.
> Diese Vorgehensweise wurde erst kürzlich zwischen dem Landsamt für
> Denkmalpflege und dem Datenschutzbeauftragten des Landes
> Baden-Württemberg besprochen und abgestimmt.
http://archiv.twoday.net/stories/41781612/#41782499
Es heißt im Denkmalschutzgesetz von Baden-Württemberg: Kulturdenkmale im Sinne dieses Gesetzes sind
Sachen, Sachgesamtheiten und Teile von Sachen,
an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. Es heißt öffentliches, nicht amtliches Interesse. Es ist daher absolut widersinnig, der Allgemeinheit die Kenntnis der Kultudenkmale zu entziehen. Der Denkmalbestand des Landes wird daher zu einer Geheim-Ressource - das darf nicht Schule machen!
§ 14 Abs. 2 des Denkmalschutzgesetzes sagt ausdrücklich: Die Einsicht in das Denkmalbuch ist jedermann gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Als berechtigtes Interesse kann von der Verwaltung nicht einfach das Interesse des Eigentümers definiert werden, denn der Gesetzgeber hat anders entschieden. Berechtigtes Interesse ist "ein nach vernünftiger Erwägung durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse tatsächlicher oder rechtlicher Art" (enger: rechtliches Interesse).
Update:
Denkmallisten im Internet:
http://www.denkmalliste.org/denkmallisten.html
Auf offiziellen Websites publizierte Gesamtlisten gibt es in 8 Bundesländern, in Hessen ist sie im Aufbau, in SH fehlt nur Lübeck.
KlausGraf - am Montag, 26. September 2011, 13:21 - Rubrik: Archivrecht
http://www.ilds2011.org/index.php?show=papers
http://blogs.library.duke.edu/scholcomm/2011/06/09/a-second-front/
http://blogs.library.duke.edu/scholcomm/2011/06/09/a-second-front/
KlausGraf - am Montag, 26. September 2011, 13:11 - Rubrik: Open Access
Einladung zur Präsentation der Neuerscheinung „Bewegte Bilder – starres Recht?“ am 6. Oktober um 18:00 Uhr in die Deutsche Kinemathek.
Gesetze haben großen Einfluss auf unsere kollektive Erinnerung an das audiovisuelle Erbe. Experten, Juristen und Praktiker aus Archiven geben einen Überblick zu den Auswirkungen rechtlicher Bestimmungen auf den Umgang mit dem filmischen Archivgut.
Die Publikation knüpft damit an den Diskurs über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Filmerbes an, der in den letzten Jahren gerade in der Deutschen Kinemathek geführt wurde.
Der Verwaltungsdirektor der Deutschen Kinemathek, Dr. Paul Klimpel, präsentiert als Herausgeber das Buch und diskutiert das Thema mit angesehenen Experten.
Deutsche Kinemathek
Veranstaltungsraum, 4.OG
Potsdamer Straße 2
10785 Berlin
Weitere Informationen zum Buch finden Sie im PDF.
Der Eintritt ist frei. Wir freuen uns auf Ihr Kommen.
Gesetze haben großen Einfluss auf unsere kollektive Erinnerung an das audiovisuelle Erbe. Experten, Juristen und Praktiker aus Archiven geben einen Überblick zu den Auswirkungen rechtlicher Bestimmungen auf den Umgang mit dem filmischen Archivgut.
Die Publikation knüpft damit an den Diskurs über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Filmerbes an, der in den letzten Jahren gerade in der Deutschen Kinemathek geführt wurde.
Der Verwaltungsdirektor der Deutschen Kinemathek, Dr. Paul Klimpel, präsentiert als Herausgeber das Buch und diskutiert das Thema mit angesehenen Experten.
Deutsche Kinemathek
Veranstaltungsraum, 4.OG
Potsdamer Straße 2
10785 Berlin
Weitere Informationen zum Buch finden Sie im PDF.
Der Eintritt ist frei. Wir freuen uns auf Ihr Kommen.
symposium_recht_sdk - am Montag, 26. September 2011, 12:20 - Rubrik: Filmarchive
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Bob Peckham hat Handschriftendigitalisate zusammengestellt:
http://www.utm.edu/staff/bobp/vlibrary/chansonnier.shtml

http://www.utm.edu/staff/bobp/vlibrary/chansonnier.shtml

KlausGraf - am Montag, 26. September 2011, 00:09 - Rubrik: Kodikologie
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