Heute war ich in Kamp-Lintfort:
http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Cultural_heritage_monuments_in_Kamp-Lintfort
Die Arbeit mit der Denkmalliste
http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Baudenkm%C3%A4ler_in_Kamp-Lintfort
ist unzumutbar. Ich hatte sie mir ausgedruckt, aber bei Ortschaften, bei denen der Denkmalbestand über viele Ortsteile verstreut ist, ist es ein absolutes No-go, dass der Ortsteil nicht angegeben ist. Man kann als Nicht-Ortskundiger nicht systematisch dokumentieren, weil man nicht weiß, wo welche Straße liegt. Und natürlich kann man auch nur bedingt mit dem Navi arbeiten.
Bequem geht sowieso anders. Wieso gibt es als Vorbereitung für einen solchen Wettbewerb nicht flächendeckende Denkmallisten? Wieso kann man sich nicht einen flotten Hochladeserver leisten und die Bilder dann auf Commons verschieben? Denn der Hochladeprozess ist ohne Commonist quälend langsam und nur für Einzelbilder zumutbar. Wieso bekommt man nach Auswahl des Orts nicht eine anklickbare Denkmalliste, aus der dann die Angaben zum Objekt automatisch übernommen werden können?
Noch ein Gedanke. Es geht ja um die Dokumentation des Denkmalbestands und nicht um besonders tolle Objekte. Daher wäre es beim nächsten Mal besser, zusätzlich zur Bewertung der besten Bilder (die Kriterien liegen immer noch nicht vor) sehr viele Preise an alle Teilnehmer zu verlosen, um einen Anreiz auch für diejenigen zu schaffen, die es mit unscheinbaren Denkmälern zu tun haben und keine fantastischen Fotos machen können.
Obwohl der Wettbewerb ein toller Erfolg ist, empfinde ich die Öffentlichkeitsarbeit als verschnarcht. Auf der internationalen Seite gibt es zu wenige und zu langweilige Meldungen, in der deutschsprachigen Seite hat man die Austauschmöglichkeit unter "Erfahrungen" gut versteckt. Ein Projektblog wäre anzustreben.
Von meinen bisjherigen 9 Beiträgen
http://archiv.twoday.net/search?q=wiki+monuments
ist übrigens kein einziger unter "Presse" verlinkt.

http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Cultural_heritage_monuments_in_Kamp-Lintfort
Die Arbeit mit der Denkmalliste
http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Baudenkm%C3%A4ler_in_Kamp-Lintfort
ist unzumutbar. Ich hatte sie mir ausgedruckt, aber bei Ortschaften, bei denen der Denkmalbestand über viele Ortsteile verstreut ist, ist es ein absolutes No-go, dass der Ortsteil nicht angegeben ist. Man kann als Nicht-Ortskundiger nicht systematisch dokumentieren, weil man nicht weiß, wo welche Straße liegt. Und natürlich kann man auch nur bedingt mit dem Navi arbeiten.
Bequem geht sowieso anders. Wieso gibt es als Vorbereitung für einen solchen Wettbewerb nicht flächendeckende Denkmallisten? Wieso kann man sich nicht einen flotten Hochladeserver leisten und die Bilder dann auf Commons verschieben? Denn der Hochladeprozess ist ohne Commonist quälend langsam und nur für Einzelbilder zumutbar. Wieso bekommt man nach Auswahl des Orts nicht eine anklickbare Denkmalliste, aus der dann die Angaben zum Objekt automatisch übernommen werden können?
Noch ein Gedanke. Es geht ja um die Dokumentation des Denkmalbestands und nicht um besonders tolle Objekte. Daher wäre es beim nächsten Mal besser, zusätzlich zur Bewertung der besten Bilder (die Kriterien liegen immer noch nicht vor) sehr viele Preise an alle Teilnehmer zu verlosen, um einen Anreiz auch für diejenigen zu schaffen, die es mit unscheinbaren Denkmälern zu tun haben und keine fantastischen Fotos machen können.
Obwohl der Wettbewerb ein toller Erfolg ist, empfinde ich die Öffentlichkeitsarbeit als verschnarcht. Auf der internationalen Seite gibt es zu wenige und zu langweilige Meldungen, in der deutschsprachigen Seite hat man die Austauschmöglichkeit unter "Erfahrungen" gut versteckt. Ein Projektblog wäre anzustreben.
Von meinen bisjherigen 9 Beiträgen
http://archiv.twoday.net/search?q=wiki+monuments
ist übrigens kein einziger unter "Presse" verlinkt.
Interessantes Thema, gut gelegener und organisierter Tagungsort - eigentlich ideale Voraussetzungen für einen guten Archivtag.
Bei den von mir besuchten Veranstaltungen stachen quasi schon gewohnheitsrechtlich der Arbeitskreis Archivpädagik, aber auch der Vortrag der Waalwijks in der Sektion 2 und der lebhafte Sitzungsverlauf beim Thema "Werbefilme" in der Fachgruppen-Sitzung 1 hervor. Über die Enttäuschungen habe ich bereits berichtet (Prantl, Manegold).
"Vda goes Facebook" - aber der Archivtag nicht Web 2.0. Trotz der 8 flying reporters war der aktuelle Berichterstattung von Echtzeit ein wenig weit entfernt. Vielleicht lag dies nicht nur am abendlichen Begenungsabend, sondern vielmehr am fehlenden WLAN. Will man wirklich Web 2.0-fähig sein, so sollte ab dem nächsten Archivtag kostenloses WLAN bereitstehen.
Ein Lichtblick: der BKK Unterausschuss Bildungsarbeit will sich verstärkt dem Thema Web 2.0 widmen. Aber wären nicht eigenständige Arbeitskreise in VdA und BKK sinnvoller?
Es sieht so aus, als sollte sich der VdA Gedanken zum Thema Kinderberteuung auf Archivtagen machen.
Wolf Thomas - am Sonntag, 25. September 2011, 20:17 - Rubrik: Veranstaltungen
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen





Ob KollegInnen aufgrund der Archivalia-Berichterstattung einen Blick auf die Bilder geworfen haben?
s. zu Slevogts Nachlass: http://archiv.twoday.net/stories/38775636/
Wolf Thomas - am Sonntag, 25. September 2011, 20:04 - Rubrik: Veranstaltungen
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
21. Spetember 2011


AK Archivpädagogik


Eröffnungsveranstaltung+Stehempfang


22. September 2011
Gemeinsame Arbeitssitzung

Sektion 2

Sektion 3

23. September 2011




AK Archivpädagogik


Eröffnungsveranstaltung+Stehempfang


22. September 2011
Gemeinsame Arbeitssitzung

Sektion 2

Sektion 3

23. September 2011


Wolf Thomas - am Sonntag, 25. September 2011, 17:24 - Rubrik: Veranstaltungen
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Wolf Thomas - am Sonntag, 25. September 2011, 17:12 - Rubrik: Wahrnehmung
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen



Wirtschaftsarchive stellen in ihrer Herangehensweise immer eine gewisse Herausforderung für öffentlich-rechliche Archivierende dar. Der tägliche "Überlebenskampf" erfodert eine konsequente, erfolgsorientierte, evaluierte Öffentlichkeitsarbeit.
Eine der Messgrößen ist dabei die Generierung von PR-Wert; darunter sind Gelder zu verstehen, die die Marketing-Abteilung nicht für Anzeigen etc. aufbringen muss. Dieser Wert ermittelt sich aus der Berichterstattung in den Medien, deren lokale bis hin zur globalen Verbreitung mit einer Geldwert beziffert wird. So gelang es dem Kraft-Archiv bspw. 2008 durch eine Ausstellung mit Publikation zum 100-jährigen Bestehen von Toblerone einen PR-Wert von 25 Millionen € zu erwirtschaften.
Wobei das history marketing im Genussmittelbereich mit dem sehr emotionalen Faktor "Das war eben mmmhhhhh!" agieren kann.
Dennoch könnte dieser Ansatz bei den Kostenberechnung für entsprechende Projekte in allen anderen Archivsparten die Diskussionen bereichern.
Wolf Thomas - am Sonntag, 25. September 2011, 16:55 - Rubrik: Wirtschaftsarchive
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen

Aus der Besprechung der FAZ vom 24.12.2010 via Perlentaucher:
" .... E.L. Doctorow erzählt in diesem Roman die Geschichte der Brüder Collyer, die es wirklich gegeben hat. Es waren Söhne reicher Eltern, die abgeschieden lebten und sammelten: Zeitungen, Möbel, Geschirr, Instrumente. Als die Polizei sie tot in ihrem Haus fand, mussten sie aus über 100 Tonnen Müll ausgegraben werden. Schon vorher waren sie - gerade wegen ihrer Unsichtbarkeit - eine Boulevardsensation. Doctorow nun, so Rezensent Daniel Haas, befördert die beiden Brüder mit seinem Roman vom Boulevard in die Sphäre der Kunst und Kultur. Er zeichnet sie nicht als Verrückte, sondern als "Archivare" ihrer Epoche. Für Haas ein "ergreifendes" Buch, das ihm wieder einmal zeigt, dass die Literatur wirklichkeitsgesättigter sein kann als das Leben. ...."
Die Frankfurter Rundschau betitelt ihre Rezension vom 16.1.2011 gar mit: "Ein Archiv der ganzen Welt".
Dank für den Hinweis an Prof. Dr. Heribert Prantl auf dem Bremer Archivtag 2011!
Wolf Thomas - am Sonntag, 25. September 2011, 16:43 - Rubrik: Wahrnehmung
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://www.onlinelupe.de/social-media/100-dinge-die-man-uber-google-plus-wissen-sollte/ verspricht eine Zusammenfassung der interessantesten deutschsprachigen Artikel über G+.
Meine eigenen Beiträge auf G+ sind meist öffentlich:
https://plus.google.com/117546351384071338747/posts?hl=de
Meine eigenen Beiträge auf G+ sind meist öffentlich:
https://plus.google.com/117546351384071338747/posts?hl=de
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Nachdem Uhde in der Archivliste vom 8. September einen Ausschnitt aus der Wirtschafts-Seite der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung vom 5.9.2011 verbreitete, Herr Contributor Wolf aber keine Anstalten machte, dies zu melden, mach ich das eben, da das Faktum wirklich ganz interessant erscheint. Jeder vierte Azubi bricht ab:
http://www.waz-abo.de/_SITn8frgAAAABOaUVp/_SP0/nachrichten/wirtschaft-und-finanzen/Jeder-vierte-Azubi-bricht-seine-Lehre-ab-id5028388.html
Die im Druck beigegebene Grafik fehlt hier. Die höchste Abbruchquote haben mit 44 % die Köche, die niedrigste mit 3 % die Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste (Verwaltungsfachangestellte 3,5 %).
http://www.waz-abo.de/_SITn8frgAAAABOaUVp/_SP0/nachrichten/wirtschaft-und-finanzen/Jeder-vierte-Azubi-bricht-seine-Lehre-ab-id5028388.html
Die im Druck beigegebene Grafik fehlt hier. Die höchste Abbruchquote haben mit 44 % die Köche, die niedrigste mit 3 % die Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste (Verwaltungsfachangestellte 3,5 %).
KlausGraf - am Sonntag, 25. September 2011, 14:29 - Rubrik: Ausbildungsfragen
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Teil I von "Informationsbewertung von Microblognachrichten"
http://lislounge.wordpress.com/2011/09/24/informationsbewertung-von-microblognachrichten-teil-i/
http://lislounge.wordpress.com/2011/09/24/informationsbewertung-von-microblognachrichten-teil-i/
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://infodisiac.com/blog/2011/09/summary-reports-for-all-wikimedia-wikis/
Wikisource (de)
http://stats.wikimedia.org/wikisource/EN/ReportCardTopWikis.htm#lang_de
Wikiquote (de)
http://stats.wikimedia.org/wikiquote/EN/ReportCardTopWikis.htm#lang_de

Wikisource (de)
http://stats.wikimedia.org/wikisource/EN/ReportCardTopWikis.htm#lang_de
Wikiquote (de)
http://stats.wikimedia.org/wikiquote/EN/ReportCardTopWikis.htm#lang_de

noch kein Kommentar - Kommentar verfassen

"Peter Bichsel ist - wie Martin Walser - ein Geschichtenerzähler des Alltags. Doch während Walser von den Sorgen, Nöten und gelegentlichen Freuden des Kleinbürgers in zudem recht umfangreichen Romanen erzählt, schreibt Bichsel in seinen kleinen Geschichten vor allem über „kleine“ Bürger und ihren großen Wunsch, anders, will heißen aufregender, wirklich(er) zu leben. Sicher, auch Walsers an ihrem Alltag leidende Helden sind nicht selten von gerade eben diesem Wunsch beseelt, doch finden sie sich - wie es sich für „richtige“ Erwachsene gehört - mit ihrem Anpassungs- und Mitmacherdasein ab. Ganz anders dagegen bei Bichsel. Als große Kinder bzw. als Kind gebliebene Erwachsene sind seine Hauptfiguren immer auch von Sehnsucht getriebene Träumer. Und so brechen sie aus und auf, verweigern sich hier und da und leben ein Leben, welches das „richtige“ Leben ihnen verwehrt, wenn auch nur in Gedanken.
Zur bereits vorhandenen Gruppe solch lebenssüchtiger Gedankenspieler aus Bichselscher Feder gesellt sich nun ein weiterer hinzu. Er heißt Cherubin Hammer, und das ist auch schon so ziemlich das einzige, was wir w i r k l i c h über ihn wissen. Cherubin Hammer nämlich, den gibt es - wie der Titel des Buches erahnen läßt - gleich zweimal, bzw. wie man bei der Lektüre feststellen kann, eigentlich sogar dreimal. Da ist zum einen jener Cherubin Hammer, der dem Erzähler zufolge tatsächlich Cherubin Hammer hieß und dessen Bild in 54 durchnumerierten, für Prosatexte ungewöhnlichen Fußnoten entworfen wird. Er war, was man gemeinhin einen „richtigen Kerl“ nennt: groß, breit, laut, strahlend, trinkfest und vor Gesundheit strotzend. Als mit allen Wassern gewaschener Unternehmer, der mal im Bau, mal in Wein und Antiquitäten seine Geschäfte machte, warf er mit Hunderternoten um sich, machte seine Sauftouren stets mit dem Taxi, auch wenn die Beizen nur 30Meter voneinander entfernt waren, und schlug gern mal mit der Faust auf den Tisch. Er war präsent - unübersehbar und unüberhörbar.
Ganz anders dagegen jener Cherubin Hammer, dem der Fußnoten-Cherubin-Hammer seinen Namen leiht. Ebenfalls groß und breit von Statur, ansonsten aber dicklich, plump, langsam und schwerfällig, ist dieser zu alledem ein stiller Held. Darüber hinaus hat er, was dem „richtigen“ Cherubin Hammer - zumindest in Bichsels Text - fehlt, nämlich eine „richtige“ Biographie, das heißt eine mit Fakten bestückbare Lebensbeschreibung. Geboren 1926, arbeitete der „ausgebildete und diplomierte Gymnasiallehrer“ im Archiv einer Verwaltung (was in den Augen des Erzählers einer Abschiebung gleichkommt). Er war verheiratet, hatte einen Sohn und ein Haus mit Garten. Jeden Tag trug er einen Stein auf bzw., wie man in seiner Region sagte, in den Berg; warum er das tat, dafür weiß auch der Autor keinen Grund zu finden. Hinterlassen hat er etwas mehr als vierzig schwarze, überwiegend leere Wachstuchhefte, die er allesamt mit dem Titel „Die Tagebücher“ überschrieben hatte. Denn: der Akten lesende und bearbeitende Bürobeamte Cherubin Hammer, der wäre gern sein Leben lang ein Schriftsteller gewesen. Und so ist dieser Kopf-und-Herzenswunsch-Cherubin-Hammer denn auch so etwas wie der dritte Cherubin Hammer in Bichsels Buch. Gleichzeitig ist er der, den eigentlich niemand kannte. Nur ein kleines Mädchen, dem er Geschichten erzählte, und Lydia, der er Gedichte schickte.
Der Inhalt von Bichsels neuem Büchlein derart knapp und deshalb überaus unvollständig zusammengefaßt, mag verwirren. Verwirrung aber ist auch bei der Lektüre der Geschichten selbst angesagt, sie darf sogar als ihr wesentlicher Motor bezeichnet werden. Doch was dem einen wie ein - durch die Fußnoten erhöhtes - Durcheinander und Unordnung erscheinen mag, wird dem anderen ein lustvolles Spielen mit Identität(en) sein. „Biographie“, sie ist auch hier in altvertrauter Manier „Ein Spiel“ von Schein und Sein, von Person und Rolle, von Sollen und Wollen, von (innerer, eigener) Identität und (äußerem, fremdproduziertem) Bild. Peter Bichsel bewegt sich damit in der Literaturtradition von Max Frisch, dem - wenn man so will - „Urvater“ der Identitäts- und Bildnisproblematik in der deutschsprachigen Schweizer Gegenwartsliteratur. (Daß dieses Sich-Bewegen in voller Bewußtheit, wenn nicht gar in erfurchtsvoll-freundschaftlicher Reminiszenz an den 1991 Verstorbenen geschieht, zeigt sich auch gleich in den ersten beiden Zeilen des Buches, die wie ein Echo der ersten Worte des Stiller klingen.) Gleichzeitig aber folgt Bichsel konsequent seiner eigenen Erzähl- und Literaturspur, in der die Identitätsproblematik verquickt ist mit einem spielerischen Sprachskeptizismus.
Nicht zu finden ist der in den zwei lediglich in den Erzählfluß eingeschobenen und durch Kursivdruck auch optisch abgehobenen Geschichten der jeweiligen Frau des jeweiligen Cherubin Hammer. Auffallend ist an beiden Geschichten zudem, daß hier „ordentlich“ bzw. „geordnet“ im Sinne von traditionell erzählt wird und das, obgleich man sich auch hier ein aufregenderes Leben hätte vorstellen können. Im Gegensatz zu den Männern jedoch nehmen die beiden Frauen mit den „gewöhnlichen“ Namen (Rosa Fässler, Bertha Schmied) ihr Erdendasein so, wie es ist. Bildungs-, Zuwendungs-, Zuneigungs- und Zärtlichkeitsverzicht werden akzeptiert, scheinbar ohne daß daraus innere Unruhe oder Unzufriedenheit erwachsen, im Gegenteil.
Am Ende des Buches stellt sich die Frage, wer nun hinsichtlich seines Lebens am meisten zu bedauern ist bzw. wer nun das „wirklichere“ Leben gelebt hat. Es scheint dies jedoch eine Frage, auf die sich keine eindeutige, keine alle vereinende Antwort finden lassen wird. Denn während für die einen „wirklich“ gleichzusetzen ist mit laut, schrill, aufregend, spannend und Ausbruch, bedeutet es für die anderen das mehr oder minder genußvolle, leise Akzeptieren und Sich-Einrichten im alles andere als „lustigen“ Gegebenen. Ob sich dabei allerdings Männer und Frauen - wie im Buch - voneinander unterscheiden, bleibt dahingestellt. Zumindest scheint der Druck nach Selbstbehauptung und Selbstdarstellung mittlerweile die Geschlechter mehr denn je zu einen und gerade deshalb auch wieder, wenn auch anders, zu trennen. Vielleicht aber ist es ja bei Bichsels Geschichte(n) auch eine Frage der Generationen. Trotz aller Schweizbezüge handelt es sich hier jedoch auf keinen Fall um ein allein auf die helvetischen Landesgrenzen beschränktes Dilemma - auch wenn die Initialen von Cherubin Hammer einen solchen Gedanken aufkommen lassen können."
Quelle: Berliner LeseZeichen, Ausgabe 6/99 (c) Edition Luisenstadt, 1999
Dank an Hans Waalwijk (Amsterdam) für den Hinweis auf dem Bremer Archivtag!
Wikipedia-Artikel Peter Bichsel
Wolf Thomas - am Sonntag, 25. September 2011, 13:06 - Rubrik: Wahrnehmung
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen

""Was verstehen wir Frauen auch von Politik?" - Entnazifizierung ganz normaler Frauen in Bremen (1945-52)
Bremen, August 1945. Die Internierungslager der Alliierten füllen sich rasch. Nicht nur mit Männern. Auch Frauen werden inhaftiert. „Ganz normale“ Frauen, die im NS-Staat vielfältige Handlungsmöglichkeiten nutzen konnten. Waren sie fanatische Anhängerinnen des Nationalsozialismus, wie die amerikanische Militärregierung befürchtete? Nur Befehlsempfängerinnen, unwissende Mitläuferinnen oder gar Opfer, wie viele Frauen behaupteten?
Gestapo-Agentin und Denunziantin, KZ-Aufseherin und Funktionärin der NS-Frauenschaft, SS-Helferin und Fürsorgerin, Lehrerin und Ärztin, weiblicher Kapo und Sekretärin der Gestapo in Bremen oder im fernen Minsk. Sie alle werden entnazifiziert. Wie erklären sie nach 1945 ihr Handeln? Welches Bild entwerfen sie im Entnazifizierungsverfahren von sich selbst? Wie deutet die deutsche Nachkriegsgesellschaft ihre Aktivitäten? Was verstehen diese „ganz normalen“ Frauen unter Politik?
Montag, 19. September 2011, 19.30 Uhr
Mittwoch, 21. September 2011, 19.30 Uhr
Donnerstag, 22. September 2011, 19.30 Uhr
Dienstag, 4. Oktober 2011, 19.30 Uhr
Sonntag, 9. Oktober 2011, 11.00 Uhr
Mittwoch, 2. November 2011, 19.30 Uhr
Dienstag, 15. November 2011, 19.30 Uhr
Dienstag, 22. November 2011, 19.30 Uhr
Karten können bei der bremer shakespeare company vorbestellt werden: http://www.shakespeare-company.com"
Quelle: http://www.sprechende-akten.de/
Hat jemand die Aufführung am 22. September besucht und kann hier berichten?
Wolf Thomas - am Sonntag, 25. September 2011, 12:56 - Rubrik: Oeffentlichkeitsarbeit
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Das umfangreiche Werk des portugiesischen Jesuiten Antonio de Macedo
(Coimbra
1612- Lissabon 15. Juli 1693) Diui Tutelares Orbis Christiani:
Opus Singulare, In Quo de Sanctis Regnorum, Prouinciarum, Vrbium
Maximarum Patronis Agitur (Lissabon 1687) habe ich leider nie zu
Gesicht bekommen. Es scheint tatsächlich von außerordentlicher
Seltenheit zu sein, in Deutschland haben die über den
http://www.vthk.de/ erschlossenen kirchlichen Bibliotheken kein
Exemplar nachgewiesen, der KVK hat nur ein Exemplar im
protestantischen Hannover (die NB in Lissabon hat dagegen mehrere
Exemplare).
Die behandelten Heiligen findet man bei Estor und Fabricius:
http://books.google.de/books?id=pdVEAAAAcAAJ&dq=valenus%20galenus&pg=PA567
http://books.google.de/books?id=8O85AAAAMAAJ&dq=%&pg=PA261

(Coimbra
1612- Lissabon 15. Juli 1693) Diui Tutelares Orbis Christiani:
Opus Singulare, In Quo de Sanctis Regnorum, Prouinciarum, Vrbium
Maximarum Patronis Agitur (Lissabon 1687) habe ich leider nie zu
Gesicht bekommen. Es scheint tatsächlich von außerordentlicher
Seltenheit zu sein, in Deutschland haben die über den
http://www.vthk.de/ erschlossenen kirchlichen Bibliotheken kein
Exemplar nachgewiesen, der KVK hat nur ein Exemplar im
protestantischen Hannover (die NB in Lissabon hat dagegen mehrere
Exemplare).
Die behandelten Heiligen findet man bei Estor und Fabricius:
http://books.google.de/books?id=pdVEAAAAcAAJ&dq=valenus%20galenus&pg=PA567
http://books.google.de/books?id=8O85AAAAMAAJ&dq=%&pg=PA261
KlausGraf - am Sonntag, 25. September 2011, 04:45 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
In Krämers Scriptores lesen wir:
Zarter, Petrus scriptor 1471/80
Kathedralis (Stuhlschreiber).
Handschriften
Nürnberg, StadtB, Solg. 2°16 (ehem. Raym. Krafft, 1739, chart. 2°2) (1471), aus Augsburg, OP (fem.) St. Katharina ("buchampt").
Covington, VA, Collection of Harry A. Walton jr., A-545 (a. 1480).
Literatur
(Katalog) Raymund Krafft, 1739, S. 32.
Bond-Faye, S. 519.
Zarter wird als Schreiber in der Abschrift der Mentelin-Bibel in Nürnberg mit dem Datum 1471 genannt, wohl aus der Vorlage übernommen:
http://www.handschriftencensus.de/10999
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0063_b481_JPG.htm
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hsk0619b.html
Im Supplement to the census of medieval and renaissance manuscripts in the United States and Canada (1962), S. 519 wird in der Sammlung von Harry A. Walton unter A-545 ein "Hymnarium cum calendario" (Pergament, 415 Bl.) 1480 von einem Schreiber Zarter aufgeführt, das inzwischen in der Stadt- und Staatsbibliothek Augsburg als 8° Cod. 232 gelandet ist, 1993 vom Antiquariat Konrad Meuschel in Honnef erworben. Die fehlerhafte Paginierung reicht bis 415. Beschreibung von Juliane Trede (ohne Nennung der Vorprovenienz Walton):
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/projekt-Augsburg-pdfs/OctCod232.pdf
Zarter schrieb den Band für ein Franziskanerteriarinnenkloster. Der Einband weist auf Ulm.
Die Sammlung von Harry A. Walton wurde anscheinend aufgelöst, etliche Handschriften sind im Handel nachweisbar. Walton starb 2007:
http://app.cul.columbia.edu:8080/exist/scriptorium/individual/CSmH-24.xml
http://www.highbeam.com/doc/1P2-12811393.html
#forschung
Zarter, Petrus scriptor 1471/80
Kathedralis (Stuhlschreiber).
Handschriften
Nürnberg, StadtB, Solg. 2°16 (ehem. Raym. Krafft, 1739, chart. 2°2) (1471), aus Augsburg, OP (fem.) St. Katharina ("buchampt").
Covington, VA, Collection of Harry A. Walton jr., A-545 (a. 1480).
Literatur
(Katalog) Raymund Krafft, 1739, S. 32.
Bond-Faye, S. 519.
Zarter wird als Schreiber in der Abschrift der Mentelin-Bibel in Nürnberg mit dem Datum 1471 genannt, wohl aus der Vorlage übernommen:
http://www.handschriftencensus.de/10999
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0063_b481_JPG.htm
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hsk0619b.html
Im Supplement to the census of medieval and renaissance manuscripts in the United States and Canada (1962), S. 519 wird in der Sammlung von Harry A. Walton unter A-545 ein "Hymnarium cum calendario" (Pergament, 415 Bl.) 1480 von einem Schreiber Zarter aufgeführt, das inzwischen in der Stadt- und Staatsbibliothek Augsburg als 8° Cod. 232 gelandet ist, 1993 vom Antiquariat Konrad Meuschel in Honnef erworben. Die fehlerhafte Paginierung reicht bis 415. Beschreibung von Juliane Trede (ohne Nennung der Vorprovenienz Walton):
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/projekt-Augsburg-pdfs/OctCod232.pdf
Zarter schrieb den Band für ein Franziskanerteriarinnenkloster. Der Einband weist auf Ulm.
Die Sammlung von Harry A. Walton wurde anscheinend aufgelöst, etliche Handschriften sind im Handel nachweisbar. Walton starb 2007:
http://app.cul.columbia.edu:8080/exist/scriptorium/individual/CSmH-24.xml
http://www.highbeam.com/doc/1P2-12811393.html
#forschung
KlausGraf - am Sonntag, 25. September 2011, 04:11 - Rubrik: Kodikologie
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Dieser Hohenstaufen verdiente es — wegen der großen deutschen Kaiser, die wie Adler von ihm aufstiegen, und die sich der Reihe nach in gothischen Gemählden auf dem benachbarten Kloster Lorch befinden, — er verdiente es sehr, daß eine kolossalle Piramide mit den Namen und Hauptthaten jener Kaiser auf ihm errichtet würde. Es zeugt von Gleichgültigkeit und Stumpfsinne für das Große der Vorzeit, daß dieß nicht schon längst geschehen ist.
Dies schrieb ein unbekannter Autor, der mit Johann Gottfried Pahl (damals Pfarrer in Neubronn) befreundet war, im Oktober 1807 in einem kurzen, in zwei Teilen im Morgenblatt für gebildete Stände (Februar 1808, S. 147, 150f.) erschienenen Text Rechberg. Rosenstein. Hohenstaufen.
Zum Thema:
http://archiv.twoday.net/stories/6412734 (Pahl hatte schon 1803 ein Denkmal auf dem Hohenstaufen gefordert)
Dies schrieb ein unbekannter Autor, der mit Johann Gottfried Pahl (damals Pfarrer in Neubronn) befreundet war, im Oktober 1807 in einem kurzen, in zwei Teilen im Morgenblatt für gebildete Stände (Februar 1808, S. 147, 150f.) erschienenen Text Rechberg. Rosenstein. Hohenstaufen.
Zum Thema:
http://archiv.twoday.net/stories/6412734 (Pahl hatte schon 1803 ein Denkmal auf dem Hohenstaufen gefordert)
KlausGraf - am Sonntag, 25. September 2011, 00:34 - Rubrik: Landesgeschichte
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://britishlibrary.typepad.co.uk/digitisedmanuscripts/2011/09/beowulf-in-hungarian-and-french-and-telugu-.html
Dass man in 1 Minute 20 (deutsche Version) einen hinreichenden Eindruck von dem Poem bekommt, halte ich für ausgeschlossen.
Dass man in 1 Minute 20 (deutsche Version) einen hinreichenden Eindruck von dem Poem bekommt, halte ich für ausgeschlossen.
KlausGraf - am Samstag, 24. September 2011, 23:21 - Rubrik: Unterhaltung
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://research.hrc.utexas.edu:8080/hrcxtf/view?docId=ead/00484p1.xml
Bilder in zu kleiner Auflösung!
Via
http://bibliostoria.wordpress.com/2011/09/23/the-popular-imagery-collection-stampe-dipinti-e-disegni-europei-popolari-xv-xviii-secolo/
.jpg)
Bilder in zu kleiner Auflösung!
Via
http://bibliostoria.wordpress.com/2011/09/23/the-popular-imagery-collection-stampe-dipinti-e-disegni-europei-popolari-xv-xviii-secolo/
.jpg)
KlausGraf - am Samstag, 24. September 2011, 22:56 - Rubrik: Bildquellen
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://www.nzz.ch/nachrichten/zuerich/stadt_und_region/schwarzenbach-archiv_zentralbibliothek_snm_zuerich_1.12625088.html
Die Industriellenfamilie Schwarzenbach schenkt der Zentralbibliothek Zürich (ZB) und dem Schweizerischen Nationalmuseum (SNM) das Archiv der Seidenfirma Robert Schwarzenbach & Co. In einem zweijährigen Projekt wird die Schenkung nun gesichtet, konserviert und katalogisiert.
Damit würden wertvolle Informationen zur Wirtschafts-, Sozial- und Textilgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts gesichert, heisst es in einer gemeinsamen Mitteilung der ZB und des SNM vom Freitag. Das Archiv in Thalwil berge umfangreiche Geschäftskorrespondenz und persönliche Nachlässe der Familie Schwarzenbach. Zudem enthalte das Archiv auch besondere Einzelstücke wie beispielsweise die einzige erhaltene Mitschrift einer Rede, die Adolf Hitler im August 1923 in Zürich hielt.
Die Industriellenfamilie Schwarzenbach schenkt der Zentralbibliothek Zürich (ZB) und dem Schweizerischen Nationalmuseum (SNM) das Archiv der Seidenfirma Robert Schwarzenbach & Co. In einem zweijährigen Projekt wird die Schenkung nun gesichtet, konserviert und katalogisiert.
Damit würden wertvolle Informationen zur Wirtschafts-, Sozial- und Textilgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts gesichert, heisst es in einer gemeinsamen Mitteilung der ZB und des SNM vom Freitag. Das Archiv in Thalwil berge umfangreiche Geschäftskorrespondenz und persönliche Nachlässe der Familie Schwarzenbach. Zudem enthalte das Archiv auch besondere Einzelstücke wie beispielsweise die einzige erhaltene Mitschrift einer Rede, die Adolf Hitler im August 1923 in Zürich hielt.
KlausGraf - am Samstag, 24. September 2011, 22:27 - Rubrik: Wirtschaftsarchive
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://creativecommons.org/weblog/entry/29133
Europeana — Europe’s digital library, museum and archive, and the first major adopter of the Public Domain Mark for works in the worldwide public domain — has adopted a new Data Exchange Agreement. The agreement, which data providers and aggregators will transition to by the end of 2011, authorizes Europeana to release the metadata for millions of cultural works into the public domain using the CC0 public domain dedication. All metadata for cultural works accessible via the Europeana portal, including previously-delivered metadata, will then be available for free and open re-use.
Europeana — Europe’s digital library, museum and archive, and the first major adopter of the Public Domain Mark for works in the worldwide public domain — has adopted a new Data Exchange Agreement. The agreement, which data providers and aggregators will transition to by the end of 2011, authorizes Europeana to release the metadata for millions of cultural works into the public domain using the CC0 public domain dedication. All metadata for cultural works accessible via the Europeana portal, including previously-delivered metadata, will then be available for free and open re-use.
KlausGraf - am Samstag, 24. September 2011, 22:13 - Rubrik: Open Access
Via
http://www.tribur.de/blog/?p=16841
Wer die Handschrift ohne DRM der British-Library (zu kleine Lupe) durchblättern will, kann dies auf Commons tun:
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Luttrell_Psalter.pdf
Wikipedia-Artikel:
http://de.wikipedia.org/wiki/Luttrell-Psalter

KlausGraf - am Samstag, 24. September 2011, 21:54 - Rubrik: Kodikologie
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Monika Lehner hat in einem nur eingeschränkt geteilten Beitrag auf Google+ darauf aufmerksam gemacht, dass das Google-Digitalisat
Kirchen-Geschichte, das ist: Catholisches Christenthum, durch die ganze Welt ausgebreitet ... erstlich beschriben ... Durch Cornelium Hazart, Nunmehr aber Auß der Nider- in die Hoch-Teutsche Sprache übers. und vermehret
1678 [-1684, Bd. 2 angebunden]
http://books.google.at/books?id=pNFJAAAAcAAJ
aus der ÖNB Wien stammt und erhebliche Mängel aufweist:
- Das Buch ist zu eng gebunden
- Es liegt daher und durch Beschneidung der Seiten sehr oft Textverlust vor (erstmals S. 10, 37, 43 usw.)
- Es wird häufig nur eine Spalte digitalisiert (erstmals S. 27)
- die berüchtigten rosa Finger sind sichtbar (erstmals S. 95)
Beispiel für eine Seite aus einem weiteren Buch aus Wien, bei dem nur eine Spalte sichtbar ist:
http://books.google.at/books?id=sbtJAAAAcAAJ&pg=PA149
Hat man aus den vielen Scanfehlern in München nichts dazugelernt?
Update: http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=17297
Stellungnahme der ÖNB
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg45947.html
Monika Lehner kommentiert diese
https://plus.google.com/u/0/117546351384071338747/posts/CMd2PxY8hU6

http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Google_scanfehler_wien.jpg
Kirchen-Geschichte, das ist: Catholisches Christenthum, durch die ganze Welt ausgebreitet ... erstlich beschriben ... Durch Cornelium Hazart, Nunmehr aber Auß der Nider- in die Hoch-Teutsche Sprache übers. und vermehret
1678 [-1684, Bd. 2 angebunden]
http://books.google.at/books?id=pNFJAAAAcAAJ
aus der ÖNB Wien stammt und erhebliche Mängel aufweist:
- Das Buch ist zu eng gebunden
- Es liegt daher und durch Beschneidung der Seiten sehr oft Textverlust vor (erstmals S. 10, 37, 43 usw.)
- Es wird häufig nur eine Spalte digitalisiert (erstmals S. 27)
- die berüchtigten rosa Finger sind sichtbar (erstmals S. 95)
Beispiel für eine Seite aus einem weiteren Buch aus Wien, bei dem nur eine Spalte sichtbar ist:
http://books.google.at/books?id=sbtJAAAAcAAJ&pg=PA149
Hat man aus den vielen Scanfehlern in München nichts dazugelernt?
Update: http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=17297
Stellungnahme der ÖNB
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg45947.html
Monika Lehner kommentiert diese
https://plus.google.com/u/0/117546351384071338747/posts/CMd2PxY8hU6
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Google_scanfehler_wien.jpg
KlausGraf - am Samstag, 24. September 2011, 15:21 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Nathanael Busch (Marburg/Handschriftencensus) schreibt mir:
auf Archivalia haben Sie im Juli 2010 auf die hochinteressante Digitalisierung von zahlreichen ungedruckten Hss-Katalogen hingewiesen:
http://archiv.twoday.net/stories/6420452/
Im Blog schrieben Sie, es handle sich um 146 Filme. Heute führt der Links ins Leere und nur über Umwege (google-Suche) finde ich ca. 70 dieser Filme.
Wissen Sie etwas über den Verbleib der restlichen Dateien? Bin ich unfähig, sie zu finden, oder hat gar jemand festgestellt, dass da doch der eine oder andere Katalog "unpublished" bleiben soll?
Ich habe keine Ahnung. Ich habe seinerzeit Mentzel-Reuters von der MGH-Bibliothek angemailt, aber dieser erklärte, er habe keine Ressourcen für eine Erschließung und so habe ich mich mit den Dateien nicht weiter beschäftigt.
Die Suche des IA ist offenkundig defekt. Selbst wenn man die verlinkten Metadaten anklickt, wird nichts gefunden:
http://www.archive.org/details/corpusofunpublis08prep
Allerdings kann man über die URL blättern:
http://www.archive.org/details/corpusofunpublis01prep
http://www.archive.org/details/corpusofunpublis02prep
Stichproben zufolge scheint das bis ca. vol. 74 zu funktionieren. Google hat Treffer, die im 300er Bereich liegen und nicht mehr gefunden werden:
http://www.google.de/search?q=%22A+Microfilm+Corpus+of+Unpublished%22+site:archive.org&num=100&hl=de&safe=off&prmd=imvns&filter=0&biw=1280&bih=909
Man könnte in Toronto mal anfragen ...
auf Archivalia haben Sie im Juli 2010 auf die hochinteressante Digitalisierung von zahlreichen ungedruckten Hss-Katalogen hingewiesen:
http://archiv.twoday.net/stories/6420452/
Im Blog schrieben Sie, es handle sich um 146 Filme. Heute führt der Links ins Leere und nur über Umwege (google-Suche) finde ich ca. 70 dieser Filme.
Wissen Sie etwas über den Verbleib der restlichen Dateien? Bin ich unfähig, sie zu finden, oder hat gar jemand festgestellt, dass da doch der eine oder andere Katalog "unpublished" bleiben soll?
Ich habe keine Ahnung. Ich habe seinerzeit Mentzel-Reuters von der MGH-Bibliothek angemailt, aber dieser erklärte, er habe keine Ressourcen für eine Erschließung und so habe ich mich mit den Dateien nicht weiter beschäftigt.
Die Suche des IA ist offenkundig defekt. Selbst wenn man die verlinkten Metadaten anklickt, wird nichts gefunden:
http://www.archive.org/details/corpusofunpublis08prep
Allerdings kann man über die URL blättern:
http://www.archive.org/details/corpusofunpublis01prep
http://www.archive.org/details/corpusofunpublis02prep
Stichproben zufolge scheint das bis ca. vol. 74 zu funktionieren. Google hat Treffer, die im 300er Bereich liegen und nicht mehr gefunden werden:
http://www.google.de/search?q=%22A+Microfilm+Corpus+of+Unpublished%22+site:archive.org&num=100&hl=de&safe=off&prmd=imvns&filter=0&biw=1280&bih=909
Man könnte in Toronto mal anfragen ...
KlausGraf - am Samstag, 24. September 2011, 14:43 - Rubrik: Kodikologie
" ... Dr. Clemens Rehm (Stuttgart): Neue Entwicklungen im Kulturgutschutz
Dr. Gerald Maier (Stuttgart) und Christina Wolf (Stuttgart): Deutsche Digitale Bibliothek und Archivportal-D
Dr. Bettina Schmidt-Czaia (Köln): Bergungsbilanz und Bürgerarchiv - Erste Weichenstellungen für den Wiederaufbau des Historischen Archivs der Stadt Köln ...."
Link zum Tagungsprogramm
Rehm
1) Verweis auf dem wohl im Herbst 2011 Band zur Frühjahrstagung 2011 der Fachgruppe 1 zum Thema
2) 2007 Kulturgüterrückgabegesetz. Eine aktuelle Änderung bezieht Landes- und Kommunalarchive mit ein, so dass in 114 UNESCO-Mitgliedstaaten niemand mehr gutgläubig Besitz an entfremdeten Archivgut erwerben kann
3) Die gemeldeten Archivbestände erfahren im Katastrophenfall eine bevorzugte Behandlung
4) Neue Richtlinie vom 29.4.2010 stellt als Kriterium für national wertvolles Archivgut fest, dass das, was als archivwürdig bewertet wurde (inkl. Sammlungsgut), als solches angesprochen werden kann.
5) Eingetragene Archive haben als weitere Voraussetzungen Findmittel zu den Beständen nachzuweisen
6) Ob national wertvolles Archivgut im Gemeindearchiv NN wirklich das Ansehen des Archivs steigert, bleibt bei "inflationär" wachsender Eintragungszahl abzuwarten.
7) Die Inkriminierung des Veräußerung in das Ausland bleibt als Erfolg festzuhalten.
Maier/Wolf:
1) Folien sollen als PDF auf der Homepage des VdA - hoffentlich schnell - verfügbar gemacht werden. Daher warten wir ab ....
Schmidt-Czaia:
1) Bestandserfassung (in den Asylarchiven):
- ca. 22% (355.000 Einheiten) sind erfasst, davon lediglich 44% identifiziert
2) Mangel an Diplomarchivaren führt zum Appell an die Ausbildungsstellen nicht nachzulassen
3) 5,2 Mio. Digitalisate erstellt und qualitätsgeprüft. (wie schnell kommen die nun in das digitale Archiv?)
4) Personalstand Restauratoren: 10 dipl., 16 Hilfskräfte
- es können nur deutschsprachige Restauratoren eingestellt um der Dokumentationspflicht in den zu erwartenden Gerichtsverfahren nachkommen zu können (Viva Europa!)
5) Zum jahresende werden 35 Hilfskräfte für das RDZ eingestellt.
6) Neubau lag S.-C. "besonders am Herzen"
7) Wettbewerbsbüro Freischlad + Holz aus Darmstadt führte den Wettbewerb durch.
8) Nicht berücksichtigte Beiträge erfüllten Fachnormen nicht und waren auch nicht reparierbar(Ceterum censeo: Ich will die 40 Entwürfe der Ausstellung gerne publiziert sehen!).
9) Gewinnerentwurf (Wächter+Wächter, Darmstadt) stimmt S.-C. "sehr zufrieden".
10) Die insgesamt fünf Entwürfe auf den Plätzen 1-3 werden nun verfahrenskonform bewertet, so dass - theoretisch - die Chance besteht, dass ein anderer Entwurf ausgewählt wird.
Dr. Gerald Maier (Stuttgart) und Christina Wolf (Stuttgart): Deutsche Digitale Bibliothek und Archivportal-D
Dr. Bettina Schmidt-Czaia (Köln): Bergungsbilanz und Bürgerarchiv - Erste Weichenstellungen für den Wiederaufbau des Historischen Archivs der Stadt Köln ...."
Link zum Tagungsprogramm
Rehm
1) Verweis auf dem wohl im Herbst 2011 Band zur Frühjahrstagung 2011 der Fachgruppe 1 zum Thema
2) 2007 Kulturgüterrückgabegesetz. Eine aktuelle Änderung bezieht Landes- und Kommunalarchive mit ein, so dass in 114 UNESCO-Mitgliedstaaten niemand mehr gutgläubig Besitz an entfremdeten Archivgut erwerben kann
3) Die gemeldeten Archivbestände erfahren im Katastrophenfall eine bevorzugte Behandlung
4) Neue Richtlinie vom 29.4.2010 stellt als Kriterium für national wertvolles Archivgut fest, dass das, was als archivwürdig bewertet wurde (inkl. Sammlungsgut), als solches angesprochen werden kann.
5) Eingetragene Archive haben als weitere Voraussetzungen Findmittel zu den Beständen nachzuweisen
6) Ob national wertvolles Archivgut im Gemeindearchiv NN wirklich das Ansehen des Archivs steigert, bleibt bei "inflationär" wachsender Eintragungszahl abzuwarten.
7) Die Inkriminierung des Veräußerung in das Ausland bleibt als Erfolg festzuhalten.
Maier/Wolf:
1) Folien sollen als PDF auf der Homepage des VdA - hoffentlich schnell - verfügbar gemacht werden. Daher warten wir ab ....
Schmidt-Czaia:
1) Bestandserfassung (in den Asylarchiven):
- ca. 22% (355.000 Einheiten) sind erfasst, davon lediglich 44% identifiziert
2) Mangel an Diplomarchivaren führt zum Appell an die Ausbildungsstellen nicht nachzulassen
3) 5,2 Mio. Digitalisate erstellt und qualitätsgeprüft. (wie schnell kommen die nun in das digitale Archiv?)
4) Personalstand Restauratoren: 10 dipl., 16 Hilfskräfte
- es können nur deutschsprachige Restauratoren eingestellt um der Dokumentationspflicht in den zu erwartenden Gerichtsverfahren nachkommen zu können (Viva Europa!)
5) Zum jahresende werden 35 Hilfskräfte für das RDZ eingestellt.
6) Neubau lag S.-C. "besonders am Herzen"
7) Wettbewerbsbüro Freischlad + Holz aus Darmstadt führte den Wettbewerb durch.
8) Nicht berücksichtigte Beiträge erfüllten Fachnormen nicht und waren auch nicht reparierbar(Ceterum censeo: Ich will die 40 Entwürfe der Ausstellung gerne publiziert sehen!).
9) Gewinnerentwurf (Wächter+Wächter, Darmstadt) stimmt S.-C. "sehr zufrieden".
10) Die insgesamt fünf Entwürfe auf den Plätzen 1-3 werden nun verfahrenskonform bewertet, so dass - theoretisch - die Chance besteht, dass ein anderer Entwurf ausgewählt wird.
Wolf Thomas - am Freitag, 23. September 2011, 20:43 - Rubrik: Veranstaltungen
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
" .... Dr. Regina Keyler (Stuttgart): Selbstbedienungsscanner im Lesesaal – erste Erfahrungen des Landesarchivs Baden-Württemberg
Dr. Bettina Joergens (Detmold) und Dr. Andrea Wettmann (Dresden): Werbefilme als Mittel der Öffentlichkeitsarbeit
Dr. Oliver Sander (Koblenz): Einstellung von Bildern in Wikimedia – Erfahrungen des Bundesarchivs ...."Link zum Tagungsprogramm
Keyler:
1) Nur ein paar Zahlen, da ich später hineingeraten bin:
- Nutzung der Scanner an den 6 Standorten zwischen 9% und 30 %
- Hauptstaatsarchiv Stuttgart: 2500 Scans im Monat
- Scan kostet 20 Cent
2) Zur Wahrung der Schutzrechte werden lediglich Unterlagen vorgelegt, ddie 100 Jahre oder älter sind
Wettmann/Joergens:
Wettmann:
1) Sächsischer Imagefilm entstand in werbender Absicht (ach was!) im Kontext einer Imagekampagne des Freistaats
2) Zuständiges Innenressort wandte sich an das Staatsarchiv und erteilte den Auftrag
-Prämisse: Archive sind moderne Dienstleister, "kein Lehrfilm"
3) Einsatz:
- Youtube-Kanal des Freistaats Sachsen
- eigene Website
- bei archivpädagogischen Veranstaltungen, Führungen, Tagen der offenen Tür
Joergens:
1) "Archives go Hollywood"
2) Filme diene der Schwellenabsenkung zwischen Archiven und ihrem Publikum
3) Nach dem iconic turn des vorigen Jhdts. sind Filme ein wirkmächtiges Werbeinstrument
4) Vor dem Einstieg ist die Frage zu klären: Was soll bei wem erreicht werden?
5) Das LAV ist an 3 im Entstehen begriffenen Filmprojekten beteiligt:
- mit Uni Göttingen entsteht ein 20min Lehrfilm über die Arbeit der Archive. Die Rohfassung liegt vor
- mit Universität Münster entsteht ein Lehrfilm über die Arbeit der Historiker in Archiven
- mit edicam entsteht ein dreiteiliger (á 3min) Imagefilm über das Landesarchiv NRW
6) Erfahrung hat das Landesarchiv mit dem Detmolder Film
Bemerkenswerte Diskussion:
- der sächsische Film sei eine "Peinlichkeit"; sowohl Stimme als auch Aussagen der Hauptdarstellerin wurden beanstandet
- der Detmolder Film führe eine "Benutzerguerilla" vor. Der Film vermittelt ein vollständig falsches Bild
- Imagefilm sollten kurz und so profesionell wie möglich sein (die Kollegen Staatsarchivare scheinen ja genug zu haben)
- Sind Filme ein weiterer Werbekanal für archivische Öffentlichkeitsarbeit? Die Frage der angehenden Kollegin der FH Potsdam blieb unbeantwortet. Daher von mir: selbstverständlich sind sie dies; man sollte sich einmal die Web 2.0-Aktivitäten der Museen ansehen, die wie selbstverständlich ihre großen Ausstellungen mit mindestens einem Filmbeitrag im Netz bewerben.
- Inwieweit die von Rehm angeregte Kooperation mit lokalen Fernsehsendern zu durch das Archiv im Web verwendbaren Ergebnissen führt, bleibt abzuwarten.
Sander:
1) "Ich hätte mir mehr davon versprochen"
2) Ansonsten nichts Neues zum Wikimedia-Projekt des Bundesarchivs. Der Eindruck unendlicher Bläuigkeit des Bundesarchivs bei diesem für das deutsche Archivwesen wegweisenden Projekt wurde auch in Bremen nicht entkräftet.
Dr. Bettina Joergens (Detmold) und Dr. Andrea Wettmann (Dresden): Werbefilme als Mittel der Öffentlichkeitsarbeit
Dr. Oliver Sander (Koblenz): Einstellung von Bildern in Wikimedia – Erfahrungen des Bundesarchivs ...."Link zum Tagungsprogramm
Keyler:
1) Nur ein paar Zahlen, da ich später hineingeraten bin:
- Nutzung der Scanner an den 6 Standorten zwischen 9% und 30 %
- Hauptstaatsarchiv Stuttgart: 2500 Scans im Monat
- Scan kostet 20 Cent
2) Zur Wahrung der Schutzrechte werden lediglich Unterlagen vorgelegt, ddie 100 Jahre oder älter sind
Wettmann/Joergens:
Wettmann:
1) Sächsischer Imagefilm entstand in werbender Absicht (ach was!) im Kontext einer Imagekampagne des Freistaats
2) Zuständiges Innenressort wandte sich an das Staatsarchiv und erteilte den Auftrag
-Prämisse: Archive sind moderne Dienstleister, "kein Lehrfilm"
3) Einsatz:
- Youtube-Kanal des Freistaats Sachsen
- eigene Website
- bei archivpädagogischen Veranstaltungen, Führungen, Tagen der offenen Tür
Joergens:
1) "Archives go Hollywood"
2) Filme diene der Schwellenabsenkung zwischen Archiven und ihrem Publikum
3) Nach dem iconic turn des vorigen Jhdts. sind Filme ein wirkmächtiges Werbeinstrument
4) Vor dem Einstieg ist die Frage zu klären: Was soll bei wem erreicht werden?
5) Das LAV ist an 3 im Entstehen begriffenen Filmprojekten beteiligt:
- mit Uni Göttingen entsteht ein 20min Lehrfilm über die Arbeit der Archive. Die Rohfassung liegt vor
- mit Universität Münster entsteht ein Lehrfilm über die Arbeit der Historiker in Archiven
- mit edicam entsteht ein dreiteiliger (á 3min) Imagefilm über das Landesarchiv NRW
6) Erfahrung hat das Landesarchiv mit dem Detmolder Film
Bemerkenswerte Diskussion:
- der sächsische Film sei eine "Peinlichkeit"; sowohl Stimme als auch Aussagen der Hauptdarstellerin wurden beanstandet
- der Detmolder Film führe eine "Benutzerguerilla" vor. Der Film vermittelt ein vollständig falsches Bild
- Imagefilm sollten kurz und so profesionell wie möglich sein (die Kollegen Staatsarchivare scheinen ja genug zu haben)
- Sind Filme ein weiterer Werbekanal für archivische Öffentlichkeitsarbeit? Die Frage der angehenden Kollegin der FH Potsdam blieb unbeantwortet. Daher von mir: selbstverständlich sind sie dies; man sollte sich einmal die Web 2.0-Aktivitäten der Museen ansehen, die wie selbstverständlich ihre großen Ausstellungen mit mindestens einem Filmbeitrag im Netz bewerben.
- Inwieweit die von Rehm angeregte Kooperation mit lokalen Fernsehsendern zu durch das Archiv im Web verwendbaren Ergebnissen führt, bleibt abzuwarten.
Sander:
1) "Ich hätte mir mehr davon versprochen"
2) Ansonsten nichts Neues zum Wikimedia-Projekt des Bundesarchivs. Der Eindruck unendlicher Bläuigkeit des Bundesarchivs bei diesem für das deutsche Archivwesen wegweisenden Projekt wurde auch in Bremen nicht entkräftet.
Wolf Thomas - am Freitag, 23. September 2011, 19:50 - Rubrik: Oeffentlichkeitsarbeit
"..... 1. Zugang – Gebühren – Amtshilfe: Umgang mit Personenstandsunterlagen im Jahr 3 nach der Reform
Moderation: Dr. Urich Nieß (Mannheim)
Kurzstatements mit anschließender Diskussion:
Dr. Robert Zink (Bamberg): Archivische Zuständigkeiten für Personenstandsunterlagen im Überblick
Dr. Johannes Rosenplänter (Kiel): Zwischen Paragraphen und Pragmatismus: Personenstandsunterlagen in der Benutzung
Dr. Jochen Rath (Bielefeld): Die Offenbarung – und deren Verbot im Archiv: Adoptionshinweise in Registern ...."
Link zum Tagungsprogramm
Zink:
Prolog: Es ist befremdlich, wenn der Vorsitzende des BKK-IT-Ausschusses seine Präsentation nicht starten kann. Zu spät ist er jedenfalls nicht gekommen, denn er hat vor mir den Frühstücksraum verlassen.
1) Archivische Zuständigkeiten regeln sich nach dem "Stammlandprinzip", nach Gesetzen des Bundes bzw. der Länder oder nach Tradition
2) § 7 PStG schreibt die Anbietung an das "zuständige, öffentliche Archiv" vor
- i.V.m. wird die Regelung für die Sammelakten durch eine Rechtsverordnung der Länder vorgesehen
-§ 25 regelt die Übernahme
3) Die Länderregelungen sind notwendig, da Art. 85 GG vorsieht, dass durch ein Bundesgesetz keine Aufgaben an Kommunen gegeben werden können.
4) Die Aufgabenübertragung kann daher erfolgen durch
- Anpassungsgesetz der Länder,
- Rechtsverordnung der Länder,
- Empfehlungen der Archivpflege oder der kommunalen Spitzenverbände
- eine Ländervorschrift ist wegen der Ansicht, dass Archivierung Teil der kommunalen Selbstverwaltung ist, rechtlich strittig.
5) 3 Modelle:
- Kommunalmodell: Erst-, Zweitscchriften und Sammelakten im Kommunalarchiv
- Staatsmodell: Erstschriften und Sammelakten im Kommunalarchiv, Zweitschriften im Staatsarchiv (z. B. NRW)
- Stadtstaatenmodell: Erst-, Zweitscchriften und Sammelakten im Staatsarchiv (z. B. Berlin Hamburg)
6) Offene Fragen:
- Sonderstandesamt Berlin II
- Kassation der Zweitschriften in der DDR 1976
- Finanzierung lt. Konnexitätsprinzig müssten der Bund bzw. die Länder die Kommunen bei der Aufgabenerledigung unterstützen
- Archivierung der elektronischen Register ab 1.1.2014:
zentral, dezentral, Landeszentralregister
Verbleib der "Sicherungsregister"
Rosenplänter:
1) Der Flickenteppich der Benutzungsregelung reicht von der Vorlage der Originale im Staatsarchiv Hamburg bis zur Versagung der Benutzung aus konservatorischen Gründen im Stadtarchiv Nürnberg (dort allerdings Aufbau einer Umfangreichen Datenbank: http://stadtarchiv.nuernberg.de/aktuelles/personenstandsunterlagen.html )
2) Sperrung der Bestände aus rechtlichen Gründen, wenn schutzwürdige Belange Betroffener oder Dritter vorliegen:
- z. B. in Kiel bei Totgeburten aus dem Jahr 1952 lebten die Eltern noch
-z. B. Kinder in Heiratsregister (Bildunterschrift "Geburt- und Eheschließung von Kindern 1930" - wie geht das?)
3) Schäfer (Staatsarchiv Hamburg): Im PStG genannte Schutzfristen sind die Grenzen, danach ist eine Versagung nur aus besonderen Gründen möglich. "Es geht um die Bereitstellung von"
4) Hecker (Stadtarchiv München): "Schutzfristen stehen im Archivgesetz"
Rath:
1) Offenbarungsverbot für Adoptionen (und Transsexuelle) regelt § 1758 BGB
2) Entsrechende Nachträge finden sich irregulär in Heiratsregister. Vernachlässigbar sind wegen der Fristen die Eintträge in den Geburtsregister
3) In Bielefeld fanden sich in 463 Heiratsregisterbänden 226 Fälle in 16 der 17 Standesamtsbezirke
4) Lösung: Rote Markierung der Einbände und interne Eintrag in die Archivdatenbank; Vorlage der markierten Bände erfolgt mit Papiermanschette, ggf. durch Einzelkopie
Tiemann (Münster) forderte eine archivisch einheitliche Auslegung des Rechtsbefriff "schutzwürdige Belange Betroffener oder Dritter" im Kontext des PStG. Nieß (Mannheim) schlägt ein Rechtsgutachten vor.
Moderation: Dr. Urich Nieß (Mannheim)
Kurzstatements mit anschließender Diskussion:
Dr. Robert Zink (Bamberg): Archivische Zuständigkeiten für Personenstandsunterlagen im Überblick
Dr. Johannes Rosenplänter (Kiel): Zwischen Paragraphen und Pragmatismus: Personenstandsunterlagen in der Benutzung
Dr. Jochen Rath (Bielefeld): Die Offenbarung – und deren Verbot im Archiv: Adoptionshinweise in Registern ...."
Link zum Tagungsprogramm
Zink:
Prolog: Es ist befremdlich, wenn der Vorsitzende des BKK-IT-Ausschusses seine Präsentation nicht starten kann. Zu spät ist er jedenfalls nicht gekommen, denn er hat vor mir den Frühstücksraum verlassen.
1) Archivische Zuständigkeiten regeln sich nach dem "Stammlandprinzip", nach Gesetzen des Bundes bzw. der Länder oder nach Tradition
2) § 7 PStG schreibt die Anbietung an das "zuständige, öffentliche Archiv" vor
- i.V.m. wird die Regelung für die Sammelakten durch eine Rechtsverordnung der Länder vorgesehen
-§ 25 regelt die Übernahme
3) Die Länderregelungen sind notwendig, da Art. 85 GG vorsieht, dass durch ein Bundesgesetz keine Aufgaben an Kommunen gegeben werden können.
4) Die Aufgabenübertragung kann daher erfolgen durch
- Anpassungsgesetz der Länder,
- Rechtsverordnung der Länder,
- Empfehlungen der Archivpflege oder der kommunalen Spitzenverbände
- eine Ländervorschrift ist wegen der Ansicht, dass Archivierung Teil der kommunalen Selbstverwaltung ist, rechtlich strittig.
5) 3 Modelle:
- Kommunalmodell: Erst-, Zweitscchriften und Sammelakten im Kommunalarchiv
- Staatsmodell: Erstschriften und Sammelakten im Kommunalarchiv, Zweitschriften im Staatsarchiv (z. B. NRW)
- Stadtstaatenmodell: Erst-, Zweitscchriften und Sammelakten im Staatsarchiv (z. B. Berlin Hamburg)
6) Offene Fragen:
- Sonderstandesamt Berlin II
- Kassation der Zweitschriften in der DDR 1976
- Finanzierung lt. Konnexitätsprinzig müssten der Bund bzw. die Länder die Kommunen bei der Aufgabenerledigung unterstützen
- Archivierung der elektronischen Register ab 1.1.2014:
zentral, dezentral, Landeszentralregister
Verbleib der "Sicherungsregister"
Rosenplänter:
1) Der Flickenteppich der Benutzungsregelung reicht von der Vorlage der Originale im Staatsarchiv Hamburg bis zur Versagung der Benutzung aus konservatorischen Gründen im Stadtarchiv Nürnberg (dort allerdings Aufbau einer Umfangreichen Datenbank: http://stadtarchiv.nuernberg.de/aktuelles/personenstandsunterlagen.html )
2) Sperrung der Bestände aus rechtlichen Gründen, wenn schutzwürdige Belange Betroffener oder Dritter vorliegen:
- z. B. in Kiel bei Totgeburten aus dem Jahr 1952 lebten die Eltern noch
-z. B. Kinder in Heiratsregister (Bildunterschrift "Geburt- und Eheschließung von Kindern 1930" - wie geht das?)
3) Schäfer (Staatsarchiv Hamburg): Im PStG genannte Schutzfristen sind die Grenzen, danach ist eine Versagung nur aus besonderen Gründen möglich. "Es geht um die Bereitstellung von"
4) Hecker (Stadtarchiv München): "Schutzfristen stehen im Archivgesetz"
Rath:
1) Offenbarungsverbot für Adoptionen (und Transsexuelle) regelt § 1758 BGB
2) Entsrechende Nachträge finden sich irregulär in Heiratsregister. Vernachlässigbar sind wegen der Fristen die Eintträge in den Geburtsregister
3) In Bielefeld fanden sich in 463 Heiratsregisterbänden 226 Fälle in 16 der 17 Standesamtsbezirke
4) Lösung: Rote Markierung der Einbände und interne Eintrag in die Archivdatenbank; Vorlage der markierten Bände erfolgt mit Papiermanschette, ggf. durch Einzelkopie
Tiemann (Münster) forderte eine archivisch einheitliche Auslegung des Rechtsbefriff "schutzwürdige Belange Betroffener oder Dritter" im Kontext des PStG. Nieß (Mannheim) schlägt ein Rechtsgutachten vor.
Wolf Thomas - am Freitag, 23. September 2011, 19:09 - Rubrik: Archivrecht
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Mir kommen fast die Tränen, lese ich bei Schmalenstroer:
Auf der gleichen Pressekonferenz wurde verkündet, dass eine halbe Milliarde Menschen täglich Facebook nutzen. Früher oder später wird daher ein Historiker völlig zurecht fragen, wie diese Plattform aussah, auf der immerhin ein Vierzehntel der Weltbevölkerung ihre Zeit verplempert hat. Da es aber kein Backup, kein Archiv und keine lokale Installation von Facebook gibt, wird der zukünftige Historiker es recht schwer haben. Er kann mit Hilfe von Screenshots versuchen, die Funktionen zu rekonstruieren. Hier öffnet sich ein Loch in unserem archivierten Wissen: Behörden haben Archive. Firmen auch. Verwaltungsakte sind leicht zu rekonstruieren. Musik, Bücher, Zeitschriften, Filme gibt es auf festen, irgendwie doch greifbaren Tonträgern. Einzelne, nicht dynamische Webseiten archiviert das Internet Archive. Das bisherige Facebook wird hingegen demnächst für immer verschwinden.
http://schmalenstroer.net/blog/2011/09/facebooks-groes-timeline-experiment-als-problem-fr-zuknftige-historiker/
Auf der gleichen Pressekonferenz wurde verkündet, dass eine halbe Milliarde Menschen täglich Facebook nutzen. Früher oder später wird daher ein Historiker völlig zurecht fragen, wie diese Plattform aussah, auf der immerhin ein Vierzehntel der Weltbevölkerung ihre Zeit verplempert hat. Da es aber kein Backup, kein Archiv und keine lokale Installation von Facebook gibt, wird der zukünftige Historiker es recht schwer haben. Er kann mit Hilfe von Screenshots versuchen, die Funktionen zu rekonstruieren. Hier öffnet sich ein Loch in unserem archivierten Wissen: Behörden haben Archive. Firmen auch. Verwaltungsakte sind leicht zu rekonstruieren. Musik, Bücher, Zeitschriften, Filme gibt es auf festen, irgendwie doch greifbaren Tonträgern. Einzelne, nicht dynamische Webseiten archiviert das Internet Archive. Das bisherige Facebook wird hingegen demnächst für immer verschwinden.
http://schmalenstroer.net/blog/2011/09/facebooks-groes-timeline-experiment-als-problem-fr-zuknftige-historiker/
http://www.perspectivia.net/content/publikationen/online-publikationen-dhi-rom/mittelalter/signaturenliste
Übrigens: Voller Copyright-Vermerk mit Drohungen und CC-Lizenz beißt sich!
Übrigens: Voller Copyright-Vermerk mit Drohungen und CC-Lizenz beißt sich!
KlausGraf - am Freitag, 23. September 2011, 13:29 - Rubrik: Kodikologie
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://www.allgemeine-zeitung.de/region/kultur/literatur/11188948.htm
Einen Sensationsfund wittert Annelen Ottermann, Abteilungsleiterin für Handschriften, Rara und Alte Drucke in der Wissenschaftlichen Stadtbibliothek. Schon vor einigen Jahren wurde hier der Pergamentumschlag eines historischen Druckes von 1545 entdeckt. Was man Mitte des 16. Jahrhunderts für „Abfall“ gehalten hatte, so die Entdeckung von Ottermann, habe sich nach Ablösung als Fragment einer illustrierten Apokalypsenhandschrift aus der Wende von 9. zum 10. Jahrhundert entpuppt.
Der Fund sei in vielfacher Hinsicht atemberaubend: Frühmittelalterliche illuminierte Apokalypsenhandschriften seien von äußerster Seltenheit - zu nennen sind hier allen voran die frühkarolingische Handschrift der Stadtbibliothek Trier - erklärt die Expertin. Auch die Zahl der bislang bekannten Fragmente sei begrenzt. Das Mainzer Fragment mit der Signatur Ms facs [recte: frag] 18 müsse, nach allem was bislang bekannt sei, nach der Vorlage der Trierer Handschrift um 900 und mit großer Wahrscheinlichkeit im nördlichen Frankreich entstanden sein.
Auf der Innenseite, die vor der Ablösung verborgen und damit über Jahrhunderte geschützt war, zeigt das 27 mal 19 Zentimeter große, von einer Bordüre gerahmte Fragment die Vision auf Patmos nach Apc. I, 7-10.
Die Textseite hält eine weitere Überraschung für die Handschriftenforschung bereit. Es handelt sich hier nämlich nicht um den reinen Text der Johannes-Apokalypse, sondern um das Fragment des Apokalypsenkommentars von Beda Venerabilis. Das Mainzer Fragment, so Ottermann, sei damit das früheste Zeugnis eines illuminierten Kommentars zum letzten Buch der Bibel außerhalb der spanischen Überlieferung.

Einen Sensationsfund wittert Annelen Ottermann, Abteilungsleiterin für Handschriften, Rara und Alte Drucke in der Wissenschaftlichen Stadtbibliothek. Schon vor einigen Jahren wurde hier der Pergamentumschlag eines historischen Druckes von 1545 entdeckt. Was man Mitte des 16. Jahrhunderts für „Abfall“ gehalten hatte, so die Entdeckung von Ottermann, habe sich nach Ablösung als Fragment einer illustrierten Apokalypsenhandschrift aus der Wende von 9. zum 10. Jahrhundert entpuppt.
Der Fund sei in vielfacher Hinsicht atemberaubend: Frühmittelalterliche illuminierte Apokalypsenhandschriften seien von äußerster Seltenheit - zu nennen sind hier allen voran die frühkarolingische Handschrift der Stadtbibliothek Trier - erklärt die Expertin. Auch die Zahl der bislang bekannten Fragmente sei begrenzt. Das Mainzer Fragment mit der Signatur Ms facs [recte: frag] 18 müsse, nach allem was bislang bekannt sei, nach der Vorlage der Trierer Handschrift um 900 und mit großer Wahrscheinlichkeit im nördlichen Frankreich entstanden sein.
Auf der Innenseite, die vor der Ablösung verborgen und damit über Jahrhunderte geschützt war, zeigt das 27 mal 19 Zentimeter große, von einer Bordüre gerahmte Fragment die Vision auf Patmos nach Apc. I, 7-10.
Die Textseite hält eine weitere Überraschung für die Handschriftenforschung bereit. Es handelt sich hier nämlich nicht um den reinen Text der Johannes-Apokalypse, sondern um das Fragment des Apokalypsenkommentars von Beda Venerabilis. Das Mainzer Fragment, so Ottermann, sei damit das früheste Zeugnis eines illuminierten Kommentars zum letzten Buch der Bibel außerhalb der spanischen Überlieferung.
KlausGraf - am Freitag, 23. September 2011, 09:46 - Rubrik: Kodikologie
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
"... Sektionssitzung 3: Rechte und Pflichten der Archive, Rechtsfragen der Nutzung
Leitung: Dr. Ulrike Gutzmann (Wolfsburg)
Berichterstattung: Dr. Monika Storm (Mainz)
Dr. Peter Sandner (Wiesbaden): Von der Findmitteldatenbank zum virtuellen Lesesaal im Netz. Rechtliche Fragen bei der Umgestaltung des Archivinformationssystems HADIS
Prof. Dr. Johannes Weberling (Berlin): Besondere Anforderungen der Aufarbeitung totalitärer Systeme für Archivgesetze am Beispiel des Stasi-Unterlagen-Gesetzes und der SAPMO
Dr. Wolfgang Zimmermann (Karlsruhe): Strategische Allianz oder unliebsame Konkurrenz? Rechtliche Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit von Archiven mit genealogischen Online-Anbietern
..."
Link
Notizen:
Sandner:
1) Veränderte Benutzererwartungen + Bereitstellung von Digitalisaten = HADIS 2
-individualsierte Nutzung
- Vorrang für Digitalisatnutzung
- Workflow für Nutzung und Recherche
2) Rechtsgebiete
-Allg. Datenschutz (Beteiligung von ca. 20 Archiven) führt zur Einschaltung des Datenschutzbeauftragten (Sammlung von Nutzerdaten)
- Barrierefreiheit !
- ArchivG: Zulässigkeit von Onlinepublikation der Findmittelo (analog ArchivG NRW)
- NutzungsO: neue Nutzungsform ("online")
- GebührenO: angedacht pauschale Abgeltung der Nutzung
-UrhG: Kein geschütztes Material im vrtuellen Lesesaal
Weberling :
1) Archive müssen Wissenschaftsfreiheit herstellen
- Art. 5 (3) GG versus Art. 1 (1), 2( 1) GG
2) Aufarbeitung der SED-Diktatur liegt im öffentlichen Interesse (s. z. B. § 32a BStU-Gesetz)
3) Verbreitung uangenehmer, wahrer Tatsachen (IM-Benennung) stellen keine Beeinträctigung des Sozialphäre des Betroffenen dar
Zimmermann:
1) Genealogie entspringt dem Recht auf eigene Geschichte
2) "Archiv für alle" muss verantwortbare Zugänge liefern
3) Kooperationen zwischen Archiv und Anbieter muss unter folgenden Prämissen stattfinden:
- Eigentum der Bestände bleibt beim Archiv
-nur Bestände ohne geschützte Angaben
3) Online werden Bestände und Indices angeboten
4) Vertrag regelt:
- Aufgabenverteilung (Digitalisierung, Indexerstellung)
- Eigentumsverhältnisse (Bestände: Archiv, Indices: Anbieter)
- Nutzungs- und Verwertungsrechte (Einfaches Nutzungsrecht an Indices für Archive)
5) Präsentationsformen:
- vernetzt: Bestände: Archiv, Indices: Anbieter
- exklusiv: Bestände und Indices bei Anbieter
- parallel: Bestände bei Archiv, Bestände und Indices bei Anbieter
Leitung: Dr. Ulrike Gutzmann (Wolfsburg)
Berichterstattung: Dr. Monika Storm (Mainz)
Dr. Peter Sandner (Wiesbaden): Von der Findmitteldatenbank zum virtuellen Lesesaal im Netz. Rechtliche Fragen bei der Umgestaltung des Archivinformationssystems HADIS
Prof. Dr. Johannes Weberling (Berlin): Besondere Anforderungen der Aufarbeitung totalitärer Systeme für Archivgesetze am Beispiel des Stasi-Unterlagen-Gesetzes und der SAPMO
Dr. Wolfgang Zimmermann (Karlsruhe): Strategische Allianz oder unliebsame Konkurrenz? Rechtliche Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit von Archiven mit genealogischen Online-Anbietern
..."
Link
Notizen:
Sandner:
1) Veränderte Benutzererwartungen + Bereitstellung von Digitalisaten = HADIS 2
-individualsierte Nutzung
- Vorrang für Digitalisatnutzung
- Workflow für Nutzung und Recherche
2) Rechtsgebiete
-Allg. Datenschutz (Beteiligung von ca. 20 Archiven) führt zur Einschaltung des Datenschutzbeauftragten (Sammlung von Nutzerdaten)
- Barrierefreiheit !
- ArchivG: Zulässigkeit von Onlinepublikation der Findmittelo (analog ArchivG NRW)
- NutzungsO: neue Nutzungsform ("online")
- GebührenO: angedacht pauschale Abgeltung der Nutzung
-UrhG: Kein geschütztes Material im vrtuellen Lesesaal
Weberling :
1) Archive müssen Wissenschaftsfreiheit herstellen
- Art. 5 (3) GG versus Art. 1 (1), 2( 1) GG
2) Aufarbeitung der SED-Diktatur liegt im öffentlichen Interesse (s. z. B. § 32a BStU-Gesetz)
3) Verbreitung uangenehmer, wahrer Tatsachen (IM-Benennung) stellen keine Beeinträctigung des Sozialphäre des Betroffenen dar
Zimmermann:
1) Genealogie entspringt dem Recht auf eigene Geschichte
2) "Archiv für alle" muss verantwortbare Zugänge liefern
3) Kooperationen zwischen Archiv und Anbieter muss unter folgenden Prämissen stattfinden:
- Eigentum der Bestände bleibt beim Archiv
-nur Bestände ohne geschützte Angaben
3) Online werden Bestände und Indices angeboten
4) Vertrag regelt:
- Aufgabenverteilung (Digitalisierung, Indexerstellung)
- Eigentumsverhältnisse (Bestände: Archiv, Indices: Anbieter)
- Nutzungs- und Verwertungsrechte (Einfaches Nutzungsrecht an Indices für Archive)
5) Präsentationsformen:
- vernetzt: Bestände: Archiv, Indices: Anbieter
- exklusiv: Bestände und Indices bei Anbieter
- parallel: Bestände bei Archiv, Bestände und Indices bei Anbieter
Wolf Thomas - am Donnerstag, 22. September 2011, 20:41 - Rubrik: Archivrecht
Nach Auskunft von Beatrix Zumbült, wiss. Mitarbeiterin bei der Dr. Jörn Günther Rare Books AG (Stalden/Schweiz), befindet sich die seit dem beginnenden 20. Jahrhundert wiederholt im Antiquariatshandel angebotene Handschrift mit dem 'Speculum humanae salvationis', dt. ('Spiegel menschlicher behaltnis'), die sich zuletzt in Amsterdam in der Bibliotheca Philosophica Hermetica unter der Signatur BPH 78 befand, inzwischen im Besitz der Dr. Jörn Günther Rare Books AG, Stalden/Schweiz.
http://www.handschriftencensus.de/news
Zur BPH
http://archiv.twoday.net/search?q=hermetic
Zur Handschrift
http://www.archive.org/stream/manuscriptedesm00firgoog#page/n35/mode/2up =
http://books.google.de/books?id=z7gZAAAAMAAJ&pg=PA13 (US-Proxy)
http://www.handschriftencensus.de/news
Zur BPH
http://archiv.twoday.net/search?q=hermetic
Zur Handschrift
http://www.archive.org/stream/manuscriptedesm00firgoog#page/n35/mode/2up =
http://books.google.de/books?id=z7gZAAAAMAAJ&pg=PA13 (US-Proxy)
KlausGraf - am Donnerstag, 22. September 2011, 19:59 - Rubrik: Kodikologie
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
"..... Sektionssitzung 2: Rechtsfragen im Kontext von Übernahmen und Sicherung
Leitung: Mag. Dr. Irmgard Christa Becker (Marburg)
Berichterstattung: Dr. Jens Blecher M.A. (Leipzig)
Drs. Hans Waalwijk (Amsterdam/Niederlande): (R)echt digital. Ein Vergleich deutscher und niederländischer Gesetzgebung über die Originalität Born digital Unterlagen
Hans-Joachim Hecker (München): Entwendet und beschädigt - Verfolgung des Täters und Schutz des Archivguts
Joachim Küppers (Neuss [Rechtsamt]): Sicherung von Archivgut (kommunaler) Unternehmen - Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen!
....."
Link
Notizen:
Waalwijk :
1) Wäre auch ein Tagungsthema gewesen: "Langweilige Archivare beschäftigen sich mit langweiliger Gesetzgebung, oder?"
2) Digitales Nichtschriftgut ist weder in den Niederlanden noch in Deutschland gesetzlich gefasst.
3) Langzeitarchivierung sollte da anfangen, bevor das born digital das Licht der Welt erblickt.
4) Daraus folgt eine Erhöhung der Archivreichweite (s. Schäfers Forderung zur Querschnittsgesetzgebung): Schriftgut-Verwaltung-Registratur-Zwischenarchiv-Archiv!
5) Erschließung der digitalen Unterlagen erfolgt durch Zufügen von Metadaten - quasi wie bisher.
Hecker:
Neben den Archivgesetzen sind folgende Bestimmungen für den Schutz von Archivgut zu beachten:
§ 242, §243 Abs. 1 Ziff 5 StGB Diebstahl
- die zweite Norm gilt für Archivgut mit wissenschaftlicher Relevanz und zieht ein höheres Strafmaß nach sich
-gilt für alle öffentlichen Archiv (incl der Deposita)
§ 303, 304 StGB Sachbeschädigung
- auch gilt die 2. Norm für Archivgut mit wissenschaftlicher Relevanz (gemeinschädliche Sachbeschädigung
§ 303a, b StGB "Datenklau"
§ 133 StGB Verwahrungsbruch (Strafakte gegen die öffentliche Ordnung)
- u. a. Beschädigung, Zerstörung, Unbrauchbarmachung und Entziehung aus der öffentlichen Gewahrsam von Akten, .....
- während bei Bibliotheken und Museen kein öffentliches Gewahrsam vorliegt nimmt die Rechtsprechung bzw. Literatur dies bei Archiven an.
- Lt. Strafstatitstik wurden in den Jahren 1996 bis 2006 ca. 35 Fälle im Jahr ermittelt
- hohe Dunkelziffer: ".... in der Öffentlichkeit ein Massendelikt ...."
- Zitat: " ..... "Sie glauben doch nicht, dass Sie alles bekommen haben. [O-Ton eines Beamten bei einer Aktenübergabe] Eigentlich ist das eine Selbstbezichtigung. ...."
Was darf man im begründeten Verdachtsfall tun?
§ 127 StPO (evt § 229 BGB) erlauben dass Festhalten des Verdächtigen mit angemessener körperlicher Gewalt ("Anspringen"). Für alle weiteren Schritte ist die Polizei zu rufen!
Küppers:
Für alle kommunalen Unternehmen (Eigenbetriebe, AöR, AG, Gmbh) gilt , dass die Unterlagen, die vor der Privatisierung entstanden sind, gemäß § 10 (5) i.V.m. § 4 (2) ArchivG NW dem Kommunalarchiv anzubieten sind.
Nach der Privatisierung sind lediglich die Eigenbetriebe abgabepflichtig, die nicht am wirtschaftlichen Leben teilnehmen abgabepflichtig. Regelung sollte per Dienstanweisung erfolgen.
Bei allen übrigen Organisationsformen ist der jurisitisch sauberste Weg, der der Satzungsänderung (evt reichen Vorstands-, bzw. Gesellschafterbeschluß)
Leitung: Mag. Dr. Irmgard Christa Becker (Marburg)
Berichterstattung: Dr. Jens Blecher M.A. (Leipzig)
Drs. Hans Waalwijk (Amsterdam/Niederlande): (R)echt digital. Ein Vergleich deutscher und niederländischer Gesetzgebung über die Originalität Born digital Unterlagen
Hans-Joachim Hecker (München): Entwendet und beschädigt - Verfolgung des Täters und Schutz des Archivguts
Joachim Küppers (Neuss [Rechtsamt]): Sicherung von Archivgut (kommunaler) Unternehmen - Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen!
....."
Link
Notizen:
Waalwijk :
1) Wäre auch ein Tagungsthema gewesen: "Langweilige Archivare beschäftigen sich mit langweiliger Gesetzgebung, oder?"
2) Digitales Nichtschriftgut ist weder in den Niederlanden noch in Deutschland gesetzlich gefasst.
3) Langzeitarchivierung sollte da anfangen, bevor das born digital das Licht der Welt erblickt.
4) Daraus folgt eine Erhöhung der Archivreichweite (s. Schäfers Forderung zur Querschnittsgesetzgebung): Schriftgut-Verwaltung-Registratur-Zwischenarchiv-Archiv!
5) Erschließung der digitalen Unterlagen erfolgt durch Zufügen von Metadaten - quasi wie bisher.
Hecker:
Neben den Archivgesetzen sind folgende Bestimmungen für den Schutz von Archivgut zu beachten:
§ 242, §243 Abs. 1 Ziff 5 StGB Diebstahl
- die zweite Norm gilt für Archivgut mit wissenschaftlicher Relevanz und zieht ein höheres Strafmaß nach sich
-gilt für alle öffentlichen Archiv (incl der Deposita)
§ 303, 304 StGB Sachbeschädigung
- auch gilt die 2. Norm für Archivgut mit wissenschaftlicher Relevanz (gemeinschädliche Sachbeschädigung
§ 303a, b StGB "Datenklau"
§ 133 StGB Verwahrungsbruch (Strafakte gegen die öffentliche Ordnung)
- u. a. Beschädigung, Zerstörung, Unbrauchbarmachung und Entziehung aus der öffentlichen Gewahrsam von Akten, .....
- während bei Bibliotheken und Museen kein öffentliches Gewahrsam vorliegt nimmt die Rechtsprechung bzw. Literatur dies bei Archiven an.
- Lt. Strafstatitstik wurden in den Jahren 1996 bis 2006 ca. 35 Fälle im Jahr ermittelt
- hohe Dunkelziffer: ".... in der Öffentlichkeit ein Massendelikt ...."
- Zitat: " ..... "Sie glauben doch nicht, dass Sie alles bekommen haben. [O-Ton eines Beamten bei einer Aktenübergabe] Eigentlich ist das eine Selbstbezichtigung. ...."
Was darf man im begründeten Verdachtsfall tun?
§ 127 StPO (evt § 229 BGB) erlauben dass Festhalten des Verdächtigen mit angemessener körperlicher Gewalt ("Anspringen"). Für alle weiteren Schritte ist die Polizei zu rufen!
Küppers:
Für alle kommunalen Unternehmen (Eigenbetriebe, AöR, AG, Gmbh) gilt , dass die Unterlagen, die vor der Privatisierung entstanden sind, gemäß § 10 (5) i.V.m. § 4 (2) ArchivG NW dem Kommunalarchiv anzubieten sind.
Nach der Privatisierung sind lediglich die Eigenbetriebe abgabepflichtig, die nicht am wirtschaftlichen Leben teilnehmen abgabepflichtig. Regelung sollte per Dienstanweisung erfolgen.
Bei allen übrigen Organisationsformen ist der jurisitisch sauberste Weg, der der Satzungsänderung (evt reichen Vorstands-, bzw. Gesellschafterbeschluß)
Wolf Thomas - am Donnerstag, 22. September 2011, 19:52 - Rubrik: Archivrecht
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
KlausGraf - am Donnerstag, 22. September 2011, 19:29 - Rubrik: English Corner
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
" .... Gemeinsame Arbeitssitzung: Informationsgesellschaft und Archivgesetze
Leitung: Dr. Bernhard Post (Weimar)
Berichterstattung: Dr. Eberhard Fritz (Altshausen)
Dr. Fred J.W. van Kan (Arnheim/Niederlande): Seid mutig - Archive dienen der Information und nicht der Geheimhaltung!
Dr. Udo Schäfer (Hamburg): Quod non est in actis, non est in mundo. Zur Funktion öffentlicher Archive im demokratischen Rechtsstaat
Dr. Bartholomäus Manegold (Berlin): Archivrecht? Archivrecht! Zu den verfassungsrechlichen Rahmenbedingungen öffentlicher Archive in Deutschland ...."
Link
"Herr Fred" van Kan verglich die niederländische und deutsche Archivgesetzlage unter Berücksichtgung von Benutzungsversagung. Hauptaufgabe der Archive ist seines Erachtens die Herstellung der Öffentlichkeit nach Maßgabe des Artikels 6 des archivarischen Ehrenkodex.
Uwe Schäfer widmete sich der Aktenmäßigkeit der Verwaltung als Basis für eine rationale Verwaltungsführung. Dessen historische Basis, der Kanon 38 des 4. Laterankonzils (1215), schrieb die Nierschrift von Prozesshandlungen vor kirchlichen Gerichten vor, um die "Rechtmäßigkeit" der Verhandlungen zu dokumentieren. Von dort aus schlug Schäfer in Brücke zu den einschlägigen Entscheidungen bundesrepublikanischer Gerichte: Bundesverfassungsgericht 6.6.1983, Bundesverwaltungsgericht 16.3.1988, 1996 Oberverwaltungsgericht Lüneburg und schließlich 2000 Oberverwaltungsgericht Greifswald, dem eine Umkehr der Beweislast entnommen werden kann, wenn die Verwaltung dem Gebot der Schriftlichkeit nicht nachkommt.
Die zunehmende Digitalisierung des Verwaltungshandels erfodert nach Schäfer ein stärkeres Engagement der Archive bei der Beratung der Behörden zur Stabilisierung der digitalen Unterlagen. Rechtstaats- und Demokratieprinzip gilt es durch Sicherung der digitalen Unterlagen zu wahren. Schäfer postuliert die Erweiterung der Archivgesetz zu Querschnittsgesetzen, die den Archiven die Zuständigkeit für die Schriftgutverwaltung zuschreibt.
Zum Manegold-Vortrag warte ich auf den Tagungsband - s. Titel - vielleicht wird es geschrieben besser.
Nachtrag, 23.9.2011:
Bericht der "flying reporters"
Leitung: Dr. Bernhard Post (Weimar)
Berichterstattung: Dr. Eberhard Fritz (Altshausen)
Dr. Fred J.W. van Kan (Arnheim/Niederlande): Seid mutig - Archive dienen der Information und nicht der Geheimhaltung!
Dr. Udo Schäfer (Hamburg): Quod non est in actis, non est in mundo. Zur Funktion öffentlicher Archive im demokratischen Rechtsstaat
Dr. Bartholomäus Manegold (Berlin): Archivrecht? Archivrecht! Zu den verfassungsrechlichen Rahmenbedingungen öffentlicher Archive in Deutschland ...."
Link
"Herr Fred" van Kan verglich die niederländische und deutsche Archivgesetzlage unter Berücksichtgung von Benutzungsversagung. Hauptaufgabe der Archive ist seines Erachtens die Herstellung der Öffentlichkeit nach Maßgabe des Artikels 6 des archivarischen Ehrenkodex.
Uwe Schäfer widmete sich der Aktenmäßigkeit der Verwaltung als Basis für eine rationale Verwaltungsführung. Dessen historische Basis, der Kanon 38 des 4. Laterankonzils (1215), schrieb die Nierschrift von Prozesshandlungen vor kirchlichen Gerichten vor, um die "Rechtmäßigkeit" der Verhandlungen zu dokumentieren. Von dort aus schlug Schäfer in Brücke zu den einschlägigen Entscheidungen bundesrepublikanischer Gerichte: Bundesverfassungsgericht 6.6.1983, Bundesverwaltungsgericht 16.3.1988, 1996 Oberverwaltungsgericht Lüneburg und schließlich 2000 Oberverwaltungsgericht Greifswald, dem eine Umkehr der Beweislast entnommen werden kann, wenn die Verwaltung dem Gebot der Schriftlichkeit nicht nachkommt.
Die zunehmende Digitalisierung des Verwaltungshandels erfodert nach Schäfer ein stärkeres Engagement der Archive bei der Beratung der Behörden zur Stabilisierung der digitalen Unterlagen. Rechtstaats- und Demokratieprinzip gilt es durch Sicherung der digitalen Unterlagen zu wahren. Schäfer postuliert die Erweiterung der Archivgesetz zu Querschnittsgesetzen, die den Archiven die Zuständigkeit für die Schriftgutverwaltung zuschreibt.
Zum Manegold-Vortrag warte ich auf den Tagungsband - s. Titel - vielleicht wird es geschrieben besser.
Nachtrag, 23.9.2011:
Bericht der "flying reporters"
Wolf Thomas - am Donnerstag, 22. September 2011, 19:24 - Rubrik: Archivrecht
Neelie Kroes, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission und zuständig für die Digitale Agenda, möchte einen umfassenden Zugang zu den Daten der öffentlichen Hand schaffen. Auf dem Open Forum Europe Summit 2011 in Brüssel erklärte sie am heutigen Donnerstag, in der Weiterverwendung dieser Daten liege ein noch weitgehend ungenutztes Potenzial. Daher möchte Kroes die seit 2003 bestehende Richtlinie zur Weiterverwendung staatlicher Informationen verbessern: Die Daten der öffentlichen Hand sollen in einfach zu nutzenden Formaten, ohne restriktive Lizenzbedingungen und kostenlos oder für wenig Geld bereitgestellt werden.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Freier-Zugang-zu-staatlichen-Informationen-1348449.html
http://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Freier-Zugang-zu-staatlichen-Informationen-1348449.html
KlausGraf - am Donnerstag, 22. September 2011, 19:21 - Rubrik: Informationsfreiheit und Transparenz
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Wie komme ich denn dazu, einer Internetenzyklopädie kostenfrei akademisch professionell recherchierte Inhalte zu schenken, um mich dann als Dank dafür mit fachfremden, neurotischen Ignoranten prügeln zu müssen, die maximal Zugriff auf Google haben?
http://www.kanzleikompa.de/2009/10/28/animal-farm-reloaded-%E2%80%93-der-kompa-und-das-liebe-phi-1/
Mir verschlug es die Sprache. So ein ungehobeltes Subjekt, dessen Selbstdisziplin und Kommunikationsfähigkeit mehr als zu wünschen übrig ließen, war tatsächlich zum Admin aufgestiegen? Ich konnte es nicht fassen.
Heute weiß ich, dass Cyron zur Kardinalsriege in der Wikipedia gehört. Im Rahmen des aktuellen Streits um die Relevanzkriterien bin ich ihm an verschiedenen Stellen wieder beobachtend begegnet. In jedem zweiten Beitrag lässt er einen Kraftausdruck fallen. Es war für mich nicht ansatzweise nachvollziehbar, wie man einen solchen Menschen die Kompetenz zur öffentlichen Kommunikation zubilligen konnte. [...] Cyron markierte für mich endgültig, dass die Wikipedia auf den Hund gekommen war.
Cyron, der RL krankheitsbedingt immer mit gesenktem Blick herumschlurft, ist übrigens mit einem eher mäßigen Artikel Zedler-Preisträger.
http://www.kanzleikompa.de/2009/11/16/animal-farm-reloaded-%E2%80%93-der-kompa-und-das-liebe-phi-4/
Letzte Folge:
http://www.kanzleikompa.de/2011/09/21/animal-farm-reloaded-%E2%80%93-der-kompa-und-das-liebe-phi-5/
Zum Kontext:
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia:Sperrpr%C3%BCfung&oldid=93944807
Die Wikipedia-Admins sind überwiegend eine erbärmliche Mischpoke.
http://wiki.coldmirror.net
http://www.kanzleikompa.de/2009/10/28/animal-farm-reloaded-%E2%80%93-der-kompa-und-das-liebe-phi-1/
Mir verschlug es die Sprache. So ein ungehobeltes Subjekt, dessen Selbstdisziplin und Kommunikationsfähigkeit mehr als zu wünschen übrig ließen, war tatsächlich zum Admin aufgestiegen? Ich konnte es nicht fassen.
Heute weiß ich, dass Cyron zur Kardinalsriege in der Wikipedia gehört. Im Rahmen des aktuellen Streits um die Relevanzkriterien bin ich ihm an verschiedenen Stellen wieder beobachtend begegnet. In jedem zweiten Beitrag lässt er einen Kraftausdruck fallen. Es war für mich nicht ansatzweise nachvollziehbar, wie man einen solchen Menschen die Kompetenz zur öffentlichen Kommunikation zubilligen konnte. [...] Cyron markierte für mich endgültig, dass die Wikipedia auf den Hund gekommen war.
Cyron, der RL krankheitsbedingt immer mit gesenktem Blick herumschlurft, ist übrigens mit einem eher mäßigen Artikel Zedler-Preisträger.
http://www.kanzleikompa.de/2009/11/16/animal-farm-reloaded-%E2%80%93-der-kompa-und-das-liebe-phi-4/
Letzte Folge:
http://www.kanzleikompa.de/2011/09/21/animal-farm-reloaded-%E2%80%93-der-kompa-und-das-liebe-phi-5/
Zum Kontext:
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia:Sperrpr%C3%BCfung&oldid=93944807
Die Wikipedia-Admins sind überwiegend eine erbärmliche Mischpoke.
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://www.vensteropleuven.be/
Eine gemeinschaftliche Bilddatenbank von UB, Museum und Stadtarchiv. Die Auflösung könnte besser sein.

Eine gemeinschaftliche Bilddatenbank von UB, Museum und Stadtarchiv. Die Auflösung könnte besser sein.

KlausGraf - am Donnerstag, 22. September 2011, 16:27 - Rubrik: Bildquellen
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://www.internet-law.de/2011/09/kann-ein-geschmacksmuster-zitiert-werden.html
RA Stadler macht auf
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=57668&pos=0&anz=630
aufmerksam, ohne
http://de.wikipedia.org/wiki/Geschmacksmuster#Geschmacksmuster_und_Bildrechte
zu zitieren.

RA Stadler macht auf
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=57668&pos=0&anz=630
aufmerksam, ohne
http://de.wikipedia.org/wiki/Geschmacksmuster#Geschmacksmuster_und_Bildrechte
zu zitieren.
KlausGraf - am Donnerstag, 22. September 2011, 16:16 - Rubrik: Archivrecht
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen

http://www.lndb.lv/lv/Lapas/DigitalObject/urn.nbn.lv-digi-6175?returl=WhatsNew
Ich möchte damit auf die
Exlibris-Digitalisate (Schwerpunkt 20. Jh.) der Lettischen Digitalen Bibliothek aufmerksam
machen:
http://www.lndb.lv/lv/Lapas/DigitalObjectsSearchResult.aspx?t=c&colid=2482
KlausGraf - am Donnerstag, 22. September 2011, 16:01 - Rubrik: Bildquellen
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
RePEc, das Nachweisinstrument zu Publikationen und Preprints in den Wirtschaftswissenschaften, stellt seinen Nutzern einen neuen Service zur Diskussion: Ein Peer Review Showcase für herausragende Gutachten zu Artikeln aus den Wirtschaftswissenschaften.
http://www.scinoptica.com/pages/topics/peer-review-showroom-bei-repec.php
Begrüßenswert!
http://www.scinoptica.com/pages/topics/peer-review-showroom-bei-repec.php
Begrüßenswert!
KlausGraf - am Donnerstag, 22. September 2011, 15:28 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://mediahistoryproject.org/
We are a non-profit initiative dedicated to digitizing collections of classic media periodicals that belong in the public domain for full public access.
Die Inhalte, meist nach 1922 erschienen, sind allenfalls Public Domain in den USA.
Via
http://weblog.hist.net/archives/5829/

We are a non-profit initiative dedicated to digitizing collections of classic media periodicals that belong in the public domain for full public access.
Die Inhalte, meist nach 1922 erschienen, sind allenfalls Public Domain in den USA.
Via
http://weblog.hist.net/archives/5829/

KlausGraf - am Donnerstag, 22. September 2011, 14:48 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Das Pendant zum "Fabian":
http://hhch.eurospider.com/spezialsammlungen/alte-drucke-rara/handbuchhistorisch/index.html
"Handbuch der historischen Buchbestände in Deutschland, Österreich und Europa" (ohne die Schweiz)
http://134.76.163.162/fabian
Foto: stibiwiki, http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de
http://hhch.eurospider.com/spezialsammlungen/alte-drucke-rara/handbuchhistorisch/index.html
"Handbuch der historischen Buchbestände in Deutschland, Österreich und Europa" (ohne die Schweiz)
http://134.76.163.162/fabian
KlausGraf - am Donnerstag, 22. September 2011, 14:41 - Rubrik: Bibliothekswesen
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
KlausGraf - am Donnerstag, 22. September 2011, 14:05 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
KlausGraf - am Donnerstag, 22. September 2011, 12:57 - Rubrik: Unterhaltung
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
".... Eröffnungsveranstaltung des 81. Deutschen Archivtages:
Begrüßung
Dr. Michael Diefenbacher (Nürnberg), Vorsitzender des VdA
Grußworte
- Präsident des Senats der Freien und Hansestadt Bremen
- Dr. Fred J.W. van Kan (Arnheim /Niederlande) als Vertreter des International Council on Archives (ICA) und der ausländischen Archivtagsteilnehmer
Eröffnungsvortrag
Prof. Dr. Heribert Prantl (Süddeutsche Zeitung GmbH, München):
Archiv – Das Gedächtnis der Gesellschaft ...."
Link
1) Eindrücke:
- Eröffnungsvorträge könnte man straffen, oder muss man das Programm vorlesen?
- Grußworte sind Grußworte sind Grußworte sind Grußworte, ......
2) Prantl Zitate (Auswahl):
"Archive sind systemrelevanter als Banken."
"Der homo conservator ist ein homo politicus."
"Archive sind tendenziell antirevolutionär."
"Demokratie braucht ..... Datennutz"
"Die Idee ist genial, die Umsetzung bisher nicht." (über die Deutsche digitale Bibliothek)
"Archive sind Fehlervermeidungapparaturen."
"Archive sind ..... Teil der Zukunftsfürsorge."
Übrigens: Hat Prantl in Bezug auf Stuttgart21 gesagt, dass Blogs demokratierelevant sind?
3) Prantl - und was bleibt?
- Wenn die "Bundeslöschtage" zu Recht angeprangert werden, dann muss (!) die Forderung nach Sanktionierung solchen Tuns in die Archivgesetze, oder? Und: warum schwieg Prantl hier?
- Aufforderung an die Archive zur Dokumentation Quellen der Migration zu sichern wg. Zukunft als Einwanderungsland ist billig, da bereits erfolgt bzw. betrieben (z. B. Stadtarchiv Nürnberg, .....)
- Wenn Archive und Überlieferungsbildung demokratierelevant sind, warum kein Aufruf zur partizipatorischen Überlieferungsbildung?
Nachtrag, 22.9.2011:
Bericht der "flying reporters über die Eröffnungsveranstaltung
Begrüßung
Dr. Michael Diefenbacher (Nürnberg), Vorsitzender des VdA
Grußworte
- Präsident des Senats der Freien und Hansestadt Bremen
- Dr. Fred J.W. van Kan (Arnheim /Niederlande) als Vertreter des International Council on Archives (ICA) und der ausländischen Archivtagsteilnehmer
Eröffnungsvortrag
Prof. Dr. Heribert Prantl (Süddeutsche Zeitung GmbH, München):
Archiv – Das Gedächtnis der Gesellschaft ...."
Link
1) Eindrücke:
- Eröffnungsvorträge könnte man straffen, oder muss man das Programm vorlesen?
- Grußworte sind Grußworte sind Grußworte sind Grußworte, ......
2) Prantl Zitate (Auswahl):
"Archive sind systemrelevanter als Banken."
"Der homo conservator ist ein homo politicus."
"Archive sind tendenziell antirevolutionär."
"Demokratie braucht ..... Datennutz"
"Die Idee ist genial, die Umsetzung bisher nicht." (über die Deutsche digitale Bibliothek)
"Archive sind Fehlervermeidungapparaturen."
"Archive sind ..... Teil der Zukunftsfürsorge."
Übrigens: Hat Prantl in Bezug auf Stuttgart21 gesagt, dass Blogs demokratierelevant sind?
3) Prantl - und was bleibt?
- Wenn die "Bundeslöschtage" zu Recht angeprangert werden, dann muss (!) die Forderung nach Sanktionierung solchen Tuns in die Archivgesetze, oder? Und: warum schwieg Prantl hier?
- Aufforderung an die Archive zur Dokumentation Quellen der Migration zu sichern wg. Zukunft als Einwanderungsland ist billig, da bereits erfolgt bzw. betrieben (z. B. Stadtarchiv Nürnberg, .....)
- Wenn Archive und Überlieferungsbildung demokratierelevant sind, warum kein Aufruf zur partizipatorischen Überlieferungsbildung?
Nachtrag, 22.9.2011:
Bericht der "flying reporters über die Eröffnungsveranstaltung
Wolf Thomas - am Mittwoch, 21. September 2011, 22:26 - Rubrik: Veranstaltungen
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Das Blog stellt Denkmale vor, die im Rahmen des Wettbewerbs Wiki loves monuments fotografiert wurden.
http://unglaublich-was-auch-immer.blogspot.com/
Bild: Schippi CC-BY-SA-3.0
http://unglaublich-was-auch-immer.blogspot.com/
Bild: Schippi CC-BY-SA-3.0".... Veranstaltung des Arbeitskreises Archivpädagogik und Historische Bildungsarbeit
Leitung: Markus Müller-Henning (Wiesbaden)
Vom Nutzungsrecht zur aktiven Nutzung: Geschichte gespielt
- Spezielle Angebote der Historischen Bildungsarbeit
Sigrid Dauks (Bremen): "Aus den Akten auf die Bühne." Inszenierungen in der archivischen Bildungsarbeit
Dr. Wolfhart Beck (Münster): Archivalien in Szene gesetzt. Große und kleine Praxisbeispiele
Merit Kegel (Leipzig): Das Planspiel als Methode, Geschichte authentisch zu erleben
....."
Link
Henning: Geschichtsspielangebot ist keine Marginalie (vgl Kretzschmar 2006)
Daucks:
1) Definition: "Inszenierung im Archiv ist die szenische Präsentation von Geschichte anhand von Archivgut in interpretatorischer Absicht"
2) Inszenierung ist eine kreative, sinnliche und ästhetische Geschichtsvermittlung
3) Archive setzen Inszenierungen im Rahmen ihrer archivpädagogoschen Arbeit ein oder als Kulturevent
4) Archive fungiern als Initiator, als (Mit-)Veranstalter oder als Dienstleister
5) Herausforderungen bei archivischen Inszenierungsprojekten:
-Archive auf der Bühne sichtbar werden lassen (Requisite, Bühnenbild, mediale Präsentation; Ausstellung im Foyer, Programmheft)
-hohe Kosten
-Kooperation
6) Chancen von Inszenierungen:
-Bildung eines geschichtskulturellen Netzwerkes
-Neue Nutzer (Teilnehmer,....)
-neue Zielgruppen
- Positionierung des Archiv in der Stadtgesellschaft
7) geeigneten Quellen: Gerichtsprotokolle, Fallakten, Archivialien mit dialogischer Struktur (Vernehmungen), Presse, Briefe .....
Beck:
1) "Das Archiv ist doch ein Ponyhof." Wir haben Ritter, Könige, ..... in unseren Quellen
2) Die Rekonstruktion führt einerseits in die wissenschaftliche historische Forschung, andererseits in die Inszenierung. Es ist ein und derselbe kreative Akt.
3) "Aus der Flachware entsthet die Handlung mit Personen, Motiven ....
Kegel:
1) Planspiel (!) "Der 17. Juni 1953 im BKW Espenhain"
2) Methode erfüllt Ansprüche aller Beteiligten:
-Schüler: Spass, kein Unterricht
- Lehrer: Lehrplankonform, Bewertungsoption
- Archiv: Lernort, wiederholbar
3) Planspiel bedeutet multiperspektivische "Simulation einer Praxissituation"
4) Solche Simulationen sind SchülerInnen durch PC- bzw. Internetspiele vertraut ( - Schlagwort "Gamification" fiel leider nicht)
Fazit: Kurzweilige, anregende Sitzung mit hohem Kopfkinofaktor!
Bericht der "flying reporters" über die Sitzung. Wo sind eigentlich die Präsentation der Vortragenden?
Leitung: Markus Müller-Henning (Wiesbaden)
Vom Nutzungsrecht zur aktiven Nutzung: Geschichte gespielt
- Spezielle Angebote der Historischen Bildungsarbeit
Sigrid Dauks (Bremen): "Aus den Akten auf die Bühne." Inszenierungen in der archivischen Bildungsarbeit
Dr. Wolfhart Beck (Münster): Archivalien in Szene gesetzt. Große und kleine Praxisbeispiele
Merit Kegel (Leipzig): Das Planspiel als Methode, Geschichte authentisch zu erleben
....."
Link
Henning: Geschichtsspielangebot ist keine Marginalie (vgl Kretzschmar 2006)
Daucks:
1) Definition: "Inszenierung im Archiv ist die szenische Präsentation von Geschichte anhand von Archivgut in interpretatorischer Absicht"
2) Inszenierung ist eine kreative, sinnliche und ästhetische Geschichtsvermittlung
3) Archive setzen Inszenierungen im Rahmen ihrer archivpädagogoschen Arbeit ein oder als Kulturevent
4) Archive fungiern als Initiator, als (Mit-)Veranstalter oder als Dienstleister
5) Herausforderungen bei archivischen Inszenierungsprojekten:
-Archive auf der Bühne sichtbar werden lassen (Requisite, Bühnenbild, mediale Präsentation; Ausstellung im Foyer, Programmheft)
-hohe Kosten
-Kooperation
6) Chancen von Inszenierungen:
-Bildung eines geschichtskulturellen Netzwerkes
-Neue Nutzer (Teilnehmer,....)
-neue Zielgruppen
- Positionierung des Archiv in der Stadtgesellschaft
7) geeigneten Quellen: Gerichtsprotokolle, Fallakten, Archivialien mit dialogischer Struktur (Vernehmungen), Presse, Briefe .....
Beck:
1) "Das Archiv ist doch ein Ponyhof." Wir haben Ritter, Könige, ..... in unseren Quellen
2) Die Rekonstruktion führt einerseits in die wissenschaftliche historische Forschung, andererseits in die Inszenierung. Es ist ein und derselbe kreative Akt.
3) "Aus der Flachware entsthet die Handlung mit Personen, Motiven ....
Kegel:
1) Planspiel (!) "Der 17. Juni 1953 im BKW Espenhain"
2) Methode erfüllt Ansprüche aller Beteiligten:
-Schüler: Spass, kein Unterricht
- Lehrer: Lehrplankonform, Bewertungsoption
- Archiv: Lernort, wiederholbar
3) Planspiel bedeutet multiperspektivische "Simulation einer Praxissituation"
4) Solche Simulationen sind SchülerInnen durch PC- bzw. Internetspiele vertraut ( - Schlagwort "Gamification" fiel leider nicht)
Fazit: Kurzweilige, anregende Sitzung mit hohem Kopfkinofaktor!
Bericht der "flying reporters" über die Sitzung. Wo sind eigentlich die Präsentation der Vortragenden?
Wolf Thomas - am Mittwoch, 21. September 2011, 22:00 - Rubrik: Archivpaedagogik
Das 1493-1515 niedergeschriebene Autograph in Kassel - 4° Ms. hass. 115 - ist online:
http://orka.bibliothek.uni-kassel.de/ppnresolver?id=1300436957170
http://www.handschriftencensus.de/22402
Die wissenschaftliche Edition durch Diemar ist in Düsseldorf verfügbar:
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/urn/urn:nbn:de:hbz:061:1-14071
Eine Regententafel Gerstenbergs (Abschrift um 1580) gibt es in Darmstadt als digitales Faksimile:
http://tudigit.ulb.tu-darmstadt.de/show/Hs-204
Update: Regententafel bald nach 1504
http://tudigit.ulb.tu-darmstadt.de/show/Hs-238
http://orka.bibliothek.uni-kassel.de/ppnresolver?id=1300436957170
http://www.handschriftencensus.de/22402
Die wissenschaftliche Edition durch Diemar ist in Düsseldorf verfügbar:
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/urn/urn:nbn:de:hbz:061:1-14071
Eine Regententafel Gerstenbergs (Abschrift um 1580) gibt es in Darmstadt als digitales Faksimile:
http://tudigit.ulb.tu-darmstadt.de/show/Hs-204
Update: Regententafel bald nach 1504
http://tudigit.ulb.tu-darmstadt.de/show/Hs-238
KlausGraf - am Mittwoch, 21. September 2011, 13:31 - Rubrik: Kodikologie
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Israelische-Armee-stellt-Flickr-Bilder-unter-CC-Lizenz-1347139.html
http://www.flickr.com/photos/idfonline
[Update:
https://plus.google.com/103355286983548538440/posts/YJD4EkG7bmd ]
Da wir gerade dabei sind: Die Schwedische Nationalbibliothek hat ihre Nationalbibliographie und die Authority-Files nun unter CC0 (=Public Domain) veröffentlicht:
http://librisbloggen.kb.se/2011/09/21/swedish-national-bibliography-and-authority-data-released-with-open-license/
Israel Defense Forces,
http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/deed.en
http://www.flickr.com/photos/idfonline
[Update:
https://plus.google.com/103355286983548538440/posts/YJD4EkG7bmd ]
Da wir gerade dabei sind: Die Schwedische Nationalbibliothek hat ihre Nationalbibliographie und die Authority-Files nun unter CC0 (=Public Domain) veröffentlicht:
http://librisbloggen.kb.se/2011/09/21/swedish-national-bibliography-and-authority-data-released-with-open-license/
Israel Defense Forces,http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/deed.en
KlausGraf - am Mittwoch, 21. September 2011, 13:19 - Rubrik: Bildquellen
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Die Nachricht, dass ein FDP-Politiker Teile seiner Doktorarbeit abgeschrieben haben soll, ohne dies korrekt zu kennzeichnen, liest sich mittlerweile fast genauso alltäglich wie der obligatorische Krawall im Nahen Osten. Nun hat es den Bundestagsabgeordneten Daniel Volk erwischt, dem das VroniPlag-Wiki vorwirft, in seiner Dissertation zur "Begrenzung kriegerischer Konflikte durch das moderne Völkerrecht" in größerem Umfang plagiiert zu haben. Die freiwilligen Korrektoren fanden bislang auf gut einem Fünftel der 186 Seiten umfassenden Arbeit beanstandbare Stellen.
http://www.heise.de/tp/blogs/8/150496
http://www.heise.de/tp/blogs/8/150496
KlausGraf - am Mittwoch, 21. September 2011, 12:23 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Images_from_Wiki_Loves_Monuments_2011

http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Igreja_de_Nossa_Senhora_da_Encarna%C3%A7%C3%A3o_(lisboa)_II.jpg Foto Maragato1976, http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Igreja_de_Nossa_Senhora_da_Encarna%C3%A7%C3%A3o_(lisboa)_II.jpg Foto Maragato1976, http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen


"Es gibt Sätze, die alles riskieren und nur selten eine zweite Chance erhalten. »Wenn ich Dich lieb habe, was geht's Dich an?«, erklärt Goethes Philine trotzig Wilhelm Meister, während sich Schillers Franz Moor plump verrät: »Ich liebe dich, wie mich selbst, Amalia!«. Die Ausstellung heftet sich den Spuren an die Fersen, die das »Ich liebe Dich!« im Archiv hinterlassen hat. Sie folgt seinen Ausformungen und Auswirkungen, seinen trivialen und originellen, platten und intensiven Aspekten. Wie ist dieser Satz immer noch und immer wieder zum ersten Mal möglich? 66 + 6 Beispiele, von Goethe bis Gernhardt: eine kleine Geschichte von drei Worten, die immer wieder an Grenzen führen – der Grammatik, der Gesellschaft, der Geschlechter, der Sprache, der Literatur oder auch der Liebe selbst. Zur Eröffnung am 20. September, 19 Uhr, spricht Michael Lentz, dazu singen und spielen Gäste der Intenationalen Hugo-Wolff-Akademie. »Mit diesem Satz ist das endgültige Bekenntnis da. Darüber hinaus geht es nicht«, so die Schriftstellerin Sibylle Lewitscharoff über ›Ich liebe Dich‹ im begleitenden Marbacher Magazin.
Verschiedene Führungen sind buchbar. Für Gruppen: »Ich liebe Dich!«, Führung durch die Wechselausstellung, Kosten € 60,–, oder »Auf den Spuren der Liebe«. Kombiführung durch die Dauer- und Wechselausstellung, Kosten € 95,– zuzügl. € 5,– Eintritt (für Schüler und Studenten inkl. Eintritt). Für Sekundarstufe 2: »Abiturvorbereitung Liebeslyrik«, Rundgänge durch das LiMo oder SNM, Dauer 1 h, Kosten € 60,- inkl. Eintritt, oder Kombiführung durch beide Museen Dauer ca. 1,5 h, Kosten € 95,- inkl. Eintritt. Öffentliche Führungen am Sonntag, 2. Oktober, und Sonntag, 4. Dezember, je 15 Uhr. Aktionstage zum Thema am Sonntag, den 13. November, und am Sonntag, den 29. Januar, jeweils von 10 bis 18 Uhr"
Quelle: Deutsches Literaturarchiv Marbach, Wechselausstellungen
Wolf Thomas - am Dienstag, 20. September 2011, 21:17 - Rubrik: Literaturarchive
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Die Staatliche Bibliothek in Regensburg erhält den Nachlass von Eduard von Schenk (1788-1841). Der erste Regierungspräsident der Oberpfalz war auch bayerischer Innenminister zu Zeiten König Ludwigs I. Bisher war sein schriftlicher Nachlass in Privatbesitz, bald stehen die Korrespondenzen, Doku mente und Manuskripte Wissenschaftlern zur Verfügung.
Quelle: Bayerntext, S. 168 20.09.2011 21:09:16
Wikipedia-Artikel Eduard von Schenk
Eine Frage: Was hat der Nachlass eines Regierungspräsidenten und Innenministers in einer Bibliothek zu suchen?
Quelle: Bayerntext, S. 168 20.09.2011 21:09:16
Wikipedia-Artikel Eduard von Schenk
Eine Frage: Was hat der Nachlass eines Regierungspräsidenten und Innenministers in einer Bibliothek zu suchen?
Wolf Thomas - am Dienstag, 20. September 2011, 21:09 - Rubrik: Bibliothekswesen
"Film und Fernsehen sind heute ohne IT nicht mehr denkbar. Das gilt für alle Produktionsprozesse ebenso wie für Auswertungswege. Filmische Inhalte können zudem durch IT schneller, direkter und kostengünstiger transportiert werden: zum Schnittmeister, zum Redakteur und zum Zuschauer. Und dennoch: Filmhersteller und IT-Spezialisten müssen miteinander reden, um die Zukunft digitaler Medien und medialer IT zum Erfolg und zu innovativen neuen Geschäftsideen zu führen.
"Die Rote Couch: Gesprächsreihe FILM meets IT" will diesen Prozess anstoßen und knüpft dabei bewusst an das Forum "MEDIA meets IT" des Netzwerkes media.connect brandenburg an. Der Film- und Fernsehstandort Potsdam bietet einen besonders fruchtbaren Boden für Gespräche zwischen Film und IT. Ziel der Gesprächsreihe ist es, dass beide Branchen die Zukunft nur miteinander und nicht nebeneinander erfolgreich gestalten können. Wir hoffen, mit den Gesprächen auch ganz konkrete Projekte befördern zu können und laden herzlich zur Beteiligung ein.
Weitere Veranstaltungen:
Dienstag, 27. September 2011
Audiovisuelle Archive als Großkunden von IT – wie gelingt der Übergang zur Digitalisierung?
18.30 Uhr, Foyer des Deutschen Rundfunkarchivs Potsdam-Babelsberg (DRA)
Im Gespräch
Dr. Peter-Paul Schneider, Leiter des DRA Potsdam-Babelsberg
Sven Slazenger, Geschäftsführer Interlake
Moderation
Dr. Jost Bösenberg, Film- und Fernsehproduzent (DOKfilm GmbH)
2015 werden Videos 90% des Internet-Traffic ausmachen. Das bedeutet: Digitalisierung ist die Herausforderung für audiovisuelle Archive. Das gilt sowohl für die Archive von Film- und Fernsehproduzenten wie auch für kulturelle Archive in öffentlichem Auftrag. Denn Digitalisierung bedeutet mehr als das Wandeln von Filmrollen und Videobändern in Files: mit entsprechenden ITLösungen steht die Digitalisierung als Synonym für neue, moderne Formen der Verwertung von audiovisuellen Inhalten über das Netz.
Doch Digitalisierung ist auch eine enorme Herausforderung und braucht enormes planerisches Verständnis aller Seiten: der Einsatz von Metadaten, die Schaffung von kompatiblen Schnittstellen, die Skalierbarkeit ganzer Media-Asset-Manegement-Systeme. Film und IT haben hier eine Mammutaufgabe vor sich und bewältigen diese nur gemeinsam. FILM meets IT thematisiert in der dritten Gesprächsrunde 2011 die Zusammenarbeit und derzeitigen Probleme von audiovisuellen Archiven und IT und zeigt Perspektiven auf. Auf der roten Couch nehmen mit DR. Peter-Paul Schneider (DRA) und Sven Slazenger (Interlake) ausgesprochene Experten ihres Faches Platz.
FILM meets IT ist eine Veranstaltung der transfer media gGmbH und media.connect brandenburg.
Link zur Veanstaltungshomepage

".... Zu diesem Anlass wird auch die neu veröffentlichte „Digitalisierungsfibel: Leitfaden für audiovisuelle Archive“ vorgestellt. Am 27. September 2011 veröffentlicht die transfer media das Buch „Digitalisierungsfibel: Leitfaden für audiovisuelle Archive“. In diesem im DIN-A5-Format gehaltenen Handbuch werden praxisnah, verständlich und überblickhaft alle notwendigen Schritte erklärt, aus einem analogen Film direkt zugängliche digitale Files zu machen. Die Autoren des Buches sind ausnahmslos Praxismitarbeiter.
„Das Buch soll all denen helfen, die vor der Digitalisierung der eigenen Bestände stehen, selbst keine Techniker sind und auch keine werden wollen und die Herausforderung dennoch sicher und stabil meistern wollen“, sagt Herausgeber Andreas Vogel von der transfer media. Am Buch mitgearbeitet haben unter anderem das Filmarchiv des Bundesarchivs, das Deutsche Rundfunkarchiv (DRA) und die DEFA-Stiftung.
Das 240 Seiten starke, handliche Werk beschreibt technische Grundbegriffe der Film und
Videotechnik, geht auf Metadaten, Digitalisierung und Restaurierung ein , beschreibt Methoden der digitalen Langzeitarchivierung und Anforderungen an Media Asset Management Systeme. Auch Rechtsfragen der modernen Online-Verwertung von Archivmaterial werden thematisiert.
Das Buch wird in Anwesenheit von Helmut Morsbach (Vorstand DEFA-Stiftung), Karl Griep (Leiter des Bundesarchiv-Filmarchiv) und Dr. Peter-Paul Schneider (Leiter DRA Potsdam-Babelsberg) am
27. September 2011 im Deutschen Rundfunkarchiv (DRA) offiziell veröffentlicht. ...."
Quelle: mebucom.de
"Die Rote Couch: Gesprächsreihe FILM meets IT" will diesen Prozess anstoßen und knüpft dabei bewusst an das Forum "MEDIA meets IT" des Netzwerkes media.connect brandenburg an. Der Film- und Fernsehstandort Potsdam bietet einen besonders fruchtbaren Boden für Gespräche zwischen Film und IT. Ziel der Gesprächsreihe ist es, dass beide Branchen die Zukunft nur miteinander und nicht nebeneinander erfolgreich gestalten können. Wir hoffen, mit den Gesprächen auch ganz konkrete Projekte befördern zu können und laden herzlich zur Beteiligung ein.
Weitere Veranstaltungen:
Dienstag, 27. September 2011
Audiovisuelle Archive als Großkunden von IT – wie gelingt der Übergang zur Digitalisierung?
18.30 Uhr, Foyer des Deutschen Rundfunkarchivs Potsdam-Babelsberg (DRA)
Im Gespräch
Dr. Peter-Paul Schneider, Leiter des DRA Potsdam-Babelsberg
Sven Slazenger, Geschäftsführer Interlake
Moderation
Dr. Jost Bösenberg, Film- und Fernsehproduzent (DOKfilm GmbH)
2015 werden Videos 90% des Internet-Traffic ausmachen. Das bedeutet: Digitalisierung ist die Herausforderung für audiovisuelle Archive. Das gilt sowohl für die Archive von Film- und Fernsehproduzenten wie auch für kulturelle Archive in öffentlichem Auftrag. Denn Digitalisierung bedeutet mehr als das Wandeln von Filmrollen und Videobändern in Files: mit entsprechenden ITLösungen steht die Digitalisierung als Synonym für neue, moderne Formen der Verwertung von audiovisuellen Inhalten über das Netz.
Doch Digitalisierung ist auch eine enorme Herausforderung und braucht enormes planerisches Verständnis aller Seiten: der Einsatz von Metadaten, die Schaffung von kompatiblen Schnittstellen, die Skalierbarkeit ganzer Media-Asset-Manegement-Systeme. Film und IT haben hier eine Mammutaufgabe vor sich und bewältigen diese nur gemeinsam. FILM meets IT thematisiert in der dritten Gesprächsrunde 2011 die Zusammenarbeit und derzeitigen Probleme von audiovisuellen Archiven und IT und zeigt Perspektiven auf. Auf der roten Couch nehmen mit DR. Peter-Paul Schneider (DRA) und Sven Slazenger (Interlake) ausgesprochene Experten ihres Faches Platz.
FILM meets IT ist eine Veranstaltung der transfer media gGmbH und media.connect brandenburg.
Link zur Veanstaltungshomepage

".... Zu diesem Anlass wird auch die neu veröffentlichte „Digitalisierungsfibel: Leitfaden für audiovisuelle Archive“ vorgestellt. Am 27. September 2011 veröffentlicht die transfer media das Buch „Digitalisierungsfibel: Leitfaden für audiovisuelle Archive“. In diesem im DIN-A5-Format gehaltenen Handbuch werden praxisnah, verständlich und überblickhaft alle notwendigen Schritte erklärt, aus einem analogen Film direkt zugängliche digitale Files zu machen. Die Autoren des Buches sind ausnahmslos Praxismitarbeiter.
„Das Buch soll all denen helfen, die vor der Digitalisierung der eigenen Bestände stehen, selbst keine Techniker sind und auch keine werden wollen und die Herausforderung dennoch sicher und stabil meistern wollen“, sagt Herausgeber Andreas Vogel von der transfer media. Am Buch mitgearbeitet haben unter anderem das Filmarchiv des Bundesarchivs, das Deutsche Rundfunkarchiv (DRA) und die DEFA-Stiftung.
Das 240 Seiten starke, handliche Werk beschreibt technische Grundbegriffe der Film und
Videotechnik, geht auf Metadaten, Digitalisierung und Restaurierung ein , beschreibt Methoden der digitalen Langzeitarchivierung und Anforderungen an Media Asset Management Systeme. Auch Rechtsfragen der modernen Online-Verwertung von Archivmaterial werden thematisiert.
Das Buch wird in Anwesenheit von Helmut Morsbach (Vorstand DEFA-Stiftung), Karl Griep (Leiter des Bundesarchiv-Filmarchiv) und Dr. Peter-Paul Schneider (Leiter DRA Potsdam-Babelsberg) am
27. September 2011 im Deutschen Rundfunkarchiv (DRA) offiziell veröffentlicht. ...."
Quelle: mebucom.de
Wolf Thomas - am Dienstag, 20. September 2011, 20:59 - Rubrik: Filmarchive
Othering the Archive from kevin logan on Vimeo.
Wolf Thomas - am Dienstag, 20. September 2011, 20:49 - Rubrik: Wahrnehmung
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
"Studierende der Fachhochschule Potsdam und der Archivschule Marburg werden vom 21. bis 23. September 2011 als "Flying Reporters" hier aus folgenden Kongressveranstaltungen berichten:
Mittwoch, 21.September 2011
14.00 - 16.00 Uhr
Arbeitskreis Archivpädagogik und Historische Bildungsarbeit
14.00 - 16.00 Uhr
Forum Ausbildung und Berufsbild
18.30 – 20.00 Uhr
Eröffnungsveranstaltung
Donnerstag, 22. September 2011
09.00 - 10.30 Uhr
Gemeinsame Arbeitssitzung
11.00 - 13.00 Uhr
Sektionssitzung 1
11.00 - 13.00 Uhr
Sektionssitzung 2
16.00 - 18.00 Uhr
Sektionssitzung 3
16.00 - 18.00 Uhr
Sektionssitzung 4
Freitag, 23. September 2011
08.30 - 11.00 Uhr
Fachgruppe 1
08.30 - 11.00 Uhr
Fachgruppe 2
08.30 - 11.00 Uhr
Fachgruppe 3
08.30 - 11.00 Uhr
Fachgruppen 4 und 5
08.30 - 11.00 Uhr
Fachgruppe 6
08.30 - 11.00 Uhr
Fachgruppen 7 und 8
12.00 - 13.00 Uhr
Informationsveranstaltung
15.00 - 17.00 Uhr
Podiumsdiskussion"
Quelle: http://archivtag.de/
Link zu den Berichten
Um dem Regensburger Archivtag herum habe ich mit dem dort gewählten VdA-Vorsitzenden (und meinem ehemaligen Chef) telefoniert, um zu eruieren, wie der Berufsverband sich ein verstärkte Web-Berichterstattung über die Archivtage vorstellt. Kaum zwei Jahre später macht sich angelehnt (plagiiert?) an die (Nachwuchs-)Berichterstattung des ICA über dessen Kongresse der VdA auf den Weg. Wenigstens ein kleines Zeichen. Hoffentlich gibt es wie beim ICA, Bilder, Videos, Interviews, Hintergründe .......
Mittwoch, 21.September 2011
14.00 - 16.00 Uhr
Arbeitskreis Archivpädagogik und Historische Bildungsarbeit
14.00 - 16.00 Uhr
Forum Ausbildung und Berufsbild
18.30 – 20.00 Uhr
Eröffnungsveranstaltung
Donnerstag, 22. September 2011
09.00 - 10.30 Uhr
Gemeinsame Arbeitssitzung
11.00 - 13.00 Uhr
Sektionssitzung 1
11.00 - 13.00 Uhr
Sektionssitzung 2
16.00 - 18.00 Uhr
Sektionssitzung 3
16.00 - 18.00 Uhr
Sektionssitzung 4
Freitag, 23. September 2011
08.30 - 11.00 Uhr
Fachgruppe 1
08.30 - 11.00 Uhr
Fachgruppe 2
08.30 - 11.00 Uhr
Fachgruppe 3
08.30 - 11.00 Uhr
Fachgruppen 4 und 5
08.30 - 11.00 Uhr
Fachgruppe 6
08.30 - 11.00 Uhr
Fachgruppen 7 und 8
12.00 - 13.00 Uhr
Informationsveranstaltung
15.00 - 17.00 Uhr
Podiumsdiskussion"
Quelle: http://archivtag.de/
Link zu den Berichten
Um dem Regensburger Archivtag herum habe ich mit dem dort gewählten VdA-Vorsitzenden (und meinem ehemaligen Chef) telefoniert, um zu eruieren, wie der Berufsverband sich ein verstärkte Web-Berichterstattung über die Archivtage vorstellt. Kaum zwei Jahre später macht sich angelehnt (plagiiert?) an die (Nachwuchs-)Berichterstattung des ICA über dessen Kongresse der VdA auf den Weg. Wenigstens ein kleines Zeichen. Hoffentlich gibt es wie beim ICA, Bilder, Videos, Interviews, Hintergründe .......
Wolf Thomas - am Dienstag, 20. September 2011, 20:27 - Rubrik: Veranstaltungen
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Wolf Thomas - am Dienstag, 20. September 2011, 20:23 - Rubrik: Staatsarchive
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Wolf Thomas - am Dienstag, 20. September 2011, 20:13 - Rubrik: Kommunalarchive
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Ankündigung:
http://gplusproject.appspot.com/static/de-92011.html
Mich findet man nach wie vor unter
http://gplus.to/klausgraf

http://gplusproject.appspot.com/static/de-92011.html
Mich findet man nach wie vor unter
http://gplus.to/klausgraf

noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Gut 20 Bücher wurden angeblich digitalisiert von der Biblioteca internationale "La vigna" in Vicenza:
http://bibliostoria.wordpress.com/2011/09/20/trattati-storici-di-enologia-digitalizzati/
http://www.lavigna.it/it/centro/scientifico.php/1259
Sie sind im OPAC gut versteckt.
Beispiel:
http://sbn.regione.veneto.it/sebina/repository/catalogazione/immagini/dell%20arte%20di%20fare%20conservare%20migliorare%20i%20vini%20del%20Regno_C-XIX-544_LR.pdf
Zu einem spanischen Angebot:
http://archiv.twoday.net/stories/14669924/
http://bibliostoria.wordpress.com/2011/09/20/trattati-storici-di-enologia-digitalizzati/
http://www.lavigna.it/it/centro/scientifico.php/1259
Sie sind im OPAC gut versteckt.
Beispiel:
http://sbn.regione.veneto.it/sebina/repository/catalogazione/immagini/dell%20arte%20di%20fare%20conservare%20migliorare%20i%20vini%20del%20Regno_C-XIX-544_LR.pdf
Zu einem spanischen Angebot:
http://archiv.twoday.net/stories/14669924/
KlausGraf - am Dienstag, 20. September 2011, 18:01 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://digitalerwiderstand.wordpress.com/
Axel Becker schreibt an Karl-Heinz Schneider:
es reicht, ich bin es leid!
Ich bin es leid, dass mir Menschen erzählen, das große böse Internet (im folgenden nur GBI genannt) sei ein Chaos. Ich bin es leid, dass sie behaupten, man könne dort nie das finden, was man suche. Ich bin es leid, dass sie voller Inbrunst behaupten, in sozialen Netzwerken würde man lediglich darüber informiert, wer wann was zum Frühstück gegessen habe. Und am gehörigsten bin ich es leid, dass sie artikulieren (und dies wirklich zu glauben scheinen), dass digitale Medien in der Schule und Universität nicht gewinnbringend eingesetzt werden können. Du kennst die verschlafenen Argumente ja auch. Angeblich werde viel weniger gelesen. Ein Vorwurf in seiner Struktur so borniert, dass sich eine weitere Beschäftigung an dieser Stelle gar nicht lohnt. Vor ein paar Wochen reichte ich einen Aufsatz für eine geschichtsdidaktische Zeitung ein. Ich diskutierte darin die Möglichkeiten eines digitalen Schulbuchs, behauptete auch, dies sei für deutsche Schüler ein „ferner Traum“, da die Schulbuchverlage keine großen Anstrengungen zeigen, ein eSchulbuch auf den Markt zu bringen. Die obligatorische Peer-Review hat mein Text freilich nicht überstanden. Ein Gutachter bemängelte, es fehle schließlich an empirischen belegen für die These, dass Schüler tatsächlich von einem digitalen Schulbuch träumten. Empirische Belege legte ich dafür freilich auch nicht vor. Für den Kritisierenden scheint die Vorstellung eines Schulbuchs auf Tablets auch eher ein Albtraum zu sein. Dabei könnten sie mehr Tiefe und Struktur vermitteln als Papier je imstande wäre.
Mein Traum handelt in der Tat auch weniger von Schulbüchern. Ich wünsche mir, dass die Möglichkeiten digitaler Lernmedien wenigstens ernsthaft diskutiert werden können. Das scheint dir vielleicht übertrieben? Ist es nicht. Ernsthaft diskutieren kann man nur die Gefahren des GBI. Was es anrichtet und wie schlimm das alles ist. Ich bin es leid diese Bedenken zu entkräften. Statt Bedenken möchte ich ab sofort nur noch kreative Ideen und Gedanken tragen. Die Diskussion um „Bücher statt Websites“ hat mit wissenschaftlicher Auseinandersetzung wenig zu tun, verkommen zu einem Streit von Ideologien, immun gegen fairen Gedankenaustausch.
Das ist nur so ein Gefühl. Ein digitales Hochgefühl.
Liebe Grüße
Axel Becker schreibt an Karl-Heinz Schneider:
es reicht, ich bin es leid!
Ich bin es leid, dass mir Menschen erzählen, das große böse Internet (im folgenden nur GBI genannt) sei ein Chaos. Ich bin es leid, dass sie behaupten, man könne dort nie das finden, was man suche. Ich bin es leid, dass sie voller Inbrunst behaupten, in sozialen Netzwerken würde man lediglich darüber informiert, wer wann was zum Frühstück gegessen habe. Und am gehörigsten bin ich es leid, dass sie artikulieren (und dies wirklich zu glauben scheinen), dass digitale Medien in der Schule und Universität nicht gewinnbringend eingesetzt werden können. Du kennst die verschlafenen Argumente ja auch. Angeblich werde viel weniger gelesen. Ein Vorwurf in seiner Struktur so borniert, dass sich eine weitere Beschäftigung an dieser Stelle gar nicht lohnt. Vor ein paar Wochen reichte ich einen Aufsatz für eine geschichtsdidaktische Zeitung ein. Ich diskutierte darin die Möglichkeiten eines digitalen Schulbuchs, behauptete auch, dies sei für deutsche Schüler ein „ferner Traum“, da die Schulbuchverlage keine großen Anstrengungen zeigen, ein eSchulbuch auf den Markt zu bringen. Die obligatorische Peer-Review hat mein Text freilich nicht überstanden. Ein Gutachter bemängelte, es fehle schließlich an empirischen belegen für die These, dass Schüler tatsächlich von einem digitalen Schulbuch träumten. Empirische Belege legte ich dafür freilich auch nicht vor. Für den Kritisierenden scheint die Vorstellung eines Schulbuchs auf Tablets auch eher ein Albtraum zu sein. Dabei könnten sie mehr Tiefe und Struktur vermitteln als Papier je imstande wäre.
Mein Traum handelt in der Tat auch weniger von Schulbüchern. Ich wünsche mir, dass die Möglichkeiten digitaler Lernmedien wenigstens ernsthaft diskutiert werden können. Das scheint dir vielleicht übertrieben? Ist es nicht. Ernsthaft diskutieren kann man nur die Gefahren des GBI. Was es anrichtet und wie schlimm das alles ist. Ich bin es leid diese Bedenken zu entkräften. Statt Bedenken möchte ich ab sofort nur noch kreative Ideen und Gedanken tragen. Die Diskussion um „Bücher statt Websites“ hat mit wissenschaftlicher Auseinandersetzung wenig zu tun, verkommen zu einem Streit von Ideologien, immun gegen fairen Gedankenaustausch.
Das ist nur so ein Gefühl. Ein digitales Hochgefühl.
Liebe Grüße
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
OLG München: Urheberrechte im Konkurs des Verlags NJW-RR 1994, 1478
Wird über das Vermögen eines Verlages das Konkursverfahren durchgeführt, ohne daß bestimmte Nutzungsrechte verwertet worden wären, so fallen diese nach Abschluß des Verfahrens an den Autor zurück, weil der Zweck des Verlagsvertrags - Vervielfältigung und Verbreitung des Werkes - nicht mehr erreicht werden kann.
Wer einem Dritten Nutzungsrechte “überträgt”, die nicht ihm, sondern dem Autor zustehen, verursacht dadurch rechtswidrige Vervielfältigungs- und Verbreitungshandlungen dieses Dritten.
OLG München, Urteil vom 25-03-1993 - 29 U 5241/92
Zum Sachverhalt:
Die Kl. ist Autorin des Werkes “Das große Buch der Jagd”. Sie fordert Autorenhonorar für eine im Verlag der Nebenintervenientin erschienene Auflage von insgesamt 10000 Exemplaren. Am 5./6. 5. 1977 schloß B als Autor mit der Firma H & Partner GmbH als Verlag einen Verlagsvertrag für das Werk “Die Deutsche Jagd”. Mit Vertrag vom 7./13. 6. 1977 schloß die Firma H & Partner GmbH als Verfasser mit der Firma M-Verlag GmbH als Verleger einen bis auf § 20 wortgleichen weiteren Verlagsvertrag über das Werk “Die Deutsche Jagd”. Die Kl. ist laut Vermerk vom 2. 4. 1978 voll inhaltlich anstelle des Verfassers B in den Vertrag vom 5./6. 5. 1977 eingetreten. Das Buch erschien im Jahre 1991 unter dem Titel “Das große Buch der Jagd” im M-Verlag. Über das Vermögen dieses Verlages wurde am 8. 8. 1985 das Konkursverfahren eröffnet und am 1. 7. 1987 abgeschlossen. Die Firma H & Partner GmbH wurde am 22. 2. 1985 liquidiert. Der Bekl. war Liquidator. Das Erlöschen der Firma wurde am 30. 1. 1987 im Handelsregister eingetragen. Die Streithelferin, die die Konkursmasse des M-Verlags übernommen hatte, interessierte sich Anfang 1990 für eine Neuauflage des Buchs. Der Bekl. wies sie mit Schreiben vom 2. 3. 1990 darauf hin, daß für eine Neuauflage ein neuer Vertrag abgeschlossen werden müsse, und zwar mit ihm. Daraufhin bot die Streithelferin der H & Partner GmbH mit Schreiben vom 7. 3. 1990 an, gegen ein Pauschalhonorar von 10000 DM 3000 Exemplare zu einem Ladenpreis von 48 DM und 7000 Exemplare als Lizenz für den Nebenmarkt zu drucken. Eventuelle Nachhonorierungen für Text- und Bildrechte übernahm die Streithelferin. Entsprechend diesem Angebot, das angenommen wurde, erschien eine Neuauflage mit 10000 Exemplaren, von denen 7000 Exemplare für den W-Verlag gedruckt wurden. Der W-Verlag veräußerte das Buch über die Dr. M-Verlagsbuchhandlung zum Stückpreis von 25 DM. Die Kl. hat beantragt, den Bekl. zu verurteilen, an die Kl. 21464,46 DM zu bezahlen.
Das LG hat der Klage in vollem Umfang stattgegeben. Die Berufung des Bekl. hatte keinen Erfolg.
Aus den Gründen:
Nach Abschluß des Konkursverfahrens über das Vermögen der M-Verlag GmbH sind das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht für das Werk “Das große Buch der Jagd” auf die Kl. zurückgefallen. Durch die Gestattung der Veranstaltung einer Neuauflage hat der Bekl. die Urheberrechte der Kl. schuldhaft verletzt; er schuldet der Kl. nach § 97 I UrhG Schadensersatz.
1. Die Kl. hat der Firma H & Partner GmbH (im folgenden H-GmbH) Verlagsrechte an ihrem Werk “Das große Buch der Jagd” eingeräumt. Die H-GmbH war nach § 4 S. 1 des Verlagsvertrages zur geschlossenen Übertragung ihrer Rechte auf die M-Verlag GmbH berechtigt. Die Verlagsrechte sind bei der M-Verlag GmbH bis zum Abschluß des Konkursverfahrens am 1. 7. 1987 verblieben. Ein vorheriger wirksamer Rückruf der Rechte durch die H-GmbH ist nicht nachgewiesen; ein Rückruf der Rechte durch die Kl. nach § 13 des Verlagsvertrages wird nicht behauptet.
Eine Verwertung der Verlagsrechte durch den Konkursverwalter über das Vermögen der M-Verlag GmbH wird nicht vorgetragen. Dies hat zur Folge, daß mit Abschluß des Konkursverfahrens am 1. 7. 1987 die Rechte an die Kl. zurückgefallen sind. Dies beruht darauf, daß der Verlagsvertrag auf die Vervielfältigung und Verbreitung des Werkes gerichtet ist. Diese Zweckbestimmung kann nicht mehr erreicht werden, wenn der Verleger endgültig aufhört zu bestehen, ohne daß er über die Verlagsrechte verfügt und damit gewährleistet hat, daß auch künftig die Vervielfältigung und Verbreitung des Werkes gesichert ist. Damit findet nicht nur der Verlagsvertrag sein Ende; gleichzeitig endet das absolute Verlagsrecht des Verlegers, wie sich aus § 9 I Verlagsgesetz (VerlG) ergibt. Die Befugnis, das Werk “Das große Buch der Jagd” zu vervielfältigen und zu verbreiten, steht wieder der Kl. zu. Ein Rückfall dieser Rechte an die H-GmbH scheidet von vorneherein aus, da diese am 1. 7. 1987 im Handelsregister bereits gelöscht war, also nicht mehr bestand.
Eines Rückrufs der Rechte nach vorheriger Fristsetzung zur Ausübung des Nutzungsrechts nach § 41 UrhG bedurfte es nicht. Diese Bestimmung setzt voraus, daß der Nutzungsberechtigte noch in der Lage ist, die ihm übertragenen Rechte auszuüben. Besteht der Nutzungsberechtigte nicht mehr, so fehlt es an dieser Voraussetzung. Das Nutzungsrecht erlischt ohne weiteres.
2. Der Bekl. hat dadurch, daß er der Streithelferin gestattete, eine Neuauflage des Werkes zu veranstalten, in die Urheberrechte der Kl. eingegriffen. Er haftet der Kl. auf Schadensersatz nach § 97 I 1 UrhG, da er die Rechte der Kl. zumindest fahrlässig verletzt hat. Die Passivlegitimation des Bekl. ist gegeben:
a) Als Verletzer kann jeder in Anspruch genommen werden, der die Rechtsverletzung begeht oder daran teilnimmt, sofern zwischen dem Verhalten und der Rechtsverletzung ein adäquater Kausalzusammenhang besteht. Es genügt, wenn der Verletzer eine von mehreren Ursachen setzt, falls es nicht nach der Lebenserfahrung unwahrscheinlich ist, daß gerade diese Ursache zu dem schädigenden Ereignis geführt hat (st. Rspr., vgl. BGH, NJW 1969, 2157 = GRUR 1965, 104 (106) - Personalausweise; Schricker, UrheberR, 1987, § 97 Rdnr. 35).
Der Bekl. hat mit Schreiben vom 2. 3. 1990, gerichtet an die Streithelferin, darauf hingewiesen, daß für eine Neuauflage des Werkes ein neuer Vertrag mit ihm abgeschlossen werden muß. Er führt insofern aus: “Sie müßten mir ein regelrechtes Vertragsangebot machen, mit allen Daten, Honoraren, Nebenrechten und Garantiesummen etc." Auf Grund dieses Schreibens unterbreitete die Streitverkündete am 7. 3. 1990 ein konkretes Vertragsangebot, das angenommen wurde und auf Grund dessen die Neuauflage erschien. Damit steht fest, daß der Bekl. für die Veranstaltung der Neuauflage, für die die Kl. ihr Autorenhonorar fordert, mitursächlich gehandelt hat. Da es nach der Lebenserfahrung nicht unwahrscheinlich ist, daß die Neuauflage auf Grund dieses Vertragsabschlusses veranstaltet wurde und somit der Anspruch der Kl. auch auf das Verhalten des Bekl. zurückzuführen ist, haftet er auf Schadensersatz.
Der Bekl. kann sich nicht darauf berufen, er habe in die Urheberrechte der Kl. nicht eingreifen können, da diese Rechte im Jahre 1990 bei der Kl. gelegen hätten. Entscheidend ist, daß er sich diese Rechte angemaßt und durch den Vertragsabschluß mit der Nebenintervenientin dazu beigetragen hat, daß in die Rechte der Kl. eingegriffen wurde.
b) Der Bekl. kann nicht geltend machen, er habe nicht persönlich, sondern als Liquidator der H-GmbH i. L. gehandelt. Abgesehen davon, daß die H-GmbH im Handelsregister bereits am 30. 1. 1987 gelöscht worden war und von einem Fortbestehen der GmbH nicht ausgegangen werden kann (vgl. LG München I, Urt. v. 23. 12. 1992 - 21 O 8489/92), hat der Bekl. im Rahmen der Verhandlungen und bei Abschluß des Vertrages mit der Streithelferin stets in eigenem Namen, nicht aber für die H-GmbH gehandelt. Dies ergibt sich daraus, daß er die Auffassung vertreten hat, der Vertrag müsse “mit mir” abgeschlossen werden und er unter der Bezeichnung “O H & Partner, Dr. A” aufgetreten ist. Bei den vorgelegten Anlagen fehlt jeder Hinweis auf die GmbH, so daß nicht anzunehmen ist, der Bekl. habe für diese als Liquidator gehandelt, obwohl die Liquidation seit Jahren abgeschlossen war. Im übrigen hat das LG für den Fall, daß der Bekl. für die GmbH handeln wollte, zu Recht auf § 164 II BGB verwiesen.
3. Die Schadensberechnung der Kl. ist nicht zu beanstanden. Sie hat das Recht, eine angemessene Lizenzgebühr zu fordern, bei der der Abschluß eines Lizenzvertrages zu angemessenen Bedingungen fingiert wird (Schricker, Rdnr. 60). (Wird ausgeführt.)
(Mitgeteilt von Richter am OLG U. v. Hunoltstein, München)
Zu den Implikationen für verwaiste Werke:
https://plus.google.com/u/0/117546351384071338747/posts/UqMFVnEXB4N
Wird über das Vermögen eines Verlages das Konkursverfahren durchgeführt, ohne daß bestimmte Nutzungsrechte verwertet worden wären, so fallen diese nach Abschluß des Verfahrens an den Autor zurück, weil der Zweck des Verlagsvertrags - Vervielfältigung und Verbreitung des Werkes - nicht mehr erreicht werden kann.
Wer einem Dritten Nutzungsrechte “überträgt”, die nicht ihm, sondern dem Autor zustehen, verursacht dadurch rechtswidrige Vervielfältigungs- und Verbreitungshandlungen dieses Dritten.
OLG München, Urteil vom 25-03-1993 - 29 U 5241/92
Zum Sachverhalt:
Die Kl. ist Autorin des Werkes “Das große Buch der Jagd”. Sie fordert Autorenhonorar für eine im Verlag der Nebenintervenientin erschienene Auflage von insgesamt 10000 Exemplaren. Am 5./6. 5. 1977 schloß B als Autor mit der Firma H & Partner GmbH als Verlag einen Verlagsvertrag für das Werk “Die Deutsche Jagd”. Mit Vertrag vom 7./13. 6. 1977 schloß die Firma H & Partner GmbH als Verfasser mit der Firma M-Verlag GmbH als Verleger einen bis auf § 20 wortgleichen weiteren Verlagsvertrag über das Werk “Die Deutsche Jagd”. Die Kl. ist laut Vermerk vom 2. 4. 1978 voll inhaltlich anstelle des Verfassers B in den Vertrag vom 5./6. 5. 1977 eingetreten. Das Buch erschien im Jahre 1991 unter dem Titel “Das große Buch der Jagd” im M-Verlag. Über das Vermögen dieses Verlages wurde am 8. 8. 1985 das Konkursverfahren eröffnet und am 1. 7. 1987 abgeschlossen. Die Firma H & Partner GmbH wurde am 22. 2. 1985 liquidiert. Der Bekl. war Liquidator. Das Erlöschen der Firma wurde am 30. 1. 1987 im Handelsregister eingetragen. Die Streithelferin, die die Konkursmasse des M-Verlags übernommen hatte, interessierte sich Anfang 1990 für eine Neuauflage des Buchs. Der Bekl. wies sie mit Schreiben vom 2. 3. 1990 darauf hin, daß für eine Neuauflage ein neuer Vertrag abgeschlossen werden müsse, und zwar mit ihm. Daraufhin bot die Streithelferin der H & Partner GmbH mit Schreiben vom 7. 3. 1990 an, gegen ein Pauschalhonorar von 10000 DM 3000 Exemplare zu einem Ladenpreis von 48 DM und 7000 Exemplare als Lizenz für den Nebenmarkt zu drucken. Eventuelle Nachhonorierungen für Text- und Bildrechte übernahm die Streithelferin. Entsprechend diesem Angebot, das angenommen wurde, erschien eine Neuauflage mit 10000 Exemplaren, von denen 7000 Exemplare für den W-Verlag gedruckt wurden. Der W-Verlag veräußerte das Buch über die Dr. M-Verlagsbuchhandlung zum Stückpreis von 25 DM. Die Kl. hat beantragt, den Bekl. zu verurteilen, an die Kl. 21464,46 DM zu bezahlen.
Das LG hat der Klage in vollem Umfang stattgegeben. Die Berufung des Bekl. hatte keinen Erfolg.
Aus den Gründen:
Nach Abschluß des Konkursverfahrens über das Vermögen der M-Verlag GmbH sind das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht für das Werk “Das große Buch der Jagd” auf die Kl. zurückgefallen. Durch die Gestattung der Veranstaltung einer Neuauflage hat der Bekl. die Urheberrechte der Kl. schuldhaft verletzt; er schuldet der Kl. nach § 97 I UrhG Schadensersatz.
1. Die Kl. hat der Firma H & Partner GmbH (im folgenden H-GmbH) Verlagsrechte an ihrem Werk “Das große Buch der Jagd” eingeräumt. Die H-GmbH war nach § 4 S. 1 des Verlagsvertrages zur geschlossenen Übertragung ihrer Rechte auf die M-Verlag GmbH berechtigt. Die Verlagsrechte sind bei der M-Verlag GmbH bis zum Abschluß des Konkursverfahrens am 1. 7. 1987 verblieben. Ein vorheriger wirksamer Rückruf der Rechte durch die H-GmbH ist nicht nachgewiesen; ein Rückruf der Rechte durch die Kl. nach § 13 des Verlagsvertrages wird nicht behauptet.
Eine Verwertung der Verlagsrechte durch den Konkursverwalter über das Vermögen der M-Verlag GmbH wird nicht vorgetragen. Dies hat zur Folge, daß mit Abschluß des Konkursverfahrens am 1. 7. 1987 die Rechte an die Kl. zurückgefallen sind. Dies beruht darauf, daß der Verlagsvertrag auf die Vervielfältigung und Verbreitung des Werkes gerichtet ist. Diese Zweckbestimmung kann nicht mehr erreicht werden, wenn der Verleger endgültig aufhört zu bestehen, ohne daß er über die Verlagsrechte verfügt und damit gewährleistet hat, daß auch künftig die Vervielfältigung und Verbreitung des Werkes gesichert ist. Damit findet nicht nur der Verlagsvertrag sein Ende; gleichzeitig endet das absolute Verlagsrecht des Verlegers, wie sich aus § 9 I Verlagsgesetz (VerlG) ergibt. Die Befugnis, das Werk “Das große Buch der Jagd” zu vervielfältigen und zu verbreiten, steht wieder der Kl. zu. Ein Rückfall dieser Rechte an die H-GmbH scheidet von vorneherein aus, da diese am 1. 7. 1987 im Handelsregister bereits gelöscht war, also nicht mehr bestand.
Eines Rückrufs der Rechte nach vorheriger Fristsetzung zur Ausübung des Nutzungsrechts nach § 41 UrhG bedurfte es nicht. Diese Bestimmung setzt voraus, daß der Nutzungsberechtigte noch in der Lage ist, die ihm übertragenen Rechte auszuüben. Besteht der Nutzungsberechtigte nicht mehr, so fehlt es an dieser Voraussetzung. Das Nutzungsrecht erlischt ohne weiteres.
2. Der Bekl. hat dadurch, daß er der Streithelferin gestattete, eine Neuauflage des Werkes zu veranstalten, in die Urheberrechte der Kl. eingegriffen. Er haftet der Kl. auf Schadensersatz nach § 97 I 1 UrhG, da er die Rechte der Kl. zumindest fahrlässig verletzt hat. Die Passivlegitimation des Bekl. ist gegeben:
a) Als Verletzer kann jeder in Anspruch genommen werden, der die Rechtsverletzung begeht oder daran teilnimmt, sofern zwischen dem Verhalten und der Rechtsverletzung ein adäquater Kausalzusammenhang besteht. Es genügt, wenn der Verletzer eine von mehreren Ursachen setzt, falls es nicht nach der Lebenserfahrung unwahrscheinlich ist, daß gerade diese Ursache zu dem schädigenden Ereignis geführt hat (st. Rspr., vgl. BGH, NJW 1969, 2157 = GRUR 1965, 104 (106) - Personalausweise; Schricker, UrheberR, 1987, § 97 Rdnr. 35).
Der Bekl. hat mit Schreiben vom 2. 3. 1990, gerichtet an die Streithelferin, darauf hingewiesen, daß für eine Neuauflage des Werkes ein neuer Vertrag mit ihm abgeschlossen werden muß. Er führt insofern aus: “Sie müßten mir ein regelrechtes Vertragsangebot machen, mit allen Daten, Honoraren, Nebenrechten und Garantiesummen etc." Auf Grund dieses Schreibens unterbreitete die Streitverkündete am 7. 3. 1990 ein konkretes Vertragsangebot, das angenommen wurde und auf Grund dessen die Neuauflage erschien. Damit steht fest, daß der Bekl. für die Veranstaltung der Neuauflage, für die die Kl. ihr Autorenhonorar fordert, mitursächlich gehandelt hat. Da es nach der Lebenserfahrung nicht unwahrscheinlich ist, daß die Neuauflage auf Grund dieses Vertragsabschlusses veranstaltet wurde und somit der Anspruch der Kl. auch auf das Verhalten des Bekl. zurückzuführen ist, haftet er auf Schadensersatz.
Der Bekl. kann sich nicht darauf berufen, er habe in die Urheberrechte der Kl. nicht eingreifen können, da diese Rechte im Jahre 1990 bei der Kl. gelegen hätten. Entscheidend ist, daß er sich diese Rechte angemaßt und durch den Vertragsabschluß mit der Nebenintervenientin dazu beigetragen hat, daß in die Rechte der Kl. eingegriffen wurde.
b) Der Bekl. kann nicht geltend machen, er habe nicht persönlich, sondern als Liquidator der H-GmbH i. L. gehandelt. Abgesehen davon, daß die H-GmbH im Handelsregister bereits am 30. 1. 1987 gelöscht worden war und von einem Fortbestehen der GmbH nicht ausgegangen werden kann (vgl. LG München I, Urt. v. 23. 12. 1992 - 21 O 8489/92), hat der Bekl. im Rahmen der Verhandlungen und bei Abschluß des Vertrages mit der Streithelferin stets in eigenem Namen, nicht aber für die H-GmbH gehandelt. Dies ergibt sich daraus, daß er die Auffassung vertreten hat, der Vertrag müsse “mit mir” abgeschlossen werden und er unter der Bezeichnung “O H & Partner, Dr. A” aufgetreten ist. Bei den vorgelegten Anlagen fehlt jeder Hinweis auf die GmbH, so daß nicht anzunehmen ist, der Bekl. habe für diese als Liquidator gehandelt, obwohl die Liquidation seit Jahren abgeschlossen war. Im übrigen hat das LG für den Fall, daß der Bekl. für die GmbH handeln wollte, zu Recht auf § 164 II BGB verwiesen.
3. Die Schadensberechnung der Kl. ist nicht zu beanstanden. Sie hat das Recht, eine angemessene Lizenzgebühr zu fordern, bei der der Abschluß eines Lizenzvertrages zu angemessenen Bedingungen fingiert wird (Schricker, Rdnr. 60). (Wird ausgeführt.)
(Mitgeteilt von Richter am OLG U. v. Hunoltstein, München)
Zu den Implikationen für verwaiste Werke:
https://plus.google.com/u/0/117546351384071338747/posts/UqMFVnEXB4N
KlausGraf - am Dienstag, 20. September 2011, 17:20 - Rubrik: Archivrecht
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Eine virtuelle Ausstellung in Eindhoven:
http://www.eindhoventoen.nl/
Via
http://www.informatieprofessional.nl/nieuws/8808-samenwerking-archief-eindhoven-en-beeld-en-geluid-.html

http://www.eindhoventoen.nl/
Via
http://www.informatieprofessional.nl/nieuws/8808-samenwerking-archief-eindhoven-en-beeld-en-geluid-.html

KlausGraf - am Dienstag, 20. September 2011, 12:24 - Rubrik: Bildquellen
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Papiermusik-Improvisation der Perkussionisten der Philharmonie Südwestfalen Slavik Stakhov und Simon Bernstein, 19.9.2011
Wolf Thomas - am Dienstag, 20. September 2011, 10:01 - Rubrik: Kommunalarchive
Wolf Thomas - am Dienstag, 20. September 2011, 09:50 - Rubrik: Kommunalarchive
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
The Bodleian Libraries have digitized and made available online part of the first comprehensive code of Jewish Law, Mishneh Torah ( http://maimonides.bodleian.ox.ac.uk ). Written between 1170 and 1180 by the rabbinic scholar Rabbi Moses ben Maimon, known as Maimonides or by his Hebrew acronym Rambam, the Mishneh Torah is one of the most important manuscripts of the Bodleian’s world-class Hebrew collection.
For the first time, the manuscript can now be consulted, browsed and read online. Using revolutionary technology, all the one hundred eighty-eight openings of the manuscripts are captured in high-resolution digital images allowing readers to zoom in and examine the manuscript in detail. The electronic resource offers free worldwide access.
The manuscript, which has been kept in the Bodleian Libraries since the 17th century, consists of the first two books of Maimonides’ Mishneh Torah: the Sefer Madda (Book of Knowledge) and the Sefer Ahavah (Book of Love). It has unique significance in that the copy is signed by Maimonides himself, who declares in his own handwriting that this copy is the authorized version: ‘It has been corrected from my own book. I am Moses son of Rabbi Maimon of blessed memory’. The Bodleian Libraries hold the most significant collection of Maimonides’ autograph texts in the world.
The launch of the digital version of the Mishneh Torah carries a symbolic connotation as it fulfils the will of one of the manuscript’s later owners, Eleazar, son of Perahya. He stated in his will that his copy of the Mishneh Torah should always be freely available for public consultation: ‘[The manuscript should] not be sold or redeemed, nor should any single person ever take possession of it. It should rather be kept available so that all scholars can correct their own version against it, but not read from it regularly or copy from it.’ By making the manuscript available online, the Bodleian is keeping Eleazar’s legacy.
http://www.bodleian.ox.ac.uk/news/2011-sept-19

For the first time, the manuscript can now be consulted, browsed and read online. Using revolutionary technology, all the one hundred eighty-eight openings of the manuscripts are captured in high-resolution digital images allowing readers to zoom in and examine the manuscript in detail. The electronic resource offers free worldwide access.
The manuscript, which has been kept in the Bodleian Libraries since the 17th century, consists of the first two books of Maimonides’ Mishneh Torah: the Sefer Madda (Book of Knowledge) and the Sefer Ahavah (Book of Love). It has unique significance in that the copy is signed by Maimonides himself, who declares in his own handwriting that this copy is the authorized version: ‘It has been corrected from my own book. I am Moses son of Rabbi Maimon of blessed memory’. The Bodleian Libraries hold the most significant collection of Maimonides’ autograph texts in the world.
The launch of the digital version of the Mishneh Torah carries a symbolic connotation as it fulfils the will of one of the manuscript’s later owners, Eleazar, son of Perahya. He stated in his will that his copy of the Mishneh Torah should always be freely available for public consultation: ‘[The manuscript should] not be sold or redeemed, nor should any single person ever take possession of it. It should rather be kept available so that all scholars can correct their own version against it, but not read from it regularly or copy from it.’ By making the manuscript available online, the Bodleian is keeping Eleazar’s legacy.
http://www.bodleian.ox.ac.uk/news/2011-sept-19

KlausGraf - am Dienstag, 20. September 2011, 01:47 - Rubrik: Kodikologie
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Heute twitterte Mathias Schindler von der Bundestags-Anhörung zu verwaisten Werken:
http://twitter.com/#!/presroi
[Heise-Bericht:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Das-Urheberrecht-und-die-verwaisten-Werke-Rechtsansprueche-vs-Massendigitalisierung-1346091.html ]
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=17156 berichtet über eine britische Studie:
The study confirmed through analysis of a representative set of titles published within the 140 years between 1870 and 2010, that rights clearance of works on an individual, item by item basis is unworkable in the context of mass digitisation. Mass digitisation potentially involves the copying and making available of millions of copyright works. At 4 hours per book it would take one researcher over 1,000 years to clear the rights in just 500,000 books – a drop in the ocean when compared to the rich collections of Europe’s cultural institutions.
http://twitter.com/#!/presroi
[Heise-Bericht:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Das-Urheberrecht-und-die-verwaisten-Werke-Rechtsansprueche-vs-Massendigitalisierung-1346091.html ]
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=17156 berichtet über eine britische Studie:
The study confirmed through analysis of a representative set of titles published within the 140 years between 1870 and 2010, that rights clearance of works on an individual, item by item basis is unworkable in the context of mass digitisation. Mass digitisation potentially involves the copying and making available of millions of copyright works. At 4 hours per book it would take one researcher over 1,000 years to clear the rights in just 500,000 books – a drop in the ocean when compared to the rich collections of Europe’s cultural institutions.
KlausGraf - am Montag, 19. September 2011, 23:59 - Rubrik: Archivrecht
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Seit letzter Woche gibt es eine Premiumversion des Literaturverwaltungssystems CiteULike namens CiteULike Gold (mal wieder via wisspub.net). Das Sensationellste der neuen kostenpflichtigen Features ist sicherlich „Publish attachments“: „Gold“-User können ihre hochgeladenen Dateien – also typischerweise PDF-Artikel – für die Allgemeinheit freigeben. Damit ist Mendeley nicht mehr das einzige Literaturverwaltungssystem, das Open-Access-Self-Archiving/-Publishing ermöglicht.
http://literaturverwaltung.wordpress.com/2011/09/19/publikationsplattform-citeulike-gold/
Guter relativierender Kommentar dazu von Lambert Heller.
http://literaturverwaltung.wordpress.com/2011/09/19/publikationsplattform-citeulike-gold/
Guter relativierender Kommentar dazu von Lambert Heller.
KlausGraf - am Montag, 19. September 2011, 23:44 - Rubrik: Open Access
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Ausgezeichnete Einführung in Basics des Musikrechts:
http://www.irights.info/?q=content/klicksafe-cds-digitale-musik-mp3-nutzungsrechte
Gut erklärt wird, was "öffentlich" heißt:
Ein überspitztes Beispiel:
Fall 1: Niels ist ein beliebter Schüler, er hat fünfzig gute Freunde. Er macht bei sich zuhause eine Party, zu der er all seine Freunde einlädt und spielt den ganzen Abend Musik. Ist die Party öffentlich, muss Niels an die Verwertungsgesellschaft GEMA Geld bezahlen?
Ergebnis: Die Party ist nach dem Urheberrecht nicht öffentlich, weil alle Anwesenden zumindest mit Niels persönlich verbunden sind.
Fall 2: Jens ist ein sehr unbeliebter Schüler, der nur zwei richtige Freunde hat. Er will aber trotzdem seinen Geburtstag feiern. Damit es nicht langweilig wird, sagt er den Eingeladenen: „Bringt Leute mit!” – Einer seiner Freunde bringt seinen Cousin mit, den weder Jens noch Freund Nummer zwei vorher kannten.
Ergebnis: Die Party ist im urheberrechtlichen Sinn öffentlich, weil nicht alle Anwesenden persönlich verbunden sind. Im Prinzip müsste Jens seine Party bei der GEMA anmelden und Gebühren bezahlen.
Nachtrag:
Zur Verwertungsgesellschaft GEMA
http://archiv.twoday.net/search?q=verwertungsg+gema
http://www.diigo.com/user/klausgraf/gema
#gema
http://www.irights.info/?q=content/klicksafe-cds-digitale-musik-mp3-nutzungsrechte
Gut erklärt wird, was "öffentlich" heißt:
Ein überspitztes Beispiel:
Fall 1: Niels ist ein beliebter Schüler, er hat fünfzig gute Freunde. Er macht bei sich zuhause eine Party, zu der er all seine Freunde einlädt und spielt den ganzen Abend Musik. Ist die Party öffentlich, muss Niels an die Verwertungsgesellschaft GEMA Geld bezahlen?
Ergebnis: Die Party ist nach dem Urheberrecht nicht öffentlich, weil alle Anwesenden zumindest mit Niels persönlich verbunden sind.
Fall 2: Jens ist ein sehr unbeliebter Schüler, der nur zwei richtige Freunde hat. Er will aber trotzdem seinen Geburtstag feiern. Damit es nicht langweilig wird, sagt er den Eingeladenen: „Bringt Leute mit!” – Einer seiner Freunde bringt seinen Cousin mit, den weder Jens noch Freund Nummer zwei vorher kannten.
Ergebnis: Die Party ist im urheberrechtlichen Sinn öffentlich, weil nicht alle Anwesenden persönlich verbunden sind. Im Prinzip müsste Jens seine Party bei der GEMA anmelden und Gebühren bezahlen.
Nachtrag:
Zur Verwertungsgesellschaft GEMA
http://archiv.twoday.net/search?q=verwertungsg+gema
http://www.diigo.com/user/klausgraf/gema
#gema
KlausGraf - am Montag, 19. September 2011, 22:25 - Rubrik: Archivrecht
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
seit vielen Jahren ist es für die Handschriftenforschung ein Ärgernis, dass die Digitalisate der Fragmente des Schlossmuseums Sondershausen nicht frei zugänglich sind. Ich bin auch nicht der Überzeugung, dass es Aufgabe einer öffentlich finanzierten Digitalen Bibliothek ist, solche weggeschlossenen Inhalte zu hosten., beschwerte ich mich am 16. Juni 2011 bei dem Verantwortlichen für die DBT, Michael Lörzer von der ThuLB Jena. Trotz des etwas unterkühlten Tons meiner Mail (ich rechnete nicht im Ernst mit einem Erfolg meiner Eingabe) antwortete Herr Lörzer zuvorkommend, entschuldigte sich, dass er im Urlaub sei, kündigte dann ein Treffen mit der Leiterin des Schlossmuseums an, das im Juli stattfand. Resultat: Die Fragmente sollen bis Jahresende nach HISbest
http://archive.thulb.uni-jena.de/hisbest
wechseln und dort frei zugänglich sein. Heute erhielt ich eine weitere Mail, dass die ersten Fragmente (knapp 20 mit Bilddateien) nun einsehbar seien. Ein Grund zur Freude für die Handschriftenforschung und ein Grund, Herrn Lörzer für sein Engagement (sowie dem Schlossmuseum) auch öffentlich zu danken.
http://archive.thulb.uni-jena.de/hisbest/content/main/component.xml

http://archive.thulb.uni-jena.de/hisbest
wechseln und dort frei zugänglich sein. Heute erhielt ich eine weitere Mail, dass die ersten Fragmente (knapp 20 mit Bilddateien) nun einsehbar seien. Ein Grund zur Freude für die Handschriftenforschung und ein Grund, Herrn Lörzer für sein Engagement (sowie dem Schlossmuseum) auch öffentlich zu danken.
http://archive.thulb.uni-jena.de/hisbest/content/main/component.xml
KlausGraf - am Montag, 19. September 2011, 20:59 - Rubrik: Kodikologie
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://shorttext.com/S23eGA
Michael Schmalenstroer hat geantwortet:
http://schmalenstroer.net/blog/2011/09/wissenschaft-bloggen-und-die-ffentlichkeit/
Meine Klarstellung zu Shorttext:
https://plus.google.com/u/0/109053852297024347887/posts/cQV1h3MqEdM
Michael Schmalenstroer hat geantwortet:
http://schmalenstroer.net/blog/2011/09/wissenschaft-bloggen-und-die-ffentlichkeit/
Meine Klarstellung zu Shorttext:
https://plus.google.com/u/0/109053852297024347887/posts/cQV1h3MqEdM
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Wolf Thomas - am Montag, 19. September 2011, 18:28 - Rubrik: Kommunalarchive
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
KlausGraf - am Montag, 19. September 2011, 17:45 - Rubrik: English Corner
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
KlausGraf - am Montag, 19. September 2011, 16:48 - Rubrik: Staatsarchive
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
KlausGraf - am Montag, 19. September 2011, 15:24 - Rubrik: Museumswesen
SPONLINE spendiert uns aus Anlass des Berliner Piraten-Erfolgs einen aktualisierten Auszug aus Christian Stöckers Buch Nerd Attack:
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,786993,00.html
Die nach wie vor vorhandenen grundlegenden Vorbehalte der Datenträgernostalgiker, Dotcom-Blasen-Geprellten und Kulturpessimisten zeigen sich nun in neuem Gewand. Sie verkleiden sich als gut gemeinte Mahnungen, Warnungen vor Informationsüberschuss, vor zu viel Kommunikation, vor allzu großer Einfachheit, was den Zugang zu Wissen angeht. Oder als gespielte, kokettierende, demonstrative Inkompetenz: "Mach du das mal, ich weiß ja nicht mal, wie man einen Computer einschaltet."
Woher diese Haltung kommt? Das hat, so unhöflich das klingt, viel mit dem Lebensalter zu tun: In der Generation der heute über 50-Jährigen hat das Internet, hat digitale Technologie nie die persönlich beglückende Rolle gespielt wie im Leben von 20- oder 30-Jährigen. Menschen dieser Altersgruppe haben - in der Regel - keine Liebesbeziehungen über E-Mail oder Social Networks angebahnt, haben nicht mit dem Joystick in der Hand Freundschaften fürs Leben geschlossen , haben nicht im Netz Gleichgesinnte mit dem gleichen Musikgeschmack gefunden, sich nie dem faszinierenden Strudel an Informationsquellen hingegeben, den das Internet heute zu jedem Besessenheits-Thema von Manga-Comics bis hin zu Teilchenphysik anzubieten hat. Sie haben das Netz nicht lieben, nicht liebevoll aber skeptisch damit umgehen gelernt.
Gerd Schwerhoff hat sich vor einiger Zeit hier zu Wort gemeldet
http://archiv.twoday.net/stories/38750409/#38751544
Unwesentlich älter als ich, hat er etwa zur gleichen Zeit wie ich in Bielefeld das Internet kennen gelernt (ca. 1996). Als ich 1997 meine (bis 2003 aktualisierte) Homepage
http://projekte.geschichte.uni-freiburg.de/mertens/graf/
ins Netz stellte, fühlte ich mich keineswegs als "Internetpionier".
Im April 1997 formulierte ich dort:
Die eigene Homepage stellt, daran ist nicht zu zweifeln, eine medientechnisch besonders fortgeschrittene Spielart akademischer Eitelkeit dar.
Zugleich eröffnet das Internet Kommunikations- und Publikationsmöglichkeiten, die dem eingefahrenen Wissenschaftsbetrieb neue Impulse verleihen könnten. Allerdings können nur attraktive Angebote, wenn überhaupt, etwas an der (noch) allgemeinen Reserviertheit der HistorikerInnenzunft gegenüber dem Internet ändern.
Statt in die Zeit-Klage über das Internet als Müllhalde und spätpubertäre Veranstaltung einzustimmen und passiv abzuwarten, ob irgendjemand irgendetwas Brauchbares ins Netz stellt, möchte ich hier mehr und anderes bieten als die (bei deutschen Wissenschaftlern) üblichen knöchernen Inhalte: Curriculum vitae, Projekte, Veröffentlichungsliste (und alles am besten: "under construction").
15 Jahre später sind wir nicht wesentlich weiter, was die Akzeptanz des Internets angeht, obwohl es unendlich viele Informationsangebote mehr gibt. Man kann mich mit jemandem vergleichen, der in einer Wandergruppe voranläuft und denkt, dass die anderen gleich nachkommen. Aber sie sind nicht nachgekommen. Sie haben selbstverständlich Computer und Mail in ihr Leben integriert und finden Digitalisate und die "Sehepunkte" und H-SOZ-U-KULT ganz prima, aber den Schritt ins digitale Mitmach-Web, den ich 1997 mit meiner Homepage und 2003 mit diesem Gemeinschaftsblog ging, wollen sie nicht mitgehen.
Und da ich ein eher ungeduldiges Naturell habe, kann ich nicht alle Zumutungen der Generation Fax oder sagen wir im Fall Schwerhoffs lieber "Generation Mailingliste" klaglos schlucken. Difficile est saturam non scribere. Bei aller sporadischen Anerkennung für mein Treiben hier und andernorts im digitalen Raum bin ich mir bewusst, dass ich ein Außenseiter bin und bleibe.
Update: Diskussion
https://plus.google.com/u/0/117546351384071338747/posts/8fMYe3oPLiX
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,786993,00.html
Die nach wie vor vorhandenen grundlegenden Vorbehalte der Datenträgernostalgiker, Dotcom-Blasen-Geprellten und Kulturpessimisten zeigen sich nun in neuem Gewand. Sie verkleiden sich als gut gemeinte Mahnungen, Warnungen vor Informationsüberschuss, vor zu viel Kommunikation, vor allzu großer Einfachheit, was den Zugang zu Wissen angeht. Oder als gespielte, kokettierende, demonstrative Inkompetenz: "Mach du das mal, ich weiß ja nicht mal, wie man einen Computer einschaltet."
Woher diese Haltung kommt? Das hat, so unhöflich das klingt, viel mit dem Lebensalter zu tun: In der Generation der heute über 50-Jährigen hat das Internet, hat digitale Technologie nie die persönlich beglückende Rolle gespielt wie im Leben von 20- oder 30-Jährigen. Menschen dieser Altersgruppe haben - in der Regel - keine Liebesbeziehungen über E-Mail oder Social Networks angebahnt, haben nicht mit dem Joystick in der Hand Freundschaften fürs Leben geschlossen , haben nicht im Netz Gleichgesinnte mit dem gleichen Musikgeschmack gefunden, sich nie dem faszinierenden Strudel an Informationsquellen hingegeben, den das Internet heute zu jedem Besessenheits-Thema von Manga-Comics bis hin zu Teilchenphysik anzubieten hat. Sie haben das Netz nicht lieben, nicht liebevoll aber skeptisch damit umgehen gelernt.
Gerd Schwerhoff hat sich vor einiger Zeit hier zu Wort gemeldet
http://archiv.twoday.net/stories/38750409/#38751544
Unwesentlich älter als ich, hat er etwa zur gleichen Zeit wie ich in Bielefeld das Internet kennen gelernt (ca. 1996). Als ich 1997 meine (bis 2003 aktualisierte) Homepage
http://projekte.geschichte.uni-freiburg.de/mertens/graf/
ins Netz stellte, fühlte ich mich keineswegs als "Internetpionier".
Im April 1997 formulierte ich dort:
Die eigene Homepage stellt, daran ist nicht zu zweifeln, eine medientechnisch besonders fortgeschrittene Spielart akademischer Eitelkeit dar.
Zugleich eröffnet das Internet Kommunikations- und Publikationsmöglichkeiten, die dem eingefahrenen Wissenschaftsbetrieb neue Impulse verleihen könnten. Allerdings können nur attraktive Angebote, wenn überhaupt, etwas an der (noch) allgemeinen Reserviertheit der HistorikerInnenzunft gegenüber dem Internet ändern.
Statt in die Zeit-Klage über das Internet als Müllhalde und spätpubertäre Veranstaltung einzustimmen und passiv abzuwarten, ob irgendjemand irgendetwas Brauchbares ins Netz stellt, möchte ich hier mehr und anderes bieten als die (bei deutschen Wissenschaftlern) üblichen knöchernen Inhalte: Curriculum vitae, Projekte, Veröffentlichungsliste (und alles am besten: "under construction").
15 Jahre später sind wir nicht wesentlich weiter, was die Akzeptanz des Internets angeht, obwohl es unendlich viele Informationsangebote mehr gibt. Man kann mich mit jemandem vergleichen, der in einer Wandergruppe voranläuft und denkt, dass die anderen gleich nachkommen. Aber sie sind nicht nachgekommen. Sie haben selbstverständlich Computer und Mail in ihr Leben integriert und finden Digitalisate und die "Sehepunkte" und H-SOZ-U-KULT ganz prima, aber den Schritt ins digitale Mitmach-Web, den ich 1997 mit meiner Homepage und 2003 mit diesem Gemeinschaftsblog ging, wollen sie nicht mitgehen.
Und da ich ein eher ungeduldiges Naturell habe, kann ich nicht alle Zumutungen der Generation Fax oder sagen wir im Fall Schwerhoffs lieber "Generation Mailingliste" klaglos schlucken. Difficile est saturam non scribere. Bei aller sporadischen Anerkennung für mein Treiben hier und andernorts im digitalen Raum bin ich mir bewusst, dass ich ein Außenseiter bin und bleibe.
Update: Diskussion
https://plus.google.com/u/0/117546351384071338747/posts/8fMYe3oPLiX
http://infobib.de/blog/2011/09/19/funf-jahre-offizielle-open-access-heuchelei-im-deutschen-bibliothekswesen/
“Heute vor fünf Jahren…” sollte dieser Artikel eigentlich anfangen. Nun ist es ein paar Tage später, doch der geneigte Leser ignoriere das bitte.
Also, genau heute vor fünf Jahren, am 12. August 2006, hat Klaus Graf in Archivalia ein Posting veröffentlicht mit dem zum geflügelten Wort avancierten Titel “Die Open-Access-Heuchelei der Bibliotheken”. Darin kritisiert er sieben Punkte:
(1) Bibliothekarische Fachzeitschriften sind nur zum kleinen Teil Open Access!
Kaum Änderung im deutschsprachigen Bereich. Bis auf Libreas ist da eigentlich nichts. Peinlich.
(2) Bibliothekarische Fachliteratur ist kaum OA!
Hier ist Verbesserung zu spüren, zum Beispiel mit dem “>Handbuch Bibliothek 2.0.
(3) Bibliotheken beliefern kostenpflichtige bibliographische Datenbanken!
Gilt weiter. Wenn es eine nicht-exklusive Lieferung ist, die Daten also jedem zur Verfügung stünden, wäre das übrigens auch nicht weiter zu beanstanden.
(4) Bibliotheken treten als Mitglieder von Digizeitschriften e.V. die Interessen von Bildung und Wissenschaft mit Füßen!
Gilt weiter.
(5) Bibliotheken denken nicht daran, “permission barriers” einzureissen!
Gilt generell nicht mehr. CC-Lizenzen sind inzwischen vielerorts im Einsatz.
(6) Sogar OAI-Metadaten werden nicht OA freigegeben!
Die Diskussion ist faktisch beendet, alle Argumente ausgetauscht. Der Trend geht zu CC0. Da wird in sehr kurzer Zeit sehr viel passieren.
(7) Die Bibliotheken betreiben in großem Stil Bildrechte-Tyrannei und Copyfraud!
Gilt weiter.
Fazit: Es sind Fortschritte zu erkennen. Insgesamt ist es jedoch ernüchternd, wie wenig sich in fünf Jahren bewegt hat. Wenn es in diesem Tempo weitergeht, können wir eine offene Fachkommunikation im Bibliothekswesen für ca. 2025 prognostizieren.
Christian Hauschke
http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/
Danke für die Erinnerung und das Aufgreifen des Themas. Der Diagnose stimme ich zu. Die wichtigsten Fortschritte wurden nicht in "klassischen" Feld von OA, der Zeitschriftenliteratur gemacht, sondern bei den Linked Open Data.
“Heute vor fünf Jahren…” sollte dieser Artikel eigentlich anfangen. Nun ist es ein paar Tage später, doch der geneigte Leser ignoriere das bitte.
Also, genau heute vor fünf Jahren, am 12. August 2006, hat Klaus Graf in Archivalia ein Posting veröffentlicht mit dem zum geflügelten Wort avancierten Titel “Die Open-Access-Heuchelei der Bibliotheken”. Darin kritisiert er sieben Punkte:
(1) Bibliothekarische Fachzeitschriften sind nur zum kleinen Teil Open Access!
Kaum Änderung im deutschsprachigen Bereich. Bis auf Libreas ist da eigentlich nichts. Peinlich.
(2) Bibliothekarische Fachliteratur ist kaum OA!
Hier ist Verbesserung zu spüren, zum Beispiel mit dem “>Handbuch Bibliothek 2.0.
(3) Bibliotheken beliefern kostenpflichtige bibliographische Datenbanken!
Gilt weiter. Wenn es eine nicht-exklusive Lieferung ist, die Daten also jedem zur Verfügung stünden, wäre das übrigens auch nicht weiter zu beanstanden.
(4) Bibliotheken treten als Mitglieder von Digizeitschriften e.V. die Interessen von Bildung und Wissenschaft mit Füßen!
Gilt weiter.
(5) Bibliotheken denken nicht daran, “permission barriers” einzureissen!
Gilt generell nicht mehr. CC-Lizenzen sind inzwischen vielerorts im Einsatz.
(6) Sogar OAI-Metadaten werden nicht OA freigegeben!
Die Diskussion ist faktisch beendet, alle Argumente ausgetauscht. Der Trend geht zu CC0. Da wird in sehr kurzer Zeit sehr viel passieren.
(7) Die Bibliotheken betreiben in großem Stil Bildrechte-Tyrannei und Copyfraud!
Gilt weiter.
Fazit: Es sind Fortschritte zu erkennen. Insgesamt ist es jedoch ernüchternd, wie wenig sich in fünf Jahren bewegt hat. Wenn es in diesem Tempo weitergeht, können wir eine offene Fachkommunikation im Bibliothekswesen für ca. 2025 prognostizieren.
Christian Hauschke
http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/
Danke für die Erinnerung und das Aufgreifen des Themas. Der Diagnose stimme ich zu. Die wichtigsten Fortschritte wurden nicht in "klassischen" Feld von OA, der Zeitschriftenliteratur gemacht, sondern bei den Linked Open Data.
KlausGraf - am Montag, 19. September 2011, 14:13 - Rubrik: Open Access
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
KlausGraf - am Montag, 19. September 2011, 13:48 - Rubrik: Open Access
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
KlausGraf - am Montag, 19. September 2011, 13:36 - Rubrik: Kodikologie
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Das Wikipedia-Buch - http://archiv.twoday.net/stories/38784726/ - erfüllt in seiner jetzigen Form eindeutig nicht die Definition von offenem Wissen:
http://opendefinition.org/okd/deutsch/ (deutsche Übersetzung)
http://opendefinition.org/okd/deutsch/ (deutsche Übersetzung)
Wenn Transparenz und Informationsfreiheit ernst genommen werden sollen, muss der zivilrechtliche Zustimmungsvorbehalt bei historisch relevanten Unterlagen abgeschafft werden.
Die historische Wahrheitsfindung und Selbsterkenntnis der Gesellschaft rechtfertigen eine derartige Regulierung. Privatinteressen dürfen diesen Anspruch nicht überlagern.
Die höchste Instanz wäre eine vom Bundestag gewáhlte Historikerkommission, die in letzter Instanz entscheidet, ob eine historische Relevanz auszuschliessen ist.
Auf diese Weise könnte ausgeschlossen werden, dass Rechtsnachfolger jener die totalitären Systemen Vorschub geleistet haben, dem öffentlichen Zugang rechtswirksam widersprechen können und solche Urteile endgültig der Vergangenheit angehören:
http://de.wikisource.org/wiki/Oberverwaltungsgericht_L%C3%BCneburg_-_Einsichtnahmerecht_in_beim_Staatsarchiv_gelagertes_Depositalgut
siehe letzter Absatz im Urteil:
"Im Ergebnis ist demnach festzustellen, dass die Klägerin gegenüber dem Beklagten keinen auf der Grundlage öffentlich-rechtlicher Bestimmungen herrührenden Anspruch auf Einsichtnahme in die begehrten Unterlagen hat. Die Klägerin muss sich vielmehr an den Beigeladenen als Eigentümer der Depositalien halten und diesen notfalls auf dem Zivilrechtswege auf Zustimmung zur Erlaubnis zur Einsichtnahme oder auf Einsichtnahme selbst verklagen".
Es ist ja auch sinnvoll und wird heute akzeptiert, dass Fotografien von Kïnderschändern im Rahmen einer Fahndung online freigeschaltet werden. Warum soll die Gesellschaft nicht erfahren dürfen, wie Mitläufer, Nuztniesser und Kriegsverbrecher in totalitären Systemen vorgehen ?
http://vierprinzen.blogspot.com/
Die historische Wahrheitsfindung und Selbsterkenntnis der Gesellschaft rechtfertigen eine derartige Regulierung. Privatinteressen dürfen diesen Anspruch nicht überlagern.
Die höchste Instanz wäre eine vom Bundestag gewáhlte Historikerkommission, die in letzter Instanz entscheidet, ob eine historische Relevanz auszuschliessen ist.
Auf diese Weise könnte ausgeschlossen werden, dass Rechtsnachfolger jener die totalitären Systemen Vorschub geleistet haben, dem öffentlichen Zugang rechtswirksam widersprechen können und solche Urteile endgültig der Vergangenheit angehören:
http://de.wikisource.org/wiki/Oberverwaltungsgericht_L%C3%BCneburg_-_Einsichtnahmerecht_in_beim_Staatsarchiv_gelagertes_Depositalgut
siehe letzter Absatz im Urteil:
"Im Ergebnis ist demnach festzustellen, dass die Klägerin gegenüber dem Beklagten keinen auf der Grundlage öffentlich-rechtlicher Bestimmungen herrührenden Anspruch auf Einsichtnahme in die begehrten Unterlagen hat. Die Klägerin muss sich vielmehr an den Beigeladenen als Eigentümer der Depositalien halten und diesen notfalls auf dem Zivilrechtswege auf Zustimmung zur Erlaubnis zur Einsichtnahme oder auf Einsichtnahme selbst verklagen".
Es ist ja auch sinnvoll und wird heute akzeptiert, dass Fotografien von Kïnderschändern im Rahmen einer Fahndung online freigeschaltet werden. Warum soll die Gesellschaft nicht erfahren dürfen, wie Mitläufer, Nuztniesser und Kriegsverbrecher in totalitären Systemen vorgehen ?
http://vierprinzen.blogspot.com/
vom hofe - am Montag, 19. September 2011, 09:33 - Rubrik: Informationsfreiheit und Transparenz
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Einladung kreisarchiv
View more presentations from Wolf Thomas
Wolf Thomas - am Montag, 19. September 2011, 09:28 - Rubrik: Veranstaltungen
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://sozialberatung-kiel.de/2011/09/03/das-geschaft-mit-dem-verkauf-deutscher-gerichtsurteile-und-was-sich-dagegen-tun-lasst/
Auf der Homepage des Bundessozialgerichts werden die Entscheidungstexte offenbar nach einigen Jahren aus den kostenfreien Datenbanken entfernt und das Gericht zitiert seine in der (ausgesprochen kostspieligen) amtlichen Sammlung erschienene Urteile in Folgeurteilen ohne Angabe des Aktenzeichens, so dass eine Recherche – absichtlich oder unbeabsichtigt, in letzterem Fall dann aber jedenfalls unbedacht – erheblich erschwert wird.
Finde ich skandalös.
Via
http://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/09/das-geschaft-mit-dem-verkauf-deutscher.html m.w.N.
Auf der Homepage des Bundessozialgerichts werden die Entscheidungstexte offenbar nach einigen Jahren aus den kostenfreien Datenbanken entfernt und das Gericht zitiert seine in der (ausgesprochen kostspieligen) amtlichen Sammlung erschienene Urteile in Folgeurteilen ohne Angabe des Aktenzeichens, so dass eine Recherche – absichtlich oder unbeabsichtigt, in letzterem Fall dann aber jedenfalls unbedacht – erheblich erschwert wird.
Finde ich skandalös.
Via
http://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/09/das-geschaft-mit-dem-verkauf-deutscher.html m.w.N.
KlausGraf - am Montag, 19. September 2011, 00:37 - Rubrik: Archivrecht
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
















