http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg47271.html
Peter Delin fragt nach:
Erst einmal vielen Dank an Horst Hilger für seinen wieder einmal sehr
reichhaltigen ZKBW-Dialog Nr. 71 vom 24.03.2012.
Darin findet sich der absonderliche Vertrag über die Anwendung der § 52
b UrhG, der
- den einzelnen Bibliotheken eine Gebühr pro digitalisiertem Medium von
46,5 % des Nettoladenpreises des jeweiligen Printwerkes auferlegt. Mit
einer herkömmlichen Bibliothekstantieme hat ein solch prohibitiver Preis
wohl nichts mehr zu tun. Eine Einrichtung, die ihren Gesamtbestand
digitalisieren wollte, müsste demnach noch einmal nahezu den halben
Erwerbspreis ohne MwSt. aufbringen (Zahlungsziel 4 Wochen), ohne dass
damit die Rechte eines Kaufexemplars verbunden wären.
- eine Vergabe an einen Dienstleister für die Digitalisierung
ausschließt. D.h. nicht nur die Nutzung wird auf die Räume der
Einrichtung eingegrenzt, sondern auch die Herstellung. Auch dies dürfte
die Kosten weiter in die Höhe treiben und kleinere Einrichtungen
ausschließen.
- schlankweg nur von "veröffentlichten Printwerken (Text- und
Bildanteil)" ausgeht, so dass audiovisuelle Medien von vornherein
ausgeschlossen sind, obwohl dem Gerichtsurteile bereits entgegenstehen.
http://www.iuwis.de/dossierbeitrag/lesepl%C3%A4tze-%C2%A7-52b-urhg
Da man kaum Zeit hat, die Fachdiskussion zu verfolgen, meine Fragen:
- Ist dieser Vertrag im Bilbiotheksbereich schon irgendwo diskutiert worden?
- Weiß jemand, nach welchen Maßstäben die Gebühr von 46,5 % des Nettoladenpreises festgelegt worden ist?
- Waren Bibliotheksverbände an der Ausgestaltung des Rahmenvertargs [SIC] beteiligt?
Vertragstext:
http://www.bibliotheksverband.de/fileadmin/user_upload/DBV/vereinbarungen/2011_RSVOR_207AK_TOP24a_Urheberrecht_Anlage.pdf
Seit Dezember 2011 gilt ein Tarif der VG Wort/VG Bild Kunst mit 58 %, da ist der Rahmenvertrag deutlich günstiger:
http://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/tarif_uebersicht/Tarif_52b.pdf
Peter Delin fragt nach:
Erst einmal vielen Dank an Horst Hilger für seinen wieder einmal sehr
reichhaltigen ZKBW-Dialog Nr. 71 vom 24.03.2012.
Darin findet sich der absonderliche Vertrag über die Anwendung der § 52
b UrhG, der
- den einzelnen Bibliotheken eine Gebühr pro digitalisiertem Medium von
46,5 % des Nettoladenpreises des jeweiligen Printwerkes auferlegt. Mit
einer herkömmlichen Bibliothekstantieme hat ein solch prohibitiver Preis
wohl nichts mehr zu tun. Eine Einrichtung, die ihren Gesamtbestand
digitalisieren wollte, müsste demnach noch einmal nahezu den halben
Erwerbspreis ohne MwSt. aufbringen (Zahlungsziel 4 Wochen), ohne dass
damit die Rechte eines Kaufexemplars verbunden wären.
- eine Vergabe an einen Dienstleister für die Digitalisierung
ausschließt. D.h. nicht nur die Nutzung wird auf die Räume der
Einrichtung eingegrenzt, sondern auch die Herstellung. Auch dies dürfte
die Kosten weiter in die Höhe treiben und kleinere Einrichtungen
ausschließen.
- schlankweg nur von "veröffentlichten Printwerken (Text- und
Bildanteil)" ausgeht, so dass audiovisuelle Medien von vornherein
ausgeschlossen sind, obwohl dem Gerichtsurteile bereits entgegenstehen.
http://www.iuwis.de/dossierbeitrag/lesepl%C3%A4tze-%C2%A7-52b-urhg
Da man kaum Zeit hat, die Fachdiskussion zu verfolgen, meine Fragen:
- Ist dieser Vertrag im Bilbiotheksbereich schon irgendwo diskutiert worden?
- Weiß jemand, nach welchen Maßstäben die Gebühr von 46,5 % des Nettoladenpreises festgelegt worden ist?
- Waren Bibliotheksverbände an der Ausgestaltung des Rahmenvertargs [SIC] beteiligt?
Vertragstext:
http://www.bibliotheksverband.de/fileadmin/user_upload/DBV/vereinbarungen/2011_RSVOR_207AK_TOP24a_Urheberrecht_Anlage.pdf
Seit Dezember 2011 gilt ein Tarif der VG Wort/VG Bild Kunst mit 58 %, da ist der Rahmenvertrag deutlich günstiger:
http://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/tarif_uebersicht/Tarif_52b.pdf
KlausGraf - am Freitag, 30. März 2012, 18:52 - Rubrik: Archivrecht
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Infobib verlinkt netterweise meine "Urheberrechtsfibel":
http://infobib.de/blog/2012/03/30/51-tatort-autoren-gegen-die-netzgemeinde/
http://infobib.de/blog/2012/03/30/51-tatort-autoren-gegen-die-netzgemeinde/
KlausGraf - am Freitag, 30. März 2012, 15:29 - Rubrik: Archivrecht
http://de.wikisource.org/wiki/Wikisource:Skriptorium#Hat_GBS_jetzt_den_PDF-Download_f.C3.BCr_alle_Proxys_gesperrt.3F
Bezweifle, dass das das einzige Buch ist, bei dem das der Fall ist ....
Nachtrag: man findet auch noch weitere, siehe etwa
http://books.google.de/books?id=RwIUAQAAIAAJ
Bezweifle, dass das das einzige Buch ist, bei dem das der Fall ist ....
Nachtrag: man findet auch noch weitere, siehe etwa
http://books.google.de/books?id=RwIUAQAAIAAJ
KlausGraf - am Freitag, 30. März 2012, 01:03 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
http://www.openculture.com/2012/03/the_alan_lomax_music_archive_now_online.html
http://research.culturalequity.org/home-audio.jsp
http://research.culturalequity.org/home-audio.jsp
KlausGraf - am Donnerstag, 29. März 2012, 22:50 - Rubrik: English Corner
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Maier, Matthias; Simon-Ritz, Frank (Hrsg.): Alles digital? E-Books in Studium und Forschung : Weimarer EDOC-Tage 2011, Verlag der Bauhaus-Universität, Weimar 2012. – 978-3-86068-454-2.
http://e-pub.uni-weimar.de/opus4/frontdoor/index/index/docId/1569
http://e-pub.uni-weimar.de/opus4/frontdoor/index/index/docId/1569
KlausGraf - am Donnerstag, 29. März 2012, 22:48 - Rubrik: Bibliothekswesen
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Die Vorträge des I-Science-Tags der FH Potsdam zum Records Management sind hier: http://iw.fh-potsdam.de/programm0.html
online.
online.
schwalm.potsdam - am Donnerstag, 29. März 2012, 18:04 - Rubrik: Records Management
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Gerade meldet epd: "Die mehr als 900 Flugblätter der Reformation im Gothaer Schloss Friedenstein sollen in den nächsten Jahren vollständig erschlossen und digitalisiert werden. Thüringens Kultusminister Christoph Matschie (SPD) übergab dazu am Donnerstag Bewilligungsbescheide über 60.000 Euro für die Stelle eines Projektkoordinators ab 1. Juni und über 100.000 Euro für die erforderliche Scanner-Technik." Ist dieses Scannen – nur um das geht's mir – eigentlich günstig? dort sinnvoll? angemessen schnell? Liegt's an der OCR? Kann so etwas nicht innert einer Woche von einem kommerziellen Anbieter erledigt werden? Danke für sachkundige Antworten.
Dietmar Bartz - am Donnerstag, 29. März 2012, 16:22
Immer wieder ärgerlich ist die Diffamierung unseres Berufsstandes. Etwa nach dem Motto: Wer sich etwas hat zu Schulden kommen lassen oder den Chef geärgert hat oder einfach nur unfähig ist, wird ins Archiv versetzt (am besten in den "Archivkeller"), da kann er keinen weiteren Schaden anrichten.
Jüngstes Beispiel liefert der Autor Rolf Seydewitz, der seinen Beitrag über die Weiterbeschäftigung pädophiler katholischer Priester im Bistum Trier im "Trierischen Volksfreund" v.28.03.2012 mit dem polemischen Satz schließt:
"In den zahlreichen Archiven des Bistums werden für pädophile Priester schon noch einige Plätzchen frei sein."
http://www.volksfreund.de/nachrichten/welt/meinung/kommentare/Kommentare-Ab-ins-Archiv-statt-an-den-Altar;art158795,3108657
Jüngstes Beispiel liefert der Autor Rolf Seydewitz, der seinen Beitrag über die Weiterbeschäftigung pädophiler katholischer Priester im Bistum Trier im "Trierischen Volksfreund" v.28.03.2012 mit dem polemischen Satz schließt:
"In den zahlreichen Archiven des Bistums werden für pädophile Priester schon noch einige Plätzchen frei sein."
http://www.volksfreund.de/nachrichten/welt/meinung/kommentare/Kommentare-Ab-ins-Archiv-statt-an-den-Altar;art158795,3108657
ingobobingo - am Donnerstag, 29. März 2012, 15:44 - Rubrik: Wahrnehmung
http://www.geheugenvannederland.nl/?/nl/collecties/planos
Es sind gut 2600 Digitalisate, nicht 24.000, wie
http://www.informatieprofessional.nl/nieuws/9152-24000-planos-van-de-koninklijke-bibliotheek-in-het-geheugen-van-nederland.html
angibt.

Es sind gut 2600 Digitalisate, nicht 24.000, wie
http://www.informatieprofessional.nl/nieuws/9152-24000-planos-van-de-koninklijke-bibliotheek-in-het-geheugen-van-nederland.html
angibt.

KlausGraf - am Donnerstag, 29. März 2012, 15:39 - Rubrik: Bildquellen
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http://www.np-coburg.de/regional/feuilleton/np/npfeuilleton/art83474,1948611
Die Stadt Coburg setzte mit ihrem Wappen ein deutliches Zeichen: Seit 1353 stand sie zwar unter der Herrschaft des mächtigen Adelsgeschlechts der Wettiner; in ihrer heraldischen "Adresse" aber berief sie sich auf eine höhere Instanz: Mit dem Kopf des Heiligen Mauritius im Schild bekannte sich Coburg ganz offensichtlich zu Reich und Kaiser.
Genau genommen ist die Darstellung des Ägypters Mauritius als dunkelhäutiger Afrikaner jedoch falsch und beruhte auf den höchst lückenhaften Kenntnissen des Mittelalters über Ägypten und Afrika. Der Ägypter, bzw. "Maure", war sehr wahrscheinlich von hellerer Hautfarbe als die Einwohner des mittleren und südlichen Afrika.
"Nicht-Arier"
Andererseits zeigt die Verehrung eines Märtyrers von so exotischem Aussehen als deutschen Reichsheiligen, dass das Mittelalter sehr weit entfernt war von rassistischen Ideologien des 19. oder 20. Jahrhunderts.
Während der Diktatur der Nationalsozialisten wurde diese Darstellungstradition dem Coburger Wappen allerdings zum Verhängnis: Hitlers Gefolgsleute entfernten 1934 den so genannten "Nicht-Arier" aus dem Schild und setzten an seine Stelle ein Schwert.
Erst nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und der Diktatur knüpfte Coburg wieder an die Toleranz des Mittelalters an und bot dem leidgeprüften Heiligen Asyl: In ihrem Wappenschild.
Siehe auch
http://www.coburg.de/startseite/950Jahre/demografie/Stadtwappen-und-Coburger-Mohr.aspx

Die Stadt Coburg setzte mit ihrem Wappen ein deutliches Zeichen: Seit 1353 stand sie zwar unter der Herrschaft des mächtigen Adelsgeschlechts der Wettiner; in ihrer heraldischen "Adresse" aber berief sie sich auf eine höhere Instanz: Mit dem Kopf des Heiligen Mauritius im Schild bekannte sich Coburg ganz offensichtlich zu Reich und Kaiser.
Genau genommen ist die Darstellung des Ägypters Mauritius als dunkelhäutiger Afrikaner jedoch falsch und beruhte auf den höchst lückenhaften Kenntnissen des Mittelalters über Ägypten und Afrika. Der Ägypter, bzw. "Maure", war sehr wahrscheinlich von hellerer Hautfarbe als die Einwohner des mittleren und südlichen Afrika.
"Nicht-Arier"
Andererseits zeigt die Verehrung eines Märtyrers von so exotischem Aussehen als deutschen Reichsheiligen, dass das Mittelalter sehr weit entfernt war von rassistischen Ideologien des 19. oder 20. Jahrhunderts.
Während der Diktatur der Nationalsozialisten wurde diese Darstellungstradition dem Coburger Wappen allerdings zum Verhängnis: Hitlers Gefolgsleute entfernten 1934 den so genannten "Nicht-Arier" aus dem Schild und setzten an seine Stelle ein Schwert.
Erst nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und der Diktatur knüpfte Coburg wieder an die Toleranz des Mittelalters an und bot dem leidgeprüften Heiligen Asyl: In ihrem Wappenschild.
Siehe auch
http://www.coburg.de/startseite/950Jahre/demografie/Stadtwappen-und-Coburger-Mohr.aspx

KlausGraf - am Donnerstag, 29. März 2012, 15:10 - Rubrik: Landesgeschichte
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Der EGMR hat das Whistleblowing jüngst wieder in den Vordergrund gerückt. Urteil vom 21.7.2011 (Heinisch gegen Deutschland).
Im angloamerikanischen Recht gehört die Institution des whistleblowings zur "best practice von Compliance Programmen". Drei Voraussetzungen mussen gegeben sein. 1.) Möglichkeit für den Hinweisgeber, anonym zu bleiben; 2) transparentes und glaubwürdiges Verfahren, in dem bestimmt wird, wie mit der Meldung umgegangen wird und 3) Garantie für den whistleblower, dass ihm keine Nachteile aus dem Hinweis erwachsen.
Gehen wir von einem hypothetischen Fall aus:
Eine Landesregierung weist ein Staatsarchiv an, Dokumente die an die Justiz von gesetzeswegen abzugeben sind, zurückzuhalten (unter Verschluss zu halten).
Was könnte der Landesbeamte des Staatsarchivs tun ?
Variante 1: Wegschauen.
Variante 2:
Für den Bereich der staatlichen Archive könnte sich die Frage nach dem Informantenschutz stellen. Gemäss Paragrafen 67 II Nr. 3 BBG und 37 II Nr. 3 BeamtStG entfällt die dienstliche Verschwiegenheitspflicht des Beamten gegenüber der zuständigen obersten Behörde oder einer Strafverfolgungsbehörde, wenn ein durch Tatsachen begründeter Verdacht einer Korruptionsstraftat nach den Paragrafen 331 bis 337 StGB angezeigt wird. Dies gilt auch bei jeder Straftat (hier Urkundenunterdrückung).
Die Realität sieht aber anders aus: Der Anreiz, anzuzeigen ist in der Praxis schwach ausgeprägt, weil sich der whistleblower in einer Grauzone befindet und Repressalien befürchten muss..
Wie könnte dieses Problem gelöst werden ?
Er könnte anonym den Hinweis an die die zuständige Schwerpunktstaatsanwaltschaft weiterleieten, ohne Repressalien befürchten zu müssen. Sollte es zu Repressalien kommen hätte der whistleblower Schadensersatzansprüche. Es sollte auch eine Beweislastumkehr eingeführt werden. Kommt es zu einer Massnahme gegen den whistleblower müsste die Verwaltung beweisen, dass die Massnahme nicht auf den Akt des whistleblowers zurückzuführen ist.
Im angloamerikanischen Bereich wird der whistleblower schon lange nicht mehr als verräterisch und illoyal wahrgenommen, sondern als im positiven Sinne behlilflih, um schädliche Korruption oder zumindets Fehlentwicklungen zu verhindern.
Dieser Beitrag zitiert einige Gedanken des Aufsatzes von Herrn Rechtsanwalt Jens Abraham, Whistleblowing - Neue Chancen für eine Kurswende !? in ZRP 1/2012, Beilage der NJW, S. 11 ff.
Die Hinweise auf einen hypothetischen Fall und der Archivbezug wurden hinzugefügt.
Im angloamerikanischen Recht gehört die Institution des whistleblowings zur "best practice von Compliance Programmen". Drei Voraussetzungen mussen gegeben sein. 1.) Möglichkeit für den Hinweisgeber, anonym zu bleiben; 2) transparentes und glaubwürdiges Verfahren, in dem bestimmt wird, wie mit der Meldung umgegangen wird und 3) Garantie für den whistleblower, dass ihm keine Nachteile aus dem Hinweis erwachsen.
Gehen wir von einem hypothetischen Fall aus:
Eine Landesregierung weist ein Staatsarchiv an, Dokumente die an die Justiz von gesetzeswegen abzugeben sind, zurückzuhalten (unter Verschluss zu halten).
Was könnte der Landesbeamte des Staatsarchivs tun ?
Variante 1: Wegschauen.
Variante 2:
Für den Bereich der staatlichen Archive könnte sich die Frage nach dem Informantenschutz stellen. Gemäss Paragrafen 67 II Nr. 3 BBG und 37 II Nr. 3 BeamtStG entfällt die dienstliche Verschwiegenheitspflicht des Beamten gegenüber der zuständigen obersten Behörde oder einer Strafverfolgungsbehörde, wenn ein durch Tatsachen begründeter Verdacht einer Korruptionsstraftat nach den Paragrafen 331 bis 337 StGB angezeigt wird. Dies gilt auch bei jeder Straftat (hier Urkundenunterdrückung).
Die Realität sieht aber anders aus: Der Anreiz, anzuzeigen ist in der Praxis schwach ausgeprägt, weil sich der whistleblower in einer Grauzone befindet und Repressalien befürchten muss..
Wie könnte dieses Problem gelöst werden ?
Er könnte anonym den Hinweis an die die zuständige Schwerpunktstaatsanwaltschaft weiterleieten, ohne Repressalien befürchten zu müssen. Sollte es zu Repressalien kommen hätte der whistleblower Schadensersatzansprüche. Es sollte auch eine Beweislastumkehr eingeführt werden. Kommt es zu einer Massnahme gegen den whistleblower müsste die Verwaltung beweisen, dass die Massnahme nicht auf den Akt des whistleblowers zurückzuführen ist.
Im angloamerikanischen Bereich wird der whistleblower schon lange nicht mehr als verräterisch und illoyal wahrgenommen, sondern als im positiven Sinne behlilflih, um schädliche Korruption oder zumindets Fehlentwicklungen zu verhindern.
Dieser Beitrag zitiert einige Gedanken des Aufsatzes von Herrn Rechtsanwalt Jens Abraham, Whistleblowing - Neue Chancen für eine Kurswende !? in ZRP 1/2012, Beilage der NJW, S. 11 ff.
Die Hinweise auf einen hypothetischen Fall und der Archivbezug wurden hinzugefügt.
la bastille - am Donnerstag, 29. März 2012, 14:10 - Rubrik: Informationsfreiheit und Transparenz
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In Museen und Bildarchiven:
http://edoc.hu-berlin.de/series/berliner-handreichungen/2012-321/PDF/321.pdf
Völlig unsinnig ist die Argumentation mit der Strafbarkeit. Als ob schon jemals ein Museumsmitarbeiter wegen einer Urheberrechtsverletzung strafrechtlich verfolgt worden wäre! Im Fall Guttenberg kam es nicht zu einem Gerichtsverfahren, und wer verwaiste Werke zugänglich macht, ist meilenweit von den Betreibern von Portalen wie kino.to entfernt! Reine Panikmache.
Überhaupt ist die Qualität der Arbeit mäßig.
http://edoc.hu-berlin.de/series/berliner-handreichungen/2012-321/PDF/321.pdf
Völlig unsinnig ist die Argumentation mit der Strafbarkeit. Als ob schon jemals ein Museumsmitarbeiter wegen einer Urheberrechtsverletzung strafrechtlich verfolgt worden wäre! Im Fall Guttenberg kam es nicht zu einem Gerichtsverfahren, und wer verwaiste Werke zugänglich macht, ist meilenweit von den Betreibern von Portalen wie kino.to entfernt! Reine Panikmache.
Überhaupt ist die Qualität der Arbeit mäßig.
KlausGraf - am Donnerstag, 29. März 2012, 00:59 - Rubrik: Archivrecht
Der wie immer reichhaltige ZKBW-Dialog ist online und spießt auf:
Die Missionarische Kirche des Kopimismus hat es in Schweden im dritten Anlauf geschafft, offiziell als Religion anerkannt zu werden. Die von dem Philosophie-Studenten Isak Gerson 2010 gegründete Gemeinschaft setzt sich für das freie Kopieren von Informationen ein und gegen urheberrechtliche Beschränkungen. Die Anerkennung durch den Staat ohne finanzielle Unterstützung findet die Boulevardzeitung Expressen in einem Kommentar vom 11.01.2012 gut und fordert, auch Protestanten und Katholiken keine staatlichen Mittel mehr zu geben: „Der Staat sollte nicht entscheiden, was eine Religion ist und was nicht. … Ein säkularer Staat sollte gewisse Religionen nicht höher bewerten als andere. Das Problem ist nur, dass Schweden dieses Prinzip nicht einhält. … Es ist höchste Zeit, dass die staatliche Unterstützung für Glaubensgemeinschaften gestrichen wird. Religionsfreiheit soll für alle gelten, egal ob sie an Gott glauben oder an das heilige Filesharing. Aber die Finanzierung sollen die Gemeinschaften selbst regeln. Ein säkularer Staat hat in Kirchen nichts zu suchen.
https://wiki.bsz-bw.de/doku.php?id=fl-team:publikationen:dialog71-html
Die Missionarische Kirche des Kopimismus hat es in Schweden im dritten Anlauf geschafft, offiziell als Religion anerkannt zu werden. Die von dem Philosophie-Studenten Isak Gerson 2010 gegründete Gemeinschaft setzt sich für das freie Kopieren von Informationen ein und gegen urheberrechtliche Beschränkungen. Die Anerkennung durch den Staat ohne finanzielle Unterstützung findet die Boulevardzeitung Expressen in einem Kommentar vom 11.01.2012 gut und fordert, auch Protestanten und Katholiken keine staatlichen Mittel mehr zu geben: „Der Staat sollte nicht entscheiden, was eine Religion ist und was nicht. … Ein säkularer Staat sollte gewisse Religionen nicht höher bewerten als andere. Das Problem ist nur, dass Schweden dieses Prinzip nicht einhält. … Es ist höchste Zeit, dass die staatliche Unterstützung für Glaubensgemeinschaften gestrichen wird. Religionsfreiheit soll für alle gelten, egal ob sie an Gott glauben oder an das heilige Filesharing. Aber die Finanzierung sollen die Gemeinschaften selbst regeln. Ein säkularer Staat hat in Kirchen nichts zu suchen.
https://wiki.bsz-bw.de/doku.php?id=fl-team:publikationen:dialog71-html
KlausGraf - am Donnerstag, 29. März 2012, 00:48 - Rubrik: Archivrecht
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http://lagis.online.uni-marburg.de/de/subjects/index/sn/hetrina
Datenbank zu den hessischen Soldaten in Amerika.
Via
http://www.handelsblatt.com/technologie/it-tk/it-internet/ahnenforschung-online-mausklick-ins-18-jahrhundert/6442112.html
Datenbank zu den hessischen Soldaten in Amerika.
Via
http://www.handelsblatt.com/technologie/it-tk/it-internet/ahnenforschung-online-mausklick-ins-18-jahrhundert/6442112.html
KlausGraf - am Donnerstag, 29. März 2012, 00:44 - Rubrik: Genealogie
Der Theologieprofessor Johannes Wyse (um 1410-1486) stellte an der Universität Leipzig von ca. 1473 bis 1482 eine Chronik zusammen, die durch die vielen eingefügten Schriftstücke den Charakter eines Nachrichten-Sammelbandes annimmt.
http://de.wikisource.org/wiki/Burgunderkriege#Johannes_Wyse
Eine Beschreibung gibt es leider nur für die deutschsprachigen Teile:
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0516_b267_jpg.htm
Da der Codex früher in Jena in der Bibliotheca Electoralis lag, wurde er dort digitalisiert. Leider fehlen aber im Digitalisat Seiten, z.B. die Beschreibung des Würzburger Turniers!
http://archive.thulb.uni-jena.de/hisbest/receive/HisBest_cbu_00013635
Blatt der Vier Lande, 1479, dazu siehe
http://archiv.twoday.net/stories/75222343/
http://de.wikisource.org/wiki/Burgunderkriege#Johannes_Wyse
Eine Beschreibung gibt es leider nur für die deutschsprachigen Teile:
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0516_b267_jpg.htm
Da der Codex früher in Jena in der Bibliotheca Electoralis lag, wurde er dort digitalisiert. Leider fehlen aber im Digitalisat Seiten, z.B. die Beschreibung des Würzburger Turniers!
http://archive.thulb.uni-jena.de/hisbest/receive/HisBest_cbu_00013635
http://archiv.twoday.net/stories/75222343/
KlausGraf - am Mittwoch, 28. März 2012, 17:47 - Rubrik: Landesgeschichte
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Link zum PDF auf der Seite:
http://www.datenschutz-berlin.de/content/nachrichten/datenschutznachrichten/28-maerz-2012
Einige Lesefrüchte:
Die Piratenplattform "Liquid Feedback" wurde als akzeptabel eingestuft.
Die alte Internet-Bashing-Leier: "Auch Personen in öffentlichen Ämtern haben ein Recht auf Privatsphäre. Die Gefahr einer Verletzung dieses Rechts ist bei Veröffentlichung von Datensätzen im Internet, die über Suchmaschinen leicht auffindbar und weltweit einsehbar sind, besonders groß."
Und der Google-Streetview-Schwachsinn: "Für georeferenzierte Panoramadienste ist die Veröffentlichung der Aufnahmen
ohne die Möglichkeit des Vorabwiderspruchs rechtswidrig." Die Gerichte sehen das nicht so.
Von keiner Ahnung befleckt ist diese Aussage: "Berlin hat 1993 als erstes Bundesland Regelungen zum Datenschutz in sein Archivgesetz aufgenommen." Selbstverständlich enthielt das erste Archivgesetz (BW) bereits Regelungungen zum Datenschutz. Das Archivgesetz soll verschärft werden, was die Einsichtsmöglichkeiten von Personendaten angeht.
Zum ArchivG vs. IFG: "Nicht zuletzt besteht ein Widerspruch zum Informationsfreiheitsrecht, der durch eine Gesetzesänderung gelöst werden sollte. Aufgrund der Sperrfristen des Archivrechts müssen nach dem Informationsfreiheitsgesetz frei zugängliche
Akten der Verwaltung nach Abgabe an das Archiv geheim gehalten werden. Um diesen Widerspruch zu lösen, sollte eine Regelung vergleichbar der des Bundesarchivgesetzes aufgenommen werden."
http://www.datenschutz-berlin.de/content/nachrichten/datenschutznachrichten/28-maerz-2012
Einige Lesefrüchte:
Die Piratenplattform "Liquid Feedback" wurde als akzeptabel eingestuft.
Die alte Internet-Bashing-Leier: "Auch Personen in öffentlichen Ämtern haben ein Recht auf Privatsphäre. Die Gefahr einer Verletzung dieses Rechts ist bei Veröffentlichung von Datensätzen im Internet, die über Suchmaschinen leicht auffindbar und weltweit einsehbar sind, besonders groß."
Und der Google-Streetview-Schwachsinn: "Für georeferenzierte Panoramadienste ist die Veröffentlichung der Aufnahmen
ohne die Möglichkeit des Vorabwiderspruchs rechtswidrig." Die Gerichte sehen das nicht so.
Von keiner Ahnung befleckt ist diese Aussage: "Berlin hat 1993 als erstes Bundesland Regelungen zum Datenschutz in sein Archivgesetz aufgenommen." Selbstverständlich enthielt das erste Archivgesetz (BW) bereits Regelungungen zum Datenschutz. Das Archivgesetz soll verschärft werden, was die Einsichtsmöglichkeiten von Personendaten angeht.
Zum ArchivG vs. IFG: "Nicht zuletzt besteht ein Widerspruch zum Informationsfreiheitsrecht, der durch eine Gesetzesänderung gelöst werden sollte. Aufgrund der Sperrfristen des Archivrechts müssen nach dem Informationsfreiheitsgesetz frei zugängliche
Akten der Verwaltung nach Abgabe an das Archiv geheim gehalten werden. Um diesen Widerspruch zu lösen, sollte eine Regelung vergleichbar der des Bundesarchivgesetzes aufgenommen werden."
KlausGraf - am Mittwoch, 28. März 2012, 13:14 - Rubrik: Datenschutz
Michael Embach: Die Schriften Hildegards von Bingen (2003), S. 337f.
http://books.google.de/books?id=B0BcQoeU6ZsC&pg=PA337
nannte nur drei Handschriften des Schreibers Wilhelm Gralap des sog. Speyerer Kräuterbuchs im Berliner mgf 817, nämlich zusätzlich die Wiener Windeck-Handschrift (mit lange veralteter Signatur) und einen Wolfenbütteler Codex.
Krämer: Scriptores hat erheblich mehr:
Gralapp, Wilhelmus scriptor 15.Jh.
Aus Speyer. Von Strossburg (Straßburg, Elsass, Frankreich). Nennt sich auch 'Wilhelmus de Argentinensis'. Arzt in Speyer.
Handschriften
Berlin, SBPK, Germ. 2°817, fol. 1r-61v (a. 1456)
Wien, ÖNB, 2873 (iur. civ. 186) (a. 1456 in Straßburg?).
Wien, ÖNB, 2913 (hist. prof. 563), fol. 472r (am 8. 7. 1456).
Wolfenbüttel, HAB, 83.2.Aug.12° (Heinem. 3807) (a. 1462 in Straßburg).
Salzburg, Erzabtei St. Peter, b.v.37, fol. 1r-103v (a. 1456 in Straßburg).
Literatur
cf. Zentralbl. f. Bibliothekswesen 11 (1894), S. 434.
Col. 2, Nr. 5913.
Heinemann, Katal. Wolfenbüttel II/5, Nr. 3807.
Unterkircher, Datierte Hss. Österreichs 3, S. 52 und Abb. 104.
Menhardt, Katal. Wien ÖNB 1, S. 490f. und 614f.
Hayer, Katal. Salzburg St. Peter, S. 284f.
Inventar Wien I, S. 87.
Verf. Lex. 9, 2. Aufl., 1995, S. 90, 92.
Mgf 817: "wilhelmi gralap" 1456 "yn spirensis"
http://www.handschriftencensus.de/8780 (dürftigst, ohne Angaben zum Schreiber usw.)
Aderlaß und Seelentrost (2003), S. 351 hat eine Farbabbildung, die der Handschriftencensus nicht vermerkt
Keil "Speyerer Kräuterbuch" (²VL 9, 90) behauptet - wenn auch mit Fragezeichen - Gralap sei Arzt in Speyer gewesen. Dafür sehe ich keine Anhaltspunkte.
Wien 2913: Wilhelm Gralap von Straßburg (de Argentinensis) 1456
http://www.handschriftencensus.de/11181
Chronik des Eberhard Windeck
Zentralbl. f. Bibliothekswesen 11 (1894), S. 434 stammt von Arthur Wyss
weitere Nachweise zur Hs.
http://manuscripta.at/?ID=6284
Schriftprobe:
http://manuscripta.at/_scripts/php/cat2pdf.php?cat=CMDA3&ms_code=AT8500-2913
Wien 2873 war im 15. Jh. nach Menhardt ein Teil von Wien 2913
http://manuscripta.at/?ID=11933
http://www.handschriftencensus.de/11164
Menhardt sagt aber nicht, welche der verschiedenen Hände in 2873 die Gralaps ist. Ebensowenig Heckmann.
Wolfenbüttel, Herzog August Bibl., Cod. 83.2 Aug. 12°: "Wilhelmus Gralapp von Strossburg" 1462
http://www.handschriftencensus.de/16663 hat nichts außer einem Verweis auf Heinemann
http://diglib.hab.de/drucke/f4f-539-8/start.htm?image=00171
Der von Embach und im Census nicht identifizierte Text ist Arnt Buschmann: Mirakelbericht
Diese Hs. in Wolfenbüttel fehlt auch im ²VL 1, 1143 und im Census
http://www.handschriftencensus.de/werke/2725
Edition Seelmanns:
http://archive.org/stream/jahrbuchdesvere05hambgoog#page/n246/mode/1up
Salzburg, St. Peter, b V 37
http://www.handschriftencensus.de/12439
http://manuscripta.at/?ID=8856 ohne Schreibernamen
HEINRICH VON ST. GALLEN. KATECHETISCHE SCHRIFTEN. 'CORDIALE', DT. GEORGSLEGENDE
Pap. 228 Bl. 225x139. Strassburg, 1456
Den Katalog von Hayer habe ich nicht zur Hand, doch dürfte Krämer insoweit zu trauen sein.
[ http://opac.bnu.fr/id=1:1564599 ]
[Hayer S. 284-286. 5.11.1456 datierte (Bl. 224v) Hs. von 2 Händen, die erste 1r-103v Gralap, der den Passionstraktat des Heinrich von St. Gallen schrieb, die Vaterunser-Auslegung und die Gebetsanleitung. Er nennt sich Bl. 71v: "Hoc librum schripsit Wilhelme Gralap de Argentina bitten got für in". Als Schreibort wird Straßburg angegeben, was zur elsässischen Schreibsprache passt, aber aus meiner Sicht nicht zwingend aus der Schreibernennung abzuleiten ist. Die Makulatur entstammt einem Notariatsinstrument, das Signet beschriftet "Sig. Sylnonis, was nicht auf den deutschsprachigen Raum weist.]
Die Suche von monasterium.net ist gerade offline [und hat auch keinen Treffer], http://www.stadtarchiv-speyer.findbuch.net/ hat nichts zu Gralap*. Vielleicht schaut das Stadtarchiv Speyer, ob die Person zu belegen ist?
Update: Von dort Fehlanzeige.
Im Straßburger Bürgerbuch zu 1465 ein Wilhelm Gralap
http://books.google.de/books?id=W80ZAAAAIAAJ&q=%22gralap%22+strassburg
[Wittmer/Meyer, Livre Bd. 1, 1948, S. 215 Nr. 2000 zu 1465 "Item Wilhelm Gralap hat das burgreht koufft quinta post Martini [14. XI.] vnd will dienen zu+om encker"]
Nachtrag: Zu den Gralap-Handschriften siehe auch meinen Vortrag
http://archiv.twoday.net/stories/219050088/ (Link zum Video)
#forschung

http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Gralap_mgf_817.jpg
http://books.google.de/books?id=B0BcQoeU6ZsC&pg=PA337
nannte nur drei Handschriften des Schreibers Wilhelm Gralap des sog. Speyerer Kräuterbuchs im Berliner mgf 817, nämlich zusätzlich die Wiener Windeck-Handschrift (mit lange veralteter Signatur) und einen Wolfenbütteler Codex.
Krämer: Scriptores hat erheblich mehr:
Gralapp, Wilhelmus scriptor 15.Jh.
Aus Speyer. Von Strossburg (Straßburg, Elsass, Frankreich). Nennt sich auch 'Wilhelmus de Argentinensis'. Arzt in Speyer.
Handschriften
Berlin, SBPK, Germ. 2°817, fol. 1r-61v (a. 1456)
Wien, ÖNB, 2873 (iur. civ. 186) (a. 1456 in Straßburg?).
Wien, ÖNB, 2913 (hist. prof. 563), fol. 472r (am 8. 7. 1456).
Wolfenbüttel, HAB, 83.2.Aug.12° (Heinem. 3807) (a. 1462 in Straßburg).
Salzburg, Erzabtei St. Peter, b.v.37, fol. 1r-103v (a. 1456 in Straßburg).
Literatur
cf. Zentralbl. f. Bibliothekswesen 11 (1894), S. 434.
Col. 2, Nr. 5913.
Heinemann, Katal. Wolfenbüttel II/5, Nr. 3807.
Unterkircher, Datierte Hss. Österreichs 3, S. 52 und Abb. 104.
Menhardt, Katal. Wien ÖNB 1, S. 490f. und 614f.
Hayer, Katal. Salzburg St. Peter, S. 284f.
Inventar Wien I, S. 87.
Verf. Lex. 9, 2. Aufl., 1995, S. 90, 92.
Mgf 817: "wilhelmi gralap" 1456 "yn spirensis"
http://www.handschriftencensus.de/8780 (dürftigst, ohne Angaben zum Schreiber usw.)
Aderlaß und Seelentrost (2003), S. 351 hat eine Farbabbildung, die der Handschriftencensus nicht vermerkt
Keil "Speyerer Kräuterbuch" (²VL 9, 90) behauptet - wenn auch mit Fragezeichen - Gralap sei Arzt in Speyer gewesen. Dafür sehe ich keine Anhaltspunkte.
Wien 2913: Wilhelm Gralap von Straßburg (de Argentinensis) 1456
http://www.handschriftencensus.de/11181
Chronik des Eberhard Windeck
Zentralbl. f. Bibliothekswesen 11 (1894), S. 434 stammt von Arthur Wyss
weitere Nachweise zur Hs.
http://manuscripta.at/?ID=6284
Schriftprobe:
http://manuscripta.at/_scripts/php/cat2pdf.php?cat=CMDA3&ms_code=AT8500-2913
Wien 2873 war im 15. Jh. nach Menhardt ein Teil von Wien 2913
http://manuscripta.at/?ID=11933
http://www.handschriftencensus.de/11164
Menhardt sagt aber nicht, welche der verschiedenen Hände in 2873 die Gralaps ist. Ebensowenig Heckmann.
Wolfenbüttel, Herzog August Bibl., Cod. 83.2 Aug. 12°: "Wilhelmus Gralapp von Strossburg" 1462
http://www.handschriftencensus.de/16663 hat nichts außer einem Verweis auf Heinemann
http://diglib.hab.de/drucke/f4f-539-8/start.htm?image=00171
Der von Embach und im Census nicht identifizierte Text ist Arnt Buschmann: Mirakelbericht
Diese Hs. in Wolfenbüttel fehlt auch im ²VL 1, 1143 und im Census
http://www.handschriftencensus.de/werke/2725
Edition Seelmanns:
http://archive.org/stream/jahrbuchdesvere05hambgoog#page/n246/mode/1up
Salzburg, St. Peter, b V 37
http://www.handschriftencensus.de/12439
http://manuscripta.at/?ID=8856 ohne Schreibernamen
HEINRICH VON ST. GALLEN. KATECHETISCHE SCHRIFTEN. 'CORDIALE', DT. GEORGSLEGENDE
Pap. 228 Bl. 225x139. Strassburg, 1456
Den Katalog von Hayer habe ich nicht zur Hand, doch dürfte Krämer insoweit zu trauen sein.
[ http://opac.bnu.fr/id=1:1564599 ]
[Hayer S. 284-286. 5.11.1456 datierte (Bl. 224v) Hs. von 2 Händen, die erste 1r-103v Gralap, der den Passionstraktat des Heinrich von St. Gallen schrieb, die Vaterunser-Auslegung und die Gebetsanleitung. Er nennt sich Bl. 71v: "Hoc librum schripsit Wilhelme Gralap de Argentina bitten got für in". Als Schreibort wird Straßburg angegeben, was zur elsässischen Schreibsprache passt, aber aus meiner Sicht nicht zwingend aus der Schreibernennung abzuleiten ist. Die Makulatur entstammt einem Notariatsinstrument, das Signet beschriftet "Sig. Sylnonis, was nicht auf den deutschsprachigen Raum weist.]
Die Suche von monasterium.net ist gerade offline [und hat auch keinen Treffer], http://www.stadtarchiv-speyer.findbuch.net/ hat nichts zu Gralap*. Vielleicht schaut das Stadtarchiv Speyer, ob die Person zu belegen ist?
Update: Von dort Fehlanzeige.
Im Straßburger Bürgerbuch zu 1465 ein Wilhelm Gralap
http://books.google.de/books?id=W80ZAAAAIAAJ&q=%22gralap%22+strassburg
[Wittmer/Meyer, Livre Bd. 1, 1948, S. 215 Nr. 2000 zu 1465 "Item Wilhelm Gralap hat das burgreht koufft quinta post Martini [14. XI.] vnd will dienen zu+om encker"]
Nachtrag: Zu den Gralap-Handschriften siehe auch meinen Vortrag
http://archiv.twoday.net/stories/219050088/ (Link zum Video)
#forschung
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Gralap_mgf_817.jpg
KlausGraf - am Mittwoch, 28. März 2012, 02:05 - Rubrik: Landesgeschichte
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".... "Ich muss im Glauburgbunker dem Freund von meinem Onkel helfen", stotterte er.
"Im Glauburgbunker? Du bist in der Explora? Hängt die Twitter-Wall schon?"
"Was?"
"Na, die Twitter-Wall, auf die alle Botschaften rund um die Luminale projiziert werden."
Stefan Weber und Edith Tannhäuser, Kommissare der Kripo Frankfurt, ermitteln in einem undurchsichtigen Fall. Der neue Eigentümer eines ehemaligen Luftschutzbunkers im Frankfurter Nordend wird bedroht, nimmt dies aber nicht sonderlich ernst. Die Vorbereitungen zur Luminale, dem alle zwei Jahre stattfindenden Lichtkunstspektakel in der Mainmetropole, sind in vollem Gange, da nimmt das Verhängnis seinen unabänderlichen Lauf.
Hanna Hartmann liefert mit ihrem zweiten Frankfurt-Krimi einen spannenden Thriller ab, der die Stadt in all ihren Facetten zeigt.
Hanna Hartmann
Tod im Licht der Luminale
Ein Frankfurt-Krimi
Societätsverlag
ca. 240 Seiten
Broschur
ca 9,90 €
ISBN 978-3-942921-47-3
Erscheint: Ende März 2012 ...."
Link: http://www.tursky-hartmann.de/luminale.html
Dieser Regional-Krimi spielt ausweislich eines Tweets des Frankfurter Instituts für Stadtgeschichte ebendort (Cover ?) - daher Dank an die Kollegin für den Hinweis!
Wolf Thomas - am Dienstag, 27. März 2012, 22:06 - Rubrik: Unterhaltung
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"Das Archiv von Franz Josef Strauß" - Helmut Schleichs kritisch-satirische Entdeckungsreise durch den Nachlass von Franz Josef Strauß im Archiv für Christlich-Soziale Politik der Hanns-Seidel-Stiftung
Wolf Thomas - am Dienstag, 27. März 2012, 21:42 - Rubrik: Parteiarchive
Update zu: http://archiv.twoday.net/stories/34621318/
https://www.e-helvetica.nb.admin.ch/
Nervig ist, dass man vor dem Zugriff auf ein Digitalisat erst die Nutzungsbedingungen akzeptieren muss, was bei gemeinfreien Büchern nur aufhält, denn für diese gilt: "Die urheberrechtsfreien Dokumente in e-Helvetica unterliegen keiner Nutzungsbeschränkung."
Ein einfaches Browsen ist nicht möglich, auch fehlen dauerhafte Adressen, die PDFs retrodigitalisierter Literatur sind daher unzitierbar. Enttäuschend!
Bei Büchern werden mit dem Zeitfilter 1500-1800 über 200 Titel gefunden.
Aber auch moderne Forschungsliteratur ist teilweise kostenlos zugänglich, etwa:
Chroniken und Chronisten im Spätmittelalter / Jean-Pierre Bodmer
https://www.e-helvetica.nb.admin.ch/
Nervig ist, dass man vor dem Zugriff auf ein Digitalisat erst die Nutzungsbedingungen akzeptieren muss, was bei gemeinfreien Büchern nur aufhält, denn für diese gilt: "Die urheberrechtsfreien Dokumente in e-Helvetica unterliegen keiner Nutzungsbeschränkung."
Ein einfaches Browsen ist nicht möglich, auch fehlen dauerhafte Adressen, die PDFs retrodigitalisierter Literatur sind daher unzitierbar. Enttäuschend!
Bei Büchern werden mit dem Zeitfilter 1500-1800 über 200 Titel gefunden.
Aber auch moderne Forschungsliteratur ist teilweise kostenlos zugänglich, etwa:
Chroniken und Chronisten im Spätmittelalter / Jean-Pierre Bodmer
KlausGraf - am Dienstag, 27. März 2012, 19:30 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
The Royal Netherlands Historical Society (Koninklijk Nederlands Historisch Genootschap, KNHG) will launch BMGN - Low Countries Historical Review as an Open Access journal on 30 March 2012. The journal provides immediate open access to its content on the principle of making research freely available to the public in order to facilitate greater global exchange of knowledge.
BMGN - Low Countries Historical Review is the leading, peer reviewed academic journal for the history of the Netherlands, Belgium and their global presence. The journal accommodates all historical sub disciplines and covers every period of history since the Middle Ages. It accepts contributions in both Dutch and English. BMGN - Low Countries Historical Review is published by the KNHG and began in 1877 as a paper, subscription-based journal; readers can subscribe to the printed journal via www.knhg.nl.
The Open Access version is published in cooperation with the Utrecht University Library (Igitur publishing) at www.bmgn-lchr.nl, where the journal archive (1970-2011) can also be found. BMGN - Low Countries Historical Review has the INT1 ranking (previously known as A-status) from the European Science Foundation. From 2011 onwards the journal is indexed by Thomson Reuters for inclusion in its annual Journal Citation Reports (first impact factor to appear in 2014).
The first issue published in Open Access is a special on:
Low Countries Histories of Masculinity
http://www.h-net.org/announce/show.cgi?ID=193522
BMGN - Low Countries Historical Review is the leading, peer reviewed academic journal for the history of the Netherlands, Belgium and their global presence. The journal accommodates all historical sub disciplines and covers every period of history since the Middle Ages. It accepts contributions in both Dutch and English. BMGN - Low Countries Historical Review is published by the KNHG and began in 1877 as a paper, subscription-based journal; readers can subscribe to the printed journal via www.knhg.nl.
The Open Access version is published in cooperation with the Utrecht University Library (Igitur publishing) at www.bmgn-lchr.nl, where the journal archive (1970-2011) can also be found. BMGN - Low Countries Historical Review has the INT1 ranking (previously known as A-status) from the European Science Foundation. From 2011 onwards the journal is indexed by Thomson Reuters for inclusion in its annual Journal Citation Reports (first impact factor to appear in 2014).
The first issue published in Open Access is a special on:
Low Countries Histories of Masculinity
http://www.h-net.org/announce/show.cgi?ID=193522
KlausGraf - am Dienstag, 27. März 2012, 18:23 - Rubrik: English Corner
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Wiener Diplomarbeit von Stefan René Buzanich 2011: http://othes.univie.ac.at/17071/
KlausGraf - am Dienstag, 27. März 2012, 18:05 - Rubrik: Kommunalarchive
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http://www.rafo.lvr.de/fortbildungszentrum/jahresprogramm_2012.asp#2.%20Juli%202012
2. Juli 2012
Fragment und Makulatur
Vom Einbandfund zur Internetpräsentation
SYMPOSION
in Zusammenarbeit mit der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln
THEMA
Einzelne Seiten von Frühdrucken, Urkundenbruchstücke und Fragmente literarischer Handschriften stellen für die aufbewahrende Institution und die zuständigen Verantwortlichen eine große Herausforderung dar. Ob als Bestandteil einer Fragmentsammlung oder als Zufallsfund in einem Buchdeckel – immer stellt sich die Frage, ob die Bruchstücke und die auf ihnen stehenden Textteile „sinnlos" sind oder aber im Kontext vollständiger Überlieferungen oder anderer Fragmente das lange ersehnte „missing link" darstellen. Andererseits gibt es in fast allen Wissenschaftsdisziplinen Kreise von Fachleuten, die sich der Fragmentforschung widmen.
Das Symposion beschäftigt sich mit der Frage, wie Archive, Bibliotheken und Museen mit diesen Fragmenten umgehen sollen, von der Sammlung und Erschließung bis hin zur Nutzbarmachung. Dabei soll ein Blick in die aktuelle Situation verschiedener Forschungsprojekte geworfen werden. Speziell wird ein soeben abgeschlossenes Projekt des Duisburger Stadtarchivs vorgestellt.
2. Juli 2012
Fragment und Makulatur
Vom Einbandfund zur Internetpräsentation
SYMPOSION
in Zusammenarbeit mit der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln
THEMA
Einzelne Seiten von Frühdrucken, Urkundenbruchstücke und Fragmente literarischer Handschriften stellen für die aufbewahrende Institution und die zuständigen Verantwortlichen eine große Herausforderung dar. Ob als Bestandteil einer Fragmentsammlung oder als Zufallsfund in einem Buchdeckel – immer stellt sich die Frage, ob die Bruchstücke und die auf ihnen stehenden Textteile „sinnlos" sind oder aber im Kontext vollständiger Überlieferungen oder anderer Fragmente das lange ersehnte „missing link" darstellen. Andererseits gibt es in fast allen Wissenschaftsdisziplinen Kreise von Fachleuten, die sich der Fragmentforschung widmen.
Das Symposion beschäftigt sich mit der Frage, wie Archive, Bibliotheken und Museen mit diesen Fragmenten umgehen sollen, von der Sammlung und Erschließung bis hin zur Nutzbarmachung. Dabei soll ein Blick in die aktuelle Situation verschiedener Forschungsprojekte geworfen werden. Speziell wird ein soeben abgeschlossenes Projekt des Duisburger Stadtarchivs vorgestellt.
KlausGraf - am Dienstag, 27. März 2012, 12:37 - Rubrik: Kodikologie
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"«New Faces» arbeitet mit Methoden aus der antirassistischen politischen Bildungsarbeit sowie mit jugendkulturellen und medienpädagogischen Ansätzen. Bei diesem Projekt erfahren Jugendliche und Erwachsene mehr über Jugendkulturen in Israel und in Deutschland. Sie setzen sich mit Antisemitismus beispielsweise über HipHop, Techno, Punk oder Streetart auseinander, erarbeiten Filme, Texte und Fotos. Ihre Ergebnisse präsentieren sie in einer Ausstellung. So erfahren sie selbst und andere mehr über verschiedene Sichtweisen von Menschen aus Israel und Deutschland."
Interview mit Gabi Rohmann:
http://www.freie-radios.org/47304
Interview mit Gabi Rohmann:
http://www.freie-radios.org/47304
SW - am Dienstag, 27. März 2012, 11:24 - Rubrik: Archivpaedagogik
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Mitorganisiert von der Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern, 20. April, München:
http://aufbruch2null.blogspot.com/p/programm.html
http://aufbruch2null.blogspot.com/p/programm.html
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Am Samstag war ich nachmittags in dem entzückenden barocken Kurort Wilhelmsbad bei Hanau. Im Puppenmuseum erkundigte ich mich nach Schriften über die Anlage, aber man bedauerte: Sie bekämen solche nicht mehr, da es ein eigenes Dokumentationszentrum gäbe, das aber erst im April aufmache. Man könne mir nur einen kostenlosen Werbeprospekt geben, an dem man selbst beteiligt sei. Heißt also: Es gibt eine Institution in dem Komplex, die Bücher oder Broschüren verkaufen könnte und damit den Besucherwünschen entgegenkommen könnte, es aber nicht darf. Toll, wie im Staatspark Wilhelmsbad die Marktwirtschaft funktioniert!
Foto der künstlichen Ruine: Sven Teschke http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.de
http://de.wikipedia.org/wiki/Wilhelmsbad
http://www.schloesser-hessen.de/55.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Wilhelmsbad
http://www.schloesser-hessen.de/55.html
KlausGraf - am Montag, 26. März 2012, 22:23 - Rubrik: Miscellanea
Eine Karte mit über 3.500 Pfeilen zeigt, wo die Mundartsprecher in Westfalen-Lippe Ähnlichkeiten zwischen den Ortsmundarten wahrnehmen und wo nicht. Die Karte gehört zu der Arbeit "Dialektgrenzen im Kopf. Der westfälische Sprachraum aus volkslinguistischer Perspektive" von Daniela Twilfer. Karte:
http://www.lwl.org/komuna/pdf/Karte_Dialektaehnlichkeit.pdf
Schon 2011 wiesen wir auf die Downloads der Niederdeutschen Studien hin:
http://www.lwl.org/LWL/Kultur/komuna/publikationen/niederdeutsche_studien/
http://www.lwl.org/komuna/pdf/Karte_Dialektaehnlichkeit.pdf
Schon 2011 wiesen wir auf die Downloads der Niederdeutschen Studien hin:
http://www.lwl.org/LWL/Kultur/komuna/publikationen/niederdeutsche_studien/
KlausGraf - am Montag, 26. März 2012, 16:56 - Rubrik: Landesgeschichte
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Früheres: http://archiv.twoday.net/search?q=meistgelesen
KlausGraf - am Montag, 26. März 2012, 16:24 - Rubrik: Allgemeines
Bill Schipper machte neulich darauf aufmerksam, dass sowohl in Gallica als auch bei Documenta Catholica (die vermutlich bei gallica die PDFs geklaut hat) die Bände 15, 33 und 51 fehlen.
http://www.documentacatholicaomnia.eu/01_50_1692-1769-_Mansi_JD.html
http://turretinfan.blogspot.de/2010/10/mansi-and-coleti-sacrorum-conciliorum.html (Liste der Gallica-Bände)
Google hat unter anderem einen Bd. 15 von 1770, Faksimile 1902:
http://books.google.de/books?id=TR0TAQAAMAAJ
Weitere: http://goo.gl/Qy8F6
Bd. 33 ist jetzt bei HathiTrust einsehbar:
http://catalog.hathitrust.org/Record/008374923
Update: Siehe auch
http://digibuo.uniovi.es/dspace/handle/10651/1858/browse?type=dateissued&submit_browse=Fecha%20Publicaci%C3%B3n
http://www.documentacatholicaomnia.eu/01_50_1692-1769-_Mansi_JD.html
http://turretinfan.blogspot.de/2010/10/mansi-and-coleti-sacrorum-conciliorum.html (Liste der Gallica-Bände)
Google hat unter anderem einen Bd. 15 von 1770, Faksimile 1902:
http://books.google.de/books?id=TR0TAQAAMAAJ
Weitere: http://goo.gl/Qy8F6
Bd. 33 ist jetzt bei HathiTrust einsehbar:
http://catalog.hathitrust.org/Record/008374923
Update: Siehe auch
http://digibuo.uniovi.es/dspace/handle/10651/1858/browse?type=dateissued&submit_browse=Fecha%20Publicaci%C3%B3n
KlausGraf - am Montag, 26. März 2012, 15:59 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
Anders als im September 2011 - siehe http://archiv.twoday.net/stories/55776780/ - bietet ein Prepaid-Monatszugang für 6,99 Euro keine Möglichkeit mehr, auf HathiTrust mit US-IP zuzugreifen. Normale Webproxys wie http://proxyhyper.com funktionieren dagegen. Der Cyberghost-Support war keine Hilfe, er wollte das Problem nicht verstehen.
KlausGraf - am Montag, 26. März 2012, 15:46 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,823509,00.html
Das Gutachten, das 1962 die SPIEGEL-Affäre auslöste, wurde ein halbes Jahrhundert lang geheim gehalten - und dann freigegeben. Doch jetzt hat das Verteidigungsministerium das Dokument erneut als "Verschlusssache" eingestuft.
Der SPIEGEL hat es trotzdem ins Netz gestellt:
http://www.spiegel.de/media/0,4906,28352,00.pdf
Was nach so langer Zeit geheimhaltungsbedürftig sein soll, fragt man sich. Diese absurde Entscheidung ist Wasser auf die Mühlen derjenigen, die eine konsequente Herabstufung von Verschlusssachen fordern.
Hinsichtlich des Urheberrechts ist die Lage unklar. Ist das Gutachten geschützt, so ist es fraglich, ob der SPIEGEL es veröffentlichen durfte. Unklar ist auch, wer die Veröffentlichung nach dem UrhG genehmigen könnte, der Bund oder der Gutachter.
Das Gutachten, das 1962 die SPIEGEL-Affäre auslöste, wurde ein halbes Jahrhundert lang geheim gehalten - und dann freigegeben. Doch jetzt hat das Verteidigungsministerium das Dokument erneut als "Verschlusssache" eingestuft.
Der SPIEGEL hat es trotzdem ins Netz gestellt:
http://www.spiegel.de/media/0,4906,28352,00.pdf
Was nach so langer Zeit geheimhaltungsbedürftig sein soll, fragt man sich. Diese absurde Entscheidung ist Wasser auf die Mühlen derjenigen, die eine konsequente Herabstufung von Verschlusssachen fordern.
Hinsichtlich des Urheberrechts ist die Lage unklar. Ist das Gutachten geschützt, so ist es fraglich, ob der SPIEGEL es veröffentlichen durfte. Unklar ist auch, wer die Veröffentlichung nach dem UrhG genehmigen könnte, der Bund oder der Gutachter.
KlausGraf - am Montag, 26. März 2012, 14:35 - Rubrik: Staatsarchive
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Archivare hierzulande neigen manchmal zu einem gepflegten Pessimismus: Die Finanzierung wird immer weiter zusammengestrichen, die Regale quellen über, die Flut an neuen Dokumenten wächst und wächst, aber die Planstellen sinken, das Papier ist säurehaltig, die klimatischen Bedingungen sind in manchen Gebäuden mies und die Forderung nach einer umfassenden Digitalisierung stört ebenfalls.
Im Vergleich zu anderen Ländern ist die Situation in Deutschland hingegen paradiesisch: Das allgemein lesenswerte India Ink-Blog der New York Times wirft in einem vierteiligen Bericht einen Blick auf die Lage der Archive in Indien. Und die ist geradezu katastrophal.
http://schmalenstroer.net/blog/2012/03/zur-lage-der-archive-in-indien/
Im Vergleich zu anderen Ländern ist die Situation in Deutschland hingegen paradiesisch: Das allgemein lesenswerte India Ink-Blog der New York Times wirft in einem vierteiligen Bericht einen Blick auf die Lage der Archive in Indien. Und die ist geradezu katastrophal.
http://schmalenstroer.net/blog/2012/03/zur-lage-der-archive-in-indien/
KlausGraf - am Montag, 26. März 2012, 14:31 - Rubrik: Internationale Aspekte
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Von den 30 Neuzugängen
http://www.e-codices.unifr.ch/de/list/all/LastUpdate/50/0
hebe ich hervor:
- das Weiße Buch von Sarnen aus dem Staatsarchiv Obwalden mit der berühmten Überlieferung zum Tell-Stoff
http://www.handschriftencensus.de/21030
- Frauenfelder Historienbibel, um 1450 in der Werkstatt Diebold Laubers in Hagenau (Elsass) entstanden

http://www.e-codices.unifr.ch/de/list/all/LastUpdate/50/0
hebe ich hervor:
- das Weiße Buch von Sarnen aus dem Staatsarchiv Obwalden mit der berühmten Überlieferung zum Tell-Stoff
http://www.handschriftencensus.de/21030
- Frauenfelder Historienbibel, um 1450 in der Werkstatt Diebold Laubers in Hagenau (Elsass) entstanden

KlausGraf - am Montag, 26. März 2012, 14:00 - Rubrik: Kodikologie
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Dank gebührt der ULB Düsseldorf, die auf meinen Vorschlag hin dieses Grundlagenwerk, das längst hätte online verfügbar sein sollen, digitalisiert hat:
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/titleinfo/3648426
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/titleinfo/3648426
KlausGraf - am Montag, 26. März 2012, 13:55 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Unser Direktor tritt Ende des Jahres in den Ruhestand. Die Stelle ist jetzt ausgeschrieben worden:
http://www.eui.eu/Documents/ServicesAdmin/PersonnelService/Administrative/2012/IUE-1-2012.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Ruth Ingeborg Meyer-Belardini
Senior Archivist
Historical Archives of EU, Florence
Villa Il Poggiolo
Piazza Edison, 11 I-50133 Firenze
ruth.meyer@eui.eu
http://www.eui.eu/ECArchives/EN/
Tel. + 39 055 4685621
http://www.eui.eu/Documents/ServicesAdmin/PersonnelService/Administrative/2012/IUE-1-2012.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Ruth Ingeborg Meyer-Belardini
Senior Archivist
Historical Archives of EU, Florence
Villa Il Poggiolo
Piazza Edison, 11 I-50133 Firenze
ruth.meyer@eui.eu
http://www.eui.eu/ECArchives/EN/
Tel. + 39 055 4685621
RuthIngeborg - am Montag, 26. März 2012, 09:34 - Rubrik: Personalia
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http://www.landesarchiv-bw.de/web/53608
In Kooperation mit der Stadt Neuenstein und dem Hohenlohekreis veranstaltet das Hohenlohe–Zentralarchiv am 14. und 15. Juni 2012 in der Stadthalle in Neuenstein eine Tagung zur Bedeutung von Herrschaftsarchiven in Region und Wissenschaft.
Aus dem Programm:
Dr. Andreas Wilts, Donaueschingen: Lebendige Geschichte – ein Protrait [SIC] des Fürstenberg–Archivs in Donaueschingen
Wir erinnern uns: Aufgrund seiner unrühmlichen Rolle bei der Auflösung der Hofbibliothek Donaueschingen musste Wilts sein Amt im Baarverein aufgeben.
Statt eine unkritische Jubelveranstaltung zu inszenieren, sollte man lieber dafür sorgen, dass das seit vielen Jahren geschlossene Leininger Archiv endlich wieder benutzbar ist!
In Kooperation mit der Stadt Neuenstein und dem Hohenlohekreis veranstaltet das Hohenlohe–Zentralarchiv am 14. und 15. Juni 2012 in der Stadthalle in Neuenstein eine Tagung zur Bedeutung von Herrschaftsarchiven in Region und Wissenschaft.
Aus dem Programm:
Dr. Andreas Wilts, Donaueschingen: Lebendige Geschichte – ein Protrait [SIC] des Fürstenberg–Archivs in Donaueschingen
Wir erinnern uns: Aufgrund seiner unrühmlichen Rolle bei der Auflösung der Hofbibliothek Donaueschingen musste Wilts sein Amt im Baarverein aufgeben.
Statt eine unkritische Jubelveranstaltung zu inszenieren, sollte man lieber dafür sorgen, dass das seit vielen Jahren geschlossene Leininger Archiv endlich wieder benutzbar ist!
KlausGraf - am Samstag, 24. März 2012, 22:57 - Rubrik: Herrschaftsarchive
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Man lernt aus den Word-Dateien der Studis unter
http://digitalemedien2012.wordpress.com/blogosphaere/
wenig Neues.
Via
http://adresscomptoir.twoday.net/stories/75240565/
http://digitalemedien2012.wordpress.com/blogosphaere/
wenig Neues.
Via
http://adresscomptoir.twoday.net/stories/75240565/
http://adresscomptoir.twoday.net/stories/75240576/
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KlausGraf - am Samstag, 24. März 2012, 22:23 - Rubrik: Open Access
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KlausGraf - am Samstag, 24. März 2012, 22:21 - Rubrik: Staatsarchive
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"... Mein Lebensthema „Freiheit“ ist dann für sie keine Verheißung, kein Versprechen, sondern nur Verunsicherung. Ich verstehe diese Reaktion, doch ich will ihr keinen Vorschub leisten. Ängste ‑ so habe ich es gelernt in einem langen Leben ‑ vermindern unseren Mut wie unser Selbstvertrauen, und manchmal so entscheidend, dass wir beides ganz und gar verlieren können, bis wir gar Feigheit für Tugend halten und Flucht für eine legitime Haltung im politischen Raum.
Stattdessen ‑ da ich das nicht will ‑ will ich meine Erinnerung als Kraft und Kraftquelle nutzen, mich und uns zu lehren und zu motivieren. Ich wünsche mir also eine lebendige Erinnerung auch an das, was in unserem Land nach all den Verbrechen der nationalsozialistischen Diktatur und nach den Gräueln des Krieges gelungen ist. In Deutschlands Westen trug es, dieses Gelungene, als Erstes den Namen „Wirtschaftswunder“. Deutschland kam wieder auf die Beine. Die Vertriebenen, gar die Ausgebombten erhielten Wohnraum. Nach Jahren der Entbehrung nahm der Durchschnittsbürger teil am wachsenden Wohlstand, freilich nicht jeder im selben Maße.
Allerdings sind für mich die Autos, die Kühlschränke und all der neue Glanz einer neuen Prosperität nicht das Wunderbare jenes Jahrzehnts. Ich empfinde mein Land vor allem als ein Land des „Demokratiewunders“. Anders als es die Alliierten damals nach dem Kriege fürchteten, wurde der Revanchismus im Nachkriegsdeutschland nie mehrheitsfähig. Es gab schon ein Nachwirken nationalsozialistischer Gedanken, aber daraus wurde keine wirklich gestaltende Kraft. Es entstand stattdessen eine stabile demokratische Ordnung. Deutschland West wurde Teil der freien westlichen Welt.
Die Auseinandersetzung mit der eigenen Geschichte in dieser Zeit blieb allerdings defizitär. Die Verdrängung eigener Schuld, die fehlende Empathie mit den Opfern des Naziregimes prägten den damaligen Zeitgeist. Erst die 68er-Generation hat das nachhaltig geändert. Damals war meine Generation konfrontiert mit dem tiefschwarzen Loch der deutschen Geschichte, als die Generation unserer Eltern sich mit Hybris, Mord und Krieg gegen unsere Nachbarn im Inneren wie im Äußeren vergingen. Es war und blieb das Verdienst dieser Generation, der 68er: Es war ein mühsam errungener Segen, sich neu, anders und tiefer erinnern zu können. Trotz aller Irrwege, die sich mit dem Aufbegehren der 68er auch verbunden haben, hat sie die historische Schuld ins kollektive Bewusstsein gerückt.
Diese auf Fakten basierende und an Werten orientierte Aufarbeitung der Vergangenheit wurde nicht nur richtungsweisend für uns nach 1989 in Ostdeutschland. Sie wird auch als beispielhaft von vielen Gesellschaften empfunden, die ein totalitäres oder despotisches Joch abgeschüttelt haben und nicht wissen, wie sie mit der Last der Vergangenheit umgehen sollen.
Das entschlossene Ja der Westdeutschen zu Europa ist ein weiteres kostbares Gut der deutschen Nachkriegsgeschichte, ein Erinnerungsgut, das uns wichtig bleiben sollte. Konrad Adenauer, Kanzler des Landes, das eben noch geprägt und dann ruiniert war vom Nationalismus, wird zu einem der Gründungsväter einer zukunftsgerichteten europäischen Integration. Dankbarkeit und Freude!
So wie später ‑ 1989 ‑ dieser nächste Schatz in unserem Erinnerungsgut. Da waren die Ostdeutschen zu einer friedlichen Revolution imstande, zu einer friedlichen Freiheitsrevolution. Wir wurden das Volk, und wir wurden ein Volk. Und nie vergessen: Vor dem Fall der Mauer mussten sich die vielen ermächtigen. Erst wenn die Menschen aufstehen und sagen: „Wir sind das Volk“, werden sie sagen können: „Wir sind ein Volk“, werden die Mauern fallen.
Damals wurde auf ganz unblutige Weise auch der jahrzehntelange Ost-West-Gegensatz aus den Zeiten des Kalten Krieges gelöscht, und die aus ihr erwachsende Kriegsgefahr wurde besiegt und beseitigt.
Der Sinn dessen, dass ich so spreche, ist, dass ich nicht nur über die Schattenseiten, über Schuld und Versagen sprechen möchte. Auch jener Teil unserer Geschichte darf nicht vergessen sein, der die Neugründung einer politischen Kultur der Freiheit, die gelebte Verantwortung, die Friedensfähigkeit und die Solidarität unseres Volkes umfasst. Das ist kein Paradigmenwechsel in der Erinnerungskultur. Das ist eine Paradigmenergänzung. Sie soll uns ermutigen: Das, was mehrfach in der Vergangenheit gelungen ist, all die Herausforderungen der Zeit anzunehmen und sie nach besten Kräften ‑ wenn auch nicht gleich ideal ‑ zu lösen, das ist eine große Ermutigung auch für uns in der Zukunft. ..."
Quelle: Antrittsrede, 23.3.2012
Der "Archivar" von Bellevue predigte also auch über seine Erinnerungsgüter. Die Wortwahl erinnerte - zufällig ? - an die in den Niederlanden geführte erfgoed-Diskussion. Ob Gauck einen solchen Diskurs anstoßen wollte? Die ehrende Erwähnung der 68er lässt dies vermuten und erhoffen.
Würde eine ähnliche Diskussion auch in Deutschland den Stellenwert der Archive steigern?
Stattdessen ‑ da ich das nicht will ‑ will ich meine Erinnerung als Kraft und Kraftquelle nutzen, mich und uns zu lehren und zu motivieren. Ich wünsche mir also eine lebendige Erinnerung auch an das, was in unserem Land nach all den Verbrechen der nationalsozialistischen Diktatur und nach den Gräueln des Krieges gelungen ist. In Deutschlands Westen trug es, dieses Gelungene, als Erstes den Namen „Wirtschaftswunder“. Deutschland kam wieder auf die Beine. Die Vertriebenen, gar die Ausgebombten erhielten Wohnraum. Nach Jahren der Entbehrung nahm der Durchschnittsbürger teil am wachsenden Wohlstand, freilich nicht jeder im selben Maße.
Allerdings sind für mich die Autos, die Kühlschränke und all der neue Glanz einer neuen Prosperität nicht das Wunderbare jenes Jahrzehnts. Ich empfinde mein Land vor allem als ein Land des „Demokratiewunders“. Anders als es die Alliierten damals nach dem Kriege fürchteten, wurde der Revanchismus im Nachkriegsdeutschland nie mehrheitsfähig. Es gab schon ein Nachwirken nationalsozialistischer Gedanken, aber daraus wurde keine wirklich gestaltende Kraft. Es entstand stattdessen eine stabile demokratische Ordnung. Deutschland West wurde Teil der freien westlichen Welt.
Die Auseinandersetzung mit der eigenen Geschichte in dieser Zeit blieb allerdings defizitär. Die Verdrängung eigener Schuld, die fehlende Empathie mit den Opfern des Naziregimes prägten den damaligen Zeitgeist. Erst die 68er-Generation hat das nachhaltig geändert. Damals war meine Generation konfrontiert mit dem tiefschwarzen Loch der deutschen Geschichte, als die Generation unserer Eltern sich mit Hybris, Mord und Krieg gegen unsere Nachbarn im Inneren wie im Äußeren vergingen. Es war und blieb das Verdienst dieser Generation, der 68er: Es war ein mühsam errungener Segen, sich neu, anders und tiefer erinnern zu können. Trotz aller Irrwege, die sich mit dem Aufbegehren der 68er auch verbunden haben, hat sie die historische Schuld ins kollektive Bewusstsein gerückt.
Diese auf Fakten basierende und an Werten orientierte Aufarbeitung der Vergangenheit wurde nicht nur richtungsweisend für uns nach 1989 in Ostdeutschland. Sie wird auch als beispielhaft von vielen Gesellschaften empfunden, die ein totalitäres oder despotisches Joch abgeschüttelt haben und nicht wissen, wie sie mit der Last der Vergangenheit umgehen sollen.
Das entschlossene Ja der Westdeutschen zu Europa ist ein weiteres kostbares Gut der deutschen Nachkriegsgeschichte, ein Erinnerungsgut, das uns wichtig bleiben sollte. Konrad Adenauer, Kanzler des Landes, das eben noch geprägt und dann ruiniert war vom Nationalismus, wird zu einem der Gründungsväter einer zukunftsgerichteten europäischen Integration. Dankbarkeit und Freude!
So wie später ‑ 1989 ‑ dieser nächste Schatz in unserem Erinnerungsgut. Da waren die Ostdeutschen zu einer friedlichen Revolution imstande, zu einer friedlichen Freiheitsrevolution. Wir wurden das Volk, und wir wurden ein Volk. Und nie vergessen: Vor dem Fall der Mauer mussten sich die vielen ermächtigen. Erst wenn die Menschen aufstehen und sagen: „Wir sind das Volk“, werden sie sagen können: „Wir sind ein Volk“, werden die Mauern fallen.
Damals wurde auf ganz unblutige Weise auch der jahrzehntelange Ost-West-Gegensatz aus den Zeiten des Kalten Krieges gelöscht, und die aus ihr erwachsende Kriegsgefahr wurde besiegt und beseitigt.
Der Sinn dessen, dass ich so spreche, ist, dass ich nicht nur über die Schattenseiten, über Schuld und Versagen sprechen möchte. Auch jener Teil unserer Geschichte darf nicht vergessen sein, der die Neugründung einer politischen Kultur der Freiheit, die gelebte Verantwortung, die Friedensfähigkeit und die Solidarität unseres Volkes umfasst. Das ist kein Paradigmenwechsel in der Erinnerungskultur. Das ist eine Paradigmenergänzung. Sie soll uns ermutigen: Das, was mehrfach in der Vergangenheit gelungen ist, all die Herausforderungen der Zeit anzunehmen und sie nach besten Kräften ‑ wenn auch nicht gleich ideal ‑ zu lösen, das ist eine große Ermutigung auch für uns in der Zukunft. ..."
Quelle: Antrittsrede, 23.3.2012
Der "Archivar" von Bellevue predigte also auch über seine Erinnerungsgüter. Die Wortwahl erinnerte - zufällig ? - an die in den Niederlanden geführte erfgoed-Diskussion. Ob Gauck einen solchen Diskurs anstoßen wollte? Die ehrende Erwähnung der 68er lässt dies vermuten und erhoffen.
Würde eine ähnliche Diskussion auch in Deutschland den Stellenwert der Archive steigern?
Wolf Thomas - am Samstag, 24. März 2012, 10:57 - Rubrik: Wahrnehmung
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Christina Meckelnborg/Anne-Beate Riecke: Georg Spalatins Chronik der Sachsen und Thüringer. Ein historiographisches Großprojekt der Frühen Neuzeit (= Schriften des Thüringischen Hauptstaatsarchivs Weimar 4), Köln/Weimar/Wien 2011 bieten einige wichtige neue Belege zu Georg Rüxner.
S. 78 Nach Abschrift der Reinschrift der Chronik Georg Spalatins setzte Kurfürst Friedrich die Korrespondenz mit seinem Hofhistoriographen in bescheidenem Rahmen fort. Mit Schreiben vom 12. Dezember 1515 (Weimar Reg. O 58, Bl. 1r) leitete der Herrscher ein Verzeichnis Rüxners, das dieser während seines Aufenthalts am sächsischen Hof angelegt hatte, an Spalatin weiter.
Wirdiger lieber Andechtiger Gegenwertiger Iorg Ierusalem ist Itzo ein zeit her bey vns alhie gewest, vnnd vns ein vortzeichnus, wy Ir hiebey sehen werdt, gemacht. Derhalb haben wir nicht vnderlassen wollen In zu euch zufertigenn, Ob ir aus der vortzeichnus, vnd seiner vnderricht, Etwas nemen kondt, Das zu dem werck der Cronicken dinstlich sein mocht, Domit das so vff disen man gangen, nit ganz vorgeblich were. Vnd ist vnnser Begere, Ir wollet, dieselb verzaichnus allenthalben vbersehen, Vnd euch mit gedachtem. Jorgen ferner dauon vnderreden, Wo Ir als dan was nutzlichs, daraus Befindet, So werdt Ir solchs wolh zugebrauchen wissen.
Wohl 1516 (der Brief gehört nach den Wasserzeichen in die Zeit um 1516) schickte Rüxner die Abschrift der Abhandlung des Jordan stargkendich mit kurzen Personenkapiteln zu einigen sächsischen Herzögen des 9. bis 12. Jahrhunderts und zu den Ottonen enthält. Der Name Stargkendich sei vermutlich fingiert (S. 79 Anm. 270 im Anschluss an Graf 2009, S. 119). Überlieferung des schon bisher bekannten autographen Briefs Rüxners: Reg. O 157, Bl. 311r-312v. Handschriftenbeschreibung ebd. S. 494 mit zusätzlicher Aufzählung der behandelten Personen.
Ende 1515 stand Rüxner also in Diensten des sächsischen Kurfürsten.
In Spalatins Kleiner Chronik der Sachsen und Thüringer Reg. O 19 wird S. 404f. als Bl. 24r-31r (um 1515) ein nachträglich eingefügtes Inserat von der Hand Rüxners nachgewiesen, die Abschrift einer Reichsschatzkammerordnung Kaiser Friedrichs III.
(24r Titel): Ein auszug Vonn zwölff Capitelnn keisser fricherichs (!) des dritten furgenomen Ordnung, In zwölff artigkel geseczt, Vnd mit dem kurczsten außgeczogen
(25r Überschrift) Volgund 12 artigkel sind aus 12 Capitteln keisser friderichs des dritten furgenomen Ordnung geczogen. Text: Durch Bekanntnus ... des gemein nucz Im heligen Römischen Reich haben wir Betracht Vnnd furgenomen vier schaczkammern Vff zu Richten ... (26r) Überschrift als Kopfzeile: Sollicher schaczkamern Einniemen (!) volgt zum theil hernach Text: Erstlich Soll furkomen werden das Bey allen pfarrn styfften Clöstern kirchen Claussen spitäll Capellen vnd ander vermeint geistlich perschonnen oder Camonnen (!) nit gestadt werde ... (29v) ... So vil statlicher Vnd in Eim merern wessen dan Bis her Erhallten möchten etc. (30r) Nachwort: Durchleuchtigster Churfurst gnedigster her disse zwölff artigkel hie vor angeczögt ... (30v): ... dann Ichs Euer Churfürstlich gnaden ... Befelchenn. Euer Churfürstlich gnaden gehorsamer Vndertäniger görg rixner Hierosalem Eraldo (S. 405)
Behandelt werde die Einrichtung von vier Schatzkammern unter Kaiser Friedrich III. und die Einstufung von Pfarreien, Stiften, Klöstern, Münzen und Mühlen etc. zur Zahlung einer Reichshilfe (3. Pfennig), die in den Schatzkammern aufzubewahren ist.
Womöglich hat Rüxner diesen Text selbst verfasst.
In der Materialsammlung Reg. O 156, Bl. 208v (Teil XI der Handschrift um 1514 geschrieben) gibt es laut S. 458 eine Nachricht von einem Turnier in Magdeburg, ähnlich Rüxners Turnierbuch 1530 (Bl. e4v). Spalatin lag also wohl eine der Rüxnerschen Turnierchroniken vor.
S. 78 Nach Abschrift der Reinschrift der Chronik Georg Spalatins setzte Kurfürst Friedrich die Korrespondenz mit seinem Hofhistoriographen in bescheidenem Rahmen fort. Mit Schreiben vom 12. Dezember 1515 (Weimar Reg. O 58, Bl. 1r) leitete der Herrscher ein Verzeichnis Rüxners, das dieser während seines Aufenthalts am sächsischen Hof angelegt hatte, an Spalatin weiter.
Wirdiger lieber Andechtiger Gegenwertiger Iorg Ierusalem ist Itzo ein zeit her bey vns alhie gewest, vnnd vns ein vortzeichnus, wy Ir hiebey sehen werdt, gemacht. Derhalb haben wir nicht vnderlassen wollen In zu euch zufertigenn, Ob ir aus der vortzeichnus, vnd seiner vnderricht, Etwas nemen kondt, Das zu dem werck der Cronicken dinstlich sein mocht, Domit das so vff disen man gangen, nit ganz vorgeblich were. Vnd ist vnnser Begere, Ir wollet, dieselb verzaichnus allenthalben vbersehen, Vnd euch mit gedachtem. Jorgen ferner dauon vnderreden, Wo Ir als dan was nutzlichs, daraus Befindet, So werdt Ir solchs wolh zugebrauchen wissen.
Wohl 1516 (der Brief gehört nach den Wasserzeichen in die Zeit um 1516) schickte Rüxner die Abschrift der Abhandlung des Jordan stargkendich mit kurzen Personenkapiteln zu einigen sächsischen Herzögen des 9. bis 12. Jahrhunderts und zu den Ottonen enthält. Der Name Stargkendich sei vermutlich fingiert (S. 79 Anm. 270 im Anschluss an Graf 2009, S. 119). Überlieferung des schon bisher bekannten autographen Briefs Rüxners: Reg. O 157, Bl. 311r-312v. Handschriftenbeschreibung ebd. S. 494 mit zusätzlicher Aufzählung der behandelten Personen.
Ende 1515 stand Rüxner also in Diensten des sächsischen Kurfürsten.
In Spalatins Kleiner Chronik der Sachsen und Thüringer Reg. O 19 wird S. 404f. als Bl. 24r-31r (um 1515) ein nachträglich eingefügtes Inserat von der Hand Rüxners nachgewiesen, die Abschrift einer Reichsschatzkammerordnung Kaiser Friedrichs III.
(24r Titel): Ein auszug Vonn zwölff Capitelnn keisser fricherichs (!) des dritten furgenomen Ordnung, In zwölff artigkel geseczt, Vnd mit dem kurczsten außgeczogen
(25r Überschrift) Volgund 12 artigkel sind aus 12 Capitteln keisser friderichs des dritten furgenomen Ordnung geczogen. Text: Durch Bekanntnus ... des gemein nucz Im heligen Römischen Reich haben wir Betracht Vnnd furgenomen vier schaczkammern Vff zu Richten ... (26r) Überschrift als Kopfzeile: Sollicher schaczkamern Einniemen (!) volgt zum theil hernach Text: Erstlich Soll furkomen werden das Bey allen pfarrn styfften Clöstern kirchen Claussen spitäll Capellen vnd ander vermeint geistlich perschonnen oder Camonnen (!) nit gestadt werde ... (29v) ... So vil statlicher Vnd in Eim merern wessen dan Bis her Erhallten möchten etc. (30r) Nachwort: Durchleuchtigster Churfurst gnedigster her disse zwölff artigkel hie vor angeczögt ... (30v): ... dann Ichs Euer Churfürstlich gnaden ... Befelchenn. Euer Churfürstlich gnaden gehorsamer Vndertäniger görg rixner Hierosalem Eraldo (S. 405)
Behandelt werde die Einrichtung von vier Schatzkammern unter Kaiser Friedrich III. und die Einstufung von Pfarreien, Stiften, Klöstern, Münzen und Mühlen etc. zur Zahlung einer Reichshilfe (3. Pfennig), die in den Schatzkammern aufzubewahren ist.
Womöglich hat Rüxner diesen Text selbst verfasst.
In der Materialsammlung Reg. O 156, Bl. 208v (Teil XI der Handschrift um 1514 geschrieben) gibt es laut S. 458 eine Nachricht von einem Turnier in Magdeburg, ähnlich Rüxners Turnierbuch 1530 (Bl. e4v). Spalatin lag also wohl eine der Rüxnerschen Turnierchroniken vor.
KlausGraf - am Freitag, 23. März 2012, 20:38 - Rubrik: Landesgeschichte
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"Das Deutsche Literaturarchiv in Marbach will historische Dokumente des Suhrkamp und des Insel Verlags systematisch erforschen. Mehrere Wissenschaftler werden sich in einem dreijährigen Forschungsprojekt mit den Verlagsarchiven beschäftigen. Sie umfassen Briefwechsel und Manuskripte von Autoren wie Theodor W. Adorno, Bertolt Brecht, Max Frisch, Jürgen Habermas und Hermann Hesse. An dem Forschungsprojekt sind Universitäten in Konstanz, Stuttgart, Tübingen, Berlin und Pennsylvania beteiligt. Die Volkswagenstiftung unterstützt das Vorhaben mit rund einer Million Euro."
Quelle: WDR3.de, Kulturnachrichten v. 22.3.2012
Quelle: WDR3.de, Kulturnachrichten v. 22.3.2012
Wolf Thomas - am Freitag, 23. März 2012, 12:46 - Rubrik: Literaturarchive
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