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Tipps eines Standesbeamten:

http://pommerscher-greif.de/seminar_2012/articles/seminar_2012.html?file=tl_files/greif%20-%20dokumente/vereinsinfos/seminar_2012/Ahnenforschung_standesamt.pdf

Via
https://plus.google.com/u/0/100038221937958007654/posts/DAiHUqUgBU4

Armin Schlechter: Ex Bibliotheca Lycei Spirensis. Einbände des 16. bis 18. Jahrhunderts aus der Bibliothek des Gymnasiums am Kaiserdom in Speyer (= Schriften des Landesbibliothekszentrums Rheinland-Pfalz 8). Koblenz: Landesbibliothekszentrum 2012. 104 S. mit zahlreichen farbigen Abbildungen. 15 Euro.

Nach der Katastrophe von 1689, als Speyer im Pfälzischen Erbfolgekrieg zerstört wurde, mussten die Bibliotheken der Stadt, der 1540 gegründeten Lateinschule und des Speyerer Domkapitels neu aufgebaut werden. Diese jüngeren Buchbestände flossen im 19. Jahrhundert in der 1820 eröffneten Lyzealbibliothek zusammen, der Vorgängerin der Bibliothek des heutigen Gymnasiums am Kaiserdom. Bis heute befindet sich der Altbestand der Bibliothek, die seit 1990 unter der Fachaufsicht der erst 1921 gegründeten Pfälzischen Landesbibliothek steht, in der Schule. "Bei der heutigen Bibliothek des Gymnasiums am Kaiserdom in Speyer handelt es sich mithin nicht nur um eine Schulbibliothek, sondern um den maßgeblichen Tradierungsort der autochthonen Buchbestände dieser Stadt, soweit sie sich überhaupt hier erhalten haben" (S. 7).

Die nicht sehr große Büchersammlung des Gymnasiums (541 Einheiten nach einem bis 1812 geführten Katalog) wurde 1817 mit der jüngeren Speyerer Domkapitelsbibliothek, soweit sie nicht untergegangen war, und 1818 mit der jüngeren Speyerer Stadtbibliothek vereinigt. Bemerkenswert ist, dass diese 1803 Bücher aus der Alten Mainzer Universitätsbibliothek erhalten hatte (noch ca. 200 Bände dieser Provenienz sind heute nachweisbar). Die 1942 ausgelagerten Bestände erlitten nach der Rückführung nicht genau bezifferbare Verluste. Der Altbestand bis 1800 umfasst heute gut 3000 Einheiten.

Der leider nicht Open Access im Internet bereitstehende Band enthält zunächst eine Einleitung mit kurzer Bibliotheksgeschichte, eine willkommene Ergänzung des Eintrags im Handbuch der historischen Buchbestände. Ausführlicher unterrichtet der als Video im Netz verfügbare Vortrag von Armin Schlechter am 18. Februar 2013 in Speyer.

Der Katalog präsentiert 40 optisch ansprechende Einbände von Drucken 1500-1785. Eine ganzseitige Abbildung begleitet die Beschreibung, die das jeweilige Werk kurz charakterisiert, den Einband bestimmt, aber auch auf die Provenienz, soweit erschließbar, eingeht. Literaturangaben sind jeweils beigegeben.

Die Publikation und die weiteren Bemühungen, den Buchbestand aus seinem Dornröschenschlaf zu wecken, sind sehr zu begrüßen, denn historische Schulbibliotheken sind ein viel zu sehr vernachlässigter Kulturgut-Schatz, wie die schamlosen Stralsunder Verkäufe gezeigt haben.

Update:
http://de.wikipedia.org/wiki/Historische_Bibliothek_des_Gymnasiums_am_Kaiserdom_Speyer


Die "Freunde des Historischen Archivs der Stadt Köln" haben erneut mehr als 200.000 Euro für die Arbeit des Archivs gespendet. Von dem größten Teil des Geldes sollen zwei neue Papier-Restauratorinnen eingestellt werden. Damit hat der Förderverein bereits mehr als 400.000 Euro zur Verfügung gestellt, um die Schäden nach dem Archivhaus-Einsturz zu beseitigen.
Quelle: WDR, Lokalzeit Köln

Da stellt sich die Frage, ob die "Freunde" nicht die bessere Stiftung sind? Oder: Ob es möglicherweise zuviele mildtätige Organisationen für das Stadtarchiv gibt ......

Vielleicht erleben wir während der Amtszeit von Frau Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz, dass Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe das Testament von Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe an das Nachlassgericht abliefert. Man/Frau dürfen gespannt sein.

Im Januar 2017 werden wir es wissen, vielleicht schon vorher ?

http://www.vierprinzen.com/2013/01/wahlsieg-fur-rot-grun-in-niedersachsen.html

update 25.2.2103:

auf der Zugriffstatistik des Dokumentenservers der FU Berlin ist es seit Anfang Februar zu einer sehr signifikanten Erhöhung der Zugriffe gekommen.

Es gibt zwei Erklärungsmöglichkeiten:

a) es handelt sich um robotisierte Zugriffe
b) es handelt sich um gezielte inhaltsbezogene Zugriffe

http://goo.gl/SJ6KD

http://brbl-dl.library.yale.edu/Record/3443010

Die nicht identifizierten Verse wurden 2011 von Gisela Kornrumpf als Fragment der Reimbibel erkannt, aber Yale hat es natürlich nicht nötig, das in seiner Präsentation zu vermerken:

http://www.mr1314.de/2442

Derzeit sind 146 komplette Werke auf Deutsch gescannt:

http://brbl-dl.library.yale.edu/vufind/Search/Results?type=AllFields&filter[]=parts_scanned%3A%22Complete+work+digitized.%22&filter[]=language%3A%22German%22

Im Handschriftencensus nicht erfasst:

MS. 885
http://brbl-dl.library.yale.edu/vufind/Record/3443853
Puff, Michael, aus Schrick: 'Büchlein von den ausgebrannten Wässern'

MS. 936
http://brbl-dl.library.yale.edu/vufind/Record/3443855
Rossarzneibuch u.a.

MS. 1129
http://brbl-dl.library.yale.edu/vufind/Record/3443856
Farbenrezepte

und wenige weitere insbesondere frühneuzeitliche Handschriften (Pommersche, Salzburger Chronik).

Hinzuweisen ist auch auf etliche Amorbacher Urkunden.

http://brbl-dl.library.yale.edu/Record/3581422 (mit Digitalisat)

Falk Eisermann schreibt: Die Inkunabel ist ein bislang noch nicht verzeichnetes Exemplar von GW 5767, der handschriftliche Text ist extrem selten überliefert.

"Manuscript on paper in two parts. 1) Walter Burley (Gualterus Burlaeus, 1275-after 1344), Expositio in Artem veterem Porphyrii et Aristotelis (Venice, Johannes Herbort, 1481). 2) Walter (Gualterus) de Wervia (also called de Wernia, de Warnia, de Vernia, born at Rijswijk in the Netherlands, d. after 1472), Expositio in Isagogen Porphyrii cum quaestionibus Iohannis Duns Scoti, written in the College de Bourgogne at Paris. "

Auf der Seite

http://de.wikiversity.org/wiki/Aufsatzrecherche_in_der_Geschichtswissenschaft

heißt es:

Man sollte sich merken, dass es fast alle Jahrgänge der folgenden besonders wichtigen Zeitschriften kostenlos im Netz gibt:

Archiv für Sozialgeschichte
http://library.fes.de/afs-online/inhalt/online.htm

Blätter für deutsche Landesgeschichte
http://periodika.digitale-sammlungen.de/bdlg/start.html

Deutsches Archiv für Erforschung des Mittelalters
http://www.digizeitschriften.de/main/dms/toc/?IDDOC=264453

Francia
http://mdzx.bib-bvb.de/francia/start.html

Schweizerische Zeitschrift für Geschichte
http://retro.seals.ch/digbib/vollist?UID=szg-006

Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte
http://www.ifz-muenchen.de/heftarchiv.html

Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte
http://periodika.digitale-sammlungen.de/zblg/angebot/zblg

Immer wieder lasse ich Merkverse dichten, um das Einprägen der Zeitschriftentitel zu erleichtern. Von unserer derzeitigen Praktikantin am Hochschularchiv der RWTH Aachen stammen folgende gelungenen Zeilen:

In den Blättern für deutsche Landesgeschichte findet man immer viele schöne Berichte;

Das Archiv für Sozialgeschichte ebenso, macht manch einen Historiker froh;

Aber auch die Francia sollte jeder Historiker kennen, ist doch klar;

Die Zeitschrift für Geschichte aus der Schweiz hat ihren ganz eigenen Reiz;

Auch die Zeitschrift für Zeitgeschichte, nicht zu vergessen, entspricht historischen Interessen;

Die Erforschung des Mittelalters im Deutschen Archiv ist immer wieder produktiv;

Zu guter Letzt die Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte, zusammen mit der Erkenntnis - ich schreibe nie wieder Gedichte!!!

Gabriele Grenkowski

sind hier:

http://www.langzeitarchivierung.de/Subsites/nestor/DE/Home/Kurzmeldungen/iPressPaper.html;jsessionid=3ADC20492DED7A4088E124E0E6235053.prod-worker3

online.

"Der Demokrat Ron Wyden und sein republikanischer Kollege John Cornyn haben einen Gesetzentwurf (PDF-Datei) in den US-Senat eingebracht, der "Open Access"-Veröffentlichungen fördern will. Laut dem Vorstoß für einen "Fair Access to Science and Technology Research Act" (FASTR) sollen die Ergebnisse staatlich geförderter Forschung spätestens sechs Monate nach ihrer Erstpublikation in einem wissenschaftlichen Journal online frei zugänglich gemacht werden. [...]

Eingeschränkt ist die Regelung auf Forschungsresultate, die von großen Behörden mit einem jährlichen Förderbudget von mindestens 100 Millionen US-Dollar unterstützt werden. Dazu zählen etwa die National Institutes of Health (NIH), die allein pro Jahr rund 90.000 wissenschaftliche Papiere fördern, oder die National Science Foundation (NSF). Ausgenommen bleiben sollen zudem als geheim eingestufte Projekte sowie patentierbare Entdeckungen und Arbeiten, die Tantiemen für den Autor abwerfen. Die letzten beiden Beschränkungen gelten dem Entwurf nach in dem Ausmaß, das nötig ist, um Urheber- oder Patentrechte zu schützen.

Die US-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) hat diese Bestimmung als eine der wenigen Schwachstellen in dem Vorhaben ausgemacht. Sie hofft, dass mit dieser Klausel nicht sämtliche Artikel außen vor bleiben, für die ein Autor vom Verleger ein paar Dollar erhält. Für wünschenswert hält die Vereinigung auch noch ein klareres Bekenntnis zu offenen Lizenzen. Bislang sollten die betroffenen Einrichtungen nur prüfen, ob eine Veröffentlichung mit einer rechtlichen Verwendungsnote machbar sei, die eine kostenfreie Nutzung unter Nennung des Urhebers erlaube."

http://www.heise.de/newsticker/meldung/US-Gesetzentwurf-will-Open-Access-in-der-Wissenschaft-staerken-1805482.html

Das empfehlenswerte Buch von 2012 gibt es jetzt Open Access:

http://www.degruyter.com/viewbooktoc/product/179705

Via VÖBBLOG.

Eine Liste mit tschechischen Archiven auf Facebook hat Daniel Doležal erstellt.
Abonnieren kann man die Interessenliste "České archivy" hier:
https://www.facebook.com/lists/543225392374466


Liste der Archive und Organisationen (Stand: 18.2.2013):

Archiv hlavního města Prahy:
https://www.facebook.com/pages/Archiv-hlavního-města-Prahy/434273003250276

Brněnská Studentská Sekce:
https://www.facebook.com/brnenska.sekce

Česká informační společnost, pobočka při Národním archivu:
https://www.facebook.com/pages/%C4%8Cesk%C3%A1-informa%C4%8Dn%C3%AD-spole%C4%8Dnost-pobo%C4%8Dka-p%C5%99i-N%C3%A1rodn%C3%ADm-archivu/160884930628021

Ještědská pobočka České archivní společnosti:
https://www.facebook.com/pages/Je%C5%A1t%C4%9Bdsk%C3%A1-pobo%C4%8Dka-%C4%8Cesk%C3%A9-archivn%C3%AD-spole%C4%8Dnosti/192930240722257

Mezinárodní den archivů:
https://www.facebook.com/MezinarodniDenArchivu2012

Státní oblastní archiv Litoměřice, pobočka Děčín:
https://www.facebook.com/StatniOblastniArchivLitomericePobockaDecin

Státní oblastní archiv v Praze:
https://www.facebook.com/pages/St%C3%A1tn%C3%AD-oblastn%C3%AD-archiv-v-Praze/359996966863

Státní Okresní Archiv Cheb:
https://www.facebook.com/statni.cheb

Státní okresní archiv Hodonín:
https://www.facebook.com/StatniOkresniArchivHodonin

Státní okresní archiv Karlovy Vary – Rybáře:
https://www.facebook.com/pages/St%C3%A1tn%C3%AD-okresn%C3%AD-archiv-Karlovy-Vary-Ryb%C3%A1%C5%99e/263651389878?fref=pb

Státní okresní archiv Karviná:
https://www.facebook.com/pages/St%C3%A1tn%C3%AD-okresn%C3%AD-archiv-Karvin%C3%A1/415198325192509

Státní okresní archiv Semily:
https://www.facebook.com/pages/St%C3%A1tn%C3%AD-okresn%C3%AD-archiv-Semily/128159940556402

Státní okresní archiv Trutnov:
https://www.facebook.com/pages/Státní-okresní-archiv-Trutnov/144769265546196

Státní okresní archiv Vsetín:
https://www.facebook.com/archivvsetin

Státní okresní archiv Zlín:
https://www.facebook.com/archivzlin

Ústav dějin Univerzity Karlovy a archiv Univerzity Karlovy:
https://www.facebook.com/udauk

Digitalisate weist Wikisource nach:

http://de.wikisource.org/wiki/Friedrich_von_Bezold

Zur Person:

http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=118662880

http://www.rheinische-geschichte.lvr.de/persoenlichkeiten/B/Seiten/FriedrichvonBezold.aspx


Storify by Diane Scherzler:

http://storify.com/scherzler/these-manuscripts-are-our-identity

(Only 23 views until now ...)

Ulrich Raulff, Direktor des Deutschen Literaturarchivs in Marbach, im Gespräch mit Karin Fischer.

http://www.dradio.de/dlf/sendungen/kulturfragen/1862168/

Die französische Literaturprofessorin Hélène Maurel-Indart kämpft seit langem gegen Plagiate. In ihrem Land treten Eliten nicht zurück, wenn sie ihren Titel verlieren. Im Interview spricht sie über skrupellose Abschreiber und über ihre beste Waffe: Humor.

http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/franzoesische-professorin-maurel-indart-im-interview-ueber-plagiate-a-882692.html

Beim unten verlinkten Dissertationen-Quiz war ich nicht sehr erfolgreich :-)

Grüße
J. Paul

http://www.kraftvolle-orte.de/2013/02/anleitung-so-funktioniert-der-bayernatlas/

Stephan Gröschler schrieb eine Anleitung.

http://geoportal.bayern.de/bayernatlas/


http://www.thejc.com/news/uk-news/102359/oxford-cambridge-work-together-preserve-jewish-texts

Oxford and Cambridge universities are putting aside an historic rivalry in a bid to acquire thousands of rare texts that give insight into Jewish life and culture from the medieval era until the 19th century.
This week the two institutions launched a fundraising drive to acquire the "Lewis-Gibson Genizah Collection", which consists of more than 1,700 fragments of historic Hebrew documents, of both religious and secular importance, including a 12th century engagement deed, a witness account of the Crusades and a fragment of the Rambam's Commentary on the Mishnah written by the scholar himself.
The collection is part of the Cairo Genizah, a haul of some 350,000 fragments of manuscripts unearthed in the Ben Ezra Synagogue in Egypt in the late 19th century.
The Genizah has since been dispersed in libraries around the world, from Philadelphia to Frankfurt, with a proportion of the fragments brought to England by sisters Agnes Smith Lewis and Margaret Dunlop Gibson in 1896 and placed in the care of the United Reformed Church's Westminster College.
In the aftermath of the discovery of the Cairo Genizah, Oxford's Bodleian Libraries and Cambridge University Library competed to acquire the rare documents, which are of immense scholarly value. Until now, Cambridge has been home to the more impressive haul – around 200,000 fragments – with Oxford holding some 25,000 folios.
But now the two old rivals are working together to save Lewis-Gibson collection "from division and dispersal" and buy them from Westminster College.
(my emphasis)

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Geloeschte-E-Mail-Postfaecher-im-Innenministerium-angeblich-nur-9-MByte-gross-1804859.html

In einer Affäre um eine in seinem Ministerium angeblich gelöschte E-Mail versucht Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) offenbar, Parlamentarier über die technischen Gegebenheiten in seinem Hause zu täuschen. So heißt es wörtlich in einem Schreiben vom 30. Januar an die Fraktion der Linken im Deutschen Bundestag, mit der die Anfrage (PDF) der Abgeordneten Sevim Dagdelen (Die Linke) nach einer angeblich gelöschten E-Mail im Namen des Ministers beantwortet werden soll und das heise online vorliegt:

"Im Pressereferat des BMI stand den Referenten bis Dezember 2012 ein nur auf 9 MB beschränktes Postfach zur Verfügung. Dadurch bedingt musste immer wieder das Postfach leer 'geräumt' werden, d.h. Mails gelöscht werden. Insofern ist es in der Pressestelle 'üblich' die Postfächer regelmäßig zu leeren. Die Mails werden individuell je nach Arbeitsplatzkapazität des jeweiligen Computerarbeitsplatzes gelöscht."

In einer internen Hausanordnung des BMI zum "Einsatz von IT-Technik" vom 8. August 2011, die heise online ebenfalls vorliegt, ist die Größe der Postfächer nicht beziffert. Unter Ziffer 6.2.10 mit der Überschrift "Größenbeschränkung des E-Mail-Postfachs" heißt es vielmehr: "Zeichnet sich eine Überschreitung der Speicherkapazität des personenbezogenen Postfachs ab, erhält der Nutzer eine entsprechende Hinweismeldung." Nicht mehr benötigte Elemente seien zu löschen.

[...] Das behauptete Größenlimit sei "schlicht unwahr" oder aber "Ausweis purer Ahnungslosigkeit des für IT-Technik und Netzpolitik zuständigen Ministeriums", kommentierte die Linken-Abgeordnete Sevim Dagdelen den Vorgang gegenüber heise online: "Ein Neun-Megabyte-Postfach würde wohl an vielen Tagen nicht einmal für alle eingehenden E-Mails ausreichen."

Hintergrund der Nachfragen von Seiten der Links-Fraktion im Bundestag an den Innenminister ist die Übermittlung einer Studie über junge Muslime (PDF, 5 MByte), die von der Pressestelle des Ministeriums mehrere Tage vor ihrer offiziellen Veröffentlichung an die Bild-Zeitung übermittelt worden war und von dieser zur Berichterstattung über eine vermeintliche "Schock-Studie" genutzt wurde. Anderen nachfragenden Redaktionen etwa der Süddeutschen Zeitung wurde die Herausgabe hingegen verweigert. Innenminister Friedrich hatte die Weitergabe durch sein Ministerium an Bild zunächst sowohl öffentlich als auch auf Nachfrage von parlamentarischer Seite bestritten und musste sich anschließend für diese Falschangaben entschuldigen. Nachdem das Verwaltungsgericht Berlin in einem Verfahren nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Az. VG 2 L 59.12) die Vorlage der E-Mail an die Redaktion der Bild-Zeitung verlangt hatte, mit der die Studie übermittelt worden war, behauptete das BMI, die E-Mail sei unmittelbar nach dem Versand durch das Pressereferat unwiederbringlich gelöscht worden.


Aller externer Schriftverkehr muss in den Akten lückenlos dokumentiert sein. Mails müssen ausgedruckt werden, bevor sie gelöscht werden und dem entsprechenden verwaltungsvorgang beigefügt werden. Die interne Verwaltungsvorschrift kann als Aufforderung zu einer Straftat gelesen werden, Verwahrungsbruch oder Urkundenunterdrückung. Hier sollte sich erneut der VdA einschalten, um unmissverständlich deutlich zu machen, dass jegliche Vernichtung auch elektronischer Unterlagen der Zustimmung des zuständigen Archivs bedarf.

http://archiv.twoday.net/search?q=verwahrungsbruch

Es ist geboten, meinen Beitrag vom 30. Juni 2003 nicht nur zu verlinken, sondern vollständig zu wiederholen.

http://archiv.twoday.net/stories/40915/

"Das Bundesverfassungsgericht hatte sich 1983 mit der Entfernung und Vernichtung von Vermerken aus der Ausländerakte zu befassen (Beschluß vom 6.6.1983 - 2 BvR 244, 310/83, Abdruck: NJW 1983, S. 2135f.). Die auf eine solche Aktenbereinigung zielenden Verfassungsbeschwerden wurden nicht zur Entscheidung angenommen. In den Gründen führte das Gericht unter anderem aus, die in § 20 Ausländergesetz den zuständigen Behörden übertragenen Befugnisse machten - wie weithin anderes Behördenhandeln auch - die Führung von Akten erforderlich, ohne daß dies des ausdrücklichen Ausspruchs im Gesetz bedarf. Zumal bei Rechtsvorgängen, die sich - wie der Aufenthalt von Ausländern im Bundesgebiet - meist über längere Zeit erstrecken, ist die den Behörden nach dem Grundgesetz obliegende Vollziehung der Gesetze nicht ohne eine Dokumentation der einzelnen Verwaltungsvorgänge denkbar, die das bisherige sachbezogene Geschehen sowie mögliche Erkenntnisquellen für das zukünftig in Frage kommende behördliche Handeln enthält. Erst derartige schriftliche Akten gestatten der vollziehenden Gewalt eine fortlaufende Kenntnis aller für sie maßgeblichen Umstände ohne Rücksicht darauf, ob aus innerorganisatorischen Gründen oder wegen der Zuständigkeitsbegründung einer anderen Behörde ein neuer Bediensteter, der kein eigenes Wissen über die Vorgeschichte besitzt, mit der Bearbeitung der Sache betraut wird. Die Aktenführung liege zugleich im wohlverstandenen Interesse des Betroffenen, der nur auf der Grundlage möglichst vollständiger Erfassung aller rechtlich erheblichen Tatsachen seinen verfassungsrechtlich geschützten Anspruch auf angemessene Behandlung seiner Angelegenheit [...] geltend machen kann. Bestehe ein sachlicher Bezug zum Aufenthalt des Ausländers und sei die Art und Weise der Informationsbeschaffung durch die Ausländerbehörde vom Gesetz gedeckt, so könne Rechtsfolge nur die Aufnahme der erlangten Kenntnisse in die Akten sein. Denn die Ausländerakten sind [...] die Grundlagen allen weiteren behördlichen Handelns und müssen daher vollständig sein, soll die Ausländerbehörde ihrer aus der Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 III GG) und aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Pflicht zur Objektivität nachkommen können.

In einem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (Beschl. vom 16.3.1988 - 1 B 153/87 [Koblenz]; Abdruck: NVwZ 1988, S. 621f.) ging es um die Aufbewahrung von Unterlagen der Meldebehörde. Die Klägerin wandte sich erfolglos gegen die Aufbewahrung von sensiblen Aktenteilen, die bei einem von ihren Gläubigern gestellten Auskunftsantrags angefallen waren.
Aus den Gründen: Die den Behörden nach dem Grundgesetz obliegende Vollziehung der Gesetze ist nicht ohne eine Dokumentation der einzelnen Verwaltungsvorgänge denkbar, die das bisherige sachbezogene Geschehen sowie mögliche Erkentnnisquellen für das künftig in Frage kommende behördliche Handeln enthält; dies macht die Führung von Akten erforderlich, ohne daß dies eines ausdrücklichen Ausspruchs im Gesetz bedürfte (BVerfG, NJW 1983, 2135 [siehe oben]). [...] Die Pflicht zur Aktenführung soll den Geschehensablauf wahrheitsgetreu und vollständig dokumentieren und dient damit in zweifacher Weise der Sicherung gesetzmäßigen Verwaltungshandelns. Die Dokumentation soll den Geschehensablauf so, wie er sich ereignet hat, in jeder Hinsicht nachprüfbar festhalten. Sie soll hierbei nicht lediglich den Interessen der Bet. oder der entscheidenden Behörde dienen, sondern auch die Grundlage für die kontinuierliche Wahrnehmung der Rechts- und Fachaufsicht und für die parlamentarische Kontrolle des Verwaltungshandelns bilden. Damit wirkt die Pflicht zur wahrheitsgetreuen und vollständigen Aktenführung zugleich auch präventiv insofern auf das Verwaltungshandeln ein, als sie die Motivation zu allseits rechtmäßigem Verwaltungshandeln stärkt und rechtswidrige Verwaltungshandeln erschwert. Diese Sicherung gesetzmäßigen Verwaltungshandelns durch wahrheitsgetreue und vollständige Aktenführung dient auch dem Schutz derjenigen Bet., deren persönliche Daten in den Akten festgehalten sind und über die die Akten gegebenenfalls Nachteiliges oder Belastendes enthalten; auch sie werden durch die wahrheitsgetreu und vollständige Dokumentation des Geschehensablaufs [...] vor nicht rechtmäßigem Verwaltungshandeln geschützt.
Die Pflicht zur Führung wahrheitsgetreuer und vollständiger Akten kann ihre präventive und ihre nachträgliche Sicherungsfunktion nur entfalten, wenn die Akten so lange aufbewahrt werden, daß sie ihre Nachweisfunktion im Bedarfsfall tatsächlich erfüllen können. Es kann daher keine Rede davon sein, daß sie zur Vermeidung von Verletzungen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung schon dann vernichtet werden müssen, wenn kein Bet. mehr aktuelle Ansprüche gegen die Behörde mehr erheben und diese die Akten nicht mehr zur Grundlage von aktuellen Maßnahmen gegen einen der Bet. oder zugunsten eines Bet. machen könnte. Die von der Kl. gewünschte Handhabung würde es weithin dem Zufall überlassen, ob die Verwaltungsakten die ihnen zukommende Sicherungsfunktion tatsächlich erfüllen könnten. Die Möglichkeiten einer effektiven Rechts- und Fachaufsicht würden ebenso gemindert wie die Hindernisse, die der Zwang zur wahrheitsgetreuen und vollständigen Dokumentation einem nicht rechtmäßigen Verwaltungshandeln entgegensetzt. Schließlich würde die von der Kl. für rechtens und geboten gehaltene Handhabung - die jedem Bet. nur erlauben würde, die Vernichtung der gerade ihn betreffenden Aktenteile zu verlangen - zur Unvollständigkeit und damit zur teilweisen oder gar vollständigen Unbrauchbarkeit der Akten führen. Eine Vernichtung von Akten kann deshalb nur für einen Zeitpunkt in Betracht gezogen werden, in dem mit Sicherheit feststeht, daß die Akten ihre die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung sichernde Dokumentationsfunktion nicht mehr erfüllen.
Das Gericht wies darauf hin, daß ein Zeitraum von zwei Jahren auch nicht annähernd ausreiche, um die Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandelns in der beschriebenen Weise zu sichern. Es bedürfe hierzu des Mehrfachen dieses Zeitraums.

Beide Entscheidungen werden zitiert in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage im Saarland, in der es um die 1999 vorgenommenen Aktenvernichtungen in der Regierung des Saarlandes ging.

Auf die Pflicht der Behörde zur vollständigen Aktenführung kam auch das OVG Münster (NJW 1989, S. 2966) zu sprechen. Nicht rechtskräftig war seinerzeit (Computer und Recht 1989, S. 930; NJW 1988, S. 613) die Entscheidung des VG Frankfurt vom 27.1.1988, wonach die Pflicht der Behörden zur vollständigen
Aktenführung unter dem Vorbehalt stehe, daß der Akteninhalt rechtmäßig zustandegekommen ist."

Update:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Falsche-Angaben-zu-E-Mail-Postfaechern-Innenstaatssekretaer-muss-sich-entschuldigen-1806607.html

Digitalisate der Zivilstandsregister und Zweitschriften der Personenstandregister für Köln online
http://historischesarchivkoeln.de/lav/index.php

Zwar noch nicht komplett, aber immerhin.

http://macaulaylibrary.org/

"Über 175.000 Tonaufnahmen von Vögeln und anderen Tieren hat die Macauly Library der Cornell University aus dem US-Bundesstaat New York online gestellt. [...] Die Nutzungsbedingungen der Macauly Library gestattet es heise online aber nicht, ohne schriftliche Genehmigung Links auf die Website zu setzen. Der geneigte Leser kann zwecks Zugriff mittels HTTP "macaulaylibrary", gefolgt von einem Punkt und der Zeichenfolge "org", in die Adresszeile seines Browser eingeben."

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Archiv-mit-175-000-Tierstimmen-online-1804929.html

http://ordensgeschichte.hypotheses.org/2550

"Seit heute sind die Social-Media-Aktivitäten rund um das Blog um einen Kanal erweitert: Angeregt durch die Blogs Archivalia_EN, Bibliotheca Altonensis und Pommern in Bildern, Blogs, die ich – wie ihre Autor/innen – während der Aktionen rund um die Rettung der Stralsunder Gymnasialbibliothek näher kennen lernen durfte, ist nun auch das Blog Ordensgeschichte bei Tumblr vertreten: http://ordensgeschichte.tumblr.com/ "

Die mit Histmonast getaggten Beiträge in Archivalia_EN sind wie alle Tags als RSS-Feed abrufbar:

http://archivalia.tumblr.com/tagged/Histmonast/rss


http://nesselsetzer.wordpress.com/2013/02/17/schavanisten-wie-ein-haufen-aus-den-buschen-springende-wilde/

"Es ist tatsächlich kaum zu glauben und mehr als verwunderlich, dass auch nach dem Rücktritt von Annette Schavan vom Amt als Bundesministerin für Bildung und Forschung die Querschüsse gegen die Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf seitens akademischer Schavanisten nicht aufhören."

http://erbloggtes.wordpress.com/2013/02/16/dusseldorfer-rektor-piper-antwortet-biedenkopf-und-winnacker/

"Am 15. Februar 2013 veröffentlichte die Universität Düsseldorf daher zwei offene Briefe ihres Rektors, einen an Ernst-Ludwig Winnacker und einen an Kurt Biedenkopf"

http://www.uni-duesseldorf.de/home/universitaet/weiterfuehrend/pressebereich/hhu-informationsservice-promotionspruefungsverfahren-prof-dr-schavan/briefe-an-prof-dr-ernst-ludwig-winnacker-und-prof-dr-kurt-biedenkopf.html

http://hogymag.wordpress.com/2013/02/16/die-nazi-uni-dusseldorf/

"Nach dem Völkermord-Vergleich von Torsten Krauel (Die Welt) und der jakobinischen Hetzjagd-Metapher von Prof. Winnacker, war es nur eine Frage der Zeit, wann endlich Godwin’s Law bestätigt werden wird. Godwin’s Law besagt, dass die Wahrscheinlichkeit eines Nazi-Vergleichs mit zunehmender Dauer einer Diskussion gegen den Wert Eins tendiert. Gratulation, Herr Reinitzer, Sie haben einen Godwin Point gewonnen. "

Reinitzers Suada:

http://www.welt.de/regionales/hamburg/article113660634/Der-Fall-Schavan-Das-Kreuz-mit-dem-Doktor.html

(Unermüdlich lieferte Links: Maria Rottler.)

Empfehlungen für Genealogen:

http://home.mnet-online.de/ururoma-internet/Datenoekologie.pdf

http://www.ostfriesischelandschaft.de/616.html

"Die digitale Bibliothek der ostfriesischen Landschaft umfasst digitalisierte historische Werke zur Landesgeschichte (inkl. Emder Jahrbuch von 1875 bis 1942), aber auch neuere wissenschaftliche Veröffentlichungen in elektronischer Form."

http://wwwextern.ubn.ru.nl/BookReader/MMUBN000000_185080049/#page/1/mode/2up

Falk Eisermann schreibt: "Es handelt sich um GW 12214 Henricus de Gorinchem: Conclusiones super IV libros Sententiarum. [Reutlingen: Michael Greyff, um 1480].

Ex. der UB Nijmegen, die nach und nach ihre gesamte Inkunabelsammlung online stellen wird."

Zugriff erhält man derzeit nur durch den GW ("Reproduktionen: Nijmegen UB") zu den Digitalisaten (nicht durch gezielte Suche im OPAC!), wohin diese exklusiv gemeldet werden - man sollte meinen, es wird besser im Bereich der Standards, aber isolierten Gutmenschen vor Ort fällt immer wieder etwas ein, womit sie einen einfachen und benutzerfreundlichen Zugriff auf Digitalisate erschweren können.

Um auch Tweets zur bayerischen Geschichte nun in einem Tweetarchiv archivieren zu können, um eine größere Sichtbarkeit dieser Beiträge zu ermöglichen, um den Lesern das Filtern der Timeline zu erleichtern, aber auch um zu einer stärkeren Vernetzung der bei Twitter aktiven Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler beizutragen, möchte ich vorschlagen, entsprechende Tweets mit dem Hashtag #HistBav zu verschlagworten: #HistBav ist bisher nicht vergeben, eindeutig und kurz.

Das Tweetarchiv könnte folgendermaßen aussehen:
https://docs.google.com/spreadsheet/pub?hl=en_GB&hl=en_GB&key=0AuzH9nJh63FFdF9hZnVFa1A1YmgwVTVnbG1LZy1TdFE&single=true&gid=82&output=html


Zur Verwendung von Hashtags ausführlicher am Beispiel von #HistMonast: http://ordensgeschichte.hypotheses.org/1336


Mareike König, Twitter in der Wissenschaft: Ein Leitfaden für Historiker/innen, in: Weblog Digital Humanities am DHI Paris, 21.8.2012, URL: http://dhdhi.hypotheses.org/1072.

http://ubsm.bg.ac.rs/engleski/zbirka/knjiga/

Auch einige deutschsprachige Titel aus dem Altbestand.

http://www.e-lib.ch/Aktuell/Die-Schweiz-von-oben

" Seit einigen Tagen sind über das Bildarchiv der ETH-Bibliothek 14‘000 Luftbilder aus dem Archiv der Stiftung Luftbild Schweiz online zugänglich.

Die grösstenteils schwarz-weissen Bilder erstrecken sich über einen Zeitraum von den 1960er Jahren bis Ende der 1990er Jahre."

Wie man die Bilder (und nur diese Bilder) findet, wird nicht gesagt. Aber die Bilder werden eh zu klein sein als dass man etwas damit anfangen kann.

2° Ms. poet. et roman. 2
http://www.handschriftencensus.de/4425

Wahlspruch Attempto 1474:

http://orka.bibliothek.uni-kassel.de/viewer/image/1353671114535/4/


http://www.sylviaioannoufoundation.org/en/maps/showMap/3056.html

Eine Arbeit mit dieser Zypern-Karte erscheint mir mit Lupe nicht möglich.

Ganzes Bild:

http://www.sylviaioannoufoundation.org/maps/M.0309.jpg

http://tijdschriften.kb.nl/

Lange genug hats gedauert. Nun sind die Zeitschriften im Volltext durchsuchbar.

Darunter auch: Nederlandsch archievenblad: orgaan 1892-1939

Browsen ist anscheinend nicht vorgesehen, man kann nur über die Volltextsuche zugreifen! Es fehlen dauerhafte Links für Einzelseiten.

Bd. 12 (2007) der Enzyklopädie des Märchens ist in Auszügen jetzt bei Google Books online:

http://archiv.twoday.net/stories/16568765/

Ganz einsehbar ist mein Artikel "Sieben Schwaben":

http://books.google.de/books?id=wh228bd8KNQC&pg=PA649

Von März bis Oktober kann man eine Ausstellung zum Thema in Oberschönenfeld sehen:

http://www.schwaebisches-volkskundemuseum.de/index.php?id=38

Zum Begleitband habe ich einen Aufsatz "Über den Ursprung der Sieben Schwaben aus dem landsmannschaftlichen Spott" geschrieben.

http://blog.wiwo.de/look-at-it/2013/02/15/infografik-die-geschichte-der-kommunikation-von-6000-vor-christi-bis-heute/

Anfang Januar hatte das Magazin Wirtschaftswoche im Heft und online den Verdacht geäußert, dass Mitarbeiter des FDP-Landes- und Fraktionsvorsitzenden im NRW-Landtag Christian Lindner im Sommer 2012 viele Male versuchten, anonym den Eintrag zur FDP-Nachwuchshoffnung "aufzuhübschen". Als Indiz galt der Wirtschaftswoche, dass allein 40 Änderungen von einer IP-Adresse vorgenommen wurden, die sich den Düsseldorfer Landtag zuordnen ließ. Die Wirtschaftswoche hat den Artikel entfernt.

Doch dies genügt Lindner offenbar noch nicht: Die von ihm mandatierte Medienrechtskanzlei Graef Rechtsanwälte hat in der vergangenen Woche einige Website-Betreiber angeschrieben, die lediglich den Link zu dem gar nicht mehr abrufbaren Artikel publizierten. In dem Anschreiben heißt es: "Sie haben den Artikel der Wirtschaftswoche, 'Wikipedia-Manipulation: Der perfekte Lebenslauf für Lindner' [...] auf Ihrer Seite weiterverbreitet und zu Eigen gemacht." Dem Schreiben zufolge habe der Artikel "diverse unwahre Tatsachenbehauptungen" enthalten. Mit dem Setzen des Links auf den nicht abrufbaren Artikel verbreiten die Site-Betreiber nach Ansicht der Kanzlei den Artikel weiter.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/FDP-Politiker-laesst-kritische-Links-per-Anwalt-loeschen-1804429.html

Siehe auch
http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Christian_Lindner#Christian_Lindners_Wikipedia-Eintrag_gesch.C3.B6nt

Für die Realisierung läuft eine Crowdfunding-Kampagne:

http://verbrannte-orte.de/

Update:
http://ultrabiblioteka.wordpress.com/2013/02/18/verbrannte-orte/

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/krise-des-buchhandels-der-amazon-studenten-dienst-erwartet-euch-12060489.html

Siehe auch

http://www.buchreport.de/nachrichten/verlage/verlage_nachricht/datum/2013/02/14/e-reader-sind-killing-machines.htm

+ Diskussion auf INETBIB

Rechtlich scheint es mir ziemlich eindeutig zu sein, dass die UB aufgrund von Art. 3 GG keinen Anbieter bevorzugen darf.

Auf neuem Server:

www.archivesportaleurope.net

Aus Deutschland ist immer noch nur das Bundesarchiv dabei.

http://goo.gl/9vK4K http://archives.numerisees.calvados.fr

Via
http://www.numerique.culture.fr/pub-fr/document.html?id=FR-DC-AD014_32c15c73&base=dcollection&hppage=15&totaldocs=2760&pagename=nouveautes.html&qid=internal&from1=nouv

http://bibliothecalaureshamensisdigital.wordpress.com/2013/02/11/erste-lorscher-handschriften-aus-frankreich-online/


https://twitter.com/GGersmann

http://ncecho.org/

NC ECHO searches across digital collections at a variety of cultural heritage institutions around North Carolina.


http://archivalia.tumblr.com/

Seit Ende September 2011 blogge ich dort. Derzeit folgen mir 455 andere Tumblr-User.

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=tumblr&start=130


"Mr. Askey is not the only librarian to face a potential lawsuit for voicing an opinion about academic publications.

The Canadian Center of Science and Education is threatening to sue Jeffrey Beall, a librarian at the University of Colorado at Denver, after he included the center and three of its related companies on his blog's list of journals he considers to be "potential, possible, or probable predatory scholarly open-access publishers," which take advantage of academics desperate to get their work published. In separate blog posts, Mr. Beall details why he believes the companies are misleading.

The Canadian center, which is based in Toronto, is asking for the companies to be removed from the list as well as $10,000 for legal fees and damages, according to a letter from the center's lawyers obtained by The Chronicle.

If Mr. Beall does not comply, he will be "subject to a civil action," the letter stated."

http://chronicle.com/article/Librarians-Rally-Behind/137329/

See also
http://www.yousendit.com/download/UW13SU5OUnF0TW5FdzhUQw

Aufsätze und Bücher, die online gratis verfügbar sind (einschließlich Arbeiten von mir):

http://ordensgeschichte.hypotheses.org/2434

http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/ghostwriter-doktorarbeiten-fuer-intellektuelle-nieten-a-883008.html

"Er selbst hat für seine Arbeit fünf Jahre gebraucht, viel Schweiß, Leidenschaft und Stipendiengelder darauf verwendet. Nun benötigt er pro Arbeit drei Monate, bisher sind alle durchgekommen. Lächerlich, dass es auch so klappt."

"Seit heute stehen den Benutzern des IKMK zu den darin erfassten bisher knapp 1.400 Münzherren von der Antike bis zur Neuzeit Normdaten und weitere biographische Informationen mit Links zur GND (Gemeinsame Normdatei der Deutschen Nationalbibliothek), Wikipedia und Dbpedia zur Verfügung."

http://www.smb.museum/ikmk/news.php?news_id=665

Das wäre in der Tat ein Anschlag auf die Pressefreiheit:

http://www.zeit.de/2013/08/Analyse-Pressefreiheit-BND

http://blog.iliou-melathron.de/index.php/2013/02/rkb13/

Archivalia wird erwähnt.

http://www.uni-duesseldorf.de/home/startseite/news-detailansicht/article/hintergrundinformationen-zum-verfahren-zur-ueberpruefung-der-promotion-von-prof-dr-dr-hc-mult.html

Zitat:

"Es haben sich vor allem solche Stimmen zu Wort gemeldet, die finanziell vom Bundes-Wissenschaftsministerium abhängig sind, sie dürfen durchaus als befangen angesehen werden."

Hört, hört! Alles lassen sich auch die Düsseldorfer nicht gefallen.

Danke an Maria Rottler.

https://peerj.com/

Via
http://infobib.de/blog/2013/02/12/peerj-legt-los/



Aus UB Tübingen Mc 28 = Johannes Stöffler : Commentum in Geographiam Ptolemaei. Tübingen, um 1515

Persistente URL: http://idb.ub.uni-tuebingen.de/diglit/Mc28

http://www.dilibri.de/rlb/content/pageview/1009580

Die Digitalen Sammlungen der UB Regensburg haben jetzt eine eigene Seite:

http://bvbm1.bib-bvb.de/R/DXC7FKSAIHEPRETG7IK6J44PS5EMN31Y7TAAGSR1UE3FBIF848-00717?local_base=UBR&pds_handle=GUEST

Die UB digitalisiert auch für einige kleinere Bibliotheken mit:

Staatliche Bibliothek Regensburg
Hochschulbibliothek Regensburg
Institut für Ost- und Südosteuropa
Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz
Johannes-Turmair-Gymnasium Straubing
Siebenbürgische Bibliothek Gundelsheim
Fürst Thurn und Taxis Hofbibliothek

Es gibt einen RSS-Feed für BVB-Digitalisate und einzelne RSS-Feeds.

http://bvbm1.bib-bvb.de/rssfeeds/bvball.xml

Die Digitalisate aus der Straubinger Gymnasialbibliothek gehören zum Projekt "Kartause Prüll". Bisher waren nur einige wenige Digitalisate aus der Hamburger Christianeumsbibliothek bekannt, was historische Schubibliotheken angeht.

Update:
http://ordensgeschichte.hypotheses.org/2501



http://www.turmair-gymnasium.de/index.php/2-uncategorised/26-homepagegruppe

Nicht nur bei Doktortiteln gibt es Schmu

http://www.taz.de/Geschaeft-mit-Doktortiteln/!110717/

"[A]us der Abteilung von Schavans Abteilungsleiter Lukas flossen Millionenbeträge an ein Institut der Technischen Universität Berlin. Diese bedachte den leitenden Ministerialbeamten wiederum mit einer besonderen Ehre – und machte ihn zum Honorarprofessor."

"Bei dem hier gezeigten Passauischen Tagebuch aus der Staatlichen Bibliothek Passau handelt es sich um eine Abschrift des 1745 entstandenen Originals von Karl Ludwig Seyffert [Cgm 1745, KG], welches sich in der Bayerischen Staatsbibliothek befindet. Die Abschrift wurde 1787 von einem uns unbekannten Verfasser erstellt und umfangreich ergänzt. "

http://www.staatliche-bibliothek-passau.de/staadi/dpt.html


Johann Fistenport (* 14. Jahrhundert in Mainz) lebte nach eigenen Angaben seit 1410 im Heilig-Grab-Konvent zu Speyer und ist als Verfasser einer bis 1421 reichenden lateinischen Fortsetzung des lateinischen Geschichtswerks Flores temporum bekannt geworden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Johann_Fistenport

Die Stuttgarter Handschrift HB V 86 ist jetzt online:

http://digital.wlb-stuttgart.de/purl/bsz350733023

Zu den Flores temporum:

http://archiv.twoday.net/search?q=flores+temporum

Nachtrag: Die Flores temporum-Hs. (nicht: Fistenport!) Paris lat. 10770 (Ende 13./14. Jh. - Mierau usw. 1996, S. 63: Textstufe 1, Rezension A, Typ b bis Nikolaus IV. ist online:

http://gallica.bnf.fr/ark:/12148/btv1b90667378/f2.item

Dagegen enthält Paris lat. 4930 (2. H. 15. Jh. - Mierau usw. ebd.: Textstufe 3, Redaktion B, Typ b bis Clemens VI.) Auszüge aus dem Fistenport

http://gallica.bnf.fr/ark:/12148/btv1b90669658

Online ist auch Harvard Houghton Library Riant 23 (15. Jh., nach SW-Mikrofilm) - Textstufe 1, Rezension B, Typ c (Mierau usw. S. 55)

http://nrs.harvard.edu/urn-3:FHCL.HOUGH:10255240

Desgleichen, Frankfurt UB Barth. 92 (ca. 1402/04 - Textstufe 1, Rezension A Typ b bis Nikolaus IV., Mierau usw. S. 56)

http://sammlungen.ub.uni-frankfurt.de/msma/content/pageview/2105162

Ebenda Leonh. 9 (1453/54, Mierau usw. ebd.: Textstufe 1, Rezension A, Typ b bis Adolf)

http://sammlungen.ub.uni-frankfurt.de/msma/content/pageview/1968970

http://www.manuscriptorium.com/ bietet Prag Nationalbibliothek IV H 18 und VII E 27 (Mierau usw. S. 64, jeweils Textstufe 3, Redaktion E, Typ b), während ich die Handschrift in Brünn bei Mierau usw. nicht finde.

Zu Clm 14281 und den Ausgaben siehe schon
https://de.wikisource.org/wiki/Die_Mordgrube_zu_Freiberg#Die_T.C3.A4nzer_auf_der_Br.C3.BCcke

Nachtrag:

BAV, Pal. lat. 1356
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/bav_pal_lat_1356/0279

http://archiv.twoday.net/stories/1022394058/

http://archiv.twoday.net/stories/1022411306/

Einige wenige Beispiele gibt es dazu in meinem Beitrag in den Reutlinger Geschichtsblättern

http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/8758/

Viele weitere findet man, wenn man sagengestalt und narrenzunft googelt.

Exemplarisch:

http://www.swp.de/goeppingen/lokales/mittleres_filstal/Sagengestalt-als-Namensgeber;art5777,1003250

Es war der Rosenmontagsball 1993 im Winzinger Hasenheim, als acht Fasnetsbuzzen in launiger Stimmung beschlossen, eine Narrenzunft ganz nach dem Vorbild der schwäbisch-alemannischen Fasnet zu gründen. Ein geschichtlicher Hintergrund war mit der Sage um Baron von Roth schnell gefunden. Der lebte vor über 400 Jahren im Schloss von Winzingen und war kein angenehmer Zeitgenosse. Die bildhübsche Magd Schön-Dorle war seine Geliebte. Als der Baron starb, wurde Schön-Dorle aus dem Schloss vertrieben. Der Sage nach treiben seitdem der Baron als kleiner grüner Kobold, der in den Wäldern um Winzingen Holz "bricht" (Holzbrockeler) und Schön-Dorle als Ramprechtsweible ihr Unwesen. Eine weitere Sagengestalt stellt der Suhlochs dar.

1994 wurde die Zunftgruppe "Holzbrockeler" ins Vereinsregister eingetragen. Allerdings gibt es den Baron, das Schön-Dorle und den Suhlochs nur jeweils einmal in der Gruppe. Alle übrigen Mitglieder nehmen die Gestalt des Holzbrockelers ein. "Inzwischen sind wir etwa 50 Mitglieder, davon 16 Kinder und Jugendliche", erklärt Vereinsvorsitzender Uwe Messerschmid und erzählt von den Anfängen des Vereins.


Website:

http://www.holzbrockeler.de/

Zur Holzbrockeler-Sage

http://archiv.twoday.net/stories/16578482/

Aus den dortigen Nachweisen digital:

http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Gaugele_Meiner_Heimat_T%C3%A4ler_und_H%C3%B6hen.djvu?page= (Gaugele)

http://archive.org/details/BilderAusSchwaben.LandUndLeute (Hofele)

http://de.wikisource.org/wiki/Seite:Oberamt_Gmuend_460.jpg (OAB)

Holzbrockeler (Bild von der Website)

Nicht nur für Bibliotheks- und Informationsmanagement

http://recherche.bib-blog.de/

Siehe
http://bib-blog.de/blog/2013/02/05/info-ressourcen-im-ueberblick/


Update: 31.10.2014 nicht mehr online

"Das Stift Kremsmünster hat nun ein externes Institut mit der Aufarbeitung seiner Vergangenheit betraut. Indes arbeitet ein Pater, dem Missbrauch vorgeworfen wurde, weiterhin im Klosterarchiv."

http://derstandard.at/1360161439222/Verjaehrung-und-Verdraengung-hinter-Klostermauern

Die Burgerbibliothek Bern teilt in Bezug auf meinen erneuten Antrag zu

http://www.e-codices.unifr.ch/en/call-for-collaboration

mit:

"Vielen Dank für Ihren Digitalisierungsvorschlag betreffend Thomas Fincks medizinisches Vademecum (Burgerbibliothek Bern, Cod. A 28). Aufgrund des vielfältigen und für die Medizingeschichte bedeutsamen Inhalts der Handschrift sowie der Tatsache, dass das bedeutende Oeuvre Fincks bislang viel zu wenig gewürdigt wurde, ist Ihr Anliegen durchaus berechtigt. Es wäre tatsächlich zu begrüssen, wenn die Handschrift online verfügbar wäre.

Doch leider erlauben es uns die Umstände derzeit nicht, Ihrem Antrag stattzugeben und die Handschrift ins Programm von e-codices aufzunehmen. Lassen Sie mich dies kurz erläutern: Die Burgerbibliothek Bern besitzt zahlreiche international bedeutende Handschriften aus karolingischer Zeit, die von der Forschung rege nachgefragt werden. Infolge der häufigen Benutzung weisen mittlerweile vor allem die illuminierten Exemplare zum Teil massive Schäden auf, die eine rigorose Einschränkung erforderlich machen. Aus diesem Grund hat sich die Burgerbibliothek vor zwei Jahren entschlossen, eine Politik der ‚Schutzdigitalisierung‘ durch e-codices zu verfolgen, so dass die Originale nur noch in Ausnahmefällen konsultiert werden müssen. Aufgrund unserer begrenzten finanziellen und personellen Ressourcen können wir von dieser Politik derzeit nicht abweichen und frühneuzeitliche, nicht illuminierte Handschriften in unser Digitalisierungsprogramm aufnehmen."

Ich finde es nicht in Ordnung, wenn solche allgemeinen Vorbehalte nicht von vornherein bei der Ausschreibung transparent gemacht werden. Ich habe einfach meinen seinerzeitigen Antrag nochmals wiederholt, aber jemand anderes hätte durchaus einige Stunden in einen völlig nutzlosen Antrag investieren können. Es ist von der Bibliothek auch ein wenig kühn, die autographe Handschrift Fincks, der 1523 starb, als frühneuzeitlich abzuwerten.

Am 5. Januar 2010 hatte die Absage gelautet:

"Sie haben uns am 3. Juli 2009 einen Antrag für die Digitalisierung der Berner Handschrift (Burgerbibliothek, Cod. A 28) geschickt.
Wie wir Ihnen schon in einem Rundmail vom 29. Juli 2009 mitgeteilt haben, hat uns das Echo unseres "call for collaboration" überrascht. Bis heute sind insgesamt 145 Handschriften vorgeschlagen worden. Wir bekamen Anträge von über fünfzig Wissenschaftlern aus 14 Ländern.
Ausserdem konnten wir das neue Projektjahr und damit auch das Teilprojekt "call for collaboration" dank der weiteren Unterstützung der Mellon Foundation und E-lib.ch und neuerdings auch der Unterstützung der Niarchos Foundation finanzieren.
Wir müssen Ihnen nun mitteilen, dass wir Ihnen sehr interessanten Antrag leider nicht in die Planung des nächsten Jahrs aufnehmen können. Der Grund ist nicht etwa die Bedeutung Ihres Projekts oder die Bedeutung der Handschrift. Intensive Gespräche mit der Burgerbibliothek haben ergeben, dass die Zeit für eine digitale Präsentation von Handschriften aus dieser wichtigen Bibliothek noch nicht reif ist.
Die Tatsache jedoch, dass allein für diesen "call for collaboration" innert eines Monats 16 vollständige Anträge eingereicht worden sind, wurde von der Bibliotheksleitung durchaus mit Interesse zur Kenntnis genommen. Seitdem haben weitere Gespräche stattgefunden und mit etwas Geduld scheint es uns nicht unmöglich, nächstens einen wichtigen Schritt weiterzukommen.
Ich bitte Sie also um Nachsicht und etwas Geduld.
Mit freundlichen Grüssen.

Christoph Flüeler"



Aus einem nicht näher bezeichneten Schembartbuch der Nürnberger Stadtbibliothek.

Demnach 55. Lauf 1515.

Siehe auch

http://commons.wikimedia.org/wiki/Schembartlauf/Synopse

Ohne deutschsprachige Kataloge und auch sonst sehr lückenhafte Linkliste:

http://bibliologiemedievale.wordpress.com/catalogues/

Verlinkt ist u.a. ein Katalog von Emil Hirsch, in dem

http://archive.org/stream/valuablemanuscri00emilrich#page/8/mode/2up

ich die Chicagoer Seifrit-Handschrift (früher Schloß Podgora bei Görz/Gorizia, Bibliothek der Grafen von Attems) fand:

http://www.handschriftencensus.de/4640

Fundiertes von Otto Vervaart:

http://rechtsgeschiedenis.wordpress.com/2013/02/12/the-first-papal-abdication-since-six-centuries/

und von der in Rom wirkenden Kanonistin Cathy Caridi (Eintrag vom 3. Januar 2013):

http://canonlawmadeeasy.com/2013/01/03/can-a-pope-everresign/

Coelestin V.

Besonders ärmlich ist die neueste Ausgabe des Newsletters ausgefallen:

http://www.blha.de/FilePool/Newsletter_Archiv_2_2013.pdf

2013 werden von transfer media - aufgrund der großen Nachfrage - die Archivseminare erneut angeboten: ein umfangreiches Seminarangebot für Mitarbeiter von audiovisuellen Archiven, Produktionsfirmen, TV-Sendern und Unternehmen, die sich mit der Digitalisierung und Archivierung von filmischen Inhalten befassen. In Doppelworkshops wird dabei die digitale Herausforderung für Archive von audiovisuellen Inhalten vollständig durchgespielt: technische Grundlagen, die effiziente Nutzung von Metadaten, die richtige Digitalisierungstechnik, Datenspeicherung und -verwaltung und rechtliche Fragen der digitalen Distribution sowie Möglichkeiten der Zugänglichmachung über Internet werden von Fachexperten vermittelt.

Die Seminare werden in Doppelworkshops an zwei Tagen angeboten und kosten pro Workshop 350,00 Euro.

Der erste Termin findet am 18./19.3.2013 jeweils 10-17 Uhr statt.

HIER geht's zu weiteren Informationen & Anmeldung.

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Der vielleicht unqualifizierteste Beitrag zur Causa Schavan stammt, wie ich finde, nicht von Kurt Biedenkopf, der besonders unqualifiziert

http://www.welt.de/debatte/article113508570/Der-wirkliche-Skandal-in-der-Causa-Schavan.html

ebenso wie der HU-Präsident Olbertz (in offizieller Pressemitteilung!)

https://www.facebook.com/deplagio/posts/188404254617124

sich äußerte, sondern von WELT-Schreiberling Tilmann Krause, was auf Twitter für Amüsemang sorgte:

http://www.derwesten.de/panorama/schuld-ist-nur-die-spd-spass-mit-diespdwars-bei-twitter-id7584449.html

Krause behauptete, Schavan sei ein Opfer des SPD-Bildungswahns:

http://m.welt.de/article.do?id=kultur%252Farticle113455288%252FSchavan-ist-ein-spaetes-Opfer-des-SPD-Bildungswahns&wtmc=social

Lakaien-Nachfahre Krause hat etwas gegen soziale Mobilität, wogegen ich als Arbeiterkind (väterlicherseits) meinerseits etwas habe. Er wurde hier schon als Monarchist geoutet:

http://archiv.twoday.net/stories/3013603/ (Kommentare)

Mehr zu ihm von Andreas Kemper:

http://andreaskemper.wordpress.com/2013/02/09/wer-ist-dieser-tilman-krause/

http://blogs.ch.cam.ac.uk/pmr/2013/02/10/why-we-must-support-cc-by-e-g-rcuk-policy-its-good-for-us-and-good-for-the-world/

By Peter Murray Rust

See also
http://jlsc-pub.org/jlsc/vol1/iss1/5/


Von Maria Rottler, der unzählige Hinweise auf und für Archivalia verdankt werden.

http://ordensgeschichte.hypotheses.org/2313

Mit dem dort vorgeschlagenen Rautenschlagwort #HistBav für Beiträge zur bayerischen Geschichte bin ich einverstanden.

http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/streit-um-das-hessen-wappen-witwe-des-kuenstlers-will-geld-vom-land-12054670.html

"Das hessische Wappen prangt auf Flaggen und Briefpapier: Der rot-weiße Löwe auf blauem Grund wurde 1949 von dem Künstler Gerhard Matzat entworfen. Seine Witwe verlangt nun eine angemessen Entlohnung."

Ausführlicher:
http://www.wiesbadener-kurier.de/nachrichten/politik/hessen/12816105.htm

"Der Künstler, der zuletzt in Hattersheim lebte, starb 1994. Seine Witwe, Avietta Matzat-Rogoshina, fordert jetzt vom Land eine angemessene finanzielle Beteiligung an der Nutzung des Wappens, schließlich werde der Hessen-Löwe mittlerweile kommerziell genutzt. Und sie möchte, dass ihr Mann als Urheber genannt wird."

Eine Klage wäre aus meiner Sicht abzuweisen. Siehe

http://de.wikipedia.org/wiki/Amtliches_Wappen

Dort heißt es, auf eine Formulierung von mir zurückgehend: Das OLG Karlsruhe wies am 18. Oktober 1933 die Klage eines Grafikers, der das badische Staatswappen entworfen hatte, zurück. In der Berufungsbegründung hieß es: "Nach dem Urteil des Landgerichts soll die Reichsdruckerei nicht einmal das Wappen des badischen Staates abdrucken dürfen und einem Privatmann das Urheberrecht am badischen Staatswappen zustehen und der badische Staat nur eine Lizenz an seinem eigenen Wappen haben. Eine solche Ansicht ist unerträglich"

Schwachsinn schreiben dagegen die gängigen Kommentare des Urheberrechts, z.B. Katzenberger, der Schricker 3. Auflage § 5 Rn. 49, der für Banknoten, Münzen, Postwertzeichen (Briefmarken, siehe Loriot-Fehlurteil http://archiv.twoday.net/stories/96993869/ ), Wappen der öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaften und sonstigen künstlerisch gestalteten Hoheitszeichen meint, eine Anerkennung als amtliche Werke nach § 5 Abs. 2 liefe dem amtlichen Interesse "geradezu zuwider".

Eine Übertragung des Urheberrechts kennt das deutsche Recht nicht. Dem Urheber verbleibt immer eine gewisse Restherrschaft. Daher kann nur die Eigenschaft als amtliches Werk Ansprüche des Urhebers ausschließen. Die Interessen der Allgemeinheit sind in diesem Fall die Interessen des Staats, der bei Hoheitszeichen selbstverständlich ohne Namensnennung nutzen können muss. Werke nach Absatz 2 des § 5 UrhG unterliegen zwar dem Änderungsverbot und der Pflicht zur Quellenangabe, aber nicht der Urheber, sondern der Rechtsträger der veröffentlichenden Behörde ist befugt, dagegen zu klagen (Katzenberger Rn. 58).

Bei amtlichen Hoheitszeichen liegt die Sache anders als bei dem sogenannten "Gies-Adler":

http://www.kanzlei-prof-schweizer.de/bibliothek/urteile/index.html?id=388 (die Ausführungen zu § 5 UrhG wurden vom BGH nicht beanstandet)

Eine angemessene Vergütung des privaten Urhebers, dessen Werk zu einem amtlichen Werk wurde, kann über eine Entschädigung aufgrund enteignungsgleichen Eingriffs erfolgen (Katzenberger Rn. 24).

Es ist aber schon zu bezweifeln, dass Matzat die nötige Schöpfungshöhe erreicht hat. Ein deutliches Überragen, das bei Werken der angewandten Kunst zu fordern ist, vermag ich nicht festzustellen, da er sich an die heraldischen Konventionen hielt und sowohl das Wappenbild (der gestreifte Löwe und die Farben gehen auf das Hochmittelalter zurück) als auch das Gewinde aus goldenem Laubwerk (entsprechend der Volkskrone des Wappens des Volksstaats Hessen 1920) gemeinfreie traditionelle Gestaltungen sind. Siehe

http://books.google.de/books?id=dj8LASAlnhAC&pg=PR4

"Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Hessen
Vom 4. August 1948

§ 1

Das Landeswappen zeigt im blauen Schilde einen neunmal silbern und rot geteilten steigenden Löwen mit goldenen Krallen. Auf dem Schilde ruht ein Gewinde aus goldenem Laubwerk mit von blauen Perlen gebildeten Früchten." http://www.rv.hessenrecht.hessen.de

Farb-Abbildung als Beilage:

http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jportal/docs/anlage/heh/pdf/he17-1+1948+111+beilage.jpg

Nach meiner Ansicht sind alle Gestaltungen, die dieser Blasonierung im heraldischen Sinn entsprechen UND Schöpfungshöhe aufweisen, als amtliches Hoheitszeichen nach § 5 Abs. 2 UrhG nicht geschützt. Eine Verpflichtung des Landes Hessen, Matzat zu nennen, besteht nicht. Soweit die Allgemeinheit nicht in die öffentlich-rechtlichen Befugnisse und die bürgerlichrechtlichen Namensrechte des Landes Hessen eingreift, darf sie das Wappen frei verwenden.

Update: Die Rechtsanwältin ist anscheinend bekannt dafür, dubiose Fälle zu vertreten:

http://www.raben-politik-isolde.org/

Keine Prozesskostenhilfe (2014)

http://archiv.twoday.net/stories/1022216714/


Das Tool vergleicht: Shakespeare’s Othello (Act 1, Scene 3) with 37 German translations (1766–2010).

http://www.delightedbeauty.org/vvv/Home/Project

http://blog.okfn.org/2013/02/08/version-variation-visualisation/

http://idb.ub.uni-tuebingen.de/diglit/Md51

Mit kolorierten Wappenzeichnungen.


http://britishlibrary.typepad.co.uk/digitisedmanuscripts/2013/02/treasures-wonderful-to-behold.html

"And when we say "treasures", we really mean it! The six books in question are none other than (drumroll, please) the Harley Golden Gospels, the Silos Apocalypse, the Golf Book, the Petit Livre d'Amour ... and, um, two others. What were they again? Oh yes, remember now. Only Beowulf and Leonardo da Vinci's Notebook."




 

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