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Bis zum Ende des 18. Jahrhunderts glaubte man, einer in den Ausgaben der Weltchronik Hermann des Lahmen enthaltenen Notiz folgend, die erste Erwähnung der württembergischen Dynastie sei in diesem Geschichtswerk zu finden. Die angebliche Schlacht bei Richenwil (988, in der Rezeption: 989) bezieht sich aber auf die Schlacht bei Döffingen (bzw. Weil der Stadt 1388) und ist eine in den Text geratene Glosse vom Ende des 14. Jahrhunderts in der Reichenauer Handschrift des Werks. Das hat knapp Dieter Mertens in seiner Studie zur Traditionsbildung der Württemberger (ZWLG 1990, S. 35f.) dargelegt:

http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/2741/

Augsburger Mönche aus St. Ulrich und Afra kopierten die Reichenauer Handschrift im Münchner Clm 4352 und von dort geriet die Glosse in die mehrfach nachgedruckte Ausgabe des Heinrich Canisius 1601

Heute kann man die Glosse, die hinsichtlich der kleinen Anzahl der 1388 lebend in die Städten des Bodenseeraums Zurückgekehrten (aus Konstanz einer, aus Lindau keiner, aus St. Gallen einer, aus Basel zwei) Beachtung verdient, im Digitalisat einsehen:

http://digital.blb-karlsruhe.de/blbhs/content/pageview/1123740

Die lateinische Notiz ist ediert in den MGH SS 5, S. 71 (Anm.)

http://www.mgh.de/dmgh/resolving/MGH_SS_5_S._71

Sie wird laut Mertens schon bei David Wolleber (HStA Stuttgart J 1 Hs. 2 Bl. 1r) erwähnt. Erst Aemilian Ussermann stellte 1790 klar, dass sich die Angabe auf 1388 bezog.

Diese Quellenkritik und die gelehrte Diskussion (vorsichtiger Zweifel bei Hahn, Zrückweisung durch Moser) und die Rezeption in frühneuzeitlicher Literatur kann durch Google-Suchen bzw. Digitalisate nachvollzogen werden:

Moser
http://books.google.de/books?id=C95OAAAAcAAJ&pg=PT19

https://www.google.de/search?q=%22habuit+bellum+cum+liga%22&tbm=bks

https://www.google.de/search?q=%22wirtenb%22+989&tbm=bks (zusätzlich Michaelis)

Aloys Seckler, der 1864 eine Ellwanger Geschichte schrieb, hatte von der gelehrten Kritik nichts mitbekommen:

http://books.google.de/books?id=AX8AAAAAcAAJ&pg=PA99

Weitere Belege, dass populäre Autoren des 19. Jahrhundert Ussermann ignorierten oder zur Kenntnis nahmen:

https://www.google.de/search?tbm=bks&q=wirtemberg+989

Niklas Vogt 1817
http://books.google.de/books?id=J0AwAAAAYAAJ&pg=PA101

Weizenegger-Nachlass
http://books.google.de/books?id=5cEAAAAAcAAJ&pg=PA71

Nur eine knappe Fußnote widmete Karl Pfaff 1836 der Ablehnung:
http://books.google.de/books?id=9HMAAAAAcAAJ&pg=PA107
unter Hinweis auf Hausleutners Schwäbisches Archiv (hier 1792):
http://books.google.de/books?id=D8opAAAAYAAJ&pg=PA184

Habe unter Bilder nach meinem Namen gegoogelt und finde an zweiter Stelle immer das gleiche Gesicht.

Hoffe keine Probleme bei Reisen ins Ausland zu haben.

Alexander vom Hofe

Die katholische Zeitschrift zur Spiritualität enthält mitunter auch kirchengeschichtlich relevante Beiträge und ist (bis auf den jüngsten Jahrgang) frei zugänglich online unter:

http://gul.echter.de/archiv/archiv-gul.html

In seinem Überblick macht Erbloggtes unter anderem auf den empörenden Versuch der Publizistik-Wissenschaft aufmerksam, Plagiatsvorwürfe in Rezensionen zu verbieten:

http://erbloggtes.wordpress.com/2014/02/16/drei-jahre-plagiatsdebatte/

Kurt Andermann macht in "Momente" 2014/1, S. 36f. auf wappengeschmückte Lehenbücher im Landesarchiv Baden-Württemberg aufmerksam. Er vermutet, dass das Lehnbuch des Basler Bischofs 1441 Vorbild für das Speyerer Lehnbuch 1464/65 und dieses wierderum für die kurpfälzischen Lehnbücher 1471 und 1538 gewesen sei. Das Hohenloher Lehnbuch Prachtlehnbuch im HZA Neuenstein (1490) sei "ganz offensichtlich" nach dem Pfälzer Vorbild geschaffen worden.

Natürlich hätten die Anregungen auch von auswärts kommen können, denn illuminierte Lehnbücher gab es auch andernorts (z.B. in Eichstätt). Leider völlig desinterssiert an diesem Wappenschmuck war Woldemar Lippert, als er sein sehr lückenhaftes und unvollständiges Lehnbücher-Verzeichnis veröffentlichte:

https://archive.org/stream/diedeutschenleh00lippgoog#page/n179/mode/2up (zur Pfalz)

Konrad Krimm zum Pfälzer Lehenbuch von 1471:
http://www.ag-landeskunde-oberrhein.de/index.php?id=p393v

Zu illuminierten Geschäftsbüchern:
http://archiv.twoday.net/stories/581436334/
https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Illuminated_archival_materials

Hohenloher Lehenbuch 1490 http://archiv.twoday.net/stories/115270867/

http://www.heise.de/tp/blogs/10/155872

"Science Advance" soll nach dem Autor-zahlt bzw. Institution-zahlt-Modell Beiträgen, die erfolgreich das Science-Peer-Review durchlaufen haben, aber nicht akzeptiert wurden, eine zweite Chance geben.

Kritik:
http://openaccess.blogg.kb.se/2014/02/14/science-follows-nature-and-starts-a-second-tier-open-access-journal/

Die Überschrift ist eindeutiger als der Blogartikel, der sich um Differenzierungen bemüht:

http://smallnotes.library.virginia.edu/2014/02/06/this-just-in-breaking-bad/

Hier:
http://archiv.twoday.net/search?q=zerleg


http://www.degruyter.com/viewbooktoc/product/416084

Via
http://philobiblos.blogspot.de/2014/02/links-reviews_16.html

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=galileo



Regie: Steffen Boseckert

Die ZEIT thematisiert den betrüblichen Umstand, dass Hochschullehrer Studierende faktisch zwingen können, von ihnen verfasste teure Lehrbücher zu kaufen. Die Möglichkeit freier Lehrbücher (textbooks), wie sie in den USA schon realisiert wurden, kommt gar nicht zur Sprache.

http://www.zeit.de/campus/2014/02/professoren-eigene-buecher-pruefungsstoff

http://www.zeit.de/studium/hochschule/2014-02/interview-professor-pflichtlektuere

http://www.zeit.de/studium/hochschule/2014-02/Interview

Zu open textbooks:

http://archiv.twoday.net/search?q=textbooks

Alle drei Bände online unter:

http://www.ub.uni-koeln.de/cdm4/browse.php?CISOROOT=/grhg&CISOSTART=1,41

http://www.carta.info/70307/lg-munchen-auszuge-aus-buchrezensionen-verletzen-das-urheberrecht/

Wenn Bücher beworben werden, dann geschieht dies häufig durch mehr oder weniger lange wörtliche Auszüge aus Buchrezensionen. Diese durchaus gängige Praxis hat das Landgericht München I als Urheberrechtsverletzung qualifiziert und den Onlinebuchhändler buch.de zur Unterlassung verurteilt (Urteil vom 12.02.2014, Az.: 21 O 7543/12). Geklagt hatte die FAZ. [...]

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels spricht in einer Stellungnahme davon, dass das “symbiotische Miteinander von Buch- und Presseverlagen bei der Verwendung von Rezensionen nach diesem Urteil faktisch aufgekündigt ist”.


Zum Urteil:
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG%20M%FCnchen%20I&Datum=12.02.2014&Aktenzeichen=21%20O%207543/12
Volltext:
http://www.boersenverein.de/sixcms/media.php/976/14-02-13_FAZ-Urteil.pdf

Ich halte das Urteil für falsch, auch hinsichtlich der bedenkenlosen Zubilligung von Schöpfungshöhe. Fragwürdigst sind auch die Ausführungen zu § 137 l UrhG.

https://plus.google.com/104862306166461858072/posts/dUGpVaKyhW9

www.istitutoveneto.it

Mit einem Aufsatz zur Wahrnehmung der Schlacht in Deutschland.


http://geo.hlipp.de/results/77712

Isny 1960 © Copyright K-H Lipp and licensed for reuse under this Creative Commons Licence.

Offensichtlich weil das den Universitäten schnurzpiepegal ist. Zum Thema Forschungsaktivitäten im Alter gibt es einen schmalen Sammelband (2012) von 90 Seiten mit falscher ISBN, Ertrag einer Kölner Tagung 2009, der laut KVK so gut wie nicht in wissenschaftlichen Bibliotheken vorhanden ist - nur ein weiteres Beispiel für meine These, dass die wissenschaftliche Literaturversorgung aus den Fugen geraten ist. Und Open Access ist anscheinend kein einziger Aufsatz. Und nein, auf Verdacht und nur aufgrund des im Netz verfügbaren Inhaltsverzeichnisses kaufe ich ihn nicht für 10,50 EUR.

An Universitätsbibliotheken im deutschsprachigen Raum haben den Band "Alter forscht!": Bern, Erlangen, Hamburg, Trier und Wuppertal. Also keine Bibliothek in BW oder Hessen, von RP usw. ganz zu schweigen.

Update: Zur Uni Ulm:
http://forschendes-lernen.de/

Der angesprochene Sammelband:
A. Costard / M. Haller / H. Meyer-Wolters / U. Pietsch-Lindt (Hg.): Alter forscht! Forschungsaktivitäten im Seniorenstudium. Forschendes Lernen, Aktionsforschung und Ageing Studies (= DGWF Beiträge 51). Hamburg 2012

http://www.roehrig-verlag.de/Literaturwissenschaft/Alter-lernt-und-forscht

Im Jahr 1999 übernahm ich die Gemäldesammlung von Jakob Alfred Eggers. Sie enthält eine Vielzahl von Gemälden, Lithos und Tintenzeichnungen des spanischen Malers Manuel Lopez Villaseñor

http://es.wikipedia.org/wiki/Manuel_López-Villaseñor_y_López-Cano

Umfangreiche Korrespondenz, Fotos, Kataloge von 1954 bis 1996 befinden sich darunter.

Um die Werke zugänglich zu machen habe ich Abbildungen hier

http://jaeggers.blogspot.com.es/

veröffentlicht.

Alexander vom Hofe

"A spokeswoman from the National Archives said everyone was evacuated from the building safely and no documents were damaged"

http://www.bbc.co.uk/news/uk-england-26208830

„Wird die geplante Regelung umgesetzt, können deutschsprachige wissenschaftliche Zeitschriften in vielen Bereichen gar nicht mehr oder nur noch ohne Beiträge baden-württembergischer Wissenschaftler erscheinen. Die Wissenschaftsverlage im Börsenverein stehen dem Publikationsweg Open Access offen und aktiv gegenüber. Nicht akzeptabel ist für uns jedoch, dass das Land Baden-Württemberg flächendeckend Leistungen von Wissenschaftsverlagen nutzen will, ohne sich an deren Finanzierung angemessen zu beteiligen“, sagt der Vorsitzende des Verleger-Ausschuss des Börsenvereins, der Stuttgarter Verleger Matthias Ulmer.
http://www.boersenverein.de/de/portal/index.html?meldung_id=719048

Eine absolut unbegründete Panikmache.

Zur Sache:

http://archiv.twoday.net/stories/664312692/
http://archiv.twoday.net/stories/629754898/
http://archiv.twoday.net/stories/565871705/


In der lettischen Hauptstadt Riga, 2014 europäische Kulturhauptstadt, wurde 1911 meine Mutter geboren. Ich war leider nie in Riga.

http://archivalia.tumblr.com/tagged/riga


"Wenn ich also im Netz blogge, warum tue ich das? Weil es eine wichtige Möglichkeit ist, die Wissenschaft aus ihren spezialisierten Kreisen herauszuholen; weil es eine Einladung an diejenigen sein kann, die noch nicht einmal wussten, dass sie nichts von dem wussten, was sie per Suchmaschine gefunden haben; weil es eine unverzichtbare Erweiterung wissenschaftlicher Kommunikation ist. Papierwelt und Netzwelt haben sich dabei schon längst verschränkt. Es sind nicht nur Blogs, die zu Büchern werden, es sind nicht nur Internetinhalte, die auf Bücher verweisen, es sind ebenso zahllose Artikel, die nicht mehr in Papierform erscheinen, weil sie schon im Netz stehen, und es sind unzählbare Fußnoten, die sich mit Links anfüllen. Für Qualität an sich bürgt weder das eine noch das andere Medium. Dafür sind schon die Menschen verantwortlich, die hinter den Inhalten stehen, ganz gleich wo sie erscheinen."
http://public-history-weekly.oldenbourg-verlag.de/2-2014-6/heisses_zeug/#comment-285

Overholt, John H. 2013. Five theses on the future of special collections.RMB: A Journal of Rare Books, Manuscripts, and Cultural Heritage 14(1):15-20

http://nrs.harvard.edu/urn-3:HUL.InstRepos:10601790

When we claim copyright over our digital collections, or impose permission fees or licensing terms on users, we are arguably misrepresenting the law, and certainly violating one of the central ethical tenets of the profession:to promote the free dissemination of information. And, when those conditions are demanded by donors, we ought to consider whether we can accept collectionsunder such circumstances.

Das Amtsbuch von 1313 ist nun online:

http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:bvb:12-bsb00088322-0

Katalog:
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0602_b015_jpg.htm

" ....Eine Besonderheit wird es bei dem Wagen geben, der sich mit dem Einsturz des Stadtarchivs beschäftigt. Zum ersten Mal wird ein Persiflagewagen nach mehreren Jahren in gleicher Form wieder aufgebaut und erneut am Zug teilnehmen. Bereits vor vier Jahren hieß der Wagen „Aussitzen!” – eine Anspielung auf den Umgang der Behörden mit dem Stadtarchiv-Unglück, die auch heute noch nicht an trauriger Aktualität verloren hat. „Neben dem Raum, den an diesem fünften Jahrestag auch das Gedenken an die Opfer des Unglücks haben soll, wollen wir so innerhalb des Zuges unseren Beitrag zum Umgang mit dieser Katastrophe leisten”, so Zugleiter Christoph Kuckelkorn. "
Quelle: Pressemitteilung Festkomittee Kölner Karneval, 14.2.14

"Die Kölner überparteiliche Bürgerinitiative Köln kann auch anders, kurz: K2A2, erstattete bei der Staatsanwaltschaft Köln Strafanzeige gegen Engelbert Rummel und Walter Reinarz. K2A2 möchte mit seiner Anzeige einer möglichen Verjährung zuvorkommen. Rummel ist geschäftsführender Betriebsleiter der städtischen Gebäudewirtschaft, die Gebäudewirtschaft war Eigentümerin des eingestürzten Gebäudes Historisches Archiv. Reinarz war 2009 für den U-Bahn-Bau verantwortliches Vorstandsmitglied der KVB. Er wurde rund ein Jahr nach der Katastrophe zwar abberufen, erhielt aber weiterhin volle Bezüge...."
Quelle: Blog der Kölner Wählergruppe "Deine Freunde" mit weiterführenden Informationen in Hinblick auf die bevorstehende Verjährung, 14.2.14

Das Filmerbe des Verhaltensforschers Irenäus Eibl-Eibesfeldt kommt nach Frankfurt. Das Senckenberg-Institut bestätigte am Freitag einen entsprechenden Bericht der "FAZ". Es handele sich um 300 Kilometer Material aus drei Jahrzehnten.
Der 1928 in Wien geborene Begründer der Humanethologie hatte jahrzehntelang das Verhalten von Ureinwohnern in Afrika, Südamerika und Ostasien studiert und gefilmt.
Das Archiv wird bisher im oberbayerischen Andechs aufbewahrt, wo Eibl-Eibesfeldt tätig war.
Quelle: hr-Text, S. 151, 14.2.2014

s. Veröffentlichte Filme des Humanethologischen Filmarchivs

Der Tätigkeitsbericht 2013 - Abteilung Kulturelles Erbe/Stadtarchiv Speyer ist (auch) online abrufbar. Link (PDF).

Dass ManuMed von Stümpern gemacht wird, dürften eifrige Leser dieses Blogs bereits zur Genüge wissen. Nun hat der Innovationsdrang auch bei

http://manuscripta.at/

zugeschlagen mit dem Erfolg, dass eine Benutzung des Portals derzeit anscheinend ganz und gar unmöglich ist. Ausprobiert mit Chrome, FF und IE. Auch die früheren Permalinks funktionieren nicht mehr. Die Tischkante hier zeigt jetzt deutliche Bissspuren ...


http://www.tagesspiegel.de/wissen/gefaelschte-galilei-zeichnungen-es-traf-uns-wie-ein-blitz/9466754.html

"Man kann daraus lernen, dass auch die besten Methoden, die man anwendet – und das meinen wir, getan zu haben -, dass auch dies nicht genügt. Dass die Skepsis nie aufhören darf und dass in der Epoche von Lasern und digitalen Reproduktionsmethoden die Fälscher immer einen Schritt voraus sind. Und dass man die Leidenschaft nicht verlieren darf."

Bände 1, 3 und 5 sind weltweit einsehbar unter:

http://catalog.hathitrust.org/Record/001189503

http://scholarlykitchen.sspnet.org/2014/02/12/open-access-mandates-and-open-access-mandates/

http://scholarlykitchen.sspnet.org/2014/02/13/errors-and-misinformation-in-the-roarmap-open-access-registry/

Aus meiner Sicht sind die meisten Mandate bloße Rhetorik.

"Dr. Florian Sonneck, Inhaber der EFF ESS Verlagsanstalt, macht in den uns vorliegenden Abmahnungen jeweils Unterlassungsansprüche und Schadenersatzansprüche hinsichtlich des vom Verlag vertriebenen Titels „Malangré, Blicke auf Europa“, ISBN 978-3-9805056-3-5, geltend. In der Verwendung des Coverfotos „Malangré, Blicke auf Europa“ bei eBay sieht dieser einen Verstoß gegen den Lichtbildschutz gemäß den §§ 2 Nr. 5, 72 UrhG gegeben. Diesem stünde allein das Nutzungsrecht zu und dieser habe keine Nutzungserlaubnis an die entsprechenden eBay-Verkäufer erteilt.

Neben der Unterlassung wird ein Nutzungsentgelt von 260 € pro Jahr, zzgl. Aufwandsentschädigung für Portospesen sowie MwSt. geltend gemacht."

http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/13-02-2014-abmahnbarometer-eff-ess-verlagsanstalt-florian-sonneck.html

Die dort nicht näher belegten Zweifel an der Berechtigung der Abmahnung lassen sich mit einem Hinweis auf das BGH-Urteil Parfumflakon begründen, der u.a. ausführte: "Könnte hier der Hersteller mit Hilfe des Urheberrechts eine übliche werbende Ankündigung des Produkts unterbinden, wäre ihm ein Instrument zur Kontrolle des Weitervertriebs an die Hand gegeben, über das er im Interesse der Verkehrsfähigkeit der mit seiner Zustimmung in Verkehr gebrachten Waren gerade nicht verfügen soll."

http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BGHZ%20144,%20232
http://archiv.twoday.net/stories/5255315/

Er betrifft das Jahr 1579:

http://www.e-manuscripta.ch/id/666049


Handschriftlicher Nachtrag:

http://sammlungen.ub.uni-frankfurt.de/id/5960259

Glückwunsch an Frank Schulenburg, der Geschäftsführer der auf Nordamerika beschränkten Wiki Education Foundation wird:

http://heise.de/-2112339

http://www.infodocc.info/ag-duesseldorf-erteilt-kuenftigen-filesharing-klagen-eine-klare-absage-per-unmissverstaendlicher-verfuegung/

Das AG Düsseldorf meint, "dass nach seiner gefestigten Rechtsauffassung für den Anschlussinhaber lediglich eine sekundäre Darlegungslast dahingehend besteht nachvollziehbar einen Sachverhalt vorzutragen, aus dem sich die ernsthafte Möglichkeit der Täterschaft einer anderen Person ergibt." Wenn das erfolgt ist (z.B. Hinweis auf Mitbewohner) liegt die volle Beweislast wieder beim Abmahnenden.

http://public-history-weekly.oldenbourg-verlag.de/2-2014-6/heisses_zeug/

"Noch nie waren gedruckte Aufsätze und Bücher so notwendig wie heute, nämlich als Filter für stabile Resultate: Hochfrequente “heiße” Kommunikationsmedien – wie dieses hier – alimentieren und fördern “kühlere” Speicher mit längerer Haltbarkeit. Deswegen wird in den digitalen Formaten auch ununterbrochen auf Papierpublikationen verwiesen. Das gilt für wissenschaftliche Netzpublikationen ebenso wie für jeden brauchbaren Wikipedia-Eintrag. Und aus richtig guten Blogs werden – Bücher. Hallo, digitale Revolution, ist da jemand? "

Welches Resultat ist denn wirklich stabil?

Da lohnt wirklich keine Silbe zur Widerlegung. Ich verweise nur auf

http://redaktionsblog.hypotheses.org/951
http://archiv.twoday.net/search?q=groebner

Foto: Dontworry https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de

Bedingungen:

http://www.ulb.uni-bonn.de/nutzung-service/arbeitsort-bibliothek/reproduktionsdienste/digitalisierungsvorschlag

In einem Nachtrag zu

http://ordensgeschichte.hypotheses.org/6641

teile ich die 13 Titel von bei Finger fehlenden Handschriften des Depositums Binterim der ULB Düsseldorf mit.

http://archivamt.hypotheses.org/132 macht auf eine Broschüre dazu aufmerksam und zugleich - rechtlich durchaus fragwürdig - Werbung für die Provinzial-Versicherung:

http://f.hypotheses.org/wp-content/blogs.dir/1762/files/2014/02/Archivalienversicherung_Einzelseiten_lowres.pdf

De.hypotheses.org sollte darauf hinwirken, dass Schleichwerbung auf seinem Portal grundsätzlich unterbleibt.

http://www.e-recht24.de/artikel/marketing-seo/7573-gekaufte-fans-bezahlte-blogposts.html
http://archiv.twoday.net/stories/16574168/

Analog zu der Entscheidung, wonach ein Posting eines Autohausmitarbeiters auf seinem privaten Facebook-Account dem Autohaus als Werbung zuzurechnen ist

http://www.e-recht24.de/news/facebook/7660-facebook-abmahnung-weil-angestellte-in-ihrem-profil-fuer-arbeitgeber-werben.html

kann der Eintrag des Archivamtsblogs der Provinzial als Werbung zugerechnet werden. Es spielt also keine Rolle, ob die Provinzial das Archivamt für seine Werbung bezahlt hat.

http://www.swr.de/landesschau-aktuell/bw/sah-shakespeare-so-aus/-/id=1622/did=12864580/nid=1622/gm3xq6/index.html

http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/william-shakespeare-mainzer-forscherin-will-zeitgenoessische-portraets-nachgewiesen-haben/9472754.html

Zweifel sind angebracht.

Siehe auch
https://en.wikipedia.org/wiki/Portraits_of_Shakespeare


Pressemitteilung des EUGH:

http://www.datev.de/portal/ShowPage.do?pid=dpi&nid=159937

"Der Inhaber einer Internetseite darf ohne Erlaubnis der Urheberrechtsinhaber über Hyperlinks auf geschützte Werke verweisen, die auf einer anderen Seite frei zugänglich sind.

Das gilt auch dann, wenn Internetnutzer, die einen Link anklicken, den Eindruck haben, dass das Werk auf der Seite erscheint, die den Link enthält."

Indem in der Pressemitteilung der nur am Rande in der Entscheidung thematisierte Sachverhalt des Einbettens (Embedding) prominent hervorgehoben wird, wird der Schluss nahegelegt, dass der EuGH bei der Vorlagefrage des BGH

http://archiv.twoday.net/stories/404099696/

ebenso nutzerfreundlich entscheiden könnte. Dann würden die Verwertungsgesellschaften wie die GEMA, die beim Einbetten von YouTube-Videos den Einbetter zur Kasse bitten möchten, in die Röhre schauen.

Die Entscheidung im Volltext:

http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text&docid=147847&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir&occ=first&part=1&cid=46386

Presse-Echo (in kleinster Auswahl):

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/urheberrecht-europaeischer-gerichtshof-erlaubt-direktlinks-a-953229.html

http://heise.de/-2112449

Zur Link-Haftung in meiner Blog&Recht-Serie
http://archiv.twoday.net/stories/453148108/

Update: RA Reinholz mosert zwar, kommt aber nicht umhin zu schreiben: "Zwar liegt dem EuGH noch eine weitere ähnlich gelagerte Vorlagefrage des BGH (v. 16.05.2013 - I ZR 46/12 – Die Realität) vor. Dieser möchte nämlich vom EuGH wissen, ob die Einbettung von auf Youtube abrufbaren Videos in eine andere Internetseite ausnahmsweise eine Form der öffentlichen Wiedergabe darstellt, obwohl damit keinem neuen Publikum Zugang zu den Videos verschafft wird. Mit seiner heutigen Entscheidung dürfte der EuGH aber die Beantwortung der Vorlagefrage vorweggenommen haben, zumal er die Vorlagefrage 4 „Darf ein Mitgliedstaat einen weiter gehenden Schutz des Ausschließlichkeitsrechts des Urhebers vorsehen“ verneint hat."

http://blog.beck.de/2014/02/13/eugh-zur-urheberechtsverletzung-durch-verlinkung

Symbolvideo

http://www.dla-marbach.de/dla/bibliothek/projekte/erschliessung_der_bibliothek_reinhart_koselleck_provenienz_und_sammlungserschliessung/

Beispiel im OPAC:

"Medienart [Buch]
Art/Inhalt Universitätsschrift
Autor Graf, Klaus
Titel Gmünder Chroniken im 16. Jahrhundert : Texte und Untersuchungen zur Geschichtsschreibung der Reichsstadt Schwäbisch Gmünd / Klaus Graf
Impressum Schwäbisch Gmünd : Einhorn-Verl., 1984
Kollationsvermerk 358 S. : Ill., graph. Darst.
Fußnoten Zugl.: Tübingen, Univ., Magisterarb. u.d.T.: Graf, Klaus: Untersuchungen zur Geschichtsschreibung der Reichsstadt Schwäbisch Gmünd im 16. Jahrhundert
Tübingen
Sprache Deutsch
ISBN 3-921703-53-0 [Titel anhand dieser ISBN in Citavi-Projekt übernehmen]
Freie SW Schwäbisch Gmünd / Geschichtsschreibung / Geschichte 1500-1600
Goldstainer, Paul / Gmünder Chronik
Wolleber, David
Goldstainer, Paul
Schwäbisch Gmünd / Geschichte 1500-1600 / Quelle
Exemplare Signatur: BRK1.4. Bestand: G:Koselleck, Reinhart
handschriftl. Widmung mit Autogramm des Autors Klaus Graf auf S. [1]; Titel und Adresse des Autors von Reinhart Koselleck ergänzt. - mit handschriftl. Anstreichungen von Reinhart Koselleck. - Einlagen zwischen vorderem Buchdeckel und S. [1]: Zeitungsausschnitt (Was dem Reiche ziemt, weiß der stille Konsens / Michael Borgolte, 2003); Karte mit handschriftl. Notiz von unbekannter Hand; Sonderdruck (Genealogisches Herkommen bei Konrad von Würzburg und im Friedrich von Schwaben. Wiesbaden 1989) entnommen und einzeln erfasst: BRK1.4; Brief Faksimile-Verlag Luzern mit Autogramm von Urs Düggelin, 14.09.1988, mit Verlagsreklame "Diebold Schillings Spiezer Bilderchronik"; Einladung Antrittsvorlesung Dr. Heinrich Rüthing, 1985. - Einlage S. [4]/5: selbe, o.g. Einladungskarte
Einlagen im Archiv, C:Koselleck, Einlagen 276
Standort: Bibliotheksmagazin; Verfügbar "

(Koselleck war mein Gutachter beim Promotionsstipendium der Studienstiftung.)

http://www.ub.uni-freiburg.de/go/exlibris/

"Im Rahmen ausgewählter Digitalisierungsprojekte widmet sich die UB Freiburg gezielt der Erfassung und Erschliessung von Provenienzen in ihren historischen Beständen."

Nicht so z.B. die SB München.


Endlich hat eine RA-Kanzlei den Volltext der einstweiligen Verfügung, erwirkt von RedTube gegen The Archive ins Netz gestellt:

http://www.damm-legal.de/lg-hamburg-zur-einstweiligen-verfuegung-gerichtet-auf-die-unterlassung-von-urheberrechtlichen-abmahnungen-red-tube

Zuvor schon:

http://openjur.de/u/674286.html
http://openjur.de/u/674286.pdf (Faksmile)

Zitat:

"Das Streaming ist aber jedenfalls dann nach § 44a Nr. 2 UrhG zulässig, wenn eine nicht offensichtlich rechtswidrige Vorlage gestreamt wird (vgl. Wandtke/F.-T. von Gerlach in GRUR 2013, 676, 679 unter IV.4., dort auch unter Auseinandersetzung und mit Nachweisen zu anderen Auffassungen zur Frage, ob das Streaming als eine Art Rezeptionshandlung auch in weiterem Umfang zulässig ist; die Kammer lässt diese Frage ausdrücklich offen)."

Die Juristen haben in der Reaktion auf die Abmahnungen überwiegend für die Rezenptionshandlung vortiert.

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=streaming

"Zum anderen ist die Abmahnung aber auch insoweit unberechtigt, als der abgemahnten Person in der Begründung der Abmahnung zwar vorgeworfen wird, sie habe eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte bzw. öffentlich zugänglich gemachte Vorlage gestreamt, jedoch aus der Abmahnung nicht ersichtlich wird, woran die Person diese offensichtliche Rechtswidrigkeit hätte erkennen sollen; dass eine solche Erkennbarkeit bestanden haben soll, ist auch sonst nicht ersichtlich. Es ist aber auf diese Erkennbarkeit aus der Perspektive des Internetnutzers abzustellen, denn es sollen gutgläubige Nutzer geschützt werden (vgl. zu § 53 Abs. 1 S. 1 UrhG OLG Frankfurt GRUR-RR 2013, 247 ff. Tz. 38, zit. nach juris; Dreier/Schulze, UrhG, 4. Aufl. 2013, § 53 Rz. 12 auf S. 924; Wandtke/Bullinger/Lüft, Urheberrecht, 3. Aufl. 2009 § 53 Rz. 16)."


Ulrich Herb hat das DOAJ ausgewertet:

http://www.scinoptica.com/pages/topics/creative-commons-lizenzen-und-open-access-journals.php

Eine Churer Qualifikationsschrift von Sarah Carbis versucht eine Antwort aufgrund einer Umfrage:

http://www.htwchur.ch/uploads/media/CSI_66_Carbis.pdf

Zu Arbido:
http://archiv.twoday.net/search?q=arbido

Blogpost von Rainer Schreg:

http://archaeologik.blogspot.de/2014/02/blindes-sparen-nach-dem-zufallsprinzip.html

In Leipzig tobt ein Kampf um die Rettung der renommierten klassischen Archäologie, die dem Spardiktat zum Opfer fallen soll. Der deutsche Archäologenverband hat eine Petition gestartet:

http://www.change.org/de/Petitionen/prof-dr-dr-sabine-von-schorlemer-erhalt-des-instituts-für-klassische-archäologie-und-des-antikenmuseums-der-universität-leipzig

Antrag 16/5027 der Fraktion der PIRATEN

"I. Ausgangslage
Das Land NRW besitzt eine reiche Kulturlandschaft, die es zu fördern und zu erhalten gilt. Bibliotheken, Museen, Archive, Dokumentationszentren und viele andere Institutionen sam-meln und bewahren wichtiges und unwiederbringliches Kulturgut und machen dieses der Öffentlichkeit und der wissenschaftlichen Forschung zugänglich.
Dieses Kulturerbe liegt in den unterschiedlichsten Formen und auf unterschiedlichsten Trä-germaterialien vor: Mittelalterliche Urkunden auf Pergament, Skulpturen aus Beton, Ölge-mälde auf Leinwand, Bücher und Akten aus Papier oder elektronisch gespeichert, Fotogra-fien auf Glasnegativen, Tonträger auf Magnetband, Filmaufzeichnungen oder Computerspie-le auf digitalen Datenträgern und vieles mehr.
Bund, Länder und Kommunen tragen die gemeinsame Verantwortung für Fortbestand und Ausbau des reichen kulturellen Erbes, auch in NRW.
Um dieses kulturelle Erbe Nordrhein-Westfalens dauerhaft zu erhalten und allen Menschen online wie offline zugänglich zu machen, sind seitens aller beteiligter Institutionen und Spar-ten immense Anstrengungen notwendig. Neben einem grundsätzlichen Problembewusstsein sind erhebliche Personalressourcen und Finanzmittel zu entwickeln und bereit zu stellen. Dazu bedarf es gemeinsamer konstruktiver Planungen, um realistische Zukunftsvisionen zu entwickeln.
Das Land NRW hat begonnen, sich dieser Verantwortung mit seinen Initiativen zum Sub-stanzerhalt und zur digitalen Archivierung zu stellen. Seit 2006 werden in den Bereichen Ar-chiv, Landesbibliotheken, Bildende Kunst und Filmrestaurierung Materialien restauriert und präserviert. Derzeit ist die „Landesinitiative Substanzerhalt“ bis ins Jahr 2015 geplant und beschlossen. Seit 2009 widmet sich die Landesregierung gemeinsam mit ihren kommunalen Partnern im Landesprojekt „Digitales Archiv NRW“ auch der langfristigen Sicherung des digitalen Kulturerbes. Dieses Projekt kann nach offensichtlich erheblichen Startschwierigkeiten
und einer daher notwendigen Neukonzeptionierung im Jahr 2012 mittlerweile ebenfalls erste Ergebnisse vorweisen, die es stetig auszubauen gilt. Denn sowohl durch die Digitalisierung bereits existierenden Kulturguts beispielsweise im Rahmen von Schutzdigitalisierungen als auch durch die stetig zunehmende Digitalisierung in allen Bereichen von Kunst und Kultur
entstehen täglich große Datenmengen neu, die es zu erhalten und unter Beachtung rechtlicher Vorgaben auch online öffentlich zugänglich zu machen gilt. Der leichtere Zugang zum
digitalen Kulturerbe birgt einen großen Nutzen für Bildung und Forschung. Ebenfalls bringt die begrüßenswerte und weiterhin voranzutreibende Digitalisierung analogen Kulturguts im
Rahmen von Sicherungs- und Schutzverfilmungsmaßnahmen neue Möglichkeiten der Partizipation für die geschichtsinteressierte Community, beispielsweise bei Erschließungsprojekten
und Material zur genealogischen Forschung.
Um zukunftsweisenden effizienten Kulturgutschutz betreiben zu können, sind neben verlässlichen Zahlen über den Status Quo mittel- und langfristig verlässliche Planungen notwendig.
Denn nur wer weiß, welche Materialien in welchen Mengen von welchen Institutionen bewahrt werden und auch dauernd neu entstehen, kann echten Kulturgutschutz zukunftsfähig
vorantreiben.
Dazu ist es dringend geboten, dass die auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene Verantwortlichen fachlich vertretbare und finanziell umsetzbare Strategien entwickeln und verwirklichen.
All dies gilt für analoge wie für digitale Unterlagen gleichermaßen. Gleichwohl stehen Institutionen und politische Entscheidungsträger insbesondere im Bereich des digitalen Kulturerbes erst am Anfang. Die Bewahrung dieses Wissens und dieser Kultur steht auf tönernen Füßen.
Die Bereitschaft, auch in der elektronischen Welt in die Bestandserhaltung zu investieren, ist nicht sehr groß. Die Einsicht in die Notwendigkeit, die Prozesse der digitalen Langzeitarchivierung nachhaltig und dauerhaft zu finanzieren, ist noch nicht ausgeprägt. Die Möglichkeiten der Informations- und Kommunikationstechnologie zur Bestandserhaltung auch von analogen Informationsträgern sind noch lange nicht ausgeschöpft. Gleichzeitig behindert der derzeitige Rechtsrahmen vielfach die digitale Langzeitarchivierung. Es müssen eindeutige und
verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen für die digitale Langzeitarchivierung geschaffen werden.
Fachverantwortliche und Kulturpolitiker appellieren daher im sog. „Berliner Appell zum Erhalt des digitalen Kulturerbes“ , der aus der Initiative Nachhaltigkeit in der Digitalen Welt, einer
Veranstaltung des Internet & Gesellschaft Collaboratory (CoLab) in Zusammenarbeit mit nestor, dem Kompetenznetzwerk Langzeitarchivierung, iRights.Lab Kultur und dem Institut
für Museumsforschung, hervorgegangen ist, für eine verstärkte Auseinandersetzung mit den Herausforderungen des digitalen Kulturgutes und formulieren zentrale Forderungen.1 Auch
aus NRW haben sich bereits einige Gedächtnisorganisationen diesem Appell angeschlossen.
Es ist Zeit, alle Kräfte zu bündeln und unser kulturelles Erbe – analoges und digitales – nachhaltig zu sichern.

II. Der Landtag beschließt:
1. Der Landtag bekennt sich zu seiner politischen Verantwortung für die dauerhafte Er-haltung des analogen und digitalen Kulturerbes Nordrhein-Westfalens.
2. Nur durch eine verlässliche Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure auf bundes-, landes- und kommunaler Ebene ist es möglich, kulturelles Erbe langzeitsicher zu er-halten und zugänglich zu machen.
3. Die Bewahrung sowohl des analogen als auch und insbesondere des digitalen kultu-rellen Erbes ist für eine zukunftsfähige Kulturarbeit von größter Bedeutung.
4. Die aktuellen technischen Möglichkeiten im Umgang mit digitalem Kulturgut bieten den bewahrenden Institutionen sowie der Wissenschaft und Forschung vor allem Chancen, die es seitens der Politik zu unterstützen und auszubauen gilt.
5. Die Erhaltung des digitalen Kulturerbes stellt alle Verantwortlichen sowohl in fachli-cher als auch in finanzieller Hinsicht vor große Herausforderungen, für deren Bewäl-tigung es verlässlicher Planungen und Zusagen bedarf.
III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,
1. gemeinsam mit allen auf landes- und kommunaler Ebene beteiligten Akteuren ver-lässliche Angaben zu ermitteln, welche Arten und Mengen der unterschiedlichen ana-logen und digitalen kulturellen Ausdrucksformen in allen Bereichen bereits vorhanden sind und welche Mengen zukünftig entstehen und zu erhalten sind;
2. auf dieser Grundlage einen „Rahmenplan Landesinitiative Kulturgutschutz“ zu erar-beiten, der ein perspektivisch angelegtes Konzept zur Finanzierung der Erhaltungs-strategien für die kommenden zehn Jahre enthält;
3. weitergehende fachliche und finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für die kommu-nalen Partner zu prüfen;
4. den Kultur- und Medienausschuss regelmäßig halbjährlich über den aktuellen Sach-stand und die erwarteten Kosten der durchgeführten Projekte zu informieren;
5. sich auf europäischer und auf Bundesebene einzusetzen für eine Stärkung des Prob-lembewusstseins sowie der Finanzierungsnotwendigkeiten;
6. sich auf europäischer und Bundesebene für die Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel einzusetzen und
7. den Berliner Appell zum Erhalt des digitalen Kulturerbes zu unterzeichnen und sich für die Forderungen des Berliner Appells auf Bundes- und Europaebene einzusetzen.
Dr. Joachim Paul
Nikolaus Kern
Lukas Lamla
und Fraktion"
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der Antrag 16/5026 der PIRATEN:
"Archivgesetz NRW jetzt evaluieren und ein geordnetes Gesetzgebungsverfahren gewährleisten
I. Sachverhalt
Das Gesetz über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts im Lande Nordrhein-Westfalen (Archivgesetz Nordrhein-Westfalen – ArchivG NRW) wurde im Jahr 2010 gründ-lich überarbeitet und in wesentlichen Bereichen geändert.
Bereits im Rahmen dieser Novelle waren sich Fachleute und politisch Verantwortliche einig, dass man die Auswirkungen des neuen Gesetzes zeitnah überprüfen muss. Das Gesetz wurde daher bis zum 30. September 2014 befristet.
Die letzte Möglichkeit, das ArchivG NRW fristgerecht zu verlängern, besteht damit im Sep-tember-Plenum unmittelbar nach der Sommerpause.
Im Rahmen der Novellierung des ArchivG NRW im Jahr 2010 waren einige Punkte strittig. Dazu gehörte die Frage nach der frühzeitigen Beteiligung der Kommunalarchive bei der Ein-führung neuer EDV in den Verwaltungen, die zwar in § 3 Abs. 5 für das Landesarchiv NRW, nicht jedoch für die Kommunalarchive festgeschrieben wurde. Ebenso umstritten waren die Fragen der Unveräußerlichkeit von nichtamtlichem Archivgut, die für die Kommunalarchive nicht gilt, und nach der Löschung unzulässig gespeicherter personenbezogener Daten.
Die Landesregierung hat bisher keine Einschätzung über eventuell notwendige Änderungen abgegeben. Es steht zu befürchten, dass ein Gesetz zum Schutze bedeutenden Kulturguts ungeprüft kurzfristig durch den Landtag gepeitscht wird. Alternativ würde für die Archive die gesetzliche Grundlage wegbrechen.

II. Beschlussfassung
Vor diesem Hintergrund fordert der Landtag die Landesregierung auf:
1. gemeinsam mit der kommunalen Familie unmittelbar mit der Evaluation des ArchivG NRW zu beginnen, um ein geordnetes Gesetzgebungsverfahren zu ermöglichen;
2. den Landtag bzw. den federführenden Ausschuss für Kultur und Medien kurzfristig über den geplanten Fahrplan für das Gesetzgebungsverfahren zu informieren.
Dr. Joachim Paul
Nicolaus Kern
Lukas Lamla
und Fraktion"

Link zum PDF

http://images1.bonhams.com/original?src=Images/live/2014-01/31/S-21758-0-1.pdf

Die erste Tranche hat nicht weniger als 472 Nummern und wird in London im März versteigert, der zweite Teil folgt im Mai in Oxford.

Die übliche heuchlerische Rechtfertigung im Vorwort ändert nichts daran, dass es extrem schäbig ist, eine über lange Zeit (viele Ankäufe waren in den 1940/50er Jahren) bewahrte Forschungssammlung von Drucken zur europäischen Rechtsgeschichte auf einer Auktion zu zerreißen. Natürlich hat keine buchgeschichtliche Dokumentation (Fotos der Besitzeinträge und individuellen Lesespuren) stattgefunden, und das raffgierige Auktionshaus gibt Besitzeinträge selbstverständlich nur dann wieder, wenn seine "Experten" sie gut lesen können.

Nr. 166 und Nr. 184 kommen aus der Stolberg-Bibliothek.

Paul Needham fragte mich wegen der Prägung Oberrath auf dem Vorderdeckel der Inkunabel Nr. 175

http://www.bonhams.com/auctions/21758/lot/175/

Ich erinnerte mich, dass die Bestände württembergischer Klöster in die Oberratsbibliothek kamen. Dies bestätigt auch der Eintrag in die INKA-Provenienzdatenbank:

"Stuttgart: Regierungsratsbibliothek
Oberratsbibliothek, Einträge "Ober-Rath", haupts. aus der Bibliothek von Herzog Friedrich von Württemberg-Neuenstadt (1615-1682)"

Siehe auch
http://books.google.de/books?id=IG4iAQAAIAAJ&q=provenienz+"oberrath"+württemberg


Maike Schwaffertz lässt in ihrem im folgenden wiedergegebenen Artikel das Bloggen des Hochschularchivs der RWTH Revue passieren:

http://www.archiv.rwth-aachen.de/?p=5433

Am 2. April 2008 erschien der erste Blogartikel des Hochschularchivs der RWTH Aachen, das damals das erste institutionelle Weblog eines Archivs im deutschsprachigen Raum begründete. Wir wählten zunächst blogger.com als Bloghoster. Seit April 2012 ist das Blog auf der Website integriert, die mit WordPress betrieben wird.

“Ich wollte damals das Hochschularchiv dem Web 2.0 öffnen und Neuigkeiten aus dem Archiv einfach mittels RSS bereitstellen”, erinnert sich der Geschäftsführer des Hochschularchivs, Dr. Klaus Graf, seit 2003 Betreiber des archivischen Blogs Archivalia. “Wir freuen uns, dass das siwiarchiv so ein Erfolg geworden ist und nehmen gerne an der Blogparade anlässlich des zweijährigen Bestehens teil ” sagt Graf.

Veröffentlicht wurden Hinweise auf Veranstaltungen, insbesondere auf die Präsentationen und die Archivführungen, Mitteilungen zu Öffnungszeiten, aber auch weitere Beiträge und kleine Recherchen zur Hochschulgeschichte, etwa zu Neuzugängen der Bibliothek oder zu Persönlichkeiten. Vielleicht am nützlichsten waren die Praktikumsberichte: “Ich habe auf der Website des Archivs nachgeschaut und fand die Berichte von ehemaligen Praktikanten ansprechend. Das hat mir bei der Entscheidungsfindung für das Praktikum sehr weitergeholfen” sagt Julia Spies, derzeit Praktikantin am Hochschularchiv.

Koeln

Mittlerweile sind gut 200 Artikel zusammengekommen. Im Zusammenhang mit der Blogparade haben wir uns entschlossen, ein kleines Ranking der interessantesten Artikel zusammenzustellen. Wahlberechtigt waren alle Mitarbeiter/innen des Hochschularchivs inklusive der momentan beschäftigten Praktikanten/innen.

Bei der Durchsicht der Blogartikel fiel uns dann ein Problem auf: Je älter die Artikel, desto wahrscheinlicher, dass die Verlinkungen nicht mehr aktuell sind. Außerdem wurden einige Beiträge bei der Umstellung auf WordPress versehentlich nicht importiert. Fast 90 % der Verlinkungen mussten aktualisiert werden.

Hier unsere Liste:

Mitarbeiter des Hochschularchivs Aachen helfen dem Stadtarchiv Köln (8. April 2009). Nicht nur weil unser ehemaliger Mitarbeiter Marcel Oeben an seinem zweiten Arbeitstag den Einsturz seiner neuen Arbeitsstätte erleben musste, war es für uns selbstverständlich, drei Tage im Erstversorgungszentrum mitzuhelfen.

Krimiautor holte sich bei uns Inspiration (9. Februar 2010). Ein Beispiel für eine spannende Anfrage.

Peter Rong: Medaillen und Plaketten der RWTH (28. Juni 2010). Wir versuchen nach Möglichkeit, unser digitales Angebot auszuweiten und stoßen dabei häufig auf das Entgegenkommen einschlägiger Autoren.

Die Findbuchkartei – auf der Suche nach dem richtigen Archivale (11. Oktober 2010). Annica Ströbel stellte die Vorgängerin unserer Online-Findbücher vor.

Disney- Mitarbeiter kontaktiert das Hochschularchiv der RWTH Aachen (31. Mai 2011). Keine ganz alltägliche Anfrage!

Upgrade Bestandserhaltung – Schnupperpraktikum bei einer Restauratorin (22. Juli 2011). Unsere Beauftragte für die Bestandserhaltung Maria Horn berichtete.

Rong

Verleihung der “Akademischen Würde eines Senators Ehren halber” an Hans Schwerte (21. September 2012). Wie auch der Beitrag Der tausendjährige Posten oder der Germanist (10. April 2012) bezog sich dieser Blogartikel auf den größten Skandal in der jüngeren Geschichte der RWTH.

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Archivalien zu Gast im Hochschularchiv (24. Juli 2013). Rüdiger Haude bedankte sich für die Kooperation des Hochschularchivs.

Faszination Hochschularchiv (5. November 2013). Für eine Blogparade haben wir die Bandbreite unserer Öffentlichkeitsarbeit dargestellt.

Weihnachtsferien (20. Dezember 2013). Jahreszeitliche Anlässe und das Engagement unserer Praktikanten (hier: Thorsten Everschor) wirken manchmal zusammen.

Vielleicht bietet unsere Hitliste anderen Archiven Anregungen fürs Bloggen. Wir wollen jedenfalls weitermachen!



On 10 February ICA received confirmation, from the Director of Archives of the Federation of Bosnia and Herzegovina in Sarajevo, that a significant amount of historical archives have been burnt, as a direct result of the actions of protesters on 7 February.

The Archives contain documents from the period from 1878 to 1918, when the Austro-Hungarian Ministry of Finance administered Bosnia, but also earlier archives from the Ottoman period and later archives of the war crimes commission after world war two.
ICA will pass on any more information, which it receives about the extent of the damage, to the global archival community. Meanwhile it condemns unreservedly the destruction that has already taken place, because the memory loss will be permanent. It also trusts that appropriate counter-measures are being taken to prevent any further destruction from occurring. Finally, ICA wishes to express solidarity with colleagues in the Archives of the Federation who will face immense challenges in rebuilding their institution.


s. a. http://archiv.twoday.net/stories/664973218/

Über http://archiv.twoday.net/stories/453147895/#670901285 kam ich auf die Jenaer Seite, die keinen RSS-Feed anbietet, aber in letzter Zeit einige historische Bibliothekskataloge von Klöstern ins Netz gestellt hat.

Im Katalog von Grünhain OCist von ca. 1514 fand ich ein Speculum virginum:

http://archive.thulb.uni-jena.de/hisbest/receive/HisBest_cbu_00016679?&page=BE_1558_029.tif&derivate=HisBest_derivate_00010017&zoom=4&x=0&y=1470&tosize=none&maximized=true&rotation=0

Zur Quelle, dem Bibliothekskatalog:
http://archive.thulb.uni-jena.de/hisbest/receive/HisBest_cbu_00016679

Zum Autor des Speculum virginum Peregrinus Hirsaugiensis:
http://archiv.twoday.net/search?q=peregrinus

Ein Speculum virginum erscheint auch im Sequestrationsverzeichnis des Leipziger Dominikanerklosters 1541, das Christian Alschner wiedergab (S. 106).

http://d-nb.info/1007611456/34

http://www.zeitzeugnisse.ch/


http://log.netbib.de/archives/2014/02/10/netbib-ist-13/

Glückwunsch!

Seit November 2001 bin ich dabei:
http://log.netbib.de/archives/author/kg/page/219/

Leider funktioniert bei den älteren Beiträgen die Gesamtansicht nicht mehr :-(

http://wir-geben-8.net/

Schön wärs, wenn mir die VG Wort 8 Euro fürs Wort zahlen würde. Aber das ist nur eine neue Website, bei der prominente Pappnasen sich fürs veraltete Urheberrecht stark machen.

Die beste Reaktion wäre:

Wir geben 7 auf die Fresse.

"Die Bibliothek befriedigt nicht nur ein Bedürfnis nach Kontinuität. Ihre eigentliche Stärke erweist sich in dem Vermögen, noch dem überraschendsten Zugriff standzuhalten, Diskontinuität, Kontingenz, Fragmentarismus aufzufangen, also dem Neuen, Nichtverbürgten, Abseitigen einen Raum der Entfaltung zu sichern. In einer jeden Stadt nimmt sich dieses in ständiger Bewegung befindliche Bild anders aus. Darum ist eine jede Bibliothek ein Organismus sui generis, unverzichtbar, unersetzbar, eben unikat. Ihr immer zu befürchtender Untergang entzieht einer Stadt, einer Region Kräfte, die ihr nicht aus anderen Quellen wieder zugeführt werden können - und dies bis tief in die jüngste Zeit hinein - Beispiel Weimar."

Klaus Garber, Die 'Bibliotheca Rigensis' als Memorialstätte städtischer Kultur im alten Livland, in: Erinnerungsmetropole Riga, Würzburg 2010, S. 127-124, hier S. 129

Noch jüngeres Beispiel: Stralsund.

http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund

Zusammenfassend Ende 2013:
http://archiv.twoday.net/stories/565877416/

Wenn Garber S. 140 eine Geschichte der deutschen Stadtbibliotheken fordert, so ist dem zuzustimmen. Doch muss man immer auch die Kirchen- und Schulbibliotheken berücksichtigen, die oft die Stelle einer Stadt- oder Ratsbibliothek einnahmen oder sie ergänzten. Siehe

http://www.lisa.gerda-henkel-stiftung.de/content.php?nav_id=4101

Zu heutigen Stadtbibliotheken mit Altbestand siehe
http://archiv.twoday.net/stories/49604535/

Zur von Garber behandelten Bibliotheca Rigensis:
http://www.ikgn.de/cms/jdownloads/Nordost-Archiv%20PDF%20Dateien/Band%20IV,%201995%20H.%201/abhandlung_sanders_ojar_noa_band_4_1995-1_bibliotheca_rigensis.pdf
Fabian-Handbuch
http://www.acadlib.lu.lv/site/arc/Bibliotheca_Rigensis/bibliotheca.htm


http://erbloggtes.wordpress.com/2014/02/09/das-jahr-nach-schavans-rucktritt/

"Heike Schmoll (FAZ) und Roland Preuß (SZ) etwa, die bis zu Schavans Rücktritt federführend in allen schavanistischen Angelegenheiten gewirkt hatten, äußerten sich qua fehlender Ressortkompetenz fortan seltener zu Schavan. Schmoll vielleicht auch, weil sie mitsamt dem FAZ-Justiziariat damit beschäftigt war, juristisch gegen Blogger Klaus Graf und dessen Formulierung “Schavan-Freundin Schmoll” vorzugehen.[9] Erfolglos übrigens."

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=schavan

 

twoday.net AGB

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