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Joseph von Laßbergs Druckvorlage seiner Erstausgabe und die mittelalterliche Überlieferung des Gedichts (Cod. Donaueschingen 111a und 111b) wurden jetzt von der BLB Karlsruhe ins Netz gestellt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Conrad_Silberdrat


http://ordensgeschichte.hypotheses.org/6641

Meine Forschungsmiszelle stellt den Handschriftenbestand des Binterim-Depositums der ULB Düsseldorf anhand des Aufsatzes von Heinz Finger (Die Binterimbibliothek und ihr Begründer, in: Bücherschätze der rheinischen Kulturgeschichte, Düsseldorf 2001, S. 287-368) vor und widmet sich abschließend detailliert der in Bint. Ms. 1257 wiedergefundenen "Historia Xantensis" des Xantener Kanonikers Dr. med. Philipp Schoen (gest. 1492) und ihrem Autor. Die erhaltenen Handschriften werden aufgelistet. Die inzwischen übliche Frühdatierung der Historia 1420/21 überzeugt mich nicht mehr. Das von mir 1993 erwähnte Heldensagen-Zeugnis dürfte zeitlich nach dem Rechtsbuch von 1463 entstanden sein.


Ermittlungen gegen Moody's & Co. Von Anna Maldini:
http://www.neues-deutschland.de/artikel/923238.ermittlungen-gegen-moody-039-s-co.html

Italien prüft Milliardenklage gegen Ratingagenturen. Lukas Sustala:
http://derstandard.at/1389859443992/Italien-will-Rating-Agenturen-auf-Milliarden-klagen

Zu http://archiv.twoday.net/stories/664973175/ stelle ich fest:

1. Contributor Wolf verdient Dank für seine rasche Meldung dieses entsetzlichen Vorkommnisses.

2. Da selbst ich nicht mehr alle Beiträge von Archivalia memoriere, mag man es als verzeihlich ansehen, dass er meine zugegebenermaßen recht unbeholfenen Recherchen unter

http://archiv.twoday.net/stories/64027312/

vom Januar 2012 übersehen hat und auch keine Veranlassung sah, die ihm meiner Erinnerung nach durchaus bekannte Suchfunktion dieses Weblogs zu bemühen.

3. Eigene Recherchen mit Hilfe von Google Translate in regionalen Online-Medien und der in meinem Beitrag genannten Links stellen sicher, dass "Stadtarchiv Sarajewo" (ORF) eindeutig ein Übersetzungsfehler ist. Betroffen sind die beiden im Präsidentenpalast untergebrachten Staatsarchive, das Archiv von Bosnien und Herzegowina und das Archiv der Föderation von Bosnien und Herzegowina (Pendant zum Archiv der Serbischen Republik).

Erstaunlicherweise hat das betroffene Archiv eine aktuelle Meldung (aus der auch das Bild stammt) auf seiner Website, die man sich mit Google Translate übersetzen lassen kann:

http://www.arhivbih.gov.ba/aktuelnosti/nerprocjenjiva-%C5%A1teta-u-arhivu-bosne-i-hercegovine

Auf

http://hercegbosna.org/forum/post721890.html

wird der Direktor des Archivs des Amts der Föderation Ademir Jerkovic zitiert, der angibt, seine Büro-Räume seien vollständig verbrannt, zugleich aber auf die Existenz weiterer Magazine hinweist.

Als Archivar von BiH wird Sinisa Domazet zitiert

https://www.google.de/search?&q=Sini%C5%A1a+Domazet%2C+arhivista

Das Ganze ist natürlich extrem verwirrend:

http://www.arhivbih.gov.ba/

ist das Archiv von Bosnien und Herzegowina, untergebracht im Präsidentenpalast.

http://www.arhivfbih.gov.ba/

unterscheidet sich nur durch den Buchstaben f und ist das Archiv der Föderation mit Direktor Jerkovic. Es ist im gleichen Gebäude untergebracht. Es hat ebenfalls eine Meldung zur Katastrophe auf seiner Website:

http://www.arhivfbih.gov.ba/bh/index.php?option=com_content&task=blogcategory&id=104&Itemid=151

Das in einem anderen Gebäude untergebrachte Stadtarchiv Sarajewo ist nicht betroffen, übt aber Solidarität mit dem BiH-Archiv:

http://www.arhivsa.ba/

Die wertvollste und älteste Überlieferung - wenn man so will das Nationalarchiv - verwahrt das BiH-Archiv. Dies beweist auch ein Blick auf die Bestände des Föderationsarchivs:

http://www.arhivfbih.gov.ba/bh/index.php?option=com_content&task=blogcategory&id=106&Itemid=155

Es ist mit ganz erheblichen Verlusten für das kulturelle Erbe des Balkanraums zu rechnen!

Update:
http://hethistorischatelier.blogspot.nl/2014/02/archieven-en-sociale-revoluties-bosnie.html



".... Und das gesamte Stadtarchiv in Sarajevo sei verbrannt. Das Archiv habe drei Kriege überstanden, „der Schaden ist immens“, zeigte sich [der internationale Bosnien-Beauftragte Valentin] Inzko erschüttert. ....."
Quelle: ORF, 7.2.14

Thomas Just (Wien) postete in der Facebookgruppe Archivfragen folgenden Link zu Bildern des Schadens: http://www.klix.ba/vijesti/bih/ekskluzivne-fotografije-iz-unutrasnjosti-arhiva-bih-steta-je-nenadoknadiva/140208018


v.l.n.r.: Stadtarchivar Dr. Christian Wolfsberger, Dr. Wolfgang Löhr, Kulturdezernent Dr. Gert Fischer (Quelle: Stadt Mönchengladbach)

Dr. Wolfgang Löhr war neben seiner 34-jährigen Tätigkeit als Stadtarchivar in Mönchengladbach auch in wissenschaftlichen Vereinen und im Verband der Archivare aktiv. Und auch in den mittlerweile zehn Jahren seines Ruhestandes hat er weiter wissenschaftlich gearbeitet. Die Ergebnisse seiner jahrelangen Forschungsarbeit hat er jetzt dem Archiv der Stadt übergeben und damit zur Verwendung für weitere wissenschaftliche Arbeiten zur Verfügung gestellt. "Wir sind Herrn Dr. Löhr dankbar, dass er uns in die Ergebnisse seiner langjährigen Forschungsarbeit zur Verfügung stellt", erklärt Kulturdezernent Dr. Gert Fischer "Wir haben einen Depositalvertrag geschlossen. Danach bleibt das Material Eigentum von Dr. Löhr. Erst im Erbfall gehen die überlassenen Unterlagen in das Eigentum der Stadt über", berichtet Fischer weiter. Depositalverträge werden in der Regel mit Privatpersonen geschlossen und dienen dazu Unterlagen, die für die Geschichte einer Gemeinde und ihres gesellschaftlichen Lebens von Bedeutung sind, auf Dauer zu bewahren um die kommunale Überlieferung zu ergänzen. Seine Forschungsergebnisse hat Löhr sorgsam sortiert. Lange vor seiner Entscheidung, die Unterlagen dem Archiv zu übergeben, habe er sich gefragt was später damit geschieht. "Damit sie zu Hause nicht verstauben, vielleicht sogar später vernichtet werden, habe ich mich entschlossen, die Unterlagen dem Stadtarchiv zur übergeben", erklärt Löhr. "Das ist kein Nachlass, sondern Archivare haben dafür ein neues Wort geprägt, ein "Vorlass", ergänzt er lachend. Wie umfassend und interessant die Ergebnisse der Forschungstätigkeit sind, wird an einem von Löhr geschilderten Beispiel klar. In den 1980er Jahren, noch vor dem Fall des "Eisernen Vorhangs", besuchte er mehrfach das Mährische Landesarchiv in Brünn, um unter Aufsicht des damaligen Geheimdienstes zu forschen und Kopien von dort gelagerten Unterlagen zu machen. Dabei stieß er auf Unterlagen über die Geschäfte der Familie Hompesch, die Schloss Rheydt erworben hatte. Mit den überlassenen Forschungsergebnissen können nun weitere Auswertungen vorgenommen werden. Die Unterlagen, darunter viele Kopien von Urkunden mit großer historischer Bedeutung, werden in 210 Kartons aufbewahrt, die 25 Regalmeter im klimatisierten Magazin einnehmen. Ein sogenanntes Findbuch, ein Komplettverzeichnis über die Unterlagen, hilft bei der Suche von Urkunden, Publikationen oder Quellen.
Quelle: Pressemitteilung der Stadt Mönchengladbach, 30.1.14


https://lichfield.as.uky.edu/

Die Seite enthält vor allem Bilder von zwei wertvollen Handschriften (St Chad Gospels und Wycliffe New Testament). Besonders bemerkenswert ist eine Dokumentation von Fotos der Psalmenhandschrift seit dem beginnenden 20. Jahrhundert.


http://archaeologik.blogspot.de/2014/02/mittelalterarchaologie-in-rheinland.html

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/mysterioeser-kunstfund-wo-ist-der-unbekannte-von-bingerbrueck-12788790-p3.html?printPagedArticle=true

Archaeologik sichtet die Pressemeldungen von einem Sensationsfund in Bingerbrück: In Bananenkisten wurde archäologisches Fundgut des Mittelalters entdeckt, das möglicherweise aus Raubgrabungen stammt, aufgrund von Inventarnummern aber auch aus einem Museum gestohlen sein könnte. Die FAZ mutmaßt das Landesmuseum Mainz, wo man aber angibt, nichts von einem solchen Verlust zu wissen. Ungewöhnlich wäre ein solcher Verlust aber kaum, meint FAZ-Autor Bartetzko:

Dass anscheinend bis heute niemand im Landesmuseum das Fehlen von Beständen bemerkt hat, muss angesichts der Überlastung unserer Museen nicht wundern. Sollte in den kommenden Tagen erklärt werden, dies sei eine einmalige Angelegenheit, würde ich widersprechen. Aus eigener Erfahrung: Als vor einiger Zeit in Frankfurt für die geplante Neubebauung des Dom-Römer-Areals nach Relikten historischer Bebauung gesucht wurde, die als markante Spolien in Neubauten eingefügt werden sollen, entsann ich mich Zeitungsberichten über eine gotische Hauskapelle, die im November 1953 beim Durchbruch einer Verkehrsachse auf einem Ruinengrundstück entdeckt, zerlegt und dem Historischen Museum zur Verwahrung übergeben worden war. Noch 1970, beim damaligen Neubau des Museums, schwärmte der seinerzeitige Direktor Hans Stubenvoll mir, damals Schülerpraktikant, von der Idee vor, die Kapelle als Schauraum wiederaufzubauen. Heute findet sich keine Spur mehr von ihren wunderbaren Gewölberippen, Konsolen und skulpierten Schlusssteinen.

Dasselbe gilt für Frankfurts Allerheiligentor, eine großartige Barockanlage von 1632, die 1952 für eine weitere Achse abgebaut und ans Historische Museum überstellt wurde. Von ihr existiert nicht einmal eine Inventarnummer. Umgekehrt gibt es von einer 1974 nahe dem Frankfurter Dom demontierten Rokokofassade zwar eine Inventarnummer, aber nur noch einen einzigen steinernen Portalbogen - alles Übrige ist verschollen.

Zwei lange Kommentare von Dr. Dammann zur Causa Schavan

http://archiv.twoday.net/stories/658904228/#664972923

Neu auf inschriften.net sind die von Harald Drös (1996) bearbeiteten Inschriften des Landkreises Göppingen.

http://www.inschriften.net/landkreis-goeppingen/einleitung/1-vorwort-vorbemerkungen-und-benutzungshinweise.html

Sie sind so gut wie unverändert geblieben (sieht man von einer kleinen Änderung in der Einleitung ab). Meine Rezension mit weiterführenden Hinweisen wird nicht erwähnt:

http://archiv.twoday.net/stories/38735149/

#epigraphik


Sondern überarbeitete Richter des US-Supreme-Court anno 1885. Gefunden im Pinterest der Stetson Law Library, auf die Ingrid Strauch in ihrem schönen Beitrag heute verlinkte.

http://www.loc.gov/pictures/item/2011661363/

Margret Otts Auflistung konzentrierte sich auf Archive in Pinterest:
http://archiv.twoday.net/stories/97060745/

Es folgt eine Liste für Bibliotheken. Bitte ergänzen!

Deutsche Bibliotheken können sich offenbar (noch?) nicht für Pinterest begeistern. Die Liste ausländischer Bibliotheken dagegen ist stark unvollständig.

Deutschsprachige Bibliotheken:

Deutsches Forum für Kunstgeschichte, Bibliothek
http://www.pinterest.com/dfkparis/

Deutsches Seminar der UZH, Bibliothek
http://www.pinterest.com/dsbibliothek/

Internationale Jugendbibliothek
http://www.pinterest.com/intjugendbib/

Leuphana Universität Lüneburg, Bibliothek
http://www.pinterest.com/leuphana/bibliothek/

Mediothek Krefeld
http://www.pinterest.com/mediokrefeld/

NKSA-Mediothek, Mediothek der Neuen Kantonsschule Aarau
http://www.pinterest.com/nksamedio/

PBZ Bibliothek, Zurich City Library
http://www.pinterest.com/pbzlibrary/

Stadtbücherei Münster
http://www.pinterest.com/buechereims/

Virtuelle Allgemeinbibliothek
http://www.pinterest.com/ingridstrauch/

Ausland (nicht-deutschsprachig):

Albertsons Library
http://www.pinterest.com/albertsonslib/

Bib Bornem
http://www.pinterest.com/bibbornem/

Bib van Balen
http://www.pinterest.com/bibbalen/

Bibliotheek Anderlecht
http://www.pinterest.com/bibanderlecht/

Bibliotheek Halle
http://www.pinterest.com/bibhalle/

Bibliotheek Midden-Brabant
http://www.pinterest.com/BibliotheekMB/

Bibliotheek Nazareth
http://www.pinterest.com/bibnazareth/

Bibliotheek Permeke
http://www.pinterest.com/bibpermeke/

Bibliotheek Puurs
http://www.pinterest.com/bibpuurs/

Bibliotheek Wetteren
http://www.pinterest.com/bibwetteren/

California State Library
http://www.pinterest.com/castatelibrary/

Connecting Texas Libraries Statewide
http://www.pinterest.com/ctlsinc/

DiPietro Library
http://www.pinterest.com/dipietrolibrary/

Goffstown Library
http://www.pinterest.com/goffstownlib/

Houston (BC) Public Library
http://www.pinterest.com/houstonpl/

IArtLibraries
http://www.pinterest.com/iartlibraries/

Lawrence W. Tyree Library
http://www.pinterest.com/tyreelibrary/

Muncie Public Library
http://www.pinterest.com/muncielibrary/

Northeast Library System
http://www.pinterest.com/nelibsys/

Open Education Database. Home to the iLibrarian blog
http://www.pinterest.com/oedb/

Paul Sawyier Public Library
http://www.pinterest.com/pspl/

Pickerington Public Library
http://www.pinterest.com/pickeringtonlib/

Plymouth Public Library
http://www.pinterest.com/plymouthmalib/

Royalton Hartland Community Library
http://www.pinterest.com/mdtlibrary/

Saint Mary's College Library
http://www.pinterest.com/smclibrary/

State Library of NSW
http://www.pinterest.com/statelibrarynsw/

Staunton Library
http://www.pinterest.com/stauntonlibrary/

Stetson Law Library
http://www.pinterest.com/stetlawlibrary/

TBLC, Tampa Bay Library Consortium
http://www.pinterest.com/tblc1202/

TorontoPublicLibrary
http://www.pinterest.com/torontolibrary/

Vernon Area Library
http://www.pinterest.com/vapld/

West Hartford Libraries
http://www.pinterest.com/whpl/

Wilbraham Library
http://www.pinterest.com/wilbpublib/

https://netzpolitik.org/2014/kurzinterview-mit-pixelio-chef-markus-hein-creative-commons-ist-derzeit-keine-option/

Wie gesagt: Hände weg von sogenannten "lizenzfreien Bildern".

http://archiv.twoday.net/search?q=pixelio

http://archivalia.tumblr.com/tagged/culinaria

Mehr:
http://archiv.twoday.net/stories/640155586/


http://www.numeriques.be/

Rechtsklick ist deaktiviert. Bei den Handschriften des Mittelalters gibt es anscheinend nur eine kleine Seitenauswahl.

Teilweise nerviges Wasserzeichen (Museum Marimont).


http://www.tlz.de/web/zgt/kultur/detail/-/specific/Rueckforderungen-durch-Adelshaeuser-bedrohen-Bestaende-Thueringer-Museen-383807853

Um etwa die Hälfte der Exponate gehe es, wie zuletzt aus dem Landratsamt bekannt wurde. Auch Museumsleiterin Sabine Schemmrich dachte wohl an eine katastrophale Entwicklung für die Zukunft des Museums von Schloss Burgk, als sie sagte: "Wenn das Inventar zerrissen wird, dann wird auch ein Stück des Herzens von Schloss Burgk genommen."

Dankeschön liebe Denkmalpflege, dass du so brav Art. 30 der Verfassung des Freistaats Thüringen beherzigst:

Die Denkmale der Kultur, Kunst, Geschichte und die Naturdenkmale stehen unter dem Schutz des Landes und seiner Gebietskörperschaften. Die Pflege der Denkmale obliegt in erster Linie ihren Eigentümern. Sie sind der Öffentlichkeit im Rahmen der Gesetze unter Beachtung der Rechte anderer zugänglich zu machen.

Steht da etwas von "die Bauwerke"? ist eine historische Schloss-Ausstattung kein Denkmal? Der Denkmalschutz in den ostdeutschen Ländern versagt auf ganzer Linie!

http://www.landesmuseum.de/website/katalog.html

Bescheidene Auflösung.


http://www.uni-stuttgart.de/archiv/news/news_0006?__locale=de

"Etwa jede fünfte Anfrage an das Universitätsarchiv Stuttgart betrifft die Studienzeiten ehemaliger Studierender: Hat dieser Architekt/diese Architektin die Ausbildung in Stuttgart erhalten? Von wann bis wann war dieser Wissenschaftler/diese Wissenschaftlerin, jener Ingenieur/jene Ingenieurin hier eingeschrieben? Die Benutzer des Archivs können nun selbst in den zahlreichen Studentenverzeichnissen nach den Namen der Gesuchten recherchieren und deren Studienzeiten feststellen. Eine Datenbank sucht aus mehr als 9.000 Seiten diejenigen heraus, auf denen der/die Gesuchte mit Namen und manchmal weiteren Angaben verzeichnet ist.
Bereits seit August 2012 waren die Studentenverzeichnissen und Matrikellisten der Technischen Hochschule Stuttgart aus dem Zeitraum vom 1. Oktober 1897 (Wintersemester 1897/1898) bis zum 31. März 1932 (Wintersemester 1931/1932) online einsehbar. Nun ist auch das große Studentenverzeichnis von 1829 (Gründung der Hochschule) bis 1918 der Online-Datenbank hinzugefügt worden. Außerdem wurden einige Verbesserungen bei der Darstellung der Images vorgenommen.
Eine besondere Schwierigkeit bei dem Projekt bestand darin, dass die eigentlichen Matrikelbücher der Technischen Hochschule Stuttgart, in die sich die Studierenden selbst mit Unterschrift eintrugen, im Zweiten Weltkrieg verbrannt sind. So mussten ersatzweise die Scans von 94 erhaltenen, teils handschriftlichen Studentenverzeichnissen aus den einzelnen Semestern zu einer recherchierbaren Datenbasis zusammengestellt werden."

http://archiv.ub.uni-stuttgart.de/UAMatrikel/index.php/Hauptseite

Das Angebot ist im Aufbau:

http://vb.uni-wuerzburg.de/ub/pictothek/index.html


http://s2w.hbz-nrw.de/ulbbn/nav/classification/198756

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.literaturarchiv-marbach-digital-ist-besser.1fcc88a2-32e5-4ab9-bf6c-d9ede62a8279.html

Wie viele Dokumente verschiedenster Art sich im Deutschen Literaturarchiv in Marbach befinden, darüber gibt es nur Schätzungen. Direktor Ulrich Raulff spricht am Dienstag von 30 Millionen Dokumenten. Wie viele von diesen bereits elektronisch zugänglich sind, will Raulffs Stellvertreter ­Roland Kamzelak nicht benennen. Er geht aber von einem äußerst niedrigen Prozentwert aus. Der Grund: Dokumente können in Marbach bisher nur projektbezogen, etwa anlässlich einer Ausstellung, digitalisiert werden. An eine umfassende Digitalisierung ist also noch lange noch nicht zu denken. Da fehlt es sowohl an der Speicherkapazität als auch an der Finanzierung. Raulff geht von 10 Euro pro elektronischer Seite aus. „Hier genügt es bei weitem nicht, Dokumente einfach per Scanner einzulesen“, sagt Raulff. „Aufgrund ihrer Beschaffenheit benötigen viele Dokumente besondere Scan-Techniken, die häufig erst noch erprobt werden müssen. Und danach müssen diese so genannten Digitalisate oder Scans auch noch umfassend in ihrem Gesamtkontext vernetzt werden.“

Das ist natürlich völliger Unsinn, wie man an den unzähligen nicht weniger wertvollen mittelalterlichen Codices sieht, die in guter Qualität und im Schnitt sicher zu niedrigeren Scankosten als 10 Euro im Netz gelandet sind. Tatsache ist: Marbach stellt nichts ins Netz.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/plagiarius-die-dreistesten-produkt-faelschungen-des-jahres-a-951998.html

Jedes Jahr versteht der "Plagiarius" sich Medienecho zuzuschanzen. "Produktpiraterie ist kein Kavaliersdelikt", sagt Rido Busse, Initiator der Aktion Plagiarius, die seit 34 Jahren den internationalen Schmähpreis vergibt. Natürlich hat die Verwerterlobby dafür gesorgt, dass Produktpiraterie strafbar ist und auch zivilrechtlich nicht billig kommt. Gern argumentiert man mit gefälschten Arzneimitteln, die scheinbar zu unzähligen Todesopfern führen. Kritische Stimmen, die Produktpiraterie eher nicht schlimm und die ihrer Kriminalisierung zugrundeliegende Konzeption eher bedenklich finden, finden kaum Gehör. Dabei geht es im Grunde genommen um das, was Pierre Bourdieu den Distinktionsgewinn nannte, also um das Interesse der Vermögenden, einen Kult der Seltenheit zu zelebrieren, der auf extremer sozialer Ungleichheit beruht. Kriminell ist weniger die Produktpiraterie als vielmehr das Gebaren der Reichen, deren Luxus auf Kosten fairer Lebensmöglichkeiten weltweit geht.

Viele englische Titel. Hatten wir noch nicht:

http://statelibrary.kerala.gov.in/rarebooks/

Via
http://www.nextbigwhat.com/kerala-state-library-digital-available-online-297/

http://digitalcollections.baylor.edu/cdm/search/collection/bu-rarebook

Unter den 30 Büchern sind kaum Inkunabeln vertreten. Überwiegend stammen die Drucke aus dem 16. Jahrhundert.

Provenienz: v. Königsegg (siehe Eintrag oben)

Etwa 300 alte Tonaufnahmen umfasst die neu zugängliche digitale Sammlung von Audio-Dateien der lettischen Nationalbibliothek. Darunter auch eine Aufnahme aus der Oper Rigoletto:

http://audio.lndb.lv/en/objects/object?id=49582

Via
http://www.iasa-web.org/latvia%E2%80%99s-historical-sound-recordings-%E2%80%93-new-digital-collection-national-library-latvia


Übersicht über die bei ihnen vorhandenen Sammlungen geben die Regionalbibliotheken:

https://www.kriegssammlungen.de/

Natürlich ist kaum etwas davon digitalisiert. Wie verschnarcht diese Regionalbibliotheken sind, ergibt sich auch aus der Ankündigung: "Zu den Kriegssammlungen gibt die Arbeitsgemeinschaft der Regionalbibliotheken einen Themenband mit 30 Beiträgen heraus. Er erscheint im Frühjahr 2014 im Verlag Vittorio Klostermann" und wird natürlich NICHT Open Access verfügbar sein. Die kapierens mit der digitalen Kultur solange nicht, bis man ihnen alle Mittel streicht!

Via
http://histbav.hypotheses.org/1635
via M. Rottler

Nachtrag: Wenn ich so eine stümperhafte URL sehe, wird mir ganz anders:

Meier, John: Vom deutschen Soldatenlied im Felde. In: Kriegszeitung der 7. Armee [2] (1917), Nr. 206 vom 14.01.1917, S. [1-2].
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/feldztgkr7armee1917/0019/image?sid=71664dfea364dd78f167496555dfa1ed

Der Datensatz wird verantwortet von:
Aibe Marlene Gerdes und Julia Freifrau Hiller von Gaertringen
Frau Hiller von Gaertringen ist Direktorin der BLB!
http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/kontakt/p/hiller.php

WOZU HAT DENN DIE UB HD PERMALINKS SAPERLOTT????

http://researchfragments.blogspot.de/2014/02/it-came-from-personennormdatei.html

http://www.lexilogos.com/cartes_atlas.htm

http://digital1418.wordpress.com/

via
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=30846

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/629754893/

Update: "The creator of this blog is Otto Vervaart", was für Qualität bürgt!

http://mittelalter.hypotheses.org/3016

http://archaeologik.blogspot.de/2014/02/ein-beitrag-zur-magdalenenflut.html

Unberücksicht blieben meine Hinweise

http://archiv.twoday.net/stories/453147892/

Im Katalog des Glockenmuseums:

http://glockenmuseum.de/Berichte/Bib_katalog_DGM.pdf

Wie man diesen in einen OPAC oder Verbundkatalog bekommt, wird in INETBIB diskutiert:

http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/date1.html

"Die FDP-Politikerin Silvana Koch-Mehrin bekommt ihren Doktortitel nicht zurück. Mehr als zwei Jahre nach Entzug des akademischen Grades lehnte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) den Antrag der 43-jährigen Europaabgeordneten auf Berufung gegen ein Urteil der Vorinstanz ab."

http://www.fr-online.de/politik/plagiatsvorwuerfe-silvana-koch-mehrin-noch-ein-doktor-futsch,1472596,26119548.html

http://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA140200388&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp

Siehe hier:
http://archiv.twoday.net/search?q=silvana




Viele Handschriftenkataloge oder in der Datenbank versteckte Digitalisate sind wieder erreichbar, aber längst nicht alle. Die Katastrophe (?) passierte im September 2013, also vor ein paar Monaten:

http://archiv.twoday.net/stories/498217320/

Kevin Smith bestritt, dass bei einem Copyright-Transfer das Recht an früheren Versionen beim Autor bliebe:

http://blogs.library.duke.edu/scholcomm/2014/01/28/setting-the-record-straight-about-elsevier/

Charles Oppenheim (UK) widersprach:

http://poynder.blogspot.de/2014/02/guest-post-charles-oppenheim-on-who.html

Harnad steuerte die immer gleiche falsche Leier bei, once more ...

http://openaccess.eprints.org/index.php?%2Farchives%2F1095-Digital-Formality-Digital-Reality.html=

Smith beharrte

http://listserv.crl.edu/wa.exe?A2=ind1402&L=LIBLICENSE-L&F=&S=&P=18503

Für das deutsche Recht neige ich der Position von Smith zu, auch wenn mir eine andere Auslegung lieber wäre.

Die Einräumung von Nutzungsrechten bezieht sich auf ein konkretes Werk und damit auf alle seine Versionen, soweit keine freie Benutzung vorliegt.

Der Verlag erwirbt jedenfalls das Recht an der eingereichten Version (final draft), ob nun ein Peer Review stattgefunden hat oder nicht. Weder die Reviewer noch der Verlag erlangt normalerweise ein urheberrechtlich relevantes Recht durch Review und weitere redaktionelle Bearbeitung (copy editing).

Fürs Protokoll: Anders als im UK gibt es hierzulande kein Leistungsschutzrecht für den gesetzten Text.

Oppenheims Ansicht, der an den Verlag gesandte unbegutachtete Entwurf (D) sei nicht vom Urheberrecht des nach Review eingereichten Textes (F) erfasst, gibt der Open Access Bewegung Steine statt Brot, denn selbstarchiviert werden soll, wenn eine Verlagsversion nicht eingestellt werden darf, der Final Draft F und nicht der Preprint D. Das ist Konsens der maßgeblichen Förderer von "grünem OA".

Nach deutschem Recht ist zu fragen, ob D eine urheberrechtlich unfreie Bearbeitung von F ist. Auf die chronologische Reihenfolge kommt es nicht an, denn man könnte sich ja auch vorstellen, dass ein Zweitautor D durch Kürzung und Bearbeitung von F erstellt. Die "Vorlage" D (im Gedankenspiel!) verblasst keineswegs in F und umgekehrt.

Wie sieht es mit weiteren Bearbeitungen durch den Wissenschaftsautor aus? Das Verbot, ein wissenschaftliches Thema mit etwas Eigenplagiat erneut zu bearbeiten, wäre offensichtlich mit Blick auf Art. 5 GG hochproblematisch. Aber das ist eher ein vertragsrechtliches Problem, denn abgesehen von den Schranken des UrhG muss sich auch der Urheber dem Recht des Inhabers des ausschließlichen Nutzungsrechts fügen, soweit er urheberrechtlich geschützte Passagen wiederverwendet.

Primär liegt das Bearbeitungsrecht nach § 23 UrhG aber beim Urheber. Inwieweit ein Verlag bei einem Wissenschaftstext tatsächlich das Bearbeitungsrecht erwirbt, das es ihm ermöglicht, die Veröffentlichung von Bearbeitungen des Urhebers zu untersagen, hängt vom konkreten Vertrag ab.

Die Vertragsmuster unter

http://www.boersenverein.de/sixcms/media.php/976/wiss_vertragsnormen.pdf

sprechen bei Beiträgen zu Sammelbänden und Zeitschriften eher nicht dafür, dass ein solches weitgehendes Bearbeitungsrecht vereinbart wird. Bei Zeitschriftenbeiträgen ist die Einjahresfrist des § 38 UrhG berücksichtigt. Danach darf in der Regel auch die Verlagsversion selbstarchiviert werden.

Nachtrag: Zu Vervielfältigung und Bearbeitung siehe auch den BGH, zitiert von
http://archiv.twoday.net/stories/565870908/
http://goo.gl/pSH4Gm
http://openjur.de/u/657558.html

"Zu den Vervielfältigungen zählen nicht nur Nachbildungen, die mit dem Original identisch sind; vom Vervielfältigungsrecht des Urhebers werden vielmehr auch solche - sogar in einem weiteren Abstand vom Original liegende - Werkumgestaltungen erfasst, die über keine eigene schöpferische Ausdruckskraft verfügen und sich daher trotz einer vorgenommenen Umgestaltung noch im Schutzbereich des Originals befinden, weil dessen Eigenart in der Nachbildung erhalten bleibt und ein übereinstimmender Gesamteindruck besteht (BGH, Urteil vom 10. Dezember 1987 - I ZR 198/85, GRUR 1988, 533, 535 - Vorentwurf II; Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 69/08, BGHZ 185, 291 Rn. 17 - Vorschaubilder I)."

Soweit Verlage ein ausschließliches Recht zur Vervielfältigung haben, können sie gegen unwesentlich anders gefasste Vorversionen oder nachträgliche Versionen vorgehen.

http://blog.arthistoricum.net/beitrag/2014/02/05/illustrationen-zu-goethes-werken-jetzt-online-recherchierbar/

Auch wenn CC-BY-NC-SA auf Anhieb nett wirkt, ist es doch bei gemeinfreien Werken wie von Slevogt (gest. 1932) Copyfraud, da ein Lichtbildschutz nach § 72 UrhG nach den Vorgaben des BGH nicht in betracht kommt.


http://blog.bnf.fr/gallica/index.php/2014/02/06/les-5-documents-les-plus-consultes-dans-gallica-en-2013-22/


“ .... Das heißt: Wir werden uns nicht ständig monatelang in irgendwelchen Archiven vergraben, sondern aktiv mit allen anderen Kollegen zusammenschließen .... ”.
Zeit Online Investigativ-Ressort, lt. meedia.de, 6.2.2014. Ein Facebook-Fund bei Dietmar Bartz, der auch hier Beiträger ist.
Ob man im Archiv nicht den einmaligen Content findet, den Online-Welt sucht?

Der lsb h – Arbeitskreis „Sport und Geschichte“ bemüht sich bereits seit längerer Zeit um eine Regionalisierung der Ansätze für eine Sicherung von Sportüberlieferungen. Diese Zielsetzung wurde auch in einem Gespräch mit Ulrich Manthei, dem Vorsitzenden des lsb h - Beirats der Sportkreise, verfolgt, das bereits Ende des letzten Jahres stattgefunden hat. Manthei zeigte sich äußerst aufgeschlossen und bewies durch zahlreiche konstruktive Vorschläge sein Interesse an tragfähigen Lösungen.

So sprach er sich beispielsweise dafür aus, Fortbildungsangebote zur Archivarbeit stärker zu regionalisieren und mit den Verantwortlichen in den Sportkreisen frühzeitig abzustimmen. Darüber hinaus machte er darauf aufmerksam, dass die künftig jährlich erforderlichen Ver-einsvertreterversammlungen ebenfalls dafür genutzt werden sollten, Sportvereine für die Archivarbeit und für die Bewahrung von Sportüberlieferungen zu sensibilisieren. Weiterhin schlug er vor, nicht nur im Rahmen von „Sport in Hessen“, sondern auch mit Hilfe des lsb h – Newsletter über die Tätigkeit des Arbeitskreises „Sport und Geschichte“ zu informieren.

Darüber hinaus bestand bei den Gesprächsteilnehmern Einigkeit, dass „Archivarbeit“ zumindest in den Satzungen der Sportkreise als Pflichtaufgabe verankert werden sollte, wie dies im Sportkreis Schwalm-Eder bereits geschehen ist. Schließlich sagte Manthei auch noch seine Unterstützung zu, wenn es darum geht, Basisdaten über den Stand der Archivarbeit in den hessischen Sportvereinen zu erheben. Diese Themen sollen auf einer für den 9. März 2014 in der Landessportschule Frankfurt geplanten Tagung mit den Archivbeauftragten der Sportkreise vertiefend erörtert werden.

Die Regionalisierung der Ansätze zur Sicherung von Sportüberlieferungen steht darüber hinaus auch bei der schon traditionellen Tagung des lsb h – Arbeitskreises „Sport und Geschichte“ zum überregionalen Erfahrungsaustausch am 15. Mai 2014 in Frankfurt im Mittelpunkt der Beratungen. Dr. Peter Engels (Darmstadt) wird dann als Stadtarchivar über das Thema „Sportüberlieferungen als Gegenstand der Arbeit von Stadtarchiven und Geschichtsvereinen“ sprechen.

Erstmals hat mit Roland Frischkorn (Frankfurt) auch der Vorsitzende eines Sportkreises seine aktive Mitwirkung zugesagt. Frischkorn wird über „Sportkreis-Initiativen zur Sensibilisierung für sportgeschichtliche Themen“ informieren und soll damit zugleich Impulse für den umfassenden Informationsaustausch der Tagungsteilnehmer geben. Das abschließende Referat zum Thema „Sicherung von Sportüberlieferungen im Sportbund Pfalz“ hat Asmus Kaufmann (Kaiserslautern) übernommen.

Kaufmann kann unter anderem über positive Erfahrungen mit dem Sportmuseum der Pfalz in Hauenstein berichten. Eröffnet wird die Tagung mit einem Referat von Prof. Dr. Dr. Bernd Wedemeyer-Kolwe (Hannover), das sich mit der „Arbeit des Niedersächsischen Instituts für Sportgeschichte – NISH“ beschäftigt. Ihm folgt Kuno Schuch (Köln) mit einem Beitrag zur „Spurensuche des Deutschen Golfarchivs im Großherzogtum Hessen“. Mit Blick auf diese Referenten und Themen kann auch 2014 erneut mit einer interessanten Tagung gerechnet werden.

Zwei Veranstaltungen im Herbst 2014 befassen sich wieder mit der Fortbildung von ehrenamtlichen Archivaren im Sport. Am 13. September 2014 sollen in der Landessportschule Frankfurt Grundlagen der Archivarbeit behandelt und dabei auch Probleme der Bestandserhaltung sowie der Archivierung von Fotos angesprochen werden. Bei einer Tagung am 18. Oktober in der Sport- und Bildungsstätte Wetzlar wird die Erstellung von Jubiläumsschriften im Mittelpunkt stehen.

Weitere Auskünfte zu diesen Tagungen erteilt Herr Heiner Richter als zuständiger Mitarbeiter des Landessportbunds Hessen. Sie erreichen Herrn Richter, der auch Adressat für Anmeldungen zu den Tagungen ist, telefonisch (0 69 / 6789 - 496 o. 623) per Fax (0 69 / 6789 - 427) oder per E-Mail (hrichter@lsbh.de).

Peter Schermer

Kein Schwein weiß, wie lange es dauert, bis diese Faulenzer beim BGH die Urteilsbegründung veröffentlichen.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2014&Sort=3&nr=66711&pos=0&anz=22

Via
http://www.urheberrecht.org/news/5133/

Die nur durch Pressemitteilung bekannte Entscheidung ist für mich rätselhaft:

Wieso sind die Filmaufnahmen vom Tod eines Mauer-Flüchtlings als Folge von Einzelbildern nach § 72 UrhG und nicht als Laufbilder geschützt?

Zu Laufbildern:
http://archiv.twoday.net/stories/572463488/

Die Leistungsschutzrechte nach den §§ 94, 95 UrhG kommen nur für nach dem 1.1.1966 geschaffene Filme in Betracht (Katzenberger in Schricker/Loewenheim Vor §§ 88ff. Rz. 47).

Schutzfrist nach § 94: 50 Jahre nach erster erlaubter öffentlicher Wiedergabe bzw. Herstellung, falls keine erlaubte Wiedergabe in der 50-Jahres-Frist. Diese Regelung gilt auch für die Lichtbilder nach § 72 UrhG.

Nach Katzenberger (§ 135a Rz. 9) sind (unveröffentlichte) Lichtbilder aus der Zeit vor dem 1.1.1966, die 1985 als Dokumente der Zeitgeschichte gewertet wurden, bis Jahresende 2015 geschützt.

Ich kann nicht erkennen, dass die maßgeblichen Sachverhalte in der Pressemitteilung durchscheinen.

Update: Volltext liegt vor
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=I%20ZR%2086/12

Meine Einordnung war zutreffend.

Der BGH sieht in den Lichtbildern Dokumente der Zeitgeschichte und bezieht sich zustimmend auf die Ausführungen zu den Wagner-Fotos.

Durch die Erstsendung noch am Tag der Aufnahme 1962 sei kein Erscheinen bewirkt worden.

"Das Erscheinen eines Lichtbildes setzt danach voraus, dass das Lichtbild in körperlicher Form - etwa als Abzug - an die Öffentlichkeit gelangt (vgl. Schulze in Dreier/Schulze aaO § 72 Rn. 37); auch die Eingabe digitalisierter Bilder in elektronische Bildarchive kann danach als Erscheinen einzustufen sein (vgl. Maaßen, ZUM 1992, 338, 342 f.). Die Veröffentlichung eines Lichtbildes in unkörperlicher Form - beispielsweise durch Sendung - genügt dagegen nicht."

Das ist hahnebüchen! Die UAM fummeln wieder einmal verwerterfreundlich an der Schutzfrist herum. Die UAM segnen den Umgehungstatbestand angesichts des mangelnden Laufbildschutzes einfach ab.

Bei Filmeinzelbildern ist die Rede von einem "Abzug" ersichtlich fehl am Platz, denn selbst wenn ein Standbild erschienen wäre ließe sich ohne weiteres ein anderes Standbild finden, das nicht erschienen ist.

Die Laufbilder sind also nur dann gemeinfrei, wenn sie mit Zustimmung der Rechteinhaber komplett (also ungekürzt) nicht innerhalb der 50-Jahresfrist in Form von Werkstücken (z.B. auf CD) verbreitet wurden.

"Auch wir fordern den Vatikan und die Kirche in Deutschland auf, endlich einen unabhängigen Zugang zu den Akten und Archiven zu gewähren", erklärte Matthias Katsch am Donnerstag in Berlin. Die Opfer hätten ein Recht auf Transparenz und Aufklärung, sagte der Sprecher der Betroffenen an jesuitischen Schulen wie dem Berliner Canisius-Kolleg und dem Bonner Aloisiuskolleg.

Der UN-Kinderrechtsausschuss hatte am Mittwoch in Genf vom Vatikan die Herausgabe aller Namen und Informationen über Kinderschänder in der katholischen Kirche gefordert. Alle Täter müssten strafrechtlich verfolgt werden, hieß es in einem Abschlussbericht des Gremiums über die Missbrauchsfälle. Der UN-Ausschuss verlangte von der katholischen Kirche, alle bekannten und verdächtigen Kinderschänder von ihren Aufgaben zu entbinden und den nationalen Strafverfolgungsbehörden anzuzeigen. Alle Opfer von sexuellen Übergriffen müssten entschädigt werden.

"Es ist gut, dass der Umgang der katholischen Kirche mit den Missbrauchsfällen nun auf der internationalen Ebene gelandet ist", sagte Katsch. Die katholische Kirche sei eine globale Organisation, und nicht wenige Missbrauchstäter seien durch die Kirche in andere Länder versetzt worden, wenn ihre Taten vor Ort offenbar wurden. "Sie wurden so dem Zugriff der staatlichen Behörden entzogen, und es wurden oft weitere Kinder und Jugendliche zu Opfern dieser Täter." Dies betreffe etwa die Serientäter des jesuitischen Berliner Canisius-Kollegs, denen der Absprung nach Lateinamerika gelungen sei.

"Wir erneuern unsere Forderung nach einer Null-Toleranz-Politik im Umgang mit Missbrauchspriestern", sagte der Sprecher des Eckigen Tisches. Notwendig sei außerdem endlich eine angemessene Entschädigung für das institutionelle Versagen der katholischen Kirche beim Schutz der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen vor den Übergriffen ihrer priesterlichen Mitarbeiter. Zudem solle sich auch der Europarat endlich auf europäischer Ebene mit dem Verhalten des Vatikans in Bezug auf sexuellen Missbrauch befassen.
Quelle: evangelisch.de, 6.2.14

http://friedhofsfreunde.blogspot.de/2014/02/stiftungen-helfen-historischen.html

http://bibliostoria.wordpress.com/2014/02/05/il-fondo-urbinate-della-biblioteca-universitaria-alessandrina/

http://www.internetculturale.it/opencms/opencms/it/collezioni/collezione_0107.html

Halten wir einmal mehr fest:

Der Viewer ist nicht benutzerfreundlich.

Es gibt keine Permalinks, weder auf Buch- noch auf Seitenebene. In Ermangelung eines Resolvers fängt man mit der OAI-Adresse nichts an.

Die Facetten sind unbrauchbar.

http://www.timesofisrael.com/online-dead-sea-scrolls-archive-upgraded/

http://www.deadseascrolls.org.il/home


http://www.logbuch-suhrkamp.de/forum/warum-es-arno-schmidts-texte-nicht-als-e-book-gibt

Die Kommentatoren sind anderer Ansicht. Hätte Arno Schmidt das WWW schon gekannt, wäre er womöglich begeistert gewesen. So viele alte vergessene Bücher mit wenigen Klicks.


http://bibliothekarisch.de/blog/2014/02/06/kurz-newlis-2014-reloaded/

Meine Position: Ich befürworte eine Open Access Zeitschrift zum Bibliothekswesen und benachbarten Gebieten (auch: Archivwesen), die

- Deutsch als Hauptsprache hat

- qualitätsgesicherte wissenschaftliche Fachaufsätze enthält, wobei gern mit Open Review experimentiert werden darf

- weitere, insbesondere aktuelle Inhalte (vergleichbar dem "Bibliotheksdienst" oder Blogs) bietet.

Gern bin ich bereit, etwa als Reviewer, mich da selbst einzubringen.

http://opalkatze.wordpress.com/2014/02/03/pressefreiheit-im-bundestag-nicht-fur-blogger/

Siehe hier:
http://archiv.twoday.net/stories/658904267/
http://archiv.twoday.net/stories/650489087/



Siehe schon
http://archiv.twoday.net/stories/319820429/

http://www.rga-online.de/rga_100_110517808-2-_Ist-Sven-Wiertz-der-richtige-Nachfolger-fuer-Dr-Urs-Diederichs.html

"[...] Sven Wiertz (SPD) wird als neuer Chef des Historischen Zentrums nicht von allen gern gesehen.

Wie berichtet, soll Wiertz, der seit zehn Jahren als persönlicher Referent das Büro von Oberbürgermeisterin Beate Wilding managt, die Leitung des Deutschen Werkzeugmuseums, des Haus Cleff und des städtischen Archivs übernehmen. "

Jochen Hilgers berichtet auf WDR.de: "Nach der Schwarzgeld-Beichte von Alice Schwarzer gibt es in Köln immer noch viel Diskussion und auch Kritik. Kommunalpolitiker fordern jetzt mehr Transparenz - vor allem darüber, was die Finanzierung des Frauenmediaturms angeht. Das ist der Sitz von Schwarzers Stiftung, Info-Zentrum zur Geschichte der Frauenbewegung und Sitz der Redaktion der Zeitschrift "Emma".
Jörg Frank von den Kölner Grünen fordert zumindest eine Nachjustierung des Vertrages, wie er es ausdrückte. Denn: Auf der Homepage des Frauenmediaturms steht zum Beispiel, dass man dort Räumlichkeiten auch privat mieten kann. Gewerbe darf Schwarzers feministisches Archiv dort aber nicht betreiben. ...."

Die Finanzierung des FMT ist in den Frühjahren 2012 und 2013 bereits heftig diskutiert und durch die Medien "gejagt" worden.
Zum Frauenmediaturm auf Archivalia s. http://archiv.twoday.net/search?q=frauenmediaturm

Nimmt dieses Käsblättchen noch jemand ernst?

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/forschung-und-lehre/open-access-droht-wissenschaftlern-der-zwang-zum-selbstverlag-12783786.html

Es geht um die vorgesehene Änderung des Hochschulrechts in Baden-Württemberg, siehe auch die Petition, die leider nur jämmerlichen Zuspruch fand:

http://archiv.twoday.net/stories/629754898/

Zur Wissenschaftsfreiheit siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/8401787/

http://frda-stage.stanford.edu/

Auf

http://hyperallergic.com/106358/14000-images-of-the-french-revolution-released-online/

ist die Rede von 14000 "high-resolution images", aber bei dem hier abgebildeten Beispiel (volle Größe) kann ich noch nicht einmal die Beschriftung lesen.


Nun auch mit Signaturen bei den Metadaten:

http://fuldig.hs-fulda.de/viewer/browse/handschriften*/-/1/-/-/


In der Liste der frühneuzeitlichen Handschriften des Düsseldorfer Heinrich-Heine-Instituts - siehe http://archiv.twoday.net/stories/640153734/ - findet sich auf der folgende Eintrag:

HH 65
Himerii ephtalamos logos / de nuptiis severi imperatoris /
E' codice Augustano ansam praebente Leone Allatio descripsit Elias Ehinger.
Ratisbonae 1648. 7 Bl. 35 x 21 mn.
griech. Handschr.
[früher F 16]


So nach dem Lacomblet-Katalog
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/man/content/pageview/5350170

Wolfgang Mayer von der Stadt- und Staatsbibliothek Augsburg teilte dazu freundlicherweise mit:

Bei "der angegebenen Handschrift handelt es sich wohl um eine Abschrift (möglicherweise der Abschrift ) Elias Ehingers aus der sich ehemals in der Stadtbibliothek Augsburg, jetzt in der BSB München befindlichen Handschrift “BSB Cod graec 564“, Bl. 338 ff. Diese Handschrift ist beschrieben in:

Wolf, Hieronymus: Catalogus Graecorum librorum manuscriptorum Augustanae Bibliothecae. – Augustae Vindelicorum : Mangerus, 1575. Nr. 67

Hoeschel, David: Catalogus graecorum codicum qui sunt in bibliotheca reip. Augustanae Vindelicae. - Augustae Vindelicorum : Ad insigne Pinus, 1595. S. 57, Nr. CXX

Henisch, Georg: Bibliothecae inclytae reipub. Augustanae utriusque tum Graecae tum Latinae librorum & impressorum & manu exaratorum catalogus]. – Augustae Vind. : Schönigk, 1600. Sp. 54

Ehinger, Elias: Catalogus Bibliothecae Amplissimae Reipublicae Augustanae. - Augustae Vindelicorum : Praetorius, 1633. Sp. 769

Reiser, Anton: Index manuscriptorum bibliothecae - [Augsburg] : Goebel, 1675. S 80

Catalogus codicum Manuscriptorum Bibliothecae Regiae Bavaricae. Voluminis I, Tom. V (1811), S. 426-434

Zugriff auf ein Digitalisat haben Sie unter:
https://opacplus.bsb-muenchen.de/metaopac/search?documentid=12094920

Elias Ehinger war seit 1635 in Regensburg Rektor des dortigen Gymnasium poeticum, so dass sich das Datum 1648 wohl auf eine 1648 entstandene Abschrift einer früheren Abschrift Ehingers beziehen wird."

Da der betreffende Server der BSB derzeit nicht erreichbar ist, verzichte ich darauf, einen Permalink des Handschriften-Digitalisats anzugeben.

Digitalisate der Bücher von Wolf, Hoeschel, Henisch, Ehinger und Reiser sind nachgewiesen unter:

http://de.wikisource.org/wiki/Staats-_und_Stadtbibliothek_Augsburg

Gern hätte ich wenigstens die Seite aus dem Ehinger-Katalog verlinkt, aber auch hier liefert der BSB-Server gerade NICHTS.

Der Catalogus ist im Vorwort 1811 datiert, trägt aber auf dem Titelblatt die Jahreszahl 1812:

http://books.google.de/books?id=zCdZAAAAcAAJ&pg=PA426 (hier S. 433 zum Text)

Eine Wiener Abschrift Ehingers nennt Fabricius:

http://books.google.de/books?id=-DEBAAAAMAAJ&pg=PA415

Es ist Cod. phil. gr. 106:

http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0781_b0212_jpg.htm
http://data.onb.ac.at/rec/AL00116440

Schoell 1830 zu den drei damals bekannten Handschriften des Himerios:

http://books.google.de/books?id=V6Y4AQAAMAAJ&pg=PA123&lpg=PA123

Die Abschrift findet sich auch im Dresdener Sammelband des Ehinger A 2, siehe

http://digital.slub-dresden.de/id275355187/23

Harless erwähnt eine weitere Abschrift:
http://books.google.de/books?id=FxMUAAAAQAAJ&pg=PA327

Weitere Quellen:
http://books.google.de/books?id=dwwMAAAAIAAJ&q=himerios+ehinger

Zu Elias Ehinger:
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=116378638

Zum Autor Himerios:
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=118912763

#fnzhss

Nicht so ganz das Gebiet dieses Blogs, aber Open Access und vielleicht ja eine Meldung wert:

http://www.zeitschrift-suburban.de/sys/index.php/suburban/index

Lizenz
http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/3.0/de/

Ein ausführlicheres Positionspapier, das im Rahmen des Gründungsworkshops im Herbst 2012 vorgestellt wurde, findet sich hier
http://www.zeitschrift-suburban.de/sys/files/docs/Postitionspapier1012.pdf

ISSN 2197-2567, bisher zwei Ausgaben 2013.

Ich las eben
"Occupy London und die besetzte Friern Barnet Library"
http://www.zeitschrift-suburban.de/sys/index.php/suburban/article/view/98/145

Der Gegenstand des Beitrages ist die besetzte Friern Barnet Library in Nord-London. Dieser steht für eine ‚Politik des Politischen‘, die sich gegen die Privatisierungsmaßnahmen der regierenden liberal-konservativen Koalition richtet. In diesem Kampf um die Bibliothek
wurden Aussagen der programmatischen Vision der Regierung von einer Allianz aus Aktivist_innen und Bürger_innen polemisch gegen die Politik gewendet, deren Umsetzung diese Vision ideologisch legitimieren sollte. Es werden zunächst die Rahmenbedingungen
der Besetzung beschrieben, danach wird detailliert auf das Geschehen im Herbst 2012 und Winter 2012/13 eingegangen. Es wird erklärt, warum die Auseinandersetzung um die Bibliothek für das Verständnis gegenwärtiger sozialer Kämpfe in der ‚postpolitischen Stadt‘ hilfreich ist. Zum Begriff der Postpolitik bzw. der Postdemokratie haben sowohl Colin Crouch als auch Jacques Rancière Theorien vorgelegt. Der Aufsatz wird den theoretischen Schwerpunkt auf Rancière legen, Crouchs Überlegungen jedoch ebenfalls mit einbeziehen.


Grüße
J. Paul

http://www.bl.uk/world-war-one


http://germano-fil.hypotheses.org/1376

Der französischsprachige Beitrag verlinkt auch Archivalia.

http://www.zeitgeschichte-online.de/kommentar/facebook-ein-netzwerk-fuer-die-wissenschaft

Der Beitrag ist aus meiner Sicht zu unkritisch geraten. Ich selbst nutze Facebook privat eher sporadisch. Beruflich ist vor allem die geschlossene Facebook-Gruppe Archivfragen sehr wichtig, die erstaunlich lebendig ist und viele wertvolle Hinweise und Diskussionsbeiträge enthält. Standardmäßig werden die Inhalte meines Tumblr-Blogs auf Facebook re-publiziert, gelegentlich teile ich auch Archivalia-Beiträge.

Schmalenstroer schrieb zu seinem Blog-Aggregator: "Ich kann jedem an dieser Stelle nur empfehlen, nicht die Facebook-Variante zu benutzen. Dank derem Ranking-Algorithmus bekommt der User leider nicht alle Beiträge zu sehen, sondern nur einen winzigen Bruchteil. Momentan werden die meisten Beiträge im Durchschnitt von nur einem von 90 Abonnementen gesehen. Ich müsste Facebook jetzt Geld zahlen, um die Beiträge zu promoten oder die Nutzer dazu anregen, möglichst viel mit der Seite zu interagieren. Falls ihr euch schon mal gefragt habt, warum diverse Seiten ständig Aufrufe zum Kommentieren und Liken bringen, wisst ihr es jetzt. Für mich kommt so ein Vorgehen nicht in Frage und ich empfehle euch daher, andere Netzwerke oder gleich die Webseite zu nutzen. Und denkt gar nicht daran, ein historisches Nacherzählungsprojekt wie @9nov38 auf Facebook zu versuchen, der Algorithmus wird es völlig unkontrollierbar zerreißen."

"Interessenlisten" wie "Archive im deutschsprachigen Raum" (angelegt von Maria Rottler) sind dieser bevormundenden Diktatur des Algorithmus zwar nicht unterworfen, können aber nur von angemeldeten Nutzern bezogen werden und verfügen auch nicht über einen RSS-Feed.

Mit der Facebook eigenen Suche habe ich noch nie etwas gefunden, während die Twitter-Suche doch einigermaßen brauchbare Ergebnisse zu aktuellen Themen liefert.

Gebe ich bei Facebook in das Suchfeld pixelio ein, finde ich nur die pixelio-Seite. Google+ liefert mir dagegen Treffer zur aktuellen Abmahnung.

Mit anderen Worten: Um auf dem laufenden zu bleiben, ist dank der Bevormundung Facebook denkbar ungeeignet. Wichtige Hinweise werden einem willkürlich vorenthalten. Und für Seiten-Anbieter ergibt sich der lästige Zwang, ständig zum Liken und Kommentieren animieren zu müssen, sonst sinkt die Reichweite drastisch.

Sicher hat Facebook auch für die Wissenschaftskommunikation nützliche Aspekte, aber aus meiner Sicht hat diesbezüglich Google+ die Nase vorn. Da aber alle Welt bei Facebook ist, muss man zähneknirschend auch da mitmachen (wenn man professionell Öffentlichkeitsarbeit im Web 2.0 betreiben will, z.B.).


Sagt der Jurist Jonas Kahl

http://www.telemedicus.info/article/2718-Darf-der-Bundestag-von-Bloggern-einen-Presseausweis-verlangen.html

Siehe aber
http://archiv.twoday.net/stories/418666949/ (vom Direktor bestätigt: HAB vergibt keine Rezensionsexemplare an Blogs)

http://svpow.com/2014/02/03/if-harry-potter-was-an-academic-work/

Brilliant!

Bd. 1-8

http://digital.lb-oldenburg.de/ihd/content/titleinfo/246368

http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=30839

Es reicht! Andere Länder kennen die deutsche juristische Spezialität des Abmahnwesens nicht, ohne dass man deshalb den Eindruck hat, dass dort alles Drunter und Drüber geht. Dem Abmahnwahn muss endlich entschieden Einhalt geboten werden. Die erste Abmahnung hat in jedem Fall kostenlos zu sein. Am Abmahnunwesen verdienen vor allem die Rechtsanwälte und dubiose Geschäftemacher, wobei bei den Anwälten sowohl gierige Abmahnhaie (wie U+C bei der Redtube-Abmahnung) als auch vermeintliche "weiße Ritter", die Abmahnopfer retten (auch wenn es wie im Fall Redtube nichts zu retten gibt) Kasse machen.

Bei den Blawgern überwiegt das Unverständnis über die Kölner Irrsinns-Entscheidung. Und auch Heise-Justiziar Heidrich stößt ins gleiche Horn:

http://heise.de/-2105550

"Urheberrechtskriminalität am Landgericht Köln" konstatiert RA Kompa, weil das Gericht selbst nicht lizenzkonform genutzt hat:

http://www.kanzleikompa.de/2014/02/04/urheberrechtskriminalitaet-am-landgericht-koeln/

Er ist nicht der einzige, der (im Prinzip strafbare) Urheberrechtsverstöße dem LG vorhält:

http://www.tagseoblog.de/liebes-lg-koeln-was-ist-denn-das-bitte

Der nächste Aufreger ( http://rivva.de/212053019 ) rollt schon heran: die GEMA will für YouTube-Einbettungen kassieren. Aber bleiben wir noch bei dem Fall Pixelio. Siehe hier:

http://archiv.twoday.net/search?q=pixelio

Pixelio hat Stellung genommen und das Urteil kritisiert:

http://www.pixelio.de/static/stellungnahme

"Wir werden umgehend den Punkt der Urheberbenennung in den pixelio Nutzungsbedingungen entsprechend präzisieren, um für zusätzliche Klarheit zu sorgen.

Pixelio wird sich zudem an einer Berufung gegen das Urteil des LG Köln beteiligen, da diese Fehleinschätzung nicht nur Einfluss auf unsere Nutzer und Bildverwender, sondern in weiterer Auslegung auf nahezu alle Bildverwendungen im deutschen Internet hat."

Trotzdem bleibe ich bei meinem Rat: Hände weg von "lizenzfreien" Bildern!

http://archiv.twoday.net/stories/97070683/

Pixelio macht ausdrücklich bei jedem Download darauf aufmerksam, dass seine Bilder nicht in sozialen Netzwerken geteilt werden dürfen - das entspricht ganz und gar nicht den Gegebenheiten von Web 2.0.

CC-Bilder haben aber damit und mit den Nutzungsbedingungen von Bloghostern ebenfalls ein Problem:

http://archiv.twoday.net/stories/589173162/

Dass hier eine riesige Abmahnfalle lauert, wäre aber übertrieben. RA Kompa kann auf Telepolis noch so sehr gegen diejenigen Urheber von CC-Bildern hetzen, die sich insbesondere von kommerziellen Nutzern nicht jeden Lizenzverstoß gefallen lassen wollen und an den Abmahnungen gut verdienen - wer sich an die einfache Regel "Autor nennen, Lizenz verlinken!" hält, braucht eigentlich nichts zu befürchten.

http://archiv.twoday.net/stories/219051498/

Ein erhöhtes Abmahnrisiko angesichts des Pixelio-Fehlurteils besteht bei CC-Bildern aus meiner Sicht nicht. Hält man sich an die beiden einfachen Regeln gibt es kein nennenswertes Abmahnrisiko bei CC-Bildern.

Bei der noch kaum verbreiteten 4. Version der CC-Lizenzen ist sogar eine Anti-Abmahnklausel eingebaut worden, die es dem Nutzer ermöglicht, nicht lizenzkonforme Nutzungen nachzubessern.

Aber auch in Sachen Pixelio & Co. werden sich die Abmahnungen - progonostiziere ich - in engen Grenzen halten. Der Imageschaden ist wesentlich größer.

Bei der Redtube-Massenabmahnung war der "geniale" Schachzug ja, mit dank anscheinend künstlich erzeugtem Traffic viel genutzten Pornofilmchen Kasse zu machen. Diese Schmuddel-Konstellation ist auf Fotonutzungen, bei der der gute Name des Fotografen verbreitet werden soll, ganz und gar nicht übertragbar. Sobald der Hobby-Fotograf, der wie bei Pixelio abmahnen lässt, bekannt wird, hat er im Netz - ob man das nun gut findet oder nicht - mit hinreichend unangenehmen Reaktionen zu rechnen. In ihrer eigenen Bosheit heiter ruhende Naturen wie RA Urmann sind doch wohl eher die Ausnahme. Es dürfte für Abmahnkanzleien schwer werden, die für eine größere urheberrechtliche Abmahnaktion erforderliche kritische Masse an Fotografen und/oder Fotos aufzutreiben. Dass jede solche Abmahnung eine zuviel ist und auch Venusfliegenfallen wie das berüchtigte Marions Kochbuch nach wie vor erfolgreich im Abmahngeschäft sind steht auf einem anderen Blatt.

Auch im Bereich des UWG sind Massenabmahnungen immer schwerer geworden, da die Gerichte genauer hinschauen. Voraussetzung ist dort ja ein reales Wettbewerbsverhältnis. Bei einer urheberrechtlichen Abmahnung müssen die eigenen Rechte verletzt worden sein.

So irrwitzig das Kölner Urteil auch ist - zur Panik besteht kein Anlass.

Update: Der Kommentar verweist auf Abmahnungen des Profifotografen Benjamin Thorn

http://www.ra-plutte.de/2013/03/abmahnung-pixellaw-rechtsanwaelte-fuer-benjamin-thorn-fotolia/

http://bestatterweblog.de/neues-sachen-des-benjamin-thorn-abmahnung-durch-benjamin-thorn/

http://forum.wpde.org/allgemeines/124224-abmahnung-system-rechtswidrig-ueber-url-mit-permalink-ausgespaeht-wer-kennt-sich-aus.html (ohne nennung von Thorn)

Aufgrund dieser Berichte liegt der Verdacht nahe, dass auch das Kölner Urteil von Thorn erwirkt wurde. [Benutzername des Abmahners war Pijay, siehe auch
http://www.reisen-fotografie.de/pixelio-passiert-eigentlich-nun/ ]

Zur Debatte siehe auch
http://www.pixelio.de/index.php?ACTION=topic&topic_id=52effba25d5aa0243c000001

Es soll Berufung eingelegt werden:
http://heise.de/-2107053



Foto: Stefan Emilius / http://www.pixelio.de

http://www.heise.de/tp/blogs/6/155798

http://www.bbc.co.uk/news/world-europe-26030497

http://www.nzz.ch/aktuell/zuerich/uebersicht/aus-verkauf-von-miro-gestoppt-1.18235958

Aufgrund juristischer Einsprüche wurde die geplante Auktion eines inzwischen staatseigenen Konvoluts von 85 Miró-Gemälden von Christie's kurzfristig abgesagt.

Gewohnt bissig wird der Wechsel in den Vatikan und die Enttäuschung der Ulmer, die Frau Schavan in den Bundestag gewählt hatten, kommentiert:

http://causaschavan.wordpress.com/2014/02/04/destination-heiliger-stuhl-oder-der-beschiss-von-ulm/

http://francofil.hypotheses.org/1982

"Die Eulalia-Sequenz gilt als das älteste überlieferte Zeugnis volkssprachlicher Literatur in der Geschichte des Französischen. Die nur 29 Verse über das Martyrium der heiligen Eulalia werden auf die Zeit um das Jahr 880 datiert und stammen vermutlich aus der Abtei Saint-Amand im heutigen Département Nord. Der Text wurde auf die letzten freigebliebenen Seiten einer Sammlung der Werke Gregors von Nazianz notiert, zusammen mit anderen lithurgischen Gesängen sowie dem sprachhistorisch nicht weniger bedeutenden althochdeutschen Ludwigslied. Die Handschrift wurde von Hoffmann von Fallersleben 1837 in der Bibliothek von Valenciennes wiederentdeckt. "

Am 17. Februar (!) droht dem Grundstück in Berlin-Bohnsdorf, auf dem der von der Fritz Kühn Gesellschaft e.V. betreute künstlerische Nachlass des Metallbildhauers, Kunstschmieds und Fotografen Fritz Kühn gelagert ist, die Zwangsräumung. DAS ANTIEISZEITKOMITEE, ein Zusammenschluss in und bei der Partei DIE LINKE, hat eine Petition eingereicht:
http://www.antieiszeit.de/

Offline wird bereits gesammelt,
http://www.antieiszeit.de/details/fritz-kuehn-petition-unterschriftenliste.pdf
online sei die Petition mit der Nummer 48986 noch im Prüfungsprozess:
https://epetitionen.bundestag.de/epet/petuebersicht/mz.nc.html

Das "Neue Deutschland" berichtet:
Berlin will sein Erbe nicht. Der Nachlass des Metallbildhauers Fritz Kühn droht zerschlagen zu werden. Von Christina Matte.
http://www.neues-deutschland.de/artikel/922794.berlin-will-sein-erbe-nicht.html
Kommt es zur Räumung, wäre das Museum passé. Wohin dann mit dem metallischen Werk? Wohin mit den Fotografien und dem zeichnerischen Werk, darunter Skizzen, Entwürfe, Ausführungszeichnungen? Wohin mit dem grafischen Werk, den Drucken von Stahlplatten? Wohin mit dem schriftlichen Nachlass, der nicht nur die Werkstattarbeit betrifft, sondern auch Korrespondenzen Fritz Kühns mit Joachim Ringelnatz und Georg Kolbe enthält.

Mehr:

Verein Fritz Kühn Gesellschaft e.V., Museumsprojekt:
http://fritz-kuehn-gesellschaft.de/museum/

Fritz Kühn – Werkbeispiele aus der Denkmalliste Berlin:
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/denkmal/denkmalsalon/download/denkmalsalon_21_haspel.pdf

Die zentrale deutsche Stelle für die militärischen Krankenunterlagen aus beiden Weltkriegen, auch Krankenbuchlager genannt, hat am 31.12.2013 nun endgültig seine Pforten geschlossen. Nachdem bereits am 01.07.2007 die Ermittlungen für private Suchanfragen eingestellt worden sind, ist das "Archiv" nun auch für wissenschaftliche Recherchen geschlossen.
http://www.berlin.de/lageso/versorgung/krankenbuchlager/

Wie es mit den Unterlagen weitergeht und ab wann eine Benutzungen wieder möglich ist, steht in den Sternen. Sowohl das Land Berlin als auch das verantwortliche Bundesressort, das Staatsministerium für Kultur und Medien, schieben sich gegenseitig den Schwarzen Peter hinsichtlich der Übernahme der zig Millionen Unterlagen zu.

Es ist beschämend, dass ausgerechnet zum 100. Jahrestag des Ersten Weltkriegs, eines der wichtigsten Nachweisarchive im Bezug auf den Ersten Weltkrieg unbenutzbar brach liegt, inbesondere da die Unterlagen der preußischen Armee nahezu komplett im Zweiten Weltkrieg vernichtet wurden.

Hier sollte man sich wirklich einmal ein Beispiel an Frankreich oder England nehmen und Geld für den Erhalt dieser einzigartigen Unterlagen in die Hand nehmen.

In den USA wurden eine verschollen geglaubte Papstbulle aus der Gründungszeit der Universität Heidelberg entdeckt.

Quelle:
http://www.uni-heidelberg.de/md/zentral/gruendungsurkunde_papst_urban_c_uah_460x280.jpg

gruendungsurkunde_papst_urban_c_uah_460x280

© Universitätsarchiv Heidelberg

Nach dem bereits im Jahr 2008 damit begonnen wurde, die Unterlagen der "International Prisoners-of-War Agency" (http://www.cicr.org/eng/assets/files/other/icrc_002_0937.pdf) aus dem Archiv des Internationalen Roten Kreuzes in Genf für die Kriegsgefangenen des Ersten Weltkriegs zu digitalisieren, damit diese pünktlich zum 100. Jahrestag hinsichtlich des Beginns des Ersten Weltkriegs im August 2014 der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden kann, läuft seit 01.02.2014 schon wieder ein weiteres Meilenstein-Projekt beim ICRC.

Dort werden nun auch die Kriegsgefangenschaftsunterlagen aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs digitalisiert (etwa. 36 Mio. Karteikarten) um sie dann stückweise ab 2016 veröffentlichen zu können.

Quelle:
http://www.cicr.org/eng/resources/documents/article/other/archives-first-world-war-2011-07-27.htm
http://www.icrc.org/eng/resources/documents/article/other/02-01-archives-second-world-war.htm

 

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