KlausGraf - am Montag, 5. Mai 2014, 23:33 - Rubrik: Kodikologie
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http://staatsbibliothek-berlin.de/de/die-staatsbibliothek/abteilungen/handschriften/aufgaben-profil/projekte/nachlaesse-und-autographen/nachlass-adelbert-von-chamisso/
Zugriff über Kalliope (kein Online-Filter!, unbequem zu benutzen) oder die Suche der Digitalen Sammlungen.

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KlausGraf - am Montag, 5. Mai 2014, 22:58 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Diese sind beträchtlich:
http://www.bianet.org/english/world/155390-open-archives-are-faulty-military-archives-are-de-facto-closed
""If you are accepted to the research, you are only allowed to see documents relevant to your subject. You may not see the document you requested if the archivist deduces that it is not relevant to your subject."
http://www.bianet.org/english/world/155390-open-archives-are-faulty-military-archives-are-de-facto-closed
""If you are accepted to the research, you are only allowed to see documents relevant to your subject. You may not see the document you requested if the archivist deduces that it is not relevant to your subject."
KlausGraf - am Montag, 5. Mai 2014, 22:07 - Rubrik: Internationale Aspekte
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Ein Fall aus Kanada:
http://thinkingrecords.co.uk/2014/05/04/the-ontario-gas-plant-records-deletion-comic-strip-complete-edition/
http://thinkingrecords.co.uk/2014/05/04/the-ontario-gas-plant-records-deletion-comic-strip-complete-edition/
KlausGraf - am Montag, 5. Mai 2014, 18:43 - Rubrik: Internationale Aspekte
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Der Papyrus, der Jesus als Ehemann zeigt, scheint eine Fälschung zu sein.
http://online.wsj.com/news/articles/SB10001424052702304178104579535540828090438
Deutsche Medien behaupten dagegen die Echtheit, z.B.
http://www.welt.de/geschichte/article126843300/Das-Evangelium-von-Jesu-Frau-ist-echt.html
Siehe auch
https://de.wikipedia.org/wiki/Evangelium_der_Frau_Jesu
Update:
http://idw-online.de/pages/de/news586240

http://online.wsj.com/news/articles/SB10001424052702304178104579535540828090438
Deutsche Medien behaupten dagegen die Echtheit, z.B.
http://www.welt.de/geschichte/article126843300/Das-Evangelium-von-Jesu-Frau-ist-echt.html
Siehe auch
https://de.wikipedia.org/wiki/Evangelium_der_Frau_Jesu
Update:
http://idw-online.de/pages/de/news586240

KlausGraf - am Montag, 5. Mai 2014, 18:21 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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http://www.npr.org/blogs/thetwo-way/2014/05/02/308949576/sinn-fein-leader-s-arrest-ignites-debate-over-academic-freedom
See here
http://archiv.twoday.net/stories/18104530/
See here
http://archiv.twoday.net/stories/18104530/
KlausGraf - am Montag, 5. Mai 2014, 18:17 - Rubrik: English Corner
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KlausGraf - am Montag, 5. Mai 2014, 17:59 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=31982 weist auf das Faksimile einer Augsburger Bilderhandschrift aus der Mitte des 16. Jahrhunderts hin.


KlausGraf - am Montag, 5. Mai 2014, 17:41 - Rubrik: Kodikologie
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KlausGraf - am Montag, 5. Mai 2014, 17:32 - Rubrik: Archivrecht
KlausGraf - am Montag, 5. Mai 2014, 17:30 - Rubrik: Unterhaltung
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Urs Hafner mäkelt an Internetangeboten zum Ersten Weltkrieg herum:
http://www.nzz.ch/aktuell/feuilleton/uebersicht/materialschlacht-20-1.18293010
http://www.nzz.ch/aktuell/feuilleton/uebersicht/materialschlacht-20-1.18293010
KlausGraf - am Montag, 5. Mai 2014, 17:24 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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In der zu Recht sehr beliebten PLoS-Reihe “Ten simple rules …” hat ein Autorenkollektiv gerade “Ten Simple Rules for the Care and Feeding of Scientific Data” vorgelegt, die da lauten:
Rule 1. Love Your Data, and Help Others Love It, Too
Rule 2. Share Your Data Online, with a Permanent Identifier
Rule 3. Conduct Science with a Particular Level of Reuse in Mind
Rule 4. Publish Workflow as Context
Rule 5. Link Your Data to Your Publications as Often as Possible
Rule 6. Publish Your Code (Even the Small Bits)
Rule 7. State How You Want to Get Credit
Rule 8. Foster and Use Data Repositories
Rule 9. Reward Colleagues Who Share Their Data Properly
Rule 10. Be a Booster for Data Science
Citation: Goodman A, Pepe A, Blocker AW, Borgman CL, Cranmer K, et al. (2014) Ten Simple Rules for the Care and Feeding of Scientific Data. PLoS Comput Biol 10(4): e1003542. doi: http://dx.doi.org/10.1371/journal.pcbi.1003542
Quelle:
http://infobib.de/blog/2014/04/28/pflege-und-aufzucht-wissenschaftlicher-daten/ (Autor: CH)
Lizenz:
http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/
Rule 1. Love Your Data, and Help Others Love It, Too
Rule 2. Share Your Data Online, with a Permanent Identifier
Rule 3. Conduct Science with a Particular Level of Reuse in Mind
Rule 4. Publish Workflow as Context
Rule 5. Link Your Data to Your Publications as Often as Possible
Rule 6. Publish Your Code (Even the Small Bits)
Rule 7. State How You Want to Get Credit
Rule 8. Foster and Use Data Repositories
Rule 9. Reward Colleagues Who Share Their Data Properly
Rule 10. Be a Booster for Data Science
Citation: Goodman A, Pepe A, Blocker AW, Borgman CL, Cranmer K, et al. (2014) Ten Simple Rules for the Care and Feeding of Scientific Data. PLoS Comput Biol 10(4): e1003542. doi: http://dx.doi.org/10.1371/journal.pcbi.1003542
Quelle:
http://infobib.de/blog/2014/04/28/pflege-und-aufzucht-wissenschaftlicher-daten/ (Autor: CH)
Lizenz:
http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/
KlausGraf - am Montag, 5. Mai 2014, 17:14 - Rubrik: Open Access
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An der Medizinischen Fakultät der Uni Münster wird offenkundig bei Doktorarbeitern nicht nur punktuell geschummelt. Die Internetplattform Vroniplag listet momentan gleich neun Fälle auf.
http://www.wn.de/Muenster/Schon-wieder-Plagiat-Verdacht-Flaechenbrand-bei-den-Medizinern
http://www.wn.de/Muenster/Schon-wieder-Plagiat-Verdacht-Flaechenbrand-bei-den-Medizinern
KlausGraf - am Montag, 5. Mai 2014, 16:46 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
KlausGraf - am Sonntag, 4. Mai 2014, 22:09 - Rubrik: Kirchenarchive
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Im Kontext der Errichtung des 1178 gegründeten Klosters Adelberg bei Göppingen fragten die Roggenburger Prämonstratenser eine Inkluse um Rat, die sich als Visionärin betätigte.
Als hochmittelalterliche Quelle liegt dafür die Adelberger Gründungsgeschichte vor (um 1240?), überliefert im Clm 15330:
http://www.geschichtsquellen.de/repOpus_02803.html
Die eine Stelle edierte Botho Odebrecht in der Zeitschrift für württembergische Landesgeschichte 6 (1942), S. 44-67, hier S. 71: "ad quandam beatam feminam in villa quae dicitur Musanshofen inclusam, cui merito sanctitatis spiritus prophetie subiectus erat". Die andere Stelle aus dem unverständlicherweise als historisch wertlos von Odebrecht nicht abgedruckten Kapitel über den ersten Propst Ulrich erwähnt Odebrecht S. 62. Er nennt eine Glosse aus dem 16./17. Jahrhundert, die die Prophetin als selige Gertrud namhaft macht. Musanshofen konnte er nicht bestimmen. [Stefanie Albus-Kötz: Von Krautgärten (2014), S. 11 stellt die Sachlage so dar, dass der Name "beate Gertrudis inclusa" im ungedruckten Abschnitt steht.]
Die 1768 von Kuen abgedruckte Roggenburger Chronik des Prämonstratensers Philipp Bayrhamer nennt den Ortsnamen Meßhofen ("Messhovii"):
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/pageview/2662069
[Siehe auch die Ausgabe 1760
https://books.google.de/books?id=0R5hAAAAcAAJ&pg=PA25 ]
Ein Blick in Reitzensteins Lexikon schwäbischer Ortsnamen bestätigt die Identifizierung mit Meßhofen, das 1146 "Moysaneshouen" heißt, und heute Teil der Gemeinde Roggenburg ist.
http://books.google.de/books?id=EY6iAAAAQBAJ&pg=PA248
Ob schon der Roggenburger Konventuale Friedrich Rommel, der um 1629 eine Geschichte Adelbergs verfasste (vgl. Walter Ziegler, in:
Philipp von Schwaben. Ein Staufer im Kampf um die Königsherrschaft, 2008, S. 64) den Namen Gertrud nennt, wäre zu prüfen. Wahrscheinlich gab es in Roggenburg neben der im Stift vorhandenen Adelberger Gründungsgeschichte noch eine weitere Tradition über eine Klausnerin Gertrud in Meßhofen, die es ermöglichte, diesen Namen mit der Stelle in der Adelberger Gründungsgeschichte zu verbinden. Ob sie noch in weiteren Roggenburger Quellen erscheint, ist mir nicht bekannt.
Update: Im Beitrag von Hubert Koufen: Die Anfänge des schwäbischen Prämonstratenserstifts Adelberg. In: Analecta Praemonstratensia 85 (2009), S. 9-30, der wenig Neues bringt, wird S. 15f. Musanshofen ebenfalls als Meßhofen identifiziert und gemutmaßt, dort könnte der Sitz des Roggenburger Frauenkonvents gelegen haben. Koufen glaubt alles, was ihm "unverdächtig" erscheint. Maßgebliche Regionalliteratur (Maurer, Der Hohenstaufen, 1977, zu S. 18) wird von ihm übersehen! Die Fresken der Adelberger Ulrichskapelle sind heute wieder sichtbar (anders S. 20f.) und wurden schon 1996 von Harald Drös maßgeblich behandelt:
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0238-di041h012k0018804
Dass Koufen S. 26-30 ausführlich darlegt, wieso es unwahrscheinlich ist (gegen Odebrecht, Ziegler u.a.), dass Adelberg auch einem hl. Ulrich, Bischof von Konstanz, geweiht war, ist nicht ohne Nutzen. Aber schon 2003 hatte Helmut Maurer erhebliche Zweifel geäußert:
http://personendatenbank.germania-sacra.de/files/books/NF%2042,1%20Maurer%20Bischofsreihe%20Konstanz%20bis%201206.pdf (S. 304f.)
Gertrud von Meßhofen erwähnte übrigens schon Wilhelm Zimmermann 1836 nach ungenannter Quelle:
https://books.google.de/books?id=dnkzAAAAYAAJ&pg=PA150
#forschung
Als hochmittelalterliche Quelle liegt dafür die Adelberger Gründungsgeschichte vor (um 1240?), überliefert im Clm 15330:
http://www.geschichtsquellen.de/repOpus_02803.html
Die eine Stelle edierte Botho Odebrecht in der Zeitschrift für württembergische Landesgeschichte 6 (1942), S. 44-67, hier S. 71: "ad quandam beatam feminam in villa quae dicitur Musanshofen inclusam, cui merito sanctitatis spiritus prophetie subiectus erat". Die andere Stelle aus dem unverständlicherweise als historisch wertlos von Odebrecht nicht abgedruckten Kapitel über den ersten Propst Ulrich erwähnt Odebrecht S. 62. Er nennt eine Glosse aus dem 16./17. Jahrhundert, die die Prophetin als selige Gertrud namhaft macht. Musanshofen konnte er nicht bestimmen. [Stefanie Albus-Kötz: Von Krautgärten (2014), S. 11 stellt die Sachlage so dar, dass der Name "beate Gertrudis inclusa" im ungedruckten Abschnitt steht.]
Die 1768 von Kuen abgedruckte Roggenburger Chronik des Prämonstratensers Philipp Bayrhamer nennt den Ortsnamen Meßhofen ("Messhovii"):
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/pageview/2662069
[Siehe auch die Ausgabe 1760
https://books.google.de/books?id=0R5hAAAAcAAJ&pg=PA25 ]
Ein Blick in Reitzensteins Lexikon schwäbischer Ortsnamen bestätigt die Identifizierung mit Meßhofen, das 1146 "Moysaneshouen" heißt, und heute Teil der Gemeinde Roggenburg ist.
http://books.google.de/books?id=EY6iAAAAQBAJ&pg=PA248
Ob schon der Roggenburger Konventuale Friedrich Rommel, der um 1629 eine Geschichte Adelbergs verfasste (vgl. Walter Ziegler, in:
Philipp von Schwaben. Ein Staufer im Kampf um die Königsherrschaft, 2008, S. 64) den Namen Gertrud nennt, wäre zu prüfen. Wahrscheinlich gab es in Roggenburg neben der im Stift vorhandenen Adelberger Gründungsgeschichte noch eine weitere Tradition über eine Klausnerin Gertrud in Meßhofen, die es ermöglichte, diesen Namen mit der Stelle in der Adelberger Gründungsgeschichte zu verbinden. Ob sie noch in weiteren Roggenburger Quellen erscheint, ist mir nicht bekannt.
Update: Im Beitrag von Hubert Koufen: Die Anfänge des schwäbischen Prämonstratenserstifts Adelberg. In: Analecta Praemonstratensia 85 (2009), S. 9-30, der wenig Neues bringt, wird S. 15f. Musanshofen ebenfalls als Meßhofen identifiziert und gemutmaßt, dort könnte der Sitz des Roggenburger Frauenkonvents gelegen haben. Koufen glaubt alles, was ihm "unverdächtig" erscheint. Maßgebliche Regionalliteratur (Maurer, Der Hohenstaufen, 1977, zu S. 18) wird von ihm übersehen! Die Fresken der Adelberger Ulrichskapelle sind heute wieder sichtbar (anders S. 20f.) und wurden schon 1996 von Harald Drös maßgeblich behandelt:
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0238-di041h012k0018804
Dass Koufen S. 26-30 ausführlich darlegt, wieso es unwahrscheinlich ist (gegen Odebrecht, Ziegler u.a.), dass Adelberg auch einem hl. Ulrich, Bischof von Konstanz, geweiht war, ist nicht ohne Nutzen. Aber schon 2003 hatte Helmut Maurer erhebliche Zweifel geäußert:
http://personendatenbank.germania-sacra.de/files/books/NF%2042,1%20Maurer%20Bischofsreihe%20Konstanz%20bis%201206.pdf (S. 304f.)
Gertrud von Meßhofen erwähnte übrigens schon Wilhelm Zimmermann 1836 nach ungenannter Quelle:
https://books.google.de/books?id=dnkzAAAAYAAJ&pg=PA150
#forschung
KlausGraf - am Sonntag, 4. Mai 2014, 21:16 - Rubrik: Landesgeschichte
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Das Buch mit etlichen handschriftenkundlichen Beiträgen ist einsehbar unter:
http://issuu.com/2b-marcel/docs/kk_stb_festschrift_bro_195x295_2013_ff61a9845d4aa1
http://issuu.com/2b-marcel/docs/kk_stb_festschrift_bro_195x295_2013_ff61a9845d4aa1
KlausGraf - am Sonntag, 4. Mai 2014, 21:10 - Rubrik: Kodikologie
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http://dramaontwitter.wordpress.com/2014/05/03/kulturblogstockchen-best-blog-award/
Wenn man nicht zu den Lieblingsblogs des Blogstöckchen-Werfenden gehört, macht man sich natürlich besonders viel Mühe.
1. Wie viel Selbstdarstellung steckt deiner Meinung nach im Bloggen?
Viel!
2. Hand auf’s Herz: Und welche Rolle spielt Selbstdarstellung in deinem Blog?
Eine große!
3. Welche Recherchequellen nutzt du hauptsächlich?
RSS, Mail, Twitter, Google+, WWW, Printprodukte.
4. Wie oft gehst du in Museen?
Ich führe keine Statistik. Im Schnitt sicher mehr als einmal im Monat.
5. Warst du schonmal in einem Archiv?
Zuletzt am Freitag.
6. Was ist das eigentlich “Kultur”?
Lies in der Wikipedia nach.
7. Was für ein Blog fehlt deiner Meinung nach noch in der Bloggosphäre?
Ein Watchblog, das darauf achtet, dass Blogosphäre richtig geschrieben wird.
8. Welche Hilfsmittel nutzt du zum Bloggen?
PC, iPAD, Kugelschreiber, Bleistift (für Notizen).
9. Warum bloggst du überhaupt?
Weil ich gern Meinungen und Wissen mit anderen virtuell teile.
10. Wie ist das Feedback deiner Leserinnen und Leser?
Könnte besser sein.
11. Was hast du durch das Bloggen gelernt?
Eine Menge.
Die gleichen 11 Fragen gehen weiter an Schmalenstroer, nur statt Frage 5: Wie oft gehst du in eine Bibliothek?

Wenn man nicht zu den Lieblingsblogs des Blogstöckchen-Werfenden gehört, macht man sich natürlich besonders viel Mühe.
1. Wie viel Selbstdarstellung steckt deiner Meinung nach im Bloggen?
Viel!
2. Hand auf’s Herz: Und welche Rolle spielt Selbstdarstellung in deinem Blog?
Eine große!
3. Welche Recherchequellen nutzt du hauptsächlich?
RSS, Mail, Twitter, Google+, WWW, Printprodukte.
4. Wie oft gehst du in Museen?
Ich führe keine Statistik. Im Schnitt sicher mehr als einmal im Monat.
5. Warst du schonmal in einem Archiv?
Zuletzt am Freitag.
6. Was ist das eigentlich “Kultur”?
Lies in der Wikipedia nach.
7. Was für ein Blog fehlt deiner Meinung nach noch in der Bloggosphäre?
Ein Watchblog, das darauf achtet, dass Blogosphäre richtig geschrieben wird.
8. Welche Hilfsmittel nutzt du zum Bloggen?
PC, iPAD, Kugelschreiber, Bleistift (für Notizen).
9. Warum bloggst du überhaupt?
Weil ich gern Meinungen und Wissen mit anderen virtuell teile.
10. Wie ist das Feedback deiner Leserinnen und Leser?
Könnte besser sein.
11. Was hast du durch das Bloggen gelernt?
Eine Menge.
Die gleichen 11 Fragen gehen weiter an Schmalenstroer, nur statt Frage 5: Wie oft gehst du in eine Bibliothek?

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bei Bibliotheca Altonensis:
http://anonymea.tumblr.com/post/84547188426/kleines-bibliotheksraetsel-zum-wochenende-sie
Es ist viel leichter als das vom Siwiarchiv!
(Und ganz viel leichter als die Klausurfragen von Klaus Graf allemal...:-)
http://anonymea.tumblr.com/post/84547188426/kleines-bibliotheksraetsel-zum-wochenende-sie
Es ist viel leichter als das vom Siwiarchiv!
(Und ganz viel leichter als die Klausurfragen von Klaus Graf allemal...:-)
FeliNo - am Freitag, 2. Mai 2014, 22:32 - Rubrik: Unterhaltung
http://erbloggtes.wordpress.com/2014/05/01/radergate-verantwortlichkeiten-und-synopsen/
Mit lebhafter lesenswerter Diskussion.
RaderGate ist ursprünglich meine Bezeichnung der Causa, während andere noch auf #seeschlachtplag setzten.
http://archiv.twoday.net/search?q=seeschlacht

Mit lebhafter lesenswerter Diskussion.
RaderGate ist ursprünglich meine Bezeichnung der Causa, während andere noch auf #seeschlachtplag setzten.
http://archiv.twoday.net/search?q=seeschlacht

KlausGraf - am Freitag, 2. Mai 2014, 18:52 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
KlausGraf - am Freitag, 2. Mai 2014, 18:08 - Rubrik: Staatsarchive
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Und weiter werden Werke aus der Stralsunder Gymnasialbibliothek im Antiquariatshandel zum Verkauf ausgelegt:
http://www.wayfarersbookshop.com/sort-ssrch.php?pageNum_Recordset1=25&totalRows_Recordset1=391&sortName=Title&sortOrder=ASC&Submit=Search
http://www.abebooks.com/Miscellanea-analytica-seriebus-quadraturis-Miscellaneis-analyticis/11055941611/bd
http://www.antiqbook.com/books/bookinfo.phtml?nr=1335465980&l=nl&seller=
http://www.buchfreund.de/August-Hennings-Philosophische-und-Statistische-Geschichte-des-Ursprungs-und-des-Fortgangs-der-Freiheit-in-Engeland-Nach-Hume-Blackstone-und-andern-bewaehrten-Quellen-ausgearbeitet-Hennings-August,58898682-buch
http://www.buchfreund.de/Versuch-einer-Critischen-Dichtkunst-fuer-die-Deutschen-Darinnen-erstlich-die-allgemeinen-Regeln-der-Poesie-hernach-alle-besondere-Gattungen-der-Gedichte-abgehandelt-und-mit-Exempeln-erlaeutert-werden,58898672-buch
http://www.buchfreund.de/Bibliotheca-Latina-Nunc-Melius-Delecta-Rectius-Digesta-et-Aucta-Diligentia-Io-Aug-Eernesti-Fabrici-Io-Alb-Ernesti-Io-Aug,58898670-buch
http://www.buchfreund.de/Entwurf-einer-Theorie-und-Literatur-der-schoenen-Wissenschaften-Zur-Grundlage-bei-Vorlesungen-Eschenburg-Johann-Joachim,58898669-buch
http://www.buchfreund.de/Synopsis-Bibliothecae-Exegeticae-n-Novum-Testamentum-Kurzgefaster-Auszug-Der-gruendlichen-und-nutzbarsten-Auslegungen-ueber-alle-Buecher-Neues-Testaments-In-Tabellen-Erklaerungen-Anmerkungen-und-Nutza,58898659-buch
Sind schöne Sachen dabei, unter anderem auch mit Provenienz Direktor Großkurd.
http://www.wayfarersbookshop.com/sort-ssrch.php?pageNum_Recordset1=25&totalRows_Recordset1=391&sortName=Title&sortOrder=ASC&Submit=Search
http://www.abebooks.com/Miscellanea-analytica-seriebus-quadraturis-Miscellaneis-analyticis/11055941611/bd
http://www.antiqbook.com/books/bookinfo.phtml?nr=1335465980&l=nl&seller=
http://www.buchfreund.de/August-Hennings-Philosophische-und-Statistische-Geschichte-des-Ursprungs-und-des-Fortgangs-der-Freiheit-in-Engeland-Nach-Hume-Blackstone-und-andern-bewaehrten-Quellen-ausgearbeitet-Hennings-August,58898682-buch
http://www.buchfreund.de/Versuch-einer-Critischen-Dichtkunst-fuer-die-Deutschen-Darinnen-erstlich-die-allgemeinen-Regeln-der-Poesie-hernach-alle-besondere-Gattungen-der-Gedichte-abgehandelt-und-mit-Exempeln-erlaeutert-werden,58898672-buch
http://www.buchfreund.de/Bibliotheca-Latina-Nunc-Melius-Delecta-Rectius-Digesta-et-Aucta-Diligentia-Io-Aug-Eernesti-Fabrici-Io-Alb-Ernesti-Io-Aug,58898670-buch
http://www.buchfreund.de/Entwurf-einer-Theorie-und-Literatur-der-schoenen-Wissenschaften-Zur-Grundlage-bei-Vorlesungen-Eschenburg-Johann-Joachim,58898669-buch
http://www.buchfreund.de/Synopsis-Bibliothecae-Exegeticae-n-Novum-Testamentum-Kurzgefaster-Auszug-Der-gruendlichen-und-nutzbarsten-Auslegungen-ueber-alle-Buecher-Neues-Testaments-In-Tabellen-Erklaerungen-Anmerkungen-und-Nutza,58898659-buch
Sind schöne Sachen dabei, unter anderem auch mit Provenienz Direktor Großkurd.
Der Codex ist online:
http://resolver.sabinfo.nl/?sid=sab:lib_rep&pid=ppn:215824431
Inzwischen gibt es auch Links für das Zitieren einzelner Seiten, z.B.
http://www.athenaeumbibliotheek.nl/?sid=sab:lib_rep&pid=ppn:215824431&zoom=37&x=0&y=0&page=4&zoomin=true
Zur Verfügung stehen online knapp 100 Cimelien der traditionsreichen Bibliothek.
http://www.geschichtsquellen.de/repOpus_00526.html nennt eine veraltete Signatur.
http://resolver.sabinfo.nl/?sid=sab:lib_rep&pid=ppn:215824431
Inzwischen gibt es auch Links für das Zitieren einzelner Seiten, z.B.
http://www.athenaeumbibliotheek.nl/?sid=sab:lib_rep&pid=ppn:215824431&zoom=37&x=0&y=0&page=4&zoomin=true
Zur Verfügung stehen online knapp 100 Cimelien der traditionsreichen Bibliothek.
http://www.geschichtsquellen.de/repOpus_00526.html nennt eine veraltete Signatur.
KlausGraf - am Freitag, 2. Mai 2014, 02:14 - Rubrik: Kodikologie
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KlausGraf - am Freitag, 2. Mai 2014, 01:53 - Rubrik: Archivrecht
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„»Wiki Loves Earth« ist ein von der Wikipedia durchgeführter Fotowettbewerb rund um Naturschutzgebiete, Landschaftschutzgebiete und Naturdenkmale, der zum ersten Mal International veranstaltet wird. [...]
Es geht im Wettbewerb darum, im Mai und Juni möglichst viele Fotos von diesen Objekten zu sammeln und allen Menschen zur Verfügung stellen zu können. Die Listen der Objekte mit nationaler Bedeutung sind über diese Website erreichbar.“
http://www.wikilovesearth.de
Es geht im Wettbewerb darum, im Mai und Juni möglichst viele Fotos von diesen Objekten zu sammeln und allen Menschen zur Verfügung stellen zu können. Die Listen der Objekte mit nationaler Bedeutung sind über diese Website erreichbar.“
http://www.wikilovesearth.de
SW - am Donnerstag, 1. Mai 2014, 13:53 - Rubrik: Wikis
Ist womöglich einfacher als das Siwi-Quiz.
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg52977.html
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg52977.html
KlausGraf - am Mittwoch, 30. April 2014, 21:20 - Rubrik: Unterhaltung
Der neue Aufsatz von Thomas Wozniak
http://cma.gbv.de/dr,cma,017,2014,a,04.pdf
ist lesenswert auch für denjenigen, der anders als der Autor die Bezeichnung Graffito für die beiden beschriebenen Gedenkinschriften ablehnt.
#epigraphik
http://cma.gbv.de/dr,cma,017,2014,a,04.pdf
ist lesenswert auch für denjenigen, der anders als der Autor die Bezeichnung Graffito für die beiden beschriebenen Gedenkinschriften ablehnt.
#epigraphik
KlausGraf - am Mittwoch, 30. April 2014, 12:24 - Rubrik: Hilfswissenschaften
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Gestern ging die Jahrestagung 2014 des VdW zu Ende. Sie fand statt in den Räumen des DB-Museums (einigen noch als "Verkehrsmuseum" bekannt) in Nürnberg. Den Abschluß bildeten die wie immer sehr interessanten Fachexkursionen die der Tagungsort so bietet. Ich schloß mich einer Führung durch die Bibliothek, das Archiv und die Depots des DB-Museums an. Eine gute Wahl, denn die sehr engagierte Führung von Dr. Rainer Mertens und seiner Fachkollegen war wirklich so aufschlußreich wie kurzweilig.
Im DB-Museum befindet sich neuerdings auch das Kibala - das Kinderbahnland, ein Ort, an dem die kleinen Rabauken spielerisch mit Eisenbahngeschichte in Kontakt kommen können. Dort erfuhren wir, daß es dem Kibala zu verdanken sei, daß sich die Besucherzahl um >40% auf über 200.000 Besucher/Jahr erhöht habe ... und dann fiel ein Satz, der mich sehr zum grübeln brachte ... und daß es mit dem Kibala erfreulicherweise auch gelungen sei, nun deutlich mehr Migranten für das Museum zu interessieren.
Dieser Satz blieb nicht zuletzt deshalb in mir haften, weil mir erst kürzlich beim Besuch der "Kinderuni" (an der Aalener Fachhochschule) mit meinen beiden "Großen" so sehr aufgefallen war, daß dort (von Asiaten abgesehen) der Migrantenanteil unter den Nachwuchsforschern nicht dem der Kinder im gesellschaftlichen Durchschnitt entsprach – gelinde gesagt.
Wenn ich nun den Gegenstand unser Gespräche und Tagungen in den letzten Jahren betrachte, dann stelle ich fest, daß wir leidenschaftlich darüber debattieren, welche digitalen Erhaltungsstrategien existieren, welche Schnittstellen und Portale entwickelt wurden, welches Digitalisierungsprojekt die DFG gerade fördert, ja sogar ob Archive in Facebook präsent sein sollen oder nicht. Wir geben alten Dingen neue Namen. Wir reden über Ingest, Steakholder und Überlieferungskultur. Wir verwenden den DFG-Viewer, Gobi, Typo3 und interessieren uns für PDF/A, dpi, tiff, Farbmanagement, Optimierung hier, Perfektionierung dort ...
Ganz ehrlich, in der letzten Nacht hat mich ein Damoklesschwert an der Stirn gekratzt. Ich glaube, nein ich fürchte, in vielleicht 15 oder spätestens 25 Jahren wird der Gegenstand unserer Reden wieder viel existenzieller sein. Das "wie" könnte an Bedeutung verlieren und zunehmend das "ob" Gegenstand unserer Klagen werden.
Denn was passiert eigentlich mit den von uns so aufwendig präparierten, konservierten, digitalisierten, verzeichneten und präsentierten Sammlungen, wenn schlichtweg keiner mehr da ist, der sich dafür interessiert?
Ich denke, ich brauche hier keine Zahlen und Prognosen zum demographischen Wandel zitieren, die müßten allen hinlänglich bekannt, wenn auch nur widerwillig bewußt sein.
Ich könnte mir vorstellen, daß wir schon eine Generation später auf Tagungen davon zu hören bekommen, wenn schon wieder ein Vereinsarchiv oder ein kleines Stadtarchiv seinen Betrieb erst reduziert und dann eingestellt hat. Und zwar nicht nur aus Geldmangel, so wie heute, sondern schlicht aus Mangel an Interesse.
Wie entsteht denn ein lebendiges Interesse für die eigene Tradition und Kultur? Spontan würde ich in meinem Fall sagen, es waren die Ausführungen unseres Sachkundelehrers in der Grundschule, der uns beim Wandertag durch den Wald erklärte, was in jener Schlucht zur Zeit des 30jährigen Krieges geschehen war. Oder es waren die zugewachsenen Spuren einer alten stillgelegten Bahnlinie, die ich als Bub mit Entdeckerfieber abgeradelt bin. Und dann waren es Asterix und die allgegenwärtigen Römerspuren in meiner Schwäbischen Heimat, die mich als Jungen dazu verleitet hatten, in jedem Hügel entweder ein Keltengrab oder einen Mauerrest zu vermuten. Und es gab so viele Erlebnisse mehr, die Identität stifteten und mir das Gefühl für meine Kultur und Tradition vermittelten.
Schaue ich heute auf die Kinder – auch die eigenen – dann muß ich sagen, mache ich mir richtig Sorgen um unsere Lebensaufgaben, die doch zuvorderst von Interesse und Enthusiasmus leben. Zum einen haben wir viel zu wenige Kinder (in meinem Fall nur 3, und das ist heute sogar viel – und momentan sind diese ohnehin eher am Kaputtmachen als am Bewahren interessiert). Und zum anderen stelle ich fest, daß die Kinder auch gar nicht mehr die Interessen entwickeln, die sie haben müssten um ähnlich große Lust an der eigenen Tradition auszubilden. Wie auch? Entweder haben selbst die Kinder einen Terminkalender wie ein Außenminister – oder in "bildungsfernen" (böses Wort, ich habs nicht erfunden) Familien lungern (auch böses Wort, Entschuldigung, aber danach sieht das halt einfach aus) die Kinder irgendwo herum, bestenfalls auf dem Spielplatz. Sie erkunden jedenfalls nicht ihre Heimat; weder mit dem Fahrrad, noch in Büchern. Und die Schule? Von dort kommt gar nichts. Wandertage verdienen diesen Namen eigentlich nicht. Gelaufen wird bestenfalls zum Bahnhof oder zur Bushaltestelle. Oder es wird ein elterlicher Fahrdienst organisiert. Und das Ziel des Wandertages? Wieder bestenfalls ein Spielplatz, ein Landesgartenschaugelände. Heimatkunde???? Was war das noch gleich? Ach das ist doch das, was die Ewiggestrigen betreiben. Nicht hilfreich. Oder?
Tatsache ist doch, daß dort wo nicht die Eltern ganz bewußt kulturelles Interesse säen, die Kinder keine Chance mehr haben, überhaupt damit in Berührung zu kommen. Und daß Zuwanderer ihren Kindern ganz selbstverständlich ihre eigene Tradition vermitteln, also jene die sie kennen, ist ihnen doch kaum zu verübeln und sehr naheliegend.
Und in dem Maße, in dem unsere eigene Tradition in Vergessenheit gerät oder manchmal sogar bewußt verdrängt wird, wird es in der mittelfristigen Zukunft immer schwerer werden, für den Erhalt von Sammlungen Interessenten zu finden, geschweige denn Geldgeber.
Vielleicht wird ein kunsthistorisches Interesse für einzelne Objekte wenigstens Teile von Sammlungen am Leben erhalten.
Vielleicht wird es Strategien geben, Sammlungen wenigstens als virtuelle Sammlungen digital zu erhalten, sofern es finanziert wird.
Aber ich prophezeie: Wir werden in Zukunft öfter davon hören, daß ein Archiv einfach aufgegeben, schlicht verlassen wurde. Und wir werden es machtlos zur Kenntnis nehmen.
Darüber diskutiert worden ist meines Wissens bisher noch nie. Vielleicht sollten wir darüber nachzudenken beginnen, was wir tun müssten um dieser drohenden Entwicklung etwas entgegenzuwirken! Wie motivieren wir eine Jugend, deren Großeltern beispielsweise in Anatolien geboren wurden, sich für mittelalterliche Urkunden christlicher Klöster zu interessieren? Wie motivieren wir Kinder, die zwar schon mit 2,5 Jahren einen Tablet-PC bedienen konnten, die Deutsche Schrift zu lernen? (Jetzt komme mir bitte keiner damit, daß der Archivar von morgen soetwas ohnehin nicht wissen müsse, weil sein Archiv ja digitalisiert sei, durch OCR erschlossen wurde und in der Cloud liegen würde!)
Und noch etwas: Ich selber werde sehr froh sein, wenn ich mit dieser düsteren Prognose nicht recht behalten sollte! In keiner Sache möchte ich mich so gerne irren wie hier! Bitte tragt dazu bei, mich zu widerlegen!!!
Im DB-Museum befindet sich neuerdings auch das Kibala - das Kinderbahnland, ein Ort, an dem die kleinen Rabauken spielerisch mit Eisenbahngeschichte in Kontakt kommen können. Dort erfuhren wir, daß es dem Kibala zu verdanken sei, daß sich die Besucherzahl um >40% auf über 200.000 Besucher/Jahr erhöht habe ... und dann fiel ein Satz, der mich sehr zum grübeln brachte ... und daß es mit dem Kibala erfreulicherweise auch gelungen sei, nun deutlich mehr Migranten für das Museum zu interessieren.
Dieser Satz blieb nicht zuletzt deshalb in mir haften, weil mir erst kürzlich beim Besuch der "Kinderuni" (an der Aalener Fachhochschule) mit meinen beiden "Großen" so sehr aufgefallen war, daß dort (von Asiaten abgesehen) der Migrantenanteil unter den Nachwuchsforschern nicht dem der Kinder im gesellschaftlichen Durchschnitt entsprach – gelinde gesagt.
Wenn ich nun den Gegenstand unser Gespräche und Tagungen in den letzten Jahren betrachte, dann stelle ich fest, daß wir leidenschaftlich darüber debattieren, welche digitalen Erhaltungsstrategien existieren, welche Schnittstellen und Portale entwickelt wurden, welches Digitalisierungsprojekt die DFG gerade fördert, ja sogar ob Archive in Facebook präsent sein sollen oder nicht. Wir geben alten Dingen neue Namen. Wir reden über Ingest, Steakholder und Überlieferungskultur. Wir verwenden den DFG-Viewer, Gobi, Typo3 und interessieren uns für PDF/A, dpi, tiff, Farbmanagement, Optimierung hier, Perfektionierung dort ...
Ganz ehrlich, in der letzten Nacht hat mich ein Damoklesschwert an der Stirn gekratzt. Ich glaube, nein ich fürchte, in vielleicht 15 oder spätestens 25 Jahren wird der Gegenstand unserer Reden wieder viel existenzieller sein. Das "wie" könnte an Bedeutung verlieren und zunehmend das "ob" Gegenstand unserer Klagen werden.
Denn was passiert eigentlich mit den von uns so aufwendig präparierten, konservierten, digitalisierten, verzeichneten und präsentierten Sammlungen, wenn schlichtweg keiner mehr da ist, der sich dafür interessiert?
Ich denke, ich brauche hier keine Zahlen und Prognosen zum demographischen Wandel zitieren, die müßten allen hinlänglich bekannt, wenn auch nur widerwillig bewußt sein.
Ich könnte mir vorstellen, daß wir schon eine Generation später auf Tagungen davon zu hören bekommen, wenn schon wieder ein Vereinsarchiv oder ein kleines Stadtarchiv seinen Betrieb erst reduziert und dann eingestellt hat. Und zwar nicht nur aus Geldmangel, so wie heute, sondern schlicht aus Mangel an Interesse.
Wie entsteht denn ein lebendiges Interesse für die eigene Tradition und Kultur? Spontan würde ich in meinem Fall sagen, es waren die Ausführungen unseres Sachkundelehrers in der Grundschule, der uns beim Wandertag durch den Wald erklärte, was in jener Schlucht zur Zeit des 30jährigen Krieges geschehen war. Oder es waren die zugewachsenen Spuren einer alten stillgelegten Bahnlinie, die ich als Bub mit Entdeckerfieber abgeradelt bin. Und dann waren es Asterix und die allgegenwärtigen Römerspuren in meiner Schwäbischen Heimat, die mich als Jungen dazu verleitet hatten, in jedem Hügel entweder ein Keltengrab oder einen Mauerrest zu vermuten. Und es gab so viele Erlebnisse mehr, die Identität stifteten und mir das Gefühl für meine Kultur und Tradition vermittelten.
Schaue ich heute auf die Kinder – auch die eigenen – dann muß ich sagen, mache ich mir richtig Sorgen um unsere Lebensaufgaben, die doch zuvorderst von Interesse und Enthusiasmus leben. Zum einen haben wir viel zu wenige Kinder (in meinem Fall nur 3, und das ist heute sogar viel – und momentan sind diese ohnehin eher am Kaputtmachen als am Bewahren interessiert). Und zum anderen stelle ich fest, daß die Kinder auch gar nicht mehr die Interessen entwickeln, die sie haben müssten um ähnlich große Lust an der eigenen Tradition auszubilden. Wie auch? Entweder haben selbst die Kinder einen Terminkalender wie ein Außenminister – oder in "bildungsfernen" (böses Wort, ich habs nicht erfunden) Familien lungern (auch böses Wort, Entschuldigung, aber danach sieht das halt einfach aus) die Kinder irgendwo herum, bestenfalls auf dem Spielplatz. Sie erkunden jedenfalls nicht ihre Heimat; weder mit dem Fahrrad, noch in Büchern. Und die Schule? Von dort kommt gar nichts. Wandertage verdienen diesen Namen eigentlich nicht. Gelaufen wird bestenfalls zum Bahnhof oder zur Bushaltestelle. Oder es wird ein elterlicher Fahrdienst organisiert. Und das Ziel des Wandertages? Wieder bestenfalls ein Spielplatz, ein Landesgartenschaugelände. Heimatkunde???? Was war das noch gleich? Ach das ist doch das, was die Ewiggestrigen betreiben. Nicht hilfreich. Oder?
Tatsache ist doch, daß dort wo nicht die Eltern ganz bewußt kulturelles Interesse säen, die Kinder keine Chance mehr haben, überhaupt damit in Berührung zu kommen. Und daß Zuwanderer ihren Kindern ganz selbstverständlich ihre eigene Tradition vermitteln, also jene die sie kennen, ist ihnen doch kaum zu verübeln und sehr naheliegend.
Und in dem Maße, in dem unsere eigene Tradition in Vergessenheit gerät oder manchmal sogar bewußt verdrängt wird, wird es in der mittelfristigen Zukunft immer schwerer werden, für den Erhalt von Sammlungen Interessenten zu finden, geschweige denn Geldgeber.
Vielleicht wird ein kunsthistorisches Interesse für einzelne Objekte wenigstens Teile von Sammlungen am Leben erhalten.
Vielleicht wird es Strategien geben, Sammlungen wenigstens als virtuelle Sammlungen digital zu erhalten, sofern es finanziert wird.
Aber ich prophezeie: Wir werden in Zukunft öfter davon hören, daß ein Archiv einfach aufgegeben, schlicht verlassen wurde. Und wir werden es machtlos zur Kenntnis nehmen.
Darüber diskutiert worden ist meines Wissens bisher noch nie. Vielleicht sollten wir darüber nachzudenken beginnen, was wir tun müssten um dieser drohenden Entwicklung etwas entgegenzuwirken! Wie motivieren wir eine Jugend, deren Großeltern beispielsweise in Anatolien geboren wurden, sich für mittelalterliche Urkunden christlicher Klöster zu interessieren? Wie motivieren wir Kinder, die zwar schon mit 2,5 Jahren einen Tablet-PC bedienen konnten, die Deutsche Schrift zu lernen? (Jetzt komme mir bitte keiner damit, daß der Archivar von morgen soetwas ohnehin nicht wissen müsse, weil sein Archiv ja digitalisiert sei, durch OCR erschlossen wurde und in der Cloud liegen würde!)
Und noch etwas: Ich selber werde sehr froh sein, wenn ich mit dieser düsteren Prognose nicht recht behalten sollte! In keiner Sache möchte ich mich so gerne irren wie hier! Bitte tragt dazu bei, mich zu widerlegen!!!
Klaus Wendel - am Mittwoch, 30. April 2014, 11:24 - Rubrik: Archive in der Zukunft
LG Saarbrücken
Urteil vom 14.02.2014
13 S 4/14
JurPC Web-Dok. 74/2014, Abs. 1 - 42
http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20140074
" Die Erstellung einer virtuellen Todesanzeige ist datenschutzrechtlich nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 BDSG zulässig. Danach ist das geschäftsmäßige Erheben, Speichern und Nutzen personenbezogener Daten zum Zwecke der Übermittlung zulässig, wenn die Daten aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen werden können, es sei denn, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen offensichtlich überwiegt. Das ist der Fall, wenn die Daten aus öffentlichen Todesanzeigen in Tageszeitungen entnommen werden.
Die virtuelle Todesanzeige verletzt die Menschenwürde und das postmortale Persönlichkeitsrecht der betreffenden Person nicht. Die bloße Mitteilung von Namen, Geburts- und Sterbedaten, Wohnort, Berufsbezeichnung und letzter Ruhestätte in Form einer Todesanzeige beeinträchtigt den Verstorbenen nicht in seinem Achtungsanspruch und Geltungswert. Vielmehr handelt es sich um wertneutrale Daten ohne wertenden Bezug zur Persönlichkeit des Verstorbenen. Dass die Daten durch eine Veröffentlichung im Internet einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht und ggf. auch dauerhaft verfügbar gehalten werden, ändert an dieser Bewertung im Grundsatz nichts. Der Betroffene wird hierdurch nicht zu einer „quasi-öffentlichen“ Person stilisiert, die er zu Lebzeiten nicht war.
Einträge in virtuellen Kondolenzbüchern hingegen, die den Eindruck vermitteln, der Verstorbene habe eine außereheliche Beziehung unterhalten, stellen Persönlichkeitsrechtsverletzungen dar mit der Folge, dass diese Einträge unverzüglich zu löschen sind, sobald die für das virtuelle Kondolenzbuch verantwortliche Person hiervon Kenntnis erlangt."
Auszug aus dem Urteil:
"Auch die Übermittlung der in der Todesanzeige enthaltenen Daten wäre nach § 29 Abs. 2 BDSG zulässig. Soweit diese Bestimmung die Datenübermittlung von weiteren Erfordernissen abhängig macht, insbesondere von der glaubhaften Darlegung eines berechtigten Interesses sowie einer Aufzeichnung und stichprobeweisen Überprüfung der Darlegung, bedarf dies einer verfassungskonformen – einschränkenden – Auslegung (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 2009 aaO). Art, Inhalt und Aussagekraft der beanstandeten Daten müssen an den Aufgaben und Zwecken gemessen werden, denen die Speicherung und Übermittlung dient (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 2009 aaO; BGH, Urteil vom 17. Dezember 1985 – VI ZR 244/84, NJW 1986, 2505 f.). Eine wortgetreue Anwendung des § 29 Abs. 2 BDSG würde danach nicht nur zu einem Widerspruch zu dem sich aus Art. 5 Abs. 1 GG ergebenden Recht auf uneingeschränkte Kommunikationsfreiheit führen (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 2009 aaO). Sie würde auch die Meinungsfreiheit ( Art. 5 Abs. 1 GG) berühren. Denn über die Verknüpfung mit der Kommentarfunktion dient die Todesanzeige zugleich als Ausgangspunkt für die Äußerung von Meinungen in Bezug auf den Verstorbenen. Einschränkungen der betroffenen Grundrechte sind nur rechtmäßig, wenn sie verhältnismäßig sind (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 2009 aaO mwN.). Nach Maßgabe dieser Grundsätze können die o.a. gesetzlichen Einschränkungen für die vorliegende, von dem historischen Gesetzgeber nicht vorhergesehene (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 2009 aaO) Datenübermittlung keinen Bestand haben. Denn die nie ganz auszuschließende, bloß abstrakte Möglichkeit, dass durch eine missbräuchliche Verwendung der Kondolenzfunktion Verletzungen der hier auf Seiten des Betroffenen allein einschlägigen Menschenwürde eintreten könnten, begründet für sich allein noch keine Verletzung der Menschenwürde, die solche Einschränkungen rechtfertigen könnte. "
Die zitierte BGH-Entscheidung betraf Spickmich.de
http://openjur.de/u/31109.html (Rz. 45 zur verfassungskonformen Auslegung von § 29 BDSG)
Das Saarbrücker Urteil hat unmittelbare Bedeutung für das Genealogen-Projekt:
http://www.familienanzeigen.org/

Urteil vom 14.02.2014
13 S 4/14
JurPC Web-Dok. 74/2014, Abs. 1 - 42
http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20140074
" Die Erstellung einer virtuellen Todesanzeige ist datenschutzrechtlich nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 BDSG zulässig. Danach ist das geschäftsmäßige Erheben, Speichern und Nutzen personenbezogener Daten zum Zwecke der Übermittlung zulässig, wenn die Daten aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen werden können, es sei denn, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen offensichtlich überwiegt. Das ist der Fall, wenn die Daten aus öffentlichen Todesanzeigen in Tageszeitungen entnommen werden.
Die virtuelle Todesanzeige verletzt die Menschenwürde und das postmortale Persönlichkeitsrecht der betreffenden Person nicht. Die bloße Mitteilung von Namen, Geburts- und Sterbedaten, Wohnort, Berufsbezeichnung und letzter Ruhestätte in Form einer Todesanzeige beeinträchtigt den Verstorbenen nicht in seinem Achtungsanspruch und Geltungswert. Vielmehr handelt es sich um wertneutrale Daten ohne wertenden Bezug zur Persönlichkeit des Verstorbenen. Dass die Daten durch eine Veröffentlichung im Internet einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht und ggf. auch dauerhaft verfügbar gehalten werden, ändert an dieser Bewertung im Grundsatz nichts. Der Betroffene wird hierdurch nicht zu einer „quasi-öffentlichen“ Person stilisiert, die er zu Lebzeiten nicht war.
Einträge in virtuellen Kondolenzbüchern hingegen, die den Eindruck vermitteln, der Verstorbene habe eine außereheliche Beziehung unterhalten, stellen Persönlichkeitsrechtsverletzungen dar mit der Folge, dass diese Einträge unverzüglich zu löschen sind, sobald die für das virtuelle Kondolenzbuch verantwortliche Person hiervon Kenntnis erlangt."
Auszug aus dem Urteil:
"Auch die Übermittlung der in der Todesanzeige enthaltenen Daten wäre nach § 29 Abs. 2 BDSG zulässig. Soweit diese Bestimmung die Datenübermittlung von weiteren Erfordernissen abhängig macht, insbesondere von der glaubhaften Darlegung eines berechtigten Interesses sowie einer Aufzeichnung und stichprobeweisen Überprüfung der Darlegung, bedarf dies einer verfassungskonformen – einschränkenden – Auslegung (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 2009 aaO). Art, Inhalt und Aussagekraft der beanstandeten Daten müssen an den Aufgaben und Zwecken gemessen werden, denen die Speicherung und Übermittlung dient (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 2009 aaO; BGH, Urteil vom 17. Dezember 1985 – VI ZR 244/84, NJW 1986, 2505 f.). Eine wortgetreue Anwendung des § 29 Abs. 2 BDSG würde danach nicht nur zu einem Widerspruch zu dem sich aus Art. 5 Abs. 1 GG ergebenden Recht auf uneingeschränkte Kommunikationsfreiheit führen (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 2009 aaO). Sie würde auch die Meinungsfreiheit ( Art. 5 Abs. 1 GG) berühren. Denn über die Verknüpfung mit der Kommentarfunktion dient die Todesanzeige zugleich als Ausgangspunkt für die Äußerung von Meinungen in Bezug auf den Verstorbenen. Einschränkungen der betroffenen Grundrechte sind nur rechtmäßig, wenn sie verhältnismäßig sind (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 2009 aaO mwN.). Nach Maßgabe dieser Grundsätze können die o.a. gesetzlichen Einschränkungen für die vorliegende, von dem historischen Gesetzgeber nicht vorhergesehene (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 2009 aaO) Datenübermittlung keinen Bestand haben. Denn die nie ganz auszuschließende, bloß abstrakte Möglichkeit, dass durch eine missbräuchliche Verwendung der Kondolenzfunktion Verletzungen der hier auf Seiten des Betroffenen allein einschlägigen Menschenwürde eintreten könnten, begründet für sich allein noch keine Verletzung der Menschenwürde, die solche Einschränkungen rechtfertigen könnte. "
Die zitierte BGH-Entscheidung betraf Spickmich.de
http://openjur.de/u/31109.html (Rz. 45 zur verfassungskonformen Auslegung von § 29 BDSG)
Das Saarbrücker Urteil hat unmittelbare Bedeutung für das Genealogen-Projekt:
http://www.familienanzeigen.org/

KlausGraf - am Dienstag, 29. April 2014, 20:51 - Rubrik: Archivrecht
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Schon seit 2013 gibt es eine Einbetten-Funktion für Instagram, wie sie hier für Flickr rechtlich beurteilt wurde:
http://archiv.twoday.net/stories/714907881/
http://redaktionsblog.hypotheses.org/2183
Berichte zur Einbettungsfunktion:
http://www.internetworld.de/social-media/facebook/einbetten-leicht-gemacht-288421.html
http://blog.instagram.com/post/55095847329/introducing-instagram-web-embeds (en)
Wer vom neuen Stream
http://instagram.com/rwthaachenuniversity#
etwas einbetten will, klickt auf die drei Punkte und kommt zu Embed. Illustrieren kann ich das hier nicht, da in Archivalia kein iframe zulässig ist.
In Archivalia_EN:
http://archivalia.tumblr.com/post/84242805780/via-foto-von-rwthaachenuniversity
Man stimmt
http://instagram.com/about/legal/terms/api/#
zu, die weniger eindeutig sind als bei Flickr.
"Comply with any requirements or restrictions imposed on usage of User Content by their respective owners. Remember, Instagram doesn't own User Content - Instagram users do. Although the Instagram APIs can be used to provide you with access to User Content, neither Instagram's provision of the Instagram APIs to you nor your use of the Instagram APIs override User Content owners' requirements and restrictions, which may include "all rights reserved" notices (attached to User Content by default when uploaded to Instagram), Creative Commons licenses or other terms and conditions that may be agreed upon between you and the owners. In ALL cases, you are solely responsible for making use of User Content in compliance with owners' requirements or restrictions."
Daraus scheint hervorzugehen, dass CC-Restriktionen wie NC zu beachten sind. Was die Standard-Klausel "all rights reserved" angeht, ist es selbstwidersprüchlich, eine Einbettungsmöglichkeit für die Masse der Bilder anzubieten, während "all rights reserved" signalisiert, dass man eben nicht auf einer anderen Website nachnutzen darf. Hier kann man aber auf die generelle Einwilligung setzen, falls keine spezifischen Restriktionen ersichtlich sind.
Update:
http://archiv.twoday.net/stories/1022218366/
http://archiv.twoday.net/stories/714907881/
http://redaktionsblog.hypotheses.org/2183
Berichte zur Einbettungsfunktion:
http://www.internetworld.de/social-media/facebook/einbetten-leicht-gemacht-288421.html
http://blog.instagram.com/post/55095847329/introducing-instagram-web-embeds (en)
Wer vom neuen Stream
http://instagram.com/rwthaachenuniversity#
etwas einbetten will, klickt auf die drei Punkte und kommt zu Embed. Illustrieren kann ich das hier nicht, da in Archivalia kein iframe zulässig ist.
In Archivalia_EN:
http://archivalia.tumblr.com/post/84242805780/via-foto-von-rwthaachenuniversity
Man stimmt
http://instagram.com/about/legal/terms/api/#
zu, die weniger eindeutig sind als bei Flickr.
"Comply with any requirements or restrictions imposed on usage of User Content by their respective owners. Remember, Instagram doesn't own User Content - Instagram users do. Although the Instagram APIs can be used to provide you with access to User Content, neither Instagram's provision of the Instagram APIs to you nor your use of the Instagram APIs override User Content owners' requirements and restrictions, which may include "all rights reserved" notices (attached to User Content by default when uploaded to Instagram), Creative Commons licenses or other terms and conditions that may be agreed upon between you and the owners. In ALL cases, you are solely responsible for making use of User Content in compliance with owners' requirements or restrictions."
Daraus scheint hervorzugehen, dass CC-Restriktionen wie NC zu beachten sind. Was die Standard-Klausel "all rights reserved" angeht, ist es selbstwidersprüchlich, eine Einbettungsmöglichkeit für die Masse der Bilder anzubieten, während "all rights reserved" signalisiert, dass man eben nicht auf einer anderen Website nachnutzen darf. Hier kann man aber auf die generelle Einwilligung setzen, falls keine spezifischen Restriktionen ersichtlich sind.
Update:
http://archiv.twoday.net/stories/1022218366/
KlausGraf - am Dienstag, 29. April 2014, 20:27 - Rubrik: Archivrecht
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http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/forum/type=nachrichten&id=2383
"Pressemitteilung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten:
Regelungen über den Zugang für Wissenschaft und Forschung zum Archivgut der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland und des Deutschen Rundfunkarchivs
1. Grundsätze
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland sind sich des kulturellen Wertes der in ihren Archiven bewahrten medialen Überlieferung bewusst und unterstützen die Zwecke von Wissenschaft und Forschung. Die Bedeutung der audio-visuellen Medien als wissenschaftliches Quellenmaterial nimmt zu und zahlreiche Kapitel der Zeitgeschichte können ohne deren Analyse nicht mehr geschrieben werden.
Mit den folgenden Regelungen wird der Zugang von Wissenschaft und Forschung zu den Archiven der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und des Deutschen Rundfunkarchivs (DRA)1 transparent und einheitlich gestaltet. Dadurch wird die wissenschaftliche Beschäftigung mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk gefördert. Unter medialer Überlieferung werden dabei nicht nur Bewegtbilder- und Tondokumente verstanden, sondern auch ergänzende Bestandsgruppen wie Schriftoder Sammelgut (Techniksammlungen, Sachzeugen etc.), deren Kontextinformationen in vielen Fällen für die Auswertung und das Verständnis der Video-, Bildund Tondokumente unverzichtbar sind.
Der Zugang zum Archivgut für Wissenschaft und Forschung ist damit in den Rundfunkanstalten nach einheitlichen Maßstäben und gemäß einem in allen öffentlich- rechtlichen Rundfunkarchiven in Deutschland geltenden einheitlichen Verfahren geregelt.
Nicht Gegenstand dieser Regelungen sind alle anderen Nutzungen von Archivgut durch Dritte:
- durch Bildungseinrichtungen im Rahmen der Rundfunkgesetze
- ohne wissenschaftliche Zwecke (z.B. durch Firmen, Institutionen, Museen, Vereine, Stiftungen, Parteien oder sonstige Einrichtungen und Organisationen)
- durch sonstige kommerzielle Anbieter
Diese nicht-wissenschaftlichen Nutzungsformen erfolgen in der Regel durch bilaterale Verträge mit den Verwertungsgesellschaften oder den Rundfunkanstalten selbst.
2. Zugangsberechtigung
Die Rundfunkanstalten gewähren unter Beachtung der Primärzwecke ihrer Archive als Präsenz- und Arbeitsarchive Zugang zu den Beständen für Zwecke der Wissenschaft und Forschung. Als solche gelten insbesondere Vorhaben mit dem Ziel einer Dissertation (andere wissenschaftliche Abschlussarbeiten ggf. nach Einzelfallprüfung) und andere wissenschaftliche Projekte von hauptamtlichen Hochschulangehörigen, Gastdozenten oder Honorarprofessoren sowie vergleichbaren Mitgliedern der Hochschulen und wissenschaftlichen Institute.
Aus Rücksicht auf schutzwürdige Interessen gelten für den Zugang zu bestimmten Bestandsgruppen jedoch die folgenden Einschränkungen:
- Für Verwaltungsunterlagen der Rundfunkanstalten sind die allgemeinen Bestimmungen des Datenschutzes zu beachten.
- Für Dokumente, die sich auf natürliche Personen beziehen, gelten die Bestimmungen des allgemeinen Persönlichkeitsschutzes und des Datenschutzes. Unter Umständen ist vor der Nutzung die ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen einzuholen.
- Für die Nutzung von Deposita ist die Einwilligung des jeweiligen Depositum- Gebers einzuholen und nachzuweisen.
- Die Bestimmungen des Urheberrechts sind einzuhalten.
Darüber hinaus kann die Nutzung versagt werden, wenn
- schutzwürdige Belange der Rundfunkanstalt tangiert sind
- schutzwürdige Belange Dritter dem entgegenstehen
- die Erhaltung des Archivgutes gefährdet ist
- der Nutzungsumfang die Kapazitäten des Archivs übersteigt.
Ein Rechtsanspruch auf die Nutzung des Archivguts besteht nicht.
3. Benutzung
Nutzungsanfragen müssen schriftlich unter Angabe des durch die akademische Einrichtung bestätigten Nutzungszwecks und des Themas der wissenschaftlichen Arbeit an die für die wissenschaftliche Nutzung zuständige Stelle der jeweiligen Rundfunkanstalt erfolgen (s. Adressenliste in der Anlage).
Vor Beginn einer Nutzung ist in der Regel eine Erstberatung der Wissenschaftlerin oder des Wissenschaftlers erforderlich, in der unter anderem geklärt wird, ob das Thema ausreichend spezifiziert ist, ob geeignetes Archivgut im Archiv der Rundfunkanstalt überhaupt vorliegt, ob die Voraussetzungen für eine Einsichtnahme gegeben sind oder geschaffen werden können und ob genügend Kapazitäten für die Recherche und die weitere Begleitung des Vorgangs vorhanden sind. Im Hinblick auf die Wahrung etwaiger Persönlichkeitsrechte, auf Bestimmungen des Datenschutzes oder auf die Wahrung von Urheber- und Leistungsschutzrechten muss der Benutzer vor Einsicht in Dokumente des Archivs einen Benutzungsantrag unterzeichnen, in dem sich dieser zur Einhaltung aller die vorgenannten Rechte schützenden Vorschriften verpflichtet.
Die Sichtung des Archivguts erfolgt grundsätzlich in den Räumen der jeweiligen Rundfunkanstalt. Eine Ausleihe des Archivguts ist nicht möglich, nur in Ausnahmefällen kann eine Ansichtskopie erstellt werden.
4. Verwendung und Zitierweise
Das zur Nutzung überlassene Archivgut darf ausschließlich für den beantragten Nutzungszweck verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen. Zu beachten sind die Bestimmungen des Datenschutzes, bestehende Urheber- und Leistungsschutzrechte sowie die Persönlichkeitsrechte Betroffener (vgl. Ziffer 2.).
Die Zitierweise, Siglen und Signaturen, mit denen Quellen nachzuweisen sind, werden dem Nutzer verbindlich vorgegeben. Es sind die Regelungen des Zitatrechts einzuhalten. Im Falle einer Publikation oder anderweitigen Veröffentlichung sind dem Archiv hiervon kostenfrei und unaufgefordert ein (ggf. elektronisches) Belegexemplar zu übergeben.
5. Kostenerstattung
Erstberatung, Eigenrecherchen und Sichtung sind kostenfrei. Für Auftragsrecherchen und ggf. Rechteermittlung können die dafür entstehenden Selbstkosten in Rechnung gestellt werden. Für die Anfertigung von Audiound Video-Kopien zur Ansicht wird grundsätzlich die interne Verrechnung einer Technikerstunde zugrunde gelegt (die konkreten Zahlen werden in zwei Anlagen dargestellt).
Autoren: ARD-/ZDF-Archivleiterkonferenz mit Deutschlandradio und dem DRA am 23. Oktober 2013 beim NDR in Hamburg
---
Kostenübersicht als Anlage zu den Regelungen über den Zugang für Wissenschaft und Forschung zum Archivgut
ARD und Deutschlandradio
Die Eigenrecherche und die Einsichtnahme in das Archivgut vor Ort erfolgt grundsätzlich unentgeltlich.
Für Auftragsrecherchen sowie für die Herstellung und Überlassung von Kopien können die Archive der Rundfunkanstalten zur Deckung der entstandenen Selbstkosten in folgender Weise Rechnungen erstellen:
Die Kosten betragen für
- Auftragsrecherche ggf. Selbstkosten
- Rechteermittlung ggf. Selbstkosten
- Audiokopien 30 € je Technikerstunde
- Videokopien 30 € je Technikerstunde
- Film tatsächliche Überspielkosten (externe Firma)
- Fotos (als Fotokopie) kostenlos
- Fotokopien kostenlos
Sofern Ansichtskopien von AV-Medien für rein wissenschaftliche Zwecke bei externen Dienstleistern erstellt werden, gelten die gleichen Preise, wie bei der Herstellung von Privatkopien für Zuschauer und Hörer.
Die Erstellung von Kopien und die Rechteklärung im Falle von Veröffentlichungen und kommerziellen Verwertungen werden nach den Preislisten der Verwertungstöchter der Rundfunkanstalten bzw. der mit der Verwertung beauftragten Einrichtungen berechnet.
ZDF
Die Eigenrecherche und die Einsichtnahme in das Archivgut vor Ort erfolgt grundsätzlich unentgeltlich.
Für Auftragsrecherchen sowie für die Herstellung und Überlassung von Kopien können die Archive der Rundfunkanstalten zur Deckung der entstandenen Selbstkosten in folgender Weise Rechnungen erstellen:
Die Kosten betragen für
- Auftragsrecherche ggf. Selbstkosten
- Rechteermittlung ggf. Selbstkosten
- Audiokopien ggf. Selbstkosten
- Videokopien ggf. Selbstkosten
- Film tatsächliche Überspielkosten (externe Firma)
- Fotos (als Fotokopie) kostenlos
- Fotokopien kostenlos
Sofern Ansichtskopien von AV-Medien für rein wissenschaftliche Zwecke bei externen Dienstleistern erstellt werden, gelten die gleichen Preise, wie bei der Herstellung von Privatkopien für Zuschauer und Hörer.
Die Erstellung von Kopien und die Rechteklärung im Falle von Veröffentlichungen und kommerziellen Verwertungen werden nach den Preislisten der Verwertungstöchter der Rundfunkanstalten bzw. der mit der Verwertung beauftragten Einrichtungen berechnet.
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Die Pressemitteilung finden Sie zudem hier:
www.ard.de/download/943956/Regelungen_zum_Archivzugang.pdf
Eine Liste mit Ansprechpartnern zum Archivzugang finden Sie hier:
www.ard.de/download/943982/Ansprechpartner_zum_Archivzugang.pdf"
Ich halte das restriktive Dokument für einen Skandal und in mehrfacher Hinsicht für RECHTSWIDRIG.
Nicht nur institutionelle Forschung ("unter Angabe des durch die akademische Einrichtung bestätigten Nutzungszwecks") ist wissenschaftliche Forschung im Sinne des Art. 5 GG.
Die Forderung nach einem Belegexemplar bedarf einer gesetzlichen Grundlage (einfach mal in Archivalia die Suche bemühen).
Leider hat sich die unfähige Justiz dieses Landes schon oft vor den Karren der Rundfunkanstalten spannen lassen und die Grundsätze des öffentlichen Rechts für sie gebeugt. Aber versuchen sollte man es schon, gegen diesen eklatanten Schlag ins Gesicht der Zivilgesellschaft gerichtlich vorzugehen.
"Pressemitteilung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten:
Regelungen über den Zugang für Wissenschaft und Forschung zum Archivgut der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland und des Deutschen Rundfunkarchivs
1. Grundsätze
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland sind sich des kulturellen Wertes der in ihren Archiven bewahrten medialen Überlieferung bewusst und unterstützen die Zwecke von Wissenschaft und Forschung. Die Bedeutung der audio-visuellen Medien als wissenschaftliches Quellenmaterial nimmt zu und zahlreiche Kapitel der Zeitgeschichte können ohne deren Analyse nicht mehr geschrieben werden.
Mit den folgenden Regelungen wird der Zugang von Wissenschaft und Forschung zu den Archiven der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und des Deutschen Rundfunkarchivs (DRA)1 transparent und einheitlich gestaltet. Dadurch wird die wissenschaftliche Beschäftigung mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk gefördert. Unter medialer Überlieferung werden dabei nicht nur Bewegtbilder- und Tondokumente verstanden, sondern auch ergänzende Bestandsgruppen wie Schriftoder Sammelgut (Techniksammlungen, Sachzeugen etc.), deren Kontextinformationen in vielen Fällen für die Auswertung und das Verständnis der Video-, Bildund Tondokumente unverzichtbar sind.
Der Zugang zum Archivgut für Wissenschaft und Forschung ist damit in den Rundfunkanstalten nach einheitlichen Maßstäben und gemäß einem in allen öffentlich- rechtlichen Rundfunkarchiven in Deutschland geltenden einheitlichen Verfahren geregelt.
Nicht Gegenstand dieser Regelungen sind alle anderen Nutzungen von Archivgut durch Dritte:
- durch Bildungseinrichtungen im Rahmen der Rundfunkgesetze
- ohne wissenschaftliche Zwecke (z.B. durch Firmen, Institutionen, Museen, Vereine, Stiftungen, Parteien oder sonstige Einrichtungen und Organisationen)
- durch sonstige kommerzielle Anbieter
Diese nicht-wissenschaftlichen Nutzungsformen erfolgen in der Regel durch bilaterale Verträge mit den Verwertungsgesellschaften oder den Rundfunkanstalten selbst.
2. Zugangsberechtigung
Die Rundfunkanstalten gewähren unter Beachtung der Primärzwecke ihrer Archive als Präsenz- und Arbeitsarchive Zugang zu den Beständen für Zwecke der Wissenschaft und Forschung. Als solche gelten insbesondere Vorhaben mit dem Ziel einer Dissertation (andere wissenschaftliche Abschlussarbeiten ggf. nach Einzelfallprüfung) und andere wissenschaftliche Projekte von hauptamtlichen Hochschulangehörigen, Gastdozenten oder Honorarprofessoren sowie vergleichbaren Mitgliedern der Hochschulen und wissenschaftlichen Institute.
Aus Rücksicht auf schutzwürdige Interessen gelten für den Zugang zu bestimmten Bestandsgruppen jedoch die folgenden Einschränkungen:
- Für Verwaltungsunterlagen der Rundfunkanstalten sind die allgemeinen Bestimmungen des Datenschutzes zu beachten.
- Für Dokumente, die sich auf natürliche Personen beziehen, gelten die Bestimmungen des allgemeinen Persönlichkeitsschutzes und des Datenschutzes. Unter Umständen ist vor der Nutzung die ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen einzuholen.
- Für die Nutzung von Deposita ist die Einwilligung des jeweiligen Depositum- Gebers einzuholen und nachzuweisen.
- Die Bestimmungen des Urheberrechts sind einzuhalten.
Darüber hinaus kann die Nutzung versagt werden, wenn
- schutzwürdige Belange der Rundfunkanstalt tangiert sind
- schutzwürdige Belange Dritter dem entgegenstehen
- die Erhaltung des Archivgutes gefährdet ist
- der Nutzungsumfang die Kapazitäten des Archivs übersteigt.
Ein Rechtsanspruch auf die Nutzung des Archivguts besteht nicht.
3. Benutzung
Nutzungsanfragen müssen schriftlich unter Angabe des durch die akademische Einrichtung bestätigten Nutzungszwecks und des Themas der wissenschaftlichen Arbeit an die für die wissenschaftliche Nutzung zuständige Stelle der jeweiligen Rundfunkanstalt erfolgen (s. Adressenliste in der Anlage).
Vor Beginn einer Nutzung ist in der Regel eine Erstberatung der Wissenschaftlerin oder des Wissenschaftlers erforderlich, in der unter anderem geklärt wird, ob das Thema ausreichend spezifiziert ist, ob geeignetes Archivgut im Archiv der Rundfunkanstalt überhaupt vorliegt, ob die Voraussetzungen für eine Einsichtnahme gegeben sind oder geschaffen werden können und ob genügend Kapazitäten für die Recherche und die weitere Begleitung des Vorgangs vorhanden sind. Im Hinblick auf die Wahrung etwaiger Persönlichkeitsrechte, auf Bestimmungen des Datenschutzes oder auf die Wahrung von Urheber- und Leistungsschutzrechten muss der Benutzer vor Einsicht in Dokumente des Archivs einen Benutzungsantrag unterzeichnen, in dem sich dieser zur Einhaltung aller die vorgenannten Rechte schützenden Vorschriften verpflichtet.
Die Sichtung des Archivguts erfolgt grundsätzlich in den Räumen der jeweiligen Rundfunkanstalt. Eine Ausleihe des Archivguts ist nicht möglich, nur in Ausnahmefällen kann eine Ansichtskopie erstellt werden.
4. Verwendung und Zitierweise
Das zur Nutzung überlassene Archivgut darf ausschließlich für den beantragten Nutzungszweck verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen. Zu beachten sind die Bestimmungen des Datenschutzes, bestehende Urheber- und Leistungsschutzrechte sowie die Persönlichkeitsrechte Betroffener (vgl. Ziffer 2.).
Die Zitierweise, Siglen und Signaturen, mit denen Quellen nachzuweisen sind, werden dem Nutzer verbindlich vorgegeben. Es sind die Regelungen des Zitatrechts einzuhalten. Im Falle einer Publikation oder anderweitigen Veröffentlichung sind dem Archiv hiervon kostenfrei und unaufgefordert ein (ggf. elektronisches) Belegexemplar zu übergeben.
5. Kostenerstattung
Erstberatung, Eigenrecherchen und Sichtung sind kostenfrei. Für Auftragsrecherchen und ggf. Rechteermittlung können die dafür entstehenden Selbstkosten in Rechnung gestellt werden. Für die Anfertigung von Audiound Video-Kopien zur Ansicht wird grundsätzlich die interne Verrechnung einer Technikerstunde zugrunde gelegt (die konkreten Zahlen werden in zwei Anlagen dargestellt).
Autoren: ARD-/ZDF-Archivleiterkonferenz mit Deutschlandradio und dem DRA am 23. Oktober 2013 beim NDR in Hamburg
---
Kostenübersicht als Anlage zu den Regelungen über den Zugang für Wissenschaft und Forschung zum Archivgut
ARD und Deutschlandradio
Die Eigenrecherche und die Einsichtnahme in das Archivgut vor Ort erfolgt grundsätzlich unentgeltlich.
Für Auftragsrecherchen sowie für die Herstellung und Überlassung von Kopien können die Archive der Rundfunkanstalten zur Deckung der entstandenen Selbstkosten in folgender Weise Rechnungen erstellen:
Die Kosten betragen für
- Auftragsrecherche ggf. Selbstkosten
- Rechteermittlung ggf. Selbstkosten
- Audiokopien 30 € je Technikerstunde
- Videokopien 30 € je Technikerstunde
- Film tatsächliche Überspielkosten (externe Firma)
- Fotos (als Fotokopie) kostenlos
- Fotokopien kostenlos
Sofern Ansichtskopien von AV-Medien für rein wissenschaftliche Zwecke bei externen Dienstleistern erstellt werden, gelten die gleichen Preise, wie bei der Herstellung von Privatkopien für Zuschauer und Hörer.
Die Erstellung von Kopien und die Rechteklärung im Falle von Veröffentlichungen und kommerziellen Verwertungen werden nach den Preislisten der Verwertungstöchter der Rundfunkanstalten bzw. der mit der Verwertung beauftragten Einrichtungen berechnet.
ZDF
Die Eigenrecherche und die Einsichtnahme in das Archivgut vor Ort erfolgt grundsätzlich unentgeltlich.
Für Auftragsrecherchen sowie für die Herstellung und Überlassung von Kopien können die Archive der Rundfunkanstalten zur Deckung der entstandenen Selbstkosten in folgender Weise Rechnungen erstellen:
Die Kosten betragen für
- Auftragsrecherche ggf. Selbstkosten
- Rechteermittlung ggf. Selbstkosten
- Audiokopien ggf. Selbstkosten
- Videokopien ggf. Selbstkosten
- Film tatsächliche Überspielkosten (externe Firma)
- Fotos (als Fotokopie) kostenlos
- Fotokopien kostenlos
Sofern Ansichtskopien von AV-Medien für rein wissenschaftliche Zwecke bei externen Dienstleistern erstellt werden, gelten die gleichen Preise, wie bei der Herstellung von Privatkopien für Zuschauer und Hörer.
Die Erstellung von Kopien und die Rechteklärung im Falle von Veröffentlichungen und kommerziellen Verwertungen werden nach den Preislisten der Verwertungstöchter der Rundfunkanstalten bzw. der mit der Verwertung beauftragten Einrichtungen berechnet.
--------------------------------------------------------
Die Pressemitteilung finden Sie zudem hier:
www.ard.de/download/943956/Regelungen_zum_Archivzugang.pdf
Eine Liste mit Ansprechpartnern zum Archivzugang finden Sie hier:
www.ard.de/download/943982/Ansprechpartner_zum_Archivzugang.pdf"
Ich halte das restriktive Dokument für einen Skandal und in mehrfacher Hinsicht für RECHTSWIDRIG.
Nicht nur institutionelle Forschung ("unter Angabe des durch die akademische Einrichtung bestätigten Nutzungszwecks") ist wissenschaftliche Forschung im Sinne des Art. 5 GG.
Die Forderung nach einem Belegexemplar bedarf einer gesetzlichen Grundlage (einfach mal in Archivalia die Suche bemühen).
Leider hat sich die unfähige Justiz dieses Landes schon oft vor den Karren der Rundfunkanstalten spannen lassen und die Grundsätze des öffentlichen Rechts für sie gebeugt. Aber versuchen sollte man es schon, gegen diesen eklatanten Schlag ins Gesicht der Zivilgesellschaft gerichtlich vorzugehen.
KlausGraf - am Dienstag, 29. April 2014, 19:20 - Rubrik: Medienarchive
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http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/forschung-und-lehre/plagiatsvorwurf-gegen-historikerbuch-doch-zu-viel-wiki-12916364.html
Die von Arne Karsten, Junior-Professor für Geschichte der frühen Neuzeit in Wuppertal, verfassten Kapitel enthalten demnach keine Zitate ohne korrekten Nachweis. Anders sieht es offenkundig bei den von Olaf B. Rader, Mitarbeiter an den Monumenta Germania, geschriebenen Kapiteln aus. Rader habe sich häufiger bei Wikipedia bedient, allein im ersten Kapitel „Salamis“ wurden dreizehn Stellen gefunden, rund fünf Prozent des Textes sei eine Übernahme des Wikipedia-Artikels zur Seeschlacht von Salamis. Auch in anderen Kapiteln finden sich zahlreiche Versatzstücke aus der Internet-Enzyklopädie.
Als gravierend bewertet der Verlag auch, dass sich Rader im neunten Kapitel „Trafalgar“ stark an einen 2003 im Netz veröffentlichten Aufsatz von Thomas Siebe „angelehnt“ hat. Die Quote der „sehr ähnlichen Formulierungen“ belaufe sich hier auf zehn Prozent. Olaf B. Rader bedauere „die nicht nachgewiesene Nutzung fremder Texte zutiefst“, mit dem Autor Siebe habe er sich über die Nutzung des Aufsatzes „Mythos Trafalgar“ verständigt.
Die geistige Leistung der Autoren sieht der Verlag dennoch nicht geschmälert
Stellungnahme des Verlags:
http://www.spiegel.de/media/media-33664.pdf
"Der Verlag entschuldigt sich für die
nicht kenntlich gemachten Übernahmen aus Wikipedia-Artikeln und insbesondere für die Anlehnung an den Trafalgar-Artikel von Thomas Siebe."
Wenn es nur um die Wikipedia gegangen wäre, hätte der Beck-Verlag den drastischen Schritt womöglich nicht vollzogen, von der Wikipedia darf man ja klauen ... Aber da Rader von Siebe abgeschrieben hat, ging das dem Verlag doch zu weit.
Völlig überflüssig ist das Einprügeln auf Janning, der den ganzen Skandal ausgelöst hat.
"Der Verlag begrüßt es, wenn ihn Hinweise auf Fehlverh
alten erreichen. Diese sollten aber mit
Rücksicht auf die Konsequenzen für die Betroffenen sorgfältig geprüft werden, bevor sie
publiziert werden. Die Plagiatsverdächtigungen gegen Arne Karsten erweisen sich als haltlos."
Hallo? Das Buch wird von beiden Autoren verantwortet. Wer was geschrieben hat, ist doch erstmal völlig wurscht und muss bei einer ersten Äußerung nicht berücksichtigt werden.
"Die Vorwürfe gegen Olaf Rader bestä
tigen sich zwar teilweise, aber es ist unklar, ob sie
urheberrechtlich relevant sind. Olaf Rader hat sich mit Thomas Siebe über die Nutzung des
Artikels „Mythos Trafalgar“ verständigt."
Ob sie urheberrechtlich relevant sind, ist ebenfalls wurscht. Sie sind wissenschaftsethisch und moralisch relevant.
"Arne Janning hat dem Verlag zugesagt, bis zum Abend des 24. April weitergehende Belege, über die zu verfügen er öffentlich behauptet, zur Kenntnis zu bringen. Diese Belege sind bisher nicht
eingetroffen. Das Vorgehen, pauschalisierende Behauptungen in die Welt zu setzen, ohne diese hinreichend zu belegen, ist nicht akzeptabel. Die Autoren haben rechtliche Schritte gegen Arne
Janning eingeleitet".
Die Wikipedia-Autoren sollten lieber rechtliche Schritte gegen den dreisten Plagiator einleiten, denn es hat sich bei der Prüfung doch herausgestellt, dass Janning im Kern recht hatte, wenn er zahlreiche Übernahmen aus der Wikipedia beanstandete. Seine exemplarische Dokumentation von vier Stellen konnte durchaus wirksam einen Anfangsverdacht begründen.
Keine Silbe schreibt der Beck-Verlag vom dreisten Bilderklau aus Wikimedia Commons, der eindeutig einen Urheberrechtsverstoß darstellte (es sei denn - aber davon ist nicht auszugehen - das Foto wurde mit ausdrücklicher Zustimmung genutzt.)
Berichterstattung hier:
http://archiv.twoday.net/search?q=seeschlachten

Die von Arne Karsten, Junior-Professor für Geschichte der frühen Neuzeit in Wuppertal, verfassten Kapitel enthalten demnach keine Zitate ohne korrekten Nachweis. Anders sieht es offenkundig bei den von Olaf B. Rader, Mitarbeiter an den Monumenta Germania, geschriebenen Kapiteln aus. Rader habe sich häufiger bei Wikipedia bedient, allein im ersten Kapitel „Salamis“ wurden dreizehn Stellen gefunden, rund fünf Prozent des Textes sei eine Übernahme des Wikipedia-Artikels zur Seeschlacht von Salamis. Auch in anderen Kapiteln finden sich zahlreiche Versatzstücke aus der Internet-Enzyklopädie.
Als gravierend bewertet der Verlag auch, dass sich Rader im neunten Kapitel „Trafalgar“ stark an einen 2003 im Netz veröffentlichten Aufsatz von Thomas Siebe „angelehnt“ hat. Die Quote der „sehr ähnlichen Formulierungen“ belaufe sich hier auf zehn Prozent. Olaf B. Rader bedauere „die nicht nachgewiesene Nutzung fremder Texte zutiefst“, mit dem Autor Siebe habe er sich über die Nutzung des Aufsatzes „Mythos Trafalgar“ verständigt.
Die geistige Leistung der Autoren sieht der Verlag dennoch nicht geschmälert
Stellungnahme des Verlags:
http://www.spiegel.de/media/media-33664.pdf
"Der Verlag entschuldigt sich für die
nicht kenntlich gemachten Übernahmen aus Wikipedia-Artikeln und insbesondere für die Anlehnung an den Trafalgar-Artikel von Thomas Siebe."
Wenn es nur um die Wikipedia gegangen wäre, hätte der Beck-Verlag den drastischen Schritt womöglich nicht vollzogen, von der Wikipedia darf man ja klauen ... Aber da Rader von Siebe abgeschrieben hat, ging das dem Verlag doch zu weit.
Völlig überflüssig ist das Einprügeln auf Janning, der den ganzen Skandal ausgelöst hat.
"Der Verlag begrüßt es, wenn ihn Hinweise auf Fehlverh
alten erreichen. Diese sollten aber mit
Rücksicht auf die Konsequenzen für die Betroffenen sorgfältig geprüft werden, bevor sie
publiziert werden. Die Plagiatsverdächtigungen gegen Arne Karsten erweisen sich als haltlos."
Hallo? Das Buch wird von beiden Autoren verantwortet. Wer was geschrieben hat, ist doch erstmal völlig wurscht und muss bei einer ersten Äußerung nicht berücksichtigt werden.
"Die Vorwürfe gegen Olaf Rader bestä
tigen sich zwar teilweise, aber es ist unklar, ob sie
urheberrechtlich relevant sind. Olaf Rader hat sich mit Thomas Siebe über die Nutzung des
Artikels „Mythos Trafalgar“ verständigt."
Ob sie urheberrechtlich relevant sind, ist ebenfalls wurscht. Sie sind wissenschaftsethisch und moralisch relevant.
"Arne Janning hat dem Verlag zugesagt, bis zum Abend des 24. April weitergehende Belege, über die zu verfügen er öffentlich behauptet, zur Kenntnis zu bringen. Diese Belege sind bisher nicht
eingetroffen. Das Vorgehen, pauschalisierende Behauptungen in die Welt zu setzen, ohne diese hinreichend zu belegen, ist nicht akzeptabel. Die Autoren haben rechtliche Schritte gegen Arne
Janning eingeleitet".
Die Wikipedia-Autoren sollten lieber rechtliche Schritte gegen den dreisten Plagiator einleiten, denn es hat sich bei der Prüfung doch herausgestellt, dass Janning im Kern recht hatte, wenn er zahlreiche Übernahmen aus der Wikipedia beanstandete. Seine exemplarische Dokumentation von vier Stellen konnte durchaus wirksam einen Anfangsverdacht begründen.
Keine Silbe schreibt der Beck-Verlag vom dreisten Bilderklau aus Wikimedia Commons, der eindeutig einen Urheberrechtsverstoß darstellte (es sei denn - aber davon ist nicht auszugehen - das Foto wurde mit ausdrücklicher Zustimmung genutzt.)
Berichterstattung hier:
http://archiv.twoday.net/search?q=seeschlachten

KlausGraf - am Dienstag, 29. April 2014, 18:32 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
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Die museale Sammlung der Berner Inselspital-Stiftung (MUSIS) ist neu als Datenbank mit allen erfassten Objekten online zugänglich.
http://130.92.123.9/start.fau?prj=IMG-Sammlung

http://130.92.123.9/start.fau?prj=IMG-Sammlung

KlausGraf - am Dienstag, 29. April 2014, 18:29 - Rubrik: Universitaetsarchive
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KlausGraf - am Montag, 28. April 2014, 23:06 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
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KlausGraf - am Montag, 28. April 2014, 22:56 - Rubrik: Landesgeschichte
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http://archaeologik.blogspot.de/2014/04/raubgraber-grabrauber.html
Das Thema gehört heute nicht mehr in ein Buch (jedenfalls nicht ausschließlich). Es gehört ins Internet, so dass Menschen, die sich neu für Archäologie interessieren und über die Anschaffung einer Sonde nachdenken, leicht verständliche Informationen und Positionen von archäologischer Seite finden und verstehen lernen, was für einen Schaden sie anrichten können. Hier besteht ein erhebliches Defizit! Informatione, die in vorliegendem Band gegeben werden sind wichtig und müssten sehr leicht gefunden werden und leicht erreichbar sein (Open access!).
Das Thema gehört heute nicht mehr in ein Buch (jedenfalls nicht ausschließlich). Es gehört ins Internet, so dass Menschen, die sich neu für Archäologie interessieren und über die Anschaffung einer Sonde nachdenken, leicht verständliche Informationen und Positionen von archäologischer Seite finden und verstehen lernen, was für einen Schaden sie anrichten können. Hier besteht ein erhebliches Defizit! Informatione, die in vorliegendem Band gegeben werden sind wichtig und müssten sehr leicht gefunden werden und leicht erreichbar sein (Open access!).
KlausGraf - am Montag, 28. April 2014, 22:39 - Rubrik: Open Access
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Monika Lehner blickt in "Mind the gap(s)" auf die ersten zehn Jahre der Bibliotheca Sinica 2.0 zurück: http://www.univie.ac.at/Geschichte/China-Bibliographie/blog/
Monika Lehner, 千里之行,始於足下。10 Jahre ‘Wiener Chinabibliographie (1477-1939)’, in: Weblog Mind the gap(s), 28. 4. 2014, http://mindthegaps.hypotheses.org/1454.
Herzlichen Glückwunsch!
Monika Lehner, 千里之行,始於足下。10 Jahre ‘Wiener Chinabibliographie (1477-1939)’, in: Weblog Mind the gap(s), 28. 4. 2014, http://mindthegaps.hypotheses.org/1454.
Herzlichen Glückwunsch!
MariaRottler - am Montag, 28. April 2014, 17:31 - Rubrik: Web 2.0
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Eines der wichtigsten Bücher zum Mittelalterlichen Exemplum ist jetzt auf Academia.edu online:
https://www.academia.edu/6884768/Geschichte_als_Topik._Das_rhetorische_Exemplum_und_die_historiae_Johanns_von_Salisbury
https://www.academia.edu/6884768/Geschichte_als_Topik._Das_rhetorische_Exemplum_und_die_historiae_Johanns_von_Salisbury
KlausGraf - am Montag, 28. April 2014, 16:24 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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KlausGraf - am Montag, 28. April 2014, 16:15 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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http://www.buergerschaffenwissen.de/
Leider nur 1 (in Worten: ein) Projekt aus dem Bereich Sozial- und Geisteswissenschaften, artigo.
Via
http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=wi&dig=2014%2F04%2F25%2Fa0101&cHash=8d0fe7ebb2ccce81c0cc401a2d0d6d26
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/805774330/
Leider nur 1 (in Worten: ein) Projekt aus dem Bereich Sozial- und Geisteswissenschaften, artigo.
Via
http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=wi&dig=2014%2F04%2F25%2Fa0101&cHash=8d0fe7ebb2ccce81c0cc401a2d0d6d26
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/805774330/
KlausGraf - am Montag, 28. April 2014, 15:31 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
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