Buch von Peter Finke mit Blick ins Buch
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Leseprobe
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Rezensionen und Materialien:
http://www.spektrum.de/rezension/citizen-science/1256560
http://nachhaltigewissenschaft.blog.de/2014/03/23/lesetipp-citizen-science-unterschaetzte-wissen-laien-peter-finke-18033899/
Update:
http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=ku&dig=2014%2F03%2F31%2Fa0103&cHash=bc5baca7d7fe2748f08c844f0812cbb5
http://archiv.twoday.net/stories/808716129/
http://archiv.twoday.net/stories/706563449/ (Alter forscht)
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KlausGraf - am Sonntag, 27. April 2014, 20:09 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
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Quellenkunde der Habsburgermonarchie (16.-18. Jahrhundert)
Ein exemplarisches Handbuch
Herausgegeben von Josef Pauser, Martin Scheutz und Thomas Winkelbauer
(= Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung, Ergänzungsband 44)
Verlag Oldenbourg, Wien/München 2004
ISBN 3-7029-0477-8 Oldenbourg Wien
ISBN 3-485-64853-5 Oldenbourg München
79,80 Eur[D] / 82,10 Eur[A] / 125,00 sFr
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Inhaltsverzeichnis
Titelvorspann und Inhaltsverzeichnis
http://homepage.univie.ac.at/josef.pauser/html/Quellenkunde_0001_0008.pdf
Vorbemerkung
http://homepage.univie.ac.at/josef.pauser/html/Quellenkunde_0009_0012.pdf
Abkürzungsverzeichnis
1. Institutionen
1.1. Hof und Zentralverwaltung
Im Herzen der zusammengesetzten Habsburgermonarchie: Quellen zu einer neuen Geschichte des Hofes, der Regierung und der höfischen Repräsentation (Jeroen Duindam), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 21–32
1.1.1. Der Kaiserhof
Das k.k. „Geheime Hausarchiv“ (Michael Hochedlinger), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 33–44
http://www.oesta.gv.at/DocView.axd?CobId=19233
Die Wiener Hofbibliothek (Stefan Benz), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 45–58
,Ordonnances de l’hôtel‘, Hofstaatsverzeichnisse, Hof- und Staatskalender (Heinz Noflatscher), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 59–75
http://www.univie.ac.at/igl.geschichte/weigl/ws2007/SD_Quellenkunde_0059_0075.pdf
Die Zeremonialprotokolle und weitere Quellen zum Zeremoniell des Kaiserhofs im Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchiv (Mark Hengerer), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 76–93
http://www.univie.ac.at/igl.geschichte/weigl/ws2007/SD_Quellenkunde_0076_0093.pdf
Die Berichte der päpstlichen Nuntien und der Gesandten Spaniens und Venedigs am kaiserlichen Hof aus dem 16. und 17. Jahrhundert (Jan Paul Niederkorn), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 94–107
Die Quellen zu den Hofreisen im Habsburg-Lothringischen Familienarchiv aus den Jahren 1766 bis 1788 (Krisztina Kulcsár), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 108–119
1.1.2. Der Geheime Rat und die Geheime Konferenz
Die Protokolle zentralstaatlicher politischer Ratskollegien (1527–1742/60) (Stefan Sienell), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 120–127
1.1.3. Die Hofkammer
Die Abrechnungsbücher des Hofzahlmeisters (1542–1714) und die Zahlamtsbücher (1542–1825) im Wiener Hofkammerarchiv (Mark Hengerer), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 128–143
Quellen der obersten landesfürstlichen Finanzverwaltung in den habsburgischen Ländern (16. Jahrhundert) (Peter Rauscher), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 144–152
http://homepage.univie.ac.at/peter.rauscher/SD_Quellenkunde_0144_0152.pdf
Die Gedenkbücher der Kaiserlichen Hofkammer im 17. und 18. Jahrhundert (Tomáš Knoz), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 153–161
1.1.4. Militärwesen
Quellen zum kaiserlichen bzw. k.k. Kriegswesen (Michael Hochedlinger), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 162–181
Die Akten und Protokolle des Wiener Hofkriegsrats im 16. und 17. Jahrhundert (Géza Pálffy), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 182–195
http://www.oesta.gv.at/DocView.axd?CobId=19146
http://www.digitales.oesterreich.gv.at/Docs/2006/12/7/SD_Quellenkunde_0162_0181.pdf
Die Quellen der Konskription (Anton Tantner), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 196–204
http://tantner.net/publikationen/Tantner_QuellenderKonskription.pdf
1.2. Landesfürstliche Regierungen und landesfürstliche Gesetzgebung
Das Schriftgut der drei „oberösterreichischen Wesen“ (Christoph Haidacher), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 205–215
Landesfürstliche Gesetzgebung (Policey-, Malefiz- und Landesordnungen) (Josef Pauser), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 216–256
http://homepage.univie.ac.at/josef.pauser/php/downloads/pauserquellenkunde.pdf
„Bergordnungen“ – eine exemplarische Quellenbeschreibung anhand der historischen Bergbauregion Tirol (Gerd Hofmann und Wolfgang Tschan), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 257–267
http://www.univie.ac.at/igl.geschichte/weigl/ws2007/SD_Quellenkunde_0257_0267.pdf
Waldordnungen und ergänzende Quellen (Christoph Sonnlechner), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 268–277
http://www.univie.ac.at/igl.geschichte/weigl/ws2007/SD_Quellenkunde_0268_0277.pdf
Das Paßwesen (1750–1857) (Andrea Komlosy), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 278–290
Wappenbriefe (unter besonderer Berücksichtigung der Tiroler Verhältnisse) (Gustav Pfeifer), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 291–302
1.3. Das Reich und die Erblande
Reichstag und Reichstagsakten am Beispiel der Augsburger Reichstages von 1530 (Martina Fuchs), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 303–311
Reichsgesetzgebung und Reichsrecht (Karl Härter), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 312–326
Die Reichshofratsakten als Quelle zur Geschichte der österreichischen und böhmischen Länder im 16. und 17. Jahrhundert (Barbara Staudinger), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 327–336
1.4. Landstände
Archive, Registraturen und Bibliotheken der Stände: das Beispiel Oberösterreich (Arno Strohmeyer), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 337–350
Landtagsakten (unter besonderer Berücksichtigung der Verhältnisse in der frühneuzeitlichen Habsburgermonarchie) (Joachim Bahlcke), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 351–364
Die Gülteinlagen und die Theresianischen sowie Josephinischen Steuerfassionen in den österreichischen Ländern (Bernhard Hackl), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 365–377
1.5. Grundherrschaft und Stadtherrschaft, ländliche und städtische Gemeinde
Herrschaft und Gemeinde im frühneuzeitlichen Österreich: Zur Quellenlage (Herbert Knittler), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 378–389
1.5.1. Norm
Weistümer und „Ländliche Rechtsquellen“ (Christiane Birr), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 390–408
Instruktionen für Herrschaftsbeamte und grundherrliche Ordnungen in den österreichischen und böhmischen Ländern (Thomas Winkelbauer), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 409–426
Hausväterliteratur (Alexander Sperl), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 427–434
1.5.2. Praxis
Herrschaftsschätzungen und Anschläge (Herbert Knittler), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 435–442
Grundherrschaftsprotokolle (Thomas Just), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 443–447
Die Tiroler Gerichts- und Verfachbücher (Wilfried Beimrohr), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 448–456
Österreichische Rechnungen und Rechnungsbücher (Thomas Just), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 457–467
Adelige und bürgerliche Nachlaßinventare des 16. und 17. Jahrhunderts in den böhmischen Ländern (Václav Bužek), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 468–476
Heiratsverträge und Testamente in Böhmen im 16. und 17. Jahrhundert (Pavel Král), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 477–494
Testamente und Verlassenschaftsabhandlungen (18. Jahrhundert) (Michael Pammer), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 495–510
http://www.univie.ac.at/igl.geschichte/weigl/ws2007/SD_Quellenkunde_0495_0510.pdf
Schöppenbücher (Dana Štefanová), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 511–515
Historische Bodendokumentation: Urbare, Landtafeln und Grundbücher (Elisabeth Schöggl-Ernst), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 516–529
http://www.univie.ac.at/igl.geschichte/weigl/ws2007/SD_Quellenkunde_0516_0529.pdf
Grundbücher in Böhmen und Mähren (Bronislav Chocholác), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 530–539
Zehentdaten und Zehentregister (Erich Landsteiner), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 540–560
Gerichtsakten (Martin Scheutz), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 561–571
http://homepage.univie.ac.at/martin.scheutz/php/downloads/sdquellenkunde05610571.pdf
Supplikationen (Martin Paul Schennach), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 572–584
Quellen zu den böhmischen Bauernaufständen im Jahre 1680 (Jaroslav Cechura) 585–589
Ratsprotokolle österreichischer Städte (Herwig Weigl und Martin Scheutz) 590–610
http://www.univie.ac.at/igl.geschichte/weigl/ws2006/scheutzweiglratsprotokolle.pdf
Die Rechnungen der Finanzverwaltung in den österreichischen Städten (Andrea Pühringer), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 611–624
http://www.univie.ac.at/igl.geschichte/weigl/ws2007/SD_Quellenkunde_0611_0624.pdf
Steuerverzeichnisse (Katrin Keller), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 625–632
http://www.univie.ac.at/igl.geschichte/weigl/ws2007/SD_Quellenkunde_0625_0632.pdf
Wiener Zunftarchivalien vom 17. bis zum 19. Jahrhundert (Annemarie Steidl), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 633–640
1.6. Kirchen und Konfessionen
Geschichte der Konfessionen im frühneuzeitlichen Österreich: Zur Quellenlage (Rudolf Leeb), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 641–650
Die „Passauer Protokolle“ im Wiener Diözesanarchiv (Johann Weißensteiner), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 651–662
Die „Litterae Annuae“ und die „Historiae“ der Jesuiten (Gernot Heiß), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 663–674
Kirchliche Visitationen und landesfürstliche „Reformationskommissionen“ im 16. und 17. Jahrhundert am Beispiel von Niederösterreich (Arthur Stögmann), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 675–685
Die Prälatenarchive (Helga Penz), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 686–695
Quellen der Historischen Demographie (Andreas Weigl), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 696–706
Pfarrakten des 18. Jahrhunderts am Beispiel von Wien (Christine Schneider), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 707–713
1.7. Universität
Universitäre Massenquellen (Matrikel, Akten) (Ingrid Matschinegg), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 714–724
http://www.univie.ac.at/igl.geschichte/weigl/ws2007/SD_Quellenkunde_0714_0724.pdf
2. Gattungen
2.1. Selbstzeugnisse
Frühneuzeitliche Selbstzeugnisse (Harald Tersch), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 727–740
http://www.univie.ac.at/igl.geschichte/weigl/ws2007/SD_Quellenkunde_0727_0740.pdf
Reiseberichte – der Blick auf Mittelstädte (Alfred Stefan Weiß), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 741–752
Haus- und Familienbücher (Birgit Studt), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 753–766
http://www.univie.ac.at/igl.geschichte/weigl/ws2007/SD_Quellenkunde_0753_0766.pdf
Tagebücher (Petr Maa), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 767–780
http://www.univie.ac.at/Geschichte/htdocs/upload/igh2/File/Mata%20-%20SD%20Tagebuecher%20(2004).pdf
Die Tagebücher und Tagzettel des Kardinals Ernst Adalbert von Harrach (Alessandro Catalano), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 781–789
http://www.esamizdat.it/SD_Quellenkunde_0781_0789.pdf
Die „Tagzettel“ der Gräfin Johanna Theresia von Harrach als Sonderform des Briefes (Susanne Claudine Pils), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 790–795
Die Tagebücher des Grafen Karl von Zinzendorf (Christine Lebeau), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 796–800
2.2. Briefe
Formen und Gattungen frühneuzeitlicher Briefe (Beatrix Bastl), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 801–812
Gelehrtenkorrespondenzen und Gelehrtenbriefe (Thomas Wallnig) 813–827
Die Familienkorrespondenz Ferdinands I. (Christopher F. Laferl), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 828–837
Die Privatkorrespondenzen Kaiser LeopoldsI. (Petr Mat’a und Stefan Sienell), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 837–849
http://www.univie.ac.at/Geschichte/htdocs/upload/igh2/File/Mata%20-%20SD%20Privatbriefe%20(2004).pdf
Gesandtschaftsberichte in der Frühen Neuzeit (Friedrich Edelmayer), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 849–859
2.3. Flugschriften und Zeitungen
Flugblätter, Flugschriften und periodische Zeitungen (Christian Oggolder und Karl Vocelka), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 860–874
http://www.univie.ac.at/igl.geschichte/weigl/ws2007/SD_Quellenkunde_0860_0874.pdf
Die Fuggerzeitungen (Michael Schilling), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 875–880
http://www.univie.ac.at/igl.geschichte/weigl/ws2007/SD_Quellenkunde_0875_0880.pdf
2.4. Geschichtsschreibung
Höfische und ständische Geschichtsschreibung (Arno Strohmeyer), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 881–987
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Die poetische Habsburger-Panegyrik in lateinischer Sprache als historische Quelle (Sonja Reisner), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 898–915
Leichenpredigten (Franz M. Eybl), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 916–926
Stadtchroniken am Beispiel der „Eisenstadt“ Steyr (Harald Tersch), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 927–939
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3. Bilder und Dinge
Realienkunde der Frühen Neuzeit (Helmut Hundsbichler), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 941–951
Über den Quellencharakter der frühneuzeitlichen Architektur (Petr Fidler), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 952–970
Allegorie und Emblem (Sibylle Appuhn-Radtke), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 971–1005
Das frühneuzeitliche Bildnis als Quelle (Friedrich Polleroß), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 1006–1030
Historienbilder (Matthias Pfaffenbichler), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 1031–1047
Topographische Ansichten Österreichs (in den Grenzen der Republik) 1500–1800 (Ralph Andraschek-Holzer), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 1048–1059
Landkarten (Thomas Winkelbauer), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 1060–1094
Inschriften (Andreas Hermenegild Zajic), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 1095–1109
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4. Medienarchäologischer Ausblick
Das Archiv als Gedächtnisort? (Wolfgang Ernst), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 1113–1134
Verzeichnis der Autorinnen und Autoren
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Quellenkunde der Habsburgermonarchie (16.-18. Jahrhundert)
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Abkürzungsverzeichnis
1. Institutionen
1.1. Hof und Zentralverwaltung
Im Herzen der zusammengesetzten Habsburgermonarchie: Quellen zu einer neuen Geschichte des Hofes, der Regierung und der höfischen Repräsentation (Jeroen Duindam), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 21–32
1.1.1. Der Kaiserhof
Das k.k. „Geheime Hausarchiv“ (Michael Hochedlinger), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 33–44
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Die Wiener Hofbibliothek (Stefan Benz), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 45–58
,Ordonnances de l’hôtel‘, Hofstaatsverzeichnisse, Hof- und Staatskalender (Heinz Noflatscher), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 59–75
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Die Zeremonialprotokolle und weitere Quellen zum Zeremoniell des Kaiserhofs im Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchiv (Mark Hengerer), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 76–93
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Die Berichte der päpstlichen Nuntien und der Gesandten Spaniens und Venedigs am kaiserlichen Hof aus dem 16. und 17. Jahrhundert (Jan Paul Niederkorn), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 94–107
Die Quellen zu den Hofreisen im Habsburg-Lothringischen Familienarchiv aus den Jahren 1766 bis 1788 (Krisztina Kulcsár), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 108–119
1.1.2. Der Geheime Rat und die Geheime Konferenz
Die Protokolle zentralstaatlicher politischer Ratskollegien (1527–1742/60) (Stefan Sienell), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 120–127
1.1.3. Die Hofkammer
Die Abrechnungsbücher des Hofzahlmeisters (1542–1714) und die Zahlamtsbücher (1542–1825) im Wiener Hofkammerarchiv (Mark Hengerer), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 128–143
Quellen der obersten landesfürstlichen Finanzverwaltung in den habsburgischen Ländern (16. Jahrhundert) (Peter Rauscher), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 144–152
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Die Gedenkbücher der Kaiserlichen Hofkammer im 17. und 18. Jahrhundert (Tomáš Knoz), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 153–161
1.1.4. Militärwesen
Quellen zum kaiserlichen bzw. k.k. Kriegswesen (Michael Hochedlinger), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 162–181
Die Akten und Protokolle des Wiener Hofkriegsrats im 16. und 17. Jahrhundert (Géza Pálffy), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 182–195
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Die Quellen der Konskription (Anton Tantner), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 196–204
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1.2. Landesfürstliche Regierungen und landesfürstliche Gesetzgebung
Das Schriftgut der drei „oberösterreichischen Wesen“ (Christoph Haidacher), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 205–215
Landesfürstliche Gesetzgebung (Policey-, Malefiz- und Landesordnungen) (Josef Pauser), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 216–256
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„Bergordnungen“ – eine exemplarische Quellenbeschreibung anhand der historischen Bergbauregion Tirol (Gerd Hofmann und Wolfgang Tschan), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 257–267
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Waldordnungen und ergänzende Quellen (Christoph Sonnlechner), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 268–277
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Das Paßwesen (1750–1857) (Andrea Komlosy), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 278–290
Wappenbriefe (unter besonderer Berücksichtigung der Tiroler Verhältnisse) (Gustav Pfeifer), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 291–302
1.3. Das Reich und die Erblande
Reichstag und Reichstagsakten am Beispiel der Augsburger Reichstages von 1530 (Martina Fuchs), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 303–311
Reichsgesetzgebung und Reichsrecht (Karl Härter), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 312–326
Die Reichshofratsakten als Quelle zur Geschichte der österreichischen und böhmischen Länder im 16. und 17. Jahrhundert (Barbara Staudinger), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 327–336
1.4. Landstände
Archive, Registraturen und Bibliotheken der Stände: das Beispiel Oberösterreich (Arno Strohmeyer), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 337–350
Landtagsakten (unter besonderer Berücksichtigung der Verhältnisse in der frühneuzeitlichen Habsburgermonarchie) (Joachim Bahlcke), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 351–364
Die Gülteinlagen und die Theresianischen sowie Josephinischen Steuerfassionen in den österreichischen Ländern (Bernhard Hackl), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 365–377
1.5. Grundherrschaft und Stadtherrschaft, ländliche und städtische Gemeinde
Herrschaft und Gemeinde im frühneuzeitlichen Österreich: Zur Quellenlage (Herbert Knittler), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 378–389
1.5.1. Norm
Weistümer und „Ländliche Rechtsquellen“ (Christiane Birr), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 390–408
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Hausväterliteratur (Alexander Sperl), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 427–434
1.5.2. Praxis
Herrschaftsschätzungen und Anschläge (Herbert Knittler), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 435–442
Grundherrschaftsprotokolle (Thomas Just), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 443–447
Die Tiroler Gerichts- und Verfachbücher (Wilfried Beimrohr), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 448–456
Österreichische Rechnungen und Rechnungsbücher (Thomas Just), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 457–467
Adelige und bürgerliche Nachlaßinventare des 16. und 17. Jahrhunderts in den böhmischen Ländern (Václav Bužek), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 468–476
Heiratsverträge und Testamente in Böhmen im 16. und 17. Jahrhundert (Pavel Král), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 477–494
Testamente und Verlassenschaftsabhandlungen (18. Jahrhundert) (Michael Pammer), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 495–510
http://www.univie.ac.at/igl.geschichte/weigl/ws2007/SD_Quellenkunde_0495_0510.pdf
Schöppenbücher (Dana Štefanová), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 511–515
Historische Bodendokumentation: Urbare, Landtafeln und Grundbücher (Elisabeth Schöggl-Ernst), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 516–529
http://www.univie.ac.at/igl.geschichte/weigl/ws2007/SD_Quellenkunde_0516_0529.pdf
Grundbücher in Böhmen und Mähren (Bronislav Chocholác), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 530–539
Zehentdaten und Zehentregister (Erich Landsteiner), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 540–560
Gerichtsakten (Martin Scheutz), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 561–571
http://homepage.univie.ac.at/martin.scheutz/php/downloads/sdquellenkunde05610571.pdf
Supplikationen (Martin Paul Schennach), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 572–584
Quellen zu den böhmischen Bauernaufständen im Jahre 1680 (Jaroslav Cechura) 585–589
Ratsprotokolle österreichischer Städte (Herwig Weigl und Martin Scheutz) 590–610
http://www.univie.ac.at/igl.geschichte/weigl/ws2006/scheutzweiglratsprotokolle.pdf
Die Rechnungen der Finanzverwaltung in den österreichischen Städten (Andrea Pühringer), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 611–624
http://www.univie.ac.at/igl.geschichte/weigl/ws2007/SD_Quellenkunde_0611_0624.pdf
Steuerverzeichnisse (Katrin Keller), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 625–632
http://www.univie.ac.at/igl.geschichte/weigl/ws2007/SD_Quellenkunde_0625_0632.pdf
Wiener Zunftarchivalien vom 17. bis zum 19. Jahrhundert (Annemarie Steidl), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 633–640
1.6. Kirchen und Konfessionen
Geschichte der Konfessionen im frühneuzeitlichen Österreich: Zur Quellenlage (Rudolf Leeb), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 641–650
Die „Passauer Protokolle“ im Wiener Diözesanarchiv (Johann Weißensteiner), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 651–662
Die „Litterae Annuae“ und die „Historiae“ der Jesuiten (Gernot Heiß), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 663–674
Kirchliche Visitationen und landesfürstliche „Reformationskommissionen“ im 16. und 17. Jahrhundert am Beispiel von Niederösterreich (Arthur Stögmann), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 675–685
Die Prälatenarchive (Helga Penz), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 686–695
Quellen der Historischen Demographie (Andreas Weigl), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 696–706
Pfarrakten des 18. Jahrhunderts am Beispiel von Wien (Christine Schneider), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 707–713
1.7. Universität
Universitäre Massenquellen (Matrikel, Akten) (Ingrid Matschinegg), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 714–724
http://www.univie.ac.at/igl.geschichte/weigl/ws2007/SD_Quellenkunde_0714_0724.pdf
2. Gattungen
2.1. Selbstzeugnisse
Frühneuzeitliche Selbstzeugnisse (Harald Tersch), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 727–740
http://www.univie.ac.at/igl.geschichte/weigl/ws2007/SD_Quellenkunde_0727_0740.pdf
Reiseberichte – der Blick auf Mittelstädte (Alfred Stefan Weiß), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 741–752
Haus- und Familienbücher (Birgit Studt), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 753–766
http://www.univie.ac.at/igl.geschichte/weigl/ws2007/SD_Quellenkunde_0753_0766.pdf
Tagebücher (Petr Maa), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 767–780
http://www.univie.ac.at/Geschichte/htdocs/upload/igh2/File/Mata%20-%20SD%20Tagebuecher%20(2004).pdf
Die Tagebücher und Tagzettel des Kardinals Ernst Adalbert von Harrach (Alessandro Catalano), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 781–789
http://www.esamizdat.it/SD_Quellenkunde_0781_0789.pdf
Die „Tagzettel“ der Gräfin Johanna Theresia von Harrach als Sonderform des Briefes (Susanne Claudine Pils), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 790–795
Die Tagebücher des Grafen Karl von Zinzendorf (Christine Lebeau), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 796–800
2.2. Briefe
Formen und Gattungen frühneuzeitlicher Briefe (Beatrix Bastl), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 801–812
Gelehrtenkorrespondenzen und Gelehrtenbriefe (Thomas Wallnig) 813–827
Die Familienkorrespondenz Ferdinands I. (Christopher F. Laferl), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 828–837
Die Privatkorrespondenzen Kaiser LeopoldsI. (Petr Mat’a und Stefan Sienell), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 837–849
http://www.univie.ac.at/Geschichte/htdocs/upload/igh2/File/Mata%20-%20SD%20Privatbriefe%20(2004).pdf
Gesandtschaftsberichte in der Frühen Neuzeit (Friedrich Edelmayer), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 849–859
2.3. Flugschriften und Zeitungen
Flugblätter, Flugschriften und periodische Zeitungen (Christian Oggolder und Karl Vocelka), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 860–874
http://www.univie.ac.at/igl.geschichte/weigl/ws2007/SD_Quellenkunde_0860_0874.pdf
Die Fuggerzeitungen (Michael Schilling), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 875–880
http://www.univie.ac.at/igl.geschichte/weigl/ws2007/SD_Quellenkunde_0875_0880.pdf
2.4. Geschichtsschreibung
Höfische und ständische Geschichtsschreibung (Arno Strohmeyer), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 881–987
http://www.univie.ac.at/igl.geschichte/weigl/ws2007/SD_Quellenkunde_0881_0897.pdf
Die poetische Habsburger-Panegyrik in lateinischer Sprache als historische Quelle (Sonja Reisner), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 898–915
Leichenpredigten (Franz M. Eybl), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 916–926
Stadtchroniken am Beispiel der „Eisenstadt“ Steyr (Harald Tersch), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 927–939
http://www.univie.ac.at/igl.geschichte/weigl/ws2007/SD_Quellenkunde_0927_0938.pdf
3. Bilder und Dinge
Realienkunde der Frühen Neuzeit (Helmut Hundsbichler), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 941–951
Über den Quellencharakter der frühneuzeitlichen Architektur (Petr Fidler), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 952–970
Allegorie und Emblem (Sibylle Appuhn-Radtke), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 971–1005
Das frühneuzeitliche Bildnis als Quelle (Friedrich Polleroß), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 1006–1030
Historienbilder (Matthias Pfaffenbichler), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 1031–1047
Topographische Ansichten Österreichs (in den Grenzen der Republik) 1500–1800 (Ralph Andraschek-Holzer), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 1048–1059
Landkarten (Thomas Winkelbauer), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 1060–1094
Inschriften (Andreas Hermenegild Zajic), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 1095–1109
http://www.univie.ac.at/igl.geschichte/weigl/ws2007/SD_Quellenkunde_1095_1109.pdf
4. Medienarchäologischer Ausblick
Das Archiv als Gedächtnisort? (Wolfgang Ernst), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 1113–1134
Verzeichnis der Autorinnen und Autoren
KlausGraf - am Sonntag, 27. April 2014, 18:50 - Rubrik: Hilfswissenschaften
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In Hochedlingers kleiner Quellenkunde zur österreichischen Militärgeschichte 1800-1914 (o.J.):
http://www.oesta.gv.at/DocView.axd?CobId=35385
http://www.oesta.gv.at/DocView.axd?CobId=35385
KlausGraf - am Sonntag, 27. April 2014, 18:39 - Rubrik: Oeffentlichkeitsarbeit
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http://rzblx10.uni-regensburg.de/dbinfo/dbliste.php?bib_id=&colors=&ocolors=&lett=fs&Suchwort=findbuch
Kärglich! Archive mit Findbuchdatenbanken im Netz sollten auf Eintragung dringen. Selbstverständlich kann die auch von dritter Seite angeregt werden.
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/34629282/
Kärglich! Archive mit Findbuchdatenbanken im Netz sollten auf Eintragung dringen. Selbstverständlich kann die auch von dritter Seite angeregt werden.
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/34629282/
KlausGraf - am Sonntag, 27. April 2014, 18:28 - Rubrik: Erschließung
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http://archiv.twoday.net/stories/805774278/#805774287
Die Gemeinsame Normdatei (GND) enthält nicht nur Personennamen, sondern auch Orte oder Körperschaften.
Zur GND
http://archiv.twoday.net/search?q=gnd
Einführung:
http://archiv.twoday.net/stories/572462396/
beacon.findbuch.de ermöglicht es, auch Angaben zu Nicht-Personennamen aus Quellen, die zur GND eine BEACON-Datei anbieten, zusammenzuführen.
Beispiel zu Breslau:
http://beacon.findbuch.de/seemore/gnd-aks?format=sources&id=4008216-7
Beispiel zu Kloster Hirsau:
http://beacon.findbuch.de/seemore/gnd-aks?format=sources&id=4129309-5
Beispiel zu Hochschularchiv Aachen:
http://beacon.findbuch.de/seemore/gnd-aks?format=sources&id=16022751-3
Siehe dazu auch
http://archive20.hypotheses.org/1093
Das Angebot ist noch sehr begrenzt, aber wie Ladislaus bemerkt, könnte es schnell wachsen, wenn viele mitmachen, wie dies bereits bei der ehemaligen PND für Personennamen der Fall ist. Leider gibt es für viele Körperschaften z.B. Klöster noch keine GND.
Update: Beispiel zu Synagoge Trier (Geografikum)
http://beacon.findbuch.de/seemore/gnd-aks?format=sources&id=7605935-2
Burg Eltz
http://beacon.findbuch.de/seemore/gnd-aks?format=sources&id=4009109-0
Große Rohrdommel
http://beacon.findbuch.de/seemore/gnd-aks?format=sources&id=4535321-9
Die Gemeinsame Normdatei (GND) enthält nicht nur Personennamen, sondern auch Orte oder Körperschaften.
Zur GND
http://archiv.twoday.net/search?q=gnd
Einführung:
http://archiv.twoday.net/stories/572462396/
beacon.findbuch.de ermöglicht es, auch Angaben zu Nicht-Personennamen aus Quellen, die zur GND eine BEACON-Datei anbieten, zusammenzuführen.
Beispiel zu Breslau:
http://beacon.findbuch.de/seemore/gnd-aks?format=sources&id=4008216-7
Beispiel zu Kloster Hirsau:
http://beacon.findbuch.de/seemore/gnd-aks?format=sources&id=4129309-5
Beispiel zu Hochschularchiv Aachen:
http://beacon.findbuch.de/seemore/gnd-aks?format=sources&id=16022751-3
Siehe dazu auch
http://archive20.hypotheses.org/1093
Das Angebot ist noch sehr begrenzt, aber wie Ladislaus bemerkt, könnte es schnell wachsen, wenn viele mitmachen, wie dies bereits bei der ehemaligen PND für Personennamen der Fall ist. Leider gibt es für viele Körperschaften z.B. Klöster noch keine GND.
Update: Beispiel zu Synagoge Trier (Geografikum)
http://beacon.findbuch.de/seemore/gnd-aks?format=sources&id=7605935-2
Burg Eltz
http://beacon.findbuch.de/seemore/gnd-aks?format=sources&id=4009109-0
Große Rohrdommel
http://beacon.findbuch.de/seemore/gnd-aks?format=sources&id=4535321-9
http://www.bbl-digital.de
http://www.balt-hiko.de/online-publikationen/baltisches-rechtsw%C3%B6rterbuch/
http://www.balt-hiko.de/online-publikationen/baltisches-rechtsw%C3%B6rterbuch/
KlausGraf - am Sonntag, 27. April 2014, 17:22 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
http://ome-lexikon.uni-oldenburg.de/
Kein Wiki, keine Nachnutzbarkeit, keine Einzelnachweise, oft keine Bilder, keine angemessene Verlinkung von Digitalisaten.
Und die übliche Urheberrechtsverletzung in Sachen Commons-Bilder z.B. auf
http://ome-lexikon.uni-oldenburg.de/54258.html
Urheber und Lizenz fehlt. Unten steht, wie's legal geht.
Klosterkirche in Himmelwitz/Jemielnica [Wikimedia Commons]. Foto: Ludek CC-BY-SA
Kein Wiki, keine Nachnutzbarkeit, keine Einzelnachweise, oft keine Bilder, keine angemessene Verlinkung von Digitalisaten.
Und die übliche Urheberrechtsverletzung in Sachen Commons-Bilder z.B. auf
http://ome-lexikon.uni-oldenburg.de/54258.html
Urheber und Lizenz fehlt. Unten steht, wie's legal geht.

KlausGraf - am Sonntag, 27. April 2014, 16:52 - Rubrik: Landesgeschichte
KlausGraf - am Sonntag, 27. April 2014, 16:51 - Rubrik: Archivrecht
KlausGraf - am Sonntag, 27. April 2014, 16:44 - Rubrik: Unterhaltung
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"Das Staatsarchiv Appenzell Ausserrhoden stellt der Öffentlichkeit den kantonalen Kirchenbuchbestand online zur Verfügung. Es kann nun jederzeit, kostenlos und bequem am Computer oder Handy auf 159 Bücher bzw. rund 50 000 Seiten Datenmaterial zugegriffen werden."
http://www.ar.ch/departemente/kantonskanzlei/staatsarchiv/kirchenbuecher-online/
http://www.ar.ch/departemente/kantonskanzlei/staatsarchiv/kirchenbuecher-online/
KlausGraf - am Sonntag, 27. April 2014, 16:34 - Rubrik: Genealogie
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"Nach französischer (1795-1813) und preußischer (1814-1919) Herrschaft wurden die Kantone Eupen, Malmedy und Sankt 1920 durch den Versailler Vertrag schließlich Belgien einverleibt. Zu dieser Zeit gab es in Sankt Vith eine Zeitung in deutscher Sprache, die «Malmedy-St.Vither Volks-Zeitung». Die Zeitung, eine bedeutende Quelle für die Erforschung der Regionalgeschichte wurde 1866 als «Wochenblatt für den Kreis Malmedy» gegründet. In der Folgezeit erschien die Zeitung unter verschiedenen Bezeichnungen. Im Jahr 1965 fusioniert die «St. Vither Zeitung» mit dem «Grenz Echo»und wird «Grenz-Echo und St. Vither Zeitung». Die beim Staatsarchiv in Eupen aufbewahrten Ausgaben von Februar 1866 bis Dezember 1964 wurden im Jahr 2013 mit der Unterstützung der deutschsprachigen Gemeinschaft digitalisiert."
Via
http://wiki-de.genealogy.net/Computergenealogie/2014/04
Via
http://wiki-de.genealogy.net/Computergenealogie/2014/04
KlausGraf - am Sonntag, 27. April 2014, 16:28 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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KlausGraf - am Sonntag, 27. April 2014, 16:24 - Rubrik: Archivrecht
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http://googleblog.blogspot.de/2014/04/go-back-in-time-with-street-view.html
See also
http://archiv.twoday.net/search?q=streetview
See also
http://archiv.twoday.net/search?q=streetview
KlausGraf - am Sonntag, 27. April 2014, 16:12 - Rubrik: English Corner
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Die Schrift von Paul Lehmann 1916 ist online:
http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:bvb:12-bsb00084280-6
Bekanntlich befinden sich die meisten der Handschriften in der Bayerischen Staatsbibliothek. Der Aufsatz von Karin Schneider, Handschriften aus dem Bayerischen Nationalmuseum jetzt in der Bayerischen Staatsbibliothek München und in der Staatsbibliothek Bamberg, in: Scriptorium 22 (1968), S. 314-323 ist leider nicht online. Einzelne Stücke verwahrt nach wie vor das Museum (anscheinend nicht in der Objektdatenbank).
http://www.bayerisches-nationalmuseum.de/index.php?id=547
http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:bvb:12-bsb00084280-6
Bekanntlich befinden sich die meisten der Handschriften in der Bayerischen Staatsbibliothek. Der Aufsatz von Karin Schneider, Handschriften aus dem Bayerischen Nationalmuseum jetzt in der Bayerischen Staatsbibliothek München und in der Staatsbibliothek Bamberg, in: Scriptorium 22 (1968), S. 314-323 ist leider nicht online. Einzelne Stücke verwahrt nach wie vor das Museum (anscheinend nicht in der Objektdatenbank).
http://www.bayerisches-nationalmuseum.de/index.php?id=547
KlausGraf - am Sonntag, 27. April 2014, 15:56 - Rubrik: Kodikologie
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Das Urteil des LG Tübingen von 2012 ist mir bisher entgangen:
http://openjur.de/u/582363.html
Auszug:
"Aufseiten der Beklagten ist ferner zu berücksichtigen, dass es sich bei Wikipedia um eine weltweite freie Online-Enzyklopädie handelt, welche allein in der deutschsprachigen Version über 300000 Beiträge bereithält. Insofern besteht ein erhebliches öffentliches Interesse nach Art. 5 I 1 2. Alt. GG, 10 I 1 EMRK an den von der Beklagten bereitgehaltenen Einträgen, um sich umfassend informieren zu können. Vor allem auch die Personen, welche über keine geschriebene Enzyklopädie verfügen, haben ein beachtliches Interesse sich über die Internetseite der Beklagten Informationen zu verschaffen.
Weiterhin kann die Beklagte die Pressefreiheit aus Art. 5 I 2 1. Alt. GG für sich in Anspruch nehmen. Diese schützt grundsätzlich die Verbreitung von Informationen, wobei unter anderem auch das Recht eingeräumt wird, wahre Tatsachen zu publizieren. Mit dieser Gewährleistung korrespondiert insbesondere das Interesse der Öffentlichkeit an einer ausreichenden Versorgung mit Informationen. Zudem kommt diesen beiden Rechten schon aufgrund ihres Charakters als demokratische Grundrechte ein hoher Stellenwert zu, sodass gewichtige Gründe erforderlich sind, welche ein Überwiegen eines kollidierenden Rechtsgutes rechtfertigen."
Ob das LG Tübingen über eine "geschriebene Enzyklopädie" verfügt?
http://openjur.de/u/582363.html
Auszug:
"Aufseiten der Beklagten ist ferner zu berücksichtigen, dass es sich bei Wikipedia um eine weltweite freie Online-Enzyklopädie handelt, welche allein in der deutschsprachigen Version über 300000 Beiträge bereithält. Insofern besteht ein erhebliches öffentliches Interesse nach Art. 5 I 1 2. Alt. GG, 10 I 1 EMRK an den von der Beklagten bereitgehaltenen Einträgen, um sich umfassend informieren zu können. Vor allem auch die Personen, welche über keine geschriebene Enzyklopädie verfügen, haben ein beachtliches Interesse sich über die Internetseite der Beklagten Informationen zu verschaffen.
Weiterhin kann die Beklagte die Pressefreiheit aus Art. 5 I 2 1. Alt. GG für sich in Anspruch nehmen. Diese schützt grundsätzlich die Verbreitung von Informationen, wobei unter anderem auch das Recht eingeräumt wird, wahre Tatsachen zu publizieren. Mit dieser Gewährleistung korrespondiert insbesondere das Interesse der Öffentlichkeit an einer ausreichenden Versorgung mit Informationen. Zudem kommt diesen beiden Rechten schon aufgrund ihres Charakters als demokratische Grundrechte ein hoher Stellenwert zu, sodass gewichtige Gründe erforderlich sind, welche ein Überwiegen eines kollidierenden Rechtsgutes rechtfertigen."
Ob das LG Tübingen über eine "geschriebene Enzyklopädie" verfügt?
KlausGraf - am Sonntag, 27. April 2014, 01:09 - Rubrik: Archivrecht
Sagt RA Schwenke
http://allfacebook.de/policy/sharing-leistungsschutzrecht-nutzerbeitraege
Und das gilt nicht nur für Facebook. Als Ausnahmen erkennt er an:
- rechtswidrige Aussagen
- die Seite wird praktisch lahmgelegt.
Siehe auch seinen Beitrag von 2012 zu den Grenzen des "virtuellen Hausrechts":
http://rechtsanwalt-schwenke.de/ing-diba-veganer-und-die-grenzen-des-hausrechts-auf-facebook-fanseiten/
http://allfacebook.de/policy/sharing-leistungsschutzrecht-nutzerbeitraege
Und das gilt nicht nur für Facebook. Als Ausnahmen erkennt er an:
- rechtswidrige Aussagen
- die Seite wird praktisch lahmgelegt.
Siehe auch seinen Beitrag von 2012 zu den Grenzen des "virtuellen Hausrechts":
http://rechtsanwalt-schwenke.de/ing-diba-veganer-und-die-grenzen-des-hausrechts-auf-facebook-fanseiten/
KlausGraf - am Sonntag, 27. April 2014, 00:44 - Rubrik: Archivrecht
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Update:Plagiatsknaller: Einfach mal eine Arbeit kopieren, die beim selben Doktorvater abgegeben wurde. Merkt der auch nicht. http://t.co/ZOmFXYchag
— Michael (@MschFr) 26. April 2014
http://www.wn.de/Muenster/Wieder-Plagiatsvorwuerfe-bei-Medizinern-in-Muenster-Doktorand-soll-grossflaechig-abgeschrieben-haben

KlausGraf - am Samstag, 26. April 2014, 23:39 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
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Hochgebildete Videos, gesammelt von mir auf Tumblr (überwiegend keine Musikvideos).
http://archivalia.tumblr.com/tagged/video/
Weitere Tumblr-Tags:
http://archiv.twoday.net/stories/640155586/
http://archivalia.tumblr.com/tagged/video/
Weitere Tumblr-Tags:
http://archiv.twoday.net/stories/640155586/
KlausGraf - am Samstag, 26. April 2014, 23:07 - Rubrik: Unterhaltung
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Wer gern 2,13 Dollar für das Bild einer gemeinfreien Dürer-Briefmarke zahlen will: gern. Für den ist die neue Suchmaschine
http://microstock.photos/site/search?q=d%C3%BCrer&imageid=11388377407665794067&page=0
sicher ein Geschenk des Himmels. Via
http://www.digitaljournal.com/pr/1871571
Wir anderen freuen uns stattdessen über die Freigabe von über 70.000 Italien-Fotos von Max Hutzel als Open Content durch das Getty Museum:
http://www.openculture.com/2014/04/getty-museum-adds-another-77000-images-to-its-open-content-archive.html

http://microstock.photos/site/search?q=d%C3%BCrer&imageid=11388377407665794067&page=0
sicher ein Geschenk des Himmels. Via
http://www.digitaljournal.com/pr/1871571
Wir anderen freuen uns stattdessen über die Freigabe von über 70.000 Italien-Fotos von Max Hutzel als Open Content durch das Getty Museum:
http://www.openculture.com/2014/04/getty-museum-adds-another-77000-images-to-its-open-content-archive.html

KlausGraf - am Samstag, 26. April 2014, 23:00 - Rubrik: Fotoueberlieferung
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http://kritischegeschichte.wordpress.com/2014/04/26/radergate-was-die-debatte-um-plagiate-aus-der-wikipedia-ubersieht/#comment-583
Wir "brauchen ein Umfeld, das gelernt hat, mit freiem Wissen und freien Lizenzen offen und ehrlich umzugehen". Das ist absolut richtig!
Für einen Verlag wie Beck ist die Nachnutzung von Wikipedia-Auszügen keine Option, da aufgrund der CC-BY-SA-Lizenz günstigstenfalls das ganze Kapitel unter die gleiche Lizenz gestellt werden muss, was nach (falscher) Ansicht der ewiggestrigen Verlagslobby die Vermarktungsmöglichkeiten einschränkt. Ich lasse mal das Problem beiseite, dass nach meiner Rechtsauffassung bei der Lizenzumstellung die GNU-FDL-Forderung nach Wiedergabe der Versionsgeschichte illegalerweise unter den Tisch fiel, was für ältere Artikel Bedeutung hat.
Anders als bei Bildern erfolgt die Attribution bei Texten durch einen Link zur Wikipedia. Außerdem muss auch die Lizenz verlinkt werden und die Tatsache der Bearbeitung signalisiert werden.
Das von Schmalenstroer ins Spiel gebrachte Zitatrecht hat hier keine Relevanz, da Zitate nach § 51 UrhG einem ÄNDERUNGSVERBOT unterliegen und b) eine QUELLENANGABE erfordern. Wie üblich reagiert Schmalenstroer auf Kommentare in seinem Blog nicht:
http://schmalenstroer.net/blog/2014/04/seeschlachtplagiatsdebatte/
Ob die Verteidigungslinie der Beck-Anwälte, dass alle Übernahmen keine Schöpfungshöhe besitzen, also kein Plagiat nach dem UrhG vorliegt (was aus akademischer Sicht nichts an der UNREDLICHKEIT ändert), wirklich gerichtsfest ist?
Wir haben einerseits die Position, die durch BGH Staatsexamensarbeit beschrieben wird (wenig Schutz für wissenschaftliche Formulierungen)
http://archiv.twoday.net/search?q=bgh+staatsexamensarbeit
Andererseits sind nach Ansicht des EuGH auch vergleichsweise kleine Schnipsel (11 Worte - der Rumpfgeschwindigkeitssatz hat gut 30) von Texten urheberrechtlich geschützt, ohne dass von einem Wissenschaftsvorbehalt etwas bekannt wurde:
http://archiv.twoday.net/stories/5855439/
Ums klar zu sagen. Die Rechtsprechung des EugH finde ich genauso behämmert wie Ladislaus. Aber es gibt eine menge Rechtsprechung, die in fahrlässiger Weise kleinste Münze durchgehen lässt und einen Urheberrechtsschutz behauptet. Im umgekehrten Fall - jemand hätte aus einem Beck-Buch plagiiert - hätte der Beck-Verlag sich mit Sicherheit auf diese Position gestützt.
Frühere Meldungen:
http://archiv.twoday.net/search?q=seeschlachten

Wir "brauchen ein Umfeld, das gelernt hat, mit freiem Wissen und freien Lizenzen offen und ehrlich umzugehen". Das ist absolut richtig!
Für einen Verlag wie Beck ist die Nachnutzung von Wikipedia-Auszügen keine Option, da aufgrund der CC-BY-SA-Lizenz günstigstenfalls das ganze Kapitel unter die gleiche Lizenz gestellt werden muss, was nach (falscher) Ansicht der ewiggestrigen Verlagslobby die Vermarktungsmöglichkeiten einschränkt. Ich lasse mal das Problem beiseite, dass nach meiner Rechtsauffassung bei der Lizenzumstellung die GNU-FDL-Forderung nach Wiedergabe der Versionsgeschichte illegalerweise unter den Tisch fiel, was für ältere Artikel Bedeutung hat.
Anders als bei Bildern erfolgt die Attribution bei Texten durch einen Link zur Wikipedia. Außerdem muss auch die Lizenz verlinkt werden und die Tatsache der Bearbeitung signalisiert werden.
Das von Schmalenstroer ins Spiel gebrachte Zitatrecht hat hier keine Relevanz, da Zitate nach § 51 UrhG einem ÄNDERUNGSVERBOT unterliegen und b) eine QUELLENANGABE erfordern. Wie üblich reagiert Schmalenstroer auf Kommentare in seinem Blog nicht:
http://schmalenstroer.net/blog/2014/04/seeschlachtplagiatsdebatte/
Ob die Verteidigungslinie der Beck-Anwälte, dass alle Übernahmen keine Schöpfungshöhe besitzen, also kein Plagiat nach dem UrhG vorliegt (was aus akademischer Sicht nichts an der UNREDLICHKEIT ändert), wirklich gerichtsfest ist?
Wir haben einerseits die Position, die durch BGH Staatsexamensarbeit beschrieben wird (wenig Schutz für wissenschaftliche Formulierungen)
http://archiv.twoday.net/search?q=bgh+staatsexamensarbeit
Andererseits sind nach Ansicht des EuGH auch vergleichsweise kleine Schnipsel (11 Worte - der Rumpfgeschwindigkeitssatz hat gut 30) von Texten urheberrechtlich geschützt, ohne dass von einem Wissenschaftsvorbehalt etwas bekannt wurde:
http://archiv.twoday.net/stories/5855439/
Ums klar zu sagen. Die Rechtsprechung des EugH finde ich genauso behämmert wie Ladislaus. Aber es gibt eine menge Rechtsprechung, die in fahrlässiger Weise kleinste Münze durchgehen lässt und einen Urheberrechtsschutz behauptet. Im umgekehrten Fall - jemand hätte aus einem Beck-Buch plagiiert - hätte der Beck-Verlag sich mit Sicherheit auf diese Position gestützt.
Frühere Meldungen:
http://archiv.twoday.net/search?q=seeschlachten

KlausGraf - am Samstag, 26. April 2014, 22:31 - Rubrik: Archivrecht
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http://britishlibrary.typepad.co.uk/digitisedmanuscripts/2014/04/medieval-manuscripts-at-the-uk-blog-awards.html
Glückwunsch. Ein wirklich lesenswertes Blog nicht nur für Handschriftenforscher.

Glückwunsch. Ein wirklich lesenswertes Blog nicht nur für Handschriftenforscher.
KlausGraf - am Samstag, 26. April 2014, 22:24 - Rubrik: Kodikologie
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KlausGraf - am Samstag, 26. April 2014, 22:21 - Rubrik: Bibliothekswesen
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Wenn ich sehe, dass
Kowski, Nicola: Einleitung, aus: Tutorium Recherche, in: historicum-estudies.net,
URL: http://www.historicum-estudies.net/etutorials/tutorium-recherche/ (Datum des letzten Besuchs).
als Literatur nur das schlechte Buch von Gantert angibt, brauche ich gar nicht weiterzulesen. Und wer ist auf die schwachsinnige Idee gekommen, bei einer Open Educational Resource die denkbar ungeeignete CC-Lizenz zu wählen? "Alle Beiträge in Historicum-eStudies.net sind veröffentlicht unter der Creative Commons-Lizenz Attribution - Non Commercial - No Derivatives 4.0 International (CC BY-NC-ND 4.0)." Über das NC kann man sich vielleicht noch streiten, aber das ND ist ein Schlag ins Gesicht jeglichen gemeinschaftlichen Erarbeitens von Wissen.
Ich denke, aus Archivalia lernt man erheblich mehr über Internetrecherche als in diesem Tutorium.
Kowski, Nicola: Einleitung, aus: Tutorium Recherche, in: historicum-estudies.net,
URL: http://www.historicum-estudies.net/etutorials/tutorium-recherche/ (Datum des letzten Besuchs).
als Literatur nur das schlechte Buch von Gantert angibt, brauche ich gar nicht weiterzulesen. Und wer ist auf die schwachsinnige Idee gekommen, bei einer Open Educational Resource die denkbar ungeeignete CC-Lizenz zu wählen? "Alle Beiträge in Historicum-eStudies.net sind veröffentlicht unter der Creative Commons-Lizenz Attribution - Non Commercial - No Derivatives 4.0 International (CC BY-NC-ND 4.0)." Über das NC kann man sich vielleicht noch streiten, aber das ND ist ein Schlag ins Gesicht jeglichen gemeinschaftlichen Erarbeitens von Wissen.
Ich denke, aus Archivalia lernt man erheblich mehr über Internetrecherche als in diesem Tutorium.
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Hintergründe von Hans Rudolf Lavater zu einem von mir auf Archivalia_EN geposteten Bild:
http://www.hr-lavater.ch/2014/04/26/madama-gonzagas-diadem/
Ein Blog, das immer wieder mich mit tollen Beiträgen erfreut.

http://www.hr-lavater.ch/2014/04/26/madama-gonzagas-diadem/
Ein Blog, das immer wieder mich mit tollen Beiträgen erfreut.

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http://www.tagesschau.de/ausland/papst-heiligsprechung102.html
http://www.spiegel.de/panorama/italiener-wird-vom-kreuz-erschlagen-a-966140.html
Welchen dubiosen Schabernack aus Sicht historisch-kritischer Forschung die Heiligsprechung der Märtyrer von Otranto (1480, heiliggesprochen 2013) bedeutete, geht aus meinem Interview mit Hubert Houben wohl hinreichend deutlich hervor:
http://archiv.twoday.net/stories/404099608/
http://www.spiegel.de/panorama/italiener-wird-vom-kreuz-erschlagen-a-966140.html
Welchen dubiosen Schabernack aus Sicht historisch-kritischer Forschung die Heiligsprechung der Märtyrer von Otranto (1480, heiliggesprochen 2013) bedeutete, geht aus meinem Interview mit Hubert Houben wohl hinreichend deutlich hervor:
http://archiv.twoday.net/stories/404099608/
KlausGraf - am Samstag, 26. April 2014, 21:38 - Rubrik: Kirchenarchive
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Aus einer Laudatio des österreichischen Juristen Alfred Noll:
http://derstandard.at/1397521708575/Fuer-eine-Kultur-der-Offenheit-und-Transparenz
"Das politische Leben Österreichs, verbeamtet und bürokratisiert, wie es sich uns täglich bietet, ist nicht vom belebenden Wind der Transparenz, sondern von der abgestandenen Luft des Amtsgeheimnisses geprägt. Unsere politischen Repräsentanten und unsere amtlich Bediensteten scheinen ein ganz untrügliches Gespür dafür zu haben, dass Vermittlung von Wissen und das Teilen von Informationen einhergehen würden mit Machtverlust."
So etwas meldet das VÖBBLOG natürlich nicht.
http://derstandard.at/1397521708575/Fuer-eine-Kultur-der-Offenheit-und-Transparenz
"Das politische Leben Österreichs, verbeamtet und bürokratisiert, wie es sich uns täglich bietet, ist nicht vom belebenden Wind der Transparenz, sondern von der abgestandenen Luft des Amtsgeheimnisses geprägt. Unsere politischen Repräsentanten und unsere amtlich Bediensteten scheinen ein ganz untrügliches Gespür dafür zu haben, dass Vermittlung von Wissen und das Teilen von Informationen einhergehen würden mit Machtverlust."
So etwas meldet das VÖBBLOG natürlich nicht.
KlausGraf - am Samstag, 26. April 2014, 19:21 - Rubrik: Informationsfreiheit und Transparenz
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"Irgendwann hat sich in den Fernsehanstalten herumgesprochen, dass man das Internet nicht länger ignorieren kann. Seither kommt kaum eine Talkshow ohne den jungen engagierten Kollegen aus, der aus Twitter zitiert, kaum ein Film, nach dem die Zuschauer nicht aufgefordert werden, doch noch bitte hernach im Netz mitzudiskutieren, oder es lesen geklonte Schrowanges vor, "worüber das Web lacht". Und falls in die Programmleiter gerade mal nicht der Geistesblitz eingeschlagen ist, womit man die bange Leere zwischen Silbereisen und Sportschau vollsenden kann, schauen sie sich im Internet nach sogenannten frischen Formaten um. "
http://www.zeit.de/kultur/film/2014-04/Postillon-NDR
Die ZEIT ist wie andere Medien von Postillion24 gar nicht angetan.
http://www.zeit.de/kultur/film/2014-04/Postillon-NDR
Die ZEIT ist wie andere Medien von Postillion24 gar nicht angetan.
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http://marketingland.com/happen-google-really-kill-google-81587
Ich würde das sehr bedauern und habe auch nicht den Eindruck, dass Google+ eine "Geisterstadt" ist. Mir gefällt es erheblich besser als Facebook.
Ich würde das sehr bedauern und habe auch nicht den Eindruck, dass Google+ eine "Geisterstadt" ist. Mir gefällt es erheblich besser als Facebook.
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http://www.theparisreview.org/blog/2014/04/16/the-missing-borges/
Eine spannend dargebotene merkwürdige Geschichte über ein aus der argentinischen Nationalbibliothek gestohlenes kostbares Buch von Borges. Es wird später zurückgegeben, aber nicht das gestohlene Exemplar. Girolamini-Schänder und Fälscher Massimo de Caro hatte seine Finger im Spiel.
http://archiv.twoday.net/search?q=girolamini
Update:
Niemand wies mich auf den FAZ-Artikel mit Neuigkeiten zum Fall Schauer hin, der vor wenigen Tagen in der FAZ erschien:
"Im November 2013 wurde Herbert Schauer nach Neapel überführt. Als der italienische Kassationshof die Fortdauer der Untersuchungshaft beanstandete, wechselte Schauer im Februar in Hausarrest: Er verfügt weder über Telefon noch Internet und darf das von seiner Familie angemietete Domizil in Neapel nicht verlassen. Weil die schriftliche Begründung des Kassationshofs noch immer nicht vorlag, verlief ein Haftprüfungstermin vor wenigen Tagen ergebnislos, der nächste Termin wurde auf den 29. Mai angesetzt. Ob das Strafverfahren überhaupt eröffnet und, wenn ja, wann es stattfinden wird, steht dem Vernehmen nach in den Sternen. Herbert Schauer hat laut Auskunft von Zisska & Schauer entschieden, nicht an das Auktionshaus zurückzukehren. Die Geschäftsführung übernahm Wolfgang Lacher."
http://www.faz.net/aktuell/deutschland-hat-ihn-ausgeliefert-in-den-sternen-steht-derzeit-hausarrest-12901340.html
Wir Donna-Leon-Fans dürfen uns auf einen durch die Girolamini-Affäre inspirierten neuen Venedig-Krimi freuen:
http://www.nytimes.com/2014/04/06/books/review/donna-leons-by-its-cover-and-more.html?_r=0
http://www.laverdad.es/murcia/v/20140423/cultura/lectura-esta-secreto-todo-20140423.html
Eine spannend dargebotene merkwürdige Geschichte über ein aus der argentinischen Nationalbibliothek gestohlenes kostbares Buch von Borges. Es wird später zurückgegeben, aber nicht das gestohlene Exemplar. Girolamini-Schänder und Fälscher Massimo de Caro hatte seine Finger im Spiel.
http://archiv.twoday.net/search?q=girolamini
Update:
Niemand wies mich auf den FAZ-Artikel mit Neuigkeiten zum Fall Schauer hin, der vor wenigen Tagen in der FAZ erschien:
"Im November 2013 wurde Herbert Schauer nach Neapel überführt. Als der italienische Kassationshof die Fortdauer der Untersuchungshaft beanstandete, wechselte Schauer im Februar in Hausarrest: Er verfügt weder über Telefon noch Internet und darf das von seiner Familie angemietete Domizil in Neapel nicht verlassen. Weil die schriftliche Begründung des Kassationshofs noch immer nicht vorlag, verlief ein Haftprüfungstermin vor wenigen Tagen ergebnislos, der nächste Termin wurde auf den 29. Mai angesetzt. Ob das Strafverfahren überhaupt eröffnet und, wenn ja, wann es stattfinden wird, steht dem Vernehmen nach in den Sternen. Herbert Schauer hat laut Auskunft von Zisska & Schauer entschieden, nicht an das Auktionshaus zurückzukehren. Die Geschäftsführung übernahm Wolfgang Lacher."
http://www.faz.net/aktuell/deutschland-hat-ihn-ausgeliefert-in-den-sternen-steht-derzeit-hausarrest-12901340.html
Wir Donna-Leon-Fans dürfen uns auf einen durch die Girolamini-Affäre inspirierten neuen Venedig-Krimi freuen:
http://www.nytimes.com/2014/04/06/books/review/donna-leons-by-its-cover-and-more.html?_r=0
http://www.laverdad.es/murcia/v/20140423/cultura/lectura-esta-secreto-todo-20140423.html
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KlausGraf - am Samstag, 26. April 2014, 18:05 - Rubrik: Allgemeines
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Intuitiv können wir inhaltlich unsinnige Sätze wie "Der Roman liebt den Archivar" problemlos von formal fehlerhaften Äußerungen wie "Der Bibliothekar besucht der Archivar" trennen. (Spekrum der Wissenschaft Mai 2014, S. 63)
Wieso inhaltlich unsinnig?
http://archiv.twoday.net/search?q=literaturtipp
Wieso inhaltlich unsinnig?
http://archiv.twoday.net/search?q=literaturtipp
KlausGraf - am Samstag, 26. April 2014, 17:35 - Rubrik: Wahrnehmung
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Die Handschriften aus der Mitte des 19. Jahrhunderts im Staatsarchiv Darmstadt C 1 Nr. 1-9 vom Pfarrer Emil Köster sind als Einzelbilder online in
http://www.hadis.hessen.de/
Wieso nicht auch Nr. 10 und 11?
http://www.hadis.hessen.de/
Wieso nicht auch Nr. 10 und 11?
KlausGraf - am Samstag, 26. April 2014, 01:18 - Rubrik: Staatsarchive
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Die Überschrift ist natürlich keine Anspielung auf die oft unfähigen alten Männer, sondern bezieht sich ausschließlich auf den Gegenstand ("Tarzan of the Apes") einer erfreulichen Entscheidung, die die Public Domain eine Spur stärkt.
Wir hatten den Casus vor kurzem schon:
http://archiv.twoday.net/stories/714912405/
Der BGH entschied, "dass der Roman nach dem Inhalt der in Betracht zu ziehenden Staatsverträge in Deutschland nur bis zum 31. Dezember 2000 urheberrechtlich geschützt war. Das Welturheberrechtsabkommen von 1952 überlagere das Übereinkommen zwischen dem Deutschen Reich und den Vereinigten Staaten von Amerika über den gegenseitigen Schutz der Urheberrechte von 1892 und führe dazu, dass dem Werk die seit Inkraftreten des Urheberrechtsgesetz am 9. September 1965 geltende Verlängerung der Schutzfrist auf 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers bis zum 31. Dezember 2020 nicht zugutekomme. Gemäß dem Schutzfristenvergleich nach Art. IV Abs. 4 bis 6 WUA wirke sich die Verlängerung der Schutzdauer nur insoweit aus, wie die Schutzfrist im Ursprungsland länger währt als die vor der Verlängerung geltende Schutzfrist im Inland."
http://www.urheberrecht.org/news/5194/
Volltext des Urteils:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=67537&pos=4&anz=595&Blank=1.pdf

Wir hatten den Casus vor kurzem schon:
http://archiv.twoday.net/stories/714912405/
Der BGH entschied, "dass der Roman nach dem Inhalt der in Betracht zu ziehenden Staatsverträge in Deutschland nur bis zum 31. Dezember 2000 urheberrechtlich geschützt war. Das Welturheberrechtsabkommen von 1952 überlagere das Übereinkommen zwischen dem Deutschen Reich und den Vereinigten Staaten von Amerika über den gegenseitigen Schutz der Urheberrechte von 1892 und führe dazu, dass dem Werk die seit Inkraftreten des Urheberrechtsgesetz am 9. September 1965 geltende Verlängerung der Schutzfrist auf 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers bis zum 31. Dezember 2020 nicht zugutekomme. Gemäß dem Schutzfristenvergleich nach Art. IV Abs. 4 bis 6 WUA wirke sich die Verlängerung der Schutzdauer nur insoweit aus, wie die Schutzfrist im Ursprungsland länger währt als die vor der Verlängerung geltende Schutzfrist im Inland."
http://www.urheberrecht.org/news/5194/
Volltext des Urteils:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=67537&pos=4&anz=595&Blank=1.pdf

KlausGraf - am Freitag, 25. April 2014, 19:14 - Rubrik: Archivrecht
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KlausGraf - am Freitag, 25. April 2014, 18:43 - Rubrik: Kodikologie
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Der Aufsatz von Stefan Sonderegger im Archiv für Diplomatik 2013 steht nicht Open Access zur Verfügung.
http://dx.doi.org/10.7788/afd.2013.59.jg.433
Abstract:
"Archives contain numerous mentions of loss of charters. There has been
speculation about the amount of charters lost, but precise figures have been
lacking so far. Thanks to systematic registration and the availability of copies,
losses of charters from St. Gallen originating between approx. 1350 and
1450 have, for the first time, been quantified for sample cases. The evidence
reveals significant differences between the town’s Benedictine monastery,
the urban hospital as a feudal landowner, and the municipal administration
regarding the percentage of charters lost. Over 95 % of the charters issued
by the monastery as ecclesiastic landowner have been lost, whereas for the
hospital as secular landowner, the loss rate of charters documenting the
lease of land amounts to just 31 %. As far as the municipal administration is
concerned, only 17 % of all charters have been preserved. This low proportion
of surviving charters is due in particular to the fact that not a single
charter issued to private individuals remains. The following text also looks
at the reasons behind these striking differences in the rates of preservation."
http://dx.doi.org/10.7788/afd.2013.59.jg.433
Abstract:
"Archives contain numerous mentions of loss of charters. There has been
speculation about the amount of charters lost, but precise figures have been
lacking so far. Thanks to systematic registration and the availability of copies,
losses of charters from St. Gallen originating between approx. 1350 and
1450 have, for the first time, been quantified for sample cases. The evidence
reveals significant differences between the town’s Benedictine monastery,
the urban hospital as a feudal landowner, and the municipal administration
regarding the percentage of charters lost. Over 95 % of the charters issued
by the monastery as ecclesiastic landowner have been lost, whereas for the
hospital as secular landowner, the loss rate of charters documenting the
lease of land amounts to just 31 %. As far as the municipal administration is
concerned, only 17 % of all charters have been preserved. This low proportion
of surviving charters is due in particular to the fact that not a single
charter issued to private individuals remains. The following text also looks
at the reasons behind these striking differences in the rates of preservation."
KlausGraf - am Freitag, 25. April 2014, 18:21 - Rubrik: Hilfswissenschaften
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Bisher 20 Titel, darunter auch Zeitungen, digitalisiert.
http://kbaargau.visual-library.de/nav/index/all
http://kbaargau.visual-library.de/nav/index/all
KlausGraf - am Freitag, 25. April 2014, 17:24 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://www.amazon.de/Gro%C3%9Fe-Seeschlachten-Wendepunkte-Weltgeschichte-Skagerrak/dp/3406655580
Da Rader nach eigenem Bekunden für die Ewigkeit schreibt und ausgehend von der Arbeitshypothese, dass man sich besonders viel Mühe bei den ersten Sätzes eines Buchs gibt, erscheint es angemessen, eine kurze exemplarische sprachkritische Würdigung des Werks "Große Seeschlachten" von Arne Karsten und Olaf B. Rader anhand des ersten Abschnitts vorzulegen. Überflüssig zu betonen, dass Beobachtungen zu gutem und schlechtem Stil in sehr hohem Ausmaß subjektiv sind.
Der erste Satz ist als Einstieg im wesentlichen in Ordnung, auch wenn ich die Wendung "fundamentale Bedeutung" nicht sonderlich schätze. In Satz 3 kommt aber mit "eminente Bedeutung" eine Wiederholung, die man vermeiden sollte. In Satz 4 gefällt mir das "aufmerksam rezipiert" nicht. "Einer seiner begeistertsten Leser" - das klingt ungelenkt, "Einer seiner begeisterten Leser" hätte genügt. "Mahans Werk wurde [...] zu einem der wichtigsten Impulsgeber" - schon wieder ein Superlativ! Der durch einen Doppelpunkt getrennte Doppelsatz ist zu lang und liest sich nicht flüssig, da der relativische Bezug erst einmal ermittelt werden muss. "brachten es zu zentralen Bezugspunkten" ist eindeutig hölzern, ein simples "wurden" wäre besser gewesen. Denkt man in Schlachtschiffparametern tatsächlich politisch oder nicht eher militärisch? Und dass dieses Denken für das nationale Selbstverständnis zentral war, erscheint mir etwas übertrieben.
In der ersten Bildunterschrift zeigt sich übrigens erstmals, was ich die Und-Krankheit nenne: Das unnötige Anschließen eines weiteren Hauptsatzes mit und. Dafür findet man unzählige Beispiele in den hölzernsten Artikeln der Wikipedia, zu deren begeistertsten Lesern womöglich Karsten und Rader zählen, deren bestenfalls Mittelmaß erreichendes Stilniveau bei dem prominenten Publikationsort doch etwas erstaunt.

Da Rader nach eigenem Bekunden für die Ewigkeit schreibt und ausgehend von der Arbeitshypothese, dass man sich besonders viel Mühe bei den ersten Sätzes eines Buchs gibt, erscheint es angemessen, eine kurze exemplarische sprachkritische Würdigung des Werks "Große Seeschlachten" von Arne Karsten und Olaf B. Rader anhand des ersten Abschnitts vorzulegen. Überflüssig zu betonen, dass Beobachtungen zu gutem und schlechtem Stil in sehr hohem Ausmaß subjektiv sind.
Der erste Satz ist als Einstieg im wesentlichen in Ordnung, auch wenn ich die Wendung "fundamentale Bedeutung" nicht sonderlich schätze. In Satz 3 kommt aber mit "eminente Bedeutung" eine Wiederholung, die man vermeiden sollte. In Satz 4 gefällt mir das "aufmerksam rezipiert" nicht. "Einer seiner begeistertsten Leser" - das klingt ungelenkt, "Einer seiner begeisterten Leser" hätte genügt. "Mahans Werk wurde [...] zu einem der wichtigsten Impulsgeber" - schon wieder ein Superlativ! Der durch einen Doppelpunkt getrennte Doppelsatz ist zu lang und liest sich nicht flüssig, da der relativische Bezug erst einmal ermittelt werden muss. "brachten es zu zentralen Bezugspunkten" ist eindeutig hölzern, ein simples "wurden" wäre besser gewesen. Denkt man in Schlachtschiffparametern tatsächlich politisch oder nicht eher militärisch? Und dass dieses Denken für das nationale Selbstverständnis zentral war, erscheint mir etwas übertrieben.
In der ersten Bildunterschrift zeigt sich übrigens erstmals, was ich die Und-Krankheit nenne: Das unnötige Anschließen eines weiteren Hauptsatzes mit und. Dafür findet man unzählige Beispiele in den hölzernsten Artikeln der Wikipedia, zu deren begeistertsten Lesern womöglich Karsten und Rader zählen, deren bestenfalls Mittelmaß erreichendes Stilniveau bei dem prominenten Publikationsort doch etwas erstaunt.

KlausGraf - am Freitag, 25. April 2014, 15:46 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
Der Münchner Literat Franz Trautmann (1813-1887; GND, Killy) hat seinen Historienroman "Die Abenteuer Herzogs Christoph von Bayern, genannt der Kämpfer [...]" (Erstausgabe 1852/53) mit zwei angeblich authentischen Schriftstücken gewürzt: einem Brief eines Andreas Sluder aus München 1493 und einem teilweise wiedergegebenen "Pilgramsbuch" Herzog Christophs von Bayern (ebenfalls 1493).
Erstausgabe 1853
http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10121614_00410.html
Die üblicherweise zitierte 3. Auflage 1880bedarf eines US-Proxy:
http://hdl.handle.net/2027/uc1.$b461440?urlappend=%3Bseq=449
Nachdem Armin Kunz den Sluder-Brief als Fälschung Trautmanns erwiesen hat, kann gezeigt werden, dass auch das Tagebuch Christophs ("Pilgramsbuch") von Trautmann erfunden wurde. Obwohl eine gründliche Lektüre schnell einen Anachronismus-Verdacht aufkommen lässt, wurde es bis jetzt von Historikern unkritisch als echte Quelle verwertet.
Authentisch ist dagegen der in der ersten Auflage noch nicht vorhandene Brief Christophs vom 28. Mai 1493, den Jyri Hasecker (der das Pilgramsbuch für echt hält!) 2008 in den Oefeleana 6 des Bayerischen Hauptstaatsarchivs nachwies.
http://www.libreka.de/9783899714623/32
***
Zunächst ist zu betonen, dass der gründlichen Untersuchung von Armin Kunz: Die Jerusalemfahrt Lucas Cranachs d.Ä. Quellenkritische Untersuchung der Überlieferungsgeschichte eines (kunst)historischen Topos. In: Archiv für Kulturgeschichte 78 (1996), S. 87-114 ein schlüssiger Fälschungsnachweis für den Sluder-Brief zu entnehmen ist.
Schon die Tatsache, dass in dem Privatbrief drei höchst bemerkenswerte kunstgeschichtliche Sachverhalte, darunter die Jerusalemfahrt Cranachs, vorkommen, erregt Verdacht. Kunz stützt sich auf eine genaue Sichtung der im Brief gegebenen Liste der Jerusalempilger im Gefolge Friedrichs des Weisen. Sluders Brief fußt auf den "Annales" des Johann Sebastian Müller von 1700 einschließlich der dort enthaltenen Abweichungen von der Urquelle Spalatin.
Müller 1700, S. 56
http://books.google.de/books?id=kFVPAAAAcAAJ&pg=PA56
Der Schluss, "daß es sich bei Sluders Brief um eine von großer historischer Kenntnis genährte und eben deshalb auch irreführende Fälschung handelt" (Kunz S. 105) ist eindeutig.
Der Fälscher Trautmann hatte sich gegenüber Reinhold Röhricht für die Echtheit des Briefs verbürgt (Kunz Anm. 21) und als Fundort die 1871 durch Feuer zerstörte Aretin'sche Bibliothek auf Schloss Haidenburg angegeben. Zum Brand und Bibliotheksverlust:
http://books.google.de/books?id=ZqRTAAAAcAAJ&pg=PA411
Erst Röhricht/Meisner teilten diesen Fundort in ihrer Ausgabe des Hundt'schen Rechnungsbuchs 1883 mit:
http://resikom.adw-goettingen.gwdg.de/berichte/PDF/Roehricht_1883_Hundt.pdf
Gegen Hedwig Michaelson - die zwei Beiträge im Repertorium für Kunstwissenschaft 1899 sind in Digizeitschriften Open Access:
http://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?PPN487700287_0022 -
behauptete Eduard Flechsig im Jahr 1900, der Sluder-Brief sei eine "dichterische Erfindung" Trautmanns.
https://archive.org/stream/cranachstudien01flecuoft#page/n17/mode/2up
Hans Ankwicz-Kleehofen, der den Adressaten, einen Wiener Kaufmann Hans Weimann, in Wiener Unterlagen nicht finden konnte, sprach im Alt-Wiener Kalender für das Jahr 1922 klar von einer "Fälschung".
http://hdl.handle.net/2027/wu.89092597590?urlappend=%3Bseq=84 (US)
Aber diese Zweifel wurden nicht rezipiert.
Unbeachtet blieb auch Thedor Aigns Hinweis (von Kunz nicht berücksichtigt) in seinem Ketzel-Buch (1961), dass der Brief Kennzeichen der Spätromantik trage [Korrektur siehe NACHTRAG], siehe die Rezension in der ZWLG [21, 1962, S. 411 von Gerd Wunder]:
http://books.google.de/books?id=BksOAQAAIAAJ&q=%22andreas+sluder%22
Elisabeth Caesar: Sebald Schreyer, MVGN 1969 ging von der Echtheit aus.
http://periodika.digitale-sammlungen.de/mvgn/Blatt_bsb00000972,00141.html
Rainer Zittlau: Heiliggrabkapelle und Kreuzweg, 1992 versuchte sogar einen Echtheitsbeweis (von Kunz nicht erörtert)
http://books.google.de/books?id=ctzVAAAAMAAJ&q=gef%C3%A4lscht
Zustimmend die Rezension
http://periodika.digitale-sammlungen.de/zblg/seite/zblg56_0295
Dietrich Huschenbett im ²VL 2 (1980), Sp. 966 erwähnte den Brief ohne Hinweise auf Kritik. Schon in Bd. 1 (1978), Sp. 1229 hatte er im Artikel über Christoph von Bayern das Pilgramsbuch als echt angesehen (der Autorität von Röhricht/Meisner folgend). In seinem Pilgerreisen-Aufsatz DVjs 1985, S. 38 verwertete er das Pilgramsbuch ohne Vorbehalte.
Halm 1994 und die Digiberichte behandeln die Quelle ebenfalls als echt.
http://www.digiberichte.de/Halm_1994_Deutsche_Reiseberichte.pdf#nameddest=98
Auch nach dem Erscheinen des Aufsatzes von Kunz 1996 wurden sowohl der Sluder-Brief als auch das Pilgramsbuch unverändert als authentische Quellen verwertet.
Von Cordula Nolte in: Fremdheit und Reisen 1997
http://books.google.de/books?id=I7EYAAAAYAAJ&q=%22hocher+r%C3%BChrung%22
Von Detlev Kraak: Monumentale Zeugnisse 1997
https://www.google.de/search?tbm=bks&q=sebald+schreyer+sluder
Hier ist besonders pikant, dass die zitierte S. 428 eindeutig aus dem Roman-Teil stammt und unter keinen Umständen als authentische Quelle hätte verwertet werden dürfen.
http://books.google.de/books?id=nB8TAQAAIAAJ&q=christoph+bayern
Von Helmut Schlereth: Pollich 2001
http://books.google.de/books?id=8NchAQAAMAAJ&q=%22hans+weinmann%22
Von Carola Fey, in: Mittelalterliche Fürstenhöfe und ihre Erinnerungskulturen 2006, S. 145
http://www.libreka.de/9783899713275/145
Von Andreas Tacke: Reliquienkult, 2006
http://books.google.de/books?id=Bf6DcnWNfDYC&pg=PA135
Von Carina Brumme: Wallfahrtswesen, 2010
http://books.google.de/books?id=J8Xwn1anJEgC&pg=PA214
Das zutiefst fragwürdige Nachschlagewerk "Reiseberichte und Geschichtsdichtung" (2012) hat den Aufsatz von Kunz übersehen, nennt aber immerhin die Zweifel von Bastert 1993:
http://books.google.de/books?id=nzqLp6td3z4C&pg=PA46-IA12
***
Kunz hätte in seinem Aufsatz deutlich aussprechen sollen, dass auch das Pilgramsbuch Herzog Christophs ein Machwerk Trautmanns ist. Er sagt das eher indirekt (S. 94), wenn er moniert, dass trotz der gewichtigen Zweifel das 17. Kapitel Trautmanns "Aus Herzog Christoph's Pilgrambuch" Aufnahme in die Liste der Primärliteratur einer germanistischen Studie zur Pilgerliteratur (Hippler 1987) gefunden habe. Wenn eine Anekdote zu Pollichius aus einem frühneuzeitlichen Kompendium zur sächsischen Geschichte in das Pilgramsbuch einfließen konnte (S. 101) wird dem aufmerksamen Leser klar, dass auch dieses ebenso wenig echt ist wie der Sluder-Brief.
In seiner Aachener Dissertation ist Bernd Bastert 1993 kurz auf das angebliche Ego-Dokument Christophs von Bayern eingegangen (Der Münchner Hof und Fuetrers 'Buch der Abenteuer', S. 68-70). Er zitiert das Dokument nach der Wiedergabe in Pörnbacher/Hubensteiner: Bayerische Bibliothek 1 (1978), S. 618-625. Die Frage nach dem Verfasser des Texts sei noch nie gestellt worden. Die Episode vom "Privatkreuzzug" des oberbayerischen Herzogs hält er für "äußerst unglaubwürdig" (S. 69), da die Rahmenbedingungen solcher Pilgerreisen damals solche Konflikte vermeiden sollten. Auch die Episode über die Krankheit des Herzogs hält er für "frei erfunden" (S. 70). Die Stilisierung des Reiseberichts nach einer "aventiure-Fahrt" schreibt Bastert allerdings einem Zeitgenossen aus dem Umkreis des Herzogshofs zu. Auf die Idee, dass Trautmann der Erfinder des Pilgramsbuch sein könnte, ist er offenkundig nicht gekommen. Die kunsthistorischen Stellungnahmen zum Sluder-Brief waren ihm nicht bekannt.
Auch die dubiose sprachliche Gestalt des Texts sprach Bastert nicht an. Ohne ins Detail zu gehen, beobachtete Kunz (S. 105), dass gegenüber dem echten Christoph-Brief von 1493 (siehe oben), der sich entschieden schlechter verstehen lässt als das Pilgramsbuch und der Sluder-Brief, der Sluder-Brief eher einen altertümlenden als einen wirklich alten Eindruck mache.
Ohne hieb- und stichfesten Rückhalt hinsichtlich der Wörterbücher begibt sich ein Nicht-Sprachwissenschaftlicher hinsichtlich eines schreibsprachlich begründeten Fälschungsverdachts auf sehr dünnes Eis, auch wenn er sich mit Belegen in Google Books abzusichern versucht. Geringes Gewicht hat von daher mein Eindruck aufgrund der Lektüre vieler zeitgenössischer Texte, dass Satzbau und Vokabular eher nicht ins Ende des 15. Jahrhunderts gehören.
Ein Blick auf den echten Brief (3. Auflage, S. 448f.) zeigt, dass die dortigen Graphien (y regelmäßig für ie, i, zw statt zu, p statt b z.B. in pruder usw.) es ausschließen, dass der Trautmann'sche Text des Pilgerbuchs auf ein Autograph des Herzogs zurückgeht. Aber es könnte ja eine Abschrift sein.
Bis zum Beweis des Gegenteils behaupte ich, dass eine Formulierung "ganz köstlich von eitel cedernholzgebälk" (1. Auflage, S. 416) anachronistisch ist. Für "grabliegerschaft" (S. 415) finde ich überhaupt keinen Beleg bei Google oder im Grimmschen Wörterbuch. Vom "Leidenskreuz" (S. 413, 415) sprach man eher im 18./19. Jahrhundert, desgleichen von hoher Rührung (S. 415 "gingen vns vor hocher rührung die augen über"). Überhaupt befremdet die Emotionalität des Textes, die eher ins 19. Jahrhundert passt.
Glücklicherweise liefert der Aufsatz von Kunz wesentlich "härtere" Argumente, um die Fälschung zu belegen. Bereits erwähnt wurde eine Pollichius-Anekdote, die aus einer späteren Quelle in den Text Eingang fand.
S. 417 ist die Rede von einem Georg Kötzel aus Nürnberg, dessen Vater die Fälle der Passion Christi bis Golgatha ausgemessen habe. Und dieser Georg Ketzel erscheint - ganz zufällig - auch im Sluder-Brief (S. 406), wo man zusätzlich erfährt, Martin Ketzel habe sich zum zweiten Mal nach Jerusalem aufgemacht, um die Messung zu dokumentieren. Diese Überlieferung stammt aus der gedruckten Nürnberger Literatur und ist nicht vor dem 17. Jahrhundert zu belegen. Kunz (Anm. 4) verweist darauf, dass Christian Geyer sie 1905 endgültig wiederlegt habe: Zur Geschichte der Adam Krafftschen Stationen. In: Repertorium für Kunstwissenschaft 28 (1905), S. 351-364, 495-511. Die Beziehung des Stationenwegs zu den Ketzel ist unhistorisch, und daher kann weder der Sluder-Brief noch das Pilgramsbuch eine authentische Quelle sein.
Dass anders als beide Fälschungen angeben nicht Georg Ketzel, sondern Wolf Ketzel 1493 mit Kurfürst Friedrich und Herzog Christoph ins Heilige Land zog, hatte schon Joseph Heller 1821 richtiggestellt.
http://books.google.de/books?id=yb0-AAAAcAAJ&pg=PA117
Das sagt auch die freilich sehr unzuverlässige (siehe Geyer) Gedächtnistafel der Ketzel im GNM.
http://objektkatalog.gnm.de/objekt/Gm581
Die falsche Angabe zum Vornamen des Ketzel-Pilgers war auch eines der Fälschungsindizien von Kunz (S. 100).
Sluder-Brief und Pilgramsbuch sind von einerlei Machart und beide nicht echt, sondern aufgrund von Anachronismen, die sich aus der Verwertung von Werken des 17./18. Jahrhunderts ergeben, als (außerordentlich kundige) Fälschungen von Franz Trautmann zu erweisen. Es bleibt zu ermitteln, welche Quellen Trautmann aus dem Feld der Jerusalem-Pilgerschriften verwertet hat.
Die Ehre des Fälschungsnachweises gebührt Armin Kunz, auch wenn ich einige Details ergänzen konnte. Es ist zu hoffen, dass Wissenschaftler von der Verwertung dieser Quelle für die Zeit um 1493 künftig Abstand nehmen und sie als das werten, was sie ist, nämlich eine archaisierende Fiktion des 19. Jahrhunderts.
NACHTRAG
Aigns Ketzel-Buch S. 28-32 stellt zunächst klar, dass aufgrund älterer Quellen die Überlieferung von zwei Pilgerfahrten Martin Ketzels glaubwürdig sein dürfte. Die in der Tradition (und von Trautmann) angeführten verlorenen Unterlagen sind so als zuverlässiges Detail nicht abzusichern (S. 29).
S. 30 geht Aign irrtümlich davon aus, dass der Sluder-Brief erstmals 1880 publiziert wurde (richtig: 1853).
Aign stellt fest (S. 31): Es sei nicht richtig, dass die Kraft'schen Stationen 1493 schon vollendet waren. Es sei nicht richtig, dass Martin Ketzel damals in Nürnberg lebte. Und es sei nicht richtig, dass Georg ins Heilige Land pilgerte.
Martin Ketzel hatte entgegen der Aussage des Sluder-Briefs nicht nur einen einzigen Sohn Georg. Doch ist es natürlich denkbar, dass diese 1493 bereits verstorben waren.
Sebald Schreyers Brief müsste kurz zuvor nach München geschrieben worden sein. Dafür gibt es aber im Schreyer'schen Gedenkbuch B keinen Anhaltspunkt.
Vor dem naheliegenden Schluss, dass die unrichtigen Angaben durch Fälschung entstanden sind, scheute Aign erstaunlicherweise zurück. Die Spätromantik brachte offenbar erst der Rezensent Gerd Wunder seiner Arbeit in der ZWLG ins Spiel.
Zittlau referiert zunächst den Meinungsstand. Auch Berthold Daun hielt im Jahr 1900 den Brief für eine Erfindung, und dies scheint dann die kunsthistorische communis opinio geworden zu sein.
Zittlau datiert den Brief auf den 24. März 1493 (Quirinus von Tegernsee). Angesichts der ihm bekannten Ungereimtheiten, auf die Aign deutlich hingewiesen hatte, ist es schon recht dreist zu behaupten, die Einzelheiten des Briefs hätten sich bisher nicht schlüssig widerlegen lassen (S. 23). Dass abschließend auch noch die Gender-Karte gezogen wird - der Streit habe zur Herabwürdigung einer der ersten Kunsthistorikerinnen in Deutschland gedient, die es gewagt habe, einer Autorität zu widersprechen - erscheint befremdlich.
Da der Brief Schreyer nicht als Förderer der Kreuzweganlage zeigt, hat das Argument Zittlaus keine Relevanz: "Es wäre verwunderlich, wenn Trautmann damals in einem erfundenen Brief die richtigen Zuständigkeiten erahnt hätte" (S. 23).
Besonders fassungslos macht die Aussage, der Brief sei sprachlich unverdächtig, die sich auf mündliche Stellungnahmen von "Herrn Höppl" vom Bayerischen Hauptstaatsarchiv (Dr. Reinhard Höppl) und den Bamberger Wissenschaftlern Rolf Bergmann und Claudine Moulin beruft!
Die angeführten Gruß- und Schlussformeln mögen ja zeitgenössisch sein. Bei Ausführungen zu "sint" zeigt Zittlau seine mangelnde Vertrautheit mit der Sprache der Zeit. Bei "sint er [...] das mass verloren" steht sint offensichtlich für sintemalen = weil, und in einem Brief Schreyers von 1503 ist "mein willig dinst sind" ganz korrekt, wenn dinst Plural ist. Zittlau versteht beide Male den Text nicht und will f statt s (also das Verb finden) lesen.
Angesichts solcher Inkompetenz kann man die Ehrenrettung des Sluder-Briefs als echte Quelle getrost zur Seite legen.
Folker Reichert, der vielleicht beste Kenner echter Jerusalem-Pilgerschriften, teilte per Mail mit, dass er meinen Ausführungen zustimmt.
Volker Honemann schrieb mir zur Sprache: "das sieht mir doch sehr nach einem ziemlich glatten Kunst-Frühneuhochdeutsch aus (Pilgramsbuch), wie es im 19. Jh. ja nicht selten produziert worden ist, siehe z. B. die Hexen-Romane von Wilhelm Meinhold und besonders seinen 'Sigismund Hager' - unbedingt lesen; ein tolles Stück!"
Helga Czerny: Der Tod der bayerischen Herzöge im Spätmittelalter ... (2005) schreibt in ihrer ausführlichen Darstellung zu Herzog Christoph (S. 210-227, hier S. 211) sehr naiv: "An der Echtheit des Tagebuchs ist m. E. nicht zu zweifeln. Es stimmt vor allem bei den Zeitangaben, wie Ankunft in Jerusalem und Abreise von dort mit dem Bericht Spalatins überein". Warum wohl? Spalatins Angaben konnten auch schon vor der Spalatin-Ausgabe 1851 in die Trautmann bekannte Sekundärliteratur eingehen. Müller hatte Spalatin gekannt und 1770 war Spalatins Text bereits gedruckt worden (S. 212 Anm. 161). Basterts Zweifeln schloss sie sich nicht an und zitiert S. 212 Anm. 160 den Sluder-Brief (ohne die Arbeit von Kunz zu kennen) und S. 215f. das Pilgramsbuch. Sollte in einem echten Text sich nicht der Unterschied zwischen Großprior und Großmeister korrekt widerspiegeln (S. 216)?
Sie schreibt nichts über den fiktionalen Charakter der Arbeit Trautmanns und verwertet unbelegte Angaben Trautmanns (S. 221 Weilheimer Stiftung nach Trautmann S. 492
http://hdl.handle.net/2027/uc1.$b461440?urlappend=%3Bseq=500 ). S. 213 Anm. 168 gibt sie sogar an, ein späterer Antwortbrief des Großmeisters, den Trautmann anführt, über die Grabmal-Zeichnung (Abbildung S. 807) sei nicht aufzufinden. Ich schließe daraus, dass Trautmann auch in den "dokumentarischen" Anhang eigene Erfindungen verwoben hat. Die Konsequenz muss sein, Trautmann als historische Quelle für Informationen zur Biographie Herzog Christophs strikt zu meiden.
#forschung
Zu Fälschungen in Archivalia
http://archiv.twoday.net/stories/96987511/

Erstausgabe 1853
http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10121614_00410.html
Die üblicherweise zitierte 3. Auflage 1880
http://hdl.handle.net/2027/uc1.$b461440?urlappend=%3Bseq=449
Nachdem Armin Kunz den Sluder-Brief als Fälschung Trautmanns erwiesen hat, kann gezeigt werden, dass auch das Tagebuch Christophs ("Pilgramsbuch") von Trautmann erfunden wurde. Obwohl eine gründliche Lektüre schnell einen Anachronismus-Verdacht aufkommen lässt, wurde es bis jetzt von Historikern unkritisch als echte Quelle verwertet.
Authentisch ist dagegen der in der ersten Auflage noch nicht vorhandene Brief Christophs vom 28. Mai 1493, den Jyri Hasecker (der das Pilgramsbuch für echt hält!) 2008 in den Oefeleana 6 des Bayerischen Hauptstaatsarchivs nachwies.
http://www.libreka.de/9783899714623/32
***
Zunächst ist zu betonen, dass der gründlichen Untersuchung von Armin Kunz: Die Jerusalemfahrt Lucas Cranachs d.Ä. Quellenkritische Untersuchung der Überlieferungsgeschichte eines (kunst)historischen Topos. In: Archiv für Kulturgeschichte 78 (1996), S. 87-114 ein schlüssiger Fälschungsnachweis für den Sluder-Brief zu entnehmen ist.
Schon die Tatsache, dass in dem Privatbrief drei höchst bemerkenswerte kunstgeschichtliche Sachverhalte, darunter die Jerusalemfahrt Cranachs, vorkommen, erregt Verdacht. Kunz stützt sich auf eine genaue Sichtung der im Brief gegebenen Liste der Jerusalempilger im Gefolge Friedrichs des Weisen. Sluders Brief fußt auf den "Annales" des Johann Sebastian Müller von 1700 einschließlich der dort enthaltenen Abweichungen von der Urquelle Spalatin.
Müller 1700, S. 56
http://books.google.de/books?id=kFVPAAAAcAAJ&pg=PA56
Der Schluss, "daß es sich bei Sluders Brief um eine von großer historischer Kenntnis genährte und eben deshalb auch irreführende Fälschung handelt" (Kunz S. 105) ist eindeutig.
Der Fälscher Trautmann hatte sich gegenüber Reinhold Röhricht für die Echtheit des Briefs verbürgt (Kunz Anm. 21) und als Fundort die 1871 durch Feuer zerstörte Aretin'sche Bibliothek auf Schloss Haidenburg angegeben. Zum Brand und Bibliotheksverlust:
http://books.google.de/books?id=ZqRTAAAAcAAJ&pg=PA411
Erst Röhricht/Meisner teilten diesen Fundort in ihrer Ausgabe des Hundt'schen Rechnungsbuchs 1883 mit:
http://resikom.adw-goettingen.gwdg.de/berichte/PDF/Roehricht_1883_Hundt.pdf
Gegen Hedwig Michaelson - die zwei Beiträge im Repertorium für Kunstwissenschaft 1899 sind in Digizeitschriften Open Access:
http://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?PPN487700287_0022 -
behauptete Eduard Flechsig im Jahr 1900, der Sluder-Brief sei eine "dichterische Erfindung" Trautmanns.
https://archive.org/stream/cranachstudien01flecuoft#page/n17/mode/2up
Hans Ankwicz-Kleehofen, der den Adressaten, einen Wiener Kaufmann Hans Weimann, in Wiener Unterlagen nicht finden konnte, sprach im Alt-Wiener Kalender für das Jahr 1922 klar von einer "Fälschung".
http://hdl.handle.net/2027/wu.89092597590?urlappend=%3Bseq=84 (US)
Aber diese Zweifel wurden nicht rezipiert.
Unbeachtet blieb auch Thedor Aigns Hinweis (von Kunz nicht berücksichtigt) in seinem Ketzel-Buch (1961), dass der Brief Kennzeichen der Spätromantik trage [Korrektur siehe NACHTRAG], siehe die Rezension in der ZWLG [21, 1962, S. 411 von Gerd Wunder]:
http://books.google.de/books?id=BksOAQAAIAAJ&q=%22andreas+sluder%22
Elisabeth Caesar: Sebald Schreyer, MVGN 1969 ging von der Echtheit aus.
http://periodika.digitale-sammlungen.de/mvgn/Blatt_bsb00000972,00141.html
Rainer Zittlau: Heiliggrabkapelle und Kreuzweg, 1992 versuchte sogar einen Echtheitsbeweis (von Kunz nicht erörtert)
http://books.google.de/books?id=ctzVAAAAMAAJ&q=gef%C3%A4lscht
Zustimmend die Rezension
http://periodika.digitale-sammlungen.de/zblg/seite/zblg56_0295
Dietrich Huschenbett im ²VL 2 (1980), Sp. 966 erwähnte den Brief ohne Hinweise auf Kritik. Schon in Bd. 1 (1978), Sp. 1229 hatte er im Artikel über Christoph von Bayern das Pilgramsbuch als echt angesehen (der Autorität von Röhricht/Meisner folgend). In seinem Pilgerreisen-Aufsatz DVjs 1985, S. 38 verwertete er das Pilgramsbuch ohne Vorbehalte.
Halm 1994 und die Digiberichte behandeln die Quelle ebenfalls als echt.
http://www.digiberichte.de/Halm_1994_Deutsche_Reiseberichte.pdf#nameddest=98
Auch nach dem Erscheinen des Aufsatzes von Kunz 1996 wurden sowohl der Sluder-Brief als auch das Pilgramsbuch unverändert als authentische Quellen verwertet.
Von Cordula Nolte in: Fremdheit und Reisen 1997
http://books.google.de/books?id=I7EYAAAAYAAJ&q=%22hocher+r%C3%BChrung%22
Von Detlev Kraak: Monumentale Zeugnisse 1997
https://www.google.de/search?tbm=bks&q=sebald+schreyer+sluder
Hier ist besonders pikant, dass die zitierte S. 428 eindeutig aus dem Roman-Teil stammt und unter keinen Umständen als authentische Quelle hätte verwertet werden dürfen.
http://books.google.de/books?id=nB8TAQAAIAAJ&q=christoph+bayern
Von Helmut Schlereth: Pollich 2001
http://books.google.de/books?id=8NchAQAAMAAJ&q=%22hans+weinmann%22
Von Carola Fey, in: Mittelalterliche Fürstenhöfe und ihre Erinnerungskulturen 2006, S. 145
http://www.libreka.de/9783899713275/145
Von Andreas Tacke: Reliquienkult, 2006
http://books.google.de/books?id=Bf6DcnWNfDYC&pg=PA135
Von Carina Brumme: Wallfahrtswesen, 2010
http://books.google.de/books?id=J8Xwn1anJEgC&pg=PA214
Das zutiefst fragwürdige Nachschlagewerk "Reiseberichte und Geschichtsdichtung" (2012) hat den Aufsatz von Kunz übersehen, nennt aber immerhin die Zweifel von Bastert 1993:
http://books.google.de/books?id=nzqLp6td3z4C&pg=PA46-IA12
***
Kunz hätte in seinem Aufsatz deutlich aussprechen sollen, dass auch das Pilgramsbuch Herzog Christophs ein Machwerk Trautmanns ist. Er sagt das eher indirekt (S. 94), wenn er moniert, dass trotz der gewichtigen Zweifel das 17. Kapitel Trautmanns "Aus Herzog Christoph's Pilgrambuch" Aufnahme in die Liste der Primärliteratur einer germanistischen Studie zur Pilgerliteratur (Hippler 1987) gefunden habe. Wenn eine Anekdote zu Pollichius aus einem frühneuzeitlichen Kompendium zur sächsischen Geschichte in das Pilgramsbuch einfließen konnte (S. 101) wird dem aufmerksamen Leser klar, dass auch dieses ebenso wenig echt ist wie der Sluder-Brief.
In seiner Aachener Dissertation ist Bernd Bastert 1993 kurz auf das angebliche Ego-Dokument Christophs von Bayern eingegangen (Der Münchner Hof und Fuetrers 'Buch der Abenteuer', S. 68-70). Er zitiert das Dokument nach der Wiedergabe in Pörnbacher/Hubensteiner: Bayerische Bibliothek 1 (1978), S. 618-625. Die Frage nach dem Verfasser des Texts sei noch nie gestellt worden. Die Episode vom "Privatkreuzzug" des oberbayerischen Herzogs hält er für "äußerst unglaubwürdig" (S. 69), da die Rahmenbedingungen solcher Pilgerreisen damals solche Konflikte vermeiden sollten. Auch die Episode über die Krankheit des Herzogs hält er für "frei erfunden" (S. 70). Die Stilisierung des Reiseberichts nach einer "aventiure-Fahrt" schreibt Bastert allerdings einem Zeitgenossen aus dem Umkreis des Herzogshofs zu. Auf die Idee, dass Trautmann der Erfinder des Pilgramsbuch sein könnte, ist er offenkundig nicht gekommen. Die kunsthistorischen Stellungnahmen zum Sluder-Brief waren ihm nicht bekannt.
Auch die dubiose sprachliche Gestalt des Texts sprach Bastert nicht an. Ohne ins Detail zu gehen, beobachtete Kunz (S. 105), dass gegenüber dem echten Christoph-Brief von 1493 (siehe oben), der sich entschieden schlechter verstehen lässt als das Pilgramsbuch und der Sluder-Brief, der Sluder-Brief eher einen altertümlenden als einen wirklich alten Eindruck mache.
Ohne hieb- und stichfesten Rückhalt hinsichtlich der Wörterbücher begibt sich ein Nicht-Sprachwissenschaftlicher hinsichtlich eines schreibsprachlich begründeten Fälschungsverdachts auf sehr dünnes Eis, auch wenn er sich mit Belegen in Google Books abzusichern versucht. Geringes Gewicht hat von daher mein Eindruck aufgrund der Lektüre vieler zeitgenössischer Texte, dass Satzbau und Vokabular eher nicht ins Ende des 15. Jahrhunderts gehören.
Ein Blick auf den echten Brief (3. Auflage, S. 448f.) zeigt, dass die dortigen Graphien (y regelmäßig für ie, i, zw statt zu, p statt b z.B. in pruder usw.) es ausschließen, dass der Trautmann'sche Text des Pilgerbuchs auf ein Autograph des Herzogs zurückgeht. Aber es könnte ja eine Abschrift sein.
Bis zum Beweis des Gegenteils behaupte ich, dass eine Formulierung "ganz köstlich von eitel cedernholzgebälk" (1. Auflage, S. 416) anachronistisch ist. Für "grabliegerschaft" (S. 415) finde ich überhaupt keinen Beleg bei Google oder im Grimmschen Wörterbuch. Vom "Leidenskreuz" (S. 413, 415) sprach man eher im 18./19. Jahrhundert, desgleichen von hoher Rührung (S. 415 "gingen vns vor hocher rührung die augen über"). Überhaupt befremdet die Emotionalität des Textes, die eher ins 19. Jahrhundert passt.
Glücklicherweise liefert der Aufsatz von Kunz wesentlich "härtere" Argumente, um die Fälschung zu belegen. Bereits erwähnt wurde eine Pollichius-Anekdote, die aus einer späteren Quelle in den Text Eingang fand.
S. 417 ist die Rede von einem Georg Kötzel aus Nürnberg, dessen Vater die Fälle der Passion Christi bis Golgatha ausgemessen habe. Und dieser Georg Ketzel erscheint - ganz zufällig - auch im Sluder-Brief (S. 406), wo man zusätzlich erfährt, Martin Ketzel habe sich zum zweiten Mal nach Jerusalem aufgemacht, um die Messung zu dokumentieren. Diese Überlieferung stammt aus der gedruckten Nürnberger Literatur und ist nicht vor dem 17. Jahrhundert zu belegen. Kunz (Anm. 4) verweist darauf, dass Christian Geyer sie 1905 endgültig wiederlegt habe: Zur Geschichte der Adam Krafftschen Stationen. In: Repertorium für Kunstwissenschaft 28 (1905), S. 351-364, 495-511. Die Beziehung des Stationenwegs zu den Ketzel ist unhistorisch, und daher kann weder der Sluder-Brief noch das Pilgramsbuch eine authentische Quelle sein.
Dass anders als beide Fälschungen angeben nicht Georg Ketzel, sondern Wolf Ketzel 1493 mit Kurfürst Friedrich und Herzog Christoph ins Heilige Land zog, hatte schon Joseph Heller 1821 richtiggestellt.
http://books.google.de/books?id=yb0-AAAAcAAJ&pg=PA117
Das sagt auch die freilich sehr unzuverlässige (siehe Geyer) Gedächtnistafel der Ketzel im GNM.
http://objektkatalog.gnm.de/objekt/Gm581
Die falsche Angabe zum Vornamen des Ketzel-Pilgers war auch eines der Fälschungsindizien von Kunz (S. 100).
Sluder-Brief und Pilgramsbuch sind von einerlei Machart und beide nicht echt, sondern aufgrund von Anachronismen, die sich aus der Verwertung von Werken des 17./18. Jahrhunderts ergeben, als (außerordentlich kundige) Fälschungen von Franz Trautmann zu erweisen. Es bleibt zu ermitteln, welche Quellen Trautmann aus dem Feld der Jerusalem-Pilgerschriften verwertet hat.
Die Ehre des Fälschungsnachweises gebührt Armin Kunz, auch wenn ich einige Details ergänzen konnte. Es ist zu hoffen, dass Wissenschaftler von der Verwertung dieser Quelle für die Zeit um 1493 künftig Abstand nehmen und sie als das werten, was sie ist, nämlich eine archaisierende Fiktion des 19. Jahrhunderts.
NACHTRAG
Aigns Ketzel-Buch S. 28-32 stellt zunächst klar, dass aufgrund älterer Quellen die Überlieferung von zwei Pilgerfahrten Martin Ketzels glaubwürdig sein dürfte. Die in der Tradition (und von Trautmann) angeführten verlorenen Unterlagen sind so als zuverlässiges Detail nicht abzusichern (S. 29).
S. 30 geht Aign irrtümlich davon aus, dass der Sluder-Brief erstmals 1880 publiziert wurde (richtig: 1853).
Aign stellt fest (S. 31): Es sei nicht richtig, dass die Kraft'schen Stationen 1493 schon vollendet waren. Es sei nicht richtig, dass Martin Ketzel damals in Nürnberg lebte. Und es sei nicht richtig, dass Georg ins Heilige Land pilgerte.
Martin Ketzel hatte entgegen der Aussage des Sluder-Briefs nicht nur einen einzigen Sohn Georg. Doch ist es natürlich denkbar, dass diese 1493 bereits verstorben waren.
Sebald Schreyers Brief müsste kurz zuvor nach München geschrieben worden sein. Dafür gibt es aber im Schreyer'schen Gedenkbuch B keinen Anhaltspunkt.
Vor dem naheliegenden Schluss, dass die unrichtigen Angaben durch Fälschung entstanden sind, scheute Aign erstaunlicherweise zurück. Die Spätromantik brachte offenbar erst der Rezensent Gerd Wunder seiner Arbeit in der ZWLG ins Spiel.
Zittlau referiert zunächst den Meinungsstand. Auch Berthold Daun hielt im Jahr 1900 den Brief für eine Erfindung, und dies scheint dann die kunsthistorische communis opinio geworden zu sein.
Zittlau datiert den Brief auf den 24. März 1493 (Quirinus von Tegernsee). Angesichts der ihm bekannten Ungereimtheiten, auf die Aign deutlich hingewiesen hatte, ist es schon recht dreist zu behaupten, die Einzelheiten des Briefs hätten sich bisher nicht schlüssig widerlegen lassen (S. 23). Dass abschließend auch noch die Gender-Karte gezogen wird - der Streit habe zur Herabwürdigung einer der ersten Kunsthistorikerinnen in Deutschland gedient, die es gewagt habe, einer Autorität zu widersprechen - erscheint befremdlich.
Da der Brief Schreyer nicht als Förderer der Kreuzweganlage zeigt, hat das Argument Zittlaus keine Relevanz: "Es wäre verwunderlich, wenn Trautmann damals in einem erfundenen Brief die richtigen Zuständigkeiten erahnt hätte" (S. 23).
Besonders fassungslos macht die Aussage, der Brief sei sprachlich unverdächtig, die sich auf mündliche Stellungnahmen von "Herrn Höppl" vom Bayerischen Hauptstaatsarchiv (Dr. Reinhard Höppl) und den Bamberger Wissenschaftlern Rolf Bergmann und Claudine Moulin beruft!
Die angeführten Gruß- und Schlussformeln mögen ja zeitgenössisch sein. Bei Ausführungen zu "sint" zeigt Zittlau seine mangelnde Vertrautheit mit der Sprache der Zeit. Bei "sint er [...] das mass verloren" steht sint offensichtlich für sintemalen = weil, und in einem Brief Schreyers von 1503 ist "mein willig dinst sind" ganz korrekt, wenn dinst Plural ist. Zittlau versteht beide Male den Text nicht und will f statt s (also das Verb finden) lesen.
Angesichts solcher Inkompetenz kann man die Ehrenrettung des Sluder-Briefs als echte Quelle getrost zur Seite legen.
Folker Reichert, der vielleicht beste Kenner echter Jerusalem-Pilgerschriften, teilte per Mail mit, dass er meinen Ausführungen zustimmt.
Volker Honemann schrieb mir zur Sprache: "das sieht mir doch sehr nach einem ziemlich glatten Kunst-Frühneuhochdeutsch aus (Pilgramsbuch), wie es im 19. Jh. ja nicht selten produziert worden ist, siehe z. B. die Hexen-Romane von Wilhelm Meinhold und besonders seinen 'Sigismund Hager' - unbedingt lesen; ein tolles Stück!"
Helga Czerny: Der Tod der bayerischen Herzöge im Spätmittelalter ... (2005) schreibt in ihrer ausführlichen Darstellung zu Herzog Christoph (S. 210-227, hier S. 211) sehr naiv: "An der Echtheit des Tagebuchs ist m. E. nicht zu zweifeln. Es stimmt vor allem bei den Zeitangaben, wie Ankunft in Jerusalem und Abreise von dort mit dem Bericht Spalatins überein". Warum wohl? Spalatins Angaben konnten auch schon vor der Spalatin-Ausgabe 1851 in die Trautmann bekannte Sekundärliteratur eingehen. Müller hatte Spalatin gekannt und 1770 war Spalatins Text bereits gedruckt worden (S. 212 Anm. 161). Basterts Zweifeln schloss sie sich nicht an und zitiert S. 212 Anm. 160 den Sluder-Brief (ohne die Arbeit von Kunz zu kennen) und S. 215f. das Pilgramsbuch. Sollte in einem echten Text sich nicht der Unterschied zwischen Großprior und Großmeister korrekt widerspiegeln (S. 216)?
Sie schreibt nichts über den fiktionalen Charakter der Arbeit Trautmanns und verwertet unbelegte Angaben Trautmanns (S. 221 Weilheimer Stiftung nach Trautmann S. 492
http://hdl.handle.net/2027/uc1.$b461440?urlappend=%3Bseq=500 ). S. 213 Anm. 168 gibt sie sogar an, ein späterer Antwortbrief des Großmeisters, den Trautmann anführt, über die Grabmal-Zeichnung (Abbildung S. 807) sei nicht aufzufinden. Ich schließe daraus, dass Trautmann auch in den "dokumentarischen" Anhang eigene Erfindungen verwoben hat. Die Konsequenz muss sein, Trautmann als historische Quelle für Informationen zur Biographie Herzog Christophs strikt zu meiden.
#forschung
Zu Fälschungen in Archivalia
http://archiv.twoday.net/stories/96987511/

KlausGraf - am Freitag, 25. April 2014, 00:07 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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http://www.histolog.de/oeffentliche-see-schlachten/
Wenzel Seibold meint:
"Beunruhigend finde ich von Anfang an den Ton, in welchem die Vorwürfe öffentlich gemacht wurden. Namen von Bekannten der Autoren wurden ebenso genannt, wie jene der vermuteten Lektoren beim Verlag. Zudem wurden belegbare Vorwürfe mit nicht belegbaren Mutmaßungen vermischt. Die Aufmerksamkeit, die der Verdacht erwecken würde, müsste eigentlich vorher klar gewesen sein. Das gewählte Medium der Veröffentlichung, der Facebookkommentar, eignet sich bestens dazu, Aufmerksamkeit zu generieren. Leider ist es auch ein perfektes Mittel der Selbstdarstellung und der Bloßstellung anderer. Diese Tendenz wurde durch viele weitere Kommentare anderer Nutzer, durch Tweets und Retweets verstärkt. Die glänzende Seite der Web 2.0-Medaille hat auch eine Rückseite: den öffentlichen Pranger.
Ich würde mir wünschen, dass die Diskussion – unabhängig von der Prüfung der Vorwürfe – auch darüber geführt wird, wie Wissenschaftler, speziell Historiker, in Zukunft mit solchen Verdachtsfällen umgehen. [...]
Die Veröffentlichung der Vorwürfe sollte der letzte Schritt sein, wenn die Vorwürfe erstens gänzlich belegbar und zweitens andere Kontaktaufnahmen gescheitert sind."
Das ist genau die Position, die Einschüchterung an die Stelle des notwendigen freien Diskurses setzt. Sie liegt auf einer Linie mit unzähligen Versuchen, der Plagiatsdebatte im Internet einen Maulkorb zu verpassen und kommt von einer Person, die es als freiberuflicher Historiker gewohnt ist, mit Auftraggebern vertrauensvoll zusammenzuarbeiten nach dem Motto "Wes Brot ich ess, des Lied ich sing".
Der Auslöser des Mediensturms, Arne Janning, hat dort kommentiert und sich selbst betroffen gezeigt über die Dynamik der Angelegenheit.
Abgesehen von der viel zu vollmundigen Behauptung, die Janning ja auch zurückgezogen hat, und der DFG-Insinuation kann ich nicht finden, dass er einen Fehler gemacht hat. Es geht um ein mutmaßlich vielgekauftes wissenschaftliches Sachbuch von renommierten Autoren im führenden Verlagsprogramm für diesen Bereich. Obwohl Janning nicht alle seine Funde offengelegt hat, sondern nur 5 reicht das um mit dem Beck-Lektor zu sagen: Janning hat einen Punkt erwischt:
http://archiv.twoday.net/stories/773178008/
Hinzu kommt ein Bilderklau aus der Wikipedia, der von Erbloggtes aufgedeckt wurde.
Nun wird die Sachlage von verschiedener Seite geprüft. So what?
Wenn man eine möglichst breite Diskussion über den Umgang mit der Wikipedia im Wissenschaftsbereich möchte, ist eine solche Causa und das rasche Aufspringen der Mainstream-Medien doch ein Glücksfall. Ich habe hier viele Beiträge zum Zitieren der Wikipedia geschrieben - ohne dass dies größer beachtet wurde.
Plagiate und unsauberes wissenschaftliches Arbeiten müssen immer wieder breit diskutiert werden. Nicht am grünen Tisch, sondern anhand von konkreten Fällen. Der potentielle Karriereknick für die Übeltäter ist da ein Kollateralschaden, der im digitalen Zeitalter kaum zu vermeiden ist.

creative commons licensed ( BY ) flickr photo shared by blumenbiene
Wenzel Seibold meint:
"Beunruhigend finde ich von Anfang an den Ton, in welchem die Vorwürfe öffentlich gemacht wurden. Namen von Bekannten der Autoren wurden ebenso genannt, wie jene der vermuteten Lektoren beim Verlag. Zudem wurden belegbare Vorwürfe mit nicht belegbaren Mutmaßungen vermischt. Die Aufmerksamkeit, die der Verdacht erwecken würde, müsste eigentlich vorher klar gewesen sein. Das gewählte Medium der Veröffentlichung, der Facebookkommentar, eignet sich bestens dazu, Aufmerksamkeit zu generieren. Leider ist es auch ein perfektes Mittel der Selbstdarstellung und der Bloßstellung anderer. Diese Tendenz wurde durch viele weitere Kommentare anderer Nutzer, durch Tweets und Retweets verstärkt. Die glänzende Seite der Web 2.0-Medaille hat auch eine Rückseite: den öffentlichen Pranger.
Ich würde mir wünschen, dass die Diskussion – unabhängig von der Prüfung der Vorwürfe – auch darüber geführt wird, wie Wissenschaftler, speziell Historiker, in Zukunft mit solchen Verdachtsfällen umgehen. [...]
Die Veröffentlichung der Vorwürfe sollte der letzte Schritt sein, wenn die Vorwürfe erstens gänzlich belegbar und zweitens andere Kontaktaufnahmen gescheitert sind."
Das ist genau die Position, die Einschüchterung an die Stelle des notwendigen freien Diskurses setzt. Sie liegt auf einer Linie mit unzähligen Versuchen, der Plagiatsdebatte im Internet einen Maulkorb zu verpassen und kommt von einer Person, die es als freiberuflicher Historiker gewohnt ist, mit Auftraggebern vertrauensvoll zusammenzuarbeiten nach dem Motto "Wes Brot ich ess, des Lied ich sing".
Der Auslöser des Mediensturms, Arne Janning, hat dort kommentiert und sich selbst betroffen gezeigt über die Dynamik der Angelegenheit.
Abgesehen von der viel zu vollmundigen Behauptung, die Janning ja auch zurückgezogen hat, und der DFG-Insinuation kann ich nicht finden, dass er einen Fehler gemacht hat. Es geht um ein mutmaßlich vielgekauftes wissenschaftliches Sachbuch von renommierten Autoren im führenden Verlagsprogramm für diesen Bereich. Obwohl Janning nicht alle seine Funde offengelegt hat, sondern nur 5 reicht das um mit dem Beck-Lektor zu sagen: Janning hat einen Punkt erwischt:
http://archiv.twoday.net/stories/773178008/
Hinzu kommt ein Bilderklau aus der Wikipedia, der von Erbloggtes aufgedeckt wurde.
Nun wird die Sachlage von verschiedener Seite geprüft. So what?
Wenn man eine möglichst breite Diskussion über den Umgang mit der Wikipedia im Wissenschaftsbereich möchte, ist eine solche Causa und das rasche Aufspringen der Mainstream-Medien doch ein Glücksfall. Ich habe hier viele Beiträge zum Zitieren der Wikipedia geschrieben - ohne dass dies größer beachtet wurde.
Plagiate und unsauberes wissenschaftliches Arbeiten müssen immer wieder breit diskutiert werden. Nicht am grünen Tisch, sondern anhand von konkreten Fällen. Der potentielle Karriereknick für die Übeltäter ist da ein Kollateralschaden, der im digitalen Zeitalter kaum zu vermeiden ist.

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"Fehdebuch der Reichsstadt Nürnberg 1381 - 1513. Chronologische Aufzählung der gegen die Stadt Nürnberg Fehde führenden Ritter und Adeligen von Eppelein von Gailingen bis Götz von Berlichingen, meist mit ihren Wappen"
GNM Hs. 22547
http://dlib.gnm.de/item/Hs22547/html

GNM Hs. 22547
http://dlib.gnm.de/item/Hs22547/html
KlausGraf - am Donnerstag, 24. April 2014, 21:39 - Rubrik: Kodikologie
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Das Karlsruher Fragment aus der Hofbibliothek Donaueschingen ist online:
http://digital.blb-karlsruhe.de/id/1636193
https://de.wikipedia.org/wiki/Merigarto

http://digital.blb-karlsruhe.de/id/1636193
https://de.wikipedia.org/wiki/Merigarto
KlausGraf - am Donnerstag, 24. April 2014, 21:36 - Rubrik: Kodikologie
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KlausGraf - am Donnerstag, 24. April 2014, 21:31 - Rubrik: Bestandserhaltung
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https://netzpolitik.org/2014/raus-aus-dem-gruselkabinett-vorschlag-fuer-neue-wissenschaftsschranke-im-urheberrecht/
"Ein gutes Jahre lang hat sich Katharina de la Durantaye, Juniorprofessorin für Bürgerliches Recht und Rechtsvergleichung an der Humboldt-Universität zu Berlin, mit Unterstützung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) eingehend mit der Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht beschäftigt. Das 340 Seiten starke Ergebnis liegt nun vor und ist erfreulicherweise auch im Volltext zugänglich (PDF)."
http://durantaye.rewi.hu/doc/Wissenschaftsschranke.pdf
"Ein gutes Jahre lang hat sich Katharina de la Durantaye, Juniorprofessorin für Bürgerliches Recht und Rechtsvergleichung an der Humboldt-Universität zu Berlin, mit Unterstützung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) eingehend mit der Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht beschäftigt. Das 340 Seiten starke Ergebnis liegt nun vor und ist erfreulicherweise auch im Volltext zugänglich (PDF)."
http://durantaye.rewi.hu/doc/Wissenschaftsschranke.pdf
KlausGraf - am Donnerstag, 24. April 2014, 21:12 - Rubrik: Archivrecht
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http://app-in-die-geschichte.de/document/79243
Ein Download des Bilds aus dem Landeshauptarchiv Koblenz ist nicht möglich.
Ein Teilen dieses Bilds ist mit den Buttons unten nicht möglich.
Eine gemeinfreie 2-D-Reproduktion unter CC-BY-NC-SA zu stellen ist eindeutig COPYFRAUD.
http://archiv.twoday.net/search?q=copyfraud (322 Treffer)
Was soll der Schrott?
Es geht schlicht und einfach nicht an, Archiven die Wahl der CC-Lizenz für Inhalte freizustellen, die gemeinfrei sind oder an denen das Archiv die Rechte nicht besitzt. Besitzt das Archiv entsprechende Rechte ist dies aus Transparenzgründen zwingend mit Nachweis bei jedem einzelnen CC-Bild zu dokumentieren.
NC ist übrigens für die Wikipedia untauglich.
CC-BY-SA bieten die Stadtarchive Koblenz und Linz am Rhein an.
Update: http://app-in-die-geschichte.de/document/79641 ist ein Bild von Wikimedia Commons, dort richtig unter Public Domain, in der App unter CC-BY-SA.
Auch das Stadtarchiv Koblenz hat übrigens NC-Bilder, wenn diese nicht auf Commons verfügbar sind:
http://app-in-die-geschichte.de/document/79662
oder aus dem Quelltext:
http://app-in-die-geschichte.de/uploads/documents/9a4148168890ba99d4707b685d598dc8526294f1.jpeg

Ein Download des Bilds aus dem Landeshauptarchiv Koblenz ist nicht möglich.
Ein Teilen dieses Bilds ist mit den Buttons unten nicht möglich.
Eine gemeinfreie 2-D-Reproduktion unter CC-BY-NC-SA zu stellen ist eindeutig COPYFRAUD.
http://archiv.twoday.net/search?q=copyfraud (322 Treffer)
Was soll der Schrott?
Es geht schlicht und einfach nicht an, Archiven die Wahl der CC-Lizenz für Inhalte freizustellen, die gemeinfrei sind oder an denen das Archiv die Rechte nicht besitzt. Besitzt das Archiv entsprechende Rechte ist dies aus Transparenzgründen zwingend mit Nachweis bei jedem einzelnen CC-Bild zu dokumentieren.
NC ist übrigens für die Wikipedia untauglich.
CC-BY-SA bieten die Stadtarchive Koblenz und Linz am Rhein an.
Update: http://app-in-die-geschichte.de/document/79641 ist ein Bild von Wikimedia Commons, dort richtig unter Public Domain, in der App unter CC-BY-SA.
Auch das Stadtarchiv Koblenz hat übrigens NC-Bilder, wenn diese nicht auf Commons verfügbar sind:
http://app-in-die-geschichte.de/document/79662
oder aus dem Quelltext:
http://app-in-die-geschichte.de/uploads/documents/9a4148168890ba99d4707b685d598dc8526294f1.jpeg

KlausGraf - am Donnerstag, 24. April 2014, 20:41 - Rubrik: Archivrecht
http://geschichtsunterricht.wordpress.com/2014/04/24/mobiles-geschichtslernen-app-in-die-geschichte-online/
Update: http://archiv.twoday.net/stories/790549552/
Update: http://archiv.twoday.net/stories/790549552/
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http://www.vox.com/2014/4/24/5647106/a-reporter-published-a-fake-study-to-expose-how-terrible-some
http://www.ottawacitizen.com/technology/Blinded+scientific+gobbledygook/9757736/story.html
Nach Bohannon hat nun auch ein Reporter von Ottawa Citizen sich "Predatory Journals" vorgeknöpft. Acht publizierten seinen Unsinns-Artikel.
#beall

http://www.ottawacitizen.com/technology/Blinded+scientific+gobbledygook/9757736/story.html
Nach Bohannon hat nun auch ein Reporter von Ottawa Citizen sich "Predatory Journals" vorgeknöpft. Acht publizierten seinen Unsinns-Artikel.
#beall

KlausGraf - am Donnerstag, 24. April 2014, 20:09 - Rubrik: Open Access
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Tim Gowers, Initiator des Elsevier-Boykotts, hat eine sehr interessante Analyse vorgelegt:
http://gowers.wordpress.com/2014/04/24/elsevier-journals-some-facts/
Deutlich wird, welche enormen Preise Universitäten für den Big Deal zahlen und wie sehr Elsevier bemüht ist, die Vereinbarungen geheimzuhalten.
Nebenbei weist er auf
http://tqft.net/mlp/wiki/The_Mathematics_Literature_Project
hin, einer Zusammenstellung aktueller kostenfrei zugänglicher mathematischer Fachaufsätze.
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=elsevier
Update:
http://access.okfn.org/2014/04/24/the-cost-of-academic-publishing/
http://gowers.wordpress.com/2014/04/24/elsevier-journals-some-facts/
Deutlich wird, welche enormen Preise Universitäten für den Big Deal zahlen und wie sehr Elsevier bemüht ist, die Vereinbarungen geheimzuhalten.
Nebenbei weist er auf
http://tqft.net/mlp/wiki/The_Mathematics_Literature_Project
hin, einer Zusammenstellung aktueller kostenfrei zugänglicher mathematischer Fachaufsätze.
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=elsevier
Update:
http://access.okfn.org/2014/04/24/the-cost-of-academic-publishing/
KlausGraf - am Donnerstag, 24. April 2014, 19:43 - Rubrik: Open Access
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http://www.pc-magazin.de/ratgeber/vpn-gesichert-anonym-download-raubkopierer-tricks-2111784.html
Wer unerkannt im Internet unterwegs sein will – und dies gilt beileibe nicht nur für Mitglieder der Warez-Szene – geht über eine VPN-Verbindung online. Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich dabei um eine Software, die über eine als Tunnel bezeichnete, verschlüsselte Verbindung den Kontakt zu einem Server des VPN-Anbieters herstellt, sodass der eigene Rechner Teil dieses Netzwerks wird und fortan über dessen IP-Adresse erreichbar ist.
[...]
Ein weiterer Vorteil: Sind Sie über einen US-amerikanischen VPN-Server unterwegs, können Sie ganz locker die Geo-IP-Sperren umgehen, die unter anderem verhindern, dass deutsche Surfer US-Angebote wie YouTube.com, MTV.com und Netflix nutzen können.
Vorgestellt werden vier Dienste, die monatlich zwischen ca. 7 und 9 Euro kosten.
Für meine Zwecke (US-Proxy für Google Books/HathiTrust) reicht im Augenblick das kostenlose ZenMate. Man muss es häufig mehrmals einschalten und sollte darauf achten, es in der Trefferliste (nicht in einer Buchansicht) zu aktivieren. Downloads funktionieren, das habe ich aber nur in einem Fall getestet.
Siehe auch
https://de.wikisource.org/wiki/Wikisource:Google_Book_Search#Nutzung_eines_US-Proxys
http://archiv.twoday.net/stories/650488985/
Wer unerkannt im Internet unterwegs sein will – und dies gilt beileibe nicht nur für Mitglieder der Warez-Szene – geht über eine VPN-Verbindung online. Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich dabei um eine Software, die über eine als Tunnel bezeichnete, verschlüsselte Verbindung den Kontakt zu einem Server des VPN-Anbieters herstellt, sodass der eigene Rechner Teil dieses Netzwerks wird und fortan über dessen IP-Adresse erreichbar ist.
[...]
Ein weiterer Vorteil: Sind Sie über einen US-amerikanischen VPN-Server unterwegs, können Sie ganz locker die Geo-IP-Sperren umgehen, die unter anderem verhindern, dass deutsche Surfer US-Angebote wie YouTube.com, MTV.com und Netflix nutzen können.
Vorgestellt werden vier Dienste, die monatlich zwischen ca. 7 und 9 Euro kosten.
Für meine Zwecke (US-Proxy für Google Books/HathiTrust) reicht im Augenblick das kostenlose ZenMate. Man muss es häufig mehrmals einschalten und sollte darauf achten, es in der Trefferliste (nicht in einer Buchansicht) zu aktivieren. Downloads funktionieren, das habe ich aber nur in einem Fall getestet.
Siehe auch
https://de.wikisource.org/wiki/Wikisource:Google_Book_Search#Nutzung_eines_US-Proxys
http://archiv.twoday.net/stories/650488985/
KlausGraf - am Donnerstag, 24. April 2014, 19:36 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
Vorhin konnte ich Horstkottes Text in den VDI-Nachrichten noch ganz lesen, jetzt muss ich hoffen, dass mein Gedächtnis mich nicht trügt ...
http://www.vdi-nachrichten.com/Management-Karriere/Aus-Jurist-spielend-leicht-Dr-Ing
Ein Jurist (Horstkotte nennt keinen Namen) flog bei einem Plagiatsversuch auf (inHannover, wenn ich mich recht entsinne Hamburg) und wandte sich unter Offenlegung des Sachverhalts an die Uni Wuppertal, wo er für seine Dissertation einen Dr. Ing. erhielt. Dann aber stellt man fest, dass die Arbeit nach wie vor die Plagiate enthielt. Im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung erhielt der Plagiator nun die Chance, die Arbeit nachzubessern.
Update:
http://archiv.twoday.net/stories/861653464/
http://www.vdi-nachrichten.com/Management-Karriere/Aus-Jurist-spielend-leicht-Dr-Ing
Ein Jurist (Horstkotte nennt keinen Namen) flog bei einem Plagiatsversuch auf (in
Update:
http://archiv.twoday.net/stories/861653464/
KlausGraf - am Donnerstag, 24. April 2014, 18:48 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
Nach wie vor lesenswert der Aufsatz von Henke 1993:
http://www.ifz-muenchen.de/heftarchiv/1993_1_3_henke.pdf
Siehe dazu auch Schockenhoff:
http://forge.fh-potsdam.de/~ABD/scho/schock.htm
http://www.ifz-muenchen.de/heftarchiv/1993_1_3_henke.pdf
Siehe dazu auch Schockenhoff:
http://forge.fh-potsdam.de/~ABD/scho/schock.htm
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http://blogs.ch.cam.ac.uk/pmr/2014/04/23/elsevier-doesnt-publish-junk-science-does-it/
Elsevier-Sündenregister (lokal)
http://archiv.twoday.net/search?q=elsevier

Elsevier-Sündenregister (lokal)
http://archiv.twoday.net/search?q=elsevier

KlausGraf - am Donnerstag, 24. April 2014, 00:49 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
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Mehr dazu:
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=31844
Update: http://archiv.twoday.net/stories/948994908/
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=31844
Update: http://archiv.twoday.net/stories/948994908/
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Ein Plagiatskompass der TH Mittelhessen (2013):
http://www.thm.de/pa/images/stories/Download/Plagiatskompass.pdf
Ein Artikel von Volker Rieble zur Plagiatsverjährung (2014):
http://www.ordnungderwissenschaft.de/2014-1/03_rieble_plagiatsverjaehrung.htm
Open-Access-Feind Rieble fungiert als Mitherausgeber dieser wenig bekannten, da brandneuen juristischen Open-Access-Zeitschrift.
http://www.ordnungderwissenschaft.de/
http://www.thm.de/pa/images/stories/Download/Plagiatskompass.pdf
Ein Artikel von Volker Rieble zur Plagiatsverjährung (2014):
http://www.ordnungderwissenschaft.de/2014-1/03_rieble_plagiatsverjaehrung.htm
Open-Access-Feind Rieble fungiert als Mitherausgeber dieser wenig bekannten, da brandneuen juristischen Open-Access-Zeitschrift.
http://www.ordnungderwissenschaft.de/
KlausGraf - am Mittwoch, 23. April 2014, 23:54 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
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Zum Welttag des Buchs erinnern wir an Rousseau:
http://books.google.de/books?id=V0hNAAAAcAAJ&pg=PA53

http://books.google.de/books?id=V0hNAAAAcAAJ&pg=PA53

KlausGraf - am Mittwoch, 23. April 2014, 22:47 - Rubrik: Bibliothekswesen
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http://www.cmshs-bloggt.de/gewerblicher-rechtsschutz/einfacher-und-moderner-das-neue-designgesetz/
Das ehemalige Geschmacksmustergesetz heißt jetzt Designschutzgesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/geschmmg_2004/BJNR039010004.html
Geschützt (da auch in Archivalia serifenlos):
NOR
DER
NEY
http://www.cmshs-bloggt.de/gewerblicher-rechtsschutz/designschutz-fuer-die-gestaltung-von-schriftzuegen/
BUNDESP
ATENTG
ERICHT
SPINNT
Das ehemalige Geschmacksmustergesetz heißt jetzt Designschutzgesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/geschmmg_2004/BJNR039010004.html
Geschützt (da auch in Archivalia serifenlos):
NOR
DER
NEY
http://www.cmshs-bloggt.de/gewerblicher-rechtsschutz/designschutz-fuer-die-gestaltung-von-schriftzuegen/
BUNDESP
ATENTG
ERICHT
SPINNT
KlausGraf - am Mittwoch, 23. April 2014, 22:05 - Rubrik: Archivrecht
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"Heute, am 23. April, ist der Welttag des Buches und des Urheberrechts, 1995 eingerichtet von der UNESCO. Der niederländische Politikwissenschaftler und Autor Joost Smiers nimmt den Tag zum Anlass, über die Marktverhältnisse der Inhaltewirtschaft und Gründe für eine Abschaffung des Urheberrechts nachzudenken."
http://irights.info/nur-keine-angst-unsere-kultur-braucht-kein-urheberrecht
http://irights.info/nur-keine-angst-unsere-kultur-braucht-kein-urheberrecht
KlausGraf - am Mittwoch, 23. April 2014, 21:25 - Rubrik: Archivrecht
http://commonsblog.wordpress.com/2014/04/23/wikipedia-ist-eine-unzulassige-quelle/
Irgendwelche unfähigen Oberlehrer sind noch nicht im 21. Jahrhundert angekommen.
Materialien:
http://archiv.twoday.net/search?q=wikipedia+zitieren
Irgendwelche unfähigen Oberlehrer sind noch nicht im 21. Jahrhundert angekommen.
Materialien:
http://archiv.twoday.net/search?q=wikipedia+zitieren
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Ja ich weiß, dass es DIE Lex heißt, aber Krawall und peinliche Fehler ziehen unweigerlich Leser via Jurablogs an, die sich dann hier in den Kommentaren empören dürfen.
http://www.moenikes.de/ITC/2014/04/23/leider-peinlich-referentenentwurf-des-bmjv-gegen-pornographie-und-cybermobbing/
Heiko Maas Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat mit seiner “Lex Edathy” einen Referentenentwurf zur Abstimmung innerhalb der Bundesregierung geschickt, der mindestens daran zweifeln lässt, ob man in seinem Ressort die wesentlichen Grundprinzipien des Presserechts verstanden hat
Lex Barker, fotografiert von Karen Kondazian https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en
http://www.moenikes.de/ITC/2014/04/23/leider-peinlich-referentenentwurf-des-bmjv-gegen-pornographie-und-cybermobbing/
Heiko Maas Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat mit seiner “Lex Edathy” einen Referentenentwurf zur Abstimmung innerhalb der Bundesregierung geschickt, der mindestens daran zweifeln lässt, ob man in seinem Ressort die wesentlichen Grundprinzipien des Presserechts verstanden hat

KlausGraf - am Mittwoch, 23. April 2014, 20:20 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.spiegel.de/kultur/literatur/plagiatsvorwurf-per-facebook-c-h-beck-prueft-buch-von-bader-karsten-a-965808.html
Unsere eigene Berichterstattung zum Plagiatvorwurf gegen "Große Seeschlachten: Wendepunkte der Weltgeschichte von Salamis bis Skagerrak" aus der Feder der Historiker Arne Karsten und Olaf Rader hat sich bislang auf das Zusammenstellen einschlägiger Links beschränkt.
http://archiv.twoday.net/stories/756022225/
Sicher ist, dass bei der Bebilderung sehr gern Anregungen der Wikipedia aufgenommen wurden. Sicher ist auch, dass der von
http://erbloggtes.wordpress.com/2014/04/23/grose-plagiate-wikipedia-der-weltgeschichte-von-guttenberg-bis-skagerrak/
dokumentierte Fall einer Bildübernahme von Templar52 eine Urheberrechtsverletzung darstellt, da die einzige Bedingung für die kostenlose Übernahme, die Urhebernennung, nicht erfüllt wurde.
Im Buch heißt es beispielsweise: "Die Tatsache, dass die Rumpfgeschwindigkeit nur von der Wasserlinienlänge abhängt, ist der Grund, warum längere Schiffe - bei entsprechend starkem Antrieb durch Wind oder Ruderer - höhere Geschwindigkeiten erreichen können als kürzere Schiffe." Und im Wikipedia-Eintrag zum Thema Rumpfgeschwindigkeit steht: "Die Tatsache, dass die Rumpfgeschwindigkeit nur von der Wasserlinienlänge abhängt, ist der Grund, warum größere Schiffe - bei entsprechend starkem Antrieb durch Wind oder Motorleistung - in Verdrängerfahrt höhere Geschwindigkeiten erreichen können als kleinere Schiffe."
Eine solche wörtliche Übernahme würde man in einer Studierenden-Hausarbeit nicht durchgehen lassen. Man kann urheberrechtlich die Ansicht vertreten (wie ich), dass der Satz keine Schöpfungshöhe hat. Verletzt wird aber ein Grundsatz guter wissenschaftlicher Praxis: Dass man wörtliche Übernahmen im Fließtext mit Anführungszeichen kennzeichnen muss (oder sie in anderer Weise signalisieren).
In dem historischen Werk seien ausschließlich technische Details aus dem Online-Lexikon übernommen worden, sagt Rader.
Übernommen wurde aber in dem Beispiel nicht ein frei benutzbares technisches Detail, sondern eine konkrete Formulierung, die man auch bei der Übernahme aus dem Brockhaus hätte kennzeichnen müssen.
Juristisch hat Jannings schlechte Karten, was seine Tatsachenbehauptung "Dieses Buch ist vollständig aus Wikipedia-Einträgen zusammenkopiert" angeht. Eigene Stichproben haben gezeigt, dass diese Aussage zu weitgehend ist. Sie stellt als solche eine üble Nachrede dar.
Auch der Vorwurf zur DFG-Finanzierung scheint schlecht abgesichert zu sein.
Die wenigen bisher von Janning exemplarisch angeführten Beispiele legen zwar eindeutig ein wissenschaftliches Fehlverhalten (Plagiat) nahe, man müsste aber die Arbeit als Ganzes untersuchen, um das Ausmaß zu ermitteln. Im Sinne guter wissenschaftlicher Praxis ist jede einzelne Plagiatstelle eine zuviel.
Update:
Foto: Templar52
Unsere eigene Berichterstattung zum Plagiatvorwurf gegen "Große Seeschlachten: Wendepunkte der Weltgeschichte von Salamis bis Skagerrak" aus der Feder der Historiker Arne Karsten und Olaf Rader hat sich bislang auf das Zusammenstellen einschlägiger Links beschränkt.
http://archiv.twoday.net/stories/756022225/
Sicher ist, dass bei der Bebilderung sehr gern Anregungen der Wikipedia aufgenommen wurden. Sicher ist auch, dass der von
http://erbloggtes.wordpress.com/2014/04/23/grose-plagiate-wikipedia-der-weltgeschichte-von-guttenberg-bis-skagerrak/
dokumentierte Fall einer Bildübernahme von Templar52 eine Urheberrechtsverletzung darstellt, da die einzige Bedingung für die kostenlose Übernahme, die Urhebernennung, nicht erfüllt wurde.
Im Buch heißt es beispielsweise: "Die Tatsache, dass die Rumpfgeschwindigkeit nur von der Wasserlinienlänge abhängt, ist der Grund, warum längere Schiffe - bei entsprechend starkem Antrieb durch Wind oder Ruderer - höhere Geschwindigkeiten erreichen können als kürzere Schiffe." Und im Wikipedia-Eintrag zum Thema Rumpfgeschwindigkeit steht: "Die Tatsache, dass die Rumpfgeschwindigkeit nur von der Wasserlinienlänge abhängt, ist der Grund, warum größere Schiffe - bei entsprechend starkem Antrieb durch Wind oder Motorleistung - in Verdrängerfahrt höhere Geschwindigkeiten erreichen können als kleinere Schiffe."
Eine solche wörtliche Übernahme würde man in einer Studierenden-Hausarbeit nicht durchgehen lassen. Man kann urheberrechtlich die Ansicht vertreten (wie ich), dass der Satz keine Schöpfungshöhe hat. Verletzt wird aber ein Grundsatz guter wissenschaftlicher Praxis: Dass man wörtliche Übernahmen im Fließtext mit Anführungszeichen kennzeichnen muss (oder sie in anderer Weise signalisieren).
In dem historischen Werk seien ausschließlich technische Details aus dem Online-Lexikon übernommen worden, sagt Rader.
Übernommen wurde aber in dem Beispiel nicht ein frei benutzbares technisches Detail, sondern eine konkrete Formulierung, die man auch bei der Übernahme aus dem Brockhaus hätte kennzeichnen müssen.
Juristisch hat Jannings schlechte Karten, was seine Tatsachenbehauptung "Dieses Buch ist vollständig aus Wikipedia-Einträgen zusammenkopiert" angeht. Eigene Stichproben haben gezeigt, dass diese Aussage zu weitgehend ist. Sie stellt als solche eine üble Nachrede dar.
Auch der Vorwurf zur DFG-Finanzierung scheint schlecht abgesichert zu sein.
Die wenigen bisher von Janning exemplarisch angeführten Beispiele legen zwar eindeutig ein wissenschaftliches Fehlverhalten (Plagiat) nahe, man müsste aber die Arbeit als Ganzes untersuchen, um das Ausmaß zu ermitteln. Im Sinne guter wissenschaftlicher Praxis ist jede einzelne Plagiatstelle eine zuviel.
Update:
@Archivalia_kg "Rader gestand im Gespräch mit der SZ ein, es könne in einzelnen Fällen zu Fehlern gekommen sein."
— Dirk von Gehlen (@dvg) 23. April 2014
KlausGraf - am Mittwoch, 23. April 2014, 19:33 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
Die KB Den Haag hat sich mit einem Autorenverband geeinigt, dass Bücher von 1872 bis 1940 auf Delpher digital für alle zugänglich eingestellt werden dürfen. Erste Bücher sind schon sichtbar.
http://www.informatieprofessional.nl/nieuws/10302-kb-en-auteursrechtenorganisaties-slaan-handen-ineen-boeken-1872-1940-komen-vrij-beschikbaar-via-delpher.html
http://www.kb.nl/nieuws/nieuws-2014/kb-en-auteursrechtenorganisaties-slaan-handen-ineen
http://boeken.delpher.nl/
http://www.informatieprofessional.nl/nieuws/10302-kb-en-auteursrechtenorganisaties-slaan-handen-ineen-boeken-1872-1940-komen-vrij-beschikbaar-via-delpher.html
http://www.kb.nl/nieuws/nieuws-2014/kb-en-auteursrechtenorganisaties-slaan-handen-ineen
http://boeken.delpher.nl/
KlausGraf - am Mittwoch, 23. April 2014, 18:43 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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KlausGraf - am Mittwoch, 23. April 2014, 18:12 - Rubrik: Oeffentlichkeitsarbeit
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"Blogs sind Medien grundsätzlich gleich. Das hat ein Berufungsgericht in Florida anlässlich eines Prozesses gegen einen Blogger festgestellt. In dem Verfahren ging es um die Frage, ob ein Gesetz anwendbar ist, dass nur Medien schützt bei Klagen wegen übler Nachrede. In der Urteilsbegründung heißt es: "Es ist kaum zu leugnen, dass das Aufkommen des Internets als ein Medium und das Entstehen von Blogs als ein Mittel der freien Verbreitung von Nachrichten und öffentlicher Meinung einen Wandel darstellt.""
http://www.pressetext.com/news/20140422015
http://www.pressetext.com/news/20140422015
KlausGraf - am Mittwoch, 23. April 2014, 17:48 - Rubrik: Archivrecht
KlausGraf - am Mittwoch, 23. April 2014, 17:30 - Rubrik: Bildquellen
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http://blog.selket.de/aegyptomanie/zeitreise-jeder-5-wuerde-gerne-mit-kleopatra-ein-schaumbad-nehmen
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Er schrieb der konservativen Rheinland-Prawda (RP):
http://www.phil-fak.uni-duesseldorf.de/slider/fakultaet-aktuell/offener-brief/
Und dem Vorsitzenden des Wissenschaftsrats, Marquardt:
http://www.phil-fak.uni-duesseldorf.de/fileadmin/content/Dekanat/Marquardt_15.04.2014.pdf
Gibts noch mehr?

http://www.phil-fak.uni-duesseldorf.de/slider/fakultaet-aktuell/offener-brief/
Und dem Vorsitzenden des Wissenschaftsrats, Marquardt:
http://www.phil-fak.uni-duesseldorf.de/fileadmin/content/Dekanat/Marquardt_15.04.2014.pdf
Gibts noch mehr?

KlausGraf - am Mittwoch, 23. April 2014, 17:06 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
http://www.degruyter.com/view/j/miog
Aktueller Jahrgang kostet 86 Euro, ein einzelner Artikel 30 Euro.
Aktueller Jahrgang kostet 86 Euro, ein einzelner Artikel 30 Euro.
KlausGraf - am Mittwoch, 23. April 2014, 17:02 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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KlausGraf - am Dienstag, 22. April 2014, 20:39 - Rubrik: Kodikologie
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https://www.facebook.com/arne.janning/posts/464584697020127
[http://archive.today/SKV5v]
Hinweis: Buchhändler P. aus R. auf T.
Update:
http://adresscomptoir.twoday.net/stories/757512781/
http://www.ksta.de/digital/-plagiatsvorwurf-historiker-schreiben-bei-wikipedia-ab,15938568,26920978.html
http://www.berliner-zeitung.de/digital/-plagiatsvorwurf-historiker-schreiben-bei-wikipedia-ab,10808718,26920978.html
http://www.hellojed.de/wp/2014/04/seeschlachtplag-erster-durchgang/
http://erbloggtes.wordpress.com/2014/04/23/grose-plagiate-wikipedia-der-weltgeschichte-von-guttenberg-bis-skagerrak/
https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Kurier
http://www.spreeblick.com/2014/04/23/grose-seeschlachten-von-wikipedia-bis-c-h-beck/
http://archiv.twoday.net/stories/773178008/
[http://archive.today/SKV5v]
Hinweis: Buchhändler P. aus R. auf T.
Update:
http://adresscomptoir.twoday.net/stories/757512781/
http://www.ksta.de/digital/-plagiatsvorwurf-historiker-schreiben-bei-wikipedia-ab,15938568,26920978.html
http://www.berliner-zeitung.de/digital/-plagiatsvorwurf-historiker-schreiben-bei-wikipedia-ab,10808718,26920978.html
http://www.hellojed.de/wp/2014/04/seeschlachtplag-erster-durchgang/
http://erbloggtes.wordpress.com/2014/04/23/grose-plagiate-wikipedia-der-weltgeschichte-von-guttenberg-bis-skagerrak/
https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Kurier
http://www.spreeblick.com/2014/04/23/grose-seeschlachten-von-wikipedia-bis-c-h-beck/
http://archiv.twoday.net/stories/773178008/
KlausGraf - am Dienstag, 22. April 2014, 20:31 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
"Riga (lettisch: Rīga), Hauptstadt der Republik Lettland und größte Metropole des Baltikums, ist seit Januar 2014 Kulturhauptstadt Europas. Das Digitale Forum Mittel- und Osteuropa e.V. (DiFMOE) nimmt dies zum Anlass, die kulturhistorisch reichhaltige, multiethnische sowie mehrsprachige Vergangenheit der Stadt der Öffentlichkeit zu präsentieren. Mehr als 200.000 Seiten digitalisierten Kulturguts aus und über Riga stehen allen interessierten Besuchern als freie Lektüre zur Verfügung."
http://www.riga-digitalis.eu/
http://www.riga-digitalis.eu/
KlausGraf - am Dienstag, 22. April 2014, 20:26 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Ebenso die Abhandlungen aus dem gleichen Zeitraum.
KlausGraf - am Dienstag, 22. April 2014, 20:08 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
Wie man das von einer Bayern-Uni bei einem CSU-Politiker erwartet.
http://www.uni-regensburg.de/pressearchiv/pressemitteilung/380767.html
http://www.spiegel.de/unispiegel/jobundberuf/plagiat-sverdacht-gerd-mueller-uni-regensburg-stellt-verfahren-ein-a-965627.html
http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Gerd-Mueller-nach-Plagiatsvorwurf-Ich-wusste-immer-dass-da-nichts-dran-ist-id29589541.html
Auf
http://archiv.twoday.net/stories/752349760/
wird rückverwiesen!
http://www.uni-regensburg.de/pressearchiv/pressemitteilung/380767.html
http://www.spiegel.de/unispiegel/jobundberuf/plagiat-sverdacht-gerd-mueller-uni-regensburg-stellt-verfahren-ein-a-965627.html
http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Gerd-Mueller-nach-Plagiatsvorwurf-Ich-wusste-immer-dass-da-nichts-dran-ist-id29589541.html
Auf
http://archiv.twoday.net/stories/752349760/
wird rückverwiesen!
KlausGraf - am Dienstag, 22. April 2014, 18:37 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
http://www.gulli.com/news/23719-suedafrikanisches-gericht-faellt-hartes-praezedenzurteil-gegen-filesharer-2014-04-18
"In Südafrika wurde zum ersten Mal ein Internetnutzer wegen der illegalen Verbreitung eines Kinofilms verurteilt. Da ein 29-jähriger IT-Experte ein urheberrechtlich geschütztes Werk über The Pirate Bay zur Verfügung stellte, muss er nun fünf Jahre hinter Gitter."
In Deutschland gibt es soweit bekannt nur eine einzige strafrechtliche Verurteilung wegen File-Sharing. Das südafrikanische Urteil ist völlig überzogen. Bedenkt man, dass der Unrechtsgehalt von Guttenbergs Plagiat erheblich größer war, müsste Guttenberg (der mit einer Einstellung gegen Geldbuße gut wegkam) ebenfalls eine mehrjährige Haftstrafe antreten.
"In Südafrika wurde zum ersten Mal ein Internetnutzer wegen der illegalen Verbreitung eines Kinofilms verurteilt. Da ein 29-jähriger IT-Experte ein urheberrechtlich geschütztes Werk über The Pirate Bay zur Verfügung stellte, muss er nun fünf Jahre hinter Gitter."
In Deutschland gibt es soweit bekannt nur eine einzige strafrechtliche Verurteilung wegen File-Sharing. Das südafrikanische Urteil ist völlig überzogen. Bedenkt man, dass der Unrechtsgehalt von Guttenbergs Plagiat erheblich größer war, müsste Guttenberg (der mit einer Einstellung gegen Geldbuße gut wegkam) ebenfalls eine mehrjährige Haftstrafe antreten.
KlausGraf - am Dienstag, 22. April 2014, 18:29 - Rubrik: Archivrecht
Zusammenfassend dazu:
http://blog.bibliophagist.com/?p=410
Website zur These:
http://shakespearesbeehive.com/barets-alvearie/

http://blog.bibliophagist.com/?p=410
Website zur These:
http://shakespearesbeehive.com/barets-alvearie/

KlausGraf - am Dienstag, 22. April 2014, 18:14 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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http://causaschavan.wordpress.com/2014/04/19/das-grose-abc-des-urteils-im-schavan-prozess-von-arglist-bis-zitierfehler/
Siehe auch
http://www.tagesspiegel.de/meinung/andere-meinung/vom-kabinett-zum-vatikan-annette-schavan-sollte-nicht-botschafterin-werden/9785332.html
Siehe auch
http://www.tagesspiegel.de/meinung/andere-meinung/vom-kabinett-zum-vatikan-annette-schavan-sollte-nicht-botschafterin-werden/9785332.html
KlausGraf - am Montag, 21. April 2014, 19:34 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
"Highlights include one of our most spectacular medieval manuscripts, the Emerson-White Hours, a 17th century manuscript on magic tricks, a sonata by Handel, and a 19th century book of paper dolls."
http://blogs.law.harvard.edu/houghton/2014/04/21/new-digitization-january-march-2014/

http://blogs.law.harvard.edu/houghton/2014/04/21/new-digitization-january-march-2014/

KlausGraf - am Montag, 21. April 2014, 19:17 - Rubrik: English Corner
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http://archiv.twoday.net/stories/603123996/
Ist gerade in der ZDF-mediathek zu sehen. Paragraph72 71 UrhG spielt eine wichtige Rolle.
Ist gerade in der ZDF-mediathek zu sehen. Paragraph
KlausGraf - am Montag, 21. April 2014, 02:11 - Rubrik: Wahrnehmung
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