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http://www.oberpfalznetz.de/stadtarchiv-bei-facebook

Zu http://archiv.twoday.net/stories/863289838/ ist nachzutragen:

Mein am 10. Mai eingereichter Kommentar zu

http://www.historicum-estudies.net/epublished/netzbiographie/ancien-regime/ahnengalerie/

wurde heute freigeschaltet.

Von der schnellen Truppe: Altgraf

http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-siegen-kreuztal-netphen-hilchenbach-und-freudenberg/archivgut-der-kommunen-koennte-jederzeit-verkauft-werden-id9430285.html

"Archivar Thomas Wolf kämpft in Siegen wie ein Löwe, wenn es um Archivgut geht. Derzeit gegen eine Passage im neuen Archivgesetz NRW, genauer gegen § 10 Absatz 5 Satz 2 im Landesarchivgesetz. Im derzeitigen Entwurf ist nämlich der Verkauf von kommunalem Archivgut nicht ausgeschlossen. Jederzeit könnten kulturelle Schätze verkauft werden. Wolf startet eine Online-Petition.

Kommunen könnten Schätze aus ihren Archiven, Bücher, Postkarten, Fotos verkaufen – an Sammler, Autoren oder Privatleute. Für die Öffentlichkeit wären diese Zeugnisse der Zeit unwiederbringlich verloren. „Wir möchten den Leuten klar machen, dass es eine Gefahr ist“, sagt Wolf. Vor wenigen Tagen startete er eine Petition im Netz. Mehr als 800 unterzeichneten diese bereits, die meisten kommen aus NRW. Es geht um das kulturelle Erbe von Generationen, um Bürokratie, Berufsethos und – natürlich – um Bares.

Für verschuldete Städte und Gemeinden ist die Büchse der Pandora geöffnet. Denn selbst, wenn jetzt amtierende Bürgermeister und gewählte Ratsmitglieder Verkäufe von Archivgut ausschließen, in einer Demokratie wechseln Amtsträger und damit auch Sichtweisen.

Was heißt es, wenn Archivgut nicht unveräußerlich ist?

Bereits im Archivgesetz aus dem Jahr 2010 ist der Verkauf nicht explizit ausgeschlossen. Seither müssen Archivar Wolf und seine Kollegen Bürger, die ihnen Sammlungsstücke überlassen, ausdrücklich auf den Wunsch hinweisen, dass die Stücke nicht verkauft werden dürfen. „Bürokratie pur“, so Wolf. Wer einen privaten Nachlass einem kommunalen Archiv überlasse, gehe doch davon aus, dass die Stücke dann auch bewertet, verwahrt und nicht verscherbelt werden. Da nun ein neues Gesetz verabschiedet wird, wittert Wolf die Chance, auf die Gefahr hinzuweisen, die von dem prinzipiellen Verkaufsrecht ausgeht.

Privatleute, Sammler und Autoren können ins Archiv kommen und sagen: „Das gefällt mir, was möchten Sie dafür haben?“ In einer Branche, wo Geld, weil oft nicht vorhanden, immer ein Thema sei, würden so Begehrlichkeiten geschaffen. Kux-Scheine verkaufen und das Geld wieder ins Archiv investieren? „Wir sind doch keine Trödler“, sagt Wolf. „Sammlungsgut ist keine wirtschaftliche Verfügungsmasse.“

Welches Archiv gut ist betroffen?

Ausdrücklich nur Stücke aus privaten Nachlässen. Verwaltungsunterlagen gehören nicht dazu. Einträge aus dem Standesamt zum Beispiel. Auch Nachlässe aus Vereinen sind nicht betroffen. „Das Eigentum geht erst auf das Archiv über, wenn sich auch der Verein auflöst“, erklärt Wolf. Fotosammlungen, Nachlässe von Unternehmen, historische Bibliotheken, Plakate, Filme, Bücher, Postkarten – diese Dinge sind nicht geschützt. Auch ob es einen Bestandsschutz gebe, sei nicht geklärt.

Warum betrifft mich das überhaupt?

Auch in den Archiven im Kreis Siegen-Wittgenstein gibt es Schätze , für die sich Sammler interessieren könnten. Im Kreisarchiv lagert zum Beispiel der Nachlass des Landrats Hermann Schmidt (SPD), darunter sind viele persönliche Dinge: Mitgliedsausweise aus Vereinen oder Terminkalender aus seiner Zeit im Bundestag. Ein spannendes Zeitzeugnis, das prinzipiell verkäuflich wäre. Heimatforscher, Wissenschaftler, Menschen, die Freude an der Geschichte haben, hätten bei einem Verkauf keinen Zugriff mehr.

Wolf: „Hier wird das Kulturgut der Region verscherbelt. Historische Informationen müssen erhalten bleiben, sie sind einzigartig für eine Region und keine Wirtschaftsware.“ Jeder solle auf seine Geschichte zugreifen können. Dr. Gerd Dethlefs aus Münster kommentiert online: „Archive sind unser aller Gedächtnis und keine stille Finanzreserve!“ Ein weiterer Unterzeichner der Petition schreibt: „Weil ich meine Familie erforsche und dankbar bin für jede Auskunft, die ich von den Behörden bekomme. Die gleiche Möglichkeit wünsche ich auch für die nachkommende Generation.“

Gibt es bereits ein Beispiel für einen Verkauf?

Seit 1945 verwahrte die Hansestadt Stralsund in ihrem Stadtarchiv die Gymnasialbibliothek Stralsund. Die Bibliothek dieser Schule geht auf das Jahr 1627 zurück. Im Sommer 2012 verkaufte die Stadt den Bestand an einen Antiquar. Als der Verkauf bekannt wurde, liefen Bürger und Wissenschaftler Sturm. Sie sahen dies als einen Ausverkauf der eigenen Identität. Die Stadt stoppte den Verkauf. 5278 von 5926 Bände kaufte die Stadt vom Antiquar zurück. Auch 63 weitere Bände fanden wieder den Weg ins Archiv. 585 fehlen. Im Februar meldet dpa, dass ein wertvoller Druck mit Werken des Astronomen Johannes Kepler sowie zwei weitere Bände aus der Stralsunder Gymnasialbibliothek in einem New Yorker Auktionshaus angeboten werden – allein der Kepler-Band für 181 000 Euro. Für die Sammlung zahlte der Antiquar 2012 rund 95 000 Euro. Nachdem bekannt wurde, dass die Leiterin des Stadtarchivs bereits schon vorher ohne Genehmigung 1000 Bücher aus dem Archiv verkauft hatte, wurde sie fristlos entlassen.

Warum wird das Verkaufsrecht nicht einfach ausgeschlossen?

Wolf: „Mehrere Verbände der kommunalen Archivträger sehen dies als Eingriff in die Handlungsfreiheit des kommunalen Selbstverständnisses: ‘Wir sind für unsere Dinge selbst verantwortlich und deshalb dürfen wir sie auch verkaufen.’“

https://www.openpetition.de/petition/online/kein-verkauf-von-kommunalem-archivgut-in-nrw

1106 Unterstützer!
"

Das Hochschularchiv der RWTH ist in der Bildergalerie vertreten:

http://www.internationalarchivesday.org/wordpress/?page_id=25

"Darf eine Bibliothek ein Werk aus ihrem Bestand digitalisieren und auf Terminals zum Lesen anbieten, obwohl der Rechteinhaber das nicht gestattet? Darum geht es in einem Streit zwischen der TU Darmstadt und dem Verlag Eugen Ulmer KG, der inzwischen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH, Az. C-117/13) gelandet ist. Auslöser ist das Buch Einführung in die Neuere Geschichte von Winfried Schulze"

http://heise.de/-2216475

Der Informatiker Jaron Lanier, der jetzt den Friedenspreis des deutschen Buchhandels erhält, hat sich einen Namen als Bekämpfer der angeblichen Gratis-Mentalität des Internets und als Wikipedia-Feind gemacht.

http://www.spiegel.de/kultur/literatur/jaron-lanier-erhaelt-friedenspreis-des-buchhandels-2014-a-973521.html

http://de.wikipedia.org/wiki/Jaron_Lanier

http://en.wikipedia.org/wiki/Jaron_Lanier

Update:

http://www.spiegel.de/kultur/literatur/friedenspreis-des-buchhandels-an-jaron-lanier-eine-kriegserklaerung-a-973766.html Jürghen Geuter kommentiert: "Der Friedenspreis für Jaron Lanier ist eine Kampfansage an das "Netz des Everybody", das Internet der Kollaboration und der Crowds, das Netz, in dem dezentrale Gruppen Wissen und Kultur schaffen. Er ist eine Ablehnung von Ideen wie OpenSource und Crowdsourcing, eine Forderung der Rückbesinnung auf traditionelle Macht- und Produktionsstrukturen."

Ebenfalls lesenswert:

http://www.perlentaucher.de/blog/457_der_dritte_schritt_vorm_ersten.html

Jetzt schnell noch die Gurken schneiden...

Die Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm (AG DOK) führt mit Unterstützung der Filmförderungsanstalt (FFA) und freiwilliger Helfer den Umzug von seit 2008 unsachgemäß in Kellerräumen lagenden Filmrollen in ein Außenlager des Bundesfilmarchivs durch. Zum Bestand gehören Zeitdokumente der 70er/80er Jahre und aus der "Wendezeit", außerdem Hochschulproduktionen.

Mehr im Neuen Deutschland
http://www.neues-deutschland.de/artikel/935077.ag-dok-rettet-wertvolle-filmbuechsen.html

und im Facebook-Auftritt der AG DOK:
https://www.facebook.com/AGDOK,
z.B.:
https://www.facebook.com/AGDOK/posts/642963159131283
https://www.facebook.com/AGDOK/posts/647211888706410

Aktueller Hilferuf:
http://www.agdok.de/de_DE/regions_detail/199912/berlin

http://dhak.hypotheses.org/

Dieses bequeme Prinzip der überregionalen Forschung, Ergebnisse der Regional- und Lokalliteratur zu ignorieren, sprach der zu früh verewigte Franz Staab in einem Aufsatz über angebliche Juden in der Pfalz (2002) in den Mitteilungen des Historischen Vereins der Pfalz an (S. 80):

http://www.mgh-bibliothek.de/dokumente/a/a144712.pdf

Für meinen Nawer-Aufsatz 2010

http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/8068/

hatte ich noch vergeblich nach der Fundstelle der treffenden Wendung "Regionalia non leguntur" (ich erinnerte mich nur, sie einmal bei Staab gelesen zu haben) gefahndet. Nun wirft sie eine Google-Suche aus.

Vorbild war die lateinische Sentenz Graeca (sunt) non leguntur:

http://de.wikipedia.org/?title=Liste_lateinischer_Phrasen/G#Graeca

Es gibt dazu teste Google weitere Abwandlungen (Polonica, Slavica, Physica, Catholica usw.).

Ein Handbuch:

http://hshdb.github.io/normdaten-in-wikidata

Via
http://infobib.de/blog/2014/06/03/jakob-vos-et-al-normdaten-in-wikidata/

Die Monumenta Germaniae Historica in München bieten Doktoranden und Post-Doktoranden, die an einer Edition oder einer überlieferungsgeschichtlichen Studie aus dem Bereich der mittelalterlichen Geschichte (nicht der Landesgeschichte) arbeiten, die Möglichkeit, für einen Monat oder zwei Monate im Münchner Institut zu forschen.

Details der Ausschreibung hier.

Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte unter Angabe der von Ihnen bevorzugten Stipendienmonate in elektronischer Form bis zum 31.07.2014 an:
Prof. Dr. Martina Hartmann (martina.hartmann@mgh.de)

http://august-wilhelm-schlegel.de/briefedigital/

Via
http://dhd-blog.org/?p=3563


Eingedenk des Umstands, dass heftig.co vor allem jüngere weibliche nicht-netzaffine Nutzerinnen adressiert und die Archivalia-Rubrik Archivrecht dagegen überwiegend von ältlichen Rechtsanwälten mit hohem Blutdruck frequentiert wird, kann man sich natürlich die Frage stellen, obs nicht langsam genug ist mit diesen heftig-en Überschriften.

Nun aber zu den Redtube-Abmahnungen, über die wir ja schon oft berichtet haben:

http://archiv.twoday.net/search?q=redtube

Das AG Hannover hat einer entsprechenden Feststellungsklage stattgegeben. Die Gründe:

http://www.recht-freundlich.de/tag/urteil-des-ag-hannover-vom-27-05-2014-aktenzeichen-550-c-1374913

Siehe auch

http://www.internet-law.de/2014/06/urteil-des-ag-hannover-zu-den-redtube-abmahnungen.html

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2014/06/03/redtube-abmahner-weiter-im-unrecht/

Hier noch ein etwas älterer Beitrag:

http://www.anwalt.de/rechtstipps/kassiert-die-telekom-bei-abmahnwellen-a-l-redtube-ebenfalls-mit-ab_058765.html

"Aus dem jüngst vorgelegten Transparenzbericht der Deutschen Telekom geht hervor, dass das Unternehmen im Zusammenhang mit behaupteten Urheberrechtsverletzungen im Jahr 2013 insgesamt 946.641 Mal Auskunft darüber gegeben hat, wer sich im Internet hinter einer bestimmten IP-Adresse verbirgt.

Knapp eine Millionen Mal ließ sich die Telekom für diese Auskunftsdienste nach eigenen Angaben zwischen 18 € und 36 € pro Datensatz geben, also durchschnittlich 27 €.

Bei insgesamt 946.641 Abfragen ergibt sich eine Gesamteinnahme der Telekom für diese Auskünfte in Höhe von 25.559.307,00 €, also knapp 26 Millionen €."

Eine Präsentation der Bibliothek des GNM neben den Digitalen Sammlungen:

http://www.gnm.de/fileadmin/redakteure/Sammlungen/swf/codex/


http://www.siebenbuerger.de/zeitung/artikel/kultur/14495-neues-zum-online_urkundenbuch.html

http://siebenbuergen-institut.de/special-menu/e-transylvanica/urkundenbuch-zur-geschichte-der-deutschen-in-siebenbuergen-online/

http://urts81.uni-trier.de:8083/

http://ordensgeschichte.hypotheses.org/7271

Erwähnte ich schon, dass ich am Mittwoch im Hirsauer Klostermuseum um 20 Uhr über Trithemius referiere?


http://scholarlyoa.com/2014/06/03/the-open-access-wars-bullies-square-off-on-library-listserv/

Die British Library kann für einen Blogbeitrag aus dem Vollen schöpfen.

http://britishlibrary.typepad.co.uk/digitisedmanuscripts/2014/06/the-burden-of-writing-scribes-in-medieval-manuscripts.html


BSB Cgm 1935 (auch zum Bauernkrieg) ist online:

http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:bvb:12-bsb00088309-2

Sciencefiles kommentiert das aktuelle Google-Urteil
http://sciencefiles.org/2014/06/02/europaischer-gerichtshof-etabliert-recht-sanktionslos-ein-schwein-zu-sein/

Grüße
J. Paul

http://www.europeonline-magazine.eu/wissenschaftler-serbischer-innenminister-hat-doktortitel-erschlichen_339053.html

Eine Gruppe von Wissenschaftlern hat dem serbischen Spitzenpolitiker Nebojsa Stefanovic vorgeworfen, seinen Doktortitel unrechtmäßig erworben zu haben. Seine Dissertation über die kommunale Selbstverwaltung sei «eine wissenschaftlich wertlose Arbeit, die nicht einmal die minimalsten Kriterien erfüllt», heißt es in einer am Montag in Belgrad veröffentlichten Stellungnahme.

http://balkanist.net/getting-a-phd-in-serbia-has-never-been-easier-the-case-of-minister-of-internal-affairs-nebojsa-stefanovic/

http://en.wikipedia.org/wiki/Neboj%C5%A1a_Stefanovi%C4%87


http://www.bundesarchiv.de/bundesarchiv/beruf_karriere/stellenausschreibungen/04095/index.html.de

Voraussetzung: "die Befähigung für den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst (zwingende Anforderung)". Wieso steht da nicht Archivdienst?

Leider sind längst nicht alle veröffentlichten Handschriftenkataloge der UB Kassel online. Es fehlen laut

http://www.ub.uni-kassel.de/handschriftenkatalogeonline-deutschland-k-kassel.html

Manuscripta Astronomica et Astrologica
Manuscripta chemica in Quarto (und laufende Katalogisierung)
Manuscripta Hassiaca
Manuscripta theologica: Die Handschriften in Quarto. Laufendes Projekt.

Für die nur im handschriftlichen Bandkatalog enthaltenen Sachgruppen

HISTORIAE LITTERARIAE
OECONOMICA
PHILOLOGICA
PHILOSOPHICA
PHYSICA ET HISTORIAE NATURALIS

gibt es nunmehr Bd. 2 des handschriftlichen Katalogs als Digitalisat:

http://orka.bibliothek.uni-kassel.de/viewer/image/1399894497667/1/

Da oec. und phys. fehlen, darf auf ein Digitalisat von Bd. 1 womöglich gehofft werden.

http://www.irishtimes.com/news/social-affairs/religion-and-beliefs/grand-theft-of-valuable-items-at-all-hallows-college-in-dublin-1.1808786

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Lehrerverband-erzuernt-ueber-Porno-Links-in-Wikipedia-2214124.html?wt_mc=rss.ho.beitrag.rdf

Dass auf Wikimedia Commons teilweise harter Stoff zu sehen ist, den manche auch als porongraphisch einordnen mögen, ist seit vielen jahren bekannt und wird in schöner Regelmäßigkeit auf Commons und in der Wikipedia und in Mailinglisten der Wikimedia Foundation diskutiert, wobei insbesondere Jimbeaux Wales an einer Zensur gelegen ist. Hysterische Jugendschützer mögen ihm beipflichten, aber zum Wissen gehört nicht nur das, was "ad usum delphini" geeignet ist.


Alvar Freude kommentiert: "Wenn tatsächlich ein relevanter Anteil der Menschen in Deuschland Inhalte aus Suchmaschinen entfernt haben will, dann wird die Meinungs- und Informationsfreiheit deutlich eingeschränkt werden. Denn es geht ja explizit nicht um rechtswidrige Inhalte, die nicht mehr gefunden werden sollen, sondern um rechtmäßige, von denen aber die betroffene Person sich nicht richtig dargestellt sieht. Statt zu einem Ort der Meinungsfreiheit, der innerhalb des geltenden Rechts auch kritische und verrückteste Meinungen duldet, könnte das Internet im Extremfall ein Stückchen mehr zum unkritischen, lobhudelnden Konsummedium für das Klickvieh werden."
http://blog.alvar-freude.de/2014/05/suchmaschinenzensur-beispiele.html

Siehe auch

http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/google-urteil-eugh-datenschutz-informationsfreiheit/8011/

"Das Urteil des EuGH führt zu einem Konflikt zwischen datenschutzrechtlichen Vorgaben und dem Anspruch auf freien und globalen Zugang zu Informationen, der nicht nur von Juristen geführt sondern gesamtgesellschaftlich diskutiert werden sollte. Durch das Urteil verschärft sich auf Kosten der Unternehmen der politisch bislang ungelöste Konflikt, welchem Datenschutzrecht außereuropäische Unternehmen verpflichtet sind und wie diese Vorgaben durchgesetzt werden können. "

Google hat ein Löschungsantrags-Formular ins Netz gestellt, siehe etwa

http://www.kpw-law.de/2014/06/02/google-formular-freigeschaltet/

http://www.raschaller.com/artikel/google-stellt-formular-zum-recht-auf-vergessen-online/

http://www.damm-legal.de/google-google-stellt-formular-fuer-entfernung-unliebsamer-google-eintraege-online

Schon am ersten Tag gab es 12.000 Löschanträge:

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/google-12-000-loeschantraege-am-ersten-tag-a-972612.html


http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=32411

http://mittelalter.hypotheses.org/3738

Archivalia ist dort auch vertreten.

http://digisam.ub.uni-giessen.de/diglit/hs-97
siehe http://www.handschriftencensus.de/1102

http://digisam.ub.uni-giessen.de/diglit/hs-170


http://www.damm-legal.de/vg-augsburg-staatsanwaltschaft-kann-waehrend-laufenden-ermittlungsverfahrens-presserechtlich-zur-auskunft-gezwungen-werden-schwabinger-kunstfund-bei-cornelius-gurlitt

Wie ich am 31. März 2014 gemeldet habe, hat die nächste Instanz die Entscheidung aufgehoben.

http://archiv.twoday.net/stories/714915807/

http://archiv.twoday.net/search?q=gurlitt


"Seit Kurzem stürmt die Viralseite http://www.heftig.co mit emotionalisierenden Überschriften und aller Arten von Bildern und Videos zahlreiche Besuchercharts im Internet." RA Ulbricht stellt klar, dass sie fremde Texte und Bilder nicht so einfach übernehmen darf.

http://www.rechtzweinull.de/archives/1451-heftig-co-urheberrecht-ein-vorerst-erfolgreiches-aber-riskantes-geschaeftsmodell-3.html

Das ist der Rechtsanwalt, der darstellt, dass man fremde Bilder auch nicht einfach mit Quellenangabe http://www.rechtzweinull.de/ übernehmen darf.

"Ein Vierteljahrtausend lang wurde die "kundige Rolle" jährlich in der Hansestadt öffentlich verlesen. Seit 1945 war sie verschollen. Jetzt gab eine Händlerin in den USA das unschätzbare Stück zurück. [...]

In den USA befand sich die "kundige Rolle" bei einer Händlerin, die sie ursprünglich für einen "niederländischen Wirtschaftstext" aus der frühen Neuzeit gehalten hatte. Um das genauer zu bestimmen und gezielt auf den Markt bringen zu können, fragte sie ihren Londoner Bekannten. Als Elmshäuser ihr mitteilte, dass es sich um ein wichtiges Dokument handelte, das 1945 verschwunden war, sagte die Händlerin umgehend, mit Raubkunst wolle sie nichts zu tun haben. Das Staatsarchiv bekam das Original gegen Erstattung der Auslagen sicher verpackt zurück."

http://www.welt.de/geschichte/article128433586/Bremens-verschollenes-Recht-wiederaufgetaucht.html

Weitere Meldungen:

http://www.kreiszeitung.de/lokales/bremen/kundige-rolle-bremen-erhaelt-eines-seiner-bedeutendsten-dokumente-zurueck-3589034.html

http://www.taz.de/Sensationeller-Fund/!139249/

Bemerkenswert ist die Überlieferungsform des Rotulus. "Unter den deutschsprachigen Rechtstexten des Mittelalters ist die Kundige Rolle in Bremen ein singulärer Überlieferungszeuge. Da neben ihr im Bremer Archiv verschiedene Handschriften des Bremer Stadtrechts erhalten sind, ist sie wohl allein für den Zweck der öffentlichen Verlesung geschaffen worden. Wenn in anderen Städten ähnlich verfahren worden ist, sind davon bislang keine Handschriftenreste erhalten geblieben. Die zahlreichen Erwähnungen eines 'rodel' in Rechtsquellen, die das Deutsche Rechtswörterbuch nachweist, belegen, daß auch in anderen Städten und Gemeinde des deutschsprachigen Raumes diese Art der Textüberlieferung üblich gewesen ist, jedoch haben sich davon keine Exemplare erhalten", schrieb mir heute der beste Kenner deutschsprachiger Rechtshandschriften des Mittelalters, RA Dr. Ulrich-Dieter Oppitz, dem ich für den Hinweis auf die Rückführung und weiterführende Informationen via Telefax sehr zu danken habe. Zu Rotuli darf ich auch auf meine Bildersammlung unter

http://archivalia.tumblr.com/tagged/rotulus

aufmerksam machen.

Oppitz verweist auch auf die Schöffenurkunden des von Hoeniger edierten "Andernacher Rotulus" (1173-1256):

http://commons.wikimedia.org/w/index.php?title=File:Annalen_des_Historischen_Vereins_f%C3%BCr_den_Niederrhein_42_(1884).djvu&page=3

Die Metzer Bannrollen aus dem 13. Jahrhundert (unvollständig von Wichmann ediert) sind zu Rollen vereinigte Schreinsurkunden, die jährlich öffentlich verlesen wurden.

http://books.google.de/books?id=lYTWOKghYD0C&pg=PA735

Ob es sich bei einer abschriftlich im Bremer Ratsdenkelbuch enthaltenen "Kundigen Rulle" von 1450 (Sammlung von Polizeiverordnungen) tatsächlich um eine Rolle gehandelt hat, ist nicht gesichert, da der entsprechende Zusatz ein Nachtrag ist (so Adolf E. Hofmeister, Von der Kundigen Rolle zur Sammlung bremischen rechts, in: Konrad Elmshäuser/Adolf E. Hofmeister (Hg.), 700 Jahre Bremer Recht 1303-2003. Bremen 2003, S. 267-278, hier 267 f.). Da aber 1483 bei Erwähnung der öffentlichen "Bursprake" (der jährlichen Bürgerversammlung, auf der die Gesetze verlesen wurden) von einem "langen brev" die Rede ist

http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10509944_00053.html

liegt aufgrund des ungewöhnlichen Adjektivs "lange" der Gedanke nahe, sich diesen Brief als einzelnes Schriftstück vorzustellen, also als aus einzelnen Stücken zusammengesetzte Rolle. Die Rolle von 1489 hätte also eine Vorgängerin gehabt.

Zwei Editionen der Kundigen Rulle von 1489 sind online. Gerhard Oelrichs edierte sie 1771:

http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10509944_00711.html

Leider hat Google von den Kupfertafeln nur ein Fragment digitalisiert, der Ausschnitt aus der Rulle fehlt.

Die maßgebliche Ausgabe legte Karl August Eckhardt 1931 vor:

http://brema.suub.uni-bremen.de/content/pageview/10818

Update: Das Staatsarchiv Bremen teilte Oppitz mit: "die Archivsignatur des Kundigen Rolle von 1489 hieß und heißt nun wieder:
StAB ad 2-P.5.b.2.d.1."




DKA sucht Diplomarchivar/in

Siehe die entsprechende Stellenausschreibung hier: http://www.gnm.de/museum/mitarbeiter-und-gremien/stellenangebote-und-ausbildung/diplom-archivarin/

http://blog.pecia.fr/post/2014/05/29/Les-%22cabinets-curieux%22-de-BRETAGNE-en-1649-... macht auf das Buch von Pierre Borel aufmerksam, dessen Exemplar in der ÖNB Wien von Google digitalisiert wurde.

Bild anklicken!

Die Digitalisate werden vorgestellt von:

http://digitizedmedievalmanuscripts.org/digital-library-spain/


http://plagiatsgutachten.de/blog.php/naechste-revolution-nach-plagiatswikis-deep-web-plagiatssuchmaschine-kommt/

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/geisteswissenschaften/unsaegliche-tv-dokus-geschichte-fuer-trottel-12959986.html

Der Osteuropa-Historiker Jörg Baberowski protestiert gegen Knopp & Co.

Update:
http://schmalenstroer.net/blog/2014/06/fernsehdokumentationen/

In den USA ist es einfach, da gibt es autoritative Vorgaben etwa den Chicago-Stil:

Smith, John. "Obama inaugurated as President." CNN.com. http://www.cnn.com/POLITICS/01/21/obama_inaugurated/index.html (accessed February 1, 2009).

Bei uns kann man das auf unterschiedlichste Weise machen.

Auf das Datumformat (9. Mai, 09. Mai, 9.5., 09.05.) und die Verbindung mit dem Abruf-Vermerk (am oder ein Komma oder nur ein Leerzeichen) will ich nicht eingehen.

Fehlender Abruf-Vermerk: Hinter die URL wird das Datum des Abrufs in Klammern gesetzt.

Es besteht eine gewisse Verwechslungsgefahr mit der "Datierung" (Stand) der Website! Nicht immer gibt es vorne eine solche Datierung wie z.B. "in: Archivalia 5.6.2012 URL (28.5.2014)".

Abruf-Vermerke:

abgerufen (am)
"Abgerufen am" praktiziert die Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Hilfe:Einzelnachweise
letztmals abgerufen (am)

Abruf (am)
Letzter Abruf (am)

Abrufdatum:
Letztes Abrufdatum:

Datum des Zugriffs:
Datum des letzten Zugriffs:

eingesehen (am)
letztmals eingesehen (am)

Zugriff (am)
Letzter Zugriff (am)

Zugriffsdatum (am)
Letztes Zugriffsdatum (am)

zuletzt:

Zuletzt aufgerufen (am)

Was noch?

(Kommt mir aber bitte nicht mit "nachgeschlagt" ...
http://archiv.twoday.net/stories/894825713/ )

Ich empfehle, bei Artikeln oder Büchern alle URLs an einem Tag zu kontrollieren und sich die einzelnen Datum-Angaben zugunsten eines generellen Vermerks (Die Links wurden am ... überprüft) zu sparen. Ich finde es eher peinlich, wenn in einer 2013 erschienenen musikwissenschaftlichen Habilitationsschrift Internetadressen unter anderem auf dem Stand von 2005 erscheinen.

Zu den URLs siehe
http://archiv.twoday.net/stories/16539613/

http://archiv.twoday.net/stories/894826180/#894826211

So Peter Baumgartner in einem instruktiven Fallbeispiel:
http://peter.baumgartner.name/2014/05/23/double-blind-review-ein-fallbeispiel/

Siehe auch
http://gabi-reinmann.de/?p=4609

Via
http://bibfobi.wordpress.com/2014/05/30/double-blind-peer-review/

Update: Welcher Archivalia-Leser oder welche Leserin kann aus eigener Erfahrung als Begutachtete(r) etwas zu Peer Review sagen? Als Geisteswissenschaftler mit über 200 gedruckten Publikationen sehe ich mich nicht als Produzent von Junk-Wissenschaft, habe aber erst einmal so etwas wie Peer Review erlebt (und mehrfach gegutachtet).

Die Klösterlichem gewidmete Tumblr-Bilderreihe zum "Weekend" (saloppes Französisch für: Wochenende) kann niemand anderem als der unermüdlichen Maria Rottler dediziert werden.

http://archivalia.tumblr.com/tagged/histmonast

Unser Bild zeigt den Weißenauer Prämonstratenser Rufillus ca. 1200 aus einer Handschrift der Bodmeriana, die von der Hofbibliothek Sigmaringen ca. 1948 verscherbelt wurde. Unfassbar, dass der Ausverkauf nun weitergeht:

http://archiv.twoday.net/stories/876868418/

Mehr Tumblr-Tags:

http://archiv.twoday.net/stories/640155586/


Bitte unterschreiben!

https://www.openpetition.de/petition/online/kein-verkauf-von-kommunalem-archivgut-in-nrw

Offenbar erscheint demnächst die 2. Auflage des Standardwerks von Dieter Strauch über das Archivalieneigentum. (Hinweis in den Kommentaren dort.)


Das liest man (evtl. von Rieble) auf:

http://www.zaar.uni-muenchen.de/studium/wiss_arbeiten/zitieren/index.html

Amüsant formuliert ist ebd.:

"Vermeiden Sie ein ständiges „vgl.“ am Beginn jeder Fußnote; das drückt nur distanzsuchende Ängstlichkeit aus. Wenn Sie ein Gericht oder einen Autoren mit einer Aussage zitieren, muß die Belegstelle das Behauptete ergeben – auch ohne besonderen Vergleich. Überflüssiger noch ist das vielverbreitete „siehe“ oder „s.“. Da Hörbücher nicht zitiert werden, liegt die Auswahl des maßgeblichen Sinnesorgans nahe. "

http://bluemountain.princeton.edu

Auch deutschsprachige.

Via
http://filstoria.hypotheses.org/11394


Meisterlin, Sigismundus / Heinrich : Augsburger Chronik - SuStB Augsburg 2 Cod Aug 60 (Cim 90), Augsburg, 1457

Jetzt online unter:

http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00090374/image_1

Desgleichen die Meisterlin-Chronik Cim 70 = 4 Cod Aug 1

http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00090373/image_1

Desgleichen die Meisterlin-Chronik mit Mülich-Fortsetzung Cim 69 = 2 Cod H 1

http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00090375/image_1


http://lists.ala.org/wws/arc/scholcomm/2014-05/thrd1.html

Auf Scholcomm wird über den unsinnigen Button diskutiert. Wie üblich widerspreche ich Harnads Unsinn. Zur empirischen Fundierung habe ich das Repositorium ORBI von Lüttich herangezogen, wo sich seit 2011 kaum etwas geändert hat:

http://archiv.twoday.net/stories/6228378/

Leider kann man die Anzahl der dark deposits mit der Suche nicht ermitteln. Von 3147 Peer-Reviewed-Beiträgen im Jahr 2009 (Embargos dieses Jahrs sind längst abgelaufen) sind nach einer Stichprobe von 2x100 Treffern ca. 37 % dark deposits. Also etwa 1164 unnötige dark deposits!

Im Bereich Geschichte gibt es 2009 169 Einträge, wovon 105 einen Volltext mit sich führen, doch davon sind 54 dark deposits!

2012 sieht es nicht besser aus: 234 Einträge, 118 mit Volltext, 66 dark deposits.

Und das bei einem Vorzeige-IR!

In INETBIB lesen wir: "Der VDB unterstützt den Open Access-Gedanken. Seit einiger Zeit wird deshalb der Umstieg der Vereinskommunikation auf Open Access im Rahmen einer online-Fachzeitschrift vorbereitet, die während des Bibliothekartages auf der Mitgliederversammlung des VDB am Donnerstag, 5. Juni 2014 vorgestellt wird. Das Erscheinen der neuen Open-Access-Zeitschrift ist für Herbst 2014 geplant. Nähere Informationen finden Sie ab Donnerstag 5. Juni 2014 über das Blog des VDB. Der VDB begrüßt nachdrücklich die Gründung von OA-Zeitschriften im Bibliothekswesen und ist der Ansicht, dass sich gerade die bibliothekarische Fachdiskussion künftig auf Open-Access-Veröffentlichungen stützen wird. Eine Vielfalt unterschiedlich profilierter Open Access-Plattformen wird dazu nützlich sein."

Siehe aber auch
http://archiv.twoday.net/stories/894824874/

http://archiv.twoday.net/search?q=open+access+heuchel

"Charlotte postete ein Video mit einem Gespräch zwischen Sebastian Haffner und Guido Knopp und Facebook generierte automatisch ein “ähnliches Video”. Oder es übernahm einfach die Vorschläge direkt von YouTube. Blöderweise handelt es sich bei dem vorgeschlagenen Video um Nazipropaganda. Charlotte verbreitete diese so ungewollt.

Das ist ein schönes Beispiel für den Kontrollverlust, den automatisierte Techniken mit sich bringen. Es zeigt auch, dass die großen Anbieter ihre Plattformen nicht sinnvoll kontrollieren. "

http://schmalenstroer.net/blog/2014/05/wie-charlotte-einmal-nazipropaganda-verbreitete/

Was ist das nur für eine erbärmliche Paradoxie, dass Revues.org zwar mit Trivium ein höchst löbliches deutsch-französisches Austauschprojekt unterstützt, aber noch nicht einmal eine korrekte deutsche Zitierempfehlung hinbekommt? Und wieso hat nach hunderten wenn nicht tausenden Artikeln noch niemand erfolgreich dagegen protestiert?

https://www.google.de/search?q=%22Nachgeschlagt+am%22&num=100&espv=2&filter=0&biw=1024&bih=720

Dass Sprachbarrieren ein wichtiges Problem beim Zugang zu wissenschaftlichen Erkenntnissen darstellen, hat jetzt in einem Editorial Paul Glasziou deutlich ausgesprochen:

Glasziou P (2014) The Role of Open Access in Reducing Waste in Medical Research. PLoS Med 11(5): e1001651. http://dx.doi.org/10.1371/journal.pmed.1001651

"Globally, the most important access problem is arguably due to language barriers, and with the growth of research in non-English-speaking countries, particularly China, this problem is likely to grow. Language barriers make even free-access research unusable, but by eliminating restrictions on re-publication and re-use, open access can at least reduce barriers to translation."

Meines Erachtens wird dieses Sprachproblem zu wenig beachtet. Ich habe mich ausführlicher dazu geäußert:

Klaus Graf: Open-Access und die Sprachbarriere der Wissenschaft. In: Archivalia vom 25. Dezember 2011
http://archiv.twoday.net/stories/59211934/

Siehe auch
http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1038/sj.embor.7400906/full
http://www.nature.com/naturejobs/science/articles/10.1038/nj7126-454a
http://www.dbnl.org/tekst/koop034toek01_01/
http://trivium.revues.org/4525

Logo einer chinesischen OA-Suchmaschine

Die Bestände der Morgan Library & Museum in New York liegen online vor.

http://www.themorgan.org/rembrandt/

Via
http://filstoria.hypotheses.org/11389


Wie üblich, unterschlägt Josef Pauser das Wichtigste:

http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=32377

http://www.zikg.eu/aktuelles/nachrichten/freischaltung-weinmueller

"Da es innerhalb der von der Provenienzforschung veröffentlichten Datenpools keine Referenzfälle für
die Publikation von in Privatbesitz befindlichen Geschäftsdaten in Bezug auf NS-verfolgungsbedingt
entzogenes Kulturgut gibt, galt es die auf maximale Transparenz gerichteten Interessen der
Provenienzforschung und/oder der Anspruchsberechtigten bzw. deren mandatierten
Interessenvertretern, die rechtlichen Rahmenbedingungen, d. h. die einschlägigen Vorschriften zum
Datenschutz (vgl. BDSG und BayArchivG) sowie die Interessen der Projektpartner NEUMEISTER und ZI
und der Drittmittelgeber in Einklang zu bringen respektive adäquat zu berücksichtigen.

Für die Veröffentlichung über die Datenbank Kunst- und Kulturgutauktionen 1933-1945 im Modul
Provenienzrecherche der Lostart Datenbank der Koordinierungsstelle wurden deshalb folgende
Informationen aus den transkribierten Daten ausgewählt:
- Katalog-Nummer., Datum und ggfs. Titel der Auktion,
- Lot Nr./Objekt Nr.,
- Schätzpreis,
- Limitpreis,
- Zuschlagspreis,
- Namen der Einlieferer,
- und ggfs. bei nicht verkauften Objekten das Kürzel „zurück“

Während die Recherche in den Namen der Einlieferer in Zukunft online möglich sein wird, da sie eine
wichtige Grundlage für die Suche nach Anspruchsberechtigten darstellt, werden die Namen der
Käufer aus datenschutzrechtlichen Erwägungen nicht frei zugänglich im Internet publiziert. Auskünfte
über die in den Katalogen vermerkten Käufernamen können bei nachgewiesenem berechtigten
Interesse durch die Arbeitsstelle für Provenienzforschung in Berlin erteilt werden. "

Ich halte es für einen Skandal, dass öffentliche Institutionen die Erforschung der NS-Zeit mit dubiosen "datenschutzrechtlichen Erwägungen" eines Auktionshauses behindern. Aus archivrechtlicher Sicht wären diese ganzen Daten (beispielsweise nach dem NRW-Archivgesetz) frei zugänglich.

Die Käufer dürften so gut wie nicht mehr am Leben sein, und der Datenschutz endet mit dem Tod. Aber das ist nicht untypisch für die "Provenienzforschung", die einstige Rechtsbrüche nahtlos mit neuen Rechtsbrüchen (siehe auch Geheimnistuerei im Fall Gurlitt) fortsetzt und im vorliegenden Fall Täter schützt.

http://www.blf-online.de/projekt/bayerisches-sterbebilderprojekt

Welche miese Intention haben nur Menschen, die auf urheberrechtlich nicht geschützte Sterbebildchen (nämlich solche ohne Bilder, der Text hat regelmäßig keine Schöpfungshöhe) ein Wasserzeichen im Netz knallen? Das ist ganz typisch für die Genealogen, die es kaum mit freiem Wissen haben und stattdessen oft auf niederträchtige Eigensucht setzen.

 

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