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http://www.topothek.at/

Wenn ich ein Bild ohne Permanentlink und Copyfraud-Lizenz CC-BY-NC-ND sehe, tut es mir leid: Kein zeitgemäßes Projekt.


Christoph Deegs Buch gibt es gratis Open Access:

http://www.degruyter.com/viewbooktoc/product/205480


Links:
http://archiv.twoday.net/stories/4549146/
http://www.medientheorie.com/doc/archaeologie/ruoff_foucault-lexikon.pdf

Beweis:

http://archiv.twoday.net/stories/948995574/

Weder ein einzelner Beitrag (mit Permalink in der URL!) noch die Hauptseite der Gruppe

https://www.facebook.com/groups/1426956144186780/ (= Geschichte Bayerns) ist ohne Login aufrufbar!

Wenn man etwa

http://www.wallflux.com/info/1426956144186780#

nutzt, wird man ebenfalls auf den Login-Screen geführt, sobald man den Link zu einem Einzelbeitrag verfolgen möchte (um z.B. die Diskussion zu sehen).

Dagegen sind die Seiten von "Seiten" offenbar aufrufbar:

https://www.facebook.com/ArchivRWTH/posts/214527702051216

oder zum Tegernseer Skandal HistBav (Seite, nicht Gruppe)

https://de-de.facebook.com/HistBav/posts/277677262434737

Bei Google+ gibt es dieses Problem übrigens nicht.

Die Monographie von 1990 ist online:

Der sogenannte "Holbein-Tisch" : Geschichte und Inhalt der bemalten Tischplatte des basler Malers Hans Herbst von 1515 : ein frühes Geschenk an die Burger-Bibliothek Zürich, 1633

Autor: Wüthrich, Lucas
DOI: http://dx.doi.org/10.5169/seals-378967

Er wurde in Schaffhausen ausgestellt, siehe Johannes Waldschütz

http://archiv.twoday.net/stories/936781648/

Im Katalog Ritterturniere (Luzern 2014), S. 172f. Nr. 23 (Peter Jezler) vermisse ich

- den Hinweis auf vergleichbare Bildertische (studiert von Kohlhaussen im Anzeiger des GNM 1929 und in einem englischen Band hrsg. von Biddle zur Winchester-Artus-Rundtafel

http://books.google.de/books?id=pxh__CRXm9wC&pg=PA52 )

- die bibliographische Zusammenstellung zum Tisch

http://books.google.de/books?id=jVaBAAAAQBAJ&pg=PA505 (u.ö.)

http://heise.de/-2409880

Nachtrag zu:
http://archiv.twoday.net/stories/985929234/

Was nützt ein geöffneter Aktenschrank, wenn es keine brauchbaren Metadaten gibt? Weiteres Beispiel:

http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/gutachten verweist auf irgendein Gutachten, das nicht mit einem URI, der das E-Aktenzeichen enthält, ansteuerbar ist.

Man muss das PDF öffnen, um den Titel

Lärmtechnische Untersuchung zum Wettbewerb „Wohnen am Volkspark" in Hamburg - Gewerbelärm

zu finden.

http://zkbw.blogspot.de/2014/10/linked-open-data-wachst-und-wachst.html

Weitreichende Ergebnisse oder weitreichende Überinterpretationen? Diana Müller nahm sich in ihrer Dissertation 2013 die Mitüberlieferung des 'Gregorius' von Hartmann von Aue vor und studierte unter anderem die Handschrift A I 1 des Stadtarchivs Konstanz.

http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:hebis:30:3-300690

UB Freiburg Hs. 471 (gehört zu einer Gruppe mit Konstanzer Zusätzen)

http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/hs471

http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0087_c114_jpg.htm

Zu den Konstanzer Annalen siehe meine Forschungsmiszelle:

http://archiv.twoday.net/stories/410259401/

http://www.e-lib.ch/Aktuell/retro.seals.ch-neue-Zeitschriften-online7

"Action: Zivilschutz, Bevölkerungsschutz, Kulturgüterschutz = Protection civile, protection de la population, protectoin des biens culturels = Protezione civile, protezione della populatione, protezione die beni culturali (1934-2007): Action setzt sich für den Zivil- und Bevölkerungsschutz in der Schweiz ein.
Appenzeller Kalender (1722-2010): Seit 1722 jährlich erscheinender astronomischer Kalender. Der zweite Teil gibt eine Chronik der Witterungsverhältnisse des vergangenen Jahres wieder und enthält mehrere Beiträge zu landesgeschichtlichen und volkskundlichen Themen sowie literarische Texte. Während heute appenzellische Inhalte im Zentrum stehen, wurde bis ins 20. Jahrhundert über Politisches und Exotisches aus dem Weltgeschehen berichtet.
Archiv des Historischen Vereins des Kantons Bern (1848-1960): Die Buchreihe Archiv des Historischen Vereins des Kantons Bern macht historische Forschungsarbeiten mit einer breiten Themenpalette einer interessierten Öffentlichkeit zugänglich.
Karton: Architektur im Alltag der Zentralschweiz (2004-2013): Karton stellt Bauten aus allen Zentralschweizer Kantonen vor. Dadurch soll eine gemeinsame Plattform für das örtliche zeitgenössische Architekturschaffen entstehen. Die Berichte werden von Fachleuten für ein interessiertes Publikum geschrieben.
Mitteilungen der Antiquarischen Gesellschaft in Zürich (1841-1999): Die Antiquarische Gesellschaft befasst sich mit der Erforschung und Vermittlung der Geschichte und Archäologie von Stadt und Kanton Zürich.
Der neue Sammler: ein gemeinnütziges Archiv für Bünden (1805-1812): Die Zeitschrift sollte die Bündner Bevölkerung möglichst kostengünstig über Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem Ausland (sofern sie das Vaterlande betreffen) informieren.
Neujahrsblatt herausgegeben von der Feuerwerker-Gesellschaft in Zürich (1806-1949): Das Neujahrsblatt richtete sich in erster Linie an die Jünglinge der Gesellschaft und wollte „eine umständliche Erzählung der Kriegsthaten unserer Voreltern“, ergänzt um militärische Planen, darlegen.
Revue de théologie et de philosophie (1868-2011): Die Zeitschrift hat ein interdisziplinäres Profil : Sie veröffentlicht historische Dossiers, aktuelle Debatten und neueste Publikationen in Theologie und Philosophie und widmet sich dem Gespräch zwischen diesen beiden Disziplinen.
Topiaria helvetica: Jahrbuch (1983-2013): Die Zeitschrift setzt sich mit dem Garten unter diversen Aspekten auseinander: Theorie und Geschichte, Landschaftsarchitektur und zeitgenössische Kunst sowie Botanik."

http://justillon.de/2014/09/pornosammler-hat-anspruch-auf-kopie-indizierter-sexfilme-gericht-bewilligt-fertigung-und-herausgabe-des-films/

"Mit Urteil vom 22.09.2014 gab das Verwaltungsgericht Köln der Klage statt (Az. 13 K 4674/13). Dem Kläger stünde ein Anspruch auf die Fertigung und Herausgabe einer Kopie eines indizierten Sexfilmes zu. Dieser Anspruch folge auch aus dem Informationsfreiheitsgesetz. Das Gericht wertete den Sexfilm als eine „amtliche Information“, welche „zu amtlichen Zwecken aufbewahrt“ werde. Belange des Urheberrechts oder des Jugendschutzes seien nicht berührt, da die Herausgabe der Kopie an einen erwachsenen Privatsammler erfolge.

In der Urteilsbegründung führt das Gericht aus, dass es sich bei dem Film zwar um ein urheberrechtlich geschütztes Material handeln würde und die Überlassung an ihn auch ein Verbreiten und Vervielältigen sei. Der Kläger könne sich aber auf eine Ausnahmeregelung im Urheberrecht berufen, wonach die Aushändigung einer Kopie zulässig ist, wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt und eine ausschließlich analoge Nutzung stattfinde

Da der Anspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz grundsätzlich ohne das Vorliegen bestimmte Voraussetzungen gewährt werden muss, sei auch das Motiv des Klägers, möglicherweise nur seine privaten Sammlerneigungen zu befriedigen, unerheblich."

(Nicht rechtskräftiges) Urteil:
http://www.pornoanwalt.de/wp-content/uploads/2014/09/20140922-vg-koeln-13-k-4674-13.pdf

Siehe auch
http://www.heise.de/tp/news/Oeffentlich-rechtliche-Kopieranstalt-fuer-die-Privatsammler-pornographischen-Materials-2407382.html
https://www.google.de/search?q=%22Carl+Ludwig+2.Teil%22

Ich begrüße das Urteil. Die schenkelklopfende Süffisanz der Berichterstattung mag nach dem Motto "Ein bißchen Spaß muss sein" gerechtfertigt sein, aber die Erwägungen des Gerichts sind zutreffend.

Amtliche Information im Sinne des IFG (Bund) ist alles, was zu amtlichen Zwecken aufbewahrt wird.

Bei einem vergriffenen, anderweitig nicht beschaffbaren Medium kann die Behörde sich nicht auf § 9 Abs. 3 IFG berufen: "Der Antrag kann abgelehnt werden, wenn der Antragsteller bereits über die begehrten Informationen verfügt oder sich diese in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann."

§ 6 Satz 1 IFG ("Schutz geistigen Eigentums") zum möglicherweise entgegenstehenden Urheberrecht ist nicht relevant, da bei einem vergriffenen Werk eine Vervielfältigung zum eigenen analogen Gebrauch nach § 53 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4b, Satz 2 Nr. 2, Satz 3 UrhG zulässig ist. Die Bundesprüfstelle darf die Kopie dem Antragsteller auch übermitteln.

Da der Verkauf des Pornofilms an Erwachsene zulässig war, kann dies dem Antragsteller nicht entgegengehalten werden.

Die Motive des Antragstellers sind unbeachtlich.

Der Antragsteller hat Anspruch auf eine analoge Kopie, da eine persönliche Einsichtnahme urheberrechtlich weder geboten noch mit weniger Verwaltungsaufwand verbunden wäre.

Aus der Liste Diskus: "die Handschriftenabteilung der Staatsbibliothek zu Berlin hat ein neues Info-Tool für ihre abendländischen Handschriften online gestellt - die Signaturenübersicht:

http://staatsbibliothek-berlin.de/die-staatsbibliothek/abteilungen/handschriften/abendlaendische-handschriften/signaturenuebersicht/

Hier finden Sie ab sofort zu allen unseren abendländischen Handschriften Angaben zu Aufbewahrungsort und Benutzbarkeit, können von dort auf Digitalisate und Online-Beschreibungen einer Handschrift zugreifen und sich bei einem Teil unserer Handschriften auch über Inhalt, Datierung, Lokalisierung und Umfang informieren. Hinweise auf gedruckte und Links auf digitalisierte Kataloge unserer Signaturenreihen runden das Angebot ab."

Leider ohne Direktlinks zu den digitalisierten Katalogen!

Leider steht bei den meisten der überwiegend nicht durch igendeinen publizierten Katalog erschlossenen Manuscripta borussica nicht mehr als: "In der Handschriftenabteilung vorhanden."

http://www.internet-law.de/2014/09/berichterstattung-ueber-den-inhalt-rechtswidrig-beschaffter-e-mails-kann-zulaessig-sein.html

http://bildungundgutesleben.wordpress.com/2014/09/30/mein-problem-mit-der-onleihe-die-monopolstellung/ (Karsten Schuldt)

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=onleihe

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/digitale-partnerschaft-deutsches-museum-arbeitet-mit-google-zusammen-1.2150366

Gestern gab es auch einen kritischen Kommentar auf WDR 5. Wegen 323 Objekten auf

https://www.google.com/culturalinstitute/collection/deutsches-museum?hl=de

den Aufstand gegen die omnipräsente pöse pöse Datenkrake zu proben, ist schon ein wenig albern.

Mehrere britische Medien, darunter die BBC , berichten über den Fall der anglikanischen Kirchengemeinde Cheltenham, die ein ihr 1949 gestiftetes Madonnen-Gemälde des deutschen Malers Franz Ittenbach (1813-1879) ohne kirchenaufsichtliche Genehmigung zur Auktion einlieferte. Das Gemälde passte der gegenwärtigen Gemeinde aus theologischen und ästhetischen Gründen nicht, und war kurz davor, in den Müll geworfen zu werden. Auf der Auktion erlöste es 20.000 Britische Pfund (ca. 25.677 Euro). Der Bericht der kirchenaufsichtlich zuständigen Kanzlerin des Bistums Gloucester, der online zugänglich ist eine profunde Rüge an die Verantwortlichen, auch wenn sie aus nachvollziehabren Gründen eine nachträgliche Genehmigung erteilte, sowie eine Mahnung an Gemeinden und Kunsthandel, dass es ohne kirchenaufsichtliche Genehmigung keinen rechtmässigen Erwerb von Kunstwerken aus Kirchenbesitz gibt.
Ittenbach

http://www.daserste.de/unterhaltung/serie/mord-mit-aussicht/index.html

Ich bin ja ein großer Fan der Eifel-Krimiserie. In der aktuellen Folge spielen Archive eine wichtige Rolle.

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/kunstmarkt/auktionen/auktionswoche-in-muenchen-jetzt-raeumt-der-adel-aus-13162898.html

"Wer gibt so viel Familiengeschichte aus der Hand? Und aus welchem Grund? Vermutlich stammt die Bilderflut nicht nur aus einer Quelle, aber eindeutig scheint die Herkunft vieler Stücke aus der Deszendenz Giselas von Bayern. Diskretion verbietet dem Auktionshaus die Nennung von Namen. Nur so viel will man bei Neumeister sagen: Weder stehe Geldnot hinter dem Verkauf noch Familienzwistigkeiten, eher die Last konservatorischer und sicherheitstechnischer Probleme mit so vielen Objekten. Warum dann nicht die verzweigte, zum Teil große Schlösser bewohnende Verwandtschaft um Unterbringung bitten? Oder Museen der ehemals von den Wittelsbachern und den Habsburgern regierten Länder mit Geschenken erfreuen? Umsonst will man die Schätze offenbar doch nicht hergeben."

Wieso stehen diese Werke nicht unter Denkmalschutz?


Martin Sonneborn grillte den künftigen Digital-Kommissar Oettinger.

http://www.faz.net/aktuell/politik/martin-sonneborn-befragt-guenther-oettinger-bei-anhoerung-des-eu-parlaments-in-bruessel-13181054.html
http://www.faz.net/aktuell/politik/europaeische-union/satirepolitiker-sonneborn-im-interview-schade-dass-oettinger-nicht-auf-alle-fragen-geantwortet-hat-13182378.html

Siehe auch hier
http://archiv.twoday.net/stories/984915366/

Update:
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/guenther-oettingers-entlarvender-nacktbilder-kommentar-a-994547.html

Das "Gesetz zur Änderung des Archivgesetzes Nordrhein-Westfalen" ist im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2014 Nr. 27 vom 29.9.2014 Seite 603 bis 606 veröffentlicht. Die Unveräußerlichkeit des gesamten kommunalen Archivguts ist dort in Artikel 1 Ziff. 4 Buchst. b geregelt.

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=14565

Eine konsolidierte Fassung habe ich noch nicht gesehen.

221

Gesetz zur Änderung des Archivgesetzes Nordrhein-Westfalen

Vom 16. September 2014

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Gesetz zur Änderung des Archivgesetzes Nordrhein-Westfalen

Artikel 1

Änderung des Archivgesetzes Nordrhein-Westfalen

Das Archivgesetz Nordrhein-Westfalen vom 16. März 2010 (GV. NRW. S. 188), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Januar 2013 (GV. NRW. S. 31) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 3 wird wie folgt geändert:

a) Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 4 eingefügt:

„(4) Im Rahmen der elektronischen Archivierung kann das Landesarchiv Serviceleistungen für andere staatliche und kommunale Kultur- und Gedächtniseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen übernehmen. §§ 9 Absatz 1, 10 Absatz 2 und 11 Absatz 1 bleiben unberührt.“

b) Die bisherigen Absätze 4 bis 6 werden die Absätze 5 bis 7.

2. In § 4 Absatz 5 Satz 3 wird die Angabe „2“ durch die Angabe „4“ ersetzt.

3. § 7 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 6 Satz 2 Nummer 3 wird nach dem Wort „Wahrnehmung“ das Wort „eines“ eingefügt.

b) Absatz 7 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 1 werden nach dem Wort „Forschungsstellen“ die Wörter „zum Zwecke der archivischen Nutzung und wissenschaftlichen Forschung“ eingefügt.

bb) In Satz 2 werden die Wörter „und die Vervielfältigungen des Archivguts zum Zweck der archivischen Nutzung und wissenschaftlichen Forschung verwendet werden“ gestrichen.

4. § 10 wird wie folgt geändert:

a) Dem Absatz 2 wird folgender Satz angefügt: „Im Rahmen der elektronischen Archivierung ist die Nutzung von Serviceleistungen nach Maßgabe von § 3 Absatz 4 zulässig.“

b) Absatz 5 wird wie folgt gefasst:

„(5) §§ 2 und 3 Absatz 5 und 6, § 4 Absatz 1 Satz 4 und 5 und Absatz 2 und §§ 5 bis 8 gelten entsprechend.“

5. § 13 wird wie folgt geändert:

a) In der Überschrift wird nach dem Wort „Inkrafttreten“ ein Komma und das Wort „Berichtspflicht“ angefügt.

b) Satz 2 wird wie folgt gefasst:

„Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum 31. Dezember 2019 und danach alle fünf Jahre über die mit diesem Gesetz gemachten Erfahrungen.“

Artikel 2

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Düsseldorf, den 16. September 2014
(Folgen Unterschriften)

Quelle: Gastbeitrag in
http://digigw.hypotheses.org/1063

Wer sich nicht mit dem Video (etwa bei 2:00:00) oder der Twitter-Ausbeute meines Kurzreferats auf der Sektion der AG Digitale Geschichtswissenschaft auf dem Göttinger Historikertag am 24. September 2014 begnügen möchte, kann es hier nachlesen. Die Vortragsform wurde beibehalten.

Qualität wird überschätzt. Nee, ne - das meint der jetzt nicht ernst oder? Ich sag es gern nochmal: Qualität wird überschätzt. (Und leider auch die Redezeit ...)

Es ist höchste Zeit für einen Befreiungsschlag gegen die verbreitete Exzellenz-Huberei, gegen die Innovations-Meierei, das Faseln von Leuchttürmen und vergleichbare Zumutungen in Sachen wissenschaftlicher Spitzenleistungen.

Wenn wir den abgestandenen Qualitäts-Wein der traditionellen Qualitätssicherung in die neuen digitalen Schläuche füllen, wird das meiner Überzeugung nach der Wissenschaft nicht gut bekommen.

Wir neigen dazu, Qualität mit Relevanz zu verwechseln, also aktuelle Trends, das, was führende Fachzeitschriften oder das Feuilleton oder die Lektoren von C. H. Beck oder die Veranstalter des Historikertags sexy finden, mit guter Wissenschaft. Man kann aber nun wirklich nicht behaupten, dass nach Guttenbergs "Summa cum laude" oder dem als Rader-Gate bekannten Wikipedia-Plagiat in Beck-Büchern die wissenschaftliche Qualitätssicherung sich unangefochten wie eh und je in schimmernder Wehr zu präsentieren vermag.

Wissenschaftliche Qualität in den Geisteswissenschaften wird überschätzt, weil sie anders als die Life Sciences nicht die Conditio humana betrifft. Produktqualität ist etwas ganz anderes; ich erinnere nur an den letzten Tatort aus Münster zum Thema Medikamentenfälschung. Wissenschaftliches Gammelfleisch bringt niemanden um.

Wissenschaft war immer schon ein wüstes Gemenge aus genialen Einfällen, haarsträubenden Theorien und ganz viel Mittelmaß, ganz viel unspektakulärem Mühen in der Ebene oder auch "Andacht zum Unbedeutenden" (diese hat man ja bekanntlich zwei der berühmtesten Wissenschaftlern, die in Göttingen wirkten, attestiert: den Brüdern Grimm). Man kann es auch mit dem Philosophen Paul Feyerabend sagen: Anything goes. Schon ein flüchtiger Blick auf die vielen Irrtümer der Wissenschaftsgeschichte sollte genügen, um uns in Sachen quasi-olympischer Forschungs-Bestleistungen Demut und Gelassenheit zu lehren.

Zudem wird die naiv-biedere Vorstellung von solider und überprüfbarer Geschichtswissenschaft dank exzessiven postmodernen Theoriegebrauchs von unzähligen Graduiertenkollegs, die auf dergleichen Wortgeklingel spezialisiert sind, mehr und mehr ad absurdum geführt.

Wenn wir Wissenschaft als dynamischen Prozess verstehen, müssen wir dem Scheitern und dem Fragment mehr Raum einräumen als bisher. Das Missglückte und das Unvollendete, das im Blick auf den damit verbundenen Erfahrungszuwachs immer auch einen Sieg bedeutet, entzieht sich jedem Exorzismus, da wir nun einmal nicht unfehlbar sind (vom Papst einmal abgesehen). Der Tod, Demenz oder auch Altersweisheit setzen jedem individuellen wissenschaftlichen Streben Grenzen. Der eigene Forschungsprozess wird von vielen Unwägbarkeiten bestimmt; was in Nachrufen als abgerundetes Lebenswerk erscheint, ist oft genug nur eine Konstruktion ex post.

Ein Blick auf die verschiedenen hergebrachten Werkzeuge, mit denen wir Qualität auszuwürfeln pflegen, macht rasch klar, wie wenig von "Objektivität" die Rede sein kann. Nehmen wir die akademische Laufbahn: Nicht unbedingt die talentiertesten Köpfe werden Professoren. Oder Tagungseinladungen, denen allzu häufig unweigerlich der nicht weiter qualitätsgesicherte Sammelband folgt, mitunter eine üble Zumutung. Nicht Qualität setzt sich durch, sondern der Vernetzungsgrad des Autors. Selbst bei einem offenen Call for Papers kann von transparenter Auswahl noch nicht gesprochen werden. (Auf "schlechte Bücher" gehe ich diesmal nicht ein und verweise auf meinen Aufsatz von 2013 zum Thema.)

Bei Zeitschriften beginnt sich erst allmählich das Peer Review zu etablieren, meist in der Form der doppelt blinden Begutachtung anonymisierter Einreichungen durch anonym bleibende Gutachter. Nicht alle führenden deutschen geschichtswissenschaftlichen Zeitschriften praktizieren es bereits. Historische Zeitschrift und Zeitschrift für Historische Forschung tun es, bei der Zeitschrift für Geschichtswissenschaft erfolgt eine externe Begutachtung nur in Zweifelsfällen; beim Archiv für Kulturgeschichte gibt es keine Anhaltspunkte für Peer Review auf der Website. Für mich hat dieses von Forschungsförderungsorganisationen überaus gern gesehene Peer Review etwas von einem Fetisch. Hat etwa die traditionelle Qualitätssicherung der Geschichtswissenschaft, die auf die Wertentscheidung eines Herausgebers, eventuell verbunden mit redaktioneller Betreuung, setzte, in der Vergangenheit ganz und gar versagt? Wohl kaum!

Gegen das genuin naturwissenschaftliche Peer Review gibt es viele Einwände: Die Anonymität ist nicht selten unwirksam, wenn man den Verfasser leicht errät. Gutachter neigen dazu, unkonventionelle Ansätze abzuwerten. Ein Bonmot sagt: Peer Review entscheidet nur, wo etwas publiziert wird, nicht ob etwas publiziert wird. Kurz: Geisteswissenschaftliche Forschung wird nicht wesentlich besser, wenn man das Peer Review als Monstranz vor sich her trägt.

Höchst erfolgreich ist das weltweit größte Open-Access-Journal PLoS One mit seinem deutlich entschärften Peer Review: Während Fachzeitschriften wie Nature oder Science Artikel nach ihrer Attraktivität bewerten (also ob sie hinreichend sexy sind), akzeptiert PLoS One alle methodisch soliden Beiträge. Mehrere kommerzielle Klone beweisen, dass es damit im STM-Bereich einen Nerv getroffen hat. Andere Open-Access-Zeitschriften dokumentieren den Verlauf des Reviews: Man kann die Korrespondenz zwischen Herausgebern und den Autoren detailliert nachlesen, was nicht nur erfreulich transparent, sondern vor allem höchst instruktiv ist.

Erst das Internet schuf die Voraussetzungen für recht vielfältige Bewertungs-Mechanismen, die man auch in den Wissenschaften ausprobieren könnte: Empfehlungs-Systeme wie bei Amazon, Leser-Rezensionen (ebenfalls Amazon), Bewertungsportale für Hotels oder Lehrer oder Uni-Professoren, Abrufstatistiken, Zitations-Indices. "Open Review" ermöglicht es, Artikel nach ihrer Veröffentlichung zu begutachten. Solche sehr wichtigen Experimente nehmen mehr und mehr an Fahrt auf, auch wenn es sich noch um absolute Nischen-Anwendungen handelt.

Es ist inzwischen wohl hinreichend deutlich geworden, dass ich ein vehementer Verteidiger der Devise "Publish first, filter later" bin, die in Deutschland vor allem der Kunsthistoriker Hubertus Kohle vertritt. Qualitätssicherung kann auch Vorzensur und Bevormundung bedeuten.

Noch sind die Digital Humanities die Verlierer, wenn es um Macht und Einfluss geht. Es spricht aber einiges dafür, dass das bisher dominierende Motto "Das Fachpublikum, was schluckt es? Nur Gedrucktes!" an Durchsetzungskraft verliert. Es wäre indessen ein Fehler, im Bereich Open Access oder Wissenschaftsblogs auf dubiose traditionelle Werkzeuge wie das Peer Review zu setzen, um so die Akzeptanz der digitalen Produktion zu erhöhen. Stattdessen sind digitale Filter-Technologien angesagt. Beispiele: Die Redaktion von hypotheses.org wählt für die Startseite besonders gelungene Beiträge aus, es gab (umstrittene) Award-Verleihungen. Auf Twitter-Empfehlungen hat Mareike König bereits hingewiesen.

Blogs brauchen kein Peer Review und keine qualitätssichernde Redaktion, die sich die ganze Grämlichkeit des verknöcherten Wissenschaftsbetriebs zum Vorbild nimmt. Wer Quellenkritik beherrscht (jene Skepsis, von der der Bundespräsident sprach), für den ist es auch möglich, gute und schlechte Blogartikel zu unterscheiden.

Blogs sollen bunt und lebendig sein, gern auch laut und frech und polemisch. Sie dürfen Fragmente, Unfertiges publizieren und - horribile dictu - von Jetzt auf Gleich einfach so abbrechen. Blogs sollen Kritik in Form von Kommentaren ertragen können, auch wenn diese hart oder scharf formuliert ist. Scheitern ist menschlich: Das gilt für Kritisierte wie für Kritiker. Kritik und Meinungsfreiheit werden unzuträglich eingeschränkt, wenn man bei etwas zu vorlauten oder im Ton problematischen Wortmeldungen gleich Zeter und Mordio schreit.

Am eunuchenhaften Rezensionswesen kann man sehen, wie wenig wissenschaftlichen Ertrag die typische wohlwollende Wischi-Waschi-Besprechung erbringt. Über den Inhalt unterrichten inzwischen im Internet Klappentexte und Inhaltsverzeichnisse. Verrisse (wenn sie denn angebracht sind) sind allemal lehrreicher.

Über gescheiterte Blogeinträge (und natürlich auch Vorträge) dürfen wir uns gern ärgern. Wir dürfen sie auch öffentlich kritisieren. Selbst wenn wir das Scheitern nicht verhindern können, müssen wir es ja nicht bewusst anstreben. Aber wir sollten uns darüber im klaren sein, dass auch gescheiterte Blogeinträge kostbare Inkunabeln für künftige Wissenschaftshistoriker sind, die das Thema, wie die Historikerinnen und Historiker das Bloggen lernten, sicher einmal sehr spannend und sexy finden werden.

Norge. Lindesnes fyr

http://www.archive.nrw.de/kommunalarchive/kommunalarchive_i-l/k/Koeln/BilderKartenLogosDateien/20140915_im_Original_nutzbar.pdf

http://archaeologik.blogspot.de/2014/09/facharchaologische-argumente-gegen-die.html

http://informationspraxis.de/

Laut

http://www.seo-united.de/blog/internet/die-akte-yahoo-directory-wird-geschlossen-229.htm

wird das Yahoo-Directory zum Jahresende geschlossen. 2011 hatte Google sein im wesentlichen auf DMOZ beruhendes Directory dicht gemacht:

http://searchenginewatch.com/article/2096661/Google-Directory-Has-Been-Shut-Down

Ebenfalls 1011 schloss INTUTE

http://www.intute.ac.uk/

Es wird ebenso wie das Yahoo-Directory auf

http://www.refseek.com/directory/directories.html

gelistet.

Ende 2013 wurde die Deutsche Internetbibliothek eingestellt und aus dem Netz genommen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Internetbibliothek
http://archiv.twoday.net/search?q=internetbibliothek

Leider haben uns auch die guten Linksammlungen der ZLB verlassen (ehemaligen Link siehe unten).

Für die Geschichte des akademischen Information Retrievals im deutschsprachigen Internet bin ich ja inzwischen schon so etwas wie ein Zeitzeuge, der über Sachverhalte Bescheid weiß, von denen jüngere noch nichts gehört haben. Wer erinnert sich etwa noch an die "Düsseldorfer Virtuelle Bibliothek", obwohl diese noch in etlichen veralteten Linksammlungen herumschwirrt?

https://www.google.de/search?q=dmoz+%22d%C3%BCsseldorfer+virtuelle+bibliothek%22

Neben dem Internet Archive (bei dem man aber bereits eine URL kennen muss) sind als wichtige Quellen Materialien aus dem akademischen Unterricht zu nennen, die noch im Netz stehen, etwa

http://www.iik-duesseldorf.de/archiv/2006/szenen/07fia/scripte/recherche-allgemein+daf-2006.pdf

oder die Seminararbeit zur Anglistik

https://www.fbi.fh-koeln.de/institut/papers/seminararbeiten/Seminararbeit_Bosserhoff_07.pdf

Nach wie vor im Netz ist die Schopfheimer hypervirtuelle Bibliothek (erstellt vom Bibliothekar einer öffentlichen Bibliothek).

http://www.schopfheim.de/bib/virtbib/

oder die von Archivalia-Mitarbeiterin Ingrid Strauch privat hingebungsvoll gepflegte Virtuelle Allgemeinbibliothek

http://www.virtuelleallgemeinbibliothek.de/

Welche Bedeutung Webverzeichnisse früher hatten belegen nicht nur mein Stalingrad-Beitrag von 2003,

http://archiv.twoday.net/stories/1014830980/

sondern auch die im Internet Archive mit etwas Glück abrufbaren Versionen meiner Seite im Netbib-Wiki. Ich dokumentiere nach

http://web.archive.org/web/20050210232504/http://wiki.netbib.de/coma/LeitFaden

die Erstversion von 2005.

"Leitfaden für die Internetrecherche

Themen A-Z

Archivwesen
Einführung:
http://www.lehre.historicum.net/architutorial/index.htm∞
Bundesarchiv http://www.bundesarchiv.de

Aufsatzrecherche, allgemeine bibliographische Datenbanken
siehe hier AufsatzRecherche

Bewerten von Internetquellen
http://lotse.uni-muenster.de/geschichte/literatur_suchen/suchmaschinen/internetquellen_bewerten-de.php

Bildersuchmaschinen
Siehe http://archiv.twoday.net/stories/10459/

Bücher finden
Karlsruher Virtueller Katalog http://kvk.uni-karlsruhe.de

Chatauskunft deutscher Bibliotheken
http://linksammlungen.zlb.de/1.2.1.100.5.html

Datenbanken
Fachbibliographien und Online-Datenbanken (FabiO?)
http://www.bsz-bw.de/wwwroot/text/fabio.html

Digitalisierte Quellen
Siehe hier: DigiMisc

Eprint-Archive, Hochschulschriften-Server
Siehe hier: EprintArchive
Auffinden von Dokumenten z.B. mit OAIster http://oaister.umdl.umich.edu/

Geschichtsportale
http://www.historicum.net
http://www.clio-online.de
http://www.zeitgeschichte-online.de
http://www.vl-geschichte.de
Weitere siehe http://lotse.uni-muenster.de/geschichte/literatur_suchen/fachportale/fachportale-de.php

Handschriftenkataloge und Handschriften
http://www.manuscripta-mediaevalia.de
Siehe hier: DigitaleHandschriften

HTML
Self-HTML http://de.selfhtml.org/

LaTeX?
Siehe in der Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/LaTeX

Nachrichtensuchmaschinen
Siehe hier NewsSuche

Operatoren
In vielen Suchmasken können Operatoren wie UND, ODER, NICHT bzw. AND, OR, NOT bzw. +,- eingesetzt werden.

Personensuche
Digitalisierte ADB (und Register zur gedruckten NDB) http://mdz2.bib-bvb.de/~ndb/∞
Siehe Fabio http://www.bsz-bw.de/wwwroot/text/fabioBIOG.html

RSS-Feeds
Webbasiert RSS-Feeds lesen http://www.bloglines.com

Social Bookmarking
http://del.icio.us/

Trunkierung
Abkürzen eines Suchbegriffs mit einem Sternchen * oder oft in Bibliothekskatalogen mit einem Fragezeichen ?

US-Kataloge
Siehe hier http://wiki.netbib.de/coma/USKataloge

Verschwundene Internetseiten (vielleicht) wiederfinden
Internetarchiv
Beispiel: http://web.archive.org/*/http://www.rwth-aachen.de

Volltextsuchen in grossen unfreien Angeboten
siehe hier VolltextSuchen

Weblogs
Beispiele:
http://log.netbib.de (Bibliothekarisches)
http://archiv.twoday.net (ARCHIVALIA, Archivwesen)

Zitatsuche
Suche nach akademisch relevanten Internetquellen, indem man sich überlegt, welche Standardwerke in der Internetquelle zitiert werden müssten und dann diese Standardwerke als Suchbegriffe mit Phrasensuche eingibt
Beispiel [Erläuterung 2014: Link war die Google-Websuche nach
heyd "ulrich herzog" stälin "wirtembergische geschichte" ]

Zitieren von Internetquellen
siehe in der Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Zitieren_von_Internetquellen


Thematische Verzeichnisse im WWW

[http://www.dmoz.org Open Directory]
Datenquelle auch für das Google Verzeichnis

[http://www.hw.ac.uk/libWWW/irn/pinakes/pinakes.html Pinakes. A Subject Launchpad]
Übersicht zu fachbezogenen und übergreifenden Webkatalogen vor allem aus dem
akademischen Bereich

[http://lii.org Librarian's Index to the Internet]
In Pinakes nicht erfasstes ausgezeichnetes Verzeichnis

[http://mel.org Michigan Electronic Library]
Beispiel einer weiteren guten virtuellen Bibliothek

[http://www.ipl.org/ Internet Public Library]
Weiteres empfehlenswertes Beispiel aus den USA

[http://vlib.org Virtual Library]
Internationale Dachorganisation der [http://www.vl-geschichte.de∞ VL Geschichte]

[http://www.renardus.org Renardus]
Bündelt verschiedene europäische Anbieter

[http://www.kb.nl/dutchess/ DutchESS?]
Englischsprachiger Katalog aus den Niederlanden, berücksichtigt stärker als
die Kataloge aus den USA europäische Angebote


Deutsche Angebote:

[http://www.uni-duesseldorf.de/WWW/ulb/virtbibl.html Düsseldorfer Virtuelle Bibliothek] Darin:
[http://www.uni-duesseldorf.de/WWW/ulb/intsuchs.html#syst Weitere systematische Verzeichnisse]

[http://www.zlb.de/linksammlungen/index.html Linksammlungen der ZLB Berlin]

[http://www.biblio.tu-bs.de/CoOL/ CoOL?: Orientierung in Bibliothek und Internet (UB Braunschweig)]

[http://www.bsz-bw.de/wwwroot/text/fabio.html FabiO?: Fachbibliographien und Online-Datenbanken] Darin: [http://www.bsz-bw.de/wwwroot/text/fabioA.html Übersicht von Fachinformationsangeboten]

[http://www.vascoda.de Vascoda] Meta-Suche über diverse virtuelle Bibliotheken

[http://www.virtuelleallgemeinbibliothek.de Virtuelle Allgemeinbibliothek] (private Initiative einer Bibliothekarin)

[http://www.internetbibliothek.de Deutsche Internetbibliothek] Adressen für ein breites Publikum, zusammengestellt von Öffentlichen Bibliotheken

Übersicht über virtuelle Bibliotheken vor allem aus dem Bibliotheksbereich
[http://www.schopfheim.de/bib/virtbib/ Schopfheimer hypervirtuelle Bibliothek]
Darin: [http://www.schopfheim.de/bib/virtbib/a-allgemeines/Alo5.html Liste von virtuellen Bibliotheken, Fachinformationsseiten]

[http://llek.de/index.html LLEK Wissenschaftliche Suchmaschinen]
Weitere Auswertung thematischer Verzeichnisse


10 Goldene Regeln für die Internetsuche


1. RTFM! Lies die Hilfetexte und informiere Dich in anderen Quellen über alle relevanten Möglichkeiten der von Dir benutzten Suchwerkzeuge (Operatoren, erweiterte Suche usw.) und probiere sie aus.

2. Suche kreativ und flexibel! Denke "um die Ecke" und experimentiere mit verschiedenen Möglichkeiten.

3. Lerne klare und präzise Fragen zu stellen!

4. Setze ein Zeitlimit und halte es ein!

5. Kombiniere Online- und Offline-Suchstrategien!

6. Nutze thematische Verzeichnisse (Subject Guides)!

7. Nutze Spezialsuchmaschinen (etwa für die News-Suche)!

8. Nutze die Datenbanken des "Invisible Web" und weitere, von den großen Suchmaschinen nicht oder schlecht auffindbare Quellen (Digitalisierungsprojekte, Hochschulschriftenserver usw.)!

9. ASK A LIBRARIAN! Nimm bibliothekarische Hilfsangebote (Linklisten, Mail-Auskunft, persönliche Anfragen usw.) in Anspruch.

10. Übe Quellenkritik: bewerte die gefundenen Seiten kritisch!"

Die aufgeführten Internetseiten können Anlass für eine nostalgische Entdeckungsreise mittels des Internet Archive werden.

In der Lehre verweise ich heutzutage noch auf das Datenbank-Informationssystem DBIS

http://rzblx10.uni-regensburg.de/dbinfo/fachliste.php?lett=l

und auf Horst Hilgers Fabio

https://wiki.bsz-bw.de/doku.php?id=linksammlungen:fabio:start

Auch wenn es so scheinen mag, bedeutet das Projektsterben nicht, dass der Ansatz, Internetquellen manuell zu erschließen, falsch ist.

Wenn die ganzen akademischen Linkverzeichnisse miteinander kooperiert hätten und das Bündnis mit freien Projekten (Wikipedia etc.) gesucht hätten, stünden wir jetzt besser da.

Kann man sich dümmer verhalten als Academic Linkshare der deutschen Virtuellen Fachbibliotheken, die Links zentral sammeln, aber nur dezentral darstellen?

http://archiv.twoday.net/stories/581435910/

Linksammlungen müssen Linked Open Data sein unter CC0!

Als Linksammlung kann man definieren, was dem Schema

(URL 1) verweist auf (URL 2) mit dem Titel (A1) oder zum Thema (A2) mit Kommentar (B) gehorcht.

Das können sein neben den bereits genannten Webverzeichnissen und Linklisten:

- Links in der Wikipedia oder in Wikisource

- Inhalte von Literaturverwaltungsprogrammen wie Zotero oder Mendeley

- Social Bookmarking wie Diigo oder Harvards TagTeam.

- Bibliographien mit Internetnachweisen (z.B. Regesta Imperii)

- Empfehlungen in den Social Media.

- Linklisten in Blogs z.B. http://archiv.twoday.net/stories/752348636/

Ein solcher Datenpool, bei dem man obsolete Links automatisiert durch Versionen im Internet Archive oder anderen Netzarchiven ersetzen müsste, wäre zugleich eine kostbare Quelle zur Geschichte des Internets.

Also: Kooperation und Crowdsourcing ist angesagt!

Kurzer Beitrag von mir aus dem Jahr 2003 in H-Museum, als die Wikipedia noch nicht in mein Blickfeld getreten war. Bemerkenswert ist die starke Berücksichtigung thematischer Internet-Verzeichnisse.

http://www.volksstimme.de/nachrichten/lokal/stendal/1346147_Staatsanwaltschaft-Magdeburg-laesst-brisante-Akten-schreddern.html

http://www.welt.de/regionales/sachsen-anhalt/article132595163/Akten-zu-Sparkassen-Skandal-vernichtet.html

http://www.mdr.de/nachrichten/reaktionen-aktenpanne-ermittlungen-sparkasse-stendal100_zc-e9a9d57e_zs-6c4417e7.html

Zur Debatte um die mangelnde Qualität der Tweets auf dem Archivtag

http://archiv.twoday.net/stories/998402204/#1011116976

eine kurze Stellungnahme.

Der Vergleich mit der Sektion zu Science 2.0 auf dem Historikertag

http://archiv.twoday.net/stories/1014099944/

die Unkenntnis, was ein Hashtag ist, beim Tagungsbüro

http://archiv.twoday.net/stories/998402205/

lässt den immensen Aufholbedarf des Archivwesens in Sachen Web 2.0 deutlich erkennen.

Es gab - anders als beim Historikertag - kein WLAN für die Tagungsteilnehmer. Der Tagungsbeitrag war trotzdem sehr hoch.

Es gab - anders als beim Historikertag - keine Videoaufzeichnung der Vorträge, von Tagungsblog, Etherpad, Protokoll, offiziellem Twitter-Tagungsaccount usw. ganz zu schweigen.

Andererseits: Mit ca. 20 Teilnehmern war das Web 2.0-Treffen am Rande des Archivtags etwa siebenmal so umfangreich wie in Bremen. Nach Adam Riese müssen es damals drei TeilnehmerInnen gewesen sein ...

Dass die Dichte der Berichterstattung via Twitter erheblich verbesserungsfähig ist, ist klar. Aber Ulrich Soénius hat ab und an mal Fotos von Präsentationen getwittert und überhaupt zum Twittern aufgerufen:
In vielen Fällen (d.h. zu Sektionen, die ich nicht besucht habe) wüsste auch ich gern mehr, und bei meinen eigenen juristischen Tweets zu komplizierten Rechtsfragen ist es mir sicher kaum gelungen, meine Gegenposition in jeweils 140 Zeichen hinreichend deutlich zu machen. Aber im Vergleich zum analogen Archivtag von früher, bei dem man lange Zeit auf die gedruckte Tagungsdokumentation warten musste, finde ich die Twitter-Dokumentation alles andere als banal und trivial.

Neben Zusammenfassungen zum Gesagten gab es auf Twitter zum #archivtag wiederholt weiterführende Links oder Hinweise, bei denen man Weiterführendes ergoogeln konnte.

Natürlich wäre ein umfassender Blogbeitrag informativer, und für einige Punkte (z.B. Steinert über verwaiste Werke) wird in Archivalia von meiner Seite noch eine Nachbereitung erfolgen. Aber wer schreibt den? Vom Blog des VdA habe ich auf dem Archivtag nichts weiter gehört.

Zur Sektion auf dem Göttinger Historikertag finde ich:

- ein Storify mit den Tweets (einschließlich meiner - Archivalia_kg - die nicht in der Twittersuche erscheinen)

https://storify.com/digigw/tweets-zur-sektion?awesm=sfy.co_atR6&utm_content=storify-pingback&utm_source=t.co&utm_campaign=&utm_medium=sfy.co-twitter

- ein Protokoll

https://docs.google.com/document/d/1khoeKQbT6FSfoLgcjXHfxylh-HwlfPUZFCwiZ3yhORg/edit

- ein Etherpad

https://titanpad.com/RTaITQtsHB

- einen Blog-Eintrag auf dem BIOEG

http://bioeg.hypotheses.org/131

- einen Blog-Eintrag von Kristin Oswald

http://kristinoswald.hypotheses.org/1429

- einen Eintrag hier mit Link zu meinem Kurzreferat auf YouTube

http://archiv.twoday.net/stories/998402214/

- zwei Videos auf YouTube

https://www.youtube.com/watch?v=tejYjmzfK2c
https://www.youtube.com/watch?v=NGFbnrc1hls

- eine zusammenfassende Übersicht, parallel zu dieser, mit Links zu den Abstracts und Präsentationen

http://digigw.hypotheses.org/951#more-951


http://www.spiegel.de/reise/staedte/italien-sucht-sponsoren-fuer-erhalt-des-kulturerbes-a-993941.html

Das Land sucht jetzt Sponsoren. "Nicht nur Kulturpuristen fürchten den Ausverkauf antiker Stätten, die Verschandelung barocker Fassaden, die "Disneyisierung" mittelalterlicher Bauten."

Gegen das neue Motto des VfB Stuttgart "Furchtlos und treu" wurde schon im Sommer Kritik laut. Die WELT:

Der neue Wahlspruch sei unsensibel, völkisch, nationalistisch, eher rufschädigend. Einer schrieb: "Ich halte es für sehr unpassend, sich im Jahr 2014 solch ein Motto zu geben, wenn sich genau vor hundert Jahren massenweise deutsche Soldaten mit dem Schriftzug "Furchtlos und treu" auf ihren Gürtelschnallen in den Tod stürzten."
http://www.welt.de/sport/fussball/bundesliga/vfb-stuttgart/article131039215/Unsensibel-voelkisch-nationalistisch.html

Weil die Parole auch schon schwäbische Neonazis benutzten, ist das Motto sehr umstritten. Auch im SPIEGEL 39/2014 findet sich ein Bericht.

Wie sieht es mit der Geschichte der Devise aus, die als Schwaben-Wahlspruch galt? Eingeführt wurde sie von oben, als der württembergische König Wilhelm in einem Dekret vom 30. Dezember 1817 seine persönliche Devise in das Staatswappen einfügte.

https://de.wikipedia.org/wiki/Wappen_W%C3%BCrttembergs#Das_Wappen_ab_1817

http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10552282_00518.html

Dass es sich um den Wahlspruch des Königs handelte, sagen die Württembergischen Jahrbücher 1821, eine wohl hinreichend verlässliche und zeitnahe Quelle.

http://books.google.de/books?id=QQcAAAAAMAAJ&pg=PA104

Zuvor habe ich diese Devise nicht gefunden, auch wenn Dieter Mertens an das Begriffspaar käck und trew bei Sigismund Meisterlin im 15. Jahrhundert und an das Tugendpaar fortitudo und fides bei dem Tübinger Humanisten Heinrich Bebel erinnerte.

http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/2742/ (S. 146)

Es handle sich um das "schwäbische - und dann auch württembergische Autostereotyp schlechthin". In der Fußnote zitiert Mertens ein Kriegslied von 1915.

Quelle: http://www.vfb.de/de/verein/furchtlos-und-treu/motto/page/8412-32644-8-.html

http://www.buchreport.de/nachrichten/verlage/verlage_nachricht/datum/2014/09/23/notbremse-nach-turbulentem-jahr.htm

"Fachverlagsriese Springer SBM rät Bibliotheken, das Geschäft mit Swets sofort einzustellen."

http://www.infodocket.com/2014/09/22/netherlands-swets-files-for-bankruptcy/

Update:
http://lj.libraryjournal.com/2014/10/opinion/peer-to-peer-review/lessons-from-swets-libraries-need-subscription-security-peer-to-peer-review/#_



Aus dem Archivportal D:
Originalbrief von Levin Schücking an Adolf Schroedter, geschrieben in Münster
Verzeichnungsstufe: Archivale
Archivaliensignatur: Stadtarchiv Karlsruhe, 8/Alben 201 / 80
Kontext: Waldhaus Alwine und Adolf Schroedter, Moltkestraße 3 >> II. Korrespondenz
Laufzeit: 8. Januar 1874
Enthältvermerke: Maschinenschriftliche Abschrift siehe 8/Alben 201/77
Umfang: 1 Bogen, beschrieben auf 3 Seiten

Natürlich kann mans entziffern, aber nur mit Quälerei.

http://www.lha.sachsen-anhalt.de/archivgut-online/

"Das Angebot Archivgut online macht ausgewählte Teilbestände des Landeshauptarchivs Sachsen-Anhalt direkt im Internet benutzbar. Zu Beginn werden ca. 450.000 Digitalisate zu mehr als 12.500 Archivalien aus 48 Beständen veröffentlicht. Der Zugang erfolgt über die Online-Recherche. Mit einem Viewer können Digitalisate von vollständigen Akten, Karten, Plänen oder Fotos betrachtet, vergrößert und als PDF gespeichert werden."

Es ist der DFG-Viewer. Die lästige Lupe bekommt man anscheinend weg, indem man ins Bild klickt. Dann kann man das Bild auch herunterladen.

Im (unbrauchbaren) Download-PDF gibts Copyfraud: "Digitalisate von Archivgut, die das Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt in
seinem Internetangebot veröffentlicht, sind urheberrechtlich geschützt. Sie
dürfen unter den Bedingungen der 'Creative Commons Namensnennung -
Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland Lizenz' [1] kostenfrei weiterverwendet
werden. Dabei ist die Herkunft und die Signatur des Archivguts zu nennen."

Digitalisate der Massendigitalisierung sind NICHT urheberrechtlich geschützt!

Keine Bearbeitung bedeutet: Man darf auch keinen Ausschnitt weiterverbreiten z.B. eines von den unten abgebildeten Schriftstücken, die ihrerseits NICHT urheberrechtlich geschützt sind.


http://schmalenstroer.net/blog/2014/09/wikipedia-vandalismus-durch-unidozenten

Mein Kommentar dort: Ich kann die Aufregung nicht nachvollziehen. Wer dauerhaft Bödsinn stehen lässt, um die Wikipedia bloßzustellen, verdient Kritik. Wer mit der angeblichen Qualitätssicherung der Wikipedia in kleinem Umfang experimentiert (was ich auch schon getan habe), vermittelt Informationskompetenz und verdient Lob.

Zu

http://archiv.twoday.net/stories/714915835/#714917419

liegt jetzt eine Klarstellung durch einen geänderten Text auf

http://www.landesarchiv-bw.de/nutzungsbedingungen

vor.

Clemens Rehm schrieb mir dazu: "Die Regelung auf unserer Internetseite – als „lex posterior“ – ersetzt
frühere Hinweise oder Genehmigungsvorbehalte z.B. bei der Fotosammlung Pragher.

Zum anderen wurde die Umständlichkeit des Herunterladens kritisiert. Hier
haben wir uns entschlossen, künftig auch andere Bild-Formate (JPG oder PNG) anzubieten, die einfacher herunterladbar sind. Einen Zeitpunkt der technischen Umsetzung kann ich derzeit noch nicht zusagen, da wir mit anderen Projekten wie dem Archivportal-D intensiv beschäftigt sind."

Bei Online-Nutzungen die geforderten Angaben zu machen erscheint mir im Sinne der Wissenschaft und der Allgemeinheit (Überprüfbarkeit der Quelle nicht nur ein wissenschaftliches Anliegen!) höchst nachvollziehbar.

"Für dieses Archivgut verfügt das Landesarchiv über die entsprechenden Verwertungsrechte und räumt eine Weiterverwertung unter der Creative Commons Lizenz CC-BY ein." Für die normale gemeinfreie Flachware gilt im Umkehrschluss: Erwähnung/Verlinkung der Lizenz ist nicht erforderlich.



Markplatz Schwäbisch Gmünd - Ausschnitt aus: Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, M 703 R759N3 / Fotograf: C. Jäger 1896
http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-9925&a=fb

https://www.ilab.org/eng/documentation/1426-de_caro_and_the_girolamini_thefts_-_list_of_the_books_withdrawn_from_auction_no_59_at_zisska__schauer_in_may_2012.html

See also
http://archiv.twoday.net/search?q=girolamini


Folien des schönen Referats von Mareike König:

http://de.slideshare.net/mareike2405/potentiale-dunkle-seitenweb20

So sieht es auf einem neueren iPad aus:

https://twitter.com/ddbkultur/status/514910859580432386



So sieht es auf meinem iPad 1 mit iOS 5 und Chrome aus:



Und zwar nach dem von der DDB empfohlenen Cache-Löschen in Chrome. Und bei Safari sieht es auf meinem iPad genauso indiskutabel aus!

Eine Kurzbesprechung

http://www.blog.pommerscher-greif.de/archivportal-d/

bemängelt die Copyfraud-Hinweise einiger Archive.

Update: Alle Permalinks funktionieren nicht!

Beispiel:
http://localhost:8021/item/RJSEYW2UUCQUZJARLL2AQSU7UM56I4VX

Kristin Oswald setzt sich mit den abwegigen Ansichten des Archäologen Frank Marcinkowski auseinander:

http://kristinoswald.hypotheses.org/1372

http://schmalenstroer.net/blog/2014/09/planethistory-ist-wieder-online/

"Warum war Planet History eigentlich die letzten Wochen kommentarlos offline? Mir hat ein Fotograf eine Rechnung über satte 200€ geschickt, weil ich eines seiner Fotos dort widerrechtlich genutzt haben soll. Klaus Graf hat auf Archivalia einen Blogeintrag geschrieben, dort ein Bild von Flickr eingebunden, PlanetHistory aggregiert Archivalia und unerklärlicherweise landet bei mir diese Rechnung statt bei ihm. Klaus Graf ist der Ansicht, dass er das Bild rechtmäßig eingebunden hat. Wohlgemerkt: Es geht nicht um einen gigantischen Bilderklau im großen Stil, sondern um ein 150×150 Pixel-Thumbnail auf einer privaten, werbefreien Seite. Dafür verlangt der Fotograf satte 0,88 Cent pro Pixel von mir. Besonders absurd wird die Geschichte aber, wenn man bedenkt, dass der ursprüngliche Blogger bisher nicht von dem Fotografen kontaktiert wurde. Dort ist das Bild immer noch online, der Fotograf weiß davon, verlangt aber nur von mir als Aggregatorbetreiber Geld."

Der Blogbeitrag:

http://archiv.twoday.net/stories/948988462/

Schmalenstroer unterlässt es anzugeben, wieso ich der Ansicht bin, das Bild völlig rechtmäßig zu nutzen:

http://archiv.twoday.net/stories/714907881/

"Bislang sind auch keine weiteren Schritte des Fotografen erfolgt – die 200€ werde ich nicht zahlen und ich bin gespannt, ob er seine Drohung mit dem gerichtlichen Mahnverfahren und der Klage wahrmacht. An dieser Stelle muss ich mich für die breite Unterstützung der Geschichtsblogger bedanken – es gab zahlreiche Hilfs- und Spendenangebote und auch das Angebot eines Anwaltes, mich pro bono zu vertreten. Die Kriegskasse ist also gut gefüllt und ich muss sagen – ihr seid super, Leute!"

Schmalenstroer unterlässt es anzugeben, dass insbesondere ich als "Verursacher" mich bemüht habe, ihm nach Kräften zu helfen.

http://www.digibern.ch/

Links auf PDFs der Schilling-Ausgabe gehen jetzt auf die HTML-Startseite der Chronik.

Via
http://www.e-lib.ch/Aktuell/Berner-Geschichte-und-Kultur-auf-dem-Tablet-t

http://bioeg.hypotheses.org/131

Mein Beitrag "Qualität wird überschätzt" im Video der Kurzbeiträge bei 2:00:00


http://archivtestblogkoeln.blogspot.de/

http://archivalia.tumblr.com/


Von Maria Rottler

http://t.co/jFpU8NJ10O

Als ich mich beim Tagungsbüro nach dem Hashtag des Archivtags erkundigte, starrte mich die Fuldaer Mitarbeiterin des VdA fassungslos an. Nachdem ich es ihr erklärt hatte, meinte sie, sie müsse dienstlich so etwas nicht wissen ...

Update: hat sich mit http://archiv.twoday.net/stories/998402204/ überschnitten

In Magdeburg fand vom 24. bis 27. September 2014 der 84. Deutsche Archivtag statt.

Getwittert wurde unter #Archivtag.

https://storify.com/mariarottler/archivtag-2014

http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/28_140922/index.php

http://www.djv-berlin.de/nc/news/detail/zurueck/startseite-1/artikel/presseauskunftsgesetz-ist-ueberfaellig/

"Am Montag hatte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein- Westfalen in einem Eilverfahren den Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt (Az. 5 B 226/14). Ein Journalist hatte Auskunft über die Zahl der Journalisten und der Bundes- und Landtagsabgeordneten gefordert, über die das Bundesamt für Verfassungsschutz Daten erfasst. "

Am 1. September hatte ich einen Digitalisierungsvorschlag eingereicht:

http://archiv.twoday.net/stories/967550396/

Nun bekam ich per Mail die Mitteilung:

"Sehr geehrter Herr Dr. Graf,

Ihr Digitalisierungsvorschlag bezüglich des Titels
Paulus, Eduard, 1837-1907: Die Kunst- und Altertumsdenkmale im Königreich Württemberg / im Auftr. des k. Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens bearb. von Eduard Paulus. - Stuttgart ; Eßlingen a.N. : Neff ; Dt. Verlagsanst.[2,1] .Schwarzwaldkreis, [Inventar] : [Oberämter Balingen, Calw, Freudenstadt, Herrenberg, Horb, Nagold, Neuenbürg, Nürtingen, Oberndorf, Reutlingen, Rottenburg, Rottweil, Spaichingen, Sulz, Tübingen, Tuttlingen und Urach]. - 1897
wurde erfolgreich ausgeführt. Das Werk ist nun online in unserem Portal "Digitalisierte Sammlungen" abrufbar.
Sie können es unter folgendem Link einsehen:
http://ubsrvgoobi2.ub.tu-berlin.de/viewer/image/BV007941221/1/

Mit freundlichen Grüßen
[...] / Referat Digitalisierung "

http://www.e-codices.unifr.ch/de/list/all/LastUpdate

Darunter auch "Frau Tugendreich" ...


http://log.netbib.de/archives/2014/09/26/scheis-auf-die-ub-magdeburg/

http://www.heise.de/tp/artikel/42/42836/1.html

"Wie der NewStatesman kürzlich berichtete werden für Veröffentlichungen in Science Advances Gebühren von 3.000 US-Dollar fällig, die sich für Artikel von mehr als zehn Seiten Umfang um weitere 1.500 US-Dollar erhöhen. Gegen nochmaligen Aufpreis von 1.000 US-Dollar dürfen Autoren ihre Publikationen unter eine liberale Creative-Commons-Lizenz stellen."

Fragt:

http://www.verfassungsblog.de/blogs-der-wissenschaft-denken-sie-darueber/#.VCXA15R_ulI

Bewährt zum Internetrecht:

http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/materialien/Skript/Skript_Internetrecht_Oktober_2014.pdf

https://www.archivportal-d.de/

Gruß aus Magdeburg.

Es geht ums Kirchenbuchportal:

http://ahnenfunde.wordpress.com/2014/09/20/eine-woche-archion-the-good-the-bad-and-the-ugly-2/

"Archion ist derzeit auf einem guten Weg, den Kunden maximal einzuschränken."

Siehe
http://archiv.twoday.net/stories/714914623/#986130309

Update:
http://www.dergenealoge.de/?p=1832


Sinn und Zweck des Tags des offenen Denkmals widerspricht es, wenn bei besonderen Attraktionen Eintritt verlangt wird. Das ist nicht nur bei der Goldenen Kammer in St. Ursula der Fall, sondern auch beim Schnütgen-.Museum (nur die Führungen können kostenlos besucht werden).

Bestehen Differenzen zwischen allgemeinen Öffnungszeiten eines Denkmals und Veranstaltungen am Tag des offenen Denkmals sollten diese unmissverständlich benannt werden. Zur Holzbalkendecke im alten Stadtarchiv heißt es:

http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/freizeit-natur-sport/veranstaltungskalender/bemalte-holzdecke-aus-der-zeit-um-1390

"Eine Besichtigung ist nur in kleinen Gruppen möglich. Mit Wartezeit muss gegebenenfalls gerechnet werden."

"UHRZEIT:
12 bis 18 Uhr

Führungen:
14 bis 16 Uhr"

Die Uhrzeit 12 bis 18 Uhr ist Unsinn, denn eine Besichtigung der Decke war nur bis 16 Uhr möglich. Man durfte die Angabe zur Uhrzeit aber ohne weiteres so verstehen, dass auch außerhalb der Führungszeiten der Zugang zur Decke möglich ist. Wenn sich die Uhrzeit nur auf den Zugang zum Foyer bezieht, sollte man dies klarstellen.


 

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